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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. April 1975 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 11495 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 11495 B Zur Geschäftsordnung Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 11495 B Porzner (SPD) . . . . . . . . . 11496 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 11497 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. November 1974 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel — Drucksache 7/3277 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/3470 — . . . . . . . . 11498 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1972 über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände — Drucksache 7/2323 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3490 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie — Drucksache 7/3489 — 11498 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Siebentes Anpassungsgesetz) — Drucksache 7/3415 — Arendt, Bundesminister (BMA) . 11498 D Maucher (CDU/CSU) 11499 B Geiger (SPD) 11502 A Hölscher (FDP) 11503 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind — Adoptionsvermittlungsgesetz — Drucksache 7/3421 — Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 11504 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 11507 A Fiebig (SPD) 11508 C Frau Lüdemann (FDP) 11510 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1975 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftsbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 7/3469 — Huonker (SPD) 11512 A Schmidhuber (CDU/CSU) . . . 11512 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 11513 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Biermann, Hölscher und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes — Drucksache 7/3460 — 11514 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1973 über die Schiffahrt auf dem Bodensee und zu dem Vertrag vom 1. Juni 1973 über die Schiffahrt auf dem Untersee und. dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen — Drucksache 7/3439 — . . . . . . . 11514 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik — Drucksache 7/3440 — Beratung der Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/3425 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/3448 — 11514 B Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Lemmrich, Gierenstein, Dr. Gruhl, Dr. Althammer, Dr. Hauser (Sasbach), Gerster (Mainz), Sick, Dr. Riedl (München) und Genossen betr. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm — Drucksachen 7/2263 (neu), 7/3400 — 11514 B Beratung des Antrags des Innenausschusses zu der Entschließung des Europäischen Parlaments über die Ergebnisse der Dritten internationalen Parlamentarierkonferenz zu Umweltfragen in Nairobi vom 8. bis 10. April 1974 — Drucksachen 7/3053, 7/3398 — 11514 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Entschließung des Rates über die Anpassung der Richtlinien zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt an den technischen Fortschritt — Drucksachen 7/1943, 7/3397 — 11514 C Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Begrenzung des Schwefelgehaltes bestimmter flüssiger Brennstoffe — Drucksachen 7/1758, 7/3399 — 11514 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Schädlingsbekämpfungsmitteln — Drucksachen 7/3106, 7/3411 — . . 11514 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern — Drucksachen 7/3109, 7/3471 — 11514 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betriebserlaubnis für Krafträder — Drucksachen 7/3110, 7/3472 — 11515 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über vordere Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und Bremsleuchten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger — Drucksachen 7/3111, 7/3473 — . . . . . . . 11515 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kraftfahrzeugscheinwerfer für Fernlicht und asymmetrisches Abblendlicht oder Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1975 III für eines der beiden sowie über deren Glüh- lampen — Drucksachen 7/3178, 7/3474 — 11515 B Aktuelle Stunde betr. Massenentlassungen beim Volkswagenwerk Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (zur GO) 11535 B Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 11536 A Junghans (SPD) . . . . . . . 11536 D Hoppe (FDP) 11538 A Breidbach (CDU/CSU) 11539 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . . . . 11540 B, 11551 A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 11541 D Dr. von Dohnanyi (SPD) 11542 D Ollesch (FDP) 11543 D Schmidt, Bundeskanzler 11545 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 11547 C Dr. Eppler (SPD) 11548 D Susset (CDU/CSU) 11549 D Fragestunde — Drucksachen 7/3515 vom 16. 4. 75 und 7/3481 vom 11. 4. 75 — Dringliche Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/3515 vom 16. 4. 75 — der Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) und Dr. Sprung (CDU/CSU) : Milderung der sozialen Folgen der Entwicklung bei VW; Hilfe für die von den Entscheidungen des VW-Konzerns und von regionaler Arbeitslosigkeit in den einzelnen Standorten Betroffenen Dr. Friderichs, BMin (BMWi) . . . 11515 C, 11516C, 11517 A, B, C, D, 11518 A, B, C, D, 11519A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . .11517 A, B Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) 11517 C, 11518 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 11517 D Dr. Sprung (CDU/CSU) 11518 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11518 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 11518 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 11518 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 11518 D Susset (CDU/CSU) . . . . . . 11519 A Dringliche Frage 3 — Drucksache 7/3515 vom 16. 4. 75 — des Abg. Breidbach (CDU/ CSU) : Maßnahmen zur Erleichterung einer Anpassung der Zulieferindustrie an die durch die Entwicklung beim Volkswagenwerk entstandene Lage Dr. Friderichs, BMin (BMWi) . . . 11519 C, 11520 A, B, 11521 A Breidbach (CDU/CSU) . . 11519 D, 11520 A Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) 11520 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 11520 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 11520 D Reddemann (CDU/CSU) 11520 D Susset (CDU/CSU) 11521 A Frage A 105 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) Äußerung des Bundeskanzlers gegenüber dem „Flensburger Tageblatt" zum Thema Selbstbestimmungsrecht und Wahrung der Menschenrechte Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . 11521 C, D, 11522 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 11521 D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 11522 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 11522 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11522 C Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Reuschenbach (SPD) und Frage A 108 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Pressemeldungen über Anhaltspunkte bzw. Unterlagen bei der Bundesregierung betr. Kenntnisse des seinerzeitigen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt, Dr. Carstens, über die Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Waffengeschäften Dr. Schüler, StSekr (BK) 11522 D, 11523 A, B, C, D, 11524 B, C, D, 11525 A, B , C, D, 11526 A, B, C, D, 11527 A, B, C Reuschenbach (SPD) . . . . 11523 B, C, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 11523 D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 11524 A, 11526 D Spranger (CDU/CSU) 11524 C Gansel (SPD) . . . . . 11524 D, 11526 C Wehner (SPD) 11524 D Stücklen (CDU/CSU) 11525 B Dr. Sperling (SPD) . . . 11525 C, 11527 B Röhner (CDU/CSU) 11525 D Stahl (Kempen) (SPD) 11526 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 11526 B Sieglerschmidt (SPD) 11526 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . .11527 A, B Reddemann (CDU/CSU) 11527 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1975 Frage A 109 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Seinerzeitige Zuständigkeit des Bundesnachrichtendienstes für eine Beteiligung an Waffengeschäften Dr. Schüler, StSekr (BK) 11527 C, D, 11528 A Gansel (SPD) 11527 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 11528 A Dr. Sperling (SPD) 11528 A Frage A 110 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Aufwendungen der Bundesregierung für Anzeigen und Informationsbroschüren zur Propagierung der eigenen Arbeit im Inland während der Landtagswahl- kämpfe; Streichung von Mitteln für den Materndienst im Ausland und des Zuschusses für den französischsprachigen Dienst der Deutschen Presseagentur Bölling, StSekr (BPA) . . . .11528 B, C, D, 11529 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 11528 C, D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 11529 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 11529 B Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Probst (CDU/ CSU) : Pressemitteilung über zustimmende Äußerung des Bundesministers Rohde zu der von Bundesminister Matthöfer verwendeten Bezeichnung „Mörderbande" in bezug auf die „Militärjunta" in Chile; Konsequenzen aus dem Verhalten der beiden Minister Frau Schlei, PStSekr (BK) 11529 D, 11530 A Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . 11530 A Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . . 11530 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 11530 B Hansen (SPD) . . . . . . . . . 11530 B Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/3481 vom 11. 4. 75 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Zusage eines 45-Millionen-Kredits an Chile durch Bundesminister Matthöfer; nachträgliche Äußerungen des Bundesministers Matthöfer betreffend die Tatsache und die Umstände der Zusage, insbesondere die Interpretation als „Inaussichtstellung" Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . 11530 C, D, 11531 A, B, C, D, 11532 A, B, C, D, 11533 A, B, C, D, 11534 B, C, D, 11535 A Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU1 11530 C, D, 11531 A, B, 11534 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . 11531 B, 11533 A Dr. Holtz (SPD) . . . . . . . . 11531 C Wawrzik (CDU/CSU) . . . . . . 11531 D Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 11531 D Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) 11532 A, 11535 A Dr. Eppler (SPD) . . . . 11532 B, 11534 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 11532 D Coppik (SPD) . . . . . . . . 11532 D Pohlmann (CDU/CSU) 11533 A Stahl (Kempen) (SPD) . . 11533 B, 11534 D Werner (CDU/CSU) . . . . . . 11533 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11534 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11552 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11553* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 81 und 82 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — der Abg. Frau Pack (CDU/ CSU) : Werbeanzeigen des DGB-Vorsitzenden Vetter für die Deutsche Bundesbahn; Anzeige der Deutschen Bundesbahn in der „Welt" vom 24. März 1975 11553* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Anstrich der Außenwände der im Bundesbesitz befindlichen Hochbunker im Gebiet der Stadt Wuppertal 11553* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Schmidhuber (CDU/ CSU) : Ermöglichung der Teilnahme von Investmentgesellschaften am Aktien-Optionshandel durch die Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften 11554* A Anlage 5 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Schmidhuber (CDU/ CSU) : Zeitpunkt für die Verabschiedung eines Konzepts zur Vorratshaltung wichtiger Rohstoffe 11554* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1975 11495 164. Sitzung Bonn, den 17. April 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens 19. 4. Amrehn 18. 4. Anbuhl 18.4. Dr. Bayerl * 18. 4. Dr. Corterier * 17. 4. Dr. Dregger 17. 4. Dr. Enders *** 18. 4. Entrup 18. 4. Dr. Erhard 25. 4. Fellermaier * 18. 4. Frehsee * 23. 4. Geisenhofer 10. 5. Gerlach (Emsland) * 20. 4. von Hassel 18. 4. Henke 19. 4. Höhmann 18. 4. Hofmann 18. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 4. Jaunich 18. 4. Kater 31.5. Kiep 18. 4. Dr. h. c. Kiesinger 18. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 4. Dr. Graf Lamsdorff 18. 4. Lange * 17. 4. Lautenschlager * 25. 4. Leicht 26. 4. Dr. Lenz (Bergstraße) 17. 4. Logemann 18. 4. Lücker * 19. 4. Dr. Marx 15. 5. Dr. Müller (München) *** 18. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 4. Dr.-Ing. Oldenstädt 16. 5. Frau Dr. Orth * 18. 4. Dr. Ritz 26. 4. Scheffler 18. 4. Schmidt (München) * 18. 4. Dr. Schneider 19. 4. von Schoeler 18. 4. Schwabe * 18. 4. Dr. Schwörer * 18. 4. Dr. Schulz (Berlin) 30. 4. Springorum * 19. 4. Suck 17. 4. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 24. 5. Walkhoff * 18. 4. Frau Dr. Walz 18. 4. Weber (Heidelberg) 18. 4. Dr. Wendig 19. 4. Wohlrabe 17. 4. Dr. Zeitel 18. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 81 und 82) : Wird nach Ansicht der Bundesregierung durch Anzeigen, in denen der DGB-Vorsitzende Heinz Oskar Vetter für die Deutsche Bundesbahn wirbt, der Kundenkreis um bestimmte Personen- bzw. Wirtschaftsgruppen für das Leistungsangebot der Deutschen Bundesbahn erweitert, und stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß Profilierungsbemühungen und Sympathiewerbung von Verbandsvertretern nicht aus Steuergeldern finanziert werden dürfen? Wie steht die Bundesregierung angesichts der Verringerung der Stückgutbahnhüfe und der Einschränkung des schienengebundenen Nahverkehrs zur Aussage einer Anzeige der Deutschen Bundesbahn (in der „Welt" vom 24. März 1975), daß die Leistungen der Bahn ausgebaut und nicht abgebaut werden müssen? Die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn eingeleitete Anzeigenwerbung zur Verbesserung des Öffentlichkeitsbildes der Deutschen Bundesbahn erfolgt im Rahmen der ihm kraft Gesetzes auferlegten Verpflichtung, die Deutsche Bundesbahn eigenverantwortlich nach kaufmännischen Grundsätzen wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen. Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit, auf die Gestaltung der Werbung Einfluß zu nehmen. Der Bundesregierung ist durch zahlreiche Anfragen bekannt, daß zwischen Anzeigentext und den von der Deutschen Bundesbahn inzwischen eingeleiteten Maßnahmen ein Widerspruch gesehen werden könnte. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat hierzu jedoch ausdrücklich erklärt, daß in der grundsätzlichen Zielsetzung für das Unternehmen Deutsche Bundesbahn keine unterschiedlichen Auffassungen zu den unternehmenspolitischen Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr für den Vorstand der Deutschen Bundesbahn bestehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage B 14) : Ist damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit die Außenwände der im Bundesbesitz befindlichen Hochbunker auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal durch einen entsprechenden Anstrich freundlicher gestaltet werden? Im Bundesgebiet gibt es rd. 900 ehem. Luftschutzhochbunker, von denen etwa die Hälfte im Eigentum des Bundes, die andere Hälfte im Eigentum der Länder, Städte und Gemeinden steht. Sie befinden sich fast alle in einem nicht besonders ansehnlichen Zustand. Nach einer groben Schätzung würden die Kosten der äußeren Herrichtung je Bunker Mittel 55 000,- DM betragen. Für die Herrichtung der 900 Bunker müßten somit etwa 50 Mio. DM oder allein für die rd. 450 bundeseigenen Bunker etwa 25 Mio. DM bereitgestellt werden. Im Bundeshaushalt sind für diesen Zweck Haushaltsmittel nicht veranschlagt. Eine Verbesserung des äußeren Bildes der 11554* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. April 1975 Hochbunker ist deshalb nur im Einzelfall im Zusammenhang mit der Durchführung notwendiger Bauunterhaltungsarbeiten oder bei der umfassenden Instandsetzung eines Bunkers zur Wiederverwendung für Luftschutzzwecke möglich. Die für den Bauunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel reichen nur zur Durchführung unumgänglich notwendiger Unterhaltungsarbeiten (Erhaltung der Substanz und Funktionsfähigkeit, Abwendung von Gefahren) aus. Die für die Instandsetzung ehemaliger Luftschutzbunker vorgesehenen Mittel sind gebunden durch die in der Ausführung befindliche Instandsetzung von 51 ehemaligen Luftschutzbunkern. In das zur Zeit laufende Instandsetzungsprogramm konnten die Wuppertaler Bunker noch nicht einbezogen werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften mit dem Ziel, den Investmentgesellschaften die Teilnahme am Aktien-Optionshandel zu ermöglichen? Die Bundesregierung hält es für sachgerecht, den Investmentgesellschaften zumindest in gewissem Umfange eine Teilnahme am Aktien-Optionshandel zu ermöglichen. Die dafür notwendige Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften sollte zweckmäßigerweise mit der Übernahme der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Investmentrechts verbunden werden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bereitet diese Richtlinie gegenwärtig vor. Hierbei wird die von Ihnen aufgeworfene Frage zur Zeit in einer Sachverständigengruppe erörtert, in der sich die deutsche Delegation entschieden für eine Teilnahme der Investmentgesellschaften am Optionshandel ausspricht. Sobald die endgültigen EG-Vorschriften über eine Teilnahme der Investmentgesellschaften am Optionshandel erlassen sind, wird die Bundesregierung den Entwurf einer entsprechenden Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften vorlegen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 22) : Wann ist mit der Verabschiedung eines Konzepts der Bundesregierung zur Vorratshaltung wichtiger Rohstoffe zu rechnen? Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht 1975 (Ziff. 39) erklärt, daß ein öffentliches Interesse an einer ausreichenden Bevorratung wichtiger Rohstoffe besteht. Bestrebungen zum Ausbau der Vorratshaltung an Rohstoffen in der Industrie gehören in den allgemeinen Rahmen der RohstoffSicherungspolitik, die sich bislang vor allem auf die Explorationsförderung und das außenwirtschaftliche Garantieinstrumentarium stützt. Durch Ausschöpfung der amtlichen Informationsquellen, durch Umfragen in der Industrie und in Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten verschafft die Bundesregierung sich gegenwärtig ein genaueres Bild über die tatsächliche Vorratslage, die Bezugswege, die Bedeutung der einzelnen Rohstoffe und das Risiko von Ausfällen. Es hat sich dabei gezeigt, daß die amtlichen Erhebungen auf diesem Gebiet nicht in allen Fällen ausreichen und daher ergänzungsbedürftig sind. Erst nach Abschluß dieser Arbeit können konkrete Aussagen über das notwendige Ausmaß etwaiger Maßnahmen auf dem Gebiet der Vorratshaltung gemacht werden. Maßnahmen zur Förderung der Bevorratung bei Rohstoffen sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Die Maßnahmen müssen zu einer effektiven Verbesserung der Vorratshaltung führen und so gestaltet sein, daß im Krisenfall ohne Beeinträchtigung des Wettbewerbs eine sachgerechte Verteilung der Rohstoffe zur Sicherung von Produktion, Beschäftigung und Versorgung erfolgt. 2. Sie sollen der Wirtschaft keine Belastungen auferlegen, die ihre Finanzkraft überfordern und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit unvertretbar beeinträchtigen. Unternehmerische Verantwortung im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und öffentliches Sicherungsinteresse zur Abdeckung unkalkulierbarer politischer Verknappungsrisiken müßten jeweils angemessen berücksichtigt werden. Als mögliche Instrumente einer Bevorratung stehen in der öffentlichen Diskussion: Pflichtbevorratung, staatliche Läger, Lagerverträge mit der Industrie oder steuerliche Anreize. Anders als beim Rohöl steht die Bundesregierung in diesem Bereich einer Pflichtbevorratung zurückhaltend gegenüber. Auch den Aufbau rein staatlicher Rohstoffläger hält sie nicht für förderlich. Ein bereits in den Jahren 1968-1970 im Bundesministerium für Wirtschaft entwickeltes kooperatives Konzept, das den Abschluß von Lagerverträgen des Bundes mit Firmen der rohstoffverarbeitenden Industrie vorsah, hält die Bundesregierung nach wie vor für prüfenswert. Daneben steht die Möglichkeit von Steuervergünstigungen für eine Mehrbevorratung. Sie müßten allerdings so gestaltet sein, daß sie zu einer tatsächlichen Erhöhung der Vorräte führen und die herkömmlichen Grundsätze der Steuersystematik nicht berühren. Alle denkbaren Maßnahmen setzten jedoch die Aufbringung erheblicher Finanzmittel voraus. Vorrangig ist die Fianzierung der Bundesrohölreserve. Erst wenn diese vordringlichere Maßnahme sichergestellt ist, kann konkreten Überlegungen zu Bevorratungsmaßnahmen und ihrer Finanzierung auch bei nichtenergetischen Rohstoffen nähergetreten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Katharina Focke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute über einen Gesetzentwurf zu beraten, der in der Öffentlichkeit bisher wenig beachtet und dessen Bedeutung ausschließlich von Fachleuten erkannt wurde. Das hat sich durch ein paar aufsehenerregende Ereignisse in den letzten Wochen schlagartig geändert. „Baby-Lift aus Südvietnam", „12 Kinder aller Rassen weinen um ihre Mutter Josephine Baker" und „Deutsche Babys nach Amerika verschachert" sind ein paar Schlagzeilen, die auch die breite Öffentlichkeit aufhorchen ließen. 3 000 Eltern in der Bundesrepublik Deutschland erklärten sich spontan bereit, ein Kind aus Südvietnam zu adoptieren. Diese Vorgänge und die Reaktionen darauf zeigen, daß es sich bei allem, was mit Adoption zusammenhängt, um einen Be-



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    reich handelt, in dem einerseits sehr spontan, gefühlsmäßig und human gehandelt und empfunden wird, in dem aber zugleich stets die Gefahr besteht, daß unverantwortlich, ja, vielleicht sogar skrupellos gehandelt wird.
    Die Bundesregierung hat das schon vor Jahren erkannt und will mit der Reform der Adoption und der Adoptionsvermittlung vor allem zweierlei erreichen: Erstens wollen wir für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern, ihrer Mutter oder ihrem Vater, aufwachsen können, optimale Chancen schaffen, d. h. sie sollen wie eigene Kinder bei Adoptiveltern aufwachsen können, mit den gleichen Rechten und Ansprüchen wie leibliche Kinder. Zweitens aber müssen wir dafür sorgen, daß Kinder rechtzeitig, an möglichst geeignete Eltern, von fachlich qualifizierten Stellen vermittelt werden und daß jedem Mißbrauch vorgebaut wird.
    Die Funktion der Adoption hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Früher war Adoption ein Mittel für kinderlose Ehepaare, zu einem Kind, vor allem zu einem Erben, zu kommen. Es ging in erster Linie um die Interessen der Adoptivwilligen. Heute steht der Gesichtspunkt der Hilfe für elternlose oder von ihren Eltern im Stich gelassene Kinder eindeutig im Vordergrund. Es geht jetzt darum, für Kinder geeignete Eltern zu finden, und nicht umgekehrt.
    Mein Kollege Minister Vogel hat erst vor kurzem diesem Hause den Gesetzentwurf über die Annahme als Kind vorgelegt. Die darin vorgeschlagenen Verbesserungen des materiellen Adoptionsrechts werden sich aber erst dann voll auswirken können, wenn auch die Bedingungen für die Zusammenführung von adoptionswilligen Eltern und zur Adoption freigegebenen Kindern verbessert werden. Hauptziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist deshalb eine umfassende Neuordnung der organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen der Adoptionsvermittlung, um mehr Kindern die Chance zu geben, adoptiert zu werden und für sie ein geeignetes Zuhause zu finden.
    Aus der Jugendhilfestatistik ergibt sich, daß in den vergangenen 20 Jahren pro Jahr etwa 7 500 Kinder adoptiert wurden. Die Statistik zeigt aber auch, daß am Jahresende immer noch 3 000 Kinder auf Eltern warten, während es doppelt oder dreimal so viele Eltern gibt, die gerne ein Kind adoptieren würden. Selbst wenn die Zahl der adoptionswilligen Eltern zu hoch gegriffen ist, weil sich viele Eltern bei mehreren Adoptionsstellen registrieren lassen, so ist das Zahlenmißverhältnis auf jeden Fall unbefriedigend. Fast jede Adoptionsvermittlungsstelle hat heute eine längere Warteliste von Eltern, die gern ein Kind adoptieren würden, die Voraussetzungen dafür auch erfüllen, aber für die dennoch kein Kind gefunden wird. Die Diskrepanz zwischen der hohen Zahl von wartenden Eltern und der kleineren der nicht vermittelten Kinder abzubauen, ist ein Hauptanliegen des Gesetzentwurfs. Erstens müssen dazu die organisatorischen Voraussetzungen verbessert werden. Zweitens muß die Bereitschaft der Eltern, auch dann ein Kind zu adoptieren, wenn es nicht den Wunschvorstellungen vom blauäugigen, blonden Baby entspricht, erhöht werden.
    Wie kann das erreicht werden? Dieser Entwurf sieht vor, daß die Befugnis zur Adoptionsvermittlung bei den Jugendämtern und bei den freien Wohlfahrtsverbänden auf weniger Adoptionsvermittlungsstellen konzentriert wird, die dann mit entsprechend qualifizierten Fachkräften besetzt sind. Gegenwärtig kann jedes der über 600 Jugendämter in der Bundesrepublik Adoptionen vermitteln. Das geschieht häufig durch fachlich nicht qualifizierte Bearbeiter mit einer notgedrungen geringeren Erfahrung auf diesem Gebiet. Vor allem bei den vielen kleineren Jugendämtern wird manchmal nur eine Adoption im Jahr vermittelt. Diese Organisationsform ist überholt und wird der Bedeutung einer Adoption nicht mehr gerecht. Man muß sich einmal vorstellen, daß hier von dem vermittelnden Beamten im wahrsten Sinne des Wortes Schicksal gespielt wird. Von seiner Entscheidung hängt ab, zu wem das Kind kommt — denn es stehen ja oft mehrere Bewerber zur Auswahl —, und damit auch, wie sich das weitere Leben des Kindes gestalten wird. Diese Verantwortung kann nur jemand übernehmen, der dafür durch fachliches Wissen und große Erfahrung qualifiziert ist und der sich auf diese Aufgabe konzentrieren kann.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)

    Selbstverständlich soll die Berechtigung — das möchte ich hier ausdrücklich erwähnen, damit es keine Mißverständnisse gibt — der freien Wohlfahrtsverbände zur Adoptionsvermittlung erhalten bleiben. Lange vor der ersten gesetzlichen Regelung haben sie bereits Adoptionen vermittelt und verfügen heute auf diesem Gebiet über erfahrene und mit Erfolg arbeitende Fachkräfte. Dennoch sieht der Entwurf vor, auch hier die 156 Adoptionsvermittlungsstellen quantitativ zugunsten der Qualität zu verringern. Die Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege haben der im Entwurf vorgesehenen Regelung zugestimmt, daß sich Adoptionsvermittlungsstellen in Zukunft einem Anerkennungsverfahren unterziehen sollen, wobei Voraussetzung für die Anerkennung die Besetzung der Stelle mit mindestens einer hauptamtlichen Fachkraft ist.
    Mit dem generellen Verbot der Adoptionsvermittlung durch andere Personen als diese Stellen und Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen entspricht der Entwurf einhelligen Forderungen aus der Praxis. Ein besonderes Problem bildet hier die sogenannte Gefälligkeitsvermittlung durch Hebammen, Ärzte, Heimpersonal, ja sogar Makler unter Umgehung der Adoptionsvermittlungsstellen. Dabei kommt es natürlich relativ häufig zu Fehlvermittlungen, die im Interesse der betroffenen Kinder nach Möglichkeit verhindert werden müssen.
    Neuere Meldungen über die verbotene Vermittlung von Kindern zur Adoption ins Ausland gegen Bezahlung hoher Geldsummen werfen die Frage auf, ob es nicht notwendig ist, zur Unterbindung dieser Geschäfte die im Entwurf vorgesehenen Sanktionen noch zu verstärken oder unter Umständen sogar die



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    unbefugte Vermittlung von Kindern — auch von ungeborenen Kindern — ins Ausland als kriminelle Handlung zu bewerten. Die Bundesregierung jedenfalls wird nicht zögern, sich intensiv an der Prüfung dieser Frage bei der Weiterbehandlung des Gesetzentwurfs zu beteiligen.
    Die 16 Landesjugendämter werden künftig die Aufgaben zentraler Adoptionsstellen wahrnehmen. Dazu gehören besonders die fachliche Beratung der örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen und der überregionale Ausgleich von adoptionswilligen Eltern und zur Adoption freigegebenen Kindern. Wenn heute für ein Kind in Bayern keine Adoptiveltern gefunden werden und wenn Eltern in Bremen sehnsüchtig auf ein Kind warten, besteht wenig Aussicht, diese zusammenzubringen. Das soll in Zukunft durch die zentralen Adoptionsstellen ermöglicht werden. Für diese Aufgabe steht dort ein interdisziplinäres Team von Fachleuten — mindestens ein Kinderarzt, ein Psychologe mit Erfahrungen in der Kinderpychologie, ein Jurist und ein Sozialarbeiter — zur Verfügung.
    Die örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen sollen künftig verpflichtet sein, diesen zentralen Adoptionsstellen alle Fälle zu melden, in denen ein Kind innerhalb von drei Monaten keine Eltern gefunden hat, und die Eltern, denen innerhalb von sechs Monaten kein Kind vermittelt werden konnte. Auf Grund dieser so korrespondierenden Meldepflichten wird sich voraussichtlich bei den zentralen Adoptionsstellen ein Pool von Eltern und Kindern bilden, der einen bundesweiten, überregionalen Ausgleich ermöglicht.
    Ein ganz besonderer Schwerpunkt des Entwurfs ist die Meldepflicht für Säuglings- und Kinderheime. In den Massenmedien wird seit Jahren ja immer wieder darüber berichtet, daß sich Tausende von Kindern in Heimen befänden — die sogenannten vergessenen Heimkinder —, die bei entsprechenden Vermittlungsbemühungen eine Familie finden könnten. Aus der Praxis gibt es dazu Schätzwerte, die zwischen 700 und 2 500 Kindern schwanken, Kindern, ,die aus Gründen mangelnder Information, administrativer oder juristischer Hindernisse nicht zur Adoption vermittelt werden können. Ein weiterer Grund — ich habe eingangs schon davon gesprochen — ist auch die Scheu vieler Eltern, ein älteres, schwieriges, krankes oder behindertes Kind zu adoptieren. Für alle diese Fälle sieht der Gesetzentwurf entsprechende Maßnahmen vor. Alle Minderjährigen in Säuglings- und Kinderheimen sollen halbjährlich dem Landesjugendamt gemeldet werden, und zwar mit Angaben über die Beziehungen des Kindes zur leiblichen Familie, um Fälle dauernder Gleichgültigkeit der Eltern gegenüber dem Kind herauszufinden, und mit einer Äußerung der Heimleitung darüber, ob das Kind für eine Adoption in Betracht kommt oder nicht. Das Landesjugendamt soll dadurch in die Lage versetzt werden, in jedem einzelnen Fall die Möglichkeit einer Adoptionsvermittlung zu prüfen. Diese Meldepflicht wird sich im ersten Durchgang auf etwa 55 000 bis 75 000 Kinder erstrecken. Später wird das natürlich allmählich weniger Aufwand bedeuten. Ich glaube aber, daß der damit verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick auf das angestrebte Ziel und den erhofften Erfolg unbedingt vertretbar ist.
    Es gibt keine Zweifel darüber, daß es gerade für ein Problemkind äußerst wichtig wäre, ein geeignetes Zuhause zu finden. Aber es ist natürlich auch verständlich, daß viele Eltern Bedenken haben, ein solches Kind aufzunehmen. Ein Kind zu adoptieren, ist sowieso nicht einfach und bringt in jedem Fall viele Schwierigkeiten für die Familie mit sich. Viele Eltern trauen sich deshalb einfach nicht zu, mit noch mehr Komplikationen fertig zu werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß auch solche Kinder bei entsprechender fachlicher Hilfe, Beratung und Unterstützung durchaus erfolgreich vermittelt werden können. Deshalb sieht der Entwurf generell einen Rechtsanspruch für alle Adoptiveltern, aber auch für die leiblichen Eltern und für das Kind — wenn es schon älter ist — auf eingehende Beratung vor und nach der Adoption vor.
    Ich hoffe sehr, daß das, was der Gesetzentwurf im Hinblick auf Beratung durch die Jugendämter vorsieht, auch schon vorher praktiziert wird. Vielleicht wird sich dann auch ein Teil der 3 000 Eltern, die sich letzte Woche spontan bereit erklärt haben, ein vietnamesisches Kind aufzunehmen, bereit finden, ein deutsches Problemkind zu adoptieren.
    Erlauben Sie mir zum Schluß noch eine Bemerkung. Der Erfolg der Gesamtreform des Adoptionsrechts hängt ganz entscheidend von der Einstellung ab, die die Bevölkerung gegenüber der Adoption, den Adoptionseltern und vor allem gegenüber den Eltern oder Müttern einnimmt, die ihr Kind zur Adoption freigeben.
    Es ist noch gar nicht lange her, daß in Adoptiveltern Eltern zweiter Klasse gesehen wurden. Ich habe vorhin Josephine Baker erwähnt. Ich möchte aber nicht versäumen, an die vielen Adoptiveltern in unserem eigenen Land zu erinnern, die trotz einer frühen ablehnenden Haltung ihrer Mitbürger Kinder angenommen haben und ganz entscheidend dazu beigetragen haben, daß das Ansehen der Adoptiveltern sich bis heute so verbessert hat.
    Ganz anders ist die Einstellung auch heute noch gegenüber der Mutter, die ihr Kind zur Adoption freigibt. Nach den Artikeln der letzten Tage fürchte ich, daß zu dem Image von der Rabenmutter nun auch noch das Bild einer Frau kommt, die ihr eigenes Kind für Dollars verkauft. Es mag, wie überall, auch hier ein paar schwarze Schafe geben. Meine Damen und Herren, aber gerade wir müssen uns energisch dafür einsetzen, daß nicht mit zwei Zungen über ein und dieselbe Sache geredet wird. Im Zusammenhang mit der Reform des § 218 haben wir uns alle zum Schutz des ungeborenen Lebens und zur tatkräftigen Hilfe für werdende Mütter, vor allem für ledige Mütter bekannt. Eine Frau, die ein unerwünschtes Kind dennoch zur Welt bringt und es hinterher zur Adoption freigibt, verdient unsere Hilfe und Anerkennung. Daß sie ihr Kind weggibt, ist oft Ausdruck großer Verantwortung für das Kind und sein Wohlergehen. Ich bin sicher, daß die meisten Mütter diese Entscheidung erst nach reiflicher Über-



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    I legung treffen. Sie fällt ihnen sicher nicht leicht. Wer sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzt, kann nicht gleichzeitig auf die Mutter herabsehen, die ihr Kind zwar zur Welt bringt, aber nicht selbst für es sorgen kann. Auch sie leistet einen Beitrag zum Wohl des Kindes — und das ist schließlich unser aller Anliegen.
    Der vorliegende Gesetzentwurf soll dazu beitragen, ihm zu dienen. Ich bitte um zügige und konstruktive Behandlung in den Ausschüssen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, damit ist die Regierungsvorlage begründet. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat Frau Abgeordnete Schroeder.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Schroeder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-fraktion begrüßt die Vorlage des Adoptionsvermittlungsgesetzes. Sie sieht darin einige ihrer Anliegen erfüllt, die sie schon in ihrem Antrag vom 14. März 1973 gefordert hatte. Das Gesetz ist eine sinnvolle Ergänzung des neuen Adoptionsrechtes, die dazu führen soll, daß dieses Recht so gut wie möglich in die Praxis umgesetzt werden kann. Die richtige Zusammenführung von adoptionswilligen Eltern und zur Adoption zur Verfügung stehenden Kindern wird entscheidend dazu beitragen, daß das neue Adoptionsrecht beiden wirkliche Hilfen bringt. Wir bejahen dabei die Grundtendenz, daß das Wohl des Kindes Hauptziel beider Gesetze sein muß.
    Wir sehen in diesem Gesetz folgende Schwerpunkte, die wir für besonders wichtig halten und die zum Teil auch bereits in unserem Antrag vom 14. März 1973 enthalten waren.
    Erstens. Nur zugelassene Adoptionsvermittlungsstellen dürfen die Vermittlung durchführen. — Wir begrüßen es, daß das Gesetz hierbei eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und gleichberechtigte Stellung der Adoptionsvermittlungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände vorsieht, die ja eine reiche Erfahrung und Praxis hierfür mitbringen. Die behördlichen Anerkennungsverfahren sollten allerdings möglichst unbürokratisch und ohne unnötige Belastung für die Verbände durchgeführt werden. Wir brauchen deren Mitarbeit und Praxis auf diesem Gebiet sehr notwendig.
    Zweitens. Nur Fachkräfte mit Erfahrung dürfen mit der Adoptionsvermittlung betraut werden. — Auch dies entspricht unserem hier bereits genannten Antrag vom März 1973. Wir halten auch dies für unbedingt richtig und notwendig, denn hierbei geht es ja nicht um bloße Verwaltungsakte, sondern um Menschen. Es geht um Vermittlungstätigkeiten, die für das ganze Lebensschicksal eines Menschen entscheidend sind. Die Tätigkeit in den Adoptionsvermittlungsstellen setzt also großes Verantwortungsgefühl und Einfühlungsvermögen voraus. Um für ein Kind die zu ihm passenden Adoptiveltern zu finden, die zur Begründung eines echten neuen Eltern-Kind-bejahen, daß anderen Personen die Adoptionsvermittlung untersagt wird. Dies gilt besonders für gewerbliche Vermittlungstätigkeit. Kinder und ihre Zuführung zu annahmewilligen Eltern dürfen unter keinen Umständen zum Objekt von Geschäftemachern werden. Die Gerüchte — Frau Minister Focke hat sie hier soeben angesprochen —, die in den letzten Tagen durch die Presse gingen, daß Kinder für viel Geld dadurch ins Ausland vermittelt werden, daß man die Frauen schon vor der Geburt in andere Staaten holt und sie dort ihr Kind zur Welt bringen läßt, sollten uns Anlaß geben, im Ausschuß zu beraten, wie man solche unerwünschten Vorgänge verhindert. Mir scheint allerdings hier einiges etwas hochgespielt zu sein. Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, daß das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bisher keinen konkreten Fall aus der Bundesrepublik nennen konnte.
    Verhältnisses führen, kann die individuelle Überprüfung nicht sorgfältig genug sein. Es ist daher zu
    Drittens. Ein weiterer Schwerpunkt ist für uns die Einrichtung, Organisation und Arbeitsweise zentraler und überregionaler Adoptionsstellen. Vornehmliches Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es doch, möglichst vielen Kindern, denen ein eigenes Elternhaus versagt ist, die Chance zu geben, in einer Familie so wie andere Kinder aufzuwachsen. Es geht darum, ihnen den Heimaufenthalt und, was ja noch schlimmer ist, den häufigen Wechsel von Pflegestellen und Heimunterbringung, also das Herumgestoßensein, zu ersparen. Dem dient die Verbesserung der Möglichkeiten der zentralen Stellen, durch Austausch eine breitere Basis für die Zusammenführung von Adoptiveltern und Kindern zu erhalten. Dem sollen auch die in diesem Gesetz vorgesehenen besseren Möglichkeiten dienen, Kinder zu erfassen, die für eine Adoption überhaupt in Frage kommen, z. B. die Ermittlungsmöglichkeiten in Heimen ebenso wie die Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes in bezug auf die Meldepflicht der Heime. Wir werden aber im Ausschuß sehr sorgfältig darauf achten müssen, daß bei diesen Meldungen unnötige Verwaltungsarbeit und sonstige Belastung der Heime vermieden werden und sich die Meldepflicht wirklich darauf beschränkt, dem Ziel des Gesetzes zu dienen, Kinder ausfindig zu machen, denen man helfen könnte.
    Die Zahlen, die das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Begründung zum Gesetz angibt, geben ein eindrucksvolles Bild, wieviel Kinderschicksale noch zum Guten geführt werden könnten und wie viele Kinder die Möglichkeit hätten, in einem Elternhaus aufzuwachsen. Wir haben soeben schon einige gehört. Ich darf noch einmal in Ihr Gedächtnis zurückrufen: Ende 1973 gab es 3 368 Minderjährige, die für eine Adoption vorgemerkt waren, und 9 211 Adoptionsstellen, die auf ein Kind warteten. Diese Zahlen beweisen eindeutig, daß auch von ihren leiblichen Eltern oder Müttern unerwünschte Kinder durchaus die Chance für eine gute Entwicklung und ein normales Leben in einer Familie haben.
    Für uns waren die Erleichterung der Adoption und die fachgerechte individuelle und praktikable Adoptionsvermittlung immer wesentliche Elemente der positiven Maßnahmen zum Schutz des ungebo-



    Frau Schroeder (Detmold)

    reuen Lebens. Deshalb auch unsere Anträge bereits 1973. Wir hoffen, daß die neuen gesetzlichen Bestimmungen hier Hilfen geben können.
    Viertens. Die im Adoptionsrecht vorgesehene Volladoption, um die es uns auch in unseren Anträgen besonders ging, bringt rechtlich noch einschneidendere Folgen mit sich als das bisherige Recht. Auch die Adoptionsvermittlung muß dem Rechnung tragen. Es wird ihre Aufgabe sein, alle Beteiligten vor übereilten und falschen Entscheidungen zu bewahren. Dem entsprechen die im Gesetz vorgesehenen Bestimmungen über die sorgfältige Vorbereitung der Vermittlung sowie die Eingewöhnungszeit bei den Adoptiveltern. Dem gegenüber steht der berechtigte Wunsch, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt für das Kind zu einer Adoption zu kommen, um unnötig lange Heimaufenthalte zu vermeiden. Es wird deshalb durchaus richtig sein, wie dies in § 5 des Gesetzes vorgesehen ist, die Möglichkeit zu geben, schon vor der Geburt des Kindes mit den Bemühungen um Adoptiveltern und den dazu erforderlichen Überprüfungen zu beginnen, wenn zu erwarten ist, daß das Kind abgegeben werden soll, oder wenn von den leiblichen Eltern oder der Mutter diese Absicht bereits bekundet worden ist. Das schließt aber auf keinen Fall aus, daß die Mutter die letzte und endgültige Entscheidung, ihr Kind abzugeben, erst in angemessener Zeit nach der Geburt treffen kann, nämlich dann, wenn sie selbst die Gelegenheit gehabt hat, das Mutter-Kind-Verhältnis zu festigen. Das Aufwachsen eines Kindes bei der eigenen Mutter sollte immer noch Vorrang haben.
    Fünftens. Als besonders wichtig sehen wir auch den Rechtsanspruch auf Beratung an. Dies gilt sowohl für die Entscheidungsfindung der leiblichen Eltern oder Mütter, das Kind für die Adoption freizugeben, wie auch für die Adoptiveltern bei der Annahme des Kindes und für die Eingewöhnungszeit. Wir müssen uns ja immer die Tragweite dieser Zusammenführung und schließlichen Entscheidung vor Augen halten, bei der die betroffenen Menschen erfahrenen Rat einfach brauchen und nicht allein gelassen werden dürfen.
    Ich denke hier auch gerade an die aktuellen Vorgänge, die jetzt die Öffentlichkeit bewegen. In großer Hilfsbereitschaft erbieten sich Eltern, ein Kind aus Vietnam oder Kambodscha anzunehmen, das dort die Eltern verloren hat oder keine Lebenschance hat. Bei aller Anerkennung des ernsten Willens dieser Familien, zu helfen, ist doch gerade hier die Einschaltung fach- und sachkundiger Vermittlungsstellen und deren eingehende Beratung dringend notwendig.
    Wir begrüßen es, daß während der Beratungen eine Anhörung von Sachverständigen aus der Praxis durchgeführt werden soll. Wir sollten überhaupt dieses Gesetz in gutem Kontakt mit den zuständigen Jugendbehörden und den zuständigen freien Wohlfahrtsverbänden beraten. Meine Fraktion wird im Ausschuß mit großem Interesse mitarbeiten und hofft auf eine sachliche und zügige Beratung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)