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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Inhalt: Wahl der Abg. Wende und Dr. Schäuble zu stellvertretenden Mitgliedern der Beratenden Versammlung des Europarates und der Westeuropäischen Union 11333 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 11333 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 11333 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3475 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/3371 — Dr. Miltner (CDU/CSU) 11333 D Wittmann (Straubing) (SPD) . . 11336 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 11338 A Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 11340 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung — Drucksache 7/2315 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3310 — 11341 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes — Drucksache 7/597 —, Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/3307 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/3305 — Dr. Ritgen (CDU/CSU) 11341 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/577 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/3314 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermögens- und Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau — Drucksache 7/294 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/3314 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer (Salzgitter), Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein (Stolberg), Niegel und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes — Drucksache 7/2207 —, II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung —, Drucksache 7/3350 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/3314 — Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 11343 A, 11401 C Krockert (SPD) . . . . 11350 C, 11366 B Engelhard (FDP) 11355 D Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 11359 A Waltemathe (SPD) . . . 11362 A, 11370 B Schmöle (CDU/CSU) . . 11365 B, 11370 D Wurbs (FDP) 11366 D Link (CDU/CSU) . . . . . . . 11367 B Batz (SPD) 11368 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 11370 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . 11371 C Vahlberg (SPD) . . . . . . . 11373 C Ravens, Bundesminister (BMBau) . 11395 C Henke (SPD) 11404 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Schaffung eines finanziellen Beistandsfonds der OECD Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . . 11405 D Dr. Sprung (CDU/CSU) 11408 B Rapp (Göppingen) (SPD) 11411 A Hoppe (FDP) 11413 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens — Drucksache 7/3363 — Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 11414 C Dr. Abelein (CDU/CSU) . 11415 D, 11423 C Egert (SPD) 11417 C Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) 11419 B Frau Lüdemann (FDP) 11420 D Franke, Bundesminister (BMB) . . . 11421 C Höhmann (SPD) 11425 C Porzner (SPD) 11426 C Reddemann (Bemerkung zur GO) . . 11426 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/3385 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 7/ 3386 — Vogelsang (SPD) 11427 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11428 C Möllemann (FDP) 11431 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Sitzstaatvereinbarung vom 10. Dezember 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Laboratorium für Molekularbiologie — Drucksache 7/3332 — . . . . 11432 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. September 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/3378 — . . . . . . . 11432 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Juni 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Jemen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/3379 — 11432 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe — Drucksache 7/3372 —. . . . 11432 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Neufassung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages und Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages —Drucksache 7/2946 — Sieglerschmidt (SPD) 11432 D Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/3384 — 11433 B Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. grundsätzliche Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1974 bei Kap. 35 02 Tit. 513 02 bis 812 02 — Besatzungskosten und Auftragsausgaben in Berlin — Drucksachen 7/3220, 7/3373 — . . . . . . . 11433 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 III Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/74 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1974 für Bananen) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/75 — Zollkontingent 1975 für Bananen) — Drucksachen 7/3057, 7/3058, 3/3311 — 11433 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Achtundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 7/3043, 7/3044, 7/3048, 7/3312 — 11433 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 3/75 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1975) — Drucksache 7/3380 — . . . 11434 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 18/74 — Erhöhung des Zollkontingents 1974 für Holzschliff) — Drucksache 7/3381 . . . . . . . . . . . 11434 A Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Mitteilung der Kommission an den Rat über die Ergebnisse der Verhandlungen mit Tunesien und Marokko über die Verlängerung der Assoziierungsabkommen zwischen der Gemeinschaft und diesen beiden Ländern Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Verlängerung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Verlängerung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den gemeinsamen Zolltarif hinsichtlich des bei der Tarifierung bestimmter Käsesorten anzuwendenden Umrechnungskurses Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Alkoholometer und Aräometer für Alkohol sowie über alkoholometrische Tafeln Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Straßen- und Schienen-Meßkammertankwagen — Drucksachen 7/2672, 7/3039, 7/3038, 7/2387, 7/3313 — . . . . . . . . . . 11434 B Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1599/71 zur Festsetzung zusätzlicher Bedingungen, denen eingeführter Wein, der zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmt ist, entsprechen muß — Drucksachen 7/3099, 7/3299 — . . . . . . . . . . . . 11434 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Reis — Drucksachen 7/2940, 7/3330 — . . . . 11434 C Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr — Drucksachen 7/2977, 7/3367 — 11434 D Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über allgemeine Durchführungsbestimmungen für den Fall einer erheblichen Preissenkung auf dem Schweinefleischsektor — Drucksachen 7/3080, 7/3368 — 11434 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . 11435 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Fragestunde — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — Frage A 103 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Finanzielle Zugeständnisse der Bundesrepublik Deutschland bei den EG-Beitrittsverhandlungen mit England Wischnewski, StMin (AA) . . . . 11375 C, 11376 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 11376 A, B Frage A 104 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Ersuchen der Bundesregierung an die italienische Regierung zur Begnadigung des letzten Kriegsgefangenen deutscher Staatsangehörigkeit in Italien Moersch, StMin (AA) 11376 B, C, D, 11377 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . 11376 C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 11377 A Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Entfernung eines Bandes mit einem Bild vom Kurfürstendamm und einem Bild vom Wannsee in Berlin auf der deutschen Ausstellung in Moskau; Pressemeldung über die von sowjetischer Seite erfolgte Absage der als Bestandteil der deutschen Ausstellung in Moskau vorgesehenen Buchverkauf smesse Moersch, StMin (AA) . . . 11377 A, B, D Hösl (CDU/CSU) 11377 B, D Frage A 107 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Pressemeldung über das Fortlassen statistischer Angaben über das Land Berlin in den auf der deutschen Ausstellung in Moskau zur Verteilung bestimmten Drucksachen Moersch, StMin (AA) 11378 A Frage A 108 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Trauerfeierlichkeiten für den ermordeten König von Saudi-Arabien Moersch, StMin (AA) . . . 11378 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 11378 C, D Fragen A 110 und 111 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Behandlung des „Komplexes der Menschenrechte" bei den Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen über ein Sozialversicherungsabkommen und einen Finanzkredit; Äußerungen des stellvertretenden ZK-Mitglieds Ryszard Wojna über die Zusage des polnischen Außenminister Olszowski vom Dezember 1973 Moersch, StMin (AA) . . 11379 A, B, C, D, 11380 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 11379 B, 11380 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 11379 C, 11380 B Wende (SPD) 11380 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11380 D Frage A 113 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) Umfrage des amerikanischen Harris-Instituts vom Dezember 1974 über ein militärisches Eingreifen der USA im Falle einer Besetzung West-Berlins durch sowjetische Truppen und im Falle eines Angriffs auf Westeuropa Moersch, StMin (AA) 11381 A, C, D, 11382 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . 11381 B, D Sieglerschmidt (SPD) 11382 A Frage A 114 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Protest der Bundesregierung gegen den Überfall kommunistischer Streitkräfte auf Südvietnam Moersch, StMin (AA) 11382 B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 11382 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 11382 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 11383 A Frage A 118 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Meinung der Bundesregierung zum Vorschlag Breschnews zur KSZE Moersch, StMin (AA) . . . 11383 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) 11383 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 11383 C Frage A 120 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" vom 29. März 1975 über deutschen Verzicht im NATO-Hauptquartier Europa-Mitte auf Aufnahme des 17. Juni in die Liste der Fest- und Feiertage der Bündnispartner für 1975 Moersch, StMin (AA) 11383 D Fragen A 123 und 124 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Bekanntgabe der Zusicherungen des polnischen Außenministers Olszowski vom Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 V Dezember 1973 zur teilweisen Erfüllung der „Information über die Familienzusammenführung"; Tragweite der Vorschriften des Artikels 2 des Sechsten Teils des Überleitungsvertrags über die weitere Geltung des Gesetzes Nr. 63 der Alliierten Hohen Kommission Moersch, StMin (AA) . . 11384 A, B, C, D, 11385 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 11384 A, B, 11385 B, C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 11384 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 11384 C Frage A 58 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) : Aussagen im Haushaltskalender 1975 zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts Zander, PStSekr (BMJFG) 11385 D, 11386 B, C Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 11386 A, B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . 11386 C Fragen A 59 und 60 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Hammans: Angabe des Herstellungs-, Abpack- oder Abfülldatums bzw. der Mindesthaltbarkeitsdauer bei Lebensmitteln tierischer Herkunft; Kennzeichnungsvorschriften bei Verwendung von Zusätzen Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 11386 D, 11383 A, B, C, D, 11388 A, B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11387 A, B, 11388 A, B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 11387 C Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 11387 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 11388 B Stahl (Kempen) (SPD) 11388 C Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Geiger (SPD) : Einbeziehung von Verwaltungskostenanteilen der Gemeindeselbstverwaltung bei der Berechnung des Pflegesatzes durch die Krankenhäuser Zander, PStSekr (BMJFG) 11388 D, 11389 A, B Geiger (SPD) 11389 A, B Frage A 69 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Metzger (SPD) : Angabe des Haltbarkeitstermins bei Medikamenten, Lebensmitteln und anderen durch Lagerung im Gebrauchswert beeinträchtigten Gütern des täglichen Bedarfs Zander, PStSekr (BMJFG) 11389 C, 11390 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 11390 A Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Sichtbehinderungen an Bahnübergängen durch Werbetafeln; diesbezügliche Rechtsvorschriften Haar, PStSekr (BMV) . . . 11390 B, C, D, 11391 A Vahlberg (SPD) . . . 11390 C, D, 11391 A Frage A 75 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Beschränkung des praktischen Fahrunterrichts bei selbständigen Fahrlehrern, nicht jedoch bei Fahrlehrern im Nebenbeschäftigungsverhältnis Haar, PStSekr (BMV) 11391 B Frage A 76 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4 75 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Zeitpunkt der Freigabe der A 14 Haar, PStSekr (BMV) . . . . 11391 B, C, D, 11392 A Dr. Schweitzer (SPD) 11391 C, D Josten (CDU/CSU) 11391 D Fragen A 79 und 80 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Normen bei Anschnallgurten in Kraftfahrzeugen; Gefahr von Unterleibsverletzungen bei Unfällen Haar, PStSekr (BMV) . . . .11392 A, B, C Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . 11392 B, C Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zukunftspläne bei der Deutschen Bundesbahn für die Bundeshauptstadt Bonn zur Anpassung des Nahverkehrs aus dem Raum Bad Neuenahr/Ahrweiler über Remagen an den steigenden Bedarf; Pläne zur Schaffung einer S-Bahn für Bonn und Köln Haar, PStSekr (BMV) . 11392 D, 11393 A, B Josten (CDU/CSU) 11393 A, B Frage A 87 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Mindestauftragssummen bei öffentlichen Ausschreibungen für die Bauwirtschaft; Anwendung der Verdingungsordnung für Bauleistungen Dr. Haack, PStSekr (BMBau) . . . 11393 C, 11394 A, B Milz (CDU/CSU) . . . . 11393 D, 11394 A Frage A 90 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Anteil gemeinnütziger Unternehmen und öffentlich-rechtlicher Banken an der Erstellung von Wohnungen, die am Markt „vorbeiproduziert" wurden Dr. Haack, PStSekr (BMBau) . . 11394 B, C Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 11394 C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Frage A 91 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — - des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über das Verbot des Besuches der Stände von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland auf der Leipziger Frühjahrsmesse durch die DDR-Behörden für zahlreiche DDR-Bewohner Herold, PStSekr (BMB) . 11394 D, 11395 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 11395 B Nächste Sitzung 11435 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11437* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Arbeitstagung des UN-Zentrums für wirtschaftliche und soziale Information in Bad Godesberg im März 1975; Zurückweisung des Vorwurfs, die Bundesrepublik Deutschland sei in bezug auf Information über die Dritte Welt ein Entwicklungsland; von der Bundesregierung geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Information über die Probleme der Entwicklungsländer 11437* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 7 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Stand der Verhandlungen über die Errichtung eines zentralen Filmarchivs; Frage des Standorts; eventuelle Angliederung an das Deutsche Institut für Filmkunde in Wiesbaden 11439* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 32 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Befreiung von als Bauland ausgewiesenen, längere Zeit dem Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen von der Grundsteuer 11439* C Anlage 5 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Schlußfolgerungen aus der Studie „Standortentscheidung und Wohnortwahl" für die regionale Strukturpolitik der Bundesregierung 11439* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : EG-Konsultierung wegen privatwirtschaftlicher Kooperationsverträge; Ergänzung, Ersetzung und Ablösung bilateraler Kooperationsverträge durch gemeinschaftliche Handels- bzw. Kooperationsverträge 11440* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Maßnahmen für den Fall des Fortschreitens des „Bankrott-Trends" von Selbständigen und Unternehmern 11440* C Anlage 8 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Möglichkeit von Maßnahmen zur Verminderung der auf Grund der Defizite der Bundesanstalt für Arbeit überproportional steigenden Belastungen; Pressemeldung über die Höhe von Mindereinnahmen auf Grund der Freistellung der Beamten von der Arbeitslosenversicherung und von vermeidbaren Mehrausgaben im Bereich der Umschulungshilfen und der Arbeitslosenunterstützung . . 11440* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Peiter (SPD) : Anteil der in Betrieben mitarbeitenden Familienangehörigen an der Arbeitslosenquote; Anteil der stellensuchenden Hausfrauen an der Arbeitslosenquote . . . 1144l* A Anlage 10 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 61 und 62 — Drucksache 7/ 3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Fehlen des Hinweises im Haushaltskalender, daß bei Beanstandungen die Ordnungsämter zuständig sind 11441* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 VII Anlage 11 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 63 und 64 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Planung weiterer Informationen für den Verbraucher nach dem Vorbild des Haushaltskalenders 11441 * D Anlage 12 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Möglichkeit der Förderung von Berufsfachschulen angesichts ihrer Bedeutung für die Ausbildung von jugendlichen Spätaussiedlern 11442* A Anlage 13 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/ CSU) : Schaffung von ortsnahen Dialysezentren bis zur ausreichenden Versorgung von Dialysepatienten mit Heimnieren . . . 11442* C Anlage 14 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Flämig (SPD) : Kostenlose Beförderung von Rollstühlen bei der Deutschen Bundesbahn auch für Behinderte nach Unfall, Krankheit oder von Geburt an . . . . . . . . . . 11442* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Schmidt (Niederselters) (SPD) : Entlastung der Rheinstrecken durch Ausbau bzw. Elektrifizierung der Strecke Frankfurt/Main–Niedernhausen–LimburgAu (Sieg)–Köln 11443* A Anlage 16 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 77 und 78 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern in Kraftfahrzeugen 11443* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Meldungen über die Projektierung eines Bundesamtes für Bauforschung in Berlin 11443* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der Richtlinien für das Modernisierungsprogramm 1975 und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1975 (2 BvF 1/72) . . . . 11443' D Anlage 19 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Fragen A 92 und 93 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Schritte der Bundesregierung gegenüber der Regierung in Ost-Berlin für eine verzögerungsfreie Abwicklung des innerdeutschen Reiseverkehrs zu Ostern; Wartezeiten vor den Zonengrenzdurchlässen 11444* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Beteiligung westdeutscher und westberliner Firmen an der Renovierung der Autobahn Berlin–Helmstedt . . . . . 11444* D Anlage 21 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/ CSU) : Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Heimnieren für Dialysepatienten . . 11445*A Anlage 22 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen A 97 und 98 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Kosten-Nutzen-Analyse für den Bau eines Hochtemperaturreaktors mit Heliumturbine (HHT-Programm); Vorstellungen der Bundesregierung über den zukünftigen Einsatz von Hochtemperaturreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland . . . . 11445* B Anlage 23 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Einstellung der VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Verteilung von Informationsmaterial an den Ständen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung auf der deutschen Ausstellung in Moskau . . . 11445* D Anlage 24 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Äußerung des Sprechers der Bundesregierung über „harte Entscheidungen" im Sommer 1975 11446*A Anlage 25 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 101 und 102 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Narjes (CDU/CSU) : Pressemeldung über ein Ermittlungsverfahren der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden gegen ein Mitglied und drei Beamte der EG-Kommission im Zusammenhang mit einem Kartellermittlungsverfahren der EG-Kommission gegen Hoffmann-La Roche; Vermeidung derartiger Belastungen des Assoziationsverhältnisses der EG mit der Schweiz . . . 11446* B Anlage 26 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Pressemeldung über das Konzert des Symphonie-Orchesters des Polnischen Rundfunks und Fernsehens Kattowitz im Großen Sendesaal des Senders Freies Berlin im Anschluß an Gastspiele in der „DDR" 11446* C Anlage 27 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Vorgänge in Portugal auf den Zusammenhalt des Nordatlantischen Bündnisses und auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland . . . 11446* D Anlage 28 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 116 und 117 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Veröffentlichung vertraulicher Dokumente des Auswärtigen Amtes in dem kommunistischen Parteien nahestehenden „Berliner Extradienst"; Maßnahmen der Bundesregierung zur Ahndung dieses Vertrauensbruchs und zur Verhinderung von Wiederholungen . . . . . . . . . 11447* A Anlage 29 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Funktion von Günter Verheugen im Auswärtigen Amt; Mitgliedschaft von Herrn Verheugen in der UNO-Delegation und im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft und im Ministerrat der Europäischen Politischen Zusammenarbeit 11447* B Anlage 30 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Reaktion der Bundesregierung auf die Rücksendung vorverzollter Pakete nach Rumänien an die Absender . . . . . 11447* C Die Frage B 4 (Drucksache 7/3447) des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/ CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig Anlage 31 Antwort des BMin Bahr (BMZ) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Meldungen über die Stimmenthaltung der Bundesrepublik Deutschland auf der 2. Entwicklungskonferenz der UN bei der Abstimmung über die „Deklaration von Lima" . . . . . . . . . . . 11448* A Anlage 32 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Gründe für das unterschiedliche Verhalten der deutschen Botschaften in Chile und Portugal bei der Gewährung von Schutz für Verfolgte . . . . . . . 11448' B Anlage 33 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Verpflichtung zur Entrichtung des Portos bei Rücksendung von Fragebögen durch Bürger an Behörden . . . . . . . . 11448* D Anlage 34 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/3447 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 IX vom 4. 4. 75 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Meldung der „Lüneburger Landeszeitung" über Vorgänge bei der Minenräumung auf bundesdeutschem Boden in Lüchow/ Dannenberg durch Angehörige der Nationalen Volksarmee . . . . . . . 11449* A Anlage 35 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Beurteilung der Verregnung ungeklärter Abwässer auf landwirtschaftliche Gebiete unter Berücksichtigung des Umweltschutzes 11449* C Anlage 36 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 10 Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Zahl der auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes gestellten und abgelehnten Anträge; Höhe der bisher gezahlten und der noch zu zahlenden Beträge 11449* D Anlage 37 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 11 Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Peiter (SPD) : Anerkennung der Betriebswirtschaftlichen Akademie e. V., Wiesbaden, als für die Förderung nach § 36 Abs. 4 Bundeslaufbahnverordnung geeignete gleichartige Einrichtung . . . . . . . . 11450* B Anlage 38 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Darstellung der natürlichen Bevölkerungsentwicklung der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik einschließlich Berlin (West) im internationalen Vergleich und im Vergleich mit der „DDR"; Angabe der betreffenden Werte 11450* D Anlage 39 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage B 15 Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der Behauptung im Bundessteuerblatt über die einkommen- steuerliche Behandlung von nach der Vertreibung geborenen Kindern mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1969 11452* A Anlage 40 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 17 Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Nutzung des Erfahrungsberichts über den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Weltausstellung in Osaka 1970 für weitere Ausstellungen; Entwicklung eines Konzepts zur Selbstdarstellung der Bundesrepublik auf derartigen Ausstellungen 11452* C Anlage 41 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Wuwer (SPD) : Angabe von Verfalldaten auf nicht halt- baren Konsumwaren . . . . . . . . 11453` B Anlage 42 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) : Beurteilung der Lage auf dem Zellstoffmarkt hinsichtlich der Erhaltung von Arbeitsplätzen in der mittelständischen Holzwerkstoffindustrie; Unterstützung der Bestrebungen der deutschen Zellstoffindustrie zur Aufbereitung von Rohholzreserven durch Sulfat-Zellstoffwerke und damit zur Sicherung der Papierversorgung 11453*D Anlage 43 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Ergänzung der Außenhandelsstatistik durch eine Berichtspflicht einheimischer Gesellschaften mit Filialen im Ausland bzw. Gesellschaften, die mehrheitlich in ausländischem Besitz sind, über ihre Absatzverhältnisse . . . . . . . . . 11454* B Anlage 44 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Einfluß der Einführung des Konkursausfallgeldes auf die Entscheidung von Ar- X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 beitnehmern zur Stellung von Konkursanträgen gegen ihre Arbeitgeber; dadurch bedingter Verlust von Arbeitsplätzen . . . . . . . . . . . . 11454` C Anlage 45 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Geldner (FDP) : Entwicklung des Viehexports nach Italien seit der Neubewertung der Rechnungseinheit beim Grenzausgleich und Auswirkung auf die landwirtschaftlichen Einkommen; Stellungnahme zu Brüsseler Änderungsvorschlägen für die Bewertung der Rechnungseinheit nach neuen Kriterien sowie zu den Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die administrierten Preise 11454' D Anlage 46 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherstellung einer Berücksichtigung der Lage der deutschen Kutterfischerei durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit bei ihren Vorschriften für die Lieferung von Fischkonserven 11455* A Anlage 47 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Gewährung einer Verpachtungsprämie bei Beantragung einer Förderung langfristiger Verpachtung durch Prämien in bestimmten Härtefällen . . . . . . . 11455* B Anlage 48 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Wiedereinführung einer Denaturierungsprämie angesichts der völlig veränderten Lage auf dem Weizenmarkt 11455* C Anlage 49 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Zahl der als Auswirkung der neuen Kindergeldregelung in den ersten beiden Monaten dieses Jahres in die Bundesrepublik eingereisten Gastarbeiterkinder aus Spanien, Portugal, Jugoslawien, Griechenland und der Türkei; gegenwärtige Haltung der Bundesregierung zur Frage eines verstärkten Zuzugs von Gastarbeiterkindern auf Grund der neuen Kindergeldregelung 11455' D Anlage 50 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Hilfe für arbeitslose ehemalige Gewerbetreibende 11456/* B Anlage 51 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Evers (CDU/CSU) : Kinderzuschläge zu Schwerkriegsbeschädigtenrenten nach Scheidung der Ehe . . 11456' C Anlage 52 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Steigerung der Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer von 1969 bis 1974 im Vergleich zur Steigerung der Lohnsteuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge im gleichen Zeitraum . . . . . 11456* D Anlage 53 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Seefeld (SPD) : Schwierigkeiten deutscher Kassenpatienten bei Erkrankung in Osterreich; Möglichkeiten der Abhilfe im Sinne des deutsch-österreichischen Abkommens über Soziale Sicherheit . . . . . . 11457* A Anlage 54 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Gleichstellung krankenversicherungspflichtiger und nicht krankenversicherungspflichtiger Angestellter hinsichtlich des Arbeitgeberanteils bei Kurzarbeit 11457* C Anlage 55 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Kriterien für die Zuordnung von Wehrpflichtigen zu ihren Standorten im Hinblick auf die Entfernung vom Heimatort 11457* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 XI Anlage 56 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Fragen B 38 und 39 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Sick (CDU/CSU) : Erweiterung des Schießplatzes in der Gemeinde List/Sylt um einen MG-Schießstand; Möglichkeiten der Verlegung dieses Schießplatzes . . . . . . . . . 11458* B Anlage 57 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Wahrheitsgehalt von Pressemitteilungen über Gesundheitsgefährdung durch das in Margarine enthaltene Vitamin D . . 11458* D Anlage 58 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Umsetzung der einheitlichen Richtlinien für die Erziehungsberatung in Landesrecht; Anzahl der einem Erziehungsbeistand durchschnittlich zugeordneten Kinder und Jugendlichen . . . . . . . 11459* A Anlage 59 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Pressemeldung über erhebliche Mängel des vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenen Faltblatts „Es geht um die Gesundheit" 11459' C Anlage 60 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 44 und 45 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/ CSU) : Trassenführung der Verlängerung der Bundesautobahn Stuttgart—Singen in Richtung Schweiz; Schwierigkeiten einer Trassenführung über das Aitrachtal . . 11459* D Anlage 61 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung des Reisezugverkehrs im östlichen Teil Süd-Hessens . . . . . . . . . . . 11460* A Anlage 62 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 48 und 49 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn mit dem Ziel der teilweisen Einstellung der Bundesbahnstrecken BonnEuskirchen—Düren sowie Kall—Hellenthal und Euskirchen—Bad Münstereifel; Aussagen des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der SPD-Stadtratsfraktion und der Verwaltung der Stadt Zülpich 11460*B Anlage 63 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) : Zeit- und Finanzbedarf für den Bau der Umgehungsstraße der B 31 Unteruhldingen—Meersburg und der Fähreabfahrt 11461* B Anlage 64 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Gründe für den Baustopp beim Projekt der Autobahn 62 (Landstuhl—Trier) ab Freisen; Aufnahme dieses Teilstückes in die erste Dringlichkeitsstufe des Zweiten Fünfjahresplanes . . . . . . . . 11461* C Anlage 65 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Erhöhung der Mittel für den Neu- und Ausbau der B 27 von Stuttgart nach Rottweil im Haushalt 1976 11461' D Anlage 66 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verbesserung der Ausfahrt an der Kreuzung BAB A 80 (Frankfurt a. M.–Wiesbaden) B 519–Weilbacher Kreuz . . . . 11462* A Anlage 67 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 56 und 57 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Ausnutzung der Ausbildungskapazität im Ausbesserungswerk Glückstadt der Deutschen Bundesbahn; Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze . . . . . . . . . 11462' B Anlage 68 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Aufnahme der Verlegung der Bundesstraße 48 im Bereich der Ortslage Bad Münster am Stein–Ebernburg in den Zweiten Fünfjahresplan 1976 bis 1980 . 11462* D Anlage 69 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Stillegung bzw. Einstellung von Leistungsangeboten bei Bundesbahnstrecken in den Landkreisen Wetzlar und Dillkreis . . . 11462* D Anlage 70 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/ CSU) : Fahrtverbilligung bei der Deutschen Bundesbahn auch für Frührentner . . . . 11463* A Anlage 71 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) : Verringerung der Zahl der Arbeitsplätze durch Rationalisierungsmaßnahmen bei der Bundesbahn im Raum Weiden in der Oberpfalz 11463* B Anlage 72 Antwort des PStSekr Haar (BMV/BMP) auf die Frage B 62 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 -- des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Gebührenermäßigungen außerhalb der Postreisegebührenordnung und des Bahnbustarifs während der Sommerferien für Schüler eines bestimmten Bereichs . . . 11463* D Anlage 73 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 63 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) : Verzögerungen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis und dadurch entstehende Gefahren für den Straßenverkehr . . . 11464* A Anlage 74 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 64 und 65 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Auflösung des Bundesbahnbetriebsamtes Mosbach und der Signalmeisterei Neckarelz am 1. Juli 1975; Einstellung des Bundesministers für Verkehr dazu . . . . 11464* B Anlage 75 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen B 66 und 67 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Möller (Lübeck) (CDU/CSU) : Berechnung vorhandener Ferngesprächsschaltungen innerhalb eines Stadtgebiets zu einem einheitlichen Ortstarif; bisherige Handhabung beim Telefonnetz in Lübeck/ Lübeck-Travemünde im Verhältnis zu anderen Großstädten in der Bundesrepublik 11464* D Anlage 76 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 68 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Belegung vorhandener Ausbildungsplätze im Ausbildungszentrum der Oberpostdirektion Bremen im Jahre 1975 . . . . 11465* A Anlage 77 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 69 und 70 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Hofmann (SPD) : Verzögerung des Fortgangs der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Rödental, Landkreis Coburg, durch unangemessene Preisforderungen der staatlichen Forstverwaltung für Grundstücke innerhalb des Entwicklungsbereichs; Gegenmaßnahmen der Bundesregierung . . . 11465* C Anlage 78 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 71 und 72 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Zebisch (SPD) : Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten für das Münchener Projekt „Lärmschutzfenster"; Vorbereitung und Finanzierung eines gemeinsamen Projekts „Lärmschutzfenster" zusammen mit den Ländern . . . . . . . . . . . . 11466* A Anlage 79 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Verweigerung der Ausreisegenehmigung für den Vorsitzenden des Bundes der Evangelischen Kirchen in der „DDR" zum Kirchentag in Frankfurt a. M. 11466* B Anlage 80 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage B 74 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Nutzung der Abwärme von Kernkraft- werken in Europa zu Heizzwecken o. ä. . 11466* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11333 162. Sitzung Bonn, den 10. April 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11437* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 12. 4. Dr. Ahrens ** 12. 4. Dr. Aigner ' 12. 4. Alber ** 11.4. Dr. Artzinger * 12. 4. Dr. Bangemann * 12. 4. Dr. Bayerl * 12. 4. Behrendt * 12. 4. Berger 16. 4. Blumenfeld * 12. 4. von Bockelberg 11.4. Dr. Böger 10. 4. Brandt 11.4. Dr. Burgbacher * 12. 4. Dr. Corterier * 12. 4. van Delden 10. 4. Engholm 11.4. Entrup 10. 4. Dr. Erhard 25. 4. Fellermaier* 12. 4. Flämig * 12. 4. Frehsee * 12. 4. Dr. Früh * 12. 4. Gerlach (Emsland) 9 12. 4. Dr. Geßner ** 11. 4. Härzschel * 12. 4. Dr. Hammans 10. 4. Handlos 11.4. von Hassel 11.4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 4. Jaunich 10. 4. Kater 31.5. Dr. Kempfler ** 10. 4. Dr. h. c. Kiesinger 11. 4. Dr. Klepsch * 12. 4. Krall * 12. 4. Krampe 12. 4. Dr. Kreile 10. 4. Kroll-Schlüter 10. 4. Lagershausen ** 10. 4. Dr. Graf Lambsdorff 11. 4. Lange * 12. 4. Lautenschlager * 12. 4. Leicht 11.4. Lemmrich** 11. 4. Dr. Lohmar 12. 4. Lücker * 12. 4. Marquardt ** 10. 4. Dr. Marx 10. 4. Memmel * 12. 4. Dr. Mende ** 11. 4. D. Mertes (Gerolstein) 11.4. Mick 11.4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 11. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller (Mülheim) * 12. 4. Dr. Müller (München) ** 11.4. Müller (Remscheid) 11.4. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 4. Frau Dr. Orth 11. 4. Rainer 10. 4. Richter ** 10. 4. Ronneburger 11. 4. Scheu 11.4. Schmidhuber 11.4. Schmidt (München) * 12. 4. von Schoeler 11.4. Schröder (Lüneburg) 11.4. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 4. Schwabe * 12. 4. Dr. Schwörer * 12. 4. Seefeld * 12. 4. Springorum * 12. 4. Dr. Starke( Franken) * 12. 4. Suck * 12. 4. Dr. Vohrer** 11. 4. Walkhoff * 12. 4. Frau Dr. Walz 12. 4. Weber (Heidelberg) 11.4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen A 4 und 5) : Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Arbeitstagung des UN-Zentrums für wirtschaftliche und soziale Information in Bonn-Bad Godesberg (17. bis 21. März 1975) für ihre entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit, um die Bundesrepublik Deutschland vom Vorwurf befreien zu helfen, in bezug auf Information über die Dritte Welt ein Entwicklungsland zu sein? Welche konkreten und praktischen Maßnahmen gedenkt die Bundesrepublik Deutschland 1975 und 1976 zu ergreifen, um die Information über die Probleme der Entwicklungsländer zu verbessern? Zu Frage A 4: Das Thema der internationalen Konferenz in Bad Godesberg war die Zusammenarbeit von Regierung und Gewerkschaften bei der entwicklungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit. Hier haben die Beratungen bestätigt, daß die Bundesregierung bei ihrer Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund im Bereich der entwicklungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit den richtigen Weg eingeschlagen hat. Die Konferenz hat aber auch gezeigt, daß in anderen Ländern, vornehmlich in Skandinavien und den Niederlanden, die entwicklungspolitische Information gezielter angelegt ist und so breitere Schichten der Öffentlichkeit erreicht als in der Bundesrepublik. Die größere Wirkung der entwicklungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit in den genannten Ländern wird 11438* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 nicht unwesentlich durch den Umstand erleichtert, daß sowohl an der Bevölkerungszahl gemessen als auch absolut mehr Mittel zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird anhand der Erkenntnisse der internationalen Konferenz die Zielgruppen für die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit neu durchdenken. Sie wird dabei der Arbeitnehmerschaft und der Jugend- und Erwachsenenbildungsarbeit besondere Aufmerksamkeit schenken. Im inhaltlichen Bereich folgt die Bundesregierung der Auffassung der Konferenz, daß entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit an die Lebenserfahrungen und die Interessenlage der Bevölkerung anknüpfen muß. Es werden deshalb in Zukunft weniger die Probleme der Entwicklungspolitik im Vordergrund stehen als ihre Praxis, ihre Erfolge und ihr Nutzen für die Bundesrepublik und den einzelnen Bürger. Zu Frage A 5: Die Konferenz hat eine Reihe von Organisationsmodellen für die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit diskutiert. Als die erfolgreichsten gelten die beiden folgenden Beispiele: Schweden Die Durchführung der schwedischen Entwicklungsarbeit liegt bei der Swedish International Development Authority (SIDA), einer Agentur der schwedischen Regierung. Innerhalb der SIDA befaßt sich eine Abteilung von etwa 25 Personen mit der Informationsarbeit. Sie wird in acht Arbeitsgebieten wie Zusammenarbeit mit Schulen, mit Organisationen, mit Massenmedien, Herstellung von Berichten usw. in relativ selbständig arbeitenden Gruppen durchgeführt. Die Arbeit der Gruppen wird etatgemäß vor Beginn des Haushaltsjahres nach ihrem Umfang festgelegt. Durch einen Parlamentsbeschluß von 1972 wird der Zusammenarbeit mit den Organisationen („popular movements", z. B. Gewerkschaften, Organisationen der Erwachsenen-Bildung, Jugendarbeit usw.) die größte Bedeutung zugemessen. Sie erhalten den größten Teil des Informationsbudgets. Zusammenarbeit SIDA/Organisationen Die Organisationen setzen die Mittel in eigener Verantwortung für die eigene entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit ein; sie brauchen der SIDA keine detaillierten Pläne vor dem Beginn ihrer Aktivitäten vorzulegen. Es findet jedoch ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch über Methoden und Ergebnisse statt. Die Artikulation unterschiedlicher politischer Meinungen zu Fragen der Entwicklungspolitik ist durchaus vorgesehen. Die Verteilungsprinzipien, die den Beiträgen an die Organisationen zugrunde liegen, wurden bereits 1971 nach Beratungen mit Vertretern dieser Organisationen festgelegt. Es wurde eine alljährliche Überprüfung vereinbart. Budget Das Budget für entwicklungspolitische Informationsarbeit soll für das Haushaltsjahr 1975/76 auf 12,8 Millionen SKr (ca. 7,6 Millionen DM) erhöht werden, davon sollen etwa 8 Millionen SKr (ca. 4,7 Millionen DM) der Zusammenarbeit mit Organisationen zugute kommen. Von den 6 Millionen SKr, die diesem Zweck 1974/75 zur Verfügung standen, erhielten die zentralen Gewerkschaftsorganisationen 1,65 Millionen SKr (ca. 0,97 Millionen DM), die Erwachsenenbildungsorganisationen (einschließlich gewerkschaftlicher Bildungsarbeit) 3,45 Millionen SKr (ca. 2 Millionen DM). Niederlande Während die zentrale entwicklungspolitische Informationsarbeit (Nachrichten für Presse, Rundfunk, Fernsehen; Auskünfte und Berichte für die Bevölkerung) von dem Informationsdienst des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten geleistet wird, findet die Zusammenarbeit mit Organisationen der Bildungsarbeit und mit gesellschaftlichen Gruppen in der von der Bildungsarbeit und mit gesellschaftlichen Gruppen in der von der Regierung vollständig finanzierten „Nationale Commissie Voorlichting En Bewustwording Ontwikkelingssamenwerking" (N. C. O.) statt, in der etwa 35 Organisationen zusammengeschlossen sind. Die NCO prüft, wählt aus und schlägt vor, was die Regierung zusätzlich zu den eigenen Vorhaben in entwicklungspolitischer Informations- und Bildungsarbeit durch die und mit Hilfe der Organisationen tun sollte. Die einzelnen Vorhaben werden der NCO von den Organisationen zur Finanzierung vorgelegt. Für einzelne Sachgebiete sind Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen Fachleute des NCO-Stabes und aus den Organisationen zusammenarbeiten. Die Vollversammlung der NCO tritt monatlich zusammen, die Arbeitsgruppen treffen sich öfter, je nach Bedarf. Zusammenarbeit NCO/Regierung Die NCO ist gegenüber der Regierung unabhängig und kann sie auch kritisieren. Vorschläge der NCO bedürfen der Zustimmung der Regierung, die aber nur in Ausnahmefällen nein sagt. Ein Gremium von Fachleuten berät den Minister vor seinen Entscheidungen. Personelle Ausstattung Der räumlich vom Ministerium getrennt untergebrachte Informationsdienst hat 18 Mitarbeiter, davon 8 Journalisten. — Die NCO verfügt über einen hauptamtlichen Geschäftsführer und einen Stab von ständigen Mitarbeitern. Budget Der Informationsdienst hatte 1974 etwa 2 Millionen Hfl (ca. 1,92 Millionen DM) zur Verfügung; die NCO hat 1975 ein Budget von 5 Millionen Hfl (ca. 4,8 Millionen DM) ; etwa 1 Million Hfl werden für die personellen Aufwendungen der NCO benötigt. Die Bundesregierung ist sich der unterschiedlichen Voraussetzungen in den beiden genannten Ländern bewußt, vor allem der Tatsache, daß in der Bundesrepublik für die gesamte entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit im Inland, einschließlich der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11439* Pressearbeit, nur 3,5 Millionen DM zur Verfügung stehen. Sie hält es dennoch für nützlich, die Modelle auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Das wird mit dem Ziel geschehen, die gesellschaftspolitischen Gruppen in der Bundesrepublik unmittelbarer und vor allem selbstverantwortlicher an ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung wird sie in Kürze dem zuständigen Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit berichten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage A 7) : Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Errichtung eines zentralen Filmarchivs, und ist die Bundesregierung bereit, dabei in den Verhandlungen mit den Ländern noch einmal die Frage des Standorts zu überprüfen, um gegebenenfalls .das Archiv doch dem Deutschen Institut für Filmkunde in Wiesbaden angliedern zu können? Hinsichtlich der bisherigen Überlegungen zur Verwirklichung einer zentralen Kinemathek nehme ich auf die schriftliche Antwort meines Kollegen Baum vom 24. September 1974 auf Ihre Anfrage vom 12. August 1974 Bezug. Eine zentrale deutsche Kinemathek, die die Aufgaben der Archivierung deutschen Filmmaterials, aber auch der wissenschaftlichkünstlerischen Erschließung des archivierten Filmgutes haben soll, kann nach Lage der Dinge nur als Verbund mehrerer auf diesem Feld bereits tätiger Einrichtungen geschaffen werden. Die Neuerrichtung einer solchen Kinemathek ohne Einbeziehung bereits vorhandener Kapazitäten wäre unwirtschaftlich. Bei einem derartigen Verbund müssen die Arbeitsteilung und die Zusammenarbeit geregelt und zwischen Bund, Ländern und sonstigen Beteiligten vereinbart werden. Zur Mitwirkung in der geplanten Kinemathek sind das Bundesarchiv und die im Land Berlin ansässige privatrechtliche Stiftung „Deutsche Kinemathek" vorgesehen. Daneben ist jedoch die Mitarbeit auch anderer geeigneter Einrichtungen in Erwägung gezogen. Eine Beteiligung insbesondere des „Deutschen Instituts für Filmkunde" in Wiesbaden ist daher durchaus möglich. Die Natur der geplanten Kinemathek als eines Verbundes verschiedener Einrichtungen bringt es mit sich, daß nicht von einem Standort gesprochen werden kann. Die Standortfrage ist deshalb auch weder Hindernis noch Voraussetzung für die Mitarbeit des Deutschen Instituts für Filmkunde im Verbund der zentralen Kinemathek. Über diese Fragen wird seit längerer Zeit mit den beteiligten Stellen verhandelt. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen kann noch nicht angegeben werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 32) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Bestimmungen zu schaffen, wonach Grünflächen, die im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind, dann von der Grundsteuer befreit werden, wenn sie auf längere Zeit dem Gemeingebrauch (z. B. Kinderspielplätze, Kleingärten, Ruheflächen) gewidmet sind (vgl. Antwort auf meine Frage, Anlage 5 des Stenographischen Berichts über die 146. Sitzung vom 30. Januar 1975)? Die Bundesregierung hält an der schon in der Fragestunde vom 30. Januar 1975 vertretenen Auffassung fest, daß es sachlich nicht gerechtfertigt ist, Grünflächen, die in einem Bebauungsplan ausdrücklich als Bauland ausgewiesen sind, von der Grundsteuer zu befreien. Das würde den Zielvorstellungen der Bauleitplanung widersprechen, weil diese Flächen gerade der Bebauung zugeführt werden sollen. Eine zwischenzeitliche Nutzung der Flächen als Kinderspielplätze oder Kleingärten reicht jedenfalls für eine steuerliche Entlastung nicht aus. Im übrigen sieht das Grundsteuergesetz für öffentliche Grünanlagen einen Grundsteuererlaß vor. Hierfür ist aber Voraussetzung, daß das Grundstück für diese Zwecke dauernd benutzt wird und die Gemeinde dies als Nutzung durch die Allgemeinheit anerkennt. Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keine Notwendigkeit, dem Gesetzgeber eine Befreiungsvorschrift vorzuschlagen, die über die Regelung des im Jahre 1973 erlassenen Grundsteuer-Reformgesetzes hinausgeht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 33) : Welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung für ihre regionale Strukturpolitik aus der Studie „Standortentscheidung und Wohnortwahl" der Gesellschaft für regionale Strukturentwicklung e.V. zu ziehen? Die Durchsicht der Studie „Standortentscheidung und Wohnortwahl" führt zu dem Ergebnis, daß einem Teil der darin enthaltenen Erkenntnisse — wie z. B. der Bedeutung der Attraktivität eines Ortes — bereits seit mehreren Jahren ein ERP-Förderungsprogramm Rechnung trägt. Andere Feststellungen dieser Studie — geförderte Zweigbetriebe würden im konjunkturellen Abschwung zuerst geschlossen — werden jedoch nicht von den Erfahrungen der Landeswirtschaftsministerien sowie der Industrie- und Handelskammern gestützt. Bei dem in der Schrift enthaltenen Vorschlag, künftig nur Großstädte zu Schwerpunktorten zu machen, stellt sich zumindest die Frage, ob damit die Entwicklungschancen der Fördergebiete ausgeschöpft und die großräumige passive Sanierung verhindert werden. 11440* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Die Bundesregierung hält diese Schrift für einen Beitrag zur regionalpolitischen Diskussion, der zum Teil eine Bestätigung schon laufender Programme ist, ansonsten sich aber nur wenig mit den teilweise wissenschaftlich analysierten Erfahrungen und Erkenntnissen deckt, die Bund und Länder in der Regionalpolitik leiten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 35 und 36) : Da nicht nur die staatlichen, sondern auch die privatwirtschaftlichen Kooperationsverträge, die es bei der Gründung der EWG als Handelsinstrument nicht gab, mehr und mehr die klassischen Außenhandelsverträge verdrängen, frage ich die Bundesregierung, ob sie nicht der Meinung ist, daß im Interesse der vertraglichen Grundlagen des EG-Vertrags eine Konsultierung auch aller privaten Kooperationsverträge mit Brüssel erfolgen sollte? Ist die Bundesregierung bereit, in der EG dafür einzutreten, daß die bilateralen Kooperationsverträge Schritt für Schritt durch gemeinschaftliche Handels- bzw. Kooperationsverträge ergänzt oder ersetzt und abgelöst werden? Zu Frage A 35: Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß auch die privatwirtschaftlichen Kooperationsverträge in der Gemeinschaft konsultiert werden sollten. Hierzu besteht keine Notwendigkeit: private Kooperationsverträge behindern ebensowenig wie private Einfuhrverträge die Gemeinschaft bei der Ausübung ihrer Kompetenz zum Abschluß von Handelsabkommen. Die Gemeinschaft hat bewußt und einvernehmlich die Konsultationspflicht auf beabsichtigte staatliche Kooperationsabkommen beschränkt. Auch in der Bundesrepublik selbst ist bisher kein Bedürfnis gesehen worden, eine Meldepflicht für private Kooperationsverträge einzuführen. Eine Konsultation privater Kooperationsverträge würde auch auf erhebliche praktische Schwierigkeiten stoßen: In dem großen Kreis von Beteiligten in Brüssel wäre es schwierig, den erforderlichen Schutz der Geschäftsgeheimnisse vor der Konkurrenz, die sich nicht selten um dasselbe Geschäft bemüht, sicherzustellen. Zu Frage A 36: Die Bundesregierung tritt für ein schrittweises Tätigwerden der Gemeinschaft im Kooperationsbereich entsprechend der Entwicklung der Integration ein. Gemeinschaftliche Abkommen könnten hiernach ins Auge gefaßt werden, wenn der Gemeinschaft Aktionsmöglichkeiten für den konkreten Fall zugewachsen sind. Zunächst werden Elemente von Kooperationsabkommen in Handelsabkommen der Gemeinschaft Eingang finden, und Kooperationsabkommen der Gemeinschaft würden ergänzend neben Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten treten können. Wann eine solche Entwicklung einmal zur Ablösung der einzelstaatlichen Abkommen wie im Handelsbereich führt, läßt sich nicht vorhersagen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 40) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn — wie die Wirtschaftswoche vom 27. März 1975 meldet — der „BankrottTrend" von Selbständigen und Unternehmern weiterhin in dem Maße fortschreitet, als dies im Januar dieses Jahres (laut den Zahlen der Wirtschaftswoche) der Fall gewesen ist. Es ist zutreffend, daß die Zahl der Konkurse und Vergleichsverfahren im Verlauf des Jahres 1974 und auch im Januar 1975 zugenommen hat. In dieser Entwicklung spiegeln sich die veränderte gesamtwirtschaftliche Lage und insbesondere die strukturellen Veränderungen. In einer solchen Situation können häufig die Unternehmen mit unzureichender Kapitalbasis, mangelnder Flexibilität und schwachem Management nicht mithalten. So schmerzlich die sich daraus ergebenden Folgen im Einzelfall auch sind, so darf doch auch in einer solchen Situation das in der marktwirtschaftlichen Ordnung geltende Haftungsprinzip nicht aufgehoben oder durchlöchert werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß ihre zusammen mit der Bundesbank verfolgte Politik des Aufschwungs in Stabilität die Lage der Unternehmen insgesamt wieder verbessern und damit auch die Zahl der Insolvenzen zurückgehen wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/3447 Fragen A 49 und 50) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die überproportional steigenden Belastungen auf Grund der Defizite der Bundesanstalt für Arbeit zu vermindern, indem Beamte, deren Bezüge aus dem Einkommen Erwerbstätiger mit Beschäftigungsrisiko entstehen, in die Solidargemeinschaft der Arbeitnehmer einbezogen und einer Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung unterworfen, Umschulungshilfen zumindest teilweise als Darlehen gewährt werden und das System der Arbeitslosenunterstützung in der Weise geändert wird, daß der Anreiz zur Annahme angebotener Stellen wächst? Hält die Bundesregierung die in der Wochenzeitung „Die Zeit", Nr. 13/1975, S. 1, gemachte Schätzung, wonach sich die Mindereinnahmen auf Grund der Freistellung der Beamten von der Arbeitslosenversicherung sowie die vermeidbaren Mehrausgaben im Bereich der Umschulungshilfen und der Arbeitslosenunterstützung auf rund sieben Milliarden DM summieren, für zutreffend? Die Bundesregierung hat in ihrem Arbeitsförderungsbericht vom 23. März 1973, Bundestagsdrucksache 7/403, auch die Problematik einer Einbeziehung der Beamten in die Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz abgehandelt. In diesem Bericht wurden auch Vorstellungen darüber entwickelt, inwieweit Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung als Darlehen gewährt werden sollten. Ich möchte mich auf die damaligen Äußerungen der Bundesregierung beziehen und darauf hinweisen, daß der Bericht zur Zeit im zu- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11441* ständigen Ausschuß des Deutschen Bundestages beraten wird. Im übrigen hat der Deutsche Bundestag erst vor wenigen Monaten im Einführungsgesetz zur Einkommensteuerreform die Leistungen für Arbeitslose neu festgesetzt. Bei der Beratung dieses Gesetzes stimmten die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung darin überein, daß diese Leistungshöhe angemessen ist, um einerseits den Lebensstandard der Arbeitnehmer für eine vorübergehende Zeit zu sichern, und andererseits der Abstand zum erzielbaren Arbeitsentgelt ausreicht, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme nicht zu mindern. Zur zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die von Ihnen zitierte Schätzung unrealistisch erscheint. Da der Bundesregierung aber nicht bekannt ist, welche Rechtsänderungen die von Ihnen genannte Wochenzeitschrift ihren Berechnungen über die angeblich möglichen Mehreinnahmen und Einsparungen zugrunde gelegt hat, kann sie hierzu nicht näher Stellung nehmen. Anlage 9 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen A 51 und 52) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie hoch der Anteil an der Arbeitslosenquote aus dem Personenkreis der in Betrieben mitarbeitenden Familienangehörigen ist? Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie hoch der Anteil der stellensuchenden Hausfrauen an der Arbeitslosenquote ist? Der von Ihnen genannte Personenkreis läßt sich nur schwer abgrenzen. Er erfaßt überwiegend sogenannte mithelfende Familienangehörige, aber auch Arbeitnehmer und sogar Selbständige. Die Arbeitslosenquote bezeichnet jedoch nur den Anteil der arbeitslosen Arbeitnehmer an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer. Selbständige und mithelfende Familienangehörige zählen nicht mit. Es ist daher nicht möglich, den Anteil der in Betrieben mitarbeitenden Familienangehörigen an der Arbeitslosigkeit zu bestimmen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Eine Strukturanalyse der Bundesanstalt von September 1974 hat ergeben, daß im September 1974 von insgesamt rund 268 000 arbeitslosen Frauen rund 173 000 verheiratet waren. Bei diesem Personenkreis dürfte es sich zum weit überwiegenden Teil um Hausfrauen handeln. Geht man davon aus, daß der Anteil der arbeitslosen verheirateten Frauen an der Zahl der arbeitslosen Frauen (64,4 %) zwischenzeitlich konstant geblieben ist und berücksichtigt man, daß der Frauenanteil an der Gesamtarbeitslosenzahl zwischen September 1974 und Februar 1975 von 48,1 % auf 36,9 % zurückgegangen ist, so errechnet sich für Februar 1975 ein Anteil der verheirateten arbeitslosen Frauen an der Gesamtarbeitslosenzahl von knapp 24 %. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 61 und 62) : Wäre es nicht besser gewesen, im Haushaltskalender 1975, trotz der Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 7/3321, anzugeben, daß bei Beanstandungen das zuständige Ordnungsamt um Rat und Auskunft gebeten werden sollte? Sind die im Haushaltskalender angegebenen Telefonnummern der nächstgelegenen Lebensmittelüberwachungsämter richtig? Zu Frage A 61: Der Haushaltskalender 1975 enthält auf der Rückseite unter Ziffer 2 letzter Satz den von Ihnen für zweckmäßig erachteten Hinweis. Wörtlich heißt es dort: „Auch Polizei, Ordnungsämter und Veterinäruntersuchungsämter können Hilfe, Rat und Auskunft geben." Zu Frage A 62: Alle im Haushaltskalender angegebenen Telefonnummern sind zum Zeitpunkt des Andrucks des Kalenders — dies war Ende Oktober 1974 — durch Probeanruf überprüft worden. Selbstverständlich kann keine Gewähr dafür übernommen werden, daß sich die angegebenen Telefonnummern zwischenzeitlich nicht geändert haben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 63 und 64) : Plant die Bundesregierung weitere Informationen für den Verbraucher wie den Haushaltskalender 1975? Wird die Bundesregierung trotz der notwendigen Kürze einer solchen Information in Zukunft darauf achten, deß sich nicht so gravierende Fehler einschleichen wie im Haushaltskalender 1975? Zu Frage A 63: Die Verteilung des Haushaltskalenders 1975 ist abgeschlossen. Eine . Neuauflage des Kalenders ist nicht geplant. Die Bundesregierung sieht es jedoch als ihre selbstverständliche Aufgabe an, die Verbraucher zu gegebener Zeit in geeigneter Weise über Fragen des Lebensmittelrechts und des Verbraucherschutzes zu unterrichten. Zu Frage A 64: Aus Ihrer Fragestellung entnehme ich Ihre Zustimmung zu der in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Ausdruck gebrachten Auffassung der Bundesregierung (BT-Drucksache 7/3321), daß ein Haushaltskalender, der viele Bürger ansprechen und von ihnen gelesen werden soll, notwendigerweise kurz und knapp gehalten werden muß. Der Konflikt zwischen diesem Ziel und dem allgemeinen Bestreben der Bundesregierung, auch komplexe und differenzierte Regelungen möglichst genau darzu- 11442* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 stellen, wird naturgemäß nicht immer völlig befriedigend gelöst werden können. Zudem ist es Sache der subjektiven Beurteilung, ob und wieweit dieser Zielkonflikt gelöst ist. Die Bundesregierung jedenfalls kann der von Ihnen geäußerten Auffassung nicht zustimmen, daß der Haushaltskalender 1975 mit gravierenden Fehlern behaftet sei. Wegen Einzelheiten verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung zu der vorstehend erwähnten Kleinen Anfrage. Dennoch aber stimme ich Ihnen zu, daß bei derartigen Publikationen ein Höchstmaß an Sorgfalt erforderlich ist. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 65 und 66) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Pädagogen, daß die Berufsfachschulen durch ihre berufskonkrete Ausrichtung jugendlichen Spätaussiedlern die Ausbildung am besten vermitteln können, und trifft es zu, daß diese Berufsfachschulen nicht nach dem Bundesjugendplan gefördert werden? Ist die Bundesregierung bereit, eine solche Förderung anzustreben, oder welche anderen Förderungsmöglichkeiten sind nach Auffassung der Bundesregierung hierzu geeignet? Zu Frage A 65: Berufsfachschulen werden aus dem Bundesjugendplan nicht gefördert, da es sich um Einrichtungen handelt, die der Kulturhoheit der Länder unterstehen. Sofern die Frage lautet, ob für Besucher von Berufsfachschulen Individualbeihilfen aus dem sog. Garantiefonds des Bundesjugendplans gewährt werden, ist zu sagen: Die Förderung des Besuchs von Berufsfachschulen ist im Rahmen der §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und 68 Abs. 2 Nr. 3 und 3 a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgesehen. Der sog. Garantiefonds tritt bei einer Förderung durch das BAFÖG insoweit nicht ein. Er leistet gegenüber gesetzlichen Ausbildungsbeihilfen nur subsidiär. Soweit bei den einzelnen Spätaussiedlern andere Förderungsmöglichkeiten versagen, können jedoch grundsätzlich nach Nr. 7 Abs. 1 a der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer Leistungen aus diesem Fonds erbracht werden; dies setzt natürlich voraus, daß die übrigen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung durch den Garantiefonds beschränkt sich jedoch nach den bisherigen Erfahrungen in diesen Fällen auf eine verhältnismäßig kleine Zahl von Spätaussiedlern. Bei der erheblichen Verschiedenheit des Zwecks von Berufsfachschulen kann nicht die pauschale Feststellung getroffen werden, daß diese Schulen jugendlichen Spätaussiedlern die am besten geeignete Ausbildung vermitteln. Es ist davon auszugehen, daß die besonderen Probleme der Eingliederung in eine den jungen Spätaussiedlern fremde Umwelt, eine andere Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung häufig spezifische Hilfen erforderlich machen. Eine solche Hilfe kann auch der Besuch einer Berufsfachschule sein, wenn sich dies bei der Prüfung des Einzelfalls ergibt. Zu Frage A 66: Da die Förderung des Besuchs der Berufsfachschule bereits eröffnet ist, bedarf es weiterer Regelungen nicht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 70) : Ist die Bundesregierung bereit, bei ihren zukünftigen Planungen dafür Sorge zu tragen, daß bis zur ausreichenden Versorgung von Dialysepatienten mit Heimnieren (Experten sind der Ansicht, daß durch eine Heimbehandlung mit einer Heimniere ca. 50% der Kosten eingespart werden könnten) ortsnahe Dialysezentren geschaffen werden? Die Bundesregierung hat in ihrer schriftlichen Antwort vom 6. Juli 1970 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) — Drucksache VI/1114 — zur ausreichenden Versorgung von Dialyse-Patienten Stellung genommen. Wie in dieser Antwort zum Ausdruck gebracht wurde, sollten Zentren mit Dialyse-Plätzen nur in Kliniken und geeigneten Krankenhäusern eingerichtet werden. Zur Entlastung der Zentren mit Dialyse-Plätzen sollten alle Möglichkeiten zur Einrichtung von Dialyse-Satellitenstationen und zur Heimdialyse ergriffen werden. Die Therapie in den Krankenhäusern muß diesen neuen Behandlungsmöglichkeiten, mit denen früher hoffnungslos erkrankte Patienten am Leben erhalten werden können, Rechnung tragen. Diese Erfordernisse sind hauptsächlich ein personelles Problem. Die hochspezialisierten neuen Apparaturen verlangen vom ärztlichen und nichtärztlichen Personal Spezialkenntnisse, die nicht von heute auf morgen vermittelt werden können. Die Kostenfrage ist zumindest für sozialversicherte Patienten heute geklärt und stellt im Einzelfall kein Hindernis für die Einleitung einer Dialyse-Behandlung dar. Die Bundesregierung hat wegen der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund und Ländern nur sehr begrenzte Möglichkeiten einer direkten Einflußnahme auf die Schaffung von ortsnahen Dialyse-Stationen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage A 73) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11443* Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf die kostenlose Beförderung von Rollstühlen bei der Deutschen Bundesbahn Behinderte nach Unfall, Krankheit oder von Geburt an den Behinderten gleichzustellen, die ihre Behinderung im Krieg oder durch Folgen des Kriegs erlitten haben? Die kostenlose Beförderung von Rollstühlen bei Reisen mit der Bundesbahn kann derzeit nur von den durch Krieg oder Arbeitsunfall schwerbeschädigten Fahrgästen in Anspruch genommen werden. Die Einbeziehung der von Geburt an oder durch Krankheit (bzw. durch Unfall aus anderer Ursache) schwerbehinderten Personen in diese Vergünstigung ist bereits in dem von der Bundesregierung im November 1974 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) vorgesehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage A 74): Ist die Bundesregierung bereit — angesichts der Tatsache, daß die Strecke Groß Gerau—Köln nicht vor 1990 gebaut werden soll — zu prüfen, ob eine Entlastung der Rheinstrecken durch die Strecke Frankfurt (Main)—Niedernhausen—Limburg—Au (Sieg)—Köln möglich ist, und wenn ja, wie steht sie zur Frage des Ausbaus bzw. zur Frage der Elektrifizierung dieser Strecke? Der Bundesminister für Verkehr hat den Vorstand der Deutschen Bundesbahn mit seinen Zielvorgaben u. a. gebeten, weitere Alternativen zur Verbindung der Verdichtungsräume Köln/Ruhrgebiet und Rhein/Main-Gebiet zu untersuchen und zu bewerten. Entsprechende Untersuchungen bei der Deutschen Bundesbahn sind im Gange. Die Ergebnissse hierzu stehen noch aus. Anlage 16 Antwort des Parl. Statssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 77 und 78): Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland ein unverhältnismäßig hoher Anteil von Kindern bei Verkehrsunfällen zu Tode kommt, weil sie in einem Kraftfahrzeug keinen hinreichend sicheren Sitzplatz haben, sei es, daß sie neben dem Fahrer sitzen oder Kindersitze den Sicherheitsanforderungen für bestimmte Verkehrsanlagen nicht gerecht werden? Ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Maßnahmen im Verordnungswege dafür zu sorgen, daß der rechte Frontsitz für Kinder verboten wird, wie das in anderen Ländern der Fall ist, und daß Kindersitze einer Zulassungsprüfung unterzogen werden, die eine hinreichende Festigkeit und Sicherheit gewährleistet? Zu Frage A 77: Während in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen hochmotorisierten Staaten verhältnismäßig mehr Kinder als Fußgänger und Radfahrer getötet werden, können solche Vergleiche bei Kindern als Mitfahrer in Fahrzeugen, besonders aber in Personenkraftwagen, wegen Fehlens entsprechender Daten für das Ausland nicht angestellt werden. Aus Unfalluntersuchungen steht jedoch fest, daß Kinder bei gleichartigen Unfällen im Vergleich zu Erwachsenen — weit häufiger umhergeschleudert werden — schwerer verletzt werden — weit stärkere Kopfverletzungen erleiden. Es ist auch erwiesen, daß Kinder auf den Vordersitzen häufiger und schwerer verletzt werden als auf Rücksitzen. Die Sicherheit von Kindern in Kraftfahrzeugen kann daher durch die Beförderung auf Rücksitzen und durch Halteeinrichtungen erheblich verbessert werden. Eine Untersuchung der französischen Regierung beziffert allein den Sicherheitsgewinn der Beförderung von Kindern auf Rücksitzen mit 30 %. Zu Frage A 78: Die Bundesregierung beabsichtigt daher, durch die „Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr", die demnächst dem Bundesrat zur Beschlußfassung zugeleitet und voraussichtlich am 1. Januar 1976 in Kraft treten wird, die Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf Vordersitzen von Kraftfahrzeugen zu verbieten. Ein Zulassungsverfahren für Kindersitze setzt geeignete Prüfkriterien voraus. Diese werden z. Z. bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) erarbeitet. Die Bundesregierung ist um eine schnelle Fertigstellung dieser Regelung für Kinderhalteeinrichtungen bemüht und beabsichtigt, sie in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 88) : Treffen Meldungen zu, der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau projektiere ein Bundesamt für Bauforschung, und der Bundeskanzler habe sein Veto gegen den Vorschlag eingelegt, dieses Amt in Berlin zu etablieren? Nein. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Möller (Lübeck) vom 12. Juli 1974 (Drucksache 7/2412). Bundesminister Ravens hat damals darauf hingewiesen, daß die veränderte Haushaltslage die Bundesregierung erneut veranlaßt hat, zu prüfen, wie die Aufgaben der Bauforschung optimal erfüllt werden können. Die zu klärenden institutionellen Erfordernisse und die Standortfrage wurden hierbei besonders hervorgehoben. Diese Gesamtklärung ist bisher noch nicht abgeschlossen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 89) : 11444* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Hält die Bundesregierung die Richtlinien für das Modernisierungsprogramm 1975 (für Wohnungen) mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1975 — 2 BvF 1/72 — für vereinbar? Die Richtlinien für das Modernisierungsprogramm sind gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet worden. Neue Bedenken einiger Länder gegen die Konzentration der Förderung auf Zonen oder anderer Teile der Richtlinien richten sich gegen die Praktikabilität des Förderungskonzeptes. Die Beteiligung des Bundes an den Programmen der Länder, das Verfahren zur Aufstellung der Programme sowie die sonstigen Regelungen über die Förderung sind nach Auffassung der Bundesregierung mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 104 a Abs. 4 GG vereinbar. Im übrigen habe ich Ihnen bereits auf eine entsprechende Frage in der Fragestunde vom 18. März 1975 mitgeteilt, daß die Bundesregierung die Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils auf die Wohnungs- und Städtebauförderung eingehend prüft. Sie wird auch die Modernisierungsrichtlinien in diese Prüfung einbeziehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 92 und 93) : Welche Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung in Ost-Berlin unternommen, um auf eine verzögerungsfreie Abwicklung des innerdeutschen Reiseverkehrs zu Ostern zu dringen? Wie verträgt sich die Äußerung der Bundesregierung, die DDR-Grenzorgane seien um eine reibungslose Abwicklung des Verkehrs bemüht gewesen, mit der Tatsache, daß unzumutbare Wartezeiten (bis zu 15 Stunden) vor den Zonengrenzdurchlässen entstanden sind? Zu Frage A 92: Zu Ostern ist es beim Reiseverkehr in die DDR an den Grenzübergängen zu einem bisher in diesem Ausmaß nicht bekannten und unerwarteten Andrang von Reisenden in PKW gekommen. Am Gründonnerstag und Karfreitag traten infolgedessen zeitweise erhebliche Verkehrsstauungen auf, die zu mehrstündigen Wartezeiten an allen Landstraßen- und Autobahn-Übergängen zur DDR führten. So wurgen z. B. am Karfreitag in Helmstedt in diesem Jahr rd. 95 000 Reisende gegenüber rd. 20 000 Reisenden am Karfreitag des vergangenen Jahres abgefertigt. Die Gründe für die langen Wartezeiten liegen in dem außergewöhnlichen Verkehrsaufkommen. Derartige Spitzenaufkommen bedingen angesichts der vorhandenen Fahrspuren und Abfertigungsmöglichkeiten schon aus rein technischen Gründen längere Wartezeiten. Solche verkehrsmäßig verursachten Stauungen treten übrigens auch an solchen Kontrollpunkten wie z. B. Kufstein auf, den die Fahrzeuge in der Regel sogar ohne Halt durchfahren. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die Grenzorgane der DDR die Abfertigung des Reiseverkehrs aus der Bundesrepublik Deutschland verzögert oder ihn sonst behindert hätten. Zu Frage A 93: Der Sprecher der Bundesregierung, Herr Staatssekretär Bölling, hat in der Pressekonferenz am 2. April 1975 aus Anlaß einiger Bemerkungen zum Osterreiseverkehr in die DDR folgendes erklärt: „In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, daß sich die DDR-Beamten um eine rasche Erledigung der Formalitäten an den Grenzübergangsstellen bemüht haben." Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage dargelegt habe, war das Verkehrsaufkommen an den Grenzübergängen zur DDR sehr groß. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß nach der Herabsetzung der Mindestumtauschsätze und der Zusage der DDR hinsichtlich einer großzügigen Erteilung von Genehmigungen zur Einreise mit dem PKW die Steigerung des DDR-Verkehrs anteilmäßig sehr hoch war, dessen Kontrolle durch die DDR-Organe bekanntlich längere Zeit als die Abfertigung des Transit-Verkehrs nach Berlin in Anspruch nimmt. Immerhin wurden z. B. am Karfreitag in Marienborn durchschnittlich in der Stunde rd. 4 000 Reisende, das sind etwa 65 Personen in der Minute in 15 bis 20 PKW, von den Grenz-Organen der DDR abgefertigt. Somit ist die Feststellung durchaus begründet, daß die DDR-Organe sich um eine möglichst rasche Abfertigung bemüht hatten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 94) : Trifft die Meldung zu, Ost-Berlin bestehe darauf, die Renovierung der Autobahn Berlin—Helmstedt dürfe nur von „DDR-Kolonnen" vorgenommen werden, und wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — bei den Verhandlungen mit Ost-Berlin davon ausgehen, daß entsprechend ihrem Anteil an der Finanzierung die Aufträge an westdeutsche und Westberliner Firmen vergeben werden? Die von Ihnen zitierte spezielle Meldung ist mir nicht bekannt. Ich weise nur darauf hin, daß die DDR in ihren Vorschlägen an die Bundesregierung vom 9. Dezember 1974 zu Rekonstruktion der Autobahn Berlin—Helmstedt erwähnt hat, daß die Baukapazitäten seitens der DDR bereitgestellt und die erforderlichen Ausrüstungen durch die Bundesrepublik Deutschland geliefert werden sollten. Dieser Vorschlag ist wie alle anderen Verhandlungsgegenstand. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß sich die Bundesregierung mit Rücksicht auf die laufenden Verhandlungen gegenwärtig nicht in der Lage sieht, dazu näher Stellung zu nehmen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11445* Anlage 21 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 95) : Angesichts der zunehmenden Zahl von Dialysepatienten frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, die Forschung von Heimnieren voranzutreiben, da nach Auffassung von Experten die Heimniere aus psychologischen und medizinischen Gründen die geeignetste Methode für eine gesicherte Versorgung der heimdialysefähigen Patienten darstellt? Der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „künstlicher Nieren" wird in der Bundesrepublik Deutschland von verschiedenen Seiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Entsprechende Arbeiten sind in Kankenhäusern und Universitätskliniken, privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen sowie Industrieunternehmen seit einiger Zeit im Gange. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert im Rahmen seines MedizintechnikProgramms und des darin eingerichteten Schwerpunkts „Künstliche Organe und Technische Hilfen für Körperbehinderte" seit 1973 zwei Projekte, die die Entwicklung von künstlichen Nieren für den nichtstationären Einsatz zum Ziel haben. Für die Arbeiten, die in enger Zusammenarbeit von Industrieunternehmen und Kliniken durchgeführt werden, wurden für den Zeitraum von 1973 bis 1976 insgesamt 2,9 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Eine verstärkte Förderung dieses Gebietes im Rahmen des Medizintechnik-Programms des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ist beabsichtigt. In Kürze werden in einem Sachverständigengremium weitere Vorschläge zur Entwicklung neuartiger Dialysesysteme beraten, die dem Ministerium vorgelegt wurden. Ziel der geplanten Projekte ist es, die Belastung des Patienten herabzusetzen, die Zuverlässigkeit des Dialysesystems sowie die Bedienbarkeit zu verbessern, um die Voraussetzungen für den Einsatz in der Heimdialyse zu schaffen. Anlage 22 Antwort des Bundesminister Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 97 und 98) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, zu dem beabsichtigten Bau eines Hochtemperaturreaktors mit Heliumturbine (HHTProgramm) eine Kosten-Nutzen-Analyse zu geben? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über den zukünftigen Einsatz von Hochtemperaturreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland, und was gedenkt sie insbesondere zu unternehmen, damit Prototypkernkraftwerke gebaut werden? Zu Frage A 97: Die Vergabe einer Kosten/Nutzen-Untersuchung zur Weiterentwicklung des Systems „Hochtemperaturreaktor mit Heliumturbine" (HHT) ist für die nächsten Wochen vorgesehen. Ein entsprechender Auftrag wird nach Auswertung der Angebote erfolgen, die aufgrund einer Ausschreibung bis zum 7. April 1975 eingegangen sind. Zu Frage A 98: Für .die Stromerzeugung stellt der Hochtemperaturreaktor mit Dampfturbine (HTR) eine aussichtsreiche Variante zum Leichtwasserreaktor dar. Durch die Nutzung von Thorium läßt sich langfristig eine Schonung der Uranvorräte erreichen. Die Bundesregierung fördert die Errichtung eines PrototypHTR-Kraftwerkes mit Dampfturbine, den THTR-300 in Schmehausen, mit einem Zuschuß von 475 Millionen DM. Außerdem werden Arbeiten beim Reaktorhersteller unterstützt, die für die Angebotsabgabe eines ersten großen HTR-Kraftwerks (HTR 1160) in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind. Auf der Grundlage der Technologie stromerzeugender Hochtemperaturreaktoren wird die Entwicklung eines fortgeschrittenen Hochtemperaturreaktors ohne Dampfkreislauf (HHT) von der Bundesregierung gefördert. Die erwarteten Vorteile des HHT-Systems sind Senkung der Anlagekosten, Erhöhung des Wirkungsgrades und damit durch geringere Verlustwärme geringere Umweltbelastung und insbesondere seine Eignung für trockene Luftkühlung bzw. Wärmedarbietung für Fernwärme. Ziel der laufenden Entwicklung ist die Erarbeitung eines Angebots für ein Prototyp-HHT-Kraftwerk etwa 1980. Aufgrund seiner höheren Kühlgastemperaturen eröffnen sich dem Hochtemperaturreaktor über die Stromerzeugung hinaus weitere Anwendungsmöglichkeiten durch direkte Nutzung der Wärme, z. B. zur Kohlevergasung. Ein entsprechendes Entwicklungsprogramm zur nuklearen Prozeßwärme wird z. Z. erarbeitet. Nach bisherigen Vorstellungen könnten etwa 1980 die Grundlagen für einen Bauentscheid eines Prozeßwärme-Prototyp-Kraftwerks vorliegen. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/3477 Frage A 99) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 17. März 1975 zu, auf der deutschen Ausstellung in Moskau habe die Verteilung von Informationsmaterial an den Ständen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung eingestellt werden müssen, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dagegen unternommen, bzw. wie hat sie sich von vornherein gegen derartige sowjetische Maßnahmen gesichert? Die Verteilung des Informationsmaterials des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in der Ausstellungshalle mußte vorübergehend eingestellt werden, da der unerwartet große Besucherandrang die ordnungsgemäße Verteilung gefährdete und damit den ungestörten Ablauf der Ausstellung zu beeinträchtigen drohte. Nach Verhandlungen mit den zuständigen sowjetischen Stellen wurden die 11446* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Verteilerstände an den Eingang der Ausstellungshalle verlegt. Diese in beiderseitigem vollem Einverständnis getroffene Maßnahme hat die Verteilung des Informationsmaterials nicht beeinträchtigt. Das gesamte Informationsmaterial ist an die Besucher der Ausstellung verteilt worden. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 100) : Was hat der Sprecher der Bundesregierung, Grünewald, mit seiner Bemerkung gemeint, daß für Sommer 1975 harte Entscheidungen anstehen, und kann man erfahren, was die Bundesregierung darunter versteht? Unter den vom Regierungssprecher zitierten „harten politischen Entscheidungen" ist zu verstehen, daß — wie alljährlich bei Haushaltsberatungen im Kabinett — nicht alle sachlich und politisch begründeten Anforderungen der Ressorts an den Bundeshaushalt des kommenden Jahres erfüllt werden können. Der Regierungssprecher hat damit nichts anderes als eine allgemeine politische Lebenserfahrung geäußert. Welche Forderungen bei der Beratung des Haushaltsentwurfs für 1976 abgewiesen werden müssen, bleibt wie üblich der Entscheidung des Kabinetts vorbehalten. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 101 und 102) : Kann die Bundesregierung die Pressemeldung (VWD) bestätigen, wonach die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen gegen den früheren Hoffmann-LaRoche-Direktor Adams wegen seiner Mitwirkung in einem Kartellermittlungsverfahren der EG-Kommission gegen dieses Unternehmen wegen Verdachts eines Verstoßes gegen die Artikel 85 ff. EG-Vertrag auch ein Ermittlungsverfahren gegen das zuständige Mitglied der EG-Kommission, Borschette, und drei zuständige Beamte eingeleitet haben? Wenn die Bundesregierung eine solche Entwicklung nicht zweifelsfrei ausschließen kann, was gedenkt sie zu tun, um das Assoziationsverhältnis der EG mit der Schweiz von derartigen untragbaren Belastungen freizustellen und Wiederholungen auszuschließen? Zu Frage A 101: Der Bundesregierung ist von einem Ermittlungsverfahren der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden gegen den EG-Kommissar Borschette bzw. einen oder mehrere seiner Mitarbeiter nichts bekannt. Die Kommission hat sich zu entsprechenden Presseberichten jeder Stellungnahme enthalten. Zu Frage A 102: Da die Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür hat, daß Pressemeldungen über eine solche Entwicklung zutreffen, ist die vom Herrn Abgeordneten gestellte zweite Frage hypothetisch. Sollte sich der Fall Hoffmann-La Roche wider Erwarten dennoch zu einer Belastung für das Verhältnis zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des bestehenden Freihandelsabkommens entwickeln, so müßte die Angelegenheit allerdings mit den anderen acht Partnern in den zuständigen Gemeinschaftsgremien erörtert werden. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 109) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 25. März 1975 zu, das Konzert des Symphonie-Orchesters des Polnischen Rundfunks und Fernsehens Kattowitz im Großen Sendesaal des Senders Freies Berlin habe im Anschluß an Gastspiele in der „DDR" stattgefunden, und teilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die Auffassung, daß eine derartige Praxis die Einbeziehung des Landes Berlin in künftige Abkommen über kulturellen und wissenschaftlichen Austausch negativ präjudizieren kann? Die Meldung trifft nicht zu. Nach Auskunft des Senders Freies Berlin fand das Konzert in unmittelbarem Anschluß an eine Gastspielreise in die Vereinigten Staaten statt. Das Orchester kam direkt aus den Vereinigten Staaten. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 112) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der sich gegenwärtig in Portugal vollziehenden Umwälzungen in Richtung auf eine Machtergreifung der Kommunisten auf den Zusammenhalt des nordatlantischen Bündnisses und damit auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, und wie hat die Bundesregierung in den Gremien der NATO auf diese Vorgänge reagiert? Angesichts unseres vitalen Interesses an der Rolle Portugals im Bündnis verfolgt die Bundesregierung das politische Geschehen in Portugal mit besonderer Aufmerksamkeit und mit gewisser Besorgnis. Schon im Hinblick auf den inneren Zusammenhalt des Bündnisses ist es wünschenswert, daß sich alle Mitgliedstaaten an den Prinzipien einer parlamentarischen und rechtsstaatlichen Demokratie orientieren. Ob es, wie viele nach dem Sturz der Regierung Caetano hofften, in Portugal zu einer derartigen Entwicklung kommt, ist heute noch nicht abzusehen. Die Bundesregierung jedenfalls wird — soweit es an ihr liegt — alles tun, eine solche Entwicklung zu fördern. Dies kann jedoch nur unter Wahrung des Grundsatzes der Nichteinmischung in die Angelegenheit eines anderen Staates geschehen, an dem sich die Bundesregierung stets orientiert hat. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11447* Die Bundesregierung steht über die hier angesprochenen Fragen mit allen an der gemeinsamen Sicherheit Interessierten im ständigen Meinungsaustausch. Wie alle NATO-Partner ist auch Portugal in diesen Meinungsaustausch mit einbezogen. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 116 und 117) : Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß vertrauliche Dokumente des Auswärtigen Amtes in dem kommunistischen Parteien nahestehenden „Berliner Extradienst" veröffentlicht werden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, uni diese zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland verübten Fälle von Vertrauensbruch zu ahnden und Wiederholungen zu verhindern? Zu Frage A 116: Die als Dokumentation ausgegebenen Veröffentlichungen der in Ihrer Frage genannten Zeitung sind teilweise frei erfunden, teilweise jedoch gehen sie auf Dokumente des Auswärtigen Amts zurück. Auch diese Dokumente sind aber zum Teil insofern verfälscht, als an entscheidenden Stellen Zusätze eingefügt sind, die den ursprünglichen Inhalt entstellen. Die erwähnten Dokumente hatten keinen vertraulichen Charakter. Sie wurden im Auswärtigen Amt bzw. bei den Auslandsvertretungen einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gebracht. Derartige Veröffentlichungen verfolgen ganz offenbar den Zweck, das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu einigen Ländern zu stören und die Bundesregierung in Mißkredit zu bringen. Zu Frage A 117: Die Bundesregierung, die diese Vorfälle bedauert, hat Ermittlungen eingeleitet, über deren Ergebnis ich heute noch keine näheren Mitteilungen machen kann. Sie prüft ferner, ob und inwieweit der Personenkreis, der am Informationsfluß teilnimmt, enger gezogen werden kann, um Risiken von Indiskretionen einzuschränken. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 1 und 2) : In welcher Funktion ist Herr Günter Verheugen im Auswärtigen Amt beschäftigt? Trifft es zu, daß Herr Verheugen in dieser Eigenschaft „zur UNO-Delegation" gehört, „Mitglied des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft und Mitglied im Ministerrat der Europäischen Politischen Zusammenarbeit" ist (so zu lesen im „Brühler Schloßbote" vom 6. März 1975)? Zu Frage B 1: Herr Verheugen ist im Auswärtigen Amt als Leiter des „Arbeitsstabes Analysen und Information" beschäftigt, der dem Bundesminister des Auswärtigen unmittelbar unterstellt ist. Zu Frage B 2: In seiner Eigenschaft als Leiter des „Arbeitsstabes Analysen und Information" gehört Herr Verheugen Delegationen an, die den Bundesminister des Auswärtigen begleiten, wenn dieser an der Generalversammlung der Vereinten Nationen, an Ministerratstagungen der Europäischen Gemeinschaft oder an Ministertreffen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit teilnimmt. Die von Herrn Verheugen nicht zu vertretende mißverständliche Formulierung in dem zitierten Artikel des „Brühler Schloß-bote" vom 6. März 1975, er sei „Mitglied des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft und Mitglied im Ministerrat der Europäischen Politischen Zusammenarbeit", hat Herr Verheugen mit Leserbrief vom 26. März 1975 an die Redaktion dieses Blattes richtiggestellt. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 3) : Was hat die Bundesregierung getan, nachdem ihr bekanntgeworden ist, daß vorverzollte Pakete nach Rumänien die Empfänger — Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben — nicht erreicht haben und an die Absender zurückgeschickt worden sind, und wie hat gegebenenfalls die rumänische Seite reagiert? Von rumänischer Seite war die Zurücksendung damit begründet worden, daß die Pakete einheitliche Verpackung und gleiche Absender aufgewiesen hätten. Daraus gehe hervor, daß es sich nicht um private Liebesgaben, sondern um eine zentral gesteuerte Aktion gehandelt habe. Die rumänische Seite hat zum Ausdruck gebracht, daß sie auch in Zukunft einen katalogmäßigen Paketversand der auf diesem Gebiet tätigen deutschen Versandfirmen nicht dulden werde. Dagegen seien individuelle Geschenksendungen, bei denen der Zoll entweder vom Absender in Valuta oder vom Empfänger in Landeswährung entrichtet werden könne, weiterhin zulässig. Diese Auskunft wurde unserer Botschaft in Bukarest auf Anfrage vom rumänischen Außenministerium erteilt. Das Auswärtige Amt hat demgegenüber die rumänische Botschaft darauf aufmerksam gemacht, daß es sich bei den zurückgeschickten Paketen um Geschenksendungen gehandelt habe, die auch in früheren Jahren aus der Bundesrepublik Deutschland nach Rumänien gesandt und bisher nicht beanstandet worden seien. 11448* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Die Schriftliche Frage B 4 (Drucksache 7/3447) des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache '7/3447 Frage B 5) : Treffen Meldungen zu, die Bundesrepublik Deutschland habe sich auf der 2. Entwicklungskonferenz der UN bei der Abstimmung über die „Deklaration von Lima" der Stimme enthalten, und warum hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung nicht zusammen mit den USA mit „nein" gestimmt angesichts der gegen den freien Welthandel und die westlichen Industrieländer gerichteten Tendenz der Deklaration? Die Meldungen über die Stimmenthaltung treffen zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereits im Vorfeld der UNIDO-Konferenz für ein möglichst einheitliches Vorgehen der Industrieländer in den Verhandlungen im OECD- und EG-Rahmen eingesetzt und dabei weitgehende Einigung erzielt. Die Bemühungen der deutschen Delegation in Lima um eine einheitliche Linie unter diesen Ländern blieben angesichts der unterschiedlichen Reaktion auf einige wesentliche Forderungen der Entwicklungsländer jedoch ohne Erfolg. Während Frankreich zusammen mit einigen anderen Ländern — darunter die Niederlande, Dänemark und Norwegen — der Deklaration und dem Aktionsprogramm insgesamt zugestimmt haben, haben die USA als einziges Land dagegen gestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zusammen mit Belgien, Großbritannien, Italien, Israel, Japan und Kanada der Stimme enthalten. Mit dieser Enthaltung wurde, wie während der Konferenz im einzelnen erläutert worden ist, zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung einige der Mehrheitsentscheidungen nicht akzeptieren konnte, andererseits aber die mit den Entwicklungsländern erzielte Einigung in anderen Bereichen, die die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit bei der Industrialisierung der Entwicklungsländer bilden, nicht in Frage stellt. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 6) : Welche Gründe hat die Bundesregierung für das unterschiedliche Verhalten der deutschen Botschaften in Chile und Portugal, wo in einem Fall linksextremen Verfolgten monatelang Schutz und schließlich sogar der Abtransport ins Ausland ge- währt wurde, während im anderen Fall vier schutzsuchende Offiziere, die im Natoland Portugal eine kommunistische Diktatur verhindern wollten, nach wenigen Stunden zum Verlassen der Deutschen Botschaft gezwungen und damit ausgeliefert wurden, und wird die Bundesregierung auf der Einhaltung der portugiesischen Zusagen bezüglich der Behandlung dieser Offiziere bestehen? Die Bundesregierung wendet in allen Fällen, wo Gefährdete in deutschen diplomatischen Vertretungen Zuflucht suchen, grundsätzlich die gleichen Maßstäbe an. Die Bundesrepublik Deutschland kennt in Übereinstimmung mit anderen europäischen Staaten kein diplomatisches Asylrecht. Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben wird aus humanitären Gesichtspunkten aber eine zeitweilige Zuflucht gewährt. Nach diesen Grundsätzen wurde sowohl im Falle der vier Offiziere in Lissabon als auch im Falle der chilenischen Flüchtlinge in Santiago de Chile verfahren. Die vier portugiesischen Offiziere haben die Botschaft nach zwei Tagen freiwillig verlassen, nachdem ihnen zum Teil durch Vermittlung des deutschen Botschafters einige Zusagen über ihre Behandlung von höchster portugiesischer Stelle gemacht worden waren. Die Bundesregierung wird sich dafür verwenden, daß die gegenüber dem deutschen Botschafter gemachten Zusagen auch eingehalten werden. Der Gegenstand Ihrer Frage ist in der letzten Fragestunde ausführlich behandelt worden. Für weitere Einzelheiten möchte ich deshalb auf die Niederschrift der 155. Sitzung verweisen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 7) : Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Bürger, die aus den mannigfaltigsten Gründen Fragebogen auf Verlangen der verschiedensten Behörden und zwar in behördlichem oder auch allgemeinem Interesse ausfüllen müssen, auch verpflichtet, das Porto für die Zurücksendung der Fragebogen selbst zu bezahlen? 1. In den Fällen, in denen der einzelne Bürger kraft Rechtssatzes (Gesetz, Satzung) verpflichtet ist, die erforderlichen Auskünfte durch Angaben in Fragebogen oder sonstigen Formularen zu erteilen, sei es im Rahmen besonderer Leistungspflichten (z. B. Abgabenpflicht) oder im Rahmen von speziellen Auskunftspflichten (z. B. statistische Angaben), wird von dieser generellen Leistungspflicht auch die Pflicht des Bürgers mit umfaßt, das Porto für die Rücksendung der Unterlagen zu tragen, es sei denn, daß durch Rechtssatz etwas anderes bestimmt ist. 2. Soweit eine Behörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, das ein Bürger in seinem eigenen Interesse veranlaßt hat und in dem er die Verwaltung besonders in Anspruch nimmt (z. B. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung, Antrag auf bestimmte Leistungen), als Grundlage für ihre Entscheidung von dem Antragsteller weitere Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11449* Auskünfte verlangt, hat er dieses im eigenen Interesse zu beantworten und, falls das schriftlich geschieht, auf seine Kosten an die Behörde zurückzusenden. Nach den einschlägigen Verwaltungskostengesetzen hat der Bürger als Entgelt für die besondere Inanspruchnahme oder Leistung der öffentlichen Verwaltung Gebühren zu entrichten. In der Regel umfaßt die Gebühr auch die Portokosten der Verwaltung. Es ist folgerichtig, daß in diesen Fällen auch die eigenen Portokosten vom Bürger getragen werden. 3. Anders verhält es sich, wenn eine Behörde in ihrem eigenen oder auch im allgemeinen Interesse mit Auskunftsbitten an den Bürger herantritt, ohne daß diesem eine rechtsatzmäßige Auskunftspflicht obliegt oder die Auskunftserteilung in seinem speziellen Interesse liegt. In diesen Fällen kann die Behörde vom Bürger nicht verlangen, die Portokosten für die Rücksendung der Unterlagen zu tragen, es sei denn, daß landesoder kommunalrechtlich anderes bestimmt ist. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 8) : Trifft eine Meldung der Lüneburger Landeszeitung vorn 15. März 1975 zu, derzufolge im Zusammenhang mit der Minenräumung auf bundesdeutschem Boden in Lüchow-Dannenberg durch Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR ein NVA-Offizier von den Angehörigen des Bundesgrenzschutzes einen „Sicherheitsabstand" von 150 Metern gegenüber den NVA-Arbeitskräften verlangt hat und den Bundesgrenzschutz auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Befehlsanordnung entsprechend zurückwies, daß einem Pressefotografen das Fotografieren dieses Vorgangs untersagt wurde und daß dieses alles auf ausdrückliche Weisung respektive mit Einverständnis des Bundesinnenministeriums geschah, und wenn ja, womit rechtfertigt der Bundesinnenminister diesen unmöglichen Vorgang auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, wenn nein, welche Darstellungen in der Lüneburger Landeszeitung entsprechen nicht den Tatsachen? Die zitierte Meldung der Lüneburger Landeszeitung vom 15. März 1975 trifft in dieser Form nicht zu. Zwar hat ein Vertreter der DDR verlangt, die Kräfte des Bundesgrenzschutzes in einem Sicherheitsabstand von 100 m zu den Arbeitskräften der DDR zu halten. Der Bundesgrenzschutz hat dem nicht entsprochen. Angehörige des Bundesgrenzschutzes sind vielmehr unmittelbar neben der Arbeitsstätte postiert worden. Dem Bundesgrenzschutz ist keine „Befehlsanordnung" eines NVA-Offiziers oder anderer Vertreter der DDR zugegangen. Selbstverständlich wäre eine solche „Anordnung" unbeachtlich gewesen. Pressefotografen ist das Fotografieren nicht untersagt worden. Anwesende Pressefotografen wurden auf die Notwendigkeit des durch die Minensprengwirkung bestimmten Risikoabstandes hingewiesen. Überdies machten Angehörige des Bundesgrenzschutzes darauf aufmerksam, daß die Arbeitskräfte der DDR ihre Arbeit einstellten, wenn sich Personen mit Fotoausrüstung der Arbeitsstelle näherten. Wie Bildberichte in der Presse und Filmberichte im Fernsehen zeigen, ist ungehindert gefilmt worden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Verregnung ungeklärter Abwässer auf landwirtschaftliche Gebiete unter Berücksichtigung des Umweltschutzes? Die Frage der Aufbringung von Abwässern und ähnlichen Stoffen auf landwirtschaftlich genutzte Böden ist in § 15 des Abfallbeseitigungsgesetzes vom '7. Juni 1972 generell geregelt. Da es sich dabei um eine komplexe in naturwissenschaftlicher und fachlicher Hinsicht zum Teil schwierige Materie handelt, habe ich 1973 das Bundesgesundheitsamt damit beauftragt, unter Einbeziehung aller bei der Abwehr von Umweltgefahren zu berücksichtigender Gesichtspunkte die einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und notwendigen fachlichen Daten zusammenzustellen und aufzubereiten, um eine ausreichende Grundlage für die zu erlassende Rechtsverordnung zu erhalten. Die dafür eingesetzte Kommission von Fachleuten auch des Umweltbundesamtes hat ihre Arbeit im Frühjahr 1974 abgeschlossen und einen umfassenden Bericht vorgelegt. Im Bundesministerium des Innern wird gegenwärtig unter Berücksichtigung der von der Kommission gemachten Vorschläge der Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 15 AbfG ausgearbeitet. Darin werden an die Verregnung von Abwasser besonders strenge Maßstäbe angelegt. Nach dem augenblicklichen Stand dürften die entsprechenden Arbeiten im Sommer dieses Jahres abgeschlossen sein. Der Verordnungsentwurf wird dann nach Abstimmung mit den anderen beteiligten Ressorts unverzüglich dem Bundesrat zugeleitet. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 10) : Wieviel Anträge wurden bisher auf Grund des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes gestellt und abgelehnt, und welche Beträge wurden bisher und werden in Zukunft noch ausbezahlt? Eine Statistik über alle nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGÖD) gestellten Anträge auf Wiedergutmachung und die Art ihrer Erledigung ist angesichts der Vielzahl der im Bundesgebiet wiedergutmachungspflichtigen Dienstherren (Gebietskörperschaften und Nichtgebietskörperschaften) nicht geführt worden. Es kann daher nicht angegeben werden, wieviele Anträge nach dem BWGöD bisher gestellt und abgelehnt worden sind. 11450* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Nach einer von dem zuständigen Referat meines Hauses für den Bereich des Bundesministeriums des Innern geführten Statistik kann jedoch folgendes mitgeteilt werden: Meinem Hause sind bis zum 31. Dezember 1974 12 587 Anträge auf Wiedergutmachung (Erstanträge) zugegangen. Hiervon wurden bis zum 31. Dezember 1974 12 551 Anträge erledigt. 1 427 Anträge fanden ihre Erledigung durch Abgabe an andere Dienststellen aus Zuständigkeitsgründen oder durch Rücknahme des Antrags. 11 124 Anträge wurden entschieden, davon 4 615 Anträge abgelehnt. Den übrigen Anträgen wurde entweder ganz oder teilweise entsprochen. Zu der Frage, welche Beträge bisher für Leistungen nach dem BWGÖD ausgegeben worden sind und in Zukunft noch ausbezahlt werden, ist ebenfalls festzustellen, daß es hierüber eine Statistik nicht gibt. Der Bundesminister der Finanzen ist in einer Aufstellung über die bisherigen Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung (Bundesentschädigungsgesetz, Bundesrückerstattungsgesetz usw.) nach dem Stand vom 1. Januar 1974 davon ausgegangen, daß „sonstige Leistungen (öffentlicher Dienste u. a.)" bis zum 31. Dezember 1974 den Betrag von 4,7 Milliarden DM erreichen würden. Da, wie erwähnt, eine Statistik nicht geführt wird, ist über die für die Zukunft noch zu erwartenden Auszahlungen eine sichere Voraussage nicht möglich. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die Aufwendungen künftig eine abflachende Tendenz aufweisen und das bisherige Ausgabevolumen nicht erreichen werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage B 11): Beabsichtigt die Bundesregierung anzuordnen, daß die Betriebswirtschaftliche Akademie e. V., Wiesbaden, als für die Förderung nach § 36 Abs. 4 Bundeslaufbahnverordnung geeignete gleichartige Einrichtung anerkannt wird? Nach dem Grundsatz des § 36 Abs. 3 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung sind Beamte, die „durch Fortbildung" ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten „nachweislich" wesentlich gesteigert haben, „zu fördern." Satz 2 der Vorschrift hebt einen Weg der Förderung besonders hervor: Nach Möglichkeit ist den Beamten Gelegenheit zu geben, ihre Fachkenntnisse in höher bewerteten Dienstgeschäften anzuwenden und hierbei ihre besondere fachliche Eignung nachzuweisen. Die Möglichkeiten des Nachweises besonderer fachlicher Kenntnisse nach Satz 1 sind nicht formell beschränkt. Grundsätzlich kommt jede Fortbildung in Betracht, die zu einer wesentlichen Steigerung der fachlichen Kenntnisse geführt hat. Dabei wird I es auf die Würdigung im Einzelfalle ankommen. Die Bedeutung des Absatzes 4 des § 36 liegt darin, daß der Nachweis der „Kenntnisse" beim Vorliegen der in Absatz 4 genannten Abschlüsse ohne weiteres als erbracht gilt. Das Diplom einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie wird dafür zum Maßstab gesetzt. Insofern kommt es auf die „Gleichwertigkeit" anderer Einrichtungen und ihrer Abschlüsse an. Die Gleichwertigkeit der Betriebswirtschaftlichen Akademie e.V. Wiesbaden konnte nach bisheriger Prüfung, für die auch Gutachten mehrerer Professoren eingeholt worden sind, nicht als erwiesen angesehen werden. Wertungserhebliche Unterschiede wurden in mehrfacher Hinsicht festgestellt, z. B. bei den Prüfungsordnungen (im schriftlichen Prüfungsverfahren und bei den Bedingungen der studienbegleitenden Prüfungen), bei der Lehrkörperstruktur, im Bereich der Lehr- und Lernstoffgrundlagen und ihrer Kontrolle und bei der Zusammensetzung der Prüfungsgremien. Das Ergebnis wurde der Akademie, nachdem auch eine Erörterung vorausgegangen war, mit Schreiben vom 25. Juli 1974 mitgeteilt. Aber auch wenn die „Gleichwertigkeit" vorläufig noch nicht festgestellt werden konnte, wird im Rahmen der Würdigung nach § 36 Abs. 3 BLV das Diplom der Betriebswirtschaftlichen Akademie e.V. Wiesbaden mit Gewicht für die Frage des Nachweises einer wesentlichen Steigerung der fachlichen Kenntnisse zu berücksichtigen sein. Ohnehin setzt Absatz 3 außerdem eine entsprechende „nachweisliche" Steigerung der „Fähigkeiten" voraus, so daß die Entscheidung über eine Förderung von dem Befähigungs- und Eignungsgesamtbild der Beamten — auf der Grundlage der Fortbildung — ausgehen muß. Das gilt ebenso auch bei der Erfüllung der Voraussetzungen des Absatzes 4. Im Rahmen dieser Gesamtbeurteilung wird eine förmliche „Gleichwertigkeit" im Sinne des Absatzes 4 nicht ausschlaggebende Bedeutung haben können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 12 und 13) : Ist die Bundesregierung nicht im Stande, die natürliche Bevölkerungsentwicklung der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik einschl. Berlins (West) im internationalen Vergleich und im Vergleich mit der „DDR" — einschließlich des Ostsektors von Berlin — darzustellen, oder warum weist sie auf meine parlamentarische Anfrage (156. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages), z. B. für 1971 zwar ein Geburtendefizit in absoluten Zahlen von 23 793 aus, während sie in den Vergleichszahlen aber einen Überschuß von 0,8 bezogen auf 1 000 Einwohner angibt, obwohl gleichlautend nach der Entwicklung der deutschen Bevölkerung gefragt war? Wie lauten ggf. die zutreffenden Werte? Zu Frage B 12: Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort auf Ihre Frage B 11 der Bundestagsdrucksache 7/3335 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11451* von der Überlegung leiten lassen, nur die Angaben darzustellen, die einen echten Vergleich des Geburtenüberschusses in der Bundesrepublik Deutschland zu dem im Ausland und dem in der DDR zulassen. Da die der Bundesregierung vorliegenden Angaben des Geburtenüberschusses sowohl im internationalen Bereich wie auch in der DDR nicht nach Staatsbürgern und Ausländern aufgeschlüsselt sind (bei der DDR z. B. nicht nach deutscher Bevölkerung und Ausländern), hat die Bundesregierung in ihrer Antwort den Angaben über das Ausland und die DDR zur Vergleichbarkeit den Geburtenüberschuß in der Bundesrepublik Deutschland, d. h. der deutschen Bevölkerung einschließlich der Ausländer gegenübergestellt. Selbstverständlich können die Verhältniszahlen des Geburtenüberschusses der deutschen Bevölkerung bezogen auf 1 000 Einwohner im Vergleich zu den internationalen Angaben und denen der DDR angegeben werden, obwohl nach Auffassung der Bundesregierung diese Gegenüberstellung kein richtiges Bild über die Entwicklung des Geburtenüberschusses in ausländischen Staaten und der DDR im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland vermittelt. Zu Frage B 13: Unter dem Vorbehalt meiner Bemerkungen zu Frage 1 stehen die nachfolgenden Ausführungen: a) Die Veränderung des Geburtenüberschusses der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) im internationalen statistischen Vergleich, bezogen auf 1 000 Einwohner, ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich: b) Im Vergleich zur Bevölkerung der DDR einschließlich von Berlin (Ost) hat sich der Geburtenüberschuß der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West), bezogen auf 1 000 Einwohner, wie folgt verändert: Bundesrepublik DDR Deutschland einschl. einschließlich Berlin (West) Berlin (Ost) 1964 * +3,9 1965 * +3,0 1966 * +2,5 1967 +5,0 +1,5 1968 +3,3 +0,2 1969 +2,0 -0,3 1970 +0,4 -0,2 1971 -0,4 ± 0 1972 -1,9 -2,0 1973 -3,2 -3,0 Die Zahlen der DDR für 1974 liegen noch nicht vor. * Für die Jahre 1964, 1965 und 1966 liegen keine Verhältniszahlen vor, da die für die Berechnung dieser Zahlen erforderliche separate Einwohnerzahl der deutschen Bevölkerung in diesen Jahren nicht ermittelt worden ist. Erst seit 1967 werden die Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland separat kontinuierlich erfaßt, so daß eine Aufgliederung der Einwohnerzahl nach Deutschen und Ausländern und damit eine Berechnung der Verhältniszahlen des Geburtenüberschusses der deutschen Bevölkerung erst von diesem Zeitpunkt ab möglich ist. Land 1964* 1965* 1966* 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 Bundesrepublik Deutschland 5,0 3,3 2,0 0,4 -0,4 -1,9 -3,2 Belgien 5,5 4,2 3,8 3,3 2,1 2,2 2,3 2,2 2,0 1,2 Dänemark 7,8 7,9 8,1 6,9 5,6 4,8 4,6 5,4 5,1 4,2 Frankreich 7,5 6,6 6,8 6,0 5,6 5,3 6,1 6,3 6,4 5,8 Großbritannien und Nordirland 7,5 6,8 6,1 6,2 5,3 4,7 4,5 4,6 2,8 1,9 Italien 10,3 9,2 9,3 8,4 7,5 7,4 7,1 7,2 6,7 6,1 Niederlande 13,0 11,9 11,1 11,0 10,3 10,8 9,9 10,4 7,6 6,3 Österreich 6,2 4,9 5,1 4,4 4,1 3,1 1,8 1,5 1,2 0,7 Schweden 6,0 5,8 5,8 5,3 3,9 3,0 3,8 3,9 3,4 3,0 Schweiz 10,1 9,5 9,0 8,6 7,8 7,2 6,7 6,1 5,5 4,8 Sowjetunion 12,7 11,1 10,9 9,7 9,5 8,9 9,2 9,6 - 9,0 USA 12,2 10,0 8,9 8,4 7,8 8,2 8,8 8,0 6,3 5,6 Japan 10,8 11,4 7,0 12,7 11,8 11,8 11,9 12,6 12,9 12,8 11452* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 15) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Behauptung im Bundessteuerblatt, Teil I, Nr. 26 vom 23. Oktober 1974, daß Kinder, die erst nach der Vertreibung geboren worden sind, nach der besonderen Regelung des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes zwar die Vertriebenen- bzw. Flüchtlingseigenschaft erhalten, nicht jedoch den Anspruch auf einen Freibetrag nach § 33 a Abs. i des Einkommensteuergesetzes 1953 mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1969, und ist die Bundesregierung bereit, diese Fehlinterpretation des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes zu korrigieren? Die Vorschriften des § 33 a Abs. 1 EStG 1953 über die Gewährung des sog. Flüchtlings-Freibetrages gelten nach § 52 Abs. 21 EStG 1965 ff mit der Maßgabe weiter, daß die Vorschriften bei einem Steuerpflichtigen jeweils nur für das Kalenderjahr, in dem bei ihm die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages eingetreten sind, und für die beiden folgenden Kalenderjahre anzuwenden sind. Ergänzend dazu war in § 25 b Abs. 3 Satz 2 LStDV 1965-1971 vorgeschrieben, daß die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags bei einem Steuerpflichtigen in dem Kalenderjahr eingetreten sind, in dem er als unbeschränkt Steuerpflichtiger erstmals zu dem begünstigten Personenkreis gehört hat. Die Frage, wann die Voraussetzungen eingetreten sind, war auch Gegenstand der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1969 (BStB1 II S. 621). Der BFH ist dabei zu einer ergänzenden Auslegung gekommen, nach der die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags bei Personen, die im Zeitpunkt der Vertreibung noch Kinder ohne eigene Einkünfte waren, erstmals in dem Kalenderjahr eintreten, in dem das Kind als unbeschränkt Steuerpflichtiger zu dem begünstigten Personenkreis gehört und eigene Einkünfte erzielt. Die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises ergibt sich aus § 33 a Abs. 1 EStG 1953. Dabei wird auf die §§ 1 bis 4 des Bundesvertriebenengesetzes Bezug genommen. In diesen Vorschriften ist erläutert, wer als Vertriebener, Heimatvertriebener oder Sowjetzonenflüchtling gilt. Die im Zeitpunkt der Flucht oder Vertreibung minderjährigen Kinder gehören zu dem begünstigten Personenkreis. Dagegen können Kinder, die erst nach der Vertreibung oder Flucht geboren sind, nur nach der Sonderregelung des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes die Eigenschaft eines Vertriebenen oder Sowjetzonenflüchtlings erhalten. Es ist zu unterscheiden zwischen dem originären Erwerb der Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft durch Vertreibung, Flucht oder Nichtrückkehr (§§ 1 bis 4 des Bundesvertriebenengesetzes) und dem abgeleiteten Erwerb durch Geburt (§ 7 des Bundesvertriebenengesetzes). Da die Vorschrift des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes sowie die darin genannten Personen in § 33 a Abs. 1 EStG 1953 nicht aufgeführt sind, muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber die steuerlichen Vergünstigungen nur den Personen gewähren wollte, die die Voraussetzungen der §§ 1 bis 4 des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen. Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Danach sollen die Freibeträge dem Steuerpflichtigen einen gewissen Ausgleich für die Nachteile gewähren, die ihm infolge seiner Vertreibung oder Flucht entstanden sind. Es war nicht die Absicht des Gesetzgebers, nach der Vertreibung oder Flucht geborenen Kinder oder Kindeskinder steuerlich zu privilegieren. Von einer Fehlinterpretation des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes kann daher insoweit keine Rede sein. Die eingangs genannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs betraf — wie bereits erwähnt — einen Steuerpflichtigen, der die Vertriebeneneigenschaft originär erworben hat. Die Entscheidung steht daher nicht in Widerspruch zu der im Schreiben des Bundesminister der Finanzen vom 22. Oktober 1974 (BStB1 I S. 903, 906) vertretenen Auffassung, daß Kinder, die erst nach der Vertreibung geboren worden sind, den Freibetrag nach § 33 a EStG 1953 nicht erhalten können. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretär Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage B 17) : Ist der Erfahrungsbericht über den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Weltausstellung in Osaka 1970 für weitere Ausstellungen, insbesondere für Industrieausstellungen, genutzt worden, und ist inzwischen ein Konzept dafür entwickelt worden, wie die Selbstdarstellung der Bundesrepublik Deutschland auf derartigen Ausstellungen erfolgen soll? Die mit dem deutschen Beitrag zur Weltausstellung in Osaka 1970 gewonnenen Erfahrungen entsprechen dem besonderen Charakter einer derartigen Veranstaltung. Sie lassen sich auf andere Ausstellungen nicht oder nur sehr bedingt übertragen. Das gilt insbesondere für Industrieausstellungen, wie sie die Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft mit großem Erfolg in den letzten Jahren in Sao Paulo, Mexiko und Caracas veranstaltet hat. Stehen bei einer Weltausstellung die kulturellen und zivilisatorischen Spitzenleistungen der teilnehmenden Länder im Vordergrund, so sind Industrieausstellungen als Leistungsschauen der gewerblichen Wirtschaft konzipiert, die in erster Linie die Markterschließung des Gastlandes zum Ziel haben. Es ist deshalb auch bei dieser Art Ausstellung den beteiligten Firmen überlassen, wie sie sich und ihre Produkte präsentieren wollen. Die Bundesregierung stellt hierfür nur den äußeren Rahmen zur Verfügung. Dementsprechend werden die Kosten einer Industrieausstellung überwiegend von der teilnehmenden Wirtschaft getragen. Wenn durch eine anspruchsvolle Gestaltung derartige Ausstellungen dennoch immer auch als ein Stück deutscher Selbstdarstellung verstanden werden, so sind sie doch Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11453* von dem Beitrag zu einer Weltausstellung thematisch weit entfernt. Lediglich die erst kürzlich zu Ende gegangene Ausstellung der Bundesrepublik Deutschland in Moskau sollte neben einer Leistungsschau der am Geschäft mit der UdSSR interessierten gewerblichen Wirtschaft auch einen Einblick in das Alltagsleben in der Bundesrepublik vermitteln. Dieser Ausstellungsteil sollte die sonst vorwiegend technisch ausgerichtete Präsentation für ein noch breiteres Publikum attraktiv machen. Die Gestaltung hatten im Einvernehmen mit dem BMWi das AA und das BPA übernommen. Aber auch hierfür waren die Erfahrungen aus Osaka kaum zu verwerten. Während in Osaka die Bundesrepublik vor allem durch ästhetisch wie technisch anspruchsvolle Entwicklungen auf dem Gebiet der modernen Musik vertreten war, sollte in Moskau eine bewußt nüchterne Alltagswelt gezeigt werden. Standort, Zielsetzung, Publikum sowie finanzieller und räumlicher Rahmen unterschieden sich deshalb so weitgehend von dem Weltausstellungsbeitrag in Osaka, daß für die Moskauer Veranstaltung eine neue Konzeption der Selbstdarstellung gefunden werden mußte. Auch in Zukunft wird sich die Konzeption einer deutschen Selbstdarstellung, soweit sie überhaupt in Verbindung mit einer Industrieschau gezeigt werden soll, den Erwartungen sowie den politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Gastlandes anpassen müssen. Eine einheitliche Konzeption für alle Gelegenheiten sollte deshalb nicht festgelegt werden. Bei zukünftigen Weltausstellungen werden die Erfahrungen von Osaka berücksichtigt. Nachdem jedoch der zeitliche Abstand zwischen zwei Weltausstellungen auf mindestens 10 Jahre festgelegt wurde, ist z. Z. noch nicht absehbar, wann und wo die nächste Ausstellung dieser Art stattfinden wird. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß ebenso wie die bei den Lebens- und Arzneimitteln schon vorgeschriebenen Aufdrucke von Verfalldaten auch die nicht haltbaren Konsumwaren (z. B. elektrische Batterien) mit solchen leicht lesbaren Verfalldaten versehen werden? Die in Kraft befindliche Gesamtreform des Lebensmittelrechts enthält Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen, nach denen bestimmte Lebensmittel und bestimmte kosmetische Artikel nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn Zeitangaben, insbesondere über den Zeitpunkt der Herstellung oder der Abpackung oder über die Haltbarkeit angebracht sind. Solche Verordnungen sind aufgrund früherer Ermächtigungsgrundlagen in vielen Fällen seit langem in Kraft. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts dürfen künftig Fertigarzneimittel nur mit Angabe des Verfalldatums in den Verkehr gebracht werden. Diese Vorschriften dienen vor allem dem Schutz von Leben und Gesundheit der Verbraucher. Nun gibt es auch andere Konsumgüter, die einem Veränderungsprozeß unterworfen sind, der zwar keine Gefährdung von Leben und Gesundheit darstellt, der aber die Gebrauchstauglichkeit der Güter einschränkt. Außer den von Ihnen genannten elektrischen Batterien gehören z. B. unbelichtete Filme zu diesen Gütern. Die Filmhersteller versehen die Filme seit langem freiwillig mit Daten, bis zu denen die Filme bei sachgerechter Aufbewahrung ohne Qualitätseinbuße benutzt werden können. Auch bei den elektrischen Batterien zeichnet sich seit kurzem eine bessere Information für den Verbraucher ab. Seit Februar d. J. druckt der bedeutendste deutsche Hersteller von elektrischen Batterien das Herstellungsdatum auf die Batterien auf. Die Bundesregierung erwartet, daß sich auch die anderen Batteriehersteller zu dieser freiwilligen Kennzeichnung bereitfinden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 19 und 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage auf dem Zellstoffmarkt gerade hinsichtlich der Erhaltung von zahlreichen Arbeitsplätzen in Betrieben der mittelständischen Holzwerkstoffindustrie? Ist die Bundesregierung bereit, Bestrebungen der deutschen Zellstoffindustrie, im Hinblick auf die Situation am Weltmarkt, zu unterstützen, die sich mit der Aufbereitung von Rohholzreserven durch sogenannte Sulfat-Zellstoffwerke beschäftigen und zur Sicherung der Papierversorgung beitragen sollen? Die Lage auf dem Zellstoffmarkt war 1974 von starken Verknappungserscheinungen gekennzeichnet. Die Situation hat sich gegenwärtig entspannt. Mittel- und langfristig sind jedoch wegen der weltweit wachsenden Papiernachfrage Verknappungen bei Zellstoff nicht unwahrscheinlich, zumal die traditionellen Lieferländer diesen Halbstoff vermehrt selbst verarbeiten wollen. Die deutsche Papierindustrie, die 1974 zur Erzeugung von 6,5 Millionen t Papier und Pappe neben 2,85 Millionen t Altpapier und 1,15 Millionen t Holzschliff 2,35 Millionen t Zellstoff eingesetzt hat, ist bei Papierzellstoff zu 75 % von Einfuhren abhängig. Da bei uns nur Sulfitzellstoff hergestellt wird, muß Sulfatzellstoff, dessen Anteil am Papierzellstoffverbrauch 65% ausmacht, voll eingeführt werden. Zur Verbesserung ihrer Rohstoffversorgung prüft die Industrie daher den Bau von zwei Sulfatzellstoffwerken mit einer jährlichen Leistung von jeweils 250 000 t in Nordhessen und Ostbayern. Der Rohholzbedarf dieser Fabriken wird auf jeweils 1,5 Millionen Raummeter pro Jahr geschätzt. Der gesamte Verbrauch an Schwachholz und Indu- 11454* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 strierestholz beläuft sich in der Bundesrepublik jährlich auf rd. 19,5 Millionen Raummeter. Im Hinblick auf die Pläne der deutschen Zellstoffindustrie untersucht der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) gegenwärtig, welche Mengen an schwachem Waldholz kurz- und langfristig von der Forstwirtschaft unter Berücksichtigung des Bedarfs aller Schwachholz verbrauchenden Industrien bereitgestellt werden können. Sobald das Ergebnis dieser Untersuchung (voraussichtlich noch im Frühjahr) vorliegt, wird sich ein Fachausschuß mit den Fragen der Rohstoffversorgung befassen. An der Erörterung dieses Problemkreises wird auch die Holzwerkstoffindustrie beteiligt werden. Aussagen über mögliche Auswirkungen der in Rede stehenden Sulfatzellstoffwerke auf die Holzwerkstoffindustrie können erst gemacht werden, wenn die Erhebungen des BML abgeschlossen und ausgewertet sind. Spezifische Förderungsprogramme des Bundes für den Bau von Zellstoffabriken bestehen nicht; sie sind auch nicht vorgesehen. Die Gewährung etwaiger Finanzierungshilfen käme also ggf. nur innerhalb bestehender Förderprogramme, wie z. B. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und den ERP-Programmen zur Förderung der Gewässer- und Luftreinhaltung, in Betracht. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage B 21) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Außenhandelsstatistik zur Erzielung einer besseren Kenntnis über die .Weltmarktstellung" dadurch zu ergänzen, daß einheimische Gesellschaften mit Filialen im Ausland regelmäßig den amtlichen Stellen berichten bzw. daß einheimische Gesellschaften, die mehrheitlich in ausländischem Besitz sind, zu einer regelmäßigen Berichterstattung über ihre Absatzverhältnisse verpflichtet werden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Außenhandelsstatistik dahin gehend zu ergänzen, einheimische Gesellschaften mit Filialen im Ausland oder Gesellschaften, die mehrheitlich in ausländischem Besitz sind, zu einer regelmäßigen Berichterstattung über ihre Absatzverhältnisse zu verpflichten. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt zusammen mit dem Bundesfinanzministerium und der Deutschen Bundesbank allerdings Überlegungen an, wie der Bestand an deutschen Investitionen im Ausland und an ausländischen Investitionen im Inland statistisch genauer erfaßt werden kann. Zu diesem Zweck ist ein Gesetzentwurf erarbeitet worden, der eine Ausdehnung des § 26 des Außenwirtschaftsgesetzes und die Einführung entsprechender Meldevorschriften in die Außenwirtschaftsverordnung vorsieht. Durch die aufgrund dieser Meldungen verfügbaren Angaben würden inzidenter zwar auch Aussagen über die Stellung der betreffenden Unternehmen auf dem Weltmarkt getroffen werden können, jedoch keine Angaben über deren Absatzverhältnisse möglich sein. Weitergehende Angaben sollen nach dem beabsichtigten Gesetzentwurf nicht eingeholt werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 23): Welchen Einfluß hat die Einführung des Konkursausfallgeldes bisher auf die Entscheidung von Arbeitnehmern gehabt, Konkursantrag gegen ihren Arbeitgeber zu stellen, und wie viele Arbeitsplätze sind dadurch verlorengegangen, daß so eine Sanierung im Vergleichswege unmöglich gemacht wurde? Der Bundesregierung liegen keine Feststellungen darüber vor, ob der Abschluß von Vergleichen mit der Einführung des Konkursausfallgeldes dadurch erschwert worden ist, daß Arbeitnehmer in größerem Umfang als früher Konkursantrag gegen ihren Arbeitgeber stellen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß ein Konkursantrag die Durchführung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens nicht unmöglich macht. Auch nach Stellung des Konkursantrages kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens stellen. In diesem Fall bleibt die Entscheidung über den Konkursantrag bis zur Entscheidung über den Vergleichsantrag ausgesetzt. Das Gericht darf allerdings einen Vergleich nur bestätigen, wenn die Zahlung der rückständigen Lohnforderungen gesichert ist; dies gilt aber auch dann, wenn die Arbeitnehmer keinen Konkursantrag gestellt haben. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/3447 Fragen B 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich — auch finanziell —der Viehexport nach Italien seit der Neubewertung der Rechnungseinheit beim Grenzausgleich entwickelt hat, und wie müßte sich, ihrer Ansicht nach, dies auf die landwirtschaftlichen Einkommen auswirken? Was hält die Bundesregierung von den wiederholten Meldungen über Brüsseler Änderungsvorschläge für die Bewertung der Rechnungseinheit nach neuen Kriterien, und welche Auswirkungen würde dies, ihrer Ansicht nach, auf den Bundeshaushalt sowie auf die sogenannten administrierten Preise haben? Der Viehexport nach Italien hat sich auch seit der Einführung der neuen Agrarumrechnungskurse am 3. März 1975 weiterhin günstig entwickelt. Dies liegt insbesondere an der sehr günstigen Marktpreisentwicklung in Italien. Da der Grenzausgleich weiterhin den Unterschied zwischen den Interventionspreisen in Deutschland und in Italien voll ausgleicht, sind nachteilige Folgen auf die landwirtschaftlichen Einkommen der deutschen Viehwirtschaft nicht zu befürchten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11455* In meiner Antwort auf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (Drucksache 7/3365 Fragen A 11 und 12) habe ich dargestellt, daß die neue Europäische Rechnungseinheit zunächst nur für den Europäischen Entwicklungsfonds und für die Europäische Investitionsbank vorgesehen ist. Bei den Erörterungen von EG-Währungs- und Agrarsachverständigen hat sich herausgestellt, daß diese neue Währungskorb-RE aus verschiedenen Gründen insbesondere aber wegen der ständigen Veränderung des Austauschverhältnisses der RE zu den Mitgliedstaaten-Währungen für die Festsetzung der gemeinsamen Agrarpreise mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre und daher das System der „Grünen Paritäten" für den Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik geeigneter ist. Im übrigen darf ich mich auf meine Beantwortung der o. a. Mündlichen Anfrage beziehen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 26) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um sicherzustellen, daß die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) bei ihren Vorschriften für die Lieferung von Fischkonserven die besondere Lage der deutschen Kutterfischerei berücksichtigt? Bei der Bereitstellung von Fischkonserven im Rahmen des deutschen Beitrags zum VN/FAO-Welternährungsprogramm (WEP) bedient die Bundesregierung sich der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Die GTZ ist gehalten, beim Ankauf von Fischkonserven die Fachverbände der Hochsee- und der Kutterfischerei vorher zu beteiligen, damit nach Möglichkeit Waren aus den eigenen Anlandungen geliefert werden können. Die GTZ ist außerdem aufgefordert worden, bei den einzelnen Ausschreibungen bei allen für die Lieferung von Fischkonserven in Betracht kommenden Verarbeitungsbetrieben Angebote einzuholen, damit die Rohware aus den Fängen der Kutterfischerei die gleiche Chance wie die aus den Anlandungen der Hochseefischerei hat. Darüber hinaus hat die Bundesregierung beim WEP erreicht, daß in diesem Jahr der deutsche Beitrag in Form von Fischkonserven mit Ausnahme von 300 t Sardinen aus Heringen in 01 bzw. im eigenen Saft besteht. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 27): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in bestimmten Härtefällen bei Beantragung auf Förderung der langfristigen Verpachtung durch Prämien im landwirtschaftlichen Bereich, die Gewährung einer Verpachtungsprämie die bestehenden Belastungen weitgehend abbauen hilft, und — bejahendenfalls — müßten dann nicht (wenn schon kein Unterhalt aus der Pachtsumme herausgebracht wird) größere Zins- und Tilgungsverpflichtungen vermieden werden? Die Förderung der langfristigen Verpachtung durch Prämien hat zwei wesentliche Ziele: 1. Erhöhung der Bodenmobilität zugunsten von entwicklungsfähigen Betrieben 2. Abschluß von langfristigen Pachtverträgen. Sie ist nicht als eine Maßnahme gedacht, bei der mit Hilfe der Prämie Schulden gedeckt werden sollen. In der Praxis wird dieser Weg allerdings ab und zu vorkommen. Um zu verhindern, daß die Prämie und die Pachteinnahmen allein zum Abdecken von Zins- und Tilgungslasten benutzt werden, ist eine besondere Vorsicht beim Investieren in nicht entwicklungsfähigen Betrieben geboten. Das einzelbetriebliche Förderungsprogramm trägt dieser Zielsetzung voll Rechnung. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 28): Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der völlig veränderten Lage auf dem Weizenmarkt die Möglichkeit der Wiedereinführung einer Denaturierungsprämie, besonders unter dem Gesichtspunkt der Bereitstellung ausreichender Vorratslager für die Aufnahme der kommenden Ernte? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Denaturierungsprämie für Weichweizen wieder einzuführen. Wenngleich die Getreidebestände auf der Großhandels- und Verarbeitungsstufe in diesem Jahr höher als im Vorjahr sind, so reicht der Lagerraum im Bundesgebiet doch bei weitem aus. Für die Aufnahme der neuen Ernte können die Erfassungsläger in dem notwendigen Umfang durch Umlagerung freigemacht werden. Auch der Einfuhr- und Vorratsstelle stehen ausreichend Läger zur Verfügung, um die Preisgarantie der Getreidemarktordnung im laufenden und im neuen Wirtschaftsjahr zu gewährleisten. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 29 und 30) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kinder von Gastarbeitern aus Spanien, Portugal, Jugoslawien, Griechenland und der Türkei auf Grund der am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Kindergeldregelung in den ersten beiden Monaten dieses Jahres in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind? Ist die Bundesregierung nach wie vor der Meinung, daß auf Grund der getroffenen Kindergeldregelung ein verstärkter Zuzug von Kindern ausländischer Arbeitnehmer nicht erfolgen wird? 11456* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Der Bundesregierung liegen noch keine Zahlenangaben über die in den ersten beiden Monaten dieses Jahres in das Bundesgebiet eingereisten Kinder von ausländischen Arbeitnehmern aus den von Ihnen genannten Ländern vor. Da jedoch Kindergeldregelungen schon seit längerer Zeit bekannt sind, können zur Beantwortung Ihrer Frage nach den Auswirkungen der Kindergeldvereinbarungen auf den Familiennachzug die bis zum 31. Dezember 1974 erhobenen Zahlen herangezogen werden. Danach waren Ausländerkinder im Bundesgebiet (ohne München und Hamburg) wie folgt gemeldet: Zahl Zunahme - Stichtag der Kinder uc insgesamt h urchshschnitt durchschnitt 30. 9.72 513 743 30. 9. 73 625 551 111 808 ca. 28 000 30. 9. 74 749 039 123 488 ca. 31 000 31.12.74 787149 38110 ca. 38110 In der Zunahme von 38 110 im letzten Quartal 1974 sind 26 990 Geburten (8 092) und Zuwanderungen (18 898) enthalten. Bei der restlichen Zahl von 11 120 handelt es sich um Anmeldungen von Kindern, die sich bereits vor dem 30. September 1974 im Bundesgebiet befunden haben. Die Angaben zeigen, daß die Zunahme der Ausländerkinder im letzten Quartal 1974 zu einem erheblichen Teil darauf beruhte, daß Kinder, die bereits vorher im Bundesgebiet gelebt haben, bei den Gemeindebehörden gemeldet und als Folge davon eingeschult wurden. Dadurch konnte in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, daß die Zahl der Ausländerkinder überproportional zugenommen hat. Die Bundesregierung ist deshalb nach wie vor der Meinung, daß der geltenden Kindergeldregelung kein entscheidender Einfluß auf den Familiennachzug beigemessen werden kann. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braun- schweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 31) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Gewerbetreibenden, die im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Monaten ihre Betriebe schließen mußten und nunmehr als Arbeitslose in der Woche mit 98 DM Arbeitslosengeld leben müssen bei Mietverpflichtungen von 250 DM im Monat, eine Hilfe zukommen zu lassen, die sie davor bewahrt, den Glauben an den sozialen Rechtsstaat zu verlieren? Bei einem Arbeitslosen, der bisher hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hat, richtet sich die Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsentgelt, das er bei Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit verdienen könnte. Die Höhe der Arbeitslosenhilfe beträgt bei ihm ebenso wie bei einem Arbeitslosen, der vorher eine Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt hat, 58 v. H. des Netto-Arbeitsentgelts. Damit steht der ehemalige Selbständige in der Arbeitslosenhilfe den übrigen Anspruchsberechtigten gleich. Dem von Ihnen erwähnten Arbeitslosenhilfebetrag von 98 DM wöchentlich würde ein Arbeitsentgelt von nur 230 DM wöchentlich entsprechen. Ich kenne die Einzelheiten des Falles, der Ihrer Anfrage zugrunde liegt, nicht. Es dürfte jedoch sehr selten vorkommen, daß ein ehemals Selbständiger nur für eine Beschäftigung mit einem derart niedrigen Arbeitsentgelt in Betracht kommt. Die Arbeitslosenhilfe könnte in diesem Fall aber auch deshalb so niedrig sein, weil bei der Bedürftigkeitsprüfung anderes Einkommen berücksichtigt worden ist. Ferner ist zu berücksichtigen, daß neben der Arbeitslosenhilfe noch andere Sozialleistungen, wie z. B. das Wohngeld, das den Bürger gerade hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Mietzinsverpflichtung finanziell entlasten soll, in Anspruch genommen werden können. Wenn die am maßgeblichen Arbeitsentgelt orientierte Arbeitslosenhilfe im Einzelfall nicht ausreicht, so kommt die zusätzliche Gewährung von Sozialhilfe in Betracht. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 32) : Trifft es zu, daß Kinderzuschläge zu Schwerkriegsbeschädigten-renten auch dann dem Schwerkriegsbeschädigten zustehen, wenn die elterliche Gewalt liber die ehelichen Kinder nach der Ehescheidung der Mutter zugesprochen worden ist, und sind diese Kinderzuschläge tatsächlich weder pfändbar noch einklagbar, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zutreffendenfalls, um dem geschiedenen Ehepartner den nicht einklagbaren und nicht pfändbaren Kinderzuschlag zukommen zu lassen? Es trifft zwar zu, daß die nach § 33 b des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährten Kinderzuschläge auch dann dem Schwerkriegsbeschädigten zustehen, wenn ihm die elterliche Gewalt über seine Kinder entzogen worden ist. Das bedeutet jedoch nicht, daß die Kinderzuschläge auch nur an den Schwerkriegsbeschädigten gezahlt werden können. Vielmehr kann in den Fällen, in denen nach der Ehescheidung des Schwerkriegsbeschädigten die elterliche Gewalt über die ehelichen Kinder der Mutter zugesprochen ist, die Mutter als gesetzliche Vertreterin des Kindes die Zahlung des Kinderzuschlags nach § 33 b Abs. 7 BVG an sich beanspruchen. Daneben kann sie auch den Anspruch auf die Kinderzuschläge nach § 67 Abs. 2 Nr. 2 BVG zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht des schwerbeschädigten Vaters pfänden lassen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 33) : Wieviel Prozent sind die Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland von 1969 bis 1974 gestiegen, und wie hoch war die prozentuale Steigerung der Lohnsteuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge im gleichen Zeitraum? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11457* Nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes hat die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer von 1969 bis 1974 um insgesamt 74,9 % oder jährlich 11,8 % zugenommen. Im gleichen Zeitraum stiegen — ebenfalls je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer — die Lohnsteuerabzüge (einschließlich Stabilitätszuschlag) um insgesamt 170,9 % oder jährlich 22,1 % und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung um insgesamt 94,0 % oder jährlich 14,2 % Daraus ergibt sich für die durchschnittliche Nettolohn- und -gehaltssumme eine Zunahme von insgesamt 59,8 % oder jährlich 9,8 %. Nach Abzug der Preissteigerungen für die Lebenshaltung hat sich das reale Nettoarbeitseinkommen je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer von 1969 bis 1974 um insgesamt 22,6 % oder jährlich 4,2 % erhöht. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen B 34 und 35): Ist der Bundesregierung der in der Ausgabe März 1975 der ,,ADAC-Motorwelt" erschienene Artikel „Marianne (18) trägt das Gipsbein mit Humor. Sie ahnt nichts von der Arztrechnung aus Kitzbühel" bekannt und kann sie die darin gemachten Angaben eher die Schwierigkeiten deutscher Kassenpatienten bei Erkrankung in Osterreich bestätigen? Inwieweit sind, wenn ja, weitere Fortschritte dabei erzielt worden, daß das nicht mit dem deutsch-österreichischen Abkommen über Soziale Sicherheit in Einklang stehende Verhalten bestimmter österreichischer Ärzte im Sinne des Vertrages geändert werden kann? Der von Ihnen zitierte Zeitungsartikel gibt im wesentlichen zutreffend einen Sachverhalt wieder, der in den vergangenen Jahren wiederholt mit den zuständigen Stellen in Österreich erörtert und auch im Deutschen Bundestag bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen war. Die Bundesregierung ist mit der österreichischen Regierung der Auffassung, daß die österreichischen Ärzte auf Grund des bestehenden Abkommens zur Betreuung der deutschen Urlauber verpflichtet sind. Von österreichischer Seite wurde zugesichert, daß sie in diesem Sinne weiterhin auf die österreichischen Ärzte einwirken wird. Inzwischen ist festzustellen, daß die Zahl der betreuungswilligen Ärzte in Österreich steigt. Lediglich in den Ländern Salzburg und Tirol, die allerdings besonders stark von deutschen Urlaubern aufgesucht werden, ist diese Zahl noch relativ gering. Aber auch hier wird mit einer steigenden Tendenz gerechnet, nachdem die deutschen Krankenkassen dazu übergegangen sind, die Versicherten eingehend auf den in den einzelnen Ländern und Regionen Österreichs zu erwartenden Umfang der ärztlichen Betreuung hinzuweisen. Die Informationen zur Rechts- und Sachlage sind in einem Merkblatt zusammengefaßt, das zusammen mit dem Krankenschein ausgehändigt wird und das auch eine Liste der in diesen Ländern betreuungswilligen Ärzte enthält. Wegen weiterer Einzelheiten weise ich auf eine Antwort hin, die ich am 14. November 1974 auf eine Anfrage des Kollegen Dr. Götz gegeben habe (Bundestagsprotokoll S. 8940). Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gesetzlichen Bestimmungen bei den Krankenkassenbeiträgen der Kurzarbeiter eine für nicht krankenversicherungspflichtige Angestellte erhebliche finanzielle Belastung aufweisen, und — bejahendenfalls — müßte dann nicht der Arbeitgeberanteil den krankenversicherungspflichtigen genauso gewährt werden, wie den nicht krankenversicherungspflichtigen Angestellten? Aufgrund der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und des Arbeitsförderungsgesetzes über die Tragung des Krankenversicherungsbeitrages für Kurzarbeiter ergibt sich in der Tat eine unterschiedliche Behandlung von versicherungspflichtigen und versicherungsfreien Angestellten. Die Vorschrift des § 163 Abs. 2 AFG, wonach der Arbeitgeber den vollen Beitrag für den ausfallenden Lohnanteil trägt und die Hälfte hiervon von der Bundesanstalt erstattet erhält, gilt nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Versicherungsfreie Angestellte haben nach § 405 Abs. 2 Satz 2 RVO i. V. m. § 163 Abs. 2 Satz 1 AFG zwar auch einen Anspruch auf einen Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag gegenüber ihrem Arbeitgeber, soweit es sich um den Beitragsanteil für den ausfallenden Lohnanteil handelt. Dieser Anspruch ist aber nach § 405 Abs. 1 Satz 2 RVO auf die Hälfte des vom Angestellten zu zahlenden Beitrags beschränkt. Die hiermit zusammenhängenden Probleme sind erst in der augenblicklichen Phase verstärkter Kurzarbeit, die auch viele Angestellte betroffen hat, hervorgetreten. Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen aus dieser neueren Entwicklung zu ziehen sind. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 37) : Nach welchen Kriterien erfolgt bei der Einberufung von Wehrpflichtigen die Zuordnung zu den einzelnen Standorten, und sieht die Bundesregierung Moglichkeiten, die teilweise große Entfernung zwischen Heimatort und Standort durch eine noch genauere Prüfung der Einzelfälle zu verringern? Die Bundesregierung bemüht sich seit langem, einen möglichst hohen Prozentsatz an Wehrpflichtigen heimatnah einzuberufen. Diesen Bemühungen sind jedoch durch das Verhältnis des örtlichen Aufkommens an Wehrpflichtigen zum Bedarf der Streitkräfte Grenzen gesetzt. So kann regelmäßig der Bedarf der in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und auch Niedersachsen stationierten Truppen- 11458* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 teile auch nicht annähernd mit dort beheimateten Wehrpflichtigen gedeckt werden. Ein Ausgleich durch den im Lande Nordrhein-Westfalen bestehenden Überhang ist deshalb notwendig. Die Zuteilung der Wehrpflichtigen zu den einzelnen Truppenteilen muß sich nach der Eignung richten, die in einer besonderen Prüfung festgestellt wird, der alle wehrdienstfähig gemusterten Wehrpflichtigen unterzogen werden. Nachdem die Dauer des Grundwehrdienstes auf 15 Monate verkürzt worden ist, müssen in verstärktem Maße bei der militärischen Ausbildung die bei dieser Prüfung ermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten verwertet werden. Aus dem gleichen Grunde ist es notwendig, daß den Rekruten bereits während der dreimonatigen Grundausbildung entgegen der früheren Regelung militärische Kenntnisse vermittelt werden, die sie später in ihrer vorgesehenen Funktion in den Einsatzverbänden benötigen Die Ausbildungseinheiten sind deshalb nicht mehr regional sondern fachlich gegliedert. Das hat zur Folge, daß auch Wehrpflichtige, deren Stammeinheit heimatnah stationiert ist, zunächst zur Grundausbildung in einen entfernt gelegenen Standort einberufen werden können. Aus Gründen der Gleichbehandlung muß außerdem auf eine gleichmäßige Ausschöpfung des Wehrpflichtigenpotentials im Bundesgebiet geachtet werden. In dem durch diese sachlichen Erfordernisse gezogenen Rahmen sind die Wehrersatzbehörden bemüht, Wünschen auf heimatnahe Einberufung zu entsprechen. Darüber hinaus sehe ich keine Möglichkeit, die Anzahl der heimatnahen Einberufungen zu erhöhen. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen eine Aufstellung über das Verhältnis des Aufkommens der Wehrpflichtigen zum Bedarf der Truppe beigefügt. Hierzu muß allerdings bemerkt werden, daß die Prozentsätze bei den einzelnen Einberufungsterminen schwanken, weil sowohl Bedarf als auch Aufkommen Änderungen unterworfen sind. Die Grundtendenz bleibt jedoch bestehen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 38 und 39) : Trifft es zu, daß der vorhandene Schießplatz in der Gemeinde List/Sylt um einen MG-Schießstand erweitert werden soll, und ist deswegen die Schutzbereichsanordnung erforderlich? Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine völlige Verlegung des Schießplatzes an eine andere Stelle möglich ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen, und wenn nein, ist sie bereit in diese Prüfung einzutreten? Zu Frage B 38: Die Standortschießanlage List/Sylt soll 1975/76 um einen MG-Stand erweitert werden. Diese Erweiterung ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Schießausbildung der auf Sylt stationierten Soldaten durchführen zu können. Die Schutzbereichsanordnung ist nicht wegen der Erweiterung der Standortschießanlage um einen MG-Stand ergangen. Für Standortschießanlagen sind generell Schutzbereiche anzuordnen, da die Bundeswehr verpflichtet ist, die Bevölkerung vor Gefahren, die von einem Schießstand ausgehen, zu schützen. Dieser Verpflichtung kann die Bundeswehr nur nachkommen, wenn ihr jede beabsichtigte Veränderung im Schutzbereich, d. h. im Vorsichtsbereich eines Schießstandes, rechtzeitig bekannt wird, um ggf. erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen zu können. Zu Frage B 39: Eine Verlegung der Standortschießanlage List ist abgesehen von der Frage, ob hierfür an anderer Stelle ausreichendes Gelände zur Verfügung gestellt werden kann, schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Die Kosten für den Neubau einer Standortschießanlage werden ohne Geländebeschaffungskosten mindestens ca. 1,5 Millionen DM betragen. Darüber hinaus dürfte bei einer Verlegung der Standortschießanlage an einen anderen Ort der Insel ebenfalls mit Einwänden der dann betroffenen Bevölkerung zu rechnen sein. Bei einer Verlegung der Standortschießanlage auf das Festland ist eine ordnungsgemäße Schießausbildung der auf der Insel stationierten Soldaten nicht mehr möglich. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 40) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um den Wahrheitsgehalt von Pressemitteilungen zu erforschen, daß das in Margarine enthaltene Vitamin D gesundheitsgefährdend sein soll? Im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom 15. August 1974 ist Vitamin D wegen gesundheitlicher Vorbehalte gegen eine unkontrollierte Verwendung den Zusatzstoffen gleichgestellt worden. Es darf nach Inkrafttreten der neuen Zusatzstoffregelung am i. Januar 1978 nur nach ausdrücklicher Zulassung zugesetzt werden. Die Zulassung des Zusatzes von Vitamin D zu Margarine ist jedoch in einer früheren Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes empfohlen worden, da Margarine von zahlreichen Verbrauchern anstelle von Butter — die Vitamin D natürlicherweise enthält — verzehrt wird. Das Bundesgesundheitsamt ist gebeten worden, die Stellungnahme unter Berücksichtigung etwaiger neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut zu überprüfen. Über das Ergebnis dieser Überprüfung werde ich gerne berichten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11459* Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 41 und 42) : In welchen Bundesländern sind die einheitlichen Richtlinien für die Erziehungsberatung bereits in Landesrecht umgesetzt worden? In welchem Umfang gibt es an den Jugendämtern in der Bundesrepublik Deutschland Erziehungsbeistände, und wie viele Kinder und Jugendliche sind ihnen durchschnittlich zugeordnet? Zu Frage B 41: Die für Jugendhilfe zuständigen Senatoren und Minister der Länder hatten sich Ende 1973 auf gemeinsame „Grundsätze für die einheitliche Gestaltung der Richtlinien der Länder für die Förderung von Erziehungsberatungsstellen" verständigt. Sie beschlossen in ihren Ländern darauf hinzuwirken, daß die bestehenden Richtlinien angeglichen werden. Sie erkannten grundsätzlich ihre Verpflichtung an, bei der finanziellen Sicherstellung der Erziehungsberatungsstellen durch Bereitstellung entsprechender Förderungsmittel in den Jugendhilfeetats mitzuwirken. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat zum neuesten Stand über die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung in Fürth und diese über ihre Landesarbeitsgemeinschaften folgendes in Erfahrung gebracht: Die Verwirklichung der genannten „Grundsätze" für die einheitliche Gestaltung der Richtlinien wird erschwert durch die damit zusammenhängenden finanziellen Schwierigkeiten in den Bundesländern. Die Erziehungsberatung in Berlin basiert auf den genannten Grundsätzen. Die Berliner Beratungsstellen sind danach eingerichtet. In Bremen hat offiziell eine rechtliche Umsetzung noch nicht stattgefunden. Die Träger der Erziehungsberatungsstellen stützen sich aber auf die Grundsätze. In Hamburg steht eine förmliche Verabschiedung eigener Richtlinien in Kürze bevor. Hessen hält sich an die schon vorhandenen Richtlinien hinsichtlich der Förderung der Beratungsstellen. Diese Richtlinien stimmen weitgehend mit den Grundsätzen überein. In Rheinland-Pfalz werden die Grundsätze auf Landesebene schon durch verschiedene Ausschüsse bearbeitet. Eine Verabschiedung steht kurz bevor. In Bayern, im Saarland und in Baden-Württemberg sind eigene Richtlinien in Arbeit. Zu Frage B 42: Die amtliche Statistik weist für das Ende des Berichtsjahres 1973 insgesamt 7 796 Erziehungsbeistandschaften aus. Davon entfallen — auf Antrag der Personensorgeberechtigten 4 579 — auf Anordnung des Vormundschaftsgerichts 1 482 — durch Urteil des Jugendgerichts angeordnet 1 735 Von den insgesamt 7 796 Erziehungsbeistandschaften werden nur 2 884 Fälle durch hauptberufliche Erziehungsbeistände geführt, d. h. durch solche Fachkräfte, die mit dieser Aufgabe ausschließlich oder überwiegend betraut sind. Für die Beantwortung des zweiten Teils Ihrer Frage kann Material über die durchschnittliche Klientenzahl eines Erziehungsbeistandes kurzfristig nicht beschafft werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage B 43) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Behauptung der Grenzlandnachrichten Nettetal, daß in dem vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenen Faltblatt „Es geht um die Gesundheit" zahlreiche eklatante Sachfehler enthalten wären und die mit dem Faltblatt gegebene Information „eine wirkliche Katastrophe sei" und welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus dieser Behauptung? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/ CSU betreffend den Haushaltskalender 1975 (vgl. BT-Drucksache 7/3321) bereits darauf hingewiesen, daß es nicht zutrifft, daß der Haushaltskalender 1975 eine Reihe unrichtiger Aussagen enthält. Die Bundesregierung hat dabei zu den einzelnen Vorwürfen detailliert Stellung genommen. In ihrer Antwort hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß es die notwendige Kürze des Haushaltskalenders, der viele Bürger ansprechen und von ihnen gelesen werden soll, selbstverständlich nicht gestattet, die sehr komplexen und differenzierten Regelungen des Lebensmittelrechts erschöpfend darzustellen. Die Aussagen müssen deshalb gestrafft und auf das Grundsätzliche beschränkt sein. Eine derartige Darstellung als mit „zahlreichen eklatanten Sachfehlern" behaftet oder als „Katastrophe" zu bezeichnen, kann die Bundesregierung nur als zweckgebundene Übertreibung ansehen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 44 und 45) : 11460* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, anstelle der Weiterführung der Bundesautobahn Stuttgart—Singen in Richtung Schweiz die Linienführung über Geisingen—Schaffhausen vorzusehen? Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Schwierigkeiten einer Trassenführung über das Aitrachtal, das auf der Gemarkung Geisingen mit seinen Teilorten Kirchen-Hausen, Aulfingen und Leipferdingen ohnedies durch Verkehrsführungen schon stark belastet ist und zudem wichtige Trinkwasservorräte enthält? Der Vorschlag, die Weiterführung der Autobahn Stuttgart—Singen in Richtung Schweiz über das Aitrachtal vorzusehen, wurde seinerzeit untersucht. Nicht zuletzt wegen der sehr schwierigen Topographie hat sich diese Lösung als nicht durchführbar erwiesen. Im Bedarfsplan ist daher eine Weiterführung der BAB Stuttgart—Singen in Richtung Zürich über Gottmadingen und Bietingen vorgesehen. Das Verfahren zur Festlegung der Linienführung dieser Autobahn nach § 16 Bundesfernstraßengesetz ist gegenwärtig im Gange. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B.46 und 47): Trifft es zu, daß auf der Strecke Darmstadt—Aschaffenburg der Reisezugverkehr — insbesondere am Wochenende — in Zukunft weiter eingeschränkt werden soll? Ist die Bundesregierung in der Lage, eine langfristige Zusage für die Aufrechterhaltung des jetzt noch bestehenden Reisezugverkehrs im östlichen Teil Süd-Hessens zu machen bzw. Auskunft darüber zu geben, welche Veränderungen vorgesehen sind und wie der öffentliche Personenverkehr nicht nur aufrechterhalten, sondern noch verbessert werden soll? Zu Frage B 46: Es trifft zu, daß von der DB ab 1. Juni 1975 (Fahrplanwechsel) Einschränkungen im Zugangebot auf der Strecke Darmstadt—Aschaffenburg beabsichtigt sind, um den Betriebsaufwand für den Personennahverkehr zu vermindern und dadurch dessen Wirtschaftlichkeit zu steigern. An Wochenenden ist eine Betriebspause auf der Strecke von Samstag etwa 22.00 Uhr bis Montag 5.00 Uhr vorgesehen. Die wegfallenden Reisezüge werden weitgehend durch Straßenbusse ersetzt werden. Zu Frage B 47: Die Bundesregierung kann die Aufrechterhaltung des jetzt noch bestehenden Reisezugverkehrs im östlichen Teil Südhessens nicht zusagen. Ebensowenig kann sie sich zu möglichen Veränderungen im Fahrplanangebot der Deutschen Bundesbahn äußern, weil die DB auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen hierfür allein zuständig ist. Lediglich die dauernde Einstellung des Eisenbahnbetriebs einer Strecke muß durch den Bundesminister für Verkehr genehmigt werden. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 48 und 49) : Trifft es zu, daß im Kreis Euskirchen Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn angestellt werden, die die teilweise Einstellung der Bundesbahnstrecken Bonn—Euskirchen—Düren sowie Kall—Hellenthal und Euskirchen—Bad Münstereifel zur Folge haben? Welche Aussagen hat das Bundesverkehrsministerium in einem Gespräch am 18. März 1975 mit der SPD-Stadtratsfraktion und der Verwaltung der Stadt Zülpich über den Bau einer Verbindung zwischen der B 265 a und der B 477, den Ausbau der Autobahn A 65 Bonn—Zülpich, die Ausweitung des Kreuzungsbereichs Münstertor im Zuge der Führung der B 56, der Einschränkung des Zugverkehrs auf der Strecke Euskirchen—Düren und den Bau der Umgehungsstraßen B 56 a, B 477 und B 265 gemacht? Zu Frage B 48: Das Hauptprüfungsamt für die Deutsche Bundesbahn untersucht z. Z. die von Ihnen genannten Strecken im Raum Euskirchen auf Rationalisierungsmöglichkeiten. Ergebnisse der Überprüfung liegen noch nicht vor. Zu Frage B 49: In dem Gespräch mit Vertretern der Stadt Zülpich am 18. März 1975 wurde vom Bundesverkehrsministerium zu den einzelnen Maßnahmen folgende Aussage gemacht: 1. Die von der Stadt Zülpich gewünschte Verbindung zwischen der B 265 a und der B 477 ist im Bedarfsplan (Anlage zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971) nicht enthalten. Unter Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Zuständigkeitsregelung wurde der Stadt empfohlen, ihre Gesichtspunkte dem Land Norrhein-Westfalen zwecks Prüfung, ggf. zwecks weiterer Behandlung vorzutragen. 2. Zur geplanten Autobahn A 56 Bonn—Zülpich, die zwar im Bedarfsplan die I. Dringlichkeitsstufe erhalten hat, konnte hinsichtlich eines Baubeginns wegen der Mittelknappheit noch keine Aussage gemacht werden. In die zur Zeit laufende Überprüfung des Bedarfsplanes wird auch der Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen einbezogen, die westlich anschließende Teilstrecke der A 56 in die I. Dringlichkeit höher zu stufen. Unter Umständen könne über die A 56 nach Abschluß der Überprüfung des Bedarfsplanes noch einmal gesprochen werden. 3. Für die örtlich sehr begrenzte Verbesserungsmaßnahme im Kreuzungsbereich Münstertor im Zuge der B 56 wurde der Stadt unter Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Zuständigkeitsregelung empfohlen, diese Angelegenheit unmittelbar an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen heranzutragen. Beim Bundesverkehrsministerium stehe man erforderlichen kleine- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11461* ren Verbesserungsmaßnahmen grundsätzlich positiv gegenüber. 4. Zu den geplanten Umgehungsstraßen B 56 a, B 477 und B 265 wurde dargelegt, daß die Bauarbeiten 1975 anlaufen und zügig fortgesetzt werden sollen. Wegen des unterschiedlichen Vorbereitungsstandes der einzelnen Teilstrecken wird eine gleichzeitige Fertigstellung nicht erreichbar sein. Den Vertretern der Stadt wurde empfohlen, durch enge Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Straßenbaudienststelle die anstehenden Maßnahmen im Rahmen des Möglichen zu fördern. 5. Zu den Einschränkungen im Nahverkehr der Deutschen Bundesbahn ab Sommerfahrplan 1975 auf dem Streckenabschnitt Düren—Euskirchen wurde erwähnt, daß von Samstag 16.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr Betriebsruhe vorgesehen ist. An Werktagen werden einige Züge in den verkehrsschwachen Vormittags- und Abendstunden entfallen. Die wegfallenden Züge werden durch Straßenbusse ersetzt werden. Im übrigen war — was Ihre Fragestellung nicht erkennen läßt an dem Gespräch auch ein Vertreter der CDU-Fraktion des Stadtrates beteiligt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 50 und 51) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit des Baus der Umgehungsstraße der B 31 Unteruhldingen—Meersburg und der Fähreabfahrt, und kann damit gerechnet werden, daß das Planfeststellungsverfahren für diese Umgehungsstraße und die Fähreabfahrt bald abgeschlossen wird? In welchem Zeitraum können nach Meinung der Bundesregierung der Bau der Umgehungsstraße der B 31 UnteruhldingenMeersburg und der Bau der Fähreabfahrt verwirklicht werden, und welcher Finanzbedarf ist dafür erforderlich? Die Notwendigkeit für den Neubau einer Ortsumgehung von Meersburg im Zuge der Bundesstraße 31 ist bekannt. Aus verschiedenen Gründen wird jedoch der Bau einer besonderen Zufahrt zum Fährehafen einem späteren Bauabschnitt vorbehalten bleiben müssen. Es ist damit zu rechnen, daß unter dieser Voraussetzung die bestehenden Schwierigkeiten im Planfeststellungsverfahren ausgeräumt werden können und daß der Abschluß des Verfahrens in absehbarer Zeit möglich sein wird. Bei diesem Sachverhalt lassen sich daher noch keine verbindlichen Angaben über den Zeitpunkt der Bauausführung machen. Dies gilt auch für die zu erwartenden Baukosten, da hier noch eine Anpassung an die seit der Entwurfsaufstellung erheblich gestiegenen Baupreise vorgenommen werden muß. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen B 52 und 53) : Trifft es zu — wie von der Interessengemeinschaft Autobahn 62 in ihrem Brief an den Bundesverkehrsminister vom 25. Februar 1975 behauptet — daß im Ersten Fünfjahresplan für den Ausbau des Autobahnnetzes die Fertigstellung der Autobahn 62 (Landstuhl—Trier) für 1975 vorgesehen war, und die Einstellung des Baus ab Freisen finanzielle Gründe vermuten läßt und wenn nein, was sind die eigentlichen Gründe für den gegenwärtigen Baustopp? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, das Teilstück Freisen —Otzenhausen in die erste Dringlichkeitsstufe des Zweiten Fünfjahresplanes aufzunehmen, und läßt der gegenwärtige Stand der abgeschlossenen, laufenden und noch nicht eingeleiteten Planfeststellungsverfahren eine Verzögerung der Bauausführung befürchten? Zu Frage B 52: Im ersten Fünfjahresplan 1971-1975 ist die Autobahn Trier–Landstuhl nur in Teilabschnitten bis 1975 fertiggestellt ausgewiesen. Die Restabschnitte sind lediglich als bis Ende 1975 im Bau dargestellt. Damit ist im 1. Fünfjahresplan eindeutig die Aussage enthalten, daß die Fertigstellung der Strecke erst nach 1976 erfolgen kann und soll. Von einer Verzögerung kann daher keine Rede sein. Zu Frage B 53: Trotz der inzwischen eingetretenen wesentlich ungünstigeren Haushaltssituation für den Bundesfernstraßenbau ist auch weiterhin beabsichtigt, die Lücke in der Autobahn im Laufe des 2. Fünfjahresplanes zu schließen. Eine Verzögerung der Bauausführung durch ein noch nicht abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren auf einem Abschnitt der geplanten Autobahn wird nicht erwartet. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 54) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der unhaltbaren Verkehrsverhältnisse im Raum des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern die Konsequenzen zu ziehen und beispielsweise die Mittel für den Neu- und Ausbau der B 27 von Stuttgart nach Rottweil im Haushalt 1976 und in den Jahren danach so zu erhöhen, daß diese Straße schneller als derzeit geplant fertiggestellt werden kann (siehe auch die jüngsten Äußerungen des 1. Vorsitzenden der IG Bau-Steine-Erden, Sperner, vgl. Reutlinger Generalanzeiger vom 15. März 1975)? Die Verkehrsverhältnisse für den weiträumigen Verkehr auf der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart und Rottweil sind der Bundesregierung bekannt. Sie hat deshalb schon vor Jahren Maßnahmen zu einer grundlegenden Verbesserung dieser Verhältnisse 11462* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode— 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 eingeleitet und den Neubau der parallel zur B 27 verlaufenden Autobahn Stuttgart—Singen begonnen. Gegenwärtig ist diese Autobahn voll im Bau. Sie wird dem Verkehr bereits zur Reisezeit 1978 zur Verfügung stehen, so daß dann der Raum Rottweil von Stuttgart aus sehr günstig erreicht werden kann. Darüber hinaus wird auch der Ausbau der B 27 fortgeführt. Im Hinblick auf die allseits bekannte schwierige Haushaltssituation kann dies allerdings nur in Teilabschnitten geschehen, wobei von Ihnen gerechterweise anerkannt werden sollte, daß das Begehren des südwürttembergischen Raumes nach einer besseren Verkehrserschließung durch den Neubau der Autobahn mit Investitionen von 855 Millionen DM bereits in vollem Umfang erfüllt wird. Eine weitere Erhöhung der Mittelzuweisungen für den Ausbau der B 27 ist aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung des genannten Sachverhaltes nicht möglich. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage B 55) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die sehr gefährliche Ausfahrt an der Kreuzung BAB A 80 (Frankfurt (Mainl—Wiesbaden) B 519 — Weilbacher Kreuz — dadurch zu verbessern, daß aus Richtung Frankfurt (Main) zusätzlich eine Abfahrt in Richtung Hofheim geschaffen wird? Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Möglichkeit, die Ausfahrt an der Kreuzung Bundesautobahn A 66 (früher A 80) Frankfurt/M.—Wiesbaden/B 519 bei Weilbach dadurch zu verbessern, daß aus Richtung Frankfurt/M. eine zusätzliche Abfahrt in Richtung Hofheim geschaffen wird. Für den Verkehrsteilnehmer, der aus Richtung Frankfurt/M. kommt und nach Hofheim will, bieten sich die wesentlich näheren Verbindungen über die Anschlußstelle Zeilsheim und die Anschlußstelle Hatters-heim an. Lediglich der Zielverkehr nach Maxheim wird über dem o. g. Knotenpunkt A 66 B 519 abgewickelt. Bei dem für später geplanten zweibahnigen Ausbau der B 519 ist beabsichtigt, den Knotenpunkt voll auszubauen, d. h. für jede Verkehrsbeziehung eine gesonderte Rampe vorzusehen. Allerdings wird voraussichtlich hierbei der Knotenpunkt insgesamt weiter nach Westen verschoben werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen B 56 und 57): Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, darauf hinzuwirken, daß die Ausbildungskapazität, über die die Deutsche Bundesbahn in ihrem Ausbesserungswerk Glückstadt verfügt, zum frühest möglichen Zeitpunkt restlos ausgenutzt wird, um angesichts des insbesondere in dieser Region aktuellen Lehrstellenmangels etwas für die betroffenen Jugendlichen zu tun? Kennen in der Ausbildungseinrichtung der Deutschen Bundesbahn in Glückstadt weitere, zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen und personell ausgestattet werden? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die für die Nachwuchsplanung und Ausbildung ihrer Mitarbeiter selbst verantwortlich zeichnet, hat mir zu Ihrer Anfrage mitgeteilt, daß in der Ausbesserungswerkstätte Glückstadt in diesem Jahr aufgrund des Eigenbedarfs 15 neue Lehrlinge eingestellt werden sollen. Der Vorstand der DB ist ferner grundsätzlich bereit, 600 derzeit freie Ausbildungsplätze im Bundesgebiet anderen Interessenten außerhalb der DB zur Verfügung zu stellen, sofern die entstehenden Mehrkosten von dritter Seite übernommen werden. Davon entfallen auf Glückstadt 11 Plätze, für die aber z. Z. noch kein Kostenträger genannt werden kann. Weitere Plätze können nicht eingerichtet werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 58) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verlegung der Bundesstraße 48 im Bereich der Ortslage Bad Münster am Stein—Ebernburg in den Zweiten Fünfjahresplan 1976 bis 1980 aufzunehmen, und ist sie bereit, für diese Maßnahme Anlaufmittel im Bundeshaushalt 1975 zur Verfügung zu stellen? Die Arbeiten zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplans (1976-1980) sind zur Zeit im Gange. Eine Entscheidung darüber, ob die Verlegung der B 48 in Bad Münster am Stein in diesen Fünfjahresplan aufgenommen werden soll, wird frühestens im Sommer dieses Jahres getroffen werden können. Eine Bereitstellung von Anlaufmitteln im Bundeshaushalt 1975 ist daher nicht möglich. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 59): Bei welchen Bundesbahnstrecken in den Landkreisen Wetzlar und Dillkreis ist eine Stillegung bzw. Einstellung von bestimmten Leistungsangeboten vorgesehen oder aber im Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn eine Überprüfung der Rentabilität vorgenommen worden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11463* Dem Bundesminister für Verkehr liegt z. Z. kein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB) vor, für Strecken im Landkreis Wetzlar und im Dillkreis die dauernde Einstellung des Eisenbahnbetriebes zu genehmigen. Wie mir die DB mitteilt, hat sie für folgende Strecken Stockhausen (Lahn)—Beilstein (Dillkreis) den Gesamtbetrieb, Wetzlar—Lollar den Gesamtbetrieb (zwischen Abendstern und Lollar) bzw. den Reisezugbetrieb (zwischen Abendstern und Wetzlar) und Dillenburg—Ewersbach den Reisezugbetrieb das gesetzlich vorgeschriebene Stillegungsverfahren eingeleitet. Die Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnbetriebes untersucht die DB in den von Ihnen genannten Kreisen auf den Streckenabschnitten Usingen—Albshausen, Dillenburg—Wallau (Lahn) und Haiger—Breitscheid (Dillkreis). Ergebnisse hierüber liegen noch nicht vor. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 60) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Vorstand der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß auch Frührentner in den Genuß der für Rentner vorgesehenen Fahrtverbilligung kommen können? Die diesjährige Sonderaktion der Deutschen Bundesbahn zugunsten der älteren Mitbürger (Frauen über 60, Männer über 65 Jahre) gilt bereits auch für Frührentner und Frühpensionäre, und zwar dann, wenn diese Personen eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (Schlüsselzahl 15), ein vorgezogenes Altersruhegeld wegen Erreichung des 62. bzw. 63. Lebensjahres (Schlüsselzahl 63/63) oder eine Frühpension wegen 100%iger Erwerbsunfähigkeit beziehen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU CSU) (Drucksache 7'3447 Frage B 61): Welche Rationalisierungsmaßnahmen beabsichtigt die unter der Gesamtverantwortung der Bundesregierung stehende Bundesbahn im Raum Weiden i. d. OPf. noch durchzuführen, die eine Verringerung von Arbeitsplätzen zur Folge haben, insbesondere beim Pundesbahnbetriebsamt, bei der Verkehrskontrolle, beim Bundesbahnbetriebswerk und beim Ausbesserungswerk und wie hat sich die Zahl der insgesamt bei der Bundesbahn in Weiden Bediensteten seit 1965 bis heute entwickelt? Die z. Zt. von der Deutschen Bundesbahn (DB) vorgesehenen Organisationsänderungen und Konzentrationsmaßnahmen auf der Ebene der Ämter- und Dienststelleninstanz fallen in die Eigenzuständigkeit der DB und unterliegen nicht der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr. Wie mir die DB mitgeteilt hat, sollen im gesamten Bundesbahnbereich die Zahl der Ämter und Dienststellen verringert werden. Die DB will durch die Konzentrationsmaßnahmen die inzwischen eingetretenen Änderungen auf dem Gebiet des Leistungsangebots und der Leistungserstellung berücksichtigen und erwartet daneben eine Minderung der Personalkostenintensität und eine Vereinfachung der Verwaltung. Für den Raum Weiden ergeben sich nach den Plänen der DB dadurch nachfolgende Veränderungen: Das Betriebsamt Weiden, eines der kleinsten im Bereich der DB, wird aufgelöst. Dadurch entfallen 20 Arbeitsplätze. Die freiwerdenden Bediensteten müssen z. T. mit Umsetzungen rechnen. Beim Bahnbetriebswerk werden wegen der Einstellung des Dampfbetriebes die Unterhaltungsarbeiten an Dampflokomotiven entfallen. Wenn hier auch ein gewisser Ausgleich vorgesehen ist, so werden doch rd. 45 Arbeitsplätze freiwerden. Die Auswirkungen bei den Bahnmeistereien durch Konzentrationsmaßnahmen stehen noch nicht fest. Erfreulich aber ist, daß das Ausbesserungswerk erhalten bleibt, wenn auch hier das rückläufige Arbeitsaufkommen wie im gesamten Bundesgebiet eine Anpassung erfordern wird. In anderen Teilen des Bundesgebietes wird dies zur Stillegung von Werken führen. Auch die Verkehrskontrolle soll entgegen einer früheren Planung der DB, die eine Verlegung nach Trier vorsah, voraussichtlich in Weiden verbleiben. Bei allen Maßnahmen sollen soziale Härten für betroffene Bundesbahnbedienstete weitgehend vermieden werden, indem möglichst im Rahmen des natürlichen Personalabgangs eingespart wird. Von 1965 bis heute wurden im übrigen in Weiden rd. 400 Arbeitsplätze bei der DB eingespart. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU (Drucksache 7/3447 Frage B 62): Ist die Bundesregierung bereit, außerhalb der Postreisegebührenordnung und des Bahnbustarifs besondere Gebührenermäßigungen während der Sommerferien für Schüler eines bestimmten Bereichs zu gewähren, um diesen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zum Beispiel durch das Kennenlernen der kulturellen und historischen Einrichtungen ihrer näheren Heimat zu ermöglichen? Die schwierige wirtschaftliche Lage der Busdienste von Bahn und Post ist bekannt. Sie erlaubt keine neuen Sozialermäßigungen. 11464* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 63) : Treffen Meldungen zu, eine Entziehung der Fahrerlaubnis habe bis zur Rechtskraft der Entscheidung 15 Jahre gedauert, und welche Initiativen zur Änderung materiell- oder verfahrensrechtlicher Vorschriften wird die Bundesregierung - bejahendenfalls — ergreifen, um durch derartige Verzögerungen entstehende Gefahren für den Straßenverkehr zu vermeiden? Der Bundesregierung ist eine Pressemeldung über diesen Fall nicht bekannt. Die geltenden Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis reichen aus, um Gefahren für den Straßenverkehr durch ungeeignete Kraftfahrer auszuschließen. Ich verweise auf die Möglichkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht (§ 69 StGB) und auf die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Strafprozeßordnung. Soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren in Betracht kommt, greift § 4 Straßenverkehrsgesetz ein. Auch hier besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Regelung zu treffen. Die Verwaltungsbehörde kann nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung die sofortige Vollziehung ihrer Entziehungsverfügung anordnen, wenn dies wegen der zutage getretenen Mängel der Kraftfahreignung im öffentlichen Interesse geboten ist. Die Ausschöpfung der im einzelnen gegebenen Rechtsmittel entspricht rechtsstaatlichen Prinzipien. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen 64 und 65) : Wie beurteilt der Bundesminister für Verkehr die Tatsache, daß die Bundesbahndirektion Karlsruhe am 19. März 1975 den Bediensteten des Bundesbahnbetriebsamtes Mosbach mitteilt, daß am 1. Juli 1975 das Bundesbahnbetriebsamt Mosbach und in der Folge auch die Signalmeisterei Neckarelz aufgelöst werden, ohne vorher weder mit den Betroffenen des Bundesbahnbetriebsamtes und der Signalmeisterei noch mit den zuständigen kommunalen Stellen ein Gespräch über den schwerwiegenden Schritt zu führen? Ist der Bundesminister für Verkehr bereit, sich dafür einzusetzen, daß aus raumpolitischen Gründen des regionalen Fördergebietes Neckar-Odenwald-Kreis und auch aus sozialen Gesichtspunkten die beabsichtigte Auflösung des Bundesbahnbetriebsamtes Mosbach und der Signalmeisterei Neckarelz unterbleiben? Es ist das Ziel des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB), die Organisation des Unternehmens zu straffen. Unter anderem wird geprüft, ob auf die Instanzenebene der Ämter (Betriebs- und Maschinenämter, Generalvertretungen) gänzlich verzichtet werden kann. Ebenso sollen bei der DB auf der Instanzenebene der Dienststellen die Konzentrationsbemühungen fortgesetzt werden. Organisations- maßnahmen in diesen Bereichen führt die DB in eigener Zuständigkeit durch. Nach dem Bundesbahngesetz ist weder eine Genehmigung solcher Maßnahmen noch ein Eingriff in die Planungen durch den Bundesminister für Verkehr vorgesehen. Die Hauptverwaltung der DB hat auf Anfrage erklärt, daß sie in diesen Tagen die Auflösung des Bundesbahn-Betriebsamtes Mosbach verfügt hat. Dabei handele es sich um ein relativ kleines Amt, bei dem nicht über 20 Mitarbeiter beschäftigt werden. Bei dieser Größenordnung und im Hinblick darauf, daß diese Mitarbeiter nach der Auflösung dieses Büros auf anderen Dienstposten der DB eingesetzt werden, vermag die DB die Berührung raumpolitischer Gesichtspunkte nicht zu erkennen. Dasselbe gilt für die von der DB beabsichtigte Angliederung der Signalmeisterei Neckarelz an die Signalmeisterei Heidelberg. Hier sollen — bei weitgehender Erhaltung der Arbeitsplätze — die signaltechnischen Werkstätten in Neckarelz als Außenstelle der Signalmeisterei Heidelberg weiterbetrieben werden. Bei dem erst vor wenigen Tagen eingeleiteten Verfahren wird von der DB die Beteiligung des Bezirkspersonalrats sichergestellt werden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möller (Lübeck) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen B 66 und 67) : Besteht die technische Möglichkeit, ohne erhebliche Investitionen bisherige Ferngesprächsschaltungen innerhalb eines Stadtgebiets (siehe Lübeck' Liibeck-Travemünde) zu einem einheitlichen Ortstarif zu berechnen, wie beispielsweise unter Benutzung einer besonderen Leitungsschaltung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bisherige Handhabung des Telefonnetzes in Lübeck/Lübeck-Travemünde im Verhältnis zu allen anderen Großstädten in der Bundesrepublik Deutschland eine ungleiche Behandlung der betroffenen Bürger darstellt? Diese Möglichkeit besteht ohne erhebliche Investitionen leider nicht. Das Problem läßt sich nur in der Weise befriedigend lösen, wie ich das in meiner Antwort auf Ihre während der Sommerpause 1974 gestellten Fragen geschildert habe (BT-Drucksache 7/2535). Bis zur technischen Verwirklichung des Nahdienstes besteht in zahlreichen anderen Großstadtbereichen die gleiche Situation wie in Lübeck. Von einer im Verhältnis zu allen anderen Großstädten ungleichen Behandlungen der Lübecker Bürger kann also nicht die Rede sein. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 11465* Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447) (Frage B 68) : Trifft es zu, daß von insgesamt 120 vorhandenen Ausbildungsplätzen im Ausbildungszentrum der Oberpostdirektion Bremen (zuständig für Bremen, Oldenburg und Osnabrück) im Jahre 1975 nur etwa 36 von Auszubildenden belegt werden sollen und ist der Bundesregierung klar, daß die Zahl der Realschulabgänger in diesem Gebiet, bedingt durch die 1966 begonnene Schuljahrsumstellung, besonders hoch ist? Die Einstellungsquoten für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk der Deutschen Bundespost und die Nutzung der freiwerdenden Ausbildungskapazitäten sind in letzter Zeit wiederholt Gegenstand von Anfragen gewesen. Ich darf auf die in der letzten Zeit erteilten Antworten zu den Anfragen der Herren Kollegen Kroll-Schlüter (Drucksache 7/3258, Frage B 60), Pfeifer (Drucksache 7/3258, Fragen B 63 und B 64) sowie Jaunich (Drucksache 7/3258, Frage A 78) hinweisen. Danach wird zusammenfassend festgestellt, daß für 1975 aus der Unternehmenssicht kein akuter Bedarf an Neueinstellungen von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk besteht. Unter Berücksichtigung unternehmerisch noch vertretbarer Belastungen wird die Deutsche Bundespost 1975 dennoch etwa 1 800 Neueinstellungen vornehmen. Diese Einstellungsquote ist über das ganze Bundesgebiet verteilt worden. Für den Bereich der Oberpostdirektion Bremen habe ich für 1975 eine Einstellungsquote von 60 Auszubildenden für das Fernmeldehandwerk vorgesehen; hiervor entfallen 36 Einstellungsmöglichkeiten auf das Fernmeldeamt in Bremen und jeweils 12 auf die Fernmeldeämter in Oldenburg und Osnabrück. Die Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk in Bremen ist für eine jährliche Ausbildungskapazität von 120 Auszubildenden ausgelegt. Die Deutsche Bundespost ist grundsätzlich bereit, die freiwerdenden Ausbildungskapazitäten anderen Ausbildungsträgern gegen Kostenerstattung vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Die Präsidenten der Oberpostdirektionen sind von mir gebeten worden, das Angebot zur Nutzung der freiwerdenden Kapazitäten den regional und örtlich in Frage kommenden Institutionen zu unterbreiten. Entsprechende Schritte sind auch von der Oberpostdirektion Bremen eingeleitet worden. Die Oberpostdirektion Bremen steht in enger Verbindung mit dem Senator für Arbeit in Bremen, der als Koordinator für die in Betracht kommenden Institutionen die Gespräche mit der Oberpostdirektion führt. Daneben besteht Kontakt mit der Volkshochschule in Bremen, um die freien Kapazitäten ggf. für Maßnahmen zur Umschulung zum Elektroanlageninstallateur oder Elektrogerätemechaniker zu nutzen. Es ist bekannt, daß die Zahl der Realschulabgänger in diesem Jahr in Bremen besonders hoch ist. Die Deutsche Bundespost trägt dieser Situation dadurch Rechnung, daß 1975 bei zwei Einstellungsterminen der Schwerpunkt der Einstellungsmaßnahmen auf den Entlassungszeitpunkt dieser Bewerber gelegt wird. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hofmann (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen B 69 und 70) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Fortgang der mit Bundesfinanzhilfen geförderten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Rödental, Landkreis Coburg, sich dadurch verzögert, daß sich die staatliche Forstverwaltung weigert, Grundstücke innerhalb des förmlich festgelegten Entwicklungsbereichs zu dem vom Gutachterausschuß nach den gesetzlichen Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes ermittelten Verkehrswert zu veräußern? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die staatliche Forstverwaltung in Bayern zu bewegen, von Preisforderungen Abstand zu nehmen, in denen Werterhöhungen enthalten sind, die lediglich durch die Aussicht auf die beabsichtigte Entwicklung entstanden sind? Zu Frage B 69: Dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist von der Bayerischen Staatsregierung zuletzt zum 1. September 1974 anläßlich der Fortschreibung des Bundesprogramms nach § 72 StBauFG (Aufstellung des Bundesprogramms 1975 bis 1978) über den Fortgang der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen Rödental berichtet worden. In dem Sachstandsbericht der Gemeinde Rödental vom Juni 1974 wird mitgeteilt, daß die Bayerische Staatsforstverwaltung sich weigere, für den Fortgang der Entwicklungsmaßnahme notwendige Grundstücke zu dem vom Gutachterausschuß des Landkreises Coburg ermittelten Verkehrswert an die Gemeinde Rödental zu veräußern. Die Gemeinde Rödental gibt in dem Bericht ihrer Hoffnung Ausdruck, daß durch die Haltung der Bayerischen Staatsforstverwaltung keine Verzögerung in der Durchführung der Maßnahme auftreten werde. Zu Frage B 70: Die Durchführung des Städtebauförderungsgesetzes ist nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung Sache der Länder. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die Bayerische Staatsregierung auch gegenüber der eigenen Fiskalverwaltung sicherstellen wird, daß zwingende Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes uneingeschränkt angewendet werden, und deshalb die Preisforderungen der Bayerischen Staatsforstverwaltung mit den Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes über die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen vereinbar sind. 11466' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen B 71 und 72): Wird sich die Bundesregierung an dem von der Stadt München zusammen mit dem bayerischen Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen begonnenen Projekt „Lärmschutzfenster" finanziell beteiligen? Erwägt die Bundesregierung, auf Grund der Erfahrungen mit dem Münchener Projekt nach dem Vorbild des Modernisierungs-programmes ein gemeinsames Projekt Lärmschutzfenster zusammen mit den Ländern vorzubereiten und zu finanzieren? Zu Frage B 71: Eine Beteiligung des Bundes an dem Programm der Stadt München zum nachträglichen Einbau von Schallschutzfenstern kommt schon allein deshalb nicht in Betracht, weil Verkehrslärmbelästigungen in allen Teilen der Bundesrepublik bestehen und die Unterstützung einer einzelnen Stadt daher gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen würde. Zu Frage B 72: Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Modernisierungsprogramms auch den Einbau von Schallschutzfenstern. Im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen wirksamen Lärmschutz bei Straßenneubaumaßnahmen schaffen. Im Hinblick auf die finanziellen und rechtlichen Schwierigkeiten läßt sich gegenwärtig nicht überblicken, ob zu einem späteren Zeitpunkt auch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen gefördert werden können. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herald auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 73) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 1975 zu, dem Vorsitzenden des Bundes der Evangelischen Kirchen in der „DDR" werde die Ausreise zum Kirchentag in Frankfurt verweigert, und teilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Maßnahme im Gegensatz zu dem Ziel steht, das mit dem Grundlagenvertrag erreicht werden sollte? Auch der Bundesregierung liegen bisher nur Pressemeldungen vor, in denen berichtet wird, die DDR-Behörden hätten die Absicht, dem Vorsitzenden des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR, Bischof D. Albrecht Schönherr, die Ausreisegenehmigung zur Teilnahme an dem Evangelischen Kirchentag im Juni in Frankfurt/Main zu verweigern. Eine Bestätigung dieser Mitteilung liegt mir nicht vor. Bei dieser Sachlage werden Sie Verständnis haben, daß ich von einer spekulativen Bewertung des Vorganges absehe. Anlage 80 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage B 74) : Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland oder in Europa Kernkraftwerke, bei denen die Abwärme einer gewerblichen Nutzung zu Heizzwecken o. ä. zugeführt wird, oder hat die Bundesregierung Pläne mit dieser Zielsetzung vorliegen bzw. Forschungsaufträge vergeben? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wird die Abwärme von Kernkraftwerken bis heute weder in der Bundesrepublik noch in Europa gewerblich genutzt. Das Temperaturniveau, auf dem die Abwärme anfällt, ist bei den heute verwendeten Kernkraftwerken zu niedrig, um sie wirtschaftlich verwerten zu können. Für eine Nutzung zu Heizzwecken ist ein höheres Temperaturniveau (größer als 100° C) erforderlich, das nur erreicht werden kann, wenn das Kraftwerk unter Verringerung seiner elektrischen Leistung in Wärme-Kraft-Kopplung betrieben wird. Die dann bei einem Kernkraftwerk anfallende Wärmemenge würde jedoch ausreichen, um damit eine Großstadt wie München oder Hamburg mit Fernwärme zu versorgen. Das bedeutet auf der anderen Seite, daß ausgedehnte Fernwärmeversorgungsnetze vorhanden sein müssen, damit diese Wärmemengen aufgenommen werden können. Ich habe ein umfangreiches Studienwerk in Auftrag gegeben, um die Möglichkeiten des Einsatzes der Wärme-Kraft-Kopplung in der Bundesrepublik zu untersuchen. In diesem Studienwerk werden neben konventionellen Kraftwerken auch die verschiedenen Kernkraftwerkstypen auf ihre Eignung für den Wärme-Kraft-Kopplungsprozeß untersucht. Die Wärme-Kraft-Kopplung erlaubt es, die Kernenergie auch für Raumheizung zu nutzen, was die Versorgung auf diesem Gebiet unabhängiger von Brennstoffimporten macht. Zusätzlich zu der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Fernwärmeversorgung wird durch die Unterstützung des Baus von Demonstrationsanlagen für den Fernwärmeverbund, der Fernwärmeschiene Ruhr und der Fernwärmeversorgung Völklingen, der beschleu- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. April 1975 1146* nigte Ausbau von Fernwärmenetzen vorangetrieben, die einmal die für Kernkraftwerke notwendige Aufnahmekapazität haben werden. Eine andersartige Möglichkeit zur Nutzung der Abwärme von Kraftwerken soll in einem mehrjährigen Forschungsprogramm unter der Bezeichnung „Agrotherm" untersucht werden. Dabei wird Kühl- wasser durch Rohre geleitet, die in einer noch festzulegenden Tiefe in einem Versuchsgelände von rd. 15 Hektar verlegt werden. Das Kühlwasser soll um etwa 10° C abgekühlt werden. Gleichzeitig bietet das erwärmte Erdreich nach Vorversuchen der Landwirtschaftskammer Rheinland eine günstige Voraussetzung, bessere Fruchtergebnisse zu erzielen und neue Pflanzensorten anzubauen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache über die Regierungserklärung.
    Ich rufe den Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
    — Drucksache 7/3363 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend)

    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Zur Begründung hat Frau Bundesminister Focke das Wort.
    Frau Dr. Focke, Bundesminister für Jugend, 1' Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ist das erste Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag, das den parlamentarischen Körperschaften vorgelegt wird. Damit kommt ihm als Mosaikstein in der Entspannungs- und Verständigungspolitik der Bundesregierung eine besondere politische Bedeutung zu.
    Gemeinsame Interessen wurden daran deutlich, daß beide Vertragspartner schnell begonnen haben, die im Art. 7 des Grundlagenvertrages erklärte Bereitschaft zur Regelung praktischer und humanitärer Fragen in dort dargelegten Bereichen in Verhandlungen anzugehen. Die hier erreichten Verhandlungsergebnisse zeigen, daß es trotz unterschiedlicher Auffassungen lohnt, angestrebte Erleichterungen in weiteren Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag für die Menschen in beiden deutschen Staaten gedulig durchzusetzen.
    Besondere, aber letztlich überwindbare Schwierigkeiten ergaben sich erwartungsgemäß bei nicht fachbezogenen politischen Fragen. Angesichts von Bestrebungen der DDR, dem Abkommen eine eigene völkerrechtliche Qualität neben dem Grundlagenvertrag zu geben, ist die Feststellung wichtig, daß es ohne Einschränkung gelungen ist, dazu die Auffassung der Bundesregierung zur Geltung zu bringen. Die Einordnung des Gesundheitsabkommens als Folgeregelung zum Grundlagenvertrag ist durch den Wortlaut klar zum Ausdruck gebracht.
    Der von der Bundesregierung für die Folgevereinbarungen als unverzichtbar erhobenen Forderung nach der Einbeziehung Berlins in dieses erste ratifizierungsbedürftige Folgeabkommen ist entsprechend dem Viermächteabkommen Rechnung getragen worden. Das Übereinkommen wird durch seinen Art. 8 auf Berlin ausgedehnt.
    Eine schon seit 1972 zwischen dem Berliner Senat und der Regierung der DDR bestehende Sonderregelung über die medizinische Betreuung von Westberlinern in der DDR, die bezüglich des Leistungsumfangs und der Kostenübernahme nicht diesem Abkommen entsprach, ist noch vor der Unterzeichnung an die Bestimmungen des Gesundheitsabkommens angepaßt worden.
    Auch die DDR mißt diesem Abkommen eine besondere Bedeutung bei. Sie hat ihr Interesse an einem baldigen Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens bekundet und wendet die materiellen Vereinbarungen wie die Bundesrepublik schon jetzt im möglichen Umfang vorab und unbürokratisch an.
    Die Absicht der Bundesregierung ist es, mit Folgeverträgen zum Grundlagenvertrag konkrete Verbesserungen für die Menschen in beiden deutschen Staaten zu schaffen und insbesondere humanitäre Verbesserungen zu vereinbaren. Das Gesundheitsabkommen ist ein Beispiel für die Verwirklichung dieser Absicht, auch wenn sich nicht alle Vorstellungen der Bundesrepublik unmittelbar umsetzen ließen.



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    Ich möchte in diesem Zusammenhang feststellen, wie Staatssekretär Wolters das sinngemäß bereits in seiner Erklärung bei der Unterzeichnung des Abkommens am 25. April 1974 in Ost-Berlin getan hat, daß die Bundesregierung die Forderung von wissenschaftlichen Begegnungen, insbesondere die Teilnahme von Wissenschaftlern an Kongressen auch in dem jeweils anderen deutschen Staat im Prinzip für selbstverständlich hält. Der zu benennende Beauftragte der Bundesregierung für die Durchführung dieses Abkommens wird die in dem begleitenden Briefwechsel vorgesehenen Gespräche über die Zusammenarbeit beim wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch in diesem Sinne führen.
    Während es bisher auf dem Gebiete des Gesundheitswesens weder irgendwelche gemeinsamen Regelungen und Absprachen noch eine vernünftige Zusammenarbeit gab, konnten nun wesentliche praktische Fragen befriedigend normiert werden. Der durch das Gesundheitsabkommen gegebene Rechtsanspruch auf kostenfreie ambulante und stationäre medizinische Hilfe nach Einreise in den jeweils anderen Staat gewährleistet die medizinische Betreuung der Besucher im innerdeutschen Reise- und Besuchsverkehr und ist damit eine weitere Erleichterung für die persönliche Begegnung der Menschen aus beiden deutschen Staaten.
    Der von der DDR nach Inkrafttreten des Abkommens zugesicherte Verzicht auf die Vorlage von Desinfektionsbescheinigungen für gebrauchte Kleidungsstücke, die im Reiseverkehr als Geschenk mitgeführt werden, ist wichtig für die Menschen. Die DDR wird ihr innerstaatliches Recht entsprechend ändern.
    Die vereinbarte Möglichkeit von Wiederholungsuntersuchungen im jeweils anderen Staat sowie die vorgesehenen Erleichterungen im grenzüberschreitenden Krankentransport sind eine nur anscheinend selbstverständliche Ergänzung der medizinischen Betreuung.
    Bisher gab es grundsätzlich keinen Informationsaustausch zu Fragen des Infektionsgeschehens zwischen den beiden deutschen Staaten. Die festgelegte und seit Unterzeichnung des Abkommens bereits praktizierte Unterrichtung vereinfacht die Bekämpfung ansteckender Krankheiten und die gegenseitige Abstimmung dazu erforderlicher Maßnahmen.
    Die vereinbarte Inanspruchnahme von Spezialbehandlungen im Gebiet des jeweils anderen Abkommenspartners wird nur relativ wenige Patienten unmittelbar betreffen. Aus der Praxis seit Unterzeichnung des Abkommens ergibt sich aber schon heute, daß für den einzelnen gerade bei schweren Erkrankungen diese Möglichkeit eine entscheidende Hilfe darstellen kann.
    Weitere Vorschriften ermöglichen eine Vereinfachung des kommerziellen Arzneimittelverkehrs und gestatten die Übersendung von Arzneimitteln zur Weiter- und Wiederbehandlung in Einzelfällen unter Beachtung der einschränkenden Bedingungen, die sich für den Arzneimittelverkehr aus dem innerstaatlichen Recht beider deutscher Staaten ergeben.
    Das Gesundheitsabkommen, meine Damen und Herren, bezieht sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung im Sinne des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und bedarf somit der Ratifizierung. Nach Ansicht der Bundesregierung soll die Ausführung des Abkommens bezüglich der medizinischen Hilfe den Ländern überlassen bleiben. Sie nehmen diese Aufgabe bisher schon auf Grund von Richtlinien des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen wahr; Richtlinien, die unter Beteiligung der Länder erlassen wurden. Die Kosten der medizinischen Hilfe soll weiterhin der Bund tragen.
    In der Vergangenheit haben die Länder diesem Verfahren zugestimmt. Bei der ersten Beratung des Vertragsgesetzes im Bundesrat haben jetzt die Bundesländer die Frage aufgeworfen, ob die dem Gesetzentwurf zugrunde gelegte ungeschriebene Verwaltungskompetenz des Bundes für innerdeutsche Aufgaben als tragfähige Grundlage für den Vollzug ,des Art. 3 des Abkommens in bundeseigener Verwaltung gelten kann. Die Bundesregierung wird die Überlegungen des Bundesrats hierzu im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel prüfen, eine auch in diesem Punkt vom Bundesrat getragene Lösung zu finden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Dieses Abkommen ist von Nutzen und Vorteil für die Menschen in den beiden deutschen Staaten. Es ist eine entwicklungsfähige Basis für die praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Voraussetzung dafür war der Abschluß des Vertrags über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Tatsache, daß in dem Gesundheitsabkommen Wunschvorstellungen hinsichtlich des in einer offenen demokratischen Gesellschaft selbstverständlichen Maßes an Freizügigkeit unerledigt geblieben sind, ist eine Verpflichtung für die Zukunft, kein Grund für die Geringschätzung des jetzt Erreichten.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die sozialliberale Koalition und die Bundesregierung haben mit dem Abschluß des Grundlagenvertrags eine Politik fortgesetzt, die Geduld und Behutsamkeit erfordert, deren Ergebnisse aber — wie auch dieses Gesundheitsabkommen wieder zeigt — Schritt für Schritt zu einer Verbesserung der Lage in Deutschland führen. Ich bitte deshalb um eine zügige Ausschußberatung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Abelein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Abelein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich, daß durch das Abkommen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens eine — wenn auch begrenzte — Zusammenarbeit auf dem Gesundheitssektor zwischen den beiden Staaten in Deutschland möglich sein wird. Zu einzelnen Fragen, welche die spezielle fachliche ge-



    Dr. Abelein
    sundheitliche Substanz betreffen, wird nachher in einigen Sätzen mein Kollege Prinz Wittgenstein Stellung nehmen.

    (Wehner [SPD] : Mit einigen Sätzen!)

    Ich möchte mich, was den Inhalt des Vertrages angeht, auf wenige Punkte beschränken.
    Vieles von dem, was in dem Abkommen geregelt ist, wurde bereits praktiziert. Es wird jetzt noch rechtlich fixiert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, dagegen ist nichts einzuwenden.
    Für ein wichtiges Gebiet freilich vermissen wir in dem Abkommen eine verbindliche Regelung, nämlich für das Gebiet des Arzneimittelaustauschs. Die vereinbarten Grundsätze sind uns viel zu allgemein. Gerade hier hätte angesichts der soeben wieder zitierten Überschrift, daß das Ganze menschlichen Erleichterungen dienen solle, mehr geschehen müssen. Wie allgemein und auch der Bundesregierung, hoffe ich, bekannt ist, ist die Versorgung der Bevölkerung Mitteldeutschlands mit hochwertigen Arzneimitteln seit Jahr und Tag ein Engpaß besonderer Art in der DDR. Wir alle kennen auch Berichte, daß bestimmte Arzneimittel, die hochwertig sind oder nur aus dem Westen bezogen werden können, gemäß der Klassenstruktur der mitteldeutschen Gesellschaft nur der oberen Funktionärsschicht zugute kommen. Hier hätte eine Bestimmung getroffen werden müssen, die im Wege des Arzneimittelaustausches eine bessere Versorgung der Bevölkerung der DDR mit Arzneimitteln garantiert. Es ist allgemein bekannt, daß Ärzte in der DDR für die DDR-Bevölkerung besonders wertvolle Medikamente verschrieben haben und daß diese Praxis von den Behörden der DDR dann ausdrücklich unterbunden wurde. Die Möglichkeit bestand, solche Medikamente, nachdem sie von den Ärzten verschrieben worden waren, über Postbezug von Verwandten, Bekannten oder sonstigen Institutionen aus der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Die Postbestimmungen der DDR haben diesen Weg der Versorgung der Bevölkerung der DDR mit Arzneimitteln in der Zwischenzeit praktisch unmöglich gemacht. In diesem Punkte ist das Abkommen sehr unzureichend. Hier hätten wir deutlichere Bestimmungen erwartet, gerade im Zuge Ihrer Politik, die für sich in Anspruch nimmt, menschliche Erleichterungen zum Ziele zu haben.
    Ähnliches ist von den Spezialbehandlungen zu sagen. Hier sind uns die Bestimmungen viel zu allgemein. Wir monieren aufs Neue, daß sich die Bundesregierung darauf eingelassen hat, so allgemeine Bestimmungen zu fassen, nachdem sie mit solchen allgemeinen Bestimmungen gerade sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr! — Lagershausen [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Indessen, der Hauptpunkt in dieser Phase der Diskussion betrifft die Zuständigkeit für die Behandlung im Bundestag. Das Gesundheitsabkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR zählt, wie richtig erwähnt wurde, zu der Gruppe der sogenannten Folgeverträge zum Grundvertrag.
    Deswegen sollte hier einiges zum Stand dieser Folgeverträge gesagt werden. Denn die Verhanlungen über die Folgeverträge vollziehen sich ungewöhnlich schleppend, und von Erfolgen durch diese Bundesregierung kann hier doch überhaupt nicht die Rede sein. Das muß hier gesagt werden, auch wenn man grundsätzlich ein solches Abkommen wie das Gesundheitsabkommen begrüßt. Im Gegenteil, das, was hier bisher auf diesem Sektor geleistet wurde, gibt Anlaß zu großer Skepsis.
    Es gibt noch zwei andere Abkommen, die dem Bundestag nicht vorgelegt worden sind, nämlich ein Abkommen über den Transfer von Unterhaltszahlungen und ein weiteres Abkommen über den Transfer von Guthaben. Daran zeigt sich, daß es der DDR mit ihren Unterhändlern gelungen ist, das Abkommen, das ihr die Vorteile und das Geld bringt, unter Dach und Fach zu bringen — das funktioniert, nämlich der Transfer von Unterhaltszahlungen; hier fließen Millionen in die DDR —, daß aber das Abkommen, das es ermöglichen sollte, Geld von Sperrguthaben aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland zu transferieren, und zwar von Leuten, die dort festgehaltene Gelder haben, wegen der besonderen Bestimmungen dieses Abkommens überhaupt nicht funktioniert. Es ist praktisch jetzt schon gescheitert.

    (Jäger [Wangen] Gegen die Unterhaltszahlungen an die andere Seite ist gar nichts einzuwenden, aber unsere Unterhändler verletzen auch bei diesen Nachfolgeverhandlungen gröblich den Grundsatz der Gegenseitigkeit. Deswegen wird auch in Zukunft bei diesen Nachfolgeverhandlungen wahrscheinlich sehr vieles nicht so laufen, wie es die Bundesregierung, gerade im Interesse der Bevölkerung in beiden Teilen Deutschlands, anstreben müßte. Wir sind der Meinung — um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen —, daß die Folgeverträge zum Grundlagenvertrag im Innerdeutschen Ausschuß behandelt, daß sie nicht zersplittert werden sollten entsprechend irgendwelchen fachlichen Gesichtspunkten — die wir durchaus ästimieren — auf die verschiedenen Ausschüsse, damit die zusammenhängende Übersicht, die ja auch erst eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Ausgewogenheit und Gegenseitigkeit erlaubt, verlorengeht, wobei diese Art von Geschäftsverteilung von einigen Mitgliedern der Bundesregierung möglicherweise sogar gerade beabsichtigt wird. Wir haben schon einmal moniert, hauptsächlich unser Fraktionsvorsitzender, daß sich die innerdeutsche Politik und die Verhandlungen in einem außergewöhnlichen unkoordinierten, unübersichtlichen Stil vollziehen; unübersichtlich großenteils nicht nur für die Opposition, sondern, wie wir in Fragestunden und in den zuständigen Ausschüssen immer wieder den Eindruck haben, auch besonders für diese Bundesregierung. Wie berechtigt diese Forderung war, zeigt sich darin, daß sich Bundeskanzler Schmidt dann auch entschlossen hat, eine entsprechende Koordinierung in einem besonderen Dr. Abelein Erlaß anzuordnen, die aber nach unserem Eindruck mehr schlecht als recht funktioniert. Wir haben jetzt wieder ein geradezu typisches Beispiel dafür, wie unkoordiniert die Dinge laufen; denn auf der einen Seite wird das zuständige Ministerium für innerdeutsche Beziehungen nach diesem Erlaß in die Koordinierung der Verhandlungen angeblich einbezogen, auf der anderen Seite wird dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, das diese Verhandlungen ja koordinieren soll, sein Recht, diese Dinge im Bundestag federführend wahrzunehmen, durch die Koalition, wie wir hören, dadurch verwehrt, daß ein anderer, nämlich ein Fachausschuß für diese Dinge zuständig sein soll. Wir kennen natürlich eine Reihe von Motiven der Bundesregierung. Wir wissen, daß die DDR schon das Wort, aber auch die Institution „innerdeutsche Beziehungen" fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Nur, daß die Bundesregierung hier bereits wieder ein Beispiel dafür gibt, daß sie ganz offensichtlich bereit ist, der Haltung der DDR auf diesem Sektor nachzugeben, halten wir für eine ausgesprochen schlechte Politik. Wir sehen hierin eine schillernde Taktik der Bundesregierung, darin bestehend, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen auf der einen Seite zwar als Koordinierungsstelle auszuwählen, andererseits jedoch alles dafür zu tun, daß dieses Ministerium mit den Fragen, für die es eigentlich zuständig ist, nachher nicht befaßt wird. Sie sagen, dieses Abkommen habe eine politische Bedeutung. Das vermissen wir gerade bei der Behandlung dieser Frage. (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Sehr wahr!)


    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Leider!)





    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die DDR sieht die Verhandlungen und Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich unter politischen Gesichtspunkten. Sie sind für sie Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Die Bundesregierung dagegen macht aus den Verhandlungen Fachgespräche für Experten des Verkehrs, Zahlungsaustauschs und Gesundheitswesens. Nichts gegen Experten, aber durch diese Haltung werden die übergeordneten politischen Gesichtspunkte vernachlässigt.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : So ist es!)

    Dieser verkehrte Verhandlungsstil ist mit dafür ursächlich, daß die Bundesregierung in den Verhandlungen mit der DDR so zahlreiche politische Niederlagen hinnehmen mußte. Deswegen werden wir uns entschieden dagegen zur Wehr setzen, daß dieser von der Bundesregierung vielleicht beabsichtigte unpolitische Stil auch auf die Arbeit des Bundestages übergreift. Wir sind uns zwar darüber im klaren, daß es die DDR ungern sieht, wenn in der Bundesrepublik Deutschland innerdeutsche Zuständigkeiten sowohl auf der Regierungsebene als
    auch im Parlament praktiziert werden. Für uns gibt es jedoch keinen Grund, der DDR auf diesem Gebiet nachzugeben.
    Die Bundesregierung und die Mehrheitskoalition versuchen, den Bundestag daran zu hindern, seine verfassungsmäßigen Rechte innerhalb des zuständigen Ausschusses wahrzunehmen.

    (Lagershausen [CDU/CSU] : Leider! Leider!)

    Dem widersetzen wir uns, und wir werden deswegen beantragen, für die Behandlung dieser Angelegenheit und aller anderen Folgeverträge als federführend den Innerdeutschen Ausschuß einzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)