Rede:
ID0716115100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 45
    1. der: 3
    2. daß: 2
    3. das: 2
    4. und: 2
    5. Herr: 1
    6. Staatssekretär,: 1
    7. kann: 1
    8. ich: 1
    9. aus: 1
    10. Tatsache,: 1
    11. jetzt: 1
    12. zum: 1
    13. zweiten: 1
    14. Mal: 1
    15. eine: 1
    16. solche: 1
    17. Frage: 1
    18. vom: 1
    19. Wohnungsbauministerium: 1
    20. in: 1
    21. Finanzministerium: 1
    22. zur: 1
    23. Beantwortung: 1
    24. verlagert: 1
    25. wird,: 1
    26. schließen,: 1
    27. es: 1
    28. sich: 1
    29. hier: 1
    30. um: 1
    31. ein: 1
    32. solches: 1
    33. betroffenes: 1
    34. Ministerium: 1
    35. handelt,: 1
    36. Abgeordnete: 1
    37. Koalition: 1
    38. gegenüber: 1
    39. den: 1
    40. Abgeordneten: 1
    41. Opposition: 1
    42. einseitig: 1
    43. bevorzugt: 1
    44. benachrichtigt: 1
    45. informiert?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung betr. Erklärung der Bundesregierung über die humanitären Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland für Vietnam . . . . 11289 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl, Blumenfeld, Dr. Schulz (Berlin), Dr. h. c. Kiesinger, Dr. Schäfer (Tübingen) und zum Geburtstag des Wehrbeauftragten des Bundestages, Berkhan . . . . 11310 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11289 A Erklärung der Bundesregierung betr. humanitäre Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland für Vietnam Genscher, Bundesminister (AA) . . 11310 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 11313 B Friedrich (SPD) . . . . . . 11317 C Hoppe (FDP) . . . . . . . . 11322 D Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 11324 C Fragestunde — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — Frage A 6 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Zulassung von Bundesbeamten des mittleren Dienstes zur Laufbahn des gehobenen Dienstes; Notwendigkeit einer Neuregelung des Laufbahnrechts in bezug auf die durch den Fachhochschulabschluß erlangte Qualifikation Dr. Schmude, PStSekr (BMI) .11290 A, C, D Sieglerschmidt (SPD) 11290 B, C Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen zugunsten der Presse; Stand der diesbezüglichen Planungen der Bundesregierung; finanzielles Volumen der vorgesehenen Maßnahmen Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . . 11290 D, 11291 A, B, C, D, 11292 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 11291 B, C Sieglerschmidt (SPD) 11291 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11292 A Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Windelen (CDU/ CSU) : Beschäftigung von Personen beim WDR, die als mutmaßliche Mitglieder oder Helfershelfer terroristischer krimineller Vereinigungen gesucht werden oder in Haft II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 befindlich sind; Richtigkeit der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schmude über das Ergebnis der gegen 32 Mitarbeiter des WDR geführten Vorermittlungen Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . 11292 B, D, 11293 A, B, C, D, 11294 A, B Windelen (CDU/CSU) . 11292 C, 11293 A, B Dr. Dübber (SPD) . . . . . . 11293 C Sieglerschmidt (SPD) 11293 C Breidbach (CDU/CSU) 11293 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . 11294 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 11294 B Hansen (SPD) 11294 B Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Breidbach (CDU/ CSU) : Zahl der gegen Mitarbeiter des WDR im Zusammenhang mit linksextremistischen Gruppierungen eingeleiteten, inzwischen eingestellten Vorermittlungsverfahren; Unterrichtung der zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Bundeskriminalamt bzw. Anforderung entsprechender Auskünfte Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . 11294 C, D, 11295 A, B, C, D Breidbach (CDU/CSU) . . 11294 D, 11295 A Windelen (CDU/CSU) 11295 B Sieglerschmidt (SPD) 11295 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11295 D Fragen A 14 und 15 Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Fragebogen des Freistaates Bayern für Einbürgerungsbewerber; darin enthaltene Fragen betreffend z. B. bayerische Landesspezifika; Notwendigkeit einer Überarbeitung derartiger Fragebögen Dr. Schmude, PStSekr (BMI) 11296 A, B, C, D, 11297 A, B, C Dr. Wernitz (SPD) . . 11296 B, C, 11297 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 11296 D, 11297 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 11297 C Dr. Sperling (SPD) 11297 D Frage A 16 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Werbeschreiben der Firma J. P. Sauer und Sohn, Eckernförde, an alle Bundes- tagsabgeordneten betreffend angebliche Befürwortung einer „allgemeinen Bewaffnungsaktion" durch das Bundesministerium des Innern Dr. Schmude, PStSekr (BMI) 11297 D, 11298 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 11298 A Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/ CSU) : Meldungen über die Freilassung der wegen des Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeit verhafteten „Computer-Spione" auf Grund von Beweisschwierigkeiten; Maßnahmen für eine verbesserte Bekämpfung dieser Art von Wirtschaftsspionage Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . .11298 B, D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 11298 C Frage A 20 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Vorbereitung einer EG-Richtlinie auf dem Gebiet der Produzentenhaftung; Koordinierung dieser Arbeiten mit dem im Rahmen des Europarats erstellten Übereinkommensentwurf zu dem gleichen Fachgebiet Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 11299 B, C Sieglerschmidt (SPD) 11299 C Frage A 22 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4 75 — des Abg. Reiser (SPD) : Import von Spielzeugbaukästen mit Bauteilen für Hitlers Mercedes-Benz-Dienstwagen Dr. de With, PStSekr (BMJ) 11299 D, 11300 A Reiser (SPD) . . . . . . . . . 11300 A Fragen A 29 und 30 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Erleichterung der Anschaffung von Privatyachten durch Steuervorteile Offergeld, PStSekr (BMF) 11300 C, D, 11301 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 11300 D Frage A 86 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) : Gleichzeitige Information der Mitglieder des Deutschen Bundestages über Zuschüsse, Investitionen und Baumaßnahmen in den jeweiligen Wahlkreisen Offergeld, PStSekr (BMF) . 11301 B, C, D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . 11301 C, D Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 III Frage A 34 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen Grüner, PStSekr (BMWi) . 11302 A, B, C, D, 11303 A Dr. Schweitzer (SPD) 11302 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 11302 C Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 11302 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 11303 A Frage A 37 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für den Erfolg einer institutionalisierten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von gewählten Vertretern der Oberrheinregion außerhalb der zu gründenden „Commission Tripartite" Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 11303 B, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) 11303 B Sieglerschmidt (SPD) 11303 C Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/ CSU) : Wissenschaftliche Grundlagen des Energieprogramms der Bundesregierung und seiner Fortschreibung; Notwendigkeit der Berichtigung der Prognosen der Fortschreibung bei Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs im Jahre 1974 Grüner, PStSekr (BMWi) 11303 D, 11304 A, B, C, D, 11305 A, B Dr. Gruhl (CDU/CSU) 11304 A, B, D, 11305 A Stahl (Kempen) (SPD) 11305 B Frage A 85 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) : Verringerung der Zahl der Arbeitsplätze bei Bundesdienststellen im Zonenrandgebiet der nördlichen Oberpfalz infolge Rationalisierung bei Bundesbahn und Bundespost; Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Struktur- und arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzepts Grüner, PStSekr (BMWi) 11305 C, D, 11306 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . . 11305 D, 11306 A Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Pressemeldung über eine Äußerung des Staatssekretärs Eicher betreffend weitere Herabsetzung des Rentenalters; Möglichkeiten der Verwirklichung dieses Zieles Buschfort, PStSekr (BMA) . .11306 B, C, D, 11307 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . 11306 C, D, 11307 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 11307 B Frage A 46 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Abzug des den Umschülern vom Arbeitgeber gezahlten Weihnachtsgeldes durch die Arbeitsbehörde Buschfort, PStSekr (BMA) . . . 11307 B, D Dr. Enders (SPD) 11307 C, D Frage A 53 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) : Anteil von Bundeswehrangehörigen an der Zahl der Verkehrstoten an Wochenenden Schmidt, PStSekr (BMVg) . . 11308 A, C, D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 11308 C, D Frage A 56 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Reiser (SPD) : Anmerkungen der „Information für die Truppe" zum staatsbürgerlichen Unterricht in der Bundeswehr Schmidt, PStSekr (BMVg) . . . . 11308 D, 11309 C, D Reiser (SPD) . . . . . . . . 11309 B, C Frage A 57 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Sicherung des Anspruchs von Zeitsoldaten auf Rückkehr an ihren vormaligen Arbeitsplatz Schmidt, PStSekr (BMVg) 11309 D, 11310 B Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 11310 A, B Nächste Sitzung 11324 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11325*A Anlage 2 Antwort des StSekr Eicher (BMA) auf die Zusatzfrage zu Frage A 41 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) (151. Sitzung, Seite 10462 B): Pressemeldung betreffend Ablehnung eines Vorschlages der Arbeitsverwaltung, dem bei ihr durch die zunehmende Arbeitslosigkeit zu erwartenden Mehranfall an Arbeit durch Personalverstärkung Rechnung zu tragen 11325* C Anlage 3 Antwort des StSekr Dr. Erkel (BMJ) auf die Zusatzfrage zu Frage A 1 - Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 - des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) (154. Sitzung, Seite 10694 C) : Grundbuchlich gesicherte Unpfändbarkeit von Altenteilsrechten . . . . . . . 11326* A Anlage 4 Zusätzliche Antwort des PStSekr Dr. Schmude auf die Frage B 17 - Drucksache 7/3335 vom 7. 3. 75 - des Abg. Gansel (SPD) (156. Sitzung, Seite 10912* D): Möglichkeit der Politiker, Dienststellen des Bundes sechs Wochen vor Wahlen zu besuchen 11326* D Anlage 5 Antwort des StSekr Dr. Erkel (BMJ) auf die Frage A 58 - Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 - des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (157. Sitzung, Seite 10953) : Einziehung des Vermögens der aus den Oder-Neiße-Gebieten vertriebenen Deutschen nach Art. 3 des Oberleitungsvertrags 11327* A Anlage 6 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 3 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Anzahl der jugendlichen Ausländer ohne Hauptschulabschluß 11323* B Anlage 7 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 17 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Walkhoff (SPD) : Werbung einer Waffenfirma mit dem Hinweis, daß das Bundesinnenministerium zur Zeit eine allgemeine Bewaffnungsaktion befürworte 11323* C Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr, de With (BMJ) auf die Frage A 21 - Drucksache 3/3447' vom 4. 4. 75 - des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Reform des Konkurs- und Vergleichsrechts mit Schwerpunkt auf der Befriedigung der Gläubiger 11327* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 23 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Gerichtliche Verfügung gegen den SPD-Vorsitzenden Willy Brandt, wonach ihm die Wiederholung der Behauptung, der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß habe die Bundesrepublik Deutschland einen „Saustall" genannt, untersagt ist; Mißachtung dieser Verfügung durch Bundeskanzler Schmidt 11328* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 24 und 25 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Möller (Lübeck) (CDU/CSU): Beweggründe für den Ausschluß der gemeinnützigen Sportvereine von der Gewährung von Investitionszulagen für Investitionen wie z. B. Sporthallen . . . 11328*D Anlage 11 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 26 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Milz (CDU/CSU) : Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Senkung der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer in den Zeitungsanzeigen der Bundesregierung vom 20. März 1975 11329*A Anlage 12 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 27 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Pressemeldung über zu hohe Einzahlungen der Bundesrepublik Deutschland in den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften; Vorschläge für eine gerechtere Verteilung der Haushaltszuwendungen . 11329* B Anlage 13 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 28 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Negative Auswirkung des für Landwirte am 30. Juni 1975 auslaufenden Wirtschaftsjahres auf den Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Investitionszulage gestellt werden kann; Ermöglichung einer früheren Antragstellung 11330* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 31 - Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 - des Abg. Baier (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 V Anhebung der Höchstgrenze für die Abschreibung nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes wegen des gestiegenen Preisindex für Wohngebäude konventioneller Bauart 11330* B Anlage 15 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Zusage erneuter Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung an freiwillig in ihre Heimat zurückkehrende ausländische Arbeitnehmer für den Fall einer günstigeren Konjunkturlage . . . . . . . . 11330* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Ziegler (CDU/CSU) : Widersprüchliche Äußerungen in der Presse und seitens des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hinsichtlich einer Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung gegen Ende dieses Jahrzehnts; Konsequenzen aus dem hohen Defizit der Landesversicherungsanstalten für den Abschluß der ausgleichspflichtigen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 11331 * A Anlage 17 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Peter (SPD) : Gesamtzahl und Zahl der davon im Saarland wohnenden Rentenbezieher der Bundesknappschaft am 31. Dezember 1968 und am 31. Dezember 1974; jährliches Beitragsaufkommen der Bundesknappschaft und Höhe der von der Bundesregierung jährlich gezahlten Zuschüsse an die Bundesknappschaft seit 1969 11331* C Anlage 18 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) : Verbringung von gegen die Bundeswehr und die Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft gerichteten Zeitungen auf Kasernengelände . . . . . . . . 11332* A Anlage 19 Antwort des PStSekr Schmidt (BMVg) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/3447 vom 4. 4. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Wirkungsanalyse über die politische Bildung in den Streitkräften 11332* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 11289 161. Sitzung Bonn, den 9. April 1975 Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 12. 4. Dr. Ahrens ** 11. 4. Dr. Aigner * 12. 4. Alber *' 11. 4. Dr. Artzinger * 12. 4. Dr. Bangemann * 12. 4. Dr. Barzel 9. 4. Dr. Bayerl * 12. 4. Behrendt * 12. 4. Berger 16. 4. Blumenfeld * 12. 4. Dr. Burgbacher * 12. 4. Dr. Corterier * 12. 4. Dr. Erhard 25. 4. Fellermaier * 12. 4. Flämig * 12. 4. Frehsee * 12. 4. Dr. Früh * 12. 4. Gerlach (Emsland) * 12. 4. Dr. Geßner ** 11. 4. Härzschel ' 12. 4. Dr. Hammans 10. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 4. Kater 31. 5. Dr. Kempfler ** 10. 4. Dr. h. c. Kiesinger 11: 4. Dr. Klepsch * 12. 4. Krall * 12. 4. Krampe 12. 4. Lagershausen ** 10. 4. Lange ' 12. 4. Lautenschlager * 12. 4. Leicht 11. 4. Lemmrich ** 11. 4. Lenzer ** 9. 4. Dr. Lohmar 12. 4. Lücker * 12. 4. Marquardt ** 10. 4. Dr. Marx 10. 4. Memmel * 12. 4. Dr. Mende ** 11. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 11. 4. Mick 11. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 11. 4. Müller (Mülheim) * 12. 4. Dr. Müller (München) ** 11. 4. Müller (Remscheid) 11. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 4. Frau Dr. Orth 11. 4. Richter ** 10. 4. Ronneburger 11. 4. Scheu 11. 4. Schmidhuber 11. 4. Schmidt (München) * 12. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröder (Lüneburg) 11. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 4. Schwabe * 12. 4. Dr. Schwörer * 12. 4. Seefeld ' 12. 4. Springorum * 12. 4. Dr. Starke (Franken) * 12. 4. Suck * 12. 4. Walkhoff * 12. 4. Frau Dr. Walz 12. 4. Weber (Heidelberg) 11. 4. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Eicher auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 41 des Abgeordneten Dr. Jobst, 151. Sitzung Seite 10462 B) : Unter Bezugnahme auf Ihre Zusatzfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Februar 1975 teile ich Ihnen folgendes mit: Alle bisherigen statistischen Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit und anderer Stellen zeigen eindeutig: Je höher der Grad beruflicher Qualifikationen, um so geringer ist das Risiko der Arbeitslosigkeit. Nach der Sonderuntersuchung der Bundesanstalt vom September 1974 waren 54,3 v. H. der erfaßten arbeitslosen Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, während der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer nur rd. 30 v. H. beträgt. Bildungsförderung vermag zwar keine Arbeitsplätze zu schaffen oder gefährdete Arbeitsplätze zu sichern. Ein besonders qualifizierter Arbeitnehmer wird erfahrungsgemäß meist aber auch dann noch nicht entlassen, wenn rein wirtschaftliche Gründe für einen Wegfall seines Arbeitsplatzes sprechen würden. Auf Grund dieses Sachverhalts kann deshalb angenommen werden, daß die Bildungsförderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in einer Vielzahl von Fällen das Beschäftigungsrisiko entscheidend verringert hat. Statistische Erhebungen liegen ebenfalls zu der Frage vor, wie hoch der Anteil der nach dem Arbeitsförderungsgesetz geförderten Arbeitnehmer ist, die vor Beginn der beruflichen Bildungsmaßnahmen arbeitslos waren. Die Zahl dieser Personen hat sich seit 1973 stark erhöht. Dies ist vor allem auf das „Aktionsprogramm Berufliche Bildung" der Bundesanstalt für Arbeit vom März 1974 zurückzuführen, wonach für jeden Arbeitslosen die Möglichkeiten und Chancen einer Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung zu prüfen sind. So befanden sich 1973 unter den Geförderten 5,8 % und 1974 16,3 % Arbeitslose. Im Januar 1975 stieg der Anteil 11326* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 der Arbeitslosen an der Zahl der geförderten Personen weiter stark an. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 27,1 % vorher arbeitslos gewesene Arbeitnehmer gefördert. Dabei betrug der Anteil bei der Fortbildung 22,7 % (im Jahre 1974 12 %) und bei der Umschulung 50,5 % (im Jahre 1974 33,2 %). Als Anlage übersende ich Ihnen eine Gesamtübersicht aus der Sonderuntersuchung der Bundesanstalt vom September 1974 sowie 3 Übersichten über den Anteil der Arbeitslosen an der Zahl der geförderten Personen *) . Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3335 Frage A 1, 154. Sitzung Seite 10694 C) : Die Fragen lauten: 1. Sind Sie mit mir der Meinung, daß Altenteilsrechte, die rangschlechter eingetragen sind, bei Zwangsversteigerungen nicht gelöscht werden dürfen? 2. Glauben Sie, daß die Möglichkeit der Willensäußerung des Erblassers bei der Eintragung genügt, die Wirksamkeit der Altenteilsrechte über alle, nicht immer vorausschaubaren Wechselfälle hinaus zu erhalten? Nach § 9 Abs. 1 EGZVG bleibt eine Dienstbarkeit oder eine Reallast, die als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen ist, nach Maßgabe des Landesgesetzes von der Zwangsversteigerung unberührt, auch wenn das Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist. Entsprechende landesrechtliche Regelungen gelten in weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland. Hiernach bleibt also die Dienstbarkeit oder die Reallast, die zu einem Altenteil gehört, auch dann bestehen, wenn die Zwangsversteigerung aus einem dinglichen Recht — etwa aus einer Hypothek — betrieben wird, die einen besseren Rang hat als das Altenteil. Allerdings ist in § 9 Abs. 2 EGZVG eine Regelung getroffen, die dem Schutz vorhergehender Berechtigter dient. Nach dieser Vorschrift kann nämlich ein Beteiligter verlangen, daß als Versteigerungsbedingung das Erlöschen des Altenteils bestimmt wird, wenn durch das Fortbestehen des Altenteils ein diesem vorgehendes oder gleichstehendes Recht des Beteiligten beeinträchtigt werden würde. Da dieser Umstand nicht ohne weiteres erkennbar ist, wird auf Antrag des Beteiligten ein Doppelausgebot des Grundstücks stattfinden müssen, also das Grundstück sowohl mit der Versteigerungsbedingung auszubieten sein, daß das Altenteil bestehen bleibt, als auch mit der Versteigerungsbedingung, daß es erlischt. Auf Grund dieses Doppelausgebots kann es vorkommen, daß das Altenteil durch den *) Werden nicht abgedruckt Zuschlag nach § 91 Abs. 1 ZVG erlischt. Der Altenteiler hat dann einen Anspruch auf Zahlung aus dem Versteigerungserlös, soweit dieser dafür ausreicht. Hiernach ist nicht auszuschließen, daß Altenteile unter Umständen nicht völlig gesichert sind. Demgegenüber ist jedoch zu bedenken, daß eine Gefährdung von Altenteilsrechten durch andere im Grundbuch eingetragene Rechte nur in den Fällen möglich ist, in denen der Berechtigte bei gewissenhafter Prüfung die bestehenden Risiken hätte erkennen können. Eine sich in der Zwangsversteigerung nachteilig auswirkende nachgehende Rangstelle des Altenteils beruht nämlich entweder darauf, daß das Altenteil von vorneherein erst nach anderen dinglichen Rechten im Grundbuch eingetragen wurde, oder aber auf den Umstand, daß nachträglich rechtsgeschäftlich ein Rangrücktritt vereinbart wurde. In beiden Fällen hatte es der Altenteilsberechtigte in der Hand, sich über mögliche Folgen des Vorhandenseins vorrangiger Rechte zu unterrichten. Eine Bestimmung etwa des Inhalts, daß einem Altenteil kraft Gesetzes stets eine bestimmte unverrückbare Rangstelle zukommt, erscheint nicht unbedenklich, weil sie generell die Kreditaufnahme der Eigentümer von Grundstücken, bei denen eine Belastung mit Altenteilen in Betracht kommt, zumindest erheblich erschweren würde. Dies könnte je nach Sachlage durchaus dem Interesse aller Beteiligter widersprechen, etwa wenn notwendige Investitionen, die auch dem Altenteilsberechtigten zugute kommen können, verhindert werden. Ihre zweite Frage möchte ich dahin verstehen, daß Sie von der Bestellung eines Altenteils durch Rechtsgeschäft unter Lebenden ausgehen. Hier wird es nach den obigen Ausführungen den Beteiligten im Interesse des Altenteilers obliegen, dafür zu sorgen, daß das Altenteil den besten Rang im Grundbuch erhält. Der Grundstückseigentümer wird also etwaige bereits bestehende dingliche Rechte am Grundstück ablösen oder aber mit den Inhabern dieser Rechte einen Rangrücktritt zu vereinbaren haben. Allerdings ist es auch in dem Falle, daß das Altenteil im Grundbuch erstrangig eingetragen ist, möglich, daß Lidlohnforderungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) oder öffentliche Lasten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG) auflaufen, die dem erstrangigen Altenteil vorgehen. Daß die Zwangsversteigerung nur wegen Lidlohnforderungen oder öffentlicher Lasten betrieben wird, dürfte in der Praxis jedoch kaum vorkommen. Anlage 4 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/3335 Frage B 17, 156. Sitzung Seite 10912* D) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 11327 Unter Bezugnahme auf Ihr o. g. Schreiben und die Zwischenantwort vom 12. März 1975 beantworte ich in Vertretung von Herrn Kollegen Baum Ihre Schriftliche Frage wie folgt: Die bei den Bundesressorts durchgeführte Umfrage hat ergeben, daß außer im Truppenbereich des BMVg eine generelle Regelung mit dem von Ihnen angesprochenen Inhalt nicht besteht. Die Regelung des BMVg sieht unter Bezugnahme auf eine in den vergangenen Jahren zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien getroffene Vereinbarung vor, daß derartige Besuche bei der Truppe für einen Zeitraum von zwei Monaten vor einem Wahltermin nicht mehr durchgeführt werden. (Fernschreiben des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 7. Februar 1975). Eine Ablehnung von Besucherwünschen ist nach meinen Feststellungen bisher nicht ausgesprochen worden. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage A 58, 157. Sitzung Seite 10953) : In der o. a. Fragestunde hatten Sie folgende Frage gestellt: Welche Unterlagen bieten die vorliegenden Protokolle über die Verhandlungen betreffend den Überleitungsvertrag dafür, daß Artikel 3 Abs. 3 des Sechsten Teils sich auch auf die polnischen Maßnahmen gegen deutsches Vermögen ab Juni 1945 in den Oder-Neiße-Gebieten erstrecken sollte? Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With hatte Ihnen zugesagt, diese Frage schriftlich zu beantworten. Die Antwort lautet: Aus den hier vorhandenen Unterlagen und Protokollen über die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten zum Sechsten Teil des Überleitungsvertrages ergibt sich nichts, was auf eine Beschränkung des Geltungsbereichs von Artikel 3 Abs. 3 des VI. Teils auf westliche Gebiete und für eine Ausnahme der sog. Oder-Neiße-Gebiete aus seinem Anwendungsbereich sprechen könnte. Die vorhandenen Protokolle stehen Ihnen jederzeit zur Einsicht zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 3) : Wie viele jugendliche Ausländer haben jeweils in den vergangenen Jahren das deutsche Schulsystem ohne Hauptschulabschluß verlassen und deswegen kein Ausbildungsverhältnis eingehen können? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie folgt: Zur Zeit liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen zur Problematik jugendlicher Ausländer ohne deutschen Hauptschulabschluß vor. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, der augenblicklich ebenfalls keine Zahlen vorliegen, ist um Zahlenangaben gebeten worden. Sobald mir Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie darüber unterrichten. Ich weise jedoch schon jetzt darauf hin, daß es wohl kaum Zahlen geben wird, die gerade den von Ihnen vermuteten schwierigen Zusammenhang zwischen Schulabschluß und Berufseintritt selbst erhellen können. Das zeigt schon die Datenlage bei entsprechenden deutschen Schulabgängern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage A 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung, das Bundesinnenministerium befürworte zur Zeit eine allgemeine Bewaffnungsaktion, mit der eine Waffenfirma unter Hinweis auf entsprechende Presseverlautbarungen für die Anschaffung von Faustfeuerwaffen wirbt? Die in einem an Bundestagsabgeordnete gerichteten Werbeschreiben enthaltene Behauptung, das Bundesministerium des Innern befürworte eine allgemeine Bewaffnungsaktion, trifft nicht zu. Die Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung zu einer Befürwortung einer allgemeinen Bewaffnung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß Bundestagsabgeordnete nur dann eine Erlaubnis zum Erwerb und zum Führen einer Schußwaffe erhalten sollen, wenn sie persönlich erheblich gefährdet sind. Insoweit werden bei ihnen die gleichen Maßstäbe angelegt wie bei jedem anderen Staatsbürger. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3447 Frage A 21): Denkt die Bundesregierung an eine an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte Reform des Konkurs- und Vergleichsrechts, da unter dem geltenden Recht, wie sich gerade in der jüngsten Zeit gezeigt hat, eine vernünftige Befriedigung der Gläubiger gegenüber der Bestrafung des gescheiterten Unternehmens in den Hintergrund tritt? 11328* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wird seit längerer Zeit ein Übereinkommen über den Konkurs, Vergleiche und ähnliche Verfahren vorbereitet, durch das auch wesentliche Teile des innerstaatlichen Konkursrechts der Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden sollen. Schon mit Rücksicht auf diese europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Konkursrechts, die nach einer Erklärung der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten vom 17. Dezember 1973 möglichst bald zu einem Abschluß kommen soll (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 117/15), hat die Bundesregierung eine nationale Reform des Konkurs- und Vergleichsrechts bisher noch nicht in Angriff genommen. Gleichwohl verfolgt die Bundesregierung die Auswirkungen der geltenden Konkursordnung und der Vergleichsordnung unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen mit besonderer Aufmerksamkeit. Einige vordringliche Änderungen des Insolvenzrechts sind in letzter Zeit von der Bundesregierung eingebracht worden. Ich beziehe mich hierzu auf das Gesetz über Konkursausfallgeld (Drittes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) vom 17. Juli 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1481) und auf Artikel 5 des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG) Bundesrats-Drucksache 5/75. Darüber hinaus ist eine Rechtstatsachenforschung auf dem Gebiete des Konkurs- und Vergleichsrechts geplant, soweit die beschränkten finanziellen Mittel für derartige Aufgaben es zulassen. Die Untersuchung soll Aufschluß darüber geben, inwieweit das geltende Insolvenzrecht den gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen noch gerecht wird und wie gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann. Hervorzuheben ist, daß es oftmals nicht in erster Linie auf die konkursrechtlichen Regelungen selbst zurückgeht, wenn Konkursgläubiger entweder keine oder keine befriedigende Deckung für ihre Forderungen erlangen. Gewichtige Ursachen für diese Entwicklung liegen auch im materiellen Recht der Kreditsicherung der Lieferanten und der Geldinstitute sowie im Abgaben- und im Sozialrecht. Dabei handelt es sich um vielschichtige und schwierige Probleme, die sowohl die Kreditversorgung der Wirtschaft als auch die soziale Sicherheit berühren und nicht allein mit Mitteln des Konkursrechts zu lösen sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 23) : Kommt der einstweiligen Verfügung des Bonner Landgerichts, in der dem SPD-Vorsitzenden Willy Brandt die Wiederholung der Behauptung untersagt worden ist, CSU-Landesvorsitzender Franz Josef Strauß habe die Bundesrepublik Deutschland einen „Saustall" genannt, nicht eine allgemeine Verbindlichkeit zu, und muß die Aussage des Bundeskanzlers in Kiel, „weil Willy Brandt es nicht mehr sagen darf, sage ich es!", nicht als Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien im allgemeinen und eine Verächtlichmachung des betreffenden Gerichts im besonderen angesehen werden? Die Frage ist zu verneinen. Das Landgericht Bonn hatte auf Antrag des Herrn Franz Josef Strauß nur 'darüber zu entscheiden, ob Herrn Willy Brandt die Wiederholung einer Erklärung zu untersagen ist. Das Landgericht Bonn hat bisher nur auf Grund eines summarischen Verfahrens durch einstweilige Verfügung entschieden. Die Entscheidung ist daher nicht endgültig. Herr Willy Brandt hat gegen ,die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und außerdem Herrn Strauß durch das Gericht auffordern lassen, binnen einer bestimmten Frist durch Klage eine endgültige Klärung in einem ordentlichen Verfahren herbeizuführen. Die endgültige Entscheidung zwischen Herrn Strauß und Herrn Brandt steht noch aus. Unabhängig davon ist aber wesentlich, daß eine einstweilige Verfügung ebenso wie ein Urteil grundsätzlich nur unter den Personen wirkt, die an dem gerichtlichen Verfahren beteiligt waren. Es entspricht rechtsstaatlichen Prinzipien, daß eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nicht gegen den wirkt, der an idem Verfahren nicht teilgenommen hat und daher auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluß nehmen konnte. Da Herr Bundeskanzler Schmidt an dem Rechtsstreit zwischen Herrn Strauß und Herrn Brandt nicht beteiligt ist, kann in seiner Erklärung keine Verächtlichmachung des Gerichts gesehen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möller (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 24 und 25) : Welche Beweggründe führen die Bundesregierung dazu, die gemeinnützigen Sportvereine bei der Gewährung der Investitionszulage für Investitionen wie Sporthallen, Umkleideräume usw. auszuschließen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gerade auch solche Maßnahmen im Rahmen der Investitionszulage gefördert werden sollten? 1. Für Investitionen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die auf Grund des § 4 Abs. 1 Ziff. 1 bis 10 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit sind, ist die Gewährung einer Investitionszulage zur Konjunkturbelebung gesetzlich ausgeschlossen. Sportvereine, die nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen, sind nach § 4 Abs. 1 Ziff. 6 KStG von der Körperschaftsteuer befreit und können daher die Investitionszulage nicht erhalten. Die Begünstigung wurde auf betriebliche Investitionen solcher Körperschaften beschränkt, die der Körperschaftsteuer unterliegen, um die entstehenden haushaltsmäßigen Belastungen in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem sollte eine zweifache Gewährung von Vergünstigungen — der Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 bis 10 KStG Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 11329* und der Investitionszulage nach § 4 b InvZulG — vermieden werden. Unterhalten Sportvereine einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht, so sind sie insoweit steuerpflichtig; für Investitionen eines solchen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs kommt daher die Gewährung einer Investitionszulage in Betracht. 2. Obwohl die Bundesregierung für das Anliegen Verständnis hat, den Bau von Sporthallen usw. zu fördern, kann sie eine Ausweitung des Investitionszulagengesetzes auf steuerbefreite Sportvereine nicht befürworten. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz müßten dann auch die Investitionen der übrigen steuerbefreiten Körperschaften, z. B. der Bundesbahn, der Bundespost, der Kirchen usw., begünstigt werden. Die eintretenden Haushaltsbelastungen wären für Bund und Länder nicht tragbar. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 26) : Inwiefern besteht in den Anzeigen der Bundesregierung zur Steuerreform, die am 20. März 1975 in den Tageszeitungen veröffentlicht wurden, ein sachlicher Zusammenhang zwischen der zum Ausdruck gebrachten Senkung der Einkommensteuer und der erwähnten Gewerbesteuer? Die Änderungen der Gewerbesteuer sind im Gesetz zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vom 17. April 1974 enthalten. Zusammen mit der Reform der Abgabenordnung, der Reform der Körperschaftsteuer und dem Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung vom 5. August 1974 gehören sie zum Steuerreformprogramm der Bundesregierung. Die Entlastungen bei der Gewerbeertragsteuer ergänzen die mit der Einkommensteuerreform verbundene Entlastung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen für den gewerblichen Mittelstand und stärken dessen Position im Wettbewerb mit Großunternehmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 27): Trifft die Meldung einer Bonner Tageszeitung vom 17. März 1975 zu, derzufolge die Bundesrepublik Deutschland seit Jahren rund 800 Millionen DM jährlich zuviel in den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft einzahlt, und wenn ja, seit wann ist die Bundesregierung mit welchen Vorschlägen in Brüssel vorstellig geworden, um eine gerechtere Verteilung der Haushaltszuwendungen zu bewirken? Die Meldung, daß die Bundesrepublik jährlich 800 Millionen DM zuviel an den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften zahle, trifft nicht zu. Die Bundesrepublik führt vielmehr genau denjenigen Betrag an die Gemeinschaft ab, den sie nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen verpflichtet ist. Nach Auffassung der Bundesregierung müssen diese rechtlichen Bestimmungen allerdings möglichst bald an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepaßt werden. Die in der Haushaltsordnung der Gemeinschaften definierte Rechnungseinheit ist noch in Gold bestimmt. Sie gründet sich auf die Verhältnisse zur Zeit fester Wechselkurse, wie sie vor der Einführung des Floatens bestanden haben und wie sie de jure aufgrund der beim Internationalen Währungsfonds gemeldeten offiziellen Paritäten auch heute noch bestehen. Danach hat eine Rechnungseinheit den Gegenwert von 3,66 DM. Inzwischen hat die DM an den Devisenmärkten eine erhebliche de facto-Aufwertung erfahren. Ihr relativer Wert gegenüber den anderen Währungen ist Schritt für Schritt so weit angestiegen, daß heute bei wirtschaftlicher Betrachtung 1 RE bereits mit etwa 3 DM gleichgesetzt werden müßte. Auch hierin dokumentiert sich übrigens auf eindrucksvolle Weise der Erfolg der deutschen Stabilitätspolitik. Kaum eine andere europäische Währung genießt ein solches Vertrauen in ihrem Wert wie die DM. Würde der heutige wirtschaftliche Wert der DM den deutschen Zahlungen an den EG-Haushalt zugrunde gelegt, so könnte — bei unverändertem Haushaltsvolumen der EG — unser finanzieller Beitrag sich in der Tat in einer Größenordnung vermindern, die der in der Anfrage genannten Zahl von 800 Millionen DM für 1975 nahe käme. Die Bundesregierung hat dieses Problem von Anfang an sehr sorgfältig geprüft, dabei war zu berücksichtigen: — Bis März dieses Jahres galt für die Höhe der Agrargarantiepreise in der Bundesrepublik die gleiche Definition der Rechnungseinheit wie für den Haushalt. Die gleichzeitige Berücksichtigung der faktischen DM-Aufwertung in beiden Bereichen würde zwar Einsparungen beim Haushaltsbeitrag, zugleich aber auch Ausgleichsforderungen der deutschen Landwirtschaft aus dem Bundeshaushalt in Milliardenhöhe bedeutet haben. — Die Einführung einer realistischen europäischen Haushalts-RE würde nicht nur zu einer Verminderung des deutschen Haushaltsbeitrages führen, sondern zugleich auch beachtlich höhere Zahlungen anderer EG-Mitgliedstaaten zur Folge haben, deren Währungen einen erheblichen Wertverlust erlitten haben. Die Definition der Haushalts-RE kann nur auf Vorschlag der Kommission durch einstimmigen Beschluß des Rates im Wege der Änderung der EG-Haushaltsordnung modifiziert werden. 11330* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 Am 18. März 1975 hat sich der Rat mit der Frage einer Neudefinition der Rechnungseinheit befaßt. Die Kommission soll eine Neudefinition der Rechnungseinheiten für die verschiedenen Bereiche der EG in Zusammenarbeit mit dem Währungsausschuß prüfen und dem Rat hierzu Vorschläge unterbreiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Landwirte, die bereits in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Dezember 1974 nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigungen eine Investition vornahmen, wegen des für die Landwirte am 30. Juni 1975 auslaufenden Wirtschaftsjahrs erst in den ersten drei Monaten des Kalenderjahrs 1976 Antrag auf Investitionszulage stellen können, und beabsichtigt die Bundesregierung, zur Vermeidung einer verspäteten Auszahlung, Wege und Möglichkeiten zu suchen, daß schon früher, also noch in diesem Jahr, eine Antragstellung, etwa nach Ablauf eines Wirtschaftsjahrs 1974/1975, möglich ist? Der Antrag auf die Gewährung der Investitionszulage zur Konjunkturbelebung kann erst innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs gestellt werden, in dem das Wirtschaftsjahr der Durchführung begünstigter Investitionen endet. Der Bundesregierung ist bekannt, daß diese Regelung bei Steuerpflichtigen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr dazu führen kann, daß der Zeitraum zwischen begünstigter Investition und Auszahlung der Investitionszulage länger ist als bei Steuerpflichtigen, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Von dieser Regelung sind nicht nur Land- und Forstwirte, sondern alle Steuerpflichtigen betroffen, deren Wirtschaftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Eine Gesetzesänderung in dem Sinne, daß die Investitionszulage bereits nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahrs beantragt und ausgezahlt werden kann, vermag die Bundesregierung wegen der damit verbundenen Erschwerung der Verwaltungsarbeit jedoch nicht zu befürworten. Die ohnehin schon überlasteten Finanzämter müßten sonst wegen unterschiedlich abweichender Wirtschaftsjahre das ganze Jahr hindurch Anträge auf Investitionszulage bearbeiten. Dies würde die Erledigung ihrer eigentlichen Aufgabe, die Festsetzung und Einziehung der Steuern, in unvertretbarer Weise beeinträchtigen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 31): Ist die Bundesregierung bereit, die Höchstgrenze für die erhöhte Abschreibung nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes, die seit über zehn Jahren nicht mehr angehoben wurde, entsprechend zu erhöhen, um damit der Steigerung des Preisindexes für Wohngebäude konventioneller Bauart von 110,0 auf 200,80 Punkte Rechnung zu tragen? Nach der Baugenehmigungsstatistik für Juni 1974 betragen die reinen Baukosten im Durchschnitt bei Einfamilienhäusern bei einer durchschnittlichen Bruttowohnfläche von 126,8 qm 152 215 DM und bei Zweifamilienhäusern bei einer durchschnittlichen Bruttowohnfläche von 191,7 qm 204 370 DM. Wird die überwiegend eigentumspolitische Zielsetzung des § 7 b Einkommensteuergesetz berücksichtigt, nach der den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen durch erhöhte Abschreibungen der Erwerb von Wohnungseigentum erleichtert werden soll, dann reichen die geltenden Grenzen für die begünstigten Herstellungskosten in den meisten Fällen aus. Eine Anhebung der Höchstgrenzen für die abschreibungsfähigen Herstellungskosten würde insbesondere aufwendigere Objekte zusätzlich fördern. Dies würde der Zielsetzung der Vorschrift nicht entsprechen und vorrangig den Beziehern hoher Einkommen zugute kommen. Die Bundesregierung sieht deshalb eine Anhebung der Höchstgrenzen der begünstigten Herstellungskosten nicht als erforderlich an. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 43) : Wie nimmt die Bundesregierung zu dem in der Öffentlichkeit gemachten Vorschlag Stellung, ausländischen Arbeitnehmern, die jetzt freiwillig in ihre Heimatländer zurückkehren, zuzusagen, daß sie Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung erneut erhalten würden, wenn die konjunkturelle Lage günstiger geworden ist? Die Bundesregierung hat entsprechende Überlegungen bereits vor längerer Zeit im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Ausländerpolitik angestellt, da sie die freiwillige Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimatländer positiv beurteilt. Die Zusage einer bevorzugten Rückvermittlung setzt aber voraus, daß der von der Bundesregierung verhängte Anwerbestopp wieder aufgehoben wird. Hiermit ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Die Bundesregierung hat bei dieser Sachlage bewußt davon abgesehen, zu dieser Frage in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen, um bei den ausländischen Arbeitnehmern keine Hoffnungen zu erwecken, die auf absehbare Zeit nicht erfüllt werden können. Auch sollte kein Zeichen gesetzt werden, das die Presse der Heimatländer veranlassen könnte, irrigerweise auf eine baldige Aufhebung des Anwerbestopps zu schließen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 11331* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Fragen A 44 und 45) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 19. März 1975 zu, der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte halte es für möglich, daß der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung gegen Ende dieses Jahrzehnts erhöht werden müsse, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — dies mit ihrer Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 18. März 1975, bis 1988 seien keine Erhöhungen des derzeitigen Beitragssatzes vorgesehen? Treffen Meldungen zu, die Landesversicherungsanstalten müßten mit einem gegenüber den Vorausschätzungen zweieinhalbmal so hohen Defizit von 9 Milliarden DM rechnen, was bei der ausgleichspflichtigen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu einem Abschluß mit roten Zahlen führen könne, und welche Schlußfolgerungen zieht — bejahendenfalls — die Bundesregierung hieraus? Auf Wunsch des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung die Vorausberechnung des Rentenanpassungsberichts 1975 aktualisiert. Die neue Vorausberechnung berücksichtigt die tatsächliche Entwicklung der Einnahmen, der Ausgaben und des Vermögens der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten im Jahre 1974. Festzuhalten ist, daß der 1974 tatsächlich erzielte Überschuß um 1,4 Milliarden DM höher ist als von der Bundesregierung im Rentenanpassungsbericht 1975 unter äußerst vorsichtigen Annahmen vorausgeschätzt wurde. Weiterhin berücksichtigt die neue Vorausberechnung die von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht gesetzten Daten: — Zuwachs der Entgelte 1975 rund 9 v. H. (statt 10,1 v. H. im Rentenanpassungsbericht 1975) — Arbeitslosenquote 1975 rund 3 v. H. (statt 1,5 v. H. im Rentenanpassungsbericht 1975). Nach der neuen Rechnung wird am Ende des Vorausschätzungszeitraums im Jahre 1988 die Rücklage 3,3 Monatsausgaben, also 0,1 Monatsausgaben mehr als nach dem Rentenanpassungsbericht 1975, betragen. Zusammenfassend stelle ich folgendes fest: Die Rentenfinanzen sind solide. Eine Beitragssatzerhöhung ist nicht erforderlich. Auch in den vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger herausgegebenen VDR-Informationen (Nr. 175 vom März dieses Jahres) wird ausdrücklich festgestellt, daß die Finanzlage der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten bis in die 80er Jahre gesichert ist. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Arbeiterrentenversicherung wird in diesem Jahr kein Defizit in der von Ihnen genannten Größenordnung haben, sondern einen Überschuß von 600 Millionen DM erzielen. Bei den in verschiedenen Pressemeldungen fälschlicherweise genannten 9 Milliarden DM handelt es sich nicht um ein Defizit der Arbeiterrentenversicherung, sondern um die schon 1969 gesetzlich festgelegten Zahlungen eines Finanzausgleichs zwischen den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, der zur Aufrechterhaltung einer anteilig gleichen Vermögensrücklage erforderlich ist. Nach den neuesten Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung wird der Finanzausgleich 1975 nur rund 5 Milliarden DM betragen. Der Angestelltenversicherung wird auch nach Zahlung dieses Finanzausgleichs ein Überschuß von 3 Milliarden DM verbleiben. Von „roten Zahlen" oder gar „Milliarden-Defiziten" kann also keine Rede sein. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/3447 Fragen A 47 und 48) : Wie viele Rentenbezieher hatte die Bundesknappschaft am 31. Dezember 1968 und am 31. Dezember 1974, und wie viele davon wohnten zum jeweiligen Zeitpunkt im Saarland? Wie hoch war das Beitragsaufkommen der Bundesknappschaft auf die einzelnen Jahre seit 1969 aufgeteilt, bzw. wie hoch sind die von der Bundesregierung seit diesem Zeitpunkt gezahlten jährlichen Zuschüsse an die Bundesknappschaft? Die Anzahl den Rentenempfänger — einschließlich der Empfänger von Knappschaftsausgleichsleistung — der Bundesknappschaft betrug am 31. Dezember 1968 insgesamt rd. 743 000 und am 31. Dezember 1974 insgesamt 746 000. Im Saarland gab es am 31. Dezember 1968 insgesamt rd. 77 400 und am 31. Dezember 1974 insgesamt rd. 75 400 Rentenempfänger. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß die Beiträge und die Bundeszuschüsse zur knappschaftlichen Rentenversicherung im Rentenanpassungsbericht 1975 — das ist die Drucksache 7/2721 — in der Übersicht 36 dargestellt sind. Die Beitragseinnahmen betrugen 1969 1,030 Mrd. DM 1970 1,230 Mrd. DM 1971 1,353 Mrd. DM 1972 1,350 Mrd. DM 1973 1,420 Mrd. DM Die Bundeszuschüsse gem. § 128 RKG betrugen 1969 3,294 Mrd. DM 1970 3,406 Mrd. DM 1971 3,642 Mrd. DM 1972 4,119 Mrd. DM 1973 4,377 Mrd. DM Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen der Bundesknappschaft betrugen im Jahre 1974 die Beitragseinnahmen 1,030 Mrd. DM, der Bundeszuschuß 4,854 Mrd. DM. 11332* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. April 1975 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3447 Frage A 54) : Hält die Bundesregierung es für richtig, daß Zeitungen, die eindeutig gegen die Bundeswehr und die Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft gerichtet sind, auf das Kasernengelände verbracht werden dürfen? Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich Ihre allgemein gehaltene Frage nur allgemein zu beantworten vermag. Die Verbreitung von allgemein zugänglichen Zeitungen wird auch im Bereich der Bundeswehr durch Art. 5 GG grundsätzlich gewährleistet. Geschützt sind auch Zeitungen, die kritische oder ablehnende Äußerungen enthalten. Selbstverständlich bergen Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit die Möglichkeit in sich, mit anderen vom Grundgesetz geschützten Werten in Konflikt zu geraten; derartige Konflikte sind aber an der allgemeinen Rechtsordnung zu messen. Die Verbreitung von Presseerzeugnissen jedoch, deren Inhalt eindeutig gegen bestehende Strafvorschriften verstoßen oder nach Inhalt und Form mit dem verfassungsrechtlichen Auftrag der Bundeswehr unvereinbar sind, könnte in Kasernen unterbunden werden. Voraussetzung wäre jedoch ein eingehende Prüfung im Einzelfall. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Schmidt auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 3447 Frage A 55) : Wann ist mit der Fertigstellung der Wirkungsanalyse über die politische Bildung in den Streitkräften zu rechnen, die der Beirat für Fragen der inneren Führung zusammen mit dem Bundesverteidigungsministerium durchführt? Die Wirkungsanalyse über die politische Bildung ist vom Beirat für Fragen der Inneren Führung angeregt und vom Bundesministerium der Verteidigung am 29. Oktober 1974 angeordnet worden. Mit der Durchführung wurde die Wehrpsychologische Arbeitsgruppe im Streitkräfteamt, dem früheren Bundeswehramt, beauftragt. Das Endergebnis der Untersuchung wird zwischen Juli und November 1977 vorliegen. Die Dauer der Untersuchung ist u. a. dadurch bedingt, daß wehrpflichtige Soldaten zu Beginn und am Ende der Dienstzeit, also in mehr als einem Jahr Abstand, befragt werden müssen. Ein Zwischenbericht über eine Befragung von Einheitsführern wird zwischen Mai und Oktober 1976 vorliegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, Sie haben eine Zusatzfrage.


Rede von Franz Sauter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, kann ich aus der Tatsache, daß jetzt zum zweiten Mal eine solche Frage vom Wohnungsbauministerium in das Finanzministerium zur Beantwortung verlagert wird, schließen, daß es sich hier um ein solches betroffenes Ministerium handelt, das Abgeordnete der Koalition gegenüber den Abgeordneten der Opposition einseitig und bevorzugt benachrichtigt und informiert?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Offergeld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich glaube nicht, daß dieser Schluß gerechtfertigt ist, Herr Kollege Sauter.