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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Inhalt: Hinweis betr. Schärfen und persönliche Beleidigungen Frau Renger, Präsident 10961 A Klarstellung betr. Beschlußfassung zum Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 10961 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 10961 B Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages Frau Renger, Präsident 10961 D Ergebnis 10965 A Berkhan (SPD) (Annahme der Wahl) 10965 B Mandatsniederlegung des Abg. Berkhan 10965 B Eidesleistung des Wehrbeauftragten des Bundestages 10965 C Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltplans für das Haushaltsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975) — Drucksachen 7/2440, 7/2525, 7/2830 —, Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 7/3141 — . . 10962 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 7/3142 — Wohlrabe (CDU/CSU) 10962 C Scheu (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 10964 B Dr. Schweitzer (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 10965 A Einzelplan 03 Bundesrat — Drucksache 7/3143 — . 10966 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 7/3144 — Strauß (CDU/CSU) . 10966 B Kirst (FDP) . . . . .. 10977 B Dr. Ehrenberg (SPD) . . . . . . 10985 C Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . 10997 A Schmidt (Wattenscheidt) (SPD) . . . 11006 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 11009 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 11020 A Dr. Bangemann (FDP) . . . . . . 11029 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Wehner (SPD) . . 11037 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU). 11043 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 11048 A Dr. Dübber (SPD) 11052 B Esters (SPD) . . . . . . . . 11053 A Namentliche Abstimmung . . . 11055 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 7/3145 — Picard (CDU/CSU) 11057 D Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 11060 B Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksache 7/3146 — in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksache 7/3166 —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 11063 B Walther (SPD) 11067 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 11069 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 11072 D Hofmann (SPD) 11076 C Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . . 11079 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz — Drucksache 7/3147 — Simon (SPD) 11080 D Nächste Sitzung 11081 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11083* A Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages teilgenommen haben . . 11083* C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) gem. § 59 GO 11087* B Anlage 4 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Befolgung der ZDV 12/1 über politische Bildung in allen Einheiten der Bundeswehr 11088* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 —des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Auseinanderfallen von Gerichtsferien und Schulferien 11088* C Anlage 6 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Aussagen von RR Toelle bei seiner Vernehmung durch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes betreffend Erklärung Guillaumes vor dem Mißtrauensvotum im April 1972 11089* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Laufbahnweg des Amtsanwalts . . . 11089* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche; Haltung der Bundesregierung zum Zeugnisverweigerungsrecht . . . 11089* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 10961 158. Sitzung Bonn, den 19. März 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 21. 3. Alber ** 21.3. von Alten-Nordheim 21. 3. Dr. Barzel 21.3. Behrendt * 21. 3. Blumenfeld 21. 3. Dr. Bayerl 19. 3. Dr. Burgbacher 22. 3. Dreyer 21.3. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 3. Dr. Eyrich 20. 3. Fellermaier * 23. 3. Gewandt 19. 3. Dr. Gölter *** 22. 3. Haase (Fürth) *** 23. 3. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 21. 3. Dr. Klepsch 20. 3. Dr. Lauritzen 2. 4. Lemmrich ** 21.3. Lenzer *** 22. 3. Dr. Müller (München) *'* 22. 3. Frau Dr. Orth * 19. 3. Pieroth 21.3. Richter *** 22. 3. Frau Dr. Riedel-Martiny 21. 3. Roser 21.3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 21. 3. Schirmer 21. 3. Schmidt (Kempten) *** 23. 3. Schmidt (München) * 21. 3. Schmidt (Wattenscheid) 21. 3. Dr. Schwencke *** 22. 3. Seibert 21. 3. Spranger 20. 3. Frau Stommel 6. 4. Todenhöfer 22. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3. Dr. Waigel 21.3. Walkhoff * 21. 3. Frau Dr. Walz * 20. 3. Dr. Wendig 21. 3. Frau Dr. Wex 19. 3. Baron von Wrangel 19. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten teilgenommen haben Dr. Abelein Dr. Achenbach Adams Ahlers Dr. Ahrens Dr. Aigner Alber Dr. Althammer Amling Anbuhl Dr. Apel Arendt (Wattenscheid) Dr. Arndt (Hamburg) Dr. Artzinger Augstein Baack Bäuerle Bahr Baier Dr. Bangemann Barche Dr. Bardens Batz Dr. Becher (Pullach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Becker (Nienberge) Dr. Beermann Behrendt Frau Benedix Benz Frau Berger (Berlin) Berger Bewerunge Biechele Biehle Biermann Dr. von Bismarck Blank Dr. Blüm von Bockelberg Dr. Böger Böhm (Melsungen) Dr. Böhme (Freiburg) Börner Frau von Bothmer Brandt Brandt (Grolsheim) Braun Bredl Breidbach Bremm Brück Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Bühling 11084* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Dr. von Billow Burger Buschfort Dr. Bußmann Carstens (Emstek) Dr. Carstens (Fehmarn) Christ Collet Conradi Coppik Dr. Corterier Dr. Czaja Frau Däubler-Gmelin Damm van Delden Dr. von Dohnanyi Dr. Dollinger Dr. Dregger Dr. Dübber Dürr Eckerland Egert Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eigen Frau Eilers (Bielefeld) Eilers (Wilhelmshaven) Dr. Emmerlich Dr. Enders Engelhard Engelsberger Engholm Dr. Eppler Ernesti Ertl Esters Dr. Evers Ewen Ey Dr. Farthmann Fellermaier Fiebig Freiherr von Fircks Dr. Fischer Flämig Frau Dr. Focke Franke (Hannover) Franke (Osnabrück) Dr. Franz Frehsee Friedrich Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Funcke Gallus Gansel Geiger Geisenhofer Geldner Genscher Gerlach (Emsland) Gerlach (Obernau) Gerster (Mainz) Gerstl (Passau) Gertzen Dr. Geßner Gierenstein Glombig Dr. Glotz Gnädinger Dr. Götz Graaff Dr. Gradl Grobecker Grüner Frau Grützmann Dr. Gruhl Grunenberg Dr. Haack Haar Haase (Fürth) Haase (Kassel) Haase (Kellinghusen) Dr. Häfele Haehser Dr. Haenschke Härzschel Halfmeier Dr. Hammans Handlos Hansen von Hassel Hauck Dr. Hauff Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach) Henke Herold Heyen Dr. Hirsch Höcherl Hölscher Hösl Hoffie Hofmann Dr. Holtz Hoppe Horn Dr. Hornhues Horstmeier Frau Huber Frau Hürland Huonker Dr. Hupka Hussing Immer Dr. Jaeger Jäger (Wangen) Dr. Jahn (Braunschweig) Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jaschke Jaunich Dr. Jenninger Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11085* Dr. Jens Dr. Jobst Josten Jung Junghans Junker Kaffka Katzer Dr. Kempfler Kern Kiechle Kiep Kirst Dr. Klein (Göttingen) Dr. Klein (Stolberg) Dr. Kliesing Koblitz Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster Konrad Krall Krampe Dr. Kraske Kratz Dr. Kreile Dr. Kreutzmann Krockert Kroll-Schlüter Freiherr von Kühlmann-Stumm Kulawig Kunz (Berlin) Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lagershausen Lambinus Dr. Graf Lambsdorff Lampersbach Lange Lattmann Dr. Lauritzen Lautenschlager Leber Leicht Lemp Lenders Frau Dr. Lepsius Link Löbbert Löffler Löher Logemann Dr. Lohmar Dr. Luda Lücker Frau Lüdemann Lutz Mahne Dr. Dr. h. c. Maihofer Marquardt Marschall Dr. Marx Matthöfer Mattick Maucher Frau Meermann Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Memmel Dr. Mende Dr. Mertes (Gerolstein) Mertes (Stuttgart) Metzger Mick Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Mischnick Möhring Möllemann Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Möller (Lübeck) Moersch Müller (Bayreuth) Müller (Berlin) Müller (Mülheim) Müller (Nordenham) Müller (Remscheid) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Mursch (Soltau-Harburg) Nagel Dr. Narjes Neumann Frau Dr. Neumeister Niegel Nordlohne Dr.-Ing. Oetting Offergeld Dr.Ing. Oldenstädt Ollesch Opitz Orgaß Frau Dr. Orth Freiherr Ostman von der Leye Pawelczyk Peiter Dr. Penner Pensky Peter Pfeffermann Pfeifer Picard Frau Pieser Pohlmann Polkehn Porzner Dr. Prassler Dr. Probst Rainer Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Ravens Rawe Reddemann Frau Dr. Rehlen 11086* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Reiser Frau Renger Reuschenbach Richter Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München) Dr. Ritgen Dr. Ritz Röhner Rohde Rollmann Rommerskirchen Ronneburger Rosenthal Russe Sander Sauer (Salzgitter) Sauter (Epfendorf) Saxowski Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier) Dr. Schäfer (Tübingen) Dr. Schäuble Scheffler Dr. Schellenberg Scheu Frau Schimschok Schinzel Schirmer Schlaga Frau Schlei Frau Schleicher Schluckebier Schmidhuber Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf) Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler) Dr. Schmitt-Vockenhausen Schmitz (Baesweiler) Schmöle Dr. Schmude Dr. Schneider Dr. Schöfberger von Schoeler Schonhofen Schreiber Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Luneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Frau Schuchardt Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna) Dr. Schulze-Vorberg Schwabe Schwedler Dr. Schweitzer Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Dr. Schwörer Seefeld Seibert Seiters Sick Sieglerschmidt Simon Simpfendörfer Solke Dr. Sperling Spilker Spillecke Spitzmüller Springorum Dr. Sprung Stahl (Kempen) Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Graf Stauffenberg Dr. Stavenhagen Frau Steinhauer Dr. Stienen Straßmeir Strauß Stücklen Suck Sund Susset de Terra Thürk Tietjen Tillmann Frau Dr. Timm Tönjes Frau Tübler Urbaniak Vahlberg Vehar Frau Verhülsdonk Vit Vogel (Ennepetal) Dr. Vogel (München) Vogelsang Vogt Dr. Vohrer Volmer Dr. Waffenschmidt Dr. Wagner (Trier) Walkhoff Waltemathe Walther Frau Dr. Walz Dr. Warnke Wawrzik Weber (Heidelberg) Dr. Weber (Köln) Wehner Dr. Freiherr von Weizsäcker Wende Wendt Werner Dr. Wernitz Westphal Wiefel Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11087* Wilhelm Frau Will-Feld Wimmer Windelen Wischnewski Wissebach Dr. de With Dr. Wittmann (München) Wittmann (Straubing) Dr. Wörner Wohlrabe Frau Dr. Wolf Wolf Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Wrede Würtz Wüster Dr. Wulff Wurbs Wurche Wuttke Zander Zebisch Dr. Zeitel Zeitler Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Zoglmann Zywietz Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweizer (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung Nur unter Hintenanstellung erheblicher Bedenken sehe ich mich imstande, dem Einzelplan 02 in diesem Jahr meine Zustimmung zu geben, weil ich meine, daß es dem Prestige des Deutschen Bundestages und damit unserer parlamentarischen Demokratie überhaupt dienlicher gewesen wäre, bei dieser einzigen sich in einem Haushaltsjahr bietenden Möglichkeit einmal mehr die eigene Arbeitsweise vor der Öffentlichkeit auch selbstkritisch zu analysieren. Lediglich mit Rücksicht auf unser aller in diesem Jahr unvermeidliches Umdisponieren im Hinblick auf die gesamte Haushaltsdebatte und nicht in Honorierung diesbezüglicher Wünsche des Ältestenrates, herangetragen an mich durch parlamentarische Geschäftsführer, verzichte ich auf einen Debattenbeitrag zum Fragenkomplex. Ich weiß mich vor allem mit der Frau Präsidentin, aber auch mit anderen Mitgliedern des Präsidiums und des Ältestenrates sowie mit vielen Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt auch mit kritischen Beobachtern aus der Publizistik und der allgemeinen Öffentlichkeit darin einig, daß erneute Anläufe zur Verbesserung unserer parlamentarischen Arbeitsweise und unseres parlamentarischen Stils dringend geboten sind. Ich sage „erneute Anläufe", weil ich mir von meiner bald 25jährigen Beobachtung „vor Ort", aber auch nach der Lektüre der einschlägigen sehr ergiebigen früheren Bundestagsprotokolle bewußt bin, daß von diesem Rednerpult aus immer wieder vieles moniert und dann auch manches verbessert worden ist. Ich erwarte dennoch vom Ältestenrat, den ich in dieser Sache schon angeschrieben hatte, daß er zusammen mit anderen zuständigen Gremien neue Vorschläge zur Abhilfe einiger immer wieder zutage tretender Mängel unterbreitet, auf die insbesondere auch die Bundestagspräsidentin selber mit der ihrem zweithöchsten! Staatsamt gebotenen Zurückhaltung hingewiesen hat. Aus aktuellstem Anlaß rege ich 1. an zu prüfen, ob nicht — notfalls auf dem Wege einer Änderung sowohl des Grundgesetzes als auch unserer Geschäftsordnung — das jederzeitige und zeitlich unbegrenzte Rederecht des Bundesrates einer Revision unterzogen werden muß. Gerade die letzte große Plenardebatte hat gezeigt, daß durch eine übermäßige Beteiligung der Bundesratsvertreter, von denen zumindest einer als Vorsitzender einer Partei stark parteipolitisch motiviert gewesen zu sein schien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rechten, in diesem Falle in ihren eigenen Redemöglichkeiten, beeinträchtigt werden können. 2. Auch auf diese Weise kann meines Erachtens die häufig beklagte Präsenz an wichtigen Plenartagen künftig noch weiter beeinträchtigt werden. Wir müssen wieder dahin kommen, daß bei der Behandlung großer Grundsatzthemen (z. B. zur Lage der Nation) oder auch aus anderem ernsten Anlaß (z. B. einer besonders herausgehobenen Traueransprache der Bundestagspräsidentin) ein Maximum an Präsenz gewährleistet ist. Nicht nur e i n Fraktionsvorsitzender sollte im übrigen in diesem Zusammenhang mit bestem persönlichen Beispiel vorangehen. Eine oft zumindest nach außen hin unglückliche Präsenz kann m. E. in den Augen der Öffentlichkeit auch nicht durch den ebenfalls berechtigten Hinweis wettgemacht werden, daß die Abgeordneten dieses Hauses mehr als überlastet sind und ihren entscheidenden Beitrag zur Parlamentsarbeit in den Ausschüssen leisten. Es würde einer noch stärkeren Verlebendigung solcher Generaldebatten, einer noch größeren Vielfalt dort bekundeter Meinungen und damit eben einem gesteigerten Interesse an Präsenz dienlich sein, wenn u. a. mit Ausnahme einer ersten Runde die Standardredezeit von 15 Minuten tatsächlich nicht überschritten wird. Vom Rundenprinzip könnte danach bei solchen Anlässen zugunsten einer noch flexibleren Handhabung der Geschäftsordnung durch das Präsidium abgegangen werden. Bei der Verabschiedung von normalen Gesetzen sollte es in einer strikten Zusammenlegung von 2. und 3. Lesung in der Regel nach Erklärungen der Berichterstatter nur noch eine Runde geben. Beschränkt wieder eingeführt werden könnten auch Reden zu Protokoll — zumindest in Kurzfassungen, unabhängig von den jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten der Geschäftsordnung. 11088* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 3. Bei der Aufstellung des Einzelplans 02 im nächsten Haushalt sollte auf eine noch bessere Aufschlüsselung einzelner Etatposten und damit auf noch mehr Transparenz geachtet werden. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang angesichts der angespannten Haushaltslage in diesem Jahr eine möglichst sparsame Inanspruchnahme der verschiedenen Titel für Dienstreisen ins Ausland, die als solche natürlich auch künftig geboten sind, damit Abgeordnete ihrem verfassungsmäßigen Auftrag in vielen Fällen noch besser nachkommen können. 4. Das häufige Parlieren von Mitgliedern des Bundestages in Gruppen — besonders wenn es im vordersten Drittel des Plenarsaales stattfindet — verletzt m. E. ebenso die Würde des Hauses wie das Lesen von großformatigen Zeitungen selbst in den vordersten Reihen. Für Zehntausende von Besuchern und Fernsehzuschauern fällt der Deutsche Bundestag in dieser Beziehung gegenüber dem Bundesrat ganz erheblich ab. Das Präsidium sollte daher gebeten werden, künftig ohne Ansehen der Person, insbesondere Teilnehmer an Gruppengesprächen namentlich — und damit für das Protokoll — anzusprechen bzw. diese auffordern, solche und andere, oft gewiß unvermeidliche Unterhaltungen, die über eine „Flüstertonstärke" hinausgehen, in die Lobby zu verlegen. Ich schließe in der Hoffnung, daß meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag diese Hinweise so aufnehmen werden, wie sie gemeint waren, d. h. aus unser aller gemeinsamen Sorge um unser aller gemeinsame Aufgabe. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 1) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die ZDv 12/1 über politische Bildung in der Bundeswehr in allen Einheiten in ausreichendem Maß befolgt wird? Die Zentrale Dienstvorschrift 12/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr" wurde am 29. Januar 1973 erlassen und bis Mitte 1973 mit insgesamt 22 000 Exemplaren (gleiche Auflagenhöhe wie die ZDv 10/1 „Hilfen für die Innere Führung") in der Truppe verteilt. Sie ist damit in allen Verbänden und Einheiten mehrfach vorhanden. Wie jede andere Vorschrift ist auch die ZDv 12/1 ein Befehl, der für jeden Soldaten, als Ausbildungsvorschrift speziell für die Einheitsführer, zu beachten ist. Zusätzlich ist die ZDv 12/1 in die Ausbildungsprogramme der Teilstreitkräfte übernommen worden. So entspricht z. B. der Ausbildungshinweis 47/4 des Heeres „Politische Bildung" sowohl in den inhaltlichen als auch in den zeitlichen Forderungen genau der ZDv 12/1. Die Großverbände, Verbände und Einheiten setzen diese Ausbildungsforderungen in ihre Ausbildungsweisungen bzw. Ausbildungspläne um. Eine Kontrolle der Durchführung erfolgt im Rahmen der Dienstaufsicht, speziell bei Besichtigungen der Grund- und Vollausbildung. Die Qualität der Ausbildung auf diesem Gebiet hängt wie jede andere Ausbildung von den Fähigkeiten der Ausbilder ab. Um diese zu verbessern, sind an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung Lehrgänge „Politische Bildung" für Offiziere und Unteroffiziere eingerichtet worden, die die normale Ausbildung ergänzen. Eine zusätzliche Kontrolle gerade auf diesem Gebiet erfolgt durch die Truppenbesuche des Beauftragten für Erziehung und Bildung (BEB) beim Generalinspekteur. Der Beirat für Fragen der Inneren Führung beim BMVg führt zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium eine Wirkungsanalyse über die politische Bildung in den Streitkräften durch, um wissenschaftlich fundierte Aussagen über deren Effektivität und Anregungen für eine weitere Verbesserung zu geben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 199 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzubereiten, die verhindert, daß die Gerichtsferien -- wie dies im Jahr 1975 mit Ausnahme von Bayern und Nordrhein-Westfalen in allen Bundesländern in erheblichem Maß der Fall sein wird — außerhalb der Schulferien liegen, um die Schwierigkeiten für den gemeinsamen Jahresurlaub der Familien der in der Justiz tätigen Personen — Richtern, Rechtsanwälten, Justizbeamten — zu vermeiden? Nach § 199 GVG dauern die Gerichtsferien vom 15. Juli bis zum 15. September. Durch die seit einigen Jahren eingeführte Neuregelung der Sommerschulferien liegen die Schulferien in einigen Ländern teilweise außerhalb der Gerichtsferien. Allerdings gilt dies immer nur für einzelne Jahre, da sich Beginn und Ende der Schulferien im Rahmen der langfristigen Sommerferienregelung von Jahr zu Jahr verschieben. Die mit der neuen Sommerferienregelung bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, daß durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien Schwierigkeiten größeren Ausmaßes bisher nicht entstanden sind. Durch sorgfältige Urlaubsplanungen und verständnisvolle Abstimmung der Termine mit der Anwaltschaft konnten Komplikationen weitgehend vermieden oder überwunden werden. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, daß Personen, die in der Rechtspflege tätig sind, durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien in einzelnen Jahren in ihrer Dispositionsfreiheit für ihren Urlaub beschränkt sein können. Die Bundesregierung ist daher bemüht, auf eine baldige Änderung der bestehenden Vorschriften hin- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11089* zuwirken, die auch eine befriedigende Regelung für die Familien der in der Rechtspflege tätigen Personen ermöglicht. Es werden allerdings in den Kreisen der Betroffenen noch unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie diese Regelung im einzelnen ausgestaltet werden sollte. Gegenwärtig beschäftigt sich die Kommission für das Zivilprozeßrecht mit dieser Problematik. Das Ergebnis der Beratungen soll zunächst abgewartet werden. Die Bundesregierung wird dann weiter prüfen, welche Maßnahmen zur Änderung der Vorschriften über die Gerichtsferien notwendig sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen A 60 und 61) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der derzeitige Regierungsrat im Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz, Hans-Christoph Toelle, bei seiner Vernehmung durch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamts im September 1974 zu Protokoll gegeben hat, der persönliche Referent des damaligen Bundeskanzlers Brandt, Günter Guillaume, habe vor dem konstruktiven Mißtrauensvotum im April 1972 ihm „mit Bestimmtheit" erklärt, der Bundeskanzler verfüge über Mittel, die trotz des Übertritts von Abgeordneten zur CDU/CSU das Überleben der Koalitionsregierung ermöglichten, da bei der Union Abgeordnete bestechlich seien und „der Ehmke das schon machen" werde, und muß bei der Echtheit dieser Aussage nicht der Schluß gezogen werden, daß die Regierung Brandt damals nur durch Korruption im Amt geblieben ist? Muß, falls die Presseinformation sich als richtig erweist, aus der Erklärung von Regierungsrat Toelle gegenüber einem Pressevertreter, Guillaume habe mit der Bemerkung, der Bundeskanzler verfüge über die entsprechenden Mittel, zweifelsfrei finanzielle Mittel gemeint, nicht der Schluß gezogen werden, daß entgegen der Aussage des damaligen Kanzleramtsministers Ehmke vor dem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages die dem Reptilienfonds entnommenen 50 000 DM für andere Zwecke als zur Abdeckung von Forderungen verwendet worden sind, zumal nach der angeblichen Aussage Guillaumes die Bundesregierung mit einer Abwahl des Bundeskanzlers gar nicht gerechnet hat? Ihre Fragen beziehen sich auf ein vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführtes Ermittlungsverfahren, dessen Erkenntnisse den Geheimhaltungsgrad „VS-geheim" tragen. Sie werden verstehen, daß an dieser Stelle eine Antwort auf Ihre Fragen nicht gegeben werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 62) : Hält es die Bundesregierung, insbesondere unter Berücksichtigung der seit dem 1. Januar 1975 bestehenden Rechtslage im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität, für zweckmäßig, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten? Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß dem Amt des Amtsanwalts innerhalb der Strafrechtspflege ein erheblicher Stellenwert zukommt. Die Reformen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts haben hieran nichts geändert; sie geben insbesondere keine Veranlassung, in Überlegungen darüber einzutreten, ob es zweckmäßig sei, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten. Der Katalog der Strafsachen, die den Amtsanwälten zur Bearbeitung übertragen werden können, ist in der von den Landesjustizverwaltungen im wesentlichen bundeseinheitlich erlassenen Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft geregelt. Das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts, das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und das Erste Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts erfordern lediglich eine Anpassung des Katalogs an die veränderte Rechtslage. Diese Anpassung wird gegenwärtig von den Landesjustizverwaltungen unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Justiz vorbereitet. Zu einer Schmälerung des bisher von den Amtsanwälten wahrgenommenen Funktionsbereichs wird sie nicht führen. Eine Neuordnung des Rechts der Amtsanwälte muß im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Reformen im Justiz- und Hochschulbereich gesehen werden. Die künftige Stellung des Amtsanwalts in der Strafrechtspflege kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festgelegt werden. Die Bundesregierung prüft jedoch im engen Kontakt mit den Ländern, in welchem Umfang Neuregelungen im Bereich des Amtsrechts der Amtsanwälte schon jetzt möglich oder angezeigt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 66) : Ist die Bundesregierung nach einem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche mit der Film- und Fernsehjournalistin Helke Sander der Meinung, daß das verabschiedete Zeugnisverweigerungsrecht eine Lücke enthält, und (gegebenenfalls) wie gedenkt sie diese Lücke zu schließen? Aus dem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche, bei dem Filmmaterial einer Film- und Fernsehjournalistin beschagnahmt wurde, kann nicht gefolgert werden, daß das vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 1975 verabschiedete Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk eine Lücke enthält. Dieses Gesetz räumt ein Zeugnisverweigerungsrecht und ein korrespondierendes Beschlagnahmeverbot nur für Personen ein, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. Das Beschlagnahmeverbot wird sich ferner nicht auf Fotos und Filme erstrecken, die von Presse und Rundfunk selbst hergestellt worden sind. Die Problematik, die in diesen Einschränkungen liegen kann, ist bei den Beratungen des Gesetzes gesehen worden. Die Befreiung von der allgemeinen Aussageverpflichtung und von der Beschlagnahme zu Beweiszwecken schützt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Paul Heinrich Simon


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden bald merken, daß ich mich hier sehr kurzfasse. Ich glaube aber, es ist doch notwendig, daß von mir als Berichterstatter noch einige Bemerkungen zu dem uns schriftlich vorliegenden Ausschußantrag gemacht werden.
    Das Gesamtvolumen des Justizhaushaltes beträgt 263,1 Millionen DM.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Das wissen wir ja!)

    Das bedeutet eine Steigerung von 12,8 % gegenüber den Gesamtausgaben von 1974.
    In den Beratungen des Ausschusses sind Abstriche in Höhe von 4,2 Millionen DM beschlossen worden. Damit ist auch nach meiner Auffassung ein Niveau erreicht, bei dem wohl kaum noch nennenswerte Dispositionsmöglichkeiten bleiben; denn der Justizhaushalt — das wissen Sie alle — ist seiner gesamten Struktur nach fast ein reiner Personalhaushalt. Mehr als 90 0/0 aller Ausgaben entfallen auf Personalausgaben für rund 5 000 Bedienstete dieses Einzelplans.



    Simon
    Bei der Stellenvermehrung für diesen Haushalt ist das Ressort selber schon sparsam gewesen. Der Ausschuß hat nur ganz wenige neue Stellen vorgesehen, insbesondere auch im Bereich des Staatsschutzes, beim Generalbundesanwalt und dann noch besonders für das Projekt Juristisches Informationssystem.
    Zu den Schwerpunkten des Bundesjustizhaushaltes möchte ich folgendes anmerken:
    Im Haushalt des Ministeriums sind seit einigen Jahren Mittel veranschlagt, die speziell der Förderung der aktuellen Reformaufgaben und Gesetzgebungsvorhaben des Hauses dienen. Wie 1974 sind auch für 1975 für diesen Zweck 1,6 Millionen DM eingeplant. Diese Mittel sind vor allem vorgesehen für: Verbesserung des Verbraucherschutzes, vor allem des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen — eine, auch für uns Sozialdemokraten sehr, sehr wichtige Aufgabe —; Maßnahmen zur Verbesserung des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Ziel der wirksameren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität; Fortführung der Arbeiten zur Strafrechtsreform und Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung des Strafvollzugsrechts; Arbeiten zur Harmonisierung und Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts und zur gesetzlichen Regelung des Urhebervertragsrechts.
    Die Arbeiten zur Errichtung eines automatisierten juristischen Informationssystems — Sie kennen es unter dem Namen JURIS — werden mit dem Aufbau eines Entwicklungssystems fortgesetzt. Einbezogen in dieses Datenverarbeitungsvorhaben sind neuerdings vor allem die Bereiche Steuerrecht und auch Sozialrecht. Erwogen ist noch, das System demnächst auch auf Teile des Zivilrechts zu erstrecken. Die Entwicklung vollzieht sich in engster Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht, den betroffenen Fachressorts BMF, BMA — und auch den Justizverwaltungen der Länder. Sie erfordert ein Mindestmaß an Personal- und Sachmittelbewilligungen, die in den Voranschlag aufgenommen worden sind.
    Vielleicht interessiert Sie noch, daß sich die Bundesregierung in einem Verwaltungsabkommen mit dem Land Baden-Württemberg bereit erklärt hat, einen Teil der erheblichen besonderen Kosten zu erstatten, die dem Land in Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Baader-Meinhof in Stuttgart entstehen. Der Anteil des Bundes — er hat sich freiwillig dazu bereit erklärt — beträgt 9 Millionen DM; 1975 finden Sie im Haushaltsplan dafür 4 Millionen DM eingeplant.
    Beim Generalbundesanwalt — Kap. 07 04 — wird der Aufbau des Bundeszentralregisters mit elektronischer Datenverarbeitung in Berlin fortgesetzt. Dieses Bundeszentralregister wird durch ein Gewerbezentralregister ergänzt, das kraft gesetzlicher Bestimmung vom 1. Januar 1976 an Auskunft geben soll. Die Bauarbeiten für das Gebäude, daß die EDV-Anlagen nebst Peripherie aufnehmen soll, sind im Gange. Auch für die Entwicklung dieses Projekts, von dem übrigens schon ab 1975 steigende Gebühreneinnahmen zu erwarten sind — es sind in diesem Haushalt 2,1 Millionen DM für Gebühreneinnahmen eingeplant —, waren Folgebewilligungen bei Personal und Sachmitteln unausweichlich, die Sie ebenfalls im Voranschlag finden werden.
    Der größte Einzelbericht im Justizhaushalt ist der Etat des Deutschen Patentamtes. Hier beobachten wir, daß die Ausgaben für dieses Amt seit einigen Jahren die Einnahmen übertreffen. Der Haushaltsauschuß hat in einem eigenen Beschluß das Justizministerium aufgefordert, baldigst den Entwurf einer neuen Gebührenordnung vorzulegen. Wir hoffen, daß er noch vor Beginn der Sommerferien im Parlament eingebracht wird und bis zum Jahresende behandelt werden kann.
    Erlauben Sie mir zum Schluß noch eine Bemerkung zum Europäischen Patentamt. Die Arbeiten zur Errichtung dieses großen europäischen Amtes in München, das in der Endstufe im Ausbau etwa 1 500 Bedienstete haben wird, sind inzwischen voll angelaufen. Ein Interimsausschuß und von ihm für die verschiedener Sachbereiche gebildete Arbeitsgruppen treten in die konkreten Vorbereitungen ein; für deren Koordinierung ist eine eigens in München angesiedelte Planungsgruppe eingerichtet worden. Mittel für den Büropersonal- und Sachbedarf finden Sie in einer besonderen Titelgruppe veranschlagt. Sie werden von der Bundesregierung vorgestreckt und nach den entsprechenden Übereinkommen demnächst anteilig erstattet. Das Ziel ist, das Amt möglichst im Jahre 1977 eröffnen zu können.
    Insgesamt zeigt Ihnen ein Blick auf den Bundeshaushalt wie in jedem Jahr, daß sich die Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln auch 1975 im gewohnten Rahmen, in den gewohnten bescheidenen Grenzen hält und der Gesamtsituation des Haushalts Rechnung trägt.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Ist das wirklich so?)

    Deshalb schlage ich vor, den Einzelplan 07 zu genehmigen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort in der Aussprache wird nicht gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Einzelplan 07 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. —

(Zurufe von der SPD zur CDU/CSU: Nicht einmal bei der Justiz!)

Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Mit großer Mehrheit angenommen.
Damit stehen wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe den Deutschen Bundestag für Donnerstag, den 20. März 1975, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.