Rede:
ID0715813300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Gestatten: 1
    2. Sie: 1
    3. eine: 1
    4. Zwischenfrage: 1
    5. des: 1
    6. Herrn: 1
    7. Kollegen: 1
    8. Baier?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Inhalt: Hinweis betr. Schärfen und persönliche Beleidigungen Frau Renger, Präsident 10961 A Klarstellung betr. Beschlußfassung zum Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 10961 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 10961 B Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages Frau Renger, Präsident 10961 D Ergebnis 10965 A Berkhan (SPD) (Annahme der Wahl) 10965 B Mandatsniederlegung des Abg. Berkhan 10965 B Eidesleistung des Wehrbeauftragten des Bundestages 10965 C Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltplans für das Haushaltsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975) — Drucksachen 7/2440, 7/2525, 7/2830 —, Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 7/3141 — . . 10962 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 7/3142 — Wohlrabe (CDU/CSU) 10962 C Scheu (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 10964 B Dr. Schweitzer (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 10965 A Einzelplan 03 Bundesrat — Drucksache 7/3143 — . 10966 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 7/3144 — Strauß (CDU/CSU) . 10966 B Kirst (FDP) . . . . .. 10977 B Dr. Ehrenberg (SPD) . . . . . . 10985 C Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . 10997 A Schmidt (Wattenscheidt) (SPD) . . . 11006 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 11009 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 11020 A Dr. Bangemann (FDP) . . . . . . 11029 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Wehner (SPD) . . 11037 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU). 11043 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 11048 A Dr. Dübber (SPD) 11052 B Esters (SPD) . . . . . . . . 11053 A Namentliche Abstimmung . . . 11055 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 7/3145 — Picard (CDU/CSU) 11057 D Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 11060 B Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksache 7/3146 — in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksache 7/3166 —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 11063 B Walther (SPD) 11067 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 11069 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 11072 D Hofmann (SPD) 11076 C Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . . 11079 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz — Drucksache 7/3147 — Simon (SPD) 11080 D Nächste Sitzung 11081 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11083* A Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages teilgenommen haben . . 11083* C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) gem. § 59 GO 11087* B Anlage 4 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Befolgung der ZDV 12/1 über politische Bildung in allen Einheiten der Bundeswehr 11088* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 —des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Auseinanderfallen von Gerichtsferien und Schulferien 11088* C Anlage 6 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Aussagen von RR Toelle bei seiner Vernehmung durch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes betreffend Erklärung Guillaumes vor dem Mißtrauensvotum im April 1972 11089* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Laufbahnweg des Amtsanwalts . . . 11089* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche; Haltung der Bundesregierung zum Zeugnisverweigerungsrecht . . . 11089* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 10961 158. Sitzung Bonn, den 19. März 1975 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 21. 3. Alber ** 21.3. von Alten-Nordheim 21. 3. Dr. Barzel 21.3. Behrendt * 21. 3. Blumenfeld 21. 3. Dr. Bayerl 19. 3. Dr. Burgbacher 22. 3. Dreyer 21.3. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 3. Dr. Eyrich 20. 3. Fellermaier * 23. 3. Gewandt 19. 3. Dr. Gölter *** 22. 3. Haase (Fürth) *** 23. 3. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 21. 3. Dr. Klepsch 20. 3. Dr. Lauritzen 2. 4. Lemmrich ** 21.3. Lenzer *** 22. 3. Dr. Müller (München) *'* 22. 3. Frau Dr. Orth * 19. 3. Pieroth 21.3. Richter *** 22. 3. Frau Dr. Riedel-Martiny 21. 3. Roser 21.3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 21. 3. Schirmer 21. 3. Schmidt (Kempten) *** 23. 3. Schmidt (München) * 21. 3. Schmidt (Wattenscheid) 21. 3. Dr. Schwencke *** 22. 3. Seibert 21. 3. Spranger 20. 3. Frau Stommel 6. 4. Todenhöfer 22. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3. Dr. Waigel 21.3. Walkhoff * 21. 3. Frau Dr. Walz * 20. 3. Dr. Wendig 21. 3. Frau Dr. Wex 19. 3. Baron von Wrangel 19. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten teilgenommen haben Dr. Abelein Dr. Achenbach Adams Ahlers Dr. Ahrens Dr. Aigner Alber Dr. Althammer Amling Anbuhl Dr. Apel Arendt (Wattenscheid) Dr. Arndt (Hamburg) Dr. Artzinger Augstein Baack Bäuerle Bahr Baier Dr. Bangemann Barche Dr. Bardens Batz Dr. Becher (Pullach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Becker (Nienberge) Dr. Beermann Behrendt Frau Benedix Benz Frau Berger (Berlin) Berger Bewerunge Biechele Biehle Biermann Dr. von Bismarck Blank Dr. Blüm von Bockelberg Dr. Böger Böhm (Melsungen) Dr. Böhme (Freiburg) Börner Frau von Bothmer Brandt Brandt (Grolsheim) Braun Bredl Breidbach Bremm Brück Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Bühling 11084* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Dr. von Billow Burger Buschfort Dr. Bußmann Carstens (Emstek) Dr. Carstens (Fehmarn) Christ Collet Conradi Coppik Dr. Corterier Dr. Czaja Frau Däubler-Gmelin Damm van Delden Dr. von Dohnanyi Dr. Dollinger Dr. Dregger Dr. Dübber Dürr Eckerland Egert Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eigen Frau Eilers (Bielefeld) Eilers (Wilhelmshaven) Dr. Emmerlich Dr. Enders Engelhard Engelsberger Engholm Dr. Eppler Ernesti Ertl Esters Dr. Evers Ewen Ey Dr. Farthmann Fellermaier Fiebig Freiherr von Fircks Dr. Fischer Flämig Frau Dr. Focke Franke (Hannover) Franke (Osnabrück) Dr. Franz Frehsee Friedrich Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Funcke Gallus Gansel Geiger Geisenhofer Geldner Genscher Gerlach (Emsland) Gerlach (Obernau) Gerster (Mainz) Gerstl (Passau) Gertzen Dr. Geßner Gierenstein Glombig Dr. Glotz Gnädinger Dr. Götz Graaff Dr. Gradl Grobecker Grüner Frau Grützmann Dr. Gruhl Grunenberg Dr. Haack Haar Haase (Fürth) Haase (Kassel) Haase (Kellinghusen) Dr. Häfele Haehser Dr. Haenschke Härzschel Halfmeier Dr. Hammans Handlos Hansen von Hassel Hauck Dr. Hauff Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach) Henke Herold Heyen Dr. Hirsch Höcherl Hölscher Hösl Hoffie Hofmann Dr. Holtz Hoppe Horn Dr. Hornhues Horstmeier Frau Huber Frau Hürland Huonker Dr. Hupka Hussing Immer Dr. Jaeger Jäger (Wangen) Dr. Jahn (Braunschweig) Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jaschke Jaunich Dr. Jenninger Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11085* Dr. Jens Dr. Jobst Josten Jung Junghans Junker Kaffka Katzer Dr. Kempfler Kern Kiechle Kiep Kirst Dr. Klein (Göttingen) Dr. Klein (Stolberg) Dr. Kliesing Koblitz Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster Konrad Krall Krampe Dr. Kraske Kratz Dr. Kreile Dr. Kreutzmann Krockert Kroll-Schlüter Freiherr von Kühlmann-Stumm Kulawig Kunz (Berlin) Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lagershausen Lambinus Dr. Graf Lambsdorff Lampersbach Lange Lattmann Dr. Lauritzen Lautenschlager Leber Leicht Lemp Lenders Frau Dr. Lepsius Link Löbbert Löffler Löher Logemann Dr. Lohmar Dr. Luda Lücker Frau Lüdemann Lutz Mahne Dr. Dr. h. c. Maihofer Marquardt Marschall Dr. Marx Matthöfer Mattick Maucher Frau Meermann Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Memmel Dr. Mende Dr. Mertes (Gerolstein) Mertes (Stuttgart) Metzger Mick Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Mischnick Möhring Möllemann Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Möller (Lübeck) Moersch Müller (Bayreuth) Müller (Berlin) Müller (Mülheim) Müller (Nordenham) Müller (Remscheid) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Mursch (Soltau-Harburg) Nagel Dr. Narjes Neumann Frau Dr. Neumeister Niegel Nordlohne Dr.-Ing. Oetting Offergeld Dr.Ing. Oldenstädt Ollesch Opitz Orgaß Frau Dr. Orth Freiherr Ostman von der Leye Pawelczyk Peiter Dr. Penner Pensky Peter Pfeffermann Pfeifer Picard Frau Pieser Pohlmann Polkehn Porzner Dr. Prassler Dr. Probst Rainer Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Ravens Rawe Reddemann Frau Dr. Rehlen 11086* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Reiser Frau Renger Reuschenbach Richter Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München) Dr. Ritgen Dr. Ritz Röhner Rohde Rollmann Rommerskirchen Ronneburger Rosenthal Russe Sander Sauer (Salzgitter) Sauter (Epfendorf) Saxowski Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier) Dr. Schäfer (Tübingen) Dr. Schäuble Scheffler Dr. Schellenberg Scheu Frau Schimschok Schinzel Schirmer Schlaga Frau Schlei Frau Schleicher Schluckebier Schmidhuber Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf) Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler) Dr. Schmitt-Vockenhausen Schmitz (Baesweiler) Schmöle Dr. Schmude Dr. Schneider Dr. Schöfberger von Schoeler Schonhofen Schreiber Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Luneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Frau Schuchardt Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna) Dr. Schulze-Vorberg Schwabe Schwedler Dr. Schweitzer Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Dr. Schwörer Seefeld Seibert Seiters Sick Sieglerschmidt Simon Simpfendörfer Solke Dr. Sperling Spilker Spillecke Spitzmüller Springorum Dr. Sprung Stahl (Kempen) Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Graf Stauffenberg Dr. Stavenhagen Frau Steinhauer Dr. Stienen Straßmeir Strauß Stücklen Suck Sund Susset de Terra Thürk Tietjen Tillmann Frau Dr. Timm Tönjes Frau Tübler Urbaniak Vahlberg Vehar Frau Verhülsdonk Vit Vogel (Ennepetal) Dr. Vogel (München) Vogelsang Vogt Dr. Vohrer Volmer Dr. Waffenschmidt Dr. Wagner (Trier) Walkhoff Waltemathe Walther Frau Dr. Walz Dr. Warnke Wawrzik Weber (Heidelberg) Dr. Weber (Köln) Wehner Dr. Freiherr von Weizsäcker Wende Wendt Werner Dr. Wernitz Westphal Wiefel Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11087* Wilhelm Frau Will-Feld Wimmer Windelen Wischnewski Wissebach Dr. de With Dr. Wittmann (München) Wittmann (Straubing) Dr. Wörner Wohlrabe Frau Dr. Wolf Wolf Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Wrede Würtz Wüster Dr. Wulff Wurbs Wurche Wuttke Zander Zebisch Dr. Zeitel Zeitler Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Zoglmann Zywietz Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweizer (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung Nur unter Hintenanstellung erheblicher Bedenken sehe ich mich imstande, dem Einzelplan 02 in diesem Jahr meine Zustimmung zu geben, weil ich meine, daß es dem Prestige des Deutschen Bundestages und damit unserer parlamentarischen Demokratie überhaupt dienlicher gewesen wäre, bei dieser einzigen sich in einem Haushaltsjahr bietenden Möglichkeit einmal mehr die eigene Arbeitsweise vor der Öffentlichkeit auch selbstkritisch zu analysieren. Lediglich mit Rücksicht auf unser aller in diesem Jahr unvermeidliches Umdisponieren im Hinblick auf die gesamte Haushaltsdebatte und nicht in Honorierung diesbezüglicher Wünsche des Ältestenrates, herangetragen an mich durch parlamentarische Geschäftsführer, verzichte ich auf einen Debattenbeitrag zum Fragenkomplex. Ich weiß mich vor allem mit der Frau Präsidentin, aber auch mit anderen Mitgliedern des Präsidiums und des Ältestenrates sowie mit vielen Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt auch mit kritischen Beobachtern aus der Publizistik und der allgemeinen Öffentlichkeit darin einig, daß erneute Anläufe zur Verbesserung unserer parlamentarischen Arbeitsweise und unseres parlamentarischen Stils dringend geboten sind. Ich sage „erneute Anläufe", weil ich mir von meiner bald 25jährigen Beobachtung „vor Ort", aber auch nach der Lektüre der einschlägigen sehr ergiebigen früheren Bundestagsprotokolle bewußt bin, daß von diesem Rednerpult aus immer wieder vieles moniert und dann auch manches verbessert worden ist. Ich erwarte dennoch vom Ältestenrat, den ich in dieser Sache schon angeschrieben hatte, daß er zusammen mit anderen zuständigen Gremien neue Vorschläge zur Abhilfe einiger immer wieder zutage tretender Mängel unterbreitet, auf die insbesondere auch die Bundestagspräsidentin selber mit der ihrem zweithöchsten! Staatsamt gebotenen Zurückhaltung hingewiesen hat. Aus aktuellstem Anlaß rege ich 1. an zu prüfen, ob nicht — notfalls auf dem Wege einer Änderung sowohl des Grundgesetzes als auch unserer Geschäftsordnung — das jederzeitige und zeitlich unbegrenzte Rederecht des Bundesrates einer Revision unterzogen werden muß. Gerade die letzte große Plenardebatte hat gezeigt, daß durch eine übermäßige Beteiligung der Bundesratsvertreter, von denen zumindest einer als Vorsitzender einer Partei stark parteipolitisch motiviert gewesen zu sein schien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rechten, in diesem Falle in ihren eigenen Redemöglichkeiten, beeinträchtigt werden können. 2. Auch auf diese Weise kann meines Erachtens die häufig beklagte Präsenz an wichtigen Plenartagen künftig noch weiter beeinträchtigt werden. Wir müssen wieder dahin kommen, daß bei der Behandlung großer Grundsatzthemen (z. B. zur Lage der Nation) oder auch aus anderem ernsten Anlaß (z. B. einer besonders herausgehobenen Traueransprache der Bundestagspräsidentin) ein Maximum an Präsenz gewährleistet ist. Nicht nur e i n Fraktionsvorsitzender sollte im übrigen in diesem Zusammenhang mit bestem persönlichen Beispiel vorangehen. Eine oft zumindest nach außen hin unglückliche Präsenz kann m. E. in den Augen der Öffentlichkeit auch nicht durch den ebenfalls berechtigten Hinweis wettgemacht werden, daß die Abgeordneten dieses Hauses mehr als überlastet sind und ihren entscheidenden Beitrag zur Parlamentsarbeit in den Ausschüssen leisten. Es würde einer noch stärkeren Verlebendigung solcher Generaldebatten, einer noch größeren Vielfalt dort bekundeter Meinungen und damit eben einem gesteigerten Interesse an Präsenz dienlich sein, wenn u. a. mit Ausnahme einer ersten Runde die Standardredezeit von 15 Minuten tatsächlich nicht überschritten wird. Vom Rundenprinzip könnte danach bei solchen Anlässen zugunsten einer noch flexibleren Handhabung der Geschäftsordnung durch das Präsidium abgegangen werden. Bei der Verabschiedung von normalen Gesetzen sollte es in einer strikten Zusammenlegung von 2. und 3. Lesung in der Regel nach Erklärungen der Berichterstatter nur noch eine Runde geben. Beschränkt wieder eingeführt werden könnten auch Reden zu Protokoll — zumindest in Kurzfassungen, unabhängig von den jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten der Geschäftsordnung. 11088* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 3. Bei der Aufstellung des Einzelplans 02 im nächsten Haushalt sollte auf eine noch bessere Aufschlüsselung einzelner Etatposten und damit auf noch mehr Transparenz geachtet werden. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang angesichts der angespannten Haushaltslage in diesem Jahr eine möglichst sparsame Inanspruchnahme der verschiedenen Titel für Dienstreisen ins Ausland, die als solche natürlich auch künftig geboten sind, damit Abgeordnete ihrem verfassungsmäßigen Auftrag in vielen Fällen noch besser nachkommen können. 4. Das häufige Parlieren von Mitgliedern des Bundestages in Gruppen — besonders wenn es im vordersten Drittel des Plenarsaales stattfindet — verletzt m. E. ebenso die Würde des Hauses wie das Lesen von großformatigen Zeitungen selbst in den vordersten Reihen. Für Zehntausende von Besuchern und Fernsehzuschauern fällt der Deutsche Bundestag in dieser Beziehung gegenüber dem Bundesrat ganz erheblich ab. Das Präsidium sollte daher gebeten werden, künftig ohne Ansehen der Person, insbesondere Teilnehmer an Gruppengesprächen namentlich — und damit für das Protokoll — anzusprechen bzw. diese auffordern, solche und andere, oft gewiß unvermeidliche Unterhaltungen, die über eine „Flüstertonstärke" hinausgehen, in die Lobby zu verlegen. Ich schließe in der Hoffnung, daß meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag diese Hinweise so aufnehmen werden, wie sie gemeint waren, d. h. aus unser aller gemeinsamen Sorge um unser aller gemeinsame Aufgabe. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 1) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die ZDv 12/1 über politische Bildung in der Bundeswehr in allen Einheiten in ausreichendem Maß befolgt wird? Die Zentrale Dienstvorschrift 12/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr" wurde am 29. Januar 1973 erlassen und bis Mitte 1973 mit insgesamt 22 000 Exemplaren (gleiche Auflagenhöhe wie die ZDv 10/1 „Hilfen für die Innere Führung") in der Truppe verteilt. Sie ist damit in allen Verbänden und Einheiten mehrfach vorhanden. Wie jede andere Vorschrift ist auch die ZDv 12/1 ein Befehl, der für jeden Soldaten, als Ausbildungsvorschrift speziell für die Einheitsführer, zu beachten ist. Zusätzlich ist die ZDv 12/1 in die Ausbildungsprogramme der Teilstreitkräfte übernommen worden. So entspricht z. B. der Ausbildungshinweis 47/4 des Heeres „Politische Bildung" sowohl in den inhaltlichen als auch in den zeitlichen Forderungen genau der ZDv 12/1. Die Großverbände, Verbände und Einheiten setzen diese Ausbildungsforderungen in ihre Ausbildungsweisungen bzw. Ausbildungspläne um. Eine Kontrolle der Durchführung erfolgt im Rahmen der Dienstaufsicht, speziell bei Besichtigungen der Grund- und Vollausbildung. Die Qualität der Ausbildung auf diesem Gebiet hängt wie jede andere Ausbildung von den Fähigkeiten der Ausbilder ab. Um diese zu verbessern, sind an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung Lehrgänge „Politische Bildung" für Offiziere und Unteroffiziere eingerichtet worden, die die normale Ausbildung ergänzen. Eine zusätzliche Kontrolle gerade auf diesem Gebiet erfolgt durch die Truppenbesuche des Beauftragten für Erziehung und Bildung (BEB) beim Generalinspekteur. Der Beirat für Fragen der Inneren Führung beim BMVg führt zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium eine Wirkungsanalyse über die politische Bildung in den Streitkräften durch, um wissenschaftlich fundierte Aussagen über deren Effektivität und Anregungen für eine weitere Verbesserung zu geben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 199 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzubereiten, die verhindert, daß die Gerichtsferien -- wie dies im Jahr 1975 mit Ausnahme von Bayern und Nordrhein-Westfalen in allen Bundesländern in erheblichem Maß der Fall sein wird — außerhalb der Schulferien liegen, um die Schwierigkeiten für den gemeinsamen Jahresurlaub der Familien der in der Justiz tätigen Personen — Richtern, Rechtsanwälten, Justizbeamten — zu vermeiden? Nach § 199 GVG dauern die Gerichtsferien vom 15. Juli bis zum 15. September. Durch die seit einigen Jahren eingeführte Neuregelung der Sommerschulferien liegen die Schulferien in einigen Ländern teilweise außerhalb der Gerichtsferien. Allerdings gilt dies immer nur für einzelne Jahre, da sich Beginn und Ende der Schulferien im Rahmen der langfristigen Sommerferienregelung von Jahr zu Jahr verschieben. Die mit der neuen Sommerferienregelung bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, daß durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien Schwierigkeiten größeren Ausmaßes bisher nicht entstanden sind. Durch sorgfältige Urlaubsplanungen und verständnisvolle Abstimmung der Termine mit der Anwaltschaft konnten Komplikationen weitgehend vermieden oder überwunden werden. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, daß Personen, die in der Rechtspflege tätig sind, durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien in einzelnen Jahren in ihrer Dispositionsfreiheit für ihren Urlaub beschränkt sein können. Die Bundesregierung ist daher bemüht, auf eine baldige Änderung der bestehenden Vorschriften hin- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11089* zuwirken, die auch eine befriedigende Regelung für die Familien der in der Rechtspflege tätigen Personen ermöglicht. Es werden allerdings in den Kreisen der Betroffenen noch unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie diese Regelung im einzelnen ausgestaltet werden sollte. Gegenwärtig beschäftigt sich die Kommission für das Zivilprozeßrecht mit dieser Problematik. Das Ergebnis der Beratungen soll zunächst abgewartet werden. Die Bundesregierung wird dann weiter prüfen, welche Maßnahmen zur Änderung der Vorschriften über die Gerichtsferien notwendig sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen A 60 und 61) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der derzeitige Regierungsrat im Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz, Hans-Christoph Toelle, bei seiner Vernehmung durch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamts im September 1974 zu Protokoll gegeben hat, der persönliche Referent des damaligen Bundeskanzlers Brandt, Günter Guillaume, habe vor dem konstruktiven Mißtrauensvotum im April 1972 ihm „mit Bestimmtheit" erklärt, der Bundeskanzler verfüge über Mittel, die trotz des Übertritts von Abgeordneten zur CDU/CSU das Überleben der Koalitionsregierung ermöglichten, da bei der Union Abgeordnete bestechlich seien und „der Ehmke das schon machen" werde, und muß bei der Echtheit dieser Aussage nicht der Schluß gezogen werden, daß die Regierung Brandt damals nur durch Korruption im Amt geblieben ist? Muß, falls die Presseinformation sich als richtig erweist, aus der Erklärung von Regierungsrat Toelle gegenüber einem Pressevertreter, Guillaume habe mit der Bemerkung, der Bundeskanzler verfüge über die entsprechenden Mittel, zweifelsfrei finanzielle Mittel gemeint, nicht der Schluß gezogen werden, daß entgegen der Aussage des damaligen Kanzleramtsministers Ehmke vor dem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages die dem Reptilienfonds entnommenen 50 000 DM für andere Zwecke als zur Abdeckung von Forderungen verwendet worden sind, zumal nach der angeblichen Aussage Guillaumes die Bundesregierung mit einer Abwahl des Bundeskanzlers gar nicht gerechnet hat? Ihre Fragen beziehen sich auf ein vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführtes Ermittlungsverfahren, dessen Erkenntnisse den Geheimhaltungsgrad „VS-geheim" tragen. Sie werden verstehen, daß an dieser Stelle eine Antwort auf Ihre Fragen nicht gegeben werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 62) : Hält es die Bundesregierung, insbesondere unter Berücksichtigung der seit dem 1. Januar 1975 bestehenden Rechtslage im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität, für zweckmäßig, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten? Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß dem Amt des Amtsanwalts innerhalb der Strafrechtspflege ein erheblicher Stellenwert zukommt. Die Reformen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts haben hieran nichts geändert; sie geben insbesondere keine Veranlassung, in Überlegungen darüber einzutreten, ob es zweckmäßig sei, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten. Der Katalog der Strafsachen, die den Amtsanwälten zur Bearbeitung übertragen werden können, ist in der von den Landesjustizverwaltungen im wesentlichen bundeseinheitlich erlassenen Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft geregelt. Das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts, das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und das Erste Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts erfordern lediglich eine Anpassung des Katalogs an die veränderte Rechtslage. Diese Anpassung wird gegenwärtig von den Landesjustizverwaltungen unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Justiz vorbereitet. Zu einer Schmälerung des bisher von den Amtsanwälten wahrgenommenen Funktionsbereichs wird sie nicht führen. Eine Neuordnung des Rechts der Amtsanwälte muß im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Reformen im Justiz- und Hochschulbereich gesehen werden. Die künftige Stellung des Amtsanwalts in der Strafrechtspflege kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festgelegt werden. Die Bundesregierung prüft jedoch im engen Kontakt mit den Ländern, in welchem Umfang Neuregelungen im Bereich des Amtsrechts der Amtsanwälte schon jetzt möglich oder angezeigt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 66) : Ist die Bundesregierung nach einem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche mit der Film- und Fernsehjournalistin Helke Sander der Meinung, daß das verabschiedete Zeugnisverweigerungsrecht eine Lücke enthält, und (gegebenenfalls) wie gedenkt sie diese Lücke zu schließen? Aus dem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche, bei dem Filmmaterial einer Film- und Fernsehjournalistin beschagnahmt wurde, kann nicht gefolgert werden, daß das vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 1975 verabschiedete Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk eine Lücke enthält. Dieses Gesetz räumt ein Zeugnisverweigerungsrecht und ein korrespondierendes Beschlagnahmeverbot nur für Personen ein, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. Das Beschlagnahmeverbot wird sich ferner nicht auf Fotos und Filme erstrecken, die von Presse und Rundfunk selbst hergestellt worden sind. Die Problematik, die in diesen Einschränkungen liegen kann, ist bei den Beratungen des Gesetzes gesehen worden. Die Befreiung von der allgemeinen Aussageverpflichtung und von der Beschlagnahme zu Beweiszwecken schützt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Esters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Haase, ich kann eines nicht verstehen, nämlich daß Sie sich wundern, wenn bei Ihnen etwas deutlich zurückgeschlagen wird. In der 155. Sitzung weist das Protokoll z. B. aus: „Zurufe von der CDU/CSU: Wie im Sächsischen Landtag! — Zurufe von der CDU/CSU: Sie Kommunist! — Sie alter Bolschewist!" usw. Sie können sich doch vorstellen,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wer ist denn damit gemeint? — Doch Wehner!)

    wenn dies in dieser deutlichen Form von Ihnen hier gerufen wird, daß derjenige, dem es zugerufen wird, auch das Recht haben muß, entsprechend zurückzuschlagen.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU: Wer war das denn?)

    Ich weiß genau, daß dann, wenn der Kollege Haase in diesem Hause gesprochen hat, eine gewisse Atmosphäre geschaffen ist, die es nicht immer zuläßt, zu den sachlichen Dingen so zurückzukehren, wie man es eigentlich vorgehabt hat.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Daß in jedem Jahr die Informationspolitik der Bundesregierung einer harten Prüfung durch die Opposition unterzogen wird, wissen wir. Dies ist auch in der Vergangenheit so gewesen. Es ist allerdings nicht zu bestreiten, daß es heute, bedingt durch eine komplizierte und für den einzelnen schwerer zu verstehende internationale Wirtschaftslage und daraus resultierender Abhängigkeiten unserer wirtschaftlichen und politischen Entwicklung schwieriger geworden ist, der Informationspflicht einer Regierung den Bürger gegenüber zu genügen, wenn der Auftrag des Haushaltsgesetzes, nämlich „die deutsche Bevölkerung über die politischen Ziele und die Arbeit der Bundesregierung zu unterrichten", wirksam erfüllt werden soll; denn Information über die Arbeit der Bundesregierung bedeutet zuerst einmal, durch breit gestreute und wirkungsvolle Aufklärung dem Bürger die Entscheidungsgrundlagen politischen Handelns als Ausgangsposition seiner eigenen Entscheidungen, die er in der Demokratie zu treffen hat, zu verdeutlichen. Der Herr Kollege Haase hat dankenswerterweise auf das Zitat aus der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 17. Mai 1974 hingewiesen.
    Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Pflicht, den Bürger über die Rechte und Chancen, die ihm die Politik bietet, zu informieren. Was nützt beispielsweise das Sozialhilfegesetz, wenn der betroffene Bürger weiterhin davon ausgeht, Sozialhilfe sei ein Almosen, daß er vom Staat erbetteln müßte? Was nützt die Verbesserung des Wohngeldgesetzes, wenn dem Bürger die Information darüber fehlt, ob und auf welche Weise er selbst Wohngeld beziehen kann? Nicht ganz ohne Bedeutung dürfte sein, wenn die Zahl der Wohngeldempfänger auf 1,6 Millionen angestiegen ist, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung seit einigen Jahren eine auflagenstarke Informationsschrift veröffentlicht hat.

    (Baier [CDU/CSU] : Herr Esters, Sie müssen zum Dingsbums sprechen und nicht zum Wohngeld! Das würde uns interessieren!)

    Servicefunktionen für den Bürger hat die Bundesregierung in diesem Falle zu leisten.
    Kennzeichnend für die Bemühungen des Presseamtes ist, die Information über die Arbeit der Bundesregierung mit direktem Nutzen für den Bürger zu verbinden. Diese Entwicklung wird auch daran deutlich, daß der Titel 531 01, der für die Form der bürgernahen Öffentlichkeitsarbeit nicht nutzbar ist, seit 1973 zugunsten des Titels 531 03 völlig stagniert. Den Schwerpunkt der Inlandsöffentlichkeitsarbeit bilden seither auf die Bedürfnisse des Bürgers zugeschnittene Servicepublikationen, die nicht nur über die Entscheidungen und Gesetze informieren, sondern dem einzelnen auch praktische Hinweise geben, diese Gesetze für sich zu nutzen.
    In diese bürgernahen Servicebereich gehören auch die Anzeigen des Presse- und Informationsamts, wie die in diesen Tagen erschienenen Informationsanzeigen zur Steuerklassenwahl und zum Kindergeld, deren Veröffentlichung ja auch der Forderung der Opposition entspricht, die Bürger so umfassend wie möglich über die Auswirkungen der Steuerreform zu informieren.

    (van Delden [CDU/CSU] : Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist!)

    — In meinem Wahlkreis war es so, Herr Kollege,
    daß die CDU/CSU sich ungefähr bis Mitte Januar

    (van Delden [CDU/CSU] : Keiner wußte, was los war!)

    damit aufblähte: Wir haben die Steuererleichterungen für Sie geschaffen.

    (Dr. Evers [CDU/CSU] : Aber die Erleichterungen haben wir ja auch erreicht!)

    Seit Mitte Februar, als Sie irgendwie meinten, den Rückwärtsgang einschalten zu müssen, kamen dann die Plakate heraus, damit hätten Sie nichts zu tun. Jetzt tut es Ihnen wahrscheinlich wieder außerordentlich leid, daß Sie hier umgeschaltet haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Jahn [Braunschweig] [CDU/CSU] : Die guten Seiten sind von uns!)

    Herr Kollege Haase hat dann noch angesprochen, daß die Öffentlichkeitsarbeit Inland in den Landtagswahlkämpfen eine nicht unwesentliche Rolle spiele.

    (van Delden [CDU/CSU] : Hat Herr Ahlers gesagt!)




    Esters
    Es ist natürlich primär atmophärisch bedingt, daß das Presse- und Informationsamt in diesen Zeiten wesentlich häufiger dem Vorwurf der Opposition begegnet,

    (van Delden [CDU/CSU] : Nein, Herr Ahlers war das! Ahlers ist doch nicht die Opposition!)

    es betreibe Wahlpropaganda zugunsten der Koalitionsparteien.

    (Dr. Jahn [Braunschweig] [CDU/CSU] : Das hat doch der „Stern" geschrieben!)

    — Ja, auch. — Auch in Wahlzeiten wird das Presseamt nicht darauf verzichten können, über die Entscheidungen der Bundesregierung so wirkungsvoll wie möglich zu informieren.

    (Dr. Evers [CDU/CSU] : Er hat es schwer!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Baier?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Esters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Baier.