Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens ** 21. 3.
Alber ** 21.3.
von Alten-Nordheim 21. 3.
Dr. Barzel 21.3.
Behrendt * 21. 3.
Blumenfeld 21. 3.
Dr. Bayerl 19. 3.
Dr. Burgbacher 22. 3.
Dreyer 21.3.
Erhard (Bad Schwalbach) 21. 3.
Dr. Eyrich 20. 3.
Fellermaier * 23. 3.
Gewandt 19. 3.
Dr. Gölter *** 22. 3.
Haase (Fürth) *** 23. 3.
Kater 31.5.
Dr. h. c. Kiesinger 21. 3.
Dr. Klepsch 20. 3.
Dr. Lauritzen 2. 4.
Lemmrich ** 21.3.
Lenzer *** 22. 3.
Dr. Müller (München) *'* 22. 3.
Frau Dr. Orth * 19. 3.
Pieroth 21.3.
Richter *** 22. 3.
Frau Dr. Riedel-Martiny 21. 3.
Roser 21.3.
Prinz zu Sayn-Wittgenstein 21. 3.
Schirmer 21. 3.
Schmidt (Kempten) *** 23. 3.
Schmidt (München) * 21. 3.
Schmidt (Wattenscheid) 21. 3.
Dr. Schwencke *** 22. 3.
Seibert 21. 3.
Spranger 20. 3.
Frau Stommel 6. 4.
Todenhöfer 22. 3.
Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3.
Dr. Waigel 21.3.
Walkhoff * 21. 3.
Frau Dr. Walz * 20. 3.
Dr. Wendig 21. 3.
Frau Dr. Wex 19. 3.
Baron von Wrangel 19. 3.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Alphabetisches Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an
der Wahl des Wehrbeauftragten teilgenommen
haben
Dr. Abelein
Dr. Achenbach
Adams Ahlers Dr. Ahrens
Dr. Aigner
Alber
Dr. Althammer
Amling Anbuhl Dr. Apel Arendt (Wattenscheid)
Dr. Arndt (Hamburg)
Dr. Artzinger
Augstein
Baack Bäuerle Bahr
Baier
Dr. Bangemann
Barche
Dr. Bardens
Batz
Dr. Becher (Pullach)
Dr. Becker (Mönchengladbach)
Becker (Nienberge)
Dr. Beermann
Behrendt
Frau Benedix
Benz
Frau Berger (Berlin)
Berger Bewerunge
Biechele Biehle Biermann
Dr. von Bismarck
Blank
Dr. Blüm
von Bockelberg
Dr. Böger
Böhm (Melsungen)
Dr. Böhme (Freiburg)
Börner
Frau von Bothmer
Brandt
Brandt (Grolsheim)
Braun Bredl
Breidbach
Bremm Brück Buchstaller
Büchler (Hof)
Büchner (Speyer)
Bühling
11084* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975
Dr. von Billow Burger
Buschfort
Dr. Bußmann
Carstens (Emstek)
Dr. Carstens (Fehmarn) Christ
Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Dr. Czaja
Frau Däubler-Gmelin Damm
van Delden
Dr. von Dohnanyi
Dr. Dollinger Dr. Dregger Dr. Dübber Dürr
Eckerland Egert
Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg
Eigen
Frau Eilers (Bielefeld) Eilers (Wilhelmshaven) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engelhard Engelsberger
Engholm
Dr. Eppler Ernesti
Ertl
Esters
Dr. Evers Ewen
Ey
Dr. Farthmann Fellermaier
Fiebig
Freiherr von Fircks Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Franke (Osnabrück) Dr. Franz
Frehsee
Friedrich
Dr. Früh
Dr. Fuchs
Frau Funcke
Gallus Gansel Geiger Geisenhofer
Geldner Genscher
Gerlach (Emsland)
Gerlach (Obernau)
Gerster (Mainz)
Gerstl (Passau)
Gertzen
Dr. Geßner
Gierenstein
Glombig Dr. Glotz Gnädinger
Dr. Götz Graaff
Dr. Gradl Grobecker Grüner
Frau Grützmann
Dr. Gruhl Grunenberg
Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)
Haase (Kassel)
Haase (Kellinghusen)
Dr. Häfele Haehser
Dr. Haenschke
Härzschel Halfmeier Dr. Hammans
Handlos Hansen
von Hassel Hauck
Dr. Hauff
Hauser (Bonn-Bad Godesberg)
Dr. Hauser (Sasbach)
Henke
Herold
Heyen
Dr. Hirsch Höcherl Hölscher Hösl
Hoffie
Hofmann Dr. Holtz Hoppe
Horn
Dr. Hornhues
Horstmeier
Frau Huber
Frau Hürland
Huonker Dr. Hupka Hussing
Immer
Dr. Jaeger
Jäger (Wangen)
Dr. Jahn (Braunschweig)
Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jaschke
Jaunich
Dr. Jenninger
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11085*
Dr. Jens Dr. Jobst Josten
Jung
Junghans
Junker
Kaffka Katzer Dr. Kempfler
Kern
Kiechle Kiep
Kirst
Dr. Klein (Göttingen)
Dr. Klein (Stolberg)
Dr. Kliesing
Koblitz
Dr. Köhler (Wolfsburg)
Köster Konrad Krall
Krampe
Dr. Kraske
Kratz
Dr. Kreile
Dr. Kreutzmann
Krockert Kroll-Schlüter
Freiherr von Kühlmann-Stumm Kulawig
Kunz (Berlin)
Dr. Kunz (Weiden)
Dr.-Ing. Laermann Lagershausen
Lambinus
Dr. Graf Lambsdorff Lampersbach
Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen
Lautenschlager
Leber
Leicht
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Link
Löbbert
Löffler
Löher
Logemann Dr. Lohmar Dr. Luda Lücker
Frau Lüdemann
Lutz
Mahne
Dr. Dr. h. c. Maihofer Marquardt
Marschall
Dr. Marx
Matthöfer
Mattick
Maucher
Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg)
Meinike (Oberhausen)
Memmel Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein)
Mertes (Stuttgart)
Metzger Mick
Dr. Mikat Dr. Miltner
Milz
Mischnick Möhring Möllemann
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Möller (Lübeck)
Moersch
Müller (Bayreuth)
Müller (Berlin)
Müller (Mülheim)
Müller (Nordenham)
Müller (Remscheid)
Müller (Schweinfurt)
Dr. Müller-Emmert
Mursch (Soltau-Harburg)
Nagel
Dr. Narjes Neumann Frau Dr. Neumeister
Niegel
Nordlohne
Dr.-Ing. Oetting
Offergeld
Dr.Ing. Oldenstädt
Ollesch
Opitz
Orgaß
Frau Dr. Orth
Freiherr Ostman von der Leye
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Pfeffermann Pfeifer
Picard
Frau Pieser Pohlmann Polkehn
Porzner
Dr. Prassler Dr. Probst
Rainer
Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Ravens
Rawe
Reddemann
Frau Dr. Rehlen
11086* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975
Reiser
Frau Renger
Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Ritgen Dr. Ritz
Röhner
Rohde
Rollmann Rommerskirchen Ronneburger
Rosenthal Russe
Sander
Sauer (Salzgitter) Sauter (Epfendorf) Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier) Dr. Schäfer (Tübingen) Dr. Schäuble
Scheffler
Dr. Schellenberg
Scheu
Frau Schimschok
Schinzel
Schirmer
Schlaga
Frau Schlei
Frau Schleicher Schluckebier
Schmidhuber
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf) Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schmude
Dr. Schneider
Dr. Schöfberger
von Schoeler
Schonhofen
Schreiber
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Luneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Frau Schuchardt
Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna)
Dr. Schulze-Vorberg Schwabe
Schwedler
Dr. Schweitzer
Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade)
Dr. Schwörer
Seefeld
Seibert Seiters Sick
Sieglerschmidt
Simon Simpfendörfer
Solke
Dr. Sperling
Spilker Spillecke Spitzmüller
Springorum
Dr. Sprung
Stahl (Kempen)
Stahlberg
Dr. Stark (Nürtingen)
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Steinhauer
Dr. Stienen
Straßmeir
Strauß Stücklen Suck
Sund
Susset
de Terra Thürk Tietjen Tillmann
Frau Dr. Timm
Tönjes
Frau Tübler
Urbaniak
Vahlberg
Vehar
Frau Verhülsdonk Vit
Vogel (Ennepetal) Dr. Vogel (München) Vogelsang
Vogt
Dr. Vohrer
Volmer
Dr. Waffenschmidt
Dr. Wagner (Trier)
Walkhoff
Waltemathe
Walther
Frau Dr. Walz
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg)
Dr. Weber (Köln)
Wehner
Dr. Freiherr von Weizsäcker
Wende Wendt Werner Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11087*
Wilhelm
Frau Will-Feld
Wimmer Windelen
Wischnewski
Wissebach
Dr. de With
Dr. Wittmann (München) Wittmann (Straubing)
Dr. Wörner
Wohlrabe
Frau Dr. Wolf
Wolf
Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Wrede
Würtz
Wüster Dr. Wulff Wurbs Wurche Wuttke
Zander Zebisch Dr. Zeitel Zeitler Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Zoglmann
Zywietz
Anlage 3
Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweizer (SPD)
gemäß § 59 der Geschäftsordnung
Nur unter Hintenanstellung erheblicher Bedenken sehe ich mich imstande, dem Einzelplan 02 in diesem Jahr meine Zustimmung zu geben, weil ich meine, daß es dem Prestige des Deutschen Bundestages und damit unserer parlamentarischen Demokratie überhaupt dienlicher gewesen wäre, bei dieser einzigen sich in einem Haushaltsjahr bietenden Möglichkeit einmal mehr die eigene Arbeitsweise vor der Öffentlichkeit auch selbstkritisch zu analysieren. Lediglich mit Rücksicht auf unser aller in diesem Jahr unvermeidliches Umdisponieren im Hinblick auf die gesamte Haushaltsdebatte und nicht in Honorierung diesbezüglicher Wünsche des Ältestenrates, herangetragen an mich durch parlamentarische Geschäftsführer, verzichte ich auf einen Debattenbeitrag zum Fragenkomplex.
Ich weiß mich vor allem mit der Frau Präsidentin, aber auch mit anderen Mitgliedern des Präsidiums und des Ältestenrates sowie mit vielen Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt auch mit kritischen Beobachtern aus der Publizistik und der allgemeinen Öffentlichkeit darin einig, daß erneute Anläufe zur Verbesserung unserer parlamentarischen Arbeitsweise und unseres parlamentarischen Stils dringend geboten sind. Ich sage „erneute Anläufe", weil ich mir von meiner bald 25jährigen Beobachtung „vor Ort", aber auch nach der Lektüre der einschlägigen sehr ergiebigen früheren Bundestagsprotokolle bewußt bin, daß von diesem Rednerpult aus immer wieder vieles moniert und dann auch manches verbessert worden ist. Ich erwarte dennoch vom Ältestenrat, den ich in dieser Sache schon angeschrieben hatte, daß er zusammen mit anderen zuständigen Gremien neue Vorschläge zur Abhilfe einiger immer wieder zutage tretender Mängel unterbreitet, auf die insbesondere auch die Bundestagspräsidentin selber mit der ihrem zweithöchsten! Staatsamt gebotenen Zurückhaltung hingewiesen hat.
Aus aktuellstem Anlaß rege ich 1. an zu prüfen, ob nicht — notfalls auf dem Wege einer Änderung sowohl des Grundgesetzes als auch unserer Geschäftsordnung — das jederzeitige und zeitlich unbegrenzte Rederecht des Bundesrates einer Revision unterzogen werden muß. Gerade die letzte große Plenardebatte hat gezeigt, daß durch eine übermäßige Beteiligung der Bundesratsvertreter, von denen zumindest einer als Vorsitzender einer Partei stark parteipolitisch motiviert gewesen zu sein schien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rechten, in diesem Falle in ihren eigenen Redemöglichkeiten, beeinträchtigt werden können.
2. Auch auf diese Weise kann meines Erachtens die häufig beklagte Präsenz an wichtigen Plenartagen künftig noch weiter beeinträchtigt werden. Wir müssen wieder dahin kommen, daß bei der Behandlung großer Grundsatzthemen (z. B. zur Lage der Nation) oder auch aus anderem ernsten Anlaß (z. B. einer besonders herausgehobenen Traueransprache der Bundestagspräsidentin) ein Maximum an Präsenz gewährleistet ist. Nicht nur e i n Fraktionsvorsitzender sollte im übrigen in diesem Zusammenhang mit bestem persönlichen Beispiel vorangehen. Eine oft zumindest nach außen hin unglückliche Präsenz kann m. E. in den Augen der Öffentlichkeit auch nicht durch den ebenfalls berechtigten Hinweis wettgemacht werden, daß die Abgeordneten dieses Hauses mehr als überlastet sind und ihren entscheidenden Beitrag zur Parlamentsarbeit in den Ausschüssen leisten. Es würde einer noch stärkeren Verlebendigung solcher Generaldebatten, einer noch größeren Vielfalt dort bekundeter Meinungen und damit eben einem gesteigerten Interesse an Präsenz dienlich sein, wenn u. a. mit Ausnahme einer ersten Runde die Standardredezeit von 15 Minuten tatsächlich nicht überschritten wird. Vom Rundenprinzip könnte danach bei solchen Anlässen zugunsten einer noch flexibleren Handhabung der Geschäftsordnung durch das Präsidium abgegangen werden. Bei der Verabschiedung von normalen Gesetzen sollte es in einer strikten Zusammenlegung von 2. und 3. Lesung in der Regel nach Erklärungen der Berichterstatter nur noch eine Runde geben. Beschränkt wieder eingeführt werden könnten auch Reden zu Protokoll — zumindest in Kurzfassungen, unabhängig von den jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten der Geschäftsordnung.
11088* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975
3. Bei der Aufstellung des Einzelplans 02 im nächsten Haushalt sollte auf eine noch bessere Aufschlüsselung einzelner Etatposten und damit auf noch mehr Transparenz geachtet werden. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang angesichts der angespannten Haushaltslage in diesem Jahr eine möglichst sparsame Inanspruchnahme der verschiedenen Titel für Dienstreisen ins Ausland, die als solche natürlich auch künftig geboten sind, damit Abgeordnete ihrem verfassungsmäßigen Auftrag in vielen Fällen noch besser nachkommen können.
4. Das häufige Parlieren von Mitgliedern des Bundestages in Gruppen — besonders wenn es im vordersten Drittel des Plenarsaales stattfindet — verletzt m. E. ebenso die Würde des Hauses wie das Lesen von großformatigen Zeitungen selbst in den vordersten Reihen. Für Zehntausende von Besuchern und Fernsehzuschauern fällt der Deutsche Bundestag in dieser Beziehung gegenüber dem Bundesrat ganz erheblich ab. Das Präsidium sollte daher gebeten werden, künftig ohne Ansehen der Person, insbesondere Teilnehmer an Gruppengesprächen namentlich — und damit für das Protokoll — anzusprechen bzw. diese auffordern, solche und andere, oft gewiß unvermeidliche Unterhaltungen, die über eine „Flüstertonstärke" hinausgehen, in die Lobby zu verlegen.
Ich schließe in der Hoffnung, daß meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag diese Hinweise so aufnehmen werden, wie sie gemeint waren, d. h. aus unser aller gemeinsamen Sorge um unser aller gemeinsame Aufgabe.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 1) :
Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die ZDv 12/1 über politische Bildung in der Bundeswehr in allen Einheiten in ausreichendem Maß befolgt wird?
Die Zentrale Dienstvorschrift 12/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr" wurde am 29. Januar 1973 erlassen und bis Mitte 1973 mit insgesamt 22 000 Exemplaren (gleiche Auflagenhöhe wie die ZDv 10/1 „Hilfen für die Innere Führung") in der Truppe verteilt. Sie ist damit in allen Verbänden und Einheiten mehrfach vorhanden.
Wie jede andere Vorschrift ist auch die ZDv 12/1 ein Befehl, der für jeden Soldaten, als Ausbildungsvorschrift speziell für die Einheitsführer, zu beachten ist. Zusätzlich ist die ZDv 12/1 in die Ausbildungsprogramme der Teilstreitkräfte übernommen worden. So entspricht z. B. der Ausbildungshinweis 47/4 des Heeres „Politische Bildung" sowohl in den inhaltlichen als auch in den zeitlichen Forderungen genau der ZDv 12/1.
Die Großverbände, Verbände und Einheiten setzen diese Ausbildungsforderungen in ihre Ausbildungsweisungen bzw. Ausbildungspläne um. Eine Kontrolle der Durchführung erfolgt im Rahmen der Dienstaufsicht, speziell bei Besichtigungen der Grund- und Vollausbildung.
Die Qualität der Ausbildung auf diesem Gebiet hängt wie jede andere Ausbildung von den Fähigkeiten der Ausbilder ab. Um diese zu verbessern, sind an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung Lehrgänge „Politische Bildung" für Offiziere und Unteroffiziere eingerichtet worden, die die normale Ausbildung ergänzen.
Eine zusätzliche Kontrolle gerade auf diesem Gebiet erfolgt durch die Truppenbesuche des Beauftragten für Erziehung und Bildung (BEB) beim Generalinspekteur. Der Beirat für Fragen der Inneren Führung beim BMVg führt zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium eine Wirkungsanalyse über die politische Bildung in den Streitkräften durch, um wissenschaftlich fundierte Aussagen über deren Effektivität und Anregungen für eine weitere Verbesserung zu geben.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage A 50) :
Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 199 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzubereiten, die verhindert, daß die Gerichtsferien -- wie dies im Jahr 1975 mit Ausnahme von Bayern und Nordrhein-Westfalen in allen Bundesländern in erheblichem Maß der Fall sein wird — außerhalb der Schulferien liegen, um die Schwierigkeiten für den gemeinsamen Jahresurlaub der Familien der in der Justiz tätigen Personen — Richtern, Rechtsanwälten, Justizbeamten — zu vermeiden?
Nach § 199 GVG dauern die Gerichtsferien vom 15. Juli bis zum 15. September. Durch die seit einigen Jahren eingeführte Neuregelung der Sommerschulferien liegen die Schulferien in einigen Ländern teilweise außerhalb der Gerichtsferien. Allerdings gilt dies immer nur für einzelne Jahre, da sich Beginn und Ende der Schulferien im Rahmen der langfristigen Sommerferienregelung von Jahr zu Jahr verschieben.
Die mit der neuen Sommerferienregelung bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, daß durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien Schwierigkeiten größeren Ausmaßes bisher nicht entstanden sind. Durch sorgfältige Urlaubsplanungen und verständnisvolle Abstimmung der Termine mit der Anwaltschaft konnten Komplikationen weitgehend vermieden oder überwunden werden. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, daß Personen, die in der Rechtspflege tätig sind, durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien in einzelnen Jahren in ihrer Dispositionsfreiheit für ihren Urlaub beschränkt sein können.
Die Bundesregierung ist daher bemüht, auf eine baldige Änderung der bestehenden Vorschriften hin-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11089*
zuwirken, die auch eine befriedigende Regelung für die Familien der in der Rechtspflege tätigen Personen ermöglicht. Es werden allerdings in den Kreisen der Betroffenen noch unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie diese Regelung im einzelnen ausgestaltet werden sollte.
Gegenwärtig beschäftigt sich die Kommission für das Zivilprozeßrecht mit dieser Problematik. Das Ergebnis der Beratungen soll zunächst abgewartet werden. Die Bundesregierung wird dann weiter prüfen, welche Maßnahmen zur Änderung der Vorschriften über die Gerichtsferien notwendig sind.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger
(CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen A 60 und 61) :
Treffen Pressemeldungen zu, daß der derzeitige Regierungsrat im Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz, Hans-Christoph Toelle, bei seiner Vernehmung durch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamts im September 1974 zu Protokoll gegeben hat, der persönliche Referent des damaligen Bundeskanzlers Brandt, Günter Guillaume, habe vor dem konstruktiven Mißtrauensvotum im April 1972 ihm „mit Bestimmtheit" erklärt, der Bundeskanzler verfüge über Mittel, die trotz des Übertritts von Abgeordneten zur CDU/CSU das Überleben der Koalitionsregierung ermöglichten, da bei der Union Abgeordnete bestechlich seien und „der Ehmke das schon machen" werde, und muß bei der Echtheit dieser Aussage nicht der Schluß gezogen werden, daß die Regierung Brandt damals nur durch Korruption im Amt geblieben ist?
Muß, falls die Presseinformation sich als richtig erweist, aus der Erklärung von Regierungsrat Toelle gegenüber einem Pressevertreter, Guillaume habe mit der Bemerkung, der Bundeskanzler verfüge über die entsprechenden Mittel, zweifelsfrei finanzielle Mittel gemeint, nicht der Schluß gezogen werden, daß entgegen der Aussage des damaligen Kanzleramtsministers Ehmke vor dem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages die dem Reptilienfonds entnommenen 50 000 DM für andere Zwecke als zur Abdeckung von Forderungen verwendet worden sind, zumal nach der angeblichen Aussage Guillaumes die Bundesregierung mit einer Abwahl des Bundeskanzlers gar nicht gerechnet hat?
Ihre Fragen beziehen sich auf ein vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführtes Ermittlungsverfahren, dessen Erkenntnisse den Geheimhaltungsgrad „VS-geheim" tragen. Sie werden verstehen, daß an dieser Stelle eine Antwort auf Ihre Fragen nicht gegeben werden kann.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 62) :
Hält es die Bundesregierung, insbesondere unter Berücksichtigung der seit dem 1. Januar 1975 bestehenden Rechtslage im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität, für zweckmäßig, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten?
Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß dem Amt des Amtsanwalts innerhalb der Strafrechtspflege ein erheblicher Stellenwert zukommt. Die Reformen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts haben hieran nichts geändert; sie geben insbesondere keine Veranlassung, in Überlegungen darüber einzutreten, ob es zweckmäßig sei, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten. Der Katalog der Strafsachen, die den Amtsanwälten zur Bearbeitung übertragen werden können, ist in der von den Landesjustizverwaltungen im wesentlichen bundeseinheitlich erlassenen Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft geregelt. Das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts, das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und das Erste Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts erfordern lediglich eine Anpassung des Katalogs an die veränderte Rechtslage. Diese Anpassung wird gegenwärtig von den Landesjustizverwaltungen unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Justiz vorbereitet. Zu einer Schmälerung des bisher von den Amtsanwälten wahrgenommenen Funktionsbereichs wird sie nicht führen.
Eine Neuordnung des Rechts der Amtsanwälte muß im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Reformen im Justiz- und Hochschulbereich gesehen werden.
Die künftige Stellung des Amtsanwalts in der Strafrechtspflege kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festgelegt werden. Die Bundesregierung prüft jedoch im engen Kontakt mit den Ländern, in welchem Umfang Neuregelungen im Bereich des Amtsrechts der Amtsanwälte schon jetzt möglich oder angezeigt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 66) :
Ist die Bundesregierung nach einem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche mit der Film- und Fernsehjournalistin Helke Sander der Meinung, daß das verabschiedete Zeugnisverweigerungsrecht eine Lücke enthält, und (gegebenenfalls) wie gedenkt sie diese Lücke zu schließen?
Aus dem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche, bei dem Filmmaterial einer Film- und Fernsehjournalistin beschagnahmt wurde, kann nicht gefolgert werden, daß das vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 1975 verabschiedete Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk eine Lücke enthält. Dieses Gesetz räumt ein Zeugnisverweigerungsrecht und ein korrespondierendes Beschlagnahmeverbot nur für Personen ein, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. Das Beschlagnahmeverbot wird sich ferner nicht auf Fotos und Filme erstrecken, die von Presse und Rundfunk selbst hergestellt worden sind. Die Problematik, die in diesen Einschränkungen liegen kann, ist bei den Beratungen des Gesetzes gesehen worden. Die Befreiung von der allgemeinen Aussageverpflichtung und von der Beschlagnahme zu Beweiszwecken schützt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten.