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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Inhalt: Hinweis betr. Schärfen und persönliche Beleidigungen Frau Renger, Präsident 10961 A Klarstellung betr. Beschlußfassung zum Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 10961 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 10961 B Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages Frau Renger, Präsident 10961 D Ergebnis 10965 A Berkhan (SPD) (Annahme der Wahl) 10965 B Mandatsniederlegung des Abg. Berkhan 10965 B Eidesleistung des Wehrbeauftragten des Bundestages 10965 C Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltplans für das Haushaltsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975) — Drucksachen 7/2440, 7/2525, 7/2830 —, Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 7/3141 — . . 10962 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 7/3142 — Wohlrabe (CDU/CSU) 10962 C Scheu (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 10964 B Dr. Schweitzer (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 10965 A Einzelplan 03 Bundesrat — Drucksache 7/3143 — . 10966 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 7/3144 — Strauß (CDU/CSU) . 10966 B Kirst (FDP) . . . . .. 10977 B Dr. Ehrenberg (SPD) . . . . . . 10985 C Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . 10997 A Schmidt (Wattenscheidt) (SPD) . . . 11006 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 11009 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 11020 A Dr. Bangemann (FDP) . . . . . . 11029 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Wehner (SPD) . . 11037 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU). 11043 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 11048 A Dr. Dübber (SPD) 11052 B Esters (SPD) . . . . . . . . 11053 A Namentliche Abstimmung . . . 11055 D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 7/3145 — Picard (CDU/CSU) 11057 D Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 11060 B Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksache 7/3146 — in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksache 7/3166 —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 11063 B Walther (SPD) 11067 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 11069 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 11072 D Hofmann (SPD) 11076 C Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . . 11079 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz — Drucksache 7/3147 — Simon (SPD) 11080 D Nächste Sitzung 11081 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11083* A Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages teilgenommen haben . . 11083* C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) gem. § 59 GO 11087* B Anlage 4 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Befolgung der ZDV 12/1 über politische Bildung in allen Einheiten der Bundeswehr 11088* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 —des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Auseinanderfallen von Gerichtsferien und Schulferien 11088* C Anlage 6 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Aussagen von RR Toelle bei seiner Vernehmung durch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes betreffend Erklärung Guillaumes vor dem Mißtrauensvotum im April 1972 11089* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Laufbahnweg des Amtsanwalts . . . 11089* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/3365 vom 14. 3. 75 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche; Haltung der Bundesregierung zum Zeugnisverweigerungsrecht . . . 11089* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 10961 158. Sitzung Bonn, den 19. März 1975 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 21. 3. Alber ** 21.3. von Alten-Nordheim 21. 3. Dr. Barzel 21.3. Behrendt * 21. 3. Blumenfeld 21. 3. Dr. Bayerl 19. 3. Dr. Burgbacher 22. 3. Dreyer 21.3. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 3. Dr. Eyrich 20. 3. Fellermaier * 23. 3. Gewandt 19. 3. Dr. Gölter *** 22. 3. Haase (Fürth) *** 23. 3. Kater 31.5. Dr. h. c. Kiesinger 21. 3. Dr. Klepsch 20. 3. Dr. Lauritzen 2. 4. Lemmrich ** 21.3. Lenzer *** 22. 3. Dr. Müller (München) *'* 22. 3. Frau Dr. Orth * 19. 3. Pieroth 21.3. Richter *** 22. 3. Frau Dr. Riedel-Martiny 21. 3. Roser 21.3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 21. 3. Schirmer 21. 3. Schmidt (Kempten) *** 23. 3. Schmidt (München) * 21. 3. Schmidt (Wattenscheid) 21. 3. Dr. Schwencke *** 22. 3. Seibert 21. 3. Spranger 20. 3. Frau Stommel 6. 4. Todenhöfer 22. 3. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3. Dr. Waigel 21.3. Walkhoff * 21. 3. Frau Dr. Walz * 20. 3. Dr. Wendig 21. 3. Frau Dr. Wex 19. 3. Baron von Wrangel 19. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten teilgenommen haben Dr. Abelein Dr. Achenbach Adams Ahlers Dr. Ahrens Dr. Aigner Alber Dr. Althammer Amling Anbuhl Dr. Apel Arendt (Wattenscheid) Dr. Arndt (Hamburg) Dr. Artzinger Augstein Baack Bäuerle Bahr Baier Dr. Bangemann Barche Dr. Bardens Batz Dr. Becher (Pullach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Becker (Nienberge) Dr. Beermann Behrendt Frau Benedix Benz Frau Berger (Berlin) Berger Bewerunge Biechele Biehle Biermann Dr. von Bismarck Blank Dr. Blüm von Bockelberg Dr. Böger Böhm (Melsungen) Dr. Böhme (Freiburg) Börner Frau von Bothmer Brandt Brandt (Grolsheim) Braun Bredl Breidbach Bremm Brück Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Bühling 11084* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Dr. von Billow Burger Buschfort Dr. Bußmann Carstens (Emstek) Dr. Carstens (Fehmarn) Christ Collet Conradi Coppik Dr. Corterier Dr. Czaja Frau Däubler-Gmelin Damm van Delden Dr. von Dohnanyi Dr. Dollinger Dr. Dregger Dr. Dübber Dürr Eckerland Egert Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eigen Frau Eilers (Bielefeld) Eilers (Wilhelmshaven) Dr. Emmerlich Dr. Enders Engelhard Engelsberger Engholm Dr. Eppler Ernesti Ertl Esters Dr. Evers Ewen Ey Dr. Farthmann Fellermaier Fiebig Freiherr von Fircks Dr. Fischer Flämig Frau Dr. Focke Franke (Hannover) Franke (Osnabrück) Dr. Franz Frehsee Friedrich Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Funcke Gallus Gansel Geiger Geisenhofer Geldner Genscher Gerlach (Emsland) Gerlach (Obernau) Gerster (Mainz) Gerstl (Passau) Gertzen Dr. Geßner Gierenstein Glombig Dr. Glotz Gnädinger Dr. Götz Graaff Dr. Gradl Grobecker Grüner Frau Grützmann Dr. Gruhl Grunenberg Dr. Haack Haar Haase (Fürth) Haase (Kassel) Haase (Kellinghusen) Dr. Häfele Haehser Dr. Haenschke Härzschel Halfmeier Dr. Hammans Handlos Hansen von Hassel Hauck Dr. Hauff Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach) Henke Herold Heyen Dr. Hirsch Höcherl Hölscher Hösl Hoffie Hofmann Dr. Holtz Hoppe Horn Dr. Hornhues Horstmeier Frau Huber Frau Hürland Huonker Dr. Hupka Hussing Immer Dr. Jaeger Jäger (Wangen) Dr. Jahn (Braunschweig) Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jaschke Jaunich Dr. Jenninger Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11085* Dr. Jens Dr. Jobst Josten Jung Junghans Junker Kaffka Katzer Dr. Kempfler Kern Kiechle Kiep Kirst Dr. Klein (Göttingen) Dr. Klein (Stolberg) Dr. Kliesing Koblitz Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster Konrad Krall Krampe Dr. Kraske Kratz Dr. Kreile Dr. Kreutzmann Krockert Kroll-Schlüter Freiherr von Kühlmann-Stumm Kulawig Kunz (Berlin) Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lagershausen Lambinus Dr. Graf Lambsdorff Lampersbach Lange Lattmann Dr. Lauritzen Lautenschlager Leber Leicht Lemp Lenders Frau Dr. Lepsius Link Löbbert Löffler Löher Logemann Dr. Lohmar Dr. Luda Lücker Frau Lüdemann Lutz Mahne Dr. Dr. h. c. Maihofer Marquardt Marschall Dr. Marx Matthöfer Mattick Maucher Frau Meermann Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Memmel Dr. Mende Dr. Mertes (Gerolstein) Mertes (Stuttgart) Metzger Mick Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Mischnick Möhring Möllemann Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Möller (Lübeck) Moersch Müller (Bayreuth) Müller (Berlin) Müller (Mülheim) Müller (Nordenham) Müller (Remscheid) Müller (Schweinfurt) Dr. Müller-Emmert Mursch (Soltau-Harburg) Nagel Dr. Narjes Neumann Frau Dr. Neumeister Niegel Nordlohne Dr.-Ing. Oetting Offergeld Dr.Ing. Oldenstädt Ollesch Opitz Orgaß Frau Dr. Orth Freiherr Ostman von der Leye Pawelczyk Peiter Dr. Penner Pensky Peter Pfeffermann Pfeifer Picard Frau Pieser Pohlmann Polkehn Porzner Dr. Prassler Dr. Probst Rainer Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Ravens Rawe Reddemann Frau Dr. Rehlen 11086* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 Reiser Frau Renger Reuschenbach Richter Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München) Dr. Ritgen Dr. Ritz Röhner Rohde Rollmann Rommerskirchen Ronneburger Rosenthal Russe Sander Sauer (Salzgitter) Sauter (Epfendorf) Saxowski Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier) Dr. Schäfer (Tübingen) Dr. Schäuble Scheffler Dr. Schellenberg Scheu Frau Schimschok Schinzel Schirmer Schlaga Frau Schlei Frau Schleicher Schluckebier Schmidhuber Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf) Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler) Dr. Schmitt-Vockenhausen Schmitz (Baesweiler) Schmöle Dr. Schmude Dr. Schneider Dr. Schöfberger von Schoeler Schonhofen Schreiber Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Luneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Frau Schuchardt Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna) Dr. Schulze-Vorberg Schwabe Schwedler Dr. Schweitzer Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Dr. Schwörer Seefeld Seibert Seiters Sick Sieglerschmidt Simon Simpfendörfer Solke Dr. Sperling Spilker Spillecke Spitzmüller Springorum Dr. Sprung Stahl (Kempen) Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Graf Stauffenberg Dr. Stavenhagen Frau Steinhauer Dr. Stienen Straßmeir Strauß Stücklen Suck Sund Susset de Terra Thürk Tietjen Tillmann Frau Dr. Timm Tönjes Frau Tübler Urbaniak Vahlberg Vehar Frau Verhülsdonk Vit Vogel (Ennepetal) Dr. Vogel (München) Vogelsang Vogt Dr. Vohrer Volmer Dr. Waffenschmidt Dr. Wagner (Trier) Walkhoff Waltemathe Walther Frau Dr. Walz Dr. Warnke Wawrzik Weber (Heidelberg) Dr. Weber (Köln) Wehner Dr. Freiherr von Weizsäcker Wende Wendt Werner Dr. Wernitz Westphal Wiefel Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11087* Wilhelm Frau Will-Feld Wimmer Windelen Wischnewski Wissebach Dr. de With Dr. Wittmann (München) Wittmann (Straubing) Dr. Wörner Wohlrabe Frau Dr. Wolf Wolf Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Wrede Würtz Wüster Dr. Wulff Wurbs Wurche Wuttke Zander Zebisch Dr. Zeitel Zeitler Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Zoglmann Zywietz Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schweizer (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung Nur unter Hintenanstellung erheblicher Bedenken sehe ich mich imstande, dem Einzelplan 02 in diesem Jahr meine Zustimmung zu geben, weil ich meine, daß es dem Prestige des Deutschen Bundestages und damit unserer parlamentarischen Demokratie überhaupt dienlicher gewesen wäre, bei dieser einzigen sich in einem Haushaltsjahr bietenden Möglichkeit einmal mehr die eigene Arbeitsweise vor der Öffentlichkeit auch selbstkritisch zu analysieren. Lediglich mit Rücksicht auf unser aller in diesem Jahr unvermeidliches Umdisponieren im Hinblick auf die gesamte Haushaltsdebatte und nicht in Honorierung diesbezüglicher Wünsche des Ältestenrates, herangetragen an mich durch parlamentarische Geschäftsführer, verzichte ich auf einen Debattenbeitrag zum Fragenkomplex. Ich weiß mich vor allem mit der Frau Präsidentin, aber auch mit anderen Mitgliedern des Präsidiums und des Ältestenrates sowie mit vielen Kolleginnen und Kollegen und nicht zuletzt auch mit kritischen Beobachtern aus der Publizistik und der allgemeinen Öffentlichkeit darin einig, daß erneute Anläufe zur Verbesserung unserer parlamentarischen Arbeitsweise und unseres parlamentarischen Stils dringend geboten sind. Ich sage „erneute Anläufe", weil ich mir von meiner bald 25jährigen Beobachtung „vor Ort", aber auch nach der Lektüre der einschlägigen sehr ergiebigen früheren Bundestagsprotokolle bewußt bin, daß von diesem Rednerpult aus immer wieder vieles moniert und dann auch manches verbessert worden ist. Ich erwarte dennoch vom Ältestenrat, den ich in dieser Sache schon angeschrieben hatte, daß er zusammen mit anderen zuständigen Gremien neue Vorschläge zur Abhilfe einiger immer wieder zutage tretender Mängel unterbreitet, auf die insbesondere auch die Bundestagspräsidentin selber mit der ihrem zweithöchsten! Staatsamt gebotenen Zurückhaltung hingewiesen hat. Aus aktuellstem Anlaß rege ich 1. an zu prüfen, ob nicht — notfalls auf dem Wege einer Änderung sowohl des Grundgesetzes als auch unserer Geschäftsordnung — das jederzeitige und zeitlich unbegrenzte Rederecht des Bundesrates einer Revision unterzogen werden muß. Gerade die letzte große Plenardebatte hat gezeigt, daß durch eine übermäßige Beteiligung der Bundesratsvertreter, von denen zumindest einer als Vorsitzender einer Partei stark parteipolitisch motiviert gewesen zu sein schien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rechten, in diesem Falle in ihren eigenen Redemöglichkeiten, beeinträchtigt werden können. 2. Auch auf diese Weise kann meines Erachtens die häufig beklagte Präsenz an wichtigen Plenartagen künftig noch weiter beeinträchtigt werden. Wir müssen wieder dahin kommen, daß bei der Behandlung großer Grundsatzthemen (z. B. zur Lage der Nation) oder auch aus anderem ernsten Anlaß (z. B. einer besonders herausgehobenen Traueransprache der Bundestagspräsidentin) ein Maximum an Präsenz gewährleistet ist. Nicht nur e i n Fraktionsvorsitzender sollte im übrigen in diesem Zusammenhang mit bestem persönlichen Beispiel vorangehen. Eine oft zumindest nach außen hin unglückliche Präsenz kann m. E. in den Augen der Öffentlichkeit auch nicht durch den ebenfalls berechtigten Hinweis wettgemacht werden, daß die Abgeordneten dieses Hauses mehr als überlastet sind und ihren entscheidenden Beitrag zur Parlamentsarbeit in den Ausschüssen leisten. Es würde einer noch stärkeren Verlebendigung solcher Generaldebatten, einer noch größeren Vielfalt dort bekundeter Meinungen und damit eben einem gesteigerten Interesse an Präsenz dienlich sein, wenn u. a. mit Ausnahme einer ersten Runde die Standardredezeit von 15 Minuten tatsächlich nicht überschritten wird. Vom Rundenprinzip könnte danach bei solchen Anlässen zugunsten einer noch flexibleren Handhabung der Geschäftsordnung durch das Präsidium abgegangen werden. Bei der Verabschiedung von normalen Gesetzen sollte es in einer strikten Zusammenlegung von 2. und 3. Lesung in der Regel nach Erklärungen der Berichterstatter nur noch eine Runde geben. Beschränkt wieder eingeführt werden könnten auch Reden zu Protokoll — zumindest in Kurzfassungen, unabhängig von den jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten der Geschäftsordnung. 11088* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 3. Bei der Aufstellung des Einzelplans 02 im nächsten Haushalt sollte auf eine noch bessere Aufschlüsselung einzelner Etatposten und damit auf noch mehr Transparenz geachtet werden. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang angesichts der angespannten Haushaltslage in diesem Jahr eine möglichst sparsame Inanspruchnahme der verschiedenen Titel für Dienstreisen ins Ausland, die als solche natürlich auch künftig geboten sind, damit Abgeordnete ihrem verfassungsmäßigen Auftrag in vielen Fällen noch besser nachkommen können. 4. Das häufige Parlieren von Mitgliedern des Bundestages in Gruppen — besonders wenn es im vordersten Drittel des Plenarsaales stattfindet — verletzt m. E. ebenso die Würde des Hauses wie das Lesen von großformatigen Zeitungen selbst in den vordersten Reihen. Für Zehntausende von Besuchern und Fernsehzuschauern fällt der Deutsche Bundestag in dieser Beziehung gegenüber dem Bundesrat ganz erheblich ab. Das Präsidium sollte daher gebeten werden, künftig ohne Ansehen der Person, insbesondere Teilnehmer an Gruppengesprächen namentlich — und damit für das Protokoll — anzusprechen bzw. diese auffordern, solche und andere, oft gewiß unvermeidliche Unterhaltungen, die über eine „Flüstertonstärke" hinausgehen, in die Lobby zu verlegen. Ich schließe in der Hoffnung, daß meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag diese Hinweise so aufnehmen werden, wie sie gemeint waren, d. h. aus unser aller gemeinsamen Sorge um unser aller gemeinsame Aufgabe. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 1) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die ZDv 12/1 über politische Bildung in der Bundeswehr in allen Einheiten in ausreichendem Maß befolgt wird? Die Zentrale Dienstvorschrift 12/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr" wurde am 29. Januar 1973 erlassen und bis Mitte 1973 mit insgesamt 22 000 Exemplaren (gleiche Auflagenhöhe wie die ZDv 10/1 „Hilfen für die Innere Führung") in der Truppe verteilt. Sie ist damit in allen Verbänden und Einheiten mehrfach vorhanden. Wie jede andere Vorschrift ist auch die ZDv 12/1 ein Befehl, der für jeden Soldaten, als Ausbildungsvorschrift speziell für die Einheitsführer, zu beachten ist. Zusätzlich ist die ZDv 12/1 in die Ausbildungsprogramme der Teilstreitkräfte übernommen worden. So entspricht z. B. der Ausbildungshinweis 47/4 des Heeres „Politische Bildung" sowohl in den inhaltlichen als auch in den zeitlichen Forderungen genau der ZDv 12/1. Die Großverbände, Verbände und Einheiten setzen diese Ausbildungsforderungen in ihre Ausbildungsweisungen bzw. Ausbildungspläne um. Eine Kontrolle der Durchführung erfolgt im Rahmen der Dienstaufsicht, speziell bei Besichtigungen der Grund- und Vollausbildung. Die Qualität der Ausbildung auf diesem Gebiet hängt wie jede andere Ausbildung von den Fähigkeiten der Ausbilder ab. Um diese zu verbessern, sind an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung Lehrgänge „Politische Bildung" für Offiziere und Unteroffiziere eingerichtet worden, die die normale Ausbildung ergänzen. Eine zusätzliche Kontrolle gerade auf diesem Gebiet erfolgt durch die Truppenbesuche des Beauftragten für Erziehung und Bildung (BEB) beim Generalinspekteur. Der Beirat für Fragen der Inneren Führung beim BMVg führt zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium eine Wirkungsanalyse über die politische Bildung in den Streitkräften durch, um wissenschaftlich fundierte Aussagen über deren Effektivität und Anregungen für eine weitere Verbesserung zu geben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Frage A 50) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 199 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzubereiten, die verhindert, daß die Gerichtsferien -- wie dies im Jahr 1975 mit Ausnahme von Bayern und Nordrhein-Westfalen in allen Bundesländern in erheblichem Maß der Fall sein wird — außerhalb der Schulferien liegen, um die Schwierigkeiten für den gemeinsamen Jahresurlaub der Familien der in der Justiz tätigen Personen — Richtern, Rechtsanwälten, Justizbeamten — zu vermeiden? Nach § 199 GVG dauern die Gerichtsferien vom 15. Juli bis zum 15. September. Durch die seit einigen Jahren eingeführte Neuregelung der Sommerschulferien liegen die Schulferien in einigen Ländern teilweise außerhalb der Gerichtsferien. Allerdings gilt dies immer nur für einzelne Jahre, da sich Beginn und Ende der Schulferien im Rahmen der langfristigen Sommerferienregelung von Jahr zu Jahr verschieben. Die mit der neuen Sommerferienregelung bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, daß durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien Schwierigkeiten größeren Ausmaßes bisher nicht entstanden sind. Durch sorgfältige Urlaubsplanungen und verständnisvolle Abstimmung der Termine mit der Anwaltschaft konnten Komplikationen weitgehend vermieden oder überwunden werden. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, daß Personen, die in der Rechtspflege tätig sind, durch die teilweise Überschneidung von Sommerschulferien und Gerichtsferien in einzelnen Jahren in ihrer Dispositionsfreiheit für ihren Urlaub beschränkt sein können. Die Bundesregierung ist daher bemüht, auf eine baldige Änderung der bestehenden Vorschriften hin- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1975 11089* zuwirken, die auch eine befriedigende Regelung für die Familien der in der Rechtspflege tätigen Personen ermöglicht. Es werden allerdings in den Kreisen der Betroffenen noch unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie diese Regelung im einzelnen ausgestaltet werden sollte. Gegenwärtig beschäftigt sich die Kommission für das Zivilprozeßrecht mit dieser Problematik. Das Ergebnis der Beratungen soll zunächst abgewartet werden. Die Bundesregierung wird dann weiter prüfen, welche Maßnahmen zur Änderung der Vorschriften über die Gerichtsferien notwendig sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3365 Fragen A 60 und 61) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der derzeitige Regierungsrat im Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz, Hans-Christoph Toelle, bei seiner Vernehmung durch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamts im September 1974 zu Protokoll gegeben hat, der persönliche Referent des damaligen Bundeskanzlers Brandt, Günter Guillaume, habe vor dem konstruktiven Mißtrauensvotum im April 1972 ihm „mit Bestimmtheit" erklärt, der Bundeskanzler verfüge über Mittel, die trotz des Übertritts von Abgeordneten zur CDU/CSU das Überleben der Koalitionsregierung ermöglichten, da bei der Union Abgeordnete bestechlich seien und „der Ehmke das schon machen" werde, und muß bei der Echtheit dieser Aussage nicht der Schluß gezogen werden, daß die Regierung Brandt damals nur durch Korruption im Amt geblieben ist? Muß, falls die Presseinformation sich als richtig erweist, aus der Erklärung von Regierungsrat Toelle gegenüber einem Pressevertreter, Guillaume habe mit der Bemerkung, der Bundeskanzler verfüge über die entsprechenden Mittel, zweifelsfrei finanzielle Mittel gemeint, nicht der Schluß gezogen werden, daß entgegen der Aussage des damaligen Kanzleramtsministers Ehmke vor dem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages die dem Reptilienfonds entnommenen 50 000 DM für andere Zwecke als zur Abdeckung von Forderungen verwendet worden sind, zumal nach der angeblichen Aussage Guillaumes die Bundesregierung mit einer Abwahl des Bundeskanzlers gar nicht gerechnet hat? Ihre Fragen beziehen sich auf ein vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführtes Ermittlungsverfahren, dessen Erkenntnisse den Geheimhaltungsgrad „VS-geheim" tragen. Sie werden verstehen, daß an dieser Stelle eine Antwort auf Ihre Fragen nicht gegeben werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 62) : Hält es die Bundesregierung, insbesondere unter Berücksichtigung der seit dem 1. Januar 1975 bestehenden Rechtslage im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität, für zweckmäßig, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten? Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß dem Amt des Amtsanwalts innerhalb der Strafrechtspflege ein erheblicher Stellenwert zukommt. Die Reformen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts haben hieran nichts geändert; sie geben insbesondere keine Veranlassung, in Überlegungen darüber einzutreten, ob es zweckmäßig sei, den Laufbahnweg des Amtsanwalts beizubehalten. Der Katalog der Strafsachen, die den Amtsanwälten zur Bearbeitung übertragen werden können, ist in der von den Landesjustizverwaltungen im wesentlichen bundeseinheitlich erlassenen Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft geregelt. Das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts, das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und das Erste Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts erfordern lediglich eine Anpassung des Katalogs an die veränderte Rechtslage. Diese Anpassung wird gegenwärtig von den Landesjustizverwaltungen unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Justiz vorbereitet. Zu einer Schmälerung des bisher von den Amtsanwälten wahrgenommenen Funktionsbereichs wird sie nicht führen. Eine Neuordnung des Rechts der Amtsanwälte muß im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Reformen im Justiz- und Hochschulbereich gesehen werden. Die künftige Stellung des Amtsanwalts in der Strafrechtspflege kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht endgültig festgelegt werden. Die Bundesregierung prüft jedoch im engen Kontakt mit den Ländern, in welchem Umfang Neuregelungen im Bereich des Amtsrechts der Amtsanwälte schon jetzt möglich oder angezeigt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/3365 Frage A 66) : Ist die Bundesregierung nach einem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche mit der Film- und Fernsehjournalistin Helke Sander der Meinung, daß das verabschiedete Zeugnisverweigerungsrecht eine Lücke enthält, und (gegebenenfalls) wie gedenkt sie diese Lücke zu schließen? Aus dem Vorfall vor der Berliner Gedächtniskirche, bei dem Filmmaterial einer Film- und Fernsehjournalistin beschagnahmt wurde, kann nicht gefolgert werden, daß das vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 1975 verabschiedete Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk eine Lücke enthält. Dieses Gesetz räumt ein Zeugnisverweigerungsrecht und ein korrespondierendes Beschlagnahmeverbot nur für Personen ein, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben. Das Beschlagnahmeverbot wird sich ferner nicht auf Fotos und Filme erstrecken, die von Presse und Rundfunk selbst hergestellt worden sind. Die Problematik, die in diesen Einschränkungen liegen kann, ist bei den Beratungen des Gesetzes gesehen worden. Die Befreiung von der allgemeinen Aussageverpflichtung und von der Beschlagnahme zu Beweiszwecken schützt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte eine Bemerkung. Dem Protokoll der Sitzung des vergangenen Donnerstag entnehme ich, daß im Zusammenhang mit der Rede des Abgeordneten Wehner Zwischenrufe erfolgt sind, die, hätte ich sie gleich gehört und den Zwischenrufer feststellen können, zu Ordnungsrufen hätten führen müssen. Im Interesse eines guten Verlaufs der Debatte bitte ich alle Mitglieder des Hauses sehr herzlich, unerträgliche Schärfen und persönliche Beleidigungen zu vermeiden, die die Würde des Hauses verletzen und, wie zahlreiche Briefe beweisen, auf Ablehnung in der Bevölkerung stoßen.

    (Beifall)

    Meine Damen und Herren, eine weitere Mitteilung. Bei der zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern am 27. Februar 1975 hat der Berichterstatter mehrere Berichtigungen vorgetragen, u. a. in Art. VIII § 8 in der 5. Zeile des Absatzes 2 a — Drucksache 7/3213 — die Worte „als Gruppenleiter" zu streichen. Das Haus hat das Gesetz mit den Berichtigungen verabschiedet. Bei der Erstellung und Überprüfung der Gesetzesfassung für die Zuleitung an den Bundesrat ist festgestellt worden, daß die beschlossene Streichung nicht erforderlich war, da der Ausschußantrag — Drucksache 7/3213 — bereits die fehlerfreie Fassung enthielt.
    Der Herr Vorsitzende des Innenausschusses hat mir mit Schreiben vom 14. März 1975 diesen Sachverhalt bestätigt. Das Haus ist, wie ich annehme, damit einverstanden, daß ich eine entsprechende Berichtigung der Gesetzesfassung veranlasse. — Kein Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Für den Abgeordneten Dr. Eyrich, der auf sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Richterwahlausschuß verzichtet hat, rückt gemäß § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes der Abgeordnete Dr. Kempfler aus der Reihe der nicht mehr Gewählten als stellvertretendes Mitglied des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) im Richterwahlausschuß nach.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 17. März 1975 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem
    Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gölter, Pfeifer, Dr. Waigel, Dr. Probst, Frau Benedix, Dr. Fuchs, Dr. Schäuble, Dr. Hornhues, Dr. Wagner (Trier), Gerster (Mainz), Dr. Blüm, von Bokkelberg und der Fraktion der CDU/CSU betr. Feststellung grundlegender Mängel an der Arbeitsweise des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung durch den Bundesrechnungshof — Drucksache 7/2985 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/3383 verteilt.
    Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 12. März 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
    Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge angewandt werden
    — Drucksache 7/2951 —
    Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden
    — Drucksache 7/3098 —
    Verordnung (Euratom) Nr. 3096/74 des Rates vom 3. Dezember 1974 zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Anlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 1975 beschlossen, zu den nachfolgenden Gesetzen einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
    Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970)

    Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes
    Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/3374 verteilt.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. März 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
    Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie (73 /241 /EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für zur Ernährung bestimmte Kakao- und Schokoladeerzeugnisse
    — Drucksache 7/3041 —
    Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr den Punkt II der Tagesordnung auf:
    Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages
    Ich muß leider noch einmal die Prozedur wiederholen. Nach § 13 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten vom 26. Juni 1957 in Verbindung mit § 116 a der Geschäftsordnung wählt der Bundestag den Wehrbeauftragten in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Stimmberechtigt sind bei dieser Wahl alle Mitglieder des Hauses. Eine Aussprache findet nicht statt. Es können deshalb nur Wahlvorschläge gemacht werden.



    Präsident Frau Renger
    Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei hat mit Schreiben vom 14. März 1975 den Abgeordneten Karl Wilhelm Berkhan benannt.
    Werden aus dem Hause noch weitere Wahlvorschläge gemacht? — Das ist nicht der Fall. Damit liegt dem Hause nur ein Wahlvorschlag vor.
    Ich habe festgestellt, daß der Vorgeschlagene die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten erfüllt.
    Nach § 54 a unserer Geschäftsordnung werden die amtlichen Stimmzettel nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlzelle ausgegeben.
    Zur Wahl steht nur der vorgeschlagene Kandidat. Auf dem Stimmzettel ist entweder der Kreis mit „Ja" oder der Kreis mit „Nein" anzukreuzen. Wer sich der Stimme enthalten will, gebe den Stimmzettel unverändert ab. I
    Die Verwendung anderer als der hier ausgegebenen amtlichen Stimmzettel macht die Stimme unweigerlich ungültig. Das gleiche gilt, wenn ein Stimmzettel den Namen eines nicht vorgeschlagenen Kandidaten oder sonstige Zusätze enthält.
    Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß Sie den Stimmzettel in der Wahlzelle in den Wahlumschlag legen müssen, und darum bitten, die Wahlumschläge nicht zuzukleben. Wer den Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle kennzeichnet oder in den Wahlumschlag legt, muß zurückgewiesen werden. Er verliert allerdings nicht das Recht, seine Stimmabgabe vorschriftsmäßig zu wiederholen.
    Meine Damen und Herren, ich eröffne hiermit die Wahl und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Wegen der gleich stattfindenden Kabinettsitzung bitte ich, zuerst die Namen derjenigen Mitglieder des Hauses aufzurufen, die daran teilnahmen.
    Meine Damen und Herren, ich frage, ob ein Mitglied des Hauses seinen Stimmzettel noch nicht abgegeben hat. — Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahl und bitte die Damen und Herren Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir werden in der Zwischenzeit mit der Beratung der Einzelpläne des Haushaltsgesetzes 1975 beginnen.
    Ich rufe Punkt V der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975)

    — Drucksachen 7/2440, 7/2525, 7/2830 —
    Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

    Wir kommen zunächst zum
    Einzelplan 01
    Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 7/3141 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Simon
    Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort begehrt? Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
    Wer dem Einzelplan 01 in zweiter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe auf:
    Einzelplan 02
    Deutscher Bundestag
    — Drucksache 7/3142 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Wohlrabe
    Das Wort hat als Berichterstatter der Herr Abgeordnete Wohlrabe.


Rede von Jürgen Wohlrabe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aussprache zum Bundeshaushalt 1975 beginnt wie auch in den vergangenen Etatdebatten mit dem Haushalt des Deutschen Bundestages. Ich möchte hierzu, auch im Namen der Mitberichterstatter, der Herren Kollegen Dr. Bußmann und Kirst, folgende Erklärung abgeben:
Der Etat des Deutschen Bundestages, also der Einzelplan 02, umfaßt diejenigen Ausgaben, die der deutsche Steuerzahler für sein Parlament, für die Verwaltung und für die vielfachen Funktionen des Bundestages aufzubringen hat. In den letzten Wochen haben einige Presseveröffentlichungen den Eindruck zu erwecken versucht, daß wir uns scheuten, in der Öffentlichkeit über die Ausgaben unseres eigenen Hauses, des Deutschen Bundestages, zu sprechen. Es wurde uns unterstellt, daß wir uns unter dem Mantel der Verschwiegenheit von Ausschußberatungen und von Zusatzvereinbarungen stillschweigend und einvernehmlich selbst bedienten. Diese Behauptung ist falsch. Sie ist schon deshalb unrichtig, weil — wie auch in den Jahren zuvor — durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages oder durch Kollegen des Hauses auch in diesem Jahr zu den Ausgaben unseres Parlaments öffentlich gesprochen und beschlossen wurde.
Unhaltbar sind auch die Behauptungen über unvertretbar hohe Ausgabensteigerungen. So beläuft sich im Etatjahr 1975 der Betrag, den wir für den Deutschen Bundestag auszugeben haben, nunmehr auf 228 Millionen DM. Eine Zahl, die isoliert betrachtet sicherlich recht hoch ist; wenn man aber bedenkt, meine Damen und Herren, daß dahinter 518 Abgeordnete stehen, die die politische Arbeit für unser Land, für mehr als 60 Millionen Bürger zu leisten haben, und wenn man bedenkt, daß diese 228 Millionen DM bei über 60 Millionen Einwohnern nur knapp 4 DM pro Bürger für die Arbeit des Deutschen Bundestages ausmachen, so glaube ich sagen zu können, daß dies eine Summe ist, die für alle draußen im Land und auch für uns hier im Hause durchaus vertretbar ist, vertretbar auch dann, wenn man an die vielfach gestiegenen Anforderungen an



Wohlrabe
die Leistungsfähigkeit des Bundestages sowie auch die am Deutschen Bundestag nicht spurlos vorübergegangenen Kostensteigerungen denkt. Die Steigerungsrate des Gesamthaushalts beläuft sich bekanntlich auf gut 11 %; die Steigerungsrate des Etats des Deutschen Bundestages beträgt jedoch nur 4,81% gegenüber dem Vorjahresansatz.
Damit kann — und ich bitte alle Verantwortlichen und Interessierten draußen im Lande herzlich, diese Zahlen zur Kenntnis zu nehmen — von einem echten Sparhaushalt des Deutschen Bundestages gesprochen werden. Dieses Ergebnis konnte nicht zuletzt dadurch erreicht werden, daß auch in den Ausschußberatungen mit klarer Konsequenz der Rotstift angesetzt und auf diese Weise auch noch einmal rund 1,6 Millionen DM gespart werden konnten.
Lassen Sie mich zur Untermauerung dieser Feststellungen einiges über die Entwicklung der wichtigsten Ausgabepositionen kurz sagen.
Bei den Leistungen für Abgeordnete bleiben die Kostenpauschale, die Tagegeldpauschale und die Reisekostenpauschale unverändert. Auch die Kosten, die den Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen — jährlich bis zu 27 600 DM —, wurden nicht erhöht. Um sicherzustellen, daß den Mitgliedern des Hauses auch in Zukunft qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen, wurde jedoch von diesem Jahr an vorgesehen, daß der Grundbetrag und die besonderen Leistungen wie Weihnachtsgeld, Verheiratetenzuschlag, Arbeitgeberanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sich um den gleichen Prozentsatz erhöhen, um den die Vergütungen der Angestellten im Bundesdienst durch Tarifverträge durchschnittlich erhöht werden.
Ähnlich sparsam wurde im Personalbereich vorgegangen — einem Sorgenkind aller öffentlichen Verwaltungen, wie wir wissen. Der Stellenplan des Einzelplans 02 für das Jahr 1975 weist 14 Stellen — Beamten- und Angestelltenstellen — weniger aus als 1974. Es handelt sich hierbei um 8 Beamten- und 6 Angestelltenstellen, darunter auch aus dem höheren Dienst.
Wir alle wissen, wie schwierig die Frage einer schnellen und erfolgreichen ärztlichen Betreuung im Deutschen Bundestag zu regeln war. Uns schien es erforderlich, nicht nur für die 518 Mitglieder des Deutschen Bundestages, sondern vor allem auch für unsere Mitarbeiter eine bessere Regelung zu erreichen. Deshalb hat der Haushaltsausschuß erstmalig den bisher auf Honorarbasis beschäftigten Vertragsarzt durch eine eigene Planstelle im Etat verankert. Wir versprechen uns davon, insbesondere in Notfällen, eine wesentliche Verbesserung der ärztlichen Betreuung.
Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben wurden entsprechend dem Beschluß des Haushaltsausschusses auch beim Deutschen Bundestag Titel für Geschäftsbedarf, Bücher und Zeitschriften auf den Vorjahresansatz festgesetzt. Dies gilt auch für die Parlamentsdrucksachen, die Haltung von Dienstfahrzeugen, die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume in Bonn und in Berlin sowie für
Reisekostenvergütungen bei Dienstreisen ins In- und Ausland.
Der in der letzten Zeit in die öffentliche Diskussion gekommene Ansatz für Post- und Fernmeldegebühren ist trotz ständig steigender Gebührensätze nur um 100 000 DM erhöht worden, und zwar für Abgeordnete und Mitarbeiter. Dies zwingt uns alle zu großer und äußerster Sparsamkeit.
Die Ansätze für die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages blieben im wesentlichen unverändert. Zum Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gehören nicht nur die Publikationen des Hauses, sondern vor allem auch die Besucherbetreuung hier im Bundestag und im Reichstagsgebäude in Berlin. Bereits vor knapp vier Jahren wurde im Reichstag die historische Ausstellung „Fragen an die deutsche Geschichte" eröffnet. Die Ausstellung hat seit dieser Zeit ein großes Publikum aus dem In- und Ausland angesprochen. Aus Anlaß der 25-Jahr-Feier der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Ausstellung im vergangenen Jahr bis zur Gegenwart hin erweitert. Ihre Attraktivität ist dadurch weiter gestiegen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige Zahlen nennen, die den Besuch des Reichstages in Berlin zeigen: 1974 mehr als 100 000 Besucher des Reichstagsgebäudes, und mehr als 270 000 Besucher im gleichen Jahr für die Ausstellung. Wir können heute schon mit Befriedigung zum Ausdruck bringen: die organisatorische Erneuerung hat sich bewährt, das Interesse der Bürger steigt, der Reichstag ist kein Mausoleum mehr.
Problematisch ist bis heute die Raumfrage für die Abgeordneten und unsere Mitarbeiter. Durch die Anmietung des Bürohauses „Tulpenfeld" soll eine Verbesserung erzielt werden. Wir wünschen uns, daß der Ausbau dieses Gebäudes zügig vorangeht und damit die immer noch unzureichend geregelte Raumfrage der Lösung nähergebracht wird: Jeder Abgeordnete muß sein eigenes Arbeitszimmer haben und sollte sich nicht, wie es heute noch oft der Fall ist, die 15 Quadratmeter mit einem oder zwei Mitarbeitern teilen müssen. Der Haushaltsausschuß hat in diesem Zusammenhang für Umbaumaßnahmen im „Tulpenfeld" 1,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt.
Kritiker werden mit Sicherheit auf die um 8,7 % erhöhten Zuschüsse an die Fraktionen des Deutschen Bundestages eingehen. Die Zuschüsse werden nunmehr 29,3 Millionen statt bisher 26,3 Millionen DM betragen. Bedenkt man jedoch, daß allein die Steigerung der Gehälter der Fraktionsangestellten -- der größte Ausgabeposten übrigens — in diesem Jahr rund 7 % ausmachen wird und auch die übrigen Kostensteigerungen an den Fraktionen nicht spurlos vorbeigegangen sind, so ist diese maßvolle Steigerung — immerhin noch weit unter der Steigerungsrate des Gesamthaushalts — durchaus vertretbar.
Lassen Sie mich kurz noch zwei Randprobleme ansprechen, die jedoch für uns Abgeordnete nichtsdestoweniger von großer Bedeutung sind. Ich meine zum einen die Frage des immer mehr anschwellenden Stroms von Drucksachen, die sich tagtäglich über unseren Schreibtisch ergießen. Von den Kosten



Wohlrabe
einmal abgesehen, stellen sich auf diese Weise informations- und büroorganisatorische Probleme. Hier wird es sicherlich lohnen, einmal über die Möglichkeiten zur Verringerung der Drucksachenzahlen nachzudenken.
Das andere Thema, das ich gerne noch ansprechen würde, sind die nach wie vor unbefriedigend gelösten Restaurantprobleme.

(Beifall)

Morgen, meine Damen und Herren — und ich bitte einmal um Aufmerksamkeit —, wird der Ältestenrat, nachdem dem bisherigen Pächter gekündigt worden ist, über einen neuen Pächter zu befinden haben. Ich kann nur hoffen, daß die zukünftige Regelung eine bessere Lösung als die alte bringt.

(Beifall)

Zum Ende meiner Erklärung möchte ich nicht versäumen, meine Damen und Herren, auch in Ihrem Namen den Mitarbeitern in der Bundestagsverwaltung recht herzlich Dank zu sagen. Ich tue dies persönlich insbesondere bei den Mitarbeitern, die mir bei der Aufstellung dieses Einzelplanes und bei der Vorbereitung des Berichtes behilflich waren. In unser aller Namen, so glaube ich sagen zu können, bedanke ich mich bei allen, die so tüchtig für uns tätig gewesen sind, für ihre Arbeit, die sie für uns und mit uns zusammen geleistet haben. Ich hoffe, daß wir alle auch in Zukunft diese Unterstützung von den Mitarbeitern des Deutschen Bundestages erfahren werden.

(Beifall)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das ganze Haus dankt dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
    Wer dem Einzelplan 02 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
    Das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Scheu.