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    Vokabeln: 2
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 152. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Inhalt: Absetzung des Tagesordnungspunktes betr. Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages . . . . . . . . 10473 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 10473 A Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Achtzehntes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksachen 7/3065, 7/3073 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3288 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3235 — Zweite und dritte Beratung Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 10474 C, 10476 D Krampe (CDU/CSU) 10474 D Sund (SPD) 10475 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 10478 C Arendt, Bundesminister (BMA) . 10481 B Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter — Drucksache 7/1992 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3287 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/3237 — Zweite und dritte Beratung Glombig (SPD) 10482 B Geisenhofer (CDU/CSU) 10486 A Hölscher (FDP) 10487 C Burger (CDU/CSU) 10488 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 10488 C Begrüßung des Vizepräsidenten des Storting des Königsreichs Norwegen, Herrn Svenn Stray, und einer Delegation des norwegischen Parlaments 10485 D Mitteilung der Präsidentin über die Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz 10485 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 — Drucksachen 7/1906, 7/2442, 7/612 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3286 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksachen 7/3213, 7/3249 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) . . 10490 A, D, 10496 A Schäfer (Appenweier) (SPD) . . 10491 A, C, 10496 C Gerlach (Obernau) CDU/CSU) . . . 104 92 C Dr. Wendig (FDP) 10493 B Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 10495 A Abwicklung der Tagesordnung 10492 B Bericht der Kommission „Vorbeugender Geheimschutz" über die Prüfung von Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem Fall Guillaume im November 1974 sowie Auszug aus dem 2. Teil des Berichts der sogenannten Mercker-Kommission vom 24. Juli 1969 über die Lage des Bundesnachrichtendienstes vor dem Jahre 1969 — Drucksache 7/3083 — in Verbindung mit Bericht und Antrag des 2. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksachen 7/2193, 7/3246 — Dr. Hirsch (FDP) . . . . 10497 B, 10548 B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . . 10498 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 10503 B, 10583 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . 10539 B Metzger (SPD) 10554 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 10554 B Spranger (CDU/CSU) 10562 D Kirst (FDP) 10569 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10574 A Pfeffermann (CDU/CSU) 10577 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 10579 D Dr. Schmitt-Vockenhausen Vizepräsident 10582 A Reddemann (CDU/CSU) . . . 10586 A Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 10588 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 10589 C Wehner (SPD) (Bemerkung gem. § 36 GO) . . . . 10591 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 10592 B Abwicklung der Tagesordnung 10510 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/580 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3195 — Zweite und dritte Beratung Collet (SPD) 10532 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 10533 B Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/581 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 7/3252 — Zweite und dritte Beratung Hansen (SPD) . . . . . . . . . 10535 A Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 10536 B Wolfgramm (Göttingen) (FDP) . . . 10538 C Erweiterung der Tagesordnung um die Beratung eines Gesetzentwurfs betr. Mikrozensus Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften — Drucksache 7/2016 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3297 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3243 — Zweite und dritte Beratung Dr. Stienen (SPD) . . . 10592 D, 10594 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 10593 A Kleinert (FDP) 10594 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und anderer Vorschriften — Drucksache 7/2376 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/3244 — Zweite und dritte Beratung 10595 B Antrag des Haushaltsausschusses betr. überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1974 bei Kap. 32 05 Tit. 575 06 — Drucksachen 7/2917, 7/3137 — 10595 C Antrag des Haushaltsausschusses betr. überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 06 40 Tit. 681 06 im Haushaltsjahr 1974 — Drucksachen 7/2996, 7/3238 — 10595 D Antrag des Haushaltsausschusses betr. überplanmäßige Ausgabe für Wohngeld bei Kap. 25 02 Tit. 642 01 — Drucksachen 7/2944, 7/3239 — 10595 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 III Antrag des Haushaltsausschusses betr. Haushaltsführung 1974 (Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 1111 Tit. 68101, Tit. 68103, Tit. 863 03) — Drucksachen 7/3049, 7/3240 — 10595 D Antrag des Haushaltsausschusses betr. überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1974 bei Kap. 14 12 Tit. 555 01 bis 556 06 — Drucksachen 7/3062, 7/3241 — . . . 10595 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages —Drucksache 7/3242 — 10596 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Schilder, die vorgeschriebenen Angaben, ihre Lage und ihre Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern — Drucksachen 7/2650, 7/3171 — 10596 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Eier Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Geflügelfleisch und über die Festsetzung des Erstattungsbetrags Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Eiern und über die Kriterien für die Festsetzung des Erstattungsbetrags — Drucksachen 7/2952, 7/3203 — . . . 10596 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für einen Bericht der Kommission an den Rat über den Stand der Hopfenerzeugung und -vermarktung der Ernten 1973 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Beihilfe an Hopfenerzeuger für die Ernte 1973 — Drucksachen 7/2864, 7/3204 — . . . 10596 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen — Drucksachen 7/2607, 7/3198 10596 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Schweinefleisch eine Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Erzeugnissen des Sektors Schweinefleisch und über die Kriterien für die Festsetzung des Erstattungsbetrags eine Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für das sogenannte „System von Leit- und Folgeerzeugnissen", das die Festsetzung von Zusatzbeträgen auf dem Schweinefleischsektor ermöglicht eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Liste der Erzeugnisse, für welche Einschleusungspreise festgesetzt werden, und zur Festlegung der Regeln, nach denen der Einschleusungspreis für geschlachtete Schweine festgesetzt wird eine Verordnung (EWG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch — Drucksachen 7/2950, 7/3205 — . . . 10596 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — Drucksachen 7/2804, 7/3234 — 10597 A Entwurf eines Gesetzes über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Tierkörperbeseitigungsgesetz) — Drucksache 7/3225 Erste Beratung 10597 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) — Drucksache 7/3042 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3290 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/3289 — Zweite und dritte Beratung . . . . 10597 C Fragestunde — Drucksachen 7/3285 vom 26. 2. 75 und 7/3258 vom 21. 2. 75 — Dringliche Frage — Drucksache 7/3285 vom 26. 2. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Auftreten der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundskanzleramt, Frau Schlei, als Rednerin auf einer Kundgebung zur Reform des § 218 in Bonn einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . 10510 B, D, 10511 A Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) 10510 C, D Reddemann (CDU/CSU) 10511 A Frau Dr. Timm (SPD) 10511 A Frage A 62 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Krockert (SPD) : Aufforderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in seiner Entschließung vom 29. Mai 1968 zur Verhinderung der Auswanderung nach Südrhodesien Zander, PStSekr (BMJFG) . . 10511 B, C Krockert (SPD) . . . . . . . . 10511 C Fragen A 66 und 67 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Verlust der finanziellen Hilfe zur Pflege behinderter Kinder nach §§ 28 und 81 des Bundessozialhilfegesetzes; Maßnahmen zur Vermeidung von Härten Zander, PStSekr (BMJFG) 10511 D, 10512 A Frage A 68 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Egert (SPD) : Einführung der Pflicht, vor der Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens auf Zigarettenpackungen und in der Zigarettenwerbung zu warnen Zander, PStSekr (BMJFG) . . . 10512 B, C Egert (SPD) 10512 C Gansel (SPD) 10512 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 10512 D Frage A 69 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) : Bericht über die Arbeit des deutschfranzösischen Jugendwerks Zander, PStSekr (BMJFG) . 10513 A, B, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 10513 B, C Frage A 70 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei den Trägern der Hauspflege-/Familienpflegestationen nach dem Wegfall der Haushaltshilfe durch die Träger der Sozialhilfe Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 10513 D, 10514 A, B Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) 10514 A, B Frage A 122 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — der Abg. Frau Pack (CDU/ CSU) : Zurückziehung von Filmen durch das Bundespresseamt, die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Balling, StSekr (BPA) . 10514 C, D, 10515 A Frau Pack (CDU/CSU) . . 10514 D, 10515 A Frage A 123 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — der Abg. Frau Pack (CDU/ CSU) : Ersetzung des vom Bundespresseamt bis 1973 den Landesfilmdiensten gewährten Sockelbetrages durch Vergütungen für die Vorführung von Filmen Balling, StSekr (BPA) 10515 B, C Frau Pack (CDU/CSU) 10515 C Frage A 129 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Erschwerung von Besuchen in der Volksrepublik Rumänien Moersch, StMin (AA) . 10515 D, 10516 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 10516 A, B Frage A 130 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Form der Übereignung von Grundstücken und Häusern aussiedlungswil- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 V Tiger Deutscher in Rumänien an den Staat Moersch, StMin (AA) . . . . 10516 C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 10516 D Frage A 131 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Schulsysteme in europäischen Staaten mit Deutsch als Lehr- bzw. Wahlfach Moersch, StMin (AA) . . . . . 10517 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10517 B Frage A 132 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Rückgang des deutschen Sprachunterrichts in Italien Moersch, StMin (AA) . . . . .10517 C, D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10517 D Fragen A 133 und 134 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Erschwerung der Familienzusammenführung durch Gesetze und Verordnungen der rumänischen Regierung; Bemühungen der Bundesregierung um Erleichterung der Ausreisebedingungen Moersch, StMin (AA) 10518 B, C, 10519 A, B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) .10518 C, D, 10519 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 10519 C Frage A 135 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Belieferung aller deutschen diplomatischen Vertretungen mit den Wortprotokollen der Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages Moersch, StMin (AA) 10519 D Frage A 136 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2 75 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Belieferung aller diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland mit einem authentischen Text des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 über die Vereinbarkeit des innerdeutschen Grundvertrags mit dem Grundgesetz Moersch, StMin (AA) 10520 A Frage A 138 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Diplomatische Schritte der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung der Schutzpflicht gegenüber den 339 in der Tschechoslowakei zurückgehaltenen Kindern und ihren in der Bundesrepublik lebenden Eltern Moersch, StMin (AA) 10520 B, C, D, 10521 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 10520 C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) 10520 D Frage A 139 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Verzicht der Volksrepublik Polen auf weitere deutsche Reparationsleistungen während der Verhandlungen zum Warschauer Vertrag; jetzige finanzielle Forderungen Polens Moersch, StMin (AA) . . . 10521 A, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 10521 C, D Frage A 140 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherstellung der Zuteilung von politisch und fachlich geeigneten Lehrern an deutsche Auslandsschulen Moersch, StMin (AA) . . . . . 10522 A, B Dr. Wittmann (München (CDU/CSU) 10522 B Frage A 142 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) : Rückgang des Deutschstudiums an den colleges in den USA seit 1970 Moersch, StMin (AA) . . 10522 C, 10523 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 10523 A Frage A 145 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Zoglmann (CDU/ CSU) : Zahl der von der Sowjetunion und von Ost-Berlin bei der Bundesregierung und bei den Westmächten vorgelegten Proteste betreffend das Land Berlin Moersch, StMin (AA) 10523 C Zoglmann (CDU/CSU) 10523 C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Fragen A 147 und 148 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Friedrich (SPD) : Betrachtung der Regierung der Volksrepublik Polen als einzig legitime polnische Regierung; Erschwerung des polnisch-deutschen Aussöhnungsprozesses durch Kontakte des Bundes der Vertriebenen mit einer sich als polnische Exilregierung bezeichnenden Gruppe Moersch, StMin (AA) . . 10523 D, 10524 A, B, C, D, 10525 A, B, C, D, 10526 A, B, C Friedrich (SPD) 10524 A, B, C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 10524 C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 10525 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 10525 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 10525 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 10525 C Dr. Schweitzer (SPD) 10525 C Seiters (CDU/CSU) 10525 C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . 10525 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10526 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 10526 B Werner (CDU/CSU) 10526 B Frage A 77 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Jaunich (SPD) : Anzahl der Auszubildenden bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost Jung, PStSekr (BMV /BMP) . . . . 10526 D Frage A 78 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Jaunich (SPD) : Verhältnis der Auszubildenden zu dem zu erwartenden Bedarf an Fachkräften bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn Jung, PStSekr (BMV /BMP) . . . . 10527 A, B, C, D, 10528 A, B Jaunich (SPD) . . . . . . . 10527 A Windelen (CDU/CSU) 10527 B Stahl (Kempen) (SPD) 10527 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10527 C Dr. Wernitz (SPD) 10527 D Frage A 79 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Hoffie (FDP) : Kostenloser Transport von Rollstühlen der durch Geburt und Krankheit Schwerbeschädigten bei der Deutschen Bundesbahn Jung, PStSekr (BMV) . . . . . 10528 B, C Hoffie (FDP) 10528 C Frage A 80 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Hoffie (FDP) : Gründe der Deutschen Bundesbahn für die Modifizierung des Reisegepäckstückguttarifs hinsichtlich der Rollstuhlbeförderung Jung, PStSekr (BMV) . . . . . . 10528 C Frage A 83 — Drucksache 7/3258 vom 21.2.75 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Beabsichtigte Mittelstreckung und endgültiger Fertigstellungstermin für den Ausbau der Bundesautobahn Stuttgart—Bodensee Jung, PStSekr (BMV) . 10528 D, 10529 A, B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 10529 A, B Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 10529 B Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/3258 vom 21.2.75 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Beteiligung der Länder an der Pflicht zum finanziellen Ausgleich zugunsten der Deutschen Bundesbahn bei Fortführung verkehrsschwacher Nebenstrecken Jung, PStSekr (BMV) 10529 C, D, 10530 A, B, C Dr. Wernitz (SPD) 10530 A, B Frage A 88 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Hansen (SPD) : Praxis verschiedener Bundesländer, von jedem Bewerber für den öffentlichen Dienst einen Nachweis über die Wohn- und Aufenthaltsorte der letzten zehn Jahre anzufordern Dr. Schmude, PStSekr (BMI) 10530 D, 10531 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 10531 A Fragen A 90 und 91 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Anzahl der seit Anwendung des Ministerpräsidentenbeschlusses vom 28. Januar 1972 in den Bundesländern überprüften Angehörigen und Bewerber des Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 VII öffentlichen Dienstes; Praxis in der Bundesverwaltung Dr. Schmude, PStSekr (BMI) 10531 B, C, D Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 10531 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 10531 D Nächste Sitzung 10597 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10599`A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen . . . . . . . 10599* B Anlage 3 Beschluß des Bundesrates zum Neunten Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes 10599* D Anlage 4 Zusätzliche Antwort des BM Dr. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10.74 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) (126. Sitzung, Seite 8495 Anlage 24) : Amtliche Quellensammlungen und Dokumentation über Verbrechen an Deutschen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg; Maßnahmen der Bundesregierung . . . . . . . . 10600* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Pressemeldungen über inhaltlich falsche Angaben in der Anzeigenaktion der Bundesregierung zur Steuerreform 10601* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Offenstehende Forderungen von Bonner Hotels, Restaurants und sonstigen Einrichtungen des Gaststättengewerbes an Bundesministerien per 15. Januar 1975 10602' A Anlage 7 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Pauschbeträge für die Unterhaltung von körperbehinderten Kindern; unterschiedliche steuerliche Absetzbarkeit dieser Beträge bei geschiedenen Ehegatten nach § 33 EStG; gesetzgeberische Maßnahmen für eine bundeseinheitliche Anwendung des § 33 EStG mit dem Ziel einer großzügigen Anerkennung von über der Norm liegenden Aufwendungen für Kinder als außergewöhnliche Belastungen . . . . 10602 *A Anlage 8 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet; Förderung durch steuerliche Regelungen 10602* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 13 und 14 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Festsetzung realistischer Grenzen bei der Anerkennung von Herstellungskosten für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 7 b EStG; Belebung der Baukonjunktur durch eine Anhebung dieser Grenzen 10602* C Anlage 10 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Reiser (SPD) : Nichteinhaltung der SüdrhodesienSanktionen durch deutsche Firmen seit 1968 10602* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Auswirkung von Konjunkturprogrammen der Länder auf das Konjunkturpro- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 gramm des Bundes; Wirkungen der Maßnahmen von Bundesländern zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten . . . . 10603* B Anlage 12 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der vom französischen Landwirtschaftsministerium zugesicherten Vorschußzahlungen auf eine „Sozialprämie" mit den durch den Ministerrat gefaßten Beschlüssen zur gemeinsamen Agrarpolitik; voraussichtliche Gesamthöhe der nationalen Beihilfen für die französische Landwirtschaft; Folgerungen für die angestrebte Harmonisierung der Wettbewerbsverhältnisse im gemeinsamen Agrarmarkt . . 10603* D Anlage 13 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 30 und 31 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Form der Auszahlung des Kindergeldes an ausländische Arbeitnehmer . . . 10604* B Anlage 14 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 38 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) : Nahverkehrscharakter der nicht bundeseigenen Eisenbahnen; Berücksichtigung dieses Sachverhalts im Rahmen des Gesetzes über unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlicher Personenverkehr 10604* C Anlage 15 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Ziegler (CDU/CSU) : Aussagen des Instituts der deutschen Wirtschaft betreffend Korrekturbedürftigkeit der Schätzungen der Bundesregierung über die mittel- und langfristige Finanzentwicklung der Rentenversicherung . . . . . . . . . . 10604* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Auswirkungen des Regierungsentwurfs eines Mitbestimmungsgesetzes auf die Bemühungen um eine Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts in der Europäischen Gemeinschaft 10605*A Anlage 17 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Flug von Bundesministern zum Opernball nach Wien mit Bundeswehrflugzeugen 10605* C Anlage 18 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Zahl der in Haft oder Arrest befindlichen Wehrdienstverweigerer; Anwendung der geltenden Vorschriften angesichts der geplanten Reform des Anerkennungsverfahrens 10605* D Anlage 19 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Löffler (SPD) : Angebot einer Raucherentwöhnungstherapie in Zeitungen; Einsatz vom Steuerzahler finanzierter wissenschaftlicher Vorhaben als Werbemittel durch private Firmen; Verhinderung dieser Werbung in der Zukunft . . . . . . 10606* C Anlage 20 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Wolfram (Recklinghausen) (SPD) : Konsequenzen aus der Fernsehsendung „Chancengleichheit auch für Babys" . 10606* D Anlage 21 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Werbung für die Auswanderung nach Rhodesien in bundesdeutschen Zeitungen 10607* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 IX Anlage 22 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Auswirkung der Kumulierung von Pestiziden vom Typ chlorierter Kohlenwasserstoffe auf den tierischen und menschlichen Organismus; Gefährlichkeit der Chemikalie PCB in der Humanmilch . . . . . . . . . . . 10607* C Anlage 23 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Investitionen der Deutschen Bundesbahn in den Regionen Bayerns in den Jahren 1972 bis 1974 . . . . . . . 10608* B Anlage 24 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Schmidt (Niederselters) (SPD) : Erteilung von Betriebserlaubnissen für Flugzeuge der Typen B 707 und DC 8 in Frachtversion . . . . . . . . 10608* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Regelungen für Überlaufsicherungen auf Tankschiffen . . . . . . . . 10608* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Jung (BMV /BMP) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Privatisierung von Buslinien der Deutschen Bundespost oder der Deutschen Bundesbahn in Bayern; Konsequenzen für die betroffenen Angestellten und Beamten . ....... . . . 10609* A Anlage 27 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 81 und 82 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Sick (CDU/ CSU) : Meldung in der „Dithmarscher Landeszeitung" über den Beginn des Baus eines Kanaltunnels bei Brunsbüttel; Finanzierung dieses Vorhabens . . . . 10609 *A Anlage 28 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Verwendung des Nationalitätenkennzeichens „D" außerhalb des Kraftfahrwesens 10609* B Anlage 29 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 87 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Aigner (CDU/CSU) : Intervention der Bundesregierung bei den Behörden der DDR wegen Beschlagnahmung des Buches von der Fußballweltmeisterschaft 1974 von Harry Valerien im Postverkehr mit der DDR 10609* D Anlage 30 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verwirklichung von Anregungen aus der Denkschrift zur Lage der Brandschutzforschung 10610 *A Anlage 31 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/3258 vom 21.2.75 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Fortschritte in den Gesprächen mit Frankreich über eine gemeinsame Planung von Kernkraftwerken im Oberrheingraben 10610* C Anlage 32 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/3258 vom 21.2.75 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : In der SPD-Zeitung „Vorwärts" geäußerte Ansicht hinsichtlich der Beibehaltung einer gemeinsamen deutschen Staatsbürgerschaft 10611 *A Anlage 33 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 96 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Ziegler (CDU/ CSU) : Feststellung des Bundesministers über Bereiche des Staates, „die streikfrei sein müssen"; rechtliche und politische Konsequenzen 10611* B X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Anlage 34 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/3258 vorn 21.2.75 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Regelung der Rechtsverhältnisse von Lizenzspielerklubs durch die Vorschriften des Vereinsrechts; Aktualität der für die durchweg ehrenamtlichen Vorstände solcher Vereine geltenden Vorschriften 10611 * C Anlage 35 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Erfahrungen mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge nach dem Städtebauförderungsgesetz; Heranziehungsbescheide nach § 41 Abs. 4 des Städtebauförderungsgesetzes durch Gemeinden; Umgehung der mit dieser Bestimmung verbundenen Schwierigkeiten 10612* B Anlage 36 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Möglichkeiten zur Einbeziehung des Baus sozialer Einrichtungen durch Bauherren, die nicht unter das Investitionszulagengesetz fallen, in die Maßnahmen des Konjunkturförderungsprogramms . 10613 *A Anlage 37 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 112 und 113 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Beurteilung der bisherigen Tätigkeit der kommunalen Wohnungsvermittlungsstellen im Hinblick auf die Mitteilung des Infratest-Instituts über das seltene Tätigwerden bei Sozialmietern; Zahl der Anfang 1975 fehlbelegten Sozialwohnungen 10613* B Anlage 38 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Fragen A 114 und 115 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Umstände des tödlichen Unfalls von Rolf Althoff auf dem Berliner Autobahnring; Schritte zur Aufklärung aus versicherungsrechtlichen Gründen; Beurteilung der Angemessenheit der Betreuung eines Staatsbürgers durch nichtssagende Zwischennachricht und dreimonatiges Ausbleiben sachdienlicher Hinweise, die die Situation der Witwe lindern könnten 10614 *A Anlage 39 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der Überstempelung der Staatsangehörigkeitsangabe „deutsch" durch „BRD" auf den Zählkarten der in die DDR einreisenden Einwohner der Bundesrepublik mit dem Grundlagenvertrag und dem besonderen Charakter der innerdeutschen Beziehungen; Gegenmaßnahmen . . . . . . . . . 10614* D Anlage 40 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Funktion des in der DDR neu errichte- ten Amts für „Auslandsvermögen" . . 10615 *A Anlage 41 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 118 — Drucksache 7/3258 vorn 21. 2. 75 — des Abg. Hösl (CDU/ CSU) : Maßnahmen zur Befreiung noch nicht 65 Jahre alter Rentner vom Zwangsumtausch bei Einreisen in die DDR . . . 10615* C Anlage 42 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Maßnahmen für eine rasche Soforthilfe für Guinea-Bissau und die Kapverdischen Inseln; Umfang dieser Hilfe; Haltung der Bundesregierung zur Frage der direkten Vergabe von Entwicklungshilfe an Homelands in Südafrika 10615* D Anlage 43 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 121 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Kaffka (SPD) : Haltung der Bundesregieurng zur Frage des Einsatzes gemeinnütziger Consulting-Firmen bei Planung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Entwicklungshilfe 10616* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 XI Anlage 44 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Höhe der Ausgaben der Bundesministerien und anderer Behörden der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit seit dem 1. Oktober 1974 10616* D Anlage 45 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Vorschläge und Anregungen der Bundesregierung zu dem von dem belgischen Premierminister Tindemans zu erstattenden Bericht über den Aufbau der europäischen Union; rechtzeitige Unterrichtung der Opposition über die Konzeption der Bundesregierung . . . 10617 *A Anlage 46 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 127 und 128 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung betreffend eine stärkere Verbreitung des deutschen Fernsehsystems PAL; Möglichkeit einer deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der Fernsehsysteme . . . . . . . . . . . . 10617* C Anlage 47 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 137 Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Antwort des Staatsministers Moersch auf die Frage betreffend ausreisewililge Deutsche in der Sowjetunion ohne Verwandte in der Bundesrepublik (Anlage 22 zum Stenographischen Bericht über die 150. Sitzung) 10617* D Anlage 48 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erhaltung und Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse bei deutschstämmigen Jugendlichen im Ausland 10618* C Anlage 49 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 143 — Drucksache 7/3258 vom 21. 2. 75 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Meldung des „Tagesspiegel" vom 13. Februar 1975 über Äußerungen des Bundesministers Bahr über das Viermächteabkommen 10618* C Anlage 50 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 146 Drucksache 7/3258 vom 21.2.75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Vergabe eines bereits an ein Konsortium Krupp /Siemens vergebenen Großauftrages für Braunkohlenabbaugeräte an den volkseigenen Maschinenexport der DDR 10618 *D 152. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 3. 3. Adams * 28. 2. von Alten-Nordheim 21. 3. Dr. Artzinger * 28. 2. Behrendt * 28. 2. Buchstaller 28. 2. Dr. Burgbacher * 28. 2. Dr. Carstens (Fehmarn) 28. 2. Dr. Enders * 28. 2. Flämig * 28. 2. Frehsee * 28. 2. Härzschel * 28. 2. Hauck 6. 3. Heyen 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 1. 3. Jahn (Marburg) 7. 3. Kater 8. 4. Katzer 28. 2. Dr. h. c. Kiesinger 28. 2. Krall * 27. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 2. Lücker * 28. 2. Müller (Mülheim) * 28. 2. Nordlohne 28. 2. Frau Dr. Orth * 28. 2. Schirmer 8. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 2. Dr. Schwörer * 28. 2. Seefeld * 27. 2. Seibert 8. 4. Dr. Starke (Franken) ' 28. 2. Graf Stauffenberg 28. 2. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 22. 3. Walkhoff ' 28. 2. Frau Dr. Wolf ** 28. 2. Baron von Wrangel 28. 2. Dr. Wulff 3. 3. Zeyer 28. 2. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen Der Bundesrat hat in seiner 416. Sitzung am 21. Februar 1975 beschlossen, dem vom Deutschen BunAnlagen zum Stenographischen Bericht destag am 30. Januar 1975 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat dabei die folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen zu. Der Bundesrat macht sich dabei die Auffassung der Bundesregierung zu eigen, daß sich der Anwendungsbereich des Abkommens vom 2. Februar 1971 nur auf Handlungen erstreckt, die als Mord nach § 211 des deutschen Strafgesetzbuches strafbar sind. Begründung: Die Frage, ob mit dem Inkrafttreten des Überleitungsvertrages (5. Mai 1955) die Verjährung der Strafverfolgung für die vom Überleitungsvertrag betroffenen Straftaten geruht habe, wird in der Rechtswissenschaft unterschiedlich beurteilt. Würden sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Gerichte der Auffassung anschließen, daß der Überleitungsvertrag ein Ruhen der Verjährung bewirkt habe, dann könnten nicht nur Mord, Beihilfe und Anstiftung zum Mord, sondern auch andere Straftaten verfolgt werden. Zwar hat der Bundesminister der Justiz vor dem Deutschen Bundestag am 30. Januar 1975 ausdrücklich versichert, die Bundesregierung sei bei ihren Verhandlungen davon ausgegangen, daß nur noch Mord, Beihilfe und Anstiftung zum Mord verfolgt werden könnten, es sei denn es wäre im Einzelfall die Verjährung durch eine deutsche richterliche Handlung rechtzeitig und wirksam unterbrochen worden. Diese Auffassung hat aber im Vertrag selbst keinen eindeutigen Niederschlag gefunden. Im Interesse der Rechtssicherheit ist es daher geboten, daß der Bundesrat durch die obige Entschließung den Anwendungsbereich des Abkommens klarstellt. Anlage 3 Beschluß des Bundesrates zum Neunten Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 416. Sitzung am 21. Februar 1975 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Januar 1975 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87 b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: 10600* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Der Bundesrat hält an der Auffassung fest, daß eine Überprüfung der Wehrstruktur dem Ziel dienen muß, die Präsenz, Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr an den sicherheitspolitischen Erfordernissen, insbesondere an dem ständig wachsenden Militärpotential des Warschauer Paktes und dem Auftrag seiner Truppen zu orientieren. Der Bundesrat begrüßt daher die von der Bundesregierung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. 1. Mit der Aufstellung von 3 weiteren Brigaden, der Verstärkung der Feuerkraft und der Zusammenfassung teilstreitkraft-gemeinsamer Aufgaben beweist die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, der Erweiterung des Umfangs und der Kampfkraft der Truppen des Warschauer Pakts entsprechende Maßnahmen entgegenzusetzen. 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die Entspannungspolitik nur auf der Grundlage des Gleichgewichts der Kräfte zwischen NATO und Warschauer Pakt fortgesetzt werden kann. 3. Der Bundesrat nimmt die Erklärung der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis, daß eine Verminderung der Zahl der in der Bundeswehr diensttuenden Soldaten durch die Verfügungsbereitschaft vor befriedigenden Ergebnissen des MBFR-Abkommens nicht in Frage kommt. 4. Der Bundesrat begrüßt die Zusicherung der Bundesregierung, daß die Wehrbereichskommandos zur Fortführung der guten zivil-militärischen Zusammenarbeit mit den Bundesländern bestehen bleiben. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die entsprechenden Strukturen und Einrichtungen ggf. nur im Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern verändert werden. 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihm über Fortgang der MBFR-, SALT- und KSZE- Verhandlungen regelmäßig und rechtzeitig zu berichten. Anlage 4 Zusätzliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 13. Februar 1975 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631, Fragen B 12 und 13, 126. Sitzung, Seite 8495*, Anlage 24) : Auf Ihre Schriftliche Frage Welche amtlichen Quellensammlungen und Dokumentationen auch solche der früheren Reichsregierung — über Verbrechen an Deutschen im Zusammenhang mit dem II. Weltkrieg existieren, sind davon allgemein oder der wissenschaftlichen Forschung zugänglich? hatte Ihnen Herr Parlamentarischer Staatssekretär Baum am 17. Oktober 1974 mitgeteilt, daß das Bundesarchiv beauftragt worden ist, die Angelegenheit zu prüfen. Von dem Ergebnis sollten Sie unterrichtet werden. Wegen der notwendigen umfangreichen zeitraubenden Nachforschungen kann ich Ihre Frage erst heute beantworten. Nach dem Stand der bisherigen Erkenntnisse liegen vor: I. Amtliche Quellensammlungen und Dokumentationen der früheren Reichsregierung a) Publikationen 1. Urkunden zur letzten Phase der deutschpolnischen Krise, Berlin 1939 2. Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Berlin 1939 3. Polnische Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges, Erste Folge, Berlin 1940 4. Die polnischen Greueltaten an den Volksdeutschen in Polen. Im Auftrag des Auswärtigen Amtes aufgrund urkundlichen Beweismaterials zusammengestellt, bearbeitet und herausgegeben, Berlin 1940 5. Dokumente polnischer Grausamkeit. Im Auftrag des Auswärtigen Amtes aufgrund urkundlichen Beweismaterials zusammengestellt. Bearbeitet und herausgegeben von der deutschen Informationsstelle, Berlin 1940 6. Dokumente zum Konflikt mit Jugoslawien und Griechenland, Berlin 1941 7. Dokumente über die Alleinschuld Englands am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung, Berlin 1943 Diese Publikationen sind in allen größeren Bibliotheken allgemein zugänglich. b) Unveröffentlichte Quellensammlungen der Reichsregierung 1. Materialsammlung der Wehrmacht-Untersuchungsstelle des OWK für Verletzungen des Völkerrechts (Bestand RW 2 im Bundesarchiv — Militärarchiv). Diese Materialien stehen gemäß den Bestimmungen der Benutzungsordnung für das Bundesarchiv der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung. 2. In dem Archiv des Auswärtigen Amtes sind folgende Akten vorhanden: Bestand Völkerrecht / Kriegsrecht — Deutsche Kriegsgefangene in fremden Ländern, Mißhandlungen (Vernehmungen) —: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10601* Allgemeines 1944-1945, Ägypten 1941-1943, England 1941-1942, Frankreich 1939-1942, Jugoslawien 1941-1942, Niederlande 1940-1941, Nordafrika 1943-1944, Vereinigte Staaten von Amerika 1944. Deutsche Zivilgefangene im Ausland, Mißhandlungen (Vernehmungen) Frankreich 1940-1941, Frankreich, Kolonien 1942. Diese Akten können für wissenschaftliche und publizistische Zwecke nach Maßgabe der Benutzungsordnung des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. II. Amtliche Quellensammlungen und Dokumentationen der Bundesregierung a) Publikationen 1. Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa, herausgegeben vom Bundesminister für Vertriebene, 1953 ff., Druck: Grenzland-Druckerei Rock & Co., Groß-Denkte-Wolfenbüttel I, 1--2 Die Verteibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße I, 3 Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neißer. Polnische Gesetze und Verordnungen 1944-1955 II. Das Schicksal der Deutschen in Ungarn III. Das Schicksal der Deutschen in Rumänien IV, 1-2 Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei V.Das Schickal der Deutschen in Jugoslawien 2. Die deutschen Vertreibungsverluste, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt 1958 3. Dokumente deutscher Kriegsschäden, Evakuierte, Kriegssachgeschädigte, Währungsgeschädigte, herausgegeben vom Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte, 1958 ff. Diese Publikationen sind in allen größeren Bibliotheken allgemein zugänglich. 4. Zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des II. Weltkrieges, herausgegeben von Prof. Dr. Erich Maschke, Leiter der Wissenschaftlichen Kommission für deutsche Kriegsgefangenengeschichte, 1962 ff. Die Gesamtdokumentation, die 22 Bände umfaßt, soll in Kürze abgeschlossen sein. Die bisher fertiggestellten Bände stehen der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung. Über die Freigabe der Veröffentlichung wird nach Abschluß des Gesamtwerkes entschieden. b) Unveröffentlichte Quellensammlungen der Bundesregierung 1. Fragebogenberichte zur Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ostmitteleuropa und aus den deutschen Siedlungsgebieten in Südosteuropa (Bestand Ost-Dok 1 im Bundesarchiv) 2. Erlebnisberichte zur Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ostmitteleuropa und aus Südosteuropa (Bestand Ost-Dok 2 im Bundesarchiv) 3. Gemeindeseelenlisten und Ortspläne (Bestand Ost-Dok 3 im Bundesarchiv) 4. rd. 3 500 Auswertungsbögen über Vertreibungsverbrechen (im Bundesarchiv). Diese Materialien sind gemäß den Bestimmungen der Benutzungsordnung des Bundesarchivs für die wissenschaftliche Forschung zugänglich. Eine Teilveröffentlichung der Sammlung zu 2. ist durch die unter II a) 1. genannte Publikation erfolgt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 4) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Anzeigenaktion der Bundesregierung zur Steuerreform inhaltlich zum Teil falsche Angaben enthält und, falls dies zutrifft, was gedenkt die Bundesregierung zur wahrheitsgemäßen Aufklärung zu tun (FAZ 14. Februar 1975) ? Die Aussage in der von Ihnen erwähnten Pressemeldung, wonach die Anzeige „Was ist los mit der Steuerreform" inhaltlich zum Teil falsche Angaben enthält, trifft nicht zu. Die in Ihrer Frage genannte Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 21. Februar 1975 eine Berichtigung zu dem ursprünglichen Zeitungsartikel abgedruckt. Sie werden die Berichtigung womöglich überlesen haben; denn sie ist an weniger hervorgehobener Stelle veröffentlicht worden. 10602* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 6) : Wie viele Rechnungen von Bonner Hotels, Restaurants und sonstigen Einrichtungen des Gaststättengewerbes sind bei den Bundesministerien per 15. Januar 1975 nods offen gewesen, und trifft es zu, daß vor allem Rechnungen über Bewirtungsspesen von Bundesministern monatelang nicht bezahlt wurden? Herr Kollege, teilen Sie mir bitte mit, welcher Anlaß für diese Frage besteht. Ich bin gern bereit, falls Sie einen konkreten Fall haben, diesem Fall nachzugehen und dafür zu sorgen, daß eine evtl. noch offene Rechnung so schnell wie möglich bezahlt wird. Für das Bundesministerium der Finanzen kann ich erklären, daß Rechnungen des Gaststättengewerbes zum 15. Januar 1975 nicht offen standen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatsekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 7 und 8) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß nach dem Einkommensteuergesetz 1975 ein geschiedener Vater für ein bei der Mutter lebendes schwer behindertes Kind für seine weit über der Norm liegenden Unterhaltsverpflichtungen für das behinderte Kind keine Pauschbeträge für Körperbehinderte nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes geltend madien kann, da dieser Pauschbetrag nadi § 33 b Abs. 5 in Verbindung mit § 32 Abs. 4 nur auf ein Elternteil beschränkt ist, bei dem das Kind lebt? Ist die Bundesregierung bereit, geeignete gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, um unvertretbare Härten, die durch die Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs und die Neuordnung des Einkommensteuerrechts entstanden sind, zu bereinigen, und vorab möglichst schnell eine bundeseinheitliche Anwendung des § 33 des Einkommensteuergesetzes dahin gehend herbeizuführen, daß über der Norm liegende Aufwendungen für Kinder nach großzügigen Maßstäben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können? Die Bundesregierung kennt die angesprochene Problematik. Sie wird Anfang März 1975 mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern, ob eine Lösung möglich ist. Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich dem Ergebnis dieser Erörterung nicht vorgreifen will. Ich werde Sie davon unterrichten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 10) : Ist die Bundesregierung bereit einzuräumen, daß, wie die jüngsten Konjunkturzahlen zeigen, die Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet wegen erheblich verschlechterter Ertragslage sehr viel geringer ist als im übrigen Bundesgebiet und damit wegen des gleichen Bedürfnisses wie in Berlin, nämlich daß die Investitionstätigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfe, auch die gleidien steuerlichen Regelungen für das Zonenrandgebiet gelten sollten, wie sie nach dem neuen Einkommensteuerreformgesetz für Berlin eingeführt wurden? Durch das Einkommensteuerreformgesetz sind weder für Berlin (West) noch für das Zonenrandgebiet neue Steuervergünstigungen eingeführt worden. Das wohl abgewogene Präferenzgefälle zwischen Berlin und dem Zonenrandgebiet besteht seit Jahren und ist durch das Einkommensteuerreformgesetz nicht berührt worden. Es ist durch die besondere politische und wirtschaftliche Lage Berlins gerechtfertigt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Vorzugsstellung Berlins abzubauen. Ich hoffe, daß Sie sich dieser Auffassung anschließen können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 13 und 14) : Ist die Bundesregierung bereit, die Begrenzung der nada § 7 b EStG anzuerkennenden Herstellungskosten für Einfamilienhäuser von 150 000 DM und für Zweifamilienhäuser von 200 000 DM auf die Höhe anzuheben, die bei den gestiegenen Baukosten als tatsächliche Herstellungskosten anzunehmen ist? Sieht die Bundesregierung in der Anhebung der Herstellungshöchstgrenzen mit mir einen wirksamen Beitrag zur Belebung der Baukonjunktur, der Reduzierung der Arbeitslosigkeit auf diesem Sektor und nicht zuletzt zur Förderung der Vermögensbildung, die für den Arbeitnehmer wirksam praktisch nur in Form des Hausbaues erfolgt? § 7 b Einkommensteuergesetz dient überwiegend der eigentumspolitischen Zielsetzung, den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen durch erhöhte Abschreibung den Erwerb von Wohnungseigentum zu erleichtern. Für diesen Personenkreis reichen die geltenden Grenzen für die begünstigten Herstellungskosten aus. Hierdurch kann angemessener Wohnraum geschaffen und die Eigentumsbildung gefördert werden. Die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden oder Eigentumswohnungen übersteigen in der überwiegenden Zahl der Fälle auch heute noch nicht die Grenzen von 150 000 DM und 200 000 DM. Bei einer Anhebung der Höchstgrenzen für die abschreibungsfähigen Herstellungskosten würden insbesondere aufwendigere Objekte zusätzlich gefördert. Dies würde dem genannten Zweck der Vorschrift nicht entsprechen und vorrangig den Beziehern hoher Einkommen zugute kommen, um so mehr, als der finanzielle Vorteil, der sich aus erhöhten Absetzungen ergibt, wegen der Steuerprogression mit steigendem Einkommen zunimmt. Die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern verlief in 1974 erheblich günstiger als die allgemeine Entwicklung der Baukonjunktur, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt § 7 b Einkommensteuergesetz kaum als Ansatzpunkt für eine Belebung der Baunachfrage dienen kann. Anlage 10 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 18) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10603* Welche deutschen Firmen sind seit 1968, wegen welcher Verstöße gegen die Südrhodesien-Sanktionen und die entsprechenden Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts mit welchem Strafmaß belegt worden? Ich bitte Sie um Verständnis, wenn die Bundesregierung in Anbetracht des schutzbedürftigen Individualinteresses der betroffenen Firmen eine Bekanntgabe von Namen nicht für vertretbar erachtet. Ich kann aber zu dem Komplex der Ahndung von Verstößen so viel sagen: Bei Routineüberprüfungen wurden drei Fälle in Hamburg und im Raum Wuppertal festgestellt, in denen Waren unter Angabe von Adressen in Südafrika oder Mosambik nach Südrhodesien verschifft worden sind. In zwei von diesen Fällen wurden Geldbußen zwischen 1 000 und 12 000 DM verhängt. Im dritten Fall ist ein Bußgeldbescheid über 3 000 DM ergangen; der Bescheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In Verfolgung eines Hinweises des Sanktionsausschusses der Vereinten Nationen ist ein anderer Fall im Raum Stuttgart aufgeklärt worden. Hier wurde eine Geldbuße von 5 000 DM festgesetzt. In einem weiteren Fall wurde eine Sendung Tee aus Südrhodesien im Freihafen Hamburg beschlagnahmt und dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt. Die einführende Firma wurde mit einer Geldbuße von 1 000 DM bestraft. Weitere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 22 und 23) : Welche Bundesländer haben durch eigene Konjunkturprogramme die Bemühungen des Bundestages und der Bundesregierung zur Belebung der Wirtschaft unterstützt, und wie wirken sich diese zusätzlichen Maßnahmen auf das Konjunkturprogramm der Bundesregierung und dessen Zielsetzungen aus? Welche eigenen Maßnahmen haben Länder nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um besonders hohe Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten zu bekämpfen, und welche Wirkungen sind durch solches landespolitische Handeln erzielt worden? Zu Frage A 22: Bei Verabschiedung des Konjunkturprogramms vom 12. Dezember 1974 hat die Bundesregierung der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Länder vor allem durch haushaltspolitische Maßnahmen die konjunkturpolitischen Absichten des Bundes wirkungsvoll unterstützen. Insbesondere sollten die Länder durch gleichgerichtete Maßnahmen des Haushaltsvollzugs dazu beitragen, die in den Haushaltsplänen enthaltenen Investitionen zeitlich vorzuziehen. Diesem Appell sind die Länder weitgehend nachgekommen. In fast allen Ländern ist eine zeitliche Vorziehung der geplanten Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die Freigabe der Rücklagemittel wurde zum Anlaß genommen, entweder die Investitionsausgaben zu verstärken oder wenigstens sonst notwendige — prozyklisch wirkende — Kürzungen zu vermeiden. Einige Länder haben darüber hinaus gesonderte Konjunkturmaßnahmen beschlossen, andere haben solche Maßnahmen noch während der Haushaltsberatungen in ihre Haushalte 1975 eingestellt. Ein exakter Überblick darüber, wie die einzelnen Länder vorgegangen sind, ist zur Zeit nicht möglich. Hierzu bedürfte es auch einer sorgfältigen Abklärung mit einzelnen Ländern. Was die Wirksamkeit der vorgesehenen Ländermaßnahmen anbelangt, so ist im gegenwärtigen Zeitpunkt eine fundierte Aussage noch nicht möglich, was im übrigen auch für die Bundesmaßnahmen gilt. Vom Ansatz und von ihrer Zielrichtung her dürften die von den Ländern eingeleiteten Maßnahmen das Konjunkturprogramm des Bundes wirksam unterstützen. Im übrigen ist auch hierauf hinzuweisen, daß die Länder durch ihre Mitfinanzierung der Investitionszulage einen wichtigen Beitrag zur Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit erbringen. Zu Frage A 23: Nach vorliegenden Informationen haben einige Länder gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten ergriffen. So führt ein Land ein besonderes Kreditprogramm zur Förderung privater Investitionen bei kleinen und mittleren Unternehmen in besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Gebieten durch. Ein anderes Land hat zu diesem Zweck die für die regionale Wirtschaftsförderung vorgesehenen Mittel verstärkt. Einige Länder haben besondere Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung eingeleitet. Mit welchen Wirkungen bei diesen Maßnahmen gerechnet werden kann, läßt sich auch hier noch nicht sagen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 28 und 29) : Nach der Zusicherung des französischen Landwirtschaftsministeriums, an jeden Landwirt in Kürze eine Vorschußzahlung in Höhe von 1200 französischen Francs als erste Rate eine „Sozialprämie" zu entrichten, der eine zweite Zahlung im Laufe des Sommers folgen soll, frage ich die Bundesregierung, ob sich diese Einkommensübertragung mit den soeben durch den Ministerrat gefaßten Beschlüssen zur gemeinsamen Agrarpolitik vereinbaren läßt? Kann die Bundesregierung die voraussichtliche Gesamthöhe der nationalen Beihilfen für die französische Landwirtschaft, d. h. die angesprochene „Sozialhilfe", die bereits beschlossene Kuhprämie und eventuelle weitere vorgesehene Maßnahmen abschätzen, und welche Folgerungen zieht sie daraus für die angestrebte Harmonisierung der Wettbewerbsverhältnisse im gemeinsamen Agrarmarkt? Zu Frage A 28: Nach hier vorliegenden Informationen berät das französische Kabinett z. Z. über diejenigen Maßnahmen, die im Anschluß und zur Ausführung der Preisbeschlüsse des Ministerrats für das Wirtschaftsjahr 10604* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 1975/76 national getroffen werden sollen. Ein Schwerpunkt dieser Debatte scheint die Frage zu sein, in welchem Umfang in Frankreich von der Beihilfe für die Erhaltung der Kühe Gebrauch gemacht werden soll. Gleichzeitig sollen ergänzende Maßnahmen zur Einkommensverbesserung erörtert werden, die voraussichtlich im wesentlichen personengebundene Steuervergünstigungen zum Inhalt haben. Soweit die von o. a. Beihilfe durch den Ratsbeschluß vom 13. Februar 1975 nicht erfaßt sein sollte, unterliegt sie den allgemeinen Beihilfevorschriften des EWG-Vertrages. Zu Frage A 29: Mit Rücksicht auf den in der Antwort zur vorhergehenden Frage geschilderten Sachverhalt sind augenblicklich keine Angaben über die voraussichtliche Gesamthöhe der nationalen Beihilfen in Frankreich für die Landwirtschaft möglich. Derartige Angaben werden jedoch aufgrund des auch von Frankreich entsprechend der Entschließung des Rates vom 2. Oktober 1974 vorzulegenden Inventars über die im Jahre 1974 bestehenden Beihilfen einschließlich der Angaben für 1975 vorgelegt werden können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 30 und 31) : Trifft es zu, daß ausländischen Arbeitnehmern im Gegensatz zu deutschen Staatsangehörigen das Kindergeld nicht auf angegebene Gehaltskonten, sondern nur durch Postboten ausgezahlt wird? Ist die Bundesregierung bereit, diese Regelung, falls die obengenannte Annahme zutrifft, im Zusammenwirken mit der Bundesanstalt für Arbeit dahin gehend zu überprüfen, auch ausländischen Arbeitnehmern die Überweisung des Kindergelds auf ein Konto zu ermöglichen? Bei Ihrer Frage ist zu unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, deren Kinder im Ausland leben und solchen, deren Kinder sich im Inland aufhalten. Das Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer, die EG-Staatsangehörige sind oder unter die zwischenstaatlichen Abkommen fallen und Kinder im Ausland haben, wird in der Regel dem Arbeitgeber überwiesen; dieser zahlt das Kindergeld den Arbeitnehmern aus. Da hier das Kindergeld nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, sprechen insbesondere Gründe der Verwaltungsökonomie für die Auszahlungen durch den Arbeitgeber. Auf diese Weise kann z. B. die Anspruchsvoraussetzung „Beschäftigungsverhältnis" am einfachsten überprüft und das Kindergeld am schnellsten an die Leistungsberechtigten ausgezahlt werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt und ist deshalb auch bei dem neuen Kindergeld beibehalten worden. Allen anderen ausländischen Arbeitnehmern — das sind vor allem die Fälle, in denen alle Kinder im Bundesgebiet leben —, wird das Kindergeld wie Deutschen auf Antrag durch Überweisung auf ein Konto bei der Post oder bei einem Geldinstitut gezahlt. Eine Zustellung durch den Postboten erfolgt auch bei den ausländischen Arbeitnehmern nur in Ausnahmefällen, wenn der Berechtigte entweder kein Konto für die Überweisung angegeben oder sich bei der Angabe seiner Kontonummer geirrt hat. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 38) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Schienenstrecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) fast durchweg zum Nahverkehr zu rechnen sind, und daß es unverständlich erscheint, wenn Schwerbehinderte nach dem „Entwurf eines Gesetzes über unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr" (UnBefG) im Omnibusverkehr der NE unentgeltlich befördert würden, in den Schienenfahrzeugen der NE aber bezahlen müssen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, in den Entwurf des UnBefG eine entsprechende Formulierung einzufügen? Im Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr, den die Bundesregierung am 6. November 1974 beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet hat, ist festgelegt, was im einzelnen unter den Begriff des Nahverkehrs fällt. Danach ist Nahverkehr unter anderem der öffentliche Personenverkehr mit Eisenbahnen in der 2. Wagenklasse, in Zügen und auf Strecken und Streckenabschnitten, die in ein von mehreren Unternehmen gebildetes, zusammenhängendes Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Beförderungsentgelten und -bedingungen einbezogen sind. Es wird also hierbei nicht zwischen der Deutschen Bundesbahn und den nichtbundeseigenen Eisenbahnen unterschieden. Wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, können sowohl Strecken der Deutschen Bundesbahn als auch der nichtbundeseigenen Eisenbahnen unter den so definierten Begriff des Nahverkehrs fallen. Eine Einbeziehung aller Schienenstrecken der nichtbundeseigenen Eisenbahnen schlechthin hielt die Bundesregierung allerdings nicht für angezeigt, weil dann ein Ausschluß von Schienenstrecken der Deutschen Bundesbahn im Nahbereich nicht verständlich wäre. Die Einbeziehung solcher Schienenstrecken der Deutschen Bundesbahn konnte aber vor allem deshalb nicht in Betracht gezogen werden, weil dann der Begriff des Nahverkehrs kaum noch einzugrenzen gewesen wäre. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 39) : Wie nimmt die Bundesregierung zu der Behauptung des Instituts der deutschen Wirtschaft Stellung, die Schätzungen der Bundesregierung über die mittel- und langfristige Finanzentwicklung der Rentenversicherung seien methodisch und inhaltlich verbesserungsbedürftig, und zu welchen Korrekturen sieht sich die Bundesregierung im einzelnen veranlaßt? Die von Ihnen genannten Ausführungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind mir durch den Artikel „Kritik an Vorausschätzungen für die Rentenversicherung" vom 20. Februar 1975 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekanntgeworden. Aus der kurzen Mitteilung in der FAZ ist nicht zu ersehen, welche Zielvorstellung das Institut der Deutschen Wirtschaft den Vorausberechnungen über die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherungen unterlegt. Ohne genauere Kenntnis der Vorstellungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist eine eingehendere Stellungnahme der Bundesregierung aber nicht möglich. Ich möchte jedoch hierzu anmerken, daß die Bundesregierung bereits im Januar dieses Jahres zu einer ähnlichen Kritik an den Vorausberechnungen durch den Bundesrat ausführlich Stellung genommen hat. Ich darf hier auf diese Stellungnahme in der Bundestagsdrucksache 7/3073, zu der die Bundesregierung weiterhin steht, hinweisen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des von ihr eingebrachten Entwurfs eines Mitbestimmungsgesetzes auf die Bemühungen, das Gesellschaftsrecht in der Europäischen Gemeinschaft zu vereinheitlichen, im Hinblick auf die Auffassungen, die die französische Regierung im Zusammenhang mit dem Bericht der Kommission Sudreau zur Reform der Unternehmensverfassung vertreten hat? Artikel 4 des Entwurfs der Fünften gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie schreibt vor, daß Aktiengesellschaften entweder die Mitbestimmung nach dem Muster des neuen niederländischen Handelsgesetzbuchs einführen oder nach dem Muster des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ihren Aufsichtsrat mindestens zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzen. Da es sich also nur um eine Mindestregelung handelt, kann die Tatsache, daß in der Bundesrepublik die für die Montanindustrie geltenden Vorschriften ebenso wie die nach dem Regierungsentwurf eines Mitbestimmungsgesetzes in Aussicht genommenen Regelungen über diese Mindestregelung hinausgehen, keine Auswirkungen auf die Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften haben. Inwieweit der Beschluß des Europäischen Parlaments zur Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft Einfluß auf die Fünfte Richtlinie haben kann, läßt sich noch nicht absehen. Hierzu wird die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Fünften Richtlinie und die danach zu erwartende Entschließung der Kommission über einen evtl. Änderungsvorschlag abzuwarten sein. Was den Bericht der Kommission Sudreau anlangt, so gibt es, soweit hier bekannt, bisher noch keine offizielle Meinungsäußerung der französischen Regierung hierzu. Im übrigen ist es aus der Sicht der Bundesregierung zu begrüßen, daß von einer unabhängigen Kommission nunmehr erstmals auch für Frankreich vorgeschlagen wird, die Aufsichtsräte bzw. Verwaltungsräte französischer Gesellschaften zu einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer zu besetzen. Hier zeigt sich erneut — wie zuvor bereits in anderen europäischen Staaten — die Modellwirkung der deutschen Mitbestimmung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 48) : Trifft es zu, daß die Bundesminister Hans-Dietrich Genscher, Josef Ertl und Georg Leber zum Opernball nach Wien mit Bundeswehrflugzeugen geflogen wurden, und wer hat dies veranlaßt? Auf Einladung des österreichischen Außenministers Dr. Erich Bielka-Karltreu reisten Bundesminister Genscher und Frau Genscher am 6. Februar 1975 nach Wien. Bundesminister Genscher traf in Wien zu Arbeitsgesprächen mit dem österreichischen Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky und dem Außenminister zusammen. Er nahm außerdem der Einladung entsprechend mit seiner Frau am Abend auch am Opernball teil. Auf Bitten Bundesminister Gensehers stellte das Bundesministerium der Verteidigung — wie bei dienstlichen Reisen ins Ausland üblich — eine Maschine der Bundeswehr als Transportmittel zur Verfügung. Bundesminister Leber folgte einer seit langem vorliegenden Einladung seines österreichischen Kollegen, mit dem er in gutem Kontakt ist, und flog zusammen mit der Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages, die nicht am Opernball teilnahm, sondern dienstliche Aufgaben erfüllte. Die Rückreise von Bundesminister Leber erfolgte mit Pkw. Bundesminister Ertl hat für seine Hin- und Rückreise keine Maschine der Bundeswehr in Anspruch genommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 50 und 51) : 10606* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in wieviel Fällen Personen sich in Haft oder Arrest befinden, deren Anerkennungsverfahren als Wehrdienstverweigerer noch nicht abgeschlossen ist? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß angesichts der geplanten Reform des Anerkennungsverfahrens für Wehrdienstverweigerer eine so exemplarisch harte Anwendung der geltenden Vorschriften unterbleiben sollte? Zu Frage A 50: Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7. November 1974 bereits dargelegt habe, wird bei den Erhebungen für die Statistik über Straf- und Disziplinarmaßnahmen unter anderem festgestellt, wieviel derartige Maßnahmen wegen Nichtbefolgung von Befehlen, Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung im Laufe eines Kalenderjahres in der Bundeswehr getroffen werden mußten. In wieviel Fällen die Ablehnung des Waffendienstes zur Verweigerung des Gehorsams geführt hat, wird nicht erfaßt. Des weiteren ist die Tatsache, daß ein Soldat Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, oder der Stand seines Prüfverfahrens kein Erfassungsmerkmal für diese Statistik. Es ist mir deshalb nicht möglich, diese Frage zu beantworten. Zu Frage A 51: Die Überlegungen zur Reform des Prüfverfahrens für Kriegsdienstverweigerer haben noch keinen Eingang in das geltende Recht gefunden, an das die Bundesregierung — wie Sie wissen — gebunden ist. Diese Überlegungen können sich deshalb noch nicht auf die Behandlung von Wehrpflichtigen auswirken, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind Wehrpflichtige im Frieden bis zu ihrer rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer uneingeschränkt zum militärischen Dienst verpflichtet. Diese Forderung wird für zumutbar erachtet, weil die Betroffenen durch sie nicht gezwungen werden, entgegen ihrer Gewissensüberzeugung in einer Kriegshandlung einen anderen zu töten. Diese höchstrichterliche Entscheidung verbietet eine unterschiedliche Anwendung der geltenden Gesetze und Vorschriften für Kriegsdienstverweigerer. Ihre unterschiedliche Behandlung würde außerdem gegenüber den dienstwilligen Soldaten einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip bedeuten und wäre deshalb eine Gefahr für das innere Gefüge der Streitkräfte. Die Bundesregierung teilt daher aus den genannten Gründen die Ansicht nicht, daß die den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechende Behandlung der Wehrpflichtigen, die Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, exemplarischer Härte entspricht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 57 und 58) : Billigt die Bundesregierung, daß ein privatwirtschaftliches Unternehmen unter Berufung auf die wissenschaftliche Unterstützung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zeitungen eine Raucher-Entwiihnungstherapie zum Preis von 360 DM anbietet? Wie will die Bundesregierung künftig verhindern, daß private Firmen vom Steuerzahler finanzierte wissenschaftliche Vorhaben als Werbemittel einsetzen, die dazu geeignet sind, den Verbraucher zu täuschen? Die Bundesregierung hätte es begrüßt, wenn es schon jetzt gelungen wäre, gemeinnützige Einrichtungen für die Durchführung der „Raucherentwöhnungsbehandlung" zu gewinnen. Trotz aller Bemühungen, insbesondere die Träger der Kranken- und Rentenversicherung dafür zu interessieren, konnte dies bislang nicht erreicht werden. Um die Behandlung durchführen zu können, bedarf es einer ständigen Beratung, für die Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen. Die Bundesregierung hat ein Interesse daran, daß diese Form der Raucherentwöhnung breiteren Bevölkerungskreisen angeboten werden kann. Es wird deshalb versucht, sie zunächst in die Heilbehandlungen einzubeziehen, zumindest soweit es sich um Kuren für Patienten mit Herz- und Kreislauferkrankungen handelt. Da sichergestellt ist, daß keine exklusive Nutzung durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen erfolgt, sondern die Behandlung von allen Interessenten übernommen werden kann, hat die Bundesregierung keine Bedenken, wenn sie zunächst über ein privates Institut eingeführt wird. Es ist durchaus nicht unüblich, wenn die Ergebnisse der öffentlich geförderten Grundlagenforschung kommerziell genutzt werden. Dies geschieht in vielen Bereichen durch die Industrie und durch die verschiedensten Berufszweige. Da die in der Werbung benutzten Aussagen den Tatsachen entsprechen, ist eine Täuschung der Interessenten nicht erfolgt. Insoweit bedarf es keiner korrigierenden Bemühungen durch die Bundesregierung. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die am 17. Februar 1975 im 1. Programm des Fernsehens erfolgte Sendung „Chancengleichheit auch für Babys", und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den berechtigten kritischen Anmerkungen nachzugehen und für Abhilfe zu sorgen? In der Fernsehsendung „Chancengleichheit auch für Babys" sind die Tatbestände im wesentlichen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 1060* richtig wiedergegeben worden. Die Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht so weit gesenkt, wie dies nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der tatsächlich gegebenen Möglichkeiten geschehen könnte, wenngleich der internationale statistische Vergleich der Bundesrepublik einen ungünstigeren Platz zuweist, als er wohl tatsächlich eingenommen wird. Die Verhältnisse sind sehr komplexer Art. Die Bundesregierung wird deshalb im Rahmen der Antwort auf die Große Anfrage zur Gesundheitspolitik darauf besonders eingehen. Zur Besserung der bestehenden Situation sind zwei Ziele herauszustellen: 1. Die bessere Nutzung der Schwangerenvorsorge durch die Frauen selbst, um Risikoschwangerschaften frühzeitig zu erkennen und sie der fachgerechten Überwachung zuzuführen und 2. die weitere fachliche und institutionelle Verbesserung der perinatalen Medizin, die sich auf die unmittelbare Zeit vor, während und nach der Geburt konzentriert. Über die von Bund und Ländern gemeinsam betriebenen Forschungen, insbesondere der Einzelfallanalyse zur Säuglingssterblichkeit ist zu erwarten, daß sich insbesondere im Bereich der Früherkennung sowie der Behandlung von Risikoschwangerschaften diese Ansätze weiter konkretisieren lassen. Dies ist deshalb so wichtig, weil die Säuglingssterblichkeit bei uns ein Problem der Frühsterblichkeit ist. Auf die ersten sieben Tage nach der Geburt entfallen zwei Drittel der gesamten Säuglingssterblichkeit, ein Hinweis darauf, wie groß der Anteil von Risikoschwangerschaften unterschiedlichster Ursache ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 63) : Wie verträgt es sich mit den Sanktionsvorschriften, daß in bundesdeutschen Zeitungen für die Auswanderung nach Rhodesien geworben werden kann, wie durch die Deutsch-Rhodesische Gesellschaft z. B. im Stuttgarter Wochenblatt, im Wochenblatt Reutlingen /Tübingen, in der Cannstatter Zeitung und im Reutlinger General-Anzeiger geschehen, und daß Vertreter dieser Gesellschaft sogar -- nach Angaben im Reutlinger General-Anzeiger vom 13. Dezember 1974 — „Gespräche mit Vertretern deutscher Firmen" in Rhodesien führen konnten? Hinsichtlich der Rechtslage darf ich auf die Ausführungen zur Anfrage des Kollegen Krockert verweisen. Da die Bundesgesetze nach Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern ausgeführt werden, hat der Bund keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird die von Ihnen angeführten Vorkommnisse aber zum Anlaß nehmen, sich wegen der Beachtung der Vorschriften des Auswanderungsgesetzes unverzüglich mit den Ländern in Verbindung zu setzen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 7/3258 Fragen A 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kumulierung von Pestiziden vom Typ chlorierter Kohlenwasserstoffe auf Grund ihrer Persistenz auch bei kontinuierlicher Zufuhr geringer gesetzlich tolerierter Rückstände zu bedenklichen Anstiegen im tierischen und menschlichen Organismus führt und wie wirkt sich dies auf den Organismus aus? Wie gefährlich ist insbesondere das Vorhandensein der Chemikalie PCB in der Humanmilch? Zu Frage A 64: Bei der kontinuierlichen Aufnahme geringer Mengen an chlorierten Kohlenwasserstoffen stellt sich im menschlichen Organismus ein gewisses Gleichgewicht ein, bei dem sich Aufnahme und Ausscheidung etwa die Waage halten. Bei verminderter Zufuhr bzw. Unterbrechung der Zufuhr geht der Gehalt an chlorierten Kohlenwasserstoffen im menschlichen Organismus zurück. Unter Zugrundelegung dieser derzeitigen Erkenntnis sind in der „Höchstmengenverordnung Pflanzenschutz, pflanzliche Lebensmittel" und in der „Höchstmengenverordnung für tierische Lebensmittel" für Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft bestimmte Höchstmengen für Rückstände an chlorierten Kohlenwasserstoffen festgesetzt worden. Diese Werte sind nach eingehender toxikologischer Beurteilung in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsamt so festgesetzt worden, daß es auch bei kontinuierlicher Aufnahme der zulässigen Höchstmengen nicht zu einem bedenklichen Anstieg der genannten Stoffe im menschlichen Organismus kommt. Die festgelegten Höchstmengen sind so bemessen, daß sie den Empfehlungen der Welternährungs- und Weltgesundheitsorganisation über die akzeptable Aufnahme solcher Stoffe durch den Menschen entsprechen oder darunter liegen. Durch Festsetzung von Höchstmengen für chlorierte Kohlenwasserstoffe in Futtermitteln ist dafür Sorge getragen, daß es durch die Aufnahme von Futtermitteln nicht zu überhöhten Gehalten im tierischen Organismus kommt. Durch diese Maßnahme im Vorfeld der Nahrungsaufnahme durch den Menschen wird sichergestellt, daß Rückstände in den vom Tier gewonnenen Lebensmitteln unter den in der Höchstmengenverordnung für tierische Lebensmittel festgesetzten Werten bleiben. Zu Frage A 65: Die gegenwärtig in der Muttermilch vorhandenen Mengen an PCB's sind aus gesundheitlicher Sicht unerwünscht, doch liegen der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und dem Bundesgesundheitsamt bisher keine Anhaltspunkte für gesundheitsschädliche Auswirkungen der in der Muttermilch vorkommenden Mengen vor. Wie sich aus meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Fiebig zur Kontamination von Mutter- 10608* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 milch durch chlorierte Kohlenwasserstoffe ergibt, kann im Hinblick auf die weltweite Verbreitung chlorierter Kohlenwasserstoffe, zu denen auch die polychlorierten Biphenyle gehören, eine Kontamination der Muttermilch mit diesen Stoffen gegenwärtig nicht verhindert werden. Das Problem der Kontamination ist nur durch gemeinsame internationale Anstregungen, die auf verschiedenen Ebenen eingeleitet sind, zu lösen. In Erkenntnis dieser Tatsache hat die Bundesregierung die Erstellung einer Empfehlung der OECD über die Einschränkung der Verwendung und des Verbrauchs von PCB's tatkräftig unterstützt. Unter Zugrundelegung dieser Empfehlung hat die EG-Kommission eine Richtlinie über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen — ich verweise auf die Bundestagsdrucksache 7/2607 —vorgelegt, für deren baldige Verabschiedung sich die Bundesregierung mit Nachdruck einsetzen wird. In dieser Richtlinie werden zunächst als erster Problemstoff die PCB's behandelt. Es ist zu erwarten, daß durch dieses internationale Vorgehen das Problem der Kontamination mit PCB's einer befriedigenden Lösung zugeführt wird. Durch die allgemeine Beschränkung der Verwendung von PCB's wird auch eine Herabsetzung der Gehalte an PCB's in der Muttermilch bewirkt werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 71) : Welche Investitionen und in welcher Höhe hat die Deutsche Bundesbahn in den Regionen Bayerns in den Jahren 1972, 1973 und 1974 vorgenommen? Erhebungen über Investitionen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Ihre Frage habe ich daher an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn weitergeleitet und ihn gebeten, Ihnen die Investitionen und die Höhe dieser in den Regionen Bayerns für die Jahre 1972, 1973 und 1974 zu nennen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 72) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Betriebserlaubnisse für Flugzeuge der Typen B 707 und DC 8 in Frachtversion zu geben (Annex 16 der ICAO-Richtlinien)? Nein, Herr Kollege, Flugzeuge der von Ihnen genannten Muster werden, so verstehe ich Ihre Frage, nicht mehr neu in die deutsche Luftfahrzeugrolle eingetragen und damit nicht mehr zum Verkehr zugelassen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 75) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Regelungen für Überlaufsicherungen auf Tankschiffen zu gewährleisten, und können weitere Sicherungen verpflichtend eingeführt werden? Im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt wurde auf deutschen Antrag Übereinstimmung darüber erreicht, daß mit der nächsten Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) der Einbau folgender Sicherungen gegen ein Überfüllen der Tanks vorgeschrieben werden wird: a) Auf allen Tankschiffen für jeden Tank ein Inhaltsanzeigegerät und ein Warngerät sowie b) auf allen geschlossenen Tankschiffen zusätzlich eine automatische Abschaltvorrichtung für die Pumpe. Die Geräte müssen automatisch so betätigt werden, daß das Bedienungspersonal rechtzeitig vor dem Erreichen der höchstzulässigen Füllung gewarnt wird und daß bei Erreichen der zulässigen Füllung der Füllvorgang automatisch unterbrochen wird. Diese Änderung ist Bestandteil einer grundlegenden Umgestaltung der Vorschriften über die Tankschiffe. U. a. werden bestimmte Güter nur noch zur Beförderung in geschlossenen Tankschiffen zugelassen, womit ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer Verminderung der Verunreinigung der Luft durch die von Binnenschiffen beförderten gefährlichen Güter getan wird. Die Neufassung wird im Herbst dieses Jahres der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zum Beschluß vorgelegt. Der vom Gewerbetechnischen Beirat des Bundesministers für Verkehr seit 1972 eingesetzte Arbeitskreis zur Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen beim Umschlag gefährlicher Güter mit Binnenschiffen wird in Kürze seine Arbeit abschließen (vgl. die Frage 20 der Antwort zur Fragestunde vom 9. und 10. Oktober 1974). Der Ergebnisbericht wird auch Empfehlungen über die Ausgestaltung der Sicherungen gegen das Überfüllen der Tanks auf allen Tankschiffen enthalten. Diese Empfehlungen werden als Grundlage für die weitere Erhöhung der Sicherheit in der Binnenschiffahrt dienen und so bald wie möglich auf internationaler Ebene zur Diskussion gestellt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10609* Anlage 26 Antwort des Parl. Statssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 76) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit in Bayern Buslinien der Deutschen Bundespost oder der Deutschen Bundesbahn zu privatisieren, und welche Konsequenzen hätte dies gegebenenfalls für die betroffenen Angestellten und Beamten? Gemeinsam mit der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost untersucht eine Unternehmensberatung zur Zeit Modelle für eine Neuordnung der Omnibusdienste beider Verwaltungen. Welches Modell der Neuordnung der Omnibusdienste zugrunde gelegt wird, und welche Konsequenzen sich im einzelnen für die in diesen Dienstzweigen tätigen Mitarbeiter ergeben, bleibt einer Entscheidung nach Abschluß der Untersuchung vorbehalten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 81 und 82) : Trifft die Meldung in der „Dithmarscher Landeszeitung" zu, daß mit dem Bau des Kanaltunnels bei Brunsbüttel im Jahre 1976 begonnen wird? Trifft weiterhin die Meldung zu, daß die Finanzierung dieses Vorhabens in vollem Umfang gesichert ist? Die von Ihnen erwähnte Pressemeldung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten des erwähnten Berichts sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, diese zu bestätigen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 84) : Warum hat die Bundesregierung auf meine Frage (Drucksache 7/3227, Frage B Nr. 74) eine Antwort gegeben, zu der ich gar keine Frage gestellt hatte, und welche Antwort gibt die Bundesregierung auf die von mir gestellte Frage, die sich ausdrücklich auf die Verwendung von Kennzeichen außerhalb des Kraftfahrwesens bezog? Die Bundesregierung ist bei Beantwortung Ihrer Frage (Drucksache 7/3227, Frage B 74) davon ausgegangen, daß hierbei das Nationalitätszeichen für Kraftfahrzeuge im Vordergrund des Interesses steht. Deshalb hatte auch der Bundesminister für Verkehr die Beantwortung übernommen und sich auf dieses spezielle Problem beschränkt. Zu der allgemeinen Frage der internationalen Normung der Länderzeichen durch die Internationale Normenorganisation (ISO) ist folgendes zu ergänzen: Die ISO ist ein nichtstaatlicher Zusammenschluß nationaler Normeninstitute. Die Bundesrepublik Deutschland wird in der ISO durch den Deutschen Normenausschuß (DNA) vertreten. Aufgabe der ISO ist die Ausarbeitung von Normen, die der internationalen Verständigung und damit der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit dienen. Im Zuge ihrer Aktivitäten hat die ISO am 15. Dezember 1974 eine internationale Norm über Länderzeichen — ISO-Norm 3166 — veröffentlicht. Die Initiative zu dieser Norm ergab sich aus dem Bedürfnis, den Ursprung von Dokumenten in internationalen Organisationen sprachunabhängig eindeutig zu kennzeichnen. Aus technichen Gründen der Unterscheidung und Eindeutigkeit auch für die Datenverarbeitung (es handelt sich um mehr als 200 Länder und Gebiete), waren hierbei zwei- bzw. dreistellige Zeichen erforderlich, was für die Bundesrepublik zu den Zeichen DE bzw. DEU geführt hat. In dieser ISO-Norm ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß hiermit keinerlei Stellungnahmen hinsichtlich des rechtlichen und hoheitlichen Status oder der Grenzen des jeweiligen Landes oder Gebietes verbunden sind. Der DNA hat der Annahme der ISO-Norm 3166 für die Bundesrepublik Deutschland nach Abstimmung mit der Bundesregierung zugestimmt. Für die Bundesregierung war dabei maßgebend, daß sich die Zeichen nach dem Wort „Deutschland" an unserem Staatsnamen ausrichten. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß auch Berlin (West) unter dieses Zeichen fällt. Eine vergleichbare Situation wie für die Bundesrepublik ist auch für zahlreiche andere Länder entstanden, die als Nationalitätszeichen nur einen Buchstaben führen (z. B. Frankreich, Italien, Schweden). Auch diese haben der ISO-Norm 3166 zugestimmt. Um alle in Betracht kommenden Regierungsstellen über die Anwendung der Länderzeichen zu unterrichten, wird in Kürze im Bundesministerium für Wirtschaft eine Informationsbesprechung mit Ressorts und DNA stattfinden. Hierbei wird auch die Weiterverwendung des Zeichens D behandelt werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU (Drucksache 7/3258 Frage A 87) : Hat die Bundesregierung bei den Behörden der DDR inter veniert, um sicherzustellen, daß die Beschlagnahmen des Buche von der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 von Harry Valerien in Postverkehr mit der DDR unterbleiben? 10610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Ich bin Ihnen für den Hinweis dankbar, daß das von Ihnen genannte Buch über die Fußballweltmeisterschaft 1974 in der DDR beschlagnahmt worden ist. Die Bundesregierung wird Ihren Hinweis aufgreifen und auch diesen Fall in die laufenden Bemühungen um Verbesserungen auf diesem Gebiet einbeziehen. Dazu benötigte ich allerdings von Ihnen noch nähere Angaben zu den Ihnen bekannten Fällen. Nach den Vorschriften der DDR ist die Einfuhr von Druckerzeugnissen verboten, wenn diese — ich zitiere — „den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widersprechen". Diese Vorschrift wird sehr unterschiedlich gehandhabt. In den der Bundesregierung bekanntgewordenen Fällen von Zurückweisungen oder Beschlagnahmen sind die meisten der von den zuständigen Behörden getroffenen Entscheidungen nicht verständlich. Die Bundesregierung ist bemüht, auch in diesem Bereich weitergehende Erleichterungen zu erreichen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 89) : Tn welchem Umfang kann die Bundesregierung Anregungen aus der Denkschrift zur Lage der Brandschutzfoischung aufnehmen und verwirklichen? Die Bundesregierung widmet allen Bestrebungen größte Aufmerksamkeit, die darauf gerichtet sind, Sicherheit und Lebensqualität der Menschen in der Bundesrepublik zu gewährleisten und Sachwerte zu schützen. Unter diesem Aspekt begrüßt sie, daß die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. in Zusammenarbeit mit Brandschutzfachleuten in Eigeninitiative die Ursachen der ständig zunehmenden Brandschäden aufgezeigt und Vorschläge zu einer Verbesserung der Schadensverhütung erarbeitet hat. Die Bundesregierung prüft die Denkschrift z. Z. auf mögliche Konsequenzen, konnte aber, da mehrere Ressorts beteiligt sind und die Studie erst vor kurzer Zeit vorgelegt wurde, die Auswertung noch nicht abschließen. Ich vermag daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur die Haltung meines Hauses darzulegen. Sie geht davon aus, daß die Sachzuständigkeit für den friedensmäßigen Feuerschutz, der in seiner ganzen Breite Gegenstand einer intensiven Grundlagenforschung werden soll, nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung bei den Ländern liegt. Der Bund besitzt deswegen aus meiner Sicht kaum Möglichkeiten, die Brandschutzforschung stärker zu fördern. Gleichwohl wäre ich bereit, die Arbeit der von den Ländern als zentrales Institut vorgesehenen Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe in dem verbleibenden engen Rahmen zu unterstützen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 92) : Hat die Bundesregierung in den Gesprächen mit der Republik Frankreich über eine gemeinsame Planung von Kernkraftwerken im Oberrheingraben Fortschritte erzielt? Die Bundesregierung hat frühzeitig — bereits im Jahre 1971 — unter Zuziehung der Landesregierung von Baden-Württemberg, Kontakt mit Frankreich aufgenommen, um Fragen zu erörtern, die sich im Rahmen ihrer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren der Kernenergie ergeben, beispielsweise im Zusammenhang mit Kernkraftwerken. Diese Gespräche werden in einer deutschfranzösischen Kommission geführt und umfaßten zunächst einen sicherheitstechnischen Vergleich des im Bau befindlichen französischen Kernkraftwerkes Fessenheim/Elsaß mit der vergleichbaren deutschen Anlage in Neckarwestheim. In dem Bemühen, durch offene gegenseitige Information auch zu einer Angleichung der nationalen Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke zu gelangen, sind diese Kontakte in der Zwischenzeit ausgeweitet worden und umfassen derzeit alle wesentlichen Aspekte der Sicherheit kerntechnischer Anlagen allgemein sowie des Strahlenschutzes. Im vergangenen Jahr wurde auf Betreiben der Bundesregierung eine weitere Arbeitsgruppe der genannten Kommission ins Leben gerufen, welche eine Bestandsaufnahme der bei der Standortwahl für Kernkraftwerke in beiden Ländern angelegten sicherheitstechnischen und radiologischen Grundsätze vornimmt. Hierbei werden auch Informationen über konkrete, in der Planung befindliche Projekte und Standorte ausgetauscht. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß über den Weg einer möglichst einheitlichen Bewertung der zu erfüllenden Eigenschaften eines Standortes eine Harmonisierung der Planungen erreicht wird, ohne daß eine gemeinsame Projektplanung gefordert werden muß, welche als Eingriff in die nationale Souveränität derzeit noch schwer zu realisieren sein dürfte. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, eine Deutsch-Französische Raumordnungskommission ins Leben zu rufen. Ein Schritt in dieser Richtung bei der bilateralen Erörterung von Raumordnungsfragen im Oberrheingebiet soll die Commission Tripartite" sein, deren Gründung bereits abzusehen ist und an der außer Frankreich und der Bundesrepublik die Schweiz beteiligt sein wird. In dieser Kommission könnten auch Fragen der Planung von Kernkraftwerken im Oberrheingebiet erörtert werden. Es trifft also zu, daß die Bundesregierung in ihren Gesprächen mit Frankreich Fortschritte erzielt hat. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10611* Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 95) : Teilt die Bundesregierung die von der SPD-Zeitung „Vorwärts" geäußerte Ansicht, die Bundesrepublik Deutschland sei durch das Grundgesetz und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Beibehaltung einer gemeinsamen deutschen Staatsbürgerschaft in ein „Dilemma" geraten, das die Bundesrepublik Deutschland in eine Isolierung führen könne? Wie ich bei anderen Gelegenheiten wiederholt hier festgestellt habe, betrachtet die Bundesregierung es nicht als ihre Aufgabe, in deutschen Zeitungen erschienene Meinungsartikel in der Fragestunde des Deutschen Bundestages ihrerseits zu kommentieren. Ob Sie die Ansicht des Verfassers des in Frage stehenden Artikels mit der notwendigerweise verkürzenden Formulierung Ihrer Frage korrekt ausgedrückt haben, kann schließlich nur er selbst beantworten. Was den Rechtsstandpunkt der Bundesregierung zur Staatsangehörigkeitsfrage angeht, so ist dieser von mir in der Fragestunde der vorigen Woche in einer Reihe von einschlägigen Antworten ausführlich dargestellt worden. Leider konnte ich wegen der Abwesenheit einiger Fragesteller nicht alle Antworten mündlich geben. Das sollte aber nicht daran hindern, die mündlich und schriftlich erteilten Antworten im Zusammenhang zu sehen. Wie ich dargelegt hatte, ist die weltweite Anerkennung der DDR nicht durch unsere Hinnahme ihrer Staatlichkeit ausgelöst worden, sondern die Folge einer Entwicklung gewesen, die bereits seit längerer Zeit in Gang war. Durch das rechtzeitige Handeln der Bundesregierung wurde diese Entwicklung jedoch in Bahnen gelenkt, die es uns erlauben, das Ziel der Wahrung der Einheit der Nation im Einklang mit der internationalen Entspannungspolitik konsequent weiter zu verfolgen. Das Dilemma im Sinne einer Situation, die nur noch einander ausschließende Lösungen zuließe, hat es dabei weder in der allgemeinen Politik, noch in der Staatsangehörigkeitsfrage gegeben. Weitere Einzelheiten bitte ich Sie, meinen vor einer Woche schriftlich erteilten Antworten auf die Fragen des Kollegen Engelsberger zu entnehmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 96) : Bedeutet die Feststellung des Bundesinnenministers „Wir brauchen Bereiche des Staates, die streikfrei sein müssen. Denken Sie nur einmal daran, Polizei, Bundeswehr oder öffentlicher Gesundheitsdienst würden streiken", daß auch ein Streik nichtbeamteter Arbeitnehmer in diesen lebenswichtigen öffentlichen Bereichen rechtswidrig ist, oder welche anderen rechtlichen und politischen Konsequenzen ergeben sich daraus? Derartige rechtliche und politische Konsequenzen ergeben sich weder aus dieser noch aus anderen Feststellungen zur Streikfreiheit bestimmter Staatsbereiche. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Benda und der Fraktion der CDU/ CSU vom 6. Oktober 1970 (Drucksache VI /1246) ist als Auffassung der Bundesregierung erklärt worden, daß das Streikrecht für die Arbeitnehmer durch die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes mitgewährleistete Tarifautonomie verfassungsrechtlich gesichert ist. Dies gilt auch für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, deren Arbeitsbedingungen im Rahmen der Tarifautonomie durch Tarifverträge geregelt werden. Die Bundesregierung hält an dieser Auffassung fest. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 98 und 99) : Regeln nach Auffassung der Bundesregierung die Vorschriften des Vereinsrechts die Rechtsverhältnisse von Lizenzspielerklubs in befriedigender Weise? Halt die Bundesregierung alle für die durchweg ehrenamtlichen Vorstände solcher Vereine geltenden Vorschriften noch für zeitgemäß? Zu Frage A 98: Das bürgerliche Recht kennt keine besonderen Vorschriften für Sportvereine. Für Sportvereine, also auch für Bundesligavereine, gelten die allgemeinen Vorschriften des Vereinsrechts (§§ 21 ff. BGB). Das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt den Vereinen in weitem Umfang die Möglichkeit, die ihnen gemäße Organisationsform so zu regeln, wie es ihren Verhältnissen am besten entspricht. Der Gesetzgeber hat sich bewußt darauf beschränkt, die wichtigsten Fragen ausdrücklich zu regeln, wobei nicht wenige der entsprechenden Vorschriften sogar nachgiebiges Recht enthalten (§ 40 BGB). Die Rechtsverhältnisse der Bundesligavereine werden maßgebend beeinflußt durch das Bundesligastatut. Die Lizenz als Bundesligaverein wird durch einen Vertrag zwischen dem DFB und dem Verein erteilt. Voraussetzung für die Lizenzverteilung durch den DFB ist u. a., daß der Verein in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist (§ 7 Buchstabe a Bundesligastatut) und gemeinnützig ist und überwiegend ehrenamtlich geführt wird (§ 7 Buchstabe b Bundesligastatut). Eine Lizenz erhält daher nur ein eingetragener Verein, so daß eine andere Organisationsform, etwa eine GmbII, für eine Lizenzerteilung nicht in Betracht kommt. Durch § 7 Buchstabe c des Bundesligastatuts wird zudem sichergestellt, daß die Lizenz nur ein 10612* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Verein erhält, der mindestens zehn Amateur- oder Jugend-Fußballmannschaften unterhält. Eine rechtliche Verselbständigung der Lizenzspielerabteilung ist daher aufgrund des Bundesligastatuts nicht möglich, da sonst eine Lizenz überhaupt nicht erteilt würde. Für die Gesamtorganisation dürfte aber die Rechtsform eines eingetragenen Vereins die beste Lösung sein. Die Organisation eines Bundesligavereins wird daher maßgebend durch das Bundesligastatut bestimmt. Für die Ausgestaltung dieses Statuts ist ausschließlich der DFB zuständig. Sollten sich aufgrund des Bundesligastatuts irgendwelche Unzuträglichkeiten ergeben haben, so wäre nur der DFB in der Lage, eine Änderung herbeizuführen. Zu Frage A 99: § 7 Buchstabe b Bundesligastatut verlangt, daß ein Bundesligaverein überwiegend ehrenamtlich geführt wird. Dies bedeutet, daß der Gesamtverein überwiegend einen ehrenamtlichen Vorstand haben muß, wenn der Verein vom DFB die Lizenz erhalten will. Das Statut ermöglicht jedoch, daß einzelne Abteilungen des Vereins von bezahlten Vorstandsmitgliedern betreut werden. Das Vereinsrecht des BGB und das Bundesligastatut erlauben es den Vereinen, die Lizenzspielerabteilung auch durch ein nichtehrenamtliches Vorstandsmitglied leiten zu lassen. Von dieser Möglichkeit haben verschiedene Bundesligavereine Gebrauch gemacht. Sollten sich dadurch Mißstände ergeben haben, daß Lizenzspielerabteilungen von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern betreut wurden, so könnte der DFB dadurch Abhilfe schaffen, daß er die Lizenz nur dann erteilt, wenn sichergestellt ist, daß diese Abteilung des Vereins von einem bezahlten Fachmann geführt wird. Eine Änderung des Vereinsrechts des BGB ist daher nicht erforderlich. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Vorstand nach allgemeinen Grundsätzen für ein Verschulden, also auch für leichte Fahrlässigkeit, einzustehen hat. Dies gilt für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder ebenso wie für andere Mitglieder des Vorstands. Schädigt ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied daher den Verein auch nur leicht fahrlässig, so besteht die Möglichkeit, ihn auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 108 und 109) : Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge nach dem Städtebauförderungsgesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor? Ist es zutreffend, daß in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch kein Fall bekannt geworden ist, in dem eine Gemeinde einen Heranziehungbescheid nach § 41 Abs. 4 des Städtebauforderungsgesetzes erlassen hat, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Gemeinden (insbesondere Berlin) die in der Praxis mit § 41 des Städtebauförderungsgesetzes verbundenen Schwierigkeiten dadurch zu lösen versuchen, daß sie mit den Grundeigentümern Vereinbarungen über die zu zahlenden Ausgleichsbeträge treffen? Zu Frage A 108: Zum Zeitpunkt der letzten Fortschreibung des Bundesprogramms nach § 72 StBauFG im Herbst 1974 sind die ersten Sanierungsmaßnahmen von Bundesseite förderungsmäßig vorläufig abgeschlossen worden. Selbst bei diesen Maßnahmen wird es noch geraume Zeit dauern, bis die Sanierung als abgeschlossen und durchgeführt angesehen werden kann. Da nach dem Gesetz die Erhebung von Ausgleichsbeträgen den Abschluß der Sanierung voraussetzt, können Erfahrungen hierüber noch nicht vorliegen. Zu Frage A 109: Der Bundesregierung sind bisher Fälle noch nicht bekanntgeworden, in denen Heranziehungsbescheide nach § 41 StBauFG ergangen sind. Nicht auszuschließen ist, daß einzelne Gemeinden zwischenzeitlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Sanierung für einzelne Grundstücke gemäß § 50 Abs. 2 StBauFG für abgeschlossen zu erklären und im Anschluß daran in einzelnen Fällen Ausgleichsbeträge erhoben haben. Es mag sein, daß einzelne Gemeinden § 41 in der Weise anzuwenden versuchen, daß sie mit den Grundeigentümern eine Vereinbarung über die zu zahlenden Ausgleichsbeträge treffen. Der Bundesregierung liegen Unterlagen hierüber nicht vor. Auch von dem Land Berlin wird eine solche Praxis nicht bestätigt. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit eine Rechtsverordnung vor, die Grundlagen für eine praxisnahe Durchführung des Gesetzes im Bereich der Ausgleichsbetragsvorschriften schaffen soll. Dabei wird angestrebt, die erforderlichen Anweisungen für die Einzelbewertung zu geben und durch Entwicklung eines von generellen Feststellungen ausgehenden Verfahrens Möglichkeiten für eine schnellere und gleichwohl zu gesicherten Ergebnissen führende Bewältigung der umfangreichen Ermittlungsaufgaben aufzuzeigen. Den Gutachterausschüssen wird bei der Beschaffung der Bewertungsgrundlagen entscheidende Bedeutung zukommen. Besonderer Wert wird auf die rechtzeitige und weitgehende Mitwirkung der Betroffenen selbst schon bei Durchführung der Bewertung gelegt. Der Referentenentwurf einer Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach den §§ 41 und 42 StBauFG vom November 1974, der zur Zeit mit den Ländern und Verbänden erörtert wird, sieht u. a. auch vor, daß die Gemeinde im Einvernehmen mit dem Ausgleichsverpflichteten den Ausgleichsbetrag vor Abschluß der Sanierung festsetzen kann, sofern die Höhe des Betrages bereits zu diesem Zeitpunkt mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10613* kann. Diese Festsetzung, in der Elemente einer Vereinbarung enthalten sind, soll an die Stelle eines Bescheides nach § 41 Abs. 8 StBauFG treten können. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 111) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in die Maßnahmen des Konjunkturförderungsprogramms (Investitionszulagen- bzw. Investitionszuschußgesetz) auch den Bau von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Altentagesstätten, Pflegeheime für Kranke und Behinderte, Schulen, Freizeit-, Sport-, Berufsförderungs- und Begegnungsstätten sowie Pfarrzentren durch solche Bauherren einzubeziehen, die nicht unter das Investitionszulagengesetz fallen? Bei der Ausarbeitung des Regierungsprogramms „Stabilitätsgerechter Aufschwung" hat die Bundesregierung eingehend geprüft, ob die aus dem Aufkommen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zu zahlende Investitionszulage zur Konjunkturbelebung auch den von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften und gemeinnützigen Einrichtungen gewährt werden soll. Obwohl eine Begünstigung auch dieser Institutionen den mit dem Regierungsprogramm verfolgten konjunkturpolitischen Zielen entsprochen hätte, mußte die Bundesregierung von einem entsprechenden Vorschlag absehen. Die Haushaltsausfälle wären für Bund und Länder nicht tragbar. Auch eine entsprechende Ausweitung des Gesetzes über Investitionszuschüsse für Mietwohnungen, Genossenschaftswohnungen und Wohnheime im sozialen Wohnungsbau kann die Bundesregierung nicht befürworten. Dieses Gesetz ergänzt für den Bauherrenkreis, der von dem Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung nicht erfaßt wurde, die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung. Es wurde hinsichtlich der begünstigten Investitionen vom Gesetzgeber bewußt beschränkt auf solche Baumaßnahmen des sozialen Wohnungsbaues, die besonderer Impulse bedurften. Die Ausweitung des Gesetzes auf die in Ihrer Frage erwähnten Objekte würde den Rahmen des sozialen Wohnungsbaues sprengen. Sie kann auch aus Haushaltsgründen nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 112 und 113): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Tätigkeit der bestehenden kommunalen Wohnungsvermittlungsstellen, die nach Mitteilung des Tnfratest-Instituts nur jedem 14. Sozialmieter bei der Vermittlung von Wohnraum behilflich gewesen sind? Wieviel Sozialwohnungen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu Beginn des Jahres 1975 fehlbelegt? Zu Frage A 112: Die Bundesregierung beurteilt die Tätigkeit der kommunalen Wohnungsvermittlungsstellen grundsätzlich positiv. Sie weist erneut darauf hin, daß kommunale Wohnungsvermittlungsstellen nur aufgrund landesgesetzlicher Regelungen gebildet werden können. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden, deren Wahrnehmung die Bundesregierung weder beeinflussen noch überprüfen kann; sie ist daher für eine Beurteilung auf Erfahrungsberichte der Gemeinden selbst oder der Kommunalen Spitzenverbände angewiesen. Es trifft zu, daß nach der durch das Infratest-Institut durchgeführten Untersuchung bei jedem 14. Mieter die Vermittlung der bezogenen Sozialwohnung über die kommunale Wohnungsvermittlung erfolgte. Wie sich jedoch aus der Infratest-Untersuchung ebenfalls ergibt, wurde darüber hinaus knapp die Hälfte der untersuchten Sozialwohnungen (46 %) unmittelbar durch das städtische Wohnungsamt an die Mieter vergeben. Deshalb machen die Sozialwohnungen, die nur an die im sozialen Wohnungsbau Wohnberechtigten vergeben werden dürfen, einen verhältnismäßig geringen Teil der durch die kommunale Wohnungsvermittlung insgesamt vermittelten Wohnungen aus. Dies zeigt sich insbesondere darin, daß in den meisten Städten alle Wohnungssuchenden die Vermittlungsstellen in Anspruch nehmen können, was den so vermittelten Altbauwohnungen und den frei finanzierten Neubauwohnungen gegenüber den Sozialwohnungen das Übergewicht gibt. Nach Auffassung der Bundesregierung lassen sich aus der Infratest-Untersuchung noch keine allgemeinen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Tätigkeit der kommunalen Wohnungsvermittlung für den allgemeinen Wohnungsmarkt ziehen. Im übrigen darf ich die Antwort der Bundesregierung vom 26. 2. 1974 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Riedl und Genossen und meine Antwort vom 21. 2. 1975 auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Prof. Lohmar verweisen. Zu Frage A 113: Um diese Frage exakt beantworten zu können, müßte man zunächst definieren, wo die Grenze zur Fehlbelegung — oder besser gesagt zur Fehlsubventionierung — überschritten wird. Es geht nämlich nicht nur um die Fehlsubventionierung, die auf die Überschreitung der Einkommensgrenzen zurückgeht, sondern auch um Fehlsubventionierungen aufgrund der Mietpreisverzerrungen im Sozialwohnungsbestand. 10614* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Eine Ende 1973 durchgeführte Erhebung von Infratest — bezogen auf die Einkommensgrenzen — ergab eine Fehlbelegungsquote von 20 v. H., das wären unter Einbeziehung der Eigentümerwohnungen rd. 1 Million Sozialwohnungsinhaber gewesen. Bei der Wertung dieser Zahl ist jedoch zu berücksichtigen, daß jede Fehlbelegungsabgabe in gewissem Umfang Überschreitungen der Einkommensgrenzen tolerieren und damit den Kreis der Betroffenen wesentlich einengen würde. Dadurch wird die Fehlbelegungsquote wesentlich verringert. Es gibt insoweit Schätzungen, die von 3 bis 5 v. H. Fehlbelegungsquote ausgehen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 114 und 115) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Umstände aufzuklären, unter denen am 28. Oktober 1974 Rolf Althoff auf dem Berliner Autobahnring in der Nähe von Fichtenwalde tödlich verunglückt ist, um gemäß meinem Schreiben vom 5. November 1974 an Staatssekretär Gaus die Witwe des Verstorbenen in die Lage zu versetzen, ihre versicherungsrechtlichen Ansprüche aus dem Todesfall geltend zu machen? Hält es die Bundesregierung für eine angemessene Betreuung eines Staatsbürgers, wenn Staatssekretär Gaus außer einer nichtssagenden Zwischennachricht vom 14. November 1974 drei Monate lang keinerlei sachdienliche Hinweise zur Verfügung stellen kann, die geeignet sind, die schwierige materielle und seelische Situation von Frau Althoff zu lindern? Zu Frage A 114: Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland wurde durch die DDR noch am 28. Oktober 1974 von dem tödlichen Unfall des Herrn Dr. Rolf Althoff unterrichtet. Diese Nachricht leitete die Ständige Vertretung am selben Tag dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien des Innern und für innerdeutsche Beziehungen weiter. Nachdem im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen durch die Angehörigen des Verunglückten bekanntgeworden war, daß sich die Überführung der Leiche verzögerte, hat sich die Ständige Vertretung am 5. November 1974 mit den zuständigen Behörden der DDR, nämlich dem Volkspolizeikreisamt Potsdam und der Konsularabteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Verbindung gesetzt. Unmittelbar nach diesen Maßnahmen ist der Verstorbene überführt worden. Ihr Brief vom 5. November 1974, in dem Sie die Ständige Vertretung um Unterstützung der Witwe des Verunglückten beim Beschaffen von Informationen über die näheren Umstände des Unfalles gebeten haben, ist am 13. November 1974 bei der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin eingegangen. Unter Berufung auf Ihren Brief hat sich auch die Witwe des Verunglückten bei der Ständigen Vertretung gemeldet. Am 12. Dezember 1974 wurde sie von einem Mitarbeiter der Ständigen Vertretung zum „VEB Städtisches Bestattungswesen" in OstBerlin begleitet, wo ihr die Papiere und die persönlichen Gegenstände ihres verstorbenen Ehemannes übergeben wurden. Im Februar dieses Jahres teilte der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen der Ständigen Vertretung mit, daß private Bemühungen um weitere Informationen über den Unfallhergang ergebnislos geblieben seien. Daraufhin hat sich die Ständige Vertretung ein weiteres Mal an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR gewandt und durch dessen Vermittlung den Obdukationsbefund und den Abschlußbericht über den Verkehrsunfall erhalten. Diese Unterlagen wurden dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen übersandt. Darüber hinaus hat die Ständige Vertretung das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR gebeten, Auskunft über Zustand und Verbleib des Unfallwagens zu erhalten. Sobald dieser Bericht eingegangen ist, wird ihn die Ständige Vertretung ebenfalls dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen zuleiten. Zu Frage A 115: Aus meiner Antwort auf die erste Frage wird deutlich, daß die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland weit mehr getan hat, als der Witwe des Verunglückten einen Zwischenbescheid zu geben. Anlage 39 Antwort des Parl' Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 116) : Hält es die Bundesregierung mit dem Grundlagenvertrag und dem von ihr immer wieder betonten besonderen Charakter der innerdeutschen Beziehungen für vereinbar, daß neuerdings in den Zählkarten, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland hei einem Tagesbesuch in die DDR ausfüllen müssen, die Angabe Staatsangehörigkeit „deutsch" durch „BRD" überstempelt wird und wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung bei der DDR- Regierung zu unternehmen, um diese Verfälschung unserer Staatsangehörigkeitsbezeichnung zu unterbinden? Deutsche können bei Reisen in die DDR in den amtlichen Formularen der DDR nach wie vor ihre Staatsangehörigkeit mit „deutsch" angeben; in jüngster Zeit, und zwar am 16. Februar 1975, hat es am Grenzübergang Rudolphstein-Hirschberg nach Auskunft der zuständigen Behörden einen Fall gegeben, in dem bei 2 Personen die Staatsangehörigkeitsangabe auf der Zählkarte bei der Einreise in die DDR geändert wurde. In den letzten Monaten (November 1974 bis einschließlich Januar 1975) reisten durchschnittlich mehr als 130 000 Personen aus dem Bundesgebiet in die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10615* DDR, das sind im Tagesdurchschnitt mehr als 4 000 Personen, ohne daß Vergleichbares bisher bekannt geworden wäre. Eine Häufung von Einzelfällen, wie sie sich nach der Presseerklärung des Kollegen Prof. Dr. Abelein in den letzten 14 Tagen angeblich ereignet hat, ist der Bundesregierung nicht bekanntgeworden. Ich wäre für eine Mitteilung der Ihnen zur Kenntnis gebrachten Fälle dankbar, um diesen Fällen ebenso wie dem erwähnten Vorfall vom 16. Februar 1975 am Übergang Rudolphstein-Hirschberg nachgehen zu können. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 117): Hat die Bundesregierung Informationen, welche Funktion das in der „DDR" neu errichtete Amt für „Auslandsvermögen" wahrnehmen soll? Ihre Frage zielt offenbar ab auf das „Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR". Es trifft nicht zu, daß dieses Amt neu errichtet wurde. Das Amt wurde erstmals am 27. September 1968 im Neuen Deutschland erwähnt. Vorgänger des Amtes war die Zentralstelle zum Schutz des Volkseigentums beim Büro des Ministerrates. Das Amt erhielt im vergangenen Jahr lediglich ein Statut, das durch Beschluß des Ministerrates der DDR vom 31. Oktober 1974 genehmigt und im DDR- Gesetzblatt Teil I Nr. 56 S. 507 veröffentlicht wurde. Nach dem Statut ist das Amt ein Organ des Ministerrates. Zu den Aufgaben des Amtes gehören die Wahrnehmung der Vermögensinteressen der DDR a) gegenüber anderen Staaten, b) im Hinblick auf das staatlich verwaltete DDR- Vermögen von Angehörigen anderer Staaten. Die zuletzt erwähnte Aufgabe bezieht sich nicht nur auf das Vermögen der aus der DDR geflüchteten Personen, sondern auf alle Vermögenswerte im Ausland, entsprechend der Auffassung der DDR, damit auch über Vermögenswerte, über die bisher „wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen" mit der Bundesrepublik Deutschland keine Regelungen getroffen werden konnten (sogenannte offene Vermögensfragen). Zum Aufgabenbereich des Amtes gehören damit die Sicherung der Vermögensrechte der DDR sowie ihrer Bürger in anderen Staaten und in Berlin (West), die Mitwirkung bei der Regelung der sogenannten offenen Vermögensfragen mit anderen Staaten sowie die Mitwirkung beim Abschluß und bei der Durchführung völkerrechtlicher Abkommen und bedeutsamer Wirtschaftsverträge. Das Amt ist in der Öffentlichkeit bisher wenig in Erscheinung getreten. Das erklärt sich offenbar aus seiner Aufgabenstellung, Hilfsorgan des Ministerrates zu sein sowie die Kontrolle auszuüben über die Staatsorgane bei der Verwaltung des unter staatlicher Verwaltung stehenden DDR-Vermögens privater Personen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 118) : Was hat die Bundesregierung unternommen, damit noch nicht 65 Jahre alte Rentner auf Grund der flexiblen Altersgrenze bei Einreisen in die „DDR" vom Zwangsumtausch befreit werden? Am 20. Dezember 1974 hat die DDR-Regierung entsprechend den Vorstellungen der Bundesregierung Personen im Rentenalter vorn verbindlichen Mindestumtausch wieder befreit. Die entsprechende DDR-Bestimmung definiert als Personen im Rentenalter Frauen noch Vollendung des 60. und Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Den Altersrentnern gleichgestellt werden Invalidenvollrentner und Unfallvollrentner. Ihre Frage macht die auch von der Bundesregierung geteilte Auffassung erkennbar, es müsse versucht werden zu erreichen, daß auch solche Rentner, die nicht unter die zitierten Regelungen fallen, vom Mindestumtausch befreit werden. Ich wiederhole, auch die Bundesregierung teilt diese Meinung; sie wird deshalb weiterhin versuchen, die DDR zu entsprechenden Erleichterungen zu bewegen. Vielleicht interessiert in diesem Zusammenhang eine erfreuliche Entwicklung: Im Januar dieses Jahres sind rund 43 000 Personen im gesetzlichen Rentenalter aus der DDR besuchsweise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Berlin (West) gereist; im Januar des vergangenen Jahres waren es rund 35 000 Personen dieser Altersgruppe. Dies bedeutet eine Steigerung um rund 21,5%. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/3258 Fragen A 119 und 120) : Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu rascher Soforthilfe für Guinea-Bissau und die Kapverdischen Inseln zu ergreifen, und in welchem Umfang soll das geschehen? 10616* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Frage der direkten Vergabe von Entwicklungshilfe an Homelands in Südafrika ein? Zu Frage A 119: Die schwierige Versorgungslage in Guinea-Bissau ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Republik Guinea-Bissau als erstes Geschenk zur Unabhängigkeitserklärung im September 1974 Düngemittel im Wert von 100 000,— DM übersandt. Weitere Mittel in Höhe von 0,5 Mio. DM sollen noch in diesem Jahr im Bereich der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat aus Mitteln der humanitären Hilfe am 21. Februar 1975 auf dem Luftweg Medikamente im Wert von 15 000,— DM nach Guinea-Bissau geschickt. Die Lieferung weiterer Medikamente wird zur Zeit geprüft. In der Sache geht es insbesondere darum, Lieferungen internationaler Organisationen zu ergänzen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus an Maßnahmen multilateraler Organisationen. — Die UNICEF hat für ein Projekt auf dem Gebiet des Gesundheits- und Erziehungswesens in Guinea-Bissau Ende 1974 von der Bundesrepublik Mittel in Höhe von 510 000,— DM erhalten. -- Die Europäische Gemeinschaft hat ein Dringlichkeitsprogramm im Bereich der Nahrungsmittelhilfe in Höhe von 1,647 Mio. RE (= ca. 5,912 Mio. DM) vorgeschlagen, das von der Bundesregierung grundsätzlich befürwortet und von ihr mitfinanziert werden soll. — Das Welternährungsprogramm (WEP) leistet Nahrungsmittelhilfe für Guinea-Bissau. Die Bundesregierung hat auch diese Maßnahmen unterstützt und finanziell gefördert. Die Kapverdischen Inseln werden voraussichtlich im Juli 1975 die Unabhängigkeit erlangen. Die Bundesregierung hat bereits jetzt geprüft, inwieweit Nahrungsmittelhilfe oder sonstige sofort wirksame Hilfen benötigt werden. Die verfügbaren Unterlagen reichen zu einer abschließenden Beurteilung noch nicht aus. Grundsätzlich ist die Bundesregierung bereit, einen angemessenen Beitrag zu leisten. Darüber hinaus beabsichtigt die Europäische Gemeinschaft, ein Dringlichkeitsprogramm der Nahrungsmittelhilfe in Höhe von 0,841 Mio. RE (= etwa 3,019 Mio. DM) einzuleiten. Zu Frage A 120: Die Bantustans sind bisher nicht unabhängig. Nur an unabhängige Staaten kann die Bundesregierung öffentliche Hilfe vergeben. Direkte staatliche Ent wicklungshilfe für Vorhaben in der Republik Südafrika (RSA), auch wenn sie ihren Standort in den Homelands haben, wird nicht vergeben. Anlage 43 (( Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kaffka (SPD) (Drucksache 7/3258 Frage A 121) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Frage des Einsatzes gemeinnütziger Consulting-Firmen bei Planung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Entwicklungshilfe ein? Die Bundesregierung fördert die Zusammenarbeit mit leistungsfähigen Consulting-Firmen bei der Planung und Durchführung von Projekten der Entwicklungshilfe. Weder die handelsrechtliche Organisationsform noch die steuerrechtliche Anerkennung als gemeinnütziges Unternehmen sind Auswahlkriterien für die Vergabe von Aufträgen an Consulting-Firmen. Die Vergabe erfolgt in geeigneten Fällen nach Ausschreibung, im übrigen freihändig nach vorherigem Leistungs- und Preiswettbewerb. Bisher sind im Bereich der Technischen Hilfe zwei gemeinnützige Consulting-Firmen hervorgetreten. Nach den bisherigen Erfahrungen ist nicht festzustellen, daß ihnen die Gemeinnützigkeit im Rahmen der Verfahren nach den Verdingungsordnungen (VOL, VOB) einen ins Gewicht fallenden Wettbewerbsvorteil vor Unternehmen der allgemeinen Privatwirtschaft gesichert hätte. Umsatzsteuerliche Vorteile treten schon deshalb nicht ein, weil die meisten Leistungen in der Regel im Ausland erbracht werden. Anlage 44 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 124) : Wie hoch ist die Summe, die Bundesministerien oder andere Behörden der Bundesregierung seit dem 1. Oktober 1974 für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben haben? Auf Grund der Angaben der Ministerien und der Feststellungen im Presse- und Informationsamt beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Ministerien und andere Behörden der Bundesregierung haben für Öffentlichkeitsarbeit seit dem 1. Oktober 1974 ca. 26 Millionen DM ausgegeben. Hierbei blieben Mittel für die „Politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland" des BMZ und des BPA unberücksichtigt. Entsprechendes gilt für die Titel 531 01 und 531 05, 06, 09, 11 und 12 bei Einzelplan 04 03. Außerdem konnten aus technischen Gründen teilweise die Februar-Ergebnisse noch nicht berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10617* Erfaßt worden sind diejenigen Ausgaben, die a) durch die Gruppierungs-Nr. 531 des Gruppierungsplans und die Haushaltsrechtlichen Richtlinien des Bundes Nr. 5.2.20 und b) durch die funktionale Kennziffer 013 des Funktionsplans gekennzeichnet sind. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 125 und 126) : Hat die Bundesregierung bereits darüber beraten, welche Vorschläge und Anregungen sie dem belgischen Premierminister Tindemans, der von der Gipfelkonferenz im Dezember 1974 mit der Erstattung eines zusammenfassenden Berichts über den Aufbau der europäischen Union beauftragt wurde, unterbreiten wird? Ist die Bundesregierung gewillt, die Opposition rechtzeitig über ihre Konzeption zu unterrichten? Zu Frage A 125: Die Bundesregierung hat bereits während der letzten deutschen Präsidentschaft in der Gemeinschaft, d. h. im 1. Halbjahr 1974, verschiedene Initiativen im Rat der EG ergriffen, um die Beratungen über die Europäische Union in Gang zu setzen. Sie ist ferner der Auffassung, daß die Erfüllung des konkreten Programms der Konferenz der Regierungschefs vom 9./10. Dezember 1974, insbesondere auch der institutionellen Verbesserungen, einen erheblichen Fortschritt in Richtung auf die praktische Verwirklichung der Europäischen Union darstellen würde. Dazu hatte sie selbst eine Reihe von Vorstellungen beigetragen, und sie wäre in der Lage, auch weitere Anregungen beizusteuern. Der belgische Ministerpräsident, der den Auftrag der Gipfelkonferenz mit voller Unterstützung der Bundesregierung als persönliche Aufgabe übernommen hat, ist hierfür jederzeit ein willkommener Gesprächspartner. Zu Frage A 126: Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß die Opposition Gelegenheit erhält, auch selbst im Sinne des Gipfelbeschlusses zu gegebener Zeit Herrn Ministerpräsident Tindemans ihre europapolitische Konzeption vorzutragen. Sie ist auch bereit, hierüber mit der Opposition in einen Meinungsaustausch einzutreten. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Fragen A 127 und 128) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um im Ausland zu einer stärkeren Verbreitung des deutschen Fernsehsystems PAL beizutragen, und welche Länder haben derzeit entweder PAL oder SECAM-System? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, eine deutschfranzösische Zusammenarbeit im Bereich der Fernsehsysteme herbeizuführen? Zu Frage A 127: Die Bundesregierung ist an der Verbreitung des von der deutschen Industrie entwickelten und vertriebenen Farbfernsehsystems PAL sehr interessiert. Sie bemüht sich daher die Unterrichtung über die Vorzüge von PAL in den Ländern zu fördern, die sich bisher noch für keins der drei möglichen Farbfernsehrverfahren entschieden haben und deren Entscheidung in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Die Bundesregierung bedient sich hierbei ihrer Auslandsvertretungen sowie einer Reihe gezielter Maßnahmen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Hier wären im einzelnen zu erwähnen: - Einleitung und Pflege fachlicher Kontakte (z. B. durch Seminare, Informationsreisen) — Spezialausbildung von Fachkräften — Entsendung von Gutachtern und Beratern — Leihweise Überlassung von Geräten zu Demonstrationszwecken Zur Zeit finden — wie erwähnt — drei Farbfernsehsysteme Anwendung: — Das amerikanische NTSC — das französische SECAM und — das in Deutschland entwickelte PAL-Verfahren. Zu Frage A 128: Aufgrund der heute gegebenen unterschiedlichen technischen Gegebenheiten sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit für eine deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Fernsehsysteme. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 137) : 10618* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 Wie nimmt die Bundesregierung zu der Antwort von Staatsminister Moersch Stellung, die er auf meine Frage (Drucksache 7/3227, Frage B. Nr. 10) erteilt hat, und in der er einer Antwort dadurch ausweicht, daß er sich auf die reine Rechtsfrage der Aktivlegitimation zurückzieht, und die Frage nach der Verbindlichkeit seiner früheren Andeutungen, die Bundesregierung werde sich politisch im Rahmen des Möglichen für ausreisewillige Deutsche ohne Verwandte im freien Teil Deutschlands einsetzen, unbeantwortet läßt? Mit meiner Stellungnahme vom 20. Februar 1975, die ich selbstverständlich im Namen der Bundesregierung abgegeben habe, bin ich der von Ihnen damals gestellten Frage nicht ausgewichen. Im Gegenteil: obwohl Sie eine Pressemeldung zum Anlaß genommen hatten, die mir in dem von Ihnen zitierten Wortlaut bis heute — nicht bekanntgeworden ist, bin ich trotzdem auf die von Ihnen angeschnittene Problematik eingegangen und habe dabei auf die Äußerungen der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 23. Januar 1975 hingewiesen, in der diese Frage ausführlich erörtert worden war. Auch bei früheren Gelegenheiten hatte die Bundesregierung betont, daß sie die Bemühungen der ausreisewilligen Deutschen in der Sowjetunion „im Rahmen der Familienzusammenführung" aktiv unterstütze. Dies geschieht durch Hilfe für den einzelnen im Rahmen des Möglichen und durch die Behandlung dieses Problems auf politischer Ebene bilateral in direkten Gesprächen mit der Sowjetunion. Auch auf der KSZE haben wir uns zusammen mit unseren Verbündeten für Erleichterungen bei der Zusammenführung von getrennten Familien eingesetzt. Es wurden unbestreitbare Erfolge erzielt. Die Bundesregierung hat jedoch nie verhehlt, daß selbst innerhalb dieses Personenkreises noch viele Fälle ungelöst sind; sie bedürfen vorrangig weiterer aktiver Unterstützung. Darüber hinaus wird die Bundesregierung — insbesondere auf multilateraler Ebene, wie z. B. in den Vereinten Nationen -- sich im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten und in Abstimmung mit ihren Verbündeten für die Durchsetzung und Verwirklichung der Menschenrechte in aller Welt einsetzen. Dies gilt auch für das Recht auf Freizügigkeit. Die Bundesregierung ist sich hierbei jedoch der Schwierigkeiten bewußt, dieses Ziel in absehbarer Zeit zu erreichen. Eine realistische Einschätzung der hier gegebenen Möglichkeiten und zum gegenwärtigen Zeitpunkt gezogenen Grenzen ist notwendig. Sie kann vor allem an der Tatsache nicht vorübergehen, daß sich auch hier — wie bei der Familienzusammenführung — eine spektakuläre Einflußnahme auf andere Staaten und auf deren innere Angelegenheiten verbietet und im übrigen auch zu keinem Erfolg führen würde. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 141): Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Erhaltung und Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse bei deutschstämmigen Jugendlichen im Ausland insbesonders in Südamerika, und welche Maßnahmen der Intensivierung ist die Bundesregierung bereit, in die Wege zu leiten (insbesonders, daß interessierte deutschstämmige Jugendliche nach Deutschland eingeladen werden), um diese wertvollen Stützpunkte der Beziehungen zu anderen Völkern zu stärken? Die Bundesregierung mißt der Erhaltung und Vertiefung deutscher Sprachkenntnisse im Ausland große Bedeutung bei. Sie führt eine Vielzahl von Förderungsmaßnahmen — gerade auch in Südamerika — durch. Die bestehenden Programme können allerdings aus finanziellen Gründen nicht erweitert werden. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 143) : Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 13. Februar 1975 zu, Bundesminister Bahr habe erklärt, es könne nicht im Sinne des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin sein, seine volle Belastbarkeit zu erproben, und wie vereinbart die Bundesregierung - bejahendenfalls — diese Auffassung mit ihren ständigen Behauptungen, die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin seien in dem Abkommen befriedigend und eindeutig geregelt? Es trifft zu, daß sich Herr Bundesminister Bahr in dem von Ihnen zitierten Sinne geäußert hat. Seine Auffassung steht zu der klaren Bestimmung des Vier-Mächte-Abkommens, daß die Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, nicht im Widerspruch. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3258 Frage A 146) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob Personen, Personenkreise oder Organisationen aus der Bundesrepublik Deutschland sich bei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Februar 1975 10619* der griechischen Regierung und/oder bei der deutschen Botschalt dafür eingesetzt haben, daß ein vor fast zwei Jahren an ein Konsortium Krupp /Siemens vergebener Großauftrag far Braunkohlenabbaugeräte über eine erneute Ausschreibung statt an Krupp /Siemens an den volkseigenen Maschinenexport der DDR gehe, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die Wettbewerbschancen von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland zu sichern? Bei der Deutschen Botschaft Athen haben sich keine Personen, Personenkreise oder Organisationen aus der Bundesrepublik Deutschland dafür eingesetzt, daß ein vor zwei Jahren an ein Konsortium Krupp /Siemens vergebener Großauftrag für Braunkohlenabbaugeräte über eine erneute Ausschreibung statt an Krupp /Siemens an den VEB Maschinen Export der DDR gehe. Von entsprechenden Aktivitäten gegenüber der griechischen Regierung ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Botschaft in Athen hat das Konsortium Krupp/ Siemens im Rahmen ihrer Bemühungen um die Förderung des Exportes der deutschen Industrie sowie in Ausführung besonderer, für diesen Fall ergangener Weisungen des Auswärtigen Amtes in allen Stadien der Verhandlungen mit besonderem Nachdruck unterstützt. Die Unternehmen konnten im übrigen die allen im Ausland anbietenden deutschen Firmen bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Krediverbürgung durch die Bundesregierung in Anspruch nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Fred Zander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Egert, die Neuregelung des gesamten Fragenkomplexes eines besseren Schutzes der Verbraucher vor Gesundheitsschäden und vor Täuschung bei dem Verkehr mit Tabakerzeugnissen wird von der Bundesregierung als vorrangig angesehen. Grundlage hierfür ist der umfangreiche Ermächtigungskatalog des § 21 des neuen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Wie bereits in der Antwort auf die Frage des Kollegen Lenders vom 16. September 1974 zum Ausdruck gebracht, wird hier bei der Neuregelung besonders darauf geachtet werden, daß der Verbraucher vor Irreführung geschützt und über die Gesundheitsrisiken beim Genuß von Tabakerzeugnissen in möglichst vollem Umfang unterrichtet wird. Hierbei wird auch die Möglichkeit eines Warnhinweises auf Zigarettenpackungen in die Überlegungen einbezogen. Ihre Wirkung ist allerdings umstritten. Sie haben im Ausland bislang nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt.
    Die vorbereitenden Arbeiten zum Erlaß einer entsprechenden Verordnung wurden im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit aufgenommen. Da die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind, sind eine endgültige Stellungnahme sowie eine verbindliche Zeitangabe hierüber leider noch nicht möglich.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung in ihren Überlegungen für die Verordnung die Untersuchungen einbeziehen, die von der Stiftung Warentest durchgeführt worden sind, und gegebenenfalls die Konsequenzen aus dieser Untersuchung ziehen?