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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 146. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 10017 A Erklärung der Bundesregierung betr. Internationales Jahr der Frau 1975 Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 10017 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . 10021 A Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . 10026 A Christ (FDP) . . . . . . . . 10030 C Erklärung der Bundesregierung betr. die Lage der Nation in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschlandpolitik — Drucksachen 7/2679, 7/2934 - in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Deutschlandpolitik — Drucksachen 7/2568, 7/2933 — Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 10034 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 10041 A Mattick (SPD) . . . . . . . . 10046 C Hoppe (FDP) 10051 C Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 10080 A Schatz, Regierender Bürgermeister von Berlin 10087 A Franke, Bundesminister (BMB) . . 10090 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 10095 B Genscher, Bundesminister (AA) . 10097 B Ronneburger (FDP) 10100 B Dr. Kreutzmann (SPD) 10107 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 10110 C Jahn (Marburg) (SPD) 10116 C Hösl (CDU/CSU) 10120 C von Hassel, Vizepräsident . . . 10122 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10139 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 10142 C Dr. Geßner (SPD) 10145 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen — Drucksache 7/130 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3169 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Dr. Schöfberger (SPD) 10123 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) • 10125 C Dr. Bangemann (FDP) . . . . . 10129 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 10133 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . 10133 C Friedrich (SPD) 10136 C Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . 10137 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Fragestunde — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — Frage A 90 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Kosten für den Nachdruck von 275 000 Exemplaren der Zeitschrift „Dings-Bums" des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Bölling, StSekr (BK) 10058 C, D, 10059 A, B, C, D, 10060 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 10058 D, 10059 A Gansel (SPD) 10059 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 10059 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 10059 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 10059 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 10060 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 10060 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10060 C Frage A 93 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Praxis der polnischen Behörden bei der Erteilung der Aussiedlungserlaubnis Moersch, StMin (AA) . 10060 D, 10061 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 10061 A Frage A 94 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Sicherung des Zutrittsrechts der in den Oder-Neiße-Gebieten wohnhaften deutschen Staatsangehörigen zu den Gebäuden der diplomatischen und konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik Polen Moersch, StMin (AA) . . . 10061 B, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 10061 B, C Frage A 95 — Drucksache 7/3155 vom 24.1.75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Äußerungen des Staatsministers Moersch in der Fragestunde am 23. Januar 1975 betr. Übersiedlung von Deutschen aus Kasachstan in die Bundesrepublik und sowjetische Wohlwollenserklärung von 1958 zur Ausreise von als sowjetische Staatsbürger angesehenen Personen Moersch, StMin (AA) . 10061 D, 10062 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 10062 B, C Frage A 96 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Meldung des Bonner General-Anzeigers über die Meinung der Bundesregierung hinsichtlich einer unterschiedlichen Bewertung der bilateralen Beziehungen zu den Ländern der Dritten Welt nach der jeweiligen Regierungsform Moersch, StMin (AA) . 10062 D, 10063 A, B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 10063 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 10063 B Fragen A 100 und 101 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ausdruck des „Erstaunens des Bundeskanzlers" über Reisen deutscher Politiker nach Peking durch den Staatssekretär des Bundeskanzlers gegenüber dem Botschafter der Volksrepublik China Moersch, StMin (AA) 10063 C, D, 10064 A, B Reddemann (CDU/CSU) 10063 D, 10064 A, B Frage A 37 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu der Auffassung namhafter Experten über die Dringlichkeit des Abschlusses der Vorarbeiten für ein deutsches Transplantationsgesetz Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 10064 C, D, 10065 A Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 10064 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10065 A Frage A 38 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Negative Auswirkungen der Verzögerung einer deutschen Transplantationsgesetzgebung Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . . 10065 A Frage A 40 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Aktenvermerk im Bundesjustizministerium betreffend Zielkartei für atomare Waffen der Bundeswehr im Panzerschrank des Spiegel-Herausgebers Rudolf Augstein Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . 10065 B, C, D Gansel (SPD) 10065 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 III Frage A 43 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Soforthilfen für Tageszeitungen Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 10066 A, B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 10066 B Frage A 44 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Hilfe der Bundesregierung für die „Neue Hannoversche Presse" Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 10066 C, D, 10067 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 10066 C, D Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 10066 D Frage A 45 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Aussagen des Bundeswirtschaftsministers in dem Artikel „Keine Sorge um die Arbeitsplätze" über das Konjunkturprogramm vom 12. Dezember 1974 Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 10067 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) 10067 B Frage A 46 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Auskunft über die Bewährung der landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen Logemann, PStSekr (BML) . . , 10067 C, D, 10068 A Höcherl (CDU/CSU) . . 10067 D, 10068 A Gansel (SPD) 10068 B von Hassel, Vizepräsident . . . 10068 B Frage A 49 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu der Äußerung der französischen Regierung zur Preisanhebung für die französische Landwirtschaft und zu möglichen zusätzlichen nationalen Maßnahmen Logemann, PStSekr (BML) . . . 10068 C, D, 10069 A Eigen (CDU/CSU) . . . 10068 D, 10069 A Susset (CDU/CSU) 10069 A Frage A 50 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Abstimmungsergebnis zum Problem des Grenzausgleichs für Agrarprodukte im Europäischen Parlament Logemann, PStSekr (BML) . 100 69 B, C, D Eigen (CDU/CSU) 10069 B, C von Hassel, Vizepräsident . . . 10069 C Dr. Früh (CDU/CSU) 10069 D Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Genehmigung von Kuren im Ausland durch Krankenkassen und Versicherungsanstalten; Ermöglichung solcher Kuren auch für Kriegsbeschädigte Buschfort, PStSekr (BMA) . 10070 A, B, C Dr. Enders (SPD) 10070 B Maucher (CDU/CSU) 10070 B Frage A 53 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehemanns nach einer zweiten Ehe angesichts einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Bezug auf die Rentengewährung an Kriegerwitwen Buschfort, PStSekr (BMA) . . 10070 C, D, 10071 A Maucher (CDU/CSU) . . 10070 D, 10071 A Frage A 54 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Anerkennung des landwirtschaftlichen Betriebshelferdienstes als Einrichtung zum Ableisten des Wehrersatzdienstes Buschfort, PStSekr (BMA) . . . 10071 A, B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 10071 B Frage A 55 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Horstmeier (CDU/ CSU) : Versicherungspflicht von arbeitslosen Nebenerwerbslandwirten in der Krankenversicherung der Landwirte Buschfort, PStSekr (BMA) . . .10071 C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 10071 C, D Frage A 56 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Gründe für die Verweigerung des Kindergeldes für im Inland wohnende und im Ausland arbeitende deutsche Grenzgänger trotz Steuerzahlung im Inland Buschfort, PStSekr (BMA) . 10072 A, B, C Thürk (CDU/CSU) . . . . . . 10072 A, B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Frage A 57 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Unterschied zwischen dem in Frankreich an deutsche Grenzgänger bezahlten Kindergeld und dem deutschen Kindergeld; Möglichkeiten für Ausgleichsregelungen Buschfort, PStSekr (BMA) 10072 C, 10073 A Thürk (CDU/CSU) . . . 10072 D, 10073 A Frage A 58 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Zahl der nach dem Anwerbestopp der Bundesregierung für ausländische Arbeitnehmer auf deutschen Schiffen angeheuerten ausländischen Arbeitnehmer; Konsequenzen für eine Novellierung der Arbeitserlaubnisverordnung Buschfort, PStSekr (BMA) 10073 B, C, D Gansel (SPD) . . . . . 10073 C, D Frage A 61 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — der Abg. Frau Lüdemann (FDP) : Aufhebung der Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld für Pflegekinder entsprechend der Regelung in Nordrhein-Westfalen Zander, PStSekr (BMJFG) . 10074 A, B, C Frau Lüdemann (FDP) 10074 B, C Frage A 62 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — der Abg. Frau Lüdemann (FDP) : Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung zur Erreichung von einheitlichen, ausreichenden Pflegegeldsätzen für Pflegekinder Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 10074 C Fragen A 69, 70 und 71 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) und Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Änderung der Ortsendeschilder (Zeichen 311 Straßenverkehrs-Ordnung) ; Lösungsmöglichkeiten zum Abbau des „Schilderwaldes"; Änderung des Zeichens 311 StVO zum Zwecke besserer Orientierungsmöglichkeiten für Autofahrer Jung, PStSekr (BMV) . . . 10075 B, C, D, 10076 A, B, C, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10075 D, 10076 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 10076 B, C Frage A 72 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Abrechnung bei der Deutschen Bundesbahn für die Gestellung von Sicherheitsposten Jung, PStSekr (BMV) 10076 D Frage A 73 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Bezeichnung polnischer Städte und Behandlung der DDR als ausländischer Staat in einem Prospekt der Deutschen Bundesbahn Jung, PStSekr (BMV) . . . . .10077 B, D, 10078 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 10077 C, D, 10078 A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 10078 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10078 B Frage A 74 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Änderung der Bezeichnung der Autobahn A 14 Jung, PStSekr (BMV) . 10078 C, D, 10079 A Josten (CDU/CSU) . . . 10078 D, 10079 A Fragen A 77 und 78 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Schlaga (SPD) : Festlegung einer Höchstgrenze für Bremsgeräusche an LKW; Einwirkung auf Hersteller- und Reparaturfirmen sowie technische Überwachungsvereine Jung, PStSekr (BMV) 10079 B, D Schlaga (SPD) 10079 C Nächste Sitzung 10147 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10149* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 3 und 4 — Drucksache 7/3089 vom 17. 1. 75 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Anwendung der EG-Rohtabakmarktordnung auf deutschen Tabak; Einfuhr von Tabaken aus der EG, die über andere Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 V Ostblockländer in die DDR und von dort im Zuge des innerdeutschen Handels zollfrei in die Bundesrepublik Deutschland gelangen; Unterbindung solcher Handelspraktiken . . . . . 10149* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Notwendigkeit einer Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften auf Grund der Karlsruher Münznachprägungen . 10150* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Funcke (FDP) : Umsatzsteuer-Rückzahlungsansprüche von Viehhändlern und Viehkommissionären; Akontozahlungen zur Verminderung der Zins- und Liquiditätsverluste 10150* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Begrenzung der Besteuerung von Grünflächen mit der Funktion einer „grünen Lunge" 10150* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Neuerliche Nachteile für Deutsche im niederländischen und belgischen Grenzgebiet im Rahmen des Lohnsteuerrechts 10151 * A Anlage 7 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Höhe der Istausgaben zu Lasten des Rechnungsjahres 1974 auf Grund des am 6. Februar 1974 beschlossenen kulturpolitischen Sonderprogramms . . . 10151 * B Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Pack (CDU/CSU) : Überproportional hohe Zahl der Abschlüsse von Ausbildungsverträgen in Branchen, die von der Strukturkrise besonders betroffen sind; Zahl der Absolventen von Ausbildereignungsprüfungen bzw. Zahl der Ausbilder mit gleichwertigen Qualifikationen 10151* C Anlage 9 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 24 und 25 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Zahl der Beamten in den Eingangsämtern der verschiedenen Laufbahnen; prozentualer Anteil dieser Beamten an der Gesamtzahl der Beamten der jeweiligen Laufbahn . . . . . . . . . 10151* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Haftung für Schäden bei Tumulten und öffentlichem Aufruhr; eventuelle Änderung des Reichstumultschadensgesetzes von 1924; Umfang der in den Jahren 1973 und 1974 durch Tumulte, öffentlichen Aufruhr, Demonstrationen usw. entstandenen Schäden; Träger der Schadensersatzleistungen 10152* A Anlage 11 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Sowjetische Forderung, die Bundesfilmpreise während der Filmfestspiele in Berlin nicht durch den Bundesinnenminister verleihen zu lassen; Stellungnahme der Bundesregierung hierzu . . 10152* C Anlage 12 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Möglichkeiten einer Gewährung von Schmerzensgeld trotz Nichtverschulden des Täters zur Vermeidung von Strafverfahren auf dem Gebiet der Straßenverkehrsdelikte 10152* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Anlage 13 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Vorstellungen der Bundesregierung über die langfristige Energieversorgung der Ballungszentren in der Bundesrepublik Deutschland; Möglichkeit einer dezentralen Fernwärmeversorgung in den Ballungszentren 10153* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Immer (SPD) : Unterlaufen der Qualitätsbestimmungen beim Weinimport; Minderung der Wettbewerbschancen heimischer Winzer; Abbau diesbezüglicher Wettbewerbsverzerrungen im EG-Bereich . . 10154* C Anlage 15 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 59 und 60 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Lambinus (SPD) : Stand der Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz des Güte- und Warenzeichens des fränkischen „Bocksbeutels"; Schädlichkeit des Imports von portugiesischen Weinen in Bocksbeutelabfüllung für den fränkischen Weinbau 10154* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Möglichkeiten zur Aufklärung über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer 10155* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Folgen der in Japan nach dem Verzehr quecksilberhaltiger Fische auf getretenen Minimata-Krankheit; geplante Gesetzesmaßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Gesundheit; Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über den Quecksilbergehalt von Fischen innerhalb der EG 10155* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Umgestaltung von Gepäckwagen zum Transport von Behinderten . . . . . 10156* B Anlage 19 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Bundeseinheitliche Ausgestaltung der Führerscheine 10156* C Anlage 20 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 75 und 76 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Zusätzliche Einnahmen der Deutschen Bundesbahn durch Vermietung der Außenflächen aller im Inland verkehrenden Personen- und Güterzüge als Werbeflächen; entsprechende Empfehlung der Bundesregierung 10156* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Berufszugehörigkeit der Leiter der Abteilung Wasserstraßen bzw. Wasserbau des Bundesverkehrsministeriums und des Reichsverkehrsministeriums seit 1920 10156* D Anlage 22 Antwort des PStSekr Jung (BMV/BMP) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/3135 vorn 24. 1. 75 — des Abg. Zebisch (SPD) : Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost im Bereich Niederbayerns und der Oberpfalz 10157* A Anlage 23 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Abbau des Teilstücks vom Bahnhof Philippsthal zur Zonengrenze der Bahnstrecke Gerstungen (DDR)—Heringen—Philippsthal—Vacha (DDR) . . . 10157* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 VII Anlage 24 Antwort des PStSekr Jung (BMV/BMP) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Memmel (CDU/ CSU) : Veröffentlichung von Beilagen in Tageszeitungen trotz schwieriger Finanzlage bei Bundespost und Bundesbahn . . . 10157* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Termin für die Vorlage des Gesamtkonzepts zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude 10157* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Konsequenzen aus der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts betreffend Leerstehenlassen von Wohnungen 10157* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) : Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der VOB an Unternehmen mit Lehrlingsausbildung 10158* A Anlage 28 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Verbesserungen für die Bewohner von Sozialwohnungen auf Grund von Vereinbarungen mit den Ländern zur Korrektur der Regelungen für die Wohnungsbauförderungen 10158* B Anlage 29 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 1974; Darstellung der Änderung berechnungs- und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Informationsblätter „Die Bundesregierung informiert — Mietrecht" . 10158* D Anlage 30 Antwort des StSekr Bölling (BK) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Veröffentlichung der Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China in den „Ostinformationen" . 10159* A Anlage 31 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Wertmaßstäbe für die Förderung zeit- kritisch engagierter Kunst 10159* B Anlage 32 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China 10159* C Anlage 33 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Aufforderung an den deutschen Botschafter in Athen zum Tätigwerden für die Vergabe eines bereits deutschen Firmen erteilten Großauftrags an die DDR 10159* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10017 146. Sitzung Bonn, den 30. Januar 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10149* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 31. 1. Dr. Ahrens ** 31.1. Dr. Aigner * 30. 1. Alber ** 30. 1. Amrehn ** 30. 1. Dr. Beermann 31. 1. Behrendt * 31.1. Frau von Bothmer ** 17. 2. Burger 31. 1. Coppik 30. 1. Dr. Dollinger 17. 2. Dr. Enders ** 30. 1. Fellermaier * 31. 1. Flämig * 31. 1. Geldner 31. 1. Gerlach (Emsland) * 1. 2. Gerster 30. 1. Dr. Geßner ** 30. 1. Dr. Götz 31. 1. Haase (Fürth) ** 30. 1. Härzschel * 31. 1. Hansen 31. 1. Hauser (Sasbach) 31. 1. Heyen 31. 1. Dr. Holtz ** 30. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 1. 2. Junghans 15. 2. Kater 31. 1. Katzer 31.1. Dr. Kempfler 31.1. Kiep 31. 1. Dr. Kreile 31. 1. Kroll-Schlüter 31.1. Lagershausen ** 30. 1. Dr. Graf Lambsdorff 16. 2. Lautenschlager * 31. 1. Lenzer ** 30. 1. Lücker * 31. 1. Mattick ** 30. 1. Memmel * 31. 1. Mischnick 31.1. Müller (Mülheim) * 31. 1. Dr. Müller (München) ** 30. 1. Mursch (Soltau-Harburg)* 30. 1. Niegel 31. 1. Offergeld ** 30. 1. Pieroth 31.1. Rawe 7. 2. Frau Dr. Rehlen 31. 1. Richter " 30. 1. Rosenthal 31. 1. Roser 31.1. Scheu 31. 1. Schirmer 31.1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Schroeder (Detmold) 1. 2. Schulte (Unna) 21. 2. Dr. Schwencke ** 30. 1. Dr. Schwörer * 31. 1. Seefeld * 31.1. Seibert 31.1. Sieglerschmidt ** 31. 1. Springorum * 1. 2. Stahl (Kempen) 15. 2. Strauß 31.1. Stücklen 31.1. Suck 7. 2. Dr. Vohrer ** 30. 1. Walkhoff * 31. 1. Weber (Heidelberg) 31.1. Dr. Wörner 30. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatsekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/3089 Fragen A 3 und 4) : Wird die Bundesregierung künftig verhindern, daß deutscher Tabak infolge von Nichtbeachtung der Bestimmungen der EGRohtabakmarktordnung zur Intervention gegeben werden muß, obwohl die Bedarfsdeckung durch einheimische Tabake nur 5% beträgt und 95 0/o des Bedarfs eingeführt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Tabake aus der EG über andere Ostblockländer in die DDR und von dort im Zuge des innerdeutschen Handels zollfrei in die Bundesrepublik Deutschland gelangen, und kann die Bundesregierung solche Handelspolitik unterbinden? Die Intervention, die erstmalig bei deutschen Tabaken der Ernte 1974 erfolgt, ist weniger auf eine Nichtbeachtung der Bestimmungen der Marktordnung als auf andere Ursachen zurückzuführen. Zwar hat die zweimalige Anhebung der Zielpreise, die im vergangenen Jahre ohne Erhöhung der Käuferprämie erfolgte, die Situation für deutsche Tabake sehr erschwert. Entscheidend ist jedoch, daß die Käufer von Rohtabak infolge bestehender Währungsdisparitäten auch aus EG-Mitgliedsländern Tabak günstiger importieren können als bisher und bei Tabakhandel und Verarbeitern erhebliche Bestände aus Ernten vorhergehender Jahre vorhanden sind. Die deutsche Delegation hat sich deshalb dafür eingesetzt, daß Lagerbestände der Ernten 1972 und 1973 mit Hilfe von Erstattungen, wie sie die Marktordnung vorsieht, in Drittländer ausgeführt werden können. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Nichtbeachtung der MO-Bestimmungen darf ich darauf aufmerksam machen, daß eine Erhöhung der Käuferprämie bei der Mehrheit der Mitgliedsländer deshalb auf Schwierigkeiten stößt, weil trotz des relativ kleinen Umfangs des Tabakbaues die Ausgaben vergleichsweise hoch sind. So werden mit steigender Tendenz allein für Prämien rund 140 Millionen RE, das sind über 500 Millionen DM, beansprucht. 10150* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Die Bundesregierung ist bei den zur Zeit laufenden Preisverhandlungen im EG-Ministerrat bemüht, für die deutschen Tabake eine stärkere Anhebung der Prämie zu erreichen als sie der Kommissionsvorschlag vorsieht. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß in der Gemeinschaft erzeugter Rohtabak auf dem Umweg über den innerdeutschen Handel in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Nach dem Berliner Abkommen (Anlage 11 Ziff. 5) dürfen nur Waren, die in den Währungsgebieten der DM-Ost oder DM-West gewonnen oder hergestellt sind, geliefert oder bezogen werden. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Vereinbarung; eine solche wurde für den Bezug von Rohtabak nicht getroffen. Vielmehr wurde in der Ausschreibung (Bekanntmachung Nr. 5000/75 (B) — Bundesanzeiger Nr. 193 vom 15. 10. 1974) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur Rohtabak aus den Anbaugebieten der Währungsgebiete der DM-Ost zum Bezug zugelassen ist. Die Bundesregierung wird Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, auf eine verstärkte Prüfung der Bezüge von Rohtabak aus den Währungsgebieten der DM-Ost hinzuwirken. Sie wäre insoweit für konkrete Hinweise dankbar. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 8) : Hält die Bundesregierung auf Grund der Karlsruher Münznachprägungen aus jüngster Zeit eine Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften für notwendig? Ihre Frage läßt sich im Augenblick noch nicht beantworten, weil zunächst das Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingeleiteten Ermittlungen abgewartet werden muß. Sobald dieses Ergebnis vorliegt, wird die Bundesregierung selbstverständlich zusammen mit den in Betracht kommenden Länderfinanzministerien, denen die Münzämter unterstehen, prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsvorschriften getroffen werden können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/3135 Fragen A 9 und 10) : Weiß die Bundesregierung, daß Viehhändler und Viehkommissionäre, die durch die Anhebung der Umsatzsteuer auf Erzeugnisse aus der Landwirtschaft auf 9 % gegenüber der eigenen Umsatzsteuerbelastung von 5,5 % regelmäßig einen hohen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt haben, durchschnittlich 6 bis 8 Wochen auf die Erstattung warten müssen und daher einen ständigen Zins- und Liquiditätsverlust haben? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß bei regelmäßigen Überzahlungen in diesen und ähnlichen Fällen vorzeitige Akontozahlungen seitens der Finanzämter an die Steuergläubiger geleistet werden? Zu Frage A 9: Die Bundesregierung kennt die Probleme, die mit der Erstattung von Vorsteuerüberschüssen durch die Finanzämter an die Vieh- und Fleischhändler verbunden sind. Die Bearbeitungsdauer der Erstattungsfälle hängt wesentlich von der Personallage und dem Stand der Automation in der Finanzverwaltung des jeweiligen Landes ab. Zu Frage A 10: Die Bundesregierung kann in Übereinstimmung mit den Ländern Abschlagszahlungen auf regelmäßige Vorsteuerüberschüsse an Vieh- und Fleischhändler oder andere Unternehmer aus Rechts- und Verwaltungsgründen nicht befürworten. Eine solche Regelung müßte wegen der vergleichbaren Situation auch für Exporteure gelten. Dadurch würden die Abschlagszahlungen aber einen solchen Umfang annehmen, daß damit die Gefahr erheblicher Steuerausfälle verbunden wäre; denn die Abschlagszahlungen müßten vor Entstehung der Erstattungsansprüche und vor Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die Finanzämter geleistet werden. Das Erstattungsverfahren wird beschleunigt, wenn die Umsatzsteuervoranmeldungen unmittelbar nach Ablauf des Kalendermonats beim Finanzamt abgegeben werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 11): Ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die Besteuerung von Grünflächen, die baumbestanden sind, als grüne Lunge für benachbarte Hochhauskomplexe dienen und/oder an einer verkehrsreichen Straße liegen, in einem angemessenen Rahmen bleibt, um die umweltschützende Funktion dieser Grundstücke zu erhalten? Ihrem Anliegen tragen die seit dem 1. Januar 1974 geltenden Einheitswerte 1964 bereits Rechnung. Nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes wird bei der Ermittlung des Grundstückswerts für Hochhäuser auf Zuschläge wegen übergroßer Flächen verzichtet. Die zu einem Hochhaus gehörende Grünfläche wird daher im Ergebnis bei allen einheitswertabhängigen Steuern, also bei der Grundsteuer, der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer, steuerlich nicht besonders erfaßt. Soweit ein selbständiges Grundstück im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, führt die fehlende Bebauungsmöglichkeit zu sehr niedrigen Einheitswerten und damit zu einer geringeren Steuerbelastung. Im übrigen kann für öffentliche Grünflächen nach § 32 des Grundsteuergesetzes auch ein Erlaß der Grundsteuer in Frage kommen. Voraussetzung ist allerdings die Widmung des Grundstücks für diese Zwecke durch den Eigentümer. Unter ähnlichen Voraussetzungen können solche Grünflächen auch von der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer befreit werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10151* Für selbständige Grünflächen, die im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind, sehen die Steuergesetze dagegen keine Erleichterungen vor, weil solche Flächen nach der Bauleitplanung gerade der Bebauung zugeführt werden sollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit der Einführung der Steuerreform (1. Januar 1975) die deutschen Bewohner im niederländischen und belgischen Grenzgebiet, die bisher schon eine Steuerklasse schlechter eingestuft wurden und kein Recht auf Lohnsteuer-Jahresausgleich, Bausparvertrag etc. hatten, jetzt noch zusätzlich keine Eintragungsmöglichkeiten eines Steuerfreibetrages haben, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier eine gerechte Lösung zu finden? Der Personenkreis, den Sie ansprechen, gehört zu den beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern. Entgegen Ihrer Auffassung können beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sich nach wie vor einen Freibetrag eintragen lassen. Der Eintrag erfolgt auf der besonderen Bescheinigung, die bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern an Stelle der Lohnsteuerkarte vom Finanzamt ausgestellt wird. Die Antragsgrenze von 1 800 DM gilt in diesen Fällen nicht. Eine Einschränkung liegt lediglich darin, daß — ebenso wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern — Vorsorgeaufwendungen nicht eingetragen werden können. Sie sind bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern für den Steuerabzug mit der in den Lohnsteuertabellen bereits berücksichtigten Vorsorgepauschale abgegolten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 14) : Wie hoch sind die Istausgaben, die zu Lasten des Rechnungsjahrs 1974 auf Grund des von der Bundesregierung am 6. Februar 1974 beschlossenen konjunkturpolitischen Sonderprogramms (Teil A und B) abgeflossen sind? Nach dem vorläufigen Ist-Ergebnis waren am 31. Dezember 1974 von den Bundesmitteln für das „Einmalige Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" 470,83 Millionen DM abgeflossen; das sind 78,5 vH der aus dem Bundeshaushalt aufzubringenden 600 Millionen DM. Davon entfallen auf den Teil A (kommunale Infrastrukturprojekte) 245,92 Millionen DM und auf den Teil B (unmittelbare Bundesinvestitionen) 224,91 Millionen DM. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 20 und 21): Gibt es aus jüngster Zeit Hinweise auf überproportional hohe Abschlüsse von Ausbildungsverträgen in Branchen, die von der gegenwärtigen Strukturkrise besonders betroffen sind? Wie viele Ausbilder haben derzeit die Ausbildereignungsprüfung abgelegt oder sind im Besitz gleichwertiger Qualifikationen? Zu Frage A 20: Neuere und genauere Angaben über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, insbesondere nach Wirtschaftsbereichen, liegen nicht vor. Aufgrund der abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den einzelnen Berufsgruppen in den vergangenen Jahren kann man jedoch darauf schließen, daß die Ausbildungsverhältnisse mit am stärksten in den vom Strukturwandel betroffenen Bereichen z. B. Landwirtschaft, Textil und Bekleidung, Lederverarbeitung und Einzelhandel zurückgegangen sind. Zu Frage A 21: Ich gehe davon aus, daß sich die Frage auf die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 20. April 1972 mit. der Novellierung vom 25. Juli 1974 bezieht und nicht auf andere Prüfungen, wie die handwerkliche Meisterprüfung, die eine Ausbilderqualifizierung mit einschließt. Zur Zeit liegen mir folgende Zahlen vor: Bis zum Ende des Jahres 1973 haben knapp 60 000 Ausbilder die Prüfung abgelegt oder sind im Besitz gleichwertiger Qualifikationen (Prüfung nach AEVO: 9 643; Befreiung wegen anderer pädagogischer Prüfung: 4 292; Befreiung wegen langjähriger erfolgreicher Ausbildertätigkeit: 44 298). Für 1974 liegen erst die Ergebnisse aus 17 von 73 Bezirken der zuständigen Stellen (IHK) vor. Danach haben in diesen 17 Bezirken bereits über 20 000 die Prüfung abgelegt oder sind im Besitz gleichwertiger Qualifikationen (Prüfung nach AEVO: 6 312; Befreiung wegen anderer pädagogischer Prüfung: 1 378; Befreiung wegen langjähriger erfolgreicher Ausbildertätigkeit: 12 583). Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 24 und 25) : Wie viele Beamte in Bund, Ländern und Gemeinden sind derzeit noch in den Eingangsämtern der verschiedenen Laufbahnen A 2, A 5, A 9 und A 13 beschäftigt? Wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil der Beamten in diesen Gruppen bezogen auf die Gesamtlaufbahn? Die Beantwortung Ihrer Fragen setzt noch eine genauere Erfassung und Bewertung des mir zur Zeit zugänglichen Materials über die im Eingangsamt 10152* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 ihrer jeweiligen Laufbahn befindlichen Beamten und Richter voraus. Die verfügbaren statistischen Unterlagen unterscheiden zwar nach Besoldungsgruppen, aber im Bereich der Länder bei Verzahnungsämtern nur teilweise nach Spitzenämtern und Eingangsämtern. Eine Bereinigung halte ich für erforderlich. Dies war in der gegebenen kurzen Zeit leider nicht möglich. Ich wäre daher dankbar, wenn ich Ihnen die notwendigen Angaben sobald wie möglich gesondert machen dürfte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 26 und 27) : Wer haftet für Schäden, die einem Bürger unverschuldet bei Tumulten und öffentlichem Aufruhr entstehen, und gedenkt die Bundesregierung, insbesondere das Reichstumultschadensgesetz von 1924 zu revidieren? In welchem Umfang sind in den Jahren 1973 und 1974 durch Tumulte, öffentlichen Aufruhr, Demonstrationen u. ä. Schäden entstanden, und wer hat diese Schäden ersetzt? 1. Das als Landesrecht fortgeltende Tumultschadengesetz in der Fassung vom 29. März 1924 (RGBI I S. 381) regelt die Haftung für Sachschäden an beweglichem und und unbeweglichem Eigentum, die „im Zusammenhang mit inneren Unruhen durch offene Gewalt oder durch ihre Abwehr unmittelbar verursacht" worden sind. Zum Ersatz verpflichtete Körperschaft ist das Land, in dem der Schaden entstanden ist. Das Kriegspersonenschädengesetz in der Fassung vom 22. September 1927 (RGB1 I S. 515, 533) regelt entsprechend die Haftung für Schäden an Leib und Leben; die Weitergeltung dieses Gesetzes als Landesrecht ist jedoch umstritten. Die Bundesregierung sieht es als dringend notwendig an, den Ausgleich für Körper- und Sachschäden aus Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen insgesamt auf eine neue Grundlage zu stellen. Ein großer Teil der Geschädigten wird von dem Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erfaßt, der gegenwärtig in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Der Entwurf sieht eine Entschädigung für Personen- und Sachschäden vor. Darüber hinaus hat die unabhängige Kommission zur Reform des Staatshaftungsrechts in ihrem der Bundesregierung im Oktober 1973 übergebenen Bericht vorgeschlagen, das Tumultschädenrecht im Rahmen des Staatshaftungsrechts bundeseinheitlich neu zu regeln und dem Bund dafür eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz zu übertragen. Der Vorschlag wird gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern erörtert. 2. Gesonderte Zahlen für die Jahre 1973 und 1974 liegen nicht vor. Eine im Februar 1974 bei den Ländern gehaltete Umfrage hinsichtlich der Zeit von 1950 bis (Februar) 1974 hat folgendes Ergebnis gebracht: a) Seit 1950 sind ca. 633 Tumultschadensfälle oder Fälle anderer Schäden im Zusammenhang mit unfriedlich verlaufenen Demonstrationen und ähnlichen erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gewaltanwendung oder deren Abwehr bekannt geworden. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Sachschäden. b) Seit 1950 sind in 162 Fällen von Geschädigten Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand wegen derartiger Schäden gestellt worden. c) Seit 1950 ist in 20 Fällen eine Entschädigung nach dem Tumultschadenrecht oder aus Billigkeitsgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 36) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 20. Januar 1975 zu, die Sowjetunion habe aus Anlaß ihrer in Aussicht gestellten Teilnahme an der diesjährigen Berlinale gefordert, die Bundesfilmpreise nicht mehr durch den Bundesinnenminister während der Filmfestspiele in Berlin zu verleihen, und hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dies als Einmischung in innere deutsche Angelegenheiten zurückgewiesen? Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit „nein" ; damit entfällt die Antwort auf den zweiten Teil Ihrer Frage. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 39) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob zur Vermeidung zahlreicher Strafverfahren vor allem auf dem Gebiet der Straßenverkehrsdelikte von dem Verletzten Schmerzensgeld künftig auch dann verlangt werden kann, wenn den Täter kein Verschulden trifft? Im Unterschied zu der verschuldensabhängigen Haftung aus unerlaubter Handlung, die Ersatz des vollen Schadens gewährt, ist die Gefährdungshaftung insbesondere auch im Straßenverkehrsrecht insofern eingeschränkt, als Ersatz nur bis zu einer bestimmten Haftungshöchstgrenze geleistet wird und ein Ersatz des immateriellen Schadens nicht vorgesehen ist. Die geltende Regelung berücksichtigt also einmal die Interessen des Geschädigten, indem sie auch ohne Nachweis des Verschuldens einen Anspruch auf Schadensersatz zuerkennt, trägt aber andererseits den Belangen des Schädigers Rechnung, zu dessen Gunsten in Fällen, in denen der Anspruch lediglich aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung geltend gemacht werden kann, gewisse Haftungsbeschränkungen eingreifen. Gleichwohl ist verschiedentlich auch für die Gefährdungshaftung ein Schmerzensgeld gefordert worden. Ein entsprechender Vorschlag war bereits Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10153* im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensersatzrechtlicher Vorschriften von 1967 enthalten. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen waren unterschiedlich, wobei von den Gegnern einer solchen Lösung u. a. auch auf die damit verbundenen Kosten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungsprämien, hingewiesen wurde. Gegenwärtig wird ein Entwurf zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vorbereitet, der sich u. a. mit einer Anhebung der Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung befaßt. In diesem Zusammenhang soll auch die Frage zur Diskussion gestellt werden, ob künftig Schmerzensgeld bei der Gefährdungshaftung vorgesehen werden soll. Ich bin allerdings nicht der Meinung, daß eine solche Ausdehnung der Schmerzensgeldregelung geeignet wäre, eine Verminderung von Strafverfahren, insbesondere auf dem Gebiet des Straßenverkehrs, zu bewirken. Die Staatsanwaltschaft bliebe auf jeden Fall verpflichtet, bei Verdacht einer strafbaren Handlung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 41 und 42) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die langfristige Energieversorgung der Ballungszentren in der Bundesrepublik Deutschland sowohl unter dem Aspekt der Energiesicherheit als auch des Umweltschutzes, und gedenkt sie, in diesem Zusammenhang durch Förderungsmaßnahmen anhand eines Prototyp-Ballungszentrums eine musterhafte Energieversorgung der Zukunft zu demonstrieren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit des Aufbaus einer dezentralen Fernwärmeversorgung in den Ballungszentren zur Versorgung einzelner Stadtteile, zuerst auf der Basis Kohle und später durch andere Energiequellen? Zu Frage A 41: Wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte, hat Ihr Fraktionskollege, Herr Abgeordneter Pfeffermann, diese Frage im Juli 1974 schon einmal gestellt. In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung der Lösung des Zielkonfliktes zwischen einer langfristigen Energieversorgung und den Erfordernissen des Umweltschutzes in den Ballungszentren der Bundesrepublik weiterhin ihre volle Aufmerksamkeit gewidmet. Zur Lösung dieses Problems, insbesondere der frühzeitigen Koordinierung von Energieversorgung und Umweltschutz hatte die Bundesregierung seinerzeit darauf hingewiesen, daß sie die nachstehend aufgeführten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördere. Der jeweilige Stand dieser Maßnahmen ist folgender: 1. Energieerzeugung und Umweltschutz — Entwicklung von Verfahren zur Entschwefelung der Brennstoffe und Reinigung der Abgase Die Bundesregierung hat auf der Basis des BImschG bereits eine Reihe von Vorschriften erlassen, die auf den Einsatz von Abgasentschwefelanlagen und die Verwendung von entschwefeltem Brennstoff abzielen, z. B. 3. DVO zum BlmschG und TA-Luft. Die hierfür erforderlichen Verfahren sind Stand der Technik im Sinne von § 3 Abs. 6 BImschG. Diese Vorschriften werden zusammen — mit weiteren in Vorbereitung befindlichen Vorhaben — dazu beitragen, daß die Belastung der Luft mit Schwefeldioxyd auf längere Sicht wesentlich zurückgehen wird. — Entwicklung von Verfahren zur Vergasung fossiler Brennstoffe Auf der Grundlage des Rahmenprogramms Energieforschung 1974-1977 und der konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung werden u. a. für das Projekt einer Kohlevergasungsanlage in Dorsten entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt. Außerdem unterstützt die Bundesregierung in enger Abstimmung mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Weiterentwicklung der Kohledruckvergasung in Verbindung mit dem Gas/Dampf-Turbinen-Prozeß. — Verstärkter Einsatz von Heizkraftwerken und. Blockheizanlagen zur Wärmeversorgung Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung sowie des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 30. Dezember 1974 werden u. a. für energiesparende Heizkraftwerke und Fernwärmenetze Investitionszulagen gewährt. Auch das 3. Verstromungsgesetz fördert den Bau von Heizkraftwerken auf Steinkohlebasis. — Förderung der Hochtemperaturreaktoren als weiterer Beitrag für die Wärmeversorgung Neben dem im Bau befindlichen THTR-Prototyp in Schmehausen plant die VEW am gleichen Standort die Errichtung eines großen HTR mit einer Leistung von über 1 000 MW zur Stromerzeugung, der aber auch der Wärmeversorgung von Teilen des Ruhrgebiets dienen könnte. 2. Energietransport und -verteilung in Ballungszentren — Förderung der Entwicklung auf dem Gebiet der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) zur Erreichung einer höheren Energiedichte bei gleicher Trasse — Förderung der Entwicklung intensiv gekühlter Kabel Bei diesen Vorhaben liegt keine grundlegende Veränderung seit Sommer 1974 vor, da es sich um langfristige Entwicklungen handelt. 3. Energieanwendung zur Erleichterung der Energieversorgung in Ballungsgebieten — Förderung der Bemühungen zum Ausbau einer integrierten Energieversorgung in Rich- 10154 * Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 tung der Idealvorstellung: Im Kerngebiet größerer Städte Ausbau der Fernwärme, im umliegenden Ring Ausbau der Gasversorgung und in den dünner besiedelten Außenbezirken Elektroheizung. Für die weniger dicht besiedelten Gebiete wird zur Zeit auch geprüft, welchen Beitrag die Sonnenenergie zur Versorgung dieser Gebiete langfristig leisten kann. — Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeisolierung von Gebäuden Für Neubauten bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, das die Rechtsgrundlagen für die verbindliche Einführung eines höheren Wärmeschutzes schafft. Für bestehende Gebäude können nach Richtlinien des BMBau vom 20. Dezember 1974 unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen für die Verbesserung der Wärmedämmung in Anspruch genommen werden. - Untersuchung über die Versorgung mit Fern- wärme aus Kernkraftwerken (Modellstudie des BMFT für vier Ballungsräume) Ergebnisse werden für Anfang 1976 erwartet. — Aufbau einer Fernwärmesammelschiene an der Ruhr und im Saargebiet auf konventioneller Energiebasis Im Rahmen der konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wurden zwei Entwicklungsprojekte gefördert. Es handelt sich um die Fernwärmeschiene Ruhr und um ein ähnliches Projekt an der Saar. Die Bundesregierung hat zur schnelleren Verwirklichung einer langfristig gesicherten Energieversorgung und einer lebenswerten Umwelt in den Ballungszentren alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung, des Konjunkturprogramms und des 3. Verstromungsgesetzes gegeben sind .Sie verkennt dabei nicht, daß dieser Zielkonflikt nur langfristig gelöst werden kann. Zu Frage A 42: In der ersten Fortschreibung des Energieprogramms hat die Bundesregierung der Ausbreitung der Fernwärme besondere Bedeutung beigemessen, da sie in Verbindung mit Heizkraftwerken nicht nur eine erhebliche Energieeinsparung mit sich bringt, sondern auch in besonderem Maße umweltschonend ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der kapitalintensive Aufbau einer Fernwärmeversorgung in den Ballungszentren schrittweise über die Bildung einzelner Fernwärmeinseln (Versorgung der Industrie und der Haushalte mit Kraft und Wärme aus Heizkraftwerken) erfolgen sollte, die später zum größeren Netz zusammenwachsen können. Die Erzeugung der Fernwärme sollte bevorzugt auf der Energiebasis der heimischen Kohle erfolgen. Beim Zusammenschluß der bestehenden Fernwärmenetze ist zu einem späteren Zeitpunkt die Erzeugung auf der kostengünstigeren Kernenergiebasis anzustreben. Wachsende Fernwärmenetze können bei der derzeitigen Kostenlage, wenn sie in der Größenordnung von 1 000 Gcal/h gekommen sind, später aus Kernkraftwerken (soweit möglich aus HTR-Blöcken) mit wesentlich niedrigeren Energiekosten gespeist werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 47 und 48) : Gibt es Anzeichen dafür, daß im Rahmen des Weinimports großer Konsumweinhersteller, insbesondere im Raum Mosel/Saar, die Qualitätsbestimmungen unterlaufen und damit die Wettbewerbschancen der heimischen Winzer vermindert werden? Was wird von der Bundesregierung unternommen, damit die Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Weinherstellung innerhalb der EG mit Bezug auf Qualitätsbestimmungen und -kontrolle abgebaut werden? Zu Frage A 47: Der Bundesregierung sind derartige Anzeichen nicht bekanntgeworden. Sie ist im übrigen der Auffassung, daß die bestehenden Rechtsvorschriften eine ausreichende Handhabe bieten, Manipulationen beim Weinimport zu begegnen. Die Bundesregierung ist weiterhin überzeugt, daß die Bundesländer, die das Weinrecht nach Artikel 87 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit vollziehen, von diesen rechtlichen Möglichkeiten jeden Gebrauch machen werden. Zu Frage A 48: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß von Wettbewerbsverzerrungen in dieser Allgemeinheit nicht gesprochen werden kann. Sie wird sich — wie schon bisher — gemeinsam mit den Bundesländern darum bemühen, daß die bestehenden Kontrollmöglichkeiten optimal genutzt und auf diese Weise Manipulationen verhindert werden, die wettbewerbsverfälschende Wirkung haben könnten. Sie wird sich auch bei den jetzt in Brüssel anstehenden Beratungen einer Verordnung zur Änderung der Grundverordnung Nr. 816/70 zur EWG-Weinmarktorganisation für eine Verstärkung der Überwachung insbesondere durch Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Weinkontrollorgane der Mitgliedstaaten einsetzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 59 und 60) : Wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz des Güte- und Warenzeichens des fränkischen „Bocksbeutels" vor Nachahmungen, und teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß der „Bocksbeutel" ein schutzwürdiges Gate- und Warenzeichen des fränkischen Weinbaues ist? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß der Import von portugiesischen Weinen in Bocksbeutelabfüllung ein großer Schaden für den fränkischen Weinbau ist? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10155* Zu Frage A 59: Bei der Bocksbeutelflasche handelt es sich rechtlich weder um ein Güte- noch um ein Warenzeichen. Ihr kommt aber — wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. März 1971 festgestellt hat — für deutschen Wein die Bedeutung einer mittelbaren geographischen Herkunftsangabe für Frankenwein sowie für bestimmte badische Weine zu. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bocksbeutelflasche als mittelbare geographische Herkunftsangabe für die genannten Weine geschützt werden muß. Sie hat daher bei den Beratungen einer EG-Verordnung über die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste gegen den nachhaltigen Widerstand anderer Delegationen die Aufnahme einer Ermächtigung in Artikel 40 Abs. 2 Buchstabe b der EWG-Verordnung Nr. 2133/74 vom 8. August 1974 durchgesetzt, bestimmte Behältnisse bestimmten Erzeugnissen vorzubehalten. Sie wird sich bei den Beratungen der hierzu notwendigen Durchführungsverordnung wiederum mit Nachdruck für Vorschriften einsetzen, die den für Frankenweine berechtigten Schutz der Bocksbeutelflasche sicherstellen. Es kann jedoch nicht erwartet werden, daß innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein absoluter Schutz der Bocksbeutelflasche für Frankenwein erreicht werden kann, das heißt ein Verwendungsverbot auch für solche ausländischen Weine, die diese oder eine ähnliche Flaschenform seit Jahrzehnten berechtigterweise verwenden. Das Verlangen, einen so erworbenen Besitzstand anzuerkennen, würde die Bundesregierung nicht ablehnen können, ohne damit gleichzeitig den angestrebten Schutz der Bocksbeutelflasche für den Frankenwein zu gefährden. Sie wird sich jedoch dafür einsetzen, daß die Benutzung dieser Flaschen — z. B. durch Aufstellung einer Liste — ausschließlich auf die Weine beschränkt wird, zu deren Abfüllung sie traditionell verwendet wird. Die Bundesregierung wird weiterhin auf Schaffung von Kennzeichnungsvorschriften dringen, die eine Täuschung des Verbrauchers über die Herkunft der einzelnen in gleiche Flaschenformen abgefüllte Erzeugnisse ausschließen. Zu Frage A 60: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie stellt vielmehr mit Befriedigung fest, daß obwohl seit 1950 portugiesischer Roséwein in bocksbeutelähnlichen Flaschen in die Bundesrepublik eingeführt wird — der Frankenwein bisher ohne Schwierigkeiten abgesetzt werden konnte. Die Bundesregierung rechnet damit, daß dies auch in Zukunft so bleiben wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatsekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 63) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Aufklärung über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer zu verstärken (ADAC-Broschüre Arzneimittel und Straßenverkehr), und sieht sie die in den Niederlanden praktizierten Aufklärungsmaßnahmen als ein Beispiel für ähnliche oder andere Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland an? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr wie folgt: Die Aufklärung über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit ist außerordentlich problematisch. Abgesehen davon, daß es eine begrenzte Anzahl von Medikamenten gibt, deren eindeutig nachteilige Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit bekannt ist, bestehen Schwierigkeiten bei einer unübersehbaren Zahl von Arzneimitteln, in denen wirksame Bestandteile kombiniert sind, die nach Art und Dosierung für sich allein keine oder keine nennenswerte Auswirkung auf die Verkehrstüchtigkeit haben, in der Kombination untereinander aber die Fahrtüchtigkeit deutlich einschränken. Weiterhin ist der gleichzeitige Genuß auch kleiner Mengen von Alkohol und die sehr unterschiedliche individuelle Reaktionsweise des Einzelnen zu berücksichtigen. Aus diesen Gründen ist eine an einzelnen Stoffen ausgerichtete Aufklärung von medizinischen Laien kaum durchführbar. Vielmehr müßte eine wirksame Aufklärung den Bürger allgemein auf den grundsätzlich gefährlichen Zusammenhang zwischen Arzneimitteleinnahme und Fahrtüchtigkeit hinweisen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Verkehrsaufklärung dem Einfluß von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit verstärkte Aufmerksamkeit widmen. Dabei wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bundesärztekammer prüfen, ob sich ein Plakataushang in ärztlichen Wartezimmern in Praxen oder Krankenhäusern empfiehlt, in dem auf den grundsätzlich möglichen Zusammenhang von Arzneimitteln und Fahrtüchtigkeit hingewiesen wird. Entscheidend kann aber nur die Belehrung des einzelnen Patienten durch seinen Arzt sein. Im übrigen sieht der dem Bundestag bereits vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vor, daß die Zulassungsbehörde bei der Zulassung eines Arzneimittels im Wege der Auflage einen Warnhinweis anordnen kann, wenn dieses die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt. Dieser Warnhinweis muß je nach Lage des Falles auf dem Behältnis, auf der äußeren Umhüllung oder in der Gebrauchsinformation stehen (Art. 1 § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 1-3). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 64 und 65) : Sind der Bundesregierung die schwerwiegenden Folgen der Minimata-Krankheit in Japan, die auf Grund des Verzehrs quecksilberhaltiger Fische Schädigungen des Zentralnervensystems, Erblindung und mutagene Belastungen bringen, bekannt, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun, um durch gesetzliche Maßnahmen und Kontrollen die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen? 10156* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Ist die Bundesregierung für die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über den Quecksilbergehalt von Fischen im Rahmen der EG, und sind bereits entsprechende Schritte unternommen worden? Der Bundesregierung sind Ursache und Verlauf der sogenannten Minimata-Krankheit, die nach Verzehr stark quecksilberhaltiger Fische in Japan aufgetreten ist, bekannt. Diese Vergiftungsfälle sind als Beispiel zur Charakterisierung der Umweltbelastung mit Quecksilber im Beitrag der Projektgruppe „Umweltchemikalien und Biozide" zum Umweltprogramm der Bundesregierung besonders herangezogen worden. Ich beziehe mich insoweit auf die Ausführungen in der Bundestagsdrucksache VI/2710. Nach den vorliegenden Untersuchungsbefunden sind Quecksilbergehalte, wie sie in Japan zum Auftreten der Minimata-Krankheit geführt haben, bei den in der Bundesrepublik Deutschland im Verkehr befindlichen Fischen und anderen Seetieren in keinem Falle festzustellen gewesen. Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsgefahren verkündet die Bundesregierung in Kürze die Verordnung über Höchstmengen an Quecksilber in Fischen, Krusten-, Schalen- und Weichtieren, in der die Voraussetzungen für eine einheitliche und koordinierte Überwachung dieser Lebensmittel geschaffen werden. Von der Bundesregierung sind auch schon Schritte zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über den Quecksilbergehalt von Fischen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft eingeleitet worden. Sachverständigengespräche, durch die eine innergemeinschaftliche Regelung vorbereitet werden soll, werden auf Vorschlag der Kommission demnächst durchgeführt. Die Bundesregierung würde einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab sehr begrüßen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 66) : Sieht die Bundesregierung durch die Umgestaltung der Gepäckwagen eine Möglichkeit, den Transport von Behinderten menschenwürdig zu gestalten, und wann ist mit der Inbetriebnahme der Wagen zu rechnen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat — wie dieser mir mitteilt — im August 1974 den Auftrag erteilt, die Benutzung aller Anlagen und Einrichtungen für den Personenverkehr durch Körperbehinderte in einer besonderen Arbeitsgruppe zu untersuchen. Diese Gruppe hat die Aufgabe, zu prüfen und vorzuschlagen, wie bereits bestehende Einrichtungen verbessert werden können und welche neuen Maßnahmen getroffen werden müßten, um Körperbehinderten und älteren Mitbürgern die Inanspruchnahme des gesamten DB-Leistungsangebots zu ermöglichen. Dabei wird auch Ihre Frage wegen der Beförderung von Rollstuhlfahrern in Zügen der Deutschen Bundesbahn im Benehmen mit den Verbänden untersucht. Die Vorschläge und die damit verbundene Kostenbelastung werden voraussichtlich erst Mitte dieses Jahres bekannt sein. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 63) : Welches sind die Gründe, die eine bundeseinheitliche Ausgestaltung der Führerscheine verhindern, und sieht die Bundesregierung hier eine Möglichkeit, zu einer effizienteren Regelung zu kommen? Die in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Führerscheine müssen alle dem nach § 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Muster entsprechen. Abweichungen von diesem Muster sind nicht zulässig. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 75 und 76) : Welche zusätzlichen Einnahmen könnte die Deutsche Bundesbahn jährlich erzielen, wenn sie die Außenflächen aller im Inland verkehrenden Personen- und Güterzüge als Werbeflächen vermieten würde? Wird die Bundesregierung der Deutschen Bundesbahn die Vermietung der Wagenaußenflächen zu Werbezwecken empfehlen, um die Einnahme der Deutschen Bundesbahn zu steigern und das Defizit zu verringern? Zu Frage A 75: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil Versuche in der Vergangenheit, alle Außenflächen von Reisezug- und Güterwagen für Wirtschaftswerbung zu nutzen, von der Deutschen Bundesbahn nach einer Erprobungszeit wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt wurden. Zu Frage A 76: Die Deutsche Bundesbahn ist in der Vermietung von Außenflächen an Eisenbahnfahrzeugen frei. Sie ist vom Bundesminister für Verkehr lediglich gebeten worden, die Alkoholreklame an den Außenflächen ihrer Omnibusse einzuschränken. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 79): Welchen Berufen haben die Leiter der Abteilung Wasserstraßen bzw. Wasserbau des Bundesverkehrsministeriums und des Reichsverkehrsministeriums seit 1920 angehört? Die bisherigen Leiter der Abteilungen Wasserbau bzw. Wasserstraßen gehörten dem höheren bautechnischen Verwaltungsdienst — Fachrichtung „Bauingenieurwesen" — an. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10157* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zahl der Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in den Einrichtungen dieser Bundessondervermögen im Bereich Niederbayerns und der Oberpfalz spürbar zu erhöhen? Bei der Deutschen Bundesbahn wie bei der Deutschen Bundespost reichen die vorhandenen Ausbildungskapazitäten aus, den voraussichtlichen Bedarf an Nachwuchskräften aus Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz auszubilden. Beide Betriebsverwaltungen beabsichtigen daher nicht, ihre Ausbildungskapazitäten in den von Ihnen angesprochenen Räumen spürbar zu erhöhen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 81) : Warum hat die Deutsche Bundesbahn in diesen Tagen das Teilstück vom Bahnhof Philippsthal zur Zonengrenze der Bahnstrecke Gerstungen (DDR)—Heringen—Philippsthal—Vacha (DDR) abgebaut, und sind dem Absprachen mit der DDR bzw. Gespräche über eine mögliche Wiederaufnahme des Zugverkehrs an dieser Stelle vorangegangen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilt, hat sie im Zusammenhang mit einer notwendigen Weichenauswechslung Gleisvereinfachungen vorgenommen, die aus wirtschaftlichen Gründen den Rückbau des 750 m langen Gleises bis zur Zonengrenze erforderlich machten. Gespräche mit der DDR über neue Grenzübergänge sind bisher an der Haltung der DDR gescheitert, die nur bei entsprechendem Verkehrsaufkommen zur Öffnung neuer Grenzübergänge bereit ist. Da in unmittelbarer Nähe der Übergang Gerstungen (DR)—Obersuhl (DB) noch aufnahmefähig ist, lehnt die DDR eine Wiederaufnahme des Grenzübergangs Philippsthal (DB)Vacha (DR) ab. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 82) : Hat die Bundesregierung die Absicht — trotz der schwierigen Finanzlage bei der Deutschen Bundespost und Bundeshahn —, weiterhin mit großem Kostenaufwand Beilagen in Tageszeitungen zu veröffentlichen, wie dies mit der Broschüre „Weltweite Kommunikation — Deutsche Bundespost" geschehen ist? Die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn gestalten nur selten Beilagen in Tageszeitungen. Beilagen dieser Art werden auch künftig nur in Betracht gezogen, wenn Informationswert und Kostenaufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ziel der Beilage — „Weltweite Kommunikation — Deutsche Bundespost" --- war es, meinungsaktive Zeitungsleser über wichtige und aktuelle Fragen des Post- und Fernmeldewesens zu informieren. Die Post muß — wie jedes andere Unternehmen auch — ihren Kunden immer wieder sagen, welche Dienstleistungen sie anzubieten hat und wie diese Dienstleistungen funktionieren. Nur so werden die öffentlichen Einrichtungen transparent, wie es für eine Demokratie selbstverständlich ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 83) : Bis wann sieht sich die Bundesregierung in der Lage, das mit Entschließung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 9. Oktober 1974 erbetene Gesamtkonzept zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude vorzulegen, und durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt sie, den Denkmalschutz zu unterstützen? Die Arbeiten an einem Gesamtkonzept zur Erhaltung und Erneuerung kulturhistorisch oder aus anderen städtebaulichen Gründen wertvoller alter Bausubstanz sind entsprechend der Entschließung des 15. Bundestagsausschusses in Lübeck in Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft der Städte Bamberg—Lübeck—Regensburg aufgenommen worden. Die bisher erarbeiteten Ergebnisse bedürfen jedoch noch weiterer Abstimmung u. a. mit den Bundesressorts und den Ländern. Der erste Anknüpfungspunkt für konkrete Maßnahmen wird die jetzt im 15. Bundestagsausschuß beratene Novelle zum Bundesbaugesetz sein. Es sollte versucht werden, durch Vorschriften im Rahmen des Städtebaurechts die Belange der Erhaltung städtebaulich wertvoller alter Bausubstanz wirksam zu unterstützen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 84) : Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach das Leerstehenlassen von Wohnungen keine Zweckentfremdung darstellt, hinsichtlich des Zweckentfremdungsverbots nach Artikel 6 des Gesetzes vom 4. November 1971? Die Bundesregierung erwägt — nicht erst seit der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes — im Rahmen der Arbeiten am Entwurf eines Wohnungsmodernisierungsgesetzes den auch aus anderen Gründen für reformbedürftig gehaltenen Artikel 6 des Gesetzes vom 4. November 1971 zu konkretisieren, um den Willen des Gesetzgebers eindeutig zum Ausdruck zu bringen. 10158* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 85): Ist die Bundesregierung auf Grund der besorgniserregenden Jugendarbeitslosigkeit bereit, bei allen öffentlichen Aufträgen, die nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vergeben werden, bevorzugt solche Unternehmen zu berucksichtigen, die in ihrem Betrieb Lehrlinge ausbilden? Bei der Vergabe von Bauaufträgen nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) ist die Bevorzugung von Unternehmen, die in ihrem Betrieb Lehrlinge ausbilden, nicht möglich. Die VOB verlangt, daß allen Bewerbern die gleichen Wettbewerbschancen eingeräumt werden. Nach § 8 Nr. 1 VOB/A (Fassung 1973) sind alle Bewerber gleich zu behandeln. Der Zuschlag muß auf das annehmbarste Angebot erteilt werden, wobei nur leistungsbezogene Kriterien, insbesondere wirtschaftliche und technische Gesichtspunkte berücksichtigt werden können. Die früher bestehende Möglichkeit, unter Handwerkern bei annähernd gleichwertigen Angeboten Meister und Lehrberechtigte zu bevorzugen, wenn sie Lehrlinge im eigenen Betrieb ausbilden, konnte in die Neufassung der VOB nicht übernommen werden, da dies ein Verstoß gegen die EWG-Richtlinie über die Liberalisierung öffentlicher Bauaufträge (Bau-Liberalisierungsrichtlinie — 71/304 EWG — ABl - d - EG Nr. L 185/1 — 185/3 v. 16. 8. 1971) wäre. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 86) : Mit welchen Bundesländern konnten bisher Korrekturen der Regelungen für die Wohnungsbauförderungen vereinbart werden (Antwort auf die Fragen 61 und 62 am 11./12. Dezember 1974), und welche konkreten Verbesserungen für die Bewohner von Sozialwohnungen bringen diese vereinbarten Regelungen ab wann mit sich? Wie seinerzeit von mir ausgeführt, verhandelt die Bundesregierung bereits seit geraumer Zeit mit den für die Wohnungsbauförderung zuständigen Ressorts der Länder über eine Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs. Diese Verhandlungen haben zwar noch zu keiner allgemein verbindlichen Regelung geführt; in einzelnen Ländern ist es aber im Zusammenhang mit den Verhandlungen bereits zu einer Korrektur der entsprechenden Regelungen für die Neubauförderung gekommen. Ich will hier nur folgende Beispiele nennen: 1. Das Land Bayern hat im Wohnungsbauprogramm 1975 die bisherige Koppelung des Abbaues der Miet- und Lastenverbilligung mit regional differenzierten zinsverbilligten Darlehen beseitigt. Durch diese Koppelung war beispielsweise für die Sozialwohnungen in München ein weit überdurchschnittlicher, nicht mehr als tragbar anzusehender Mietanstieg vorprogrammiert. Der neue bayerische Förderungserlaß sieht nunmehr eine landeseinheitliche Regelung vor, welche die Nachteile der bisherigen Regelung vermeidet. Diese Verbesserung kommt den künftigen Bewohnern der ab 1975 in München und anderen Großstädten des Landes geförderten Sozialwohnungen zugute. 2. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits 1973 in seinen Förderungsbestimmungen (Nr. 69 a der Wohnungsbau-Finanzierungsbestimmungen) eine Regelung getroffen, welche die Bauherren von Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues im wesentlichen an ihre für die Bewilligung der öffentlichen Mittel gemachten Kostenangaben bindet. Dadurch wurde für die ab 1973 geförderten Sozialwohnungen der Spielraum für die Überschreitung der sogenannten Bewilligungsmieten durch die bei Bezug der Wohnungen tatsächlich geforderten Mieten stark beengt. 3. Das Land Nordrhein-Westfalen hat außerdem durch Runderlaß des Innenministers vom 15. Februar 1974 Bestimmungen über einen Härteausgleich bei Mieterhöhungen durch Wegfall von Aufwendungsbeihilfen oder infolge von Zinserhöhungen für Kapitalmarktmittel getroffen. Diese Sondermaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht es, bei den Sozialwohnungen früherer Förderungsjahrgänge, deren Miete über die derzeit geltenden Mietobergrenzen des sozialen Wohnungsbaues hinaus gestiegen sind, gezielte Mietsenkungen zu erreichen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 87 und 88) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 1974 in den letzten Wochen in mehreren Fällen angewandt wurde, ohne daß dabei die einzelnen Bestimmungen vollständig bekannt und zutreffend angewandt wurden? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Informationsblätter „Die Bundesregierung informiert — Mietrecht" auch die wesentlichen Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften darzustellen? Zu Frage A 87: Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß die Verordnung vor der Verkündung und unzutreffend angewandt worden ist. Zu Frage A 88: Es wird bereits geprüft, wie die Zweite Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften am zweckmäßigsten in dem von Ihnen genannten Informationsblatt berücksichtigt werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10159* Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 89) : Auf Grund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung in den „Ostinformationen" die Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China veröffentlicht? Ihre Anfrage, Herr Abgeordneter, läßt mich vermuten, daß Sie die Aufgabe der „Ost-Informationen" verkennen. Dieser nur zur dienstlichen Verwendung bestimmte Dienst hat seit 1952 unverändert den Zweck, Nachrichtenmaterial nach den Originalfassungen zu zitieren bzw. zusammenzufassen. Dies entspricht der im Bundeshaushaltsplan und in § 81 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien definierten Aufgabe des Presse- und Informationsamtes, „den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtensektor laufend zu unterrichten". Dazu gehört es, daß die „Ost-Informationen" objektiv, genau und möglichst vollständig über Verlautbarungen des Rundfunks, der Nachrichtenagenturen und der Presse des Ostens berichten. Es steht außer Frage, daß gerade das publizistische Echo des Ostens auf die Reise des Vorsitzenden der CSU und Bundestagsabgeordneten Dr. Strauß von verhältnismäßig hoher informationspolitischer Bedeutung ist, nicht zuletzt auch für Herrn Strauß selbst. Eine Verkürzung dieses Echos in den „Ost-Informationen" wäre nicht statthaft gewesen. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 91): Wird die Bundesregierung auch in Zukunft zeitkritisch engagierte Kunst ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen entsprechend den Leitsätzen für Auswärtige Kulturpolitik fördern, und nach welchen Wertmaßstäben geschieht das? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft zeitkritische Kunst fördern. Sie wird jedoch nicht mit öffentlichen Mitteln dazu beitragen, parteipolitische Auseinandersetzungen ins Ausland zu verlegen. Die Bundesregierung hält sich für die Festlegung von Wertmaßstäben im Bereich der Bildenden Kunst nicht für zuständig. Sie wird daher künftig, wie bisher, die entsprechenden Entscheidungen den für zuständig erklärten Gremien überlassen. Doch müssen wir uns darüber im klaren sein, daß auch dieses Verfahren das Problem der gesellschaftlichen Bewertung geistiger Leistung nur annähernd löst. Sobald wir die üblichen und groben Maßstäbe der Vorbildung, der Diplome oder des wirtschaftlichen Erfolges verlassen, sehen wir uns einer unüberwindlichen Schwierigkeit gegenüber; diese Schwierigkeit besteht nicht nur in der Wahl der Definition dessen was Kunst ist, sondern in der unlösbaren Aufgabe über Qualität, über das bessere Kunstwerk zu entscheiden. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 92) : Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China unternommen? Die Bundesregierung hat keine diplomatischen Schritte unternommen. Sie folgt damit dem Grundsatz, nicht zu ausländischen Pressepolemiken Stellung zu nehmen, gleich, wen sie betreffen, ob Regierung oder Opposition. Ich konnte das hier schon mehrfach darlegen und verweise insbesondere auf die Antworten, die ich am 21. März 1974 dem Abgeordneten Dr. Waigel und am 7. November 1974 dem Abgeordneten Jäger (Wangen) gegeben habe. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 102) : Trifft die Meldung des Münchner Merkur vom 16. Januar 1975 zu, der deutsche Botschafter in Athen sei aufgefordert worden, bei der griechischen Regierung darauf hinzuwirken, einen vor fast zwei Jahren an deutsche Firmen vergebenen Großauftrag unter Verletzung eines am 26. April 1973 unterzeichneten Protokolls der „DDR" auf deren technisch wie preislich schlechteres Angebot hin zuzuschanzen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung bzw. die deutsche Botschaft in Athen daraufhin und im einzelnen unternommen? Die Meldung des „Münchner Merkur" vom 16. Januar 1975 trifft nicht zu. Der Deutsche Botschafter in Athen ist nicht aufgefordert worden, in dem in der Meldung behaupteten Sinne auf die griechische Regierung einzuwirken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Da Frankreich ein Rechtsstaat ist, habe ich keine Zweifel, daß auch die französischen Advokaten Organe der Rechtspflege sind, die Franzosen also für unseren Standpunkt Verständnis haben werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich gebe zu: es ist ein besonders guter Zug der deutschen Strafrechtspflege, daß Staatsanwälte die Pflicht haben, auch positive Momente, die für den Angeklagten sprechen, zu berücksichtigen. Aber wenn das die Grundlage des ganzen Strafprozesses sein soll, könnte man ja am Ende auf Verteidiger überhaupt verzichten. Das aber, glaube ich, will doch in diesem Hause niemand.
    Mein Damen und Herren, Sie müßten sich einmal ernsthaft überlegen, wie diese Beschränkung der Rechte der Rechtsanwälte in Übereinstimmung steht mit Art. 6 Abs. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der es heißt, daß dem Angeklagten ausreichende Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung gegeben werden muß. Die Vorbereitung der Anklage ist hier jedenfalls ausreichender als die der Verteidigung.
    Wir haben zwei Anträge unterschiedlichen Wortlauts gestellt, im Rechtsausschuß und im Auswärtigen Ausschuß, um hier im Mantelgesetz eine Änderung herbeizuführen; denn es bedarf keiner Änderung des Abkommens selbst. Diese Anträge wurden uns abgelehnt, auch die mildere Fassung des zweiten Antrags.
    Das wichtigste und schlechthin unüberwindliche Bedenken aber, das wir gegen die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs haben, ist die Unklarheit über den Umfang der Verjährung. Hier in Deutschland kann aus jener Zeit nur noch Mord bestraft werden, weil die Frist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen ist; alle anderen Verbrechen sind verjährt. Nach diesem Vertrag aber können die anderen Ver-



    Dr. Jaeger
    brechen nur dann als verjährt angesehen werden, wenn die Verjährungsfrist nicht durch den Überleitungsvertrag unterbrochen wurde, wenn also die Verjährung nicht seit 1955 geruht hat. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß es ein solches Ruhen nicht gegeben hat, daß der Überleitungsvertrag keine Unterbrechung der Verjährungsfrist bedeutet hat. Ich bestreite auch nicht, daß sich die Mehrheit der Rechtswissenschaft dieser Haltung anschließt. Ich bin auch selber gar kein Gegner dieser Auffassung. Aber, meine Damen und Herren, es gibt ja auch eine Minderheit der Rechtswissenschaft, und unsere Gerichte sind in der Entscheidung frei.
    Wenn ich in der Denkschrift der Bundesregierung zu diesem Gesetz aus den Zeiten des Ministers Jahn lese: „Praktisch kommt nur noch Mord für eine Strafverfolgung in Betracht", dann wundere ich mich über diese Formulierung bei einem Justizministerium, dessen Qualität ich kenne und dessen exakte Formulierung doch heißen müßte: „Rechtlich kommt nur noch Mord in Betracht". Wenn man diesen völlig unjuristischen Ausdruck „praktisch" schreibt, dann ist daran doch schon der Zweifel erkennbar.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Der Berichterstatter, Herr Kollege Bangemann, der ein Anhänger dieses Gesetzes ist und, wie ich ihm gern bestätige, trotzdem einen ausgesprochen objektiven Bericht verfaßt hat, welcher auch die Meinung der Opposition klar zum Ausdruck bringt, hat erklärt, die Mehrheit sei überzeugt, diese Gefahr bezüglich der Gerichte sei zu vernachlässigen, denn die Meinung des Gesetzgebers sei eindeutig. Meine Damen und Herren, ich will das nicht bestreiten. Auch ich schließe mich für meine Person und für unsere Fraktion der Auffassung der Bundesregierung über die Verjährung an. Aber was hilft es, daß die Meinung des Gesetzgebers eindeutig ist in einem Lande, in dem eben nicht die Meinung des Gesetzgebers, sondern das Gesetz selbst maßgebend ist? Sie wissen gerade aus der Verjährungsdebatte, daß es ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1969 gibt, zu dem man stehen mag, wie man will; alle sind sich einig: Es hat nicht die Meinung des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht, weil weder die Abgeordneten dieses Hauses — wir alle — noch die beteiligten Justizminister noch die Fachbeamten im Justizministerium das Problem der Bestrafung der Gehilfen bei Mord für die Verjährung in der Bestimmung, die in ein ganz anderes Gesetz eingefügt worden ist, überhaupt erkannt haben. Ein Beweis dafür, wie sehr auch in unserer Zeit der Text des Gesetzes gilt und nicht das Motiv des Gesetzgebers!
    Im übrigen steht in einem Brief, den der jetzige Justizminister, Dr. Vogel, am 3. September des letzten Jahres an den Rechtsausschuß geschrieben hat: „Ganz zweifelsfrei ist die Rechtslage indessen nicht." Nun, wenn sie nicht ganz zweifelsfrei ist, dann findet sich leicht ein Richter, der eben eine andere Meinung hat als das Ministerium. Herr Kollege Bangemann als Berichterstatter hat in seinem Schriftlichen Bericht mit Recht ausgeführt, daß eine
    in keinem Fall voll auszuschließende Unsicherheit bestehe; die Mehrheit wolle sie aber in Kauf nehmen, denn Sie sei unwahrscheinlich.
    Meine Damen und Herren, die Rechtswissenschaft ist keine Nationalökonomie. Bei ihr geht es nicht um Wahrscheinlichkeiten, sondern um Sicherheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. Oktober 1974 findet sich der Leserbrief eines hohen Juristen, in dem zu lesen steht: „Nach Sinn und Wortlaut des § 69 StGB ... muß angenommen werden, daß die Verjährung seit dem Inkrafttreten des Überleitungsvertrags am 5. Mai 1955 geruht hat".
    Diese von der Mehrheit und von der Bundesregierung abweichende Meinung vertritt ein Mann, der Generalstaatsanwalt gewesen ist, also den höchsten Rang des öffentlichen Anklägers hat, den es in den deutschen Ländern gibt. Es ist Erich Heimeshoff, der auf diesem Gebiet sicherlich über ganz besondere Erfahrungen verfügt. Wenn aber schon ein alterfahrener Generalstaatsanwalt diese Meinung vertritt, dann ist doch zu erwarten oder zu befürchten, daß bei der in gewisser Hinsicht kultivierten Individualität mancher jüngeren Richterpersönlichkeit sich doch der eine oder andere findet, der sich auf diese Rechtsmeinung beruft und dann in dieser Weise sein Recht findet.
    Damit aber, meine Damen und Herren, ist die Rechtssicherheit nicht mehr garantiert, denn wenn die Meinung des Generalstaatsanwalts Heimeshoff von einem Gericht akzeptiert wird, dann wird der Totschlag bestraft, wenn er in Frankreich begangen worden ist, aber nicht, wenn er in Polen, in der Tschechoslowakei, in Belgien, Luxemburg, Holland oder Italien oder in sonst irgendeinem Land begangen wurde. In Deutschland wird er nur bestraft, wenn er an Franzosen begangen wurde, nicht an anderen Ausländern, nicht an Deutschen und damit weithin auch nicht dort, wo er am meisten begangen wurde: an Juden.
    Das ist doch in höchstem Maße bedenklich. Wenn die Denkschrift zur Begründung dieses Gesetzentwurfs und dieses Abkommens sagt, „Gerechtigkeit und Grundsatz der Gleichbehandlung gleichliegender Fälle" seien das Motiv für dieses Abkommen — eine respektable Meinung —, dann muß das auch im Abkommen oder im Gesetzentwurf eindeutig ausgesprochen werden; dann dürfen die gleichliegenden Fälle nicht verschieden behandelt werden, weil es unter Juristen verschiedene Rechtsmeinungen über die Verjährung gibt.
    Die Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit, die daraus folgert, ist in unseren Augen untragbar. Das Problem aber ist ganz einfach zu lösen. Man braucht mit Frankreich nicht neu zu verhandeln, man braucht nur — wie wir vorgeschlagen haben — eine Bestimmung in den Gesetzentwurf hineinzuschreiben, nach der nach diesem Übereinkommen nur noch Mord verfolgt werden kann.
    Meine Damen und Herren, das wird keine politischen Turbulenzen hervorrufen; denn wie wir offiziell von der Bundesregierung gehört haben — auch
    Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10129
    Dr. Jaeger
    unsere privaten Kontakte zu Frankreich haben das bestätigt —, war ja nur die Bestrafung von Mord die Verhandlungsgrundlage. Frankreich erwartet also nur eine Mordverfolgung. Ein Herr eines Ministeriums hat im Auswärtigen Ausschuß gesagt, diese Auffassung habe expressis verbis, also ausgesprochen, wörtlich, den Verhandlungen zugrunde gelegen. Demnach kann doch Frankreich nicht enttäuscht sein, wenn nur Mord verfolgt wird und wenn wir nicht etwa das Übereinkommen ändern, sondern nur den Sinn des Übereinkommens rechtlich unzweifelhaft verdeutlichen, wie es die Anträge im Rechtsausschuß und im Auswärtigen Ausschuß getan haben.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Im übrigen: Diese Rücksichtnahme auf die deutschfranzösische Freundschaft, die Meinung, daß man an einem solchen Abkommen oder auch nur am Mantelgesetz nichts ändern dürfe, überrascht uns; denn es gab einmal in den deutsch-französischen Beziehungen ein Abkommen, das viel bedeutsamer war als dieses, weil es nicht Vergangenheit bewältigte, sondern zukunftsorientiert war: der deutsch-französische Freundschaftspakt. Gegen den Widerstand Konrad Adenauers, Gerhard Schröders, der CDU/CSU haben SPD und FDP es erzwungen, daß hier eine Präambel hineinkam, die nicht drin war, die etwas verdeutlichen sollte, was sicherlich eine Selbstverständlichkeit deutscher Politik war, was aber von französischer Seite durchaus nicht angenehm aufgefaßt werden konnte und aufgefaßt wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie, meine Damen und Herren, widerlegen sich sozusagen durch die Erinnerung an dieses Ereignis selbst. Im übrigen aber: mit dieser ungleichen Behandlung gleicher Fälle, wie im Falle einer abweichenden Meinung eines Gerichts von der Rechtsansicht des Ministeriums — und in einem Rechtsstaat ist das ja möglich, Gott sei Dank möglich; manchmal allerdings geschieht es auch dort, wo es nicht viel Sinn hat, das ist unterschiedlich , ist doch das Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit gefährdet.
    Ich glaube, Deutsche und Franzosen haben, so unterschiedlich ihre Rechtspflege organisiert ist, dieselben Prinzipien und dieselbe Auffassung vom Wesen des Rechtsstaats. Ich glaube auch, gerade nach der Zeit des Nationalsozialismus müssen wir auch in Dingen, die vielleicht dem einen oder anderen nicht so sehr bedeutsam erscheinen mögen, mit dem Gedanken des Rechtsstaates ausgesprochen sorgfältig umgehen. Gerade dafür werden die Franzosen Verständnis haben.
    Zweimal hat die Koalition unsere Anträge abgelehnt. Der Vermittlungsversuch des Kollegen Bangemann ist gescheitert. Seine Formulierung erschien uns nicht ausreichend und betraf nur einen der beiden Punkte. Trotzdem haben wir, um das Mögliche zu versuchen, uns bereit erklärt, zu verhandeln. Die Sozialdemokraten haben mit jener Festigkeit, Starrheit oder Sturheit, wie Sie es nennen wollen, abgelehnt, die sie immer dann auszeichnet, wenn sie die Opposition nicht brauchen; und der Mehrheit in diesem Hause sind sie ja mit ihrem Koalitionspartner sicher.
    Wir sind immer noch zu Verhandlungen bereit.

    (Wehner [SPD] : Wir nicht!)

    Wir könnten heute abend noch die Sitzung unterbrechen, uns auf eine Ergänzung des Gesetzes einigen, und Sie würden unsere Zustimmung bekommen. Wir sind auch im Bundesrat noch zu Verhandlungen bereit, an dem Sie ja nicht vorbeikommen werden. Denn wir sind keine grundsätzlichen Gegner des Anliegens dieses Abkommens. Wir bedauern aber, ihm nicht zustimmen zu können. Die rechtsstaatlichen Gesichtspunkte, die ich vorgetragen habe, zwingen uns heute zu einer Ablehnung.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Viele Worte, um nein zu sagen!)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bangemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Bangemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesem Zusatzabkommen und unserer heutigen Debatte ist eine ganze Reihe von politischen Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit vorhergegangen, auf die man im Interesse der Sache nicht näher eingehen sollte. Ich bin der Meinung, wir sollten unsere Debatte hier an der Sache führen und nicht an den manchmal sehr vordergründigen politischen Beweggründen, die manche der Diskutanten in der öffentlichen Diskussion meiner Meinung nach bewegt haben, sich daran zu beteiligen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sie meinen den Bundeskanzler!)

    Ich bin ganz sicher, daß wir diese Debatte nach den beiden Beiträgen der Kollegen auch in diesem Sinne zu Ende bringen können.
    Aber ich glaube, es ist doch notwendig, darauf hinzuweisen, daß ein Vorwurf, der auch ein wenig bei dem angeklungen ist, was Herr Kollege Schöfberger gesagt hat, und der in der Öffentlichkeit erhoben worden ist, der Vorwurf der Verschleppung nämlich, nicht zutrifft. Ich habe in meinem Bericht auf die Daten hingewiesen. Ich will sie jetzt nicht alle noch einmal verlesen. Aber die Auflösung des 6. Deutschen Bundestags hat ganz sicher dazu beigetragen, daß eine frühere Ratifizierung dieses Zusatzabkommens nicht möglich gewesen ist. Dem Grundsatz der Diskontinuität folgend, mußte das Gesetzgebungsverfahren im 7. Deutschen Bundestag neu aufgenommen werden. Es ist, glaube ich, in der üblichen Frist, mit der üblichen Beschleunigung und in der üblichen Weise vorangegangen. Auch dies geht aus der Zusammenstellung der Daten hervor.
    Ich möchte auch das nicht aufgreifen, was Herr Kollege Schöfberger zur Haltung der Opposition gesagt hat. Ich nehme es Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, ab, wenn Sie sagen — durch Herrn Jaeger —, es gehe Ihnen hier um bestimmte rechtliche Bedenken, die Sie in zutreffender Weise ausgeräumt haben wollen.



    Dr. Bangemann
    Ich hatte bei der Debatte im Auswärtigen Ausschuß den Eindruck, daß in der Tat diese Motivation Ihre Position bestimmt hat. Es wäre angesichts sowohl der Rechtsfragen, die hier aufgetaucht sind, wie auch der außenpolitischen Fragen, über die wir heute zu debattieren und zu entscheiden haben, sicher angebracht, uns gegenseitig nicht fälschlicherweise Motivationen zu unterstellen, die der eine oder andere bei dieser Debatte ganz sicher nicht hat.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Das bedeutet, meine Damen und Herren, daß auch Sie von der Opposition sich noch einmal überlegen sollten, ob die Gründe, die durch den Kollegen Jaeger vorgetragen worden sind, ausreichen, dieses Abkommen abzulehnen, und zwar bei Abwägung beider Bereiche, die hier berührt sind, sowohl des rechtlichen Bereiches wie auch des außenpolitischen Bereiches.

    (Beifall bei der FDP)

    Was Sie hier vorgetragen haben, vermag jedenfalls mich und meine Fraktion nicht zu überzeugen. Das sind Argumente, die aus den Beratungen sowohl des Rechtsausschusses wie auch des Auswärtigen Ausschusses bekannt sind. Ich will darauf der Reihe nach eingehen.
    Zunächst einmal hat Herr Kollege Jaeger darauf hingewiesen, daß in der Tat in der Rechtswissenschaft eine Mehrheitsmeinung die Auffassung vertritt, der Überleitungsvertrag habe keine Unterbrechung der Verjährungsfrist bewirkt, während eine Minderheit davon ausgeht, daß das möglicherweise der Fall sein kann. Dieses aber, Herr Kollege Jaeger — und ich glaube, das ist jedem Juristen geläufig , ist ja nichts Außergewöhnliches. In der Regel werden in der Rechtswissenschaft unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Fragen vertreten. Ich glaube, es gibt kaum ein rechtliches Problem, zu dem in der Rechtswissenschaft völlig einhellig eine bestimmte Meinung vertreten wird, es sei denn, es ist eine so augenfällige Rechtstatsache, daß darüber gar kein Streit herrschen kann. Es geht hier also nicht um den Begriff der Rechtssicherheit. Der Begriff der Rechtssicherheit ist sowieso ein relativer Begriff, weil Rechtssicherheit immer nur im Rahmen von menschlichen Möglichkeiten hergestellt werden kann. Juristen verkörpern in diesem Zusammenhang vielleicht besonders deutlich eine menschliche Grundtatsache, daß nämlich alles bezweifelt und über alles gestritten werden kann.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Rechtssicherheit ist ein Zielbegriff!)

    — Natürlich ist Rechtssicherheit ein Zielbegriff, aber dieser Zielbegriff ist mit dem, was die Bundesregierung hier vereinbart hat und was wir heute zu ratifizieren haben, durchaus anvisiert worden.
    Ich will auch das Problem der Verjährung, auf das Sie hingewiesen haben, Herr Kollege Jaeger, noch einmal berühren. Ohne jeden Zweifel ist es so, wenn man von der Mehrheitsmeinung ausgeht, daß dieses Problem nicht zusätzlich auftreten kann. Ich glaube, insoweit sind wir uns alle einig. Wenn man das als richtig unterstellt, was in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft mehrheitlich vertreten wird,

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Nicht mehrheitlich!)

    dann ist in der Tat das Ergebnis das, daß nur Mord nach der Ratifizierung dieses Zusatzabkommens noch verfolgt werden kann.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    Von diesem Ausgangspunkt müssen wir gemeinsam ausgehen, denn dieser Ausgangspunkt ist, wie ich glaube, auch von Ihnen nicht bestritten worden. Ihre Anträge gingen ja nur dahin, diese Unsicherheit, die in der Rechtswissenschaft besteht, durch eine gesetzgeberische Aktion auszuräumen.