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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 146. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 10017 A Erklärung der Bundesregierung betr. Internationales Jahr der Frau 1975 Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 10017 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . 10021 A Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . 10026 A Christ (FDP) . . . . . . . . 10030 C Erklärung der Bundesregierung betr. die Lage der Nation in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Deutschlandpolitik — Drucksachen 7/2679, 7/2934 - in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Deutschlandpolitik — Drucksachen 7/2568, 7/2933 — Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 10034 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 10041 A Mattick (SPD) . . . . . . . . 10046 C Hoppe (FDP) 10051 C Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 10080 A Schatz, Regierender Bürgermeister von Berlin 10087 A Franke, Bundesminister (BMB) . . 10090 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 10095 B Genscher, Bundesminister (AA) . 10097 B Ronneburger (FDP) 10100 B Dr. Kreutzmann (SPD) 10107 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 10110 C Jahn (Marburg) (SPD) 10116 C Hösl (CDU/CSU) 10120 C von Hassel, Vizepräsident . . . 10122 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10139 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 10142 C Dr. Geßner (SPD) 10145 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen — Drucksache 7/130 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/3169 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Dr. Schöfberger (SPD) 10123 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) • 10125 C Dr. Bangemann (FDP) . . . . . 10129 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 10133 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . 10133 C Friedrich (SPD) 10136 C Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . 10137 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Fragestunde — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — Frage A 90 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Kosten für den Nachdruck von 275 000 Exemplaren der Zeitschrift „Dings-Bums" des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Bölling, StSekr (BK) 10058 C, D, 10059 A, B, C, D, 10060 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 10058 D, 10059 A Gansel (SPD) 10059 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 10059 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 10059 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 10059 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 10060 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 10060 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 10060 C Frage A 93 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Praxis der polnischen Behörden bei der Erteilung der Aussiedlungserlaubnis Moersch, StMin (AA) . 10060 D, 10061 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 10061 A Frage A 94 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Sicherung des Zutrittsrechts der in den Oder-Neiße-Gebieten wohnhaften deutschen Staatsangehörigen zu den Gebäuden der diplomatischen und konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik Polen Moersch, StMin (AA) . . . 10061 B, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 10061 B, C Frage A 95 — Drucksache 7/3155 vom 24.1.75 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Äußerungen des Staatsministers Moersch in der Fragestunde am 23. Januar 1975 betr. Übersiedlung von Deutschen aus Kasachstan in die Bundesrepublik und sowjetische Wohlwollenserklärung von 1958 zur Ausreise von als sowjetische Staatsbürger angesehenen Personen Moersch, StMin (AA) . 10061 D, 10062 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 10062 B, C Frage A 96 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Meldung des Bonner General-Anzeigers über die Meinung der Bundesregierung hinsichtlich einer unterschiedlichen Bewertung der bilateralen Beziehungen zu den Ländern der Dritten Welt nach der jeweiligen Regierungsform Moersch, StMin (AA) . 10062 D, 10063 A, B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 10063 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 10063 B Fragen A 100 und 101 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ausdruck des „Erstaunens des Bundeskanzlers" über Reisen deutscher Politiker nach Peking durch den Staatssekretär des Bundeskanzlers gegenüber dem Botschafter der Volksrepublik China Moersch, StMin (AA) 10063 C, D, 10064 A, B Reddemann (CDU/CSU) 10063 D, 10064 A, B Frage A 37 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu der Auffassung namhafter Experten über die Dringlichkeit des Abschlusses der Vorarbeiten für ein deutsches Transplantationsgesetz Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 10064 C, D, 10065 A Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 10064 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10065 A Frage A 38 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Negative Auswirkungen der Verzögerung einer deutschen Transplantationsgesetzgebung Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . . 10065 A Frage A 40 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Aktenvermerk im Bundesjustizministerium betreffend Zielkartei für atomare Waffen der Bundeswehr im Panzerschrank des Spiegel-Herausgebers Rudolf Augstein Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . 10065 B, C, D Gansel (SPD) 10065 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 III Frage A 43 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Soforthilfen für Tageszeitungen Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 10066 A, B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 10066 B Frage A 44 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Hilfe der Bundesregierung für die „Neue Hannoversche Presse" Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 10066 C, D, 10067 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 10066 C, D Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 10066 D Frage A 45 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Aussagen des Bundeswirtschaftsministers in dem Artikel „Keine Sorge um die Arbeitsplätze" über das Konjunkturprogramm vom 12. Dezember 1974 Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 10067 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) 10067 B Frage A 46 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Auskunft über die Bewährung der landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen Logemann, PStSekr (BML) . . , 10067 C, D, 10068 A Höcherl (CDU/CSU) . . 10067 D, 10068 A Gansel (SPD) 10068 B von Hassel, Vizepräsident . . . 10068 B Frage A 49 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu der Äußerung der französischen Regierung zur Preisanhebung für die französische Landwirtschaft und zu möglichen zusätzlichen nationalen Maßnahmen Logemann, PStSekr (BML) . . . 10068 C, D, 10069 A Eigen (CDU/CSU) . . . 10068 D, 10069 A Susset (CDU/CSU) 10069 A Frage A 50 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Abstimmungsergebnis zum Problem des Grenzausgleichs für Agrarprodukte im Europäischen Parlament Logemann, PStSekr (BML) . 100 69 B, C, D Eigen (CDU/CSU) 10069 B, C von Hassel, Vizepräsident . . . 10069 C Dr. Früh (CDU/CSU) 10069 D Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Genehmigung von Kuren im Ausland durch Krankenkassen und Versicherungsanstalten; Ermöglichung solcher Kuren auch für Kriegsbeschädigte Buschfort, PStSekr (BMA) . 10070 A, B, C Dr. Enders (SPD) 10070 B Maucher (CDU/CSU) 10070 B Frage A 53 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehemanns nach einer zweiten Ehe angesichts einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Bezug auf die Rentengewährung an Kriegerwitwen Buschfort, PStSekr (BMA) . . 10070 C, D, 10071 A Maucher (CDU/CSU) . . 10070 D, 10071 A Frage A 54 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Anerkennung des landwirtschaftlichen Betriebshelferdienstes als Einrichtung zum Ableisten des Wehrersatzdienstes Buschfort, PStSekr (BMA) . . . 10071 A, B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 10071 B Frage A 55 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Horstmeier (CDU/ CSU) : Versicherungspflicht von arbeitslosen Nebenerwerbslandwirten in der Krankenversicherung der Landwirte Buschfort, PStSekr (BMA) . . .10071 C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 10071 C, D Frage A 56 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Gründe für die Verweigerung des Kindergeldes für im Inland wohnende und im Ausland arbeitende deutsche Grenzgänger trotz Steuerzahlung im Inland Buschfort, PStSekr (BMA) . 10072 A, B, C Thürk (CDU/CSU) . . . . . . 10072 A, B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Frage A 57 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Unterschied zwischen dem in Frankreich an deutsche Grenzgänger bezahlten Kindergeld und dem deutschen Kindergeld; Möglichkeiten für Ausgleichsregelungen Buschfort, PStSekr (BMA) 10072 C, 10073 A Thürk (CDU/CSU) . . . 10072 D, 10073 A Frage A 58 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Gansel (SPD) : Zahl der nach dem Anwerbestopp der Bundesregierung für ausländische Arbeitnehmer auf deutschen Schiffen angeheuerten ausländischen Arbeitnehmer; Konsequenzen für eine Novellierung der Arbeitserlaubnisverordnung Buschfort, PStSekr (BMA) 10073 B, C, D Gansel (SPD) . . . . . 10073 C, D Frage A 61 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — der Abg. Frau Lüdemann (FDP) : Aufhebung der Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld für Pflegekinder entsprechend der Regelung in Nordrhein-Westfalen Zander, PStSekr (BMJFG) . 10074 A, B, C Frau Lüdemann (FDP) 10074 B, C Frage A 62 — Drucksache 7/3135 vom 24.1.75 — der Abg. Frau Lüdemann (FDP) : Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung zur Erreichung von einheitlichen, ausreichenden Pflegegeldsätzen für Pflegekinder Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 10074 C Fragen A 69, 70 und 71 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) und Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Änderung der Ortsendeschilder (Zeichen 311 Straßenverkehrs-Ordnung) ; Lösungsmöglichkeiten zum Abbau des „Schilderwaldes"; Änderung des Zeichens 311 StVO zum Zwecke besserer Orientierungsmöglichkeiten für Autofahrer Jung, PStSekr (BMV) . . . 10075 B, C, D, 10076 A, B, C, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10075 D, 10076 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 10076 B, C Frage A 72 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Abrechnung bei der Deutschen Bundesbahn für die Gestellung von Sicherheitsposten Jung, PStSekr (BMV) 10076 D Frage A 73 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1.75 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Bezeichnung polnischer Städte und Behandlung der DDR als ausländischer Staat in einem Prospekt der Deutschen Bundesbahn Jung, PStSekr (BMV) . . . . .10077 B, D, 10078 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 10077 C, D, 10078 A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 10078 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10078 B Frage A 74 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Änderung der Bezeichnung der Autobahn A 14 Jung, PStSekr (BMV) . 10078 C, D, 10079 A Josten (CDU/CSU) . . . 10078 D, 10079 A Fragen A 77 und 78 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Schlaga (SPD) : Festlegung einer Höchstgrenze für Bremsgeräusche an LKW; Einwirkung auf Hersteller- und Reparaturfirmen sowie technische Überwachungsvereine Jung, PStSekr (BMV) 10079 B, D Schlaga (SPD) 10079 C Nächste Sitzung 10147 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10149* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 3 und 4 — Drucksache 7/3089 vom 17. 1. 75 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Anwendung der EG-Rohtabakmarktordnung auf deutschen Tabak; Einfuhr von Tabaken aus der EG, die über andere Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 V Ostblockländer in die DDR und von dort im Zuge des innerdeutschen Handels zollfrei in die Bundesrepublik Deutschland gelangen; Unterbindung solcher Handelspraktiken . . . . . 10149* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Notwendigkeit einer Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften auf Grund der Karlsruher Münznachprägungen . 10150* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Funcke (FDP) : Umsatzsteuer-Rückzahlungsansprüche von Viehhändlern und Viehkommissionären; Akontozahlungen zur Verminderung der Zins- und Liquiditätsverluste 10150* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Begrenzung der Besteuerung von Grünflächen mit der Funktion einer „grünen Lunge" 10150* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Neuerliche Nachteile für Deutsche im niederländischen und belgischen Grenzgebiet im Rahmen des Lohnsteuerrechts 10151 * A Anlage 7 Antwort des PStSekr Offergeld (BMF) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Höhe der Istausgaben zu Lasten des Rechnungsjahres 1974 auf Grund des am 6. Februar 1974 beschlossenen kulturpolitischen Sonderprogramms . . . 10151 * B Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Pack (CDU/CSU) : Überproportional hohe Zahl der Abschlüsse von Ausbildungsverträgen in Branchen, die von der Strukturkrise besonders betroffen sind; Zahl der Absolventen von Ausbildereignungsprüfungen bzw. Zahl der Ausbilder mit gleichwertigen Qualifikationen 10151* C Anlage 9 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 24 und 25 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Zahl der Beamten in den Eingangsämtern der verschiedenen Laufbahnen; prozentualer Anteil dieser Beamten an der Gesamtzahl der Beamten der jeweiligen Laufbahn . . . . . . . . . 10151* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Haftung für Schäden bei Tumulten und öffentlichem Aufruhr; eventuelle Änderung des Reichstumultschadensgesetzes von 1924; Umfang der in den Jahren 1973 und 1974 durch Tumulte, öffentlichen Aufruhr, Demonstrationen usw. entstandenen Schäden; Träger der Schadensersatzleistungen 10152* A Anlage 11 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Sowjetische Forderung, die Bundesfilmpreise während der Filmfestspiele in Berlin nicht durch den Bundesinnenminister verleihen zu lassen; Stellungnahme der Bundesregierung hierzu . . 10152* C Anlage 12 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Möglichkeiten einer Gewährung von Schmerzensgeld trotz Nichtverschulden des Täters zur Vermeidung von Strafverfahren auf dem Gebiet der Straßenverkehrsdelikte 10152* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Anlage 13 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Vorstellungen der Bundesregierung über die langfristige Energieversorgung der Ballungszentren in der Bundesrepublik Deutschland; Möglichkeit einer dezentralen Fernwärmeversorgung in den Ballungszentren 10153* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Immer (SPD) : Unterlaufen der Qualitätsbestimmungen beim Weinimport; Minderung der Wettbewerbschancen heimischer Winzer; Abbau diesbezüglicher Wettbewerbsverzerrungen im EG-Bereich . . 10154* C Anlage 15 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 59 und 60 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Lambinus (SPD) : Stand der Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz des Güte- und Warenzeichens des fränkischen „Bocksbeutels"; Schädlichkeit des Imports von portugiesischen Weinen in Bocksbeutelabfüllung für den fränkischen Weinbau 10154* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Möglichkeiten zur Aufklärung über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer 10155* B Anlage 17 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Folgen der in Japan nach dem Verzehr quecksilberhaltiger Fische auf getretenen Minimata-Krankheit; geplante Gesetzesmaßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Gesundheit; Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über den Quecksilbergehalt von Fischen innerhalb der EG 10155* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Umgestaltung von Gepäckwagen zum Transport von Behinderten . . . . . 10156* B Anlage 19 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Bundeseinheitliche Ausgestaltung der Führerscheine 10156* C Anlage 20 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 75 und 76 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Zusätzliche Einnahmen der Deutschen Bundesbahn durch Vermietung der Außenflächen aller im Inland verkehrenden Personen- und Güterzüge als Werbeflächen; entsprechende Empfehlung der Bundesregierung 10156* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Berufszugehörigkeit der Leiter der Abteilung Wasserstraßen bzw. Wasserbau des Bundesverkehrsministeriums und des Reichsverkehrsministeriums seit 1920 10156* D Anlage 22 Antwort des PStSekr Jung (BMV/BMP) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/3135 vorn 24. 1. 75 — des Abg. Zebisch (SPD) : Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost im Bereich Niederbayerns und der Oberpfalz 10157* A Anlage 23 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Abbau des Teilstücks vom Bahnhof Philippsthal zur Zonengrenze der Bahnstrecke Gerstungen (DDR)—Heringen—Philippsthal—Vacha (DDR) . . . 10157* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 VII Anlage 24 Antwort des PStSekr Jung (BMV/BMP) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Memmel (CDU/ CSU) : Veröffentlichung von Beilagen in Tageszeitungen trotz schwieriger Finanzlage bei Bundespost und Bundesbahn . . . 10157* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Termin für die Vorlage des Gesamtkonzepts zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude 10157* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Konsequenzen aus der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts betreffend Leerstehenlassen von Wohnungen 10157* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) : Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der VOB an Unternehmen mit Lehrlingsausbildung 10158* A Anlage 28 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Verbesserungen für die Bewohner von Sozialwohnungen auf Grund von Vereinbarungen mit den Ländern zur Korrektur der Regelungen für die Wohnungsbauförderungen 10158* B Anlage 29 Antwort des PStSekr Haack (BMBau) auf die Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 1974; Darstellung der Änderung berechnungs- und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Informationsblätter „Die Bundesregierung informiert — Mietrecht" . 10158* D Anlage 30 Antwort des StSekr Bölling (BK) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Veröffentlichung der Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China in den „Ostinformationen" . 10159* A Anlage 31 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Wertmaßstäbe für die Förderung zeit- kritisch engagierter Kunst 10159* B Anlage 32 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China 10159* C Anlage 33 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/3135 vom 24. 1. 75 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Aufforderung an den deutschen Botschafter in Athen zum Tätigwerden für die Vergabe eines bereits deutschen Firmen erteilten Großauftrags an die DDR 10159* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10017 146. Sitzung Bonn, den 30. Januar 1975 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10149* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 31. 1. Dr. Ahrens ** 31.1. Dr. Aigner * 30. 1. Alber ** 30. 1. Amrehn ** 30. 1. Dr. Beermann 31. 1. Behrendt * 31.1. Frau von Bothmer ** 17. 2. Burger 31. 1. Coppik 30. 1. Dr. Dollinger 17. 2. Dr. Enders ** 30. 1. Fellermaier * 31. 1. Flämig * 31. 1. Geldner 31. 1. Gerlach (Emsland) * 1. 2. Gerster 30. 1. Dr. Geßner ** 30. 1. Dr. Götz 31. 1. Haase (Fürth) ** 30. 1. Härzschel * 31. 1. Hansen 31. 1. Hauser (Sasbach) 31. 1. Heyen 31. 1. Dr. Holtz ** 30. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 1. 2. Junghans 15. 2. Kater 31. 1. Katzer 31.1. Dr. Kempfler 31.1. Kiep 31. 1. Dr. Kreile 31. 1. Kroll-Schlüter 31.1. Lagershausen ** 30. 1. Dr. Graf Lambsdorff 16. 2. Lautenschlager * 31. 1. Lenzer ** 30. 1. Lücker * 31. 1. Mattick ** 30. 1. Memmel * 31. 1. Mischnick 31.1. Müller (Mülheim) * 31. 1. Dr. Müller (München) ** 30. 1. Mursch (Soltau-Harburg)* 30. 1. Niegel 31. 1. Offergeld ** 30. 1. Pieroth 31.1. Rawe 7. 2. Frau Dr. Rehlen 31. 1. Richter " 30. 1. Rosenthal 31. 1. Roser 31.1. Scheu 31. 1. Schirmer 31.1. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Schroeder (Detmold) 1. 2. Schulte (Unna) 21. 2. Dr. Schwencke ** 30. 1. Dr. Schwörer * 31. 1. Seefeld * 31.1. Seibert 31.1. Sieglerschmidt ** 31. 1. Springorum * 1. 2. Stahl (Kempen) 15. 2. Strauß 31.1. Stücklen 31.1. Suck 7. 2. Dr. Vohrer ** 30. 1. Walkhoff * 31. 1. Weber (Heidelberg) 31.1. Dr. Wörner 30. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatsekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/3089 Fragen A 3 und 4) : Wird die Bundesregierung künftig verhindern, daß deutscher Tabak infolge von Nichtbeachtung der Bestimmungen der EGRohtabakmarktordnung zur Intervention gegeben werden muß, obwohl die Bedarfsdeckung durch einheimische Tabake nur 5% beträgt und 95 0/o des Bedarfs eingeführt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Tabake aus der EG über andere Ostblockländer in die DDR und von dort im Zuge des innerdeutschen Handels zollfrei in die Bundesrepublik Deutschland gelangen, und kann die Bundesregierung solche Handelspolitik unterbinden? Die Intervention, die erstmalig bei deutschen Tabaken der Ernte 1974 erfolgt, ist weniger auf eine Nichtbeachtung der Bestimmungen der Marktordnung als auf andere Ursachen zurückzuführen. Zwar hat die zweimalige Anhebung der Zielpreise, die im vergangenen Jahre ohne Erhöhung der Käuferprämie erfolgte, die Situation für deutsche Tabake sehr erschwert. Entscheidend ist jedoch, daß die Käufer von Rohtabak infolge bestehender Währungsdisparitäten auch aus EG-Mitgliedsländern Tabak günstiger importieren können als bisher und bei Tabakhandel und Verarbeitern erhebliche Bestände aus Ernten vorhergehender Jahre vorhanden sind. Die deutsche Delegation hat sich deshalb dafür eingesetzt, daß Lagerbestände der Ernten 1972 und 1973 mit Hilfe von Erstattungen, wie sie die Marktordnung vorsieht, in Drittländer ausgeführt werden können. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Nichtbeachtung der MO-Bestimmungen darf ich darauf aufmerksam machen, daß eine Erhöhung der Käuferprämie bei der Mehrheit der Mitgliedsländer deshalb auf Schwierigkeiten stößt, weil trotz des relativ kleinen Umfangs des Tabakbaues die Ausgaben vergleichsweise hoch sind. So werden mit steigender Tendenz allein für Prämien rund 140 Millionen RE, das sind über 500 Millionen DM, beansprucht. 10150* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Die Bundesregierung ist bei den zur Zeit laufenden Preisverhandlungen im EG-Ministerrat bemüht, für die deutschen Tabake eine stärkere Anhebung der Prämie zu erreichen als sie der Kommissionsvorschlag vorsieht. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß in der Gemeinschaft erzeugter Rohtabak auf dem Umweg über den innerdeutschen Handel in die Bundesrepublik Deutschland gelangt. Nach dem Berliner Abkommen (Anlage 11 Ziff. 5) dürfen nur Waren, die in den Währungsgebieten der DM-Ost oder DM-West gewonnen oder hergestellt sind, geliefert oder bezogen werden. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Vereinbarung; eine solche wurde für den Bezug von Rohtabak nicht getroffen. Vielmehr wurde in der Ausschreibung (Bekanntmachung Nr. 5000/75 (B) — Bundesanzeiger Nr. 193 vom 15. 10. 1974) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur Rohtabak aus den Anbaugebieten der Währungsgebiete der DM-Ost zum Bezug zugelassen ist. Die Bundesregierung wird Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, auf eine verstärkte Prüfung der Bezüge von Rohtabak aus den Währungsgebieten der DM-Ost hinzuwirken. Sie wäre insoweit für konkrete Hinweise dankbar. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 8) : Hält die Bundesregierung auf Grund der Karlsruher Münznachprägungen aus jüngster Zeit eine Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften für notwendig? Ihre Frage läßt sich im Augenblick noch nicht beantworten, weil zunächst das Ergebnis der von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingeleiteten Ermittlungen abgewartet werden muß. Sobald dieses Ergebnis vorliegt, wird die Bundesregierung selbstverständlich zusammen mit den in Betracht kommenden Länderfinanzministerien, denen die Münzämter unterstehen, prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsvorschriften getroffen werden können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/3135 Fragen A 9 und 10) : Weiß die Bundesregierung, daß Viehhändler und Viehkommissionäre, die durch die Anhebung der Umsatzsteuer auf Erzeugnisse aus der Landwirtschaft auf 9 % gegenüber der eigenen Umsatzsteuerbelastung von 5,5 % regelmäßig einen hohen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt haben, durchschnittlich 6 bis 8 Wochen auf die Erstattung warten müssen und daher einen ständigen Zins- und Liquiditätsverlust haben? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß bei regelmäßigen Überzahlungen in diesen und ähnlichen Fällen vorzeitige Akontozahlungen seitens der Finanzämter an die Steuergläubiger geleistet werden? Zu Frage A 9: Die Bundesregierung kennt die Probleme, die mit der Erstattung von Vorsteuerüberschüssen durch die Finanzämter an die Vieh- und Fleischhändler verbunden sind. Die Bearbeitungsdauer der Erstattungsfälle hängt wesentlich von der Personallage und dem Stand der Automation in der Finanzverwaltung des jeweiligen Landes ab. Zu Frage A 10: Die Bundesregierung kann in Übereinstimmung mit den Ländern Abschlagszahlungen auf regelmäßige Vorsteuerüberschüsse an Vieh- und Fleischhändler oder andere Unternehmer aus Rechts- und Verwaltungsgründen nicht befürworten. Eine solche Regelung müßte wegen der vergleichbaren Situation auch für Exporteure gelten. Dadurch würden die Abschlagszahlungen aber einen solchen Umfang annehmen, daß damit die Gefahr erheblicher Steuerausfälle verbunden wäre; denn die Abschlagszahlungen müßten vor Entstehung der Erstattungsansprüche und vor Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die Finanzämter geleistet werden. Das Erstattungsverfahren wird beschleunigt, wenn die Umsatzsteuervoranmeldungen unmittelbar nach Ablauf des Kalendermonats beim Finanzamt abgegeben werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 11): Ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die Besteuerung von Grünflächen, die baumbestanden sind, als grüne Lunge für benachbarte Hochhauskomplexe dienen und/oder an einer verkehrsreichen Straße liegen, in einem angemessenen Rahmen bleibt, um die umweltschützende Funktion dieser Grundstücke zu erhalten? Ihrem Anliegen tragen die seit dem 1. Januar 1974 geltenden Einheitswerte 1964 bereits Rechnung. Nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes wird bei der Ermittlung des Grundstückswerts für Hochhäuser auf Zuschläge wegen übergroßer Flächen verzichtet. Die zu einem Hochhaus gehörende Grünfläche wird daher im Ergebnis bei allen einheitswertabhängigen Steuern, also bei der Grundsteuer, der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer, steuerlich nicht besonders erfaßt. Soweit ein selbständiges Grundstück im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, führt die fehlende Bebauungsmöglichkeit zu sehr niedrigen Einheitswerten und damit zu einer geringeren Steuerbelastung. Im übrigen kann für öffentliche Grünflächen nach § 32 des Grundsteuergesetzes auch ein Erlaß der Grundsteuer in Frage kommen. Voraussetzung ist allerdings die Widmung des Grundstücks für diese Zwecke durch den Eigentümer. Unter ähnlichen Voraussetzungen können solche Grünflächen auch von der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer befreit werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10151* Für selbständige Grünflächen, die im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind, sehen die Steuergesetze dagegen keine Erleichterungen vor, weil solche Flächen nach der Bauleitplanung gerade der Bebauung zugeführt werden sollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit der Einführung der Steuerreform (1. Januar 1975) die deutschen Bewohner im niederländischen und belgischen Grenzgebiet, die bisher schon eine Steuerklasse schlechter eingestuft wurden und kein Recht auf Lohnsteuer-Jahresausgleich, Bausparvertrag etc. hatten, jetzt noch zusätzlich keine Eintragungsmöglichkeiten eines Steuerfreibetrages haben, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier eine gerechte Lösung zu finden? Der Personenkreis, den Sie ansprechen, gehört zu den beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern. Entgegen Ihrer Auffassung können beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sich nach wie vor einen Freibetrag eintragen lassen. Der Eintrag erfolgt auf der besonderen Bescheinigung, die bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern an Stelle der Lohnsteuerkarte vom Finanzamt ausgestellt wird. Die Antragsgrenze von 1 800 DM gilt in diesen Fällen nicht. Eine Einschränkung liegt lediglich darin, daß — ebenso wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern — Vorsorgeaufwendungen nicht eingetragen werden können. Sie sind bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern für den Steuerabzug mit der in den Lohnsteuertabellen bereits berücksichtigten Vorsorgepauschale abgegolten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 14) : Wie hoch sind die Istausgaben, die zu Lasten des Rechnungsjahrs 1974 auf Grund des von der Bundesregierung am 6. Februar 1974 beschlossenen konjunkturpolitischen Sonderprogramms (Teil A und B) abgeflossen sind? Nach dem vorläufigen Ist-Ergebnis waren am 31. Dezember 1974 von den Bundesmitteln für das „Einmalige Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" 470,83 Millionen DM abgeflossen; das sind 78,5 vH der aus dem Bundeshaushalt aufzubringenden 600 Millionen DM. Davon entfallen auf den Teil A (kommunale Infrastrukturprojekte) 245,92 Millionen DM und auf den Teil B (unmittelbare Bundesinvestitionen) 224,91 Millionen DM. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Glotz auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 20 und 21): Gibt es aus jüngster Zeit Hinweise auf überproportional hohe Abschlüsse von Ausbildungsverträgen in Branchen, die von der gegenwärtigen Strukturkrise besonders betroffen sind? Wie viele Ausbilder haben derzeit die Ausbildereignungsprüfung abgelegt oder sind im Besitz gleichwertiger Qualifikationen? Zu Frage A 20: Neuere und genauere Angaben über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, insbesondere nach Wirtschaftsbereichen, liegen nicht vor. Aufgrund der abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den einzelnen Berufsgruppen in den vergangenen Jahren kann man jedoch darauf schließen, daß die Ausbildungsverhältnisse mit am stärksten in den vom Strukturwandel betroffenen Bereichen z. B. Landwirtschaft, Textil und Bekleidung, Lederverarbeitung und Einzelhandel zurückgegangen sind. Zu Frage A 21: Ich gehe davon aus, daß sich die Frage auf die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vom 20. April 1972 mit. der Novellierung vom 25. Juli 1974 bezieht und nicht auf andere Prüfungen, wie die handwerkliche Meisterprüfung, die eine Ausbilderqualifizierung mit einschließt. Zur Zeit liegen mir folgende Zahlen vor: Bis zum Ende des Jahres 1973 haben knapp 60 000 Ausbilder die Prüfung abgelegt oder sind im Besitz gleichwertiger Qualifikationen (Prüfung nach AEVO: 9 643; Befreiung wegen anderer pädagogischer Prüfung: 4 292; Befreiung wegen langjähriger erfolgreicher Ausbildertätigkeit: 44 298). Für 1974 liegen erst die Ergebnisse aus 17 von 73 Bezirken der zuständigen Stellen (IHK) vor. Danach haben in diesen 17 Bezirken bereits über 20 000 die Prüfung abgelegt oder sind im Besitz gleichwertiger Qualifikationen (Prüfung nach AEVO: 6 312; Befreiung wegen anderer pädagogischer Prüfung: 1 378; Befreiung wegen langjähriger erfolgreicher Ausbildertätigkeit: 12 583). Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 24 und 25) : Wie viele Beamte in Bund, Ländern und Gemeinden sind derzeit noch in den Eingangsämtern der verschiedenen Laufbahnen A 2, A 5, A 9 und A 13 beschäftigt? Wie hoch ist der jeweilige prozentuale Anteil der Beamten in diesen Gruppen bezogen auf die Gesamtlaufbahn? Die Beantwortung Ihrer Fragen setzt noch eine genauere Erfassung und Bewertung des mir zur Zeit zugänglichen Materials über die im Eingangsamt 10152* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 ihrer jeweiligen Laufbahn befindlichen Beamten und Richter voraus. Die verfügbaren statistischen Unterlagen unterscheiden zwar nach Besoldungsgruppen, aber im Bereich der Länder bei Verzahnungsämtern nur teilweise nach Spitzenämtern und Eingangsämtern. Eine Bereinigung halte ich für erforderlich. Dies war in der gegebenen kurzen Zeit leider nicht möglich. Ich wäre daher dankbar, wenn ich Ihnen die notwendigen Angaben sobald wie möglich gesondert machen dürfte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 26 und 27) : Wer haftet für Schäden, die einem Bürger unverschuldet bei Tumulten und öffentlichem Aufruhr entstehen, und gedenkt die Bundesregierung, insbesondere das Reichstumultschadensgesetz von 1924 zu revidieren? In welchem Umfang sind in den Jahren 1973 und 1974 durch Tumulte, öffentlichen Aufruhr, Demonstrationen u. ä. Schäden entstanden, und wer hat diese Schäden ersetzt? 1. Das als Landesrecht fortgeltende Tumultschadengesetz in der Fassung vom 29. März 1924 (RGBI I S. 381) regelt die Haftung für Sachschäden an beweglichem und und unbeweglichem Eigentum, die „im Zusammenhang mit inneren Unruhen durch offene Gewalt oder durch ihre Abwehr unmittelbar verursacht" worden sind. Zum Ersatz verpflichtete Körperschaft ist das Land, in dem der Schaden entstanden ist. Das Kriegspersonenschädengesetz in der Fassung vom 22. September 1927 (RGB1 I S. 515, 533) regelt entsprechend die Haftung für Schäden an Leib und Leben; die Weitergeltung dieses Gesetzes als Landesrecht ist jedoch umstritten. Die Bundesregierung sieht es als dringend notwendig an, den Ausgleich für Körper- und Sachschäden aus Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen insgesamt auf eine neue Grundlage zu stellen. Ein großer Teil der Geschädigten wird von dem Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erfaßt, der gegenwärtig in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Der Entwurf sieht eine Entschädigung für Personen- und Sachschäden vor. Darüber hinaus hat die unabhängige Kommission zur Reform des Staatshaftungsrechts in ihrem der Bundesregierung im Oktober 1973 übergebenen Bericht vorgeschlagen, das Tumultschädenrecht im Rahmen des Staatshaftungsrechts bundeseinheitlich neu zu regeln und dem Bund dafür eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz zu übertragen. Der Vorschlag wird gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern erörtert. 2. Gesonderte Zahlen für die Jahre 1973 und 1974 liegen nicht vor. Eine im Februar 1974 bei den Ländern gehaltete Umfrage hinsichtlich der Zeit von 1950 bis (Februar) 1974 hat folgendes Ergebnis gebracht: a) Seit 1950 sind ca. 633 Tumultschadensfälle oder Fälle anderer Schäden im Zusammenhang mit unfriedlich verlaufenen Demonstrationen und ähnlichen erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gewaltanwendung oder deren Abwehr bekannt geworden. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Sachschäden. b) Seit 1950 sind in 162 Fällen von Geschädigten Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand wegen derartiger Schäden gestellt worden. c) Seit 1950 ist in 20 Fällen eine Entschädigung nach dem Tumultschadenrecht oder aus Billigkeitsgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 36) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 20. Januar 1975 zu, die Sowjetunion habe aus Anlaß ihrer in Aussicht gestellten Teilnahme an der diesjährigen Berlinale gefordert, die Bundesfilmpreise nicht mehr durch den Bundesinnenminister während der Filmfestspiele in Berlin zu verleihen, und hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — dies als Einmischung in innere deutsche Angelegenheiten zurückgewiesen? Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit „nein" ; damit entfällt die Antwort auf den zweiten Teil Ihrer Frage. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 39) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob zur Vermeidung zahlreicher Strafverfahren vor allem auf dem Gebiet der Straßenverkehrsdelikte von dem Verletzten Schmerzensgeld künftig auch dann verlangt werden kann, wenn den Täter kein Verschulden trifft? Im Unterschied zu der verschuldensabhängigen Haftung aus unerlaubter Handlung, die Ersatz des vollen Schadens gewährt, ist die Gefährdungshaftung insbesondere auch im Straßenverkehrsrecht insofern eingeschränkt, als Ersatz nur bis zu einer bestimmten Haftungshöchstgrenze geleistet wird und ein Ersatz des immateriellen Schadens nicht vorgesehen ist. Die geltende Regelung berücksichtigt also einmal die Interessen des Geschädigten, indem sie auch ohne Nachweis des Verschuldens einen Anspruch auf Schadensersatz zuerkennt, trägt aber andererseits den Belangen des Schädigers Rechnung, zu dessen Gunsten in Fällen, in denen der Anspruch lediglich aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung geltend gemacht werden kann, gewisse Haftungsbeschränkungen eingreifen. Gleichwohl ist verschiedentlich auch für die Gefährdungshaftung ein Schmerzensgeld gefordert worden. Ein entsprechender Vorschlag war bereits Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10153* im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensersatzrechtlicher Vorschriften von 1967 enthalten. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen waren unterschiedlich, wobei von den Gegnern einer solchen Lösung u. a. auch auf die damit verbundenen Kosten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungsprämien, hingewiesen wurde. Gegenwärtig wird ein Entwurf zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vorbereitet, der sich u. a. mit einer Anhebung der Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung befaßt. In diesem Zusammenhang soll auch die Frage zur Diskussion gestellt werden, ob künftig Schmerzensgeld bei der Gefährdungshaftung vorgesehen werden soll. Ich bin allerdings nicht der Meinung, daß eine solche Ausdehnung der Schmerzensgeldregelung geeignet wäre, eine Verminderung von Strafverfahren, insbesondere auf dem Gebiet des Straßenverkehrs, zu bewirken. Die Staatsanwaltschaft bliebe auf jeden Fall verpflichtet, bei Verdacht einer strafbaren Handlung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 41 und 42) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die langfristige Energieversorgung der Ballungszentren in der Bundesrepublik Deutschland sowohl unter dem Aspekt der Energiesicherheit als auch des Umweltschutzes, und gedenkt sie, in diesem Zusammenhang durch Förderungsmaßnahmen anhand eines Prototyp-Ballungszentrums eine musterhafte Energieversorgung der Zukunft zu demonstrieren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit des Aufbaus einer dezentralen Fernwärmeversorgung in den Ballungszentren zur Versorgung einzelner Stadtteile, zuerst auf der Basis Kohle und später durch andere Energiequellen? Zu Frage A 41: Wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte, hat Ihr Fraktionskollege, Herr Abgeordneter Pfeffermann, diese Frage im Juli 1974 schon einmal gestellt. In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung der Lösung des Zielkonfliktes zwischen einer langfristigen Energieversorgung und den Erfordernissen des Umweltschutzes in den Ballungszentren der Bundesrepublik weiterhin ihre volle Aufmerksamkeit gewidmet. Zur Lösung dieses Problems, insbesondere der frühzeitigen Koordinierung von Energieversorgung und Umweltschutz hatte die Bundesregierung seinerzeit darauf hingewiesen, daß sie die nachstehend aufgeführten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördere. Der jeweilige Stand dieser Maßnahmen ist folgender: 1. Energieerzeugung und Umweltschutz — Entwicklung von Verfahren zur Entschwefelung der Brennstoffe und Reinigung der Abgase Die Bundesregierung hat auf der Basis des BImschG bereits eine Reihe von Vorschriften erlassen, die auf den Einsatz von Abgasentschwefelanlagen und die Verwendung von entschwefeltem Brennstoff abzielen, z. B. 3. DVO zum BlmschG und TA-Luft. Die hierfür erforderlichen Verfahren sind Stand der Technik im Sinne von § 3 Abs. 6 BImschG. Diese Vorschriften werden zusammen — mit weiteren in Vorbereitung befindlichen Vorhaben — dazu beitragen, daß die Belastung der Luft mit Schwefeldioxyd auf längere Sicht wesentlich zurückgehen wird. — Entwicklung von Verfahren zur Vergasung fossiler Brennstoffe Auf der Grundlage des Rahmenprogramms Energieforschung 1974-1977 und der konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung werden u. a. für das Projekt einer Kohlevergasungsanlage in Dorsten entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt. Außerdem unterstützt die Bundesregierung in enger Abstimmung mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Weiterentwicklung der Kohledruckvergasung in Verbindung mit dem Gas/Dampf-Turbinen-Prozeß. — Verstärkter Einsatz von Heizkraftwerken und. Blockheizanlagen zur Wärmeversorgung Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung sowie des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 30. Dezember 1974 werden u. a. für energiesparende Heizkraftwerke und Fernwärmenetze Investitionszulagen gewährt. Auch das 3. Verstromungsgesetz fördert den Bau von Heizkraftwerken auf Steinkohlebasis. — Förderung der Hochtemperaturreaktoren als weiterer Beitrag für die Wärmeversorgung Neben dem im Bau befindlichen THTR-Prototyp in Schmehausen plant die VEW am gleichen Standort die Errichtung eines großen HTR mit einer Leistung von über 1 000 MW zur Stromerzeugung, der aber auch der Wärmeversorgung von Teilen des Ruhrgebiets dienen könnte. 2. Energietransport und -verteilung in Ballungszentren — Förderung der Entwicklung auf dem Gebiet der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) zur Erreichung einer höheren Energiedichte bei gleicher Trasse — Förderung der Entwicklung intensiv gekühlter Kabel Bei diesen Vorhaben liegt keine grundlegende Veränderung seit Sommer 1974 vor, da es sich um langfristige Entwicklungen handelt. 3. Energieanwendung zur Erleichterung der Energieversorgung in Ballungsgebieten — Förderung der Bemühungen zum Ausbau einer integrierten Energieversorgung in Rich- 10154 * Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 tung der Idealvorstellung: Im Kerngebiet größerer Städte Ausbau der Fernwärme, im umliegenden Ring Ausbau der Gasversorgung und in den dünner besiedelten Außenbezirken Elektroheizung. Für die weniger dicht besiedelten Gebiete wird zur Zeit auch geprüft, welchen Beitrag die Sonnenenergie zur Versorgung dieser Gebiete langfristig leisten kann. — Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeisolierung von Gebäuden Für Neubauten bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, das die Rechtsgrundlagen für die verbindliche Einführung eines höheren Wärmeschutzes schafft. Für bestehende Gebäude können nach Richtlinien des BMBau vom 20. Dezember 1974 unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen für die Verbesserung der Wärmedämmung in Anspruch genommen werden. - Untersuchung über die Versorgung mit Fern- wärme aus Kernkraftwerken (Modellstudie des BMFT für vier Ballungsräume) Ergebnisse werden für Anfang 1976 erwartet. — Aufbau einer Fernwärmesammelschiene an der Ruhr und im Saargebiet auf konventioneller Energiebasis Im Rahmen der konjunkturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wurden zwei Entwicklungsprojekte gefördert. Es handelt sich um die Fernwärmeschiene Ruhr und um ein ähnliches Projekt an der Saar. Die Bundesregierung hat zur schnelleren Verwirklichung einer langfristig gesicherten Energieversorgung und einer lebenswerten Umwelt in den Ballungszentren alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung, des Konjunkturprogramms und des 3. Verstromungsgesetzes gegeben sind .Sie verkennt dabei nicht, daß dieser Zielkonflikt nur langfristig gelöst werden kann. Zu Frage A 42: In der ersten Fortschreibung des Energieprogramms hat die Bundesregierung der Ausbreitung der Fernwärme besondere Bedeutung beigemessen, da sie in Verbindung mit Heizkraftwerken nicht nur eine erhebliche Energieeinsparung mit sich bringt, sondern auch in besonderem Maße umweltschonend ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der kapitalintensive Aufbau einer Fernwärmeversorgung in den Ballungszentren schrittweise über die Bildung einzelner Fernwärmeinseln (Versorgung der Industrie und der Haushalte mit Kraft und Wärme aus Heizkraftwerken) erfolgen sollte, die später zum größeren Netz zusammenwachsen können. Die Erzeugung der Fernwärme sollte bevorzugt auf der Energiebasis der heimischen Kohle erfolgen. Beim Zusammenschluß der bestehenden Fernwärmenetze ist zu einem späteren Zeitpunkt die Erzeugung auf der kostengünstigeren Kernenergiebasis anzustreben. Wachsende Fernwärmenetze können bei der derzeitigen Kostenlage, wenn sie in der Größenordnung von 1 000 Gcal/h gekommen sind, später aus Kernkraftwerken (soweit möglich aus HTR-Blöcken) mit wesentlich niedrigeren Energiekosten gespeist werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 47 und 48) : Gibt es Anzeichen dafür, daß im Rahmen des Weinimports großer Konsumweinhersteller, insbesondere im Raum Mosel/Saar, die Qualitätsbestimmungen unterlaufen und damit die Wettbewerbschancen der heimischen Winzer vermindert werden? Was wird von der Bundesregierung unternommen, damit die Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Weinherstellung innerhalb der EG mit Bezug auf Qualitätsbestimmungen und -kontrolle abgebaut werden? Zu Frage A 47: Der Bundesregierung sind derartige Anzeichen nicht bekanntgeworden. Sie ist im übrigen der Auffassung, daß die bestehenden Rechtsvorschriften eine ausreichende Handhabe bieten, Manipulationen beim Weinimport zu begegnen. Die Bundesregierung ist weiterhin überzeugt, daß die Bundesländer, die das Weinrecht nach Artikel 87 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit vollziehen, von diesen rechtlichen Möglichkeiten jeden Gebrauch machen werden. Zu Frage A 48: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß von Wettbewerbsverzerrungen in dieser Allgemeinheit nicht gesprochen werden kann. Sie wird sich — wie schon bisher — gemeinsam mit den Bundesländern darum bemühen, daß die bestehenden Kontrollmöglichkeiten optimal genutzt und auf diese Weise Manipulationen verhindert werden, die wettbewerbsverfälschende Wirkung haben könnten. Sie wird sich auch bei den jetzt in Brüssel anstehenden Beratungen einer Verordnung zur Änderung der Grundverordnung Nr. 816/70 zur EWG-Weinmarktorganisation für eine Verstärkung der Überwachung insbesondere durch Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Weinkontrollorgane der Mitgliedstaaten einsetzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 59 und 60) : Wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz des Güte- und Warenzeichens des fränkischen „Bocksbeutels" vor Nachahmungen, und teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß der „Bocksbeutel" ein schutzwürdiges Gate- und Warenzeichen des fränkischen Weinbaues ist? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß der Import von portugiesischen Weinen in Bocksbeutelabfüllung ein großer Schaden für den fränkischen Weinbau ist? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10155* Zu Frage A 59: Bei der Bocksbeutelflasche handelt es sich rechtlich weder um ein Güte- noch um ein Warenzeichen. Ihr kommt aber — wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. März 1971 festgestellt hat — für deutschen Wein die Bedeutung einer mittelbaren geographischen Herkunftsangabe für Frankenwein sowie für bestimmte badische Weine zu. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bocksbeutelflasche als mittelbare geographische Herkunftsangabe für die genannten Weine geschützt werden muß. Sie hat daher bei den Beratungen einer EG-Verordnung über die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste gegen den nachhaltigen Widerstand anderer Delegationen die Aufnahme einer Ermächtigung in Artikel 40 Abs. 2 Buchstabe b der EWG-Verordnung Nr. 2133/74 vom 8. August 1974 durchgesetzt, bestimmte Behältnisse bestimmten Erzeugnissen vorzubehalten. Sie wird sich bei den Beratungen der hierzu notwendigen Durchführungsverordnung wiederum mit Nachdruck für Vorschriften einsetzen, die den für Frankenweine berechtigten Schutz der Bocksbeutelflasche sicherstellen. Es kann jedoch nicht erwartet werden, daß innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein absoluter Schutz der Bocksbeutelflasche für Frankenwein erreicht werden kann, das heißt ein Verwendungsverbot auch für solche ausländischen Weine, die diese oder eine ähnliche Flaschenform seit Jahrzehnten berechtigterweise verwenden. Das Verlangen, einen so erworbenen Besitzstand anzuerkennen, würde die Bundesregierung nicht ablehnen können, ohne damit gleichzeitig den angestrebten Schutz der Bocksbeutelflasche für den Frankenwein zu gefährden. Sie wird sich jedoch dafür einsetzen, daß die Benutzung dieser Flaschen — z. B. durch Aufstellung einer Liste — ausschließlich auf die Weine beschränkt wird, zu deren Abfüllung sie traditionell verwendet wird. Die Bundesregierung wird weiterhin auf Schaffung von Kennzeichnungsvorschriften dringen, die eine Täuschung des Verbrauchers über die Herkunft der einzelnen in gleiche Flaschenformen abgefüllte Erzeugnisse ausschließen. Zu Frage A 60: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie stellt vielmehr mit Befriedigung fest, daß obwohl seit 1950 portugiesischer Roséwein in bocksbeutelähnlichen Flaschen in die Bundesrepublik eingeführt wird — der Frankenwein bisher ohne Schwierigkeiten abgesetzt werden konnte. Die Bundesregierung rechnet damit, daß dies auch in Zukunft so bleiben wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatsekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 63) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Aufklärung über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer zu verstärken (ADAC-Broschüre Arzneimittel und Straßenverkehr), und sieht sie die in den Niederlanden praktizierten Aufklärungsmaßnahmen als ein Beispiel für ähnliche oder andere Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland an? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr wie folgt: Die Aufklärung über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit ist außerordentlich problematisch. Abgesehen davon, daß es eine begrenzte Anzahl von Medikamenten gibt, deren eindeutig nachteilige Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit bekannt ist, bestehen Schwierigkeiten bei einer unübersehbaren Zahl von Arzneimitteln, in denen wirksame Bestandteile kombiniert sind, die nach Art und Dosierung für sich allein keine oder keine nennenswerte Auswirkung auf die Verkehrstüchtigkeit haben, in der Kombination untereinander aber die Fahrtüchtigkeit deutlich einschränken. Weiterhin ist der gleichzeitige Genuß auch kleiner Mengen von Alkohol und die sehr unterschiedliche individuelle Reaktionsweise des Einzelnen zu berücksichtigen. Aus diesen Gründen ist eine an einzelnen Stoffen ausgerichtete Aufklärung von medizinischen Laien kaum durchführbar. Vielmehr müßte eine wirksame Aufklärung den Bürger allgemein auf den grundsätzlich gefährlichen Zusammenhang zwischen Arzneimitteleinnahme und Fahrtüchtigkeit hinweisen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Verkehrsaufklärung dem Einfluß von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit verstärkte Aufmerksamkeit widmen. Dabei wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bundesärztekammer prüfen, ob sich ein Plakataushang in ärztlichen Wartezimmern in Praxen oder Krankenhäusern empfiehlt, in dem auf den grundsätzlich möglichen Zusammenhang von Arzneimitteln und Fahrtüchtigkeit hingewiesen wird. Entscheidend kann aber nur die Belehrung des einzelnen Patienten durch seinen Arzt sein. Im übrigen sieht der dem Bundestag bereits vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vor, daß die Zulassungsbehörde bei der Zulassung eines Arzneimittels im Wege der Auflage einen Warnhinweis anordnen kann, wenn dieses die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt. Dieser Warnhinweis muß je nach Lage des Falles auf dem Behältnis, auf der äußeren Umhüllung oder in der Gebrauchsinformation stehen (Art. 1 § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 1-3). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Fragen A 64 und 65) : Sind der Bundesregierung die schwerwiegenden Folgen der Minimata-Krankheit in Japan, die auf Grund des Verzehrs quecksilberhaltiger Fische Schädigungen des Zentralnervensystems, Erblindung und mutagene Belastungen bringen, bekannt, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun, um durch gesetzliche Maßnahmen und Kontrollen die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen? 10156* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Ist die Bundesregierung für die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über den Quecksilbergehalt von Fischen im Rahmen der EG, und sind bereits entsprechende Schritte unternommen worden? Der Bundesregierung sind Ursache und Verlauf der sogenannten Minimata-Krankheit, die nach Verzehr stark quecksilberhaltiger Fische in Japan aufgetreten ist, bekannt. Diese Vergiftungsfälle sind als Beispiel zur Charakterisierung der Umweltbelastung mit Quecksilber im Beitrag der Projektgruppe „Umweltchemikalien und Biozide" zum Umweltprogramm der Bundesregierung besonders herangezogen worden. Ich beziehe mich insoweit auf die Ausführungen in der Bundestagsdrucksache VI/2710. Nach den vorliegenden Untersuchungsbefunden sind Quecksilbergehalte, wie sie in Japan zum Auftreten der Minimata-Krankheit geführt haben, bei den in der Bundesrepublik Deutschland im Verkehr befindlichen Fischen und anderen Seetieren in keinem Falle festzustellen gewesen. Zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsgefahren verkündet die Bundesregierung in Kürze die Verordnung über Höchstmengen an Quecksilber in Fischen, Krusten-, Schalen- und Weichtieren, in der die Voraussetzungen für eine einheitliche und koordinierte Überwachung dieser Lebensmittel geschaffen werden. Von der Bundesregierung sind auch schon Schritte zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über den Quecksilbergehalt von Fischen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft eingeleitet worden. Sachverständigengespräche, durch die eine innergemeinschaftliche Regelung vorbereitet werden soll, werden auf Vorschlag der Kommission demnächst durchgeführt. Die Bundesregierung würde einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab sehr begrüßen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 66) : Sieht die Bundesregierung durch die Umgestaltung der Gepäckwagen eine Möglichkeit, den Transport von Behinderten menschenwürdig zu gestalten, und wann ist mit der Inbetriebnahme der Wagen zu rechnen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat — wie dieser mir mitteilt — im August 1974 den Auftrag erteilt, die Benutzung aller Anlagen und Einrichtungen für den Personenverkehr durch Körperbehinderte in einer besonderen Arbeitsgruppe zu untersuchen. Diese Gruppe hat die Aufgabe, zu prüfen und vorzuschlagen, wie bereits bestehende Einrichtungen verbessert werden können und welche neuen Maßnahmen getroffen werden müßten, um Körperbehinderten und älteren Mitbürgern die Inanspruchnahme des gesamten DB-Leistungsangebots zu ermöglichen. Dabei wird auch Ihre Frage wegen der Beförderung von Rollstuhlfahrern in Zügen der Deutschen Bundesbahn im Benehmen mit den Verbänden untersucht. Die Vorschläge und die damit verbundene Kostenbelastung werden voraussichtlich erst Mitte dieses Jahres bekannt sein. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 63) : Welches sind die Gründe, die eine bundeseinheitliche Ausgestaltung der Führerscheine verhindern, und sieht die Bundesregierung hier eine Möglichkeit, zu einer effizienteren Regelung zu kommen? Die in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Führerscheine müssen alle dem nach § 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Muster entsprechen. Abweichungen von diesem Muster sind nicht zulässig. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 75 und 76) : Welche zusätzlichen Einnahmen könnte die Deutsche Bundesbahn jährlich erzielen, wenn sie die Außenflächen aller im Inland verkehrenden Personen- und Güterzüge als Werbeflächen vermieten würde? Wird die Bundesregierung der Deutschen Bundesbahn die Vermietung der Wagenaußenflächen zu Werbezwecken empfehlen, um die Einnahme der Deutschen Bundesbahn zu steigern und das Defizit zu verringern? Zu Frage A 75: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil Versuche in der Vergangenheit, alle Außenflächen von Reisezug- und Güterwagen für Wirtschaftswerbung zu nutzen, von der Deutschen Bundesbahn nach einer Erprobungszeit wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt wurden. Zu Frage A 76: Die Deutsche Bundesbahn ist in der Vermietung von Außenflächen an Eisenbahnfahrzeugen frei. Sie ist vom Bundesminister für Verkehr lediglich gebeten worden, die Alkoholreklame an den Außenflächen ihrer Omnibusse einzuschränken. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 79): Welchen Berufen haben die Leiter der Abteilung Wasserstraßen bzw. Wasserbau des Bundesverkehrsministeriums und des Reichsverkehrsministeriums seit 1920 angehört? Die bisherigen Leiter der Abteilungen Wasserbau bzw. Wasserstraßen gehörten dem höheren bautechnischen Verwaltungsdienst — Fachrichtung „Bauingenieurwesen" — an. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10157* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, die Zahl der Ausbildungsplätze bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in den Einrichtungen dieser Bundessondervermögen im Bereich Niederbayerns und der Oberpfalz spürbar zu erhöhen? Bei der Deutschen Bundesbahn wie bei der Deutschen Bundespost reichen die vorhandenen Ausbildungskapazitäten aus, den voraussichtlichen Bedarf an Nachwuchskräften aus Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz auszubilden. Beide Betriebsverwaltungen beabsichtigen daher nicht, ihre Ausbildungskapazitäten in den von Ihnen angesprochenen Räumen spürbar zu erhöhen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 81) : Warum hat die Deutsche Bundesbahn in diesen Tagen das Teilstück vom Bahnhof Philippsthal zur Zonengrenze der Bahnstrecke Gerstungen (DDR)—Heringen—Philippsthal—Vacha (DDR) abgebaut, und sind dem Absprachen mit der DDR bzw. Gespräche über eine mögliche Wiederaufnahme des Zugverkehrs an dieser Stelle vorangegangen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) mitteilt, hat sie im Zusammenhang mit einer notwendigen Weichenauswechslung Gleisvereinfachungen vorgenommen, die aus wirtschaftlichen Gründen den Rückbau des 750 m langen Gleises bis zur Zonengrenze erforderlich machten. Gespräche mit der DDR über neue Grenzübergänge sind bisher an der Haltung der DDR gescheitert, die nur bei entsprechendem Verkehrsaufkommen zur Öffnung neuer Grenzübergänge bereit ist. Da in unmittelbarer Nähe der Übergang Gerstungen (DR)—Obersuhl (DB) noch aufnahmefähig ist, lehnt die DDR eine Wiederaufnahme des Grenzübergangs Philippsthal (DB)Vacha (DR) ab. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 82) : Hat die Bundesregierung die Absicht — trotz der schwierigen Finanzlage bei der Deutschen Bundespost und Bundeshahn —, weiterhin mit großem Kostenaufwand Beilagen in Tageszeitungen zu veröffentlichen, wie dies mit der Broschüre „Weltweite Kommunikation — Deutsche Bundespost" geschehen ist? Die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn gestalten nur selten Beilagen in Tageszeitungen. Beilagen dieser Art werden auch künftig nur in Betracht gezogen, wenn Informationswert und Kostenaufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ziel der Beilage — „Weltweite Kommunikation — Deutsche Bundespost" --- war es, meinungsaktive Zeitungsleser über wichtige und aktuelle Fragen des Post- und Fernmeldewesens zu informieren. Die Post muß — wie jedes andere Unternehmen auch — ihren Kunden immer wieder sagen, welche Dienstleistungen sie anzubieten hat und wie diese Dienstleistungen funktionieren. Nur so werden die öffentlichen Einrichtungen transparent, wie es für eine Demokratie selbstverständlich ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 83) : Bis wann sieht sich die Bundesregierung in der Lage, das mit Entschließung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 9. Oktober 1974 erbetene Gesamtkonzept zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude vorzulegen, und durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt sie, den Denkmalschutz zu unterstützen? Die Arbeiten an einem Gesamtkonzept zur Erhaltung und Erneuerung kulturhistorisch oder aus anderen städtebaulichen Gründen wertvoller alter Bausubstanz sind entsprechend der Entschließung des 15. Bundestagsausschusses in Lübeck in Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft der Städte Bamberg—Lübeck—Regensburg aufgenommen worden. Die bisher erarbeiteten Ergebnisse bedürfen jedoch noch weiterer Abstimmung u. a. mit den Bundesressorts und den Ländern. Der erste Anknüpfungspunkt für konkrete Maßnahmen wird die jetzt im 15. Bundestagsausschuß beratene Novelle zum Bundesbaugesetz sein. Es sollte versucht werden, durch Vorschriften im Rahmen des Städtebaurechts die Belange der Erhaltung städtebaulich wertvoller alter Bausubstanz wirksam zu unterstützen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 84) : Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach das Leerstehenlassen von Wohnungen keine Zweckentfremdung darstellt, hinsichtlich des Zweckentfremdungsverbots nach Artikel 6 des Gesetzes vom 4. November 1971? Die Bundesregierung erwägt — nicht erst seit der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes — im Rahmen der Arbeiten am Entwurf eines Wohnungsmodernisierungsgesetzes den auch aus anderen Gründen für reformbedürftig gehaltenen Artikel 6 des Gesetzes vom 4. November 1971 zu konkretisieren, um den Willen des Gesetzgebers eindeutig zum Ausdruck zu bringen. 10158* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 85): Ist die Bundesregierung auf Grund der besorgniserregenden Jugendarbeitslosigkeit bereit, bei allen öffentlichen Aufträgen, die nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vergeben werden, bevorzugt solche Unternehmen zu berucksichtigen, die in ihrem Betrieb Lehrlinge ausbilden? Bei der Vergabe von Bauaufträgen nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) ist die Bevorzugung von Unternehmen, die in ihrem Betrieb Lehrlinge ausbilden, nicht möglich. Die VOB verlangt, daß allen Bewerbern die gleichen Wettbewerbschancen eingeräumt werden. Nach § 8 Nr. 1 VOB/A (Fassung 1973) sind alle Bewerber gleich zu behandeln. Der Zuschlag muß auf das annehmbarste Angebot erteilt werden, wobei nur leistungsbezogene Kriterien, insbesondere wirtschaftliche und technische Gesichtspunkte berücksichtigt werden können. Die früher bestehende Möglichkeit, unter Handwerkern bei annähernd gleichwertigen Angeboten Meister und Lehrberechtigte zu bevorzugen, wenn sie Lehrlinge im eigenen Betrieb ausbilden, konnte in die Neufassung der VOB nicht übernommen werden, da dies ein Verstoß gegen die EWG-Richtlinie über die Liberalisierung öffentlicher Bauaufträge (Bau-Liberalisierungsrichtlinie — 71/304 EWG — ABl - d - EG Nr. L 185/1 — 185/3 v. 16. 8. 1971) wäre. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 86) : Mit welchen Bundesländern konnten bisher Korrekturen der Regelungen für die Wohnungsbauförderungen vereinbart werden (Antwort auf die Fragen 61 und 62 am 11./12. Dezember 1974), und welche konkreten Verbesserungen für die Bewohner von Sozialwohnungen bringen diese vereinbarten Regelungen ab wann mit sich? Wie seinerzeit von mir ausgeführt, verhandelt die Bundesregierung bereits seit geraumer Zeit mit den für die Wohnungsbauförderung zuständigen Ressorts der Länder über eine Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs. Diese Verhandlungen haben zwar noch zu keiner allgemein verbindlichen Regelung geführt; in einzelnen Ländern ist es aber im Zusammenhang mit den Verhandlungen bereits zu einer Korrektur der entsprechenden Regelungen für die Neubauförderung gekommen. Ich will hier nur folgende Beispiele nennen: 1. Das Land Bayern hat im Wohnungsbauprogramm 1975 die bisherige Koppelung des Abbaues der Miet- und Lastenverbilligung mit regional differenzierten zinsverbilligten Darlehen beseitigt. Durch diese Koppelung war beispielsweise für die Sozialwohnungen in München ein weit überdurchschnittlicher, nicht mehr als tragbar anzusehender Mietanstieg vorprogrammiert. Der neue bayerische Förderungserlaß sieht nunmehr eine landeseinheitliche Regelung vor, welche die Nachteile der bisherigen Regelung vermeidet. Diese Verbesserung kommt den künftigen Bewohnern der ab 1975 in München und anderen Großstädten des Landes geförderten Sozialwohnungen zugute. 2. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits 1973 in seinen Förderungsbestimmungen (Nr. 69 a der Wohnungsbau-Finanzierungsbestimmungen) eine Regelung getroffen, welche die Bauherren von Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaues im wesentlichen an ihre für die Bewilligung der öffentlichen Mittel gemachten Kostenangaben bindet. Dadurch wurde für die ab 1973 geförderten Sozialwohnungen der Spielraum für die Überschreitung der sogenannten Bewilligungsmieten durch die bei Bezug der Wohnungen tatsächlich geforderten Mieten stark beengt. 3. Das Land Nordrhein-Westfalen hat außerdem durch Runderlaß des Innenministers vom 15. Februar 1974 Bestimmungen über einen Härteausgleich bei Mieterhöhungen durch Wegfall von Aufwendungsbeihilfen oder infolge von Zinserhöhungen für Kapitalmarktmittel getroffen. Diese Sondermaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht es, bei den Sozialwohnungen früherer Förderungsjahrgänge, deren Miete über die derzeit geltenden Mietobergrenzen des sozialen Wohnungsbaues hinaus gestiegen sind, gezielte Mietsenkungen zu erreichen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/3135 Fragen A 87 und 88) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 1974 in den letzten Wochen in mehreren Fällen angewandt wurde, ohne daß dabei die einzelnen Bestimmungen vollständig bekannt und zutreffend angewandt wurden? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Informationsblätter „Die Bundesregierung informiert — Mietrecht" auch die wesentlichen Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften darzustellen? Zu Frage A 87: Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß die Verordnung vor der Verkündung und unzutreffend angewandt worden ist. Zu Frage A 88: Es wird bereits geprüft, wie die Zweite Verordnung zur Änderung berechnungsrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften am zweckmäßigsten in dem von Ihnen genannten Informationsblatt berücksichtigt werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Januar 1975 10159* Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 89) : Auf Grund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung in den „Ostinformationen" die Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China veröffentlicht? Ihre Anfrage, Herr Abgeordneter, läßt mich vermuten, daß Sie die Aufgabe der „Ost-Informationen" verkennen. Dieser nur zur dienstlichen Verwendung bestimmte Dienst hat seit 1952 unverändert den Zweck, Nachrichtenmaterial nach den Originalfassungen zu zitieren bzw. zusammenzufassen. Dies entspricht der im Bundeshaushaltsplan und in § 81 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien definierten Aufgabe des Presse- und Informationsamtes, „den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtensektor laufend zu unterrichten". Dazu gehört es, daß die „Ost-Informationen" objektiv, genau und möglichst vollständig über Verlautbarungen des Rundfunks, der Nachrichtenagenturen und der Presse des Ostens berichten. Es steht außer Frage, daß gerade das publizistische Echo des Ostens auf die Reise des Vorsitzenden der CSU und Bundestagsabgeordneten Dr. Strauß von verhältnismäßig hoher informationspolitischer Bedeutung ist, nicht zuletzt auch für Herrn Strauß selbst. Eine Verkürzung dieses Echos in den „Ost-Informationen" wäre nicht statthaft gewesen. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/3135 Frage A 91): Wird die Bundesregierung auch in Zukunft zeitkritisch engagierte Kunst ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen entsprechend den Leitsätzen für Auswärtige Kulturpolitik fördern, und nach welchen Wertmaßstäben geschieht das? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft zeitkritische Kunst fördern. Sie wird jedoch nicht mit öffentlichen Mitteln dazu beitragen, parteipolitische Auseinandersetzungen ins Ausland zu verlegen. Die Bundesregierung hält sich für die Festlegung von Wertmaßstäben im Bereich der Bildenden Kunst nicht für zuständig. Sie wird daher künftig, wie bisher, die entsprechenden Entscheidungen den für zuständig erklärten Gremien überlassen. Doch müssen wir uns darüber im klaren sein, daß auch dieses Verfahren das Problem der gesellschaftlichen Bewertung geistiger Leistung nur annähernd löst. Sobald wir die üblichen und groben Maßstäbe der Vorbildung, der Diplome oder des wirtschaftlichen Erfolges verlassen, sehen wir uns einer unüberwindlichen Schwierigkeit gegenüber; diese Schwierigkeit besteht nicht nur in der Wahl der Definition dessen was Kunst ist, sondern in der unlösbaren Aufgabe über Qualität, über das bessere Kunstwerk zu entscheiden. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 92) : Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Pressekampagne des Ostblocks gegen die Reise eines Parteivorsitzenden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China unternommen? Die Bundesregierung hat keine diplomatischen Schritte unternommen. Sie folgt damit dem Grundsatz, nicht zu ausländischen Pressepolemiken Stellung zu nehmen, gleich, wen sie betreffen, ob Regierung oder Opposition. Ich konnte das hier schon mehrfach darlegen und verweise insbesondere auf die Antworten, die ich am 21. März 1974 dem Abgeordneten Dr. Waigel und am 7. November 1974 dem Abgeordneten Jäger (Wangen) gegeben habe. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/3135 Frage A 102) : Trifft die Meldung des Münchner Merkur vom 16. Januar 1975 zu, der deutsche Botschafter in Athen sei aufgefordert worden, bei der griechischen Regierung darauf hinzuwirken, einen vor fast zwei Jahren an deutsche Firmen vergebenen Großauftrag unter Verletzung eines am 26. April 1973 unterzeichneten Protokolls der „DDR" auf deren technisch wie preislich schlechteres Angebot hin zuzuschanzen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung bzw. die deutsche Botschaft in Athen daraufhin und im einzelnen unternommen? Die Meldung des „Münchner Merkur" vom 16. Januar 1975 trifft nicht zu. Der Deutsche Botschafter in Athen ist nicht aufgefordert worden, in dem in der Meldung behaupteten Sinne auf die griechische Regierung einzuwirken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Schöfberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das deutsch-französische Zusatzabkommen hat diesem Hohen Hause über lange Jahre hinweg Schwierigkeiten bereitet. Die Fraktion der SPD wird heute dem Ratifizierungsgesetz zustimmen. Das Abkommen stammt vom 2. Februar 1971. Es wurde dem Bundestag am 13. Juli 1971 zugeleitet. Aus mehreren Gründen, darunter der vorzeitigen Auflösung des 6. Deutschen Bundestages,



    Dr. Schöfberger
    sind zwischen dem Abschluß und der Ratifizierung des Abkommens immerhin vier Jahre vergangen. Wir bedauern dies, weil wir meinen, daß dadurch das deutsch-französische Verhältnis unnötig belastet und der berechtigte Unmut einer beachtlichen Öffentlichkeit provoziert wurde.
    Um so mehr würden wir es begrüßen, wenn sich heute auch die Opposition entschließen könnte, das Abkommen mit zu ratifizieren. Die Haltung der Opposition in den Ausschüssen läßt allerdings das Gegenteil befürchten. Deshalb verbleibt uns nur die herzliche Bitte an Sie: Offenbaren Sie heute endlich Ihre eigentlichen politischen Ablehnungsgründe und verbergen Sie Ihre politischen Motive nicht länger hinter rechtlichen Bedenken, die man ausräumen kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Was bewegt eigentlich die Opposition, wenn sie es sogar in Kauf nimmt, das deutsch-französische Verhältnis durch die Nichtratifizierung dieses Abkommens nachhaltig zu belasten?

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Woher wissen Sie das? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Unser Nein wird die Beziehungen nicht belasten!)

    Wir Sozialdemokraten stimmen aus zwei Gründen dem Abkommen und seiner Ratifizierung zu. Wir wollen einen völkerrechtlichen Zustand beenden,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es hat aber acht Jahre in Frankreich gedauert!)

    der dieses deutsch-französische Verhältnis erwiesenermaßen empfindlich gestört hat, und wir wollen Personen, die im dringenden Verdacht des vielfachen Mordes stehen, endlich der gerechten Strafe zuführen.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Wenn Sie etwas anderes wollen, so ist das Ihre Sache. — Deshalb hat das Abkommen für uns eine außenpolitische und eine rechtspolitische Bedeutung. Gestatten Sie mir dazu folgendes auszuführen.
    Von Teilen der französischen und der deutschen Öffentlichkeit ist der falsche Eindruck erweckt worden, als sei die Nichtverfolgung bestimmter Verbrechen aus der Kriegs- und Nachkriegszeit allein auf Versäumnisse der deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften zurückzuführen. Diese Behauptung ist falsch.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : „Nachkriegszeit" ?)

    Auf Grund des Überleitungsvertrages aus dem Jahre 1955 hatten die deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichte überhaupt nicht die Möglichkeit, solche Verbrechen zu verfolgen. Es ist dies also kein Versäumnis der Bundesrepublik. Die drei Alliierten wollten sich vielmehr mit voller Absicht die Bestandskraft ihrer Gerichtsurteile vorbehalten und haben deshalb die deutsche Gerichtsbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen.
    Die Klausel im Überleitungsvertrag mag nicht zuletzt auf französischer Seite von einem gewissen
    Mißtrauen gegenüber der deutschen Rechtspflege des Jahres 1955 getragen gewesen sein. Jedenfalls glaubte man damals in Frankreich, der französischen Öffentlichkeit die Aufhebung von Urteilen französischer Gerichte und die Ersetzung dieser Urteile durch freisprechende Urteile deutscher Gerichte nicht zumuten zu können.
    Bei dieser Motivation haben die Alliierten aber dann offenbar das Problem der sogenannten Abwesenheitsurteile französischer Gerichte übersehen. Dieses Problem gibt es nur in Richtung auf Frankreich, weil der britische und der amerikanische Strafprozeß solche Abwesenheitsurteile nicht kennt. In der Folgezeit führte das zu unerträglichen Ergebnissen. Etwa 1 000 Deutsche sind wegen Verbrechens während der Kriegszeit in den ersten Nachkriegsjahren von französischen Gerichten in Abwesenheit zum Tode, zur lebenslangen oder langjährigen Freiheitsstrafe oder zur langjährigen Zwangsarbeit verurteilt worden. Die französischen Behörden und Gerichte wurden dieser Verurteilten nicht habhaft; diese konnten in der Regel untertauchen und nach 1955 in der Bundesrepublik wiederauftauchen, ohne Gefahr zu laufen, noch vor irgendein deutsches Gericht gestellt zu werden. Nur in wenigen Fällen ist es vorgekommen, daß Betroffene die französische Grenze als Touristen oder als Kraftfahrer überschritten haben und dann in Frankreich erneut vor Gericht gestellt wurden.
    Die meisten der wegen Kriegsverbrechen in Abwesenheit Verurteilten — und darunter sind solche, die wegen sechsfachen Mordes beschuldigt wurden oder wegen der Verschleppung von 60 00 bis 65 000 französischen Juden in die Vernichtungslager — haben keinen einzigen Tag irgendeine Strafe verbüßt, weder in Frankreich noch in der Bundesrepublik. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mußte in mehreren Fällen Strafverfahren dieser Art einstellen, weil der Überleitungsvertrag entgegenstand. Besonders empörend war das Ergebnis dann, wenn es zu Prozessen gegen kleinere Übeltäter kam, in denen die Haupttäter als Hauptentlastungszeugen auftraten

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und anschließend als freie Männer völlig unbehelligt den Gerichtssaal verließen, um sich wieder ihrer bürgerlichen Tätigkeit zuzuwenden. Im Ergebnis haben diese Personen also ein völkerrechtliches Schlupfloch ausnutzen können und sind der gerechten Strafe bis heute entgangen. Das, glaube ich, muß durch die Ratifizierung des Zusatzabkommens geändert werden. Für uns Sozialdemokraten ist diese Ratifizierung deshalb ein Akt der elementaren Gerechtigkeit.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir verkennen dabei nicht die besonderen Probleme etwaiger einschlägiger nachfolgender Prozesse. Strafverfahren, die dreißig Jahre nach der Tat stattfinden, leiden unter erheblichen und nicht selten unüberwindbaren Beweisschwierigkeiten. Das Durchschnittsalter der Angeklagten wird bei 65 Jahren liegen. Vernehmungs- und Verhandlungsunfähigkeiten werden besonders häufig sein. Dies kann und



    Dr. Schöfberger
    muß und wird auch im Einzelfall für den Ausgang des Strafprozesses entscheidend sein. Dies darf jedoch kein rechtsstaatliches Argument sein, um während einer laufenden Verjährungsfrist generell auf jede weitere Strafverfolgung zu verzichten. Ein derartiges Ergebnis wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.
    Noch ein Wort zur Frage der mittlerweile eingetretenen Resozialisierung der betroffenen Täter, eine Frage, die in den Beratungen des Rechtsausschusses eine besondere Rolle gespielt hat. Herr Kollege Dr. Wittmann von der CSU hat im Rechtsausschuß sinngemäß gesagt, man könne doch Täter wegen eines — wie er sich auszudrücken beliebte — „einmaligen kleinen Fehltritts vor dreißig Jahren" dann nicht mehr bestrafen, wenn sie inzwischen resozialisiert seien.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Herr Kollege Schöfberger, es ist nicht sehr nett, daß Sie hier Äußerungen zitieren, für die sich der Kollege Wittmann entschuldigt hat!)

    — Ich nehme zur Kenntnis und gebe es hier wieder, daß sich Herr Kollege Wittmann im Anschluß daran, aber unter meiner bisherigen Unkenntnis, wegen dieses Ausdrucks entschuldigt hat.
    Ich selbst halte sehr viel vom Gedanken der Resozialisierung und wünsche, daß er den Strafvollzug beherrsche. Ich halte in diesem Zusammenhang jedoch weniger von einer Resozialisierung, die nicht während eines Strafvollzugs oder nach einem Strafvollzug, sondern auf Grund eines völkerrechtlichen Schlupflochs erfolgt. Tm übrigen kann es doch nicht um „kleine Fehltritte" gehen, wenn Mord und Massenmord in Frage stehen. Auf diese Delikte steht lebenslängliche Freiheitsstrafe; diese Sanktion und ihr Vollzug verdrängen wesensgemäß jeden Resozialisierungsgedanken, weil man während eines lebenslänglichen Vollzugs doch wohl nicht im Wege der Resozialisierung auf den richtigen Gebrauch der anschließenden Freiheit vorbereitet werden kann.
    Abschließend möchte ich mich mit zwei Argumenten auseinandersetzen, die die Opposition nach ihren bisherigen Darstellungen hindern, dem Ratifizierungsgesetz zuzustimmen.
    Erstens: Die Opposition hat befürchtet, daß nach dieser Ratifizierung eine unübersehbare Zahl von Prozessen auf uns zukommen würde. Wegen der angeblich ungeklärten Verjährungsfrage sollten dies auch Prozesse wegen Totschlags, wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Geiselnahme und aller Formen der Teilnahme an diesen Delikten sein. Wir stimmen mit dem Ausgangspunkt der Überlegung überein und sind auch der Meinung, daß nur noch Verbrechen des Mordes verfolgt werden sollen. Andere Delikte, insbesondere das Delikt des Totschlags, sollen wegen der inzwischen vergangenen Zeit nach dem Grundsatz des Rechtsfriedens, der in diesem Fall dann vor der Gerechtigkeit kommt, nicht mehr verfolgt werden.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Warum schreibt Ihr's dann nicht ins Gesetz?)

    — Auch die vertragschließenden Partner, sehr geehrter Herr Kollege, sind davon ausgegangen, daß die Strafverfolgung nur noch für Mord eintreten soll. Dies ist in allen Verhandlungsprotokollen festgehalten. Kein Vertragschließender will mehr erreichen. Auf diese Frage komme ich noch. Das Abkommen selbst spricht von einer Strafverfolgung, wenn und soweit dies nach deutschem Recht noch möglich ist. Und nun stellen Sie die berechtigte Frage: Warum schreiben wir dann das nicht in das Abkommen hinein, wenn das sowieso selbstverständlich und einhellige Meinung ist? Ich möchte versuchen, darauf eine Antwort zu geben.
    § 69 Abs. 1 des Strafgesetzbuches ist Bestandteil des deutschen Rechtes und bestimmt die anstehenden Verfahren. Daraus ergibt sich nicht nur nach meiner Meinung, sondern nach herrschender Überzeugung und höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß alle Kriegszeit-Delikte unterhalb des Mordes, also insbesondere das Delikt des Totschlags, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 1969 verjährt sind. Nur einige Vertreter der Lehre — nicht jedoch in der Rechtsprechung — sind der Meinung, daß der Überleitungsvertrag von 1955 selbst diese Verjährung und ihren Ablauf unterbrochen hätte. Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem Beschluß vom 26. Februar 1969 dazu folgendes, und dies ist ein Ausspruch, der eine Aufnahme dieses Gedankens in das Ratifizierungsgesetz völlig überflüssig macht — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —:
    Daß die Strafverfolgung durch die Besatzungsgerichte einer Strafverfolgung durch deutsche Gerichte im Sinne von § 69 StGB gleichsteht, ergibt sich auch aus den Vorschriften des Art. 10 des Kontrollratsgesetzes Nr. 13 in der Fassung des Art. 2 des Kontrollratsgesetzes Nr. 28. Danach trat während der Beschränkung der deutschen Gerichtsbarkeit eine Fristhemmung dann nicht ein, wenn für die Sache statt eines deutschen Gerichts ein Besatzungsgericht zuständig war.
    Nach dieser eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den ungehemmten Ablauf der Verjährungsfristen ist es rechtspolitisch völlig überflüssig, das in das Ratifizierungsgesetz zu schreiben. Außenpolitisch ist so etwas immer bedenklich, wenn nicht schädlich. An Ratifizierungsgesetzen sollte man nicht herumdeuteln, weil dadurch außenpolitische Mißverständnisse entstehen könnten.
    Ich darf also als Ergebnis festhalten, daß für künftige Strafprozesse nur noch Mordanklagen in Betracht kommen und dies bis zur Mordverjährung bei Kriegstaten am 31. Dezember 1979.
    Das zweite Argument der Opposition bezieht sich auf die angeblich geschmälerten Verteidigerchancen. Der Vertrag sieht in der Tat vor, daß nur Staatsanwälte und Gerichte Zugang zu französischen Akten haben sollen. Hier kommt insbesondere das französische Militärarchiv Meaux in Frage. Die Verteidiger sollen diesen Zugang nicht haben. Die Opposition sieht darin eine bedenkliche Schmälerung der Verteidigerchancen.



    Dr. Schöfberger
    Dazu möchte ich folgendes ausführen. Es ist international völlig ungebräuchlich, ausländischen Privatpersonen — und um solche handelt es sich bei deutschen Rechtsanwälten in Frankreich — behördliche Archive oder Akten zu öffnen oder gar zur Verfügung zu stellen.
    Nach der deutschen Strafprozeßordnung bedeutet dies auch keine Schmälerung der Verteidigungschancen im Strafprozeß. Die Argumente der Opposition können von jedem entkräftet werden, dem der Strafprozeß und seine Praxis nicht gänzlich unbekannt sind. Ich nenne die Punkte.
    Erstens. Nach § 160 der Strafprozeßordnung hat die Staatsanwaltschaft auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln, also unter Umständen Beweisstücke aus französischen Archiven auch entlastender Art herbeizuholen.
    Zweitens. Nach § 147 der Strafprozeßordnung ist der Verteidigung die stetige und vollständige Akteneinsicht möglich. Sie kann also über diese Akteneinsicht Kenntnis der herbeigeholten Akten in der Vorbereitungsphase erlangen.
    Drittens. Nach § 193 der Strafprozeßordnung hat die Verteidigung ein Anwesenheitsrecht bei einer vorweggenommenen Beweisaufnahme in Form des Augenscheins. Wenn also in Frankreich ein solcher Augenschein durch den Richter stattfinden sollte, könnte der Verteidiger mit dabei sein.

    (Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    Viertens. Nach § 244 StPO ist das Gericht auch verpflichtet, bei der Beweisaufnahme nicht nur belastende, sondern alle Beweismittel — auch entlastende Beweisstücke aus Frankreich — heranzuziehen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Zu was haben wir denn den Verteidiger dann eigentlich?)

    Fünftens. Es ist dem Verteidiger unbenommen, jederzeit Beweisanträge zu stellen. Und wenn ich das nach meiner Praxis beurteile, ergibt sich hier eine geradezu hervorragende Möglichkeit, in bezug auf ein Archiv, das im fernen Frankreich und nicht für jeden zugänglich ist, Beweisanträge zu stellen und auf diese Weise den Prozeß über Gebühr zu verschleppen. Die Verteidigerchancen werden hier also nicht geschmälert, sondern sind sehr, sehr umfangreich und können sehr, sehr gut ausgeschöpft werden.
    Und das letzte Argument: Nach § 250 der Strafprozeßordnung gibt es den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und den Grundsatz der persönlichen Vernehmung. Aktenstücke, die Wahrnehmungen einer Person zum Inhalt haben, können nicht unmittelbar in den Prozeß eingeführt werden. Die Wahrnehmungsperson kann nur unmittelbar selbst vernommen werden. Und wie schwierig es ist, Zeugen einer vor 30 Jahren begangenen Tat aus Frankreich herbeizuschaffen, das weiß jeder.
    Es gibt also insgesamt, meine Damen und Herren, keinen zwingenden Grund, die Ratifizierung dieses Abkommens entweder abzulehnen oder das Ratifizierungsgesetz mit Selbstverständlichkeiten aufzufüllen. Wer dies trotzdem unternimmt, wird nicht von mir und nicht von der Sozialdemokratie, aber von hier im Raume nicht beteiligten Dritten doch in den Verdacht gebracht, sich im Ergebnis — wenn auch unbeabsichtigt — vor Personen zu stellen, die immerhin des vielfachen Mordes mit erheblichen Beweismaterialien angeschuldigt werden.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Das ist eine unglaubliche Unterstellung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Vor diesem Verdacht sollten Sie sich, meine Damen und Herren, bewahren. Wir Sozialdemokraten wollen uns jedenfalls vor diesem Verdacht schützen, wir wollen der Gerechtigkeit Vorschub leisten, und deswegen werden wir dem Zusatzabkommen zustimmen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jaeger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abkommen, über das wir heute zu befinden haben, hat eine Vorgeschichte, auf die einzugehen sich ganz unabhängig davon lohnt, wie man am Ende über dieses Gesetz abstimmt. Es ist nicht, wie es heute fast scheinen möchte, eine französische Initiative, sondern eine deutsche aus dem Jahre 1968.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört! — Sehr richtig!)

    Der Stellenwert in der französischen Politik dürfte also nicht ganz so hoch sein, wie es uns gelegentlich weisgemacht wird.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Das Interessante ist, daß der eigentliche Urheber dieser Sache der Herr Kollege Dr. Ehmke — damals kurzzeitig Staatssekretär im Justizministerium, in dem er später Minister wurde — ist, der sich am 28. Juli 1967, während der Großen Koalition also, an seinen Kollegen im Auswärtigen Amt gewandt hat. Das, was innenpolitisch an der Sache bedeutsam ist, ist die Tatsache, daß weder der Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger noch das Bundeskanzleramt, noch das Kabinett mit dieser Angelegenheit befaßt wurden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Es gab, obwohl es doch schließlich rechtspolitisch wie außenpolitisch eine hochwichtige Angelegenheit ist, dazu keinen Kabinettsbeschluß, und die Minister, die der CDU/CSU angehörten, haben von der Sache überhaupt nichts erfahren —

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    ein bedenkliches Zeichen für die Loyalität der Sozialdemokraten in der Großen Koalition.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Dr. Jaeger
    Meine Damen und Herren, darüber, ob die Initiative des Herrn Dr. Ehmke zweckmäßig war, kann man durchaus geteilter Meinung sein. Der jetzige Bundesaußenminister, der für diese Sache natürlich keine Verantwortung trägt, hat im Auswärtigen Ausschuß erklärt, er wolle sich nicht zur Weisheit des Vertrages als solchen äußern; und ich habe für seine Zurückhaltung Verständnis, auch wenn wir in der Opposition nicht so schamhaft zu sein brauchen, wie es der Herr Außenminister war. Man sollte sich wirklich einmal überlegen, wieso wir in diese Lage gekommen sind. Nicht wir Deutschen sind es schuld, wenn bestimmte Verbrechen nicht von unserer Justiz verfolgt werden konnten. Die Alliierten hatten sich die Verfahren vorbehalten. Sie hatten die deutsche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Sie trugen allein die Verantwortung. Das hat sich als sehr nachteilig erwiesen, denn wer nicht gerade auf Grund des Urteils alliierter Gerichte hingerichtet wurde, wurde, selbst wenn er ursprünglich zum Tode verurteilt war, und erst recht, wenn er nur zu Freiheitsstrafe verurteilt war, nach wenigen Jahren entlassen und kam also viel billiger weg als die anderen, die der deutschen Justiz unterstellt worden waren.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Ob sich nun aber die deutsche Seite, die ja nichts dafür konnte, daß sie von der Rechtsverfolgung ausgeschlossen war, unbedingt nach der Verantwortung drängen mußte, kann man verschieden beurteilen. Wahrscheinlich hätte ich diese Frage im Jahre 1955, zehn Jahre nach Kriegsschluß, bejaht. Ich habe allerdings große Bedenken, ob man 30 Jahre nach Kriegsschluß wirklich noch in nennenswertem Maße der Gerechtigkeit zum Siege verhelfen kann — bei dem Alter, dem Gesundheitszustand und vor allem, wie jeder Jurist weiß, bei den Beweisschwierigkeiten und den Erinnerungslücken aller Beteiligten.
    Trotz dieser kritischen Bemerkungen, die ich aus der Praxis heraus mache, ändert sich nichts daran, daß die Fraktion der CDU/CSU dem Anliegen dieses Abkommens grundsätzlich nicht negativ gegenübersteht. Der außenpolitische Gesichtspunkt ist dabei nicht vorrangig, denn rechtspolitische Fragen beantworten wir zuerst unter rechtlichen Gesichtspunkten. Wir wollen aber nicht verleugnen, daß nun, da das Abkommen da ist, in gewisser Hinsicht eine neue Situation geschaffen ist und daß es nun für Frankreich eine gewisse Bedeutung erlangt hat. Schließlich kann die Union sich ja rühmen, auf deutscher Seite die Architektin der deutsch-französischen Freundschaft gewesen zu sein. Schon deshalb wird sie an dieser Freundschaft festhalten.

    (Matthöfer [SPD] : Das ist schon lange her!)

    — Aber es wirkt noch in unsere Zeit, trotz der Politik Ihrer Regierung!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, der Hauptgesichtspunkt, warum wir diesem Abkommen nicht, wie man uns unterstellt, negativ gegenüberstehen, ist der Umstand, daß wir, die große Mehrheit der Christlich Demokratischen und Christlich Sozialen Union, damals im Jahre 1965 und im Jahre 1969 für die Verlängerung der Fristen — einmal für die Stichtagverschiebung, einmal für die Verlängerung der Verjährungsfrist um insgesamt 14 Jahre — gestimmt haben. Ich selbst habe damals, 1965 und 1969, für meine Fraktion dieses Ja begründet, und ich habe nicht die Absicht, auch nur einen Satz von dem, was ich damals gesagt habe, zurückzunehmen. Wie wir es gemeint haben, möchte ich Ihnen mit einem Zitat aus einer Rede belegen, die unser kürzlich verstorbener Freund Dr. Süsterhenn — es war eine seiner letzten Reden in diesem Hause — anläßlich der letzten Verjährungsdebatte am 26. Juni 1969 gehalten hat. Ich zitiere nur zwei Sätze:
    Niemand in unserem Lande, am allerwenigsten die CDU/CSU-Fraktion dieses Hauses, denkt daran, einen Mörder seiner verdienten Strafe zu entziehen. ... Der alte deutsche Rechtssatz „Mord schreit zum Himmel, gleich wann und warum er begangen wurde" hat auch für heute seine Gültigkeit.
    Deshalb, Herr Kollege Dr. Schöfberger, möchte ich das, was Sie am Anfang Ihrer Rede gesagt haben, ganz entschieden zurückweisen, nämlich daß die Union politische Motive hinter rechtlichen Gedanken verberge. Das ist nicht wahr. Wenn wir damals in der viel weitertragenden Frage der Verjährungsverlängerung grundsätzlich ein Ja gesprochen haben, gibt es für uns kein politisches Motiv, warum wir heute bei einer verhältnismäßig kleinen Angelegenheit nein sagen sollten,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Ein zwingendes Argument!)

    zumal wir wissen, daß gerade auch auf französischem Boden furchtbare, schreckenerregende Verbrechen begangen worden sind.
    Es gibt aber noch einen Grund, warum wir dieses Abkommen beachtlich finden und ihm durchaus noch eine zusätzliche positive Seite abgewinnen können: Dieses Abkommen ist eine Widerlegung der geistigen Grundlagen der sozialdemokratischen Strafrechtspolitik, wie sie insbesondere von Herrn Minister Jahn, aber auch von seinen beiden Vorgängern dargelegt worden ist. Denn die Sozialdemokraten haben uns doch immer erklärt, in einem modernen Strafrecht seien nur der Schutz der Gesellschaft und die Resozialisierung maßgebend; die Sühne habe da nichts mehr zu suchen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn Sie in diesem Gesetz einen Sinn suchen wollen — und es wird natürlich einen Sinn haben —, dann kann es doch einzig und allein die Sühne sein. Die Gesellschaft brauchen Sie vor den Systemtätern von damals nicht mehr zu schützen. Sie haben nur in ihrem System Verbrechen begangen, in einem rechtsstaatlichen System tun sie es nicht. Abzuschrecken brauchen Sie diese Leute auch nicht mehr. Die sind genug abgeschreckt. Und Resozialisierung ist schon gar kein Problem; denn diese Täter haben sich alle resozialisiert, viel besser, als man es manchmal vielleicht hätte wünschen können.
    Nein, meine Damen und Herren, wenn Sie diese Leute noch fassen wollen, können Sie es nur aus



    Dr. Jaeger
    dem Begriff der Sühne heraus. Wir von der Christlich Demokratischen und der Christlich Sozialen Union freuen uns, daß hier doch de facto anerkannt ist, daß auch heutzutage die Sühne der erste und wichtigste aller Zwecke des Strafrechts ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Meine Damen und Herren, die Bedenken, die wir im einzelnen haben, sind verschiedenen Gewichts. Es sind solche, die noch tragbar sind, und solche, die wir für untragbar halten, solche, die reparabel sind, und solche, die irreparabel sind. Das Glück ist, daß die irreparablen tragbar, die untragbaren aber reparabel sind, wenn der gute Wille bei der Koalition noch kommen sollte.
    Das erste ist der Einwand, daß bei den in Deutschland begangenen Taten, bei denen ein Versäumnisurteil französischer Gerichte vorliegt, wenn die Betroffenen in Frankreich nicht mehr verfolgt werden sollen, ein rechtskräftiges Urteil von deutscher Seite vorliegen muß, daß entgegen unserer Strafrechtstradition Einstellung des Verfahrens nicht genügt. Das ist für denjenigen, der schuldlos ist — es handelt sich ja um den Schuldlosen, bei dem eingestellt oder freigesprochen würde —, sicherlich eine schwere Belastung. Immerhin handelt es sich nicht um allzu viele Fälle, und ich bin der Auffassung, dieser Fehler läßt sich noch ertragen.
    Ernster ist schon die Tatsache, daß trotz eines rechtskräftigen deutschen Urteils ein neues Strafverfahren in Frankreich möglich sein wird, wenn die Tat in Frankreich begangen worden ist. Das steht im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 8 des NATO-Truppenstatuts, in dem alle Entsendestaaten, also auch Frankreich, darauf verzichtet haben, noch Pönalverfahren durchzuführen, wenn sie in Deutschland bereits durchgeführt worden sind.
    Beide Punkte sind kein Beweis für die Verhandlungskunst der Bundesregierung.
    Trotzdem möchten auch wir, nachdem der Vertrag vorliegt, weitere, neue Verhandlungen vermeiden, schon wegen des Zeitverlustes, der eintreten würde Wir sind der Meinung, daß man beide Punkte, wenn sonst keine Einwendungen vorlägen, schließlich noch hinnehmen könnte, zumal internationale Verträge selten vollkommen sind, und wir uns in den letzten fünf Jahren daran gewöhnt haben, daß Verträge, die unter sozialdemokratischen Ministern ausgehandelt wurden, recht oft ganz besonders unvollkommen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dei beiden nächsten Punkte sind diejenigen, die für uns von großem und entscheidendem Gewicht sind. Meine Damen und Herren, daß der deutschen Justiz keine Originalakten zur Verfügung gestellt werden, ist bedauerlich und eigentlich unverständlich. Aber das wird das Strafverfahren nicht verhindern. Dafür ist die Akteneinsicht in umfangreichen und schwierigen Fällen gestattet. Ich glaube, nach so vielen Jahren werden die meisten Fälle, wenn schon nicht umfangreich, so doch wenigstens schwierig sein.
    Aber was wir für bedenklich halten und was wohl jeder, dein an einem rechtsstaatlichen Verfahren liegt, für bedenklich halten muß, ist, daß es hier Rechte für Richter und Staatsanwälte, nicht aber für die Verteidiger gibt.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Ich wundere mich sehr, daß Herr Kollege Dr. Schöfberger, der, wie ich glaube, doch selber Rechtsanwalt ist, Rechtsanwälte für Privatpersonen hält. Wir waren und sind immer der Meinung — und ich bin gerade als Justizminister von dieser Meinung ausgegangen —, daß Rechtsanwälte Organe der Rechtspflege sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)