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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 139. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Inhalt: Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 9561 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 9561 B Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2979 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3012 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3010 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2980 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3012 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/3011 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Investitionszuschüsse für gemeinnützige Wohnungs-und Siedlungsunternehmen (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2981 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/3012 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 7/3006 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag betr. zusätzliche Bundesausgaben zur Förderung der Konjunktur — Drucksachen 7/2978, 7/3008 — Dr. Häfele (CDU/CSU) 9562 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 9562 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 9566 A, 9585 A Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . 9572 B Höcherl (CDU/CSU) 9574 C Kirst (FDP) 9575 C Dr. Prassler (CDU/CSU) 9579 D Henke (SPD) 9580 B Mick (CDU/CSU) 9581 A Zeyer (CDU/CSU) 9581 D Reuschenbach (SPD) 9582 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 9582 C Offergeld (SPD) . . . . . . . 8583 D Erklärung der Bundesregierung betr. die Ergebnisse der NATO-Ratstagung Genscher, Bundesminister (AA) . . 9585 C Dr. Wörner (CDU/CSU) 9588 D Friedrich (SPD) . . . . . . . 9594 B Ronneburger (FDP) 9599 B Aktuelle Stunde betr. Verhandlungen und Gespräche mit der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) 9623 B Franke, Bundesminister (BMB) . . 9624 B Dr. Schachtschabel (SPD) 9625 D Hoppe (FDP) . . . . . 9626 C, 9640 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9627 B Schmidt, Bundeskanzler . 9628 B, 9631 B, 9637 D, 9641 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 9630 B, 9638 D Wehner (SPD) 9632 B von Hassel, Vizepräsident . . . 9629 A, 9632 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 9633 A Ronneburger (FDP) 9634 B Dr. Kreutzmann (SPD) 9635 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 9636 A Mischnick (FDP) 9637 A Löffler (SPD) . . . . . . . . 9639 C Dr. Abelein (CDU/CSU) (Bem. nach § 35 GO) 9641 C Fragestunde — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 Frage A 63 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Fiebig (SPD) : Äußerungen des Ministerialdirigenten Dr. Dr. Walter aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zum Entwurf des Arzneimittelgesetzes; Konsequenzen aus diesen Äußerungen Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 9602 C Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung der Freisetzung der vier arabischen Terroristen und Mörder eines Bürgers der Bundesrepublik Deutschland durch die tunesische Regierung; Schritte der Bundesregierung zur Erwirkung der Einleitung eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens für die Mörder des Bundesbürgers von der palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) Moersch, StMin (AA) . . 9603 A, B, C, D, 9604 A Blumenfeld (CDU/CSU) . 9603 A, B, C, D Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 9604 A Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) : Anschluß aller Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bei Ausrüstung mit einem Krisen-(sprech)Funkgerät an das Basisnetz; Höhe der Investitionskosten pro Basisfunkstelle; Zeitpunkt der Ausrüstung weiterer Botschaften mit Krisen-(sprech)-Funkanlagen Moersch, StMin (AA) . . . 9604 B, C, D Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 9604 C Frage A 111 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU CSU) : Verlangen nach Erklärung der Bundesregierung zur Annexion Ostdeutschlands jenseits von Oder und Neiße durch Polen und Sowjetrußland Moersch, StMin (AA) . . 9605 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 9605 A, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 9605 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9605 D Frage A 112 -- Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit des laut Stenographischem Bericht über die 134. Sitzung, Seite 9179 von der Bundesregierung vertretenen Standpunkts mit dem Grundgesetz, der Begründung zum Karlsruher Urteil vom 31. Juli 1973 und der gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1973 Moersch, StMin (AA) . . 9606 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) 9606 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 9606 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9606 D Frage A 113 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Lattmann (SPD) : Geltung der Freiheitsrechte für Kunst, Literatur und Wissenschaft nach Art. 5 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 III GG auch für Einrichtungen und Pro- gramme der auswärtigen Kulturpolitik Moersch, StMin (AA) . . . . 9607 A, B, D, 9608 B, D Lattmann (SPD) 9607 B, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9608 B Frau von Bothmer (SPD) . . . . 9608 C Frage A 115 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Beurteilung der Bedeutung des Fulbright-Programms für die Entwicklung der Beziehungen zu den Vereinigten Staaten Moersch, StMin (AA) . . 9609 A, B, C, Dr. Schweitzer (SPD) 9609 B Frage A 114 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Beurteilung der Entwicklung der Besuchsreisen und des Austausches von Wissenschaftlern zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland seit Abschluß des Warschauer Vertrags Moersch, StMin (AA) . 9609 D, 9610 A, B Dr. Schweitzer (SPD) 9609 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 9610 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9610 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 9610 B Frage A 116 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Berücksichtigung sowjetischer und arabischer Wünsche bei dem Beschluß des Senats von Berlin über die Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis für aus Osteuropa stammende Israelis auf höchstens sechs Monate Moersch, StMin (AA) . . . . . . 9610 C Frage A 117 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU): Maßnahmen der Bundesregierung gegen die laut Pressemeldungen von der Regierung der Volksrepublik Polen beabsichtigte Herabsetzung des Sonderkurses für Devisengeschenke aus der Bundesrepublik Deutschland von bisher 23,6 Zloty für eine Deutsche Mark auf 12,6 Zloty Moersch, StMin (AA) . . 9610 D, 9611 A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 9611 A Frage A 110 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Behandlung der Mitglieder der obersten Verfassungsorgane des Bundes bei der Ausstellung amtlicher Pässe Moersch, StMin (AA) . . . . . 9611 B, C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 9611 B Frage A 20 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Erhöhung der Grund-, Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer als Folge der fehlenden Absetzungsmöglichkeit der Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz als Betriebsausgaben; gesetzgeberische Maßnahmen zur Schaffung einer Möglichkeit für die Absetzung von Ausgaben für den Umweltschutz als Betriebsausgaben Haehser, PStSekr (BMF) 9611 D, 9612 A, B Baier (CDU/CSU) 9612, A, B Frage A 71 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Kücheneinrichtung des modernsten Elektrotriebwagenzugs der Deutschen Bundesbahn Haar, PStSekr (BMV) . 9612 C, D, 9613 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 9612 D Frage A 72 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Flämig (SPD) : Unterbindung oder Einschränkung des Einsatzes von Streusalz im Winter Haar, PStSekr (BMV) . . 9613 A, B, C Flämig (SPD) . . . . . . . . 9613 B, C Frage A 74 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Ausdehnung der Gültigkeit der Arbeiterwochenkarte der Deutschen Bundesbahn auf Sonntage Haar, PStSekr (BMV) . . 9613 D, 9614 A Dr. Enders (SPD) . . . . . . . . 9613 D Frage A 78 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Gründe für die bei Geschenksendungen in die DDR erforderliche Desinfektionsbescheinigung Baier (CDU/CSU) . . . . . . 9614 B, C Herold, PStSekr (BMB) . . . . 9614 C Dr. Kreutzmann (SPD) 9614 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Frage A 79 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) : Gleichbehandlung der Benutzer der Straßen und Wege in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Verlängerung und Ausweitung des Swing Herold, PStSekr (BMB) 9614 D, 9615 A, B Werner (CDU/CSU) 9515 A, B Dr. Geßner (SPD) 9615 B Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Rücknahme der Verdoppelung der Zwangsumtauschsätze seitens der DDR; Ausschluß einer erneuten Erhöhung der Zwangsumtauschsätze der DDR Herold, PStSekr (BMB) . . . . 9615 B, D, 9616A, B, D, 9617 A Dr. Abelein (CDU/CSU) . 9615 D, 9616 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 96 15 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 9616 B Dr. Kreutzmann (SPD) 9616 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 9616 C Höhmann (SPD) 9616 D Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Zeitpunkt der Paraphierung eines Abkommens-Textes über die Verlängerung des Überziehungskredits im innerdeutschen Handel (Swing); Meldungen des „Neuen Deutschland" zur zeitlichen Folge der Vereinbarungen Herold, PStSekr (BMB) . . 9617 B, C, D, 9618 A, B, C, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 9617 C, D, 9618 C, D Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . . 9618 A Höhmann (SPD) . . . . . . . . 9618 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 9618 B Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 9618 B Frage A 88 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Auskunft der DDR über die Verwen- dung der Straßenbenutzungsgebühren Herold, PStSekr (BMB) . 9619 A, B, C, D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 9619 B, C Höhmann (SPD) . . . . . . . . 9619 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 9619 D Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Höhe und Verwendung der in den Jahren 1973 und 1974 aus der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich West-Berlin) an die DDR geleisteten Zahlungen Herold, PStSekr (BMB) . 9620 A, B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 9620 B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 9620 B, 9620 D Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Mangelnde Unterrichtung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin über die Verhandlungen über die Verlängerung des Überziehungskredites durch die Bundesregierung; Regelung mit der DDR über die Verwendung der Zwangsumtauschbeträge Herold, PStSekr (BMB) 9620 D, 9621 B, C, D, 9622 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 9621 B, 9622 A Höhmann (SPD) 9621 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 9621 C Frage A 93 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Erklärung von Bundesminister Franke zur Regelung der Grenzfrage am Elbe-abschnitt zwischen Lauenburg und Schnackenburg Herold, PStSekr (BMB) . . . . 9622 B, D 9623 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 9622 C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 9623 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 9623 A Nächste Sitzung 9641 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9643* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Pressemeldungen über drohende Entlassungen im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen bei den US-Streitkräften; soziale Sicherung der betroffenen Arbeitnehmer . . . . . . . 9643* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 V Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Verzicht auf die Ansetzung von Zinsen für Sparguthaben bis zu 15 000 DM bei der Berechnung von Wohngeld . . . 9643* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Kosten des von der Bundesregierung herausgegebenen Informationsmaterials zur Aufklärung der Bevölkerung über die Steuerreform und die neue Kindergeldregelung 9644* A Anlage 5 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Auffassung der Bundesregierung zu einer Entschließung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Verfolgtenorganisationen betr. ungerechte Behandlung von NS-Opfern . . . . . . . . . 9644* B Anlage 6 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu einer Außerung des amtierenden Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung zu den Anstrengungen der Bundesrepublik hinsichtlich der Rohstoffversorgung; Verteilung der Kompetenzen in dieser Frage 9644* D Anlage 7 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 24 und 25 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Angabe der Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, die durch den regionalen Fonds der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden; Bemessungsgrundlagen für die Abgrenzung; Auswirkungen der Förderung aus dem regionalen Fonds der Europäischen Gemeinschaft auf die Förderungsmaßnahmen des Bundes und der Länder . . . 9645* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Existenz von Institutionen, die die in der Trinkwasserverordnung geforderten Untersuchungen durchführen können 9645* C Anlage 9 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Zeitpunkt der Vorlage der nach dem Heimgesetz erforderlichen Rechtsvorschriften; Länge des Zeitraums von der Verabschiedung des Gesetzes bis zum Beginn des Vollzugs sämtlicher nach dem Heimgesetz erforderlichen sonstigen Vorschriften . . . . . . . . 9645* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Zeitpunkt der Einbringung eines Entwurfs eines Jugendhilfegesetzes im Deutschen Bundestag . . . . . . . 9646' B Anlage 11 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Meldung über eine Spende des Schlagersängers Rex Gildo in Höhe von 800 000 DM für Kindergärten; Verwendung dieser Mittel durch die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit 9646* B Anlage 12 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 66 und 67 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Angleichung der Werte für bauliche Schutzmaßnahmen gegen Straßenverkehrslärm an die Werte für den Schutz gegen Fluglärm; Zuverlässigkeit der Meßverfahren 9646* C Anlage 13 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Festlegung einer gemeinsamen Haltung der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vor Beginn der Seerechtskonferenz in Genf . . . . . . . . 9647* A Anlage 14 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Pläne hinsichtlich der Fortführung der Autobahn Gießen–Hanau–Aschaffenburg in Richtung Heilbronn/Stuttgart . 9647* B Anlage 15 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Egert (SPD) : Ausnahmeregelung für die Einstellung von Stewardessen der Modern Air bei anteilig der öffentlichen Hand gehörenden Fluggesellschaften 9647* B Anlage 16 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Elektrifizierung der Bahnstrecke Schifferstadt–Speyer–Germersheim–Wörth . 9647* C Anlage 17 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 75 und 76 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Abschaffung der Probezeit für den Aufstieg in den gehobenen Dienst nach bestandener Laufbahnprüfung im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 9647* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Zweckmäßigkeit des Anlegens von Sicherheitsgurten in Kabrioletts; Erhöhung des Risikos durch das Anlegen der Gurte beim Fahren mit geöffnetem Dach 9648* A Anlage 19 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Fragen A 80 und 81 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Verhandlungen mit der DDR über den Abbau der grundvertragswidrigen Zu- stände an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze sowie über die Haftentlassung von in der DDR wegen sogenannter Fluchthilfe und „versuchter Republikflucht" inhaftierten Deutschen 9648* B Anlage 20 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Fragen A 84 und 85 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Unterzeichnung der Swing-Vereinbarung mit der DDR-Regierung vor dem Auslaufen der alten Swing-Vereinbarung und vor der Klärung der Frage der Gebührenpauschale für die Benutzung der Transitwege 9648* D Anlage 21 Antwort des PStSekr Dr. Hauff (BMFT) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) : Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Forschung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien . . . . . . . . . . . . 9649* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Dr. Hauff (BMFT) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Möglichkeit der Bereitstellung von 1,5 Millionen DM für die Finanzierung des von der Forschungsstelle Bonn des Instituts für deutsche Sprache projektierten deutsch-deutschen Wörterbuchs 9649* D Anlage 23 Antwort des PStSekr Dr. Hauff (BMFT) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) mit ihrer Satzung; Verdrängungswettbewerb dieser Gesellschaft gegenüber Dienstleistungsunternehmen der freien Wirtschaft 9650* A Anlage 24 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Abstimmung von im Rahmen der deut- schen technischen Hilfe in Auftrag ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 VII gebenen Gutachten mit bei anderen Organisationen bekannten Ergebnissen; Vermittlung brasilianischer Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Deutschland 9650* C Anlage 25 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Fragen A 100 und 101 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Schluckebier (SPD) : Höhe der von den ölexportierenden Ländern im Vergleich zu den Industriestaaten für die Entwicklungshilfe aufgewendeten Mittel; Bewertung der Möglichkeit der Beschäftigung von Ausländern als Entwicklungshelfer durch die Bundesregierung . . . . . 9651 * B Anlage 26 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Bewertung der Industrialisierungvorhaben in Zaire unter Federführung der KHD-Industrieanlagen AG unter entwicklungspolitischem Aspekt durch die Bundesregierung; Beteiligung der deutschen Kapitalhilfe an diesem Projekt . 9651* D Anlage 27 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-rumänischen Verhandlungen über ein neues Programm im Rahmen des Kulturabkommens von 1973 . . . . . . . . . 9652* A Anlage 28 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Auffassung der jugoslawischen Seite über die endgültige Aufgabe von aus der Vergangenheit abgeleiteten Forderungen; Erklärung der jugoslawischen Seite zur Erfüllung der Brioni-Übereinkunft zwischen dem damaligen Bundeskanzler und dem jugoslawischen Staats-und Parteichef . . . . . . . . . 9652* B Anlage 29 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Finanzielle Leistungen der einzelnen Mitgliedstaaten der UNO in den Jahren 1973 und 1974 9652* C Anlage 30 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Beurteilung der vom US-Botschafter Scali in der UN-Vollversammlung geäußerten Meinung zu Resolutionen z. B. betreffend Aussperrung Südafrikas von der laufenden Sitzungsperiode und Beschneidung der Redezeit für Israel; Bereitschaft der Bundesregierung zu Konsequenzen bei wiederholtem Verstoß der UN-Mehrheit gegen die UN-Charta 9653* A Anlage 31 Antwort des BM Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 4 Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern zur Verhinderung einer Beschäftigung von Verfassungsfeinden auch in den Rundfunk- und Fernsehanstalten . . . . 9653* B Anlage 32 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Erweiterung des Zeitraums von zwei Jahren für die Sprachförderung von Aussiedlern . . . . . . . . . . 9653* D Anlage 33 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Tätigkeit von Sympathisanten der Baader/Meinhof-Gruppe, die diese nachweislich unterstützt haben; Beurteilung der Ansicht von Innenminister Weyer über die Berichterstattung anläßlich der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann . . . . . . 9654* A Anlage 34 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. 74 — des Abg. Mertes (Stuttgart) (FDP) : VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Unangemessene Fristen zur Erreichung vollstreckbarer Titel nach spanischem Recht; Bereitschaft der Bundesregierung zur diplomatischen Unterstützung deutscher Gläubiger bei der spanischen Regierung . . . . . . . . . . . 9654* B Anlage 35 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Dem Bund entstandene Kosten der Organisation des Besuchs von Sartre bei dem Untersuchungshäftling Baader 9654* D Anlage 36 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Belangung von Gutachtern bei gegenüber Gerichten vorsätzlich oder fahrlässig falsch abgegebenen Gutachten 9654* D Anlage 37 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Seefeld (SPD) : Anordnung zum sofortigen Schließen von Schlagbäumen nach dem Passieren eines jeden Kraftfahrzeugs an bestimmten Grenzstationen; Unvereinbarkeit mit der beabsichtigten Aufhebung von Beschränkungen beim Grenzverkehr in der EG 9655* B Anlage 38 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Auffassung zu der Frage einer Weiterentwicklung der Gesetzgebung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts . . . . . . . . . 9655* C Die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 39 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Köster (CDU/CSU) : Dauer der Zugrundelegung der Einheitswerte 1964 für die Grundsteuer . 9655* D Anlage 40 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Höhe des Kraftfahrzeugsteuer- und des Mineralölsteueraufkommens 1973 und 1974; Verteilung dieser Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden 9656* A Anlage 41 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Auskunft über die Konditionen der mit der Sowjetunion und Polen abgeschlossenen Kooperationsverträge sowie über die Konsultierung mit der EG; Vereinbarkeit dieser Verträge mit dem EWG-Vertrag . . . . . . . . . . . . 9656* B Anlage 42 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Inhalt und Ziele der Bemühungen um Koordinierung der regionalen Struktur-und Wirtschaftspolitik gegenüber einigen Nachbarländern 9656* D Anlage 43 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Maßnahmen des Bundeskartellamtes bei weiteren Preiserhöhungen der Stickstoffindustrie für Handelsdünger . 9657* C Anlage 44 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : EG-Staaten, die in Brüssel keine Anmeldungen für das einzelbetriebliche Förderprogramm gemacht haben; Gründe dafür 9657* D Anlage 45 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Richtigkeit der Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unfallversicherungsträger über unfallverletzte Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 IX Schulkinder und die entsprechenden Versicherungskosten bezüglich des Jahres 1973; Informationen über ein Ansteigen der Zahl unfallverletzter Schulkinder im Jahre 1974; Möglichkeiten zur Verminderung der Unfallgefahren für Schulkinder . . . . . . . . . 9658* B Anlage 46 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Vereinbarkeit der Durchführung von psychologischen Tests bei der Einstellung von Mitarbeitern mit Art. 2 GG; Schutz vor Mißbrauch dieser Testergebnisse 9659' A Anlage 47 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2982 vom 13 12. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Zuschüsse der einzelnen Krankenversicherungsträger an Sozialstationen in unterschiedlicher Höhe für gleiche Leistungen; Wunsch nach einheitlichen Regelungen . . . . . . . . . . 9659* D Anlage 48 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Ausschluß von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst aus der Arbeitslosenunterstützung im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst; Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen für einen freiwilligen Beitritt dieses Personenkreises zur Arbeitslosenversicherung 9660* A Anlage 49 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Ansteigen der Arbeitlosenquote im Arbeitsamtsbezirk Ansbach auf 3 0/o bei gleichzeitigem Absinken der Stellenangebote; Umfang der aus dem neuen Konjunkturprogramm in diesen Arbeitsamtsbezirk fließenden Mittel . . . . 9660* B Anlage 50 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Absolute und prozentuale Gesamthöhe der Zuschüsse für die Arbeiter- und die Angestelltenversicherung 9660* C Anlage 51 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Kündigung verschuldeter Arbeitnehmer bei Lohnpfändungen; Schutzregelung für solche Arbeitnehmer zur Verbesserung ihrer Chance auf günstigere finanzielle Verhältnisse . . . . . . 9660* D Anlage 52 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU): Meldung der „Kieler Nachrichten" über den Diebstahl zweier mit Bundeswehrersatzteilen beladener Sattelschlepper; Abstellort dieser Fahrzeuge; Unterlassung von Sicherheitsmaßnahmen . . . 9661* B Anlage 53 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Peter (SPD) : Sicherheit der Arbeitsplätze beim Heeresinstandsetzungswerk St. Wendel . 9661' C Anlage 54 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Benachteiligung der Mitglieder der örtlichen Personalvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften nach Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes; Beurteilung der Benachteiligungen und Gegenmaßnahmen . . 9661* D Anlage 55 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Stellungnahmen des Landes Bayern, des Gesamtpersonalrats des BMVg und von Vertretern anderer Köperschaften bei Anhörungen im Rahmen von Untersuchungen zur Schaffung eines Musterungszentrums in Würzburg; Zeitpunkt X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 der Durchführung und Kosten der letzten Renovierungsarbeiten im Kreiswehrersatzamt Gemünden 9662* B Anlage 56 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Geplante Veränderungen bei den Bundeswehrschulen im Standortbereich Sonthofen; Maßnahmen zur Absicherung von hiervon berührten Arbeitsplätzen; Pläne zur Umorganisation oder zur Verlegung der ABC-Schule; Einrichtung einer Fachschule für Offiziersanwärter — Betriebswirtschaft . 9662* D Anlage 57 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — der Abg. Frau Orth (SPD) : Gründe für den Umbau der alten Unterkünfte der Sieck-Kaserne für die Bundeswehrfachschule in Neumünster statt Errichtung einer entsprechenden Unterkunft neben dem Schulgebäude . . . 9663* B Anlage 58 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Zebisch (SPD) : Auswirkungen der Kindergeldregelung auf die Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst; Möglichkeit einer anderen Lastenverteilung zugunsten kleinerer Kommunen . . . . . . . . . 9663* D Anlage 59 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Burger (CDU/CSU) : Erfahrungen mit der Änderung des Bundesseuchengesetzes hinsichtlich Beurteilung und Durchführung von Entschädigungsleistungen an Impfgeschädigte 9664* A Anlage 60 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Auffassung des Leiters der evangelischen Stadtmission Hof betr. drastische Erhöhung der Unterbringungskosten durch die Auflagen des Heimgesetzes . 9664* B Anlage 61 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Verhinderung des Fleischimports aus Frankreich wegen des dortigen Mißbrauchs mit Antibiotika und Hormonen bei der Tierhaltung . . . . . . . 9664* D Anlage 62 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 44 und 45 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Art der Schallschutzmaßnahmen der Städte und Gemeinden nach der Straßenlärmschutzverordnung; Zuschüsse des Bundes 9665* A Anlage 63 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn in der Pfalz; Maßnahmen und Zeitplan zur Errichtung eines Nahverkehrssystems im RheinNeckar-Raum 9665* B Anlage 64 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Peter (SPD) : Möglichkeiten der Kostenerstattung bei einer über den Eigenbedarf hinausgehenden Auslastung der in den Ausbildungswerkstätten der Deutschen Bundesbahn bestehenden Ausbildungskapazitäten 9665* D Anlage 65 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Trasse der B 10 auf Pforzheimer und Eutinger Gemarkung; Eingriffe in die Landschaft durch geplante Trassierung und Enztal-Viadukt; Alternativen zu dieser Planung . . . . . . . . . 9666* B Anlage 66 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Vorschrift über den Einbau von federnden Stoßstangen in Pkws zur Vermeidung von Bagatellschäden . . . . . 9666* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 XI Anlage 67 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Hoffie (FDP) : Planungen für den weiteren Ausbau der „Nordumgehung Langen (B 486)"; Anschluß an das TEE- oder Intercity-Netz 9667* A Anlage 68 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Stillegung von Eisenbahnstrecken in Oberfranken 9667* B Anlage 69 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Pläne für die Anlage des Rangierbahnhofs München-Nord in den Münchner Stadtbezirken Allach und Feldmoching; Alternativstandorte für den Rangierbahnhof München-Nord 9667* C Anlage 70 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Peiter (SPD) : Beseitigung des Engpasses im Ortsbereich der Gemeinde Flacht beim Ausbau der B 54 . . . . . . . . . . 9667* D Anlage 71 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Inangriffnahme der Umgehungsstraße der B 9 im Raume Bad Breisig; Möglichkeit des Einsatzes von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm . . . . . 9668* A Anlage 72 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Untersuchung über die Kostenbelastung der Wirtschaft und die Kosteneinsparungen bei der Bundesbahn vor der Entscheidung über die vorgeschlagene Schließung von 61 Stückgutbahnhöfen im Zonenrandgebiet . . . . . . . 9668* C Anlage 73 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 60 und 61 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Sick (CDU/CSU) : Vorbereitungsarbeiten zur verkehrsgerechten Einbindung der Stadt Eutin beim Ausbau der BAB (B 76) . . . . 9668* C Anlage 74 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 62 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. von Bismarck (CDU/CSU) : Benachteiligung ländlicher Räume durch unterschiedliche Tarifverbilligungen im Personenverkehr . . . . . . . . 9668* D Anlage 75 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 63 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Verhandlungen mit der DDR über die Zulassung der Bahnstrecke Berlin–Stendal–Wolfsburg–Hannover für den Transitverkehr nach Berlin . . . . . . 9669* A Anlage 76 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen B 64 und 65 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Über den effektiven Bedarf hinausgehende Herstellung von Fernsprechbüchern; Zustellung nicht abgeholter bzw. nicht angeforderter Bücher der privaten Vertragsverleger der Deutschen Bundespost von Amts wegen . . 9669* B Anlage 77 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Gebühr für die Zustellung von Fernsprechbüchern privater Verleger . . . 9669* D Anlage 78 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Fragen B 67 und 68 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Großgemeinden nach der kommunalen Gebietsreform mit Gemeindeteilen im Zonenrandgebiet und anderen Teilen außerhalb dieses Bereiches 9670* A XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Anlage 79 Antwort des PStSekr Dr. Hauff (BMFT) auf die Fragen B 69 und 70 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Besorgnisse der Wirtschaft hinsichtlich der mit der „Vorbereitung und Durchführung von Förderungsprojekten" beauftragten Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung 9670* C Anlage 80 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) • auf die Frage B 71 Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Äußerung des Leiters der Abteilung Berufsbildung im Deutschen Industrie-und Handelstag zum Berufsausbildungsgesetz 9671* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9561 139. Sitzung Bonn, den 19. Dezember 1974 Beginn: 8.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9643* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 12. Adams * 20. 12. Ahlers 19. 12. Dr. Ahrens ** 19. 12. Dr. Aigner * 20. 12. Dr. Artzinger * 20. 12. Dr. Bayerl * 20. 12. Behrendt ' 20. 12. von Bockelberg 20. 12. Büchner (Speyer) ** 21. 12. Dr. Burgbacher 20. 12. Carstens (Emstek) 19. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. Dr. Dregger 20. 12. Entrup 19. 12. Dr. Evers 18.11975 Fellermaier * 22. 12. Flämig * 20. 12. Dr. Früh 19. 12. Gerlach (Emsland) * 20. 12. Gierenstein 19. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 19. 12. Hansen 19. 12. Heyen 19. 12. Dr. Holtz ** 21. 12. Hornhues 22, 12. Kater * 20. 12. Katzer 20. 12. Kiep 19. 12. Lange * 20. 12. Lemmrich ** 20. 12. Lenzer** 20. 12. Dr. Lohmar 20. 12. Lücker * 20. 12. Frau Meermann 19. 12. Memmel * 20. 12. Dr. Mende ** 21. 12. Müller (Mülheim) * 20. 12. Dr. Müller (München) ** 19. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 12. Pfeffermann 20. 12. Richter ** 20. 12. Dr. Ritgen 20. 12. Roser 20. 12. Scheffler 20. 12. Schmidt (Kempten) ** 21. 12. Schmidt (München) * 20. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 19. 12. Schwabe * 19. 12. Dr. Schwörer * 19. 12. Seefeld * 19. 12. Dr. Starke (Franken) * 20. 12. Frau Stommel 20. 12. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vohrer ** 21. 12. Walkhoff ' 20. 12. Frau Dr. Walz 19. 12. Wende 20. 12. Frau Dr. Wolff ** 21. 12. Ziegler 20. 12. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage B 12, 132. Sitzung, Seite 9005 *, Anlage 14) : Nach Mitteilung des US-Hauptquartiers ist ein Abschluß der Studien über etwaige militärisch bedingte Änderungen der Struktur der Army-Depots frühestens Ende dieses Jahres zu erwarten. Das Hauptquartier hat meinem Hause unverzügliche Unterrichtung zugesagt, sobald die Überlegungen abgeschlossen sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage A 1) : Hält die Bundesregierung es für sozial vertretbar, daß bei der Berechnung von Wohngeld auch die Zinsen von kleineren und mittleren Sparguthaben mindernd angesetzt werden, und ist sie bereit, bei Sparguthaben bis zu 15 000 DM schon aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine solche Ansetzung zu verzichten? Bei der Einkommensermittlung nach dem Zweiten Wohngeldgesetz sind grundsätzlich alle Einnahmen der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder zu berücksichtigen ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht (§§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 des Gesetzes). Zu den Einnahmen zählen deshalb auch Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zinsen aus Sparguthaben. Dies rechtfertigt sich daraus, daß sie auch zur Bestreitung der für den Lebensunterhalt notwendigen Ausgaben, also auch der Unterkunftskosten, herangezogen werden können. Die Bundesregierung hält es daher grundsätzlich für sozial vertretbar, daß bei der Berechnung von Wohngeld auch die Zinsen von kleineren und mittleren Sparguthaben mindernd angesetzt werden. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß es dabei in Einzelfällen, z. B. bei einer Alterssicherung allein durch Sparguthaben, zu Härten kommen kann. In solchen Fällen kann aber nicht da- 9644 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 durch geholfen werden, daß auf den Ansatz der Zinsen bei Sparguthaben bis zu einer bestimmten Höhe generell verzichtet wird. Durch eine derartige Regelung würden auch diejenigen in den Genuß einer Vergünstigung kommen, die neben den Zinsen andere Einnahmen haben, durch deren Verfügbarkeit ein Substanzverlust an dem für die Altersvorsorge angesammelten Sparguthaben vermieden wird. Einkommensbegriff und Einkommensermittlung nach dem 2. WoGG bedürfen einer Überarbeitung. Dabei wird sich die Bundesregierung bemühen, auch für das von Ihnen angesprochene Problem bei Härtefällen eine sachgerechte Lösung zu finden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 19) : Wieviel kostet das von der Bundesregierung herausgegebene Informationsmaterial zur Aufklärung der Bevölkerung über die Steuerreform — einschließlich der neuen Kindergeldregelung? Das von der Bundesregierung herausgegebene Informationsmaterial über die Steuerreform und die neue Kindergeldregelung kostet nach dem jetzigen Stand rund 5,87 Millionen DM. Die Maßnahmen ergeben sich im einzelnen aus der Antwort der Bundesregierung vom 17. September 1974 auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion (Drucksache 7/2551). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage A 21) : Teilt die Bundesregierung die in einer Entschließung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Verfolgtenorganisationen vertretene Auffassung, daß Personen, „die dem NS-Unrechtsstaat bis zum letzten Tag gedient haben, durch Posten und Pensionen großzügig unterstützt werden, während Verfolgte und deren Hinterbliebene zum Teil in bitterer Not leben", und daß die Lage vieler NS-Opfer, die Wiedergutmachungsansprüche besitzen, in vielen Fällen beklagenswert und zum Teil skandalös sei, und ist es „eine unhaltbare Diskriminierung, daß für die Wiedergutmachung schon vor Jahren ein Schlußgesetz erlassen wurde, wie es für alle anderen Gruppen von Entschädigungsberechtigten nicht bestehe"? Die Bundesregierung teilt die in der Entschließung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Verfolgtenorganisationen zum Ausdruck gekommene Auffassung über Art und Umfang der Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung nicht. Die Gesamtaufwendungen für den genannten Personenkreis werden voraussichtlich rd. 90 Milliarden DM betragen. Hiervon sind rd. 51 Milliarden DM bereits gezahlt. Diese Leistungen konnten bisher nur aufgebracht werden, weil der Entschädigung der NS-Opfer von Anfang an der Vorrang vor anderen wichtigen sozialpolitischen und der Zukunftssicherung dienenden Aufgaben gegeben wurde. Das von Ihnen, Herr Kollege Schöfberger, angesprochene Bundesentschädigungs-Schlußgesetz vom 14. September 1965 brachte erhebliche Verbesserungen der Entschädigungsleistungen auch durch Ausweitung des berechtigten Personenkreises mit einem finanziellen Volumen von rd. 6 Milliarden DM. Um die Leistungspflicht der Bundesrepublik Deutschland nicht in unübersehbarer Weise anwachsen zu lassen, war im Rahmen der mit den Verfolgtenverbänden vereinbarten Abschlußregelung eine endgültige Befristung der Anmeldemöglichkeit von Entschädigungsansprüchen zum 31. Dezember 1969 unumgänglich, zumal über ein viertel Jahrhundert nach Ende der NS-Gewaltherrschaft die Feststellung von Verfolgungssachverhalten immer problematischer wird. Wie schon in der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 zum Ausdruck gebracht wurde, betrachtet die Bundesregierung die Gesetzgebung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts bis auf eventuelle geringe Korrekturen insgesamt als abgeschlossen. Um den Bereich der unvermeidbaren Härten für den Personenkreis der Verfolgten soweit wie möglich zu begrenzen, werden die Möglichkeiten der in der Regierungserklärung angesprochenen Korrekturen von der Bundesregierung unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten geprüft. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 22 und 23) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, die der amtierende Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung, Prof. Dr. Bender, nach Zeitungsberichten geäußert haben soll, daß die Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland zur Rohstoffversorgung als unzureichend anzusehen seien? Welche Bundesministerien und Bundesbehörden befassen sich mit Fragen der Sicherung der Rohstoffversorgung? Zu Frage A 22: Der amtierende Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung hat in einem Referat auf der Tagung des Bayerischen Bergbaus in Bad Reichenhall — ich nehme an, daß sich die von Ihnen erwähnten Presseberichte auf diese Rede beziehen — im Anschluß an eine Übersicht über die Versorgungslage bei einzelnen mineralischen Rohstoffen Vorschläge zur Verbesserung des rohstoffpolitischen Instrumentariums gemacht. Diese Anregungen decken sich weitgehend mit den von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen oder beziehen sich auf Bereiche, die bereits im Interministeriellen StaatssekretärsAusschuß für Rohstoff-Fragen behandelt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9645* Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß — auch bei einer z. Z. im wesentlichen ungestörten Versorgungslage — die Bemühungen um eine langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung intensiviert werden müssen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um eine unternehmerische Aufgabe. Die Bundesregierung ist bereit, den Unternehmen hierbei weiterhin Hilfestellung zu leisten; die insoweit eingeleiteten Maßnahmen haben bereits erste Erfolge gebracht. Das Instrumentarium soll im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ausgebaut werden. Zu Frage A 23: Die Rohstoffversorgung fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Der BMFT befaßt sich mit der Rohstoff-Forschung und -Technologie. Bei Übereinstimmung zwischen entwicklungspolitischer und rohstoffpolitischer Zielsetzung können auch Vorhaben des BMZ einen Beitrag zur Rohstoffversorgung leisten. Zentrale Einrichtung der Bundesregierung für Arbeiten im Bereich Geowissenschaften und Rohstoffe im Vorfeld der unternehmerischen Tätigkeiten ist die Bundesanstalt für Bodenforschung. Koordinierungsgremium für die rohstoffpolitischen Vorhaben und Maßnahmen der Bundesregierung ist der Interministerielle Staatssekretärs-Ausschuß für Rohstoff-Fragen, in dem neben den bereits genannten Ressorts das BKA, AA, BMF und BMVg vertreten sind; die Federführung liegt beim BMWi. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 24 und 25): Welche Gebiete der Bundesrepublik Deutschland werden durch den regionalen Fonds der Europäischen Gemeinschaft künftig gefördert, und nach welchen Bemessungsgrundlagen wird die Abgrenzung vorgenommen? Werden die aus dem regionalen Fonds der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Mittel den Fördergebieten zusätzlich gewährt, und werden dadurch die Förderungsmaßnahmen des Bundes und der Länder auch im finanziellen Bereich nicht eingeschränkt? Zu Frage A 24: Die Modalitäten für die Bewilligung der Mittel aus dem EG-Regionalfonds, den die Regierungschefs am 9./10. Dezember 1974 in Paris beschlossen haben, stehen noch nicht fest. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung die Erstattung von Fördermitteln für Vorhaben aus den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei den zuständigen Stellen der Gemeinschaft beantragen wird. Der EG-Regionalfonds kann nur eine ergänzende Rolle im Rahmen der nationalen Regionalpolitiken spielen. Zu Frage A 25: Mittel, die die Bundesrepublik aus dem EG-Regionalfonds erhält, sollen zusätzlich zu den von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bereitgestellten Haushaltsmitteln für die regionale Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 61) : Sind die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Institute, die die in der Trinkwasserverordnung geforderten Untersuchungen durchführen können, in der Lage, diese Untersuchungen durchzuführen, oder müssen neue Einrichtungen — und mit welchem Kostenaufwand — geschaffen werden? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die derzeit vorhandenen Institute und Laboratorien in der Lage sind, die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sind auch bisher schon bei den meisten Wasserversorgungsanlagen gemacht worden. Im übrigen soll die Verordnung erst ein Jahr nach der Verkündung in Kraft treten, so daß alle Betroffenen genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage A 62) : Bis wann werden die nach dem Heimgesetz erforderlichen Rechtsvorschriften, für die die Bundesregierung zuständig ist, vorliegen, und wie lange ist der Zeitraum von der Verabschiedung des Gesetzes durch den Gesetzgeber bis zum Beginn des Vollzugs sämtlicher nach dem Heimgesetz erforderlichen sonstigen Vorschriften? Das Gesetz über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige vom 7. August 1974, das am 1. Januar 1975 in Kraft tritt, verpflichtet den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit durch Rechtsverordnungen jeweils mit Zustimmung des Bundesrats Mindestanforderungen in baulicher und personeller Hinsicht festzulegen. Weiterhin sind die Vorschriften über die Wahl des Heimbeirats sowie über Art, Umfang und Form der Mitwirkung zu erlassen. Die Rechtsverordnung nach § 3, die sogenannte Heim-Mindestverordnung, ist dem Bundesrat bereits zur Zustimmung zugeleitet. Sie soll in der Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 1974 behandelt werden. Die Vorarbeiten zum Erlaß der Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 2 des Heimgesetzes über die Wahl und Mitwirkung des Heimbeirats sind eingeleitet. Die Rechtsverordnung soll noch im Jahre 1975 dem Bundesrat vorgelegt werden. Gleichwohl ist es be- 9646* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 reits ab 1. Januar 1975 geltendes Recht, daß die Bewohner von Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes das Recht haben, durch einen Heimbeirat in den in § 5 Abs. 1 genannten Angelegenheiten des Heimbetriebs mitzuwirken und die Träger dieser Einrichtungen verpflichtet sind, die Heimbewohner dementsprechend mitwirken zu lassen. Darüber hinaus können noch Rechtsverordnungen für folgende Bereiche erlassen werden: 1. Zur Bestimmung der gleichartigen Einrichtungen nach § 1 2. Über Art und Umfang der Buchführungs- und Meldepflichten der Träger der Einrichtungen nach §8 3. Über die Pflichten des Trägers einer Einrichtung im Falle der Entgegennahme von Geld- und geldwerten Leistungen, die zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners in einer Einrichtung erbracht worden sind nach § 14 Abs. 4 und 4. Über die Beteiligung an der Überwachung nach § 10 Abs. 2. Die unter Ziffer 3. genannte Verordnung soll noch im Jahre 1975 dem Bundesrat vorgelegt werden. Bei den anderen Rechtsverordnungen bleibt abzuwarten, ob ein Bedürfnis der Praxis nach einem Erlaß besteht. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 64) : Wann wird die Bundesregierung den von ihr seit Jahren angekündigten Entwurf eines Jugendhilfegesetzes im Deutschen Bundestag einbringen? Die Bundesregierung wird den Entwurf eines Jugendhilfegesetzes im Bundestag einbringen, sobald sich übersehen läßt, daß die finanzielle Gesamtsituation eine Realisierungschance für das neue Jugendhilferecht eröffnet. Sie wird dies insbesondere dann tun, wenn Länder und Gemeinden nach Abwägung der Dringlichkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens eine erneute Initiative anregen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 65) : Trifft die Meldung zu, der Schlagersänger Rex Gildo habe der Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit aus dem Reinerlös einer seiner Schallplatten 800 000 DM für Kindergärten zur Verfügung gestellt, und welche Träger - bejahendenfalls —werden auf Grund welcher Maßgabe und unter Berücksichtigung welcher anderen Zuwendungen vergleichbarer Art an die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit mit weldier Zielsetzung davon bedacht? Die Meldung trifft zu. Der Betrag von 800 000 DM ist der Erlös aus dem Verkauf einer Wohltätigkeitsschallplatte im Rahmen der vom Deutschen Familienverband initiierten und durchgeführten Aktion „Macht mir das Leben schöner". Der Deutsche Familienverband wird den Betrag für Bau und Einrichtung von Kindergärten verwenden. Auf die Entscheidung, welche Träger von Kindergärten Anteile an dem Spendenbetrag erhalten, hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit keinen Einfluß. Frau Minister Dr. Focke, die die Schirmherrin dieser Aktion ist, hatte in dieser Eigenschaft den Spendenbetrag in Empfang genommen und sofort an den Deutschen Familienverband weitergeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen A 66 und 67) : Sind die in der vorgesehenen Verordnung über bauliche Schutzmaßnahmen gegen Straßenverkehrslärm genannten Werte an die Werte angeglichen, die in der Verordnung zum Schutz gegen Fluglärm zugrundegelegt werden? Hält die Bundesregierung die wissenschaftlichen Grundlagen der Meßverfahren für so ausgereift, daß unanfechtbare Ergebnisse herauskommen und die Meßverfahren ohne aufwendige und zeitraubende Gutachten von Sachverständigen justiziabel sind, und berücksichtigt die Bundesregierung dabei, daß diese Werte vor dem Bau der Straße nur schwer zu bestimmen sein werden? Die Überlegungen zum Entwurf einer Straßenlärmschutzverordnung auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind noch nicht abgeschlossen; die Abstimmungen zwischen den Bundesressorts stehen noch aus. Zu Frage A 66: Der bisher vorliegende Entwurf einer Straßenlärmschutzverordnung enthält noch keinen Immissionsgrenzwert. Über diese wichtige Frage stehen noch Abstimmungsgespräche mit den Bundesressorts und den Ländern bevor. Das gleiche gilt für Dämm-werte von Fenstern, Wänden und Türen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Erkenntnisse aus der Fluglärm-Verordnung, soweit sie geeignet sind, in die Straßenlärmschutz-Verordnung zu übernehmen. Zu Frage A 67: Die bekannten Meßverfahren sind wissenschaftlich fundiert und für die Praxis geeignet. Erwogen wird auch, in der Straßenlärmschutz-Verordnung vorzusehen, daß der voraussichtlich zu erwartende Lärm nicht gemessen, sondern nur berechnet werden muß. Ein solches Berechnungsverfahren würde für die Praxis erhebliche Vereinfachungen bringen und gestatten, insbesondere beim Bau neuer Straßen möglichst frühzeitig Klarheit über die zu erwartenden Geräuschimmissionen zu gewinnen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die rechtzeitige Entscheidung über aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9647* Anlage 13 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 68) : Ist die Bundesregierung bereit, aus den Erfahrungen der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen in Caracas Lehren zu ziehen, um rechtzeitig vor Beginn der kommenden Seerechtskonferenz in Genf in allen wesentlichen zur Debatte stehenden Punkten mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine gemeinsame Haltung festzulegen? Ja. Die Bundesregierung hat schon vor Caracas auf eine Harmonisierung der Haltung der EG-Staaten in allen wesentlichen Punkten der auf der Seerechtskonferenz anstehenden Fragen hingewirkt. Auf ihr Betreiben beschloß der Rat der EG am 4. Juni 1974 eine EG-Koordinierung in allen Seerechtskonferenz-Fragen, die in die Gemeinschaftszuständigkeit fallen oder die wirtschaftlicher Natur mit Auswirkung auf Gemeinschaftspolitiken sind, in dem dafür vorgeschriebenen Verfahren. In Fragen politischer Natur findet die Koordinierung auf Beschluß des Gremiums der politischen Direktoren vom 27. Mai 1974 im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) statt. Die EG- und EPZ-Koordinierung wird vor und während der Genfer Session verstärkt fortgesetzt. Die Festlegung auf eine gemeinsame Haltung ist naturgemäß nur möglich, wenn alle EG-Staaten einen echten Ausgleich ihrer Interessen suchen und nicht einseitig die ausschließliche Durchsetzung ihrer individuellen Standpunkte anstreben. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 69) : Beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Planung und dem Bau der für den Raum Aschaffenburg so verkehrswichtigen Fortführung der Autobahn „Gießen—Hanau—Aschaffenburg" in Richtung Heilbronn/Stuttgart zu beginnen, und welche Vorstellungen bestehen hinsichtlich des Bauablaufs? Die Autobahn Aschaffenburg—Heilbronn—Stuttgart ist in dem Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 enthalten. Aussagen über den zeitlichen Planungs- und Bauablauf können zur Zeit nicht gemacht werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage A 70) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Stewardessen, die bei der Fluggesellschaft Modern Air in Berlin beschäftigt waren, auf Grund der Einstellung des Flugbetriebs durch die Gesellschaft wegen ihres Lebensalters keine neue Beschäftigung in ihrem Beruf gefunden haben, da als Obergrenze für das Einstellungsalter von allen Fluggesellschaften für Stewardessen 28 Jahre festgesetzt wird, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei Fluggesellschaften, die anteilig der öffentlichen Hand gehören, aus sozialen Gründen eine Ausnahmeregelung für den betroffenen Personenkreis durchzusetzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Flugbegleiterinnen nach der Einstellung des Flugbetriebs der von Ihnen genannten Gesellschaft wegen ihres Lebensalters bisher keine neue Beschäftigung finden konnten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2982) Frage A 73) : Treffen Meldungen zu, wonach die Elektrifizierung der Bahnstrecke Schifferstadt—Speyer—Germersheim—Wörth in Frage gestellt sei, oder kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese Strecke 1975 elektrifiziert wird? Die Umstellung der 50 km langen Strecke WörthGermersheim—Schifferstadt auf elektrischen Zugbetrieb ist der Deutschen Bundesbahn am 27. Mai 1971 nach § 14 des Bundesbahngesetzes genehmigt worden. Mit den Umstellungsarbeiten soll nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn begonnen werden, sobald die Finanzierungsverhandlungen zwischen dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn und der Landesregierung von Rheinland-Pfalz abgeschlossen sind und die z. Z. noch offene Finanzierung des Vorhabens, das Investitionsmittel in Höhe von 35 Millionen DM erfordert, sichergestellt ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 75 und 76) : Halt es die Bundesregierung für befriedigend, daß im Bereich der Deutschen Bundesbahn Aufstiegsbeamte aus dein mittleren in den gehobenen Dienst nach bestandener Laufbahnprüfung zwar auf Dienstposten des gehobenen Dienstes eingesetzt, beamtenrechtlich jedoch erst nach Ableistung einer Probezeit (nach § 25 i. V. m. § 26 Abs. 6 BLV im Regelfall 21/2 Jahre) in das Eingangsamt des gehobenen Dienstes angestellt werden, während andere Bundesbehörden die fachgeprüften Aufstiegsbeamten sogleich, jedenfalls aber nicht erst nach 21/2 Jahren, zu Inspektoren ernennen? Bis wann und durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, diese ungleiche Praxis abzustellen? Zu Frage A 75: Bei der Deutschen Bundesbahn legen Aufstiegsbeamte aus dem mittleren in den gehobenen Dienst und Regelbewerber (Inspektoranwärter) die gleiche Laufbahnprüfung ab. Beiden Gruppen von Beamten werden erst nach einer gleichlangen Probebzw. Bewährungszeit Ämter des gehobenen Dienstes verliehen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß 9648` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 beide Gruppen die gleiche Ausgangsbasis für ihre weitere berufliche Entwicklung haben. Im Hinblick auf den hohen Anteil von Aufstiegsbeamten bei der Deutschen Bundesbahn (ca. 40 0/o) erscheint diese Regelung sinnvoll und gerechtfertigt. Zu Frage A 76: Die Regelung wird bei der Änderung des Laufbahnrechts im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/2204) überprüft werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 77) : Liegen der Bundesregierung Daten über die Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Sicherheitsgurten in Kabrioletts vor bei Benutzung des Fahrzeugs sowohl mit geschlossenem als auch mit geöffnetem Dach, und besteht ein erhöhtes Risiko durch das Anlegen der Gurte beim Fahren mit geöffnetem Dach, auf welches in der gegenwärtigen Verkehrssicherheitskampagne hinzuweisen wäre? Der Bundesregierung sind keine Unfalluntersuchungen bekannt, die sich speziell mit Kabrioletts befassen. Aus den vorliegenden Untersuchungen über Personenkraftwagen-Unfälle können jedoch Schlüsse für Kabrioletts gezogen werden. Danach haben z. B. ca. 8 % der untersuchten Fahrzeug-Kollisionen zum Überschlag eines Fahrzeugs geführt. Bei Nichtbenutzung von Sicherheitsgurten besteht ein erhebliches Risiko, aus dem offenen Fahrzeug geschleudert zu werden, selbst wenn sich dieses nicht überschlägt. Solche Unfälle enden häufig tödlich. Der Sicherheitsgurt ist daher auch in Kabrioletts das mit Abstand wirksamste Mittel, das Risiko zu verringern, schwere oder gar tödliche Unfallverletzungen zu erleiden. Die gegenwärtig vom Bundesminister für Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat durchgeführte Aufklärungskampagne verfolgt das Ziel, etwaige Bedenken gegen das Anlegen des Sicherheitsgurts abzubauen und für das freiwillige Anlegen des Gurts zu werben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 80 und 81) : Hat die Bundesregierung den Staatssekretär Gaus angewiesen, bei den jüngsten Verhandlungen mit der DDR auch den Abbau der grundvertragswidrigen Zustände an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze zur Sprache zu bringen, und welche Stellungnahme hat die DDR gegebenenfalls dazu eingenommen? Hat die Bundesregierung bei ihren Gesprächen mit der DDR-Regierung in den vergangenen Wochen auch die Frage der menschenrechtswidrig wegen sogenannter Fluchthilfe und „versuchter Republikflucht" inhaftierten Deutschen angesprochen und ihre Haftentlassung gefordert, und wie hat die DDR gegebenenfalls hierauf reagiert? Zu Frage A 80: Die Bundesregierung hat nicht nur durch Erklärungen, sondern auch durch ihre Politik hinlänglich bewiesen, daß sie jede sich in Verhandlungen bietende Chance nutzt, um den Abbau von Konfrontation und Gewalt in jeder Weise zu fördern und vor allem anderen den Menschen zu helfen, miteinander normal und in Frieden leben zu können. Dafür heißt es, das heute Mögliche zu erkennen und zu tun. Auf dieses Ziel sind alle Verhandlungen und Gespräche mit der DDR gerichtet. Dieser Weg hat mit den eingetretenen Erleichterungen und getroffenen Vereinbarungen erste Erfolge und wird von der Bundesregierung mit Geduld und Beharrlichkeit weiter gegangen werden, auch wenn die DDR hierbei nicht bereit ist, über ihre Sperrmaßnahmen zu verhandeln und das Schießen auf Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, die Flucht über die Mauer und die Sperrgürtel versuchen, zu unterlassen. Daß die Bundesregierung dies nicht billigt und nicht hinnehmen will, hat sie unbezweifelbar und offen erklärt. Wie allen bewußt, gab es jedoch noch keinerlei Aussicht, dieses Thema zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen. Zu Frage A 81: Nicht in diesen Verhandlungen, aber in Gesprächen mit der Regierung der DDR seit dem letzten Sommer ist die Bundesregierung auch auf humanitäre Fragen eingegangen. Im Interesse der Betroffenen besteht jedoch unverändert Anlaß, die Hilfe und die gegebenen Hilfsmöglichkeiten für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West), die in der DDR mit den dortigen Gesetzen in Konflikt gekommen sind, sowenig wie möglich öffentlich zu behandeln. Dies ist — mit Ihrer Zustimmung — auch früher so gehandhabt worden. Ich denke, daß wir darin auch weiter übereinstimmen und die Erörterung darüber am rechten Platz führen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 84 und 85) : Weshalb hat die Bundesregierung die rechtsverbindliche Unterzeichnung der Swing-Vereinbarung bereits jetzt vorgenommen, obwohl erst zum 31. Dezember 1975 die alte Swing-Vereinbarung ausläuft und obwohl noch nicht erkennbar ist, daß die DDR-Regierung wieder voll zur Vertragstreue zurückzukehren gewillt ist? Weshalb hat die Bundesregierung die Unterschriftsleistung über die Swing-Vereinbarung bereits jetzt geleistet, obwohl noch keine Zeitnot gegeben ist und die Frage der Gebührenpauschale für die Benutzung der Transitwege mit der DDR noch nicht geklärt ist? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9649* Zu Frage A 84: Alle am innerdeutschen Handel Beteiligten haben ein Interesse daran, langfristig disponieren zu können. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen dafür gehört auch die Frage, welche Höhe der Swing in Zukunft, und zwar über das laufende Jahr hinaus, haben wird. Die Bundesregierung ist mit allen Betroffenen der Auffassung, daß eine solche Entscheidung mindestens ein Jahr vorher getroffen werden muß und daß daher wegen des Auslaufens der geltenden Regelung Ende 1975 eine Entscheidung noch in diesem Jahr notwendig war. Was die von Ihnen angesprochene mangelnde Vertragstreue der DDR angeht, so darf ich darauf hinweisen, daß hiervon im Bereich des innerdeutschen Handels keine Rede sein kann. Der Bundesregierung erscheint es nicht ratsam, Fragen des innerdeutschen Handels in der von Ihnen angedeuteten Weise in andere Zusammenhänge einzubeziehen. Diese Bundesregierung hält damit an dem Standpunkt fest, der von ihr schon von allen vorhergehenden Bundesregierungen eingenommen worden ist. Zu Frage A 85: Auf den Gesichtspunkt der Zeitnot bin ich schon bei meiner vorhergehenden Antwort eingegangen. Ich habe dabei auch die grundsätzlichen Erwägungen dargelegt, weshalb wir keine Verbindung mit anderen Zusammenhängen, also auch nicht mit der Transitpauschale hergestelt haben. Im übrigen weise ich auf folgendes hin: Die Transitpauschale ist nicht Gegenstand der derzeitigen Gespräche mit der DDR gewesen. Ich darf aus Art. 18 des Transitabkommens zitieren Die Höhe der ab 1976 zu zahlenden Pauschalsumme und die Bestimmung des Zeitraumes, für den diese Pauschalsumme gültig sein soll, werden im zweiten Halbjahr 1975 unter Berücksichtigung der Entwicklung des Transitverkehrs festgelegt. und erkläre, daß die Bundesregierung davon ausgeht, daß aufgrund der neuen Angebote der DDR im kommenden Jahr Verhandlungen über zahlreiche Verkehrsfragen aufgenommen werden. Bei diesen Verkehrsverhandlungen wird sich die Frage stellen, wofür die bisher eingenommenen Straßenbenutzungsgebühren verwendet worden sind und welche Auswirkungen sich von eventuellen neuen Maßnahmen auf bestehende Zahlungsregelungen ergeben werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 94) : welche Formen der Zusammenarbeit bestehen im Bereich der nuklearen Forschung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien? Die deutsch-indische Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie wird auf der Grundlage des Regierungsabkommens vom 5. Oktober 1971 auf deutscher Seite von der Kernforschungsanlage Jülich (KFA) organisatorisch betreut und im wesentlichen mit Instituten der KFA als deutschem Partner abgewickelt. Aber auch die anderen deutschen Kernforschungseinrichtungen haben im Laufe der letzten Jahre indischen Wissenschaftlern Gastaufenthalte ermöglicht. Die Aufnahme indischer Wissenschaftler zur Mitarbeit an deutschen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stand bisher im Vordergrund der Zusammenarbeit. Thematisch lag der Schwerpunkt auf den Gebieten Reaktorphysik, Isotopentechnik und Strahlenbiologie. Daneben koordinieren die KFA und das indische Bhabha Atomic Research Centre ihre Arbeiten an der Entwicklung eines Thorium-Brennelements für zukünftige Brutreaktoren zur Erzeugung von U-233, also nicht von Waffenuran oder Plutonium. Gemeinsame Projekte sind auch auf dem Gebiet der nuklearen Krebsforschung geplant. Die Kooperation wird durch ein jährliches gemeinsames Seminar über Themen der Kernforschung und -technik ergänzt. Abschließend möchte ich bemerken, daß keine der Positionen, in denen indische Gastwissenschaftler in der Bundesrepublik mitgearbeitet haben, geeignet war, besondere Kenntnisse für die Vorbereitung und Durchführung von Nuklearexplosionen zu vermitteln. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 95) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Finanzierung des von der Forschungsstelle Bonn des Instituts für deutsche Sprache projektierten deutsch-deutschen Wörterbuches im Wege der Überprüfung der bisher gesetzten Prioritäten durch Bereitstellung der für das Projekt innerhalb von drei Jahren benötigter 1,5 Millionen DM zu ermöglichen? Die Prioritätensetzung innerhalb des Haushalts ist Sache des Instituts für Deutsche Sprache. Kommt es hierbei zu finanziellen Mehrforderungen, so haben die Geldgeber, nämlich der Bund, Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim zu entscheiden. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie ist nicht in der Lage, die geforderten Mittel zu geben, da es schon in erheblichem Umfang andere Projekte beim Institut für Deutsche Sprache fördert. Jedoch führt das Institut für Deutsche Sprache zur Zeit Gespräche mit dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in dieser Sache, die angesichts der allgemeinen Finanzsituation allerdings wenig aussichtsreich sind. 9650* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 96 und 97) : Hält die Bundesregierung es mit den in der Satzung und Wirtschaftsplan fixierten Aufgaben der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) für vereinbar, daß diese sich in immer größerem Umfange durch den Verkauf von Dienstleistungen wirtschaftlich bestätigt? Billigt sie es insbesondere, daß die GMD bei Dienststellen des Bundes und der Länder sowie bei öffentlichen Institutionen mit Dienstleistungsunternehmen der freien Wirtschaft in Wettbewerb tritt und diese durch Kalkulationsmethoden, die nur ihr möglich sind, zu verdrängen sucht? Zu Frage A 96: Ich sehe in den Großforschungseinrichtungen die zentralen Institutionen der Forschungs- und Technologiepolitik. Neben Forschungs- und Entwicklungsaufgaben kommt deshalb allen Großforschungseinrichtungen — und nicht nur der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) — die Wahrnehmung von Beratungs- und Dienstleistungsaufgaben zu. Der zur Zeit noch gültige Gesellschaftsvertrag der GMD sieht ausdrücklich vor, daß ihr neben Forschung und Ausbildung auch andere Aufgaben übertragen werden können. Auch vom Deutschen Bundestag wurde die Bedeutung der Beratung der öffentlichen Verwaltung durch die GMD betont. Im neuen Vertrag, der aller Voraussicht nach im Frühjahr geschlossen werden kann, werden — die Beratung und Unterstützung der öffentlichen Verwaltung (besonders der Bundesregierung) bei Förderung, Einführung und Fortentwicklung der DV sowie — der Betrieb von DV-Systemen für die Aufgaben der GMD und zur Bereitstellung von subsidiärer Rechenkapazität für Zwecke der Gesellschafter (Bund und Land NRW) ausdrücklich genannt. Die Inanspruchnahme von Leistungen der GMD verursacht Kosten. Die GMD führt daher eine Kostenrechnung ein und wird ihren Auftraggebern die entstehenden Kosten in Rechnung stellen; sie ist und bleibt eine gemeinnützige Einrichtung. Entsprechende Einnahmen, die den von den Gesellschaftern aufzubringenden Zuschußbedarf vermindern, werden in den Wirtschaftsplänen ausgewiesen (im Wi-Plan 1975: 2,6 Millionen DM [Anfangsphase]). Zu Frage A 97: Das Leistungsangebot der GMD unterscheidet sich deutlich von dem der DV-Unternehmen. Die GMD soll vor allem solche Aufgaben übernehmen, — die entweder eine ausgeprägte Forschungskomponente besitzen oder — die dringlich sind, die sich aber für eine Ausschreibung nicht eignen oder für die eine Ausschreibung keinen Erfolg hätte. Ich sehe daher in der GMD kein Konkurrenzunternehmen, sondern vielmehr eine Arbeitsteilung zwischen der GMD und den Unternehmen der Wirtschaft, wobei die GMD vor allem eine forschungsintensive Lücke in den auf dem Markt angebotenen Leistungen für die öffentliche Verwaltung schließen soll. Es ist darüber hinaus ein Anliegen der Bundesregierung, daß die GMD ihr in Verwaltungsprojekten gewonnenes know-how an die Unternehmen der Wirtschaft weitergibt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen A 98 und 99) : Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß externe Gutachten, die im Rahmen der deutschen technischen Hilfe in Auftrag gegeben wurden, mit bereits bei anderen Organisationen bekannten Ergebnissen abgestimmt werden? Auf wessen Veranlassung und durch welche Vermittlungen sind die brasilianischen Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Deutschland gekommen, für deren Rückgliederung das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit nun ein Programm finanziert? Zu Frage A 98: Die Bundesregierung stellt über ihre durchführenden Stellen (Bundesstelle für Entwicklungshilfe, ab 1. Januar 1975 Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit [GTZ] GmbH) durch allgemeine und besondere Auftragsbedingungen mit externen Gutachtern sicher, daß bei anderen Organisationen bekannte Ergebnisse Berücksichtigung finden. Die von der Bundesregierung an die durchführende Stelle mitgeteilte Aufgabenstellung des Gutachtens wird von dieser in eigener Verantwortung dahin gehend geprüft, ob bereits Gutachten ähnlicher Fragestellung im nationalen oder internationalen Bereich erstellt wurden. Sie bedient sich dabei aller ihr bekannten Quellen wie zum Beispiel der Dokumentationsleitstellen im Deutschen Überseeinstitut Hamburg, das in regelmäßigen Veröffentlichungen Auflistungen über entwicklungsländerbezogene Forschungsarbeiten herausgibt. Die Auftragsvergabe an externe Gutachter geht von deren Qualifikation aus, die durch eigene langjährige Fach- und Personenkenntnis, oder über Einschaltung von Fachstellen sichergestellt wird. Der Gutachter ist insbesondere zur angemessenen Zusammenarbeit mit den Repräsentanten und Fachkräften anderer — auch multilateraler Organisationen — verpflichtet, soweit sich die gegenseitigen Projekttätigkeiten beeinflussen. Eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wäre ein Verstoß gegen seinen Vertrag und könnte entsprechende Konsequenzen auslösen. Sofern nach Erstellung des Gutachtens Ergebnisse anderer Organisationen in gleicher oder ähnlicher Fragestellung bekannt werden, werden diese Inhalte aufeinander abgestimmt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9651* Zu Frage A 99: Mit Brasilien gibt es keine Anwerbevereinbarung für die Beschäftigung brasilianischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland. Einige deutsche Firmen haben von der Bundesanstalt für Arbeit die Erlaubnis erhalten, eine begrenzte Anzahl brasilianischer Arbeitnehmer in Deutschland zu beschäftigen. Diese Erlaubnis wurde erteilt, weil sie jeweils im Rahmen von Geschäftsbeziehungen beantragt wurde. Der Bundesregierung ist bekannt, daß zeitweise etwa 1 500 brasilianische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet haben. Aufgrund von Anregungen aus dem kirchlichen und sozialen Bereich hat sich die Bundesregierung entschlossen, ein berufliches Fortbildungs- und Wiedereingliederungsprogramm für brasilianische Arbeitnehmer anzubieten. Die Durchführung des Programms liegt bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung und beim Jugendsozialwerk. Insgesamt werden durch dieses Programm 70 brasilianische Arbeitnehmer gefördert. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schluckebier (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen A 100 und 101) : Welche Mittel wenden die einzelnen ölexportierenden Länder im Vergleich zu den Industriestaaten für die Entwicklungshilfe auf? Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Beschäftigung von Ausländern als Entwicklungshelfer im Rahmen des Entwicklungshelfergesetzes? Zu Frage A 100: Die Netto-Leistungen der OPEC-Mitglieder für Entwicklungsländer werden seit 1970 statistisch erfaßt. Seit der Ölkrise ermittelt das DAC auch die längerfristigen Zusagen dieser Länder. 1974 sind danach bislang Zusagen in Höhe von rund 9,6 Mrd. US $ gemacht worden. Davon sollen ca. 3/4 bilateral und ca. 1/4 multilateral abgewickelt werden. Die auf Grund dieser Zusagen tatsächlich erfolgten Mittelabflüsse sind nach allen Erfahrungen — wesentlich geringer. Genauere Unterlagen darüber stehen nicht zur Verfügung. An der Spitze der Geberländer liegt Saudi-Arabien mit rund 31,4% der Zusagen, gefolgt vom Iran mit 31,0 % und Kuwait mit 14,0 %. Die sonstigen ölexportierenden Länder (Algerien, Irak, Libyen, Nigeria, Katar, Vereinigte Arabische Emirate und Venezuela) haben 1974 zusammen rund 24 % der Gesamtzusagen ausgesprochen. Dem stehen Zusagen der 16 im DAC zusammengeschlossenen Geberländer von 13,1 Mrd. US 8 im Jahre 1973 gegenüber. Dieser Betrag wird 1974 mit Sicherheit höher liegen. Zu Frage A 101: § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Entwicklungshelfer-Gesetzes schreibt vor, daß Entwicklungshelfer nur werden kann, wer Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist. Entscheidend für die Aufnahme dieser Bestimmung in den Gesetzestext war, daß Deutsche, die vorübergehend Entwicklungsdienst leisten, sozialversicherungsrechtlich annähernd so gestellt werden wie Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland. Bei Arbeitnehmern in der Bundesrepublik wird entsprechend dem Territorialitätsprinzip nicht zwischen Deutschen, Ausländern und Staatenlosen unterschieden. Daraus folgt aber auch, daß Arbeitnehmer im Ausland grundsätzlich nicht nach deutschem Sozialversicherungsrecht versichert werden; Ausnahmen gelten nur für Deutsche. Da es systemwidrig und nicht durchsetzbar wäre, Ausländer und Staatenlose auf Grund einer Freiwilligentätigkeit in Entwicklungsländern in die deutsche Sozialversicherung aufzunehmen, ist eine Änderung dieser Bestimmung nicht beabsichtigt. Unabhängig von dieser Regelung nehmen 4 von 5 anerkannten Trägern des Entwicklungsdienstes (Ausnahme: Deutscher Entwicklungsdienst) ausnahmsweise auch europäische Ausländer und Staatenlose an und entsenden diese als Freiwillige zu Bedingungen, die denen der Entwicklungshelfer vergleichbar sind. Die Versicherung erfolgt in diesen Fällen außerhalb des deutschen Sozialversicherungssystems auf privatrechtlicher Basis. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen A 103 und 104) : Wie bewertet die Bundesregierung die Industrialisierungsvorhaben in Zaire unter Federführung der KHD-Industrieanlagen AG, besonders unter entwicklungspolitischem Aspekt? In welchem Ausmaß ist an diesem Projekt deutsche Kapitalhilfe beteiligt? Zu Frage A 103: Die Bundesregierung hat mit Interesse von der Gründung einer Deutsch-Zairischen Gesellschaft Kenntnis genommen, die sich die Industrialisierung des Nordostens von Zaire zum Ziel gesetzt hat. Sie hat bereits im März dieses Jahres erklärt, daß sie eine stärkere partnerschaftliche Zusammenarbeit in einem solchen Rahmen grundsätzlich für wünschenswert hält. Zu Frage A 104: Die Bundesrepublik Deutschland ist an diesem Projekt nicht mit Kapitalhilfe beteiligt. 9652* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Anlage 27 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 107) : Welche Ergebnisse sind bei den deutsch-rumänischen Verhandlungen vom 9. bis 12. Dezember 1974 über ein neues Programm im Rahmen des Kulturabkommens von 1973 erzielt worden? Die vom 9. bis 12. Dezember 1974 in Bonn geführten deutsch-rumänischen Verhandlungen sind am 12. Dezember mit der Unterzeichnung eines Programms für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur und der Wissenschaft für die Jahre 1975 und 1976 gemäß dem deutsch-rumänischen Kulturabkommen vom 29. Juni 1973 abgeschlossen worden. Das neue Programm tritt an die Stelle des am 31. Dezember d. J. auslaufenden Zweijahresprogramms 1973/74 und sieht konkrete Austauschmaßnahmen vor allem in Bereichen wie Bildung, Wissenschaft, Ausstellungen und künstlerische Gastspiele vor. Zahlreiche Maßnahmen, die sich im Laufe der bisherigen Zusammenarbeit bereits bewährt haben, wie z. B. der lang- und kurzfristige Stipendiatenaustausch, der Sprachkursstipendienaustausch, Informationsreisen für Lehrer, die Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Akademie der Sozialistischen Republik Rumänien, der Gastspiel- und Ausstellungsaustausch, die Jugendzusammenarbeit, werden auch im neuen Programm mindestens in dem bisher bereits beträchtlichen Umfang fortgesetzt. Für andere, z. B. den Lektorenaustausch, ist eine Erweiterung über den bisherigen Umfang hinaus vorgesehen. Eine Reihe weiterer Maßnahmen ist neu in das Zweijahresprogramm aufgenommen worden, wie z. B. der Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des beruflichen Bildungswesens, die Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung und der beruflichen Fortbildung, die Schulbuchrevision oder der Austausch von Lehrern und Schulklassen. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 1): Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Dezember 1974 zu, auf jugoslawischer Seite bestünden möglicherweise andere Vorstellungen, was die endgültige Aufgabe weiterer aus der Vergangenheit abgeleiteter Forderungen betrifft, als auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland, und wie ist die Aussage zu verstehen, die jugoslawische Seite habe sich bereit erklärt, die „definitive Erfüllung" der Brioni-Übereinkunft des damaligen Bundeskanzlers mit clam jugoslawischen Staats-und Parteichef als gegeben zu betrachten, „soweit Mittel des Bundeshaushalts betroffen sind"? Die von Ihnen zitierte Meldung der FAZ trifft nicht zu. Es besteht Einvernehmen mit der jugoslawischen Seite darüber, daß die noch übrigen offenen Fragen aus der Vergangenheit durch eine langfristige Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und anderen Gebieten gelöst werden sollen, wie es auch im Kommuniqué von Brioni anläßlich des Besuchs von Bundeskanzler Brandt im April 1973 zum Ausdruck kommt. In der Präambel des deutsch-jugoslawischen Abkommens über die Gewährung von Kapitalhilfe vom 10. Dezember 1974 wird festgestellt, daß die definitive Erfüllung dieser Übereinkunft, soweit Mittel des Bundeshaushalts betroffen sind, mit den Leistungen aus diesem Abkommen erfüllt sind. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 2) : Wie hoch sind die finanziellen Leistungen der einzelnen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahre 1974 und im Jahre 1973 gewesen? 1, Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hatten in den Jahren 1973 und 1974 folgende Pflichtbeiträge nach Art. 17 Abs. 2 der VN-Charta zu leisten: a) Beiträge zum regulären VN-Haushalt (Anlagen 1 und 2) b) Beiträge zu den Kosten der VN-Friedenstruppe im Nahen Osten (UNEF/UNDOF) (Anlage 3, gilt gleichzeitig auch für den Zeitraum 25. April 1974 bis 24. Oktober 1974) Ferner ist damit zu rechnen, daß die 29. Generalversammlung der Vereinten Nationen für das Zweijahres-Budget 1974/75 einen Nachtragshaushalt in Höhe von voraussichtlich 61,3 Millionen US-Dollar verabschiedet. 2. Neben diesen Beiträgen zum regulären Haushalt sind die unter wesentlicher Beteiligung der westlichen Industrienationen geleisteten freiwilligen Beiträge zu den einzelnen Programmen und Hilfswerken von besonderer Bedeutung für die Tätigkeit der Vereinten Nationen. Da es keine Gesamtübersicht über diese freiwilligen Leistungen gibt, füge ich als Beispiel Aufstellungen über die freiwilligen Beiträge der VN-Mitgliedstaaten zu folgenden Programmen und Hilfswerken bei: — Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen — UNDP (Anlagen 4 und 5) — Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen -UNFPA (Anlage 6) - Umweltprogramm der Vereinten Nationen —UNEP (Anlage 7) — Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen — UNICEF (Anlage 8) — Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen — UNHCR (Anlagen 9 und 10) — Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge — UNRWA (Anlage 11) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9653* Alle aufgeführten Anlagen sind aus VN-Dokumenten entnommen. Die Anlagen sind wegen des beträchtlichen Umfanges nicht abgedruckt. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 3) : Teilt die Bundesregierung die in der UN-Vollversammlung vom US-Botschafter Scali geäußerte Meinung, daß „einseitige, unrealistische Resolutionen", wie es die Aussperrung Südafrikas von der laufenden Sitzungsperiode und die Beschneidung der Redezeit für Israel zweifellos darstellen, eine „Tyrannei der Mehrheit" bedeuten, die zu einer Überprüfung der UN-Verpflichtungen Anlaß sein könnten, und ist die Bundesregierung bei wiederholtem Verstoß der UN-Mehrheit gegen die eigene Charta ebenfalls bereit, spürbare Konsequenzen in Erwägung zu ziehen? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung in den Vereinten Nationen mit großer Sorge. Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 11. Dezember 1974 auf die gegenwärtigen Probleme hingewiesen. Vorfälle während der 29. Generalversammlung zeigen, daß die Mehrheit sich zur Durchsetzung bestimmter Ziele auch über Regeln und Grundsätze der Vereinten Nationen hinwegzusetzen sucht. Derartige Mehrheitsbeschlüsse beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit der Weltorganisation. Die deutsche Delegation bei der Generalversammlung hat in ihren Erklärungen unmißverständlich gegen Mißbrauch der Mehrheit und Manipulation der Verfahrensordnung Stellung genommen. Sie hat dies auch durch ihre Stimmabgabe zum Ausdruck gebracht. Sie hat betont, daß eine Organisation, die ihre eigenen Spielregeln nicht respektiert, ihre Autoriät und Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin mit allen Mitteln, die sie als Mitglied der Vereinten Nationen hat, für die Erhaltung der Rechts- und Verfahrensordnung der Vereinten Nationen Stellung nehmen und jedem Mißbrauch entgegentreten. Sie wird dabei, wenn immer möglich, noch stärker als bisher gemeinsam mit anderen Staaten, insbesondere den europäischen Partnern, vorgehen. Auch unter voller Würdigung der gegenwärtigen kritischen Entwicklung der Vereinten Nationen darf gleichwohl nicht verkannt werden, daß die Vereinten Nationen ein wichtiger Faktor der internationalen Politik und ein Zentrum der weltweiten Zusammenarbeit bleiben, und daß dort weiterhin wichtige und unersetzbare Arbeit geleistet wird. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 4): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Zusammenwirken mit den Ländern als Aufsichtsbehörden die Beschäftigung von Verfassungsfeinden wie im öffentlichen Dienst auch in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu verhindern? Bei der Beantwortung dieser Frage ist vorab auf die nach der Verfassung gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten im Bereich des Rundfunks hinzuweisen. Danach steht den Rundfunk- und Fernsehanstalten ein weitgehendes Recht der Selbstverwaltung zu. Die Organe dieser Anstalten, also die Intendanten und die ihnen zur Seite stehenden Aufsichtsgremien, haben die sich hieraus ergebenden Verantwortlichkeiten wahrzunehmen. Den Landesregierungen und, soweit die Rundfunkanstalten des Bundesrechts in Betracht kommen, der Bundesregierung ist in diesen Gesetzen nur eine beschränkte Rechtsaufsicht vorbehalten. Aufgrund dieser Kompetenzverteilung ist es in erster Linie Sache der Intendanten der Rundfunk- und Fernsehanstalten, die erforderlichen Entscheidungen auch zur Beschäftigung ihrer Mitarbeiter zu treffen. Für die Berufung bzw. Anstellung von leitenden Mitarbeitern ist zumeist kraft Gesetzes oder Satzung ferner die Zustimmung des Rundfunk- bzw. Fernsehrates und/oder des Verwaltungsrates erforderlich. Darüber hinaus obliegen diesen Gremien im einzelnen geregelte Aufsichtsfunktionen. In den Aufsichtsgremien sind die Vertreter der gesellschaftlich relevanten Kräfte unseres Staates, also vor allem auch der politischen staatstragenden Parteien verantwortlich tätig. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß zu der Annahme, daß dieses Aufsichtssystem nicht funktioniert und die kraft Gesetzes tätigen Organe zu der aufgeworfenen Frage ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Die für Aktivitäten von Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Landesebene zuständigen Innenminister der Länder werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Bundes gegebenenfalls den für den Rundfunk Verantwortlichen die notwendigen Informationen zuleiten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 5) : Kann die Bundesregierung den Zeitraum von zwei Jahren für die Sprachförderung von Aussiedlern erweitern, da viele Aussiedler aus Unkenntnis oder dem Drang, gleich eine Arbeit anzunehmen, erst nach Ablauf von zwei Jahren der Möglichkeit der Sprachförderung gewahr werden? Nach Nr. 5 Abs. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer vom 11. Juli 1974 kann dem Antrag auf erstmalige Gewährung einer Beihilfe dann nicht entsprochen werden, wenn der junge Aussiedler nach seiner Zuwanderung die Ausbildung länger als 24 Monate nicht verfolgt hat, es sei denn, daß dies nach Lage des Einzelfalles gerechtfertigt war. 9654* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Diese Bestimmung ist mit der Einführung des Garantiefonds im Jahre 1956 getroffen und nach Abstimmung mit den obersten Landesbehörden und den Trägern in die jetzt gehenden — erst am 11. Juli 1974 neu erlassenen — Verwaltungsvorschriften übernommen worden. Sie trägt dem Umstand Rechnung, daß die zügig durchgeführte Ausbildung der Eingliederung des jungen Zuwanderers dient und nur der an seiner Ausbildung Interessierte förderungswürdig ist. Die Regelung hat sich bewährt. Sofern in Einzelfällen Schwierigkeiten aufgetreten waren, konnte zufriedenstellend in Anwendung des vorstehend genannten Ausnahmetatbestandes geholfen werden. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit zu einer Änderung der Vorschrift. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 6) : Ist es der Bundesregierung bekannt, ob Sympathisanten der Baader-Meinhof-Gruppe, die Mitglieder dieser Gruppe nachweislich unterstützt haben, in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten tätig sind, und teilt die Bundesregierung die von Innenminister Weyer am 13. November 1974 vor dem Deutschen Bundestag geäußerte Ansicht, die Berichterstattung über die Ereignisse im Zusammenhang mit der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann sei nicht optimal gewesen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß aus dem Kreise der bisher rechtskräftig verurteilten Sympathisanten der kriminellen Baader-Meinhof-Vereinigung zwei Personen zum Zeitpunkt ihrer rechtskräftigen Verurteilung bei öffentlichen Rundfunkanstalten beschäftigt waren. Zu der von Ihnen angesprochenen Berichterstattung im Zusammenhang mit der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann will ich mich einer verallgemeinernden Wertung enthalten. Es ist jedoch festzustellen, daß die Bundesregierung angesichts des Informationsstandes der Bevölkerung eine genaue und differenzierte Aufklärung über Gefahren des Terrorismus, über die von Sympathisanten und Unterstützern mit Hilfe der Anwälte betriebene Kampagne gegen die Justiz und einen Aufruf zur Solidarität der Bevölkerung mit den Organen des Staates für dringend geboten hielt. Dementsprechend hat die Bundesregierung in der letzten Zeit vielfach die Ihnen bekannten öffentlichen Erklärungen teils gemeinsam mit den Justizministern der Länder — abgegeben und durch den Bundesminister des Innern die Dokumentation über Aktivitäten anarchistischer Gewalttäter in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mertes (Stuttgart) (FDP) (Drucksache 7/2982 Frage B 7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach spanischem Recht auch in juristisch klaren Fällen - anders als in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Staaten mit geordneter Rechtsfolge — vollstreckbare Titel innerhalb angemessener Frist nicht erreicht werden können, und ist die Bundesregierung bei Vorliegen solcher Fälle, wie z. B. der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber der SOFICO (Sociedad Financiera Internacional de Contructiones SA), bereit, die deutschen Gläubiger auf diplomatischem Weg bei der spanischen Regierung zu unterstützen? Bisher haben sich keine geschädigten deutschen Gläubiger mit der Bitte um Intervention an die Bundesregierung gewandt. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist bisher auch noch nicht die nach spanischem Recht erforderliche richterliche Genehmigung zur Zahlungseinstellung erteilt worden, so daß weder ein Vergleichs- noch ein Konkursverfahren eröffnet werden konnte. Da es sich um rein zivilrechtliche Ansprüche der Gläubiger gegen die SOFICO handelt, ist der inner-spanische Zivilrechtsweg gegeben. Hinsichtlich des Zugangs zu diesen Gerichten sichert der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat am 23. April 1970 geschlossene Niederlassungsvertrag den deutschen Gläubigern dieselben Rechte zu wie spanischen Staatsangehörigen. Sollten insoweit Schwierigkeiten auftreten, könnte die Bundesregierung auf Grund dieses Vertrages bei der spanischen Regierung vorstellig werden. Dies gilt auch für den Fall, daß Klagen deutscher Gläubiger im Vergleich zu Inländerverfahren ungebührlich verzögert werden. Im übrigen liegen der Bundesregierung über die Dauer spanischer Zivilprozesse keine ausreichenden Informationen vor. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 8) : Welche Kosten verursachten dem Bund die Organisation des Besuches von Sartre hei dem Untersuchungshäftling Baader? Durch den Besuch des Schriftstellers Sartre bei dem Untersuchungshäftling Baader sind dem Bund keine Kosten entstanden. Nach Auskunft des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg in Stuttgart ist zum Schutz des Besuchers ein Beamter des Landeskriminalamtes etwa 4 Stunden eingesetzt worden. Weitere besondere, über die bestehenden Sicherungsvorkehrungen hinausgehende Maßnahmen sind nicht getroffen worden. Der bei dem Gespräch anwesende vereidigte Gerichtsdolmetscher wurde gemäß dem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart auf Kosten des Besuchers Sartre zugezogen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 9) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9655* Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich ist, um Gutachter für in gerichtlichen Verfahren erstellte Gutachten, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht der Wirklichkeit entsprechen, haftungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, und bis wann wird ein Regierungsentwurf vorliegen? In der beim Bundesministerium der Justiz gebildeten Kommission für das Zivilprozeßrecht ist im Zusammenhang mit der Reform des Sachverständigenbeweisrechts vorgeschlagen worden, die Schadensersatzhaftung des gerichtlichen Sachverständigen gesetzlich zu regeln. Die Kommission wird ihre Beratungen hierzu im nächsten Jahr abschließen. Die Vorschläge der Kommission werden geprüft und mit den Ressorts, den Landesjustizverwaltungen und anderen zu beteiligenden Stellen erörtert werden; sie können in der nächsten Legislaturperiode mit einer das Beweisrecht regelnden Novelle zur Zivilprozeßordnung eingebracht werden. Eine Vorabregelung nur der Sachverständigenhaftung ohne Berücksichtigung der Kommissionsvorschläge zur Reform des Sachverständigenbeweises insgesamt halte ich nicht für sachdienlich. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 10) : Trifft es zu, daß es eine Anordnung der Bundesregierung gibt, wonach die Schlagbäume an bestimmten Grenzstationen nach dem Passieren eines jeden Kraftfahrzeugs sofort zu schließen sind, und — wenn ja — steht diese Anweisung nicht im Gegensatz zu den bisherigen positiven Praktiken zu der beabsichtigten Aufhebung von Beschränkungen beim Grenzverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft? Es gibt keine allgemeine Anordnung, nach der die Schlagbäume an bestimmten Grenzübergängen nach dem Passieren eines jeden Kraftfahrzeuges sofort zu schließen sind. Der Bundesminister des Innern hat die Grenzschutzdirektion jedoch angewiesen, darauf hinzuwirken, daß Schranken an den Grenzübergängen zu schließen sind, wenn vorübergehend einmal — insbesondere bei kleinen, personell schwach besetzten Übergängen — kein Beamter auf der Straße Dienst verrichten kann. Die Zollstellen sind daraufhin angewiesen worden, bei der grenzpolizeilichen Kontrolle entsprechend zu verfahren. Dieser Anweisung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Mitteilung des Bundesministers des Innern ist im Juni 1974 abends ein mit Arabern besetztes Kraftfahrzeug bei geöffneter Schranke unkontrolliert über einen Grenzübergang gefahren. Die Beamten — je einer des Grenzschutzeinzeldienstes und der Zollverwaltung —, die an dem Übergang Dienst verrichteten, waren im Zeitpunkt der Ausreise im Zollamtsgebäude beschäftigt. Später stellte sich heraus, daß sich in dem Fahrzeug zwei in den Fahndungsunterlagen aufgeführte Personen befanden. Mit der genannten Anweisung soll verhindert (C werden, daß sich ein derartiges Vorkommnis wiederholt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 11) : Betrachtet die Bundesregierung im Hinblick auf die Aussage des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung am 17. Mai 1974 (Stenographischer Bericht über die 100. Sitzung, Seite 6602), wonach sie die Kriegsfolgengesetzgebung als abgeschlossen ansehe, auch die Gesetzgebung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts insgesamt als abgeschlossen? In der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 wurde bereits darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung die Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung mit der 28. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bis auf eventuelle geringfügige Korrekturen als abgeschlossen betrachtet. Damit ist auch die Gesetzgebung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts insgesamt als abgeschlossen anzusehen. Um den Bereich unvermeidbarer Härten für den Personenkreis der Verfolgten soweit wie möglich zu begrenzen, werden die Möglichkeiten für die in der Regierungserklärung angesprochenen Korrekturen von der Bundesregierung unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten geprüft. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 14) : Wie lange sind die Einheitswerte 1964 nach Meinung der Bundesregierung als Grundlage für die Grundsteuer noch anzuwenden? Die Einheitswerte der Hauptfeststellung 1964 werden der Grundsteuer seit 1. Januar 1974 zugrunde gelegt. Auf diesen Zeitpunkt sind erstmals auch die Fortschreibungen und Nachfeststellungen der Einheitswerte nach neuem Bewertungsrecht durchzuführen, die sich durch die in den letzten 10 Jahren eingetretenen Änderungen am Grundbesitz ergeben haben. Diese Bewertungsarbeiten nehmen noch einige Zeit in Anspruch. Eine Ermittlung neuer, zeitnäherer Einheitswerte käme daher schon mit Rücksicht auf den dabei zu 9656* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 bewältigenden Arbeitsaufwand gegenwärtig nicht in Betracht. Die Bundesregierung hat auch nicht die Absicht, in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes einzubringen. Ich habe dies bereits in der Fragestunde am 12. Juni 1974 zum Ausdruck gebracht (vgl. stenographischer Bericht über die 107. Sitzung, S. 7284/7285). Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 15) : Wie hoch ist das Kraftfahrzeugsteuer- und Mineralölsteueraufkommen jeweils in 1973 und 1974 (geschätzt), und wie werden diese Steuereinnahmen im einzelnen an Bund, Länder und Gemeinden verteilt? 1. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der Mineralölsteuer, die für 1973 als Ist-Ergebnisse und für 1974 als Schätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen" vom 12./13. November 1974 vorliegen, betragen in Millionen DM: 1973 1974 Kfz-Steuer 4 988,8 5 150 Mineralölsteuer 16 588,8 16 100 darunter: Mineralölsteuer auf Heizöle 978,0 840 2. Die Kfz-Steuer ist eine reine Ländersteuer, die Mineralölsteuer dagegen eine reine Bundessteuer. An dem Aufkommen aus der Mineralölsteuer sind zusätzlich die Gemeinden mit „6 Gemeinde-Pfennigen" beteiligt. Die Einnahmen aus diesen beiden Steuern verteilen sich auf 1973 1974 in Millionen DM Kfz-Steuer Länder mit 4 988,8 5 150 Mineralölsteuer Bund mit 14 253,6 13 928 Gemeinden mit 2 335,2 2 172 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 16 und 17): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über die Konditionen (Amortisation und Zinsen) der mit der Sowjetunion und Polen abgeschlossenen Kooperationsverträge und deren Konsultierung mit der EG im Rahmen der Festlegung, wie es die Entscheidung des Rates vom 22. Juli 1974 vorsieht? Sind diese Verträge, die unmittelbar vor dem 1. Januar 1975, dem Übergangsdatum der Außenhandelshoheit an die EWG, auf zehn Jahre geschlossen wurden, mit Buchstaben und Geist des EWG-Vertrages vereinbar? Zu Frage B 16: Die Kooperationsrahmenabkommen, die die Bundesregierung am 30. Oktober 1974 mit der Sowjetunion und am 1. November 1974 mit Polen abgeschlossen hat, enthalten keine Zusagen von Krediten. Wie schon in früheren Abkommen wird lediglich die Bereitschaft der Bundesregierung erklärt, sich im Rahmen der geltenden Vorschriften darum zu bemühen, daß Kredite zu möglichst günstigen Bedingungen gewährt werden. Das geschieht, indem die Bundesregierung für private Exportkredite von Lieferanten und Banken die üblichen Ausfuhrbürgschaften zur Verfügung stellt. Beide Kooperationsabkommen wurden entsprechend dem Verfahren nach der Ratsentscheidung vom 22. Juli 1974 in Brüssel konsultiert. Zu Frage B 17: Die Konsultation der Abkommen in der Gemeinschaft hat gezeigt, daß die Vereinbarkeit mit dem EWG-Vertrag von keiner Seite in Zweifel gezogen wurde. Am 1. Januar 1973 (nicht 1975) ist die Vertragsschließungskompetenz für Handelsabkommen auf die Gemeinschaft übergegangen; dagegen können die Mitgliedsländer weiterhin Abkommen zur Förderung der Unternehmenskooperation, die keine handelspolitischen Elemente enthalten, abschließen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 18) : Was sind Inhalt und Ziele der Bemühungen, mit denen die Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen und gegenüber einigen Nachbarländern eine Koordinierung der regionalen Struktur-und Wirtschaftspolitik versucht? Die regionale Wirtschaftspolitik hat die Aufgabe, in strukturschwachen Gebieten Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern sowie Mängel in der Infrastrukturausstattung zu beseitigen. Hierfür bedarf es eines Systems finanzieller Anreize für die private Wirtschaft und der Bündelung staatlicher Infrastrukturmaßnahmen namentlich auf dem Gebiet des Verkehrs, des Städtebaus in den zu fördernden Gebieten. Auf Bundesebene werden regionalwirtschaftspolitische Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durch den Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9657* Interministeriellen Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik (IMNOS) aufeinander abgestimmt. Die Bundesregierung bemüht sich um eine Koordinierung der regionalen Strukturpolitik in dreifacher Hinsicht: — gegenüber den Bundesländern — gegenüber den Nachbarstaaten — im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft. Bund und Länder haben ihre regionalwirtschaftspolitischen Aktivitäten in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Art. 91 a GG) zusammengeführt. In gemeinsam beschlossenen „Regionalen Aktionsprogrammen" werden Mitteleinsatz und Förderungsmaßnahmen in zusammenhängenden Fördergebieten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse projektiert und schwerpunktmäßig konzentriert. Am 21. August 1974 hat der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe beschlossen, die Fördergebiete auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nach einheitlichen Kriterien neu abzugrenzen und die Schwerpunktorte nach allgemeinen Richtlinien neu zu bestimmen. Die hierdurch erforderlichen Änderungen werden mit dem 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zu Beginn des Jahres 1975 in Kraft treten. Damit soll auch die Basis für die Einführung eines Systems der gemeinsamen Erfolgskontrolle geschaffen werden. Die Bemühungen um eine Koordinierung regionalpolitischer Maßnahmen mit den Nachbarländern gehen von der Erkenntnis aus, daß die Wirkung dieser Maßnahmen an einer offenen Grenze nicht halt macht: Die regionale Wirtschaftspolitik muß sowohl die Ausstrahlung deutscher Maßnahmen in die Nachbarländer als auch die Rückwirkung ausländischer Maßnahmen auf das Bundesgebiet in Rechnung stellen. Dies fordert enge Kontakte mit den jeweils zuständigen Stellen der Nachbarländer, die eine rechtzeitige gegenseitige Information gewährleisten. Ein weiteres Ziel dieser bilateralen Kontakte ist die Schaffung integrativer Konzepte, die ein Zusammenwirken der regionalpolitischen Anstrengungen auf beiden Seiten der Grenze ermöglichen und dazu beitragen, die wirtschaftlichen Nachteile politischadministrativer Grenzen zu überwinden. Die organisatorische Basis für die Koordinierung mit den Nachbarstaaten — Dänemark, Niederlande, Frankreich, Schweiz, Osterreich — bilden regelmäßige Referentengespräche über Fragen der regionalen Wirtschaftspolitik, die auf deutscher Seite unter Beteiligung der Länder geführt werden. Die Koordinierung der regionalen Wirtschaftspolitiken auf europäischer Ebene ist durch den Beschluß der Regierungschefs vom 9./10. Dezember 1974 über die Errichtung eines europäischen Regionalfonds in eine neue Phase getreten. Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe darin, ihre seit der Einführung der ersten regionalen Hilfsmaßnahmen im Jahre 1951 in einem föderalistischen Staatswesen gewonnenen Erfahrungen in den europäischen Meinungsbildungsprozeß einzubringen. Insbesondere wird sie sich für — wachstumsorientierte Förderungsmaßnahmen — Regionale Aktionsprogramme — schwerpunktmäßige Konzentration — dezentralisierte Verwaltung — Erfolgskontrolle einsetzen. Die Möglichkeiten hierzu können sich in dem geplanten Europäischen Ausschuß für Regionalpolitik und bei der Verwaltung des europäischen Regionalfonds sowie bei der Koordinierung der Beihilfen nach Art. 92 ff. des EG-Vertrages ergeben. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 19) : Wird die Bundesregierung das Bundeskartellamt auffordern einzugreifen, wenn die Stickstoffindustrie weitere Preiserhöhungen für Handelsdünger durchsetzen will? Das Bundeskartellamt hat die Preisentwicklung auf dem Düngemittelmarkt in diesem Jahr aus Anlaß der Preissteigerungen für Handelsdünger im Februar 1974 untersucht. Diese Prüfungen haben angesichts des starken Anstiegs der Kosten für Energie und Rohstoffe keine Anhaltspunkte für eine mißbräuchliche Preisgestaltung seitens der deutschen Düngemittelindustrie ergeben. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, daß im Vergleich zu den Weltmarktpreisen die Düngemittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland spürbar günstiger liegen. Das Bundeskartellamt beobachtet weiterhin aufmerksam die Preisentwicklung für Düngemittel und wird etwaige weitere Preisanhebungen ebenfalls eingehend überprüfen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 20) : Welche EG-Staaten haben in Brüssel keine Anmeldungen für das einzelbetriebliche Förderprogramm gemacht, und kann die Bundesregierung die Gründe dafür angeben? Alle neun Mitgliedstaaten haben die Entwürfe ihrer Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 72/159/EWG (Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe) der Kommission zur Prüfung der Konformität vorgelegt. Entsprechend den Verfahrens- 9658* Deutscher Bundestag — 7, Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 bestimmungen dieser Richtlinie haben auch die Anhörungen im Ständigen Agrarstrukturausschuß stattgefunden. Die Kommission hat auch jeweils ihre Stellungnahme zu den Entwürfen der Durchführungsbestimmungen abgegeben. Jedoch haben Italien und Frankreich noch keine positiven Entscheidungen, weil sie bisher noch keine in Kraft gesetzten Durchführungsbestimmungen vorlegen konnten. Die Gründe für diese Verzögerung sind bei den genannten Mitgliedstaaten unterschiedlich. Italien hatte bereits im Jahr 1973 den Entwurf eines Durchführungsgesetzes vorgelegt, der nach einer Anhörung im Ständigen Agrarstrukturausschuß, die im Juni 1973 stattfand, von der Kommission positiv beurteilt wurde. Bisher hat aber das italienische Parlament dieses Gesetz noch nicht verabschiedet, weil die autonomen Regionen die Kompetenz zum Erlaß von Durchführungsgesetzen zur Richtlinie 72/159/EWG für sich in Anspruch nehmen. Da dieser Kompetenzkonflikt bislang noch nicht gelöst werden konnte, ist das erwähnte Durchführungsgesetz noch nicht erlassen worden. Die Kommission hat deshalb gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages eingeleitet. Frankreich hat ebenfalls einen Entwurf von Durchführungsbestimmungen vorgelegt, der aber von der Kommission negativ beurteilt wurde. Frankreich hat sich daraufhin bemüht, den von der Kommission angesprochenen Beanstandungen Rechnung zu tragen und hat einen neuen Entwurf vorgelegt, der aber wiederum in einigen wenigen Punkten von der Kommission nicht für konform angesehen wurde. Frankreich wird also einen dritten Entwurf vorlegen müssen. Gegen Frankreich ist von der Kommission kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, weil, wie sie erklärt hat, das Bemühen, einen konformen Entwurf vorzulegen, erkennbar sei. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 21 und 22) : Sind die Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unfallversicherungsträger zutreffend, daß im Jahr 1973 rund 600 000 Schulkinder bei Unfällen in der Schule und auf dem Schulweg verletzt worden sind, wodurch Versicherungsleistungen von 83,6 Millionen DM erforderlich wurden? Sind diese Informationen zutreffend, daß die Zahl der Unfälle von Schulkindern von 600 000 im Jahr 1973 im Jahr 1974 noch überschritten wird, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Unfallgefahren für Schulkinder vor allem im Bereich der eigenen Zuständigkeit, z. B. bei der Gefahrenquelle durch den Schulbus, zu vermindern? Zu Frage B 21: Der Unfallverhütungsbericht (Drucksache 7/2622), den die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag am 9. Oktober 1974 vorgelegt hat, weist aus, daß im Jahre 1973 rd. 600 000 Unfälle und Erkrankungen in Schulen, Hochschulen und Kindergärten bei den Eigenunfallversicherungsträgern angezeigt wurden. In dieser Zahl sind rd. 80 00 Wegeunfälle und 44 Krankheiten, die unter die Liste der Berufskrankheiten fallen, enthalten. Im Unfallverhütungsbericht ist weiter ausgeführt, daß 1973 2 624 Unfälle und Erkrankungen von Schülern, Studierenden und Kindern in Kindergärten entschädigt wurden. 1 248 der entschädigten Unfälle waren Wegeunfälle. Die Gesamtkosten der Schülerunfallversicherung betrugen im Jahre 1973 99,9 Millionen DM. Zu Frage B 22: Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß nach Auskunft der für die Zusammenstellung der Schülerunfallstatistiken zuständigen Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, München, für das Jahr 1974 nicht mit einer wesentlichen Steigerung der Unfallzahlen bei den Schülern und Kindern in Kindergärten gerechnet werden muß. Der Vergleich der Statistiken für die ersten Halbjahre 1973 und 1974 zeigen zwar für 1974 eine Zunahme von 26 600 Unfällen, daraus lassen sich aber wegen der großen Schulferien in der zweiten Jahreshälfte noch keine Schlüsse auf die Gesamtzahl der Unfälle des Jahres 1974 ziehen. Bei den erstmals entschädigten Unfällen war zwischen dem ersten Halbjahr 1973 und 1974 sogar ein Rückgang von 262 Fällen zu verzeichnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat zur Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten einen Kurzbericht vorgelegt, in dem eingehend Vorschläge zur Verbesserung der Unfallverhütung bei Schülern und Kindern in Kindergärten dargelegt sind (vgl. Sozialpolitische Informationen, Jahrgang VIII/37 vom 17. Oktober 1974, S. 180). Im Hinblick auf die Unfallverhütung bei der Benutzung von Schulbussen hat der Bundesminister für Verkehr eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorbereitet, die dem Bundesrat voraussichtlich im Januar 1975 zugeleitet werden soll. Hierin ist vorgesehen, daß haltende Schulbusse die Warnblinklichter einschalten müssen, solange Kinder ein- oder aussteigen, und daß andere Kraftfahrzeuge an haltenden, gekennzeichneten Schulbussen, die ihre Warnblinklichter eingeschaltet haben, nur mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeifahren dürfen; eine Gefährdung der Schulkinder muß hierbei ausgeschlossen sein. Ebenfalls im Januar 1975 soll dem Bundesrat eine neue Betriebsordnung für Kraftomnibusse (BO Kraft) des Bundesministeriums für Verkehr vorgelegt werden. In dieser Ordnung ist im einzelnen festgelegt, wie die Schulbusse zu kennzeichnen sind und wie die Beschilderung beschaffen sein muß. Deutscher Bundestag — 7, Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9659* Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 23) : Trifft es zu, daß immer mehr deutsche Firmen bei der Einstellung von Mitarbeitern mit Hilfe von psychologischen Tests deren Persönlichkeitsstruktur, Berufseignung, psychischen Gesundheitszustand und andere persönliche Merkmale zu erfahren suchen, und wie läßt sich diese Verfahrensweise mit dem in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vereinbaren, wie sind die so getesteten Personen vor dem Mißbrauch dieser Testergebnisse, z. B. durch Weitergabe an andere Firmen oder sonstige interessierte Dritte, geschützt? Der Bundesregierung sind keine Zahlen darüber bekannt, in welchem Umfang Persönlichkeitstests bei der Einstellung von Arbeitnehmern durch die Unternehmen angewendet werden; es kann daher auch nicht beurteilt werden, ob immer mehr Unternehmen zur Anwendung von psychologischen Tests übergehen. Voraussetzung für die Durchführung von psychologischen Eignungsuntersuchungen bei der Einstellung von Arbeitnehmern sollte nach Auffassung der Bundesregierung sein, daß die gewählte psychologische Eignungsuntersuchung für die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit ge-. eignet ist, erforderlich und von wesentlicher Bedeutung ist. Darüber hinausgehende psychologische Eignungsuntersuchungen insbesondere umfangreiche Persönlichkeitstests , die sich nicht auf die Prüfung der am zukünftigen Arbeitsplatz erforderlichen berufs- bzw. arbeitsbezogenen Begabung beschränken, sollten nicht im Rahmen der Einstellung durchgeführt werden. Damit wird verhindert, daß in unzulässiger Weise in die Privatsphäre des Arbeitnehmers eingegriffen und dessen in Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz grundrechtlich garantiertes Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Weitere Voraussetzung einer jeden psychologischen Eignungsuntersuchung sollte sein, daß der Arbeitnehmer sein Einverständnis dazu erteilt hat. Nach geltendem Recht kann im Rahmen von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen nach § 95 Betriebsverfassungsgesetz geregelt werden, inwieweit solche Tests durchgeführt werden dürfen. Die Testergebnisse hat der Arbeitgeber ebenso wie Personalakten vertraulich zu behandeln. Das ergibt sich einmal aus der dem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgepflicht, zum anderen mittelbar aus § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. Hiernach hat auch das vom Arbeitnehmer zur Akteneinsicht hinzugezogene Betriebsratsmitglied über den Inhalt der Personalakten Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. Außerhalb des Betriebes dürfte ein Interesse an den Testergebnissen bei denjenigen Firmen vorhanden sein, bei denen sich der Arbeitnehmer zwecks Stellenwechsels bewirbt. Erteilt der Arbeitgeber insoweit Auskunft über den Arbeitnehmer, so muß sich diese in den durch Artikel 1 und 2 Grundgesetz gezogenen Grenzen halten, Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers haben nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Personen oder Institutionen zu achten, die im Auftrage der Arbeitgeber Tests durchführen. Das werden in der Regel Psychologen sein. Daher möchte ich auf die „Berufsethischen Verpflichtungen für Psychologen" (Fassung vom 1. Januar 1967) des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e. V. hinweisen, in denen sich die Psychologen selbst auferlegen, die Würde und den Wert des Individuums zu achten und über Informationen, die ihnen in ihrer Berufstätigkeit über andere Menschen zugehen, Verschwiegenheit zu bewahren. Wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers bei Durchführung der Tests oder durch mißbräuchliche Weitergabe der Testergebnisse verletzt, so stehen dem Arbeitnehmer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 823 und analog § 1004 BGB zu. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Zulässigkeit von psychologischen Eignungsuntersuchungen in der aufgezeigten Richtung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Arbeitsverhältnisrechts zu begrenzen, so wie es die Rechtsprechung bereits zu dem Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung eines Arbeitnehmers getan hat. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 24) : Trifft es zu, daß die einzelnen Krankenversicherungsträger an Sozialstationen Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe für gleiche Leistungen geben, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß hier einheitliche Regelungen gefunden werden sollten, wenn ja, wie? Die gesetzliche Krankenversicherung wird von den Krankenversicherungsträgern in eigener Verantwortung im Rahmen von Gesetz und Satzung durchgeführt. Dies gilt auch für eventuelle besondere Beziehungen der Krankenkassen zu Sozialstationen. Der Bundesregierung ist daher im einzelnen nicht bekannt, ob an Sozialstationen „Zuschüsse" gegeben werden. Ich werde jedoch über diesen Sachverhalt bei den Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger Rückfrage halten und Ihnen nach Klärung der Angelegenheit eine weitere Mitteilung zukommen lassen. 9660* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, z. B. Referendare, nach ihrem voraussehbaren Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis keine Arbeitslosenunterstützung erhalten, und teilt sie meine Auffassung, daß es der Fürsorgepflicht entspricht, wenn für den betroffenen Personenkreis die gesetzliche Voraussetzung für einen freiwilligen Beitritt zur Arbeitslosenversicherung geschaffen würde? Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind wie alle übrigen Beamten nicht für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Wird ein solcher Beamter arbeitslos, so ist er jedoch nicht ungeschützt. Er hat in diesem Fall grundsätzlich Anspruch auf die aus Bundesmitteln finanzierte Arbeitslosenhilfe. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts zur Arbeitslosenversicherung geschaffen werden sollte. Die Arbeitslosenversicherung kennt keine freiwillige Versicherung. Von dem Recht des freiwilligen Beitritts würden — vor allem in Zeiten günstiger Arbeitsmarktlage — nur solche Personen Gebrauch machen, die Anlaß haben, den Eintritt des Schadensfalles in absehbarer Zeit zu befürchten. Die Übernahme eines solchen — erhöhten — Risikos kann aber den Arbeitnehmern, die der Versicherung kraft Gesetzes — also unabhängig von ihrem Willen — angehören, nach Auffassung der Bundesregierung nicht zugemutet werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Arbeitslosenquote im Arbeitsamtsbezirk Ansbach im November 1974 auf 3 °/o anstieg, die Stellenangebote jedoch weiter abgesunken sind, und in welcher Höhe werden zur Verbesserung dieser Situation Geldmittel aus dem neuen Konjunkturprogramm in den Arbeitsamtsbezirk Ansbach fließen? Im Gegensatz zum Sonderprogramm vom Herbst 1974 wurde bei dem Programm zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum bei Stabilität eine vorherige Regionalisierung grundsätzlich nicht vorgenommen, zumal bei diesem Programm andere Schwerpunkte (Arbeitsförderung, Energieversorgung, Hochbau) gebildet worden sind. Abgesehen davon lassen sich die vorgesehenen Maßnahmen auch nur zum Teil bestimmten Orten bzw. Gebieten zuordnen. Regional ausgerichtet sind lediglich die besonderen arbeitsmarktpolitischen Beschäftigungshilfen. Nach den entsprechenden Richtlinien meines Hauses werden Lohnkostenzuschüsse und einmalige Mobilitätszulagen für arbeitslose Arbeitnehmer geleistet, die in einem Arbeitsamtsbezirk wohnen, dessen Arbeitslosenquote in den letzten drei Monaten vor dem 1. Dezember 1974 jeweils 0,5 Prozentpunkte über der Arbeitslosenquote des Bundesgebietes (einschließlich des Landes Berlin) lag. Diese räumliche Abgrenzung soll bewirken, daß den Beschäftigungsproblemen gezielt dort begegnet werden kann, wo sie am ausgeprägtesten sind. Im Arbeitsamtsbezirk Ansbach lag die Arbeitslosenquote in allen drei genannten Monaten unter dem Bundesdurchschnitt. Der Arbeitsamtsbezirk Ansbach erfüllt demnach nicht die Voraussetzungen für die besonderen Beschäftigungshilfen. Eine Aussage darüber, in welcher Höhe Mittel der übrigen Teile des Konjunkturprogramms der Bundesregierung voraussichtlich in den Raum Ansbach fließen werden, läßt sich zur Zeit nicht treffen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 27): Wie hoch ist die Summe der Zuschüsse für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung absolut und prozentual? Insgesamt fließen an Bundeszuschüssen den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten im Jahre 1974 11,376 Milliarden DM zu. Das sind 41,7 v. H. der Ausgaben im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und 8,3 v. H. der Gesamtausgaben des Bundes. Der Anteil dieser Zuschüsse an den Gesamteinnahmen der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten beträgt 13,2 v. H. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß verschuldete Arbeitnehmer, insbesondere während der Probezeit, wegen Lohnpfändungen mit einer Kündigung rechnen müssen, und ist die Bundesregierung bereit, durch eine Schutzregelung für solche Arbeitnehmer die Chance zu verbessern, durch ein regelmäßiges Arbeitseinkommen ihre finanziellen Verhältnisse zu ordnen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und in welchem Umfang Arbeitsverhältnisse verschuldeter Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9661* Arbeitnehmer wegen Lohnpfändung arbeitgeberseitig gekündigt werden. Soweit ersichtlich, hat diese Frage auch in der Rechtsprechung bisher keine nennenswerte Rolle gespielt. Hier ist lediglich eine Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 3. Januar 1956 (Betriebs-Berater 1956 S. 434) bekannt, wonach bloße Schulden, auch wenn sie zu Lohnpfändungen führen, im allgemeinen keinen die Kündigung sozial rechtfertigenden Grund darstellen. Anders kann die Rechtslage allerdings sein, wenn beispielsweise ein Kassierer oder ein sonstiger Angestellter, dem Geld anvertraut werden muß, in erheblichem Umfang über seine Verhältnisse hinausgehende und nicht durch zwingende Notwendigkeiten gebotene Schulden macht. Abgesehen von Ausnahmefällen ist der verschuldete Arbeitnehmer also gegen eine mit Lohnpfändungen begründeten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch § 1 Kündigungsschutzgesetz geschützt. Dieser Kündigungsschutz greift allerdings nicht ein bei Arbeitsverhältnissen, die noch keine sechs Monate bestanden haben, insbesondere also während Probezeiten. Die Bundesregierung wird in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Arbeitsverhältnisrechts prüfen, inwieweit ein über das geltende Recht hinausgehender Kündigungsschutz solcher Arbeitnehmer verwirklicht werden kann. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 29 und 30) : Trifft die Meldung der „Kieler Nachrichten" vom 2. Dezember 1974 zu, nach der zwei mit Bundeswehrersatzteilen beladene Sattelschlepper eines Transportunternehmens in der Nacht zum Sonnabend, dem 30. November 1974, gestohlen worden sind? Waren die Lkws im Depot oder bei dem Transportunternehmen abgestellt, und welche Sicherheitsmaßnahmen sind dabei gröblichst verletzt worden? Es trifft zu, daß in der Nacht zum Sonnabend, dem 30. November 1974, auf dem Gelände einer Speditionsfirma bei Karlsruhe 2 Lastkraftwagen, die mit Wehrmaterial beladen waren, gestohlen worden sind. Die Fahrzeuge waren auf dem Wege von den Lieferfirmen zu Bundeswehr-Depots und wurden, da die Depots am gleichen Tage nicht mehr erreicht werden konnten, von den Fahrern auf dem firmeneigenen Gelände der Spedition abgestellt. Gegen militärische Sicherheitsbestimmungen ist nach Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung nicht verstoßen worden. Das Material war handelsüblich (Kfz-Ersatzteile, Motoren und Getriebe), bedurfte daher keines besonderen Schutzes und war im übrigen noch nicht im Besitz des Bundes. Abschließend bemerke ich, daß die Kriminalpolizei und die zuständige MAD-Gruppe eingeschaltet worden sind. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 31) : Geht die Bundesregierung davon aus, daß auch in Zukunft die Arbeitsplätze beim Heeresinstandsetzungswerk St. Wendel, entgegen den mit der Absicht, die Belegschaft zu verunsichern, verbreiteten Gerüchten, gesichert sind, und welche Gründe können für die zukünftige Arbeitsplatzsicherheit angeführt werden? Es ist davon auszugehen, daß die Arbeitsplätze beim Heeresinstandsetzungswerk 860 in St. Wendel, auch künftig gesichert sind. Nach den Depotinstandsetzungsplänen ist für die Jahre 1975 und 1976 die volle Auslastung der im Werk vorhandenen Instandsetzungskapazität vorgesehen. Hinsichtlich der künftigen Sicherheit der Arbeitsplätze wird auf die zur Zeit laufenden Ausbaumaßnahmen der Werkanlagen hingewiesen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur geplant. Anlage 54 Antwort des Parl Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen B 32 und 33) : Trifft es zu, daß nach Inkrafttreten des Bundespersonalvertretungsgesetzes eine Benachteiligung der Mitglieder der örtlichen Personalvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften dadurch eintritt, daß sie nach Anhang R des Tarifvertrags vom 16. Dezember 1966 für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Reisekosten erhalten, und wie beurteilt die Bundesregierung die hierdurch besonders für nicht gewerkschaftlich organisierte Mitglieder von Personalvertretungen entstehende Benachteiligung, z. B. bei der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen? Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese offensichtliche Benachteiligung zu tun? Zu Frage B 32: Mit Bezug auf § 44 Absatz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) haben die Hauptquartiere der Stationierungsstreitkräfte sich damit einverstanden erklärt, daß den Mitgliedern der örtlichen Betriebsvertretungen bei Reisen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Reisekostenvergütung nach den 9662* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Bestimmungen des Anhang R TVAL II/TVAL II frz Reisekostenstufe II gezahlt wird. Hinsichtlich der Reisekostenvergütung für Angehörige der Stufenvertretungen verbleibt es bei der in Absatz (2) des Unterzeichnungsprotokolls zu Artikel 56 Absatz 9 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut getroffenen Regelung, nach der den Mitgliedern der Stufenvertretungen Reisekosten mindestens nach Anhang R TVAL II/TVAL II frz Reisekostenstufe II zu vergüten sind. Das gilt auch bei der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen nach § 46 Absatz 6 BPersVG. Zu Frage B 33: Eine Benachteiligung der Betriebsvertretungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte liegt somit nicht vor. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 34 und 35) : Welche Stellungnahmen haben bei Anhörungen im Rahmen von Untersuchungen zur geplanten Schaffung eines Musterungszentrums in Würzburg unter evtl. Auflösung der Kreiswehrersatzämter Gemünden und Aschaffenburg das Land Bayern, der Gesamtpersonalrat des Bundesministeriums der Verteidigung und die Vertreter welcher übrigen Körperschaften (Landkreise und Städte) abgegeben? Wann wurden die letzten Renovierungsarbeiten im Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Gemünden durchgeführt, und wie hoch waren die Kosten? Am 11. Dezember 1973 fand eine Erörterung über die Zentralisierung des Musterungsverfahrens im Regierungsbezirk Unterfranken bei der Wehrbereichsverwaltung VI in München statt. Hierzu waren Vertreter der Bayerischen Staatskanzlei und der betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreise und Städte) erschienen. Bei der Erörterung des Für und Wider der geplanten Maßnahme hielten die Gesprächspartner der Wehrbereichsverwaltung VI der Musterungszentralisierung im unterfränkischen Raum die für den Bürger auf dem Lande auftretenden Erschwernisse entgegen. Einen breiten Raum nahm dabei die Argumentation für eine bürgernahe Verwaltung ein. Den Vertretern der Gebietskörperschaften wurde in diesem Zusammenhang dargelegt, daß auch der Bund — ebenso wie die Gemeinden und Länder — gezwungen sei, eine rationelle Verwaltungsorganisation sicherzustellen. Im Hinblick auf die Vielfalt der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte wurden die an der Diskussion teilnehmenden Vertreter gebeten, weitere Überlegungen zur Musterungszentralisierung in Unterfranken schriftlich darzulegen. Die unter Berücksichtigung aller geltend gemachten Einwendungen getroffene Entscheidung wurde Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, ebenso wie allen anderen beteiligten Persönlichkeiten in einem Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. Dezember 1974 mitgeteilt. Bei der Entscheidung hat der Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung, der die Belange der von der Organisationsmaßnahme betroffenen Beschäftigten vertritt, mitgewirkt. Er hat nach Beteiligung der örtlichen Personalvertretungen mit Schreiben vom 9. August 1974 der Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Gemünden, Würzburg und Aschaffenburg in Würzburg zugestimmt. Ihre Frage nach dem Zeitpunkt und den Kosten der Renovierungsarbeiten im Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Gemünden beantworte ich wie folgt: Die letzten Renovierungsarbeiten im Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Gemünden wurden in der Zeit vom 15. Juli bis 14. Oktober 1974 durchgeführt, und zwar Putz- und Malerarbeiten in den Räumen, Fluren und im Treppenhaus des ersten Obergeschosses und im Dachgeschoß. Die Kosten betrugen insgesamt ca. 21 000,— DM. Der Bund hat das Gebäude seit 1956 von der Stadt Gemünden ermietet. Laut Mietvertrag ist er verpflichtet, notwendig werdende Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände) durchzuführen. Um derartige Renovierungsarbeiten, zu denen der Bund verpflichtet ist, handelt es sich im vorliegenden Falle. Nach Verlegung der Aufgaben des Kreiswehrersatzamtes Gemünden nach Würzburg wird der Bund das Gebäude etwa ab Mai 1975 an den Vermieter zurückgeben. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 36 und 37) : Welche Veränderungen, besonders im Hinblick auf eine Zusammenfassung (Großraumschule) plant die Bundesregierung bei den Bundeswehrschulen im Standortbereich Sonthofen im Laufe der kommenden Jahre, und was wird gegebenenfalls unternommen zur Absicherung von Arbeitsplätzen von Arbeitnehmern und Beamten in diesem Zusammenhang? Gibt es Pläne bzw. Absichten insbesondere hinsichtlich der ABC-Schule zu ihrer Umorganisation oder Verlegung, und in welchem Umfang soll wann in Sonthofen eine Fachschule für Offiziersanwärter--Betriebswirtschaft eingerichtet werden? Im Zuge der Realisierung der Neuordnung von Bildung und Ausbildung im Heer sowie im Rahmen der Vorbereitung der neuen Heeresstruktur werden zur Zeit im Führungsstab des Heeres Überlegungen zur Organisation des Schulbereiches des Heeres angestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9663* Ihr Ziel ist es, die Ausbildung an den Schulen des Heeres qualitativ und quantitativ bei möglichst genngem zusätzlichen Aufwand an die neuen Erfordernisse anzupassen. Dies soll unter anderem erreicht werden durch Zusammenfassung von kleineren Truppenschulen zu rationellen Großschulen und durch Verlagerung von Ausbildungsaufträgen der Schulen so, daß für eine Ausbildungsreihe nur noch jeweils an einer Schule des Heeres ausgebildet wird. Eine Arbeitsgruppe des Führungsstabes des Heeres hat Lösungsmöglichkeiten untersucht, in die auch die Truppenschulen des Heeres im Standort Sonthofen einbezogen sind (ABC- und Selbstschutz-schule, Schule für Feldjäger und Stabsdienst). Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. In Anwendung der „Richtlinien für die Aufstellung eines Sozialplanes für Soldaten bei Verlegungen ..." (Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung, 1974, Seite 97 ff.), der „Richtlinien für die Handhabung des Personalhaushalts und der Personalwirtschaft (zivil) im Frieden" (Erlaß BMVg, P I 1 (16), Az 27-40-00 vom 31. August 1972) und der Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz für Angestellte und Arbeiter wird sicherzustellen sein, daß auch im Falle von Verlegungen oder Umorganisationen den Arbeitnehmern und Beamten keine Nachteile entstehen. Vorerst ist eine Verlegung oder Umorganisation der ABC- und Selbstschutzschule nicht vorgesehen. Ob auf längere Sicht eine Verlegung dieser Schule aus dem Raum Sonthofen erforderlich wird, ist abhängig von den noch zu treffenden Entscheidungen des Führungsstabes des Heeres zur Neuorganisation des Schulbereiches. Es ist geplant, daß die „Fachschule für Wirtschaft" am 1. Oktober 1975 an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst den Ausbildungsbetrieb mit 25 Ausbildungsplätzen aufnimmt. An dieser Fachschule werden Offizieranwärter des Militärfachlichen Dienstes und Unteroffiziere der Verwendungsbereiche „Stabsdienst" und „Feldjägerdienst" zu staatlich geprüften Betriebswirten ausgebildet. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 38) : Warum werden für die Unterkünfte der Bundeswehrfachschule in Neumünster die alten Unterkünfte der Sieck-Kaserne — die noch dazu 2 km vom neuerrichteten Unterrichtsgebäude liegen — mit einem Kostenaufwand von 3,1 Millionen DM umgebaut, während es doch sinnvoller wäre, neben dem Schulgebäude ein neues Haus zu errichten, das zudem — rechnet man die Kostensteigerung his 1979 und die bis dahin zu zahlenden Fahrkostenentschädigungen dazu - keinesfalls teurer würde als der geplante Umbau? Auch im Bundesverteidigungsministerium war zunächst erwogen worden, die Internatsunterkünfte der Bundeswehr-Fachschule Neumünster als Neubauten zu erstellen. Nachdem aber durch Umorganisation im Heeresbereich drei Unterkunftsgebäude in der Sick-Kaserne frei wurden, bot sich an, diese Gebäude als Internatsunterkünfte für die Bundeswehrfachschule herzurichten. Ein Kostenvergleich zwischen einer Herrichtung dieser Gebäude und einem Neubau ergibt, daß für die Errichtung eines Neubaus mit gleicher Kapazität Kosten in mindestens zweifacher Höhe entstehen würden. Hinzu kommt, daß die benötigten Parkplätze auf dem Gelände des Schulgebäudes (Mozart-straße) nicht untergebracht werden können. Inzwischen ist die Instandsetzung eines Gebäudes im Juli d. J. angelaufen, sie ist Ende 1975 abgeschlossen. Es wird angestrebt, im Anschluß daran auch mit den beiden anderen Gebäuden zu beginnen, so daß Trennungsgelder nur noch für einen begrenzten Zeitraum zu zahlen sind. Fahrtkostenentschädigungen für den Weg von der Sick-Kaserne zum Schulgebäude werden nicht gezahlt. In dieser Angelegenheit hatten sich auch die Kollegen Buchstaller und Konrad an mich gewandt. Ihnen ist im gleichen Sinne geantwortet worden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2982) Frage B 39) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Gemeinden auf Grund der Verteilung der Kindergeldlasten nach dem neuen Bundeskindergeldgesetz erwägen, Teilzeitbeschäftigungen abzuhauen, um Kindergeld einzusparen, und kann durch eine andere Lastenverteilung, vor allem zugunsten kleinerer Kommunen, erreicht werden, daß Auswirkungen der Kindergeldregelung, die im Gegensatz zu den Empfehlungen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst stehen, vermieden werden? Mir ist bekannt, daß ein Teil der durch § 45 Abs. 1 Buchst. a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) wirtschaftlich belasteten Rechtsträger die Pflicht, das Kindergeld für Kinder von Eltern, die bei ihnen teilzeitbeschäftigt sind, zu zahlen und zu finanzieren, für unangemessen hält. Mir ist nicht bekannt, daß die bezeichneten Rechtsträger beabsichtigen, sich dieser Finanzlast durch Kündigung oder Nichteinstellung von Teilzeitbeschäftigten zu entledigen. Es muß allerdings damit gerechnet werden, daß sie diese Entlastung auf anderem Wege zu erreichen suchen und wohl auch erreichen werden, nämlich dadurch, daß sie die jeweils beteiligten Elternteile veranlassen, den erforderlichen Kindergeldantrag von dem nicht im öffentlichen Dienst stehenden Elternteil stellen zu lassen und dadurch die Zuständigkeit des Arbeitsamtes zu begründen und die 9664* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Finanzlast auf den Bund abzuwälzen. Das ist eine legale Lösungsmöglichkeit (§ 3 Abs. 3 Satz 1 BKGG), mit der im Regelfall, wenn nur ein Elternteil im öffentlichen Dienst steht, ohne Beeinträchtigung der Belange der beteiligten Eltern den genannten Rechtsträgern geholfen werden kann. Bei der Erarbeitung des Gesetzestextes sind die von Ihnen angesprochenen Probleme miterörtert worden. Die für die jetzt getroffene Regelung sprechenden Gründe überwogen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir deshalb eine Gesetzesänderung nicht anstreben können. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 40 und 41) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nach der im Jahr 1971 erfolgten Änderung des Bundesseuchengesetzes hinsichtlich Beurteilung und Durchführung von Entschädigungsleistungen an Impfgeschädigte eine nachhaltige Verbesserung eingetreten ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der inzwischen gewonnenen Erfahrungen weitere Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen, oder hält sie die gegenwärtige Regelung für voll befriedigend? Zu Frage B 40: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Neuregelung der Impfentschädigung, die 1971 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist, für Impfgeschädigte eine nachhaltige Verbesserung gebracht hat. Zu Frage B 41: Die Bundesregierung beabsichtigt im Augenblick nicht, weitere Maßnahmen auf dem Gebiet zu ergreifen. Sie wird jedoch im Rahmen einer Gesamtnovellierung des Bundes-Seuchengesetzes, für die Vorbereitungen begonnen haben, prüfen, ob die seinerzeit getroffene Regelung in dieser oder jener Einzelfrage noch verbessert werden kann oder muß. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 42) : Teilt die Bundesregierung die in den „Nürnberger Nachrichten" vom 9. Dezember 1974 geäußerte Auffassung des Leiters der evangelischen Stadtmission Hof, daß durch die Auflagen des Heimgesetzes die Unterbringungskosten sich drastisch erhöhen werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Das Heimgesetz, das vom Deutschen Bundestag am 11. 6. 1974 einstimmig verabschiedet wurde, enthält keine Vorschriften, durch die die Heimkosten drastisch erhöht würden. Auch die HeimmindestVerordnung gemäß § 3 des Heimgesetzes, die dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt, wird sich nicht drastisch auf die Unterbringungskosten auswirken. Die Mehrzahl der in den letzten Jahren gebauten Einrichtungen war an den Förderungsrichtlinien der Länder ausgerichtet. Diese stellen höhere Anforderungen in baulicher Hinsicht als der Entwurf der Bundesregierung, der sich an einer unteren Grenze orientiert. Über die Förderungsrichtlinien der Länder hinaus sieht der Entwurf lediglich Therapieräume neu vor. Diese Therapieräume gehen auf eine ausdrückliche Vorstellung des Bundestages zurück; eine bedeutende Kostensteigerung werden sie nicht bewirken. Bezüglich der bestehenden Einrichtungen kommt hinzu, daß aufgrund der Verordnung Fristen zur Angleichung an die einzelnen Anforderungen bis zu insgesamt 10 Jahren eingeräumt und in besonderen Fällen Befreiungen von den Mindestanforderungen erteilt werden können. In welchem Umfang — und damit mit welchem Ergebnis für die Heimkosten — hiervon Gebrauch gemacht werden wird, ist Sache der zuständigen Landesbehörden. Auch die personellen Anforderungen orientieren sich an einer unteren Grenze, die bei ordnungsgemäßer Führung einer Einrichtung bereits heute eingehalten sein müßte. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 43) : Wie verhindert die Bundesregierung die Einfuhr von Fleisch aus Frankreich, das Antibiotika oder Hormone enthält, nachdem der Mißbrauch mit solchen Stoffen bei der Tierhaltung in Frankreich bekanntgeworden ist? Die fleischbeschaurechtlichen Vorschriften verbieten das Verbringen von Fleisch, das Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder anderen Stoffen, die in Lebensmittel übergehen und gesundheitlich bedenklich sein können, enthält, in die Bundesrepublik Deutschland. Rückstände von Antibiotika oder von Hormonen im Fleisch fallen unter dieses Verbot. Von den Fleischversandländern wird hinsichtlich des Fleisches, das für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist, gefordert, dieses Fleisch stichprobenweise oder auch bei begründetem Verdacht einer Rückstandsuntersuchung insbesondere auf Stoffe mit antimikrobieller Wirkung, östrogenwirkende Stoffe und Thyreostatika zu unterziehen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9665* Die Einhaltung der genannten Voraussetzungen wird im Rahmen der Rückstandsuntersuchung bei der Einfuhruntersuchung durch die Einfuhruntersuchungsstellen der Bundesrepublik Deutschland stichprobenweise und in Verdachtsfällen überwacht. Die Ergebnisse dieser Überwachung geben bisher bei Fleisch, das aus Frankreich stammt, keine Veranlassung, von einem Mißbrauch von Antibiotika oder Hormonen bei der Tierhaltung in Frankreich zu sprechen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen B 44 und 45) : Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die Schallschutzmaßnahmen nach Straßengruppen (Wohnstraße, Fernverkehrsstraße etc.) sowie nach der Art der Bebauung (Wohngebiet, Gewerbegebiet etc.) zu gestalten? In welcher Höhe können die Städte und Gemeinden zu den erheblichen Kosten, die mit der vorgesehenen Verordnung über bauliche Schutzmaßnahmen gegen Straßenverkehrslärm (Straßenlärmschutz-Verordnung) auf sie zukommen, mit Zuschüssen des Bundes rechnen? Zu Frage B 44: Eine Differenzierung von Schallschutzmaßnahmen nach Straßenklassen oder nach Art der baulichen Nutzung ist rechtlich nicht unbedenklich, da hierin ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegen könnte. Es wird jedoch erwogen, Lärmschutzmaßnahmen nach der verschiedenartigen Nutzung der Räume in den Gebäuden (z. B. Schlafräume, Wohnräume, Büroräume) zu unterscheiden. Zu Frage B 45: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht vor, daß der jeweilige Straßenbaulastträger der öffentlichen Straße die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen zu tragen hat. Besteht eine solche Verpflichtung, so können die Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen in die zuwendungsfähigen Aufwendungen nach § 5 a Bundesfernstraßengesetz und nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einbezogen werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen B 46 und 47) : Welche Strecken in der Pfalz werden in welchem Umfang und wann von den beabsichtigten Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn betroffen? Mit welchen konkreten Maßnahmen und mit welchem Zeitplan trägt die Bundesregierung der Notwendigkeit der Errichtung eines Nahverkehrssystems im Rhein-Neckar-Raum Rechnung? Zu Frage B 46: Die Deutsche Bundesbahn hat folgende Stilllegungsmaßnahmen für Strecken in der Pfalz beantragt. die z. T. bereits vom BMVerkehr genehmigt wurden, und zwar die dauernde Einstellung: — des Reisezugbetriebes der Strecke Winden–Bergzabern. Die Maßnahme hat der BMVerkehr genehmigt. Die Deutsche Bundesbahn wartet jedoch z. Z. die Verkehrsentwicklung ab; — des Gesamtbetriebes der Strecke Lambrecht (Pfalz)–Elmstein. Diese Maßnahme hat der BMVerkehr genehmigt. Sie wird zum betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunkt (vsl. Ende 1975) von der Deutschen Bundesbahn durchgeführt; — des Reisezugbetriebes der Strecke Eisenberg (Pfalz)–Enkenbach. Die Prüfung des Antrages ist noch nicht abgeschlossen; — des Reisezugbetriebes der Strecke Winden (Pfalz)–Bundesgrenze. Die Maßnahme ist vom BMVerkehr genehmigt. Die Einstellung des Betriebes wird von der Deutschen Bundesbahn mit der französischen Staatsbahn (SNCF) abgestimmt. Zu Frage B 47: Planung und Verwirklichung von Nahverkehrsvorhaben ist in erster Linie Aufgabe der Kommunen. Der Bundesregierung obliegt lediglich, auf Vorschläge der Länder und im Benehmen mit diesen, die Programmaufstellung für die Verteilung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; bei Vorhaben der Deutschen Bundesbahn prüft die Bundesregierung vor Zustimmung zu einem Vorhaben außerdem, welche Folgen die Verwirklichung auf die Deutsche Bundesbahn und den Bundeshaushalt hat. Die Bundesregierung ist bemüht, für laufende Maßnahmen die Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch in den kommenden Jahren entsprechend dem Baufortschritt bereitzustellen; dies gilt auch für die laufenden Maßnahmen der Stadtschnellbahn im Rhein-Neckarraum. Zur Frage, ob und in welchem Umfang und nach welchem Zeitplan Maßnahmen zur Errichtung eines Nahverkehrs-Systems im Rhein-Neckarraum durchgeführt werden, kann die Bundesregierung erst nach Vorliegen neuer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Aussagen machen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 48) : 9666* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Deutschen Bundesbahn die wegen der über den Eigenbedarf hinausgehenden Auslastung bestehender Ausbildungskapazitäten in gewerblich-technischen Berufen auftretenden Kosten zu erstatten, damit trotz großer Nachfrage nach qualifizierten Ausbildungsplätzen vermieden wird, daß in Ausbildungswerkstätten der Deutschen Bundesbahn (im Raum St. Wendel/Saarland) vorhandene Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben? Der Bundesregierung sind die Auswirkungen konjunktureller und struktureller Änderungen auf das Angebot an Ausbildungsplätzen bekannt. Aus diesem Grund werden auch die Fragen einer über den Eigenbedarf hinausgehenden Nutzung der im öffentlichen Bereich vorhandenen Ausbildungskapazitäten mit den zuständigen Bundesressorts erörtert. Die Bundesregierung untersucht zur Zeit auch eingehend die Frage, welche überbetrieblichen Finanzierungsmaßnahmen wirksam dazu beitragen können, daß ausbildungswillige Jugendliche einen qualifizierten Ausbildungsplatz finden. Neben den Förderungsmöglichkeiten der beruflichen Bildung durch das Arbeitsförderungsgesetz wird geprüft, ob finanzielle Anreize für solche Betriebe geschaffen werden können, die wie die Ausbildungswerkstatt der Bundesbahn in St. Wendel zusätzlich Auszubildende aufnehmen könnten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist zuerst die Ausnutzung vorhandener Ausbildungskapazitäten anzustreben, ehe zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden. Die mit diesen Fragen zusammenhängenden Probleme einer überbetrieblichen Finanzierung der Berufsausbildung befinden sich noch in der Phase der Beratungen und vorbereitenden Arbeiten; es ist daher jetzt noch nicht möglich, Einzelheiten über Art und Umfang solcher finanzieller Anreize zu nennen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 49 und 50) : Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Trasse der Bundesstraße 10 auf Pforzheimer und Eutinger Gemarkung verlaufen, und welche Untersuchungen werden angestellt, um die Umweltbelastungen für in der Nähe wohnende Mitbürger möglichst gering zu halten? Hält die Bundesregierung so schwerwiegende Eingriffe in die Landschaft wie das geplante Enztal-Viadukt sowie die Trassierung in unmittelbarer Nähe der bestehenden Bundesautobahn für unumgänglich notwendig, oder sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Alternativen zu der zur Zeit vorliegenden Planung der B 10 vorzulegen? Im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist als langfristiges Erfordernis eine Verlegung der Bundesstraße 10 im Bereich von Pforzheim enthalten. Es erscheint allerdings nicht zweckmäßig, für Maßnahmen, deren Verwirklichung zeitlich noch nicht abzusehen ist, Einzelplanungen aufzustellen, da die Entwicklung über so lange Zeiträume im erforderlichen Umfang nicht erfaßt werden kann. Dem Bundesminister für Verkehr liegen im übrigen bis jetzt auch noch keine Unterlagen vor, die eine planerische Beurteilung dieses künftigen Vorhabens zuließen. Er ist jedoch von der im Auftrag des Bundes für die Planung zuständigen Landesstraßenbauverwaltung davon unterrichtet, daß die Stadt Pforzheim im Rahmen ihrer Stadt- und Verkehrsplanung Linienüberlegungen angestellt hat, die allerdings nicht abschließend mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt sind. Irgendwelche Festlegungen sind noch nicht getroffen und angesichts des nicht absehbaren Realisierungszeitpunktes auch derzeit nicht beabsichtigt. Selbstverständlich wird zu gegebener Zeit bei Aufstellung der Planung — soweit planerisch und wirtschaftlich vertretbar — alles getan werden, um nachteilige Einflüsse auf die Landschaft und die Bebauung möglichst gering zu halten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 51) : Ist die Bundesregierung bereit, in absehbarer Zeit den Einbau von federnden Stoßstangen, die einen Aufprall bis zu 8 km pro Stunde ohne Schaden für die Karosserie überstehen, in Personenkraftwagen gesetzlich vorzuschreiben, um dadurch die Möglichkeit zu geben, kleinere Auffahrunfälle und Bagatellschäden auszuschließen und so die Prämien der Autohaftpflichtversicherung niedrig zu halten und gegebenenfalls zu senken? Die Stoßstangen an Personenkraftwagen können in beschränktem Umfang geeignet sein, Karosserieteile vor Berührungsschäden zu schützen; das gilt jedoch nur für sehr geringe Geschwindigkeiten. Ein solcher Berührungsschutz vermag lediglich das Eigentum vor Schaden zu bewahren, nicht aber die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, für die das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in § 6 die Ermächtigung zum Erlaß entsprechender Verordnungen gibt. Insoweit würde eine Ermächtigungsgrundlage fehlen. Um dennoch dem angestrebten Ziel näherzukommen, ist von der deutschen Kraftfahrzeugindustrie im November 1973 ein Norm-Entwurf erstellt worden (DIN 74021), nach dem durch Festlegung von Prüfbedingungen ein Außenschutz durch die Stoßstangen für die Fahrzeuge gewährleistet werden soll. Geprüft wird durch drei Aufstöße aus geringer Geschwindigkeit (4 km/h bzw. 2,5 km/h) mit einer Prüfeinrichtung, die in einer Höhe von 44,5 cm über der Fahrbahn angreift. Durch dieses Verfahren soll eine Beschädigung von äußeren Fahrzeugteilen bei leichten Berührungen vermieden werden. Der Norm-Entwurf stimmt inhaltlich mit dem ISO-Standard 2958 überein und soll dazu dienen, die internationale Norm in das deutsche Normenwerk einzuführen. Mit Einführung und Bewährung der endgültigen Fassung von DIN 74021 ist eine Lösung des angeschnit- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9667* tenen Problems auch ohne gesetzlichen Eingriff zu erwarten. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/2982 Fragen B 52 und 53) : Wie ist der Stand der Planungen für den weiteren Ausbau der „Nordumgehung Langen (B 486)"? Bestehen seitens der Deutschen Bundesbahn Pläne, Darmstadt an das TEE- oder Intercity-Netz anzuschließen, und welche Gründe haben bisher eine Einbeziehung verhindert? Zu Frage B 52: Die hessische Straßenbauverwaltung ist gebeten worden, unter Einschaltung der Stadt Langen zu prüfen, inwieweit die von der Stadt gewünschten Änderungen der Trassenführung erforderlich und vertretbar sind. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 53: Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, besteht nicht die Absicht, Darmstadt unmittelbar in das TEE/IC-Netz einzubeziehen. Darmstadt wird aber mit den Zügen des IC-Ergänzungsnetzes, den City-Schnellzügen (C-Zügen), sowie mit zahlreichen weiteren Schnell- und Eilzügen gut bedient. Über diese Züge werden in Heidelberg/Mannheim bzw. Frankfurt/M. günstige Anschlüsse an die TEE- und IC-Züge vermittelt. Auf Grund dieses Verkehrsangebots wurden die TEE/IC-Züge bisher nicht über Darmstadt, sondern über die Direktverbindung (die sog. Riedbahn) Frankfurt/M.—Mannheim geführt. Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn sprechen hierfür auch betriebliche Gründe (z. B. Streckenbelastung). Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 54) : Kann man in Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage für die Fragestunde vom 11./12. Dezember 1974, Drucksache 7/2927, Teil B, Frage 45, welche Eisenbahnstrecken die Deutsche Bundesbahn zukünftig beabsichtigt in Oberfranken noch stillzulegen, schließen, daß die nicht aufgeführten Eisenbahnstrecken, wie z. B. Forchheim Ebermannstadt, Kulmbach—Thurnau oder BambergScheßlitz für die Dauer erhalten bleiben und keine Gefahr für eine Auflösung besteht? Aus der Ihnen erteilten Antwort können Sie nicht schließen, daß die von Ihnen genannten Strecken auf Dauer erhalten bleiben. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen B 55 und 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Plane der Deutschen Bundesbahn, den Rangierbahnhof München-Nord entgegen allen Feststellungen des von der Stadt München vorgelegten Raumordnungs- und Umweltschutzgutachtens (Dorsch-Consult) in den Münchner Stadtbezirken Allach und Feldmoching anzulegen? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, diese Plane aufzugeben und Alternativstandorte für den Rangierbahnhof München-Nord zu untersuchen? Zu Frage B 55: Wie Ihnen bekannt ist, plant die Deutsche Bundesbahn (DB) seit langem einen Rangierbahnhof in München-Allach. Hierzu wurde ein landesrechtliches Raumordnungsverfahren durchgeführt, in das auch Alternativstandorte einbezogen waren. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde von der Regierung von Oberbayern die öffentliche Anhörung durchgeführt. Wegen der nicht ausgeräumten Einwendungen gab die Regierung die Pläne ohne Begutachtung an die DB zurück. Die Landeshauptstadt München hat inzwischen von der Fa. Dorsch-Consult ein Gutachten eingeholt, in dem der Standort Allach mit Alternativstandorten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte der DB sowie der Zielvorstellungen der (I Landesplanung, der Stadtentwicklung und des Umweltschutzes verglichen wird. Die DB hat in diesen Tagen eine Stellungnahme zu diesem Gutachten abgegeben. Die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluß. Zu Frage B 56: Die Bundesregierung beabsichtigt, zusammen mit den zuständigen Behörden des Freistaates Bayern und der DB im Rahmen einer Kommission eine betriebs- und gesamtwirtschaftliche Beurteilung der für einen neuen Rangierbahnhof im Raume München in Betracht kommenden Standorte als Vorbereitung einer Entscheidung des Bundesministers für Verkehr im Planfeststellungsverfahren erarbeiten zu lassen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 57) : Wann ist damit zu rechnen, daß im Zuge des Ausbaus der B 54 der im Ortsbereich der Gemeinde Flacht bestellende Engpaß beseitigt wird? 9668* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Die Arbeiten für die Beseitigung eines Engpasses in der Ortsdurchfahrt Flacht konnten in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dafür hat der Bund Mittel in Höhe von rd. 360 000 DM zur Verfügung gestellt. Wegen der Beseitigung eines weiteren Engpasses wurden Verhandlungen mit einem Grundstückseigentümer geführt, die aber nicht zum Abschluß gebracht werden konnten, weil die Gemeinde nicht bereit war, ihren gesetzlich festgelegten Kostenanteil für die Anlage des Gehweges zu übernehmen. Diese Schwierigkeiten scheinen jetzt ausgeräumt zu sein. Sobald mit dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Flacht Einverständnis hergestellt worden ist, wird auch dieser Engpaß beseitigt. Die Planung für den Gesamtausbau der Ortsdurchfahrt, bei der 4 weitere Gebäude erworben und abgebrochen werden müssen, wird von dem zuständigen Straßenbauamt zur Zeit bearbeitet. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage B 58) : Was kann die Bundesregierung tun, um abgesehen von den seit langem eingeplanten Bundesmitteln die Inangriffnahme der Umgehungsstraße der B 9 im Raume Bad Breisig angesichts der dort seit Jahren vorherrschenden unerträglichen Verkehrsverhältnisse gegenüber den zuständigen Landesbehörden zu beschleunigen, und lassen sich hier unter Umständen für möglicherweise notwendig werdende aufwendigere Trassenführungen zusätzliche Mittel aus dem neuesten Konjunkturprogramm der Bundesregierung einsetzen? Zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Land Rheinland-Pfalz besteht Einvernehmen, daß die Verkehrsverhältnisse der B 9 im Raum Bad Breisig sobald wie möglich verbessert werden müssen. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten hat es sich ergeben, daß bei einer Linienführung rheinseitig der Bahn den Forderungen bezüglich der technischen und finanziellen Belange Rechnung getragen wird, um die Verkehrsverhältnisse in Bad Breisig grundlegend zu verbessern. Dabei soll der Durchgangsverkehr auf einer neuen zweispurigen Straße an der Bahn entlang geführt werden, so daß die bestehende B 9 künftig ausschließlich für den Ortsverkehr zur Verfügung steht. Die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz prüft zur Zeit, welche Maßnahmen notwendig bzw. möglich sind, um evtl. Lärm- und Umwelteinwirkungen des Straßenverkehrs auf die angrenzende Bebauung einzuschränken. Diese Untersuchungen werden vorrangig durchgeführt. Die Mittel für die Durchführung der Arbeiten können erst dann bereitgestellt werden, wenn die Entwurfsbearbeitung abgeschlossen und die Planung rechtskräftig ist. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 59) : Ist die Bundesregierung bereit, vor einer Entscheidung eine neutrale Untersuchung in Auftrag zu geben, die die zusätzliche Kostenbelastung ermittelt, welche auf die Wirtschaft im Zonenrandgebiet durch die vorgeschlagene Schließung von 61 im Zonenrandgebiet gelegenen Stückgutbahnhöfen zukommt, und welche Kosteneinsparungen bei der Bundesbahn durch eine solche Maßnahme erwartet werden können? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat bereits dargelegt, welche Einsparungen er bei der Konzentration des Stückgutverkehrs erwartet. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 60 und 61) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Ausbau der BAB (B 76) in Richtung Kiel vom BAB-Dreieck Haffkrug, bis zumindest zum Anschluß an die B 76 im Raum Kuhlbusch erfolgen muß, um die Stadt Eutin verkehrsgerecht in den umliegenden Raum einzubinden? Wann soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung mit dieser Maßnahme begonnen werden, und welche Vorbereitungsarbeiten sind veranlaßt? Der zwischen der im Bau befindlichen neuen B 207/E 4 und dem Süselerbaum (Middelburger Weg) gelegene Abschnitt der neuen B 76 HaffkrugEutin—Kiel ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Dringlichkeitsstufe I ausgewiesen. Dementsprechend zielen die Planungsarbeiten darauf ab, hier mit Bauarbeiten in den Jahren 1976 bis 1980 im Anschluß an die Fertigstellung der neuen BAB B 207 in Abschnitt Bad Schwartau—Neustadt/ Süd zu beginnen. Ein genauer Zeitpunkt für den Baubeginn kann noch nicht genannt werden, zumal über die Finanzierung der Maßnahme heute noch keine verbindlichen Aussagen möglich sind. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 62) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine erhebliche Benachteiligung ländlicher Räume durch unterschiedliche Tarifverbilligungen im Personenverkehr besteht, wenn zum Beispiel eine Rückfahrkarte (samstags und sonntags) von Wittingen nach Hamburg 30,— DM kostet, während die Rückfahrkarte, wenn sie gesondert von Wittingen nach Uelzen (Kosten 7,60 DM) und von dort nach Hamburg (Kosten 11,40 DM) gelöst wird insgesamt nur 19,— DM kostet (wochentags 27,60 DM), und ist die Bundesregierung gewillt — insbesondere im Hinblick auf die Zonenrandlage — hier auf eine Gleichstellung zugunsten der Bundesbahnbenutzer hinzuwirken, die eine Rückfahrkarte in Wittingen direkt nach Hamburg lösen wollen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9669e Die Ausgestaltung der Tarife — dazu gehören auch die Sonderangebote im Reiseverkehr — liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn. Der Bundesminister für Verkehr kann insoweit hierauf nicht einwirken. Im übrigen hat mir zum Problem der Fahrpreise in der Verkehrsverbindung Wittingen—Hamburg die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn folgendes mitgeteilt: In Uelzen kann man im Gegensatz zu Wittingen sogenannte Wochenend-Ausflugskarten nach Hamburg lösen. Diese verbilligten Fahrkarten werden an solchen Orten ausgegeben, in denen durch dieses Angebot eine Steigerung der Nachfrage und damit eine Mehreinnahme erwartet werden kann. Für Wittingen und den zugehörigen Einzugsbereich ist ein so lebhaftes Reisebedürfnis nach Hamburg nicht feststellbar, so daß sich die Bundesbahn nicht in der Lage sieht, ein besonderes Angebot für diese Verkehrsverbindung einzuräumen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 63) : Ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Verhandlungen mit der DDR darauf hinzuwirken, daß organisatorische und administrative Maßnahmen eingeleitet werden, um die Bahnstrecke Berlin—Stendal—Wolfsburg—Hannover für den Transitverkehr nach Berlin zuzulassen und mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu belegen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Frage, ob in Verhandlungen mit der DDR darauf hingewirkt werden soll, die Bahnstrecke Berlin—Stendal—Wolfsburg—Hannover für den Transitverkehr von und nach Berlin (West) zu öffnen. Im übrigen muß die Frage im Gesamtzusammenhang mit den von der DDR vorgeschlagenen Maßnahmen gesehen werden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 64 und 65) : Wie gedenkt der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zu verhindern, daß in seinem und im Bereich etwaiger Vertragsverleger erscheinende Teilnehmerverzeichnisse (Fernsprechbücher, Branchenbücher, Fernschreibverzeichnisse u. a.) über den effektiven Bedarf hinaus hergestellt werden? Ist es insbesondere vertretbar, die durch die Fernsprechteilnehmer nicht abgeholten bzw. nicht angeforderten Bücher der privaten Vertragsverleger der Deutschen Bundespost von Amts wegen zuzustellen? Zu Frage B 64: Die Auflagenhöhe der Amtlichen Fernsprechbücher, Branchen-Fernsprechbücher und örtlichen Fernsprechbücher wird von meinen Dienststellen gewissenhaft unter Berücksichtigung des Nettozugangs an Fernsprechhauptanschlüssen und der Erfahrung der vorhergehenden Ausgabe errechnet. Die Vertragsverleger sind zu keiner Zeit aufgefordert worden, Fernsprechbücher über den effektiven Bedarf hinaus herzustellen. Zu Frage B 65: Fernsprechbücher privater Vertragsverleger werden nicht von Amts wegen zugestellt. Ab Ausgabe 1975/76 entfällt auch für die Amtlichen Fernsprechbücher die gebührenpflichtige Zustelung von Amts wegen. Das neue Ausgabeverfahren sieht vor, daß die Teilnehmer das Amtliche Fernsprechbuch mit oder ohne Branchen-Fernsprechbuch weiterhin bei den Ausgabestellen abholen können. Die Fernsprechkunden haben künftig allerdings die Möglichkeit, sich das Amtliche Fernsprechbuch mit oder ohne Branchen-Fernsprechbuch auf Wunsch gebührenpflichtig zustellen zu lassen. Anlage 77 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Frage B 66) : Ist es vertretbar, für die Zustellung dieser Bücher privater Verleger eine (hoheitliche Abgabe-) Gebühr zu erheben, wenngleich die Tatsache der Gebührenerhebung dadurch kaschiert wird, daß die früher nur für die Zustellung der Amtlichen Fernsprechbücher erhobene Gebühr nicht erhöht werden soll? Fernsprechbücher privater Vertragsverleger werden nicht von Amts wegen zugestellt. Für die Zustellung der Fernsprechbücher von privaten Vertragsverlegern wird daher auch keine „hoheitliche Abgabegebühr" erhoben. Ab Ausgabe 1975/76 der Amtlichen Fernsprechbücher werden die Fernsprechteilnehmer wie bisher gebeten, das Amtliche Fernsprechbuch mit oder ohne Branchen-Fernsprechbuch bei den Ausgabestellen abzuholen. Darüber hinaus können sich die Fernsprechkunden auf Wunsch das Amtliche Fernsprechbuch mit oder ohne Branchen-Fernsprechbuch gebührenpflichtig zustellen lassen. Die bisherige Zustellung der nicht abgeholten Amtlichen Fernsprechbücher mit oder ohne Branchen-Fernsprechbücher von Amts wegen fällt ab Ausgabe 1975/76 weg. Die Gebühr für die Zustellung der Amtlichen Fernsprechbücher mit oder ohne Branchen-Fernsprechbücher ist im Grundsatz nicht geändert worden, weil — wie schon immer — für die Zustellung eines Amtlichen Fernsprechbuchs mit oder ohne 9670* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 Branchen-Fernsprechbuch die Gebühr für eine Drucksache gleichen Gewichts, beim Überschreiten des Höchstgewichts nur die Höchstgebühr, das sind z. Z. 1,20 DM, mit der Fernmelderechnung erhoben wird. Es ist nicht beabsichtigt, diese Regelung zu ändern. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 67 und 68) : Welche im Zuge der kommunalen Gebietsreform in den Bundesländern am Zonenrand neugebildeten Großgemeinden liegen jetzt mit einigen Gemeindeteilen im Zonenrandgebiet und mit anderen Teilen außerhalb dieses Bereiches? Wie gedenkt die Bundesregierung dafür zu sorgen, daß nach der kommunalen Gebietsreform in den Bundesländern am Zonenrand nicht in einigen neugebildeten Großgemeinden einzelne Gemeindeteile zum Zonenrandgebiet gehören und andere nicht? Zu Frage B 67: Die Frage kann von der Bundesregierung derzeit nicht beantwortet werden, da die Durchführung der Gebiets- und Verwaltungsreformen in die alleinige verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder fällt und diese bisher Angaben darüber, ob neugebildete Großgemeinden nunmehr zum Teil innerhalb und zum Teil außerhalb des Zonenrandgebietes liegen, nicht gemacht haben. Ich habe jedoch Ihre Anfrage zum Anlaß genommen, die Zonenrandländer um entsprechende Auskunft zu bitten. Nach Eingang der Stellungnahmen werde ich Sie weiter unterrichten. Zu Frage B 68: Als Zonenrandgebiet gelten gemäß § 9 Zonenrandförderungsgesetz vom 5. 8. 1971 alle Gebiete, die am 1. 1. 1971 zu den in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Stadt- und Landkreisen gehörten. Diese Festlegung des räumlichen Umfangs des Zonenrandgebietes ist nach eingehenden Beratungen im Innerdeutschen Ausschuß des Deutschen Bundestages und der interfraktionellen Arbeitsgruppe Zonenrandförderung mit Zustimmung aller beteiligten Abgeordneten getroffen worden, um die in drei Zonenrandländern bevorstehenden Gebiets- und Verwaltungsreformen nicht durch sachfremde Erwägungen zu beeinträchtigen. Eine Änderung dieser Regelung mit dem Ziel, Gemeinden, von denen einzelne Teile früher zu Landkreisen außerhalb des Zonenrandgebietes gehörten, nunmehr in vollem Umfange in die Zonenrandförderung einzubeziehen, ist nur durch eine Novellierung des Zonenrandförderungsgesetzes möglich. Da der Bundesregierung bisher keine Fälle bekannt geworden sind, in denen die Kommunalreformen zu besonderen Schwierigkeiten im Hinblick auf die Zonenrandförderung geführt haben und die niedersächsische Gebiets- und Verwaltungsreform erst in etwa 2 Jahren abgeschlossen sein wird, beabsichtigt die Bundesregierung zur Zeit nicht eine entsprechende Initiative zu ergreifen. Ob eine Änderung der Gebietsabgrenzung des Zonenrandförderungsgesetzes einmal notwendig wird, wird später geprüft werden müssen. Ich weise jedoch schon jetzt darauf hin, daß jede Vergrößerung des Zonenrandgebietes im Hinblick auf die nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel die Effizienz der Zonenrandförderung beeinträchtigen würde. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen B 69 und 70) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) mit der „Vorbereitung und Durchführung von Förderungsprojekten", der „Begleitung von Entwicklungsprojekten im DV-Bereich, die vom BMFT gefördert werden", mit der Projektträgerschaft des BMFT und der Entgegennahme von Förderungsanträgen beauftragt ist, obwohl sie selbst auf dem Datenverarbeitungsmarkt tätig ist? Teilt die Bundesregierung die Besorgnisse der Wirtschaft, daß die GMD den Inhalt von eingereichten Projektbeschreibungen sowie Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Projektbegleitung für eigene, konkurrierende, wirtschaftliche Tätigkeiten -- sei es auch nur unbewußt - verwerten könnte? Zu Frage B 69: Die Trägerschaft von Förderungsprojekten des BMFT ist eine Aufgabe der Großforschungseinrichtungen, die auf dem jeweiligen Fachgebiet tätig sind. Hierzu gehören die Vorbereitung, die Kontrolle und Abwicklung von Förderungsprojekten; die Förderungsentscheidungen selbst aber liegen nach wie vor im BMFT. In den Fällen, in denen die GMD selbst Förderungsmittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte beantragt, wird sie nicht mit der Projektträgerschaft betraut, um Interessenkonflikte auszuschalten. Für die Bewertung der Anträge und Ergebnisse benennt das BMFT unabhängige externe Gutachter. Zu Frage B 70: Die Projektträgerabteilung ist organisatorisch von dem wissenschaftlichen Betrieb der GMD getrennt. Die Mitarbeiter der Projektträgerabteilung sind in ihren Arbeitsverträgen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der wissenschaftliche Bereich hat keinen Zugang zu den Unterlagen der Projektträgerabteilung. In die Unterlagen können nur von der Projektträgerabteilung bestellte Gutachter Einsicht nehmen. Diese sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Wenn die GMD für die Unterstützung der öffentlichen Verwaltung bei der Einführung und Fortentwicklung der DV die Erkenntnisse der Projektträgerabteilung nutzen will, so kann sie dies nur im Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Dezember 1974 9671* Rahmen der geltenden Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen tun. Danach hat der Bund ein unentgeltliches Nutzungsrecht, das für den eigenen Bedarf, für öffentliche Aufträge und für staatliche Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Technik selbst verwendet oder an Dritte übertragen werden kann. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7;2982 Frage B 71): Ist der Bundesregierung die Außerung des Leiters der Abteilung Berufsbildung im Deutschen Industrie- und Handelstag, Raddatz, bekannt, daß die Bundesregierung stets zum Ausbau und nicht zum Abbau des dualen Systems bekennen müsse, da sich schulische Formen des Lernens auf die der betrieblichen Ausbildung eigenen Gesetze nicht übertragen, und ist die Bundesregierung angesichts der internen Differenzen über ein neues Berufsausbildungsgesetz bereit, der Anregung von Herrn Raddatz zu folgen? Der Bundesregierung ist die in der Frage genannte Äußerung bekannt. Die darin zum Ausdruck kommende Sicht der beruflichen Bildung ist jedoch keine eigene Erkenntnis des genannten Angestellten des Deutschen Industrie- und Handelstages e. V. Sie kommt vielmehr deutlicher und mit konkreten Schlußfolgerungen in der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 und in den von der Bundesregierung am 15. November 1973 beschlossenen Grundsätzen zur Neuordnung der beruflichen Bildung zum Ausdruck.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Schachtschabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatsminister, sind Sie der Meinung, daß eine ausreichende Ausrüstung der genannten technischen Art besteht oder baldigst vorgenommen wird, um zu verhindern, daß bekannte Vorgänge sich wiederholen?


Rede von Karl Moersch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, das ist eine Frage, die auch an das Haus selbst gerichtet ist. Soweit es dem Auswärtigen Amt möglich war, hat es immer versucht, die Auslandsvertretungen auf einem möglichst hohen technischen Stand der Nachrichtenübermittlung zu halten. Ich habe den Eindruck, daß gerade die jüngsten Ereignisse die Durchsetzung unseres Petitums künftig erleichtern. Es sind im Rahmen der Haushaltsberatungen ja auch schon entsprechende Maßnahmen vorgesehen worden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine Zusatzfrage.
    Ich rufe die Frage 109 des Herrn Abgeordneten Schachtschabel auf:
    Welche weiteren Botschaften beabsichtigt die Bundesregierung mit Krisensprechfunkanlagen auszustatten, und zu welchem Zeitpunkt wird dies geschehen?