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    557. Zeugen,: 1
    558. zumal: 1
    559. wegen: 1
    560. Sexualkriminalität,: 1
    561. Gefolge: 1
    562. Ermittlungsverfahrens: 1
    563. erleiden,: 1
    564. über: 1
    565. hinausgehen,: 1
    566. Tat: 1
    567. angerichtet: 1
    568. Dabei: 1
    569. ergeben,: 1
    570. gerichtliche: 1
    571. Praxis: 1
    572. schädigende: 1
    573. Einflüsse: 1
    574. Kinder: 1
    575. Jugendliche: 1
    576. Fällen: 1
    577. annimmt,: 1
    578. denen: 1
    579. Sittlichkeitskriminalität: 1
    580. Roheitsdelikte: 1
    581. geht.: 1
    582. Wir: 1
    583. Gesetzentwurf: 1
    584. versucht,: 1
    585. Dinge: 1
    586. regeln.: 1
    587. Vorschläge: 1
    588. vermindern: 1
    589. Gefahren: 1
    590. weitgehend,: 1
    591. Prinzip: 1
    592. Unmittelbarkeit: 1
    593. Beweisaufnahme: 1
    594. verletzen: 1
    595. nehmen,: 1
    596. nachdrücklich: 1
    597. Schuldvorwurf: 1
    598. wehren.Als: 1
    599. letztes: 1
    600. weise: 1
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    602. hin,: 1
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    650. Lesung.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Carstens (Fehmarn) 9499 A Zusätzliche Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß gem. § 96 GO . . 9499 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Neufassung der Geheimschutzordnung und Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages . . . . . 9499 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9499 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9499 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — Drucksachen 7/2526, 7/2536 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2989 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutze von Kindern als Zeugen im Strafprozeß (Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dr. Eyrich und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/649 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2989 — Zweite Beratung Gnädinger (SPD) . . . . . . . . 9500 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9502 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 9506 C Kleinert (FDP) . . . . . . . . 9507 A Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 9511 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9513 C Dürr (SPD) 9516 D von Schoeler (FDP) . . . . . . 9517 D Entwurf eines Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksachen 7/2461, 7/2899, 7/2898 — Dritte Beratung (Wiederholung der Schlußabstimmung) . . . . . . . 9519 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 blik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze — Drucksache 7/2396 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2936 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9520 A Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1976 — Drucksache 7/2518 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2964 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2892 — Zweite und dritte Beratung 9520 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Januar 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Transport von Kohlenwasserstoffen durch eine Rohrleitung vom Ekofisk-Feld und benachbarten Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 7/2686 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2969 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9520 B Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksachen 7/1575, 7/1824 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2903 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2809 — Zweite Beratung Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 9520 D Liedtke (SPD) . . . . . . . . . 9521 C Entwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2519 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studenten (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2993 — Erste Beratung Biermann (SPD) . . . . . . . . 9522 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9523 D Schmidt (Kempten) (FDP) 9526 C Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2973 — . . . . 9528 B Antrag des Haushaltsausschusses betr. überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 656 55 im Haushaltsjahr 1974 — Drucksachen 7/2731, 7/2967 — . . . . . . . 9528 C Antrag des Haushaltsausschusses betr. überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1974 bei Kap. 32 05 Tit. 575 06 — Diskont für unverzinsliche Schatzanweisungen — Drucksachen 7/2684, 7/2968 — 9528 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Zusatzprotokolls zu dem zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland geschlossenen Abkommen Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter aus den neuen Mitgliedstaaten eingeführter Erzeugnisse, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung beim Bau, bei der Instandhaltung oder Instandsetzung bestimmter Luftfahrzeuge verwendet werden sollen — Drucksachen 7/2595, 7/2648, 7/2671, 7/2923 — 9528 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über geschweißte Gasflaschen aus unlegiertem Stahl Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nahtlose Gasflaschen aus Aluminiumlegierung — Drucksachen 7/2472, 7/2477, 7/2929 — 9528 D Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für einige selbständige Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerwesens Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 III Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen für einige Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerwesens Empfehlung des Rates betreffend das Großherzogtum Luxemburg — Drucksachen VI//2568, 7/2943 — . . . 9529 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Brennstoffen bei den Wärmekraftwerken zu halten — Drucksachen 7/1656, 7/2970 — . . . . 9529 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 des Rates über den Zollwert der Waren Entwürfe für die sonst noch zu ändernden bzw. als überholt zu betrachtenden Rechtsakte, mit denen die Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen zur Anwendung der Gemeinschaftsregelungen in den Beziehungen zur Deutschen Demokratischen Republik erfaßt werden soll — Drucksachen 7/2454, 7/ 2971 — . . . 9529 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 68/297/ EWG des Rates zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs — Drucksachen 7/2501, 7/2972 — . 9529 C Fragestunde — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — Frage A 5 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Stimmengewinne der DKP und KPD in Bayern und Hessen durch „Ummeldeaktionen" ; geplante Maßnahmen zur Verhinderung solcher Wahlmanipulationen Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . 9530 A, C, D, 9531 A Spranger (CDU/CSU) 9530 C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 9531 A Frage A 6 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Hösl (CDU/CSU): Gründe für den Verzicht auf eine Darstellung der deutschen Grenzen von 1937 im „Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1974"; Vereinbarkeit dieser . Maßnahme mit der Entschließung des Bundestages vom 17. Mai 1972 Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . 9531 B, C Hösl (CDU/CSU) 9531 B Frage A 7 Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 -- des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Zweck der Vermessung der Elbe zwischen Lauenburg und Schnackenburg im Zusammenhang mit den Grenzmarkierungsverhandlungen; Ausführung dieser Arbeiten Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . 9531 C, D, 9532 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU; CSU) . . 9531 D, 9532 A Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 9532 B Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Bestandteil der Dokumentation der Vertreibungsverbrechen; Verfügbarkeit von Teilen der Dokumentation für wissenschaftliche Forschungen Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . . 9532 C, D, 9533 A, B, C, D Windelen (CDU/CSU) . . 9532 D, 9533 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 9532 D, 9533 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 9533 D Frage A 10 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Fehlen umfassender Statistiken und Zahlenreihen über die durchschnittlichen Bruttoverdienste für den öffentlichen Dienst Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . . 9534 A, B Tillmann (CDU/CSU) . . . . 9534 A, B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 Fragen A 13 und 14 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Angebot von im Zusammenhang mit der Vertreibung beschlagnahmten Kunstgegenständen und Antiquitäten; Beurteilung der Eigentumsverhältnisse bei diesen Wertgegenständen durch die Bundesregierung Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 9534 C, D, 9535 B, D, 9536 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . 9534 D, 9535 B, D Dr. Hupka (CDU/CSU) 9536 A Frage A 15 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Einstellung der Justizverwaltungen der Länder im Anhörungsverfahren der Bundesregierung zur Anhebung der Streitwertgrenze für Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten auf 3 000 DM Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . . 9536 A Frage A 17 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Haltung der Bundesregierung zur Ablehnung der Zwangsernährung in bestimmten Fällen durch das Präsidium des Deutschen Ärztetages; Gründe für die Auffassung der Bundesregierung Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 9536 C, D, 9537 A Spranger (CDU/CSU) . . 9536 D, 9537 A Frage A 18 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Auffassung der Bundesregierung bezüglich der Vereinbarkeit des Beschlusses des Präsidiums des Deutschen Ärztetages betreffend Ablehnung der Zwangsernährung mit der Erklärung von Joachim Linck zu diesem Problem Dr. de With, PStSekr (BMJ) .9537 B, C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9537 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 9538 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 9538 A Frage A 26 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Beurteilung der arabischen Ankäufe deutscher Firmen und Industriebeteiligungen durch die Bundesregierung; eventuell geplante Maßnahmen zur Verhinderung einer Überfremdung der deutschen Wirtschaft Grüner, PStSekr (BMF) . . 9538 B, C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 9538 C, D Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Peter (SPD) : Beurteilung der letzten vom Saarland eingebrachten Anträge zur Veränderung der Förderschwerpunkte im Saarland; Höhe und Verwendung der 1972 bis 1974 für die Förderschwerpunkte gegebenen Mittel des Bundes und des Landes Grüner, PStSekr (BMF) 9538 D, 9539 A, B Peter (SPD) 9539 B Frage A 31 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Steuerliche Maßnahmen zum Ausgleich der Benachteiligungen von Landwirten in Berggebieten Logemann, PStSekr (BML) . . . 9539 C, D, 9540 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 9539 D, 9540 A Frage A 32 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Höhe der Beihilfen für Unterglasbetriebe; Diskrepanz zu den von der EG-Kommission eingeräumten Beihilfen Logemann, PStSekr (BML) . 9540 A, B, D, 9541 A, B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 9540 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 9540 D Eigen (CDU/CSU) 9541 A Löffler (SPD) 9541 A Frage A 33 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Ausformung und Vermarktung polnischer Butter, die nicht den deutschen Qualitätsanforderungen entspricht, in Schleswig-Holstein Logemann, PStSekr (BML) . . . 9541 B, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 9541 C Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Gründe für das Fehlen von Aussagen zur EG-Agrarpolitik im „Kommuniqué nach Abschluß des Treffens der Regie- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 V rungschefs der EG-Staaten in Paris"; Behandlung des Problems der nationalen Wettbewerbsverzerrungen in der EG-Agrarpolitik beim EG-Gipfeltreffen Logemann, PStSekr (BML) . . . . 9541 D, 9542 A, B, C, D Eigen (CDU/CSU) 9542 A, C Kiechle (CDU/CSU) 9542 D Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Pressemitteilungen im Laufe des Monats Oktober über Rentenerhöhungen von 11,4 % für alle Kriegsopfer; Vermeidung geringerer Erhöhungen, insbesondere bei Kriegerwitwen, die Schadensausgleich erhalten Buschfort, PStSekr (BMA) 9543 A, B, C, D, 9544 A Maucher (CDU/CSU) . 9543 C, D, 9544 A Frage A 40 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Kriterien für die Vergabe der Bundeszuschüsse zur Ausländerbetreuung an die einzelnen Wohlfahrtsverbände; Höhe der Eigenleistungen der Wohlfahrtsverbände; Höhe der Bundeszuschüsse pro in der Ausländerarbeit beschäftigten Sozialarbeiter Buschfort, PStSekr (BMA) . 9544 B, C, D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . 9544 C, D Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Löffler (SPD) : Zahl der nach dem Betriebsärztegesetz eingesetzten, in der Arbeitsmedizin qualifizierten Ärzte; Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung von Arbeitsmedizinern Buschfort, PStSekr (BMA) . 9545 A, C, D, 9546 A Löffler (SPD) 9545 C Stahl (Kempen) (SPD) 9545 D Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) 9545 D Frage A 43 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Rücknahme der Anerkennung von sozialen Hilfsorganisationen als Beschäftigungsstellen für Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst Buschfort, PStSekr (BMA) . . . 9546 B, C Schäfer (Appenweier) (SPD) . . 9546 B, C Frage A 53 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Bereitschaft der Touristikunternehmen zur Aufklärung von Reisenden in exotische Länder über dort verbreitete Krankheiten Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 9547 A Frage A 54 -- Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Hilfe für jugendliche Heimbewohner, die zum 1. Januar 1975 das neue Volljährigkeitsalter erreicht haben, beim Übergang vom Heimleben in die Gesellschaft Zander, PStSekr (BMJFG) . . . 9547 B, D Frau Grützmann (SPD) 9547 C Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Gallus (FDP) : Höhe der volkswirtschaftlichen Kosten für die in der zweiten EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten vorgesehenen präklinischen und klinischen Prüfungen; Auswirkung dieser Prüfungen auf die Sozialversicherungsbeiträge; Auslastung der in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Forschungs- und Investitionskapazitäten durch solche Prüfungen Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 9547 D, 9548 B, C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9548 B Fiebig (SPD) 9548 B Gallus (FDP) . . . . . . . . 9548 D Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Spitzmüller (FDP) : Vertretung des Standpunkts des Deutschen Bundestages bei den Verhandlungen über die Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologischpharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Protokolle über Versuche mit Arzneispezialitäten; Vereinbarkeit des in dieser EG-Richtlinie vorgesehenen kontrollierten klinischen Versuchs am Menschen mit dem Grundgesetz Zander, PStSekr (BMJFG) 9548 D, 9549 A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 Frage A 59 — Drucksache 7/2982 vorn 13. 12. '74 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Bemühungen von Bundeskanzler Schmidt bei seinen Kontakten mit dem Präsidenten der französischen Republik um Erhöhung des jährlichen Finanzbeitrags Frankreichs für das deutschfranzösische Jugendwerk Zander, PStSekr (BMJFG) . . 9549 B, C, D, 9550 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 9549 B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 9549 D Fiebig (SPD) . . . . . . . . . 9550 A Frage A 60 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der den landwirtschaftlichen Betrieben entstehenden Kosten für die vorgeschriebenen Untersuchungen für Trinkwasser nach den unter Drucksache 695/74 des Bundesrates vorgesehenen Anforderungen Zander, PStSekr (BMJFG) . . . . 9550 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 9550 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9551* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Anteil der durch deutsche Kapitalhilfe finanzierten, von Entwicklungsländern an die deutsche Industrie erteilten Aufträge am Exportvolumen der Bundesrepublik . . . . . . . . . . . 9551* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Collet (SPD) : Anpassung des Unterhaltsgeldes der DED-Entwicklungshelfer an Kaufkraftschwankungen und Veränderung der Wechselkursrelationen . . . . . . 9551* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Probst (CDU/ CSU) : Bedeutung der deutschen Entwicklungshilfe für die Stabilisierung des Herrschaftssystems in Uganda; Beurteilung der Militärdiktatur in Uganda . . . . 9552* A Anlage 5 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU CSU) : Kosten der vom BPA herausgegebenen Jugendzeitschrift „Dings-Bums" . . . 9552* B Anlage 6 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zur Zahl der Aussiedler aus der Tschechoslowakei im Jahre 1974 im Zusammenhang mit dem Briefwechsel zum Prager Vertrag . . . . . . . 9552* C Anlage 7 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 110 und 111 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Weisungen des Auswärtigen Amts an die deutschen Auslandsvertretungen betreffend den besonderen Charakter des Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zur DDR; Verletzung der Vertragsgrundlagen des Warschauer Vertrags durch eine Erklärung des polnischen Außenministers zur Umsiedlungsfrage . . . . . . . . . . . 9552* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12.74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Einbeziehung von Übersetzungsgebühren in die Erstattung der Aussiedlern bei der Aussiedlung entstehenden Kosten 9553* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Bereitschaft der Bundesregierung zur Hilfe für eine Gruppe jüdischer Emigranten aus der Sowjetunion bei der Gewährung von Aufenthaltserlaubnis und bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten . . . . . . . . . 9553* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung Bonn, Mittwoch. den 18. Dezember 1974 VII Anlage 10 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 74 und 75 Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Berger (CDU/ CSU) : Erklärung der Bundesregierung zur Besoldung der Triebwagenführer im Kraftwagenfahrdienst der Deutschen Bundesbahn; dem tatsächlichen Amtsinhalt entsprechende Einstufung . . 9553* D Anlage 11 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Verfahren des Innenministers von Nordrhein-Westfalen gegen den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz wegen des Verdachts unbefugter Weitergabe von Quellenmaterial an einen Nachrichtendienst außerhalb Deutschlands 9554* B Anlage 12 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Verhandlungen der Bundesregierung mit der Kommission der EG wegen der Fischereiprobleme mit Island und Norwegen 9554* B Anlage 13 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Vorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich eines Verordnungsvorschlags der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für eine gemeinschaftliche Regelung der Modalitäten über das Verursacherprinzip und für die Ausnahmen vom Verursacherprinzip 9554* D Anlage 14 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 3 und 4 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 der Abg. Frau Pack (CDU/CSU) : Absichten für eine Verbesserung und Spezialisierung der Ausbildung und Ausrüstung der Polizei zwecks Intensivierung der Verbrechensbekämpfung 9555* A Anlage 15 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Höhe der unfallbedingten Schäden durch Ausfall der Hausfrau (und Mutter) im Einzelfall; gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhinderung der langen Dauer der Regulierung derartiger Schäden 9555* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 16 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU): Pressemeldungen über das Ansteigen der Zahl von Mietprozessen; Gründe für diese Entwicklung 9556e C Anlage 17 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 29 und 30 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU): Begründung der von der Bundesregierung vorgenommenen Qualifizierung der Brüsseler Preisvorschläge als inflationsfördernd; Vorstellung der Bundesregierung über die Beteiligung der Erzeuger am Abbau der Agrarüberschüsse 9557* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vorstellungen der Bundesregierung zu dem Begriff „preisliche oder finanzielle Mitverantwortung" aller EWG-Erzeuger 9557*D Anlage 19 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Ablauf der Frist für die Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem 2. Rentenreformgesetz am 31. Dezember 1975; Auffüllung von im Wege des Versorgungsausgleichs ausgeglichenen Anwartschaften wegen Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit beim ausgleichspflichtigen Versicherten nach der im 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vorgesehenen Regelung . . . . . . . . . . . . 9558* B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 Anlage 20 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Inanspruchnahme eines Nebenerwerbslandwirts, der als Angestellter in der Allgemeinen Ortskrankenkasse freiwillig versichert ist, als versicherungspflichtig durch die Badische Landwirtschaftliche Krankenkasse; Unmöglichkeit der Befreiung von Nebenerwerbslandwirten, die hauptberuflich als Beamte tätig sind, von der Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte 9558" C Anlage 21 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Entlassung von nicht oder noch nicht anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die durch Nichtannahme von Waffen oder Uniform den Gehorsam verweigern 9559* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) : Interpretation des § 6 des Bundespersonalvertretungsgesetzes; Aufteilung von großen Personalratsbezirken im Bereich des Bundesverteidigungsministers; Begründung für diese Maßnahme . . . 9559* C Anlage 23 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/2982 vom 13. 12. 74 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Zahl der Offiziere, Beamten, Politiker und Journalisten überörtlicher Zeitungen, die am Manöver „Schneller Wechsel" teilgenommen haben; Kosten ihrer An- und Abreise; Erteilung der Genehmigung für die Transportmittel . . . 9559* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 9499 138. Sitzung Bonn, den 18. Dezember 1974 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 137. Sitzung, Seite 9443 A, Zeile 8, ist statt „Verlustrückgang" zu lesen: „Verlustrücktrag". Auf Seite 9443 C, Zeile 21, ist statt „4 %" zu lesen: „1 %". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20. 12. Dr. Ahrens ** 19. 12. Dr. Aigner * 20. 12. Dr. Artzinger * 20. 12. Dr. Beermann 18. 12. von Bockelberg 20. 12. Büchner (Speyer) ** 21. 12. Dr. Burgbacher 20. 12. Carstens (Emstek) 19. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. Dr. Dregger 20. 12. Dr. Evers 18. 1. 1975 Frehsee * 18. 12. Dr. Früh 19. 12. Gerlach (Emsland) * 20. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 18. 12. Heyen 19. 12. Hornhues 22. 12. Kater * 20. 12. Katzer 20. 12. Lange * 20. 12. Lemmrich ** 20. 12. Lenzer ** 20. 12. Lücker * 20. 12. Memmel * 20. 12. Müller (Mülheim) * 20. 12. Dr. Müller (München) ** 19. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 12. Frau Dr. Orth * 18. 12. Pfeffermann 20. 12. Richter ** 20. 12. Dr. Ritgen 20. 12. Roser 20. 12. Scheffler 20. 12. Schmidt (Kempten) ** 21. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 19. 12. Schwabe * 19. 12. Dr. Schwörer * 20. 12. Seefeld * 19. 12. Dr. Starke (Franken) * 20. 12. Frau Stommel 20. 12. Walkhoff * 18. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wallmann 20. 12. Wende 20. 12. Frau Dr. Wolf ** 21. 12. Ziegler 20. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 63) : Welchen Anteil am Exportvolumen der Bundesrepublik Deutschland haben Aufträge aus Entwicklungsländern an die deutsche Industrie, die durch Kredite im Rahmen der Kapitalhilfe aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert werden? Die durch deutsche Kapitalhilfe-Leistungen finanzierten Exporte in Entwicklungsländer haben nur einen sehr geringen Anteil am Gesamtexportvolumen der Bundesrepublik Deutschland. Der Anteil lag 1973 bei 0,5 %. Er zeigt seit 1970 eine leicht fallende Tendenz. Bezieht man diesen Vergleich ausschließlich auf den Gesamtexport der Bundesrepublik Deutschland in Entwicklungsländer, ergibt sich mit 2,7 % 1973 ebenfalls nur ein geringer Anteil der durch deutsche Kapitalhilfe-Leistungen finanzierten Exporte in diese Länder. Auch dieser Anteil ist seit 1970 gesunken. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 65) : Wie wird das Unterhaltsgeld der DED-Entwicklungshelfer den Schwankungen der Kaufkraft und den Wechselkursrelationen angepaßt? Der Entwicklungshelfer des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) erhält zur Sicherung seines Lebensbedarfs im überseeischen Gastland neben freier Wohnung und den weiteren im Entwicklungsdienst-Vertrag vorgesehenen Leistungen wie Ausstattungsbeihilfen und soziale Sicherung ein monatliches Unterhaltsgeld. Das Unterhaltsgeld setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag in Höhe von 430,- DM, einem Landeszuschlag und dem Kaufkraftausgleich. Der Kaufkraftausgleich wird für die einzelnen Projektländer und, erforderlichenfalls, für bestimmte Projektorte vom Bundesminister des Innern ent- 9552* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 sprechend den unterschiedlichen Kaufpreisrelationen festgesetzt. Es handelt sich hierbei um das gleiche Verfahren, das auch für GAWI-Experten und für Botschaftsangehörige gilt. Die entsprechenden Richtlinien stelle ich Ihnen gern auf Wunsch zur Verfügung. Da Entwicklungshelfer wegen ihrer geringen Vergütung von Kaufkraftschwankungen relativ stärker betroffen werden als GAWI-Experten, wird zusätzlich der vom DED festzusetzende Landeszuschlag gewährt, wenn der Grundbetrag und der Kaufkraftausgleich zur Sicherung des angemessenen Unterhaltsbedarfs nicht ausreichen. Der Landeszuschlag beträgt bis zu 100,— DM, kann aber in besonderen Fällen mit Zustimmung durch den Bundesminister der Finanzen festgesetzt werden. Eintretende Kaufkraftverluste oder -gewinne, beispielsweise hervorgerufen durch Wechselkursschwankungen, können vom DED durch Veränderung des Landeszuschlages ausgeglichen werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) Drucksache 7/2927 Frage A 66) : Inwieweit trägt deutsche Entwicklungshilfe an Uganda nicht zur Stabilisierung eines ungerechten Herrschaftssystems bei, oder wird die Militärdiktatur in Uganda von der Bundesregierung als gerechtes Herrschaftssystem angesehen? Die Bundesregierung führt zur Zeit in Uganda nur begonnene Projekte fort. Verhandlungen über Neuvorhaben stehen zur Zeit nicht an. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 106) : Treffen Informationen zu, wonach die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebene Jugend-Zeitschrift „Dings-Bums" in der Auflagenhöhe von 500 000 Stück zu einem Kostenbetrag von insgesamt 115 000 DM hergestellt wurde und wegen der zahlreichen Anforderungen nachgedruckt werden soll? Die Herstellungskosten belaufen sich auf rd. 90 000,— DM. Die Abrechnung aller Vertriebskosten liegt noch nicht vor; diese Kosten werden in einer Größenordnung um 20 000,— DM liegen, so daß für die erste Auflage ca. 110 000,— DM erforderlich sind. Wegen der großen Nachfrage ist ein Nachdruck von 275 000 Exemplaren in Auftrag gegeben. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 109) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß noch in keinem anderen Jahr die Zahl der Aussiedler aus der Tschechoslowakei so niedrig war wie 1974, und sieht sie darin nicht einen Widerspruch zu dem zwischen den beiden Außenministern geführten Briefwechsel zum Prager Vertrag? Es ist richtig, daß 1974 noch keine Umkehrung der seit 1970 rückläufigen Entwicklung der Aussiedlerzahlen aus der CSSR in die Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen ist. Die Frage der Aussiedler war auch Gegenstand kürzlicher Gespräche zwischen den Regierungen beider Länder. Die tschechoslowakische Seite hat dabei erneut bekräftigt, daß sie an ihren diesbezüglichen Zusagen festhalten werde. Sie hat erklärt, daß der Vertrag erst im Juli 1974 in Kraft getreten und infolgedessen nicht auszuschließen sei, daß die tschechoslowakische Verwaltung noch nicht vollständig über die Behandlung der Ausreiseanträge tschechoslowakischer Bürger deutscher Nationalität im Sinne des humanitären Briefwechsels unterrichtet sei. Sie hat weiter erklärt, daß für eine entsprechende Unterrichtung der zuständigen tschechoslowakischen Behörden Sorge getragen werde. Die Bundesregierung geht aufgrund der aufgeführten Gespräche davon aus, daß es sich hier um Anlaufschwierigkeiten handelt, die in absehbarer Zeit überwunden werden können. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 110 und 111) : Welche Weisungen hat das Auswärtige Amt den deutschen Auslandsvertretungen gegeben, um im Sinne der Feststellungen des Bundesaußenministers im Bulletin vom 24. August 1974, Seite 1006, „bei allen Gelegenheiten", insbesondere auch im protokollarischen Verkehr, deutlich zu machen, „daß unser Verhältnis zur DDR ein besonderes ist, einen anderen Charakter hat als unsere Beziehungen mit anderen Ländern"? Löst sich die Volksrepublik Polen mit der Erklärung des Außenministers Olszowski, „es handele sich bei der Umsiedlungsfrage nicht um eine Rechtsfrage" von den Vertragsgrundlagen des Warschauer Vertrags, und wird die Bundesregierung daraus die Konsequenzen ziehen, die der Vertreter des Auswärtigen Amts im Auswärtigen Ausschuß bei der Aussprache über die Vertragsgesetze für den Fall einer Verletzung der Vertragsgrundlagen in Aussicht stellte? Zu Frage A 110: Das Auswärtige Amt hat am Tage vor der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages, also am 20. Dezember 1972, alle Auslandsvertretungen mit einer Weisung zum Verhalten gegenüber amtlichen Vertretern der DDR im Ausland versehen. Die Grundlage dieser Weisung ist, daß wir uns auch im Aus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 9553* land bemühen, unsere Beziehungen zur DDR auf der Basis des Grundlagenvertrages zu entwickeln. Im übrigen gehört es zur täglichen Arbeit unserer Auslandsvertretungen aufgrund der ihnen erteilten Weisungen und des täglichen Informationsflusses über die politischen Ziele der Bundesregierung bei allen Gelegenheiten, wo dies sachlich erforderlich ist, dem besonderen Charakter unserer Beziehungen zur DDR Rechnung zu tragen. Diesen Aspekt unserer Politik hat auch Herr Bundesminister Genscher in seiner Rede vor der 29. Vollversammlung der Vereinten Nationen deutlich und unmißverständlich dargestellt. Zu Frage A 111: Sie berufen sich auf die FAZ vom 2. November 1974. In dieser Ausgabe findet sich eine Notiz über eine Erklärung des Präsidenten des Bundes der Vertriebenen, in welcher er Bezug nimmt auf eine angebliche Äußerung des polnischen Außenministers zur Umsiedlungsfrage. Aus Ihrer Frage ist daher nicht ersichtlich, auf welche Äußerung des polnischen Außenministers Sie sich beziehen. Das von Ihnen wiedergegebene Zitat ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Bundesregierung ist dagegen bekannt, daß Minister Olszowski z. B. gegenüber der Bundestagsdelegation in Warschau erklärt hat, daß die polnische Seite die Umsiedlung nicht als eine Frage ansehe, die unter rein rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet und gelöst werden könnte. Dabei hat Außenminister Olszowski gleichzeitig nochmals die polnische Bereitschaft betont, die „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" zu erfüllen. Im übrigen würde es für die Bundesregierung gar nicht darauf ankommen, ob die polnische Seite die Umsiedlung als Rechtsfrage betrachtet oder nicht, da die Umsiedlung auf der „Information" durchgeführt wird, wozu sich auch Außenminister Olszowski bekannt hat. Die Frage der Überprüfung des Warschauer Vertrages stellt sich daher nicht. Im übrigen ist die Bundesregierung der Ansicht, daß den Interessen der betroffenen Menschen durch ein Infragestellen des Vertrages und der damit zusammenhängenden Vereinbarungen nicht gedient wäre. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 71) : Ist die Bundesregierung bereit, in die Erstattung der Kosten an Aussiedler für die bei der Aussiedlung entstandenen Ausgaben auch die Übersetzungsgebühren für die Urkunden zum Personalausweis, zum Lastenausgleichsantrag und für andere zur Eingliederung notwendigen Dokumente aufzunehmen? Nach § 15 des ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom 28. April 1955 trägt der Bund die Kosten der Rückführung der Aussiedler. Hierzu können auch Kosten für die Übersetzung von Dokumenten zählen, wenn eine solche Übersetzung für die Bearbeitung eines Antrages auf Erstattung von Rückführungskosten notwendig ist. Die von Ihnen angesprochenen Ausgaben für Übersetzungsgebühren für Urkunden zum Personalausweis, zum Lastenausgleichsantrag und für andere zur Eingliederung notwendige Dokumente sind keine Rückführungskosten, sondern fallen im Zusammenhang mit der Betreuung der Aussiedler an. Diese Betreuung fällt eindeutig in die Zuständigkeit der Bundesländer. Soweit ersichtlich, bestehen in den Ländern keine Vorschriften zur Erstattung dieser Kosten. Es sind jedoch einzelne Fälle bekannt, in denen bei besonderer Notlage die Übersetzung von den zuständigen Behörden übernommen worden ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 72) : Ist die Bundesregierung bereit, der in der Frankfurter Rundschau vom 3. Dezember 1974, Seite 8, beschriebenen Gruppe jüdischer Emigranten aus der Sowjetunion bei der Gewährung von Aufenthaltserlaubnissen und den beschriebenen sozialen Schwierigkeiten großzügig zu helfen? Die Entscheidung über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an jüdische Einwanderer aus der Sowjetunion obliegt den für den Vollzug des Ausländergesetzes zuständigen Ländern. Die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Köln hat über die Anträge der jüdischen Einwanderer in Köln auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden. Bis zu dieser Entscheidung gilt der Aufenthalt dieses Personenkreises im Bundesgebiet als erlaubt. Zur Prüfung des Gesamtkomplexes hat die Innenministerkonferenz auf ihrer Sitzung vom 9. Dezember 1974 einen Ausschuß eingesetzt, dessen Meinungsbildung zunächst abgewartet werden muß. Auch was die Behebung der sozialen Schwierigkeiten dieser in dem zitierten Zeitungsartikel angesprochenen Gruppe angeht, ist die Zuständigkeit der Länder gegeben. Solange die Aussiedler noch nicht über eigene Einkünfte verfügen, kann Hilfe durch die Träger der Sozialhilfe in den Ländern nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 74 und 75) : 9554* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 Trifft es zu, daß seitens der Bundesregierung auf die Eingaben der Betroffenen erklärt worden ist, die Einstufung der Triebwagenführer im Kraftwagenfahrdienst der Deutschen Bundesbahn in die Besoldungsgruppen A 4 und A 5 entspreche „nicht mehr dem tatsächlichen Amtsinhalt" und sei „im Vergleich zu anderen Diensten nicht mehr gerechtfertigt", und ist dies auch heute die Auffassung der Bundesregierung? Welche Einstufung hält die Bundesregierung durch den tatsächlichen Amtsinhalt und im Vergleich zu anderen Diensten für gerechtfertigt, und welche Folgerungen hat sie daraus gezogen oder beabsichtigt sie zu ziehen? Die Bundesregierung hat nicht erklärt, daß die gegenwärtige Einstufung der Triebwagenführer im Kraftwagenfahrdienst der Deutschen Bundesbahn in die Besoldungsgruppen A 4 und A 5 nicht mehr dem tatsächlichen Amtsinhalt entspreche und im Vergleich zu anderen Diensten nicht mehr gerechtfertigt sei. Sie hat vielmehr wiederholt geprüft, ob besoldungsrechtliche Verbesserungen zugunsten dieser Beamtengruppe möglich sind und hat hierüber auch die Berichterstattergruppe des Innenausschusses unter Vorsitz des Fragestellers informiert, die z. Z. den Entwurf eines 2. BesVNG berät. Vom Ergebnis der jeweiligen Prüfung wird es abhängen, ob eine positive Regelung in Betracht kommt oder ob schon angesichts der Haushaltslage eine solche Maßnahme — wie so viele andere — z. Z. nicht getroffen werden kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 77) : Hat der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen ein Verfahren gegen den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Günter Nollau, wegen des Verdachts beantragt, Nollau habe Quellenmaterial des Bundesamts unbefugt an einen anderen Nachrichtendienst außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weitergeleitet? Erörterungen über Quellenmaterial der Nachrichtendienste können aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich angestellt werden. Ich bin selbstverständlich bereit, Ihre Frage im Parlamentarischen Vertrauensmännergremium zu beantworten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 20) : Hat die Bundesregierung mit der Kommission der EG wegen der Fischereiprobleme mit Island und Norwegen verhandelt, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis? 1. Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 1974 die EG-Kommission und die EG-Mitgliedstaaten ausführlich über die jüngsten Vorkommnisse im Fischereigrenzenstreit mit Island und über die deutsche Reaktion hierauf unterrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit weiterer isländischer Übergriffe gegen deutsche Schiffe, dieses Problem am 9./10. Dezember 1974 im Agrarministerrat zur gemeinsamen Erörterung stellen. Die Bundesregierung hat im übrigen verdeutlicht, daß sie der Inkraftsetzung des EG-Protokolls Nr. 6, das Zollerleichterungen für isländische Fischereierzeugnisse vorsieht, vor einer befriedigenden Beilegung des Fischereizonenstreits nicht zustimmen wird. Diese Haltung der Bundesregierung findet das Verständnis der EG-Kommission und der EG-Mitgliedstaaten. 2. Im Hinblick auf die von Norwegen angestrebte Einführung trawler-freier Zonen vor Nordnorwegen steht die Bundesregierung in engem Kontakt zur EG-Kommission. Die EG-Mitgliedstaaten haben ihre in den Verhandlungen mit Norwegen eingenommene Haltung mit Hilfe der Kommission zuvor abgestimmt. Auch für die weiteren Verhandlungen ist eine einheitliche Linie der EG-Staaten gewährleistet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 (1 Frage A 2) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung für eine gemeinschaftliche Regelung der Modalitäten über das Verursacherprinzip und für die Ausnahmen vom Verursacherprinzip für die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, damit dem Rat ein entsprechender Verordnungsvorschlag unterbreitet werden kann? Der Ministerrat der EG hat am 7. November 1974 eine Empfehlung verabschiedet, die Regelungen für die Anwendung des Verursacherprinzips enthält. Die verabschiedete Empfehlung faßt das Verursacherprinzip inhaltlich als reines Kostenzurechnungsprinzip auf. Durch das Verursacherprinzip werden alle Kosten erfaßt, die zur Erreichung einer staatlich festgesetzten Umweltqualität notwendig sind; die Erfassung der darüber hinausgehenden Kosten der verbleibenden Verschmutzung ist möglich. Im übrigen beschreibt die Empfehlung die anzuwendenden Instrumente, vor allem durch eine ausführliche Darstellung der Abgaben. Ausnahmen sind eng begrenzt und insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die sofortige Anwendung sehr strenger Normen zu schweren wirtschaftlichen Störungen führt. Die Empfehlung geht zurück auf Vorstellungen der Bundesregierung, wie sie sie in den vom Ständigen Abteilungsleiterausschuß für Umweltfragen am 10. Januar 1973 beschlossenen Anwendungsmodalitäten zum Verursacherprinzip niedergelegt hat. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung im Ministerrat also weitgehend zur Geltung bringen können, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 9555* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 3 und 4) : Ist an eine Verbesserung und Spezialisierung der Ausbildung und Ausrüstung der Polizei gedacht, um damit eine Intensivierung der Verbrechensbekämpfung zu erreichen? Gedenkt die Bundesregierung, für die Vollzugspolizei die Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage zu eröffnen und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Zu Frage A 3: Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Entschlossenheit bewiesen, die Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung energisch voranzutreiben; dazu gehören insbesondere auch Maßnahmen für die Ausbildung und Ausrüstung der Polizei. Mit ihrem Sofortprogramm aus dem Jahre 1970 und dem daran anschließenden Schwerpunktprogramm „Innere Sicherheit" vom Frühjahr 1972 hat die Bundesregierung wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen. Dem gleichen Ziel dient das von der Ständigen Konferenz der Innenminister beschlossene „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" in der Fassung Februar 1974, auf dessen Grundlage Bund und Länder mit Mitteln des kooperativen Föderalismus gemeinsam die Probleme der inneren Sicherheit angehen. Die Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes in Bund und Ländern, speziell für die Verbrechensbekämpfung, hat in den letzten Jahren einen hohen Stand erreicht. Lehr- und Ausbildungspläne orientieren sich an den internationalen Erfahrungen ebenso wie an den aktuellen Erfordernissen; sie werden ständig überarbeitet. Die Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst erfolgt einheitlich für Bund und Länder an der Polizei-Führungsakademie in Hiltrup/Westfalen. Die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Bundes und der Länder erfolgt dagegen dezentral, und zwar für den kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes beim Bundeskriminalamt und in den Ländern jeweils an besonderen Einrichtungen. Auf Spezialgebieten gibt es allerdings auch zentrale Maßnahmen. Dem Bundeskriminalamt ist durch die Neufassung des BKA-Gesetzes vom 29. Juni 1973 die Aufgabe zugewiesen worden, als Zentralstelle Fortbildungsveranstaltungen auf kriminalpolizeilichen Spezialgebieten durchzuführen; Schwerpunkte sind vor allem die Bereiche Kriminaltechnik, Daktyloskopie, Sprengstoffermittlung und Rauschgiftbekämpfung. Die Ausrüstung der Polizei in Bund und Ländern wird ständig durch die Beschaffung modernster technischer Einsatzmitteln und Geräte ergänzt und erweitert. Für die Bereiche kriminaltechnischer Untersuchungen und für kriminaltechnische Forschung hat nach dem BKA-Gesetz das Bundeskriminalamt die erforderlichen Einrichtungen zu unterhalten und die Zusammenarbeit der Polizei auf diesen Gebieten zu koordinieren. Die Maßnahmen des Bundes finden in den Haushaltsansätzen der letzten Jahre für das Bundeskriminalamt sichtbaren Ausdruck. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind von 1969 bis 1974 von 22,4 auf 123,9 Millionen DM gestiegen. Auch die Länder haben große Anstrengungen unternommen, um die Ausrüstung ihrer Polizeien weiter zu verbessern. Diese Anstrengungen werden vom Bund für den Bereich Bereitschaftspolizeien der Länder wesentlich unterstützt. Der materielle Einsatzwert der Bereitschaftspolizei der Länder konnte wesentlich erhöht werden. Ihre verbesserte Ausstattung hat sich insbesondere auch im Bereich der Verbrechensbekämpfung bewährt. Zu Frage A 4: Die Einführung einer Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage für den mittleren Polizeivollzugsdienst ist von den Innenministern in Bund und Ländern seit längerem befürwortet worden. Der dem Bundestag vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (BT-Drucksache 7/1906) enthält eine entsprechende Regelung nicht. Bei der Vorbereitung des Entwurfs hatte sich nämlich die Mehrheit der Länder gegen ein neues Spitzenamt für den mittleren Polizeivollzugsdienst ausgesprochen. Da der Bundesrat bei seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf alsdann die Einführung des neuen Spitzenamtes für die Polizei vorgeschlagen, gleichzeitig für den Fall der Einführung aber die Einbeziehung der übrigen Laufbahnen des mittleren Dienstes für erforderlich angesehen hat, hat die Bundesregierung die Frage einer isolierten Regelung für den Polizeivollzugsdienst erneut an die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder herangetragen; die abschließende Meinungsbildung der Regierungschefs der Länder liegt noch nicht vor. Die Frage wird bei den bevorstehenden Beratungen des Bundestages über den Entwurf des 2. BesVNG zur Entscheidung anstehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 11 und 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die unfallbedingten Schäden durch Ausfall der Hausfrau (und Mutter) im Einzelfall zu beziffern sind? Weiß die Bundesregierung, daß diese (durch Verkehrsunfall verursachten) Schäden — die einen Schadenersatzanspruch der betroffenen Frau bzw. des Ehemannes und der Kinder zur Folge haben — überwiegend erst nach einer Laufzeit (Prozeßdauer) von drei bis acht Jahren reguliert werden und dann für die Betroffenen in aller Regel in einer so geringen Höhe, daß von einem Schadenersatz nicht mehr gesprochen weiden kann, und welche gesetzlichen Maßnahmen gedenkt sie gegebenenfalls einzuleiten? 9556* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 Zu Frage A 11: Der Anspruch, der im Falle der Tötung oder Verletzung einer Hausfrau und Mutter zu befriedigen ist, richtet sich auf Ersatz des vollen Schadens. Wie hoch die Ersatzsumme zu bemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Allgemein kann der Anspruch etwa durch ein Mitverschulden gemindert sein. Aber auch unabhängig davon lassen sich generelle Angaben über die Höhe des Betrages kaum machen. Müssen z. B. infolge der Verletzung der Mutter Kinder anderweitig untergebracht werden, so wird die Höhe der Ersatzsumme dadurch beeinflußt werden, ob die Kinder bei Verwandten, in einer anderen Familie oder etwa in einem Heim leben. Ist wegen des Unfalls der Hausfrau an eine Ersatzkraft zu denken, so wird bei der Ersatzleistung zu berücksichtigen sein, welcher Zeitaufwand für die Tätigkeit im Haushalt tatsächlich erforderlich war und aufgewendet wurde. Andererseits sind Einsparungen unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung anzurechnen. Desgleichen ist der Ersatzberechtigte verpflichtet, soweit zumutbar dazu beizutragen, daß der Schaden nicht unangemessen hoch wird. Es würde zu weit führen, hier alle denkbaren Kriterien für die Schadensberechnung im Einzelfall anzuführen. Ich darf noch einmal wiederholen, daß der Anspruch — wie auch sonst im bürgerlichen Recht — sich auf Ersatz des vollen Schadens richtet. Wie hoch dieser im Einzelfall sein kann, kann nicht abschließend beurteilt werden. Aus der Rechtsprechung ist z. B. ein Fall bekannt, bei dem der volle Schaden des Ausfalls der Haushaltshilfe durch den Tod der Ehefrau und Mutter von 2 Kindern am 1. ,Januar 1967 pro Monat auf 1 000,—DM beziffert worden ist, wobei angemerkt werden muß, daß der Ehemann seinerzeit 800,— DM netto im Monat verdiente. Ein repräsentatives Urteil, das die Berechnung aus neuerer Zeit widerspiegeln würde, ist nicht bekannt. Zu Frage A 12: Mit einem Prozeß, der bis zu 8 Jahren gedauert hat, haben Sie sicher einen besonders schwerwiegenden Fall im Auge. Spitzenzeiten dieses Ausmaßes ergeben sich nur in wenigen Fällen. Das gilt im allgemeinen selbst dann, wenn der gesamte dreistufige Rechtsmittelzug — einschließlich des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof also — ausgeschöpft wird. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, daß Prozesse in Zivilsachen heute durchweg zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung ist deshalb seit langem bemüht, auf eine Beschleunigung der Verfahren hinzuwirken. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung, die sogenannte Beschleunigungsnovelle, eingebracht. Hauptziel dieses Entwurfs war es, auf eine zügigere Abwicklung der Verfahren in Zivilsachen hinzuwirken, damit dem rechtsuchenden Bürger ein besserer und wirksamerer Rechtsschutz zur Verfügung steht. Wegen der vorzeitigen Beendigung der 6. Legislaturperiode konnte dieser Entwurf allerdings nicht mehr verabschiedet werden. Nunmehr liegt dem Hohen Hause mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung mit im wesentlichen der gleichen Schwerpunktbildung vor. Ich darf gerade im Hinblick auf Fälle wie die hier zur Erörterung gestellten die Hoffnung aussprechen, daß die laufende Legislaturperiode Gelegenheit bietet, diesen Gesetzentwurf baldmöglichst zu verabschieden. Die Ansicht, daß der Schadensersatz in aller Regel zu gering bemessen ist, kann ich nicht teilen. Wie ich bereits ausgeführt habe, richtet sich der Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens, so daß gesetzgeberische Maßnahmen insoweit nicht in Betracht zu ziehen sind. Auf die soeben erwähnte Rechtsprechung zur Bezifferung des Schadens darf ich verweisen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Frage A 16) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach gegenwärtig ein sprunghafter Anstieg von Mietprozessen zu verzeichnen ist, und auf welche Gründe führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück? Die Frage ist offenbar durch Berichte in der Kölner Tagespresse veranlaßt, die dem Bundesministerium der Justiz ebenfalls bekanntgeworden sind. Soweit in der Kürze der Zeit Rückfragen über die Landesjustizverwaltungen bei Gerichten möglich waren, hat sich folgendes ergeben: Bei den Amtsgerichten Düsseldorf und Köln ist die Zahl der Mietprozesse im Jahr 1974 gegenüber 1973 in der Tat beträchtlich angestiegen: Die Mietabteilung des Amtsgerichts Köln hatte 1973 rund 4 900 Eingänge zu verzeichnen, für 1974 werden etwa 6 400 Eingänge erwartet; beim Amtsgericht Düsseldorf sind im Jahr 1973 rund 3 300 Mietprozesse anhängig geworden, für 1974 rechnet man mit rund 4 000. In Düsseldorf wird der Anstieg seit Oktober 1973 beobachtet. Der Anstieg der Mietprozesse wird von den Richtern in erster Linie auf die wirtschaftliche Situation zurückgeführt. Es wird auf beiden Seiten schärfer gerechnet; die Mieter rechnen genauer die Abrechnungen der Nebenkosten nach. Bei Streitigkeiten über die Abrechnung und Erhöhung von Nebenkosten, über Schönheitsreparaturen und über die Rückzahlung von Kautionen, auf die die Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen verrechnen, sei in besonderem Maße eine Zunahme festzustellen. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, daß viele Mieter inzwischen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hätten; es sei ein ganz auffälliger Rückgang der Armenrechtsverfahren in Mietstreitigkeiten festzustellen. Eine Zunahme sei auch bei Miet- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 9557e räumungsprozessen wegen Zahlungsverzugs zu verzeichnen. Dagegen habe der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1974, der die teilweise sehr enge Auslegung der Mieterhöhungsvorschriften durch manche Gerichte für verfassungswidrig erklärt hat, kaum zu einer Erhöhung der Zahl der Mieterhöhungsprozesse geführt. Ein ähnliches Ansteigen der Mietprozesse im Laufe des Jahres 1974 ist in anderen Teilen des Bundesgebiets jedoch nicht beobachtet worden: Die Amtsgerichte München und Stuttgart haben keine auffällige Änderung im Geschäftsanfall zu verzeichnen: beim Amtsgericht Nürnberg ist sogar ein gewisser Rückgang festzustellen, der dort auf die Ungewißheit der Rechtslage zurückgeführt wird; nach Verkündung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes wird mit einem gewissen Anstieg der Prozesse gerechnet. In Baden-Württemberg und in Bayern werden Mieterhöhungsprozesse durch eine Sondererhebung statistisch erfaßt. Im ganzen Land Baden-Württemberg sind solche Mieterhöhungsprozesse anhängig geworden: Im 1. Quartal 1974 49 im 2. Quartal 1974 60 im 3. Quartal 1974 39. Es ist also eher ein Rückgang festzustellen. Für das noch nicht abgeschlossene 4. Quartal 1974 ist nicht mit einer auffälligen Zunahme zu rechnen. In Bayern ist die Entwicklung ähnlich; 1974 sind Mieterhöhungsprozesse anhängig geworden: Im 1. Quartal 1974 64 im 2. Quartal 1974 78 im 3. Quartal 1974 65. Die Entwicklung wird weiter beobachtet werden. Soweit ein Ansteigen der Mietprozesse festzustellen ist, wird dies jedenfalls nicht durch die Fassung des geltenden Wohnraummietrechts veranlaßt sein. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 29 und 30) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundesregierung die Brüsseler Preisvorschläge für inflationsfördernd hält, und wie wird diese Aussage gegebenenfalls begründet? Wie gedenkt die Bundesregierung, die Erzeuger an dem Abbau der Agrarüberschüsse zu beteiligen, wenn sie dieses „ganz klar", wie es in diesbezüglichen Pressemeldungen heißt, fordert? Zu Frage A 29: Die Kommission hat für das Wirtschaftsjahr 1975/76 Preisanhebungen von durchschnittlich 9 °/o vorgeschlagen. Einzelheiten der Berechnungsgrundlagen hat die Kommission bisher nicht mitgeteilt. Bei der Festsetzung der Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr müssen außer der Kostenentwicklung auch die Entwicklung von Preisen, Mengen und Einkommen sowie die Lage auf den Agrarmärkten mit berücksichtigt werden. Auch dürfen bei der Preisfestsetzung die stabilitätspolitischen Erfordernisse in Europa nicht außer acht gelassen werden. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist die von der Kommission vorgeschlagene Agrarpreisanhebung nach Auffassung der Bundesregierung im Durchschnitt überhöht. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß ein Kompromiß gefunden wird, bei dem sowohl die berechtigten Einkommensinteressen der Landwirte als auch stabilitätspolitische Aspekte ausreichende Berücksichtigung finden. Zu Frage A 30: Marktungleichgewichte bestehen in der EG z. Zt. bei Milch, Rindfleisch und Wein. Deshalb hält die Bundesregierung bei diesen Produkten eine am Marktgleichgewicht orientierte Preispolitik für erforderlich. In der Wirkung würde das bedeuten, daß die Erzeuger zur Wiedererrichtung des Marktgleichgewichts mit herangezogen werden. Bei Milch muß für den Fall, daß erneut überhöhte Interventionsbestände drohen, erwogen werden, die Erzeuger an deren Vermeidung zu beteiligen. Einzelheiten einer solchen Maßnahme bedürfen noch einer genaueren Prüfung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 36 und 37): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung auf dem Gebiet des EWG-Agrarmarkts mit dem Begriff „preisliche oder finanzielle Mitverantwortung" aller EWG-Erzeuger, und wie wird sich dies für die deutschen Landwirte auswirken? Sind alle Mitglieder der Bundesregierung der Meinung, daß eine gemeinsame Agrarpolitik und damit die gemeinsame Agrarpolitik insgesamt gegenwärtig ohne den Grenzausgleich nicht aufrechtzuerhalten ist? Zu Frage A 36: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es notwendig ist, die Märkte zu stabilisieren, d. h. Marktungleichgewichte zu beseitigen, um so zu einem Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu kommen. Das kann nur schrittweise erfolgen, wobei durch Vorratshaltung saisonale Marktschwierigkeiten ausgeglichen und die notwendigen Sicherheitsreserven gehalten werden müssen. Es ist nach Meinung der Bundesregierung nicht unwichtig, daß darüber hinausgehende Angebotsmengen eine Mitverantwortung der Erzeuger vorsehen. Sie kann von Produkt zu Produkt und je nach Marktsituation unterschiedlich ausgestaltet werden. Es könnte in Zukunft nach Meinung der 9558* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 Bundesregierung eine Mitverantwortung der Erzeuger bei Milch beim Überschreiten einer bestimmten Überschußmenge erforderlich werden. Diese Problematik beschäftigt auch die landwirtschaftlichen Organisationen. Hier wird ggf. eine restriktive Preispolitik oder eine Interventionsbegrenzung in Betracht kommen können. Die Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Maßnahmen zur Herstellung des Marktgleichgewichts nicht zur unbilligen Benachteiligung der deutschen Erzeuger führen. Die Wiederherstellung des Marktgleichgewichts wirkt sich langfristig für die deutschen Landwirte, Erzeuger und Steuerzahler günstig aus. Zu Frage A 37: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gemeinsame Agrarpreispolitik ohne das System des währungsbedingten Grenzausgleichs nicht aufrechterhalten werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen A 44 und 45) : Ist es zutreffend, daß die Möglichkeit zur Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem 2. Rentenreformgesetz mit Ausnahme von drei Fällen — Vertriebene, Landwirte und der Wiedereinzahlung wegen Heirat erstatteter Beiträge - mit Ablauf des Jahrs 1975 entfallen wird? Wie gedenkt die Bundesregierung, im Hinblick auf die im 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in § 1587 b und in § 1304 a Abs. 6 RVO vorgesehene Regelung zu verfahren, nach der im Wege des Versorgungsausgleichs ausgeglichene Anwartschaften wegen Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit beim ausgleichspflichtigen Versicherten (in der Regel der Mann) durch Entrichtung von Beiträgen wieder aufgefüllt werden können, während der zum Ausgleich Berechtigte (in der Regel die Frau) dieses Recht nicht erhält und durch den Wegfall der Nachentrichtungsmöglichkeit von freiwilligen Beiträgen im Jahr 1975 rechtlich gegenüber dem Mann benachteiligt wird? Es trifft zu, daß die von Ihnen im einzelnen genannten Personengruppen auch noch nach 1975 einen Antrag auf Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung stellen können. Ergänzend weise ich noch auf die Nachentrichtungsmöglichkeit für Reichswehrsoldaten, Polizeibeamte nach Reichsrecht, Wasserschutzpolizeibeamte, Geistliche und andere Kirchenbedienstete aus der DDR, aus dem Dienst ausgeschiedene verheiratete Beamtinnen sowie Fach- oder Hochschulabsolventen, die vor dem 1. 3. 1957 während einer wissenschaftlichen Ausbildung für ihren künftigen Beruf nicht pflichtversichert waren, hin. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß alle anderen Personen zwar den Antrag auf Nachentrichtung von Beiträgen bis Ende 1975 stellen müssen, aber dann die Möglichkeit zur Ratenzahlung bis 1980 haben. Sie haben also über 1975 hinaus die Möglichkeit, sich einen eigenen Rentenanspruch aufzubauen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Bei dem im Rahmen der Eherechtsreform vorgesehenen Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten soll dem geschiedenen Ehemann, dessen Rentenanwartschaften durch das Rentensplitting gemindert sind, lediglich das Recht eingeräumt werden, die eingetretene Minderung durch eine entsprechende Entrichtung von Beiträgen wieder auszugleichen. Es ist daher nicht ersichtlich, inwieweit die geschiedene Frau benachteiligt sein soll. Denn sie wird in der Regel durch das Splitting keine Minderung ihrer Rentenanwartschaften erleiden, sondern im Gegensatz zum heutigen Recht erstmalig oder höhere eigene Anwartschaften in der Rentenversicherung erwerben. Damit wird sie sich also in Zukunft hinsichtlich ihrer sozialen Sicherung besser stehen als heute. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 46 und 47) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Nebenerwerbslandwirt, der als Angestellter freiwillig in der Allgemeinen Ortskrankenkasse versichert ist, von der Badischen Landwirtschaftlichen Krankenkasse als versicherungspflichtig nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte zur Beitragszahlung in Anspruch genommen wird, obwohl die Badische Landwirtschaftliche Krankenkasse zu einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle für den im Hauptberuf als Angestellter Tätigen nicht in der Lage ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Nebenerwerbslandwirte, die im Hauptberuf als Beamte tätig sind, von der Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte nicht befreit werden können, obwohl der Beamte im Krankheitsfalle Anspruch aus staatliche Fürsorge hat? Wenn eine Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer mit einer Beschäftigung als nicht krankenversicherungspflichtiger Angestellter zusammentrifft, besteht nach geltendem Recht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte. Diese Angestellten erhalten bei Arbeitsunfähigkeit von der landwirtschaftlichen Krankenkasse kein Krankengeld. Der von der Bundesregierung bereits eingebrachte Entwurf eines KrankenversicherungsWeiterentwicklungsgesetzes (BR-Drucksache 771/74) schlägt eine Änderung dieser Rechtslage vor. Hiernach sollen sich landwirtschaftliche Unternehmer, die als Angestellte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht krankenversicherungspflichtig, aber in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte befreien lassen können. Der Gesetzentwurf stellt außerdem sicher, daß die Angestellten mit einem über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegenden Gehalt, die ihre freiwillige Versicherung wegen der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte aufgegeben haben, der allgemeinen Krankenversicherung wieder freiwillig beitreten können. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 9559* Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht also u. a. vor, daß die von Ihnen genannten Personen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten können. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte sieht keine Befreiung von der Versicherungspflicht für Beamte vor, die zugleich landwirtschaftliche Unternehmer sind, deren Unternehmen eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende Existenzgrundlage bildet. Diese Regelung beruht darauf, daß grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Unternehmer zur Finanzierung der Krankenversicherung der Landwirte solidarisch beizutragen haben. Im übrigen erstreckt sich auch die Krankenversicherungsfreiheit der Beamten nach der Reichsversicherungsordnung nur auf deren Tätigkeit als Beamte. Das bedeutet, daß ein Beamter, der nebenberuflich als Angestellter oder Arbeiter beschäftigt ist, auf Grund dieser Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig ist. In der Krankenversicherung der Landwirte kann ein Landwirt, der in einem Beamtenverhältnis steht, hinsichtlich der Versicherungspflicht nicht anders behandelt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/2982 Frage A 48) : Warum werden, wenn nicht oder noch nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer durch Nichtannahme von Waffen oder Uniform den Gehorsam verweigern und standhaft ihre Überzeugung vertreten, diese nicht als ernstliche Gefahr für die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe nach § 29 Abs. I Nr. 5 des Wehrpflichtgesetzes entlassen, da sie sich doch nicht integrieren lassen? Ein Soldat, dessen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig abgelehnt worden ist oder über dessen Antrag noch nicht unanfechtbar entschieden ist, wird nach § 29, Abs. 1, Ziff. 5 des Wehrpflichtgesetzes fristlos aus der Bundeswehr entlassen, wenn er nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit in der Truppe ernstlich gefährden würde. Von dieser Entlassungsmöglichkeit darf jedoch erst Gebrauch gemacht werden, wenn die Anwendung disziplinarer Maßnahmen erfolglos geblieben ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Verbot des Übermaßes weitere disziplinare Ahndung ausschließen. In der Regel wird dann allerdings der Fall an die Strafverfolgungsbehörde abzugeben sein, weil die Voraussetzungen einer strafrechtlich zu ahndenden Gehorsamsverweigerung vorliegen dürfte. In diesem Zusammenhang darf ich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorn 22. Mai 1974 zitieren: Der Bundeswehr ist es mit Rücksicht auf den Zweck einer allgemeinen Wehrpflicht zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft nicht erlaubt, sich unbequemer oder aggressiver Soldaten ohne zwingenden Grund zu entledigen. Sie muß aggressives Verhalten bis zur äußersten Grenze des Möglichen hinnehmen und mit ihren insoweit auch ausreichenden — disziplinären Mitteln bekämpfen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 7/2982 Fragen A 49 und 50) : Teilt die Bundesregierung eine Interpretation des § 6 des Bundespersonalvertretungsgesetzes, wonach im Bereich des Bundesverteidigungsministers immer mehr große Personalratsbezirke in verschiedene kleine geteilt werden? Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Maßnahme, die sich allein auf den Personalvertretungsbereich, nicht auf den zuständigen Kommandobereich erstreckt? Der § 6 des Bundespersonalvertretungsgesetzes wird im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung richtig interpretiert. Es hat weder in der Vergangenheit eine Aufteilung der gesetzlichen Zuständigkeitsbereiche des Personalrats gegeben, noch ist das künftig vorgesehen. Dies ist auch gar nicht möglich. Das Bundespersonalvertretungsgesetz bestimmt in seinen §§ 6 Abs. 1 und 12 Abs. 1 eindeutig, wo und unter welchen Voraussetzungen Personalräte zu bilden sind, nämlich bei den „einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betrieben", wie sie sich aus der Organisation der Bundesverwaltung hier aus der Organisation der Bundeswehr — ergeben. Falls Sie mit Ihrer Frage die Verhältnisse im Bereich der Luftwaffenversorgungsregimenter meinen, so ist zu bemerken, daß hier in der Frage der Bildung von Personalräten einige Unsicherheiten entstanden sind. Diese Angelegenheit wird zur Zeit überprüft; eine abschließende Entscheidung wird erst nach Anhörung der beteiligten Stellen getroffen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2982 Fragen A 51 und 52) : Welche Offiziere (außer denen der beteiligten Kampftruppen), Beamte oder Politiker bzw. wie viele überörtliche Journalisten haben am Manöver „Schneller Wechsel" teilgenommen, mit welchen Transportmitteln des Bundes sind sie von wo aus an- bzw. abgereist und wie hoch waren jeweils für den einzelnen die Kosten? Wer erteilt jeweils die Genehmigung für die Transportmittel? 9560* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 An der Großübung des Heeres 1974 „Schneller Wechsel" haben als Übungsbeobachter bzw. Gäste teilgenommen: 18 Persönlichkeiten aus dem politischen Leben, ca. 100 Journalisten, 80 höhere Offiziere, davon 12 der alliierten Streitkräfte, 88 Beamte aus verschiedenen Bereichen, 40 weitere Gäste (z. B. aus Wirtschaft und Industrie) und 32 Verteidigungs-/Heeresattachés im Rahmen einer Attachéreise. Für die An- und Abreise waren die Gäste grundsätzlich selbst verantwortlich. Neben öffentlichen Verkehrsmitteln wurden auch Dienstwagen benutzt. Um Kosten zu sparen, sind vom Führungsstab des Heeres und vom Heeresamt auch Omnibusse eingesetzt worden. Der Bundespräsident, Bundesminister Leber und sein italienischer Kollege Andreotti, der von einer Auslandsdienstreise zurückkehrende Generalinspekteur und ich selbst reisten mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Ministeriums an und ab. Für die ausländischen Attachés setzte der Führungsstab des Heeres 1 Hubschrauber CH 53 von der Artillerieschule Idar-Oberstein in das Manövergebiet und von dort nach Bonn ein. Für den Einsatz der Luftfahrzeuge sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Flüge im Rahmen des Flugdienstes der fliegenden Besatzungen, d. h. im Ausbildungsdienst, erfolgt sind. Soweit Dienstkraftfahrzeuge eingesetzt wurden, ist davon auszugehen, daß bei Benutzung eines Busses DM —,61 je km und bei Benutzung eines Pkw DM —,34 je km an Kosten entstanden sind. Da die Kosten für die Benutzung von Dienstfahrzeugen nicht zentral anfallen und erfaßt werden, kann zur Gesamthöhe keine Aussage gemacht werden. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Genehmigung für den Einsatz der Flugzeuge der Flugbereitschaft erteilte der hierfür zuständige Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung, der Einsatz des Hubschraubers für die Attachés wurde durch den Inspekteur des Heeres angeordnet. Die Genehmigung für den Einsatz der Transportmittel im Übungsraum erteilte im Auftrage des Kommandierenden Generals des III. Korps der Leiter des Gästestabes.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, am 14. Dezember 1974 hat der Abgeordnete Dr. Carstens (Fehmarn) seinen 60. Geburtstag gefeiert. Ich spreche ihm die herzlichen Wünsche des Hauses aus.

    (Beifall)

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachte Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (6. KgfEÄndG) — Drucksache 7/2884 —, der in der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages dem Innenausschuß — federführend — und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen wurde, dem Haushaltsausschuß nun auch noch gemäß § 96 der Geschäftsordnung zugewiesen werden. Ist das Haus mit dieser Überweisung einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll Punkt 8 der Tagesordnung abgesetzt werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, in der 134. Sitzung am 5. Dezember 1974 ist das Energiesicherungsgesetz 1975 in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen worden. Dieses Gesetz enthält in seinem § 3 Abs. 4 eine Bestimmung, zu der die Meinung vertreten wird, daß sie nach Art. 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, d. h. von mindestens 249 Mitgliedern des Bundestages, verabschiedet werden muß.
    In der Schlußabstimmung am 5. Dezember 1974 ist die nach § 54 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung vorgeschriebene ausdrückliche Feststellung, daß die erforderliche Mehrheit vorliegt, unterblieben. Um jeden rechtlichen Zweifel auszuschließen, ist interfraktionell vereinbart worden, die Schlußabstimmung zu wiederholen. Erhebt sich Widerspruch dagegen, daß die Tagesordnung um diesen Punkt erweitert wird? — Das ist nicht der Fall. Dann wird dieser Punkt als Zusatzpunkt nach dem Tagesordnungspunkt 2 a) und b) aufgerufen.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 11. Dezember 1974 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
    Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der in Dänemark, Irland und im Vereinigten Königreich dienstlich verwendeten oder wohnenden Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind
    — Drucksache 7/2719 —.
    Er hat dabei darauf hingewiesen, daß die in der gleichen Vorlage enthaltene Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind, vom Rat der Gemeinschaften abgelehnt wurde, so daß sich insoweit eine Berichterstattung des Ausschusses erübrige.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1974 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesminister der Justiz die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leidet, Bremm, Dr. Wagner (Trier), Pieroth, Frau Will-Feld, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Gölter, Gerster (Mainz), Dr. Klepsch, Josten, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Susset und Genossen betr. Bezeichnungsvorschriften für österreichische Qualitätsweine, insbesondere amtliche Qualitätsprüfung — Drucksache 7/2811 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/2999 verteilt.
    Nunmehr kommen wir zum Tagesordnungspunkt 2 a) und b) :
    a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — Drucksachen 7/2526, 7/2536 —
    Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksache 7/2989 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Gnädinger Abgeordneter Kunz (Berlin) (Erste Beratung 123. Sitzung)
    b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Dr. Eyrich und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze von Kindern als Zeugen im Strafprozeß
    — Drucksache 7/649 —
    Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksache 7/2989 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Gnädinger Abgeordneter Kunz (Berlin) (Erste Beratung 39. Sitzung)
    9500 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974
    Vizepräsident Frau Funcke
    Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? -- Das ist nicht der Fall.
    Dann kommen wir zur Einzelberatung in zweiter Lesung. Ich rufe die Art. 1 bis 18 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer in zweiter Lesung die Zustimmung geben möchte, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen damit zur
    dritten Lesung.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Gnädinger.


Rede von Fritz-Joachim Gnädinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die kriminellen Aktionen der Baader-Meinhof-Vereinigung

(Dr. Barzel [CDU/CSU] : Vereinigung?)

haben die Bemühungen um eine Reform des Strafverfahrensrechts besondere Beachtung gefunden. In einer Debatte, in welcher der gesamte Umfang des Strafverfahrensreformgesetzes zur Beratung ansteht, bleibt aber wichtig, festzuhalten, daß eine Vielzahl der Neuregelungen mit diesem genannten Komplex überhaupt nichts zu tun haben. Sie sollten deshalb jedoch nicht weniger Beachtung finden. Ich denke dabei insbesondere an die Änderung der Eidesvorschriften und an die zusätzlichen Maßnahmen zum Schutze kindlicher und jugendlicher Zeugen.
Ganz ohne Zweifel haben die neuesten Aktivitäten der kriminellen Baader-Meinhof-Vereinigung auf den Inhalt und auf das Tempo der Beratungen im Rechtsausschuß eingewirkt. Insofern stellt die Gesetzesvorlage den auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts möglichen Beitrag dar, die Gesamtaktivitäten dieser kriminellen Vereinigung in den Griff zu bekommen. Die beschleunigte Behandlung der Gesetzesvorlage sichert zugleich, daß nicht Forderungen nach Maßnahmen, die jenseits rechtsstaatlicher Prinzipien liegen, Aufwind bekommen.
Es bleibt jedoch dabei: Gesetze aus aktuellem Anlaß rasch zu ändern ist immer mißlich. Trotzdem haben sich die Koalitionsfraktionen zu raschem Handeln entschlossen und durch die Zurückstellung anderer wichtiger Gesetzgebungsvorhaben im Rechtsausschuß Zeit für eine gründliche Beratung gewonnen.
Die Verfahrensregeln des Strafprozesses sind nicht nur Organisationsrecht, sondern gerade die Sicherstellung eines fairen Verfahrens macht den wesentlichen Inhalt der Rechtsstaatlichkeit auf diesem Gebiete aus. Dieses faire Verfahren muß für alle gelten, auch für Vereinigungen, deren Mitglieder im Strafprozeß nichts anderes erblicken als eine zusätzliche Möglichkeit zur Agitation. Die kriminelle Baader-Meinhof-Vereinigung zielt darauf ab, durch eine maßlose Provokation des Rechtsstaates diesen dazu zu verleiten, bei der Antwort auf diese Provokationen seine eigenen rechtsstaatlichen Prinzipien und seine Liberalität zu verraten. Gerade diesen Sündenfall vermeiden die Beschlüsse des Rechtsausschusses jedoch gründlich.

(1 dem schwierigsten Problem, nämlich mit dem Ausschluß des Verteidigers aus dem Strafverfahren, beginnen. Diese Materie ist nicht neu. Das zeigt schon der Hinweis darauf, daß meine Fraktion in den vergangenen Legislaturperioden durch entsprechende Vorschläge mindestens auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hingewiesen hat. Die Lösungsvorschläge der SPD-Bundestagsfraktion datieren einmal aus dem Jahre 1959, als die Rechtsanwaltsordnung beraten wurde, zum anderen aus dem Jahre 1963 aus Anlaß einer Novelle zur Strafprozeßordnung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom Februar 1973 festgestellt hat, daß weder eine gesetzliche noch eine gewohnheitsrechtliche Grundlage für den Verteidigerausschluß besteht, und das Gericht darüber hinaus den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert hat, ist ein Tätigwerden unabweisbar geworden. Mir liegt sehr daran, noch einmal festzuhalten, daß das das auslösende Moment war. Es waren nicht die Aktivitäten der Anwälte der kriminellen Vereinigung. Die Befürchtungen, daß wir Gesetze für Einzelfälle machten, sind daher unbegründet. Der Entzug der Befugnis, einen bestimmten Beschuldigten zu verteidigen, ist ein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit des Anwalts, er ist aber auch — und das wiegt noch schwerer — eine Beschneidung des Rechts des Beschuldigten, einen Verteidiger frei auswählen zu können. Trotzdem sind wir der Meinung, daß es Umstände gibt, die dazu zwingen, den Ausschluß eines Verteidigers gesetzlich vorzusehen. Das kann jedoch nicht durch die Einfügung einer allgemein gehaltenen Generalklausel geschehen, sondern nur auf dem Wege der Schaffung eindeutiger und klar abgrenzbarer Ausschließungstatbestände. Die im Gesetzentwurf gefundene Formulierung, daß ein Verteidiger dann auszuschließen ist, wenn er dringend verdächtig ist, an der Tat seines Mandanten beteiligt zu sein, oder wenn er in gleicher Weise verdächtig ist, den Straftatbestand der Begünstigung oder der Hehlerei in bezug auf diese Tat begangen zu haben, stellt einen solchen eindeutigen Ausschließungstatbestand dar. Die Ausführungen zum Verteidigerausschluß könnten hier abgebrochen werden, wenn sich nicht in neuerer Zeit Meldungen darüber häuften, daß einzelne Anwälte ihr Recht auf freien und ungehinderten Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten mißbrauchten. Gegen mehrere solche Verteidiger sind augenblicklich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und wegen anderer Straftaten anhängig. Ein Verteidiger, der sein Verkehrsrecht dazu mißbraucht, Straftaten zu begehen, sei es auch in der Form der Beihilfe oder Anstiftung zu Taten seines Mandanten, verletzt in so gröblicher Weise seine Rechte und seine Stellung als Organ der Rechtspflege, daß er nicht weiterhin als Verteidiger dieses Beschuldigten in Betracht kommen kann. Wir meinen daher, daß auch für eine solche Fallgestaltung ein Ausschließungstatbestand zu schaffen war. Dasselbe gilt, wenn der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974 9501 Gnädinger Verteidiger sein Verkehrsrecht dazu mißbraucht, die Sicherheit der Anstalt erheblich zu gefährden. Meine Damen und Herren, ich hatte schon Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß ein Verteidigerausschluß einen schweren und ungewöhnlichen Eingriff darstellt und sich nur bei eindeutigen gesetzlichen Tatbeständen rechtfertigen läßt. Diesen Anforderungen genügt der undeutliche Begriff des „rechtsmißbräuchlichen Mittels" nicht, wie er in der Debatte im Rechtsausschuß vorgeschlagen wurde. Die Abgrenzung von noch zulässiger Verteidigerhandlung und Verfahrenssabotage ist praktisch nicht zu bewerkstelligen. Gerade der Kampf um eine peinliche Beachtung aller Formalitäten ist eine wesentliche Aufgabe und auch die Chance der Verteidigung. Die Erfüllung dieser Aufgabe im Strafprozeß kann auf andere Prozeßbeteiligte leicht den Eindruck des Querulatorischen oder der Sabotage machen. Was Sabotage und was noch zulässige, wenn auch extreme Ausnutzung der Verteidigerrechte ist, läßt sich oft erst am Ende des Prozesses beurteilen. Damit kann der Tatbestand der Verfahrenssabotage nicht herangezogen werden, wenn ein so gravierender Eingriff wie der Ausschluß des Verteidigers zur Debatte steht. Über das sachliche und berechtigte Anliegen, der Verschleppung von Prozessen entgegenzuwirken, ist damit noch nichts gesagt. Im Gegenteil, in dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz sind eine Menge neuer Vorschriften enthalten, die das angestrebte Ziel nach unserer Meinung auf dem richtigen Wege verfolgen. Wir denken dabei an die Vorschriften über die Begrenzung der Zahl der Anwälte, an die Klarstellungen bezüglich des Umfangs der Erklärungsrechte von Staatsanwalt und Verteidiger und an die zusätzlichen Möglichkeiten, gegen einen abwesenden Angeklagten zu verhandeln, auch für den Fall, daß er sich bewußt in eine Situation der Handlungsunfähigkeit begeben hat. Dies sind rechtsstaatlich vertretbare Mittel, die geeignet sind, der Verzögerung oder Unmöglichmachung der Hauptverhandlung entgegenzuwirken. Der Tatbestand der Verfahrenssabotage als Ausschlußgrund stellt jedoch ein Übermaß dar. Es stand auch zur Diskussion, ob der einfache Verdacht des mißbräuchlichen Verteidigerverhaltens genügt oder dringender Tatverdacht gegeben sein muß. Die Vertreter der Oppositionsfraktion im Rechtsausschuß vertraten die Ansicht, der geringste, also der einfache Verdacht, sei hinreichend. Dieser Auffassung begegnen durchschlagende verfassungsrechtliche Bedenken. Der Ausschluß des Verteidigers ist, wie bereits dargestellt, die schärfste Maßnahme, die im Strafverfahren gegenüber dem Anwalt und dem Beschuldigten überhaupt in Betracht kommt. Ihr Einsatz entzieht dem Beschuldigten den Anwalt seiner Wahl und unterzieht den Verteidiger einer staatlichen Maßnahme, die seine Unabhängigkeit als Rechtsanwalt in Frage stellt. Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht, wenn ich ausführe: Dafür bedürfen Beschränkungen der Rechte des Anwalts und Eingriffe in seine Stellung als Verteidiger einer gesetzlichen Legitimation, die sich klar erkennen und zweifelsfrei feststellen läßt. Klar erkennbar und zweifelsfrei feststellbar sind jedoch Voraussetzungen für einen Eingriff nicht, wenn sie nur auf einen bloßen Verdacht abstellen. Es ist ein ziemlich nutzloses Unterfangen, meine Damen und Herren, bei der Frage der Verteidigerüberwachung Differenzen zwischen der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen konstruieren zu wollen. (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Die sind offensichtlich!)

Es war der gemeinsame Wunsch, dann, wenn der Anwalt sein Verkehrsrecht mißbraucht, und auch dann wenn, er die Sicherheit im Strafverfahren unter Ausnutzung seines Verkehrsrechts in Frage stellt, eine gesetzliche Möglichkeit zur Unterbindung zu haben.
Nun hatte die Bundesregierung ursprünglich das das mildere Mittel der Überwachung vorgeschlagen.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Das ist ein Aliud, Herr Kollege!)

Nach einer breit geführten öffentlichen Debatte und nach der Anhörung von Sachverständigen hat der Rechtsausschuß einstimmig beschlossen — und zwar einstimmig, Herr Vogel! —, für beide Fallgruppen die Möglichkeit des Verteidigungsauschlusses vorzusehen. Dem hat die Bundesregierung ausdrücklich zugestimmt. Nur die Opposition ignoriert weiterhin die Ergebnisse dieser Debatte und insbesondere den Sachverstand der Rechtsanwalts- und Richtervereinigungen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Es fragt sich jedoch — ich sage jetzt etwas zum Materiellen —, ob eine solche Überwachung wirklich von Nutzen gewesen wäre angesichts der vielfältigen Möglichkeiten zur Umgehung und angesichts der Tatsache, daß während der Hauptverhandlung eine solche Überwachung überhaupt nicht vorgesehen war und solche Hauptverhandlungen manchmal fast ein Jahr dauern können. Im übrigen wäre zumindest eine schwer zu bewältigende Personalanforderung an die Justizverwaltung zu befürchten gewesen.
Ein ungestörtes Vertrauensverhältnis als Voraussetzung für eine sachgerechte und nachdrückliche Verteidigung hätte sich zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nur schwer entwickeln können.
Über die Ausschließung selbst soll das Oberlandesgericht entscheiden. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat in seinem erwähnten Beschluß darauf hingewiesen, daß es sich hier um eine Materie des Strafprozesses und nicht um eine solche der Ehrengerichtsbarkeit handelt.
Der Rechtsausschuß ließ sich weiter von der Erwägung leiten, daß es in aller Regel bereits vor dem Ausschließungsantrag zu Spannungen zwischen dem Verteidiger und dem erkennenden Gericht gekommen sein muß. Deshalb sollte die Entscheidungsbefugnis einer anderen Instanz übertragen werden. Den Interessen der Anwaltschaft als Berufsstand wird dadurch Rechnung getragen, daß der Vorstand der Anwaltskammer, der der auszuschließende Ver-
9502 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Dezember 1974
Gnädinger
teidiger angehört, von dem Ausschließungsverfahren unterrichtet wird und die Gelegenheit erhält, sich im Verfahren zu äußern.
Der Gesetzesvorschlag erweitert durch wirksame Regelungen die Möglichkeiten der Gerichte, das Stattfinden und die Durchführung einer Hauptverhandlung sicherzustellen. In erster Linie ist der Beschluß des Rechtsausschusses zu nennen, künftig die Zahl der Verteidiger für einen Angeklagten zu beschränken, und zwar auf drei. Alle Erfahrungen haben gezeigt, daß selbst in sogenannten Monstre-verfahren mit kompliziertem Sachverhalt mehr als drei Verteidiger nicht erforderlich sind. Daher begegnet die Beschränkung der Zahl auf drei keinen ernsthaften Bedenken; die Änderung ist jedoch in hohem Maße geeignet, Verschleppungsabsichten zu vereiteln.
In diesem Zusammenhang sei noch die Bemerkung erlaubt, daß auch die gemeinschaftliche Verteidigung von mehreren Beschuldigten durch einen Anwalt nicht mehr zugelassen wird.
Nach der Strafprozeßordnung stehen dem Angeklagten und dem Verteidiger Erklärungsrechte zu. Sie sind in letzter Zeit mehrfach mißbraucht und zur Behinderung der Hauptverhandlung benutzt worden. Die mit großer Mehrheit vom Rechtsausschuß beschlossene neue Fassung macht die Grenzen dieses Erklärungsrechts deutlich. Es wird klargestellt, wann und in welchem Umfange sich der Angeklagte und sein Verteidiger erklären können.
Schließlich war in jüngster Zeit zu beobachten, daß einzelne Beschuldigte und Angeklagte es unternahmen, sich durch die bewußte Herbeiführung eines Zustandes der Verhandlungsunfähigkeit der Hauptverhandlung zu entziehen. Das ist auch mit dem Mittel des Hungerstreiks geschehen. Die neue Fassung der §§ 231 a und b der Strafprozeßordnung verbessert die Möglichkeiten des geltenden Rechts, Versuchen einer vorsätzlichen Verfahrensvereitelung durch einen Angeklagten wirksam zu begegnen. Zukünftig wird nach der eindeutigen Fassung des gesetzlichen Tatbestandes auch gegen den Angeklagten in Abwesenheit verhandelt werden können, der sich vorsätzlich in einen Zustand der Verhandlungsunfähigkeit versetzt hat, jedoch nur, wenn ihm vorher Gelegenheit gegeben worden war, sich zur bereits zugelassenen Anklage zu äußern. Allerdings wird bei einer solchen Äußerung nicht mehr die Verhandlungsfähigkeit, sondern die geringeren Anforderungen genügende Vernehmungsfähigkeit Voraussetzung sein.
Die Beschlüsse zur Änderung der Eidesvorschriften in der Strafprozeßordnung stellen unzweifelhaft eine beachtenswerte rechtspolitische Leistung dar. Die zukünftig für den Zeugen bestehende Möglichkeit, eine religiös neutrale Bekräftigungsform zu wählen, erfüllt den nach dem Verständnis unseres Grundgesetzes zwangsläufigen Verzicht auf sakrale Handlungen im staatlichen Bereich. Diese Regelung der Eidespflicht entspricht den Forderungen des Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes und erfüllt gleichzeitig die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1972.
Im Zusammenhang mit den Beratungen des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts war vor einigen Jahren im Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform die Frage aufgeworfen worden, in welchem Maße kindliche Zeugen, zumal in Strafverfahren wegen Sexualkriminalität, im Gefolge der Durchführung des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung weitere Schäden erleiden, die über die Schäden hinausgehen, die durch die Tat angerichtet worden sind. Dabei hat sich ergeben, daß die gerichtliche Praxis schädigende Einflüsse auf Kinder und Jugendliche durch Strafverfahren in den Fällen annimmt, in denen es um Sittlichkeitskriminalität und um Roheitsdelikte geht. Wir haben in dem Gesetzentwurf versucht, diese Dinge zu regeln. Die Vorschläge vermindern die Gefahren für kindliche Zeugen im Strafprozeß weitgehend, ohne gleichzeitig das Prinzip der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zu verletzen und dem Angeklagten die Gelegenheit zu nehmen, sich nachdrücklich gegen den Schuldvorwurf zu wehren.
Als letztes weise ich auf das Gerichtsverfassungsgesetz hin, das auch nach unseren Vorstellungen geändert werden soll, und zwar in einem Fragenbereich, der drei Einzeländerungen umfaßt. Ihnen ist gemeinsam, daß sie es besser als bisher erlauben werden, gegen Personen vorzugehen, deren Anliegen es ist, die Hauptverhandlung im Strafverfahren zur Szene für politische Clownerie und Schlimmeres zu machen.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat in kurzer Zeit, aber nach soliden Beratungen wesentliche Beschlüsse gefaßt, die die weitere Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates garantieren. Die Tatsache, daß dies fast ausnahmslos einstimmig geschehen konnte, läßt hoffen. Für meine Fraktion bitte ich um Zustimmung auch in dritter Lesung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kunz (Berlin).