Anlage i
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 13. 12.
Adams * 13. 12.
Dr. Aigner * 14. 12.
Dr. Artzinger * 14. 12.
Dr. Bangemann * 14. 12.
Dr. Bayerl * 14. 12.
Dr. Becher (Pullach) 13. 12.
Behrendt * 13. 12.
Frau Berger (Berlin) 13. 12.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12.
Brandt 13. 12.
Dr. Burgbacher 14. 12.
Dr. Corterier * 14. 12.
Conradi 20. 12.
Dr. Czaja 13. 12.
Frau Däubler-Gmelin 20. 12.
Dr. Dregger 20. 12.
Dr. Evers 13. 12.
Fellermaier * 14. 12.
Flämig * 14. 12.
Frehsee * 14. 12.
Friedrich 13. 12.
Dr. Früh * 14. 12.
Gerlach (Emsland) * 14. 12.
Haase (Kellinghusen) 20. 12.
Härzschel * 14. 12.
Heyen 13. 12.
Dr. Hornhues 22. 12.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 12.
Kater * 14. 12.
Katzer 20. 12.
Dr. Klepsch * 14. 12.
Krall * 14. 12.
Dr. Kreile 13. 12.
Kroll-Schlüter 13. 12.
Lange * 14. 12.
Lautenschlager * 14. 12.
Lemp 13. 12.
Frau Dr. Lepsius 13. 12.
Dr. Lohmar 13. 12.
Lücker * 14. 12.
Mattick 13. 12.
Memmel * 14. 12.
Milz 13. 12.
Müller (Mülheim) * 14. 12.
Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12.
Offergeld 13. 12.
Frau Dr. Orth * 14. 12.
Dr. Riedl (München) 13. 12.
Rosenthal 13. 12.
Roser 20. 12.
Schmidt (München) * 14. 12.
Schmöle 20. 12.
von Schoeler 13. 12.
Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12.
Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schwabe * 14. 12.
Dr. Schwörer * 14. 12.
Seefeld * 14. 12.
Seibert 13. 12.
Spranger 13. 12.
Springorum * 14. 12.
Dr. Starke (Franken) * 14. 12.
Graf Stauffenberg 15. 12.
Vahlberg 13. 12.
Dr. Waigel 13. 12.
Walkhoff * 14. 12.
Dr. Wallmann 13. 12.
Frau Dr. Walz * 13. 12.
Dr. Warnke 13. 12.
Dr. Freiherr von Weizsäcker 13. 12.
Wende 20. 12.
Wohlrabe 13. 12.
Dr. Zimmermann 13. 12.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 8) :
Ist die Bundesregierung bereit, über die mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 26. Juni 1970 (Az. IV A/3 - S. 7168-3/70) anerkannte Umsatzsteuerfreiheit für die Vermietung von Campingstellplätzen an Dauermieter hinaus entsprechend dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 1973 (III 29/73; Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte 1974 Nr. 247, Heft 5, Seite 238) die Befreiung von der Umsatzsteuer auch für den Bereich der Kurzcamper zu akzeptieren und dies den obersten Finanzbehörden der Länder mitzuteilen?
In Ihrer Frage weisen Sie auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 1973 hin. In dieser Entscheidung hat das Finanzgericht die Überlassung von Campingflächen an Kurz-Camper als umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung angesehen.
Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1971 (Urteil vom 13. Mai 1971, Bundessteuerblatt II S. 646) .
Es handelt sich um eine Frage von allgemeiner Bedeutung, die zunächst mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden muß. Es ist veranlaßt, daß diese Erörterung so bald wie möglich stattfindet.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 12) :
9472* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
Ist die Bundesregierung bereit, in ihren offiziellen Konjunkturberichten auch Aussagen über den anhaltenden Beschäftigungsrückgang im Bauhauptgewerbe, die Liquiditätslage der Betriebe, die Investitionsneigung sowie über die Zahl von Insolvenzfällen zu machen?
In den monatlich von meinem Hause herausgegebenen Berichten zur wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik — auf diese Publikation bezieht der Herr Abgeordnete wohl seine Frage — wird die aktuelle konjunkturelle Situation der deutschen Wirtschaft anhand einer systematischen, differenzierenden Analyse bestimmter Indikatoren, wie Nachfrage, Produktion, Beschäftigung, Preise etc. dargelegt. Dabei werden auch augenfällige, für die Gesamtkonjunktur relevante Entwicklungen in einzelnen Sektoren beobachtet und bewertet. Die Bauwirtschaft nimmt innerhalb dieser Analyse eine, ihrer aktuellen Bedeutung wegen, hervorragende Position ein. Daß angesichts des gesetzten Rahmens monatlich nur die jeweils wichtigsten Tendenzen kommentiert werden können, dürfte verständlich sein. So ist denn auch z. B. im jüngsten Monatsbericht meines Hauses (11 74) der starke Beschäftigungsabbau im Bauhauptgewerbe hervorgehoben worden.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß im „Bundesbaublatt", das vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegeben wird, ebenfalls regelmäßig Berichte zu einzelnen Aspekten der wirtschaftlichen Lage im Bausektor zu finden sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Bockelberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 14 und 15) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bisher von der Bestimmung des § 9 Abs. 6 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung Gebrauch gemacht wurde, wenn ja, in wieviel Fällen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Handhabung dieser Vorschrift durch die zuständigen Organe dem Willen des Gesetzgebers entspricht, oder welches sind die Gründe, daß nicht im Wege der Dienstaufsicht eingeschritten worden ist?
Zu Frage A 14:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wieviel Fällen bisher eine Ausnahme nach § 9 Abs. 6 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung zugelassen wurde. Über derartige Anträge entscheiden besondere Zulassungsausschüsse, die bei den Länderwirtschaftsministerien bestehen. Die Bundesregierung hat die Länderwirtschaftsminister gebeten, über die Praxis bei der Anwendung von § 9 Abs. 6 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung zu berichten. Die Berichte liegen noch nicht vor. Ich werde Ihnen das Zahlenmaterial übersenden, sobald ich es erhalten habe.
Zu Frage A 15:
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wurden Ausnahmen dann erteilt, wenn es dem Bewerber nicht zumutbar war, vor der Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen zwei Jahre bei einem Wirtschaftsprüfer tätig zu sein und wenn seine sonstige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Prüfungswesens für ausreichend angesehen werden konnte. Diese Praxis entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der eine genügende Prüfungspraxis für unentbehrlich erachtet und der Tätigkeit bei einem Wirtschaftsprüfer besondere Bedeutung beigemessen hat. Ausnahmen sind nur in Härtefällen zulässig.
Ob ein solcher Härtefall gegeben ist, läßt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilen. Der Bundesregierung ist es nicht möglich, die jeweiligen Einzelfallentscheidungen zu überprüfen. Dazu sind die Gerichte berufen, die der Bewerber, der eine Entscheidung des Zulassungsausschusses für mit dem Gesetz nicht vereinbar erachtet, anrufen kann.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 16 und 17) :
Hält es die Bundesregierung für angebracht, ausschließlich Vertreter der Schwer- und Großindustrie zu internationalen Verhandlungen zuzuziehen und dabei den ganzen Bereich der mittelständischen Wirtschaft und deren Vertreter bzw. die Arbeitnehmer und ihre Vertreter auszuschalten?
Glaubt die Bundesregierung, daß ausschließlich ihr Umgang mit Vertretern deutscher Konzerne geeignet ist, sich ein Bild über die wahre Lage der wirtschaftlichen Situation in Unternehmungen zu machen?
Zu Frage A 16:
Bei internationalen Wirtschaftsverhandlungen werden die Vertreter der deutschen Wirtschaft grundsätzlich beteiligt. Eine vollständige Repräsentation der ganzen Vielfalt deutscher wirtschaftlicher Interessengruppen ist verständlicherweise nicht möglich. Soweit bei derartigen Verhandlungen über konkrete Projekte gesprochen wird, wird die Auswahl der Teilnehmer nicht zuletzt auch durch die erforderliche Fachkenntnis und durch die Überlegung, wer als deutscher Partner dafür in Frage kommt, bestimmt sein. Im allgemeinen vertreten die Teilnehmer jedoch nicht ein bestimmtes Unternehmen, sondern sind Repräsentanten wirtschaftlicher Verbände und Organisationen; die Wahl ihres Repräsentanten ist aber bekanntlich Angelegenheit der jeweiligen Wirtschaftsgruppe selbst. Bei der jüngsten US-Reise des Herrn Bundeskanzlers nahmen beispielsweise 2 Vertreter von Gewerkschaftsseite (einer ist gleichzeitig Mitglied dieses hohen Hauses) sowie 2 Vertreter aus Industrie- und Bankenkreisen teil.
Die Beteiligung gerade der mittelständischen Wirtschaft an außenwirtschaftlichen Beziehungen wird von der Bundesregierung, wie z. B. hinsichtlich des Ostgeschäftes, besondes gefördert. Im Geschäft mit kleineren Staatshandelsländern ist der Mittelstand bereits stärker vertreten. Auch bei der Regierung der UdSSR verwendet sich die Bundesregierung für eine stärkere Einschaltung kleinerer und mittlerer
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9473e
deutscher Unternehmen; deren Beteiligung am Geschäft mit der UdSSR ist in Artikel 2 des neuen deutsch-sowjetischen Kooperationsabkommen vom 30. Oktober 1974 ausdrücklich verankert. In der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission und in den Fachgruppen ist die mittelständische Wirtschaft bereits vertreten. Durch Einrichtung einer HandelsFörderungsstelle bei der deutschen Botschaft in Moskau und über die Bundesstelle für Außenhandelsinformation (BfA) bemüht sich die Bundesregierung darüber hinaus um entsprechende Kontakthilfe für unsere mittelständische Wirtschaft.
Zu Frage A 17:
Die Entwicklung unserer Wirtschaft spiegelt sich einmal in den einschlägigen statistischen Daten wider. Selbstverständlich steht die Bundesregierung darüber hinaus in engem Gedanken- und Informationsaustausch über die aktuelle wirtschaftliche Situation mit allen am Wirtschaftsprozeß beteiligten Gruppen. Einem solchen Austausch dienen beispielsweise die Gesprächsrunden im Rahmen der Konzertierten Aktion. Ich erwähnte bereits, daß die Bundesregierung dabei gerade der mittelständischen Wirtschaft ihre besondere Aufmerksamkeit widmet. So hat sich der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes zuletzt am 6. Dezember dieses Jahres in meinem Hause ausführlich mit den gegenwärtigen Problemen der kleineren und mittleren Unternehmen befaßt. Daneben finden in meinem Hause auf Abteilungsleiterebene laufend Informationsgespräche mit den Fachbereichen der mittelständischen Wirtschaft statt.
Mit den bisherigen Lockerungen in den Bereichen der Geld- und Fiskalpolitik sowie den gezielten Hilfsprogrammen der Bundesregierung wurde der gegenwärtigen Lage der mittelständischen Wirtschaft in besonderem Maße Rechnung getragen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 21 und 22) :
Welches Konzept hat die Bundesregierung, um der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nachzukommen, der in seinem Prüfungsbericht vom September 1973 feststellte, daß der ange- strebte Ausbauzustand der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) nicht als Endausbau aufgefaßt werden könne, da die Größe der PTB dem Fortschritt in den verknüpften Bereichen von Wirtschaft, Technik und Wissenschaft angemessen werden müsse, der keine Sättigungserscheinungen zeige, und es vordringlich für die Effizienz der PTB bis zum Jahr 1979 sei, einen notwendigen Nachholbedarf von 159 neuen Stellen zu bewilligen?
Welche Konzeption hat die Bundesregierung, um die dringlichsten Personalanforderungen zu bewilligen und die notwendigen Bauvorhaben durchzuführen, damit die PTB ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann, da der Bundesrechnungshof einen großen Nachholbedarf an Gebäuden und Personal bei der PTB festgestellt hat?
Zu Frage A 21:
Die Bundesregierung teilt die Feststellung des Bundesrechnungshofes, daß das im Ausbauplan der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) angestrebte Ziel nicht als Endausbaustufe der Anstalt aufgefaßt werden kann. Das Wachstum der PTB muß auch in Zukunft den Fortschritten in Wirtschaft, Technik und Wissenschaft angepaßt sein.
Die PTB wird deshalb — auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes — ihren Ausbauplan wie die Finanzplanung von 1978 an jährlich fortschreiben und damit ein Steuerungsinstrument für ihre Gesamtaktivitäten gewinnen.
Hinsichtlich des Nachholbedarfs auf dem Personalsektor ist es richtig, daß der Bundesrechnungshof im September 1973 für die Zeit bis zum 31. Dezember 1977 159 neue Stellen (von 254 beantragten Stellen) anerkannt hat.
Sie kennen jedoch die Bestrebungen der Bundesregierung, die Expansion der Personalausgaben zu bremsen. Von den 159 befürworteten neuen Stellen sind daher bisher lediglich 8 Stellen bewilligt worden; weitere 7 Stellen sind für 1975 vorgesehen.
Es ist aus heutiger Sicht nicht damit zu rechnen, daß der Nachholbedarf bereits bis zum 31. Dezember 1977 gedeckt sein wird. In Ihrer Anfrage sprechen Sie das Jahr 1979 an und erweitern damit bereits die vom Bundesrechnungshof genannte Frist für die Durchführung des Ausbauplans. Ich muß es leider offenlassen, ob sich durch zeitliche Streckung der Maßnahmen günstigere Aussichten eröffnen.
Zu Frage A 22:
Die vordringlichen Personalanforderungen, insbesondere für das Neubauvorhaben „Neutronendosimetrie", werden mit den genannten 14 Stellen bedient. Welche neuen Stellen die Bundesregierung in den kommenden Haushalten befürworten kann, muß von Jahr zu Jahr im Einzelfall geprüft werden.
Hinsichtlich der Bauvorhaben ist die Bundesregierung bereits bei Fortschreibung des Finanzplans 1974 bis 1978 auf die Empfehlung des Bundesrechnungshofes eingegangen. Sie hat die Ausgaben für die Baumaßnahmen der Anstalt von 1976 an auf jährlich 7 Millionen DM aufgestockt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 37) :
Wie nimmt die Bundesregierung zu dem von den Vertretern der Naturheilkunde unter den Ärzten in Anspruch genommenen Recht Stellung, biotherapeutische Arzneien individuell für den jeweiligen Patienten selbst herzustellen und anzuwenden, und wird die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren sich darum bemühen, daß Wortlaut und Inhalt des zukünftigen Arzneimittelgesetzes dies sicherstellen?
Ärzte und andere Personen, die zur Ausführung der Heilkunde berechtigt sind, können Arzneimittel verschreiben, die in der Apotheke für eine bestimmte Person hergestellt werden. Hierzu bedarf es nach dem geltenden Recht keiner Registrierung des Arzneimittels. Sie können ferner selbst Arznei-
9474* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
mittel zum Zwecke der unmittelbaren Anwendung bei ihren Patienten herstellen, ohne daß sie hierzu nach dem geltenden Recht eine Erlaubnis benötigen. Nach dem von der Bundesregierung am 17. Juli 1974 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts sollen diese Rechte ungemindert fortbestehen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/2929 Frage A 38) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Arbeit und Konzeption des „Deutschen Institutes für reines Bier", das im Oktober unter Mitwirkung von Parlamentariern aller Fraktionen gegründet wurde, und ist daran gedacht, diesem Institut Bundeszuschüsse, wenn ja, durch wen und in welcher Höhe, zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung hat von der Gründung des Deutschen Instituts für reines Bier am 10. Oktober 1974 Kenntnis erhalten. Offiziell sind ihr jedoch Einzelheiten über seine Arbeit und Konzeption nicht mitgeteilt worden. Da das Institut sich in den vergangenen 2 Monaten auch nicht mit ihr in Verbindung gesetzt hat, kann sie zu seiner Arbeit und Konzeption keine Stellungnahme abgeben. Aus diesen Gründen vermag sich die Bundesregierung auch nicht zu der Frage der Gewährung von Bundeszuschüssen an das Institut zu äußern.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 39) :
Gibt es eine allgemeine Erfahrung, daß ausländische Lastkraftwagenfahrer häufiger Unfälle verursachen als die deutschen Fahrer, und welche geeigneten Schritte gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, um diesen gefährlichen Zustand zu ändern?
Allgemeine Erfahrungen und gesicherte Erkenntnisse darüber, daß ausländische Lkw-Fahrer auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland häufiger Unfälle verursachen als deutsche Fahrer, liegen nicht vor.
Statistische Unterlagen über die Unfallbeteiligung von ausländischen Lkw-Fahrern gibt es weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Die Bundesregierung ist jedoch um einen erweiterten Aussagegehalt der Straßenverkehrsunfallstatistik bemüht, um insbesondere auch Angaben über Unfälle ausländischer Kraftfahrzeuge zu erhalten.
In wissenschaftlichen Untersuchungen, die in den Jahren 1972 bis 1974 von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln über den Einfluß der Verkehrszusammensetzung auf das Unfallgeschehen auf Autobahnen durchgeführt wurden, konnten keine
wesentlichen Unterschiede in dem Verhalten von Lastkraftwagen verschiedener Länder nachgewiesen werden.
Auf den Autobahnen des Landes Nordrhein-Westfalen werden Lastkraftwagen in jüngster Zeit in verstärktem Umfang auf die Einhaltung der für sie geltenden Höchstgeschwindigkeiten sowie Lenk-und Ruhezeiten polizeilich überprüft. Nach Mitteilung des Landesinnenministeriums wurde in den Monaten Oktober und November 1974 bei insgesamt 17 738 Lkw die Geschwindigkeit kontrolliert. Von den 1 162 (6,6 °/o) dabei beanstandeten Geschwindigkeitsüberschreitungen entfielen 660 (56,8 °/o) auf deutsche und 502 (43,2 °/o) auf ausländische Lkw-Fahrer.
Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 3 396 Lkw-Fahrer auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nach § 15 a StVZO überprüft. Von den 451 (13,3 °/o) Beanstandungen entfielen 301 (66,7 °/o) auf deutsche und 150 (33,3 °/o) auf ausländische Fahrer. Diese Ergebnisse lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die Unfallbeteiligung der Lkw-Fahrer zu.
Die Bundesregierung wird die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Untersuchung dieses Problembereiches beauftragen, um sichere Erkenntnisse zu gewinnen, auf Grund deren ggf. gezielte Maßnahmen getroffen werden können.
Im übrigen wird die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern auf die Einhaltung der für Lastkraftwagen geltenden Sicherheitsbestimmungen und Sozialvorschriften hinwirken.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 40 und 41) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, den im November 1970 an die Organisation EUROCONTROL gegebenen Auftrag zum Bau und Betrieb der Flugsicherungszentrale Karlsruhe zu ändern?
Sind Pressemeldungen über irrtümlich falsches Einfahren in Bundesautobahnen wegen unbefriedigender Kennzeichnung zutreffend, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Verbesserung der Situation zu tun?
Zu Frage A 40:
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Agentur EUROCONTROL in Erfüllung des Auftrags von November 1970 die Kontrollzentrale Karlsruhe auf-, ausbauen und zumindest in technischer Hinsicht betreiben wird. Zur Zeit wird geprüft, ob die Flugverkehrs-Kontrolldienste in dieser Zentrale nicht ähnlich wie in den meisten Mitgliedstaaten der Organisation — beispielsweise in Frankreich und im Vereinigten Königreich — im Auftrage der Organisation EUROCONTROL durch die nationale Flugsicherungsbehörde durchgeführt werden sollten. Diese Überlegungen sind eingebettet in die gegenwärtig stattfindende allgemeine Diskussion innerhalb der Mitgliedstaaten über die zukünftigen Aufgaben EUROCONTROL's.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9475*
Zu Frage A 41:
Nur in ganz seltenen Einzelfällen ist es bisher vorgekommen, daß ein Kraftfahrer die Autobahnausfahrt mit der Einfahrt verwechselt hat. Die Bundesregierung ist dennoch bereit, gemeinsam mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder zu prüfen, ob in Einzelfällen Verbesserungen erforderlich sind.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ahlers (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 42 und 43) :
Ist die Bundesregierung in Anbetracht des großen öffentlichen Interesses an der Linienführung der geplanten Autobahn A 80 von der belgischen Grenze bis in das Rhein-Main-Gebiet bereit, das von Professor Mäcke verfaßte Gutachten über die Linienführung einschließlich des Teils, der sich mit der Möglichkeit einer Südtrasse im Raum Idar-Oberstein/Bad Kreuznach befaßt und welches ihr vor einiger Zeit von der Landesregierung RheinlandPfalz samt einer Stellungnahme zugeleitet wurde, endlich einschließlich dieser Stellungnahme zu veröffentlichen, damit die zahlreichen Bürgerinitiativen sich ernsthaft mit dieser Linienführung befassen können?
Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung frühestens mit dem Beginn der Bauarbeiten an dieser Autobahn im Bereich südostwärts der Mosel zu rechnen?
Zu Frage A 42:
Die verkehrswirtschaftliche Untersuchung der A 60 (bisher A 80) von Professor Mäcke ist sehr umfangreich und reichlich mit Karten und graphischen Darstellungen ausgestattet. Eine Drucklegung und Publikation ist daher verhältnismäßig kostspielig. Aus diesem Grunde ist es nicht vorgesehen, das Gutachten zu veröffentlichen. Selbstverständlich können Interessenten das Gutachten, das in einigen wenigen Exemplaren beim Bund und beim Land vorliegt, einsehen.
Zu Frage A 43:
Zur Zeit findet für das gesamte Bundesgebiet eine Überprüfung des Bedarfsplanes statt. In diesem Rahmen wird u. a. auch die Zeitplanung für die A 60 (frühere Bezeichnung A 80) miteinbezogen werden. Schon jetzt ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die finanziellen Möglichkeiten im Bereich südostwärts der Mosel wenig Aussichten auf eine vorrangige Einstufung der A 60 eröffnen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 51) :
Welche verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau von Autobahnen ins Zonenrandgebiet, insbesondere der Maintalautobahn, bei, und wann wäre gegebenenfalls mit dein Bau zu rechnen?
Die Bundesregierung sieht im Rahmen der infra- e strukturellen Förderung des Zonenrandgebietes auch die bessere verkehrliche Erschließung und Anbindung als einen wichtigen Beitrag zum Abbau der im Vergleich zum Bundesmittel vorhandenen Strukturschwäche an. Der Bau von Autobahnen dient hierbei in erster Linie dem Anschluß des Zonenrandgebietes an die Wirtschaftsräume, wodurch die Standortgunst verbessert wird.
Der Neubau der B 26 zwischen Schweinfurt und Bamberg — auch Maintalautobahn genannt — soll die Anbindung und Erschließung des nord-ostbayerischen Raumes in westlicher Richtung verbessern. Ein 1. Abschnitt dieses Straßenzuges südlich von Schweinfurt ist bereits fertiggestellt; für die Reststrecke laufen zur Zeit noch Trassenuntersuchungen im Raum Bamberg. Von dem Fortgang dieser Untersuchungen und den finanziellen Möglichkeiten wird es abhängen, wann mit dem Bau der Maintalautobahn zwischen Schweinfurt und Bamberg zu rechnen ist.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 52) :
Welche Verstöße gegen das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin und seine Ausführungsbestimmungen sowie welche anderweitigen Behinderungen, Verzögerungen und unterlassenen Hilfeleistungen haben sich auf den Zugangswegen nach Berlin im Monat November 1974 ereignet, und wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund welcher Interventionen die zukünftige Entwicklung auf diesem Gebiet?
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Transitabkommen — hat sich bewährt. Der Transitverkehr auf den Landwegen verläuft reibungslos. Täglich benutzen 35 000 Reisende die Transitwege. Seit dem Inkrafttreten des Transitabkommens (3. Juni 1972) haben mehr als 30 Millionen Reisende die Transitstrecken befahren. Diese Zahlen beweisen sehr eindrucksvoll, welches Vertrauen die Reisenden dem Transitabkommen entgegenbringen, auch wenn gelegentlich Schwierigkeiten auftreten.
Die im Monat November 1974 festgestellten Abfertigungsverzögerungen bei den DDR-Grenzübergängen sind bereits in der letzten Sitzung der Transitkommission (13. November 1974) erörtert worden. Über das Ergebnis dieser Sitzung hat die Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. November 1974 Auskunft erteilt, so daß ich insoweit darauf verweisen darf. Die Bundesregierung ist aufgrund der Erörterung dieses Punktes in der Transitkommission der Ansicht, daß die Grenzorgane der DDR den Transitverkehr von und nach Berlin (West) künftig ohne Verzögerungen abwickeln werden.
9476* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
Einen Fall abkommenswidriger unterlassener Hilfeleistung für einen Transitreisenden hat es im Monat November nicht gegeben. Presseberichte über einen angeblichen Vorfall auf der Fernstraße 5 am 17. November 1974, bei dem einer Transitreisenden die ärztliche Hilfe in der DDR versagt worden sei, sind falsch. Weder die Reisende noch der Reisebegleiter haben einen derartigen Wunsch ausgesprochen. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes war der Reisenden auch objektiv mehr damit gedient, daß sie, wie dies geschehen ist, unverzüglich in ein Krankenhaus nach Berlin (West) gebracht wurde.
Zu weiteren Einzelfällen im Monat November 1974, die auch in der Presse erwähnt wurden, kann die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht Stellung nehmen, da eine öffentliche Erörterung dieser Fälle vor Abschluß der Ermittlungen ihre Behandlung in der Transitkommission erschweren würde.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen A 53 und 54) :
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, im Rahmen der OECD einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung 110 km bis 130 km auf europäischen Autobahnen zuzustimmen?
Ist an eine Realisierung des OECD-Beschlusses in der Bundesrepublik Deutschland auch dann gedacht, wenn die laufenden Großversuche zu Höchst- und Richtgeschwindigkeiten auf Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland statistisch und wissenschaftlich gesichert beweisen, daß andere als die von der OECD beschlossenen Geschwindigkeitswerte zu einer optimalen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen?
Die Bundesregierung hat in der Sitzung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (nicht: der OECD) am 3. Dezember 1974 einer „allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung 110 bis 130 km/h auf europäischen Autobahnen" nicht zugestimmt. Der Bundesminister für Verkehr hat vielmehr erklärt, daß in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die laufenden Großversuche (empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen und auf 750 km Autobahnen eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h) eine Entscheidung über diese Frage erst im Jahre 1977 getroffen werden kann.
Die wissenschaftlichen Ergebnisse der beiden Großversuche werden abgewartet und ausgewertet. Eine Aussage über die dann zu treffende verkehrspolitische Entscheidung ist heute nicht möglich, da diesen Ergebnissen nicht vorgegriffen werden kann.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretäres Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 56) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Parkplätze für Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland an den Transitstrecken in der DDR von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR kontrolliert werden, die Kraftfahrzeuge westlicher Typen mit westlichen Kennzeichen benutzen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Kennzeithenmißbrauch zu unternehmen?
Nein.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 57) :
Trifft es zu, daß Omnibusse des Postreisedienstes, die ausgesondert werden, von privaten Omnibusunternehmen aufgekauft und dann, nachdem sie mit einer neuen Lackierung versehen sind, von diesen im Auftrag der Deutschen Bundespost im Linienverkehr des Postreisedienstes weiter eingesetzt werden?
Es trifft in Einzelfällen zu, daß von der Deutschen Bundespost nach für sie wirtschaftlichen Kriterien ausgemusterte Omnibusse nach Überlackieren der postalischen Hoheitszeichen, notwendiger Überholung und Reparatur durch private Auftragunternehmer bei der Deutschen Bundespost im Linienverkehr des Postreisedienstes weiter eingesetzt werden. Selbstverständlich entsprechen diese wie alle anderen im Auftrag der Deutschen Bundespost fahrenden Omnibusse von privaten Unternehmern den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr-Unternehmen im Personenverkehr. Diese Fälle gelten besonders für Omnibusunternehmen, die als Familienbetrieb geführt werden und somit über Kostenvorteile auch bei der Instandsetzung der Kraftfahrzeuge verfügen, die für einen Großbetrieb, wie zum Beispiel die Deutsche Bundespost, nicht gegeben sind.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider
(CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 58 und 59) :
Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Abteilung Raumordnung aufzulösen?
Welche übergeordneten sachlichen Gründe sind dafür maßgebend, und nach welchen organisatorischen Grundsätzen sollen künftig die Aufgaben der Raumordnung wahrgenommen werden?
Zu Frage A 58:
Nein. Vielmehr werden zur Zeit Überlegungen angestellt, ob und wie die Aufgaben des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in der Zukunft durch organisatorische Vorkehrungen verbessert wahrgenommen werden können. In diesem Zusammenhang wird geprüft, die Aufgaben der Raumordnung und des Städtebaus enger zusammenzuführen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9477*
Zu Frage A 59:
Der Umstand, daß aus den bekannten haushaltspolitischen Gründen, die unter anderem im Beschluß des Haushaltsausschusses vom 9. Oktober 1974 Ausdruck gefunden haben, in Zukunft mit Stellenmehrungen nicht mehr zu rechnen ist, und die Beendigung von mehreren Abordnungen der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung an die Abteilung Raumordnung müssen zu Vorkehrungen führen, um die Erfüllung der gestiegenen raumordnungspolitischen Aufgaben zu gewährleisten und zu verbessern.
Daß bei den Überlegungen zu einer möglichen Veränderung der Organisation auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung eine wesentliche Rolle spielen, ist selbstverständlich. Ich habe deshalb in diesem Zusammenhang bereits mit dem Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Kontakt aufgenommen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 60) :
Welche konkreten Ziele verfolgt nunmehr die Bundesregierung mit der Einführung der Ausgleichsbeträge in der von ihr vorgelegten Novelle zum Bundesbaugesetz unter Berücksichtigung der Tatsachen, daß die ursprünglich genannten Ziele wie u. a. Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen und Niedrighalten der Baulandpreise (Überwälzungsmöglichkeit) durch das Planspiel in Wuppertal und durch das Hearing nicht mehr aufrechterhalten werden können sowie unter Berücksichtigung des veränderten Grundstückmarkts?
Die Voraussetzung, von der die Frage ausgeht, trifft nicht zu. Die Ergebnisse des Planspiels in Wuppertal und die gegenwärtige Lage auf dem Grundstücksmarkt geben keine Veranlassung dazu, die Begründung des Regierungsentwurfs einer Novelle zum Bundesbaugesetz für die Erhebung von Ausgleichbeträgen zu ändern und andere Ziele als bisher zu verfolgen.
Die Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen war
— wie auch Kollege Dr. Schneider nach dem Planspiel in Wuppertal vor der Presse erklärt hat — nicht das Hauptziel der Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Diese soll nach wie vor vor allem dazu dienen,
— eine bestimmte Gruppe besonders gravierender Bodenwertsteigerungen, zu deren Entstehung der Eigentümer keinen Beitrag durch eigene Leistung erbracht hat, zu erfassen,
— die unbefriedigende Rechtslage zu ändern, daß Planungsschäden zwar voll entschädigt werden müssen, daß Planungsgewinne jedoch dem Eigentümer voll verbleiben,
— das Planungsgeschehen von Wertsteigerungserwartungen unabhängiger zu machen als bisher,
— die Bodenpreise dadurch niedrig zu halten, daß die rein spekulative, an den Wertsteigerungserwartungen orientierte Nachfrage geringer wird.
Daneben dient die Erhebung von Ausgleichsbeträgen ebenfalls nach wie vor auch der Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen. Das Planspiel in Wuppertal hat ergeben, daß der gesamte Verwaltungsmehraufwand für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Verhältnis 1 : 4 bis 1 : 5 zu den zu erwartenden Mehreinnahmen der Gemeinden steht. Mit einem beträchtlichen, wenn auch von Ort zu Ort verschiedenen Aufkommen in den Gemeinden ist zu rechnen.
Eine Überwälzung der Ausgleichsbeträge auf die Erwerber ist unwahrscheinlich. Niemand wird gewillt sein, denselben Betrag einmal an den Veräußerer und nachher noch einmal an die Gemeinde zu bezahlen. Die gegenwärtige Lage auf dem Grundstücksmarkt spricht sehr dafür, daß eine Überwälzung, die bekanntlich zum System der Marktwirtschaft gehört, nicht stattfindet.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 61 und 62) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß der Wegfall der Zinsverbilligung für Darlehen, die für öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung gestellt wurden, zu Sozialmieten führt, die über den anrechenbaren Miethöchstbeträgen nach dem Wohngeldgesetz liegen und daß dadurch gerade die entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers richtig belegten Sozialwohnungen, deren Mieter ein Einkommen innerhalb der Höchstsätze nach den Förderungsbestimmungen haben, besonders hart betroffen sind?
Welche Vorschläge beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag zu unterbreiten, um die hierdurch entstandenen und noch entstehenden Härten auszuschließen?
Zu Frage A 61:
Der stufenweise Abbau von Zinszuschüssen und Aufwendungsbeihilfen kann in Einzelfällen dazu führen, daß Sozialmieten die für das Wohngeld geltenden Miethöchstbeträge übersteigen. Solche Fälle können namentlich dann auftreten, wenn dem Wegfall der Zinsverbilligung in größerem Umfang Mietsteigerungen aus anderen Gründen — zum Beispiel der Erhöhung kommunaler Gebühren — vorangegangen sind. Dabei handelt es sich jedoch um Einzelfälle, die nicht verallgemeinert werden können.
Zu Frage A 62:
Die Bundesregierung ist bemüht, auf zwei Wegen zu einer Lösung zu kommen:
1. Sie verhandelt bereits seit geraumer Zeit mit den für die Wohnungsbauförderung zuständigen Ressorts der Länder über eine Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs. Diese Verhandlungen haben zwar noch zu keiner allgemein verbindlichen Regelung geführt; in einzelnen Ländern ist es aber im Zusammenhang mit den Verhandlungen bereits zu einer Korrektur der entsprechenden Regelungen für die Neubauförderung gekommen.
2. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zum 1. Juli 1975 den nächsten Wohngeld-und Mietenbericht vorlegen. Dieser Bericht wird
9478* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
— gestützt auf die Stellungnahmen und Erfahrungsberichte der Länder — auch für die Frage nach der Anpassung der Miethöchstbeträge eingehen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 67 und 68) :
Sind der Bundesregierung die häufig in der Presse beschriebenen Praktiken der „Krishna"-Sekte bekannt, und welche Maßnahmen werden gegen die — häufig am Rande der Legalität operierenden — „Mönche" getroffen?
Wie ist die Einstellung der Bundesregierung zu dem von der Sekte vertretenen Ideal des bedingungslosen Führergehorsams und der daraus resultierenden Abhängigkeit, vor allem aber in bezug auf minderjährige Kinder, und welche Möglichkeiten bestehen, widerrechtlich festgehaltene Kinder diesem Einfluß zu entziehen?
Der Bundesregierung sind die „Krishna"-Sekte und ihre in der Presse beschriebenen Aktivitäten bekannt. Die „Krishna"-Sekte ist Teil einer internationalen Bewegung, die in der Bundesrepublik und in West-Berlin in der Regel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins auftritt und auf die die Bestimmung des Grundgesetzes Anwendung finden dürfte, wonach Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten. Dieses Selbstbestimmungsrecht, auch über organisatorische Fragen, findet seine Schranken in den für alle geltenden Gesetzen. In der letzten Zeit hat das Verhalten von Mitgliedern der „Krishna"-Sekte, etwa wegen Geldsammlungen oder wegen des Festhaltens von Kindern, zu einer Reihe strafrechtlicher Ermittlungsverfahren geführt.
In einer freien Gesellschaft kann es nicht Aufgabe der Regierung sein, Ziele und „Ideale" von gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen zu beurteilen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die in der letzten Zeit in der Presse erschienenen Informationen über Ziele und Praktiken der „Krishna"-Sekte zu einer Aufklärung der Öffentlichkeit wesentlich beigetragen haben.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 69 und 70):
Wie vielen Bewerbern für den öffentlichen Dienst wurde seit dem Beschluß der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers vom 28. Januar 1972 im Bund und in den Ländern die Einstellung verweigert, und wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes wurden vom Dienst suspendiert bzw. entlassen?
Wie viele davon wurden von den jeweiligen Dienstherren als „links-" bzw. „rechtsextremistisch" eingestuft?
Die Innenminister und Innensenatoren des Bundes und der Länder haben sich am 9. Dezember 1974 auf ein Verfahren geeinigt, das einen umfassenden Austausch von Informationen über solche Entscheidungen sicherstellen wird.
Diese Vereinbarung war notwendig, weil alle bisher unternommenen Anfragen oder Erhebungen nur zu höchst lückenhaften und ungenauen Ergebnissen geführt haben.
Nach dem neuen Verfahren sollen die Einstellungsbehörden alle Verwaltungsentscheidungen über die Ablehnung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst aus den im Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 angesprochenen Gründen sowie die damit in Zusammenhang stehenden gerichtlichen Entscheidungen den für Verfassungsschutz zuständigen Behörden mitteilen.
Die Verfassungsschutzbehörden werden die so erhaltenen Informationen untereinander austauschen und insbesondere über jede ablehnende Entscheidung das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichten. Es wird dann möglich sein, dort einen Gesamtüberblick über die ergangenen Entscheidungen abzurufen.
Dieses Verfahren wird auch auf Entlassungen und Suspendierungen aus dem öffentlichen Dienst entsprechend anzuwenden sein.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 73):
Wann ist mit dem Erlaß der in der Fragestunde vom 16. Februar 1973 (Frage 26) angekündigten Verordnung über Erschwerniszulage für Dienst in unterirdischen Einrichtungen zu rechnen (vgl. auch Frage 21 in der Fragestunde vom 5. Dezember 1973)?
Die im Februar 1973 angekündigte Verordnung über Erschwerniszulagen (Verordnung zur vorläufigen Regelung der Erschwerniszulagen vom 19. Dezember 1973 — BGBl I S. 1947 —) konnte für den Dienst in unterirdischen Einrichtungen keine Verbesserungen bringen. Mit ihr ist eine Festschreibung bestehender Regelungen über Erschwerniszulagen in Bund und Ländern, nicht jedoch eine abschließende Kodifikation erfolgt.
In der Verordnung konnten im wesentlichen nur die in Bund und Ländern bestehenden sehr unterschiedlichen Zulagenregelungen vereinheitlicht werden. Wegen der finanziellen Auswirkungen war eine Einbeziehung neuer Tatbestände nicht zu erreichen.
Inzwischen ist jedoch für einige besonders herausgehobene Fälle dieser Tätigkeiten in unterirdischen Anlagen auf dem Wege des Tarifvertrages eine verbesserte Regelung getroffen worden. Für Beamte und Soldaten wird in Kürze eine entspre. chende Regelung ergehen, die jedoch wiederum nur für einige herausgehobene Fälle gilt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9479*
Bei der Vorbereitung des 2. BesVNG ist gemeinsam mit den Bundesländern die Frage der Einführung einer Bunkerzulage behandelt worden. Im Hinblick auf die derzeitige konjunkturelle Lage haben Bund und Länder gemeinsam davon Abstand genommen, diese, wie auch weitere kostenwirksame Maßnahmen, in die Wege zu leiten.
Bund und Länder zielen darauf ab, vorerst keine strukturellen Verbesserungen (Veränderungen) in die Wege zu leiten. Die gemeinsame Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler wird darüber am 19. Dezember 1974 erneut beraten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 78) :
Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, zur Vorbereitung der Beratung des Strafvollzugsgesetes im Bundesdurchschnitt die den Ländern entstehenden Kosten für die allgemeine und übliche medizinische Betreuung von Straf- und Untersuchungsgefangenen pro Mann und Tag und — getrennt davon — die Zusatzkosten für die Verhinderung der beabsichtigten Selbsttötung durch Hungerstreik auszuweisen und mitzuteilen?
Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Strafvollzugsgesetzes hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern die einmaligen und laufenden Mehrausgaben errechnet, die den Ländern aufgrund der geplanten gesetzlichen Regelungen zusätzlich zu den bisherigen Kosten des Strafvollzuges entstehen werden. Die Kosten der üblichen medizinischen Versorgung und der Zwangsernährung sind in der Kostenberechnung nicht enthalten, weil das Strafvollzugsgesetz in diesen Bereichen keine wesentlichen Mehrausgaben verursachen wird. Die Ausweisung dieser Kosten, die vor allem den Landesjustizverwaltungen erhebliche zusätzliche Arbeit bereiten würde, ist nach Auffassung der Bundesregierung zur Vorbereitung der Beratung des Strafvollzugsgesetzes nicht notwendig. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, die Landesjustizverwaltungen um entsprechende Auskünfte zu bitten, sofern dies gewünscht wird.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 79) :
Ist die Bundesregierung unter dem Eindruck des Absturzes eines Lufthansa-Jumbos in Nairobi bereit, darauf hinzuwirken, daß ein einheitliches und ausreichend ausgestattetes Haftungssystem auf internationaler Basis zugunsten der betroffenen Flugzeugpassagiere geschaffen wird?
Die Bundesregierung bemüht sich seit längerem darum, das Haftungssystem im internationalen Luftverkehr zu verbessern. Zur Zeit richtet sich die Haftung für Schäden, die bei der internationalen Beförderung von Personen und Sachen entstehen, nach dem Warschauer Abkommen i. d. F. des Haager Protokolls von 1955, das von der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 7. August 1958 (Bundesgesetzbl. II S. 291) ratifiziert worden ist. Die darin vorgesehenen Haftungshöchstgrenzen können seit längerem nicht mehr als ausreichend angesehen werden. Da sie am Goldwert orientiert sind, haben sie sich für die Bundesrepublik Deutschland durch die Aufwertungen der D-Mark zudem im Ergebnis verringert, und zwar bei Personenschäden auf 53 500 DM gegenüber jedem Reisenden.
Die langjährigen Bemühungen um die Revision des Warschauer Abkommens haben zu dem Protokoll von Guatemala (1971) geführt, wodurch das Haftungssystem verbessert und die Haftungshöchstgrenzen entscheidend, d. h. auf umgerechnet etwa 320 000 DM heraufgesetzt worden sind. Darüber hinaus kann eine ergänzende Schadensersatzregelung getroffen werden. Das Protokoll ist von einer Reihe von Staaten, darunter auch von der Bundesrepublik Deutschland, gezeichnet worden. Es tritt jedoch erst in Kraft, wenn es von Staaten ratifiziert ist, deren Anteil am Luftverkehr mindestens 40 °/o des gesamten internationalen planmäßigen Luftverkehrs ausmacht. Diese Voraussetzung ist praktisch nur zu erfüllen, wenn die USA das Protokoll ratifizieren. Eine entsprechende Prüfung durch die USA ist, wie kürzliche Erkundigungen ergeben haben, noch nicht abgeschlossen. Die westeuropäischen Staaten haben sich dahin verständigt, das Protokoll zu ratifizieren, sobald die Ratifikation durch die USA vorliegt.
Ergänzend ist zu bemerken, daß für Flüge von und nach den USA bereits seit mehreren Jahren aufgrund des sog. Montrealer Agreement ein Haftungshöchstbetrag von 58 000 Dollar - etwa 150 000 DM gilt. Um darüber hinaus für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Protokolls von Guatemala eine günstigere Haftungssituation zu schaffen, werden zur Zeit entsprechend einer Absprache unter den westeuropäischen Staaten Verhandlungen mit den Luftfahrtgesellschaften mit dem Ziel geführt, Haftungshöchstgrenzen zu übernehmen, die dem Montrealer Agreement entsprechen. Es ist damit zu rechnen, daß diese Verhandlungen in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 80 und 81):
Wieviel unerledigte Entschädigungsstreittälle sind noch beim Bundesgerichtshof anhängig, und wieviel Zeit wird die Erledigung dieser Fälle in Anspruch nehmen?
Wie gliedern sich diese unerledigten Streitfälle nach dem Alter der Betroffenen auf?
9480* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
Zu Frage A 80:
Nach der Geschäftsübersicht des Bundesgerichtshofes — Stand vom 30. November 1974 — bleiben beim IX. Zivilsenat, dem Entschädigungssenat, anhängig:
401 Revisionen
1913 Nichtzulassungsbeschwerden 1 sonstige Beschwerde
Insgesamt: 2315 Sachen.
Jährlich erledigt werden im Durchschnitt insgesamt ca. 770 Sachen. Die Erledigung der Rückstände würde mithin einen Zeitraum von ca. 3 Jahren in Anspruch nehmen.
Zu Frage A 81:
Es gibt keine Statistik darüber, wie sich diese unerledigten Verfahren nach dem Alter der Betroffenen aufgliedern. Das jeweilige Alter müßte in allen anhängigen Verfahren einzeln ermittelt werden. Es kann jedoch gesagt werden, daß der Vorsitzende des Senats vorrangig diejenigen Verfahren terminiert, in denen der oder die Betroffene 70 Jahre oder älter ist oder eine 80prozentige oder höhere Erwerbsminderung besteht oder geltend gemacht wird.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 88 und 89) :
Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die zwangsweise vorgenommene künstliche Ernährung von hungerstreikenden Untersuchungs- und Strafgefangenen, und entsprechen diese Grundlagen den Vorschriften der Verfassung?
Umfaßt die im Strafgesetzbuch normierte Hilfeleistungspflicht auch die Pflicht des Staates, den Selbstmord eines Untersuchungs- oder Strafgefangenen durch Hungerstreik mit allen Mitteln zu verhindern, und wo ist gegebenenfalls die Zumutbarkeitsgrenze zu ziehen?
Zu Frage A 88:
Rechtliche Grundlagen für die Zwangsernährung von Untersuchungs- und Strafgefangenen enthalten Nr. 58 der Untersuchungshaftvollzugsordnung und Nr. 193 der Dienst- und Vollzugsordnung, die ihrer Rechtsnatur nach Verwaltungsvorschriften sind und von den Justizministern und Justizsenatoren der Länder bundeseinheitlich vereinbart worden sind. Aus diesen Regelungen ergibt sich ausdrücklich nur ein Recht und keine Verpflichtung zur Zwangsernährung.
Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen obliegt dem Staat gegenüber dem in seinem Gewahrsam befindlichen Gefangenen eine besondere Fürsorge. Die sich daraus ergebende Pflicht zur ärztlichen Versorgung schließt die zwangsweise künstliche Ernährung eines die Nahrungsaufnahme verweigernden Häftlings ein, wenn Lebensgefahr nicht auszuschließen ist.
Dies gilt auch für jene Fälle, in denen der Entschluß zum Hungerstreik nicht auf einem krankhaften Zustand des Betroffenen beruht.
Diese Rechtslage steht nicht nur mit den Vorschriften der Verfassung in Einklang, sondern sie ist von ihnen geradezu geboten. Der Rechtsstaat darf sich nicht von einem Gefangenen erpressen lassen. Andernfalls würde er sich selber aufgeben. Darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause gewiß alle einig. Kommt danach eine Entlassung des Betreffenden aus der Haft nicht in Betracht, muß der Staat, der ja die Ursache für den Freiheitsentzug gesetzt hat, sich bemühen, unverhältnismäßige Folgen der Freiheitsentziehung zu verhindern. Hier greifen in gleicher Weise das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip wie die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltene Wertentscheidung für das Leben ein. Diese Grundsätze verpflichten die zuständigen Behörden, mit allen zumutbaren und vertretbaren Mitteln zu verhindern, daß sich ein Gefangener durch Hungerstreik in einen lebensbedrohenden Zustand versetzt. Wird dabei die Anwendung von Gewalt gegenüber dem Häftling erforderlich, so verstößt dies weder gegen das Recht auf freie Selbstbestimmung noch gegen dessen Menschenwürde. Diese Grundrechte des Gefangenen treten hier zugunsten der eben genannten anderen Verfassungsprinzipien zurück, wobei auch zu berücksichtigen ist, daß der bei der künstlichen Ernährung gegenüber dem Gefangenen ausgeübte Zwang letztlich eine Folge der auf gesetzlichen Vorschriften und richterlicher Entscheidung beruhenden und in ihrer Durchführung der Verfassung entsprechenden Haft ist. — Ich habe allerdings in der Fragestunde am 5. Dezember 1974 (Stenographisches Protokoll S. 9106 C) in meiner Antwort auf die Fragen des Kollegen Dr. Hirsch schon darauf hingewiesen, daß sich in diesem Zusammenhang bei einem nachhaltig Widerstand leistenden Gefangenen unter Umständen die Situation ergeben kann, daß eine zwangsweise Ernährung im Hinblick auf den Betroffenen und aus der Sicht des Arztes hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung auf die Grenze der Zumutbarkeit stößt. Wieweit dabei der Kernbereich der Menschenwürde tangiert wird, hängt von den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles ab.
Zu Frage A 89:
Die Frage betrifft die Auslegung des § 330 c StGB. Schon in der Fragestunde vom 5. Dezember 1974 (Stenographisches Protokoll S. 9107 A) habe ich auf eine Frage des Kollegen Dr. Hirsch darauf hingewiesen, daß die Anwendbarkeit des § 330 c StGB auf Fälle der unterlassenen Hilfeleistung in Selbstmordfällen umstritten ist. Entsprechende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind in der Literatur auf Kritik gestoßen. Es ist Aufgabe der Gerichte, diese Auslegungsfrage zu klären. Dies gilt auch für Ihre weitere Frage, in welchen Fällen eine Hilfe dem zur Hilfeleistung Verpflichteten nicht zuzumuten ist. Insoweit kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, so daß eine generelle Antwort nicht gegeben werden kann.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9481*
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 90) :
Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Besuch des Herrn Jean-Paul Sartre am 4. Dezember 1974 bei dem Häftling Andreas Baader in der Strafanstalt in Stuttgart und seinen anschließenden Äußerungen?
Der Besuch des französischen Philosophen JeanPaul Sartre bei Andreas Baader am 4. Dezember 1974 in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim wurde von dem dafür zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart nach Anhörung des Generalbundesanwalts gestattet. Diese Entscheidung eines unabhängigen Gerichts, in ordnungsgemäßem Verfahren nach Gesetz und Recht ergangen, ist von der Bundesregierung wie von allen Bürgern dieses Landes zu respektieren.
Die wiederholten Erklärungen der Bundesregierung und der Justizminister der Länder zu der von Sympathisanten und Verteidigern der kriminellen Baader-Meinhof-Vereinigung gegen Organe der Justiz inszenierte Kampagne sind bekannt. Es gibt in unseren Haftanstalten keine Isolationsfolter. Die öffentlichen Äußerungen von Jean-Parl Sartre geben der Bundesregierung keine Veranlassung, diese Stellungnahmen zu überprüfen oder gar zu ändern. Die Reaktion auf diese Äußerungen hat im übrigen gezeigt, daß die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik sehr wohl zwischen Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden weiß.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 91) :
In welcher Höhe und in welchem Haushaltstitel sind Mittel u. a. für den französischen Personenwagen und die Reise zu zweit nach Ibiza vorgesehen, sowie für die anderen Preise, die der Bundesjustizminister unter Ausschluß des Rechtswegs im nächsten Jahr an die Gewinner eines Preisausschreibens verlosen will?
Ihre Frage bezieht sich auf ein Preisausschreiben in dem vom Bundesminister der Justiz herausgegebenen Faltblatt „Mit 18 volljährig", das der Aufklärung der 18- bis 21jährigen jungen Bürger über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters dient.
Für die in diesem Preisausschreiben aufgeführten Gewinne sind keine Mittel aus einem Haushaltstitel bereitgestellt worden. Vielmehr wurde alle Preise (1 Personenwagen, 1 Reise nach Ibiza, 1 KassettenRecorder, 27 Langspielplatten) von Firmen gestiftet.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 94) :
Welche sachliche und zeitliche Konzeption hat die Bundesregierung für die dringend notwendige Neuordnung der studentischen Krankenversicherung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es einer gesetzlichen Regelung der Krankenversicherung der Studenten bedarf. Sie hat dies auch in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden, den der Bundesrat eingebracht hat, zum Ausdruck gebracht. Sie befürwortet eine Lösung, durch die auch die Studierenden an Hochschulen in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Bundeshaushaltsplan 1975 und im Finanzplan bis 1979 die notwendigen Mittel für eine solide Finanzierung einer derartigen Lösung bereitgestellt.
Es ist zu erwarten, daß die Fraktionen der Regierungskoalition in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf zur Neuregelung der studentischen Krankenversicherung vorlegen werden. Im Hinblick darauf und in Anbetracht der bevorstehenden Beratungen des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs in den gesetzgebenden Körperschaften bitte ich um Ihr Verständnis dafür, daß sich die Bundesregierung gegenwärtig nicht zu Einzelheiten der Neuregelung und den Zeitpunkt ihres Inkraftretens äußern kann.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolf (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 95) :
Ist der Bundesregierung die Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit bekannt, wonach ein arbeitsloser Arbeitnehmer im Durchschnitt vier Wochen auf die Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes warten muß?
Durch eine über dpa verbreitete Meldung ist der Bundesregierung bekanntgeworden, daß die Bundesanstalt für Arbeit gegenwärtig die von Ihnen genannte durchschnittliche Bearbeitungsdauer festgestellt hat. Die Bundesregierung hält diese Bearbeitungsdauer der Anträge auf Arbeitslosengeld für zu lang. Bundesminister Arendt hat die Bundesanstalt für Arbeit verschiedentlich, zuletzt am 27. November 1974, darauf hingewiesen, daß eine zu lange Bearbeitungsdauer aus sozialen Gründen nicht hingenommen werden kann.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat in den Jahren 1968 bis 1974 ihr Personal von ca. 32 500 auf 42 700 erhöht. Das bedeutet also eine Steigerung um über 10 000 Stellen. Allein im Jahre 1974 wurden ca. 3 100 Kräfte eingestellt. Für das Jahr 1975 werden
9482* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
voraussichtlich Stellenmehrungen um 1915 Kräfte allein für die Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitsförderungsgesetz genehmigt werden. Hierzu kommen noch rd. 4 400 Kindergeldfachkräfte.
Darüber hinaus hat Bundesminister Arendt die Bundesanstalt für Arbeit ermächtigt, Aushilfskräfte ohne Begrenzung hinsichtlich der Personenzahl und der Personalausgaben einzustellen.
Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit ist erst kürzlich wieder gebeten worden, Umsetzungen von der Hauptstelle oder den Landesarbeitsämtern zu den Arbeitsämtern vorzunehmen, um dort eingestellte Zusatzkräfte anzuleiten und anzulernen. Ferner soll geprüft werden, ob durch Heimarbeit bzw. durch Überstundenleistung eine Beschleunigung erreicht werden kann.
Des weiteren ist der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit gebeten worden zu prüfen, ob eine Verlagerung und Bearbeitung der Akten aus den Großstädten in die Gebiete in Frage kommt, in denen das erforderliche zusätzliche Personal noch zur Verfügung steht.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Behörde mit dem Potential der Bundesanstalt für Arbeit trotz der Vielfalt ihrer Aufgaben so flexibel sein muß, um plötzlich auftretende Rückstände in einem Leistungsbereich in kurzer Zeit abzubauen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 96 und 97) :
Ist die Bundesregierung bereit, eine regelmäßige, amtliche Statistik der Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen, aus der nicht nur die funktionelle Verteilung zwischen Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen, sondern u. a. eine differenzierte personelle Einkommens-und Vermögensverteilung hervorgeht und das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nicht nur wie bisher als Restgröße mit allen Fehlerquellen ermittelt wird?
Verfügt die Bundesregierung über zuverlässige amtliche oder wissenschaftliche Statistiken, aus denen differenziert hervorgeht, wie sich das private Eigentum an Grund und Boden in der Bundesrepublik Deutschland quotenmäßig auf die Bevölkerung verteilt?
Zu Ihren Fragen möchte ich vorab bemerken, daß es mehrere Statistiken über die Einkommens- und Vermögensverteilung gibt, je nach dem Sachzusammenhang, über den diese Informationen Aufklärung geben sollen, zum Beispiel die Steuerstatistiken, die Wohnungsstichproben oder auch die Mikrozensuserhebungen. Soweit Probleme der Verteilung von Einkommen und Vermögen der privaten Haushalte angesprochen sind, möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Die Bundesregierung arbeitet ständig an der Verbesserung der Einkommens- und Vermögensstatistiken. Insbesondere bemüht sie sich, die regelmäßig veröffentlichte funktionale Aufgliederung der Einkommensverteilung im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung durch eine differenzierte personelle Einkommensverteilung im Sektor private Haushalte zu ergänzen und zu verfeinern. So ist es seit kurzem möglich, die Einkommen aus Unternehmertätigkeit getrennt von den Einkommen aus Vermögen nachzuweisen. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes im Mai dieses Jahres hin. Die Aufgliederung des in privaten Haushalten verfügbaren Einkommens nach sozialen Gruppen und nach Einkommensgrößenklassen ist als nächster Schritt vorgesehen.
Über die personelle Verteilung des Vermögens der privaten Haushalte liegen Angaben u. a. aus den Einkommens- und Verbrauchsstichproben sowie aus den Vermögenssteuerstatistiken vor. Hierbei kommt es darauf an, daß für die Gewinnung eines Gesamtbildes der Vermögensverteilung die Verknüpfung vor allem dieser beiden Statistiken gelingt.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Über die Verteilung des privaten Eigentums an Grund und Boden werden im Bereich der amtlichen Statistik u. a. Angaben über die Einheitswerte des Grundbesitzes erhoben. Die Ergebnisse der Einheitswertstatistik des Grundbesitzes 1964 können über die vorrangig finanz- und steuerpolitischen Zielsetzungen dieser Statistik hinaus u. a. zur Beurteilung der Eigentumsverhältnisse in sozioökonomischer Hinsicht beitragen. Für die nächste Zeit ist außerdem eine Erhebung des gesamten Gebäudebestandes einschließlich der dazugehörigen Grundstücke, gegliedert nach Eigentümergruppen in Vorbereitung. Ferner liefern die Einkommens- und Verbrauchsstichproben Angaben über den Haus- und Grundbesitz der privaten Haushalte nach Einheitswertgrößenklassen des Grundbesitzes. An wissenschaftlichen Untersuchungen über diesen Komplex sind insbesondere die Arbeiten von Krelle, Duwendag und Euler bekanntgeworden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen A 98 und 99) :
Trifft es zu, daß bei der Rentenberechnung die Ausbildungszeiten für einen männlichen Fachschulabsolventen mit einer persönlichen Bemessungsgrundlage von 145,4 %, für einen weiblichen Fachschulabsolventen gleicher Ausbildung aber nur mit 106,6 % angesetzt werden?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese unbegründete Benachteiligung der Frauen bei gleichen Berufsvoraussetzungen im Sinne des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes aufzuheben?
Der Ihrer Frage zu Grunde liegende Sachverhalt ist zutreffend. Die Bewertung von Zeiten der weiteren Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach den Arbeitsverdiensten, wie sie von männlichen und weiblichen Versicherten im Durchschnitt tatsächlich
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9483*
erzielt werden. Die Unterschiede in der Bewertung sind also das Ergebnis der unterschiedlichen Einkommenssituation bei Männern und Frauen. Daraus ersehen Sie, daß es sich hier um ein allgemeines gesellschaftliches Problem handelt, das nicht allein im Rahmen der Rentenversicherung gelöst werden kann. Die Bundesregierung hat auf diese unterschiedliche Einkommenssituation mehrfach hingewiesen und ist hierüber im Gespräch mit den relevanten Gruppen unserer Gesellschaft. Einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich von Benachteiligung der Frauen in der Vergangenheit brachte die Rentenreform von 1972. Die damals eingeführte Rente nach Mindesteinkommen, die in fast 90 Prozent der Fälle Frauen zugute kommt, beseitigt oder mildert gerade solche Nachteile einer unterschiedlichen Entlohnung in der Vergangenheit.
Was Ihre zweite Frage angeht, so möchte ich darauf hinweisen, daß vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist, daß die für Männer und Frauen unterschiedlich hohen Entgeltwerte für Beitragszeiten nach dein Fremdrentengesetz zum Inhalt hat. Da die Werte für die Ausbildungszeiten den Tabellen zum Fremdrentengesetz entnommen sind, sollten wir den Ausgang dieses Verfahrens abwarten.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Opitz (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen A 107 und 108) :
Welche bilateral und multilateral abgestimmten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Los der Flüchtlinge beider Volksgruppen von Zypern zu erleichtern?
Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, um das Schicksal der Betroffenen in Anbetracht des bevorstehenden Winters schnell zu verbessern?
Zu Frage A 107:
Die Bundesregierung hat sich bereits sehr früh erboten (Anfang August), humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Opfer der kriegerischen Ereignisse auf Zypern zu unterstützen. Gemäß einer Vereinbarung der drei Garantiemächte (Großbritannien, Griechenland, die Türkei) konnte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK, Genf) seit dem 22. Juli eine Hilfstätigkeit entfalten. Diese erstreckte sich sowohl auf die zyperngriechische als auch auf die zyperntürkische Bevölkerung. Die Durchführung der humanitären Hilfe für die Flüchtlinge beider Volksgruppen liegt seitdem in Händen des IKRK. Die Wirksamkeit dieser Hilfe wird allseits anerkannt. Die Bundesregierung hat dementsprechend alle bisherigen Hilfssendungen über diese Organisation geleitet. Für Hilfsgüter, die auf Antrag des IKRK geliefert wurden, sind bisher 3 Millionen DM aufgewandt worden (einschließlich Transport).
Die Koordinierung der Hilfsmaßnahmen erfolgt durch die Delegation des IKRK und die Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Administration bzw. den örtlichen Hilfsorganisationen (nationales Rotes Kreuz und Roter Halbmond). Als multilateraler Beitrag der Bundesregierung für die Zypernhilfe wurden direkte finanzielle Zuschüsse an das IKRK und den Hohen Flüchtlingskommissar in Genf gezahlt (je DM 500 000,—).
Zu Frage A 108:
Wegen der Ungewißheit über die Fortdauer der Flüchtlingslage auf Zypern und in Anbetracht des bevorstehenden Winters hat die Bundesregierung eine Delegation nach Zypern entsandt, um an Ort und Stelle den Hilfsbedarf für die nächsten Monate zu ermitteln. Der Delegation, die unter Leitung des Herrn PStS G. Baum (BMI) stand, gehörten auch die Abgeordneten G. Köster und Dr. B. Hirsch an. Sie hatte Gelegenheit, Gespräche mit Vertretern des zyperngriechischen und zyperntürkischen Bevölkerungsteils zu führen. Mit den nationalen und internationalen Hilfsorganisationen wurde die Fortführung der humanitären Hilfe erörtert. Die Delegation konnte auch Flüchtlingslager besuchen. Als Ergebnis der Erkundungsmission ergab sich ein Bedarf an Schuhwerk und Matratzen, Öfen für die Zeltbeheizung und Nahrungsmittel. Für diese Hilfsgüter wird die Bundesregierung bis zu 2 Millionen DM zusätzlich bereitstellen.
Dem Unterausschuß für humanitäre Hilfe wurde am 4. Dezember über die Delegationsreise Bericht erstattet.
Anlage 34
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 1) :
Ist die Bundesregierung weiterhin bemüht, im Interesse des Schicksals der zypriotischen Flüchtlinge alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bedrängte Lage der Menschen zu verbessern?
Die Bundesregierung leistet seit August 1974 in beträchtlichem Umfang humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge beider Volksgruppen auf Zypern. Bisher wurden für etwa 3 Millionen DM Hilfssendungen, im wesentlichen auf dem Luftwege versandt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (Genf) und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Genf) haben für ihre Zypernhilfe je einen finanziellen Zuschuß in Höhe von 500 000 DM erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland steht damit im internationalen Vergleich an hervorragender Stelle.
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß nur eine politische Lösung der Zypernfrage die Flüchtlingsnot beenden kann. Sie bemüht sich daher, in engem Zusammenwirken mit den europäischen Partnern im Sinne einer Verhandlungslösung auf die Beteiligten einzuwirken. Dementsprechend hat sie direkte Gespräche zwischen den Repräsentanten der beiden Volksgruppen, Clerides und Denktash befürwortet. Durch die Rückkehr des verfassungsmäßigen Staats-
9484* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
präsidenten Markarios nach Zypern ist die Lage z. Z. allerdings unübersichtlich geworden. Obwohl exakte Angaben fehlen, ist mit etwa 190 00 Flüchtlingen in den jeweiligen Gebieten der beiden Volksgruppen zu rechnen. Hinzu kommen etwa 15 000 Zyperntürken, die sich in der Obhut der britischen Militärbasen aufhalten.
Da im Augenblick zumindest ungewiß ist, ob in naher Zukunft mit einer politischen Lösung der Zypernfrage zu rechnen ist, hat die Bundesregierung eine Delegation nach Zypern entsandt. Ihr Auftrag war es, angesichts des bevorstehenden Winters den Hilfsbedarf zu ermitteln und Hilfsmöglichkeiten zu prüfen. Der Delegation, die unter der Leitung des Herrn PStS G. Baum (BMI) stand, gehörten auch die Herren Abgeordneten G. Köster und Dr. B. Hirsch an.
Die Regierungsdelegation wurde vom amtierenden Präsidenten Clerides und dem Vizepräsidenten Denktash empfangen. Die Delegation hatte die Möglichkeit, in beiden Inselteilen Flüchtlingslager zu besuchen. In Gesprächen mit den zuständigen Regierungsstellen, dem IKRK und dem VN-Flüchtlingskommissar und örtlichen Hilfsorganisationen (zyprisches Rotes Kreuz, Roter Halbmond) wurden Einzelheiten möglicher Hilfeleistungen besprochen. Als Ergebnis der Reise wurde ein Hilfsprogramm festgestellt, das folgende Schwerpunkte hat:
— Lieferung von Schuhwerk und Matratzen
— Lieferung von Öfen für Zeltbeheizung
— Nahrungsmittel (Proteinnahrung, Babynahrung)
Als Finanzrahmen für diese zusätzlichen Maßnahmen ist ein Beitrag von bis zu 2 Millionen DM vorgesehen.
Die Bundesregierung wird im übrigen dem Unterausschuß für humanitäre Hilfe über den Fortgang der Zypernhilfe berichten.
Anlage 35
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 2) :
Wann wird die Bundesregierung die Gebühren, die auf Grund des Auslandsgebührengesetzes aus dem Jahr 1936 erhoben werden und die wegen des inzwischen erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwands nicht mehr angemessen sind, in gebotenem Maße erhöhen bzw. Voraussetzungen für Erhöhungen schaffen?
Das Auswärtige Amt hat den Entwurf eines neuen Auslandsgebührengesetzes bereits ausgearbeitet. Er wird zur Zeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die enge Verbindung mit dem neuen Konsulargesetz, das erst am 11. September 1974 verkündet wurde und am 15. Dezember 1974 in Kraft treten wird, hat eine frühere Vorlage eines neuen Auslandskostengesetzes nicht möglich gemacht. Es kann davon ausgegangen werden, daß das neue Gesetz dem Bundestag im Jahre 1975 vorgelegt wird.
Bei der Erhebung der Gebühren nach dem Auslandsgebührengesetz von 1936 hat das Auswärtige Amt aber auch bisher die gestiegenen Kosten des Verwaltungsaufwandes teilweise berücksichtigen können. Es hat nämlich die im Gesetz gegebenen Möglichkeiten der Anhebung der Gebühren ausgenutzt, indem es Zuschläge nach § 1 (2) festgesetzt hat. Im übrigen hat die Ausschöpfung von Rahmengebühren dazu beigetragen, daß ein Kostenausausgleich weitgehend erreicht wurde.
Anlage 36
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 3 und 4) :
Sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, daß zur Zeit in Portugal ausländisches Eigentum, im besonderen aber Eigentum deutscher Bürger und Unternehmer, durch Hetzkampagnen, Verunglimpfungen und Drohungen radikaler Kräfte in Gefahr ist?
Wäre die Bundesregierung bereit, von neuen wirtschaftlichen und finanziellen Hilfsmaßnahmen und Unterstützungen für Portugal abzusehen, wenn nicht der Schutz deutschen Eigentums gewährleistet Ist?
Der Bundesregierung sind solche Vorgänge in Portugal bekannt. Es handelt sich um Fälle, wo es hauptsächlich über erhöhte Lohnforderungen nach dem Umsturz in Portugal zu Schwierigkeiten in einzelnen Betrieben kam. Die Bundesregierung hat die portugiesische Regierung nachdrücklich auf diese Vorfälle hingewiesen, zuletzt beim Besuch des Ministers Major Alves in Bonn am 5. und 6. November 1974. Sie hat gleichzeitig die portugiesische Regierung wissen lassen, daß Schutz ausländischen, in diesem Fall des deutschen Eigentums, Voraussetzung für den ungestörten Fortgang ausländischer Investitionen in Portugal sei, die ihrerseits einen wesentlichen Beitrag nicht nur für die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit Portugal, sondern auch für die notwendige Weiterentwicklung der portugiesischen Wirtschaft darstelle.
Die portugiesische Regierung hat der Bundesregierung mehrfach ausdrücklich versichert, daß sich an ihrer positiven Haltung gegenüber ausländischen Investoren nichts geändert habe und daß sie alles
tun werde, um den Schutz ausländischen, und damit auch deutschen Eigentums zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat zur Zeit keinen Grund, an dem Ernst dieser Zusicherung der portugiesischen Regierung zu zweifeln.
Anlage 37
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 5 und 6) :
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, denen zufolge der DDR-Ministerpräsident Sindermann anläßlich seiner Nahost-Reise Waffenlieferungen an Syrien und andere arabische Staaten zugesagt hat?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9485*
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer nationalen, demokratischen und moralischen Vertretungspflicht für die deutsche Nation, einer solchen Politik entschieden entgegenzuwirken?
Zu Frage B 5:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, denen zufolge der DDR-Ministerpräsident Sindermann anläßlich seiner Nahost-Reise Waffenlieferungen an Syrien und andere arabische Staaten zugesagt haben soll.
Zu Frage B 6:
Es besteht, schon aufgrund der Antwort zur vorhergehenden Frage kein Anlaß, seitens der Bundesregierung zu diesem Thema Stellung zu nehmen.
Anlage 38
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 7):
Ist es richtig, daß die Volksrepublik Rumänien neuerdings ein Gesetz erlassen hat, wonach Eigentum von Aussiedlern entschädigungslos enteignet wird, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls gegen diese, insbesondere deutsche Spätaussiedler betreffende, Maßnahme unternommen?
Nach den Feststellungen des Auswärtigen Amts ist es nicht zutreffend, daß Rumänien ein Gesetz erlassen hat, wonach das Eigentum von Aussiedlern entschädigungslos enteignet wird. Richtig ist allerdings, daß die rumänische Nationalversammlung am 28. Oktober 1974 ein bereits am 5. November 1974 in Kraft getretenes Gesetz betreffend den Bodenfonds verabschiedete. Danach bilden alle Bodenflächen auf dem Territorium Rumäniens ungeachtet der Eigentumsverhältnisse einen „einheitlichen Bodenfonds". Ein Katalog verschiedener Maßnahmen soll den Schutz, die Verbesserung und die optimale Nutzung des Bodenfonds gewährleisten. Ferner sieht das Gesetz vor, daß Böden, die Personen gehören, die Rumänien endgültig verlassen haben, unentgeltlich in Staatseigentum übergehen.
Die Botschaft Bukarest ist nach einer Analyse des Gesetzeswortlautes der Auffassung, daß sich die o. g. Maßnahme, insbesondere die Enteignung, nur auf unbebaute Bodenflächen und nicht auch auf bebauten Grundbesitz bezieht.
Die Botschaft Bukarest ist angewiesen worden, über die Praxis dieses Gesetzes bei der Aussiedlung von Rumänien-Deutschen zu berichten. Die Bundesregierung behält sich daher eine abschließende Prüfung vor.
Anlage 39
Antwort
des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 8 und 9) :
Billigt die Bundesregierung die Äußerungen des Pressereferenten der deutschen Vertretung bei den Europäischen Gemeinschaften, die im „Spiegel" vom 25. November 1974 zu lesen sind, nach Form und Inhalt, oder erblickt sie zumindest in einem Teil der Äußerungen schwere Pflichtverletzungen eines öffentlichen Bediensteten?
Welche dienstaufsichtsrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen oder sind beabsichtigt?
Zu Frage B 8:
Die Bundesregierung erblickt in den Äußerungen des Pressereferenten bei den Europäischen Gemeinschaften keine Pflichtverletzung eines öffentlichen Bediensteten. Sie sieht in ihnen vielmehr die private Äußerung eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amts in einer Angelegenheit, die seine Tätigkeit vor Eintritt in den Auswärtigen Dienst betrifft. Es ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, daß der Bedienstete seinen Leserbrief an den „Spiegel" per Fernschreiben ohne die am 25. November veröffentlichte Funktionsbezeichnung „Pressereferent bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Europäischen Gemeinschaften" zugeleitet hat.
Zu Frage B 9:
Aus meiner Antwort auf die vorhergehende Frage ergibt sich, daß für dienstaufsichtsrechtliche Konsequenzen kein Anlaß besteht.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 10) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den ersten Erfahrungsbericht des Arbeitskreises für Umweltschutz Konstanz 1974 über Trennung und Verwertung von Papier und Glas aus Hausmüll im Raum Konstanz, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Erfahrungen dieses Modellversuchs mit richtungsweisendem Charakter für das gesamte Bundesgebiet und vor allem auch für Bereiche der Bundesverwaltung im Sinne der Forderungen des Arbeitskreises nutzbar zu machen?
Der erste Erfahrungsbericht des Arbeitskreises für Umweltschutz Konstanz 1974 über „Trennung und Verwertung von Papier und Glas aus Hausmüll im Raum Konstanz" wird von der Bundesregierung begrüßt und positiv beurteilt.
Die von der Bundesregierung im Rahmen der Erstellung des Abfallwirtschaftsprogramms u. a. angestrebte Wiedernutzbarmachung von bestimmten Abfällen setzt die Entwicklung wirtschaftlicher Verfahren zur Abtrennung bestimmter Abfälle aus dem Hausmüll voraus. Hierfür bieten sich folgende Möglichkeiten an:
— Sortierung mit Hilfe aufbereitungstechnischer Verfahren
— getrennte Erfassung bei der Sammlung.
Die zuerst genannte Methode wird bereits seit 1972 auf Initiative und mit Mitteln des Bundesministers des Innern im Rahmen eines Forschungsvorhabens untersucht. Wegen der Bedeutung, die der zweiten Möglichkeit im Hinblick auf vorzu-
9486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
schlagende Maßnahmen im Abfallwirtschaftsprogramm zukommt, ist vom Bundesminister des Innern die Vergabe eines Untersuchungsauftrages mit dem Thema „Trennung und Verwertung von Papier und Glas aus Hausmüll, dargestellt am Beispiel Konstanz" eingeleitet worden. Bei der Festlegung des Leistungsumfanges für diesen Auftrag sind auch Vertreter dieses Arbeitskreises für Umweltschutz gehört worden. Das Ziel der Untersuchung besteht darin, mit Hilfe eines Modellversuches die für die Stadt Konstanz nach technischen und organisatorischen Gesichtspunkten günstigste Form der getrennten Sammlung von Altpapier und Altglas zu ermitteln. Es ist anzunehmen, daß die Ergebnisse dieses Modellversuches, für dessen Vorbereitung und Durchführung der Arbeitskreis für Umweltschutz Konstanz seine Unterstützung angeboten hat, richtungsweisenden Charakter für das gesamte Bundesgebiet haben werden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 11):
Kann durch Ausdehnung der Wochenproduktion eines emittierenden Betriebs auf bisher produktionsfreie Tage, um trotz gleichbleibender Wochenmenge die täglichen oder stündlichen Emissionswerte durch Streckung den behördlichen Auflagen anzupassen, der Umweltschutz umgangen werden, und wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Solange der Betreiber die in einer Genehmigung festgelegten Bedingungen und Auflagen einhält, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß der Umweltschutz nicht umgangen wird. Die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung nach § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Aus Gründen der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung ist eine Änderung dann als wesentlich anzusehen, wenn sie zu einer erheblichen Abweichung von den bisherigen Emissions- und Immissionsverhältnissen führen kann. Die Bundesregierung hat in den Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft und zum Schutz gegen Lärm festgelegt, wie die zuständigen Behörden zu verfahren haben.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 12) :
Wird die Bundesregierung dem Schutz der Umwelt den Vorrang einräumen, wo immer ernste Konflikte zwischen der Energieerzeugung und der Umweltqualität entstehen, und wenn ja, welche Kriterien wird sie zugrunde legen?
Die Bundesregierung hat sowohl in ihrem Energieprogramm vom 26. September 1973 als auch in der
ersten Fortschreibung vom 23. Oktober 1974 eindeutig klargestellt, daß nach ihrer Auffassung das Erfordernis einer sicheren und ausreichenden Versorgung mit Energie mit den Anforderungen des Umweltschutzes so in Einklang gebracht werden muß, daß beide Ziele erfüllt werden können. Diese Auffassung der Bundesregierung beruht auf der Erkenntnis, daß Energie- und Umweltpolitik nicht in Widerspruch zueinander stehen müssen.
So wie die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt den Bürger vor Gefahren und Beeinträchtigungen schützen, die aus der Nutzung der verschiedenen Energiearten und der daraus resultierenden Schädigung seiner Umwelt herrühren, so dienen auch die Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Energieversorgung nicht allein der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern vor allem der Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität eines jeden einzelnen von uns. Bei der Nutzung der Kernenergie hält die Bundesregierung gemäß § 1 des Atomgesetzes auch unter den veränderten energiewirtschaftlichen Daten daran fest, daß der Schutz der Bevölkerung vor möglichen Schädigungen absolute Priorität genießt.
Es ist sicher nicht immer leicht, diese beiden Ziele miteinander in Einklang zu bringen, und es wird in Zukunft mehr denn je großer Anstrengungen bedürfen, um eine optimale Lösung der im Einzelfall sich aufzeigenden Zielkonkurrenz zu erreichen. Die Bundesregierung hat bei der Fortschreibung des Energieprogramms ausdrücklich ihre Auffassung bekräftigt, daß die zwischenzeitliche Entwicklung im Energiebereich keinen Anlaß gibt, das Verhältnis von Energiepolitik und Umweltschutz neu zu bestimmen. Sie ist nicht bereit und hält es auch nicht für erforderlich, den mit ihren Energieprogrammen verfolgten Weg, die Energieversorgung insgesamt sicherer zu machen, durch Abstriche an den Zielen der Umweltpolitik der Bundesregierung zu erkaufen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 13) :
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Unterhaltspflichtigen von unehelichen Kindern und von Kindern aus geschiedenen Ehen durch die generelle Zahlung eines Kindergelds am 1. Januar 1975 im Hinblick auf die Höhen der bisher gezahlten Unterhaltsleistungen, und bis wann kann damit gerechnet werden, daß die gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheit durch entsprechende Verordnungen geregelt wird, und welchen materiellen Inhalt wird eine derartige Regelung haben?
Nach § 1615 g Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das für ein nichteheliches Kind der Mutter ausgezahlte Kindergeld auf den vom Vater zu dekkenden Regelbedarf zur Hälfte anzurechnen, wenn auch der Vater die Kindergeldanspruchsvoraussetzungen erfüllt, ihm aber Kindergeld nicht gewährt wird, weil die Mutter vorrangig berechtigt ist. Das wird — wenn man von der für Angehörige des öf-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9487*
fentlichen Dienstes während einer Übergangszeit geltenden Sonderregelung absieht — künftig allgemein der Fall sein, d. h. der vom Vater zu zahlende Regelunterhalt wird sich entsprechend vermindern. Dies erscheint auch nicht ungerechtfertigt; denn das Kindergeld soll auch den Elternteil entlasten, der für die Unterhaltskosten des Kindes aufkommt und der die Möglichkeit verliert, die Unterhaltsaufwendungen für sein Kind bei der Lohn- und Einkommensteuer steuermindern geltend zu machen.
Für eheliche Kinder getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten besteht keine ausdrückliche gesetzliche Regelung über die Berücksichtigung von Kindergeld. Schon nach geltendem Recht wird aber von einer Reihe von Gerichten der der Regelung des § 1615 g Abs. 1 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke entsprechend angewandt, so daß dem Unterhaltspflichtigen durch entsprechende Minderung seiner Zahlungspflicht Kindergeld zur Hälfte zugute kommt.
Von einer gegenwärtig bestehenden Rechtsunsicherheit kann nicht gesprochen werden, zumal da das Problem der Anrechnung von Leistungen für Kinder unabhängig von der Reform des Familienlastenausgleichs schon immer bestanden hat und von der Rechtsprechung befriedigend gelöst zu werden scheint.
Es erscheint weder geboten noch ratsam, im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs Rechtsänderungen auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, die die Anrechnung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen betreffen, vorzunehmen. In Fällen, in denen der nicht sorgeberechtigte Elternteil von dem die Kinder betreuenden Elternteil als Bezugsberechtigter „verdrängt" wird, liegt zwar nahe, den § 1615 g Abs. 1 Satz 2 BGB sinngemäß anzuwenden und eine hälftige Anrechnung vorzunehmen. Die Dinge können aber im Einzelfall anders liegen, z. B. wenn die sorgeberechtigte Mutter mehrere Kinder ohne jede Hilfe versorgt und der Vater nur wenig Unterhalt zahlt. In diesem Fall mag der Wert der Betreuungsleistungen höher anzusetzen sein als der vom Vater gedeckte Kostenbedarf der Kinder; dies könnte es rechtfertigen, weniger als die Hälfte des Kindergeldes oder ähnlicher Leistungen auf den Kostenbedarf der Kinder anzurechnen.
Hinzu kommt, daß die Frage der Anrechnung von Kindergeld auf Unterhaltsansprüche nicht isoliert geregelt werden kann, sondern nur im Zusammenhang mit der Anrechnung vergleichbarer Leistungen, z. B. der Kinderzuschläge in der Rentenversicherung und zahlreicher anderer gesetzlich oder tarifvertraglich geregelter Leistungen. Dies setzt aber eine umfassende Überprüfung aller einschlägigen Bestimmungen voraus. Eine solche längere Zeit erfordernde Überprüfung wird im Zusammenhang mit der Reform des Unterhaltsrechts, die für die nächste Legislaturperiode vorgesehen ist, vorgenommen werden.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretär Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 14) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Besuch des französischen Schriftstellers Sartre bei dem Untersuchungshäftling Andreas Baader, die von ihm auf Grund dieses Besuches gemachten Äußerungen sowie seinen Aufruf zur Gründung eines Komitees zur Rettung der Baader-Meinhof-Häftlinge?
Die Begegnung des französischen Philosophen Jean-Paul Sartre mit dem Mitglied der kriminellen Vereinigung Baader-Meinhof, Andreas Baader, konnte stattfinden, weil das mit der Sache befaßte unabhängige Oberlandesgericht Stuttgart nach Anhörung des Generalbundesanwalts keine Bedenken gegen ein solches Treffen hatte und daher die erforderliche Erlaubnis erteilte. Sie zeigt erneut, daß der gegen die Justiz- und Vollzugsbehörden von den Verteidigern und Sympathisanten der kriminellen Vereinigung Baader-Meinhof erhobene Vorwurf, die inhaftierten Mitglieder würden mit Maßnahmen überzogen, die nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaates stünden, nicht zutrifft.
Die Bundesregierung und die Justizminister der Länder haben wiederholt — in teils gemeinsamen Erklärungen — die unwahren Behauptungen zu den Haftbedingungen zurückgewiesen, die aus Kreisen der Sympathisanten und Anwälte dieser kriminellen Vereinigung im Rahmen der von ihnen betriebenen Kampagne gegen die Organe der Justiz immer wieder vorgebracht werden. Die Äußerungen von JeanPaul Sartre geben keinen Anlaß, diese Stellungnahmen zu überprüfen oder zu ändern. Es gibt in unseren Haftanstalten keine Isolationsfolter.
Dementsprechend ist auch die Ernsthaftigkeit von Sartres Aufruf zur Gründung eines Komitees zu beurteilen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß es bisher schon Praxis der für die Entscheidungen über den Vollzug der Untersuchungshaft zuständigen Gerichte war, Besuche von Repräsentanten der Kirchen und caritativer Stellen, Journalisten und Medizinern bei diesen Häftlingen zu erlauben, wenn Sicherheitsbelange und der Zweck der Untersuchungshaft dem nicht entgegenstehen. Es kann davon ausgegangen werden, daß es bisher schon durchaus eine Reihe von neutralen Beobachtern der praktizierten Haftbedingungen gegeben hat. Bezeichnenderweise sind bislang aus dieser Richtung keineswegs solche Vorwürfe erhoben worden, wie sie von einzelnen Anwälten, Sympathisanten und Jean-Paul Sartre vorgebracht werden. In Übereinstimmung mit den Justizministern der Länder kann daher gesagt werden, daß die Vollzugsorgane der Bundesrepublik den Besuch von seriösen, objektiven und sachkundigen Personen und Kommissionen in den Haftanstalten nicht zu scheuen brauchen, wenn diese Besuche durch das zuständige Gericht nach ordnungsgemäßem Verfahren zugelassen werden.
Die Bundesregierung hat die Bürger dieses Landes zur Solidarität mit den Organen des Staates aufgerufen. Zu dieser Solidarität sollte auch gehören, daß
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die Personen, die Gelegenheit erhalten, sich von den wirklichen Haftbedingungen zu überzeugen, mehr, als das bisher geschehen ist, die breite Öffentlichkeit objektiv über die von ihnen gemachten Erfahrungen unterrichten.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 15):
Wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorschlagen, wonach ein Vollstreckungsschutz für Flüchtlinge aus der „DDR" auch dann gegeben ist, wenn Verbindlichkeiten nach der Flucht, z. B. aus der „Verwaltung" zurückgelassenen Vermögens, entstanden sind?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine gesetzliche Regelung mit dem von Ihnen angesprochenen Inhalt vorzuschlagen.
Über die in § 88 BVFG genannten Fälle hinaus prüfen die hiesigen Gerichte in allen Fällen, in denen die Zwangsvollstreckung gegen einen Flüchtling aus der Deutschen Demokratischen Republik aus Verbindlichkeiten begehrt wird, die in der Deutschen Demokratischen Republik entstanden sind, ob die Zwangsvollstreckung mit dem ordre public der Bundesrepublik Deutschland vereinbar wäre. Es ist bisher kein Fall bekanntgeworden, in dem ein Gericht zu Unrecht das Vorliegen dieser Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil aus der Deutschen Demokratischen Republik bejaht hätte.
Diese derzeitige Rechtslage ist auch sachgerechter als ein grundsätzliches gesetzliches Verbot, Flüchtlinge aus der Deutschen Demokratischen Republik für Verbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, die nach ihrer Flucht entstanden sind. Ein solches Verbot würde beispielsweise auch Vollstreckungen wegen Aufwendungen unmöglich machen, die zur Erhaltung des Vermögenswertes und mit Zustimmung des Eigentümers gemacht wurden. Auch würde eine solche Regelung Flüchtlinge aus der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber anderen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West), deren in der Deutschen Demokratischen Republik belegenes Vermögen mit Verbindlichkeiten belastet ist, in nicht einleuchtender Weise besserstellen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 16):
Warum läßt die Bundesregierung beim grenzüberschreitenden Güterfernverkehr bei Lastkraftwagen nur einen Tankinhalt von
50 Litern Dieselöl zollfrei zu, während die entsprechende Menge bei anderen EG-Ländern 100 Liter beträgt, und ist mit einer Angleichung an die Vorschriften der übrigen EG-Länder in absehbarer Zeit zu rechnen?
Durch die Beschränkung der abgabenfreien Treibstoffmenge auf 50 1 Dieselkraftstoff für Lastkraftwagen werden die grenzüberschreitenden Benutzer des deutschen Straßennetzes möglichst weitgehend zu den Wegekosten und zur Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen herangezogen.
Eine Erhöhung der Freimenge würde außerdem die Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Seehäfen weiter verschärfen.
Die EG-Kommission hat am 19. Juli 1974 im Rahmen der Harmonisierung der Mineralölsteuer einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der ab 1. Januar 1975 eine Erhöhung der abgabenfreien Mindestmenge für Lastkraftwagen auf 100 1 Dieselkraftstoff vorsieht.
Die mitgeführten Dieselkraftstoffmengen werden im ganzen erst freigestellt werden können (Steuerfreiheit für den vollen serienmäßigen Tankinhalt; ca. 400 bis 600 Liter Dieselkraftstoff bei Lkws), wenn ein einheitlicher Steuersatz für Dieselkraftstoff in der EWG eingeführt ist. Solange andere EWG-Staaten Dieselkraftstoff gar nicht oder nur niedrig besteuern, gleichzeitig aber stark an einer Erleichterung und Liberalisierung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs interessiert sind, würde eine unbeschränkte Freimenge das Interesse dieser Staaten an einer Angleichung der Mineralölsteuersätze vermindern.
Die Bundesregierung hat deswegen immer die Auffassung vertreten, daß Fortschritte bei der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen, d. h. der Steuersätze, erzielt werden müssen, bevor sie weiteren Liberalisierungsmaßnahmen bei den Freimengen im grenzüberschreitenden Verkehr zustimmen kann. Mit Beschluß vom 18. Oktober 1974 (Drucksache 569/74) hat der Bundesrat die Haltung der Bundesregierung gebilligt. Auch der Verkehrsausschuß des Bundestages befürwortet die Beibehaltung der 50-1-Freimenge.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen B 17 und 18) :
Wieviel und welche bundesrepublikanischen Unternehmen haben in den Jahren 1973 und 1974 ihre Produktion ganz oder teilweise ins Ausland verlegt und in welche Länder?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zunahme des Erwerbs von Industriebeteiligungen durch Ausländer?
Zu Frage B 17:
Zu Ihrer Frage, wieviele und welche deutschen Unternehmen 1973 und 1974 ihre Produktion ganz oder teilweise in das Ausland verlegt haben und
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9489'
in welche Länder: 1973 und im ersten Halbjahr 1974 haben in der Bundesrepublik Deutschland Ansässige — „Gebietsansässige" — insgesamt 8 156 Millionen DM (Nettobeträge) im Zusammenhang mit Direktinvestitionen ins Ausland transferiert; davon entfallen entsprechend der bisherigen Tendenz rd. 70 °/o auf Industrieländer, rd. 30 °/o auf Entwicklungsländer. Erläuternd ist dazu zu sagen:
Die Meldepflicht nach § 56 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung erfaßt alle Leistungen Gebietsansässiger, welche die Anlage von Vermögen zur Schaffung dauerhafter Wirtschaftsverbindungen bezwecken; darunter fallen nicht nur Neuinvestitionen, sondern u. a. Leistungen für Zusatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Darlehen, die in einem Zusammenhang mit einer bereits bestehenden oder neu errichteten Investition gegeben werden, und Mittel zur Ausstattung von Unternehmen. Das Motiv der Leistung wird nicht erfaßt.
Zu Frage B 18:
Zum Erwerb von Industriebeteiligungen durch Ausländer: Ganz allgemein liegen keine Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Entwicklung bei einem derartigen Erwerb vor. Spektakuläre Einzelfälle sollten weder verallgemeinert noch dramatisiert werden. Die Bundesregierung hält wie bisher an ihrer positiven Beurteilung einer intensiven internationalen Kapitalverflechtung und eines möglichst freizügigen internationalen Kapitalverkehrs fest. Es ist dies u. a. eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslos funktionierende internationale Arbeitsteilung, auf die die weltwirtschaftlich stark verflochtene Bundesrepublik in besonderer Weise angewiesen ist. Für sie kann und darf der internationale Kapitalverkehr daher keine Einbahnstraße sein.
Bundesregierung und Bundesbank prüfen im übrigen seit einiger Zeit gemeinsam, wie die Erfassung deutscher Auslandsinvestitionen in anderen Ländern und von ausländischen Investitionen in der Bundesrepublik verbessert, insbesondere beschleunigt werden kann, um die Transparenz dieser Kapitaltransferierungen zu erhöhen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 19) :
Wie setzt sich der Warenkorb, der für die Bundesrepublik Deutschland zur Berechnung der Lebenshaltungskosten herangezogen wird, zusammen, und in welcher Form weicht er von vergleichbaren Ländern des Auslands ah?
Zur Darstellung der Verbraucherpreisentwicklung wird in der Bundesrepublik im allgemeinen der „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte" Basis 1970 herangezogen, für den monatlich etwa 220 000 Einzelpreise erfragt werden. Damit besitzt dieser Index im internationalen Vergleich eine der breitesten statistischen Fundierungen. Das Wägungsschema für den Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte wurde mit Einverständnis des zuständigen Fachausschusses des Statistischen Beirats, in dem u. a. auch die Sozialpartner vertreten sind, aus den statistischen Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1969 abgeleitet. Das damit auf statistisch nachgewiesenen Angaben über die Käufe privater Haushalte beruhende Schema umfaßt in der Bundesrepublik 9 Hauptgruppen, wobei z. B. auf die Hauptgruppe Nahrungs- und Genußmittel ein Anteil von 33 °/o entfällt. Eine detaillierte Untergliederung des deutschen Wägungsschemas hat das Statistische Bundesamt in „Wirtschaft und Statistik" Heft 12 1973 veröffentlicht.
Die z. Z. hier vorliegenden grobgegliederten Wägungsschemata der Konsumentenpreisindices anderer Länder zeigen die unterschiedliche Struktur der verwendeten Warenkörbe. Entsprechend den unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten in den verschiedenen Staaten weichen die Käufe der privaten Haushalte und dementsprechend auch die Zusammensetzung der Konsumentenpreisindices in vielerlei Hinsicht voneinander ab. Der Anteil der Nahrungsmittel beträgt z. B. in Frankreich 32 °/o, in England 30 °/o und in den USA 22 °/o. Die Indices enthalten jeweils die Produkte, die für die Lebensführung in den einzelnen Ländern von besonderer Bedeutung sind. Diese Strukturunterschiede stehen einer Vergleichbarkeit der Verbraucherpreisentwicklungen im wesentlichen nicht entgegen. Die daraus resultierenden Abweichungen können praktisch vernachlässigt werden.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München)
(CDU/CSU) (Drucksache 7,'2927 Fragen B 21 und 22) :
Aus welchen Gründen ist derzeit die Einfuhr von Schweinefleisch aus der Volksrepublik China in die Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet, und trifft es zu, daß über andere EWG-Länder (z. B. Italien und Frankreich) Schweinefleisch aus China in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird?
Wie beurteilt die Bundesrepublik den Wunsch der Volksrepublik China, hochwertiges und gleichzeitig preisgünstiges Schweinefleisch in die Bundesrepublk Deutschland zu exportieren, und kann damit gerechnet werden, daß insbesondere hinsichtlich der veterinärmedizinischen Anforderungen an diesen Import mit einer beide Seiten zufriedenstellenden Regelung gerechnet werden kann?
Die Einfuhr von Fleisch unterliegt sowohl tierseuchenrechtlichen als auch fleischbeschaurechtlichen Vorschriften. Hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Seite wurden nach vorausgegangenem Besuch einer deutschen Veterinärdelegation in der Volksrepublik China die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden in der Lage sind, für die Einfuhr von entbeintem Schweinefleisch aus der Volksrepublik China veterinärpolizeiliche Genehmigungen zu erteilen. Diese Einfuhr wird ledig-
9490e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
lieh auf bestimmte Fleischkombinate (Nanking, Shanghai, Hangtschou) beschränkt und es wird verlangt, daß jeder Sendung eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung beigefügt ist, mit der die zur Verhütung einer Einschleppung von Tierseuchen notwendigen Gesundheitsnachweise gegeben werden.
Ob die zuständigen chinesischen Veterinärbehörden die ihnen mitgeteilten tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Einfuhr von entbeintem Schweinefleisch zu erfüllen bereit sind, ist bislang nicht bekanntgeworden.
Unter fleischbeschaurechtlichen Gesichtspunkten ist die Einfuhr von Fleisch aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind, zulässig, sofern die Fleischlieferbetriebe vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit anerkannt und bekanntgegeben worden sind (§§ 12 a-12 c Fleischbeschaugesetz). Die Anerkennung und Bekanntgabe solcher Betriebe setzen voraus, daß die oberste Veterinärbehörde des Versandlandes u. a. bestätigt, daß die in Betracht kommenden Betriebe bestimmte hygienische Mindestanforderungen erfüllen (§ 3 der Mindestanforderungen-Verordnung). Diese Voraussetzung, die für alle Fleischlieferländer außerhalb der Europäischen Gemeinschaft in gleicher Weise gilt, ist jedoch von der obersten Veterinärbehörde der Volksrepublik China noch nicht erfüllt worden. Darüber hinaus ist die Einfuhr entbeinten frischen Fleisches nur dann zulässig, wenn ein vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beauftragter deutscher Tierarzt bei der Gewinnung und Untersuchung des Fleisches im Versandland mitgewirkt hat (§ 12 f Abs. 2 Fleischbeschaugesetz). Auch diese Voraussetzung wurde chinesischerseits noch nicht akzeptiert.
Über Einfuhren von Schweinefleisch aus der Volksrepublik China über andere EG-Länder in die Bundesrepublik Deutschland ist mir nichts bekannt.
Schweinefleischeinfuhren aus der Volksrepublik China sind, ebenso wie Einfuhren aus anderen Drittländern, im Rahmen der EWG-Marktorganisation grundsätzlich liberalisiert. Unter Berücksichtigung der Schweinefleischversorgung in der Bundesrepublik Deutschland, die z. Z. durch eine steigende inländische Erzeugung und durch reichliche Zufuhren aus anderen Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist, werden die Einfuhrchancen für Schweinefleisch aus Drittländern in absehbarer Zeit nicht sehr groß sein. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Gemeinschaft auf dem Schweinefleischsektor einen Selbstversorgungsgrad von über 100 °/o aufweist.
Informatorisch möchte ich noch erwähnen, daß im August dieses Jahres eine Schiffsladung Schweinefleisch aus China in den Hamburger Freihafen verbracht worden ist, hier jedoch unter Überwachung der deutschen Veterinärbehörden lediglich zwischengelagert wurde und inzwischen in das Bestimmungsland weitergeleitet worden ist. Es wurde ausdrücklich Sorge getragen dafür, daß von diesem Fleisch nichts in den freien Handel der Bundes-
republik Deutschland gelangte, da die tierseuchenrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 23 und 24) :
Wieviel Prozent der Kinder im Alter bis zu vier Jahren nehmen an den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen teil?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Teilnahme an diesen Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen?
Nach § 369 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung haben die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die bei Durchführung von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten anfallenden Ergebnisse zu sammeln und auszuwerten. Die Beteiligungsquote und die medizinischen Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Jahre 1973 liegen noch nicht vor. Damit ist nicht vor Anfang nächstens Jahres zu rechnen.
Die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ist von 33 v. H. (1971) auf 53,55 v. H. (1972) gestiegen. Hierbei lag die Inanspruchnahme der Untersuchungen U 1 bis 5, die im ersten Lebensjahr stattfinden, wesentlich höher als die der Untersuchungen 6 bis 7 (66,87 v. H. gegenüber 25,07 v. H.), die am Ende des 2. Lebensjahres und im 4. Lebensjahr vorgesehen sind. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß die beiden ersten Untersuchungen in aller Regel während des Krankenhausaufenthalts der Wöchnerin durchgeführt werden. Ferner dürfte in diesen Zahlen zum Ausdruck kommen, daß aus mannigfachen Gründen Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr leichter zur Inanspruchnahme der Früherkennung suntersuchungen gewonnen werden können als mit Kindern im 3. oder 4. Lebensjahr.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist folgendes zu bemerken: Die Krankenkassen sind verpflichtet, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären (§ 369 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung). Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen mit unterschiedlicher Intensität nach. Darüber hinaus hat die Bundesregierung wiederholt die versicherte Bevölkerung auf die Wichtigkeit der in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten hingewiesen und die beteiligten Organisationen aufgefordert, verstärkt für die Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen zu werben. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß auf diese Weise in der weiteren Entwicklung der Gedanke der Gesundheitsvorsorge eine größere Verbreitung finden wird.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9491*
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 25 und 26) :
Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie viele der sogenannten „Umschüler", die wegen Krankheit einen anderen Beruf erlernen müssen, nach bestandener Prüfung in ihrem neuen Beruf keine Anstellung finden, und wenn ja, wieviel Prozent der „Umschüler" finden keine Anstellung in ihrem neuen Beruf?
Plant die Bundesregierung geeignete Maßnahmen und gegebenenfalls welche, um die Arbeitslosigkeit, die diesen „Umschülern" droht, zu verhindern?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über Umschüler vor, die wegen Krankheit einen anderen Beruf erlernen müssen und nach Abschluß der Umschulung in ihrem neuen Beruf keinen Arbeitsplatz finden können. Die amtlichen Feststellungen, die die Bundesanstalt für Arbeit über arbeits suchende und arbeitslose Schwerbehinderte und arbeitslose Rehabilitanden in regelmäßigen Abständen trifft, enthalten darüber keine Angaben. Insbesondere wird dort nicht danach unterschieden, ob der Arbeitssuche eine Umschulung vorangegangen ist.
Exakte Daten hierzu wird jedoch eine gemeinsame Untersuchung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit über den „Erfolg beruflicher Rehabilitation" liefern, die zur Zeit im Gange ist. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung sind im Laufe des Jahres 1975 zu erwarten. Die Untersuchung umfaßt über 10 000 Rehabilitanden im gesamten Bundesgebiet nach Abschluß der Umschulungsmaßnahmen; sie kann damit als repräsentativ gelten.
Nach den Angaben der im Rahmen des „Aktionsprogramms Rehabilitation" der Bundesregierung aufgebauten Berufsförderungswerke bestehen dort gegenwärtig in der Regel noch keine besonderen Schwierigkeiten, die Rehabilitanden nach dem Abschluß der Umschulung zu vermitteln.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich zunächst bemerken, daß eine drohende Arbeitslosigkeit bei behinderten Umschülern nicht generell angenommen werden kann.
Falls sich besondere und behindertenspezifische Schwierigkeiten zeigen sollten, wird die Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Berufsförderungswerken umgehend prüfen, welche Maßnahmen möglich sind. Bereits jetzt sind die Berufsförderungswerke gebeten worden, frühzeitig vor Abschluß einer Umschulungsmaßnahme Kontakte mit dem zuständigen Arbeitsamt aufzunehmen, um die Arbeitsvermittlung rechtzeitig einzuleiten.
Die beste Gewähr für eine dauerhafte Wiedereingliederung sieht die Bundesregierung in einer qualifizierten Ausbildung und Umschulung. Aus diesem Grunde hat sie durch das 1970 verkündete „Aktionsprogramm Rehabilitation" den Ausbau eines bundesweiten Netzes von Berufsförderungswerken initiiert. Dieses gesteckte Ziel ist inzwischen nahezu erreicht.
Auch das von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages gebilligte neue Schwerbehindertengesetz, das mit dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation das Kernstück eines modernen Rehabilitationsrechts bildet, sieht eine Reihe wirkungsvoller Maßnahmen vor, um den Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz zu sichern oder zu erhalten. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Auswirkungen dieses Gesetzes und wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darüber wachen, daß seine Vorschriften eingehalten werden.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 27 und 28) :
Teilt die Bundesregierung die Äußerungen des Geschäftsstellenleiters Paul Nuß von der Gewerkschaft Textil/Bekleidung, veröffentlicht in der Zeitung „Der neue Tag", Weiden, vom 2. Oktober 1974, wonach die Verbesserungen im Tarifvertrag zur Arbeitsplatz- und Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nur gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern zugute kommen?
Wieviel Fälle der Beschränkung von tariflichen Sonderleistungen auf gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung liegt die Äußerung des Geschäftsstellenleiters der Gewerkschaft Textil-Bekleidung, Herrn Paul Nuß, in der Zeitung „Der neue Tag", Weiden, vom 2. Oktober 1974, nicht vor. Sie legt daher ihrer Antwort die Äußerung zugrunde, die Sie in Ihrer Anfrage mitgeteilt haben. Dazu ist folgendes zu sagen:
Nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) gelten die tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen und sonstigen Inhaltsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend nur für diejenigen Arbeitnehmer, die der tarifvertragschließenden Gewerkschaft angehören (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 TVG). Die von Ihnen genannte Äußerung entspricht somit der geltenden Rechtslage: Die Arbeitgeber haben das Recht, die tariflichen Arbeitsbedingungen ohne Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern einzuräumen; sie sind andererseits auch nicht gehindert, diese Arbeitsbedingungen im Wege freiwilliger Vereinbarung allen Arbeitnehmern zugute kommen zu lassen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der Bundesregierung sind keine Tarifverträge bekannt, in denen hinsichtlich der Gewährung tariflicher Leistungen oder Sonderleistungen zwischen gewerkschaftlich organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern differenziert wird. Davon zu unterscheiden sind sog. neutrale Klauseln, die nach Kenntnis der Bundesregierung zuweilen im Text von Tarifverträgen, häufiger in Hinweisen auf Druckstücken der Tarifverträge, also außerhalb des Vertragstextes, vorkommen. Diese neutralen Klauseln wiederholen lediglich die vom Tarifver-
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tragsgesetz festgelegte Wirkung tarifvertraglicher Vereinbarungen, wie sie zu Ihrer ersten Frage dargelegt worden ist. Sie hindern also die Arbeitgeber nicht, die tariflichen Arbeitsbedingungen freiwillig auch den gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmern zu gewähren. — Der Tarifvertrag zur Sicherung älterer Arbeitnehmer in der nordbayerischen Textilindustrie vom 10. Mai 1974 enthält keine derartige Klausel.
Die Bundesregierung besitzt keine Unterlagen darüber, ob bzw. in welchem Umfang die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen oder Sonderleistungen entsprechend den Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes seitens der Arbeitgeber nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern gewährt werden.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 29) :
In welcher Weise kann bei der Bundeswehr Parkplatzbau und Turnhallenausbau mit Mitteln aus dem Konjunkturförderungsprogramm gefördert werden?
Im Rahmen des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung sind für den Bau von Sport- und Ausbildungshallen in 1975 insgesamt 2,5 Millionen DM vorgesehen.
Je nach der Höhe weiterer Konjunkturstützungsmittel im Bereich des Verteidigungsressorts können im Jahre 1975 Parkplätze mit Kosten von rd. 3,1 Millionen DM und weitere Sport-/Ausbildungshallen mit Kosten von rd. 6,6 Millionen DM gebaut werden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen B 30 und 31) :
Trifft es zu, daß homöopathische Zubereitungen von Arzneimitteln, die in allopathischen Konzentrationen bisher unter das Betäubungsmittelgesetz fielen, neuerdings auch dann wie Betäubungsmittel behandelt werden, wenn der Arzneimittelgehalt kleiner als die pharmakologisch wirksame Dosis ist?
Trifft es zu, daß bestimmte homöopathische Zubereitungen von Pflanzen wie z. B. Hanf nicht mehr hergestellt werden dürfen, und welchen gesundheitspolitisch relevanten Sinn sollen solche Maßnahmen haben?
Zu Frage B 30:
Der Rechtszustand, wonach Betäubungsmittel enthaltende homöopathische Verdünnungen (Dilutionen) als Betäubungsmittel angesehen werden (§ 2 Nr. 2 der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung — BtMVV — vom 24. Januar 1974 — Bundesgesetzblatt I S. 110) ist nicht neu. Auch die alte Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung von
1930 hatte eine entsprechende Bestimmung. Lediglich der Umstand, daß es bisher für Betäubungsmittel keine Sonderrezepte gab, ließ den Betäubungsmittelcharakter dieser homöopathischen Zubereitungen nicht in Erscheinung treten. Es entsprach seit langem der Absicht des Gesetzgebers, die Möglichkeit eines Mißbrauchs Betäubungsmittel enthaltender homöopathischer Dilutionen — die Anreicherung des Betäubungsmittelgehalts bzw. die Rückgewinnung des Betäubungsmittels wäre leicht möglich — weitgehend auszuschließen.
Zu Frage B 31:
Auf Grund von § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 19 der Anlage zur Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung dürfen Hanf-(Cannabis-)Zubereitungen, auch in Form homöopathischer Zubereitungen, seit dein 1. 4. 1974 nicht mehr verschrieben werden. Das hat dazu geführt, daß diese Zubereitungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr hergestellt werden.
Bei der Novellierung des Opiumgesetzes 1971 war eine Freistellung von Cannabis und seinen Zubereitungen von den Vorschriften des Betäubungsmittelrechts abgelehnt worden. Ich verweise auf die umfangreiche Begründung in BT-Drucksache VI/1877 S. 6. Die dort genannten Gründe waren auch bestimmend für die gesundheitspolitische Entscheidung im Rahmen der Novellierung der BetäubungsmittelVerschreibungs-Verordnung, Cannabis und seine Zubereitungen in die Liste der nichtverschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufzunehmen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 32 und 33) :
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß die Zahl der schweren Impfschäden bei der Pockenschutzimpfung inzwischen größer ist als die Zahl der Pockenerkrankungen, mit denen zu rechnen wäre, wenn die Impfpflicht gegen Pocken völlig aufgehoben wäre?
Wird die Bundesregierung dein Vorschlag des Bundesgesundheitsrates folgen und die Impfpflicht zur Erstimpfung, insbesondere auch im Hinblick darauf aufheben, daß die WHO für die nächsten Jahre ein großes Programm zur weltweiten Ausrottung der Pocken entwickelt hat?
Die Bundesregierung gedenkt dem Votum des Bundesgesundheitsrates zu folgen und dem Bundestag vorzuschlagen, die gesetzliche Pflicht zur Erstimpfung gegen Pocken aufzuheben und dafür die Impfpflicht für einen begrenzten Personenkreis einzuführen. Da der Bundesgesundheitsrat sein Votum jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft hat, wird mit den Ländern im einzelnen geprüft werden müssen, wann die Voraussetzungen für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag gegeben sind.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9493*
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 34 und 35) :
Hat die Bundesregierung — bezugnehmend auf meine schriftliche Anfrage Nr. 40 und 41 vom 18./19. September 1974 —zwischenzeitlich geprüft, ob die neue Kindergeldregelung für die deutschen Grenzgänger in die Schweiz zu einer Verschlechterung ihrer Situation führen wird und falls ja, welche Änderungen schlägt die Bundesregierung vor, oder wann ist mit einer endgültigen Stellungnahme zu rechnen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Unruhe bei den Grenzgängern im Blick auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1975 wächst und eine umgehende Klarung dieser Frage von der Bundesregierung erwartet wird?
Zu Frage B 34:
Anläßlich der Beratung des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz hat der federführende Finanzausschuß des Bundestages am 6. Dezember 1974 auf Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung beschlossen, dem Bundestag vorzuschlagen, § 6 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) zum 1. Januar 1975 zu streichen. Die Bundesregierung hat dem aufgrund der von Ihnen erwähnten Prüfung zugestimmt. Die Streichung des § 6 BKGG und der damit verbundene Wegfall der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes bedeuten, daß es bei der Leistung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz keine speziellen Einschränkungen mehr gibt für Personen, die mit ihren Familien in der Bundesrepublik Deutschland leben, aber als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig sind. Es ist — auch für diese Personen — lediglich die allgemein geltende einschränkende Vorschrift des § 8 BKGG zu beachten. Danach ist Kindergeld nicht für Kinder zu zahlen, für die innerhalb oder außerhalb des Bundesgebietes eine vergleichbare Leistung gewährt wird, die 75 v. H. des Kindergeldes erreicht oder übersteigt; beträgt die vergleichbare Leistung weniger als 75 v. H. des Kindergeldes, ist das Kindergeld zur Hälfte zu zahlen. Diese allgemeine Regelung ist für die deutschen Grenzgänger in die Schweiz günstiger als die für sie z. Z. geltenden Vorschriften, nach denen sie das halbe Kindergeld nur dann erhalten, wenn die in der Schweiz gezahlten Kinderzulagen nicht mehr als 50 v. H. des Kindergeldes betragen.
Zu Frage B 35:
Mit der somit zu erwartenden Neuregelung dürfte den berechtigten Belangen der deutschen Grenzgänger in die Schweiz Rechnung getragen sein.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 36 und 37) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie bei den bisherigen Verhandlungen in Brüssel den Beschluß des Deutschen Bundestages vorn 29. Juni 1966 vollinhaltlich berücksichtigt hat, in dem sie ersucht wurde, einer 2. Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arzneispezialitäten nur dann zuzustimmen, wenn sichergestellt ist, daß die Genehmigung zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln gegenseitig automatisch anerkannt wird?
Gedenkt die Bundesregierung, diesem Beschluß auch künftig vollinhaltlich Rechnung zu tragen?
Die Bundesregierung hat sich mit Entschiedenheit in Brüssel dafür eingesetzt, daß dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 1966 Rechnung getragen wird. Es ist ihr in der Zwischenzeit jedoch nicht gelungen, die anderen Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, daß das Prinzip der automatischen gegenseitigen Anerkennung der Genehmigungen für Arzneispezialitäten zusammen mit der zweiten Pharmazeutischen Richtlinie verwirklicht werden sollte. Die anderen Mitgliedstaaten sind der Auffassung, daß vorerst eine Interimslösung Platz greifen soll. Es ist zunächst beabsichtigt, im Rahmen der zweiten Pharmazeutischen Richtlinie einen Ausschuß zu institutionalisieren, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der EG-Kommission zusammensetzt und der die Aufgabe hat, auf eine einheitliche Beurteilung der Arzneispezialitäten innerhalb der Gemeinschaft hinzuwirken.
Die Mitgliedstaaten stimmen darin überein, daß mit diesem Ausschuß der gemeinsame europäische Arzneimittelmarkt noch nicht erreicht wird, sondern daß damit erst ein Schritt in diese Richtung getan wäre. Es ist daher vorgesehen, daß die EG-Kommission nach einer angemessenen Beobachtungszeit dem EG-Ministerrat einen Vorschlag unterbreitet, wie dieses Ausschußverfahren in ein europäisches Zulassungssystem überführt werden kann. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit allen Kräften dafür einsetzen, daß das angestrebte Ziel eines europäischen Arzneimittelmarktes, das im Beschluß des Deutschen Bundestages vorn 29. Juni 1966 zum Ausdruck gebracht worden ist, erreicht wird. Die Bundesregierung kann sich nach allem der Notwendigkeit, den europäischen Arzneimittelmarkt schrittweise zu erreichen, nicht verschließen. Ein Beharren auf der Forderung nach einer sofortigen gegenseitigen Anerkennung würde die Verabschiedung der zweiten Pharmazeutischen Richtlinie auf unabsehbare Zeit blockieren. Diese Richtlinie aber bringt uns einem einheitlichen europäischen Arzneimittelrecht ein gutes Stück näher und führt zu Änderungen der ersten Pharmazeutischen Richtlinie, die im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 38) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schweiz Versuche angestellt werden, Aquaplaning zu verhindern, indem in die Straßendecke Rillen gefräst werden, durch die das Wasser abfließt, und wie beurteilt sie das Ergebnis dieser Versuche?
9494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
Das Einfräsen von Rillen in Straßendecken, um Griffigkeit und Entwässerungsvermögen von Fahrbahndecken zu verbessern, wird auch in der Bundesrepublik seit einigen Jahren angewendet. Die dadurch bewirkte Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Nässe ist bei stark belasteten Straßen jedoch nur relativ kurz, vor allem unter der Einwirkung von Spikesreifen während des Winters. Bei bituminösen Fahrbahndecken werden darüber hinaus die Rillen bei hohen Temperaturen durch den Schwerverkehr wieder zugedrückt. Nachteilig sind auch die durch die Rillen verursachten Rollgeräusche.
Aus diesen Gründen wurde die Anwendung des kostspieligen Rillenfräsens bisher auf Stellen mit geringem Quer- und Längsgefälle (Verwindungsstrecken) beschränkt.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 39 und 40) :
Welche Städte in Nordrhein-Westfalen haben bis jetzt konkrete und realisierbare Pläne zum Stadtbahnbau vorgelegt?
Wird die Bundesregierung die Finanzmittel des Bundes entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der eingereichten Pläne zur Verfügung stellen und wenn nicht, nach welchen anderen Gesichtspunkten?
Zu Frage B 39:
Von folgenden Städten in Nordrhein-Westfalen liegen dem Bundesminister für Verkehr konkrete und realisierbare Pläne zum Stadtbahnbau vor:
Bielefeld Essen
Bochum Gelsenkirchen
Bonn Hattingen
Dortmund Herne
Düsseldorf Köln
Duisburg Mülheim/Ruhr
Zu Frage B 40:
Die Zuweisung der Bundesfinanzhilfen für die einzelnen Vorhaben erfolgt auf der Grundlage des jeweils gültigen Programms nach § 6 Abs. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Das Programm wird vom Bundesminister für Verkehr auf Grund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen aufgestellt und jährlich fortgeschrieben. Die zeitliche Reihenfolge ergibt sich aus der Dringlichkeit der Vorhaben.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 41 und 42) :
Seit wann sind der Bundesregierung Pläne über den Stadtbahnbau in Duisburg bekannt?
Hält die Bundesregierung diese Pläne für realisierbar?
Zu Frage 41:
Die Bundesregierung fördert seit 1967 den Ausbau der Straßenbahnlinie D im Süden der Stadt Duisburg. Diese Strecke wird nach den inzwischen vorliegenden Plänen in das künftige Netz der Stadtbahn Rhein-Ruhr einbezogen.
Pläne des Landes Nordrhein-Westfalen über den weiteren Ausbau der Stadtbahn in Duisburg sind der Bundesregierung bereits seit 1969 bekannt.
Zu Frage 42:
Die Bundesregierung hält diese Pläne im Grundsatz für realisierbar. Über den Zeitraum der Realisierbarkeit können jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen gemacht werden.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 43) :
Welche Pläne bestehen hinsichtlich der weiteren Zukunft der Bundesbahnstrecke Stockhausen/Lahn—Bcilstein/Dillkreis, um in diesem Gebiet auch für die Zukunft eine entsprechende Verkehrsbedienung zu erreichen?
Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der Deutschen Bundesbahn wie diese mir mitgeteilt hat — auch die von Ihnen genannte Strecke überprüft. Ob und inwieweit der Bundesminister für Verkehr mit der Angelegenheit im einzelnen befaßt wird, entscheidet sich nach Abschluß der noch laufenden Untersuchungen.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 44) :
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die Entscheidung über die Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks Braunschweig bereits getroffen worden ist, und wenn ja, warum es nicht möglich war, andere Reparaturkapazitäten nach Braunschweig (Zonenrandgebiet) zu verlegen, um zu verhindern, daß hier auf die Dauer gesehen 600 Arbeitsplätze verlorengehen?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9495e
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat bisher weder den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn noch den Bundesminister für Verkehr mit der Frage der Umwandlung des Ausbesserungswerkes (AW) Braunschweig in eine Werkabteilung befaßt.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 45) :
Welche Eisenbahnstrecken hat die Deutsche Bundesbahn in Oberfranken seit 28. September 1969 stillgelegt, und welche beabsichtigt sie zukünftig noch stillzulegen?
1. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat seit dem 28. 9. 1969 folgende Stillegungsmaßnahmen in Oberfranken durchgeführt:
a) Einstellung des Reisezugbetriebes
1. 10. 1972 Stockheim (Oberfr.)–Burggrub–Zonengrenze
(Die Einstellung des Güterzugbetriebes wird zum betriebswirtschaftlich
günstigsten Zeitpunkt vorgenommen)
28. 5. 1972 Kirchenlamitz Ost–Weißenstadt
3. 6. 1973 Drossenfeld–Thurnau
30. 9. 1973 Falls–Gefrees
30. 9. 1973 Naila–Schwarzenbach a. Wald
26. 5. 1974 (Neuenmarkt–Wirsberg–) Abzw.
Schlömen–Bischofsgrün
29. 9. 1974 (Bayreuth–Altstadt–) Abzw. Kreuzstein–Hollfeld
(Die Einstellung des Güterzugbetriebes wird zum betriebswirtschaftlich
günstigsten Zeitpunkt vorgenommen)
b) Einstellung des Gesamtbetriebes
1. 3. 1971 Ludwigsstadt–Zonengrenze
3. 6. 1973 Bayreuth-Altstadt–Drosselfeld
2. Die DB hat folgende Stillegungsmaßnahmen für Strecken in Oberfranken beantragt, nämlich die dauernde Einstellung
— des Reisezugbetriebes der Strecke Ebersdorf b. Coburg–Fürth a. Berg sowie zusätzlich des Güterzugbetriebes zwischen Hof-Steinach und Fürth a. Berg. Die Bundesregierung hat dieser Maßnahme zugestimmt, die von der DB zum Sommerfahrplan 1975 durchgeführt wird;
— des Reisezugbetriebes der Strecke Kronach–Nordhalben;
- des Reisezugbetriebes der Strecke StrullendorfSchlüsselfeld sowie des Gesamtbetriebes der Strecke Ebermannstadt–Behringersmühle. Die Prüfung der zuletzt genannten drei Anträge ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 46 und 47):
Trifft es zu, daß in der neuen Stadt Wermelskirchen der Zusammenschluß mit Dabringhausen zu einem einheitlichen Ortsnetz technisch sofort möglich wäre, daß dieser Zusammenschluß aber nicht erfolgt, um Gebührenausfälle zu vermeiden?
In welchem Zeitraum wird die Deutsche Bundespost die auf Grund der kommunalen Neugliederung erfolgte Bildung von neuen Städten und Gemeinden auch im Telefonbereich zu einem Ortsnetz zusammenschließen, damit Ferngespräche innerhalb einer Stadt vermieden werden?
Die Ortsnetze Wermelskirchen und Dabringhausen werden keinesfalls wegen der möglichen Gebührenausfälle nicht zusammengelegt. Ein Zusammenschluß dieser beiden Ortsnetze zu einem einheitlichen Ortsnetz wäre technisch auch nicht sofort möglich.
Die Leitungen des Fernsprechnetzes der Deutschen Bundespost sind in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet. Das bestehende Kabelnetz kann also nicht ohne weiteres an die Änderungen der politischen Gebietseinheiten angepaßt werden. Die Umstrukturierung der beiden Leitungsnetze und die Änderungen an den technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen würden sehr hohe Investitionen verursachen.
Mit der am 1. Juli 1971 in Kraft getretenen Fernmeldeordnung ist die Einführung eines neuen großraumorientierten Gesprächstarifs — Nahverkehrs-tarif — angeordnet worden. Mit diesem „Nandienst" werden die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen gelöst und mehrere Ortsnetze zu einem einheitlichen Gesprächsgebührenbereich — Nahverkehrsbereich — zusammengefaßt, so daß Ferngespräche innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde vermieden werden.
Die Umstellung auf den Nahverkehrstarif kann wegen der umfangreichen technischen Vorbereitungen nicht kurzfristig vorgenommen werden; die Reihenfolge ist abhängig von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen. Umstellungstermine für einzelne Bereiche können z. Z. noch nicht angegeben werden. Die Deutsche Bundespost wird jedoch alles tun, um die Voraussetzungen für die Einführung des Nahverkehrstarifs so bald wie möglich zu schaffen.
Anlage 65
Antwort
des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 48 und 49) :
Kann die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag mit absoluter Sicherheit erklären, daß von den Bundesministerien oder von Zuwendungsempfängern der einzelnen Bundesministerien keine Studien und Gutachten und Forschungsaufträge allgemeiner Art an Mitglieder oder Sympathisanten der Baader-Meinhof-Bande vergeben worden sind?
9496* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
Wie beurteilt insbesondere die Bundesregierung die Vergabe von Studien und Gutachten durch das Bundesforschungsministerium und von Zuwendungsempfängern des Bundesforschungsministeriums, und besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, daß Mitglieder des Heidelberger Patienten-Kollektivs an mit öffentlichen Mitteln finanzierten Studien und Gutachten beteiligt waren?
Art und Vorgeschichte Ihrer Fragestellung zwingen mich zu einer grundsätzlichen Klarstellung. Es ist für die Bundesregierung selbstverständlich, alle Hinweise auf einen Verdacht den zuständigen Behörden zur Prüfung zu übergeben; sie hält es jedoch für richtig, sich vor der Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren öffentlicher Verdächtigungen zu enthalten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung und Technologie, Herr Dr. Hauff, hat deshalb sofort nach Bekanntwerden des zunächst von Mitarbeitern Ihrer Fraktion geäußerten Verdachts den zuständigen Obmann Ihrer Fraktion, Herrn Lenzer, gebeten, die ihm und seinen Mitarbeitern bekannten Tatsachen mitzuteilen. Als auf telefonische Nachfrage Herr Lenzer erklärte, seines Wissens gebe es keine konkreten Anhaltspunkte, Sie jedoch in Ihrer Presseverlautbarung vom 26. November die nunmehr offiziell am 6. Dezember gestellten Fragen ankündigten, habe ich an Ihren Fraktionsvorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Carstens, geschrieben und dringend darum gebeten, mir umgehend die Tatsachen mitzuteilen, die der Anlaß für Ihre Fragen sind, damit bei den für die Sicherheit zuständigen Behörden in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ohne zeitliche Verzögerung geprüft werden kann, ob ein Verdacht besteht. Herr Prof. Dr. Carstens hat daraufhin geschrieben, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Komplex Baader-Meinhof, wenn ihr solche bekannt werden, den zuständigen Behörden mitteilen.
Ich kann aus diesem Verlauf nur schließen, daß Ihrer Fraktion keine konkreten Verdachtsmomente bekannt sind. Auch mir sind keine Verdachtsmomente bekannt. Es liegt auf der Hand, daß die Bundesregierung nicht bei allen Aufträgen und Zuwendungen, die sie vergibt, alle Beteiligten sicherheitsmäßig überprüfen kann. Selbstverständlich wird sie allen konkreten Hinweisen nachgehen, die ihr zur Kenntnis kommen.
Im übrigen haben Sie Ihre Fragen so formuliert, daß sie nicht beantwortbar sind. Ich weise die mit dieser Fragestellung verbreitete Verdächtigung zurück, die Bundesregierung würde „Feinde unseres Rechtsstaates durch öffentliche Mittel unterstützen" (Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 26. November 1974).
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 50) :
Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für die berufliche und( tur die akademische Bildung im Bildungsbudget von Bund und Ländern in den Jahren 1970 bis 1974 einerseits, und wie hoch ist der geschätzte Anteil dieser Ausgaben voraussichtlich in den Jahren 1975 bis 1978 nach dem Stand der gegenwärtigen Planung?
Das Bildungsbudget des Bildungsgesamtplanes enthält ebenso wie die Finanzstatistik keine umfassenden und differenzierenden Berechnungen der Ausgaben von Bund und Ländern für berufliche Bildung. Die Gründe hierfür liegen einmal in statistischen Abgrenzungs- und Zuordnungsschwierigkeiten, zum anderen wäre aber auch der sachliche Aussagewert derartiger Berechnungen fragwürdig.
Die angestrebte und zum Teil sich bereits vollziehende Abstimmung und Verzahnung allgemein-und berufsbildender Ausbildung im Sekundarbereich II läßt eine nach Bildungsgängen differenzierende Betrachtung nicht zu. Selbst wenn man aber diese grundsätzliche Schwierigkeit überwinden könnte, stehen statistische Probleme einer Aufteilung der Aufwendungen entgegen, z. B. bei Schularten wie Fachgymnasien und Fachoberschulen, in denen in unterschiedlichem Maße sowohl allgemein- wie auch berufsbildende Ausbildung erfolgt, oder auch bei global veranschlagten Ausgaben wie denen für Ausbildungsförderung und Lehrerfortbildung.
Ein Vergleich der staatlichen Ausgaben für berufliche und akademische Ausbildung (wobei auch letztere Berufsausbildung ist) würde, selbst wenn die statistischen Probleme befriedigend lösbar wären, ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Aufwendungen vermitteln und die Gefahr falscher Schlußfolgerungen nach sich ziehen. Die duale Form l der Berufsausbildung in Schule und Betrieb führt ja gerade dazu, daß erhebliche Aufwendungen von der Wirtschaft getragen werden, die, ebenso wie die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, bei einer Betrachtung der staatlichen Ausgaben für die Berufsbildung bei der Abgrenzung des Bildungsbudgets unberücksichtigt blieben. Es kann — auch unabhängig davon — nicht sinnvoll sein, öffentliche Ausgaben für Ausbildungsgänge zu vergleichen, die sich in Art, Dauer und Intensität der Beanspruchung öffentlicher Einrichtungen derart stark unterscheiden, wie es für den Besuch der Berufsschule einerseits und der Hochschule andererseits zutrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich im Vergleichszeitraum sowohl die Zahl der Auszubildenden in den beiden Bereichen wie die Aufteilung in laufende Kosten und Investitionen wie schließlich innerhalb der Berufsbildung das Verhältnis von Vollzeit- und Teilzeitschülern unterschiedlich entwickelt bzw. verschiebt. Dagegen läßt sich ein Indiz für die qualitative Entwicklung wohl aus denjenigen Zahlen gewinnen, die den personellen, räumlichen und finanziellen Aufwand für den einzelnen Auszubildenden in den verschiedenen Bereichen in seiner Entwicklung über mehrere Jahre angeben. Diese Angaben sind — z. B. als SchülerLehrer-Relation, Sachausgaben je Auszubildenden usw. — als Ist- und als Planwerte in der Bildungsplanung enthalten. Freilich sind auch dabei Unterschiede in der Personal- und Kostenstruktur oder im Umfang des Nachhol- und Ersatzbedarfs zu beachten. Der Mittelfristige Stufenplan für das Bil-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 949T
dungswesen bis 1978 (Kosten- und Finanzierungsplan), den die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung am 9. Dezember verabschiedet und damit den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Beschlußfassung vorgelegt hat, hat diese Werte aktualisiert und dabei die Priorität der beruflichen Bildung auch unter der sich abzeichnenden Notwendigkeit finanzieller Einschränkung noch verstärkt und konkretisiert.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 51 und 52) :
Mit welchen Mitteln haben sich das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und gegebenenfalls andere aus Steuermitteln finanzierte Institutionen an der Gesamtausgabe und an der Kurzfassung des Kommissionsberichts „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule" beteiligt?
Gegen welche Passagen und Empfehlungen des Kommissionsberichts hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ernste Bedenken?
Zu Frage B 51:
Der Georg-Westermann-Verlag, Braunschweig, besorgt Druck und Vertrieb des Kommissionsberichtes und der vier Anlagenbände. Von den erschienenen Exemplaren übernimmt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft aufgrund eines Verlagsvertrages jeweils 500 Stück zu einem Sonderpreis, der rund 50 °/o des Ladenpreises beträgt. Hierfür wurden in Kap. 31 02, Tit. 686 30 insgesamt bis zu DM 40 000,— bereitgestellt. Für die bereits erschienenen Bände i und 2 wurden DM 21 000,—, für 3 000 Exemplare der Kurzfassung von Band 1 DM 7 800,—, insgesamt also DM 28 800,— gezahlt.
Zu Frage B 52:
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist als Auftraggegeber auch Adressat der Empfehlungen der Kommission. Er ist aber für die Verwirklichung zahlreicher Vorschläge nicht oder nicht allein zuständig. Daher wurden die Erkenntnisse der Kommissionsarbeit auch nicht als Ganzes kritisch gewürdigt, sondern dort, wo dies sinnvoll und hilfreich erschien, in Überlegungen des BMBW einbezogen. Daher besteht kein Anlaß, Teile des Berichts
mit Zensuren zu versehen bzw. sich ausdrücklich mit anderen Teilen zu identifizieren.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen B 53 und 54) :
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, den Bau und die Einrichtung von Berufsbildungszentren in ländlichen Problemgebieten zu fördern?
Unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, den Bau und die Einrichtung des in der Planung befindlichen Berufsbildungszentrums Betzdorf/Kirchen (Sieg) im Land Rheinland-Pfalz finanziell zu fördern, damit das Berufsbildungsdefizit dieses Raumes schneller beseitigt werden kann?
Zu Frage B 53:
Die Bundesregierung ist bereit und in der Lage, den Bau und die Einrichtung von Berufsbildungszentren in ländlichen Problemgebieten und strukturschwachen Regionen zu fördern, soweit in diesen Zentren überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Verbesserung der betriebsbedingten unterschiedlichen Ausbildungsleistungen der Ausbildungsbetriebe durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus den Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 19. 9. 1973 (Bundesanzeiger Nr. 211 vom 9. 11. 1973).
Im Bundeshaushalt 1975 sind für die Förderung derartiger Bildungseinrichtungen 75,0 Millionen DM vorgesehen und in der Planung 1975-1978 insgesamt 345,0 Millionen DM. Die Bundesregierung kann bei angemessener Eigenleistung eines Trägers und neben sonstigen Finanzierungsmitteln Zuschüsse in der Form gewähren, daß ein bestimmter Anteil der Gesamtkosten vom Bund übernommen wird.
Zu Frage B 54:
Voraussetzungen und Bedingungen einer Förderung sind in den obengenannten Richtlinien geregelt. Da ohne Kenntnis der Einzelheiten des geplanten Berufsbildungszentrums in Betzdorf/Kirchen a. d. Sieg eine Aussage über die Höhe einer Förderung nicht möglich ist, sollte sich der Träger mit der zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz und dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Verbindung setzen.