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    Deutscher Bundestag 137. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9419 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9419 B Erklärung der Bundesregierung betr. Maßnahmen zur konjunkturellen Situation in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2979 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2980 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Investitionszuschüsse für gemeinnützige Wohnungs-und Siedlungsunternehmen (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2981 — Erste Beratung in Verbindung mit Antrag der Bundesregierung betr. zusätzliche Bundesausgaben zur Förderung der Konjunktur — Drucksache 7/2978 — Schmidt, Bundeskanzler 9420 C Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 9428 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 9438 C Dr. Ehrenberg (SPD) 9447 B Dr. Blüm (CDU/CSU) 9452 D Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 9459 B Junghans (SPD) 9464 C Fragestunde — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Penner (SPD) : Ergebnis von Ermittlungs- und Strafverfahren, die auf Grund von Fahndungsaktionen nach Mitgliedern krimineller Vereinigungen eingeleitet wurden; Strafverfolgung der Unterstutzer und Helfer derartiger Gruppen Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 9467 B Frage A 82 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Schlaga (SPD) : Festlegung von Mietkautionen auf einem Sonderkonto und Gewährung einer Verzinsung Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . 9468 A, D Schlaga (SPD) . . . . . . . 9468 C, D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Frage A 87 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Überprüfung von Haftbedingungen für Angehörige der Baader-Meinhof-Vereinigung durch eine Kommission der Kirchen Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . 9469 A, C Dr. Schweitzer (SPD) 9469 B Nächste Sitzung 9469 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9471* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Umsatzsteuerfreiheit für die Vermietung von Campingstellplätzen auch an Kurzcamper 9471* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Einfügung von Angaben über den anhaltenden Beschäftigungsrückgang im Bauhauptgewerbe und dessen Folgen in die Konjunkturberichte der Bundesregierung . . . . . . . . . . . 9471* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 14 und 15 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Anzahl der Fälle, in denen von der Bestimmung des § 9 Abs. 6 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung Gebrauch gemacht wurde; Handhabung dieser Vorschrift durch die zuständigen Organe 9472* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 16 und 17 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Zuziehung von Vertretern der mittelständischen Wirtschaft zu internationalen Verhandlungen; Folgen bei einer ausschließlichen Zuziehung von Vertretern der Schwer- und Großindustrie 9472* C Anlage 6 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU): Feststellungen des Bundesrechnungshofes hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausbaues der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gemäß dem Fortschritt in Wirtschaft, Technik und Wissenschaft; Konzeption der Bundesregierung hinsichtlich der Berücksichtigung der dringlichsten Personalanforderungen und Bauvorhaben . . 9473*B Anlage 7 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Sicherung des Rechts der Vertreter der Naturheilkunde unter den Ärzten zur Herstellung und Anwendung biotherapeutischer Arzneien 9473* D Anlage 8 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 38 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Konzeption und Arbeit des „Deutschen Instituts für reines Bier" 9474* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verhältnis der Unfallhäufigkeit bei ausländischen und bei deutschen Lastkraftwagen . . . . . . . . . . 9474* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Seefeld (SPD) : Änderung des Auftrags an die Organisation EUROCONTROL zum Bau und Betrieb der Flugsicherungszentrale Karlsruhe; irrtümlich falsches Einf ah-ren in Bundesautobahnen wegen unbefriedigender Kennzeichnung; Verbesserung dieser Kennzeichnung . . . . 9474* D Deutscher Bundestag --- 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 III Anlage 11 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Ahlers (SPD) : Veröffentlichung des Gutachtens von Professor Mäcke über die Linienführung der geplanten Autobahn A 80 von der belgischen Grenze in das Rhein-Main-Gebiet; Beginn der Bauarbeiten im südlichen Abschnitt 9475* A Anlage 12 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung des Baus von Autobahnen ins Zonenrandgebiet, insbesondere der Maintalautobahn; Baubeginn für diese Autobahn 9475* B Anlage 13 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Hösl (CDU/ CSU) : Art der Verstöße gegen das Viermächteabkommen über Berlin und seine Ausführungsbestimmungen sowie anderweitige Behinderungen, Verzögerungen und unterlassene Hilfeleistungen auf den Zugangswegen nach Berlin im Monat November 1974 . . . . 9475* C Anlage 14 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 des Abg. Hoffie (FDP) : Gründe für die Zustimmung der Bundesregierung im Rahmen der OECD zu einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung 110 km bis 130 km auf europäischen Autobahnen; Realisierung des OECD-Beschlusses unter Berücksichtigung der laufenden Großversuche zu Höchst- und Richtgeschwindigkeiten auf Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland 9476* A Anlage 15 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Josten (CDU/ CSU) : Kontrolle der Parkplätze für Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland an den Transitstrecken in der DDR durch Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR; Maßnahmen gegen den Mißbrauch von Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik 9476* B Anlage 16 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Ankauf von ausgesonderten Omnibussen des Postreisedienstes durch private Omnibusunternehmer; Einsatz dieser Fahrzeuge im Auftrag der Bundespost im Postreisedienst . . . . . 9476* C Anlage 17 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU): Auflösung der Abteilung Raumordnung im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau; Gründe dafür; Organisation der weiteren Arbeit auf diesem Gebiet . . . 9476* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 60 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Ziele der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung von Ausgleichsbeträgen in der Novelle zum Bundesbaugesetz . . . . . . . . 9477 A Anlage 19 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 61 und 62 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Beurteilung der durch den Wegfall von Zinsverbilligungen veränderten Sozialmieten; Vorschläge der Bundesregierung zur Behebung der dadurch entstandenen Härten . . . . . . . 9477 C Anlage 20 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Praktiken der ,,Krishna"-Sekte; Maßnahmen gegen die „Mönche" ; Einstellung der Bundesregierung zu dem von der Sekte vertretenen bedingungslo- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 sen Führergehorsam; Möglichkeiten, widerrechtlich festgehaltene Kinder diesem Einfluß zu entziehen . . . . 9478* A Anlage 21 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 69 und 70 Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 des Abg. Hansen (SPD) : Zahl der seit dem Beschluß der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers vom 28. 1. 1972 zurückgewiesenen Bewerber für den öffentlichen Dienst; Zahl der Suspendierungen bzw. Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst; Zahl derjenigen, die davon als „links-" bzw. „rechtsextremistisch" eingestuft wurden 9478* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung über Erschwerniszulage für Dienst in unterirdischen Einrichtungen 9478* D Anlage 23 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 des Abg. Thürk (CDU/ CSU) : Veröffentlichung der den Ländern entstehenden Kosten für die medizinische Betreuung von Straf- und Untersuchungsgefangenen sowie der Zusatzkosten für eine Verhinderung der Selbsttötung durch Hungerstreik . . 9479* A Anlage 24 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Bereitschaft der Bundesregierung zur Schaffung eines international einheitlichen und ausreichenden Haftungssystems zugunsten geschädigter Flugpassagiere 9479* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 80 und 81 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Löffler (SPD) : Zahl der unerledigten Entschädigungsstreitfälle beim Bundesgerichtshof; Aufgliederung der unerledigten Streitfälle nach dem Alter der Betroffenen 9479* D Anlage 26 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 88 und 89 Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Rechtsgrundlagen für die zwangsweise künstliche Ernährung von hungerstreikenden Untersuchungs- und Strafgefangenen; Zumutbarkeitsgrenze bei der Hilfeleistungspflicht des Staates bei Hungerstreik von Untersuchungs-und Strafgefangenen 9480* B Anlage 27 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — der Abg. Frau Pack CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Besuch Sartres bei dem Häftling Andreas Baader 9481* A Anlage 28 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Ausweisung der vom Bundesjustizminister in einem Preisausschreiben ausgesetzten Gewinne im Bundeshaushalt 9481* B Anlage 29 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Konzeption der Bundesregierung für die Neuordnung der studentischen Krankenversicherung 9481* C Anlage 30 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Wolf (SPD) : Wartezeit von vier Wochen bis zur Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes 9481* D Anlage 31 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Schaffung einer regelmäßigen amt- lichen Statistik über die personelle Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 V Einkommens- und Vermögensverteilung; Statistiken über die Verteilung des privaten Eigentums an Grund und Boden in der Bundesrepublik Deutschland auf die Bevölkerung 9482* B Anlage 32 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Frau Funcke (FDP) : Benachteiligung der Frauen durch unterschiedliche Anrechnung der Ausbildungszeiten für männliche und weibliche Fachschulabsolventen bei der Rentenberechnung; Maßnahmen zur Aufhebung dieser Benachteiligung . . 9482* D Anlage 33 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Opitz (FDP) : Maßnahmen der Bundesregierung für die Flüchtlinge beider Volksgruppen von Zypern; weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des Schicksals der Betroffenen 9483* B Anlage 34 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage zypriotischer Flüchtlinge . . . 9483* D Anlage 35 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Erhöhung der Gebühren nach dem Auslandsgebührengesetz aus dem Jahre 1936 . . . . . . . . . . 9484* B Anlage 36 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) : Gefahr für ausländisches Eigentum in Portugal durch Hetzkampagnen, Verunglimpfungen und Drohungen radikaler Kräfte; Unterlassung von wirtschaftlichen und finanziellen Hilfsmaßnahmen und Unterstützungen für Portugal bei Gefährdung des deutschen Eigentums 9484* C Anlage 37 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Zusagen von Waffenlieferungen an Syrien und andere arabische Staaten durch DDR-Ministerpräsident Sindermann; Bereitschaft der Bundesregierung, im Rahmen ihrer nationalen, demokratischen und moralischen Vertretungspflicht für die deutsche Nation einer solchen Politik entgegenzuwirken . . . . . 9484* D Anlage 38 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU): Entschädigungslose Enteignung des Eigentums von Aussiedlern in Rumänien; Maßnahmen der Bundesregierung gegen diese, insbesondere deutsche Spätaussiedler betreffende Maßnahmen 9485* A Anlage 39 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Meldung des „Spiegel" vom 25. November 1974 über Äußerungen des Pressereferenten der deutschen Vertretung bei den Europäischen Gemeinschaften; dienstaufsichtsrechtliche. Konsequenzen 9485* B Anlage 40 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) : Erfahrungsbericht des Arbeitskreises für Umweltschutz Konstanz 1974 über Trennung und Verwertung von Papier und Glas aus Hausmüll im Raum Konstanz; Maßnahmen der Bundesregierung zur Nutzbarmachung dieser Erfahrungen 9485* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Anlage 41 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/2927 vorn 6. 12. 74 — des Abg. Krockert (SPD) : Umgehung von Umweltschutzpflichten durch Ausdehnung der Wochenproduktion eines emittierenden Betriebs auf bisher produktionsfreie Tage . . 9486* A Anlage 42 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Vorrang des Umweltschutzes bei Konflikten zwischen der Energieerzeugung und der Umweltqualität 9486* B Anlage 43 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 13 Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Rechtsfolgen für die Unterhaltspflichtigen von unehelichen Kindern und von Kindern aus geschiedenen Ehen durch die generelle Zahlung eines Kindergelds ab 1. Januar 1975 . . . . . 9486* D Anlage 44 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Besuch des französischen Schriftstellers Sartre bei dem Untersuchungshäftling Andreas Baader . . . . . 9487* C Anlage 45 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU): Vollstreckungsschutz für Flüchtlinge aus der „DDR" im Hinblick auf Verbindlichkeiten, die nach der Flucht entstanden sind . . . . . . . . . 9488* A Anlage 46 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Zollfreiheit von nur 50 Litern Dieselöl bei Lastwagen im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr; Angleichung an die Vorschriften der übrigen EG-Länder 9488* B Anlage 47 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Unternehmen aus der Bundesrepublik, die 1973 und 1974 ihre Produktion ins Ausland verlegt haben; Zunahme des Erwerbs von Industriebeteiligungen durch Ausländer . . . . . . . . 9488* D Anlage 48 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zusammensetzung des für die Berechnungen der Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland maßgebenden Warenkorbs . . . . . . 9489* B Anlage 49 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Verbot der Einfuhr von Schweinefleisch aus der Volksrepublik China in die Bundesrepublik Deutschland; Wunsch der Volksrepublik China, hochwertiges und gleichzeitig preisgünstiges Schweinefleisch in die Bundesrepublik Deutschland zu exportieren . . . . . . . . .. . . . . 9489* D Anlage 50 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Prozentsatz der Kinder im Alter bis zu vier Jahren, die an den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen; Erhöhung des Prozentsatzes der teilnehmenden Kinder . . . . . . . 9490* C Anlage 51 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 25 und 26 - Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Vogt (CDU 'CSU): Zahl der Umschüler, die nach bestandener Prüfung in ihrem neuen Beruf keine Anstellung finden; Maßnahmen zur Verhinderung der Arbeitslosigkeit der Umschüler . . . . . . . . . 9491* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 VII Anlage 52 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 27 und 28 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu Äußerungen des Geschäftsstellenleiters Paul Nuß von der Gewerkschaft Textil/Bekleidung betr. Beschränkung von tarifvertraglichen Verbesserungen der Arbeitsplatz- und Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer auf gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer; Anzahl der der Bundesregierung bekanntgewordenen Fälle einer Beschränkung von tariflichen Sonderleistungen auf gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer 9491* C Anlage 53 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Eigen (CDU CSU) : Möglichkeiten der Förderung des Parkplatzbaues und des Turnhallenausbaues bei der Bundeswehr mit Mitteln aus dem Konjunkturförderungsprogramm 9492* A Anlage 54 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Spitzmüller (FDP) : Grund für die Gleichbehandlung von homöopathischen Zubereitungen mit Betäubungsmitteln trotz zurückbleibenden Arzneimittelgehaltes hinter der pharmakologisch wirksamen Dosis; gesundheitspolitische Begründung des Verbots der Herstellung bestimmter homöopathischer Zubereitungen von Pflanzen . . . . . . . . . . 9492* B Anlage 55 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Konsequenzen der Bundesregierung auf Grund des Umfangs der schweren Impfschäden bei der Pockenschutzimpfung; Einstellung der Bundesregierung zu dem Vorschlag des Bundesgesundheitsrates, die Pflicht zur Erstimpfung im Hinblick auf das Pockenbekämpfungsprogramm der WHO aufzuheben 9492* D Anlage 56 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Prüfung der Auswirkungen der neuen Kindergeldregelung für die deutschen Grenzgänger in die Schweiz durch die Bundesregierung und Vorschläge zur Verbesserung; Zeitpunkt der endgültigen Klärung des Problems . . . . 9493* A Anlage 57 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Berücksichtigung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 1966 betreffend die 2. Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arzneispezialitäten; künftige Haltung der Bundesregierung in dieser Frage . . . . . 9493* B Anlage 58 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Zebisch (SPD) : Beurteilung der Schweizer Versuche, durch in die Straßendecke gefräste Rillen Aquaplaning zu verhindern . . 9493* D Anlage 59 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 39 und 40 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Namen der Städte in Nordrhein-Westfalen, die konkrete und realisierbare Pläne zum Stadtbahnbau vorgelegt haben; Gesichtspunkte für die Bereitstellung der Finanzmittel des Bundes für die Durchführung dieser Pläne . . . 9494* A Anlage 60 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Kenntnis der Bundesregierung von Plänen für den Stadtbahnbau in Duisburg; Realisierbarkeit dieser Pläne . . 9494* C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Anlage 61 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Pläne hinsichtlich der Bundesbahnstrecke Stockhausen/Lahn–Beilstein/ Dillkreis zur Erreichung einer entsprechenden Verkehrsbedienung in diesem Gebiet 9494* D Anlage 62 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Entscheidung über die Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks Braunschweig und Gründe für das Unterbleiben einer Verlagerung anderer Reparaturkapazitäten nach Braunschweig 9494* D Anlage 63 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Angabe der seit dem 28. September 1969 stillgelegten und zukünftig noch stillzulegenden Eisenbahnstrecken der Deutschen Bundesbahn in Oberfranken 9495* A Anlage 64 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Braun (CDU/ CSU) : Unterbleiben des Zusammenschlusses der Stadt Wermelskirchen mit Dabringhausen zu einem einheitlichen Ortsnetz zur Vermeidung von Gebührenausfällen; Zeitraum für den Zusammenschluß zu einem Ortsnetz nach der Bildung neuer Städte und Gemeinden 9495* C Anlage 65 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 48 und 49 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Bestätigung der Bundesregierung, daß von den Bundesministerien oder von Zuwendungsempfängern der einzelnen Bundesministerien keine Studien und Gutachten und Forschungsaufträge allgemeiner Art an Mitglieder oder Sympathisanten der Baader-Meinhof-Bande vergeben worden sind; Beurteilung der Vergabe von Studien und Gutachten durch das Bundesforschungsministerium und von Zuwendungsempfängern des Bundesforschungsministeriums durch die Bundesregierung; mögliche Beteiligung des Heidelberger Patienten-Kollektivs an mit öffentlichen Mitteln finanzierten Studien und Gutachten 9495* D Anlage 66 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Dr. Evers CDU/CSU) : Anteil der Ausgaben für die berufliche und für die akademische Bildung im Bildungsbudget von Bund und Ländern in den Jahren 1970 bis 1974 und geschätzter Anteil dieser Ausgaben in den Jahren 1975 bis 1978 . . . . . 9496* B Anlage 67 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 51 und 52 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft und anderer aus Steuermitteln finanzierter Institutionen an der Gesamtausgabe und an der Kurzfassung des Kommissionsberichts „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule"; Bedenken der Bundesregierung gegen bestimmte Passagen und Empfehlungen dieses Kommissionsberichts 9497* A Anlage 68 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 53 und 54 — Drucksache 7/2927 vom 6. 12. 74 — des Abg. Immer (SPD) : Möglichkeiten der Bundesregierung zur Förderung des Baues und der Einrichtung von Berufsbildungszentren in ländlichen Problemgebieten; Bedingungen für die Förderung des Baues und der Einrichtung des in der Planung befindlichen Berufsbildungszentrums Betzdorf/Kirchen durch die Bundesregierung 9497* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Born, Freitag, den 13. Dezember 1974 9419 137. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 13. 12. Adams * 13. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger * 14. 12. Dr. Bangemann * 14. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Dr. Czaja 13. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. Dr. Dregger 20. 12. Dr. Evers 13. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Friedrich 13. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch * 14. 12. Krall * 14. 12. Dr. Kreile 13. 12. Kroll-Schlüter 13. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Frau Dr. Lepsius 13. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Mattick 13. 12. Memmel * 14. 12. Milz 13. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Offergeld 13. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Dr. Riedl (München) 13. 12. Rosenthal 13. 12. Roser 20. 12. Schmidt (München) * 14. 12. Schmöle 20. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Spranger 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Dr. Waigel 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz * 13. 12. Dr. Warnke 13. 12. Dr. Freiherr von Weizsäcker 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Dr. Zimmermann 13. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 8) : Ist die Bundesregierung bereit, über die mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 26. Juni 1970 (Az. IV A/3 - S. 7168-3/70) anerkannte Umsatzsteuerfreiheit für die Vermietung von Campingstellplätzen an Dauermieter hinaus entsprechend dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 1973 (III 29/73; Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte 1974 Nr. 247, Heft 5, Seite 238) die Befreiung von der Umsatzsteuer auch für den Bereich der Kurzcamper zu akzeptieren und dies den obersten Finanzbehörden der Länder mitzuteilen? In Ihrer Frage weisen Sie auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Dezember 1973 hin. In dieser Entscheidung hat das Finanzgericht die Überlassung von Campingflächen an Kurz-Camper als umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung angesehen. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1971 (Urteil vom 13. Mai 1971, Bundessteuerblatt II S. 646) . Es handelt sich um eine Frage von allgemeiner Bedeutung, die zunächst mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden muß. Es ist veranlaßt, daß diese Erörterung so bald wie möglich stattfindet. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 12) : 9472* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Ist die Bundesregierung bereit, in ihren offiziellen Konjunkturberichten auch Aussagen über den anhaltenden Beschäftigungsrückgang im Bauhauptgewerbe, die Liquiditätslage der Betriebe, die Investitionsneigung sowie über die Zahl von Insolvenzfällen zu machen? In den monatlich von meinem Hause herausgegebenen Berichten zur wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik — auf diese Publikation bezieht der Herr Abgeordnete wohl seine Frage — wird die aktuelle konjunkturelle Situation der deutschen Wirtschaft anhand einer systematischen, differenzierenden Analyse bestimmter Indikatoren, wie Nachfrage, Produktion, Beschäftigung, Preise etc. dargelegt. Dabei werden auch augenfällige, für die Gesamtkonjunktur relevante Entwicklungen in einzelnen Sektoren beobachtet und bewertet. Die Bauwirtschaft nimmt innerhalb dieser Analyse eine, ihrer aktuellen Bedeutung wegen, hervorragende Position ein. Daß angesichts des gesetzten Rahmens monatlich nur die jeweils wichtigsten Tendenzen kommentiert werden können, dürfte verständlich sein. So ist denn auch z. B. im jüngsten Monatsbericht meines Hauses (11 74) der starke Beschäftigungsabbau im Bauhauptgewerbe hervorgehoben worden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß im „Bundesbaublatt", das vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegeben wird, ebenfalls regelmäßig Berichte zu einzelnen Aspekten der wirtschaftlichen Lage im Bausektor zu finden sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Bockelberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 14 und 15) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob bisher von der Bestimmung des § 9 Abs. 6 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung Gebrauch gemacht wurde, wenn ja, in wieviel Fällen? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Handhabung dieser Vorschrift durch die zuständigen Organe dem Willen des Gesetzgebers entspricht, oder welches sind die Gründe, daß nicht im Wege der Dienstaufsicht eingeschritten worden ist? Zu Frage A 14: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wieviel Fällen bisher eine Ausnahme nach § 9 Abs. 6 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung zugelassen wurde. Über derartige Anträge entscheiden besondere Zulassungsausschüsse, die bei den Länderwirtschaftsministerien bestehen. Die Bundesregierung hat die Länderwirtschaftsminister gebeten, über die Praxis bei der Anwendung von § 9 Abs. 6 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung zu berichten. Die Berichte liegen noch nicht vor. Ich werde Ihnen das Zahlenmaterial übersenden, sobald ich es erhalten habe. Zu Frage A 15: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wurden Ausnahmen dann erteilt, wenn es dem Bewerber nicht zumutbar war, vor der Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen zwei Jahre bei einem Wirtschaftsprüfer tätig zu sein und wenn seine sonstige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Prüfungswesens für ausreichend angesehen werden konnte. Diese Praxis entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der eine genügende Prüfungspraxis für unentbehrlich erachtet und der Tätigkeit bei einem Wirtschaftsprüfer besondere Bedeutung beigemessen hat. Ausnahmen sind nur in Härtefällen zulässig. Ob ein solcher Härtefall gegeben ist, läßt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilen. Der Bundesregierung ist es nicht möglich, die jeweiligen Einzelfallentscheidungen zu überprüfen. Dazu sind die Gerichte berufen, die der Bewerber, der eine Entscheidung des Zulassungsausschusses für mit dem Gesetz nicht vereinbar erachtet, anrufen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 16 und 17) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, ausschließlich Vertreter der Schwer- und Großindustrie zu internationalen Verhandlungen zuzuziehen und dabei den ganzen Bereich der mittelständischen Wirtschaft und deren Vertreter bzw. die Arbeitnehmer und ihre Vertreter auszuschalten? Glaubt die Bundesregierung, daß ausschließlich ihr Umgang mit Vertretern deutscher Konzerne geeignet ist, sich ein Bild über die wahre Lage der wirtschaftlichen Situation in Unternehmungen zu machen? Zu Frage A 16: Bei internationalen Wirtschaftsverhandlungen werden die Vertreter der deutschen Wirtschaft grundsätzlich beteiligt. Eine vollständige Repräsentation der ganzen Vielfalt deutscher wirtschaftlicher Interessengruppen ist verständlicherweise nicht möglich. Soweit bei derartigen Verhandlungen über konkrete Projekte gesprochen wird, wird die Auswahl der Teilnehmer nicht zuletzt auch durch die erforderliche Fachkenntnis und durch die Überlegung, wer als deutscher Partner dafür in Frage kommt, bestimmt sein. Im allgemeinen vertreten die Teilnehmer jedoch nicht ein bestimmtes Unternehmen, sondern sind Repräsentanten wirtschaftlicher Verbände und Organisationen; die Wahl ihres Repräsentanten ist aber bekanntlich Angelegenheit der jeweiligen Wirtschaftsgruppe selbst. Bei der jüngsten US-Reise des Herrn Bundeskanzlers nahmen beispielsweise 2 Vertreter von Gewerkschaftsseite (einer ist gleichzeitig Mitglied dieses hohen Hauses) sowie 2 Vertreter aus Industrie- und Bankenkreisen teil. Die Beteiligung gerade der mittelständischen Wirtschaft an außenwirtschaftlichen Beziehungen wird von der Bundesregierung, wie z. B. hinsichtlich des Ostgeschäftes, besondes gefördert. Im Geschäft mit kleineren Staatshandelsländern ist der Mittelstand bereits stärker vertreten. Auch bei der Regierung der UdSSR verwendet sich die Bundesregierung für eine stärkere Einschaltung kleinerer und mittlerer Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9473e deutscher Unternehmen; deren Beteiligung am Geschäft mit der UdSSR ist in Artikel 2 des neuen deutsch-sowjetischen Kooperationsabkommen vom 30. Oktober 1974 ausdrücklich verankert. In der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission und in den Fachgruppen ist die mittelständische Wirtschaft bereits vertreten. Durch Einrichtung einer HandelsFörderungsstelle bei der deutschen Botschaft in Moskau und über die Bundesstelle für Außenhandelsinformation (BfA) bemüht sich die Bundesregierung darüber hinaus um entsprechende Kontakthilfe für unsere mittelständische Wirtschaft. Zu Frage A 17: Die Entwicklung unserer Wirtschaft spiegelt sich einmal in den einschlägigen statistischen Daten wider. Selbstverständlich steht die Bundesregierung darüber hinaus in engem Gedanken- und Informationsaustausch über die aktuelle wirtschaftliche Situation mit allen am Wirtschaftsprozeß beteiligten Gruppen. Einem solchen Austausch dienen beispielsweise die Gesprächsrunden im Rahmen der Konzertierten Aktion. Ich erwähnte bereits, daß die Bundesregierung dabei gerade der mittelständischen Wirtschaft ihre besondere Aufmerksamkeit widmet. So hat sich der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes zuletzt am 6. Dezember dieses Jahres in meinem Hause ausführlich mit den gegenwärtigen Problemen der kleineren und mittleren Unternehmen befaßt. Daneben finden in meinem Hause auf Abteilungsleiterebene laufend Informationsgespräche mit den Fachbereichen der mittelständischen Wirtschaft statt. Mit den bisherigen Lockerungen in den Bereichen der Geld- und Fiskalpolitik sowie den gezielten Hilfsprogrammen der Bundesregierung wurde der gegenwärtigen Lage der mittelständischen Wirtschaft in besonderem Maße Rechnung getragen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 21 und 22) : Welches Konzept hat die Bundesregierung, um der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nachzukommen, der in seinem Prüfungsbericht vom September 1973 feststellte, daß der ange- strebte Ausbauzustand der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) nicht als Endausbau aufgefaßt werden könne, da die Größe der PTB dem Fortschritt in den verknüpften Bereichen von Wirtschaft, Technik und Wissenschaft angemessen werden müsse, der keine Sättigungserscheinungen zeige, und es vordringlich für die Effizienz der PTB bis zum Jahr 1979 sei, einen notwendigen Nachholbedarf von 159 neuen Stellen zu bewilligen? Welche Konzeption hat die Bundesregierung, um die dringlichsten Personalanforderungen zu bewilligen und die notwendigen Bauvorhaben durchzuführen, damit die PTB ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann, da der Bundesrechnungshof einen großen Nachholbedarf an Gebäuden und Personal bei der PTB festgestellt hat? Zu Frage A 21: Die Bundesregierung teilt die Feststellung des Bundesrechnungshofes, daß das im Ausbauplan der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) angestrebte Ziel nicht als Endausbaustufe der Anstalt aufgefaßt werden kann. Das Wachstum der PTB muß auch in Zukunft den Fortschritten in Wirtschaft, Technik und Wissenschaft angepaßt sein. Die PTB wird deshalb — auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes — ihren Ausbauplan wie die Finanzplanung von 1978 an jährlich fortschreiben und damit ein Steuerungsinstrument für ihre Gesamtaktivitäten gewinnen. Hinsichtlich des Nachholbedarfs auf dem Personalsektor ist es richtig, daß der Bundesrechnungshof im September 1973 für die Zeit bis zum 31. Dezember 1977 159 neue Stellen (von 254 beantragten Stellen) anerkannt hat. Sie kennen jedoch die Bestrebungen der Bundesregierung, die Expansion der Personalausgaben zu bremsen. Von den 159 befürworteten neuen Stellen sind daher bisher lediglich 8 Stellen bewilligt worden; weitere 7 Stellen sind für 1975 vorgesehen. Es ist aus heutiger Sicht nicht damit zu rechnen, daß der Nachholbedarf bereits bis zum 31. Dezember 1977 gedeckt sein wird. In Ihrer Anfrage sprechen Sie das Jahr 1979 an und erweitern damit bereits die vom Bundesrechnungshof genannte Frist für die Durchführung des Ausbauplans. Ich muß es leider offenlassen, ob sich durch zeitliche Streckung der Maßnahmen günstigere Aussichten eröffnen. Zu Frage A 22: Die vordringlichen Personalanforderungen, insbesondere für das Neubauvorhaben „Neutronendosimetrie", werden mit den genannten 14 Stellen bedient. Welche neuen Stellen die Bundesregierung in den kommenden Haushalten befürworten kann, muß von Jahr zu Jahr im Einzelfall geprüft werden. Hinsichtlich der Bauvorhaben ist die Bundesregierung bereits bei Fortschreibung des Finanzplans 1974 bis 1978 auf die Empfehlung des Bundesrechnungshofes eingegangen. Sie hat die Ausgaben für die Baumaßnahmen der Anstalt von 1976 an auf jährlich 7 Millionen DM aufgestockt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 37) : Wie nimmt die Bundesregierung zu dem von den Vertretern der Naturheilkunde unter den Ärzten in Anspruch genommenen Recht Stellung, biotherapeutische Arzneien individuell für den jeweiligen Patienten selbst herzustellen und anzuwenden, und wird die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren sich darum bemühen, daß Wortlaut und Inhalt des zukünftigen Arzneimittelgesetzes dies sicherstellen? Ärzte und andere Personen, die zur Ausführung der Heilkunde berechtigt sind, können Arzneimittel verschreiben, die in der Apotheke für eine bestimmte Person hergestellt werden. Hierzu bedarf es nach dem geltenden Recht keiner Registrierung des Arzneimittels. Sie können ferner selbst Arznei- 9474* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 mittel zum Zwecke der unmittelbaren Anwendung bei ihren Patienten herstellen, ohne daß sie hierzu nach dem geltenden Recht eine Erlaubnis benötigen. Nach dem von der Bundesregierung am 17. Juli 1974 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts sollen diese Rechte ungemindert fortbestehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/2929 Frage A 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung Arbeit und Konzeption des „Deutschen Institutes für reines Bier", das im Oktober unter Mitwirkung von Parlamentariern aller Fraktionen gegründet wurde, und ist daran gedacht, diesem Institut Bundeszuschüsse, wenn ja, durch wen und in welcher Höhe, zukommen zu lassen? Die Bundesregierung hat von der Gründung des Deutschen Instituts für reines Bier am 10. Oktober 1974 Kenntnis erhalten. Offiziell sind ihr jedoch Einzelheiten über seine Arbeit und Konzeption nicht mitgeteilt worden. Da das Institut sich in den vergangenen 2 Monaten auch nicht mit ihr in Verbindung gesetzt hat, kann sie zu seiner Arbeit und Konzeption keine Stellungnahme abgeben. Aus diesen Gründen vermag sich die Bundesregierung auch nicht zu der Frage der Gewährung von Bundeszuschüssen an das Institut zu äußern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 39) : Gibt es eine allgemeine Erfahrung, daß ausländische Lastkraftwagenfahrer häufiger Unfälle verursachen als die deutschen Fahrer, und welche geeigneten Schritte gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, um diesen gefährlichen Zustand zu ändern? Allgemeine Erfahrungen und gesicherte Erkenntnisse darüber, daß ausländische Lkw-Fahrer auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland häufiger Unfälle verursachen als deutsche Fahrer, liegen nicht vor. Statistische Unterlagen über die Unfallbeteiligung von ausländischen Lkw-Fahrern gibt es weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Die Bundesregierung ist jedoch um einen erweiterten Aussagegehalt der Straßenverkehrsunfallstatistik bemüht, um insbesondere auch Angaben über Unfälle ausländischer Kraftfahrzeuge zu erhalten. In wissenschaftlichen Untersuchungen, die in den Jahren 1972 bis 1974 von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln über den Einfluß der Verkehrszusammensetzung auf das Unfallgeschehen auf Autobahnen durchgeführt wurden, konnten keine wesentlichen Unterschiede in dem Verhalten von Lastkraftwagen verschiedener Länder nachgewiesen werden. Auf den Autobahnen des Landes Nordrhein-Westfalen werden Lastkraftwagen in jüngster Zeit in verstärktem Umfang auf die Einhaltung der für sie geltenden Höchstgeschwindigkeiten sowie Lenk-und Ruhezeiten polizeilich überprüft. Nach Mitteilung des Landesinnenministeriums wurde in den Monaten Oktober und November 1974 bei insgesamt 17 738 Lkw die Geschwindigkeit kontrolliert. Von den 1 162 (6,6 °/o) dabei beanstandeten Geschwindigkeitsüberschreitungen entfielen 660 (56,8 °/o) auf deutsche und 502 (43,2 °/o) auf ausländische Lkw-Fahrer. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 3 396 Lkw-Fahrer auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nach § 15 a StVZO überprüft. Von den 451 (13,3 °/o) Beanstandungen entfielen 301 (66,7 °/o) auf deutsche und 150 (33,3 °/o) auf ausländische Fahrer. Diese Ergebnisse lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die Unfallbeteiligung der Lkw-Fahrer zu. Die Bundesregierung wird die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Untersuchung dieses Problembereiches beauftragen, um sichere Erkenntnisse zu gewinnen, auf Grund deren ggf. gezielte Maßnahmen getroffen werden können. Im übrigen wird die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern auf die Einhaltung der für Lastkraftwagen geltenden Sicherheitsbestimmungen und Sozialvorschriften hinwirken. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 40 und 41) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den im November 1970 an die Organisation EUROCONTROL gegebenen Auftrag zum Bau und Betrieb der Flugsicherungszentrale Karlsruhe zu ändern? Sind Pressemeldungen über irrtümlich falsches Einfahren in Bundesautobahnen wegen unbefriedigender Kennzeichnung zutreffend, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Verbesserung der Situation zu tun? Zu Frage A 40: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Agentur EUROCONTROL in Erfüllung des Auftrags von November 1970 die Kontrollzentrale Karlsruhe auf-, ausbauen und zumindest in technischer Hinsicht betreiben wird. Zur Zeit wird geprüft, ob die Flugverkehrs-Kontrolldienste in dieser Zentrale nicht ähnlich wie in den meisten Mitgliedstaaten der Organisation — beispielsweise in Frankreich und im Vereinigten Königreich — im Auftrage der Organisation EUROCONTROL durch die nationale Flugsicherungsbehörde durchgeführt werden sollten. Diese Überlegungen sind eingebettet in die gegenwärtig stattfindende allgemeine Diskussion innerhalb der Mitgliedstaaten über die zukünftigen Aufgaben EUROCONTROL's. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9475* Zu Frage A 41: Nur in ganz seltenen Einzelfällen ist es bisher vorgekommen, daß ein Kraftfahrer die Autobahnausfahrt mit der Einfahrt verwechselt hat. Die Bundesregierung ist dennoch bereit, gemeinsam mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder zu prüfen, ob in Einzelfällen Verbesserungen erforderlich sind. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ahlers (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 42 und 43) : Ist die Bundesregierung in Anbetracht des großen öffentlichen Interesses an der Linienführung der geplanten Autobahn A 80 von der belgischen Grenze bis in das Rhein-Main-Gebiet bereit, das von Professor Mäcke verfaßte Gutachten über die Linienführung einschließlich des Teils, der sich mit der Möglichkeit einer Südtrasse im Raum Idar-Oberstein/Bad Kreuznach befaßt und welches ihr vor einiger Zeit von der Landesregierung RheinlandPfalz samt einer Stellungnahme zugeleitet wurde, endlich einschließlich dieser Stellungnahme zu veröffentlichen, damit die zahlreichen Bürgerinitiativen sich ernsthaft mit dieser Linienführung befassen können? Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung frühestens mit dem Beginn der Bauarbeiten an dieser Autobahn im Bereich südostwärts der Mosel zu rechnen? Zu Frage A 42: Die verkehrswirtschaftliche Untersuchung der A 60 (bisher A 80) von Professor Mäcke ist sehr umfangreich und reichlich mit Karten und graphischen Darstellungen ausgestattet. Eine Drucklegung und Publikation ist daher verhältnismäßig kostspielig. Aus diesem Grunde ist es nicht vorgesehen, das Gutachten zu veröffentlichen. Selbstverständlich können Interessenten das Gutachten, das in einigen wenigen Exemplaren beim Bund und beim Land vorliegt, einsehen. Zu Frage A 43: Zur Zeit findet für das gesamte Bundesgebiet eine Überprüfung des Bedarfsplanes statt. In diesem Rahmen wird u. a. auch die Zeitplanung für die A 60 (frühere Bezeichnung A 80) miteinbezogen werden. Schon jetzt ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die finanziellen Möglichkeiten im Bereich südostwärts der Mosel wenig Aussichten auf eine vorrangige Einstufung der A 60 eröffnen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 51) : Welche verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau von Autobahnen ins Zonenrandgebiet, insbesondere der Maintalautobahn, bei, und wann wäre gegebenenfalls mit dein Bau zu rechnen? Die Bundesregierung sieht im Rahmen der infra- e strukturellen Förderung des Zonenrandgebietes auch die bessere verkehrliche Erschließung und Anbindung als einen wichtigen Beitrag zum Abbau der im Vergleich zum Bundesmittel vorhandenen Strukturschwäche an. Der Bau von Autobahnen dient hierbei in erster Linie dem Anschluß des Zonenrandgebietes an die Wirtschaftsräume, wodurch die Standortgunst verbessert wird. Der Neubau der B 26 zwischen Schweinfurt und Bamberg — auch Maintalautobahn genannt — soll die Anbindung und Erschließung des nord-ostbayerischen Raumes in westlicher Richtung verbessern. Ein 1. Abschnitt dieses Straßenzuges südlich von Schweinfurt ist bereits fertiggestellt; für die Reststrecke laufen zur Zeit noch Trassenuntersuchungen im Raum Bamberg. Von dem Fortgang dieser Untersuchungen und den finanziellen Möglichkeiten wird es abhängen, wann mit dem Bau der Maintalautobahn zwischen Schweinfurt und Bamberg zu rechnen ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 52) : Welche Verstöße gegen das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin und seine Ausführungsbestimmungen sowie welche anderweitigen Behinderungen, Verzögerungen und unterlassenen Hilfeleistungen haben sich auf den Zugangswegen nach Berlin im Monat November 1974 ereignet, und wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund welcher Interventionen die zukünftige Entwicklung auf diesem Gebiet? Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Transitabkommen — hat sich bewährt. Der Transitverkehr auf den Landwegen verläuft reibungslos. Täglich benutzen 35 000 Reisende die Transitwege. Seit dem Inkrafttreten des Transitabkommens (3. Juni 1972) haben mehr als 30 Millionen Reisende die Transitstrecken befahren. Diese Zahlen beweisen sehr eindrucksvoll, welches Vertrauen die Reisenden dem Transitabkommen entgegenbringen, auch wenn gelegentlich Schwierigkeiten auftreten. Die im Monat November 1974 festgestellten Abfertigungsverzögerungen bei den DDR-Grenzübergängen sind bereits in der letzten Sitzung der Transitkommission (13. November 1974) erörtert worden. Über das Ergebnis dieser Sitzung hat die Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. November 1974 Auskunft erteilt, so daß ich insoweit darauf verweisen darf. Die Bundesregierung ist aufgrund der Erörterung dieses Punktes in der Transitkommission der Ansicht, daß die Grenzorgane der DDR den Transitverkehr von und nach Berlin (West) künftig ohne Verzögerungen abwickeln werden. 9476* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Einen Fall abkommenswidriger unterlassener Hilfeleistung für einen Transitreisenden hat es im Monat November nicht gegeben. Presseberichte über einen angeblichen Vorfall auf der Fernstraße 5 am 17. November 1974, bei dem einer Transitreisenden die ärztliche Hilfe in der DDR versagt worden sei, sind falsch. Weder die Reisende noch der Reisebegleiter haben einen derartigen Wunsch ausgesprochen. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes war der Reisenden auch objektiv mehr damit gedient, daß sie, wie dies geschehen ist, unverzüglich in ein Krankenhaus nach Berlin (West) gebracht wurde. Zu weiteren Einzelfällen im Monat November 1974, die auch in der Presse erwähnt wurden, kann die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht Stellung nehmen, da eine öffentliche Erörterung dieser Fälle vor Abschluß der Ermittlungen ihre Behandlung in der Transitkommission erschweren würde. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen A 53 und 54) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, im Rahmen der OECD einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung 110 km bis 130 km auf europäischen Autobahnen zuzustimmen? Ist an eine Realisierung des OECD-Beschlusses in der Bundesrepublik Deutschland auch dann gedacht, wenn die laufenden Großversuche zu Höchst- und Richtgeschwindigkeiten auf Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland statistisch und wissenschaftlich gesichert beweisen, daß andere als die von der OECD beschlossenen Geschwindigkeitswerte zu einer optimalen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen? Die Bundesregierung hat in der Sitzung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (nicht: der OECD) am 3. Dezember 1974 einer „allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung 110 bis 130 km/h auf europäischen Autobahnen" nicht zugestimmt. Der Bundesminister für Verkehr hat vielmehr erklärt, daß in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die laufenden Großversuche (empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen und auf 750 km Autobahnen eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h) eine Entscheidung über diese Frage erst im Jahre 1977 getroffen werden kann. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der beiden Großversuche werden abgewartet und ausgewertet. Eine Aussage über die dann zu treffende verkehrspolitische Entscheidung ist heute nicht möglich, da diesen Ergebnissen nicht vorgegriffen werden kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretäres Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Parkplätze für Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland an den Transitstrecken in der DDR von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR kontrolliert werden, die Kraftfahrzeuge westlicher Typen mit westlichen Kennzeichen benutzen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Kennzeithenmißbrauch zu unternehmen? Nein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 57) : Trifft es zu, daß Omnibusse des Postreisedienstes, die ausgesondert werden, von privaten Omnibusunternehmen aufgekauft und dann, nachdem sie mit einer neuen Lackierung versehen sind, von diesen im Auftrag der Deutschen Bundespost im Linienverkehr des Postreisedienstes weiter eingesetzt werden? Es trifft in Einzelfällen zu, daß von der Deutschen Bundespost nach für sie wirtschaftlichen Kriterien ausgemusterte Omnibusse nach Überlackieren der postalischen Hoheitszeichen, notwendiger Überholung und Reparatur durch private Auftragunternehmer bei der Deutschen Bundespost im Linienverkehr des Postreisedienstes weiter eingesetzt werden. Selbstverständlich entsprechen diese wie alle anderen im Auftrag der Deutschen Bundespost fahrenden Omnibusse von privaten Unternehmern den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr-Unternehmen im Personenverkehr. Diese Fälle gelten besonders für Omnibusunternehmen, die als Familienbetrieb geführt werden und somit über Kostenvorteile auch bei der Instandsetzung der Kraftfahrzeuge verfügen, die für einen Großbetrieb, wie zum Beispiel die Deutsche Bundespost, nicht gegeben sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 58 und 59) : Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Abteilung Raumordnung aufzulösen? Welche übergeordneten sachlichen Gründe sind dafür maßgebend, und nach welchen organisatorischen Grundsätzen sollen künftig die Aufgaben der Raumordnung wahrgenommen werden? Zu Frage A 58: Nein. Vielmehr werden zur Zeit Überlegungen angestellt, ob und wie die Aufgaben des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in der Zukunft durch organisatorische Vorkehrungen verbessert wahrgenommen werden können. In diesem Zusammenhang wird geprüft, die Aufgaben der Raumordnung und des Städtebaus enger zusammenzuführen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9477* Zu Frage A 59: Der Umstand, daß aus den bekannten haushaltspolitischen Gründen, die unter anderem im Beschluß des Haushaltsausschusses vom 9. Oktober 1974 Ausdruck gefunden haben, in Zukunft mit Stellenmehrungen nicht mehr zu rechnen ist, und die Beendigung von mehreren Abordnungen der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung an die Abteilung Raumordnung müssen zu Vorkehrungen führen, um die Erfüllung der gestiegenen raumordnungspolitischen Aufgaben zu gewährleisten und zu verbessern. Daß bei den Überlegungen zu einer möglichen Veränderung der Organisation auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung eine wesentliche Rolle spielen, ist selbstverständlich. Ich habe deshalb in diesem Zusammenhang bereits mit dem Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Kontakt aufgenommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 60) : Welche konkreten Ziele verfolgt nunmehr die Bundesregierung mit der Einführung der Ausgleichsbeträge in der von ihr vorgelegten Novelle zum Bundesbaugesetz unter Berücksichtigung der Tatsachen, daß die ursprünglich genannten Ziele wie u. a. Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen und Niedrighalten der Baulandpreise (Überwälzungsmöglichkeit) durch das Planspiel in Wuppertal und durch das Hearing nicht mehr aufrechterhalten werden können sowie unter Berücksichtigung des veränderten Grundstückmarkts? Die Voraussetzung, von der die Frage ausgeht, trifft nicht zu. Die Ergebnisse des Planspiels in Wuppertal und die gegenwärtige Lage auf dem Grundstücksmarkt geben keine Veranlassung dazu, die Begründung des Regierungsentwurfs einer Novelle zum Bundesbaugesetz für die Erhebung von Ausgleichbeträgen zu ändern und andere Ziele als bisher zu verfolgen. Die Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen war — wie auch Kollege Dr. Schneider nach dem Planspiel in Wuppertal vor der Presse erklärt hat — nicht das Hauptziel der Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Diese soll nach wie vor vor allem dazu dienen, — eine bestimmte Gruppe besonders gravierender Bodenwertsteigerungen, zu deren Entstehung der Eigentümer keinen Beitrag durch eigene Leistung erbracht hat, zu erfassen, — die unbefriedigende Rechtslage zu ändern, daß Planungsschäden zwar voll entschädigt werden müssen, daß Planungsgewinne jedoch dem Eigentümer voll verbleiben, — das Planungsgeschehen von Wertsteigerungserwartungen unabhängiger zu machen als bisher, — die Bodenpreise dadurch niedrig zu halten, daß die rein spekulative, an den Wertsteigerungserwartungen orientierte Nachfrage geringer wird. Daneben dient die Erhebung von Ausgleichsbeträgen ebenfalls nach wie vor auch der Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen. Das Planspiel in Wuppertal hat ergeben, daß der gesamte Verwaltungsmehraufwand für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Verhältnis 1 : 4 bis 1 : 5 zu den zu erwartenden Mehreinnahmen der Gemeinden steht. Mit einem beträchtlichen, wenn auch von Ort zu Ort verschiedenen Aufkommen in den Gemeinden ist zu rechnen. Eine Überwälzung der Ausgleichsbeträge auf die Erwerber ist unwahrscheinlich. Niemand wird gewillt sein, denselben Betrag einmal an den Veräußerer und nachher noch einmal an die Gemeinde zu bezahlen. Die gegenwärtige Lage auf dem Grundstücksmarkt spricht sehr dafür, daß eine Überwälzung, die bekanntlich zum System der Marktwirtschaft gehört, nicht stattfindet. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß der Wegfall der Zinsverbilligung für Darlehen, die für öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung gestellt wurden, zu Sozialmieten führt, die über den anrechenbaren Miethöchstbeträgen nach dem Wohngeldgesetz liegen und daß dadurch gerade die entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers richtig belegten Sozialwohnungen, deren Mieter ein Einkommen innerhalb der Höchstsätze nach den Förderungsbestimmungen haben, besonders hart betroffen sind? Welche Vorschläge beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag zu unterbreiten, um die hierdurch entstandenen und noch entstehenden Härten auszuschließen? Zu Frage A 61: Der stufenweise Abbau von Zinszuschüssen und Aufwendungsbeihilfen kann in Einzelfällen dazu führen, daß Sozialmieten die für das Wohngeld geltenden Miethöchstbeträge übersteigen. Solche Fälle können namentlich dann auftreten, wenn dem Wegfall der Zinsverbilligung in größerem Umfang Mietsteigerungen aus anderen Gründen — zum Beispiel der Erhöhung kommunaler Gebühren — vorangegangen sind. Dabei handelt es sich jedoch um Einzelfälle, die nicht verallgemeinert werden können. Zu Frage A 62: Die Bundesregierung ist bemüht, auf zwei Wegen zu einer Lösung zu kommen: 1. Sie verhandelt bereits seit geraumer Zeit mit den für die Wohnungsbauförderung zuständigen Ressorts der Länder über eine Begrenzung des subventionstechnisch bedingten Mietanstiegs. Diese Verhandlungen haben zwar noch zu keiner allgemein verbindlichen Regelung geführt; in einzelnen Ländern ist es aber im Zusammenhang mit den Verhandlungen bereits zu einer Korrektur der entsprechenden Regelungen für die Neubauförderung gekommen. 2. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zum 1. Juli 1975 den nächsten Wohngeld-und Mietenbericht vorlegen. Dieser Bericht wird 9478* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 — gestützt auf die Stellungnahmen und Erfahrungsberichte der Länder — auch für die Frage nach der Anpassung der Miethöchstbeträge eingehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 67 und 68) : Sind der Bundesregierung die häufig in der Presse beschriebenen Praktiken der „Krishna"-Sekte bekannt, und welche Maßnahmen werden gegen die — häufig am Rande der Legalität operierenden — „Mönche" getroffen? Wie ist die Einstellung der Bundesregierung zu dem von der Sekte vertretenen Ideal des bedingungslosen Führergehorsams und der daraus resultierenden Abhängigkeit, vor allem aber in bezug auf minderjährige Kinder, und welche Möglichkeiten bestehen, widerrechtlich festgehaltene Kinder diesem Einfluß zu entziehen? Der Bundesregierung sind die „Krishna"-Sekte und ihre in der Presse beschriebenen Aktivitäten bekannt. Die „Krishna"-Sekte ist Teil einer internationalen Bewegung, die in der Bundesrepublik und in West-Berlin in der Regel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins auftritt und auf die die Bestimmung des Grundgesetzes Anwendung finden dürfte, wonach Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten. Dieses Selbstbestimmungsrecht, auch über organisatorische Fragen, findet seine Schranken in den für alle geltenden Gesetzen. In der letzten Zeit hat das Verhalten von Mitgliedern der „Krishna"-Sekte, etwa wegen Geldsammlungen oder wegen des Festhaltens von Kindern, zu einer Reihe strafrechtlicher Ermittlungsverfahren geführt. In einer freien Gesellschaft kann es nicht Aufgabe der Regierung sein, Ziele und „Ideale" von gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen zu beurteilen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die in der letzten Zeit in der Presse erschienenen Informationen über Ziele und Praktiken der „Krishna"-Sekte zu einer Aufklärung der Öffentlichkeit wesentlich beigetragen haben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 69 und 70): Wie vielen Bewerbern für den öffentlichen Dienst wurde seit dem Beschluß der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers vom 28. Januar 1972 im Bund und in den Ländern die Einstellung verweigert, und wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes wurden vom Dienst suspendiert bzw. entlassen? Wie viele davon wurden von den jeweiligen Dienstherren als „links-" bzw. „rechtsextremistisch" eingestuft? Die Innenminister und Innensenatoren des Bundes und der Länder haben sich am 9. Dezember 1974 auf ein Verfahren geeinigt, das einen umfassenden Austausch von Informationen über solche Entscheidungen sicherstellen wird. Diese Vereinbarung war notwendig, weil alle bisher unternommenen Anfragen oder Erhebungen nur zu höchst lückenhaften und ungenauen Ergebnissen geführt haben. Nach dem neuen Verfahren sollen die Einstellungsbehörden alle Verwaltungsentscheidungen über die Ablehnung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst aus den im Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 angesprochenen Gründen sowie die damit in Zusammenhang stehenden gerichtlichen Entscheidungen den für Verfassungsschutz zuständigen Behörden mitteilen. Die Verfassungsschutzbehörden werden die so erhaltenen Informationen untereinander austauschen und insbesondere über jede ablehnende Entscheidung das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichten. Es wird dann möglich sein, dort einen Gesamtüberblick über die ergangenen Entscheidungen abzurufen. Dieses Verfahren wird auch auf Entlassungen und Suspendierungen aus dem öffentlichen Dienst entsprechend anzuwenden sein. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 73): Wann ist mit dem Erlaß der in der Fragestunde vom 16. Februar 1973 (Frage 26) angekündigten Verordnung über Erschwerniszulage für Dienst in unterirdischen Einrichtungen zu rechnen (vgl. auch Frage 21 in der Fragestunde vom 5. Dezember 1973)? Die im Februar 1973 angekündigte Verordnung über Erschwerniszulagen (Verordnung zur vorläufigen Regelung der Erschwerniszulagen vom 19. Dezember 1973 — BGBl I S. 1947 —) konnte für den Dienst in unterirdischen Einrichtungen keine Verbesserungen bringen. Mit ihr ist eine Festschreibung bestehender Regelungen über Erschwerniszulagen in Bund und Ländern, nicht jedoch eine abschließende Kodifikation erfolgt. In der Verordnung konnten im wesentlichen nur die in Bund und Ländern bestehenden sehr unterschiedlichen Zulagenregelungen vereinheitlicht werden. Wegen der finanziellen Auswirkungen war eine Einbeziehung neuer Tatbestände nicht zu erreichen. Inzwischen ist jedoch für einige besonders herausgehobene Fälle dieser Tätigkeiten in unterirdischen Anlagen auf dem Wege des Tarifvertrages eine verbesserte Regelung getroffen worden. Für Beamte und Soldaten wird in Kürze eine entspre. chende Regelung ergehen, die jedoch wiederum nur für einige herausgehobene Fälle gilt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9479* Bei der Vorbereitung des 2. BesVNG ist gemeinsam mit den Bundesländern die Frage der Einführung einer Bunkerzulage behandelt worden. Im Hinblick auf die derzeitige konjunkturelle Lage haben Bund und Länder gemeinsam davon Abstand genommen, diese, wie auch weitere kostenwirksame Maßnahmen, in die Wege zu leiten. Bund und Länder zielen darauf ab, vorerst keine strukturellen Verbesserungen (Veränderungen) in die Wege zu leiten. Die gemeinsame Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler wird darüber am 19. Dezember 1974 erneut beraten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 78) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, zur Vorbereitung der Beratung des Strafvollzugsgesetes im Bundesdurchschnitt die den Ländern entstehenden Kosten für die allgemeine und übliche medizinische Betreuung von Straf- und Untersuchungsgefangenen pro Mann und Tag und — getrennt davon — die Zusatzkosten für die Verhinderung der beabsichtigten Selbsttötung durch Hungerstreik auszuweisen und mitzuteilen? Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Strafvollzugsgesetzes hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern die einmaligen und laufenden Mehrausgaben errechnet, die den Ländern aufgrund der geplanten gesetzlichen Regelungen zusätzlich zu den bisherigen Kosten des Strafvollzuges entstehen werden. Die Kosten der üblichen medizinischen Versorgung und der Zwangsernährung sind in der Kostenberechnung nicht enthalten, weil das Strafvollzugsgesetz in diesen Bereichen keine wesentlichen Mehrausgaben verursachen wird. Die Ausweisung dieser Kosten, die vor allem den Landesjustizverwaltungen erhebliche zusätzliche Arbeit bereiten würde, ist nach Auffassung der Bundesregierung zur Vorbereitung der Beratung des Strafvollzugsgesetzes nicht notwendig. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, die Landesjustizverwaltungen um entsprechende Auskünfte zu bitten, sofern dies gewünscht wird. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 79) : Ist die Bundesregierung unter dem Eindruck des Absturzes eines Lufthansa-Jumbos in Nairobi bereit, darauf hinzuwirken, daß ein einheitliches und ausreichend ausgestattetes Haftungssystem auf internationaler Basis zugunsten der betroffenen Flugzeugpassagiere geschaffen wird? Die Bundesregierung bemüht sich seit längerem darum, das Haftungssystem im internationalen Luftverkehr zu verbessern. Zur Zeit richtet sich die Haftung für Schäden, die bei der internationalen Beförderung von Personen und Sachen entstehen, nach dem Warschauer Abkommen i. d. F. des Haager Protokolls von 1955, das von der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 7. August 1958 (Bundesgesetzbl. II S. 291) ratifiziert worden ist. Die darin vorgesehenen Haftungshöchstgrenzen können seit längerem nicht mehr als ausreichend angesehen werden. Da sie am Goldwert orientiert sind, haben sie sich für die Bundesrepublik Deutschland durch die Aufwertungen der D-Mark zudem im Ergebnis verringert, und zwar bei Personenschäden auf 53 500 DM gegenüber jedem Reisenden. Die langjährigen Bemühungen um die Revision des Warschauer Abkommens haben zu dem Protokoll von Guatemala (1971) geführt, wodurch das Haftungssystem verbessert und die Haftungshöchstgrenzen entscheidend, d. h. auf umgerechnet etwa 320 000 DM heraufgesetzt worden sind. Darüber hinaus kann eine ergänzende Schadensersatzregelung getroffen werden. Das Protokoll ist von einer Reihe von Staaten, darunter auch von der Bundesrepublik Deutschland, gezeichnet worden. Es tritt jedoch erst in Kraft, wenn es von Staaten ratifiziert ist, deren Anteil am Luftverkehr mindestens 40 °/o des gesamten internationalen planmäßigen Luftverkehrs ausmacht. Diese Voraussetzung ist praktisch nur zu erfüllen, wenn die USA das Protokoll ratifizieren. Eine entsprechende Prüfung durch die USA ist, wie kürzliche Erkundigungen ergeben haben, noch nicht abgeschlossen. Die westeuropäischen Staaten haben sich dahin verständigt, das Protokoll zu ratifizieren, sobald die Ratifikation durch die USA vorliegt. Ergänzend ist zu bemerken, daß für Flüge von und nach den USA bereits seit mehreren Jahren aufgrund des sog. Montrealer Agreement ein Haftungshöchstbetrag von 58 000 Dollar - etwa 150 000 DM gilt. Um darüber hinaus für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Protokolls von Guatemala eine günstigere Haftungssituation zu schaffen, werden zur Zeit entsprechend einer Absprache unter den westeuropäischen Staaten Verhandlungen mit den Luftfahrtgesellschaften mit dem Ziel geführt, Haftungshöchstgrenzen zu übernehmen, die dem Montrealer Agreement entsprechen. Es ist damit zu rechnen, daß diese Verhandlungen in den nächsten Monaten abgeschlossen werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 80 und 81): Wieviel unerledigte Entschädigungsstreittälle sind noch beim Bundesgerichtshof anhängig, und wieviel Zeit wird die Erledigung dieser Fälle in Anspruch nehmen? Wie gliedern sich diese unerledigten Streitfälle nach dem Alter der Betroffenen auf? 9480* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Zu Frage A 80: Nach der Geschäftsübersicht des Bundesgerichtshofes — Stand vom 30. November 1974 — bleiben beim IX. Zivilsenat, dem Entschädigungssenat, anhängig: 401 Revisionen 1913 Nichtzulassungsbeschwerden 1 sonstige Beschwerde Insgesamt: 2315 Sachen. Jährlich erledigt werden im Durchschnitt insgesamt ca. 770 Sachen. Die Erledigung der Rückstände würde mithin einen Zeitraum von ca. 3 Jahren in Anspruch nehmen. Zu Frage A 81: Es gibt keine Statistik darüber, wie sich diese unerledigten Verfahren nach dem Alter der Betroffenen aufgliedern. Das jeweilige Alter müßte in allen anhängigen Verfahren einzeln ermittelt werden. Es kann jedoch gesagt werden, daß der Vorsitzende des Senats vorrangig diejenigen Verfahren terminiert, in denen der oder die Betroffene 70 Jahre oder älter ist oder eine 80prozentige oder höhere Erwerbsminderung besteht oder geltend gemacht wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen A 88 und 89) : Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die zwangsweise vorgenommene künstliche Ernährung von hungerstreikenden Untersuchungs- und Strafgefangenen, und entsprechen diese Grundlagen den Vorschriften der Verfassung? Umfaßt die im Strafgesetzbuch normierte Hilfeleistungspflicht auch die Pflicht des Staates, den Selbstmord eines Untersuchungs- oder Strafgefangenen durch Hungerstreik mit allen Mitteln zu verhindern, und wo ist gegebenenfalls die Zumutbarkeitsgrenze zu ziehen? Zu Frage A 88: Rechtliche Grundlagen für die Zwangsernährung von Untersuchungs- und Strafgefangenen enthalten Nr. 58 der Untersuchungshaftvollzugsordnung und Nr. 193 der Dienst- und Vollzugsordnung, die ihrer Rechtsnatur nach Verwaltungsvorschriften sind und von den Justizministern und Justizsenatoren der Länder bundeseinheitlich vereinbart worden sind. Aus diesen Regelungen ergibt sich ausdrücklich nur ein Recht und keine Verpflichtung zur Zwangsernährung. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen obliegt dem Staat gegenüber dem in seinem Gewahrsam befindlichen Gefangenen eine besondere Fürsorge. Die sich daraus ergebende Pflicht zur ärztlichen Versorgung schließt die zwangsweise künstliche Ernährung eines die Nahrungsaufnahme verweigernden Häftlings ein, wenn Lebensgefahr nicht auszuschließen ist. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen der Entschluß zum Hungerstreik nicht auf einem krankhaften Zustand des Betroffenen beruht. Diese Rechtslage steht nicht nur mit den Vorschriften der Verfassung in Einklang, sondern sie ist von ihnen geradezu geboten. Der Rechtsstaat darf sich nicht von einem Gefangenen erpressen lassen. Andernfalls würde er sich selber aufgeben. Darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause gewiß alle einig. Kommt danach eine Entlassung des Betreffenden aus der Haft nicht in Betracht, muß der Staat, der ja die Ursache für den Freiheitsentzug gesetzt hat, sich bemühen, unverhältnismäßige Folgen der Freiheitsentziehung zu verhindern. Hier greifen in gleicher Weise das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip wie die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltene Wertentscheidung für das Leben ein. Diese Grundsätze verpflichten die zuständigen Behörden, mit allen zumutbaren und vertretbaren Mitteln zu verhindern, daß sich ein Gefangener durch Hungerstreik in einen lebensbedrohenden Zustand versetzt. Wird dabei die Anwendung von Gewalt gegenüber dem Häftling erforderlich, so verstößt dies weder gegen das Recht auf freie Selbstbestimmung noch gegen dessen Menschenwürde. Diese Grundrechte des Gefangenen treten hier zugunsten der eben genannten anderen Verfassungsprinzipien zurück, wobei auch zu berücksichtigen ist, daß der bei der künstlichen Ernährung gegenüber dem Gefangenen ausgeübte Zwang letztlich eine Folge der auf gesetzlichen Vorschriften und richterlicher Entscheidung beruhenden und in ihrer Durchführung der Verfassung entsprechenden Haft ist. — Ich habe allerdings in der Fragestunde am 5. Dezember 1974 (Stenographisches Protokoll S. 9106 C) in meiner Antwort auf die Fragen des Kollegen Dr. Hirsch schon darauf hingewiesen, daß sich in diesem Zusammenhang bei einem nachhaltig Widerstand leistenden Gefangenen unter Umständen die Situation ergeben kann, daß eine zwangsweise Ernährung im Hinblick auf den Betroffenen und aus der Sicht des Arztes hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung auf die Grenze der Zumutbarkeit stößt. Wieweit dabei der Kernbereich der Menschenwürde tangiert wird, hängt von den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles ab. Zu Frage A 89: Die Frage betrifft die Auslegung des § 330 c StGB. Schon in der Fragestunde vom 5. Dezember 1974 (Stenographisches Protokoll S. 9107 A) habe ich auf eine Frage des Kollegen Dr. Hirsch darauf hingewiesen, daß die Anwendbarkeit des § 330 c StGB auf Fälle der unterlassenen Hilfeleistung in Selbstmordfällen umstritten ist. Entsprechende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind in der Literatur auf Kritik gestoßen. Es ist Aufgabe der Gerichte, diese Auslegungsfrage zu klären. Dies gilt auch für Ihre weitere Frage, in welchen Fällen eine Hilfe dem zur Hilfeleistung Verpflichteten nicht zuzumuten ist. Insoweit kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, so daß eine generelle Antwort nicht gegeben werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9481* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 90) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Besuch des Herrn Jean-Paul Sartre am 4. Dezember 1974 bei dem Häftling Andreas Baader in der Strafanstalt in Stuttgart und seinen anschließenden Äußerungen? Der Besuch des französischen Philosophen JeanPaul Sartre bei Andreas Baader am 4. Dezember 1974 in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim wurde von dem dafür zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart nach Anhörung des Generalbundesanwalts gestattet. Diese Entscheidung eines unabhängigen Gerichts, in ordnungsgemäßem Verfahren nach Gesetz und Recht ergangen, ist von der Bundesregierung wie von allen Bürgern dieses Landes zu respektieren. Die wiederholten Erklärungen der Bundesregierung und der Justizminister der Länder zu der von Sympathisanten und Verteidigern der kriminellen Baader-Meinhof-Vereinigung gegen Organe der Justiz inszenierte Kampagne sind bekannt. Es gibt in unseren Haftanstalten keine Isolationsfolter. Die öffentlichen Äußerungen von Jean-Parl Sartre geben der Bundesregierung keine Veranlassung, diese Stellungnahmen zu überprüfen oder gar zu ändern. Die Reaktion auf diese Äußerungen hat im übrigen gezeigt, daß die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik sehr wohl zwischen Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden weiß. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 91) : In welcher Höhe und in welchem Haushaltstitel sind Mittel u. a. für den französischen Personenwagen und die Reise zu zweit nach Ibiza vorgesehen, sowie für die anderen Preise, die der Bundesjustizminister unter Ausschluß des Rechtswegs im nächsten Jahr an die Gewinner eines Preisausschreibens verlosen will? Ihre Frage bezieht sich auf ein Preisausschreiben in dem vom Bundesminister der Justiz herausgegebenen Faltblatt „Mit 18 volljährig", das der Aufklärung der 18- bis 21jährigen jungen Bürger über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters dient. Für die in diesem Preisausschreiben aufgeführten Gewinne sind keine Mittel aus einem Haushaltstitel bereitgestellt worden. Vielmehr wurde alle Preise (1 Personenwagen, 1 Reise nach Ibiza, 1 KassettenRecorder, 27 Langspielplatten) von Firmen gestiftet. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage A 94) : Welche sachliche und zeitliche Konzeption hat die Bundesregierung für die dringend notwendige Neuordnung der studentischen Krankenversicherung? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es einer gesetzlichen Regelung der Krankenversicherung der Studenten bedarf. Sie hat dies auch in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Krankenversicherung der Studierenden, den der Bundesrat eingebracht hat, zum Ausdruck gebracht. Sie befürwortet eine Lösung, durch die auch die Studierenden an Hochschulen in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Bundeshaushaltsplan 1975 und im Finanzplan bis 1979 die notwendigen Mittel für eine solide Finanzierung einer derartigen Lösung bereitgestellt. Es ist zu erwarten, daß die Fraktionen der Regierungskoalition in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf zur Neuregelung der studentischen Krankenversicherung vorlegen werden. Im Hinblick darauf und in Anbetracht der bevorstehenden Beratungen des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs in den gesetzgebenden Körperschaften bitte ich um Ihr Verständnis dafür, daß sich die Bundesregierung gegenwärtig nicht zu Einzelheiten der Neuregelung und den Zeitpunkt ihres Inkraftretens äußern kann. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolf (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage A 95) : Ist der Bundesregierung die Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit bekannt, wonach ein arbeitsloser Arbeitnehmer im Durchschnitt vier Wochen auf die Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes warten muß? Durch eine über dpa verbreitete Meldung ist der Bundesregierung bekanntgeworden, daß die Bundesanstalt für Arbeit gegenwärtig die von Ihnen genannte durchschnittliche Bearbeitungsdauer festgestellt hat. Die Bundesregierung hält diese Bearbeitungsdauer der Anträge auf Arbeitslosengeld für zu lang. Bundesminister Arendt hat die Bundesanstalt für Arbeit verschiedentlich, zuletzt am 27. November 1974, darauf hingewiesen, daß eine zu lange Bearbeitungsdauer aus sozialen Gründen nicht hingenommen werden kann. Die Bundesanstalt für Arbeit hat in den Jahren 1968 bis 1974 ihr Personal von ca. 32 500 auf 42 700 erhöht. Das bedeutet also eine Steigerung um über 10 000 Stellen. Allein im Jahre 1974 wurden ca. 3 100 Kräfte eingestellt. Für das Jahr 1975 werden 9482* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 voraussichtlich Stellenmehrungen um 1915 Kräfte allein für die Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitsförderungsgesetz genehmigt werden. Hierzu kommen noch rd. 4 400 Kindergeldfachkräfte. Darüber hinaus hat Bundesminister Arendt die Bundesanstalt für Arbeit ermächtigt, Aushilfskräfte ohne Begrenzung hinsichtlich der Personenzahl und der Personalausgaben einzustellen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit ist erst kürzlich wieder gebeten worden, Umsetzungen von der Hauptstelle oder den Landesarbeitsämtern zu den Arbeitsämtern vorzunehmen, um dort eingestellte Zusatzkräfte anzuleiten und anzulernen. Ferner soll geprüft werden, ob durch Heimarbeit bzw. durch Überstundenleistung eine Beschleunigung erreicht werden kann. Des weiteren ist der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit gebeten worden zu prüfen, ob eine Verlagerung und Bearbeitung der Akten aus den Großstädten in die Gebiete in Frage kommt, in denen das erforderliche zusätzliche Personal noch zur Verfügung steht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Behörde mit dem Potential der Bundesanstalt für Arbeit trotz der Vielfalt ihrer Aufgaben so flexibel sein muß, um plötzlich auftretende Rückstände in einem Leistungsbereich in kurzer Zeit abzubauen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen A 96 und 97) : Ist die Bundesregierung bereit, eine regelmäßige, amtliche Statistik der Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen, aus der nicht nur die funktionelle Verteilung zwischen Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen, sondern u. a. eine differenzierte personelle Einkommens-und Vermögensverteilung hervorgeht und das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nicht nur wie bisher als Restgröße mit allen Fehlerquellen ermittelt wird? Verfügt die Bundesregierung über zuverlässige amtliche oder wissenschaftliche Statistiken, aus denen differenziert hervorgeht, wie sich das private Eigentum an Grund und Boden in der Bundesrepublik Deutschland quotenmäßig auf die Bevölkerung verteilt? Zu Ihren Fragen möchte ich vorab bemerken, daß es mehrere Statistiken über die Einkommens- und Vermögensverteilung gibt, je nach dem Sachzusammenhang, über den diese Informationen Aufklärung geben sollen, zum Beispiel die Steuerstatistiken, die Wohnungsstichproben oder auch die Mikrozensuserhebungen. Soweit Probleme der Verteilung von Einkommen und Vermögen der privaten Haushalte angesprochen sind, möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: Die Bundesregierung arbeitet ständig an der Verbesserung der Einkommens- und Vermögensstatistiken. Insbesondere bemüht sie sich, die regelmäßig veröffentlichte funktionale Aufgliederung der Einkommensverteilung im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung durch eine differenzierte personelle Einkommensverteilung im Sektor private Haushalte zu ergänzen und zu verfeinern. So ist es seit kurzem möglich, die Einkommen aus Unternehmertätigkeit getrennt von den Einkommen aus Vermögen nachzuweisen. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes im Mai dieses Jahres hin. Die Aufgliederung des in privaten Haushalten verfügbaren Einkommens nach sozialen Gruppen und nach Einkommensgrößenklassen ist als nächster Schritt vorgesehen. Über die personelle Verteilung des Vermögens der privaten Haushalte liegen Angaben u. a. aus den Einkommens- und Verbrauchsstichproben sowie aus den Vermögenssteuerstatistiken vor. Hierbei kommt es darauf an, daß für die Gewinnung eines Gesamtbildes der Vermögensverteilung die Verknüpfung vor allem dieser beiden Statistiken gelingt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Über die Verteilung des privaten Eigentums an Grund und Boden werden im Bereich der amtlichen Statistik u. a. Angaben über die Einheitswerte des Grundbesitzes erhoben. Die Ergebnisse der Einheitswertstatistik des Grundbesitzes 1964 können über die vorrangig finanz- und steuerpolitischen Zielsetzungen dieser Statistik hinaus u. a. zur Beurteilung der Eigentumsverhältnisse in sozioökonomischer Hinsicht beitragen. Für die nächste Zeit ist außerdem eine Erhebung des gesamten Gebäudebestandes einschließlich der dazugehörigen Grundstücke, gegliedert nach Eigentümergruppen in Vorbereitung. Ferner liefern die Einkommens- und Verbrauchsstichproben Angaben über den Haus- und Grundbesitz der privaten Haushalte nach Einheitswertgrößenklassen des Grundbesitzes. An wissenschaftlichen Untersuchungen über diesen Komplex sind insbesondere die Arbeiten von Krelle, Duwendag und Euler bekanntgeworden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen A 98 und 99) : Trifft es zu, daß bei der Rentenberechnung die Ausbildungszeiten für einen männlichen Fachschulabsolventen mit einer persönlichen Bemessungsgrundlage von 145,4 %, für einen weiblichen Fachschulabsolventen gleicher Ausbildung aber nur mit 106,6 % angesetzt werden? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese unbegründete Benachteiligung der Frauen bei gleichen Berufsvoraussetzungen im Sinne des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes aufzuheben? Der Ihrer Frage zu Grunde liegende Sachverhalt ist zutreffend. Die Bewertung von Zeiten der weiteren Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach den Arbeitsverdiensten, wie sie von männlichen und weiblichen Versicherten im Durchschnitt tatsächlich Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9483* erzielt werden. Die Unterschiede in der Bewertung sind also das Ergebnis der unterschiedlichen Einkommenssituation bei Männern und Frauen. Daraus ersehen Sie, daß es sich hier um ein allgemeines gesellschaftliches Problem handelt, das nicht allein im Rahmen der Rentenversicherung gelöst werden kann. Die Bundesregierung hat auf diese unterschiedliche Einkommenssituation mehrfach hingewiesen und ist hierüber im Gespräch mit den relevanten Gruppen unserer Gesellschaft. Einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich von Benachteiligung der Frauen in der Vergangenheit brachte die Rentenreform von 1972. Die damals eingeführte Rente nach Mindesteinkommen, die in fast 90 Prozent der Fälle Frauen zugute kommt, beseitigt oder mildert gerade solche Nachteile einer unterschiedlichen Entlohnung in der Vergangenheit. Was Ihre zweite Frage angeht, so möchte ich darauf hinweisen, daß vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist, daß die für Männer und Frauen unterschiedlich hohen Entgeltwerte für Beitragszeiten nach dein Fremdrentengesetz zum Inhalt hat. Da die Werte für die Ausbildungszeiten den Tabellen zum Fremdrentengesetz entnommen sind, sollten wir den Ausgang dieses Verfahrens abwarten. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Opitz (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen A 107 und 108) : Welche bilateral und multilateral abgestimmten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Los der Flüchtlinge beider Volksgruppen von Zypern zu erleichtern? Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, um das Schicksal der Betroffenen in Anbetracht des bevorstehenden Winters schnell zu verbessern? Zu Frage A 107: Die Bundesregierung hat sich bereits sehr früh erboten (Anfang August), humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Opfer der kriegerischen Ereignisse auf Zypern zu unterstützen. Gemäß einer Vereinbarung der drei Garantiemächte (Großbritannien, Griechenland, die Türkei) konnte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK, Genf) seit dem 22. Juli eine Hilfstätigkeit entfalten. Diese erstreckte sich sowohl auf die zyperngriechische als auch auf die zyperntürkische Bevölkerung. Die Durchführung der humanitären Hilfe für die Flüchtlinge beider Volksgruppen liegt seitdem in Händen des IKRK. Die Wirksamkeit dieser Hilfe wird allseits anerkannt. Die Bundesregierung hat dementsprechend alle bisherigen Hilfssendungen über diese Organisation geleitet. Für Hilfsgüter, die auf Antrag des IKRK geliefert wurden, sind bisher 3 Millionen DM aufgewandt worden (einschließlich Transport). Die Koordinierung der Hilfsmaßnahmen erfolgt durch die Delegation des IKRK und die Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Administration bzw. den örtlichen Hilfsorganisationen (nationales Rotes Kreuz und Roter Halbmond). Als multilateraler Beitrag der Bundesregierung für die Zypernhilfe wurden direkte finanzielle Zuschüsse an das IKRK und den Hohen Flüchtlingskommissar in Genf gezahlt (je DM 500 000,—). Zu Frage A 108: Wegen der Ungewißheit über die Fortdauer der Flüchtlingslage auf Zypern und in Anbetracht des bevorstehenden Winters hat die Bundesregierung eine Delegation nach Zypern entsandt, um an Ort und Stelle den Hilfsbedarf für die nächsten Monate zu ermitteln. Der Delegation, die unter Leitung des Herrn PStS G. Baum (BMI) stand, gehörten auch die Abgeordneten G. Köster und Dr. B. Hirsch an. Sie hatte Gelegenheit, Gespräche mit Vertretern des zyperngriechischen und zyperntürkischen Bevölkerungsteils zu führen. Mit den nationalen und internationalen Hilfsorganisationen wurde die Fortführung der humanitären Hilfe erörtert. Die Delegation konnte auch Flüchtlingslager besuchen. Als Ergebnis der Erkundungsmission ergab sich ein Bedarf an Schuhwerk und Matratzen, Öfen für die Zeltbeheizung und Nahrungsmittel. Für diese Hilfsgüter wird die Bundesregierung bis zu 2 Millionen DM zusätzlich bereitstellen. Dem Unterausschuß für humanitäre Hilfe wurde am 4. Dezember über die Delegationsreise Bericht erstattet. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung weiterhin bemüht, im Interesse des Schicksals der zypriotischen Flüchtlinge alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bedrängte Lage der Menschen zu verbessern? Die Bundesregierung leistet seit August 1974 in beträchtlichem Umfang humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge beider Volksgruppen auf Zypern. Bisher wurden für etwa 3 Millionen DM Hilfssendungen, im wesentlichen auf dem Luftwege versandt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (Genf) und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Genf) haben für ihre Zypernhilfe je einen finanziellen Zuschuß in Höhe von 500 000 DM erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland steht damit im internationalen Vergleich an hervorragender Stelle. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß nur eine politische Lösung der Zypernfrage die Flüchtlingsnot beenden kann. Sie bemüht sich daher, in engem Zusammenwirken mit den europäischen Partnern im Sinne einer Verhandlungslösung auf die Beteiligten einzuwirken. Dementsprechend hat sie direkte Gespräche zwischen den Repräsentanten der beiden Volksgruppen, Clerides und Denktash befürwortet. Durch die Rückkehr des verfassungsmäßigen Staats- 9484* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 präsidenten Markarios nach Zypern ist die Lage z. Z. allerdings unübersichtlich geworden. Obwohl exakte Angaben fehlen, ist mit etwa 190 00 Flüchtlingen in den jeweiligen Gebieten der beiden Volksgruppen zu rechnen. Hinzu kommen etwa 15 000 Zyperntürken, die sich in der Obhut der britischen Militärbasen aufhalten. Da im Augenblick zumindest ungewiß ist, ob in naher Zukunft mit einer politischen Lösung der Zypernfrage zu rechnen ist, hat die Bundesregierung eine Delegation nach Zypern entsandt. Ihr Auftrag war es, angesichts des bevorstehenden Winters den Hilfsbedarf zu ermitteln und Hilfsmöglichkeiten zu prüfen. Der Delegation, die unter der Leitung des Herrn PStS G. Baum (BMI) stand, gehörten auch die Herren Abgeordneten G. Köster und Dr. B. Hirsch an. Die Regierungsdelegation wurde vom amtierenden Präsidenten Clerides und dem Vizepräsidenten Denktash empfangen. Die Delegation hatte die Möglichkeit, in beiden Inselteilen Flüchtlingslager zu besuchen. In Gesprächen mit den zuständigen Regierungsstellen, dem IKRK und dem VN-Flüchtlingskommissar und örtlichen Hilfsorganisationen (zyprisches Rotes Kreuz, Roter Halbmond) wurden Einzelheiten möglicher Hilfeleistungen besprochen. Als Ergebnis der Reise wurde ein Hilfsprogramm festgestellt, das folgende Schwerpunkte hat: — Lieferung von Schuhwerk und Matratzen — Lieferung von Öfen für Zeltbeheizung — Nahrungsmittel (Proteinnahrung, Babynahrung) Als Finanzrahmen für diese zusätzlichen Maßnahmen ist ein Beitrag von bis zu 2 Millionen DM vorgesehen. Die Bundesregierung wird im übrigen dem Unterausschuß für humanitäre Hilfe über den Fortgang der Zypernhilfe berichten. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 2) : Wann wird die Bundesregierung die Gebühren, die auf Grund des Auslandsgebührengesetzes aus dem Jahr 1936 erhoben werden und die wegen des inzwischen erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwands nicht mehr angemessen sind, in gebotenem Maße erhöhen bzw. Voraussetzungen für Erhöhungen schaffen? Das Auswärtige Amt hat den Entwurf eines neuen Auslandsgebührengesetzes bereits ausgearbeitet. Er wird zur Zeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die enge Verbindung mit dem neuen Konsulargesetz, das erst am 11. September 1974 verkündet wurde und am 15. Dezember 1974 in Kraft treten wird, hat eine frühere Vorlage eines neuen Auslandskostengesetzes nicht möglich gemacht. Es kann davon ausgegangen werden, daß das neue Gesetz dem Bundestag im Jahre 1975 vorgelegt wird. Bei der Erhebung der Gebühren nach dem Auslandsgebührengesetz von 1936 hat das Auswärtige Amt aber auch bisher die gestiegenen Kosten des Verwaltungsaufwandes teilweise berücksichtigen können. Es hat nämlich die im Gesetz gegebenen Möglichkeiten der Anhebung der Gebühren ausgenutzt, indem es Zuschläge nach § 1 (2) festgesetzt hat. Im übrigen hat die Ausschöpfung von Rahmengebühren dazu beigetragen, daß ein Kostenausausgleich weitgehend erreicht wurde. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 3 und 4) : Sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, daß zur Zeit in Portugal ausländisches Eigentum, im besonderen aber Eigentum deutscher Bürger und Unternehmer, durch Hetzkampagnen, Verunglimpfungen und Drohungen radikaler Kräfte in Gefahr ist? Wäre die Bundesregierung bereit, von neuen wirtschaftlichen und finanziellen Hilfsmaßnahmen und Unterstützungen für Portugal abzusehen, wenn nicht der Schutz deutschen Eigentums gewährleistet Ist? Der Bundesregierung sind solche Vorgänge in Portugal bekannt. Es handelt sich um Fälle, wo es hauptsächlich über erhöhte Lohnforderungen nach dem Umsturz in Portugal zu Schwierigkeiten in einzelnen Betrieben kam. Die Bundesregierung hat die portugiesische Regierung nachdrücklich auf diese Vorfälle hingewiesen, zuletzt beim Besuch des Ministers Major Alves in Bonn am 5. und 6. November 1974. Sie hat gleichzeitig die portugiesische Regierung wissen lassen, daß Schutz ausländischen, in diesem Fall des deutschen Eigentums, Voraussetzung für den ungestörten Fortgang ausländischer Investitionen in Portugal sei, die ihrerseits einen wesentlichen Beitrag nicht nur für die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit Portugal, sondern auch für die notwendige Weiterentwicklung der portugiesischen Wirtschaft darstelle. Die portugiesische Regierung hat der Bundesregierung mehrfach ausdrücklich versichert, daß sich an ihrer positiven Haltung gegenüber ausländischen Investoren nichts geändert habe und daß sie alles tun werde, um den Schutz ausländischen, und damit auch deutschen Eigentums zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat zur Zeit keinen Grund, an dem Ernst dieser Zusicherung der portugiesischen Regierung zu zweifeln. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 5 und 6) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, denen zufolge der DDR-Ministerpräsident Sindermann anläßlich seiner Nahost-Reise Waffenlieferungen an Syrien und andere arabische Staaten zugesagt hat? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9485* Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer nationalen, demokratischen und moralischen Vertretungspflicht für die deutsche Nation, einer solchen Politik entschieden entgegenzuwirken? Zu Frage B 5: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, denen zufolge der DDR-Ministerpräsident Sindermann anläßlich seiner Nahost-Reise Waffenlieferungen an Syrien und andere arabische Staaten zugesagt haben soll. Zu Frage B 6: Es besteht, schon aufgrund der Antwort zur vorhergehenden Frage kein Anlaß, seitens der Bundesregierung zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 7): Ist es richtig, daß die Volksrepublik Rumänien neuerdings ein Gesetz erlassen hat, wonach Eigentum von Aussiedlern entschädigungslos enteignet wird, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls gegen diese, insbesondere deutsche Spätaussiedler betreffende, Maßnahme unternommen? Nach den Feststellungen des Auswärtigen Amts ist es nicht zutreffend, daß Rumänien ein Gesetz erlassen hat, wonach das Eigentum von Aussiedlern entschädigungslos enteignet wird. Richtig ist allerdings, daß die rumänische Nationalversammlung am 28. Oktober 1974 ein bereits am 5. November 1974 in Kraft getretenes Gesetz betreffend den Bodenfonds verabschiedete. Danach bilden alle Bodenflächen auf dem Territorium Rumäniens ungeachtet der Eigentumsverhältnisse einen „einheitlichen Bodenfonds". Ein Katalog verschiedener Maßnahmen soll den Schutz, die Verbesserung und die optimale Nutzung des Bodenfonds gewährleisten. Ferner sieht das Gesetz vor, daß Böden, die Personen gehören, die Rumänien endgültig verlassen haben, unentgeltlich in Staatseigentum übergehen. Die Botschaft Bukarest ist nach einer Analyse des Gesetzeswortlautes der Auffassung, daß sich die o. g. Maßnahme, insbesondere die Enteignung, nur auf unbebaute Bodenflächen und nicht auch auf bebauten Grundbesitz bezieht. Die Botschaft Bukarest ist angewiesen worden, über die Praxis dieses Gesetzes bei der Aussiedlung von Rumänien-Deutschen zu berichten. Die Bundesregierung behält sich daher eine abschließende Prüfung vor. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 8 und 9) : Billigt die Bundesregierung die Äußerungen des Pressereferenten der deutschen Vertretung bei den Europäischen Gemeinschaften, die im „Spiegel" vom 25. November 1974 zu lesen sind, nach Form und Inhalt, oder erblickt sie zumindest in einem Teil der Äußerungen schwere Pflichtverletzungen eines öffentlichen Bediensteten? Welche dienstaufsichtsrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen oder sind beabsichtigt? Zu Frage B 8: Die Bundesregierung erblickt in den Äußerungen des Pressereferenten bei den Europäischen Gemeinschaften keine Pflichtverletzung eines öffentlichen Bediensteten. Sie sieht in ihnen vielmehr die private Äußerung eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amts in einer Angelegenheit, die seine Tätigkeit vor Eintritt in den Auswärtigen Dienst betrifft. Es ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, daß der Bedienstete seinen Leserbrief an den „Spiegel" per Fernschreiben ohne die am 25. November veröffentlichte Funktionsbezeichnung „Pressereferent bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Europäischen Gemeinschaften" zugeleitet hat. Zu Frage B 9: Aus meiner Antwort auf die vorhergehende Frage ergibt sich, daß für dienstaufsichtsrechtliche Konsequenzen kein Anlaß besteht. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung den ersten Erfahrungsbericht des Arbeitskreises für Umweltschutz Konstanz 1974 über Trennung und Verwertung von Papier und Glas aus Hausmüll im Raum Konstanz, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Erfahrungen dieses Modellversuchs mit richtungsweisendem Charakter für das gesamte Bundesgebiet und vor allem auch für Bereiche der Bundesverwaltung im Sinne der Forderungen des Arbeitskreises nutzbar zu machen? Der erste Erfahrungsbericht des Arbeitskreises für Umweltschutz Konstanz 1974 über „Trennung und Verwertung von Papier und Glas aus Hausmüll im Raum Konstanz" wird von der Bundesregierung begrüßt und positiv beurteilt. Die von der Bundesregierung im Rahmen der Erstellung des Abfallwirtschaftsprogramms u. a. angestrebte Wiedernutzbarmachung von bestimmten Abfällen setzt die Entwicklung wirtschaftlicher Verfahren zur Abtrennung bestimmter Abfälle aus dem Hausmüll voraus. Hierfür bieten sich folgende Möglichkeiten an: — Sortierung mit Hilfe aufbereitungstechnischer Verfahren — getrennte Erfassung bei der Sammlung. Die zuerst genannte Methode wird bereits seit 1972 auf Initiative und mit Mitteln des Bundesministers des Innern im Rahmen eines Forschungsvorhabens untersucht. Wegen der Bedeutung, die der zweiten Möglichkeit im Hinblick auf vorzu- 9486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 schlagende Maßnahmen im Abfallwirtschaftsprogramm zukommt, ist vom Bundesminister des Innern die Vergabe eines Untersuchungsauftrages mit dem Thema „Trennung und Verwertung von Papier und Glas aus Hausmüll, dargestellt am Beispiel Konstanz" eingeleitet worden. Bei der Festlegung des Leistungsumfanges für diesen Auftrag sind auch Vertreter dieses Arbeitskreises für Umweltschutz gehört worden. Das Ziel der Untersuchung besteht darin, mit Hilfe eines Modellversuches die für die Stadt Konstanz nach technischen und organisatorischen Gesichtspunkten günstigste Form der getrennten Sammlung von Altpapier und Altglas zu ermitteln. Es ist anzunehmen, daß die Ergebnisse dieses Modellversuches, für dessen Vorbereitung und Durchführung der Arbeitskreis für Umweltschutz Konstanz seine Unterstützung angeboten hat, richtungsweisenden Charakter für das gesamte Bundesgebiet haben werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 11): Kann durch Ausdehnung der Wochenproduktion eines emittierenden Betriebs auf bisher produktionsfreie Tage, um trotz gleichbleibender Wochenmenge die täglichen oder stündlichen Emissionswerte durch Streckung den behördlichen Auflagen anzupassen, der Umweltschutz umgangen werden, und wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu tun? Solange der Betreiber die in einer Genehmigung festgelegten Bedingungen und Auflagen einhält, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß der Umweltschutz nicht umgangen wird. Die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung nach § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Aus Gründen der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung ist eine Änderung dann als wesentlich anzusehen, wenn sie zu einer erheblichen Abweichung von den bisherigen Emissions- und Immissionsverhältnissen führen kann. Die Bundesregierung hat in den Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft und zum Schutz gegen Lärm festgelegt, wie die zuständigen Behörden zu verfahren haben. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 12) : Wird die Bundesregierung dem Schutz der Umwelt den Vorrang einräumen, wo immer ernste Konflikte zwischen der Energieerzeugung und der Umweltqualität entstehen, und wenn ja, welche Kriterien wird sie zugrunde legen? Die Bundesregierung hat sowohl in ihrem Energieprogramm vom 26. September 1973 als auch in der ersten Fortschreibung vom 23. Oktober 1974 eindeutig klargestellt, daß nach ihrer Auffassung das Erfordernis einer sicheren und ausreichenden Versorgung mit Energie mit den Anforderungen des Umweltschutzes so in Einklang gebracht werden muß, daß beide Ziele erfüllt werden können. Diese Auffassung der Bundesregierung beruht auf der Erkenntnis, daß Energie- und Umweltpolitik nicht in Widerspruch zueinander stehen müssen. So wie die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt den Bürger vor Gefahren und Beeinträchtigungen schützen, die aus der Nutzung der verschiedenen Energiearten und der daraus resultierenden Schädigung seiner Umwelt herrühren, so dienen auch die Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Energieversorgung nicht allein der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern vor allem der Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität eines jeden einzelnen von uns. Bei der Nutzung der Kernenergie hält die Bundesregierung gemäß § 1 des Atomgesetzes auch unter den veränderten energiewirtschaftlichen Daten daran fest, daß der Schutz der Bevölkerung vor möglichen Schädigungen absolute Priorität genießt. Es ist sicher nicht immer leicht, diese beiden Ziele miteinander in Einklang zu bringen, und es wird in Zukunft mehr denn je großer Anstrengungen bedürfen, um eine optimale Lösung der im Einzelfall sich aufzeigenden Zielkonkurrenz zu erreichen. Die Bundesregierung hat bei der Fortschreibung des Energieprogramms ausdrücklich ihre Auffassung bekräftigt, daß die zwischenzeitliche Entwicklung im Energiebereich keinen Anlaß gibt, das Verhältnis von Energiepolitik und Umweltschutz neu zu bestimmen. Sie ist nicht bereit und hält es auch nicht für erforderlich, den mit ihren Energieprogrammen verfolgten Weg, die Energieversorgung insgesamt sicherer zu machen, durch Abstriche an den Zielen der Umweltpolitik der Bundesregierung zu erkaufen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 13) : Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Unterhaltspflichtigen von unehelichen Kindern und von Kindern aus geschiedenen Ehen durch die generelle Zahlung eines Kindergelds am 1. Januar 1975 im Hinblick auf die Höhen der bisher gezahlten Unterhaltsleistungen, und bis wann kann damit gerechnet werden, daß die gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheit durch entsprechende Verordnungen geregelt wird, und welchen materiellen Inhalt wird eine derartige Regelung haben? Nach § 1615 g Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das für ein nichteheliches Kind der Mutter ausgezahlte Kindergeld auf den vom Vater zu dekkenden Regelbedarf zur Hälfte anzurechnen, wenn auch der Vater die Kindergeldanspruchsvoraussetzungen erfüllt, ihm aber Kindergeld nicht gewährt wird, weil die Mutter vorrangig berechtigt ist. Das wird — wenn man von der für Angehörige des öf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9487* fentlichen Dienstes während einer Übergangszeit geltenden Sonderregelung absieht — künftig allgemein der Fall sein, d. h. der vom Vater zu zahlende Regelunterhalt wird sich entsprechend vermindern. Dies erscheint auch nicht ungerechtfertigt; denn das Kindergeld soll auch den Elternteil entlasten, der für die Unterhaltskosten des Kindes aufkommt und der die Möglichkeit verliert, die Unterhaltsaufwendungen für sein Kind bei der Lohn- und Einkommensteuer steuermindern geltend zu machen. Für eheliche Kinder getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten besteht keine ausdrückliche gesetzliche Regelung über die Berücksichtigung von Kindergeld. Schon nach geltendem Recht wird aber von einer Reihe von Gerichten der der Regelung des § 1615 g Abs. 1 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke entsprechend angewandt, so daß dem Unterhaltspflichtigen durch entsprechende Minderung seiner Zahlungspflicht Kindergeld zur Hälfte zugute kommt. Von einer gegenwärtig bestehenden Rechtsunsicherheit kann nicht gesprochen werden, zumal da das Problem der Anrechnung von Leistungen für Kinder unabhängig von der Reform des Familienlastenausgleichs schon immer bestanden hat und von der Rechtsprechung befriedigend gelöst zu werden scheint. Es erscheint weder geboten noch ratsam, im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs Rechtsänderungen auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, die die Anrechnung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen betreffen, vorzunehmen. In Fällen, in denen der nicht sorgeberechtigte Elternteil von dem die Kinder betreuenden Elternteil als Bezugsberechtigter „verdrängt" wird, liegt zwar nahe, den § 1615 g Abs. 1 Satz 2 BGB sinngemäß anzuwenden und eine hälftige Anrechnung vorzunehmen. Die Dinge können aber im Einzelfall anders liegen, z. B. wenn die sorgeberechtigte Mutter mehrere Kinder ohne jede Hilfe versorgt und der Vater nur wenig Unterhalt zahlt. In diesem Fall mag der Wert der Betreuungsleistungen höher anzusetzen sein als der vom Vater gedeckte Kostenbedarf der Kinder; dies könnte es rechtfertigen, weniger als die Hälfte des Kindergeldes oder ähnlicher Leistungen auf den Kostenbedarf der Kinder anzurechnen. Hinzu kommt, daß die Frage der Anrechnung von Kindergeld auf Unterhaltsansprüche nicht isoliert geregelt werden kann, sondern nur im Zusammenhang mit der Anrechnung vergleichbarer Leistungen, z. B. der Kinderzuschläge in der Rentenversicherung und zahlreicher anderer gesetzlich oder tarifvertraglich geregelter Leistungen. Dies setzt aber eine umfassende Überprüfung aller einschlägigen Bestimmungen voraus. Eine solche längere Zeit erfordernde Überprüfung wird im Zusammenhang mit der Reform des Unterhaltsrechts, die für die nächste Legislaturperiode vorgesehen ist, vorgenommen werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 14) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Besuch des französischen Schriftstellers Sartre bei dem Untersuchungshäftling Andreas Baader, die von ihm auf Grund dieses Besuches gemachten Äußerungen sowie seinen Aufruf zur Gründung eines Komitees zur Rettung der Baader-Meinhof-Häftlinge? Die Begegnung des französischen Philosophen Jean-Paul Sartre mit dem Mitglied der kriminellen Vereinigung Baader-Meinhof, Andreas Baader, konnte stattfinden, weil das mit der Sache befaßte unabhängige Oberlandesgericht Stuttgart nach Anhörung des Generalbundesanwalts keine Bedenken gegen ein solches Treffen hatte und daher die erforderliche Erlaubnis erteilte. Sie zeigt erneut, daß der gegen die Justiz- und Vollzugsbehörden von den Verteidigern und Sympathisanten der kriminellen Vereinigung Baader-Meinhof erhobene Vorwurf, die inhaftierten Mitglieder würden mit Maßnahmen überzogen, die nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaates stünden, nicht zutrifft. Die Bundesregierung und die Justizminister der Länder haben wiederholt — in teils gemeinsamen Erklärungen — die unwahren Behauptungen zu den Haftbedingungen zurückgewiesen, die aus Kreisen der Sympathisanten und Anwälte dieser kriminellen Vereinigung im Rahmen der von ihnen betriebenen Kampagne gegen die Organe der Justiz immer wieder vorgebracht werden. Die Äußerungen von JeanPaul Sartre geben keinen Anlaß, diese Stellungnahmen zu überprüfen oder zu ändern. Es gibt in unseren Haftanstalten keine Isolationsfolter. Dementsprechend ist auch die Ernsthaftigkeit von Sartres Aufruf zur Gründung eines Komitees zu beurteilen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß es bisher schon Praxis der für die Entscheidungen über den Vollzug der Untersuchungshaft zuständigen Gerichte war, Besuche von Repräsentanten der Kirchen und caritativer Stellen, Journalisten und Medizinern bei diesen Häftlingen zu erlauben, wenn Sicherheitsbelange und der Zweck der Untersuchungshaft dem nicht entgegenstehen. Es kann davon ausgegangen werden, daß es bisher schon durchaus eine Reihe von neutralen Beobachtern der praktizierten Haftbedingungen gegeben hat. Bezeichnenderweise sind bislang aus dieser Richtung keineswegs solche Vorwürfe erhoben worden, wie sie von einzelnen Anwälten, Sympathisanten und Jean-Paul Sartre vorgebracht werden. In Übereinstimmung mit den Justizministern der Länder kann daher gesagt werden, daß die Vollzugsorgane der Bundesrepublik den Besuch von seriösen, objektiven und sachkundigen Personen und Kommissionen in den Haftanstalten nicht zu scheuen brauchen, wenn diese Besuche durch das zuständige Gericht nach ordnungsgemäßem Verfahren zugelassen werden. Die Bundesregierung hat die Bürger dieses Landes zur Solidarität mit den Organen des Staates aufgerufen. Zu dieser Solidarität sollte auch gehören, daß 9488* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 die Personen, die Gelegenheit erhalten, sich von den wirklichen Haftbedingungen zu überzeugen, mehr, als das bisher geschehen ist, die breite Öffentlichkeit objektiv über die von ihnen gemachten Erfahrungen unterrichten. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 15): Wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorschlagen, wonach ein Vollstreckungsschutz für Flüchtlinge aus der „DDR" auch dann gegeben ist, wenn Verbindlichkeiten nach der Flucht, z. B. aus der „Verwaltung" zurückgelassenen Vermögens, entstanden sind? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine gesetzliche Regelung mit dem von Ihnen angesprochenen Inhalt vorzuschlagen. Über die in § 88 BVFG genannten Fälle hinaus prüfen die hiesigen Gerichte in allen Fällen, in denen die Zwangsvollstreckung gegen einen Flüchtling aus der Deutschen Demokratischen Republik aus Verbindlichkeiten begehrt wird, die in der Deutschen Demokratischen Republik entstanden sind, ob die Zwangsvollstreckung mit dem ordre public der Bundesrepublik Deutschland vereinbar wäre. Es ist bisher kein Fall bekanntgeworden, in dem ein Gericht zu Unrecht das Vorliegen dieser Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil aus der Deutschen Demokratischen Republik bejaht hätte. Diese derzeitige Rechtslage ist auch sachgerechter als ein grundsätzliches gesetzliches Verbot, Flüchtlinge aus der Deutschen Demokratischen Republik für Verbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, die nach ihrer Flucht entstanden sind. Ein solches Verbot würde beispielsweise auch Vollstreckungen wegen Aufwendungen unmöglich machen, die zur Erhaltung des Vermögenswertes und mit Zustimmung des Eigentümers gemacht wurden. Auch würde eine solche Regelung Flüchtlinge aus der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber anderen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West), deren in der Deutschen Demokratischen Republik belegenes Vermögen mit Verbindlichkeiten belastet ist, in nicht einleuchtender Weise besserstellen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 16): Warum läßt die Bundesregierung beim grenzüberschreitenden Güterfernverkehr bei Lastkraftwagen nur einen Tankinhalt von 50 Litern Dieselöl zollfrei zu, während die entsprechende Menge bei anderen EG-Ländern 100 Liter beträgt, und ist mit einer Angleichung an die Vorschriften der übrigen EG-Länder in absehbarer Zeit zu rechnen? Durch die Beschränkung der abgabenfreien Treibstoffmenge auf 50 1 Dieselkraftstoff für Lastkraftwagen werden die grenzüberschreitenden Benutzer des deutschen Straßennetzes möglichst weitgehend zu den Wegekosten und zur Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen herangezogen. Eine Erhöhung der Freimenge würde außerdem die Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Seehäfen weiter verschärfen. Die EG-Kommission hat am 19. Juli 1974 im Rahmen der Harmonisierung der Mineralölsteuer einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der ab 1. Januar 1975 eine Erhöhung der abgabenfreien Mindestmenge für Lastkraftwagen auf 100 1 Dieselkraftstoff vorsieht. Die mitgeführten Dieselkraftstoffmengen werden im ganzen erst freigestellt werden können (Steuerfreiheit für den vollen serienmäßigen Tankinhalt; ca. 400 bis 600 Liter Dieselkraftstoff bei Lkws), wenn ein einheitlicher Steuersatz für Dieselkraftstoff in der EWG eingeführt ist. Solange andere EWG-Staaten Dieselkraftstoff gar nicht oder nur niedrig besteuern, gleichzeitig aber stark an einer Erleichterung und Liberalisierung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs interessiert sind, würde eine unbeschränkte Freimenge das Interesse dieser Staaten an einer Angleichung der Mineralölsteuersätze vermindern. Die Bundesregierung hat deswegen immer die Auffassung vertreten, daß Fortschritte bei der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen, d. h. der Steuersätze, erzielt werden müssen, bevor sie weiteren Liberalisierungsmaßnahmen bei den Freimengen im grenzüberschreitenden Verkehr zustimmen kann. Mit Beschluß vom 18. Oktober 1974 (Drucksache 569/74) hat der Bundesrat die Haltung der Bundesregierung gebilligt. Auch der Verkehrsausschuß des Bundestages befürwortet die Beibehaltung der 50-1-Freimenge. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen B 17 und 18) : Wieviel und welche bundesrepublikanischen Unternehmen haben in den Jahren 1973 und 1974 ihre Produktion ganz oder teilweise ins Ausland verlegt und in welche Länder? Wie beurteilt die Bundesregierung die Zunahme des Erwerbs von Industriebeteiligungen durch Ausländer? Zu Frage B 17: Zu Ihrer Frage, wieviele und welche deutschen Unternehmen 1973 und 1974 ihre Produktion ganz oder teilweise in das Ausland verlegt haben und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9489' in welche Länder: 1973 und im ersten Halbjahr 1974 haben in der Bundesrepublik Deutschland Ansässige — „Gebietsansässige" — insgesamt 8 156 Millionen DM (Nettobeträge) im Zusammenhang mit Direktinvestitionen ins Ausland transferiert; davon entfallen entsprechend der bisherigen Tendenz rd. 70 °/o auf Industrieländer, rd. 30 °/o auf Entwicklungsländer. Erläuternd ist dazu zu sagen: Die Meldepflicht nach § 56 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung erfaßt alle Leistungen Gebietsansässiger, welche die Anlage von Vermögen zur Schaffung dauerhafter Wirtschaftsverbindungen bezwecken; darunter fallen nicht nur Neuinvestitionen, sondern u. a. Leistungen für Zusatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Darlehen, die in einem Zusammenhang mit einer bereits bestehenden oder neu errichteten Investition gegeben werden, und Mittel zur Ausstattung von Unternehmen. Das Motiv der Leistung wird nicht erfaßt. Zu Frage B 18: Zum Erwerb von Industriebeteiligungen durch Ausländer: Ganz allgemein liegen keine Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Entwicklung bei einem derartigen Erwerb vor. Spektakuläre Einzelfälle sollten weder verallgemeinert noch dramatisiert werden. Die Bundesregierung hält wie bisher an ihrer positiven Beurteilung einer intensiven internationalen Kapitalverflechtung und eines möglichst freizügigen internationalen Kapitalverkehrs fest. Es ist dies u. a. eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslos funktionierende internationale Arbeitsteilung, auf die die weltwirtschaftlich stark verflochtene Bundesrepublik in besonderer Weise angewiesen ist. Für sie kann und darf der internationale Kapitalverkehr daher keine Einbahnstraße sein. Bundesregierung und Bundesbank prüfen im übrigen seit einiger Zeit gemeinsam, wie die Erfassung deutscher Auslandsinvestitionen in anderen Ländern und von ausländischen Investitionen in der Bundesrepublik verbessert, insbesondere beschleunigt werden kann, um die Transparenz dieser Kapitaltransferierungen zu erhöhen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 19) : Wie setzt sich der Warenkorb, der für die Bundesrepublik Deutschland zur Berechnung der Lebenshaltungskosten herangezogen wird, zusammen, und in welcher Form weicht er von vergleichbaren Ländern des Auslands ah? Zur Darstellung der Verbraucherpreisentwicklung wird in der Bundesrepublik im allgemeinen der „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte" Basis 1970 herangezogen, für den monatlich etwa 220 000 Einzelpreise erfragt werden. Damit besitzt dieser Index im internationalen Vergleich eine der breitesten statistischen Fundierungen. Das Wägungsschema für den Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte wurde mit Einverständnis des zuständigen Fachausschusses des Statistischen Beirats, in dem u. a. auch die Sozialpartner vertreten sind, aus den statistischen Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1969 abgeleitet. Das damit auf statistisch nachgewiesenen Angaben über die Käufe privater Haushalte beruhende Schema umfaßt in der Bundesrepublik 9 Hauptgruppen, wobei z. B. auf die Hauptgruppe Nahrungs- und Genußmittel ein Anteil von 33 °/o entfällt. Eine detaillierte Untergliederung des deutschen Wägungsschemas hat das Statistische Bundesamt in „Wirtschaft und Statistik" Heft 12 1973 veröffentlicht. Die z. Z. hier vorliegenden grobgegliederten Wägungsschemata der Konsumentenpreisindices anderer Länder zeigen die unterschiedliche Struktur der verwendeten Warenkörbe. Entsprechend den unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten in den verschiedenen Staaten weichen die Käufe der privaten Haushalte und dementsprechend auch die Zusammensetzung der Konsumentenpreisindices in vielerlei Hinsicht voneinander ab. Der Anteil der Nahrungsmittel beträgt z. B. in Frankreich 32 °/o, in England 30 °/o und in den USA 22 °/o. Die Indices enthalten jeweils die Produkte, die für die Lebensführung in den einzelnen Ländern von besonderer Bedeutung sind. Diese Strukturunterschiede stehen einer Vergleichbarkeit der Verbraucherpreisentwicklungen im wesentlichen nicht entgegen. Die daraus resultierenden Abweichungen können praktisch vernachlässigt werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7,'2927 Fragen B 21 und 22) : Aus welchen Gründen ist derzeit die Einfuhr von Schweinefleisch aus der Volksrepublik China in die Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet, und trifft es zu, daß über andere EWG-Länder (z. B. Italien und Frankreich) Schweinefleisch aus China in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird? Wie beurteilt die Bundesrepublik den Wunsch der Volksrepublik China, hochwertiges und gleichzeitig preisgünstiges Schweinefleisch in die Bundesrepublk Deutschland zu exportieren, und kann damit gerechnet werden, daß insbesondere hinsichtlich der veterinärmedizinischen Anforderungen an diesen Import mit einer beide Seiten zufriedenstellenden Regelung gerechnet werden kann? Die Einfuhr von Fleisch unterliegt sowohl tierseuchenrechtlichen als auch fleischbeschaurechtlichen Vorschriften. Hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Seite wurden nach vorausgegangenem Besuch einer deutschen Veterinärdelegation in der Volksrepublik China die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden in der Lage sind, für die Einfuhr von entbeintem Schweinefleisch aus der Volksrepublik China veterinärpolizeiliche Genehmigungen zu erteilen. Diese Einfuhr wird ledig- 9490e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 lieh auf bestimmte Fleischkombinate (Nanking, Shanghai, Hangtschou) beschränkt und es wird verlangt, daß jeder Sendung eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung beigefügt ist, mit der die zur Verhütung einer Einschleppung von Tierseuchen notwendigen Gesundheitsnachweise gegeben werden. Ob die zuständigen chinesischen Veterinärbehörden die ihnen mitgeteilten tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Einfuhr von entbeintem Schweinefleisch zu erfüllen bereit sind, ist bislang nicht bekanntgeworden. Unter fleischbeschaurechtlichen Gesichtspunkten ist die Einfuhr von Fleisch aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind, zulässig, sofern die Fleischlieferbetriebe vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit anerkannt und bekanntgegeben worden sind (§§ 12 a-12 c Fleischbeschaugesetz). Die Anerkennung und Bekanntgabe solcher Betriebe setzen voraus, daß die oberste Veterinärbehörde des Versandlandes u. a. bestätigt, daß die in Betracht kommenden Betriebe bestimmte hygienische Mindestanforderungen erfüllen (§ 3 der Mindestanforderungen-Verordnung). Diese Voraussetzung, die für alle Fleischlieferländer außerhalb der Europäischen Gemeinschaft in gleicher Weise gilt, ist jedoch von der obersten Veterinärbehörde der Volksrepublik China noch nicht erfüllt worden. Darüber hinaus ist die Einfuhr entbeinten frischen Fleisches nur dann zulässig, wenn ein vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beauftragter deutscher Tierarzt bei der Gewinnung und Untersuchung des Fleisches im Versandland mitgewirkt hat (§ 12 f Abs. 2 Fleischbeschaugesetz). Auch diese Voraussetzung wurde chinesischerseits noch nicht akzeptiert. Über Einfuhren von Schweinefleisch aus der Volksrepublik China über andere EG-Länder in die Bundesrepublik Deutschland ist mir nichts bekannt. Schweinefleischeinfuhren aus der Volksrepublik China sind, ebenso wie Einfuhren aus anderen Drittländern, im Rahmen der EWG-Marktorganisation grundsätzlich liberalisiert. Unter Berücksichtigung der Schweinefleischversorgung in der Bundesrepublik Deutschland, die z. Z. durch eine steigende inländische Erzeugung und durch reichliche Zufuhren aus anderen Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist, werden die Einfuhrchancen für Schweinefleisch aus Drittländern in absehbarer Zeit nicht sehr groß sein. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Gemeinschaft auf dem Schweinefleischsektor einen Selbstversorgungsgrad von über 100 °/o aufweist. Informatorisch möchte ich noch erwähnen, daß im August dieses Jahres eine Schiffsladung Schweinefleisch aus China in den Hamburger Freihafen verbracht worden ist, hier jedoch unter Überwachung der deutschen Veterinärbehörden lediglich zwischengelagert wurde und inzwischen in das Bestimmungsland weitergeleitet worden ist. Es wurde ausdrücklich Sorge getragen dafür, daß von diesem Fleisch nichts in den freien Handel der Bundes- republik Deutschland gelangte, da die tierseuchenrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt waren. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 23 und 24) : Wieviel Prozent der Kinder im Alter bis zu vier Jahren nehmen an den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen teil? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Teilnahme an diesen Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen? Nach § 369 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung haben die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die bei Durchführung von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten anfallenden Ergebnisse zu sammeln und auszuwerten. Die Beteiligungsquote und die medizinischen Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Jahre 1973 liegen noch nicht vor. Damit ist nicht vor Anfang nächstens Jahres zu rechnen. Die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ist von 33 v. H. (1971) auf 53,55 v. H. (1972) gestiegen. Hierbei lag die Inanspruchnahme der Untersuchungen U 1 bis 5, die im ersten Lebensjahr stattfinden, wesentlich höher als die der Untersuchungen 6 bis 7 (66,87 v. H. gegenüber 25,07 v. H.), die am Ende des 2. Lebensjahres und im 4. Lebensjahr vorgesehen sind. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß die beiden ersten Untersuchungen in aller Regel während des Krankenhausaufenthalts der Wöchnerin durchgeführt werden. Ferner dürfte in diesen Zahlen zum Ausdruck kommen, daß aus mannigfachen Gründen Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr leichter zur Inanspruchnahme der Früherkennung suntersuchungen gewonnen werden können als mit Kindern im 3. oder 4. Lebensjahr. Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist folgendes zu bemerken: Die Krankenkassen sind verpflichtet, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären (§ 369 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung). Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen mit unterschiedlicher Intensität nach. Darüber hinaus hat die Bundesregierung wiederholt die versicherte Bevölkerung auf die Wichtigkeit der in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten hingewiesen und die beteiligten Organisationen aufgefordert, verstärkt für die Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen zu werben. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß auf diese Weise in der weiteren Entwicklung der Gedanke der Gesundheitsvorsorge eine größere Verbreitung finden wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9491* Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 25 und 26) : Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie viele der sogenannten „Umschüler", die wegen Krankheit einen anderen Beruf erlernen müssen, nach bestandener Prüfung in ihrem neuen Beruf keine Anstellung finden, und wenn ja, wieviel Prozent der „Umschüler" finden keine Anstellung in ihrem neuen Beruf? Plant die Bundesregierung geeignete Maßnahmen und gegebenenfalls welche, um die Arbeitslosigkeit, die diesen „Umschülern" droht, zu verhindern? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über Umschüler vor, die wegen Krankheit einen anderen Beruf erlernen müssen und nach Abschluß der Umschulung in ihrem neuen Beruf keinen Arbeitsplatz finden können. Die amtlichen Feststellungen, die die Bundesanstalt für Arbeit über arbeits suchende und arbeitslose Schwerbehinderte und arbeitslose Rehabilitanden in regelmäßigen Abständen trifft, enthalten darüber keine Angaben. Insbesondere wird dort nicht danach unterschieden, ob der Arbeitssuche eine Umschulung vorangegangen ist. Exakte Daten hierzu wird jedoch eine gemeinsame Untersuchung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit über den „Erfolg beruflicher Rehabilitation" liefern, die zur Zeit im Gange ist. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung sind im Laufe des Jahres 1975 zu erwarten. Die Untersuchung umfaßt über 10 000 Rehabilitanden im gesamten Bundesgebiet nach Abschluß der Umschulungsmaßnahmen; sie kann damit als repräsentativ gelten. Nach den Angaben der im Rahmen des „Aktionsprogramms Rehabilitation" der Bundesregierung aufgebauten Berufsförderungswerke bestehen dort gegenwärtig in der Regel noch keine besonderen Schwierigkeiten, die Rehabilitanden nach dem Abschluß der Umschulung zu vermitteln. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich zunächst bemerken, daß eine drohende Arbeitslosigkeit bei behinderten Umschülern nicht generell angenommen werden kann. Falls sich besondere und behindertenspezifische Schwierigkeiten zeigen sollten, wird die Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Berufsförderungswerken umgehend prüfen, welche Maßnahmen möglich sind. Bereits jetzt sind die Berufsförderungswerke gebeten worden, frühzeitig vor Abschluß einer Umschulungsmaßnahme Kontakte mit dem zuständigen Arbeitsamt aufzunehmen, um die Arbeitsvermittlung rechtzeitig einzuleiten. Die beste Gewähr für eine dauerhafte Wiedereingliederung sieht die Bundesregierung in einer qualifizierten Ausbildung und Umschulung. Aus diesem Grunde hat sie durch das 1970 verkündete „Aktionsprogramm Rehabilitation" den Ausbau eines bundesweiten Netzes von Berufsförderungswerken initiiert. Dieses gesteckte Ziel ist inzwischen nahezu erreicht. Auch das von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages gebilligte neue Schwerbehindertengesetz, das mit dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation das Kernstück eines modernen Rehabilitationsrechts bildet, sieht eine Reihe wirkungsvoller Maßnahmen vor, um den Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz zu sichern oder zu erhalten. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Auswirkungen dieses Gesetzes und wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darüber wachen, daß seine Vorschriften eingehalten werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 27 und 28) : Teilt die Bundesregierung die Äußerungen des Geschäftsstellenleiters Paul Nuß von der Gewerkschaft Textil/Bekleidung, veröffentlicht in der Zeitung „Der neue Tag", Weiden, vom 2. Oktober 1974, wonach die Verbesserungen im Tarifvertrag zur Arbeitsplatz- und Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nur gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern zugute kommen? Wieviel Fälle der Beschränkung von tariflichen Sonderleistungen auf gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegt die Äußerung des Geschäftsstellenleiters der Gewerkschaft Textil-Bekleidung, Herrn Paul Nuß, in der Zeitung „Der neue Tag", Weiden, vom 2. Oktober 1974, nicht vor. Sie legt daher ihrer Antwort die Äußerung zugrunde, die Sie in Ihrer Anfrage mitgeteilt haben. Dazu ist folgendes zu sagen: Nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) gelten die tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen und sonstigen Inhaltsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend nur für diejenigen Arbeitnehmer, die der tarifvertragschließenden Gewerkschaft angehören (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 TVG). Die von Ihnen genannte Äußerung entspricht somit der geltenden Rechtslage: Die Arbeitgeber haben das Recht, die tariflichen Arbeitsbedingungen ohne Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern einzuräumen; sie sind andererseits auch nicht gehindert, diese Arbeitsbedingungen im Wege freiwilliger Vereinbarung allen Arbeitnehmern zugute kommen zu lassen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der Bundesregierung sind keine Tarifverträge bekannt, in denen hinsichtlich der Gewährung tariflicher Leistungen oder Sonderleistungen zwischen gewerkschaftlich organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern differenziert wird. Davon zu unterscheiden sind sog. neutrale Klauseln, die nach Kenntnis der Bundesregierung zuweilen im Text von Tarifverträgen, häufiger in Hinweisen auf Druckstücken der Tarifverträge, also außerhalb des Vertragstextes, vorkommen. Diese neutralen Klauseln wiederholen lediglich die vom Tarifver- 9492* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 tragsgesetz festgelegte Wirkung tarifvertraglicher Vereinbarungen, wie sie zu Ihrer ersten Frage dargelegt worden ist. Sie hindern also die Arbeitgeber nicht, die tariflichen Arbeitsbedingungen freiwillig auch den gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmern zu gewähren. — Der Tarifvertrag zur Sicherung älterer Arbeitnehmer in der nordbayerischen Textilindustrie vom 10. Mai 1974 enthält keine derartige Klausel. Die Bundesregierung besitzt keine Unterlagen darüber, ob bzw. in welchem Umfang die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen oder Sonderleistungen entsprechend den Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes seitens der Arbeitgeber nur den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern gewährt werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 29) : In welcher Weise kann bei der Bundeswehr Parkplatzbau und Turnhallenausbau mit Mitteln aus dem Konjunkturförderungsprogramm gefördert werden? Im Rahmen des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung sind für den Bau von Sport- und Ausbildungshallen in 1975 insgesamt 2,5 Millionen DM vorgesehen. Je nach der Höhe weiterer Konjunkturstützungsmittel im Bereich des Verteidigungsressorts können im Jahre 1975 Parkplätze mit Kosten von rd. 3,1 Millionen DM und weitere Sport-/Ausbildungshallen mit Kosten von rd. 6,6 Millionen DM gebaut werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 7/2927 Fragen B 30 und 31) : Trifft es zu, daß homöopathische Zubereitungen von Arzneimitteln, die in allopathischen Konzentrationen bisher unter das Betäubungsmittelgesetz fielen, neuerdings auch dann wie Betäubungsmittel behandelt werden, wenn der Arzneimittelgehalt kleiner als die pharmakologisch wirksame Dosis ist? Trifft es zu, daß bestimmte homöopathische Zubereitungen von Pflanzen wie z. B. Hanf nicht mehr hergestellt werden dürfen, und welchen gesundheitspolitisch relevanten Sinn sollen solche Maßnahmen haben? Zu Frage B 30: Der Rechtszustand, wonach Betäubungsmittel enthaltende homöopathische Verdünnungen (Dilutionen) als Betäubungsmittel angesehen werden (§ 2 Nr. 2 der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung — BtMVV — vom 24. Januar 1974 — Bundesgesetzblatt I S. 110) ist nicht neu. Auch die alte Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung von 1930 hatte eine entsprechende Bestimmung. Lediglich der Umstand, daß es bisher für Betäubungsmittel keine Sonderrezepte gab, ließ den Betäubungsmittelcharakter dieser homöopathischen Zubereitungen nicht in Erscheinung treten. Es entsprach seit langem der Absicht des Gesetzgebers, die Möglichkeit eines Mißbrauchs Betäubungsmittel enthaltender homöopathischer Dilutionen — die Anreicherung des Betäubungsmittelgehalts bzw. die Rückgewinnung des Betäubungsmittels wäre leicht möglich — weitgehend auszuschließen. Zu Frage B 31: Auf Grund von § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 19 der Anlage zur Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung dürfen Hanf-(Cannabis-)Zubereitungen, auch in Form homöopathischer Zubereitungen, seit dein 1. 4. 1974 nicht mehr verschrieben werden. Das hat dazu geführt, daß diese Zubereitungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr hergestellt werden. Bei der Novellierung des Opiumgesetzes 1971 war eine Freistellung von Cannabis und seinen Zubereitungen von den Vorschriften des Betäubungsmittelrechts abgelehnt worden. Ich verweise auf die umfangreiche Begründung in BT-Drucksache VI/1877 S. 6. Die dort genannten Gründe waren auch bestimmend für die gesundheitspolitische Entscheidung im Rahmen der Novellierung der BetäubungsmittelVerschreibungs-Verordnung, Cannabis und seine Zubereitungen in die Liste der nichtverschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufzunehmen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 32 und 33) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß die Zahl der schweren Impfschäden bei der Pockenschutzimpfung inzwischen größer ist als die Zahl der Pockenerkrankungen, mit denen zu rechnen wäre, wenn die Impfpflicht gegen Pocken völlig aufgehoben wäre? Wird die Bundesregierung dein Vorschlag des Bundesgesundheitsrates folgen und die Impfpflicht zur Erstimpfung, insbesondere auch im Hinblick darauf aufheben, daß die WHO für die nächsten Jahre ein großes Programm zur weltweiten Ausrottung der Pocken entwickelt hat? Die Bundesregierung gedenkt dem Votum des Bundesgesundheitsrates zu folgen und dem Bundestag vorzuschlagen, die gesetzliche Pflicht zur Erstimpfung gegen Pocken aufzuheben und dafür die Impfpflicht für einen begrenzten Personenkreis einzuführen. Da der Bundesgesundheitsrat sein Votum jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft hat, wird mit den Ländern im einzelnen geprüft werden müssen, wann die Voraussetzungen für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag gegeben sind. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9493* Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 34 und 35) : Hat die Bundesregierung — bezugnehmend auf meine schriftliche Anfrage Nr. 40 und 41 vom 18./19. September 1974 —zwischenzeitlich geprüft, ob die neue Kindergeldregelung für die deutschen Grenzgänger in die Schweiz zu einer Verschlechterung ihrer Situation führen wird und falls ja, welche Änderungen schlägt die Bundesregierung vor, oder wann ist mit einer endgültigen Stellungnahme zu rechnen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Unruhe bei den Grenzgängern im Blick auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1975 wächst und eine umgehende Klarung dieser Frage von der Bundesregierung erwartet wird? Zu Frage B 34: Anläßlich der Beratung des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz hat der federführende Finanzausschuß des Bundestages am 6. Dezember 1974 auf Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung beschlossen, dem Bundestag vorzuschlagen, § 6 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) zum 1. Januar 1975 zu streichen. Die Bundesregierung hat dem aufgrund der von Ihnen erwähnten Prüfung zugestimmt. Die Streichung des § 6 BKGG und der damit verbundene Wegfall der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes bedeuten, daß es bei der Leistung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz keine speziellen Einschränkungen mehr gibt für Personen, die mit ihren Familien in der Bundesrepublik Deutschland leben, aber als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig sind. Es ist — auch für diese Personen — lediglich die allgemein geltende einschränkende Vorschrift des § 8 BKGG zu beachten. Danach ist Kindergeld nicht für Kinder zu zahlen, für die innerhalb oder außerhalb des Bundesgebietes eine vergleichbare Leistung gewährt wird, die 75 v. H. des Kindergeldes erreicht oder übersteigt; beträgt die vergleichbare Leistung weniger als 75 v. H. des Kindergeldes, ist das Kindergeld zur Hälfte zu zahlen. Diese allgemeine Regelung ist für die deutschen Grenzgänger in die Schweiz günstiger als die für sie z. Z. geltenden Vorschriften, nach denen sie das halbe Kindergeld nur dann erhalten, wenn die in der Schweiz gezahlten Kinderzulagen nicht mehr als 50 v. H. des Kindergeldes betragen. Zu Frage B 35: Mit der somit zu erwartenden Neuregelung dürfte den berechtigten Belangen der deutschen Grenzgänger in die Schweiz Rechnung getragen sein. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 36 und 37) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie bei den bisherigen Verhandlungen in Brüssel den Beschluß des Deutschen Bundestages vorn 29. Juni 1966 vollinhaltlich berücksichtigt hat, in dem sie ersucht wurde, einer 2. Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arzneispezialitäten nur dann zuzustimmen, wenn sichergestellt ist, daß die Genehmigung zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln gegenseitig automatisch anerkannt wird? Gedenkt die Bundesregierung, diesem Beschluß auch künftig vollinhaltlich Rechnung zu tragen? Die Bundesregierung hat sich mit Entschiedenheit in Brüssel dafür eingesetzt, daß dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 1966 Rechnung getragen wird. Es ist ihr in der Zwischenzeit jedoch nicht gelungen, die anderen Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, daß das Prinzip der automatischen gegenseitigen Anerkennung der Genehmigungen für Arzneispezialitäten zusammen mit der zweiten Pharmazeutischen Richtlinie verwirklicht werden sollte. Die anderen Mitgliedstaaten sind der Auffassung, daß vorerst eine Interimslösung Platz greifen soll. Es ist zunächst beabsichtigt, im Rahmen der zweiten Pharmazeutischen Richtlinie einen Ausschuß zu institutionalisieren, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der EG-Kommission zusammensetzt und der die Aufgabe hat, auf eine einheitliche Beurteilung der Arzneispezialitäten innerhalb der Gemeinschaft hinzuwirken. Die Mitgliedstaaten stimmen darin überein, daß mit diesem Ausschuß der gemeinsame europäische Arzneimittelmarkt noch nicht erreicht wird, sondern daß damit erst ein Schritt in diese Richtung getan wäre. Es ist daher vorgesehen, daß die EG-Kommission nach einer angemessenen Beobachtungszeit dem EG-Ministerrat einen Vorschlag unterbreitet, wie dieses Ausschußverfahren in ein europäisches Zulassungssystem überführt werden kann. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit allen Kräften dafür einsetzen, daß das angestrebte Ziel eines europäischen Arzneimittelmarktes, das im Beschluß des Deutschen Bundestages vorn 29. Juni 1966 zum Ausdruck gebracht worden ist, erreicht wird. Die Bundesregierung kann sich nach allem der Notwendigkeit, den europäischen Arzneimittelmarkt schrittweise zu erreichen, nicht verschließen. Ein Beharren auf der Forderung nach einer sofortigen gegenseitigen Anerkennung würde die Verabschiedung der zweiten Pharmazeutischen Richtlinie auf unabsehbare Zeit blockieren. Diese Richtlinie aber bringt uns einem einheitlichen europäischen Arzneimittelrecht ein gutes Stück näher und führt zu Änderungen der ersten Pharmazeutischen Richtlinie, die im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2927 Frage B 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schweiz Versuche angestellt werden, Aquaplaning zu verhindern, indem in die Straßendecke Rillen gefräst werden, durch die das Wasser abfließt, und wie beurteilt sie das Ergebnis dieser Versuche? 9494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Das Einfräsen von Rillen in Straßendecken, um Griffigkeit und Entwässerungsvermögen von Fahrbahndecken zu verbessern, wird auch in der Bundesrepublik seit einigen Jahren angewendet. Die dadurch bewirkte Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Nässe ist bei stark belasteten Straßen jedoch nur relativ kurz, vor allem unter der Einwirkung von Spikesreifen während des Winters. Bei bituminösen Fahrbahndecken werden darüber hinaus die Rillen bei hohen Temperaturen durch den Schwerverkehr wieder zugedrückt. Nachteilig sind auch die durch die Rillen verursachten Rollgeräusche. Aus diesen Gründen wurde die Anwendung des kostspieligen Rillenfräsens bisher auf Stellen mit geringem Quer- und Längsgefälle (Verwindungsstrecken) beschränkt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 39 und 40) : Welche Städte in Nordrhein-Westfalen haben bis jetzt konkrete und realisierbare Pläne zum Stadtbahnbau vorgelegt? Wird die Bundesregierung die Finanzmittel des Bundes entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der eingereichten Pläne zur Verfügung stellen und wenn nicht, nach welchen anderen Gesichtspunkten? Zu Frage B 39: Von folgenden Städten in Nordrhein-Westfalen liegen dem Bundesminister für Verkehr konkrete und realisierbare Pläne zum Stadtbahnbau vor: Bielefeld Essen Bochum Gelsenkirchen Bonn Hattingen Dortmund Herne Düsseldorf Köln Duisburg Mülheim/Ruhr Zu Frage B 40: Die Zuweisung der Bundesfinanzhilfen für die einzelnen Vorhaben erfolgt auf der Grundlage des jeweils gültigen Programms nach § 6 Abs. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Das Programm wird vom Bundesminister für Verkehr auf Grund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen aufgestellt und jährlich fortgeschrieben. Die zeitliche Reihenfolge ergibt sich aus der Dringlichkeit der Vorhaben. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 41 und 42) : Seit wann sind der Bundesregierung Pläne über den Stadtbahnbau in Duisburg bekannt? Hält die Bundesregierung diese Pläne für realisierbar? Zu Frage 41: Die Bundesregierung fördert seit 1967 den Ausbau der Straßenbahnlinie D im Süden der Stadt Duisburg. Diese Strecke wird nach den inzwischen vorliegenden Plänen in das künftige Netz der Stadtbahn Rhein-Ruhr einbezogen. Pläne des Landes Nordrhein-Westfalen über den weiteren Ausbau der Stadtbahn in Duisburg sind der Bundesregierung bereits seit 1969 bekannt. Zu Frage 42: Die Bundesregierung hält diese Pläne im Grundsatz für realisierbar. Über den Zeitraum der Realisierbarkeit können jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen gemacht werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 43) : Welche Pläne bestehen hinsichtlich der weiteren Zukunft der Bundesbahnstrecke Stockhausen/Lahn—Bcilstein/Dillkreis, um in diesem Gebiet auch für die Zukunft eine entsprechende Verkehrsbedienung zu erreichen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der Deutschen Bundesbahn wie diese mir mitgeteilt hat — auch die von Ihnen genannte Strecke überprüft. Ob und inwieweit der Bundesminister für Verkehr mit der Angelegenheit im einzelnen befaßt wird, entscheidet sich nach Abschluß der noch laufenden Untersuchungen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 44) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die Entscheidung über die Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks Braunschweig bereits getroffen worden ist, und wenn ja, warum es nicht möglich war, andere Reparaturkapazitäten nach Braunschweig (Zonenrandgebiet) zu verlegen, um zu verhindern, daß hier auf die Dauer gesehen 600 Arbeitsplätze verlorengehen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9495e Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat bisher weder den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn noch den Bundesminister für Verkehr mit der Frage der Umwandlung des Ausbesserungswerkes (AW) Braunschweig in eine Werkabteilung befaßt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 45) : Welche Eisenbahnstrecken hat die Deutsche Bundesbahn in Oberfranken seit 28. September 1969 stillgelegt, und welche beabsichtigt sie zukünftig noch stillzulegen? 1. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat seit dem 28. 9. 1969 folgende Stillegungsmaßnahmen in Oberfranken durchgeführt: a) Einstellung des Reisezugbetriebes 1. 10. 1972 Stockheim (Oberfr.)–Burggrub–Zonengrenze (Die Einstellung des Güterzugbetriebes wird zum betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunkt vorgenommen) 28. 5. 1972 Kirchenlamitz Ost–Weißenstadt 3. 6. 1973 Drossenfeld–Thurnau 30. 9. 1973 Falls–Gefrees 30. 9. 1973 Naila–Schwarzenbach a. Wald 26. 5. 1974 (Neuenmarkt–Wirsberg–) Abzw. Schlömen–Bischofsgrün 29. 9. 1974 (Bayreuth–Altstadt–) Abzw. Kreuzstein–Hollfeld (Die Einstellung des Güterzugbetriebes wird zum betriebswirtschaftlich günstigsten Zeitpunkt vorgenommen) b) Einstellung des Gesamtbetriebes 1. 3. 1971 Ludwigsstadt–Zonengrenze 3. 6. 1973 Bayreuth-Altstadt–Drosselfeld 2. Die DB hat folgende Stillegungsmaßnahmen für Strecken in Oberfranken beantragt, nämlich die dauernde Einstellung — des Reisezugbetriebes der Strecke Ebersdorf b. Coburg–Fürth a. Berg sowie zusätzlich des Güterzugbetriebes zwischen Hof-Steinach und Fürth a. Berg. Die Bundesregierung hat dieser Maßnahme zugestimmt, die von der DB zum Sommerfahrplan 1975 durchgeführt wird; — des Reisezugbetriebes der Strecke Kronach–Nordhalben; - des Reisezugbetriebes der Strecke StrullendorfSchlüsselfeld sowie des Gesamtbetriebes der Strecke Ebermannstadt–Behringersmühle. Die Prüfung der zuletzt genannten drei Anträge ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 46 und 47): Trifft es zu, daß in der neuen Stadt Wermelskirchen der Zusammenschluß mit Dabringhausen zu einem einheitlichen Ortsnetz technisch sofort möglich wäre, daß dieser Zusammenschluß aber nicht erfolgt, um Gebührenausfälle zu vermeiden? In welchem Zeitraum wird die Deutsche Bundespost die auf Grund der kommunalen Neugliederung erfolgte Bildung von neuen Städten und Gemeinden auch im Telefonbereich zu einem Ortsnetz zusammenschließen, damit Ferngespräche innerhalb einer Stadt vermieden werden? Die Ortsnetze Wermelskirchen und Dabringhausen werden keinesfalls wegen der möglichen Gebührenausfälle nicht zusammengelegt. Ein Zusammenschluß dieser beiden Ortsnetze zu einem einheitlichen Ortsnetz wäre technisch auch nicht sofort möglich. Die Leitungen des Fernsprechnetzes der Deutschen Bundespost sind in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet. Das bestehende Kabelnetz kann also nicht ohne weiteres an die Änderungen der politischen Gebietseinheiten angepaßt werden. Die Umstrukturierung der beiden Leitungsnetze und die Änderungen an den technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen würden sehr hohe Investitionen verursachen. Mit der am 1. Juli 1971 in Kraft getretenen Fernmeldeordnung ist die Einführung eines neuen großraumorientierten Gesprächstarifs — Nahverkehrs-tarif — angeordnet worden. Mit diesem „Nandienst" werden die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen gelöst und mehrere Ortsnetze zu einem einheitlichen Gesprächsgebührenbereich — Nahverkehrsbereich — zusammengefaßt, so daß Ferngespräche innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde vermieden werden. Die Umstellung auf den Nahverkehrstarif kann wegen der umfangreichen technischen Vorbereitungen nicht kurzfristig vorgenommen werden; die Reihenfolge ist abhängig von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen. Umstellungstermine für einzelne Bereiche können z. Z. noch nicht angegeben werden. Die Deutsche Bundespost wird jedoch alles tun, um die Voraussetzungen für die Einführung des Nahverkehrstarifs so bald wie möglich zu schaffen. Anlage 65 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 48 und 49) : Kann die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag mit absoluter Sicherheit erklären, daß von den Bundesministerien oder von Zuwendungsempfängern der einzelnen Bundesministerien keine Studien und Gutachten und Forschungsaufträge allgemeiner Art an Mitglieder oder Sympathisanten der Baader-Meinhof-Bande vergeben worden sind? 9496* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 Wie beurteilt insbesondere die Bundesregierung die Vergabe von Studien und Gutachten durch das Bundesforschungsministerium und von Zuwendungsempfängern des Bundesforschungsministeriums, und besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, daß Mitglieder des Heidelberger Patienten-Kollektivs an mit öffentlichen Mitteln finanzierten Studien und Gutachten beteiligt waren? Art und Vorgeschichte Ihrer Fragestellung zwingen mich zu einer grundsätzlichen Klarstellung. Es ist für die Bundesregierung selbstverständlich, alle Hinweise auf einen Verdacht den zuständigen Behörden zur Prüfung zu übergeben; sie hält es jedoch für richtig, sich vor der Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren öffentlicher Verdächtigungen zu enthalten. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung und Technologie, Herr Dr. Hauff, hat deshalb sofort nach Bekanntwerden des zunächst von Mitarbeitern Ihrer Fraktion geäußerten Verdachts den zuständigen Obmann Ihrer Fraktion, Herrn Lenzer, gebeten, die ihm und seinen Mitarbeitern bekannten Tatsachen mitzuteilen. Als auf telefonische Nachfrage Herr Lenzer erklärte, seines Wissens gebe es keine konkreten Anhaltspunkte, Sie jedoch in Ihrer Presseverlautbarung vom 26. November die nunmehr offiziell am 6. Dezember gestellten Fragen ankündigten, habe ich an Ihren Fraktionsvorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Carstens, geschrieben und dringend darum gebeten, mir umgehend die Tatsachen mitzuteilen, die der Anlaß für Ihre Fragen sind, damit bei den für die Sicherheit zuständigen Behörden in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ohne zeitliche Verzögerung geprüft werden kann, ob ein Verdacht besteht. Herr Prof. Dr. Carstens hat daraufhin geschrieben, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Komplex Baader-Meinhof, wenn ihr solche bekannt werden, den zuständigen Behörden mitteilen. Ich kann aus diesem Verlauf nur schließen, daß Ihrer Fraktion keine konkreten Verdachtsmomente bekannt sind. Auch mir sind keine Verdachtsmomente bekannt. Es liegt auf der Hand, daß die Bundesregierung nicht bei allen Aufträgen und Zuwendungen, die sie vergibt, alle Beteiligten sicherheitsmäßig überprüfen kann. Selbstverständlich wird sie allen konkreten Hinweisen nachgehen, die ihr zur Kenntnis kommen. Im übrigen haben Sie Ihre Fragen so formuliert, daß sie nicht beantwortbar sind. Ich weise die mit dieser Fragestellung verbreitete Verdächtigung zurück, die Bundesregierung würde „Feinde unseres Rechtsstaates durch öffentliche Mittel unterstützen" (Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 26. November 1974). Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Frage B 50) : Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für die berufliche und( tur die akademische Bildung im Bildungsbudget von Bund und Ländern in den Jahren 1970 bis 1974 einerseits, und wie hoch ist der geschätzte Anteil dieser Ausgaben voraussichtlich in den Jahren 1975 bis 1978 nach dem Stand der gegenwärtigen Planung? Das Bildungsbudget des Bildungsgesamtplanes enthält ebenso wie die Finanzstatistik keine umfassenden und differenzierenden Berechnungen der Ausgaben von Bund und Ländern für berufliche Bildung. Die Gründe hierfür liegen einmal in statistischen Abgrenzungs- und Zuordnungsschwierigkeiten, zum anderen wäre aber auch der sachliche Aussagewert derartiger Berechnungen fragwürdig. Die angestrebte und zum Teil sich bereits vollziehende Abstimmung und Verzahnung allgemein-und berufsbildender Ausbildung im Sekundarbereich II läßt eine nach Bildungsgängen differenzierende Betrachtung nicht zu. Selbst wenn man aber diese grundsätzliche Schwierigkeit überwinden könnte, stehen statistische Probleme einer Aufteilung der Aufwendungen entgegen, z. B. bei Schularten wie Fachgymnasien und Fachoberschulen, in denen in unterschiedlichem Maße sowohl allgemein- wie auch berufsbildende Ausbildung erfolgt, oder auch bei global veranschlagten Ausgaben wie denen für Ausbildungsförderung und Lehrerfortbildung. Ein Vergleich der staatlichen Ausgaben für berufliche und akademische Ausbildung (wobei auch letztere Berufsausbildung ist) würde, selbst wenn die statistischen Probleme befriedigend lösbar wären, ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Aufwendungen vermitteln und die Gefahr falscher Schlußfolgerungen nach sich ziehen. Die duale Form l der Berufsausbildung in Schule und Betrieb führt ja gerade dazu, daß erhebliche Aufwendungen von der Wirtschaft getragen werden, die, ebenso wie die Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, bei einer Betrachtung der staatlichen Ausgaben für die Berufsbildung bei der Abgrenzung des Bildungsbudgets unberücksichtigt blieben. Es kann — auch unabhängig davon — nicht sinnvoll sein, öffentliche Ausgaben für Ausbildungsgänge zu vergleichen, die sich in Art, Dauer und Intensität der Beanspruchung öffentlicher Einrichtungen derart stark unterscheiden, wie es für den Besuch der Berufsschule einerseits und der Hochschule andererseits zutrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich im Vergleichszeitraum sowohl die Zahl der Auszubildenden in den beiden Bereichen wie die Aufteilung in laufende Kosten und Investitionen wie schließlich innerhalb der Berufsbildung das Verhältnis von Vollzeit- und Teilzeitschülern unterschiedlich entwickelt bzw. verschiebt. Dagegen läßt sich ein Indiz für die qualitative Entwicklung wohl aus denjenigen Zahlen gewinnen, die den personellen, räumlichen und finanziellen Aufwand für den einzelnen Auszubildenden in den verschiedenen Bereichen in seiner Entwicklung über mehrere Jahre angeben. Diese Angaben sind — z. B. als SchülerLehrer-Relation, Sachausgaben je Auszubildenden usw. — als Ist- und als Planwerte in der Bildungsplanung enthalten. Freilich sind auch dabei Unterschiede in der Personal- und Kostenstruktur oder im Umfang des Nachhol- und Ersatzbedarfs zu beachten. Der Mittelfristige Stufenplan für das Bil- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 949T dungswesen bis 1978 (Kosten- und Finanzierungsplan), den die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung am 9. Dezember verabschiedet und damit den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Beschlußfassung vorgelegt hat, hat diese Werte aktualisiert und dabei die Priorität der beruflichen Bildung auch unter der sich abzeichnenden Notwendigkeit finanzieller Einschränkung noch verstärkt und konkretisiert. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2927 Fragen B 51 und 52) : Mit welchen Mitteln haben sich das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und gegebenenfalls andere aus Steuermitteln finanzierte Institutionen an der Gesamtausgabe und an der Kurzfassung des Kommissionsberichts „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule" beteiligt? Gegen welche Passagen und Empfehlungen des Kommissionsberichts hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ernste Bedenken? Zu Frage B 51: Der Georg-Westermann-Verlag, Braunschweig, besorgt Druck und Vertrieb des Kommissionsberichtes und der vier Anlagenbände. Von den erschienenen Exemplaren übernimmt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft aufgrund eines Verlagsvertrages jeweils 500 Stück zu einem Sonderpreis, der rund 50 °/o des Ladenpreises beträgt. Hierfür wurden in Kap. 31 02, Tit. 686 30 insgesamt bis zu DM 40 000,— bereitgestellt. Für die bereits erschienenen Bände i und 2 wurden DM 21 000,—, für 3 000 Exemplare der Kurzfassung von Band 1 DM 7 800,—, insgesamt also DM 28 800,— gezahlt. Zu Frage B 52: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist als Auftraggegeber auch Adressat der Empfehlungen der Kommission. Er ist aber für die Verwirklichung zahlreicher Vorschläge nicht oder nicht allein zuständig. Daher wurden die Erkenntnisse der Kommissionsarbeit auch nicht als Ganzes kritisch gewürdigt, sondern dort, wo dies sinnvoll und hilfreich erschien, in Überlegungen des BMBW einbezogen. Daher besteht kein Anlaß, Teile des Berichts mit Zensuren zu versehen bzw. sich ausdrücklich mit anderen Teilen zu identifizieren. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2927 Fragen B 53 und 54) : Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, den Bau und die Einrichtung von Berufsbildungszentren in ländlichen Problemgebieten zu fördern? Unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, den Bau und die Einrichtung des in der Planung befindlichen Berufsbildungszentrums Betzdorf/Kirchen (Sieg) im Land Rheinland-Pfalz finanziell zu fördern, damit das Berufsbildungsdefizit dieses Raumes schneller beseitigt werden kann? Zu Frage B 53: Die Bundesregierung ist bereit und in der Lage, den Bau und die Einrichtung von Berufsbildungszentren in ländlichen Problemgebieten und strukturschwachen Regionen zu fördern, soweit in diesen Zentren überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Verbesserung der betriebsbedingten unterschiedlichen Ausbildungsleistungen der Ausbildungsbetriebe durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus den Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 19. 9. 1973 (Bundesanzeiger Nr. 211 vom 9. 11. 1973). Im Bundeshaushalt 1975 sind für die Förderung derartiger Bildungseinrichtungen 75,0 Millionen DM vorgesehen und in der Planung 1975-1978 insgesamt 345,0 Millionen DM. Die Bundesregierung kann bei angemessener Eigenleistung eines Trägers und neben sonstigen Finanzierungsmitteln Zuschüsse in der Form gewähren, daß ein bestimmter Anteil der Gesamtkosten vom Bund übernommen wird. Zu Frage B 54: Voraussetzungen und Bedingungen einer Förderung sind in den obengenannten Richtlinien geregelt. Da ohne Kenntnis der Einzelheiten des geplanten Berufsbildungszentrums in Betzdorf/Kirchen a. d. Sieg eine Aussage über die Höhe einer Förderung nicht möglich ist, sollte sich der Träger mit der zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz und dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Verbindung setzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat am Ende seiner Regierungserklärung nach einer langen und pannenreichen Vorgeschichte, bei der sehr viele Leute sehr lange Zeit auf sehr wenig gewartet haben, eine Formulierung gebraucht, die für den Stil der bisher sozialdemokratisch geführten Regierungen bezeichnend ist. Er sagte: Wir werden auch weiterhin bei gesicherten Arbeitplätzen in Frieden und Wohlstand leben.
    Ich glaube, Helmut Schmidt hat noch genügend Fähigkeit zur Selbstkritik und eine ausreichende Gedächtnisspanne, um zu wissen, was er früher unter gesicherten Arbeitsplätzen verstanden hat. Wenn jedenfalls die Sicherung der Arbeitsplätze so wie bisher weitergeht, dann können wir uns noch auf allerhand gefaßt machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist nur mit Ironie nachzulesen, was die SPD in einem im November 1972 zur Bundestagswahl in Massenauflage verteilten Flugblatt mit dem Bild des heutigen Bundeskanzlers verkündet hat: „Wir haben die sichersten Arbeitsplätze in Europa, Vollbeschäftigung, seit Sozialdemokraten regieren."

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Vorher nicht, was?!)

    „So sah 1966 die Rezession aus: 673 572 Arbeitslose, 343 718 Kurzarbeiter, und Millionen Familienväter hatten Angst um ihre Existenz. Dazu darf es nicht mehr kommen."

    (Hört! hört! bei der CDU/CSU)

    „Sorgen Sie dafür, daß Sozialdemokraten weiter regieren. Dann bleiben die Arbeitsplätze sicher."
    Ich könnte noch mehrere Zeugnisse dieser Art anführen. Ich bin überzeugt, mein Kollege Blühm, der als nächster Redner für die CDU/CSU sprechen wird, wird sich dazu noch eingehender äußern.
    Nur zwei Jahre später sind die damaligen Horrorzahlen, die der CDU/CSU sowohl für die Vergangenheit als Versagen wie für die Zukunft als Absicht in der bekannten Diffamierungspropaganda unterstellt wurden, weit überschritten worden. Im November 1974 waren es 1 260 000 Erwerbsfähige, davon 800 000 Vollarbeitslose, 460 000 Kurzarbeiter — die Zahl der Umschuler nicht mitgerechnet —, die mit ihren Familien unmittelbar von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffen waren.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Ergebnis dieser Politik!)

    Der November weist aber niemals die höchste Rate der Arbeitslosigkeit im Verlaufe des Jahres aus. Das wissen sicherlich sogar die Experten der Bundesregierung. Die Höchstrate ist — durch die Witterung bedingt durchweg, jedenfalls nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, in den Monaten Januar oder Februar zu verzeichnen. Im Vergleichsmonat November hatten wir zuletzt im Jahr 1954 mehr als 800 000 Arbeitslose.
    Der stellvertretende Parteivorsitzende der SPD und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Heinz Kühn , hat in seiner skandalösen Rede von Oberhausen vor einigen Tagen dazu noch erklärt:
    Mich empört die Gesinnung jener,
    — das war an die Adresse der CDU/CSU gerichtet —
    die die industrielle Reservearmee der Arbeitslosigkeit als Chance betrachten.
    Das war ein Rückfall in die Diffamierungspropaganda,

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : So ist es!)

    aus der sowohl ein schlechtes Gewissen über das eigene Versagen als auch die Angst für die Zukunft um das Überleben der Regierungsgewalt der SPD in Nordrhein-Westfalen und in Bonn spricht. Die „industrielle Reservearmee" ist jedenfalls von der heutigen Bundesregierung geschaffen worden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In derselben Rede hat der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen übrigens erklärt: Wenn CDU und CSU Wahlen gewinnen, bedeutet das die Nichtregierbarkeit des Landes.

    (Dr. Marx [CDU/CSU]: Unerhört!)

    Ich möchte mich zu diesem Ausspruch hier nicht äußern. Eines möchte ich, weil ich hier auf Kanzler Helmut Schmidt zu antworten habe, allerdings sagen: Man sollte nicht Unregierbarkeit ,des Landes mit der Regierungsunfähigkeit der SPD verwechseln.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Preisanstieg ist noch immer ungebrochen. Herr Bundeskanzler, ich wäre an Ihrer Stelle mit der Auswertung von Monatszahlen im Vergleich zu denen des Vorjahres etwas vorsichtiger, und zwar im eigenen Interesse.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU]: So ist es!)

    So viel verstehen Sie sicher von der Materie und so viel Erfahrung haben Sie sicher auch,

    (Wehner [SPD] : Na, na!)

    um zu wissen, daß diese Bezüge einem zwar rhetorisch kurzfristig über Kalamitäten hinweghelfen, auf die Dauer aber doch den Ruf der Unseriosität einzubringen geeignet sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Den hat er schon!)

    Zwar beträgt die Preissteigerungsrate im Vergleich
    zum Vorjahr — von November 1974 zu November
    1973 — weniger als 7 %; aber auch Sie wissen, daß
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9429
    Strauß
    diese über zwölf Monate angestellte Vergleichsarithmetik doch nur deshalb ein so günstigeres Ergebnis zeigt, weil im November 1973 durch die Folgen des Nahostkrieges und den sogenannten Ölschock, mit der Explosion der Preise für Erdöl eine abnorm hohe Steigerungsrate erreicht wurde. Naturgemäß muß also der Vergleich zwischen November 1973 und November 1974 günstiger ausfallen. Wir wären ja froh, wenn die gesicherten Dauerzahlen so aussähen. Wir können aber nicht immer von einem Grashalm der Regierungsversprechungen zum nächsten hüpfen, um uns damit selbst in trügerischer Illusion zu wiegen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Schmidts Grasshoppers!)

    Es sieht ganz anders aus, wenn wir die Steigerungsrate gegenüber dem jeweiligen Vormonat als Grundlage nehmen. Der Vergleich von Oktober 1974 zu November 1974 ergibt einen Anstieg von 0,7 °/o. Auf das Jahr umgerechnet — ich sage dies jetzt nicht im Sinne einer Prognose, weil ich sonst den gleichen Fehler machen würde, den ich vorher kritisiert habe , ergibt das — und zwar nicht saisonbereinigt gerechnet; saisonbereinigt gerechnet, dürfte die Rate sogar noch etwas höher liegen — eine Inflationsrate von über 8 °/o.
    Da Sie in Ihren Ausführungen, Herr Bundeskanzler, darauf hingewiesen haben, daß die Inflationsrate in anderen Ländern unterschiedlich höher liege, und in dem Zusammenhang den weltweiten Anstieg der Nahrungsmittelpreise genannt haben, hätten Sie hinzufügen müssen, daß bei uns die Erzeugerpreise für Nahrungsmittel in den letzten zwölf Monaten um 8 Punkte gefallen sind, während die Betriebsmittelpreise im gleichen Zeitraum um 6 bis 7 Punkte gestiegen sind. Das würde nämlich eine Klarheit darüber ergeben, daß dieser Zustand so nicht weiterbestehen kann, weil diese „niedrige" Inflationsrate nicht auf dem Rücken eines Berufsstandes mit Verminderung seines Realeinkommens, zum Teil sogar Nominaleinkommens gegenüber dem Vorjahr ausgetragen werden darf.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich rede hier nicht dramatisch vom Untergang des Bauernstandes oder von ähnlichen Dingen. Aber wenn man von Gerechtigkeit für alle und der Erhaltung der Realeinkommen spricht, dann muß das in einer Zeit der allgemeinen Rohstoffverknappung und der damit verbundenen langfristigen gefährdeten Aspekte für den Bauernstand und die einheimische Nahrungsmittelproduktion genauso gelten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Da aber ein Anstieg der Nahrungsmittelpreise auch als Folge der Brüsseler Beschlüsse — die ja auch eine pannenreiche Geschichte hatten, bei der die Bundesregierung zum Schluß zweiter Sieger blieb — nicht zu verhindern ist, werden wir uns nicht lange darüber freuen können, daß bei uns die Inflationsrate zu Lasten eines Sektors niedriger gehalten werden kann, nämlich eines Sektors, der im Warenkorb immerhin fast ein Drittel der zugrunde gelegten Güter ausmacht.
    Außerdem ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt durch kein Konjunkturprogramm kurzfristig zu verbessern. Ich teile hier die Auffassung, die offensichtlich — jedenfalls nach vorliegenden Zeitungsmeldungen; siehe den Artikel in der gestrigen „Süddeutschen Zeitung" von Bundeswirtschaftsminister Friderichs — im Laufe der langen Auseinandersetzungen geäußert worden ist, daß nicht etwa der Mangel an Aufträgen, sondern in erster Linie die Investitionsmüdigkeit der Unternehmer der entscheidende Grund für die gegenwärtige konjunkturelle Misere darstellt. Ich komme darauf noch zurück.
    Der Sachverständigenrat, auf den sich der Bundeskanzler heute berufen hat — nun, in der Not frißt der Teufel Fliegen oder sucht man seine Bundesgenossen, auch wo sie sich nicht gerade als besonders hilfreich erweisen —, hat ausgeführt — ich zitiere wörtlich —:
    Was sich an Fehlentwicklungen über Jahre hinweg angestaut hat, kann nicht binnen kurzem behoben werden.
    Von wem stammen denn diese Fehlentwicklungen?

    (Dr. Ehrenberg [SPD] : Von Herrn Strauß, der die Aufwertung verhindert hat! — Lachen bei der CDU/CSU)

    — Ach Herr Ehrenberg, Sie sollten wirklich einmal zur Kenntnis nehmen, daß die Wiederholung von dummheitsgeladenen Unwahrheiten Sie auf die Dauer nicht zu berühmten Figuren der Zeitgeschichte macht.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Es ging niemals um die Verhinderung der Aufwertung, Herr Ehrenberg. Aber damals hatten Sie sich vielleicht noch mit Personalproblemen anderer Art beschäftigen müssen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ging damals vielmehr darum, keine einseitige Aufwertung der D-Mark, sondern, wenn wir durchgehalten hätten, ein allseitiges „re-alignment" durchzuführen, das uns die Verzerrungen — siehe Agrarmarkt — erspart hätte. Aber das heißt in Zusammenhängen denken zu können, und die Gabe habe ich bei Ihnen noch nie bewundert.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Im Sachverständigengutachten heißt es weiter:
    Durch expansive finanzpolitische Sonderprogramme würde sich an der Arbeitslosigkeit im kommenden Winter mit Sicherheit nichts ändern.
    Damit darf ich zu dem Thema, das Zielorientierung des Konjunkturprogramms ist, noch einige Bemerkungen machen. Die Bundesregierung hat bei der Inflation ihre eigene Verantwortung und Schuld damit zu vertuschen und zu leugnen versucht, daß sie zuerst den Unternehmen, dann dem Ausland und schließlich den Olmachthabern die Schuld zuschob.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Und jetzt ist noch Winter!)

    9430 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
    Strauß
    Damit wollte sie auch den hausgemachten Teil der Inflation, der nach einer Äußerung des Bundeswirtschaftsministers vor wenigen Monaten in diesem Hause, also nach seiner eigenen Schätzung, etwa die Hälfte ausmacht, anderen anlasten. Bei der Arbeitslosigkeit, Herr Bundeskanzler, kann diese Behauptung, daß das Ausland schuld sei, nicht erhoben werden.

    (Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Mit Sicherheit nicht!)

    Denn der Exportüberschuß wird 1974 mit 50 Milliarden DM fünfmal so hoch sein wie das gesamte Finanzvolumen des neuen Konjunkturprogramms mit seinen rund 10 Milliarden DM.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Das Ausland kauft 1974 bei uns für 50 Milliarden DM mehr als wir im Ausland — aus welchen Gründen auch immer. Sie liegen sicherlich nicht so sehr bei unserer ruhmreichen Wirtschaftspolitik als bei der Disziplin unserer Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ihrer gesamtwirtschaftlichen Leistung in der Bewältigung dieser Aufgabe.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Man kann sich nur noch mit Ironie daran erinnern, daß frühere Bundesregierungen, denen Sie, Herr Bundeskanzler ja auch als Konjunkturbremser oder als Konjunkturpolitiker angehört haben, dessen Zug in falscher Richtung fuhr — ich denke nur daran, wie Sie Herrn Minister Schiller in den Arm gefallen sind, als er gerade noch rechtzeitig, vielleicht sogar schon zu spät, eingreifen wollte, und welche Rolle Sie als Bundesminister der Finanzen gespielt haben —, schon einen Exportüberschuß von 25 Milliarden DM als ungesund erklärt und seinen schnellsten Abbau verlangt haben. Bei Vorhaben der Bundesregierung ist es fast immer so, daß jeweils das Gegenteil von dem eintritt, was sie mit Worten als Ziel erstrebt.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Der Exportüberschuß ist in diesem Jahr doppelt so hoch wie damals. Aber auch die Bundesregierung weiß doch, daß dieser Zustand nicht unbegrenzte Zeit anhalten kann. Aber die Tatsache, daß er in diesem Jahre 50 Milliarden DM beträgt, bedeutet, daß wir, während wir jetzt „nur" — ich sage das ironisch — 1,2 Millionen Arbeitslose haben, ohne diesen nach Meinung sozialdemokratischer Bundesregierungen ungesunden Exportüberschuß, also ohne die Tatsache, daß wir zuviel des Produktionspotentials ins Ausland fließen lassen, wir heute mehr als 2 Millionen Arbeitslose hätten. Es läßt sich nicht genau quantifizieren, aber wir müßten mit mehreren Millionen Arbeitslosen rechnen, wenn nicht diese außerordentlich hohe Nachfrage aus dem Ausland bisher zu diesem in der Geschichte der Bundesrepublik abnorm hohen Exportüberschuß geführt hätte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn trotzdem noch 1,2 Millionen Arbeitslose
    übrigbleiben, dann könnte man sagen der Exportüberschuß müßte also noch höher sein, wenn diese
    1,2 Millionen Arbeitslose nicht vorhanden sein sollten.
    Nein, diese Arbeitslosigkeit ist die Folge einer fehlerhaften Konjunkturpolitik, einer falschen Prognosenstellung und einer Einlullung der Bevölkerung, aber auch des eigenen Sachverstandes. Ich erinnere an jene törichte Phrase, als ob man durch ein bißchen Inflation die Arbeitslosigkeit verhindern könne und die Inflation der Preis sei, den man eben in Kauf nehmen müsse, um die Vollbeschäftigung zu erhalten.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Das war der entscheidende Fehler! — Daraufhin Lachen bei der SPD)

    — Herr Carstens, trösten Sie sich: Für das Lachen gibt es immer ein Motiv; man darf es nur nicht in der Öffentlichkeit sagen, weil es sonst beleidigend klingt.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Zu dem gleichen Fehlerreservoir gehört auch die Tatsache — ich kann meinen Betrachtungen hier nur die Kontinuität sozialdemokratisch geführter Bundesregierungen zugrunde legen —, daß wir im Herbst 1969, als wir vor der heraufziehenden Inflationsgefahr gewarnt und mit einer Reihe von konkreten Vorschlägen, die ich wegen der Kürze der Zeit hier nicht wiederholen kann — ich bin bereit, sie Ihnen in der Debatte ins Gedächtnis zurückzurufen —, Stabilitätspolitik verlangt haben, das damals unsinnige Argument zu hören bekamen, man müsse für die Vollbeschäftigung sorgen. In einer 1 wirtschaftlichen Periode, in der 4 Milliarden DM Kassenüberschuß vorhanden waren und der laufende Haushalt ohne Kredit finanziert werden konnte, in einer Periode, in der wir — mit steigender Tendenz — 2,3 Millionen Gastarbeiter hatten, an die 800 000 offene Stellen bei einer nicht nennenswerten Zahl statistischer Arbeitsloser, von der Notwendigkeit der Erhaltung der Vollbeschäftigung zu reden und denen, die vor der Inflation warnen, den Wunsch zur Arbeitslosigkeit zu unterstellen, gehört zu den Erzsünden und Hauptfehlern sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik in diesem Hause.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber Sie wissen ja auch, Herr Bundeskanzler, daß dieser Zustand, wie erwähnt, dieser hohe Exportüberschuß nur kurze Zeit anhalten kann, Denn die anderen, die bei uns so viel mehr kaufen als wir bei ihnen, können nicht lange von ihren Reserven oder vom Pump leben, auch wenn wir unseren eigenen Export durch Kredite den Kunden zum erheblichen Teil vorher finanzieren — seien es bilaterale Kredite z. B. in Richtung Italien oder in Richtung Osten, Jugoslawien usw., seien es multilaterale Kredite über alle möglichen internationalen Institutionen.
    Wodurch ist diese Lage entstanden? Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage ist das Ergebnis schwerwiegender politischer Fehler und Versäumnisse der Bundesregierung in den vergangenen Jahren. Ich möchte es nur stichwortartig zitieren.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Da lachen sie nicht!)

    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9431
    Strauß
    Aber wir werden uns nicht immer darauf einlassen, daß gesagt wird: Was würdet ihr jetzt tun, damit die Lage morgen besser wird? Wer für heute diese Frage stellt, muß die Verantwortung für seine Mitwirkung und Schuld der letzten Jahre offen anerkennen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Staatsfinanzen wurden durch eine inflationäre Versprechungspolitik zerrüttet. Darüber wird noch viel zu reden sein, bei dieser Debatte und vor allen Dingen bei der Haushaltsdebatte.
    Der zweite Grund: Die Steuerpolitik, zum Teil die Gesellschaftspolitik dieser Bundesregierung erprobte nach dem Rezept von Jochen Steffen die Belastungsfähigkeit der Wirtschaft und schmälerte damit ihre Investitionsfähigkeit und ihre Investitionsbereitschaft. Die Erprobung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft erweist sich jetzt als leichtfertiges Spiel mit der Sicherheit der Arbeitsplätze, auch wenn es seinerzeit gesellschaftspolitisch getarnt vorgetragen wurde.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Der Staat lebte doch in seiner Ausgabengestaltung von der Besteuerung nominaler Einkommenszuwächse und von der Substanzbesteuerung auch der Scheingewinne. Die Tatsache, daß die Lohnsteuer im Jahre 1964 16 Milliarden DM erbrachte und in diesem Jahre — trotz zurückgehender Beschäftigung —74 Milliarden DM, zeigt doch, woher die Hauptmasse des Finanzierungsvolumens kam, nämlich von einer inflationär bedingten Steuermehreinnahme. Bei den nur auf das Doppelte gestiegenen Erträgen der veranlagten Einkommensteuer, die nur die Marke 200 erreicht haben, während die Lohnsteuer die Marke 460 in zehn Jahren erreicht hat, mußten auch die Scheingewinne herhalten, um der Regierung die Finanzmasse für ihre leichtfertige Finanzpolitik, die trotzdem zur Zerrüttung der öffentlichen Haushalte geführt hat, zur Verfügung stellen zu können.
    Drittens. Der Unternehmer wurde verteufelt. Die zur Aufrechterhaltung der Investitionen und der Arbeitsplätze notwendigen Gewinne wurden als kapitalistische Profite hingestellt. Wir konnten ja nur — mit weniger Schadenfreude als vielmehr mit ironischem Ingrimm — in den letzten Monaten vernehmen, daß vom „kapitalistischen Profit" immer weniger die Rede war. Dieser Begriff wurde nur noch mit Schalldämpfer angewendet.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Man sprach wieder, ohne allzuviel Furcht vor den eigenen Reihen zu haben, von der Notwendigkeit der Erträge. Aber weh dem, der diese Meinung schon immer oder früher als die heutigen Machthaber vertreten hat!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der war selbstverständlich ein „Vertreter des großen Geldes", ein „Kapitalistenknecht", ein „Millionärslakei" und ein „Vertreter einer soziologischen Minderheit", gegen die man als die Schuldigen am eigenen Versagen den Volkszorn zu entfesseln versuchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Besonders unverantwortlich waren die bösartigen Beschimpfungen aller Unternehmer und Selbständigen im Rahmen der Aktion „Gelber Punkt", hinter der damals der SPD-Parteivorstand stand. Von diesem Appell an niedrigste Neidkomplexe will der Bundeskanzler, der heute wie damals stellvertretender Parteivorsitzender ist, nichts mehr wissen. Denn sein leicht verdunkelter Ruhm würde für die Nachwelt völlig verblassen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sowieso!)

    wenn er bei dieser Einstellung geblieben wäre. Darum handelt er heute nach dem Rezept: Am besten die eigene Partei ignorieren, sie kann ohnehin nicht mehr ohne ihn, weil er das letzte Aufgebot für sie darstellt.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Herr Bundeskanzler, Sie haben auch in Ihrer Zeit als Bundesfinanzminister und vorher als Verteidigungsminister ein Langzeitprogramm verabschiedet, das Langzeitprogramm der Langzeitkommission der SPD,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Davon hört man nichts mehr!)

    in dem die Erhöhung der Staatsquote, die heute durch die heimlichen Steuererhöhungen zwischen 24 und 25 °/o liegt, als Zukunftsorientierung auf über 30 °/o verlangt worden ist. Man stelle sich vor, welche zusätzlichen Steuerlasten das bringt. Die Sozialquote kommt ja noch hinzu. Es handelt sich hier ja nur um die Staatsquote. Mit der Sozialquote zusammen ergibt das an die 45 °/o. Das haben Sie seinerzeit mit Ihrem Namen vertreten, federführend ausgearbeitet, haben dafür noch die Prügel aus den eigenen Reihen bekommen und sich zum Schluß noch lebhaft zur Wehr gesetzt, ohne den Blödsinn abzubauen, an dessen Entstehung Sie seinerzeit führend mitgewirkt haben. Man stelle sich vor, was bei einer Staats- und Sozialquote von zusammen 45 °/o, davon 32 % Staatsquote, herauskäme, wenn bei einer Steuerbelastung zwischen 24 und 25 °/o und bei einer abenteuerlich hohen Kreditaufnahme noch zusätzlich weitere Belastungen von der Wirtschaft in Kauf genommen werden müßten.

    (Zuruf von der SPD: Sie wollten doch etwas zum Konjunkturprogramm sagen!)

    — Ich komme zu allem. Ich weiß, daß Ihnen die Darstellung der Zusammenhänge sehr unangenehm ist.

    (Oh-Rufe bei der SPD)

    Der Hinweis darauf bestärkt mich, davon nicht abzulassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie wissen doch selbst, daß die Produktion, wenn man das dritte Quartal 1974 mit dem dritten Quartal 1973 vergleicht, rückläufig war, im Hochbau bei 18 °/o, im Fahrzeugbau bei 11 °/o, im Bekleidungssektor bei 16 °/o. Von 20 untersuchten Industriezweigen hatten Papier, Chemie, Eisen und Stahl und ganz gering Elektrotechnik noch einen Zuwachs. Bei 16 Industriezweigen war ein echter Rückgang festzustellen.
    9432 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
    Strauß
    Die Deutschen haben weniger verdient als vorher. Das hätte seinen Niederschlag in einer geringeren Steigerung der Löhne und Gehälter als 1973 finden müssen, meinten die Bundesbank und der Sachverständigenrat. Das wäre auch möglich gewesen, wenn Sie, Herr Bundeskanzler, endlich einmal einsähen, daß die von uns im Jahre 1973 Ihnen ab 1. Januar 1974 angebotene Steuersenkung der geeignete und durchsetzbare Weg gewesen wäre, um eine weniger starke Erhöhung der Löhne und Gehälter sozialpolitisch, gewerkschaftspolitisch vertreten und durchhalten zu können. Hier haben Sie doch kraß versagt!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    So sind die Löhne und Gehälter im Jahre 1973 um 10 °/o gestiegen, im Jahre 1974 um 12 °/o, und die Lohnstückkosten sind von 1973 auf 1974 um 10 °/o gestiegen. Das ist wieder derselbe Satz gewesen wie im Jahre 1970, der damals doch ohne jeden Zweifel inflationär fördernd gewirkt hat.
    Ich gebe Ihnen völlig recht, daß die Ölkrise, oder was man Ölkrise nennt, schwerwiegende Folgen hat. Nur kann man nicht alles in diesen Papierkorb werfen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die Probleme werden uns noch zusätzlich beschäftigen; sie sind kein Alibi für das, was wir bisher zu verzeichnen haben.
    Eine Folge dieses Zustandes sind ja auch die 7 500 Insolvenzen des Jahres 1974. Das sind 30 °/o mehr als im Jahre der meisten Insolvenzen seit dem zweiten Weltkrieg, dem Jahre 1951. Zum Vergleich die Zahlen aus den so oft beschworenen Rezessionsjahren 1966/67: Im Jahre 1966 waren es 3 615 und 1967 4 337. Dabei ist bedauerlicherweise der Mittelstand mit Abstand am stärksten betroffen. Das ergibt eine Strukturänderung unserer Wirtschaft, die in einem geradezu schreienden Gegensatz zu dem steht, was von sozialdemokratischer Seite immer als Förderung selbständiger Existenzen und damit Förderung des Mittelstandes gegen Aufsaugung durch die Großen in verbalen Kraftleistungen herausgestellt wird. In Wirklichkeit geht der Weg umgekehrt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Fünfter Grund: Die Führungsfunktion der Lohnpolitik wurde sträflich vernachlässigt, was 1973 zur Signalwirkung des öffentlichen Dienstes für die konjunkturell unverantwortliche Expansion führte.
    Sechstens. Die von der Opposition seit Mitte 1973 geforderte Entlastung von den heimlichen Steuererhöhungen wurde von der Koalition abgelehnt. Die Vorgänge sind dem Hohen Hause bekannt. Ich habe vorhin nur kurz darauf hingewiesen. Ihre Unfähigkeit zur Einsicht, Herr Bundeskanzler, bezüglich der Steuerentlastungen zum Januar 1974 — weil damals bereits der Inflationsgrund in der Hauptsache kostenbedingt und nicht mehr nachfragebedingt war — hätte Ihnen auf der Kostenseite, nämlich an der Tariffront, etwas Entlastung um ein paar Prozentpunkte unter die 10-%-Grenze doch verschaffen können.
    Und dann kann ich mir ja eine Bemerkung natürlich hier auch nicht ersparen: Wenn wir nicht durch unseren Druck auf die Bundesregierung, bei dem wir ausnahmsweise mal vom DGB und anderen Gewerkschaften unterstützt wurden, wenigstens die Vorziehung des Termins vom 1. Januar 1976 auf den 1. Januar 1975 erreicht hätten — Sie wissen: die Vorgänge bei der Arbeitnehmerkonferenz der SPD, wo ihr Vorsitzender bei der Konferenz erklärt hat „Runter mit der Lohnsteuer!", um am Freitag darauf im Bundestag gegenteilig zu stimmen —

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Das nennt man politischen Charakter!)

    — aber das eine war sozial, das andere war politisch, oder demokratisch —,

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    wenn wir nicht diesen Termin 1. Januar 1975 errungen hätten: wer glaubt denn heute ernsthaft noch, daß bei d e r Entwicklung der Finanzsituation der öffentlichen Haushalte, der parafiskalischen Haushalte, von Bahn und Post, eine Steuersenkung im Jahre 1976 überhaupt noch möglich gewesen wäre? Das Alibi war ja schon bestellt, nämlich daß die „Finanzierung der Reformpolitik", wie ja inflationäre Gestaltung der öffentlichen Haushalte immer öffentlich ausgewiesen wird, es leider nicht erlaube, diese Steuersenkung vorzunehmen. Daß die Arbeitnehmer in den Genuß dieser Steuersenkung kommen, das ist dem Vorstoß der CDU/CSU vom Sommer 1973 zuzuschreiben, nicht den guten Absichten der Bundesregierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein weiterer Grund ist die Verniedlichung der Inflation und ihrer Folgen. Ein weiterer Grund: der Bundeskanzler versucht ständig den Eindruck zu erwecken, daß die Inflation der Preis für die Vollbeschäftigung sei. Nach dem Motto „Augen zu" hat er —

    (Lachen bei der SPD)

    — Sie kennen doch den Witz, wo das Kind neben der Mutter sitzt und sagt: „Mami, darfst die Augen aufmachen, der Lastwagen ist schon vorbei!" Nach diesem Motto handelt doch die Bundesregierung seit einiger Zeit.

    (Wehner [SPD] : Würden Sie das wiederholen?!)

    Denn wenn ich das Interview des Herrn Bundeskanzlers aus der „Zeit" nehme. wo er sagt — —

    (Wehner [SPD] : Ich verstehe den Witz nicht, das ist eine Alterserscheinung bei mir!)

    — Gerne für Sie, Herr Wehner; Sie scheinen allmählich auch zweimal hören zu müssen, bis Sie etwas begreifen; das war früher besser bei Ihnen!

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    „Man wird zur Jahreswende", sagt der Bundeskanzler, „oder zu Beginn des Jahres 1975 noch erkennen sowohl in den Hauptquartieren der konservativen Partei" — wunderbarer Titel, Herr Bundeskanzler, das klingt so markig - „als auch in den wirtschaftswissenschaftlichen Instituten" — die
    Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9433
    Strauß
    sicher für die Nachhilfe sehr dankbar sein werden, wenn Sie sagen —: „Mein im Mai 1972 geprägtes Wort" — 5 °/o Preissteigerung sind zwar schlimm, aber eher zu ertragen als 5 °/o Arbeitslosigkeit — „war richtig, nicht nur für 72, auch für 75 ein absolut notwendiger Maßstab".
    Die 5 °/o Preissteigerung haben wir längst überschritten, und in der Zwischenzeit sind wir auf dem Wege zu 5 % Arbeitslosigkeit. Sie werden, wenn sie erreicht sind, sicherlich in einem weiteren Interview in der „Zeit" zwei oder drei Jahre später, wenn Sie nur könnten, eine neue Begründung der Richtigkeit Ihrer seinerzeitigen Äußerung finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber das sind nicht nur Versuche zur Irreführung der Arbeitnehmer, sondern das ist nach der Beurteilung des Sachverständigenrates „ein folgeschweres Mißverständnis der Wirtschaftspolitik, das ein rechtzeitiges Gegensteuern verhindert hat". So der Sachverständigenrat, auf den Sie sich in Ihren Ausführungen berufen.
    Geradezu grotesk ist die Vorgeschichte des jetzigen Programms. Seit Monaten wird das Ob und Wie eines Konjunkturprogramms im Regierungslager beraten. Am 27. November gab Herr Grünewald bekannt, daß die Regierung sich über das Konjunkturprogramm weitgehend einig sei. Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat innerhalb von nur 5 Arbeitstagen über ein Programm entscheiden, das ihnen gestern mittag erst in Umrissen zugeleitet worden ist! Herr Bundeskanzler, hier vermissen wir den
    ) Respekt vor der Arbeitsfähigkeit des Parlamentes unter Berücksichtigung seiner Rechte und Interessen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Schon am 19. August 1974 erklärte Minister Apel in Berlin, die Regierung werde in den nächsten Wochen ein neues Konjunkturprogramm vorlegen, das sich sehen lassen könne. Das war im August! Nur drei Tage später bezeichnete er in Köln — bezeichnenderweise bei der Eröffnung der Herrenmodemesse — die Konjunkturlage als alles in allem befriedigend. Und der Bundeskanzler sagte Anfang September in einem Interview mit dem Dortmunder Magazin „Bilanz" : Wer zu früh nervös wird oder zu große Spritzen gibt, erzeugt Preisauftrieb. Am 4. September schloß er nach einer Sitzung des SPD-Parteipräsidiums einen generellen Kurswechsel in der Konjunkturpolitik ausdrücklich aus.
    Die konjunkturpolitische Argumentation beschränkte sich in den folgenden Wochen auf die ständig wiederholten Hinweise des Kanzlers auf die 10 Milliarden DM im Keller der Bundesbank, die Geheimwaffe. Er versuchte, den falschen Eindruck zu erwecken, damit einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit jederzeit innerhalb kürzester Zeit stoppen zu können. — Das Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute sagte in der zweiten Oktoberhälfte voraus, eine Million Arbeitslose seien unvermeidlich. Regierungspartei und Helfershelfer zeigten sofort große Entrüstung; Herr Grünewald kritisierte das Fehlen einer Begründung. Staatssekretär Schlecht vom Bundeswirtschaftsministerium
    nannte die Prognose fragwürdig; ich gebe zu, es war eine schwierige Situation für ihn. DGB-Chef Vetter ging weiter: unseriös. Er sprach auf einem Kongreß der Deutschen Postgewerkschaft am 22. Oktober in Hamburg von einem Geschäft mit der Angst und warf den Instituten vor, mit ihrer Prognose einen Beitrag zum Wahlkampf in Hessen und Bayern liefern zu wollen. Zugleich ließ der DGB eine Meldung bekanntgeben — und später wieder dementieren —, sein Institut erwarte höchsten 700 000 Arbeitslose.
    Noch auf dem Deutschen Genossenschaftstag in Hamburg stellte Minister Friderichs Ende Oktober die Prognose über eine Million Arbeitslose in Zweifel und lehnte eine allgemeine Konjunkturbelebung ausdrücklich ab. In der ersten Novemberwoche erklärte der Kanzler in der „Zeit" :
    Je nachdem, wie sich der weltwirtschaftliche Prozeß auf unsere eigene Wirtschaft auswirkt, gehe ich davon aus, daß wir gegen Ende des Jahres 1974 oder zu Beginn 1975 in eine bewußte Umsteuerung unserer eigenen Konjunkturpolitik eintreten werden.
    Jeder konnte sich aus diesem sibyllinischen Katalog das herauslesen, was er wollte. Am 13. November las man, daß der Bundeskanzler vor seiner Fraktion konjunkturstützende Maßnahmen in der zweiten Dezemberhälfte angekündigt hätte — der Termin ist jetzt sogar unterschritten worden —, was allerdings am nächsten Tag von Regierungssprecher Grünewald dementiert wurde. Nach Vorlage des Gutachtens des Sachverständigenrates, das die Prognose der Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigte, verlangte die SPD am 22. November durch Herrn Ehrenberg im Gegensatz zu den Vorschlägen des Sachverständigenrates zügig weitere konjunkturell expansiv wirkende Investitionen unter Einsatz der Konjunkturreserven. Diese Forderung wies Finanzminister Apel in Stuttgart zurück; er sprach sich dort gegen allgemeines Durchstarten aus.
    Der Kollege Kirst von der FDP beharrte noch Anfang Dezember auf der Durchhalteparole: keine dringende Notwendigkeit für zusätzliche Programme zur Konjunkturbelebung. Anfang Dezember! Der Bundeskanzler kündigte zur gleichen Zeit — am 3. Dezember — an, jetzt sei die Zeit des Umsteuerns gekommen. Die FDP am Tage danach: Wir treten allen Spekulationen entgegen, der Zeitpunkt des Umsteuerns in der Konjunkturpolitik sei gekommen.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    Gleichzeitig wurden fast täglich neue Meldungen über die Beratung der Konjunkturlage innerhalb der Regierung herausgegeben, Meldungen über Gespräche im Kabinett -- 27. November: angeblich volle Einigkeit, wie immer —, über Gespräche zwischen einzelnen Ministern mit dem Bundesbankpräsidenten und wiederum zwischen Bundeskanzler und einzelnen Ministern.
    Was uns hier besonders stört, ist die völlig zweckwidrige und sachfremde Orientierung an Wahlterminen. Konjunkturpolitik darf nicht nach Landtags-
    9434 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974
    Strauß
    wahlterminen — auch nicht nach Bundestagswahlterminen — gemacht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie wissen, was die „Frankfurter Allgemeine" dazu schrieb:
    Werden in Wahlzeiten konjunkturpolitische Entscheidungen dringend, müssen sie getroffen werden. Fällt man sie aber nur deswegen, weil gerade eine Wahl ins Haus steht, hat der Wahlkampf nicht das Wohl, sondern die Bestechung der Wähler im Sinne.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Bezeichnend für den Führungsstil des Herrn Bundeskanzlers ist ja das, was laut „Süddeutsche Zeitung" Herr Bundeswirtschaftsminister Friderichs gesagt haben soll, als Herr Schmidt ankündigte, daß zur Jahreswende die Zeit zum Umsteuern gekommen sein müsse. Da meinte der Bundeswirtschaftsminister, durch mehrere Auslandsreisen den Kampfplatz aus der Ferne beobachtend — so heißt es —, zu Schmidts Vorpreschen: „Noch haben wir ja wohl keine Präsidialverfassung."

    (Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört! — Noch nicht! — Lenzer [CDU/CSU] : Nur eine Frage der Zeit!)

    Ob er den Standpunkt durchhalten wird, wird der Zukunft vorbehalten bleiben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der Bundeskanz ler geht zu ihm! — Dr. Müller-Hermann[CDU/CSU] : Er wird zur Ordnung gerufen!)

    — Manchmal läßt sich auch der Monarch huldvoll zu Untertanen herab.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Am 17. November 1974 warnte Minister Friderichs vor Hektik in der Konjunkturpolitik. Vor fünf Tagen forderte die FDP zum wiederholten Male eine Konjunkturpolitik der ruhigen Hand. Im Gegensatz dazu wird dem Parlament jetzt eine Frist bis zum kommenden Donnerstag gesetzt. Das ist ein Skandal, Herr Bundeskanzler!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Regierung hat Monate und Wochen gebraucht, um die Umrisse zu erarbeiten, und jetzt sollen die erste, zweite und dritte Beratung im Plenum, die Vorberatungen in Fraktionen und Arbeitskreisen, die Ausschußsitzungen und die abschließende Entscheidung des Bundesrates im Laufe von sage und schreibe sechs Tagen erfolgen. Unter diesem Zeitdruck ist eine sachliche und ausgewogene Beratung unmöglich.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die Regierungsparteien lassen es zu, daß die Regierung den Gesetzgeber zu einer Akklamationsmaschine in beiden Kammern degradiert. Die CDU/ CSU-Fraktion hätte sich ein solches Verhalten in vergleichbarer Lage von einer ihrer Regierungen nicht gefallen lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist um so schlimmer, Herr Bundeskanzler, weil, wie sich jetzt herausstellt — was wir gar nicht geglaubt, gar nicht für möglich gehalten haben -, Ihre Umstellung von Investitionsprämie auf Investitionsumlage

    (Zurufe von der SPD: Zulage!)

    — ich weiß, daß Sie sich an solchen Dingen erheitern können; das spricht für den Horizont, mit dem Sie die Dinge betrachten —,

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) die Umstellung von der Prämie zur Umlage — —


    (Zurufe von der SPD: Zulage! — Lachen bei der SPD)

    — Meine sehr geehrten Damen und Herren: von der Umlage zur Prämie.

    (Abg. Wehner: Sie denken immer an Umlage! — Lachen bei der SPD)

    Aber in der Umgebung wird man, na ja, ich möchte sagen: Es besteht immer die Gefahr der Assimilation an die Verwirrung.

    (Lachen bei der SPD — Wehner [SPD] : Das ist also der „Wiener Wald" !)

    Diese Umstellung, Herr Bundeskanzler, haben Sie heute mit schönen Worten begründet. Das wirke schneller. Sagen Sie doch die Wahrheit: Der Betriebsverlust des Volkswagenwerkes von 700 Millionen DM und mehr in diesem Jahre war entscheidend bei der Überlegung, diese Umstellung auf die Investitionszulage vorzunehmen.

    (Lachen auf der Regierungsbank)

    Aber hier handelt es sich ja auch um ein Unternehmen, das von der Wirtschaftsführungskunst des zuständigen Landes und des Bundes in besonderer Weise geprägt ist, wie sich im Laufe der letzten Jahre gezeigt hat.
    Aber bei dieser Umstellung, Herr Bundeskanzler, hätten Sie doch den Ländern und den Gemeinden vorher sagen müssen, daß die Lasten aus diesem Programm zum größten Teil von ihnen getragen werden. Es ist ein in der Geschichte des Zusammenwirkens von Bundesregierung und Bundesrat einmaliger und unerhörter Vorgang, daß man die Länder und Gemeinden darüber im unklaren läßt. Sie haben erst gestern davon erfahren. Gestern noch wußten die sogenannten Experten in diesem Hause nicht einmal, daß es so gehandhabt werden soll, daß 57 % — 43 plus 14 — bei der Einkommensteuer und 50 % Einnahmeverluste bei der Körperschaftsteuer von den Ländern und Gemeinden zusammen — im ersten Fall, die 57 % — bzw. allein von den Ländern
    — im anderen Fall, die 50 % — getragen werden sollen mit dem trostvollen Hinweis, daß ja die steuerbelebenden Wirkungen dieser Maßnahmen sie über diesen Verlust eines Tages wieder hinwegtrösten würden.
    Das ist ein Vorgang der Mißachtung der Länder und eine skandalöse Behandlung der Länder, eine Verletzung der notwendigen Formen der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat. Und das, Herr Bundeskanzler, gilt ja
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 137. Sitzung, Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1974 9435
    Strauß
    nicht nur für die CDU/CSU-regierten Länder. Nur haben die allein noch die Möglichkeit, ihren Unmut zur Geltung zu bringen; die anderen in ihrer Überlebensangst wagen es ohnehin kaum mehr, sich zu äußern.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

    Das sogenannte Konjunkturprogramm der Bundesregierung läßt sich dahin kennzeichnen: zu spät und zuviel für zuwenig. Die Folgen der jahrelangen Mißwirtschaft bei den Staatsfinanzen können ohnehin nicht allein mit einer vorübergehenden Konjunkturspritze beseitigt werden. Durch diese Mißwirtschaft ist ein Vertrauensschwund eingetreten, ein negatives Investitionsklima entstanden, das nur durch eine grundsätzliche Änderung der gesamten Politik, durch einen Neubeginn wiederbelebt werden kann. Dazu ist diese Regierung nicht mehr fähig; Sie haben den Vertrauenskredit verspielt. Es sind nicht nur materielle Gründe, wie Sie es darstellen, es sind in erster Linie Vertrauensgründe — neben den materiellen —, die zu der heutigen Situation geführt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Und jetzt sagen Sie ja nicht, wie am Ende Ihrer Darlegung: „Wenn irgendwo von Verunsicherung die Rede ist, dann sage ich, macht Schluß mit der Verunsicherung!" Das ist doch die Reihenfolge der Parole: Haltet den Dieb! Wer hat denn die deutsche Wirtschaft verunsichert, wer hat denn von der Vergesellschaftung der Produktionsmittel gesprochen, wer hat denn vom Nutzungseigentum beim Boden gesprochen, wer hat denn die Unternehmer laufend beschimpft, wer hat denn Investitionskontrolle verlangt, und wer hat die Verstaatlichung von Banken und Versicherungen verlangt!? — Doch die Kreise!

    (Wehner [SPD] : Wer hat denn die Brieftasche weggenommen?!)

    — Das spricht für Ihr Niveau, lieber Herr Wehner. Ich heiße aber nicht Gscheidle, bloß damit sie es wissen.

    (Lachen bei der SPD)

    Das zeigt doch, wie tief Sie getroffen sind und wie unendlich tief Sie gesunken sind, Herr Wehner.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn Sie sich so äußern, haben diejenigen recht, die der Meinung waren, daß Sie nie in ein demokratisches Parlament gehört hätten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wer hat denn diese Panikmache betrieben? Darf eine Opposition nicht mehr das sagen, was sie für richtig hält? Darf eine Opposition nicht mehr für die Zukunft sagen, was dann tatsächlich eintritt? Darf eine Opposition nicht mehr warnen? Betrachten Sie uns als Gesangverein, der immer Ja und Heil schreien soll, wenn Sie falsche Prognosen ausgeben?!

    (Wehner [SPD] : Deutschland braucht Bayern! — Weitere Zurufe von der SPD)

    So kann man die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Bundesrat nicht wahrnehmen, wie es hier
    aus diesem Stil sichtbar ist. Das muß einmal von dieser Stelle aus gesagt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Oder glauben Sie auch, daß der Unternehmer, der diesen dramatischen Leserbrief — vielleicht überspitzt —, wie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht, geschrieben hat: „Ich gebe auf", von der CDU/CSU dazu angestiftet war?

    (Huonker [SPD] : Wer schließt das aus?!)

    Glauben Sie, daß die Tausende von Mittelständlern, die nicht mehr weitermachen wollen — zum Teil, weil sie nicht mehr können, zum Teil, weil sie entmutigt sind —, Agenten der CDU/CSU sind? Das sind die Folgen der jahrelangen gesellschaftspolitischen Drohungen, die von Ihrer Seite und Ihren Freunden hier ausgestoßen worden sind.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

    Trotz der Schärfe meiner Kritik, Herr Bundeskanzler, sage ich: Die Situation ist so unangenehm und so ernst, daß wir die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in dieser Lage nicht schlechterdings ablehnen, daß wir nicht ein Nein zu diesem Programm schlechthin sagen.

    (Wehner [SPD] : Vorläufig! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Wir sagen, daß wir gegenüber diesem Programm schwerste Bedenken haben.

    (Wehner [SPD]: Vorläufig, ja! — Zuruf von der SPD: Ihre Vorschläge?! — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Kommt alles, kommt alles, noch habe ich zwölf Minuten Zeit. — Das deutsche Volk, das diese Debatte heute weitgehend verfolgt, soll wissen, daß hier ein einmaliger Versuch der Vernebelung, der Vertuschung und Verwischung von Schuld und Verantwortung geschieht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir lassen uns nicht zu Komplizen für den Zustand machen, der heute durch dieses Konjunkturprogramm angeblich behoben werden soll.

    (Wehner [SPD]: Heute ist Freitag, der 13.! — Heiterkeit bei der SPD)

    — Der Freitag, der 13., wird für Sie noch oft ein unangenehmes Datum werden, Herr Wehner. Ich glaube, daß die Götterdämmerung auch für Sie angebrochen ist, auch ohne Freitag, den 13.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Warum sind Sie denn so aufgeregt, Herr Strauß?)

    Stehen wir denn nicht vor der Zerrüttung der Staatsfinanzen?

    (Wehner [SPD] : Nein, der Redezeit!)

    Sind nicht Bahn und Post als Folge der inflationären Entwicklung in einer unmöglichen Finanzsituation? Ist Nürnberg nicht unfähig, zu zahlen, wenn der Bund nicht die Kredite gibt? Ist nicht die öffentlich-rechtliche Krankenversicherung heute darauf angewiesen, massive Beitragserhöhungen
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    und damit Verminderung des Konsumeinkommens der Arbeitnehmer aus der sogenannten Steuerreform verfügen zu müssen? Ist denn das alles nicht wahr?! Wer hat denn die in der Großen Koalition beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation rückgängig gemacht und die Schuld auf die CDU/CSU abwälzen wollen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Diese Sünden zahlen sich doch heute aus, wie sich Demagogie in der Finanzpolitik immer auszahlt, und zwar negativ. Das muß hier einmal gesagt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Huonker [SPD] : Deswegen sind Sie in der Opposition!)

    Wir identifizieren uns nicht mit diesem Programm, aber wir werden die Teile des Programms, die mit Abstand die zweitbeste Lösung möglicher Lösungen darstellen, im Bundestag und im Bundesrat, wenn bestimmte Probleme noch geklärt werden — im Bundesrat nach meiner Kenntnis der dort vorhandenen Zusammenhänge , nicht behindern.

    (Wehner [SPD] : Sehr gut!)

    Die Bundesregierung ist jetzt wieder bereit, den Wert privater Investitionen anzuerkennen. Aber ob das hier vorgesehene Gießkannenprinzip geeignet ist, die Investitionsbereitschaft bei denen zu heben, die entweder nicht mehr können oder nicht mehr wollen, ist eine andere Frage. Bei den anderen ist es so, daß sie die Investitionsbegünstigung als eine willkommene Vermehrung ihrer Liquidität betrachten, ohne darauf angewiesen zu sein.

    (Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : „Die Reichen reicher machen" !)

    Sie wissen doch: Wenn ein Unternehmen — ein Konzern oder ein Unternehmen ähnlicher Größenordnung — eine Investitionsplanung vornimmt, ist es eine Planung über eine Reihe von Jahren hinweg. Diese Planung wird oft prozyklisch und antizyklisch durchgeführt. Sie wird meist ohne Rücksicht auf die Konjunkturlage oder auch auf die Steuerbelastung durchgeführt.
    Bei den mittleren und kleinen Unternehmen ist es in der Hauptsache anders. Darum besteht doch bei diesem Programm die Gefahr, daß hier Millionen von Steuermitteln denen zugute kommen, die es nicht brauchen, und daß diejenigen, die es brauchen, mit Abstand nicht das erhalten, was zum Überleben und zu einer Ermutigung in ihrer unternehmerischen Existenz notwendig wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist es, was wir, ohne sie abzulehnen, gegen diese Investitionszulage hiermit an Vorbehalten und Bedenken nennen.
    Wir halten die Lohnkostenzuschüsse für eine Art produktiver Arbeitslosenfürsorge. Wir werden Sie auch hier nicht behindern. Aber dann muß der Bund zuerst der Bundesanstalt in Nürnberg den Kredit geben, damit Nürnberg zahlen kann. Die Verlängerung zur Zahlung des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 24 Monate zeigt doch, was Sie selbst von der wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten zwei Jahren halten. Was hier an Mittelstandsförderung über ERP-Mittel, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, vorgesehen ist, findet unsere Billigung, unterliegt aber der Kritik, die ich vorhin schon geäußert habe.
    Hier wird zu spät zuviel für zuwenig ausgegeben. Aber das Ganze ist ein Kompromiß, der nach jahrelangem Hin und Her der Konjunkturbeurteilung und nach monatelangen Kontroversen nun endlich das Licht der Welt erblickt hat. Wir werden uns in den Ausschüssen oder bei anderer Gelegenheit im einzelnen darüber unterhalten. Aber unser Hauptbedenken ist: zu spät zuviel für zuwenig. Das gilt vor allen Dingen für die investitionsfördernden Maßnahmen, die in dieser Form nach dem Gießkannenprinzip wahrlich nicht der Weisheit letzten Schluß darstellen.
    Aber Sie sollen sich nicht darauf berufen können, Herr Bundeskanzler, wenn diese Maßnahmen nicht ihr Ziel erreichen.

    (Wehner [SPD] : Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert!)

    Wir liefern Ihnen hier kein neues Alibi, wie Sie es heute bereits aufzubauen begonnen haben: Wenn die Unternehmer nicht investieren, ist die CDU/ CSU daran schuld. Wenn die Preise erhöht werden, sind es die Unternehmer. Auf dieses Spiel lassen wir uns nicht ein, daß Sie, von der Wirkungslosigkeit Ihrer Maßnahmen oder von der mangelnden Wirksamkeit heute bereits furchtmäßig befallen, von neuem Schuldige suchen, wie es früher bei der Inflation der Fall gewesen ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Wir nehmen auch die zweitbeste Lösung nach gründlicher Beratung und hoffentlich einigen Korrekturen in Kauf. Aber wir sagen: Das ist mit Abstand die zweitbeste Lösung.

    (Zuruf von der SPD: Herr Strauß, Sie haben noch zwei Minuten!)

    — Sie irren; ich habe genau noch acht Minuten.

    (Wehner [SPD] : Der Trittbrettfahrer will dem Lokomotivführer klarmachen, daß er auch was hat!)

    Was hätte getan werden müssen? Nach unserer Auffassung wären nicht nur kurzfristige, sondern auch Dauermaßnahmen zu treffen, die eine tatsächliche Verbesserung des Investitionsklimas herbeiführen. Ich habe eine Reihe dieser Maßnahmen genannt. Die Erhöhung der vermögensabhängigen Steuern ab 1975 für die Wirkung eines Jahres mit 2,5 Milliarden DM ist doch Gift in dieser wirtschaftlichen Situation.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Ich wundere mich darüber, wie Herr Kollege Friderichs und Frau Liselotte Funcke dazu kommen, zu sagen, die CDU/CSU hätte dem ja keine Aufmerksamkeit gewidmet, hätte nicht darum gekämpft. Ist es denn nicht so gewesen, daß im Finanzausschuß die Vorschläge der CDU/CSU-Vertreter, diese
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    Vermögensteueranhebung zu unterlassen, von den Regierungsparteien einschließlich Frau Funcke abgelehnt worden sind?

    (Zurufe von der CDU/CSU: So war es!)

    Ist es denn nicht so, daß in der Nacht im Bundeskanzleramt, wo wir über den Kompromiß wegen der Behandlung der Sonderausgaben uns gestritten und dann geeinigt haben, der anwesende Herr Genscher kein Wort sagte, als ich das Thema Verzicht auf Vermögensteueranhebung ins Gespräch brachte? Ist es denn nicht wahr, daß mir gesagt worden ist, darüber könne man jetzt nicht mehr reden, der Zug sei abgefahren? Und warum war er abgefahren? Weil Sie, Herr Bundeskanzler mit Recht Angst hatten, in Ihren eigenen Reihen

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU]: So ist es!)

    sich gegen diese falsche Ideologie einer ständig stärkeren Vermögensbesteuerung zur Wehr zu setzen. Darum ist das so.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Viel wichtiger als Investitionsspritzen ist die Verbesserung der Ertragslage der Unternehmen und ihrer Liquidität aus sich selbst heraus. Das sind mittelfristige Maßnahmen. Was Sie hier vorlegen, ist eine kurzfristige Maßnahme, die als Spritze sozusagen wie ein plötzliches Aufputschungsmittel wirken soll. Was wir brauchen, ist eine langfristige Verbesserung des Klimas und eine mittelfristige Verbesserung der Liquidität. Über den Rest brauchten Sie sich dann keine Sorgen mehr zu machen. Aber die Gegner Ihres Erfolges, Herr Bundeskanzler, sitzen doch nicht hier, die sitzen doch hier, auf der Seite des Hauses (zur SPD).

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Man hätte auch — und ich bin froh darüber, daß Sie es wohlwollend erwähnt haben — den Verlustrücktrag wenn nicht für zwei Jahre, dann für ein Jahr einbauen müssen. Das hätte sofort sowohl das Vertrauensklima wie die Liquidität verbessert.
    Man kann sehr wohl auch daran denken, die Umstellung der Abschreibung nicht auf einmal vorzunehmen. Ich weiß, daß diese Maßnahmen, die ich nenne, nicht kumuliert auf einmal angewandt werden dürfen: Verbesserung der degressiven Abschreibung auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, die Anpassung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz, um die Besteuerung der Scheingewinne endlich einmal zu beenden, dann die Einführung des Lifo-Verfahrens für die Vorratsvermögen. Und wer eigentlich hat diese Regierungskoalition auf die abwegige Idee gebracht, die von uns seinerzeit eingeführte steuerliche Begünstigung von Investitionen auf dem Gebiete wissenschaftlicher Forschung und technischer Entwicklung ab 1. Januar abzubauen? Das ist ein geradezu schreiender Beweis dafür, wie hier verbale Beteuerungen auf der einen Seite und tatsächliches Handeln in Gesetzgebung und Regierung auf der anderen Seite in einem nicht auflösbaren Gegensatz stehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Was wir hier vertreten, ist keine obstruktive Opposition. Wir vertreten hier und haben immer vertreten die Stimme der wirtschaftlichen Vernunft, auch wenn wir deshalb diffamiert und denunziert worden sind. Wenn diese Stimme der wirtschaftlichen Vernunft ernstgenommen worden wäre, gäbe es heute nicht 1,2 Millionen Arbeitslose und Kurzarbeiter, wäre die Inflationsrate niedriger, und Sie bräuchten keine solchen Klimmzüge hier zu machen, Herr Bundeskanzler, wie Sie es bei dieser Rede unter völliger Leugnung Ihrer früheren Äußerungen, unter völliger Verwischung von Ursache und Wirkung, unter Vorschiebung neuer Schuldiger schon für die Zukunft bei dieser Regierungserklärung haben tun müssen. Das ist die Wahrheit, und das ist der Zusammenhang, der hier herausgestellt werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie können nicht sagen, die Steuerausfälle wären dann größer. Erstens weiß das kein Mensch. Sie wissen auch, Herr Bundeskanzler, daß das niemand exakt berechnen kann. Zweitens, unsere Vorschläge sollen nicht alle auf einmal kumulativ sofort durchgeführt werden, sondern der Reihe nach, und die wirksamsten sollen vorgezogen werden. Im übrigen haben wir ja an Hand der Beispiele 1967/68/69 erlebt, daß eine von innen her kommende Belebung der wirtschaftlichen Ertragsfähigkeit durch Verbesserung der Vertrauenssituation, durch Verbesserung der materiellen Faktoren, zu wesentlichen Steuermehreinnahmen führt, die dann das übertreffen, was jetzt meistens durch Zahlungsterminverschiebungen nur an Verlusten vorübergehender Art, z. T. auch an echten Verlusten, eintritt.
    Das ist das, was wir an Kritik anzumelden haben, und das ist es, was wir an Gegenvorschlägen anzumelden haben.

    (Zurufe von der SPD: Vorschläge — wo denn?)

    Die Einkommenspolitik, das Verhalten der Tarifpartner, Herr Bundeskanzler, haben Sie erwähnt. Aber Sie hätten es viel leichter gehabt, wenn Sie bereits im Jahre 1973, wie heute schon erwähnt, darauf eingegangen wären. Jetzt, wo Sie diese Steueränderung am 1. Januar 1975 durchführen, sagt man Ihnen von seiten der Gewerkschaften mit Recht: Hier besteht doch kein Zusammenhang zwischen Steueränderung und Kostenverminderung auf dem Lohn- und Gehaltssektor. Im Jahre 1973 hätte man eine gewisse Verbindung herstellen können und damit den Druck, der bis heute besteht, erheblich vermindern und die Ausgangssituation für langfristige Wirtschaftsbelebung erheblich auch verbessern können.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Warum sagen Sie nichts darüber, daß die von Ihren Vorgängern und Ihnen herbeigeführte Zerrüttung der Staatsfinanzen und die damit verbundene Nettokreditaufnahme von mindestens 55 Milliarden DM für Gemeinden, Länder, Bund plus Bahn und Post ein Ausmaß erreicht, daß allein diese Kreditnehmer die Hälfte der privaten Geldkapitalbildung des Jahres 1975 in Anspruch nehmen müssen? Eine Inflations-
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quelle erster Ordnung! Diese Finanzierung kann verkraftet werden, das gebe ich zu, aber nur, wenn die Bundesbank eine Kreditexpansion ermöglicht. Wir begrüßen die Begrenzung der Zunahme des Zentralbankgeldes auf 8 °/o ausdrücklich. Nicht weil wir das etwa für eine Erleichterung, sondern weil wir das für eine wirksame Grenze halten. Aber auf dieses Konto gehen dann die Kreditexpansionen, die ein Akt der Geldschöpfung sind, auf dieses Konto geht die Freigabe der Konjunkturrücklage, auf dieses Konto geht die Flüssigmachung der Reserven der Sozialversicherung, die im Jahre 1975 erstmals wieder ins Defizit kommt, und auf dieses Konto gehen die Umwechselaktionen bei weiteren Verkäufen sei es von Schuldscheinen des Bundes an die Araber, wie leider zu überhöhten Zinsen geschehen, sei es von deutschen Aktien an die Araber, weil die gezahlten Dollars sofort in D-Mark umgesetzt werden. Wir begrüßen diese 8 N. Aber diese 8 °/o stehen nach aller Wahrscheinlichkeit in einem unauflösbaren Gegensatz zu dem, was Ihre und Ihrer Vorgänger Politik an Kreditexpansion zur Finanzierung der zerrütteten öffentlichen Haushalte einschließlich Bahn, Post, Nürnberg und öffentlich-rechtlicher Krankenversicherung herbeigeführt haben.

(Dr. Müller-Hermann [CDU/CSU] : Das ist leider richtig!)

Das ist die Situation, und mit dieser Situation, Herr Bundeskanzler, müssen Sie fertig werden. Dafür müssen Sie die Verantwortung übernehmen. Wir sind bereit, Ihnen dabei zu helfen, aber unter ganz klarer Einhaltung der Grenzen, wie heute geschildert.
Herr Bundeskanzler, Sie haben heute eine Regierungserklärung vorgetragen, bei der uns Ihre zwei Welten wieder in Erscheinung getreten sind. Nun, Sie haben ja begonnen, mit Hilfe publizistischer Büchsenspanner ein neues Image aufzubauen - ich sage es humorvoll, nicht gehässig —, so ein Image zwischen Napoleon und Kissinger, andere würden sagen: zwischen Blücher und Bismarck.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Offensichtlich besteht bei Ihnen und den Ihren ein Bedürfnis, nach der mehr seelentröstenden Heilsfigur Ihres Vorgängers, des letzten Kanzlers, nun einen irdischen Helden mit pragmatischem Western-Look aufzubauen.

(Erneute Heiterkeit bei CDU/CSU)

Aber das, was Sie heute vorgetragen haben, und die Darstellung der Vorgeschichte ist kein Heldenstück, auch wenn es manchmal so ein bißchen im Hamlet-stil vorgetragen worden ist. Das ist sozialdemokratische Seelenmassage zur Bewältigung der Vergangenheit, zu einem selbsthypnotischen Vergessen der eigenen Schuld und Verantwortung, und das ist auch wieder ein Stück astrologischer Zukunftsverheißung, und all das auf dem Rücken unserer Wirtschaft. Darum sind wir Ihnen, Herr Bundeskanzler, nicht neidisch. Aber was unser Teil ist, werden wir Ihnen helfen, im Interesse unseres Volkes, unserer Arbeitnehmer und unserer Wirtschaft.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Lambsdorff. Seine Fraktion hat ebenfalls eine Redezeit von 60 Minuten angemeldet.