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ID0713614300

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Xaver Geisenhofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es bleibt mir nicht die Zeit, im einzelnen auf die Ausführungen der Vorredner einzugehen. Herr Glombig und einige andere Redner haben hier zehn Gesetze, die entwickelt worden sind, dargestellt und dabei den Eindruck erweckt, als seien die Probleme der Behinderten bereits weitgehend gelöst. Einige dieser Gesetze sind in Zeiten, in denen die Union die Regierung stellte, entstanden. Zu allen Gesetzen hat die CDU/CSU einen wesentlichen Beitrag geleistet. Das wollte ich vorweg einmal ganz klar sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich möchte hier dazu Stellung nehmen, daß die Situation in vielen Bereichen noch nicht befriedigend ist, und mich dabei insbesondere auf die Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU betreffend Behindertenwerkstätten beziehen. In der Antwort auf Frage 16 führt die Bundesregierung aus:
    Die Voraussetzungen für diese Fragestellung sind inzwischen durch die fortgeschrittene Rechtsentwicklung offensichtlich entfallen. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages ist bei den Beratungen des neuen Schwerbehindertengesetzes zu der Auffassung gelangt, daß in Zukunft von einem einheitlichen, umfassenden Begriff der Werkstätte für Behinderte auszugehen ist.
    Das ist gut so. Herr Kollege Burger hat hier vorhin auch schon die Anerkennung dafür ausgesprochen. Die CDU/CSU-Fraktion stellt mit Genugtuung fest, daß es ihr in den Ausschußberatungen gelungen ist, durch einen Änderungsantrag die Begriffsbestimmung der Behindertenwerkstätten noch wesentlich zu verbessern. Sie hat damit an der fortschrittlichen
    9390 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Geisenhofer
    Rechtsentwicklung, von der die Bundesregierung spricht, einen wesentlichen Anteil.
    Vorher hat es nämlich ganz anders ausgesehen. Der Regierungsentwurf des Schwerbehindertengesetzes, der unsere Anfrage unter Ziffer 16 ausgelöst hat, sah in § 38 b vor, daß in Werkstätten für Behinderte nur Behinderte aufgenommen werden könnten, die die fachlichen Anforderungen des Arbeitsförderungsgesetzes und der hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen erfüllten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hätte bedeutet, daß ein Behinderter in den Werkstätten mindestens den Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz hätte ereichen müssen, was einem Arbeitsentgelt von 250 DM im Monat entsprochen hätte. Die Realität in den Werkstätten ist aber eine ganz andere. Nach den Feststellungen des Instituts für Sozialrecht an der Universität Bochum haben 1971 80 % der Behinderten weniger als 115 DM Entgelt erhalten. Diese Regelung hätte also bedeutet, daß 80 %der Behinderten vom Besuch der Werkstätten ausgeschlossen worden wären.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Union vertritt mit maßgeblichen Fachleuten die Auffassung, daß es im Rahmen der Bemühungen der Werkstätten ein großer Erfolg ist, wenn Behinderte auch nur kleine Schritte zur Gemeinschaftsfähigkeit hin machen können, ferner in die Lage versetzt werden, verwertbare Arbeit zu leisten, und dadurch Selbstbestätigung und Selbstvertrauen wiederfinden.
    Zu dem verabschiedeten Schwerbehindertengesetz müssen wir folgendes feststellen.
    Erstens. Der Begriff „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" ist immer noch nicht definiert. Dies hat zur Folge, daß bei den Trägern der Werkstätten Rechtsunsicherheit besteht. Daher fragen wir die Bundesregierung: Wie wird die Lösung, die zu erwarten ist, aussehen? Wird sie vor allem in Verfolg des § 52 die Untergrenze des Entgelts bei 5 % auf 1 % oder auf 0,1 % der vergleichbaren Arbeitsleistung eines nicht behinderten ungelernten Arbeitnehmers ansetzen?
    Zweitens. Die Rechtsverordnung nach § 55 liegt immer noch nicht vor. Der Erlaß der Rechtsverordnung ist vordringlich — und zwar trotz der Möglichkeit des vorläufigen Anerkennungsverfahrens —, damit eine baldige und endgültige Klarheit für die Werkstätten und für die auftraggebenden Betriebe erreicht wird. Werkstätten und Betriebe müssen langfristig disponieren können. Hiermit habe ich die diesbezügliche Forderung in Ziffer 1 unseres Entschließungs-Antrages bereits begründet. Ich werde nachher also aus Zeitgründen deswegen nicht noch einmal an das Rednerpult treten.
    Frau Kollegin Lüdemann, Sie haben gesagt, die vorläufige Anerkennung werde die Rechtsunsicherheit beseitigen. Das würde nur dann stimmen, wenn bei der vorläufigen Anerkennung von den gleichen Kriterien ausgegangen wird, die die zu erwartende Rechtsverordnung nach § 55 beinhaltet. Darauf warten wir.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Gesetzentwurf über die Sozialversicherung für
    Behinderte ergeben sich für die Werkstätten unerträgliche Härten in bezug auf die Entrichtung der Krankenkassen- und der Rentenversicherungsbeiträge. Nach § 4 des Gesetzentwurfs hat die Werkstatt 1975 bis zu einem Entgelt von monatlich 305 DM die Beiträge zur Krankenversicherung das sind jetzt durchschnittlich 10 °/o, also monatlich etwa 30 DM — ganz allein zu tragen, und das auch dann, wenn der betreffende Behinderte nur 20 DM Entgelt bekommt. Ferner hat die Werkstatt nach § 8 auch die Beiträge für die Rentenversicherung bis zu einem Entgelt von 280 DM monatlich, das sind 50 DM monatlich bei 18% Beitrag in der Sozialversicherung, zu tragen. Die Rentenversicherungsbeiträge, bis hinauf zu 90 % des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer, tragen je zur Hälfte Bund und Land. Jedoch hat die Werkstatt auch hier die Lasten der Berechnung und der Buchhaltung aufzubringen.
    Meine Damen und Herren, wenn beispielsweise für einen Behinderten — und nehmen Sie das jetzt ernst — von einer Werkstatt insgesamt 80 DM Beiträge allein getragen werden müssen, so ist damit die Voraussetzung für den Konkurs der Behindertenwerkstatt und für ein Werkstattsterben geschaffen, vor allem dann, wenn die Beitragslast höher ist als das erzielte Entgelt, was bei der überwiegenden Zahl der Behinderten praktisch der Fall ist.
    Meine Damen und Herren, die Auffassung, daß diese Beitragsbelastung von den Sozialhilfeträgern übernommen wird, ist umstritten. Die Verhandlungen von seiten einiger Werkstattträger mit den Sozialhilfeträgern haben ergeben, daß diese Mehraufwendungen nicht als Bestandteil der Pflegesätze anerkannt werden. Da andere Mittel in nennenswerten Umfang in Werkstätten nicht zur Verfügung stehen, besteht nur die Möglichkeit, das Arbeitsentgelt der Behinderten zu kürzen, was behindertenfeindlich wäre.
    Meine Damen und Herren, daher wird von den Werkstätten — ich meine: mit Recht — gefordert, daß die gesamte Beitragsbelastung von Land und Bund getragen wird. Herr Glombig hat in seinen Ausführungen so getan, als sei das jetzt schon der Fall; das ist eben nicht der Fall!
    Die CDU/CSU-Fraktion ersucht die Bundesregierung, diese Forderungen der Werkstätten zu prüfen und Überlegungen anzustellen, ob eine Regelung der Art gefunden werden kann, daß sich die Beiträge zur Rentenversicherung am Mindestmaß verwertbarer Arbeitsleistung, d. h. an einem monatlichen Entgelt ab 50 DM, orientieren, wobei die Beitragsbefreiung der Werkstätten ins Auge gefaßt werden müßte. Die gleiche Beitragsbefreiungsmöglichkeit müßte auch im Krankenversicherungsbereich geprüft werden. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob Werkstätten mit stationären Einrichtungen unter diese Versicherungspflicht fallen, sofern sie die Voraussetzungen des § 52 erfüllen.
    Zum Entwurf des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter noch ganz kurz folgendes. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, kann schon heute festgestellt werden, daß der beabsichtige Zweck, eine unabhängige Altersversorgung für
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9391
    Geisenhofer
    Behinderte aufzubauen, allenfalls nur für langfristig Versicherte, also für Behinderte mit 30, 40 und 50 Beitragsjahren, erreicht wird. Dagegen wird bei kurzfristig versicherten Behinderten, vor allem bei Versicherungszeiten, die nicht mehr als 20 Jahre betragen, dieses Ziel nicht erreicht werden. Frage: Was ist mit jenen Behinderten, die bereits jetzt 45 Jahre oder älter sind und die Anwartschaft von 20 Jahren gar nicht mehr erreichen können? Bei kurzfristig versicherten Behinderten werden Renten entstehen, die nicht höher als die Sätze der Sozialhilfe sind, ja, die Sozialhilfe gewährt sogar höhere Leistungen, als der neue Rentenversicherungsentwurf vorsieht, und zwar ohne jegliche Beitragsleistungen.
    Wenn man bedenkt, daß bei einer künftigen 20jährigen Versicherungszeit ein Beitragsaufkommen von 60 000 DM zustande kommt und der betreffende Rentner nichts, aber auch gar nichts von dieser Beitragsleistung hat, weil die Sozialhilfe mehr zahlt, als aus diesen 60 000 DM an Rente herauskommt, so ist dies bedauerlich. Da kann die Zielsetzung nicht mehr stimmen.
    Herr Glombig hat die Nachentrichtungsmöglichkeit der Behinderten zur Rentenversicherung zurück bis zum Jahre 1956 angesprochen. Herr Glombig, abgesehen davon, daß die Behinderten oder ihre Angehörigen kaum eine Geldsumme von 20 000 oder 30 000 DM aufbringen können, ist auch diese Nachzahlung völlig zwecklos, weil die Sätze der Sozialhilfe, die ohne Beitragsleistung gewährt werden, höher sind als die zu erwartende Rente. Es kann doch nicht Sinn dieses Teils des Gesetzes, den ich kritisiere, sein, die Sozialhilfe zu subventionieren.
    Meine Damen und Herren, die CDU/CSU ersucht die Bundesregierung, zu prüfen, ob die Beitragsentrichtung durch die Schaffung eines Rentenfreibetrages in der Sozialhilfe in etwa honoriert werden kann.
    Wir werden im Ausschuß die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs, der für die Behinderten sehr wichtig ist, mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Prinz zu Sayn-Wittgenstein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hat — das kann wohl nicht bezweifelt werden — zahlreiche zusätzliche Fragen und Probleme der Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf in die Diskussion eingeführt, die nach unserer Auffassung — wie aber auch der vieler Sachverständiger — noch einer Lösung bedürfen. Wir hätten uns daher gewünscht, daß die Vertreter der Koalitionsparteien — ich nehme hier Herrn Hölscher ausdrücklich aus — mehr auf die angeschnittenen Fragen der Großen Anfrage
    eingegangen wären. Dafür hat man versucht, als Beginn der Zeitrechnung der Rehabilitation das Jahr 1969 einzuführen. Man ist anscheinend nicht bereit, die Leistungen früherer CDU-Bundesregierungen etwa im Bereich des Arbeitsförderungsgesetzes oder, was noch wichtiger ist, die Leistungen der freien Träger, etwa der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel, zur Kenntnis zu nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    An die Adresse der Koalitionsparteien ist hier einmal zu sagen, daß eine solche, ich hätte fast gesagt, beleidigte Reaktion auf unsere Große Anfrage weder dem Thema angemessen noch der Sache förderlich ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn wir das Bewußtsein der Bevölkerung in bezug auf das Behindertenproblem schärfen und ein stärkeres Engagement unserer Mitbürger für die behinderten Mitbürger erreichen wollen, dann darf man hier nicht von Konkurrenz reden, dann darf man hier keine Erbhöfe einrichten oder bestimmte Gebiete der Sozial- und Gesellschaftspolitik pachten wollen. Damit trägt man nur zur Polarisierung bei, und die dient nicht der Sache, Herr Gansel.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir suchen die Zusammenarbeit, und wir bieten sie Ihnen — ich sage es noch einmal — ausdrücklich an.
    Das Schwerbehindertengesetz hat mit dem § 51 neue Möglichkeiten für die Behindertenstatistik gebracht, und wir erhoffen uns hiervon aussagekräftige Unterlagen über die Gesamtzahl der körperlich, geistig und seelisch Behinderten. Da es aber eine allgemeine und umfassende Definition des Begriffs der Behinderung bisher noch nicht gibt und auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage feststellt, daß eine „Fixierung eines umfassenden, für alle gesetzlichen Normen maßgebenden Begriffs" noch nicht erreicht worden ist, sollte das Anlaß sein, verstärkt den Versuch zu unternehmen, eine möglichst allgemeingültige Begriffsbestimmung zu erarbeiten.
    Da sich bisher weder in der Fachliteratur noch in der Rechtsprechung eine allgemeine und umfassende Definition des Begriffs der Behinderung herausgebildet hat, möchte ich in die Diskussion eine zusammenfassende Darstellung der Merkmale der Behinderung einführen, die ich einer Arbeit von MinRat Dr. Franzen vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages entnommen habe. Es heißt dort:
    Behinderung ist — unabhängig von Art und Ursache — jede dauernde, zumindest langfristige sowie wesentliche körperliche, geistige oder seelische Abweichung von der Norm — im Vergleich zu einem gesunden Menschen des gleichen Alters, Geschlechtes und der gleichen kulturellen Herkunft —, die sich in einer fehlerhaften Funktion, Struktur, Organisation oder Entwicklung des Gesamtorganismus oder einer seiner Anlagen, Systeme, Organe oder von Teilen hiervon offenbart und deren Folgen vom
    9392 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
    Behinderten nicht aus eigener Kraft überwunden werden können, um seine körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten und an dem ihm adäquaten beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und damit einen angemessenen Platz in der Gesellschaft einzunehmen.
    Unabhängig von der Beurteilung, ob diese Definition umfassender als alle den verschiedenen Gesetzen zugrunde liegenden Legaldefinitionen sind, müssen im Hinblick auf eine befriedigende statistische Erfassung für die Formulierung der Fragestellung im Rahmen des Mikrozensus die wichtigsten Behinderungsarten, ihre Erscheinungsformen und ihre Auswirkungen näher erläutert werden. Allerdings wird es im Hinblick auf Vielzahl und Vielfalt der Behinderungen und die Schwierigkeit der Abgrenzung nicht möglich sein, alle maßgebenden Behinderungstatbestände zu spezifizieren und zu präzisieren.
    Wie groß in dem Problembereich die Schwierigkeiten sein werden, zeigt beispielsweise die Tatsache, daß es zur Zeit in Deutschland nicht möglich ist, repräsentative Angaben über Häufigkeit und Auswirkungen der rheumatischen Erkrankungen auf die Gesamtbevölkerung zu erhalten, da der von den amtlichen Stellen verwandte Diagnosenschlüssel wegen mangelnder Trennschärfe unzulänglich ist.
    Ein anderes Beispiel: Nur Fachleuten ist bekannt, daß es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 3 Millionen Menschen gibt, die an Psoriasis — das ist die Schuppenflechte — erkrankt sind. Da viele dieser Mitbürger, von denen allein 5% an der schwersten Form leiden, nämlich einer arthritischen Veränderung, besonderer Rehabilitationsmaßnahmen bedürfen, zeigt, wie groß die „graue Zone" noch unvollständig erfaßter Rehabilitationsfälle ist, um so mehr, als auch andere Erscheinungsformen dieser Krankheit zur Behinderung führen.
    Alle Bemühungen um eine möglichst umfassende Statistik können aber nur dann einen Sinn haben, wenn es gelingt, jedem Behinderten optimale Behandlungsmöglichkeiten und die notwendigen Einrichtungen der Rehabilitation anzubieten. So fehlt für Unfallverletzte und andere orthopädisch erkrankte Personen nach wie vor eine ausreichende Anzahl von Krankenhausbetten, obwohl von der Gesamtzahl her gesehen die Zahl der Krankenhausbetten in der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich an der Spitze steht. Zum Beispiel werden aber eben in Klinikneubauten und -umbauten zu wenige orthopädische Stationen eingerichtet, um diesen Mangel zu beseitigen. Es gibt also einen „Numerus clausus" für orthopädisch zu Versorgende, wie anläßlich der 61. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie festgestellt wurde.
    Unter den 3 Millionen hör-, sprach- und stimmgestörten Patienten befinden sich Schätzungen zufolge allein 250 000 hörgestörte Kinder; 20 000 von ihnen sind gehörlos. Daher kommt dem Ausbau und der Vermehrung von Kliniken und Abteilungen für Phoniatrie besondere Bedeutung zu. Entsprechende Einrichtungen in Schule, Berufsschule und Berufsbildungswerken für hör- und sprachgestörte Kinder gehören selbstverständlich mit hinzu.
    Die Bundesregierung kann sich in der Beantwortung unserer Großen Anfrage nicht mit dem Hinweis begnügen, daß der Bund nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz keine Möglichkeit hat, auf die Beseitigung „eines eventuellen Mangels" an Spezialbetten hinzuwirken. Abgesehen davon, daß der Mangel eben nicht „eventuell" ist, wie ich soeben nachgewiesen habe, muß in diesem Zusammenhang auf § 23 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes hingewiesen werden, wonach 20 % der Finanzhilfen des Bundes durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit nach Schwerpunkten zur Befriedigung eines überregionalen Bettenbedarfs und zur Durchführung von Modellmaßnahmen im Benehmen mit dem Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser verteilt werden können. Auch wenn ich anerkennen will, daß der Bund in den letzten Jahren erhebliche Mittel für überregionale Einrichtungen der Prävention und Rehabilitation bereitgestellt hat, sollte es möglich sein, in Zusammenarbeit mit den Ländern mit Hilfe eben dieses § 23 Sondereinrichtungen zu schaffen.
    Im Zusammenhang mit Maßnahmen der Wiedereingliederung Behinderter wird mit gutem Grund die Notwendigkeit verstärkter Prävention erwähnt, um drohende Behinderungen im frühesten Stadium zu verhindern oder zumindest in den Auswirkungen zu verringern. Aus diesem Grunde hatte die CDU/ CSU-Fraktion durch Gesetzesinitiative bereits im Mai 1970 die Einführung von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in den ersten vier Lebensjahren als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen gefordert. Nachdem dann die Bundesregierung im September des gleichen Jahres mit einem eigenen Gesetzentwurf diesen Überlegungen folgte, gehört diese Vorsorgeuntersuchung zum Leistungsangebot unserer Krankenkassen. 1972 nahmen 2,6 Millionen — das sind 54 °/o aller anspruchsberechtigten Kinder —an diesen Untersuchungen teil. Es muß aber erreicht werden, daß ein höherer Prozentsatz als bisher an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, denn Früherkennung und Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sind genauso wichtig wie die Möglichkeiten der Medizin.
    Alljährlich muß festgestellt werden, daß die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen für werdende Mütter ebenfalls nicht genügend in Anspruch genommen werden. Wenn auch immerhin 80 °/o der Schwangeren wenigstens einmal zur Untersuchung kommen, so ist immer wieder festzustellen, daß sich ein sehr großer Prozentsatz von werdenden Müttern über Sinn und Ziel von Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen nicht im klaren ist. Das gleiche gilt für Kleinkinderuntersuchungen. Nur die Mutter, die die von den Krankenkassen angebotenen zehn Kontrolluntersuchungen nutzt und zugleich ihr Kind regelmäßig zu den Früherkennungsuntersuchungen bringt, handelt verantwortungsbewußt und kann sich und ihr Kind vor verhängnisvollen Schäden bewahren. Daher muß die gesundheitliche Aufklärung und Beratung weitaus stärker gefördert und müssen die bisherigen Methoden hinsichtlich ihrer Effizienz untersucht werden.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9393
    Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
    Der verstärkte Ausbau von Forschungs- und Behandlungseinrichtungen im Bereich der sogenannten perinatalen Medizin gehört gleichfalls zum Bereich Prävention. Zur Früherkennung und Behandlung von sogenannten Risikokindern müssen, über das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verteilt, Fachabteilungen an Krankenhäusern nachgewiesen bzw. geschaffen werden. Eine solche Frühbehandlung könnte vielen gefährdeten Kindern das Schicksal ersparen, ein körperlich oder geistig behindertes Leben zu führen.
    Mancher Fall von Erbkrankheiten könnte vermieden werden, wenn die betroffenen Eltern zur Vermeidung von Erkrankungsrisiken von Kindern humangenetische Aufklärung und Beratung in Anspruch nähmen.

    (Gansel [SPD] : Das haben wir in diesem Hause schon beschlossen, Herr Kollege!)

    Diese Beispiele mögen genügen, die Vielzahl von Einwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die geeignet sind, die Zahl der potentiellen Behinderungen zu vermindern oder Behinderungen therapeutisch zu beeinflussen und damit gleichzeitig die Wiedereingliederung zu ermöglichen.
    Neben allen Maßnahmen, die vom Staat und von zahlreichen gemeinnützigen Organisationen durchgeführt wurden oder durchgeführt werden könnten, bedarf es einer noch stärkeren Anteilnahme der Bevölkerung an dem Schicksal unserer behinderten Mitbürger.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Allerdings sind hier nicht Mitleid oder verlegene Distanz, sondern Hinwendung und tätige Mithilfe wichtige Voraussetzungen, die eine Wiedereingliederung unserer behinderten Mitbürger in die Gesellschaft erst möglich machen.
    Meine Damen und Herren, mit den Ausführungen der Vertreter der CDU/CSU haben wir gleichzeitig, Herr Präsident, den Entschließungsantrag auf Drucksache 7/2963 begründet, so daß es einer weiteren Begründung nicht bedarf. Wir beantragen, diesen Entschließungsantrag den Ausschüssen für Arbeit und Sozialordnung sowie für Jugend, Familie und Gesundheit zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)