Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegende sehr ausführliche Antwort der Bundesregierung und die Rede des Herrn Ministers Arendt sowie die des Herrn Kollegen Glombig sind als ein Resümee von fünf Jahren Behindertenpolitik der sozialliberalen Koalition anzusehen. Am Anfang dieser Koalition standen die Erwähnung der Behinderten in der Regierungserklärung 1969 und die daran anknüpfende umfassende Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom Juni 1970 sowie das „Aktionsprogramm Rehabilitation" der Bundesregierung in derselben Drucksache.
Die Schwerpunkte des Aktionsprogramms und der genannten Großen Anfrage von 1970 sind die Verbesserung der individuellen Hilfen für Behinderte durch einen Ausbau der Gesetzgebung sowie die institutionellen Hilfen durch die Schaffung eines Netzes von Rehabilitationseinrichtungen. Dementsprechend sind die Schwerpunkte der Antwort auf die jetzige Große Anfrage einmal der Ausbau der Behindertengesetzgebung und zum anderen die Schaffung eines Netzes von Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken und Werkstätten für Behinderte. Drei wichtige, weittragende Gesetze für Behinderte konnten allein in diesem Jahr vom Bundestag für die Behinderten verabschiedet werden. Außerdem sind die Gesetzentwürfe für die Sozialversicherung Behinderter und für die Neuordnung der gesetzlichen Grundlage über die unentgeltliche Beförderung der Schwerbehinderten im öffentlichen Personenverkehr vom Kabinett verabschiedet und befinden sich im Gesetzgebungsverfahren.
Die diesbezügliche Bilanz ist sehr eindrucksvoll, nicht nur auf gesetzgeberischem Gebiet, sondern auch hinsichtlich der bereitgestellten Bundesmittel. So konnten für bauliche Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation die Mittel von 5 Millionen DM im Jahre 1968 auf ca. 60 Millionen DM im Jahre 1974 erhöht werden. Dies alles stellt eine wahrhaft stolze Bilanz der sozialliberalen Koalition
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9379
Frau Lüdemann
dar, die eine Große Anfrage der CDU/CSU meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt hat.
Ich hätte es sehr viel eher verstanden, wenn die Opposition erstens darauf verwiesen hätte, daß z. B. das Schwerbehindertengesetz noch nicht überall bis in die unteren Verwaltungen hinein bekanntgeworden zu sein scheint. Jedenfalls weiß ich, daß in Frankfurt und anderen großen Städten die kulturellen städtischen Einrichtungen wie z. B. Zoo, Palmengarten, Museen und ähnliches von den Inhabern der Kriegsbeschädigtenausweise eintrittsfrei besucht werden können, während Zivilbehinderte, auch Rollstuhlfahrer, volles Eintrittsgeld bezahlen müssen. Das Schwerbehindertengesetz kennt aber nur eine Gruppe der Behinderten und macht keinen Unterschied mehr zwischen Kriegs- und Zivilbehinderten. Da die Gebührenfestsetzung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen ist, könnte das längst angepaßt sein.
Mir wäre zweitens auch verständlich gewesen, wenn die CDU/CSU darauf aufmerksam gemacht hätte, daß Stadtplaner und Architekten teilweise noch immer zuwenig Rücksicht auf die Belange der Behinderten nehmen, d. h. daß öffentliche Gebäude noch mit hohen Treppen und zu engen Durchgängen gebaut werden. Ich habe aber in dieser Beziehung gerade in jüngster Zeit hervorragende Beispiele gesehen, wie in einem neuen Bürgerhaus und einem neuen Postgebäude den Belangen der Behinderten vorzüglich Rechnung getragen wurde.
Drittens sehe ich noch einen kritischen Ansatzpunkt darin, daß die Bezahlung in beschützenden Werkstätten für Behinderte und Rehabilitanden weit auseinanderklafft. Das dürfte jedoch durch die Landeswohlfahrtsverbände und Landschaftsverbände in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Die Werkstätten bei uns in Hessen müssen vom Gesamterlös zunächst die Materialkosten und den Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse abziehen. Von diesem Nettoerlös müssen 25 % an den Landeswohlfahrtsverband abgeführt werden. Vorgeschrieben sind zusätzlich 20 % Rücklage.
Somit bleiben nur 55 % des Nettoeinkommens der Werkstatt zur Ausschüttung als Arbeitsentgelt. Dabei bleiben durchschnittlich 90 DM monatlich für jeden Behinderten, und von diesen 90 DM werden 40 DM als häusliche Ersparnis für die in der Werkstatt eingenommene Mahlzeit zu Mittag wieder vom Landeswohlfahrtsverband einbehalten. Rehabilitanden hingegen erhalten bei unter Umständen gleicher Arbeitsleistung zirka 960 DM monatlich, von denen die Werkstätten nur 20% aufzubringen haben, während die übrigen 80 % vom Arbeitsamt bezahlt werden. Das zu verändern, ist ein Anliegen, welches wir Freien Demokraten verfolgen.
Viertens gibt es noch eine Gruppe von Behinderten, für die unserer Ansicht nach noch etwas getan werden muß. Das sind die älteren behinderten Arbeitslosen. Wenn Sie das angesprochen hätten, hätte ich dafür Verständnis gehabt. Das Schwerbehindertengesetz schützt zwar den Behinderten vor Kündigung nach meiner Ansicht hinreichend. Auch Fälle, in denen Behinderte durch Konkurs ihrer Firma arbeitslos werden, finden genügend Berücksichtigung durch die Verpflichtung der Arbeitsämter, die Behinderten bevorzugt in neue Stellen zu vermitteln oder sie umzuschulen.
Hinzu tritt das kürzlich verabschiedete Gesetz über Konkursausfallgeld als zusätzliche Sicherung. Aber was wird, wenn der behinderte Arbeitssuchende zum Umschulen zu alt ist, d. h. Anfang der 50er Jahre, und kein seiner Behinderung entsprechender Arbeitsplatz gefunden werden kann? Das sind Fragen, die uns Freien Demokraten noch echt Sorge bereiten.
Fünftens. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Vorsorgeuntersuchungen bei Säuglingen und Kleinkindern zur Früherkennung von Behinderungen sind ausreichend, aber leider — das hat Herr Burger angesprochen werden sie von den jungen Familien nicht ausreichend genutzt. Die ersten zwei Untersuchungen nach der Geburt werden von den Müttern für ihre Kinder meist während des Klinikaufenthalts und bei der Entlassung wahrgenommen. Aber je älter das Kind wird, desto mehr verlassen sich die Eltern auf ihre eigene Beobachtungsgabe. Wie hart und grausam aber ist dann das Erwachen, wenn eines Tages z. B. beim Eintritt in den Kindergarten oder bei der Einschulung festgestellt wird, daß ein Kind einen geistigen Schaden hat. Vieles ist dann versäumt und nicht mehr nachzuholen. Meines Erachtens müßten wir Politiker dafür sorgen, daß in den Massenmedien noch viel mehr davon gesprochen und geschrieben wird, daß durch Frühbehandlung die Krankheit wesentlich eingedämmt, ja sogar geheilt werden kann.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie diese Fragenkomplexe in Ihrer Großen Anfrage angesprochen hätten, dann hätte ich Verständnis dafür gehabt. Aber es geht auch in einer sozialliberalen Koalition nicht alles auf einmal. Wir haben gesehen: es liegt gar nicht alles nur an mangelnden Gesetzen und an mangelnden Geldern, sondern auch daran, daß die Verwaltungen bereit sind, ihre Rege-lungen anzupassen, und an den Betroffenen selbst, diese anzunehmen.
In Ihrem heute früh uns auf den Tisch gelegten Entschließungsantrag — Sie haben ihn noch nicht offiziell angesprochen, aber ich möchte doch schon dazu Stellung nehmen fordern Sie unter anderem den unverzüglichen Erlaß der Rechtsverordnung gemäß § 55 des Schwerbehindertengesetzes über die Anerkennung von Werkstätten. Wir haben soeben von Herrn Minister Arendt gehört, daß das BMA dabei ist, ein vorläufiges Anerkennungsverfahren zu erarbeiten, damit auch die Bundesanstalt für Arbeit eine vorläufige Liste der anerkannten Werkstätten erstellen kann. Damit ist gewährleistet, daß bis zur ersten Abrechnung am 1. Januar 1976 jetzt die Anrechnung der 30 °/o des Auftragsbetrages auf die Ausgleichsabgabe erfolgen kann. Dieses Ziel dürften Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU mit Ihrem Antrag verfolgt haben.
9380 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
Frau Lüdemann
Mir scheint dies aber nicht nur für die Ausführung des Schwerbeschädigtengesetzes, sondern auch für die Inkraftsetzung der Sozialversicherung Behinderter außerordentlich wichtig zu sein. Denn je mehr Aufträge an die Werkstatt gegeben werden, desto höher wird das Arbeitseinkommen, und folglich steigert sich auch die Bezahlung des einzelnen Behinderten in der Werkstatt und damit sein eigener Versicherungsanteil.
Noch ein paar Sätze zu dem Entschließungsantrag! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Kollegen der Opposition bei der Vorbereitung ihrer Reden für die heutige Debatte auf einige Punkte gestoßen sind, die nach ihrer Ansicht noch verbessert werden können. So wurde Hals über Kopf der Entschließungsantrag abgefaßt. Er ist deshalb für uns nicht genügend ausgewogen und muß meines Erachtens in seinen Einzelheiten genau überprüft werden. Deshalb halten wir Freien Demokraten es für unerläßlich, den Antrag in die beiden entsprechenden Ausschüsse zu überweisen, damit im Interesse der Behinderten alle Fragen gründlich beraten werden können.
— Freut mich, daß wir uns einig sind!
Meine Damen und Herren, mir scheint hier und heute aber noch ein anderer Gesichtspunkt angesprochen werden zu müssen. Eben ist schon gesagt worden: In der Bevölkerung ist das Verständnis für die Situation der Behinderten in den letzten fünf Jahren ungeheuer gewachsen. Denken wir an die vielen „Aktionen Sorgenkind". Die Bürger und Jugendlichen, ja, sogar Kinder sind bereit, nicht nur Geldbeträge aus ihrem Privatbudget, sondern auch erhebliche Aufwendungen an Zeit und Energie aufzubringen. Ich glaube sicher, daß die Massenmedien an dieser Popularität der Behinderten stark beteiligt sind. Wenn ich an die vielen Veranstaltungen der Vereine und Verbände jeglicher Art denke, kann ich feststellen, daß die Bereitschaft, den Behinderten zu helfen, außerordentlich gestiegen ist. Damit wird auch den Eltern behinderter Kinder sehr geholfen, sich in der Öffentlichkeit zu ihrem Kind zu bekennen. Das war in der Vergangenheit keineswegs selbstverständlich! So viel zum erfreulichen Teil der Stellung der Behinderten in der Öffentlichkeit.
Es gibt in dieser Beziehung jedoch auch einen unerfreulichen Teil. Ich meine den persönlichen Umgang mit den Behinderten. Soll eine Behinderteneinrichtung in einer Gemeinde oder Stadt geschaffen werden, dann erhebt sich oft Protest in der Bevölkerung, ja, es werden Bürgerinitiativen gegründet, die sich gegen die Einrichtung in ihrem Ortsteil wenden. Wir als Gesunde scheuen vielfach den Umgang mit Behinderten und fühlen uns durch sie verunsichert. Der Herr Kollege Sperling hat kürzlich einmal den Satz geprägt: Wir Gesunde sind behindert im Umgang mit den Behinderten.
Ich habe in meinem Wahlkreis erlebt, daß sich eine ganze Gemeinde gegen die vorübergehende
Unterbringung einer Sonderschulklasse für Lernbehinderte in ihrem Schulgebäude aufgelehnt hat. Lernbehinderte Kinder haben, wie wir wissen, nur eine Lernschwäche, leben aber sonst gesund und normal. Der Schulträger hat sich in diesem Fall durchgesetzt und eine Klasse des neunten Schuljahres in einer regulären Grundschule untergebracht. Wie glücklich ist heute diese Symbiose. Die großen Sonderschüler erfreuen die kleinen Grundschüler immer wieder mit Laienspielen, Bastelarbeiten und ähnlichen Dingen.
Erlauben Sie, daß ich bei dieser Gelegenheit noch eine Zwischenbemerkung zu Ihnen, Frau Hürland, und Ihren Ausführungen mache. In den meisten Bundesländern schreiben die Gesetze vor, daß, wenn mindestens soundso viel Behinderte da sind, für diese eine Einrichtung geschaffen werden müsse.
— Ja, bei uns in Hessen gibt es das. Seinerzeit gab es diese Einrichtungen aber auch nicht, und es bedurfte meiner Initiative, um eine Schule für praktisch Bildbare einzurichten. Ich glaube, wir müssen erst einmal forschen, ob in dem Schulgesetz nicht doch etwas steht, was vielleicht gar nicht so bekannt ist.
Wir Bundespolitiker, die wir zusätzlich noch kommunale Mandate haben, sollten uns, so meine ich, in den kommunalen Parlamenten dafür einsetzen, daß bei Grundstückskäufen die Behinderteneinrichtungen nicht in Gettos verbannt werden, sondern daß den Behinderten die Möglichkeit gegeben wird, mit- ten unter uns zu leben und mitten unter uns zu arbeiten. Das haben die Behinderten nötig.
Wir Politiker sollten auch bei Gesprächen mit Unternehmern dafür sorgen, daß die Bereitschaft geweckt wird, geschützte Arbeitsplätze für eine Gruppe Behinderter einzurichten. Wir Politiker sollten bemüht sein, Pflegestellen für behinderte Kinder und Erwachsene in Familien zu finden. Meine Damen und Herren, es gibt solche Pflegestellen, und die Pflegeeltern oder Partner sind in dem Zusammenleben glücklich und zufrieden. Aber Werbung ist notwendig. Denn es ist viel zu wenig bekannt, daß sogar durch die Bestimmungen im BSHG die gesetzlichen Voraussetzungen für solche Familiengemeinschaften sehr günstig sind. Solches Werben kostet nichts als unseren persönlichen Einsatz, und es nützt den Behinderten mehr als z. B. eine Große Anfrage oder lange Reden mit allen statistischen Zahlen.
Meiner Ansicht nach ist es unumgänglich, daß wir Politiker in unseren Veranstaltungen an der Basis dieses Thema immer wieder aufgreifen und die Verantwortlichen auffordern, mit ihren Vereinen, mit denen sie Spendenaktionen durchführen, auch einmal einen Sonderkindergarten, eine Schule für praktisch Bildbare oder eine beschützende Werkstatt zu besuchen. Mit meinen Schulklassen habe ich das früher im Zuge des sozialpolitischen Unterrichts, und zwar bei der Behandlung des Themas „Bundeswehr" : Wehrpflicht oder Ersatzdienst, regelmäßig
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9381
Frau Lüdemann
getan. Denn in den Einrichtungen für Behinderte sind ja die Ersatzdienstleistenden zum Teil tätig.
So konnten mit einer Besichtigung gleich zwei politische Themen zusammen behandelt werden, ohne daß ein Schultag verlorenging. Die Schüler haben bei der Auswertung solcher Besichtigungsfahrten das Thema „Behinderte" gegenüber dem Thema „Ersatzdienstleistende" meistens weit in den Vordergrund gestellt. Denn ihnen war diese Materie völlig neu und fremd, und immer wieder kam der Ausspruch: Das habe ich nicht gewußt, daß es soviel Leid und Elend gibt. Aber die Schüler haben auch erkennen können, daß auch geistig schwer Behinderte froh und zufrieden sein können, wenn man ihnen die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten gibt und sie Erfolgserlebnisse haben dürfen. Dafür sind die beschützenden Werkstätten außerordentlich geeignet. Bei unseren Bürgern und sicher auch bei einigen Politikern muß das Bewußtsein noch erheblich erweitert werden, daß Behinderte die gleichen Grundrechte wie alle anderen haben.
Zum Schluß meiner Ausführungen möchte ich noch speziell auf die Frage Nr. 17 in der Großen Anfrage eingehen, die sich damit befaßt, der Arbeitsgemeinschaft der Clubs mit Behinderten eine größere Förderung zuteil werden zu lassen. Diese Clubs mit Behinderten und ihre Bundesarbeitsgemeinschaft sind eine noch relativ junge Organisation. Mir widerstrebt es, diese Vereinigung hier einseitig anzusprechen; denn andere, auch private Behindertenverbände, haben für ihre Problemgruppen unendlich viel geleistet. Neuerdings nimmt sich z. B. auch der VdK der Zivilbehinderten an.
In meinem Heimatkreis ist eine vorzügliche Kooperation des Club mit Behinderten mit dem Verein der Lebenshilfe gegeben, und das ist eine großartige Sache. Der Verbandsname „Club mit Behinderten" macht deutlich, daß in der Clubarbeit Gesunde mit Behinderten zusammen sind, daß der Club einseitig auf Integration ausgerichtet ist. Er will durch diese Integration die Selbständigkeit und den Leistungswillen der Behinderten fördern und Hilfe zur Selbsthilfe geben, eine großartige, begrüßenswerte Zielsetzung. Da diese Zielsetzung aber eine völlig andere ist als z. B. die der Vereinigung „Lebenshilfe für geistig und Körperbehinderte", ist die Zusammenarbeit beider Organisationen außerordentlich wertvoll.
Deshalb befriedigt auch die Antwort der Bundesregierung, daß zur Zeit in engem Zusammenwirken mit den Behindertenverbänden ein Programm zur Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten für Behinderte erarbeitet wird. Überhaupt stecken in allen 18 Einzelantworten der Bundesregierung nur positive Aussagen. So hat die Opposition den Koalitionsparteien mit ihrer Großen Anfrage — wahrscheinlich gar nicht so sehr beabsichtigt — Gelegenheit gegeben, hier einmal die wahrhaft großen Leistungen dieser Regierung für nur eine einzige Personengruppe darzustellen.
Ich staune eigentlich über den Mut der CDU/CSU,
daß sie die Anfrage eingereicht hat. Denn durch die
vielen jetzt verabschiedeten Gesetze wird deutlich,
wieviel die CDU/CSU in der Vergangenheit, während sie die Regierungsverantwortung trug, für die Behinderten, vor allem für die Zivilbehinderten, zu tun versäumt hat.