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ID0713611900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
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    Rede von Agnes Hürland


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Entschuldigen Sie bitte, Frau Schuchardt, wenn Sie sich erinnern wollen; ich bin ordentliches Mitglied im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft; ich glaube, das sollte genügen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich hoffe, daß bei den Verantwortlichen nicht noch die Auffassung im Hinterkopf sitzt, „nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist".
    Soweit mir bekannt ist, gibt es weiterführende Schulen nur in Hessisch Lichtenau und neuerdings in Neckargemünd. Das reicht aber für das gesamte Bundesgebiet nicht aus. Hessisch Lichtenau erfüllt nur bedingt die Voraussetzungen, die an eine weiterführende Schule zu stellen sind, weil dort keine einheitliche Trägerschaft vorhanden ist. Die am Ort bestehende weiterführende Schule wird von Behinderten und Nichtbehinderten besucht; die Behinderten werden in der genannten Einrichtung nur wohnungsmäßig und therapeutisch betreut. Wenn man das Zusammenwirken aller Leistungen erreichen will, schafft man das mit dieser Struktur nicht. Schule und Internat gehören in eine Trägerschaft und sollten räumlich aufeinander abgestimmt sein.
    In der Form Hessisch Lichtenau ist keine Einwirkung auf den Unterricht gegeben. Durch die räumliche Trennung von Schule und Internat können Ausfallzeiten durch Krankheit nicht durch audiovisuelle Teilnahme am Unterricht im Krankenbett überbrückt werden. So entstehen unnötige Fehlzeiten, welche die Ausbildung verzögern und die Gesamtausbildungszeit verlängern. Nicht zuletzt durch solche Ausfallzeiten ist zu erklären, daß körperbehinderte Abiturienten oder Fachoberschulabsolventen in der Regel mehrere Jahre später mit dem Studium beginnen als Nichtbehinderte.
    Die durch die räumliche Trennung von Schule und Internat geschaffenen Erschwernisse ergeben weitere Benachteiligungen für Schüler vom Rhythmus her. Dazu kommt, daß Behinderte mit schwierigen Behinderungsarten gar nicht erst in das Internat aufgenommen werden. Das bedeutet, daß Behinderte, für die Pflegeleistungen notwendig sind, weder in ein Internat noch in eine Schule kommen.
    An dieser Frage der unterschiedlichen Trägerschaft scheiden sich die Geister. Von der Integrationsidee her ist die Lösung Hessisch Lichtenau scheinbar wunderschön, aber die Rehabilitationseinrichtungen sind nicht in erster Linie unter dem Integrationsgedanken angetreten, sondern zunächst unter dem Gedanken der optimalen schulischen Bildung.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Grundbedingung zur Stabilisierung der Persönlichkeit — dies gilt ganz besonders für die Behin-
    9378 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember .1974
    Frau Hürland
    derten — ist eine solide fachliche Qualifikation, die zunächst nur durch die Schule erreicht werden kann. Die Integration in die Gesellschaft muß schulbegleitend im häuslichen Bereich, im Freizeitbereich und im nachschulischen Bereich stattfinden. Dies gilt selbstverständlich analog auch für die berufliche Bildung.
    Der Gedanke der weiterführenden schulischen Bildung für körperbehinderte Kinder und Jugendliche hat im Förderungskatalog des Bundes kaum Eingang gefunden. Die CDU/CSU-Fraktion bedauert dies außerordentlich.
    Im Zusammenhang mit der Förderung der weiterbildenden Schulen für Körperbehinderte ist auch der Bericht des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft über den Komplex „Körperbehinderung und Studium" zu sehen. Mit bemerkenswerter Offenheit, die ich dankbar anerkenne, ist in diesem Bericht aufgezeigt, wie wenig Gedanken man sich bisher über die von mir hier angesprochenen Probleme gemacht hat.
    Zur vollwertigen Eingliederung der Behinderten in Beruf und Gesellschaft sollte selbstverständlich auch das Angebot des Hochschulstudiums gehören. Als Modellfall eines Studentenwohnheims für behinderte Studenten gilt das Konrad-Biesalski-Haus in Marburg. Dort werden zusätzlich zu den Wohngelegenheiten, die im Spezialfall auch in baulicher Hinsicht auf die Bedürfnisse Behinderter abgestimmt sind, ausbildungsbegleitende notwendige Leistungen angeboten: Behindertenpflege und -therapie sowie sinnvolle Freizeitgestaltung. Da die genannte Einrichtung hoffnungslos überlastet ist und die wenigen sonst vorhandenen anderen Plätze an Hochschulen ebenfalls nicht ausreichen, muß die Schaffung ähnlicher Wohn- und Pflegehäuser an anderen Hochschulorten angestrebt werden. Die bis jetzt vorhandenen Möglichkeiten genügen nicht; sie reichen auch sicher dann nicht aus, wenn dem Bereich der weiterführenden Schulen für Körperbehinderte die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird.
    Wenn den meisten Körperbehinderten nach dem Bericht des Ministers für Bildung und Wissenschaft das Studium zur Zeit nur deshalb möglich ist, weil sie zufällig günstige Wohnmöglichkeiten haben oder andere glückliche Umstände zutreffen, dann haben wir uns zu fragen, wohin denn die körperbehinderten Studierwilligen die nicht diese glücklichen Umstände haben, ausweichen sollen. Müssen sie — über ihr schweres Schicksal der Behinderung hinaus — auch noch einen Beruf ausüben, der nicht ihrer Eignung und Neigung entspricht? Mutet man ihnen hier in ihrem ganz persönlichen Leben nicht etwas zu, das ihre Kräfte übersteigt?

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Es darf nicht einfach zur Kenntnis genommen werden, daß Bewerbungen von Schwerbehinderten um Studien- oder Heimplätze abgelehnt werden und Wartezeiten von mehrjähriger Dauer zu verzeichnen sind, um dann zur Tagesordnung überzugehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist unsere gemeinsame Pflicht, bemüht zu sein, Versäumnisse aufzuarbeiten.
    Lassen Sie mich ein Letztes sagen. Geeignete Behinderte müssen rechtzeitig auf alle Bildungswege hingewiesen werden. Unter diesem Gesichts-. punkt ist es notwendig, daß die Rehabilitation bei der Ausbildung von Pädagogen, Soziologen, Sozialpädagogen usw. auch praxisnah — etwa durch den Besuch von Rehabilitationseinrichtungen Eingang in Lehrpläne findet, damit durch Fachkräfte der Gedanke der behindertengemäßen beruflichen und schulischen Bildung frühzeitig an behinderte Kinder und Jugendliche herangetragen wird. Chancengerechtigkeit? Hier, am Beispiel der behinderten Menschen, können wir sie verwirklichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Lüdemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Barbara Lüdemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegende sehr ausführliche Antwort der Bundesregierung und die Rede des Herrn Ministers Arendt sowie die des Herrn Kollegen Glombig sind als ein Resümee von fünf Jahren Behindertenpolitik der sozialliberalen Koalition anzusehen. Am Anfang dieser Koalition standen die Erwähnung der Behinderten in der Regierungserklärung 1969 und die daran anknüpfende umfassende Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom Juni 1970 sowie das „Aktionsprogramm Rehabilitation" der Bundesregierung in derselben Drucksache.
    Die Schwerpunkte des Aktionsprogramms und der genannten Großen Anfrage von 1970 sind die Verbesserung der individuellen Hilfen für Behinderte durch einen Ausbau der Gesetzgebung sowie die institutionellen Hilfen durch die Schaffung eines Netzes von Rehabilitationseinrichtungen. Dementsprechend sind die Schwerpunkte der Antwort auf die jetzige Große Anfrage einmal der Ausbau der Behindertengesetzgebung und zum anderen die Schaffung eines Netzes von Berufsförderungswerken, Berufsbildungswerken und Werkstätten für Behinderte. Drei wichtige, weittragende Gesetze für Behinderte konnten allein in diesem Jahr vom Bundestag für die Behinderten verabschiedet werden. Außerdem sind die Gesetzentwürfe für die Sozialversicherung Behinderter und für die Neuordnung der gesetzlichen Grundlage über die unentgeltliche Beförderung der Schwerbehinderten im öffentlichen Personenverkehr vom Kabinett verabschiedet und befinden sich im Gesetzgebungsverfahren.
    Die diesbezügliche Bilanz ist sehr eindrucksvoll, nicht nur auf gesetzgeberischem Gebiet, sondern auch hinsichtlich der bereitgestellten Bundesmittel. So konnten für bauliche Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation die Mittel von 5 Millionen DM im Jahre 1968 auf ca. 60 Millionen DM im Jahre 1974 erhöht werden. Dies alles stellt eine wahrhaft stolze Bilanz der sozialliberalen Koalition
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9379
    Frau Lüdemann
    dar, die eine Große Anfrage der CDU/CSU meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt hat.

    (Beifall bei der FDP — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das meint der Minister aber nicht! Der Sozialminister sieht die Sache anders!)

    Ich hätte es sehr viel eher verstanden, wenn die Opposition erstens darauf verwiesen hätte, daß z. B. das Schwerbehindertengesetz noch nicht überall bis in die unteren Verwaltungen hinein bekanntgeworden zu sein scheint. Jedenfalls weiß ich, daß in Frankfurt und anderen großen Städten die kulturellen städtischen Einrichtungen wie z. B. Zoo, Palmengarten, Museen und ähnliches von den Inhabern der Kriegsbeschädigtenausweise eintrittsfrei besucht werden können, während Zivilbehinderte, auch Rollstuhlfahrer, volles Eintrittsgeld bezahlen müssen. Das Schwerbehindertengesetz kennt aber nur eine Gruppe der Behinderten und macht keinen Unterschied mehr zwischen Kriegs- und Zivilbehinderten. Da die Gebührenfestsetzung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen ist, könnte das längst angepaßt sein.
    Mir wäre zweitens auch verständlich gewesen, wenn die CDU/CSU darauf aufmerksam gemacht hätte, daß Stadtplaner und Architekten teilweise noch immer zuwenig Rücksicht auf die Belange der Behinderten nehmen, d. h. daß öffentliche Gebäude noch mit hohen Treppen und zu engen Durchgängen gebaut werden. Ich habe aber in dieser Beziehung gerade in jüngster Zeit hervorragende Beispiele gesehen, wie in einem neuen Bürgerhaus und einem neuen Postgebäude den Belangen der Behinderten vorzüglich Rechnung getragen wurde.
    Drittens sehe ich noch einen kritischen Ansatzpunkt darin, daß die Bezahlung in beschützenden Werkstätten für Behinderte und Rehabilitanden weit auseinanderklafft. Das dürfte jedoch durch die Landeswohlfahrtsverbände und Landschaftsverbände in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Die Werkstätten bei uns in Hessen müssen vom Gesamterlös zunächst die Materialkosten und den Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse abziehen. Von diesem Nettoerlös müssen 25 % an den Landeswohlfahrtsverband abgeführt werden. Vorgeschrieben sind zusätzlich 20 % Rücklage.
    Somit bleiben nur 55 % des Nettoeinkommens der Werkstatt zur Ausschüttung als Arbeitsentgelt. Dabei bleiben durchschnittlich 90 DM monatlich für jeden Behinderten, und von diesen 90 DM werden 40 DM als häusliche Ersparnis für die in der Werkstatt eingenommene Mahlzeit zu Mittag wieder vom Landeswohlfahrtsverband einbehalten. Rehabilitanden hingegen erhalten bei unter Umständen gleicher Arbeitsleistung zirka 960 DM monatlich, von denen die Werkstätten nur 20% aufzubringen haben, während die übrigen 80 % vom Arbeitsamt bezahlt werden. Das zu verändern, ist ein Anliegen, welches wir Freien Demokraten verfolgen.
    Viertens gibt es noch eine Gruppe von Behinderten, für die unserer Ansicht nach noch etwas getan werden muß. Das sind die älteren behinderten Arbeitslosen. Wenn Sie das angesprochen hätten, hätte ich dafür Verständnis gehabt. Das Schwerbehindertengesetz schützt zwar den Behinderten vor Kündigung nach meiner Ansicht hinreichend. Auch Fälle, in denen Behinderte durch Konkurs ihrer Firma arbeitslos werden, finden genügend Berücksichtigung durch die Verpflichtung der Arbeitsämter, die Behinderten bevorzugt in neue Stellen zu vermitteln oder sie umzuschulen.
    Hinzu tritt das kürzlich verabschiedete Gesetz über Konkursausfallgeld als zusätzliche Sicherung. Aber was wird, wenn der behinderte Arbeitssuchende zum Umschulen zu alt ist, d. h. Anfang der 50er Jahre, und kein seiner Behinderung entsprechender Arbeitsplatz gefunden werden kann? Das sind Fragen, die uns Freien Demokraten noch echt Sorge bereiten.
    Fünftens. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Vorsorgeuntersuchungen bei Säuglingen und Kleinkindern zur Früherkennung von Behinderungen sind ausreichend, aber leider — das hat Herr Burger angesprochen werden sie von den jungen Familien nicht ausreichend genutzt. Die ersten zwei Untersuchungen nach der Geburt werden von den Müttern für ihre Kinder meist während des Klinikaufenthalts und bei der Entlassung wahrgenommen. Aber je älter das Kind wird, desto mehr verlassen sich die Eltern auf ihre eigene Beobachtungsgabe. Wie hart und grausam aber ist dann das Erwachen, wenn eines Tages z. B. beim Eintritt in den Kindergarten oder bei der Einschulung festgestellt wird, daß ein Kind einen geistigen Schaden hat. Vieles ist dann versäumt und nicht mehr nachzuholen. Meines Erachtens müßten wir Politiker dafür sorgen, daß in den Massenmedien noch viel mehr davon gesprochen und geschrieben wird, daß durch Frühbehandlung die Krankheit wesentlich eingedämmt, ja sogar geheilt werden kann.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie diese Fragenkomplexe in Ihrer Großen Anfrage angesprochen hätten, dann hätte ich Verständnis dafür gehabt. Aber es geht auch in einer sozialliberalen Koalition nicht alles auf einmal. Wir haben gesehen: es liegt gar nicht alles nur an mangelnden Gesetzen und an mangelnden Geldern, sondern auch daran, daß die Verwaltungen bereit sind, ihre Rege-lungen anzupassen, und an den Betroffenen selbst, diese anzunehmen.
    In Ihrem heute früh uns auf den Tisch gelegten Entschließungsantrag — Sie haben ihn noch nicht offiziell angesprochen, aber ich möchte doch schon dazu Stellung nehmen fordern Sie unter anderem den unverzüglichen Erlaß der Rechtsverordnung gemäß § 55 des Schwerbehindertengesetzes über die Anerkennung von Werkstätten. Wir haben soeben von Herrn Minister Arendt gehört, daß das BMA dabei ist, ein vorläufiges Anerkennungsverfahren zu erarbeiten, damit auch die Bundesanstalt für Arbeit eine vorläufige Liste der anerkannten Werkstätten erstellen kann. Damit ist gewährleistet, daß bis zur ersten Abrechnung am 1. Januar 1976 jetzt die Anrechnung der 30 °/o des Auftragsbetrages auf die Ausgleichsabgabe erfolgen kann. Dieses Ziel dürften Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU mit Ihrem Antrag verfolgt haben.
    9380 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Frau Lüdemann
    Mir scheint dies aber nicht nur für die Ausführung des Schwerbeschädigtengesetzes, sondern auch für die Inkraftsetzung der Sozialversicherung Behinderter außerordentlich wichtig zu sein. Denn je mehr Aufträge an die Werkstatt gegeben werden, desto höher wird das Arbeitseinkommen, und folglich steigert sich auch die Bezahlung des einzelnen Behinderten in der Werkstatt und damit sein eigener Versicherungsanteil.
    Noch ein paar Sätze zu dem Entschließungsantrag! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Kollegen der Opposition bei der Vorbereitung ihrer Reden für die heutige Debatte auf einige Punkte gestoßen sind, die nach ihrer Ansicht noch verbessert werden können. So wurde Hals über Kopf der Entschließungsantrag abgefaßt. Er ist deshalb für uns nicht genügend ausgewogen und muß meines Erachtens in seinen Einzelheiten genau überprüft werden. Deshalb halten wir Freien Demokraten es für unerläßlich, den Antrag in die beiden entsprechenden Ausschüsse zu überweisen, damit im Interesse der Behinderten alle Fragen gründlich beraten werden können.

    (Burger [CDU/CSU] : Das ist ja unser Antrag! Vielen Dank, daß Sie uns die Arbeit abnehmen!)

    — Freut mich, daß wir uns einig sind!
    Meine Damen und Herren, mir scheint hier und heute aber noch ein anderer Gesichtspunkt angesprochen werden zu müssen. Eben ist schon gesagt worden: In der Bevölkerung ist das Verständnis für die Situation der Behinderten in den letzten fünf Jahren ungeheuer gewachsen. Denken wir an die vielen „Aktionen Sorgenkind". Die Bürger und Jugendlichen, ja, sogar Kinder sind bereit, nicht nur Geldbeträge aus ihrem Privatbudget, sondern auch erhebliche Aufwendungen an Zeit und Energie aufzubringen. Ich glaube sicher, daß die Massenmedien an dieser Popularität der Behinderten stark beteiligt sind. Wenn ich an die vielen Veranstaltungen der Vereine und Verbände jeglicher Art denke, kann ich feststellen, daß die Bereitschaft, den Behinderten zu helfen, außerordentlich gestiegen ist. Damit wird auch den Eltern behinderter Kinder sehr geholfen, sich in der Öffentlichkeit zu ihrem Kind zu bekennen. Das war in der Vergangenheit keineswegs selbstverständlich! So viel zum erfreulichen Teil der Stellung der Behinderten in der Öffentlichkeit.
    Es gibt in dieser Beziehung jedoch auch einen unerfreulichen Teil. Ich meine den persönlichen Umgang mit den Behinderten. Soll eine Behinderteneinrichtung in einer Gemeinde oder Stadt geschaffen werden, dann erhebt sich oft Protest in der Bevölkerung, ja, es werden Bürgerinitiativen gegründet, die sich gegen die Einrichtung in ihrem Ortsteil wenden. Wir als Gesunde scheuen vielfach den Umgang mit Behinderten und fühlen uns durch sie verunsichert. Der Herr Kollege Sperling hat kürzlich einmal den Satz geprägt: Wir Gesunde sind behindert im Umgang mit den Behinderten.
    Ich habe in meinem Wahlkreis erlebt, daß sich eine ganze Gemeinde gegen die vorübergehende
    Unterbringung einer Sonderschulklasse für Lernbehinderte in ihrem Schulgebäude aufgelehnt hat. Lernbehinderte Kinder haben, wie wir wissen, nur eine Lernschwäche, leben aber sonst gesund und normal. Der Schulträger hat sich in diesem Fall durchgesetzt und eine Klasse des neunten Schuljahres in einer regulären Grundschule untergebracht. Wie glücklich ist heute diese Symbiose. Die großen Sonderschüler erfreuen die kleinen Grundschüler immer wieder mit Laienspielen, Bastelarbeiten und ähnlichen Dingen.
    Erlauben Sie, daß ich bei dieser Gelegenheit noch eine Zwischenbemerkung zu Ihnen, Frau Hürland, und Ihren Ausführungen mache. In den meisten Bundesländern schreiben die Gesetze vor, daß, wenn mindestens soundso viel Behinderte da sind, für diese eine Einrichtung geschaffen werden müsse.

    (Frau Hürland [CDU/CSU] : Die gibt es aber nicht!)

    — Ja, bei uns in Hessen gibt es das. Seinerzeit gab es diese Einrichtungen aber auch nicht, und es bedurfte meiner Initiative, um eine Schule für praktisch Bildbare einzurichten. Ich glaube, wir müssen erst einmal forschen, ob in dem Schulgesetz nicht doch etwas steht, was vielleicht gar nicht so bekannt ist.
    Wir Bundespolitiker, die wir zusätzlich noch kommunale Mandate haben, sollten uns, so meine ich, in den kommunalen Parlamenten dafür einsetzen, daß bei Grundstückskäufen die Behinderteneinrichtungen nicht in Gettos verbannt werden, sondern daß den Behinderten die Möglichkeit gegeben wird, mit- ten unter uns zu leben und mitten unter uns zu arbeiten. Das haben die Behinderten nötig.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir Politiker sollten auch bei Gesprächen mit Unternehmern dafür sorgen, daß die Bereitschaft geweckt wird, geschützte Arbeitsplätze für eine Gruppe Behinderter einzurichten. Wir Politiker sollten bemüht sein, Pflegestellen für behinderte Kinder und Erwachsene in Familien zu finden. Meine Damen und Herren, es gibt solche Pflegestellen, und die Pflegeeltern oder Partner sind in dem Zusammenleben glücklich und zufrieden. Aber Werbung ist notwendig. Denn es ist viel zu wenig bekannt, daß sogar durch die Bestimmungen im BSHG die gesetzlichen Voraussetzungen für solche Familiengemeinschaften sehr günstig sind. Solches Werben kostet nichts als unseren persönlichen Einsatz, und es nützt den Behinderten mehr als z. B. eine Große Anfrage oder lange Reden mit allen statistischen Zahlen.
    Meiner Ansicht nach ist es unumgänglich, daß wir Politiker in unseren Veranstaltungen an der Basis dieses Thema immer wieder aufgreifen und die Verantwortlichen auffordern, mit ihren Vereinen, mit denen sie Spendenaktionen durchführen, auch einmal einen Sonderkindergarten, eine Schule für praktisch Bildbare oder eine beschützende Werkstatt zu besuchen. Mit meinen Schulklassen habe ich das früher im Zuge des sozialpolitischen Unterrichts, und zwar bei der Behandlung des Themas „Bundeswehr" : Wehrpflicht oder Ersatzdienst, regelmäßig
    Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9381
    Frau Lüdemann
    getan. Denn in den Einrichtungen für Behinderte sind ja die Ersatzdienstleistenden zum Teil tätig.
    So konnten mit einer Besichtigung gleich zwei politische Themen zusammen behandelt werden, ohne daß ein Schultag verlorenging. Die Schüler haben bei der Auswertung solcher Besichtigungsfahrten das Thema „Behinderte" gegenüber dem Thema „Ersatzdienstleistende" meistens weit in den Vordergrund gestellt. Denn ihnen war diese Materie völlig neu und fremd, und immer wieder kam der Ausspruch: Das habe ich nicht gewußt, daß es soviel Leid und Elend gibt. Aber die Schüler haben auch erkennen können, daß auch geistig schwer Behinderte froh und zufrieden sein können, wenn man ihnen die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten gibt und sie Erfolgserlebnisse haben dürfen. Dafür sind die beschützenden Werkstätten außerordentlich geeignet. Bei unseren Bürgern und sicher auch bei einigen Politikern muß das Bewußtsein noch erheblich erweitert werden, daß Behinderte die gleichen Grundrechte wie alle anderen haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Zum Schluß meiner Ausführungen möchte ich noch speziell auf die Frage Nr. 17 in der Großen Anfrage eingehen, die sich damit befaßt, der Arbeitsgemeinschaft der Clubs mit Behinderten eine größere Förderung zuteil werden zu lassen. Diese Clubs mit Behinderten und ihre Bundesarbeitsgemeinschaft sind eine noch relativ junge Organisation. Mir widerstrebt es, diese Vereinigung hier einseitig anzusprechen; denn andere, auch private Behindertenverbände, haben für ihre Problemgruppen unendlich viel geleistet. Neuerdings nimmt sich z. B. auch der VdK der Zivilbehinderten an.
    In meinem Heimatkreis ist eine vorzügliche Kooperation des Club mit Behinderten mit dem Verein der Lebenshilfe gegeben, und das ist eine großartige Sache. Der Verbandsname „Club mit Behinderten" macht deutlich, daß in der Clubarbeit Gesunde mit Behinderten zusammen sind, daß der Club einseitig auf Integration ausgerichtet ist. Er will durch diese Integration die Selbständigkeit und den Leistungswillen der Behinderten fördern und Hilfe zur Selbsthilfe geben, eine großartige, begrüßenswerte Zielsetzung. Da diese Zielsetzung aber eine völlig andere ist als z. B. die der Vereinigung „Lebenshilfe für geistig und Körperbehinderte", ist die Zusammenarbeit beider Organisationen außerordentlich wertvoll.
    Deshalb befriedigt auch die Antwort der Bundesregierung, daß zur Zeit in engem Zusammenwirken mit den Behindertenverbänden ein Programm zur Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten für Behinderte erarbeitet wird. Überhaupt stecken in allen 18 Einzelantworten der Bundesregierung nur positive Aussagen. So hat die Opposition den Koalitionsparteien mit ihrer Großen Anfrage — wahrscheinlich gar nicht so sehr beabsichtigt — Gelegenheit gegeben, hier einmal die wahrhaft großen Leistungen dieser Regierung für nur eine einzige Personengruppe darzustellen.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Zunächst haben Sie das getan!)

    Ich staune eigentlich über den Mut der CDU/CSU,
    daß sie die Anfrage eingereicht hat. Denn durch die
    vielen jetzt verabschiedeten Gesetze wird deutlich,

    (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Eine sagenhafte Rede!)

    wieviel die CDU/CSU in der Vergangenheit, während sie die Regierungsverantwortung trug, für die Behinderten, vor allem für die Zivilbehinderten, zu tun versäumt hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)