Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schäuble hat vorhin die sozialliberale Koalition hier in Bonn für eine politische Sackgasse verantwortlich gemacht. Nun frage ich mich allerdings, wie das in einem Bundestag möglich ist, der im Bildungsbereich so gut wie überhaupt keine Kompetenzen hat und heute in diesem
Zusammenhang den ersten Versuch unternimmt, eine Rahmenkompetenz, die er hat, auszufüllen. Insoweit kann man diese Äußerung ja wohl nur als eine Irreführung der Öffentlichkeit betrachten.
Zum zweiten. Herr Schäuble, Sie haben von uns erwartet, daß wir uns auf Grund Ihres Vorwurfs der verzögerlichen Behandlung entschuldigten.
Ich will es differenziert tun. Wir haben nie etwas gegen Anhörverfahren einzuwenden gehabt, die Sie beantragt haben. Was uns vor der Sommerpause allerdings zutiefst gestört hat, war, daß Sie die Ausschußberatungen durch stundenlange Geschäftsordnungsdebatten hingehalten haben, statt die Debatten mit Inhalt zu füllen. Dagegen haben wir uns gewendet, gegen nichts anderes. Ich kann nur sagen: Jeder Jungdemokrat wäre vor Neid erblaßt, wenn er solche Geschäftsordnungsexzesse in irgendwelchen gemeinsamen oder gemischt zusammengesetzten Organen erlebt hätte. Gegen so etwas haben wir uns gewendet, Herr Schäuble. Sie haben die Geschäftsordnungsdebatte benutzt, um inhaltlichen Debatten auszuweichen. Hätten wir vor der Sommerpause genau die gleiche Kooperationsbereitschaft bemerkt, die Sie nach der Sommerpause Gott sei Dank an den Tag gelegt haben, wären wir eher fertig geworden. Insoweit möchte ich eine differenzierte Entschuldigung mit dem Dank für die Kooperationsbereitschaft nach der Sommerpaurse verbinden.
— Aber es ist immerhin eine völlig neue Erfahrung, daß sich die CDU an Jungdemokraten orientiert.
Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes möchte ich noch einmal kurz zusammenfassen. Zu einer Zeit, wo in einer Reihe von Studienfächern kein Studienbewerber mehr die Möglichkeit hat, die Hochschule oder gar das Bundesland auszusuchen, in dem er studieren möchte, kurz: wo eine Studienplatzvergabe bundesweit geregelt wird, ist es wohl notwendig, daß man gerade den Bereich der Hochschulpolitik bundesgesetzlich regelt.
Es hat eine Reihe einvernehmlicher Formulierungen gegeben. Wir haben uns im Ausschuß bemüht, uns möglichst schon so weit entgegenzukommen, wie es vertretbar war. Daß es dennoch unterschiedliche Auffassungen gibt oder erhalten geblieben sind, wird niemanden besonders erstaunen.
Meine Damen und Herren, die Kooperationsbereitschaft, die ich eben erwähnte, die von seiten der Opposition gezeigt wurde, bekam bereits am Tage nach der Verabschiedung eine überraschende Wendung, als der wissenschaftspolitische Sprecher Pfeifer in einer Presseerklärung mitteilte, daß die wohl noch verbleibenden gravierenden unterschiedlichen Auffassungen noch ausgeräumt werden müß-
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ten — es versteht sich: im Sinne der CDU/CSU —, wenn es überhaupt zum Hochschulrahmengesetz kommen sollte. Dies ist allerdings, Herr Minister Vogel, ein Ton, der sich sehr stark von dem unterscheidet, was Sie hier eben gesagt haben. Ich kann nur sagen: Der Ausgangspunkt für die Diskussion im Bundesrat ist damit nicht als besonders positiv zu bewerten. Ich frage mich in diesem Zusammenhang erneut, warum eigentlich die Opposition im Mai 1969 einer Grundgesetzänderung zugestimmt hat, durch die die Rahmenkompetenz dem Bund übertragen worden ist, wenn sie immer wieder sofort darauf hinweist, daß sie es gern verhindern würde, zu einer rahmengesetzlichen Regelung zu kommen.
Meine Damen und Herren, die Kompromißbereitschaft, die wir im wesentlichen spüren konnten, ist heute in einer sehr eigenartigen Weise von Herrn Schäuble interpretiert worden. Herr Schäuble hat nämlich gemeint, wir hätten die ursprünglichen Meinungen der CDU übernommen und hielten sie jetzt grundsätzlich für richtig.
Nach meiner Meinung ist Kompromißbereitschaft eine der grundlegenden Voraussetzungen für einen Demokraten überhaupt, und ich halte es für außerordentlich unfair, wenn man diese Kompromißbereitschaft dann so auslegt, als habe sich allein die Überzeugung einer Seite durchgesetzt.
Herr Möllemann hat bereits angedeutet, daß ich mich noch mit den Fragen des Hochschulzugangs und der Personalstruktur befassen möchte. Der Bereich des Hochschulzugangs hat im Laufe der Beratungen des Ausschusses eine Reihe von Änderungen erfahren. Was aber das Entscheidende ist: Er ist anerkanntermaßen auch von der Opposition als ein Bestandteil des Hochschulrahmengesetzes betrachtet worden. Dies ist nun in der Tat eine ganz wesentliche und positive Änderung, die hier von seiten der Opposition vorgenommen wurde. Ich möchte nur daran erinnern, daß Herr Minister Vogel bei der Einbringung dieses Gesetzes ein striktes Nein zu einer bundesrechtlichen Regelung des Hochschulzugangs gesagt hat, und zwar mit zwei meiner Meinung nach sehr bemerkenswerten Argumenten.
Einmal meinte Herr Dr. Vogel, daß ein solcher Passus im Hochschulrahmengesetz wohl vor allem der mangelnden Erfahrung der Bundesregierung in dieser Frage zuzurechnen sei. Nun, heute, nach einem Jahr weiterer Erfahrung mit dem Staatsvertrag der Länder, wissen wir, daß man diese Aussage wohl nur als arrogant und nicht als richtig bewerten kann.
Zweitens wies Herr Dr. Vogel damals darauf hin, daß immerhin elf Länderparlamente diesem Staatsvertrag nach ausführlicher Beratung zugestimmt hat-
ten. Nun, dies wiederum kann man wohl nur als Zynismus betrachten, weiß man doch, daß die Länderparlamente nur noch die Möglichkeit haben, ja oder nein zu sagen,
da es sich hier im wesentlichen um ausgearbeitete Werke der Kultusverwaltungen handelt. Von einer gestaltenden Mitbestimmung der Parlamente kann wohl kaum eine Rede sein.
Wir haben keinen Zweifel daran gelassen, daß wir uns im Falle eines Scheiterns des Hochschulrahmengesetzes immer für die Ablösung des Staatsvertrages und die Ersetzung durch eine bundesgesetzliche Regelung einsetzen würden. Die Behauptung, daß der Bund für diesen Bereich keine Gesetzgebungskompetenz hat, weil kein Bedürfnis für eine bundesgesetzliche Regelung besteht, wird selbst durch das Bundesverfassungsgericht widerlegt. Danach ist es in erster Linie Sache des Bundes, die notwendigen Regelungen der Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen und der anzuwendenden Auswahlkriterien zu treffen.
Der Text in der Ausschußfassung enthält auch zu der Frage des Hochschulzugangs eine Reihe von Änderungen. Natürlich wird auch die jetzige Fassung nicht ideal genannt werden können. Wie könnte es auch anders sein in einem Bereich, in dem man den Mangel verwaltet! Die vorgesehenen Regelungen sind aber unserer Meinung nach besser und gerechter als die gegenwärtigen im Staatsvertrag. Darüber hinaus meine ich, daß dieses Hochschulrahdengesetz eine flexiblere Handhabung von erforderlichen Änderungen durch Bundesgesetz in stärkerem Maße sicherstellt.
Die Mängel des Staatsvertrages werden von seiten der CDU ja erst in jüngster Zeit zugegeben. Es entsteht fast der Eindruck, als habe man diese Mängel irgendwann einmal gutgeheißen. Ich komme noch auf die Frage der Leistungsbewertung zurück, die Herr Schäuble vorhin ansprach.
Das im Staatsvertrag vorgesehene Zulassungsverfahren vorwiegend nach Abiturnotendurchschnitt führt zu unerträglichen Ergebnissen.
Jeder weiß, daß die Notengebung von Land zu Land, von Schule zu Schule, ja sogar von Lehrer zu Lehrer, völlig unterschiedlich ist. Eine Korrelation zwischen Abiturdurchschnittsnoten und Studien- und Berufserfolg ist bisher noch nicht nachgewiesen worden. Es dürfte wohl inzwischen auch Einigkeit darber bestehen, daß Schulnoten nur als grobe Orientierung dienen können und daß die Verteilung von Lebensschancen nach Dezimalstellen hinter dem Komma von Durchschnittsnoten sinnwidrig ist. Im übrigen muß noch einmal darauf hingewiesen werden, daß die Rückwirkungen in die Sekundarstufe II bei einer so starken Bewertung der Abiturnoten sehr negativ zu bewerten ist. Die Oberstufenreform wird in Frage gestellt, weil die Schüler ihre Wahl-
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) fächer nicht nach Neigung und Eignung, sondern nach den Zulassungskriterien aussuchen.
Die wohl wichtigsten Kriterien und Änderungen für den Hochschulzugang stellen sich wie folgt dar: Etwa ein Drittel der Studienplätze werden für Bewerber, für die soziale Härte zutrifft oder die sich für Bereiche besonderen öffentlichen Bedarfs bewerben, für ausländische und staatenlose Studierende sowie für Studienwechsler und Zusatzstudierende offengehalten. Die verbleibenden zwei Drittel der Studienplätze werden überwiegend nach dem Grad der Qualifikation für das gewählte Studium vergeben, wobei — und das ist das Entscheidende — die Länder für die Vergleichbarkeit dieser Qualifikation zu sorgen haben und die Leistungen, die über die Eignung für einen besonderen Studiengang besonderen Aufschluß geben, auch besonders gewichtet werden. Der verbleibende Teil, also höchstens etwa ein Drittel — der genaue Prozentsatz wird durch die Rechtsverordnung zu bestimmen sein —, wird unter Berücksichtigung der Dauer der Berufstätigkeit und der Berufsausbildung vergeben.
Meine Damen und Herren, Herr Schäuble hat hier gesagt, daß der heute vorliegende Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes einen Sprung zwischen denjenigen enthalte, die mit einer Durchschnittsnote von 1,7 vielleicht noch zugelassen werden, und denjenigen, die mit einer Durchschnittsnote von 1,8 genausolange warten müssen wie diejenigen, die das Abitur mit knapp „ausreichend" bestanden haben.
Dieses ist falsch; denn gerade die FDP hat Wert darauf gelegt, daß für einen Teil der Studienplätze — der Prozentsatz ist wiederum durch eine Rechtsverordnung genau festzusetzen — die schulische und die berufspraktische Qualifikation zusammen gewertet werden. Durch diese kumulative Bewertung wollen wir Härten, die durch den starken Sprung zwischen gerade noch für ein bestimmtes Studienfach Zugelassenen und nicht mehr Zugelassenen entstehen könnten, verhindern. Nichts anderes bewirkt das, was Sie vorhaben, nur daß Ihre Vorschläge leider zu einer totalen Benachteiligung derer führen, die zwar das Abitur bestanden, aber schlecht bestanden haben. Daher ist, meine ich, Ihr Vorschlag eher mit dem Vorwurf zu belegen, daß Sie das Abitur in Frage stellen, weil Sie nämlich dann die Zensurgebung dem Abitur generell vorziehen.
Meine Damen und Herren, die besonderen Auswahlverfahren sollen im Zusammenwirken von Bund und Ländern entwickelt werden. Dieses gilt natürlich besonders für Fachbereiche, wo die Durchschnittsabiturnote so gut wie überhaupt keinen Aufschluß über die spätere Studienfähigkeit gibt. Zweitens sollte auch überlegt werden, ob solche besonderen Auswahlverfahren nicht eine zusätzliche Chance eröffnen sollten. Ich möchte hier eindeutig darauf hinweisen, daß meine Fraktion dieses Auswahlverfahren nicht als einen Einstieg in eine generelle Hochschuleingangsprüfung ansieht.
Das Entscheidende und damit sicherlich auch Entlastende für die Hochschulen wird darin liegen, daß
wir die heute noch sehr beliebten Wartestudien abgeschafft haben und daß damit vielleicht erreicht werden kann, daß einige Studienfächer, die heute unter dem Numerus clausus leiden, zukünftig nicht mehr darunter leiden werden und auf der anderen Seite echte Interessenten an einem Studienfach nicht Wartezeiten hinnehmen müssen, weil sogenannte Wartestudenten ihren Studienplatz blockieren.
Wir sind der Auffassung, daß das Wichtigste unter dem Kapital des Hochschulzugangs die Rechtsverordnung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft ist. Die Vorschläge, die von der CDU/ CSU unterbreitet werden, nämlich daß die Länder einheitliche Verordnungen erlassen sollten, können ja wiederum nur über einen Staatsvertrag verwirklicht werden. Um die Schwerfälligkeit eines solchen Vertrages eben auf Grund der erforderlichen Einstimmigkeit wissen wir. Wir haben ja unsere Erfahrungen mit dem heutigen Staatsvertrag gemacht. Im übrigen würde sich diese von der CDU/CSU vorgeschlagene Lösung erneut parlamentarischer Kontrolle entziehen. Aber parlamentarische Kontrolle ist es ja gerade, die wir als Koalition einführen wollten, insbesondere in einem Bereich, der viele unserer Bürger so wesentlich betrifft.
— Meine Damen und Herren, die Rechtsverordnung ist insoweit sicherlich sehr viel einfacher durch diesen Bundestag zu kontrollieren, als sie unter der Federführung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft erlassen wird. Im übrigen ist dann auch nur eine Zustimmung des Bundesrates mit Mehrheit, nicht aber die Einstimmigkeit sicherzustellen. Das ist ein wesentlicher Fortschritt.
Meine Damen und Herren, die Ermittlung und Festsetzung der Kapazitäten wird wohl zu den schwierigsten Aufgaben gehören. Die Hochschulen haben sich, was dies angeht, in der Vergangenheit nicht gerade so verantwortlich gezeigt, wie es ihrem eigenen Wunsch nach Autonomie angemessen gewesen wäre. Es wird nicht zuletzt von der Verantwortlichkeit der Hochschulen und ihrer Organe abhängen, ob die Kapazitäten optimal genutzt werden und wie hoch die Zahl der abgewiesenen Bewerber ist. Nehmen die Hochschulen die hierin liegende Herausforderung nicht an, werden sie selbst ihre Autonomie in Frage stellen.
Was die Personalstruktur angeht, die in den Auseinandersetzungen einen großen Raum einnimmt, so ist zu sagen, daß wir uns von der Konstruktion des Assistenzprofessors getrennt haben. Herr Schäuble, ich erinnere daran, daß wir uns bei der Einbringung des Gesetzes sehr offen zu dieser Frage geäußert haben.
Ich mache aber auch keinen Hehl daraus, daß es für uns sehr schwierig war, uns grundsätzlich von dem Assistenzprofessor zu trennen, weil wir der Meinung sind, daß damit gleichzeitig auch die Konstruktion des Professors auf Zeit verhindert wurde. Dieses, so meine ich, ist eine negative Begleiterschei-
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nung. Das hohe Qualifikationsniveau auf der einen Seite und die soziale Unsicherheit durch die befristete Tätigkeit der Assistenzprofessoren auf der anderen Seite haben aber dann doch zu der Einsicht geführt, daß die Konstruktion des Assistenzprofessors nicht beibehalten werden sollte.
Der Hochschullehrernachwuchs wird sich künftig vorwiegend aus der Gruppe der Hochschuldozenten ergeben, die während ihrer Tätigkeit als Dozenten ihre Qualifikation sowohl in selbständiger Forschung als auch in selbständiger Lehre erwerben sollen. Durch die selbständige Wahrnehmung von Lehraufgaben wird die Fähigkeit in der Lehre nachweisbar. Eine wesentliche Frage, die uns beschäftigt hat, lautete ja: Wie vermitteln wir eigentlich dem zukünftigen Hochschullehrer die Befähigung zur Lehre? Wir sind der Meinung, daß man die Hochschuldozenten, um ihre Unabhängigkeit sicherzustellen, in der Betreuung dem zuständigen Hochschulorgan und nicht obligatorisch einem Professor zuordnen sollte.
— Natürlich wird das Organ delegieren;
das Entscheidende ist aber, wer diesbezüglich die Federführung hat. Wenn Sie eine obligatorische Zuordnung zu einem Professor haben, ist damit zugleich ein unmittelbares Abhängigkeitsverhältnis zwischen Hochschuldozent und Professor gegeben. Das ist doch wohl ganz logisch. Zumindest empfinde ich das als logisch.
Die Gruppe der Professoren sollte — ich habe darauf schon hingewiesen — unserer Meinung nach nicht auf einer Verbeamtung auf Lebenszeit bestehen. Wir sind deshalb der Meinung, daß die Länder die Vorschriften über die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Einstellung auf Zeit sowie über die Probezeit sehr viel ernster nehmen sollten, als es heute der Fall ist. Es wird nicht zuletzt von den Professoren selbst immer darauf hingewiesen, daß gerade die Verbeamtung auf Lebenszeit ihre Unabhängigkeit wahre. In diesem Zusammenhang sei aber der Hinweis erlaubt, daß eine solche Unabhängigkeit, die durch Arbeitsplatzsicherung erworben wird, nicht zwangsläufig auch gleichzeitig zur Leistungsfähigkeit beiträgt. Wir werden es deshalb begrüßen, wenn die Länder in ihrer Stellenpolitik die Möglichkeiten des Gesetzes ausnutzen.
Ich möchte nur noch kurz zu den anderen Bereichen, die hier immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion standen, Stellung nehmen. Auf seiten der CDU/CSU ist es sehr beliebt, in der Öffentlichkeit. immer wieder den Eindruck zu erwecken, daß alles, was nicht ihrer Meinung entspricht, als verfassungswidrig zu bezeichnen sei. Meine Partei hat noch einmal auf ihrem Parteitag darauf hingewiesen, daß sie die Majorität der Professoren in den Organen, in denen nicht über Fragen der Forschung, Lehre sowie der Berufungen entschieden wird, nicht für gut hält, sondern hier die Gruppen gleichgewichtig vertreten sehen will. Dies ist auch entgegen der Behauptung der Opposition und des Bundes Freiheit der Wissenschaft verfassungskonform. Ich meine, man sollte die Verfassung nicht so leichtfertig für seine politischen Ziele einsetzen und mißbrauchen.
Wenn es um die Diskussion des Hochschulrahmengesetzes geht — das ist bereits von Herrn Glotz sehr deutlich dargestellt worden —, sind die Begriffe Ordnungsrecht und Regelstudienzeit nicht selten im Mittelpunkt. Offenbar hofft man, über diese Mechanismen allein Ruhe und Ordnung sicherstellen zu können.
Es ist ja auch nicht das erstemal, daß man Sanktionsmechanismen als Ersatz für politische Auseinandersetzungen einsetzt.
Es gibt in diesem Hause sicherlich keinen Zweifel darüber, daß Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung scharf abzulehnen ist. Deshalb haben war auch einem Gewaltschutzparagraphen zugestimmt Dies ist eine sehr deutliche Äußerung von seiten der Koalition gewesen und nicht ein „Herumeiern", wie Sie es bezeichnet haben.
— Herr Gölter, ich weiß gar nicht, warum Sie sich immer so schrecklich aufregen. Sie können doch einmal zuhören.
— Wir stimmen sehr differenziert zu.
Das ist eben genau das Problem, Herr Gölter, daß Sie offenbar als aufrechter Demokrat nicht feststellen, daß allein Kompromisse die Grundlage sind, wenn man zu Mehrheitsentscheidungen kommen will.
Es muß doch aber zulässig sein, daß man hier der Öffentlichkeit klarmacht, welches die Positionen der eigenen Partei sind. Sie tun dies ja auch.
Meine Damen und Herren, alles, was über den Gewaltschutz hinaus an ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeführt wird, kann man wohl nur als den Versuch bezeichnen, die Auseinandersetzungen über Disziplinierungsmaßnahmen zu vermeiden. Dies wird unsere Zustimmung jedenfalls nicht finden.
Für die weitere Behandlung dieses Gesetzes im Bundesrat möchte ich zum Schluß noch ein Zitat des früheren bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Professor Theodor Maunz, an die Opposition richten. Herr Maunz war, soweit ich weiß, CSU-Mitglied. Er sagte nämlich:
In der Weimarer Zeit haben mitunter politische
Parteien das bundesstaatliche Gefüge des Rei-
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ches benützt, um von den Landesregierungen und Landtagen aus gegen das Reich und die Reichsorgane parteipolitische Opposition zu machen. Man sprach damals vom Parteienbundesstaat und verstand darunter die Ausnutzung des Reich-Länder-Verhältnisses zu parteipolitischen Zielen. Diese Gefahr muß im Interesse eines gesunden bundesstaatlichen Lebens mit allen möglichen Mitteln vermieden werden. Der Parteienbundesstaat führt zur Diskreditierung bundesstaatlicher Einrichtungen und damit zur Krise des Bundesstaatsgedankens.
Ich hoffe, daß dieses Gesetz im Bundesrat nicht aus parteipolitischen Gründen scheitert.