Ich würde sagen, die Erklärung für diese von Ihnen angeschnittene Problematik liegt zum einen darin, daß die Statistiken zu jener Zeit noch nicht auf dem neuesten, höchsten Stand waren.
Die Statistiken werden ja zu einem großen Teil von den Ländern geliefert. Zum anderen konnte damals nicht übersehen werden — das muß man einmal deutlich als Positivum herausstellen —, wie groß das Bildungsengagement der jungen Generation heute ist und wie stark diese Generation in das Hochschulstudium drängt. Eine dritte Antwort, Herr Kollege Pfeifer — das ist letztlich ein Vorwurf an uns alle —, lautet: Wir haben uns alle gemeinsam in der Tat in der Bildungspolitik zuwenig Gedanken darüber gemacht, wie man neben dem Hochschulstudium noch weitere, für das spätere Berufsleben
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sinnvolle Ausbildungswege für Absolventen an unseren Hochschulen eröffnen kann.
Manche Äußerungen von der Opposition hier im Bundestag, aber auch sonst im Bundesgebiet — ich denke dabei insbesondere an Äußerungen des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz vor einiger Zeit —, veranlassen mich zu einem besonderen Appell an die Bundesratsbank, die ja auch mit einem Vertreter der B-Länder, was die Ministerseite betrifft, besetzt ist.
—B-Länder sind Ihre Länder, wenn Sie das noch nicht wissen sollten.
Zu meinem Erstaunen habe ich hier von einer Feststellung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz in einem Interview der „Welt" Kenntnis genommen. Mit Erlaubnis der Frau Präsident darf ich zitieren. Er hat dort zum Hochschulrahmengesetz folgendes gesagt:
Hier werden wir — das ist ein zustimmungspflichtiges Gesetz; niemand hat daran gezweifelt — eine harte Auseinandersetzung mit der Bundesregierung zu führen haben. Wir werden ausprobieren, ob die Regierung dabei zu einem vernünftigen Miteinander bereit ist.
Ganz abgesehen davon, daß sich in einer solchen Äußerung ein erschreckendes Verständnis von parlamentarischer Demokratie und dem Zusammenspiel zwischen Exekutive und Legislative im Gesetzgebungsverfahren bemerkbar macht
— ich weiß gar nicht, Herr Kollege Klein, warum Sie das mit einem „Ach!" quittieren --, müssen wir, so glaube ich, an dieser Stelle vor der deutschen Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf sehr deutlich vor dem warnen, was ich einmal als „Bundesratsneurose" bezeichnen möchte, die in den letzten Wochen und Monaten zweifellos von einigen Kollegen aus den B-Ländern im Rahmen des Bundesrats entwickelt worden ist
und von der offensichtlich auch einige Kollegen
der Opposition in diesem Hause nicht ganz frei sind.
Zur Bundesratsbank gewandt, insbesondere zu dem Herrn Kultusminister des Landes Rheinland-Pfalz, möchte ich sagen: Vergessen Sie bei Ihrer abschließenden Mitwirkung an diesem Gesetz nicht das Ganze, um das es uns allen gehen muß. Erlauben Sie einigen Scharfmachern in Ihren eigenen Reihen nicht, im Endeffekt in dieser Frage die Parteiräson über unser aller Staatsräson zu stellen.
Wir von der Koalition müßten sonst den Wählerinnen und Wählern dieser unserer Bundesrepublik Deutschland sehr klarmachen, daß es auf seiten der
CDU/CSU auch heute noch Kräfte gibt, die um möglicher parteitaktischer Vorteile willen mühsam zustande gebrachte Kompromisse mutwillig zerstören und damit gegen den Geist unserere ganzen parlamentarischen Regierungsweise überhaupt verstoßen,
die schließlich gerade bei zustimmungspflichtigen Gesetzesmaterien auf dem Grundgedanken des parlamentarischen Kompromisses basiert.
Ich möchte einmal sehr deutlich sagen: Kompromisse bedeuten nach der ganzen Anlage der parlamentarischen Regierungsweise nicht, meine Herren Schäuble und Pfeifer wir haben uns ja kürzlich gemeinsam in einem Blatt des Deutschen Lehrerverbandes geäußert —, daß die eine Seite immer nur Forderungen stellt und sagt: Wenn ihr da nicht nachgebt, sagen wir nein!
Es mögen sich diejenigen, die in der Opposition auf Bundesebene mit Planspielchen eines Boykotts dieses Hochschulreformgesetzes beschäftigt sind, ein Beispiel an der Art und Weise nehmen, wie die Berichterstatter von Regierung und Opposition im federführenden Ausschuß dieses Gesetz behandelt haben, ja, wie der gesamte Ausschuß dieses Gesetz gemeinsam behandelt hat.
Ich gestehe freimütig, daß ich das nach dem Eklat kurz vor der Sommerpause nicht mehr erwartet hatte. Das sei zu Ihnen gesagt, Herr Schäuble.
— Das mag sein. Irren ist menschlich, das ist eine sehr vernünftige Feststellung, die man immer wieder treffen sollte. Ich komme in anderem Zusammenhang noch darauf zu sprechen.
Mit um so mehr Genugtuung erfüllt es mich, an dieser Stelle feststellen zu können, daß wir gemeinsam einen Prozeß guter, nicht fauler Kompromisse hinter uns gebracht haben. Wenn irgendwo, dann war und ist in dem Bereich, um den es hier geht, die Gemeinsamkeit aller demokratischen Kräfte ein Gebot der Stunde. Insofern bedaure ich ein wenig die polemischen Ausführungen besonders von Ihnen, Herr Schäuble; denn Sie selber haben sich ja im Ausschuß mit Ihren Kollegen völlig anders verhalten. Das sei hier einmal zu Protokoll gegeben und vor der Öffentlichkeit festgestellt.
Ich möchte Sie von der Opposition gerade zu einem speziellen Einlenken beglückwünschen. Wir haben auch ein paarmal eingelenkt, sehr richtig, aber ich möchte Sie zu Ihrem Einlenken in Richtung auf eine Hereinnahme des Kapitels 2, also des ganzen Zugangskapitels, in das Hochschulrahmengesetz überhaupt beglückwünschen. Das war ja ursprünglich von der CDU/CSU-Opposition nicht gewollt. Wir hätten in der Tat eine hier durchgehaltene Weigerung auch sehr gut als Wahlkampfmunition benutzen können, denn wir hätten ja sagen müssen — und würden das auch sagen, meine Damen und Herren von der Opposition —, daß Hunderttausende von Studierenden mit Recht mit den derzeitigen Regelungen des Staatsvertrages in dieser ganzen Frage
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unzufrieden sind; das wird uns später, wenn es zu kurzen Begründungen der Anträge kommt, noch ein wenig beschäftigen.
Ich fasse an dieser Stelle zu diesem Punkt zusammen: Eine verzögerte Verabschiedung oder auch Verwässerung des vom federführenden Ausschuß dieses Hauses vorgelegten Entwurfs im Bundesrat wäre nicht zu verantworten. Dazu noch ganz kurz einige Gründe, Hinweise und Appelle an bestimmte Gruppen in unserem Volke:
Erstens. Die an unseren Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland Lehrenden und Lernenden haben einen Anspruch darauf, daß der Bundesgesetzgeber seinem Verfassungsauftrag nachkommt und in diesem so wichtigen Bereich ein Höchstmaß an Bundeseinheitlichkeit festlegt. Wir können es im Grunde keinen Monat länger hinnehmen, daß sich unsere Hochschulen weiter auseinanderentwickeln. Das hat zwar der Kollege Schäuble auch bestätigt, er hat dann aber immer wieder hinzugefügt: Ja, in den B-Ländern sieht es sehr schön aus, alles in Ordnung; in den A-Ländern funktioniert es nicht. Das ist doch einfach Geschichtsklitterung, die Ihrer im Grunde eigentlich nicht würdig ist, Herr Kollege Schäuble.
Ich wiederhole das, was ich schon vor einem Jahr hier im Plenum gesagt habe: daß sich diesem Ziel einer Bundeseinheitlichkeit A-Länder wie B-Länder unterzuordnen haben und daß dies naturgemäß für eine Reihe von Ländern bedeutet — für Länder aller Schattierungen —, Abstriche von einem jeweils erreichten eigenen Besitzstand machen zu müssen. B-Länder wie Rheinland-Pfalz, verehrter Herr Kollege Vogel, oder A-Länder wie Nordrhein-Westfalen — Herr Rau war ja vorhin auch hier — würden an ihrer Hochschulgesetzgebung kaum Änderungen vorzunehmen haben, wenn dieses Hochschulrahmengesetz in Kraft getreten sein wird.
— Doch! Das spricht für diese Länder und ebenso für diejenigen, die das Hochschulrahmengesetz im Ausschuß verabschiedet haben.
Auf der anderen Seite ist es uns Sozialdemokraten — das sage ich ganz offen — nach Fühlungnahme mit unseren politischen Freunden in Bremen z. B. auch nicht leichtgefallen, die ursprüngliche Absicht einer sogenannten Experimentierklausel fallenzulassen. Für uns gingen bei diesem Entschluß die Erfordernisse einer Bundeseinheitlichkeit eben über Parteiinteressen. Daher ist es für mich und für meine politischen Freunde eigentlich auch selbstverständlich, daß auch ein Land wie Bayern Abstriche machen sollte, etwa in puncto Paritäten, die uns nachher noch im Zusammenhang mit dem Antrag der CDU/ CSU beschäftigen werden.
Hinzu kam in der Tat — das ist schon gesagt worden —, daß wir auch neue Erkenntnisse aus den Hearings gewonnen haben. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben vorhin diese Hearings schon angesprochen. Ich finde, Sie tun denjenigen im Lande einen schlechten Dienst, die sich zur Teilnahme an solchen Hearings bereit erklären, wenn Sie diese Hearings hier immer ein wenig lächerlich machen. Diese Hearings sind sehr notwendig geworden. Der Sinn solcher Hearings liegt darin, daß wir als Parlamentarier gemeinsam noch dazulernen können,
— Wir haben sie gemeinsam beantragt. Das wissen Sie doch ganz genau.
— Ach, Herr Schäuble, lassen Sie doch diese Versuche, in karnevalistischer Weise Pluspunkte herauszuholen, die auf Ihrer Seite gar nicht drin sind.
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Ich möchte namens der Koalitionsfraktionen nur eindeutig feststellen: auf die von uns offerierte Konstruktion eines neuen sogenannten Hochschuldozenten können wir im Interesse der Sache, die wir alle gemeinsam im Auge haben sollten, nicht verzichten. Wir von der Koalition wollen in der Tat auch mit diesem Hochschuldozenten ein Stück dringend notwendiger Hochschulreform vorantreiben und mit diesen Stelleninhabern eben keine alten abhängigen Assistenten im neuen Gewande schaffen.
Die neue Konstruktion ist, wie wir hoffen, attraktiv genug — wegen der Möglichkeiten selbständigen Lehrens und Forschens, vor allem aber wegen der verbesserten Chancen des Weiterkommens im Hochschulbereich —, um einen qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs für unsere Hochschulen in noch größerem Umfange zu gewinnen. Wir können nur hoffen, daß sich hier auch die Länderfinanzminister ihrer ernsten Verantwortung für die Verbesserung unserer Bildung im tertiären Bereich bewußt sein werden.
An dieser Stelle möchte ich namens der SPD-Fraktion einen besonderen Appell an unsere Hunderttausende von Studierenden richten. Ich fordere diese Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland auf, bei aller Kritik, die man an jedem Gesetzesvorhaben anbringen kann, zu würdigen, daß der Bundesgesetzgeber in erster Linie ein Gesetz schaffen wollte — und, wie ich glaube, auch geschaffen hat —, das ihren, nämlich der Studenten ureigensten Interessen dienen soll. Diese Feststellung gilt auch für den in diesem Gesetz gemeinsam fixierten Zusammenhang zwischen Studienreform und Regelstudienzeiten.
Diese Regelstudienzeiten sind einerseits die Ausgangsbasis für Studienordnungen und damit Stu-. dienreformen und andererseits logische Konsequenzen derselben. Unsere Studierenden müssen ein Interesse daran haben, daß sie von Anbeginn ihres Studiums an wissen, wie sie dieses Studium im Hinblick auf die von ihnen gewählte Berufsrichtung in einem gewissermaßen dialektischen Verhältnis zwischen freier Stoff-, Lehr- und Prüfungswahl einerseits und Pflichtelementen in der gewählten Disziplin andererseits absolvieren können.
Die heute überdurchschnittlich lange Verweildauer unserer Studierenden an den Hochschulen ist ja keineswegs darauf zurückzuführen, daß unsere akademische Jugend heute etwa dem Gammeln zugeneigt wäre. Das muß auch einmal im Plenum des Deutschen Bundestages sehr deutlich festgestellt werden. Entscheidende Ursache für diese lange Verweildauer ist vielmehr der Umstand, daß es bisher in vielen Bereichen unseres Hochschulwesens nicht möglich gewesen ist, zu sinnvoll strukturierten Lehrangeboten zu kommen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung nach 14 Jahren aktiver Tätigkeit als Lehrender an Hochschulen.
Ebenso deutlich möchte ich festhalten, daß nach meinen Beobachtungen von einem Wunsch nach weniger Leistung bei unseren Studierenden — von
einigen sozusagen natürlichen Ausnahmen abgesehen — nicht die Rede sein kann.
— Na gut. — Auch überspannt einseitige Fixierungen auf ganz bestimmte wissenschaftstheoretische Richtungen pendeln sich langsam wieder auf das normale Maß ein. Wir sollten uns in diesem Hause ebensowenig wie die Masse der Hochschulangehörigen selber verunsichern lassen von zweckbestimmten Parolen eines angeblich bewußt erzeugten Leistungsdruckes zur Abstützung einer kapitalistischen Ordnung — oder wie immer dergleichen Schlagworte mehr heißen mögen. Leistung und akademische Freiheit werden in unseren Hochschulen auch in Zukunft in einem sinnvollen, gewissermaßen dialektischen Verhältnis zueinander stehen.
Zur Frage der Gewaltanwendung wird nachher bei den Anträgen noch einiges anzumerken sein.
Meine vorletzte Bemerkung namens der SPD-Fraktion richtet sich an die Hochschullehrer. Wir haben, nicht zuletzt mit den Mitbestimmungsregelungen, wie wir glauben, auch sehr berechtigte Interessen aus den Reihen der Hochschullehrer berücksichtigt. Dazu wird später etwas zu sagen sein. Wir haben, wie wir meinen, hier eine sinnvolle Regelung für einen besser qualifizierten Nachwuchs getroffen. Auch das ist im Interesse aller hauptamtlich an den Hochschulen Tätigen. Ich möchte an diese hauptamtlich an den Hochschulen Lehrenden von dieser Stelle aus appellieren, sich auf der Grundlage dieses unseres Hochschulrahmengesetzes gemeinsam und konzentriert in den Dienst der Verbesserung unserer Bildung und Ausbildung im Hochschulbereich zu stellen.
Ich selber glaube, ein wenig ermessen zu können, welche Frustrationen bei Hochschullehrern in den einzelnen Bundesländern in den letzten Jahren durch immer neue Versuche von Teilreformen, Experimenten und dergleichen mehr entstanden sind. Gerade diesem, wenn man so will, häufiger zu beobachtenden Durcheinander, das hier und da geschaffen wurde, soll durch dieses übergreifende Hochschulrahmengesetz ein Ende bereitet werden. Wir können nur auf die engagierte Mitarbeit der hauptamtlich an den Hochschulen Lehrenden im Rahmen des hier von uns vorgelegten Gesetzentwurfes im Bereich der Studienreform hoffen. Diese muß in der Tat im Interesse aller Hochschulangehörigen — lassen Sie mich das auch zur Opposition sagen —, auch die staatlichen Prüfungen mit einbeziehen; das kann Ihnen jeder bestätigen, der ein wenig Ahnung von der Praxis hat. Wir hoffen auf die engagierte Mitarbeit der hauptamtlich Lehrenden besonders auch bei den hier zu entwickelnden Hochschuleingangsverfahren, für die nach unserer Formulierung zwar Bund und Länder die gemeinsame Verantwortung tragen, die aber sicherlich im engen Einvernehmen mit den Hochschullehrern und anderen an den Hochschulen Tätigen und Studierenden entwickelt werden.
Wir hoffen nicht zuletzt auf eine engagierte Mitarbeit im Rahmen der Verwirklichung unserer Ziel-
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vorstellungen von der Gesamthochschule. Es geht uns im Hinblick auf Gesamthochschulen um eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Lehr- und Forschungskapazitäten, um ein noch breiteres Angebot für die Studierenden und nicht zuletzt um hochschul- und gesellschaftspolitisch eminent wichtige Zielvorstellungen, die man nicht, Herr Kollege Schäuble, mit irgendwelchen ideologisch fixierten Leerformeln demagogisch abtun kann; das geht doch völlig an der Sache vorbei.
Ein letztes Wort an die Vertreter der vielen Verbände und Interessengruppen, die uns einzeln oder in Gruppen angesprochen und angeschrieben oder die eben auch an diesen ausgedehnten Hearings teilgenommen haben. An dieser Stelle sollten wir ihnen für das Engagement und für das Interesse danken, das sie in den letzten Jahren bei der Beratung dieses Gesetzgebungswerks an den Tag gelegt haben, und sollten sie daran erinnern, daß sich die auf Zeit gewählten Volksvertreter bei allen Gesetzesvorhaben nur nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden konnten und damit manche Einzelwünsche und Einzeleinwände im Interesse des Ganzen auch bei diesem hier von der Koalition vorgelegten und von der Opposition entscheidend mitgetragenen Gesetzesentwurf unberücksichtigt bleiben mußten.
Die Koalition, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ist davon überzeugt, daß die Beteiligten und Betroffenen mit diesem Hochschulrahmengesetz, das wir hier vorlegen, gut fahren werden, daß sie die dringend notwendige, gemeinsame Aufgabe der Bildungsreform mit diesem Gesetz ein entscheidendes Stück voranbringen können.