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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäuble.


Rede von Dr. Wolfgang Schäuble
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer die Diskussionen zum Hochschulrahmengesetz in der 6. Legislaturperiode nachliest oder sich an die erste Lesung des neuen Regierungsentwurfs vor einem Jahr in diesem Hohen Hause erinnert, der vermag der Koalitionsmehrheit nicht zu bestreiten, daß sie in einer Reihe wichtiger Punkte durch unsere besseren Argumente zu besserer Einsicht gelangt ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Kollege Möllemann, Sie haben zwar hier diese Einsicht vermissen lassen. Aber da Sie all diesen Punkten im Ausschuß zugestimmt haben, war das wohl ein Beitrag einer etwas verspäteten Doppelstrategie.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — So ist es!)

Dieser Weg der Einsicht, meine Damen und Herren von der Koalition, ist weit. Sie sind ihn ein Stück weit in vielen Kurven und unter personellen Verlusten gegangen. Aber Sie sind noch nicht am Ende.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Die Position der Union war demgegenüber immer klar und konsequent. Die hochschulpolitische Konzeption der CDU/CSU konnte konstant bleiben, weil sie sachbezogen und richtig war und ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU geht dabei von einem eindeutig definierten Verständnis von Staat und Wissenschaft aus. Wir bejahen die staatliche Verantwortung für Hochschule und Wissenschaft. Wir treten für die Freiheit der Wissenschaft ein, und wir anerkennen die Ausbildungsfunktion wissenschaftlicher Institutionen. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns nicht nur eine Verpflichtung des Grundgesetzes, sondern wir wissen, daß ohne eine freie Wissenschaft eine freiheitliche Lebensordnung denknotwendig nicht möglich ist. Über die Manipulation der Wissenschaft geraten Einzelner wie staatliche Gemeinschaft in Abhängigkeit.
Die staatliche Verantwortung für Hochschule und Wissenschaft hat diese Freiheit, hat die Leistungsfähigkeit der Hochschulen für die von Staat und Gesellschaft gesetzten Aufgaben zu sichern. Hochschulen sind deshalb — um an die schon von meinem Kollegen Dr. Gölter zitierte Definition Richard Löwenthals anzuknüpfen — kein politischer Freiraum, sondern sie sind ein Raum, in dem sachbezogene Entscheidungen und demokratische, d. h. parlamentarische Verantwortung Freiheit und Leistung ermöglichen.
Die Anerkennung der Ausbildungsfunktion der Hochschulen bedeutet, daß sich wissenschaftliche Institutionen ihres Bezuges zu Beruf und Praxis bewußt sein müssen. Staatliche Verantwortung, Freiheit der Wissenschaft und die Ausbildungsfunktion der Hochschulen stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis. Für die CDU/CSU hat ein Hochschulrahmengesetz die Aufgabe, dieses Spannungsverhältnis mit gesetzlichen Mitteln im Bundesstaat fruchtbar zu lösen.
Das Hochschulrahmengesetz muß die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der hochschulrechtlichen Ordnungen unserer Länder herstellen und dieses Ziel mit der pluralistischen Vielfalt des Bundesstaates vereinbaren, einer Vielfalt, die letztlich nichts anderem als der individuellen Freiheit dient.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn ich betone, daß dieser Versuch mit gesetzlichen Mitteln unternommen werden muß, dann liegt darin die Absage an die bildungspolitischen Ideologen in der Koalition, die an Stelle klarer, vollziehbarer Rechtsnormen ein Sammelsurium unverbindlicher, interpretationsbedürftiger Programmsätze im Gesetz festschreiben wollen. Noch so hehre gesellschaftspolitische Absichten allein, Herr Kollege Möllemann, machen noch kein Gesetz. Bloße Programmatik in der Form von Gesetzesparagraphen führt zur Verundeutlichung von Rechtsbeziehungen.
Wer das Elend deutscher Hochschulen unter der Verantwortung sozialdemokratischer Kultusminister — Herr Kollege Möllemann, das war offenbar die von Ihnen gemeinte lupenreine sozialliberale Hochschulpolitik —

(Dr. Klepsch [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

in den zurückliegenden Jahren verfolgt hat, der kann sich der Erkenntnis nicht mehr verschließen, daß auch und gerade an Hochschulen die Klarheit der rechtlichen Verhältnisse nicht nur im Interesse der Durchführbarkeit der Gesetze liegt, sondern daß nur diese Klarheit den jeweils Betroffenen die Achtung und Wahrung ihrer Rechtssphäre garantiert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Mangel an Rechtssicherheit durch ideologische Vernebelung bildungspolitischer Gesetze hat die Freiheit von Forschung und Lehre und die Leistungsfähigkeit vieler deutscher Hochschulen entscheidend beeinträchtigt. Die CDU/CSU hat sich mit aller Kraft dagegen gewehrt, daß diese Gesetzgebungsmethoden über ein Hochschulrahmengesetz bundesweit hochschulpolitischen Schaden anrichten. Die CDU/ CSU wird bei dieser Linie bleiben; denn auch die im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft mit der Koalitionsmehrheit beschlossene Fassung des Hochschulrahmengesetzes enthält noch zu viele Restbestände unvergorener bildungspolitischer Ideologie.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gesetzgebung ist umgesetzte, verarbeitete Programmatik. Rechtssätze müssen von anderer Qualität als bloße Programmsätze sein. Was uns die Koalition heute — zugegeben: erfreulicherweise weniger als vor einem Jahr — zumutet, ist noch immer zu viel unausgegorene, nicht verarbeitete, sondern bloß in Paragraphenform gegossene Ideologie. Wir lehnen eine unausgegorene Programmatik in Form eines Hochschulrahmengesetzes ab. Wer nur ein wenig vom Wein versteht, meine Damen und Herren — wenigstens drei der ingsgesamt fünf kaum zu beneidenden Berichterstatter kommen ja aus
9308 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
Dr. Schäuble
solch' gesegneten Landen —, muß wissen, daß Wein,
der in Flaschen gefüllt weitergärt, ungenießbar wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Gärschäden sozialdemokratischer Hochschulpolitik in unserem Lande zwingen uns, beim Hochschulrahmengesetz auf einer Art Reinheitsgebot zu bestehen —, um auch unsere Freunde des deutschen Biers von der hochschulpolitischen Diskussion nicht auszuschließen.
Der bildungspolitischen Konzeption der Union, die wir beim Hochschulrahmengesetz kontinuierlich durchgehalten haben, entspricht es, daß wir das Spannungsverhältnis von Wissenschaftsfreiheit, staatlicher Verantwortung und Ausbildungsfunktion der Hochschulen mit größtmöglicher Klarheit auflösen. Die gesetzliche Regelung muß eindeutig vollziehbar sein. Denn nur in der praktischen Anwendung vermag die gesetzliche Regelung Freiheit und Leistungsfähigkeit zu sichern. Wir können der Regierungskoalition nicht erlauben, aus ihrer Unfähigkeit bei der Lösung der Probleme der Gegenwart in programmatische Absichtserklärungen und ideologischen Nebel bei der Gesetzgebung zu flüchten. Ich wiederhole mit allem Nachdruck, weil dies ein entscheidender Mangel in der Bildungspolitik der Koalition ist: Nur die Klarheit der hochschulgesetzlichen Regelung und ihre Bewährung in der praktischen Anwendung sichern Freiheit von Forschung und Lehre und Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen.
Dabei soll keineswegs bestritten werden, daß die jetzige Fassung des Gesetzes gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf erheblich verbessert ist. Wir stehen nicht an, der Koalition zu bescheinigen, daß sie in einer Reihe von wichtigen Punkten unsere besseren Argumente ganz oder teilweise akzeptiert hat. Die jetzt vorliegende Fassung des Gesetzes ist unseren hochschulpolitischen Vorstellungen wesentlich angenähert und damit verbessert.
Die Freiheit der Forschung an den Hochschulen ist durch die Neuformulierung der §§ 24 ff. zum Teil besser gesichert. Der sozialistische Fetisch, daß gemeinschaftliche oder kollektive Forschung gegenüber individueller Forschungsarbeit in jedem Fall Priorität haben müsse, ist geschwunden. Auch bei der Drittmittelforschung hat die Koalition offenbar eingesehen, daß von außen kommende Forschungsaufträge der Hochschulforschung nicht nur zusätzliche Mittel verschaffen können, sondern auch einen zusätzlichen Bezug zur Praxis ermöglichen.
Gegenüber den Vorstellungen der Koalition aus der 6. Legislaturperiode ist nun der untrennbare Zusammenhang von Regelstudienzeiten und inhaltlicher Studienreform klargestellt.
In der Personalstruktur haben wir erreichen können, daß Gesichtspunkte der fachlichen Qualifikation vorrangig sind. Die Diskriminierung der Habilitation ist zumindest teilweise abgebaut. Wir haben — nicht zuletzt durch ein Anhörverfahren, das, Herr Kollege Schweitzer, uns den Vorwurf der Verzögerung eintrug und das dann doch wichtige Verbesserungen brachte — erreicht, daß die spezifischen Sachgesichtspunkte der medizinischen Krankenversorgung berücksichtigt werden. Wir haben in der Personalstruktur weiter erreicht, daß an den Hochschulen die notwendigen wissenschaftlichen Dienstleistungen und lehrbegleitenden Aufgaben mit einem eher vertretbaren finanziellen und personellen Aufwand erbracht werden können.
Die Koalition hat sich unserer Forderung nach Wegfall des Assistenzprofessors nicht verschließen können. Mit dieser Einsicht wurde der Weg für eine erhebliche Klärung der korporationsrechtlichen Struktur unserer Hochschulen geöffnet. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Homogenität der Gruppen der Hochschulmitglieder ist durch unseren Widerstand gegen eine dem Grundgesetz nicht entsprechende Regelung des Regierungsentwurfs erreicht worden.
Ebenso haben wir in § 43 den Wegfall der integrierten Wahl durchgesetzt, die eine Aushöhlung gruppenparitätischer Vertretungsrechte bedeutet hätte. Vielleicht, wenn ich das einfügen darf, bezieht die Koalition diesen ihren Lernprozeß auch noch auf das Wahlverfahren bei der Mitbestimmung im Unternehmen.
Auch bei den die Öffentlichkeit der Hochschulgremien regelnden Bestimmungen des § 44 verkennen wir eine gewisse Verbesserung nicht.
Die Koalitionsmehrheit hat auch an einigen Stellen des Entwurfs unserem Hinweis Rechnung getragen, daß ein Hochschulrahmengesetz von der bundesstaatlichen Ordnung unseres Grundgesetzes ausgehen muß.
Das Zusammenwirken zwischen Hochschule und Staat ist eindeutiger geregelt, und die Bestimmungen für die staatliche Aufsicht der Länder über die Hochschulen sind klarer und damit für alle Beteiligten sicherer geworden.
Für den hauptberuflichen Leiter der Hochschule haben wir Mindestqualifikationsnormen erreicht, die der Leistungsfähigkeit der Hochschulen ebenso zugute kommen wie die klarere Beschreibung seiner Rechtsstellung.

(Dr. Klepsch [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Beim Hochschulzugang haben wir eine Reihe der schlimmsten Regelungen der Koalition abgerungen, wobei ich unter „schlimm" verstehe, daß mit den von der Koalition vorgesehenen Regelungen, etwa der Hochschuleingangsprüfung und der weitgehenden Entwertung des Abiturs, die Funktionsfähigkeit unserer Hochschulen wohl endgültig zerstört worden wäre. Wir begrüßen auch ausdrücklich, daß die Koalition auf unsere Einwendungen hin das sogenannte Schulgutachten fallengelassen hat.
Schließlich — um einen letzten Punkt in diesem Zusammenhang zu erwähnen — haben wir bei den Überleitungsbestimmungen Regelungen gefunden, die Kostengesichtspunkten wenigstens ein Stück weit Rechnung tragen, obwohl die Bundesregierung bis heute die Antwort auf die Frage nach den finanziellen Auswirkungen des Hochschulrahmengesetzes schuldig geblieben ist.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9309
Dr. Schäuble
Wir haben auch die Gefahr, daß über die Überleitungsregelungen die personalstrukturelle Entwicklung der Hochschulen auf absehbare Zeit zugeschüttet würde, wenigstens gemindert.
Alle diese Verbesserungen, meine Damen und Herren, im ursprünglichen Regierungsentwurf im Zuge der intensiven Ausschußberatungen werden von uns gerne eingeräumt. Die Koalition hat unter der Überzeugungskraft unserer Argumente, Herr Kollege Meinecke, ein beachtliches Stück Lernprozeß absolviert.

(Dr. Klepsch [CDU/CSU] : Das kann man wohl sagen!)

Nur, diese unbestreitbaren Verbesserungen eines schlechten Entwurfs reichen noch nicht aus, um dieses Gesetz für uns zustimmungsfähig zu machen. Dabei geht es bei der Diskussion überhaupt nicht darum, nachzuzählen, wie viele Sätze oder Paragraphen in der jetzt vorliegenden Fassung von Ihnen oder von uns entscheidend beeinflußt worden sind,

(Dr. Meinecke [Hamburg] [SPD] : Das haben Sie doch gerade eben stundenlang gemacht!)

sondern mir, Herr Kollege Meinecke, geht es um den Beweis, daß die hochschulpolitische Konzeption der Union zwingend ist. Wenn unsere Konzeption falsch wäre, meine Damen und Herren von 'der Koalition, warum hätten Sie dann wohl in so vielen Punkten unsere Vorstellungen übernommen?

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Grützmann [SPD] : Sie ist falsch! — Möllemann [FDP] : Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn!)

Herr Kollege Möllemann und meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben sich doch wohl nicht falschen Argumenten gebeugt.
Unsere Vorstellungen von der Ordnung des Hochschulwesens sind eine Einheit. Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre, die Verankerung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen und des Leistungsprinzips in Forschung und Lehre, die Bewältigung der Kapazitätsprobleme, das Offenhalten der Hochschulstrukturen für künftige Entwicklungen, auch unter einem Hochschulrahmengesetz, und das richtige Zusammenwirken von staatlicher Verantwortung und Wissenschaftsfreiheit — all dies sind Ziele, bei deren Verwirklichung wir nicht auf halbem Wege stehenbleiben können. Hier geht es nicht um einen Kuhhandel, sondern hier geht es um das Ringen um die sachlich richtige Lösung.

(Möllemann [FDP] : Eselshandel!)

Die Union hat die Richtigkeit ihrer hochschulpolitischen Ordnungsvorstellungen bewiesen, nicht nur in den Diskussionen des Bundestages, sondern auch in der hochschulpolitischen Wirklichkeit der Länder, die von Kultusministern der CDU/CSU verantwortet werden, im Gegensatz zu der Hochschulmisere in den sozialdemokratisch regierten Ländern. Deshalb müssen wir das Gesetz in seiner vorliegenden Fassung ablehnen.
Mein Kollege Gölter hat die Anträge beschrieben, die wir im Wissenschaftsausschuß gestellt haben, um
das Gesetz akzeptabel zu machen, und meine Kollegen werden im Anschluß noch im einzelnen die Änderungsanträge begründen, die wir in der zweiten Lesung hier in diesem Hause stellen. Ohne die Annahme dieser Änderungsanträge werden wir das Gesetz ablehnen müssen. Das Gesetz leidet in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung trotz aller Verbesserungen unter einer seltsamen Gespaltenheit; die Rede des Kollegen Möllemann war ein geradezu klassischer Beweis für diese Gespaltenheit der Koalition.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Koalition hat zwar in vielen Punkten unseren Vorschlägen zugestimmt, aber gleichwohl hat man an einer Reihe von unvereinbaren Regelungen festgehalten, und man muß fragen, ob hier sozialistische Doppelstrategie am Werke war

(Zurufe von der SPD)

oder ob nur der frustrierten Linken Trostpflaster geboten werden sollen.

(Dr. Wernitz [SPD] : Sie müssen doch ernst bleiben!)

— Herr Kollege Wernitz, warum schafft man den Assistenzprofessor ab zugunsten einer eindeutigen Zuordnung des Nachwuchswissenschaftlers in korporationsrechtlicher Hinsicht zum Mittelbau, wenn man den Hochschuldozenten dann besoldungs- und dienstrechtlich doch wieder in die Hochschullehrergruppe einordnen will? Warum stimmen Sie zu, daß der Hochschullehrernachwuchs wissenschaftlich betreut werden muß, lehnen es aber ab, daß dazu ein Professor bestimmt werden soll?

(Dr. Wernitz [SPD] : Das haben wir im Ausschuß alles besprochen!)

Kann denn ein Hochschulorgan Aufgaben einer persönlichen Betreuung ausüben? — Ich habe ja Verständnis, Herr Kollege Wernitz, daß Sie unsere Argumente nur hinter den verschlossenen Türen des Ausschusses, aber nicht in der Öffentlichkeit hören wollen. Aber ich kann Sie davon nicht entlasten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Wernitz?