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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
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    Rede von Dr. Georg Gölter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin, ich habe eine Definition vorgetragen, die ich nachweislich des Ausschußprotokolls im Ausschuß mehrfach zitiert habe. Ich werde sofort auf die einzelnen Unterschiede in den Ausschußberatungen eingehen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Vielen Dank.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Georg Gölter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur eine solch klare Präzisierung der Ausgangsposition ermöglicht, kontinuierlich eine Position einzunehmen, die sich — in den Grundsätzen klar, in der Argumentation eindeutig — an den sachlichen Anforderungen und Notwendigkeiten orientiert, denen unsere Hochschulen gegenübergestellt sind.
    Die CDU/CSU hat in den Ausschußberatungen ihre Gesprächspartner auf seiten der Koalition zu kei-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9297
    Dr. Gölter
    nem Zeitpunkt über ihre Zielsetzungen im unklaren gelassen. Kein Abgeordneter der Koalition, schon gar nicht die Berichterstatter, können widersprechen, wenn ich ausführe, daß sich unsere Position von der ersten Lesung kontinuierlich durch die Ausschußberatungen hindurchgezogen hat. Trotz eindeutiger Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf
    ich werde darauf im einzelnen zurückkommen — ist daher die Ablehnung dieses Gesetzes durch die CDU/CSU im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft die konsequente Schlußfolgerung unserer Position.
    Lassen Sie mich schwerpunktartig begründen, warum die CDU/CSU im Ausschuß zur Ablehnung gekommen ist.
    Erstens. Es ist zwar ein Fortschritt, daß Koalition und Opposition in dieser Legislaturperiode von Anfang an der Auffassung waren, die grundgesetzliche Garantie der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, von Forschung und Lehre im Hochschulrahmengesetz zu konkretisieren. Die CDU/CSU bedauert jedoch, daß Bundesregierung und Koalitionsfraktionen an der Formulierung festgehalten haben, die die Mitglieder der Hochschule verpflichtet, diese grundgesetzlich garantierten Rechte „im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft" zu nutzen und zu wahren.
    Die CDU/CSU hält die von der SPD und FDP in den Ausschußberatungen gegebene Begründung nicht für stichhaltig. Ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft vom 7. Juni 1974 den Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) :
    Die Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft sei ein Programmsatz, der aufzeigen solle, daß auch die Hochschulen bzw. ihre Mitglieder in die Verantwortung vor der Gesellschaft eingebunden seien.
    Die CDU/CSU hat in den Ausschußberatungen die Verantwortung des Wissenschaftlers eindeutig bejaht. Sie ist der Auffassung, daß jeder Wissenschaftler die Konsequenzen der Ergebnisse seiner Arbeit bedenken und die aus wirtschaftlichen, technischen und sozialen Veränderungen entspringenden Anforderungen einbeziehen müsse. De jure kennt das Grundgesetz allerdings nur die Bindung der Lehrfreiheit an die Treue zur Verfassung. Allenfalls diese Formulierung hätte in den Gesetzestext aufgenommen werden können; notwendig ist sie indessen nicht.
    Die CDU/CSU betrachtet die von der Koalition gewählte Formulierung als eine unzulässige Relativierung der grundgesetzlichen Garantie nach Art. 5 Abs. 3.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Verankerung der Verantwortung vor einer nicht näher definierten Gesellschaft,

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : So ist es!)

    möglicherweise an — um mit Jürgen Habermas zu
    sprechen — „gesellschaftlichen Optionen" — somit
    vor einer Größe, die beliebigen und willkürlichen
    Interpretationsversuchen ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann —,

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : So ist es!)

    beinhaltet daher die Gefahr, daß diese Klausel als Vehikel für Wissenschafts- und Forschungskontrolle oder zur Begründung eines wie auch immer gearteten politischen Primats mißbraucht wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Das ist genau der Kernpunkt der Sache!)

    Gestatten Sie mir, daß ich das Plenum auf einen bemerkenswerten Vorgang im Rahmen der Ausschußberatungen hinweise. Da die Mitglieder der Koalitionsfraktionen im Ausschuß erklärt hatten, die genannte Formulierung habe nur deklaratorische Bedeutung, sie beinhalte keine rechtliche Bindung für das einzelne Hochschulmitglied, wurde von dem Kollegen Professor Zeitel beantragt, diese Interpretation einvernehmlich im schriftlichen Bericht festzuhalten. Dieser Antrag wurde jedoch von den Koalitionsfraktionen abgelehnt,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    ein Beweis dafür, daß die Koalitionsfraktionen mit dieser Formulierung aus der Sicht der CDU/CSU extensivere Vorstellungen verfolgen.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Weil sie Angst vor ihren linken Genossen hatten!)

    Zweitens. Das Ziel: Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre, die davon abhängige Zielsetzung der Sicherung der Qualität der Arbeit an unseren Hochschulen, dies führt mitten in die Problematik der „Mitbestimmung", der Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder. Die CDU/CSU begrüßt, daß es im Ausschuß gelungen ist, in dieser in der hochschulpolitischen Diskussion der letzten Jahre besonders umstrittenen Frage im Vergleich zu früheren Auseinandersetzungen ein größeres Maß an Gemeinsamkeit zu finden.
    Einvernehmlich ist der Ausschuß der Auffassung, daß der Grundsatz der funktionsgerechten Mitwirkung eine Differenzierung nach Aufgaben der Gremien sowie nach der Funktion, Qualifikation und Betroffenheit der Mitglieder notwendig macht. Die CDU/CSU begrüßt, daß sich die Koalition die von Teilen der Öffentlichkeit erhobene Forderung nach Aufnahme einer „Experimentierklausel" nicht zu eigen gemacht hat. Wie von uns in den Ausschußberatungen ausgeführt, hätte eine solche Experimentierklausel eindeutig der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 widersprochen.

    (Möllemann [FDP] : Ist Ihre Parteifreundin Maria Weber vom DGB-Vorstand ein Verfassungsfeind?)

    Wir begrüßen darüber hinaus, daß die Koalition die noch im Entwurf des Hochschulrahmengesetzes enthaltene Zusammenfassung des wissenschaftlichen Nachwuchses, also der sogenannten Assistenzprofessoren mit den Lebenszeitprofessoren zu einer Gruppe
    9298 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Dr. Gölter
    in den Kollegialorganen, fallen ließ. Eine solche Zusammenfassung in Funktion und Status weitgehend inhomogener Gruppen hätte dem Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts, der notwendigen Homogenität der Zusammensetzung auf Grund der Homogenität der Interessen, frontal widersprochen.
    Der von der Koalition im Ausschuß schließlich durchgesetzten Regelung konnte sich die CDU/CSU jedoch nicht anschließen. Nach der Auffassung der Koalition reicht es aus, wenn die Professoren in allen Entscheidungsgremien über die Zahl von Stimmen verfügen, die für die absolute Mehrheit erforderlich und ausreichend ist. Abweichend hiervon darf in dem für den Erlaß der Grundordnung zuständigen Hochschulorgan die Mitgliederzahl einer Gruppe die Hälfte der gewählten Mitglieder nicht erreichen. Dies bedeutet im Klartext, daß in dem Grundordnungsorgan, wenn man will, im „Konzil" oder „Großen Senat", die Professoren nach Auffassung der Koalition in der Minderheit sein müssen.
    Eine wie auch immer geartete „Forschungssicherungsklausel" hat die Koalition nicht vorgesehen. Lediglich in Fragen der Berufung sagt der Beschluß der Ausschußmehrheit, daß in den Fällen, in denen die Mehrheit der anwesenden Professoren überstimmt wird, diese berechtigt ist, ihren Vorschlag als Minderheitenvorschlag mit einzureichen.
    Die CDU/CSU hat in den Ausschußberatungen ausführlich dargelegt, daß sie diese Position, abgesehen von noch offenen verfassungsrechtlichen Fragen, nicht für sachgerecht hält. „Hochschule" ist nicht der Zusammenschluß ihrer Angehörigen zur Vertretung bestimmter Interessen; es geht in der Hochschule gerade nicht um die Austragung politischer Ziel- und Interessenkonflikte. Die zu treffenden Entscheidungen sind Sachentscheidungen — mit dem Blick auf eine optimale Erfüllung des Gemeinwohls. Der Gesetzgeber hat daher nach Auffassung der CDU/CSU die politische Verpflichtung, gerade in Fragen der Forschung und der Lehre darauf zu achten, daß der ausgewiesene Sachverstand der Professoren zum Tragen kommt.
    Die Konsequenz des Beschlusses von SPD und FDP im Ausschuß, daß die Mehrheit der Professoren in Forschungsfragen immer überstimmt, in Berufungsfragen immer in eine Minderheitenposition hineingedrängt werden könnte, ist aus der Sicht der CDU/ CSU mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 zumindest fragwürdig. Die CDU/CSU hat daher in den Ausschußberatungen beantragt, daß Entscheidungen über Fragen der Forschung und Berufung nicht nur von der Mehrheit des Gremiums, sondern auch von der Mehrheit der Professoren getragen werden müssen.
    Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts unter V 4 b und c, wo den Studenten in Fragen der Forschung lediglich „ein gewisses Mitwirkungsrecht" eingeräumt wird, in Fragen der Berufung lediglich von einem „verfassungsrechtlich vertretbaren Mitentscheidungsrecht" der Studenten gesprochen wird.
    Die CDU/CSU hat in den Ausschußberatungen darauf verzichtet, der rechtlichen Problematik wei-
    ter nachzugehen, weil wir unabhängig von den rechtlichen Fragen die Position der Koalition in der Sache für falsch halten.
    Die Notwendigkeit, den ausgewiesenen Sachverstand insgesamt zum Tragen kommen zu lassen, hat die CDU/CSU darüber hinaus veranlaßt, die von der Koalition als Verpflichtung vorgesehene Begrenzung der Professoren auf 51 °,'o abzulehnen. Nach unserer Auffassung muß dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit gegeben sein, darüber hinausgehende Mehrheiten der Professoren in Landeshochschulgesetzen vorzusehen.
    3. Die Beratung des Themenkomplexes „Neuordnung des Hochschulwesens" hat teils zu gemeinsam getragenen, teils aber auch zu zwischen Koalition und Opposition erheblich differierenden Positionen geführt.
    Die CDU/CSU hat im Ausschuß immer wieder vorgetragen, es könne nicht Aufgabe eines Hochschulgesetzes sein, zukünftige Strukturen unserer Hochschulen einseitigen Festlegungen zu unterwerfen. Kein Hochschulgesetz in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Staaten treffe eine solche Vorentscheidung. Offenheit der Strukturen sei, so die CDU/CSU, nicht nur Chance für die Hochschulen, sondern auch Chance für die Hochschulpolitik.
    Die CDU/CSU begrüßt, daß sich die Koalition unter dem Eindruck dieser Argumente zu einer Neufassung des § 5 (Gesamthochschule) bereit gefunden hat, die vom Regierungsentwurf erheblich abweicht und sowohl die integrierte Gesamthochschule wie die kooperative Gesamthochschule wie das Zusammenwirken nicht miteinander verbundener Hochschulen gleichberechtigt anführt. Diese Neufasssung des § 5 entspricht dem Bildungsgesamtplan.
    Um so bedauerlicher ist, daß sich die Koalition in den Ausschußberatungen nicht bereit finden konnte, in dem vorausgehenden, die inhaltlichen Ziele der Neuordnung regelnden § 4 genauso zu verfahren. Die von SPD und FDP vorgenommene ausdrückliche Verankerung integrierter Studiengänge bedeutet aus der Sicht der CDU/CSU — sie findet sich darin durch Ausführungen von Koalitionsabgeordneten im Ausschuß bestätigt nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtliche Priorität zugunsten der integrierten Gesamthochschule.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Diese Vorentscheidung, meine Damen und Herren, hält die CDU/CSU nicht für sachgerecht. Das Hochschulrahmengesetz hat nach unserer Auffassung nicht über Wert oder Unwert einzelner umstrittener Gestaltungsformen der Hochschule zu entscheiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die CDU/CSU hat sich im Ausschuß entsprechend der Linie des Bildungsgesamtplans für gleichberechtigte Alternativen ausgesprochen. Sie hätte sich daher im Ausschuß inkonsequent verhalten, hätte sie irgendeine Form von Gesamthochschule oder von Zusammenwirken mit politischer oder rechtlicher Priorität versehen wollen. Wer für eine offene, dynamische Entwicklung eintritt, wie wir
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    es in den Ausschußberatungen getan haben, muß daraus auch in den entsprechenden Gesetzesparagraphen die Konsequenzen ziehen.
    Die Beratungspunkte „Landeshochschulkonferenz" und „Bundeshochschulkonferenz" seien nur kurz gestreift.
    Es ist aus der Sicht der CDU/CSU immer selbstverständlich gewesen, daß die Hochschulen eines Landes sinnvollerweise zusammenwirken. Die Regelung dieses Zusammenwirkens ist jedoch dem Landesgesetzgeber zu überlassen. Die von der Koalition mit Mehrheit beschlossene detaillierte Regelung der Zusammensetzung der Landeshochschulkonferenz mußte auf unseren Streichungsantrag stoßen, nicht nur wegen unserer verfassungsrechtlichen Position, die hier die Länder in besonderer Verantwortung sieht, sondern auch aus sachlichen Gründen. In der Fassung der Koalition werden große Flächenstaaten wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern dem gleichen Schema unterworfen wie das Saarland oder die Stadtstaaten, ein Vorgehen, das einsichtig und verständlich zu machen den Abgeordneten der Koalition aus unserer Sicht in den Ausschußberatungen gerade nicht gelungen ist.
    Die in dem Beschluß der Ausschußmehrheit als Möglichkeit festgehaltene Bundeshochschulkonferenz ist auf unseren entschiedenen Widerspruch gestoßen. Wir bedauern, daß die Koalition trotz der zum Teil vernichtenden Kritik der Sachverständigen in den öffentlichen Anhörungen an der Konstruktion einer solchen Einrichtung festgehalten hat, die weder mit einem sachlichen Bedürfnis begründbar noch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unseres Erachtens in einem Hochschulrahmengesetz formulierbar ist.
    Die Wahrnehmung bundesweiter Aufgaben auf dem Gebiet des Hochschulwesens sowie der Belange der Hochschule gegenüber dem Bund obliegt ausschließlich den Ländern. Die Hochschulen können nach Auffassung der CDU/CSU als Einrichtungen der Länder nicht über die Länder hinweg in unmittelbare Rechtsbeziehungen zum Bund treten.
    4. Der Themenbereich „Studienreform, Studienreformkommissionen und Regelstudienzeit" ist ebenfalls durch ein beträchtliches Maß an Übereinstimmung, aber auch durch noch nicht ausgeräumte Differenzen gekennzeichnet. Unumstritten ist die Notwendigkeit der unverzüglichen Bildung arbeitsfähiger Studienreformkommissionen. Die CDU/CSU hat in den Ausschußberatungen dabei allerdings den Standpunkt vertreten, in der rahmenrechtlichen Regelung der Studienreformkommissionen müßten aus rechtlichen Gründen diejenigen Studiengänge ausgenommen bleiben, die mit staatlichen Prüfungen abgeschlossen werden. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für diese Studiengänge liege eindeutig bei den Ländern.
    Wir verkennen nicht — wir haben dies in den Ausschußberatungen auch zum Ausdruck gebracht —, daß Sachargumente für eine Zusammenfassung der Studiengänge mit abschließender Staatsprüfung und der Studiengänge mit abschließender Hochschulprüfung vorgebracht werden können. Die Koalition hätte, wenn sie sich unseren Einwänden schon I nicht anschließen konnte, konsequenterweise jedoch eine andere Zusammensetzung der Studienreformkommision konzipieren, zumindest aber dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit einer anderen Zusammensetzung einräumen müssen. Wir haben in den Ausschußberatungen verdeutlicht, daß man nicht Studiengänge mit Hochschulprüfungen und Studiengänge mit Staatsprüfungen in einer Kommission ungeachtet der rechtlichen Fragen zusammenfassen, den Mitgliedern der Hochschulen dann aber bundesweit mindestens 50 "/o der Stimmen einräumen kann, wie es die Koalition mit ihrem Mehrheitsbeschluß tut.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Gerade die auch von der Koalition bejahte Notwendigkeit der unverzüglichen Bildung arbeitsfähiger Studienreformkommissionen macht unseres Erachtens für den Landesgesetzgeber einen größeren Spielraum bei der Zusammensetzung der Kommissionen notwendig.
    Die CDU/CSU hat darüber hinaus Bedenken dagegen erhoben, daß die Länder durch das Hochschulrahmengesetz zur Bildung von Studienreformkommissionen „für den Geltungsbereich dieses Gesetzes" verpflichtet werden sollen. Die Rahmenkompetenz des Bundes nach Artikel 75 Nr. 1 a GG reicht hierfür unseres Erachtens nicht aus. Wir betonen allerdings, daß auch nach unserer Auffassung die Bildung bundesweiter bzw. überregionaler Studienreformkommissionen durch Vereinbarungen der Länder ausdrücklich möglich ist.
    Die Frage, ob die den reformierten Studienordnungen entspringende Regelstudienzeit mit Sanktionen verbunden sein muß oder nicht, hat den Ausschuß in besonderem Umfang beschäftigt. Die CDU/CSU hat — nach anfänglichem Zögern — in den Ausschußberatungen die Position der Bundesregierung, wie sie im Regierungsentwurf ihren Niederschlag gefunden hatte, übernommen. Die Regelstudienzeiten ohne einen wirksamen Sanktionsmechanismus wären nichts anderes als Richtstudienzeiten und damit kein Beitrag für eine sinnvolle Strukturierung der Studiengänge und eine Linderung des Numerus clausus.
    Die Koalitionsfraktionen jedoch sind in den Ausschußberatungen zunächst von der Position der Bundesregierung abgerückt. Es war ein in der Parlamentsarbeit sicher nicht alltäglicher Vorgang, daß Bundesregierung und Oppositionsfraktion die Koalitionsfraktionen in intensiven Beratungen in diesem Punkt von der Sachgerechtigkeit des Regierungsentwurfs zu überzeugen versuchten. Wir begrüßen, daß die Koalitionsfraktionen die Frage nach Abschluß ihrer Beratungen erneut aufgegriffen haben und zu einer einvernehmlichen Regelung mit uns im Ausschuß gekommen sind.

    (Zuruf des Abg. Dr. Meinecke [Hamburg]) — Lernprozeß, Herr Kollege Meinecke!

    Fünftens. Gestatten Sie mir ganz kurze Bemerkungen zum Verhältnis Hochschule/Staat. Auch hier im Plenum sei unterstrichen, daß der Ausschuß
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    Dr. Gölter
    Hochschulen" sowohl als Körperschaften des Öffentlichen Rechts wie als staatliche Einrichtungen bezeichnet hat. Diese Definition beinhaltet nach Auffassung der CDU/CSU nicht nur, daß die Hochschulen der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes unterliegen, sondern sie beinhaltet auch, daß der Landesgesetzgeber eine weitergehende Aufsicht vorsieht, soweit die Hochschulen staatliche Aufgaben wahrnehmen. Die CDU/CSU hat daher in den Ausschußberatungen beantragt, diese weitergehende Aufsicht im Hochschulrahmengesetz als obligatorische Verpflichtung für den Landesgesetzgeber zu verankern. SPD und FDP wollen es dem Landesgesetzgeber überlassen, eine solche über die Rechtsaufsicht hinausgehende Aufsicht vorzusehen oder nicht.

    (Zuruf von der SPD)

    Ohne diese weitergehende staatliche Aufsicht ist jedoch unseres Erachtens eine parlamentarische Verantwortung der Landesregierung für die von den Hochschulen wahrzunehmenden staatlichen Aufgaben nicht mehr gegeben.
    Bei der Regelung des Verhältnisses von Hochschule und Staat ist aus der Sicht der CDU/CSU noch von besonderer Bedeutung, daß die Koalitionsfraktionen in der Ausschußvorlage die Möglichkeit des Globalhaushaltes vorgesehen haben. Die CDU/CSU hat dies abgelehnt, da damit dem Landesparlament und der Landesregierung, insbesondere im Bereich der Erfüllung der staatlichen Aufgaben durch die Hochschulen, nicht das Ausmaß des Einflusses bei der Verteilung und der Verwendung der Mittel verbleibt, das vor allem im Blick auf die Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler unabdingbar ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    Sechstens. Bei den intensiven Ausschußberatungen zur Frage des Hochschulzugangs hat sich aus der Sicht der CDU/CSU ein noch zu Beginn der Sommerpause nicht für möglich gehaltenes Maß an Übereinstimmung herausgeschält. Gerade dieses zweite Kapitel des Gesetzes ist in seiner heute vorliegenden Form ein Beweis dafür, daß die von der CDU/CSU im Sommer im Ausschuß eingenommene Position richtig war, die Beratungen nicht unmittelbar vor der Sommerpause abzubrechen, sondern durch Expertenanhörungen die Ausgangssituation zu präzisieren und die Beratungen im Herbst in aller Ruhe fortzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Koalition und Opposition haben übereinstimmend vorgesehen, im Falle von Zulassungsbeschränkungen bei der Vergabe der Studienplätze zwei Verfahren zu unterscheiden: ein „allgemeines Auswahlverfahren" für Studiengänge mit geringerem und ein „besonderes Auswahlverfahren" für Studiengänge mit größerem Bewerberüberhang.
    Siebtens. Die CDU/CSU begrüßt, daß die noch im Regierungsentwurf enthaltene Abwertung des Reifezeugnisses als Zugangsvoraussetzung — nur ein Drittel der Studienplätze sollte nach dem Grad der erworbenen Qualifikation vergeben werden — vom Ausschuß einvernehmlich nicht übernommen wurde. Der Ausschußbeschluß sieht vor, daß nach der Vorabberücksichtigung der sogenannten Sonderquoten die Studienplätze überwiegend nach dem Grad der Qualifikation der Bewerber zu vergeben sind.

    (Dr. Probst [CDU/CSU]: Was eigentlich selbstverständlich wäre!)

    Der verbleibende Teil der Studienplätze sollte in der von der Ausschußmehrheit leider nicht übernommenen Konzeption der CDU/CSU nach einer Kombination aus Wartezeit und ausgewiesener Qualifikation vergeben werden. Mit diesem Antrag wollte die CDU/CSU insbesondere den Bewerbern, die die Zulassungsschwelle knapp verfehlt haben, in überschaubarer Zeit die Chance des Studienbeginns geben. Diese Kombination aus Wartezeit und Qualifikation sollte unseres Erachtens nach Möglichkeit durch die besondere Berücksichtigung einer Berufstätigkeit oder einer Berufsausbildung ergänzt werden.
    Die CDU/CSU hat damit der Position der Koalition, nach der ohne jede Berücksichtigung der mitgebrachten Qualifikation ausschließlich Berufstätigkeit oder Berufsausbildung seit dem Erwerb der Hochschulberechtigten die Zulassungschance erhöhen, widersprochen. Wir hatten im Ausschuß darauf hingewiesen, daß Engpässe auf dem Arbeitsmarkt oder der Berufsausbildung und beides ist ja in der Tat nicht aus der Luft gegriffen — das ausschließlich auf Berufstätigkeit abgestellte Konzept der Koalition unmöglich machen könnten.
    Hinzu kommt, daß es aus der Sicht der CDU/CSU sinnvoll sein kann, in bestimmten Studiengängen Studienzeiten in beschränktem Umfang auf die Wartezeit anzurechnen, z. B. wenn ein Studienbewerber, der Medizin studieren will, vorher Chemie oder Biologie studieren kann. Wir sehen in diesem Antrag nicht zuletzt die Chance, gerade in Fächern mit besonders großem Bewerberüberhang die durchschnittliche Studienzeit zu verringern und damit die Chance der noch nicht zugelassenen Bewerber zu verbessern.
    Meine Damen und Herren, zu begrüßen ist, daß die von dem Ausschuß vorgeschlagene Formulierung für das besondere Auswahlverfahren in Fällen mit unverhältnismäßig großem Bewerberüberhang im wesentlichen einvernehmlich erarbeitet werden konnte.
    Umstritten bleibt, ob die zur Umsetzung des Ausschußbeschlusses notwendigen Rechtsverordnungen vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden sollen so die Koalition — oder ob die Umsetzung in die Verantwortung der Länder gelegt werden muß — so die CDU/CSU —.
    Neben den von uns vorgetragenen verfassungsrechtlichen Überlegungen — ich verweise auf den Schriftlichen Bericht, allgemeiner Teil Punkt 7 -war für den Vorschlag der CDU, CSU auch die in diesem Bereich unseres Erachtens unbezweifelbare größere Erfahrung und Ortsnähe der Länder maßgebend.
    Gestatten Sie mir, außerhalb der zwangsläufig trockenen Diktion des Berichterstatters darauf hinzuweisen, daß unser Vorschlag, die Bundesregie-
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    Dr. Gölter
    rung von der Last der Rechtsverordnungen zugunsten der Länder zu befreien, ein sprichwörtlicher Akt christlicher Nächstenliebe ist. Leider scheint uns die Bundesregierung bereits in den Ausschußberatungen nicht abgenommen zu haben, daß es die Opposition in diesen Punkten mit der Regierung in der Tat nur gut gemeint hat.
    Achtens. Die CDU/CSU hat in den Ausschußberatungen begrüßt, daß die Koalitionsfraktionen nach langem Zögern bereit waren, zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Hochschule und zum Schutz der Rechte ihrer Mitglieder besondere hochschulrechtliche Bestimmungen in den Ausschußbeschluß aufzunehmen.
    Die CDU/CSU hat es bedauert, daß die Ausschußmehrheit ihren Vorschlag ausschließlich auf die Anwendung körperlicher Gewalt oder unmittelbarer Bedrohung mit Gewalt beschränkt und zudem das Vorhandensein der Gefahr weiterer gewaltsamer Beeinträchtigung zur Voraussetzung des Handelns der Hochschule gemacht hat.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] {CDU/CSU] : Unglaublich!)

    Die CDU/CSU ist der Auffassung, daß diese Regelung all jene Störungen und Beeinträchtigungen nicht erfaßt, die auch ohne Anwendung von körperlicher Gewalt oder Drohung mit Gewalt verursacht werden können. Wir hatten daher im Ausschuß für die Aufnahme einer Vorschrift votiert, die ein abgestuftes Ordnungsrecht zum Inhalt hat; das zuständige Staatsorgan kann demnach die der Schwere der Pflichtverletzung entsprechenden Maßnahmen ergreifen wie z. B. Verwarnung, befristete Versagung der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen, befristeter Ausschluß von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule, befristeter Entzug des Wahlrechts, für Fälle besonders schwerer oder wiederholter Pflichtverletzung Ausschluß als Mitglied der Hochschule bis zu zwei Jahren.

    (Dr. Probst [CDU/CSU] : Sehr gut abgestuft!)

    Neuntens. Die CDU/CSU hat in den Ausschußberatungen ausgeführt, daß die Hochschulpolitik über den dringenden Fragen der Lehre die Belange der Forschung insgesamt zuwenig im Auge behalten hat. Die Qualität der Lehre wird durch die Qualität der Forschung bestimmt und nicht umgekehrt; die Qualität der Forschung setzt die Bejahung von Leistung, Wettbewerb und Konkurrenz in unseren Hochschulen voraus.
    Daß es in der Ausschußvorlage gelungen ist, dem Leistungsgedanken insgesamt stärker zum Durchbruch zu verhelfen als im Regierungsentwurf, ist aus der Sicht der CDU/CSU ein Fortschritt.
    Als Berichterstatter unterstreiche ich daher ausdrücklich die vom Ausschuß vorgenommene einvernehmliche Verankerung der Habilitation oder gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen als Einstellungsvoraussetzung insbesondere in den geisteswissenschaftlichen Disziplinen. Der die Einstellungsvoraussetzungen der Hochschullehrer regelnde § 48 ist gegenüber der Regierungsvorlage eine unbezweifelbare Verbesserung im Sinne eines Bekenntnisses zum Leistungsgedanken in unseren Hochschulen.
    Ich verweise darüber hinaus auf die im Ansatz einvernehmlich gefundene Regelung zur Sicherung qualifizierten Hochschullehrernachwuchses. Auch wenn es dem Ausschuß nicht gelungen ist, die in der beamtenrechtlichen Form und dienstrechtlichen Ausprägung unterschiedlichen Vorstellungen völlig auf einen Nenner zu bringen, so ist doch in dem gemeinsamen Versuch, eine Reform der Personalstruktur gerade unter dem Gesichtspunkt der Gewinnung qualifizierten Hochschullehrernachwuchses vorzusehen, eine der großen Vorzüge der Ausschußvorlage zu sehen.
    Meine Damen und Herren, unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Qualität der Arbeit an unseren Hochschulen begrüßen wir darüber hinaus ausdrücklich, daß die Koalition ihre Anträge bezüglich der Einführung der integrierten Wahl und einer sehr extensiven Regelung der Öffentlichkeit der Hochschulgremien fallengelassen hat.
    Im Interesse der zukünftigen Forschung an unseren Hochschulen hätten wir es jedoch begrüßt, wenn die Koalition auf die detaillierten Regelungen betreffend die Drittmittelforschung verzichtet hätte. Wir haben im Ausschuß insbesondere die Verpflichtung zur Kontrolle der Drittmittelforschung durch den Fachbereich als nicht gerechtfertigt bezeichnet. Wir befürchten auf Grund der detaillierten Vorschriften des Gesetzes eine Einengung der Initiative des Forschers, eine Behinderung seiner Arbeit und — dies ist im Blick auf die zukünftige Haushaltssituation aller Bundesländer ja nicht ohne Bedeutung — ein Ausbleiben von Drittmitteln.
    Zehntens. Auf Grund des besonderen Interesses, das weite Teile der Hochschulen, aber auch der Öffentlichkeit der Frage der Studentenschaft entgegenbringen, gestatten Sie mir dazu noch eine ganz kurze Bemerkung. Die Entscheidung, ob der Bundesgesetzgeber den Landesgesetzgeber verpflichten sollte, eine verfaßte Studentenschaft einzuführen, hat den Ausschuß ausführlich beschäftigt. Im Gegensatz zur Koalition war die CDU/CSU der Auffassung, daß in jedem Falle eine Studentenvertretung zu bilden sei, deren Stellung und Finanzierung durch Landesrecht geregelt werden sollte. Die CDU/CSU wollte es jedoch der Regelung durch Landesrecht überlassen, ob verfaßte Studentenschaften gebildet werden sollen oder nicht. Sie hat im Ausschuß die Meinung vertreten, daß neben der verfaßten Studentenschaft auch andere Formen der Studentenvertretung geeignet sein können, die Wahrnehmung hochschulpolitischer, sozialer und kultureller Belange der Studenten zu sichern.
    Der Ausschuß war einvernehmlich der Meinung, daß auch der verfaßten Studentenschaft kein politisches Mandat zukomme; einvernehmlich wurde die Regelung verabschiedet, die Studentenschaft der Rechtsaufsicht der Leitung der Hochschule und der zuständigen Landesbehörde zu unterstellen sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Überprüfung durch den Landesrechnungshof zu unterwerfen.
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    Dr. Gölter
    Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte eingangs die Leitlinien vorgetragen, an denen sich die CDU/CSU in den Ausschußberatungen orientiert hat. Die Würdigung der in den einzelnen Paragraphen von der Mehrheit im Ausschuß durchgesetzten Vorlage hat uns zu der Wertung veranlaßt, daß zwar gegenüber dem Regierungsentwurf erhebliche Verbesserungen erreicht werden konnten, daß diese Verbesserungen aber den Anforderungen nicht gerecht werden, die die CDU/CSU an ein von ihr zu vertretendes Hochschulrahmengesetz stellt. Diese Anforderungen sind:
    1. eine unbezweifelbare Sicherung der Freiheit und der Qualität von Forschung, Lehre und Studium,
    2. eine Zusammensetzung der Organe der Hochschule, die dem ausgewiesenen Sachverstand die Entscheidung zubilligt,
    3. eine klare Verankerung der staatlichen, parlamentarisch kontrollierten Verantwortung,
    4. die Voraussetzungen für eine unverzügliche Studienreform,
    5. die Offenheit für zukünftige sachgerechte und nicht ideologisch vorgeprägte Entwicklungen und
    6. eine effiziente Verwendung der für die Hochschule aufgebrachten Steuergelder.
    Angesichts dieser Position hat die CDU/CSU das Gesetz in der Schlußabstimmung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft einhellig abgelehnt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)