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    Vokabeln: 6
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage: 1
    3. des: 1
    4. Herrn: 1
    5. Abgeordneten: 1
    6. Jäger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Inhalt: Nachruf auf den Staatspräsidenten der Irischen Republik, Childers 9049 A Wahl des Abg. Marquardt zum Mitglied und des Abg. Haase (Fürth) zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 9049 B Bestimmung des Abg. Pensky zum Mitglied des Gremiums gern. § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses 9049 B Verzicht des Abg. Wienand auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 9049 C Erweiterung der Tagesordnung 9049 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 9049 D Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2516 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2900 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2808 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Bericht und Antrag des Innenausschusses zu der Unterrichtung über die Kosten der Erfüllung der Ansprüche auf Hauptentschädigung für Zonenschaden — Drucksachen 7/1950, 7/2807 —Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 9050 B Hofmann (SPD) 9051 D Dr. Wendig (FDP) 9052 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes — Drucksache 7/2175 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2814 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/1880 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2814 —Zweite Beratung Entrup (CDU/CSU) 9053 D Bühling (SPD) 9055 A, 9056 A Engelhard (FDP) 9055 C, 9057 A Frau Will-Feld (CDU/CSU) 9056 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 9057 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung — Drucksache 7/1281 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2901 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2843 — Zweite und dritte Beratung Lutz (SPD) 9059 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 9062 D, 9073 A Sund (SPD) 9063 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) 9065 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 9066 B Glombig (SPD) 9070 A Schmidt (Kempten) (FDP) 9074 A Arendt, Bundesminister (BMA) . 9076 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über den Luftverkehr — Drucksache 7/2691 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2806 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9078 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1975 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1975) — Drucksache 7/2784 — Erste Beratung 9078 B Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) — Drucksache 7/2729 — Erste Beratung 9078 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit — Drucksache 7/2783 — Erste Beratung 9078 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksache 7/2852 — Erste Beratung 9078 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2793 — Erste Beratung 9078 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2884 — Erste Beratung 9078 D Antrag der Abgeordneten Dr. Sprung, Höcherl, Dr. Müller-Hermann, Leicht, Schedl, Spilker, Schmidhuber, Franke (Osnabrück), Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherung von Einlagen im Kreditgewerbe — Drucksache 7/2734 — Dr. Sprung (CDU/CSU) 9079 A Rapp (Göppingen) (SPD) 9081 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 9083 A Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 9085 A Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr Griechenland — Drucksache 7/2794 —Mattick (SPD) 9085 C Opitz (FDP) 9086 A Dr. Marx (CDU/CSU) 9086 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/74 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1974) — Drucksachen 7/2577, 7/2763 — 9109 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Ausdehnung des mit Verordnung (EWG) Nr. 3590/73 vom 28. Dezember 1973 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs auf bestimmte Papiere der Tarifstelle 48.01 E — Drucksachen 7/2078, 7/2765 — 9109 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine zweite Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung — Drucksachen 7/2482, 7/2785 — 9109 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 121/67 hinsichtlich der bei einem erheblichen Preisrückgang auf dem Schweine- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 III fleischsektor zu ergreifenden Maßnahmen — Drucksachen 7/2606, 2786 — 9109 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für einen Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrats EWG–Türkei zur Änderung des Beschlusses Nr. 4/72 über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in ..." oder „Ursprungserzeugnisse" der Türkei zur Anwendung von Anhang Nr. 6 Kapitel I des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara eine Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 428/73 über die Anwendung bestimmter vom Assoziationsrat EWG–Türkei gefaßter Beschlüsse — Drucksachen 7/2475, 7/2787 — 9109 C Antrag des Haushaltsausschusses betr. Veräußerung des Flugplatzgeländes in TrierEuren an die Stadt Trier — Drucksachen 7/2583, 7/2789 — 9109 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/74 — Erhöhung des Zollkontingents 1974 für Bananen) — Drucksachen 7/2555, 7/2764 — 9109 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 7/2556, 7/2766 — . . 9109 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 — Erste Beratung Dr. Apel, Bundesminister (BMF) 9110 B Dr. Sprung (CDU/CSU) 9112 C Dr. von Bülow (SPD) 9114 C Wolfgramm (Göttingen) FDP) 9116 A Energieprogramm der Bundesregierung -- Drucksache 7/1057 — in Verbindung mit Erste Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung — Drucksache 7/2713 — Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi). 9117B, 9149 B Russe (CDU/CSU) 9121 A Wolfram (Recklinghausen) (SPD) 9126 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 9132 A Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT) 9136 C Springorum (CDU/CSU) 9138 D Dr.-Ing. Laermann (FDP) 9142 A Lenzer (CDU/CSU) 9144 B Stahl (Kempen) (SPD) 9146 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz 1975) — Drucksache 7/2461 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2899 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2898 — Zweite und dritte Beratung Zeyer (CDU/CSU) 9154 D, 9156 C Wolfram (Recklinghausen) (SPD) 9155 B Christ (FDP) 9157 C Russe (CDU/CSU) 9159 B Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1973 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen 7/1765, 7/2726 — Schultz, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 9160 B Stahlberg (CDU/CSU) 9162 B Buchstaller (SPD) 9164 C Graaff (FDP) 9167 A Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 9168 B Fragestunde — Drucksachen 7/2857 vom 29. 11. 74 und 7/2888 vom 4. 12. 74 — Fragen A 112 und 113 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Reaktion der Bundesregierung auf Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst, daß er Journalisten als Agenten angeworben sowie illegale Inlandsaufklärung betrieben habe; Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes durch das Vertrauenmännergremium und den Haushaltsausschuß des Bundestages sowie durch den Bundesrechnungshof Frau Schlei, PStSekr (BK) . 9088 A, B, C, D, 9089 A, B, D, 9090 A, C, D Hansen (SPD) 9088 B, 9089 C, D Baier (CDU/CSU) 9088 C, 9090 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 9088 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Gansel (SPD) 9089 A, 9090 B Dr. Hirsch (FDP) 9089 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9089 B Reiser (SPD) 9090 D Fragen A 114 und 115 Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU): Sicherheitsüberprüfung von Staatssekretär Bölling bei der Berufung zum Regierungssprecher; Mitteilung des Datums des Abschlußberichts der Sicherheitsbehörden über diese Sicherheitsüberprüfung sowie dessen Ergebnis Frau Schlei, PStSekr (BK) 9090 D, 9091 A, B, C, D, 9092 A, B, C Dr. Miltner (CDU/CSU) 9091 A, B, D, 9092 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 9091 B Reddemann (CDU/CSU) 9091 C Dr. Arndt (Hamburg) (CDU/CSU) 9091 C Baier (CDU/CSU) 9092 A Waltemathe (SPD) 9092 B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 9092 B Fragen A 116 und 117 Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU): Ernennung des Regierungssprechers Bölling vor Abschluß der Sicherheitsüberprüfung; mögliche Veröffentlichung des Ergebnisses dieser Überprüfung Frau Schlei, PStSekr (BK) 9092 C, 9093 A, B, C, D Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) 9092 D, 9093 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 9093 C Baier (CDU/CSU) 9093 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 9093 D Frage A 118 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Meldung der „Welt" über schikanöse Behandlung von westdeutschen Reisenden in der DDR und unzureichende Hilfeleistung der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin Frau Schlei, PStSekr (BK) 9093 D, 9094 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 9094 A, B Frage A 119 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Wohngeldfibeln für ausländische Arbeitnehmer Frau Schlei, PStSekr (BK) 9094 C, D, 9095 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) 9094 C, D Nordlohne (CDU/CSU) 9095 A Fragen A 138 und 139 Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Pressemeldungen über eine Äußerung des Bundesaußenministers Genscher in bezug auf die Europäische Gemeinschaft; politischer und wirtschaftlicher Nutzen für die Bundesrepublik Deutschland aus der Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften Wischnewski, StMin (AA) . 9095 B, C, D, 9096 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 9095 C, D Frage A 122 - Drucksache 7/ 2857 vom 29. 11. 74 - des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Verweigerung des Einreisevisums für den stellvertretenden Wirtschaftsminister der Republik China durch das deutsche Generalkonsulat in Hongkong Moersch, StMin (AA) 9096 B, C Rollmann (CDU/CSU) 9096 B, C Fragen A 123 und 124 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Bereitschaft der Bundesregierung, in der Vollversammlung der Vereinten Nationen einen Resolutionsentwurf betr. Luftpiraterie einzubringen und eine entsprechende Konvention zu beantragen Moersch, StMin (AA) 9096 D, 9097 B Reddemann (CDU/CSU) 9097 B Fragen A 129 und 130 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Gewalt zu Lasten des rechtsfähigen und fortbestehenden Deutschen Reichs vor Abschluß eines Friedensvertrages Moersch, StMin (AA) 9097 C, D, 9098 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9097 D, 9098 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 9098 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 9098 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9098 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 V Frage A 131 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Stellungnahme des Botschafters von Wechmar vor den Vereinten Nationen zur Nahostfrage Moersch, StMin (AA) 9098 D, 9099 B, C, D, 9100 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 9099 A, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 9099 C Metzger (SPD) 9099 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 9100 A Frage A 132 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Bereitschaft der Bundesregierung, die Petition der deutschen Vertriebenen vor der UNO zu vertreten Moersch, StMin (AA) 9100 A, B, C, D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 9100 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9100 D Frage A 137 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Rede des Botschafters von Wechmar vor den Vereinten Nationen; Folgerung für die Politik angesichts der Annexion Ostdeutschlands jenseits von Oder und Neiße Moersch, StMin (AA) 9101 A, B, C, D, 9102 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 9101 B, C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9101 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 9101 D Frage A 134 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Haase (Fürth) (SPD) : Rede des Botschafters von Wechmar vor den Vereinten Nationen und Abstimmungsverhalten der Bundesrepublik Deutschland bei der UN-Resolution über Palästina Moersch, StMin (AA) 9102 A, B, C, D, 9103 A, B Haase (Fürth) (SPD) 9102 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 9102 D Blumenfeld (CDU/CSU) 9103 A Metzger (SPD) 9103 A Frage A 135 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Tätigkeit der Berliner Studios des Deutschlandfunks; Gültigkeit des Wortlauts des Vier-Mächte-Abkommens bei diesem Problem Moersch, StMin (AA) 9103 B, C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9103 C, D Frage A 136 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Unterrichtung des Deutschen Roten Kreuzes durch das Polnische Rote Kreuz nach Vorlage der Listen der Aussiedlungswilligen Moersch, StMin (AA) 9103 D, 9104 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 9104 A, B Frage A 60 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung, Italien zur Einführung des PAL-Farbfernsehsystems zu bewegen; Konsequenzen aus Pressemitteilungen über eine gegenteilige Entwicklung Moersch, StMin (AA) 9104 C, D, 9105 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 9104 D, 9105 A Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Einheitliche und verbesserte Aus- und Fortbildung der Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes; Realisierbarkeit einer Bundesakademie für den Strafvollzug Dr. de With, PStSekr (BMJ) 9105 B, D Brandt (Grolsheim) (SPD) 9105 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Stellungnahmen zur Frage der Unmenschlichkeit der Zwangsernährung eines Untersuchungshäftlings zur Verhinderung seines Selbstmordes; Änderung des § 330 c StGB dahin gehend, unterlassene Hilfeleistung bei drohendem Selbstmord eines Untersuchungshäftlings straffrei zu stellen Dr. de With, PStSekr (BMJ) 9106 B, D, 9107 A, C, D Dr. Hirsch (FDP) 9106 D, 9107 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9107 A, B, 9108 A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) 9107 B Gansel (SPD) 9107 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9107 D Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) 9107 D Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Zahl der Untersuchungs- und Strafgefangenen, die als Mitglieder oder Sympathisanten der Baader-Meinhof-Bande gelten; Anzahl der Mitglieder dieser Bande, die sich im Hungerstreik befinden und bis heute künstlich ernährt werden müssen Dr. de With, PStSekr (BMJ) 9108 A, B, C Nordlohne (CDU/CSU) 9108 C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9108 D Nächste Sitzung 9169 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9171* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/2857 werden in einem N a c h t r a g zum Stenographischen Bericht über die 134. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9049 134. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach 5. 12. Adams 6. 12. Dr. Ahrens *** 7. 12. Dr. Aigner * 5. 12. Alber *** 7. 12. Amrehn *** 7. 12. Dr. Artzinger * 7. 12. Dr. Barzel 6. 12. Dr. Bayerl * 6. 12. Behrendt * 6. 12. Frau von Bothmer *** 7. 12. Büchner (Speyer) *** 7. 12. Dr. Corterier * 6. 12. Dr. Dregger 6. 12. Dr. Enders *** 7. 12. Flämig * 6. 12. Frehsee * 6. 12. Gerlach (Emsland) * 6. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Heyen 6. 12. Kater * 6. 12. Katzer 20. 12. Dr. Kempfler 5. 12. Kiep 6. 12. Dr. h. c. Kiesinger 6. 12. Dr. Klepsch *** 7. 12. Krall * 5. 12. Lagershausen *** 7. 12. Lange * 6. 12. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ***Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lautenschlager * 6. 12. Lemmrich *** 7. 12. Lenzer *** 7. 12. Lücker * 7. 12. Mattick *** 7. 12. Dr. Mende *** 7. 12. Dr. Mertes (Gerolstein) 7. 12. Müller (Mülheim) * 6. 12. Dr. Müller (München) *** 7. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 7. 12. Offergeld *** 7. 12. Frau Dr. Orth * 6. 12. Pawelczyk *** 6. 12. Pieroth 5. 12. Richter *** 7. 12. Roser 20. 12. Frau Schleicher 6. 12. Schmidhuber 6. 12. Schmidt (München) * 6. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 12. Dr. Schwencke *** 7. 12. Dr. Schwörer * 6. 12. Seefeld * 6. 12. Seibert 6. 12. Seiters 9. 12. Sieglerschmidt *** 5. 12. Springorum * 6. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Stücklen 9. 12. Vahlberg 5. 12. Dr. Vohrer *** 7. 12. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 6. 12. Walkhoff * 6. 12. Frau Dr. Walz * 5. 12. Dr. Frhr. von Weizsäcker 5. 12. Wende 20. 12. Dr. Zimmermann 9. 12. Nachtrag zum Stenographischen Bericht Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Dezember 1974 Inhalt: Anlagen Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Dringliche Frage — Drucksache 7/2888 vom 4. 12. 74 — des Abg. Grunenberg (SPD) : Unterbindung der Einfuhr isländischer Waren durch die Forderung eines Herkunftsnachweises an den deutschen Grenzen 9173* A Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Wüster (SPD) : Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots von Lehrstellen 9173* C Anlage 4 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 7 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Verweigerung von Zuschüssen der Rentenversicherungsträger für Zahnersatz auf Grund des Rehabilitationsangleichungsgesetzes 9174* D Anlage 5 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) : Gleichmäßige Behandlung von Anträgen auf Finanzzuweisungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen durch die Wehrbereichsverwaltungen 9175* B Anlage 6 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Schritte der Bundesregierung in OstBerlin zur Erreichung der Einhaltung des Postabkommens 9175* C Anlage 7 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Möglichkeiten, die DDR zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten 9175* D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 8 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen A 33 und 34 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Beanstandungen des Bundesrechnungshofs im Bereich der Sportorganisationen und des Organisationskomitees für die XX. Olympiade; Erstattung der Kosten für ein Zweitbüro und Fahrer für den Präsidenten des Deutschen Sportbunds durch den Bund; eventuelle Erfüllung ähnlicher Wünsche der Präsidien der Sportfachverbände 9176* A Anlage 9 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Verbot der DKP und anderer kommunistischer Gruppen auf Grund von Besorgnissen des CIA 9176* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Höhe der Geldstrafen bzw. Geldbußen und Freiheitsstrafen wegen illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer 9177* A Anlage 11 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage A 48 - Drucksache 7/2857 vom 29 11. 74 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Termin für eine Vereinbarung im Rahmen des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag, wonach Westberliner über Grundstückserträge in der DDR verfügen können 9177* B Anlage 12 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Meinicke (Oberhausen) (SPD) : Prüfung der Verwendung von nach § 10 b Abs. 1 EStG geltend gemachten Sonderausgaben durch die Finanzämter 9177* D Anlage 13 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) : Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen für die Berücksichtigung außergewöhnlicher auf Grund der Geldentwertung eingetretener Verluste aus Spareinlagen und Kapitalanlagen bei der Einkommenbesteuerung 9177* D Anlage 14 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) : Zeitpunkt der Behandlung von Anträgen auf Zuweisungen nach Art. 106 Abs. 8 GG wegen ausfallender Grundsteuer; Adressat für diese Anträge 9178* B Anlage 15 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Benachteiligung grenznaher deutscher Handelsbetriebe infolge unterschiedlicher Höhe der Mehrwertsteuer in Frankreich und in der Bundesrepublik; Möglichkeiten zur Verhinderung dadurch bedingter Wettbewerbsverzerrungen 9178* C Anlage 16 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Fragen A 56 und 57 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Soziale Probleme bei dem Verfahren, durch das der Steuerfreibetrag für Bewohner von Altenheimen geltend gemacht werden kann; Vermeidung zusätzlicher Lohnsteueranträge durch Eintragung dieses Freibetrags durch die Gemeinden 9178* D Anlage 17 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Haltung der Bundesregierung zur Ablehnung neuer Konjunkturförderungsprogramme durch ein Direktoriumsmitglied der Deutschen Bundesbank; Voraussetzungen für die Vorlage eines Haushaltssicherungsgesetzes 9179* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Richtigkeit von Pressemeldungen über günstige Auswirkungen der Miteigentümerschaft des Bundes an der VEBA Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 III bei Verhandlungen des Unternehmens mit Saudi-Arabien; Sicherstellung einer in Zukunft lediglich an kaufmännischen Gesichtspunkten orientierten Geschäftsführung der VEBA 9179* C Anlage 19 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg Dr. Franz (CDU/ CSU) : Größe und Wert des Anteils am deutschen Nationalvermögen, der von den Preisänderungen auf dem Energiemarkt betroffen ist und seit 1945 von Polen genutzt wird 9179* D Anlage 20 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 64 und 65 Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Beteiligung deutscher Unternehmen an einem internationalen Elektrokartell in Brasilien, das mit der Strategie des ruinösen Wettbewerbs arbeitet; öffentliche Unterstützung für diese Firmen; Vereinbarkeit solchen Verhaltens mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung 9180* A Anlage 21 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Haltung der Bundesregierung zur bei der Landeskonferenz der Jungsozialisten Hamburgs geforderten Vergesellschaftung einer Reihe von Produktionszweigen 9180* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Absicht der Bayerischen Staatsregierung, den Termin für die Anmeldung der Schwerpunktorte und der Fördergebiete zum 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zu überschreiten; Konsequenzen für die Verabschiedung des Rahmenplans 9180* C Anlage 23 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beurteilung des vom Bayerischen Bauindustrieverband vorgelegten Memorandums zur Lage der Bauindustrie; Maßnahmen zur Erhaltung der Baukapazität 9180* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung, keine Lebensmittelbevorratung für den Verteidigungsfall mehr vorzunehmen; Vereinbarkeit dieses Beschlusses mit dem Bestreben der Bundesregierung, den Ausbau der zivilen Verteidigung zu fördern 9181* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Löffler (SPD) : Meldung darüber, daß in italienischen Lagern zur Überbrückung von Versorgungsschwierigkeiten gelieferter EWG-Weizen verdorben ist und jetzt als Futtergetreide verkauft werden soll; Haltung der Bundesregierung in den entsprechenden europäischen Gremien 9181* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Gründe für den Angriff der Bundesregierung auf den sogenannten Grünen Bericht des Deutschen Bauernverbandes 9181* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der deutschen Fischereiwirtschaft vor den Übergriffen isländischer Kaperschiffe 9182* A Anlage 28 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 73 und 74 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung der „Konzertierten Aktion Gesundheitspolitik"; zeitliche und sachliche Organisation der Arbeit dieser Konzertierten Aktion 9182* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 29 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Wüster (SPD) : Verwendung „kindersicherer" Arzneimittelpackungen; Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung dieses Ziels 9182* D Anlage 30 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Höhe und Vergabekriterien der Bundeszuschüsse an die Wohlfahrtsverbände; Höhe der Zuwendungen pro Sozialarbeiter der Verbände 9183* B Anlage 31 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) : Minderung des Realeinkommens eines im öffentlichen Dienst tätigen Ehegatten, dem nicht das Sorgerecht an seinem Kind zugesprochen wurde, nach der Steuerreform 9183* D Anlage 32 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) : Ausschluß von Umgehungen bei der neuen Kindergeldregelung 9184* B Anlage 33 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 81 und 82 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Anwendung des Einstellungsstopps der Deutschen Bundesbahn auf Auszubildende; uneingeschränkte Beteiligung der Deutschen Bundesbahn an der beruflichen Ausbildung 9184* B Anlage 34 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Zeitungen, die der in der Antwort vom 7. November 1974 genannten Arbeitsgemeinschaft angehören; Höhe der an diese Arbeitsgemeinschaft gezahlten Beträge für die Verbreitung einer Beilage 9185* A Anlage 35 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Totale Sperrung der Elbe bei Boizenburg für die Schiffsdurchfahrt am 16. November 1974 durch bewaffnete Schnellboote der Nationalen Volksarmee ohne Informierung der zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland; Anweisung der Bundesregierung an die örtlichen Behörden, die Öffentlichkeit über diesen Vorfall nicht zu unterrichten 9185* A Anlage 36 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Überlegungen der Bundesregierung oder der Deutschen Bundesbahn, das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn zu verkleinern; Berücksichtigung strukturschwacher Gebiete bei Verkürzungen des Streckenangebots 9185* D Anlage 37 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 90 und 91 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Berger (CDU/ CSU) : Entschädigung zur Abgeltung von Heimbereitschaften von Beamten der Deutschen Bundesbahn; Angleichung dieser Entschädigung an die ihrer Arbeitnehmer 9186* A Anlage 38 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Meldung der „Welt" vom 22. November 1974 über Abriegelung der Elbe zwischen Kilometer 559 und 561 durch Streitkräfte der „DDR" und über das Verschweigen dieses Vorfalls durch untergeordnete Behörden auf Weisung der Bundesregierung 9186* B Anlage 39 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Schlaga (SPD) : Senkung der derzeit gültigen Geräuschgrenzen auf 74 dB (A) für Mopeds; Möglichkeiten der Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Geräuschgrenzen 9186* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 V Anlage 40 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/ CDU) : Förderung einer Umrüstung der Flugzeuge auf leise Triebwerke durch Erhöhung der Landegebühren für nicht umgerüstete Flugzeuge auf allen deutschen Flughäfen 9187* B Anlage 41 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Hoffie (FDP) : Möglichkeiten, die gegen die Sicherheitsvorschriften der deutschen Gesetze verstoßenden ausländischen Güterfernverkehrsunternehmer und -fahrer zur Einhaltung der deutschen Vorschriften zu zwingen; bilaterale Vereinbarungen mit Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft zur Sicherstellung der Beachtung der deutschen Sozialvorschriften für Fahrten mit Nutzfahrzeugen 9187* C Anlage 42 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 - des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Umstellung des Telefonverkehrs zwischen West- und Ost-Berlin bis zum 31. Dezember 1974 auf vollautomatischen Betrieb; Maßnahmen der Bundesregierung, die DDR zur Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung zu bewegen 9188* B Anlage 43 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Fragen A 99 und 100 - Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — der Abg. Frau Funcke (FDP) : Wiedereinführung einer Gebühr bei der Umschreibung eines Fernsprechanschlusses von Frauen nach der Eheschließung auf den neuen Namen; Begründung für diese Maßnahme 9188* C Anlage 44 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Ausscheiden der Deutschen Bundespost aus der DATEL GmbH nach der Wandlung des wirtschaftlichen Interesses der Firmen Siemens und AEG 9188* D Anlage 45 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Einschaltung von Tochtergesellschaften, die nicht nach dem Gemeinnützigkeitsprinzip arbeiten, bei Dienstleistungsverträgen für die von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften errichteten öffentlich geförderten Wohnungen 9189* A Anlage 46 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Erfahrungen mit der Abwicklung des Modernisierungsprogramms 1974 im Wohnungsbau; gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt 9189* D Anlage 47 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Summe der vermehrten Personal- und Verwaltungskosten bei der Durchführung der von der Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes vorgesehenen Einführung einer Ausgleichsabgabe 9190* B Anlage 48 Antwort des StSekr Dr. Dr. Kollatz (BMZ) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Roser (CDU/ CSU) : Verweigerung von Kapitalhilfe für Chile und Zahlung von Kapitalhilfe an Jugoslawien 9190* D Anlage 49 Antwort des StSekr Dr. Dr. Kollatz (BMZ) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Link (CDU/CSU) : Unsachgemäße Lagerung der von der Bundesregierung gelieferten Apparate und technischen Geräte für die Ingenieurschule des La Salle-Instituts in Manila; Aufklärung der Philippinos über Handhabung und Lagerung der Geräte 9191* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 50 Antwort des StSekr Dr. Dr. Kollatz (BMZ) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Hinweis des Deutschen Entwicklungsdienstes auf seinen bevorstehenden Umzug nach Berlin in Stellenanzeigen 9191* B Anlage 51 Antwort des StSekr Dr. Dr. Kollatz (BMZ) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Meldung der „AFP" vom 20. November 1974 über einen Kredit von 200 Millionen DM an Syrien 9191 * C Anlage 52 Antwort des StSekr Dr. Dr. Kollatz (BMZ) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Abstimmung trilateraler Entwicklungsprojekte mit den Partnern in der Europäischen Gemeinschaft und in der OECD 9192* A Anlage 53 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Konsequenzen aus der Mehrheitsentscheidung der Vereinten Nationen, Südafrika das Rede- und Stimmrecht während der laufenden Sitzungsperiode der Vollversammlung zu entziehen 9192* B Anlage 54 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 121 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Schritte zur Behandlung der Frage des Selbstbestimmungsrechts in den baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen im Rahmen der KSZE 9192* C Anlage 55 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Zum Übergang zur Europäischen Union notwendiger Entwicklungsstand der Europäischen Gemeinschaften; Uberprüfung der Mittel und Wege und des Zeitplans für die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion 9192* D Anlage 56 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 127 und 128 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der deutschen Hochseefischerei nach der Aufbringung des Fischtrawlers „Arcturus"; Übereinkommen mit Island zur Wahrung der Interessen der deutschen Hochseefischerei 9193* C Anlage 57 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 133 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Verhalten der Bundesregierung bei der Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Palästina-Resolution 9194 * B Anlage 58 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" über eine Erklärung von Staatsminister Wischnewski gegenüber der chilenischen Regierung, wonach die Bundesregierung Interesse daran habe, daß 42 Chilenen ihr Land verlassen können; Konkretisierung dieses Interesses 9194* D Anlage 59 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Einsatz von „Bussen zur Verbraucheraufklärung" durch das Bundespresseamt 9195* A Anlage 60 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Initiativen der Bundesregierung mit dem Ziel einer Stärkung der Institutionen der Gemeinschaft, der unmittelbaren Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Mehrheitsentscheidung für alle Beschlüsse 9195*B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 VII Anlage 61 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Antwort der bulgarischen Behörden auf den amerikanischen Protest gegen die Verweigerung einer vorher genehmigten Überfliegung bulgarischen Gebietes durch eine von Berlin kommende amerikanische Zivilmaschine 9195* D Anlage 62 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Meldung über die Bestrafung der Tochter eines ausreisewilligen Deutschen in der Sowjetunion 9195* D Anlage 63 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 6 und 7 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Sund (SPD) : Absichten der Bundesregierung betreffend die Abschaffung des § 74 des Bundesvertriebenengesetzes und die Aufhebung oder Veränderung der Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 9196* B Anlage 64 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Krockert (SPD) : Vermischung von schadstoffhaltigem Abwasser mit anderem Wasser anstelle einer Abwasserklärung; Vermischung von verschmutzter Abluft mit Frischluft anstelle einer Abluftreinigung 9196* D Anlage 65 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Pressemeldung über Ausübung von Druck auf Beamte der Sicherheitsbehörden seitens der Führungsspitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes 9197* B Anlage 66 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Hinweis auf Politiker im „Zeit"-Interview mit Bundesminister Apel; Äußerung des Bundesfinanzministers über Sparkapitalbildung im Jahre 1975 und Anleihebedarf der öffentlichen Hände 9197* C Anlage 67 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Weisung des Bundesfinanzministeriums betreffend die Veräußerung des bundeseigenen Grundbesitzes im Raum Mechernich, Kreis Euskirchen 9197* D Anlage 68 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/ CSU) : Anerkennung der Differenzbeträge zwischen den steuerlichen Reisekostenpauschbeträgen und den den Lokomotivbeamten gewährten Aufwandsentschädigungen als Werbungskosten 9198* A Anlage 69 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Eintragung des Freibetrags für Heimunterbringung oder Pflegebedürftigkeit auf der Lohnsteuerkarte durch die Städte und Gemeinden 9198* C Anlage 70 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Auffassung der Bundesregierung zum Ausgleich der 1975 drohenden Defizite der Städte und Gemeinden 9198* D Anlage 71 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Verpachtung von Teilen des Standortübungsplatzes München-Nord als „DirnenStandplatz" 9199* A Anlage 72 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Handlos (CDU/ CSU) : VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Vorrangige Behandlung von Investitionszulagengesuchen konjunkturell besonders gefährdeter Branchen 9199* B Anlage 73 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Entwicklung des Außenhandels mit der Volksrepublik China und der Republik China in den letzten Jahren 9199* C Anlage 74 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU): Zahl der von der Bundesregierung beantragten freiwilligen Konsultations- und Schlichtungsverfahren im Rahmen der OECD bei wettbewerbsschädigenden Praktiken mit Auswirkungen auf den internationalen Handel; Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachtens der Monopolkommission über die Anwendung und Möglichkeiten der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen 9201* A Anlage 75 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Gründe für die Nichtaufnahme der Landkreise Tauberkreis, Schwäbisch Hall und Hohenlohekreis in das Bergbauernprogramm 9201* B Anlage 76 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Zahl der in Krankenhäusern tätigen ausländischen Ärzte, insbesondere in den ländlichen Räumen 9201* D Anlage 77 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Vermeidung von Tbc-Befunden bei Schlachtviehimporten aus Frankreich 9202* A Anlage 78 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schutzmaßnahmen der Bundesregierung für den deutschen Unterglas-Gartenbau 9202* C Anlage 79 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Stand und Beurteilung des Disziplinarverfahrens gegen einen Leiter eines Instituts der Bundesanstalt für Milchforschung 9202* C Anlage 80 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Finanzierung des Arbeitsplatzbeschaffungsprogramms und der zusätzlichen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit 9202* D Anlage 81 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Berücksichtigung arbeitsloser Pendler der Grenzregionen der EG-Länder in den Beschäftigungsstatistiken 9203* B Anlage 82 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Katzer (CDU/ CSU) : Zeitpunkt der Vorlage der in § 21 Abs. 6 des Schwerbehindertengesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung über die Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten 9203* B Anlage 83 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Beteiligungsquote, Befundquote und Nebenbefundquote bei der Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer und Frauen im Jahr 1973; Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Beteiligungsquote bei der Krebsvorsorgeuntersuchung 9203* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 IX Anlage 84 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Anpassung der Merkmale für die Abgrenzung zwischen Arbeitern und Angestellten an die veränderten Verhältnisse 9204* A Anlage 85 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Schaffung der in der Zeitschrift „Der Zivildienst" angekündigten 35 000 Einsatzplätze des Zivildienstes; Besetzung der Einsatzplätze in den Jahren 1974 und 1975 9204* B Anlage 86 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Vergabe von Renovierungsarbeiten in Truppenunterkünften der Stationierungsstreitkräfte an Generalunternehmer 9204* D Anlage 87 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus dem Anstieg der Zahl der Anträge auf Anerkennung als Wehrdienstverweigerer 9205* B Anlage 88 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 38 und 39 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Stellungnahme der Bundesregierung zur vorgeschlagenen Einführung eines „Raucherpfennigs"; Haltung der Bundesregierung zu Vorschlägen wie z. B. Erhebung eines „Alkohol-" oder „Trinkerpfennigs" 9205* C Anlage 89 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Baier (CDU/ CSU) : Verkehrsbelastung in Leimen bei Heidelberg durch den Bau der Umgehungsstraße B 3 Wiesloch-Leimen; Zeitpunkt der Fertigstellung 9206* A Anlage 90 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Beseitigung des Engpasses Niederräder Brücke im Zuge der Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs im Bereich Frankfurt/ Main 9206* C Anlage 91 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Leicht (CDU/ CSU) : Bau der Rheinstaustufe bei Neuburgweier; Übernahme des von Frankreich nicht getragenen Kostenteils; Baubeginn 9206* C Anlage 92 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 45 und 46 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. von AltenNordheim (CDU/CSU) : Stand des Bauvorhabens im Bereich der Kreuzung der B 441 mit der Bremer Bundesbahnstrecke im Ortsbereich von Wunstorf; eventuelle Verzögerung der beabsichtigten Hochstraßenführung durch Zwischenschaltung eines Provisoriums 9207* A Anlage 93 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Link (CDU/ CSU) : Beschleunigte Erstellung des durch die Verknüpfung der U- und S-Bahn am Südbahnhof Frankfurt/M. notwendig gewordenen Zugangs von der Mörfelder Landstraße 9207* C Anlage 94 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU): Ausgabe einer am Jahresbeginn zu bezahlenden Grundkarte zum verbilligten Bezug der Fahrausweise für Senioren; Ausdehnung der Sonderregelung für verbilligte Seniorenfahrten auf einen größeren Zeitraum des Jahres und Fortfall der Kilometerbegrenzung 9207* D X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 95 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Katzer (CDU/CSU): Hinausschiebung der Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks KölnNippes; Umwandlung in ein Unterhaltungs- und Einsatzbetriebswerk für die S-Bahn 9208* A Anlage 96 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Peiter (SPD) : Bau der geplanten Straßenüberführung an der Straßenkreuzung bei NisterMöhrendorf im Westerwald an der B 54/B 414 9208* B Anlage 97 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 53 und 54 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Verschiebung von Klimazonen in Mitteleuropa; eventuelle Auswirkungen auf die Landwirtschaft bzw. die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln 9208* B Anlage 98 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Vorschlag einer Richtlinie des Rats der Europäischen Gemeinschaften betreffend Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen; etwaige Nachteile für die Kraftfahrzeugbenutzer und die deutschen Hersteller von Tachometern; Ausbau der B 277 über den Lindenweg in Dillenburg zusammen mit der vorgesehenen Verlegung der B 253 nordwestlich Dillenburgs 9209* A Anlage 99 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Beeinträchtigung der verkehrsmäßigen Situation der Stadt Rothenburg ob der Tauber durch Stillegung des Personenzugverkehrs auf der Strecke von und nach Steinach 9209* C Anlage 100 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 des Abg. Wrede (SPD) : Unverhältnismäßig hoher Anteil von Führern von Kleinkrafträdern über 40 km/h Höchstgeschwindigkeit an der Gesamtzahl der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden; Konsequenzen bei der Prüfung für den Führerschein Klasse 4 9209* D Anlage 101 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Konsequenzen aus dem durch Übermüdung eines ausländischen Lkw-Fahrers verursachten schweren Unfall auf der Autobahnstrecke München–Salzburg am 7. November 1974 9210* C Anlage 102 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 61 und 62 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Stand der Bauvorbereitungen für eine Bundesautobahn anstelle der vorgesehenen Neutrassierung der B 18 zwischen Leutkirch-Tautenhofen und der Landesgrenze nach Bayern; ungenügende Bedienung der Wirtschaft des württembergischen Allgäus durch die nach einer Verringerung der Zahl der Stückgutbahnhöfe auf 400 noch verbleibenden Anlieferungsmöglichkeiten in Friedrichshafen, Ravensburg und Bad Waldsee 9211 * A Anlage 103 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 63 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Auswirkungen der Schließung der Stückgutbahnhöfe von Bad Segeberg, Eutin und Oldenburg/Holst. auf die Kostensituation der Wirtschaft der betroffenen Gebiete 9211 * B Anlage 104 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 64 und 65 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Vehar (CDU/ CSU) : Von der Deutschen Bundesbahn beabsichtigte Einschränkung des erst kürzlich aufgenommenen S-Bahn-Verkehrs im Ruhrgebiet; für eine Förderung mit Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 XI Finanzmitteln des Bundes in Aussicht genommene Teilprojekte der Stadtbahn Ruhr; Abstimmung der SchienenNahverkehrs-Systeme S-Bahn und Stadtbahn Ruhr bzw. Stadtbahn RheinRuhr 9211* C Anlage 105 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 66 und 67 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Mick (CDU/ CSU) : Wiederingangsetzung des Verfahrens zur Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks Köln-Nippes; besondere Härten für die dort aufgenommenen Arbeitnehmer aus früher stillgelegten anderen Werken 9212* B Anlage 106 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 68 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Zeitpunkt der Umstellung des Telefonnetzes für den Bereich der Knotenvermittlungsstellen Dortmund und Meschede auf den Nahdienst 9212* D Anlage 107 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 69 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Postseitiger Anschluß der Industriebetriebe in Glinde — u. a. des Betriebes der Firma Alfa Laval — an die zentrale Feuermeldeanlage 9213* A Anlage 108 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 70 und 71 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Beabsichtigte Verlegung der Abteilungen Bauwesen und Raumordnung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in die Verwaltungsgebäude des früheren Wohnungsbauministeriums, Bad Godesberg, Deichmannsaue; bauliche Mängel der zu beziehenden Gebäude 9213* B Anlage 109 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 72 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Gewährung einer der Ausbildungsbeihilfe entsprechenden Zahlung für Schüler von Berufsgrundbildungsklassen 9214* A Anlage 110 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 73 und 74 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Erfordernis der Stellung eines Immatrikulationsantrages bei der im Zulassungsbescheid genannten Hochschule gemäß § 20 Abs. 2 der Rechtsverordnung zur Durchführung des Staatsvertrages über die zentrale Vergabe von Studienplätzen; dadurch bedingte Nachteile für in einer praktischen Berufsausbildung stehende Bewerber 9214* B Anlage 111 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 75 — Drucksache 7/2857 vorn 29. 11. 74 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) : Maßnahmen zugunsten der Deutschen Buchhandelsschule Frankfurt am Main im Rahmen der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten 9214* D Anlage 112 Antwort des StSekr Dr. Dr. Kollatz (BMZ) auf die Frage B 76 — Drucksache 7/2857 vom 29. 11. 74 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) : Zustimmung des deutschen ExekutivDirektors bei der Weltbank zur Auszahlung weiterer Finanzhilfe an Chile; etwaige Erteilung einer entsprechenden Weisung der Bundesregierung nach dem Sturz Allendes 9215* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9173* Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Dringliche Frage des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 7/2888): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sofort die Einfuhr isländischer Ware, die gemäß Pressemeldungen trotz des Anlandestopps für isländische Fischimporte an bundesrepublikanische Häfen dadurch unterlaufen wird, daß die Anlandung in anderen EG-Iläfen erfolgt und anschließend die Ware auf dem Landwege in die Bundesrepublik verbracht wird, an den deutschen Grenzen dadurch zu unterbinden, daß ein Herkunftsnachweis für die Ware gefordert wird, die außerhalb der Bundesrepublik angelandet und in die Bundesrepublik verbracht wird? Bei Einfuhren von Fischen, die aus Drittländern stammen, aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften in einen anderen Mitgliedstaat ist ein Herkunftsnachweis in der Form zu führen, daß der Importeur bei der Einfuhrabfertigung eine Einfuhrkontrollmeldung vorzulegen hat, in der das Ursprungsland der Ware angegeben ist. Wegen des Grundsatzes der Freiheit des Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft würde jedoch die Unterbindung solcher Einfuhren der Entscheidung der zuständigen Organe der Gemeinschaft bedürfen und wird im übrigen vom weiteren Verhalten Islands abhängig sein. Ergänzend teile ich Ihnen mit, daß die isländischen Direktanlandungen in der Bundesrepublik Deutschland mit 10 000 bis 15 000 t pro Jahr nur einen verhältnismäßig geringen Anteil unseres Gesamtbedarfs an Frischfisch von etwa 250 000 t jährlich betragen. Daher kann die Unterbindung isländischer Direktanlandungen die Versorgung des deutschen Marktes nicht ernstlich gefährden. Diese Maßnahme ist für Island gleichwohl fühlbar, da die Direktanlandungen in der Bundesrepublik Deutschland ungefähr 1/5 der gesamten Frischfischproduktion Islands ausmachen und auf dem deutschen Markt gute Preise erzielt werden. Die Bundesregierung würde es daher bedauern, wenn die Anlandesperre durch Direktanlandungen in anderen Häfen der EWG-Mitgliedstaaten und anschließenden Transport in die Bundesrepublik Deutschland teilweise unterlaufen würde. Unter den gegebenen Umständen ist jedoch nicht zu erwarten, daß solche indirekten Einfuhren ein stärkeres Ausmaß erreichen, da die Häfen in den Nachbarstaaten auf die Anlandung größerer Mengen isländischer Ware nicht eingestellt sind. Bei länger andauernder Sperre der deutschen Häfen würden die isländischen Zufuhren in anderen Häfen vermutlich zu einem starken Druck auf die dortigen Preise führen; wie zu erfahren war, hat schon das erste nach Ostende umgeleitete Schiff dort wesentlich weniger erlöst, als es in Bremerhaven erzielt hätte. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, sind in den letzten 10 Tagen, seit Island wegen der rechtswidrigen Aufbringung des deutschen Fischdampfers „Arcturus" mit der Verhängung einer Anlandesperre rechnen mußte, lediglich ca. 270 t Frischfisch in einem Ausweichhafen, und zwar in Ostende, angelandet worden. Diese Ware dürfte dort zur weiteren Vermarktung zu den fischwirtschaftlichen Zentren an der deutschen Nordseeküste transportiert worden sein. Die Möglichkeit, daß Be- und Verarbeitungsbetriebe solche aus Umwegeinfuhren stammende Ware im Binnenland verarbeiten, ist kaum gegeben, weil diese Betriebe sich regelmäßig mit Rohware aus holländischen Fängen versorgen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 2) : Trifft es zu, wie dpa berichtete, daß in diesem Schuljahr 74 000 Jugendliche in Nordrhein-Westfalen keine Lehrstelle bekommen haben, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhöhen und damit insgesamt zur Verbesserung der Chancen in der beruflichen Bildung beizutragen? Die Meldung, daß in diesem Schuljahr 74 000 Jugendliche in Nordrhein-Westfalen keine Ausbildungsstelle bekommen haben, trifft in dieser Form nicht zu. Ihr liegt eine Erhebung des Landes vom 15. Oktober 1973 zugrunde, nach der die Zahl der Schüler ohne Ausbildungsvertrag an Berufsschulen 73 901 betrug. Hierbei handelt es sich jedoch um „Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag" („Jungarbeiter"), deren Gesamtzahl in der Bundesrepublik gegenwärtig etwa 225 000 Jugendliche beträgt (rd. 14 % der Berufsschulpflichtigen). Von 452 000 Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag (rd. 22,5 % der Berufsschulpflichtigen) im Jahre 1958 ist die Zahl ständig zurückgegangen. Gründe für das Fehlen eines Ausbildungsvertrages bei diesen Jugendlichen sind insbesondere soziale Lage der Eltern, fehlende Motivation, Streben nach finanziellen Einkünften, unzureichende Vorbildung, abweichendes Lernverhalten und mangelndes Angebot. Damit wird deutlich, daß diese Jugendlichen zum größten Teil keine Schulabgänger waren, die infolge eines Rückgangs an Ausbildungsplätzen ohne Ausbildungsvertrag geblieben sind, obwohl sie ein Ausbildungsverhältnis anstrebten. Die Möglichkeit eines stärkeren Anstiegs dieser Zahl von Jugendlichen im Falle eines Rückgangs an Ausbildungsplätzen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Zahl der Schulabgänger, die ein Ausbildungsverhältnis anstreben, jedoch keinen Ausbildungsvertrag erhielten, betrug in Nordrhein-Westfalen nach einer Erhebung des Statistischen Landesamtes am Ende des Schuljahres 1973/74 insgesamt 16 100 (6,7 % aller Schulabgänger mit der Absicht einer Berufsausbildung). Das ist aber immer noch — selbst wenn man davon ausgeht, daß zwischenzeitlich wei- 9174* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 tere Jugendliche u. a. auch mit Hilfe des Arbeitsamtes einen Ausbildungsplatz gefunden haben — eine hohe Zahl von Jugendlichen, die den seit langem beobachteten Rückgang betrieblicher Ausbildungsplätze signalisiert und geeignete Abhilfemaßnahmen fordert. Die Bundesregierung beobachtet deshalb sehr sorgfältig die weitere Entwicklung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes und unternimmt im Rahmen ihrer bildungspolitischen Möglichkeiten alle Anstrengungen um sicherzustellen, daß den Jugendlichen eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen zur Verfügung steht. Die Bundesregierung unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Reform der Berufsbildung, die auch in der Regierungserklärung herausgestellt wurde. Dabei muß ein besseres Instrumentarium geschaffen werden, das vorausschauende und koordinierte Planung ermöglicht. Eine finanzielle Absicherung des Ausbildungsplatzangebotes ist dringend erforderlich. Die Bundesregierung hat Gespräche mit allen an der Berufsbildung beteiligten Gruppen geführt und dabei die Zusage erhalten, daß sich die maßgeblichen Verbände an die Betriebe wenden werden, um die Ausbildungsbereitschaft aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung hat sich außerdem für die Sicherung der Ausbildungsplätze im öffentlichen Bereich eingesetzt. Weitere Maßnahmen auch im Sinne der Entschließung des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 26. März 1974 wurden durchgeführt. Dazu gehört die Änderung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung vom 25. Juli 1974, durch die die praktische Erfahrung der bereits seit Jahren tätigen Ausbilder bei der Befreiung von der Ausbilder-Eignungsprüfung stärker berücksichtigt und die Übergangsregelungen verbessert werden. Ferner wurde auf die Möglichkeiten einer flexiblen Handhabung der Ausbildungsordnungen bei der zeitlichen Gliederung der Ausbildung durch die Betriebe hingewiesen. Eine besondere Bedeutung mißt die Bundesregierung der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten zu. Technischer, wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt stellen erhöhte Anforderungen an die Berufsausbildung. Viele kleinere und mittlere Betriebe können diesen Anforderungen nicht mehr in allen Phasen der Berufsausbildung allein gerecht werden. Diese Betriebe sollten jedoch für die Berufsausbildung erhalten werden, auch im Interesse der Sicherung eines wirtschaftlich unabhängigen Mittelstandes. Sie tragen heute die Hauptlast der Ausbildung: Rd. 700 000 Auszubildende befinden sich in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten, davon 400 000 in Betrieben bis zu 9 Beschäftigten. Die Ausbildungsleistungen dieser Betriebe durch die überbetriebliche Ausbildung zu ergänzen, ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung eines ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen. Die Investitions- und Folgekosten einer am Bedarf orientierten Infrastruktur überbetrieblicher Ausbildungsstätten, die die betriebliche Ausbildung ergänzen sollen, können jedoch von den kleineren und mittleren Ausbildungsbetrieben nicht allein getragen werden. Formen überbetrieblicher Finanzierung können Ungleichgewichte zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben ausgleichen. Für eine Übergangszeit hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, den dringendsten Bedarf an überbetrieblicher Ausbildung decken zu helfen. Sie hat dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, die Möglichkeit für eine Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten neu zu errichtender oder sonst nicht mehr zu nutzender überbetrieblicher Ausbildungsstätten zu schaffen. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat diesem Vorschlag im Oktober 1974 entsprochen. Die Beteiligung des Bundes an den Folgekosten wird bei dem jeweiligen Projekt auf die Dauer von 4 Jahren begrenzt. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird bis 1976 insgesamt 180 Millionen DM für überbetriebliche Ausbildungsstätten zur Verfügung stellen. Bis 1978 sollen mindestens 50 000 Plätze in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung unterstützt außerdem alle Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, die zu einem ausreichenden Angebot an Ausbildungsplätzen beitragen sollen. Dazu gehören eine gezielte Werbung geeigneter Ausbildungsstellen, die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Vermittlungsausgleichs, der zügige Ausbau der Berufsberatung sowie die Durchführung von Maßnahmen für alle noch nicht berufsreifen und behinderten Jugendlichen, um ihnen eine Berufsausbildung zu erschließen oder sie beruflich einzugliedern. Die Bundesregierung untersucht z. Zt., welche Möglichkeiten bestehen, durch finanzielle Hilfen Ausbildungsplätze zu erhalten und neu zu schaffen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 7): Sieht die Bundesregierung in dem Rehabilitationsangleichungsgesetz einen ausreichenden Grund für die Beschlüsse der Rentenversicherungsträger, nach rund 40jähriger Gewährung außer den Zuschüssen für Heil- und Hilfsmittel auch diejenigen für Zahnersatz einzustellen, obwohl das Gesetz die Krankenkassen nicht zur vollen Übernahme der Kosten für Zahnersatz verpflichtet, die Kassen bereits auf Grund anderweitiger schon eingetretener und nodi zu erwartender Leistungsaufwendungen unter einer Kostenexplosion leiden und im übrigen nicht alle Mitglieder der Rentenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind? Das Rehabilitations-Angleichungsgesetz hat hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen zum Zahnersatz insofern eine Änderung gebracht, als die Krankenversicherungsträger jetzt verpflichtet sind, zu den Kosten für Zahnersatz mindestens einen Zuschuß zu gewähren. Die Höhe dieses Zuschusses ist in der Satzung festzulegen, wobei bestimmt werden kann, daß auch die gesamten Kosten für den Zahnersatz übernommen werden. Der Versicherte hat dadurch einen Rechtsanspruch auf eine entspre- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9175* chende Beteiligung an den Kosten für den Zahnersatz durch die Krankenkassen erhalten. Entsprechend einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger haben verschiedene Rentenversicherungsträger, soweit sie Zuschüsse zum Zahnersatz gewähren, diese Regelung zum Anlaß genommen, derartige Beihilfen ab 1. Januar 1975 einzustellen. Da es sich dabei um eine zusätzliche Leistung aus der Rentenversicherung handelt und die Versorgung mit Zahnersatz eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (mit völliger oder teilweiser Kostenerstattung) ist, hätten die Rentenversicherungsträger auch unabhängig von der Regelung im Rehabilitations-Angleichungsgesetz ihre Beihilfen einstellen können. Die Tatsache, daß einzelne Personengruppen (Selbständige und höher verdienende Angestellte) nicht gegen Krankheit bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Grund, eine an sich der Krankenversicherung obliegende Leistung von dem Rentenversicherungsträger beanspruchen zu können. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, derartige Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane zu beeinflussen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 17): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß Anträge auf Finanzzuweisungen aus den Richtlinien für die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen besonderen Umfangs bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen durch die einzelnen Wehrbereichsverwaltungen gleichmäßig behandelt werden? Die Anträge auf Gewährung der Bundesfinanzhilfen werden von den Wehrbereichsverwaltungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach Grundsatzrichtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung und den Erlassen zur Durchführung dieser Richtlinien bearbeitet. Diese Anweisungen lassen der Mittelinstanz jedoch bei der Entscheidung über die einzelnen Anträge einen gewissen Ermessensspielraum zur Berücksichtigung relevanter Gesichtspunkte im Einzelfall. Soweit Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden sie entweder bereits in der Mittelinstanz oder auf Bericht der Wehrbereichsverwaltungen geregelt. Hierzu hat der Ausschuß für Garnisonangelegenheiten des Deutschen Städtebundes auf seinen Sitzungen im Juli 1970 festgestellt, daß Meinungsverschiedenheiten stets zur Zufriedenheit aller Beteiligten geregelt werden konnten. Darüber hinaus hat der Ausschuß auf diesen Sitzungen beschlossen, etwaige Meinungsverschiedenheiten der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtebundes zur Unterrichtung des Bundesministeriums der Verteidigung mitzuteilen. Bis heute hat das Bundesministerium der Verteidigung weder von dieser Stelle noch auf einem anderen Wege Kenntnis von Beschwerden erhalten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar auf die Mündliche, Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 20) : Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung dafür maßgebend, daß die DDR das Postabkommen von 1971 bezüglich des automatischen Fernsprechverkehrs nicht einhält, und welche Schritte hat in den vergangenen drei Wochen der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, Staatssekretär Gaus, in dieser Angelegenheit unternommen? Als Grund dafür, daß die DDR die im Protokoll vom 30. 9. 1971 vorgesehene Automatisierung des Fernsprechverkehrs nicht bis Ende dieses Jahres voll realisieren kann, sind von den DDR-Vertretern bei Expertengesprächen technische und ökonomische Schwierigkeiten genannt worden. Der Bundespostminister hat sich deshalb am 8. 11. 1974 in einem Fernschreiben an den Postminister der DDR gewandt. Daraufhin haben weitere Expertengespräche stattgefunden. Eine abschließende Beurteilung ist noch nicht möglich. Angesichts dieser noch laufenden Bemühungen hat der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, Staatssekretär Gaus, in dieser Angelegenheit bisher keine Schritte unternommen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 21) : Ist die Bundesregierung bereit, über weitere wirtschaftliche und finanzielle Leistungen zugunsten der DDR zu verhandeln, solange die DDR selbst nicht bereit ist, geschlossene Verträge zu erfüllen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung andernfalls, um die DDR zur vollen Erbringung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wie z. B. aus dem Postabkommen von 1971, anzuhalten? Eine abschließende Beurteilung des generellen Problems, von dem Sie im Zusammenhang mit Ihrer Frage Nr. 20 zu den Postverhandlungen mit der DDR ausgehen, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Deshalb kann ich im Augenblick nicht dazu Stellung nehmen, welche Haltung die Bundesregierung bei anderen Verhandlungen mit der DDR einnehmen wird. Sie werden verstehen, daß ich wegen der vor uns liegenden Verhandlungen nicht in der Lage bin darzulegen, welche Wege die Bundesregierung im einzelnen gehen könnte, um die DDR zur Vertragserfüllung anzuhalten. Die Bundesregierung geht aber grundsätzlich davon aus, daß Fälle, in denen die DDR ihre vertraglichen Pflichten nicht zeitgerecht erfüllt, im Verhandlungswege aufgegriffen und gelöst werden. 9176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen A 33 und 34) : Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Beanstandungen des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaushalt 1972 im Bereich der Sportorganisationen und des Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade 1972? Ist die Bundesregierung bereit, außer der Erstattung der Kosten für ein Zweitbüro und Fahrer für den Präsidenten des Deutschen Sportbunds auch ähnlichen Wünschen der Präsidien der Sportfachverbände auf Bundesebene zu entsprechen? Zu Frage A 33: Die Beanstandungen des Bundesrechnungshofs beziehen sich, soweit die Sportorganisationen angesprochen sind, nicht auf Mängel in der Arbeit der Sportorganisationen, sondern auf den Bereich des Sportstättenbaus. Der Bundesrechnungshof rügt insbesondere, daß in Einzelfällen Unterlagen nicht rechtzeitig geprüft worden und die begleitende Überwachung der Bauausführung durch die staatliche Bauverwaltung nicht ausreichend gewesen sei. Darüber hinaus ist der Bundesrechnungshof der Auffassung, daß die im Haushaltsrecht angelegten Ausnahmeregelungen zu großzügig gehandhabt worden seien. Hinsichtlich der Bauüberwachung trägt die Bundesregierung schon jetzt dafür Sorge, daß die staatliche Bauverwaltung bei sämtlichen vom Bund geförderten Bauvorhaben von vornherein eingeschaltet wird. In den Bereichen, in denen das Haushaltsrecht der bewilligenden Stelle die Möglichkeit von Ermessensentscheidungen einräumt, erscheinen die Beanstandungen des Bundesrechnungshofs nur dort sachlich berechtigt zu sein, wo ein Ermessensfehlgebrauch behauptet werden könnte. Eine derartige Feststellung hat der Bundesrechnungshof jedoch nicht getroffen. Zu den Einzelheiten der Beanstandungen des Bundesrechnungshofes wird die Bundesregierung im Rahmen der Erörterungen des Haushaltsausschusses — Rechnungsprüfungsausschusses — eingehend Stellung nehmen. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag überdies, und zwar noch in diesem Jahr, einen eingehenden Schlußbericht zur Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 zuleiten und hierbei ebenfalls im einzelnen auf die entsprechenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofs eingehen. Ohne der Erörterung im Rechnungsprüfungsausschuß vorzugreifen, läßt sich bereits jetzt sagen, daß die beim Organisationskomitee aufgetretenen Mängel — die nicht beschönigt werden sollen — auch im Hinblick auf den Zeitdruck und den daraus resultierenden Zwang zur Improvisation gesehen werden müssen. Sieht man die Mängel in diesem Zusammenhang und im Verhältnis zur weltweit anerkannten Gesamtleistung des Organisationskomitees, so verlieren sie an Gewicht. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit alles in ihrer Macht Stehende getan, um Mängel zu beseitigen. Weitere Konsequenzen — etwa Rückforderungen — sind vom Bundesrechnungshof nicht geltend gemacht worden. Zu Frage A 34: Für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes an die Bundessportfachverbände gelten nicht die Förderungsvoraussetzungen wie sie beim DSB vorliegen. Die Bundesregierung gewährt den Bundessportfachverbänden — im Unterschied zum DSB, der institutionell und damit einschließlich seines Verwaltungsaufwands gefördert wird — Zuwendungen als sogenannte Projektförderung, d. h. Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben. Im Rahmen dieser Zuwendungsart unterstützt die Bundesregierung insbesondere zentrale Lehrgänge und Wettkämpfe der NationalKader. Allgemeine Verwaltungskosten, zu denen beispielsweise auch die Kosten für die Miete und Ausstattung eines Büros zu rechnen wären, übernimmt die Bundesregierung dagegen nicht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 37) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Leiters des amerikanischen Geheimdienstes CIA, William Colby, der sich besorgt über das kommunistische Vordringen in Westeuropa äußerte, und wird dies die Bundesregierung veranlassen, das Verbot der DKP und anderer kommunistischer Gruppen zu betreiben? Ihre Frage bezieht sich offensichtlich auf eine Pressemeldung über Erklärungen, die Herr Colby gegenüber der Wochenzeitung „US News and World Report" abgegeben hat. Die in diesen Erklärungen zum Ausdruck kommende Besorgnis des Leiters des amerikanischen Geheimdienstes CIA betreffen im wesentlichen bestimmte Länder Westeuropas, in denen die Kommunisten von ca. einem Viertel der Wählerschaft unterstützt werden. Er warnt ausdrücklich vor einer Regierungsbeteiligung der Kommunisten. Offensichtlich betreffen seine Ausführungen daher nicht die Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Der Stimmenanteil der DKP lag bei der letzten Bundestagswahl unter 1 Prozent. Ihr Einfluß ist auch seitdem nicht gewachsen. Die Bundesregierung hat wiederholt in diesem Hohen Hause zu einem Verbot der DKP und der anderen kommunistischen Organisationen Stellung genommen. Ich möchte Sie hierzu u. a. auf die Antwort verweisen, die Ihnen Bundesminister Genscher in der Fragestunde am 13. September 1973 gegeben hat. An dieser Meinung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9177* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe sich Geldstrafen bzw. Geldbußen wegen illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer bewegen, und ob es eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bisher gegeben hat? Die statistischen Daten des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, die sich auf die Ahndung der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer beziehen, sagen für die Jahre 1969 bis 1972 über die Höhe der verhängten Geldbußen und Geldstrafen nichts aus. Sie enthalten nur Angaben über die Zahl der insgesamt verfolgten Fälle sowie die Art ihrer Ahndung. Nach einer Sondererhebung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit für 1973 liegen auch statistische Daten über die Höhe der verhängten Geldbußen vor. Danach sind im Jahre 1973 1 098 Fälle der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer mit einer Geldbuße von 1 000 DM, 739 Fälle mit einer Geldbuße von über 1 000 DM bis zu 5 000 DM und 141 Fälle mit einer Geldbuße zwischen 5 000 DM und 10 000 DM geahndet worden. Gegen zwei Verleiher ohne Erlaubnis, die nichtdeutsche Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis verliehen haben, wurden Geldstrafen von 5 000 DM bzw. 800 DM verhängt. Über die Verhängung weiterer Geld- oder Freiheitsstrafen durch die Gerichte sind — da die Durchführung der Strafvorschriften bei den Ländern liegt — keine genauen Daten bekannt; soweit ersichtlich, sind wegen illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Freiheitsstrafen bisher noch nicht verhängt worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 48) : Wann gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag eine Vereinbarung zu treffen, wonach in West-Berlin wohnende Eigentümer über Grundstückserträge (Mieten und Pacht) oder bestehende „Grundstückssperrkonten" in der DDR verfügen bzw. diese transferiert werden können? Entsprechend dem im Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag enthaltenen Auftrag sind zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Verhandlungen zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs geführt worden, die am 25. April 1974 den Abschluß erster Teilvereinbarungen über den Transfer von Unterhaltszahlungen und über den Transfer aus Sperrguthaben in bestimmten Fällen ermöglichten. Beide Vereinbarungen beziehen West-Berlin voll in die getroffenen Regelungen ein. Auf Grund der vielschichtigen und schwierigen Verhandlungsmaterie konnten jedoch nicht alle Probleme im ersten Anlauf gelöst werden. Die DDR hat es abgelehnt, die bei ihr belegenen „Grundstückssperrkonten" in den Transfer mit einzubeziehen, weil nach ihrer Auffassung die Grundstückserträge (Miet- und Pachtzahlungen) der Erhaltung der Grundstücke und Bauten dienen müßten. Bei Abschluß der Vereinbarungen bestand aber auf beiden Seiten Einverständnis darüber, daß die Verhandlungen zur Regelung weiterer Teilbereiche des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie zur Erweiterung der bestehenden Vereinbarungen fortgesetzt werden. Dabei wird sich die Bundesregierung auch weiter um eine Einbeziehung der in der DDR belegenen „Grundstückssperrkonten" in den gegenseitigen Transfer bemühen. Ein Termin für die Fortsetzung der Verhandlungen steht noch nicht fest. Die Bundesregierung wird sich bemühen, daß die Verhandlungen möglichst bald aufgenommen werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meinicke (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 49) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch regelmäßige Prüfungen der Finanzämter sichergestellt ist, daß Spenden und Beiträge an Vereine und Verbände, die nach § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben geltend gemacht werden, ausschließlich den im Einkommensteuergesetz genannten steuerbegünstigten Zwecken zugeführt werden? Das für den Spendenempfänger zuständige Finanzamt prüft bei jeder Veranlagung, ob die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Empfang steuerbegünstigter Zuwendungen gegeben sind. Darüber hinaus prüft es, sobald es Kenntnis von einer Änderung der Satzung oder der tatsächlichen Geschäftsführung des Spendenempfängers erlangt, im Rahmen der besonderen Steueraufsicht nach der Gemeinnützigkeitsverordnung (§§ 16 und 17), ob dadurch die Voraussetzungen für die steuerlichen Vergünstigungen berührt werden. Wenn die Voraussetzungen für steuerliche Vergünstigungen entfallen, so hat das Finanzamt unverzüglich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Berechtigung zum Empfang steuerbegünstigter Zuwendungen zu widerrufen. Im Rahmen des Möglichen ist also sichergestellt, daß steuerbegünstigte Zuwendungen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 50 und 51): 9178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung außergewöhnlicher Verluste aus Spareinlagen und Kapitalanlagen bei der Einkommenbesteuerung auf Grund der Geldentwertung zu schaffen? Welche Verfahrensweisen hält die Bundesregierung zur Abgeltung von eingetretenen Verlusten für erwägenswert, und welche hält sie für nicht vertretbar? Der Bundesfinanzhof hat am 14. Mai 1974 in drei Urteilen für die Jahre 1969, 1970 und 1971 entschieden, daß die Besteuerung der Zinsen und anderer Kapitalerträge mit dem Nennwert mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Abzug vom Nennbetrag der Kapitalerträge auf Grund der Geldentwertung sei bei der Einkommensbesteuerung rechtlich nicht zulässig. Die Ausführungen des Bundesfinanzhofs sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht nur für die genannten Jahre, sondern auch für die nachfolgenden Jahre maßgebend. Die Einkommensteuerreform, die vom Beginn des nächsten Jahres an wirksam wird, führt zu einer fühlbaren Minderung der steuerlichen Belastung der Sparer. Von den Einnahmen aus Kapitalvermögen kann künftig ein Sparer-Freibetrag von 300,— DM abgezogen werden. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, erhöht sich der Sparer-Freibetrag auf 600,— DM. Daneben können Werbungskostenpauschbeträge von 100,— DM — bei Ehegatten von 200,— DM — in Anspruch genommen werden. Künftig werden von Zinsen und anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen also 400,— DM und bei zusammenveranlagten Ehegatten 800,— DM nicht zur Besteuerung herangezogen. Bei einem Zinssatz von 8 % entspricht das einem Sparguthaben von 10 000 DM. Daneben führen die allgemeinen Maßnahmen im Rahmen der Einkommensteuerreform zu einer steuerlichen Entlastung des Sparers. Ich erwähne in diesem Zusammenhang die Erhöhung des Grundfreibetrags, die Ausdehnung der Proportionalzone, die Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge, die Verbesserung bei der Besteuerung der Altersbezüge und die Neugestaltung des Familienlastenausgleichs. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß über die im Rahmen der Einkommensteuerreform beschlossenen Steuererleichterungen keine weiteren steuerlichen Maßnahmen getroffen werden können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 54) : \Vann ist damit zu rechnen, daß Anträge auf Zuweisungen nach Artikel 106 Abs. 8 des Grundgesetzes wegen ausfallender Grundsteuer behandelt werden, und wer ist der zuständige Adressat für diese Anträge? Bei der Bearbeitung der vorliegenden Anträge zum Ausgleich von wegfallenden Grundsteuerersatzbeträgen sind allgemeine Rechtsfragen aufgetreten, die noch einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Mit dem Abschluß der beim Bundesministerium der Finanzen veranlaßten Untersuchungen ist vor der Jahreswende nicht mehr zu rechnen. Ich werde auf die Angelegenheit so bald wie möglich zurückkommen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die unterschiedliche Höhe der Mehrwertsteuer in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland bei langlebigen Wirtschaftsgütern (z. B. Kraftfahrzeugen 33 % gegenüber 11 %) eine Benachteiligung zu Lasten der grenznahen Handelsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland eintritt, wenn beim Einkauf in Frankreich durch die Erstattung der französischen Mehrwertsteuer ein Preisgefälle hervorgerufen wird, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die dadurch bedingten Wettbewerbsverzerrungen, die im Widerspruch zu den Römischen Verträgen stehen, zu verhindern? Sie weisen mit Recht darauf hin, daß für Lieferungen neuer Pkw in Frankreich ein Mehrwertsteuersatz von 33 % gilt, während bei uns nur 11 % Mehrwertsteuer anfallen. Schon der Normalsatz der Mehrwertsteuer liegt in Frankreich mit 20 % wesentlich höher als bei uns. Diese Steuersatzunterschiede führen jedoch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen. Bei der Ausfuhr aus Frankreich werden langlebige Wirtschaftsgüter voll von der französischen Mehrwertsteuer entlastet und bei der Einfuhr in die Bundesrepublik mit der deutschen Mehrwertsteuer belastet und damit in ihrer Belastung den inländischen Erzeugnissen aus Wettbewerbsgründen gleichgestellt. Das gilt auch in den Fällen, in denen ein Pkw oder ein anderes Wirtschaftsgut in Frankreich gekauft und anschließend vom Erwerber über die Grenze nach Deutschland gebracht wird. In jedem Fall sind 11 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Mehrwertsteuer wirkt also völlig wettbewerbsneutral. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 56 und 57) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aus sozialen Gründen unerfreulich ist, wenn der Steuerfreibetrag für Bewohner von Altenheimen (§ 33 a Abs. 3 EStG 1975) in den meisten Fällen erst im Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden kann und den Betroffenen daher erstmals im Sommer oder Herbst 1976 zugute kommen wird? Ist die Bundesregierung aus diesen Gründen und zur Vermeidung zahlreicher zusätzlicher Anträge im Lohnsteuerjahresausgleich bereit, die Eintragung des erwähnten Freibetrags durch die Gemeinden zuzulassen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9179* Wie Sie wissen, zielt die Einschränkung des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens darauf ab, eine dringend erforderliche Verwaltungsentlastung bei den Finanzämtern zu erreichen. Der durch das Einkommensteuerreformgesetz eingeführte Freibetrag für Bewohner von Altenheimen steht im übrigen — wie sich aus seiner gesetzlichen Stellung und aus der Begründung ergibt — in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Freibetrag für die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe. Der Freibetrag für Bewohner von Altenheimen ist davon abhängig, daß eine Steuervergünstigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe nicht gewährt wird. Aus diesem Grunde kann die Eintragung des Freibetrags auf den Lohnsteuerkarten nicht den Gemeinden übertragen werden, weil sie die sachlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht in allen Fällen zutreffend feststellen könnten. Im übrigen darf der Freibetrag bei Heimunterbringung nicht isoliert gesehen werden. Die uneingeschränkte Berücksichtigung dieses Freibetrags im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren würde voraussetzen, daß auch der Freibetrag für eine Hausgehilfin oder Haushaltshilfe uneingeschränkt berücksichtigt wird. Beides würde aber die Einschränkung des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens erheblich verringern und den damit verbundenen Vereinfachungseffekt stark beeinträchtigen. Was ich hier vorgetragen habe, ist im Deutschen Bundestag nahezu einstimmig beschlossen worden, um mit der Verwaltungsvereinfachung im Steuerverfahren Ernst zu machen. Die Bundesregierung hat deswegen nicht die Absicht, eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorzuschlagen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (Drucksache 7/2857 Frage A 61) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktoriummitglieds der Deutschen Bundesbank, Dr. Helmut Schlesinger, mit der er sich gegen neue Konjunkturförderungsprogramme der öffentlichen Hand wandte, da die Inlandsnachfrage schon dadurch genügend angekurbelt werde, daß die öffentliche Hand für 1975 ein Defizit von 46 Milliarden DM gegenüber 28 Milliarden DM für 1974 und 12 Milliarden DM für 1972 vorprogrammiert habe, und unter welchen Voraussetzungen wird von der Bundesregierung erwogen, den Entwurf eines Haushaltssicherungsgesetzes vorzulegen? Auch die Bundesregierung erwartet von dem stark zunehmenden Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte einen erheblichen expansiven Impuls auf die Inlandsnachfrage. Alle ernsthaften Schätzungen und Urteile bestätigen die Bundesregierung in ihrer Auffassung, daß dieser Impuls notwendig ist, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stärken und um einen befriedigenden Beschäftigtenstand wiederzugewinnen. Über den weiteren konjunkturpolitischen Kurs und evtl. ergänzende Maßnahmen wird die Bundesregierung Mitte Dezember entscheiden. Bei ihrer Entscheidung wird die Bundesregierung selbstverständlich alle bekannten Diagnosen und Prognosen sorgfältig wägen und in ihre Überlegungen einbeziehen. Für ein Haushaltssicherungsgesetz sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 62) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 18. November 1974 zu, die VEBA sehe in der von ihr betonten Miteigentümerschaft des Bundes eine wesentliche Hilfe bei den von ihr als erfolgreich bezeichneten Verhandlungen mit Saudi-Arabien, und wie stellt die Bundesregierung, sollte die Meldung zutreffen, in Zukunft sicher, daß die VEBA allein nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt, und das Wirtschaftsgeschehen nicht dadurch beeinträchtigt wird, daß die Bundesregierung Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, protegiert? Bei Abschluß des Rohölliefervertrages der VEBA mit Saudi-Arabien hat der Vorstandsvorsitzende der VEBA u. a. erwähnt, daß es für den Vertragsabschluß sehr nützlich war, daß der Bund an der VEBA beteiligt ist. Er hat zugleich betont, daß es sich um eine ausschließlich kommerzielle Übereinkunft handelt. Es mag zutreffen, daß die Tatsache der Bundesbeteiligung an der VEBA für die Verhandlungsbereitschaft Saudi-Arabiens von Bedeutung gewesen ist. Ich sehe darin keinen Nachteil für unsere Wirtschaft. Es ist vielmehr die Pflicht der Bundesregierung, ihren Beitrag zur Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung unseres Landes zu leisten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 63) : Wie hoch ist nach heutigen Erkenntnissen derjenige Anteil des deutschen Nationalvermögens, das seit 1945 von Polen genutzt wird, zu veranschlagen, der von den Preisveränderungen auf dem Energiemarkt betroffen ist, und welchen Wert stellt er nach heutigen Preisen dar? Mit Inkrafttreten des deutsch-polnischen Vertrages über die Grundlagen der Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970 bestreitet die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, daß die Gebiete, auf die Ihre Frage abzielt, polnisches Staatsgebiet sind. Für Angaben der von Ihnen gewünschten Art liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9180* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen A 64 und 65) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß deutsche Unternehmen an einem internationalen Elektrokartell in Brasilien beteiligt sind, dem die brasilianische Kartellbehörde vorwirft, mit einer abgestimmten Strategie ruinösen Wettbewerbs kleine und mittlere brasilianische Unternehmen der Elektrobranche wirtschaftlich vernichtet zu haben, und um welche deutschen Unternehmen handelt es sich gegebenenfalls? Kann die Bundesregierung angeben, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten der oben genannten Firmen durch die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form (Kapitalhilfe, Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. Ausfuhrkredit GmbH, Verbürgung durch Hermes) unterstützt worden sind, hält die Bundesregierung das Verhalten dieser Firmen für vereinbar mit ihren entwicklungspolitischen Zielsetzungen, und welche geeigneten Schritte gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen? Zu Frage A 64: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die bestätigen, daß sich deutsche Elektrounternehmen an Praktiken auf dem brasilianischen Markt, wie sie in Ihrer Anfrage angesprochen werden, beteiligen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß internationale Kartelle, die sich ausschließlich auf ausländischen Märkten auswirken, nicht dem deutschen Kartellgesetz unterliegen. Das Bundeskartellamt hat daher keine Möglichkeit, die auch in Pressemeldungen der letzten Zeit erhobenen Beschwerden zu überprüfen, zumal die Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden nicht über die Grenzen des eigenen Hoheitsgebiets hinausreichen. Aus diesem Grunde strebt die Bundesregierung, wie sie insbesondere in ihrer Stellungnahme zum letzten Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes betont hat, eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Regierungen im Bereich der Wettbewerbspolitik an, um dadurch die Kontrolle auch über Exportkartelle zu verbessern. In dem von Ihnen angesprochenen Fall bemüht sich die Bundesregierung z. Z., nähere Informationen zu erhalten. Zu Frage A 65: Wie bereits gesagt, liegen der Bundesregierung keine ausreichenden Informationen für eine abschließende Beurteilung vor. Sie wird diese Angelegenheit im Auge behalten und ihre Haltung danach ausrichten, zu welchem Ergebnis die Untersuchungen der brasilianischen Kartellbehörde führen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 66) : Hat die Bundesregierung die Absicht, die Vergesellschaftung der Rohstoff- und Materialproduktion, der Energiewirtschaft, des Investitionsgütersektors, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Banken, Versicherungen und anderer Produktionszweige zu betreiben, wie auf der Landeskonferenz der Jungsozialisten Hamburgs gefordert wurde? Die Bundesregierung verfolgt keine derartigen Absichten. Verbindliche Grundlage ihrer Politik sind die Regierungserklärungen vom 17. 5. 1974 und vom 18. 1. 1973. In beiden Erklärungen hat sie deutlich gemacht, daß die marktwirtschaftliche Ordnung und der Wettbewerb grundlegende Prinzipien unserer Wirtschaftsordnung sind und bleiben müssen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 67): Trifft es zu, daß die bayerische Staatsregierung den im Planungsausschuß der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vereinbarten Termin (Jahresende 1974) für die Anmeldung der Schwerpunktorte sowie der gemeindescharf abgegrenzten Fördergebiete zum 4. Rahmenplan überschreiten will, und welche Konsequenzen hätte dies für die Verabschiedung des Rahmenplans? Es trifft zu, daß die Bayerische Staatsregierung Herrn Minister Dr. Friderichs als Vorsitzendem des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mit Schreiben vom 3. Oktober 1974 unter Hinweis auf die Landtagswahlen in Bayern vom 27. Oktober 1974 mitgeteilt hat, daß sie ihre Anmeldung zum 4. Rahmenplan frühestens zum 1. Januar 1975 abgeben kann. Konsequenzen ergeben sich daraus für alle Gebiete und Schwerpunktorte, die 1975 erst nach dem entsprechenden Beschluß des Planungsausschusses über den 4. Rahmenplan neu in die Förderung einbezogen oder mit einer höheren Förderungspräferenz ausgestattet werden. Allerdings würde ein solcher Beschluß voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 1975 gelten. Die durch die bayerische Terminüberschreitung eintretende Verschiebung der Sitzung des Planungsausschusses verlängert jedoch die Frist, in der Sicherheit hinsichtlich der neuen Begünstigungen noch nicht besteht. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 68) : Wie beurteilt die Bundesregierung das vom Bayerischen Bauindustrieverband der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vorgelegte Memorandum zur Lage der Bauindustrie, und welche Maßnahmen sieht sie unter Berücksichtigung der einzelnen Forderungen der Bauwirtschaft, um die schon reduzierte Baukapazität weitgehend zu erhalten? Die Bundesregierung weist die Behauptung des Bayerischen Bauindustrieverbandes zurück, daß für die jetzige Lage in der Bauwirtschaft ausschließlich „der Staat" — wobei der Verband offensichtlich nicht den Staat Bundesrepublik Deutschland, sondern Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9181* die staatlichen Organe des Bundes meint — verantwortlich ist. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Lage und Entwicklung der Bauwirtschaft — BT-Drucksache Nr. 7/2768 — hat sie eine ausführliche Analyse der wirtschaftlichen Lage gegeben und zum Ausdruck gebracht, daß die bisherige Entwicklung in der Bauwirtschaft nicht zu einem Kapazitätsabbau geführt hat, durch den die Deckung der mittelfristig zu erwartenden Baunachfrage gefährdet wird. Die Bundesregierung hat bereits seit November vorigen Jahres verschiedene — Ihnen bekannte — Maßnahmen ergriffen, die einem zu schnellen und zu starken Kapazitätsabbau in der Bauwirtschaft entgegenwirken. Die Bundesregierung berät z. Zt. Möglichkeiten einer weiteren Konjunkturstützung. Einzelheiten darüber und über die Finanzierung können noch nicht bekanntgegeben werden. Die Entwicklung der öffentlichen Bauinvestitionen zeigt, daß die öffentliche Hand ihre Bautätigkeit im Jahr 1974 verstärkt hat. Sie wird weiterhin bemüht sein, durch Einsparung im konsumtiven Bereich ihre investive Tätigkeit zu verstärken. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) wird von den Baudienststellen des Bundes und der Länder strikt eingehalten. Mittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau werden von den Bundesländern zügig bewilligt und entsprechend dem Baufortschritt der Projekte ausgezahlt. Eine Aussetzung der Winterbauumlage kann nicht in Frage kommen, da der Winterbau auch nach Auffassung des Deutschen Bundestages eine wichtige längerfristige Aufgabe darstellt, die auch angesichts der derzeitigen Lage der Bauwirtschaft mit sicherlich verminderter Winterbautätigkeit nicht gefährdet werden darf. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 69) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Bundesregierung beschlossen hat, für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Lebensmittelvorräten für den Verteidigungsfall keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung zu stellen und die bereits vorhandenen Lebensmittelreserven aufzulösen, und wenn ja, wie vet trägt sich diese Entscheidung mit der Antwort der Bundesregierung vom 26. März 1974 auf die Kleine Anfrage (Drucksache 7 1876), wonach die Bundesregierung bestrebt ist, den weiteren Ausbau der zivilen Verteidigung nach Kräften zu fördern uns damit zugleich einen angemessenen Beitrag zur Stärkung des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses zu leisten? Es entspricht den Tatsachen, daß die Bundesregierung beschlossen hat, für die Anlegung und Ersatzbeschaffung von Lebensmittelvorräten für den Verteidigungsfall ab 1975 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung zu stellen. Die vorhandenen Lebensmittelvorräte der sogenannten zivilen Verteidigungsreserve sollen aufgelöst werden. Die Bundesregierung hat sich zur Auflösung der Lebensmittelbevorratung im Rahmen der zivilen Verteidigung nur im Hinblick auf die gegebene Haushaltslage entschlossen. Dabei ist sie davon ausgegangen, daß die Lebensmittelvorräte der EG- Marktordnungsreserven zur Sicherstellung der Ernährung im Verteidigungsfall eingesetzt werden können. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß diese Entscheidung nicht ihrer Antwort vom 26. März 1974 auf die Kleine Anfrage betreffend Vernachlässigung der Zivilverteidigung — Drucksache 7/1876 — widerspricht. Sie hat dort zum Ausdruck gebracht, daß sie die zivile Verteidigung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten fördern werde. In diesem Zusamenhang kommt der gegebenen Haushaltslage eine besondere Bedeutung zu. Diese macht es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, daß die Sicherstellung der Ernährung der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall gegenwärtig auf die EG-Marktordnungsreserve abgestützt wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 70) : Trifft es zu, daß in italienischen Lagern ca. 200 000 t Weichweizen verdorben sind, die die EWG wegen Versorgungsschwierigkeiten in Süditalien zur Verfügung gestellt hat, und daß dieser Weizen in Italien als Futtergetreide verkauft werden soll, und welche Haltung will die Bundesregierung in den entsprechenden europäischen Gremien einnehmen, um diesen zwielichtigen Vorgang aufzuklären und ähnliche Aktionen angesichts der bedrohlichen Welternährungslage — zukünftig zu verhindern? Die italienische Regierung hat auf Fragen der EG-Kommission und der deutschen Delegation mitgeteilt, daß Pressemeldungen nicht zuträfen, wonach angeblich 200 000 t Weichweizen in italienischen Lagern verdorben seien. Der Weichweizen sei nach wie vor für den menschlichen Verzehr geeignet. Allerdings beabsichtigt die italienische Regierung, eine Teilmenge von bis zu 20 000 t wegen gewisser Qualitätsminderung zu einem reduzierten Preis zu verkaufen. Über diesen Antrag der italienischen Regierung hat die EG-Kommission noch nicht entschieden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 71) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den sogenannten Grünen Bericht des Deutschen Bauernverbandes in solch scharfer Form angegriffen? Die Bundesregierung hat diesen von Präsident Heereman ausdrücklich nicht so genannten „Grü- 9182* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 nen Bericht" nicht in scharfer Form angegriffen, sondern aufgrund zahlreicher Anfragen auf die Schwächen der Veröffentlichung des Deutschen Bauernverbandes hingewiesen, weil wir die Sorge haben, daß sich aus solchen gegriffenen Daten möglicherweise eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit der zukünftigen Agrarpolitik ergibt. Daß diese Sorge nicht unberechtigt war, beweist zum Beispiel Ihr eigenes „Bauernblatt für Schleswig-Holstein" in seiner Ausgabe vom 30. November, wo unter der Überschrift „Zur Situation" den Landwirten mitgeteilt wird, es läge „ein Rückgang der Gewinne in der Landwirtschaft um nominal 10 Prozent" vor, obwohl Präsident von Heereman ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat, daß diese Zahl nur auf die von der Land-Data ausgewerteten Betriebe anzuwenden sei und obwohl auch Land-Data einen Anstieg der Wertschöpfung je Arbeitskraft um vier Prozent ausweist, von dem im Bauernblatt leider nicht die Rede ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 72): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die deutsche Fischwirtschaft und vor allem die Besatzungen der Fischtrawler vor Übergriffen isländischer Kaperschiffe zu schützen? Die Bundesregierung hat noch am Tag der rechtswidrigen Aufbringung des deutschen Fischdampfers „Arcturus" schärfsten Protest bei der isländischen Regierung eingelegt und dabei die sofortige Freigabe von Schiff und Besatzung gefordert. Als weitere Reaktion auf die Aufbringung des Schiffes und die Verurteilung des Kapitäns hat die Bundesregierung zusammen mit den vier Küstenländern ein Anlandeverbot für isländische Fischereifahrzeuge in deutschen Häfen beschlossen. Ich hoffe, daß diese Maßnahme Island zur Besinnung bringt und von weiteren Übergriffen gegen unsere Fischdampfer abhält. Sollte dies nicht der Fall sein, so behält sich die Bundesregierung vor, weitere Maßnahmen, insbesondere handelspolitischer Art, einzuleiten. Auf den Fangplätzen selbst trägt der Einsatz der Fischereischutzboote dazu bei, Zwischenfälle zu vermeiden, indem sie die deutschen Fischdampfer vor den isländischen Schiffen warnen. Es war der Bundesregierung allerdings von vornherein klar, daß die unbewaffneten Fischereischutzboote Zwischenfälle nicht völlig ausschließen konnten. Ihr Einsatz dient in erster Linie dazu, unsere Fischdampfer auf hoher See technisch und medizinisch so zu betreuen, daß das Anlaufen eines isländischen Hafens mit der Gefahr der Beschlagnahme und Verurteilung vermieden wird. Längerfristig läßt sich der unbehinderte Fang unserer Fischdampfer vor Island nur durch den Abschluß eines Abkommens mit Island sicherstellen. Ein Interimsabkommen war zwischen Regierungsvertretern beider Seiten im Oktober 1974 hier in Bonn vereinbart worden, hat aber nicht die erforderliche Zustimmung des isländischen Parlaments gefunden. Vor Aufnahme neuer Verhandlungen müssen wir zunächst abwarten, ob die isländische Regierung eine Begründung für diese Ablehnung gibt und akzeptable Gegenvorschläge vorlegt. Zur Zeit läßt sich nicht vorhersagen, ob und wann ein Abkommen geschlossen werden kann. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CDU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 73 und 74) : Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung zur Verwirklichung der jetzt audi vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit befürworteten „Konzertierten Aktion Gesundheitspolitik" ergreifen? Welche Aufgaben soll die Konzertierte Aktion Gesundheitspolitik mit welcher Arbeitsweise innerhalb welcher Fristen erfüllen und welche Organisationen sollen dabei mitwirken? Die Bundesregierung will mit einer gesundheitspolitischen Gesprächsrunde, die von Frau Minister Focke in ihrer Rede vor der Vollversammlung des Bundesgesundheitsrates am 25. 11. 1974 als „Konzertierte Aktion Gesundheitspolitik" bezeichnet wurde, erreichen, daß die gegenwärtige gesundheitspolitische Diskussion versachlicht wird. Die für das Gesundheitswesen bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte sollen in dieser Gesprächsrunde Gelegenheit haben, die dringlichen Probleme und die zum Teil weit auseinandergehenden Vorstellungen zu ihrer Lösung zu erörtern. Die Teilnehmer werden sich ad hoc aufgrund der jeweils zu behandelnden Einzelthemen ergeben. Neben Mitgliedern des Bundesgesundheitsrates sollen auch Vertreter von Organisationen, die gesundheitspolitische Konzeptionen entwickelt haben, an dieser Gesprächsrunde teilnehmen. Eines der Probleme, das mit Vorrang behandelt werden soll, ist die Frage, wie die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ohne Leistungsabfall am schnellsten und effektivsten gesteigert werden kann. Arbeitsweise und Fristen werden sich aus der Abstimmung mit den jeweiligen Teilnehmern ergeben. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 75) : Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß sich jährlich 14 000 Kinder in der Bundesrepublik Deutschland durch Arzneimittelmißbrauch vergiften, zu tun, um die Industrie zu veranlassen, „kindersichere" Arzneimittelpackungen zu entwickeln und nur noch solche Packungen auszuliefern? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9183* Die Bundesregierung hat in den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts eine Bestimmung aufgenommen, nach der im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Bundesoberbehörde, das ist das Bundesgesundheitsamt, die Auflage erteilen kann, daß Arzneimittel nur mit einem bestimmten Verschluß oder sonstiger Sicherheitsvorkehrung in den Verkehr gebracht werden dürfen, um die Gefahr des Mißbrauchs durch Kinder zu verhüten. Durch diese Regelung hofft die Bundesregierung, das Risiko von Vergiftungsunfällen durch unkontrollierte Einnahme von Arzneimitteln durch Kinder zu verringern. Wie mir bekannt ist, bemüht sich die Pharmazeutische Industrie schon jetzt in Einzelfällen, Arzneimittelbehältnisse zu entwickeln und einzuführen, die von Kindern nur schwer geöffnet werden können. Ich möchte von hier aus besonders an die Mithilfe und Sorgfaltspflicht der Eltern, Erzieher und Aufsichtspersonen appellieren, Arzneimittel so aufzubewahren, daß sie für Kinder nur schwer zugänglich sind, um Vergiftungsunfällen vorzubeugen. Auch der beste kindersichere Verschluß stellt keine absolute Sicherheit dar. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 76): Wie hoch sind die Zuschüsse des Bundes an die einzelnen Wohlfahrtsverbände, nach welchen Kriterien werden diese vergeben, und wie hoch sind die Zuwendungen des Bundes pro Sozialarbeiter der verschiedenen Wohlfahrtsverbände? Der Bund fördert die Arbeit der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände durch institutionelle Zuwendungen für ihre zentralen und internationalen Wohlfahrtsaufgaben; hierin enthalten sind auch die notwendigen Personalkosten. Im Jahre 1974 beträgt diese Zuwendung insgesamt 13,35 Millionen DM. Sie verteilt sich auf die 6 Spitzenverbände rundgerechnet wie folgt: Deutscher Caritasverband 3,6 Millionen DM Diakonisches Werk 3,5 Millionen DM Deutsches Rotes Kreuz 2 Millionen DM Arbeiterwohlfahrt 1,9 Millionen DM Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband 1,9 Millionen DM Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 347 000 DM Die Mittel werden nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung und den dazu ergangenen allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätzen bewilligt. Die Haushaltsmittel werden nach einem Schlüssel, den die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände gemeinsam erarbeitet haben, aufgeteilt. Dieser Verteilerschlüssel berücksichtigt neben dem allgemeinen Umfang der Arbeitsbereiche, der Betten- und Platzkapazitäten in den Einrichtungen auch die Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeiter der Verbände. Neben diesem institutionellen Zuschuß, den die Spitzenverbände seit mehr als 20 Jahren erhalten, fördert der Bund auch Einzelmaßnahmen und Programme der Wohlfahrtsverbände im Rahmen der sogenannten Projektförderung, und zwar nach Maßgabe der jeweils geltenden Förderungsbestimmungen. So wird z. B. aus dem Bundesjugendplan die „zentrale Jugendarbeit der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege" mit 2,9 Millionen DM gefördert; aus dem Programm „Hilfen für Erzieher behinderter Kinder" erhalten die Verbände rd. 600 000,— DM. Weitere Zuwendungen gehen in die Programme „Der freiwillige soziale Dienst" und „Eingliederungshilfen" für jugendliche Aussiedler. Außerdem gewährt der Bund Zuschüsse für zentrale Fortbildungsstätten/Akademien von Wohlfahrtsverbänden und das Fortbildungswerk beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Probst und andere in der VI. Legislaturperiode — Drucksache VI/2094 — hinweisen, in der eine umfassende Darstellung der Mittelzuwendungen an die Wohlfahrtsverbände aus den verschiedenen Einzelplänen des Bundeshaushalts gegeben worden ist. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 79): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein im öffentlichen Dienst tätiger Ehegatte, dem nicht das Sorgerecht an seinem Kind zugesprochen wurde, nach der zukünftigen Regelung im Rahmen der Steuerreform durch die Änderung der Steuerklasse, des Ortszuschlags und dem Wegfall des Kindergelds mit einer wesentlichen Realeinkommensminderung rechnen muß? Im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs wird es nach dem Regierungsentwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften nicht zu einer grundsätzlichen Einschränkung der Zahlung des kindbezogenen Ortszuschlagsteils kommen. Insbesondere soll der kindbezogene Ortszuschlagsteil künftig nicht — wie Sie annehmen — dem Angehörigen des öffentlichen Dientes versagt werden, der für seine Kinder nicht den Anspruch auf das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz hat. Insofern wird es in dem von Ihnen genannten Fall für den Angehörigen des öffentlichen Dienstes am 1. Januar 1975 nicht zu einer Minderung des Realeinkommens kommen. — Diesen Teil der Antwort habe ich im Einvernehmen mit dem für den genannten Gesetzentwurf federführenden Bundesminister des Innern gegeben. Zu einer Minderung des Realeinkommens kann es dagegen durch die Vereinheitlichung des Fami- 9184* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 lienlastenausgleichs für Angehörige des öffentlichen Dienstes kommen, wenn nach der kindergeldrechtlichen Rangfolge (§ 3 des Bundeskindergeldgesetzes) nicht der dem öffentlichen Dienst angehörende Elternteil den Kindergeldanspruch hat. Denn dann verliert er den besoldungsrechtlichen Kindergeldzuschlag und die bisher in Form von Kinderfreibeträgen gewährte Einkommensteuerermäßigung, und den Ersatz hierfür erhält in Form des neuen Kindergeldes der andere Elternteil. Diese Verschiebung der Entlastung von einem Elternteil auf den anderen muß in Fällen, in denen die Elternteile nicht miteinander verheiratet sind oder dauernd voneinander getrennt leben, grundsätzlich zwischen ihnen ausgeglichen werden. Denn das Kindergeld soll nicht nur den Elternteil entlasten, der das Kind betreut, sondern auch den Elternteil, der — wie wohl in Ihrem Beispiel der dem öffentlichen Dienst angehörende Elternteil — die Kosten für den Unterhalt des Kindes trägt. Der Ausgleich ist nur privatrechtlich möglich, im allgemeinen durch unterhaltsrechtliche Maßnahmen. Das Privatrecht bietet hierzu ausreichende Möglichkeiten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 80) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß mögliche Umgehungen bei der neuen Kindergeldregelung, die zur Inanspruchnahme eines erhöhten Kindergelds führen können, ausgeschlossen werden? Das Verfahren bei der Bearbeitung von Kindergeldanträgen ist aufgrund langjähriger Erfahrung von der Bundesanstalt für Arbeit so gestaltet worden, daß Mißbräuche soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Die Bundesregierung hat sichergestellt, daß die nach § 45 des Bundeskindergeldgesetzes für die Durchführung des Gesetzes in den nächsten beiden Jahren ebenfalls zuständigen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn das gleiche Verfahren anwenden und sich damit die Erfahrungen der Bundesanstalt zunutze machen. Insofern ist alles Erforderliche geschehen. Daß man sich nicht absolut gegen betrügerische Machenschaften schützen kann, ist ebenfalls eine Erfahrungstatsache. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 81 und 82) : Werden mit dein Einstellungsstopp der Deutschen Bundesbahn auch die Auszubildenden betroffen, wenn ja, steht das Verhalten der Deutschen Bundesbahn nicht im Gegensatz zu den Forderungen der Bundesregierung an die freie Wirtschaft? Ist die Bundesregierung bereit, ihren ganzen Einfluß geltend zu machen, daß sich die Deutsche Bundesbahn an der beruflichen Ausbildung uneingeschränkt beteiligt? Zu Frage A 81: Von dem auf der Pressekonferenz am 7. November 1974 verkündeten Einstellungsstopp der Deutschen Bundesbahn werden — nach der Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn — Auszubildende in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz nicht betroffen. Zu Frage A 82: Die Nachwuchsplanung und Ausbildung im Bereich der Deutschen Bundesbahn fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Die aktuelle Sorge um die für dieses Jahr sich abzeichnenden Engpässe bei den Ausbildungsplätzen in anerkannten Ausbildungsberufen hat jedoch bereits im Frühjahr in meinem Hause zu einer Überprüfung der Ausbildungssituation auch bei der Deutschen Bundesbahn geführt. Als Ergebnis ist festzustellen, daß die Zahl der Auszubildenden in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat. In Zahlen stellt sich diese Entwicklung der Deutschen Bundesbahn wie folgt dar: Gesamtzahl der Auszubildenden bei der Deutschen Bundesbahn in Ausbildungsberufen der Industrie am 31. 12. 1970 5 559 1971 6 599 1972 7 607 1973 8 261 (Am 31. 12. 1974 voraussichtlich 8 522). Die Gesamtzahl der Auszubildenden liegt unter Berücksichtigung der verwaltungseigenen Ausbildungsberufe (Bauzeichner, Vermessungstechniker) noch höher; sie betrug z. B. am 31. Dezember 1973 insgesamt 8 686 Auszubildende. Im Jahre 1973 wurden - bei einem Soll von 2 565 Auszubildenden — 2 365 Auszubildende neu eingestellt. Das Einstellungssoll für 1974 beträgt 2 691 Auszubildende. Obgleich es erfahrungsgemäß wegen des unterschiedlichen Angebots an ausreichend qualifizierten Bewerbern in den einzelnen Regionen nicht möglich ist, das Einstellungssoll voll auszuschöpfen, war die Deutsche Bundesbahn gerade in diesem Jahr bemüht, dieses vermehrte Ausbildungsplatzangebot auch voll zu besetzen. In diesem Jahr sind bisher 2 673 Ausbildungsverhältnisse neu begründet worden. Bei dieser Sachlage bedarf es keines besonderen Einflusses der Bundesregierung auf die Deutsche Bundesbahn im Sinne ihrer Fragestellung. Im übrigen hat mein Haus bereits im Mai 1974 die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn gebeten, alle Möglichkeiten einer Erhöhung des Ausbildungsangebots auszuschöpfen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9185* Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 85) : Welche Zeitungen gehören der in der Antwort vom 7. November 1974 auf meine entsprechende Anfrage genannten Arbeitsgemeinschaft an, zu der auch die SPD-Zeitung „Münchener Post" gehört, welche Beträge hat diese Arbeitsgemeinschaft für die Verbreitung der Beilage, speziell aber die „Münchener Post", erhalten? Zu der in der Antwort auf Ihre Frage genannten Arbeitsgemeinschaft gehören die „Münchner Post" mit einer Auflage von 250 000, die „Neue Hessische Zeitung" mit einer Auflage von 150 000, die „Bremer Bürgerzeitung" mit einer Auflage von 40 000 und „Hamburg Heute" mit einer Auflage von 750 000 Exemplaren. Das Entgelt für die redaktionellen und die gestalterischen Leistungen sowie für Druck und Distribution der Verkehrssicherheitsbeilage betrug insgesamt DM 170 812,88; davon erhielt DM 48 570,27 die „Münchner Post". Anlage 35 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 86 und 87) : Trifft es zu, daß am 16. November 1974 bewaffnete Schnellboote der Nationalen Volksarmee die gesamte Breite der Elbe bei Boizenburg vorübergehend total für die Schiffsdurchfahrt gesperrt haben und daß die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland darüber nicht informiert wurden, wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Rechtsbruch der DDR, und was gedenkt sie zu tun, um Wiederholung zu verhindern? Trifft es zu, daß die örtlichen Behörden durch die Bundesregierung angewiesen wurden, über diesen Vorfall die Öffentlichkeit nicht zu unterrichten, wenn ja, aus welchen Gründen? Am Sonnabend, den 16. November 1974 sperrten die beiden Motorboote „Bitter" und „Elbe" des Wasserstraßenamtes Wittenberge von 15.15 Uhr bis 15.30 Uhr die Elbe bei Stromkilometer 559 und Stromkilometer 561 für den durchfahrenden Verkehr, um einem aus dem Boizenburger Hafen kommenden Fahrgastschiff, einem Neubau, von 125 Metern Länge, 16,80 Metern Breite und 2,35 Metern Tiefgang das Drehen um 180° zu ermöglichen. In Begleitung der beiden Fahrzeuge des Wasserstraßenamtes Wittenberge befand sich das Boot „S 200" der Grenztruppen der DDR. Infolge dieser Sperrung mußte das zu Tal fahrende Motorschiff „Tannenberg II" aufstoppen. Das auf der Elbe gedrehte Schiff gehört zu einer Baureihe von 15 Schiffen, die der „VEB Elbe-Werft Boizenburg" für die Sowjetunion zum Einsatz auf der Wolga erstellt. Das Schiff konnte weder auf der Werft noch im Hafen gedreht werden, weil die Örtlichkeiten dort zu eng sind. Schon im Frühsommer 1974 mußte ein solches Schiff auf der Elbe gedreht und der Strom dazu gesperrt werden. Im Gegensatz zu dem Fall im Frühsommer 1974 hatten die Organe der DDR die zuständige Behörde der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, das Wasser- und Schiffahrtsamt Hitzacker, am 16. November 1974 von der beabsichtigten Maßnahme nicht unterrichtet. Örtliche Stellen der DDR haben hierzu gegenüber dem Wasser- und Schiffahrtsamt Hitzacker erklärt, es habe ein Versehen der Werft vorgelegen; von seiten der Werft sei das Wasserstraßenamt Wittenberge erst unmittelbar vor der erforderlich werdenden Sperrung unterrichtet worden. Das Verhalten der Organe der DDR entspricht nicht den Gepflogenheiten, wie sie sich auf der Elbe zwischen Kilometer 472,6 und Kilometer 566,3 seit 1950 entwickelt haben. Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland wird den Vorfall daher in der Sitzung der Kommission nach Artikel 32 des Verkehrsvertrages, die am 4. und 5. Dezember 1974 in Berlin (Ost) stattfindet, ansprechen und die unterlassene Unterrichtung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes von der beabsichtigten Sperrung beanstanden. Eine an die örtlichen Behörden gerichtete Anweisung, die Öffentlichkeit über diesen Vorfall nicht zu unterrichten, hat die Bundesregierung nicht gegeben. Anlage 36 Antwort des Parl Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 88 und 89) : Stellt die Bundesregierung oder die Deutsche Bundesbahn derzeit Überlegungen an, das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn drastisch zu verkleinern? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dann die strukturschwachen Gebiete so zu berücksichtigen, daß dort Verkürzungen des Streckenangebots nicht vorgenommen werden, um die ohnehin benachteiligten Gebiete nicht noch mehr in ihrer Wettbewerbssituation zu schwächen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, in diesem Sinne auf die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn einzuwirken? Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist nach § 28 Bundesbahngesetz verpflichtet, ihren Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Sie sieht es daher als wichtiges Unternehmensziel an, eine Netzkonzeption für die Verkehrsanforderungen der Zukunft zu erarbeiten. Dieses Konzept wird in Anpassung an die Verkehrsnachfrage und die Verkehrsprognosen nicht nur die Aufgabe schwach genutzter Strecken beinhalten, sondern auch Kapazitätsausweitungen in dem für notwendig erkannten Umfang vorsehen. Durch diese Netzkonzentration soll der Weg für eine weitgehende Automation des Betriebsablaufs geebnet und eine Steigerung der Transportqualität sowie der Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Sofern die Deutsche Bundesbahn im Zuge dieser Bestrebungen auf den Betrieb schwach genutzter Nebenstrecken verzichten will, bedarf es zur Durchführung in jedem Einzelfall der Genehmigung durch 9186* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 den BMV nach § 14 Bundesbahngesetz. Durch Gesetz ist somit sichergestellt, daß bei der Beurteilung jeder Einzelmaßnahme nicht nur die Belange der Deutschen Bundesbahn, sondern auch die von Ihnen angesprochenen Belange gewürdigt werden, ehe über einen Antrag entschieden wird. Damit ist die von Ihnen angesprochene Einwirkung der Bundesregierung sichergestellt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 90 und 91) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Deutsche Bundesbahn für die Abgeltung von Heimbereitschaften ihren Beamten eine Entschädigung gewährt, die nur etwa den zehnten Teil der ihren Arbeitnehmern seit 1. Oktober 1974 gewährten Entschädigung ausmacht? Ist die Bundesregierung bereit, für eine entsprechende Angleichung der Entschädigung für ihre Beamten an die für ihre Arbeitnehmer Sorge zu tragen? Die Deutsche Bundesbahn muß, um einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten, dafür sorgen, daß verantwortliche Aufsichtskräfte und die zur Behebung von Störungen erforderlichen Dienstkräfte außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit — nachts, über die Wochenenden und während der Feiertage—stets kurzfristig erreichbar sind. Die Deutsche Bundesbahn gewährt ihren Beamten für solche Heimbereitschaftsleistungen — sofern sie in erheblichem Umfang anfallen — auf der Grundlage von § 23 Bundesbahngesetz vierteljährlich Belohnungen von 50,— bis 100,— DM. Eine besoldungsrechtliche Regelung zur Abgeltung von Heimbereitschaften für Beamte gibt es nicht. Die für Arbeitnehmer der Deutschen Bundesbahn bisher in ihrer finanziellen Auswirkung vergleichbare Regelung wurde durch Tarifvertrag vom 16. Juli 1974 entsprechend dem Ergebnis der Manteltarifverhandlungen im öffentlichen Dienst mit Wirkung vom 1. Oktober 1974 neu gestaltet. Ein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Änderung des derzeitigen Zustandes liegt nicht vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 92) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 22. November 1974 zu, die „DDR" habe mit Hilfe ihrer Streitkräfte die Elbe zwischen Kilometer 559 und 561 abgeriegelt, was untergeordnete Behörden auf Weisung der Bundesregierung der Öffentlichkeit hätten verschweigen müssen, und wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung in Zukunft derartige rechtswidrige Übergriffe unterbinden und die Öffentlichkeit rückhaltlos informieren? Die Frage ist bereits auf die gleichartige Frage des Kollegen Schröder (Lüneburg) beantwortet worden. Sie lautet: Am Sonnabend, dem 16. November 1974, sperrten die beiden Motorboote „Bitter" und „Elbe" des Wasserstraßenamtes Wittenberge von 15.15 Uhr bis 15.30 Uhr die Elbe bei Stromkilometer 559 und Stromkilometer 561 für den durchfahrenden Verkehr, um einem aus dem Boizenburger Hafen kommenden Fahrgastschiff, einem Neubau, von 125 Metern Länge, 16,80 Metern Breite und 2,35 Metern Tiefgang das Drehen um 180° zu ermöglichen. In Begleitung der beiden Fahrzeuge des Wasserstraßenamtes Wittenberge befand sich das Boot „S 200" der Grenztruppen der DDR. Infolge dieser Sperrung mußte das zu Tal fahrende Motorschiff „Tannenberg II" aufstoppen. Das auf der Elbe gedrehte Schiff gehört zu einer Baureihe von 15 Schiffen, die der „VEB Elbe-Werft Boizenburg" für die Sowjetunion zum Einsatz auf der Wolga erstellt. Das Schiff konnte weder auf der Werft noch im Hafen gedreht werden, weil die Örtlichkeiten dort zu eng sind. Schon im Frühsommer 1974 mußte ein solches Schiff auf der Elbe gedreht und der Strom dazu gesperrt werden. Im Gegensatz zu dem Fall im Frühsommer 1974 hatten die Organe der DDR die zuständige Behörde der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, das Wasser- und Schiffahrtsamt Hitzacker, am 16. November 1974 von der beabsichtigten Maßnahme nicht unterrichtet. Örtliche Stellen der DDR haben hierzu gegenüber dem Wasser- und Schifffahrtsamt Hitzacker erklärt, es habe ein Versehen der Werft vorgelegen; von seiten der Werft sei das Wasserstraßenamt Wittenberge erst unmittelbar vor der erforderlich werdenden Sperrung unterrichtet worden. Das Verhalten der Organe der DDR entspricht nicht den Gepflogenheiten, wie sie sich auf der Elbe zwischen Kilometer 472,6 und Kilometer 566,3 seit 1950 entwickelt haben. Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland wird den Vorfall daher in der Sitzung der Kommission nach Artikel 32 des Verkehrsvertrages, die am 4. und 5. Dezember 1974 in Berlin (Ost) stattfindet, ansprechen und die unterlassene Unterrichtung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes von der beabsichtigten Sperrung beanstanden. Eine an die örtlichen Behörden gerichtete Anweisung, die Öffentlichkeit über diesen Vorfall nicht zu unterrichten, hat die Bundesregierung nicht gegeben. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordenten Schlaga (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen A 93 und 94) : Ist die Bundesregierung in nächster Zukunft bereit, die derzeit gültigen Geräuschgrenzen von 73 dB (A) für Mopeds im Interesse der Volksgesundheit drastisch zu senken? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9187* Teilt die Bundesregierung meine Überzeugung, daß die vorhandenen Möglichkeiten zu kontrollieren und zu messen, ob die für Mopeds zulässigen Geräuschgrenzen eingehalten werden, unzureichend sind, und wie gedenkt sie zu verhindern, daß auch weiterhin Bürger durch unzumutbare Geräuschbelästigung infolge von umgebauten Auspuffen belästigt werden? Die mit § 49 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbundenen Grenzwerte werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend und soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, also in einer sinnvollen Abstimmung, herabgesetzt. Seit Anfang des Jahres wird unter Beteiligung der Industrie eine erhebliche Herabsetzung der zulässigen Lautstärken angestrebt unter gleichzeitiger Voraussetzung, daß auch eine vom Halter vorzunehmende Manipulation an den Schalldämpfern unterbunden bzw. sehr erschwert und leicht erkennbar gemacht wird (z. B. das von Jugendlichen ausgeführte Ausräumen von Schalldämpfern, um durch mehr Lärm eine höhere Leistung vorzutäuschen). Meßverfahren und -geräte zum Feststellen der Geräuschemission sind bekannt und werden benutzt. Die Kontrolle von im Verkehr befindlichen Krafträdern obliegt den Polizeien der Länder. Inwieweit die Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, unterliegt nicht dem Einfluß des Bundesministers für Verkehr. Die ständige Konferenz der Innenminister hat in der Vergangenheit bereits beschlossen, der Überwachung des Geräuschverhaltens der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken, soweit dies mit dem z. Z. vorhandenen Personal durchführbar ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 95) : Sieht die Bundesregierung auf Grund der Tatsache, daß der Fluglärm vielfach zu einem Existenzproblem für die Anlieger der Flughäfen geworden ist, von einem Nachtflugverbot abgesehen, die Notwendigkeit, durch eine gesetzliche Regelung für eine Entlastung der Wohngebiete zu sorgen, indem eine Umrüstung der Flugzeuge auf leise Triebwerke dadurch gefordert wird, daß eine Erhöhung der Landegebühren auf allen deutschen Flugplätzen für solche Flugzeuge verbindlich gemacht wird, die noch nicht auf leise Triebwerke umgerüstet sind, und wann kann mit einer dementsprechenden Initiative gerechnet werden, insbesondere da der Bundesverkehrsminister bereits in seinem Schreiben vom 13. August 1974 darauf hingewiesen hat, daß solche Maßnahmen erwogen werden? Sowohl die Umrüstung lauter Flugzeuge auf die Grenzwerte des Anhangs 16 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt als auch die Einführung gestaffelter lärmabhängiger Landegebühren sind Teil eines Maßnahmekatalogs, mit dem Fluglärm auf das mögliche Minimum reduziert werden soll. Hinsichtlich der Umrüstung lauter Strahlflugzeuge auf die Grenzwerte des Anhanges 16 läßt sich eine fühlbare Minderung des Fluglärms nur dann erreichen, wenn weltweit Termine für eine Umrüstung festgelegt werden. Hierüber wird im Rahmen der ICAO verhandelt. Parallel hierzu wird der Entwurf einer Verordnung über Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen erstellt, in der ein Umrüstzwang enthalten sein wird. Da die genannte Verordnung sich nur auf deutsche Luftfahrzeuge beziehen kann, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bereits vor Inkrafttreten der Verordnung laute Flugzeuge, gleich welcher Nationalität, auf deutschen Flughäfen mit erhöhten Landegebühren zu den zusätzlichen durch sie verursachten Lärmminderungskosten herangezogen werden. Eine von mir angeregte und von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen durchzuführende Untersuchung hängt hinsichtlich der Methodik einer solchen erhöhten Landegebühr sowie der Modalitäten von der Festlegung von Lärmzonen an den Flughäfen entsprechend dem Fluglärmgesetz ab. In beiden Fällen, Herr Kollege, kann ich aus den dargelegten Gründen keinen konkreten Termin nennen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/2857 Fragen A 96 und 97): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die gegen die Sicherheitsvorschriften der deutschen Gesetze verstoßenden ausländischen Güterfernverkehrsunternehmer und -fahrer zur Anwendung und strikten Einhaltung der deutschen Vorschriften, insbesondere der Benutzung eines Fahrtenschreibers und der Beachtung der Ruhe- und Besetzungsvorschriften für das Fahrpersonal, zu zwingen? Kann die Bundesregierung — und ab welchem Zeitpunkt durch bilaterale Vereinbarungen mit Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, z. B. Österreich, sicherstellen, daß bei Fahrten mit Nutzfahrzeugen auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von Unfällen infolge Ermüdungserscheinungen der Fernfahrer die deutschen Sozialvorschriften beachtet und zu diesem Zweck an den Grenzübergängen entsprechende Kontrollen durchgeführt werden? Zu Frage A 96: Die Durchführung der Vorschriften, die insbesondere die Höchstdauer von Lenkzeiten, die Mindestdauer von Ruhepausen und -zeiten sowie die Führung eines Kontrollmittels zum Gegenstand haben und die auch von ausländischen Güterfernverkehrsunternehmern und -fahrern zu beachten sind, wurde durch das Gesetz über das Fahrpersonal im Straßenverkehr vom 30. März 1971 den Bundesländern und der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG) übertragen. Die Bundesregierung steht mit den Bundesländern und der BAG im ständigen Kontakt, um Überwachung und Ahndung zu koordinieren, Zweifelsfragen zu klären und dort, wo es geboten ist, die Überwachung durch Rechtsvorschriften oder Richtlinien zu ergänzen. Es besteht unter Vorsitz des Bundesministers für Verkehr ein Arbeitskreis, der in der Regel sechsmal im Jahr zusammentritt. Die Bundesregierung wird diese ihre Bemühungen auch in Zukunft verstärkt fortsetzen, um die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr durch In-und Ausländer sicherzustellen. Die Benutzung eines Fahrtschreibers konnte von dem Fahrpersonal ausländischer Fahrzeuge bisher nicht verlangt werden, da nach dem geltenden Territorialitätsprinzip eine Ausrüstungspflicht nur für 9188* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Fahrzeuge, die im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin zugelassen sind, aufgestellt werden kann. Ab 1. Januar 1975 müssen jedoch alle Neufahrzeuge, die ihren regelmäßigen Standort im Bereich des Gemeinsamen Marktes haben und deren Fahrpersonal dem Sozialrecht der Europäischen Gemeinschaften unterliegt, mit besonderen Kontrollgeräten ausgerüstet sein. Ältere Fahrzeuge sind bis zum 1. Januar 1978 entsprechend nachzurüsten, wenn sie keine Fahrtschreiber haben. Zu Frage A 97: Die Bundesregierung hat bereits im Jahre 1973 durch Schreiben an alle Verkehrsministerien der Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, von denen Güter- oder Personenbeförderungen in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden, auf den Inhalt der geltenden Sozialvorschriften und die Notwendigkeit ihrer Beachtung auch durch das Fahrpersonal ausländischer Fahrzeuge hingewiesen. Sie hat darüber hinaus bilaterale Verhandlungen mit Österreich und der Schweiz in gleicher Zielabsicht geführt. Die Bedeutung der Sozialvorschriften und ihrer Überwachung wurde bei diesen Erörterungen als unverzichtbarer Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit betont. Derartige Gespräche werden auch in Zukunft fortgesetzt werden. Die Einhaltung der Sozialvorschriften wird durch Kontrollen der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG) und der Bundesländer auch gegenüber dem Fahrpersonal aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten überwacht. Dies geschieht an der Grenze und auf den Beförderungsstrecken der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin. Über den Straßengüter- und -personenverkehr hat die Bundesregierung mit den Regierungen zahlreicher anderer Staaten Abkommen geschlossen, in denen auf die Beachtung des nationalen Rechts besonders hingewiesen wird. Außerdem besteht ein „Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals" vom 1. Juli 1970, das von den Staaten der Europäischen Gemeinschaften ratifiziert werden und etwa ab 1976 auch für andere europäische Staaten gelten wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 98) : Was hat die Bundesregierung getan um zu erreichen, daß OstBerlin die vertraglich eingegangene Verpflichtung erfüllt, den Telefonverkehr zwischen West- und Ost-Berlin bis zum 31. Dezember 1974 auf vollautomatischen Betrieb umzustellen, und hat die Bundesregierung insbesondere der Ostberliner Regierung angeboten, die notwendigen technischen Einrichtungen im Rahmen des Interzonenhandels zu liefern und auch die Installierung auf dieser Basis zu übernehmen? Die technischen Gespräche über die Vollautomatisierung des Fernsprechverkehrs von Berlin (West) nach Berlin (Ost) sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/2857 Fragen A 99 und 100) : Trifft es zu, daß seit der Fernsprechgebührenerhöhung vorn 1. Juli 1974 Frauen nach ihrer Eheschließung und der damit verbundenen Namensänderung für die Umschreibung auf den neuen Namen nunmehr 50 DM bezahlen müssen, nachdem diese Gebühr aus gutem Grund 1969 aufgehoben wurde? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Wiedereinführung einer Gebühr für eine vorn Staat aus ordnungspolitischen Gründen erzwungene Namensänderung, wenn Telefonanschluß und Person die gleichen bleiben? Seit dem Inkrafttreten der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung" am 1. Juli 1974 müssen Frauen bei einer Namensänderung aus Anlaß der Eheschließung die Umschreibgebühr bezahlen. Nachdem die Umschreibgebühr seit dem Jahre 1969 bei Namensänderung aus Anlaß der Eheschließung nicht mehr erhoben worden war, beanspruchten insbesondere Witwen und geschiedene Ehefrauen eine vergleichbare Regelung für sich. Da sich Witwen und geschiedene Frauen in der Regel in einer ungünstigeren sozialen Position befinden als die bisher begünstigten Ehefrauen und aufgrund unterschiedlicher Behandlung in etwa vergleichbarer Fälle ein Prozeßrisiko nicht auszuschließen war, gab es nur die Alternative, entweder die Vergünstigungen für die Ehefrauen zurückzunehmen oder den Kreis der Begünstigten zu erweitern. Eine Ausweitung der Vergünstigung wäre mit einem geschätzten Gebührenausfall von 6-7 Millionen DM verbunden gewesen. Bei ihrer bekannten schwierigen Wirtschaftslage kann die Deutsche Bundespost auf Gebühreneinnahmen dieser Größenordnung nicht verzichten. Dies um so weniger, als die Gebühren ihrer Höhe nach ein angemessenes Entgelt für die entstehende Verwaltungsarbeit darstellen. Außerdem wird bei Eheschließung nach dem Entwurf zum Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts künftig kein gesetzlicher Zwang zur Namensänderung mehr bestehen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 101) : Begründet das gewandelte wirtschaftliche Interesse der Firmen Siemens und AEG auch für die Deutsche Bundespost ein Ausscheiden aus dem Gesellschafterkreis der DATEL GmbH, oder hat die DATEL GmbH die vorgegebenen wirtschaftlichen Zielsetzungen in der Vergangenheit insoweit erfüllt, als die Deutsche Bundespost an deren weiterer Durchsetzung beteiligt sein sollte? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9189' Die im Herbst begonnene Umstrukturierung des Gesellschafterkreises der Deutschen DATEL Gesellschaft für Datenfernverarbeitung mbH in Darmstadt (DATEL GmbH) führte am 29. November 1974 zum Abschluß eines Vorvertrages. Nach der Firma Nixdorf Computer AG ist nunmehr auch die Firmengruppe AEG-Telefunken-Olympia aus dem Gesellschafterkreis ausgeschieden. Die Firma Siemens wie auch die Deutsche Bundespost sind jedoch mit je 5 % weiterhin Gesellschafter geblieben und haben darüber hinaus eine Option auf weitere 5 % der Gesellschafteranteile. Mehrheitsgesellschafter ist jetzt die Firma Generale de Service Informatique Europe (GSI), die als EDV-Dienstleistungsunternehmen bereits in Frankreich, Belgien, Italien und in der Schweiz tätig ist. Die Deutsche Bundespost ist der Überzeugung, daß sie die mit ihrem Engagement an der DATEL GmbH verfolgten Ziele auch in dem neu strukturierten Gesellschafterkreis und bei einer verminderten Eigenbeteiligung verwirklichen kann. Insoweit haben die wirtschaftlichen Interessen der Mitgesellschafter keinen ausschlaggebenden Einfluß auf die Willensbildung der Deutschen Bundespost. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 102) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften (Beispiel Neue Heimat, Hamburg) dazu übergehen, bei Dienstleistungsverträgen für die von ihnen errichteten öffentlich geförderten Wohnungen Tochtergesellschaften (z. B. tele-therm, AVB) einzuschalten, die nicht nach dem Gemeinnützigkeitsprinzip arbeiten und deswegen zu Lasten der Mieter einen Teil der öffentlichen Förderung neutralisieren, indem sie für ihr Eigenkapital eine höhere Verzinsung in Rechnung stellen, als dies den gemeinnützigen Muttergesellschaften möglich ist, und ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag Vorschläge zu unterbreiten, die eine derartige teilweise Umgehung des Gemeinnützigkeitsprinzips verhindern? Die Einschaltung von Unternehmen über Dienstleistungsverträge, die von Bauträgern abgeschlossen werden und die sich auf die Mieten bei Sozialwohnungen auswirken, ist bekannt. Sie spielt in letzter Zeit namentlich bei Lieferungsverträgen mit Fernheizwerken eine Rolle. Soweit gemeinützige Wohnungsunternehmen Bauherren der Sozialwohnungen sind, ist für die Frage der Einflußnahme auf die Preisgestaltung folgendes zu bemerken: Gemeinnützige Wohnungsunternehmen dürfen sich an Unternehmen beteiligen, die ausschließlich Gemeinschaftsanlagen oder Folgeeinrichtungen für die Beteiligten betreiben, Danach kommen also z. B. Beteiligungen an Heizwerken in Betracht. Die Beteiligung darf aber nur in einem angemessenen Verhältnis zu den versorgten Wohnungen stehen. Beherrscht das gemeinnützige Wohnungsunternehmen das beteiligte Unternehmen nicht, wird es auf dessen Preisgestaltung keinen Einfluß nehmen können. Beherrscht es hingegen das beteiligte Unternehmen, muß es nach meiner Ansicht darauf hinwirken, daß der Preis den für die Kostendeckung erforderlichen Betrag nicht übersteigt. Das ergibt sich im Wege der Auslegung aus den Vorschriften, die für den Fall des Betriebes von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen gelten. Ich bin bereit zu prüfen, ob eine ausdrückliche Regelung dieses Inhalts für den Betrieb durch mehrheitsbeteiligte Unternehmen zu schaffen ist. Eine Umgehung des Gemeinnützigkeitsprinzips muß auch nach meiner Meinung verhindert werden. Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus allgemein kann im übrigen über die Bewilligungsstellen bei der Förderung eines Bauvorhabens Einfluß darauf genommen werden, daß bei einer Übertragung von bestimmten, für die Miethöhe relevanten Leistungen — wie z. B. für Fernheizung — auf andere Unternehmen nicht die Verantwortung des Bauherrn für die gesamten Kosten- und Mietgestaltung teilweise auf Dritte abgewälzt wird. Denn das Kostenmietprinzip darf nicht auf diesem Wege ausgehöhlt werden. Die zuständigen obersten Landesbehörden sind schon mehrfach auf dieses Problem hingewiesen worden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 103 und 104) : Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Abwicklung des Modernisierungsprogramms 1974 im Wohnungsbau vor? Teilt die Bundesregierung die in der Wohnungswirtschaft geäußerten Bedenken, daß angesichts der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt mit einer Halde von rund 300 000 leerstehenden Wohnungen mit einem gebundenen Kapital von ca. 30 Milliarden DM und jährlichen Zinsverlusten von 3 bis 4 Milliarden DM Auswirkungen zu befürchten sind, die über den wohnungswirtschaftlichen Bereich hinaus auf die Gesamtwirtschaft durchschlagen, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung den damit verbundenen wohnungs- und bauwirtschaftlichen Gefahren begegnen? Zu Frage A 103: Das Modernisierungsprogramm 1974 sieht erstmalig die Bildung von Zonen für den Einsatz der Förderungsmittel vor. Dadurch wird es ermöglicht, auch städtebauliche Belange bei der Modernisierungsförderung zu berücksichtigen. Vor allem sollen Wohngebiete von Gemeinden, deren Wohnungsbestand überwiegend erhaltungswürdig ist, deren Wohnwert jedoch abzusinken droht, erhalten werden. Darüber hinaus sollen sogenannte Mitnehmer, die auch ohne staatliche Hilfen Modernisierungen durchgeführt hätten, weitgehend von der Förderung ausgeschlossen werden. Die Auswahl und Festlegung geeigneter Modernisierungszonen ist inzwischen abgeschlossen, so daß die Voraussetzungen für das Anlaufen des Moder- 9190* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 nisierungsprogramms 1974 gegeben sind. Da ich noch keinen Überblick über die Zahl der Anträge und Bewilligungen in den einzelnen Ländern besitze, ist es z. Z. verfrüht, über die Abwicklung des Programms 1974 zu berichten. Zu Frage A 104: In einer marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung wie der unseren kann es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein, der Wohnungswirtschaft das unternehmerische Risiko ihrer Investitionen abzunehmen. Sollte aber die Summe aller Einzelrisiken gesamtwirtschaftlich nicht mehr vertretbare und das Allgemeinwohl gefährdende Größenordnungen erreichen, so müßte die öffentliche Hand bei aller marktwirtschaftlichen Orientierung entsprechende Entscheidungen treffen. Zuverlässige Daten über den Umfang der nicht verkauften bzw. nicht vermieteten leerstehenden Wohnungen liegen derzeit nicht vor; die Schätzungen gehen weit auseinander. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht. Mein Haus ist daher zusammen mit den Ländern bemüht, die Anzahl der leerstehenden Wohnungen — soweit möglich — durch entsprechende Erhebungen festzustellen. Hochrechnungen aus ersten mir mitgeteilten Teilergebnissen lassen Schätzungen von 300 000 leerstehenden neuproduzierten Wohnungen zu hoch erscheinen. Allerdings werden alle „Ad-hoc-Erhebungen" ohne gesetzliche Grundlage mit gewissen Ungenauigkeiten behaftet bleiben. Die erhobenen Daten beruhen auf freiwilligen Angaben der Unternehmen bzw. deren Verbänden. Es läßt sich daher nicht ausschließen, daß die Angaben gewisse Lücken aufweisen. Die Bundesländer haben bisher schon sowohl im 1. Förderungsweg wie im Regionalprogramm des Bundes bereits in gewissem Umfang Wohnungen nachträglich gefördert, sofern sie nach Lage, Ausstattung und Preis dafür geeignet waren. Dabei konnten die Unternehmen ihre Gewinnvorstellungen meist nicht realisieren, andererseits ihre Liquiditätsverhältnisse aber verbessern. Ob über diese Möglichkeiten nachträglicher Förderung hinaus weitere geeignete Maßnahmen erforderlich sind, um leerstehende Wohnungen alsbald einer Nachfrage zuzuführen, wird von der Bundesregierung, unter Abwägung aller Umstände, weiter sorgfältig beobachtet werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 105) : Auf welche Summe schätzt die Bundesregierung die vermehrten Personal- und Verwaltungskosten bei den einschlägig damit befaßten Stellen, insbesondere bei den Gemeinden und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei der Durchführung des von ihr im Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes vorgesehenen Einführung einer Ausgleichsabgabe? Eine zuverlässige Schätzung der Summe der gesamten Personal- und Verwaltungskosten, die durch die Einführung der in der dem Deutschen Bundestag vorgelegten Novelle zum Bundesbaugesetz vorgesehenen Ausgleichsbeträge zusätzlich entstehen werden, liegt nicht vor und kann angesichts der Unterschiedlichkeit der Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden auch kaum erstellt werden. Wesentliche Anhaltspunkte für die personalmäßige Mehrbelastung der Gemeinden hat jedoch das Planspiel zur Novelle zum Bundesbaugesetz in Wuppertal am 5. und 6. November 1974 ergeben. In Wuppertal wird beispielsweise der Personalmehrbedarf bei der Wertermittlung auf vier Sachbearbeiter, in Viersen auf drei Sachbearbeiter veranschlagt. Wuppertal und Viersen gehen außerdem von einer Verdoppelung des Personals bei den Erschließungsbeitragsabteilungen aus (in Wuppertal 13, in Viersen 3,5 Sachbearbeiter). Die Freie und Hansestadt Hamburg rechnet mit einem Personalmehrbedarf von 50 % bei der Wertermittlung, das sind dort zehn Sachbearbeiter. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Planspiel weiter ergeben hat, daß der gesamte Verwaltungsmehraufwand im Verhältnis von 1 : 4 bis 1 : 5 zu den zu erwartenden Mehreinnahmen der Gemeinden steht. Wegen eines eventuellen Mehraufwandes bei den Verwaltungsgerichten ist darauf hinzuweisen, daß nach den bisherigen Erfahrungen mit neuen Vorschriften davon auszugehen ist, daß die Zahl der Prozesse zwar zunächst ansteigen, nach einiger Zeit aber wieder zurückgehen wird, wenn die neuen Bestimmungen konsequent gehandhabt werden. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Dr. Dr. Kollatz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 106) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, Chile Kapitalhilfe zu verweigern, obwohl Jugoslawien eine solche gewährt wird? Ein Vergleich zwischen zwei Empfängerländern deutscher Kapitalhilfe ist in genereller Hinsicht nicht möglich, weil Grundlagen und Ursachen ihrer jeweiligen weiteren Entwicklung völlig verschieden sind. Die länderspezifischen Voraussetzungen bestimmen nach sorgfältigem Abwägen die Entscheidung über die Art der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Dies gilt auch in dem von Ihnen aufgeworfenen Fall. Die Bundesregierung bemüht sich beiden Ländern gegenüber unter Wahrung ihrer eigenen Interessen um eine sachgerechte Lösung. Im übrigen gibt es keinen Beschluß der Bundesregierung, die Kapitalhilfe an Chile einzustellen. Völkerrechtlich eingegangene Verpflichtungen werden auch im Falle Chile erfüllt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9191* Anlage 49 Antwort des Staatssekretärs Dr. Dr. Kollatz auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/2758 Fragen A 107 und 108) : Trifft es zu, daß in Manila die vor sechs Monaten von der Bundesregierung gelieferten Apparate und technischen Geräte für die Ingenieurschule des La Salle-Instituts im Werte von 6 bis 7 Millionen DM unsachgemäß lagern und inzwischen verrostet sind, da sie nicht wie vorgesehen in einem vollklimatisierten Raum installiert wurden und deshalb schon heute als Schrott bezeichnet werden? Trifft es außerdem zu, daß niemand von der Entwicklungshilfe in Manila die Philippinen über Handhabung und Lagerung der Geräte entsprechend aufklärte und bei Lieferung der Geräte nicht die dort vorhandenen elektrischen Spannungen beachtet wurden, so daß die Geräte im Werte von 6 bis 7 Millionen DM als verloren abgeschrieben werden müssen? Zu Frage A 107: Die Bundesregierung hat für die Ingenieurschule des La Salle-Instituts keine Ausrüstungsgegenstände geliefert. Dieses Institut ist im Rahmen der bilateralen öffentlichen Entwicklungshilfe nicht gefördert worden. Die Bundesregierung hat allerdings im Jahre 1969 aus Kapitel 23 02 Titel 686 05 der katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe Aachen Mittel in Höhe von 900 000 DM zur Beschaffung wissenschaftlicher Ausrüstungsgegenstände für dieses Institut zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu dieser Hilfe hat Misereor aus Eigenmitteln weitere Ausrüstungsgegenstände im Werte von rund 450 000 DM bereitgestellt. Die Beschaffungen sind im Jahre 1969/70 durchgeführt worden. Nach Auskunft der Zentralstelle und der Deutschen Botschaft Manila wird dieses Gerät sachgemäß genutzt. Es befindet sich in gutem Zustand. Daß nunmehr bei dem La Salle-College andere Ausrüstungsgegenstände im Werte von 6 bis 7 Millionen DM unsachgemäß lagern sollen, ist weder dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit noch den seinerzeit beteiligten katholischen Stellen in Deutschland und Holland bekannt. Sollte Ihre Information zutreffen, so kann es sich nicht um Gegenstände handeln, die aus Mitteln der deutschen Entwicklungshilfe beschafft sind. Zu Frage A 108: Die aus deutschen Mitteln in den Jahren 1969/70 beschafften Gegenstände werden von dem Schulträger sachgerecht genutzt. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Dr. Dr. Kollatz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage A 109) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) Gemeinnützige GmbH, Sitz Bonn, in Stellenausschreibungen (so „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 23. November 1974, S. 40) besser auf seinen bevorstehenden Umzug nach Berlin hinweisen sollte, um es Bewerbern zu erleichtern, ihre persönlichen Dispositionen zu treffen, und wird die Bundesregierung den DED gegebenenfalls darauf hinweisen? In der von Ihnen angesprochenen Anzeige wird eine hockqualifizierte Persönlichkeit für eine hervorgehobene Position beim DED gesucht. Die Anzeige wendet sich damit an einen relativ kleinen Personenkreis, bei dem ein hohes Maß an räumlicher Flexibilität vorausgesetzt werden muß. Diesem Personenkreis dürfte auch bekannt sein, daß ein Teil des DED in Berlin angesiedelt ist und daß jede leitende Tätigkeit im DED auch dienstliche Verpflichtungen in Berlin mit sich bringen wird. Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Dr. Dr. Kollatz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 110) : Trifft die Meldung der AFP vom 20. November 1974 über den 200-Millionen-DM-Kredit an Syrien in vollem Umfang zu, und hat die Bundesregierung dabei die üblichen Bedingungen bei der Vergabe von Krediten an Entwicklungsländer berücksichligt und die militärischen wie politischen Folgen im Krisengebiet Nahost erkannt? Die AFP-Meldung vom 20. November 1974 trifft nicht zu. Anläßlich einer Delegationsreise in die Arabische Republik Syrien in der Zeit vom 11. bis 20. November 1974 wurde der syrischen Regierung Kapitalhilfe für das Jahr 1974 in Höhe von 50 Millionen DM zugesagt. Außerdem erklärte die deutsche Delegation, daß nach Schaffung der Haushaltsvoraussetzungen eine Kapitalhilfezusage über 130 Millionen DM für die Jahre 1975 (60 Millionen DM) und 1976 (70 Millionen DM) möglich sei. Erst dann könne ein Regierungsabkommen über den Gesamtbetrag von 180 Millionen DM geschlossen werden. Die Bundesregierung hat dabei die üblichen Bedingungen für die Vergabe von Kapitalhilfe berücksichtigt. Von dem genannten Gesamtbetrag sind je 10 Millionen DM für die Jahre 1975 und 1976 als Soforthilfe (Warenhilfe) vorgesehen. Die restlichen Mittel in Höhe von 160 Millionen DM sind Projekthilfe. Dabei wurden sechs Vorhaben in Aussicht genommen, die ausschließlich der landwirtschaftlichen und industriellen Entwicklung des Landes dienen und die noch im einzelnen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu prüfen sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nur durch eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Länder des Nahen Ostens langfristig der Frieden in dieser Region gesichert werden kann. Sie berücksichtigt auch gegenüber Syrien die Grundsätze ihrer ausgewogenen Nahostpolitik. 9192* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Dr. Dr. Kollatz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 111) : Sind die trilateralen Entwicklungsprojekte, wie sie vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei seinem Besuch im Sudan verhandelt wurden, Teil eines gemeinsamen Vorgehens mit den Partnern in der Europäischen Gemeinschaft und in der OECD, und wann hat die Bundesregierung mit welchen Partnern mit welchem Erfolg diese Initiative abgestimmt? Minister Bahr hat anläßlich des High-LevelMeetings am 22. Oktober 1974 die Vertreter der DAC/OECD-Mitgliedsländer — darunter auch die Vertreter der EG-Länder — persönlich über die Absichten der Bundesregierung unterrichtet, diese neue Form der Entwicklungshilfe zu erproben. Er fand in diesem Kreis volle Zustimmung. Es wurde vereinbart, dieses Gremium über den Fortgang der Bemühungen zu unterrichten. Man wird dort auch eigene Überlegungen dazu anstellen. Auch in Kontakten mit der EG-Kommission wurde dieses Problem bereits erörtert. Außerdem ist beabsichtigt, diese Form der Zusammenarbeit in bilateralen Konsultationen zu erörtern und gegenseitig abzustimmen. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Mehrheitsentscheidung der Vereinten Nationen, Südafrika das Rede- und Stimmrecht während der laufenden Sitzungsperiode der Vollversammlung zu entziehen, und welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß die Mehrheit der UNO-Mitglieder willkürlich die eigene Charta verletzt? Die Bundesregierung betrachtet den Beschluß der Generalversammlung vom 12. November 1974, durch den die südafrikanische Delegation von der Teilnahme an der diesjährigen Generalversammlung ausgeschlossen wurde, als eine ernste Verletzung anerkannter Regeln und Grundsätze der VN. Der Beschluß der Generalversammlung wurde auf die am 30. 9. erfolgte Zurückverweisung des Beglaubigungsschreibens der südafrikanischen Delegation gestützt. Er ist abzulehnen, weil damit durch eine Verfahrensentscheidung die Rechte eines Mitgliedstaates einschneidend beschränkt wurden. Nach der Charta der VN kann die Generalversammlung die gesamten Mitgliedschaftsrechte nur dann zeitweilig entziehen oder einen Mitgliedstaat ausschließen, wenn der Sicherheitsrat eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat. Eine solche Empfehlung des Sicherheitsrats ist jedoch im Falle Südafrika nicht zustande gekommen. Sie scheiterte am Veto der drei Ständigen Sicherheitsratsmitglieder Frankreich, Großbritannien und USA. Gleichwohl schloß die Generalversammlung durch eine prozedurale Entscheidung die südafrikanische Delegation von der Teilnahme an der diesjährigen Generalversammlung aus. Dies bedeutet zwar keinen vollständigen Entzug der Mitgliedschaftsrechte; diese werden jedoch durch den Ausschluß von den Beratungen des zentralen politischen Organs der VN empfindlich eingeschränkt. Die Bundesrepublik Deutschland hat deshalb gemeinsam mit den EG-Ländern gegen die Entscheidung der Generalversammlung gestimmt. Unser Vertreter in New York hat den Standpunkt der Bundesregierung in einer Erklärung zur Stimmabgabe eingehend begründet. Die Bundesregierung wird in den VN weiterhin allen Beschlüssen oder Entscheidungen entgegentreten, die von den Grundsätzen der Charta und den anerkannten Regeln der Zusammenarbeit abweichen. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 121) : Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um zu erreichen, daß im Rahmen der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)" auch die Frage des Selbstbestimmungsrechts in den 1940 von der UdSSR gewaltsam eingegliederten baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen behandelt wird, nachdem die Bundesregierung (siehe meine Frage in der 71. Sitzung des Deutschen Bundestages in der 6. Wahlperiode) klar erklärt hat, daß sie diese Annexion im europäischen Raum rechtlich nicht anerkannt hat? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur KSZE klargestellt, daß die KSZE-Beschlüsse auf allgemeiner und multilateraler Basis die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa fördern sollen. Damit ist deutlich erklärt, daß sich die KSZE nicht mit spezifischen Problemen von Völkern und Staaten, sondern generell mit Prinzipien des zwischenstaatlichen Zusammenlebens in Europa befaßt. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 125 und 126) : Welchen Entwicklungsstand müssen die Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf den Übergang zur Europäischen Union erreichen, nachdem mir die Bundesregierung auf meine Frage A. 116 in Drucksache 7/2631 geantwortet hat: Alle ihre Bemühungen auf den verschiedenen Gebieten im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wie im Rahmen der EPZ sind an diesem Ziel ausgerichtet" (vgl. Stenographischer Bericht über die 125. Sitzung, Seite 8436)? Sollte die Gemeinschaft unter dem Aspekt bisher gewonnener Erfahrungen eine Uberprüfung der Mittel und Wege und des Zeitplans für die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der flankierenden Maßnahmen in Betracht ziehen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9193* Zu Frage A 125: Ihre Frage läßt sich in dieser Form noch nicht beantworten, da es bisher noch keine Definition der Europäischen Union gibt. Die Bundesregierung betrachtet die Europäische Union als einen weiterführenden Abschnitt in der Einigung Europas, der im Jahre 1980 erreicht werden soll, und auf den sich die Mitgliedstaaten der EG zugleich pragmatisch und nach einem noch festzulegenden Plan zubewegen werden. Der Plan und damit auch das Gesamtkonzept der Europäischen Union sollen nach den Beschlüssen der Pariser Konferenz der Staats- und Regierungschefs vom Oktober 1972 im Jahre 1975 erarbeitet werden. Was die EG betrifft, so stehen die Ziele bereits fest, die seit der Vollendung des Gemeinsamen Marktes gesetzt sind: Sie befindet sich auf dem Wege zu einer Wirtschafts- und Währungsunion. Hieran hält die Bundesregierung fest, ohne jedoch davon die Verwirklichung der Europäischen Union abhängig zu machen. Welcher Entwicklungsstand in Europa erreicht sein muß, um den Übergang zur Europäischen Union zu vollenden, kann im übrigen nur von allen Mitgliedstaaten gemeinsam beurteilt werden. Unabhängig hiervon ist die Politik der Bundesregierung darauf gerichtet, die europäische Einigung auch in der gegenwärtigen schwierigen Phase, soweit es in ihren Kräften steht, zu fördern. Denn Gehalt und Ausgestaltung der Europäischen Union werden wesentlich davon abhängen, welche Qualität die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten erreicht haben wird, die nach dem Beschluß der Gipfelkonferenz von Paris in eben diese Union umzuwandeln sind. Zu Frage A 126: Die Bundesregierung hält es für richtig, an dem Zeitplan für die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion bis zum 31. Dezember 1980 festzuhalten. Sie glaubt nicht, daß mit einer Änderung dieses Zeitplans etwas zu gewinnen wäre. Deshalb hat sie in der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 erklärt, daß die ich zitiere „sehr ehrgeizigen Ziele der Gipfelkonferenzen 1969 in Den Haag und 1972 in Paris für sie gültig bleiben". Sie erwartet hierzu auch eine Bekräftigung durch die neun Staats- und Regierungschefs auf der bevorstehenden Pariser Konferenz. Was die Mittel und Wege zu diesem Ziel angeht, so ist zunächst festzustellen, daß der Stufenplan von 1971 hierfür jenseits der ersten Stufe keine ins einzelne gehenden Bestimmungen enthält. Eine Überprüfung dieser Mittel und Wege hat bereits im Jahr 1973 aufgrund einer von der Kommission vorgelegten umfassenden Darstellung der Fortschritte während der ersten Stufe stattgefunden. Sie bleibt auch deshalb erforderlich, weil sich die Wirtschaftslage in den neun Mitgliedsländern der Gemeinschaft seitdem weiterhin unterschiedlich entwickelt. Die Bundesregierung hält eine größere Konvergenz dieser Entwicklung im Sinne eines höheren Stabilitätsgrades in der Gemeinschaft für die Voraussetzung weiterer Fortschritte auf dem Wege zur Wirtschafts- und Währungsunion. Diesem Ziel einer konvergenten Stabilitätspolitik gelten deshalb auch ihre besonderen Anstrengungen bei der Vorbereitung der Pariser Konferenz. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen A 127 und 128) : Welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung nach der rechtswidrigen Aufbringung und der Verurteilung des Kapitäns des Fischtrawlers Arcturus zu ergreifen, um der deutschen Hochseefischerei in Übereinstimmung mit dem Urteil des Haager Gerichtshofs das ungehinderte Fischen innerhalb der 12- bis 50-Seemeilenzone um Island zu gewährleisten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, in Kürze zu einem mittelfristigen Übereinkommen mit der isländischen Regierung zu gelangen, das den tradtionsgemäßen internationalen Fischereirechten entspricht und damit auch den Lebensinteressen der deutschen Hochseefischerei gerecht wird? Zu Frage A 127: Die Bundesregierung ist nicht gewillt, die Aufbringung der „Arcturus" und die Verurteilung des Kapitäns hinzunehmen. Schiff und Mannschaft haben nichts anderes getan als in Gewässern zu fischen, von denen der isländischen Regierung genau bekannt ist, daß sie nach dem geltenden Völkerrecht und dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 25. Juli 1974 für die Bundesrepublik Deutschland Teile der Hohen See sind. Die Bundesregierung hat deshalb sowohl nach der Aufbringung der „Arcturus" als auch nach der Verurteilung des Kapitäns in Rykjavik schärfsten Protest erhoben. Um den Isländern zu zeigen, wie ernst wir die Angelegenheit nehmen, ist darüber hinaus im Einvernehmen zwischen Bund und den Küstenländern eine Hafensperre für isländische Fischdampfer ausgesprochen worden. Diese Hafensperre wird solange aufrechterhalten werden, bis die Verhandlungen über eine friedliche Beilegung des Fischereizonenstreits unter annehmbaren Voraussetzungen fortgesetzt werden können. Außerdem wird die Bundesregierung auch weiterhin in Brüssel der Inkraftsetzung des EG-Protokolls Nr. 6 über die erleichterte Einführung isländischen Fischs und isländischer Fischerzeugnisse in den Gemeinschaftsraum nicht zustimmen. Das Inkrafttreten dieses Protokolls ist ausdrücklich davon abhängig, daß im Fischereizonenstreit eine befriedigende Lösung gefunden worden ist. Zu Frage A 128: Sofort nach Bekanntwerden der isländischen Absicht, die isländische Fischereizone einseitig von 12 auf 50 sm auszudehnen, waren 1971 von der Bundesregierung Verhandlungen mit Island mit dem Ziel eingeleitet worden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese Verhandlungen wurden fort- 9194* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 gesetzt, auch nachdem die Isländer ihre Maßnahmen 1972 eingeführt und die Bundesrepublik Deutschland deswegen den Internationalen Gerichtshof angerufen hatte. Allein im Jahre 1973 fanden — teils in Reykjavik, teils in Bonn — vier Verhandlungen statt. Die Verhandlungen sind bis heute erfolglos geblieben. Von deutscher Seite sind den Isländern weitgehende Zugeständnisse angeboten worden; die Isländer haben auf Maximalpositionen verharrt. Erstmals ist es in der letzten Verhandlungsrunde Ende Oktober hier in Bonn gelungen, einen Abkommensentwurf gemeinsam auszuarbeiten, der für uns zwar an der untersten Grenze des wirtschaftlich noch Tragbaren lag, der aber die Zustimmung der Regierung in Reykjavik fand. Diesen Entwurf hat dann der Auswärtige Ausschuß des Althing, des isländischen Parlaments, verworfen. Angesichts dieser Bilanz der mehr als dreijährigen deutsch-isländischen Verhandlungen wagt die Bundesregierung zur Zeit keine Prognose hinsichtlich der Möglichkeit auch nur zu einem wenigstens kurzfristigen Übereinkommen zu gelangen. Für ein mittel- oder langfristiges Übereinkommen bestehen zur Zeit leider so gut wie keine Aussichten. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 133) : Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihr Verhalten bei der Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Palästina-Resolution, insbesondere, daß sie nicht mit den Vereinigten Staaten von Amerika gegen den Passus gestimmt hat, der den Palästinensern ein Vorgehen „mit allen Mitteln" zugesteht, und was hat die Bundesregierung im einzelnen unternommen, um zu erreichen, daß alle Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft und des Nordatlantischen Bündnisses mit „nein" gestimmt hätten? Die Gründe für das Stimmverhalten der Bundesrepublik in der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat Botschafter v. Wechmar in einer Erläuterung vom 22. 11. 1974 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen dargelegt. Sie lautet zu der Palästina-Resolution Nr. 741: „Was die Entschließung A/1/74 angeht, bei der wir uns der Stimme enthalten haben, halten wir es für offenkundig, daß ihr Wortlaut nicht ausgewogen ist, da auf die Realitäten der Lage, wie sie sich heute im Nahen Osten darbieten, nicht Bezug genommen wird. Eine solche Bezugnahme halten wir für unerläßlich. Einerseits sind wir der Auffassung, daß die Entschließung ausdrücklich alle Entschließungen, die die Generalversammlung und der Sicherheitsrat in der Nahost-Frage angenommen haben, einschließlich der Entschließung Nr. 242 vom 22. November 1967, hätte erwähnen müssen. Andererseits meinen wir, daß es notwendig gewesen wäre festzulegen, daß ein gerechter und dauerhafter Frieden im Rahmen einer Regelung gefunden werden sollte, die die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit aller Staaten in der Region sowie das Recht dieser Staaten, in Frieden in ihren anerkannten Grenzen zu leben, achtet. Dies gilt nicht zuletzt für Israel. Ohne diese Klarstellungen mußte sich meine Delegation bei einem Text der Stimme enthalten, dessen Annahme nach unserer Auffassung die von uns allen so sehr erstrebte Regelung der Nahost-Frage noch schwieriger machen wird." Ein Passus, der den Palästinensern ein Vorgehen „mit allen Mitteln" zugesteht, enthält die PalästinaResolution nicht. Vielmehr heißt es in Ziffer 5, die Generalversammlung erkenne das Recht des palästinensischen Volkes an, seine Rechte wiederzuerlangen „by all means in accordance with the purposes and principles of the charter of the United Nations". Es wird also gerade auf die Vereinbarkeit der Mittel mit Zweck und Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen abgestellt. Zwischen den Regierungen der Europäischen Gemeinschaft haben im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit eingehende und häufige Konsultationen über das Stimmverhalten in der Generalversammlung stattgefunden. Das Ergebnis war eine Entscheidung für eine gemeinsame Stimmenthaltung. Hinsichtlich der Beratungen im Rahmen der EPZ ist unter den beteiligten Regierungen Vertraulichkeit vereinbart worden. Ich kann deshalb über den Gang dieser Beratungen, auch hinsichtlich der Haltung der Bundesregierung in den einzelnen Phasen, hier keine Einzelheiten mitteilen. Eine vertrauliche interne Unterrichtung einiger Vertreter der Opposition durch ein Mitglied unserer Delegation bei den VN ist jedoch inzwischen erfolgt. In der NATO ist dagegen diese spezifische Frage des Stimmverhaltens nicht zur Sprache gebracht worden. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage A 140) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. November 1974 zu, der Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen, Wischnewski, habe gegenüber der chilenischen Regierung erklärt, die Bundesregierung habe ein Interesse daran, daß 42 Chilenen ihr Land verlassen können, und welches genau umschriebene staatliche deutsche Interesse besteht an der Ausreise jedes einzelnen von ihnen? Die Meldung der FAZ trifft zu. Ich habe am 18. November 1974 in Santiago dem chilenischen Innenminister eine Liste mit den Namen von 42 politisch verfolgten Personen übergeben und dabei erklärt, daß die Bundesregierung an der Ausreise dieser Personen aus Chile und — falls sie es wünschten — an ihrer Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland interessiert sei. Das deutsche Interesse an diesen 42 Chilenen ist von ausschließlich humanitären Gründen bestimmt. Die genannten Personen sind inhaftiert, stehen un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9195* ter Hausarrest oder haben Ausreiseverbot. Die Ausreise aus Chile wird für sie die einzige Möglichkeit sein, wieder in Freiheit leben zu können. Die Aufnahme von politisch verfolgten Personen aus Chile in der Bundesrepublik Deutschland hatte — wie ich hinzufügen möchte — von Anfang an den humanitären Zweck, Menschen zu retten, deren Leben, Gesundheit oder Freiheit aus politischen Gründen unmittelbar und in hohem Grade gefährdet waren. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage B 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Einsatz der „Busse zur Verbraucheraufklärung" durch das Bundespresseamt, und ist sie bereit, dafür Sorge zu tragen, daß diese Verbraucheraufklärung auch in Zukunft fortgeführt wird? Der Erfolg der von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher in den Jahren 1973 und 1974 durchgeführten und vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finanziell geförderten Busaktionen zur Verbraucherinformation wird von der Bundesregierung, wie auch von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, positiv beurteilt. Die Aktion dieses Jahres, die durch 44 kleinere und mittlere Städte des Zonenrandgebietes führte, ist auf ein großes Interesse gestoßen. In diesen Gebieten, die zu den wirtschaftsschwächsten Regionen der Bundesrepublik Deutschland zählen, gibt es nur vereinzelt Verbraucherberatungsstellen. In vielen Fällen hat die Busaktion den Anstoß zu Überlegungen gegeben, neue Beratungsstellen einzurichten. Ob die Bundesregierung auch 1975 Mittel für eine derartige Aktion zur Verfügung stellen kann, muß noch geprüft und zwischen den im „Interministeriellen Ausschuß für Verbraucherfragen" vertretenen Ressorts abgestimmt werden. Ein Ergebnis ist nicht vor Januar 1975 zu erwarten. Diese Entscheidung wird auch davon beeinflußt werden, wieviel Mittel der Bundesregierung für die Verbraucherinformation nach Abschluß der Beratungen im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestags insgesamt noch zur Verfügung stehen werden. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 2 und 3) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Institutionen der Gemeinschaft gestärkt werden und vor allem die unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, so wie es das Europäische Parlament anstrebt, spätestens jedoch im Jahr 1980 einheitlich durchgeführt wird, da die Krisen, zu denen es in Europa mehrfach gekommen ist, klar gezeigt haben, daß die nationalen politischen Strukturen allein die Probleme nicht losen kunnen und die gegenwärtigen europäischen Strukturen ebenfalls nicht wirksam genug sind, um die Kohäsion der Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten? Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß gemäß EG-Vertrag die Mehrheitsentscheidung für alle Beschlüsse angestrebt wird, zumal ein Partner, der dies bisher blockierte, sich heute bereits zur modifizierten Einstimmigkeits- und Majoritätsentscheidung bereit erklärt hat, da der Zusammenhang zwischen dem Mangel an interner Organisation Europas und das Fehlen einer eigenständigen Orientierung nach außen offenkundig durch die Voraussetzung der Einstimmigkeit im Rat behindert wird? Zu Frage B 2: Ja, ich verweise auf die Antwort, die Staatsminister Moersch auf die Frage des Abgeordneten Roser in der 128. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. November 1974 gegeben hat. Zu Frage B 3: Ja. Es hat seit den Luxemburger Beschlüssen vom Januar 1966 nicht an der Bundesregierung gelegen, wenn die Regeln der Römischen Verträge hinsichtlich der Abstimmung im Rat bisher nicht voll angewendet wurden. Im übrigen haben sich bekanntlich gerade diese Bundesregierung und ihre Vorgängerin stets dafür eingesetzt, die Praxis der Einstimmigkeit im Rat einzuschränken. Anlage 61 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 4) : Kann die Bundesregierung heute mitteilen, wann, in welcher Weise und mit welchen Argumenten die bulgarischen Behörden den amerikanischen Protest gegen die Verweigerung einer vorher genehmigten Überfliegung bulgarischen Gebietes durch eine von Berlin kommende amerikanische Zivilmaschine am 7. September 1974 beantwortet haben? Die Bundesregierung ist zu dem Vorfall wie folgt unterrichtet worden: Auf die Vorstellungen von amerikanischer Seite gegenüber den bulgarischen Behörden haben diese mitgeteilt, daß die Abweisung der amerikanischen Zivilmaschine auf dem Flug von Berlin (West) in die Türkei am 7. September 1974, für die vorher bereits die Überfluggenehmigung über Bulgarien erteilt gewesen war, aufgrund eines Mißverständnisses bei der Identifizierung der Kennzeichen des Flugzeugs erfolgt sei. Da seit diesem Vorfall keine Schwierigkeiten dieser Art mehr aufgetaucht seien, bestand von amerikanischer Seite aus keine Veranlassung, die Angelegenheit noch weiter zu verfolgen. Anlage 62 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 5): 9196* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Trifft die Meldung zu, die Tochter des Deutschen aus Estland, der vor einiger Zeit in der deutschen Botschaft in Moskau Zuflucht gesucht und sie nach vier Tagen wieder hatte verlassen müssen, sei zu einem Jahr Freiheitsentzug mit der Begründung verurteilt worden, sie habe sich wegen der Verweigerung der Ausreise viermal an auswärtige Institutionen gewandt, und was hat — bejahendenfalls --- die Bundesregierung unternommen, um dieser deutschen Familie die Ausreise aus der Sowjetunion zu ermöglichen? Ich nehme an, daß Ihre Anfrage sich auf Wanda Wahnsiedler bezieht, die Tochter von Johann Wahnsiedler, der im September dieses Jahres in unserer Botschaft in Moskau auf die Verhaftung seiner Tochter und die Lage anderer Ausreisewillger aufmerksam machte. Der Bundesregierung liegen Informationen vor, die bestätigen, daß Wanda Wahnsiedler zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Über die Gründe, die zu diesem Urteil führten oder geführt haben sollen, kann keine Stellungnahme abgegeben werden. Bei der Verurteilten handelt es sich um eine sowjetische Staatsangehörige (deutscher Abstammung) ; eine Teilnahme am Gerichtsverfahren oder ein Zugang zu amtlichen Unterlagen war und ist unseren Vertretungen in der Sowjetunion in solchen Fällen nicht möglich. Die Bundesregierung läßt es jedoch bei dieser rechtlich bedingten Feststellung nicht bewenden. Unsere Botschaft hat sich bereits wiederholt aus humanitären Gründen für die Ausreise der Familie Wahnsiedler eingesetzt. Ich darf Ihnen versichern, daß diese Bemühungen fortgesetzt werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sund (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen B 6 und 7) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Abschaffung des § 74 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung vom 3. September 1971 vorzuschlagen und die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte und Schwerbeschädigte) vom 24, Februar 1969 aufzuheben oder zu verändern? Welche Erwägungen veranlassen gegebenenfalls die Bundesregierung, am § 74 des Bundesvertriebenengesetzes und an den erwähnten Richtlinien festzuhalten und nur auf Antrag die sogenannte Aussteuerung gemäß § 13 des Bundesvertriebenengesetzes zuzulassen? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Aufhebung des § 74 des Bundesvertriebenengesetzes vorzuschlagen und die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte und Schwerbeschädigte) vom 24. 2. 1969 (BAnz. vom 1. 3. 1969 S. 1) aufzuheben oder zu ändern. Die Betriebe der Vertriebenen und Flüchtlinge sind auch heute in einer Reihe von Fällen noch nicht ausreichend konsolidiert. Für die Festigung dieser Betriebe ist es von ausschlaggebender Bedeutung, daß sie in ausreichendem Maße Aufträge erhalten, weil anderenfalls die ihnen von der öffentlichen Hand gewährten Investitions- und Betriebsmittelkredite notleidend werden. Damit drohen nicht nur Verluste an öffentlichen Mitteln, sondern es wird auch der erstrebte sozialpolitische Erfolg der Eingliederung gefährdet. Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß weiterhin Aussiedler und Flüchtlinge aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland eintreffen, die bei ihrer Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben auf Förderungsmaßnahmen angewiesen sind, wie sie das Bundesvertriebenengesetz für diesen Personenkreis vorsieht. Die in § 74 BVFG getroffene Regelung muß daher bis auf weiteres beibehalten werden. Sind die Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach ihren früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße eingegliedert, steht den hierfür zuständigen Stellen das Recht zu, bei der örtlich zuständigen Flüchtlingsbehörde die Aussteuerung gemäß § 13 BVFG zu beantragen. Diese Vorschrift reicht aus, um eine mißbräuchliche Ausnutzung der in § 74 BVFG eingeräumten Vergünstigung zu verhindern. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen B 8 und 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, anstelle oder in Ergänzung zu einer effektiven Abwasserklärungsmaßnahme den behördlichen Auflagen dadurch zu begegnen, daß das schadstoffhaltige Abwasser mit genügend anderem Gebrauchtwasser versetzt wird, um den Schadstoffanteil je Liter auf die Toleranzgrenze zu bringen, ohne daß die absolut eingeleitete Schadstoffmenge dadurch verändert wird, und welche geeigneten Maßnahmen gedenkt sie gegebenenfalls zu ergreifen? Was kann die Bundesregierung unternehmen, wenn ersatzweise oder ergänzend zu abluftreinigenden Maßnahmen dem emittierten Gemisch soviel Frischluft beigemengt wird, daß sich nicht der tatsächliche Verschmutzungseffekt, sondern nur seine Nachweisbarkeit in einer vergrößerten Abluftmenge verringert, wobei das Kontrollaggregat nur noch der Regulierung der Frischluftzufuhr zu dienen braucht? Zu Frage B 8: Der Vollzug der Wassergesetze ist Sache der Länder. Demgemäß werden bei der Einleitung von Abwasser behördliche Auflagen von den Landesbehörden gesetzt und ihre Erfüllung überwacht. Wird in einer Auflage lediglich die Schadstoffkonzentration festgesetzt, so besteht die Möglichkeit, durch Verdünnung des Abwassers die festgesetzte Schadstoffkonzentration zu unterschreiten. Ein solches Verfahren ist wasserwirtschaftlich unerwünscht, weil es die Schadstoff-Fracht nicht dem Gewässer fernhält und weil es zur Verschwendung besseren Wassers anreizt, indem das Abwasser mit diesem besseren Wasser verdünnt wird. Um ein solches wasserwirtschaftlich unerwünschtes Verhalten des Abwassereinleiters zu vermeiden, ist es Sache der Länder, dafür zu sorgen, daß die Wasserbehörden neben oder anstelle einer höchstzulässigen Schadstoffkonzentration eine höchstzulässige Schadstoff-Fracht festsetzen. Die SchadstoffFracht bleibt bei der Verdünnung des Abwassers unverändert. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9197* Durch das Abwasserabgabengesetz, dessen Entwurf die Bundesregierung im März 1974 im Bundesrat eingebracht hat und der nunmehr dem Bundestag vorliegt, wird ein Anreiz geschaffen, die Schädlichkeit des Abwasser drastisch zu verringern. Da durch die Schädlichkeitsparameter des Abwasserabgabengesetzes grundsätzlich Schadstoff-Frachten und nicht Schadstoffkonzentrationen für die zu zahlende Abgabe maßgebend sind, wirkt der von der Abwasserabgabe ausgehende Anreiz dahin, Schadstoffe aus dem Abwasser zu entfernen, nicht aber das Abwasser zu verdünnen. Zu Frage B 9: Für die industriellen und sonstigen gewerblichen Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einer Genehmigung bedürfen, hat die Bundesregierung in der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft — TA Luft —) vom 28. August 1974 (GMBl. S. 426) in Nr. 2.1.2 folgendes festgelegt: „Die Luftmengen, die einer Einrichtung der Anlage zugeführt werden, um das Abgas zu verdünnen oder zu kühlen, bleiben bei der Bestimmung der Massenkonzentration unberücksichtigt." Diese Forderung, die von den zuständigen Behörden, insbesondere bei der Genehmigung von Anlagen bei nachträglichen Anordnungen zu beachten ist, war in ähnlicher Form bereits in der TA Luft 1964 erhalten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 10) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. November 1974 zu, die Führungsspitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes habe in dem Fall des Leiters ihres Bonner Verbindungsbüros einen unerträglichen und unverständlichen Druck auf Beamte der Sicherheitsbehörden ausgeübt und der Vorsitzende des DGB habe geäußert, ihn interessierten die Bedenken des Verfassungsschutzes nicht, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — getan, um das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Beamten künftig von einem derartigen Druck freizuhalten? Die von Ihnen wiedergegebene Pressemeldung, die Führungsspitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes habe in dem Fall des Leiters ihres Bonner Verbindungsbüros einen unerträglichen und unverständlichen Druck auf Beamte der Sicherheitsbehörden ausgeübt, trifft nicht zu. Ob der Vorsitzende des DGB die ihm zugeschriebene Äußerung so abgegeben hat, wie es dargestellt ist, vermag die Bundesregierung nicht zu beurteilen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 11 und 12) : An welche Politiker hat Bundesminister Apel in der Passage seines Zeit-Interviews gedacht: „Da mögen auch die Politiker mit daran schuld sein, die die — relativ gesehen — hervorragende Lage der Bundesrepublik so stark herausstellen"? Wie begründet der Bundesfinanzminister seine Erwartung, daß die anlagebreite Sparkapitalbildung für 1975 dem riesenhaften Anleihebedarf der öffentlichen Hände zur Verfügung steht? Zu Frage B 11: Das von Ihnen verwandte Zitat ist eine selbstkritische Bemerkung, die sich an alle Politiker in unserem Lande richtet, z. B. auch an Sie selbst, weil Sie durch Ihre vielfältigen Ankündigungen von weiteren massiven Steuersenkungen den Eindruck erweckt haben, als sei der Bundeshaushalt auch nach der Notwendigkeit, die Haushaltskonsequenzen der Steuerreform zu verarbeiten, noch weiterhin unbegrenzt leistungsfähig. Zu Frage B 12: Für das Jahr 1975 ist, nicht zuletzt wegen der Reform der Einkommensteuer und des Kindergeldes, mit steigenden Ersparnissen der privaten Haushalte zu rechnen. Dagegen werden die Unternehmen, vor allem der Wohnungsbau, netto wesentlich weniger Kredit als im Vorjahr aufnehmen. Die Kreditnachfrage der öffentlichen Haushalte füllt also eine Lücke aus. Bei dieser Sachlage bietet sich für den privaten Sparer eine Anlage seiner Neuersparnisse in öffentlichen Papieren geradezu an. Durch eine Vielzahl von Anlageformen, z. B. Anleihen, Bundesschatzbriefe, unverzinsliche Schatzanweisungen, werden großen und kleinen Anlegern die jeweils von ihnen gewünschten Anlagemöglichkeiten geboten. Selbst wenn aus individuellen Gründen ein Teil der Sparer eine andere Anlageform, wie z. B. Spareinlagen oder Bankschuldverschreibungen, wünscht, werden diese Mittel über die Kreditmärkte in entsprechendem Umfang den öffentlichen Haushalten als Kredit zur Verfügung gestellt. Den Kreditinstituten werden nämlich vergleichbare Anlagemöglichkeiten nicht in dem früheren Umfang zur Verfügung stehen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 13) : Welche Weisung wird das Bundesfinanzministerium nach Abschluß der Entbehrlichkeitsprüfung der Oberfinanzdirektion Köln hinsichtlich der Veräußerung des bundeseigenen Grundbesitzes im Raum Mechernich, Kreis Euskirchen, erteilen? Nach Durchführung der Entbehrlichkeitsprüfung, deren Abschluß ich in Kürze erwarte, wird die Oberfinanzdirektion Köln Weisung erhalten, mit der Gemeinde Mechernich über den Verkauf derjenigen Grundstücke zu verhandeln, die auf Dauer vom Bund nicht benötigt werden. Aufgrund der bisher vorliegenden Teilergebnisse der Prüfung wird ein Verkauf in dem Ausmaß, wie die Gemeinde es sich wünscht, nicht durchführbar sein, weil in diesem Bereich ein erheblicher Eigenbedarf des Bundes besteht. Auch werden wegen der 9198* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Ihnen bekannten Grundstückspolitik der Bundesregierung Gespräche über eine — zumindest teilweise — Ersatzlandgestellung erforderlich sein. Die Gemeinde Mechernich ist über den Bedarf des Bundes gleichlaufend mit dem jeweiligen Stand der Entbehrlichkeitsprüfung unterrichtet worden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 14) : Sind die Differenzbeträge zwischen den steuerlichen Reisekostenpauschbeträgen und den den Lokomotivbeamten gewährten Aufwandsentschädigungen als Werbungskosten anzuerkennen? Die bei einer Dienstreise von Arbeitnehmern entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen können ohne Kostennachweis bis zu bestimmten Pauschbeträgen vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. im Fall der Nichtersetzung vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ersetzt der Arbeitgeber die Verpflegungsmehraufwendungen mit geringeren als den steuerlich zulässigen Pauschbeträgen, so kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag als Werbungskosten geltend machen, ohne daß er einen über die Ersatzleistung des Arbeitgebers hinausgehenden Verpflegungsmehraufwand nachzuweisen braucht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1971, BStBl. 1972 II S. 257). Allerdings können Reisekostenvergütungen bzw. Reisekosten steuerlich nur anerkannt werden, wenn begrifflich eine Dienstreise vorliegt. Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen in einer Mindestentfernung von 15 km von seiner regelmäßigen Arbeitsstätte vorübergehend tätig wird. Es muß also eine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden sein, von der aus die Dienstreise angetreten werden kann. In entsprechender Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 11. August 1972 (BStBl. 1972 II S. 915) über die steuerliche Behandlung von Schlafwagenschaffnern wird man sagen müssen, daß auch bei Lokomotivführern die Fahrten auf der Lokomotive keine Dienstreise im steuerlichen Sinne darstellen. Mithin kann auch die Differenz zwischen den steuerlichen Reisekostenpauschbeträgen und etwaigen Ersatzleistungen des Arbeitgebers nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Wenn sich auch die Tätigkeit der Lokomotivführer nicht als steuerliche Dienstreise darstellt, ist gleichwohl zuzugeben, daß sie sich zumindestens auf berufsbedingten Reisen befinden und ihnen dadurch auch Mehraufwendungen für Verpflegung entstehen können. Ob und in welcher Höhe in diesen Fällen ein beruflich bedingter Mehraufwand entsteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel wird man davon ausgehen können, daß der tatsächliche Mehraufwand nicht die Höhe der typisierten Erfahrungssätze der Pauschbeträge erreicht, da diese Reisen gegenüber den steuerlichen Dienstreisen Besonderheiten aufweisen, die es dem Lokomotivführer gestatten, den etwaigen Verpflegungsmehraufwand verhältnismäßig gering zu halten. Das zeigt auch bereits die reisekostenrechtliche Beurteilung. Anstelle der normalen Reisekostenvergütungen nach § 4 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erhalten Lokomotivführer nur eine Aufwandsentschädigung nach § 17 BRKG. Nach dieser Vorschrift werden bei Dienstreisenden solcher Dienstzweige, bei denen im allgemeinen geringere Aufwendungen für Verpflegung entstehen, besondere Aufwandsentschädigungen festgesetzt. Als sogenannte Ausbleibevergütung zahlt die Deutsche Bundesbahn den Lokomotivführern für jede Stunde der dienstlichen Abwesenheit 1,— DM. Da die Ausbleibevergütung die besonderen Verhältnisse des Zugpersonals berücksichtigt, kann davon ausgegangen werden, daß diese steuerfreie Vergütung ungefähr dem tatsächlichen Mehraufwand entspricht. Die Anwendung der steuerlichen Reisekostenpauschbeträge würde zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen und wäre deshalb auch von der Sache her nicht gerechtfertigt. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 15) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Freibetrag für Steuerpflichtige, die in einem Heim oder dauernd zur Pflege untergebracht sind, ebenso durch die Städte und Gemeinden auf die Steuerkarte eintragen zu lassen, wie es mit den Freibeträgen für Körperbehinderte auch geschieht? Der durch das Einkommensteuerreformgesetz eingeführte Freibetrag für Steuerpflichtige, die in einem Heim oder dauernd zur Pflege untergebracht sind, steht — wie sich aus seiner gesetzlichen Stellung und aus der Begründung ergibt — in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Freibetrag für die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe. Er ist auch materiell davon abhängig, daß eine Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe nicht gewährt wird. Aus diesem Grunde kann die Eintragung des Freibetrages auf den Lohnsteuerkarten nicht den Gemeinden übertragen werden, weil sie die sachlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht in allen Fällen zutreffend feststellen könnten. Diese Regelung ist im Deutschen Bundestag nahezu einstimmig beschlossen worden, um mit der Verwaltungsvereinfachung im Steuerverfahren Ernst zu machen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 16) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9199* Welche Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Städte und Gemeinden grundsätzlich treffen, um die drohenden Defizite in ihren Haushalten 1975 auszugleichen, und gibt es insbesondere bestimmte Bereiche kommunaler Ausgaben, bei denen gespart werden muß? Die Gemeinden sind in ihrer Haushaltswirtschaft vom Bund unabhängig. Es kann deshalb nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, sich darüber zu äußern, bei welchen Ausgaben die Gemeinden sparen sollen. Es ist vielmehr Sache des Finanzplanungsrats, Empfehlungen für die Finanzplanungen auch der Gemeinden zu geben. Der Finanzplanungsrat, dem auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände als Mitglieder angehören, wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 10. Dezember 1974 mit der Gestaltung der Haushalte 1975 von Bund, Ländern und Kommunen befassen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 17) : Sind Pressemeldungen richtig, wonach der Bund Teile des Standortübungsplatzes München-Nord an die Stadt München als „Dirnen-Standplatz" verpachtet hat, andererseits jedoch nur außerordentlich zurückhaltend bei der Hergabe von Grundstücken für Zwecke der Infrastruktur und des Wohnungsbaues ist? Die von Ihnen erwähnten Pressemeldungen treffen nicht zu. Zu der in Ihrer Frage enthaltenen Feststellung, der Bund sei außerordentlich zurückhaltend bei der Hergabe von Grundstücken, bemerke ich, daß bundeseigene Grundstücke, die nicht mehr für Zwecke des Bundes benötigt werden, gemäß Bundeshaushaltsordnung dem Allgemeinen Grundvermögen des Bundes zuzuführen sind und vom Bundesminister der Finanzen verwaltet werden. Dieser hat wiederholt seine Bereitschaft erklärt, Grundbesitz, der für Zwecke des Bundes nicht benötigt wird, städtebaulichen Planungen zur Verfügung zu stellen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Frankfurt darauf hinzuwirken, daß die Investitionszulagengesuche konjunkturell besonders gefährdeter Branchen mit Vorrang behandelt werden? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, darauf hinzuwirken, daß das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft Anträge auf Erteilung der Bescheinigung nach § 2 InvZulG 1973 von Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige zeitlich vorrangig bearbeitet. Auf die Erteilung der Bescheinigung und die Auszahlung der Investitionszulage besteht — sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind — ein Rechtsanspruch. Dementsprechend ist der Betrag der Investitionszulage in der Regel fester Bestandteil des Finanzierungsplanes der investierenden Unternehmen. Die bevorzugte Bearbeitung von Anträgen für Investitionen bestimmter Branchen würde bedeuten, daß andere Antragsteller erheblich längere Wartezeiten in Kauf nehmen müßten. Bei der derzeit in allen Wirtschaftsbereichen angespannten Finanzierungslage ist diese Lösung, abgesehen von dem Problem, das sich aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung aller Investoren ergibt, nicht vertretbar. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 19) : Wie hat sich der Außenhandel mit der Volksrepublik China und der Republik China in den letzten Jahren entwickelt? Der Handel der Bundesrepublik Deutschland mit der Volksrepublik China und mit Taiwan hat sich unterschiedlich entwickelt. 1. Warenaustausch mit der VR China Bis zur Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China am 11. Oktober 1972 basierte der Warenverkehr zwischen beiden Ländern insbesondere auf Initiativen des Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft. Das Volumen des Warenverkehrs betrug 1967 1,1 Mrd. DM, 1968 1,0 Mrd. DM. Es verringerte sich in der Zeit von 1969-1971 von 961 Millionen DM auf 812 Millionen DM. Seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen und seit dem Abschluß des deutsch-chinesischen Abkommens über den Handel und den Zahlungsverkehr vom 5. Juli 1973 ist der Handel wieder angewachsen. Die Einfuhren betrugen 1973 396,9 Millionen DM, die deutschen Ausfuhren 815,2 Millionen DM. Diese Entwicklung setzte sich 1974 fort (weitere Einzelheiten und Vergleichszahlen zu Taiwan siehe Anlage). Die Bundesrepublik Deutschland steht unter den Lieferländern der Volksrepublik China nach Japan und den USA an dritter Stelle. Als Abnehmerland nimmt sie nach Hongkong, Japan und Singapur die vierte Stelle ein. Chinesische Außenhandelsfirmen haben besonders in diesem Jahr zahlreiche Verträge über die Lieferung von Großanlagen mit deutschen Firmen geschlossen. Hervorzuheben ist die Lieferung eines Kaltwalzwerkes mit Stranggußanlage im Wert von 650 Millionen DM. Außerdem ist die Lieferung eines Warmwalzwerkes in Höhe von 1 Mrd. DM im Gespräch. Weitere Impulse für den gegenseitigen Warenverkehr werden von der Nationalausstellung der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland vom 13.-25. Juni 1975 in Köln und der Technischen Ausstellung der Bundesrepublik Deutschland in Peking vom 5.-18 September 1975 erwartet. Als Folge der steigenden Investitionsgüterlieferungen wird sich der strukturelle Außenhandelsüberschuß der Bundesrepublik Deutschland gegen- über der Volksrepublik China wahrscheinlich noch vergrößern (1973 + 418,3 Millionen DM, Januar bis September 1974 400 Millionen DM). Von den Lieferungen der Volksrepublik China in die Bundesrepublik Deutschland entfielen im Jahre 1973 43,7 % auf Ernährungsgüter, 25,8 % auf Rohstoffe, 10 % auf Halbwaren und 20,5% auf Fertigwaren. Von der deutschen Ausfuhr sind 88,6 % industrielle Fertigwaren. 2. Entwicklung des Handels zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan bestehen weder diplomatische Beziehungen noch ein Handelsabkommen. Wegen der Industrialisierung Taiwans und seiner besonderen Exportorientierung ist auch sein Handel mit der Bundesrepublik Deutschland seit 1967 ständig gestiegen (1967 294 Millionen DM, 1970 507,5 Millionen DM). 1973 erreichte der Warenaustausch 1,195 Mrd. DM, von Januar bis September 1974 1,172 Mrd. DM. Die deutschen Einfuhren betrugen 1973 608,1 Millionen DM, die Ausfuhren 586,9 Millionen DM. Zur Struktur des Warenverkehrs ist zu bemerken, daß im Jahre 1973 63,5 % der Gesamtausfuhren Taiwans in die Bundesrepublik Deutschland auf Fertigwaren entfallen, 32,5 % auf Ernährungsgüter, 0,6 % auf Rohstoffe und 3,4 % auf Halbwaren. Auf der deutschen Ausfuhrseite liegen die industriellen Fertigwaren bei 94,5 %. Bis 1973 ergaben sich für die Bundesrepublik Deutschland Passivsalden: 1972 138,5 Millionen DM, 1973 21,2 Millionen DM. Lediglich für die Zeit von Januar bis September 1974 ist ein Außenhandelsüberschuß der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 50 Millionen DM zu verzeichnen. Die Bundesrepublik Deutschland stand 1973 sowohl unter den Liefer- als auch unter den Abnehmerländern Taiwans nach den USA, Japan und Hongkong an vierter Stelle. Stand: November 1974 Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik China (Taiwan) und der Volksrepublik China - nach Herstellungs- und Verbrauchsland; in Millionen DM - Jahr Gesamtvolumen Deutsche Einfuhr Deutsche Ausfuhr Saldo der BRD aus der in die gegenüber Republik VR Republik VR Republik VR Republik VR China China China China China China China China 1970 507,5 921,0 282,8 308,9 224,7 612,1 - 58,1 +303,2 1971 632,8 812,6 348,0 330,4 284,8 482,2 - 63,2 +151,8 1972 687,5 874,6 413,0 342,2 274,5 532,4 -138,5 +190,2 1973 1 195,0 1212,1 608,1 396,9 586,9 815,2 - 21,2 +418,3 Januar/ September 809,5 906,3 436,4 293,8 373,1 612,5 - 63,3 +318,7 1973 Januar/ September 1 172,0 1 109,2 561,0 354,6 611,0 754,6 + 50,0 +400,0 1974 Warenstruktur 1973 - Millionen DM - Einfuhr Ausfuhr aus der in die % der % der % der % der Republik GesamtEinfuhren VR GesamtEinfuhren Republik GesamtAusfuhren VR GesamtAusfuhren China China China China insgesamt 608,1 100 396,9 100 586,9 100 815,2 100 Ernährungssektor 197,2 32,5 173,5 43,7 1,8 0,3 0,0 0,0 Gewerblicher Sektor 410,9 67,5 223,4 56,3 585,1 99,7 815,2 100 davon Rohstoffe 3,9*) 0,6 102,2 25,8 2,6 0,4 8,3 1,0 Halbwaren 20,4 S) 3,4 39,7 10,0 28,1 4,8 84,6 10,4 Fertigwaren 385,6 5) 63,5 80,9 20,5 551,7 94,5 722,1 88,6 *) Rückwaren und Ersatzlieferungen sind nicht berücksichtigt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9201* Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 20 und 21) : In wieviel Fällen hat bisher die Bundesregierung von dem vom OECD-Rat im Jahr 1973 verabschiedeten freiwilligen Konsultations- und Schlichtungsverfahren bei wettbewerbsschädigenden Praktiken mit Auswirkungen auf den internationalen Handel Gebrauch gemacht? Wann ist mit der Fertigstellung des von der Bundesregierung erbetenen Gutachtens der Monopolkommission über die Anwendung und Möglichkeiten der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen seit Inkrafttreten der Kartellgesetznovelle zu rechnen? Zu Frage B 20: Die von Ihnen angesprochene Empfehlung des OECD-Rates über ein Konsultations- und Schlichtungsverfahren bei wettbewerbsschädigenden Praktiken mit Auswirkung auf den internationalen Handel ist im Dezember 1973 verabschiedet worden. Die praktische Durchführung befindet sich noch in der ersten Anlaufphase, da zunächst in den einzelnen Mitgliedstaaten der OECD die erforderlichen Verwaltungsvoraussetzungen geschaffen werden mußten. Aus diesem Grunde ist das neue Konsultations- und Schlichtungsverfahren bisher weder von der Bundesrepublik Deutschland noch von den anderen Mitgliedstaaten der OECD angewandt worden. Die positiven Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren mit der Empfehlung des OECD-Rates von 1967 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken im internationalen Handel gemacht worden sind, berechtigen zu der Erwartung, daß auch die neue Empfehlung sehr eingehend genutzt wird. Die Empfehlung von 1967 hat bereits in über 100 Fällen Anwendung gefunden, davon in 16 Fällen durch die Bundesrepublik. Die Bundesregierung wird sich weiterhin im Rahmen der OECD wie auch auf bilateraler Ebene für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden einsetzen und in diesem Rahmen insbesondere auch die erwähnten Empfehlungen der OECD so weit wie möglich nutzen. Zu Frage B 21: Die Monopolkommission beabsichtigt, ihr Gutachten zu dem Thema „Anwendung und Möglichkeiten der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen seit Inkrafttreten der Kartellgesetznovelle" bis Februar 1975 abzuschließen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 22) : Aus welchen Gründen sind die Landkreise Tauberkreis, Schwäbisch Hall und Hohenlohekreis nicht in das sogenannte Bergbauernprogramm aufgenommen worden? Die Abgrenzung der Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland für das Programm zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten ist in sehr enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern erfolgt. Hierzu wurde eigens eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aller Bundesländer und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, gebildet, die auf der Grundlage der qualitativen Gebietskriterien der Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten die Kriterien einheitlich für das Bundesgebiet festgelegt hat. Im Anschluß an diese gemeinsame Festlegung der Kriterien haben sodann die Bundesländer die Abgrenzung der Gebiete vorgenommen. Ausgangspunkt der Abgrenzung waren grundsätzlich die Gemeinden, die unter Einhaltung von Schwellenwerten zu in sich geschlossenen Gebieten gemäß EG-Richtlinie geschnitten wurden, so daß eine Abgrenzung von vornherein landkreisweise überhaupt nicht erfolgen konnte. Die von Ihnen angesprochenen Landkreise werden alle vom Förderungsprogramm tangiert, wenn auch mit einer unterschiedlichen Anzahl von Gemeinden bzw. Teilorten. Grundsätzlich möchte ich aber bemerken, daß jede räumliche Abgrenzung an der Grenze Probleme aufwirft. Bundesregierung und Bundesländer waren aber bemüht, diese Probleme so gering wie möglich zu halten. Der Gesamtumfang der Fördergebiete von 29,3 v. H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Bundesgebietes ist bereits sehr hoch. Eine Ausdehnung der Fördergebiete hätte Konsequenzen für andere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und somit auf den finanziellen Beitrag der Bundesrepublik zum Gemeinschaftshaushalt. Über den Umfang der Gebiete und die Höhe der Gemeinschaftsfinanzierung in den Mitgliedstaaten muß der Rat noch beschließen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 23) : Hat die Bundesregierung eine Übersicht, in welchem Umfang und in welchem Verhältnis ausländische Ärzte an Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, und sind dabei anteilig die ländlichen Räume besonders betroffen? Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes waren Ende 1972 von den insgesamt 52 827 Krankenhausärzten 5 554 ausländische Ärzte; somit war jeder 10. Krankenhausarzt ein Ausländer. Ein Drittel dieser ausländischen Ärzte waren Fachärzte; die bevorzugte Facharzttätigkeit war die Chirurgie (10,6 % der ausländischen Fachärzte). 9202* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Angaben über die ausländischen Krankenhausärzte stehen dem Statistischen Bundesamt aus der jährlichen Statistik der Krankenhäuser nur für die Länder und nicht in tieferer regionaler Gliederung der Krankenhäuser zur Verfügung. Der Anteil der ausländischen Ärzte an sämtlichen Krankenhausärzten lag 1972 in den Ländern zwischen 5 % (Hamburg) und 16 % (Nordrhein-Westfalen). Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 24) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft sicherzustellen, daß bei Schlachtviehimporten aus Frankreich Tbc-Befunde, die trotz der amtlichen Frei-Atteste nachgewiesen werden, nicht mehr auftreten? Die Bundesregierung sieht die notwendige Sicherstellung einer Verhütung der Einfuhr tuberkulosekranker Rinder und Schweine grundsätzlich in der mit der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABI. der EG Nr. 121/1964 S. 1977), zuletzt geändert durch Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1974 (ABI. der EG Nr. L 202 S. 36), getroffenen Regelung, nach der jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, daß aus seinem Hoheitsgebiet in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nur Rinder und Schweine versandt werden, die den in dieser Richtlinie niedergelegten Gesundheitsbedingungen entsprechen. Im Rahmen dieser Gesundheitsbedingungen sind auch Kriterien festgelegt worden, nach denen das Freisein von Schlachtrindern und -schweinen von Tuberkulose beim innergemeinschaftlichen Handels verkehr nachgewiesen sein muß. Sofern es trotzdem in Einzelfällen zur Feststellung von Tuberkulose bei eingeführten Schlachttieren kommt, wird die Bundesregierung die zwischen den Veterinärdiensten der EG-Mitgliedstaaten bestehenden ständigen bilateralen Kontakte sowie die periodisch stattfindenden Beratungen im Ständigen Veterinärausschuß der EG-Kommission dazu benutzen, auf eine Abstellung solcher Vorkommnisse und auf Maßnahmen zur Verhütung von Wiederholungen hinzuwirken. Die in jüngster Zeit in Kaiserslautern festgestellten Befunde von Organtuberkulose bei aus Frankreich eingeführten Schlachtrindern sind bereits Gegenstand entsprechender Gespräche zwischen dem Veterinärdienst der Landesregierung RheinlandPfalz und meinem Hause mit dem Ziel gewesen, diese für eine entsprechende Vorstellung bei dem Leiter des französischen Veterinärdienstes zum Anlaß zu nehmen. Anlage 78 Antwort des Parl Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 25) : Zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung endlich ihre Schutzmaßnahmen für den deutschen „Gartenbau — Unterglas" bekanntgeben, damit die betroffenen Gärtner rechtzeitig für ihre Betriebe disponieren können? Der Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 13. November 1974 einer Hilfsmaßnahme zum Ausgleich energiebedingter Wettbewerbsnachteile für Gartenbaubetriebe mit Unterglasanlagen zugestimmt. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages muß hierzu im Zusammenhang mit den Beratungen zum Haushalt des Jahres 1975 noch beschließen. Sollten der Haushaltsausschuß und der Bundesminister der Finanzen einer Hilfsmaßnahme zustimmen, wird die Bekanntgabe der getroffenen Entscheidung an die Gärtner unverzüglich erfolgen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage B 26) : Wie ist der Stand des Disziplinarverfahrens gegen einen Leiter eines Instituts der Bundesanstalt für Milchforschung, und wie beurteilt die Bundesregierung das weitere Verfahren nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1974? In dem Disziplinarverfahren gegen den Leiter eines Instituts der Bundesanstalt für Milchforschung wird der Bericht des Untersuchungsführers voraussichtlich noch im Dezember 1974 vorgelegt werden. Von diesem Bericht wird der weitere Gang des Verfahrens abhängen, der zur Einstellung, zu einer Disziplinarverfügung oder zu einem Verfahren vor dem Bundesdisziplinargericht führen kann. Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. 10. 1974 ist mir bisher nur aus der Tagespresse bekannt. Ob dieser Beschluß das Disziplinarverfahren beeinflußt, werde ich erst beurteilen können, wenn mir der Wortlaut des Beschlusses vorliegt. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 27) : Wie finanziert die Bundesanstalt für Arbeit das Arbeitsplatzbeschaffungsprogramm, wonach Trägern von allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung ein Zuschuß bis zu 120 % des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer gezahlt werden kann, die sonst nicht beschäftigt würden, und wann wird die Bundesregierung die Finanzierung der Aufgaben übernehmen, die der Bundesanstalt für Arbeit durch das Arbeitsförderungsgesetz zusätzlich übertragen worden sind und die die auf den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung beruhenden Finanzkraft der Bundesanstalt für Arbeit übersteigen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9203* Die Förderung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gehört nach altem wie nach neuem Recht zu den arbeitsmarktpolitischen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit. Diese Leistungen werden daher folgerichtig aus dem Beitragsaufkommen der Bundesanstalt finanziert. Nach § 96 Arbeitsförderungsgesetz kann die Bundesanstalt jedoch zusätzlich Leistungen aus Bundesmitteln gewähren. Voraussetzung hierfür ist, daß in der Regel auch das jeweilige Land sich in angemessener Höhe an der Förderung beteiligt. In ihrem Bericht über die Finanzierung der arbeitsmarktpolitischen Aufgaben nach dem Zweiten Abschnitt des Arbeitsförderungsgesetzes (Arbeitsförderungsbericht vom März 1973 — Bundestagsdrucksache 7/403) hat die Bundesregierung allgemein aufgezeigt, welche Möglichkeiten für eine Novellierung der Finanzierungsvorschriften in Frage kommen. Inzwischen liegt auch der von der „Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung" erstattete sogenannte EddingBericht dem Bundestag vor. Die Bundesregierung prüft zur Zeit auf der Grundlage dieses Berichts, wie die Finanzierung der beruflichen Bildung in Zukunft gestaltet werden soll. Welche Änderungen sich aus diesen Überlegungen für das Finanzierungssystem des Arbeitsförderungsgesetzes ergeben, läßt sich noch nicht sagen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 28) : Werden zur Zeit arbeitslose Pendler der Grenzregionen der EG-Länder in den Beschäftigungsstatistiken berücksichtigt, wenn man davon ausgeht, daß die Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6./7. November 1974 auf die Fragen A. 34 und A. 89 (Drucksache 7/2720) unterschiedliche Antworten (vgl. Stenographische Berichte Seiten 8745 und 8685) gegeben hat? Die von Ihnen genannten Antworten zu Fragen der Fragestunde am 6./7. November 1974 sind zwar, der unterschiedlichen Fragestellung entsprechend, unterschiedlich, jedoch nicht widersprüchlich. In beiden Antworten findet sich die Feststellung, daß arbeitslose Grenzgänger statistisch erfaßt werden. In der Antwort auf die Frage Nr. A 89 wird darüber hinaus präzisiert, daß diese Erfassung im jeweiligen Wohnland der Grenzgänger erfolgt und daß die in der Gesamtarbeitslosenzahl enthaltenen Grenzgänger nicht gesondert ausgewiesen werden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 29) : Bis wann gedenkt die Bundesregierung, die nach § 21 Abs. 6 des Schwerbehindertengesetzes vorgesehene Rechtsverordnung über die Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vorzulegen? Die Bundesregierung beabsichtigt, alsbald eine Verordnung nach § 21 Abs. 6 des Schwerbehindertengesetzes vorzulegen. Da nach diesem Gesetz für die Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten die Vorschrift über das Wahlverfahren, den Wahlschutz und die Wahlkosten bei der Wahl des Betriebs-, Personal- oder Richterrates sinngemäß Anwendung finden, erschien es geboten, die Bestimmungen der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz vom 23. September 1974 zu berücksichtigen. Kurz nach Erlaß dieser Verordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Beteiligten den Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Wahlordnung Schwerbehindertengesetz) zur Stellungnahme übersandt. Nachdem die zuständigen Landesressorts und die beteiligten Organisationen dem Entwurf im Grundsatz zugestimmt haben, prüft die Bundesregierung zur Zeit, inwieweit die mitgeteilten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge übernommen werden können. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen B 30 und 31) : Wie hoch war die Beteiligungsquote, die Befundquote und die Nebenbefundquote bei der Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer und Frauen im Jahr 1973? Welche Maßnahmen kann und wird die Bundesregierung ergreifen, um die Beteiligungsquote bei der Krebsvorsorgeuntersuchung wesentlich zu erhöhen? Nach § 369 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung haben die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen die bei Durchführung von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten anfallenden Ergebnisse zu sammeln und auszuwerten. Die Beteiligungsquote und die medizinischen Ergebnisse der Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer und Frauen im Jahre 1973 liegen noch nicht vor. Damit ist nicht vor Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen mit unterschiedlicher Intensität nach. Darüber hinaus hat die Bundesregierung wiederholt zur erhöhten Inanspruchnahme der Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs aufgefordert. 9204* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 32 und 33) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es dem Steuermann einer Walzenstraße und Männern mit ähnlichen Tätigkeitsmerkmalen immer schwerer verständlich zu machen ist, daß sie arbeits- und versicherungsrechtlich als Arbeiter gelten, während andere Beschäftigte mit erheblich untergeordneterer Verantwortung und einfachen Tätigkeitsmerkmalen arbeits- und versicherungsrechtlich als Angestellte gelten? Ist die Bundesregierung deshalb bereit, für die Abgrenzung zwischen Arbeitern und Angestellten Merkmale zu entwickeln, die den veränderten Verhältnissen besser angepaßt sind? Die Bundesregierung geht bei der Frage, ob und wie im gesetzlichen Arbeitsrecht zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden werden soll, davon aus, daß die Unterscheidung und die Kriterien dafür von vielen nicht mehr als sachgerecht empfunden werden. Die Frage wird deshalb im Rahmen der Schaffung eines Arbeitsgesetzbuchs sorgfältig zu prüfen sein. Die von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgesetzbuchkommission hat sich bereits für einen Teilbereich des künftigen Arbeitsgesetzbuches mit der Frage befaßt und im Hinblick auf das Recht des Arbeitsverhältnisses beschlossen, bei ihren Beratungen und Empfehlungen von der Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ganz abzusehen, und zwar sowohl hinsichtlich der Bezeichnung der beiden Gruppen als auch hinsichtlich der Rechtsfolgen. Dieser Beschluß der Arbeitsgesetzbuchkommission trägt dem Umstand Rechnung, daß die durch Gesetz geregelten Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Angestellten — mit Ausnahme des Kündigungsrechts und des Rechts der Entgeltfortzahlung bei Kuren — kaum noch Unterschiede aufweisen. Anders ist das im Hinblick auf die durch Tarifvertrag geregelten Arbeitsbedingungen, für deren Ausgestaltung jedoch die Tarifvertragsparteien zuständig sind. Im Sozialversicherungsrecht kommt der Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten materiell kaum noch Bedeutung zu. Hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht bestehen zwar Unterschiede, die aber finanziell deswegen keine Bedeutung mehr haben, weil die Angestellten mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze Anspruch auf den Beitragszuschuß gegen ihren Arbeitgeber haben. Nach der leistungsrechtlichen Gleichstellung beider Gruppen spielt ihre Unterscheidung lediglich noch für die Frage der Zuordnung zu bestimmten Leistungsträgern eine Rolle. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 34 und 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Zeitschrift „Dei Zivildienst" angekündigten 35 000 Einsatzplätzen des Zivildienstes zu verwirklichen, welcher Zeitplan liegt dafür vor, und wie hoch soll die Zahl der Einsatzplätze im Jahr 1975 sein? Wie viele der 20 500 Einsatzplätze im Zivildienst waren 1974 maximal besetzt, und wie viele von diesen Zivildienstleistenden scheiden 1975 aus dem Zivildienst wieder aus? In Nummer 6/7 1974 der Zeitschrift „der zivildienst" wird über einen Vorschlag zur Modifizierung des Verfahrens zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer berichtet, der am 30. September 1974 vom Bundesminister der Verteidigung und vom Bundesbeauftragten für den Zivildienst im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. In dieser Pressekonferenz hat der Bundesbeauftragte für den Zivildienst im Zusammenhang mit der Frage, mit welcher Zahl von Zivildienstpflichtigen bei Verwirklichung des Vorschlags zu rechnen sei, geantwortet, daß etwa 35 000 Zivildienstplätze erforderlich würden. Ob und wann diese Platzzahl zur Verfügung gestellt werden muß, hängt ausschließlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften zur Frage der Modifizierung des Anerkennungsverfahrens Regelungen treffen werden. Derzeit verfolgt der Bundesbeauftragte für den Zivildienst das Ziel, bis Ende 1975 insgesamt 30 000 Zivildienstplätze zu haben. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß von den derzeit vorhandenen 22 000 Zivildienstplätzen am 31. Oktober 1974 maximal 15 700 besetzt waren. Im Jahre 1975 werden voraussichtlich 8 200 Zivildienstleistende aus dem Zivildienst ausscheiden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 36) : Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit dem Oberkommando der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland eine Änderung der Vereinbarung vom 27. Dezember 1971/17. Januar 1972 anzustreben, um in Zukunft nicht mehr verpflichtet zu sein, bei der Vergabe von Renovierungsarbeiten bei Truppenunterkünften der Stationierungsstreitkräfte im Auftrag und für Rechnung des Bundes durch die Finanzbauämter auf Generalunternehmer zurückgreifen zu müssen? Das Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen bezeichnet als Generalunternehmer denjenigen Hauptunternehmer, der sämtliche für die Herstellung eines Bauwerkes erforderlichen Bauleistungen zu erbringen hat und wesentliche Teile hiervon selbst ausführt. Daher verwenden die Einheitlichen Verdingungsmuster und die Nr. 7 der oben erwähnten Vereinbarung nur den Begriff des Hauptunternehmers, nicht aber den des Generalunternehmers. Die Einheitlichen Verdingungsmuster sind auch bei den Baumaßnahmen des Kasernen-Modernisierungsprogramms der amerikanischen Streitkräfte von den Finanzbauverwaltungen anzuwenden. Die Bauämter beauftragen somit in geeigneten Fällen und auf Wunsch der amerikanischen Streit• Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9205* kräfte Hauptunternehmer. Diese werden verpflichtet, „dem Nachunternehmer keine — insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise — ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihnen und dem Auftraggeber vereinbart sind". Ich halte diese Regelung für ausreichend, um Knebelungsverträge im Nachunternehmerverhältnis zu verhindern. Auch bewirkt die Einschaltung von Hauptunternehmern nicht, daß dadurch weniger Bauunternehmen beschäftigt werden. Das wird auch in Nr. 57 der Stellungnahme der Bundesregierung — Stand vom 31. 10. 1974 — zur Enquete über die Bauwirtschaft hervorgehoben. Insoweit sind daher Verhandlungen mit dem Oberkommando der amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland über eine Änderung der Vereinbarung nicht erforderlich. Hinsichtlich der von Ihnen gewählten Formulierung „... für Rechnung des Bundes ..." verweise ich auf Nr. 12 der Vereinbarung. Hiernach handelt es sich bei den Mitteln, die den amerikanischen Streitkräften zur Modernisierung von Anlagen und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, um Verteidigungsausgaben der Vereinigten Staaten im Sinne des deutsch/amerikanischen Offshore-Steuerabkommens (Offshore Tax Agreement) vom 15. Oktober 1954. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Anstieg der Anträge auf Anerkennung der Wehrdienstverweigerer um fast die Hälfte gegenüber Oktober 1973, und welche Schlußfolgerungen wird sie ziehen, insbesondere hinsichtlich der Pläne des Bundesministers der Verteidigung, das Prüfungsverfahren zu suspendieren? Es ist nicht auszuschließen, daß durch die im Herbst begonnene öffentliche Diskussion über die Modifizierung des geltenden Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer mehr Anträge ausgelöst worden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Einzelheiten über die beabsichtigten Verfahrensänderungen den Antragstellern noch nicht bekannt sein können. Im übrigen ist bei dem Zahlenvergleich zwischen Oktober 1974 mit 3 056 Anträgen und Oktober 1973 mit 2 160 Anträgen folgendes zu beachten: Der Zahlenvergleich läßt auf das Ausmaß der Antragszunahme keine Schlüsse zu. Mit Wirkung vom 1. Januar 1974 wurde das Zählverfahren umgestellt. Während die Anträge im Oktober 1973 bei den Prüfungsausschüssen gezählt worden sind, wurden sie im Oktober 1974 bei den Kreiswehrersatzämtern gezählt. Die bei den Prüfungsausschüssen gezählten Anträge waren nur solche von Gemusterten. Die bei den Kreiswehrersatzämtern gezählten Anträge umfassen auch Anträge von nicht Gemusterten. Erste echte Vergleichszahlen werden nach Ablauf des letzten Quartals 1974 vorliegen, da vor der Umstellung des Zählverfahrens am 1. 1. 1974 auch die Antragseingänge bei den Kreiswehrersatzämtern quartalsweise gezählt worden sind. Entwicklungstendenzen lassen sich jedoch erst bei der Auswertung eines sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Zahlenmaterials erkennen. Die Bundesregierung hat ihre Überlegungen zur Modifizierung des Anerkennungsverfahrens noch nicht abgeschlossen. Sie wird hierbei selbstverständlich die zahlenmäßige Entwicklung der Anträge beobachten und berücksichtigen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen B 38 und 39): Wie beurteilt die Bundesregierung den kürzlich von einem Landespolitiker vorgetragenen Vorschlag, einen sogenannten „Raucherpfennig" einzuführen? Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung zu möglichen anderen Vorschlägen wie etwa einem „Alkohol-" oder „Trinkerpfennig" oder dergleichen ein, die auf zusätzliche Inanspruchnahme des Bürgers hinauslaufen würden? Derartige Forderungen sind nicht neu. Sie wenden sich unter dem Gesichtspunkt der Zustimmung immer an die Gruppe der jeweils nicht Betroffenen. Hier an die Nichtraucher. So einleuchtend die Forderung auf den ersten Blick erscheint, so wenig wirksam, möglicherweise sogar gefährlich erweist sie sich bei Überprüfung. Letztlich könnte sie den ersten Schritt zu einer Art „Zwangsgesundheit" darstellen, bei der als gesundheitliches Fehlverhalten ausgelegte Risiken durch ein Bußgeld bestraft werden. Strafe ist jedoch kein geeigneter Ordnungsfaktor für ein eigenverantwortliches Gesundheitsverhalten. Es kann zwar als gesichert gelten, daß bestimmte Erkrankungen entscheidend durch Rauchen mitverschuldet werden. Rauchen ist aber zumeist nur einer von mehreren Auslösern für diese Krankheiten. Außer Rauchen gibt es andererseits noch eine Vielzahl anderer „Gesundheitssünden", die folgerichtig ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden müßten. Das gilt für Übergewicht mit seinen Folgekrankheiten, insbesondere Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen und Zuckerkrankheit; ebenso wie für die Überforderung durch besonderes berufliches, soziales oder politisches Engagement mit den bekannten Streßschäden und auch für Bewegungsmangelschäden, die „Fernsehbeine" mit den „Entlastungskrankheiten", die sich wiederum am HerzKreislauf-System zeigen. Karies, von der etwa 90 % aller Personen in unserer Gesellschaft betroffen sind, und die eine direkte Abhängigkeit zum Verzehr von Süßigkeiten, Zucker und Brot erkennen läßt, zählt gleichermaßen dazu. Würde man folgerichtig auf alle diese gesundheitlichen Risiken ein Bußgeld erheben, dann bliebe kaum jemand von solchen Auf- 9206' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 lagen frei. Besonders problematisch wäre die Übertragung dieser Forderung auf den Alkoholkonsum. Trunksucht wurde durch Bundessozialgerichtsentscheidung als Krankheit anerkannt und damit aus dem Kreis der lediglich selbstverschuldeten Leiden herausgenommen. Unabhängig davon lassen sich derartige Forderungen mit der Haushaltspraxis sowohl des Bundes wie der Länder nicht vereinbaren. Es steht den Parlamenten, die allein über die Verteilung der Steuereinnahmen nach den jeweils gegebenen Erfordernissen zu entscheiden haben, frei, zweckgebundene Mittel in ausreichendem Umfange für derartige Aktionsprogramme vorzusehen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 40 und 41): Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß es durch den Bau der Umgehungsstraße B 3 Wiesloch—Leimen derzeit zu unerträglichen Verkehrsverhältnissen in Leimen bei Heidelberg kommt, und werden zwecks zügiger Fortführung des Baues der Umgehungsstraße B 3 in Richtung Heidelberg die Planungs- und Bauarbeiten beschleunigt fortgeführt? Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung der Umgehungsstraße B 3 Leimen zu rechnen? Die Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der vorübergehenden Verkehrsführung durch Leimen nach Fertigstellung der Verlegung der Bundesstraße 3 im Bereich Nußloch ergeben haben, sind dem Bundesverkehrsministerium bekannt. Aus Gründen der Bauvorbereitung, der Finanzierung und der Wirtschaftlichkeit mußte die vorgesehene Verlegung der Bundesstraße 3 im Bereich WieslochNußloch–Leimen dennoch in einzelne verkehrswirksame Abschnitte unterteilt werden, um so durch abschnittsweise Baudurchführung schneller wirksame Verkehrsverbesserungen zu erreichen. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint eine vorübergehende Verkehrsführung durch Leimen unumgänglich und auch bei gewissen Mängeln vertretbar. Dies um so mehr, als zwischen der örtlich zuständigen Landesstraßenbauverwaltung und dem Bundesverkehrsministerium Einigkeit darüber besteht, als nächsten Abschnitt der Gesamtmaßnahme die Verlegung der Bundesstraße 3 im Bereich von Leimen dem Bereich Wiesloch vorzuziehen, um die vorübergehende Verkehrsführung durch Leimen zeitlich möglichst abzukürzen. Für diese Absicht, die Maßnahme im Anschluß an die Fertigstellung des Abschnitts Nußloch im Bereich von Leimen fortzusetzen, fehlen jedoch trotz entsprechender Bemühungen noch immer die dafür notwendigen Voraussetzungen, da die Bauvorbereitungen insbesondere durch Einsprüche im Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten. Ein baldiger Baubeginn für die Verlegung der Bundesstraße 3 im Bereich Leimen wird nach wie vor angestrebt. Fertigstellungstermine können jedoch beim augenblicklichen Sachstand noch nicht genannt werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage B 42) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Bauarbeiten zur Beseitigung des Engpasses Niederräder Brücke in Angriff genommen werden, um den S-Bahn-Verkehr im Bereich von Frankfurt/Main entscheidend verbessern zu können? Die Maßnahme „Bau besonderer S-Bahngleise zwischen der Abzweigstelle Frankfurt-Schweinheim und dem Hauptbahnhof Frankfurt mit dem Bau einer Brücke für zwei zusätzliche Gleise über den Main", die der Engpaßbeseitigung in diesem Bereich dienen soll, ist von der Deutschen Bundesbahn — nach deren Mitteilung — als erste Maßnahme der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Frankfurt vorgesehen. Über diese 2. Ausbaustufe sind die Verhandlungen zwischen dem Land Hessen und der Deutschen Bundesbahn noch nicht abgeschlossen, so daß zur Zeit kein Termin für den Baubeginn angegeben werden kann. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 43 und 44) : Bis wann wird mit dem Bau der Rheinstaustufe bei Neuburgweier begonnen, nachdem nunmehr Frankreich sich bereit erklärt hat, sich mit 130 Millionen DM am Rheinstaustufenbau zu beteiligen? Wer wird die übrigen Kosten und in welcher Höhe des Baues der Staustufe bei Neuburgweier tragen? Es ist vorgesehen, mit den Planungen für die Staustufe Neuburgweier 1975 und mit den Bauvorbereitungen 1976 zu beginnen. Frankreich beteiligt sich an den Kosten der von der Bundesrepublik Deutschland zu errichtenden Staustufe mit einer Pauschalsumme von 70 Mio. DM und führt selbst auf eigene Kosten die auf französischem Ufer zu treffenden Teilmaßnahmen im Umfang von 59 Mio. DM aus. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 215 Mio. DM werden zu 70 % vom Bund und zu 30 % vom Land Baden-Württemberg (Verwaltungsabkommen Bund/Baden-Württemberg vom 22./30. 12. 1971 zur Regelung von Fragen des Oberrheinausbaues) getragen. Die gesamten Baukosten belaufen sich nach einem Vorentwurf (Preisstand Oktober 1972) auf 344 Mio. DM (ohne schadenverhütende Einrichtungen, die erst nach Abschluß der Einzelplanung übersehen werden können und die von beiden Staaten auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet getragen werden müssen). Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9207* Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 45 und 46) : Wie ist der derzeitige Stand des wichtigen Bauvorhabens zur Lösung des schwierigen Verkehrsproblems der Kreuzung der B 441 mit der Bremer Bundesbahnstrecke im Ortsbereich von Wunstorf, und wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen? Treffen Meldungen zu, nach denen zunächst nur eine Verlegung der Bundesbahntrasse im Bereich des Verkehrskreuzungspunkts erfolgen soll, ohne daß dabei die neue Hochstraßenführung in Angriff genommen wird, und entsteht damit nicht eine weitere Verzögerung dieser seit Jahren für die betroffene Bevölkerung wichtigen Baumaßnahme? Zu Frage B 45: Für die Baumaßnahme „Ausbau und Verlegung der B 441 in Wunstorf" wurde das Planfeststellungsverfahren nach § 18 Bundesfernstraßengesetz am 5. 2. 1973 eingeleitet. Die Erörterung der gegen die Planung erhobenen Einwendungen gem. § 18 (6) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hat am 9. 5. 1974 stattgefunden. Für den Bau des Überführungsbauwerkes am Bahnhof Wunstorf, das die Aufhebung des Bahnüberganges B 441/DB-Strecke Hannover–Bremen ermöglicht, ist eine Vereinbarung zwischen der Bundesstraßenverwaltung und der DB auf der Grundlage des geltenden Eisenbahn-Kreuzungsrechtes erforderlich. Diese Vereinbarung wird derzeit von den zuständigen Dienststellen der Deutschen Bundesbahn und der niedersächsischen Straßenbauverwaltung vorbereitet und wird Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses gem. § 18 a FStrG sein, der wiederum die rechtliche Voraussetzung für die Inangriffnahme dieser Baumaßnahme bildet. Unter der Voraussetzung, daß der Planfeststellungsbeschluß im Laufe des Jahres 1975 vorliegt und Rechtskraft erlangt, soll mit den Bauarbeiten im Jahr 1975 begonnen werden. Im Entwurf des Straßenbauplanes 1975 ist bei Tit. 760 42, Kennzahl 1042 eine Anlaufrate für diese Baumaßnahme vorgesehen. Zu Frage B 46: Die in der Antwort zu Frage 45 genannte Baumaßnahme beinhaltet die Verlegung der B 441 zwischen der Luther Straße am östlichen Ortsende von Wunstorf und der Kolenfelder Straße südlich des Postamtes Wunstorf eingeschlossen die o. g. Überführung über die DB-Strecke Hannover–Bremen im Bereich des Bahnhofs Wunstorf. Lage, Länge und Stützenstellung des Überführungsbauwerkes berücksichtigen den von der Deutschen Bundesbahn geplanten Umbau des Bahnhofes Wunstorf und eine darauf abgestellte Verbesserung der Gleisführung der Streckengleise Hannover–Bremen westlich der heutigen Bahnsteiganlagen. Diese Baumaßnahme besitzt nur in ihrer Gesamtheit Verkehrswert, so daß die Baudisposition — den Baubeginn im Jahre 1975 vorausgesetzt — auf eine möglichst kurzfristige Fertigstellung der Gesamtmaßnahme abzustellen sein wird. Dabei wird allerdings die Bauzeit des o. g. Überführungsbauwerkes („Hochstraße") ausschlaggebend für den Fertigstellungstermin sein. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 47 und 48) : Bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Frankfurt am Main am Südbahnhof mit einem Zugang von der Mörfelder Landstraße aus zu rechnen? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese notwendigen baulichen Veränderungen zu beschleunigen, damit der vorgesehene Zugang, der durch die Verknüpfung der U- und S-Bahn am Südbahnhof notwendig geworden ist, alsbald verwirklicht wird? Die Planungen der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bundesbahn — die dem Bundesminister für Verkehr seit längerem bekannt sind — sehen bei Verwirklichung der 2. Ausbaustufe der S-Bahn im Rhein/Main-Gebiet einen Verknüpfungspunkt in Frankfurt-Süd zwischen U-Bahn und S-Bahn vor. Hierfür ist dem Vernehmen nach ein Zugang von der Mörfelder Landstraße aus vorgesehen. Über diese 2. Ausbaustufe sind die Verhandlungen zwischen dem Land Hessen und der Deutschen Bundesbahn noch nicht abgeschlossen, so daß zur Zeit kein Termin für den Baubeginn angegeben werden kann. Für die U-Bahn liegt dem Bundesminister für Verkehr in diesem Bereich noch kein Antrag vor. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 49 und 50) : Welche Überlegungen bestehen bezüglich einer Ausgestaltung der Sonderaktionen der Deutschen Bundesbahn für ältere Bürger in Anlehnung an das Beispiel der Schweiz und anderer Länder, die durch Ausgabe einer sogenannten Grundkarte (AltenFahrausweis) die Berechtigung zum verbilligten Bezug der Fahrausweise für Senioren regeln und durch die Bezahlung der Grundkarte zum Jahresbeginn außerdem eine Liquiditätsverbesserung der Bahn erreichen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Zeit der Sonderregelung für verbilligte Seniorenfahrten auf einen größeren Zeitraum des Jahres, mit Ausnahme der Sommerferienmonate, auszudehnen und die Kilometerbegrenzung nach unten in Fortfall kommen zu lassen? Die Sonderangebote im Reiseverkehr werden nicht vom Bundesminister für Verkehr angeordnet, sondern von der Deutschen Bundesbahn selbständig ausgestaltet und eingeführt. Die Bundesregierung hat deshalb keine Möglichkeit, auf die Abgrenzung der Personenkreise, die Höhe des Rabatts sowie auf die Festlegung der Teilnahmebedingungen Einfluß zu nehmen. Für die Ausgestaltung der Sonderangebote sind, wie die Bundesbahn immer wieder herausstellt, kaufmännische Überlegungen auf Grund von Marktbeobachtungen maßgebend. 9208* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Die Pläne der Bundesbahn für die Zeit nach Auslaufen der jetzt geltenden Aktion zugunsten der älteren Mitbürger sind mir noch nicht bekannt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche liche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 51) : Gedenkt die Bundesregierung, auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß das Ausbesserungswerk Köln-Nippes erst dann geschlossen wird, wenn es gleichzeitig in ein Unterhaltungs- und Einsatzbetriebswerk für die S-Bahn umgewandelt werden kann? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat — wie er mir mitteilt — dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach 44 des Bundesbahngesetzes am 5. November 1974 mitgeteilt, daß von der DB beabsichtigt ist, die freiwerdenden Hallen und Gleisanlagen des heutigen Ausbesserungswerkes Köln-Nippes für die Einrichtung eines Bahnbetriebswerkes zu nutzen. Bei der neuen Dienststelle sollen in erster Linie Nahverkehrszüge des Kölner Raums beheimatet werden. Damit dürfte die DB bereits in Ihrem Sinne gehandelt haben. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage B 52) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Entschärfung der Straßenkreuzung bei Nister-Möhrendorf im Westerwald an der B 54/B 414 durch die geplante Straßenüberführung fortgeführt wird? Es ist vorgesehen, die Kreuzung der B 54/B 414 bei Nister-Möhrendorf in den nächsten Jahren höhenfrei auszubauen. Die Bauvorbereitungen werden darauf abgestellt, daß mit der Maßnahme 1976 begonnen werden kann. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssrekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 53 und 54) : Liegen der Bundesregierung wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über eine Verschiebung von Klimazonen in Mitteleuropa vor, und welche Auswirkungen ergeben sich möglicherweise aus einer solchen Klimaveränderung für die Landwirtschaft? Besteht langfristig die Gefahr, daß durch eine Klimaänderung in Mitteleuropa die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht mehr gewährleistet ist? Zu Frage B 53: Die Bundesrepublik ist Mitglied der Weltorganisation für Meteorologie, einer VN-Sonderorganisation, der z. Z. 136 Staaten bzw. Territorien angehören. Aufgabe dieser Organisation ist es u. a., im internationalen Rahmen das Problem der Klimaschwankungen zu studieren. Alle führenden Wissenschaftler der Erde auf diesem Gebiet werden hieran beteiligt. Bei der Organisation besteht ein Expertenausschuß „Klimaschwankungen" (PANEL OF EXPERTS ON CLIMATIC CHANGES), dessen Vorsitzender z. Z. der Präsident des Deutschen Wetterdienstes ist. Die Bundesregierung wird laufend unterrichtet und verfolgt die Arbeitsergebnisse auf diesem Gebiet mit großem Interesse. Es ergibt sich danach folgendes Bild: Im Laufe der Erdgeschichte hat es eine Fülle von Klimaveränderungen gegeben, von denen die sog. Eiszeiten und Zwischeneiszeiten die bekanntesten sind. Hierbei handelte es sich um beachtliche Schwankungen des Klimas in Zeiträumen zwischen etwa 10 000 bis 100 000 Jahren. Daneben hat es eine Reihe von weniger intensiven Klimaschwankungen gegeben, die etwa eine Periode von 1000 Jahren hatten. Auch noch kürzere Perioden mit einer Dauer von einigen Jahrzehnten oder Jahrhunderten wurden beobachtet, wobei wiederum die absolute Höhe der Schwankungen geringer war. Es kann z. B. einigermaßen verläßlich gesagt werden, daß die Mitteltemperatur auf der Nordhalbkugel der Erde zwischen 1900 und 1940 um etwa 0,6° C, stieg, wogegen sie in den Jahren danach um 0,3 ° C gefallen ist; in einzelnen Zonen können dabei wesentlich größere Schwankungen aufgetreten sein. Obwohl solche Änderungen global gesehen geringfügig erscheinen, können sie jedoch für die landwirtschaftliche Produktion unter gewissen Voraussetzungen bedeutend sein, insbesondere in Gebieten, in denen der Anbau bestimmter Sorten unter „normalen" Bedingungen gerade noch möglich ist, zumal mit einer Temperaturänderung auch die Änderung weiterer Witterungselemente, wie z. B. der Niederschläge und der Verdunstung, verbunden ist. Die Bundesrepublik befindet sich für den größten Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht in einer solchen klimatischen „Randzone" und kleinere Klimaschwankungen können in den meisten Fällen durch züchterische Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Zu Frage B 54: Sehr langfristig gesehen — im Zeitraum von Jahrhunderten — kann sich das Klima der Erde, und damit auch das Klima Mitteleuropas, u. U. so stark verändern, daß wesentlich veränderte Verhältnisse bei der Nahrungsmittelproduktion gegeben sein würden. Eine stärkere Änderung kann aber auch erst nach einigen tausend Jahren eintreten. Außerdem können die Veränderungen dabei in „negativer" wie auch in „positiver" Richtung verlaufen. Da die Frage der Klimaschwankungen z. Z. als nicht genügend erforscht angesehen werden muß Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9209* und es sich dabei um ein äußerst komplexes, ungewöhnlich schwieriges naturwissenschaftliches Problem handelt, das nicht schnell, wenn überhaupt, zu lösen sein wird, müssen z. Z. alle Klimavorhersagen als Spekulationen betrachtet werden. In diesem Zusammenhang sollte aber darauf hingewiesen werden, daß das Nahrungsmittelproblem nicht für Mitteleuropa isoliert betrachtet werden darf. Die Ernährungslage der Erdbevölkerung insgesamt kann durch Witterungsanomalien in einigen aufeinanderfolgenden Jahren, die gar nicht als Klimaänderung in Erscheinung zu treten brauchen, ganz entscheidend beeinflußt werden. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 55 und 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Eingliederung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen (Drucksache 7/2529), und ist sie der Meinung, daß diese Vorschrift sowohl für die Kraftfahrzeugbenutzer und die deutschen Hersteller von Tachometern Nachteile bringt und darüber hinaus Messungen von über 120 km/h erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht werden? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Industrie- und Handelskammer zu Dillenburg, im Zuge der vorgesehenen Verlegung der B 253 nordwestlich Dillenburgs gleichzeitig auch einen Ausbau der B 277 über den Lindenweg vorzunehmen, und ist sie bereit, alsbald entsprechende Untersuchungen und Planungen einzuleiten, damit diese Maßnahme gegebenenfalls bereits im nächsten Jahr gemeinsam begonnen werden kann? Zu Frage B 55: Der Richtlinienvorschlag dient der Harmonisierung der einzelstaatlichen technischen Rechtsnormen mit dem Ziel, Handelshemmnisse innerhalb des gemeinsamen Marktes zu beseitigen. Die Bundesregierung billigt den Kommissionsvorschlag im Grundsatz. Es bestehen jedoch noch sachliche Zweifel über die zulässigen Anzeigentoleranzen; sie sind u. a. von den Fertigungstoleranzen der Fahrzeugreifen abhängig. Ein Richtlinienvorschlag über Kraftfahrzeugreifen wird z. Z. von der Kommission vorbereitet. Wegen des technischen Zusammenhangs zwischen den Vorschriften über die Geschwindigkeitsmesser und denen über die Reifen kann eine abschließende Stellungnahme erst später erfolgen. Unter Berücksichtigung der zu den Anzeigetoleranzen gemachten Bemerkung kann schon jetzt festgestellt werden, daß Nachteile für deutsche Kraftfahrzeughalter aus dem Vorschlag nicht resultieren und daß für deutsche Hersteller der Export von Geschwindigkeitsmesser erleichtert würde. Messungen größerer Geschwindigkeiten als 120 km/h werden durch den Vorschlag nicht berührt. Zu Frage B 56: Das Bundesverkehrsministerium wird gemeinsam mit der nach Art. 90 Grundgesetz zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung prüfen, ob und in welchem Umfang gemäß dem Vorschlag der Industrie- und Handelskammer zu Dillenburg vom 22. 11. 1974 sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht gleichzeitig mit der ab 1975 zur Ausschaltung des schienengleichen Bahnübergangs (Posten 110) vorgesehenen Verlegung der B 253 nordwestlich Dillenburg auch ein Teil des sehr kostspieligen Ausbaues der B 277 (insgesamt über 41 Millionen DM) im Bereich des Lindenweges durchgeführt werden kann. Die Planungen für den Ausbau der B 277 in Dillenburg sind fertiggestellt. Das Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 und 18 Bundesfernstraßengesetz ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 57) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine von der Bundesbahndirektion Nürnberg vorgesehene Stillegung des Personenzugverkehr am Bahnhof Rothenburg ob der Tauber auf der Strecke von und nach Steinach die verkehrsmäßige Situation der Stadt Rothenburg ob der Tauber beeinträchtigen würde, und ist die Bundesregierung im Interesse der Stadt bereit, einer solchen Stillegung zu widersprechen? Für die von Ihnen genannte Strecke ist erst kürzlich von der Deutschen Bundesbahn das Stillegungsverfahren eingeleitet worden, d. h. sie hat der obersten Landesverkehrsbehörde (oLVB) Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. Die oLVB wird gegenüber der Deutschen Bundesbahn eine zusammengefaßte Stellungnahme abgeben, in der die Interessen aller Beteiligten — auch die der Stadt Rothenburg o. d. T. — aufgeführt werden können. Das Verfahren steckt somit erst in den Anfängen. Es läßt sich daher noch nicht absehen, ob dem Bundesminister für Verkehr ein Stillegungsantrag vorgelegt werden wird. Sollte dies jedoch der Fall sein, wird der Bundesminister für Verkehr an Hand der mit dem Antrag vorzulegenden, prüffähigen Unterlagen eine Entscheidung treffen und dabei insbesondere die verkehrlichen Belange der Orte im Einzugsbereich der Strecke würdigen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/2857 Fragen B 58 und 59) : Ist es zutreffend, daß die Zahl von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden von Führern von Kleinkrafträdern über 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (Führerschein Klasse 4) unverhältnismäßig hoch ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um hier ein weiteres Ansteigen der Verkehrsunfallzahlen zu vermeiden? Erwägt die Bundesregierung, vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse 4 neben der theoretischen Prüfung eine praktische Prüfung einzuführen? 9210* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Zu Frage B 58: Es trifft zu, daß Führer von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h sehr viel mehr an Straßenverkehrsunfällen beteiligt sind als andere motorisierte Zweiradfahrer. Nach der amtlichen Statistik waren im Jahr 1973 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 20 566 Kleinkrafträder der genannten Art in Unfälle mit Personenschaden verwickelt, während die übrigen Krafträder bei etwa gleichem Fahrzeugbestand nur an 9 630 Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren. Es handelt sich bei den Kleinkrafträdern um Fahrzeuge, die trotz leichter Bauweise eine verhältnismäßig hohe Geschwindigkeit erreichen können. Sie werden deshalb und auch wegen der relativ geringen Anschaffungs- und Betriebskosten gern von jungen Menschen, die sich dem Moped „entwachsen" fühlen, bevorzugt. Die Bundesregierung ist daher bestrebt, die Verkehrserziehung und -aufklärung der jungen Kraftfahrer mit Nachdruck zu fördern. Im Rahmen des von ihr verabschiedeten Verkehrssicherheitsprogramms „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" (BT-Drucksache 7/1283) wird gemeinsam mit den Bundesländern und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt bzw. vorbereitet, zu denen inbesondere die folgenden Vorhaben zählen: — Einführung in den motorisierten Straßenverkehr im Zuge des Schulverkehrsunterrichts der Sekundarstufe II von Hauptschulen und Gymnasien in Zusammenarbeit mit den Fahrschulen. — Entwicklung von Lernprogrammen sowie von Unterrichts- und Prüfungseinheiten für den Sekundarbereich der Schulen und berufsbildenden Anstalten. — Durchführung des Sicherheitstrainings für junge Kraftfahrer zur Vervollkommnung ihrer fahrerischen Fähigkeiten und Leistungen. — Durchführung von Mopedturnieren. — Vorträge von Verkehrsrichtern und Verkehrsstaatsanwälten in Berufsschulen und Teilnahme von Berufsschülern an Gerichtsverhandlungen über Verkehrsstrafsachen. Um eine bessere Transparenz der Unfallursachen zu erlangen, führt die Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln wissenschaftliche Untersuchungen über die typischen Fehlverhaltensweisen von Fahranfängern durch, deren Ergebnisse der Entwicklung geeigneter Einwirkungsmöglichkeiten dienen sollen. Zu Frage B 59: Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus beabsichtigt die Bundesregierung z. Z. nicht, weitere Schritte zu unternehmen. Sie hat insbesondere nicht vor, den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse 4 vom Bestehen einer praktischen Prüfung (Fahrprüfung) abhängig zu machen. Sie wird jedoch die Frage der praktischen Fahrprüfung als Fahrerlaubnisvoraussetzung bei Zweiradfahrzeugen im Rahmen der beabsichtigten Reform des Fahrerlaubniswesens (EG-Führerschein, Wiener Abkommen 1968) sorgfältig prüfen. Dabei wird auch zu klären sein, ob die Fahrerlaubnis für Zweiradfahrzeuge entgegen der heutigen Regelung künftig auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit abgestellt sein soll. Dies würde eine Abkehr vom geltenden Rechtszustand bedeuten, der die Fahrerlaubnis der Klasse 4 auf das Führen von Fahrzeugen mit einem Hubraum bis 50 ccm ohne Rücksicht auf die vom jeweiligen Fahrzeug erreichbare Geschwindigkeit zuläßt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 60) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem schweren Unfall auf der Autobahnstrecke München—Salzburg am 7. November 1974, bei dem durch einen übermüdeten österreichischen LKW-Fahrer fünf Personen getötet und 20 Personen verletzt wurden, sowie aus der Tatsache ziehen, daß in diesem Streckenabschnitt 1973 bei Autobahnunfällen 73 % ausländische Fahrer schuldhaft beteiligt waren? Die Bundesregierung wird ihre Koordinierungstätigkeit mit den Bundesländern und der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, denen die Durchführung der Vorschriften über die Höchstdauer der Lenkzeiten und die Mindestdauer der Ruhezeiten obliegt, verstärkt fortsetzen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen im Interesse der Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie wird sich hierbei wie bereits in der Vergangenheit darum bemühen, unterschiedliche Überwachungen und Ahndungen zu vermeiden, Zweifelsfragen zu klären und dort wo es geboten ist, die Überwachung durch Rechtsvorschriften oder Richtlinien zu ergänzen. Zu diesem Zweck ist bereits seit Jahren ein Arbeitskreis unter Vorsitz des Bundesministers für Verkehr tätig. Ebenso wird die Bundesregierung die bereits mit Osterreich und der Schweiz geführten bilateralen Gespräche über die Notwendigkeit, die genannten Bestimmungen zu beachten, auch in Zukunft weiterführen. Auch im Rahmen von Sitzungen der Mitgliedstaaten bei der Kommission und dem Rat der Europäischen Gemeinschaften wird sie darauf hinwirken, daß die Sozialvorschriften im Straßenverkehr in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich darüber hinaus in Bearbeitung, der im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit und Klarheit für den Rechtsunterworfenen und -anwendenden eine Zusammenfassung der in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Sozialvorschriften im Straßenverkehr in einem Gesetz und einer Durchführungsverordnung anstrebt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9211* Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 61 und 62) : Wie weit sind die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar auf meine schriftliche Anfrage vom 30. Oktober 1974 erwähnten Bauvorbereitungen bezüglich einer Bundesautobahn anstelle der vorgesehenen Neutrassierung der B 18 zwischen Leutkirch-Tautenhofen und der Landesgrenze nach Bayern (Planung, Planfeststellung, Grunderwerb) bisher vorangeschritten, und ist nach dem gegenwärtigen Stand dieser Bauvorbereitungen mit dem Baubeginn noch innerhalb des Fünfjahresplans von 1976 bis 1980 zu rechnen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß eine angemessene Bedienung der Wirtschaft des württembergischen Allgäus durch die nach einer Verringerung der Zahl der Stückgutbahnhöfe auf 400 noch verbleibenden Anlieferungsmöglichkeiten in Friedrichshafen, Ravensburg und Bad Waldsee keineswegs gewährleistet ist, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls wenigstens einen der für die Aufhebung vorgesehenen Stückgutbahnhöfe im württembergischen Allgäu bestehenlassen, um diesen strukturell benachteiligten Raum nicht noch mehr wirtschaftlich zu schädigen? Zu Frage B 61: Die Planung der Bundesautobahn zwischen Leutkirch und der Landesgrenze zu Bayern wird so rasch wie möglich durchgeführt. Es ist vorgesehen, 1975 die Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz zu bestimmen und anschließend daran die baureife Planung und die Planfeststellung durchzuführen. Sollten dabei keine besonderen Schwierigkeiten auftreten, die zu Verzögerungen führen könnten, kann mit dem Beginn der Bauarbeiten noch innerhalb der Jahre 1976-1980 gerechnet werden. Zu Frage B 62: Die Deutsche Bundesbahn ist zur Zeit dabei — wie dies der Vorstand der Deutschen Bundesbahn anläßlich der Pressekonferenz am 7. November 1974 in Frankfurt auch deutlich gemacht hat —, die Einzelheiten der künftigen Flächenbedienung einschließlich der Flächenfracht für die ab 1. 6. 1976 wirksam werdende Stückgutreform festzulegen. Nach Darstellung der Deutschen Bundesbahn wird nach Durchführung der Stückgutreform zum 1. 6. 1976 eine ausreichende Bedienung im ganzen Bundesgebiet gewährleistet sein. Die Auswahl der aufzulassenden Bahnhöfe geht von dieser Prämisse aus. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 63) : In welcher Weise wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Schließung der Stückgutbahnhöfe von Bad Segeberg, Eutin und Oldenburg/Holst. auf die Kosten der Wirtschaft der betroffenen Gebiete aus? Die Deutsche Bundesbahn ist zur Zeit dabei —wie dies der Vorstand der Deutschen Bundesbahn anläßlich der Pressekonferenz am 7. November 1974 in Frankfurt deutlich gemacht hat —, die Einzelheiten der künftigen Flächenbedingungen einschließlich der Flächenfracht für die ab 1. 6. 1976 wirksam werdende Stückgutreform festzulegen. Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage ist daher z. Z. nicht möglich. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 64 und 65) : Wie steht die Bundesregierung zu der von der Deutschen Bundesbahn verkündeten Absicht, den erst vor einigen Monaten aufgenommenen S-Bahn-Verkehr im Ruhrgebiet vom 1. Januar 1975 an wieder einzuschränken, und wäre eine solche Absicht mit dem Nahverkehrskonzept der Bundesregierung vereinbar, wonach der schienengebundene Verkehr in Ballungsgebieten Vorrang haben soll? Welche Teilprojekte der Stadtbahn Ruhr wird die Bundesregierung mit Finanzmitteln des Bundes in den nächsten Jahren fördern, und wie sieht die Bundesregierung auf längere Sicht eine sinnvolle Abstimmung der beiden bisher geförderten SchienenNahverkehrs-Systeme S-Bahn und Stadtbahn Ruhr bzw. Stadtbahn Rhein-Ruhr? Zu Frage B 64: Der Bundesregierung ist eine Absicht der Deutschen Bundesbahn (DB), die diese nach Ihrer Darstellung verkündet haben und die darauf zielen soll, den erst vor einigen Monaten aufgenommenen S- Bahn-Verkehr im Ruhrgebiet zum 1. Januar 1975 an wieder einzuschränken, nicht bekannt. Die zunehmend und in den letzten Jahren besorgniserregend sich verschlechternde wirtschaftliche Situation des Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere auch der DB, zwingt allerdings den Vorstand der DB dazu, alle erdenklichen Möglichkeiten zur Kostensenkung auszuschöpfen, um die den Bürger und Steuerzahler letztlich belastenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Auf diese Problematik hat der Vorstand der DB anläßlich der Pressekonferenz am 7. November 1974 zur aktuellen Lage der DB selbst erneut hingewiesen. Im Hinblick darauf hat er bereits auch Maßnahmen eingeleitet, die darauf zielen, das Leistungsangebot der DB zu überprüfen, um festzustellen, ob und inwieweit angebotene Leistungen nicht oder nicht ausreichend vom Publikum angenommen werden bzw. durch andere, kostensparendere Verkehrsmittel ersetzt werden können. Die Bundesregierung unterstützt solche Maßnahmen unter dem. Gesichtspunkt, daß die DB Verkehrsleistungen erbringen muß, deren Kosten grundsätzlich durch Preise (eigene Erträge) gedeckt werden und die Kostendeckung im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr langfristig nachhaltig zu verbessern ist. Ob und in welchem Umfang solche Einsparungen möglich sind, ist eine Frage, die nach dem Bundesbahngesetz der unternehmerischen Verantwortlichkeit des Vorstandes der DB übertragen ist. Bestehende Verpflichtungen der Bundesregierung oder der DB werden durch die Bestrebungen des Vorstandes der DB, Kosten einzusparen, jedenfalls nicht berührt. 9212* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Zu Frage B 65: Nach dem gegenwärtigen Stand der Programmplanung sind folgende Teilabschnitte der Stadtbahn Rhein-Ruhr (SRR) bis 1977 zur Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgesehen: 1. SRR Bochum; Hbf. Bochum-Hattingen (1. Abschnitt) SRR Bochum; Stadtgrenze Herne-Ölbachtal 2. SRR Dortmund; Linie 1, Bauabschnitt A 3. SRR Düsseldorf; Nordstrecke 4. SRR Duisburg; Sittardsberg SRR Duisburg; Neuer Friedhof SRR Duisburg; Münchener Straße SRR Duisburg; Bauabschnitt Mitte SRR Duisburg; Huckingen, Teilabschn. 1 b + c SRR Duisburg; Angerland, Teilabschn. 1 a 5. SRR Essen; Bauabschnitt 1-2 SRR Essen; Bauabschnitt 3 b SRR Essen; Bauabschnitt 5 SRR Essen; Bauabschnitt 6 6. SRR Gelsenkirchen; Wattenscheid-Emschertalbahn 7. SRR Hattingen; Bauabschnitt Mitte 8. SRR Herne; Nord—Mitte—Süd 9. SRR Mülheim; Oststrecke SRR Mülheim; Verknüpfungspunkt 10. SRR Recklinghausen; Bhf. GrullbachstraßeStadtgrenze Herne Da sowohl die S-Bahnplanung der Deutschen Bundesbahn als auch die Stadtbahnplanung im Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen eingehend untersucht worden sind, geht die Bundesregierung davon aus, daß hierbei eine sinnvolle Abstimmung zwischen beiden Systemen erreicht worden ist. Ungeachtet dessen wird die Bundesregierung jedoch bei der Fortschreibung der Programme gerade auch dieser Frage besondere Aufmerksamkeit schenken. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 66 und 67) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß das Verfahren zur Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks Köln-Nippes nach § 44 BbG zum gegenwärtigen Zeitpunkt (hohe Erwerbslosenzahl) wieder in Gang gesetzt wird? Sieht es die Bundesregierung nicht als ein Zeichen kaum zu vertretender Härte an, daß von dieser Stillegung abermals solche Arbeitnehmer bedroht werden, die schon durch die Stillegung der Werke Betzdorf, Siegen, Jülich und den Bleibergwerken Mechernich bedeutenden Schaden erlitten haben? Zu Frage B 66: Beim derzeit rückläufigen Arbeitsaufkommen im gesamten Werkstättenbereich, vor allem in den Güterwagenwerken, ist der Vorstand der Deutschen Bundesbahn gehalten, Überkapazitäten abzubauen und die Zahl der Werke dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Bei der äußerst angespannten finanziellen Lage des Unternehmens kann das im Bundesbahngesetz festgelegte und bereits im Herbst 1969 eingeleitete Verfahren zur Aufhebung des Ausbesserungswerkes (AW) Köln-Nippes, das nach seiner Schließung die Aufgaben eines Bahnbetriebswerks übernehmen soll, von der Deutschen Bundesbahn jetzt nicht mehr weiter aufgeschoben werden. Zu Frage B 67: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am 5. November 1974 mitgeteilt, daß seine besondere Fürsorge den Mitarbeitern des AW Köln-Nippes gilt und Entlassungen infolge der vorgesehenen Organisationsänderung nicht zu befürchten sind. Auch im Einzelfall sollen unzumutbare soziale Härten wie bisher vermieden werden. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 68): Wann ist mit einer Umstellung des Telefonnetzes für den Bereich der Knotenvermittlungsstellen Dortmund und Meschede auf den Nandienst zu rechnen, und für den Fall, daß noch kein konkreter Zeitpunkt für die Fertigstellung festliegt, wann ungefähr werden die Arbeiten spätestens beendet sein? Die Vorbereitungen zur Einführung des Nahdienstes wurden sogleich nach dem Erlaß der neuen Fernmeldeordnung im Jahre 1971 begonnen; sie sind im Gange und werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Im Hinblick darauf, — daß die Gebührenerfassungseinrichtungen in den Fernvermittlungsstellen umgestellt, zum Teil sogar ganz ausgewechselt werden müssen, — daß der zu erwartende Verkehrszuwachs vor allem in den Nahbereichen umfangreiche Erweiterungen sowohl des Fernmeldenetzes als auch der technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen erforderlich macht und — daß für die Unterbringung der zusätzlichen Einrichtungen wiederum die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Wird die Reihenfolge der Umstellung auf den Nahverkehrstarif vor allem von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen bestimmt. Es läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim besten Willen noch nicht sagen, wann die Um- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9213* Stellung in diesem oder jenem Knotenvermittlungsstellenbereich beendet sein wird. Auch ein späterer Termin für die Beendigung der Arbeiten kann z. Z. nicht angegeben werden. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage B 69) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, Maßnahmen zu treffen, um sämtliche Industriebetriebe in Glinde — darunter insbesondere auch den kürzlich eröffneten Betrieb der Firma Alfa Laval — an die zentrale Feuermeldeanlage anzuschließen, wie es der Bürgermeister der Gemeinde Glinde in einem an die Oberpostdirektion Hamburg unter dem 13. November 1974 geschriebenen Ersuchen gefordert hat, und wann ist mit der Fertigstellung dieses Anschlußsystems zu reclinen? Die zentrale Feuermeldeanlage in Glinde und das in Frage kommende Industriegebiet liegen in den Anschlußbereichen verschiedener Ortsvermittlungsstellen (Glinde und Reinbek). Die Konzessionsfirma, die für den Betrieb der privaten Fernmeldeanlage zuständig ist, hat vorhandene Stromwege, z. B. zur Firma Alpha-Laval, Ende August 1974 wegen der zu hohen Gleichstromwiderstände gekündigt. Für die Bereitstellung entsprechender Stromwege mit niedrigeren Gleichstromwiderständen liegen noch keine verbindlichen Anträge vor. Solche Anträge sind jedoch wegen der hieraus ersichtlichen Angaben über die Anzahl der gewünschten Stromwege und deren Endpunkte Voraussetzung für die Prüfung, ob provisorische Maßnahmen in wirtschaftlich vertretbarer Form möglich sind. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 70 und 71): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Abteilungen Bauwesen und Raumordnung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, die z. Z. ordnungsgemäß untergebracht sind, Anfang Dezember 1974 in die Verwaltungsgebäude des früheren Wohnungsbauministeriums, Bad Godesberg, Deichmannsaue zu verlegen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der bauaufsichtsrechtliche Zustimmungsbescheid des Regierungspräsidenten bisher verweigert wurde, da die zu beziehenden baulichen Anlagen trotz kostspieliger Schönheitsreparaturen in keiner Weise den deutschen Bauvorschriften insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, entsprechen? Zu Frage B 70: Die Abteilung Bauwesen befindet sich bisher in Diensträumen des Bundesministers der Finanzen in Bonn-Bad Godesberg-Nord. Der Bundesminister der Finanzen beansprucht diese Räume seit Umbildung der Bundesregierung im Dezember 1972. Die Abteilung Raumordnung nutzt ein Mietobjekt in der Hausdorffstraße, für das ein monatlicher Mietzins von derzeit 8 800,— DM gezahlt werden muß. Um die Abteilungen des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zusammenzuführen, den Verwaltungsablauf zu vereinfachen und vermeidbare Kosten einzusparen, werden die genannten Abteilungen mit den anderen Abteilungen im Dienstgebäude Deichmannsaue, und zwar in den sogenannten Häusern III und IV zusammengeführt. Die dafür verfügbaren Räume, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen, wurden seit 1955 von Dienststellen des Bundes, zuletzt von der Besoldungsstelle der Bundesfinanzverwaltung und dem Wehrbeauftragten des Bundestages genutzt. Im übrigen dienen nach Lage und Konstruktion gleiche Baulichkeiten — die sogenannten Häuser I und II seit langem zur Unterbringung der Abteilungen Städtebau und Wohnungswesen, sowie der Zentralabteilung des Ministeriums. Die Abteilung Bauwesen zieht in der ersten Dezemberwoche 1974 um, die Abteilung Raumordnung voraussichtlich im Sommer kommenden Jahres. Zu Frage B 71: Der Regierungspräsident in Köln als obere Bauaufsichtsbehörde hat nicht die Zustimmung gemäß § 97 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen verweigert. Er hat vielmehr seine Zuständigkeit aus Rechtsgründen zutreffend verneint. Damit liegen Zuständigkeit und Verantwortung für den ordnungsgemäßen bautechnischen, insbesondere brandschutztechnischen Zustand der Bauten allein bei der Bundesrepublik Deutschland als öffentlichem Bauherren, insoweit vertreten durch die Bundesbaudirektion. Die Bauten sind von der ehemaligen US-Hochkommission in den Jahren 1951/52 erstellt worden. Nach Übernahme durch den Bund waren die Gebäude gemäß § 104 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen den materiell-rechtlichen Anforderungen dieses Gesetzes anzupassen, wenn und soweit eine Gefährdung von Sicherheit oder Gesundheit zu besorgen war. Zu diesen Fragen wurden vor Umzug der beiden Abteilungen Sachverständigengutachten eingeholt, und zwar ein Gutachten zur Standsicherheit, zwei Gutachten zu den brandschutztechnischen Anforderungen. Aus dem Statik-Gutachten haben sich keinerlei Bedenken gegen die Nutzung der Gebäude ergeben. In dem brandschutztechnischen Gutachten des Amtes für Feuer- und Katastrophenschutz Bonn sowie des Sachverständigen für Brandschutz Branddirektor Dipl.-Ing. D. Karlsch aus Köln wurden eine Reihe von Maßnahmen verlangt. Sie wurden bei den Instandsetzungsarbeiten, die keineswegs reine Schönheitsreparaturen zum Gegenstand hatten, voll berücksichtigt. Damit bestehen nach Auffassung der Gutachter auch aus brandschutztechnischen Gründen keine Bedenken, die Gebäude weiterhin für Bürozwecke zu nutzen. 9214* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 Der Kostenaufwand für die Instandsetzungsarbeiten belief sich im Haushaltsjahr 1974 insgesamt auf ca. 0,7 Millionen DM. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 72): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Schülern von Berufsgrundbildungsklassen eine Art von Ausbildungsbeihilfe zuteil werden zu lassen? Für Schüler von Berufsgrundbildungsjahren kommt die Leistung von Ausbildungsbeihilfe durch den Bund nur im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Betracht. Nach diesem Gesetz erhalten diese Schüler Ausbildungsförderung schon jetzt generell ab Klasse 11; in den Fällen, in denen eine auswärtige Unterbringung erfolgen muß, da eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern nicht erreichbar ist, wird ab 1. Januar 1975 Ausbildungsförderung auch schon in der 10. Klasse geleistet. Eine weitergehende Ausdehnung der Förderung auf das 10. Schuljahr, gegebenenfalls unter Berücksichtigung besonderer Ausbildungsziele oder einzelner Schulformen, hält die Bundesregierung sowohl aus finanziellen als aus grundsätzlichen Gründen derzeit nicht für möglich. Die für eine Förderung aller Schüler der Klasse 10 der allgemein- und berufsbildenden Schulen erforderlichen Mittel in Höhe von mehreren hundert Millionen DM stehen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung. Die vorhandenen Mittel müssen vordringlich zur Absicherung des erreichten Leistungsstandes bei noch wachsenden Schüler- und Studentenzahlen eingesetzt werden. Bei allem Verständnis für die Motive der häufig vorgetragenen Forderung, vorrangig die Klassen 10 der Berufsfachschule und des Berufsbildungsjahres in den Förderungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes einzubeziehen, hält es die Bundesregierung — wie sie mehrfach nachdrücklich dargelegt hat, so etwa in der Begründung des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG (BT-Drucksache 7/2098 S. 14) — sozial- und bildungspolitisch nicht für vertretbar, Schüler der Klasse 10 dieser Schularten gezielt zu fördern, die Schüler der Klasse 10 der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien dagegen ausdrücklich nicht. Eine solche Förderungspraxis könnte in Familien mit geringeren Einkommen zu Bildungsentscheidungen führen, die der Zielsetzung des Gesetzes nicht Rechnung trügen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2857 Fragen B 73 und 74): Hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß nach § 20 Abs. 2 der Rechtsverordnung zur Durchführung des Staatsvertrags über die zentrale Vergabe von Studienplätzen an Studienanfänger Studienbewerber, denen ein Studienplatz zugewiesen wird, die Einschreibung innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid ausgedruckten Frist bei der im Zulassungsbescheid genannten Hochschule beantragen müssen, andernfalls der Zulassungsbescheid unwirksam wird? Ist der Bundesregierung bewußt, daß durch diese Regelung Bewerbern, die die Wartezeit durch eine praktische Berufsausbildung (z. B. Krankenschwester oder Krankenpfleger) nutzen, Nachteile entstehen, da sie, falls sie einen Studienplatz zugewiesen bekommen, die praktische Ausbildung nicht ohne personliche Nachteile beenden können, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten einer zweckmäßigeren Regelung? Die Rechtsverordnung zur Durchführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen, auf die Sie sich beziehen, wurde aufgrund einer Ermächtigung im Staatsvertrag erlassen und beruht damit auf Landesrecht. Eine evtl. Änderung von Durchführungsbestimmungen fällt somit gegenwärtig in die Zuständigkeit der Länder. Zu Frage B 73: Es ist notwendig, innerhalb angemessener Frist zu klären, ob ein Studienbewerber den ihm von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zugewiesenen Studienplatz für das bevorstehende Studiensemester in Anspruch nimmt, da sonst ein Nachrücken der in der Leistungs- bzw. Warterangliste auf einen Studienplatz wartenden Studienbewerber für das betreffende Semester unmöglich würde. Eine Ausnutzung aller verfügbaren Studienplätze läßt sich nur durch ein derartiges Nachrückverfahren sicherstellen. Zu Frage B 74: Soweit eine praktische Berufsausbildung unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fällt, kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit ohne Frist und nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen beenden; Schadensersatzansprüche sind hier durch das Gesetz ausgeschlossen. Auch in Berufsausbildungen, die nicht unter das BBiG fallen, sind der Bundesregierung keine Fälle bekanntgeworden, in denen eine durch Studienplatzzuweisung veranlaßte vorzeitige Beendigung einer Berufsausbildung zu Schwierigkeiten geführt hat. Die Bundsregierung ist bereit, die hier möglicherweise entstehenden Probleme, insbesondere die Frage, ob dem Bewerber die Möglichkeit des Abschlusses der begonnenen Ausbildung ohne Nachteile für seine Zulassung gegeben werden kann, bei der ZVS zur Sprache zu bringen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2857 Frage B 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1974 9215* Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten die Deutsche Buchhandelsschule Frankfurt am Main zu fördern? Zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels als Träger der Buchhändlerschule und dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft sind seit Mitte des Jahres mehrere Gespräche wegen einer Förderung geführt worden, wobei es ausschließlich um die Frage ging, wie ein Defizit bei den laufenden Kosten der Schule gedeckt werden kann. Die Richtlinien vom 19. 9. 1973 zur Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten kommen hier nicht zum Zuge, weil danach nur die Errichtung, die Erweiterung und die Ausstattung förderbar ist. Nachdem der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages beschlossen hat, daß sich der Bund vom Jahre 1975 auch an den laufenden Kosten überbetrieblicher Ausbildungsstätten beteiligen kann, würde eine Förderung frühestens nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1975 möglich sein. Dem Börsenverein sind in den Gesprächen in meinem Hause die Voraussetzungen und Bedingungen erläutert worden, die voraussichtlich einer Förderung zugrunde zu legen sein werden; ihm wurde anheimgestellt, die notwendigen Unterlagen baldmöglichst einzureichen. Anlage 112 Antwort des Staatssekretärs Dr. Dr. Kollatz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2857 Frage B 76): Hat die Bundesregierung den deutschen Exekutiv-Direktor bei der Weltbank nach dem Sturz Allendes angewiesen, der Auszahlung weiterer Finanzhilfe für das von der Militärjunta regierte Chile zuzustimmen, und welches sind gegebenenfalls die Gründe dafür? Der deutsche Exekutiv-Direktor in der Weltbank hat niemals vor der Frage gestanden, ob er der Auszahlung weiterer Finanzhilfe an Chile zustimmen soll oder nicht. Die Chile gewährten Kredite wurden stets weiter ausgezahlt, und zwar zur Zeit der Regierung Allende ebenso wie danach. Falls sich Ihre Frage auf die Erteilung neuer Kreditzusagen bezieht, so hat die Weltbank Chile letztmalig Anfang Februar 1974 eine Zusage erteilt. Die Weltbank trifft ihre Entscheidungen mit Mehrheit im Direktorium der Bank. Die Mehrheiten, die sich bei Abstimmungen ergeben, werden von der Bank nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung wird diese weltbankübliche Haltung nicht durch eigene Auskünfte korrigieren. Im Falle der Kreditzusage an Chile Anfang Februar 1974 hat eine Abstimmung nicht stattgefunden, da die Mehrheitsverhältnisse eindeutig waren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marie Schlei


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, wir halten diese Dinge nicht für vergleichbar. Die Regierung — zu ihr gehört der Regierungssprecher — muß handlungsfähig sein. Dies ist also auch nicht durchzuführen gewesen.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claus Jäger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Staatssekretärin, halten Sie die Auffassung nicht für richtig, daß die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gerade dadurch in extreme Gefahr geraten kann, daß sich später bei der Sicherheitsüberprüfung herausstellt, daß man den Mann doch nicht hätte einstellen sollen?