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    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8813 A Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) — Drucksache 7/889 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2753 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/2727 — Zweite und dritte Beratung Lemp (SPD) . . . . . 8813D, 8827 C Kiechle (CDU/CSU) . . . 8815 D, 8818 A, 8829 D Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 8816 C Gallus (FDP) . . . . . 8820 D, 8829 B Löffler (SPD) 8825 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 8826 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes — Drucksache 7/2094 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2776 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2773 — Zweite und dritte Beratung Kaffka (SPD) 8831 A Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) 8832 A Zywietz (FDP) 8834 C Josten (CDU/CSU) 8836 B Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportpolitik — Drucksachen 7/1680, 7/2592 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Bericht und Antrag des Sportausschusses zum Antrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Kraske, Dr. Schäuble, Frau Hürland, Dr. Müller (München), Spilker, Tillmann, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundessportplan — Drucksachen 7/622, 7/2288 — Metzger (SPD) 8836 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) 8839 B Mischnick (FDP) . . . . 8842 C, 8914 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . . . 8846 A, 8916 C Stücklen (CDU/CSU) 8853 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 8890 B Hoffie (FDP) . . . . . . . . 8893 A Frau Hürland (CDU/CSU) . 8894 B Büchner (Speyer) (SPD) . . . . . 8895 C Möllemann (FDP) 8897 A Spilker (CDU/CSU) 8899 B Schirmer (SPD) . . . . . . . 8902 A Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . 8904 C Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) . 8907 B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) . . 8909 B Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . . 8911 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8912 A Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Bemerkung nach § 35 GO) . . . 8917 A Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls (Antrag des Bundesrates) — Drucksachen 7/853, 7/1550 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2769 — Zweite und dritte Beratung Dr. Emmerlich (SPD) 8917 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 8919 A Kleinert (FDP) 8920 C Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) 8921 D Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Antrag der Abgeordneten Müller [Remscheid], Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Dr. Götz, Frau Hürland, Burger und der Fraktion der CDU/ CSU) — Drucksache 7/2085 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2699 — Zweite und dritte Beratung 8923 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung — Drucksache 7/2504 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/2701 — Zweite und dritte Beratung 8923 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Antrag der Fraktionen der SPD, FDP) — Drucksache 7/2569 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/2698 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Antrag der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jenninger, Köster, Frau Dr. Neumeister, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Braun und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2373 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/2698 — Zweite Beratung Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 8924 A Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8925 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8925 D Zander, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 8926 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen — Drucksache 7/100 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2712 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 8926 D Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 7/2105 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2771 —, Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/2770 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 8927 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und prämienrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2397 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2798 —, Erster Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/2796 —, Zweiter Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses — Drucksache 7/2797 — Zweite und dritte Beratung 8927 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksache 7/2705 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8927 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Drucksache 7/2722 — Erste Beratung Dr. Häfele (CDU/CSU) 8928 A Dr. Weber (Köln) (SPD) 8929 A Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 8930 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1973 zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage — Drucksache 7/2704 — Erste Beratung 8930 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Bericht über die fortdauernden Folgekosten des öffentlichen Personennahverkehrs — Drucksachen 7/2495, 7/2725 —Milz (CDU/CSU) 8930 D Wiefel (SPD) 8931 D Hoffie (FDP) 8932 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über das Betäuben von Tieren vor dem Schlachten — Drucksachen 7/1993, 7/2752 — . . . . 8933 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates betr. eine Aufklärungskampagne über Rindfleisch Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung der Aufklärungskampagne über Rindfleisch — Drucksachen 7/2476, 7/2707 — . . . 8933 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2824/72 betr. die Finanzierung bestimmter Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie — Drucksachen 7/2474, 7/2708 — . . . . 8933 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Zeitraums für die Festsetzung des Pauschalwertes zur Berechnung des finanziellen Ausgleichs für Fischereierzeugnisse -- Drucksachen 7/2165, 7/2728 — 8934 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen — Drucksachen 7/1848, 7/2730 — . . . . 8934 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 15. Februar 1971 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch — Drucksachen 7/1815, 7/2733 — 8934 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1968/73 zur Festlegung der im Falle von Störungen auf dem Getreidesektor anzuwendenden Grundregeln — Drucksachen 7/2389, 7/2746 — 8934 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Artikels 107 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern — Drucksachen 7/2364, 7/2750 — . . 8934 C Fragestunde — Drucksachen 7/2767 vom 8. 11. 74, 7/2780 vom 12. 11. 74 und 7/2792 vom 13. 11. 74 — Dringliche Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/2780 vom 12. 11. 74 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen der Bundesregierung auf Grund des heimtückischen Mords an dem Präsidenten des Berliner Kammergerichts zur Verhinderung weiterer Verbrechen dieser Art; Maßnahmen zur IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Überwachung des für derartige Terrorakte in Frage kommenden Personenkreises Dr. Dr. h. c. Maihofer, BMin (BMI) 8857 B, D, 8858 A, B, D, 8859 B, C, D, 8860 A, B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 8857 D, 8858 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 8858 D, 8860 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8859 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 8859 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 8859 D Höcherl (CDU/CSU) 8859 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 8860 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . 8860 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 8861 A Frage A 35 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Ansicht von Bundesminister Dr. Friderichs über die Bedeutung der Betriebsmittelpreise und Löhne bei zukünftigen Preisfindungen für Agrarprodukte Ertl, BMin (BML) 8861 B, C, D, 8862 A, B Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) 8861 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 8861 C Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 8861 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 8862 A Horstmeier (CDU/CSU) 8862 B Frage A 36 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm (CDU/CSU) : Auffassung von Bundesminister Dr. Friderichs über Bestimmung der landwirtschaftlichen Preise Ertl, BMin (BML) 8862 C, D, 8863 A, B, C, D, 8864 A, B Freiherr von Kühlmann-Stumm (CDU/CSU) 8862 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 8863 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 8863 B Immer (SPD) . . . . . . . . 8863 C Eigen (CDU/CSU) 8863 D Kiechle (CDU/CSU) 8863 D Höcherl (CDU/CSU) 8864 A Fragen A 37 und 38 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Überschüsse bei Agrarprodukten; Entwicklung der Erzeugerpreise für Agrarprodukte und der landwirtschaftlichen Betriebsmittelpreise in der EG Ertl, BMin (BML) . . . . 8864 B, C, D, 8865 A, B, C Eigen (CDU/CSU) . 8864 C, D, 8865 B, C Kiechle (CDU/CSU) 8864 D Fragen A 39 und 40 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Einkommensverhältnisse deutscher Landwirte; Äußerung von Bundesminister Dr. Friderichs über agrarische Überschüsse Ertl, BMin (BML) 8865 D, 8866 A, B, C, D, 8867 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 8866 A, D, 8867 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 8866 B Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 8867 A Kiechle (CDU/CSU) 8867 B Höcherl (CDU/CSU) 8867 C Frage A 41 — Drucksache 7/2767 vom b. 11. 74 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Äußerung von Bundesminister Dr. Friderichs über die Höhe der landwirtschaftlichen Interventionspreise Ertl, BMin (BML) . . 8867 C, 8868 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 8867 D, 8868 A Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Äußerung von Bundesminister Dr. Friderichs über Steigerungsraten der Interventionspreise; Butterlieferung durch die EG an die Sowjetunion Ertl, BMin (BML) 8868 B, C, D, 8869 A, B, C, D, 8870 A, B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 8868 C, 8869 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 8868 D Löffler (SPD) 8869 A, 8870 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 8869 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 V Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Bremm (CDU/ CSU) : Äußerung von Bundesminister Dr. Friderichs über den Zusammenhang zwischen Grenzausgleich und Import und Export von Agrargütern; Bedeutung der Zuwachsraten für die Beurteilung der Im- und Exportbeziehungen Ertl, BMin (BML) . . . . 8870 B, C, D Bremm (CDU/CSU) . . . . . . 8870 C, D Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Äußerung von Bundesminister Dr. Friderichs über Grenzausgleich und Wettbewerbsverzerrungen; Ausgleich der Einkommensverluste der deutschen Landwirtschaft bei Abbau des deutschen Grenzausgleichs Ertl, BMin (BML) . . . 8871 A, B, C, D Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . .8871 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 8871 C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 8871 D Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Äußerung von Bundesminister Dr. Friderichs über Abstimmung der Agrarpolitik mit der allgemeinen Wirtschaftspolitik auf Gemeinschaftsebene; Angaben über Anhebung der Erzeugerpreise für Rindfleisch Ertl, BMin (BML) . . . 8872 A, B, C, D, 8873 A Horstmeier (CDU/CSU) . . 8872 A, B, D, 8873 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 8873 A Frage A 50 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Ritgen (CDU/ CSU) : Äußerung von Bundesminister Dr. Friderichs über Steigerung der Ausgaben des EG-Agrarfonds Ertl, BMin (BML) . . . . 8873 B, C, D Dr. Ritgen (CDU/CSU) . . . 8873 C, D Löffler (SPD) 8873 D Frage A 51 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Auffassung von Staatssekretär Dr. Schlecht hinsichtlich der Agrarpreise und der Einkommensbildung in der Landwirtschaft Ertl, BMin (BML) . . . 8874 A, B, C, D Kiechle (CDU/CSU) 8874 A, C Gallus (FDP) . . . . . . . . 8874 D Eigen (CDU/CSU) 8874 D Frage A 53 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Aufnahme landtechnischer Lohnbetriebe in das Förderungsprogramm für landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe Ertl, BMin (BML) 8875 A, C Ey (CDU/CSU) 8875 B Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : Memorandum der EG-Kommission zur Neuorientierung der EG-Agrarpolitik Ertl, BMin (BML) . . . 8875 D, 8876 B Höcherl (CDU/CSU) 8876 B Frage A 60 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Unterschiede in den Höchstmengenverordnungen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des zulässigen DDT-Gehalts in Lebensmitteln; Verhinderung der Einfuhr von Lebensmitteln aus der DDR mit unzulässigen Rückstandsmengen von DDT Ertl, BMin (BML) 8876 C Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8876 C Frage A 127 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Ergebnis der Verhandlungen des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland in der DDR über Unterlassung von Störungen auf den Transitwegen Frau Schlei, PStSekr (BK) . . 8876 D, 8877 A, B Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 8877 A, B Aktuelle Stunde Verhandlungen der Grenzkommission und Behinderungen im Transitverkehr Dr. Abelein (CDU/CSU) 8877 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 8878 B, 8887 C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8879 B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 8880 B Hoppe (FDP) 8881 B, 8889 D Höhmann (SPD) . . . . . . . 8882 B Straßmeir (CDU/CSU) 8883 C Franke, Bundesminister (BMB) . . 8884 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 8885 D Dr. Wendig (FDP) 8886 D Heyen (SPD) 8887 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 8889 A Nächste Sitzung 8934 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8935* A Anlage 2 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Dringliche Frage 3 — Drucksache 7/2792 vom 13. 11. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf den unter dem Verdacht der Spionage für die DDR zunächst festgenommenen und am 13. November 1974 wieder freigelassenen Leiter der DGB-Verbindungsstelle in Bonn . . . 8935* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Berücksichtigung der Belange von Behinderten bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes in Bonn; Hinzuziehung eines Behindertenbeauftragten 8935* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU): Kreditgeschäfte mit der UdSSR; eventuelle Gewährung von Zinszuschüssen und/oder Bürgschaften 8936* B Anlage 5 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Gründung einer Wagnis-Finanzierungsgesellschaft zur Förderung von Innovationsvorhaben der Klein- und Mittelindustrie; finanzielle Beteiligung des Bundes 8936* C Anlage 6 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" vom 17. Oktober 1974 über die Annahme französischer Offerten anstelle preisgünstiger deutscher Angebote durch die südafrikanische Wirtschaft . . . . . . . . . 8936` D Anlage 7 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Zahl der 1974 eingeleiteten Konkursverfahren und der dadurch betroffenen Arbeitsplätze 8937* A Anlage 8 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 24 und 25 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten des Kreislaufsystems in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen; Meinungsdifferenzen hinsichtlich der Finanzierbarkeit und Durchführbarkeit . . . . . . . . 6937* B Anlage 9 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Voraussichtlicher Baubeginn des NordOstsee-Kanaltunnels bei Brunsbüttel; Finanzierung dieses Bauvorhabens u. a. durch einen Restbetrag der dem Land Schleswig-Holstein für 1974 aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Straßenbaumittel . . . . . . . 8937* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Defizit der Zusatzversorgungskasse der Bundesbahnversicherungsanstalt . . . 8938* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 VII Anlage 11 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Einkommensverhältnisse deutscher Landwirte 8938' C Anlage 12 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/2767 vorn 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Einhaltung der für die erste Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Pflanzenschutzgesetz gesetzten Frist; Auswirkungen eines nun zu befürchtenden Einsatzes nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel . . . . . . . . . . 8938* D Anlage 13 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Fragen A 56 und 57 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Angemessenheit und Zulässigkeit der Kündigung von Beratungsverhältnissen durch die Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig-Völkenrode (vorher Max-Planck-Institut) . . . . 8939* B Anlage 14 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 61 und 62 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Belastung der Arbeitsämter mit Anträgen auf Kindergeld; Möglichkeit einer Personalverstärkung 8939* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schmidt (Kemp-ten) (FDP) : Höhe der Mittel für die Unfallbekämpfung im Haushalt 1974 und in der mittelfristigen Finanzplanung 8940* B Anlage 16 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Nichtannahme von Krankenversicherungsscheinen deutscher Urlauber durch österreichische Ärzte; Schritte der Bundesregierung zur Lösung dieses Problems 8940* C Anlage 17 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Zahl der Arbeitnehmer, die nach Verlust ihres Arbeitsplatzes eine berufliche Weiterbildung betreiben; entsprechende Empfehlungen der Arbeitsämter . . 8941* A Anlage 18 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Voraussetzungen für die Leistung von technischer Hilfe durch die Bundeswehr bei zivilen Einsätzen im öffentlichen Interesse; Heranziehung privatwirtschaftlicher Organisationen zur Bewachung von militärischen Anlagen . . 8941* B Anlage 19 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Nachricht über den Abzug von dem NATO-Luftverteidigungssystem angehörenden niederländischen Truppenteilen; Folgerungen der Bundesregierung 8942* B Anlage 20 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Festnahme einer in Ostberlin wohnenden Verlobten eines Westberliners durch den Ostberliner Staatssicherheitsdienst; Reaktion der Bundesregierung 8942* B Anlage 21 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Aufarbeitung und Veröffentlichung der Akten der Sammelstelle für alliierte Kriegsverbrechen bei der Rechtsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht 8943* A Anlage 22 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 79 und 80 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Rechtsauffassung der Bundesregierung hinsichtlich der „später zwischen den VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Besatzungsmächten getroffenen Vereinbarungen"; Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR über den Verlauf der Demarkationslinie in der Strommitte der Elbe 8943* B Anlage 23 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 81 und 82 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Hinnahme einer Erklärung des Vertreters der DDR in der gemeinsamen Grenzkommission über den Grenzverlauf in der Strommitte der Elbe durch die Bundesregierung; Vereinbarkeit mit dem Wahrungs- und Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes . . . 8943* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Bereitschaft der Bundesregierung zu konstitutiven Grenzfeststellungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland; Gefahr der Aushöhlung der Vorbehaltsrechte der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes . . . . . . 8944* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der widerspruchslosen Hinnahme einer Erklärung des Vertreters der DDR in der gemeinsamen Grenzkommission mit den Vorbehaltsrechten der Drei Mächte gemäß Artikel 2 des Deutschlandvertrages; konstitutive Grenzfeststellung durch die gemeinsame Grenzkommission und Konsultationspflicht gemäß Artikel 7 des Deutschlandvertrags 8944* B Anlage 26 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Konsequenz einer Anerkennung der Demarkationslinie in der Strommitte der Elbe für die Praktizierung des Schußwaffengebrauchs durch die NVA- Grenztruppe; Verhältnis der Zahl der Flüchtlinge über die Elbe zur Zahl der Flüchtlinge auf anderen Wegen . . . 8944* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Mitteilung schriftlicher Antworten der Bundesregierung auf Fragen von Abgeordneten an die Presse vor der Mitteilung an den Fragesteller . . . . . 8945* B Anlage 28 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Emmerlich (SPD) : Rechtsauffassung des Bundesinnenministers betreffend das Ende des Gewahrsams im Sinne von § 1 des Häftlingshilfegesetzes bei in die UdSSR verschleppten Volksdeutschen fremder Staatsangehörigkeit; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Volksdeutsche in der UdSSR 8945* D Anlage 29 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Schreiber (SPD) : Anzahl der Fälle, in denen die Aufenthaltsgenehmigung politischer Flüchtlinge nicht verlängert wurde . . . . 8946* C Anlage 30 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 94 und 95 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst auf Grund der jüngsten Tarifempfehlungen des ÖTV-Vorstands unter Berücksichtigung der geforderten Nebenleistungen; Mehrausgaben bei Verwirklichung der jüngsten Tarifempfehlungen des ÖTV-Vorstands . . . . . . . . . 8946* C Anlage 31 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 96 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Zahl der seit dem 11. September 1973 in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffenen politischen Flüchtlinge aus Chile 8947* A Anlage 32 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 97 und 98 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 IX Meldung des „Spiegel" vom 4. November 1974 über psychologische Tests an Mitarbeitern und Bewerbern im Bereich der Bundesverwaltung, in bundeseigenen Unternehmen und in Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist; Art der Testmethoden und Gültigkeit der vier klassischen Qualitätskriterien für Tests 8947* B Anlage 33 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Dokumentation über Mitarbeiter der sowjetischen Geheimdienste KGB und GRU; Aufführung von Angehörigen der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Dokumentation 8947* D Anlage 34 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/2767 vorn 8. 11. 74 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Verbot oder Einschränkung der Verwendung von Einwegflaschen; voraussichtliche Folgen für die Beschäftigungslage in der deutschen Hohlglasindustrie 8948' A Anlage 35 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Änderungen bei dem neuen Entwurf zur Kraftfahrzeugsteuer gegenüber dem bisherigen Regierungsentwurf des ehemaligen Bundesfinanzministers Schmidt; Reform der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten oder entsprechend den technischen Erfordernissen einer vernünftigen Automobiltechnik durch eine Einheitssteuer 8948* B Anlage 36 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Nichtgewährung einer Steuerermäßigung nach j 14 Abs. 1 des Dritten Vermögensbildungsgesetzes bei Fehlen einer entsprechenden Steuerschuld . . 8948* C Anlage 37 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Meinung des Präsidenten des Bremischen Senats und Vorsitzenden des Deutschen Städtetages, Koschnick, zum Problem von Steuererhöhungen bei Aufrechterhaltung der Leistungen des Staates für den Bürger; Steuern, deren Erhöhung in Frage kommt; Termine für diese Erhöhungen 8948* D Anlage 38 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU): Vom Parlamentarischen Staatssekretär Porzner in der Fragestunde vom 19. Juni 1974 zugesagte Nachprüfungen zur Frage, inwieweit die Festsetzung der derzeit geltenden Ausbeutesätze für Kernobst mit der Vorschrift des § 125 der Brennereiordnung übereinstimmt 8949* B Anlage 39 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 109 und 110 — Drucksache 7/2767 vorn 8. 11. 74 — des Abg. Möller (Lübeck) (CDU/CSU) : Kosten der der „Süddeutschen Zeitung" vom 23. Oktober 1974 beigefügten achtseitigen PR-Veröffentlichung der Bundeszollverwaltung „Der Zoll informiert"; Begründung für die alleinige Berücksichtigung der „Süddeutschen Zeitung" bei dieser Werbung . . . . 8949* C Anlage 40 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 111 und 112 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Verhältnis der Anzahl von Sperrkonten von Bundesbürgern in der „DDR" zur Anzahl der Konten von Bewohnern der „DDR" in der Bundesrepublik Deutschland wie 1000 : 1; Möglichkeiten des Zugangs zu Sperrkonten . . 8949* D Anlage 41 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Verschwendung von Steuergeldern durch die Fernsehanstalten 8950* B Anlage 42 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/2767 X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 vom 8. 11. 74 des Abg. Niegel (CDU! CSU) : Ausgleich der Benachteiligung von einkommensteuerpflichtigen Rentenempfängern mit minderjährigen Kindern durch die Steuerreform infolge der Nichtgewährung von Kindergeld und des Wegfalls der Steuerfreibeträge für Kinder bei der Einkommensbesteuerung 8950* C Anlage 43 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen A 118 und 119 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Überlegungen der Bundesregierung über die künftige Gestalt von Aufbereitungsanlagen für Brennelemente; Sicherheitsbedürfnis der Menschen und Schutz der Umwelt bei Aufbereitungsanlagen für Brennelemente, in denen auch Plutonium verarbeitet wird . . . 8951* B Anlage 44 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen A 120 und 121 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Flämig (SPD) : Betriebserfahrungen in dem überwiegend mit Bundesmitteln geförderten ersten natriumgekühlten Kernreaktor KNK im Kernforschungszentrum Karlsruhe; Möglichkeit des Tests karbidischer Brennelemente in dem Schnellen Brutreaktor SNR 300 in Kalkar . . . 8951* C Anlage 45 Antwort des BMin Rohde (BMBW) auf die Fragen A 122 und 123 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Presseberichte über einen Brief von Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs an Bundesbildungsminister Rohde, der eine entschiedene Absage an eine durchgreifende Reform der beruflichen Bildung enthalten soll; Einwendungen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs gegen die geplante Neuordnung der Finanzierung der beruflichen Bildung 8952* A Anlage 46 Antwort des BMin Rohde (BMBW) auf die Fragen A 124 und 125 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Mitwirkung des Bundeswirtschaftsministeriums an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs für ein neues Berufsbildungsgesetz; Presseberichte über Be- denken des Bundeskanzlers gegen eine Neuordnung der Finanzierung der beruflichen Bildung angesichts der schwierigen Wirtschaftssituation 8952* B Anlage 47 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 126 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Haltung des Bundeskanzlers zu den rechtlichen Bedenken der Professoren Scholz und Raiser gegen die Ausweitung der paritätischen Mitbestimmung in Unternehmensorganen und zum Ergebnis einer Umfrage des Instituts für Demoskopie, nach denen die Arbeiter einer solchen Mitbestimmung nur eine sehr untergeordnete Bedeutung beimessen 8952° C Anlage 48 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Frage A 132 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Auftrag, Billigung oder finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zu der mehrwöchigen Vortragsreihe von Klaus Harpprecht in den USA; Meinung der Bundesregierung zu dem während dieser Reise in der „New York Times" erschienenen Artikel mit der darin enthaltenen Abwertung des Wiedervereinigungsverlangens . . . . . . . 8952 * D Anlage 49 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Höhe des Anteils jener Aussiedlungswilligen aus Polen und der Sowjetunion, deren Eltern oder Kinder in der Bundesrepublik Deutschland leben . . 8953* B Anlage 50 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) : Gespräche des Bundeskanzlers in Moskau; Frage der freien Ausreise von Volksdeutschen aus der Sowjetunion als Voraussetzung für wirtschaftliche Zugeständnisse direkter und indirekter Art 8953* C Anlage 51 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 137 — Drucksache 7/2767 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 XI vorn 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Meldung des „Tagesspiegel" vom 30. Oktober 1974 über Maßnahmen der sowjetischen Regierung, mit denen diese Deutsche aus anderen Gebieten der UdSSR gehindert hat, während des Besuchs des deutschen Bundeskanzlers nach Moskau zu reisen; Art und Ergebnis der Unterrichtung der sowjetischen Partei- und Staatsführung von der Auffassung der Bundesregierung . . . . 8953* D Anlage 52 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 138 und 139 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Deutsche Gastspiele und Ausstellungen in der Volksrepublik Polen und deren Kosten; Gebrauch der deutschen Sprache; Zuständigkeit für die Einladung polnischer Wissenschaftler, Studenten und Praktikanten in die Bundesrepublik Deutschland; Förderung des Aufenthalts aus deutschen Mitteln . . . 8954* A Anlage 53 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Meldungen über die Beurteilung der sowjetischen Regierungsposition bezüglich Berlins durch einen hohen deutschen Regierungsbeamten . . . . . 8954* C Anlage 54 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen 143 und 144 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (DCU/CSU) : Übereinstimmung der Bundesregierung mit der Auffassung, daß die zwischen beiden Teilen Deutschlands bestehenden kirchlichen und kirchenrechtlichen Verbindungen für den menschlichen Zusammenhalt und die verfassungsgemäße Wahrung der Einheit des deutschen Volkes sowie für die innerdeutsche Kommunikation auf religiösem und kulturellem Gebiet wesentlich sind; Kenntnis der Bundseregierung von angeblichen Absichten des Heiligen Stuhls, die Zirkumskription deutscher Bistümer vor Abschluß des noch ausstehenden gesamtdeutschen Friedensvertrags zu verändern; Verpflichtung des Heiligen Stuhls zur vorherigen Konsultation der Bundesregierung 8954* D Anlage 55 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage 145 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 7. November 1974 über die Festnahme von drei deutschen Journalisten, die während ihres Aufenthalts in Kiew anläßlich des Fußballspiels Eintracht Frankfurt gegen Dynamo Kiew; Schritte der Bundesregierung in diesem Fall und zur Verhinderung ähnlicher Fälle 8955* A Anlage 56 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 146 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Klärung des Berlin-Problems mit dem Heiligen Stuhl 8955* B Anlage 57 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 147 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — der Abg. Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) : Bereitschaft des Bundeskanzlers, dem Bundestag mitzuteilen, welche wichtigen Übereinkommen der Vier Mächte-Abmachung ihm von seinem Vorgänger verschwiegen worden sind; Erkennbarkeit wichtiger mündlicher Nebenabsprachen mit fremden Regierungen aus der Aktenlage im Bundeskanzleramt bzw. im Auswärtigen Amt . . 8955* C Anlage 58 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 148 und 149 — Drucksache 7/2767 vom 8. 11. 74 — des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Art der amtlichen Pässe der Mitglieder der obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sowie der Mitglieder der Landtage und der Landesregierungen für dienstliche Auslandsreisen . . . . . . . . . . 8955* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8813 131. Sitzung Bonn, den 14. November 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 11. Adams * 16. 11, Dr. Ahrens *** 15. 11. Dr. Aigner * 16. 11. Amrehn 16. 11. Dr. Artzinger * 16. 11. Dr. Bangemann * 16. 11. Dr. Bayerl* 16. 11. Behrendt * 16. 11. Blumenfeld 16. 11. Buchstaller 16. 11. Dr. Burgbacher * 16. 11. Conradi 15. 11. Dr. Corterier 16. 11. Damm 16. 11. van Delden 16. 11. Dr. Dregger 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Dr. Enders *** 16. 11. Fellermaier * 16. 11. Flämig 16. 11. Frehsee * 16. 11. Dr. Früh * 16. 11. Gansel 15. 11. Gerlach (Emsland) * 16. 11. Dr. Gessner 16. 11. Härzschel * 16. 11. Dr. Hupka 16. 11. Dr. Jaeger 16. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 11. Jaschke 15. 11. Kater * 16. 11. Dr. Kempfler ** 17. 11. Dr. Klepsch 16.11. Krall 16. 11. Lange 16. 11. Lautenschlager * 16. 11. Lemmrich *** 16. 11. Lücker * 16. 11. Maucher 15.11. Mattick 16. 11. Memmel * 16. 11. Möhring 16. 11. Müller (Mülheim) * 16. 11. Dr. Müller (München) *** 16. 11. Mursch (Soltau-Harburg) * 16. 11. Nagel 15. 11. Neumann 16. 11. Ollesch 16. 11. Frau Dr. Orth * 16. 11. Pawelczyk *** 15. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Richter 16. 11. Scheu 14. 11. Schlaga *** 15. 11. Schmidt (Kempten) *** 15. 11. Schmidt (München) * 16. 11. Schmidt (Wattenscheid) 15. 11. Schmidt (Würgendorf) 16. 11. Schulte (Unna) 25. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 11. Dr. Schulze-Vorberg 16. 11. Schwabe * 16. 11. Dr. Schwenk (Stade) 15. 11. Dr. Schwörer * 16. 11. Seefeld * 16. 11. Seibert 14. 11. Springorum * 16. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 11. Dr. Starke (Franken) * 16. 11. Walkhoff * 16. 11. Dr. Wallmann 14. 11. Frau Dr. Walz * 16. 11. Wienand 15. 11. Wittmann (Straubing) 15. 11. Zebisch 14. 11. Zoglmann 14. 11. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Dringliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2792) : Was gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf den Fall des unter dem Verdacht der Spionage für die DDR zunächst festgenommenen und am 13. November 1974 wieder freigelassenen Leiters der DGB-Verbindungsstelle in Bonn, Walter Boehm, zu tun, um unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden bzw. weiter entstehenden Schaden zu verhindern? Herr Abgeordneter, ich beziehe mich auf die gestern abgegebene Erklärung des Generalbundesanwalts, daß die Ermittlungen unbeschadet der Ablehnung des Haftbefehls mangels dringenden Tatverdachts fortgeführt werden. Weitere Mitteilungen kann ich im Hinblick darauf, daß es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, nicht machen. Unabhängig davon können Sie, Herr Abgeordneter, davon ausgehen, daß die Sicherheitsbehörden die jeweils rechtlich zulässigen und nach Sachlage gebotenen Maßnahmen ergreifen, um Schaden für unsere Sicherheit abzuwenden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage A 2) : 8936" Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen eines bescheidenen Ausbaus Bonns zur Bundeshauptstadt bei der Planung des Bundes sicherzustellen, daß die entstehenden Bauten zugänglich sind auch für behinderte Staatsbürger, und hält sie den Vorschlag für praktikabel, alle Baumaßnahmen im Planungsstadium durch einen besonderen Behindertenbeauftragten überprüfen zu lassen? Die Bundesregierung ist sich der Verpflichtung bewußt, „architektonische Barrieren" so weit wie möglich abzubauen. Für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes hat sie deshalb verbindliche Vorschriften erarbeitet, die sicherstellen sollen, daß die Belange der Behinderten voll berücksichtigt werden. Diese Vorschriften umfassen insbesondere — einen Schwerpunktkatalog für die Beseitigung baulicher und technischer Hindernisse; — Planungshinweise aus der Empfehlung des gemeinsamen Ausschusses des Europarates für die Eingliederung und Wiedereingliederung der Behinderten über die „Planung und Errichtung öffentlicher Gebäude, um sie den Behinderten leichter zugänglich zu machen" und — Anregungen des Fürsorgearztes der obersten Bundesbehörden für die Planung und den Bau von Verwaltungsbauten. Die Bundesregierung wird ganz besonders darauf achten, daß diese Vorschriften und Hinweise bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Bundeshauptstadt Bonn auch beachtet und angewendet werden. Darüber hinaus ist die Bundesregierung gern bereit, Ihrer Anregung nachzugehen und im einzelnen zu prüfen, welche Möglichkeiten für die Einschaltung eines besonderen Behindertenbeauftragten bestehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 3) : Werden im Zusammenhang mit den 2,3 Milliarden-DM-Kreditgeschäften, die in diesen Tagen mit der UdSSR vereinbart wurden, seitens des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder anderer staatlicher respektive öffentlich-rechtlicher Einrichtungen irgendwelche Zinszuschüsse und/oder Bürgschaften gewährt? Für keinen der Kredite, die zur Finanzierung deutscher Exporte von unseren Exporteuren oder Banken mit der Sowjetunion bisher abgeschlossen worden sind oder über die gegenwärtig verhandelt wird sind Zinszuschüsse irgendwelcher staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Einrichtungen gewährt worden oder vorgesehen. Das gilt auch für die beiden jetzt unterzeichneten Kredite zur Finanzierung der Lieferung von Großrohren und von Lastkraftwagen. Hingegen hat die Bundesregierung für beide genannten Geschäfte eine Ausfuhrbürgschaft übernommen. Derartige Ausfuhrbürgschaften werden unter Beachtung der üblichen wirtschaftlichen Kriterien auf Antrag und gegen Entgelt allen deutschen Exporteuren gewährt. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 11 und 12) : Haben die Verhandlungen über die Gründung einer WagnisFinanzierungsgesellschaft zur Förderung von Innovationsvorhaben der Klein- und Mittelindustrie zu einem erfolgreichen Abschluß geführt? In welcher Form wird sich der Bund finanziell an den Aufgaben der Wagnis-Gesellschaft beteiligen? Zu Frage A 11: Die Verhandlungen über die Gründung der Deutschen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (WFG) zwischen den beteiligten Bundesministerien der Finanzen, für Wirtschaft und für Forschung und Technologie und einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kreditgewerbes stehen kurz vor dem Abschluß. Insbesondere herrscht über den Wortlaut des zugrunde liegenden Vertragswerks — Risikobeteiligungsvertrag — Gesellschaftsvertrag der WFG — Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Geschäftsführung Einigkeit. Zur Zeit bereitet diese Arbeitsgruppe über die Verbände die Information des gesamten Kreditgewerbes vor, um die Zeichnung von Anteilen an der Wagnisfinanzierungsgesellschaft rasch zum Abschluß zu bringen; mit der Gründung der Gesellschaft ist Anfang des nächsten Jahres zu rechnen. Zu Frage A 12: Der Bund übernimmt 75 % der jährlichen Verluste der Deutschen Wagnisfinanzierungsgesellschaft; dabei sind die Gesamtzuwendungen des Bundes auf das jeweils eingezahlte Stammkapital begrenzt, höchstens jedoch auf 50 Mio DM. Die Zahlungen sind einschließlich einer 5 %igen Verzinsung aus späteren Gewinnen zu erstatten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 13) : Trifft die Meldung der Welt" vom 17. Oktober 1974 zu, die südafrikanische Regierung habe der Wirtschaft des Landes einen stillen Wink gegeben, preisgünstige deutsche Angebote auszuschlagen und französische Offerten anzunehmen, und wie lassen sich die Auswirkungen, sollte die Meldung zutreffen, dieser Folge der Politik der Bundesregierung beziffern? Der Bundesregierung ist nichts von einem derartigen „stillen Wink" bekannt. Die bisherige Entwicklung des deutschen Außenhandels mit der Republik Südafrika gibt keinerlei Grund zu der Annahme, die in Ihrer Frage enthaltene Behauptung einer Diskriminierung deutscher Offerten könne zutreffen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8937* Im übrigen wird in dem Zeitungsartikel, auf den sich Ihre Frage stützt, die behauptete Bevorzugung nichtdeutscher Angebote als „Dank für eine Umgehung des internationalen Waffenembargos" dargestellt. Ich bin jedoch sicher, daß Sie ebensowenig wie die Bundesregierung Waffenlieferungen ins südliche Afrika in Erwägung ziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 15) : Ist der Bundesregierung die Zahl der 1974 eingeleiteten Konkursverfahren nach ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Wirtschaftsbranchen bekannt, und wieviel Arbeitsplätze von Arbeitnehmern sind hierdurch betroffen? Der Bundesregierung ist die Zahl der von Januar bis September 1974 beantragten Kurse bekannt. Diese werden in wirtschaftssystematischer Gliederung vom Statistischen Bundesamt aufbereitet und veröffentlicht. Die Zahl der durch Zahlungsschwierigkeiten betroffenen Arbeitsplätze liegt nicht vor, da sich die Statistik der Konkurse auf Meldungen der Amtsgerichte stützt, die diese Angaben nicht enthalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 24 und 25) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß es zwischen der von einem Beamten des Bundesgesundheitsamts auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kreislaufforschung in Frankfurt vorgetragenen Auffassung hinsichtlich der Finanzierbarkeit und Durchführbarkeit der Einführung von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten des Kreislaufsystems in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen gemäß § 181 a RVO und den Empfehlungen der Sachverständigenkommission beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vom 4. September 1973 einen Widerspruch gibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Empfehlungen der Sachverständigenkommission schon aus Kostengründen geeigneter erscheinen, als die Forderung des Beamten des Bundesgesundheitsamts nach „etwa tausend mobilen Einheiten mit jeweils zwei bis drei Ärzten und zehn Mann technischem Personal''? Der Wissenschaftler des Bundesgesundheitsamtes hat im Rahmen einer Podiumsdiskussion anläßlich der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kreislaufforschung auf die Frage, ob Vorsorgeuntersuchungen an diagnostischen Zentren angestrebt werden oder niedergelassene Ärzte qualifiziert werden sollen, Herz-Kreislauf-Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen, mit Überlegungen geantwortet, die teilweise erkennbar hypothetischen Charakter hatten. Dabei legte er die Annahme zugrunde, daß allen Bürgern derartige Vorsorgeuntersuchungen in einem 2-Jahresabstand angeboten werden sollen. Zur Kostenfrage bezog er sich auf eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, derzufolge ein solches Angebot die Einrichtung von 600 diagnostischen Zentren mit einem Kostenvolumen von 6 Milliarden DM erforderlich machen würde. Die Alternativüberlegung, derartige Untersuchungen in „mobilen Einheiten" durchführen zu lassen, wurde von ihm ad absurdum geführt, weil dazu 1 000 derartige Einrichtungen mit insgesamt 15 000 bis 18 000 Mitarbeitern einem organisatorischen Überbau und einem entsprechenden Gesamtaufwand erforderlich wären. Von dem Wissenschaftler ist also keine Forderung erhoben, sondern im Gegenteil, einer solchen entgegengewirkt worden. Die Sachverständigenkommission zur Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich zur Finanzierbarkeit eines derart ausgeweiteten Programms nicht abschließend geäußert. Wie derartige Untersuchungen bei den gegebenen Bedingungen durchgeführt werden können, soll eine Systemerprobung klären, die der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Abstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorbereitet hat. Die Felderprobung wird 1975 abgeschlossen sein. Diese Untersuchung dient ausschließlich dem Zweck, die Empfehlungen der Sachverständigenkommission in die Praxis umzusetzen, damit die von der Bundesregierung für vorrangig gehaltenen neuen Früherkennungsuntersuchungen auf Bluthochdruck, Zuckerkrankheit und Störung des Fettstoffwechsels, die zugleich wichtige Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellen, sobald als möglich und so umfassend wie erforderlich durch die niedergelassenen Ärzte durchgeführt und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen A 26 und 27) : Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Vorliegen der baureifen Pläne für den Nord-Ostsee-Kanaltunnel bei Brunsbüttel zu rechnen, und wann kann nach Abschluß aller erforderlichen Verfahren ohne Berücksichtigung der erforderlichen Verfahren ohne Berücksichtigung der erforderlichen Finanzmittel frühestens mit dem Grunderwerb und mit den ersten Baumaßnahmen begonnen werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Landesregierung Schleswig-Holstein gemäß Landtagsdrucksache 7/1132 die für das Haushaltsjahr 1974 zur Verfügung gestellten Bundesmittel für den kommunalen Straßenbau in Höhe von 74,05 Millionen DM einschließlich aller Restmittel und Sperrbeträge nur mit einem Teilbetrag von 62,0 Millionen DM verwenden kann, und sieht die Bundesregierung cine Möglichkeit, im Gegensatz zur Landesregierung, die den verbleibenden Rest in das Rechnungsjahr 1975 übertragen will, diese 12,05 Millionen DM erforderlichenfalls für das Bauvorhaben Kanaltunnel bereitzustellen, da dieses Verkehrsbauwerk sowohl überörtliche als auch innerörtliche, also gemeindliche, Bedeutung hat? Nach dem derzeitigen Stand der Planung und unabhängig von der noch ungeklärten Finanzierung, ist damit zu rechnen, daß die Gesamtmaßnahme im Laufe des Jahres 1976 baureif wird, sofern das Plan- 8938* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 feststellungsverfahren keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten und somit Verzögerungen bringt. Infolgedessen wäre ein Baubeginn frühestens Ende 1976 möglich. Der Einsatz des in Ihrer Frage 27 genannten Restbetrages der für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein für das Jahr 1974 zugewiesenen Bundesmittel ist nicht möglich, weil die Voraussetzungen zum Baubeginn noch nicht erfüllt sind; ferner müßte eine teilweise Finanzierung als kommunale Baumaßnahme im Haushalt geregelt sein. Die Bedeutung der Kanalkreuzung im Zuge der B 5 für den innerörtlichen Verkehr von Brunsbüttel und die angrenzenden Kreise steht außer Zweifel. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage A 29) : Wie hoch ist das Defizit der Zusatzversorgungskasse der Bundesbahnversicherungsanstalt, und was sind die Grande hierfür? Der Fehlbetrag in der Jahresrechnung 1974 der Bundesbahn-Versicherungsanstalt — Abteilung B (BVA-Abt. B), die die Rentenzusatzversicherung für Arbeiter und Angestellte der Deutschen Bundesbahn und der beteiligten arbeitgebenden Verwaltungen durchführt, beläuft sich einschließlich nicht ausgeglichener Fehlbetragsreste aus früheren Jahren voraussichtlich auf 412 Millionen DM. Wesentliche Ursachen für die zunehmend schlechte finanzielle Lage der BVA-Abt. B, deren Jahresrechnung seit 1969 Fehlbeträge in zunehmendem Umfang aufweist, liegen in den Vermögensverlusten anläßlich des Zusammenbruchs des Deutschen Reiches und anläßlich der Währungsreform sowie in betriebsfremden Lasten, die erst seit 1964 erstattet werden, nicht zuletzt aber in der ungünstigen gegenläufigen Entwicklung des beitragspflichtigen Versichertenbestandes einerseits und des Rentnerbestandes andererseits. Der Versichertenbestand betrug 1950 rund 344 000 und 1974 rund 222 000, er hatte 1968 einen Tiefstand von rund 172 000; der Rentnerbestand wuchs von 1950 mit rund 150 000 bis 1974 auf rund 177 000. Das ihr verbliebene Vermögen, auf das die BVA-Abt. B für die Versicherungsleistungen zurückgegriffen hat, ist seit 1971 verbraucht. Durch den verhältnismäßig starken Anstieg der Löhne und Gehälter in den vergangenen Jahren haben sich auch satzungsmäßige Unterschiede insbesondere gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ohne Bahn und Post durchführt, in einem Ansteigen der Versicherungsleistungen ausgewirkt. Löhne und Gehälter sind in unterschiedlicher Weise Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gesamtversorgung und damit der Zusatzrente. Nach der Satzung der BVA-Abt. B ist hierfür das letzte Jahresentgelt und für die Dynamisierung der Zusatzrenten die aktuelle Lohnentwicklung maßgebend, während sich bei der VBL das gesamtversorgungsfähige Entgelt aus dem Durchschnitt der Arbeitsentgelte in den letzten drei Kalenderjahren ergibt und die Dynamisierung der Renten an den Bezügen der Versorgungsempfänger des Bundes ausgerichtet wird. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, der die Aufsicht über die BVA-Abt. B führt, hat 1969 eine Kommission berufen mit dem Auftrag, eine neue Satzung für die BVA-Abt. B in Angleichung an die VBL zu erarbeiten. Für eine Satzungsänderung muß aber berücksichtigt werden, daß die BVA nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung geführt wird. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 52) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach ,jeder vierte Landwirt", also 25 % der Gesamtheit aller Landwirte, ein durchschnittliches Einkommen von 10 000 DM hat, während "jeder vierte Landwirt", also ebenfalls 25 % aller Landwirte, 470 000 DM Einkommen kassiert? Diese Pressemeldungen sind absolut falsch und irreführend. Träfen sie zu, müßte 1972/73 im Durchschnitt jeder Landwirt ungefähr 130 000,— DM verdient haben, wenn man davon ausgeht, daß die übrige Hälfte der Landwirte ein Einkommen von 20 000,— DM erzielt hat. Im Agrarbericht 1974 hat die Bundesregierung für die Betriebe über der Grenze § 4 LwG im Wirtschaftsjahr 1972/73, auf das sich die genannten Pressemeldungen beziehen, ein durchschnittliches Reineinkommen von 20 031,— DM je Familienarbeitskraft ausgewiesen. Diese wenigen Zahlen zeigen, daß die Verfasser der auslösenden Pressemeldung keine hinreichenden Kenntnisse über die tatsächliche Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe besitzen und sich auch nicht bemüht haben, vor der Veröffentlichung, entsprechend der journalistischen Sorgfaltspflicht, sich diese Kenntnisse zu verschaffen. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 54 und 55) : Wird die Bundesregierung die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Lage versetzen, durch Bewilligung des notwendigen Personals die ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, d. h. u. a., daß sie die für die erste Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Pflanzensdautz- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8939* gesetz vom 10. Mai 1968 (BGBl. I S. 352) gesetzte Frist vom 31. Dezember 1974 einhalten kann, wie das mir auf meine Frage vom 1. Februar 1973 in der Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugesagt wurde? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der nunmehr zu befürchtende Einsatz nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel zu erheblichen gesundheitlichen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt führt und daß darüber hinaus der um ihre Existenz ringenden deutschen Landwirtschaft schwere Schäden entstehen werden, weil Pflanzenkrankheiten und -schädlinge nicht ausreichend bekämpft werden, sich teilweise ungehemmt ausbreiten können, so daß Sofortmaßnahmen der Bundesregierung erforderlich werden, und wenn ja, wie werden diese Maßnahmen aussehen? Zu Frage A 54: In der Fragestunde am 31. Januar 1973 ist Ihnen, Herr Abgeordneter, bereits mitgeteilt worden, daß in früheren Haushaltsjahren die von den zuständigen Stellen zum Ausbau der Abteilung für Pflanzenschutzmittel der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft erforderlich gehaltenen Stellen bewilligt worden sind. Erst später hat sich ergeben, daß auch die zusätzlichen Stellen nicht ausreichen, um die Pflanzenschutzmittel dem gesetzlichen Auftrag entsprechend und im Sinne des Schutzes des Verbrauchers zu prüfen. Daher sind weitere Personalanforderungen erhoben worden, die aber der Deutsche Bundestag wegen der bekannten Haushaltsrestriktionen nur teilweise erfüllen konnte. Es ist zu erwarten, daß eine gewisse Entspannung eintritt, wenn die für das Haushaltsjahr 1975 angemeldeten Stellen — insgesamt 4 — besetzt werden können. Zu Frage A 55: Der Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln, die von der Biologischen Bundesanstalt nicht zugelassen sind, ist nach dem Pflanzenschutzgesetz nach wie vor verboten. Ihre Befürchtungen kann ich deshalb nicht teilen. Wenn ich Ihre Anfrage richtig verstehe, beziehen sich Ihre Besorgnisse auf Präparate, die befristet bis Ende 1974 zugelassen wurden. Hier lag ein Engpaß in der toxikologischen Beurteilung vor. Nach mir vorliegenden Informationen steht jedoch einer weiteren Zulassung über das Jahr 1974 hinaus für die meisten der betroffenen Präparate nichts mehr im Wege. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 56 und 57) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zum 1. Juli 1974 vom Bund übernommene Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunsdiweig-Völkenrode (vorher Max-Planck-Institut) die mit etwa 100 landwirtschaftlichen Betrieben teilweise seit mehr als einem Jahrzehnt bestehenden Beratungsverhältnisse mit Schreiben vom 15. Oktober 1974 ausnahmslos zum 1. November 1974 plötzlich und fristlos aufgekündigt hat, und hält sie dieses Verfahren für richtig und angemessen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß diese — aus dem Verhältnis der Vertragspartner grundlose — fristlose Kündigung auch nach dem bürgerlichen Recht unzulässig war, weil ein — wenn auch mündlich oder durch Schriftwechsel zustande gekommener — Vertrag mit jährlich gezahltem festen Entgelt zugrunde lag, und was wird sie daher unternehmen? Zur Klarstellung darf ich zunächst darauf hinweisen, daß die Bundesregierung am 1. Juli 1974 nicht die Forschungsanstalt für Landwirtschaft, sondern das ehemalige Max-Planck-Institut für Tierzucht und Tierernährung in Mariensee bei Hannover übernommen und dieses in die Forschungsanstalt für Landwirtschaft eingegliedert hat. Dem Ministerium ist vor wenigen Tagen bekanntgeworden, daß die Forschungsanstalt für Landwirtschaft die seit längerer Zeit von einem Mitarbeiter des ehemaligen Max-Planck-Instituts ausgeübte Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zum 31. Oktober 1974 eingestellt hat. Bei der Übernahme des Max-Planck-Instituts für Tierzucht und Tierernährung in den Bereich meines Ministeriums war nicht davon die Rede, daß derartige Beratungsverhältnisse mit Betrieben der praktischen Landwirtschaft zu übernehmen seien. Ich habe auch Zweifel, ob solche Aktivitäten zur Aufgabe einer Bundesforschungsanstalt gehören können, da die landwirtschaftliche Beratung in die Zuständigkeit der Länder fällt. Bevor ich mich hierzu — insbesondere auch zu der Frage, ob rechtliche Verpflichtungen gegenüber den betroffenen Betrieben bestehen — abschließend äußern kann, muß ich die Sache durch Rückfragen bei der Max-Planck-Gesellschaft und der Forschungsanstalt für Landwirtschaft weiter aufklären. Ich bitte damit einverstanden zu sein, daß ich Ihnen das Ergebnis unverzüglich schriftlich mitteile. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen A 61 und 62) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich bei den Arbeitsämtern durch die Doppelbelastung mit Anträgen auf Kindergeld und vermehrte Anträge auf Zahlung von Arbeitslosengeld erhebliche Verzögerungen bei der Auszahlung des Arbeitslosengelds ergeben? Ist die Bundesregierung bereit — soweit die beabsichtigten Personalverstärkungen aus Haushaltsmitteln noch nicht durchgeführt werden konnten —, durch Abordnung von Beamten aus weniger beanspruchten Dienststellen eventuell sogar durch Amtshilfeersuchen an andere Körperschaften, wie Kommunalverwaltung, angesichts der Tatsache, daß Beamte nach ihrem eigenen Selbstverständnis allverwendungsfähig sind, Abhilfe zu schaffen? Zu Ihren Fragen möchte ich vorab bemerken, daß die Bundesanstalt für Arbeit nach ihren Kräften alles unternimmt, daß die nach dem Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Leistungen die Berechtigten möglichst schnell und unkompliziert erreichen. Für die Bearbeitung der Arbeitslosengeldanträge werden nach den statistischen Angaben der Bundesanstalt im Durchschnitt 2 bis 3 Wochen benötigt. In Einzelfällen könnten längere Bearbeitungszeiten abgekürzt werden, wenn den Arbeitnehmern im Zeitpunkt ihrer Entlassung sofort die Arbeitsbescheini- 8940* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 gung ausgestellt würde. In diesem Zusammenhang ist die Bitte an alle Beteiligten zu richten, die Unterlagen für Arbeitslosenanträge rechtzeitig und vollständig zu übergeben. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Arbeitsämter in schwierigeren Fällen auch Abschlagszahlungen leisten können, wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht und nur wegen der Höhe noch weitere Feststellungen getroffen werden müssen. Zu Ihrer zweiten Frage ist folgendes zu bemerken: Die Bundesanstalt führt als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgaben nach dem Arbeitsförderungsgesetz in eigener Verantwortung durch. Insbesondere auf den Personaleinsatz kann die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluß ausüben. Die Bundesanstalt hat mir in diesem Zusammenhang mitgeteilt, daß sie bereits — abgesehen von der innerbetrieblichen Umsetzung von Plankräften und den Anordnungen von Überstunden -- in größerem Umfang Aushilfskräfte eingestellt hat. Sie wird nach Bedarf weitere Aushilfskräfte einstellen. Das „Ausleihen" von Personal anderer öffentlicher Verwaltungen wird nicht in Betracht gezogen, da auf dem Arbeitsmarkt ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Aushilfskräften vorhanden ist und davon ausgegangen wird, daß auch die anderen Verwaltungen ihr Personal für die Durchführung ihrer eigenen Aufgaben benötigen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/2767 Frage A 65): Welche finanziellen Mittel stehen der Bundesregierung 1974 zur Unfallbekämpfung in Haushalten zur Verfügung, welche Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen? Im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung stehen 1974 zur Bekämpfung der Unfälle in Haus und Freizeit 130 000 DM zur Verfügung. Die gleiche Summe ist jährlich in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre bis 1978 vorgesehen. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, daß im öffentlichen Bereich auch die Länder sich nachhaltig um die Verhütung von häuslichen Unfällen bemühen. So sind nach der letzten Erhebung im Jahr 1973 von Bund und Ländern zusammen 350 000 DM für diesen Zweck aufgebracht worden. In einem besonderen Maße fördert auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund die Unfallverhütung in Heim und Freizeit sowohl durch Arbeiten im eigenen Hause als auch durch Förderung von Forschungsvorhaben Dritter. Die Ausgaben für die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung betriebenen Arbeiten — insbesondere auf dem Gebiet der sicherheitstechnischen Normung im häuslichen Bereich — lassen sich nicht beziffern. Für die Förderung der Forschung durch Dritte stehen in diesem Jahr 200 000 DM zur Verfügung. Die Mittel hierfür werden in der mittelfristigen Finanzplanung auf 300 000 DM ansteigen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 67 und 68) : Ist es richtig, daß österreichische Ärzte Krankenversicherungsscheine von deutschen Urlaubern in den meisten Fällen nicht annehmen? Was sind die Gründe für die Nichtannahme, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß dieses Problem einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt wird? Nach dem geltenden deutsch-österreichischen Abkommen über Soziale Sicherheit haben die Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Familienangehörigen bei Erkrankung während des Urlaubs in Österreich das Recht, in demselben Umfang auf Krankenschein behandelt zu werden wie österreichische Versicherte und ihre Familienangehörigen. Ein Teil der freipraktizierenden Ärzte in den Bundesländern Salzburg, Steiermark und Tirol behandelt jedoch die deutschen Urlauber als Privatpatienten. Nach dem letzten Stand der Angelegenheit erfüllen rd. 84 % der Ärzte im gesamten österreichischen Gebiet die vertragliche Verpflichtung. In den genannten drei Bundesländern und damit in den Haupteinzugsgebieten für deutsche Urlauber sind es allerdings erheblich weniger (Bundesland Salzburg: knapp 25 v. H., Tirol: 36 v. H., Steiermark: knapp 66 v. H.). Die schweren Fälle, soweit sie stationäre Behandlung erfordern, sind schon bisher immer abkommensgemäß abgewickelt worden. Auch bei den Empfängern deutscher Renten in Österreich wird die ambulante ärztliche Betreuung ohne Einschränkung durchgeführt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: die Ärztekammern der Länder Salzburg, Tirol und Steiermark haben sich bisher entweder geweigert, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gebotenen Sondervereinbarungen mit den österreichischen Krankenkassen zu schließen oder haben — wie im Falle des Bundeslandes Tirol — die zunächst für die deutschen Versicherten geschlossene Sondervereinbarung später wieder gekündigt. Mit dem österreichischen Vertragspartner besteht Einverständnis, daß das Verhalten der nicht betreuungswilligen Ärzte bzw. der für sie zuständigen Ärztekammern mit dem Abkommen nicht in Einklang steht. Die österreichische Seite hat nach ihren Darlegungen alles ihr Mögliche zur Lösung dieses Problems getan und damit u. a. auch ein zu diesem Zweck eingesetztes Ministerkomitee beauftragt. Leider gibt es nach Auffassung der österreichischen Regierung keine Handhabe, um die in Betracht kom- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8941* menden Ärzte zur abkommensgemäßen Betreuung der deutschen Urlauber zu zwingen. Aufgrund des Ergebnisses der am 23. und 24. Juli 1973 in Wien geführten Besprechungen der Sozialminister beider Vertragsstaaten besteht zwischen beiden Seiten Einvernehmen, daß an der übereinstimmenden Rechtsauffassung über die Verpflichtung der österreichischen Ärzte zur abkommensgemäßen Betreuung der deutschen Urlauber festgehalten wird. Die österreichische Seite hat zugesichert, daß sie in diesem Sinne weiterhin auf die österreichischen Ärzte einwirken wird. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 69) : Ist der Bundesregierung die Zahl derjenigen Arbeitnehmer bekannt, die sich nach Verlust ihres Arbeitsplatzes in eine berufliche Weiterbildung begeben haben, und ist es zutreffend, daß die Arbeitsämter vielfach Arbeitslosen empfehlen, eine berufliche Weiterbildung zu betreiben? Von den rd. 160 000 Beschäftigten, die in der Zeit von Anfang Januar bis Ende September 1974 mit der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung begonnen haben, waren vorher 24 500 arbeitslos. Das sind mehr als 15 v. H. In der entsprechenden Zeit des Vorjahres waren nur rd. 6 v. H. der Teilnehmer vorher arbeitslos. Zeiten der Arbeitslosigkeit sollten verstärkt für die berufliche Weiterbildung der ohnehin von Arbeit freigestellten Arbeitnehmer genutzt werden, um deren Vermittlungsfähigkeit und berufliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Der Gesetzgeber hat in § 5 des Arbeitsförderungsgesetzes angeordnet, daß die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen dem Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe vorgeht. Die Bundesanstalt hat im März dieses Jahres ein Aktionsprogramm „Berufliche Bildungsmaßnahmen und Beschäftigungslage" aufgestellt, das die Arbeitsämter verpflichtet, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob die Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Bildung zweckmäßig ist. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 70 und 71) : Unter welchen Voraussetzungen ist es der Bundeswehr gestattet, bei zivilen Einsätzen im öffentlichen Interesse, zum Beispiel mit ihren Großgeräten, technische Hilfe usw. zu leisten? Werden militärische Anlagen grundsätzlich nur von Angehörigen der Bundeswehr bewacht, oder werden für die Aufgaben gelegentlich zivile privatwirtschaftliche Organisationen herangezogen? Zu Frage A 70: Nach Art. 87 a Grundgesetz gehören zum Aufgabenbereich der Bundeswehr alle Tätigkeiten, die mit dem Verteidigungsauftrag unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Dieser Zusammenhang ermöglicht auch Einsätze im zivilen Bereich. Die Bundeswehr darf daher Arbeiten übernehmen, die üblicherweise der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten sind, wenn dadurch die Ausbildung der Truppe wesentlich gefördert wird. Sie unterstützt Veranstaltungen Dritter durch Einsatz von Personal und Gerät im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit sowie im Rahmen ihrer Nachwuchswerbung. Daneben sind der Bundeswehr durch ausdrückliche verfassungsrechtliche Vorschriften zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Nach Art. 35 Abs. 1 des Grundgesetzes ist sie zur Amtshilfe gegenüber anderen Behörden verpflichtet, wenn diese ihre hoheitlichen Aufgaben nicht wahrzunehmen vermögen und militärische Belange nicht entgegenstehen. Nach Art. 35 Abs. 2 und 3 Grundgesetz hat die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten, wenn die zuständigen Katastrophenschutzbehörden oder die zivilen Hilfsorganisationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend helfen können. Mittelbar aus § 330 c Strafgesetzbuch ergibt sich eine weitere Verpflichtung zum Einsatz für den zivilen Bereich. Die Bundeswehr hat wie jede Privatperson in akuten dringenden Notfällen, z. B. bei Verkehrsunfällen, mit allen geeigneten Mitteln zu helfen, um Menschenleben zu retten bzw. schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist auch die Hilfeleistung des militärischen Such- und Rettungsdienstes (SAR) zu sehen. Auch ohne gesetzliche Ermächtigung und ohne anerkannten Zusammenhang mit dem Verteidigungsauftrag wird die Bundeswehr freiwillig tätig auf sozialen und karitativen Gebieten, wenn z. B. Kranken oder sonst hilfsbedürftigen Personen keinerlei Hilfe von anderer Seite zuteil wird. Damit habe ich einen kurzen Überblick über die verschiedenen Arten der Hilfeleistungen der Bundeswehr für den zivilen Bereich, über die Rechtsgrundlagen und über die Motivationen gegeben. Die einzelnen Einsatzvoraussetzungen sind je nach Art der Hilfeleistung so unterschiedlich, daß, so meine ich, ihre Aufzählung den Rahmen der Fragestunde sprengen würde. Falls Sie sich hierüber eingehend informieren wollen, bin ich gern bereit, Ihnen eine Zusammenstellung der entsprechenden Erlasse zuleiten zu lassen. Hier seien abschließend nur die wichtigsten Grundsätze erwähnt: Die Bundeswehr darf bei ihren Hilfeleistungen nicht als Konkurrent zur gewerblichen Wirtschaft auftreten. Militärische Aufgaben haben absoluten Vorrang; dienstliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Diese Tätigkeiten sind als geldwerte Leistung nach § 61 und § 63 der Bundeshaushaltsordnung in 8942* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 aller Regel kostenpflichtig. Ausnahmen sind gegeben beim Verleih von Zelten sowie bei Hilfeleistungen auf sozialen und karitativen Gebieten. Zu Frage A 71: Für die Bewachung von militärischen Anlagen werden auch zivile, privatwirtschaftliche Organisationen herangezogen. Wir unterscheiden hier Einrichtungen mit dem höchsten Schutzbedürfnis, wir stufen sie ein in die Kategorie A. Diese Einrichtungen werden nur von Soldaten oder zivilem Wachpersonal im Dienst der Bundeswehr bewacht. Einrichtungen in der zweithöchsten Kategorie, und das ist die Kategorie B, werden durch Soldaten oder ziviles Wachpersonal gewerblicher Bewachungsunternehmen bewacht. Auf ziviles Wachpersonal im Dienst der Bundeswehr und ziviles Wachpersonal gewerblicher Bewachungsunternehmen muß zurückgegriffen werden, da — die Truppe mit Wachdiensten nicht weiter belastet werden kann, ohne daß die Ausbildung und damit die Einsatzbereitschaft leidet und — es Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr gibt, die weit vom nächsten Standort entfernt sind, so daß eine Bewachung durch die Truppe aus Zeit- und Kostengründen nicht zu vertreten ist. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß das zivile Wachpersonal gewerblicher Bewachungsunternehmen erheblich billiger ist als das zivile Wachpersonal im Dienst der Bundeswehr. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 74) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß mehrere Gemeinden die offizielle Nachricht über den Abzug niederländischer Truppenteile erhalten haben, die dem NATO-Luftverteidigungssystem angehören, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Der Bundesregierung ist seit längerem bekannt, daß die niederländischen Verteidigungsplanungen vorsehen, auch in der Bundesrepublik stationierte Einheiten des NATO-Luftverteidigungssystems abzuziehen. Bilaterale deutsch/niederländische Besprechungen und Konsultationen im Bündnis führten zu einer Revision der ursprünglichen niederländischen Pläne, so daß die Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit der Allianz gemildert werden konnten. So haben uns die Niederlande am Anfang dieses Monats mitgeteilt, daß das Hauptquartier der Lenkwaffengruppe in Hessisch-Oldendorf im Verlauf des nächsten Jahres aufgelöst werden wird. Welche HAWK-Einheiten abgezogen werden, ist bislang noch nicht bekannt. Jedoch werden 8 der 11 HAWK-Batterien in der Bundesrepublik stationiert bleiben. Von den 8 niederländischen NIKE-Batterien in der Bundesrepublik werden 4 aufgelöst. Die eine in Nordhorn ist bereits abgezogen, die in Bad Essen, Erle und Münster-Handorf werden im Laufe des Jahres 1975 folgen. Ich möchte hier eine grundsätzliche Bemerkung zu Ihrer Frage machen: Es steht natürlich im Ermessen der Stationierungsstreitkräfte unserer Bündnispartner, über Dislozierung und Stärke ihrer Truppen zu verfügen. Die Bundesregierung weist jedoch ständig darauf hin, daß zur Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit unseres Bündnisses präsente Streitkräfte erforderlich sind, die integriert und vorne disloziert, die beste Gewähr für die Abschreckungsfunktion im Sinne der vereinbarten NATO-Strategie der „Flexiblen Reaktion" bieten. Die Bundesregierung hofft deshalb, in diesem Sinne noch erfolgreich auf die niederländischen Pläne einwirken zu können. Sie wird darüber hinaus alle Anstrengungen unternehmen, eine nicht zu umgehende Nachfolgenutzung der Liegenschaften für andere Zwecke der Bundeswehr in Erwägung zu ziehen. Bei diesen Erwägungen wird auch die Nutzung dieser Einrichtungen durch andere Alliierte nicht auszuschließen sein. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 76) : Treffen Pressemeldungen zu, eine junge Ostberlinerin, die mit einem Westberliner verlobt ist, sei vom Ostberliner Staatssicherheitsdienst bespitzelt, in Fallen gelockt und schließlich festgenommen worden, und wie hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — auf diese eklatante Verletzung des Grundvertrags reagiert? Der Fall der jungen Ostberlinerin, deren Verhaftung in jenen Pressemeldungen geschildert wird, die Sie bei Ihrer Anfrage offenbar im Auge haben, ist der Bundesregierung bekannt. Das Mögliche und Erforderliche ist veranlaßt. Ob sich die Festnahme der Betroffenen so abgespielt hat, wie es teilweise in der Presse dargestellt wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Da sich der Vorgang außerhalb des Hoheitsbereiches der Bundesrepublik Deutschland abgespielt hat, ist eine amtliche und exakte Aufklärung nicht möglich. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß Fluchtverdächtige in der DDR von den dortigen Sicherheitsorganen überwacht werden. Ich bitte um Verständnis, wenn ich mich im Interesse der Betroffenen auf diese Feststellungen zu diesem Fall beschränken muß, stehe Ihnen aber gerne auch zu einem Gespräch zur Verfügung. Bei der in Ostberlin von den dortigen Sicherheitsorganen vorgenommenen Festnahme einer Ostberlinerin handelt es sich nicht um eine Verletzung des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8943* Deutschen Demokratischen Republik, nach dessen Art. 6 die Vertragspartner von dem Grundsatz ausgehen, daß die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Diese rechtliche Würdigung bedeutet keine sonstige Wertung des Vorganges; ich verweise auf die im Bulletin des Presse- und Informationsamtes vom 9. November 1973 veröffentlichte Erklärung der Bundesregierung zu dem spektakulären Fluchthelferprozeß, der vom 30. Oktober bis 5. November 1973 vor dem Ostberliner Stadtgericht stattgefunden hat. In dieser Erklärung heißt es auszugsweise: Die Probleme von Flucht und Fluchthilfe würde es nicht geben, wenn die DDR ihre Bewohner nicht mit Gewalt am Verlassen ihres Gebietes hinderte. Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich zu dem in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Grundsatz, daß jeder Mensch das Recht hat, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 78) : Trifft es zu, daß die teilweise erhaltenen Akten der seit 1939 tätigen Sammelstelle für alliierte Kriegsverbrechen bei der Rechtsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht bisher nicht wissenschaftlich aufgearbeitet und — soweit ihr Inhalt für beweiskräftig gehalten wird — veröffentlicht worden sind? Im Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv, sind Unterlagen des „Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht. Wehrmachtsrechtsabteilung. Wehrmachtsuntersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts" vorhanden. Vermutlich handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Akten um diese Unterlagen. Diese stehen der wissenschaftlichen Forschung im Rahmen der Benutzungsordnung des Bundesarchivs zur Verfügung. Zur Zeit beschäftigt sich ein amerikanischer Wissenschaftler mit der Auswertung dieser Unterlagen. Eine wissenschaftliche Aufbereitung und Veröffentlichung durch das Bundesarchiv ist — heute wie in der Zeit früherer Bundesregierungen — nicht vorgesehen. Das entspricht der regelmäßigen Praxis des Bundesarchivs, die von ihm aufbewahrten Aktenbestände zwar für wissenschaftliche Zwecke und für die Verwendung durch amtliche Stellen zur Verfügung zu halten, nicht aber zu veröffentlichen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 79 und 80) : Bedeutet die Rechtsauffassung der Bundesregierung, die der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schmude in der Fragestunde vom 6. November 1974 vorgetragen hat, daß "als später zwischen den Besatzungsmächten getroffenen Vereinbarungen" nur solche Vereinbarungen anzusehen sind, die schriftlich niedergelegt sind? Bedeutet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) nach dem Grund für die Annahme, die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland liege in der Mitte der Elbe oder sei dort zu suchen, diese Frage treffe mitten in den Verhandlungs- und Gesprächsgegenstand der Grenzkommission, daß die Bundesregierung bereits über die Strommitte der Elbe als Demarkationslinie verhandelt? Zu Frage A 79: Ich beantworte die Frage mit Nein. Zu Frage A 80: Ich darf zunächst zur Klarstellung sagen, daß die Grenzkommission über die Demarkationslinie nicht verhandelt, sondern lediglich deklaratorisch feststellt, wo die Grenze zur DDR gemäß den besatzungsrechtlichen Vereinbarungen verläuft. Deshalb wird und kann auch an der Elbe kein Bundesgebiet aufgegeben werden. Meine Antwort vom 6. November 1974 enthielt im übrigen keine Aussage über den Inhalt der Gespräche in der Grenzkommission über den Grenzverlauf zur DDR. Ich habe vielmehr eine solche Sachaussage gerade abgelehnt. Ich betone noch einmal, daß es die Bundesregierung für sachlich geboten hält, in der Offentlichkeit nicht auf Einzelheiten einzugehen, die Gegenstand der angesichts der komplizierten Rechts- und Sachlage schwierigen Gespräche in der Grenzkommission und in der Verkehrskommission sind. Etwas anderes sollte in unserem gemeinsamen Interesse in keine Antwort oder Erklärung der Bundesregierung hineingelesen werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 81 und 82) : Wie ist die widerspruchslose Hinnahme der Erklärung des Vertreters der DDR in der gemeinsamen Grenzkommission: "Die Mitte wäre ein günstiger Verlauf der Grenze für die Erledigung der anderen Probleme. Wir müssen natürlich von der Souveränität beider Staaten ausgehen, nicht von Anfang an von Dingen, die uns die Ellenbogenfreiheit einschränken könnten,", mit der Aussage der Bundesregierung zu vereinbaren, die "Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter" sei die einzige Rechtsgrundlage für die Markierung der innerdeutschen Grenze durch die Grenzkommission? Wie ist diese widerspruchslose Hinnahme vereinbar mit dem Wahrungs- und Wiedervereinigungsauftrag des Grundgesetzes? Die Bundesregierung kann Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen wiedergegebenen Veröffentlichung nicht bestätigen. Die nachteiligen Folgen dieses Presseberichts, dessen Verfasser sich auf „vertrauliche Protokollauszüge" berufen, will die Bundesregierung nicht noch dadurch verstärken, daß sie auf Einzelheiten eingeht. Das habe ich erst unlängst hier ausgeführt. Jedenfalls vermitteln die Veröffentlichung und die daran geknüpften Spekulationen einen irreführenden Eindruck über den Ab- 8944* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 lauf der seit längerem mit der DDR geführten Gespräche über die Elbeproblematik. Die von Ihnen erwähnte einvernehmliche Erklärung zu Protokoll zum Grundvertrag über die Aufgaben der Grenzkommission zählt die Rechtsgrundlagen für die Markierungsaufgabe der Grenzkommission abschließend auf. Es handelt sich dabei in jedem Fall um Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte, auch wenn diese auf alte deutsche Landes- und Provinzgrenzen oder auf andere Verwaltungsgrenzen ihrerseits Bezug genommen haben. Die Bundesregierung hat sich insbesondere auch gegenüber diesem Hause stets klar im gleichen Sinne geäußert. Dieselbe Rechtsauffassung ist in den bisher 16 Sitzungen der Grenzkommission, seit dem 31. Januar 1973 und ebenso in den bisher 15 Sitzungen der Arbeitsgruppe Grenzmarkierung der Grenzkommission ständige und deutlich zum Ausdruck gebrachte Grundlage für jedes Vorbringen unserer Seite. Das Wiedervereinigungsgebot wird durch die Arbeit der Grenzkommission nicht berührt. Die von der Kommission festzustellende Grenze zur DDR steht nicht zur Disposition der beiden deutschen Staaten, sondern ist ihnen von den Besatzungsmächten vorgegeben. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 83 und 84) : Bedeutet die widerspruchslose Hinnahme der Äußerung des Vertreters der DDR durch den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der gemeinsamen Grenzkommission: „Die Mitte wäre ein günstiger Verlauf der Grenze für die Erledigung der anderen Probleme. Wir müssen natürlich von der Souveränität beider Staaten ausgehen, nicht von Anfang an von Dingen, die uns die Ellenbogenfreiheit einschränken könnten,", daß die Bundesregierung bereit ist, unter Verletzung der Vorbehaltsrechte der vier Mächte für Deutschland als Ganzes konstitutive Grenzfeststellungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland vorzunehmen? Sieht die Bundesregierung in der widerspruchslosen Hinnahme der oben bezeichneten Äußerung des Vertreters der Delegation der DDR in der gemeinsamen Grenzkommission, Fenzlein, in der Sitzung vom 2. bis 4. Juli 1974 in Schwerin nicht die Gefahr, daß damit die Vorbehaltsrechte der vier Mächte für Deutschland als Ganzes ausgehöhlt werden? Ich beziehe mich in vollem Umfang auf meine Antwort an Herrn Kollegen Böhm. Die Grenzkommission hat bei ihrer Markierungsaufgabe die Grenze nicht konstitutiv festzusetzen, sondern nur deklaratorisch festzustellen. Sie handelt allein auf der Grundlage von Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte. Damit berührt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit Artikel 9 des Grundvertrages die Rechte und Verantwortlichkeit der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes nicht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 85 und 86) : Wie vereinbart sich die widerspruchslose Hinnahme der Erklärung des Vertreters der DDR in der gemeinsamen Grenzkommission: „Die Mitte wäre ein günstiger Verlauf der Grenze für die Erledigung der anderen Probleme. Wir müssen natürlich von der Souveränität beider Staaten ausgehen, nicht von Anfang an von Dingen, die uns die Ellenbogenfreiheit einschränken könnten,", mit den Vorbehaltsrechten der drei Mächte gemäß Artikel 2 des Deutschlandvertrags? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine konstitutive Grenzfeststellung durch die gemeinsame Grenzkommission der Konsultationspflicht gemäß Artikel 7 des Deutschlandvertrags unterliegt? Zu Frage A 85: Ich glaube, auch diese Frage bereits beantwortet zu haben. Auch sie geht wiederum von Voraussetzungen aus, die nicht gegeben sind. Die Rechte und Verantwortlichkeiten, die den drei Mächten nach Artikel 2 Satz 1 des Deutschlandvertrages zustehen, werden durch die Arbeit der Grenzkommission, die die Grenzfeststellung gemäß den Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte vornimmt, nicht berührt. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung ist auch zu diesem Punkt stets klar und eindeutig gewesen. Sie hat bereits in der Denkschrift zum Grundvertrag dargelegt, daß Grenzänderungen nicht zu den Aufgaben der Grenzkommission gehören. Zu Frage A 86: Die Grenzkommission hat, wenn ich noch einmal bereits mehrfach Gesagtes wiederholen darf, nicht den Auftrag zur konstitutiven Grenzfestsetzung. Es kann daher dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland bei Konsultation der drei Mächte zu einer konstitutiven Grenzfestsetzung befugt wäre. Artikel 7 des Deutschlandvertrages regelt in seinem Absatz 4 im übrigen den umgekehrten Fall, daß die drei Mächte die Bundesrepublik Deutschland „in allen Angelegenheiten konsultieren, welche die Ausübung ihrer Rechte in bezug auf Deutschland als Ganzes berühren." Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 87 und 88) : Welche Konsequenz für die Praktizierung des Schußwaffengebrauchs durch die NVA-Grenztruppe hätte eine Anerkennung der Demarkationslinie in der Strommitte der Elbe? Wie belaufen sich die Flüchtlingszahlen im Bereich des Bundesgrenzschutzkommandos Nord im Verhältnis zwischen jenen, die die Elbe überwanden und jenen, die an anderem Ort und auf andere Weise das Territorium der Bundesrepublik Deutschland erreichten? Zu Frage A 87: Die Bundesregierung hat im Interesse der Wahrnehmung der Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht die Absicht, in der Öffentlichkeit Erwägungen über die Konsequenzen anzustellen, die sich bei den verschiedenen öffentlich diskutierten The- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8945t sen über den Verlauf der Grenze zur DDR im Elbe-Abschnitt ergeben könnten. Die Bundesregierung hat die Schußwaffengebrauchsbestimmungen der DDR für ihre Grenztruppen und deren Praktizierung wiederholt öffentlich verurteilt. Sie hat sich jedoch damit nicht begnügt. Sie betreibt vielmehr mit Umsicht und Beharrlichkeit eine Politik, die dem Gebrauch von Schußwaffen gegen Flüchtlinge an der gesamten Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten ein Ende setzen soll. Dies gilt auch für die zur Zeit laufenden Verhandlungen über Probleme im Bereich der Elbe. Seit fast zweieinhalb Jahrzehnten operieren auf der Elbe bereits Hoheitsorgane der DDR, die mit Schußwaffen ausgerüstet sind und davon auch Gebrauch gemacht haben. Zu Frage 88: Vom 1. 1. bis 31. 10. 1974 wurden im Notaufnahmeverfahren (Dienststellen Berlin und Gießen) insgesamt 10 473 Personen registriert. Davon waren 6 284 Übersiedler; das sind Personen, die mit Genehmigung der DDR-Behörden ins Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) gekommen sind. Die übrigen 4 189 Personen sind Flüchtlinge. Als solche werden die Personen bezeichnet, die ohne Genehmigung der DDR-Behörden ihren ständigen Aufenthalt ins Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) verlegt haben. Unter diesen Flüchtlingen befinden sich 801 Sperrbrecher. Sperrbrecher sind Flüchtlinge, die unter Gefahr für Leib und Leben das Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) erreicht haben. Die Statistik über die Antragsteller im Notaufnahmeverfahren wird seit dem Mauerbau im Jahre 1961 mit der oben wiedergegebenen Unterteilung, also auch mit der Ausweisung der „Sperrbrecher" geführt. Bei den Sperrbrechern wird nicht näher unterschieden, welche Fluchtwege sie im einzelnen gewählt haben. Sie können über Mauer und Stacheldraht, durch die Elbe oder auch auf entsprechenden Wegen über das Ausland ihr Ziel erreicht haben. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 89) : Entspricht es der Einschätzung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung, daß Abgeordnete die Antwort auf Mündliche oder Schriftliche Fragen aus der Presse erfahren, weil die Bundesregierung ihre Stellungnahme zuerst der Presse und danach dem Fragesteller mitzuteilen geruht? Die Bundesregierung hält es für selbstverständlich, daß Ihre Antworten auf Parlamentarische Anfragen erst dann zur Veröffentlichung freigegeben werden, wenn gewährleistet ist, daß der Fragesteller Gelegenheit hatte, von der für ihn bestimmten Antwort Kenntnis zu nehmen. Der Ihrer Frage offenbar zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Fragen für die Fragestunden des Deutschen Bundestages am 6.17. November 1974 (BT-Drucksache 7/2720) betr. Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Ria Alzen. Diese Antwort ist am Nachmittag des 6. November 1974 auf Anfrage eines Pressevertreters vom Pressereferat meines Hauses diesem mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Einhaltung einer Sperrfrist zur Veröffentlichung am darauffolgenden Tage, als dem 7. November 1974, mitgeteilt worden. Die Notwendigkeit, die vereinbarte Sperrfrist einzuhalten, wurde gegenüber dem Journalisten damit begründet, daß die Zustellung der Antwort an Sie, Herr Abgeordneter, erst am 7. November 1974 erfolgen könne. Der Journalist sagte die Einhaltung der Sperrfrist zu. Damit durfte die Bundesregierung davon ausgehen, daß die Antwort auf Ihre Schriftlichen Fragen nicht vor Zustellung an Sie, Herr Abgeordneter, in der Tagespresse veröffentlicht werden würde. Die Bundesregierung bedauert, daß eine vorzeitige Veröffentlichung unter Bruch der Sperrfristvereinbarung dennoch erfolgt ist. Im übrigen darf ich ergänzend auf folgende Einzelheiten hinweisen: Im Laufe des 6. November 1974 hat Ihr Büro zweimal das für die Antwortentwürfe Ihrer Schriftlichen Fragen zuständige Fachreferat meines Hauses angerufen und um fernmündliche Vorabunterrichtung gebeten. Dieser Bitte konnte das Fachreferat jedoch nicht entsprechen, weil diesem die von der Leitung des Hauses gebilligte Endfassung des Antworttextes noch nicht zur Verfügung stand. Dem Pressereferat meines Hauses hingegen, das von den erwähnten beiden Anrufen Ihres Büros keine Kenntnis hatte, lag die Endfassung des Textes bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor, so daß die Antwort mit einer Sperrfristvereinbarung versehen auf die Anfrage des Pressevertreters hin weitergegeben werden konnte. Ich darf Ihnen versichern, daß es meinem Hause ferngelegen hat, Sie von dieser Vorabunterrichtung absichtlich auszuschließen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen A 91 und 92) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister seit dem Frühjahr 1974 die Auffassung vertritt, bei einem nach dem 8. Mai 1945 in die UdSSR verschleppten Volksdeutschen fremder Staatsangehörigkeit sei der Gewahrsam im Sinne von § 1 des Häftlingshilfegesetzes mit dem Ablauf des 31. Dezember 1955 mit Rücksicht auf das Dekret des obersten Sowjets vom 13. Dezember 1955 als beendet anzusehen, und welche Gründe waren dafür gegebenenfalls maßgebend? Trifft es zu, daß bei Volksdeutschen, die während des zweiten Weltkriegs in das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reichs umgesiedelt und nach dem 8. Mai 1945 wieder in die UdSSR verbracht worden sind, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vielfach vom Zufall bestimmt war und darüber hinaus die Unterlagen des Dokumentenzenters beim zuständigen Senator von Berlin über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von solchen Personen unvollständig sind? 8946* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Zu Frage A 91: Der Bundesminister des Innern vertritt nicht diese Auffassung. Auch die Niederschrift über die Arbeitstagung vom März d. J. der für das Häftlingshilfegesetz zuständigen Referenten enthält keine derartige Feststellung. Es trifft zwar zu, daß im Jahre 1955 im Zusammenhang mit dem Besuch des damaligen Bundeskanzlers Adenauer in Moskau neben vielen Kriegsgefangenen auch eine größere Zahl ehemaliger politischer Häftlinge aus dem Gewahrsam in der Sowjetunion entlassen worden sind. Eine allgemeine Beweisregel kann jedoch hieraus schon deshalb nicht abgeleitet werden, weil ein großer Teil dieses Personenkreises schon vor 1955 seine Freiheit erlangt hat; ein kleiner Teil auch noch später. Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes ist unter Gewahrsam ein Festgehaltenwerden auf eng begrenztem Raum unter dauernder Bewachung zu verstehen. Eine zeitliche Begrenzung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es muß also im Einzelfall geprüft werden, ob, inwieweit und von wann bis wann ein politischer Gewahrsam bestanden hat. Sollten Ihrer Anfrage bestimmte Entscheidungen zugrunde liegen, bin ich gern bereit, mich mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung zu setzen, damit von ihr eine Nachprüfung veranlaßt wird. In diesem Fall bitte ich um nähere Angaben. Die Nachprüfung würde sich dann auch auf die Frage erstrecken, ob etwa im Härtewege Leistungen in Betracht kommen. § 12 des Häftlingshilfegesetzes sieht nämlich vor, daß die zuständige oberste Landesbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten in Einzelfällen Maßnahmen nach diesem Gesetz ganz oder teilweise zulassen kann. Zu Frage A 92: Die Umsiedlung deutscher Volkszugehöriger während des zweiten Weltkrieges aus dem Osten und Südosten Europas in das Gebiet des damaligen Deutschen Reiches erfolgte überwiegend auf Grund von Umsiedlungsabkommen, die vom Deutschen Reich u. a. mit Estland, Lettland, UdSSR und Rumänien geschlossen wurden. Die Umsiedlung allein bewirkte jedoch noch nicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Es bedurfte hierzu vielmehr in jedem einzelnen Fall eines Einbürgerungsverfahrens, das mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zum Abschluß kam. Soweit bei Kriegsende Einbürgerungsverfahren noch nicht abgeschlossen waren, ist es zu einem wirksamen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr gekommen. Das gilt auch für Umsiedler, die nach dem 8. Mai 1945 wieder in die UdSSR verbracht worden sind. Die Umsiedlungs- und Einbürgerungsunterlagen der ehemaligen Einwandererzentrale befinden sich heute bei der Dokumentenzentrale der Alliierten in Berlin. In der Regel reichen diese Unterlagen aus, die Staatsangehörigkeitsverhältnisse der Umsiedler zu klären. Eine Gewähr, daß die noch vorhandenen Einbürgerungsunterlagen lückenlos und vollständig sind, besteht allerdings nicht. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage A 93) : Kann die Bundesregierung mitteilen, für wie viele politische Flüchtlinge aus Chile die Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland nicht über den 31. Dezember 1974 verlängert wird? Bereits im Frühjahr d. J. ist mit den zuständigen Innenministern der Länder abgesprochen worden, daß Flüchtlingen aus Chile in der Bundesrepublik Deutschland die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, daß diesem Personenkreis auch über den 31. Dezember 1974 hinaus der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 94 und 95) : Welche durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst ergeben sich bei Verwirklichung der jüngsten Tarifempfehlungen des ÖTV-Vorstands (unter Berücksichtigung der geforderten Nebenleistungen, wie Urlaubsgeld usw.) für Bund, Länder, Gemeinden (Gemeindeverbände), Bundesbahn, Bundespost und für den mittelbaren öffentlichen Dienst insgesamt und im einzelnen (bei Übernahme dieser Empfehlungen auch für die Beamten)? Zu welchen Mehrausgaben führt eine Verwirklichung der jüngsten Tarifempfehlungen des ÖTV-Vorstands (unter Berücksichtigung der geforderten Nebenleistungen, wie Urlaubsgeld usw.) für Bund, Länder, Gemeinden (Gemeindeverbände), Bundesbahn, Bundespost und für den mittelbaren öffentlichen Dienst insgesamt und im einzelnen (bei Übernahme dieser Regelungen auch für die Beamten)? Zu Frage A 94: In Ihrer Frage haben Sie bereits zum Ausdruck gebracht, daß der Geschäftsführende Hauptvorstand der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr am 5. November 1974 nicht die Forderung für die kommende Lohnrunde, sondern nur eine Empfehlung für die Diskussion in der Mitgliedschaft beschlossen hat. Dies enthebt die Bundesregierung selbstverständlich nicht der Notwendigkeit, schon in diesem vorbereitenden Stadium unbeschadet der später erforderlichen eingehenden Prüfung die Auswirkungen deutlich zu machen, die sich aus den Empfehlungen ergeben würden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Empfehlung des Geschäftsführenden Hauptvorstandes der ÖTV setzt sich aus einer prozentualen Erhöhung um 6 %, einem allgemeinen Sockelbetrag von 50 DM monatlich sowie einem jährlichen Urlaubsgeld von 300 DM zuzüglich 50 DM je Kind zusammen. Aus dieser Zusammensetzung würden sich zwangsläufig sehr unterschiedliche Erhöhungen in den einzelnen Gehaltsgruppen ergeben; sie reichen von mehr als 12 % in den untersten Gruppen bis knapp unter 8 % in den höchsten Tarifgruppen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8947* bzw. den entsprechenden Besoldungsgruppen der Beamten. Auch die durchschnittliche Erhöhung bei den einzelnen Bedienstetengruppen ist unterschiedlich. Sie beträgt nach vorläufigen Berechnungen bei Angestellten und Arbeitern etwa 10,4 v. H. Bei Beamten und Soldaten würde sie bei einer entsprechenden Regelung ungefähr 9,3 v. H., bei Versorgungsempfängern etwa 9,2 v. H. betragen. Hieraus ergibt sich ein Gesamtdurchschnitt von knapp unter 10 v. H. Zu Frage A 95: Unter den in Ihrer Frage genannten Voraussetzungen würden nach vorläufiger Schätzung auf die öffentlichen Haushalte Mehrausgaben von rund 13 bis 14 Milliarden DM zukommen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 96) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie viele politische Flüchtlinge seit dem 11. September 1973 aus Chile in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen, wie viele noch zu erwarten und wie viele hier geblieben sind? Seit dem 11. September 1973 haben rund 1060 politische Flüchtlinge aus Chile in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden. Ob mit weiteren Anträgen auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland zu rechnen ist, hängt davon ab, ob die chilenischen Behörden noch einmal einer größeren Zahl von Personen die Ausreise aus Chile gestatten. Es läßt sich nicht genau feststellen, ob Flüchtlinge aus Chile inzwischen das Bundesgebiet wieder verlassen haben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen A 97 und 98) : Kann die Bundesregierung die Meldung des Spiegel' vom 4. November 1974 bestätigen, wonach im Bereich der Bundesverwaltung, in bundeseigenen Unternehmen und solchen Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, psychologische Tests an Mitarbeitern und Bewerbern durchgeführt werden, die Einstellungen, Interessen und Verhaltensweisen erfassen? Wenn ja, um welche Testmethoden handelt es sich im einzelnen, und inwieweit genügen sie den vier klassischen Qualitätskriterien für Tests, nämlich Standardisierung, Objektivität, Gültigkeit und Zuverlässigkeit? Da jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung leitet, ist es mir im Augenblick nicht möglich, Ihnen einen Überblick darüber zu geben, inwieweit in Bereichen der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung im Rahmen der Personalauslese besondere psychologische Eignungstests durchgeführt werden und welche Testverfahren und Kriterien dabei zur Anwendung kommen. Ich habe veranlaßt, daß weitergehende Feststellungen im Sinne Ihrer Frage getroffen werden und bin gern bereit, Ihnen die Ergebnisse mitzuteilen, sobald sie vorliegen. Die Überschrift zu der Darstellung in der Zeitschrift „Der Spiegel" gibt mir jedoch Anlaß, schon jetzt klarzustellen, daß für die Bundesverwaltung keine Richtlinien bestehen, die vorsehen würden, die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst durch Testverfahren zu überprüfen. Ergänzend weise ich darauf hin, daß gerade der Regierungsentwurf, der das Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue der Beamtenbewerber regeln soll, eine mit allen rechtsstaatlichen Sicherungen ausgestaltete Einzelfallprüfung vorsieht. Im übrigen sind Tests, die der Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerber für ihre Fachverwendungen dienen und mehr oder weniger dem Bereich allgemeiner und sachbezogener Intelligenztests zuzurechnen ist, zulässig, soweit sie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen achten und wahren. Die schon von Herrn Kollegen Buschfort auf Ihre Frage zur Problematik von Eignungsuntersuchungen in der 109. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 19. Juni dieses Jahres gegebenen Hinweise auf notwendige persönlichkeitsschützende Grenzen von Eignungstests müssen auch für den öffentlichen Dienst gelten. Die Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts hat in ihrem Bericht kritisiert, daß Einstellungsentscheidungen auf sehr schmaler Informationsbasis getroffen werden müssen (Tz. 377) und erwähnt, daß Einwendungen gegen das Fehlen geeigneter Instrumentarien und Verfahren bei der Personalauswahl erhoben werden (Tz. 381). Im Anlageband 10 des Berichts sind eingehende Gutachten über die Auswahl von Bewerbern für den öffentlichen Dienst enthalten. Es ist vorgesehen, im Zuge der Realisierung der Dienstrechtsreform, zu deren Hauptkomplexen die Entwicklung eines neuen Personalsteuerungssystems gehören wird, auch insoweit zu abgestimmten Grundsätzen für die Gestaltung der Personalauslese- und Personalsteuerungsverfahren zu gelangen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf von Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 100) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer soeben In deutscher Sprache in der Schweiz veröffentlichten Dokumentation (John Barron: „KGB-Arbeit und Organisation des sowjetischen Geheimdienstes in Ost und West") zumindest folgende Angehörige der sowjetischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland als Mitarbeiter der sowjetischen Geheimdienste KGB und GRU genannt sind: Wladimir Michajlowitsch Maximow, Botschaftsrat (Wissenschaft und Technik), Valentin Alexejewitsch Koptelzew, Botschaftsrat (Politische Angelegenheiten), Iwan Alexejewitsch Jerofejew, Botschaftsrat (Politische Angelegenheiten), Jurij Alexejewitsch Iwanow, I. Sekretär und Jurij Iwanowitsch Nikolskij, I. Sekretär, und welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung hieraus zu ziehen? 8948* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Die Bundesregierung kennt die von Ihnen genannte Dokumentation, die als Veröffentlichung eines Verlages mit Sitz in Bern und München erschienen ist. Über eigene Erkenntnisse in diesem Zusammenhang kann jedoch aus Geheimhaltungsgründen öffentlich nicht Stellung genommen werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage A 101) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein Verbot oder eine Einschränkung der Verwendung von Einwegflaschen anstrebt, und hat sie, falls diese Annahme zutrifft, die voraussichtlichen Folgen für die Beschäftigungslage in der deutschen Hohlglasindustrie geprüft? Bereits bei früheren Gelegenheiten hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß über das Verbot oder die Einschränkung von Behältnissen, wie z. B. Einwegflaschen, nur im Rahmen eines allgemeinen abfallwirtschaftlichen Konzepts entschieden werden kann. Dieses umfaßt die Verringerung der Abfälle auf Produktions- und Verbraucherebene, ihre Wiederverwendung und Weiterverwertung und ihre Beseitigung. Entsprechend dieser Auffassung bereitet die Bundesregierung ein Abfallwirtschaftsprogramm vor, in dem auch das Einwegflaschenproblem behandelt wird. Ein Sachverständigengremium, dem u. a. Vertreter der Hohlglasindustrie angehören, prüft z. Z. die Frage, ob dem steigenden Glasaufkommen im Hausmüll durch eine erhöhte Wiederverwendung der Flaschen oder durch verstärkten Wiedereinsatz von Abfallglas in der Glasindustrie begegnet werden kann. Auf der Grundlage dieser Beratungen werden Empfehlungen formuliert werden, die sowohl Gesichtspunkte des Umweltschutzes als auch wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen. Eine weitere Entscheidungshilfe in diesen Fragen erwartet die Bundesregierung von detaillierten Kosten-Nutzen-Analysen, die in ihrem Auftrag etwa Mitte des Jahres 1975 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird u. a. auch die Beeinflussung der Arbeitsplätze als Folge einer möglichen Einschränkung der Einwegflaschenproduktion geprüft. Erfahrungen, die in den USA und Schweden mit entsprechenden Maßnahmen gemacht worden sind, können hierzu wichtige Anhaltspunkte liefern. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 102 und 103) : Welche Änderungen werden sich bei dem neuen Entwurf zur Kraftfahrzeugsteuer gegenüber dem bisherigen Regierungsentwurf des ehemaligen Bundesfinanzministers Schmidt ergeben? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten zu reformieren, indem für die Besteuerung z. B. die Motorleistung nach Einstufung in mehreren Klassen zugrunde gelegt wird, oder sollen bei einer Reform der Kraftfahrzeugsteuer den technischen Erfordernissen einer vernünftigen Automobiltechnik durch eine Einheitssteuer Genüge geleistet werden, zumal durch eine von der Motorleistung unabhängige Besteuerung eine bessere Möglichkeit für Konstruktionen von abgasfreien und geräuscharmen, also umweltfreundlichen, Motoren gegeben sein könnte? Zu Frage A 102: Gegenüber dem Entwurf eines Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1975 gibt es keinen neuen Entwurf der Bundesregierung. Zu Frage A 103: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Kraftfahrzeugsteuer sowohl sozialen Gesichtspunkten als auch dem Gesichtspunkt der Konstruktionsneutralität Rechnung zu tragen hat. In dem Gesetzentwurf zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer hat sie beide Gesichtspunkte berücksichtigt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 104) : Hält es die Bundesregierung im Interesse der Vermögensbildung für gerecht, daß die Steuerermäßigung nach § 14 Abs. 1 des Dritten Vermögensbildungsgesetzes dann nicht gewährt wird, wenn wegen schlechter Ertragslage keine entsprechende Steuerschuld vorhanden ist, und beabsichtigt die Bundesregierung, hier eine Änderung vorzunehmen mit dem Ziel, die Steuerermäßigung gegebenenfalls auch durch eine erstattungsfähige Negativsteuer zu gewähren? Durch § 14 Abs. 1 des Dritten Vermögensbildungsgesetzes wird die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer durch eine Ermäßigung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer um 30 v. H. der Summe der vermögenswirksamen Leistungen, höchstens aber um 6 000 DM im Jahr, gefördert. Es liegt im Wesen einer Steuerermäßigung, daß sie äußerstenfalls zu einer völligen Freistellung von der Steuer führen kann. Die Inanspruchnahme des § 14 Abs. 1 des Dritten Vermögensbildungsgesetzes ist deshalb nicht möglich, soweit der zulässige Abzug die vom Steuerpflichtigen zu entrichtende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer übersteigt. Ein Bedürfnis für eine Umgestaltung in eine Zulage, die auch zu gewähren ist, wenn der Steuerpflichtige keine Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu entrichten hat, hat sich in der Praxis bisher nicht gezeigt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher keine Umgestaltung der Vergünstigung. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Her- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8949• mann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 106 und 107): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß Steuererhöhungen nicht zu vermeiden sind, wenn der Staat seine Leistungen für den Bürger nicht einschränken soll, wie dies vom Präsidenten des Bremischen Senats und Vorsitzenden des Deutschen Städtetages, Koschnick, vertreten wurde? Wenn ja, welche Steuern werden zu welchem Zeitpunkt angehoben werden? Zu Frage A 106: Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß Herr Bürgermeister Koschnick in dem Interview vom 27. Oktober, das Sie offensichtlich meinen, u. a. folgendes gesagt hat. Ich zitiere: „Nachdem wir uns — und ich stehe dazu — bereitgefunden haben, einen großen Stoß für den privaten Konsum zu akzeptieren durch die Steuerreform, kann es nicht unsere Aufgabe sein, für das Jahr 1975 oder 1976 Steuererhöhungen zu prognostizieren." Sie ersehen daraus, daß die Frage von Steuererhöhungen für Herrn Koschnick überhaupt nicht aktuell ist. Das gilt ebenso für die Bundesregierung, wie sie mehrfach betont hat. Wenn von Steuererhöhungen die Rede ist, dann lediglich bei der CDU/CSU. Ich darf Sie daran erinnern, was Ihr Kollege Dr. Häfele in der Schriftenreihe „Die politische Meinung" geschrieben hat. Dort heißt es: „Schon aus Gründen der EG-Harmonisierung wird keine verantwortliche Finanzpolitik an der Erhöhung der Mehrwertsteuer vorbeikommen. Dies entspricht außerdem einer inneren Notwendigkeit. Eine zukunftsgerechte Finanzpolitik sollte auch durch die Steuern eine Konsumzuwachsbeschränkung herbeiführen." Herr Bürgermeister Koschnick hat auch keineswegs die Auffassung vertreten, daß der Staat seine gegenwärtigen Leistungen für den Bürger einschränken müsse, wenn nicht die Steuern erhöht werden. Er hat lediglich darauf aufmerksam gemacht, daß zusätzliche Anforderungen an den Staat künftig selbstverständlich nur dann erfüllt werden können, wenn der Staat auch über zusätzliche Einnahmen verfügt. Zu Frage A 107: Durch meine Antwort auf Ihre erste Frage erübrigt sich eine Antwort auf Ihre zweite Frage. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 108) : Welches Ergebnis erbrachten die Nachprüfungen, die der Parlamentarische Staatssekretär Porzner In der Fragestunde vom 19. Juni 1974 zugesagt hat, inwieweit die Festsetzung der derzeit geltenden Ausbeutesätze für Kernobst mit der Vorschrift des § 125 der Brennereiordnung übereinstimmt? Die Nachprüfung, inwieweit die Festsetzung der derzeit geltenden Ausbeutesätze für Kernobst mit der Vorschrift des § 125 der Brennereiordnung übereinstimmt, hat ergeben, daß die genannte Bestimmung in vollem Umfang beachtet wird. § 125 der Brennereiordnung, und zwar der hier in Betracht kommende Absatz 3 Satz 2, ist lediglich eine Hilfsvorschrift, die es der Zollverwaltung erlaubt, auf allgemeine Erfahrungssätze zurückzugreifen, falls amtliche Ausbeuteermittlungen noch nicht vorliegen. Die Ergebnisse der auf Antrag durchgeführten Probebrände können aus den bereits am 19. Juni 1974 von Herrn PSt Porzner eingehend dargelegten Gründen nicht als aussagefähige Erfahrungssätze angesehen werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möller (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 109 und 110): Was hat die in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Oktober 1974 beigefügte achtseitige, im Tiefdruck hergestellte PR-Veröffentlichung der Bundeszollverwaltung (davon vier Seiten farbig, vier Seiten schwarzweiß) unter der Überschrift ''Der Zoll informiert" den Steuerzahler gekostet (einschließlich Herstellung, Druck und Verteilung)? Weshalb erfolgte diese Werbung für den Zoll — soweit ersichtlich — nur in der Süddeutschen Zeitung? Zu Frage A 109: Die PR-Veröffentlichung der Bundeszollverwaltung in der Süddeutschen Zeitung vom 23. 10. 1974 hat einschließlich Entwicklung, Herstellung, Druck und Verteilung 184 348,80 DM gekostet. Das Bundesfinanzministerium hat diese neue Form der Nachwuchswerbung gewählt, weil sie im Ergebnis weniger kostenaufwendig ist als die bisherige Anzeigenwerbung in Tageszeitungen, durch Werbebroschüren und andere Informationsschriften. Darüber hinaus verspricht sich die Bundesfinanzverwaltung von dieser Form der Werbung auch eine größere Wirksamkeit. Die PR-Veröffentlichung wird ausschließlich aus Mitteln finanziert, die der Bundestag für die Nachwuchswerbung in der Bundesfinanzverwaltung für das Haushaltsjahr 1974 bewilligt hat. Zu Frage A 110: Die Beilage in der Süddeutschen Zeitung ist ein Versuch. Zur Zeit wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt, von deren Ergebnis es abhängt, ob und in welcher Anzahl die Informationsschrift anderen Tageszeitungen beigefügt wird. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks 8950* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 111 und 112): War der Bundesregierung beim Abschluß der Vereinbarung über den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ''DDR" und der darin getroffenen, auf Gegenseitigkeit beruhenden, Vereinbarung, Geldbeträge aus Sperrkonten zu transferieren, bekannt, daß das Verhältnis von Sperrkonten von Bundesbürgern in der „DDR" zu dem der Konten von Bewohnern der „DDR'' in der Bundesrepublik Deutschland etwa 1000 : 1 sein dürfte und damit etwa nur von jedem Tausendsten der nach dieser Vereinbarung Berechtigten praktizierbar ist? Ist die Bundesregierung bereit, andere Möglichkeiten zu prüfen, dem enttäuschten Personenkreis, dem diese Vereinbarung als ein entscheidender Fortschritt angekündigt war, den Zugang zu ihren Sperrkonten zu ermöglichen? Zu Frage A 111: Es trifft nicht zu, daß das Verhältnis der Sperrkonten von Bundesbürgern in der DDR zu denjenigen der Bewohner der DDR in der Bundesrepublik etwa 1000 : 1 ist. Nach vorliegenden Schätzungen überwiegen die Sperrkonten von DDR-Bewohnern diejenigen der Bundesbürger. Die in Ihrer Frage gezogene Schlußfolgerung ist also nicht richtig. Zu Frage A 112: Mit der Antwort auf Ihre erste Frage erübrigt sich die Antwort auf Ihre zweite Frage. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 116) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Finanzmisere der Fernsehanstalten nicht durch zu geringe Einnahmen, sondern durch erhebliche Verschwendung der Steuergelder in dem Umfang verursacht wird, wie sie „Die Wirtschaftswoche'' vom 8. November 1974 schildert, und was gedenkt die Bundesregierung durch ihre Vertreter in den zuständigen Aufsichtsgremien zu tun, die Verantwortlichen in den Fernsehanstalten zu einem Finanzgebaren anzuhalten, das einer verantwortungsbewußten und sachgerechten Haushaltsführung ohne Beeinträchtigung der Fernsehzuschauer entspricht? Bei der Beantwortung dieser Frage legt die Bundesregierung Wert auf die Feststellung, daß für die Regelung der Veranstalter und der Veranstaltung von Fernsehsendungen die Länder zuständig sind. In diese Kompetenz fällt auch die Finanzierung dieser Anstalten des Landesrechts. Sie wird, wie Sie wissen, sehr geehrter Herr Kollege, von den Ländern durch Staatsverträge über Grund und Höhe der Rundfunkgebühren wahrgenommen, die den Rundfunk- und Fernsehanstalten unmittelbar zustehen. Die Länder haben noch im vergangenen Jahr durch eine besondere Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Beauftragten der Staats- und Senatskanzleien und unter Hinzuziehung von Vertretern der Landesrechnungshöfe die Berechtigung der von den Rundfunkanstalten vorgeschlagenen Gebührenerhöhung eingehend überprüfen lassen. Sie haben unter Berücksichtigung dieses Prüfungsergebnisses zum 1. Januar 1974 die Ihnen bekannte letzte Gebührenerhöhung um insgesamt 2,— DM vorgenommen. Die Bundesregierung weist daher zur Beantwortung Ihrer Frage darauf hin, daß die zuständigen Länder bei dieser wichtigen Entscheidung aufgrund eingehender Überprüfung nicht von einer „Verschwendung" von öffentlichen Mitteln ausgegangen sind. Die Bundesregierung hat ihrerseits auch heute keinen Anhalt, daß sich diese Entscheidungsgrundlage inzwischen wesentlich geändert hat. Sie teilt daher Ihre Auffassung nicht. Selbstverständlich werden die von der Bundesregierung entsandten Vertreter in den Aufsichtsgremien des ZWEITEN DEUTSCHEN FERNSEHENS unter Nutzung ihres Informationsrechtes und durch Mitwirkung bei den einschlägigen Beschlüssen nach wie vor auf Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Beachtung der Vorschriften über die Haushaltsführung mit allem Nachdruck bestehen. In den übrigen Landesrundfunkanstalten, für die — von der Mitfinanzierung des DLF abgesehen — insgesamt 70 % des Rundfunkgebührenaufkommens verwendet wird, ist der Bund nicht vertreten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 117) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Benachteiligung von einkommensteuerpflichtigen Rentenempfängern mit minderjährigen Kindern durch die Steuerreform infolge der Nichtgewährung von Kindergeld und des Wegfalls der Steuerfreibeträge für Kinder bei der Einkommensbesteuerung auszugleichen? Die von Ihnen gestellte Frage ist von der Bundesregierung bereits in den letzten Fragestunden beantwortet worden. Ich will aber die Antwort gern noch einmal wiederholen: Der Ersatz der bisherigen steuerlichen Kinderfreibeträge, der Kinderzuschläge des öffentlichen Dienstes und des bisherigen Kindergeldes durch die Ge-. währung eines allgemeinen erhöhten Kindergeldes führt zu einer gleichmäßigen Entlastung von kinderbedingten Aufwendungen für alle Einkommensbezieher und damit zu einer Vereinheitlichung des zur Zeit stark zersplitterten Familienlastenausgleichs. Bei der Vereinheitlichung des Kinderlastenausgleichs hat der Gesetzgeber auf Vorschlag der Bundesregierung davon abgesehen, die nach sozialversicherungs-rechtlichen Grundsätzen gewährten Kinderzuschüsse in den Kinderlastenausgleich einzubeziehen. Ausschlaggebend dafür war der Umstand, daß die sozialversicherungsrechtlichen Kinderzuschüsse regelmäßig wesentlich höher sind als die neuen Kindergeldsätze nach dem Bundeskindergeldgesetz und daß sie außerdem an der jährlichen Erhöhung der Sozialrenten teilnehmen. Die Kinderzuschüsse betragen bei der knappschaftlichen Rentenversicherung 125,30 DM monatlich, bei der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung 124 DM monatlich pro Kind. Stehen Rentner oder Ehefrauen noch im Erwerbsleben, haben sie damit künftig eine höhere Kinderentlastung als andere Arbeitnehmer. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8951* Soweit die Kinderzulagen der gesetzlichen Unfallversicherung die Höhe des neuen staatlichen Kindergeldes noch nicht erreichen, wird im Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz vorgesehen, daß sie künftig mindestens dem nach dem Bundeskindergeldgesetz zu gewährenden Kindergeld entsprechen. Im übrigen dürfen zur Beurteilung der steuerlichen Lage der Rentner die als Folge der Einkommensteuerreform anfallenden allgemeinen Steuerentlastungen nicht unberücksichtigt bleiben. Ich möchte insbesondere auf die Erhöhung des Grundfreibetrags, die Erweiterung der tariflichen Proportional-zone und die Einführung eines Altersentlastungsbetrags für Einkünfte, die nicht Renten sind, hinweisen. Außerdem tritt für Rentner am 1. Juli 1975 eine erneute Rentenerhöhung ein, an der sozialversicherungsrechtliche Kinderzuschüsse in vollem Umfang teilnehmen. Aus den genannten Gründen hat die Bundesregierung nicht die Absicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 118 und 119) : Hat die Bundesregierung Überlegungen über die künftige Gestalt von Aufbereitungsanlagen für Brennelemente angestellt, und zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, kann sie insbesondere heute schon sagen, ob eine zentrale Aufbereitungsanlage für Brennelemente geplant Ist, in der auch die Verarbeitung von Plutonium durchgeführt werden wird? Sollte eine solche zentrale Anlage von der Bundesregierung nicht geplant sein, welche Vorstellungen hat dann die Bundesregierung hinsichtlich mehrerer solcher Anlagen, und ist dabei sichergestellt, daß dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen und dem Schutz der Umwelt Rechnung getragen wird? Zur Gewährleistung einer sicheren Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland muß bis Mitte der 80er Jahre in unserem Lande ein Entsorgungssystem aufgebaut werden. Entsprechend dem Konzept der Bundesregierung wird dieses System an einem Standort Wiederaufbereitung, Plutonium-Refabrikation, Abfallbehandlung und -endlagerung umfassen. Dieses System wird etwa Reaktoren mit einer Leistung von 50 000 MWe entsorgen können. Die zentrale Einheit dieses Systems, die Wiederaufbereitungsanlage, befindet sich z. Z. in der industriellen Planungsphase. Die z. Z. laufende Standortsuche wird voraussichtlich 1975 erfolgreich abgeschlossen werden können. Bis zur Inbetriebnahme des deutschen Entsorgungssystems sollen die Brennelemente deutscher Reaktoren entsprechend einem Vertrag zwischen der deutschen Industrie, dem französischen Commissariat à l'Energie Atomique und der British Nuclear Fuels Ltd. in den existierenden französischen und englischen Anlagen entsorgt werden. Die Zusammenfassung der Entsorgungsanlagen an einem Standort gewährleistet nach Ansicht der Bundesregierung in höchstmöglichem Maße die Sicherheit von Mensch und Umwelt und die Sicherung von Spaltstoffen und radioaktiven Abfällen. Anlage 44 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen A 120 und 121): Welche Betriebserfahrungen wurden in dem überwiegend mit Bundesmitteln geförderten ersten natriumgekühlten Kernreaktor KNK im Kernforschungszentrum Karlsruhe gesammelt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Ist es möglich, in dem Schnellen Brutreaktor SNR 300, der zur Zeit in Kalkar gebaut wird, neben den derzeit vorgesehenen oxydischen Brennelementen in einem Testprogramm auch die wegen ihrer besseren Brutbedingungen in Entwicklung befindlichen karbidischen Brennelemente ohne kostspielige Umbauarbeiten zu testen? Zu Frage A 120: Die kompakte natriumgekühlte Kernreaktoranlage (KNK) in Karlsruhe verfolgt in zwei Schritten die Ziele — Erprobung der Natriumtechnologie (KNK I) — Erprobung plutoniumhaltiger Schnellbrüter Brennelemente. KNK I wurde vom Februar 1974 bis September 1974 mit voller Leistung ohne jede Störung betrieben. Während dieser Zeit wurde das „KNK-Versuchsprogramm" erfolgreich abgewickelt, deren Ergebnisse in den Bau des SNR-300 einfließen werden. KNK I hat während seiner Inbetriebnahme und während des Leistungsbetriebes bewiesen, daß die Natriumtechnologie in der Bundesrepublik Deutschland sicher beherrscht werden kann. Die mit dieser Anlage erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen werden beim Bau des SNR-300 beachtet werden. Zu Frage A 121: Es ist von der Konstruktion des SNR-300 her möglich, karbidische Brennelemente zu Erprobungszwecken einzusetzen. Auch im Risiko-BeteiligungsVertrag für den SNR-300 ist Vorsorge getroffen, daß diese Tests durchgeführt werden können. Allerdings muß gesagt werden, daß die Entwicklung von karbidischen Brennelementen noch nicht den Stand erreicht hat, daß Testelemente zum Inbetriebnahmezeitpunkt des SNR-300 zur Verfügung stehen werden. Eine wesentliche Aufgabe der KNK wird der Test fortgeschrittener Brennelementtypen sein, die man dann nach ihrer Vorerprobung für statistische Tests im SNR-300 einsetzen kann. Unter der Voraussetzung, daß die äußeren Abmessungen der karbidischen Brennelemente denen der oxydischen Brennelemente des SNR-300 entsprechen, ist ein Austausch dieser Brennelemente ohne weiteres möglich. Vorbehaltlich zusätzlicher Auflagen der Genehmigungsbehörden, die heute noch nicht zu übersehen sind. 8952* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 Anlage 45 Antwort des Bundesministers Rohde auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 122 und 123) : Treffen Presseberichte zu, wonach Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs dem Bundesbildungsminister Rohde in einem Brief eine entschiedene Absage für eine durchgreifende Reform der beruflichen Bildung erteilt hat? Treffen Presseberichte zu, daß sich die Einwendungen von Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs vor allem gegen den von Bundesbildungsminister Rohde geplanten Einstieg in eine Neuordnung der Finanzierung der beruflichen Bildung richten, und welcher Art sind diese Einwendungen konkret? Zu Frage A 122: Dies trifft nicht zu. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat klargestellt, daß dieser Brief nicht als eine Absage an die Reform der beruflichen Bildung zu verstehen ist. Im übrigen verweise ich auf die Regierungserklärung vom 17. Mai 1974, in der die Bedeutung der beruflichen Bildung und die Sicherung des Ausbildungsplatzangebotes hervorgehoben worden sind. Von diesem Auftrag gehen wir in der weiteren Arbeit aus. Zu Frage A 123: Es trifft zu, daß Herr Kollege Friderichs in seinem Brief eine Reihe von Fragen aufgeworfen hat, die sich mit Einzelheiten der Finanzierung beschäftigen. Hierbei handelt es sich nicht um eine generelle Absage, sondern um Fragen, die mit dem Finanzierungsbedarf, den Finanzierungskriterien und dem Finanzierungsverfahren in Zusammhang stehen. Diesen Brief habe ich inzwischen beantwortet. Dabei wurde von mir auf den Zusammenhang zwischen der Finanzierung der beruflichen Bildung und der Sicherung eines ausreichenden Angebots qualifizierter Ausbildungsplätze hingewiesen. Das wird Gegenstand der weiteren Beratung sein. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Rohde auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 124 und 125) : Trifft es zu, daß Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs und das Bundeswirtschaftsministerium vorerst nicht bereit sind, weiter an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs für ein neues Berufsbildungsgesetz mitzuarbeiten? Treffen Presseberichte zu, wonach auch der Bundeskanzler kürzlich gegenüber Mitgliedern der Koalitionsfraktionen keinen Hehl daraus gemacht hat, daß auch er angesichts der schwierigen Wirtschaftssituation Bedenken gegen einen Einstieg in eine Neuordnung der Finanzierung der beruflichen Bildung habe? Zu Frage A 124: Dies trifft nicht zu. In der Koalition wird die Arbeit fortgesetzt. Weitere Gesprächstermine sind vorgesehen. Zu Frage A 125: Der Herr Bundeskanzler hat nicht gegen die Vorarbeiten Stellung genommen, die sich mit dem Zusammenhang von Finanzierung und Ausbildungsplatzangebot beschäftigen. Im übrigen liegt es in der Natur der Sache, daß Finanzierungsfragen bei allen Gesetzesvorhaben Gegenstand eingehender Erörterungen und Klärungen im einzelnen sein müssen. In diese Erörterungen muß auch einbezogen werden, wie gerade in Zeiten struktureller Veränderungen der Wirtschaft die Absicherung des Ausbildungsplatzangebots erreicht werden kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 126) : Bezieht sich die Bemerkung des Bundeskanzlers, „keine Polemik" könne ihn an der Ausweitung der paritätischen Mitbestimmung in Unternehmensorganen hindern, auch auf die aus den Rechtsgutachten der Professoren Scholz und Raiser bekanntgewordenen rechtlichen Bedenken und auf die kürzlich bekanntgewordenen Zahlen des Instituts für Demoskopie, nach denen die Arbeiter einer so gearteten Mitbestimmung nur eine sehr untergeordnete Bedeutung beimessen? Die von Ihnen erwähnte Äußerung des Herrn Bundeskanzlers bezog sich auf die zahlreichen, sehr unterschiedlichen Äußerungen und Spekulationen in der öffentlichen Diskussion über die weitere Behandlung des Mitbestimmungsgesetzentwurfs. Auf Einzelregelungen des Entwurfs ist der Herr Bundeskanzler in seiner Münchener Rede vor dem Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Textil-Bekleidung nicht eingegangen. Wenn Sie die beiden Gutachten der Professoren Raiser und Scholz mit der Äußerung des Herrn Bundeskanzlers in Zusammenhang bringen, so ist darauf hinzuweisen, daß beide Gutachter eine paritätische Mitbestimmung mit dem Grundgesetz und im übrigen auch mit der marktwirtschaftlichen Ordnung für vereinbar halten. Die Bedenken, die die Gutachter zu bestimmten Einzelregelungen des Entwurfs vorbringen, werden zur Zeit eingehend geprüft. Die Bundesregierung wird im Laufe der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs dazu Stellung nehmen. Auf die von Ihnen zitierten Angaben eines Meinungsforschungsinstituts ist der Herr Bundeskanzler bei seiner Rede nicht eingegangen. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 132) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8953• Ist die mehrwöchige Vortragsreise von Klaus Harpprecht in den USA im Auftrag oder mit Billigung oder mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung erfolgt, und gibt der während dieser Reise in der „New York Times" erschienene Artikel mit der darin enthaltenen Abwertung des Wiedervereinigungsverlangens die Meinung der Bundesregierung wieder? Herr Harpprecht unternimmt in der Zeit vom 5. Oktober bis 16. November 1974 im Auftrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung eine Vortragsreise in den USA. Er erhält Reisekostenerstattung und die üblichen Tagegelder. Die Veröffentlichung von Artikeln und das Thema Wiedervereinigung sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der in der Anfrage erwähnte Artikel von Herrn Harpprecht in der Ausgabe der „New York Times" vom 26. Oktober 1974 fiel somit zufällig in die Zeit der Vortragsreise. In der Zeitung ist ausdrücklich als Ort, an dem der Artikel geschrieben wurde, „La Croix-Valmer, France", angegeben, wo sich Herr Harpprecht einige Zeit vor Antritt der Vortragsreise aufgehalten hatte. Schon deswegen und auch auf Grund der Fußnote des Artikels, in der auf die Tätigkeit von Herrn Harpprecht als westdeutscher Journalist und für den früheren Bundeskanzler hingewiesen wurde, konnte beim Leser nicht der Eindruck entstehen, als wolle der Verfasser die Meinung der Bundesregierung vertreten. Die journalistische Meinungsäußerung von Herrn Harpprecht fällt selbstverständlich weder in die Verantwortung der Bundesregierung, noch ist es Sache der Bundesregierung, sich zu Ansichten zu äußern, die Journalisten in den Medien verbreiten. Die Haltung der Bundesregierung zum Problem der Wiedervereinigung ist bekannt. Der Bundeskanzler hat sie zuletzt in Moskau bekräftigt. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage A 135) : Wie hoch ist nach den Unterlagen der Bundesregierung der Anteil jener Aussiedlungswilligen aus Polen und der Sowjetunion, der in der Bundesrepublik Deutschland seine Eltern oder Kinder leben hat? Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, daß die „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" sowohl die Ausreise von Personen unbestreitbar deutscher Volkszugehörigkeit als auch die Zusammenführung von getrennten Familien vorsieht. Ihre Frage betrifft somit nur einen Teilbereich der Umsiedlung, und sie betrifft auch nur einen Teilbereich der Familienzusammenführung, die nach der „Information" nicht auf bestimmte Verwandtschaftsgrade beschränkt ist. Dies gilt auch im Verhältnis zur Sowjetunion, obgleich die Voraussetzungen unterschiedlich sind. Die Bundesregierung macht bei ihren Bemühungen in der Familienzusammenführung keinen Unterschied hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades oder -verhältnisses. Um den Eindruck zu vermeiden, daß sie sich für eine Art der Familienbeziehung mehr einsetzt als für eine andere (z. B. Geschwister oder Ehegatten), würde ich es vorziehen, wenn die von Ihnen erbetenen Angaben, die dem Deutschen Roten Kreuz vorliegen, nicht in der Öffentlichkeit diskutiert würden. Ich bin jedoch gerne bereit, Sie vertraulich zu unterrichten. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 136) : Inwieweit, und gegebenenfalls mit welchem Erfolg hat in den jüngst stattgefundenen Gesprächen des Bundeskanzlers in Moskau der Bundeskanzler die Frage der freien Ausreise von Volksdeutschen aus der Sowjetunion zur Sprache gebracht und wirtschaftliche Zugeständnisse direkter und indirekter Art von einer Regelung dieser humanitären Frage abhängig gemacht? Die Bundesregierung hat in der am 6. November 1974 vor diesem Hohen Hause von dem Herrn Bundeskanzler abgegebenen Erklärung festgestellt, daß unter den bilateralen Fragen, die in Moskau erörtert wurden, das humanitäre Problem der Ausreise von Deutschen aus der Sowjetunion eine besondere Rolle gespielt hat. Das Ergebnis hat seinen Niederschlag in der von dem Bundeskanzler und Generalsekretär Breschnjew unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung" vom 30. Oktober 1974 gefunden. Es heißt darin: „Beide Seiten stellten fest, daß die Lösung von Fragen humanitären Charakters sich günstig entwickelt hat und sprachen sich dafür aus, daß sie auch in Zukunft positiv behandelt werden". Ich möchte erläuternd hinzufügen, daß allein in diesem Jahr die Zahl der im Bundesgebiet eingetroffenen bzw. eintreffenden Umsiedler 6 000 erreichen oder überschreiten wird. Dies bedeutet, daß 1974 mehr Personen zu uns kommen konnten als insgesamt in den Jahren 1961 bis 1970. Auch zum zweiten Teil verweise ich auf die Regierungserklärung. Die Antwort ist: „Nein". Anlage 51 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 137) : Wie beurteilt — sollte die Meldung des Tagesspiegel vom 30. Oktober 1974 zutreffen — die Bundesregierung die Maßnahmen der sowjetischen Regierung, mit denen diese Deutsche aus anderen Gebieten der UdSSR gehindert hat, während des Besuchs des deutschen Bundeskanzlers nach Moskau zu reisen, und auf welche Weise und mit welchem Ergebnis hat der Bundeskanzler während seines Besuchs die sowjetische Partei- und Staatsführung von der Auffassung der Bundesregierung unterrichtet? Ihre Frage bezieht sich offensichtlich auf deutschstämmige Staatsangehörige der UdSSR. Da es sich somit rechtlich gesehen um eine innere Angelegenheit der Sowjetunion handelt, können die genann- 8954* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 ten Reisebeschränkungen kein Thema bilateraler Gespräche sein. Das humanitäre Problem, auf das die Volksdeutschen aufmerksam machen wollen, ist bei dem Besuch in Moskau mit Nachdruck zur Sprache gekommen. Ich verweise auf die Regierungserklärung vom 6. November 1974 und auf meine heutige Antwort auf die Frage des Abgeordneten Werner. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 138 und 139) : Für welche deutschen Gastspiele und Ausstellungen in der Volksrepublik Polen wurden 700 000 DM aufgewandt (vgl. Drucksache 7/2535, Seite 4), und in wie vielen der geförderten Veranstaltungen wurde die deutsche Sprache benutzt? Wer ist für die Einladung polnischer Wissenschaftler, Studenten und Praktikanten in der Bundesrepublik Deutschland zuständig, wenn deren Aufenthalt aus deutschen Mitteln gefördert oder über deren Förderung von in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Stellen entschieden wird? Zu Frage A 138: Der Betrag von DM 700 000 erstreckt sich nicht, wie aufgrund einer Computerzahl irrtümlich angenommen war, auf ein, sondern 2 Jahre (1972 u. 1973). Auch nach der Summe von jährlich etwa 350 000 DM hat sich der Austausch auf dem Gebiet der Gastspiele und Ausstellungen gegenüber 1969 (rd. 30 000) mehr als verzehnfacht. Wichtigste Ausstellungen und Gastspiele waren 1972 u. 1973: A) Ausstellungen: — Wilhelm Lehmbruck — Albrecht Dürer — Gutenberg-Druckkunst — Max Slevogt — Deutsche Grafik B) Gastspiele: — Orchester des Süddeutschen Rundfunks — Berliner Singakademie — Knabenchor Hannover — Schola Cantorum St. Foillan, Aachen — Orchester des Hessischen Rundfunks — Mainzer Bachchor — Westfälischer Bläsersolisten — Zirkus Althoff sowie zahlreiche weitere kleinere Veranstaltungen insbesondere Chöre. Die deutsche Sprache spielt eine große Rolle bei den zahlreichen Gastspielen deutscher Chöre, der Oper (Gastspiele der Düsseldorfer und der Wiesbadener Oper 1971 und 1974) sowie dem Theater (Tournee des Tübinger Zimmertheaters 1971). In geringerem Maße kommt die deutsche Sprache bei Ausstellungen zur Geltung. Zu Frage A 139: Zuständig für die Einladung polnischer Wissenschaftler zu kurzfristigen Studienaufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland, für die Vergabe von Stipendien an polnische Studenten sowie für die Vermittlung von Praktikantenplätzen an polnische Studenten für Praktika in der Bundesrepublik Deutschland ist der Deutsche Akademische Austauschdienst, sofern die Finanzierung aus amtlichen deutschen Mitteln erfolgt. Die Quoten für die Stipendien und Studienaufenthalte werden vom Auswärtigen Amt festgelegt, nicht jedoch die für Praktikantenplätze. Die Vergabe von Forschungs- und Dozentenstipendien an polnische Wissenschaftler zu Forschungs- und Lehrzwecken in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch die Alexander von Humboldt-Stiftung, die im wesentlichen aus Mitteln des Bundes (Haushalt des Auswärtigen Amts) finanziert wird. Quoten werden dafür nicht festgelegt. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 140) : Treffen Meldungen zu, ''ein hoher und bestens informierter Regierungsbeamter aus Bonn" habe während des Besuchs des Bundeskanzlers in Moskau eingeräumt, die sowjetische Rechtsposition bezüglich Berlins sei klar, wobei er weiter ausgeführt habe, „vielleicht, daß wir sie nicht immer so klar gesehen haben", und welche Folgen hat — bejahendenfalls — die dem zugrunde liegende Fehleinschätzung bisher für die deutsche Position gehabt und wird sie noch weiterhin haben? Die von Ihnen angezogene Meldung trifft nicht zu. Der Bundesregierung sind die rechtlichen wie auch die politischen Argumente der sowjetischen Regierung zu Fragen, die sich aus dem Viermächte-Abkommen ergeben, bekannt. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Fragen A 143 und 144) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zwischen beiden Teilen Deutschlands bestehenden kirchlichen und kirchenrechtlichen Verbindungen für den menschlichen Zusammenhalt und die verfassungsgemäße Wahrung der Einheit des deutschen Volkes sowie für die innerdeutsche Kommunikation auf religiösem und kulturellem Gebiet wesentlich sind und daß diese Verbindungen deshalb von niemandem ohne wirkliche Not gemindert werden sollten, insbesondere nicht von Institutionen und Personen, die sich aus moralisch verbindlichen Gründen zum Grundsatz des Vorrangs der Menschenrechte vor staatlicher Willkür bekennen? Ist der Bundesregierung etwas über angebliche Absichten des Heiligen Stuhls bekannt, die Zirkumskription deutscher Bistümer vor Abschluß des noch ausstehenden gesamtdeutschen Friedensvertrags (vgl. Artikel 7 des Deutschlandvertrags) zu verändern, und teilt der Heilige Stuhl die Auffassung der Bundesrepublik Deutschland, daß das Reichskonkordat ihn verpflichtet, vor der Verwirklichung etwaiger Absichten solcher Art die Bundesregierung zu konsultieren? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1974 8955* Zu Frage A 143: Auch die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die bestehenden kirchlichen Verbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht ohne Not abgeschnitten werden sollten. Sie sieht in ihnen geschichtlich gewachsene Strukturen, die einen höchst bedeutsamen Aspekt der geistigen Einheit der Nation darstellen und unabhängig von der Deutschland auferlegten Teilung fortbestehen. Zu Frage A 144: Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß der Heilige Stuhl beabsichtigt, die Zirkumskription deutscher Bistümer zu ändern. Sie steht in allen Fragen, die das Reichskonkordat berühren, mit dem Heiligen Stuhl in ständiger Fühlung und erwartet, daß der Heilige Stuhl auch seinerseits das für seine Beziehungen zur Bundesrepublik grundlegende konkordatäre Verhältnis beachten wird. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 145) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. November 1974 zu, drei deutsche Journalisten, die während ihres Aufenthalts in Kiew anläßlich des Fußballspiels Eintracht Frankfurt gegen Dynamo Kiew in der Stadt fotografierten, seien festgenommen und über eine Stunde lang verhört worden, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung daraufhin unternommen, wird sie insbesondere darauf hinwirken, daß in Zukunft derartige Zwischenfälle sich nicht mehr ereignen? Weder bei der Bundesregierung noch bei der deutschen Botschaft in Moskau liegen — soweit hier bekannt — offizielle Berichte über den von Ihnen geschilderten Vorfall vor; Beschwerden wurden nicht erhoben. Die Bundesregierung hatte daher keine Veranlassung, etwas zu unternehmen. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2767 Frage A 146) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit dem Heiligen Stuhl zu klären, daß die Bindungen Berlins an den Bund in den beiderseitigen Beziehungen voll respektiert werden? Die Bundesregierung hat anläßlich der Behandlung der Teilnehmerliste zur Bischofssynode und des Besuchs des Regierenden Bürgermeisters von Berlin beim Papst keinen Zweifel daran gelassen, daß sie dem Hl. Stuhl gegenüber auf voller Respektierung der Bindungen Berlins an den Bund besteht. Durch die Erörterungen über die beiden Fragen dürfte unsere Haltung der Öffentlichkeit und damit auch dem Hl. Stuhl sehr eindringlich klargeworden sein. Die Bundesregierung wird dem Berlin-Aspekt weiterhin große Aufmerksamkeit widmen; sie wird fortfahren, durch laufende Vorstellungen unserer Botschaft beim Hl. Stuhl darauf zu dringen, daß dieser der besonderen Rechtslage und dem Status Berlins Rechnung trägt. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2767 Frage A 147) : Ist der Bundeskanzler bereit, dem Bundestag mitzuteilen, welche wichtigen Übereinkommen der Vier-Mächte-Abmachung ihm von seinem Vorgänger verschwiegen worden waren bzw. ist es möglich, daß wichtige mündliche Nebenabsprachen mit fremden Regierungen nicht aus der Aktenlage im Bundeskanzleramt bzw. im Auswärtigen Amt erkennbar sind? Der Herr Bundeskanzler hat mich ermächtigt, folgendes mitzuteilen: Dem Herrn Bundeskanzler sind von niemandem irgendwelche Fragen im Zusammenhang mit dem Viermächte-Abkommen verschwiegen worden. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, ob es möglich ist, daß wichtige mündliche Nebenabsprachen mit fremden Regierungen nicht aus der Aktenlage im Bundeskanzleramt oder im Auswärtigen Amt erkennbar sind, so antworte ich mit „Nein". Anlage 58 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/2767 Fragen A 148 und 149) : Welche amtlichen Pässe erhalten die Mitglieder der obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland für dienstliche Auslandsreisen (Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts)? Welche amtlichen Pässe erhalten die Mitglieder der Landtage und der Landesregierungen für dienstliche Auslandsreisen? Die Antworten auf Ihre Fragen ergeben sich aus den vom Auswärtigen Amt erlassenen Vorschriften über die Ausstellung amtlicher Pässe vom 1. Oktober 1968, die im Bundesanzeiger vom 23. Oktober 1968 veröffentlicht sind. Eine Änderung dieser Vorschriften, die Ihre Fragen nicht berührt und die ich daher hier nur der Vollständigkeit halber erwähne, wurde im Bundesanzeiger vom 13. Juli 1972 bekanntgemacht. Zusammenfassend kann folgendes gesagt werden: Zu Frage A 148: Für dienstliche Auslandsreisen erhalten das Präsidium des Deutschen Bundestags, der Präsident des Bundesrats und die Mitglieder der Bundesregierung Diplomatenpässe. Das gleiche gilt für die Vorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen des Deutschen Bundestags, die Mitglieder
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor 13 Monaten, am 18. Oktober 1973, habe ich an dieser Stelle namens der Bundesregierung anläßlich der ersten Beratung des Bundeswaldgesetzes den Gesetzentwurf erneut auch als wichtigen Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung und der beabsichtigten Reformen bezeichnet, nachdem frühere Entwürfe der Bundesregierung wegen vorzeitiger Auflösung des Bundestages nicht verabschiedet werden konnten. Vor über einem Jahr schloß ich meine Ausführungen in der Hoffnung, daß es in dieser Legislaturperiode ermöglicht werden möge, mit einem Bundeswaldgesetz ein neues Kapitel deutscher Forstgeschichte einzuleiten. Wir sind diesem Ziele mit der heutigen zweiten und dritten Lesung sehr nahe gekommen.
    Ich möchte deshalb mit einem Dank an alle drei Fraktionen, besonders aber an die Vorsitzenden und Mitglieder des federführenden Ernährungsausschusses und der mitberatenden Ausschüsse, beginnen. Danken möchte ich auch den Vertretern der Länder, Gemeinden und Verbände, die vor allem im Rahmen der öffentlichen Anhörung konstruktive Beiträge zum Gesetz geleistet haben.
    Durch die Beratung des Gesetzes sind der Wald und die Forstwirtschaft mehr als zuvor in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt. So hat sich gezeigt, daß die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich 1. den Wald wegen seiner Nutzungs-, Schutz- und Erholungsfunktion zu erhalten, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen, von einem ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung, von den Gemeinden, den Ländern und von allen drei in diesem Hause vertretenen Parteien begrüßt wird.
    Während der Ausschußberatungen hat sich weiterhin gezeigt, daß die im Gesetzentwurf aufgestellten Grundsätze der Forstpolitik nicht strittig sind. Insoweit, meine ich, geht es um ein Bundesgesetz, weil es sich auch um die Prinzipien der Forstpolitik handelt. Die Verantwortung dafür trägt der Bund. Die



    Bundesminister Ertl
    Grundsätze sind auch deshalb nicht strittig, weil sie den Erfordernissen eines dicht besiedelten, hochindustrialisierten Landes gerecht werden. Diese Einmütigkeit in Öffentlichkeit und Parlament hat wesentlich zu dem gestiegenen Umweltbewußtsein beigetragen. Die positiven Umweltschutzleistungen des ordnungsgemäß bewirtschafteten Waldes werden heute allgemein anerkannt. Spätestens seit der Energiekrise, die die Beratungen des Bundeswaldgesetzes im Bundestag von Anbeginn begleitete, ist aber auch wieder besonders deutlich geworden, daß es sich die Bundesrepublik nicht leisten kann, jetzt oder in Zukunft auf den Rohstoff Holz, der stetig nachwächst, zu verzichten.
    Ich möchte allen Fraktionen dieses Hauses dafür danken, daß sie aus diesen Gründen in den Ausschußberatungen die weitaus überwiegende Anzahl der Gesetzesvorschriften einmütig beschlossen haben.
    Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Teile dieses Gesetzes eingehen.
    1. Es besteht Einmütigkeit, daß die im Bundeswaldgesetz niedergelegte Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes untrennbar und grundsätzlich gleichwertig entsprechend der Kompetenz des Bundes geregelt werden müssen.
    2. Weiterhin besteht zwischen allen drei Fraktionen Einvernehmen über die forstliche Rahmenplanung als Instrument zur Verbesserung der Forststruktur und zur Erhaltung sowie zum Schutz des Waldes.
    3. Auch die Normen zur Erhaltung und zur Bewirtschaftung des Waldes dürften in der vorliegenden Fassung in diesem Hause nicht strittig sein. Sie stellen Mindestnormen dar, die den Ländern genügend Raum für eigene Rechtsetzungen belassen. Diese Normen, die in den Grundzügen ein für das Bundesgebiet einheitliches Forstrecht gewährleisten sollen, sind unerläßlich, weil wir innerhalb der Europäischen Gemeinschaft eine solche Grundlage für die Koordinierung der Forstpolitik in den Mitgliedstaaten brauchen. Auch den Waldbesitzern und den in der Forstwirtschaft Tätigen verbleibt ein breiter Ermessensspielraum. In der jetzigen Fassung reglementiert der Gesetzentwurf so wenig wie möglich. Der verantwortungsbewußte Waldbesitzer wird in der Lage sein, seine Eigeninitiative im eigenen Interesse und zugleich zum Wohle der Allgemeinheit weitgehend frei zu entfalten.
    4. Einmütigkeit besteht offensichtlich auch über die Vorschriften über die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.
    5. Dem Grunde nach befürworten alle Fraktionen auch die Vorschriften über das Betreten des Waldes. Das gilt auch für das Reiten, wenngleich hier hinsichtlich der Einzelvorschriften, wie dem Anliegen der Reiter entsprochen werden soll, unterschiedliche Auffassungen bestehen. Nachdem ich den heutigen Änderungsantrag der Opposition gelesen habe, kann ich sagen: So groß sind die Unterschiede zwischen Gesetzestext und dem Änderungsantrag offensichtlich nicht, wenn ich wortwörtlich vergleiche. Ich glaube, der Unterschied besteht in einem einzigen Satz. Ich frage mich, ob das — soweit ich das gelesen habe — ein so gravierender Unterschied ist.
    6. Die Regelungen über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, bei denen die Erfahrungen seit 1969 berücksichtigt wurden, sind in diesem Hause unstrittig.
    7. Schließlich wurde zwischen den Fraktionen Einvernehmen über die Förderungsregelung des § 39 sowie über die Entschädigung und den Aufwendungsersatz gemäß §§ 40 und 41 erzielt. Auch hier muß ich sagen: Bei einer Synopse der Texte sehe ich nicht so gravierende Unterschiede bezüglich des Änderungsantrages. Ich habe beide Fassungen eben durchgelesen. Der federführende Ausschuß hat einstimmig mit den aus dem Regierungsentwurf für Naturschutz und Landschaftspflege entlehnten §§ 39 a bis 39 d zusätzliche Finanzhilfen des Bundes für Schutz- und Erholungsinvestitionen im Wald eingebaut. Der Haushaltsausschuß hat diese Vorschrift als mit der Haushaltslage vereinbar erklärt. Mit dieser dankenswerten Entscheidung wird der Kritik begegnet, die bei der ersten Lesung seitens der Opposition, aber auch seitens der Länder erhoben wurde, es handle sich nicht um den Entwurf eines Waldförderungsgesetzes. Diese Finanzhilfen stellen eine Hilfe für die Länder dar. Sie bedeuten keinen Eingriff in das Initiativrecht der Länder und keine Beschränkung der Förderungsmöglichkeiten auf seiten der Länder.
    Es ist sehr bedauerlich, daß die Einführung dieser Förderung trotz der Zustimmung der Opposition im federführenden Ausschuß neuerdings auf Widerstand stößt. Insgesamt bestätigen also die bisherigen Beratungen, daß die jahrelangen Bemühungen um das Zustandekommen eines Bundeswaldgesetzes und die Initiative der Bundesregierung nach Zielsetzung und Konzeption notwendig waren und in der Sache richtig sind.
    Ich möchte hierzu abschließend folgende Feststellungen treffen.
    Erstens. Die, wie mir scheint, geringfügigen Auffassungsunterschiede zwischen der Koalition und der Opposition — ich habe zwei Beispiele aus jüngsten Vergleichen soeben zitiert — sollten meines Erachtens das Hohe Haus nicht daran hindern, diesen Gesetzentwurf einstimmig zu verabschieden.
    Zweitens. Der federführende Ausschuß hat entsprechend der Gegenäußerung der Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrats weitgehend berücksichtigt. Darauf hat auch Kollege Lemp hingewiesen. Ich möchte mich bei ihm nochmals sehr herzlich dafür bedanken. Diese Kompromißbereitschaft sollte es dem Bundesrat ermöglichen, dem Gesetz im zweiten Durchgang seine Zustimmung zu geben, wenn er das Gesetz will. Er sollte aber auch sagen, ob er es will oder nicht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Die Öffentlichkeit sowie die Forst- und Holzwirtschaft erwarten von Bundestag und Bundesrat, daß dieses für den Schutz der Umwelt, für die Erholung und für die Holzversorgung wichtige Gesetz im Vollzug des Umweltprogramms der Bundesregierung



    Bundesminister Ertl
    nunmehr verabschiedet wird, damit es, wie vorgesehen, am 1. Januar 1975 in Kraft treten kann. Darum möchte ich Sie, meine verehrten Damen und Herren dieses Hohen Hauses, heute und hier bitten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Kiechle. Die Anträge werden gleich mitbegründet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ignaz Kiechle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als im Jahre 1969 SPD und FDP die Regierungsverantwortung übernahmen, sollte alles in unserem Lande schöner und besser werden.

    (Zurufe von der SPD: Ist es auch! Augen auf! — Gegenrufe von der CDU/CSU)

    Wer das damals und in den darauf folgenden Jahren alles für bare Münze nahm, was verkündet worden ist, und der linksliberalen Koalition Glauben schenkte, der hatte fast den Eindruck, daß die Bundesrepublik Deutschland bis 1969 den Wirtschafts- und Kulturstand eines unterentwickelten Landes gehabt hat.

    (Zuruf von der SPD: Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung!)

    Jeden Tag, meine Damen und Herren, eine Reform! So hieß es. Die Reform-Euphorie feierte Triumphe. Alles und jedes sollte reformiert werden. Dabei allerdings ging, insbesondere was die Fragen der Finanzierung betrifft, das Augenmaß für das Reale sowohl bei der SPD als auch bei der FDP verloren. Das Ergebnis des Reformeifers ist jetzt jedermann klar. In diesen Tagen wird nur allzu deutlich, daß Bundesregierung, SPD und FDP sich übernommen haben.

    (Zuruf von der SPD: Waldgesetz!)

    — Das kommt schon noch. — Den Reformen ist u. a. auch die finanzielle Puste ausgegangen.

    (Zuruf von der SPD: Lassen Sie die Katze aus dem Sack!)

    So liegt uns z. B. zur Zeit eine, wie ich eben hörte, großartige Reform vor, die ich einmal kurz als Zweieinhalb-Millionen-Reform apostrophieren möchte.
    In ihrer Reformeuphorie haben die Reformeiferer auch häufig dort etwas zu reformieren versucht, wo längst schon gute und vernünftige Lösungen, wie die meisten Bürger sie ja wünschen, da sind und da waren. Dazu gehört beispielsweise der hier zu behandelnde Sachverhalt des Gesetzentwurfs zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft. Statt eines Gesetzes, das sich als Hilfestellung für die Erfüllung der forstlichen Aufgaben der Länder ausgewirkt hätte, wurde mit dem anspruchsvollen Namen „Reform" ein Gesetzentwurf vorgelegt, der möglichst viele Länderkompetenzen in Bundeskompetenzen umwandeln oder zumindest ein Hineinregieren in die Länderprogramme und -zuständigkeiten ermöglichen sollte. Diese Tendenz wurde leider — zum Teil gegen die Meinung der Bundesregierung selbst — in den Ausschußberatungen noch verstärkt.
    Kein vernünftiger Mensch in unserem Land bestreitet, daß der Wald neben seiner Aufgabe als Wirtschaftsfaktor vielfältige Funktionen zu erfüllen hat. Diese Funktionen reichen von der Freude an der Natur und der Erholung, die der Waldspaziergänger genießt, bis hin zur Reinhaltung der Luft und der positiven Beeinflussung des gesamten Wasserhaushalts, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Niemand wird heute — oder gar hier — ernsthaft in Frage stellen, daß es richtig und notwendig ist, den Wald zu erhalten, den Waldbau zu verstärken und überhaupt die Forstwirtschaft zu fördern; übrigens eine Forstwirtschaft, die der Allgemeinheit eine Fülle von unschätzbaren Leistungen erbringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft — ich zitiere das immer wörtlich — beabsichtigt, diese vielfältigen Aufgaben so quasi mit letzter Akribie zu lösen. Man hat bei der Bundesregierung und bei SPD und FDP ungenügend berücksichtigt, daß die Bundesländer längst ein vernünftiges Forstrecht geschaffen haben, dessen naturbedingte Differenziertheit nicht eingeschränkt werden sollte.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmt der allgemeinen Zielsetzung des Gesetzentwurfs zu, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens, wegen seiner Bedeutung für den Naturhaushalt, die Nutzungsfähigkeit von Naturgütern, die Agrar- und Infrastruktur sowie die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine geordnete Bewirtschaftung nachhaltig zu fördern, die Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen. Darüber gibt es überhaupt keinen Zweifel.
    Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum hat die Fraktion der CDU/CSU daher ihre konstruktive Mitarbeit angeboten.

    (Lemp [SPD] : Sehr gut!)

    Wir haben auf die erforderliche Interessenabwägung zwischen der Wald- und Forstwirtschaft und der Gesellschaft, die besondere Bedeutung der Einlassungen und Vorschläge des Bundesrates und die Erfordernisse einer Anerkennung, d. h. Honorierung der Leistungen des Waldbesitzes, die er für die Allgemeinheit erbringt, hingewiesen. Im federführenden Ausschuß hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher eine Kompromißbereitschaft gezeigt,

    (Lemp [SPD] : Oder wir?!)

    die bis an die Grenze des überhaupt nur Möglichen gegangen ist, um aus dem Entwurf ein Gesetz werden zu lassen, das der gerade genannten Zielsetzung gerecht wird und vorhandene gute Regelungen auf diesem Gebiet, die keiner Reform bedürfen, nicht zerstört.



    Kiechle
    Was ist nun dabei herausgekommen? In der Ausschußfassung liegt ein Gesetzentwurf vor, der so von uns nicht akzeptiert werden kann.

    (Lemp [SPD] : Aha!)

    Zwar hat in einer Reihe von Detailfragen, z. B. bei Formalproblemen, redaktionellen Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierung, Koalition und Opposition, Einvernehmen erzielt werden können. Bei drei wichtigen und entscheidenden Grundfragen war das jedoch nicht möglich.
    Hier ist erstens die Frage des Rahmencharakters des Gesetzes zu nennen. Deshalb muß eindeutig klargestellt werden, daß es sich bei den §§ 8 bis 12 des Gesetzentwurfs um echte Rahmenvorschriften handelt. Die im Gesetz enthaltenen Vorschriften über die Walderhaltung, die Waldbewirtschaftung und die Erstaufforstung können nicht auf Art. 74 des Grundgesetzes gestützt werden und deshalb auch keine Vollregelung für den Bund vorsehen. Wird der Rahmencharakter des Abschnitts II nicht eindeutig klargestellt, hätte das die Aufhebung selbst der länderrechtlichen Vorschriften zur Folge, die von der Zweckbestimmung des Bundeswaldgesetzes her unbedenklich sind oder sogar mit ihr übereinstimmen. Daran ändert auch nichts der in einzelnen Vorschriften zugunsten des Landesgesetzgebers gemachte Vorbehalt, das Nähere durch die Länder regeln zu lassen. Dieser Vorbehalt überläßt nämlich den Ländern nur noch die Möglichkeit der Detailregelung. Daher beantragt die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hier in der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes eine Änderung. Es soll ganz deutlich herausgestellt werden, daß es sich bei den Bestimmungen der §§ 8 bis 12 des Abschnittes II um Rahmenvorschriften handelt.
    Keinen Konsens hat es auch bei den Beratungen im federführenden Ausschuß über den § 12, also über das Betretungsrecht des Waldes, gegeben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist m i t der Bundesregierung

    (Dr. Ritz [CDU/CSU] : So ist es!)

    — das ist sehr interessant — der Auffassung gewesen, daß eine räumliche Trennung der verschiedenen Verkehrsarten und Freizeitbetätigungen in möglichst weitgehendem Umfang im Interesse der Mehrheit der wandernden Waldbesucher, zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Wald und zum Schutz des Eigentums am Wald erforderlich ist.

    (Zuruf von der SPD)

    Die von SPD und FDP im Ausschuß gegen die Meinung der Bundesregierung durchgesetzte Fassung des § 12 Abs. 2 a ff. enthält unserer Auffassung nach keine abgewogene und praktikable Regelung. Sie geht davon aus, daß grundsätzlich auf allen Wegen beispielsweise geritten werden darf, die auch von anderen Erholungssuchenden benutzt werden.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht!)

    Die Notwendigkeit einer Beschränkung auf bestimmte Wege stellt nach § 12 Abs. 2 a Satz 2 die Ausnahme dar. Hierbei wird verkannt, daß heute der einzelne Reiter die Ausnahme ist. Das
    Reiteraufkommen konzentriert sich im wesentlichen auf Wälder in Erholungsgebieten im Bereich der Städte und in den Feriengebieten,

    (Zuruf von der SPD)

    also auf die gleichen Wälder, Herr Lemp, die auch von den Spaziergängern in starkem Maße aufgesucht werden. Unzuträglichkeiten mit den anderen Erholungssuchenden, aber auch erhebliche Beschädigungen der Waldwege sind die Folge. Die von SPD und FDP beschlossene Fassung des § 12 Abs. 2 a Satz 2 stellt deshalb nicht die Ausnahme, sondern die Regel dar.
    Mit dieser Auffassung befinden wir uns in guter Gesellschaft. Es war doch — so können wir ruhig sagen — das Werk einzelner Abgeordneter, die daran schuld sind, daß es hier zu keinem Einverständnis kommen konnte.

    (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank, daß es die gibt!)

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion — ich sage es noch einmal — ist hingegen mit der Bundesregierung darin einig, daß Fußgänger und Reiter bei der Benutzung von Waldwegen grundsätzlich getrennt werden sollten.
    Das Reiten ist deshalb grundsätzlich auf öffentliche Waldwege im Sinne des Verkehrsrechtes und auf die ausgewiesenen Reitwege zu beschränken. Die Länder sollen erforderlichenfalls für Reitwege sorgen. Für die stadtferneren Waldgebiete können die Länder das Reiten auch auf den übrigen Waldwegen zulassen. Dadurch wird vermieden, daß den Reitern die Wertung überlassen bleibt, ob die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 a Satz 2 der beschlossenen Fassung gegeben sind. Die Prüfung der Frage, ob ein Wald in besonderem Maße der Erholung dient, ob die Waldwege einer stärkeren Gefahr der Beschädigung ausgesetzt sind oder ob schutzbedürftige Tiere durch das Reiten belästigt werden, kann nicht dem einzelnen Reiter überlassen bleiben. Das bedarf der generellen Regelung.
    In diesem Sinne ist auch der von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion eingebrachte Änderungsantrag zu verstehen. Daß dieser Änderungsantrag nicht so falsch sein kann, wurde wohl auch dadurch bewiesen, daß beispielsweise das Bundesland Niedersachsen in den allerjüngsten Tagen die Fassung der Bundestagsfraktion der CDU/CSU wörtlich übernommen und damit wohl gutgeheißen hat.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion muß auch Bedenken gegen § 39 Buchstabe a bis d in der Ausschußfassung geltend machen. Die von SPD und FDP im federführenden Ausschuß durchgesetzten Finanzierungsregelungen stoßen nicht nur auf den Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern auch auf den Widerspruch der Bundesregierung. Das ist eine ganz interessante Konstellation, wenn man einmal verfolgt und überlegt, daß — vor allem beispielsweise in den Beratungen des Haushaltsausschusses — von seiten der Bundesregierung Bedenken gegen § 39 a ff., insbesondere wegen der Rechtmäßigkeit, geltend gemacht worden sind.



    Kiechle
    Der volle Text des hier zu behandelnden Gesetzentwurfs lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)". Was aus der Ausschußberatung heraus dem Hohen Hause jetzt auf dem Sektor der Förderung der Forstwirtschaft vorgelegt worden ist, verdient diese Bezeichnung nicht.

    (Lemp [SPD] : Ist es zu wenig?!)

    Die Aufforstung von Grenzertragsböden, die Umwandlung von Niederwald, der Wegebau und Zuschüsse für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden bereits nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgaben — Agrarstruktur und Küstenschutz
    — gefördert. Die nach § 39 a ff. beabsichtigte zusätzliche Förderung der Forstwirtschaft fällt demgegenüber kaum noch ins Gewicht.
    Gefördert werden sollen beispielsweise die Anlage und die Unterhaltung von Schutzwald, einschließlich seiner Einrichtungen. Weiterhin sollen Anlage und Unterhaltung von Erholungswald finanziell gefördert werden. Beide Waldarten, meine Damen und Herren, machen nur einen relativ geringen Prozentsatz der Waldfläche aus. Die Ausgaben — das wird auch in der Zukunft so sein — für die Anlage und Unterhaltung von Schutz- und Erholungswald sind relativ gering. Dementsprechend ist auch die Finanzausstattung sehr mager ausgefallen.
    Der relativ geringen Bedeutung des Finanzierungsvolumens stehen andererseits gewichtige Bedenken gegenüber. Zunächst ist anzumerken, daß es sich bei den beabsichtigten zusätzlichen Finanzhilfen nicht um eine Förderung des wirtschaftlichen Wachstums im Sinne des Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes handelt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher beantragt, eine Formulierung des § 39 a zu wählen, die eine Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes entsprechende Förderung zuläßt. Wir haben dies auch im Ausschuß getan, sind aber leider nicht auf die Zustimmung der Mehrheit gestoßen. Dann haben wir letztlich nach Ablehnung unserer Alternativen — danach fragen Sie ja sonst immer —

    (Lemp [SPD] : Richtig, ja!)

    der vom Ausschuß durchgesetzten Fassung zugestimmt,

    (Gallus [FDP] : Im Haushaltsausschuß habt Ihr dagegengestimmt!)

    — aus völlig anderen Gründen; ähnlich wie Ihr Staatssekretär, der muß wohl auch gewußt haben, warum

    (Gallus [FDP] : Der hat kein Stimmrecht im Haushaltsausschuß!)

    —, um zu verhindern, daß auch der letzte Ansatz von Förderung nicht zum Tragen kommen könnte.
    Vollends bedenklich, meine Damen und Herren, wird die ganze Förderungsregelung, wenn in § 39 c Abs. 4 der Bund befugt sein soll, über aufzustellende Programme der Länder und die Beteiligung der Länder und Dritter zu beraten und darüber ein Bundesprogramm aufzustellen. Im Haushaltsausschuß sind für die Förderungsmaßnahmen im ganzen Bundesgebiet für 1975 2,5 Millionen DM veranschlagt worden — eine wahrlich bescheidene Summe.
    Meiner Meinung nach macht sich die Regierungskoalition geradezu lächerlich, wenn sie an den Formulierungen des § 39 a bis d festhält und auf diese Art und Weise versucht, Einfluß auf den Bau des letzten kleinen Waldweges in den Bundesländern zu erlangen. Abgesehen von der anzuzweifelnden Rechtmäßigkeit der Formulierungen in den §§ 39 a bis d lohnt es sich wahrhaftig nicht, daß der Bund unmittelbar in die Gestaltungsmöglichkeit der Aufgaben der Länder eingreift. Diese Bedenken — ich bitte, auch das zu beachten — sind auch von der Bundesregierung im Haushaltsausschuß begründet worden. Der Bund sollte sich doch angesichts vielfältiger anderer Aufgaben aus derartigen Dingen möglichst heraushalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion hat hier in der ersten Lesung erklärt, dieses Gesetz müsse im Einvernehmen mit den Ländern gemacht werden, um ein sinnvolles Ergebnis zu erzielen. Wir haben davor gewarnt, die Bedenken des Bundesrates beiseite zu schieben und einen Konflikt zu riskieren. Schließlich handelt es sich ja um ein Zustimmungsgesetz; das weiß man ja bekanntlich im voraus. Wir haben auf diese Länderanliegen unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Bundeswaldgesetzes bei der Einbringung unserer Änderungsanträge Rücksicht genommen. Wir können einem Bundeswaldgesetz nur dann zustimmen, wenn die Bundesländer nicht mehr als nötig in der Ausgestaltung ihres Forstrechts behindert werden. Namens der CDU/ CSU-Fraktion bitte ich, den Änderungsanträgen der CDU/CSU zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)