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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 7. November 1974

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    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Freiwald . . . 8559 A Eintritt des Abg. Stahlberg in den Deutschen Bundestag 8559 C Abwicklung der Tagesordnung . . . . 8559 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Antrag der Abgeordneten Hölscher, von Schoeler, Biermann, Glombig und der Fraktionen der FDP, SPD) — Drucksache 7/1588 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2749 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2711 — Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/1058 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2711 — Zweite Beratung Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 8560 A, 8562 D Lambinus (SPD) 8561 A von Schoeler (FDP) 8564 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2714 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 8566 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 8567 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes — Drucksache 7/2483 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2680 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 8567 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemeinschaft, Ergänzenden Internen Finanzabkommen und Ergänzungsprotokoll über die EGKS-Erzeugnisse vom 30. Juni 1973 — Drucksache 7/1974 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft Drucksache 7/2681 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8567 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Braun, Frau Stommel, Dr. Warnke, Frau Tübler, Blumenfeld, Dr. Jahn (Münster), Vollmer, Vogt, Eilers (Wilhelmshaven), Pfeifer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Zimmermann, Biehle, Röhner, Dr. Jobst, Thürk, Vehar, Frau Verhülsdonk und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 7/1247, 7/2409 — Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . . 8568 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8574 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 8580 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMi) 8584 C, 8661 D Schiess, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . . . . 8587 B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 8591 A Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . . 8595 C Gaddum, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 8625 A Wertz, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . 8627 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) . 8631 C Scheffler (SPD) . . . . . . . . 8634 D Dr. Wendig (FDP) . . . . . . . 8636 D Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . . 8639 A Ravens, Bundesminister (BMBau) . . 8642 B Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) . . . 8646 C Braun (CDU/CSU) . . . . . . . 8650 A Groß, Minister des Landes Niedersachsen 8651 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) 8653 C Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 8656 A Schmöle (CDU/CSU) 8658 D Krockert (SPD) . . . . . . . 8660 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sortenschutzgesetzes — Drucksache 7/596 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2751 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/2706 — Zweite und dritte Beratung Sander (SPD) 8662 C Antrag des Auswärtigen Ausschusses zu den durch die Deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung zur Unterrichtung übermittelten Berichten — Drucksachen 7/1396, 7/1636, 7/2669 — Mattick (SPD) 8663 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Gesetz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen) — Drucksache 7/2626 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8665 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung — Drucksache 7/2685 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8665 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Januar 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über den Transport von Kohlenwasserstoffen durch eine Rohrleitung vom Ekofisk-Feld und benachbarten Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 7/2686 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8665 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. März 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über den Luftverkehr — Drucksache 7/2691 — Erste Beratung 8665 D Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8665 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8665 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8666 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für eine Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 III Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zulassungs- und Eichgebühren bei Gaszählern Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 73 /95/ EWG der Kommission vom 26. März 1973 zur Durchführung der Artikel 13 und 14 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1445/72 über das Warenverzeichnis des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE) — Drucksachen 7/2332, 7/2426, 7/2446, 7/2639 — 8666 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Nelkenwickler — Drucksachen 7/2076, 7/2641 — . . . . . . . . . . . . 8666 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über reinrassige Zuchtrinder einen Beschluß des Rates zur Einsetzung eines Ständigen Tierzuchtausschusses — Drucksachen 7/1849, 7/2670 — . . . . 8666 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung und Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates vom 28. Dezember 1972 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten -- Drucksachen 7/2241, 7/2668 — 8666 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2644 — in Verbindung mit Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2688 — . . . . 8666 D Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherheitsgurte und Kopfstützen — Drucksache 7/2349 — Straßmeir (CDU/CSU) 8667 A Wurche (SPD) 8668 A Hoffie (FDP) . . . . . . . . 8668 D Antrag der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr Waffenschmidt, Susset, Dr. Jobst, Niegel, Eigen, Sick, Hösl, Biehle, Leicht, Nordlohne, Dr. Unland, Straßmeir, Schröder (Lüneburg), Dr. Jenninger, Gerlach (Obernau), Milz, Dreyer, Kiechle, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. h. c. Wagner (Günzburg), Carstens (Emstek), Dr. Fuchs, Dr. Waigel, Dr. Müller (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Schließung von Stückgutbahnhöfen — Drucksache 7/2663 (neu) — 8669 D Fragestunde — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — Frage A 1 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkungen der Novelle zum Bundesbaugesetz; Verhältnis des Arbeitsaufwands zu den zu erwartenden Ausgleichsbeträgen Dr. Haack, PStSekr (BMBau) . 8603 A, C, D, 8604 B Niegel (CDU/CSU) . . . . 8603 B, C, D Henke (SPD) . . . . . . . . . 8604 B Frage A 122 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Kritik von Bundeskanzler Schmidt, Bundesjustizminister Dr. Vogel und Parlamentarischem Staatssekretär Haack am Hirtenbrief der katholischen Bischöfe zur bayerischen Landtagswahl im Vergleich zur Haltung gegenüber dem Wahlaufruf des Deutschen Gewerkschaftsbundes Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . . . 8604 C, 8605 B, C, 8606 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . 8605 A, B, C Stücklen (CDU/CSU) . . 8605 D, 8606 A Friedrich (SPD) . . . . . . . . 8606 B Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . . 8606 C Frage A 123 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über geheime Verhandlungen in Ost-Berlin über die Verlängerung des Swing im Interzonenhandel sowie über die Rücknahme der IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Erhöhung des Zwangsumtauschsatzes für Reisende in die „DDR" Frau Schlei, PStSekr (BK) . 8606 D, 8607 A Dr. Wittmann (München) (CDU CSU) 8606 D Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) . . . . 8607 A Frage A 124 — Drucksache 7 2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU): Für den Journalisten Gengenbach nachteiliges Material des Bundesnachrichtendienstes in den Händen der Behörden der CSSR; Erklärung der Bundesregierung dazu Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . 8607 B, C Röhner (CDU/CSU) 8607 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 8607 B Frage A 125 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU CSU) : Definition des „Bildungs-Bürgers alter Schule" durch die Bundesregierung und Begründung der angeblichen Sozialschädlichkeit dieses Phänomens Bolling, StSekr (BPA) . 8607 C, D, 8606 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 8607 D, 8608 A Frage A 126 -- Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Haltung der Bundesregierung zur Entstehung industrieller, nicht an gleichzeitige Landbewirtschaftung gebundener Großbetriebe für die Herstellung von Grundnahrungsmitteln Bölling, StSekr (BPA) . . . 8608 B, C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . 8608 B, C Höcherl (CDU CSU) 8608 D Frage A 127 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Einstellung der Verteilung der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hergestellten, für Jugendliche bestimmten Zeitschrift „DingsBums" wegen parteipolitischer und weltanschaulicher Einseitigkeit und wegen geschmackloser Ausführung Bölling, StSekr (BPA) 8608 D, 8609 B, C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . 8609 B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . . 8609 D Fragen A 129 und 130 -- Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Vereinbarkeit einer Behauptung der sowjetrussischen regierungsamtlichen Zeitung Iswestija zur deutschen Frage mit den Vertragspflichten der UdSSR aus dem Moskauer Vertrag; Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs des deutschen Volkes durch die Bundesregierung Moersch, StMin (AA) . . 8610 A, B, C, D, 8611 A, B, C, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 8610 A, B, 8611 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU /CSU) . 8610 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 8611 B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 8611 C Friedrich (SPD) . . . . . . . . 8611 D Frage A 132 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Roser (CDU/ CSU) : Pressemeldung über die Zurückweisung von Einladungen an sowjetische Wissenschaftler zu der Berliner Tagung des Club of Rome unter Hinweis auf das Vier-Mächte-Abkommen Moersch, StMin (AA) 8611 D, 8612 B, C Roser (CDU/CSU) . . . . . . . 8612 B Friedrich (SPD) . . . . . . . . 8612 C Frage A 133 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Roser (CDU CSU): Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Moersch, StMin (AA) 8612 C, 8613 A, B Roser (CDU/CSU) . . . . . 8613 A, B Frage A 136 Drucksache 7,2720 vorn 31. 10. 74 — des Abg. Reiser (SPD) : Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Windhuk (Namibia) Moersch, StMin (AA) . . . 8613 B, C, D Reiser (SPD) . . . . . . . 8613C, D Hansen (SPD) 8613 D Frage A 140 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 -- des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu einer KSZE-Vereinbarung zugunsten der freien Ausreise von Bürgern kommunistischer Staaten Moersch, StMin (AA) 8614 B, C Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 8614 C Fragen A 145 und 146 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 V Verhalten der Sowjetunion seit Abschluß des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin hinsichtlich der Einbeziehung Berlins in bilaterale und multilaterale Abkommen und Verträge der Bundesrepublik Deutschland Moersch, StMin (AA) . . 8614 D, 8615 C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 8614 D, 8615 C Frage A 147 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) : Definition der Begriffe „Status" und „Sicherheit" im Vier-Mächte-Abkommen über Berlin in Theorie und Praxis der Vier Mächte Moersch, StMin (AA) . 8615D, 8616 A, B Werner (CDU/CSU) 8616 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 8616 B Fragen A 148 und 149 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Probleme der Immissionen geplanter Industrieansiedlungen im Elsaß zur deutschen Rheinseite; Mechanismen für eine gemeinsame Planung im Grenzgebiet Moersch, StMin (AA) . . . . . . 8616 C, 8617 A, B, C, D Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . 8617 A, C, D Fragen A 150 und 151 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Termine für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Kuba, Nord-Vietnam und Nord-Korea Moersch, StMin (AA) 8617 D, 8618 A, C, D, 8619 A Hansen (SPD) 8618 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 8618 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 8618 D Reiser (SPD) . . . . 8619 A Frage A 152 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Verwendung des Ausdrucks „Deutschstämmige aus Polen" durch die Bundesregierung in ihrem „Arbeitsbericht 74" Moersch, StMin (AA) 8619 B Frage A 153 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Schritte der Bundesregierung gegen die Bezeichnung Berlins als selbständiger, von der Bundesrepublik unabhängiger politischer Einheit in amtlichen polninischen Messekatalogen Moersch, StMin (AA) 8619 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 8619 D Fragen A 154 und 155 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) und Fragen A 159 und 160 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU): Hintergrund der Beschwerde der Bundesregierung beim Heiligen Stuhl wegen der Bezeichnung und Plazierung des Berliner Bischofs, Kardinal Bengsch, in dem Verzeichnis der an der römischen Synode teilnehmenden deutschen Bischöfe; Weigerung von Papst Paul VI., zusammen mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin auch den Deutschen Botschafter beim Heiligen Stuhl in Audienz zu empfangen; Haltung des Heiligen Stuhls in der Deutschland- und Berlin-Frage; Abweichung der Haltung des Heiligen Stuhls von früheren Grundsätzen Moersch, StMin (AA) . . . 8620 A, C, D, 8621 A, B, C, D, 8622 A, C, D, 8623 A, B, C, D, 8624 A, B Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . 8620 B, C, D, 8622 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) . 8621 A, 8622 D, 8623 B, C, 8624 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 8621 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . .. . . 8621 C, D Straßmeir (CDU/CSU) . . . . . . 8621 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 8623 A Frage A 156 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Verlauf der Gespräche mit dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten der Volksrepublik Polen; Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland Moersch, StMin (AA) . . . . . 8624 B, D Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . 8624 C, D Nächste Sitzung 8670 A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8671* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf eine Zusatzfrage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) (124. Sitzung, Seite 8285 B): Ermittlung der Kommission gegen die wichtigsten französischen Champignonproduzenten wegen des Verdachts von Preisabsprachen 8671* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf eine Zusatzfrage des Abg. Eigen (CDU/CSU) (124. Sitzung, Seite 8286 C): Behauptung über die Einfuhr von Rog- gen mit Lindan und DDT aus der DDR 8671* C Anlage 4 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Koordinierung der Forschungsmaßnahmen auf dem Energiesektor im Rahmen der EG; Kooperation mit den USA . . 8671 * D Anlage 5 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Neue Grenztafeln mit der Aufschrift „Halt Landesgrenze" im Zonenrandgebiet 8672* B Anlage 6 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Befürchtungen betreffend einen weiteren Anstieg der politisch motivierten Gewalttätigkeit ausländischer Gruppen in der Bundesrepublik 6672* D Anlage 7 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Forderungen Ost-Berlins betreffend Anerkennung der Mitte des Elbstromes als Grenze zur „DDR"; Pressemeldungen betreffend ein eventuelles Eingehen der Bundesregierung hierauf . . 8673* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Sonderurlaub für Bundesbeamte aus Anlaß der Vorbereitung der Wahl in eine kommunale Vertretungskörperschaft 8673* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Vorschläge aus der Industrie zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinsichtlich der Beschaffenheit von Verpackungsmaterial . . . . . 8674* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Pressemeldung betreffend Auslassung der Karte mit den Grenzen Deutschlands von 1937 im Statistischen Jahrbuch 1974 für die Bundesrepublik Deutschland 8674* C Anlage 11 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesfinanzministers betreffend Arbeitslosigkeit . . . . . 8674* D Anlage 12 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die. Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung auf Arbeitnehmerhaushalte, Rentnerhaushalte und die Haushalte der Selbständigen; Verteilung der Steuerentlastungen auf Grund der Steuerreform auf diese Haushalte . . 8675* A Anlage 13 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung öffentlicher Sammelstellen für Altöl zur Verhinderung von Umweltschäden 8675* B Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 VII Anlage 14 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern und Gemeinden über die Finanzierung eines neuen Jugendhilfegesetzes 8677* C Anlage 15 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Urbaniak (SPD) : Anzahl der bisher gestellten Kindergeldanträge; Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterrichtung der Offentlichkeit 8677* D Anlage 16 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Giftrückstände in Milch infolge unsachgemäßer Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln 8678* B Anlage 17 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 58 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) : Pressemitteilungen über Einfuhr von Bocksbeuteln mit portugiesischem Wein 8678* C Anlage 18 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Förderung des „SHB" aus Mitteln des Bundeshaushalts 8679* A Anlage 19 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Wartezeiten am 12. Oktober 1974 am Kontrollpunkt Marienborn; Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Transitverkehrs . . . . . . . 8679* B Anlage 20 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/ CSU) : Minderung von Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr . . . . . . . . . . 8679* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 63 und 64 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Westphal (SPD) : Zustimmung der Deutschen Bundesbahn zum Einsatz eines ergänzenden Schulbusses auf einer Strecke, die von einem Bus der Deutschen Bundesbahn im Linienverkehr befahren wird; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes 8680* A Anlage 22 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dreyer (CDU/ CSU) : Aufwendungen der Deutschen Bundesbahn für die Herausgabe von Druckerzeugnissen 8680* B Anlage 23 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Angabe des Baujahrs im Kraftfahrzeug- brief 8680* B Anlage 24 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Lärmgrenzwerte für Sportflugzeuge . . 8680* C Anlage 25 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Finanzielle Unterstützung der Herausgabe „Verkehrssicherheitsbeilage September 1974" in der „Münchener Post" 8680* D Anlage 26 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Meldung des „Tagesspiegel" über Schikanen im Berlin-Verkehr . . . . . 8681 * B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Anlage 27 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Meldung über Weitergabe von Gutachten zur Verfassungs- und Rechtmäßigkeit des Regierungsentwurfs zum Mitbestimmungsgesetz an den DGB . . 8681* C Anlage 28 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : Termin für die Vorlage des Rechtsgut- achtens zur Mitbestimmung . . . . 8681* D Anlage 29 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Anpassung der öffentlichen Benutzungsordnungen an die vom 50. Deutschen Juristentag für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfohlenen Anforderungen 8682* A Anlage 30 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/2770 vom 31. 10. 74 — der Abg. Frau Huber (SPD) : Zeitplan hinsichtlich der Durchführungsverordnungen zum Tierschutzgesetz . . 8682* C Anlage 31 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/2770 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Früh (CDU/ CSU) : Grenzausgleich für Agrarprodukte . . 8682* D Anlage 32 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 80 und 81 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Frist zur Stellung eines Antrags auf Ausgleichsleistung nach dem Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft . . . . . 8683* B Anlage 32 a Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Mengensteuerung bei der Agrarproduktion 8683* C Anlage 33 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Auskunft über Einfuhr von mit Giftstoffen behandeltem oder mit Käferbesatz befallenem Getreide nach Hessen aus der DDR, Polen oder der Sowjetunion 8683* D Anlage 34 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 84 und 85 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr.-Ing. Laermann (FDP) : Einsatz von Berufsberatern der Bundesanstalt für Arbeit; unbesetzte Stellen trotz ausreichender Anzahl von Bewerbern 8684* B Anlage 35 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Zahl der in den Händen von Arbeitnehmervertretern befindlichen Aufsichtsratsmandate 8684* C Anlage 36 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Erfassung der nicht mehr beschäftigten Pendler im jeweiligen Gastland auf Grund von Vereinbarungen mit den EG-Partnern 8685* A Anlage 37 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Selbstverwaltungseinrichtungen entsprechend denen der Bundesanstalt für Arbeit in den Mitgliedstaaten der EG; regelmäßige Zusammenkünfte dieser Einrichtungen 8685* B Anlage 38 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Wüster (SPD) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 IX Anspruch auf Entschädigung für Verzögerung der Auszahlung von Renten durch Verschulden des Versicherungsträgers 8685* C Anlage 39 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Egert (SPD) : Merkblatt über Konkursausfallgeld der Bundesanstalt für Arbeit 8685* D Anlage 40 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Gutachten des Bundesarbeitsministers über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik . . . . . 8686* A Anlage 41 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. '74 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Vorsorgeuntersuchungen gegen Grünen Star 8686* B Anlage 42 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 95 und 96 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Geiger (SPD) : Frist für die Antragstellung auf Konkursausfallgeld 8686' C Anlage 43 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Gleichstellung aller Schwerbehinderten nach dem neuen Schwerbehindertengesetz; Folgerungen für andere Gesetze 8686* D Anlage 44 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Flämig (SPD) : Zulassung von Blindenlesegeräten als Hilfsmittel im Rahmen der Durchführungsverordnung zum neuen Schwerbeschädigtengesetz . . . . . . . . 8687* A Anlage 45 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 99 und 100 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Wolf- ram (SPD) : Verzögerungen bei der ersten Überweisung von Arbeitslosenunterstützung . 8687' B Anlage 46 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 101 und 102 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Gewährleistung des Rücklagesolls bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte . . . . . . . . . . . 8687* C Anlage 47 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Ziegler (CDU/CSU) : Vorausberechnungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und des Verbandes Deutscher Versicherungsträger über die finanzielle Situation der Rentenversicherungsträger; Modellrechnungen der Bundesregierung 8688* A Anlage 48 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Forschungsaufträge der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel . . . . . . . . . . . . 8688* C Anlage 49 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Gansel (SPD) : Zunahme der Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer . . . . 8688* D Anlage 50 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Gutachten zur Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der paritätischen Mitbestimmung . . . . . . . . . 8689* A Anlage 51 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 109 und 110 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Anpassung der im Sozialleistungsrecht festgelegten Diätzuschüsse an die wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . 8689* B X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Anlage 52 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/2720 vorn 31. 10. 74 des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Anzahl der kurzarbeitenden Arbeitnehmer bis zum 31. Oktober 1974; diesbezüglicher Monatsdurchschnitt . . . . 8689* C Anlage 53 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Würtz (SPD) : Pressemeldungen über vermeidbare Flurschäden durch deutsche Truppen aus Anlaß des Herbstmanövers „Red Rat" 8689* D Anlage 54 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10.74 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Einrichtung eines Sprengübungsplatzes in Naturschutzgebieten 8690* B Anlage 55 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 114 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Abzug von drei HAWK-Batterien der niederländischen Streitkräfte aus Deutschland 8690* C Anlage 56 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Zahl der vor einer endgültigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über ihren Antrag zur Bundeswehr eingezogenen Kriegsdienstverweigerer; Anteil der Arrestierten 8690* D Anlage 57 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/2770 vom 31. 10. 74 — des Abg. Ollesch (FDP) : Sonderurlaub für Bundeswehrangehörige zur Mithilfe in der Landwirtschaft 8691* A Anlage 58 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 118 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Anwerbung von „Grenzhelfern" durch die Regierung der „DDR" . . . . . 8691 * B Anlage 59 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Rainer (CDU/ CSU) : Verweigerung der Einreise für den Erzbischof von Paderborn an einem Grenzübergang nach Ost-Berlin . . . 8691* C Anlage 60 Antwort des PStSekr Herold (BMB) auf die Frage A 121 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Gewährung von Bundesmitteln an die hessische Landesregierung für Fahrten von Jugendgruppen an die Zonengrenze 869P D Anlage 61 Antwort des StSekr Bölling (BPA) auf die Frage A 128 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu der in der Schrift „Die Bundesrepublik Deutschland — Unser Staat" enthaltenen Behauptung, „die Bevölkerung" habe 1969 „eine völlige neue Bundesregierung, die sozialliberale Koalition, gebildet aus SPD und FDP", gewählt 8692* A Anlage 62 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 131 — Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zur Institutionalisierung der KSZE durch ein ständiges Sekretariat . . . . . . . 8692* B Anlage 63 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Fragen A 134 und 135 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Pressemeldung über die sowjetische Behauptung betreffend Einigung zwischen der Sowjetunion und Frankreich über einen neuen Handelsvertrag; Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschalt für den Abschluß von Handelsverträgen; Reaktion der Bundesregierung . . . . . . . . . .... . . 8692 *C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 XI Anlage 64 Antwort des StMin Wischnewski (AA) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/2720 vorn 31. 10. 74 — des Abg. Seefeld (SPD) : Termin für die Benennung eines Nachfolgers für das ausgeschiedene deutsche Mitglied der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, Professor Ralf Dahrendorf . . . . . . . . . 8693* A Anlage 65 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 138 Drucksache 7/2720 vom 31. 10. 74 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Pressemeldung über Protest des sowjetischen Vertreters beim Internationalen Turner-Bund gegen die Ausrichtung des Weltturnfestes Gymnaestrada im Jahre 1975 in West-Berlin 8693* B Anlage 66 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 157 und 158 — Drucksache 7/2720 vorn 31.10.74 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Strafe von zehn Jahren Gefängnis für den deutschen Journalisten Werner Gengenbach wegen angeblicher Wirtschaftsspionage; Geist des Normalisierungsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei 8693* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8559 128. Sitzung Bonn, den 7. November 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 8. 11. Dr. Ahrens ** 9. 11. Dr. Aigner * 8.11. Alber ** 8. 11. Dr. Artzinger * 8. 11. Dr. Barzel 8.11. Behrendt * 8. 11. Frau von Bothmer ** 8. 11. Breidbach 7. 11. Christ 7. 11. Conradi 15. 11. Eigen 8. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Dr. Eppler 8. 11. Fellermayer * 7. 11. Flämig * 7. 11. Frehsee * 7.11. Gerlach (Emsland) * 7.11. Graaff 8.11. Härzschel * 7.11. Heyen 7. 11. Dr. Holtz ** 9.11. Immer 8. 11. Dr. Jens 12.11. Kater * 7. 11. Dr. Klepsch ** 8. 11. Krall * 7. 11. Dr. Kreile 8. 11. Lange * 7.11. Lautenschlager * 7.11. Lemmrich ** 9. 11. Lücker * 7.11. Maucher 15.11. Memmel * 7.11. Dr. Mikat 7. 11. Müller (Mülheim) * 8. 11. Mursch (Soltau-Harburg) * 7.11. Frau Dr. Orth ' 7.11. Frau Dr. Riedel-Martiny 7.11. Sauer 9. 11. Scheu 14. 11. Schmidt (München) * 7.11. Schmidt (Wattenscheid) 15.11. Dr. Schulz (Berlin) 8.11. Dr. Schwörer * 7. 11. Springorum * 7. 11. Staak (Hamburg) 8. 11. Dr. Starke (Franken) * 7. 11. Strauß 8. 11. Dr. Vohrer ** 9. 11. Walkhoff * 7.11. Wehner 7. 11. Wienand 15. 11. Dr. Wörner 7. 11. Dr. Zimmermann 8. 11. *Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (124. Sitzung, Seite 8285 B) Nach den mir vorliegenden Informationen wird augenblicklich der Markt für Champignonkonserven von der Kommission der EG auf seine Funktionsfähigkeit hin geprüft. Sollte diese Untersuchung das Bestehen vertragswidriger Tatbestände zum Ergebnis haben, so werden von der Kommission die entsprechenden Verfahren eingeleitet werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (124. Sitzung, Seite 8286 C) Die inzwischen von den durchführenden Stellen erstatteten Berichte ergeben folgendes: Von den Einführern ist mit der DDR-ZentralKommerz GmbH als Verkäuferin die Lieferung von Roggen aus der DDR in das Bundesgebiet vertraglich vereinbart worden, der den in der Bundesrepublik geltenden Höchstmengen-Vorschriften für Pflanzenschutzmittelrückstände entspricht. Die Beachtung dieser Vorschriften ist von Zentral-Kommerz mit Schreiben vom 8. Oktober 1974 ausdrücklich bestätigt worden; dieses Schreiben liegt dem BML vor. Die Erfahrungen aus Einkäufen von DDR-Getreide für die Bundesreserve, bei denen jede einzelne Partie untersucht wird, stimmen damit überein. Infolgedessen beschränkt sich die Kontrolle bei Getreidebezügen aus der DDR für den freien Markt in der Bundesrepublik auf regelmäßige Pflanzenbeschau (Befall mit Schadorganismen) und auf Stichproben-Untersuchungen nach Rückständen von Pflanzenschutzmitteln. Bei der Verbringung von DDR-Roggen über den Bahnknotenpunkt Bebra hat sich nach den mir vorliegenden Unterlagen seit Frühjahr dieses Jahres in einem Falle ergeben, daß die Höchstmengen leicht überschritten waren; dieser Waggon ist zurückgewiesen worden. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 2) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rat der Europäischen Gemeinschaften dafür einzutreten, daß eine Koordinierung aller Forschungsmaßnahmen auf dem Energiesektor erfolgt in engster Kooperation mit dem umfassenden Forschungsprogramm der USA? 8672* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Die Koordinierung aller Forschungsmaßnahmen auf dem Energiesektor wird von der Bundesregierung bereits praktiziert. Vertragsgemäß hat sie das 4. Atomprogramm und das Rahmenprogramm Energieforschung der Kommission der EG vorgelegt. Innerhalb der EG hat unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesrepublik ein Unterausschuß des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) eine Übersicht über die in den Ländern der EG laufenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fertiggestellt. Ziel dieser Übersicht ist, die nationalen Programme zu koordinieren und darüber hinaus Möglichkeiten der Zusammenarbeit festzustellen. Die Kommission der EG hat auf dieser Grundlage ein Strategiepapier „Energie für Europa: Forschung und Entwicklung" vorgelegt, das folgende Themen für gemeinschaftliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vorsieht: — Fossile Energieträger (Kohle, Kohlenwasserstoffe) — Kernenergie (Kernspaltung, Kernfusion) — Rationelle Energieverwendung — Wasserstoff als Sekundärenergieträger — Geothermik — Sonnenenergie — Systemanalyse. Im Gefolge der Energiekonferenz von Washington im Februar d. J. wurde von zwölf Staaten (alle EG-Länder außer Frankreich; Kanada; Japan; Norwegen; USA) das Internationale Energie Programm (IEP) ausgearbeitet. Dieses Programm enthält als Vorschlag für eine Zusammenarbeit zehn Themen. Das Kabinett hat am 23. Oktober beschlossen, das IEP gemäß Artikel 68 IEP ab 18. November 1974 vorläufig in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung bemüht sich auch nachdrücklich darum, anderen Ländern und den Europäischen Gemeinschaften den Weg zum Beitritt zu ebnen, der im IEP ausdrücklich vorgesehen ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksachen 7/2720 Fragen A 6 und 7) : Trifft es zu, daß im Zonenrandgebiet die bisherigen Grenztafeln „Halt Zonengrenze" und „Halt Demarkationslinie" durch neue Tafeln mit der Aufschrift „Halt Landesgrenze" ersetzt werden und daß es den Beamten des Bundesgrenzschutzes offiziell untersagt worden ist, die Begriffe „Zonengrenze" oder „Demarkationslinie" zu verwenden und nur noch von „Staats- oder Landesgrenze" zu sprechen? Wie begründet die Bundesregierung dieses Vorgehen, und warum ist die deutsche Offentlichkeit hiervon nicht unterrichtet worden? Ein genereller Austausch der vom Bundesgrenzschutz aufgestellten Grenztafeln mit der Aufschrift „Halt Zonengrenze" durch neue Tafeln mit der Aufschrift „Halt Landesgrenze" ist weder angeordnet worden noch beabsichtigt. Es ist jedoch vorgesehen, daß die Schilder, deren Aufstellung in Zukunft notwendig wird, die Aufschrift „Halt, Grenze" tragen sollen. Den Beamten des Bundesgrenzschutzes ist nicht untersagt worden, die Begriffe „Zonengrenze" oder „Demarkationslinie" zu verwenden. Sie sind auch nicht angehalten worden, in Zukunft nur noch von „Staatsgrenze" oder „Landesgrenze" zu sprechen. Lediglich für die Meldetätigkeit des Bundesgrenzschutzes ist nach dem Ergebnis einer Besprechung mit den zuständigen Beamten der Grenzschutzkommandos vom 2. Oktober des Jahres einheitlich der Begriff „Grenze zur DDR" anzuwenden. Die dargestellten Maßnahmen tragen dem geänderten Sprachgebrauch in der deutschen Öffentlichkeit Rechnung. Sie stimmen auch mit der im Grundvertrag enthaltenen Terminologie überein. Die Umstellung der Hinweisschilder ist bisher verwaltungsintern vorbereitet worden. Das Erfordernis einer Unterrichtung der Öffentlichkeit hat sich dabei nicht ergeben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 8) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 16. Oktober 1974 zu, die Sicherheitsbehörden befürchteten einen weiteren Anstieg der politisch motivierten Gewalttätigkeit ausländischer Gruppen, nachdem Pläne über den Zusammenschluß aller Terrorvereinigungen zu einer schlagkräftigen Einheitsorganisation bekannt geworden seien und nachdem sich die politischen Gewalttaten ausländischer Gruppen im ersten Halbjahr 1974 gegenüber dem ersten Halbjahr 1973 verdoppelt hätten, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesem Treibeis erfolgreich entgegenzutreten und die Sicherheit der Bevölkerung in vollem Umfang zu gewährleisten? Die Meldung des Axel-Springer-Dienstes in der „Welt" vom 16. Oktober 1974 nimmt Bezug auf einen Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dieser Bericht war als „VS-Vertraulich" eingestuft. Seine öffentliche Behandlung in der Presse steht in einer Reihe mit anderen Veröffentlichungen geheimhaltungsbedürftiger Tatsachen aus dem Bereich der Nachrichtendienste, die sich in letzter Zeit häufen. Die Bundesregierung benutzt die Gelegenheit, um auf die außerordentliche Schädlichkeit dieser Praxis hinzuweisen. Die öffentliche Preisgabe von Arbeitsmethoden und Ermittlungsergebnissen unserer Nachrichtendienste droht deren Funktionsfähigkeit nachhaltig zu gefährden. Mühsam erarbeitete Erkenntnisse werden dadurch in ihrem Wert gemindert, das für eine ergiebige Arbeit erforderliche Vertrauen in die Dienste im In- und Ausland —wird gestört. Es liegt in unser aller Interesse, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Die von Ihnen, Herr Kollege, angesprochene Pressemeldung verkürzt den Sachverhalt und erweckt dadurch einen unrichtigen Eindruck. Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, auf Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8673* dem sie beruht, läßt die in der Meldung wiedergegebene Schlußfolgerung auf Pläne zur Bildung einer Einheitsorganisation ausländischer Terroristen nicht zu. Die Information über eine Verdoppelung der politisch motivierten Ausschreitungen von Ausländern im ersten Halbjahr 1974 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ist zwar an sich richtig. Da jedoch die Zahl der erfaßten politisch motivierten Gewalttaten mit 44 im ersten Halbjahr 1973 und 105 im ersten Halbjahr 1974 gering ist und in dieser Zahl bereits leichtere Demonstrationsdelikte und Gewaltandrohungen enthalten sind, kann nach Auffassung der Bundesregierung auch auf dieser Grundlage nicht von einer Bedrohung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden. Selbstverständlich wird die Bundesregierung auch weiterhin dafür sorgen, daß die Aktivitäten radikaler ausländischer Gruppen mit aller gebotenen Sorgfalt beobachtet werden. Sie wird auch nicht zögern, die gesetzlich zulässigen Exekutivmaßnahmen zu ergreifen, wenn das notwendig ist. Die Feststellungen, auf die sich die genannte Pressemeldung bezieht, geben jedoch zu einem solchen Einschreiten keine besondere Veranlassung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 9): Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Oktober 1974 zu, die Bundesregierung habe nicht die Absicht, sich in der gemeinsamen Grenzkommission den widerrechtlichen Forderungen Ost-Berlins zu widersetzen, die Mitte des Elbstromes als Grenze zur „DDR" anzuerkennen, und worin sieht — bejahendenfalls — die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für ein solches einseitiges Zugeständnis, nachdem sie lediglich befugt ist, die Grenze entsprechend den Übereinkünften der Alliierten (Vereinbarung, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen die alten deutschen Verwaltungsgrenzen zugrunde zu legen, die in einer offiziellen paraphierten Karte ihren Niederschlag gefunden hat, und ergänzende rechtsverbindliche Übereinkünfte der zuständigen alliierten Truppenbefehlshaber) festzulegen und zu markieren, und nicht befugt ist, auf Bundesgebiet zu verzichten? Bei den Gesprächen in der Grenzkommission geht es nicht um einen Verzicht auf Bundesgebiet, sondern allein um die Feststellung der Grenze zur DDR. Nach dem Grundvertrag kann die Grenzfeststellung auch im Elbeabschnitt nur nach den besatzungsrechtlichen Festlegungen vorgenommen werden. In der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission heißt es hierzu in Übereinstimmung mit der Rechtslage Deutschlands wörtlich: „Der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt sich nach den diesbezüglichen Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. September 1944. Soweit örtlich die Grenze von diesen Festlegungen aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte abweicht, wird ihr genauer Verlauf durch die Kommission an Ort und Stelle unter Beiziehung aller Unterlagen festgelegt und markiert." Für fünf Teilabschnitte der Elbe mit insgesamt rund 52 km Länge bestehen gegenwärtig Unklarheiten über die von den Alliierten getroffenen Vereinbarungen. Das Londoner Protokoll verweist für den Elbabschnitt auf alte Landesgrenzen (zwischen Preußen und Mecklenburg) oder Provinzgrenzen (zwischen den preußischen Provinzen Hannover und Mark Brandenburg), die die Elbe in dem betreffenden Abschnitt mehrfach kreuzten. Die dem Londoner Protokoll zur Erläuterung beigefügten Karte ist eine Übersichtskarte ohne Anspruch auf Genauigkeit im Detail. Die Aufgabe der Grenzkommission besteht darin, die von den damaligen Besatzungsmächten getroffenen späteren, vom Londoner Protokoll abweichenden Vereinbarungen zu ermitteln. Die Grenzkommission hat aber neben der Grenzfeststellung eine weitere wesentliche Aufgabe. Nach dem Zusatzprotokoll zum Grundvertrag wird sie „gleichermaßen zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme beitragen". Es besteht deshalb ein enger Zusammenhang zwischen der Grenzfeststellung einerseits und einer befriedigenden Regelung der im Elbe-Abschnitt bestehenden praktischen Probleme andererseits. Das gilt vor allem für Fragen, die mit der Nutzung des Flusses für die Binnenschiffahrt, einschließlich der Sportschiffahrt, und für die Fischerei zusammenhängen. Dies macht es erforderlich, alle diese Fragen, die überwiegend zur Zuständigkeit der Verkehrskommission nach dem Verkehrsvertrag mit der DDR gehören, im Zusammenhang zu regeln. Angesichts der laufenden Gespräche mit der DDR kann ich hier öffentlich auf weitere Einzelheiten nicht eingehen. Die zuständigen Bundestagsausschüsse und Abgeordnete aus den betroffenen Gebieten werden über den Verlauf der Gespräche in der Grenzkommission von Zeit zu Zeit unterrichtet. Die Bundesregierung bietet ausdrücklich an, diese — vertraulichen — Unterrichtungen fortzusetzen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 10) : Trifft es zu, daß Bundesbeamte im Gegensatz zu den Landes-und Kommunalbeamten in den meisten Ländern zur Vorbereitung der Wahl in eine kommunale Vertretungskörperschaft keinen Sonderurlaub erhalten, und ist die Bundesregierung bereit, eine Regelung in Angleichung an die Vorschriften der meisten Länder zu treffen? Die Gewährung von Sonderurlaub an Bundesbeamte aus Anlaß der Bewerbung um ein Mandat ist in § 2 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 geregelt. Danach ist einem Beamten, der die Aufstellung als Bewerber für die Wahl zum Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder 8674* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 einer gesetzgebenden Körperschaft eines Landes annimmt, innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag der zur Vorbereitung seiner Wahl erforderliche Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge zu gewähren. Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Wahl zu einer kommunalen Vertretungskörperschaft sieht die Verordnung nicht vor. Maßgebend hierfür war die Überlegung, daß bei einem kommunalen Mandat wegen der räumlichen Begrenzung der Wahlvorbereitung ein Sonderurlaub nicht zwingend erforderlich sei; außerdem sollten die Urlaubsanlässe aus personalwirtschaftlichen und finanziellen Gründen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden. Es ist richtig, daß die Urlaubsvorschriften der Länder die Gewährung von Sonderurlaub überwiegend auch zur Vorbereitung auf ein kommunales Mandat zulassen. Die Praxis ist allerdings sehr unterschiedlich, insbesondere hinsichtlich der Dauer des Sonderurlaubs für diesen Zweck. Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich auf einen Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 14. Juni dieses Jahres hinweisen. Danach soll die Frage der Gewährung von Sonderurlaub an Beamte aus Anlaß der Bewerbung um ein Mandat von dem zuständigen Arbeitskreis der Innenministerkonferenz mit dem Ziel geprüft werden, eine möglichst einheitliche Praxis aller Dienstherren sicherzustellen. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt bisher nicht vor. Erst danach kann die Bundesregierung über Folgerungen entscheiden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge aus der Industrie zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und anderer Gesetze, durch die sichergestellt werden soll, daß die Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen, die zur Verpakkung von Waren dienen, nur verwendet werden dürfen, wenn sie bestimmten Anforderungen in der Zusammensetzung und im Herstellungsverfahren unterliegen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974 in absehbarer Zeit zu novellieren. Die Vorschrift des § 35 BImSchG enthält bereits eine Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen, in denen vorgeschrieben werden kann, daß bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse aus Stoffen nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nach bestimmten umweltfreundlichen Kriterien hergestellt worden sind. Hierzu gehören auch Verpackungsmaterialien. Im Rahmen der Vorbereitungen der Bundesregierung zum Abfallwirtschaftsprogramm werden u. a. auch Fragen, die die Verpackung von Waren betreffen, mit behandelt. Eine Beurteilung von Vorschlägen der Industrie zu diesem Problemkreis ist erst nach Abschluß dieser Arbeiten möglich. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 1975 der Fall sein. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 14) : Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 23. Oktober 1974 zu, das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland erscheine 1974 erstmals auf Anweisung der Bundesregierung ohne eine Karte mit den Grenzen Deutschlands von 1937, was zu einer Verzögerung der Auslieferung, die sonst Mitte des Jahres erfolgt, bis Dezember dieses Jahres führen werde, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — diese Ent- scheidung, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag? Die Meldung des „Tagesspiegel" vom 23. Oktober 1974, das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland erscheine auf Anweisung der Bundesregierung 1974 erstmals ohne Karte mit den Grenzen von 1937, trifft zu. Die Bundesregierung beabsichtigt, das vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistische Jahrbuch neu zu gestalten. Die Überarbeitung und Straffung des Teils Geographische Angaben für die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937" und die Aufnahme geographischer Angaben in den Hauptteil „Bundesrepublik Deutschland" und in den Teil „Deutsche Demokratische Republik und Berlin (Ost) " des Statistischen Jahrbuches 1974 sind erfolgt. Die Herausgabe des Jahrbuches 1974 verzögert sich dadurch. Die Bundesregierung erwägt, von 1975 an eine weitergehende, umfassende Neugestaltung des Statistischen Jahrbuches vorzunehmen. Bei der bisher veranlaßten Änderung hat sich die Bundesregierung von den Anforderungen leiten lassen, die die Benutzer an ein Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Sie ist zu der Überzeugung gekommen, daß die im Statistischen Jahrbuch 1973 aufgeführte Deutschlandkarte in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 keinerlei Aussagewert für den Benutzer hat, weil sie - nicht die in den Tabellen gemachten geographischen Angaben — soweit sie in einer Karte darstellbar sind enthält. Die mit der Auffassung der Bundesregierung übereinstimmende Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes in dem von Ihnen genannten Urteil, daß Deutschland als Ganzes fortbesteht, wird durch die Änderung nicht berührt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 27) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8675* Trifft es zu, daß der Bundesfinanzminister auf einer Veranstaltung in Hamburg erklärt haben soll, daß ein gewisses Maß an Arbeitslosigkeit derzeit unvermeidlich sei, und wie anders als das bewußte Inkaufnehmen von Arbeitslosigkeit ist eine solche Aussage zu bewerten? Es trifft nicht zu, daß der Bundesminister der Finanzen die in Ihrer Frage unterstellte Äußerung gemacht hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen 31 und 32) : Mit welchen Belastungsbeträgen würde sich eine Mehrwertsteuererhöhung von 11 v. H. auf 13 v. H. und 5,5 v. H. auf 6,5 v. H. (ermäßigter Steuersatz) auf Arbeitnehmerhaushalte, Rentnerhaushalte und die Haushalte der Selbständigen verteilen (Basis 1975)? Wie verteilen sich die ab 1975 vorgesehenen Steuerentlastungen auf Grund der Steuerreform von rund 13,5 Milliarden DM auf diese Haushalte, und welche Entlastungen bzw. Mehrbelastungen würden bei Gegenrechnung der Belastungen aus der angegebenen Mehrwertsteuererhöhung jeweils übrigbleiben (Basis 1975) ? Zu Frage A 31: Die Bundesregierung hat wiederholt, u. a. erst in der letzten Fragestunde, erklärt, daß sie nicht beabsichtigt die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Aus diesem Grund hat sie auch keine Berechnungen darüber angestellt, wie sich eine Mehrwertsteuererhöhung auswirken könnte. Wenn die CDU/CSU-Fraktion die Absicht hat, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, für sie entsprechende Berechnungen zu erstellen. Zu Frage A 32: Von den durch die Steuerreform vorgesehenen Entlastungen in Höhe von 13,5 Mrd. DM entfallen rd. 90 % auf Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre. Im einzelnen wirken sich die Entlastungen wie folgt aus: 10,8 Mrd. DM für Arbeitnehmer 1,3 Mrd. DM auf nicht mehr Erwerbstätige 1,4 Mrd. DM auf Selbständige und Unternehmen. Eine Gegenüberstellung der Steuerentlastungen durch die Steuerreform und hypothetischer Mehrbelastungen durch eine Mehrwertsteuererhöhung ist aus den Gründen, die ich Ihnen in der Antwort auf Ihre 1. Frage nannte, weder nötig noch mir im Augenblick möglich. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 42) : Hält die Bundesregierung die Einrichtung öffentlicher Sammelstellen für Altöl, das vor allem bei von vielen Kraftfahrzeugbesitzern zuhause durchgeführten Ölwechseln anfällt, für notwendig, um dadurch insgesamt doch erhebliche Umweltschäden zu verhindern? Das Problem der sog. Selbstwechsler-Altöle hat den Bundestag verschiedentlich beschäftigt, zuletzt auf Grund mündlicher Fragen 36 und 37 des Herrn Abgeordneten Hugo Brandt in der Fragestunde am 20./22. September 1972. Das Problem ist in ständigem Kontakt mit den Landesregierungen, den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzengremien des Einzelhandels sowie der Mineralölwirtschaft erörtert worden. Auf Grund dieser Gespräche und der daraus abgeleiteten Initiativen haben die Verbände des Handels ein „Memorandum gegen den unkontrollierten Verbleib des Altöls beim Ölwechsel von Kraftfahrzeugen" veröffentlicht. Eine Ausfertigung des Memorandums darf ich hier beifügen. Es zeigt sich, daß die von Warenhäusern usw. verkauften Schmierölmengen nicht den oft behaupteten großen Umfang haben. Auch werden die Anstrengungen des Handels deutlich, das Problem der Rücknahme von Altöl in eigener Regie zu lösen; dies wird durch die Feststellung betont, daß allein ein Warenhauskonzern mehr als 70 Rücknahmestellen eingerichtet hat. Nicht zuletzt sind auch im öffentlichen Bereich bereits zahlreiche Annahmestellen für Altöl vorhanden. Beispielsweise bestehen im Regierungsbezirk Mittelfranken 118 Stellen; weitere 35 sind vorgesehen. In der Bundeshauptstadt sind inzwischen 4 solcher Stellen vorhanden. Weitere Besprechungen mit den zuständigen Kreisen sind vorgesehen. Über abschließende Ergebnisse zu dem Gesamtproblem hoffe ich berichten zu können, wenn die Bundesregierung den dem Bundestag gemäß § 2 Abs. 4 des Altölgesetzes vom 23. Dezember 1968 bis zum 31. März 1975 zu erstattenden zweiten Altölbericht vorlegt. Eingehendere schriftliche Darstellungen von Altöl-Problemen enthalten die Bundestagsdrucksachen VI /3014 (Selbstwechsleröl) und VI/3312 (erster Altölbericht). Memorandum gegen den unkontrollierten Verbleib des Altöls beim Ölwechsel von Kraftfahrzeugen 1. Zur gegenwärtigen Situation Beim Ölwechsel, den Kraftfahrzeugbesitzer selbst vornehmen, besteht die Gefahr, daß das Altöl in das öffentliche Kanalnetz oder in das Erdreich gegossen wird und dadurch Umweltschäden entstehen. Da zum Selbstwechseln vor allem sog. „Handelsöle" verwendet werden, ist gelegentlich die Auffassung vertreten worden, nur durch ein Verbot des Verkaufs dieser Öle könne die Gefährdung der Umwelt verhindert werden. Eine solche Radikallösung ist aber aus wettbewerbs-, preis- und verbraucherpolitischen Gründen nicht zu vertreten und würde auch nicht zu dem gewünschten Erfolg führen. Der Handel ist vielmehr der Auffassung, daß 8676* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 durch andere Maßnahmen ein hinreichender Schutz gegen den unkontrollierten Verbleib des Altöls erreicht werden kann. Eine Reihe solcher Maßnahmen hat der Handel bereits von sich aus getroffen; weitere Maßnahmen wurden eingeleitet. Um das Ausmaß der Umweltgefährdung beurteilen zu können, ist zunächst zu berücksichtigen, daß nach den Ermittlungen des Handels der überwiegende Teil des gekauften Handelsöls nur zum Nachfüllen benutzt wird. Der Ölwechsel selbst wird vom Kraftfahrzeugbesitzer (vor allem wegen der damit verbundenen Verschmutzung) weithin als zu lästig angesehen. Ein weiterer Teil des Handelsöls wird zum Ölwechsel verwendet, den Kfz-Vertragswerkstätten und Tankstellen mit diesem vom Kunden selbst gestellten Öl durchführen. Nach unseren Erfahrungen sind Werkstätten und Tankstellen in zunehmendem Maße hierzu bereit. Für die Fälle, in denen Handelsöl zum Selbstwechseln verwendet wird, darf nicht übersehen werden, daß das anfallende Altöl nicht nur von den Kommunen oder vorn Handel eingerichteten Sammelstellen angenommen wird, sondern — von wenigen Ausnahmen abgesehen — auch von den Tankstellen und Kfz-Vertragswerkstätten. Von dieser Möglichkeit der Altölrückgabe wird tatsächlich auch Gebrauch gemacht. Es ist nicht gerechtfertigt, zu unterstellen, daß ein großer Teil des beim Selbstwechsel anfallenden Altöls umweltgefährdend beseitigt wird, zumal sich dieses Mißtrauen gegenüber dem Verantwortungsbewußtsein der Bürger nur auf Vermutungen stützt. Die Aufklärung über die Umweltgefährdung ist schon bisher nicht ohne Erfolg gewesen. 2. Menge des verkauften Handelsöls Wiederholt wurde mit unzutreffenden Zahlen über die Menge des verkauften Handelsöls gearbeitet, um — nicht zuletzt aus Konkurrenzgründen — das Problem der Umweltgefährdung größer erscheinen zu lassen als es in Wirklichkeit ist. Bei einer Umfrage im Handel ergaben sich annähernd folgende Verkaufsmengen für das Jahr 1973: Warenhauskonzerne und Versandhäuser ca. 3 950 t Selbstbedienungswarenhäuser und Filialunternehmen ca. 2 000-2 500 t Konsumgenossenschaften ca. 500 t ca. 6 500-7 000 t Die Mineralölindustrie hat zwar wesentlich höhere Zahlen ermittelt (bis zu 20 000 t). Diese sind aber nach Auffassung des Handels überhöht. 3. Maßnahmen des Handels zur Beseitigung des Altöls a) Schon jetzt haben einige große Unternehmen des Einzelhandels firmeneigene Sammelstellen eingerichtet. Dort kann der Kunde, ohne Frischöl kaufen zu müssen und ohne anzugeben, wo er das 01 gekauft hat, das bei ihm anfallende Altöl zurückgeben. Das Altöl wird bei diesen Unter- nehmen gesammelt und dann von den abholpflichtigen Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 2 Altölgesetz abtransportiert. Fachkundiges Personal und Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gewährleisten eine gefahrlose Lagerung bei diesen Einzelhandelsunternehmen. b) Waren- und Versandhäuser, die Autoreifen verkaufen, haben mit Tankstellen oder Reparaturwerkstätten Vereinbarungen getroffen, nach denenen dort nicht nur die Autoreifen gewechselt werden können, sondern auch Altöl abgegeben werden kann. c) Der Handel führt eine umfangreiche Aufklärung der Kunden durch. Es wird jeweils auf die nächstliegenden Sammelstellen (eigene und kommunale) hingewiesen, und zwar — mit Hinweisschildern an den Verkaufsregalen — mit Aufdrucken oder Banderolen auf den Öldosen — mit Handzetteln, die an der Kasse den Kunden übergeben werden. Zusätzlich wird auf die Gefahr der Umweltverschmutzung und auf die Strafbarkeit der Grundwasserverschmutzung hingewiesen. Die Handelsverbände haben jetzt sowohl ihren Mitgliedsunternehmen als auch den Herstellern von Handelsölen empfohlen, bundeseinheitlich etwa folgenden Text zu verwenden: Achtung beim Ölwechsel! Altöle nicht in das Kanalnetz oder Erdreich ablassen. Grundwasserverschmutzung wird streng bestraft. Altöl wird bei den Sammelstellen kostenlos angenommen. Es folgen dann die Anschriften der örtlichen handelseigenen und kommunalen Sammelstellen, die jeweils von dem Unternehmen einzusetzen sind. d) Damit der Kunde das Altöl sauber und einfach zu den Sammelstellen bringen kann, werden vom Handel bereits jetzt handliche Kleinbehälter angeboten oder in den nächsten Wochen neu auf den Markt gebracht. In diesen Behältern, die etwa 8-10 1 fassen, kann das beim Ölwechsel anfallende Altöl sowohl aufgefangen als auch gesammelt und zur Abgabestelle gebracht werden. Diese Behälter, deren Anschaffungspreis gering ist (zum Teil unter DM 10,—), können unbegrenzt wieder benutzt werden. e) Der Handel wird über die von ihm selbst durchgeführte breite Aufklärung (z. B. auch in eigenen Pressemitteilungen) hinaus, Verbindung zu den Verbraucherorganisationen aufnehmen, um sie zu einer Mitwirkung an dieser Aufklärungskampagne zu gewinnen. Diese Aufklärung soll koordiniert werden mit der vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Aufklärung. f) Der Handel hat inzwischen Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft Mittelständischer Mineralölraffinerien und der Gewerbeaufsicht aufgenom- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8677* men mit dem Ziel, Modelle für die Einrichtung rationeller handelseigener Altölsammelstellen zu entwickeln. Dabei wurden sowohl Fragen der Sicherheit erörtert als auch die Frage der Kostenbelastung. Es hat sich gezeigt, daß sich die Kosten in der Regel in Grenzen halten werden, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt die Einrichtung zusätzlicher Sammelstellen dem Handel möglich sein wird. 4. Mitwirkung der Kommunen und der Mineralölindustrie Nachdem der Handel schon seit Jahren eigene Maßnahmen zur schadlosen Beseitigung von Altöl ergriffen hat und diese Bemühungen einschließlich der Aufklärung der Verbraucher noch verstärken wird, wäre es zu begrüßen, wenn sich die Kommunen mehr als bisher an dieser Aufgabe beteiligen würden. Während allein ein Warenhauskonzern in der Bundesrepublik mehr als 70 Rücknahmestellen eingerichtet hat, gibt es noch zahlreiche Kommunen, die überhaupt noch keine Rückgabemöglichkeit bieten. Sammelstellen werden nur dann wirklich in Anspruch genommen, wenn der Verbraucher einen möglichst kurzen Weg zurücklegen muß. Besonders in ländlichen Gebieten (in denen die Bewohner insbesondere bei allen landwirtschaftlichen Maschinen den Ölwechsel selbst vornehmen) sollte die Zahl der kommunalen Sammelstellen vergrößert werden. Als positives Beispiel können hier die Initiativen der Städte Bonn und Hannover erwähnt werden, die in ihren Bereichen alleine 4 bzw. 10 Sammelstellen für Altöl eingerichtet haben und mit einem Informationsblatt darauf hinweisen. Schließlich wäre es zu begrüßen, wenn sich auch die Mineralölindustrie dafür einsetzen würde, daß bei ihren Tankstellen jedermann ungehindert Altöl abgeben kann. Hier sind schon Einrichtungen vorhanden, und das geschulte Personal an den Tankstellen kann unter Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen das Altöl annehmen. (Zudem besteht hier die Möglichkeit, daß aus einem „Handelsölwechsler" ein neuer Tankstellenkunde wird). Konkurrenzgesichtspunkte zwischen den verschiedenen Mineralölherstellern dürfen die Bekämpfung von Umweltgefährdungen nicht erschweren. Juli 1974 Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel-Filialbetriebe, Bonn Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels, Köln Bundesverband des deutschen Versandhandels, Frankfurt Bundesverband der Selbstbedienungs-Warenhäuser, Bonn Bund Deutscher Konsumgenossenschaften, Hamburg Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, Köln Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 54) : In welcher Weise hat die Bundesregierung bisher mit den Ländern und Gemeinden über die Finanzierung des von ihr seit der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 laufend versprochenen, von den Ländern und Gemeinden aber zu bezahlenden, Vorhabens eines neuen Jugendhilfegesetzes verhandelt? Seit der Einsetzung einer Sachverständigenkommission im Jahre 1970, die den Auftrag hatte, Vorstellungen für ein neues Jugendhilferecht zu entwickeln, sind die Länder laufend über den Stand der Arbeiten unterrichtet worden. Die obersten Landesjugendbehörden haben sämtliche Niederschriften über die Sitzungen der Kommission erhalten. Der Kommission gehörten Mitglieder an, die von den obersten Jugendbehörden vorgeschlagen waren. Ferner waren die Länder bei der vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit durchgeführten Anhörung im November 1973 vertreten. Danach wurde der vorbereitende Entwurf als „Referentenentwurf eines Jugendhilfegesetzes" den obersten Jugendbehörden der Länder am 27. März 1974 übersandt. In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden am 20. Juni 1974 wurden darüber hinaus Unterlagen mit detaillierten Angaben zu den Kosten des Entwurfs vorgelegt. Stellungnahmen der Länder hierzu sind bisher nicht eingegangen. Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Kosten ist auch das Beratungsergebnis von Sachverständigen ausgewertet worden, die den Auftrag hatten, auf der Grundlage des Diskussionsentwurfs zu einem Jugendhilfegesetz Überlegungen anzustellen, mit welchem Bedarf und mit welchen Kosten zu rechnen sein würde. Diesem Gremium gehörten Vertreter von Jugendwohlfahrtsbehörden und kommunalen Spitzenverbänden an. Der Arbeitskreis Familie und Jugend des Deutschen Städtetages hatte sich mit „Überlegungen für eine Kostenschätzung des Referentenentwurfs" auf seiner Sitzung am 11. Oktober 1974 in München befaßt. Für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nahm der zuständige Abteilungsleiter an der Sitzung teil. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen A 55 und 56) : Treffen Meldungen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 15. Oktober 1974 zu, daß bisher erst ein Drittel aller Antragsberechtigten Kindergeldanträge bei den zuständigen Arbeitsämtern gestellt hat? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, die Offentlichkeit über die neue Kindergeldregelung zu unterrichten, und was gedenkt die Bundesregierung weiterhin zu unternehmen, um die Antragsberechtigten über die neue Regelung zu informieren? 8678* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Zu Frage A 55: Bis einschließlich 25. Oktober 1974 sind bei den Arbeitsämtern rund 3 Millionen Anträge auf das neue Kindergeld gestellt worden. Das sind 50 v. H. der Anträge aller auf Grund der Reform des Familienlastenausgleichs erstmalig Kindergeldberechtigten außerhalb des öffentlichen Dienstes. Zu Frage A 56: Hinsichtlich der bisher getroffenen Maßnahmen verweise ich auf die schriftliche Antwort des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 25. September 1974 auf eine ähnlich lautende Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz. Die Antwort ist in der Anlage 15 zum Stenografischen Bericht über die 119. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26. September 1974 wiedergegeben. Ergänzend ist zu erwähnen, daß die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit sich bemühen, durch weitere geeignete Informationsmaßnahmen die Antragsberechtigten zur rechtzeitigen Antragstellung zu veranlassen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 57) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach infolge unsachgemäßer Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Ställen Giftrückstände in Milch in Baden-Württemberg festgestellt wurden, und kann mir die Bundesregierung mitteilen, um welche Fabrikale von Schädlingsbekämpfungsmitteln es sich dabei handelt, damit die Landwirte aufgefordert werden können, solche Insektizide zukünftig nicht mehr zu verwenden? Nach Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg liegen den Pressemeldungen zwei Fälle zugrunde, in denen die Behandlung von Ställen mit Lindanhaltigen Insektiziden des Fabrikats „Nexit stark" zu Lindangehalten in der Anlieferungsmilch führte, welche die nach der Höchstmengenverordnung für tierische Lebensmittel zulässige Menge überschritten. Das Landesministerium hat diese Feststellung zum Anlaß genommen, die Milcherzeuger in einer Pressemitteilung vorsorglich auf die Gefahren hinzuweisen, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Insektiziden entstehen können. Im Hinblick auf die in der landwirtschaftlichen Praxis teilweise noch bestehende Unkenntnis über die Auswirkungen der Anwendung von Pestiziden und anderen Stoffen bereitet das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit z. Z. ein Merkblatt vor, das unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Kontaminationsquellen wie Futter, Gerätschaften, Stallanstriche, Ungezieferbekämpfungsmittel den am Markt Beteiligten aufklärende Hinweise geben soll über mögliche Ursachen der Kontamination von Lebensmitteln tierischer Herkunft und über deren Vermeidung. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Pressemitteilungen der Main-Post Würzburg vom 23. Oktober 1974 deutsche Importeure innerhalb eines Jahres 44 Millionen Bocksbeutel mit portugiesischem Wein einführen wollen, obwohl der fränkische Bocksbeutel als besondere Flaschenform geschützt ist, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze der fränkischen Winzer zu unternehmen? Der Bericht der Würzburger „Main-Post" vom 23. Oktober 1974, der sich mit dem Schutz der Bocksbeutel-Flasche für Frankenwein befaßt, ist der Bundesregierung bekannt. Die darin enthaltene Aussage, der deutsche Importeur „wolle in einem Jahr 44 Millionen Bocksbeutel aus Portugal auf den deutschen Markt bringen", ist nach den eingeholten Informationen allerdings unzutreffend und beruht offensichtlich auf einem Mißverständnis. Denn bei der genannten Menge von 44 Millionen Flaschen handelt es sich um die Gesamtproduktion des in Rede stehenden portugiesischen Roséweines. Diese Menge verteilt sich aber beim Export auf über 70 Länder, wobei im Jahre 1973 auf die Bundesrepublik Deutschland 381 072 Flaschen entfielen. Das ist nicht, wie es in der „Main-Post" heißt, mehr als die gesamte fränkische Weinernte, sondern beträgt, auf das Jahr 1973 bezogen, noch nicht 1 Prozent. Selbst wenn die neue deutsche Allein-Importfirma durch groß angelegte Werbemaßnahmen eine wesentliche Absatzsteigerung erzielen sollte, ist dadurch nach Auffassung der Bundesregierung eine Beeinträchtigung der fränkischen Weinwirtschaft nicht zu besorgen. Die Frage, ob der in bocksbeutelähnlichen Flaschen eingeführte portugiesische Roséwein aufgrund von § 17 der Wein-Verordnung beanstandet werden muß, ist Gegenstand von Besprechungen mit den für den Vollzug des Weinrechts zuständigen obersten Landesbehörden am 28. Februar 1973 und am 18. Januar 1974 im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gewesen. Dabei haben sich alle Bundesländer — mit Ausnahme Bayerns — gegen eine Beanstandung der Flaschenform ausgesprochen, sofern durch eine deutliche Kennzeichnung der portugiesischen Weine eine Verwechslung mit Frankenwein ausgeschlossen wird. Dies zu kontrollieren, ist Sache der den Bundesländern obliegenden Lebensmittelüberw achung (Weinkontrolle), wobei in Zweifelsfällen die letzte Entscheidung den Gerichten vorbehalten bleiben muß. Bei den Beratungen der EWG-Bezeichnungs-Verordnung für Wein hat die Bundesregierung — gerade im Hinblick auf die Bocksbeutel-Flasche — gegen den Widerstand der anderen Delegationen in Artikel 40 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung die Aufnahme einer Ermächtigung durchsetzen können, bestimmte Behältnisse bestimmten Erzeugnissen vorzubehalten. Sie wird sich bei den Beratungen der hierzu notwendigen Durchführungsverordnung mit allem Nachdruck für Vorschriften einsetzen, die den für die Frankenweine gerechtfertigten Schutz der Bocksbeutel-Flasche sicherstellen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8679* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 59) : Welche Linie verfolgt die Bundesregierung zur Zeit hinsichtlich des Problems einer Förderung des SHB aus Mitteln des Bundeshaushalts? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion -- Bundestagsdrucksache 7/1006 — bezüglich der Förderung des SHB aus Mitteln des Bundeshaushalts darauf hingewiesen, daß sie Zweifel daran hat, ob der SHB die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet, wie es in § 9 Abs. 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes als Voraussetzung für eine Förderung vorgeschrieben ist. Diese Zweifel waren durch eine Analyse der Publikationen des SHB nicht zu beseitigen. Deshalb hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit am 6. Mai 1974 dem SHB eine Reihe konkreter Fragen vorgelegt und um deren schriftliche, für den Gesamtverband verbindliche Beantwortung gebeten. Eine Antwort hierauf hat der SHB inzwischen gegeben. Sie wird zur Zeit geprüft. Eine Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregierung und eine abschließende Beurteilung stehen kurz vor dem Abschluß. Außerdem sehen die Richtlinien des Bundesjugendplans vor, daß die Bundesregierung -vor der Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Förderungswürdigkeit des Trägers entfallen sind, das Bundesjugendkuratorium anhört. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 60 und 61): Trifft die Meldung der Berliner Morgenpost" vom 15. Oktober 1974 zu, wonach am Sonnabend, dem 12. Oktober 1974, Reisende nach Berlin am Kontrollpunkt Marienborn bei der Abfertigung durch die Grenzorgane der DDR schikanöse Wartezeiten bis zu teilweise 1 1/2 Stunden hinnehmen mußten, die zu Protestaktionen der Reisenden führten? Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die DDR künftig wirksam zur Einhaltung des Transitabkommens vom 17. Dezember 1971 zu veranlassen und einen reibungslosen Transitverkehr ohne ungebührlidie Wartezeiten zu gewährleisten? Zu Frage A 60: Nach den hier vorliegenden Meldungen über Angaben von Reisenden haben sich am Sonnabend, dem 12. Oktober 1974 in Marienborn in der Zeit von 18.00 Uhr bis 18.45 Uhr Abfertigungsverzögerungen ergeben, die zwar nicht bis zu 90, wohl aber bis zu 45 Minuten gedauert haben sollen. Zu Frage A 61: Nach Artikel 19 des Transitabkommens ist es Aufgabe der Transitkommission, Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung des Transitabkommens zu klären. Die Bundesregierung wird in der Transitkommission auf eine Artikel 2 Absatz 1 des Transitabkommens entsprechende Abfertigung hinwirken, daß nämlich der Transitverkehr in der einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise erfolgt, wie es in der internationalen Praxis vorzufinden ist. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 62) : Inwieweit ist die Bundesregierung gewillt, die Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr für innerdeutsche Unternehmen durch Maßnahmen im Bereich der Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer zu mindern? Die Bundesregierung ist gewillt, im Rahmen des Möglichen einen Beitrag zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zu leisten. So ist im Regierungsentwurf für das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgesehen, künftig die sog. „überzähligen" Sattelauflieger von der Steuer freizustellen. Ähnliche Vergünstigungen gelten schon jetzt in einigen Nachbarländern; insoweit wird ein Wettbewerbsnachteil zu Lasten der deutschen Unternehmer beseitigt. Außerdem ist die Bundesregierung bestrebt, eine Harmonisierung der Kraftfahrzeugsteuern im Rahmen einer gemeinsamen EWG-Wegekostenregelung zu erreichen. Der Bundesminister für Verkehr hat dies in seiner „Wegekosten-Erklärung" anläßlich der letzten Verkehrsministerratstagung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es muß allerdings einkalkuliert werden, daß diese Harmonisierung wegen der sehr unterschiedlichen nationalen Interessen ein langwieriger und mühsamer Prozeß ist. Bei der Kraftfahrzeugsteuer ist auch zu berücksichtigen, daß sie nur einer von zahlreichen Wettbewerbsfaktoren ist, und zwar keineswegs der bedeutendste: Sie macht in der Bundesrepublik Deutschland trotz ihres hohen Niveaus nur rd. 5 % der Jahres-Gesamtkosten eines Schwerlastzuges aus. Die Wettbewerbsnachteile zu Lasten der deutschen Unternehmer können also nicht allein aus den Unterschieden beim Kfz-Steuer-Niveau im internationalen Vergleich erklärt werden; sie sind vielmehr auch auf andere Wettbewerbsfaktoren, wie z. B. die Lohnkosten zurückzuführen. Im Gegensatz zur Kraftfahrzeugsteuer bewirkt die Mineralölsteuer keine Wettbewerbsverzerrung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Für eine bestimmte Beförderungsstrecke ist die Mineralölsteuerbelastung für deutsche und ausländische Unternehmer die gleiche. 8680* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Anlage 21 Antwort des Parl. Staassekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen A 63 und 64) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn auf einer Strecke die von einem Bus der Deutschen Bundesbahn im Linienverkehr befahren wird, nur dann ihre Zustimmung zum Einsatz eines ergänzenden Schulbusses durch einen privaten Busunternehmer gibt, wenn der Bundesbahnbus, der 50 Sitzplätze enthält, laufend von 150 Schülern auf Sitz- und Stehplätzen beansprucht wird, und ist schon einmal versucht worden, 150 Schüler in einen solchen Bus hineinzuzwängen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern, um die in Frage 63 dargestellte unrealistische Anforderung an den Auslastungsgrad von Bundesbahnbussen, die als Schulbusse verkehren, zu ändern, oder gibt es andere Wege zur Vermeidung dieses unvertretbaren Zusammenpferchens von Kindern in einem Bundesbahnbus? Die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise der Deutschen Bundesbahn ist mir nicht bekannt. Sofern Ihre Frage auf einen konkreten Fall abhebt, bitte ich, mir Einzelheiten mitzuteilen; die Angelegenheit werde ich sodann umgehend dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn zur Prüfung vorlegen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 65 und 66) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß die Deutsche Bundesbahn angesichts deren Finanzmisere das Buch „Dienstrecht der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn", das im Buchhandel 32 DM kostet, auch in mehreren Exemplaren den kleinsten Dienststellen der Deutschen Bundesbahn zuteilt? Tritt die Bundesregierung meiner Feststellung bei, daß die Deutsche Bundesbahn eine Fülle von Druckerzeugnissen herausgibt, die hohe Kosten erfordern — wie es z. B. beim Report 74 der Fall ist — und deren Wirkung für das Unternehmen nicht allzu hoch ist? Beide Fragen, die die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bundesbahn und die Versorgung von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbahn mit Informationsmaterial betreffen, fallen in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn: Ihre Fragen habe ich daher an die Deutsche Bundesbahn weitergegeben; sobald mir die Antwort des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vorliegt, werde ich Sie über den Inhalt unterrichten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 67) : Denkt die Bundesregierung angesichts wachsender Autohalden daran, die Angabe des Baujahrs im Kraftfahrzeugbrief wieder einzuführen? Nachdem die Angabe des Baujahrs auf dem Fabrikschild schon seit der Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 7. Juli 1960 nicht mehr gefordert war, wird seit 1963 das Baujahr auch im Fahrzeugbrief nicht mehr verlangt. Statt dessen wird in den Fahrzeugpapieren der Tag der ersten Zulassung eingetragen. Diese Regelung trägt den verkehrsrechtlichen Belangen voll Rechnung, um z. B. bei notwendig werdenden Nachrüstungen aus Anlaß von Gesetzesänderungen (z. B. Warnblinkanlage, Sicherheitsgurte) einen Bezugspunkt für die unter die Nachrüstungspflicht fallenden Altfahrzeuge zu haben. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, diese verkehrsrechtliche Regelung zu ändern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 68) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß durch eine weitere Herabsetzung der zulässigen Lärmgrenzwerte die Entwicklung leiserer Motoren für Sportflugzeuge angeregt wird? Die Bundesregierung hat schon 1972 Grenzwerte für die Geräuschemission leichter Propeller-Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt definiert und als Stand der Technik für die Erstzulassung neuer Entwicklungen festgelegt. Diese Regelung soll auch durch die ICAO zur internationalen Norm erhoben werden. Für neue Flugzeuge, die in der Bundesrepublik nach 1976/77 als Muster oder aber zum Schul- bzw. Schleppbetrieb zum Verkehr zugelassen werden sollen, sind Senkungen der gegenwärtig gültigen Grenzwerte um ca. 5 Dezibel vorgesehen. Es muß in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland bis auf wenige Motoren für Motorsegler keine Kolbenflugmotoren für Leichtflugzeuge hergestellt werden. In den USA jedoch, dem fast ausschließlichen Herstellerland, sind Maßnahmen zur Lärmbeschränkung an Leichtflugzeugen erst im Anfangsstadium. In der Bundesrepublik Deutschland wird nur ein geringer Teil der in den USA produzierten Kolbenmotoren eingeführt. Gleichwohl werden sowohl die US-Luftfahrtbehörden als auch Kleinflugzeug-, Motoren- und Propeller-Produzenten in den USA mit Nachdruck auf die zukünftigen Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und die damit sehr gering werdenden Aussichten, „laute" Flugzeuge bei uns abzusetzen, hingewiesen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 69) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8681* Haben Bundesregierung oder eine von ihr finanziell bzw. sonst unterstützte Einrichtung durch die sechsseitige „Verkehrssicherheitsbeilage September 1974" in dem Münchner SPD-Blatt „Münchener Post", Nummer 33, Oktober 1974, diese Zeitung oder die SPD selbst unter Mißbrauch der berechtigten Sicherheitsbelange des Straßenverkehrs unterstützt, und wie kann diese Aktion gegebenenfalls vor dem Steuerzahler gerechtfertigt werden? Zur Verstärkung der Public Relation-Aktivitäten bei der seit dem Frühsommer dieses Jahres laufenden Aufklärungskampagne zum Anlegen von Sicherheitsgurten und als ein Mittel publizistischer Vorbereitung auf die noch in diesem Jahr einsetzende Aufklärungsaktion über die Gefahren des Alkohols im Straßenverkehr ist vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverkehrsministeriums die sechsseitige „Verkehrssicherheitsbeilage September 1974" für periodisch erscheinende Zeitungen herausgegeben worden. Inhalt und Aufmachung dieser Beilage sind darauf gerichtet, breiten Kreisen der Bevölkerung die verschiedenen Aspekte der beiden Themenbereiche nahezubringen, damit Gurte bei jeder Autofahrt angelegt werden und Kraftfahrer auf den Genuß von Alkohol verzichten. Die Beilage zielt auch darauf, beide Aufklärungsaktionen als Ausdruck eines zusammenhängenden Systems verkehrssichernder Maßnahmen erkennbar zu machen. Die Zeitungen einer Arbeitsgemeinschaft, zu der auch die „Münchner Post" gehört, sind vertraglich verpflichtet, 1 190 000 Exemplare eingelegt in ihr Verlagsobjekt an die Haushalte im jeweiligen, über mehrere Länder der Bundesrepublik Deutschland reichenden Verbreitungsgebiet zu verteilen. Bei der Auftragsvergabe ist selbstverständlich nach den Regeln der „Verdingungsordnung für Leistungen" verfahren worden. Von einer mißbräuchlichen Unterstützung einer Zeitung oder gar einer Partei, wie das in der Frage unterstellt ist, kann also nicht die Rede sein. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 70) : Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 16. Oktober 1974 zu, am vergangenen Wochenende sei sowohl am Kontrollpunkt Marienborn als auch am Kontrollpunkt Drewitz die Abfertigung im Berlinverkehr äußerst schleppend gewesen, und ist — bejahendenfalls — die Bundesregierung der Auffassung, daß die mit Recht über diese Schikanen erbosten Autofahrer es selbst in die Hand nehmen müßten — etwa durch lautstarke Proteste —, die Ostberliner Grenzkontrolleure zur Einstellung ihrer vertragswidrigen Praktiken zu veranlassen? Zu den Abfertigungsverzögerungen, die sich nach Berichten von Transitreisenden am Sonnabend, den 12. Oktober 1974 in Marienborn und Drewitz ergeben haben, hat die Bundesregierung bereits auf die Anfrage des Kollegen Straßmeir Stellung genommen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß für die Klärung von Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Transitverkehrs die nach Artikel 19 des Transitabkommens gebildete Transitkommission zuständig sei. Das schließt jedoch nicht aus, daß sich ein Transitreisender über eine Maßnahme bei den DDR- Grenzorganen beschwert, wenn er sich durch sie belastet fühlt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 73) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 22. Oktober 1974 zu, der Bundesjustizminister habe ihm vorliegende Gutachten zur Verfassungs- und Rechtmäßigkeit des Regierungsentwurfs zum Mitbestimmungsgesetz, die den Abgeordneten des Bundestages und der Öffentlichkeit vorenthalten werden, dem DGB zur Kenntnis gebracht, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — die ungleiche Behandlung der Sozialpartner und die Diskriminierung der übrigen Vereinigungen der Arbeitnehmer? Es trifft zu, daß dem Bundesministerium der Justiz je ein Gutachten der Professoren Rupert Scholz und Thomas Raiser zu dem Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes vorliegt. Die Gutachten sind dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sowie jeweils denjenigen Stellen und Organisationen, die um deren Überlassung gebeten haben, zur Verfügung gestellt worden. Dies sind die Herren Vorsitzenden der drei im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen, der Vorsitzende des federführenden Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung, eine Reihe weiterer Bundesministerien und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Es ist nicht üblich, daß die Bundesregierung von ihr eingeholte Sachverständigengutachten von sich aus der Offentlichkeit oder einzelnen Verbänden, die vielleicht an dem Inhalt solcher Gutachten interessiert sein könnten, anbietet. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 74) : Wann wird die Bundesregierung dem Bundestag das Rechtsgutachten zur Mitbestimmung vorlegen? Es ist grundsätzlich nicht üblich, daß von der Bundesregierung zu Gesetzgebungsvorhaben eingeholte Gutachten als Bundestags-Drucksache vervielfältigt und auf diese Weise allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht werden. Dies ist auch nirgendwo gesetzlich oder in der Geschäftsordnung eines Verfassungsorgans vorgeschrieben. Die Gutachten der beiden Rechtswissenschaftler Scholz und Raiser, auf die Sie sich mit Ihrer Frage offensichtlich beziehen, sind im übrigen den Vorsitzenden der drei Bundestagsfraktionen übermittelt worden, also auch dem Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU. 8682* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 75) : In welchen Bereichen und auf welche Weise ist die Bundesregierung bereit, der Entschließung des 50. Deutschen Juristentags Rechnung zu tragen und die öffentlichen Benutzungsordnungen im Bereich der allgemeinen Daseinsvorsorge sowie der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost den Anforderungen anzupassen, die für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfohlen worden sind? Der in meinem Hause erarbeitete Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht ohne Rücksicht auf eine wie immer geartete Mitwirkung des Staates alle vorformulierten Benutzungsbedingungen in den Anwendungsbereich der AGB-Regeln ein, sofern diese Benutzungsbedingungen nicht den Charakter von Rechtsnormen haben. Ihre Frage bezieht sich deshalb nur auf den Bereich der Benutzungsbedingungen mit Rechtsnormqualität. Insoweit sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit u. a. zu nennen: Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen die Postordnung, die Postzeitungsordnung, die Fernmeldeordnung, die Postsparkassenordnung und die Postscheckordnung, aus dem Bereich des Bundesministers für Verkehr die Eisenbahnverkehrsordnung, die Kraftverkehrsordnung sowie die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft die aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Elektrizität und die ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärten Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Gas aus dem Versorgungsnetz. Die von mir aufgezählten Benutzungsbedingungen haben sich im großen und ganzen bewährt und auch die Anerkennung der Gerichte gefunden. Einzelne ältere Vorschriften, die zugegebenermaßen hart formuliert sind, haben in der Praxis keine Bedeutung. Trotzdem hält es die Bundesregierung für angebracht, auch die als Rechtsnormen ausgestalteten Benutzungsbedingungen dort, wo dies nötig erscheint, den berechtigten Belangen der Benutzer anzupassen. Dabei wird allerdings eine volle Anwendung der für privatrechtliche AGB in Aussicht genommenen Regeln nicht möglich sein. Anders als beim Güteraustausch zwischen Privatleuten kann für den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge die Privatautonomie nicht das maßgebende Gestaltungsprinzip sein. Wie Sie wissen, müssen die Versorgungsleistungen grundsätzlich zu jeder Zeit an jedermann zu gleichen Bedingungen erbracht werden. Das Angebot kann nicht wie bei einem privaten Dienstleistungsunternehmen auf solche Bereiche und Abnehmergruppen beschränkt werden, bei denen dies unter Risiko- und Rentabilitätsgesichtspunkten attraktiv wäre. Eine gesicherte und preiswürdige Versorgung setzt voraus, daß neben den Interessen des individuellen Einzelabnehmers auch die Interessen der Gesamtheit der Abnehmer von Versorgungsleistungen gebührend Berücksichtigung finden. Unter Berücksichtigung dieser und der weiteren insbesondere technischen Besonderheiten der öffentlichen Daseinsvorsorge wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit eine Anpassung der öffentlichen Benutzungsbedingungen an die geplanten AGB-Regeln geboten und möglich ist. Die Bundesministerien sind bereits im Rahmen der Prüfung des in meinem Hause erarbeiteten Referentenentwurfs zur Stellungnahme aufgefordert. Soweit erforderlich werden zu gegebener Zeit organisatorische Maßnahmen zur interministeriellen Abstimmung in Betracht gezogen werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 76) : Wann ist mit den Durchführungsverordnungen zum Tierschutzgesetz zu rechnen? Als erste Durchführungsverordnung nach § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 ist am 12. Juni 1974 die Verordnung über das Halten von Hunden im Freien verkündet worden. Die weiteren Durchführungsverordnungen — z. B. nach § 13 Abs. 1 und 3 zur Regelung der speziellen tierschutzrelevanten Fragen, die sich u. a. bei der heutigen Haltung großer gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen ergeben — zugrunde zu legenden Mindestanforderungen des Tierschutzes beinhalten zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Fragen, mit deren Ausarbeitung auf meine Veranlassung hin seit einiger Zeit besondere Arbeitsgruppen von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis befaßt sind. Von den Sachverständigen dabei herausgestellte Fragen bedürfen zudem einer forschungsmäßigen Bearbeitung. Ich unternehme alle Anstrengungen im Rahmen der materiellen wie personellen Gegebenheiten, die Vorlage dieser Grundlagen zu beschleunigen, um so die fachlichen Voraussetzungen für die anstehenden Rechtsverordnungen zu erhalten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung der Auffassung von Bundesminister Dr. Friderichs, daß der deutsche Grenzausgleich für Agrarprodukte als eine „Neue Wettbewerbsverzerrung" abgebaut werden müsse, und wie stellt sich die Bundesregierung den finanziellen Ausgleich für die Landwirtschaft bei einem Abbau vor? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8683* Eine Erklärung, daß der deutsche Grenzausgleich für Agrarprodukte als eine neue Wettbewerbsverzerrung abgebaut werden müsse, wurde von Bundesminister Friderichs nicht abgegeben. Bundesminister Friderichs hat dagegen in seiner jüngsten Veröffentlichung „Mut zum Markt" ausgeführt, daß bei unveränderter Anwendung des Grenzausgleichssystems auf Dauer sich Wettbewerbsverschiebungen beim Außenhandel mit Agrarerzeugnissen ergeben können, da relative Kostenvorteile aufwertender Länder und relative Kostennachteile abwertender Länder unberücksichtigt bleiben. Solche Kostenvorteile oder -nachteile können zwar wegen der nicht vorhandenen Vergleichsmöglichkeiten der Daten nicht quantifiziert werden, jedoch dürften die Feststellungen von Bundesminister Friderichs tendenziell zutreffend sein. Die Bundesregierung hat deshalb der Festsetzung sog. „Grüner Paritäten" für Italien, Großbritannien und Irland zugestimmt, durch die die nationalen Agrarpreise in diesen Abwertungsländern angehoben und die Grenzausgleichsbeträge verringert bzw. völlig beseitigt wurden. Ich möchte in diesem Zusammenhang hervorheben, weil ich glaube, daß dies weitgehend unbekannt ist, daß durch die „Grüne Lira" die italienischen Agrarpreise innerhalb eines Jahres um 33 % angehoben wurden, und zwar zusätzlich zur Erhöhung der gemeinsamen Agrarpreise. Für das italienische Agrarpreisniveau bedeutet dies eine Anhebung von annähernd 50 % innerhalb eines Jahres. Der deutsche Grenzausgleich steht in diesem Zusammenhang nicht zur Diskussion. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 80 und 81): Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß die diesjährige Frist zur Stellung eines Antrags auf Ausgleichsleistung nach dem Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft viel zu kurz war, weil das Gesetz erst am 3. August 1974 im Bundesgesetzblatt erschienen ist, und den zuständigen Behörden die notwendigen Antragsvordrucke und Informationsschriften erst unmittelbar vor Ablauf der Frist zur Verfügung standen? Ist die Bundesregierung bereit, die Frist angemessen zu verlängern, da viele Berechtigte anders für dieses Jahr nicht mehr in den Genuß der Zusatzversorgung kommen können? Zu Fragen A 80: Bereits seit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag im Juni 1974 habe ich im Pressedienst meines Hauses mehrfach auf die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und die Antragsfrist zum 30. September 1974 für das Jahr 1974 hingewiesen. Diese Informationen wurden regelmäßig nicht nur von der Fachpresse, sondern vor allem auch von der Tagespresse übernommen. Zur Einhaltung der Antragsfrist genügte es, wenn der Antrag formlos gestellt wurde, d. h. also für den Anspruch selbst war es unschädlich, wenn der Antrag noch nach dem 30. September ergänzt wurde. Dem Eingang des Antrages bei der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft stand dabei der Eingang bei einem anderen deutschen Versicherungsträger oder bei einer anderen deutschen Behörde — also z. B. einer Gemeindeverwaltung — gleich. Insgesamt haben 42 000 Berechtigte ihre Anträge fristgerecht gestellt. In knapp 4 000 Fällen wurde die Frist zwar versäumt, in diesen Fällen werden die Anträge jedoch bereits als rechtzeitig für das nächste Jahr gestellt angesehen, so daß diesen Berechtigten die Ausgleichsleistung ab dem kommenden Jahr gezahlt werden kann. Zu Frage A 81: Da die Antragsfrist im Gesetz festgelegt ist, hat die Bundesregierung von sich aus keine Möglichkeit, diese Frist zu verlängern. Hierzu wäre eine Änderung des am 3. August 1974 verkündeten Gesetzes notwendig. Anlage 32 a Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 82): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die künftige Mengensteuerung bei der Agrarproduktion? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei einigen Agrarprodukten die Funktion der Mengensteuerung jedenfalls nicht mehr allein durch gemeinsame Preise erfüllt werden kann. Das Instrumentarium für eine Mengensteuerung als Mittel zur Stabilisierung der Märkte reicht von der Beratung bis zur Kontingentierung. Erst wenn die beschlossene Bestandsaufnahme der Agrarpolitik vorliegt, ist es möglich zu erkennen, bei welchen Produkten eine besondere Mengensteuerung erforderlich ist und welchen Intensitätsgrad sie haben muß. Es kann gesagt werden, daß auf jeden Fall weitgehende Mitwirkung der Wirtschaft vorgesehen ist. Es muß um Verständnis gebeten werden, daß die Bundesregierung derzeit in der Öffentlichkeit keine ins einzelne gehende Ausführung machen kann. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 83) : Hat die Bundesregierung jetzt endlich von der hessischen Landesregierung die erforderlichen Auskünfte darüber erhalten, ob und gegebenenfalls in welchen Mengen aus der DDR, Polen oder der Sowjetunion mit Giftstoffen behandeltes oder mit Käferbesatz befallenes Getreide nach Hessen eingeführt wurde, und wie lauten diese Auskünfte? 8684* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Inzwischen liegt ein abschließender Bericht der hessischen Dienststellen vor. Hieraus ergibt sich: Von den Einführern wurde mit der DDR-ZentralKommerz-GmbH als Verkäuferin von Roggen in das Bundesgebiet vertraglich vereinbart, daß die Lieferungen den für die Bundesrepublik gültigen Bestimmungen über Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln zu entsprechen haben. Aus den bisherigen Erfahrungen, bestätigt durch mehrere im Frühjahr 1974 gezogene Proben, konnte davon ausgegangen werden, daß diese Vereinbarungen eingehalten werden. Wie ich an anderer Stelle bereits erläutert habe, mußten Mitte Juni 1974 3 Waggon Roggen wegen starken Käferbesatzes zurückgewiesen werden. In diesen Partien wurden erhöhte DDT-Rückstände festgestellt, die in einem Waggon den Höchstwert von 0,095 ppm enthielt. Aus diesem Sachverhalt darf geschlossen werden, daß wegen des hohen Käferbesatzes vor der Verladung nochmals eine Behandlung des Getreides durchgeführt worden ist. Weitere Beanstandungen lagen nicht vor; mit Ablauf des Monats Juli waren die Lieferverträge m. W. erfüllt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 7/2720 Fragen A 84 und 85) : Wie viele Berufsberater hat die Bundesanstalt für Arbeit. Nürnberg, im gesamten Bundesgebiet in der Berufsberatung — getrennt nach Hauptschule, Realschule und Gymnasium — eingesetzt, und wie ist das Verhältnis der besetzten zu den unbesetzten Stellen (Ist /Soll-Verhältnis)? Welche Begründung kann die Bundesregierung dafür geben, daß seit dem 1. April 1974 achtzig dringend benötigte Stellen der Berufsberatung bei der Bundesanstalt für Arbeit bis heute nicht besetzt worden sind, obwohl genügend Bewerbungen vorliegen? Der Haushaltsplan 1974 der Bundesanstalt für Arbeit enthält 1 965 Planstellen für Fachkräfte der allgemeinen Berufsberatung. Die allgemeine Berufsberatung ist zuständig für Absolventen von Hauptschulen und Realschulen einschließlich Klasse 10 der Gymnasien. Eine Aufgliederung der in der allgemeinen Berufsberatung angesetzten Berufsberater nach Haupt- und Realschulen ist nicht möglich, weil die sachliche Zuständigkeit für die Aufgabendurchführung insoweit ungeteilt ist. Nach der letzten Erhebung am 15. Juli 1974 waren insgesamt 229 Stellen in der allgemeinen Berufsberatung nicht besetzt. Dabei handelt es sich sowohl um flukturierend freie Stellen als auch um Stellen für Nachwuchskräfte, für die nach Abschluß ihrer Ausbildung Planstellen bereitstehen müssen. Noch in diesem Jahr werden 183 Fachanwärter der Berufsberatung ihre Ausbildung beenden. Die Zahl der Planstellen für Berufsberater für Abiturienten und Hochschüler beträgt im laufenden Haushaltsjahr 349. Davon waren zum vorgenannten Erhebungszeitpunkt 99 nicht besetzt. Zur Zeit befinden sich 35 Nachwuchskräfte der Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler in Ausbildung oder stehen kurz vor ihrem Einsatz. Die in Ihrer zweiten Frage genannten 80 unbesetzten Stellen beziehen sich offenbar nur auf die Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler. Über die vorliegenden Bewerbungen konnte nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit noch nicht entschieden werden, weil die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vorgesehenen Verfahren innerhalb der Bundesanstalt noch nicht abgeschlossen sind. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 88) : Ist es richtig, daß von den 32 000 Aufsichtsratsmandaten in der deutschen Wirtschaft sich bereits 9000 in den Händen von Arbeitnehmervertretern befinden und durch die geplante paritätische Mitbestimmung weitere 7000 bis 8000 Aufsichtsratsmandate in die Hände von Arbeitnehmervertretern kommen werden? Es gibt zur Zeit keine praktikable Möglichkeit, zuverlässiges Material über die Zahl der Aufsichtsratsmandate zu erhalten. Daher kann ich die in Ihrer Frage genannten Zahlen über die heute vorhandenen Aufsichtsratsmandate nicht bestätigen. Zur Anzahl der Arbeitnehmermandate nach Inkrafttreten des neuen Mitbestimmungsgesetzes könnte man jedoch folgende Schätzung wagen: Unterstellt man, 1. daß in rd. 650 Unternehmen, die vom Mitbestimmungsgesetzentwurf erfaßt werden, die Aufsichtsräte gegenwärtig im Durchschnitt zwischen 6 und 9 Mitglieder haben, darunter also 2 bis 3 Arbeitnehmer, und 2. daß sich diese Aufsichtsräte künftig auf eine zwischen 12 und 16 liegende durchschnittliche Mitgliederzahl vergrößern werden, so daß 3. pro erfaßtes Unternehmen zusätzlich 4 bis 5 Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sein werden, dann errechnet sich für das Anwachsen der Aufsichtsratsmandate der Arbeitnehmer eine Zahl zwischen 2 600 und 3 250. Die in Nr. 42 der Wirtschaftswoche abgedruckte Schätzung dürfte also entschieden zu hoch ausgefalen sein. Näher an der Wirklichkeit scheint die Zahl zu liegen, die dieselbe Zeitschrift in ihrer unmittelbar folgenden Ausgabe, der Nr. 43 vom 18. Oktober 1974, auf Seite 26 veröffentlicht hat. Dort ist die Zahl 3 500 genannt. Eine nicht unbeachtliche Erhöhung der Zahl der Mandate wird allerdings auch auf der Anteilseignerseite eintreten, weil sich durch das Mitbestimmungsgesetz die Aufsichtsräte insgesamt vergrößern werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 89) : Ist die Bundesregierung bereit, in Vereinbarungen mit allen EG-Partnern eine Regelung zur Erfassung der nicht mehr beschäftigten Pendler im jeweiligen Gastland zu treffen, und könnten regelmäßige Zusammenkünfte der Präsidenten der nationalen Arbeitsverwaltungen hierbei hilfreich sein? Die im Aufbau befindliche Beschäftigtenstatistik auf der Grundlage des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung wird auch die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte einschließlich der Grenzgänger ausweisen; eine getrennte Erfassung der Grenzgänger ist aufgrund der Technik des gewählten Systems jedoch nicht möglich. Arbeitslose Grenzgänger sind nur — allerdings nicht gesondert — in der Arbeitslosenstatistik des Wohnlandes enthalten, das, zumindest innerhalb der EG, auch für die Zahlung der Arbeitslosenunterstützung zuständig ist. Insbesondere seit dem Wegfall der Arbeitserlaubnis für Arbeitskräfte aus der Gemeinschaft aufgrund der Freizügigkeitsverordnung wäre die Erfassung von nicht mehr beschäftigten Grenzgängern mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Die Bundesregierung würde ein solches Vorhaben deshalb nicht unterstützen, zumal solche Angaben über die laufend erhobenen Daten hinaus keine nennenswerte zusätzliche Information zur Beurteilung der Arbeitsmarktlage bringen würden. Die Bundesregierung schließt damit nicht aus, daß, auch im Rahmen der mit dem Sozialpolitischen Aktionsprogramm am 21. Januar 1974 vom Rat beschlossene Förderung der Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltungen, Probleme der Grenzgänger von den Mitgliedstaaten behandelt werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 90) : Welche der Bundesanstalt für Arbeit entsprechende Selbstverwaltungseinrichtungen gibt es für deren Zuständigkeitsbereich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, so daß regelmäßige Zusammenkünfte von deren Leitern wie die der Notenbank-Gouverneure angezeigt erscheinen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, um solche Zusammenkünfte zu initiieren bzw. zu ermöglichen? In den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gibt es keine Arbeitsverwaltung, bei der die Tarifparteien, wie im Falle der Bundesanstalt für Arbeit, an der Geschäftsführung beteiligt werden und beim Erlaß von autonomem Satzungsrecht mitwirken. In anderen Ländern üben sie beratende Funktion aus, so in Frankreich bei der nationalen Beschäftigungsagentur, in Belgien und in Luxemburg beim nationalen Beschäftigungsbüro sowie in den Niederlanden im Arbeitsmarktrat und in regionalen Ausschüssen. Im Vereinigten Königreich arbeitet die Regierung bei der Neuorganisation der Arbeitsverwaltung mit den Tarifparteien zusammen. Nach Artikel 14 der EWG-Freizügigkeitsverordnung tauschen die Arbeitsverwaltungen der EG- Mitgliedstaaten „Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie über die Arbeitsmarktlage aus, die geeignet sind, den Arbeitnehmern in den anderen Mitgliedstaaten als Orientierungshilfe zu dienen." In seiner Entschließung vom 21. Januar 1974 über ein sozialpolitisches Aktionsprogramm hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften die insbesondere von der Bundesregierung angestrebte Förderung einer besseren Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Arbeitsverwaltungen als prioritäres Ziel bezeichnet. Die EG-Kommission hat sich verpflichtet, entsprechende Vorschläge noch im Laufe des Jahres 1974 vorzulegen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 91) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Sozialgesetzbuch einen Anspruch von Rentnern auf Entschädigung in den Fällen zu verankern, in denen sich durch Verschulden des Versicherungsträgers die Auszahlung der Rente verzögert? Der dem Deutschen Bundestag vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs sieht eine Verzinsung solcher Geldleistungen vor, die von den Sozialleistungsträgern nicht rechtzeitig erbracht werden. Die Vorschrift, die vor allem für Renten der Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung von Bedeutung ist, setzt kein Verschulden des Leistungsträgers voraus, da sich ein Verschulden in der Praxis nur schwer feststellen ließe. Sie macht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Verzinsung allein vom Ablauf fester Fristen abhängig. Aus denselben Gründen wird der Ausgleich für die verspätete Rentenzahlung nicht nach den individuellen Nachteilen des Rentenberechtigten, sondern nach einem festen Zinssatz vorgenommen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Merkblatt über Konkursausfallgeld der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich der Vorschußzahlung von Konkursausfallgeld eine Information enthält, die den Willen des Gesetzgebers insoweit einengt, als Vorschußzahlungen nur dann geleistet werden sollen, wenn die Übertragung, Pfändung oder Verpfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht er- 8686* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 folgt ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um die Information der Bundesanstalt für Arbeit zu berichtigen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß das von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegebene Merkblatt über Konkursausfallgeld den Willen des Gesetzgebers einengt. Die Vorschußregelung ist grundsätzlich auf die Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers zugeschnitten. Bei ihnen wird vermutet, daß sie wegen der aufgelaufenen Rückstände auf schnelle Zahlung dringend angewiesen sind. Ein solches Bedürfnis besteht bei Personen, an die Arbeitsentgeltsansprüche abgetreten oder verpfändet worden sind oder die sie gepfändet haben nur, wenn dies wegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erfolgt ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 93) : Hat der Bundesarbeitsminister ein internes Gutachten über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland erstellen lassen, und trifft es zu, daß hier auch wie in dem Gutachten der fünf wirtschaftswissenschaftlichen Institute das Anschwellen der Arbeitslosigkeit auf eine Million Erwerbslose vorausgesagt wird? Ein derartiges Gutachten ist nicht erstellt worden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 94) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die auf dem internationalen Symposion über die Ursachen des Grünen Star vorgetragen wurde, die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen seien auch auf diese Krankheit auszudehnen, die im Entstehungsstadium, das in der Regel keine Beschwerden verursacht, überwiegend heilbar sei, und welche Schlußfolgerung wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — daraus ziehen? Die Bundesregierung hat von der auf dem internationalen Symposium über die Entstehung des grünen Stars vorgetragene Auffassung, die gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen sollten auf den grünen Star ausgedehnt werden, Kenntnis genommen. Nach geltendem Recht sind Früherkennungsuntersuchungen beschränkt auf Untersuchungen für Frauen und Männer zur Früherkennung von Krebskrankheiten sowie für Kinder zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden. Darüber hinaus kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit weitere Maßnahmen zur Früherkennung vorsehen, wenn die in § 181 a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Reichsversicherungsordnung genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Bundesregierung wird die Erkenntnisse des internationalen Symposiums über die Ursachen des grünen Stars zum Anlaß nehmen zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstreckung der Maßnahmen zur Früherkennung auf den grünen Star erfüllt sind. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geiger (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen A 95 und 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Verschleppung der Konkurseröffnung oder Ablehnung des Konkurses die Lohnansprüche der Arbeitnehmer über das Konkursausfallgeld für die letzten drei Monate nicht mehr erfüllt werden können? Wird die Bundesregierung eine Änderung der Frist von drei Monaten für die Antragstellung auf Konkursausfallgeld vorschlagen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich in besonders gelagerten Einzelfällen die Bearbeitung der Anträge auf Konkurseröffnung so stark verzögert hat, daß dadurch die Sicherung der rückständigen Arbeitsentgeltansprüche durch das Konkursausfallgeld verkürzt worden ist. Sollte sich herausstellen, daß sich die Konkursgerichte inzwischen nicht auf die Notwendigkeit schneller Entscheidungen gerade im Hinblick auf das neu geschaffene Konkursausfallgeld eingestellt haben, so wäre die maßgebende Vorschrift des Arbeitsförderungsgesetzes derart zu ergänzen, daß Ansprüche auf Konkursausfallgeld durch Verzögerungen der Entscheidungen über einen Konkursantrag auch nicht ausnahmsweise verkürzt werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 97) : Beabsichtigt die Bundesregierung, nachdem das neue Schwerbehindertengesetz bei der Beurteilung der Körperbehinderung keinen Unterschied macht und im Arbeitsleben alle Schwerbehinderten, ungeachtet der Art der Behinderung, gleichstellt, eine Novellierung der Gesetze, wie z. B. des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, nach denen gewisse Vergünstigungen nach wie vor von der Art der Behinderung abhängig sind, und um welche Gesetze würde es sich dabei im einzelnen handeln? Nachdem am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Schwerbehindertengesetz sind die Vorschriften über Vergünstigungen für Behinderte so zu gestalten, daß die Vergünstigungen der Art und Schwere der Behinderung Rechnung tragen, und zwar unabhängig von der Ursache der Behinderung. Von dieser Willensbekundung des Gesetzgebers sind an Gesetzen im wesentlichen das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung vom 1. Dezember 1972 und das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8687* anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 betroffen. Zum Kraftfahrzeugsteuerrecht liegt bereits der Entwurf der Bundesregierung eines Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1975 vor, in dem dem vorerwähnten Grundsatz Rechnung getragen werden soll. Hiernach sollen alle Schwerbehinderten hinsichtlich der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ohne Rücksicht auf die Ursache ihrer Behinderung gleichbehandelt werden. Was die Freifahrtvergünstigung anlangt, ist inzwischen der Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vorbereitet worden. Auch in diesem Entwurf soll der im Schwerbehindertengesetz enthaltene Grundsatz verwirklicht werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 98) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Blindenlesegeräte als Hilfsmittel im Rahmen der Durchführungsverordnung zum neuen Schwerbeschädigtengesetz zuzulassen, um die berufliche Rehabilitation der Blinden wesentlich zu erleichtern? Das neue Schwerbehindertengesetz verpflichtet den Arbeitgeber von blinden Schwerbehinderten, den Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen auszustatten. Hierzu können auch die von Ihnen angesprochenen Blindenlesegeräte gehören. Für die Anschaffung solcher Geräte können dem Arbeitgeber Geldleistungen gewährt werden. Auf diese Weise ist es aufgrund der Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes und auch der sonstigen Bestimmungen über die berufliche Rehabilitation grundsätzlich möglich, die Ausstattung der Blinden mit Lesegeräten finanziell zu fördern. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß auch in diesem Bereich von der technischen Entwicklung weitere Verbesserungen zu erwarten sind. So wird es darauf ankommen, die heute bekannten Blindenlesegeräte technisch zu vervollkommnen, neue Gerätetypen zu entwickeln und vor allem auch preisgünstiger herzustellen. Die Bundesregierung fördert diese Entwicklung unter Federführung des Bundesministers für Forschung und Technologie aus Mitteln des Bundeshaushalts. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen A 99 und 100) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten des Landesarbeitsamts Nordrhein-Westfalen, Dr. Degen, am 16. Oktober 1974 in Recklinghausen, daß in Nordrhein-Westfalen Arbeitslose bis zu zehn Wochen auf die erste Überweisung ihrer Unterstützung warten müssen? Ist es überhaupt vertretbar, Arbeitslose so lange auf das von ihnen dringend benötigte Geld warten zu lassen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Abhilfe zu schaffen? Wie mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit bestätigt, kommen Wartezeiten von 10 Wochen — wenn man von besonders gelagerten Einzelfällen absieht — nicht vor. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt zur Zeit 2 bis 3 Wochen. Die Bundesanstalt für Arbeit unternimmt alle Anstrengungen, damit diese Bearbeitungszeit auch bei einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit eingehalten werden kann. In diesem Zusammenhang muß jedoch nachdrücklich an die Arbeitgeber die Bitte gerichtet werden, den Arbeitnehmern, die bis zum Zeitpunkt der Entlassung noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, sofort die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitslosenversicherung auszustellen. Dadurch könnte in vielen Fällen die Bearbeitungszeit abgekürzt werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 101 und 102) : Was wird die Bundesregierung unternehmen, wenn auch, wie von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte befürchtet, dieser finanziell am besten gestellte Rentenversicherungsträger nicht mehr in der Lage ist, das gesetzliche gemeinsame Rücklagesoll von drei Monatsrenten zu gewährleisten? Wie erklärt die Bundesregierung dieses Mißverhältnis, obwohl Löhne und Gehälter und damit die Beiträge stärker gestiegen sind, als noch vor einem Jahr von ihr angenommen wurde, und ist es nach den jüngsten Erkenntnissen noch gerechtfertigt, weiterhin den Faktor Arbeitslosigkeit von jährlich 250 000 Arbeitslosen in die Vorausberechnungen einzusetzen? Die Ergebnisse der im Rentenanpassungsbericht 1975 vorgelegten neuen 15jährigen Vorausberechnungen weisen nach, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in der Lage ist, das gesetzlich vorgeschriebene gemeinsame Rücklagesoll von 3 Monatsausgaben zu gewährleisten. Die Annahmen und Methoden, die diesen Vorausberechnungen zugrunde liegen, sind wegen ihrer Bedeutung für das Ergebnis der Vorausberechnungen in einem besonders dafür eingerichteten Abstimmungskreis eingehend beraten und abgestimmt worden. Diesem Abstimmungskreis gehört auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an. Sie hat den Annahmen und Methoden der Vorausberechnung zugestimmt. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß kurzfristig abweichende Entwicklungen mit den Methoden der langfristigen Vorausberechnungen durchaus zu vereinbaren sind. In den neuen Vorausberechnungen des Rentenanpassungsberichts 1975, rechnet die Bundesregierung langfristig mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1,5 v. H.; das bedeutet eine Zahl von 300 bis 350 000 Arbeitslose im Jahresdurchschnitt. Die Annahme einer Durchschnittszahl schließt kurzfristige Abweichungen nach oben oder unten mit ein. 8688* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 103 und 104) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß sowohl die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als auch der Verband Deutsche Rentenversicherungsträger trotz unterschiedlicher Interessenlage in ihren selbständig und unabhängig voneinander für jeweils fünf Jahre angestellten Vorausberechnungen zu Ergebnissen kommen, nach denen die finanzielle Situation der Rentenversicherungsträger erheblich schlechter ist, als sie die Bundesregierung nach ihren Vorausberechnungen darstellt, und teilt die Bundesregierung — sollten die Berechnungen der Rentenversicherungsträger zutreffen — die Besorgnis, daß der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18 % auf lange Sicht erhöht werden muß? Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß entgegen ihren früheren Vorausberechnungen schon in diesem Frühsommer die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte der Rentenversicherung der Arbeiter mit einer Liquiditätshilfe von 800 Millionen DM beispringen mußte und der Finanzausgleich nicht, wie von der Bundesregierung vorausgesagt, 1975, sondern schon in diesem Jahr, beginnen muß, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich insbesondere für die einen Zeitraum von 15 Jahren umfassenden Modellrechnungen der Bundesregierung, wenn sie die Zahlen für dieses Jahr im Verhältnis zu den Angaben, die sie vor einem Jahr gemacht hat, bereits um drei Milliarden DM korrigieren muß? Die Bundesregierung legt im Rentenanpassungsbericht 1975 neue Vorausberechnungen vor, deren Annahmen und Methoden in dem eigens dafür eingerichteten Abstimmungskreis eingehend beraten worden sind. Dem Abstimmungskreis gehören auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger an. Beide haben den zugrundegelegten Annahmen und Methoden zugestimmt. Die Vorausberechnungen wurden also mit den abgestimmten Annahmen durchgeführt. Die Ergebnisse weisen aus, daß der Beitragssatz zur Rentenversicherung von zur Zeit 18 v. H. im langfristigen Vorausberechnungszeitraum nicht erhöht werden muß. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes anmerken: Seit der Vorlage des Rentenanpassungsberichts 1974 ist mehr als ein Jahr vergangen. Seit dieser Zeit hat sich nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland die wirtschaftliche Lage erheblich gewandelt. Die den langfristigen Vorausberechnungen zugrunde liegenden abgestimmten Annahmen schließen solche kurzfristigen Schwankungen mit ein. Die im Jahre 1974 notwendig gewordene Liquiditätshilfe an die Rentenversicherung der Arbeiter betrifft im übrigen nicht die finanzielle Gesamtsituation der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, sondern lediglich das finanzielle Innenverhältnis zwischen diesen beiden Versicherungszweigen. Weil die langfristigen Vorausberechnungen vor sechs Jahren diese Entwicklung schon erkennen ließen, ist im Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetz im Jahre 1968 die Liquiditätshilfe gesetzlich festgelegt worden. Die in den Vorausberechnungen ausgewiesene gemeinsame Rücklage und deren Entwicklung wird durch die Liquiditätshilfe nicht berührt. Im übrigen ist es nicht Aufgabe der langfristigen Vorausberechnungen, die kurzfristige finanzielle Entwicklung im Sinne eines Haushaltsvoranschlages aufzuzeigen. Vielmehr besteht ihre Aufgabe darin, zu zeigen, daß die aktuelle Rentenanpassung bei Zugrundelegung vorsichtiger Annahmen langfristig mit dem geltenden Beitragssatz finanzierbar ist. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 105) : Welche Forschungsaufträge wurden durch die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel bisher vergeben, welche Kosten sind für die einzelnen Projekte veranschlagt, und wer erhielt die Aufträge? Die Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel hat bis Ende Oktober 1974 144 Forschungsprojekte vergeben. Sie kosten zusammen rund 5,04 Millionen DM. Rechnet man die 45 vorliegenden, vom früheren Arbeitskreis Automation — das ist der Vorläufer der Kommission vergebenen Projekte hinzu, so wird die Kommission 189 Forschungsarbeiten, die zusammen rund 7,44 Millionen DM kosten werden, für ihren Bericht auswerten können. Die Kommission ist in ihrer Tätigkeit unabhängig; ihre Zusammensetzung (7 Wissenschaftler, je 5 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter) gewährleistet die Ausgewogenheit des Forschungsprogramms. Die Forschungsprojekte wurden im Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben; die Auftragnehmer sind regional gestreut. Durchschnittlich haben sich pro Forschungsthema ca. 8 private Forscher, Hochschullehrer, Hochschulinstitute und andere Forschungsinstitutionen beworben. Das Vergabeprogramm der Kommission ist abgeschlossen. Die Kommission rechnet damit, daß bis zum Sommer 1975 die Ergebnisse vorliegen. Angesichts der Vielzahl von Forschungsprojekten ist ihre Aufgliederung nach Auftragnehmern und Kosten an dieser Stelle nicht möglich. Wenn Sie es wünschen, bin ich gerne bereit, die Kommission zu bitten, Ihnen, Herr Kollege, eine entsprechende Ubersicht zuzuleiten. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 106) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Zunahme der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer innerhalb der letzten zwölf Monate um 4 °/o in Anbetracht des „Anwerbestopps" für ausländische Arbeitnehmer, und welche sozialpolitischen Konsequenzen beabsichtigt sie aus dieser Entwicklung zu ziehen? Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, daß der von Ihnen genannte Prozentsatz durch eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes bestätigt wird. Gleichwohl ist die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer seit dem vergangenen Jahr rückläufig. Das Anwachsen der Ausländerzahl insgesamt beruht darauf, daß Kinder ausländischer Ehepartner im Bundesgebiet geboren werden und daß Ehefrauen und Kinder auch nach Inkrafttreten des Anwerbestopps den bereits hier lebenden ausländischen Arbeitnehmern nachreisen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8689* Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsprogramm zur Ausländerbeschäftigung vom 6. Juni 1973 auf die Notwendigkeit einer sozialverantwortlichen Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung hingewiesen. Über ihre Vorstellungen im einzelnen hat die -Bundesregierung auf zwei kleine Anfragen im Laufe dieses Jahres im einzelnen berichtet. Im Rahmen dieser Politik wird sich die Bundesregierung weiterhin um die Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bemühen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 107 und 108) : Welche Gutachten hat die Bundesregierung zur Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit der paritätischen Mitbestimmung in Auftrag gegeben? Wann wird die Bundesregierung diese Gutachten veröffentlichen? Zu Frage A 107: Das Bundesministerium der Justiz hat die Professoren Scholz und Raiser um gutachtliche Äußerungen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes gebeten. Dies ist inzwischen allgemein bekannt. Weitere Gutachten sind nicht in Auftrag gegeben worden. Zu Frage A 108: Die Bundesregierung wird die beiden vorliegenden Gutachten nicht veröffentlichen. Es ist nicht üblich, daß die Bundesregierung von ihr eingeholte Sachverständigen-Gutachten von sich aus der Offentlichkeit oder einzelnen Verbänden, die vielleicht an dem Inhalt solcher Gutachten interessiert sein könnten, anbietet. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß die beiden Gutachter die Gutachten in Kürze publizieren werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 109 und 110): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die im Sozialleistungsrecht festgelegten Diätzuschüsse in angemessenen Zeitabständen an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, nachdem bei nahezu allen Sozialleistungen eine Dynamisierung vorgesehen ist? In welchen Gesetzgebungsbereichen und von welchen Zeitpunkten ab gedenkt die Bundesregierung, entsprechende Schritte einzuleiten? Nach § 193 Absatz 2 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. September 1974 geltenden Fassung konnte die Satzung der Krankenkasse bei der Krankenpflege noch andere als kleinere Heilmittel — wie zum Beispiel Krankenkost — oder einen Zuschuß hierfür zubilligen. Diese Vorschrift ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation aufgehoben worden, da die durch sie getroffene Unterscheidung zwischen kleineren und größeren Heilmitteln weggefallen ist. Die Krankenpflege umfaßt nach dem neuen § 182 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsversicherungsordnung nunmehr die Versorgung mit Heilmitteln, zu denen auch Diätkost zählen kann, ohne jede Kostenbegrenzung. Die Frage, ob Diätkost der Heilung dient und deshalb ein Heilmittel ist, das von der Krankenkasse als Sachleistung zur Verfügung zu stellen ist, läßt sich nur im Einzelfall aus medizinischer Sicht beantworten. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 111) : Wie viele Arbeitnehmer waren auf Grund der ungünstigen Wirtschaftslage bis zum 31. Oktober 1974 gezwungen, bei geringerem Arbeitsentgelt kurz zu arbeiten, und wenn ja, wie stellt sich der diesbezügliche Monatsdurchschnitt dar? Am Stichtag 15. Oktober 1974, hat die Bundesanstalt für Arbeit 369 600 Kurzarbeiter gezählt. Der Durchschnitt der Stichtagszahlen für die Monate Januar bis Oktober 1974 beträgt 234 400 Kurzarbeiter. Die von Ihnen auch angesprochenen Einkommensverluste der von Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer werden großen Teils schon durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Als weitere Kompensation wirkt sich die Steuerrückvergütung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs aus, die der Arbeitnehmer erhält, weil das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist. Da schließlich auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung des Kurzarbeiters für die Zeit des Arbeitsausfalls von der Bundesanstalt für Arbeit übernommen werden, halten sich die finanziellen Nachteile der Kurzarbeit für den einzelnen Arbeitnehmer in engen Grenzen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 112) : Wie beurteilt die Bundesregierung eine Meldung der Kreiszeitung für die Grafschaft Hoya und des Landkreises Verden vom 10. Oktober 1974, wonach gemäß Aussage des LandvolkKreisverbands deutsche Truppen „durchaus vermeidbare Flurschäden" aus Anlaß des Herbstmanövers „Red Rat" verursacht haben, und beabsichtigt sie, in diesem Zusammenhang Untersuchungen einzuleiten sowie die verantwortlichen militärischen Führer zur Rechenschaft zu ziehen? 8690* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Bei der Übung „RED RAT" handelte es sich um eine Übung der 4. britischen Panzerbrigade. An dieser Übung waren auch eine deutsche Panzer- und Panzergrenadierkompanie (MARDER) beteiligt. Das Bundesministerium der Verteidigung hat Ihre Frage zum Anlaß genommen, Auskünfte bei den für die Bearbeitung von Flurschäden zuständigen zivilen und militärischen Stellen einzuholen. Als Ergebnis bleibt festzustellen, daß das Ausmaß der Flurschäden bei der Übung „RED RAT" wegen des rücksichtsvollen Verhaltens gerade auch der deutschen Truppenteile, unter dem von vergleichbaren Übungen liegt. So sind während der Übung keinerlei Klagen aus dem zivilen Bereich den beteiligten deutschen Kompaniechefs gegenüber geäußert worden. Es ist daher nicht beabsichtigt, irgendwelche Untersuchungen und Folgemaßnahmen einzuleiten, was bei einem schuldhaften Verhalten der verantwortlichen militärischen Führer selbstverständlich der Fall gewesen wäre. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 113) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen in Naturschutzgebieten ein Sprengübungsplatz eingerichtet werden soll? Ich darf davon ausgehen, daß Anlaß Ihrer Frage Planungen der Bundeswehr in der näheren Umgebung Ihres Heimatortes sind. Es trifft zu, daß die Bundeswehr für die in Minden stationierten Pioniere im Wiehengebirge einen Spreng-Übungsplatz einrichten will. Zu diesem Zweck sollen etwa 3 800 qm Gelände in einem stillgelegten Steinbruch südlich der Ortschaft Oberlübbe in Anspruch genommen werden. Ein benachbarter, ebenfalls stillgelegter Steinbruch soll zum Abstellen der Kraftfahrzeuge dienen. Das Gelände liegt nach hiesige Information nicht im Naturschutz-, sondern im Landschaftsschutzgebiet. Der Interministerielle Ausschuß für Verteidigungsliegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen hat zu dem Vorhaben nach Anhörung aller berührten Behörden am 15. April 1969 zustimmend gemäß § 1, Absatz 2, Landbeschaffungsgesetz Stellung genommen. Am 24. März 1971 ist das Vorhaben im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern gemäß § 1, Absatz 3, des Landbeschaffungsgesetzes bezeichnet worden. Die Bundesvermögensverwaltung bemüht sich zur Zeit, das Gelände durch den Abschluß von Nutzungsverträgen mit den Eigentümern für die Bundeswehr bereitzustellen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 114) : Besteht bereits Gewißheit, welche drei HAWK-Batterien der niederländischen Streitkräfte aus Deutschland abgezogen werden, und welches Hauptquartier mit den dazugehörigen Versorgungseinheiten davon betroffen wird, nachdem die Entscheidung nunmehr gefallen ist, daß von elf Batterien nur acht in Deutschland verbleiben? Nachdem die Niederlande ihre Pläne hinsichtlich der Anzahl der abzuziehenden Batterien geändert hatten, sind die niederländischen Streitkräfte im Stadium der Überlegungen, welche Einheiten abgezogen werden sollen und wie die Stationierung der verbleibenden Batterien zu regeln ist. Die Niederlande habe uns am 5. November 1974 mitgeteilt, daß das Hauptquartier der Lenkwaffengruppe in Hessisch-Oldendorf im Verlauf des nächsten Jahres aufgelöst werden wird. Welche anderen Einheiten abgezogen werden, ist bislang noch nicht bekannt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2720 Fragen A 115 und 116) : Wie groß ist die Zahl derjenigen, die, nachdem ihr Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von dem Prüfungsausschuß bzw. der Prüfungskammer in erster oder zweiter Instanz abgelehnt wurde, zur Bundeswehr eingezogen wurden, obwohl eine endgültige Entscheidung durch das Verwaltungsgericht noch ausstand? Wie viele der davon betroffenen Soldaten wurden deshalb arrestiert, weil sie den Dienst mit der Waffe verweigerten? Es werden keine Statistiken darüber geführt, wie viele Wehrpflichtige zur Bundeswehr eingezogen worden sind, bevor über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Verwaltungsgericht endgültig entschieden wurde. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich darauf hinweisen, daß bei den Erhebungen für die Statistik über Straf-und Disziplinarmaßnahmen unter anderem festgestellt wird, wieviel derartige Maßnahmen wegen Nichtbefolgung von Befehlen, Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung im Laufe eines Kalenderjahres in der Bundeswehr getroffen werden mußten. In wieviel Fällen die Ablehnung des Waffendienstes zur Gehorsamsverweigerung geführt hat, wird nicht erfaßt. Des weiteren ist die Tatsache, daß ein Soldat die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt oder einen ablehnenden Bescheid auf einen solchen Antrag erhalten hat, kein Erfassungsmerkmal für diese Statistik. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8691* Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache 7/2720 Frage A 117): Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der sehr schlechten Witterungsverhältnisse dafür Sorge zu tragen, daß Anträge auf Sonderurlaub zur Mithilfe in der Landwirtschaft von Bundeswehrangehörigen schnell und ohne bürokratische Umwege bewilligt werden? Maßgebend für die Gewährung von Urlaub für Soldaten der Bundeswehr ist die Soldatenurlaubsverordnung. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit kann nach § 9 dieser Verordnung Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Hierzu zählt auch die Erntehilfe im Familienbetrieb. Einem Soldaten, der aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst leistet, kann im Rahmen des § 12 der Soldatenurlaubsverordnung Sonderurlaub aus wichtigem Grunde unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge nur gewährt werden, wenn die Nichtgewährung des Urlaubs für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Härtefälle dieser Art sind in der Regel gegeben, wenn aufgrund schlechter Wetterverhältnisse die Ernte nicht rechtzeitig eingebracht werden kann und daher die Mithilfe des Soldaten in seinem eigenen oder dem elterlichen Betrieb erforderlich wird. Sonderurlaub aus wichtigem Grunde bis zur Dauer von sechs Werktagen im Urlaubsjahr erteilt der nächste Disziplinarvorgesetzte, bis zu einem Monat der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte. Hierdurch ist ein schnelles und unbürokratisches Verfahren sichergestellt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierung der „DDR" trotz ständigen Ausbaues ihrer Befestigungsanlagen entlang der Zonengrenze in letzter Zeit zahlreiche sogenannte „Grenzhelfer" — es handelt sich um Parteimitglieder oder um Reservisten der Streitkräfte bzw. der Grenzsicherungstruppen, die im Grenzgebiet ansässig sind — angeworben und in die Grenzhelfergruppen eingegliedert hat? In der DDR werden seit vielen Jahren Helfer der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee angeworben und einzeln oder in geschlossenen Gruppen zur Unterstützung der Volksarmee eingesetzt. Die Tätigkeit und die Befugnisse dieser sogenannten Grenztruppenhelfer sind seit über 15 Jahren allgemein bekannt. Einzelheiten über die Befugnisse und den Einsatz dieser Grenztruppenhelfer sind in der „Verordnung über die Zulassung und die Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Volkspolizei und der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee vom 16. März 1964" geregelt, die im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht ist. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 120) : Gehört die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Oktober 1974 gemeldete neuerliche Verweigerung der Einreise für den Erzbischof von Paderborn — diesmal an einem Grenzübergang nach Ost-Berlin — zu den von der Bundesregierung propagierten Erleichterungen für die Menschen im geteilten Deutschland? Ihre Frage, ob eine Einreiseverweigerung zu den Erleichterungen für die Menschen im geteilten Deutschland gehöre, beantwortet sich von selbst. Sie stimmen sicher mit der Bundesregierung darin überein, daß sie sich um die Korrektur und Verminderung von Einreiseverweigerungen in immer wieder im einzelnen bekanntgewordenen Fällen bemüht hat und weiter bemüht. Die Bundesregierung weiß sich in diesem Bemühen gerade mit ihrer Vertragspolitik gegenüber der DDR auf dem richtigen Wege. Zur Sache kann ich Ihnen mitteilen, daß Bundesminister Egon Franke sich sofort nach Bekanntwerden der Einreiseverweigerung an den Erzbischof von Paderborn mit der Bitte gewandt hat, ihm nähere Einzelheiten des Vorganges mitzuteilen. Sobald mir seine Antwort vorliegt, werde ich veranlassen, daß der Fall durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der DDR mit dem Ziel zur Sprache gebracht wird, dem Erzbischof Degenhardt künftig die Einreise in die DDR zu gestatten. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 121) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der hessischen Landesregierung Bundesmittel für Fahrten von Jugendgruppen an die Zonengrenze nicht mehr gewährt werden können, wenn das der hessischen Landesregierung unterstehende Landesjugendamt den Jugendgruppen, die von Beamten des Bundesgrenzschutzes bei solchen Fahrten an die Zonengrenze geführt und informiert werden, entsprechende Zuschüsse verweigert? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine Veranlassung, die Frage der Zuweisung von Bundesmitteln an die Hessische Landesregierung für Fahrten von Jugendgruppen in das Grenzgebiet zur DDR zu behandeln. 8692* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 Vorbereitung und Betreuung der Informationsreisen werden nach wie vor von den in Hessen zuständigen Informationsstellen und den Betreuungsstellen der Landratsämter ohne Schwierigkeiten durchgeführt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort des Bundesministers des Innern vom 19. September 1974 auf eine Anfrage des Herrn Kollegen Schröder (Lüneburg) (116. Sitzung BT Anlage 23) in der die Bundesregierung zu der Betreuungsarbeit des BGS ausführlich Stellung genommen hat. An der seinerzeit gegebenen Sachdarstellung hat sich nichts geändert. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 128) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ihre in der Schrift „Die Bundesrepublik Deutschland — Unser Staat" enthaltene Behauptung, „die Bevölkerung" habe 1969 „eine völlige neue Bundesregierung, die sozialliberale Koalition, gebildet aus SPD und FDP", gewählt, weder den historischen Tatsachen über die Wahlauseinandersetzung und über die Vorgänge, die nach der Wahl zur Regierungsbildung führten, noch den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie entspricht? In der Einleitung der Broschüre „Die Bundesrepublik Deutschland — Unser Staat" heißt es: „Die Bevölkerung hat seit Mitte der 60er Jahre gespürt, daß die politische Führung unter der CDU nicht mehr in der Lage war, diese Probleme zu lösen: So wählte sie 1969 eine völlig neue Bundesregierung, die sozialliberale Koalition, gebildet aus SPD und FDP". Die Wahlentscheidung von 1969 machte deutlich, daß der Wähler eine grundsätzliche Änderung der politischen Führung wollte. Sie bot — und das ist für die Regierungsbildung allein maßgebend — die Möglichkeit, eine „völlig neue Bundesregierung" zu bilden. Ihre Auffassung kann ich deshalb nicht teilen. Anlage 62 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 131) : Wird die Bundesregierung gegen die Institutionalisierung der KSZE durch ein von der Sowjetunion angestrebtes ständiges Sekretariat eine ablehnende Haltung einnehmen wie die Mehrheit der Konferenzteilnehmer? Es gibt in Genf keinen offiziellen Vorschlag zur Schaffung eines „Ständigen Sekretariats", weder von östlicher noch von anderer Seite. Der offizielle Vorschlag der osteuropäischen Länder, den die CSSR bereits auf der Außenministerkonferenz von Helsinki im Juli 1973 einbrachte und der auch veröffentlicht wurde, sieht die Schaffung eines „Konsultativkomitees" vor, das auf Wunsch zusammentritt. Die „Dienste eines technischen Sekretariats" sollen von dem Land, in dem das Komitee zusammentritt, zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur KSZE klargestellt, daß sie die Bedenken der Opposition gegenüber der Schaffung eines KSZE-Organs, das nach Abschluß der Konferenz generelle politische Zuständigkeiten wahrnehmen soll, teilt. Anlage 63 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 134 und 135) : Trifft die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 16. Oktober 1974 wiedergegebene sowjetische Behauptung zu, die Sowjetunion und Frankreich seien sich bereits über einen neuen Handelsvertrag einig, obwohl die Zuständigkeit, einen solchen Vertrag abzuschließen, inzwischen von den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft an deren Organe übergegangen ist, und wird die Bundesregierung die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft beachten und ihr zukünftig den Abschluß von Handelsverträgen für die gesamte Gemeinschaft in eigener Verantwortung überlassen? Wie wird die Bundesregierung, sollte die sowjetische Behauptung nicht zutreffen, auf den dann offenkundigen Versuch der sowjetischen Seite reagieren, die einzelnen Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft mit unwahren Behauptungen gegeneinander auszuspielen, und wie wird die Bundesregierung angesichts dieser Erfahrung in Zukunft sowjetische Tatsachenbehauptungen im diplomatischen Verkehr mit der UdSSR werten? Zu Frage A 134: a) Es trifft nicht zu, daß sowjetische Regierungsvertreter gegenüber der deutschen Delegation anläßlich der Tagung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission vom 15.-18. Oktober 1974 in Moskau behauptet haben, Frankreich und die Sowjetunion seien sich über einen neuen Handelsvertrag einig. Erklärt worden ist während der Sitzung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission von sowjetischer Seite lediglich, daß man mit Frankreich einen Briefwechsel „so gut wie vereinbart" habe, der sicherstellen solle, daß die Prinzipien des sowjetisch-französischen Abkommens von 1951 weiterhin angewandt werden. Hierbei handelt es sich also nicht um den Abschluß eines neuen Vertrages. Ein solcher Briefwechsel ist in den letzten Tagen nach vorheriger Konsultation mit der EG-Kommission in Brüssel auch paraphiert worden. Er steht in Übereinstimmung mit dem Ratsbeschluß vom 15. Oktober 1974, wonach die Gemeinschaft die Meistbegünstigung, um die es den osteuropäischen Ländern am meisten geht, nach Auslaufen der bilateralen Abkommen nicht ändern wird. b) Die Bundesregierung steht ohne jede Einschränkung zur Verwirklichung der Gemeinsamen Handelspolitik, die sie als ein wesentliches Element der europäischen Einigung betrachtet. Sie sieht es als ihre selbstverständliche Pflicht an, die Grundsätze und Regeln der Gemeinsamen Handelspolitik, an deren Ausarbeitung sie maßgebenden Anteil hatte, voll zu beachten. Neue Handelsabkommen können hiernach nur noch von der Gemeinschaft ausgehandelt und abgeschlossen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1974 8693* Zu Frage A 135: Frage 135 geht davon aus, daß die Meldung über die sowjetische Behauptung tatsächlich zutrifft. Dies ist aber, wie bereits eingangs dargelegt, nicht der Fall. Es dürfte sich bei der zitierten Zeitungsmeldung um ein Mißverständnis handeln. Eine Beantwortung erübrigt sich daher. Anlage 64 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2720 Frage A 137): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Nachfolger für das ausgeschiedene deutsche Mitglied der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, Professor Ralf Dahrendorf, zu benennen? Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 6. November 1974 beschlossen, Ministerialdirektor Dr. Guido Brunner als Nachfolger für Herrn Professor Dahrendorf zu benennen. Dr. Brunner ist der Leiter des Planungsstabes des Auswärtigen Amts und leitet gleichzeitig als Botschafter die Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der KSZE in Genf. Anlage 65 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Frage A 138) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. Oktober 1974 zu, der sowjetische Vertreter beim Internationalen Turner-Bund habe gegen die Ausrichtung des Weltturnfestes Gymnaestrada im Jahr 1975 in West-Berlin mit der Begründung protestiert, West-Berlin sei „ein Ort auf dem Gebiet eines anderen Landes" und könne deshalb nicht Schauplatz der dem Deutschen Turnerbund übertragenen internationalen Veranstaltung sein, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, um diesem neuerlichen Verstoß gegen das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin entgegenzutreten und insbesondere der agressiven Falschinterpretation des Abkommens einen Riegel vorzuschieben? Die Meldung trifft zu. Der sowjetische Vertreter beim Internationalen Turner-Bund, Jurij Titow, hat sich in einer Sitzung dieses internationalen Sportfachverbandes mündlich in dem zitierten Sinne geäußert. Wie aus einer Meldung des Sport-Informations-Dienstes Nr. 234 vom 24. Oktober 1974 hervorgeht, erklärten sowjetische Sportfunktionäre und -journalisten die Äußerungen Titows als ein Mißverständnis. Der Internationale Turner-Bund hat bereits Anfang Februar 1973 mit überzeugender Mehrheit beschlossen, die Gymnaestrada 1975 in Berlin (West) abzuhalten. Nach Erklärungen des schweizerischen Präsidenten des Internationalen Turner-Bundes, Herrn Arthur Gander, war dieser Beschluß mit der Stimme des sowjetischen Vertreters gefaßt worden. Für einen sowjetischen Protest zum jetzigen Zeitpunkt würde daher eine Berechtigung fehlen. Die Bundesregierung hat der sowjetischen Seite ihre Verwunderung über diese Äußerung Titows zum Ausdruck gebracht und ist um eine Klärung der sowjetischen Position in der Frage der Durchführung internationaler Sportveranstaltungen in Berlin (West) bemüht. Die Gespräche, die der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen in Moskau geführt haben, haben im übrigen auch in dieser Frage Fortschritte in Richtung auf eine reibungslose Einbeziehung Berlins in den Sportverkehr mit der Sowjetunion erbracht. Die Frage wird im übrigen in nächster Zeit zunächst mit dem Deutschen Sportbund und dann mit der Sowjetunion aufgegriffen werden. Anlage 66 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2720 Fragen A 157 und 158) : Hält die Bundesregierung die gegen den deutschen Journalisten Werner Gengenbach in Prag wegen angeblicher Wirtschaftsspionage ausgesprochene Strafe von zehn Jahren Gefängnis für berechtigt? Glaubt die Bundesregierung, daß die gegen den 61jährigen deutschen Journalisten verhängte Strafe dem Geist des Normalisierungsvertrags entspricht, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei geschlossen wurde? Hinsichtlich Ihrer ersten Frage, sehr geehrter Herr Kollege, möchte ich bemerken, daß die Urteilsbegründung dem Auswärtigen Amt noch nicht vorliegt. Das Auswärtige Amt kann sich daher über die Gründe der Verurteilung noch kein genaues Bild machen. Ich bin jedoch der Auffassung, daß eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren wegen angeblicher Wirtschaftsspionage außerordentlich hart erscheint und wohl kaum gerechtfertigt sein dürfte. Ich nehme an, daß ich mit diesen Ausführungen auch gleichzeitig Ihre zweite Frage beantwortet habe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?


Rede von Karl Ravens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein, bitte nicht mehr, Frau Präsidentin!
Sie haben auch den Wohnbesitzbrief angesprochen und gesagt, hier würde eine ganz schreckliche Form gefunden. Herr Kollege, ich muß sagen, so kann über den Wohnbesitzbrief nur jemand reden, der ihn entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat

(Zuruf von der SPD: Oder wider besseres Wissen!)

oder dem das alles noch nicht ganz klar geworden ist.
Was soll der Wohnbesitzbrief eigentlich erreichen? Er soll neben der klassischen Form des Eigentums demjenigen, dem von seiner Einkommenssituation her in der Regel sonst nur die Alternative „Mietwohnung" bliebe, wirtschaftliches Miteigentum an seiner Wohnung und damit Vermögenszuwachs an der Wohnung, in der er wohnt, ermöglichen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Das wollten Sie ihm doch gar nicht geben! — Zurufe von der SPD)

Dies alles soll ihm zuwachsen, Herr Jahn. Wenn Sie
etwas anderes sagen, waren Sie entweder während
der Beratungen nicht da, oder Sie haben nur die
Überschrift gelesen; ich will nicht unterstellen, Sie wollten böswillig etwas anderes tun.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Die Vermögensbeteiligung, Herr Minister, stammt vom Bundesrat!)

Hier geht es um eine Beteiligungsform, die neben die Form des klassischen Eigentums gestellt wird und damit die Palette verbreitert, nicht schmaler macht.
Die gleiche Situation haben wir beim Wohnbesitzbrief, von dem Sie gesprochen haben, und da wollen Sie nun weg von der Formulierung „überwiegendes Eigentum". Auch hier, Herr Kollege Jahn: Vorher in der Landschaft umgucken!

(Zuruf von der SPD: Bundesrat!)

Die Regierungsvorlage sagt „überwiegend". Der einstimmige Beschluß des Bundesrates heißt, dieses „überwiegend" herauszunehmen,

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

weil ein „überwiegend" in den 25 Jahren der Nachkriegszeit nie erreicht worden sei und wohl auch nicht erreichbar sei, und die Landesregierungen würden ungern einen Gesetzentwurf passieren lassen, von dem sie schon heute wüßten, daß sie dieses „überwiegend", also 51 °/o, auch in Zukunft nicht erreichen können.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Und die Bundesregierung hat zum Bundesrat nein gesagt und ist jetzt erst im Begriff, umzufallen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Waffenschmidt? — Bitte!