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    Deutscher Bundestag 126. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Inhalt: Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 8437 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8437 B Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag der Bundesregierung betr. Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung nach § 6 Abs. 2 StWG — Drucksachen 7/2589, 7/2640 — Suck (SPD) 8438 B Sick (CDU/CSU) . . . . . . . 8438 D Gallus (FDP) . . . . . . . . 8440 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8442 B Wolfram (FPD) . . . . . . . 8442 C Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 8442 D Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 8444 C Dr. Ehrenberg (SPD) . . . . . . 8448 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses — Drucksache 7/2507 — Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . 8448 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 8449 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 8450 C Dr. Hirsch (FDP) 8452 B Entwurf eines Gesetzes über eine Pressestatistik — Drucksache 7/2407 —Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2467 — Erste Beratung in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Erhaltung der Pressevielfalt — Drucksache 7/2633 — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk — Drucksache 7/2539 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung, der Zivilprozeßordnung, der Reichsabgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung (Gesetz zum Schutz von Redaktionsgeheimnissen) (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/1681 — Erste Beratung in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes (Antrag der Abgeordneten Vogel [Ennepetal], Reddemann, Dr. Klein [Göttingen], Erhard [Bad Schwalbach] und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/1804 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2377 — Erste Beratung Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) 8453 D, 8470 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 8455 B Grobecker (SPD) . . . . . . . . 8457 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . . 8458 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . 8461 A, 8477 C Lutz (SPD) . . . . . . . . . . 8465 D Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 8466 D Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 8472 A, 8479 D Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) 8473 B Sieglerschmidt (SPD) 8474 D Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) 8478 B Dr. Penner (SPD) 8481 A von Schoeler (FDP) . . . . . . 8481 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes — Drucksache 7/1570 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/2598 — Zweite und dritte Beratung Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8483 B Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — Drucksache 7/551 — Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2600 — Zweite und dritte Beratung 8483 C Nächste Sitzung 8484 A Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8485* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Flämig (SPD) : Möglichkeit der Förderung von Teilnehmern an berufsqualifizierten Maßnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz . . . . . . . . 8485* D Anlage 3 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) : Verteilung der Mittel für Bundesbaumaßnahmen des „Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung"; Nichtberücksichtigung von Gebieten mit der höchsten Arbeitslosenziffer 8486* B Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) : Verzicht auf Beschränkungen bei der eigenen direkten und indirekten Kreditaufnahme im Ausland; Finanzierung des Haushalts ohne vorherige Stellungnahme der Deutschen Bundesbank . . 8486* D Anlage 5 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Beschwerden, die in den letzten vier Jahren beim Bundesversicherungsaufsichtsdienst von Versicherungsnehmern erhoben wurden . . . . . . . . . 8487* B Anlage 6 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/ CSU) : Anerkennung von Verlusten aus Spareinlagen oder Kapitalvermögen als außergewöhnliche bzw. einkommensmindernde Belastung 8487' D Anlage 7 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU): Widerspruch zwischen Bundeskanzler und Bundesfinanzminister in der Beurteilung der möglichen Folgen der Ölkrise; Pressemeldungen über Erwägungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Erhöhung der Mehrwertsteuer im nächsten Jahr 8488* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 III Anlage 8 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Ausgleichszahlungen Baden-Württembergs im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs 8488* C Anlage 9 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 58 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) : Erwägungen der Bundesregierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Laufe des Jahres 1975 8488* D Anlage 10 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (crIT T CSU) Möglichkeiten zur Absetzung von Aufwendungen, die der Pflege der Beziehungen zur DDR dienen, von der Einkommensteuer; Anpassung der dabei angewandten Pauschbeträge an die Kaufkraftentwicklung 8489* A Anlage 11 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Lieferung strategisch wichtiger Güter an die Sowjetunion durch die Bundesrepublik Deutschland; Erörterungen des Bundeskanzlers mit dem sowjetischen Parteichef über den Ausbau von Atomkraftwerken in Ostpreußen und an anderen Stellen der Sowjetunion . . . 8489* C Anlage 12 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Belastungen der Zahlungsbilanzen der Bundesrepublik und der übrigen EG-Mitglieder durch die Erdölpreissteigerungen . . . . . . . . . . . . 8489* D Anlage 13 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 63 und 64 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Anteil Ostfrieslands an dem Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung; bevorzugte Berücksichtigung von Firmen aus strukturschwachen Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . 8490* B Anlage 14 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Haltung der Bundesregierung zur Empfehlung des Bundesbankpräsidenten, den Ölverbrauch „mit allen Mitteln" zu drosseln; Möglichkeiten zur Begegnung der Gefahr einer Ölpreisexplosion . . 8490* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Interne Warnung deutscher Wirtschaftsverbände an Mitgliedsunternehmen, auf eine EG-Umfrage über multinationale Unternehmen zu antworten; Bereitschaft der Bundesregierung zur Durchführung einer solchen Umfrage 8491* A Anlage 16 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 109 und 110 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Unterrichtung von Vizekanzler Genscher über die Entscheidung des Bundeskanzleramts betreffend die Teilnahme des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, Staatssekretär Gaus, an dem Empfang für den sowjetischen Parteisekretär Breschnew im Rahmen des dortigen diplomatischen Corps; Gegensatz von besonderen innerdeutschen Beziehungen und völkerrechtlichen Beziehungen 8491* C Anlage 17 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Sühnung von Verbrechen an Deutschen in Zusammenhang mit der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten . . . 8492* A Anlage 18 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Behauptung des albanischen KP-Chefs über Kriegsreparationen der Bundesrepublik; Kapitalhilfekredit an Albanien 8492* C Anlage 19 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung zur Äußerung der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz über die polnische Administration der ehemals deutschen Gebiete 8493 A Anlage 20 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Besuche von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland; deren Unterrichtung über die Realitäten der deutschen Spaltung in Berlin oder an der innerdeutschen Grenze 8493* B Anlage 21 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 6 und 7 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Bediensteten der Bundesministerien an der Fußballweltmeisterschaft; Wahl der Verkehrsmittel; Einsatz von Dienstwagen mit Fahrer bei Flugreisen . . . 8493* D Anlage 22 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Benz (CDU/ CSU) : Wiederaufbereitung der im nächsten Jahrzehnt anfallenden Brennelemente aus Kernreaktoren; Bau einer großen Wiederaufbereitungsanlage . . . . 8494* C Anlage 23 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Walther (SPD) : Verpflichtungen der Bundesregierung nach § 44 Abs. 2 und 3 sowie § 46 Abs. 3, 4 und 5 des Bundespersonalvertretungsgesetzes; Zahl der Freistellungen nach j 46 Abs. 3 . . . . . . 8494* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Baum (BMI) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Amtliche Quellensammlungen und Dokumentationen über Verbrechen an Deutschen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg; Maßnahmen der Bundesregierung . . . . . . . . 8495* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) : Belastung von Arbeitnehmern mit Kostenvorschüssen durch das Konkursgericht 8496* A Anlage 26 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Geltung der sozialen Sicherungen des Tarifvertrags vom 31. August 1971 für im Zuge der Auflösung des US-Hospitals Neubrücken entlassene deutsche Arbeitnehmer; rückwirkende Anwendung des Schutzabkommens . . . . 8496* B Anlage 27 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) : Aufhebung des Verzinsungsverbots für Ausländer . . . . . . . . . . . 8496* D Anlage 28 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Erstellung einer Ubersicht über das Grundvermögen öffentlicher Rechtsträger in München sowie Prüfung der Möglichkeit einer Umschichtung . . . 8497* A Die Frage B 19 ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 29 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Scheu (SPD) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 V Anstellung von Frauen im Außendienst und als Ausbilder durch Versicherungsunternehmen 8497* C Anlage 30 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Schlechterstellung von Rentnern mit Kindern durch das Steueränderungsgesetz 8498* A Anlage 31 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Konditionen für die geplante Lieferung eines Kernkraftwerks an die Sowjetunion 8498* B Anlage 32 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Mißbrauchsaufsicht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen . . . . 8498*C Anlage 33 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Höhe des Betrages aus dem von der Bundesregierung im Rahmen des Sonderprogramms von Bund und Ländern zur Abstützung der regionalen und lokalen Beschäftigung entwickelten eigenen Programm für Straßen- und Hochbau; Anteil des Landes Baden-Württemberg 8499* A Anlage 34 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU): Ausklammerung des Aachener Grenzraumes aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Revision des ablehnenden Beschlusses hinsichtlich der Förderung 8499' B Anlage 35 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen bei dem vorliegenden 900-Millionen-Programm . . . . 8499* C Anlage 36 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Immer (SPD) : Ausschöpfung der dem Land Rheinland-Pfalz zustehenden Bundesmittel gemäß Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstrukturverbesserung" 8499* D Anlage 37 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Müller (Bayreuth) (SPD) : Ausführungsbestimmungen zu § 2 des Tierschutzgesetzes . . . . . . . . 8500* B Anlage 38 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Aussage des Bundesministers Ertl über Äußerungen eines landwirtschaftlichen Nachrichtendienstes . . . . . . . 8500' D Anlage 39 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Aufstockung des „Forma-Fonds" in Frankreich 3501' A Anlage 40 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Möglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes für Gastarbeiter in Durchreiseländern 3501' B Anlage 41 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Faltblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung „Unser Ziel — sozialer Fortschritt für alle"; Häufigkeit und Zeitpunkt der Verteilung 3501* C Anlage 42 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Kater (SPD) : Ärztemangel in den ländlichen Gebieten; Maßnahmen zu seiner Behebung 3502* A Anlage 43 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Verweigerung der Beihilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz für die Umschulung vom Autoelektriker zum Landwirt aus arbeitsmarktpolitischen Gründen . . . . . . . . . . . 3502* B Anlage 44 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 38 und 39 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) : Zeitpunkt der Verlagerung des Bundeswehrkrankenhauses von Glückstadt nach Kiel-Kronshagen; Einstellung von Pflegepersonal aus der Umgebung zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Inbetriebnahme einzelner Stationen 3502* C Anlage 45 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Prozentsatz der Insassen der Strafanstalten und der Heil- und Pflegeanstalten, die sich als Kleinkinder in Säuglings- und Kinderheimen befunden haben 8503* A Anlage 46 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Hilfe für über 18jährige, die aus bestimmten Gründen die Bedingungen einer weitergehenden Förderung nach § 75 a des Gesetzes für Jugendwohlfahrt nicht erfüllen; Größe des betroffenen Personenkreises . . . . . . . 8503* A Anlage 47 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Vermeidung der Stillegung der Bahn- strecke Schwarzenbek—Bad Oldesloe 8503* D Anlage 48 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Erweiterung der Hinweistafel an der Ausfahrt Viersen-Bockert um das Wort „Schwalmtal" 8504* A Anlage 49 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Verlegung von Reparaturkapazitäten bei der Auflösung des Ausbesserungswerks in Braunschweig zur Erhaltung der wirtschaftlichen Basis und der Sicherung der Arbeitskräfte im Zonenrandgebiet 8504* B Anlage 50 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Richtigkeit von Informationen über die Verlegung des medizinmeteorologischen Zentrums von Freiburg nach Offenbach; Bedienung des Südwestfunks mit Wettervorhersagen aus München; Unvereinbarkeit derartiger Maßnahmen mit den Zielen des Bundesraumordnungsgesetzes . . . . . . . . 8504* B Anlage 51 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Bäuerle (SPD) : Zeitpunkt der Anmietung bzw. des Ankaufs dringend benötigter Büroräume für den Deutschen Wetterdienst in Offenbach am Main . . . . . . . . 8504* D Anlage 52 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Umfang der Zunahme des Stückgutaufkommens von April bis September 1974 auf Grund des neuen Städtetarifs im Stückgutverkehr . . . .. . . . 8505* A Anlage 53 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 VII Ausbau der Bundesstraße 462 zwischen Schramberg-Sulgen und Dunningen im Jahr 1975 8505* A Anlage 54 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Finanzielle Hilfe für den Landkreis Hersfeld/Rotenburg beim Abbau des Defizits aus dem Betrieb der Kreisbahn 8505* B Anlage 55 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/2631 vorn 11. 10. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Verwendung von Brennelementen aus einem Gemisch von Uran und Thorium; Größe des Brutfaktors bei Verwendung des Thorium-Uran-Zyklus in Leichtwasserreaktoren; Beeinflussung der notwendigen Menge an angereichertem Uran für die deutschen Leichtwasserreaktoren durch die Rückführung von Plutonium sowie durch den Einsatz von Thorium-Uran . . . . . 8505* D Anlage 56 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Prozentsatz der Absolventen der staatlichen und nichtstaatlichen Fachhochschulen für Sozialwesen/Sozialpädagogik/Sozialarbeit, die in die praktische Sozialarbeit eintreten bzw. ein weiterführendes Studium aufnehmen . . . 8506* C Anlage 57 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Befürchteter Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze im Baugewerbe auf Grund der ab 1. Juli 1974 für das erste Ausbildungsjahr geltenden Stufenausbildungsordnung . . . . . . . . 8506* D Anlage 58 Antwort des BMin Bahr (BMZ) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/2631 vom 11. 10. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Höhe der unmittelbaren und mittelbaren Einbußen der nicht erdölfördernden Länder der Dritten Welt durch die Preissteigerungen für Erdöl; Höhe der Entwicklungshilfeleistungen durch die erdölfördernden Länder . . . . . . 8507* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8437 126. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach 19. 10. Adams * 19. 10. Dr. Aigner * 19. 10. Amling 18. 10. Amrehn 19. 10. Augstein 19. 10. Dr. Artzinger * 19. 10. Dr. Bayerl * 19. 10. Dr. Beermann 18. 10. Behrendt * 19. 10. Blumenfeld * 19. 10. Börner 18. 10. Bühling 19. 10. Dr. Burgbacher * 19. 10. Christ 18. 10. Conradi 15. 11. Dr. Corterier * 19. 10. Dr. von Dohnanyi 19. 10. Dr. Dollinger 18. 10. Engelhard 18. 10. Entrup 18. 10. Fellermaier * 19. 10. Flämig * 19. 10. Frehsee * 19. 10. Dr. Freiwald 16. 11. Dr. Früh * 19. 10. Geisenhofer 19. 10. Gerlach (Emsland) * 19. 10. Dr. Geßner 18. 10. Gnädinger 19. 10. Dr. Gradl 19. 10. Grobecker 19. 10. Härzschel * 19. 10. von Hassel 30. 10. Herold 30. 11. Heyen 18. 10. Höcherl 18. 10. Dr. Holtz 19. 10. Dr. Hupka 19. 10. Dr. Jaeger 19. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 10. Kaffka 18. 10. Kater s 19. 10. Dr. Kempfler 19. 10. Kiep 18. 10. Dr. h. c. Kiesinger 18. 10. Dr. Klepsch * 19. 10. Dr. Kliesing 19. 10. Krall * 19. 10. Dr. Kreile 18. 10. Kroll-Schlüter 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Kunz (Berlin) 18. 10. Lagershausen 18. 10. Dr. Graf Lambsdorff 18. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 19. 10. Lautenschlager * 19. 10. Lücker * 19. 10. Frau Lüdemann 18. 10. Memmel * 19. 10. Dr. Mende 19. 10. Mischnick 18. 10. Möllemann 19. 10. Müller (Mülheim) * 19. 10. Dr. Müller-Hermann 18. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 10. Offergeld 19. 10. Frau Dr. Orth * 19. 10. Pensky 18. 10. Pieroth 18. 10. Dr. Probst 18. 10. Frau Dr. Riedel-Martiny 18. 10. Ronneburger 18. 10. Schmidt (Kempten) 18. 10. Schmidt (München) * 19. 10. Schmitz (Baesweiler) 18. 10. Dr. Schneider 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 19. 10. Schwabe * 19. 10. Dr. Schwencke 16. 11. Dr. Schwörer * 19. 10. Seefeld * 19. 10. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 18. 10. Spranger 18. 10. Springorum * 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 19. 10. Graf Stauffenberg 18. 10. Frau Stommel 18. 10. Strauß 18. 10. Vahlberg 18. 10. Dr. Waigel 18. 10. Walkhoff * 19. 10. Dr. Wallmann 18. 10. Frau Dr. Walz * 19. 10. Dr. Warnke 18. 10. Dr. Freiherr von Weizsäcker 18. 10. Wienand 19. 10. Dr. de With 18. 10. Frau Dr. Wolf 19. 10. Wurbs 18. 10. Zoglmann 18. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 33) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Jugendliche, die an berufsqualifizierten Maßnahmen - z. B. Berufsfachschulzeiten oder einem Berufsgrundschuljahr - teilnehmen, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu fördern, um sie in die Lage zu versetzen, die Zeit bis zu ihrer Aufnahme z. B. auf eine Altenpflegeschule vorbereitend zu nutzen? 8486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Ausbildungsförderung wird generell ab Klasse 11 geleistet; in den Fällen, in denen eine auswärtige Unterbringung nötig ist, ab 1. 1. 1975 auch schon in der 10. Klasse. Soweit also Jugendliche Berufsfachschulen oder das Berufsgrundschuljahr in der Klasse 11 besuchen oder in der 10. Klasse auswärtig untergebracht werden müssen, ist ohne Rücksicht auf das spezielle Ziel dieses Ausbildungsabschnitts die Förderung möglich. Eine weitergehende Ausdehnung der Förderung auf das 10. Schuljahr gegebenenfalls unter Berücksichtigung besonderer Ausbildungsziele oder einzelner Schulformen, hält die Bundesregierung sowohl aus finanziellen als aus grundsätzlichen Gründen derzeit nicht für möglich. Die für eine Förderung aller Schüler der Klasse 10 der allgemein- und berufsbildenden Schulen erforderlichen Mittel in Höhe von mehreren hundert Millionen DM stehen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung. Die vorhandenen Mittel müssen vordringlich zur Absicherung des erreichten Leistungsstandes bei noch wachsenden Schüler- und Studentenzahlen eingesetzt werden. Bei allem Verständnis für die Motive der Forderung, vorrangig die Klassen 10 der Berufsfachschule und des Berufsbildungsjahres in den Förderungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes einzubeziehen, hält es die Bundesregierung — wie sie mehrfach nachdrücklich dargelegt hat, so etwa in der Begründung des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG (BT-Drucksache 7/2098 S. 14) — sozial- und bildungspolitisch nicht für vertretbar, Schüler der Klasse 10 dieser Schularten gezielt zu fördern, die Schüler der Klasse 10 der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien dagegen ausdrücklich nicht. Eine solche Förderungspraxis könnte in Familien mit geringeren Einkommen zu Bildungsentscheidungen führen, die der Zielsetzung des Gesetzes nicht Rechnung trügen. Anlage 3 Antwort des ParL Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen Ides Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 46 und 47) : Ist die Verteilung der 250 Millionen DM für Bundesbaumaßnahmen des „Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung" mit den Ländern abgestimmt worden, und wenn ja, in welcher Form hat sich diese Abstimmung vollzogen? Wie erklärt die Bundesregierung den Tatbestand, daß trotz der ausdrücklichen Bestimmung des Sonderprogramms, wonach vor allem Projekte in Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen seien, z. B. in Niedersachsen, Gebiete mit der höchsten Arbeitslosenziffer, nämlich 5,4 % und 5,9 %, völlig unberücksichtigt geblieben sind, und gedenkt die Bundesregierung, einen solchen gegen die Bestimmungen des Sonderprogramms verstoßenden Maßstab auch an die Verteilung der restlichen Mittel anzulegen? Zu Frage A 46: Das Sonderprogramm ist mit den Ländern im Konjunkturrat für die öffentliche Hand und im Finanzplanungsrat ausführlich erörtert worden. Dabei ist sowohl über das Gesamtvolumen des Sonderprogramms und seine Finanzierung als auch über die für die Projektauswahl anzuwendenden Kriterien Einvernehmen erzielt worden. Diese Kriterien sind von den Bundesministerien bei der Anmeldung von Vorhaben aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich für den Programmteil B beachtet worden. Zu Frage A 47: Einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Sonderprogramms beim Kriterium überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit vermag ich auch für Niedersachsen nicht zu erkennen. Der Bund hat nicht in allen Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit in gleichem Umfang vergabereife Projekte. Auch ist die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit nur eines von mehreren Auswahlkriterien. So spielt z. B. auch eine Rolle — das Verhältnis der offenen Stellen zu den Arbeitslosen in den Bauberufen — die Absicht, durch möglichst viele kleinere Projekte besonders die mittelständischen Bauunternehmen abzustützen - außerdem können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die im Finanzplan des Bundes vorgesehen sind. Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich vermutlich auf den Verteilungsmodus des Teils A des Sonderprogramms, auf den mit 700 Millionen DM von 950 Millionen DM der weit überwiegende Teil des Gesamtprogramms entfällt. Für den Programmteil A sind ausschließlich gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden zu verwirklichende Projekte vorgesehen. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Ländern. Die Gemeinden, die vergabereife und den Kriterien für das Sonderprogramm entsprechende Vorhaben haben, sollten sich deshalb unverzüglich mit ihren zuständigen Landesdienststellen in Verbindung setzen, um möglicherweise beim Förderungsprogramm für kommunale Infrastrukturmaßnahmen oder den Wohnungsbauförderungsprogrammen berücksichtigt werden zu können. Anlage 4 Antwort des Parl Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/2631 Fragen A 48 und 49) : Hält die Bundesregierung den Verzicht auf Beschränkungen bei der eigenen direkten und indirekten Kreditaufnahme im Ausland — z. B. das Aufgeben des sogenannten Ausländervorbehalts bei Schuldscheindarlehen — für gerechtfertigt, solange Beschränkungen dieser Art für die übrigen Marktteilnehmer bestehen? Wird die Bundesregierung auch in Zukunft auf diese Weise ohne vorherige Stellungnahme der Deutschen Bundesbank ihren Haushalt finanzieren, und wie beurteilt sie die europäischen und internationalen Auswirkungen dieser Maßnahme? Zu Frage A 48: Mit Inkrafttreten der 32. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ist der Ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8487* nehmigungsvorbehalt für die Abtretung von Forderungen an Gebietsfremde entfallen. Der Bund hat dagegen in Absprache mit der Bundesbank für sich eine darüber hinausgehende Beschränkung auf sich genommen, indem er Schuldscheine mit einer Laufzeit unter 4 Jahren weiterhin mit dem Sperrvermerk der Nichtweitergabe an Gebietsfremde vorsieht. Insofern findet zur Zeit eine Benachteiligung des Bundes gegenüber privaten Unternehmen statt. Zu Frage A 49: Die Bundesregierung hat ihre Haushaltsfinanzierung stets in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank vorgenommen. Die in den letzten Wochen in der Offentlichkeit aufgebauschten Meinungsverschiedenheiten ändern an diesem Tatbestand nichts. Die Befugnisse der Bundesbank und der Bundesregierung sind sowohl in der Währungspolitik als auch in der Konjunkturpolitik so eng miteinander verbunden, daß sich diese enge Zusammenarbeit, das Aufeinander-Rücksicht-Nehmen und das Aufeinander-Hören, für beide Institutionen zwangsläufig empfiehlt. Hinsichtlich der Schuldscheinaufnahme können europäische wie internationale Auswirkungen nicht festgestellt werden. Entsprechend ,der Regelung bei den Wertpapieren ist es nach einer Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der Bundesbank Gebietsfremden unbenommen, auch Forderungen mit einer Laufzeit von 4 Jahren und mehr zu erwerben. Wir können und wir wollen den freien Kapitalverkehr nicht einschränken. Er ist wesentlicher Teil unserer Wirtschaftsordnung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen A 50 und 51) : Wieviel Beschwerden sind in den letzten vier Jahren beim Bundesversicherungsaufsichtsamt von Versicherungsnehmern erhoben worden? Wie sind diese Beschwerden beschieden worden? Zu Frage A 50: Das Bundesaufsichtsamt nimmt im Zuge der laufenden Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen nicht nur Beschwerden von Versicherungsnehmern, sondern auch von geschädigten Dritten und anderen Personen entgegen. Demgemäß wird in der Beschwerdestatistik des Amtes, die auf die einzelnen beaufsichtigten Unternehmen getrennt nach Versicherungszweigen abgestellt ist, bei Beschwerdeführern auch grundsätzlich nicht zwischen Versicherungsnehmern und Dritten unterschieden. Es kann daher für den gewünschten Zeitraum auch jeweils nur die Gesamtzahl der Beschwerden genannt werden. Diese betrug im Jahre 1970 6 877 Beschwerden 1971 7 650 Beschwerden 1972 8 796 Beschwerden 1973 9 631 Beschwerden Darüber hinaus sind beim Bundesaufsichtsamt im Jahre 1970 — 1 483 1971 — 1 764 1972 — 1 833 1973 — 1 601 Anfragen eingegangen, in denen Bürger, ohne Beschwerde gegen ein bestimmtes Versicherungsunternehmen zu führen, um Rat oder Auskunft nachgesucht haben. Zu Frage A 51: Von den genannten Beschwerden sind 1970 — 6 578 1971 — 7 133 1972 — 8 436 1973 — 9 172 endgültig, d. h. abschließend bearbeitet worden. Dabei haben sich jeweils zwischen 28 % und 30 % der Beschwerden als unbegründet erwiesen. Der Vomhundertsatz der begründeten Beschwerden ist von 62 % im Jahre 1970 auf 58,7 % im Jahre 1973 zurückgegangen. Stets mehr als 10 % der Beschwerden haben in den letzten vier Jahren eine andere Erledigung gefunden, d. h. die Beschwerdeführer sind z. B. auf den ordentlichen Rechtsweg oder ein in den Versicherungsbedingungen vereinbartes Sachverständigungsverfahren verwiesen worden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 52) : Ist die Bundesregierung bereit, Verluste aus Spareinlagen oder Kapitalvermögen als außergewöhnliche Belastung bzw. als einkommensmindernde Belastung anzuerkennen? Das Einkommensteuerrecht läßt es nicht zu, Verluste aus einem Sparguthaben oder anderem Kapitalvermögen, das zum Privatvermögen gehört, einkommensmindernd zu berücksichtigen. Wie Sie wissen, werden nur die Erträge des Kapitalvermögens — also z. B. die Zinsen oder Dividenden — als Einkünfte steuerlich erfaßt. Nicht besteuert werden dagegen Wertsteigerungen des Kapitalvermögens, insbesondere Kursgewinne, sofern sie nicht inner- 8488* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 halb der Spekulationsfrist realisiert werden. Andererseits werden auch Wertminderungen oder der Verlust des Kapitals nicht einkommensmindernd berücksichtigt. Diese Auslegung des im übrigen eindeutigen Gesetzeswortlauts ist wiederholt von den Finanzgerichten bestätigt worden, zuletzt in den grundlegenden Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 1974 zur Frage der Zinsbesteuerung. Der Verlust privaten Kapitalvermögens fällt auch nicht unter die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes über die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen. Wie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, bestehen Sinn und Zweck des § 33 EStG darin, Steuerpflichtigen, die auf Grund außergewöhnlicher Belastungen zwangsläufig einen Teil ihres Jahreseinkommens ausgeben müssen, eine Ermäßigung der Einkommensteuer zu gewähren. Insoweit werden also ausnahmsweise Vorgänge im Bereich der Einkommensverwendung berücksichtigt. Vorgänge im Bereich des Vermögens, d. h. auch des angesparten Einkommens, fallen dagegen nicht unter die außergewöhnlichen Belastungen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 53 und 54) : Besteht nicht ein Widerspruch zwischen der Beurteilung der möglichen Folgen der Ölkrise durch den Bundeskanzler in seinem New York-Interview und den Ausführungen des Bundesfinanzministers in Washington? Treffen Pressemeldungen (Wirtschaftswoche vom 11. Oktober 1974) zu, daß die Bundesregierung oder das Bundesfinanzministerium eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Laufe des nächsten Jahres erwägt? Zu Frage A 53: Ich sehe keinen Widerspruch in der konjunkturpolitischen Beurteilung des Bundeskanzlers und des Bundesfinanzministers. Beide sehen die Schwierigkeiten vieler Länder, beim Kampf gegen die Inflation keine Risiken für die Beschäftigung eingehen zu dürfen. Zu Frage A 54: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. An dieser Auffassung der Bundesregierung, die der Bundeskanzler am 17. Mai 1974 in einer Regierungserklärung dargelegt hat, hat sich nichts geändert. Der entsprechende Passus der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 lautet: „Bundestag und Bundesrat haben es in der Hand, durch Verzicht auf aufgabenwirksame Gesetze und Verzicht auf Initiativen zu vermeiden, daß der Mehrwertsteuersatz erhöht werden müßte; denn das wäre möglicherweise zum Schluß die einzige Dekkungsmöglichkeit für Einnahmelücken dieses Umfangs. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Mehrwertsteuer zu erhöhen." Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 57) : In welcher Höhe hat Baden-Württemberg Ausgleichszahlungen im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs von 1965 bis 1974 geleistet? Der Finanzausgleich ist nach Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes so zu regeln, daß die unterschiedliche Finanzkraft der Länder in erster Linie horizontal, d. H. unter den Ländern, lediglich ergänzungsweise ducrh Bundesmittel ausgeglichen wird. Baden-Württemberg leistet für den Zeitraum 1965 bis einschließlich 1. Halbjahr 1974 Ausgleichsbeiträge in Höhe von 4 545,4 Mio DM. Hamburg folgt mit Leistungen von 3 857,0 Mio DM. Die entsprechenden Werte für Nordrhein-Westfalen betragen 3 688,0 Mio DM und für Hessen 3 577,7 Mio DM. Ich vermute, daß Ihre Frage hauptsächlich eine Auskunft darüber begehrte, wie sich die Zahlungen in den verschiedenen Bundesländern pro Einwohner stellen. Diese Zahlen nenne ich Ihnen gerne: Hamburg 2 202,— DM Hessen 641,— DM Baden-Württemberg 492,— DM Nordrhein-Westfalen 214,— DM. Besonders anzumerken ist, daß die im Finanzausgleichgesetz vom 28. August 1969 getroffene Regelung des Länderfinanzausgleichs die Zustimmung der finanzstarken Länder und Bayerns fand. Die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein versagten hingegen dem Gesetz ihre Zustimmung, da sie die dadurch erreichte Ausgleichsintensität für nicht ausreichend hielten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 58) : Treffen Presseberichte zu, wonach die Bundesregierung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Laufe des Jahres 1975 beabsichtigt bzw. in Erwägung zieht? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. An dieser Auffassung der Bundesregierung, die der Bundeskanzler am 17. Mai 1974 in einer Regie- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8489* rungserklärung dargelegt hat, hat sich nichts geändert. Der entsprechende Passus der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 lautet: „Bundestag und Bundesrat haben es in der Hand, durch Verzicht auf aufgabenwirksame Gesetze und Verzicht auf Initiativen zu vermeiden, daß der Mehrwertsteuersatz erhöht werden müßte; denn das wäre möglicherweise zum Schluß die einzige Deckungsmöglichkeit für Einnahmelücken dieses Umfangs Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Mehrwertsteuer zu erhöhen." Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 59) : Welche Möglichkeiten gibt es bei der Einkommen- und Lohnsteuer. Aufwendungen für Pakete und Päckchen an Verwandte in der DDR, für Besuche in der DDR oder für die Aufnahme von Besuchern aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland abzusetzen, und beabsichtigt die Bundesregierung, die dabei angewandten Pauschbeträge der inflationären Entwicklung durch Erhöhung anzupassen? Unterhaltsaufwendungen für Verwandte in der DDR werden als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, und zwar nach geltendem Recht bis zu 1200 DM und ab 1975 bis zu 3000 DM jährlich für jede unterhaltene Person. Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder sind aus Vereinfachungsgründen für folgende Fälle Pauschbeträge zugelassen worden: 1. Für jedes versandte Paket ein Pauschbetrag von 30 DM und für jedes Päckchen ein solcher von 20 DM, 2. für Zuwendungen bei einem Besuch in der DDR ein Pauschbetrag von 30 DM, wenn es sich um einen Besuch im Rahmen des grenznahen Verkehrs handelt, im übrigen ein Pauschbetrag von 50 DM und 3. für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen anläßlich eines Besuchs aus der DDR erwachsen, bei einem Aufenthalt von 28 Tagen ein Pauschbetrag von 100 DM und bei einem Aufenthalt von weniger als 28 Tagen ein entsprechend niedrigerer Pauschbetrag. Die Frage einer Erhöhung der Pauschbeträge ist mehrfach mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden mit dem Ergebnis, daß die getroffenen Vereinfachungsmaßnahmen nach den Erfahrungen der Praxis auch heute noch ihren Zweck erfüllen, zumal wenn man berücksichtigt, daß hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Zuwendungsempfänger von Nachweisen abgesehen wird. Erwachsen einem Steuerpflichtigen tatsächlich höhere Aufwendungen, die er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, so kann er sie über die Pauschbeträge hinaus geltend machen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 60 und 61) : Haben die Ausweitung des Röhrengeschäfts mit der Sowjetunion, der vorgesehene Aufbau eines Stahlwerks bei Kursk sowie die Lieferung von etwa 9000 schweren Lastkraftwagen (durch die Firma Klöckner-Humboldt-Deutz) nicht zur Folge, daß die Industrie der Bundesrepublik Deutschland zur Waffenschmiede Moskaus wird, indem sie weit über das handelsübliche Maß hinaus strategisch wichtige Güter an eine Militärmacht liefert, die hoch gerüstet inmitten Deutschlands steht? Sieht das „Paket" der bevorstehenden Besprechungen des Bundeskanzlers mit dem sowjetischen Parteichef auch Erörterungen über den Ausbau von Atomkraftwerken in Ostpreußen oder an anderen Stellen der Sowjetunion vor? Zu Frage A 60: Die Industrie der Bundesrepublik liefert keine strategisch wichtigen Güter in die UdSSR. Erdgasröhren sind zwar früher als strategische Güter eingestuft worden, was aber weder die UdSSR daran hinderte, die Röhren in anderen westlichen Ländern einzukaufen, noch den deutschen Interessen nützte. Das Erdgasröhren-Geschäft ist durchaus zu begrüßen, weil es einen nützlichen Beitrag zur Versorgung der Bundesrepublik mit einem besonders begehrten Energieträger leistet. Ebensowenig sind das Stahlwerk oder die Lastkraftwagen strategisch relevant. Die erwähnten 9000 Lkw werden in einem Zeitraum von zwei Jahren geliefert werden; während eines solchen Zeitraums wird das vor der Vollendung stehende sowjetische Lkw-Werk an der Kama nicht weniger als 350 000 Lkw produzieren. Die deutsche Industrie konkurriert im übrigen beim Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zur UdSSR mit den Industrien anderer westlicher Länder, die von ihren Regierungen dabei besonders unterstützt werden. Der Ost-West-Handel ist nach dem Verständnis auch unserer westlichen Partner eher ein Beitrag zur Normalisierung als eine Ursache für ein Anwachsen von Rüstungen. Zu Frage A 61: Die Verhandlungen über den Bau von Kernkraftwerken in der UdSSR werden von der deutschen Wirtschaft geführt. Ob der Bundeskanzler in Moskau politische Aspekte dieser Frage erörtern wird, dürfte erst im Lichte evtl. Diskussionen in der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission zu beurteilen sein, die zur Zeit in Moskau tagt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage A 62) : Wie groß ist die unmittelbare und mittelbare Belastung der deutschen Zahlungsbilanz und der Zahlungsbilanzen der übrigen Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft durch die Preissteigerungen für Erdöl im Jahr 1973, und welche Entwicklung ist für 1974 absehbar? 84908 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 1973 bewirkte der Preisanstieg bei Rohöl eine Mehrbelastung in Höhe von rd. 1 Mrd. DM. Diese Belastung konzentrierte sich auf das 4. Quartal. Im bisherigen Jahresverlauf lagen die DM-Preise für importiertes Rohöl um mehr als 200 % über dem durchschnittlichen Vorjahresniveau. Die Mehraufwendungen für Rohöleinfuhren dürften sich 1974 auf 15 bis 18 Mrd. DM belaufen. Die Nettobelastung der deutschen Zahlungsbilanz 1974 aufgrund der Ölpreisverteuerung dürfte insgesamt bei etwa 20 Mrd. DM liegen. Im Hinblick auf die mittelbare Belastung ist allerdings zu berücksichtigen, daß die deutschen Ausfuhren in die Ölländer sehr stark steigen. Die Verteuerung des Erdöls wirft 1974 für die Bundesrepublik kein Zahlungsbilanzproblem auf, da die deutschen Handelsbilanzüberschüsse insgesamt stark angestiegen sind. Auch die Gemeinschaft ist insgesamt in erheblichem Maße auf Importe von Erdöl angewiesen. Die Lage ist jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich je nach dem Beitrag heimischer Energieträger an ,der Energieversorgung. Nach Schätzungen der EWG und der OECD dürften sich die Erdöleinfuhren der Gemeinschaft insgesamt 1974 um rd. 25 Mrd. $ verteuern. Für eine Reihe unserer EG-Partnerländer ergeben sich daraus schwerwiegende Zahlungsbilanzprobleme. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 63 und 64) : Wie hoch ist der Anteil Ostfrieslands an dem Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung (Teil A und B), und steht dieser Anteil in einem angemessenen Verhältnis zur Arbeitslosenquote dieses Raums? Ist die Bundesregierung bereit, die Ausschreibungsbedingungen für Baumaßnahmen, die aus dem Sonderprogramm gefördert werden, dahin gehend zu formulieren, daß bevorzugt Firmen aus den strukturschwachen Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden? Zu Frage A 63: Das Ausmaß, in dem bestimmte Regionen an den zusätzlichen Aufträgen des „Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung" teilhaben, läßt sich z. Z. noch nicht bestimmen. Bisher liegt ledighich die örtliche Verteilung derjenigen Maßnahmen fest, die vom Bund allein im Rahmen des Programmteils B im Gesamtumfang von 250 Millionen DM finanziert werden. Bei dem weit größeren Investitionsvolumen des Programmteils A in Höhe von rd. 700 Millionen DM wird die lokale und regionale Verteilung in erster Linie von den Ländern bestimmt. Angesichts deren Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten dürfte am ehesten gewährleistet sein, daß eine angemessene regionale Streuung der Investitionsvorhaben erfolgt. Zu Frage A 64: Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, besondere Ausschreibungsbestimmungen zu formulieren. Um soweit wie möglich zu gewährleisten, daß die durch die Auftragsvergabe ausgelösten Beschäftigungseffekte lokal gezielt in den Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit auftreten, hat die Bundesregierung ausdrücklich auf die Möglichkeiten der sog. beschränkten Ausschreibung hingewiesen. Eine entsprechende Formulierung ist insbesondere in die mit den Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen zur Durchführung des kommunalen Infrastrukturprogramms aufgenommen worden. Die Eilbedürftigkeit der Auftragsvergabe wird dazu führen, daß beschränkte Ausschreibungen mit kurzen Fristen die Regel sein werden. Selbst bei grollen Bauaufträgen (über 3,6 Millionen DM), die im Amtsblatt der EG bekanntzugeben sind, werden die Ausschreibungen wegen der notwendigerweise kurzen Frist in der Mehrzahl der Fälle nur auf das Interesse der regionalansässigen Unternehmen stoßen. Einer starren Bindung zur Bevorzugung gebietsansässiger Unternehmen stehen EG-rechtliche und wettbewerbliche Gründe entgegen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 65) : welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Äußerung des Bundesbankpräsidenten Klasen (Süddeutsche Zeitung vom 7. Oktober 1974) ein, wonach es wünschenswert wäre, wenn der Ölverbrauch „mit allen Mitteln" gedrosselt würde, und mit welchen konkreten Schritten gedenkt die Bundesregierung ihrerseits der drohenden Gefahr einer Ölpreisexplosion zu begegnen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesbankpräsidenten, daß eine Drosselung des Ölverbrauchs wünschenswert ist. Sie kann insoweit bereits auf beträchtliche Einsparungserfolge im Verlauf dieses Jahres verweisen. Der Inlandsabsatz an Mineralölprodukten verringerte sich von Januar bis einschließlich August dieses Jahres gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 10,5 %. Die Bundesrepublik weist damit einen stärkeren Verbrauchsrückgang auf als die übrigen westlichen Industrieländer. Die Bundesregierung wird sich mit diesem Erfolg, der wesentlich auf die durch höhere Ölpreise bedingte sparsamere Verwendung der Verbraucher sowie die Substitution von Öl durch andere Energieträger zurückzuführen ist, nicht begnügen. In der Fortschreibung des Energieprogramms sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die auf eine rationellere Energieverwendung sowie auf ein Zurückdrängen des Ölanteils abzielen. Die Bundesregierung anerkennt das Interesse der Förderländer an angemessenen Rohölpreisen. Ein Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8491* Preisniveau, das die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft gefährden könnte, dürfte jedoch auch nicht im Interesse der Förderländer liegen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Lösung der Preisproblematik nationale Maßnahmen nicht ausreichen. Vielmehr muß dieses Problem gleichfalls im Rahmen des sowohl von Verbraucher- wie Förderländern als notwendig erachteten Dialogs über eine internationale Zusammenarbeit im Energiebereich gelöst werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage A 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Wirtschaftsverbände ihre Mitgliedsunternehmen intern gewarnt haben, auf eine geplante Umfrage der EG-Kommission über multinationale Unternehmen zu antworten, da es keine europäische Rechtsgrundlage für die Anforderung der betreffenden Unterlagen gäbe, und ist die Bundesregierung ihrerseits bereit, eine entsprechende Umfrage durchzuführen? Die Bundesregierung ist mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Auffassung, daß der Informationsstand über Struktur und Tätigkeit der multinationalen Unternehmen verbessert werden sollte. Das Hohe Haus hat sich in seiner Entschließung vom 10. Juli 1974 ebenfalls hierfür ausgesprochen. Eine sachliche Aufklärung der Offentlichkeit läge nicht zuletzt auch im Interesse der multinationalen Unternehmen. Die Bundesregierung würde es daher bedauern, wenn deutsche Wirtschaftsverbände ihren Mitgliedsunternehmen empfehlen, sich an einer Umfrage der EG-Kommission nicht zu beteiligen. Solange eine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme an solchen Umfragen nicht besteht, steht es freilich im Ermessen des einzelnen Unternehmens, welche Unterlagen es der Kommission zur Verfügung stellt. Nach Art. 213 EWG-Vertrag könnte der Rat der Europäischen Gemeinschaften eine Rechtsgrundlage für eine solche Umfrage schaffen. Dies sollte aber nur dann erwogen werden, wenn die erforderlichen Informationen nicht auf freiwilliger Basis eingeholt werden können. Auf jeden Fall müßte sichergestellt werden, daß das Geschäftsgeheimnis gewahrt bleibt. Eine auf die Bundesrepublik beschränkte Umfrage wäre nicht sehr aussagekräftig. Multinationale Unternehmen zeichnen sich eben dadurch aus, daß ihre Aktivität in nur einem Land nicht voll erfaßt werden kann. In diesem Zusammenhang bedauert die Bundesregierung, daß der EG-Rat sich bisher noch nicht mit der Mitteilung „über die multinationalen Unternehmen und die Gemeinschaftsvorschriften" befaßt hat, die die Kommission ihm im November 1973 vorgelegt hat. Die Bundesregierung begrüßt — wie auch das Hohe Haus in seiner Entschließung vom 10. Juli 1974 — die Grundtendenz der Kommissionsmitteilung. Danach soll das tendenziell gestörte Gleichgewicht zwischen multinationalen Unternehmen einerseits und staatlicher Wirtschaftspolitik andererseits nicht durch eine restriktive Politik gegenüber den multinationalen Unternehmen wiederhergestellt werden, sondern dadurch, daß die Wirtschaftspolitik sich ebenfalls auf europäischer Ebene strukturiert. Das gleiche gilt für das Verhältnis zwischen multinationalen Unternehmen und Gewerkschaften. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen A 109 und 110): War der Vizekanzler Genscher von der Entscheidung des Bundeskanzleramts unterrichtet, den Staatssekretär Gaus als Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost Berlin im Rahmen des dortigen diplomatischen Corps an dem Empfang für den sowjetischen Parteisekretär Breschnew teilnehmen zu lassen, obwohl die Bundesrepublik Deutschland keine völkerrechtlichen, sondern besondere innerdeutsche Beziehungen zur DDR unterhält, und wie verträgt sich bejahendenfalls dieser erneute Versuch, jenen Beziehungen den Schein einer völkerrechtlichen Anerkennung zu geben, mit den Ausführungen des Vizekanzlers und Bundesaußenministers Genscher in seiner jüngsten Rede vor den Vereinten Nationen, „Wir können die Teilung nicht als das letzte Wort der Geschichte über die deutsche Nation akzeptieren!"? Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Teilnahme des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin an einem Empfang im Rahmen des dortigen diplomatischen Corps, und wie stellte die Bundesregierung dabei sicher, daß die besonderen innerdeutschen Beziehungen im Gegensatz zu völkerrechtlichen Beziehungen zum Ausdruck gebracht werden? Zu Frage A 109: Herr Bundesminister Genscher war nicht unterrichtet; das Auswärtige Amt in Bonn ist bekanntlich nicht für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR zuständig, und zwar gerade aus dem Grund, den Sie in Ihrer Frage nennen. Im übrigen besteht kein Zusammenhang zwischen der Teilnahme von Staatssekretär Gaus an einem Empfang für Breschnew und der Äußerung von Bundesminister Genscher, daß wir die Teilung nicht als das letzte Wort der Geschichte über die deutsche Nation akzeptieren. Zu Frage A 110: Gemäß Protokoll vom 14. 3. 1974 ist für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. Schon daraus folgt, daß der Leiter der Vertretung einen Teil seiner Tätigkeit in Ost-Berlin im Rahmen des Diplomatischen Corps abwickeln muß. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Auffassung zur deutschen Frage aus Anlaß des Grundlagenvertrages und des Protokolls vom März dieses Jahres deutlich gemacht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der besondere Charakter der Beziehungen zwischen der 8492* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Bundesrepublik und der DDR nicht berührt wird durch die Einhaltung der protokollarisch üblichen und notwendigen Höflichkeiten durch die Mitarbeiter und vor allem auch den Leiter der Ständigen Vertretung; vielmehr sichert die Einhaltung dieser protokollarischen Pflichten die vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf ,die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 1 und 2) : Ist die Bundesregierung bereit, in ihren Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen auf die Notwendigkeit der Sühnung von Verbrechen an Deutschen in Zusammenhang mit der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten hinzuweisen? Ist die Bundesregierung bereit, die Vereinten Nationen auf die Notwendigkeit der Sühnung der Verbrechen an Deutschen in Zusammenhang mit der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten deutlich aufmerksam zu machen? Zu Frage B 1: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, dies zu tun. Sie hält es nicht für sinnvoll, im deutschpolnischen Verhältnis die Vergangenheit der Gewalt und des gegenseitig zugefügten Unrechts ständig neu aufzurühren. Sie ist sich ,der Leiden durchaus bewußt, die sich für die deutsche Bevölkerung bei ihrer Flucht oder Vertreibung aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches ergeben haben. Sie ist sich gleichermaßen der geschichtlichen Vorgänge bewußt, die zu diesen Ereignissen geführt haben und die auch Deutsche zu verantworten haben. Politisches Ziel der Bundesregierung ist es, durch eine auf die Zukunft gerichtete, für beide Seiten fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen die Vergangenheit zu überwinden. Die mit der Frage nahegelegte Verfahrensweise würde diesen Bemühungen genau entgegenlaufen. Zu Frage B 2: Die Geschehnisse in der Kriegs- und Nachkriegszeit haben in der Vergangenheit gerade in den Vereinten Nationen eine erhebliche Rolle gespielt und wiederholt zu heftigen Angriffen auf die Bundesrepublik Deutschland geführt. Die Diskussion ist erst in jüngster Zeit mehr in den Hintergrund getreten. Eine Wiederbelebung der Diskussionen in den Vereinten Nationen über Kriegsverbrechen und ihre Sühnung würde nur Vorwürfe gegen Vorwürfe stellen, unsere bilateralen Bemühungen um eine Lösung der Kriegsfolgeprobleme erschweren und die internationale Situation nutzlos belasten. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung des albanischen KP-Chefs, die Bundesregierung schulde Albanien Milliarden DM für Kriegsreparationen, und wie hoch müßte ein Kapitalhilfekredit an Albanien sein, wenn der Entwicklungsstand der albanischen Wirtschaft mit dem der jugoslawischen verglichen wird? Der albanische Parteichef Hodscha nahm Pressemeldungen zufolge in einer außenpolitischen Rede am 4. Oktober 1974 generell zur Frage der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit westlichen Staaten Stellung. Er machte die Herstellung solcher Beziehungen von der vorherigen Regelung von aus der Kriegszeit herrührenden finanziellen Forderungen seines Landes abhängig. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland erklärte er, die Bonner Regierung, die eine revanchistische Politik verfolge, schulde Albanien Milliarden DM für Kriegsreparationen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Bemerkung ein Hinweis dafür, daß Albanien an seiner bereits bisher erkennbaren Zurückhaltung gegenüber der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland offenbar weiterhin festhält. Auf die mehrfach erklärte Bereitschaft der Bundesregierung, mit allen Staaten — auch mit Albanien — diplomatische Beziehungen herzustellen, hat es auch bisher nicht positiv reagiert. Die Bundesrepublik Deutschland kann nicht Adressat albanischer Reparationsforderungen sein. Albanien hat als Unterzeichner des mehrseitigen Abkommens vom 14. Januar 1946 über Reparationen aus Deutschland, über die Errichtung einer Inter-Allnerten-Reparations-Agentur und über die Ruckgabe von Munzgold (IARA) aus der seinerzeit aus Deutschland zur Verfügung stehenden Reparationsmasse in den Jahren 1945 bis 1961 Reparationen erhalten. Die Prüfung weiterer aus dem 2. Weltkrieg herrührender Forderungen, d. h. Reparationen ist gemäß Art. 5 des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953 bis zu einer endguitigen Regelung der Reparationsfrage in einem Friedensvertrag mit Gesamtdeutschland zurückgestellt. Daran ist die Bundesrepublik Deutschland auch gegenüber Albanien gebunden. Albanien hat sich als Staatshandelsland bisher weder um eine Anerkennung als Entwicklungsland durch die Vereinten Nationen oder die OECD bemüht noch um Kapitalhilfekredite in westlichen Ländern nachgesucht. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Kapitalhilfe durch die Bundesrepublik Deutschland sind — abgesehen von den fehlenden bilateralen Beziehungen — damit nicht gegeben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8493* Anlage 19 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 4) : Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung vom Inhalt des Potsdamer Abkommens und dessen objektiven Gehalt im Jahr 1945, wenn die deutsch-polnische Schulbuchkonferenz davon spricht, „daß es sich bei der polnischen Administration der ehemals deutschen Gebiete nicht um ein revidierbares Provisorium handeln könne"? Es wird angenommen, daß das Zitat dem ersten Absatz des 2. Abschnitts einer Empfehlung der 6. deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz vom 3. bis 7. Oktober 1974 in Warschau entnommen wurde, in dem auf die Frage einer deutschpolnischen Grenzregelung eingegangen wird. Das Zitat liest sich im Kontext wie folgt: „Die Darstellung der deutsch-polnischen Grenzregelung nach dem zweiten Weltkrieg ist im Zusammenhang der allgemeinen Territorial- und Grenzveränderungen als Ergebnis des Krieges zu betrachten. In den alliierten Kriegskonferenzen von Moskau, Teheran und Jalta spielte die Frage der polnischen Westgrenze eine bedeutende Rolle. Die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich des Ausmaßes der neuen polnischen Westgebiete waren unter den Alliierten vor der Potsdamer Konferenz nicht beizulegen. Vor Konferenzbeginn war jedoch die staatliche Hoheitsgewalt de facto bereits den polnischen Behörden übertragen worden. Die Anerkennung der polnischen Administration durch die Westalliierten bedeutete nach deren Auffassung mit zunehmendem zeitlichen Abstand von der Konferenz noch keine völkerrechtlich definitive Anerkennung der Grenzlinie. Mit der gleichzeitigen Einigung über den Art. XIII (Transfer der deutschen Bevölkerung) und der Aufstellung eines Aufnahmeplans des Alliierten Kontrollrates in Deutschland im November 1945 wurde aber von den Alliierten selbst präjudiziert, daß es sich bei der polnischen Administration der ehemals deutschen Gebiete nicht um ein revidierbares Provisorium handeln könne." Die Aussage gibt die Meinung der beteiligten deutschen und polnischen Wissenschaftler wieder. Die bekannte Haltung der Bundesrepublik Deutschland zu den hier relevanten Ergebnissen der Konferenz von Potsdam im Juli/August 1945, wie sie anläßlich der Beratung des Warschauer Vertrages in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates ausführlich dargelegt wurde, hat sich nicht geändert. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 5) : Welche Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder ausländischer Staaten haben seit dem 1. Januar 1973 die Bundesrepublik Deutschland besucht, und welche davon wurden von der Bundesregierung bei dieser Gelegenheit zu einem Besuch Berlins eingeladen und dort oder an der innerdeutschen Grenze mit den Realitäten der deutschen Spaltung vertraut gemacht? Die Frage eines Besuches von Berlin bei Reisen hochrangiger ausländischer Gäste in die Bundesrepublik Deutschland ist wiederholt im Bundestag erörtert worden. Ich verweise auf das Protokoll der 64. Sitzung vom 8. November 1973 und auf die Drucksache 7/928, die meine Antworten vom 16. Juli und 17. Juli 1973 wiedergeben, sowie auf meine schriftliche Antwort vom 20. September 1974 (117. Sitzung, S. 7878). Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert: Sie hält es für erwünscht, daß sich hochrangige ausländische Gäste bei offiziellen Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland auch nach Berlin (West) begeben. Bei den Reisen ausländischer Staatschefs und Regierungsmitglieder in die Bundesrepublik Deutschland muß Art und Zweck des Besuches berücksichtigt werden: Die weit überwiegende Zahl hochrangiger ausländischer politischer Persönlichkeiten kommt 711 bestimmten Arbeitskontakten mit der Bundesregierung. Daher ist der Aufenthalt in aller Regel auf Bonn beschränkt. Der Besuch eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer im Rahmen eines ausgedehnteren Besuchsprogrammes kommt in wesentlichen nur bei Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen von Regierungschefs und Außenministern in Betracht. Bei der Programmgestaltung derartiger Besuche schlägt die Bundesregierung auch die Einbeziehung Berlins vor. Sie hat jedoch im Einzelfall den Wünschen des Gastes Rechnung zu tragen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß bei den Besuchern eine Präferenz für Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern festzustellen ist. So war von elf offiziellen Besuchern, die sich seit dem ersten Januar 1973 in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, nur einer in Berlin. Der besonderen Situation unseres Landes wird unabhängig von den besuchten Orten dadurch Rechnung getragen, daß in den Gesprächen mit unseren Gästen selbstverständlich die Lage Deutschlands und die Stellung Berlins ausführlich behandelt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 6 und 7): Welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Bedienstete der Bundesministerien, bzw. kurz vorher in den Ruhestand versetzte Bedienstete mit Urlaubsanspruch haben mit welchen Verkehrsmitteln an welchen Spielen, wie lange an der Fußballweltmeisterschaft teilgenommen? Wieviel Dienstwagen mit Fahrer wurden zusätzlich bei Flugreisen für welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Bedienstete der Bundesministerien anläßlich der Fußballweltmeisterschaft zu den Austragungsorten beordert? 8494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Mit Schreiben vom 26. September 1974 habe ich Ihnen umfangreiche Informationen über die Teilnahme mit Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Bediensteten der Ministerien an Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft mit Angaben über die benutzten Verkehrsmittel und die entstandenen Kosten zugeleitet. Die Ermittlung dieser Angaben hat einen außerordentlichen Verwaltungsaufwand erfordert. Ich möchte mich deshalb auf die Angaben über die Mitglieder der Bundesregierung beschränken. Im übrigen dürften die in meinem Schreiben vom 26. 9. 1974 angegebenen Zahlen hinreichenden Aussagewert haben. Dies gilt auch hinsichtlich der benutzten Dienstwagen. Folgende Mitglieder der Bundesregierung haben die Spiele der Weltmeisterschaft an folgenden Tagen besucht: 13. 6. Frankfurt: Bundesminister des Auswärtigen, Bundesminister des Innern 14. 6. Berlin: Bundesminister des Auswärtigen, Bundesminister des Innern 22. 6. Hamburg: Bundesminister des Innern, Bundesminister der Finanzen, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 22. 6. Gelsenkirchen: Bundesminister des Auswärtigen 23. 6. Düsseldorf Bundesminister des Innern 26. 6. Düsseldorf: Bundesminister des Innern 26. 6. Hannover: Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen 26. 6. Gelsenkirchen: Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 3. 7. Dortmund: Bundesminister des Auswärtigen 3. 7. Frankfurt: Bundesminister des Innern 6. 7. und/oder 7. 7. München: Bundeskanzler, Bundesminister des Auswärtigen, Bundesminister des Innern, Bundesminister der Finanzen, Bundesminister der Justiz, Bundesminister der Verteidigung, Bundesminister für Wirtschaft, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen 8 und 9) : Trifft es zu, daß auf Grund der gegenwärtigen Kernreaktorplanung in der Bundesrepublik Deutschland die im nächsten Jahrzehnt anfallenden Brennelemente aus diesen Reaktoren nicht alle sofort in den Wiederaufbereitungsanlagen aufgearbeitet werden können? Aus welchen Gründen ist in der Bundesrepublik Deutschland bis heute noch nicht mit dem Bau einer großen Wiederaufbereitungsanlage begonnen worden, obwohl auf Grund der gegenwärtigen Reaktorplanung eine derartige Anlage Anfang der 80er Jahre gebraucht wird? Zu Frage B 8: Es ist möglich, daß die im nächsten Jahrzehnt in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden abgebrannten Brennelemente nicht alle sofort aufgearbeitet werden können. Wenn auch eine sofortige Wiederaufarbeitung nicht möglich ist, so kann doch erwartet werden, daß es der bestehenden organisatorischen Vereinigung der Aufarbeitungskapazitäten von Großbritannien, Frankreich und der Bundesrepublik trotz verschiedener aufarbeitungstechnologischer Unzulänglichkeiten innerhalb der nächsten zehn Jahre gelingt, ein funktionierendes Entsorgungssystem sicherzustellen. Zu Frage B 9: Eine große Wiederaufarbeitungsanlage soll Anfang bis Mitte der 80er Jahre in Betrieb genommen werden. Die planerischen Vorbereitungen sind seit ca. zwei Jahren im Gange. Mit einer Entscheidung des späteren Betreibers zum Standort ist demnächst zu rechnen. Nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung scheint die Bauzeit im Hinblick auf den vorgesehenen Inbetriebnahmetermin ausreichend. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen B 10 und 11) : Hat die Bundesregierung ihre Verpflichtungen nach den § 44 Abs. 2 und 3 sowie § 46 Abs. 3, 4 und 5 des Bundespersonalvertretungsgesetzes in allen Teilen der Bundesverwaltung bereits erfüllt und in welchem Umfang? Wieviel Freistellungen nach § 46 Abs. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sind bei welchen Dienststellen erfolgt, und welche zusätzlichen Planstellen und Stellen müssen dafür gegebenenfalls wann neu geschaffen werden? Zu Frage B 10: Die Bereitstellung von Räumen, Geschäftsbedarf und Büropersonal für Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung der Personalvertretungen sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge (§ 44 Abs. 2, 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes) obliegt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8495* den einzelnen Dienststellen des Bundes. Eine Prüfung, wieweit die über 8 000 Dienststellen dieser Verpflichtung nachgekommen sind, würde einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordern. Da diese Regelungen seit über 19 Jahren gelten und die Personalvertretungen die Möglichkeit haben, ihre Rechte notfalls unter Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichte durchzusetzen, kann davon ausgegangen werden, daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Nach § 46 Abs. 5 des Bundespersonalvertretungsgesetzes hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung vom 18. Juli 1974 (BGBl I S. 1499) die Höhe der Aufwandsentschädigung für ganz vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder auf 50 DM monatlich festgesetzt. Soweit die erste Frage § 46 Abs. 3, 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes betrifft, wird sie unter 2. beantwortet. Zu Frage B 11: Die Freistellung von Mitgliedern der Personalvertretungen nach § 46 Abs. 3, 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist Sache der einzelnen Dienststellen. Die Zahl der Freistellungen in den einzelnen Dienststellen kann erst nach Erhebungen der Bundesressorts festgestellt werden. Sobald mir diese Angaben vorliegen, werde ich sie Ihnen mitteilen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 12 und 13) : Welche amtlichen Quellensammlungen und Dokumentationen — auch solche der früheren Reichsregierung — über Verbrechen an Deutschen im Zusammenhang mit dem II. Weltkrieg existieren, sind davon allgemein oder der wissenschaftlichen Forschung zugänglich? Teilt die Bundesregierung den Eindruck, daß es umfassende, seriöse und allgemein zugängliche Dokumentationen wissenschaftschaftlicher Art über von Angehörigen der westlichen Alliierten zu verantwortende Verbrechen an Deutschen im Zusammenhang mit dem II. Weltkrieg kaum gibt — gegebenenfalls warum nicht —, und was will sie mit den ihr gegebenen Möglichkeiten tun, um einer derart mißverständlichen Einseitigkeit abzuhelfen? In der Fragestunde am 25. September 1974 (Frage 17) hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, daß ein Überblick über sämtliche amtlichen Dokumentationen der früheren Reichsregierung zu diesem Komplex in der kurzen Zeit seit der Fragestellung nicht zu erarbeiten war. Ich erklärte mich bereit, der Frage nachzugehen und Sie schriftlich im einzelnen über diesen Komplex zu unterrichten. Das gleiche trifft auch für die nunmehr ausgeweitete Frage über alle amtlichen Quellensammlungen und Dokumentationen zu. Ich habe das Bundesarchiv beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen und werde Sie von dem Ergebnis unterrichten. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich ebenfalls auf meine Antwort in der gleichen Fragestunde (Frage 16) verweisen. Die Antwort gilt auch für den von Ihnen diesmal einschränkend angeführten Teilkomplex über „von Angehörigen der westlichen Alliierten zu verantwortende Verbrechen an Deutschen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg". Ich darf wiederholen, daß eine umfassende, seriöse und allgemein zugängliche Dokumentation wissenschaftlicher Art nicht nur an der unübersehbaren Fülle der Geschehnisse und an der unsicheren Quellenlage, sondern auch an der praktischen Unmöglichkeit, die Vielzahl der Geschehnisse in rechtlicher Hinsicht zu werten, scheitern muß. Die von Ihnen gewünschte Dokumentation würde die Entscheidung außerordentlich schwieriger, auch international umstrittener Rechtsfragen, etwa nach der rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Kriegsmaßnahmen, voraussetzen. Eine solche Entscheidung kann nicht einfach nach dem deutschen Strafrecht getroffen werden. Sie hängt vielmehr in vielen Fällen von völkerrechtlichen Regelungen ab. Da das Völkerrecht in bestimmten Situationen auch an sich völkerrechtswidrige Maßnahmen als Repressalien rechtfertigt, ist eine generelle Entscheidung ohne Berücksichtigung der vielen Einzelfälle meist nicht möglich. Eine auch nur annähernd wissenschaftlichen Maßstäben genügende Darstellung wäre daher nicht herstellbar. Abschließend darf ich auch bei der Beantwortung dieser Frage nochmals auf meine Antwort in der Fragestunde vom 25. 9. 1974 hinweisen, in der ich auf Ihre damalige Frage Nr. 16 u. a. folgendes ausgeführt habe: „Auch wenn man einmal unterstellt, eine solche Darstellung lasse sich herstellen, so ist die Bundesregierung der Meinung, daß dies nicht zweckmäßig wäre. Es würde sich um eine Verbrechensbilanz handeln, die, ob man es nun will oder nicht, zu der Aufrechnungsdiskussion führen würde, die im Grunde von niemandem, besonders von keinem Deutschen, gewollt sein kann. Es würde auch gar nicht möglich sein, das Mißverständnis auszuschließen — so hat es der frühere Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Eigenschaft als Außenminister hier vor diesem Hohen Hause am 25. 4. 1969 formuliert —, mit einer massierten Publizierung des Materials werde eine politische Absicht verfolgt und eine Diskussion in der Öffentlichkeit des Inlands oder gar des Auslands provoziert. Dies hätte, so fuhr der damalige Außenminister fort, bei allen Beteiligten — oder bei vielen Beteiligten — alte Wunden aufreißen können und wäre der auf Versöhnung gerichteten Außenpolitik der Bundesregierung nicht dienlich gewesen. — So der damalige Außenminister hier vor diesem Hause im Jahre 1969. Die Bundesregierung hält an dieser Meinung fest. Diese Haltung ändert nichts an der Verurteilung von Verbrechen, ganz gleich, von wem, von welcher Seite sie begangen wurden, und an der Notwendigkeit einer Strafverfolgung, sofern sie möglich ist. Bei alledem, Herr Kollege, sollte jedoch im Zusammenhang mit Verbrechen im Zweiten Weltkrieg gerade von Deutschen nicht übersehen werden, daß 8496* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 dieser Krieg von einem in unserem Land zur Herrschaft gelangten Gewaltregime in unsere Nachbarländer getragen worden ist." Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/2631 Frage B 14) : Auf welche Weise kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, daß Arbeitnehmer, die Konkursausfallgeld beantragen wollen, vom Konkursgericht nicht mit Kostenvorschüssen in einer sozialpolitisch unvertretbaren Höhe belastet werden? Will ein Arbeitnehmer den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens stellen, um vom Arbeitsamt Konkursaufallgeld zu erhalten, ist er aber ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts nicht imstande, Kostenvorschüsse (§ 114 GKG) zu leisten, so kann er das Armenrecht beantragen. Durch die Gewährung des Armenrechts wird er von der Vorschußpflicht befreit. Somit können schon im Rahmen des geltenden Rechts unvertretbare Kostenvorschüsse vermieden werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 15 und 16) : Kann die Bundesregierung Aufschluß darüber geben, aus welchen Gründen die sozialen Sicherungen des Tarifvertrags vom 31. August 1971 zwar bei den Entlassungen deutscher Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften im US-Depot Nahbollenbach gelten, nicht aber für die Arbeitnehmer, die wegen der Auflösung des US-Hospitals Neubrücken entlassen wurden, obwohl die Entlassungen von den amerikanischen Dienststellen in beiden Fällen auf „Rationalisierung und Umorganisation" zurückzuführen sind? Ist die Bundesregierung bereit, sich auch im Fall Neubrücken gegebenenfalls für eine rückwirkende Anwendung des Schutzabkommens einzusetzen? Der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Gewerkschaften abgeschlossene Tarifvertrag vom 31. August 1971 befaßt sich ausschließlich mit der sozialen Sicherung der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer für den Fall ihrer Entlassung infolge einer Truppenreduzierung oder einer aus militärischen Gründen von der obersten Dienstbehörde angeordneten Auflösung oder Verlegung von Dienststellen oder Einheiten. Er erfaßt somit nur die Entlassungstatbestände, die für die Arbeitnehmer ein besonderes, bei anderen Arbeitsverhältnissen nicht vorhandenes Risiko bezüglich der Sicherheit des Arbeitsplatzes bedeuten und die in der Tatsache begründet sind, daß der Arbeitgeber sich als ausländische militärische Truppe darstellt. Sie schließen die Einbeziehung der in Rationalisierungsmaßnahmen begründeten Entlassungen aus, die für diese Arbeitnehmer nicht anders zu beurteilen sind wie für sonstige Arbeitnehmer. Im Falle der Entlassung der im US-Depot Nahbollenbach beschäftigt gewesenen deutschen Arbeitnehmer fand der Tarifvertrag vom 31. August 1971 — TV soziale Sicherung—grundsätzlich Anwendung, weil die Entlassungen auf eine militärisch bedingte Auflösung der Dienststelle zurückzuführen waren (umfassende Umorganisation des militärischen Nachschubwesens und der Depotstruktur). Hier lag die für die Anwendung des Tarifvertrages erforderliche Mitteilung der obersten Dienstbehörde im US-Bereich vor. Die bereits 1971 vollzogene Auflösung des US-Hospitals Neubrücken beruhte dagegen auf einer örtlichen Rationalisierungsmaßnahme, die von einer der obersten Dienstbehörde nachgeordneten Dienststelle veranlaßt worden war (Zusammenlegung von Sanitätseinrichtungen) . Hiernach sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, sich im Falle der Auflösung des US-Hospitals Neubrücken für eine rückwirkende Anwendung des Tarifvertrages soziale Sicherung auf die entlassenen Arbeitnehmer einzusetzen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 17) : Wann wird die Bundesregierung das Verzinsungsverbot für Ausländer aufheben? Für die Verzinsung von Guthaben Gebietsfremder auf Konten bei inländischen Geldinstituten besteht ein Genehmigungsvorbehalt. Die für die Genehmigung zuständige Deutsche Bundesbank gestattet die Verzinsung nur in Sonderfällen. Für Sparguthaben natürlicher Personen ist eine Genehmigung nur erforderlich, soweit die Guthaben den Betrag von 50 000,— DM überschreiten (§ 53 Außenwirtschaftsverordnung) . Der Genehmigungsvorbehalt für die Verzinsung von Guthaben Gebietsfremder ergänzt die höhere Mindestreservepflicht für Ausländereinlagen sowie die übrigen Beschränkungen für Zuflüsse kurzfristigen Kapitals (Genehmigungsvorbehalte für die Veräußerung von inländischen Geldmarktpapieren an Gebietsfremde sowie von Schuldverschreibungen, die der Gebietsansässige innerhalb von vier Jahren einlösen oder auf Grund von Pensionsgeschäften zurücknehmen muß). Diese Beschränkungen sind nach dem Anfang dieses Jahres eingeleiteten Prozeß des schrittweisen Abbaus von Restriktionen noch in Kraft. Eine volle Abschaffung der Beschränkungen ist wegen des im Bereich des kurzfristigen Kapitalverkehrs gegebenen Störungspotentials verfrüht. Un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8497* geachtet der Kapitalabflüsse in letzter Zeit bleibt die Bundesrepublik wegen ihrer Wirtschaftskraft und relativen Preisstabilität ein potentielles Kapitalzuflußland. Insbesondere wegen der engen Bandbreite im europäischen Währungsverbund können über den Interventionszwang für die Bundesbank Kapitalzuflüsse rasch zu einer Gefährdung der binnenwirtschaftlichen Stabilitätspolitik führen. Auch wegen der weiterhin enorm hohen deutschen Devisenreserven einerseits und der verbreiteten Zahlungsbilanzschwierigkeiten anderer Länder andererseits sind erneute Devisenzuflüsse unerwünscht. Nach § 23 Abs. 3, § 2 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Außenwirtschaftsgesetz dürfen die Beschränkungen nur so lange aufrechterhalten werden, wie es notwendig ist, um einer Beeinträchtigung der Kaufkraft der Deutschen Mark entgegenzuwirken oder das Gleichgewicht der Zahlungsbilanz sicherzustellen. Dementsprechend wird die Bundesregierung die Beschränkungen nicht länger als notwendig in Kraft lassen. Konkrete Pläne für eine Abschaffung bestehen derzeit nicht. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, selbst und durch Einwirken auf ihr zuzuordnende Vermögensträger, dazu beizutragen, daß in München eine Ubersicht über das Grundvermögen öffentlicher Rechtsträger erstellt und anschließend geprüft wird, inwieweit eine für alle Beteiligten vorteilhafte Umschichtung des Grundvermögens möglich wird, und ist die Landeshauptstadt München mit einer entsprechenden Initiative bereits an den Bund herangetreten? Eine Ubersicht über das Grundvermögen öffentlicher Rechtsträger in München würde umfangreiche Aufstellungen der Landeshauptstadt München, des Landes Bayern, des Bundes sowie ihrer jeweiligen Vermögensträger, u. a. auch der Bundesbahn und der Bundespost erfordern. Die von Ihnen anhand dieser Übersicht angestrebte Prüfung einer vorteilhaften Umschichtung des Grundvermögens der Beteiligten kann nur für solche Grundstücke von Bedeutung sein, die sich im Allgemeinen Grundvermögen befinden und die somit nicht speziellen Verwaltungszwecken dienen oder zu dienen bestimmt sind. Die Liegenschaften des Bundes im Raum München gehören fast ausschließlich zum Ressortvermögen des BMVg. Sie sind funktionsgebunden und damit einer Umschichtung nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten zugänglich. Der BMVg hat dem Stadtentwicklungsreferenten, Herrn Prof. Dr. Marx, im übrigen bereits seine Grundstücksplanungen in ihren Einzelheiten in Besprechungen und durch Schriftwechsel eingehend dargelegt. Danach wird — wenn überhaupt — erst in Jahren mit einer Zuführung einzelner Grundstücke in das Allgemeine Grundvermögen gerechnet werden können. Grundstücke, auf denen Wohnungen für Bundesbedienstete und Stationierungsstreitkräfte errichtet wurden, kommen wegen ihrer Zweckgebundenheit für eine Umschichtung ebenfalls nicht in Frage. Aus den vorstehenden Gründen kann die Aufstellung der Übersicht wegen fehlender Dispositionsmöglichkeiten — ganz abgesehen von dem erheblichen Verwaltungsaufwand — nicht den von Ihnen angestrebten Erfolg haben. Im übrigen hat der Bund wiederholt seine Bereitschaft erklärt, Grundbesitz, der für seine Zwecke nicht benötigt wird und der damit für die von Ihnen angesprochene Umschichtung in Betracht gezogen werden könnte, städtebaulichen Planungen zur Verfügung zu stellen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Scheu (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 20) : Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß Versicherungsunternehmen keine Frauen im Außendienst oder als Ausbilder anstellen und damit gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, über das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen oder auf anderem Wege sich dafür einzusetzen, daß Frauen auch bei Versicherungsgesellschaften zu allen Betätigungen herangezogen werden, sofern sie die berufliche Qualifikation und die persönliche Eignung für einen Posten im Außendienst oder als Ausbilder haben? Nach den Erfahrungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) werden in den Außendiensten der beaufsichtigten Versicherungsunternehmen auch Frauen beschäftigt. Weder der Bundesregierung noch dem Bundesaufsichtsamt ist bekanntgeworden, daß es zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen Absprachen oder innerhalb der Unternehmen Anweisungen gibt, keine Frauen im Versicherungsaußendienst zu beschäftigen oder ihnen bei nachgewiesener beruflicher Qualifikation und persönlicher Eignung den Aufstieg in Führungspositionen zu verwehren. Auch von seiten der einschlägigen Berufsverbände sind Klagen über eine Diskriminierung von Frauen im Versicherungsaußendienst weder an die Bundesregierung noch an das BAV herangetragen worden. Es wurde mir vielmehr davon Kenntnis gegeben, daß zur Zeit bei einem größeren Versicherungsunternehmen eine Aktion läuft, in der gerade die Vorzüge der Beschäftigung von Frauen im Versicherungsaußendienst herausgestellt werden. Sofern der Bundesregierung Vorgänge über eine gezielte Diskriminierung von Frauen im Versicherungsaußendienst bekanntgeworden wären, hätte sie, obwohl der Versicherungsaußendienst im Hinblick auf die Personalpolitik der Versicherungsunternehmen nicht der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt, über das BAV auf die Unternehmen eingewirkt, um hier Abhilfe zu schaffen. 8498* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 21) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Schlechterstellung von Rentnern mit Kindern auszugleichen, die durch das Steueränderungsgesetz infolge der Verweigerung des Kindergeldes einerseits und durch den Wegfall der Kinderfreibeträge andererseits eintritt, sobald der Rentner neben seiner Rente noch ein weiteres Einkommen bezieht (z. B. aus Vermietung, Verpachtung, Betriebsrente)? Der Ersatz der bisherigen steuerlichen Kinderfreibeträge, der Kinderzuschläge des öffentlichen Dienstes und des bisherigen Kindergeldes durch die Gewährung eines allgemein erhöhten Kindergeldes führt zu einer gleichmäßigen Entlastung von kinderbedingten Aufwendungen für alle Einkommensbezieher und damit zu einer Vereinheitlichung des zur Zeit stark zersplitterten Familienlastenausgleichs. Bei der Vereinheitlichung des Kinderlastenausgleichs hat der Gesetzgeber auf Vorschlag der Bundesregierung davon abgesehen, die nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen gewährten Kinderzuschüsse in den Kinderlastenausgleich einzubeziehen. Ausschlaggebend dafür war der Umstand, daß die sozialversicherungsrechtlichen Kinderzuschüsse regelmäßig wesentlich höher als die neuen Kindergeldsätze nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und daß sie außerdem an der jährlichen Erhöhung der Sozialrenten teilnehmen. Die Kinderzuschüsse betragen bei der knappschaftlichen Rentenversicherung 125,30 DM monatlich, bei der Angestellten- und der Arbeiterrentenversicherung 124 DM monatlich pro Kind. Damit haben künftig ,diejenigen Rentner, die neben den Rentenleistungen noch weitere Einkünfte beziehen, eine höhere Kinderentlastung als andere Arbeitnehmer. Zur Beurteilung der steuerlichen Lage der Rentner mit zusätzlichen Einkünften dürfen im übrigen die als Folge der Einkommensteuerreform anfallenden allgemeinen Steuerentlastungen nicht unberücksichtigt bleiben. Aus den genannten Gründen hat die Bundesregierung nicht die Absicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 22) : Nachdem in Presseverlautbarungen von den in der Schlußphase befindlichen Verhandlungen über die Lieferung eines Kernkraftwerks an die Sowjetunion (Lieferant: Mülheimer Kraftwerke Union) zum Kostenpreis von 1,5 Milliarden DM einschließlich Infrastruktur berichtet wird, frage ich die Bundesregierung, welche Konditionen für Lieferung, Abrechnung und Sicherung der Lieferung ausgehandelt wurden? Bei den Verhandlungen über die Lieferung eines Kernkraftwerkes an die UdSSR gibt es noch eine Vielzahl offener Punkte, so daß von einer Schluß-phase bisher noch nicht gesprochen werden kann. Die Kraftwerks-Union hatte im Februar ,d. J. der UdSSR ein Angebot über die Lieferung eines Kernkraftwerkes unterbreitet. In der Zeit vom 17. bis 19. September 1974 wurde über dieses Angebot verhandelt. In wesentlichen Punkten konnte noch keine Übereinstimmung erzielt werden. Zu den offenen Fragen gehören u. a. auch die von Ihnen angesprochenen Liefer- und Abrechnungsmodalitäten. Die Verhandlungen sollen alsbald fortgesetzt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach den bisher gemachten Erfahrungen wissenschaftliche Lehrmeinungen, das Instrument der Mißbrauchsaufsicht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen könne die ihm zugedachten Aufgaben nur höchst unvollkommen erfüllen, so daß Verbesserungen an einen Gefährdungstatbestand anzuknüpfen seien, und wie könnte — bejahendenfalls — ein soldier ausgestaltet werden? Die Mißbrauchsaufsicht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist durch die Kartellgesetznovelle vom August vorigen Jahres wesentlich verbessert worden. Bei der Neufassung des Kartellgesetzes hat der Gedanke, daß das Wettbewerbsrecht auch an Gefährdungstatbestände anknüpfen muß, eine große Rolle gespielt. Die Einführung der präventiven Fusionskontrolle, durch die bereits der Entstehung übermäßiger Marktmacht und damit der Gefahr eines Machtmißbrauchs vorgebeugt werden soll, ist das wichtigste Beispiel. In die gleiche Richtung gehen die neue Definition des Begriffs „Marktbeherrschung" (Marktanteil; Finanzkraft; horizontale, vertikale und diagonale Verflechtungen; Marktzutrittsschranken) sowie die Marktbeherrschungsvermutungen im Rahmen der neugestalteten Mißbrauchsaufsicht nach § 22 GWB. Ein Gefährdungstatbestand im Sinne der von Ihnen erwähnten wissenschaftlichen Lehrmeinungen ist z. B. auch das Verbot abgestimmter Verhaltensweisen. Schwierigkeiten bei der Feststellung des Mißbrauchs haben sich bei den bekannten Verfahren gegen die Mineralölgesellschaften ergeben. Ein großer Teil dieser Schwierigkeiten lag jedoch in den begrenzten Ermittlungsmöglichkeiten gegenüber diesen multinationalen Unternehmen. Die Erfahrungen mit der erst vor etwa einem Jahr in Kraft getretenen Kartellgesetznovelle reichen noch nicht aus, um schon jetzt fundierte Vorschläge für eine neuerliche Verbesserung der Mißbrauchsvorschriften zu machen. Zunächst ist es Aufgabe der Kartellbehörden und Gerichte, das geltende Recht auszuschöpfen. Die Bundesregierung hat im übrigen die unabhängige Monopolkommission bereits beauftragt, die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8499* Erfahrungen mit der verbesserten Mißbrauchsaufsicht auszuwerten. Dabei wird sich die Kommission auch mit Anregungen aus der wissenschaftlichen Diskussion auseinandersetzen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 24) : Welcher Betrag soll aus dem von der Bundesregierung im Rahmen des Sonderprogramms von Bund und Ländern zur Abstützung der regionalen und lokalen Beschäftigung entwickelten eigenen Programm der Bundesregierung zugunsten der Bauwirtschaft für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden, welcher Betrag für den Hochbau, und wieviel entfällt davon jeweils auf das Land Baden-Württemberg? Die Aufgaben des Bundes aus dem Teil B des Sonderprogramms verteilen sich auf — Hochbaumaßnahmen mit 228,25 Mio DM — Tiefbaumaßnahmen mit 21,75 Mio DM davon: Straßenbauprojekte 10,25 Mio DM Da die Arbeitslosigkeit im Land Baden-Württemberg bei Aufstellung des Programms nur 1,4 v. H. der Beschäftigten — gegenüber 2,2 v. H. für das gesamte Bundesgebiet — betrug, ist Baden-Württemberg ebenso wie die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die gleichfalls eine unter dem Bundesdurchschnitt liegende Arbeitslosigkeit besaßen, im Programmteil B nicht berücksichtigt worden. Allerdings werden aus dem Programmteil A, auf den mit 700 Mio DM von 950 Mio DM ohnehin der weitaus größte Teil des Sonderprogramms entfällt, 24 Mio DM Baden-Württemberg zur Verfügung stehen. Das Land hat das Vorschlagsrecht für in Betracht kommende Maßnahmen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 25 und 26) : Hält die Bundesregierung angesichts der mit 3,7 % (September 1974) weit über dem Bundesdurchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit und del immermehr ehr festzustellenden strukturellen Benachteiligung die Entscheidung, den Aachener Grenzraum aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur auszuklammern, noch für gerechtfertigt, wenn ja, warum? Ist die Bundesregierung bereit, um einer weiteren Verschlechterung der Situation im Aachener Raum mit allen ihren negativen Folgen vorzubeugen, eine Revision des ablehnenden Beschlusses der Förderung in die Wege zu leiten? Die Bundesregierung hält die Entscheidung des von Bund und Ländern gebildeten Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", den Aachener Raum aus dem Kreis der Fördergebiete dieser Gemeinschaftsaufgabe herauszunehmen, aus folgenden Gründen für gerechtfertigt: Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist eine mittel- bis langfristige Aufgabe. Daran sind auch die ihr zugrunde liegenden Kriterien der Neuabgrenzung, insbesondere die für das Jahr 1977 prognostizierten regionalen Arbeitsplatzdefizite, ausgerichtet worden. Kurzfristig auftretenden übermäßigen regionalen Beschäftigungsproblemen tritt die Wirtschaftspolitik mit schnell aufgestellten und abgewickelten Sonderprogrammen entgegen. Ein gelungenes Beispiel stellt dafür das „Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" vom Frühjahr 1974 dar. Daran knüpft das von der Bundesregierung am 25. September 1974 beschlossene zweite Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung an. Auf Grund dieses Sachverhalts sieht die Bundesregierung auch keine Notwendigkeit, eine Revison der Beschlüsse des Planungsausschusses in ihren Auswirkungen auf den Aachener Raum in die Wege zu leiten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage 27) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei dem vorliegenden 900-Millionen-Programm neben regional schwierigen Punkten auch die besonders schwierige Situation der kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen? Bei der Auswahl der Einzelprojekte des „Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung" hat sich die Bundesregierung u. a. auch von der Zielsetzung leiten lassen, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Eine entsprechende Bestimmung ist daher in die Auswahlkriterien aufgenommen worden und hat bei den Abstimmungsgesprächen im Konjunkturrat für die öffentliche Hand und im Finanzplanungsrat die volle Unterstützung der Länder und Gemeinden gefunden. Die in der Bundestagsdrucksache 7/2589 inzwischen veröffentlichte vollständige Liste der vom Bund im Rahmen des Programmteils B geförderten Einzelprojekte zeigt deutlich, daß der überwiegende Teil der Vorhaben auf die spezifischen Leistungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 28) : 8500* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Inwieweit wurden vom Land Rheinland-Pfalz die diesem Land zustehenden Bundesmittel gemäß Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstrukturverbesserung" in den Jahren 1972, 1973 und per Stichtag 1. Oktober 1974 ausgeschöpft? Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wird seit dem 1. Januar 1973 durchgeführt. Von dem im 1. Rahmenplan 1973 für Rheinland-Pfalz vorgesehenen kassenmäßigen Bundesanteil in Höhe von 97 242 000 DM wurden bis zum 31. Dezember 1973 82 561 569,22 DM in Anspruch genommen. Die danach noch offenen Zahlungsverpflichtungen zu Lasten des Bundes wurden als Ausgaberest in Höhe von 13 407 951,05 DM auf das Haushaltsjahr 1974 übertragen. Der Differenzbetrag in Höhe von 1 272 479,73 DM (97 242 000 DM / 82 561 569,22 DM 13 407 951,05 DM) ist vom Land nicht ausgeschöpft worden und daher unverwendet geblieben. Von den im 1. Rahmenplan 1973 für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 31 080 000,— DM (= Bundesanteil) wurden insgesamt nur 18 900 000,— DM in Anspruch genommen. Von dem im 2. Rahmenplan 1974 für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Bundesanteil in Höhe von 99 600 000,— DM wurden bisher 79 680 000,— DM kassenmäßig zugewiesen. Von diesem Betrag wurden bis zum 31. August 1974 44 355 491,92 DM tatsächlich in Anspruch genommen. Für den 30. September 1974 liegen mir entsprechende Zahlen noch nicht vor. Über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen (Bundesanteil = 57 735 000,—DM) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden, da die betreffenden Zahlenangaben erst aus der vom Land am 1. April 1975 vorzulegenden „Unterrichtung über die Durchführung des 2. Rahmenplanes 1974" hervorgehen. Im Jahre 1972 wurden für die ab 1. Januar 1973 innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" geförderten vergleichbaren Maßnahmen Bundesmittel in Höhe von insgesamt 100 008 000,— DM verausgabt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 29) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Ausführungsbestimmungen zu § 2 des Tierschutzgesetzes zu erlassen? § 2 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (TierSchG) weist keine Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungsvorschriften auf. Dieser Paragraph enthält für jedermann verständlich klare und bindende Vorschriften, so auch über das Halten, die Pflege und die Unterbringung von Tieren. Für Auslegungsfragen stehen die amtliche Begründung, Kommentare und Veröffentlichungen zur Verfügung. Über meine im Hinblick auf die Ausfüllung der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 und 3 des TierSchG laufenden vorbereitenden Arbeiten, hier: Schaffung materieller Grundlagen für eine spätere fachliche Ausrichtung von Rechtsverordnungen, habe ich u. a. mehrfach in der Fragestunde des Deutschen Bundestages, so auch zu Ihrer Frage — Drucksache 7/1661, Frage B 37 — am 15. Februar 1974 — 80. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 5237 — ausführlich berichtet. Ich darf mich insoweit auf diese Verlautbarungen beziehen und hinzufügen, daß am 12. Juni 1974 eine Verordnung über tierschutzgerechte Haltung von Hunden im Freien nach § 13 Abs. 1 des TierSchG verkündet worden ist; sie tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. Fachliche Vorbereitungen im Sinne einer Abklärung noch offener wissenschaftlicher und fachtechnischer Fragen für weitere Durchführungsverordnungen nach § 13 Abs. 1 und 3 werden von mir im Rahmen der materiellen und personellen Gegebenheiten sowie in weitgehender Kongruenz mit dem in Kraft getretenen und mit zu erwartenden Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren — Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen — mit hoher Intensität betrieben. Sobald diese notwendigen Abklärungen ein Stadium erreicht haben, das die fachliche Ausrichtung weiterer Durchführungsverordnungen nach § 13 Abs. 1 und 3 rechtfertigt und davon auszugehen ist, daß diese Rechtsvorschriften auch verfassungsrechtlichen Nachprüfungen standhalten können, werde ich mit den Rechtsetzungsarbeiten beginnen. Eine Terminangabe ist mir insoweit nicht möglich. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 30) : In welcher Weise kann Bundesminister Ertl den Wahrheitsbeweis für seine Aussage im Deutschen Bundestag antreten, ein landwirtschaftlicher Nachrichtendienst hätte mit Absicht die Unwahrheit gesagt? Meine Äußerung bezog sich im konkreten Fall auf die Berichterstattung über die Luxemburger Ratstagung und die darin aufgestellte Behauptung, die Deutsche Delegation hätte ihre Hauptforderung zurückgezogen. Das Ergebnis von Luxemburg und die darüber herausgegebene Information stellen hingegen eindeutig klar, daß alle drei Forderungen der Bundesregierung voll durchgesetzt worden sind. Wie Sie der Niederschrift über die 122. Sitzung des Deutschen Bundestages entnehmen können, habe ich mit Absicht keinen Namen genannt; das ist bei mir nicht üblich. Da einige Sprecher der Opposition aber offensichtlich mit diesen falschen Informationen argumentiert hatten, erschien mir eine Richtigstellung erforderlich. Damit ist die Sache für mich erledigt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8501* Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 31) : Sieht die Bundesregierung eine Bedrohung des deutschen Agrarmarkts in der Aufstockung des „Forma-Fonds" in Frankreich um weitere 125 Millionen DM öffentliche Mittel, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu tun? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist im Haushaltsentwurf der französischen Regierung für 1975 eine Erhöhung der Zuwendungen für den Forma um 125 Millionen F vorgesehen. Der Haushaltsentwurf wird dem Parlament in Kürze zugeleitet werden. Angaben über die endgültige Mittelverwendung liegen zur Zeit noch nicht vor. Die Bundesregierung wird um weitere Aufklärung bemüht sein. Sollte es sich bei der endgültigen Mittelverwendung um Beihilfen im Sinne der Entschließung des Rates vom 2. Oktober 1974 handeln, so geht die Bundesregierung davon aus, daß Frankreich diese Entschließung respektieren wird. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 32) : Welche Schutzmöglichkeiten der Krankenversicherungen gibt es für Gastarbeiter, die auf Urlaubsreisen zu ihren Heimatländern in Durchreiseländern erkranken? Für ausländische Arbeitnehmer, die sich bei einer Urlaubsreise zu ihren Heimatländern in einem Durchreiseland befinden, ist der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung wie folgt geregelt. Erkrankt ein in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigter ausländischer Arbeitnehmer in Osterreich und benötigt er wegen seines Zustandes sofort Leistungen, so erhält er sie aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit vom 22. Dezember 1966 (Artikel 4 i. V. m. Artikel 14; Bundesgesetzblatt II, 1969 S. 1235 ff.). Den entsprechenden Krankenversicherungsschutz genießt der ausländische Arbeitnehmer, wenn er auf der Durchreise durch Jugoslawien erkrankt. Das Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit hat hierfür die Rechtsgrundlage geschaffen (Artikel 4 i. V. m. Artikel 14; Bundesgesetzblatt II, 1969, Seite 1438 ff.). Erkrankt ein in der Bundesrepublik beschäftigter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften in einem anderen Lande der Gemeinschaft, dann wird aufgrund der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Juni 1971 der Krankenversicherungsschutz auf ihn erstreckt, wenn eine Leistungsgewährung unverzüglich erforderlich ist (Artikel 22 i. V. m. Artikel 1 ff.; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 149 vom 5. Juli 1971, Seite 2 ff.). Dieser Schutz gilt auch während der Urlaubsreisen ausländischer Arbeitnehmer, soweit diese durch das Gebiet der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaften führen. In dem Entwurf eines Obereinkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Spanischen Staates über die Erstreckung einiger Vorschriften über Soziale Sicherheit ist vorgesehen, daß spanische Staatsangehörige, welche in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sind, die Krankenversicherungsleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt im anderen Land, z. B. bei der Heimreise durch Frankreich, unter den gleichen Voraussetzungen und nach dem gleichen Verfahren wie deutsche oder französische Staatsangehörige, die sich vorübergehend im Nachbarland aufhalten, erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, aufgrund der die Staatsangehörigen jedes Vertragsstaates bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Gebiet eines der anderen Vertragsstaaten für die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung so behandelt werden, als ob sie in diesem Vertragsstaat versichert wären. Die Gewährung der Leistungen und die im Zusammenhang damit anfallenden Erstattungen richten sich nach den Grundsätzen der EWG-Verordnung Nr. 1408/71. Der Übereinkommensentwurf ist von Vertretern der drei Regierungen paraphiert. Vor der Unterzeichnung müssen jedoch noch einige Fragen geklärt werden. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, werde ich Sie gerne hiervon unterrichten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 33 und 34) : In welcher Auflage und nach welchem Verteilungsplan in den einzelnen Bundesländern erscheint das Faltblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, das unter dem Thema „Unser Ziel — sozialer Fortschritt für alle" über die Sozialpolitik informiert? Wie häufig und zu welchen Terminen wird die Broschüre den Tageszeitungen beigelegt? Die Zeitungsbeilage „Sozialpolitik aktuell" ist in einer Auflage von 13 Millionen Exemplaren der regionalen Tagespresse und zu einem Teil der Boulevardpresse beigelegt worden. Sie entspricht dem Auftrag des Deutschen Bundestages, die Bürger stärker als bisher über die Weiterentwicklung der sozialen Sicherung aufzuklären. Das Faltblatt ist den Presseorganen einmal beigelegt worden. Die Terminierung richtet sich nach den Einschaltmöglichkeiten der einzelnen Zeitungen. Die Haupteinschalttermine lagen zwischen dem 10. und 17. September 1974. 8502* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen B 35 und 36) : Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Ärztemangel in den ländlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland? Was kann und wird die Bundesregierung -tun bzw. veranlassen, um diesem Ärztemangel in ländlichen Gebieten gezielt zu begegnen? Nach den aus den Ländern vorliegenden Berichten und nach Feststellungen der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung beim Bundesmininsterium für Arbeit und Sozialordnung besteht in Ballungsgebieten und in ländlichen Gebieten ein relativer, regional unterschiedlicher Mangel an Kassenärzten. Genaue Zahlenangaben über den Ärztemangel, der sich vorwiegend auf praktische Ärzte bezieht, liegen der Bundesregierung nicht vor. Dies hängt u. a. auch damit zusammen, daß einheitliche Maßstäbe für eine Beurteilung des Standes der ärztlichen Versorgung bisher nicht bestehen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, in Kürze Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Ein entsprechender Referentenentwurf ist bereits vor einigen Wochen mit den Verbänden und den Ländern erörtert worden. Ziel dieser Vorschläge ist es, dazu beizutragen, daß die kassenärztliche Versorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten, zukünftig in bedarfsgerechter Weise sichergestellt werden kann. Der Schwerpunkt dieser Vorschläge liegt in drei Bereichen: — Einführung einer Bedarfsplanung; — Ausbau des Sicherstellungsinstrumentariums der Kassenärztlichen Vereinigungen; — gesetzliche Absicherung der Möglichkeit von besonderen Maßnahmen zur Beseitigung von Unterversorgung oder Abwendung drohender Unterversorgung. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 37) : Erscheint es der Bundesregierung richtig, daß einem an einer Umschulung zum Landwirt sehr interessierten Autoelektrikergesellen die Beihilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz mit der Begründung versagt wurde, dies sei „arbeitsmarktpolitisch keinesfalls zweckmäßig", obwohl seinem Vater die Aussiedlung mit staatlichen Förderungsmitteln nur unter der Bedingung genehmigt wurde, daß der Sohn ebenfalls Landwirt würde? Nach Auffassung der Bundesregierung ist es im allgemeinen arbeitsmarktpolitisch unzweckmäßig, einen Autoelektrikergesellen zum Landwirt umzuschulen. Der Beruf des Autoelektrikers ist nach wie vor gefragt und zukunftssicher, während die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft wegen der strukturellen Veränderungen in diesem Wirtschaftszweig ungünstiger zu beurteilen sind, In einem besonders gelagerten Ausnahmefall kann allerdings auch eine derartige Umschulung arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Diese Frage läßt sich jedoch abschließend nur auf Grund genauer Kenntnis der besonderen Umstände des Einzelfalles entscheiden. Ich bin gern bereit, der Sache nachzugehen, wenn Sie mir den Ihrer Anfrage zugrundeliegenden Fall näher bezeichnen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/2631 Fragen B 38 und 39) : Wann wird die Verlagerung des Bundeswehrkrankenhauses von Glückstadt nach Kiel-Kronshagen abgeschlossen sein und die damit verbundene Versetzung des Pflegepersonals, so daß die bis jetzt noch leerstehenden, aber voll betriebsfähigen, Stationen belegt werden können? Ist beabsichtigt, vorhandenes Pflegepersonal aus der Umgebung einzustellen, da nicht alle Krankenschwestern bereit sind, von Glückstadt nach Kiel-Kronshagen mitzugehen und sich auch aus diesem Grund die Inbetriebnahme einzelner Stationen unnötigerweise verzögert? Das Bundeswehrkrankenhaus Glückstadt wird nicht nach Kiel verlagert, sondern zum 31. 3. 1975 aufgelöst. Ein Teil des in Glückstadt freiwerdenden militärischen Personals und das umzugswillige zivile Pflegepersonal wurde bereits im Laufe des Jahres 1974 auf entsprechende Dienstposten des Bundeswehrkrankenhauses Kiel versetzt. Um die von der Stadt Glückstadt angestrebte Anschlußnutzung des Krankenhauses als sozialtherapeutische Einrichtung erleichtern zu helfen, wird zur Zeit geprüft, wie noch verfügbares Funktionspersonal des Bundeswehrkrankenhauses über den Schließungstermin zur Verfügung gehalten werden kann. Das Bundeswehrkrankenhaus Kiel konnte im Februar 1974 den Betrieb mit 2 Stationen (64 Betten) aufnehmen. Da nur wenige Krankenschwestern des Bundeswehrkrankenhauses Glückstadt bereit waren, nach Kiel-Kronshagen mitzugehen, wurde dem Bundeswehrkrankenhaus Kiel ein Teil der beantragten Planstellen für Krankenschwestern im Laufe des Jahres zugewiesen. Diese Stellen sind bereits besetzt worden, so daß zum 15. 10. 1974 die Bettenkapazität auf 80 Betten erhöht werden konnte. Weitere Planstellen für Krankenschwestern werden noch in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. Da genügend Bewerbungen vorliegen, dürfte die Besetzung der Dienstposten keine Schwierigkeiten bereiten. Nach dieser Verstärkung des Pflegepersonals wird das Bundeswehrkrankenhaus Kiel mit den bisher betriebsfähig fertiggestellten Stationen (110 Betten) voll aufnahmebereit sein. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8503S Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Prozent der Insassen der Strafanstalten und der Heil- und Pflegeanstalten sich als Kleinkinder in Säuglings- und Kinderheimen befunden haben? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel Prozent der Insassen der Strafanstalten und der Heil- und Pflegeanstalten sich als Kleinkinder in Säuglings- und Kinderheimen befunden haben, da aussagekräftige Ergebnisse aus einschlägigen umfassenden Untersuchungen in der Bundesrepublik nicht zur Verfügung stehen. Aus den wenigen kleinen Untersuchungen an einzelnen Einrichtungen im Bereich der Strafanstalten lassen sich keine Rückschlüsse ziehen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 41 und 42) : Wie gedenkt die Bundesregierung Personen über 18 Jahren zu helfen, denen wegen ihrer Sozialisationsdefizite Erziehungshilfen in Heimen geboten werden, die wegen der Rechtsform der ihnen bisher gewährten Erziehungshilfe oder weil sie wegen des Grads ihrer Verhaltensstörungen nicht in Ausbildung stehen, die Bedingungen einer weitergehenden Förderung nach § 75 a des Gesetzes für Jugendwohlfahrt nicht erfüllen? Wie groß schätzt die Bundesregierung diesen Kreis junger Menschen, die auf Grund zu enger Fassung des Gesetzes über die Neuregelung des Volljährigkeitsalters ab 1. Januar 1975 von weiteren Erziehungshilfen ohne Rücksicht auf die weitere Entwicklung und einen möglicherweise noch erreichbaren Erfolg ausgeschlossen werden? Zu Frage B 41: Nach Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1713) tritt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Gegen den Willen Volljähriger ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180 [219]) aber ein Eingriff in die persönliche Freiheit des einzelnen zu seiner Besserung und damit auch zu seiner Erziehung nicht zulässig. Artikel 6 Nr. 8 (gleich § 75 a Jugendwohlfahrtsgesetz) des zitierten Gesetzes läßt deshalb die ausnahmsweise Weitergewährung einer Hilfe zur Erziehung über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus unter der Voraussetzung zu, daß der junge Volljährige es beantragt und sich bereit erweist, an der Hilfe mitzuwirken. Diese Bestimmung ist eng zu interpretieren, schließt jedoch im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ausdrücklich Maßnahmen der Berufsvorbereitung ein. Soweit die Frage junge Erwachsene mit so erheblichen Sozialisationsdefiziten einbezieht, daß diesen selbst mit Maßnahmen zur Berufsvorbereitung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nicht geholfen werden kann, bleiben diese jungen Erwachsenen keinesfalls schutzlos, denn bei ihnen kommen Maßnahmen nach Maßgabe des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes in Betracht. Nach dieser Bestimmung ist Personen Hilfe zu gewähren, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Anders wäre es nur, falls mit der Formulierung der Frage auch solche junge Erwachsene gemeint sein sollten, die zwar den Antrag nach § 75 a Abs. 1 Satz 1 Jugendwohlfahrtsgesetz stellen, sich aber nicht bereit erweisen, am Erfolg der Maßnahmen mitzuwirken. Bei diesen könnte weder eine Hilfe nach § 75 a Jugendwohlfahrtsgesetz noch eine solche nach § 72 Bundessozialhilfegesetz in Betracht kommen, weil es keinerlei Erfolg verspricht, wenn der Betreffende es ablehnt, die ihm angebotene Hilfe anzunehmen und bei der Durchführung der Hilfe im eigenen Interesse mitzuwirken. Eine gleiche Mitwirkungsvoraussetzung enthält beispielsweise auch § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974, Bundesgesetzblatt I S. 1881. Zu Frage B 42: Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß § 75 a Jugendwohlfahrtsgesetz zu eng gefaßt ist. Die notwendige Abgrenzung der Bestimmung ergibt sich im übrigen auch aus Art. 74 Nr. 7 des Grundgesetzes. Die Zahl dieser jungen Menschen kann auch nicht annähernd geschätzt werden. Eine Rückfrage bei den Ländern könnte diese Frage ebenfalls nicht beantworten, weil die Frist zur Antragstellung noch läuft, andererseits auf einschlägige Erfahrungen nicht zurückgegriffen werden kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 43) : Wird die Bundesregierung bei der Deutschen Bundesbahn dahin gehend vorstellig werden, daß die Bahnstrecke Schwarzenbek—Bad Oldesloe, die für den Betrieb des Personen- und Güternahverkehrs im Zonenrandgebiet, Kreis Herzogtum Lauenburg, dringend erforderlich ist, nicht im Zuge von rein kaufmännisch kalkulierten Rationalisierungsmaßnahmen stillgelegt wird, damit die ohnehin zurückhaltend im Zonengrenzgebiet operierende Wirtschaft nicht weiterhin verunsichert wird und ansiedlungswillige Betriebe vollends aus dem Grenzraum ferngehalten werden? Bei Vorlage eines Stillegungsantrages prüft der Bundesminister für Verkehr alle Argumente, die nach Ansicht der Beteiligten gegen die Durchführung der Maßnahme sprechen. Für Strecken im Zonenrandgebiet — die von Ihnen genannte Strecke gehört dazu — hat sich das Kabinett die Entscheidung vorbehalten. Hierdurch ist gewährleistet, daß der besonderen Situation im Zonenrandgebiet Rechnung getragen wird. Z. Z. liegt dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag noch nicht vor. 8504* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 44) : Ist es möglich, an der Bundesautobahn A 203 den Hinweis auf die Ausfahrt Viersen-Bockert um das Wort Schwalmtal zu erweitern? Für die Zuordnung eines Ausfahrtzieles zu einer Anschlußstelle ist die günstigere Verkehrsverbindung maßgebend. Im vorliegenden Falle ist das für den Verkehr aus nördlicher Richtung die Zufahrt über die Anschlußstelle „Viersen/Bockert", für den Verkehr von Süden her die Zufahrt über die Anschlußstelle „Mönchengladbach-West". In beiden Anschlußstellen wird auf „Schwalmtal" hingewiesen. Ein zusätzlicher Hinweis auf Schwalmtal für den Verkehr aus südlicher Richtung in der Anschlußstelle Viersen/Bockert scheidet aus, weil die Zufahrt von Süden her über diese Anschlußstelle die ungünstigere Verkehrsverbindung darstellt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 45) : Nachdem die Generalvertretung der Deutschen Bundesbahn in Braunschweig bestätigt hat, daß die Deutsche Bundesbahn das Ausbesserungswerk in Braunschweig auflösen will, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, andere Reparaturkapazitäten, wie Elektrolok, Diesellok und Wagen nach Braunschweig zu verlegen, um der in Politik und Verwaltung bestehenden Grundsatzauffassung Rechnung zu tragen, keine Bundeseinrichtung aus dem Zonenrandgebiet zu entfernen, um die wirtschaftliche Basis und die Arbeitskräfte zu sichern? Die Anpassung der Werkstättenkapazität an das jeweilige Arbeitsaufkommen im DB-Bereich ist eine Angelegenheit, die in die Zuständigkeit und Verantwortung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn fällt. Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn auf Anfrage mitgeteilt hat, prüft die DB seit einiger Zeit, unter welchen Voraussetzungen freiwerdende Mitarbeiter in Braunschweig ohne soziale Härten mit anderen Aufgaben betraut werden können. Zu welchem Zeitpunkt die ersten organisatorischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, steht heute noch nicht fest. Der Bundesminister für Verkehr und der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn sind bisher nicht eingeschaltet worden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 46 und 47) : Treffen Informationen zu, daß der Deutsche Wetterdienst im Rahmen einer Organisationsänderung das medizinmeteorologische Zentrum von Freiburg nach Offenbach zu verlegen beabsichtigt, und daß die Bedienung des Südwestfunks mit Wettervorhersagen im Rundfunk und beim Fernsehen in Zukunft nicht mehr durch das Regionalamt Freiburg, sondern von München erfolgen soll? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß derartige Maßnahmen nicht mit den Zielen des Bundesraumordnungsgesetzes in Einklang zu bringen sind, weil sie nicht auf eine Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im Bundesgebiet hinwirken, sondern die bestehenden regionalen Unterschiede bezüglich der Wirtschaftskraft und der Zentralität weiler zu Lasten des südwestdeutschen Raumes vergrößern müssen, der ohnehin durch eine verkehrsmäßig ungünstige Randlage zwischen Vogesen, Staatsgrenze, Rhein und Schwarzwald sowie durch geringe Wirtschaftskraft und damit besondere Abhängigkeit vom Fremdenverkehr gekennzeichnet ist? Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat dem Bundesminister für Verkehr eine Studie über eine Neuordnung der Beratungsdienste des DWD vorgelegt. In dieser Studie werden auch Gedanken darüber angestellt, wie man bei der derzeitigen Personalsituation zu einer wirksameren Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Medizinmeteorologie kommen könnte. Dabei kommt der DWD zu dem Schluß, daß eine Zentralisierung der medizinmeteorologischen Forschungstätigkeit im Zentralamt des DWD in Offenbach, in Nähe der Großrechenanlage, im engen Kontakt mit einer größeren Anzahl von Wissenschaftlern, zweckmäßig sein könnte. Diese Studie bedarf noch eingehender Prüfung, denn auch nach Ansicht der Bundesregierung sollte sichergestellt bleiben, daß durch eine solche Maßnahme die medizinmeteorologische Betreuung des gesamten Bundesgebietes, insbesondere des maritim beeinflußten Bereichs in Norddeutschland, des Mittelgebirgsraumes und in Süddeutschland nicht beeinträchtigt wird. In der gleichen Studie werden auch Vorschläge zur Rationalisierung der Wettervorhersagen in Rundfunk und Fernsehen im gesamten Bundesgebiet gemacht. Es geht darum, eine Straffung des Dienstbetriebes in den Früh- und Abendstunden herbeizuführen, weil die Aufrechterhaltung eines Zwei- Schichtendienstes auf allen Wetterämtern des DWD insgesamt zu aufwendig ist. Hier wird es im Falle Freiburg um eine Unterstützung des Wetteramtes Freiburg in den kritischen Zeiten gehen, nicht aber um eine grundsätzliche Verlegung der Beratungstätigkeit des Wetteramtes Freiburg an ein anderes Wetteramt. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache 7/2631 Frage B 48) : Bis wann ist mit der Anmietung bzw. einem Ankauf dringend benötigter Büroräume für den Deutschen Wetterdienst in Offenbach am Main zu rechnen? Der Deutsche Wetterdienst hat dem Bundesminister für Verkehr Unterlagen zur Anmietung eines Teiles eines Bürogebäudes in Offenbach/Main vorgelegt. Diese Unterlagen werden zur Zeit geprüft. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8505* Die Prüfung steht kurz vor ,dem Abschluß. Anschließend wird in Mietverhandlungen einzutreten sein. Wenn die Mietforderungen im angemessenen Rahmen liegen werden, kann in Kürze mit dem Abschluß eines Mietvertrages gerechnet werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 49) : Hat der von der Deutschen Bundesbahn eingeführte Städtetarif im Stückgutverkehr die erwartete Verkehrszunahme bei der Bahn erbracht, und in welchem Umfang ist das Stückgutaufkommen in diesem Knotenpunktverkehr in den Monaten April bis September 1974 angestiegen? Die Organisation sowie die Durchführung des Stückgutverkehrs und seiner Tarife ist nach dem Bundesbahngesetz eine Aufgabe des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Ich habe deshalb Ihre Frage an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn weitergeleitet; er wird sie beantworten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 50) : Wird der dringende und bereits für 1974 zugesagte Ausbau der Bundesstraße 462 zwischen Schramberg-Sulgen und Dunningen im Jahr 1975 durchgeführt? Im Zuge der Bundesstraße 462 sind zwischen Schramberg/Sulgen und Dunningen örtliche Verbesserungen vorgesehen. Eine entsprechende Ausbaumaßnahme ist als dringlich anerkannt und ist — bei der gegebenen Größenordnung — von der Landesstraßenbauverwaltung in eigener Zuständigkeit vorgesehen. Es wird nach wie vor angestrebt, die Maßnahme möglichst bald zu verwirklichen. Eine genauere Aussage für das kommende Jahr kann jedoch erst nach endgültiger Festlegung des Haushaltes 1975 gemacht werden. Die ursprüngliche Absicht des Straßenbauamtes Donaueschingen, den Ausbau im Rahmen des Sonderprogrammes für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen im Jahre 1974 durchzuführen, konnte nicht verwirklicht werden, da die Auswahlkriterien eine Berücksichtigung in diesem Programm nicht zuließen. Zusagen für das Jahr 1974 wurden seitens des Bundes in diesem Zusammenhang nicht gemacht. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 51): Ist die Bundesregierung bereit, dem Landkreis Hersfeld/ Rotenburg finanziell zu helfen, das Defizit aus dem Betrieb der Kreisbahn abzubauen, weil es sich bei dieser Bahn um eine „politische Bahn" handelt, die auf alle Fälle erhalten bleiben muß, weil nur so die Kalischächte im Werratal, ohne das Gebiet der DDR zu berühren, auf der Schiene erreicht werden können? Die Hersfelder Kreisbahn (HKB) hat aufgrund einer vertraglichen Regelung mit der Deutschen Bundesbahn (DB) vom 1. Dezember 1967 bis 27. September 1969 wegen der Grenzsperrung durch die DDR den Kaliverkehr von Heringen und Hattorf abgewickelt. Dafür hat sie ein Nutzungsentgelt von der DB und Finanzierungshilfen für die Erhaltung der Betriebsanlagen vom Land Hessen aus Mitteln der Regionalen Förderungsprogramme erhalten. Im Zusammenhang mit dem Kaliverkehr hat sich die Gesamtlage der Bahn also zumindest nicht verschärft. In dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs ist auch der Kaliverkehr zwischen Gerstungen und Dankmarshausen geregelt (Artikel 14). Die HKB kann daher im Hinblick auf diesen Verkehr keine politischen Aspekte geltend machen. Die wirtschaftliche Lage der Eisenbahnen ist generell sehr angespannt. Für die Betriebsdefizite muß derjenige aufkommen, der verwaltungs- und eigentumsmäßig zuständig ist. Dem Bund stehen für Betriebsverluste der nichtbundeseigenen Eisenbahnen keine Mittel zur Verfügung. Anlage 55 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Fragen B 52 und 53) : Trifft es zu, daß in Leichtwasserreaktoren such Brennelemente aus einem Gemisch von Uran und Thorium verwendet werden können, und welcher Brutfaktor ergibt sich bei Verwendung des Thorium-Uran-Zyklus in Leichtwasserreaktoren? In welchem Umfang wird durch die Rückführung von Plutonium sowie durch den Einsatz von Thorium-Uran die notwendige Menge an angereichertem Uran für die deutschen Leichtwasserreaktoren beeinflußt? Zu Frage B 52: a) Es trifft zu, daß prinzipiell in heutigen Leistungs-Leichtwasserreaktoren (LWR) auch ein Uran-Thorium (U/Th)-Zyklus verwendet werden kann. Allerdings haben entsprechende Rechnungen deutscher Reaktorfirmen gezeigt, daß bei Beachtung der weiteren technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen — insbesondere Wiederaufarbeitung und Refabrikation — dieser Zyklus wie auch noch weitere, physikalisch sinnvolle Alternativzyklen keine wirkliche Alternative zum Uran-Plutonium (U/Pu)- Zyklus darstellen. b) Der U/Th-Zyklus in heutigen LWR, mit Abbränden von ca. 33 000 MegaWatt-Tagen pro Tonne 8506* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 Brennstoff (MWd/t), benötigt hochangereichertes Uran-235 mit einem Gewichtsanteil von ca. 3,2 0/o in Thorium-Matrix und besitzt dann eine Brutrate von ca. 0,65-0,7 für die Erzeugung von Uran-233 aus Thorium. Demgegenüber hat der U/Pu-Zyklus eine Brutrate von etwa 0,55-0,6 für die Erzeugung des in LWR etwas weniger wertvollen Spaltstoffs Plutonium aus Uran-238. c) Italienische Studien haben gezeigt, daß erst bei einer Reduktion der Abbrände auf ca. 12 000 MWd/t und Verwendung von hochangereichertem Uran-235 in Thorium-Metall als Brennstoff merklich höhere Brutraten (ca. 0,9) von Uran-233 aus Thorium zu erzielen sind, die aber immer noch unter 1,0 liegen. Ein solcher Betrieb wäre aber, abgesehen von den technologischen Schwierigkeiten eines solchen neuen Brennstoffs, wegen der geringen Abbrände für heutige LWR extrem unwirtschaftlich. Insgesamt würde ein U/Th-Zyklus auch zu einem höheren Verbrauch von Uran-Anreicherungsarbeit führen. d) Als einzige z. Zt. wirtschaftlich und technisch realisierbare Möglichkeit zur Nutzung des U/Th- Zyklus bietet sich unter den heute erkennbaren Randbedingungen der Hochtemperaturreaktor an. Allerdings ist auch hier die Brutrate deutlich unter 1,0 (beim heutigen Brennelementkonzept ca. 0,5 bis 0,6 und nur unter erheblichen Änderungen und extrem unwirtschaftlichem Betrieb bis auf etwa 0,9 zu erhöhen). Zu Frage B 53: a) Es ist möglich, das im U/Pu-Zyklus in einem LWR erzeugte Plutonium in vollem Umfang im gleichen Reaktor zu rezyklieren. Dabei lassen sich im Gleichgewichtszustand rund 20 0/o des für eine jährliche Nachladung benötigten Uran-235 durch Plutonium substituieren. b) Entsprechend den unter b) (Nr. B 52) angegebenen Randbedingungen ließe sich in einem U/Th- Zyklus im Gleichgewicht bis zu etwa einem Drittel des Uran-235 durch Uran-233 aus Thorium ersetzen. c) Grundsätzlich muß jedoch festgestellt werden, daß der U/Th-Zyklus für LWR nicht im entferntesten den technologischen und wirtschaftlichen Reifegrad des U/Pu-Zyklus erreicht hat. Angefangen von der Kern- und Brennelementauslegung über die Wiederaufarbeitung bis zur Verarbeitung des Uran-233 wären noch umfangreiche und langwierige Entwicklungsarbeiten durchzuführen (geschätzter Aufwand weit über 100 Mio DM), bevor sich überhaupt die Wirtschaftlichkeit des U/Th-Zyklus in LWR prüfen ließe. Selbst beim ungleich weiterentwickelten U/Pu- Zyklus gibt es heute bei der Plutonium-Rückführung in LWR noch eine Reihe technischer und wirtschaftlicher Probleme, die vorrangig gelöst werden müssen, damit die Substitution des Uran-235 durch Plutonium ermöglicht wird. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 54) : Wieviel Prozent der Absolventen der staatlichen und nichtstaatlichen Fachhochschulen für Sozialwesen/Sozialpädagogik/ Sozialarbeit treten in die praktische Sozialarbeit ein, und wieviel Prozent nehmen ein weiterführendes Studium auf? Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft verfügt nicht über entsprechendes Zahlenmaterial. Die von Ihnen erbetenen Angaben könnten nur durch zusätzliche Untersuchungen beschafft werden. Angesichts der überfüllten Fachhochschulen im Bereich der Sozialpädagogik und Sozialarbeit und der verschiedentlich erfolgten Meldungen über den hohen Anteil der Fachwechsler dieses Studienganges bereitet das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gegenwärtig die Vergabe eines Untersuchungsauftrages zur Analyse des Angebots und Bedarfs an Sozialarbeitern und Sozialpädagogen vor. Die ersten Ergebnisse dieser Untersuchung dürften Ende 1975 vorliegen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Ausbildungsplätze im Baugewerbe erheblich zurückgehen werden, nachdem die Stufenausbildungsordnung für die Bauwirtschaft vom 1. Juli 1974 für die Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr folgende Regelung vorsieht: 20 Wochen Grundausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten, 20 Wochen Unterricht in der Berufsschule und nur noch 12 Wochen Ausbildung im Betrieb? Die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 8. 5. 1974 (BGBl. I, Seite 1073) ist vom Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassen worden. Die Initiative für die Neuordnung der Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft ging von den Sozialpartnern in diesem Wirtschaftsbereich aus. Die Ausbildungsordnung wurde vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes zusammen mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bau, Steine, Erden entworfen. Ziel der Neuordnung sollte die Schaffung moderner Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft sein. Sie sollten für Jugendliche attraktiv genug sein, um dem stetigen Rückgang der Zahl der Auszubildenden der letzten zehn Jahre entgegenzuwirken. In Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Bundesministerien und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) hat die Ausbil- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1974 8507* dungsordnung eine Form gefunden, die nicht nur wesentlich zu einer Verbesserung und Intensivierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, sondern auch zu einer engen Kooperation zwischen betrieblicher, überbetrieblicher und schulischer Berufsausbildung beitragen soll. Befürchtungen darüber, daß durch den Erlaß der Verordnung insgesamt das Angebot an Ausbildungsplätzen in der Bauwirtschaft zurückgehen könnte, sind zu keiner Zeit geäußert worden. Grundsätzlich hat das Erscheinen neuer Ausbildungsordnungen, die die früheren Ausbildungsordnungsmittel (Berufsbilder, Berufsbildungspläne, Prüfungsanforderungen, fachliche Vorschriften) ablösten, bisher nicht unerheblich dazu beigetragen, daß sich mehr Jugendliche diesen Ausbildungsberufen zuwandten. Durch die Vermittlung großer Teile der Ausbildungsinhalte in überbetrieblichen Ausbildungsstätten — die von der Bundesregierung finanziell gefördert werden — soll den Betrieben insbesondere während des ersten Jahres die Ausbildung erleichtert werden. In diesem Zusammenhang weise ich besonders darauf hin, daß in § 63 der Verordnung (Übergangsregelung) für das Inkrafttreten eine Übergangszeit von vier Jahren vereinbart wurde. Während dieses Zeitraumes tritt die Verordnung nur schrittweise dort in Kraft, wo die entsprechenden Voraussetzungen für die überbetriebliche und schulische Ausbildung erfüllt sind. Es muß also davon ausgegangen werden, daß in den von der Verordnung betroffenen Ausbildungsberufen in nächster Zeit überwiegend noch nach den bisherigen Vorschriften ausgebildet wird. Ein Rückgang des Angebots an Ausbildungsplätzen wird nach Aussage der Fachverbände durch die Verordnung nicht verursacht werden. Bei der Gesamtbeurteilung der Lage in der Bauwirtschaft ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Zahl der Auszubildenden zwischen 1960 und 1972 bereits von 76 430 auf 51 091 gesunken ist. Diese Entwicklung ist auf Strukturveränderungen zurückzuführen, die sich unter Umständen noch fortsetzen werden. Anlage 58 Antwort des Bundesminister Bahr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2631 Frage B 56) : Wie groß sind nach dem neuesten Stand der Erkenntnis die unmittelbaren und mittelbaren Einbußen der nicht erdölfördernden Länder der dritten Welt durch die Preissteigerungen für Erdöl, und welche Entwidclungshilfeleistungen erbringen die erdölfördernden Länder? Nach Untersuchungen der Weltbank und des DAC müssen die nicht erdölfördernden Entwicklungsländer 1974 rund 10 Mrd. $ mehr aufwenden, um ihren Bedarf an Rohöl decken zu können. Diese Summe entspricht nahezu der öffentlichen Nettohilfe aller DAC-Länder im Jahre 1973. Rohstoffexportierende Entwicklungsländer können diese Mehraufwendungen teilweise durch zusätzliche Handelsgewinne auffangen. Andere Aufbringungsmöglichkeiten sind der Abbau von Devisenreserven, der jedoch zu einer Verschärfung der Verschuldungssituation führen wird, und die Reduzierung von Importen. Beide Möglichkeiten sind nur begrenzt ausschöpfbar. Die meisten Entwicklungsländer müssen die Mehraufwendungen durch eine Verminderung des Konsums und/oder des Investitionsvolumens aufbringen. Nach Untersuchungen der Weltbank hat dies zur Folge, daß die bisher für den Rest der Dekade erwarteten jährlichen Zuwachsraten des Pro-Kopf-Einkommens nicht mehr erreichbar sind. Die Hauptlast des Rückgangs müssen die bevölkerungsreichen und bereits teilindustrialisierten Entwicklungsländer tragen. Ihr Pro-Kopf-Einkommen wird in den verbleibenden Jahren der Dekade nahezu stagnieren. Im Zeitraum Januar bis September 1974 haben die OPEC-Länder nach Schätzungen des DAC öffentliche Hilfezusagen an Entwicklungsländer in Höhe von 8,6 Mrd. $ gegeben. 6,2 Mrd. $ davon entfallen auf bilaterale und 2,4 Mrd. $ auf multilaterale Zusagen. Von den bilateralen Zusagen werden 1974 nach DAC-Schätzungen etwa 2 Mrd. $ zu Auszahlungen führen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Martin Grüner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte sehr!


Rede von Dr. Anton Stark
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Grüner, noch einmal zur Klarstellung: War in diesen Gremien erkennbar, daß Baden-Württemberg diesem Verteilungsschlüssel nicht zustimmt, oder haben die Leute geschwiegen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Grüner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Baden-Württemberg hat durch Wirtschaftsminister Eberle einen anderen Verteilungsschlüssel vortragen lassen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Na also!)

    Der ist abgelehnt worden. Damit war Baden-Württemberg nicht einverstanden, aber es ist keine formelle Ablehnung des dann beschlossenen Schlüssels erfolgt.

    (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Es ist aber auch keine formelle Zustimmung erfolgt!)

    Baden-Württemberg hat sich mit seinem eigenen Verteilungsschlüssel, den ich hier schon einmal qualifiziert habe, nicht durchgesetzt.
    Entscheidend bleibt aber folgendes. Herr Kollege Wörner, Sie haben das erste und das zweite Konjunktursonderprogramm angesprochen. Wir haben beim ersten Programm in einer anderen konjunkturellen Situation einen anderen Schlüssel gewählt. In dem ersten Sonderprogramm war der Schlüssel maßgeblich, den wir auch für die Stärkung der wirtschaftsschwachen Regionen in der Gemeinschaftsaufgabe zugrunde legen — mit gewissen Modifikationen. Für das, was Baden-Württemberg damals verlangt hat, ist folgendes kennzeichnend. Baden-Württemberg hat in dem ersten Programm einen Verteilungsschlüssel verlangt, der Bayern 5 Millionen DM von seiner Zuteilung genommen hätte, und der bayerische Wirtschaftsminister hat beim gleichen Programm einen Verteilungsschlüssel verlangt, der Baden-Württemberg 5 Millionen DM gekostet hätte. Das ist der Widerspruch, den man in diesen Dingen immer wieder feststellen muß.
    Wir sollten uns, glaube ich, als Abgeordnete des Deutschen Bundestages über eines im klaren sein: Wenn wir kooperativen Föderalismus praktizieren wollen, dann muß es möglich sein, sich auf Verteilungsschlüssel zu einigen, die für das ganze Bundesgebiet vertretbar sind und der Lage des ganzen Bundesgebietes Rechnung tragen. Das ist auch in diesem Sonderprogramm geschehen. Es ist sichtbar geworden durch die Übereinstimmung mit immerhin zehn Bundesländern in dieser Frage und durch die Klarstellung, daß der Verteilungsschlüssel, den Baden-Württemberg vorgeschlagen hat, sachlich einfach nicht haltbar und nicht vertretbar war. Denn man kann eine mögliche zukünftige Arbeitslosigkeit, Herr Kollege Wörner, eben nicht zur Grundlage eines solchen Verteilungsschlüssels nehmen.