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    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, Freitag, den i 1. Oktober 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8227 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8227 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 8227 B Begrüßung einer Delegation der beiden Häuser des Obersten Sowjet 8228 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Gesetz zum Schutz der Rechtspflege) (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2536 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — Drucksache 7/2526 — Erste Beratung Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 8228 C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8230 B Dr. Penner (SPD) . . . . . . . . 8232 C Engelhard (FDP) . . . . . . . . 8234 B Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Zulassungsrevision gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Zivilsachen (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2459 — Erste Beratung Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 8236 A Dr. Emmerlich (SPD) . . . . . . 8237 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 8238 D Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten — Drucksache 7/2506 — Erste Beratung Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 8240 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 8241 A Dürr (SPD) . . . . . . . . . . 8242 C von Schoeler (FDP) . . . . . . . 8244 B Entwurf eines Vierzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 7/2434 — Erste Beratung Dr. Vogel, Bundesminister (BMJ) . . 8245 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 Antrag der Bundesregierung betr. Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung nach § 6 Abs. 2 StWG — Drucksache 7/2589 — Haase (Fürth) (SPD) 8245 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 8247 C Hoppe (FDP) 8249 D Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . . . . . . . . . 8250 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 8254 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8255* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Möhring (SPD) : Gesundheitliche Gefahren durch unverbrennbare Stickoxydrückstände bei der Erdgasverbrennung 8255* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 57 und A 58 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Aufnahme von Auslandskrediten durch die Bundesregierung und/oder die Sondervermögen des Bundes; Auffassung der Bundesbank dazu 8256* A Anlage 4 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Möglichkeit der Entlastung der Zeitungsverlage durch Befreiung von der Mehrwertsteuer und Änderung der Postzeitungsgebühren . . . . . . . 8256* B Anlage 5 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 63 und A 64 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ; Zurverfügungstellung der Materialien des Planungsausschusses für die Mitglieder des Hauses 8256* C Anlage 6 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Fortgang der Verhandlungen um die Errichtung des europäischen Regionalfonds 8257* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 78 und A 79 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Werner (CDU/CSU) : Ausreichende und eigenständige Altersversorgung für die Frau im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung; Beseitigung der Anrechnung der Witwengrundrente bzw. deren jährliche Erhöhungen beim Schadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz . . . 8257* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Freie Plätze für Wehrdienstverweigerer im Caritas-Dienst . . . . . . . 8257* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Auswirkungen der Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stunden bei einem Arbeitsplatz mit zwei Halbtagskräften . . . 8258* B Anlage 9 a Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Vehar (CDU/CSU) : Erhöhung der staatlichen Unterstützung der Unfallbekämpfung 8258* B Anlage 10 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Schwerhörigkeit als Berufskrankheit; Maßnahmen und Überlegungen auf dem Gebiet des Lärmschutzes im allgemeinen und des Arbeitsschutzes im besonderen 8258* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 III Anlage 11 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und B 2 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Arbeitsbedingungen der schwarzen Angestellten an der Deutschen Schule in Johannisburg; Maßnahmen zur Verhinderung von Rassendiskriminierung 8259* B Anlage 12 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Humanitäre Hilfe der Bundesregierung für kurdische Flüchtlinge 8259* D Anlage 13 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Diskriminierung von Ausstellern aus dem Land Berlin bei künftigen Ausstellungen der Bundesrepublik Deutschland in der Sowjetunion 8259* D Anlage 14 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Einbeziehung des Landes Berlin in die sportlichen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion . . . . . . . . . . . 8260* C Anlage 15 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Einheitliche Uniformierung von Polizei und Bundesgrenzschutz . . . . . . 8260* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Besoldungsmäßige Gleichstellung graduierter Ingenieure als Absolventen einer höheren Fachschule mit denen einer Fachhochschule . . . . . . . 8261 * A Anlage 17 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Engholm (SPD) : Rolle der Wasserschutzpolizei im Sicherheitsprogramm der Bundesregierung 8261* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 9 und B 10 —Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Kater (SPD) : Schlußfolgerungen aus der „Studie über die soziale Lage der Polizei in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland"; Harmonisierung der Arbeitsvoraussetzungen und -bedingungen der Kriminalpolizei in den Ländern . . . . . 8261 * C Die Fragen B 11 und B 12 sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 19 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Fragen B 13 und B 14 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Gründe für die geplante Stillegung amerikanischer Atomreaktoren; Stilllegungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . 8262* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Ergebnisse der Richtlinien zur wirksameren Bekämpfung von Mietpreiserhöhungen nach § 2 b WiStG . . . . 8262* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu in der DDR ergangenen Urteilen 8263* A Anlage 22 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wörner (CDU/ CSU) : Benachteiligung Baden-Württembergs bei der Mittelvergabe des Konjunktursonderprogramms 8263* B Anlage 23 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Iv Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 Übertragung bestehender Kartoffelbrennerei-Kontingente innerhalb des Bundesgebietes 8263* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Burger (CDU/CSU) : Finanzielle Schlechterstellung von Frührentnern oder Berufsunfähigkeitsrentnern mit Kindern durch den Wegfall der Steuerfreibeträge 8264* A Anlage 25 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Öffentliche Vorstellung einer Denkschrift einer Beamtenorganisation durch den Präsidenten einer Oberfinanzdirektion 8264* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 21 und B 22 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — der Abg. Susset und Pfeifer (CDU/CSU) : Berücksichtigung der Zahl der Kurzarbeiter bei der Verteilung der Mittel des Konjunktursonderprogramms; Berücksichtigung der Arbeitslosen in den Monaten August und September . . . 8264* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 23 und B 24 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) : Unterrichtung der Mitglieder des Deutschen Bundestages über die sogenannte Klemmer-Studie; Vorlage von Karten über die zukünftigen Fördergebiete in wirtschaftsschwachen Gebieten . . . 8265* D Anlage 28 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Geldner (FDP) : Förderung wasserbautechnischer Projekte in Bayern 8266* A Anlage 29 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen B 26 und B 27 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Förderung von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben im Haushalt 1975; Förderungsmaßnahmen für neben- berufliche Landwirte in von der Natur benachteiligten Zonen 8266* B Anlage 30 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Verfahren zur Verbesserung der Löslichkeit von Trockenvollmilchpulver in Wasser 8267* A Anlage 31 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausrottung von Singvögeln in Italien . . 8267* B Anlage 32 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Batteriekäfighaltung von Legehennen 8267* D Anlage 33 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Auswirkung der Abwertung des „grünen Pfundes" in Großbritannien auf den deutschen Butterexport nach England 8268* B Anlage 34 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Folgen der Verteuerung des Dieselöls für die deutsche Fischereiwirtschaft . . 8268* C Anlage 35 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Werner (CDU/CSU) : Verbesserung der Witwenrente . . . 8268* C Anlage 36 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 34 und B 35 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Höhe des Zuschusses des Bundes an die landwirtschaftlichen Krankenkassen je Altenteiler; Anpassung des Beitragszuschusses für befreite Altenteiler . . . 8268* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 V Anlage 37 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 36 und B 37 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Bundeswehr-Interessenanteil für Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit dem beabsichtigten Bau eines Sanitätsdepots in Zülpich; Abgrenzung aller notwendigen Infrastrukturmaßnahmen 8269* A Anlage 38 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Engholm (SPD) : Empfehlungslisten für Buchanschaffungen der Truppenbüchereien 8269* B Anlage 39 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 39 und B 40 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Auflösung der Standortverwaltung Hermeskeil 8269* C Anlage 40 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Zahl der Wehrdienstverweigerer nach Abschaffung des Prüfungsverfahrens . 8270* B Anlage 41 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 42 und B 43 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zusammenlegung von Standortverwaltungen im nordhessischen Raum . . . 8271* A Anlage 42 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 -- des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Aussage des Bundesministers der Verteidigung über die Einschränkung des Flugbetriebs auf dem Flugplatz Leipheim ab 31. März 1975 . . . . . . 8271* C Anlage 43 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) : Verbot der Herstellung der Pflanzenschutzmittel Aldrin und Dieldrin durch die amerikanische Umweltschutzbehörde wegen des Verdachts, daß diese Pestizide Krebs verursachen könnten . 8271* D Anlage 44 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 46 und B 47 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Ausbau der Ortsumgehung Oberndorf a. N. im Zuge der B 14 und anderen notwendigen Maßnahmen auf der B 14 zwischen Horb und Rottweil; Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in Oberndorf und Epfendorf . . 8272* A Anlage 45 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Baumaßnahmen an den Bundesstraßen 255, 277 und 253 im Bereich der Landkreise Dillenburg, Wetzlar und Marburg/ Biedenkopf . . . . . . . . 8272* B Anlage 46 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Schaffung einer Bundesbahn-Schnellverbindung Bamberg–Fulda im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrswegeplans . . . . . . . . . 8272* D Anlage 47 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Geringe Elbtiefe zwischen dem Elbe-Seitenkanal und Hamburg . . . . . 8272* D Anlage 48 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Wawrzik (CDU/ CSU) : Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterverkehrs infolge geringerer steuerlicher und anderer Belastungen für ausländische Unternehmen 8273* A Anlage 49 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Rechtsverordnungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Festlegung VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 von Schallschutzmaßnahmen an Straßen und Schienenwegen 8273* C Anlage 50 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hinsichtlich der Anbringung von Pkw-Stoßstangen . . . . . 8273* D Anlage 51 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Koblitz (SPD) : Dauerparken von Lastkraftwagen und Omnibussen in reinen Wohngebieten . 8274* B Anlage 52 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn Köln–Darmstadt in der Gemarkung Flörsheim-Weilbach . . . . 8274* C Anlage 53 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — der Abg. Frau Stommel (CDU/ CSU) : Unterrichtung des Bundesverkehrsministers vor dem eigentlichen Phonfeststellungsverfahren über zu erwartende Belästigungen; Unzumutbarkeit der Planentwürfe der Deutschen Bundesbahn 8274* D Anlage 54 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Entscheidung über den Rangierbahnhof München 8275* A Anlage 55 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Belastungen der Deutschen Bundesbahn aus Kriegsfolgelasten unter Berücksichtigung der Altersversorgung und der Soziallasten für Heimatvertriebene und Flüchtlinge 8275* B Anlage 56 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Baubeginn der Bundesstraße 15 neu für den Streckenabschnitt Altenstadt /WN.Falkenberg 8235' C Anlage 57 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 60 und B 61 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 1974 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Schließung des Bundesbahnausbesserungswerks Braunschweig 8275* C Anlage 58 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 62 und B 63 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Festlegung der Investitionszuschüsse zu den Hochbaumaßnahmen im Bereich des Sondervermögens der Deutschen Bundesbahn; Ausweisung von Mitteln für den Neubau eines Bahnhofes in der Stadt Vechta 8275* D Anlage 59 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Pläne für den Bau der Autobahn Würzburg–Ulm 8276* A Anlage 60 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Pfeifer (CDU/ CSU) : Differenzierte Betrachtung der Beschäftigungslage bei dem Förderungsprogramm für den Wohnungsbau . . . . 8276* B Anlage 61 Antwort des BMin Ravens (BMBau) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Verantwortung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Hubert Abreß, für die Fehlleistungen des Stadtentwicklungsreferates in München . . 8276* D Anlage. 62 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen B 67 und B 68 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 VII 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verhandlungen zur Regelung des nicht kommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs mit der DDR; Herausgabe von Unterlagen über Wertpapierdepots an Berechtigte in der Bundesrepublik Deutschland 8277* B Anlage 63 Antwort des BMin Franke (BMB) auf die Fragen B 69 und B 70 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU): Streichung des Begriffs „deutsche Nation" aus der DDR-Verfassung; Tilgung des Begriffs der deutschen Nation und des Wiedervereinigungsauftrags in der DDR-Verfassung; Auswirkung auf die 10-Punkte-Erklärung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972 . . . 8277* C Anlage 64 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage B 71 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 -- des Abg. Benz (CDU/CSU) : Aussichten der deutschen Entwicklung eines „Schnellen Brüters" . . . . . 8278* B Anlage 65 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 72 und B 73 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Durch Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Forschung und Technologie und der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungsinstitute zustande gekommene Programmgruppe „Angewandte Systemanalyse"; Stand ihrer Arbeiten; Kohlehydrierverfahren SynthOIL 8279* B Anlage 66 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 74 und B 75 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Internationales Institut für Führungsaufgaben in der Technik (Mailand) ; Förderung seitens der Bundesregierung; Gehälter der Institutsleitung . . 8280* A Anlage 67 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage B 76 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Krockert (SPD) : Prognose betreffend Schädigung der stratosphären Ozonschicht durch die Verwendung von Fluorkohlenstoff als Treibgas 8280* C Anlage 68 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage B 77 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Notwendigkeit einer Änderung des § 25 Abs. 3 Nr. i und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes . . . . 8280* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8227 123. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 120. Sitzung, Seite 8061 C, Zeilen 10 und 11 ist statt „so umstritten" zu lesen: „nunmehr unumstritten". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 11. 10. Dr. Aigner * 11. 10. Batz 11. 10. Dr. Bayerl 11. 10. Dr. Becker (Mönchengladbach) 11. 10. Behrendt * 12. 10. Dr. von Bismarck 11. 10. Blumenfeld 11. 10. Dr. Böger 11. 10. Brandt 11. 10. Conradi 15. 11. Dr. Dollinger 11. 10. Dr. Dregger 11. 10. Dr. Ehmke 11. 10. Engelsberger 11. 10. Engholm 11. 10. Entrup 11. 10. Dr. Evers 11. 10. Fellermaier * 11. 10. Flämig * 11. 10. Dr. Freiwald 16. 11. Friedrich 11. 10. Gerlach (Emsland) * 12. 10. Dr. Gölter 11. 10. von Hassel 30. 10. Herold 30. 11. Heyen 11. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 10. Kiep 18. 10. Dr. h. c. Kiesinger 18. 10. Dr. Klein (Göttingen) 11. 10. Dr. Klepsch * 11. 10. Dr. Lauritzen 11. 10. Lautenschlager * 11. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 11. 10. Lücker * 11. 10. Frau Lüdemann 11. 10. Frau Meermann 11. 10. Memmel * 11. 10. Mischnick 11. 10. Pieroth 11. 10. Rapp 11. 10. Rawe 11. 10. Roser 11. 10. Schinzel 11. 10. Schmidt (Kempten) 11. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 11. 10. Schwedler 11. 10. Dr. Schwencke 11. 10. Dr. Schwenk 11. 10. Dr. Schwörer * 11. 10. Spilker 11. 10. Dr. Starke (Franken) 11. 10. Graf Stauffenberg 18. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Stavenhagen 11. 10. Dr. Stienen 11. 10. Strauß 11. 10. Vahlberg 19. 10. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) 11. 10. Frau Dr. Walz 11. 10. Wienand 19. 10. Wohlrabe 11. 10. Baron von Wrangel 11. 10. Dr. Zeitel 13. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bundesverband Deutscher Ingenieure (BDI) ein Gutachten erstellt haben soll, wonach Kleinverbraucher von Erdgas, besonders aber die Hausfrauen an Erdgasherden, durch unverbrennbare Stickoxydrückstände der Gefahr gesundheitlicher Dauerschäden ausgesetzt sind, und entwickelt die Bundesregierung Vorstellungen in der Weise, daß sie diese Aussagen nachprüft und gegebenenfalls veranlaßt, daß diese Gefährdung beseitigt wird, bzw. den Verbraucher entgegen der allgemeinen Werbeparole Erdgas ist ungefährlich" beim Kauf von Heiz- und Kochgeräten rechtzeitig über diese Gefahren aufklärt? Der Bundesregierung ist ein Gutachten des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) über Stickstoffemissionen nicht bekannt. Ihre Frage zielt aber möglicherweise auf ein Kolloquium ab, das der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) am 12. und 13. September 1974 in Düsseldorf über dieses Thema veranstaltet hat. Im Rahmen dieses Kolloquiums ist die Frage behandelt worden, ob bei der Verbrennung von Erdgas gefährliche Stickstoffoxid-Emissionen auftreten können. Auch der Deutsche Verein von Gas- und Wasserfachmännern (DVGW) untersucht gegenwärtig zusammen mit den Gasgeräteherstellern das Abgasverhalten der in Betracht kommenden Anlagen. Darüber hinaus hat der DVGW Untersuchungen eingeleitet, die eine Aussage darüber ermöglichen sollen, welche Konzentrationen an Stickstoffoxiden bei Gasgeräten im häuslichen Bereich vom arbeitsmedizinischen Standpunkt aus als vertretbar und unbedenklich angesehen werden können. Zur Zeit liegen ausreichend gesicherte Meßergebnisse über die tatsächlichen StickstoffoxidEmissionen in Küchen noch nicht vor. Die Bundesregierung wird sich der von Ihnen aufgeworfenen Problematik annehmen und darauf hinwirken, daß verläßliche Beurteilungsunterlagen erarbeitet werden. Sie hat den DVGW als das zuständige und sachverständige Gremium gebeten, das hierzu Erforderliche zu veranlassen. Von dem Ergebnis der Untersuchungen wird es abhängen, ob und ggfs. welche Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Gefährdungen sowie zur Aufklärung der Verbraucher getroffen werden müssen. 8256* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 57 und 58) : In welcher Höhe, für welche Zwecke, zu welchen Konditionen und bei welchen Gläubigern haben die Bundesregierung und/oder die Sondervermögen des Bundes mittelbar oder unmittelbar Auslandskredite aufgenommen (Hinweis auf „Welt" und „Frankfurter Neue Presse" vom 3. Oktober 1974)? Welche Auffassung hat die Bundesbank in bezug auf diese Kreditaufnahmen vertreten? Zu Frage A 57: Seit Mitte September haben der Bund • und seine Sondervermögen Schuldscheindarlehen zur Haushaltsfinanzierung bei inländischen Kreditinstituten über insgesamt 1,8 Mrd. DM mit Laufzeiten von 2-10 Jahren und einer Effektivbelastung zwischen 10,29 % und 10,75 % aufgenommen. Bei zwei Drittel dieser Darlehenssumme (rund 1,2 Mrd. DM) wurde auf Wunsch der Kreditgeber der Ausländervorbehalt weggelassen, sofern sich dies auf die Kreditkonditionen günstig auswirkte. Ob, wann und in welcher Höhe sich die Kreditinstitute, auf deren Namen die Schuldscheine ausgestellt werden, anschließend auch im Ausland refinanzieren, läßt sich nicht übersehen. Zu Frage A 58: Die Bundesbank hat sich dafür ausgesprochen, das Abtretungsverbot für solche Schuldscheindarlehen beizubehalten, die vom Tag des Erwerbs durch einen Ausländer an gerechnet, eine Laufzeit von weniger als 4 Jahren haben. Diesem Wunsch der Bundesbank hat das BMF entsprochen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 61) : Ist die Bundesregierung bereit, mit Rücksicht auf die oft schwierige wirtschaftliche Lage von Zeitungsverlagen diese von der Mehrwertsteuer zu befreien und die bereits beschlossenen Postzeitungsgebühren zu revidieren, oder was wird die Bundesregierung tun, um die wirtschaftliche Situation der Zeitungsverlage zu verbessern? Die Bundesregierung hat bereits am 30. April 1974 ein Sofortprogramm zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung kleinerer und mittlerer Zeitungsverlage beschlossen. Dazu gehören folgende Maßnahmen: — Einbeziehung der Zeitungsverlage in das Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem Betrag bis zu 100 Millionen DM (Das Sonderprogramm war Teil der konjunkturpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung vom 19. Dezember 1973); — Fortführung des ERP-Programms für Presseunternehmen (für 1974 stehen 26 Millionen DM zur Verfügung). Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, daß über evtl. weitere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Presse erst entschieden werden kann, wenn repräsentative Angaben über die wirtschaftliche Situation der Zeitungsverlage vorliegen. Was die Umsatzsteuerbefreiung mit Vorsteuerabzug für die Lieferung von Tageszeitungen angeht, hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates auf die schwerwiegenden Bedenken hingewiesen, die einer solchen Gesetzesänderung entgegenstehen (BT-Drucksache 7/2467). Gegen eine Aussetzung der für den 1. Januar 1975 beschlossenen Gebührenerhöhung im Postzeitungsdienst bestehen ebenfalls schwerwiegende Bedenken. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 63 und 64): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — vorläufiger Stand — gemäß Beschluß des Planungsausschusses vom 21. August 1974 erhebliche Unruhe und Unsicherheit in den negativ betroffenen Gebieten ausgelöst hat, und ist die Bundesregierung bereit, die wissenschaftlichen, tabellarischen und kartographischen Unterlagen, die die Grundlage für die Neuabgrenzung gebildet haben, den Mitgliedern des Hauses generell oder auf Anforderung zur Verfügung zu stellen? Welche erläuternden Hinweise beabsichtigt die Bundesregierung über das Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 23. August 1974 hinaus den Mitgliedern des Hauses zur Verfügung zu stellen, die die Beschlußfassung im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durchsichtig und nachvollziehbar machen? Es ist verständlich, daß gerade in den künftig aus der Förderung ausscheidenden Gebieten eine intensive Erörterung der Beschlüsse des Planungsausschusses stattfindet. Daraus darf aber nicht von vornherein auf eine „erhebliche Unruhe und Unsicherheit" geschlossen werden. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die unverzüglichen schriftlichen Erläuterungen von Herrn Minister Dr. Friderichs vom 23. August 1974 zu den Ergebnissen der Neuabgrenzung für eine allgemeine Unterrichtung der Mitglieder des Hauses umfassend sind. Sie beabsichtigt daher nicht, generell weitere erläuternde Hinweise zu geben, zumal sie davon ausgeht, daß der Kreis derjenigen, der an detaillierten Auskünften über wissenschaftliche, tabellarische und kartographische Unterlagen zur Neuabgrenzung interessiert ist, relativ klein ist. Für diesen Kreis stehen die zuständigen Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums — und sicherlich auch die der Länderwirtschaftsministerien — selbstverständlich zur Verfügung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8257* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 67) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß eine längere Pause in den Verhandlungen um die Errichtung des europäischen Regionalfonds vor allem im Bereich der Kommunen mit großer Besorgnis aufgenommen wird, und ist sie unter diesem Gesichtspunkt bereit, mit Nachdruck auf einen schnellen Fortgang der Verhandlungen hinzuwirken? Die Unterbrechung der Verhandlungen zur Errichtung des Europäischen Regionalfonds hängt mit der allgemeinen Lage der Gemeinschaft zusammen. Die Bundesregierung hat im EG-Ministerrat konstruktiv mitgearbeitet und wird dies auch weiterhin tun; sie hat sich allerdings — gestützt auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 1973 (Drucksache 7/1391 neu) — dafür eingesetzt, daß zunächst begrenzte Mittel vorgesehen und eine räumliche und sachliche Schwerpunktbildung bei der Vergabe der Mittel sichergestellt werden. Die Bundesregierung vermag keinen Grund für Besorgnisse der deutschen Gemeinden über die Verhandlungspause zu erkennen. Die Mittel des Regionalfonds würden nur zu einem geringen Teil in der Bundesrepublik Deutschland verwendet; die Bundesrepublik wäre — gesamtwirtschaftlich gesehen der größte Nettozahler des Fonds. Art und Umfang der deutschen Regionalförderung würden damit kaum beeinflußt. Im übrigen wird im nationalen Rahmen die Regionalförderung durch Sonderprogramme und Erhöhung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verstärkt fortgesetzt. Die Verhandlungspause wird genutzt, um in bilateralen Kontakten grundsätzliche Überlegungen zur Ausgestaltung einer europäischen Regionalpolitik zu vertiefen. Präsident Ortoli hat erklärt, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung dürfe sich nicht auf die Übertragung von Finanzmitteln beschränken, sondern müsse ein Instrument echter Strukturpolitik werden. Die Bundesregierung unterstützt diese Tendenz und erwartet entsprechende Initiativen der Kommission. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 78 und 79) : Wieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, hn Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung eine ausreichende und eigenständige Altersversorgung für die Frau zu schaffen? Wie stellt sich die Bundesregierung heute zu der wiederholt geforderten Beseitigung der Anrechnung der Witwengrundrente bzw. deren jährlichen Erhöhung an den laut Bundesversorgungsgesetz bestehenden Schadensausgleich? Zu Frage A 78: Die von Ihnen angesprochenen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die große Bedeutung der angesprochenen Frage eine Meinungsumfrage in Auftrag gegeben, die die Einstellung unserer Bevölkerung zu der Art und dem Umfang der eigenständigen Sicherung der Frau deutlich machen soll. Ich gehe davon aus, daß das Ergebnis der Meinungsumfrage Anfang nächsten Jahres vorliegen wird. Ich glaube, Sie werden mir darin zustimmen, daß wir bei unseren Überlegungen das Ergebnis der Meinungsumfrage mit berücksichtigen. Zu Frage A 79: Das derzeitige Leistungsgefüge des Bundesversorgungsgesetzes bietet nach Auffassung der Bundesregierung keine Ansatzpunkte dafür, die Witwengrundrente bei der Festsetzung des Schadensausgleichs künftig nicht mehr als Einkommen der Witwe zu behandeln. Die Witwengrundrente dient — wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat dem Ersatz eines verlorengegangenen Unterhaltsanspruchs. Diese Tatsache kann bei der Festsetzung des Schadensausgleichs, durch den eine besondere wirtschaftliche Beeinträchtigung in Abhängigkeit von der beruflichen Stellung des Mannes ausgeglichen werden soll, nicht unberücksichtigt bleiben. Wollte man sich über die Konzeption des Bundesversorgungsgesetzes hinwegsetzen und die Grundrenten der Witwen unberücksichtigt lassen, hätte dies Mehraufwendungen zu Lasten des Bundes in einer Größenordnung von jährlich 700 bis 800 Millionen DM zur Folge. Diese Mittel können vor allem im Hinblick auf die jährlichen Rentenerhöhungen aufgrund der Dynamisierung der Kriegsopferrenten mit einem Finanzvolumen von jeweils rund 1 Milliarde DM nicht bereitgestellt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 80) : Trifft die Meldung des Deutschen Caritasverbands vom 3. September 1974 zu, im Caritas-Dienst könnten noch 756 Dienstleistende aus dem Kreis der Wehrdienstverweigerer untergebracht werden, und warum wird von diesem Angebot angesichts des Mangels freier Plätze und der Vielzahl von Wehrdienstverweigerern, die nicht zur Ableistung des Zivildienstes herangezogen werden können, kein Gebrauch gemacht? Zunächst einmal möchte ich auf die Antwort zu einer ähnlichen Frage des Kollegen Walkhoff in der letzten Fragestunde hinweisen. Sie ist im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages auf Seite 8028 abgedruckt. Die in Ihrer Frage enthaltene Auffassung, es herrsche zur Zeit ein Mangel an Zivildienstplätzen kann ich nicht teilen. Gegenwärtig werden 8258* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 20 500 Dienstplätze gezählt, die ausreichen würden, um alle anerkannten Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst heranzuziehen. Allerdings ist es mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden, alle vorhandenen Dienstplätze auch tatsächlich zu besetzen. So konnten von den gegenwärtig gezählten 20 500 Dienstplätzen trotz aller Anstrengungen 6 500 Plätze nicht besetzt werden. Die Zahl der vom Deutschen Caritas-Verband mitgeteilten unbesetzten Stellen hält sich durchaus in einem vergleichbaren Rahmen. Der Grund für die Nichtbesetzung ist zum großen Teil darin zu sehen, daß die Beschäftigungsstellen besondere Ansprüche an Religionszugehörigkeit, den Beruf, die persönliche Einstellung und das äußere Erscheinungsbild usw. der Dienstpflichtigen stellen oder keine Unterkünfte bereithalten. Zum Beispiel ist in ländlichen Gebieten die Besetzung von Dienstplätzen ohne Unterkunft oft für längere Zeit nicht möglich, weil in der näheren Umgebung der Beschäftigungsstelle keine anerkannten Kriegsdienstverweigerer wohnen. Dem Bundesamt für den Zivildienst ist es seit seiner Errichtung am 1. Oktober 1973 gelungen, mehr Dienstpflichtige als je zuvor zum Zivildienst heranzuziehen. Es ist weiterhin mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln bemüht, die Lücke zwischen besetzten und unbesetzten Dienstplätzen zu verkleinern. Aus verschiedenen Gründen — z. B. zur nahtlosen Überführung ehemaliger Soldaten aus der Bundeswehr in den Zivildienst — muß jedoch auch in Zukunft eine größere Anzahl von Dienstplätzen ständig freigehalten werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 81) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stunden pro Woche bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes mit zwei Halbtagskräften von diesen eine Arbeitszeit erreicht wird, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz geringfügig ist und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet, und ist die Bundesregierung bereit, diesem Zustand abzuhelfen? Die Bundesregierung hat in dem Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz, der zur Zeit dem Bundesrat im ersten Durchgang vorliegt, eine Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vorgeschlagen. Danach sollen künftig auch Beschäftigungen von 20 Stunden wöchentlich die Beitragspflicht und damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen. Anlage 9 a Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 82) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die staatliche Unterstützung in Höhe von 130 000 DM über den Bundeshaushalt und 170 000 DM über die Länderhaushalte für die eminent wichtige Aufgabe der Unfallbekämpfung völlig unzureichend ist, da laut Aussagen der Aktion „das sichere Haus" e. V. in München in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin jährlich über 2 Millionen Unfälle im häuslichen Bereich passieren, darunter nahezu 11 000 tödliche Unfälle, und daß diese Zahlen nach bisher vorliegenden Zahlen 1974 wahrscheinlich noch höher liegen werden, und hat die Bundesregierung die Absicht, in Zusammenarbeit mit den Ländern in den nächsten Jahren mehr finanzielle Mittel zur Bekämpfung der häuslichen Unfälle bereitzustellen, bzw. welche eigenen Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich dieser Aufgabe? Die Bundesregierung bemüht sich gemeinsam mit den Ländern, der Gewerbeaufsicht, den Berufsgenossenschaften und nicht zuletzt einer Reihe von privaten Organisationen, zur Unfallbekämpfung im häuslichen Bereich beizutragen. Eine zusammenfassende Darstellung über die verschiedenen Kompetenzen, Rechtsgrundlagen und Maßnahmen in diesem Bereich ist im Unfallverhütungsbericht enthalten, den die Bundesregierung im Jahre 1973 vorgelegt hat. Im einzelnen möchte ich noch auf folgendes hinweisen. Nach der letzten Erhebung im Jahre 1973 haben Bund und Länder für die Unfallverhütung im häuslichen Bereich ca. 350 000 DM aufgebracht. Im Bundeshaushalt 1974 stehen für diese Aufgabe 130 000 DM zur Verfügung, wovon die Aktion „Das sichere Haus" alleine 70 000 DM erhält. Auch in den Ländern sollen nach einem Beschluß der Arbeitsministerkonferenz verstärkt Maßnahmen insbesondere auf dem Gebiet der Unfallaufklärung ergriffen werden. Der Aufklärung wird auch ein mit Bundesmitteln geförderter Film über die Sicherheit im Haushalt dienen, der demnächst im Gemeinschaftsprogramm der ARD gesendet wird. Neben der Aufklärungstätigkeit wird es künftig auch auf eine intensive Förderung der Unfallforschung ankommen. Diese Aufgabe wird zu einem wesentlichen Teil von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund wahrgenommen. Sie verwendet einen erheblichen Teil ihrer Haushaltsmittel für Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Unfallsituation im häuslichen Bereich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 83) : Wie entwickelt sich die Schwerhörigkeit als Berufskrankheit im Verhältnis zu anderen Berufskrankheiten, und zu welchen Maßnahmen und Überlegungen auf dem Gebiet des Lärmschutzes im allgemeinen und des Arbeitsschutzes im besonderen gibt die Entwicklung Anlaß? Die Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit" liegt nach den Erhebungen für 1973 mit 1 145 erstmals entschädigten Fällen an zweiter Stelle aller Berufskrankheiten hinter der Silikose. Im letzten Jahrzehnt hat sich alle zwei bis drei Jahre die Anzahl der angezeigten und der erstmals entschädigten Lärmschwerhörigkeitsfälle verdoppelt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8259* Die Bundesregierung bemüht sich auf den verschiedensten Ebenen gemeinsam mit den Ländern, der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften dieser ernsten Entwicklung entgegenzutreten. So werden durch das am 1. Dezember 1974 in Kraft tretende Arbeitssicherheitsgesetz die Unternehmer verpflichtet, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzustellen, die bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und bei der Anschaffung von Maschinen auch im Hinblick auf die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen beratend einzuschalten sind. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung genehmigte Umfallverhütungsvorschrift „Lärm" der Berufsgenossenschaften in Kraft. Diese Bestimmungen werden dazu führen, daß in den nächsten Jahren alle gehörgefährdeten Arbeitnehmer untersucht werden. Außerdem enthält diese Unfallverhütungsvorschrift Anforderungen zur technischen Lärmminderung sowie eine Verpflichtung zum Tragen von persönlichen Schallschutzmitteln. Schon im Jahre 1970 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit den Ländern für den gezielten Einsatz der Gewerbeaufsicht eine Richtlinie über Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer gegen den Lärm am Arbeitsplatz herausgegeben. Die Leitenden Gewerbeaufsichtsbeamten der Länder haben vor kurzem gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beschlossen, in Zukunft neben der Durchführung breit angelegter arbeitsmedizinischer Untersuchungen ihren Schwerpunkt besonders auf die Verringerung des Lärms der Maschinen und Anlagen zu legen. Lärmgrenzwerte für die Arbeitsplätze wird die zur Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorbereitete Arbeitsstättenverordnung enthalten. Seit 1973 stehen im Bundeshaushalt Mittel für die Lärmforschung zur Verfügung. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesminister für Forschung und Technologie setzen diese Mittel gezielt für die Erforschung der Lärmursachen und der Lärmbekämpfung ein. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/2584 Fragen B 1 und B 2) : Ist der Bundesregierung das Ergebnis einer Untersuchung der südafrikanischen Gruppe „Programm für sozialen Wandel" über die Arbeitsbedingungen der schwarzen Angestellten an der Deutschen Schule in Johannesburg, die jährlich Zuwendungen aus Bundesmitteln erhält, bekannt, nach dem die schwarzen Angestellten einen wöchentlichen Durchschnittslohn erhalten, der weit unter der „poverty datum line" liegt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß diese von ihr geförderte Einrichtung durch eine solche Ausnutzung ihrer schwarzen Angestellten einen Beitrag zur Rassendiskriminierung in Südafrika leistet? Zu Frage B 1: Ja. Zu Frage B 2: Unabhängig von und schon vor der Untersuchung durch die Aktionsgruppe „Programm für sozialen Wandel" hat die Bundesregierung der Lage der schwarzen Arbeitnehmer an den Deutschen Schulen in Südafrika ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika stehen in dieser Frage mit den Schulverbänden in Verbindung. Ein direktes Eingreifen des Auswärtigen Amtes in die Verwaltung und Entscheidungen der Schulvereine ist nicht möglich, weil die Schulträger im Ausland als juristische Personen ausländischen Privatrechts konstituiert sind. Jedoch müssen die Schulvereine davon ausgehen, daß das Auswärtige Amt Förderungszusagen von der Erfüllung angemessener Entlohnung abhängig macht. Indessen wird erwartet, daß es solcher Maßnahmen nicht bedarf, weil die Schulvereine bereits ein Eingehen auf die Anstöße des Auswärtigen Amtes erkennen lassen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 3) : Welche humanitäre Hilfe kann und wird die Bundesregierung für die Zehntausenden von kurdischen Flüchtlingen leisten, die aus dem Irak in den Iran flüchten? Bis heute ist an die Bundesregierung kein Hilfsappell der iranischen Rotkreuz-Organisation „Roter Löwe" gerichtet worden, die bisher die Flüchtlingsbetreuung ohne fremde Hilfe durchführt. Sollte infolge des anhaltenden Flüchtlingsstroms die Organisation „Roter Löwe" mit der Situation nicht mehr fertig werden und um Hilfe bitten, wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit ein deutscher Beitrag zu einer dann notwendigen internationalen Hilfsaktion in Betracht kommt. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 4) : Treffen Pressemeldungen zu, bei Ausstellungen der Bundesrepublik Deutschland in der Sowjetunion sollen in Zukunft die Aussteller aus dem Land Berlin gesondert gruppiert werden und auf ihren Ständen Berliner Wimpel anbringen sowie Hinweise mit den einschlägigen Bestimmungen des Vier-MächteAbkommens über Berlin aufstellen, was sie als eine glatte Dis- 8260* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 kriminierung empfinden, und was hat die Bundesregierung unternommen, um eine befriedigende Regelung zu erreichen, die hinter der bisherigen Praxis nicht zurückbleibt, das Vier-MächteAbkommen voll ausschöpft und für andere Messen im Bereich des Warschauer Paktes, wie etwa in Posen, keinen negativen Präzedenzfall schafft? Die Bundesregierung hat im Januar dieses Jahres den zuständigen Wirtschaftsverbänden empfohlen, bei der Teilnahme von Berliner Firmen an Ausstellungen und Messen der Bundesrepublik Deutschland in der Sowjetunion wie folgt zu verfahren: - Der Pavillon ist außen durch die Aufschrift „Aussteller aus der Bundesrepublik Deutschland" gekennzeichnet. — Auf dem Messegelände wird neben den Fahnen der beteiligten Nationen nur die Fahne der Bundesrepublik Deutschland gehißt. — Im Katalog erscheinen die Berliner Firmen unter der Rubrik „Bundesrepublik Deutschland". Sie erhalten eine Fußnote mit folgendem Text: „In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971." — Berliner Firmen sind möglichst zusammengefaßt im Pavillon der Bundesrepublik Deutschland zu placieren, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und die Funktion und die Struktur der Ausstellung nicht beeinträchtigt. — Stände der Berliner Firmen werden mit Berliner Tischfähnchen und einem Schild versehen, auf dem Textauszüge aus dem Viermächte-Abkommen zitiert sind (die Textauszüge beziehen sich auf gemeinsame Teilnahme an Messen, auf die Bindungen Berlins an die Bundesrepublik und den Hinweis, daß Berlin kein konstitutiver Teil der Bundesrepublik Deutschland ist). — Die Textauszüge werden im Messekatalog am Anfang zitiert. Aufgrund der seit Abschluß des Viermächte-Abkommens gemachten Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, daß bei Einhaltung dieser Modalitäten ein reibungsloser Messeverlauf sichergestellt ist. Die von der Bundesregierung empfohlenen Teilnahmemodalitäten stellen gegenüber der bisherigen Praxis einen erheblichen Fortschritt dar. Bekanntlich hat es wegen des Hissens der Berliner Flagge und der Darstellung Berlins als selbständig teilnehmendes Land im Messekatalog immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nach Auffassung der Bundesregierung rechtfertigen die positiven Elemente in der Empfehlung die Inkaufnahme der in Ihrer Anfrage erwähnten Punkte. Ohne diesen Kompromiß wäre die gegenwärtige und gegenüber der Vergangenheit gerade in den wesentlichen Fragen erheblich verbesserte Regelung in der Sowjetunion nicht durchzuführen. Diese Bewertung wird vom Senat von Berlin voll geteilt. Es trifft zu, daß in einigen sozialistischen Staaten (z. B. Polen) hinsichtlich bestimmter Einzelpunkte für uns günstigere Verfahren praktiziert werden. Dies bedeutet aber noch nicht, daß die Regelung dieser Länder im Vergleich mit der Empfehlung des Auswärtigen Amtes insgesamt günstiger ist. So werden z. B. in Posen zwar keine Tischfähnchen oder Textauszüge verlangt, dafür wird aber immer noch die Berliner Fahne unter den Fahnen der beteiligten Nationen gezeigt und damit der östlichen These von der „selbständigen politischen Einheit Westberlins" Vorschub geleistet. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß das Auswärtige Amt in der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses vom 10. Oktober 1974 zu den angesprochenen Fragen ausführlich Bericht erstatten wird. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 5) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 3. September 1974 zu, die Sowjetunion weigere sich, Berlin als Austragungsort des Hallenhandball-Länderspiels der Frauen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR am 20. Oktober 1974 zu akzeptieren, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, um die Einbeziehung des Landes Berlin in die sportlichen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion entsprechend dem Vier-Mächte-Abkommen über Berlin sicherzustellen? Die Meldung der „Welt" vom 3. Oktober — nicht 3. September — trifft zu. Der sowjetische Handballverband hat sich geweigert, Berlin neben Bensheim/ Bergstraße und Mülheim als dritten Austragungsort des Hallenhandball-Länderspiels der Frauen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR zu akzeptieren. Der Deutsche Handballbund hat die Bundesregierung am 7. Oktober darüber unterrichtet, daß seine Bemühungen, den sowjetischen Handballverband zu bewegen, sich mit Berlin als drittem Austragungsort einverstanden zu erklären, endgültig gescheitert sind. Der Deutsche Handballbund hält an seinem Vorschlag, der sich auf die Austragungsorte innerhalb seines Verbandsbereichs bezieht, fest. Die Bundesregierung hat Verständnis für diese Entscheidung und billigt sie. Die Frage der Einbeziehung Berlins in die sportlichen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion ist Gegenstand der deutsch-sowjetischen Verhandlungen über das Zweijahresprogramm für 1975/76 zum deutsch /sowjetischen Kulturabkommen. Die Bundesregierung geht bei diesen Verhandlungen davon aus, daß der Sportverkehr mit der Sowjetunion selbstverständlich auch den Landessportbund Berlin und die ihm angeschlossenen Landesfachverbände einbezieht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 6) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8261* Treffen Meldungen zu, wonach für Polizei und Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet eine einheitliche Uniformierung vorgesehen ist, und welche detaillierten Vorstellungen hat die Bundesregierung darüber? In ihrer Sitzung am 13. und 14. September 1974 hat sich die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder für eine einheitliche Uniform der Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder ausgesprochen. Es handelt sich um eine grün-beige Kombination, die aus 13 Modellen ausgewählt worden ist (moosgrüner Rock, bräunlich-beige Hose, Mütze in der Farbe des Rockes, gelblich-grünes Hemd). Die Uniform soll auch im Bundesgrenzschutz eingeführt werden. Ein ad-hoc-Ausschuß ist ferner beauftragt worden, die zu dieser Grunduniform passende Ergänzungskleidung (z. B. für Hubschrauberbesatzungen, Kraftfahrer, technische Dienste) festzulegen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 7) : Ist die Bundesregierung bereit, die im Dritten Besoldungserhöhungsgesetz nicht verwirklichte besoldungsmäßige Gleichstellung der 6semestrigen graduierten Ingenieure als Absolventen einer höheren Fachschule mit den 6semestrigen graduierten Ingenieuren als Absolventen einer Fachhochschule in Kürze vorzunehmen? Durch Art. IV § 2 des Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 26. Juli 1974 (BGBl I S. 1557) sind neben den Ingenieurschulabsolventen auch sonstige Beamte des gehobenen technischen Dienstes, die ohne Abschluß einer Ingenieurschule angestellt worden sind, in die Regelung über das höhere Eingangsamt einbezogen worden, wenn sie ein Amt bekleiden, für das nach den geltenden Laufbahnvorschriften die Abschlußprüfung einer Ingenieurschule gefordert wird. Ich nehme an, daß hiermit auch der Personenkreis erfaßt ist, auf den Sie sich beziehen wollen. Gegebenenfalls ,bin ich zu einer ergänzenden Antwort gerne bereit. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Schmude auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 8) : Welche Rolle spielt die Wasserschutzpolizei im Sicherheitsprogramm der Bundesregierung, und gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen der Fortschreibung ihres Sicherheitsprogramms, entsprechende Grundsätze zu veröffentlichen? Ich gehe davon aus, daß Sie mit dem in der Frage genannten „Sicherheitsprogramm der Bundesregierung" das im Februar 1974 von der Ständigen Konferenz der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder verabschiedete „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" meinen. Darin ist die Wasserschutzpolizei nicht behandelt. Das Programm ist jedoch nicht abschließend; es soll fortgeschrieben werden. Die Innenministerkonferenz hat deshalb ihren Arbeitskreis II — Öffentliche Sicherheit — beauftragt, Themen zusammenzustellen, die für eine weitere Ergänzung des Programms in Frage kommen. Er wird auch die Einbeziehung der Wasserschutzpolizei zu erwägen haben. Die Wasserschutzpolizei ist allerdings Aufgabe der Länder. Ob die Wasserschutzpolizei bei einer späteren Fortschreibung in das Programm aufgenommen werden soll, müssen daher in erster Linie die Innenminister und -senatoren der Länder entscheiden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen B 9 und 10) : Welche technischen, organisatorischen und personellen Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung aus der von einer Sonderkommission im Auftrag der Innenministerkonferenz erarbeiteten „Studie über die soziale Lage der Polizei in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland" ziehen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die in dieser Studie deutlich gewordene Differenzierung der Arbeitsvoraussetzungen und -bedingungen der Kriminalpolizei in den Ländern im Interesse einer wirksameren Verbrechensaufklärung und -verhütung und der Verwirklichung eines einheitlichen Sicherheitsprogramms zu harmonisieren? 1. Die „Studie über die soziale Lage der Polizei" ist unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz von einer durch die Innenministerkonferenz eingesetzten Kommission ausgearbeitet worden. In ihr soll die soziale Lage der Polizeivollzugsbeamten der Länder analysiert werden. Die Beamten des Bundesgrenzschutzes und des Bundeskriminalamtes sind in die Untersuchung nicht einbezogen. Die Innenministerkonferenz hat in ihren Sitzungen am 30. November 1973 und 15. Februar 1974 von der Studie Kenntnis genommen und den Vorsitzenden gebeten, die Studie den Spitzenverbänden der Berufsorganisationen der Polizei zur Stellungnahme zuzuleiten; die Stellungnahmen der Berufsorganisationen sollen sodann gesammelt der Innenministerkonferenz vorgelegt werden. Bisher steht somit eine abschließende Stellungnahme der Innenministerkonferenz zu der Studie sowie zu den Stellungnahmen der Berufsverbände aus. Auch bedarf der Klärung, inwieweit die Ergebnisse der Studie bei der von der Universität Saarbrücken im Auftrag der Innenministerkonferenz durchgeführten Untersuchung über das „Berufsbild des Polizeibeamten" nutzbar gemacht werden können. 2. In Ausführung des Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland wurde von der Innenministerkonferenz eine ad-hocKommission eingesetzt, die einheitliche Grundsätze für das Laufbahnrecht der Polizeibeamten des Bun- 8262* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 des und der Länder erarbeiten soll. Die Vorschläge dieser Kommission müssen bei einer endgültigen Lösung ebenso berücksichtigt werden wie die Forderungen der Studie über die soziale Lage der Polizei. Die Bundesregierung wird jedenfalls alle Maßnahmen unterstützen, durch die Vorbildung, Ausbildung, Laufbahn und Besoldung der Polizeibeamten vereinheitlicht werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 13 und 14): Sind der Bundesregierung die Einzelgründe der geplanten amerikanischen Atomreaktoren-Stillegungen sowie Art und Umfang der vom amerikanischen Atomsicherheitsexperten Carl Hocevar angegebenen ungelösten Sicherheitsprobleme bekannt und wie lauten diese? Können derartige massierte Stillegungsmaßnahmen aus den gleichen Gründen auch in der Bundesrepublik Deutschland erforaerlich werden? Zu Frage B 13: Bei den erwähnten Schäden handelt es sich um Risse in Nebenleitungen des Reaktorkühlsystems von drei amerikanischen Siedewasserreaktoranlagen. Es wurden dabei weder radioaktive Stoffe in die Umgebung freigesetzt noch war die Funktionssicherheit des Kühlsystems zur Wärmeabfuhr aus dem Reaktorkern beeinträchtigt. Charakteristisch für die erwähnten Risse ist es, daß sie während des Betriebs nur langsam wachsen und durch das Leckanzeigesystem nachgewiesen werden, bevor sie eine sicherheitstechnisch bedenkliche Größe erreichen. Die US-Atomic Energy Commission hat deshalb für die von ihr angeordneten Überprüfungen aller vergleichbaren Anlagen eine Frist von 60 Tagen eingeräumt und nicht die sofortige Abschaltung verfügt. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen steht das Ausscheiden des Systemanalytikers für Rechenprogramme, Carl J. Hocevar, aus den Diensten der Aerojet Nuclear Corporation (ANC) und sein Übertritt in die Reihen der Kernenergiekritiker (Union of Concerned Scientists) in keinem Zusammenhang mit den aufgefundenen Rissen. Die ANC entwickelt u. a. Rechenprogramme auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit für die amerikanische Genehmigungsbehörde in der Atomic Energy Commission (AEC). Zu Frage B 14: Bei Siedewasserreaktoren amerikanischer Bauart ist es üblich, das Kühlmittel durch Pumpen, die außerhalb des Reaktordruckbehälters angeordnet sind, umzuwälzen. Die vorerwähnten Leitungen werden beim Anfahren dieser externen Pumpen benötigt. Eine ähnliche Konzeption der Umwälzung ist in der Bundesrepublik Deutschland lediglich bei den Kernkraftwerken Lingen, Grundremmingen und Würgassen gegeben; Werkstoffe und Fertigungsmethoden sind jedoch anders als bei den amerikanischen Anlagen. Trotzdem ist vorsorglich vorgesehen — soweit dies nicht schon geschehen ist —, Prüfungen an den entsprechenden Stellen des Umwälzsystems durchzuführen. Alle anderen deutschen Siedewasserreaktoren haben eine grundsätzlich andersartige Ausführung des Umwälzsystems. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung in der Lage, nähere Angaben darüber zu machen, zu welchen Ergebnissen die Richtlinien zur wirksameren Bekämpfung von Mietpreiserhöhungen nach § 2 b WiStG geführt haben? Nach der Neufassung der Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) gegen Mietpreiserhöhungen hat die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder im Februar 1973 beschlossen, in allen Ländern einheitliche Richtlinien zur wirksamen Bekämpfung überhöhter Mieten nach § 2 b WiStG anzuwenden. Die Richtlinien haben das Ziel, die Rechtsverfolgung durch die Verwaltungsbehörden zu vereinheitlichen und zu intensivieren. Zu diesem Zweck präzisieren sie insbesondere das Eingriffskriterium, nach dem die Verfolgungsbehörden in der Regel dann einzugreifen haben, wenn die vom Vermieter geforderten Entgelte die ortsüblichen Vergleichsmieten um mehr als 10 % übersteigen. Zur Verbesserung des Informationsflusses ist überdies vorgesehen, eine Statistik über die Anzahl und die Art der Erledigung der jährlich aufgegriffenen Fälle von Mietpreisüberhöhungen zu führen. Ein abschließendes Urteil darüber, ob die mit dem Erlaß der Richtlinien verfolgte Zielsetzung erreicht worden ist, läßt sich gegenwärtig noch nicht abgeben. Hierfür reichen die bisher vorliegenden Angaben der Jahresstatistik 1973 insbesondere wegen der Kürze des erfaßten Zeitraums und der Unvollständigkeit der Unterlagen noch nicht aus. Nach Angaben der Länder kann jedoch davon ausgegangen werden, daß sich die sogenannte Wesentlichkeitsgrenze, nach der die um mehr als 10 % über dem Vergleichsmietenniveau liegenden Mieten regelmäßig als unangemessen hoch anzusehen sind, als praktikables Eingriffskriterium erwiesen hat. Die teilweise angestrebte verstärkte Anwendung von Mietenspiegeln und anderen Zusammenstellungen von ortsüblichen Mieten wird künftig dazu beitragen, eine noch größere Rechtssicherheit bei der Beurteilung von unangemessen hohen Mieten zu erreichen. Die Unvollständigkeit des bisher zur Verfügung stehenden statistischen Materials ist zum Teil dar- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8263* auf zurückzuführen, daß die Zuständigkeit für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen in einigen Ländern von den Bezirksregierungen auf die Gemeinde- bzw. Kreisebene übergegangen ist, wodurch der Datenfluß in der Anlaufphase erschwert wurde. Aus den vorliegenden Angaben der Statistik läßt sich jedoch schon jetzt ablesen, daß die Zahl der bearbeiteten Mietpreisüberhöhungen von ca. 800 Jahre 1970 auf ungefähr 3 000 im Jahre 1973 zugenommen hat. Dies deutet auf eine nicht unerhebliche Intensivierung der Verfolgungstätigkeit hin. Aus der Struktur der vorliegenden Daten geht hervor, daß der Großteil der verfolgten Ordnungswidrigkeiten in Ländern mit bedeutenden Ballungsräumen angefallen ist, wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern und Hamburg. Hervorzuheben ist auch die Tatsache, daß ein sehr hoher Anteil der Fälle Mietverhältnisse mit ausländischen Arbeitnehmern betraf. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 16) : Wird die Bundesregierung auch weiterhin die in den sogenannten Waldheimprozessen und entsprechend späteren Prozessen in der „DDR" ergangenen Urteile auch weiterhin als „Nichturteile" ansehen und dies auch bei Verträgen mit der „DDR" berücksichtigen? Die Verurteilungen in den sogenannten Waldheim-Prozessen verletzen elementare Grundsätze des Rechts und der Menschlichkeit. Die Bundesminister der Justiz und für gesamtdeutsche Fragen haben im September 1950 hierzu eine entsprechende und deutliche Erklärung abgegeben. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die „Urteile" in den Waldheim-Prozessen so sehr gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen, daß sie als nicht existent, also als NichtUrteile, zu behandeln sind. An dieser Auffassung, die auch für solche Prozesse gelten würde, die ebenso zu beurteilen wären wie die „WaldheimProzesse", wird die Bundesregierung auch in Zukunft festhalten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 17) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es sich um eine krasse Benachteiligung Baden-Württembergs bei der Mittelvergabe des Konjunktursonderprogramms handelt, und denkt sie gegebenenfalls daran, diese zu beseitigen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, das Land Baden-Württemberg sei bei der Vergabe der Mittel des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung benachteiligt. Sie ist vielmehr der Meinung, daß Baden-Württemberg angemessen berücksichtigt ist. Das Programm dient der Absicherung der Beschäftigung. Wichtigster Maßstab für die Aufteilung der Mittel ist demgemäß die regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit. Dazu weisen die arbeitsmarktstatistischen Daten eindeutig aus, daß sich Baden-Württemberg — ähnlich wie auch die Stadtstaaten — in einer im Vergleich zu anderen Bundesländern bemerkenswert günstigen Situation befindet. Im Landesdurchschnitt betrug die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg im Monat August 1974 1,4 % im Vergleich zu einem Bundesdurchschnitt von 2,3 %. Dabei lag auch in keinem Arbeitsamtsbezirk die Quote über dem Bundesdurchschnitt. Vielmehr wurde der Bundesdurchschnitt teilweise sehr deutlich unterschritten: In 6 (von insgesamt 24) Arbeitsamtsbezirken betrug die Arbeitslosenquote nur 1 % oder weniger. Das Sonderprogramm zielt besonders auf die schwierige Lage der Bauwirtschaft und deren Auswirkung auf den Arbeitsmarkt ab. In Baden-Württemberg ist der Bauarbeitsmarkt jedoch noch durch einen Überschuß von offenen Stellen über die Zahl der Arbeitslosen gekennzeichnet, und zwar gilt das für den Landesdurchschnitt ebenso wie für jeden einzelnen Arbeitsamtsbezirk. Überdies hat sich von Juli 1974 auf August 1974 dieser Überschuß der offenen Stellen noch vergrößert. Da entsprechend der Zielsetzung des Programms überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit und Bauarbeitslosigkeit die Maßstäbe für die Mittelverteilung bilden, mußte das Land Baden-Württemberg dabei — ebenso wie die Stadtstaaten — grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Lediglich bei den Maßnahmen zur Förderung der kommunalen Infrastruktur, für die 180 Millionen DM Bundesmittel bereitgestellt werden, kommt ein modifizierter Schlüssel zur Anwendung, und zwar je zur Hälfte nach der absoluten Zahl der Arbeitslosen und nach dem für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gültigen Schlüssel. Nur durch die Anwendung dieses modifizierten Schlüssels konnte überhaupt eine Berücksichtigung Baden-Württembergs — und der Stadtstaaten — bewirkt werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 18) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bestehende Kartoffelbrennerei-Kontingente innerhalb des Bundesgebiets aus infolge allgemeinen Strukturwandels nicht mehr ausgelasteten Gebieten in Gebiete mit Brennerei-Kontingent-Unterversorgung zu übertragen, und ist die Bundesregierung bereit, die Fristen der Übertragungsmöglichkeit zu verlängern? 8264* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 Die Frage, ob Brennrechte auch künftig übertragen werden kannen, wurde im Juni 1974 bereits von Herrn Kollegen Schröder (Wilhelminenhof) gestellt. In meiner Antwort habe ich ausgeführt, daß die Bundesregierung die Übertragung von Brennrechten als Mittel zur Strukturverbesserung der deutschen Brennereiwirtschaft betrachte und daß sie beabsichtige, eine entsprechende Gesetzesänderung einzubringen, um Übertragungen weiterhin zu ermöglichen (Bericht 107. Sitzung, S. 7299). Hieran hält die Bundesregierung fest. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 19) : Ist die Bundesregierung bereit, Frührentnern, deren Frauen arbeiten, oder Berufsunfähigkeitsrentnern mit zusätzlichem Einkommen, die wegen Bezugs von Kinderzuschüssen kein Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, die finanzielle Schlechterstellung durch den Wegfall der Steuerfreibeträge in irgendeiner Form auszugleichen? Der Ersatz der bisherigen steuerlichen Kinderfreibeträge, der Kinderzuschläge des öffentlichen Dienstes und des bisherigen Kindergeldes durch die Gewährung eines allgemeinen erhöhten Kindergeldes führt zu einer gleichmäßigen Entlastung von kinderbedingten Aufwendungen für alle Einkommensbezieher und damit zu einer Vereinheitlichung des zur Zeit stark zersplitterten Familienlastenausgleichs. Bei der Vereinheitlichung des Kinderlastenausgleichs hat der Gesetzgeber auf Vorschlag der Bundesregierung davon abgesehen, die nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen gewährten Kinderzuschüsse und Kinderzulagen in den Kinderlastenausgleich einzubeziehen. Ausschlaggebend dafür war der Umstand, daß die sozialversicherungsrechtlichen Kinderzuschüsse und Kinderzulagen regelmäßig wesentlich höher als die neuen Kindergeldsätze nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und daß sie außerdem an der jährlichen Erhöhung der Sozialrenten teilnehmen. Die Kinderzuschüsse betragen bei der knappschaftlichen Rentenversicherung 125,30 DM monatlich, bei der Angestellten- und der Arbeiterrentenversicherung 124 DM monatlich pro Kind. Damit haben künftig diejenigen Rentner, die noch im Erwerbsleben stehen oder deren Ehefrau berufstätig ist, eine höhere Kinderentlastung als andere Arbeitnehmer. Soweit die Kinderzulagen der gesetzlichen Unfallversicherung die Höhe des neuen staatlichen Kindergeldes noch nicht erreichen, wird im Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz vorgesehen, daß sie künftig mindestens dem nach dem Bundeskindergeldgesetz zu gewährenden Kindergeld entsprechen. Aus den vorgenannten Gründen hat die Bundesregierung nicht die Absicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorgang, daß Pressemitteilungen zufolge der Präsident einer Oberfinanzdirektion in dieser Eigenschaft eine Denkschrift einer Beamtenorganisation zu Fragen des sich wandelnden Aufgabenbereichs der Zollverwaltung innerhalb einer bestimmten Region der Öffentlichkeit vorstellte? Ihrer Schriftlichen Anfrage für die Fragestunde am 9./l0. Oktober 1974 liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bezirksverband Freiburg im Bund der Deutschen Zollbeamten hat ein Sonderheft „Der Zollbeamte — Sonderausgabe Dreiländerecke Süd-West" herausgebracht. Dieses Heft bringt ausführliche Berichte aus der Feder von leitenden Finanzbeamten in Freiburg, Basel und Mulhouse (Mülhausen) über Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise ihrer nationalen Zollverwaltungen. Daneben enthält das Heft zahlreiche Darstellungen aus Kreisen der Wirtschaft und des Verkehrs, die mit diesen Zollverwaltungen zusammenarbeiten. Der Oberfinanzpräsident hat ein kurzes Geleitwort geschrieben, in dem er unter Bezugnahme auf die Forderung des damaligen Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Helmut Schmidt nach verstärkter Öffentlichkeitsarbeit am 15. Oktober 1973 feststellt: „Jegliches Bemühen, die Zollverwaltung in der Öffentlichkeit darzustellen, ist begrüßenswert." Das Heft ist am 19. September 1974 von dem Bezirksvorsitzenden des Bundes der Deutschen Zollbeamten — nicht von dem Oberfinanzpräsidenten — in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Der Oberfinanzpräsident war als Gast zu dieser Veranstaltung eingeladen und erhielt bei dieser Gelegenheit gleichfalls ein Exemplar des Heftes. Ob in der örtlichen Presse abweichend von diesem Sachverhalt berichtet wurde, ist mir nicht bekannt. Die Verwaltung ist angesichts der wandelnden Aufgaben der Zollverwaltung dringend daran interessiert, daß das Berufsbild der Zollbeamten in der Öffentlichkeit gegenüber verzerrten Vorstellungen richtiggestellt wird. Hierbei hat auch die Arbeit der Gewerkschaften eine große Bedeutung. Die Verwaltung unterstützt sie, wobei sie gegenüber konkurrierenden Verbänden strikte Neutralität wahrt. Das Verhalten des Oberfinanzpräsidenten ist nicht zu beanstanden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Susset (CDU/CSU) und Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 21 und 22) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8265* Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der Ausweisung der Mittel des Konjunktursonderprogramms nicht nur die Arbeitslosenzahlen, sondern auch die Zahl der Kurzarbeiter, die besonders in der Automobil- und Textilindustrie und deren Zulieferbetrieben in gewissen Bereichen Baden-Württembergs sehr hoch ist, hätte berücksichtigt werden müssen, was dann zu einer anderen Verteilung der Mittel geführt hätte? Hat die Bundesregierung bei den Beratungen über die Verteilung der Mittel des Konjunktursonderprogramms die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in den Monaten August und September berücksichtigt? Zu Frage A 21: Entsprechend der Zielsetzung des „Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung" war bei der Auswahl der Einzelmaßnahmen entscheidender Wert darauf zu legen, die begrenzten Mittel schwerpunktmäßig und gezielt in solchen Gebieten einzusetzen, die von einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit betroffen waren. Da es sich — entsprechend der aus der konjunkturellen Situation folgenden Zielrichtung — ausschließlich um Baumaßnahmen handeln sollte, war zusätzlich im besonderen auf die Beschäftigungslage im Baubereich zu achten. Angesichts dieser regionalen und sektoralen Zielrichtung teilt nicht die Bundesregierung die Auffassung, auch den Stand der Kurzarbeit für die Verteilung der eng begrenzten Mittel heranzuziehen. Die zusätzlichen Hochbauaufträge, die im Laufe des Jahres 1975 ausgeführt werden, dürften in aller Regel kaum geeignet sein, die ihrem Wesen nach vorübergehende Kurzarbeit — noch dazu in der Automobil- und Textilindustrie — direkt zu mildern. In den Abstimmungsgesprächen über das Sonderprogramm mit den Ländern wurde daher auch übereinstimmend als entscheidendes Kriterium die Arbeitslosigkeit angesehen. Bei ausschließlicher Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit hätte Baden-Württemberg allerdings — angesichts seiner vergleichsweise sehr günstigen Beschäftigungslage — überhaupt keine Bundesmittel aus diesem Programm erhalten können. Um zu einer ausgewogeneren regionalen Verteilung zu gelangen, ist für das Teilprogramm zur Förderung kommunaler Infrastruktur ein Verteilungsmodus gewählt worden, der wegen der Einbeziehung eines strukturpolitischen Aspektes — nämlich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — auch eine Beteiligung des Landes Baden-Württemberg gestattet. So konnte erreicht werden, daß in diesem Land durch das Programm ein zusätzliches Investitionsvolumen von rd. 30 Millionen DM (einschließlich Landes- und Gemeindeanteil) gefördert wird. Die Auswahl der Einzelprojekte dieses Programmteils ist in erster Linie vom Land zu treffen. Angesichts dessen Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ist gewährleistet, daß zusätzlich auch bestimmte strukturelle Aspekte Berücksichtigung finden. So dürfte es im Einzelfall dem Land auch möglich sein, dem von Ihnen angesprochenen Anliegen Rechnung zu tragen, sofern zugleich die allgemeinen Zielsetzungen des Programms erreicht werden. Zu Frage A 22: Bei dem „Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung" gem. § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der regionalen Verteilung der Mittel von der Zielsetzung leiten lassen, die zusätzlichen Aufträge in Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung der Beschäftigungslage im Baubereich wirksam werden zu lassen. Es wurden die jeweils jüngsten arbeitsmarktstatistischen Unterlagen herangezogen, also im wesentlichen die verfügbaren Statistiken des Monats August. Bei der Auswahl der Bundesprojekte des Programmteils B und bei den Beratungen mit den Ländern im Rahmen des Konjunkturrats für die öffentliche Hand am 23. September 1974 sowie des Finanzplanungsrates am 24. September 1974 lagen die Septemberzahlen noch nicht vor. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder bei den in erster Linie von ihnen zu bestimmenden Einzelprojekten des Programmteils A ebenfalls die jeweils jüngsten arbeitsmarktstatistischen Daten, also dann z. T. bereits die Septemberzahlen, berücksichtigen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ing. Oldenstädt (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 23 und 24) : Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die allseits geforderte und von ihr selbst versprochene Transparenz planerischer Entscheidungen für angemessen, die Mitglieder des Deutschen Bundestages über das Vorhandensein und die Grundzüge der sogenannten Klemmer-Studie erst dann zu unterrichten, wenn mit dem Beschluß des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — auf der Grundlage dieser Studie — bereits wichtige und für die Betroffenen weithin unabänderliche Entscheidungen getroffen sind? Hält es die Bundesregierung angesichts der Unruhe in den von den konjunkturellen und strukturellen Schwierigkeiten besonders betroffenen wirtschaftsschwachen Gebieten für politisch klug, der Öffentlichkeit Karten über die zukünftigen Fördergebiete vorzulegen, in denen ganze Kreise aus der Förderung herausgenommen zu sein scheinen, obwohl die Kreise nach der Darstellung von Professor Klemmer nur Annäherungen an die „gemeindescharf festgelegten Aktionsräume" darstellen, und die „Feinabstimmung" nach den Ausführungen des zuständigen Ministers erst Ende 1974 von den Landesregierungen vorgeschlagen werden soll? Nach einstimmiger Auffassung des von Bund und Ländern gebildeten Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sollten die als Arbeitsunterlage verwendeten Gutachten erst nach den Grundsatzbeschlüssen freigegeben werden, weil sonst ein erfolgreicher Abschluß dieser Arbeiten kaum hätte erreicht werden können. Die Bundesregierung hat sich daran gehalten. Nach der Beschlußfassung hielt sie es allerdings für ihre Pflicht, unverzüglich alle Abgeordneten ,des Deutschen Bundestages umfassend zu unterrichten. Die Öffentlichkeit ist von ihr lediglich im Rahmen der üblichen Pressemitteilungen informiert worden. Die Karten mit den nicht gemeindescharf abgegrenzten Fördergebieten sind lediglich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht aber der Presse übergeben worden. 8266* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 Die Bundesregierung wird — wie von ihr zugesagt — die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages über den Entwurf des 4. Rahmenplans und ihre Stellungnahme vor der Beschlußfassung über diesen Rahmenplan unterrichten. Die Auffassung der Ausschüsse wird somit in den weiteren Meinungsbildungsprozeß des Planungsausschusses einfließen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/2584 Frage B 25) : Welche wichtigsten wasserbautechnischen Projekte werden z. Z. in Bayern mit Bundesmitteln gefördert, und in welcher Höhe sind in den letzten fünf Jahren Gelder für diesen Zweck gegeben worden? Dem Land Bayern wurden in den letzten 5 Jahren für wasserwirtschaftliche Maßnahmen folgende Bundesmittel zur Verfügung gestellt: 1969 27,8 Millionen DM 1970 34,0 Millionen DM 1971 40,9 Millionen DM 1972 64,0 Millionen DM 1973 48,6 Millionen DM 1974 44,5 Millionen DM In den Jahren 1973 und 1974 handelt es sich jeweils um den Anteil, der vom Land in den ersten und zweiten Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt worden ist. Mit diesen Bundesmitteln werden folgende wichtigsten Projekte gefördert: — Wildbach- und Lawinenverbauungen im Zuge des Alpenplanes, — Überleitung von Altmühl- und Donauwasser in das Regnitz-Maingebiet, — Fernwasserversorgung Bayerischer Wald, — Trinkwassertalsperre Mauthaus (Landkreis Kronach). Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 26 und 27): Welche Leistungen beabsichtigt die Bundesregierung im Haushalt 1975 festzulegen zur Förderung von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben? Beabsichtigt die Bundesregierung durch Förderungsmaßnahmen für nebenberufliche Landwirte, in den Höhengebieten und in von der Natur benachteiligten Zonen die Leistungen dieser Landwirte zur Pflege zur Erhaltung der Kulturlandschaft zu honorieren? Frage B 26: Die Nebenerwerbslandwirte nehmen bereits bis- her an den meisten agrarpolitischen Maßnahmen, die in der Regel auf die Förderung aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ausgerichtet sind und nicht zwischen Haupt-, Zu- oder Nebenerwerbslandwirt unterscheiden, teil. Dies gilt z. B. für die markt- und preispolitischen Maßnahmen, für die Maßnahmen zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen und Aufwertungsverlusten, bei steuerlichen und sozialpolitischen Maßnahmen. Bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung war die Nebenerwerbslandwirtschaft bislang (mit Ausnahme einer Förderung im Rahmen einer sonstigen Kooperation mit unmittelbarer Flächenbewirtschaftung) ausgeschlossen. Künftig sollen jedoch die Umstellung bzw. Anpassung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe auf arbeitssparende und extensive Organisationsformen finanziell gefördert werden. Hierzu habe ich entsprechende Vorschläge vorgelegt, denen das Bundeskabinett am 18. September zugestimmt hat. Danach ist künftig eine Überbrückungshilfe für Nebenerwerbslandwirte vorgesehen, die innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufnahme eines außerlandwirtschaftlichen Haupterwerbs ihren Betrieb auf die nebenberufliche Bewirtschaftung umstellen. Diese Förderung wird in Form einer Zinsverbilligung für entsprechende Investitionen gewährt werden. Außerdem ist die Einführung einer Anpassungshilfe in nebenberuflich bewirtschafteten Grünland- und Futterbaubetrieben vorgesehen. Sie ist als kapitalisierte Zinsverbilligung in der Form eines Zuschusses angelegt. Diese Maßnahmen sollen ab 1. Januar 1975 wirksam werden. Die Abstimmung mit den Bundesländern zur Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wird in Kürze abgeschlossen werden. Im Rahmen des Plafonds der Gemeinschaftsaufgabe sind für 1975 für die Maßnahmen einer investiven Förderung der Nebenerwerbslandwirtschaft Bundesmittel in ausreichendem Umfang vorgesehen. Frage B 27: Die unter 1 genannten Maßnahmen sind bundesweit angelegt und gelten daher auch für die Berggebiete und andere benachteiligte Gebiete. Darüber hinaus hat der Planungsausschuß in seiner Sitzung am 23. September 1974 beschlossen, daß in den Berggebieten und in Teilen der anderen benachteiligten Gebiete alle Betriebe ab 3 ha LF eine Ausgleichszulage erhalten. Diese Regelung gilt somit auch für alle Nebenerwerbsbetriebe. Die Ausgleichszulage wird zum Ausgleich von ständigen natürlichen Nachteilen je Großvieheinheit und Hektar Futterfläche gewährt. Der Grundbetrag der Ausgleichszulage beträgt je GVE 120,— DM. Unter bestimmten regionalen Verhältnissen können insbesondere extensive Viehhaltungsformen mit Zuschlägen bis zu 50 % geför- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8267* dert werden. Nebenerwerbsbetriebe können im Rahmen von Kooperationen im Bereich gemeinschaftlicher Futtermittelproduktion und Verbesserung und Ausrüstung gemeinsam genutzter Weiden und Almen mit Beihilfen bzw. Zinszuschüssen gefördert werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Dänemark ein technisches Verfahren entwickelt worden ist, das die Löslichkeit von Trockenvollmilchpulver in Wasser durch die Zugabe von 0,2 % Lecithin wesentlich verbessert, und ist sie bereit zu prüfen, ob durch eine Änderung der Verordnung über Milcherzeugnisse ein derartiges Verfahren in der Bundesrepubilk Deutschland auch eingeführt werden kann? Der Bundesregierung sind dänische und andere Verfahren bekannt, die durch Zusatz von Lecithin eine Verbesserung der Löslichkeitseigenschaften von Vollmilchpulver — eine sog. Instantisierung — ermöglichen. Im Rahmen der EG-Lebensmittelrechtsangleichung wird zur Zeit eine Richtlinie über die „Herstellung und das gewerbliche Inverkehrbringen von Dauermilcherzeugnissen, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind" abschließend beraten. Nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen soll es möglich sein, bei entsprechender Kennzeichnung Lecithin zur Herstellung instantisierter Vollmilchpulver in den von Ihnen angesprochenen Mengen zu verwenden. Abgesehen davon wird die Verwendung von Lecithin zur Instantisierung von Vollmilchpulver auch in der Bundesrepublik Deutschland in Erwägung gezogen. Eine entsprechende Änderung der Milcherzeugnisverordnung ist in Vorbereitung. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 29) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die befreundete italienische Regierung dahin gehend einzuwirken, daß die italienische Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausrottung von Millionen von Singvögeln in Italien ergreift? Wie ich bereits auf eine ähnliche Anfrage von Herrn Kollegen Dr. Fuchs in der Fragestunde am 18. September 1974 (Drucksache Deutscher Bundestag 115. Sitzung, Seiten 7679/80), auf die ich ausdrücklich hinweisen möchte, ausführlich geantwortet habe, sind die Möglichkeiten einer entsprechenden Einwirkung der Bundesregierung leider nicht sehr groß. Gleichwohl ist Herr Bundesminister Ertl in den vergangenen Jahren verschiedentlich bei seinen italienischen Fachkollegen vorstellig geworden und hat auf die große Besorgnis hingewiesen, die die Gefährdung des ökologischen Gleichgewichtes nicht nur bei der deutschen Bevölkerung hervorruft. Die italienische Regierung hat meines Wissens auch dem Parlament einen Entwurf zur Neuregelung des italienischen Jagdrechtes vorgelegt, der Verbesserungen zum Inhalt hatte. Wegen Neuwahlen wurde dieser Entwurf jedoch vom italienischen Parlament nicht verabschiedet. Seit Jahresfrist etwa liegt dem italienischen Parlament erneut ein entsprechender Gesetzentwurf des italienischen Landwirtschaftsministers vor. Offenbar wirken sich aber starke wirtschaftliche Einflüsse (Waffen- und Munitionsfabriken) innerhalb Italiens hemmend auf eine Behandlung und Verabschiedung eines grundsätzlich novellierten Jagdgesetzes durch das italienische Parlament aus. Trotz dieser wenig ermutigenden Situation ist Herr Bundesminister Ertl jedoch nicht gewillt, seine Bemühungen aufzugeben. In meinem Hause werden z. Z. wissenschaftlich fundierte Unterlagen über die ökologischen Auswirkungen des Vogelfanges gesammelt. Es erweist sich jedoch als sehr schwierig, exakte Zahlenangaben zu erhalten. Nach entsprechender Aufbereitung dieser Unterlagen wird Herr Bundesminister Ertl das Problem erneut auf bilateraler Ebene zur Sprache bringen und auch im internationalen Rahmen auf die für ganz Mitteleuropa wachsende Gefährdung des ökologischen Gleichgewichtes in der Natur als Folge der ständigen Verminderung und sogar z. T. Ausrottung von Vogelpopulationen hinweisen und ein einheitliches Vorgehen dagegen anregen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 30) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verhaltensforscher Prof. Dr. Leyhausen, Dr. G. Martin und Dr. J. Nicolai in einem Gutachten über die Batteriekäfighaltung von Legehennen zu dem Ergebnis kommen, „Die derzeit üblichen Praktiken der Käfighaltung erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei in hohem Ausmaß", und wie erklärt sie demgegenüber die vorn Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegebene Erklärung, daß die z. Z. übliche Batteriekäfighaltung von Legehennen nicht als tierschutzwidrig anzusehen sei? Das in der Frage enthaltene Zitat ist nur ein Teil der Aussage der genannten drei Verhaltenswissenschaftler, die im Kreis von insgesamt 18 namhaften Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis auf meine Veranlassung hin an der gutachtlichen Erarbeitung von Tierschutz-Mindestforderungen, ausgerichtet an den Vorstellungen und der Leitlinie des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972, zu Fragen einer tierschutzgerechten Haltung von Nutzgeflügel in neuzeitlichen Haltungssystemen mitgewirkt haben. 8268* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 Der Bundesregierung ist dieser aus dem von mir bisher nicht zur Veröffentlichung freigebenen Gutachten der Sachverständigen isolierte Satz und seine Behandlung in der Öffentlichkeit bekannt. Daß die Bundesregierung die speziellen tierschutzrelevanten Fragen, die sich bei der Haltung großer gleichartiger Nutztierbestände in neuzeitlichen Haltungssystemen ergeben, kennt und hier vorbereitende Arbeiten für Regelungen eingeleitet hat, hat sie, insbesondere auch im Hinblick auf die Legehennen-Käfighaltung, wiederholt zum Ausdruck gebracht. Soweit Äußerungen meines Hauses zu diesem Sachbereich erfolgt sind, mußte dabei naturgemäß die Gesamtheit der Aussagen des mir von den 18 Sachverständigen am 10. Juli 1974 übergebenen Gutachtens gleichermaßen berücksichtigt werden. In diesem Sinne habe ich in letzter Zeit an mich herangetragene Fragen u. a. dahin gehend beantwortet, daß nach den Aussagen der Sachverständigen „die Käfighaltung von Legehennen nicht grundsätzlich als tierschutzwidrig abgelehnt wird, jedoch der derzeitigen Konstruktion und Beschaffenheit der Käfige nicht zuletzt aus der Sicht des Tierschutzes gewisse Mängel anhaften. Diese Auffassung wird von der Bundesregierung geteilt. Die Sachverständigen stellen zudem eine Anzahl verhaltenswissenschaftlicher und technischer Fragen heraus, die im Rahmen forschungsmäßiger Bearbeitung abzuklären sind, um die Voraussetzung für eine tierschutzgerechte und praktikable Legehennenhaltung in Käfigen zu schaffen. Nach Auffassung der Sachverständigen ist hierfür eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen." Insoweit ist meine Äußerung im zweiten Absatz der Frage unvollständig wiedergegeben. In bezug auf weitere Einzelheiten darf ich auf die ausführliche Behandlung der Fragen der Herren Bundestagsabgeordneten Dr. Evers — 86. Sitzung, 15. März 1974, Seite 5679 —, Müller (Bayreuth) —105. Sitzung, 6. Juni 1974, Seite 7149 —, Braun — Drucksache 7/2494 vom 7. August 1974 — und Dr. Riedl — 115. Sitzung, 18. September 1974, Seite 7677 — in der Fragestunde des Deutschen Bundestages verweisen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 31) : Wie wirkt sich nach Meinung der Bundesregierung die Abwertung des „grünen Pfundes" in Großbritannien auf den deutschen Butterexport nach England aus? Durch die Abwertung des „Grünen Pfundes" um ca. 8 °/o gegenüber der Rechnungseinheit werden in Großbritannien die festgesetzten Agrarpreise (z. B. Interventionspreis für Butter) im Ausmaß dieser Abwertungsrate angehoben. Der bei der Einfuhr in Großbritannien zu gewährende Grenzausgleich wird entsprechend gekürzt. In der Wettbewerbsstellung der deutschen Butter auf dem britischen Markt tritt daher keine Veränderung ein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 32) : Hat die Bundesregierung Untersuchungen angestellt, ob die deutsche Fischereiwirtschaft -- vor allem die Kutterfischerei — die Verteuerung des Dieselöls im Wirtschaftsjahr 1975 trotz der Konkurrenz aus anderen EG- und Drittländern verkraften kann? Die Bundesregierung hat im Jahre 1974 aus Anlaß der Energiekrise eine Aufstockung und Ergänzung der Strukturhilfen zugunsten der deutschen Seefischerei beschlossen. Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklung von Preisen und Kosten in der Seefischerei. Die Untersuchungen lassen noch keine endgültigen Schlußfolgerungen über die Auswirkungen der Preis- und Kostensituation in der deutschen Seefischerei im Jahre 1975 zu. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 33) : Denkt die Bundesregierung daran, bis zur Schaffung einer eigenständigen Altersversorgung der Frau die Verbesserung der Witwenrente so zu gestalten, daß die Witwe eines Rentners mehr als 6/10 von dessen Rente erhält? Zu der von Ihnen gestellten Frage möchte ich auf meine mündliche Antwort auf Ihre Frage hinsichtlich des Standes der Überlegungen der Bundesregierung zur Schaffung einer ausreichenden eigenständigen Sicherung der Frau hinweisen. Ergänzend möchte ich noch darauf aufmerksam machen, daß bei einer Anhebung des Satzes von sechs Zehntel außer den Zusammenhängen mit dem Ausbau einer eigenständigen Alterssicherung auch die finanziellen Auswirkungen eingehend überdacht werden müssen. Hierzu hat die Bundesregierung am 5. Dezember 1973 auf eine Frage der Kollegin Verhülsdonk (Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages Seite 4086) Stellung genommen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 34 und 35) : Kann die Bundesregierung auf Grund der ihr jetzt vorliegenden Rechnungsergebnisse der landwirtschaftlichen Krankenkassen für das Jahr 1973 mitteilen, wie hoch der Zuschuß des Bundes an die landwirtschaftlichen Krankenkassen je Altenteiler ist? Beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, in Kenntnis der Rechnungsergebnisse die Höhe des Beitragszuschusses für befreite Altenteiler derjenigen des Zuschusses je gesetzlich versicherten Altenteilers anzupassen? Nach den bisher vorliegenden Rechnungsergebnissen der landwirtschaftlichen Krankenkassen für das Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8269* Jahr 1973 hat der Bund an Leistungsaufwendungen für Altenteiler im Durchschnitt je Versicherten 92,—DM monatlich erstattet. Die Zuschüsse für von der landwirtschaftlichen Krankenversicherung befreite Altenteiler, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, betrugen ab 1. Januar 1974 92,— DM und ab 1. Juli 1974 96,— DM monatlich. Die tatsächlichen Leistungsaufwendungen für Altenteiler lassen sich erst in ,der zweiten Hälfte des darauffolgenden Kalenderjahres feststellen, sodaß erst dann ein nach den tatsächlichen Aufwendungen bemessener Zuschuß festgesetzt werden könnte. Der Vergleich der tatsächlichen Aufwendungen für 1973 mit den ab 1. Januar 1974 gezahlten Zuschüssen macht deutlich, daß eine Anpassung der Zuschüsse in dem von Ihnen gewünschten Sinne nicht erforderlich ist. Die derzeitige Regelung sollte daher beibehalten werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 36 und 37) : Wie groß ist der Bundeswehr-Interessenanteil für Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit dein beabsichtigten Bau eines Sanitätsdepots in Zülpich im Kreis Euskirchen? Läßt der derzeitige Planungsstand zu, Art und Umfang aller notwendigen Infrastrukturmaßnahmen abzugrenzen, und hat die Bundesregierung der Stadt Zülpich alle notwendigen Angaben dazu gemacht? Die derzeitige Unterkunft des Depots in Euskirchen entspricht zwar nicht den modernen infrastrukturellen Anforderungen, die an eine solche Anlage zu stellen sind, der bauliche Zustand der Gebäude zwingt aber anderereits auch nicht dazu, den geplanten Neubau bei Zülpich auf Kosten wichtigerer Vorhaben zu forcieren. Daher hat dieses Projekt in dem 5-Jahresprogramm der Bundeswehr-Baumaßnahmen bislang keine Aufnahme finden können. Es sind auch noch keine Planungsunterlagen erarbeitet worden. Aus diesem Sachstand heraus erklärt sich, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt weder über Art und Umfang der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen noch im Hinblick auf etwaige Bundesfinanzhilfen über Bundeswehr-Interessenanteile an städtische Bauvorhaben konkrete Angaben gemacht werden können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 38) : Trifft es zu, daß der Bestand an Listen für Buchanschaffungen der Truppenbüchereien 1973/1974 verbraucht ist, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung, die Empfehlungslisten nachzudrukken, und ist sie bereit, jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Exemplar zur Kenntnis zur Verfügung zu stellen? Die Buchempfehlungsliste ist als eine Informationshilfe zur Buchauswahl für Kommandeure, Dienststellenleiter und Truppenbüchereioffiziere konzipiert. Sie wird und wurde daher nur an die Einheiten und Verbände, sowie Dienststellen, die über eine Truppenbücherei verfügen, verteilt. Darüber hinaus ist je ein Exemplar an die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet worden. Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für erforderlich, allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages ein Exemplar der Buchempfehlungsliste zuzuleiten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 39 und 40) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Auflösung der Standortverwaltung Hermeskeil, wie sie von der Bundeswehrverwaltung anscheinend geplant wird, keine sinnvoile Maßnahme darstellen würde, weil die große Bundeswehrgarnison in Hermeskeil am besten und am rationellsten von einer Standortverwaltung in unmittelbarer Nähe betreut werden kann? Kann die Bundesregierung zusichern, daß in jedem Fall die Weiterbeschäftigung des gesamten Personals der Standortverwaltung hermeskeil gewährleistet ist und daß soziale Härten für die Betroffenen, namentlich durch Versetzung zu entlegenen Standorten, vermieden werden? 1. Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Bundeswehrgarnison Hermeskeil nur von einer Standortverwaltung in unmittelbarer Nähe betreut werden kann. Der Vorschlag des Bundesrechnungshofes, wonach die Standortverwaltung Hermeskeil in eine Außenstelle der Stov Trier umgewandelt werden sollte, muß vielmehr sehr eingehend geprüft werden. Es ist in dieser Angelegenheit bisher aber weder eine Entscheidung getroffen noch sind die Feststellungen abgeschlossen worden. Eine Umwandlung der Standortverwaltung würde vor ihrer Durchführung in jedem Falle auch in ihrer politischen Wirkung abgewogen. Hierbei wird die langfristige Stationierungsplanung ebenso berücksichtigt wie die besondere wirtschaftliche Situation im Raum Hermeskeil /Trier sowie die künftige Weiterverwendung der zivilen Mitarbeiter bei Dienststellen und Einheiten der Bundeswehr. Außenstellen haben sich als Organisationsform schon in anderen Standorten gut bewährt. Die Betreuung der Truppe ist durch größere Standortverwaltungen hinsichtlich ihrer personellen und materiellen Ausstattung nicht nur rationeller, sondern im allgemeinen auch effektiver. Letzteres ergibt sich insbesondere aus der größeren Spezialisierung der Sachbearbeiter, der geringeren Störanfälligkeit der Dienststellen bei Krankheitsfällen, Urlaub usw. sowie der besseren Möglichkeit, bei Arbeitsengpässen Schwerpunkte zu bilden. 8270* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 Hermeskeil gehört zu den kleineren Standorten der Bundeswehr, die auf Grund ihrer geringen Betreuungsstärke — rd. 1 200 Soldaten und Zivilbedienstete — von einer Außenstelle einer benachbarten größeren Standortverwaltung verwaltungsmäßig durchaus truppennah betreut werden könnte. Gleichzeitig ließen sich in Hermeskeil allein auf dem Personalsektor Haushaltsmittel für rd. 20 Dienstposten für Beamte und Angestellte in Höhe von jährlich über 600 000 DM einsparen. Dabei wäre bereits berücksichtigt, daß die StOV Trier nach der Umwandlung der StOV Hermeskeil um fünf Dienstposten verstärkt werden muß. Eine nennenswerte Mehrbelastung würde für die StOV Trier durch die Vergrößerung ihres Verwaltungsbereiches jedoch nicht eintreten. In Hermeskeil würden im übrigen, auch wenn die Feststellungen ergeben, daß die StOV in der bisherigen Organisationsform nicht fortzubestehen braucht, weiterhin Angestellte und Beamte beschäftigt bleiben. Die Arbeiter würden von der Umwandlung überhaupt nicht betroffen werden, weil die Betreuung der militärischen Einheiten in verpflegungs-, bekleidungs- sowie in liegenschaftsmäßiger Hinsicht aufrechterhalten werden muß. Eine Umwandlung hätte auch nicht zur Folge, daß die Beschaffung von Materialien, Verpflegungsmitteln und sonstigen Versorgungsgütern wegfallen würde. Die Wirtschaftskraft des Standortes würde davon nicht beeinflußt werden. Schließlich würden auch die geplanten Neubauten durch die Umorganisation nur unwesentlich berührt. Die Lager und Werkstätten werden in jedem Fall im vorgesehenen Umfang erstellt, weil sie für die Betreuung der in Hermeskeil stationierten Soldaten benötigt werden. Mit dem Baubeginn ist bereits Anfang 1975 zu rechnen. Lediglich das Dienstgebäude, dessen Bau ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, würde geringfügig umzuplanen sein. Verzögerungen werden hierdurch jedoch nicht eintreten. 2. Die Belange der durch eine solche Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer würden weitgehend berücksichtigt. Soziale Härten würden vermieden. Es würde in allen Fällen versucht, bei der StOV Hermeskeil nicht mehr benötigtes Personal auf unbesetzte Dienstposten bei anderen Dienststellen der Bundeswehr unterzubringen. Bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird, ist im übrigen der Hauptpersonalrat zu beteiligen, der seinerseits wiederum die örtlich zuständigen Personalräte einschaltet, um sicherzustellen, daß freiwerdendes Personal der Vergütungsgruppe entsprechend weiterbeschäftigt wird. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 41): Mit wieviel Wehrdienstverweigerern auf Grund welcher Annahmen rechnet die Bundesregierung für das Jahr 1976 und die folgenden Jahre, wenn das Prüfungsverfahren abgeschafft sein wird, und durch welche Maßnahmen ist sichergestellt, daß dann eine entsprechende Zahl von Zivildienstplätzen zur Verfügung steht? Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer ist von 1968 bis 1972 jährlich stark gestiegen. 1968 waren es 11 952 Anträge, 1972 dann 33 792. Im Jahre 1973 gab es mit 35 192 Anträgen einen Zuwachs von 4,1 Prozent. Im ersten Halbjahr 1974 liegt die Zahl der Antragsteller um 3 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Von einem Musterungsjahrgang haben sich bislang höchstens 28 000 Wehrpflichtige auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung berufen. Das waren 7 Prozent des Jahrgangs. Diese Entwicklung zeigt, daß ein Kulminationspunkt erreicht, vermutlich schon überschritten ist. Wie sich der Fortfall des Prüfungsverfahrens für ungediente Kriegsdienstverweigerer auswirken wird, kann heute niemand genau voraussagen. Die Zahl der Anträge wird erfahrungsgemäß auch davon abhängen, daß der Zivildienst gleiche Belastungen wie der Wehrdienst mit sich bringt und daß anerkannte Kriegsdienstverweigerer ohne Verzug und ausnahmslos zum Zivildienst herangezogen werden. Trotz der wachsenden Zahl von Wehrpflichtigen, die sich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung berufen haben, war der personelle Bedarf der Streitkräfte sowohl nach Zahl als auch nach körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit, nach Bildung und Berufsvoraussetzung gesichert. In der zweiten Hälfte unseres Jahrzehnts wird die Zahl der wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen, die zur Einberufung heranstehen, von Jahr zu Jahr größer. Der Bedarf der Streitkräfte an Wehrpflichtigen bleibt in dieser Zeit gleich. Er wird nach Umstellung ,auf die neue Bundeswehrstruktur noch etwas geringer sein als bisher. Außerdem ist festzustellen, daß die jungen Männer inzwischen mehr Bereitschaft zum Wehrdienst zeigen als in den Jahren vorher. Sollte sich entgegen der so begründeten Erwartung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer infolge des Verzichts auf ein Prüfungsverfahren dennoch erheblich erhöhen, muß vermutet werden, daß Antragsteller die Bedingungen des Grundgesetz-Artikels 4 Absatz 3 nicht erfüllen. Dann soll nach dem Vorschlag des Bundesministers der Verteidigung die Bundesregierung das Recht haben, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, das heißt ihren personellen Bedarf, dadurch zu sichern, daß ein Prüfungsverfahren neuer Art nur diejenigen vom Wehrdienst freistellt, die tatsächlich eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen haben. Abgesehen davon werden jederzeit Einberufene oder dienstleistende Wehrpflichtige und Reservisten, die für den Verteidigungsumfang benötigt werden, zur Feststellung der berechtigten Inanspruchnahme des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung einem modifizierten Prüfungsverfahren unterworfen bleiben. Damit ist gewährleistet, daß die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch die vorgeschlagene Regelung nicht beeinträchtigt werden kann. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8271* Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 42 und 43) : Trifft es zu, daß die Wehrbereichsverwaltung im nordhessischen Raum die Auflösung bzw. Zusammenlegung mehrerer Standortverwaltungen beabsichtigt und wenn ja, ist damit eine zahlenmäßige Verminderung der bei diesen Dienststellen vorhandenen Arbeitsplätze verbunden? Welche Standortverwaltungen sind von der genannten Planung betroffen, nach welchen Gesichtspunkten wurde die Auswahl vorgenommen und wurde z. B. bei der Standortverwaltung Homberg Bezirk Kassel bedacht, daß sie ihr neues Dienstgebäude mit großzügigen Werkstätten, Lagerräumen und Schutzräumen erst 1968 bezogen hat? Es trifft zu, daß z. Z. Untersuchungen durchgeführt werden, ob kleinere Standortverwaltungen in Außenstellen größerer Standortverwaltungen umgewandelt werden können. Diesen Überlegungen liegt eine örtliche Prüfung des Bundesrechnungshofes zugrunde, wonach die Standortverwaltungen Fritzlar, Homberg, Schwarzenborn, Schwalmstadt, Arolsen, Wolfhagen, Frankenberg, Hessisch-Lichtenau, Rotenburg und Sontra aus haushaltsmäßigen Gründen aufgelöst oder zusammengefaßt und in Außenstellen größerer benachbarter Standortverwaltungen umgewandelt werden sollten. Die von mir zwischenzeitlich veranlaßten Untersuchungen haben bereits ergeben, daß der Bestand der Standortverwaltungen Fritzlar, Schwarzenborn, Arolsen, Wolfhagen, Frankenberg, Hessisch-Lichtenau, Rotenburg und Sontra nicht verändert werden kann. Hier müssen die Auswirkungen der neuen Wehrstruktur abgewartet werden. Feststellungen laufen z. Z. lediglich hinsichtlich der Standortverwaltungen Homberg und Schwalmstadt. Im übrigen würden die Standortverwaltungen Homberg und Schwalmstadt, wenn die Feststellungen ergeben, daß sie in der bisherigen Organisationsform nicht fortzubestehen brauchen, nicht aufgelöst. Sie würden lediglich in Außenstellen der Standortverwaltungen Fritzlar und Stadt Allendorf umgewandelt. Das bedeutet, daß die Mehrzahl der Angestellten und Beamten am selben Ort beschäftigt bliebe. Die Arbeiter würden von der Umwandlung überhaupt nicht betroffen werden, weil die Betreuung der militärischen Einheiten in verpflegungs-, bekleidungs- sowie in liegenschaftsmäßiger Hinsicht aufrechterhalten werden muß. Die Belange der durch die Umwandlungen betroffenen Mitarbeiter würden berücksichtigt. Es würde in allen Fällen versucht, das bei diesen Standortverwaltungen nicht mehr benötigte Personal auf unbesetzte Dienstposten bei anderen Dienststellen der Bundeswehr unterzubringen. Die Werkstätten, Lagerräume und Schutzräume der Standortverwaltung Homberg würden in jedem Fall auch nach der Umwandlung in vollem Umfange benötigt, weil sich an der Betreuung der in Homberg stationierten Soldaten nichts ändert. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 44) : Wie ist die Aussage des Bundesministers der Verteidigung über die Einschränkung des Flugbetriebs auf dem Flugplatz Leipheim ab 31. März 1975 zu vereinbaren mit der durch die Festsetzung des Lärmschutzbereichs verbundenen Einschränkung der Bautätigkeit im Bereich Leipheim? Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 16. Juli 1974 mitgeteilt habe, wurde bei der Bestimmung des Lärmschutzbereiches um den Fliegerhorst Leipheim nach § 3 des „Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" der voraussehbare Flugbetrieb nach Art und Umfang bereits berücksichtigt. Maßgebend für die Festlegung der räumlichen Ausdehnung der beiden Schutzzonen waren dabei neben technischen und topographischen Einflußgrößen insbesondere die Dauerlärmbelastung, die durch die zeitlich auf mehrere Wochen im Jahr begrenzte Nutzung von Leipheim als Ausweichflugplatz für Einsatzverbände mit Strahlflugzeugen (z. B. bei Startbahnreparaturen auf den Heimatplätzen) entsteht. In diesen Zeiträumen ist mit einem Ansteigen des sonst reduzierten Flugbetriebs zu rechnen, der in seinem Umfang dann dem Flugbetrieb eines Geschwaders entspricht. Da die Luftwaffe aufgrund der begrenzten Möglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland auf Leipheim als Ausweichflugplatz angewiesen ist und es dadurch dort ständig wiederkehrend zu einem Flugbetrieb wie auf Einsatzflugplätzen kommen wird, war es angebracht, die damit verbundenen Lärmspitzenbelastungen als eine bestimmende Größe bei der Festlegung des Lärmschutzbereiches zu berücksichtigen. Die in meinem Schreiben vom 16. Juli 1974 getroffene Feststellung über die Einschränkung des Flugbetriebes bezieht sich zwar auf die tatsächlich zu erwartende Reduzierung der Gesamtflugbewegungen während eines Jahres, sie kann aber aus den eben erwähnten Gründen keinen Einfluß auf den Umfang der Lärmschutzmaßnahmen haben. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 45) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Leiter der amerikanischen Umweltschutzbehörde, Russel Train, ein sofortiges Herstellungsverbot für die beiden Pflanzenschutzmittel Aldrin und Dieldrin verfügt hat, weil der Verdacht besteht, daß diese Pestizide Krebs verursachen können, und erwägt die Bundesregierung, gegebenenfalls ein gleiches Verbot für diese Pflanzenschutzmittel auszusprechen? Mir ist nicht bekannt, daß die USA ein generelles Herstellungsverbot für Aldrin und Dieldrin ausgesprochen haben, wohl aber ein Anwendungsverbot für die amerikanische Landwirtschaft. In der Bundes- 8272e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 republik ist die Anwendung von Dieldrin bereits seit Jahren verboten. Aldrin darf seit 1971 nur noch im Weinbau zur Bodenbehandlung gegen den Dickmaulrüßler und nur mit Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde eingesetzt werden. Ein Ersatzpräparat gegen diesen Schädling ist bisher nicht vorhanden. Jegliche andere Anwendung ist verboten. Gefährdungen für den Verbraucher sind somit ausgeschlossen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 46 und 47) : Hält das Bundesverkehrsministerium an seiner ursprünglichen Absicht fest, die Ortsumgehung Oberndorf a. N. im Zuge der B 14 alsbald auszubauen und gleichzeitig die anderen notwendigen Maßnahmen auf der B 14 zwischen Horb und Rottweil zu beginnen, um den stark zunehmenden Verkehr nach Fertigstellung von Teilabschnitten der Bundesautobahn Singen—Stuttgart aufnehmen zu können? Wann beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium, die für die Elektrifizierung der Gäu-Neckar-Bodenseebahn unerläßliche Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge in Oberndorf und Epfendorf in Angriff zu nehmen? Der Bundesminister für Verkehr ist gemeinsam mit der im Auftrage des Bundes dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung nach wie vor darum bemüht, die in Abstimmung mit dem Autobahnneubau Stuttgart—Singen erforderlichen Maßnahmen im Zuge der Bundesstraße 14 zeitgerecht durchzuführen. Dies gilt insbesondere auch für die geplante Teilortsumgehung Oberndorf a. N. Voraussetzung für die Beseitigung von Bahnübergängen ist der Abschluß einer Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971. Der Bundesminister für Verkehr ist daran nur nach Maßgabe der §§ 5 und 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz beteiligt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 48) : Welche Baumaßnahmen sind nach dem gegenwärtigen Stand an den Bundesstraßen 255, 277 und 253 im Bereich der Landkreise Dillenburg, Wetzlar und Marburg /Biedenkopf in Angriff genommen bzw. geplant, und welche Vorstellungen bestehen hinsichtlich des Zeitplans sowie der Finanzierung? Nach dem gegenwärtigen Stand sind an den Bundesstraßen 255, 277 und 253 im Bereich der Landkreise Dillenburg, Wetzlar und Marburg /Biedenkopf die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen in Angriff genommen worden: Im Zuge der B 253 der Ausbau der Ortsdurchfahrt Frohnhausen, der im Februar 1975 fertig werden soll. Im Zuge der B 255 der Ausbau zwischen Marburg und Gladenbach, der voraussichtlich noch in diesem Jahr zum Abschluß kommt. Im Zuge der B 277 der Ausbau in den Ortsdurchfahrten Dillenburg (Einbahnstraßenregelung), Sinn und Wetzlar sowie der Ausbau zwischen Haiger und Sechshelden und der Bau der Umgehung Herborn—Burg. Mit der Fertigstellung in Dillenburg wird noch in diesem Jahr, in Sinn im nächsten Jahr gerechnet. Geplant sind folgende Maßnahmen: Im Zuge der B 253 der Bau der Umgehung Simmersbach, mit dem noch in diesem Jahr begonnen werden soll; die Verlegung nordwestlich Dillenburg und der Ausbau zwischen Frohnhausen und Wissenbach, die beide voraussichtlich 1975 begonnen werden. Im Zuge der B 255 die Verlegung bei Roth, mit der voraussichtlich schon 1975 begonnen werden soll. Im Zuge der B 277 die Fortführung des Ausbaues in der Ortsdurchfahrt Wetzlar, der Ausbau zwischen Sinn und Edingen, mit dem voraussichtlich 1975 begonnen werden soll, der Ausbau und die Verlegung in Dillenburg sowie der Ausbau zwischen Dillenburg und Burg. Wann die beiden letztgenannten Maßnahmen anlaufen können, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 49) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der ersten Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Bayern auch die Schaffung einer Bundesbahn-Sdinellverbindung Bamberg—Fulda vorzusehen und als erste Maßnahme zur Schaffung dieses überregionalen Schienenverkehrsweges im Zonenrandgebiet bei der Deutschen Bundesbahn die Schließung der Schienenlücke MaroldsweisachKönigshofen im Grabfeld anzustreben? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, auf den Inhalt der Verkehrspläne der Länder einzuwirken. Sie beabsichtigt dies auch nicht bei der 1. Fortschreibung des Generalverkehrsplanes Bayern zu tun. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 50) : Ist es richtig, daß infolge der geringen Elbtiefe zwischen dem Elbe-Seitenkanal und Hamburg ein vollschiffiger Binnenschifffahrtsverkehr nicht möglich ist, ohne daß die Bundesregierung daraus bisher irgendwelche Konsequenzen gezogen hat? Es trifft nicht zu, daß zwischen dem Elbe-Seitenkanal und Hamburg ein Verkehr mit 2,50 m tiefge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8233* henden Binnenschiffen (d. h. vollschiffig) nicht möglich ist. Für die im Tidebereich liegende Elbestrecke zwischen Geesthacht und Hamburg muß nur bei extrem niedrigen Tiden, die das Kartennull unterschreiten, in der Zeit um Tideniedrigwasser mit einer kurzzeitigen Fahrtbeschränkung gerechnet werden. Derartige, durch die Natur bedingte Einschränkungen treten bei allen Tideflüssen — z. B. auch für Seeschiffe auf der Unterelbe — auf; sie sind mit wirtschaftlichen Mitteln nicht zu verhindern. Es ist seit längerem vorgesehen, das Fahrwasser der Oberelbe zwischen Geesthacht und Hamburg durch verstärkte Unterhaltungsmaßnahmen bis zur Inbetriebnahme des Elbe-Seitenkanals weiter zu verbessern, so daß die maximale jährliche Fahrtbeschränkung nur etwa 0,6 % aller Jahresstunden betragen wird. Auf der Elbstrecke zwischen Geesthacht und dem Elbe-Seitenkanal bestehen keine Beschränkungen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 51) : Hat die Bundesregierung die Absicht, im Interesse des deutschen grenzüberschreitenden Güterverkehrs, Maßnahmen zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen, die durch geringere steuerliche und andere Belastungen für ausländische Unternehmen entstanden sind, zu ergreifen, und wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Zeitraum? Die Bundesregierung ist an der Erhaltung und — nach Möglichkeit an einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Transportunternehmers im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr interessiert. Dieses Ziel läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung nur im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften (EG) durch Harmonisierung der durch staatliche Maßnahmen beeinflußten Wettbewerbsbedingungen erreichen. Die Harmonisierung ist jedoch in allen Bereichen auf Grund der sehr unterschiedlichen nationalen Interessen ein komplizierter und langwieriger Prozeß, der schnelle Lösungen nicht erwarten läßt. Die Bundesregierung ist intensiv bemüht, die Beratungen beim Rat der EG insbesondere in den Bereichen Kraftfahrzeugsteuer, Wegekosten und Maße und Gewichte voranzutreiben; sie hat aber keinen Einfluß auf die Dauer der Beratungen. Im Bereich der EWG-Sozialvorschriften nimmt die Bundesregierung jede Gelegenheit wahr, um im Rahmen von Sitzungen der Mitgliedstaaten beim Rat und der Kommission der EG und in bilateralen Kontakten mit einzelnen Mitgliedstaaten der EG darauf hinzuwirken, daß die Sozialvorschriften in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt und überwacht werden. Auf nationaler Ebene lassen sich kostenmäßige Erleichterungen zugunsten der deutschen Unternehmer im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr unter Beachtung der EG-Vorschriften, des Wettbewerbs mit anderen nationalen Verkehrsträgern und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nur in engen Grenzen herbeiführen. Im steuerlichen Bereich ist beabsichtigt, die überzähligen Sattelanhänger von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien, wie dies bereits bei einigen europäischen Nachbarländern gilt, so daß für den deutschen Unternehmer in diesem Punkt eine Gleichstellung mit seinem ausländischen Konkurrenten erreicht wird. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 52) : Wann wird die Bundesregierung zum Bundesimmissionsschutzgesetz die Rechtsverordnungen erlassen, die zur Festlegung von Schallschutzmaßnahmen an Straßen und Schienenwegen notwendig sind? Ein genauer Zeitpunkt über den Erlaß der beiden Rechtsverordnungen läßt sich gegenwärtig noch nicht absehen. Für den Straßenverkehrslärm liegt ein Referentenentwurf vor, der im November 1974 mit den beteiligten Kreisen (Vertreter der Betroffenen, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden) erörtert werden wird. Die Bundesregierung strebt an, die Rechtsverordnung im ersten Halbjahr 1975 zu verabschieden. Zur Vorbereitung der Verordnung über den Schienenverkehrslärm ist unmittelbar nach Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Sie konnte die schwierigen technisch-wissenschaftlichen Fragen noch nicht abschließend behandeln. Beide Rechtsverordnungen werden mit dem Bundesministerium des Innern in enger Zusammenarbeit vorbereitet. Sie bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 53) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahin gehend zu ändern, daß Pkw-Stoßstangen grundsätzlich in gleicher Höhe anzubringen sind? Ich darf zunächst zur Erläuterung folgendes vorausschicken: 1. Stoßstangen sind nicht geeignet, bei Auffahrunfällen Verletzungen der Fahrzeuginsassen auszuschließen oder zu mildern, weil Stoßstangen nur unbedeutende Energiebeträge aufnehmen können. 2. Stoßstangen sind geeignet, andere Fahrzeuge zu verschieben. Gleiche Stoßstangenhöhe ist hierzu Voraussetzung. Diese Möglichkeit, Fahrzeuge zu verschieben, wird z. B. in den USA auf Parkplätzen angewendet. In der Bundesrepublik Deutschland begegnen einem solchen Verfahren vor allem deshalb Schwierigkeiten, weil die erforderliche Sicherung der Fahrzeuge gegen unbefugte Benutzung (§ 38 a StVZO) ein Verschieben abgestellter Fahrzeuge nicht zuläßt. 3. Stoßstangen sind geeignet, Fahrzeuge vor Berührungsschäden zu schützen, wie sie z. B. beim Einparken in enge Parklücken auftreten können. Dabei können Stoßstangen in gleicher Höhe von Nutzen sein. Stoßstangen an Kraftfahrzeugen haben demnach im wesentlichen den Zweck, das Fahrzeug gegen Beschädigung zu schützen. Sie tragen jedoch zur Verkehrssicherheit nichts bei. Deshalb ist bisher nicht beabsichtigt, in das Straßenverkehrsrecht Vorschriften über Stoßstangen aufzunehmen. Bezüglich einer Verbesserung der Verkehrssicherheit weisen die Forschungsergebnisse vielmehr den Weg zu Bauformen von Kraftfahrzeugen mit verformungsfestem Insassenraum, dem verformungsfähige Teile des Fahrzeugaufbaues vor- und nachgelagert sind, die größere Beträge von Bewegungsenergie durch Verformungsarbeit aufnehmen können. Unabhängig von diesen Feststellungen liegt jedoch seit November 1973 ein von der Kraftfahrzeugindustrie erstellter Norm-Entwurf vor (DIN 74021), nach dem durch Festlegung von Prüfbedingungen ein Außenschutz durch die Stoßstangen für die Fahrzeuge gewährleistet werden soll. Geprüft wird durch drei Aufstöße aus geringer Geschwindigkeit (4 km/h bzw. 2,5 km/h) mit einer Prüfeinrichtung, die in einer Höhe von 44,5 cm über der Fahrbahn angreift. Durch dieses Verfahren soll eine Beschädigung von äußeren Fahrzeugteilen bei leichten Berührungen vermieden werden. Der Norm-Entwurf stimmt vollinhaltlich mit dem ISO-Standard 2958 überein und soll dazu dienen, die internationale Norm in das deutsche Normenwerk einzuführen. Mit Einführung und Bewährung der endgültigen Fassung von DIN 74021 ist eine Lösung des angeschnittenen Problems auch ohne gesetzlichen Eingriff zu erwarten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 54) : Wann ist mit einer Verordnung zu rechnen, die das Dauerparken von Lastkraftwagen und Omnibussen in reinen Wohngebieten verbietet? Eine Verordnung, durch die das regelmäßige Parken von Lastkraftwagen und Omnibussen in reinen Wohngebieten verboten wird, ist im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehen (BT-Drucksache 7/1618). Der Bundestag hat jedoch in 2. und 3. Lesung beschlossen, die notwendige Ermächtigung nicht dem Bundesminister für Verkehr, sondern den Gemeinden unmittelbar zu erteilen mit der Maßgabe, daß diese durch Satzung ein solches Verbot in ihrem Gebiet anordnen können (BT-Drucksache 7/2226). Der Bundesrat hat u. a. auch wegen dieser Frage den Vermittlungsausschuß angerufen mit dem Ziel, die Regierungsvorlage in diesem Punkte wiederherzustellen (BT-Drucksache 7/2383). Sollte es hierzu kommen, so würde unverzüglich eine entsprechende Ergänzung der Straßenverkehrs-Ordnung in die Wege geleitet werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 55): Ist die Bundesregierung bereit, Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn Köln—Darmstadt in der Gemarkung Flörsheim—Weilbach vorzusehen, nachdem wegen der Abflachung der Fahrbahn zahlreiche Klagen aus der Bevölkerung wegen Lärmbelästigungen vorgetragen werden? Der Um- und Ausbau der BAB A 15 Köln–Frankfurt zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Autobahndreieck Mönchhof ist zur Zeit im Gange. Hierfür ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt worden, in dem u. a. auch Lärmschutzforderungen der Gemeinde Flörsheim erörtert, jedoch als ungerechtfertigt zurückgewiesen wurden. Darüber hinaus sind der Bundesregierung erneute Klagen der Bevölkerung wegen Lärmbelästigungen nicht bekannt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Stommel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 56) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, sich über die zu erwartenden Belästigungen unvoreingenommen durch Ortstermin, so beispielsweise in Köln-Chorweiler und Leverkusen-Rheindorf, vor dem eigentlichen Phonfeststellungverfahren zu unterrichten, um die Deutsche Bundesbahn gegebenenfalls von für unzumutbar gehaltenen Planentwürfen abzuhalten? Die Planungsunterlagen für die Neubaustrecke Köln—Groß Gerau liegen für den Abschnitt Langenfeld–Köln dem Land Nordrhein-Westfalen zur Abstimmung mit den Belangen der Raumordnung vor. In dem Raumordnungsverfahren haben die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände, öffentliche Planungsträger und andere öffentliche Körperschaften Gelegenheit, ihre Bedenken gegen die Trassenführung vorzubringen. Fragen des Umwelt- und Lärmschutzes werden im Rahmen der Planfeststellung gemäß § 36 des Bundesbahngesetzes behandelt, soweit sie nicht schon bei der Planung oder auf Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8275* Grund des Raumordnungsverfahrens berücksichtigt werden konnten. Der Bundesminister für Verkehr — der nach dem Bundesbahngesetz mit der Angelegenheit noch nicht befaßt ist — beabsichtigt nicht, sich in die laufenden Verfahren einzuschalten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 57) : Wann wird nunmehr der nach § 36 des Bundesbahngesetzes im Planfeststellungsverfahren zuständige Bundesminister für Verkehr über den Rangierbahnhof München entscheiden, und ist überhaupt angesichts der finanziellen Lage der Deutschen Bundesbahn mit dem Neubau eines Rangierbahnhofs München zu rechnen? Der nach § 36 Bundesbahngesetz zuständige Bundesminister für Verkehr wird — eventuell nach Anhörung einer von ihm einzusetzenden Kommission — über die Planfeststellung für den Rangierbahnhof München entscheiden, nachdem die Deutsche Bundesbahn ihm einen entsprechenden Antrag vorgelegt hat. Ob und wann dies geschieht, ist Angelegenheit der Deutschen Bundesbahn, die auch in eigener Verantwortung zu entscheiden hat, ob eine derartige Investition im Interesse des Unternehmens zu rechtfertigen ist. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 58) : Wie hoch belaufen sich die Belastungen der Deutschen Bundesbahn aus den Sozialkosten, die sich aus den Kriegsfolgelasten unter Berücksichtigung der Altersversorgung und der Soziallasten für Heimatvertriebene und Flüchtlinge ergeben? Für 1974 sind im Bundeshaushalt Einzelplan 12 Kap. 1202 Tit. 687 11 hierfür insgesamt 505 Millionen DM veranschlagt. Der endgültige Betrag wird sich im Gefolge der Anpassung von Versorgungsbezügen und Renten voraussichtlich auf 515 Millionen DM erhöhen. Soweit Kriegsfolgen sich auf die Altersstruktur der Beamten und Versorgungsempfänger der Deutschen Bundesbahn ungünstig auswirken, gelten die der Deutschen Bundesbahn dadurch entstehenden Mehrkosten als miterfaßt durch den Ausgleich der strukturell überhöhten Versorgungsbezüge durch den Bund in Höhe des 30 O/0 der Bezüge der aktiven Beamten übersteigenden Betrages. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 59) : Bis wann kann mit dem Baubeginn der Bundesstraße 15 neu für den Streckenabschnitt Altenstadt /WN.—Falkenberg gerechnet werden? Der Abschnitt Weiden—Falkenberg—Marktredwitz der B 15 (neu) ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die 2./3. Dringlichkeitsstufe eingereiht. Bei der z. Z. laufenden Überarbeitung des Bedarfsplanes wird angestrebt, die Teilstrecke WeidenWindisch—Eschenbach (Staatsstraße 2181) einbahnig in die 1. Dringlichkeitsstufe anzuheben. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen B 60 und 61) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, das Bundesbahnausbesserungswerk Braunschweig aufzulösen? in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, die in dankenswerter Weise darum bemüht war, in Braunschweig neue Arbeitsplätze zu schaffen, darauf zu reagieren, wenn das Bundesbahnausbesserungswerk mit knapp 700 Arbeitsplätzen geschlossen wird? Die Zentralisierung des Werkstättendienstes ist eine Angelegenheit, die dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn in eigener Verantwortung übertragen ist. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn befaßt sich — wie mir bekannt 'ist — seit einiger Zeit mit der Prüfung der Angelegenheit. Der Bundesminister für Verkehr und der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn sind bisher nicht eingeschaltet worden. Ich habe Ihre Fragen daher wegen der darin enthaltenen Einzelheiten zur Beantwortung an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn weitergeleitet; er wird sie beantworten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 62 und 63) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach dem Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung aus dem Teil B bezüglich der Investitionszuschüsse zu den Hochbaumaßnahmen im Bereich des Sondervermögens der Deutschen Bundesbahn in Höhe von insgesamt 79,3 Millionen DM die zu fördernden Maßnahmen festlegt, oder überläßt sie dieses der dafür zuständigen Bundesbahndirektion? Sind von den 8,766 Millionen DM an Investitionszuschüssen für Niedersachsen, die für die Erhaltung, Ausbau, Erweiterung 8276* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 und Modernisierung von Werkstätten, Personen- und Güterabfertigungsanlagen, Sozialgebäuden, Neubau von Betriebs- und Abfertigungsanlagen verwendet werden sollen, 600 000 DM für den Neubau eines Bahnhofes in der Stadt Vechta vorgesehen, oder wie ist sonst die Ausweisung der Mittel auf Seite 18, Teil B, des genannten Programms zu verstehen? Zu Frage B 62: Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat unter Mitwirkung der Bundesbahndirektionen auf Grund der durch die Bundesregierung vorgegebenen Kriterien und unter Berücksichtigung DB-eigener Investitionsmaßstäbe die Vorhaben ausgewählt und sie dem Bundesminister für Verkehr vorgeschlagen. Zu Frage B 63: Für den Abbruch und den Neubau des Empfangsgebäudes in Vechta sind 500 000 DM eingeplant. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 64) : Hält der Bund noch an seiner Zusage fest, mit dem Bau der Autobahn Würzburg—Ulm ab Würzburg zumindestens zu Beginn des zweiten Fünfjahresplanes 1976 zu beginnen, oder haben sich die Pläne über den Bau dieser Autobahn geändert? Die Bedeutung der Bundesautobahn Bad Hersfeld—Würzburg—Ulm—Kempten als weitere NordSüd-Verbindung im süddeutschen Raum und als Umfahrungsmöglichkeit für den Großraum München ist bekannt. Die Bundesregierung überprüft zur Zeit den Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen gemäß § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971. Auf Grund des Ergebnisses dieser Überprüfung wird sie den 1. Fünfjahresplan entsprechend fortschreiben. Bereits in diesem Jahr konnten — wie bekannt ist — die Bauarbeiten auf dem südlichen Abschnitt dieser Autobahn zwischen Ulm und Giengen aufgenommen werden. Inwieweit der Mittelabschnitt ausgebaut werden kann, ergibt sich erst nach Abschluß der Überprüfung des Bedarfsplanes. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 65) : Hat die Bundesregierung bei dem Förderungsprogramm für den Wohnungsbau nur Arbeitsamtsbezirke mit überdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen berücksichtigt und damit nicht, wie in § 3 der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehen, die Beschäftigungslage differenziert betrachtet? Bei der Verteilung der für die Althausmodernisierung, den Sonderwohnungsbau und die wohnnahe Infrastruktur vorgesehenen Mittel des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung sind in einer Gewichtung von 50 : 50 folgende Schlüsselkomponenten berücksichtigt worden: 1. Arbeitslose in Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit (im August), 2. Arbeitslose Bauarbeiter in Arbeitsamtsbezirken mit mehr Arbeitslosen als offenen Stellen in den Bauberufen (im Juli). Zur Berechnung der ersten Schlüsselkomponente wurden nicht nur alle Arbeitsamtsbezirke mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote (2,4 % und mehr), sondern auch einzelne Nebenstellen außerhalb dieser Arbeitsamtsbezirke berücksichtigt, soweit im Bereich dieser Nebenstellen überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten ermittelt wurden. Dabei hätten sich geringfügige Quoten auch für die Stadtstaaten Hamburg und Bremen und das Land Baden-Württemberg ergeben, die jedoch eine Aufstellung von Programmen zugunsten der eingangs genannten Bereiche nicht rechtfertigten. Aus diesem Grunde ist davon abgesehen worden, diese Länder bei der Verteilung der Mittel zu berücksichtigen. Die Grundsätze des von Ihnen zitierten § 3 der Verwaltungsvereinbarung wurden auch bei der Verteilung der in meinem Geschäftsbereich einzusetzenden Mittel voll berücksichtigt. Anlage 61 Antwort des Bundesministers Ravens auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 66) : Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich geprüft, in welchem Umfang der Staatssekretär im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Herr Dr. Hubert Abreß, die Verantwortung für die vom städtischen Revisionsamt in München beanstandeten Fehlleistungen des Stadtentwicklungsreferates während seiner dortigen Tätigkeit trägt, oder ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Fehlleistungen für die jetzige Qualifikation des Staatssekretärs nicht ins Gewicht fallen? Der Bundesregierung ist folgender Beschluß des Verwaltungsausschusses des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 19. 9. 1974 bekannt: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8277* „1. Der Bericht des Revisionsamtes, die hierzu vorliegenden Äußerungen sowie die Stellungnahme von Herrn Staatssekretär Dr. Abreß werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Bericht des Revisionsamtes ist im üblichen Verfahren zu behandeln, insbesondere ist allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich dazu innerhalb einer angemessenen Frist zu äußern. 3. Nach Vorliegen dieser Stellungnahme und der darauf zu erstellenden abschließenden Äußerung des Revisionsamtes ist zu prüfen, ob Anlaß zur Einleitung dienstaufsichtlicher Maßnahmen und zur Geltendmachung von Regreßansprüchen besteht. 4. Alle Unterstellungen und vorweggenommenen Verurteilungen werden auf das entschiedenste zurückgewiesen, da sie eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze darstellen. 5. Außerdem wird der Versuch zurückgewiesen, das Revisionsnotat ohne Stellungnahme der Betroffenen und ohne abschließende Äußerung des Revisionsamtes zum Gegenstand einer parteipolitischen Kampagne zu machen." Bei dieser Sach- und Verfahrenslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, in eine Überprüfung einzutreten. Die in der Frage enthaltenen Unterstellungen weist sie zurück. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 67 und 68) : Wie weit sind die in Punkt 11 des Zusatzprotokolls zu Art. 7 des Grundvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vorgeschriebenen Verhandlungen zur Regelung des nicht kommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs gediehen, und ist inzwischen die vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, z. B. mit Schreiben vom 2. Mai 1973, angekündigte befriedigende Regelung in Sachen Sparkonten und Herausgabe von Unterlagen an die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Berechtigten getroffen worden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Industrie- und Handelsbank der DDR die Herausgabe von Unterlagen über Wertpapierdepots an Berechtigte in der Bundesrepublik Deutschland verweigert mit dem Hinweis, daß im Jahr 1945 sämtliche Kreditinstitute im jetzigen Gebiet der DDR geschlossen worden seien, Unterlagen daher nicht mehr zur Verfügung ständen, und was gedenkt die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen? 1. Mit der DDR sind am 25. April 1974 zwei Vereinbarungen über den Transfer von Unterhaltszahlungen und über den Transfer von Guthaben in bestimmten Fällen nebst Protokollvermerken abgeschlossen worden. Die letztere Vereinbarung regelt den Transfer aus Sperrkonten an Berechtigte in dem anderen Staat in sozialen Härtefällen. Beträge bis zu 200,— DM monatlich sind vorgesehen, nach dem Protokollvermerk behalten sich die Vertragsparteien darüber hinausgehende Zahlungen vor. Die Frage weiterer Zahlungen aus Sperrmarkkonten und der Herausgabe diesbezüglicher Unterlagen muß künftigen Verhandlungen mit der DDR vorbehalten bleiben. 2. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Industrie- und Handelsbank jetzt Staatsbank —der DDR die Herausgabe von Unterlagen über Wertpapierdepots an Berechtigte in der Bundesrepublik verweigert. Soweit die Berechtigten die Unterlagen für die Geltendmachung von Ansprüchen benötigen, z. B. im Rahmen der Wertpapierbereinigung, bleibt vorbehalten, bei künftigen Verhandlungen mit der DDR auch die Frage des Verbleibs dieser Unterlagen anzuschneiden. Anlage 63 Antwort des Bundesministers Franke auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 69 und 70): Ist der Beschluß der Volkskammer in Ost-Berlin, aus der DDR-Verfassung den Begriff „deutsche Nation" zu streichen, nicht auch beeinflußt worden durch die Ostpolitik der Bundesregierung und die damit zweifelsohne verbundene Aufwertung des SED-Staates, und wie ist der Standpunkt der Bundesregierung, daß „eine Nation durch Akte bloßer Gesetzgebung weder geschaffen noch beseitigt werden" könne, vereinbar mit der Ansicht der Regierung in Ost-Berlin, daß es in der DDR eine eigene „sozialistische Nation" gebe? Welche Auswirkung hat die Änderung der DDR-Verfassung, durch die sowohl der Begriff der deutschen Nation als auch der Wiedervereinigungsauftrag getilgt worden sind, auf die 10- Punkte-Erklärung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972, wo „eine friedliche Wiederherstellung der nationalen Einheit" ausdrücklich als erstrebenswertes Ziel genannt worden war? Der Beschluß der Volkskammer der DDR, aus der Verfassung der DDR jegliches Bekenntnis zur deutschen Nation zu tilgen, ist — selbst wenn es manchem in diesen Tagen nicht so erschienen sein mag — faktisch bereits auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 vorweggenommen worden. Von diesem Zeitpunkt an hat die SED die Zwei-NationenThese vertreten. Die Bundesregierung hat diesem Standpunkt der DDR von Anfang an in ihrem Konzept der Ost- und Deutschlandpolitik Rechnung getragen. Davon zeugen die Briefe zur deutschen Einheit, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Moskauer Vertrag und dem Grundlagenvertrag den Regierungen der UdSSR und der DDR zur Kenntnis gebracht hat und in denen in rechtlich gültiger Form dargestellt wird, daß unsere auf die Einheit des deutschen Volkes gerichtete Politik durch diese Verträge nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus erweist sich heute gerade im Lichte der Verfassungsänderung der DDR deutlicher denn je, daß die Bundesregierung mit Sorgfalt und Bedacht gehandelt hat, als sie im Grundlagenvertrag die DDR auf die Formulierung 8278* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 festlegte, daß „unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen ... zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Fragen ..." die beiden deutschen Staaten ihr Verhältnis zueinander regeln wollen. Die Verfassungsrevision der DDR ändert daher weder etwas an dem Standpunkt der Bundesregierung von der Einheit der Nation noch an der Erklärung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972. Die Verfassungsänderung wird sicherlich auch nichts daran ändern können, daß für die Menschen in der DDR, wie für die Menschen in der übrigen Welt die DDR auch in Zukunft ein deutscher Staat bleibt, unabhängig davon, wie die SED darüber disputiert. Dessen bin ich um so sicherer, als durch die Vertragspolitik das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten aus der Konfrontation und Beziehungslosigkeit früherer Jahre hinüber geführt wird in ein Verhältnis der Zusammenarbeit auf zahlreichen Gebieten, einschließlich vielfältiger kontaktmöglichkeiten für die Menschen. Die Verfassungsänderung hat erneut deutlich gemacht, daß nach dem Verständnis der SED die Stabilisierung der inneren Verhältnisse der DDR eine Voraussetzung dafür ist, die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zu normalisieren. Letzterem kann sich die DDR — ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland — aufgrund der auf Entspannung und Kooperation gerichteten Tendenz der europäischen Politik nicht entziehen. Hierin liegt aber auch die Chance für die Bundesrepublik Deutschland, dort, wo auf der Grundlage gleicher Interessen sich Möglichkeiten für Kooperation bieten, gegenseitige vertragliche Verpflichtungen mit der DDR zu schaffen. Nur so kann ein Auseinanderleben der beiden deutschen Staaten und der Prozeß der Entfremdung zwischen den Menschen im geteilten Deutschland aufgehalten werden und der Zusammenhalt der Nation in unserem Sinne gewahrt werden. Anlage 64 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage B 71) : Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Belastungen und die technischen und wirtschaftlichen Aussichten der deutschen „Schnellerbrüter"-Entwicklung, und hält sie in diesem Zusammenhang die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter der Überschrift „Schluß mit dein Natriumbrüter" vorgebrachten Auffassungen für richtig? Bei finanziellen Belastungen, die der Bundesrepublik Deutschland aus der Entwicklung Schneller Brüter erwachsen, ist zu unterscheiden zwischen — den bisherigen Aufwendungen einschließlich begonnener oder beschlossener Projekte als Entwicklungsphasen einer eigenständigen Entwicklung — den Kosten für die vollständige Einführung des Schnellen Brüters bis zur Marktreife, d. h. bis zur kommerziellen Verwertung dieses Systems ohne weitere staatliche Unterstützung. Die Kosten der ersten Phase (1960 bis 1980) werden auf rd. 3 Mrd. DM geschätzt und schließen u. a. ein die grundlegenden Arbeiten bei der Industrie und in den Kernforschungszentren, die Errichtung der Experimentalreaktoren SNEAK, SUAK, STARK für neutronenphysikalische Untersuchungen, des Versuchsreaktors KNK I/II, den Bau des 300 MWe-Prototypkernkraftwerkes SNR-300 (Kalkar) sowie umfassende Bestrahlungsexperimente zur Brennelementerprobung in ausländischen Reaktoren. Mit Ablauf des dritten Atomprogramms (1972) waren rd. 1 Mrd. DM ausgegeben, für die Errichtung des SNR-300 (1973-1979) sind weitere rd. 1,5 Mrd. DM veranschlagt. Während die Schnellbrüterentwicklung bis 1972 nahezu ausschließlich durch die öffentliche Hand getragen wurde, beteiligen sich Elektrizitätsversorgungsunternehmen wie auch die Herstellerindustrie am Bau des Prototypkraftwerks SNR-300. Die Kosten dieses Projektes für die deutsche öffentliche Hand werden außerdem innerhalb des genannten Rahmens durch die Beteiligung des belgischen und des niederländischen Staates um 30 °/o reduziert. Das Förderungsmodell für die weitere Entwicklung sieht eine Änderung der Verteilung der Lasten zugunsten der öffentlichen Hand vor, sowie eine weitergehende Internationalisierung. Vor diesem Hintergrund ist jede Schätzung über die Kosten der Markteinführung der Schnellen Brüter zu sehen. Zuverlässig überschaubar ist heute der Zeitraum bis etwa 1979, für den im Haushaltsentwurf 1975 Gesamtausgaben in Höhe von 162 Millionen DM für vorbereitende und planungsbegleitende Arbeiten für ein Schnellbrüter-Demonstrationskraftwerk großer Leistung ausgebracht sind, zuzüglich der im Bereich der Kernforschungszentren anfallenden spezifischen Aufwendungen für diese Entwicklung. Das System des natriumgekühlten Schnellbrutreaktors wird weltweit verfolgt. In der UdSSR wurde mit dem BN 350 im November 1972 mit der Inbetriebnahme des Prototyps begonnen, im März 1973 erreichten der französische Prototyp PHENIX volle Leistung und der englische Prototyp PFR erste Kritikalität. Der deutsche Natriumversuchsreaktor KNK I hat in diesen Tagen planmäßig einen neunmonatigen störungsfreien Betrieb absolviert (Umbau zum Schnellen Reaktor KNK II bis 1975). Begründete Zweifel an den technischen Aussichten auch der deutschen Schnellbrüterentwicklung können nicht gesehen werden. Der Schnelle Brutreaktor zielt primär auf die Schonung der Rohenergie-(Uran-)Reserven und nicht kurzfristig darauf, mit dem etablierten Leichtwasserreaktor wirtschaftlich zu konkurrieren. Dennoch darf wegen der starken Abhängigkeit der Stromerzeu- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8279* gungskosten von den Uranpreisen bei voller Markteinführung wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit des Schnellen Brüters angenommen werden. Bei gleichbleibenden Stromerzeugungskosten dürfen Brüterkraftwerke bei gegenwärtigen Uranpreisen von 15 Dollar /lb um 300 bis 400 DM pro installiertes Kilowatt teurer sein als Leichtwasserreaktoren; bei einer nochmaligen Verdoppelung des Uranpreises der Uranpreis hat sich im 1. Halbjahr 1974 mehr als verdoppelt — sogar um 300 bis 600 DM/kW. Bei einem Basispreis von 1 250 DM/kW für den Leichtwasserreaktor (unter Berücksichtigung von Zinsen, Steuern und Preiseskalation) liegt damit gegenwärtig der „break even point" für den Schnellen Brutreaktor bei etwa 1 800 DM/kW. Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassungen, die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter dem Titel „Schluß mit dem Natriumbrüter" vorgebracht werden, da sie offensichtlich auf eine Fehlinterpretation des „1. Nachtrages" im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1975 zurückzuführen sind. Unter diesem Nachtrag sind die Schätzkosten aller solcher Projekte der Reaktorentwicklung subsumiert, die 1975 begonnen werden sollen oder im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung in den Folgejahren erstmals Mittel erfordern werden. Eine Erhöhung des Ansatzes für den Bau des Prototypreaktors SNR-300 ist hierin nicht enthalten. Eine sachliche Begründung für die Annahme, „daß sich die Gesamtkosten für Bau und Entwicklung des Schnellen Brüters voraussichtlich auf mehr als 10 Mrd. DM belaufen werden, ist nicht bekannt. Anlage 65 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 72 und 73) : Hat die durch Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Forschung und Technologie und der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungsinstitute zustande gekommene Programmgruppe „Angewandte Systemanalyse" inzwischen ihre Arbeit aufgenommen, welche Gutachten hat sie vergeben, steht sie in Verbindung mit dem Ausschuß „Europa + 30" bzw. mit sonstigen nationalen (OTA in USA) und internationalen (etwa „Scientific Council for Government Policies" in den Niederlanden) Gruppen, die dieselben Ziele verfolgen? Wie beurteilt die Bundesregierung das vom Pittsburg Energy Research Center (nach einer ZEIT-Meldung vom 26. April 1974) entwickelte Verfahren SynthOIL (Synthetic oil), das angeblich „alle Kohlensorten, auch die extrem schwefelhaltigen, in reines Heizöl umwandeln soll" und gleichzeitig „das erste künstliche 01 sein soll, mit dem man Gewinn erzielen kann"? Zu Nr. B72: Die Programmgruppe „Angewandte Systemanalyse" (ASA) hat ihre Arbeit aufgenommen. Am 8. Juli 1974 gab sie dem Bundesministerium für Forschung und Technologie einen Überblick über geplante Vorhaben auf den Gebieten Energieversorgungssysteme, der Rohstoffversorgung, des Kommunikationswesens und des Verkehrswesens. An Stellen außerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungseinrichtungen (AGF) hat die ASA noch keine Gutachten vergeben. Es bestehen bereits Kontakte und Gespräche zur Kooperation mit anderen Einrichtungen. Diese sind zum Teil auf Initiative der Programmleitung, zum Teil durch Vermittlung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie entstanden. Auch die bereits vor Gründung der ASA gepflegte Zusammenarbeit zwischen einzelnen AGF-Zentren und anderen Stellen wird von der Programmleitung genutzt. Mit dem von Ihnen genannten Ausschuß „Europa + 30" bestehen Verbindungen, mit dem „Office for Technology Assessment" in den USA und dem „Scientific Council for Government Policies" in den Niederlanden sind Kontakte geplant; darüber hinaus bestehen u. a. Kontakte mit dem „International Institute for Applied Systems Analysis", dem „Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung" der Fraunhofer-Gesellschaft, der „Kommission für Wissenschaftlichen und Sozialen Wandel", der „Studiengruppe für Systemforschung", dem „Institut für Technische Entwicklungslinien", der „Industrie-Anlagen-Betriebsgesellschaft". Zu Nr. B 73: 1. Das Synthoil-Verfahren dient der Herstellung leichter und mittlerer Heizöle aus Steinkohle. Die gemahlene getrocknete Kohle wird mit einem Teil ihres eigenen Produktöls aufgeschwemmt und verflüssigt. Der umweltschädliche Schwefel wird als Schwefelwasserstoff ausgewaschen. Der Prozeß wurde in einer kleinen Versuchsanlage mit einem Kohledurchsatz von ca. 2 kg/ Stunde getestet. Der Bau einer Pilotanlage für 0,5 t /Tag Kohledurchsatz und etwa 180 1 /Tag erzeugtes 01 wurde begonnen. Eine größere Pilotanlage für 5 t /Tag Kohledurchsatz wird geplant. Vorteile des Synthoil-Verfahrens sind — Entaschung des Endprodukts — Befreiung des Endprodukts von Schwefel - leichte Trennung des Endprodukts von den Rückständen, weil das Produkt flüssig, die Rückstände fest sind. 2. Für die Rentabilität einer Großanlage können nur Kostenschätzungen angegeben werden. Die Erzeugung einer Ölmenge mit dem Heizwert einer Gigakalorie wird je nach dem Preis für die Kohle zwischen 20,— DM und 45,— DM kosten, während der vergleichbare Raffinerieölabgabepreis bei 20,— DM liegt. Bei der Verwendung deutscher Kohle ist das Verfahren bei den gegenwärtigen Preisrelationen nicht wirtschaftlich. 3. Zu ähnlichen Verfahren wie Synthoil werden bei einer Reihe deutscher Firmen (z. B. STEAG und Saarbergwerke AG) Überlegungen angestellt. In meinem Ministerium liegen entsprechende Förderanträge vor. Diese Projekte wurden in Kenntnis 8280* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 der amerikanischen Versuche entwickelt. Deutsche Experten hatten im Sommer 1974 Gelegenheit, die amerikanische Versuchsanlage zu besichtigen und mit den zuständigen Technikern zu diskutieren. Ich bin aus energiepolitischen Überlegungen heraus grundsätzlich bereit, die vorliegenden und mögliche weitere Vorhaben zur Weiterentwicklung der Verfahren mit dem Ziel verbesserter Wirtschaftlichkeit zu fördern. Die Mittel dafür sind im „Rahmenprogramm Energieforschung 1974-1977" vorgesehen. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen B 74 und 75) : In welchem Umfange wurde das Internationale Institut für Führungsaufgaben in der Technik (HMT) in Mailand seit seiner Gründung durch die Bundesregierung durch direkte Zuwendungen und durch Forschungsaufträge gefördert, und wie viele Personen aus der Bundesrepublik Deutschland haben an Kursen dieses Instituts teilgenommen? Trifft es zu, daß die Gehälter der Institutsleitung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (HMT) im internationalen Vergleich als überhöht gelten, und gedenkt die Bundesregierung, durch Einwirkung auf Nichtverlängerung bestehender Anstellungsverträge darauf hinzuwirken, daß die Geschäftsführung dieses Instituts umstrukturiert wird? 1. Die Bundesregierung hat für das Internationale Institut für Führungsaufgaben in der Technik (HMT) in Mailand im Rahmen ihrer Beitragsverpflichtung 1971 DM 135 429,25, 1972 DM 729 000,—, 1973 DM 846 000,— und 1974 DM 867 408,73 geleistet. Es wurde an das HMT bisher ein Forschungsauftrag in Höhe von DM 50 000,— über „Erfahrungen zur frühzeitigen Erfassung von Kostenüberschreitungen bei F.- und E.-Projekten vergeben und ein weiterer Forschungsauftrag in Höhe von DM 56 700,— über „Rechnergesteuerte Textverarbeitung" wurde zugesagt. Das Institut wurde außerdem angeregt, zwei Kurzseminare zu organisieren, für die insgesamt DM 70 000,— angeboten wurden (Themen: „Bedarfsorientierung der Forschung, Forschungsförderung und Forschungspolitik" sowie „Methode und Anwendung der Forschungskoordinierung"). Das erste Kurzseminar wurde bereits durchgeführt. An den Kursen und Expertentreffen des HMT haben 1972 insgesamt 93 Teilnehmer, davon 19 aus der Bundesrepublik Deutschland, 1973 insgesamt 183 Teilnehmer, davon 41 aus der Bundesrepublik Deutschland und 1974 (Stand: 7. Oktober 1974) insgesamt 271 Teilnehmer, davon 53 aus der Bundesrepublik Deutschland, teilgenommen. 2. Die Gehälter der Bediensteten des HMT (einschließlich der Institutsleitung) beruhen auf den für OECD-Bedienstete geltenden Gehaltstabellen. Die Bundesregierung hat darauf hingewirkt, daß auch bei der Neueinstellung des Verwaltungsdirektors sowie des Fakultätsleiters des Instituts eine entsprechende Einstufung erfolgt ist. Überlegungen zu einer etwaigen Umstrukturierung der Leitung des Instituts sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 67 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 76): Wie beurteilt die Bundesregierung Forschungsberichte des Space Physics Research Laboratory der Michigan University (vgl. „Die Zeit" Nr. 40/1974 S. 56), wonach die Verwendung von Fluorkohienstoff als Treibgas in den achtziger Jahren zu einer teilweisen Zerstörung der stratosphären Ozonschicht führen muß, zudem auch Überschallflugzeug-Abgase an diesem Prozeß beteiligt sein sollen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für angemessen, um international einen Schutz der Ozonschicht zu erreichen? Die Bundesregierung ist überzeugt, daß Aussagen von Wissenschaftlern über die Möglichkeit der schädlichen Beeinflussung der stratosphärischen Ozonschicht durch fluorierte Kohlenwasserstoffe (z. B. Freone) ernst genommen werden müssen. Allerdings kann sich die Bundesregierung gegenwärtig nicht der Auffassung anschließen, daß die weitere Verwendung dieser Stoffe als Treibgas in den 80er Jahren zu einer teilweisen Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht führen muß. Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die zunehmende Anreicherung und die chemische Reaktion mit Ozon in der höheren Atmosphäre müssen noch erheblich erweitert werden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß — die intensiven Untersuchungen über die Belastung der höheren Atmosphäre durch halogenierte Kohlenwasserstoffe und Abgase des Überschallverkehrs international fortgesetzt werden, - Informationen und neue Erkenntnisse rasch ausgetauscht werden — gegebenenfalls notwendige Maßnahmen rechtzeitig in den zuständigen internationalen Gremien diskutiert werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage B 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Änderung des § 25 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mit der Maßgabe, daß für die Zuordnung der Kinder nach Nr. 1 oder Nr. 2 eine tatsächliche Förderung entscheidend ist? Die Kinderfreibeträge in § 25 Abs. 3 BAföG richten sich in ihrer Höhe danach, ob der Einkommensbezieher, dem sie gewährt werden, für den Lebensunterhalt des jeweiligen Kindes aufzukommen hat Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974 8281* oder nicht. Bei Kindern, die sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG oder anderen Vorschriften (z. B. dem AFG) entsprechend gefördert werden, kann, ist davon auszugehen, daß sie Förderungsleistungen erhalten, soweit ihr Bedarf nicht durch das anzurechnende Einkommen des Einkommensbeziehers oder anderweitig, etwa durch eigenes Einkommen des Auszubildenden, gedeckt ist. Auch verwaltungstechnisch ist allein die im Gesetz vorgesehene Freibetragsregelung durchführbar, andernfalls müßte bei mehreren Geschwistern das eine Amt mit seiner Entscheidung jeweils auf die Entscheidung des anderen warten und umgekehrt. Die Bundesregierung sieht sich danach nicht in der Lage, eine Änderung der Freibetragsregelung in § 25 Abs. 3 BAföG vorzuschlagen.
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    Rede von Dr. Anton Stark


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zu dem nunmehr von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten für die CDU/CSU-Fraktion wie folgt Stellung nehmen.
    Wir begrüßen ausdrücklich die Vorlage dieses Entwurfs. Wir bedauern aber gleichzeitig, Herr Minister, daß Sie bzw. Ihre Vorgänger zur Vorlage dieses Entwurfs drei Jahre gebraucht haben. Unsere Fraktion hat bereits durch Anfragen im Jahre 1970 — es war damals die Kollegin Geisendörfer aus der CSU — dieses Problem „auf den Weg gebracht", wie Sie von der Regierungsseite immer so schön sagen.
    Nachdem auf diese Anfragen, in deren Beantwortung versprochen wurde, etwa in einigen Monaten werde eine Vorlage kommen, ein Jahr nichts geschehen ist, hat meine Fraktion im Jahr 1971 eine Vorlage eingebracht, die in diesem Hause in der ersten Lesung beraten wurde, zu deren Verabschiedung es dann aber leider nicht mehr kam. Inzwischen sind immerhin drei Jahre vergangen, bis Sie für die nach unserer Auffassung wichtige Materie, die wichtiger als vieles andere ist, was wir in den letzten drei Jahren hier verabschiedet haben, eine Gesetzesvorlage gebracht haben. Ich erinnere z. B. an die Demonstrationsstrafrechtsnovelle oder an das Vierte Strafrechtsänderungsgesetz und andere, entschuldigen Sie, beinahe hätte ich gesagt: Scherze, auf die wir hier sehr viele Monate verwendet haben. Die heutige Vorlage betrifft eine Materie, die längst regelungsbedürftig ist. Das muß zur leidvollen Vorgeschichte dieses Gesetzes gesagt werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich nun zum Inhalt des Gesetzentwurfes für meine Fraktion folgendes erklären: Die Regelung der mit diesem Gesetzentwurf angesprochenen Materie ist auch nach unserer Auffassung, wie ich bereits ausgeführt habe, dringend erforderlich. Allzulange ist in unserer Strafrechtspolitik die Diskussion nur um den Straftäter, seine Beurteilung und Verurteilung und seine Behandlung im Strafvollzug gegangen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ich habe nichts dagegen. Aber die Opfer der Straftaten, vor allem der schweren Straftaten, der Gewalttaten, sind völlig untergegangen. Sie wurden meistens nur einmal erwähnt, nämlich in dem Zeitungsbericht über die Tat. Sie wurden sowohl von den Politikern wie auch von der öffentlichen und der veröffentlichten Meinung dann vergessen und ihrem Schicksal überlassen.
    Diesem Sachverhalt will der vorliegende Gesetzentwurf abhelfen. Es muß deutlich werden, daß die vielen tausend Opfer — man spricht von 35 000 bis 40 000 Opfern von Straftaten — in Zukunft, wenn sie sich ansonsten nicht helfen können und sofern die versicherungsmäßigen und gesetzlichen Schadenersatzansprüche nicht zu verwirklichen sind — entweder weil der Täter nicht gefaßt und überführt werden kann oder weil er mittellos ist —, Hilfe vom Staat bekommen und nicht länger mit ihrem Schicksal allein gelassen werden. Der soziale Rechtsstaat hat sich sowohl aus rechtspolitischen wie auch aus sozialstaatlichen Gründen um die Folgen solcher Gewalttaten zu sorgen. Wenn der Staat, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist — und es ist seine Hauptaufgabe, die Bürger vor Gewalttaten möglichst effektiv und möglichst umfassend zu schützen —, das zu tun — und man könnte sehr viel darüber nachsinnen, aus welchen Gründen es bei uns immer schwieriger wird, Gewalttaten zu verhindern —, muß er den Opfern dieser Gewalttaten mit einer finanziellen Entschädigung beispringen, soweit eine Entschädigung versicherungsrechtlich oder gesetzlich nicht geregelt ist oder nicht zu verwirklichen ist.
    insofern sind wir, glaube ich, erfreulicherweise in diesem Hause inzwischen nach mehrjähriger Diskussion darin einig, daß das Anliegen, das diesem Gesetzentwurf zugrunde gelegt ist, gerechtfertigt ist. Es geht also meines Erachtens nur noch um die Art der Durchführung, um die Trägerschaft und natürlich auch um die Kosten und deren Träger.
    Sie alle wissen, daß wir von der CDU/CSU-Fraktion mit unserem Gesetzentwurf im Jahre 1971 eine sogenannte versicherungsrechtliche Lösung über die Unfallversicherung vorgeschlagen haben. Sie, Herr Minister, schlagen nun die Regelung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes vor. Ich darf Ihnen versichern, daß das für uns keine Grundsatzfrage ist. Wir werden in den Ausschüssen sehr nüchtern zu überlegen haben, welche Regelung im Interesse der Opfer der Straftaten die sinnvollere ist. Uns kommt es vor allem darauf an, daß wir zur Beratung dieses Gesetzes nicht noch einmal zwei oder drei Jahre brauchen und dann vielleicht wieder neu beginnen müssen. Wir geben diesem Gesetz im Interesse der Opfer von Straftaten eine allererste Priorität.
    Über eines wird zu reden sein, über die Kosten. Herr Minister, die Bundesregierung hat sehr schlicht und einfach — und von ihrer Seite aus verständlich -- in den Entwurf hineingeschrieben: die Kosten dieses Gesetzes tragen die Länder. Ich persönlich — wir haben das noch nicht völlig ausdiskutiert — bin der Meinung, daß dann, wenn die Regelung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes kommt, vom sachlichen und vom verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt her der Bund die Kosten tragen muß. Darüber werden wir diskutieren; wir wollen uns hier nicht endgültig festlegen.
    Auf eines möchte ich noch hinweisen. So sehr dieser Gesetzentwurf zu begrüßen ist, darf es doch nicht dazu kommen, daß der Gewalttäter, der Straftäter völlig aus der Verantwortung entlassen wird und daß die Wiedergutmachung auf Kosten des Steuerzahlers geschieht. Das wäre unter finanziellen



    Dr. Stark (Nürtingen)

    Gesichtspunkten, aber auch unter strafrechtspolitischen Gesichtspunkten sehr bedenklich.

    (von Schoeler [FDP] : Der Regreß ist doch jetzt drin!)

    — Dem Straftäter muß — bei aller Bejahung der Resozialisierung — im Bewußtsein gehalten werden, daß er durch seine Straftat oder seine Gewalttat Mitmenschen rechtswidrig und schuldhaft Schaden zugefügt hat.

    (von Schoeler [FDP] : Das sage ich doch!)

    — Ja, ich möchte das sehr unterstreichen; ich sage das auch für die rechtspolitische Diskussion, denn es darf auch nach außen nicht so verstanden werden, als würden wir, was die Wiedergutmachung des Schadens anbetrifft, den Straftäter aus seiner Verantwortung völlig entlassen. Ich weiß sehr wohl, was in den Gesetzentwürfen steht. Da brauche ich von Ihnen keinen Hinweis.
    Zum Schluß aber noch zwei weitere Anregungen:
    Wir sollten im Rahmen der Beratung dieses Gesetzentwurfs und auch der Strafvollzugsreform überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, neben der gesetzlichen Regelung, die wir hier schaffen, einen Fonds einzuführen, an den ,die Geldstrafen und Geldbußen der Straftäter abgeführt werden — statt sie in die Staatskasse fließen zu lassen —, damit aus diesem Fonds — neben den gesetzlichen Leistungen — in besonders schweren Fällen und auch in rechtlichen Grenzfällen den Opfern von Straftaten geholfen werden kann. Ich wundere mich — auch als Anwalt — immer wieder, wie der Staat bei uns darum besorgt ist, „seine" Geldstrafe und seine Kosten hereinzubekommen, wie wenig er sich aber darum kümmert oder bisher gekümmert hat — und deshalb machen wir das Gesetz —, was mit den Schäden der Opfer der Straftaten geschieht. Das ist ein Vorschlag, den ich in der Beratung zu überdenken bitte.
    Ein Zweites: Wir müßten daran denken, daß der Straftäter in einer sinnvollen und sein Leistungsvermögen nicht übersteigender Weise von vornherein mit in die Wiedergutmachung des Schadens einbezogen wird. Ich weiß sehr wohl, daß das im Augenblick noch sehr oft an der Mittellosigkeit scheitert. Aber wir müssen im Rahmen der Beratungen des Strafvollzugsgesetzes, wo wir zu einem vernünftigen Entlohnungssystem der Gefangenen für ihre Arbeit in den Gefängnissen kommen wollen, dafür sorgen, daß hier von Anfang an ein Teil zur Wiedergutmachung des Schadens verwendet wird.
    Bei diesen beiden Anregungen, meine Damen und Herren, möchte ich es bewenden lassen. Auf alle Einzelheiten des Gesetzentwurfs einzugehen, würde jetzt zu weit führen. Ich weiß sehr wohl, daß wir uns in den Ausschüssen noch über viele Dinge werden unterhalten müssen, über das Subsidiaritätsprinzip, über die Frage, ob Angehörige, die verletzt wurden, mit einbezogen werden sollen. Über all diese Fragen können wir in den Ausschüssen beraten.
    Ich darf dem Hohen Hause versichern, daß meine Fraktion an einer zügigen Beratung dieses Gesetzentwurfs interessiert ist und alles dafür tun wird, damit dieser Gesetzentwurf im Interesse der Opfer von Straftaten und Gewalttaten sehr bald verabschiedet wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dürr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem in der ersten Beratung eines Gesetzes nur die Grundsätze der Vorlagen besprochen werden sollen und nachdem wir in der vergangenen Legislaturperiode, im September 1971, schon über dieses Thema diskutiert haben, braucht mein Beitrag nicht auf alle Gesichtspunkte einzugehen.
    Der sozialpolitische Aspekt dieses Gesetzgebungsvorschlags ist von besonderer Bedeutung. Erstmalig soll ein Gesetz geschaffen werden, wonach materielle Nachteile, die ein unschuldiges Opfer einer Gewalttat erleidet, in angemessener Weise ausgeglichen werden sollen. Der staatliche Gesetzgeber dokumentiert damit einmal mehr seine Hinwendung zum sozial Schwachen und Schutzbedürftigen.
    Dieses Gesetz ist ein weiterer Beweis für den besonderen Stellenwert, den diese Regierung der Qualität der sozialen Sicherheit einräumt. Dieser Gesichtspunkt des zentralen Interesses sozialdemokratischer Politik an der sozialen Sicherheit tritt vor alle anderen.
    Daß sich die Kriminalpolitik dem Opfer einer Straftat zuwendet und eine Regelung erstrebt, die dessen Interessen gerecht wird, ist neu. Bisher war die Neigung, die Rolle des Opfers zu sehen und die Lage des Betroffenen zu erleichtern, gering. Sie wissen aus der Diskussion um den § 218, daß sogar darüber gestritten wurde, ob beim Schwangerschaftsabbruch die sogenannte ethische oder kriminologische Indikation zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs führen solle oder nicht. Viele waren der Ansicht, daß die Frau als Opfer einer Gewalttat noch zusätzlich mit Strafe zu belegen sei, wenn sie den Abbruch der ihr durch eine Vergewaltigung aufgezwungenen Schwangerschaft vornehme oder zulasse.
    Das Verbrechen ist eine Störung des sozialen Lebens, das nicht nur den geschädigten einzelnen, sondern alle Glieder der Rechtsgemeinschaft angeht. Dies gilt um so mehr, je weniger es möglich ist, von dem Schuldigen den unmittelbaren Ersatz des Schadens zu erlangen. Deshalb ist es angebracht, eine Verpflichtung der Gemeinschaft zur Hilfeleistung für den durch eine Gewalttat geschädigten einzelnen anzunehmen. — Dieser Gedankengang des italienischen Rechtsphilosophen Del Vecchio beschreibt besser als der gar zu einfache Satz, „der Staat, der es nicht fertig bringt, seine Bürger vor Straftaten zu schützen, hat jedenfalls die Opfer angemessen zu entschädigen", die Aufgaben und Möglichkeiten des Staates.
    Lassen Sie mich bitte eine besondere Härte des bisherigen Rechtszustandes herausgreifen: Insbesondere wenn das Opfer einer Gewalttat durch das an ihm begangene Verbrechen arbeitsunfähig wird, be-



    Dürr
    steht die Gefahr, daß dieser Mensch für den Rest seines Lebens auf Sozialhilfeleistungen angewiesen bleibt. Bei Pflichtversicherten ist es zwar häufig so, daß die durch die Gewalttat verursachte Arbeitsunfähigkeit zur Gewährung von einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit führt. Besonders schwierig war es aber bisher für die Opfer von Gewalttaten, die beruflich Selbständige, Hausfrauen oder Schüler waren. Den Opfern von Gewalttaten aus dieser Gruppe wird dieses Gesetz ganz besonders zugute kommen.
    Ein Hinweis erscheint mir bereits bei dieser ersten Diskussion erforderlich. Wer an einer Gewalttat mitschuldig ist — etwa deshalb, weil er eine Schlägerei provoziert hat —, kann nicht auf Entschädigung nach diesen Vorschriften rechnen. Die Vermutung, daß künftig nach einer Wirtshausrauferei beide Parteien mit verbundenen Köpfen auf die Behörde marschieren und als angebliche Opfer von Straftaten Entschädigung beantragen, reizt zwar zum Lächeln. Aber eines ist klar: Diese Kampfhähne werden mit diesen Anträgen kein Glück haben.
    Nun hat Herr Kollege Dr. Stark wieder ein wenig die Urheberrechtsdebatte angefacht. Das Urheberrecht an Gesetzen über Entschädigung für Opfer von Straftaten

    (Vogel [CDU/CSU]: Schon 1873!)

    kommt klar und deutlich, Herr Kollege Vogel, dem Gesetzbuch des Hammurabi zu. Dort steht nämlich, daß die Gemeinde des Tatorts die Opfer eines Raubs zu entschädigen hat; eine Lösung, die bei der heutigen Mobilität der Straftäter nicht mehr ganz angebracht ist.
    Herr Stark, Sie haben kritisiert, daß der Gesetzentwurf erst jetzt kommt. Da bin ich anderer Meinung. Gerade dann, wenn gesetzgeberisches Neuland betreten wird, erspart gewissenhafte Vorbereitung durch die Bundesregierung dem Parlament im allgemeinen, insbesondere aber dem Rechtsausschuß Zeit und Mühe.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Beherzigt die Bundesregierung diese goldenen Worte bei allen Gesetzesvorlagen? — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Finden Sie drei Jahre nicht etwas lang, Herr Dürr?)

    — In diesem Fall nein. Im übrigen kennen Sie die Belastung des Rechtsausschusses genügend, um zu wissen, daß wir uns, wenn dieser Gesetzentwurf ein halbes Jahr früher in erster Lesung behandelt worden wäre, trotzdem hätten sagen müssen, daß er im Rechtsausschuß erst nach Abschluß der Eherechtsreform behandelt werden kann. Soweit sind wir uns wahrscheinlich einig.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was hat das damit zu tun? — Weiterer Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ohne jeden Zweifel ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Deshalb ist die Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang von besonderer Bedeutung. In der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf heißt es, bei der Frage der Kostentragung dürfe man sich nicht von der Kostenschätzung im Betrag von 11,7 Millionen DM im ersten Jahr beirren lassen. Der Bundesrat führt weiter aus:
    Darüber hinaus kann eine Ausdehnung des Gesetzes nicht ausgeschlossen werden. Das Gesetz birgt die Gefahr in sich, in Richtung auf eine allgemeine Volksversicherung gegen schwere Unglücksfälle jeder Art im Laufe der Zeit ausgeweitet zu werden.
    Der Bundesrat fügt hinzu:
    Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß mit dem Gesetzentwurf eine Entwicklung eingeleitet wird, deren Kosten weit über die im Regierungsentwurf angegebenen hinausgehen können.
    Schließlich zitiert die Ländervertretung einige Sätze, die Ihnen sicher aus der Sitzung des Bundestages vom 17. Mai dieses Jahres noch in Erinnerung sind:
    So gut unsere Wirtschaftslage im internationalen Vergleich ist, so wenig dürfen wir daran vorbeigehen, daß die Vorgänge draußen in der Weltwirtschaft von uns eine Besinnung auf das Mögliche verlangen . .. Damit stellt sich schärfer als zuvor die Notwendigkeit, der an den Staat gerichteten Leistungserwartung auch das notwendige Verantwortungsbewußtsein für die Leistungsfähigkeit des Staates wieder an die Seite zu stellen ... Deswegen müssen wir bei der Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte — ... nicht nur vom Bund — für 1975 alle übertriebenen Forderungen abwehren .. .
    Dieses Zitat aus der Regierungserklärung von Helmut Schmidt und die vorher angeführten Warnungen des Bundesrates legen die Vermutung nahe, die Ländervertretung sei dafür, dieses Gesetz nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zu verabschieden. Aber weit gefehlt! Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sogar, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, daß das Gesetz zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in Kraft tritt. Die ganzen Warnungen und Beschwörungen des Bundesrates dienen nur zur Begründung der Ansicht, mit den Kosten dieses Gesetzes sollten nicht die Länderhaushalte belastet werden, sondern der Bund solle diese Kosten übernehmen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Ist das etwas Neues?)

    Meine Damen und Herren, wir sind zu jeder Sparsamkeit bereit. Wir lassen auch über eine Bagatellklausel, wie sie der Bundesrat vorschlägt, mit uns reden, obwohl uns die untere Grenze von 500 DM sehr hoch angesetzt zu sein scheint. Es ist uns auch nicht neu, daß in Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes die Möglichkeit steht, daß eine Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern erfolgt oder der Bund die Kosten ganz übernimmt. Ich widerspreche aber energisch der Behauptung des Kollegen Stark, nach der Verfassung müsse der Bund diese Kosten tragen. Herr Kollege Dr. Stark, die Kurzformel „Im Falle eines Falles zahlt Hans Apel alles"
    8244 Deutscher Bundestag --- 7. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1974
    Dürr
    steht weder wörtlich noch sinngemäß im Grundgesetz.

    (Heiterkeit — Vogel [Ennepetal] [CDU/ CSU] : Aber verdient hat er es! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Das ist ein Fraktionsgrundsatz bei Ihnen!)

    Im übrigen darf ich hier auf die zutreffenden Ausführungen in der Gegenäußerung der Bundesregierung verweisen.
    Es war für Finanzfachleute bisher immer beruhigend, daß die Justiz in Bund und Ländern stets extrem sparsam war. Nun ist aber — darin sind wir uns alle einig — gute Justiz nicht völlig wohlfeil zu haben. Das gilt für dieses Gesetz ebenso wie für die Strafvollzugsreform, und darüber ist Einigung zwischen den Rechtspolitikern vom Bundesjustizministerium über den Bundestag bis zu den Länderregierungen und Länderparlamenten relativ leicht herzustellen. Ich glaube, die Finanzpolitiker sollten unsere gemeinsame Mahnung, nicht am falschen Platz zu sparen, nicht überhören.
    Wir betreten bei diesem Gesetz gesetzgeberisches Neuland. Das macht eine besonders gewissenhafte Beratung in den Ausschüssen nötig. Diese wollen wir vornehmen, und wir hoffen, daß dieses Gesetz zu guter Zeit wird verabschiedet werden können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)