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    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1934 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe — Drucksache 7/2071 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/2557 -- Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8107 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen — Drucksache 7/2109 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2559 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8107 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts-und Amtshilfe in Strafsachen (Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz [Bergstraße], Kunz [Berlin], Frau Berger [Berlin], Vogel [Ennepetal] und der Fraktion der CDU/ CSU) — Drucksache 7/1882 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2590 — Zweite und dritte Beratung 8107 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Mai 1973 zum Abkommen über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits — Drucksache 7/2110 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2573 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8108 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Oktober 1973 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Finnland andererseits — Drucksache 7/1778 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2574 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8108 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Große Anfrage der Abgeordneten Bewerunge, Eigen, Kiechle, Dr. Ritz, Susset, Solke, Freiherr von Kühlmann-Stumm und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Landwirtschaft — Drucksachen 7/2497, 7/2586 in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Agrarberichterstattung (Agrarberichterstattungsgesetz) — Drucksache 7/1990 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2615 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/2576 — Zweite und dritte Beratung Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 8108 D Saxowski (SPD) 8112 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 8115 C Ertl, Bundesminister (BML) 8121 B, 8149 B Kiechle (CDU/CSU) 8126 C Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . . . 8131 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . . 8136 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 8138 D Ronneburger (FDP) . . . . . . . 8141 D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 8144 B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) . . 8147 A Büchler (Hof) (SPD) . . . . . • . 8147 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 8152 C Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/2524 Erste Beratung Leber, Bundesminister (BMVg) . . 8174 B Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 8177 B Horn (SPD) . . . . . . . . . 8182 C Graaff (FDP) . . . . . . . . . 8188 A Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) —Drucksache 7/2271 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz) — Drucksache 7/2272 — Erste Beratung in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Schutz vor Gefahren radioaktiver Strahlen — Drucksache 7/2369 — in Verbindung mit Antrag der Abgeordneten Lemmrich, Gierenstein, Dr. Gruhl, Dr. Althammer, Dr. Hauser (Sasbach), Gerster (Mainz), Sick, Dr. Riedl (München) und Genossen betr. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm —Drucksache 7/2263 (neu) — in Verbindung mit Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zusammensetzung von Benzin (Probleme über den Bleigehalt von Benzin) — Drucksachen 7/1520, 7/2560 — in Verbindung mit Antrag des Innenausschusses zu dem Bericht über die Durchführung des Benzinbleigesetzes und über die zur Erfüllung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1971 zum Benzinbleigesetz getroffenen Maßnahmen — Drucksachen 7/854, 7/2561 — Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . 8190 A, 8210 D Biechele (CDU/CSU) 8193 C Konrad (SPD) 8196 B, 8209 B Dr. Hirsch (FDP) . . . 8199 B, 8210 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) . 8201 B, 8208 B Dr. Haenschke (SPD) 8203 C Hoffie (FDP) . . . . . 8205 B, 8207 A Lemmrich (CDU/CSU) 8206 B Schäfer (Appenweier) (SPD) . . 8206 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8210 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Antrag der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jenninger, Köster, Frau Dr. Neumeister, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Braun und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2373 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Antrag der Frak- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 III tionen der SPD und der FDP) — Drucksache 7/2569 — Erste Beratung Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 8211 C Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8213 B Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2552 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8214 B Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. August 1974 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/2562 — 8214 B Übersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2553 — . . . . 8214 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen — Drucksachen 7/1669, 7/2566 — . . . . . . . 8214 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Zollpräferenzen 1974 gegenüber Entwicklungsländern) — Drucksachen 7/2282, 7/2572 — 8214 C Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche) Drucksache 7/2577 — 8214 D Fragestunde Drucksachen 7/2584 vom 4. 10. 74 und 7/2604 vom 9. 10. 74 — Dringlichkeitsfragen 1 und 2 — Drucksache 7/2604 vom 9. 10. 74 — des Abg. Collet (SPD) : Verlust mehrerer hundert Arbeitsplätze für deutsche Arbeitnehmer in der Süd-und Westpfalz durch Pläne des US-Hauptquartiers in Europa; Vermeidung des Anstiegs der Arbeitslosenquote in dieser Region Haehser, PStSekr (BMF) . . 8154 B, C, D, 8155 A, B Collet (SPD) . . . . 8154 C, D, 8155 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 8155 A Frage A 45 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Wissenschaftliche Untersuchung zum Informationsstand der deutschen Jugend über den Komplex Verbrechen an Deutschen Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . 8155 B, D, 8155 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 8155 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 8156 A Fragen A 46 und A 47 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verhältnis zwischen Staat und Kirche; Bewährung des öffentlich-rechtlichen Status der Kirche; mögliche Neuordnungsabsichten Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . 8156 B, C, D, 8157 A, B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 8156 C, D, 8157 B, C Roser (CDU/CSU) . . . . . . . 8156 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 8157 C Frage A 107 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Disziplinarverfahren gegen Angehörige des BND wegen Anmaßung von Aufgaben ohne Auftrag Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . . 8157 D, 8158 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 8158 A, B Hansen (SPD) 8158 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 8158 D Ey (CDU/CSU) 8158 D Frage A 108 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verlautbarung über Rücknahme der Erhöhung des Zwangsumtauschsatzes Frau Schlei, PStSekr (BK) . 8159 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8159 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 8159 B Roser (CDU/CSU) 8159 C Frage A 110 -- Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Zuwendungen aus Bundesmitteln an Pressedienste für Verbreitung von Informationen Bölling, StSekr (BPA) 8159 D, 8160 B, C, D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 8160 B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 8160 C Frage A 111 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Hindernisse für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu selbständigen, von der Bundesrepublik bisher nicht anerkannten Staaten Moersch, StMin (AA) . 8160 D, 8161 A, B Hansen (SPD) 8161 A Walkhoff (SPD) 8161 B Frage A 114 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Äußerung des Botschaftsrats Valentin a. Koptelzew auf einer Tagung in Loc- cum zur Frage der Wiedervereinigung Moersch, StMin (AA) 8161 C, D, 8162 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8161 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 8162 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8162 B Frage A 115 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Trennung der Mitglieder deutscher Familien bei der Ausreise aus den OderNeiße-Gebieten; Intervention gemäß Merkblatt 5 der GO für die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland Moersch, StMin (AA) 8162 C, D, 8163 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8162 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8163 B Fragen A 48 und A 49 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Herabsetzung des Volljährigkeitsalters; rechtskundliche Vorbereitung der betroffenen jungen Menschen Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . . 8163 B, 8164 B, C, D, 8165 A Rollmann (CDU/CSU) . 8164 B, D, 8165 A Fragen A 50 und A 51 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU): Möglichkeit des Tätigwerdens von Rechtsanwälten aus der DDR bei Ge- richten der Bundesrepublik Deutschland; Möglichkeit des Tätigwerdens von Rechtsanwälten aus der Bundesrepublik Deutschland bei Gerichten der DDR Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 8165 B, D, 8166 A, B, C, D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 8165 D, 8166 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 8166 C Fragen A 53 und A 54 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Ziviler Dienst bei den amerikanischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland; Bevorzugung amerikanischer Staatsbürger bei der Einstellung; Vereinbarkeit der damit verbundenen Verdrängung deutscher Staatsangehöriger mit dem Truppenvertrag Haehser, PStSekr (BMF) 8166 D, 8167 B, C Dr. Althammer (CDU/CSU) . 8167 A, B, C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 8167 C Frage A 55 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Geldner (FDP) : Personalkosten der EG-Behörden Haehser, PStSekr (BMF) 8167 D Frage A 56 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Geldner (FDP) : Anteil des landwirtschaftlichen Sektors an den konjunkturellen Förderungsmaßnahmen für benachteiligte Regionen und Sektoren Haehser, PStSekr (BMF) 8168 A Frage A 59 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Spekulationsgewinne durch Veräußerung kostenlos erworbener Korn- und Kartoffelbrennrechte Haehser, PStSekr (BMF) . . 8168 B, C, D Walkhoff (SPD) 8168 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 8168 C Frage A 60 Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU): Branntweineigenlager bei Branntweinverarbeitern; Kosten bei der Bewachung durch Zollbeamte Haehser, PStSekr (BMF) . 8168 D, 8169 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8169 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 V Frage A 62 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Höhe der Forderungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten Haehser, PStSekr (BMF) . . . . 8169 B, D Niegel (CDU/CSU) 8169 C Frage A 65 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Verteilung der Mittel des Konjunktursonderprogramms; Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung der Arbeitslosenzahlen Grüner, PStSekr (BMWi) . 8170 A, B, C, D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 8170 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 8170 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 8170 D Frage A 66 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — der Ahg Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Ausbildungsordnung für Kunststoffwerker Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 8171 A, B Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8171 B Frage A 68 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Widerspruch zwischen der Beurteilung der sogenannten Konzertierten Aktion durch den Bundeswirtschaftsminister und den Lohnforderungen im Eisen-und Stahlbereich Grüner, PStSekr (BMWi) 8171 C, D, 8172 A Höcherl (CDU/CSU) . . 8171 D, 8172 A Frage A 69 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Beteiligung des Zonenrandgebietes am Sonderprogramm zur Abstützung der Beschäftigung Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 8172 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 8172 B Frage A 70 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Anteil des Zonenrandgebietes bei Teil B des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 8172 C, D Böhm (Melsungen) 8172 C, D Frage A 71 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zusammensetzung des innerdeutschen Handels nach Gütern Grüner, PStSekr (BMWi) 8173 A Fragen A 72 und A 73 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Widerspruch zwischen Einsatz von 950 Millionen DM in strukturschwachen Räumen zur Konjunkturbelebung und Senkung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" um 133 Millionen DM; italienische Fleischeinfuhren aus dem Ostblock Logemann, PStSekr (BML) . . 8173 B, C, D, 8174 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 8173 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 8174 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8214 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8215* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Zusatzfrage zur Frage A 42 — Drucksache 7/2550 vom 20.9.74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) (119. Sitzung, S. 7975 C) : Stützung für den deutschen Gartenbau; Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Holland, insbesondere bei den Energiekosten; Ölsubstitution und Energieeinsparung . . . . . . . . . . 8215* C Anlage 3 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Pläne der Bundesregierung zur Förderung des Austausches von Wissenschaftlern 8215* D Anlage 4 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) Beurteilung der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. durch die Bundesregierung; Bekanntmachung der Hilfs- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 möglichkeiten dieses Vereins in der Öffentlichkeit 8216* B Anlage 5 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 9 — Drucksache 7,2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Wolfram (SPD) : Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen auf Praxisschildern von Ärzten . . . 8216* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Konsequenzen aus einer Einordnung bestimmter Strecken der E 8 in die erste Dringlichkeitsstufe des Bundesfernstraßenausbauplans nach dem Entwurf eines Bundesraumordnungsprogramms 8217* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Gesetzliche Regelungen zum Einbau von Sicherheitseinrichtungen auf Tankschiffen 8217* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Bedeutung des Verkehrsmuseums in Nürnberg; systematischer Ausbau und bessere Unterbringung dieses Museums 8217* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU): Herausgabe einer Berlin-Briefmarke der DDR mit der Aufschrift „Hauptstadt der DDR" 8218* A Anlage 10 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 32 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Anpassung der postalischen Organisation an die Ergebnisse von Gebietsreformen zur Vermeidung von Erschwernissen für die Benutzer von Fernmeldeeinrichtungen 8218* B Anlage 11 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Wolfram (SPD) : Einführung von Vorsichtsmaßnahmen durch die US-Atomenergiekommission auf Grund von Rissen im Kühlsystem von Reaktoren und Möglichkeit derartiger Risiken im Bereich der deutschen Kernkraftwerke 8218* D Anlage 12 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Genehmigung zur Annahme eines Ostberliner Ordens für ein Mitglied des Parteivorstandes der DKP 8219* A Anlage 13 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Informationsaustausch auf europäischer Gemeinschaftsebene über die Planung neuer Standorte von Kernkraftwerken 8219* B Anlage 14 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 -- des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Entwendung technischer Konstruktionszeichnungen für den Neubau des Kanzleramtes 8219* C Anlage 15 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Früh (CDU/ CSU) : Auslegung des § 42 Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte . . . . 8220* A Anlage 16 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 76 und A 77 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Bemühungen der Vogelschutzverbände zur Verhinderung von Vogelmord, besonders in Italien und Belgien; Schäden durch Massenvernichtung von Singvögeln 8220* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 VII Anlage 17 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 86 und A 87 — Druck sache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg Schirmer (SPD) : Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung um Verhinderung eines Abzugs eines Teils der auf deutschem Boden stationierten niederländischen Streitkräfte; Berücksichtigung ziviler Belange 8221* A Anlage 18 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 88 und A 89 Druck- sache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Würtz (SPD) : Äußerungen eines Oberstleutnants über Innere Führung; Erläuterung der Grundsätze der Inneren Führung für die im „Stern" namentlich genannten Offiziere 8221* D Anlage 19 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 90 und A 91 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Conradi (SPD) : Änderung der Musterungsordnung zur Vermeidung von Fehldiagnosen . . . 8222* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 95 und 96 Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Zahl der Wehrdienstverweigerer im Falle der freien Wahl zwischen Wehrdienst und zivilem Ersatzdienst; Kosten der zusätzlichen Ersatzdienstplätze . . 8222* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Verbesserung der überregionalen Verkehrseinbindung des emsländisch-ostfriesischen Raums über eine verstärkte Wirtschaftsförderung hinaus . . . . 8223* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Marktsättigungserscheinungen im Wohnungsbau; Höhe des Finanzaufkommens aus der beabsichtigten Planungswertausgleichsabgabe 8223* B Anlage 23 Antwort des BMin Franke (BMB) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. Franz (CDU,/ CSU) : Auslassung des Hinweises auf den Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten in Prospekten des Berliner Verkehrsamtes 8224* A Anlage 24 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Schreiber (SPD) : Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für die Absolventen der Sonderbegabtenprüfung entsprechend dem Einkommen dieser Personen im vorher ausgeübten Beruf . . 8224* B Anlage 25 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Meldung in der „Welt" über Verhaftung eines Berliners in Landsberg; Verhinderung der Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft in Warschau durch polnische Behörden . . . . . 8224* D Anlage 26 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Stimmabgabe der deutschen Delegation in der Frage Südafrikas 8224* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8107 122. Sitzung Bonn, den 10. Oktober 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8215 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 11. 10. Dr. Aigner * 11. 10. Alber ** 11. 10. Dr. Artzinger * 10. 10. Dr. Barzel 10. 10. Dr. Bayerl 10. 10. Behrendt * 12. 10. Dr. Burgbacher* 10. 10. Conradi 15. 11. Dr. Dollinger 11. 10. Dr. Dregger 11. 10. Engholm 11. 10. Entrup 11. 10. Fellermaier * 11. 10. Flämig * 11. 10. Dr. Freiwald 16. 11. Gerlach (Emsland) * 12. 10. Härzschel * 10. 10. von Hassel 30. 10. Herold 30. 11. Heyen 10. 10. Hussing 10.10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 10. Kiep 18. 10. Dr. h. c. Kiesinger 18. 10. Dr. Klepsch * 11. 10. Krall * 10. 10. Dr. Laermann 10. 10. Dr. Lauritzen 11. 10. Lautenschlager * 11. 10. Lücker * 11. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 10. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 11. 10. Dr. Schwencke 11. 10. Dr. Schwörer * 11. 10. Spilker 11. 10. Springorum * 10. 10. Dr. Starke (Franken) 11. 10. Dr. Stienen 11. 10. Vahlberg 19. 10. Walkhoff * 10. 10. Wienand 19. 10. Dr. Zeitel 13. 10. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht (4 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatz- frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Druck- sache 7/2550 Frage A 42, 119. Sitzung, Seite 7975 c) : Im Bundeshaushalt sind bereits am 13. März 1974 durch Beschluß des Bundeskabinetts 10 Millionen DM für die Förderung von Investitionen zur Ölsubstitution und Energieeinsparung eingestellt worden, die im übrigen keineswegs ausschließlich für Gartenbaubetriebe bestimmt sind. Da es sich dabei um eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" handelt, kann sie nur durchgeführt werden, wenn die Länder bereit sind, gemeinsamen Förderungsgrundsätzen zuzustimmen und entsprechende Landesmittel bereitzustellen. In meinem Hause sind mehrfach Versuche unternommen worden, in den nach dem Gemeinschaftsaufgabengesetz vorgesehenen Gremien mit den Ländern zu einer Einigung zu gelangen. Von allen Ländern wurde jedoch eine derartige Maßnahme bezügl. der Ölsubstitution als nicht mehr aktuell abgelehnt. Schließlich hat man sich darauf geeinigt, nur eine der vorgesehenen Maßnahmen, nämlich die Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung als gemeinsame Maßnahme von Bund und Ländern durchzuführen. Über die Einzelheiten der Förderungsgrundsätze wird in Kürze mit den Ländern nochmals verhandelt, so daß der Unterausschuß am 28. Oktober und der Planungsausschuß am 11. November 1974 endgültig entscheiden können. An einem positiven Ergebnis der beiden genannten Sitzungen ist nicht zu zweifeln, da die Vorverhandlungen mit den Ländern bereits eine grundsätzliche Einigung über diese eingeschränkte Maßnahme gebracht haben. Ich bitte, aus dem von mir geschilderten Ablauf der Verhandlungen zu entnehmen, daß seitens der Bundesregierung alles getan worden ist, um die Maßnahme „Ölsubstitution und Energieeinsparung" in vollem Umfange zu verwirklichen. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 1): Nachdem die amerikanische Regierung wie Wissenchaft in hohem Maß von dem Berufswechsel von Wissenschaftlern zwischen Universität, Regierung und Industrie profitiert und in England eine Kommission (Task Force on Interchange of Scientists) zu 8216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 demselben Thema einen Untersuchungsbericht vorgelegt hat, um diesen Austausch zu fördern, frage ich die Bundesregierung, ob bei ihr ähnliche Pläne bestehen, und wenn ja, wie sie gedenkt, diese in die Praxis umzusetzen? Das Bundesministerium für Forschung und Technologie widmet dem Problem der Mobilität insbesondere des wissenschaftlichen und technischen Personals in den von ihm geförderten Forschungseinrichtungen seit längerer Zeit große Aufmerksamkeit, da neue Aufgaben für die Forschung zur Zeit nicht durch eine Erhöhung des Personalstandes bewältigt werden können. Es hat mit Sachverständigen aus den Forschungseinrichtungen die Frage erörtert, wie die Mobilität verbessert werden kann. Ferner sind Studien zu einer Mobilitätsstatistik und zur Weiterbildungsfunktion von Forschungseinrichtungen vergeben worden. Die Mobilität soll durch Schaffung von Anreizen, durch Abbau von Hemmnissen, die einen Wechsel zwischen Forschung, öffentlichem Dienst und Industrie entgegenstehen, und auch durch Berücksichtigung mobilitätsfördernder Gesichtspunkte bei Tarifverhandlungen, beim Erlaß von Rechtsvorschriften oder bei Verwaltungsmaßnahmen verbessert werden. Die Forschungseinrichtungen sollen die Mobilität im koordinierten Zusammenwirken in ihrem Bereich verwirklichen. An die Einrichtung einer besonderen Dienststelle, wie es die britischen Expertengruppe vorgeschlagen hat, ist nicht gedacht. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Tätigkeit der Deutschen Rettungsflugwacht e. V., und — im Falle positiver Beurteilung — welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Hilfsmöglichkeiten dieser Organisation einer breiteren Öffentlichkeit bekanntzumachen? Die bisherige Tätigkeit der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. in Stuttgart ist in zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche zu gliedern: 1. Die Durchführung des regionalen Hubschrauberrettungsdienstes im Raum Stuttgart, der in den örtlichen Rettungsdienst voll integriert ist. In diesem Rahmen werden auch sogenanne Sekundärtransporte von Patienten aus Krankenhäusern in Spezialkliniken sowie Transporte von Blutkonserven und Organtransplantaten durchgeführt. Dieser regionale Hubschrauberrettungsdienst fällt nicht in die Verantwortlichkeit der Bundesregierung und kann daher nicht beurteilt werden. 2. Repatriierungsflüge von im Ausland erkrankten oder verletzten Deutschen. Sie werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. auf kommerzieller Basis durchgeführt. Die Deutsche Rettungsflugwacht e. V., die keine geeigneten Flugzeuge besitzt, chartert aufgrund abgeschlossener Verträge Flugzeuge, mit denen sie die Ambulanzflüge durchführt. Die dabei entstehenden erheblichen Kosten, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen im allgemeinen nicht vergütet werden, können durch den Abschluß eines entsprechenden Versicherungsvertrages abgedeckt werden. Über diese Repatriierungsflüge liegen der Bundesregierung objektive Erfahrungsberichte nicht vor. Neben der Rettungsflugwacht e. V. in Stuttgart werden solche Repatriierungsflüge auch von anderen Organisationen durchgeführt, so u. a. von der Ambulanzfluggruppe Nordbayern des Bayerischen Roten Kreuzes, die von einem auf diesem Gebiet besonders erfahrenen Arzt geleitet wird, von der Deutschen Flugrettung in München und in einzelnen Fällen auch von der Bundeswehr. Die Bundesregierung sieht aus Gründen der Wettbewerbsneutralität keine Möglichkeit, die Öffentlichkeit auf die Tätigkeit einer dieser Organisationen besonders hinzuweisen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der Ärztekammern, Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen auf Praxisschildern zu verbieten, und in welcher Form sollte es nach Auffassung der Bundesregierung Ärzten gestattet sein, für Vorsorgeuntersuchungen zu werben? Die auf dem Praxisschild des Arztes zu führende erlaubte Beschriftung ist in den Berufsordnungen der Landesärztekammern verbindlich geregelt. Bei diesen Berufsordnungen handelt es sich um Satzungen autonomer Berufsverbände. Sie sind als solche unmittelbar geltendes Recht. Nach § 25 der auf dem 73. Deutschen Ärztetag beschlossenen Fassung der Berufsordnung für die deutschen Ärzte, der in alle Berufsordnungen der Landesärztekammern Eingang gefunden hat, darf der Arzt nur die in dieser Vorschrift aufgeführten Angaben auf seinem Praxisschild führen. Die Bezeichnung „Vorsorgeuntersuchungen" ist im Katalog der zugelassenen Angaben auf dem Praxisschild nicht enthalten. Die Bundesregierung wird mit der dafür zuständigen Vertretung der Ärzte prüfen, ob im Interesse der Patienten die Berufsordnungen dahingehend geändert werden sollten, daß es Ärzten, die auf ihrem Fachgebiet zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach der RVO ermächtigt sind, ermög- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8217* licht wird, einen eindeutigen und für den Patienten unmißverständlichen Hinweis auf diese Untersuchungen auf ihrem Praxisschild zu führen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 15) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Entwurfs eines Bundesraumordnungsprogramms für die Forderung nach Einordnung der Europastraße 8 (E 8) von Rheine zur niederländischen Grenze sowie des niedersächsischen Teilstücks Bonn—Emden in die erste Dringlichkeitsstufe des Bundesfernstraßenausbauplans? Ich gehe davon aus, daß Sie die im Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms angesprochenen allgemeinen Ziele für die gesamträumliche Entwicklung des Bundesgebietes meinen. Was den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen anbetrifft, so wird dieser gegenwärtig gemäß § 4 des Ausbauplangesetzes überprüft. Dem Bundesminister für Verkehr liegen von seiten der obersten Straßenbaubehörden der Länder rd. 500 Änderungsanträge zu Einzelplanungen vor, u. a. die Anträge des Landes Niedersachsen, die Europastraße 8 von Rheine bis zur niederländischen Grenze sowie die BAB Bonn—Emden von der B 72 bis Norddeich in die I. Dringlichkeitsstufe aufzunehmen. Bei der Prüfung auch dieser Anträge werden nicht nur raumordnerische Kriterien, sondern auch verkehrliche und ökonomische Gesichtspunkte gleichrangig zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 20) : Ist die Bundesregierung bereit, durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, daß durch Einbau von technischen Sicherheitseinrichtungen auf Tankschiffen für das Be- und Entladen mit und von Öl Gefahren für Menschen und die Umwelt (Auslaufen von Öl in Gewässer, Brandkatastrophen etc.) ausgeschlossen werden? Der Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen sowie Bau und Ausrüstung der Binnenschiffe ist durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) vom 23. November 1971 nebst einigen Zusatzverordnungen weitgehend geregelt. Die Verordnungen gelten auch auf den übrigen Bundeswasserstraßen mit Ausnahme der Donau. Darüber hinaus ist seit etwa 2 Jahren ein vom Gewerbetechnischen Beirat des Bundesministers für Verkehr eingesetzter Arbeitskreis, dem außer den Sachverständigen des Bundesministers für Verkehr auch Vertreter von Berufsgenossenschaften, des Verbandes der Chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft und des Binnenschiffahrtsgewerbes angehören, damit befaßt, einheitliche Richtlinien für den Umschlag gefährlicher Güter in den Häfen — der in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt — unter Harmonisierung bereits vorhandener Vorschriften zu erarbeiten. Die Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluß. Weiterhin befaßt sich ein Arbeitskreis der Länder mit der Harmonisierung der landesrechtlichen Hafenordnungen. Am 1. Oktober dieses Jahres ist eine Verordnung in Kraft getreten, durch welche der Schiffsführer und die verantwortliche Person der Umschlagstelle vor dem Laden bzw. Löschen zur Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen anhand einer Prüfliste verpflichtet werden. Die Beförderung gefährlicher Güter ist im übrigen ein internationales Problem, insbesondere auf dem Rhein. Das gilt auch für die endgültige Lösung des Komplexes der Ausrüstung aller Tankschiffe mit brauchbaren Überfüllsicherungen. Die Bundesregierung ist dabei in ständigem Gespräch mit allen am Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen interessierten Regierungen. Die hierfür wichtigsten Gremien sind die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt und die Wirtschaftskommission für Europa in Genf. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 26) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Verkehrsmuseum — Abteilungen für Post und Eisenbahnen — in Nürnberg bei, und was ist von wem unternommen worden, um einen systematischen Ausbau und eine geschlossene und vollständig© Unterbringung — in Abstimmung mit welchen anderen Einrichtungen auf diesem Gebiet im freien Teil Deutschlands - sicherzustellen? Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost haben sich in der Vergangenheit um die Wiederherstellung des Verkehrsmuseums in Nürnberg bemüht. Heute sind die Abteilung Post voll und die Abteilung Bahn bereits zu nahezu 85 % hergestellt. Bei aller Bedeutung des kulturellen Wertes und der Werbewirksamkeit des Museums muß aber die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Bundesbahn und der Bundespost auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang haben. 8218* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Unter dem Aspekt einer gewissen kulturellen Verpflichtung, Tradition und einer nicht zu unterschätzenden Werbung hat die Deutsche Bundesbahn trotz angespannter Finanzlage allein in den Jahren von 1963 bis 1973 1,5 Millionen DM investiert. Weitere 64 000 DM sind eingeplant. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 30) : Trifft es zu, daß die DDR eine Berlin-Briefmarke mit der Aufschrift „Hauptstadt der DDR" herausgegeben hat, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, angesichts der Tatsache, daß die DDR vor einigen Jahren die Beförderung von Briefen aus der Bundesrepublik Deutschland, die mit einer Briefmarke mit dem Bildnis des Dresdner Zwingers frankiert waren, abgelehnt hat? Das DDR-Postministerium hat mehrfach Postwertzeichen mit der Aufschrift „Berlin, Hauptstadt der DDR" herausgegeben, so z. B. im Juni 1969 anläßlich des damaligen „Weltfriedenstreffens" oder im Sommer 1973 anläßlich der „Weltfestspiele". Durch die Herausgabe von Postwertzeichen, in denen Berlin als Hauptstadt der DDR bezeichnet wird, kann am fortgeltenden Viermächtestatus Berlins ebensowenig geändert werden wie durch die entsprechende Aussage, die die DDR bereits vor Jahren in den Artikel 1 ihrer Verfassung aufgenommen hat. Es gibt weder Bestimmungen in den Verträgen des Weltpostvereins noch andere Beschlüsse von Weltpostkongressen, wonach ein Mitgliedsland des Weltpostvereins die Motive der Beschriftung von Postwertzeichen eines anderen Mitgliedslandes zum Anlaß nehmen dürfte, um die betreffenden Sendungen nicht weiterzubefördern oder an die Einlieferungsverwaltung zurückzugeben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 32) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre postalische Organisation den Ergebnissen der Gebietsreform in den einzelnen Bundesländern anzupassen, um insbesondere Erschwernisse für die Benutzer von Fernmeldeeinrichtungen zu vermeiden, die sich dadurch ergeben, daß vereinzelt die Grenzen eines Fernmeldebereiches sich nicht mehr mit den politischen Grenzen decken? Die Deutsche Bundespost berücksichtigt die Ergebnisse der Gebietsreformen in ihrer Organisation, soweit nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Im Postwesen führen Gebietsreformen i. d. R. zu entscheidenden Veränderungen der Verkehrsbedingungen, denen durch eine Anpassung der postalischen Aufbau- und Ablauforganisation Rechnung getragen wird. Im Fernmeldewesen ist eine Berücksichtigung von Gebietsreformen wesentlich schwieriger. Die Leitungen des Fernsprechnetzes der Deutschen Bundespost sind in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet. Das bestehende Kabelnetz kann also nicht ohne weiteres an die Änderungen der politischen Gebietseinheiten angepaßt werden. Mit der am 1. Juli 1971 in Kraft getretenen Fernmeldeordnung ist die Einführung eines neuen großraumorientierten Gesprächstarifs — Nahverkehrs-tarif — angeordnet worden. Mit diesem „Nandienst" werden die Tarifgrenzen von den Ortsnetzen gelöst. Die Bereiche, in denen die „Nahgebühr", d. h. die Ortsgebühr, gilt, werden hierdurch von derzeit 70 qkm auf künftig ca. 2 000 qkm erweitert. Der Nahgebührenbereich wird sich auf alle umliegenden bis zu 25 km entfernten Ortsnetze erstrecken. Jedes einzelne Ortsnetz ist Zentrum eines solchen Nahgebührenbereichs, so daß im Durchschnitt von ihm aus 30 andere Ortsnetze zur Nahgesprächsgebühr erreicht werden können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der US-Atomenergiekommission, auf Grund von Rissen im Kühlsystem von Reaktoren zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen einzuführen, durch die die Verfügbarkeit von US-Kernkraftwerken reduziert wird, und ist anzunehmen, daß durch solche oder ähnliche Risiken im Bereich der deutschen Kernkraftwerke Störungen eintreten könnten und die geplanten Versorgungsanteile aus dem Kernkraftbereich nicht erreicht werden? Nachdem in gleichen Nebenleitungen im Primärsystem von drei amerikanischen Siedewasserreaktoren Risse entdeckt worden waren, hat die US-Atomic Energy Commission angeordnet, alle Anlagen dieses Typs binnen 60 Tagen auf solche Fehler zu überprüfen. Die Betreiber haben also Gelegenheit, ihre normale Betriebsplanung darauf abzustellen. Für die Hälfte der 21 betroffenen Anlagen ist dies leicht möglich, da sie sich noch in der Inbetriebnahmephase befinden bzw. zu Wartungszwecken sowieso abgeschaltet werden sollen. Die übrigen Anlagen müssen allerdings für die Überprüfung jeweils etwa eine Woche vom Netz genommen werden. Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, daß auch in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines bei einer Reaktoranlage aufgetretenen Schadens alle anderen insoweit vergleichbaren Anlagen zur Über- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8219* prüfung zeitweilig abgeschaltet werden müssen. Dies wird um so mehr gelten, wenn, wie angestrebt, in Zukunft weitgehend zeichnungsgleiche Anlagen geplant werden sollten. Das Bemühen der für die Reaktorsicherheit zuständigen Behörden, aber auch aller anderen Beteiligten, die Sicherheit der Kernkraftwerke insbesondere durch Kodifizierung der Anforderung an sorgfältige Auslegung und Qualitätsgewährleistung bei der Fertigung weiter zu erhöhen, kann dazu beitragen, das Risiko für das Auftreten der verfügbarkeitsmindernden Schäden zu verringern. Die Bundesregierung darf bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre Auffassung bekräftigen, daß die Reaktorsicherheit Vorrang vor der Vermeidung von Betriebsausfällen hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 42) : Ist einem Mitglied des Parteivorstands der DKP die Genehmigung zur Annahme eines Ostberliner Ordens erteilt worden, und, sollte dies der Fall sein, auf Grund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung diese Genehmigung gegengezeichnet? Die Antwort auf Ihre Frage lautet nein. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 43) : Wieweit findet auf europäischer Gemeinschaftsebene ein planmäßiger Informationsaustausch über die Planung neuer Standorte von Kernkraftwerken statt? Die Bundesregierung erörtert mit den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, vor allem mit den Anrainerstaaten Frankreich, Niederlande, Dänemark., aber auch mit der Schweiz, im Rahmen bilateraler Kontakte neben Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen auch standortspezifische Probleme. Sie beabsichtigt, die Erörterung von Fragen der Standortbewertung und -planung besonders für grenznahe Räume mit diesen Staaten zu vertiefen, mit dem Ziel, auf Gemeinschaftsebene zu planungswirksamen Konsultationen zu gelangen, insbesondere in Fällen, in denen gegenseitige Belange der Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren der Kernenergie betroffen sind. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt deshalb den Entwurf einer Entschließung über Energie und Umwelt, der von der Kommission vorbereitet, sodann in der Ratsgruppe „Umwelt" erörtert worden ist und dem Rat (Umweltminister) in seiner nächsten Tagung zur Beschlußfassung vorliegen soll. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, daß die Kommission mit Priorität Vorschläge für einen Informationsaustausch — auf Gemeinschaftsebene — über die Planung der Standorte neuer Kraftwerke unter Berücksichtigung der Umweltrisiken ausarbeitet (Dok. R/1637/74 [ENV 80 — ENER 32]). Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 52) : Was ist der Bundesregierung über die Entwendung wichtiger technischer Konstruktionszeichnungen fur den Neuhau des Kanzleramtes bekannt, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für ausländische Nachrichtendienste ein großes Interesse an diesen Konstruktionszeichnungen besteht? Der von Ihnen angeschnittene Sachverhalt ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sie haben bisher folgendes ergeben: Am 24. September 1974 wurde nach Ablauf der Aufbewahrungszeit einem Schließfach im Bahnhof Opladen ein Plastikbehälter entnommen, der Bauzeichnungen der Sprinkler-Anlage des neuen Bundeskanzleramtes in Bonn enthielt. Es handelt sich um Montagezeichnungen einer Firma, die am Bau des Bundeskanzleramtes beteiligt ist. Sie unterliegen keinem VS-Schutz. Der Plastikbehälter mit den Bauzeichnungen wurde am 20. September 1974 von einem Mitarbeiter der Firma in das Schließfach gelegt. Dieser hatte die Zeichnungen mit ausdrücklicher Erlaubnis eines ihm vorgesetzten Mitinhabers der Baufirma von seiner Arbeitsstelle mitgenommen, um sich für den Bau von Sprinkler-Anlagen fortzubilden. Der Betroffene gab bei seiner Vernehmung an, die Zeichnungen in dem Schließfach aufbewahrt zu haben, weil er sie nicht in seiner zur Zeit noch dürftig möblierten Wohnung liegen haben wollte. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ist, wie auch der Generalbundesanwalt öffentlich erklärt hat, ein nachrichtendienstlicher Hintergrund wenig wahrscheinlich. Zum zweiten Teil Ihrer Frage erkläre ich im Einvernehmen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes: Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß wichtige technische Konstruktionszeichnungen für den Neubau des Bundeskanzleramtes für manche auslän- 8220* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 dische Nachrichtendienste interessant sind. Dieser Interessenlage wird von der Bundesregierung durch die Veranlassung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen der Bauleitung Rechnung getragen. Die Sicherheitsvorkehrungen können allerdings bei aller gebotenen Sorgfalt nur bis an die Grenze dessen gehen, was die praktische Durchführung des Bauvorhabens zuläßt. Ein nachrichtendienstliches Interesse gerade an den Plänen, um die es im laufenden Ermittlungsverfahren geht, kann wegen des technisch eng begrenzten Einblicks, den sie in die Neubaukonstruktion geben, so gut wie ausgeschlossen werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 74): Ist die Auslegung des § 42 Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte zutreffend, daß derjenige Betrieb, der als entwicklungsfähiger Betrieb für betriebliche Investitionen nach den Richtlinien für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und für die Förderung der ländlichen Siedlung gefördert wird, zunächst ausschließlich als aufnehmender Betrieb in Frage kommt und erst dann, wenn derartige Betriebe in unmittelbarer Nähe nicht vorhanden sind, andere übernehmende Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen zum Zuge kommen, und können, sollte dies zutreffen, diesen bevorrechtigten Betrieben diejenigen Betriebe gleichgestellt werden, die nach den Richtlinien förderungsfähig sind? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: § 42 Absatz 2 Buchstabe a cc des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte sichert den landwirtschaftlichen Betrieben, die nach den Grundsätzen für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und für die Förderung der ländlichen Siedlung (Bundestags-Drucksache 7/1538) gefördert werden, einen Vorrang bei der Landaufnahme. Hierbei handelt es sich um Betriebe mit einem genehmigten Betriebsentwicklungsplan. Wenn eine nach Landesrecht bestimmte Stelle jedoch feststellt, daß die abzugebenden Flächen nicht durch einen landwirtschaftlichen Unternehmer bewirtschaftet werden können, der in den Genuß dieser einzelbetrieblichen Förderungsmaßnahmen kommt, können die Flächen durch landwirtschaftliche Unternehmer aufgenommen werden, deren Unternehmen a) seit mindestens einem Jahr eine Existenzgrundlage im Sinne des Altershilfegesetzes gebildet haben, b) in der Zeit nach dem 31. Juli 1969 nicht ganz oder zu wesentlichen Teilen durch den abgehenden Unternehmer bewirtschaftet worden sind und c) in den der Landaufnahme vorausgehenden 12 Monaten mindestens das Doppelte der für die Beitragspflicht nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte festgesetzten Mindestbetriebsgröße erreicht haben oder durch die Landaufnahme mindestens das Dreifache der festgesetzten Mindestbetriebsgröße erreichen werden (§ 42 Abs. 4 GAL). Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Unternehmer des landaufnehmenden Betriebes in den Genuß von Maßnahmen nach den oben genannten Förderungsgrundsätzen kommen könnte. Maßgebend ist lediglich die Erfüllung der im Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte aufgeführten Voraussetzungen, die ich Ihnen soeben genannt habe. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 76 und 77): In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Vogelschutzverbände in der Bundesrepublik Deutschland, den Vogelmord, besonders in Italien und Belgien, zu verhindern? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Schäden durch Massenvernichtung von Singvögeln bisher schon entstanden sind? Herr Bundesminister Ertl beabsichtigt, in einem formellen Schreiben an seinen italienischen Kollegen mit der Bitte heranzutreten, sich intensiv für eine Abhilfe in der Angelegenheit einzusetzen. Da Gesetzesinitiativen bisher immer im italienischen Parlament gescheitert sind, wäre es zu 'begrüßen, wenn von seiten des Bundestages entsprechend auf Abgeordnete des italienischen Parlaments eingewirkt würde. Auch z. Zt. liegt ein Regierungsentwurf für eine Novellierung des italienischen Jagdrechtes dem italienischen Parlament vor, wird aber dort offensichtlich nicht behandelt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bemüht sich um die Sammlung von exakten Unterlagen, da ich mir nach der bisherigen Erfahrung ohne solche wenig Erfolg für ein Vorgehen von deutscher Seite verspreche. Auch zu diesem Zweck hat eine Besprechung mit dem „Komitee gegen den Vogelmord" in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V., dem Deutschen Bund für Vogelschutz sowie dem Präsidenten der italienischen Liga gegen den Vogelmord stattgefunden. Leider konnte dem BML dabei nur ein allgemeiner Eindruck über die Situation vermittelt werden, nicht jedoch genaue und wissenschaftlich abgesicherte Daten über das Ausmaß der Vogeljagd und über seine Auswirkungen auf die Vogelpopulationen Deutschlands und deren ökologische Folgewirkung. Ich erwarte nunmehr die Ergebnisse der auch von der Bundesrepublik Deutschland unterstützten Untersuchung der Europäischen Gemein- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8221* schaften über „Möglichkeiten eines besseren Schutzes der Zugvögel Europas auf der Ebene der EG". Zu diesem Zwecke stehe ich mit dem für Deutschland wesentlichen Bearbeiter der Studie, der Vogelwarte Radolfzell beim Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie in Verbindung. Ich hoffe, daß diese Untersuchung auch Aussagen zum Inhalt Ihrer zweiten Frage macht. Bisher liegen mir exakte Angaben nicht vor. Im übrigen möchte ich Sie zur genaueren Information insbesondere über die internationalen Aktivitäten und um diese Antwort nicht zu lang werden zu lassen auch auf die Beantwortung der Anfragen der Herren Kollegen Dr. Fuchs und Spitzmüller hinweisen (siehe Protokolle der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. September 1974 und der 67 Sitzung vom 28. November 1973). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen A 86 und 87) : Welchen Erfolg hatten inzwischen die in der DPC-Ministerratssitzung und durch bilaterale Verhandlungen unternommenen Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung, um zu verhindern, daß die Regierung der Niederlande ihre im Verteidigungsweißbuch veröffentlichte Absicht realisiert und einen Teil ihrer auf deutschem Boden stationierten Verbände zurückzieht? Wird sich die Bundesregierung weiter darum bemühen, den nicht vereinbarten Abzug verbündeter Militäreinheiten zu verhindern, und wird sie dabei möglichst auch die zivilen (örtlichen und regionalen) Belange berücksichtigen, wie das z. B. im Bereich der Stadt Oldendorf deutlich wird, wenn der vom Kommandeur niederländischer Einheiten angekündigte Abzug stattfinden sollte? Die niederländische Regierung hatte das Konsultationsverfahren über ihren Verteidigungsplan in der NATO am 21. Mai 1974 eingeleitet — bereits 8 Wochen vor Erscheinen ihres Verteidigungsweißbuches. Darüber hinaus fanden bilaterale Besprechungen zwischen dem niederländischen und dem deutschen Verteidigungsminister statt. Die Bundesregierung und die NATO-Gremien brachten übereinstimmend ihre Besorgnis über die niederländischen Pläne zum Ausdruck. Dies führte dazu, daß die in den Niederlanden stationierte 5. Reservedivision nicht aufgelöst wird und keine niederländischen Heeresverbände aus der Bundesrepublik abgezogen werden. Als besonderen Erfolg der Konsultationen möchte ich te hervorheben, daß die niederländische zugesagt hat, keine einseitige Reduzierung des Heeres vor MBFR-Beschlüssen vorzunehmen. Die auf Grund der Konsultationen vorgenommenen Abänderungen ides niederländischen Verteidigungsplanes fanden daraufhin ihren teilweisen Niederschlag bei der Abfassung des Verteidigungsweißbuches. Auch bei den Flugabwehrraketeneinheiten hat die niederländische Regierung Veränderungen der ursprünglichen Planungen vorgenommen: Es werden hier nicht, wie ursprünglich geplant, 6 sondern 8 der insgesamt 11 HAWK-Batterien in Deutschland verbleiben. Ihre 2. Frage, Herr Kollege Schirmer, beantworte ich wie folgt: Es ist die Politik des ganzen Bündnisses, die Sicherheit unvermindert aufrechtzuerhalten und dabei einseitige Truppenverminderungen vor MBFR-Vereinbarungen zu vermeiden. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung sowohl bilateral als auch in den NATO-Gremien weiterhin gegen einen vorzeitigen Abzug verbündeter Streitkräfte einsetzen. Dabei werden, wenn immer möglich, auch örtliche und regionale Belange berücksichtigt, wenn sie nicht militärischen Gründen entgegenstehen. Die Äußerungen des von Ihnen angeführten niederländischen Kommandeurs waren voreilig und nicht autorisiert. Es waren keine genau bezeichneten Einheiten für den Abzug vorgesehen; darüber hinaus hat die niederländische Regierung, wie ich bereits bei der Beantwortung Ihrer 1. Frage ausführte, ihre Pläne inzwischen abgeändert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen A 88 und 89) : Wie beurteilt die Bundesregierung den im Stern Nr. 40 Seite 78 wiedergegebenen Ausspruch eines Oberstleutnants „Wir sprechen zwar offiziell von Innerer Führung, aber in Wirklichkeit bilden wir eine Elite aus" und den eines Obersten auf Seite 137 Tiber die Innere Führung „Nach 15 Jahren Bundeswehr habe ich immer noch nicht begriffen, was das sein soll. Das verwirrt doch die Soldaten nur."? Beabsichtigt die Bundesregierung, den im Stern-Artikel namentlich genannten Offizieren, falls sich die Aussagen als richtig wiedergegeben herausstellen, die Grundsätze der Inneren Führung zu erläutern? Aufgrund einer Überprüfung hat sich herausgestellt, daß der im Artikel genannte Oberstleutnant das ihm zugeschriebene Zitat weder wörtlich noch dem Sinne nach gemacht hat. Es entspricht auch nicht seiner Überzeugung. Er hat sich vielmehr zum angesprochenen Problem dahingehend geäußert, daß Innere Führung für ihn kein Diskussionsthema sei, weil er die mit der Inneren Führung verbundene zeitgemäße Menschenführung, den kooperativen Führungsstil und die politische Bildung der Soldaten im Sinne des parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaates bejahe und praktiziere. Auch das einem Oberst zugeschriebene Zitat ist aus einem anderen gedanklichen Zusammenhang herausgenommen, der inhaltlich und der Tendenz nach von dem des Artikels wesentlich abweicht. Der Offizier hat vielmehr geäußert, daß in der Truppe Innere Führung „praktiziert" werde. Deshalb halte er die ständige Wiederholung von be- 8222* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 währten und nicht in Frage gestellten Prinzipien der Inneren Führung durch Diskussionen außerhalb der Bundeswehr für wenig sinnvoll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen A 90 und 91) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um eine Wiederholung tragischer Unfälle, wie den Tod des herz-und nierenkranken Pioniers Friedhelm Willemsen nach einem 20-km-Marsch, zu verhindern? Ist die Bundesregierung bereit, die Musterungsordnung unverzüglich so zu ändern, daß derartige krasse Fehldiagnosen — ein Herzfehler wäre mit einem normalen EKG erkennbar gewesen — zukünftig ausgeschlossen werden, beispielsweise durch Überprüfung von Musterungsdiagnosen durch andere Ärzte, und wird die Bundesregierung von sich aus darauf einwirken, eventuell solche Vorurteile in Musterungskommissionen, jeder Musterungskandidat sei von vornherein ein möglicher Simulant, abzuhauen? Zu Frage A 90: Tragische Ereignisse des vorerwähnten Ablaufs werden sich auch in Zukunft durch besondere Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, nicht völlig vermeiden lassen. Zu jeder Tragik im menschlichen Leben gehören erfahrungsgemäß unvorhersehbare Momente, denen nicht vorzubeugen ist. Zu Frage A 91: Das zur Zeit gültige Wehrpflichtgesetz schreibt im § 17 Abs. 4-7 die Untersuchungen und die dazugehörenden Untersuchungsmethoden bei den Musterungen vor. Dabei werden solche Untersuchungen vorgenommen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig und im Rahmen einer Reihenuntersuchung erforderlich sind Ärztliche Untersuchungen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen vorgenommen werden. Durch eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes und der Musterungsverordnung im Sinne einer Erweiterung der Untersuchungsmethoden würde die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, so wie sie vom Gesetzgeber verstanden wird, nicht gewährleistet. Außerdem steht nicht zu erwarten, daß durch eine derartige Erweiterung der Untersuchungsmethoden sogenannte stumme Krankheiten erkennbar werden, z. B. hätte in dem der Anfrage zugrunde liegenden Falle ein einfaches EKG normale Befunde ergeben. Die für den Tod des Soldaten verantwortliche Ano- malie des Herzens hätte erst durch komplizierte Untersuchungsmethoden, wie z. B. durch Anwendung eines Herzkatheters erkannt werden können. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 95 und 96) : Mit welcher Zahl von Wehrdienstverweigerern ist zu rechnen, wenn nach den Plänen der Bundesregierung die Wehrpflichtigen in Zukunft ohne Prüfungsverfahren zwischen dem Dienst in der Bundeswehr und dem zivilen Ersatzdienst werden wählen können, und welche Tatsachen haben den Bundesverteidigungsminister zu der Aussage veranlaßt, „ich stehe vor jedermann gerade, daß die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht beeinträchtigt wird"? Ist sichergestellt, daß im Falle der freien Wahl zwischen Wehrdienst und zivilem Ersatzdienst genügend Ersatzdienstplätze zur Verfügung stehen, und treffen Pressemeldungen zu, daß die Kosten für die zusätzlichen Ersatzdienstplätze sich auf 600 Millionen DM belaufen werden? Zu Frage A 95: Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer ist von 1968 bis 1972 jährlich stark gestiegen. 1968 waren es 11 952 Anträge, 1972 dann 33 792. Jahre 1973 gab es mit 35 192 Anträgen einen Zuwachs von 4,1 Prozent. Im ersten Halbjahr 1974 liegt die Zahl der Antragsteller um 3 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Von einem Musterungsjahrgang haben sich bislang höchsten 28 000 Wehrpflichtige auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung berufen. Das waren 7 Prozent des Jahrgangs. Diese Entwicklung zeigt, daß ein Kulminationspunkt erreicht, vermutlich schon überschritten ist. Wie sich der Fortfall des Prüfungsverfahrens für ungediente Kriegsdienstverweigerer auswirken wird, kann heute niemand genau voraussagen. Die Zahl der Anträge wird erfahrungsgemäß auch davon abhängen, daß der Zivildienst gleiche Belastungen wie der Wehrdienst mit sich bringt und daß anerkannte Kriegsdienstverweigerer ohne Verzug und ausnahmslos zum Zivildienst herangezogen werden. Trotz der wachsenden Zahl von Wehrpflichtigen, die sich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung berufen haben, war der personelle Bedarf der Streitkräfte sowohl nach Zahl als auch nach körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit, nach Bildung und Berufsvoraussetzung gesichert. In der zweiten Hälfte unseres Jahrzehnts wird die Zahl der wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen, die zur Einberufung heranstehen, von Jahr zu Jahr größer. Der Bedarf der Streitkräfte an Wehrpflichtigen bleibt in dieser Zeit gleich. Er wird nach Umstellung auf die neue Bundeswehrstruktur noch etwas geringer sein als bisher. Außerdem ist festzustellen, daß die jungen Männer inzwischen mehr Bereitschaft zum Wehrdienst Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8223* zeigen als in den Jahren vorher. Sollte sich entgegen der so begründeten Erwartung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer infolge des Verzichts auf ein Prüfungsverfahren dennoch erheblich erhöhen, muß vermutet werden, daß Antragsteller die Bedingungen des Grundgesetz-Artikels 4 Absatz 3 nicht erfüllen. Dann soll nach dem Vorschlag des Bundesministers der Verteidigung die Bundesregierung das Recht haben, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, das heißt ihren personellen Bedarf, dadurch zu sichern, daß ein Prüfungsverfahren neuer Art nur diejenigen vom Wehrdienst freistellt, die tatsächlich eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen haben. Abgesehen davon werden jederzeit Einberufene oder dienstleistende Wehrpflichtige und Reservisten, die für den Verteidigungsumfang benötigt werden, zur Feststellung der berechtigten Inanspruchnahme des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung einem modifizierten Prüfungsverfahren unterworfen bleiben. Damit ist gewährleistet, daß die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch die vorgeschlagene Regelung nicht beeinträchtigt werden kann. Zu Frage A 96: Die Entwicklung der verfügbaren Zivildienstplätze und die Einbeziehung weiterer ziviler Tätigkeiten, vor allem im sozialen Bereich, in denen die Dienstpflicht erfüllt werden kann, läßt erwarten, daß selbst bei einer weiteren Zunahme der Kriegsdienstverweigerer jeder von ihnen Zivildienst leisten muß. Die jährlichen Kosten für 1 000 Zivildienstplätze belaufen sich auf rund 10 Millionen DM. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) Drucksache 7/2584 Frage A 97) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Entwurfs des Bundesraumordnungsprogramms vom 25. Juli 1974, wonach die wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schwächen des emsländisch-ostfriesischen Raums, über eine verstärkte Wirtsdiaftsförderung hinaus eine Verbesserung der überregionalen Verkehrseinbindung erforderlich macht? Ja. Den wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schwächen des emsländisch-ostfriesischen Raumes wird nach den Zielsetzungen des Raumordnungsprogrammes im Rahmen einer Gesamtkonzeption für die Gebietseinheit 7 (Ems) auch durch Maßnahmen zur Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung entgegenzuwirken sein. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 98 und 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Marktsättigungserscheinungen im Wohnungsbau, und in welchem Umfang sind im Bundesgebiet Leerwohnungen vorhanden? Wie hoch schätzt die Bundesregierung das anfallende Finanzaufkommen aus der von ihr beabsichtigten Planungswertausgleichsabgabe? Zu Frage A 98: Zu einem funktionsfähigen Wohnungsmarkt gehört eine gewisse Fluktuationsreserve in Form leerstehender Wohnungen. Eine ausreichende Leerraumreserve vergrößert die Wahlmöglichkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und wirkt regulierend auf die Entwicklung der Marktmieten ein. Die veränderte Marktlage und der dadurch entstandene Leerwohnungsbestand haben bereits teilweise zu günstigeren Konditionen für Eigentumswohnungen und bei neu vermieteten Wohnungen geführt. Die in der unternehmerischen Wohnungswirtschaft zum Teil entstandenen Probleme ergeben sich, wie die Bundesbank in ihrem letzten Monatsbericht zutreffend feststellt, weniger aus der Gesamtzahl der freien Wohnungen als vielmehr aus der Konzentration dieser ungenutzten Wohnungen auf bestimmte Regionen, bestimmte Preisklassen und insbesondere auf bestimmte Bauträgergesellschaften und Baufirmen, die schon aus Liquiditätsgründen darauf angewiesen sind, rasch zu verkaufen oder zu vermieten. Manche Wohnungsbauträger und Finanzierungsinstitute haben die Absatz- und Finanzierungsmöglichkeiten offenbar überschätzt. Es gehört zu ihren unternehmerischen Aufgaben, sich auf die daraus folgenden Risiken und Schwierigkeiten einzustellen. Zur Größe des Leerwohnungsbestandes können keine zeitnahen Angaben gemacht werden, da es hierüber keine laufende Statistik gibt. Zur Frage nach den Möglichkeiten einer statistischen Erfassung hat Herr Bundesminister Ravens bereits am 24. Mai auf eine Frage von Herrn Kollegen Dr. Schneider Stellung genommen. Auf das Bundestagsprotokoll der 104. Sitzung vom 5. Juni 1974 Anl. 46 darf ich verweisen. Zu Frage A 99: Die von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängigen unterschiedlichen Wertsteigerungen des Grund und Bodens lassen eine auf das gesamte Bundesgebiet bezogene Schätzung des Aufkommens der Ausgleichsbeträge nicht zu. Die Höhe des Finanzaufkommens aus den vorgesehenen Ausgleichsbeträgen hängt zunächst und vor allen Dingen davon ab, in welchem Umfange die Gemeinden Bauland in ihren Bebauungsplänen ausweisen. Darüber hinaus werden die Bodenwertsteigerungen entscheidend beeinflußt von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung und der Lage des Grundstücks im Siedlungsgefüge. Selbst bei gleicher Art und gleichem Maß der zulässigen baulichen Nutzung werden also unterschiedliche Wertsteigerungen in verschiedenen Gebieten einer Gemeinde entstehen. Im Rahmen eines von meinem Hause vergebenen Forschungsauftrages sind die Ausgleichsbeträge grob geschätzt worden, die jährlich in den nächsten 10 8224* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Jahren für einige Städte nach der voraussichtlichen Entwicklung zu erwarten sind. Für zwei Großstädte im süddeutschen Raum würden die Ausgleichsbeträge danach in einem Falle etwa 165 Millionen DM jährlich betragen, in einem anderen Fall 5 Millionen DM. Bei einer Großstadt im Ruhrgebiet würden jährlich etwa 6 Millionen DM Ausgleichsbeträge anfallen. Die entsprechenden Zahlen für 2 Kleinstädte im Ruhrgebiet sind 1,9 bzw. 0,8 Millionen DM. Werden in diesen Gemeinden allerdings Erschließungsbeiträge erhoben, so werden diese nach dem Entwurf der Novelle zum Bundesbaugesetz auf die Ausgleichsbeträge angerechnet. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Franke auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 100) : Hat die Bundesregierung den Senat von Berlin gebeten, dafür zu sorgen, daß in Prospekten des Berliner Verkehrsamts der bisher enthaltene Hinweis auf den Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten ausgelassen wird? Ihre Anfrage beantworte ich mit „Nein" Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Absolventen der sogenannten Sonderhegabtenprüfung während ihres Studiums außerordentliche finanzielle Härten entstehen, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Personengruppe im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes einen Förderungsbetrag zu gewähren, der dem Einkommen dieser Personen im vorher ausgeübten Beruf entspricht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß viele der Auszubildenden, die den Hochschulzugang durch eine Begabtensonderprüfung erreichen, sich während ihres Studiums in einer finanziell schwierigen Situation befinden; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie z. B. vorher längere Zeit erwerbstätig waren und bereits eine Familie haben. In derselben Situation befinden sich ebenso häufig die Auszubildenden, die die Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg erworben haben. Im Rahmen der Möglichkeiten des Förderungsrechts ist dem durch das 2. ÄndG zum Bundesausbildungsförderungsgesetz Rechnung getragen worden: Die elternunabhängige Förderung in § 11 Abs. 3 BAföG wurde gerade mit der Zielrichtung auf diesen Personenkreis erweitert; auch die Bestimmung über die Verdoppelung der Freibeträge in § 25 a BAföG kommt vornehmlich diesem Kreis von Auszubildenden zugute. Dagegen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den Absolventen der Begabtensonderprüfung sowie den Auszubildenden, die sich in einer entsprechenden besonderen Lebens- und Ausbildungssituation befinden, einen Förderungsbetrag zu leisten, der in seiner Höhe an ihrem Einkommen während der früheren Erwerbstätigkeit orientiert ist. Das Gesetz räumt eine solche Möglichkeit nicht ein. Die Bundesregierung sieht sich aber auch aus grundsätzlichen und finanziellen Erwägungen gehindert, eine entsprechende Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorzuschlagen: Das Gesetz, das eine Erstausbildung ermöglichen will, ist auf die Leistung von Unterhaltsersatz in den Fällen angelegt, in denen Kinder aus einkommensschwachen Schichten einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern nicht realisieren können; es ist konsequent, daß der Förderungsanspruch — wie der Unterhaltsanspruch — auf die Deckung des notwendigen Lebens- und Ausbildungsbedarfs gerichtet ist. Jede Durchbrechung dieses Prinzips würde zudem zu sehr erheblichen finanziellen Mehraufwendungen führen, für die eine Deckungsmöglichkeit nicht besteht. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 112) : Trifft die Meldung der .Welt" vom 3. Oktober 1974 zu, einem von polnischen Polizisten in Landsberg an der Warthe verhafteten Berliner sei verwehrt worden, mit der Deutschen Botschaft in Warschau Kontakt aufzunehmen, und was hat die Bundesregierung getan, um die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Deutschen Botschaft in Warschau gegenüber den polnischen Behörden zu wahren? Dem Auswärtigen Amt war bisher nur die Tatsache der Verhaftung und der späteren Freilassung des betreffenden Berliners bekannt. Der in der genannten Pressemeldung geschilderte Vorfall war uns weder von dem Betroffenen noch von seinen Angehörigen mitgeteilt worden. Das Auswärtige Amt und die Botschaft in Warschau bemühen sich z. Zt. um eine Aufklärung des Vorfalls. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 113) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Stimmabgabe der deutschen Delegation in der UNO in der Frage Südafrikas widersprüchlich ist, und was sind bejahendenfalls die Gründe hierfür? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8225* Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, und zwar deshalb nicht, weil es sich um zwei verschiedene Anträge handelte. Einmal ging es um einen Entschließungsantrag auf Zurückweisung des Beglaubigungsschreibens der südafrikanischen Delegation, mit der Begründung, diese sei nicht repräsentativ für die südafrikanische Bevölkerung. Die Prüfung der Beglaubigungsschreiben muß sich aber auf die formale Richtigkeit beschränken und darf sich nicht auf die materielle Legitimation einer Delegation erstrecken. Sonst werden Legitimationsfragen die Debatte beherrschen. Durch Verfahrensentscheidungen können Mitgliedschaftsrechte beeinträchtigt werden. Dies steht nicht im Einklang mit der Charta der VN. Wir haben deshalb gegen diese Resolution gestimmt. In einem weiteren Entschließungsantrag wurde I der Sicherheitsrat aufgefordert, die Beziehungen der VN zu Südafrika zu überprüfen. Dieser Antrag zielt auf das in Art. 6 der Charta vorgesehene Verfahren, wonach der Sicherheitsrat der Generalversammlung den Ausschluß eines Mitgliedstaates, der die Grundsätze der Charta verletzt, empfehlen kann. Ein derartiges Verfahren bietet den Vereinten Nationen die Möglichkeit, im Rahmen der Charta politisch auf Südafrika einzuwirken. Wie bekannt verurteilt die Bundesregierung vorbehaltlos jede Form der Rassendiskriminierung und tritt für die Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht ein. Sie hat dies vor den Vereinten Nationen wiederholt mit Nachdruck erklärt. Unser Vertreter in New York hat daher dieser Resolution zugestimmt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carlo Graaff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf für meine Fraktion zu den heutigen Diskussionen zur Vorlage des Bundesministers der Verteidigung folgendes feststellen. Meine Partei hat sich seit Jahren in den Arbeitskreisen intensiv mit den Problemen der Wehrstruktur beschäftigt, und sie hat auch eigene Vorstellungen entwickelt, die in die Überlegungen des Bundesministers der Verteidigung eingeführt worden sind.
    Ich möchte dabei eindeutig feststellen, daß wir an der Einsatzbereitschaft und der Verteidigungskraft der Bundeswehr festhalten, da wir sie als eine unabdingbare Voraussetzung für die konsequente Fortsetzung der Ost- und Entspannungspolitik dieser Regierung ansehen. Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß wir die Vorkehrungen zur Sicherung und Bewahrung unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates gegenüber äußerer Gewalt voll unterstützen und dafür eintreten.
    Solange Gewalt und Drohung mit Gewalt als
    3) Mittel der politischen Auseinandersetzung noch nicht weltweit geächtet und aus der Realität dieser Welt verbannt sind, so lange wird auch die Bundesrepublik Deutschland zu ihrem Schutz auf Streitkräfte angewiesen sein. Je besser die Bundeswehr ist, je glaubhafter sie innerhalb des Bündnisses ihren Sicherungs- und Abschreckungsauftrag wahrnehmen kann, desto unwahrscheinlicher ist der heiße Konflikt.
    Bei allen Überlegungen zur Wehrstruktur ist es die entscheidende Frage, wie mit den verfügbaren finanziellen Mitteln ein Optimum an Abwehrkraft und Einsatzbereitschaft gesichert werden kann. Das Dilemma, auf das sich das Gesamtproblem immer wieder zurückführen läßt, besteht darin, daß sich die Betriebsausgaben — und hier vor allem die Personalausgaben — in den Streitkräften geradezu explosionsartig nach oben entwickelt haben. Diese Verteuerung des Faktors Personal ist im übrigen nicht nur bei Militärorganisationen zu beobachten, sondern gilt ebenso für Wirtschaftsunternehmen und für den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes. Andererseits, meine Damen und Herren, steigen auch die Investitionskosten. Immer kompliziertere und damit aufwendigere Waffensysteme verursachen höhere Kosten. Es ist eine Faustregel, daß ein neues Waffensystem etwa das Doppelte des Systems kostet, das es ablösen soll. Es kommt also darauf an, den erforderlichen Anteil der Investitionskosten unbedingt aufrechtzuerhalten. Unter den internationalen Militärexperten besteht Einigkeit darüber, daß die Sicherung der erforderlichen Investitionsmittel, vor allem die erforderliche Beschaffung moderner
    Waffensysteme, und damit die Aufrechterhaltung einer wirksamen Verteidigung nur durch eine Begrenzung der Personalstärken möglich sind.
    Dieses Kernproblem, nämlich einerseits eine ausreichende Anzahl präsenter Sreitkräfte zu unterhalten und andererseits diese Streitkräfte modern auszurüsten und zu bewaffnen, erfordert einen Kompromiß zwischen beiden Zielsetzungen. Daher muß ein Weg gesucht werden, der auf dem Personalsektor Kosten einspart, ohne die Schlagkraft der Streitkräfte zu beeinträchtigen.
    Dieser Kompromiß ist nach unserer Auffassung die Verfügungsbereitschaft. Nach unserer Auffassung kommt zur Gewährleistung unserer Sicherheit im Rahmen des NATO-Bündnisses präsenten Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland eine überragende Bedeutung zu.
    Diese Präsenz bedeutet jedoch nicht, daß wir alles, was wir an militärischen Kräften besitzen, auch ständig im Dienst halten müssen. In dieser Hinsicht gelten für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, deren Soldaten im eigenen Lande stationiert sind und ihre Verteidigungsbereitschaft hier zu erfüllen haben, nicht die Maßstäbe, die für ein Expeditionskorps gelten müßten.
    Wie sich die Verfügungsbereitschaft, die nur ein Teil der neuen Wehrstruktur ist, im einzelnen darstellt, ist an dieser Stelle im November des vorigen Jahres von Verteidigungsminister Leber sowie den Sprechern der Koalition und der Opposition ausführlich behandelt worden. Ich will das heute nicht im einzelnen wiederholen.
    Die Verfügungsbereitschaft erlaubt, die Forderungen nach präsenten Streitkräften im erforderlichen Umfang zu erfüllen. Nach dem eingebrachten Gesetzentwurf sollen alle Angehörigen der Verfügungsbereitschaft ausschließlich voll ausgebildete Soldaten sein. Die Verfügungsbereitschaft erstreckt sich auf das im Anschluß an die Dienstzeit folgende Jahr und gewährleistet damit, daß die Angehörigen der Verfügungsbereitschaft mit den Waffensystemen, an denen sie ausgebildet wurden, voll vertraut sind.
    Durch die vorgesehenen Meldepflichten und Heranziehungsmöglichkeiten ist sichergestellt, daß alle Angehörigen der Verfügungsbereitschaft ebenso wie beurlaubte Soldaten oder Soldaten im Wochenendausgang im Bedarfsfall unverzüglich zu ihren Einheiten und Verbänden zurückgerufen werden können.
    Die Fraktion der FDP ist zugleich der Meinung, daß diese Form der Ergänzung des Friedensumfangs unserer Streitkräfte geübt und der politische Wille dokumentiert werden muß, daß diese neue Form des Wehrdienstes eine vollwertige Komponente des präsenten Friedensumfanges unserer Streitkräfte ist. Die Freien Demokraten sind außerdem über die bisherigen Vorstellungen der Verfügungsbereitschaft hinaus der Auffassung, daß hier ein Instrument geschaffen wird, das zumindest auch für einen Teil der heute nur durch Mobilmachung zu erreichenden Auffüllung von Verbänden, vor allen Dingen des Territorialheeres, benutzt werden kann.



    Graaff
    Meine Damen und Herren, selbst wenn die Zielsetzung der neuen Verfügungsbereitschaft in der Praxis voll realisiert sein wird, werden der Fortgang und ein denkbares Ergebnis der laufenden Verhandlungen über beiderseitige ausgewogene Truppenreduzierungen in Wien, sprich MBFR, sorgfältig zu beobachten und zu berücksichtigen sein.
    Aber selbst unter der Voraussetzung einer Truppenreduzierung wird die Zahl der ständig im Dienst befindlichen Soldaten der Bundeswehr im Friedensumfang höher sein als bis zum Jahre 1968, also in der Zeit — meine Damen und Herren von der Opposition, das geht Sie an —, in der Sie die Bundesminister der Verteidigung laufend gestellt haben. Der damalige Höchststand an Soldaten hat maximal 455 000 betragen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aus der Sicht meiner Partei noch folgende ergänzende Bemerkungen machen. Die gesamte neue Wehrstruktur, von der die Verfügungsbereitschaft nur einen kleinen, wenn auch wichtigen Abschnitt darstellt, realisiert im wesentlichen auch die Vorstellungen und Forderungen unserer politischen Freunde. So finden wir im neuen Reorganisationsplan darüber hinaus Gedanken wie erstens: endgültige Verschmelzung der Territorialverteidigung mit dem Heer; zweitens: die Bundeswehr verfügt dann erstmals Tiber die von der NATO geforderten 36 Brigaden; drittens: die Kampfverbände werden besser führbar und damit effektiver, obwohl sie „schlanker" werden; viertens: die Einheiten werden von Verwaltungsarbeit entlastet; fünftens: Kommandoebenen werden eingespart.
    Andere, nach unserer Auffassung notwendige Regelungen im Zuge einer ernsthaft betriebenen Reorganisation der Wehrstruktur fehlen allerdings nach unserer Ansicht noch. So fehlt unserer Meinung nach erstens noch eine im Prinzip klare Antwort auf die Frage der Wehrgerechtigkeit. Es fehlt zweitens noch die ganz unvermeidlich notwendige Ergänzung zur neuen Struktur, nämlich die neue Spitzengliederung der Bundeswehr und der Teilstreitkräfte. Drittens sind Luftwaffe und Marine sowohl insgesamt als auch besonders in ihren Führungsstäben vorerst noch weitgehend aus der Reorganisation herausgehalten. Viertens ist die ganz grundsätzliche Herausformung von bundeswehrgemeinsamen Aufgaben, die in einem Teilstreitkraftbereich der Bundeswehr wahrgenommen werden, noch kaum vorangetrieben.
    Meine Damen und Herren, hier sehen wir Ansatzpunkte für eine Verstärkung und Vervollständigung eines Reformkonzepts, das in den Ansätzen stimmt, den angedeuteten Rahmen jedoch ganz ausfüllen sollte. Wir werden uns in Kürze in diesem Hohen Hause mit weiteren aktuellen Fragen der Sicherheitspolitik beschäftigen müssen, die in engem Zusammenhang mit dem heutigen Thema stehen. Es wird das Problem der Kriegsdienstverweigerung und der Abschaffung des Prüfungsverfahrens anstehen.
    Ich will dem hier und heute nicht vorgreifen und abschließend zur Frage der Verfügungsbereitschaft
    feststellen, daß ich für meine Fraktion der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimme.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Verteidigungsausschuß — federführend —sowie an den Innenausschuß und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 8 auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz)

- Drucksache 7/2271 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz —AbwAG)

— Drucksache 7/2272 —
c) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
betr. Schutz vor den Gefahren radioaktiver Strahlen
— Drucksache 7/2369 —
d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Lemmrich, Gierenstein, Dr. Gruhl, Dr. Althammer, Dr. Hauser (Sasbach), Gerster (Mainz), Sick, Dr. Riedl (München) und Genossen
betr. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
— Drucksache 7/2263 (neu)
e) Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zusammensetzung von Benzin — Probleme über den Bleigehalt von Benzin
-— Drucksachen 7/1520, 7/2560
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gruhl
Abgeordneter Konrad
f) Beratung des Antrags des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Bericht der Bundesregierung über die Durchführung des Benzinbleigesetzes und über die zur Erfüllung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1971 zum Benzinbleigesetz getroffenen Maßnahmen
— Drucksachen 7/854, 7/2561 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gruhl
Abgeordneter Konrad



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Das Wort zur Begründung der Punkte 8 a und 8 b hat der Herr Bundesinnenminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Abwasserabgabengesetz und dem Waschmittelgesetz legt Ihnen die Bundesregierung zwei weitere bedeutsame Gesetze zur Verwirklichung des Umweltprogramms vor. Sie stehen in engem sachlichen Zusammenhang mit zwei anderen Gesetzentwürfen der Bundesregierung: mit den bereits in der vergangenen Legislaturperiode und 1973 erneut eingebrachten Entwürfen zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und zur Änderung des Grundgesetzes. Letzteres soll die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Wasserhaushalt begründen.
    Gestatten Sie mir, zunächst zur Einleitung der heutigen Umweltdebatte dieses Hohen Hauses auf die allen diesen gesetzgeberischen Initiativen, auch den heute zur Beratung anstehenden, zugrunde liegende wasserwirtschaftliche Konzeption der Bundesregierung einzugehen. Das Lebensgut „Sauberes Wasser" ist zunehmend knapper geworden, was den Bürgern in unserem Lande erschreckend bewußt wird. Die Belastung der Gewässer hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die Schere zwischen zunehmendem Schmutzwasseranfall und der Reinigungsleistung klafft immer weiter auseinander. Die von den Bundesländern kürzlich vorgelegte Gewässergütekarte bestätigt: Ein großer Teil der Gewässer ist stark, zum Teil sogar übermäßig stark ver-
    schmutzt. Dazu zählen wesentliche Teile des Rheines, der Donau und der Weser, aber auch des Nekkars und des Mains.
    Diese schon für sich genommen besorgniserregende Entwicklung muß vor dem Hintergrund eines zugleich steigenden Wasserbedarfs gesehen werden. Das Batelle-Institut hat 1972 in seinem Gutachten über den Wasserbedarf in Industrie und Haushalten, in öffentlichen Einrichtungen sowie in der Landwirtschaft festgestellt: der gesamte Wasserbedarf in der Bundesrepublik wird von etwa 27 Milliarden Kubikmetern im Jahre 1969 auf rund 44 Milliarden Kubikmeter im Jahre 2000 ansteigen. In gleichem Maße wird die Abwassermenge ansteigen. Die schon jetzt als unerträglich empfundene Verschmutzung droht damit noch weiter zuzunehmen, wenn nicht beschleunigt und wirkungsvoll gehandelt wird.
    Ziel der Wasserwirtschaft muß es daher sein, den Wasserhaushalt insgesamt neu zu ordnen. Dabei ist sicherzustellen: 1. den Gewässern müssen Stoffe ferngehalten werden, die die Gesundheit des Menschen bedrohen und die die belebte Umwelt zerstören; 2. die einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft muß durch langfristige Planungen gesichert werden.
    Die Gewässerreinhaltung beinhaltet danach nicht nur, daß die bisher nur unerheblich verschmutzten Gewässer in diesem Zustand erhalten bleiben, sondern vor allem auch, daß der Zustand der erheblich verschmutzten Gewässer nachhaltig verbessert wird. Mit dem vorhandenen juristischen Instrumentarium ist dies zur Zeit nicht zu erreichen. Einleitebedingungen und Reinhalteauflagen reichen nicht aus, um die Einhaltung der vorgegebenen Normen für die Güte unserer Gewässer sicherzustellen. Zudem fehlen vor allem einheitliche Kriterien für die Gewässergüte bei der Trinkwasserversorgung überhaupt.
    Ebenso mangelt es an einem wirtschaftlichen Anreiz für die Abwassereinleiter, die Schädlichkeit des Abwassers zu verringern. Ein Kostenausgleich für eine Belastung unserer Gewässer durch schädliche Abwassereinleitungen findet derzeit nicht statt.
    Mit der 1973 wieder eingebrachten vierten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz hat die Bundesregierung einen ersten Schritt getan, um diesen unbefriedigenden Zustand abzustellen. Die Novelle enthält, wie Sie sich erinnern werden, Bestimmungen über einen auf die Trinkwasserversorgung ausgerichteten Gewässergütestandard, über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser, über das Lagern wassergefährdender Stoffe, über Bewirtschaftungspläne und die Sanierung verschmutzter Gewässer und schließlich über erweiterte Straf- und Bußgeldvorschriften.
    Solche präventiven Maßnahmen sind nicht nur für den Umweltschutz, wie manche meinen, sondern auch für die Trinkwasserversorgung unerläßlich. Nicht zuletzt hängt doch die sichere und ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser davon ab, daß bereits das Rohwasser gewissen qualitativen Mindestanforderungen genügt. Die für unsere Trinkwasserversorgung genutzten Gewässer, also ein großer Teil unserer Flüsse und Seen, können schon aus diesem Grunde auf Dauer nicht so verunreinigt wie heute bleiben. Das heißt im Fachjargon: sie müssen mindestens die Gewässergüte 2 haben. Davon kann heute keine Rede sein, wenn Sie sich einmal die Gewässergütekarte anschauen. Der zunehmenden Verschmutzung einfach ihren Lauf zu lassen, um sich im nachhinein auf die Verbesserung der Trinkwasseraufbereitungsverfahren zu beschränken, ist so schon für die Trinkwasserversorgung, ganz abgesehen vom Umweltschutz, keine realistische Alternative, wie Sie mir zugeben werden müssen.
    Das juristische Instrumentarium des Wasserhaushaltsgesetzes soll nunmehr ergänzt werden durch die Bestimmungen des Waschmittelgesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, um die schädlichen Einwirkungen von Wasch- und Reinigungsmitteln auf die Flüsse und Seen längerfristig zu verhindern und kurzfristig jedenfalls zu vermindern. Zwar ließe sich mit Abwasserbehandlungsanlagen, wie sie auf Grund des Wasserhaushaltsgesetzes vorgeschrieben werden können, jeglicher Phosphateintrag von den freien Gewässern fernhalten. Solche Abwasserbehandlungsanlagen wären jedoch nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und mit zeitlicher Verzögerung zu errichten. Das Waschmittelgesetz dagegen schafft hier sofortige Abhilfe.
    Neben der Möglichkeit, die Zusammensetzung der auf dem Markt befindlichen Wasch- und Reinigungs-



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    mittel zu beeinflussen, stellt das Waschmittelgesetz eine frühzeitige und umfassende Kenntnis auch der neu entwickelten Stoffe sicher. Der Erfolg dieses Gesetzes hängt dabei entscheidend von der Mitwirkung der Bürger ab. Auch hier ist erfolgreicher Umweltschutz auf das Mittun jedes einzelnen angewiesen. Daher zielt das Gesetz nicht zuletzt auf den Verbraucher der Wasch- und Reinigungsmittel ab. Es will ihn dazu anhalten, diese für seine Wäsche zwar nützlichen — wenn ich es einmal so sagen darf —, für die Umwelt jedoch schädlichen Stoffe bewußt umweltfreundlich zu verwenden.
    Zugleich enthält das Waschmittelgesetz Ermächtigungen für die Festlegung von Höchstmengen für den Phosphatgehalt in Wasch- und Reinigungsmitteln und zu einem künftigen Verbot phosphathaltiger Wasch- und Reinigungsmittel überhaupt, sobald geeignete Ersatzstoffe entwickelt sind. Leider kann die Verwendung von Phosphat in Wasch- und Reinigungsmitteln derzeit noch nicht grundsätzlich untersagt werden, denn es ist der bisherigen Forschung trotz erheblicher Anstrengungen nicht gelungen, ein Phosphatsubstitut bis zur Produktionsreife zu entwickeln, das allen Anforderungen, auch den ökologischen. in jeder Hinsicht genügt, So bleibt uns derzeit kein anderer Weg als der, durch eine stufenweise Verminderung des Phosphatanteils die von Eutrophierung bedrohten Gewässer beschleunigt von Schadstoffen zu entlasten. Dies wird zugleich auch die bei der Trinkwasseraufbereitung derzeit auftretenden Schwierigkeiten erheblich verringern. Aber nicht nur der Einsatz von Phosphat, sondern auch die Verwendung anderer gewässergefährdender Stoffe, insbesondere noch unbekannter Austauschstoffe, kann auf Grund des Waschmittelgesetzes beschränkt oder verboten werden. Die möglichst frühzeitige und umfassende Kenntnis auch all dieser Stoffe wird durch die gesetzliche Verpflichtung gewährleistet, die Rahmenrezepturen nebst allen Änderungen einer Bundesbehörde laufend mitzuteilen.
    Die Mitwirkung des Verbrauchers, von der ich sprach, läßt sich in unserem freiheitlichen Rechtsstaat durch gesetzliche Verpflichtungen dagegen nicht erzwingen. Sie baut vielmehr auf dem Verantwortungsbewußtsein jedes einzelnen, daß eine umfassende Information jedes Bürgers über die Probleme des Gewässerschutzes voraussetzt. Mit seinen Bestimmungen über die Beschriftung der Verpackung wird das Waschmittelgesetz dazu beitragen. Danach — das ist eine praktisch wichtige Sache — müssen die Hauptinhaltsstoffe eines Reinigungsprodukts und nach Wasserhärten abgestimmte Dosierungsvorschriften künftig auf jeder Waschmittelpackung aufgedruckt sein. Entsprechend werden die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Wasserhärten regelmäßig der Bevölkerung mitzuteilen. Diese Informationen sagen dem Verbraucher — um es einmal zusammenfassend so zu formulieren —, wie er mit geringstmöglichem Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln einen bestmöglichen Reinigungserfolg erzielt.
    Während die Bundesregierung mit dem Waschmittelgesetz für die Produktion Daten setzt, bemüht sie sich mit dem Abwasserabgabengesetz, u. a. auch
    den Produktionsprozeß selbst zu beeinflussen. Unsere Gewässer sind nicht zuletzt deshalb verunreinigt, weil der Reinigungs- oder Vermeidungsaufwand vielfach entweder gar nicht oder nur teilweise in die Produktionskosten einbezogen wird.
    Hier setzt die Bundesregierung nun den ökonomischen Hebel an. Auch hier muß man ja den Menschen als homo oeconomicus voraussetzen, der nach Gewinn und Verlust rechnet. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß die Einleiter von Abwasser eine Abgabe nach Maßgabe der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers zu leisten haben.
    Es kann sich also in der Zukunft nun für den Einleiter lohnen, die Schädlichkeit des Abwassers durch eigene Investitionen drastisch zu verringern. Das ist ja die Logik dieses ganzen Konzepts. Die Abgabe schafft so einen wirtschaftlichen Anreiz, mehr Kläranlagen als bisher zu bauen, die Technik der Abwasserreinigung zu verbessern, verstärkt abwasserarme oder abwasserlose Produktionsverfahren einzuführen und abwasserintensive Güter sparsam zu verwenden.
    Die Bundesregierung hat bei der Bemessungsgrundlage der Abgabe die schwer abbaubaren, besonders die für die Trinkwasserversorgung gefährlichen Stoffe und die Giftigkeit der Abwässer angemessen bewertet. Dieser Schritt wird richtungweisend für die künftige Entwicklung des Gewässerschutzes wie der Trinkwasserversorgung sein. Es wird dabei weder Vorzugstarife noch weitgehende Freistellungen für die Verunreinigungen geben, die nach Reinigung des Abwassers nach dem jeweiligen Stand der Technik verbleiben; würden Vorzugstarife I oder Freigrenzen doch den mit der Abwasserabgabe bezweckten Anreiz zur Weiterentwicklung der Reinigungstechnik und zur Einführung abwasserarmer oder gar abwasserloser Produktionsverfahren verringern. Von diesem Grundgedanken gehen nicht nur die vergleichbaren Regelungen in anderen westeuropäischen Ländern, sondern auch der CDU/CSU-Entwurf aus.
    Die hiermit vorgeschlagene Abwasserabgabe ist, worauf auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen hinweist, ein für uns unverzichtbares Mittel, die allseits anerkannten Ziele des Umweltprogramms ökonomisch optimal zu erreichen. Sie reizt vor allem da zur Abwasserreinigung an, wo sich mit geringen Mitteln die Schädlichkeit erheblich verringern läßt.
    Daß die Einführung einer neuen Abgabe, wie sie das Abwasserabgabengesetz vorsieht, von den Betroffenen, insbesondere in der Wirtschaft, nicht mit ungeteilter Freude betrachtet wird, liegt auf der Hand. Die Bundesregierung weiß sehr wohl, daß die Abwasserabgabe für die Betroffenen eine Belastung darstellt. Dies ist gewollt, weil nur so die Absicht des Gesetzes zu verwirklichen ist. Wir sind uns auch bewußt, daß die Belastung durch die Abwasserabgabe für Betriebe, die auf Grund produktionstechnischer Gegebenheiten oder wegen fehlender moderner Abwasserreinigungsanlagen sehr abwasserintensiv sind, empfindliche Ausmaße annehmen kann, vor allem dort, wo bisher praktisch nichts für die Abwasserreinigung getan worden ist. Aber auch



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    in hier besonders betroffenen Industriezweigen gibt es Betriebe, die die Schädlichkeit ihrer Abwassereinleitung bereits aus eigenem Antrieb so erheblich reduziert haben, daß sie durch die Abgabe nur relativ geringfügig belastet werden. So beträgt, um nur ein Beispiel herauszuheben, nach eigenen Berechnungen des Verbandes Deutscher Papierfabriken die Abgabebelastung für den Betrieb der Zellstoffindustrie, der die bisher größten Anstrengungen zur Verminderung der Abwasserschädlichkeit unternommen hat, nur etwa ein Zehntel der durchschnittlichen Belastung dieser Branche. Die Bundesregierung hat gerade der Frage der Belastbarkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat die zahlreichen Stellungnahmen der Betroffenen sorgfältig verarbeitet, in der von meinem Hause durchgeführten Anhörung erörtert und hierzu ein Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen eingeholt.
    Die Bundesregierung trägt im Einzelfall auftretenden Schwierigkeiten durch Übergangsregelungen Rechnung, die den Betroffenen die Einstellung auf das Gesetz und die Anpassung an die durch das Gesetz eintretenden Änderungen erleichtern. Dazu gehört vor allem eine Abgabe in geringerer Höhe für eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 1980. Ferner zählt dazu die erhöhte Berücksichtigung der Reinigungsleistung bereits bestehender Abwasserbehandlungsanlagen. Sie kann eine zusätzliche Verminderung der Abgabe bis auf die Hälfte bewirken. Neben der Regelung, wonach die Abgabe während der Bauzeit einer Abwasserbehandlungsanlage gestundet und weitgehend erlassen werden kann, gibt es eine weitere besonders wichtige Möglichkeit, wonach die Länder aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe und aus anderen Förderungsprogrammen die durch die Abwasserabgabe besonders empfindlich getroffenen Betriebe gezielt fördern können, um ihnen die Durchführung von Investitionen zur Verminderung der Schädlichkeit ihrer Abwässer zu erleichtern. Für dann noch verbleibende Härtefälle kommt die Einführung einer zeitlich begrenzten und an strenge Voraussetzungen gebundenen Härteklausel in Betracht.
    Diesen auf einen zeitgemäßen Gewässerschutz ausgerichteten Gesetzentwürfen sollte auch die Opposition ihre Zustimmung nicht verweigern. Der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes reicht trotz einiger erfreulicher gemeinsamer Ansatzpunkte nach meiner Überzeugung dazu nicht aus. Er ist aus den folgenden Gründen für uns keine realistische politische Alternative:
    Erstens. Es fehlen insbesondere Vorschriften über einen Gewässergütestandard. Im Konzept der CDU für Umweltvorsorge vom 27. Oktober 1972 dagegen waren sie ausdrücklich vorgesehen.
    Zweitens. Es fehlen ausreichende Vorschriften über das Lagern und Abfüllen wassergefährdender Flüssigkeiten.
    Drittens. Durch die Anbindung der Einleitungstandards an die allgemeinen Regeln der Abwassertechnik orientiert sich der CDU/CSU-Entwurf an konventionellen Verfahren der Abwasserreinigungstechnik und bleibt damit hinter den Erfordernissen eines neuzeitlichen Gewässerschutzes zurück.
    Viertens. Bei ihrer Reinhalteabgabe hat die Opposition — ich begrüße das ausdrücklich zwar den Ansatz der Bundesregierung für eine Abwasserabgabe übernommen. Der Oppositionsentwurf weist jedoch so erhebliche Mängel auf, daß er die Reinhaltung unserer Gewässer nicht im erforderlichen Umfang gewährleisten könnte. Denn der Oppositionsentwurf bewertet, obwohl er zur Bestimmung des biochemischen Sauerstoffbedarfs ein aufwendiges Verfahren vorsieht, die schwer abbaubaren, insbesondere die für die Trinkwasserversorgung gefährlichen Stoffe nicht hinreichend und die Giftigkeit des Abwassers überhaupt nicht.
    Fünftens. Der Oppositionsentwurf sieht bei der Abgabenhöhe keine zweite Stufe vor wie der Regierungsentwurf. Eine ausreichend kräftige Anreizwirkung läßt sich aber nur dann erzielen, wenn bereits heute die volle Abgabenbelastung auch für die Zukunft festgelegt ist.
    Sechstens. Der Oppositionsentwurf erfaßt das sehr schädliche und zudem ständig zunehmende verschmutzte Niederschlagswasser von bebauten Flächen überhaupt nicht.
    Siebentens und letztens. Ein weiterer entscheidender Mangel des Oppositionsentwurfs: Er enthält keine einheitlichen Vorschriften zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers. Mithin ist auch nicht sichergestellt, daß für gleich schädliches Abwasser in allen Bundesländern eine gleich hohe Abgabe zu leisten ist.
    Diese Mängel des Oppositionsentwurfs, auch des in ihm enthaltenen juristischen Instrumentariums resultieren — bei aller Anerkennung der Gemeinsamkeiten — nicht zuletzt daraus, daß die Opposition allein mit rahmenrechtlichen Regelungen auszukommen sucht. Hier zeigt sich einmal mehr, wie unhaltbar es ist, dem Bund die volle Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Wasserhaushalts zu verweigern.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, auch zu dieser verfassungsrechtlichen Lage einige abschließende Bemerkungen zu machen. Mit dem Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes und dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, der bereits in den Ausschüssen des Bundestages beraten wird, entsteht für den Bundesgesetzgeber die Schwierigkeit, daß Art. 75 Nr. 4 GG bisher nur den Erlaß von Rahmenvorschriften für den Wasserhaushalt zuläßt, wie Sie alle wissen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grenzen der Rahmengesetzgebung in seiner Rechtsprechung dahin umschrieben:
    1. Die Rahmenvorschriften des Bundes müssen als Ganzes für die Landesgesetzgebung ausfüllungsfähig und ausfüllungsbedürftig, jedenfalls auf eine solche Ausfüllung hin angelegt sein.
    2. Sie müssen dem Landesgesetzgeber Raum für Willensentscheidungen in der sachlichen Rechtsgestaltung lassen.
    3. Was den Ländern zu regeln bleibt, muß von substantiellem Gewicht sein.



    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    4. Rahmenvorschriften dürfen ihre Zweckbestimmung nicht überschreiten, nur eine Grenze für landesgesetzliche Eigenregelungen zu bilden.
    5. Soweit der Bund eine Materie selbst unmittelbar rechtlich ordnet, müssen die Vorschriften des Bundesrechts wiederum so gestaltet sein, daß Bundesgesetz und Landesgesetz nebeneinander wirksam werden müssen, um die gewollte gesetzliche Ordnung zu erreichen und anwendbares Recht zu schaffen.
    Diese rahmengesetzlichen Grenzbestimmungen lassen zureichende Bundesregelungen für die Kernbereiche des Gewässerschutzes, beispielsweise für die Anforderungen an das Lagern wassergefährdender Stoffe, für die Bestimmung eines auf die Trinkwasserversorgung ausgerichteten Gewässergütestandards, für die Anforderungen an Abwassereinleitungen und auch für Meßverfahren und Pauschaltabellen bei der Abwasserabgabe nicht zu oder belasten sie zumindest mit einem erheblichen Geltungsrisiko. Solche Regelungen, die vorwiegend technisches Recht darstellen, müssen aber in der Bundesrepublik unmittelbar und einheitlich gelten. Ja, sie sollten auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus so bald wie möglich vereinheitlicht werden. Die Initiativen dazu im Europarat und in den Europäischen Gemeinschaften sind Ihnen bekannt.
    Meine Damen und Herren, die Gewässerschutzpolitik der Bundesregierung ist auf eine föderative Kooperation von Bund und Ländern zum Nutzen aller Bürger angelegt. Auch mit einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Wasserhaushalt wird den Ländern ein erheblicher Spielraum für eigenverantwortliche Tätigkeit bleiben. Nicht nur bleibt dabei das bisherige landesrechtliche Instrumentarium größtenteils erhalten, sondern die präventive Planung wird gegenüber der klassischen Gesetzgebung für die Länder sogar noch an Bedeutung gewinnen.
    Als Schwerpunkte werden auch nach einer sachangemessenen Verfassungsänderung bei den Ländern verbleiben — es ist wichtig, sich das einmal zu vergegenwärtigen —:
    1. die Bestimmung des Güteziels bei Gewässern, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen,
    2. die wasserwirtschaftliche Rahmenplanung und die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen für Gewässer,
    3. die Aufstellung von Sanierungsplänen für übermäßig belastete Gewässer,
    4. die Aufstellung von Abwasserbeseitigungsplänen und
    5. die Verwendung der Mittel aus der zukünftigen Abwasserabgabe.
    Das ist genug, vielleicht sogar übergenug.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat mit den vorliegenden Gesetzentwürfen, wie wir glauben, einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltbedingungen in dem besonders notleidenden Bereich des Gewässerschutzes
    geleistet. Die Bürger in unserem Lande werden kein Verständnis dafür aufbringen, falls die von allen als notwendig erkannte Sanierung unserer Gewässer an Kompetenzquerelen zwischen Bund und Ländern scheitern sollte. Sie erwarten vielmehr von uns allen beschleunigte und durchgreifende Lösungen. Ich appelliere daher in dieser Stunde nochmals auch
    und gerade — an die Opposition, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zuzustimmen und damit den Weg freizumachen für eine zeitgemäße, zukunftsoffene Wassergesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)