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    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1934 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe — Drucksache 7/2071 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 7/2557 -- Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8107 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen — Drucksache 7/2109 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 7/2559 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8107 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts-und Amtshilfe in Strafsachen (Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz [Bergstraße], Kunz [Berlin], Frau Berger [Berlin], Vogel [Ennepetal] und der Fraktion der CDU/ CSU) — Drucksache 7/1882 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2590 — Zweite und dritte Beratung 8107 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Mai 1973 zum Abkommen über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits — Drucksache 7/2110 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2573 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8108 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Oktober 1973 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Finnland andererseits — Drucksache 7/1778 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2574 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 8108 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Große Anfrage der Abgeordneten Bewerunge, Eigen, Kiechle, Dr. Ritz, Susset, Solke, Freiherr von Kühlmann-Stumm und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Landwirtschaft — Drucksachen 7/2497, 7/2586 in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Agrarberichterstattung (Agrarberichterstattungsgesetz) — Drucksache 7/1990 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2615 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 7/2576 — Zweite und dritte Beratung Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 8108 D Saxowski (SPD) 8112 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 8115 C Ertl, Bundesminister (BML) 8121 B, 8149 B Kiechle (CDU/CSU) 8126 C Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . . . 8131 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . . 8136 B Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 8138 D Ronneburger (FDP) . . . . . . . 8141 D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 8144 B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) . . 8147 A Büchler (Hof) (SPD) . . . . . • . 8147 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 8152 C Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes — Drucksache 7/2524 Erste Beratung Leber, Bundesminister (BMVg) . . 8174 B Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 8177 B Horn (SPD) . . . . . . . . . 8182 C Graaff (FDP) . . . . . . . . . 8188 A Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) —Drucksache 7/2271 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz) — Drucksache 7/2272 — Erste Beratung in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Schutz vor Gefahren radioaktiver Strahlen — Drucksache 7/2369 — in Verbindung mit Antrag der Abgeordneten Lemmrich, Gierenstein, Dr. Gruhl, Dr. Althammer, Dr. Hauser (Sasbach), Gerster (Mainz), Sick, Dr. Riedl (München) und Genossen betr. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm —Drucksache 7/2263 (neu) — in Verbindung mit Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zusammensetzung von Benzin (Probleme über den Bleigehalt von Benzin) — Drucksachen 7/1520, 7/2560 — in Verbindung mit Antrag des Innenausschusses zu dem Bericht über die Durchführung des Benzinbleigesetzes und über die zur Erfüllung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1971 zum Benzinbleigesetz getroffenen Maßnahmen — Drucksachen 7/854, 7/2561 — Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . 8190 A, 8210 D Biechele (CDU/CSU) 8193 C Konrad (SPD) 8196 B, 8209 B Dr. Hirsch (FDP) . . . 8199 B, 8210 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) . 8201 B, 8208 B Dr. Haenschke (SPD) 8203 C Hoffie (FDP) . . . . . 8205 B, 8207 A Lemmrich (CDU/CSU) 8206 B Schäfer (Appenweier) (SPD) . . 8206 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8210 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Antrag der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jenninger, Köster, Frau Dr. Neumeister, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Braun und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2373 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Antrag der Frak- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 III tionen der SPD und der FDP) — Drucksache 7/2569 — Erste Beratung Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 8211 C Dr. Bardens (SPD) . . . . . . . 8213 B Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2552 — Erste Beratung . . . . . . . . . 8214 B Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. August 1974 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/2562 — 8214 B Übersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2553 — . . . . 8214 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen — Drucksachen 7/1669, 7/2566 — . . . . . . . 8214 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Zollpräferenzen 1974 gegenüber Entwicklungsländern) — Drucksachen 7/2282, 7/2572 — 8214 C Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche) Drucksache 7/2577 — 8214 D Fragestunde Drucksachen 7/2584 vom 4. 10. 74 und 7/2604 vom 9. 10. 74 — Dringlichkeitsfragen 1 und 2 — Drucksache 7/2604 vom 9. 10. 74 — des Abg. Collet (SPD) : Verlust mehrerer hundert Arbeitsplätze für deutsche Arbeitnehmer in der Süd-und Westpfalz durch Pläne des US-Hauptquartiers in Europa; Vermeidung des Anstiegs der Arbeitslosenquote in dieser Region Haehser, PStSekr (BMF) . . 8154 B, C, D, 8155 A, B Collet (SPD) . . . . 8154 C, D, 8155 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 8155 A Frage A 45 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Wissenschaftliche Untersuchung zum Informationsstand der deutschen Jugend über den Komplex Verbrechen an Deutschen Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . . 8155 B, D, 8155 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 8155 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 8156 A Fragen A 46 und A 47 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verhältnis zwischen Staat und Kirche; Bewährung des öffentlich-rechtlichen Status der Kirche; mögliche Neuordnungsabsichten Dr. Schmude, PStSekr (BMI) . 8156 B, C, D, 8157 A, B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 8156 C, D, 8157 B, C Roser (CDU/CSU) . . . . . . . 8156 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 8157 C Frage A 107 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Disziplinarverfahren gegen Angehörige des BND wegen Anmaßung von Aufgaben ohne Auftrag Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . . 8157 D, 8158 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 8158 A, B Hansen (SPD) 8158 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 8158 D Ey (CDU/CSU) 8158 D Frage A 108 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verlautbarung über Rücknahme der Erhöhung des Zwangsumtauschsatzes Frau Schlei, PStSekr (BK) . 8159 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8159 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 8159 B Roser (CDU/CSU) 8159 C Frage A 110 -- Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Zuwendungen aus Bundesmitteln an Pressedienste für Verbreitung von Informationen Bölling, StSekr (BPA) 8159 D, 8160 B, C, D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 8160 B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 8160 C Frage A 111 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Hindernisse für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu selbständigen, von der Bundesrepublik bisher nicht anerkannten Staaten Moersch, StMin (AA) . 8160 D, 8161 A, B Hansen (SPD) 8161 A Walkhoff (SPD) 8161 B Frage A 114 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Äußerung des Botschaftsrats Valentin a. Koptelzew auf einer Tagung in Loc- cum zur Frage der Wiedervereinigung Moersch, StMin (AA) 8161 C, D, 8162 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8161 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 8162 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8162 B Frage A 115 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Trennung der Mitglieder deutscher Familien bei der Ausreise aus den OderNeiße-Gebieten; Intervention gemäß Merkblatt 5 der GO für die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland Moersch, StMin (AA) 8162 C, D, 8163 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8162 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8163 B Fragen A 48 und A 49 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Herabsetzung des Volljährigkeitsalters; rechtskundliche Vorbereitung der betroffenen jungen Menschen Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . . 8163 B, 8164 B, C, D, 8165 A Rollmann (CDU/CSU) . 8164 B, D, 8165 A Fragen A 50 und A 51 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU): Möglichkeit des Tätigwerdens von Rechtsanwälten aus der DDR bei Ge- richten der Bundesrepublik Deutschland; Möglichkeit des Tätigwerdens von Rechtsanwälten aus der Bundesrepublik Deutschland bei Gerichten der DDR Dr. de With, PStSekr (BMJ) . . . 8165 B, D, 8166 A, B, C, D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 8165 D, 8166 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 8166 C Fragen A 53 und A 54 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Ziviler Dienst bei den amerikanischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland; Bevorzugung amerikanischer Staatsbürger bei der Einstellung; Vereinbarkeit der damit verbundenen Verdrängung deutscher Staatsangehöriger mit dem Truppenvertrag Haehser, PStSekr (BMF) 8166 D, 8167 B, C Dr. Althammer (CDU/CSU) . 8167 A, B, C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 8167 C Frage A 55 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Geldner (FDP) : Personalkosten der EG-Behörden Haehser, PStSekr (BMF) 8167 D Frage A 56 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Geldner (FDP) : Anteil des landwirtschaftlichen Sektors an den konjunkturellen Förderungsmaßnahmen für benachteiligte Regionen und Sektoren Haehser, PStSekr (BMF) 8168 A Frage A 59 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Spekulationsgewinne durch Veräußerung kostenlos erworbener Korn- und Kartoffelbrennrechte Haehser, PStSekr (BMF) . . 8168 B, C, D Walkhoff (SPD) 8168 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 8168 C Frage A 60 Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU): Branntweineigenlager bei Branntweinverarbeitern; Kosten bei der Bewachung durch Zollbeamte Haehser, PStSekr (BMF) . 8168 D, 8169 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 8169 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 V Frage A 62 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Höhe der Forderungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten Haehser, PStSekr (BMF) . . . . 8169 B, D Niegel (CDU/CSU) 8169 C Frage A 65 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Verteilung der Mittel des Konjunktursonderprogramms; Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung der Arbeitslosenzahlen Grüner, PStSekr (BMWi) . 8170 A, B, C, D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 8170 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 8170 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 8170 D Frage A 66 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — der Ahg Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) : Ausbildungsordnung für Kunststoffwerker Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 8171 A, B Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8171 B Frage A 68 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Widerspruch zwischen der Beurteilung der sogenannten Konzertierten Aktion durch den Bundeswirtschaftsminister und den Lohnforderungen im Eisen-und Stahlbereich Grüner, PStSekr (BMWi) 8171 C, D, 8172 A Höcherl (CDU/CSU) . . 8171 D, 8172 A Frage A 69 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Beteiligung des Zonenrandgebietes am Sonderprogramm zur Abstützung der Beschäftigung Grüner, PStSekr (BMWi) . . . . 8172 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 8172 B Frage A 70 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Anteil des Zonenrandgebietes bei Teil B des Sonderprogramms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung Grüner, PStSekr (BMWi) . . . 8172 C, D Böhm (Melsungen) 8172 C, D Frage A 71 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zusammensetzung des innerdeutschen Handels nach Gütern Grüner, PStSekr (BMWi) 8173 A Fragen A 72 und A 73 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Widerspruch zwischen Einsatz von 950 Millionen DM in strukturschwachen Räumen zur Konjunkturbelebung und Senkung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" um 133 Millionen DM; italienische Fleischeinfuhren aus dem Ostblock Logemann, PStSekr (BML) . . 8173 B, C, D, 8174 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 8173 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 8174 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8214 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8215* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Zusatzfrage zur Frage A 42 — Drucksache 7/2550 vom 20.9.74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) (119. Sitzung, S. 7975 C) : Stützung für den deutschen Gartenbau; Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Holland, insbesondere bei den Energiekosten; Ölsubstitution und Energieeinsparung . . . . . . . . . . 8215* C Anlage 3 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Pläne der Bundesregierung zur Förderung des Austausches von Wissenschaftlern 8215* D Anlage 4 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) Beurteilung der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. durch die Bundesregierung; Bekanntmachung der Hilfs- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 möglichkeiten dieses Vereins in der Öffentlichkeit 8216* B Anlage 5 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 9 — Drucksache 7,2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Wolfram (SPD) : Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen auf Praxisschildern von Ärzten . . . 8216* D Anlage 6 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Konsequenzen aus einer Einordnung bestimmter Strecken der E 8 in die erste Dringlichkeitsstufe des Bundesfernstraßenausbauplans nach dem Entwurf eines Bundesraumordnungsprogramms 8217* A Anlage 7 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Gesetzliche Regelungen zum Einbau von Sicherheitseinrichtungen auf Tankschiffen 8217* B Anlage 8 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Bedeutung des Verkehrsmuseums in Nürnberg; systematischer Ausbau und bessere Unterbringung dieses Museums 8217* D Anlage 9 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU): Herausgabe einer Berlin-Briefmarke der DDR mit der Aufschrift „Hauptstadt der DDR" 8218* A Anlage 10 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage A 32 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Anpassung der postalischen Organisation an die Ergebnisse von Gebietsreformen zur Vermeidung von Erschwernissen für die Benutzer von Fernmeldeeinrichtungen 8218* B Anlage 11 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Wolfram (SPD) : Einführung von Vorsichtsmaßnahmen durch die US-Atomenergiekommission auf Grund von Rissen im Kühlsystem von Reaktoren und Möglichkeit derartiger Risiken im Bereich der deutschen Kernkraftwerke 8218* D Anlage 12 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Genehmigung zur Annahme eines Ostberliner Ordens für ein Mitglied des Parteivorstandes der DKP 8219* A Anlage 13 Antwort des PStSekr Dr. Schmude (BMI) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Informationsaustausch auf europäischer Gemeinschaftsebene über die Planung neuer Standorte von Kernkraftwerken 8219* B Anlage 14 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 -- des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Entwendung technischer Konstruktionszeichnungen für den Neubau des Kanzleramtes 8219* C Anlage 15 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Dr. Früh (CDU/ CSU) : Auslegung des § 42 Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte . . . . 8220* A Anlage 16 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 76 und A 77 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Bemühungen der Vogelschutzverbände zur Verhinderung von Vogelmord, besonders in Italien und Belgien; Schäden durch Massenvernichtung von Singvögeln 8220* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 VII Anlage 17 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 86 und A 87 — Druck sache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg Schirmer (SPD) : Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung um Verhinderung eines Abzugs eines Teils der auf deutschem Boden stationierten niederländischen Streitkräfte; Berücksichtigung ziviler Belange 8221* A Anlage 18 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 88 und A 89 Druck- sache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Würtz (SPD) : Äußerungen eines Oberstleutnants über Innere Führung; Erläuterung der Grundsätze der Inneren Führung für die im „Stern" namentlich genannten Offiziere 8221* D Anlage 19 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 90 und A 91 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Conradi (SPD) : Änderung der Musterungsordnung zur Vermeidung von Fehldiagnosen . . . 8222* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 95 und 96 Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Zahl der Wehrdienstverweigerer im Falle der freien Wahl zwischen Wehrdienst und zivilem Ersatzdienst; Kosten der zusätzlichen Ersatzdienstplätze . . 8222* C Anlage 21 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Verbesserung der überregionalen Verkehrseinbindung des emsländisch-ostfriesischen Raums über eine verstärkte Wirtschaftsförderung hinaus . . . . 8223* B Anlage 22 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Marktsättigungserscheinungen im Wohnungsbau; Höhe des Finanzaufkommens aus der beabsichtigten Planungswertausgleichsabgabe 8223* B Anlage 23 Antwort des BMin Franke (BMB) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. Franz (CDU,/ CSU) : Auslassung des Hinweises auf den Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten in Prospekten des Berliner Verkehrsamtes 8224* A Anlage 24 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/2584 vom 4.10.74 — des Abg. Schreiber (SPD) : Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für die Absolventen der Sonderbegabtenprüfung entsprechend dem Einkommen dieser Personen im vorher ausgeübten Beruf . . 8224* B Anlage 25 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10.74 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Meldung in der „Welt" über Verhaftung eines Berliners in Landsberg; Verhinderung der Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft in Warschau durch polnische Behörden . . . . . 8224* D Anlage 26 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/2584 vom 4. 10. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Stimmabgabe der deutschen Delegation in der Frage Südafrikas 8224* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8107 122. Sitzung Bonn, den 10. Oktober 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8215 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 11. 10. Dr. Aigner * 11. 10. Alber ** 11. 10. Dr. Artzinger * 10. 10. Dr. Barzel 10. 10. Dr. Bayerl 10. 10. Behrendt * 12. 10. Dr. Burgbacher* 10. 10. Conradi 15. 11. Dr. Dollinger 11. 10. Dr. Dregger 11. 10. Engholm 11. 10. Entrup 11. 10. Fellermaier * 11. 10. Flämig * 11. 10. Dr. Freiwald 16. 11. Gerlach (Emsland) * 12. 10. Härzschel * 10. 10. von Hassel 30. 10. Herold 30. 11. Heyen 10. 10. Hussing 10.10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 10. Kiep 18. 10. Dr. h. c. Kiesinger 18. 10. Dr. Klepsch * 11. 10. Krall * 10. 10. Dr. Laermann 10. 10. Dr. Lauritzen 11. 10. Lautenschlager * 11. 10. Lücker * 11. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 10. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 11. 10. Dr. Schwencke 11. 10. Dr. Schwörer * 11. 10. Spilker 11. 10. Springorum * 10. 10. Dr. Starke (Franken) 11. 10. Dr. Stienen 11. 10. Vahlberg 19. 10. Walkhoff * 10. 10. Wienand 19. 10. Dr. Zeitel 13. 10. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht (4 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Zusatz- frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Druck- sache 7/2550 Frage A 42, 119. Sitzung, Seite 7975 c) : Im Bundeshaushalt sind bereits am 13. März 1974 durch Beschluß des Bundeskabinetts 10 Millionen DM für die Förderung von Investitionen zur Ölsubstitution und Energieeinsparung eingestellt worden, die im übrigen keineswegs ausschließlich für Gartenbaubetriebe bestimmt sind. Da es sich dabei um eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" handelt, kann sie nur durchgeführt werden, wenn die Länder bereit sind, gemeinsamen Förderungsgrundsätzen zuzustimmen und entsprechende Landesmittel bereitzustellen. In meinem Hause sind mehrfach Versuche unternommen worden, in den nach dem Gemeinschaftsaufgabengesetz vorgesehenen Gremien mit den Ländern zu einer Einigung zu gelangen. Von allen Ländern wurde jedoch eine derartige Maßnahme bezügl. der Ölsubstitution als nicht mehr aktuell abgelehnt. Schließlich hat man sich darauf geeinigt, nur eine der vorgesehenen Maßnahmen, nämlich die Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung als gemeinsame Maßnahme von Bund und Ländern durchzuführen. Über die Einzelheiten der Förderungsgrundsätze wird in Kürze mit den Ländern nochmals verhandelt, so daß der Unterausschuß am 28. Oktober und der Planungsausschuß am 11. November 1974 endgültig entscheiden können. An einem positiven Ergebnis der beiden genannten Sitzungen ist nicht zu zweifeln, da die Vorverhandlungen mit den Ländern bereits eine grundsätzliche Einigung über diese eingeschränkte Maßnahme gebracht haben. Ich bitte, aus dem von mir geschilderten Ablauf der Verhandlungen zu entnehmen, daß seitens der Bundesregierung alles getan worden ist, um die Maßnahme „Ölsubstitution und Energieeinsparung" in vollem Umfange zu verwirklichen. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 1): Nachdem die amerikanische Regierung wie Wissenchaft in hohem Maß von dem Berufswechsel von Wissenschaftlern zwischen Universität, Regierung und Industrie profitiert und in England eine Kommission (Task Force on Interchange of Scientists) zu 8216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 demselben Thema einen Untersuchungsbericht vorgelegt hat, um diesen Austausch zu fördern, frage ich die Bundesregierung, ob bei ihr ähnliche Pläne bestehen, und wenn ja, wie sie gedenkt, diese in die Praxis umzusetzen? Das Bundesministerium für Forschung und Technologie widmet dem Problem der Mobilität insbesondere des wissenschaftlichen und technischen Personals in den von ihm geförderten Forschungseinrichtungen seit längerer Zeit große Aufmerksamkeit, da neue Aufgaben für die Forschung zur Zeit nicht durch eine Erhöhung des Personalstandes bewältigt werden können. Es hat mit Sachverständigen aus den Forschungseinrichtungen die Frage erörtert, wie die Mobilität verbessert werden kann. Ferner sind Studien zu einer Mobilitätsstatistik und zur Weiterbildungsfunktion von Forschungseinrichtungen vergeben worden. Die Mobilität soll durch Schaffung von Anreizen, durch Abbau von Hemmnissen, die einen Wechsel zwischen Forschung, öffentlichem Dienst und Industrie entgegenstehen, und auch durch Berücksichtigung mobilitätsfördernder Gesichtspunkte bei Tarifverhandlungen, beim Erlaß von Rechtsvorschriften oder bei Verwaltungsmaßnahmen verbessert werden. Die Forschungseinrichtungen sollen die Mobilität im koordinierten Zusammenwirken in ihrem Bereich verwirklichen. An die Einrichtung einer besonderen Dienststelle, wie es die britischen Expertengruppe vorgeschlagen hat, ist nicht gedacht. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Tätigkeit der Deutschen Rettungsflugwacht e. V., und — im Falle positiver Beurteilung — welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Hilfsmöglichkeiten dieser Organisation einer breiteren Öffentlichkeit bekanntzumachen? Die bisherige Tätigkeit der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. in Stuttgart ist in zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche zu gliedern: 1. Die Durchführung des regionalen Hubschrauberrettungsdienstes im Raum Stuttgart, der in den örtlichen Rettungsdienst voll integriert ist. In diesem Rahmen werden auch sogenanne Sekundärtransporte von Patienten aus Krankenhäusern in Spezialkliniken sowie Transporte von Blutkonserven und Organtransplantaten durchgeführt. Dieser regionale Hubschrauberrettungsdienst fällt nicht in die Verantwortlichkeit der Bundesregierung und kann daher nicht beurteilt werden. 2. Repatriierungsflüge von im Ausland erkrankten oder verletzten Deutschen. Sie werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Deutschen Rettungsflugwacht e. V. auf kommerzieller Basis durchgeführt. Die Deutsche Rettungsflugwacht e. V., die keine geeigneten Flugzeuge besitzt, chartert aufgrund abgeschlossener Verträge Flugzeuge, mit denen sie die Ambulanzflüge durchführt. Die dabei entstehenden erheblichen Kosten, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen im allgemeinen nicht vergütet werden, können durch den Abschluß eines entsprechenden Versicherungsvertrages abgedeckt werden. Über diese Repatriierungsflüge liegen der Bundesregierung objektive Erfahrungsberichte nicht vor. Neben der Rettungsflugwacht e. V. in Stuttgart werden solche Repatriierungsflüge auch von anderen Organisationen durchgeführt, so u. a. von der Ambulanzfluggruppe Nordbayern des Bayerischen Roten Kreuzes, die von einem auf diesem Gebiet besonders erfahrenen Arzt geleitet wird, von der Deutschen Flugrettung in München und in einzelnen Fällen auch von der Bundeswehr. Die Bundesregierung sieht aus Gründen der Wettbewerbsneutralität keine Möglichkeit, die Öffentlichkeit auf die Tätigkeit einer dieser Organisationen besonders hinzuweisen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der Ärztekammern, Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen auf Praxisschildern zu verbieten, und in welcher Form sollte es nach Auffassung der Bundesregierung Ärzten gestattet sein, für Vorsorgeuntersuchungen zu werben? Die auf dem Praxisschild des Arztes zu führende erlaubte Beschriftung ist in den Berufsordnungen der Landesärztekammern verbindlich geregelt. Bei diesen Berufsordnungen handelt es sich um Satzungen autonomer Berufsverbände. Sie sind als solche unmittelbar geltendes Recht. Nach § 25 der auf dem 73. Deutschen Ärztetag beschlossenen Fassung der Berufsordnung für die deutschen Ärzte, der in alle Berufsordnungen der Landesärztekammern Eingang gefunden hat, darf der Arzt nur die in dieser Vorschrift aufgeführten Angaben auf seinem Praxisschild führen. Die Bezeichnung „Vorsorgeuntersuchungen" ist im Katalog der zugelassenen Angaben auf dem Praxisschild nicht enthalten. Die Bundesregierung wird mit der dafür zuständigen Vertretung der Ärzte prüfen, ob im Interesse der Patienten die Berufsordnungen dahingehend geändert werden sollten, daß es Ärzten, die auf ihrem Fachgebiet zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach der RVO ermächtigt sind, ermög- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8217* licht wird, einen eindeutigen und für den Patienten unmißverständlichen Hinweis auf diese Untersuchungen auf ihrem Praxisschild zu führen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 15) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Entwurfs eines Bundesraumordnungsprogramms für die Forderung nach Einordnung der Europastraße 8 (E 8) von Rheine zur niederländischen Grenze sowie des niedersächsischen Teilstücks Bonn—Emden in die erste Dringlichkeitsstufe des Bundesfernstraßenausbauplans? Ich gehe davon aus, daß Sie die im Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms angesprochenen allgemeinen Ziele für die gesamträumliche Entwicklung des Bundesgebietes meinen. Was den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen anbetrifft, so wird dieser gegenwärtig gemäß § 4 des Ausbauplangesetzes überprüft. Dem Bundesminister für Verkehr liegen von seiten der obersten Straßenbaubehörden der Länder rd. 500 Änderungsanträge zu Einzelplanungen vor, u. a. die Anträge des Landes Niedersachsen, die Europastraße 8 von Rheine bis zur niederländischen Grenze sowie die BAB Bonn—Emden von der B 72 bis Norddeich in die I. Dringlichkeitsstufe aufzunehmen. Bei der Prüfung auch dieser Anträge werden nicht nur raumordnerische Kriterien, sondern auch verkehrliche und ökonomische Gesichtspunkte gleichrangig zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 20) : Ist die Bundesregierung bereit, durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, daß durch Einbau von technischen Sicherheitseinrichtungen auf Tankschiffen für das Be- und Entladen mit und von Öl Gefahren für Menschen und die Umwelt (Auslaufen von Öl in Gewässer, Brandkatastrophen etc.) ausgeschlossen werden? Der Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen sowie Bau und Ausrüstung der Binnenschiffe ist durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) vom 23. November 1971 nebst einigen Zusatzverordnungen weitgehend geregelt. Die Verordnungen gelten auch auf den übrigen Bundeswasserstraßen mit Ausnahme der Donau. Darüber hinaus ist seit etwa 2 Jahren ein vom Gewerbetechnischen Beirat des Bundesministers für Verkehr eingesetzter Arbeitskreis, dem außer den Sachverständigen des Bundesministers für Verkehr auch Vertreter von Berufsgenossenschaften, des Verbandes der Chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft und des Binnenschiffahrtsgewerbes angehören, damit befaßt, einheitliche Richtlinien für den Umschlag gefährlicher Güter in den Häfen — der in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt — unter Harmonisierung bereits vorhandener Vorschriften zu erarbeiten. Die Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluß. Weiterhin befaßt sich ein Arbeitskreis der Länder mit der Harmonisierung der landesrechtlichen Hafenordnungen. Am 1. Oktober dieses Jahres ist eine Verordnung in Kraft getreten, durch welche der Schiffsführer und die verantwortliche Person der Umschlagstelle vor dem Laden bzw. Löschen zur Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen anhand einer Prüfliste verpflichtet werden. Die Beförderung gefährlicher Güter ist im übrigen ein internationales Problem, insbesondere auf dem Rhein. Das gilt auch für die endgültige Lösung des Komplexes der Ausrüstung aller Tankschiffe mit brauchbaren Überfüllsicherungen. Die Bundesregierung ist dabei in ständigem Gespräch mit allen am Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen interessierten Regierungen. Die hierfür wichtigsten Gremien sind die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt und die Wirtschaftskommission für Europa in Genf. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 26) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Verkehrsmuseum — Abteilungen für Post und Eisenbahnen — in Nürnberg bei, und was ist von wem unternommen worden, um einen systematischen Ausbau und eine geschlossene und vollständig© Unterbringung — in Abstimmung mit welchen anderen Einrichtungen auf diesem Gebiet im freien Teil Deutschlands - sicherzustellen? Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost haben sich in der Vergangenheit um die Wiederherstellung des Verkehrsmuseums in Nürnberg bemüht. Heute sind die Abteilung Post voll und die Abteilung Bahn bereits zu nahezu 85 % hergestellt. Bei aller Bedeutung des kulturellen Wertes und der Werbewirksamkeit des Museums muß aber die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Bundesbahn und der Bundespost auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang haben. 8218* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Unter dem Aspekt einer gewissen kulturellen Verpflichtung, Tradition und einer nicht zu unterschätzenden Werbung hat die Deutsche Bundesbahn trotz angespannter Finanzlage allein in den Jahren von 1963 bis 1973 1,5 Millionen DM investiert. Weitere 64 000 DM sind eingeplant. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 30) : Trifft es zu, daß die DDR eine Berlin-Briefmarke mit der Aufschrift „Hauptstadt der DDR" herausgegeben hat, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, angesichts der Tatsache, daß die DDR vor einigen Jahren die Beförderung von Briefen aus der Bundesrepublik Deutschland, die mit einer Briefmarke mit dem Bildnis des Dresdner Zwingers frankiert waren, abgelehnt hat? Das DDR-Postministerium hat mehrfach Postwertzeichen mit der Aufschrift „Berlin, Hauptstadt der DDR" herausgegeben, so z. B. im Juni 1969 anläßlich des damaligen „Weltfriedenstreffens" oder im Sommer 1973 anläßlich der „Weltfestspiele". Durch die Herausgabe von Postwertzeichen, in denen Berlin als Hauptstadt der DDR bezeichnet wird, kann am fortgeltenden Viermächtestatus Berlins ebensowenig geändert werden wie durch die entsprechende Aussage, die die DDR bereits vor Jahren in den Artikel 1 ihrer Verfassung aufgenommen hat. Es gibt weder Bestimmungen in den Verträgen des Weltpostvereins noch andere Beschlüsse von Weltpostkongressen, wonach ein Mitgliedsland des Weltpostvereins die Motive der Beschriftung von Postwertzeichen eines anderen Mitgliedslandes zum Anlaß nehmen dürfte, um die betreffenden Sendungen nicht weiterzubefördern oder an die Einlieferungsverwaltung zurückzugeben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 32) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre postalische Organisation den Ergebnissen der Gebietsreform in den einzelnen Bundesländern anzupassen, um insbesondere Erschwernisse für die Benutzer von Fernmeldeeinrichtungen zu vermeiden, die sich dadurch ergeben, daß vereinzelt die Grenzen eines Fernmeldebereiches sich nicht mehr mit den politischen Grenzen decken? Die Deutsche Bundespost berücksichtigt die Ergebnisse der Gebietsreformen in ihrer Organisation, soweit nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Im Postwesen führen Gebietsreformen i. d. R. zu entscheidenden Veränderungen der Verkehrsbedingungen, denen durch eine Anpassung der postalischen Aufbau- und Ablauforganisation Rechnung getragen wird. Im Fernmeldewesen ist eine Berücksichtigung von Gebietsreformen wesentlich schwieriger. Die Leitungen des Fernsprechnetzes der Deutschen Bundespost sind in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet. Das bestehende Kabelnetz kann also nicht ohne weiteres an die Änderungen der politischen Gebietseinheiten angepaßt werden. Mit der am 1. Juli 1971 in Kraft getretenen Fernmeldeordnung ist die Einführung eines neuen großraumorientierten Gesprächstarifs — Nahverkehrs-tarif — angeordnet worden. Mit diesem „Nandienst" werden die Tarifgrenzen von den Ortsnetzen gelöst. Die Bereiche, in denen die „Nahgebühr", d. h. die Ortsgebühr, gilt, werden hierdurch von derzeit 70 qkm auf künftig ca. 2 000 qkm erweitert. Der Nahgebührenbereich wird sich auf alle umliegenden bis zu 25 km entfernten Ortsnetze erstrecken. Jedes einzelne Ortsnetz ist Zentrum eines solchen Nahgebührenbereichs, so daß im Durchschnitt von ihm aus 30 andere Ortsnetze zur Nahgesprächsgebühr erreicht werden können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der US-Atomenergiekommission, auf Grund von Rissen im Kühlsystem von Reaktoren zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen einzuführen, durch die die Verfügbarkeit von US-Kernkraftwerken reduziert wird, und ist anzunehmen, daß durch solche oder ähnliche Risiken im Bereich der deutschen Kernkraftwerke Störungen eintreten könnten und die geplanten Versorgungsanteile aus dem Kernkraftbereich nicht erreicht werden? Nachdem in gleichen Nebenleitungen im Primärsystem von drei amerikanischen Siedewasserreaktoren Risse entdeckt worden waren, hat die US-Atomic Energy Commission angeordnet, alle Anlagen dieses Typs binnen 60 Tagen auf solche Fehler zu überprüfen. Die Betreiber haben also Gelegenheit, ihre normale Betriebsplanung darauf abzustellen. Für die Hälfte der 21 betroffenen Anlagen ist dies leicht möglich, da sie sich noch in der Inbetriebnahmephase befinden bzw. zu Wartungszwecken sowieso abgeschaltet werden sollen. Die übrigen Anlagen müssen allerdings für die Überprüfung jeweils etwa eine Woche vom Netz genommen werden. Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, daß auch in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines bei einer Reaktoranlage aufgetretenen Schadens alle anderen insoweit vergleichbaren Anlagen zur Über- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8219* prüfung zeitweilig abgeschaltet werden müssen. Dies wird um so mehr gelten, wenn, wie angestrebt, in Zukunft weitgehend zeichnungsgleiche Anlagen geplant werden sollten. Das Bemühen der für die Reaktorsicherheit zuständigen Behörden, aber auch aller anderen Beteiligten, die Sicherheit der Kernkraftwerke insbesondere durch Kodifizierung der Anforderung an sorgfältige Auslegung und Qualitätsgewährleistung bei der Fertigung weiter zu erhöhen, kann dazu beitragen, das Risiko für das Auftreten der verfügbarkeitsmindernden Schäden zu verringern. Die Bundesregierung darf bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre Auffassung bekräftigen, daß die Reaktorsicherheit Vorrang vor der Vermeidung von Betriebsausfällen hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 42) : Ist einem Mitglied des Parteivorstands der DKP die Genehmigung zur Annahme eines Ostberliner Ordens erteilt worden, und, sollte dies der Fall sein, auf Grund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung diese Genehmigung gegengezeichnet? Die Antwort auf Ihre Frage lautet nein. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schmude auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 43) : Wieweit findet auf europäischer Gemeinschaftsebene ein planmäßiger Informationsaustausch über die Planung neuer Standorte von Kernkraftwerken statt? Die Bundesregierung erörtert mit den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, vor allem mit den Anrainerstaaten Frankreich, Niederlande, Dänemark., aber auch mit der Schweiz, im Rahmen bilateraler Kontakte neben Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen auch standortspezifische Probleme. Sie beabsichtigt, die Erörterung von Fragen der Standortbewertung und -planung besonders für grenznahe Räume mit diesen Staaten zu vertiefen, mit dem Ziel, auf Gemeinschaftsebene zu planungswirksamen Konsultationen zu gelangen, insbesondere in Fällen, in denen gegenseitige Belange der Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren der Kernenergie betroffen sind. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt deshalb den Entwurf einer Entschließung über Energie und Umwelt, der von der Kommission vorbereitet, sodann in der Ratsgruppe „Umwelt" erörtert worden ist und dem Rat (Umweltminister) in seiner nächsten Tagung zur Beschlußfassung vorliegen soll. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, daß die Kommission mit Priorität Vorschläge für einen Informationsaustausch — auf Gemeinschaftsebene — über die Planung der Standorte neuer Kraftwerke unter Berücksichtigung der Umweltrisiken ausarbeitet (Dok. R/1637/74 [ENV 80 — ENER 32]). Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 52) : Was ist der Bundesregierung über die Entwendung wichtiger technischer Konstruktionszeichnungen fur den Neuhau des Kanzleramtes bekannt, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für ausländische Nachrichtendienste ein großes Interesse an diesen Konstruktionszeichnungen besteht? Der von Ihnen angeschnittene Sachverhalt ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sie haben bisher folgendes ergeben: Am 24. September 1974 wurde nach Ablauf der Aufbewahrungszeit einem Schließfach im Bahnhof Opladen ein Plastikbehälter entnommen, der Bauzeichnungen der Sprinkler-Anlage des neuen Bundeskanzleramtes in Bonn enthielt. Es handelt sich um Montagezeichnungen einer Firma, die am Bau des Bundeskanzleramtes beteiligt ist. Sie unterliegen keinem VS-Schutz. Der Plastikbehälter mit den Bauzeichnungen wurde am 20. September 1974 von einem Mitarbeiter der Firma in das Schließfach gelegt. Dieser hatte die Zeichnungen mit ausdrücklicher Erlaubnis eines ihm vorgesetzten Mitinhabers der Baufirma von seiner Arbeitsstelle mitgenommen, um sich für den Bau von Sprinkler-Anlagen fortzubilden. Der Betroffene gab bei seiner Vernehmung an, die Zeichnungen in dem Schließfach aufbewahrt zu haben, weil er sie nicht in seiner zur Zeit noch dürftig möblierten Wohnung liegen haben wollte. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ist, wie auch der Generalbundesanwalt öffentlich erklärt hat, ein nachrichtendienstlicher Hintergrund wenig wahrscheinlich. Zum zweiten Teil Ihrer Frage erkläre ich im Einvernehmen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes: Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß wichtige technische Konstruktionszeichnungen für den Neubau des Bundeskanzleramtes für manche auslän- 8220* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 dische Nachrichtendienste interessant sind. Dieser Interessenlage wird von der Bundesregierung durch die Veranlassung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen der Bauleitung Rechnung getragen. Die Sicherheitsvorkehrungen können allerdings bei aller gebotenen Sorgfalt nur bis an die Grenze dessen gehen, was die praktische Durchführung des Bauvorhabens zuläßt. Ein nachrichtendienstliches Interesse gerade an den Plänen, um die es im laufenden Ermittlungsverfahren geht, kann wegen des technisch eng begrenzten Einblicks, den sie in die Neubaukonstruktion geben, so gut wie ausgeschlossen werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 74): Ist die Auslegung des § 42 Abs. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte zutreffend, daß derjenige Betrieb, der als entwicklungsfähiger Betrieb für betriebliche Investitionen nach den Richtlinien für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und für die Förderung der ländlichen Siedlung gefördert wird, zunächst ausschließlich als aufnehmender Betrieb in Frage kommt und erst dann, wenn derartige Betriebe in unmittelbarer Nähe nicht vorhanden sind, andere übernehmende Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen zum Zuge kommen, und können, sollte dies zutreffen, diesen bevorrechtigten Betrieben diejenigen Betriebe gleichgestellt werden, die nach den Richtlinien förderungsfähig sind? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: § 42 Absatz 2 Buchstabe a cc des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte sichert den landwirtschaftlichen Betrieben, die nach den Grundsätzen für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und für die Förderung der ländlichen Siedlung (Bundestags-Drucksache 7/1538) gefördert werden, einen Vorrang bei der Landaufnahme. Hierbei handelt es sich um Betriebe mit einem genehmigten Betriebsentwicklungsplan. Wenn eine nach Landesrecht bestimmte Stelle jedoch feststellt, daß die abzugebenden Flächen nicht durch einen landwirtschaftlichen Unternehmer bewirtschaftet werden können, der in den Genuß dieser einzelbetrieblichen Förderungsmaßnahmen kommt, können die Flächen durch landwirtschaftliche Unternehmer aufgenommen werden, deren Unternehmen a) seit mindestens einem Jahr eine Existenzgrundlage im Sinne des Altershilfegesetzes gebildet haben, b) in der Zeit nach dem 31. Juli 1969 nicht ganz oder zu wesentlichen Teilen durch den abgehenden Unternehmer bewirtschaftet worden sind und c) in den der Landaufnahme vorausgehenden 12 Monaten mindestens das Doppelte der für die Beitragspflicht nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte festgesetzten Mindestbetriebsgröße erreicht haben oder durch die Landaufnahme mindestens das Dreifache der festgesetzten Mindestbetriebsgröße erreichen werden (§ 42 Abs. 4 GAL). Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Unternehmer des landaufnehmenden Betriebes in den Genuß von Maßnahmen nach den oben genannten Förderungsgrundsätzen kommen könnte. Maßgebend ist lediglich die Erfüllung der im Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte aufgeführten Voraussetzungen, die ich Ihnen soeben genannt habe. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 76 und 77): In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Vogelschutzverbände in der Bundesrepublik Deutschland, den Vogelmord, besonders in Italien und Belgien, zu verhindern? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Schäden durch Massenvernichtung von Singvögeln bisher schon entstanden sind? Herr Bundesminister Ertl beabsichtigt, in einem formellen Schreiben an seinen italienischen Kollegen mit der Bitte heranzutreten, sich intensiv für eine Abhilfe in der Angelegenheit einzusetzen. Da Gesetzesinitiativen bisher immer im italienischen Parlament gescheitert sind, wäre es zu 'begrüßen, wenn von seiten des Bundestages entsprechend auf Abgeordnete des italienischen Parlaments eingewirkt würde. Auch z. Zt. liegt ein Regierungsentwurf für eine Novellierung des italienischen Jagdrechtes dem italienischen Parlament vor, wird aber dort offensichtlich nicht behandelt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bemüht sich um die Sammlung von exakten Unterlagen, da ich mir nach der bisherigen Erfahrung ohne solche wenig Erfolg für ein Vorgehen von deutscher Seite verspreche. Auch zu diesem Zweck hat eine Besprechung mit dem „Komitee gegen den Vogelmord" in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V., dem Deutschen Bund für Vogelschutz sowie dem Präsidenten der italienischen Liga gegen den Vogelmord stattgefunden. Leider konnte dem BML dabei nur ein allgemeiner Eindruck über die Situation vermittelt werden, nicht jedoch genaue und wissenschaftlich abgesicherte Daten über das Ausmaß der Vogeljagd und über seine Auswirkungen auf die Vogelpopulationen Deutschlands und deren ökologische Folgewirkung. Ich erwarte nunmehr die Ergebnisse der auch von der Bundesrepublik Deutschland unterstützten Untersuchung der Europäischen Gemein- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8221* schaften über „Möglichkeiten eines besseren Schutzes der Zugvögel Europas auf der Ebene der EG". Zu diesem Zwecke stehe ich mit dem für Deutschland wesentlichen Bearbeiter der Studie, der Vogelwarte Radolfzell beim Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie in Verbindung. Ich hoffe, daß diese Untersuchung auch Aussagen zum Inhalt Ihrer zweiten Frage macht. Bisher liegen mir exakte Angaben nicht vor. Im übrigen möchte ich Sie zur genaueren Information insbesondere über die internationalen Aktivitäten und um diese Antwort nicht zu lang werden zu lassen auch auf die Beantwortung der Anfragen der Herren Kollegen Dr. Fuchs und Spitzmüller hinweisen (siehe Protokolle der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. September 1974 und der 67 Sitzung vom 28. November 1973). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen A 86 und 87) : Welchen Erfolg hatten inzwischen die in der DPC-Ministerratssitzung und durch bilaterale Verhandlungen unternommenen Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung, um zu verhindern, daß die Regierung der Niederlande ihre im Verteidigungsweißbuch veröffentlichte Absicht realisiert und einen Teil ihrer auf deutschem Boden stationierten Verbände zurückzieht? Wird sich die Bundesregierung weiter darum bemühen, den nicht vereinbarten Abzug verbündeter Militäreinheiten zu verhindern, und wird sie dabei möglichst auch die zivilen (örtlichen und regionalen) Belange berücksichtigen, wie das z. B. im Bereich der Stadt Oldendorf deutlich wird, wenn der vom Kommandeur niederländischer Einheiten angekündigte Abzug stattfinden sollte? Die niederländische Regierung hatte das Konsultationsverfahren über ihren Verteidigungsplan in der NATO am 21. Mai 1974 eingeleitet — bereits 8 Wochen vor Erscheinen ihres Verteidigungsweißbuches. Darüber hinaus fanden bilaterale Besprechungen zwischen dem niederländischen und dem deutschen Verteidigungsminister statt. Die Bundesregierung und die NATO-Gremien brachten übereinstimmend ihre Besorgnis über die niederländischen Pläne zum Ausdruck. Dies führte dazu, daß die in den Niederlanden stationierte 5. Reservedivision nicht aufgelöst wird und keine niederländischen Heeresverbände aus der Bundesrepublik abgezogen werden. Als besonderen Erfolg der Konsultationen möchte ich te hervorheben, daß die niederländische zugesagt hat, keine einseitige Reduzierung des Heeres vor MBFR-Beschlüssen vorzunehmen. Die auf Grund der Konsultationen vorgenommenen Abänderungen ides niederländischen Verteidigungsplanes fanden daraufhin ihren teilweisen Niederschlag bei der Abfassung des Verteidigungsweißbuches. Auch bei den Flugabwehrraketeneinheiten hat die niederländische Regierung Veränderungen der ursprünglichen Planungen vorgenommen: Es werden hier nicht, wie ursprünglich geplant, 6 sondern 8 der insgesamt 11 HAWK-Batterien in Deutschland verbleiben. Ihre 2. Frage, Herr Kollege Schirmer, beantworte ich wie folgt: Es ist die Politik des ganzen Bündnisses, die Sicherheit unvermindert aufrechtzuerhalten und dabei einseitige Truppenverminderungen vor MBFR-Vereinbarungen zu vermeiden. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung sowohl bilateral als auch in den NATO-Gremien weiterhin gegen einen vorzeitigen Abzug verbündeter Streitkräfte einsetzen. Dabei werden, wenn immer möglich, auch örtliche und regionale Belange berücksichtigt, wenn sie nicht militärischen Gründen entgegenstehen. Die Äußerungen des von Ihnen angeführten niederländischen Kommandeurs waren voreilig und nicht autorisiert. Es waren keine genau bezeichneten Einheiten für den Abzug vorgesehen; darüber hinaus hat die niederländische Regierung, wie ich bereits bei der Beantwortung Ihrer 1. Frage ausführte, ihre Pläne inzwischen abgeändert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen A 88 und 89) : Wie beurteilt die Bundesregierung den im Stern Nr. 40 Seite 78 wiedergegebenen Ausspruch eines Oberstleutnants „Wir sprechen zwar offiziell von Innerer Führung, aber in Wirklichkeit bilden wir eine Elite aus" und den eines Obersten auf Seite 137 Tiber die Innere Führung „Nach 15 Jahren Bundeswehr habe ich immer noch nicht begriffen, was das sein soll. Das verwirrt doch die Soldaten nur."? Beabsichtigt die Bundesregierung, den im Stern-Artikel namentlich genannten Offizieren, falls sich die Aussagen als richtig wiedergegeben herausstellen, die Grundsätze der Inneren Führung zu erläutern? Aufgrund einer Überprüfung hat sich herausgestellt, daß der im Artikel genannte Oberstleutnant das ihm zugeschriebene Zitat weder wörtlich noch dem Sinne nach gemacht hat. Es entspricht auch nicht seiner Überzeugung. Er hat sich vielmehr zum angesprochenen Problem dahingehend geäußert, daß Innere Führung für ihn kein Diskussionsthema sei, weil er die mit der Inneren Führung verbundene zeitgemäße Menschenführung, den kooperativen Führungsstil und die politische Bildung der Soldaten im Sinne des parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaates bejahe und praktiziere. Auch das einem Oberst zugeschriebene Zitat ist aus einem anderen gedanklichen Zusammenhang herausgenommen, der inhaltlich und der Tendenz nach von dem des Artikels wesentlich abweicht. Der Offizier hat vielmehr geäußert, daß in der Truppe Innere Führung „praktiziert" werde. Deshalb halte er die ständige Wiederholung von be- 8222* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 währten und nicht in Frage gestellten Prinzipien der Inneren Führung durch Diskussionen außerhalb der Bundeswehr für wenig sinnvoll. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/2584 Fragen A 90 und 91) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um eine Wiederholung tragischer Unfälle, wie den Tod des herz-und nierenkranken Pioniers Friedhelm Willemsen nach einem 20-km-Marsch, zu verhindern? Ist die Bundesregierung bereit, die Musterungsordnung unverzüglich so zu ändern, daß derartige krasse Fehldiagnosen — ein Herzfehler wäre mit einem normalen EKG erkennbar gewesen — zukünftig ausgeschlossen werden, beispielsweise durch Überprüfung von Musterungsdiagnosen durch andere Ärzte, und wird die Bundesregierung von sich aus darauf einwirken, eventuell solche Vorurteile in Musterungskommissionen, jeder Musterungskandidat sei von vornherein ein möglicher Simulant, abzuhauen? Zu Frage A 90: Tragische Ereignisse des vorerwähnten Ablaufs werden sich auch in Zukunft durch besondere Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, nicht völlig vermeiden lassen. Zu jeder Tragik im menschlichen Leben gehören erfahrungsgemäß unvorhersehbare Momente, denen nicht vorzubeugen ist. Zu Frage A 91: Das zur Zeit gültige Wehrpflichtgesetz schreibt im § 17 Abs. 4-7 die Untersuchungen und die dazugehörenden Untersuchungsmethoden bei den Musterungen vor. Dabei werden solche Untersuchungen vorgenommen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig und im Rahmen einer Reihenuntersuchung erforderlich sind Ärztliche Untersuchungen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen vorgenommen werden. Durch eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes und der Musterungsverordnung im Sinne einer Erweiterung der Untersuchungsmethoden würde die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, so wie sie vom Gesetzgeber verstanden wird, nicht gewährleistet. Außerdem steht nicht zu erwarten, daß durch eine derartige Erweiterung der Untersuchungsmethoden sogenannte stumme Krankheiten erkennbar werden, z. B. hätte in dem der Anfrage zugrunde liegenden Falle ein einfaches EKG normale Befunde ergeben. Die für den Tod des Soldaten verantwortliche Ano- malie des Herzens hätte erst durch komplizierte Untersuchungsmethoden, wie z. B. durch Anwendung eines Herzkatheters erkannt werden können. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 95 und 96) : Mit welcher Zahl von Wehrdienstverweigerern ist zu rechnen, wenn nach den Plänen der Bundesregierung die Wehrpflichtigen in Zukunft ohne Prüfungsverfahren zwischen dem Dienst in der Bundeswehr und dem zivilen Ersatzdienst werden wählen können, und welche Tatsachen haben den Bundesverteidigungsminister zu der Aussage veranlaßt, „ich stehe vor jedermann gerade, daß die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht beeinträchtigt wird"? Ist sichergestellt, daß im Falle der freien Wahl zwischen Wehrdienst und zivilem Ersatzdienst genügend Ersatzdienstplätze zur Verfügung stehen, und treffen Pressemeldungen zu, daß die Kosten für die zusätzlichen Ersatzdienstplätze sich auf 600 Millionen DM belaufen werden? Zu Frage A 95: Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer ist von 1968 bis 1972 jährlich stark gestiegen. 1968 waren es 11 952 Anträge, 1972 dann 33 792. Jahre 1973 gab es mit 35 192 Anträgen einen Zuwachs von 4,1 Prozent. Im ersten Halbjahr 1974 liegt die Zahl der Antragsteller um 3 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Von einem Musterungsjahrgang haben sich bislang höchsten 28 000 Wehrpflichtige auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung berufen. Das waren 7 Prozent des Jahrgangs. Diese Entwicklung zeigt, daß ein Kulminationspunkt erreicht, vermutlich schon überschritten ist. Wie sich der Fortfall des Prüfungsverfahrens für ungediente Kriegsdienstverweigerer auswirken wird, kann heute niemand genau voraussagen. Die Zahl der Anträge wird erfahrungsgemäß auch davon abhängen, daß der Zivildienst gleiche Belastungen wie der Wehrdienst mit sich bringt und daß anerkannte Kriegsdienstverweigerer ohne Verzug und ausnahmslos zum Zivildienst herangezogen werden. Trotz der wachsenden Zahl von Wehrpflichtigen, die sich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung berufen haben, war der personelle Bedarf der Streitkräfte sowohl nach Zahl als auch nach körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit, nach Bildung und Berufsvoraussetzung gesichert. In der zweiten Hälfte unseres Jahrzehnts wird die Zahl der wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen, die zur Einberufung heranstehen, von Jahr zu Jahr größer. Der Bedarf der Streitkräfte an Wehrpflichtigen bleibt in dieser Zeit gleich. Er wird nach Umstellung auf die neue Bundeswehrstruktur noch etwas geringer sein als bisher. Außerdem ist festzustellen, daß die jungen Männer inzwischen mehr Bereitschaft zum Wehrdienst Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8223* zeigen als in den Jahren vorher. Sollte sich entgegen der so begründeten Erwartung die Zahl der Kriegsdienstverweigerer infolge des Verzichts auf ein Prüfungsverfahren dennoch erheblich erhöhen, muß vermutet werden, daß Antragsteller die Bedingungen des Grundgesetz-Artikels 4 Absatz 3 nicht erfüllen. Dann soll nach dem Vorschlag des Bundesministers der Verteidigung die Bundesregierung das Recht haben, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, das heißt ihren personellen Bedarf, dadurch zu sichern, daß ein Prüfungsverfahren neuer Art nur diejenigen vom Wehrdienst freistellt, die tatsächlich eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen haben. Abgesehen davon werden jederzeit Einberufene oder dienstleistende Wehrpflichtige und Reservisten, die für den Verteidigungsumfang benötigt werden, zur Feststellung der berechtigten Inanspruchnahme des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung einem modifizierten Prüfungsverfahren unterworfen bleiben. Damit ist gewährleistet, daß die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch die vorgeschlagene Regelung nicht beeinträchtigt werden kann. Zu Frage A 96: Die Entwicklung der verfügbaren Zivildienstplätze und die Einbeziehung weiterer ziviler Tätigkeiten, vor allem im sozialen Bereich, in denen die Dienstpflicht erfüllt werden kann, läßt erwarten, daß selbst bei einer weiteren Zunahme der Kriegsdienstverweigerer jeder von ihnen Zivildienst leisten muß. Die jährlichen Kosten für 1 000 Zivildienstplätze belaufen sich auf rund 10 Millionen DM. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) Drucksache 7/2584 Frage A 97) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Entwurfs des Bundesraumordnungsprogramms vom 25. Juli 1974, wonach die wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schwächen des emsländisch-ostfriesischen Raums, über eine verstärkte Wirtsdiaftsförderung hinaus eine Verbesserung der überregionalen Verkehrseinbindung erforderlich macht? Ja. Den wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schwächen des emsländisch-ostfriesischen Raumes wird nach den Zielsetzungen des Raumordnungsprogrammes im Rahmen einer Gesamtkonzeption für die Gebietseinheit 7 (Ems) auch durch Maßnahmen zur Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung entgegenzuwirken sein. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Fragen A 98 und 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Marktsättigungserscheinungen im Wohnungsbau, und in welchem Umfang sind im Bundesgebiet Leerwohnungen vorhanden? Wie hoch schätzt die Bundesregierung das anfallende Finanzaufkommen aus der von ihr beabsichtigten Planungswertausgleichsabgabe? Zu Frage A 98: Zu einem funktionsfähigen Wohnungsmarkt gehört eine gewisse Fluktuationsreserve in Form leerstehender Wohnungen. Eine ausreichende Leerraumreserve vergrößert die Wahlmöglichkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und wirkt regulierend auf die Entwicklung der Marktmieten ein. Die veränderte Marktlage und der dadurch entstandene Leerwohnungsbestand haben bereits teilweise zu günstigeren Konditionen für Eigentumswohnungen und bei neu vermieteten Wohnungen geführt. Die in der unternehmerischen Wohnungswirtschaft zum Teil entstandenen Probleme ergeben sich, wie die Bundesbank in ihrem letzten Monatsbericht zutreffend feststellt, weniger aus der Gesamtzahl der freien Wohnungen als vielmehr aus der Konzentration dieser ungenutzten Wohnungen auf bestimmte Regionen, bestimmte Preisklassen und insbesondere auf bestimmte Bauträgergesellschaften und Baufirmen, die schon aus Liquiditätsgründen darauf angewiesen sind, rasch zu verkaufen oder zu vermieten. Manche Wohnungsbauträger und Finanzierungsinstitute haben die Absatz- und Finanzierungsmöglichkeiten offenbar überschätzt. Es gehört zu ihren unternehmerischen Aufgaben, sich auf die daraus folgenden Risiken und Schwierigkeiten einzustellen. Zur Größe des Leerwohnungsbestandes können keine zeitnahen Angaben gemacht werden, da es hierüber keine laufende Statistik gibt. Zur Frage nach den Möglichkeiten einer statistischen Erfassung hat Herr Bundesminister Ravens bereits am 24. Mai auf eine Frage von Herrn Kollegen Dr. Schneider Stellung genommen. Auf das Bundestagsprotokoll der 104. Sitzung vom 5. Juni 1974 Anl. 46 darf ich verweisen. Zu Frage A 99: Die von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängigen unterschiedlichen Wertsteigerungen des Grund und Bodens lassen eine auf das gesamte Bundesgebiet bezogene Schätzung des Aufkommens der Ausgleichsbeträge nicht zu. Die Höhe des Finanzaufkommens aus den vorgesehenen Ausgleichsbeträgen hängt zunächst und vor allen Dingen davon ab, in welchem Umfange die Gemeinden Bauland in ihren Bebauungsplänen ausweisen. Darüber hinaus werden die Bodenwertsteigerungen entscheidend beeinflußt von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung und der Lage des Grundstücks im Siedlungsgefüge. Selbst bei gleicher Art und gleichem Maß der zulässigen baulichen Nutzung werden also unterschiedliche Wertsteigerungen in verschiedenen Gebieten einer Gemeinde entstehen. Im Rahmen eines von meinem Hause vergebenen Forschungsauftrages sind die Ausgleichsbeträge grob geschätzt worden, die jährlich in den nächsten 10 8224* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 Jahren für einige Städte nach der voraussichtlichen Entwicklung zu erwarten sind. Für zwei Großstädte im süddeutschen Raum würden die Ausgleichsbeträge danach in einem Falle etwa 165 Millionen DM jährlich betragen, in einem anderen Fall 5 Millionen DM. Bei einer Großstadt im Ruhrgebiet würden jährlich etwa 6 Millionen DM Ausgleichsbeträge anfallen. Die entsprechenden Zahlen für 2 Kleinstädte im Ruhrgebiet sind 1,9 bzw. 0,8 Millionen DM. Werden in diesen Gemeinden allerdings Erschließungsbeiträge erhoben, so werden diese nach dem Entwurf der Novelle zum Bundesbaugesetz auf die Ausgleichsbeträge angerechnet. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Franke auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 100) : Hat die Bundesregierung den Senat von Berlin gebeten, dafür zu sorgen, daß in Prospekten des Berliner Verkehrsamts der bisher enthaltene Hinweis auf den Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten ausgelassen wird? Ihre Anfrage beantworte ich mit „Nein" Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/2584 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Absolventen der sogenannten Sonderhegabtenprüfung während ihres Studiums außerordentliche finanzielle Härten entstehen, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Personengruppe im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes einen Förderungsbetrag zu gewähren, der dem Einkommen dieser Personen im vorher ausgeübten Beruf entspricht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß viele der Auszubildenden, die den Hochschulzugang durch eine Begabtensonderprüfung erreichen, sich während ihres Studiums in einer finanziell schwierigen Situation befinden; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie z. B. vorher längere Zeit erwerbstätig waren und bereits eine Familie haben. In derselben Situation befinden sich ebenso häufig die Auszubildenden, die die Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg erworben haben. Im Rahmen der Möglichkeiten des Förderungsrechts ist dem durch das 2. ÄndG zum Bundesausbildungsförderungsgesetz Rechnung getragen worden: Die elternunabhängige Förderung in § 11 Abs. 3 BAföG wurde gerade mit der Zielrichtung auf diesen Personenkreis erweitert; auch die Bestimmung über die Verdoppelung der Freibeträge in § 25 a BAföG kommt vornehmlich diesem Kreis von Auszubildenden zugute. Dagegen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, den Absolventen der Begabtensonderprüfung sowie den Auszubildenden, die sich in einer entsprechenden besonderen Lebens- und Ausbildungssituation befinden, einen Förderungsbetrag zu leisten, der in seiner Höhe an ihrem Einkommen während der früheren Erwerbstätigkeit orientiert ist. Das Gesetz räumt eine solche Möglichkeit nicht ein. Die Bundesregierung sieht sich aber auch aus grundsätzlichen und finanziellen Erwägungen gehindert, eine entsprechende Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorzuschlagen: Das Gesetz, das eine Erstausbildung ermöglichen will, ist auf die Leistung von Unterhaltsersatz in den Fällen angelegt, in denen Kinder aus einkommensschwachen Schichten einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern nicht realisieren können; es ist konsequent, daß der Förderungsanspruch — wie der Unterhaltsanspruch — auf die Deckung des notwendigen Lebens- und Ausbildungsbedarfs gerichtet ist. Jede Durchbrechung dieses Prinzips würde zudem zu sehr erheblichen finanziellen Mehraufwendungen führen, für die eine Deckungsmöglichkeit nicht besteht. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 112) : Trifft die Meldung der .Welt" vom 3. Oktober 1974 zu, einem von polnischen Polizisten in Landsberg an der Warthe verhafteten Berliner sei verwehrt worden, mit der Deutschen Botschaft in Warschau Kontakt aufzunehmen, und was hat die Bundesregierung getan, um die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Deutschen Botschaft in Warschau gegenüber den polnischen Behörden zu wahren? Dem Auswärtigen Amt war bisher nur die Tatsache der Verhaftung und der späteren Freilassung des betreffenden Berliners bekannt. Der in der genannten Pressemeldung geschilderte Vorfall war uns weder von dem Betroffenen noch von seinen Angehörigen mitgeteilt worden. Das Auswärtige Amt und die Botschaft in Warschau bemühen sich z. Zt. um eine Aufklärung des Vorfalls. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2584 Frage A 113) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Stimmabgabe der deutschen Delegation in der UNO in der Frage Südafrikas widersprüchlich ist, und was sind bejahendenfalls die Gründe hierfür? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1974 8225* Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, und zwar deshalb nicht, weil es sich um zwei verschiedene Anträge handelte. Einmal ging es um einen Entschließungsantrag auf Zurückweisung des Beglaubigungsschreibens der südafrikanischen Delegation, mit der Begründung, diese sei nicht repräsentativ für die südafrikanische Bevölkerung. Die Prüfung der Beglaubigungsschreiben muß sich aber auf die formale Richtigkeit beschränken und darf sich nicht auf die materielle Legitimation einer Delegation erstrecken. Sonst werden Legitimationsfragen die Debatte beherrschen. Durch Verfahrensentscheidungen können Mitgliedschaftsrechte beeinträchtigt werden. Dies steht nicht im Einklang mit der Charta der VN. Wir haben deshalb gegen diese Resolution gestimmt. In einem weiteren Entschließungsantrag wurde I der Sicherheitsrat aufgefordert, die Beziehungen der VN zu Südafrika zu überprüfen. Dieser Antrag zielt auf das in Art. 6 der Charta vorgesehene Verfahren, wonach der Sicherheitsrat der Generalversammlung den Ausschluß eines Mitgliedstaates, der die Grundsätze der Charta verletzt, empfehlen kann. Ein derartiges Verfahren bietet den Vereinten Nationen die Möglichkeit, im Rahmen der Charta politisch auf Südafrika einzuwirken. Wie bekannt verurteilt die Bundesregierung vorbehaltlos jede Form der Rassendiskriminierung und tritt für die Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht ein. Sie hat dies vor den Vereinten Nationen wiederholt mit Nachdruck erklärt. Unser Vertreter in New York hat daher dieser Resolution zugestimmt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin bald fertig. Ich bin gern bereit, mit Ihnen zu diskutieren. Wir haben das eben gerade 50 Minuten vor
    dem Fernsehen getan. Das können wir heute nachmittag auch noch fortsetzen.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU]: Gern, wenn es sein muß! — Seiters [CDU/CSU]: Es scheint ihn getroffen zu haben!)

    Unter diesen Dienstleistungen befindet sich keine Dienstleistung an der Waffe, sondern es sind ausschließlich Dienste, die zur Erfüllung der Friedensfunktion der Bundeswehr nicht erforderlich sind. Mit dieser Lösung bleiben wir — dies ist entscheidend; sonst hätten wir das Siegel, die Abstimmung, das Ja und die gute Note der NATO nicht erhalten —unter den vollen Bedingungen der NATO-Regeln, die uns in bezug auf Präsenz auferlegt sind, und wir sparen Geld für Personal, das im Frieden nicht benötigt wird. „Gammeln" nennt man das draußen im Lande.
    Diese Mittel, die wir dort sparen an Diensten, die zur Erfüllung der Friedensfunktion nicht nötig sind, möchten wir in die Modernität der Streitkräfte und in eine Verbesserung ihrer Ausstattung mit Waffen stecken. Wenn ich die Wahl habe zwischen der Bezahlung von 30 000 Soldaten, die ich zur Erfüllung der Friedensfunktion nicht benötige, die aber jederzeit dasein werden, wenn es im Ernstfall nötig ist, und der Verwendung dieses Geldes zum Kauf moderner Waffen, entscheide ich mich für eine modernere Ausrüstung der Streitkräfte. Dann habe ich mit Sicherheit unseren Soldaten und unserem Lande einen größeren Dienst erwiesen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich höre, das sei doch ein Klacks — ich kann das zitieren —, nur 360 Millionen DM kämen bei dem Spaß heraus.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Es sind noch nicht einmal 360 Millionen DM!)

    — Und wenn es 350 Millionen DM wären, Herr Dr. Wörner! Das wissen Sie gar nicht.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Es sind 180 Millionen DM!)

    Das ist der Stand, den Sie jeweils erreichen, wie schlecht Sie auch rechnen wollen oder welche Prämissen Sie unterstellen. Diese 360 Millionen DM sind vom Führungsstab der Streitkräfte errechnet worden. Der ist zwar nicht so voll im Bilde wie Sie, welche Auswirkungen das hat, aber das ist seine Rechnung, auf die der Verteidigungsminister sich einläßt.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Hier haben wir Sie!)

    Ich sage darauf: Wir sind verpflichtet, sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen, mit jeder Mark sorgsam umzugehen und mit 360 Millionen DM erst recht, meine Damen und Herren!

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Demonstrative Zustimmung bei der CDU/CSU — Seiters [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Wenn Sie sagen, es sind ja nur 180 Millionen DM, dann sage ich Ihnen: mit einer Mark sorgsam und mit 180 Millionen DM auch sorgsam.



    Bundesminister Leber
    Zweitens. Wer dieser Vorlage seine Zustimmung verweigert und nicht sagt, woher er dieses Geld — wieviel es auch immer ist, was diese 30 000 Soldaten kosten —, das wir einsparen wollen und werden, zusätzlich nehmen kann, der beschließt damit praktisch eine Verminderung der Investitionen zum Zwecke einer modernen Bewaffnung für unsere Soldaten. In dem Obligo sind Sie.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Um etwaige Irrtümer zu vermeiden, will ich zum Schluß aber auch auf die Frage antworten, was die neue Wehrstruktur nicht ist. Erstens. Sie ist kein Mittel, um unsere Verteidigung billiger zu machen, sondern ein Mittel, um sie besser zu machen. Wir gewinnen erst Anspruch darauf, den Steuerzahler um mehr Geld zu fragen für unsere Verteidigung, wenn wir vorher alles getan haben, was in unseren Kräften stand, um uns mit den Mitteln, die es gibt, so effektiv wie möglich verteidigen zu können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Das zweite. Sie entläßt uns und unsere europäischen Partner im Atlantischen Bündnis nicht aus der Pflicht zur Rationalisierung und zur Standardisierung auch auf anderen Gebieten. .Sie vermindert nicht die nukleare Verantwortung der Vereinigten Staaten von Amerika; allenfalls könnte sie diese Verantwortung erleichtern helfen. Sie kann nicht die politische und militärische Präsenz der Vereinigten Staaten von Europa ersetzen.
    Meine Damen und Herren, ich bitte das Hohe Haus um Beratung und um Zustimmung zu diesem Gesetz.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, damit ist die Vorlage begründet.
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ernesti.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Leo Ernesti


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werte die Aufregung des Ministers bei der Einbringung dieses Gesetzes

    (Zuruf von der SPD: Er war überhaupt nicht aufgeregt!)

    als Unsicherheit seiner eigenen Vorschläge.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Minister, auch die Drohung, die Sie ausgesprochen haben gegenüber der Opposition — sie sollte dieses und jenes unterlassen und nicht sagen —, wird mich nicht davon abschrecken, das zu sagen, was die Opposition für richtig hält.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Namens meiner Fraktion habe ich heute Stellung
    nehmen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregie-
    rung hinsichtlich eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes. Die Drucksache liegt
    Ihnen vor: 7/2524. Es handelt sich um die Einführung
    eines Wehrdienstes in der Verfügungsbereitschaft.
    Dieser Entwurf gehört zu einem umfangreichen Paket weiterer Maßnahmen, das noch mit sehr vie- len Unbekannten behaftet ist und unter dem Stich- wort „Änderung der Wehrstruktur" mit großem Auf- wand angekündigt wurde.

    (Frau Tübler [CDU/CSU] : Genau das ist es!)

    Die Bundesregierung, insbesondere der Verteidigungsminister, weiß ganz genau, daß sie immer davon ausgehen kann, auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik unsere uneingeschränkte Zustimmung zu allen Maßnahmen zu erhalten, sofern diese der sicherheitspolitischen Lage gerecht werden, unserer äußeren Sicherheit dienen und die Bundesregierung hierbei ihre wichtige Aufgabe wahrnimmt, unserem Volke in der gebotenen Deutlichkeit und ohne Schönfärberei die Tatsachen klarzumachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wenden uns daher auch nicht gegen einen Modernisierungsprozeß in den Streitkräften, den wir als einen entscheidenden Beitrag zur Qualität der Abschreckung ansehen.
    Uns ist bewußt, daß auf die Dauer bei einem Fest- halten am Umfang unserer Bundeswehr und bei gleichzeitiger Modernisierung die Mittel, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, nicht mehr ausreichen werden. Knappe Haushalts- mittel, steigende Personalkasten sowie anhaltende Kostenexplosionen der Waffensysteme — ein aktuelles Beispiel ist das MRCA — sind die Ursachen, die zu weiterführenden Überlegungen zwingen.
    Indessen helfen hier keine halben Maßnahmen oder Notlösungen mehr, die das eigentliche Problem nur sehr kurzfristig vor sich herschieben. Wir würden daher einer Änderung der Wehrstruktur zustimmen, wenn diese einen wirksamen Beitrag zur Gewährleistung unserer äußeren Sicherheit darstellt. Dies trifft jedoch für die vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere für die Einführung einer Verfügungsbereitschaft, nach unserer Einschätzung nicht zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Was wir grundsätzlich an diesem Gesetzentwurf auszusetzen haben, möchte ich vorab in drei wesentlichen Punkten kurz zusammenfassen: erstens die großen Versprechungen, zweitens die sicherheitspolitische Lage und drittens nicht abgeschlossene Untersuchungen.
    Zum ersten Punkt. Wie in manchen anderen Be- reichen der Politik ist auch hier in großen Ankündigungen wieder mehr versprochen und dem staunenden Bürger in Aussicht gestellt worden, als gehalten wurde. Ich will das an zwei Beispielen verdeutlichen.
    Nach dem ersten Bericht der unabhängigen Wehrstrukturkommission, „Wehrgerechtigkeit in der
    g Bundesrepublik Deutschland", am 3. Februar 1971
    vorgelegt, die zu dem Entschluß der Herabsetzung
    der Wehrdienstzeit von 18 Lauf 15 Monate führte,
    t rechnete man allenthalben mit 'der Herstellung eines
    g Maximums an Wehrgerechtigkeit. Hierbei darf an
    die vielversprechenden Erklärungen des damaligen



    Ernesti
    Verteidigungsministers und heutigen Bundeskanzlers — das ist ja auch im Weißbuch nachzulesen — hingewiesen werden. Er hat damals im Weißbuch geschrieben: „Die Erreichung größerer Wehrgerechtigkeit bei der Durchführung der Wehrpflicht ist zum Kernproblem und Prüfstein des derzeitigen Wehrsystems geworden." Oder ich darf an die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 erinnern, in der es noch hieß: „Wir wollen ein Maximum an Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung der wehrpflichtigen jungen Männer schaffen." Der große Wurf des damaligen Verteidigungsministers zur Erreichung eines Maximums an Wehrgerechtigkeit erwies sich indessen meines Erachtens als ein Schlag ins Wasser. Man hatte viel versprochen, aber nur wenig gehalten; denn was allen Kennern der Sachlage — wir haben häufig genug darauf hingewiesen — vorher bekannt war, wurde bereits im nächsten Wehrstrukturkommissionsbericht zugegeben. Und zwar hieß es in diesem Bericht — „Die Wehrstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, Analyse und Optionen" —, der dann am 28. November 1972, also nach knapp zwei Jahren, vorgelegt wurde, auf Seite 26: „Die Zahl der wehrpflichtigen Bürger steigt in den nächsten Jahren so, daß Wehrgerechtigkeit durch Heranziehen aller Wehrdienstfähigen bei 15 Monaten Grundwehrdienst und gleichbleibendem Umfang der Bundeswehr nicht mehr erreicht werden kann."
    Meine Damen und Herren, die Bankrotterklärung des Verteidigungsministers ließ dann auch nicht mehr lange auf sich warten. Inzwischen ist bekannt, daß die Frage der Wehrgerechtigkeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu lösen ist. So jedenfalls lesen wir es in dem vorliegenden Gesetzentwurf, der ausdrücklich bestätigt, daß Wehrgerechtigkeit allein durch Maßnahmen der Bundeswehr nicht zu erreichen ist.
    Dann ging man seitens der Regierungsparteien — hier muß ich ausdrücklich den Verteidigungsminister ausnehmen — im Lande herum und kündigte große Wehrstrukturreformen an. Das Bild eines kreißenden Berges wurde entworfen, eine Maus wurde geboren.
    Beide Beispiele erklärten dem staunenden Laien, daß bei Verkürzung der Wehrdienstzeit bzw. bei Verminderung der Zahl der präsenten Soldaten die Einsatzbereitschaft erhöht würde. Das hört sich, meine Damen und Herren, etwa so an wie die Behauptung, man brauche die Spieler einer Bundesligamannschaft nur weniger trainieren zu lassen und die Mannschaft um einen Spieler schlanker zu machen, um sich den Titel eines deutschen Meisters zu sichern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nicht selten — das müssen wir leider auch an dieser Stelle beklagen — wird der militärische Sachverstand oft im parteipolitischen Interesse vergewaltigt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Oder sollte es reiner Zufall sein, daß z. B. die Maßnahme zur Verringerung der Wehrdienstzeit ausgerechnet vor den letzten Bundestagswahlen zur Auswirkung kam?

    (Buchstaller [SPD] : Sie haben doch zugestimmt!)

    -- Herr Kollege, ich bin Ihnen dafür dankbar, daß Sie den Zwischenruf gemacht haben. Ich habe darauf gewartet, um Ihnen an dieser Stelle endlich einmal zu sagen,

    (Buchstaller [SPD] : Daß Sie eigentlich nicht zustimmen wollten!)

    wie der Vorgang eigentlich gewesen ist, damit Sie mit dem Märchen draußen aufhören.

    (Buchstaller [SPD] : Sie haben doch zugestimmt!)

    Wir haben den 15 Monaten nur deswegen zugestimmt, weil — vielleicht nehmen Sie auch einmal die Begründung dafür entgegen, Herr Kollege —

    (Pawelczyk [SPD] : Haben Sie zugestimmt?)

    der Verteidigungsminister am Rande der Legalität, ohne eine gesetzliche Handhabe zu haben,

    (Buchstaller [SPD] : Das ist eine Unverschämtheit!)

    organisatorisch die Bundeswehr bereits auf 15 Monate umgestellt hatte und uns alle Fachleute sagten, daß ein Zurückdrehen jetzt wieder auf 18 Monate größeres Unheil bewirkte, als wenn wir den 15 Monaten zustimmten.

    (Buchstaller [SPD] : Tolle Begründung!)

    Nur deswegen haben wir den 15 Monaten zugestimmt.
    Ich sage noch einmal, daß es sicherlich kein reiner Zufall war, daß die Verringerung der Wehrdienstzeit ausgerechnet vor den letzten Bundestagswahlen zur Auswirkung kam

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nur deshalb!)

    und die Presseberichten zufolge in Aussicht gestellte Wahlfreiheit bezüglich der Ableistung des Ersatzdienstes bei abgelehntem Wehrdienst — ich erinnere hier an die Erklärung des Verteidigungsministers — gerade zum Zeitpunkt zweier wichtiger Landtagswahlen veröffentlicht wurde und im Wahljahr 1976 Wirklichkeit werden soll. Ich glaube nicht an den Zufall, meine Damen und Herren.
    Zu Punkt 2. Die sicherheitspolitische Lage wird durch die gegenläufige Entwicklung in Ost und West entscheidend gefährdet: dort wachsendes Militärpotential der Sowjets und hier Nachlassen der Verteidigungsanstrengungen in den europäischen Staaten einschließlich der Bundesrepublik. Wir steuern unaufhaltsam einem Punkt zu, an dem Verteidigung und Abschreckung nicht mehr wirksam sein werden. Dies ist genau der erwähnte gefährliche Punkt. Von der Bundesregierung muß erwartet werden, fortlaufend mit ungeschminkter Deutlichkeit die Gefährdung unserer Sicherheit aufzuzeigen. Wir leben eben nicht in einer ruhigen und sicheren Landschaft. Die Gefährdung, durch militärisches Übergewicht politischem Druck ausgesetzt zu werden, ist im Wachsen. Hier hilft weder Euphorie noch Beschwichtigung.



    Ernesti
    Die gewaltige Rüstung des Ostblocks kann doch nur einem politischen Zweck dienen. Es ist noch nicht lange her — es war im April 1974 —, daß der sowjetische Verteidigungsminister Gretschkow einen Artikel in der ideologisch-sowjetischen Zeitschrift „Kommunist" über Lenin und die Streitkräfte der Sowjetstaaten veröffentlichte. Hier ist, in eine verständliche Sprache übersetzt, zu lesen, daß Lenin als unübertroffener Heerführer geistiger Vater aller Doktrin der Roten Armee und die Rote Armee Wächter und Treuhänder der Gedanken Lenins zu allen militärpolitischen Fragen seien. Weiter ist zu lesen, daß es sehr wohl auch künftig gerechte und fortschrittliche Kriege geben werde und daß die Kriegsgefahr weiter bestehe, nicht nur weil reaktionäre Kreise im Westen den Erdball zum kalten Krieg zurückführen wollten, sondern auch weil die Tendenz der materiellen Vorbereitung eines Weltkrieges erkennbar sei.
    In diesem Zusammenhang darf ich auch aus einem Artikel von Dieter Cycon in der „Welt" vom 3. April 1974 hinweisen. Ich zitiere sinngemäß: Keine Macht nimmt dies alles in Kauf, nur um Generalen Spielzeuge in die Hand zu drücken; denn Rüstungen kosten viel Geld, haben wirtschaftliche Umwalzungen aller Art zur Folge, erfordern Entbehrungen und Opfer der Bevölkerung und schwören gefährliche innenpolitische Entwicklungen herauf; sie entschließt sich zu solchen Anstrengungen nur, wenn sie davon einen politischen Gewinn erwartet; und nur die Hoffnung auf einen enormen politischen Gewinn kann die enormen militärischen Anstrengungen des Sowjetstaats rechtfertigen.

    (Sehr wahr! in der Mitte — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Cycon hat recht!)

    Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund einer solchen Lage müssen wir nachhaltig vor Maß- nahmen warnen, die letzten Endes unsere Verteidigungsbereitschaft auf lange Sicht schwächen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es hätte dem Bundesminister der Verteidigung besser angestanden, zu erklären, daß man gezwungen wurde, aus der Not eine Tugend zu machen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und nicht die Öffentlichkeit in dem Glauben zu lassen, es handle sich z. B. bei der Einführung der Verfügungsbereitschaft, die das Kernstück der neuen Wehrstruktur darstellt, um eine Stärkung der Kampfkraft unserer Streitkräfte.
    Zu Punkt 3. Der Gesetzentwurf wird vorgelegt, ohne daß zu einer Fülle im Zusammenhang mit dem Gesamtpaket „Wehrstruktur" aufgeworfener Fragen erschöpfend Stellung bezogen wurde. An dieser Stelle soll nicht verschwiegen werden, daß, nachdem am 5. Dezember 1973 in der 17. Sitzung des Verteidigungsausschusses seine Mitglieder über die neue Struktur der Bundeswehr unterrichtet wurden, nahezu vier Monate vergingen, bis eine Anzahl dort vorgelegter Fragen — und diese auch nur unvollständig — beantwortet wurden.
    Darüber hinaus sind auch noch laufende Untersuchungen abzuschließen, deren Ergebnisse vor einer umfangreichen Stellungnahme vorliegen sollten. Es sind Untersuchungen, die nicht vor Ende 1974 und zu einem Teil erst 1975 abgeschlossen sein werden. Ich erinnere nur an die Untersuchungen bezüglich der Organisation der neuen Kommandostruktur des Heeres, detaillierter Stellenpläne für alle Truppenteile und den Schülerumfang, insbesondere auch detaillierter Aufgabenstellung der einzelnen Dienstposten der 30 000 Angehörigen der Verfügungsbereitschaft in den einzelnen Einheiten. Bleiben Sie uns doch endlich mit den Sanitätern und den Kraftfahrern weg! Das haben wir jetzt oft genug gehört. Wir wollen genau wissen, welche 30 000 Stellen in die Verfügungsbereitschaft hineingenommen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Weiter sind nicht untersucht: streitkräftegemeinsame Aufgaben, die viel Geld einsparen können, ein raumdeckendes System des Sanitätsdienstes, eine neue logistische Konzeption, die Anpassung der Bundeswehrverwaltung an die neue Bundeswehrstruktur und Möglichkeiten der Aufgabenteilung im Bündnis.
    Alle diese Tatsachen, meine Damen und Herren, drängen doch die Frage auf, warum ein solcher Gesetzentwurf mit dieser Eile vorgelegt wird, zumal, wie auch der Haushalt 1975 erkennen läßt, das Verhältnis von Betriebskosten zum Investitionsanteil bei 68 bzw. 32 % liegt. Im zweiten Bericht der Wehrstrukturkommission wird eine Grenze von 70 zu 30 % gefordert.
    Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund werden wir heute gezwungen, in dieser ersten Lesung Stellung zu nehmen. Es muß ausdrücklich festgestellt werden, daß ein großer Teil unserer Bedenken trotz vieler beruhigend klingender Behauptungen in der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates bestehenbleiben. Ich fasse diese wie folgt zusammen:
    Erstens. Mit der Einführung eines Wehrdienstes in der Verfügungsbereitschaft wird meines Erachtens ein fragwürdiger Präsenzbegriff vorausgesetzt. Er berücksichtigt nicht, daß die Truppen des Warschauer Paktes fähig sind, in einer Phase ängstlicher Zurückhaltung der politisch Verantwortlichen aus dem Stand zum Angriff anzutreten. Ebenso ist die Gefahr einer überraschenden Gewaltanwendung gerade in einer vermeintlichen Entspannungsphase nicht auszuschließen, wie das grausame Beispiel des Einmarsches in die CSSR lehrt; dem Überfall gingen immerhin ausdrückliche Freundschaftsbeteuerungen voraus.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    General Rall schrieb am 29. März dieses Jahres in der „Rheinischen Post" :
    Der Warschauer Pakt ist ohne große Vorbereitung fähig, aus dem Stand anzugreifen, mit einer für uns nur sehr kurzen Vorwarnzeit.
    Hier muß auch darauf hingewiesen werden, daß die Manöver der Warschauer Paktstaaten in den



    Ernesti
    letzten Jahren Blitzkriegcharakter trugen und auf weitgreifenden Raumgewinn hin konzipiert waren. In diesem Zusammenhang ist eine fachmännische Auswertung des letzten Nahostkrieges interessant. Er hat unter anderem gelehrt, daß es selbst einem qualifizierten Nachrichtendienst nicht immer möglich ist, die tatsächlichen Absichten eines Gegners genau vorauszusagen.
    Machen wir uns doch nichts vor, meine Damen und Herren. Wenn in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu lesen ist, mit den erhöhten Pflichten der Wehrpflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung, nämlich der Pflicht zur Mitteilung von bevorstehenden Anschriftenänderungen, ist sichergestellt, daß auch die formlose Mitteilung die Angehörigen der Verfügungsbereitschaft in allen Situationen erreicht, und außerdem durch eine standortnahe Einplanung gewährleistet sein soll, daß die Angehörigen der Verfügungsbereitschaft rechtzeitig zu ihrer Einheit gelangen, so kann damit doch nur eine auf dem Papier stehende Präsenz gemeint sein. Die Schwierigkeiten der Rückberufung der Soldaten aus der Verfügungsbereitschaft zur Truppe sind zu vielschichtig, als daß man sich mit beruhigenden Erklärungen zufrieden geben sollte. Vor allem die lange Dauer von 12 Monaten Verfügungsbereitschaft garantiert keinesfalls das reibungslose Funktionieren.
    Zweitens. Auch wenn behauptet wird, daß die in Übungen durchgeführte Einberufung von Teilen dieser Verfügungsbereitschaft ein normaler und routinemäßiger Vorgang im Frieden sei, liegt es doch auf der Hand, Herr Minister, daß die plötzliche Einberufung von 30 000 Mann einen spektakulären Effekt zur Folge hat, der sich um so gravierender auswirken muß, je ernster sich die Krise entwickelt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Hieraus müssen sich unweigerlich konfliktverschärfende Folgen ergeben. Die Einberufung in der in § 23 Abs. 3 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Form durch Aufruf in Funk und Fernsehen kann im In-und Ausland doch nur als Maßnahme einer Mobilmachung wenn auch unter anderen Vorzeichen, verstanden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Abgesehen von diesen Komplikationen gehört im geeigneten Augenblick vor allen Dingen eine mutige Regierung dazu, die die Verfügungsbereitschaft rechtzeitig ausrufen wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Bemerkenswerterweise wurde vor einiger Zeit noch in einer Sitzung der WEU offen die Befürchtung ausgesprochen, ob in Krisenzeiten von einer Regierung entsprechende Maßnahmen überhaupt noch getroffen werden können.
    Drittens. Die Einführung eines zusätzlichen Wehrdienstes in der Verfügungsbereitschaft sowie die Auswahl bestimmter Wehrpflichtiger für diese Art des Wehrdienstes verschärft die Wehrungerechtigkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir werden das Problem der Wehrungerechtigkeit — von der Bundesregierung wird es dagegen oft nur im Rahmen der Wahlpropaganda benutzt — nicht aus dem Auge verlieren.
    Von dieser Stelle wird so häufig nach Alternativen gefragt. Meine Fraktion hat am Ende der letzten Legislaturperiode anläßlich der Erörterung der dritten Novelle zum Ersatzdienstgesetz einen Entschließungsantrag zur Wehrgerechtigkeit eingebracht. In diesem Entschließungsantrag, an den immer wieder erinnert werden soll, wird vorgeschlagen, daß auf der Grundlage des Art. 12 a des Grundgesetzes die herkömmlichen, allgemeinen öffentlichen Dienstleistungspflichten im Wehrdienst, die Dienste des Bundesgrenzschutzes sowie die Dienste in Einheiten und Einrichtungen des Zivilschutzes und die Dienste in einem Ersatzdienst auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts neu zu ordnen sind.
    Nun komme ich zu einem Punkt, Herr Minister, bei dem Sie gewarnt haben, wir sollten ihn nicht aufgreifen. Ich sage nichts Geheimes, Sie brauchen auch nichts Geheimes zu sagen. Was Sie uns zu sagen haben, können Sie uns in den vertraulichen Sitzungen des Auswärtigen und des Verteidigungsausschusses sagen. Trotzdem melde ich größte Bedenken hinsichtlich des Charakters des Verzichts auf 30 000 Soldaten in Vollpräsenz als Vorleistung im Hinblick auf die MBFR-Verhandlungen an,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    die durch die in Ziffer 6 vorgelegten Gesetzentwurfes aufgeführte Feststellung nicht ausgeräumt werden können. Der Gesetzentwurf sagt hierzu zwar unter anderem: „Die neue Struktur der Bundeswehr bedeutet keine Vorleistung im Hinblick auf die MBFR-Verhandlungen." An einer anderen Stelle heißt es: „Allerdings trifft es zu, daß sowohl die Wehrstrukturreform als Maßnahme für eine effektive Organisation von Streitkräften als auch MBFR als ein Instrument der Entspannungspolitik unmittelbar auf die Streitkräfte einwirken. Daher wird auch die Bundesregierung bei der Realisierung der Wehrstrukturreform den Stand der MBFR-Verhandlungen gebührend berücksichtigen." Natürlich ist das so; aber Sie bekommen von uns nicht ohne weiteres eine Vollmacht dafür. Wir möchten als Parlament eingeschaltet bleiben.
    Wenn man aber davon ausgeht, daß das Ziel der Verhandlungen ein stabiles Gleichgewicht in Zentraleuropa auf niedrigem Rüstungsniveau sein soll und dazu angestrebt wird, den grundlegenden Asymetrien zwischen den beiden Blöcken Rechnung zu tragen, muß jede Verringerung der Präsenz unserer Truppen, die aus Kostenersparnisgründen heute um 30 000 und logischerweise bei weiteren Kostensteigerungen morgen oder übermorgen um eine noch höhere Zahl der Verfügungsbereiten praktisch gekürzt werden kann, die Verteidigungskraft schwächen.

    (Dr. Wörner [CDU/CSU] : Das ist es!)

    Das wird als eine einseitige Vorleistung angesehen. Eine solche Vorleistung wird dann nicht mehr in den noch gegenseitig auszutragenden Verhandlungen zur Disposition gestellt werden können. Es



    Ernesti
    ist offenkundig und geht aus vielen Beobachtungen hervor, daß zwar die östliche Seite Interesse daran zeigt, bestehende Differenzen zu überbrücken, aber nicht genügend Flexibilität gezeigt hat, um solche Ansätze zu Lösungen erkennen zu lassen. Woher nimmt man also den Optimismus, daß Vorleistungen wie die der Verfügungsbereitschaft nach ihrem Inkrafttreten noch Gegenstand von Verhandlungen sein können?
    Generalsekretär Breschnew hat am 26. Oktober 1973 öffentlich dargelegt — die Vertreter der östlichen Seite haben dies in der Eröffnungserklärung vom 30. und 31. Oktober in Genf unterstrichen —, daß ganze Einheiten reduziert werden sollen und die Reduzierung der Streitkräfte in prozentual oder summarisch gleichen Schritten vor sich gehen soll. Wir wissen, daß mit solchen Zielvorstellungen in erster Linie auch die Bundeswehr gemeint ist.
    Vor diesem Hintergrund — dies sei nochmals betont — muß im Rahmen der neuen Wehrstruktur die vorgesehene Verfügungsbereitschaft zwangsläufig als Vorleistung angesehen werden. Bei den MBFR-Besprechungen sollte man davon ausgehen, daß man das Ganze stets vor seinen Teilen sehen muß. Es geht heute und in Zukunft nicht urn Teilregionen der NATO, es geht um die Funktionsfähigkeit des Bündnisses schlechthin. Hier sollten wir kein schlechtes Beispiel geben, das sich als Signalwirkung für andere NATO-Partner auswirken könnte.
    Der von Bundesminister Leber wohl sehr voreilig angekündigte Plan der Auflösung der Wehrbereichskommandos scheint vorerst zurückgestellt zu sein und im Augenblick nicht weiter verfolgt zu werden. Dieser Plan zählt jedoch zum Gesamtkonzept der sogenannten Wehrstrukturreform, und daher muß an dieser Stelle — nur hier haben wir Gelegenheit, das öffentlich zu sagen — kurz auch einiges hierzu gesagt werden.
    Der beabsichtigten Lösung werden wir unsere Zustimmung aus folgenden Gründen versagen müssen. Erstens. Die weitere Fusion der nationalen militärischen Verteidigung in NATO-integrierte Kommandobehörden verstößt klar gegen den auch im Weißbuch 1973/74 Ziffer 85 aufgeführten Grundsatz, daß die Friedensstruktur der Verteidigungsstruktur entsprechen muß. Daher muß unter Berücksichtigung aller bündnispolitischen und militärischen Faktoren eine Trennung zwischen NATO-Truppen und nationaler militärischer Struktur bestehen bleiben.
    Zweitens. Wir werden darauf bestehen, daß die Führung und Organisation der territorialen Verteidigung auf ein regionales System ausgerichtet sein muß, das der Verwaltungsstruktur der Bundesländer anzupassen ist, wie dies übrigens auch im Weißbuch 1971/72 von Ihnen vertreten wurde. Wir bestehen daher ausdrücklich auf dem Verbleiben der Stäbe am Sitz der Landesregierung, da wir der zivilmilitärischen Zusammenarbeit insbesondere im Spannungsfall ganz besondere Bedeutung beimessen. Eine raumdeckende militärische Regionalorganisation stellt in Angleichung an den föderativen Aufbau der Bundesrepublik und unter besonderer Berücksichtigung der Organisation der zivilen Verteidigung eine wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Verteidigungssystem und die Wahrnehmung der legitimen nationalen Sicherungs- und Uberlebensinteressen dar.
    Was indessen unsere Einwendungen gegen die Verfügungsbereitschaft im besonderen Maße verstärkt, ist das Mißverhältnis zwischen den angeblich eingesparten Mitteln. Endgültig liegen noch keine detaillierten Angaben über echte Mehrkosten oder Einsparungen vor. Vorhin hat sich ja schon der Streit darüber, wie man nun rechnet, erneut ent- wickelt. Eines steht jedenfalls fest: daß hier keine Abklärung erfolgt ist, wieviel wirklich eingespart werden. Insbesondere muß man darauf achten, daß, wenn Mittel eingespart werden, sie im Verhältnis zu dem Verzicht auf 30 000 präsente Soldaten stehen müssen.
    Wir verschließen uns aus den bekannten Gründen — wie schon gesagt — nicht der Forderung nach Kosteneinsparung. Nicht einzusehen ist aber, daß ausgerechnet an der unwirtschaftlichsten Stelle gespart werden soll. Warum ausgerechnet bei den Wehrpflichtigen, Herr Minister?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wie bekannt, besteht die Bundeswehr aus drei, in ihrer Stärke einigermaßen gleichen Säulen: den Wehrpflichtigen, den Berufs- und Zeitsoldaten und den Zivilbediensteten. Das Weißbuch 1973/74 weist die durchschnittlichen Personalkosten z. B. im Soldatenbereich folgendermaßen aus: Offiziere 36300 DM, Unteroffiziere 23 570 DM und Wehrpflichtige 11 660 DM pro Jahr. Ich meine, wenn Einsparungen erforderlich sind, dann sollte für keinen Bereich ein „tabu" gelten.
    Sie werden nach der Alternative fragen; das haben Sie auch schon wieder getan. Ich will gern einige Dinge nennen, die Sie untersuchen sollten.
    Vordringlich sehe ich in der Straffung z. B. der Führungsstäbe großen, wenn Sie wollen, doppelten Gewinn. Erstens besitzen wir eine der kopflastigsten Streitkräfte in Ost und West. Hier darf noch einmal an Parkinson erinnert werden: „Jeder Beamte (in diesem Sinne sind auch die Soldaten gemeint) wünscht die Zahl seiner Untergebenen, nicht aber die Zahl seiner Rivalen zu vergrößern" und „Beamte (also Soldaten) oder Angestellte schaffen sich gegenseitig Arbeit." In diesem Sinn erinnert man sich beim Betreten eines so eindrucksvollen Gebäudes wie des Bundesministeriums der Verteidigung oder auch des Heeresamtes — um nur einige zu nennen — an das Beispiel Parkinsons, daß die Entwicklung der Zu- und Abnahme der Großkampfschiffe der britischen Flotte zu der Zahl der Offiziere und Beamten der Admiralität sich in einem absurden, völlig gegensätzlichen Verhältnis bewegte.
    Die Straffung der Führungsstäbe, meine Damen und Herren, dürfte nicht nur eine Erhöhung der Schlagkraft, sondern auch, nämlich durch die Zusammenlegung von auf dem gleichen Sachgebiet doppelt und teilweise dreifach arbeitenden Dienststellen mit gleichzeitiger Rationalisierung, erhebliche Einsparungen bringen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)




    Ernesti
    Weitere bedeutende Einsparungen könnten auf lange Sicht durch Schrumpfung oder Wegfall ganzer Stäbe erreicht werden. Ich könnte sofort einen nennen, bei dessen Wegfall man eine Einsparung von rund 50 Dienstposten erzielte. Wir werden in der Haushaltsberatung darauf zurückkommen.
    Im Bereich der Zivilbediensteten der Teilstreitkräfte lassen sich — Sie alle wissen, daß die Zahl nicht nur gegriffen ist 8 000 bis 9 000 Dienstposten nachweisen, die mit Wehrpflichtigen besetzt werden könnten. Ich meine natürlich nur solche Dienstposten, die der Durchführung des Auftrages der Streitkräfte unmittelbar dienen. Allein diese Maßnahme könnte eine Ersparnis von rund 250 Millionen DM im Jahr erbringen. Dies könnte über Jahre durch Gesundschrumpfen erreicht werden, ohne daß auch nur ein einziger Bediensteter entlassen werden müßte.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Im Interesse von notwendigen Einsparungen sollte auch noch einmal an das Wort des Herrn Verteidigungsministers erinnert werden dürfen, mit dem er vor einiger Zeit in Frankfurt feststellte: „Die Sowjetunion braucht für ihre Rüstung einen großen Teil des russischen Sozialproduktes. Sie kann nicht erwarten, daß der Westen diese Lücke in ihrem Kapitalbedarf durch Kapitalexport schließt und die eigene Verteidigungsfähigkeit vernachlässigt."

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ein mutiges Wort!)

    Dieses Gebiet sollte durchaus in die Überlegungen wirksamer Einsparungen einbezogen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zusammenfassend stelle ich fest: Wir sind bereit, im Interesse einer ausgewogenen Sicherheitspolitik, unsere Zustimmung zu allen geeigneten Maßnahmen zu geben, sofern diese der sicherheitspolitischen Lage gerecht werden. Dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings müssen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt unsere Zustimmung versagen, weil
    a) angesichts steigender Rüstungsanstrengungen des Warschauer Paktes eine Verringerung des Bundeswehrumfanges das Ungleichgewicht zu Lasten der NATO verstärkt;
    b) die Verringerung einheimischer Streitkräfte wesentlicher Verhandlungsgegenstand der MBFR-Verhandlungen in ihrer zweiten Phase sein wird und solchen Gesprächen nicht vorgegriffen werden darf;
    c) die Einberufung zur Verfügungsbereitschaft nach den Vorstellungen der Bundesregierung als Mobilmachungsmaßnahme verstanden werden
    müßte;
    d) die angekündigten Kosteneinsparungen in keinem Verhältnis zum Verlust an Präsenz stehen;
    e) in der Gesetzesvorlage eine Festschreibung der Zahl der Wehrpflichtigen in der Verfügungsbereitschaft fehlt und dieser Umstand befürchten läßt, daß diese — wenn das Gesetz erst einmal in Kraft ist — in Zukunft aus Gründen der Kostenersparnis zu La-
    sten der sofortigen Präsenz weiter erhöht werden kann;
    f) die neue Art des Wehrdienstes in der Verfügungsbereitschaft eine weitere Verschärfung der Wehrungerechtigkeit mit sich bringt und
    g) andere Möglichkeiten der Einsparung an Betriebskosten zugunsten des investiven Teils nicht ausreichend untersucht worden sind.
    Meine Damen und Herren, wir werden während der Ausschußberatungen über die Einzelheiten zu sprechen haben. Herr Minister, Sie können davon ausgehen, daß die CDU/CSU-Fraktion an einer neuen Struktur der Bundeswehr konstruktiv mitarbeiten wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)