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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7827 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 7827 B Wahl des Abg. Mattick zum Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union als Nachfolger des ausgeschiedenen Abg. Kahn-Ackermann 7827 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7827 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 7828 A Antrag des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP betr. Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Fünften Strafrechtsreformgesetzes — Drucksachen 7/2353 (neu), 7/2546 — Gnädinger (SPD) 7828 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7828 D Kleinert (FDP) 7829 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975) — Drucksachen 7/2440, 7/2525 — Fortsetzung der ersten Beratung in Verbindung mit Beratung des Finanzplans und des Investitionsprogramms des Bundes 1974 bis 1978 — Drucksache 7/2503 — Dr. Zeitel (CDU/CSU) 7829 C Hoppe (FDP) 7833 A Schmidt, Bundeskanzler . 7835 B, 7860 B Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 7848 C Wehner (SPD) . . . . . . . . 7859 B Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . . 7861 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . 7865 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 7873 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksache 7/2379 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7875 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern — Drucksache 7/2442 — Erste Beratung 7875 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2468 — Erste Beratung 7875 D Nächste Sitzung 7875 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7877* A Anlage 2 Antwort des PStSekr Frau Schlei (BK) auf .die Frage A 7 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Bewertung des Standes der Beziehungen zu Ost-Berlin; Tragbarkeit des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik mit Rücksicht auf sein Urteil in dieser Frage . . . . . . . 787T C Anlage 3 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Inanspruchnahme von Kassenkrediten auf Grund der Verschlechterung der Kassenlage des Bundes seit Ende des Haushaltsjahres 1973 7877* C Anlage 4 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Aufwendungen der Bundesrepublik Deutschland für Deutsche in Krisengebieten, die begründeten und zumutbaren Ratschlägen und Aufforderungen nicht nachkamen 7878* A Anlage 5 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Memmel (CDU/CSU) : Programm für den Staatsbesuch der Ministerpräsidentin von Sri Lanka ohne einen Besuch im Land Berlin . . . . 7878* B Anlage 6 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Meldungen über die Zurückweisung einer amerikanischen Maschine auf dem Weg von Berlin in die Türkei durch Bulgarien; Gegenmaßnahmen der Bundesregierung . . . . . . . . 7878* B Anlage 7 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) : Ausstattung der Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland mit modernen Nachrichtengeräten, insbesondere mit Funkgeräten; Intensivierung der Nachrichtenverbindungen im Hinblick auf Krisenzeiten 7878* D Anlage 8 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Leistung von NATO-Militärhilfe im laufenden Haushaltsjahr 7879* C Anlage 9 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 6 und 7 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Möglichkeiten des Studiums für die Grenzschutzbeamten des gehobenen und höheren Dienstes; Übernahme der Stabsmeister und Oberstabsmeister im Bundesgrenzschutz in den gehobenen Dienst 7879* C Anlage 10 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausrüstung von auf der Elbe patroullierenden DDR-Schnellbooten mit Maschinengewehren . . . . . . . . 7880* C Anlage 11 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Reaktorunfall im Atomkraftwerk Würgassen; Beurteilung des Unfalls durch die Bundesregierung, auch im Zusammenhang mit dem Reaktorsicherheitskonzept 7880* D Anlage 12 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Rechtliche Beurteilung der „passiven Sterbehilfe" 7881* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 III Anlage 13 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Spenden an politische Parteien, hier: Förderungswürdigkeit der KPD /ML 7881* D Die Frage B 13 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Haase (Fürth) (SPD) ist zurückgezogen Anlage 14 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Anwendung des Rationalisierungsschutzabkommens für deutsche Arbeitnehmer bei den Alliierten . . . . . 7882* A Anlage 15 Antwort des PStSekr Porzner (BMF) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Erwerb von Bruchteileigentum von Energieinvestitionen durch Bausparverträge 7882* B Anlage 16 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Lenders (SPD) : Erneute Erhöhung der Arbeitspreise für Erdgas durch die Gasversorgung Süddeutschland; wettbewerbsrechtliche Untersuchung durch das Bundeskartellamt 7882* D Anlage 17 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) : Information der Verbraucher hinsichtlich Voraussetzungen für Preisvergleiche 7883* B Anlage 18 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Immer (SPD) : Aufnahme der Kreisstadt Altenkirchen/ Westerwald als Schwerpunkt in das regionale Aktionsprogramm Mittelrhein-Lahn-Sieg . . . . . . . . . 7883* D Anlage 19 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Verpflichtung der Bergämter zur Erteilung sachdienlicher Auskünfte bei Sprengschäden; Einbringung eines Bundesberggesetzes . . . . . . . . . 7884* A Anlage 20 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage 23 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beurteilung des Abbrennens von Stoppelfeldern unter rechtlichen, landwirtschaftlichen und Umweltschutzgesichtspunkten . . . . . . . . . . . 7884* C Anlage 21 Antwort des BMin Ertl (BML) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Mittel für die Ausgleichszulage beim Bergbauern-Programm 7886* A Anlage 22 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Immer (SPD) : Besondere Maßnahmen zum Schutz der heimischen Landwirtschaft . . . . . 7886* C Anlage 23 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Vorschlag der EG-Kommission auf Wegfall von Art. 4 a der VO 974/71 . . 7886* D Anlage 24 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Versorgung der europäischen Verbraucher mit Zucker nach dem Steigen des Weltmarktpreisniveaus 7887* A Anlage 25 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Absatzschwierigkeiten im rheinland-pfälzischen Weinbau . . . . . . . 7887* B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Anlage 26 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Höhe des Haushaltsdefizits der Bundesanstalt für Arbeit; Höhe ihrer Mehreinnahmen aus Beitragssatzerhöhung 1975 und Darlehenshilfe des Bundes zur Defizitabdeckung 7887* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 31 — Drucksache 712531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Wende (SPD) : Beurteilung der Pläne des Berufsbildungswerks Stetten im Rems-Tal zum Ausbau ihrer Beruf sbildungseinrichtungen in Waiblingen durch die Bundesregierung . . . . . . . . . . . 7888* A Anlage 28 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland legal beschäftigten Gastarbeiter seit dem 1. Oktober 1973; Auswirkungen des Gastarbeiterstops auf die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Ausländer . . . . . . . . . . . 7888* C Anlage 29 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Frauenarbeitslosenquote und zur Behebung des Defizits an Werksärzten . . . . . . . . . . 7888* D Anlage 30 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage B 36 Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) : Bewertung der durch die Kriegsteilnahme bedingten Zeit bei der Rentenbemessung als Ausfallzeit . . . . . 7889* B Anlage 31 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Richtlinien zur Verhinderung der Belieferung der Bundeswehr mit Material aus den Ostblockstaaten im Interesse der heimischen Werkzeugindustrie . . 7889* D Anlage 32 Antwort des PStSekr Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 38 und 39 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Geplanter Bau eines Sanitätsdepots im Raum Zülpich; Möglichkeiten der Stadt Zülpich, Beihilfen des Bundes für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang damit zu erlangen 7890* A Anlage 33 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/2531 vom 13.9. 74 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Benachteiligung der deutschen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und ihr Einkommen in der Bundesrepublik versteuern, durch die Steuerreform 1974 wegen Wegfalls der Kinderfreibeträge ohne Ausgleich durch erhöhtes Kindergeld; Vereinbarkeit dieser Schlechterstellung mit der sozialen Verpflichtung der Bundesregierung diesen Familien gegenüber . . . . . 7890* B Anlage 34 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Unzumutbarkeit einer weiteren Verzögerung des Ausbaues der Kreuzung B 203/L 200 bei Breitenfelde im Kreis Herzogtum Lauenburg für die dortige Bevölkerung . . . . . . . . . . 7890* D Anlage 35 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9.74 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) : Entschließungsanträge des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1969 für einen beschleunigten Ausbau der Autobahn Saarbrücken—Hermeskeil und deren Fertigstellung bis 1973/74 sowie Ankündigung des Bundesministers für Verkehr vom 21. Juli 1969, dem Saarland für den Zeitraum des ersten Fünfjahresplanes jährlich bis zu 140 Millionen DM zur Verbesserung seiner verkehrlichen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen; Kürzung der für das Saarland im ersten Fünfjahresplan für 1974 für den Autobahnneubau vorgesehenen Mittel für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 V 1974 von 98 Millionen DM auf 77 Millionen DM und Vereinbarkeit dieser Kürzung mit dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1969 und dem Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 21. Juli 1969 . . . . . . 7891 * A Anlage 36 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Weitere Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Nahverkehrsversuche 7881* B Anlage 37 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 46 Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Bau der Ortsumgehung Erbendorf (B 22) im Rahmen belebender Konjunkturmaßnahmen für strukturschwache Gebiete 7891* C Anlage 38 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 des Abg. Baier (CDU/CSU) : Stillegungsantrag der Deutschen Bundesbahn für den Streckenabschnitt „Meckesheim-Aglastershausen im Widerspruch zu der Strukturpolitik der Bundesregierung . . . . . . . . 7891 * D Anlage 39 Antwort des PStSekr Jung (BMV) auf die Frage B 48 Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Fertigstellung des kurzen Teilstücks der Bundesautobahn Umgehung Meckenheim 7892* A Anlage 40 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 49 Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Beschleunigung des vierspurigen Ausbaus der B 44 zwischen Zeppelinheim und Walldorf-Nord . . . . . . . 7892* A Anlage 41 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem „Regionalen und lokalen Sonderprogramm" für den Neubau der B 27 zwischen Stuttgart und Tübingen /Reutlingen 7892* B Anlage 42 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Erhaltung des Postamts Groß Gerau als selbständiges Postamt . . . . . . 7892* C Anlage 43 Antwort des PStSekr Haar (BMP) auf die Frage B 52 Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Unterlassung des Erlasses der nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Fassung vom 14. Januar 1928 vorgesehenen Vorschriften für die Überwachung . . . . . . . . . 7892* D Anlage 44 Antwort des PStSekr Jung (BMP) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Stillegung der Fernmeldelehrwerkstatt in Bad Kreuznach 7893* B Anlage 45 Antwort des BMin Matthöfer (BMFT) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Laermann (FDP) : Forschungsprojekte zur Nutzung der Sonnenenergie und Einzelheiten hierzu 7893* C Anlage 46 Antwort des BMin Bahr (BMZ) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Überprüfung der Politik der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Indien anläßlich der annektionistischen Politik Indiens gegenüber Sikkim . . . . . 7894* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 7827 117. Sitzung Bonn, den 20. September 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 20. 9. Dr. Aigner * 20. 9. Batz 20. 9. Behrendt * 20. 9. Biechele 20. 9. Blumenfeld 20. 9. Dr. Burgbacher * 20. 9. Conradi 15. 11. Dr. Erhard 20. 9. Dr. Evers 20. 9. Fellermaier * 20. 9. Freiherr von Fircks 20. 9. Dr. Fischer 27. 9. Dr. Freiwald 20. 9. Graaff 23. 9. Haase (Kassel) 20. 9. von Hassel 27. 9. Herold 20. 9. Heyen 20. 9. Dr. Kempfler 23. 9. Dr. Klepsch 20. 9. Krall * 19. 9. Krampe 20. 9. Dr. Lohmar 20. 9. Lautenschlager * 20. 9. Lemmrich ** 21. 9. Lücker * 21. 9. Dr. Marx 20. 9. Mertes (Stuttgart) 20. 9. Müller (Berlin) 20. 9. Müller (Mülheim) * 20. 9. Dr. Müller (München) ** 21. 9. Müller (Remscheid) 30. 9. Dr. Probst 20. 9. Richter ** 20. 9. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 20. 9. Schedl 20. 9. Schmidhuber 20. 9. Schmidt (Wattenscheid) 20. 9. Schmidt (München) 20. 9. Dr. Schmitt-Vockenhausen 20. 9. Schreiber 21. 9. Spilker 20. 9. Dr. Starke (Franken) 20. 9. Stücklen 20. 9. Tillmann 21. 9. Dr. Todenhöfer 22. 9. Frau Verhülsdonk 29. 9. Vogelsang 21. 9. Dr. Frhr. von Weizsäcker 20. 9. Wienand 19. 10. Wittmann 20. 9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Baron von Wrangel 20. 9. Dr. Zimmermann 20. 9. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 7) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, es kündige sich ein „Hoch" in den Beziehungen zu Ost-Berlin an, wenn gleichzeitig die Sowjetunion in einer grundsätzlichen Stellungnahme Leistungen, die die östliche Seite nach dem Viermächteabkommen zu erbringen hätte, als Zugeständnisse an die westliche Seite bezeichnet, zu denen sie nicht verpflichtet sei und die für sie nicht in Frage kämen, und hält die Bundesregierung einen Beamten, der zu einem solchen Urteil kommt, als Leiter der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin für tragbar? Staatssekretär Gaus hat die im ersten Teil Ihrer Frage erwähnte Auffassung nicht geäußert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen A 51 und 52) : In welcher Höhe mußten auf Grund der Verschlechterung der Kassenlage des Bundes seit Ende des Haushaltsjahres 1973 Kassenkredite in Anspruch genommen werden? Wird der Sinngehalt der Kassenkredite, die ihrem Wesen nach kurzzeitig aufgenommen werden sollten, nicht dadurch verfälscht, daß von ihm häufiger und länger als in den Vorjahren Gebrauch gemacht wird? Der seit Ende des Haushaltsjahres 1973 in Anspruch genommene Kassenkredit diente wie in früheren Jahren ausschließlich dem kurzfristigen Ausgleich vorübergehender Schwankungen in den Einnahmen und Ausgaben. Seit dem 1. Januar 1974 wies das laufende Konto der Bundesregierung bei der Bundesbank sowohl Guthaben als auch Belastungen aus. Der höchste Guthabenstand betrug 3 517,9 Millionen DM (Juni 1974). Der höchste Schuldenstand lag im Februar mit 4 602,2 Millionen DM. Auch dieser Höchststand liegt noch weit unter dem seit Jahren unveränderten haushaltsgesetzlichen Ermächtigungsrahmen zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten von 7 Mrd. DM. Der derzeitige Kontostand (1 8. September) weist ein Guthaben von 1853,2 Millionen DM auf. Mit Ausnahme des steuerschwachen Monats Februar 1974 ist der Buchkredit bei der Deutschen Bundesbank stets innerhalb eines Monats voll zurückgezahlt worden. Die Inanspruchnahme von Kassenkrediten hat also auch in diesem Jahr nicht dem Sinn dieser Einrichtung widersprochen, vorübergehende Schwankungen in der Liquidität des Bundes auszugleichen. 7878* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU! CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 1) : Wie hoch sind die Beträge, die die Bundesrepublik Deutschland aufwenden mußte, um Deutsche in Krisengebieten, die begründeten und zumutbaren Ratschlägen und Aufforderungen nicht nachkamen, in Sicherheit und nach Hause zu bringen, und werden die Betreffenden die von ihnen verursachten Aufwendungen ersetzen müssen? Bei den amtlichen Evakuierungen der letzten Jahre, in denen noch rechtzeitig zum Verlassen des Krisengebietes geraten werden konnte, folgten nach Kenntnis des Auswärtigen Amts alle Deutschen diesem Ratschlag, soweit sie nicht aus verkehrstechnischen Gründen daran gehindert waren. Der Bundesrepublik Deutschland sind hieraus feststellbare Mehraufwendungen nicht erwachsen. Zur Frage der Aufwendungen ist allgemein folgendes zu bemerken: Während die für eine Evakuierung aus Krisengebieten aufgewendeten Bundesmittel nach den Erläuterungen zu Kapitel 0502 Titel 686 01 des Bundeshaushaltsplans von jedem Rückgeführten anteilig bis zur Höhe der billigsten Flugreise zu tragen sind, werden bei Heimführungen außerhalb amtlicher Evakuierungsmaßnahmen die tatsächlich erforderlichen Kosten bevorschußt und anschließend wieder eingezogen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 2) : Warum sieht das bisher bekanntgewordene Programm für den Staatsbesuch der Ministerpräsidentin von Sri Lanka trotz seiner Dauer von einer Woche keinen Besuch im Land Berlin vor? Ich verweise auf meine Antwort an den Abgeordneten Dr. Schulz vom 16. Juli 1973 zum gleichen Thema „Staats- und offizielle Besuche im Land Berlin" (Bundestagsdrucksache 7/928, S. 5). Die von mir am 16. Juli 1973 dargelegten Gründe gelten auch für den vorliegenden Fall des Besuchs der Ministerpräsidentin von Sri Lanka. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 3) : Treffen Meldungen zu, Bulgarien habe eine amerikanische Maschine auf dem Weg von Berlin in die Türkei trotz vorliegender Überfluggenehmigung, die nach der Zusage einer Zwischenlandung in Nürnberg erteilt worden war, zurückgewiesen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Verstärkung der bulgarischen Schikanen darauf zurückzuführen ist, daß sie es bisher unterlassen hat, Gegenmaßnahmen zu ergreifen? Die Bundesregierung ist von amerikanischer Seite unterrichtet worden, daß am 7. September einer amerikanischen Zivilmaschine auf dem Flug von Berlin (West) in die Türkei trotz vorher erteilter Überfluggenehmigung der Überflug über Bulgarien verweigert wurde. Die Bundesregierung wurde weiterhin davon unterichtet, daß die amerikanische Regierung gegen die Verweigerung des Überflugs einen Protest eingelegt hat. Über ein Ergebnis dieses Protestschritts ist noch nichts bekannt. Nach Verweigerung der Überfluggenehmigung am 7. September 1974 haben die bulgarischen Behörden mehrfach Überfluggenehmigungen für britische aus Berlin (West) kommende Flüge in Richtung Türkei erteilt. Auch zwei weitere Flüge der amerikanischen Luftverkehrsgesellschaft, deren Flugzeug am 7. September 1974 zurückgewiesen worden war, sind in der Zwischenzeit genehmigt und durchgeführt worden. Die Bundesregierung ist angesichts dieser Sachlage nicht der Meinung, daß ihr bisheriges Verhalten in dieser Angelegenheit die bulgarische Haltung beeinflußt hat. Sie ist der Meinung, daß es sich bei der Verweigerung der Überfluggenehmigung für das amerikanische Flugzeug am 7. September 1974 um einen Einzelfall gehandelt hat, dessen Hintergründe noch ungeklärt sind. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage B 4) : Trifft es zu, daß die Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland nur notdürftig mit modernen Nachrichtengeräten, insbesondere mit Funkgeräten, ausgestattet sind, so daß in kritischen Situationen (wie im Falle Zyperns) eine unmittelbare und schnelle Information gar nicht oder nur schwer möglich ist, und falls diese Annahme zutrifft, frage ich, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um die Nachrichtenverbindungen zu intensivieren, damit gerade in Krisenzeiten unmittelbare Kontakte technisch möglich sind? Das Auswärtige Amt hat in den letzten Jahren versucht, das amtseigene von anderen Kommunikationsmitteln unabhängige Funknetz so auszubauen, daß es den Anforderungen auch bei plötzlich entstehenden Krisensituationen gerecht werden kann. Es waren und sind bei diesem Ausbau personelle und finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden. Das inzwischen vorhandene Funknetz dürfte aber bereits jetzt den Erfordernissen genügen, wenn nicht eine besondere Häufung von Krisenlagen auftritt. Über den gegenwärtigen Stand im einzelnen und den beabsichtigten weiteren Ausbau im Bereich der Funkverbindungen mit den Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten läßt sich folgendes sagen: 1. Basisfunkstellen Das Netz der Basisfunkstellen umfaßt gegenwärtig 25 Botschaften. Vorgesehen ist, daß etwa 30 Botschaften mit ständig besetzten Basisfunkstellen ausgestattet sind. Damit dürfte dann die Gewähr gebo- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 7879* ten sein, daß alle sonstigen Auslandsvertretungen bei Ausrüstung mit einem Krisen-(Sprech-)Funkgerät (vgl. 2.) an das Basisnetz angeschlossen werden können, wie dies bereits jetzt in den meisten Fällen möglich ist. Die Basisfunkstellen sind mit Funk-sende- und Empfangsbetriebsanlagen für die Übermittlung von offenen und verschlüsselten Fernschreiben ausgestattet. Der Erweiterung des Netzes sind enge Grenzen gesetzt, da die Einrichtung einer Basisfunkstelle einen beträchtlichen Sach- und Personalaufwand erfordert: — hohe Investitionskosten (etwa 150 000,— DM) — die Genehmigung des Gastlandes (die widerrufen werden kann, womit vor allem in Krisensituationen gerechnet werden muß) — technisch geschulte Fachkräfte für den Aufbau — ausgebildete Fernmeldebeamte mit international anerkanntem Funkzeugnis für den Betrieb. 2. Krisen-(Sprech-)Funkanlagen Das Auswärtige Amt wird weitere Krisen- (Sprech-) Funkanlagen anschaffen, um sicherzustellen, daß Vertretungen an krisengefährdeten Auslandsdienstorten, die keine Basisfunkstelle haben, mit einer solchen Anlage ausgestattet werden und außerdem eine ausreichende Zahl von Reserveanlagen zur Verfügung stehen, um im Bedarfsfall in kürzester Frist weitere Vertretungen entsprechend auszustatten. Letzteres ist kürzlich bei unseren Vertretungen in Nikosia, Luanda und Lourenco Marques geschehen. Die Krisen- (Sprech-) Funkanlage ermöglicht die Verbindung (überwiegend Sprechverbindung) zu einer benachbarten Basisfunkstelle. Ihr Bereich ist räumlich begrenzt; sie erfordert nur geringe Investitionskosten und benötigt zu ihrer Bedienung kein Fachpersonal. Sie ist ausschließlich für Krisensituationen vorgesehen und kann von einer Fachkraft kurzfristig installiert werden. 3. Informationsfunk Die bei allen Botschaften vorhandenen Empfangsanlagen für den Informationsfunk des BPA werden mit Zusatzgeräten so erweitert, daß auf diesem —nur einseitig zu den Botschaften hin gerichteten — Funkverbindungswege auch die Übermittlung (auch verschlüsselter) Weisungen der Zentrale über eine Dauer von täglich etwa 12 Stunden erfolgen kann. Die Ausstattung der Vertretungen mit den erforderlichen Fehlerkorrekturgeräten ist 1973 begonnen worden und wird voraussichtlich im Frühjahr 1975 beendet sein. 4. Zusammenarbeit mit anderen auswärtigen Diensten Die Zusammenarbeit des Auswärtigen Amts mit den Außenministerien befreundeter Länder — insbesondere der Partnerländer der EPZ — auf dem Gebiet der Kommunikation mit ihren Auslandsvertretungen wird weiter ausgebaut. Diese Zusammenarbeit, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen seit Jahren praktiziert wird und sich während der Zypern-Krise wie auch bereits in früheren Krisensituationen gut bewährt hat, wird systematisch erweitert. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 5): In welcher Höhe und an wen wurde im laufenden Haushaltsjahr NATO-Militärhilfe geleistet? Die Bundesregierung leistet NATO-Verteidigungshilfe an die Türkei. Im Haushalt des laufenden Jahres sind hierfür 63 Millionen DM vorgesehen, die jedoch den Kürzungen unterliegen, die auch für andere Haushaltstitel gelten. Das Abkommen über die 7. Tranche der NATO-Verteidigungshilfe ist am 31. 10. 1973 abgeschlossen worden. Diese Tranche ist noch nicht voll abgewickelt. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 6 und 7) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Grenzschutzbeamten des gehobenen und höheren Dienstes die gleichen Möglichkeiten des Studiums zu bieten, wie sie für die Bundeswehr geschaffen worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, die Stabsmeister und Oberstabsmeister im Bundesgrenzschutz dienstgradmäßig in den gehobenen Dienst zu übernehmen? Zu Frage B 6: Das im Februar 1974 von der Ständigen Konferenz der Innenminister /-senatoren des Bundes und der Länder beschlossene „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" legt die Ausbildungsziele für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes fest. Danach ist für die Tätigkeit im gehobenen Dienst eine berufspraktische Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage anzustreben. Bewerber für den höheren Dienst ohne zweite juristische Staatsprüfung sollen ihre Ausbildung an der Polizeiführungsakademie erhalten. Diese Ausbildungsziele decken sich nicht mit denen der Bundeswehr. Die Ausbildung der Bundeswehroffiziere wird im Wege eines wissenschaftlichen — 3 Jahre umfassenden — Studiums vollzogen, das mit einer Diplomprüfung abschließt. Diese Prüfung befähigt sowohl für eine Verwendung in der Offizierlaufbahn als auch für eine Berufstätigkeit außerhalb der Bundeswehr. Die Vermittlung einer doppelt verwertbaren Befähigung ist erforderlich, weil eine erhebliche Anzahl von Offizieren weder 7880* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten noch in andere Verwendungen im öffentlichen Dienst berufen werden kann. Im Gegensatz dazu hat die Ausbildung bei der Polizei eine Laufbahnbefähigung zum Ziel, die ausschließlich auf die Aufgabenstellung in der Polizei vorbereitet, da die Beamten des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes als Lebenszeitbeamte im Vollzugsdienst der Polizei des Bundes oder der Länder verbleiben. Die in dem Sicherheitsprogramm enthaltenen Beschlüsse über die Ausbildung gelten auch für den Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes. Um die für den Bundesgrenzschutz aus diesem Beschluß sich ergebenden Folgerungen in Gang zu setzen, hatte der Bundesminister des Innern alsbald nach der Verabschiedung des Sicherheitsprogramms aus Führungskräften des Bundesgrenzschutzes und der Polizeien der Länder einen Beirat „Ausbildung beim Bundesgrenzschutz" gebildet, der zu Beginn 1974 eine Konzeption vorgelegt hat. Diese Konzeption habe ich inzwischen im Grundsatz gebilligt. Danach ist für die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz ein Fachhochschulstudium von 3 Jahren vorgesehen, das sich in einen wissenschaftlich /theoretischen und in einen studienpraktischen Teil gliedert. Das Studium soll mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst abschließen, die gleichzeitig die Graduierung nach dem Fachhochschulrecht einschließt. Für die Ausbildung der Anwärter des höheren Polizeivollzugsdienstes soll der von dem Kuratorium bei der Polizeiführungsakademie beschlossene Studienplan mit einer Dauer von zwei Jahren gelten. Zu Frage B 7: Das Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland sieht auch eine Harmonisierung des Laufbahnrechts in Bund und Ländern vor. Im Zuge der Angleichung des Dienstrechts der Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an das der Polizeivollzugsbeamten der Länder werden die Ämter der Stabsmeister und Oberstabsmeister beim BGS wegfallen. Entsprechende Ämter kennen die Laufbahnen der Polizeien der Länder nicht. Bei der Neuordnung des Laufbahnrechts werden die vorhandenen Stabsmeister und Oberstabsmeister unter Wahrung ihres Besitzstands ihre Ämter behalten. Stabsmeister werden auch noch zu Oberstabsmeister befördert werden können. Die bisherigen Ämter der Stabsmeister und Oberstabsmeister müssen im Zuge der Angleichung an das Laufbahnrecht der Länder neu bewertet werden. Zumindest teilweise werden diese Ämter weiterhin dem mittleren Dienst zugerechnet werden. Deshalb kommt eine pauschale Überführung der vorhandenen Stabsmeister und Oberstabsmeister in den gehobenen Dienst nicht in Betracht. Nach § 21 Abs. 2 der BGS-Laufbahnverordnung können auch heute schon bewährte Unterführer zur Offizierausbildung zugelassen werden, wenn sie einen Aufbaulehrgang der Grenzschutzfachschule erfolgreich abgeschlossen haben. Im Zuge der beabsichtigten Angleichung des Laufbahnrechts wird geprüft werden, ob als Übergangslösung für Stabsmeister und Oberstabsmeister zusätzliche Möglichkeiten für die Erlangung der Befähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst geschaffen werden können. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf der Elbe patroullierenden Schnellboote der DDR zwischen Schnackenburg und Boizenburg erstmalig seit Kriegsende mit Maschinengewehren ausgerüstet werden, und welche Überlegungen der DDR sind der Bundesregierung für das Ergreifen dieser Maßnahme bekannt, und wie steht dieser Vorgang in Übereinstimmung mit der von der Bundesregierung immer wieder propagierten größeren Durchlässigkeit an der innerdeutschen Grenze? Es trifft zu, daß seit etwa Mai 1974 die NVA-Boote auf der Elbe am Heck mit Halterungen für Maschinengewehre ausgestattet sind. Die Gründe, die die DDR zu dieser Maßnahme im jetzigen Zeitpunkt bewogen haben, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, was sie von den Absperrmaßnahmen der DDR an der Grenze zur Bundesrepublik hält. Sie läßt sich dadurch jedoch nicht in ihren Bemühungen um eine Entspannung auch unseres Verhältnisses zur DDR entmutigen. Nur eine solche Politik kann nach und nach zu einer größeren Durchlässigkeit an der innerdeutschen Grenze führen. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 9 und 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in letzter Zeit in der Öffentlichkeit mehrfach vorgebrachten Behauptungen, „der Reaktorunfall im Atomkraftwerk Würgassen an der Oberweser 1973 sei nadi Mitteilung des Bundesinnenministeriums ,beinahe einem GAU' gleichgekommen. Professor Hell: GAU bedeutet größtmöglicher Atomunfall; d. h. größte Gefahr für die Bevölkerung und erfordert sofortige Evakuierung und Isolierung aller im Umkreis von 50 km befindlichen Personen" (Neue Hannoversche Presse 3. August 1974), (auch Neue Ruhrzeitung 12. August 1974), auch im Zusammenhang mit dem Brief des Bundesministers des Innern vom 13. April 1973 an den Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, bezüglich des Kernkraftwerkes Würgassen? Wie beurteilt die Bundesregierung den den obigen Behauptungen zugrunde liegenden Störfall im Kernkraftwerk Würgassen im Zusammenhang mit dem Reaktorsicherheitskonzept der Bundesregierung? Zu Frage B 9: Herr Minister Genscher hat in seinem Schreiben vom 13. April 1973 an den Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages einen Bericht über den Störfall vom 25. Februar 1973 im Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 7881* Kernkraftwerk Würgassen gegeben. Neben einer Sachdarstellung enthielt dieser eine in der Öffentlichkeit häufig mißverstandene Wertung, die folgendes besagt: Die im Kernkraftwerk Würgassen aufgetretenen Schäden hätten selbst bei pessimistischen Annahmen über einen alternativen Störfallablauf allenfalls zu dem Bruch einer Hauptfrischdampfleitung führen können. Der Abriß einer Hauptfrischdampfleitung stellt den totalen Bruch einer Hauptleitung im primärkühlmittelführenden System dar (sog. Kühlmittelverlust-Störfall) und ist somit der Kategorie des größten anzunehmenden Unfalls (GAU) zuzurechnen. Diese Kategorie der Störfälle nimmt als letzte Sicherheitsbarriere gegenüber der Beeinträchtigung der Umgebung der Anlage das Druckabbausystem ggf. das Notkühlsystem, in jedem Fall aber den Sicherheitseinschluß in Anspruch. Die Kategorie des GAU schließt insbesondere den Auslegungsstörfall ein (hier: Bruch der Treibwasserschleife), den schwersten Störfall, für den der Sicherheitseinschluß als letzte Schutzbarriere — mit den notwendigen Reserven — ausgelegt ist. Insofern ist die Anlage gegen diese Störfälle gerade noch ausgelegt. Evakuierung oder Isolierung der in der Kraftwerksumgebung befindlichen Personen ist selbst beim extrem unwahrscheinlichen Eintritt des Auslegungsstörfalls nicht erforderlich. Der tatsächliche Störfallverlauf am 25. Februar 1973 war allerdings weit von einem solchen schweren Kühlmittelverlustunfall entfernt, insbesondere wurde niemand verletzt und es wurden auch keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Zu Frage B 10: Soweit mit dem Reaktorsicherheitskonzept die grundlegende Forderung nach der Beherrschbarkeit des GAU gemeint ist, stellt die Bundesregierung fest, daß der besagte Störfall die Erfüllung dieses Konzepts beim Kernkraftwerk Würgassen nicht in Frage gestellt hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 11) : Wie ist die von Medizinern sogenannte „passive Sterbehilfe" rechtlich zu beurteilen, und erwägt die Bundesregierung auf diesem Gebiet Änderungen des geltenden Rechts? Ich begreife unter passiver Sterbehilfe jene Fälle, in denen ein Arzt bewußt von weiteren Maßnahmen zur Lebensverlängerung absieht, um den Sterbenden nicht längeren Qualen auszusetzen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Arzt eine Behandlung seines Patienten fortsetzen muß, hängt jeweils von der Ausgestaltung des konkreten Einzelfalles ab. Denn nur soweit er im Einzelfall eine Rechtspflicht zum Handeln hat, kommt hier eine Strafbarkeit des Arztes wegen eines Unterlassens in Betracht. Klare Grenzen dieser Rechtspflicht aufzuzuzeigen, muß ich mir versagen, da dies Aufgabe der Rechtsprechung ist. Ich möchte jedoch erwähnen, daß es hier ein breites Spektrum von Fallgestaltungen gibt, die von der Pflicht zur schlichten Pflege des Patienten bis hin zum Einsatz extremer technischer Apparaturen reicht. In welchem Maße der behandelnde Arzt die heute vorhandenen technischen Möglichkeiten zu einer u. U. geringen, aber qualvollen Lebensverlängerung nutzen muß, wird man nur von Fall zu Fall entscheiden können. Bemerken kann ich hierzu, daß mir aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Urteile bekanntgeworden sind, die für das Bedürfnis nach einer korrigierenden gesetzlichen Regelung sprechen würden. Offenbar ist es der Praxis bislang gelungen, den unterschiedlichen Aspekten dieses Fragenkreises angemessen Rechnung zu tragen. In jüngster Zeit sind von der Diskussion um die passive Sterbehilfe auch jene Fälle erfaßt worden, in denen dem Sterbenden schmerzlindernde, jedoch infolge ihrer Nebenwirkungen zugleich lebensverkürzende Medikamente verabreicht worden sind. Soweit derartige Mittel aus ärztlicher Sicht zur Schmerzlinderung gegeben werden müssen, scheidet nach herrschender Meinung — jedoch ohne nähere dogmatische Begründung und nicht unbestritten — eine Strafbarkeit des Arztes aus. Dagegen wird sich derjenige wegen eines Tötungsdeliktes zu verantworten haben, der seinem unheilbaren Patienten eine Überdosis eines entsprechenden Medikamentes gibt, nicht um dessen Schmerzen zu lindern, sondern ihn durch den Tod endgültig von seinem Leiden zu befreien. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 12) : Trifft die Meldung eines Informationsdienstes zu, daß das Bundesministerium der Finanzen in einem internen Erlaß über die Regelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Spenden an politische Parteien die radikalextreme „Kommunistische Partei Deutschlands /Marxisten-Leninisten (KPD /ML)" als förderungswürdige politische Partei anerkannt hat, obwohl das Bundesministerium des Innern 1973 eine gegenteilige Empfehlung gegeben hatte? Bereits in meiner Antwort auf die schriftliche Anfrage Ihres Fraktionskollegen Vogel (Ennepetal) für die Fragestunde im Juli 1974 habe ich dargelegt, daß kraft Gesetzes (§ 10 b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) jede politische Vereinigung zum Empfang steuerbegünstigter Spenden berechtigt ist, die eine Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes darstellt und nicht durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt worden ist. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Bundestagsdrucksache 7/2494, Seite 8. 7882* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn. Freitag. den 20. September 1974 Da die KPD-ML, Fraktion „Roter Morgen", diese Voraussetzungen erfüllt, kann sie vom Empfang steuerbegünstigter Spenden nicht ausgeschlossen werden. Diese Auffassung wird vom Bundesministerium des Innern uneingeschränkt geteilt. Es trifft also nicht zu, daß Spenden an die KPD-ML, Fraktion „Roter Morgen", gegen den Widerspruch des Bundesministerium des Innern von den Finanzbehörden als abzugsfähig anerkannt werden. Das Gegenteil ist richtig. Nachdem die KPD-ML, Fraktion „Roter Morgen", sich an der Bürgerschaftswahl in Hamburg beteiligt hatte, hat das Bundesministerium des Innern darauf hingewiesen, daß diese Vereinigung den Charakter einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes besitzt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei zu erwartenden Entlassungen deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften im US-Depot Nahbollenbach das Rationalisierungsschutzabkommen für deutsche Arbeitnehmer bei den Alliierten für alle Betroffenen zur Anwendung kommt, und ist die Bundesregierung im Interesse der Arbeitnehmer gegebenenfalls bereit, sich für eine Anwendung einzusetzen? Das Heeres-Depot der US-Streitkräfte in Nahbollenbach ist zwischen November 1973 und Ende Juni 1974 — bedingt durch eine Umorganisation des militärischen Nachschubwesens der US-Streitkräfte — aufgelöst worden. Von dieser Maßnahme wurden 679 zivile Arbeitnehmer betroffen. Hiervon sind inzwischen 593 Arbeitnehmer bei anderen amerikanischen Dienststellen untergebracht worden. Grundsätzlich findet der Tarifvertrag vom 31. 8. 1971 — TV soziale Sicherung — auf die entlassenen Arbeitnehmer Anwendung, weil die Auflösung der US-Dienststelle aus militärischen Gründen erfolgt ist. Von den 86 Arbeitnehmern, die am 30. 6. 1974 entlassen werden mußten, erfüllen 18 Arbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen (z. B. Dauer der Beschäftigungszeit, Lebensalter) für den Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob Bausparverträge steuer- und prämienunschädlich zum Erwerb von Bruchteileigentum von Energieinvestitionen eingesetzt werden können? Die Bundesregierung hält eine Prüfung, ob Bausparverträge steuer- und prämienunschädlich zum Erwerb von Bruchteileigentum von Energieinvestitionen eingesetzt werden können, nicht für angebracht. Eine Ausdehnung der bisherigen Steuer- und Prämienbegünstigung von Bausparbeiträgen über die Förderung des Wohnungsbaus hinaus zur Finanzierung von Energieinvestitionen würde eine Änderung des Gesetzes über Bausparkassen vorn 16. November 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2097) voraussetzen. Von der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften ist bei den Beratungen dieses am 1. Januar 1973 in Kraft getretenen Gesetzes die Frage, für welche Bauvorhaben eine Finanzierung durch Bausparkassen zulässig sein soll, ausführlich geprüft worden. Der Gesetzgeber hat durch die Verabschiedung dieses Gesetzes bestätigt, daß auch in Zukunft die Finanzierungsaufgaben der Bausparkassen in erster Linie auf dem Gebiet des Wohnungsbaus liegen. Andere Bauvorhaben, wozu auch die Finanzierung von Energieversorgungseinrichtungen zählt, können von Bausparkassen nur finanziert werden, soweit sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen erforderlich sind oder der Erschließung oder Förderung von Wohngebieten dienen (vgl. § 1 Abs. 3 Gesetz über Bausparkassen). Die Bundesregierung verkennt hierbei keineswegs, daß im Bereich der Energiewirtschaft in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen erforderlich sind. Sie wird zu den Möglichkeiten der Finanzierung dieser Investitionen im Rahmen der Fortschreibung des Energieprogramms Stellung nehmen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/2531 Fragen B 16 und 17) : Ist die beabsichtigte erneute Erhöhung der Arbeitspreise für Erdgas um 43 0/o zum 1. Oktober 1974 durch die Gasversorgung Süddeutschland (s. Stuttgarter Zeitung vom 3. September 1974) vom Bundeskartellamt nach wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch die Frage, inwieweit es zulässig ist, den außergewöhnlich starken Anstieg der Heizölpreise während der Mineralölkrise bei der Gestaltung der Erdgaspreise im Rahmen der Preisanpassungsklauseln zu berücksichtigen, untersucht worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie beurteilt die Bundesregierung die zum 1. Oktober 1974 anstehende Heraufsetzung der Arbeitspreise für Erdgas um 43 % durch die Gasversorgung Süddeutschland unter dem Gesichtspunkt, daß konzentrierte Preisschübe im Erdgasbereich nach Ansicht der Bundesregierung preis- und wettbewerbspolitisch unerwünscht sind, und mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln gedenkt sie, gegebenenfalls auf eine angemessene Preisgestaltung hinzuwirken? Zu Frage B 16: Wie in der Antwort vom 24. Juli 1974 auf Ihre Anfrage zur Entwicklung der Erdgaspreise dargelegt, untersucht das Bundeskartellamt gegenwärtig die Preisanhebungen in diesem Bereich. In die Überprüfung ist auch die beabsichtigte Preiserhöhung der Gasversorgung Süddeutschland (GVS) einbezogen. Die Prüfung erstreckt sich dabei ins- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 7883* besondere auch auf die Frage, inwieweit die Preiserhöhung durch Preisanhebungen der Vorlieferanten begründet ist. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß das an die GVS gelieferte Erdgas überwiegend aus den Niederlanden stammt und daher die Preispolitik der ausländischen Lieferanten mit berücksichtigt werden muß. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 17: Die Heraufsetzung der Arbeitspreise für Erdgas um 43 % durch die Gasversorgung Süddeutschland wird von einem Unternehmen damit begründet, daß sein Vorlieferant eine Erhöhung seiner Preise in diesem Umfang zum 1. Oktober 1974 durchführe und die GVS nicht in der Lage sei, diese Preiserhöhung kostenmäßig aufzufangen. Die Preiserhöhung der GVS bezieht sich jedoch nur auf einen Preisbestandteil, den Arbeitspreis. Der Leistungspreis als zweiter Bestandteil ist von der Erhöhung ausgenommen. Die Erhöhung des Arbeitspreises um 43 % entspricht einer Erhöhung des Gesamtpreises um rund 30 %. Der Gaspreis der GVS stellt für deren kommunale Abnehmer sicherlich einen wesentlichen, aber nicht den einzigen Kostenbestandteil dar. Er dürfte für die Tarifbindung der Gemeinden etwa die Hälfte der Kosten ausmachen. Unter dieser Annahme würde die Preiserhöhung der GVS damit auf den Endverbraucherpreis mit durchschnittlich etwa 15 % durchschlagen. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, daß zunächst die gegenwärtig laufenden Ermittlungen des Bundeskartellamts abgeschlossen werden. Sie wird ihre weitere Haltung an den Ergebnissen dieser Untersuchung ausrichten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/2531 Fragen B 18 und 19) : Wie steht die Bundesregierung zu den Initiativen der Verbraucher hinsichtlich der Preisvergleiche, und was gedenkt sie zu tun, um Angriffen gegen diese Initiativen zu begegnen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verbraucher zu informieren, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Art und Weise Preisvergleiche durchgeführt werden müssen, damit nicht die Gefahr besteht, durch die Veröffentlichung von Preisvergleichen wegen geschäftsschädigender Äußerungen verurteilt zu werden? Zu Frage B 18: Die Bundesregierung begrüßt die Initiativen der Verbraucher zu den Preisvergleichen. Sie hat bereits in ihrem Bericht zur Verbraucherpolitik vom Oktober 1971 die Preisvergleiche besonders angesprochen und in ihren Beschlüssen zur Intensivierung der Verbraucherpolitik vom August /September 1973 nochmals herausgestellt, daß der Verbraucher durch Preisvergleiche über Preisunterschiede am Markt informiert und zu preisbewußtem Handeln angehalten werden soll. Die Preisvergleiche der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher werden vom Bundesministerium für Wirtschaft im Jahre 1974 mit ca. DM 325 000 unterstützt. Auch die Stiftung Warentest, die ebenfalls aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft bezuschußt wird, veröffentlicht mit ihren Tests vielfach überregionale von-bis-Preise. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördert Preisvergleiche für Nahrungsmittel. Auf der Grundlage dieser Programme sind Initiativen zu Preisvergleichen von der Bundesregierung in der Öffentlichkeit und gegenüber den Verbänden stets unterstützt worden. Die Bundesregierung hält an dieser Auffassung fest, weil sie darin ein wichtiges Mittel zur Verbraucherinformation sieht. Zu Frage B 19: Das Bundesministerium für Wirtschaft hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz bereits im März 1972 zu den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Preisvergleichen Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist anderen interessierten Stellen, auch einigen Initiativgruppen von Verbrauchern, zugänglich gemacht worden. Mit Rücksicht auf diese Stellungnahme veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zusammen mit den Ergebnisesn ihrer Vergleiche jeweils auch ergänzende Hinweise. Nach Auffassung der Bundesregierung liegt es im Interesse der Verbraucher selbst, daß die in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft niedergelegten Grundsätze bei den Preisvergleichen beachtet werden. Preisvergleiche sind für den Verbraucher nämlich wertlos, wenn der Testveranstalter nicht objektiv, das Ergebnis unrichtig oder die Darstellung unsachlich gehalten ist. Es besteht dann die Gefahr, daß sich der Verbraucher gerade durch Preisvergleiche zu Fehlentscheidungen verleiten läßt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage B 20) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nach erfolgter Neuabgrenzung der Fördergebiete, nun doch noch die Kreisstadt Altenkirchen /Westerwald als Schwerpunktort (C) in das regionale Aktionsprogramm Mittelrhein-Lahn-Sieg aufzunehmen, und wird sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat im Zusammenhang mit den Beschlüssen über die Eckwerte der Neuabgrenzung der Fördergebiete auch einen Beschluß zur Auswahl von Schwerpunktorten gefaßt. Danach ist bei der Auswahl der Schwerpunktorte grundsätzlich von Arbeitsmarktzentren und Arbeitsmarktsubzentren der einzelnen Regionen auszugehen. 7884* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Da die Stadt Altenkirchen gemäß den vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnissen als Arbeitsmarktsubzentrum ausgewiesen ist, könnte sie grundsätzlich als Schwerpunktort anerkannt werden. Dies hängt jedoch weitgehend davon ab, ob die Rheinland-Pfälzische Landesregierung einen entsprechenden Vorschlag im Rahmen der Anmeldung zum 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe für den Zeitraum 1975 bis 1978 unterbreitet. Einen solchen Vorschlag werde ich in den mit der Aufstellung des 4. Rahmenplans befaßten Gremien befürworten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (SoltauHarburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 21 und 22) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Einbringung eines Bundesberggesetzes sicherzustellen, daß ein Bergamt als Aufsichtsbehörde gehalten ist, sachdienliche Angaben über die Kausalität von Sprengschäden zu machen und damit zu verhindern, daß den Geschädigten Auskünfte über Ort und Schußmengen der Sprengungen verweigert werden, so daß die Geschädigten nicht in der Lage sind, die erforderlichen Beweise für ihre Schadensersatzansprüche beizubringen? Wird die Bundesregierung durch Einbringung eines Bundesberggesetzes dafür sorgen, daß die durch seismische Sprengungen von Erdölgesellschaften Geschädigten, die in jahrelangen Bemühungen vergebens versucht haben, von den verantwortlichen Gesellschaften Schadenersatz zu erhalten, zu ihrem Recht kommen? Zu Frage B 21: Die Frage der Kausalität von Sprengstoffen für die Entstehung eines Schadens berührt das Bergrecht nur dann, wenn die schädigende Handlung bei der Aufsuchung und/oder Gewinnung von Bodenschätzen vorgenommen wird und zwar nur solcher Bodenschätze, die den Berggesetzen unterliegen. Für diesen Fall kann ein Bergschaden vorliegen, dessen rechtliche Regelung sich in den Berggesetzen der Länder findet. Es handelt sich dabei aber nicht um öffentliches Recht, sondern um die gesetzliche Gestaltung privater Rechtsverhältnisse zwischen Schädiger und Geschädigtem. Die von Ihnen angestrebte Auskunftserteilung durch ein Bergamt dagegen ist im Bergrecht nicht geregelt. Sie kann auch nicht Gegenstand einer Neuordnung des Bergrechts im Rahmen eines Bundesberggesetzes sein, weil es hier um die Geheimhaltung durch Behörden und der Verschwiegenheitspflicht im öffentlichen Dienst Beschäftigter, also um ein allgemeines verwaltungs- und dienstrechtliches Problem geht. Die Auskunftserteilung durch eine Behörde hat dort ihre Grenze, wo diese Behörde in bezug auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beteiligten zur Geheimhaltung verpflichtet ist (vgl. hierzu die in § 26 des Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes — BT-Drucksache 7/910 — vorgesehene Regelung und die hierzu in der Begründung — S. 54 — aufgeführten Grundsätze). Demgegenüber sollte das Bergrecht, wie andere Spezialgesetze auch — vgl. z. B. das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe vom 25. August 1969 — (BGBl. I S. 1358) —, keine Sonderregelung treffen. Zu Frage B 22: Im Rahmen der beabsichtigten Neuordnung des Bergrechts kann auf eine gesetzliche Normierung des Bergschadensrechts keineswegs verzichtet werden. Allerdings muß dabei an einer Zuordnung dieser Rechtsmaterie zum bürgerlichen Recht festgehalten werden, Das Bundesberggesetz soll deshalb keine verfahrensmäßige Sonderregeln für die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche schaffen. Materiell-rechtlich jedoch ist zugunsten der Geschädigten an eine Reform verschiedener Sachbereiche des Bergschadensrechts — wie z. B. die Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf alle beweglichen Sachen und auf Personen — gedacht. Sofern seismische Sprengungen von Erdölgesellschaften als Ursache von Bergschäden in Betracht kommen, würde sich also die Position Geschädigter nicht unerheblich verbessern. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 23) : Wie ist das Abbrennen der Stoppelfelder rechtlich, landwirtschaftlich und unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes zu beurteilen, welche Schäden sind insbesondere dadurch schon entstanden, und welche Maßnahmen können dagegen ergriffen werden, bzw. welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Ein generelles bundeseinheitliches Verbot der Strohverbrenung besteht nicht; Personen- oder Sachschäden, die beim Verbrennen von Stroh auftreten, konnten bislang bereits zivil-, straf- oder öffentlich-rechtlich verfolgt werden. Neben bestehenden landesrechtlichen Teilregelungen ist durch das am 8. Juni 1974 in Kraft getretene Abfallbeseitigungsgesetz eine neue rechtliche Basis geschaffen worden. Das Gesetz schreibt vor, Abfälle so zu beseitigen, daß Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen nicht beeinträchtigt und schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Nach § 4 Abs. 4 dieses Gesetzes können die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen die Beseitigung bestimmter Abfälle oder bestimmter Mengen dieser Abfälle außerhalb von Beseitigungsanlagen zulassen und die Voraussetzungen und die Art und Weise der Beseitigung festlegen. Auf dieser Basis sind in mehreren Bundesländern Rechtsverordnungen zur Regelung der Strohverbrennung erlassen worden. Mit Strohverbrennungen sind erhebliche Gefährdungen des Menschen verbunden. So sind bereits zahlreiche schwere Verletzungen teilweise mit Todesfolge dadurch verursacht worden. Die Einwir- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 3885* kungen auf Mikroorganismen, Flora und Fauna führen nicht zu Dauerschäden. Die starke Hitzeentwicklung kann zwar kurzfristig zu einer Reduzierung der Bestände führen, die jedoch durch Regeneration in der Regel sehr schnell wieder ausgeglichen wird. Dagegen kann eine regelmäßige Strohverbrennung langfristig ungünstige Auswirkungen auf den Humus- und Nährstoffhaushalt der Böden haben. Das gilt insbesondere für leichte Böden mit niedriger Sorptionskapazität, wenn nicht durch Düngung und Zwischenfruchtbau ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird. Andererseits ist eine ständige Einarbeitung des anfallenden Strohs auf bestimmten Böden, insbesondere bei engen Getreidefruchtfolgen, aus pflanzenbaulichen Gründen dann nicht möglich, wenn im mehrjährigen Verlauf eine Umsetzung im Boden nicht erfolgt. Ich halte ein generelles Verbot der Strohverbrennung nicht für vertretbar und nicht für erforderlich. Ich habe mich statt dessen bemüht, mit den Bundesländern aufgrund von § 4 Absatz 4 Abfallbeseitigungsgesetz eine angemessene Lösung zu finden, um die Strohverbrennung möglichst einzuschränken. Nach mehreren Beratungen und Abstimmungen mit den Bundesländern ist den Herren Ministern und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder mit Schreiben vom 29. 3. 1974 eine grundsätzliche Stellungnahme zu diesem Problembereich mit der Bitte um Berücksichtigung bei Erlaß von Vorschriften für die Strohverbrennung übermittelt worden. Ich übersende anliegend eine Fotokopie dieses Schreibens zur gef. Kenntnisnahme. DER BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Bonn, 29. März 1974 An die Herren Minister und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder nachrichtlich an die Vertretungen der Länder beim Bund 53 Bonn Betr.: Strohverbrennung Bezug: Arbeitstagung der Leiter der Abteilungen „Landwirtschaftliche Erzeugung" am 4. Dezember 1973 in Bonn Anläßlich der o. g. Arbeitstagung war angeregt worden, die auf Länderebene bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Vorschriften über die Strohverbrennung zu erfassen. Eine solche Übersicht sollte dazu dienen, allgemeine Grundsätze festzustellen, um ein möglichst einheitliches Vorgehen in den Ländern zu erreichen. Das Ergebnis der von den Ländern mitgeteilten Auskünfte ist in der beiliegenden Übersicht enthalten. In den meisten Ländern ist man zur Zeit bemüht, Verordnungsentwürfe auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 AbfG zu erstellen. Aus diesem Grunde konnten teilweise nur knappe Hinweise gegeben werden. Es ist jedoch erkennbar, daß man sich überwiegend an den Musterentwurf der Länderarbeitsgemeinschaft Abfallbeseitigung anlehnen wird. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen und unter Auswertung der Ländermitteilungen erscheint es mir aus fachlicher Sicht empfehlenswert zu sein, bei dem Komplex „Strohverbrennung" von folgenden Grundsätzen auszugehen: 1. Die Strohverbrennung sollte eine Ausnahme bleiben. Es sind jedoch Fälle nicht auszuschließen, wo diese Maßnahme aus landwirtschaftlichen Gründen notwendig ist, z. B. wenn Stroh bei zunehmendem Getreidebau in Mengen anfällt, die im mehrjährigen Verlauf vom Boden nicht umgesetzt werden können. 2. Der Strohdüngung ist absolute Priorität einzuräumen. Hierauf sollte durch die Beratung verstärkt hingewiesen werden. Die Bestrebungen, die Strohdüngung durch entsprechende Mechanisierung zu fördern, sind als beispielhaft anzusehen. 3. Die Voraussetzungen, unter denen eine Strohverbrennung unumgänglich ist, sind in den einzelnen Landesbereichen verschieden, da sie insbesondere von den Anbau- und Bodenverhältnissen abhängen. Oberste Richtschnur sollte die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sein. Eine Abgrenzung bestimmter Gebiete und die Prüfung der Voraussetzungen können nur von einer landwirtschaftlichen Fachbehörde vorgenommen werden. 4. Um Schadensfälle und Belästigungen der Umwelt zu vermeiden, sollte man den Landwirten für den Fall einer Strohverbrennung bestimmte Auflagen machen. Da hierbei die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen, lassen sich bundesweit keine festen Normen vorschlagen. Es sollte insbesondere gefordert werden: a) Vorherige Meldung bei der zuständigen Behörde. b) Ständiges Überwachen der Verbrennung. c) Einhalten von Sicherheitsabständen zu Gebäuden, Straßen, Gehölzen, Nachbargrundstücken usw. d) Vermeiden von Verkehrsgefährdung. e) Möglichst flächenhaftes Abbrennen, da eine Verbrennung im Schwad oder in Haufen sich als nachteilig herausgestellt hat. f) Abbrennen jeweils nur auf Teilflächen von höchstens 3 ha Größe nacheinander. g) Umpflügen von Randstreifen, wenn der Bodenzustand es zuläßt. Diese Empfehlungen sind mit der Gruppe „Umwelt, Naturschutz" meines Hauses abgestimmt wor- 7886* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 den. Ich würde es im Interesse einer einheitlichen Regelung begrüßen, wenn Sie diese Grundsätze beim Erlaß von Vorschriften für die Strohverbrennung berücksichtigen könnten. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 24) : Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die für das Jahr 1974 bereitgestellten Mittel für die Ausgleichszulage beim Bergbauern-Programm dann, wenn die Auszahlung erst 1975 erfolgen kann, nicht verfallen sowie Auszahlungen auch nur für das Jahr 1974 angerechnet werden und Ansprüche oder Zuweisungen für das Jahr 1975 nicht beeinträchtigen? Veranlassung zu Vorkehrungen der genannten Art bestehen nach Auffassung der Bundesregierung erst dann, wenn über den Zeitpunkt der Anwendung der Ausgleichszulage in der Bundesrepublik entschieden worden ist. Diese Entscheidung kann die Bundesregierung nicht allein treffen. Da die Ausgleichszulage im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden soll, bedarf es eines gemeinsamen Beschlusses von Bund und Ländern im Planungsausschuß. Der Planungsausschuß wird sich am 23. September 1974 mit dieser Frage befassen. Der Bund hat im Einzelplan 10 Mittel bereitgestellt, die eine Anwendung der Ausgleichszulage ab 1. Oktober 1974 zulassen würden. Die Bundesregierung ist nach wie vor gewillt, wie bereits mehrfach auf Anfragen dargelegt (s. BT 7/2197, Schreiben an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Herrn Kiechle, vom 2. September 1974), das Bergbauernprogramm 1974 anlaufen zu lassen und hierfür die haushaltsmäßigen Vorkehrungen zu treffen. Voraussetzung dafür ist aber, daß die Länder ebenfalls entsprechende Mittel bereitstellen können. Soweit der Bundesregierung jedoch bekannt ist, haben die meisten Bundesländer bisher für die Ausgleichszulage im Haushaltsjahr 1974 keine Mittel zusätzlich bereitgestellt oder sonst verfügbar gemacht, um den nach dem Gemeinschaftsaufgabengesetz vorgesehenen Finanzierungsanteil in Höhe von 40 % der Ausgaben zu bestreiten. Die sich bei einem Inkrafttreten 1974 ergebenden technischen Schwierigkeiten sind aus der Sicht des Bundes überwindbar. Falls die Auszahlung der Mittel für in 1974 eingegangene Verpflichtungen im Haushaltsjahr 1974 aus diesen Gründen nicht mehr möglich ist, könnten diese mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen auf das Haushaltsjahr 1975 übertragen und ohne Anrechnung auf die für 1975 entfallenden Beträge an die Berechtigten ausgezahlt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage B 25) : Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, zum Schutze der heimischen Landwirtschaft besondere Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Herabsetzung der Schwellwerte im einzelbetrieblichen Förderungsprogramm, großzügigere Handhabung von Stallerweiterungsbauten, Förderung von Kooperationen), die insbesondere dem Umstand Rechnung tragen, daß sich die Ertragslage der Futterbaubetriebe im Bereich der deutschen Mittelgebirge erheblich verschlechtert hat? Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird in der Bundesrepublik im Rahmen des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchgeführt. Dabei ist die Richtlinie des EG-Ministerrates über die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen. Die Förderungsmodalitäten richten sich nach den vom Planungsausschuß für Agrarstruktur und Küstenschutz, d. h. von Bund und Ländern, beschlossenen Grundsätzen. Diese Förderungsgrundsätze füllen den durch die EG-Richtlinie vorgegebenen Rahmen aus. Bei den bevorstehenden Beratungen über die ab 1975 gültigen Förderungsbeträge werden Bund und Länder prüfen, inwieweit die Förderungskonditionen, die insbesondere für Grünlandbetriebe schon bisher außerordentlich günstig sind, einer Änderung bedürfen. Darüber hinaus hat die EG-Kommission vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, in Zukunft eine höhere Zinsverbilligung zu gewähren. Mein Haus begrüßt diesen Vorschlag. Nationale Alleingänge, die dem EWG-Vertrag widersprechen, hat die Bundesregierung stets mit Nachdruck zurückgewiesen. Daher kann sie auch einer einseitigen Herabsetzung der Förderungsschwelle, die der EG-Richtlinie widersprechen würde, nicht zustimmen. Im übrigen würde mit einer solchen Maßnahme der Einkommensabstand der Landwirtschaft gegenüber der übrigen Wirtschaft festgeschrieben. Die Bundesregierung wird vielmehr alles daran setzen, damit die im Rahmen der „Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten" vorgesehenen Hilfen schnellstmöglich anlaufen können. Nicht durch die Herabsetzung der Förderungsschwelle, sondern durch die vorgesehene verbesserte Investitionsförderung sowie ggf. durch die Ausgleichszulage wird es möglich sein, den in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden Betrieben bei ihren Anpassungsbemühungen zu helfen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 26) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 788* Wie wird sich die Bundesregierung im Ministerrat in Brüssel zu dem Vorschlag der Kommission verhalten, daß Artikel 4 a der VO 974/71, der besagt, daß Ausgleichsbeträge nicht für Produkte erhoben werden, deren Weltmarktpreis über dem EG-Niveau liegt, wegfallen soll? Die Bundesregierung kann aus verständlichen Gründen ihre Haltung zu bevorstehenden Verhandlungen im EG-Ministerrat vorher nicht öffentlich bekanntgeben. Zu den Auswirkungen einer evtl. Aufhebung oder Aussetzung des Art. 4 a der Verordnung (EWG) 974/71 möchte ich Sie jedoch darauf hinweisen, daß davon nur der Grenzausgleich in den abwertend floatenden EG-Mitgliedstaaten betroffen wird. Für solche Agrarprodukte, bei denen die Weltmarktpreise gegenwärtig über dem EG-Niveau liegen (z. B. bei Getreide), würden künftig Einfuhrsubventionen durch die Importländer (z. B. Großbritannien) gewährt und Ausfuhrabgaben durch die Ausfuhrländer (z. B. Frankreich) erhoben. Die Wettbewerbsstellung der deutschen Landwirtschaft würde sich dadurch nicht verschlechtern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 27): Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Versorgung der europäischen Verbraucher mit Zucker, nachdem das Weltmarktpreisniveau auf 2151,66 DM je t gestiegen ist und damit um mehr als 100 °Io über dem EG-Marktordnungspreis liegt? Auf dem Zuckersektor besteht eine gemeinsame Marktorganisation. Maßnahmen zur Versorgung der europäischen Verbraucher mit Zucker werden auf Gemeinschaftsebene beschlossen. Um sicher zu stellen, daß die Gemeinschaftserzeugung dem Binnenmarkt zur Verfügung steht, wird eine Abschöpfung bei der Ausfuhr erhoben, die dem Abfließen des in der Gemeinschaft benötigten Zuckers entgegenwirkt. Außerdem hat der Rat auf Vorschlag der Kommission beschlossen, diese Abschöpfung auch auf die 1974/75 über die Höchstquote hinaus erzeugte Zuckermenge bis zu 80 % dieser Menge anzuwenden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 28) : Wie will die Bundesregierung die zu erwartende Misere im rheinland-pfälzischen Weinbau (erst ein Drittel der Ernte 1973 ist abgesetzt) im Blick auf die zu erwartende Ernte 1974 verhindern? Nach vorliegenden Berichten wird die Weinmosternte 1974 etwa 7,5 Millionen hl betragen. Durch die im Laufe des Jahres von den Erzeugern erweiterten (V Lagerräume, durch die EWG-Maßnahmen zur Umlagerung von Tafelwein und zur Transportkostenerstattung von Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete sowie durch die Bezuschussung zur Anmietung von Keller- und Lagerraum durch das Land Rheinland-Pfalz und die Bundesregierung ist mit einer ausreichenden Lagerraumkapazität im Herbst 1974 zu rechnen. Sowohl im ersten Halbjahr wie auch in den sonst ruhigen Monaten Juli und August dieses Jahres wurde nicht weniger Wein an die Letztverbraucher verkauft als in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Überschuß von ca. 3 Millionen hl in den Kellern der Winzer ist auf die übergroße Ernte von 10,7 Millionen hl im letzten Jahr gegenüber 7,5 Millionen hl im Durchschnitt der letzten Jahre zurückzuführen. Überschüsse dieses Umfanges lassen sich erfahrungsgemäß nicht in einem Jahr abbauen. Die Preissituation hat sich im Laufe des Sommers 1974 auf Grund der eingeleiteten Interventionsmaßnahmen gefestigt. Zur Zeit werden in den Problemgebieten Rheinhessen durchschnittlich 65,—DM/ hl in der Rheinpfalz 660 DM/hl und an der Mosel 110,— DM/hl Wein gezahlt. Die EWG-Maßnahme zur Destillation von Tafelweinen der Weinart A II (Müller-Thurgau und Silvaner), die bis zum 31. 10. 1974 läuft, wurde bisher nur in einem relativ geringen Umfang ausgenutzt, obwohl die Zuschüsse aus Brüssel die deutschen Weine gegenüber den Auslandsweinen konkurrenzfähig machen. Aus diesen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Zeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 29 und 30) : Wie hoch wird nach den jetzigen Schätzungen gegen Ende des Jahres das Haushaltsdefizit der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg sein? Wie hoch werden die voraussichtlichen Mehreinnahmen der Bundesanstalt für Arbeit aus der Erhöhung des Beitragssatzes im Jahr 1975 sein und in weicher Höhe wird der Bund im nächsten Jahr der Bundesanstalt für Arbeit Darlehen zur Abdeckung ihres Haushaltsdefizits zur Verfügung stellen? Zu Frage B 29: Nach der bisherigen Ausgabenentwicklung muß damit gerechnet werden, daß das Haushaltsdefizit der Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr etwa den im Haushaltsplan geschätzten Betrag von 2.149 Millionen DM erreicht. Zur Deckung stehen Mittel der Rücklage zur Verfügung. 7888* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Zu Frage B 30: Der Verzicht auf eine erneute Herabsetzung des gesetzlichen Beitragssatzes führt im Jahr 1975 voraussichtlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rd. i Milliarde DM. Ein trotzdem zu erwartendes Haushaltsdefizit wird — über das ganze Jahr 1975 gesehen nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsberatungen — durch Entnahmen aus der Rücklage der Bundesanstalt ausgeglichen werden können. Darlehen des Bundes nach § 187 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz dürften nur zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsschwierigkeiten notwendig werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage B 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne des Berufsbildungswerks Stetten im Rems-Tal zum Ausbau ihrer Berufsbildungseinrichtungen in Waiblingen, und ist die Bundesregierung bereit, diese Ausbaupläne zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Bundesanstalt für Arbeit für entsprechende zusätzliche Förderung einzutreten? Die Planung des Berufsbildungswerkes in Waiblingen ist in der Vergangenheit eingehend mit der Bundesanstalt für Arbeit und dem Land Baden-Württemberg erörtert worden. Danach soll das Berufsbildungswerk vor allem solchen Jugendlichen eine geordnete und anerkannte Berufsausbildung vermitteln, die den Anforderungen der allgemeinen Ausbildungsberufe nicht im vollen Umfange oder nur mit besonderen ausbildungsbegleitenden Hilfen gewachsen sind. Es wird sich vor allem um Abgänger der Sonderschulen für Lernbehinderte handeln. Die im Berufsbildungswerk Waiblingen erarbeiteten Ausbildungsordnungen und Methoden sollen Modell auch für andere Berufsbildungswerke und Betriebe der Wirtschaft sein. Die Erfahrungen und bisherigen Leistungen des Trägers lassen hoffen, daß diese schwierige Aufgabe bewältigt werden kann. Unter den beteiligten Stellen besteht deshalb Einvernehmen, daß das Vorhaben die zu stellenden Anforderungen erfüllt und die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des „Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten" grundsätzlich gegeben sind. Danach sollen aufgrund einer gemeinsamen Planung des Bundes, der Bundesanstalt für Arbeit und der Länder zunächst rd. 6 000 neue Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche im Bundesgebiet geschaffen werden. Das Berufsbildungswerk Waiblingen ist Bestandteil dieser Planung. Die Bundesregierung ist bereit, das Projekt im Rahmen der in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach den allgemein geltenden Förderungsgrundsätzen zu unterstützen. Die Einzelheiten der Finanzierung sind mit dem Land und der Bundesanstalt für Arbeit bereits abgestimmt. Die Bundesanstalt für Arbeit hat sich dabei bereiterklärt, das Berufsbildungswerk Waiblingen maßgeblich zu fördern. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 32 und 33) : Inwieweit ist die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland legal beschäftigten Gastarbeiter seit dem 1. Oktober des vergangenen Jahres zurückgegangen? Wie wird sich der Gastarbeiterstopp voraussichtlich weiter auf die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Ausländer auswirken? Zu Frage B 32: Genaue Zahlen über die in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer liegen z. Z. nicht vor. Nach Hochrechnungen der Bundesanstalt für Arbeit waren Ende September 1973 ca. 2 595 000 und Ende März 1974 ca. 2 490 000 ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. Zu Frage B 33: Es ist mit einer weiter rückläufigen Tendenz zu rechnen, solange der Anwerbestopp aufrechterhalten bleibt, zumal ein Teil der ausländischen Arbeitnehmer während des Anwerbestopps auf Dauer in die Herkunftsländer zurückkehrt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2531 Fragen B 34 und 35) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um der unverhältnismäßig hohen Frauenarbeitslosenquote entgegenzusteuern, um das Recht der Frauen auf Arbeit zu sichern? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um das immer noch bestehende Defizit an Werksärzten sobald wie möglich zu schließen? Zu Frage B 34: Die verhältnismäßig hohe Zahl weiblicher Arbeitsloser hat mehrere Ursachen. Neben konjunkturelle und strukturelle Gründe treten individuelle Umstände, die die Vermittlungsfähigkeit zahlreicher Frauen einschränken. Vor allem Familienbindungen führen oft dazu, daß Frauen weder regional mobil sind noch für eine Vollzeitarbeit zur Verfügung stehen. Die Arbeitsämter bemühen sich daher um eine verstärkte Vermittlung. Sie werben für ein vielfältigeres Angebot an Teilzeitstellen und geben Hilfen zur Förderung der Arbeitsaufnahme. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert ferner in erheblichem Umfange Umschulungs- und Fortbildungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 7889* maßnahmen. Diese ermöglichen die Anpassung an die gegenwärtigen Anforderungen der Wirtschaft sowie eine Korrektur früherer Fehlentscheidungen bei der Berufswahl und sollen den Frauen dadurch zu neuen, qualifizierten und weniger konjunkturempfindlichen Arbeitsplätzen verhelfen. Wenn eine Teilnahme an Lehrgängen nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden Einarbeitungszuschüsse für die Zeit des Anlernens an einem Arbeitsplatz gewährt. Zu Frage B 35: Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine der Wirkungen des am 1. Dezember 1974 in Kraft tretenden Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist, das Interesse an der Arbeitsmedizin zu verstärken. Auch die neue Approbationsordnung für Ärzte, nach der den Studierenden auch arbeitsmedizinische Kenntnisse vermittelt werden sollen, trägt dieser Notwendigkeit Rechnung. Die hierfür erforderlichen Studienmöglichkeiten sind bei der Mehrzahl der medizinischen Fakultäten an den Universitäten und Hochschulen in Form von Lehrstühlen oder Lehraufträgen vorbanden. Einige Lehrstühle sind noch im Aufbau begriffen. Auch für bereits approbierte Ärzte besteht die Möglichkeit, Qualifikationen auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin zu erwerben. So werden an den Akademien für Arbeitsmedizin in Berlin und in München laufend Kurse abgehalten, an denen ein steigendes Interesse festgestellt werden kann. Während z. B. im Jahr 1967 etwa 160 Teilnehmer insgesamt zu verzeichnen waren, betragen die Teilnehmerzahlen nach neuesten Mitteilungen etwa 500 bis 600 je Akademie und Jahr. Für die Anfangsphase des Gesetzes über die Betriebsärzte soll als Nachweis der geforderten arbeitsmedizinischen Fachkunde ein mindestens 14tägiger Einführungslehrgang genügen, der im Einvernehmen mit den Ärztekammern von verschiedenen Trägern veranstaltet wird. Grundsätzlich ist jedoch hinzuweisen, daß die Bundesregierung die Zahl der Betriebsärzte nicht unmittelbar beeinflussen kann. Sie hofft jedoch, daß insbesondere die letztgenannten praxisbezogenen Regelungen die Voraussetzungen schaffen, daß die zur Durchführung des Gesetzes notwendige Zahl an Betriebsärzten schrittweise erreicht wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage B 36) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der bestehenden Regelung ins Rahmen der Rentenversicherung, daß die durch die Kriegsteilnahme bedingte Zeit bei der Rentenbemessung lediglich als Ausfallzeit bewertet wird, während die Nichtkriegsteilnehmer entsprechend den abgeführten Versicherungsbeiträgen berücksichtigt werden? Zeiten des militärischen und militärähnlichen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft sowie Zeiten einer anschließenden Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit werden, sofern für diese Zeiten keine Pflichtbeiträge zu entrichten waren, bei der Rentenberechnung unter den im Gesetz bestimmten Voraussetzungen als Ersatzzeiten angerechnet. Die Voraussetzungen für die Anrechnung von Ersatzzeiten sind dergestalt, daß sie praktisch von allen Versicherten erfüllt werden können. Liegen diese Voraussetzungen vor, so wirkt sich die Anrechnung der genannten Zeiten als Ersatzzeiten grundsätzlich wie die Anrechnung von Beitragszeiten aus; denn die Ersatzzeiten werden nicht nur auf Wartezeiten angerechnet, vielmehr führt ihre Anrechnung auch zu einer Rentensteigerung. Bewertet werden die Ersatzzeiten grundsätzlich mit dem Durchschnitt aus allen Beitragszeiten vor 1965. Diese Regelung über die Bewertung der Ersatzzeiten ist getroffen worden, weil es nicht möglich wäre, bei allen Versicherten die Arbeitsentgelte zu ermitteln, die während der Ersatzzeiten hätten erzielt werden können. Die Bewertung der Ersatzzeiten stellt im allgemeinen sicher, daß die Kriegsteilnehmer gegenüber den Nichtkriegsteilnehmern in der Rentenversicherung nicht benachteiligt sind. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Bundestag die Bundesregierung ersucht hat zu prüfen, bei welchen Personen aus langen Zeiten des militärischen und militärähnlichen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft besondere Nachteile in der Rentenversicherung eintreten, und Vorschläge zu machen, wie solche Nachteile ggf. vermieden werden können (vgl. Bundestagsdrucksachen 7/668 und 7/1684). Die Bundesregierung wird einen entsprechenden Bericht noch in diesem Jahr vorlegen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 37): Hat die Bundesregierung Richtlinien erlassen, die eine Belieferung der Bundeswehr mit Material aus den Ostblockstaaten verhindern, und ist sie gegebenenfalls bereit, im Interesse unserer echt kalkulierenden heimischen Werkzeugindustrie solche Richtlinien zu erlassen? Die Bundeswehr kauft kein Material unmittelbar in Ostblockstaaten, da weder eine ordnungsgemäße Fertigungsüberwachung noch eine reibungslose Versorgung der Truppe gewährleistet werden kann. Werden Waren aufgrund entsprechender Handelsabkommen von Firmen mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland aus Ostblockstaaten ordnungsgemäß eingeführt — es handelt sich regelmäßig um handelsübliche Waren — wird deren Beschaffung von deutschen Firmen zugelassen, um den Wettbewerb zu fördern. Liegen die Preise dieser Artikel 20 % und mehr unter den deutschen 7890* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Preisen (Dumpingpreise) soll in Übereinstimmung mit dem BMWi von einem Erwerb abgesehen werden. Die beschaffenden Dienststellen der Bundeswehr sind über diese Grundsätze unterrichtet. In Zweifelsfällen entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 38 und 39) : Hält die Bundesregierung an dem Plan fest, im Raum Zülpich ein Sanitätsdepot zu bauen, wenn ja, wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden? Können der Stadt Zülpich Beihilfen des Bundes für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des Sanitätsdepots gewährt werden, wenn ja, von welcher Grundlage aus kann die Stadt Zülpich Anträge an das Bundesverteidigungsministerium stellen? Zu Frage B 38: An der Planung wird nach dem jetzigen Erkenntnisstand festgehalten. Der Baubeginn ist jedoch nicht vor 1979 vorgesehen. Zu Frage B 39: Bundesfinanzhilfen können der Stadt Zülpich für Infrastrukturmaßnahmen in Verbindung mit der Depotplanung in Höhe des Bundeswehr-Interessenanteiles gewährt werden. Art und Umfang dieser Maßnahmen sind jedoch noch nicht bekannt. Ein entsprechender Antrag der Stadt bei der hierfür zuständigen Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf liegt bisher nicht vor. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 40 und 41) : Trifft es zu, daß die deutschen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und ihr Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland versteuern, durch die Steuerreform 1974 benachteiligt werden, weil sie vor allem für das 1. und 2. Kind kein erhöhtes Kindergeld erhalten, ihnen aber keine Steuerfreibeträge mehr zustehen? Wenn ja, hält die Bundesregierung dann im Blick auf ihre soziale Verpflichtung auch diesen Familien gegenüber diese Verschlechterung für gerechtfertigt, und wird sie notfalls vor Inkrafttreten eine Änderung herbeiführen? Zu Frage B 40: Die Deutschen, die als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig sind, verlieren vom 1. Januar 1975 an — wie alle Einkommensteuerpflichtigen --- die bis dahin in Form der Kinderfreibeträge gewährte Einkommensteuerermäßigung. Sie können für ihre Kinder halbes Kindergeld nach Maßgabe des § 3 der( Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes — Verordnung zu § 6 Abs. 2 BKGG — vom 21. März 1966 (BGB1. I S. 185) erhalten. Hiernach ist vom 1. Januar 1975 an die Zahlung von halbem Kindergeld nicht nur für das vierte und jedes weitere Kind, sondern für jedes Kind möglich (§ 3 der genannten Verordnung in der Fassung des Artikels 2 Nr. 23 des Einkommensteuerreformgesetzes vom 5. August 1974 — BGB1. I S. 1769 —). Die Einführung des Kindergeldes für das erste Kind und die Erhöhung der Kindergeldsätze, die zum 1. Januar 1975 wirksam werden, kommen auch den nach § 3 der genannten Verordnung Berechtigten zur Hälfte zugute; sie sind für sie ein Ersatz für die wegfallenden Kinderfreibeträge. Die Erhöhung der Kindergeldsätze führt zu einer Erweiterung des Kreises der nach § 3 der genannten Verordnung Berechtigten. Denn sie mindert die Bedeutung der Ausschlußvorschrift des § 3 Satz 2 dieser Verordnung. Nach dieser Vorschrift entfällt die Zahlung von halbem Kindergeld für diejenigen Kinder von Grenzgängern, für die nach den schweizerischen Rechtsvorschriften ein Anspruch auf eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung besteht, die höher ist als die Hälfte des Kindergeldes. Zu Frage B 41: Die Bundesregierung prüft, ob der in der Antwort auf die erste Frage dargestellte ersatzlose Wegfall hingenommen werden kann oder ob eine Änderung der dargestellten Rechtslagen zugunsten der betroffenen Grenzgänger geboten ist. Die Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal die zu berücksichtigenden schweizerischen Rechtsvorschriften kantonalen Rechts, also innerhalb der Schweiz nicht einheitlich sind. Falls eine Änderung geboten ist, wird die Bundesregierung das dazu Erforderliche veranlassen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß eine weitere Verzögerung des dringend erforderlichen Ausbaues der Kreuzung B 207 / L 200 bei Breitenfelde im Kreis Herzogtum Lauenburg für die dortige Bevölkerung nicht mehr zumutbar ist, weil die Kreuzung im derzeitigen Zustand eine Todesgefahr für alle Benutzer darstellt? Die Kreuzungsanlage hat bezüglich ihrer straßenbautechnischen Gestaltung keine wesentlichen Mängel und weist gegenüber vergleichbaren Kreuzungen auch keine erhöhten Unfallzahlen auf. Wegen der geringfügigen Sichtbehinderung sind auf längere Sicht gewisse bauliche Verbesserungen vorgesehen. Wann diese Maßnahmen durchgeführt werden, läßt sich zur Zeit noch nicht sagen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 7891* Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen B 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Deutsche Bundestag in einstimmig angenommenen Entschließungsanträgen in seiner Sitzung vom 18. Juni 1969 anläßlich der Debatte über die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes für einen beschleunigten Ausbau der Autobahn Saarbrücken—Hermeskeil und deren Fertigstellung bis 1973/74 ausgesprochen hat und der damalige Bundesminister für Verkehr in Kenntnis dieser Entscheidung des Deutschen Bundestages in einem Schreiben vom 21. Juli 1969 an den Minister des Innern in Saarbrücken dein Saarland in Aussicht gestellt hat, daß für den Zeitraum des ersten Fünfjahresplanes von einem Anteil des Saarlandes am Bundesfernstraßenhaushalt „von -jährlich bis zu 140 Millionen DM" ausgegangen werden könne, und ist die Bundesregierung auch heute noch bereit, dem Saarland diese Mittel innerhalb des ersten Fünfjahresplanes zur Verbesserung seiner verkehrlichen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen? Trifft es zu, daß dem Saarland entgegen der Einplanung im ersten Fünfjahresplan in diesem Jahre statt 98 Millionen DM nur 77 Millionen DM für den Autobahnneubau zur Verfügung gestellt wurden, und meint die Bundesregierung gegebenenfalls, daß diese Mittelkürzung mit dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1969 und dem Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 21. Juli 1969 in Einklang zu bringen sei? Zu Frage B 43: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich der Deutsche Bundestag im Jahre 1969 für einen beschleunigten Ausbau der damaligen Bundesstraße 327 Saarbrücken—Hermeskeil ausgesprochen hat. Der unterschiedlich von den Fraktionen geforderte Fertigstellungstermin liegt zwischen 1973 und 1975. Die seit 1970 als Autobahn A 171 gebaute B 327 wird auf saarländischem Gebiet Anfang 1975, evtl. mit einer Fahrbahn noch in diesem Jahr fertiggestellt. Der Bundesminister für Verkehr hat 1969 dem Saarland lediglich mitgeteilt, es möge bei seinen personellen Dispositionen von einem Betrag bis zu 140 Millionen DM ausgehen. Das Saarland wird für den Bundesfernstraßenbau innerhalb des 1. Fünfjahresplans voraussichtlich 703 Millionen DM erhalten, das sind 23 Millionen DM mehr als 1970 veranschlagt waren. Zu Frage B 44: Dem Saarland sind in diesem Jahr für den Bundesautobahnneubau nicht 77 Millionen DM sondern 92 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine im Vergleich zu dem ursprünglich eingeplanten Betrag unerhebliche Mittelkürzung in Anbetracht der in den letzten Jahren eingetretenen Kostensteigerungen und Mittelkürzungen im Bundesfernstraßenbau noch mit den genannten Bundestagsbeschlüssen und Erklärungen des Bundesministers für Verkehr aus dem Jahre 1969 im Einklang steht. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 45) : Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, sich weiterhin an den Kosten der Nahverkehrsversuche, z. B. Hannover, zu beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang? Die Bundesregierung hat sich bisher an Kosten der Nahverkehrsversuche im Raum Hannover nicht beteiligt. Insoweit stellt sich hier auch die Frage der Fortsetzung einer solchen Beteiligung nicht. Allerdings beteiligt sich die Deutsche Bundesbahn am Großraumverkehr Hannover, über dessen Fortführung demnächst zwischen ihr und dem Großraumverband Hannover verhandelt werden wird. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 46) : Kann im Rahmen belebender Konjunkturmaßnahmen für strukturschwache Gebiete der Bau der Ortsumgehung Erbendorf (B 22) unverzüglich in Angriff genommen werden, nachdem die Bundesstraßenbauverwaltung den Grund bereits erworben hat und auch Gin Vorziehen dieser Maßnahme zur Weiterführung der Flurbereinigung dienlich c? Nach dem Beschluß des Bundeskabinetts vom 11. 9. 1974 wird der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Wirtschaft — unter Beteiligung der einschlägigen Ressorts — für die Kabinettsitzung am 25. 9. 1974 ein Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung vorbereiten. Zur Zeit kann daher noch nicht gesagt werden, welche Maßnahmen im einzelnen im Rahmen dieses Programmes berücksichtigt werden können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 47) : Wird der Bundesminister für Verkehr bei dem geplanten Stilllegungsantrag der Deutschen Bundesbahn für den Streckenabschnitt „Meckesheim—Aglasterhausen" die Argumente der betroffenen Bevölkerung zur Kenntnis nehmen, wonach eine Stilllegung der Bundesbahnstrecke Meckesheim—Aglasterhausen dazu führen würde, daß die gesamte Infrastruktur und die weitere Förderung der gewerblichen Wirtschaft erhebliche Einbußen erleiden, und im übrigen die Stillegung dieses Streckenabschnittes im Widerspruch zu der Strukturpolitik der Bundesregierung stehen würde, wie sie im 12. regionalen Aktionsprogramm „Hohenlohe—Odenwald" festgelegt ist, und aus diesem Grunde den Stillegungsantrag ablehnen? Bei Vorlage eines Stillegungsantrages prüft der Bundesminister für Verkehr alle Argumente, die nach Ansicht der Beteiligten gegen die Durchführung der Maßnahme sprechen. Ergeben sich Ansatzpunkte, daß die von Ihnen genannten Auswirkungen eintreten können, werden der Bundesminister für Wirtschaft (Regionalstruktur) und der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Raumordnung) bei der Entscheidung beteiligt. Zur Zeit liegt dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag noch nicht vor. 7892" Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 Anfrage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 48) : Wann ist damit zu rechnen, daß das kurze Teilstück der Bundesautobahn, BAB — Umgehung Meckenheim, welches eine große Erleichterung für den gesamten Verkehr von Bonn nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und für die Eifel bedeutet, fertiggestellt wird? Die Verkehrsfreigabe für die Umgehung Meckenheim im Zuge der B 257 n bis zum Autobahnkreuz Meckenheim ist im Sommer 1975 vorgesehen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage B 49) : Was kann nach Auffassung der Bundesregierung geschehen, um den vierspurigen Ausbau der B 44 zwischen Zeppelinheim und Walldorf-Nord zu beschleunigen? Die Dringlichkeit der Maßnahme ist bekannt. Der Ausbau kann jedoch nur im Zusammenhang mit dem Ausbau der Aschaffenburger Straße erfolgen. Hierfür ist das Land Hessen Baulastträger. Die Vorbereitungen der hessischen Straßenbauverwaltung I sind für beide Maßnahme darauf ausgerichtet, daß mit den Bauarbeiten im Herbst 1976 begonnen werden kann. Ein früherer Baubeginn ist sowohl aus technischen als auch aus finanziellen Gründen nicht möglich. Zunächst sind noch das Planfeststellungsverfahren und der Grunderweb durchzuführen und der Bauentwurf ist aufzustellen. Auf den Ablauf des nach dem Bundesfernstraßengesetz vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahrens hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Planfeststellungsbehörde ist der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 50) : Hat die Bundesregierung die Absicht, aus dem von ihr beschlossenen „Regionalen und lokalen Sonderprogramm" auch zusätzliche Mittel für den Neubau der B 27 zwischen Stuttgart und Tübingen/Reutlingen zur Verfügung zu stellen? Nach dem Beschluß des Bundeskabinetts vom 11. 9. 1974 wird der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Wirtschaft — unter Beteiligung der einschlägigen Ressorts — für die Kabinettsitzung am 25. 9. 1974 ein Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung vorbereiten. Zur Zeit kann daher noch nicht gesagt werden, welche Maßnahmen im einzelnen im Rahmen dieses Programmes berücksichtigt werden können. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage B 51): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Postamt Groß Gerau im Interesse der Postkunden und zahlreicher Beschäftigter im Postverwaltungsdienst als selbständiges Postamt zu erhalten? Die Untersuchungen über Rationalisierungsmaßnahmen im Verwaltungsdienst der Postämter sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist daher nicht in der Lage, im gegenwärtigen Zeitpunkt eine verbindliche Aussage über die künftige Organisationsform des Postamts Groß Gerau zu machen. Die beabsichtigten Maßnahmen werden sich ausschließlich auf den Verwaltungsdienst bei den Postämtern erstrecken. Das betriebliche Leistungsangebot der Postämter und damit die Bedienung und Versorgung der Postkunden würden durch eine etwaige Verlegung der Verwaltungsaufgaben von Groß Gerau zu einem anderen Postamt nicht berührt werden. Von einer solchen Aufgabenverlegung würden gegebenenfalls etwa 10 Kräfte des Postamts Groß Gerau betroffen, die zu einer anderen Dienststelle versetzt werden müßten. Dabei würde, wie bei allen anderen organisatorischen Maßnahmen der Deutschen Bundespost, aufgrund geltender Rationalisierungsschutz-Regelungen sichergestellt sein, daß sich für diese Kräfte keine untragbaren Härten ergeben würden. Die Bundesregierung ist daher überzeugt, daß eine etwaige Änderung in der Organisationsform des Postamts Groß Gerau weder zu Schwierigkeiten für die Postkunden noch zu unvertretbaren Belastungen für die Bediensteten führen würde. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 52) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG) schon in der Fassung vom 14. Januar 1928 (in Worten: Neunzehnhundertachtundzwanzig) als zu erlassen vorgesehenen Vorschriften für die Überwachung bis heute nicht ergangen sind, und wann ist mit dem Erlaß dieser Vorschriften zu rechnen? Bei dem gem. § 6 Abs. 3 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG) zu erlassenden Vorschriften handelt es sich um Verwaltungsvorschriften für die Überwachung von Fernmeldeanlagen, die nicht gem. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 7893* § 1 FAG vom Bund bzw. der Deutschen Bundespost, sondern von anderen (private Fernmeldeanlagen) aufgrund einer Genehmigung der Deutschen Bundespost gem. § 2 FAG oder als genehmigungsfreie Anlage gem. § 3 FAG errichtet und betrieben werden. Die Überwachung ist gem. § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 FAG darauf gerichtet, ob bei Errichtung und Betrieb der Fernmeldeanlage die Verleihungsbedingungen eingehalten werden bzw. ob Errichtung und Betrieb sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen halten. Soweit sich ein Bedürfnis gezeigt hat, die Überwachung privater Fernmeldeanlagen zu regeln, wurden die erforderlichen Vorschriften vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen im Rahmen seiner Zuständigkeit erlassen (Art. 86, 87 GG, § 6 Abs. 3 FAG in der Fassung der Sammlung des Bundesrechts, BGBl. III 9020-1, § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. 7. 1958, BGBl. I, S. 437, § 3 des Gesetzes über den Abschluß der Sammlung des Bundesrechts vom 28. 12. 1968, BGBl. I, S. 1451; BGBl. III 114-4). So regeln zum Beispiel die „Bestimmungen über private Drahtfernmeldeanlagen (BestprDrFAnl)" veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen, Ausgabe A, 1973, Nr. 112, die einen Großteil der privaten Fernmeldeanlagen erfassen, in § 3 die Überwachung wie folgt: „(1) Drahtfernmeldeanlagen, die nach § 1 Abs. 1 Buchst. a) aufgrund einer Genehmigung der Deutschen Bundespost errichtet und betrieben werden, unterliegen der Überwachung durch die Deutsche Bundespost daraufhin, daß die Auflagen der Genehmigung eingehalten werden. (2) Drahtfernmeldeanlagen, die nach § 1 Abs. 1 Buchst. b) ohne Genehmigung der Deutschen Bundespost errichtet und betrieben werden, unterliegen der Überwachung durch die Deutsche Bundespost daraufhin, daß Errichtung und Betrieb sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen halten. (3) Inhaber von Drahtfernmeldeanlagen nach Abs. 1 und 2 sind verpflichtet, Beauftragten der Deutschen Bundespost, die sich ordnungsgemäß ausweisen, während der verkehrsüblichen Zeiten Zutritt zu den Grundstücken, Räumen und Fahrzeugen zu gewähren, auf bzw. in denen sich Einrichtungen der Drahtfernmeldeanlagen befinden. Hierbei sind dem Beauftragten der Deutschen Bundespost alle über die Drahtfernmeldeanlagen und deren Betrieb gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die Genehmigungsurkunden sind, in den Fällen nach Abs. 1, auf Verlangen vorzuzeigen." Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 53) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß die neue Fernmeldelehrwerkstatt in Bad Kreuznach, deren Ausbildungskapazität zur Zeit nur zu einem Drittel ausgelastet sein soll, nicht mehr weiter betrieben werden soll, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, diese mit großem finanziellen Aufwand errichtete Ausbildungsstätte wieder in vollem Umfang zu nutzen? Pressemeldungen, nach denen die neue Ausbildungsstätte in Bad Kreuznach nicht weiter genutzt werden soll, können nicht bestätigt werden. Die vorhandene Ausbildungskapazität im 1. und 2. Lernjahr von je 20 Ausbildungsplätzen wird z. Z. im 2. Lernjahr voll und im 1. Lernjahr mit 16 genutzt. Wie viele Auszubildende im Fernmeldehandwerk im Rechnungsjahr 1975 im Bereich der Oberpostdirektion Koblenz eingestellt werden können, ist Gegenstand einer zur Zeit laufenden Untersuchung im Rahmen der Personalplanung für den fernmeldetechnischen Dienst. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Laermann (FDP) (Drucksache 7/2531 Fragen B 54 und 55): Welche Forschungsprojekte zur Nutzung der Sonnenenergie sind bisher von der Bundesregierung gefördert worden? Ist die Erstellung eines Forschungsprogramms „Sonnenenergie" geplant und falls ja, welche Einzelmaßnahmen (finanzieller Umfang, Zeitraum) sollen zur Erreichung welchen angestrebten Zieles führen? Zu Frage B 54: Die Bundesregierung fördert seit Jahren im Rahmen der Weltraumforschung die Nutzung der Sonnenenergie für die Energieversorgung von Satelliten und Weltraumsonden. Schwerpunkte sind hierbei folgende Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Solarzellen und Solargeneratoren: 1. Experimentalstudie über die theoretischen und technologischen Möglichkeiten zur Herstellung von Solarzellen aus GAALAS-Schichten (Gallium-Aluminium-Arsenid) auf GAAS-Strukturen (GalliumArsenid). 2. Entwicklung eines Solarzellengenerators für Leistungen im 10 KW-Bereich 3. Modularisierte Energieaufbereitungssysteme 4. Solarzellen — Modultechnik 5. Schweißen von Solarzellen mittels Laser Energieversorgung und Wärmehaushait 6. Energieversorgung und ziumsolarzellen,Solargeneratorentechnik Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Rahmenprogramm Energieforschung 1974-1977 unter dem Programmschwerpunkt Energieumwandlung, -transport, -speicherung der Nutzung der Sonnenenergie für terrestrische Zwecke besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die geförderten Forschungsvorhaben beziehen sich dabei vor allem auf die Sammlung experimentell gesicherter Daten über die Einsatzmöglichkeiten von Sonnenenergie in euro- 7894* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1974 päischen Breiten. In diesem Zusammenhang werden von der Bundesrepublik folgende Forschungsvorhaben bereits jetzt oder in Kürze gefördert: 1. Warmwasserbereitung mit Sonnenenergie 2. Studie über nichtfossile und nichtnukleare Primärenergieträger für die zukünfte Energieversorgung 3. Systemstudie über die Nutzung von Sonnenenergie in unbewohnten und bewohnten Gegenden 4. Studie: Jahreswärmespeicher 5. Systeme zur Nutzung der Sonnenenergie und zur rationellen Energieanwendung in Gebäuden 6. Spezielle Solarabsorberflächen zur Wärmegewinnung 1975 werden sich die Förderungsmittel zur Nutzung der Sonnenenergie in der Größenordnung von 10 Mio DM bewegen. Zu Frage B 55: Im Rahmenprogramm Energieforschung 1974 bis 1977 ist vorgesehen, daß vorrangig experimentell gesicherte Daten über das Potential der Sonnenenergie für terrestrische Anwendung gesammelt werden sollen. Aufgrund der bisher gewonnenen Erkenntnisse ist es nunmehr möglich, über die Zielsetzung des Rahmenprogramms hinaus die Anwendungsmöglichkeiten der Sonnenenergie verstärkt zu fördern. Dabei steht die Frage der dezentralen Nutzung der Sonnenenergie für Heiz- (und Kühl-) Zwecke im Vordergrund. In erster Linie ist es daher notwendig, kostengünstige und anwenderfreundliche Solarkollektoren zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Nutzungsmöglichkeit der Sonnenenergie an Bedeutung gewinnen, wenn es gelingt, Langzeitwärmespeicher mit vertretbarem finanziellen Aufwand herzustellen. Außerdem müssen Fragen der Integration der aus solarer Energie gewonnenen Wärme in bestehende Heizsysteme gelöst werden. Ein Forschungsprogramm „Sonnenenergie" soll nicht abgetrennt werden. Vielmehr ist vorgesehen, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Nutzung solarer Energie in die übrigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieforschung einzubeziehen und laufend mit ihnen zu koordinieren. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage B 56) : Wird die Bundesregierung anläßlich der annektionistischen Politik Indiens gegenüber Sikkim, die Erinnerungen an frühere vergleichbare Vorstöße wachruft, ihre Politik der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit diesem Staat einer Überprüfung unterziehen, und zu welchen Schlußfolgerungen gibt diese — gegebenenfalls — Anlaß? Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, daß das indische Zentralparlament durch ein die Verfassung ergänzendes Gesetz den Status des Protektorats Sikkim in den eines der Indischen Union assoziierten Staates geändert hat. Die Bundesregierung sieht in dem Vorgang keine Veranlassung, ihre Politik der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Indien zu überprüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Aber gerne!


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß gerade deswegen eine Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes notwendig ist, damit endlich eine einheitliche Handhabung durch die verschiedenen Länder gesichert werden kann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Hirsch, genau darauf ziele ich in meinen weiteren Äußerungen ab und deshalb breite ich Ihnen dieses Material erstmals aus. — Dieser einfache Vergleich straft la nämlich nicht nur alle Gespenstergemälde von nach links weichen Roten und nach rechts harten Schwarzen Lügen — wenn ich es einmal so versimpeln darf —, sondern das stimmt eben einfach, wenn man es an der Wirklichkeit überprüft, nicht. Allerdings gibt es da auch andere Bilder im dritten Beispiel dieser Art: in Bayern, das in der Tat nur nach links scharfsichtig zu sein scheint, nach rechts aber sehr nachsichtig. Stehen im öffentlichen Dienst im Bereiche dieses Landes doch 155 Linksextremisten immerhin 247 Rechtsextremisten gegenüber. Deshalb ist es dann auch kein Wunder, daß es in diesem CSU-regierten Land zwar immerhin vier Entlassungen von Linksextremisten gibt, aber keine einzige bei den fast doppelt so vielen Rechtsextremisten.
    Daß die Bundesregierung angesichts dieser völlig unterschiedlichen Einstellungspraxis — das ist völlig unbestreitbar — eine bundeseinheitliche Regelung des Verfahrens bei Einstellung von extremistischen Bewerbern im öffentlichen Dienst in Angriff nimmt, bei der die gleichen rechtsstaatlichen Grundsätze nach links wie nach rechts gelten, ist schon angesichts dieser völlig uneinheitlichen Verwaltungspraxis unabweisbar. Es soll in unserem Lande allüberall dasselbe Beamtenrecht gelten; darum handelt es sich ja. Ich meine, hier sind alle demokratischen Parteien dieses Hauses in einem Boot, und ich bedauere es zutiefst — um das ganz klar zu sagen —, daß heute offenbar bei der CDU/ CSU noch die Auffassung vorherrscht, dieses Extremismusthema eigne sich als Wahlschlager. Ich bin demgegenüber, Herr Kollege Carstens, der Auffassung, daß hier wie auf allen Feldern der inneren Sicherheit kein Tummelplatz für parteipolitische Profilierungskampagnen ist, denn wer hier das Vertrauen in die Verfassungstreue dieser oder jener demokratischen Partei in Zweifel zu ziehen sucht, zerstört in unserer Bevölkerung das Vertrauen in dieses unser demokratisches System überhaupt.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP)




    Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
    Wir, die demokratischen Parteien dieses Hauses, sollten darum auf allen Seiten der Versuchung widerstehen, den Solidarisierungskampagnen politischer Extremisten noch ein weiteres Jahrfünft das Evergreen sogenannten Berufsverbots zu bescheren, nur weil man nicht bereit ist, sich in solchen Fällen auf eindeutige Grundsätze rechtsstaatlichen Verfahrens zu einigen,

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP)

    wie sie in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf bundeseinheitlich festgeschrieben werden sollen.

    (Seiters [CDU/CSU] : Das ist jetzt die aktuelle Auseinandersetzung mit der Rede von Herrn Carstens?)

    — Ich komme noch auf das Hamburger Beispiel. Er hat genau dahin gezielt.

    (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Auf die FDP habe ich gezielt!)

    In dieser bundeseinheitlichen Regelung wird von folgenden vier für die Regierungsparteien unverrückbaren Grundsätzen ausgegangen, —

    (Sellers [CDU/CSU] : Sie wollten doch jetzt von Hamburg sprechen!)

    — ich komme noch darauf; haben Sie doch Geduld. Sie werden gleich davon hören, unmißverständlich, was ich dazu meine.
    1. Der öffentliche Dienst in einem freiheitlichen Rechtsstaat darf nicht den Gegnern der freiheitlichdemrokratischen Grundordnung überlassen werden. Ich glaube, da werden wir übereinstimmen.
    2. Da werden wir schon nicht so sehr übereinstimmen, fürchte ich: Die Verteidigung der Freiheit muß auch und gerade gegenüber den Feinden der Freiheit nach Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit erfolgen.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Wieso sollen wir da nicht übereinstimmen?)

    -- Dann müssen wir uns sehr schnell über den Regierungsentwurf einigen können, wenn wir hier übereinstimmen.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Oder über den Entwurf der Länder!)

    3. Wenn beides richtig ist, muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich Anhaltspunkte für einen begründeten Zweifel bestehen,

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Die Mitgliedschaft!)

    daß der Bewerber die Gewähr dafür bietet, daß er
    jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einsteht. Diese Einzelfallprüfung verbietet
    — das ist eben ein rechtsstaatliches Gebot; alles andere ist Gesinnungs- oder Verdachtsstrafrecht, wenn ich es einmal so sagen darf — jede pauschale und generalisierende Wertung. Nur am Einzelfall können wir über Ablehnung oder Zulassung entscheiden.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Aber die Mitgliedschaft ist doch das entscheidende Indiz! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt das absolut überein mit dem, was Sie über die 250 Rechten und die 120 Linken gesagt haben? Genau das Gegenteil!)

    — Aber nein! Wieso?
    4. Vor der Entscheidung — das ist natürlich ein kritisches Problem — über die Versagung ist dem Bewerber die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den gegen ihn vorliegenden Ablehnungsgründen zu geben. Das schließt eben aus, daß man einzig und allein feststellt: Der Betreffende ist Mitglied. Punktum, damit ist er abgelehnt. Er muß darüber, ob er sich mit dieser Partei oder wie er sich mit ihrem Programm identifiziert, persönlich gehört werden.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Er ist Mitglied und identifiziert sich nicht? Das ist ja komisch!)

    — Sie selbst haben in Ihrem Entwurf ja diese letzte Konsequenz offengehalten, indem Sie gesagt haben: Im Ausnahmefall ist auch ein Mitglied, ja selbst ein Funktionär, wenn ich Sie richtig verstehe, zuzulassen. Das bedeutet, daß auch Sie nur mit einer vollkommenen Umkehr des Regel- und Ausnahmeverhältnisses im Grunde diesen Fall durchaus mit vorsehen.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU] : Dann stimmen Sie doch zu!)