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    Deutscher Bundestag 116. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Inhalt: Verzicht des Abg. Kahn-Ackermann auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und Eintritt des Abg. Wimmer als Nachfolger 7719 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1975 (Haushaltsgesetz 1975) — Drucksachen 7/2440, 7/2525 — Erste Beratung in Verbindung mit Beratung des Finanzplans und des Investitionsprogramms des Bundes 1974 bis 1978 — Drucksache 7/2503 Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 7733 D Kirst (FDP) . . . . . . . . . . 7745 B Dr. von Bülow (SPD) . . . . . . 7750 D Dr. Friderichs, Bundesminister . . . 7757 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7768 C Dr. Ehrenberg (SPD) . . . . . . 7774 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 7778 B, 7804 A Arendt, Bundesminister . . . . . 7786 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7791 B Staak (Hamburg) (SPD) . . . . . 7798 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . 7801 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze — Drucksache 7/2396 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7805 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und anderer Vorschriften — Drucksache 7/2376 — Erste Beratung 7805 D Entwurf eines Gesetzes über vereinfachte Verkündigungen und Bekanntgaben — Drucksache 7/2405 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7805 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2280 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7806 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2281 — Erste Beratung 7806 A Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ülverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 — Erste Beratung 7806 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 — Erste Beratung 7806 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 — Erste Beratung 7806 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes — Drucksache 7/2483 — Erste Beratung 7806 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 — Erste Beratung 7806 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung — Drucksache 7/2315 — Erste Beratung 7806 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2520 — Erste Beratung 7806 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Haiti über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 7/2398 — Erste Beratung 7806 D Entwurf eines Gesetzes über die statistische Erfassung der in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten festen Brennstoffe — Drucksache 7/2350 — Erste Beratung 7806 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung — Drucksache 7/2417 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7807 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften über die Leistung von Kinderzulage, Kinderzuschuß und Waisenrente für behinderte Kinder (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/2351 — Erste Beratung 7807 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) — Drucksache 7/2394 — Erste Beratung 7807 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Auswanderer (Auswandererschutzgesetz) — Drucksache 7/2418 — Erste Beratung 7807 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundestierärzteordnung — Drucksache 7/2504 — Erste Beratung 7807 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1976 — Drucksache 7/2518 — Erste Beratung 7807 B Entwurf eines Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter — Drucksache 7/2517 — Erste Beratung 7807 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1972 über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände — Drucksache 7/2323 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7807 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 7/2105 — Erste Beratung 7807 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und prämienrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2397 — Erste Beratung 7807 C Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2528 — 7807 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe (Nahrungsmittelhilfe für Entwicklungsländer) — Drucksachen 7/1343, 7/2340 — 7807 D Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1970 (Einzelplan 20) — Drucksachen VI/3497, 7/2403 — 7808 A Antrag des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 7/8, 7/2404 — 7808 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1972 (Jahresrechnung 1972) — Drucksache 7/2406 — 7808 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs — Drucksache 7/2282 — 7808 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1973 (Einzelplan 20) — Drucksache 7/2176 — 7808 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung des Rettungswesens — Drucksachen 7/489, 7/2287 — 7808 D Fragestunde — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — Frage A 16 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Meldungen über eine Zusage der USA gegenüber Ost-Berlin in der Frage der Errichtung weiterer Bundesbehörden in Berlin und über eine gleiche Zusage seitens der Bundesregierung Moersch, StMin (AA) 7719 C, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 7719 C, D Frage A 17 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung um eine verbindliche Zusage von Polen, Ausreiseanträge bedingungslos und zügig abzuwickeln Moersch, StMin (AA) . . 7720 A, B, C, D, 7721 A Biehle (CDU/CSU) . . . . . .7720 A, B Friedrich (SPD) 7720 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 7720 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7720 D Frage A 18 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Versorgung der deutschen Konsuln mit aktuellen Informationen Moersch, StMin (AA) . . . . 7721 A, B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 7721 B Frage A 23 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Gründe für die Unterbrechung der Gespräche zwischen den Rot-KreuzGesellschaften der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei; Auswirkung auf die Aussiedlung Moersch, StMin (AA) . . . . . . 7721 D, 7722 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 7722 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7722 C Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 7722 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7722 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung wegen der Beschwerden über polnische Forderungen, Geburtsorte von Reisenden in polnischer Sprache anzugeben Moersch, StMin (AA) . . . . 7723 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 7723 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7723 B Frage A 27 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Nachweise über die individuelle Auszahlung von Hilfsleistungen an einzelne Opfer pseudomedizinischer Menschenversuche in Polen Moersch, StMin (AA) . 7723 D, 7724 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 7723 D, 7724 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 7724 A Fragen A 28 und A 29 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Zurückdrängen des Prozesses der europäischen Einigung über unabhängige gemeinsame Institutionen zugunsten einer Kooperation zwischen den Regierungen; Grund für die Mißerfolge der europäischen Gemeinschaften in den letzten Jahren Moersch, StMin (AA) 7724 B, D, 7725 A, C, 7726 A, B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 7724 D, 7725 B, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 7726 B Frage A 88 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Forderung der Münchner Schutzpolizei, die Warnung vor polizeilichen Radarkontrollen zu verbieten und unter Strafe zu stellen Haar, PStSekr (BMV) . . . . . 7726 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 7726 D Frage A 92 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Peiter (SPD) : Meldungen von Lokalzeitungen über eine Zurückstellung des Baus der Bundesbahn-Schnellverbindung Köln—Groß Gerau Haar, PStSekr (BMV) . . 7726 D, 7727 A Peiter (SPD) . . . . . . . . . 7727 A Frage A 93 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Hösl (CDU/CSU): Organisation des Abschleppdienstes auf den Zugangswegen nach Berlin durch die „DDR" Haar, PStSekr (BMV) . . . . . 7727 B, C Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 7727 B, C Frage A 94 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Blüm (CDU/CSU) : Kostenlose Beförderung von notwendigen Begleitpersonen hörgeschädigter Menschen durch die Deutsche Bundesbahn Haar, PStSekr (BMV) 7727 D Dr. Blüm (CDU/CSU) 7727 D Fragen A 95 und 96 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Medizinische Untersuchungen über Minderung der Verletzungsgefahr bei Unfällen durch Umkehr der Sitze in Flugzeugen, Schienenfahrzeugen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln; Durchführung oder Unterstützung der Erprobung umgekehrter Sitze in öffentlichen Verkehrsmitteln Haar, PStSekr (BMV) . . 7728 A, B, C, D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 7728 B, C Frage A 97 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Steigerung der Gebühren für die Nachrichtenlinien von Zeitungen und Zeitschriften Haar, PStSekr (BMP) . 7728 D, 7729 C, D, 7730 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7729 B, D Hoffie (FDP) . . . . . . . . . 7730 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 7730 A Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 7730 B Frage A 98 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Einwirkung der Bundesregierung auf die Fernsehanstalten ARD und ZDF hinsichtlich Ausstrahlung von Testbildern an Montagen Haar, PStSekr (BMP) . . 7730 C, 7731 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 7730 D Stahl (Kempen) (SPD) 7731 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 V Frage A 8 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Nichtteilnahme des Leiters der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland an dem Gespräch des Vorstandsvorsitzenden der Farbwerke Hoechst mit dem SED-Chef auf der Leipziger Messe Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . 7731 B, C Hösl (CDU/CSU) 7731 C Frage A 9 Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Gründe für die widersprüchlichen Aussagen der Bundesregierung über die Vernichtung geheimer Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes Frau Schlei, PStSekr (BK) . . . . 7731 D, 7732 C, D, 7733 A, B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 7732 B, C Sick (CDU/CSU) . . . . . . . . 7732 D Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 7733 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 7733 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 7733 B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 7733 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7733 C Nächste Sitzung 7808 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7809* A Anlage 2 Antwort des BMin Franke (BMB) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) : Pressemeldung über vertragswidrige Behinderung des Touristenverkehrs durch ,,DDR"-Behörden; Maßnahmen der Bundesregierung hiergegen . . . 7809* B Anlage 3 Antwort des BMin Franke (BMB) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Sicherstellung des Rechtsschutzes im Falle von Strafverfahren vor DDR-Gerichten 7809* D Anlage 4 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Zebisch (SPD) : Einführung bezahlten Bildungsurlaubs 7809* D Anlage 5 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 4 — Drucksache7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Entwicklung der Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen seit 1972 . . . . 7810* B Anlage 6 Antwort des BMin Bahr (BMZ) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Äußerung des Bundesrechnungshofes zur Durchführung der bilateralen Technischen Hilfe 7811* A Anlage 7 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Planung Indiens, weitere Atomexplosionen durchzuführen 7811* A Anlage 8 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 - des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Meldung der „Welt" vom 2. September 1974 über Verstimmung der amerikanischen Regierung wegen der Ratschläge des Bundeskanzlers zur amerikanischen Konjunkturpolitik . . . . 7811* B Anlage 9 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Meldung der „Welt" vom 2. September 1974 über Vergrößerung der NVA der DDR; Schlußfolgerungen der Bundesregierung für ihre Entspannungspolitik und die MBFR-Konferenz 7811* C Anlage 10 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/ CSU) : Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit polizeilichem Kennzeichen der Bun- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 desrepublik Deutschland bei Fahrten innerhalb von Staaten des Warschauer Paktes 7811* D Anlage 11 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Prüfung der Zusage von 180 Millionen DM Entwicklungshilfe an Griechenland unter bündnis- und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten . . 7811* D Anlage 12 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. September 1974 über Erklärung der USA zur Frage der Verlegung von Bundesbehörden nach West-Berlin 7812* B Anlage 13 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Bewertung der Resolution des Deutschen Bundestages zu den Verträgen von Moskau und Warschau und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag durch einen Berater des früheren Bundeskanzlers . . . . 7812* B Anlage 14 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/2531 vom 13.9. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Behandlung der Ostberliner Ordinarienkonferenz als unabhängige Institution durch den Heiligen Stuhl . . . . 7812* C Anlage 15 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Trennung ausreisewilliger deutscher Familien durch polnische Behörden . . 7812* D Anlage 16 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Haase (Fürth) (SPD) : Bereitschaft der Bundesregierung, mit den amerikanischen Streitkräften über neue Sicherheitsbestimmungen zu verhandeln 7812* D Anlage 17 Antwort des StMin Moersch (AA) auf die Fragen A 25 und A 26 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Schritte der Bundesregierung gegen eine einseitige Interpretation des Viermächteabkommens über Berlin durch die Sowjetunion; Auffassung der Bundesregierung zur Ersetzung des Wortes „Bindungen" durch „Verbindungen" 7812* A Anlage 18 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Konsequenzen für die Bundesgesetzgebung aus dem Bericht der schwedischen Dateninspektionsbehörde . . . 7813* D Anlage 19 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Aussagen des von der Weltbevölkerungskonferenz verabschiedeten Aktionsplanes über die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland . . . 7814* D Anlage 20 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen A 32 und A 33 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Damm (CDU/CSU) : Beurteilung der kommunistischen Parteien einschließlich der DKP als verfassungsfeindliche Parteien durch die Bundesregierung; Qualifikation der öffentlichen Diskussion über den stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, Weber, durch Bundesminister Genscher 7815* C Anlage 21 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Verbesserung des aufenthaltsrechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland 7815* D Anlage 22 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 35 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 VII 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Pressemeldung betreffend Zuleitung von Material des Bundesamtes für Verfassungsschutz und von Länderämtern für Verfassungsschutz an den SPD-Parteivorstand; Zusammenhang mit dem Fall Guillaume; persönliche Bindungen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Nollau . . . . . 7816* B Anlage 23 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Vorwürfe des hessischen Landesjugendamtes gegen den Bundesgrenzschutz 7816* D Anlage 24 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/2431 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verfahren für die Einreise von Angehörigen arabischer Staaten; Verhinderung von Anschlägen palästinensischer Terroristen 7817* B Anlage 25 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Schaffung der Möglichkeit, Anwälte aus dem freien Teil Deutschlands auch im anderen Teil Deutschlands als Verfahrensbevollmächtigte zu bestellen 7817* C Anlage 26 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Möglichkeit der Amtsausübung für Berliner Rechtsanwälte, die aus früherer Zeit eine Zulassung für Ost-Berlin besitzen 7817* D Anlage 27 Antwort des PStSekr Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Förderung der Arbeiten an dem internationalen Rechtshilfegesetz . . . . 7818* A Anlage 28 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) : Verzicht der Bundesregierung auf die weitere Vorlage von Darlehensanträgen bei der Europäischen Investitionsbank bzw. auf die positive Befürwortung von Anträgen für Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland; Darlehenspraxis der Europäischen Investitionsbank bis zur Schaffung einer gemeinschaftlichen regionalen Wirtschaftspolitik 7818* B Anlage 29 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/2531 vorn 13. 9. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler veröffentlichte Untersuchung „Die Personalausgaben der Gebietskörperschaften" 7819* B Anlage 30 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/2531 vorn 13. 9. 74 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Pressemeldungen über in Italien gehegte Erwartungen betreffend eine Politik der Konjunkturbelebung seitens der Bundesregierung als „flankierende Maßnahme" neben der Gewährung des Währungskredites 7819* D Anlage 31 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/2531 vorn 13. 9. 74 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Bewilligung eines Währungskredites an Italien; Aufhebung der italienischen Einfuhrbeschränkungen, die insbesondere die bayerische Landwirtschaft treffen 7820* A Anlage 32 Antwort des PStSekr Haehser (BMF) auf die Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/2531 vorn 13. 9. 74 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Riskante Industriebeteiligungs-Geschäfte von Kreditinstituten im Besitz von öffentlich-rechtlichen Banken . . 7820* B Anlage 33 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/2531 vorn 13. 9. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Umfang tatsächlich ergriffener Maßnahmen zur Steigerung der inländischen Energiebereitstellung . . . . 7820* D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Anlage 34 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Stücklen (CDU/CSU) : Einfluß des Mineralölpreisanstiegs auf den Anstieg der Lebenshaltungskosten 7821* C Anlage 35 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Pressemeldung betreffend überproportional starken Rückgang der Zahl der Firmen aus dem Land Berlin, die auf der Leipziger Herbstmesse ausstellen 7821* D Anlage 36 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Zebisch (SPD) : Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in den bayerischen Fördergebieten durch die Bundesregierung; Maßnahmen zur Sicherheit der Arbeitsplätze in den besonders gefährdeten Wirtschaftszweigen Bauindustrie, Textil- und keramische Industrie . . . . . . . . 7822* B Anlage 37 Antwort des PStSekr Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verstärkte Ausrichtung der Kontrollfunktionen und -positionen bei den Baugenehmigungsbehörden auf den Rationalisierungsfaktor . . . . . . . 7822 * C Anlage 38 Antwort des PStSekr Logemann (BML) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Kater (SPD) : Soziale und wirtschaftliche Folgen des ab September dieses Jahres zu erwartenden „Schweineberges" für die Erzeuger und Verbraucher; Konsequenzen für die zukünftige Agrarpolitik . . 7823* B Anlage 39 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Einrichtung von Beratungsstellen zur Verbesserung der Eingliederung und der Einbürgerungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitnehmer 7823* D Anlage 40 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/2531 vom 13. 9. 74 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Behauptung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung betreffend den Netto-Einkommenszuwachs der Unselbständigen im Jahre 1974 . . . 7824* A Anlage 41 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Fragen A 81 und 82 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Kosten für die Anzeigenkampagne „Markt und Mensch" der Bundesanstalt für Arbeit; Öffentlichkeitsarbeit der Bundesanstalt für Mitglieder der Bundesregierung . . . . . . . . . . 7824* B Anlage 42 Antwort des StSekr Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen A 85 und 86 Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Auswirkungen einer Legalisierung von Haschisch und Marihuana in den Niederlanden auf den Rauschmittel- und Drogenkonsum junger Deutscher in Amsterdam und für die illegale Versorgung des Rauschmittel- und Drogenmarktes in Deutschland . . . . . 7824* D Anlage 43 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Meldung der Tageszeitung „Die Welt" vom 3. September 1974, einem Berliner sei von den „DDR"-Grenzbehörden am Kontrollpunkt Drewitz die Reise nach Westdeutschland verweigert worden 7825* B Anlage 44 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Entfernung von Verkehrsschildern im Zonenrandbereich, die die Entfernungen nach Städten wie Halberstadt, Magdeburg, Berlin usw. anzeigen . . 7825* C Anlage 45 Antwort des PStSekr Haar (BMV) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/2531 vom 13.9.74 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Möglichkeit der Einführung einer Sonderbesoldung bzw. eines Sonderzulagensystems für Flugbetriebsprüfer . . 7825* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7719 116. Sitzung Bonn, den 19. September 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.30 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7809* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 20. 9. Dr. Aigner * 20. 9. Behrendt * 20. 9. Dr. Burgbacher * 20. 9. Conradi 15. 11. Dr. Corterier * 19. 9. Dr. Dollinger 19. 9. Dr. Erhard 20. 9. Fellermaier* 20. 9. Freiherr von Fircks 20. 9. Dr. Fischer 27. 9. Dr. Freiwald 20. 9. Graaff 23. 9. Haase (Kassel) 20. 9. von Hassel 27. 9. Herold 20. 9. Dr. Kempfler 23. 9. Dr. Klepsch 20. 9. Krall * 19. 9. Krampe 20. 9. Lagershausen** 19. 9. Lange * 19. 9. Lautenschlager * 20. 9. Lemmrich** 21. 9. Lücker * 19. 9. Mertes (Stuttgart) 20. 9. Müller (Berlin) 20. 9. Dr. Müller (München) ** 21. 9. Müller (Remscheid) 30. 9. Pfeifer 19. 9. Richter ** 19. 9. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20. 9. Schreiber 21. 9. Frau Schuchardt 19. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 19. 9. Dr. Starke (Franken) 20. 9. Tillmann 21. 9. Dr. Todenhöfer 22. 9. Frau Verhülsdonk 29. 9. Vogelsang 21. 9. Wienand 19. 10. Dr. Zimmermann 20. 9. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Antwort des Bundesministers Franke auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 1) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 4. September 1974 zu, die „DDR"-Behörden hätten für die Fahrt von über 100 Mitgliedern des Werratal-Vereins in Eschwege zur Gartenausstellung nach Erfurt und zur Wartburg die Genehmigung mit der Begründung veweigert, die „DDR" sei an einem Touristenverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland nicht interessiert, und weiter hätten die DDR"-Behörden zur Begründung ihrer Weigerung angeführt, die Bundesregierung hätte mit der Errichtung des Umweltbundesamtes in Berlin die Verträge verletzt, und was hat die Bundesregierung - bejahendenfalls - gegen dieses vertragswidrige Verhalten Ost-Berlins, wie es sich auch in der "Zurückweisung von bisher sieben Besuchern der Leipziger Messe zeigt, unternommen? Es trifft zu, daß eine vom Werratal-Verein in Eschwege für den 15. September 1974 geplante Besichtigungsfahrt zur Gartenbauausstellung in Erfurt und nach Eisenach nicht durchgeführt werden konnte, da die erforderlichen Einreisegenehmigungen von den örtlich zuständigen DDR-Organen nicht erteilt wurden. Diese Maßnahme wurde -entgegen der Darstellung im „Tagesspiegel" vom 4. September 1974 - nicht begründet. Die in dieser Meldung als Ablehnungsgründe genannten Auffassungen wurden nicht von amtlichen Stellen der DDR geäußert, sondern waren Themen einer allgemein geführten längeren Unterhaltung zwischen dem Reisebus-Unternehmer aus dem Bundesgebiet und Vertretern des Reisebüros in Erfurt. Das Reisebus-Unternehmen hat im übrigen auch nach dieser ablehnenden Entscheidung im Falle des Werratal-Vereins eine Gruppenfahrt zum Besuch der Gartenbauausstellung in Erfurt ohne Schwierigkeiten durchgeführt. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Franke auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 2) : In welcher Weise sorgt die Bundesregierung dafür, daß der Rechtsschutz des Angeklagten in Strafverfahren bei Gerichten in der DDR gewährleistet ist, und auf welchem „besonderen Weg" gedenkt die Bundesregieung die Bestellung eines Verteidigers „soweit wie möglich" sicherzustellen? Rechtsschutz für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die in der DDR in Strafverfahren verwickelt werden, wird im Wege anwaltlichen Beistands gewährleistet. Die Einzelheiten sind Ihnen, wie ich annehmen darf, bekannt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage A 3) : In welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, das Übereinkommen und die Empfehlung der 59. Internationalen Arbeitskonferenz zur schrittweisen Einführung des bezahlten Bildungsurlaubs zu verwirklichen? 7810* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Bei der 59. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 1974 wurden ein Übereinkommen und eine Empfehlung einschließlich einer Resolution über den bezahlten Bildungsurlaub verabschiedet. Die Bundesregierung ist gemäß Artikel 19 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, die Urkunden spätestens 18 Monate nach Schluß der Konferenz den zuständigen Stellen im Hinblick auf ihre Verwirklichung durch die Gesetzgebung oder durch andere Maßnahmen, insbesondere zur Ratifizierung des Übereinkommens zuzuleiten. Zur Verwirklichung des bezahlten Bildungsurlaubs ist nach Art. 2 des Übereinkommens von den Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation „eine Politik festzulegen und durchzuführen, die dazu bestimmt ist, mit den innerstaatlichen Verhältnissen und Gepflogenheiten angepaßten Methoden und nötigenfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub zu fördern". Dabei kann nach Artikel 5 die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub durch die innerstaatliche Gesetzgebung, durch Tarifverträge, Schiedssprüche und sonstige Maßnahmen erfolgen. Der grundlegenden Verpflichtung des Art. 2 entsprechen somit bereits die schon bestehenden Bildungsurlaubsgesetze der Länder, Bildungsurlaubsregelungen in Tarifverträgen und einigen Bundesgesetzen sowie verschiedene Sonderurlaubsregelungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 4) : Wie hat sich die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen bei den Ämtern der Bundesanstalt für Arbeit von 1972 bis heute entwickelt und welche Gründe sieht die Bundesregierung für den Rückgang der Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen? Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit sind im Monat August insgesamt 2 100 zusätzliche Ausbildungsstellen den Arbeitsämtern gemeldet worden. Damit erhöht sich das gesamte von Oktober 1973 bis einschließlich August 1974 registrierte Ausbildungsstellenangebot auf insgesamt 342 900. Es bleibt damit um 28 400 (7,7 %) hinter dem Angebot des Zeitraumes von Oktober 1972 bis September 1973 zurück. Berücksichtigt man, daß auch im September noch mit Neumeldungen zu rechnen ist, so erkennt man, daß sich der Rückgang der den Arbeitsämtern gemeldeten Ausbildungsstellen gegenüber den Vorjahren stark reduziert hat (1973 betrug der Rückgang gegenüber 1972: 24,5 %, 1972 gegenüber 1971: 18,5 %). Außerdem muß beachtet werden, daß sich die Inanspruchnahme der Arbeitsämter bei der Erfassung und Vermittlung von Ausbildungsstellen in den vergangenen Jahren laufend verringert hat: — während aus der Berufsberatungsstatistik in der Zeit von 1960 bis 1971 für über 70% der Schulabgänger ohne Abitur zu entnehmen war, wo sie innerhalb des beruflichen Ausbildungssystems einmündeten, waren es 1973 lediglich 45 %; — während 1960 bis 1971 die Inanspruchnahme der Arbeitsämter durch Schulabgänger bei 85% bis 90 % lag, war sie 1973 bereits auf 67% abgesunken; — auch in diesem Jahr ist sie nach einer Erhebung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft weiter zurückgegangen (auf etwa 61 %) . Folglich kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß das tatsächliche betriebliche Ausbildungsplatzangebot gegenüber dem Vorjahr nicht oder nur geringfügig gesunken ist. Dieses relativ erfreuliche Bild über die Gesamtsituation sollte jedoch nicht die regionalen Probleme und den Rückgang des Ausbildungsplatzangebots während der letzten Jahre verdecken. Beispielsweise lag das Ausbildungsstellenangebot in Arbeitsamtsbezirken von strukturschwachen Regionen bereits 1970 erheblich unter dem Bundesdurchschnitt. Z. B. war das Ausbildungsstellenangebot je 1 000 Schulabgänger im Bundesdurchschnitt 906; in Arbeitsamtsbezirken: Trier, Mayen, Nordhorn, Neuwied, Neukirchen, Bad Oldesloe dagegen durchschnittlich um ein Drittel niedriger. Hinzu kommt noch, daß das Ausbildungsstellenangebot in diesen Regionen sich auf relativ wenige Berufe konzentriert. Die wesentlichen Gründe für den während der Jahre bis 1974 zu beobachtenden Rückgang des Ausbildungsstellenangebots sind vom Bundesausschuß für Berufsbildung in seiner Entschließung vom 26. März 1974 wie folgt zusammengefaßt: „Zu den allgemeinen Gründen scheinen insbesondere auch die im Jahre 1973 abflachende Konjunktur, das verstärkte Kostenbewußtsein der Unternehmen und der Versuch zu gehören, die betriebliche Ausbildungskapazität dem vorgeschätzten eigenen Nachwuchsbedarf des Unternehmens anzupassen. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsbildung und dem Beschäftigungssystem dürfte eine strukturelle Veränderung des Nachwuchsbedarfs insgesamt wie auch eine verstärkte Nachfrage nach qualifizierter Ausbildung einschließlich der Tendenz zu sogenannten „Modeberufen" stehen. Auch die Anforderungen, die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes von 1969 an die betriebliche Berufsausbildung gestellt werden müssen und die Erhöhung der Anforderungen in einzelnen Ausbildungsberufen, die sich aus neuen verbesserten Ausbildungsanordnungen ergeben, haben dazu geführt, daß Betriebe, die diese erhöhten Qualitätsanforderungen nicht mehr erfüllen wollen oder können, die Ausbildung eingestellt oder entsprechend eingeschränkt haben. Diese Entwicklung ist durch Übergangsschwierigkeiten bei der Einführung des Berufsbildungsjahres, das von allen Beteiligten un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7811* terstützt wird, noch verstärkt worden. Ähnliche Auswirkungen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die erhöhten Anforderungen an die Ausbilder durch die Ausbildereignungsverordnung von 1972. In den Kostensteigerungen der Berufsausbildung sieht der Bundesausschuß einen weiteren Grund für den Rückgang der Ausbildungsplätze." Anlage 6 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 5) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung (vgl. „Die Zeit" vom 12. Juli 1974), die gutachtliche Äußerung des Bundesrechnungshofes zur verwaltungsmäßigen Durchführung der bilateralen Technischen Hilfe übertreffe nach Meinung aller Sachkundigen an Schlampigkeit alles, was sie meinte rügen zu sollen? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, zu Pressekonmmentaren Stellung zu nehmen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 6) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 9. September 1974 zu, Indien plane weitere Atomexplosionen, was zur Sperrung der amerikanischen Uranlieferungen an Indien geführt habe, und welche Folgen ergeben sich daraus für die Bundesregierung? Die indische Regierung hat erklärt, daß sie erst nach Auswertung des Kernsprengversuchs vom 18. Mai 1974 entscheiden werde, ob weitere Tests durchgeführt werden. Die amerikanische Regierung hat bisher keine Uran-Lieferungen an Indien gesperrt. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die indische Regierung nicht die Absicht hat, Kernwaffen herzustellen. Gleichwohl befürchtet die Bundesregierung, daß die von ihr und ihren Verbündeten verfolgte Politik der Nichtverbreitung von Kernwaffen Rückschläge erleiden könnte, da sich Kernwaffen und Kernsprengkörper für friedliche Zwecke technisch nur geringfügig unterscheiden. In Konsultationen mit ihren Bündnispartnern prüft die Bundesregierung die Folgen, die sich hieraus für die Nichtverbreitungspolitik ergeben. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 11) : Trifft die Meldung der Tageszeitung „Welt" vom 2. September 1974 zu, die amerikanische Regierung sei über die öffentlichen, in der amerikanischen Presse erteilten „Ratschläge" des Bundeskanzlers zur amerikanischen Konjunkturpolitik verstimmt, und warum wurden angeblich notwendige deutsche Hinweise nicht auf dem normalen diplomatischen Weg gegeben? Die zitierte Meldung trifft nicht zu. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 12) : Treffen Meldungen zu („Die Welt", 2. September 1974), nach denen die „DDR" die Nationale Volksarmee um mehr als ein Drittel vergrößern will, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Entspannungspolitik und die MBFR-Konferenz in Wien? Für die Behauptung der von Ihnen zitierten Zeitung, die DDR wolle die Nationale Volksarmee um mehr als ein Drittel vergrößern, gibt es bei amtlichen Stellen keine konkreten Anhaltspunkte. Es trifft indessen allgemein zu, daß die Warschauer-Pakt-Staaten, unter ihnen die DDR, ihre Streitkräfte ständig modernisieren und verstärken. Die Bundesregierung hat wiederholt unterstrichen, daß sie die wachsenden Rüstungsanstrengungen des Warschauer Pakts mit Sorge betrachte. Es liegt auf der Hand, daß solche Entwicklungen der Politik des Spannungsabbaus und der Rüstungsbegrenzung und -kontrolle zuwiderlaufen. Sie unterstreichen aber auch die Bedeutung, die den Wiener Verhandlungen über beiderseitige und ausgewogene Truppenverminderungen zukommen, die dem Ziel dienen sollen, daß in Mitteleuropa ein stabileres militärisches Kräfteverhältnis hergestellt und gewährleistet wird. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 13) : Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß Kraftfahrzeuge mit polizeilichem Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland bei Fahrten innerhalb von Staaten des Warschauer Paktes von der Polizei darauf überprüft worden sind, ob sich in den Wagen auch Bürger der DDR befanden und daß in solchen Fällen die Personalien sämtlicher Wageninsassen festgehalten wurden, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls derartige Vorfälle? Der Bundesregierung sind keine Fälle der von Ihnen geschilderten Art bekanntgeworden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 14) : 7812* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Hat die Bundesregierung vor der Zusage von 180 Millionen DM Entwicklungshilfe an Griechenland die Überzeugung gewonnen, daß Griechenland in absehbarer und für den Auftrag des Nordatlantischen Bündnisses angemessener Zeit in dessen integrierte Militärorganisation zurückkehren wird, und ist, sollte dies nicht der Fall sein, die Entscheidung als solche sowie hinsichtlich der Höhe des Betrages unter bündnis- und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten zu verantworten? Bei der Gewährung von Entwicklungshilfe an Griechenland stand für uns die Tatsache im Vordergrund, daß das Land beabsichtigt, sich noch enger als bisher an die Europäische Gemeinschaft anzuschließen, um später zur Vollmitgliedschaft zu kommen. Es liegt schon aus diesem Grunde in unserem deutschen und europäischen Interesse, Griechenland als einem von der OECD als Entwicklungsland anerkannten — wenn auch schon verhältnismäßig weit fortgeschrittenen Entwicklungsland — für eine Übergangszeit Entwicklungshilfe zu gewähren. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Stabilität des europäischen Mittelmeerbereichs und zur Bindung Griechenlands an die freie Welt. Die Höhe der Kapitalhilfe — die vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und der Zustimmung der zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages in drei gleich hohen Jahresquoten abfließen soll — ist im Vergleich zu unseren Zusagen an andere Länder durchaus angemessen. Die rasche Entschlossenheit, mit der wir Griechenland in der schwierigen Phase seiner Rückkehr zur Demokratie diese Hilfe zugesagt bzw. in Aussicht gestellt haben, ist nicht nur von unseren griechischen Gesprächspartnern, sondern auch von unseren Freunden und Bündnispartnern in Europa und Übersee gewürdigt worden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 15) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. September 1974 zu, die USA hätten in einem Briefwechsel mit Ost-Berlin erklärt, es würden künftig keine Bundesbehörden mehr nach West-Berlin verlegt werden, und geht — bejahendenfalls — dies auf entsprechende Vorstellungen oder Erklärungen der Bundesregierung zurück? Ihre Frage beantworte ich mit „Nein" Anlage 13 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 19) : Ist aus der widerspruchslosen Hinnahme der von einem Berater des früheren Bundeskanzlers auf einem öffentlichen Forum aufgestellten Behauptung, die Resolution des Deutschen Bundestages zu den Verträgen von Moskau und Warschau „sei verlogen, dumm und unehrlich" und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag sei „juristischer Quark", durch den anwesenden Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und maßgeblichen Unterhändler beim Abschluß dieser Verträge zu schließen, daß die Bundesregierung diese Auffassung billigt? Der Ablauf des Forums führte dazu, daß weder der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit noch die beiden ebenfalls anwesenden Abgeordneten der CDU zu der freien Meinungsäußerung von Professor Richard Löwenthal Stellung genommen haben, Die Bundesregierung hat ihren früheren Erklärungen zu der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972 zu den Verträgen mit der UdSSR und der Volksrepublik Polen nichts hinzuzufügen und respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag vom 31. Juli 1973. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 20) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, die es dem Heiligen Stuhl erleichtert hätten, darauf zu verzichten, die Ostberliner Ordinarienkonferenz zumindest de facto als unabhängige, nicht länger mehr eine Untergruppe der Deutschen Bischofskonferenz bildende Institution zu behandeln, und welche Schritte der Bundesregierung können ihrerseits die Veränderung der Haltung des Heiligen Stuhles bewirkt oder mitbeeinflußt haben? Die Bundesregierung hat keine Schritte unternommen, die es dem Heiligen Stuhl erleichtern würden, die sogenannte Berliner Ordinarienkonferenz zumindest de facto als unabhängige, nicht länger mehr eine Untergruppe der Deutschen Bischofskonferenz bildende Institution zu behandeln. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 21): Ist der Bundesregierung die Praxis polnischer Behörden bekannt, ausreisewillige deutsche Familien auseinanderzureißen, indem Eltern und unmündigen Kindern die Ausreise gestattet, den Kindern von 18 Jahren an aber verweigert wird, und was unternimmt die Bundesregierung gegen diese Schikanen? Ja, der Bundesregierung sind in letzter Zeit einige Fälle der von Ihnen geschilderten Art bekanntgeworden. Die Bundesregierung hat diese Fälle jeweils dem polnischen Außenministerium gegenüber zur Sprache gebracht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage A 22) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19, September 1974 7813* Ich frage die Bundesregierung, ob sie bereit ist, mit den amerikanischen Streitkräften, vor allem im Hinblick auf die letzten Waffendiebstähle und die ungenaue Waffenstückzahlkontrolle, somit also die Gefahr für die Sicherheit der eingelagerten Waffen und damit wieder die Gefahr für die im Umkreis lebende deutsche Bevölkerung, über neue Sicherheitsbestimmungen zu verhandeln? Die Verhinderung von Waffendiebstählen ist bereits in früheren Jahren zwischen der Bundesregierung und den in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräften erörtert worden. Im Jahr 1972 wurden die Sicherheitsbestimmungen der amerikanischen Streitkräfte verschärft. Die Bundesregierung wird die Presseberichte über neue Vorkommnisse zum Anlaß nehmen, mit den amerikanischen Streitkräften erneut über die Effektivität der Sicherheitsbestimmung zu sprechen, damit Waffen- und Munitionsdiebstähle in Zukunft nach Möglichkeit ausgeschlossen sind. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen A 25 und 26) : Welche angemessenen und entspredienden Schritte hat die Bundesregierung gegenüber den sowjetischen Versuchen einer einseitigen Interpretation des Viermächteabkommens über Berlin vom 21. September 1971 unternommen, wie zum Beispiel angesichts der sowjetischen Verbalnote an die Vereinten Nationen vom 24. Juni 1974 und angesichts der sowjetischen Schritte und Erklärungen bei der Errichtung des Umweltbundesamtes? Welche Auffasung vertritt die Bundesregierung bezüglich der permanenten kommunistischen Praxis, das Wort „Bindungen" des Viermächteabkommens (Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin) stets durch „Verbindungen" zu ersetzen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß beide Begriffe dieselbe Bedeutung haben? Zu Frage A 25: Die Auslegung des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 ist allein eine Angelegenheit der Vertragsparteien dieses Abkommens. Die Bundesregierung hält deshalb bei der bestehenden Rechtslage und zur Wahrung der Belange Berlins eine enge und sorgfältige Abstimmung mit den Drei Mächten als Signataren des Viermächte-Abkommens für unumgänglich. Das gleiche gilt für alle Fragen des Status von Berlin als Ganzes, für den die Vier Mächte verantwortlich sind. Wie ich dem Kollgen Dr. Jaeger auf dessen Frage bereits am 15. August 1974 mitgeteilt habe, hat die Bundesregierung wegen der in den zwei Noten der Sowjetunion an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 24. Juni 1974 aufgestellten Behauptungen, die Fragen des Status von Berlin als Ganzes berühren, unverzüglich Konsultationen mit den Drei Mächten aufgenommen. Die sowjetischen Behauptungen werden in diesen Tagen durch die Drei Mächte in einer Note an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zurückgewiesen werden. Auch die Reaktion der Drei Mächte auf die sowjetischen Erklärungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Umweltbundesamtes ist mit der Bundesregierung laufend konsultiert worden. In einer durch ihre Botschaften in Bonn am 24. Juli 1974 veröffentlichen Erklärung haben die Regierungen der Drei Mächte ihre feste Auffassung bekräftigt, daß zivile Personen nicht von den Transitwegen nach Berlin ausgeschlossen werden dürfen, nur weil sie Bedienstete des Umweltbundesamtes sind. Das Viermächte-Abkommen bestimmt ausdrücklich, daß außer in eindeutig festgelegten besonderen Fällen Reisende nicht von den Transitwegen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen werden, und diese besonderen Fälle beziehen sich nur auf den Mißbrauch der Transitwege selbst durch die Reisenden. Alle sonstigen vorgeschobenen Gründe für den Ausschluß von Reisenden von Transitwegen entbehren daher jeder rechtlichen Grundlage. Die Drei Mächte vertreten weiterhin den Standpunkt, daß die Errichtung des Umweltbundesamtes in Berlin (West) nicht gegen das Viermächte-Abkommen verstößt. Das Viermächte-Abkommen sieht ausdrücklich vor, daß die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) aufrechterhalten und entwickelt werden. Die Drei Mächte haben schließlich die sowjetische Regierung auf ihre Verantwortlichkeit dafür hingewiesen, daß der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland ohne Behinderungen bleibt. In einer Demarche sind die Botschafter der Drei Mächte am 5. August 1974 im sowjetischen Außenministerium vorstellig geworden und haben ihre Position nochmals dargelegt. Zu Frage A 26: Die Meinungsverschiedenheiten über die deutsche Übersetzung des Wortes, das in den verbindlichen Vertragstexten „ties", „liens" und „swjasi" lautet, sollten nicht überbewertet werden. Aus dem Aufbau und Gesamtzusammenhang des ViermächteAbkommens ergibt sich eindeutig, daß im Unterschied zu Teil II A — und entsprechend Anlage I —, der die „Verbindungen" im Sinne des Zugangs von und nach Berlin behandelt, Teil II B — und entsprechend Anlage II — etwas anderes regeln muß, nämlich die „Bindungen" im Sinne des wesentlichen und für die Lebensfähigkeit entscheidenden Bestandteils des Verhältnisses zur Bundesrepublik Deutschland, wie es sich mit Billigung der Drei Mächte als Inhaber der obersten Gewalt in Berlin (West) seit vielen Jahren entwickelt hat. Von diesem Verständnis sind auch die Drei Mächte bei den Verhandlungen über das Viermächte-Abkommen ausgegangen. Auf seiten der sowjetischen Verhandlungsführer konnte hierüber kein Zweifel bestehen. So gesehen verliert die Frage, mit welchem deutschen Wort die komplexen Beziehungen zwischen Berlin und dem Bund am treffendsten bezeichnet werden, an Bedeutung. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- 7814* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage A 30) : Ergeben sich aus dem Bericht der schwedischen Dateninspektionsbehörde (,Datainspektionen") an die schwedische Regierung, der in Schweden zu einer heftigen öffentlichen Debatte geführt hat, auch Konsequenzen für die Bundesgesetzgebung? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß der Datenschutz in letzter Zeit in Schweden wiederum im Mittelpunkt einer öffentlichen Diskussion steht. Anlaß ist wohl die publizierte Mitteilung des Generaldirektors der schwedischen Dateninspektionsbehörde an die Regierung über die Inbetriebnahme einer Reihe von elektronisch geführten Datensammlungen und Informationssystemen durch die öffentliche Hand, z. B. eines zentralen Einwohnerregisters. Damit wird in dieser Diskussion die Befürchtung verbunden, daß so Voraussetzungen für einen künftigen umfassenden Kontrollapparat geschaffen werden, der zu politischen Zwecken und insbesondere zu Eingriffen in ,die Privatsphäre des Bürgers mißbraucht werden könnte. Die Verwaltung solle deshalb nur solche Daten speichern dürfen, die für ihre Zwecke unumgänglich notwendig seien. In der Bundesrepublik Deutschland hat die schon seit Jahren anhaltende Diskussion um die Notwendigkeit eines Datenschutzes, also des Schutzes der Privatsphäre bei der Datenverarbeitung, zur Vorlage des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung — Bundes-Datenschutzgesetz (Bundestags-Drucksache 7/1027) — geführt. Wie in der allgemeinen Begründung zum Regierungsentwurf ausgeführt wird (Abschnitt 1.2, S. 14), wären öffentliche Verwaltung und Wirtschaft ohne die elektronische Datenverarbeitung und die mit ihr verbundenen Rationalisierungsmöglichkeiten nicht mehr funktionsfähig. Datenschutz lasse sich deshalb nicht einfach durch Beschränkungen der Datenverarbeitung verwirklichen. Es gelte vielmehr in den Prozeß der Datenverarbeitung solche Sicherungen einzubauen, die dem Bürger die Gewähr bieten, daß die von ihm zur Verfügung gestellten Daten grundsätzlich der von ihm damit gegebenen Zweckrichtung entsprechend verwendet werden und daß er im übrigen durch eine Reihe von Befugnissen in den Stand gesetzt wird, jederzeit ,die Richtigkeit der über ihn gespeicherten Daten zu prüfen. Die von den Bundesressorts angelegten bzw. noch im Planungs- oder Aufbaustadium befindlichen Datensammlungen und Informationssysteme — ein zentrales Einwohnerregister für die Bundesrepublik Deutschland ist nicht geplant — werden vom künftigen Bundes-Datenschutzgesetz nach der Konzeption des Regierungsentwurfs erfaßt, soweit sie personenbezogene Daten beinhalten. Danach ist deren ,Speicherung durch eine Behörde oder sonstige Stelle des Bundes nur zulässig mit Zustimmung des Betroffenen, aufgrund einer besonderen Rechtsvorschrift oder wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (§ 2 Abs. 3, § 6). Ähnlich ist die Zulässigkeit des Datenaustausches innerhalb des öffentlichen Bereichs sowie der Datenveränderung und -löschung geregelt (§ 2 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 2). Da- neben sind die Behörden und sonstigen Stellen des Bundes grundsätzlich verpflichtet, die Art der gespeicherten personenbezogenen Daten, den betroffenen Personenkreis und die regelmäßigen Empfänger solcher Daten öffentlich bekanntzumachen, um so die Transparenz der Verwaltung für den Bürger zu erhöhen (§ 10). Außerdem wird dem Bürger unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten gewährt (§§ 11, 12). Die Vorschriften des künftigen Datenschutzgesetzes können im übrigen durch fachspezifische Sonderregelungen ergänzt oder ersetzt werden, wie dies z. B. im Bundeszentralregistergesetz oder im Regierungsentwurf eines Bundesmeldegesetzes vorgesehen ist (vgl. § 37 des Regierungsentwurfs des Bundes-Datenschutzgesetzes). Die genannten Regelungen sollen nach dem Regierungsentwurf auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige Stellen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände gelten, soweit sie bei der Ausführung von Bundesrecht erfolgt (§ 5 Abs. 1 Satz 2). Im übrigen gilt für diesen Bereich Landesdatenschutzrecht. Im Interesse der Rechtseinheit wäre insoweit eine Übernahme der Bundesvorschriften wünschenswert. Eine Bereitschaft der Länder hierzu ist bereits weithin erkennbar geworden. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß ihr Entwurf eine ausgewogene Beratungsgrundlage für die gesetzgebenden Körperschaften darstellt und geeignet ist, die von Ihnen angesprochenen, in Schweden derzeit diskutierten Gefährdungen der Privatsphäre durch die Datenverarbeitung der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland wirksam zu begegnen. Anlage 19 Antwort ,des Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 31) : Welche Aussagen in dem von der Weltbevölkerungskonferenz verabschiedeten und von der Bundesregierung begrüßten Aktionsplan beziehen sich auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland, und zu welchen Aktivitäten geben diese der Bundesregierung Anlaß? Der von der Weltbevölkerungskonferenz der Vereinten Nationen am 30. August 1974 verabschiedete Weltbevölkerungsaktionsplan trägt den Charakter von Empfehlungen, die sich an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wenden und nicht auf die besonderen Verhältnisse eines einzelnen Landes ausgerichtet sind. Die Bundesregierung mißt der Tatsache, daß es zum erstenmal in der Geschichte der Vereinten Nationen gelungen ist, einen weltweiten Bezugsrahmen zu erstellen, der die Entwicklung der Bevölkerung in Wechselwirkung mit wirtschaft- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7815* lichem, sozialem und kulturellem Fortschritt sieht, größte Bedeutung bei. Bezogen auf die Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland, in der die derzeitige Bevölkerungsentwicklung durch einen Rückgang der Geburtenraten gekennzeichnet ist, enthält der Weltbevölkerungsaktionsplan eine Reihe von Empfehlungen, die auch unmittelbar zur Anwendung in unserem Lande bestimmt sind. Zu den wichtigsten Empfehlungen dieser Art gehören: 1. die verstärkte Forschungstätigkeit im Hinblick auf die Untersuchung der Ursachen des derzeitigen Geburtenrückgangs und seiner möglichen Folgewirkungen; dabei sind insbesondere die Zuverlässigkeit von Bevölkerungsprognosen einschließlich der Prognosen auf Teilgebieten wie Vorausschätzung der Zahl der Erwerbstätigen oder der regionalen Bevölkerungsentwicklung zu untersuchen und nach Möglichkeit zu verbessern. Hier wird u. a. das von meinem Hause errichtete Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung schwerpunktmäßig einzusetzen sein. 2. die Anregung des Weltbevölkerungsaktionsplanes, bei einem Rückgang der einheimischen Bevölkerungszahlen einen gleichbleibenden Bevölkerungsstand u. a. dadurch zu erreichen, daß die Möglichkeit der verstärkten Einwanderung von Ausländern eröffnet wird. Auf der Grundlage der bisherigen Entscheidungen der Bundesregierung auf diesem Gebiet bedarf die Frage der zusätzlichen Eröffnung von Einwanderungsmöglichkeiten für ausländische Arbeitskräfte und ihrer Familienangehörigen sorgfältiger Untersuchung. 3. die Aufforderung an die entwickelten Länder, angesichts ihres höheren Ressourcen-Verbrauchs pro Kopf der Bevölkerung, eine angemessene Politik zum Konsum, zu den Investitionen und zur Beölkerungsentwicklung zu konzipieren. Diese Aufforderung, die auf Antrag Schwedens und Kanadas und mit Unterstüzung der Mehrheit der Entwicklungsländer in den Plan aufgenommen wurde, bedarf sorgfältiger Überprüfung, wenn Lösungen gefunden werden sollen, die in Übereinstimmung mit unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung stehen. 4. die Aufforderung an die Industrieländer und die reicheren Entwicklungsländer, den Ländern der Dritten Welt auf Antrag Hilfe bei der Lösung der im Zusammenhang mit Bevölkerungsfragen stehenden Probleme zu gewähren. Die Bundesregierung wird dieser Aufforderung unter Beachtung ihrer entwicklungspolitischen Grundsätze und nach Maßgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten nachkommen. Eine sorgfältige Analyse des Weltbevölkerungsaktionsplanes, zu dem während der Konferenz über 200 Änderungsanträge gestellt wurden, wird z. Z. unter Federführung meines Hauses erstellt und den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zur Unterrichtung vorgelegt werden. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Damm (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen A 32 und 33) : Wird die Bundesregierung ihre bisherige Beurteilung, die kommunistischen Parteien einschließlich der DKP seien verfassungsfeindliche Parteien, korrigieren, nachdem der Landesausschuß der Hamburger FDP die Kommunisten ausdrücklich als „kritische Demokraten" bezeichnet hat? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesaußenministers und früheren Bundesinnenministers, Genscher, es handele sich um eine üble Verleumdungskampagne der Presse", wenn die von der Hamburger Innenbehörde bestätigte Tatsache öffentlich diskutiert wird, daß der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, Weber, vein Landesamt für Verfassungsschutz als „Sicherheitsrisiko" eingestuft worden ist, weil er häufig Kontakt mit Kommunisten hat? Zu Frage A 32: Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie die Zielsetzungen der in der Bundesrepublik tätigen kommunistischen Parteien einschließlich der DKP als verfassungsfeindlich beurteilt. Die Bundesregierung hält an dieser Beurteilung fest. Was die in Ihrer Fragestellung enthaltene Bezugnahme auf eine Erklärung des Landesausschusses der Hamburger FDP anlangt, so weise ich auf die Erklärung hin, die der Zweite Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Professor Dr. Biallas dazu am 11. 9. 1974 vor der Hamburger Bürgerschaft abgegeben hat: „Diese Gleichung ist von uns nie aufgemacht worden; sie wird von mir auch in keinem Falle unterstützt. Das ist auch gar nicht der Gegenstand des Beschlusses, von, dem Sie hier reden. Das Problem, um das es hier geht, ist, ob Leute, die sich selbst für kritische Demokraten halten, sich möglicherweise zu den Kommunisten geschlagen haben. Ich sage Ihnen, daß ich eine solche Entscheidung für einen grundsätzlichen Irrtum der Betroffenen halte. Kommunisten sind keine kritischen Demokraten. Das ist wahr. Aber daß jemand im Verfolg politischer Auseinandersetzungen sich irrtümlich auf eine verkehrte Front begibt, wäre nicht das erste Mal in der Geschichte unseres Landes." Zu Frage A 33: Herr Bundesminister Genscher hat die in der Frage behauptete Erklärung nicht abgegeben. Es besteht für die Bundesregierung daher kein Anlaß, sich dazu zu äußern. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 34) : 7816* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 In welcher Weise soll der aufenthaltsrechtliche Status der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland verbessert werden, und wie wird sichergestellt, daß die zuständigen Behörden im Gegensatz zu dem in der Vergangenheit zu beobachtenden Verfahren gleichmäßig entscheiden? Die Bundesregierung beabsichtigt, den aufenthaltsrechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz zu verbessern. Hiernach soll in Zukunft die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien im Regelfall nach einem Jahr zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert und anschließend, also nach fünf Jahren, unbefristet erteilt werden. Nach einem achtjährigen Aufenthalt soll dieser Personenkreis im Regelfall eine Aufenthaltsberechtigung erhalten, die einen besonders gefestigten aufenthaltsrechtlichen Status gewährt. Diese Regelung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz bindet alle Ausländerbehörden in gleicher Weise wie das Ausländergesetz. Eine bundeseinheitliche Durchführung ist damit sichergestellt. Die Änderung der Verwaltungsvorschrift werde ich nach Beschlußfassung durch das Kabinett demnächst dem Bundesrat zur Zustimmung zuleiten. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 35) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 9. September 1974 zu, im Büro des verhafteten Kanzlerreferenten Guillaume sei Material des Bundesamtes für Verfassungsschutz und von Länderämtern für Verfassungsschutz gefunden worden, das dem SPD-Parteivorstand vom Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Maße zugeleitet worden sei, das über die Unterrichtung der übrigen im Bundestag vertretenen Parteien erheblich hinausging, und geht dies — bejahendenfalls — auf persönliche Bindungen des jetzigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurück, die auf seine Berufung in dieses Amt wesentlichen Einfluß hatten? Die Beantwortung Ihrer Frage berührt Tatbestände, die Gegenstand des beim Generalbundesanwalt laufenden Ermittlungsverfahrens in Sachen Guillaume sind. Ich werde am morgigen Tage, in Abstimmung mit dem Bundesminister der Justiz, das Parlamentarische Vertrauensmännergremium umfassend über alle bisherigen Feststellungen und den derzeitigen Erkenntnisstand unterrichten. An dieser Stelle kann ich grundsätzlich erklären, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz seit jeher allen im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien die im Rahmen seines gesetzlichen Beobachtungsauftrags gewonnenen Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen und nachrichtendienstliche Aktivitäten zuleitet, die eine Gefährdung der jeweiligen Partei bedeuten könnten. Diese Praxis liegt im staatspolitischen Interesse, weil sie die Parteien in die Lage versetzen soll, sich gegen verfassungsfeindliche Unterwanderung und nachrichtendienstliche Gefahren zu wehren. Dabei hängt der Umfang des den Parteien zugeleiteten Materials davon ab, wie viele sie betreffende Erkenntnisse beim Verfassungsschutz anfallen. Das Nachrichtenaufkommen wiederum steht in einem unmittelbaren Verhältnis zu der politischen Aktivität, die der verfassungsfeindliche oder nachrichtendienstliche Gegner gegen diese Partei entwickelt. Daß sich Ausspähungsbemühungen fremder Nachrichtendienste und Unterwanderungsversuche der DKP und anderer kommunistischer Organisationen. im besonderen Maße gegen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands sowie die Gewerkschaften richten, kann ich als bekannt voraussetzen. Daraus ergibt sich, daß quantitativ und auch qualitativ beim Verfassungsschutz mehr zur Unterrichtung der SPD geeignetes Material anfällt als über andere Parteien. Selbstverständlich müssen auch bei dieser notwendigen und sich auf gegenseitiger Vertrauensbasis abspielenden Information der Parteien die Sicherheitslage, insbesondere die Vorschriften des Geheimschutzes und des Quellenschutzes, gewahrt werden. Ob hiergegen bei der von Ihnen angesprochenen Unterrichtung der SPD im Einzelfall verstoßen wurde, ist Gegenstand einer eingehenden Prüfung. Persönliche Bindungen haben mit der Information einer politischen Partei über potentielle Gefährdungen, deren Abwehr ein Gebot der Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, nichts zu tun. Auch der in Ihrer Frage liegenden Unterstellung, solche persönlichen Bindungen hätten einen wesentlichen Einfluß auf die Berufung des jetzigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in dieses Amt gehabt, muß ich widersprechen. Die Bundesregierung hat den derzeitigen Präsidenten im Mai 1972 aus den gleichen fachlichen Erwägungen in dieses Amt berufen, wie sie — wie ich meinerseits unterstellen möchte — für die von der CDU/CSU gestellten Innenminister maßgeblich waren, unter denen der derzeitige Präsident von 1950 bis 1959 vom Angestellten der Vergütungsgruppe III TOA bis zum Leitenden Regierungsdirektor vorrückte und im Dezember 1966 zum Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz avancierte. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 36) : Wird die Bundesregierung den Bundesgrenzschutz gegen die Angriffe des hessischen Landesjugendamtes schützen, daß dieser den Besuchergruppen an der Zonengrenze ein einseitiges Feindbild vermittele und sich der Sprache und Denkweise des kalten Krieges bediene? Der Bundesgrenzschutz informiert bei seinen Führungen sachlich über die offensichtlichen Tatsachen und hat diese Aufgabe einwandfrei wahrgenommen und dafür vielfältige Anerkennung gefunden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7817* Der Grenzbeauftragte des Landes Hessen beim hessischen Ministerpräsidenten hat in einer Presseerklärung vom 13. 9. 1974 erklärt, daß zu keiner Zeit von Vertretern des Landes an der Art der Information bei Führungen durch Beamte des BGS Kritik geübt worden sei. Auch habe sich die Landesregierung kritische Aussagen Dritter nicht zu eigen gemacht. Der kritische Protokollvermerk des Berichts des Landesjugendamtes gibt nach einem Schreiben des Grenzbeauftragten vom 6. 9. 1974 lediglich Äußerungen wieder, die den Betreuungsstellen in Einzelfällen von Angehörigen der durch den Bundesgrenzschutz geführten Besuchergruppen bekanntgeworden seien. In einem Informationsgespräch am 12. 9. 1974 zwischen dem Grenzbeauftragten des Landes Hessen, Vertretern des Landesjugendamtes Hessen, der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung und des Bundesgrenzschutzes ist abschließend vereinbart worten, in Zukunft verstärkt bei den Informationstagungen von Besuchergruppen zusammenzuarbeiten und den Bundesgrenzschutz in der bisherigen Form an den Grenzführungen zu beteiligen. Diese gemeinsame Auffassung aller beteiligten Dienststellen hat der Grenzbeauftragte des Landes Hessen in der vorerwähnten Presseerklärung vom 13. 9. 1974 bestätigt. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 39) : Wie stellt die Bundesregierung nach der Aufgabe des bisherigen Verfahrens für die Einreise von Angehörigen arabischer Staaten sicher, daß das Bundesgebiet in Zukunft vor Anschlägen palästinensischer Terroristen, die mit Pässen von arabischen Staaten einreisen, verschont bleibt? Das Auswärtige Amt hat mit meinem Einvernehmen durch Runderlaß vom 28. August 1974 das Verfahren für die Behandlung von Sichtvermerksanträgen von Staatsangehörigen der arabischen Staaten neu geregelt. Dabei bleibt sichergestellt, daß auch künftig Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie ein Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland darstellen, die Einreise nicht erlaubt wird. Sie haben sicher Verständnis dafür, daß ich dieses Verfahren im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland hier nicht im einzelnen darlegen kann. Ich bin jedoch gern bereit, es in dem zuständigen Innenausschuß des Deutschen Bundestages eingehend zu erläutern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 40) : Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit Ost-Berlin über den Rechtshilfeverkehr darauf hinwirken, daß Anwälte aus dem freien Teil Deutschlands auch im anderen Teil als Verfahrensbevollmächtigte bestellt werden und auftreten können, und wird sie, wenn Ost-Berlin sich nicht dazu bereit zeigt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verfahrensrechts im freien Teil Deutschlands einbringen, der die Propagandaauftritte von SED-Anwälten in Verfahren dieserseits der Zonengrenze unmöglich macht? In Abschnitt II Ziffer 4 des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag haben die beiden deutschen Staaten ihre Bereitschaft erklärt, im Interesse der Rechtsuchenden den Rechtsverkehr so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Dieser Verhandlungsauftrag ist umfassend. Er schließt auch Fragen des Auftretens der Rechtsanwälte des einen deutschen Staates vor Gerichten und Behörden des anderen deutschen Staates ein. Allerdings werden sich in diesem Zusammenhang schwierühren rige Fragen ergeben. Sie ru von der unterschiedlichen Rechtsentwicklung in den beiden deutschen Staaten her, welche die Ausbildung und die beruflichen Pflichten der Rechtsanwälte nicht unberührt gelassen hat. Von diesem erst in Zukunft zu erörternden Problem zu unterscheiden ist, daß es aus früherer Zeit einige Zulassungen von Rechtsanwälten mit Kanzlei in Berlin (Ost) bei Gerichten in Berlin (West) gibt. Diese Rechtsanwälte sind Mitglieder der Anwaltskammer in Berlin (West), sie haben die Rechte und Pflichten, die ein im Geltungsbereich der Bundesrechtsanwaltsordnung zugelassener Rechtsanwalt hat. Umgekehrt gibt es 3 Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin (West), die noch bei Gerichten in Berlin (Ost) zugelassen sind. Die Bundesregierung hält es im Interesse des Fortgangs der deutsch-deutschen Verhandlungen über den Rechtsverkehr nicht für zweckmäßig, Erklärungen über den Status dieser Rechtsanwälte abzugeben. Die Frage, wie Versuchen von Prozeßbevollmächtigten und Verteidigern entgegengetreten werden kann, Erklärungsrechte zu verfahrensfremden Zwecken zu mißbrauchen, ist ein allgemeines Problem, das gegenwärtig — auch im Zusammenhang mit einem InitiativGesetzentwurf des Bundesrates — im einzelnen geprüft wird. Anlage 26 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 41): Was wird die Bundesregierung unternehmen, damit Berliner Rechtsanwälte, die aus früherer Zeit eine Zulassung für Ost-Berlin besitzen, in Zukunft wieder dort ihr Amt ausüben können, so, wie der DDR-Anwalt Kaul auch vor deutschen Gerichten auftreten kann? 7818* Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Es gibt gegenwärtig noch drei Rechtsanwälte, die aus früherer Zeit in Berlin (Ost) zugelassen sind. Diese Rechtsanwälte können, wie Rückfragen bei den zuständigen Stellen in Berlin ergeben haben, ihrer Berufstätigkeit in Berlin (Ost) nachgehen, allerdings haben sich in einem Fall Schwierigkeiten wegen der Einreiseerlaubnis ergeben. In Abschnitt II Ziffer 4 des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag haben die beiden deutschen Staaten ihre Bereitschaft erklärt, im Interesse der Rechtsuchenden den Rechtsverkehr so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Zu diesem umfassenden Verhandlungsauftrag gehören auch Fragen, welche die Berufstätigkeit der noch in Berlin (Ost) zugelassenen Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin (West) betreffen. Allerdings ist die Bundesregierung bestrebt, zunächst im Sinne eines schrittweisen Vorgehens Vereinbarungen über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen zu erzielen. Fragen der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte werden späteren Erörterungen vorbehalten sein. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen A 42 und 43) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie entgegen ihrer Auskunft vom 23. Juni 1974 bereit ist, die Arbeiten an dem internationalen Rechtshilfegesetz so zu fördern, daß ein Referentenentwurf noch in diesem Jahr vorgelegt werden kann? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Fertigstellung des IRG unbedingt Priorität genießen sollte? Zu Frage A 42: Die letzte Auskunft der Bundesregierung über den Stand der Arbeiten am Entwurf eines Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) habe ich mit Schreiben vom 23. Juli 1974 (nicht Juni) auf eine schriftliche Anfrage von Frau Kollegin Berger gegeben. Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf diese Auskunft bezieht. Die Antwort lautete dahin, daß ein genauer Termin für die Kabinettvorlage zur Zeit nicht in Aussicht gestellt werden kann, daß es jedoch beabsichtigt ist, den Entwurf noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen (siehe BT-Drucks. 7/2465 zu Nr. 29, 30). Die Sachlage erlaubt mir jetzt, knapp zwei Monate nach dieser Antwort, noch keine präzisere Aussage. Wie ich Frau Kollegin Berger mitgeteilt habe, wird der Schwierigkeitsgrad des Vorhabens von der Komplexität der Sachgebiete bestimmt, die das IRG regeln soll. Es handelt sich bekanntlich nicht nur um die Einführung des sogenannten Exequaturverfahrens, das erstmalig die Übernahme der Vollstreckung von im Ausland gegen deutsche Staatsangehörige ergangenen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ermöglichen soll, sondern auch um die Teile Auslieferung, Durchlieferung und sonstige Rechtshilfe in Strafsachen. Auf allen diesen Gebieten sind infolge umfangreicher Äußerungen und Vorschläge der beteiligten Stellen und auch durch weiter anwachsende praktische Erkenntnisse zahlreiche Rechtsprobleme aufgeworfen worden, die bei der Vorbereitung des Referentenentwurfs sorgfältig geprüft werden müssen. Auch bei weitestmöglicher Förderung, die der Entwurf seitens der Bundesregierung bereits erfährt, bezweifele ich, daß er noch in diesem Jahr vorgelegt werden kann. Zu Frage A 43: Ich darf annehmen, daß Ihre Anfrage auf Überlegungen beruht, wie deutschen Staatsangehörigen geholfen werden kann, die im Ausland zum Teil unter besonders belastenden Bedingungen Freiheitsstrafen verbüßen, deren Dauer das bei uns in vergleichbaren Fällen übliche Maß bei weitem übersteigt. Die Bundesregierung hat in Beantwortung verschiedener Anfragen die Auffassung vertreten, daß ein Angebot an den Verurteilungsstaat, die dort verhängte Freiheitsstrafe hier weiter zu vollstrekken, in einzelnen Fällen Erfolg haben könnte. Eine erste Voraussetzung dafür ist bekanntlich die Einführung des Exequaturverfahrens, das im IRG geregelt werden soll. Deshalb strebt auch die Bundesregierung an, daß das vorgesehene Gesetz möglichst bald verabschiedet werden kann. Allerdings wird mit diesem Gesetz noch kein Allheilmittel geschaffen sein. Denn es kann, wie ich in meiner Antwort vom 23. Juli im einzelnen dargelegt habe, we- der mit dem Gesetz noch mit dem Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen im Verhältnis zu einem bestimmten Staat eine Verpflichtung dieses Staates geschaffen werden, deutsche Staatsangehörige zur weiteren Strafvollstreckung nach Deutschland zu entlassen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Graf Lambs- dorff (FDP) (Drucksache 7/2531 Fragen A 44 und 45) : Ist die Bundesregierung angesichts der Zahlungsbilanzschwierigkeiten einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bereit, auf die weitere Vorlage von Darlehensanträgen hei der Europäischen Investitionsbank bzw. auf die positive Befürwortung von Anträgen für Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland bis auf weiteres zu verzichten? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die Darlehen der Europäischen Investitionsbank, jedenfalls solange es noch keine gemeinschaftliche regionale Wirtschaftspolitik gibt, noch stärker als bisher auf die weniger entwickelten Gebiete der Gemeinschaft (Art. 130 a EWGV) konzentriert werden sollen, und ist sie bereit, auf eine entsprechende Darlehenspraxis hinzuwirken? Zu Frage A 44: Die Europäische Investitionsbank ist kein Institut, das die Zahlungsbilanzdefizite der EG-Mitgliedstaaten finanziert. Ihre Aufgabe ist vielmehr die Finanzierung von Vorhaben zur Erschließung der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7819* weniger entwickelten Gebiete der Gemeinschaft, ferner die Finanzierung von Modernisierungs- und Umstellungsvorhaben, vor allem auch zur Arbeitsplatzbeschaffung und die Finanzierung von Vorhaben, die im gemeinsamen Interesse mehrerer Mitgliedstaaten liegen, vor allem von solchen, die der industriellen Zusammenarbeit, der Forschung und der Entwicklung dienen. Ein Verzicht auf Kredite der EIB an Darlehensnehmer in der Bundesrepublik wäre eine von der Größenordnung her nur bescheidene und außerdem eine ungewisse Hilfe für andere Länder. Die Ausleihungen der Bank an Darlehensnehmer in der Bundesrepublik beliefen sich im Jahre 1973 auf rd. 200 Mill. RE. Es kann auch nicht garantiert werden, daß die durch einen solchen Verzicht freiwerdenden Mittel in die zahlungsbilanzschwachen Länder fließen. Außerdem müßten die für die Bundesrepublik bestimmten, für Fördergebiete vorgesehenen Darlehensbeträge durch teurere Kapitalmarktmittel oder durch Haushaltsmittel ersetzt werden. Schließlich würde die Versagung der Zustimmung zu Kreditgewährungen der EIB an Darlehensnehmer in der Bundesrepublik einen erheblichen Eingriff in den Geschäftsverkehr der EIB mit den Kreditnehmern bedeuten, der möglichst vermieden werden sollte. Im übrigen sollte nicht verkannt werden, daß EIB-Kredite geeignet sind, das europäische Bewußtsein in der Bundesrepublik zu stärken und der Vorstellung entgegenzuwirken, daß die europäischen Gemeinschaften den deutschen Steuerzahler und Verbraucher nur Geld kosten. Zu Frage A 45: Die Aufgabenstellung der EIB ist in Artikel 130 des EWG-Vertrags mit bindender Wirkung für die Mitgliedstaaten festgelegt. Danach haben die drei genannten Tätigkeitsbereiche der Bank — Erschließung der weniger entwickelten Gebiete, Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten und Gemeinschaftsvorhaben — gleichen Rang. Gleichwohl entfällt 1973 etwa die Hälfte des gesamten Finanzierungsvolumens der EIB auf die Regionalentwicklung. Eine über dieses Maß erheblich hinausgehende Konzentration der Ausleihungen auf einen Aufgabenbereich geriete in Konflikt mit wichtigen Vorhaben von gemeinsamem Interesse, vor allem im Energiebereich. Dies kann von der Bundesregierung nicht befürwortet werden und dürfte auch von anderen Mitgliedstaaten kaum akzeptiert werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler veröffentlichte Untersuchung „Die Personalausgaben der Gebietskörperschaften", und welche der in der Untersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere für eine restriktive Personalpolitik, für eine zurückhaltende Besoldungspolitik und für eine Begrenzung der öffentlichen Aufgaben, wird die Bundesregierung für den Zuständigkeitsbereich des Bundes ergreifen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß alles unternommen werden muß, um das ständige Anwachsen der Personalausgaben in den öffentlichen Haushalten einzudämmen. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, die Zunahme des Personals in den öffentlichen Verwaltungen zu begrenzen. In der Bundesverwaltung sind deshalb auf Grund haushaltsgesetzlicher Vorschriften in den Haushaltsjahren 1973 und 1974 insgesamt 3 400 Stellen eingespart worden. Für das Jahr 1975 hat die Bundesregierung die Einsparung weiterer 950 Stellen vorgeschlagen. 'Sie wissen, daß ich selbst immer wieder davor gewarnt habe, daß die Bundesrepublik zu einer Besoldungsrepublik wird. Die Bundesregierung begrüßt alle Anregungen, die geeignet sind, die Personalausgaben in Grenzen zu halten. Wir werden auch die in Ihrer Frage erwähnte Untersuchung in die Überlegungen einbeziehen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 47): Treffen Pressemeldungen zu, in Italien rechne man 'über die Gewährung des Währungskredites hinaus mit einer Politik der Konjunkturbelebung seitens der Bundesregierung als „flankierender Maßnahme", um auf eigene harte Dämpfungsmaßnahmen verzichten zu können, und hat der Bundeskanzler dem italienischen Ministerpräsidenten über jeden Zweifel deutlich gemacht, daß Italien zu vergleichbaren stabilitätspolitischen Anstrengungen bereit sein muß, wenn der ihm gewährte Kredit nicht in absehbarer Zeit aufgebraucht sein soll, und daß es mit weiterer auswärtiger Hilfe statt eigenen Bemühungen nicht rechnen kann? Nicht nur in Italien, sondern in mehreren europäischen Ländern mit schwacher Zahlungsbilanz wird der Bundesregierung mehr oder weniger deutlich nahegelegt, durch Lockerung ihrer eigenen Stabilitätspolitik die Lage für andere Länder zu erleichtern. Die Bundesregierung wird diesen Ratschlägen nicht folgen. Der Herr Bundeskanzler hat auch dem italienischen Minsterpräsidenten gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß Zahlungsbilanzhilfen nur vorübergehende Erleichterungen bringen und daß nur eigene Anstrengungen eine wirklich durchgreifende Bereinigung der zahlngsbilanz_ und stabilitätspolitischen Probleme erreichen können. Er hat von den Maßnahmen, die das italienische Parlament kürzlich gebilligt hat, Kenntnis genommen, aber auch vor einer vorzeitigen Lockerung dieser Maßnahmen gewarnt. Im übrigen kann ich sicher davon ausgehen, daß Sie es nicht beklagen, daß die Bundesbank mit ihren Reserven einem wichtigen Handelspartner mit ihren Reserven helfen kann. Denn immerhin betragen die Handelsströme zwischen unseren beiden Ländern die bedeutende Summe von fast 30 Milliarden DM. 7820* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 48) : Hat der Bundeskanzler, bevor er auf Grund seiner Gespräche mit dem italienischen Ministerpräsidenten zu der Bewilligung eines Währungskredites an Italien kam, von Italien die verbindliche Zusage erhalten, die Einfuhrbeschränkungen, die insbesondere die bayerische Landwirtschaft treffen, unverzüglich aufzuheben, und wird er, sollte dies nicht der Fall sein, vor Abschluß entsprechender Verhandlungen mit Italien im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft auf einer solchen Zusage bestehen? Der Währungskredit der Deutschen Bundesbank an die Banca d'Italia ist nicht von Auflagen oder Zusicherungen der italienischen Regierung abhängig gemacht worden. Bei den Gesprächen des Herrn Bundeskanzlers mit dem italienischen Ministerpräsidenten wurde die europäische Agrarpolitik — wie viele andere Problemkreise — jedoch eingehend erörtert. Spezielle Verhandlungen über die noch verbleibende Belastung auf die Einfuhr von Rindfleisch werden von den Landwirtschaftsministern der europäischen Gemeinschaften anläßlich der Sitzung des Agrarrates in diesen Tagen, d. h. vom 17. bis 19. September, in Brüssel geführt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen A 49 und 50) : Will die Bundesregierung es weiter zulassen, daß im Besitz von öffentlich-rechtlichen Banken befindliche Kreditinstitute riskante Industriebeteiligungen eingehen, dreistellige Millionenbeträge verlieren und schließlich den Steuerzahler mit diesen Verlusten belasten, und ist die Bundesregierung nach wie vor der Meinung, daß Privatbanken von daher gesehen den öffentlich-rechtlichen Banken wettbewerbsgleichgestellt sind (siehe meine schriftliche Frage vom 30. Juli 1974)? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfange öffentlich-rechtliche Banken Industriebeteiligungen halten, und ist die Bundesregierung nach wie vor der Meinung, daß die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten auf anderen Gebieten als denen der Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes zu Beanstandungen keinen Anlaß bieten? Zu Frage A 49: In Ihrer Frage gehen Sie davon aus, daß Kreditinstitute, die sich im Besitz öffentlich-rechtlicher Banken befinden, riskante Industriebeteiligungen mit hohen Verlusten eingegangen sind. Dies trifft nicht zu. Abgesehen davon, möchte ich darauf hinweisen, daß der Erwerb von Beteiligungen und Grundstücken sowohl bei öffentlich-rechtlichen als auch bei privaten Kreditinstituten nur bis zur Höhe des haftenden Eigenkapitals gestattet ist. Möglicherweise meinen Sie mit Ihrer Frage sog. Großkredite. In der vorgesehenen Novelle zum Kreditwesengesetz wird dieser Gefahr durch eine Verschärfung der Vorschriften über die Kreditstreuung begegnet. Aus Ihrer Frage entnehme ich im übrigen, daß Sie der Auffassung sind, die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute würden in Anbetracht der Gewährträgerhaftung gegenüber Privatbanken einen Wettbewerbsvorteil genießen. Mein Kollege Pöhl hatte Ihnen bereits in seiner Antwort vom 26. August 1974 geschrieben, daß er diese Ansicht nicht teilt. Vielmehr dürften neben der Gewährträgerhaftung auch andere Kriterien für die Auswahl eines Kreditinstituts maßgeblich sein, z. B. die Frage der Gebühren und der Wohnungsnähe. Zu Frage A 50: Der Bundesregierung liegt keine Zusammenstellung über die Industriebeteiligungen der öffentlich-rechtlichen Banken vor. Den zweiten Teil Ihrer Frage hat Ihnen mein Kollege Pöhl bereits am 26. August 1974 beantwortet. In dem schon erwähnten Konzept für eine Novellierung des Kreditwesengesetzes ist gleichwohl die Einführung einer Meldepflicht für Nichtbankgeschäfte vorgesehen. Mit der Grundsatzfrage, ob Kreditinstitute überhaupt Industriebeteiligungen halten sollen, wird sich eine Studienkommission befassen, die demnächst eingesetzt werden soll. Das Ergebnis der Überlegungen dieser Kommission wird zunächst abzuwarten sein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 53) : Was ist seit Verkündung des Energieprogramms wirklich geschehen, um die inländische Energiebereitstellung zu steigern? Lassen Sie mich zunächst klarstellen: Das Energieprogramm vom September 1973 enthielt nicht das Ziel, die Bereitstellung von Energie aus inländischen Vorkommen generell zu steigern. Die Bundesregierung hat jedoch stets das Ziel verfolgt, daß die im Inland vorhandenen Energieträger in einem gesamtwirtschaftlich angemessenen und energiewirtschaftlich notwendigen Rahmen genutzt werden sollen und daß für Hindernisse, die einem bedarfsgerechten Ausbau der Energieversorgungsanlagen entgegenstehen, befriedigende Lösungen gefunden werden müssen. Hierzu verweise ich auf folgende Schritte aus jüngster Zeit: — Die Bundesregierung hat die deutschen Unternehmen des Steinkohlenbergbaus aufgefordert, in diesem Jahre ihre Fördermöglichkeiten voll auszufahren. - Für die mittelfristige Sicherung der Energieversorgung im Elektrizitätsbereich hat die Bundes- regierung den gesetzgebenden Körperschaften am 30. Januar 1974 den Entwurf eines 3. Verstro- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7821* mungsgesetzes vorgelegt, der im Einklang mit dem Energieprogramm noch den jährlichen Einsatz von 30 Millionen Tonnen Steinkohle bis 1980 vorsah. Die Bundesregierung wird bei den jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen einen höheren Kohleeinsatz vorschlagen. — Die Bundesregierung hat außerdem in Gesprächen mit der Elektrizitätswirtschaft deren Zusage erhalten, daß in den nächsten Jahren neue Kraftwerkskapazitäten von insgesamt 6000 Mega-Watt gebaut werden, die ausschließlich heimische Steinkohle einsetzen werden. — Das im Energieprogramm angekündigte Tiefbohrprogramm für heimisches Erdgas wird beschleunigt verwirklicht. Die Bundesregierung hat hierfür 40 Mio DM bereitgestellt. — Die Exploration des deutschen Teils der Nordsee wurde wieder aufgenommen. — Die Erschließung neuer Braunkohlenlagerstätten ist durch die Einführung von Sonderabschreibungen erleichtert worden. Die Bundesregierung hat sich verstärkt dafür eingesetzt, die Bauzeiten für Kernkraftwerke durch rechtzeitige Standortvorsorge, Standardisierung der Anlagen und Straffung der Genehmigungsverfahren zu verkürzen. — Mit dem „Rahmenprogramm Energieforschung" hat die Bundesregierung die Voraussetzung für eine gezielte Forschungsförderung im nichtnuklearen Bereich geschaffen, vor allem für Forschung und Entwicklung im Bereich der Kohleveredelung, der Bergtechnik sowie von Umwandlung, Transport und Speicherung von Energie. Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig die Fortschreibung ihres Energieprogramms vor. Sie wird dabei im einzelnen darlegen, welche Konsequenzen sie aus den Erfahrungen der Versorgungsstörungen des letzten Winters bei Mineralöl und aus den weltweit veränderten Energiedaten für den Beitrag heimischer Energiequellen zieht. Ich möchte die Darstellung der Bemühungen um die Energieversorgung aus insländischen Quellen ergänzen durch den Hinweis, daß die Energiepolitik der Bundesregierung ebenso intensiv darauf gerichtet ist — erstens die Krisenvorsorge zu verbessern; in diesem Zusammenhang erinnere ich an die Anlage einer Bundesrohölreserve, die nach Fertigstellung der Kavernen noch in diesem Jahr beginnen wird; — zweitens, Bemühungen um eine Diversifizierung der Quellen für die — auch weiterhin — unentbehrlichen Importenergien; ich nenne als Beispiele die Unterstützung der Verhandlungen um weitere Erdgaslieferverträge mit der UdSSR, mit Algerien, dem Iran und aus Norwegen; — drittens, Anstrengungen zur Stärkung der deutschen Gruppe von Mineralölunternehmen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 54) : Wie hoch beziffert die Bundesregierung den %-Anteil an den gestiegenen Lebenshaltungskosten, der durch den Mineralölpreisanstieg verursacht wurde? Sie schneiden eine sehr komplete Frage an, die sich mit den vorhandenen ökonomischen Methoden und den zur Verfügung stehenden statistischen Daten nur teilweise beantworten läßt. Man muß dabei zwischen direkten und indirekten Auswirkungen unterscheiden. Direkte Auswirkungen der Mineralölpreissteigerungen ergeben sich aus der Verteuerung der im Lebenshaltungsindex unmittelbar enthaltenen Mineralölerzeugnisse (leichtes Heizöl, Benzin, Dieselkraftstoff). Legt man die seit Oktober 1973 eingetretenen Verbraucherpreiserhöhungen dieser Produkte zugrunde, so läßt sich die direkte Auswirkung auf den Lebenshaltungsindex im Dezember 1973 mit 1,2 °/o-Punkten und — nach den inzwischen eingetretenen Preissenkungen — im August 1974 noch mit etwa 0,5 %-Punkten beziffern. Weit schwerwiegender dürften die indirekten Auswirkungen sein. Sie kommen dadurch zustande, daß Mineralölerzeugnisse in fast allen Wirtschaftsbereichen als Rohstoff oder Energieträger Verwendung finden und ihre Verteuerung damit zu einer Kostenmehrbelastung vieler im Warenkorb des Lebenshaltungsindex enthaltenen Güter führte. Das Ausmaß der Kostenerhöhungen differiert entsprechend der unterschiedlichen Bedeutung der Mineralölerzeugnisse im Produktionsprozeß von Produkt zu Produkt sehr stark und ist für die fast 1 000 einzelnen Indexpositionen schon mangels hinreichender statistischer Unterlagen fast ausnahmslos nicht berechenbar. Auch wenn dies möglich wäre, wäre nach wie vor offen, inwieweit der Markt die Weiterwälzung entstandener Mehrkosten im Preis zugelassen hat. Hinsichtlich der wohl wichtigeren indirekten Preiswirkungen kann ich Ihre Frage daher nicht quantitativ beantworten. Sicher dürfte aber sein, daß die Steigerungsrate des Lebenshaltungsindex ohne die hektische Preisentwicklung im Mineralölsektor heute deutlich niedriger liegen würde. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 55) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. September 1974 zu, die Zahl der Firmen aus dem Land Berlin, die auf der Leipziger Herbstmesse ausstellen, sei im Verhältnis zum übrigen Bundesgebiet stark zurückgegangen, und welches sind die Ursachen, handelt es sich insbesondere um unmittel- 7822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 bare oder mittelbare restriktive, gegen die Bindungen des Landes Berlin zum Bund gerichtete Maßnahmen der „DDR"-Behörden? Die Meldung der FAZ, daß die Zahl der in Leipzig vertretenen Berliner Firmen relativ stark abgenommen hat, die von ihnen in Anspruch genommenen Ausstellungsflächen aber fast gleich geblieben sind, trifft nach den Informationen der Bundesregierung zu. Die Ursachen dafür sind nicht eindeutig feststellbar. Allerdings hat auch die Beteiligung Berliner Firmen in den vergangenen Jahren z. T. nicht unerheblich geschwankt. Eine Beurteilung dieser Entwicklung wird schließlich dadurch erschwert, daß es keine offiziellen Angaben der DDR über die Messebeteiligung gibt, aus denen insbesondere die Zählweise zu entnehmen wäre. Bezieht man in die Zahlen nicht nur die ausstellenden sondern auch die durch sie vertretenen Firmen ein, so ergibt der Wegfall eines Ausstellers u. U. den Wegfall einer Vielzahl früher durch ihn in Leipzig vertretenen Firmen. Unmittelbare oder mittelbare gegen die Bindung Berlins zum Bund gerichtete „restriktive Maßnahmen" der DDR-Behörden sind nicht bekanntgeworden. Die Tatsache, daß die räumliche Repräsentanz der Aussteller aus Berlin (West) nahezu gleich groß geblieben ist, spricht eher gegen derartige Maßnahmen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage A 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Lage in den bayerischen Fördergebieten, und was wird sie unternehmen, um im Herbst und im Winter zur Sicherheit der Arbeitsplätze in den besonders gefährdeten Wirtschaftszweigen Bauindustrie, Textil- und keramische Industrie beizutragen? Die Bundesregierung beobachtet die wirtschaftliche Lage in den Fördergebieten und nach Sektoren, so auch die der Bau-, Textil- und Keramikindustrie besonders sorgfältig. Neben den bekannten regionalen Förderungsmöglichkeiten gibt es seit geraumer Zeit Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die sog. M-Sonderkredite, mit deren Hilfe ausgewählte Industriezweige, zu denen die Bau- und die Textilindustrie gehören, zinsgünstige Kredite erhalten können, um damit teurere Kredite ablösen zu können. Daneben hat die Bundesregierung die Einfuhren aus Niedrigpreisländern und aus dem Ostblock, soweit es die Textilindustrie betrifft, nicht erhöht, sondern unter dem Eindruck der sich verschlechternden Situation Ende Dezember 1973 entschieden, daß die Einfuhrmöglichkeiten 1974 nicht auf einmal, sondern in zwei Raten bereitgestellt werden. Bei Porzellan wird die Erhöhung von Einfuhrkontingenten für Oststaaten davon abhängig gemacht, daß deutsches Porzellan nach dort geliefert wird. Gegenüber den Ländern der Länderliste B ist Porzellan als eine der wenigen Waren nicht liberalisiert, es bestehen nach wie vor noch Einfuhrkontingente. Auf die Hilfen zur Rationalisierung der Betriebe, die gleichzeitig der Sicherung der Arbeitsplätze dienen, mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", brauche ich nicht besonders hinzuweisen, sie sind dem hohen Hause bekannt. Eine weitere und zwar wesentliche Hilfe ist die Kapitalisierung der Frachthilfe, die für Anträge, die in der Zeit vom 1. Juli 1974 bis 31. Dezember 1975 gestellt werden, in der 10fachen Höhe des im Vorjahr gezahlten Frachthilfebetrages gewährt wird und in der Regel zu den sonst üblichen Hilfen hinzukommt. Mit ihrer Hilfe sollen Investitionen ermöglicht werden, die den einzelnen Betrieb frachtunabhängiger und damit krisenfester machen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2531 Frage A 65) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in dein Rationalisierungskatalog des Bundes zumindest als Alternativregelung aufzunehmen, daß hei den Baugenehmigungsbehörden die Kontrollfunktionen und -positionen verstärkt auf den Rationalisierungsfaktor ausgerichtet werden? Der Rationalisierungskatalog ist in fast allen Bundesländern verbindlich eingeführt, zum mindesten aber den zuständigen Dienststellen zur Beachtung an die Hand gegeben worden. Als Ergänzung zum Rationalisierungskatalog wurden inzwischen die „Checklisten" herausgegeben (Heft Nr. 04.004 der Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau). In diesen Checklisten sind alle für die Planung, Ausschreibung und Bauvorbereitung wichtigen Rationalisierungsgesichtspunkte dargestellt. Sie sollen Planern und Bauausführenden Hinweise für die Bearbeitung geben, zugleich aber auch den Stellen, die seitens der Länder in die Prüfung eingeschaltet sind, einen Anhalt für die zu stellenden Anforderungen und für die Prüfung bieten. Die Prüfung der in dem Rationalisierungskatalog enthaltenen Auflagen wird von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In der Regel sind damit die Behörden beauftragt, die für die Bereitstellung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind. Sie können andere Dienststellen (auch Baugenehmigungsbehörden), Institute oder freiberuflich tätige Rationalisierungsfachleute hinzuziehen. In Anbetracht dieser unterschiedlichen Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern haben die Checklisten auch die Aufgabe, die Anwendung möglichst einheitlicher Prüfkriterien sicherzustellen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7823* Grundsätzlich kann sich jede in die Prüfung von Rationalisierungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau eingeschaltete Dienststelle über die zweckmäßigen Anforderungen orientieren und ggf. die Checklisten ganz oder teilweise zur Prüfung verwenden. Darüber hinaus werden aus Mitteln meines Hauses Arbeitsunterlagen für Seminare zum Rationalisierungskatalog erstellt. Die Rationalisierungsgemeinschaft Bauwesen im RKW und die jeweiligen Landesarchitektenkammern haben sich wegen der Veranstaltung von Seminaren mit den Ländern in Verbindung gesetzt. In Hessen, Niedersachsen und Bremen haben solche Seminare bereits stattgefunden, in anderen Ländern sind sie geplant. Wenn sich das im Rationalisierungskatalog und den zugehörigen Checklisten vorgeschlagene Verfahren zur Förderung der Rationalisierung im Wohnungsbau in den Bundesländern nur verhältnismäßig langsam einführt, so lag das bisher vielfach an der Überlastung des technischen Personals. Ich werde mich deshalb erneut an die Länder wenden und — Ihrer Anregung folgend — auch vorschlagen, die Baugenehmigungsbehörden mit dein Rationalisierungskatalog vertraut zu machen, soweit sie in die Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeschaltet sind. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2531 Fragen A 67 und 68) : Zu welchen sozialen und wirtschaftlichen Folgen wird der ab September dieses Jahres zu erwartende „Schweineberg" in der Bundesrepublik Deutschland für die Erzeuger und Verbraucher führen? Trifft es zu, daß vor allem durch die zusätzliche Einfuhr von rund 190 000 Schweinen aus Drittländern außerhalb der EWG dieser „Schweineberg" entstanden ist, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Behauptungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die zukünftige Agrarpolitik? Zu Frage A 67: Die in den nächsten Monaten bei verstärktem Angebot zu erwartende Preisentwicklung auf dem Schweinesektor hängt weitgehend von der Verbrauchernachfrage ab. Seit einigen Monaten ist — nach vorübergehender Stagnation — insbesondere aufgrund rückläufiger Verbraucherpreise ein Anstieg der Verbrauchernachfrage bei Rind- und Schweinefleisch festzustellen. So konnten sich die Schweinepreise in den vergangenen Wochen wieder etwas erholen. Wenn Handel und Gewerbe, die auch für die nächsten Monate zu erwartenden niedrigeren Einstandspreise zügig an den Verbraucher weitergeben, ist damit zu rechnen, daß die günstige Verbrauchsentwicklung bei Schweinefleisch anhält. Dadurch kann das größere Angebot vom Markt aufgenommen werden, ohne daß sich allzu nachteilige Auswirkungen auf die Erzeugerpreise ergeben, die sonst zu unerwünscht starken Produktionseinschränkungen führen könnten. Zu Frage A 68: Es trifft nicht zu, daß der Schweineberg durch die Einfuhr von Schweinen aus Drittländern entstanden ist. Seit erstem Januar 1974 sind aus Drittländern ca. 55 000 Schlachtschweine in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden. Dagegen wurden aus den übrigen Ländern der EG im gleichen Zeitraum rd. 1 856 000 Schweine bezogen. Das inländische Angebot an Schlachtschweinen für das Wirtschaftsjahr 1974/75 wird auf ca. 30 Millionen Stück geschätzt. Die Drittlandseinfuhren an Schweinen sind im Vergleich zum Gesamtangebot aus eigener Erzeugung und Gemeinschaftsbezügen so gering, daß sie in keinem Zusammenhang zu dem zyklisch bedingten Mehrangebot in Schweinefleisch stehen. Es besteht daher auch keine Veranlassung, hieraus Konsequenzen für die zukünftige Agrarpolitik zu ziehen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 76) : Denkt die Bundesregierung daran, besondere Beratungsstellen einzurichten, um den ausländischen Arbeitnehmern die Eingliederung in die deutsche Gesellschaft zu ermöglichen und damit die Einbürgerungsmöglichkeiten zu verbessern? In der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 550 Beratungs- und Betreuungsstellen für ausländische Arbeitnehmer. Sie werden mit maßgeblicher Förderung durch die Bundesregierung von den großen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und von Gewerkschaften unterhalten und sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Den ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen stehen in diesen Einrichtungen sprach- und fachkundige Mitarbeiter mit Rat und Hilfe in allen Fragen des täglichen Lebens zur Verfügung. Dabei werden auch Fragen über Einbürgerungsmöglichkeiten gestellt. Häufig werden diese auch unmittelbar den hierfür fachlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden vorgetragen. Die Tätigkeit der besonderen Betreuungs-und Beratungsstellen wird als bedeutende Hilfe bei der Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer — vor allem auch von deren Vertretern in Koordinierungskreisen und Ausländerbeiräten — anerkannt. Die Mittel im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Förderung dieser wichtigen Aufgabe betragen gegenwärtig rund 15 Mio DM, nachdem sie — und das möchte ich hier besonders dankbar hervorheben — mit Unter- 7824* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 stützung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung durch den Haushaltsausschuß des Bundestages verstärkt worden sind. Damit kann weiterhin an der Verbesserung und dem Ausbau der Beratungs- und Betreuungstätigkeit für ausländische Arbeitnehmer gearbeitet werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 80) : Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen die Behauptung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, der Netto-Einkommenszuwachs der Unselbständigen werde auch in diesem Jahr über 4 % betragen, und warum kommen andere Berechnungen zu einer über 3 % geringeren Steigerungsrate? Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, daß Minister Arendt in dem von Ihnen angesprochenen Interview für das Jahr 1974 nicht die von Ihnen genannte Zahlenangabe gemacht hat. Er hat festgestellt, daß in den Jahren 1969 bis 1973 die Arbeitseinkommen alljährlich um 4,5 % und die Renteneinkommen um 4,9% netto real gestiegen sind. Für die Zukunft wird in dem Interview von ähnlichen Einkommenssteigerungen ausgegangen, wobei insbesondere auch die erheblichen Rentensteigerungen zu berücksichtigen sind. Im kommenden Jahr wird allein die Steuerreform die Arbeitnehmerhaushalte um rd. 13 Milliarden DM entlasten. Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß sich ihre Bemühungen um mehr Stabilität namentlich für die Arbeitnehmer- und Rentnerhaushalte günstig auswirken. Früheren Schätzungen der Bundesregierung, die in der Tat zu geringeren Einkommenssteigerungen kamen, lagen noch höhere Annahmen bei den Preissteigerungsraten zugrunde. So mußte man noch in den ersten Monaten dieses Jahres von einer Veränderungsrate für den privaten Konsum von 8% bis 9 % ausgehen, während nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen für die Monate Januar bis August 1974 der Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen, der üblicherweise den Realeinkommensberechnungen zugrunde gelegt wird, gegenüber der entsprechenden Vorjahreszeit im Durchschnitt nur um 6,9 °/o gestiegen ist. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen A 81 und 82) : Wie hoch sind die Kosten für die Anzeigenkampagne „Markt und Mensch", mit der die Bundesanstalt für Arbeit aus Beitragsmitteln der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Öffentlichkeitsarbeit für Mitglieder der Bundesregierung betreibt, und wie lassen sich diese Ausgaben mit der angespannten Finanzlage der Bundesanstalt und der Zweckbestimmung der Versichertenbeiträge t vereinbaren? Welche weiteren Mitglieder der gegenwärtigen Bundesregierung wird die Bundesanstalt für Arbeit noch mii persönlichen Aussagen in Zeitungsinseraten vorstellen? Mit der Anzeigenkampagne „Markt und Mensch" betreibt die Bundesanstalt für Arbeit keine Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Personen; vielmehr kommt sie damit dem gesetzlichen Auftrag des § 3 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes nach, die Öffentlichkeit über die Dienste und Leistungen nach diesem Gesetz zu unterrichten. Die Kampagne, die Teil einer umfassenderen Informationsaktion ist, will über das besondere Leistungsangebot des Arbeitsförderungsgesetzes unterrichten; so etwa über Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einarbeitungszuschüsse. Besonders die letztgenannten Leistungen können bei den wirtschaftlich orientierten Überlegungen der Arbeitgeber, ob weiteres Personal eingestellt werden soll, den Ausschlag geben. Der Information hierüber kommt deshalb gerade bei der gegenwärtigen angespannten Arbeitsmarktlage erhöhte Bedeutung zu. Die Anzeigen sind nach werbetechnischen Gesichtspunkten aufgebaut. Eine prominente Person aus Wirtschaft, Gewerkschaft oder Politik macht eine sachbezogene Aussage und weckt damit das Interesse des Lesers für den informierenden Teil der Anzeige. Neben dem für die Arbeitsmarktpolitik zuständigen Bundesminister Walter Arendt und der für die berufliche Stellung der Frau zuständigen Ministerin Katharina Focke kommen der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, der Vorsitzende des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit zu Wort. Die Kosten der Aktion belaufen sich auf 1,165 Millionen DM. Die Anzeigenaktion ist vom Vorstand der Bundesanstalt, in dem die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die öffentliche Hand paritätisch vertreten sind, gebilligt worden. Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Fragen A 85 und 86) : Welche Auswirkungen würde eine Legalisierung von Haschisch und Marihuana, wie sie von der Regierung der Niederlande beabsichtigt ist, für den Rauschmittel- und Drogenkonsum junger Deutscher in Amsterdam und für die illigale Versorgung des Rauschmittel- und Drogenmarktes in Deutschland haben? Was wird die Bundesregierung tun, um die ihr befreundete Regierung der Niederlande von ihrer Absicht abzubringen, den Besitz und den Gebrauch und damit letztlich auch den Handel von Haschisch und Marihuana zu legalisieren? Zu Frage A 85: Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 24. 1. 1974 das Auswärtige Amt ersucht, auf diplomatischem Wege die wirklichen Absichten der niederländischen Regierung erkunden Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 7825* zu lassen. Dies war erforderlich, da sich stark widersprechende Meldungen bekanntgeworden waren. Nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse ist lediglich für Hanfprodukte eine strafrechtlich andere Behandlung als für sogenannte „harte Drogen" vorgesehen; für Hanfprodukte wird auch Straffreiheit diskutiert. Nach Auskunft der Deutschen Botschaft in Den Haag vom 11. 6. 1974 hat die niederländische Regierung mitgeteilt, daß Hanfprodukte wegen der internationalen Vertragsverpflichtungen vorerst nicht legalisiert werden können. Die Regierung der Niederlande beabsichtigt jedoch, eine Änderung dieser Verpflichtung anzustreben. Bei der Legalisierung von Hanfprodukten in den Niederlanden wäre zu befürchten, daß der Schmuggel dieser Drogen in die Bundesrepublik zunehmen würde. Das ist schon jetzt, wie die Drogenbeauftragten der Bundesländer wiederholt mitgeteilt haben, festzustellen, nachdem durch Personalverringerungen praktisch eine Lockerung der Aufsicht über den illegalen Drogenhandel in den Niederlanden festzustellen ist. Zu Frage A 86 Da ernste Konsequenzen aus einer Legalisierung von Hanfprodukten in den Niederlanden u. a. auch für die Bundesrepublik zu erwarten wären, beabsichtigt die Bundesregierung diese Frage mit gleich betroffenen Partnerstaaten zu erörtern und zum Gegenstand der im Rahmen der europäischen Kooperation zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs anstehenden 2. Ministerkonferenz zu machen. Die Bundesregierung wird sich darüber-hinaus, wie vermutlich auch eine große Zahl anderer Staaten, gegen eine Änderung der internationalen Verpflichtungen aussprechen. Die Bundesregierung hat bereits vor längerer Zeit einen Forschungsauftrag vergeben, der ausschließlich darauf zielt, die körperlichen Schädigungen durch Hanfprodukte zu dokumentieren. Der Ergebnisbericht liegt in den beiden ersten Teilen vor und besagt, daß diese Rauschdrogen keineswegs gesundheitlich unbedenklich seien, sondern im Gegenteil, zu bestimmten körperlichen Schädigungen führen. Diese Auffassung wird auch von neueren angloamerikanischen Forschungen gestützt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 89) : Trifft die Meldung der Tageszeitung „Die Welt" vom 3. September 1974 zu, einem Berliner sei von den ,,DDR"-Grenzbehörden am Kontrollpunkt Drewitz die Reise nach Westdeutschland verweigert worden, und was unternimmt die Bundesregierung gegen diese neuerliche Verletzung des Vier-Mächte-Abkommens? Die Meldung in der Tageszeitung „Die Welt" vom 3. September 1974 trifft zu. Die Bundesregierung untersucht diesen Vorfall. Vor Abschluß der Ermittlungen kann zur Frage, ob die DDR mit dieser Zu- I rückweisung gegen das Transitabkommen verstoßen hat, nicht Stellung genommen werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 90) : Trifft es zu, daß die Verkehrsschilder im Zonenrandhereich, die die Entfernungen nach Städten wie Halberstadt, Magdeburg, Berlin usw. anzeigen, entfernt werden sollen, und wenn ja, welche Begründung gibt die Bundesregierung zu diesem Schritt? Mit Schreiben vom 5. 7. 1973 hat der Bundesminister für Verkehr Grundsätze für die Gestaltung der wegweisenden Straßenbeschilderung im Bereich der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bekanntgegeben und die obersten Straßenbaubehörden der Länder angewiesen, die vorhandene Beschilderung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu ändern. Bereits in der Fragestunde am 13. und 14. 9. vorigen Jahres habe ich Fragen Ihrer Kollegen Schedl und Dr. Kunz (Weiden), die sich auf diese Weisung bezogen, beantwortet. Ich kann daher im Grunde nur das wiederholen, was ich damals gesagt habe. Die Weisung des Bundesministers für Verkehr an die obersten Straßenbaubehörden der Länder, die im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen ergangen ist, hat zum Ziel, die wegweisende Straßenbeschilderung im Bereich der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR mit den allgemeingültigen Regeln der Wegweisung in Einklang zu bringen. Die entscheidende Regel besagt, daß nur solche Ziele angegeben werden dürfen, die im Verlauf des betreffenden Straßenzuges auch erreichbar sind. Auf die Verhältnisse im Bereich der Grenze zur DDR angewandt, besagt dies, daß Ziele in der DDR nicht angezeigt werden dürfen, wenn in dem betreffenden Straßenzug keine Grenzübergangsstelle vorhanden ist. Diese Regelung ist verkehrsnotwendig; denn würde man anders verfahren, bestünde die Gefahr, daß ortsunkundige Verkehrsteilnehmer fehlgeleitet werden. Selbstverständlich wird im Zuge von Straßen mit einer Grenzübergangsstelle auch weiterhin auf Ziele in der DDR hingewiesen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2531 Frage A 91): Da es dem Luftfahrtbundesamt bisher nicht gelungen ist, die Besetzung der Flugbetriebsprüferstellen, die im wesentlichen nur durch Flugkapitäne erfolgen kann (von 21 notwendigen Flug- 7826* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. September 1974 betriebsprüferstellen sind bisher nur sechs besetzt), vorzunehmen, frage ich die Bundesregierung, welche Möglichkeit sieht sie, über die Einführung einer Sonderbesoldung bzw. eines Sonderzulagensystems diese für die Luftsicherheit entscheidende Personalbesetzung zu ermöglichen? Für die Aufgaben der Flugbetriebsüberwachung der Luftfahrtunternehmen und Abnahme der Flugprüfung bedarf das Luftfahrt-Bundesamt hochqualifizierten fliegerischen Fachpersonals. Diese Spezialkräfte konnten bisher nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden, weil die nach dem Bundesangestelltentarif vorgesehenen Vergütungen nicht konkurrenzfähig sind mit den von den Luftfahrtunternehmen gebotenen Bezügen. Besondere Schwierigkeiten bereitet aber auch die fliegerische Inübunghaltung und Fortbildung dieses Fachpersonals. Zur Behebung dieser Schwierigkeiten hat das Bundesverkehrsministerium verschiedene Modelle entwickelt, von denen eines sowohl einen zusätzlichen finanziellen Anreiz bietet und gleichzeitig auch die Voraussetzungen zur fliegerischen Inübunghaltung und Fortbildung schafft. Die Verhandlungen hierüber sind soweit gediehen, daß in naher Zukunft mit der Verwirklichung dieses Modells und damit mit einer Verbesserung der personellen Ausstattung des Luftfahrt-Bundesamtes gerechnet werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedrich.


Rede von Bruno Friedrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatsminister Moersch, der Kollege Biehle hat in seiner Frage das Wort „bedingungslos" eingeführt. Wenn wir das schon nach der „bedingungslosen Kapitulation" erstmals wieder verwenden, glauben Sie, daß in Verhandlungen dieser Art ein bedingungsloser Imperativ irgendwelche Chancen gibt, und hat es in den 25 Jahren der Bundesrepublik schon einmal den Versuch einer Regierung gegeben, in diplomatischen Fragen mit einem bedingungslosen Imperativ an den Verhandlungspartner heranzugehen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, die Frage ist so gestellt, daß man sie selbstverständlich verneinen muß. Aber ich möchte doch darauf hinweisen, daß den Kollegen im Hause, die seit langem Beobachter der deutschen Politik sind, sicherlich aufgefallen ist, mit welchem Realismus Konrad Adenauer seine Westpolitik begonnen hatte, um die Bundesrepublik Deutschland überhaupt wieder sozusagen in die Weltpolitik einzuführen. Ich wundere mich, daß der dort viel gelobte Realismus offensichtlich für andere Bereiche nicht gelten soll.

    (Beifall bei der SPD)