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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 Inhalt: Gedenken zum Tode des Staatspräsidenten der Argentinischen Republik Juan Domingo Perón 7631 A Eintritt des Abg. Dr. Laermann in den Bundestag 7631 B Eintritt des Abg. Wolfgramm in den Bundestag 7631 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Halfmeier 7631 C Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß zur zusätzlichen Beratung nach § 96 GO 7631 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7631 D Bestellung der Abg. Frau Dr. Timm zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 7631 D Amtliche Mitteilungen 7631 D Erweiterung der Tagesordnung 7632 D Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr Verfahren gem. §§ 76 BVerfGG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts — Drucksache 7/2353 (neu) — 7632 D Eidesleistung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . . 7633 A Einspruch des Bundesrates zu dem Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/2325 — Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7633 B von Hassel, Vizepräsident . . . . 7634 B Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 7634 D Hoppe (FDP) 7639 B Namentliche Abstimmung . . . . . 7640 C Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz) — Drucksache 7/2352 — Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7642 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 7644 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 7646 A Frau Funcke (FDP) 7648 B Erklärung gem. § 36 GO Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 7650 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. Februar 1973 zum Vertrag vom II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 15. Juni 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen — Drucksache 7/1251 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2283 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 zum Schutz archäologischen Kulturguts — Drucksache 7/896 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2318 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7651 A Sammelübersichten 23 und 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/2292, 7/2339 — . . . 7651 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die multinationalen Unternehmen und die Gemeinschaftsvorschriften — Drucksachen 7/1368, 7/2264 — 7651 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge — Drucksachen V1/2088, 7/2265 — 7651 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital — Drucksachen 7/1962, 7/2266 — 7651 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Zweite Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer und für eine Dritte Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer — Drucksachen 7/1996, 7/1997, 7/2267 — 7651 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Bestimmung von gemeinsamen Normen für den Wassergehalt in Schlachtkörpern von Hühnern — Drucksachen 7/1707, 7/2303 — 7651 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 316/68 durch die Zufügung einer zusätzlichen Güteklasse zu den Qualitätsnormen für frische Schnittblumen — Drucksachen 7/24, 7/2304 — . . 7651 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der EG-Kommission an den Rat über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft nach der Aufwertung der Deutschen Mark von 1969 — Drucksachen 7/1528, 7/2316 — . . 7652 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der EG-Kommission an den Rat über die Untersuchungen einiger Probleme für die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates vom 30. Juli 1968 über ein Margentarifsystem im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 über die Einführung eines Margentarifsystems im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 7/1524, 7/2291 — 7652 A Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind — Drucksachen 7/2106, 7/2293 — . . 7652 B Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 III Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2077, 7/2294 — . . . . 7652 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7653* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Steueränderungsgesetz 1973 7653* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Tönjes (SPD): Prüfung der Übertragbarkeit von Rationalisierungserfolgen beim Studentenwohnraumbau auf den Hochschulbau; finanzielle und personelle Ressourcen für Rationalisierungsmaßnahmen beim Hochschulbau 7653* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 7631 113. Sitzung Bonn, den 10. Juli 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen In den Stenographischen Berichten über die 100. Sitzung, Seite 6607* 101. Sitzung, Seite 6681* 102. Sitzung, Seite 6841* 103. Sitzung, Seite 6921* 104. Sitzung, Seite 7059* 105. Sitzung, Seite 7129* sind in die Listen der entschuldigten Abgeordneten der Name des Abgeordneten „Dr. Schulz (Berlin)" und das Datum „10. 6." einzufügen. In der 104. Sitzung, Seite 7063* D, Zeile 9 ist statt „eine Vorlage des BMI" zu lesen: „eine Vorlage des Bundesministers der Justiz (BMJ)". Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 7653* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 10. 7. Dr. Achenbach * 12. 7. Dr. Ahrens ** 12. 7. Dr. Aigner * 12. 7. Dr. Artzinger * 12. 7. Dr. Bangemann * 12. 7. Behrendt 10. 7. Frau Benedix 10. 7. Berger 10. 7. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 10. 7. Dr. Blühm 10. 7. Blumenfeld * 12. 7. Dr. Burgbacher * 12. 7. Dr. Dregger 10. 7. Dr. Erhard 10. 7. Dr. Eyrich 10. 7. Dr. Früh * 12. 7. Gewandt 10. 7. Dr. Gruhl 10. 7. Härzschel * 12. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 10. 7. Herold 10. 7. Hussing 10. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 10. 7. Kiep 10. 7. Dr. Klepsch * 12. 7. Dr. Köhler (Wolfsburg) 10. 7. Krall * 12. 7. Frhr. von Kühlmann-Stumm 10. 7. Lautenschlager 10. 7. Leicht 10. 7. Dr. Lohmar 10. 7. Lücker * 12. 7. Frau Lüdemann 10. 7. Memmel * 12. 7. Dr. Mende 10. 7. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 7. Frau Pack 10. 7. Pfeffermann 10. 7. Picard 10. 7. Pieroth 10. 7. Pohlmann 10. 7. Dr. Ritz 10. 7. Rollmann 10 .7. Ronneburger 10. 7. Frau Schroeder (Detmold) 10. 7. Schröder (Lüneburg) 10.3. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 7. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 10. 7. Dr. Schwörer * 12. 7. Seiters 10. 7. Simon 10. 7. Spranger 10. 7. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Springorum * 12. 7. Dr. Starke (Franken) * 12. 7. Graf Stauffenberg 10. 7. Strauß 10. 7. Frau Tübler 10. 7. Frau Verhülsdonk 10. 7. Dr. Wagner (Trier) 10. 7. Dr. Wallmann 10. 7. Frau Dr. Walz * 10. 7. Dr. Warnke 10. 7. Wienand 10. 7. Wilhelm 15. 7. Wissebach 10. 7. Zeyer 10. 7. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Steueränderungsgesetz 1973 Der Bundesrat hat in seiner 407. Sitzung am 21. Juni 1974 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1974 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat begrüßt die im zweiten Steueränderungsgesetz 1973 enthaltenen steuerlichen Erleichterungen zugunsten der deutschen Seeschiffahrt, mit denen die Forderungen der Verkehrsminister vom 27. September 1972 zum Teil erfüllt worden sind. Der Bundesrat geht davon aus, daß der Bundestag und die Bundesregierung erforderliche weitere Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Handelsflotte treffen werden. Zur Konkretisierung solcher einzelnen Maßnahmen können die im „Battelle"-/„Treuarbeit"-Gutachten „Einzel- und gesamtwirtschaftliche Entwicklungstendenzen in der deutschen Seeschiffahrt" enthaltenen Analysen, Trends und Anregungen wertvolle Entscheidungshilfen liefern. Die Länder werden sich auch in Zukunft mit schiffahrtspolitischen Fragen und Problemen beschäftigen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen B 42 und 43) : 7654* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 Warum werden die Bemühungen um Baurationalisierung (über die Festlegung von Richtwerten hinaus) nicht auch beim Hochschulbau verstärkt, angesichts der Tatsache, daß dort das Bauvolumen erheblich größer ist als beim Studentenwohnraumbau, und was hat insbesondere die angekündigte Prüfung der Übertragbarkeit von Rationalisierungserfolgen beim Studentenwohnraumbau auf den Hochschulbau ergeben? Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen zur Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen beim Hochschulbau zur Verfügung, bei welchem Titel sind sie im Haushaltsplan veranschlagt, und wie haben sie sich in ihrer Höhe seit 1971 entwickelt? Zu Frage B 42: Im Rahmen der gemeinsamen Aufgabe Hochschulbau nach Artikel 91 a GG können lediglich Vorhaben in den Rahmenplan aufgenommen werden und vom Bund mitfinanziert werden, die von den Ländern angemeldet worden sind; der Bund hat kein eigenes Antragsrecht. Der Bund kann jedoch Maßnahmen der Baurationalisierung beim Hochschulbau in engem Zusammenwirken mit den Ländern durchführen. Er kann darüber hinaus Forschungsförderung betreiben und Empfehlungen aussprechen. Zur Zeit arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Festlegung von bautechnischen Standards (Leistungsspezifikationen), die eine weitere Rationalisierung der Ausführung von Hochschulbauten ermöglichen. Ebenso befassen sie sich mit der Ausarbeitung von Richtlinien für eine zweckmäßige, den Aufgaben entsprechende Hochschulausstattung (Ausstattungsstandards), die die bereits eingeführten Kosten- und Flächenrichtwerte möglichst bald ergänzen sollen. Auf Vorschlag des Bundes haben weiterhin Bund und Länder in der Arbeitsgruppe „Bau- und Kostenfragen" des Planungsausschusses für den Hochschulbau beschlossen, die positiven Erfahrungen und Ergebnisse des Bau- und Konstruktionswettbewerbs „Wohnungen für Studenten" auf den Hochschulbau zu übertragen. Im Zusammenwirken von interessierten Ländern und dem Bund sollen demnach Ausschreibungsverfahren zur Baurationalisierung und zur Kostensenkung des Hochschulbaus durchgeführt werden. Das Verfahren soll zunächst bei hierfür geeigneten Gebäudearten des 4. und 5. Rahmenplans wie Schwesternheime und geisteswissenschaftliche Institute getestet werden. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Hochschulbaumittel so effizient wie möglich verwendet werden müssen. Zu Frage B 43: Entsprechend der allgemein angespannten finanziellen Situation beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft konnten 1974 für Forschungsvorhaben nur folgende Mittel bereitgestellt werden: Haushaltsjahr 1974 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) Vergleichsziffern: 1973 = 1,8 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) 1972 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) 1971 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (jedoch ohne Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) Für Rationalisierung im Hochschul- und Studentenwohnraumbau steht folgendes Personal zur Verfügung: Haushaltsjahr 1974 Referatsleiter, 1 VA (Zeitvertrag BAT II a, auslaufend), 1 Sachbearbeiter (teilweise) Haushaltsjahr 1971 Referatsleiter, 2 Mitarbeiter des höheren Dienstes, 1 Sachbearbeiter (incl. intensivere Nutzung) . Der Rückgang der personellen Besetzung des Referats ist auf die Verlagerung von Zuständigkeiten innerhalb des Ministeriums sowie auf die äußerst angespannte Personallage zurückzuführen, die zur Umbesetzung in Bereiche zwang, in denen der Bund unmittelbare Kompetenzen wahrnehmen muß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf als Berichterstatter für den Vermittlungsausschuß folgendes vortragen.
    I. Der Bundestag hat in seiner 104. Sitzung am 5. Juni 1974 den von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs sowie den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes miteinander verbunden und als Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung verabschiedet.
    Der Bundesrat hat in seiner 407. Sitzung am 21. Juni 1974 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1974 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes aus den nachstehend wiedergegebenen Gründen einberufen wird.
    Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 1974 nach einer Generalaussprache einen Unterausschuß eingesetzt, der paritätisch besetzt war mit jeweils zwei Vertretern der Regierungskoalition des Deutschen Bundestages und der Opposition des Deutschen Bundestages sowie je zwei Ländervertretern, die der SPD bzw. der CDU/ CSU angehören.
    Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 5. Juli 1974 den Ihnen als Drucksache 7/2352 vorliegenden Antrag des Vermittlungsausschusses beschlossen.
    Der Vermittlungsausschuß hat des weiteren beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über den in dieser Drucksache enthaltenen Antrag im ganzen — also gemeinsam — abzustimmen ist.
    II. Zu dem Anrufungsbegehren des Bundesrates und dem Ihnen vorliegenden Antrag — Drucksache 7/2353 — des Vermittlungsausschusses darf ich im einzelnen bemerken:
    1. Mit Ziffer I des Anrufungsbegehrens beantragte der Bundesrat, den vom Bundestag gefaßten Beschluß, die genannten Gesetze zu verbinden, aufzuheben und die Gesetze zu trennen. Diesem Begehren ist der Vermittlungsausschuß nicht gefolgt.

    (Abg. Stücklen: Sehr bedauerlich!)

    2. Unter Ziffer II rief der Bundesrat mit elf weiteren Begehren den Vermittlungsausschuß an. Ich muß um Geduld bitten. Ich muß auf diese Begehren im einzelnen eingehen.
    a) Der erste Antrag des Bundesrats lautete: Abzug der Vorsorgeaufwendungen von der Bemessungsgrundlage unter schrittweiser Anhebung der Höchstbeträge entsprechend den finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten.
    In der Ihnen vorliegenden Empfehlung des Vermittlungsausschusses ist unter Ziffer VI der materielle Kern des Vorschlages des Vermittlungsausschusses zu diesem Punkt enthalten, der sich folgendermaßen zusammenfassen läßt:
    Bei diesem haushaltsmäßig am schwersten wiegenden Streitpunkt soll den unterschiedlichen Standpunkten von Bundestag und Bundesrat dadurch Rechnung getragen werden, daß nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 2 400,—/4 800,— DM Vorsorgeaufwendungen durch Abzug von der Steuerschuld berücksichtigt werden. Darüber hinaus geleistete Vorsorgeaufwendungen sollen wie bisher bis zu bestimmten Höchstbeträgen, die im allgemeinen über denen des geltenden Rechts liegen, von der Bemessungsgrundlage und damit progressions-mindernd abgesetzt werden können. Diese Lösung entspricht in ihrer haushaltsmäßigen Auswirkung



    Dr. Schäfer (Tübingen)

    ungefähr der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vorsorgeregelung.
    Die in der Vorlage unter den Ziffern I bis IV, VII bis XI sowie in XIII und XIV enthaltenen Empfehlungen sind Folgen der soeben dargestellten, unter Ziffer VI aufgeführten Empfehlungen.
    b) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Der Arbeitnehmerfreibetrag ist wie alle übrigen Freibeträge von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.
    Der Antrag wurde dahin gehend konkretisiert, daß statt 240,— DM 480,— DM von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden sollen. Die dagegenstehende Auffassung hielt es für richtig, an der bisherigen Regelung festzuhalten, daß der Betrad von 600,— DM mit 22 % von der Steuerschuld abgezogen werden soll. — Der Antrag fand keine Mehrheit im Vermittlungsausschuß.
    c) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Es ist gesetzlich sicherzustellen, daß für den am 1. 1. 1977 beginnenden Veranlagungszeitraum ein durchgehend progressiver Tarif eingeführt wird.
    Der Vermittlungsausschuß hat hierzu keinen Beschluß gefaßt; nachdem die Bundesregierung folgende Erklärung im Vermittlungsausschuß abgegeben hat:
    Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis 31. März 1977 unter Darlegung der finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen berichten, ob mit Wirkung ab 1. Januar 1978 ein Einkommensteuertarif mit durchgehendem Progressionsverlauf und einem Spitzensteuersatz von höchstens 56 % eingeführt werden kann. Wenn ja, wird die Bundesregierung rechtzeitig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
    d) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Es ist eine Verpflichtung der Bundesregierung aufzunehmen, jährlich im September einen Tarifbericht zu erstatten.
    Der Vermittlungsausschuß hat hierzu keinen Beschluß gefaßt, nachdem die Bundesregierung folgende Erklärung im Vermittlungsausschuß abgegeben hat:
    Die Bundesregierung wird im Rahmen des Finanzberichts über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung auf die Ausgaben und die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte berichten und darlegen, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen sie daraus zieht.
    e) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist mit dem Steuerrecht zu harmonisieren.
    Der Vermittlungsausschuß legt Ihnen hierzu die in Ziffer V 1 und XI 3 der Drucksache 7/2352 enthaltene Empfehlung vor.
    Demnach soll ab 1976 neben der Beibehaltung des
    auf 1800,— DM erhöhten Freibetrages für aus-
    wärtig untergebrachte Kinder ein Ausbildungsfreibetrag von 2 400,— DM für über 18 Jahre alte Kinder eingeführt werden. Auf beide Beträge werden neben den eigenen Einkünften des Kindes auch die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz angerechnet.
    f) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Der Werbungskostenpauschbetrag für Kapitaleinkünfte hat wie bisher für Ledige 150,— DM und für Verheiratete 300,— DM zu betragen.
    Dieser Antrag wurde aber im Vermittlungsausschuß von keiner Seite aufgegriffen.
    g) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Die Gewährung des doppelten Höchstbetrages bei der Altersentlastung für Einkünfte, die nicht aus Renten und Pensionen stammen, ist zu vereinfachen .. .
    Diesem Antrag folgte der Vermittlungsausschuß nicht.
    h) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Für Alleinstehende und Verheiratete in Altersheimen ist ein Freibetrag von 1 200 DM einzuführen .. .
    Es bestand Einigkeit, daß der schon vom Deutschen Bundestag beschlossene Freibetrag für Bewohner von Altersheimen nicht 600 DM, sondern 1 200 DM betragen soll. Ich möchte auf Ziffer V 2 der Ihnen vorliegenden Drucksache verweisen.
    i) Der nächste Antrag des Bundesrates befaßte sich mit der Ausschlußverlustklausel bei Sonderabschreibungen im Kohlen- und Erzbergbau. Dieser Antrag wurde von keiner Seite aufgenommen.
    k) Der folgende Antrag des Bundesrates lautete: Die zeitliche Zuordnung von Ausgaben ist zur Verhinderung von Mißbräuchen vom reinen Verausgabungsprinzip zu lösen; es ist sicherzustellen, daß Aufwendungen, die für mehr als zwei Kalenderjahre im voraus geleistet werden, für die Kalenderjahre abzuziehen sind, zu denen sie wirtschaftlich gehören ...
    Der Vermittlungsausschuß hat hierzu keinen Beschluß gefaßt, nachdem die Bundesregierung dazu folgende Erklärung im Vermittlungsausschuß abgegeben hat:
    Die Bundesregierung wird im Rahmen des Entwurfs zum Einführungsgesetz zur Reform der Einkommensteuer eine Vorschrift vorlegen, die sicherstellt, daß Aufwendungen, die für mehr als zwei Kalenderjahre im voraus geleistet werden, für die Kalenderjahre abzuziehen sind, zu denen sie wirtschaftlich gehören.
    1) Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Der Vermögensteuersatz für nichtnatürliche Personen ist auf 0,7 v. H. zu belassen, der Steuersatz für natürliche Personen ist auf 0,5 v. H. zu senken.
    Der Vermittlungsausschuß ist diesem Antrag nicht gefolgt.
    3. Der nächste Antrag des Bundesrates lautete: Im Gesetz zur Vereinheitlichung des Familien-



    Dr. Schäfer (Tübingen)

    lastenausgleichs ist eine Verpflichtung der Bundesregierung aufzunehmen, alle zwei Jahre bis zum 31. Oktober, erstmals bis zum 31. Oktober 1976, einen Bericht über die Veränderung der Einkommensverhältnisse und der Lebenshaltungskosten vorzulegen und entsprechende Vorschläge für eine Anpassung des Kindergeldes zu unterbreiten.
    Hierzu hat der Vermittlungsausschuß keinen Beschluß gefaßt, nachdem die Bundesregierung im Vermittlungsausschuß folgende Erklärung abgegeben hat:
    Die Bundesregierung wird alle zwei Jahre im Rahmen des Sozialbudgets über die wirtschaftliche Lage der Familien berichten und darlegen, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen hinsichtlich des Kindergeldes sie daraus zieht.
    4. Zu dem Antrag des Bundesrates:
    Im Vermittlungsverfahren soll geprüft werden,
    inwieweit einzelne Maßnahmen der Steuergesetzgebung in Stufen in Kraft zu setzen sind.
    hat der Vermittlungsausschuß keinen Beschluß gefaßt, nachdem dazu keine konkreten Anträge gestellt wurden.
    5. Der Vermittlungsausschuß schlägt unter Ziffer VII 1 a vor, im Interesse einer weiteren Verwaltungsvereinfachung einen Rundungsbetrag von 24 DM für diejenigen Arbeitnehmer einzuführen, die nach Steuerklasse VI besteuert werden.
    6. Unter Ziffer XII schlägt der Vermittlungsausschuß vor, die allgemeine Verlustklausel im Interesse der Förderung des Berliner Wohnungsbaues in der Abschreibungsvergünstigung nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes in Berlin auszuschließen.
    Als Berichterstatter möchte ich namens des Vermittlungsausschusses das Hohe Haus um Annahme des Vorschlages bitten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Zur Abgabe einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Offergeld das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Offergeld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen.
    Für uns war die Steuerreform nicht nur eine Maßnahme zur Entlastung der Steuerzahler, zur Entlastung insbesondere der unteren und mittleren Einkommen, sondern die Steuerreform bedeutete für uns auch den Versuch, mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Es geht uns nicht nur um ein sogenanntes Inflationsentlastungsgesetz mit linearen Ermäßigungen für Bezieher aller Einkommen, sondern um strukturelle Maßnahmen.
    Mit der Steuerreform ist daher für uns die Reform des Familienlastenausgleichs verbunden; das bedeutet Kindergeld vom ersten Kind an. Steuerreform bedeutet für uns Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages. Steuerreform bedeutet, daß wir viele soziale Gruppen gezielt entlasten wollen; ich nenne nur die Körperbehinderten, die sogenannten Halbfamilien, also die Alleinstehenden mit Kindern. Ich erinnere an den Pensionsfreibetrag für die Bezieher von Beamten- und Werkspensionen. Ich erinnere an den Altersentlastungsbetrag, und wenn wir über den Tarif sprechen, geht es bei uns nicht nur um die Erhöhung des Grundfreibetrages, sondern auch um einen höheren Spitzensteuersatz. Es geht auch darum, Vorsorgeaufwendungen künftig sich steuerlich gerechter auswirken zu lassen. Es geht darum, z. B. die Vermögensteuer nicht mehr bei der Einkommensteuer abzugsfähig zu machen. Dies alles sind Ziele, die in dieser Steuerreform verwirklicht und durchgesetzt werden sollen. Dieses alles sind Ziele, die bei sogenannten Entlastungsgesetzen nicht zu erreichen wären.
    Es geht bei der Steuerreform aber auch um die Entlastung der Finanzverwaltung und um die Entlastung der Steuerzahler von lästigen Formalitäten und Anträgen. So führt die Steuerreform, wie sie in diesem Hause beschlossen wurde, dazu, daß über 7,5 Millionen Fälle weniger von den Finanzämtern bearbeitet werden müssen, aber auch von den Arbeitnehmern nicht mehr als Antragsfälle und durch einen Gang auf das Finanzamt erledigt werden müssen. Dies ist ein ganz wichtiger Bereich auch des Länderinteresses, der Länderfinanzverwaltungen.
    Die Mehrheit in diesem Hause und meine Fraktion war und ist sich darüber klar, daß die Steuerreform nur dann verabschiedet werden kann, wenn der Bundesrat zustimmt. Deswegen haben wir auch schon bei den Beratungen im Finanzausschuß des Bundestages viele der Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Ich denke nur — ein ganz wichtiger Komplex — an das Auszahlungsverfahren des Kindergeldes: statt Abzug von der Steuerschuld Auszahlung durch die Arbeitsverwaltung. Da sind wir den Vorstellungen des Bundesrates gefolgt, aber auch in vielen anderen Punkten, z. B. bei der Frage, wie Diätaufwendungen künftig steuerlich berücksichtigt werden können. Es ist eine ganze Liste von Bedenken und Anregungen des Bundesrates, denen wir schon bei den Beratungen im Bundestag Rechnung getragen haben.
    Bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuß war für uns eine Grenze, über die wir nicht ernsthaft verhandeln konnten, der bislang errechnete Ausfall in Höhe von insgesamt etwa 11 Milliarden DM. Lassen Sie mich zu den Zweifeln, die an diesen Ausfallberechnungen geäußert wurden, zwei Worte sagen: Wir haben die Rechnungen des Finanzministeriums, die seit vielen Monaten auf dem Tisch sind und die lange Zeit nicht bestritten wurden, überprüft. Sie sind vielfach überprüft worden, und es sind keinerlei falsche Berechnungen von irgendeiner Seite festgestellt worden. Es ist selbstverständlich, daß man, wenn man Grundannahmen variiert, auch zu anderen Ergebnissen kommt. Wir haben überhaupt keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Berechnungen, und wir gehen davon aus, daß auch in einem Vermittlungsverfahren die



    Offergeld
    Ausfälle nicht über diese 11-Milliarden-Grenze hinaus wachsen dürfen. Wir halten die Angriffe auf die Berechnungen des Finanzministeriums für unbegründet. Wenn ein Landesfinanzminister noch im Juni behauptet, die Ausfälle auf Grund des Koalitionskonzeptes betrügen 7 Milliarden DM, und dann der gleiche Finanzminister im Juli, also wenige Wochen später, behauptet, die Ausfälle beliefen sich auf 15 Milliarden DM, so bedarf dies eigentlich keines Kommentars. Die Seriosität einer derartigen Argumentation mag die Öffentlichkeit beurteilen.
    Beim Vermittlungsvorschlag, dem meine Fraktion zustimmen ließ, ist der Vermittlungsausschuß, so meinen wir, dem Bundesrat ein großes Stück entgegengekommen. Der Bundesrat hatte insgesamt 13 Punkte in das Vermittlungsverfahren eingebracht. Drei Punkte nehmen wir durch den heute hier zur Abstimmung stehenden Vermittlungsvorschlag auf. Drei Punkte sind durch Erklärungen der Bundesregierung im Vermittlungsausschuß aufgegriffen worden; man ist auch da der Opposition weitgehend entgegengekommen. Bei drei Punkten hat man sich darauf verständigt, daß diese von seiten des Bundesrates nicht mehr aufrechterhalten werden oder aber daß diese im Einführungsgesetz geregelt werden. In vier Punkten konnte der Vermittlungsausschuß dem Bundesrat nicht folgen, insbesondere beim Problem des Vermögensteuersatzes. Allein die Haushaltsausfälle von über 1,5 Milliarden DM bei der Befolgung des Konzepts des Bundesrates bei der Vermögensteuer verbieten es unseres Erachtens, ernsthaft darüber zu diskutieren.
    Einer der Hauptpunkte des Vermittlungsvorschlags ist zunächst im Bereich der Vorsorgeaufwendungen zu sehen. Dieser Vorschlag des Vermittlungsausschusses erscheint uns deswegen akzeptabel, weil einerseits die Haushaltsausfälle über das vorhin von mir genannte Maß nicht hinausgehen, dieses Vermittlungskonzept andererseits aber Höchstbeträge erlaubt, die es möglich machen, die Sozialversicherungsbeiträge in den meisten Fällen bei der Steuer voll zu berücksichtigen, weil es überdies möglich macht, über die Sozialversicherungsbeiträge hinaus auch freiwillige Beiträge zur Lebensversicherung, insbesondere auch solche zu Bausparkassen, steuerlich zu berücksichtigen — ein ganz wichtiger Punkt.
    Der Vermittlungsvorschlag vereinigt in sich Elemente beider Systeme: zum einen Abzug von der Bemessungsgrundlage, zum anderen Abzug von der Steuerschuld. Aus diesem Grunde halten wir diesen Vorschlag für fair, so daß er eigentlich von allen Seiten dieses Hauses hier akzeptiert werden könnte. Der Alternativ-Vorschlag, der im Vermittlungsausschuß zur Abstimmung stand und der zu Steuerausfällen von mehr als 4 Milliarden DM über die geschätzten 11 Milliarden DM hinaus geführt hätte, könnte von uns, wenn er hier zur Abstimmung stünde, schon aus Haushaltsgründen nicht akzeptiert werden.
    Ein weiterer Punkt, in dem wir dem Bundesrat weit entgegengekommen sind, ist die Verzahnung des Leistungsgesetzes betreffend die Bundesausbildungsförderung mit einer einkommensteuerlichen Regelung. Ich kann hier sagen, daß gerade diese Regelung für meine Fraktion nicht unproblematisch ist, weil die Problematik hier nur punktuell angegangen wird. Es gibt das allgemeine Problem der Einkommensgrenzen in Leistungsgesetzen und eventueller ergänzender steuerlicher Regelungen. Die punktuelle Lösung an einer Stelle, wie hier, birgt immer die Gefahr von Berufungsfällen in sich, birgt auch die Gefahr in sich, daß die Lösung sich später als systematisch nicht haltbar erweist. Daß uns die Auswirkungen auf den Haushalt 1976 mit 400 Millionen DM bedrücken, darauf brauche ich nicht eigens noch einmal hinzuweisen.
    Dieser Punkt wie alle anderen Punkte sind für uns im Rahmen eines Gesamtpakets akzeptabel. Im Falle der Ablehnung dieses Vermittlungsvorschlags ist der Vermittlungsvorschlag für uns natürlich — dies muß ganz deutlich sein — nicht der Ausgangspunkt und nicht die Geschäftsgrundlage für weitere Verhandlungen.
    Schließlich sind wir in einem weiteren Punkt dem Bundesrat ganz gefolgt. Es ging dabei um die Erhöhung des Freibetrags für Altersheimbesitzer, gegen den man — unter systematischem Aspekt — ebenfalls Einwendungen erheben kann. Im Interesse eines Gesamtpakets, eines für alle tragbaren Kompromisses haben wir auch dem zugestimmt, zumal sich die Auswirkungen auf den Haushalt in Grenzen halten.
    In drei anderen Punkten — neuer Tarif mit durchgehender Progression, Erstattung eines Tarifberichts, Erstattung eines Kindergeldberichts — ist die Bundesregierung durch entsprechende Erklärungen, die für den Fall der Annahme dieses Vermittlungsvorschlags durch beide Häuser gelten, dem Bundesrat ebenfalls weit entgegengekommen.
    Wir glauben, daß dieser Vermittlungsvorschlag — zusammen mit den Erklärungen der Bundesregierung — ein faires Angebot an die Bundesratsmehrheit ist. Wir sind zwar der Bundesratsmehrheit einen großen Schritt entgegengegangen, doch kann ein Vermittlungsvorschlag nur dann Erfolg haben, wenn beide Seiten Kompromißbereitschaft zeigen. Dieses Angebot gilt so lange, bis darüber abgestimmt worden ist. Wird es angenommen, werden wir uns auf diese Basis stellen. Wird es abgelehnt, ist dieses Angebot — ich wiederhole dies — Makulatur und nicht die Geschäftsgrundlage für weitere Verhandlungen.
    Es wird sich jetzt zeigen müssen, meine Damen und Herren, ob Sie hier und ob die Vertreter der Mehrheit der Bundesländer am Freitag tatsächlich an einem ernsthaften Kompromiß, so wie wir ihn hier vorschlagen, interessiert sind oder ob sich die Länder-Mehrheit als ein verlängerter Arm der Opposition in einer anderen Kammer versteht. Wir hoffen, daß dieser Vermittlungsvorschlag sowohl hier als auch im Bundesrat eine Mehrheit findet.
    Wir werden ihn aus den dargelegten Gründen annehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)