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    Deutscher Bundestag 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 Inhalt: Gedenken zum Tode des Staatspräsidenten der Argentinischen Republik Juan Domingo Perón 7631 A Eintritt des Abg. Dr. Laermann in den Bundestag 7631 B Eintritt des Abg. Wolfgramm in den Bundestag 7631 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Halfmeier 7631 C Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß zur zusätzlichen Beratung nach § 96 GO 7631 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7631 D Bestellung der Abg. Frau Dr. Timm zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 7631 D Amtliche Mitteilungen 7631 D Erweiterung der Tagesordnung 7632 D Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr Verfahren gem. §§ 76 BVerfGG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts — Drucksache 7/2353 (neu) — 7632 D Eidesleistung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . . 7633 A Einspruch des Bundesrates zu dem Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/2325 — Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7633 B von Hassel, Vizepräsident . . . . 7634 B Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 7634 D Hoppe (FDP) 7639 B Namentliche Abstimmung . . . . . 7640 C Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz) — Drucksache 7/2352 — Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7642 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 7644 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 7646 A Frau Funcke (FDP) 7648 B Erklärung gem. § 36 GO Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 7650 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. Februar 1973 zum Vertrag vom II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 15. Juni 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen — Drucksache 7/1251 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2283 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 zum Schutz archäologischen Kulturguts — Drucksache 7/896 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2318 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7651 A Sammelübersichten 23 und 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/2292, 7/2339 — . . . 7651 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die multinationalen Unternehmen und die Gemeinschaftsvorschriften — Drucksachen 7/1368, 7/2264 — 7651 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge — Drucksachen V1/2088, 7/2265 — 7651 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital — Drucksachen 7/1962, 7/2266 — 7651 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Zweite Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer und für eine Dritte Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer — Drucksachen 7/1996, 7/1997, 7/2267 — 7651 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Bestimmung von gemeinsamen Normen für den Wassergehalt in Schlachtkörpern von Hühnern — Drucksachen 7/1707, 7/2303 — 7651 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 316/68 durch die Zufügung einer zusätzlichen Güteklasse zu den Qualitätsnormen für frische Schnittblumen — Drucksachen 7/24, 7/2304 — . . 7651 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der EG-Kommission an den Rat über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft nach der Aufwertung der Deutschen Mark von 1969 — Drucksachen 7/1528, 7/2316 — . . 7652 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der EG-Kommission an den Rat über die Untersuchungen einiger Probleme für die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates vom 30. Juli 1968 über ein Margentarifsystem im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 über die Einführung eines Margentarifsystems im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 7/1524, 7/2291 — 7652 A Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind — Drucksachen 7/2106, 7/2293 — . . 7652 B Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 III Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2077, 7/2294 — . . . . 7652 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7653* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Steueränderungsgesetz 1973 7653* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Tönjes (SPD): Prüfung der Übertragbarkeit von Rationalisierungserfolgen beim Studentenwohnraumbau auf den Hochschulbau; finanzielle und personelle Ressourcen für Rationalisierungsmaßnahmen beim Hochschulbau 7653* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 7631 113. Sitzung Bonn, den 10. Juli 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen In den Stenographischen Berichten über die 100. Sitzung, Seite 6607* 101. Sitzung, Seite 6681* 102. Sitzung, Seite 6841* 103. Sitzung, Seite 6921* 104. Sitzung, Seite 7059* 105. Sitzung, Seite 7129* sind in die Listen der entschuldigten Abgeordneten der Name des Abgeordneten „Dr. Schulz (Berlin)" und das Datum „10. 6." einzufügen. In der 104. Sitzung, Seite 7063* D, Zeile 9 ist statt „eine Vorlage des BMI" zu lesen: „eine Vorlage des Bundesministers der Justiz (BMJ)". Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 7653* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 10. 7. Dr. Achenbach * 12. 7. Dr. Ahrens ** 12. 7. Dr. Aigner * 12. 7. Dr. Artzinger * 12. 7. Dr. Bangemann * 12. 7. Behrendt 10. 7. Frau Benedix 10. 7. Berger 10. 7. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 10. 7. Dr. Blühm 10. 7. Blumenfeld * 12. 7. Dr. Burgbacher * 12. 7. Dr. Dregger 10. 7. Dr. Erhard 10. 7. Dr. Eyrich 10. 7. Dr. Früh * 12. 7. Gewandt 10. 7. Dr. Gruhl 10. 7. Härzschel * 12. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 10. 7. Herold 10. 7. Hussing 10. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 10. 7. Kiep 10. 7. Dr. Klepsch * 12. 7. Dr. Köhler (Wolfsburg) 10. 7. Krall * 12. 7. Frhr. von Kühlmann-Stumm 10. 7. Lautenschlager 10. 7. Leicht 10. 7. Dr. Lohmar 10. 7. Lücker * 12. 7. Frau Lüdemann 10. 7. Memmel * 12. 7. Dr. Mende 10. 7. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 7. Frau Pack 10. 7. Pfeffermann 10. 7. Picard 10. 7. Pieroth 10. 7. Pohlmann 10. 7. Dr. Ritz 10. 7. Rollmann 10 .7. Ronneburger 10. 7. Frau Schroeder (Detmold) 10. 7. Schröder (Lüneburg) 10.3. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 7. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 10. 7. Dr. Schwörer * 12. 7. Seiters 10. 7. Simon 10. 7. Spranger 10. 7. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Springorum * 12. 7. Dr. Starke (Franken) * 12. 7. Graf Stauffenberg 10. 7. Strauß 10. 7. Frau Tübler 10. 7. Frau Verhülsdonk 10. 7. Dr. Wagner (Trier) 10. 7. Dr. Wallmann 10. 7. Frau Dr. Walz * 10. 7. Dr. Warnke 10. 7. Wienand 10. 7. Wilhelm 15. 7. Wissebach 10. 7. Zeyer 10. 7. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Steueränderungsgesetz 1973 Der Bundesrat hat in seiner 407. Sitzung am 21. Juni 1974 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1974 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat begrüßt die im zweiten Steueränderungsgesetz 1973 enthaltenen steuerlichen Erleichterungen zugunsten der deutschen Seeschiffahrt, mit denen die Forderungen der Verkehrsminister vom 27. September 1972 zum Teil erfüllt worden sind. Der Bundesrat geht davon aus, daß der Bundestag und die Bundesregierung erforderliche weitere Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Handelsflotte treffen werden. Zur Konkretisierung solcher einzelnen Maßnahmen können die im „Battelle"-/„Treuarbeit"-Gutachten „Einzel- und gesamtwirtschaftliche Entwicklungstendenzen in der deutschen Seeschiffahrt" enthaltenen Analysen, Trends und Anregungen wertvolle Entscheidungshilfen liefern. Die Länder werden sich auch in Zukunft mit schiffahrtspolitischen Fragen und Problemen beschäftigen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen B 42 und 43) : 7654* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 Warum werden die Bemühungen um Baurationalisierung (über die Festlegung von Richtwerten hinaus) nicht auch beim Hochschulbau verstärkt, angesichts der Tatsache, daß dort das Bauvolumen erheblich größer ist als beim Studentenwohnraumbau, und was hat insbesondere die angekündigte Prüfung der Übertragbarkeit von Rationalisierungserfolgen beim Studentenwohnraumbau auf den Hochschulbau ergeben? Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen zur Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen beim Hochschulbau zur Verfügung, bei welchem Titel sind sie im Haushaltsplan veranschlagt, und wie haben sie sich in ihrer Höhe seit 1971 entwickelt? Zu Frage B 42: Im Rahmen der gemeinsamen Aufgabe Hochschulbau nach Artikel 91 a GG können lediglich Vorhaben in den Rahmenplan aufgenommen werden und vom Bund mitfinanziert werden, die von den Ländern angemeldet worden sind; der Bund hat kein eigenes Antragsrecht. Der Bund kann jedoch Maßnahmen der Baurationalisierung beim Hochschulbau in engem Zusammenwirken mit den Ländern durchführen. Er kann darüber hinaus Forschungsförderung betreiben und Empfehlungen aussprechen. Zur Zeit arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Festlegung von bautechnischen Standards (Leistungsspezifikationen), die eine weitere Rationalisierung der Ausführung von Hochschulbauten ermöglichen. Ebenso befassen sie sich mit der Ausarbeitung von Richtlinien für eine zweckmäßige, den Aufgaben entsprechende Hochschulausstattung (Ausstattungsstandards), die die bereits eingeführten Kosten- und Flächenrichtwerte möglichst bald ergänzen sollen. Auf Vorschlag des Bundes haben weiterhin Bund und Länder in der Arbeitsgruppe „Bau- und Kostenfragen" des Planungsausschusses für den Hochschulbau beschlossen, die positiven Erfahrungen und Ergebnisse des Bau- und Konstruktionswettbewerbs „Wohnungen für Studenten" auf den Hochschulbau zu übertragen. Im Zusammenwirken von interessierten Ländern und dem Bund sollen demnach Ausschreibungsverfahren zur Baurationalisierung und zur Kostensenkung des Hochschulbaus durchgeführt werden. Das Verfahren soll zunächst bei hierfür geeigneten Gebäudearten des 4. und 5. Rahmenplans wie Schwesternheime und geisteswissenschaftliche Institute getestet werden. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Hochschulbaumittel so effizient wie möglich verwendet werden müssen. Zu Frage B 43: Entsprechend der allgemein angespannten finanziellen Situation beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft konnten 1974 für Forschungsvorhaben nur folgende Mittel bereitgestellt werden: Haushaltsjahr 1974 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) Vergleichsziffern: 1973 = 1,8 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) 1972 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) 1971 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (jedoch ohne Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) Für Rationalisierung im Hochschul- und Studentenwohnraumbau steht folgendes Personal zur Verfügung: Haushaltsjahr 1974 Referatsleiter, 1 VA (Zeitvertrag BAT II a, auslaufend), 1 Sachbearbeiter (teilweise) Haushaltsjahr 1971 Referatsleiter, 2 Mitarbeiter des höheren Dienstes, 1 Sachbearbeiter (incl. intensivere Nutzung) . Der Rückgang der personellen Besetzung des Referats ist auf die Verlagerung von Zuständigkeiten innerhalb des Ministeriums sowie auf die äußerst angespannte Personallage zurückzuführen, die zur Umbesetzung in Bereiche zwang, in denen der Bund unmittelbare Kompetenzen wahrnehmen muß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Marx


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In ihrer Stellungnahme gegen den Einspruch des Bundesrates zum Vertrag mit der CSSR hat die Bundesregierung noch einmal ihre Gründe zusammengefaßt, die sie ihrem Verlangen



    Dr. Marx
    nach einer Ratifizierung dieses Vertrages zugrunde legt.
    Heute, sozusagen beim letzten Durchgang, fasse ich in der nun folgenden Erklärung, die ich im Namen unserer Fraktion abgebe, unsere Argumente zusammen. Da ich mich nicht mehr dem ganzen Spektrum der Probleme zuwenden kann und will, spreche ich lediglich zu einigen, aber, wie wir glauben, besonders wichtigen Fragen, die nach der einhelligen Auffassung der CDU und CSU im vorliegenden Vertrag nicht geregelt, schlecht geregelt oder ungenügend formuliert sind.
    Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich noch einmal ausdrücklich auf die 11 Punkte, die ich bei der zweiten Lesung hier vorgetragen habe, insonderheit auf die dortigen Punkte 10 und 11.
    Der vorliegende Vertrag ist nicht - wie die
    Bundesregierung behauptet ein „notwendiger
    Akt der Vernunft", sondern ein Dokument dafür, daß wichtigen Gesetzen der Vernunft, den Notwendigkeiten der Politik, dem Verlauf der Geschichte, den Erfahrungen mit den bisherigen Ostverträgen und der Kenntnis von den Absichten der sowjetisch geführten Seite leider nicht in genügendem Maße entsprochen worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Verträge sind nur dann Akte der Vernunft, wenn beide Seiten, beide vertragschließenden Teile zu einer Vereinbarung kommen, die klar und eindeutig und nicht neue Quelle für künftige Auseinandersetzungen ist. Aber solche neuen Auseinandersetzungen zu beseitigen ist ja ein wichtiger, oft erklärter Zweck des vorliegenden Vertrages. Allein der Vertrag erreicht diesen Zweck nicht.
    Wir jedenfalls, meine Damen und Herren, können das Wort „Normalisierungsvertrag" nur so verstehen, daß er das Verhältnis mit dem tschechoslowakischen Nachbarn normalisieren, also ohne neue Konflikte zu provozieren, ohne Zweideutigkeiten und ohne Dolus regeln soll. Was dieser Vertrag aber nach der eindeutigen Bekundung der Bundesregierung enthält, nämlich den klaren Dissens, den Widerspruch, die bewußte Öffenhaltung für entgegengesetzte Interpretationen über die Bedeutung seines Kernstückes, nämlich die Frage nach der geschichtlichen und rechtlichen Wertung des Münchner Abkommens, das ist eben — wenn Worte ihren Sinn behalten sollen — nicht „normal". Wer trotzdem diesen Vertrag als „vernünftig" bezeichnet, strapaziert die Vernunft. Wer trotzdem diesem Vertrag das Etikett „normal" anhängt, betreibt Etikettenschwindel.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung und ihre Parlamentsvertreter haben uns in der Debatte zu dem Vertrag oft versichert, daß — weil nichts Besseres zu erreichen gewesen sei — jede Seite getrost bei ihren Vorstellungen über die Wertung des Abkommens vom 29. September 1938 bleiben könne. Eine Einigung habe es eben nicht gegeben. Wir haben uns immer wieder — und zwar auch in den langen und sehr gründlichen Beratungen im Ausschuß — gefragt, weshalb man dann so wenig
    Nerven und Energie und plötzlich so wenig Zeit und Ausdauer gezeigt und gehabt hat. Die Bundesregierung hat einen Vertrag abgeschlossen, der — das möchten wir ausdrücklich festhalten — in seinem wichtigsten Punkt, dem Artikel I, zwar von „nichtig" spricht; aber beide vertragschließenden Teile verstehen die Bedeutung dieser in der Geschichte völkerrechtlicher Verträge höchst seltene und, wenn man sie genau betrachtet, höchst dubiose Formulierung in einem entgegengesetzten Sinne. Das Schlüsselwort, um das es geht, ist zugleich die Formel der Uneinigkeit und der künftigen Auseinandersetzung.
    Ich möchte hier ganz offen sagen, daß wir nach dem Gang der Ausschußberatungen, nach der Debatte, die wir hier gehabt haben, und an Hand zahlreicher neuer Zitate der tschechoslowakischen Seite in der wichtigsten Sache jetzt doch noch nachdenklicher und mißtrauischer geworden sind. Wir fragen uns, ob nicht doch — entgegen vielen Versicherungen, die man uns gegeben hat — zumindest von Teilen der Koalition eine gewisse Übereinstimmung mit der tschechoslowakischen Seite darin besteht, daß „nichtig" eben doch — so wie es das Wort auch richtig meint — nichts ist, null, Nullitny, wie es die Tschechen ihrem neuen Wortschatz hinzugefügt haben.
    Herr Kollege Friedrich hat bei seiner vorletzten Rede

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war ja keine Rede!)

    — ich denke, Herr Kollege, Sie haben offenbar gar nicht gemerkt, daß es Ihnen nicht gelungen ist, mit Ihren Worten Ihre Gedanken zu verbergen — wörtlich folgendes ausgeführt:
    Weil es zwischen beiden Staaten keine Übereinstimmung in der Beurteilung des Münchner Abkommens von 1938 gegeben hat, hat es bisher auch keine Beziehungen gegeben.
    Man muß sich diesen Satz genau anhören. Nach den Gesetzen der Logik heißt das: Jetzt gibt es Beziehungen. Diese gibt es nur, weil wir beide in der Beurteilung des Münchner Abkommens als null und nichtig übereinstimmen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir müssen befürchten, daß man auch hier eine augenzwinkernde Politik betrieben hat, etwa nach der Devise: Für den Hausgebrauch müssen wir das ein wenig anders formulieren; in der Sache selbst sind wir uns aber einig. Ich füge das deshalb hier an, weil wir uns leider noch gut an gewisse Vorgänge bei der Aushandlung des deutsch-sowjetischen Vertrages erinnern, wo man Formeln suchte, die gegenüber dem deutschen Verfassungsgericht Bestand haben sollten, Formeln, über deren wahren Charakter man sich aber mit dem Vertragspartner eher einig war, als mit der Opposition im eigenen Lande.
    Meine Damen und Herren, es ist in der Debatte der vergangenen Wochen erneut über Herkommen und Bedeutung, über politische und rechtliche Konsequenzen der Formel „nichtig" gestritten worden.



    Dr. Marx
    Ich will das hier nicht wieder aufnehmen. Es kann aber auch nicht behauptet werden — was immer wieder getan wird —, daß diese Nichtigkeitsformel vor allem oder fast ausschließlich dem tschechoslowakischen Wunsch entspräche. Ich denke, daß viele von uns, die in den letzten Jahren Gelegenheit hatten, mit dem Mann auf der Straße in Prag oder anderswo zu sprechen, die bis in die kommunistischen Führungspositionen hinein Unterhaltungen geführt haben, sich klar darüber waren, daß die Unbedingtheit und die Unerbittlichkeit dieser Forderung nicht so sehr tschechoslowakischer als vielmehr sowjetischer Herkunft ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Hupka: Genau!)

    Meine Damen und Herren, der vorliegende Vertrag enthält in seinem Art. I und im ersten Satz des Art. II und natürlich auch in dem einseitigen „Brief zur Strafverfolgung" kräftige Formulierungen, die der östlichen These, von der ich eben sprach, weit entgegenkommen. Dies kann niemand abstreiten, sondern jedermann kann es lesen. Wer aber trotzdem behauptet, es handle sich bei dieser Formel, wie wir hier bei der letzten Debatte gehört haben, um einen Kompromiß, der sollte doch bitte Nachhilfeunterricht über Inhalt und Bedeutung wichtiger politischer Begriffe nehmen. Um es ganz deutlich zu sagen: Die Bundesregierung hat keinen Kompromiß erreicht, sondern sich abgefunden mit der Formulierung eines schwerwiegenden Dissens. Aber ich möchte festhalten: Ein Dissens ist kein Kompromiß.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort an den Bundesrat, der vorliegende Vertrag sei — ich zitiere — „sehr sorgfältig verhandelt" worden. Lassen Sie mich dazu sagen, daß ich selbst nach Kenntnisnahme einzelner Verhandlungsrunden und nach eingehenden Gesprächen mit dem Verhandlungsführer, dem damaligen Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Herrn Frank, den bestimmten Eindruck hatte und dies auch öffentlich sagte, dieser Vertrag werde sorgfältiger als jene Verträge von Moskau und Warschau ausgehandelt. Dann aber zeigte sich, daß die politischen Weisungen, die an die deutsche Verhandlungsdelegation ergingen, dieser offenbar den notwendigen Spielraum, den eine solche Delegation in dieser Situation haben mußte, immer mehr einengten, und zwar nicht nur den Spielraum in der Sache, also im Diskutieren und Aushandeln von Formulierungen, sondern auch in der zur Verfügung stehenden Zeit. Die eigene Delegation wurde von der Bundesregierung unter Zeitdruck gesetzt und damit dem Zugzwang und schließlich der Notwendigkeit, einer Sache zuzustimmen, der man so nicht zustimmen durfte, ausgeliefert.
    Niemand, meine Damen und Herren, kann sich die bittere Einsicht etwa dadurch versüßen, daß er auf die besondere Situation verweist, in der sich die tschechoslowakische Seite befand und befindet. Natürlich wissen wir, daß die Tschechen nicht Herr ihrer eigenen Entscheidung waren und sind. Natürlich vergißt niemand von uns auch nur für einen Augenblick, daß unser Nachbar von fremden Truppen besetzt, fremdem, übermächtigem Willen unterworfen ist und daß wohl manche Station der deutsch-tschechoslowakischen Verhandlungen über das ungleiche Abkommen beiden Verhandlungsseiten wohl makaber vorgekommen sein mag angesichts der Zwangslage, in der sich die Tschechoslowaken 30 Jahre später, im Jahre 1968, durch Besetzung und neue Knebelungsverträge befunden haben und niedergebeugt worden sind. Meine Damen und Herren, wenn es eine neue Logik in der Vertragsinterpretation geben sollte, die Geschehenes für null und nichtig aus politischen Gründen bezeichnet, so wird meiner Auffassung nach die Geschichte allerdings auch jene Verträge eines Tages für null und nichtig ansehen, die gegen den Willen des tschechoslowakischen Volkes, ja sogar gegen den Willen seiner kommunistischen Führung diesem Land aufgezwungen worden sind,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    aufgezwungen, meine Damen und Herren, nicht nur mit angedrohter, sondern mit und nach angewandter Gewalt.

    (Abg. Dr. Jaeger: Sehr richtig!)

    War also der Vertrag, waren seine Nebenabsprachen sorgfältig ausgehandelt? Ich habe hinsichtlich der ersten Phasen keine Einschränkungen gemacht und bleibe dabei. Was die Sorgfalt in der Schlußphase der Verhandlungen und bei der Abfassung weiterer Dokumente, auch z. B. beim Briefwechsel über humanitäre Fragen, angeht, so sage ich, daß sie gefehlt hat. Leider hat sie auch gefehlt bei der Nichtregelung der konsularischen Vertretung für die Angelegenheiten West-Berlins.
    Wenn man die Debatte zum Vertrag noch einmal nachliest, meine Damen und Herren, so fällt auf, daß alle Sprecher meiner Fraktion auf die völlig unbefriedigende Situation, die Berlin anlangt, hingewiesen haben. Wie recht unser Kollege Bruno Heck hatte, als er diesem Vertrag — im Verhältnis zum Moskauer Vertrag — ein Satellitenverhältnis nachwies, zeigt sich mit unüberbietbarer Deutlichkeit nicht nur in der ursprünglich in Moskau konzipierten und formulierten Absichtserklärung Gromyko—Bahr, sondern auch in der offen eingestandenen Abhängigkeit der Regulierung konsularischer Fragen mit der CSSR von einer solchen vorausgehenden Regelung zwischen uns und der Sowjetunion. Die Formel lautet also: Erst Einigung mit den Sowjets, vielleicht Verkehr von Gericht zu Gericht oder von Landesjustizverwaltung hier zu den Justizministerien der einzelnen Sowjetrepubliken dort; dann, wenn dies erreicht ist — mühsam und wahrscheinlich unter neuen Zugeständnissen; denn, meine Damen und Herren, für die andere Seite ist nach dem Gang der Ereignisse Berlin immer aufs neue eine Erpressung wert —, dann und erst dann darf die Bundesrepublik Deutschland mit der Tschechoslowakei nach vorgelegtem Modell eigene Vereinbarungen treffen.
    Herr Kollege Bahr hat gemeint, die Hecksche Formulierung „Satellitenverhältnis" sei nicht sehr geschmackvoll. Darauf möchte ich gern mit aller Deutlichkeit antworten, daß ich es immer als geschmack-



    Dr. Marx
    los empfunden habe — obwohl ich nicht weiß, ob dieses Wort ganz das ausdrückt, was wir alle gefühlt haben —, wenn die damalige Bundesregierung bereit war, auf diese Forderungen einzugehen und auf ihre Weise die Doktrin, die mit dem Namen Breschnews verbunden ist, zu bestätigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, auch bei der Lektüre der Protokolle über die vergangenen Debatten ist mir aufgefallen, daß man den Versuch macht, den Sommer des letzten Jahres ein wenig in ein Gedächtnis-Loch zu werfen. Aus diesem Grunde möchte ich, daß wir uns alle noch einmal folgendes in Erinnerung rufen.
    Die Bundesregierung stellte spätestens bei den Verhandlungen mit Prag, Budapest und Sofia in der ersten August-Hälfte 1973 fest, daß die Sowjetunion auf der vorausgegangenen Ostblock-Gipfelkonferenz, die auf der Krim stattgefunden hatte, eine einheitliche Linie aller Warschauer Pakt-Staaten gegenüber Bonn formuliert und festgelegt hatte. Das geschah trotz der als „befriedigend" empfundenen und als „in die Zukunft weisend" beschriebenen Gespräche zwischen Breschnew und Brandt hier in Bonn. Die drei genannten Staaten zeigten damals offen, daß selbst dann, wenn sie gewollt hätten, für sie keine Möglichkeit bestünde, den deutschen Botschaften in ihren Ländern die volle konsularische Vertretung West-Berlins zuzugestehen.
    Die damalige Bundesregierung war z. B. in die Verhandlungen mit Ungarn mit dem öffentlich ausdrücklich bekräftigten Willen gegangen, eine umfassende Berlin-Klausel für den deutsch-ungarischen Vertrag auszuhandeln. Laut „Frankfurter Rundschau" haben offizielle Sprecher des Auswärtigen Amtes und der Bundesregierung am 13. August 1973 — ich zitiere —:
    ... keinen Zweifel daran gelassen, daß es ohne befriedigende Berlin-Regelung keine Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der CSSR, Bulgarien und Ungarn geben werde.
    Die gleiche „Frankfurter Rundschau" fügt dann hinzu, Herr Kollege Mischnick, daß auch ein Sprecher der FDP geäußert habe, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen sei — ich zitiere — „ ... nicht ohne befriedigende Berlin-Regelung denkbar". Herr Kollege Mischnick, meine verehrten Kollegen von der FDP, Sie haben damals öffentlich die Hoffnung geäußert, der Geist des beim Breschnew-Besuch in Bonn erzielten Übereinkommens werde — auch das zitiere ich - „auf die Verhandlungen mit Budapest wie auch auf andere Länder ausstrahlen".
    Heute, im Rückblick darauf, spürt man lediglich ein Gefühl bitterer Ironie, wenn man diese Dokumente einer illusionären Politik und einer wirklichen Fehleinschätzung der Absichten, der Ziele und der Methoden des Gegners noch einmal nachliest.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, die damalige Bundesregierung hat — ich möchte das hier festhalten, denn wir alle haben ja damals ihren Äußerungen geglaubt -- den Mund offenbar sehr voll genommen. Sie hat überall im Lande die Auffassung gefördert, jetzt aber sei sie hart, und sie bleibe es auch angesichts der Erpressungspolitik, die gegenüber Berlin betrieben werde. Am 14. August des vergangenen Jahres teilte Herr von Wechmar als Sprecher der Bundesregierung mit, daß, falls es zu keiner Verständigung über den Berlin-Passus komme, die Reise von Brandt und Scheel am 6. September in Frage gestellt sei, denn die Auffassung der Bundesregierung zur Sache selbst habe sich nicht geändert. Am folgenden Tag meldete die „Frankfurter Allgemeine" — ich zitiere —:
    Der Bundeskanzler hat erklären lassen, daß ihn die Prager nicht zu Gesicht bekommen würden, bis eine befriedigende Berlin-Regelung
    erreicht sei. Mit „befriedigend" — um das festzuhalten — war damals immer gemeint: keine Schwächung der Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik Deutschland. Dies war ja der politische Wille aller in diesem Hause vertretenen Parteien auch nach dem Abschluß des Viermächteabkommens, mit der später plötzlich und befremdlich erkennbaren Ausnahme des Herrn Wehner.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Eben!)

    Die Einbeziehung Berlins in die konsularischen Befugnisse der deutschen Botschaften war somit ein Testfall für den oft berufenen und selten definierten Geist geworden, in ,dem Moskau die Gesamtheit der Ostverträge auszufüllen bereit war. Auch hier zeigte sich, allerdings in einer ganz anderen Weise, als es sich die Autoren wohl ursprünglich gedacht hatten, was „das einheitliche Ganze" der Verträge heißt. Insoweit war die weitere Entwicklung dieses Problems auch eine Probe aufs Exempel, ob nämlich Entspannug von beiden Seiten als ein Aufeinanderzugehen, als ein wirklicher Kompromiß, als ein dauerhafter Ausgleich verstanden würde.
    Was aus all den Ankündigungen, man werde fest bleiben, man habe ja Zeit, man vertraue fest auf die Vereinbarung vom Petersberg bei Bonn, daß nämlich das Berliner Abkommen „strikt eingehalten und voll angewendet" werde, — was aus all dem dann geworden ist, wissen wir. Der Bundeskanzler und der Bundesaußenminister hatten es abgelehnt, nach Prag zu gehen. Sie gingen dann doch. Ich denke, dies war keine diplomatische Meisterleistung. Dies war ein uns alle betreffendes Trauerspiel.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, „sorgfältig" also ist dieser Vertrag und sind die ihn begleitenden Probleme keineswegs in allen Phasen behandelt worden. Wir können einen Vertrag nur dann als sorgfältig ausgehandelt bezeichnen, wenn in ihm die Gewichte ausgewogen verteilt sind und wenn er unsere Interessen eindeutig wahrt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn aber die Interessen der einen Seite, also der östlichen, im Vertrag selbst berücksichtigt und festgeschrieben sind, die unseren aber nur in Randpapieren geregelt werden oder sich in verlegene



    Dr. Marx
    Formeln der Hoffnung flüchten, daß nach dem Vertrag, irgendwann und irgendwie, das noch Fehlende und Wichtige geregelt werden könne, dann können Sie von uns wirklich nicht erwarten, daß wir dies mit unserem Ja abschirmen oder gar bestätigen.
    Wir haben auch kritisiert, daß im Vertrag die geschichtliche Darstellung verengt und damit verfälscht sei. Darauf antwortet die Regierung erneut mit einer Allerweltsweisheit. Sie sagt, es sei natürlich nicht die Aufgabe eines völkerrechtlichen Vertrages, Geschichte zu schreiben. Das hat auch niemand verlangt. Aber Sie haben sich darauf eingelassen — das müssen wir noch einmal festhalten —, an entscheidender Stelle eine Aussage zur Geschichte in den Vertrag hineinzuschreiben, eine Aussage, aus deren Existenz und Wortlaut später sicher noch mancherlei Folgerungen und auch Forderungen abgeleitet werden.
    Wie die Dinge liegen, wie die Geschichte in ihrem Auf und Ab zwischen den Völkern im böhmischmährischen Raum zur Zeit der alten Donaumonarchie, wie sie bei den Pariser Vorortverträgen, wie sie in den zwanziger und dreißiger Jahren, wie sie vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg sich ereignet hat, das alles oder auch nur einen wichtigen Teil davon in einem einzigen Satz oder auch nur in einem einzigen Halbsatz einfangen zu wollen und damit zu beurteilen, — dies, meine Damen und Herren, ist nicht möglich; wer es trotzdem tut, produziert Mißverständnisse. Wer trotzdem aus der
    I Fülle der unbestreitbar schweren historischen Verwirrungen und Verbrechen ein einziges herauslöst und die anderen verschweigt, der wird die Folgen einer solchen verzerrenden Darstellung tragen müssen. Und er muß auch begreifen, daß er damit seine Hand zu einseitiger und ungerechter Geschichtsbetrachtung geboten hat.
    Die damalige Bundesregierung wird jedenfalls den schwerwiegenden Vorwurf nicht entkräften können, daß sie kein Wort in den Vertrag selbst hineingebracht hat, mit dem auch die Völkerrechtsverletzungen der Vertreibung von mehr als dreieinhalb Millionen Menschen angesprochen wäre. Nun, man sagt uns, wenn wir darüber debattieren — auch wieder in der Erklärung der Bundesregierung zum Bundesrat, auch wieder in den Ausschußverhandlungen —: Aber bitte, der damalige Bundeskanzler hat doch in einer Fernsehansprache von Prag aus auf das Thema hingewiesen. Aber, meine Damen und Herren, jedermann von uns weiß, daß Fernsehansprachen Vertragstexte nicht ersetzen können und daß sie im Zusammenhang mit der Sache, über die wir hier handeln, völkerrechtlich völlig irrelevant sind.
    Man sagt uns — sozusagen zum Trost — die beiden Außenminister hätten sich doch während der Verhandlungen über das Thema der Vertreibung und darüber, daß sie durch den Vertrag nicht legitimiert werden dürfe, unterhalten. Aber auch darüber steht im Vertrag nichts, und wir hätten gerne einmal die Antwort gewußt, die der tschechoslowakischen Außenminister dem unseren gegeben hat, als dieser seine Ausführungen in der bezeichneten Weise gemacht hat.
    Meine Damen und Herren, der Vertrag von Prag ist immer wieder als ein Schlußstein im Gebäude der Ostpolitik — auch eben durch Kollegen Friedrich —, als Schlußstrich hinter die Vergangenheit bezeichnet worden. Wenn er wirklich die Vergangenheit abschließen würde, wenn er wirklich in Ehrlichkeit dafür sorgen würde, daß ein Aufeinanderzugehen dadurch ermöglicht ist, dann wäre die Haltung meiner Fraktion eine andere. Leider aber wissen wir, daß das Verschweigen der Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat als eine Legitimierung nicht nur verstanden werden könnte, sondern jenseits der Grenze auch so verstanden wird. Ein Blick in die tschechoslowakischen Zeitungen und das Mithören der tschechoslowakischen Sender macht deutlich, daß man dort aus den Formulierungen des Vertrages den Schluß zieht, die Vertreibung sei eine gerechte Strafe gegen renitente tschechoslowakische Staatsbürger.
    Meine Damen und Herren, dieser Vertrag hat also viele Mängel, offensichtliche und verborgene, schwerwiegende und folgenreiche, so daß die Fraktion der CDU/CSU ihn nicht als Grundlage für eine ausgewogene, für eine ehrliche, dauerhafte Besserung der Beziehungen zwischen uns und dem Nachbarland der Tschechen und Slowaken ansehen kann.
    Niemand darf, wie dies in letzter Zeit wiederholt ganz oberflächlich und, gewiß gewollt, ungerecht geschehen ist, die Ablehnung dieses Vertrages als Ablehnung der Verständigung mit der CSSR erklären. Um es noch einmal deutlich zu machen — auch denjenigen gegenüber, die so gerne die Ohren verschließen und weghören, wenn wir diese unsere Absicht sagen —: Wir sind für vertragliche Regelungen. Doch dieser Text genügt unseren Anforderungen nicht. Er wird auch nicht, wie wir fürchten, wirkliche Verständigung bringen, sondern neue Konflikte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es liegt, meine Damen und Herren, der CDU/CSU-Fraktion daran, heute erneut und auch in der Stunde der Schlußabstimmung unserem in den Irrungen und Wirrungen der Geschichte geschundenen Nachbarn zu sagen, daß wir keinerlei Haß gegen ihn hegen, keine Gedanken an Rache, Vergeltung oder Aufrechnung. Wir erwarten unsererseits von den Tschechen und Slowaken, daß sie — wenn es ihnen offen zu sagen auch verwehrt ist — in ihren Köpfen und Herzen keine Gedanken und Gefühle gegen uns hegen, die von Haß oder Feindseligkeit bestimmt sind. Was sich Deutsche, Tschechen und Slowaken im Laufe der jüngsten Geschichte gegenseitig zugefügt haben, zuletzt noch deutsche Soldaten in altbekannten Uniformen bei der Unterwerfung der sozialistischen CSSR im Jahre 1968, dies alles kann aus dem Buch der Geschichte nicht gestrichen werden. Aber die Fülle all dieser Erfahrungen kann uns mahnen und, wie ich hoffe, uns alle in der Einsicht bestärken, daß wir entschlossen sind, aus dem Kreis, wo eine schlimme Tat die

    Dr. Marx
    noch schlimmere hervorbringt, auszubrechen und den Versuch zu machen, auf einer ehrlichen Grundlage bleibende Verständigung zu finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wenn dies gelingen soll, so ist Voraussetzung, daß beide Seiten es wollen. Ich sage das ausdrücklich in Kenntnis der letzten Rundfunkkommentare, die wir aus Prag hören und die eine anmaßende Einmischung in diese unsere innere Diskussion darstellen. Sie sind eine anmaßende Stellungnahme gegenüber dem, was die CDU/CSU sagt; denn die CDU/CSU hat es sich sicher nicht leicht gemacht, um zu diesem Urteil zu kommen.
    Wir, meine Damen und Herren, die Abgeordneten der CDU/CSU, sagen nein zu einem ungeeigneten Vertrag, aber ja zum Geist der Aussöhnung, übrigens einer Aussöhnung, die viele von uns seit langen Jahren bei unzähligen Gesprächen mit Tschechen und Slowaken bereits vorfinden. Wir sagen ja zur Verständigung, wissen aber zugleich, daß die harte Hand der Sowjetunion dem tschechoslowakischen Volk nur spärliche, nur kanalisierte und nur kontrollierte Kontakte erlaubt, die dem politischen Kalkül des Kreml entsprechen.
    Ich schließe mit folgender Feststellung. Die CDU/ CSU strebt an: eindeutigen gegenseitigen Gewaltverzicht; Verwirklichung der Menschenrechte in allen Staaten Europas; freien Austausch von Menschen, Ideen, Informationen und Meinungen auch zwischen Tschechen, Slowaken und Deutschen; lebhafter Verkehr wirtschaftlicher, technischer und kultureller Güter auch und gerade zwischen dem böhmisch-mährischen Raum und uns.
    Wir wollen Normalisierung, und wir wollen ordentliche Verträge. Wir wollen Verträge, die den Namen Normalisierung auch wirklich verdienen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Hoppe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Günter Hoppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, daß der Deutsche Bundestag einen außenpolitischen Vertrag zur erneuten Beratung vom Bundesrat zurückgereicht bekommt. Die Fraktion der Freien Demokraten kann jedenfalls nur mit Bedauern davon Kenntnis nehmen, daß der Bundesrat mit seiner CDU/CSU-Mehrheit an seinem Einspruch gegen den CSSR-Vertrag festgehalten hat.
    Ich gehöre gewiß nicht zu jenen Politikern, die Entscheidungen des Verfassungsorgans Bundesrat bereits dann kritisieren, wenn sie nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen oder wenn die Mehrheit der CDU/CSU-regierten Länder dort ihre politischen Vorstellungen bei solchen Entscheidungen durchsetzen, die der Kompetenz des Bundesrates unterliegen. Ein solcher Vorgang mag zwar nicht immer bequem sein, aber er ist legitim und verdient keine Polemik. Was sich aber hier mit dem CSSR-Vertrag getan hat, entzieht sich einer nüchternen Bewertung und ist, am verfassungsrechtlichen Maßstab gemessen, nur als gefährliches Spiel mit tatsächlich gewonnenen Machtpositionen zu begreifen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, bislang bin ich immer davon ausgegangen, daß die Zuständigkeit für die Regelung der Beziehungen mit auswärtigen Staaten eindeutig beim Bund liegt;

    (Abg. Dr. Jenninger: Was ist denn der Bundesrat, Herr Hoppe? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Art. 32 des Grundgesetzes schien mir insoweit keine Auslegungsschwierigkeiten zu bereiten. Es muß deshalb für jeden objektiven Betrachter der Szene vollkommen unverständlich bleiben, daß der Bundesrat mit seinem Einspruch versucht,

    (Abg. Dr. Jenninger: Ist er kein Bundesorgan?)

    das Ratifizierungsgesetz des Bundestages zum CSSR-Vertrag zu Fall zu bringen.
    Aber abgesehen von der verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Problematik, die natürlich vorrangig für die innenpolitische Auseinandersetzung Bedeutung hat, bleibt zu fragen, ob die Opposition mit ihrer Mehrheit im Bundesrat gut beraten war, sich bei der Demonstration innenpolitischer Stärke ausgerechnet am Objekt des CSSR-Vertrages zu versuchen. Diese Kraftmeierei auf dem Rücken eines Staates, der in seiner jüngsten Geschichte nicht nur unter der Nazi-Herrschaft des „Dritten Reiches" schwer gelitten hat, sondern auch die harte Disziplinierung der kommunistischen Bruderländer mit militärischem Einsatz zu spüren bekam, scheint mir deshalb mehr als peinlich.
    Meine Damen und Herren, in besonders krasser Weise tut sich bei der Opposition an dieser Stelle die Kluft zwischen Schein und Wirklichkeit auf.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Präsident des Bundesrates hat bei seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag aus Anlaß der Vereidigung des Herrn Bundespräsidenten Ausführungen zu der verantwortungsvollen Haltung des Gesetzgebungsorgans Bundesrat gemacht und hat dabei doch ganz offensichtlich dessen CDU/CSU-Mehrheit gemeint. In diesem Rückblick hat Ministerpräsident Filbinger formuliert — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit als verantwortungsvolles Gesetzgebungsorgan erwiesen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eines erwähnen: Seit 1969 und bis auf den heutigen Tag ist noch kein einziges Bundesgesetz am Bundesrat gescheitert, und zwar nicht zuletzt dank der Arbeit des Vermittlungsausschusses.
    Soweit der Präsident des Bundesrates hier am 1. Juli vor diesem Hause.
    Meine Damen und Herren, diese sich so berühmenden Feststellungen klingen angesichts der unbe-



    Hoppe
    greiflichen Entscheidung des Bundesrates zum CSSR-Vertrag wie blanker Hohn.

    (Beifall bei der FDP.)

    Allerdings, so glaube ich, wird der Bundestag heute mit einer zustimmenden Entscheidung die Aussage des Herrn Bundesratspräsidenten dennoch Wirklichkeit werden lassen und auch an diesem Tage verhindern, daß ein Bundesgesetz am Bundesrat scheitert.

    (Erneuter Beifall bei der FDP.)

    Ein Verdienst der Bundesratsmehrheit ist das aber wahrlich nicht.
    Zur Sache selbst ist alles Wesentliche bereits in den voraufgegangenen Debatten des Deutschen Bundestages ausgeführt worden; ich kann mich deshalb damit begnügen, die von meiner Fraktion zum Vertrag gemachten Feststellungen und die dazu ausgesprochenen Bewertungen heute noch einmal zusammenzufassen. Auch die Erklärung, die Herr Kollege Marx für die Opposition soeben abgegeben hat, bietet keinen Anlaß, anders zu verfahren.
    Gewiß, gut Ding will Weile haben. Aber wenn die Opposition ständig mehr Sorgfalt und mehr Zeit für Beratungen verlangt, so meint sie in Wirklichkeit doch immer wieder nur „nein".

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Und bei einer solchen Haltung ist, meine Damen und Herren, Ihre Forderung nach mehr Aussprache außerordentlich fragwürdig. In dieser Sache ist die Entscheidung längst überfällig.
    Meine Damen und Herren, dieser Vertrag dient der Aussöhnung und der Verständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR. Er versucht, die schwerbelastete Vergangenheit zu überwinden und die Voraussetzung für einen Neubeginn zu schaffen. Der deutsch-tschechoslowakische Vertrag ist dabei keineswegs eine nachträgliche Legitimierung der Vertreibung der Sudetendeutschen.
    Der Vertrag räumt die Streitpunkte aus der unseligen Vergangenheit beider Völker in fairer Weise aus und schafft durch eine ausgewogene rechtliche Konstruktion die Gewähr dafür, daß die Nichtigkeitserklärung des Münchner Abkommens zu keinen nachteiligen Rechtsfolgen bei der Aufnahme bilateraler Beziehungen führen kann.
    Berlin (West) ist entsprechend dem Viermächteabkommen — und dies erstmals — in einen Gewaltverzichtsvertrag mit dem kommunistischen Ausland einbezogen worden.
    Wie die übrigen Ostverträge schafft auch der deutsch-tschechoslowakische Vertrag die erforderlichen Grundlagen für die Aufnahme und die Fortentwicklung beiderseitiger Beziehungen, und er eröffnet damit zugleich die Chance für eine friedliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Völkern.
    Die FDP-Fraktion stimmt deshalb dem Vertrag zu. Sie ist davon überzeugt, daß der Vertrag ein Beitrag zu den energischen Anstrengungen um einen friedlichen Ausgleich zwischen den Völkern Europas sein kann. Es ist jetzt an uns allen, diesen Vertrag mit Leben zu erfüllen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)