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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7439 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2270 —Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7439 B Wehner (SPD) 7447 A Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 7448 D Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7449 B Dr. Marx (CDU/CSU) 7452 A Mattick (SPD) . . . . . . . . 7454 D Dr. Götz (CDU/CSU) zur Abstimmung 7458 D Namentliche Abstimmung . . . 7459 A Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) — Drucksache 7/2172 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . . . 7460 D von Hassel, Vizepräsident . . . . 7468 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 7468 B Rappe (Hildesheim) (SPD) . . . . 7496 B Spitzmüller (FDP) 7501 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 7506 B Schmidt (Wattenscheid) (SPD) . . . 7512 D Hölscher (FDP) . . . . . . . . 3517 D Dr. Blüm (CDU/CSU) . . . . . . 7522 C Dr. Farthmann (SPD) . . . . . . 7527 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 7534 A Dr. Ehrenberg (SPD) 7541 A Hoffie (FDP) . . . . . . . . 7543 A Fragestunde — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Beurteilung der Verleihung des Leninordens an den Chef des Ministeriums für Staatssicherheit der „DDR", Generaloberst Mielke, für besondere Informationen aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland; Bewertung der Feststellungen des BND, wonach zur Vorbereitung des Breschnew-Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Geheiminformationen über das Ministerium für Staatssicherheit der „DDR" an das sowjetische KGB gegangen sind Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7476 A, B Niegel (CDU/CSU) . . 7475 D, 7476 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Äußerung von Bundeskanzler Schmidt im „Stern" bezüglich seiner Antwort an die CDU-Abgeordnete Lieselotte Berger in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6. Juni 1974; Bereitschaft des Bundeskanzlers zur Konkretisierung und Zurücknahme dieses Vorwurf s Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7476 C, D, 7477 A, B, C, D, 7478 A, B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) . 7476 D, 7477 A, 7478 B, C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7477 B, 7478 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 7477 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7477 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 7477 D Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 3477 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7478 A Frau Funcke, Vizepräsident . 7478 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 3478 D Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Verbindlichkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . . 7479 A, B, C, D, 7480 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . 7479 C, D, 7480 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7480 B Mattick (SPD) 7480 B Frage A 17 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) : Beurteilung der Abwertung des Bundesverfassungsgerichts durch die Sowjetunion und die DDR als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland und als Beeinträchtigung der Entspannungsbemühungen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7480 D, 7481 A, B, C, D, 7482 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . 7480 D, 7481 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 7481 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7481 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7481 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7481 D Frage A 18 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) Bedeutung der Äußerungen Jefremows für die Politik der Bundesregierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7482 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7482 B, C Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Verhinderung der Ansprache von Botschafter Sahm im sowjetischen Fernsehen aus Anlaß des 25. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7482 D, 7483 B, C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7483 B, C, D Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Forderung der Konsularabteilung der polnischen Botschaft bei Visaerteilung und ihre Vereinbarkeit mit Geist und Buchstaben des Warschauer Vertrags und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7483 D, 7484 A, B, C, D, 7485 A, B Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . 7484 A, B, D, 7485 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 7484 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 7484 C, 7485 A Frage A 25 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Ostverträge und Aussiedlungsaussichten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7485 B, C, D, 7486 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 7485 C, D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7486 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7486 A Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/ CSU) : Schlechterstellung von Walzmagermilchpulver bei der Gestaltung der Intervention gegenüber Sprühmager- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 III milchpulver und Nichterreichen des Interventionspreises für Walzmagermilchpulver bei marktfernen Molkereien Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7486 C, 7487 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . 7486 D, 7487 .A Frage A 59 Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesernährungsministers zur Situation der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7487 B, D, 7488 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 7487 C, D Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7488 A Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 7488 A Frage A 61 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Arbeitszeit der Landwirte Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 3488 B, D, 3489 A, B Eigen (CDU/CSU) . 7488 D, 7489 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 7489 A Opitz (FDP) 7489 B Frage A 62 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Äußerung des Bundeskanzlers zu Bauerndemonstrationen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7489 C, D Eigen (CDU/CSU) 7489 D Frage A 63 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Marktgeschehen bei Maisstärke und Maisquellmehl Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7489 D, 7490 B Ey (CDU/CSU) 7490 B Frage A 5 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Hoffie (FDP) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung einer Zusammenarbeit der Firmen ERNO und MBB bei der Abwicklung des Spacelab-Auftrages der ESRO Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT) 7490 C Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Anteil deutscher Consulting-Firmen an Weltbankprojekten Brück, Parl. Staatssekretär (BMZ) 7490 D, 7491 A, B, C, D Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) 7491 A, B, C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Genscher, Bundesminister (AA) . . 7491 D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7493 C Dr. Corterier (SPD) . . . . . . 7494 B Ronneburger (FDP) . . . . . . . 7495 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/2285 — Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes über Konkursausfallgeld (Drittes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) — Drucksache 7/1750 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2260 — Zweite und dritte Beratung Urbaniak (SPD) . . . . 7545 A, 7548 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7545 D Hölscher (FDP) . . . . . . . . 7546 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7547 C Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation — Drucksache 7/1237 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2246 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/2245, 7/2256 — Zweite und dritte Beratung Glombig (SPD) . . . . . . . 7548 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . 7551 B Christ (FDP) 7553 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 7555 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Sechstes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 7/2121 — Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2209 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2208 — Zweite und dritte Beratung Jaschke (SPD) . . . . . . . 7556 D Maucher (CDU/CSU) 7558 A Hölscher (FDP) 7559 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 7560 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Parl-StG) — Drucksache 7/820 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/1900 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/1899 — Zweite und dritte Beratung Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) 7561 D Liedtke (SPD) 7563 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 7563 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/2285 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2297 — Zweite und dritte Beratung 7564 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2204 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/1643 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes — Drucksache 7/2203 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes — Drucksache 7/2205 — Erste Beratung Schäfer (Appenweier) (SPD) . . 7564 D Berger (CDU) . . . . . . . . . 7565 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 7566 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7567 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/1618 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2226 — Zweite und dritte Beratung Ollesch (FDP) . . . . . 7568 A, 7571 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7569 B Wrede (SPD) . . . . . 7570 B, 7572 C Dürr (SPD) 7570 D Tillmann (CDU/CSU) . 7571 A, 7572 D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 572 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. April 1972 über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts — Drucksache 7/1657 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2290 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2278 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7573 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/74 — Angleichungszoll für Trinkweine griechischer Herkunft) — Drucksachen 7/1759, 7/2202 — 7573 D Nächste Sitzung 7573 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7575* A Anlage 2 Erklärung der Abg. Baier, Dr. Becher (Pullach), Dr. Götz, Dr. Klepsch, Kunz (Berlin), Dr. Riedl (München), Werner, Dr. Wittmann (München), Zoglmann zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Druck sache 7/1832 — 7575* D Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Wörner zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 V 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 — 7578* B Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Annulierung von Posthilfsstellen im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg 7578* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/2197 vom 6.6.74 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/ CSU) : Behauptung des Personalrats des FA 2 München betreffend Personalmangel bei der Deutschen Bundespost; Aussage des früheren Bundespostministers Ehmke über die Einsparung von 28 000 Stellen 7578* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Einrichtung von Studiengängen der Fachrichtung Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft und Verwaltung an der Fachhochschule Berlin durch die Deutsche Bundespost . . . . . . . . 7579* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6.74 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über eine Anregung von Bundeskanzler Schmidt an den Präsidenten der Deutschen Bundesbank, bei einem Preis von 2 Francs für 1 DM französische Francs anzukaufen; angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über eine „rundweg anomale Inflationsempfindlichkeit" der Deutschen 7580* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Aufgaben und Bezahlung des „Büros Harpprecht" nach dem Kanzlerwechsel 7580* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Beurteilung der Ausführungen des sowjetischen Botschafters Jefremow gegegenüber dem „Neuen Deutschland" vom 10. Juni 1974; Reaktion der Bundesregierung; Bereitschaft der Bundesregierung zur förmlichen Mitteilung an die DDR über die Verbindlichkeit des Grundvertrages für die Bundesrepublik Deutschland in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1973 7580* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 19 und 20 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Einseitige Interpretation des Viermächteabkommens durch die Sowjetunion 7581* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Eingriffe der Sowjetunion in den Beitrag aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zur internationalen Ausstellung „Gesundheitswesen — 74" in Moskau . . 7581* B Anlage 12 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Suspendierung eines Personalratsmitgliedes des Statistischen Bundesamtes . 7581* C Anlage 13 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Besondere Behandlung von Ehegatten deutscher Staatsbürger bei der Einbürgerung 7582* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 14 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Schreiber (SPD) : Unterrichtung von Urlaubern durch die Reisegesellschaften über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und der Krankenhausversorgung in Urlaubsorten 7582* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Mondpreis-Empfehlungen 7583* C Anlage 16 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Äußerungen des Vorstandsvorsitzen- den der Aral AG über Preiserhöhungen 7583* C Anlage 17 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr 7583* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Informationsbroschüren über die „Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar" . . . . . . . . . 7584* A Anlage 19 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz 7584* B Anlage 20 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kater (SPD) : Hexachlorbenzol in Milch und Butter; Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte 3584* D Anlage 21 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 87 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Entschließung 563 des Europarats; Wirtschaftshilfe für Portugal . . . . 7585* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7439 110. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Alber *** 21. 6. Amrehn *** 21. 6. Baier 20. 6. Dr. Barzel 21. 6. Behrendt * 21. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Blumenfeld *** 21. 6. Dr. Böger 20. 6. Frau von Bothmer *** 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Burgbacher * 21.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Dr. Enders *** 21. 6. Entrup 22. 6. Dr. Erhardt 20. 6. Flämig * 21.6. Frehsee * 21.6. Dr. Freiwald 22. 6. Dr. Früh * 21.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Dr. Geßner *** 21. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Härzschel * 20. 6. Dr. Holtz *** 2L 6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21.6. Kahn-Ackermann *** 21. 6. Kater * 21.6. Dr. Kempfler *** 21. 6. Kleinert 21. 6. Dr. Klepsch *** 21. 6. Krall * 21. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 6. Lagershausen *** 21. 6. Dr. Graf Lambsdorff 21. 6. Lautenschlager * 21. 6. Lemmrich *** 22. 6. Lenzer *** 21. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Marquardt 21. 6. Memmel * 21. 6. Dr. Mende *** 21. 6. Dr. Müller (München) *** 21. 6. Pawelczyk *** 21. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Richter *** 21. 6. Dr. Schachtschabel * 21.6. Scheel 22. 6. Schirmer 21.6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30. 6. Schonhofen 21. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 6. Schwabe * 21.6. Dr. Schwencke *** 21. 6. Dr. Schwörer * 21. 6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Springorum * 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Vohrer *** 21. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther *** 21. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Wendig 21. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. Anlage 2 Erklärung nach § 59 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Baier, Dr. Becher (Pullach), Dr. Götz, Dr. Klepsch, Kunz (Berlin), Dr. Riedl (München), Werner, Dr. Wittmann (München), Zoglmann zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik - Drucksache 7/1832 - Gegen den Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik erheben wir Einspruch, weil er unserer Meinung nach weder der Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten, noch der Verständigung und Versöhnung mit dem tschechischen und slowakischen Volk dient. Der Sudetendeutsche Rat und die Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft haben als legitimierte Vertretungen der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Sudetendeutschen am 14. Juli 1973 nach der Paraphierung des Vertrages gegen ihn Rechtsverwahrung eingelegt, der wir uns anschließen, weil entscheidende Rechtspositionen der sudetendeutschen Volksgruppe gefährdet werden. Der Vertrag wird zudem den historischen Tatsachen nicht gerecht: 7576* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 — Das deutsch-tschechische Problem ist auf das engste mit dem Eintritt des demokratischen Gedankens in die mitteleuropäische Politik im Jahre 1848 verknüpft; zahlreiche sudetendeutsche Abgeordnete haben an der Nationalversammlung in Frankfurt teilgenommen. — Während das Frankfurter Beginnen scheiterte, ist sudetendeutschen und tschechischen Volksvertretern im österreichischen Reichstag von Kremsier 1849 ein beispielhafter Ausgleich gelungen. — Bei der Gründung der Tschechoslowakei im Jahre 1918/19 wurden die sudetendeutschen Gebiete nicht nur unter Androhung von Gewalt, sondern durch Anwendung militärischer Gewalt dem tschechoslowakischen Staatsgebiet einverleibt. — Dies geschah, obwohl die deutschen Abgeordneten Böhmens sich am 29. Oktober 1918 in Wien zur „Sudetendeutschen Landesversammlung" konstituierten und das Sudetenland zu einer Provinz des Staates Deutsch-Österreich erklärten. --- Dies bedeutete eine Verweigerung des damals verkündeten Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Diese Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Sudetendeutschen hielt der österreichische Bundeskanzler Dr. Renner für die Ursache schwererer Verwicklungen, als sie die Annexion Elsaß/ Lothringens im Jahre 1871 zur Folge gehabt hatte. — Wie 1938 und 1973 wurden auch auf der Friedenskonferenz von St. Germain die Vertreter der Sudetendeutschen an der Abfassung des sie betreffenden Friedensvertrages nicht beteiligt, wenngleich eine sudetendeutsche Delegation unter Führung des Landeshauptmanns von Deutsch-Böhmen, Dr. Ritter Lodgman von Auen, und des sozialdemokratischen Politikers Josef Seliger am Rande der Friedenskonferenz die Verhandlungsergebnisse vor der endgültigen Paraphierung vorgelegt erhielt. — In der Folgezeit haben die sudetendeutschen Parteien auf der Basis der den Sudetendeutschen oktroyierten Verfassung der Tschechoslowakei versucht, im Rahmen dieses Staates, wenn auch vergeblich, einen Ausgleich von Volk zu Volk zu finden. — Im Sommer 1938 stellte der britische Vermittler Lord Runciman fest, daß die tschechoslowakische Regierung keine Bereitschaft zeigte, einen vernünftigen Ausgleich zu suchen, und er schlug die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich vor. — Die tschechoslowakische Regierung hat sich in ihren Noten vom 21. September 1938 an Frankreich und Großbritannien mit dieser Abtretung einverstanden erklärt. — Das Vier-Mächte-Abkommen vom 29. September 1938 (Münchener Abkommen) umschreibt nur den Vollzug dieser Abtretung, die den Westmächten zur Sicherung des Friedens auch deshalb vertretbar erschien, weil sie dem 1919 verweigerten Gedanken des Selbstbestimmungsrechts entsprach. — Mit der Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat im Jahre 1945 begann nicht nur ein neuer Leidensweg dieser Volksgruppe, sondern wurde auch das deutsch-tschechoslowakische Verhältnis erneut schwer belastet. — Im Lichte dieser Erfahrungen haben die Sudetendeutschen erkennen müssen, daß sie ebenso wie 1918/19, 1938 und 1945 nur Objekt machtpolitischer Ziele der Großmächte waren. — Gerade deshalb erwuchs erneut der Wille zur Versöhnung und unmittelbaren Verständigung mit dem tschechischen Volk, der sich in der Haltung der Sudetendeutschen im Jahre 1968 besonders manifestiert hat. — Der Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie die Bereitschaft zu einem gutnachbarlichen Verhältnis kamen bisher unmißverständlich zum Ausdruck — in der Eichstätter Adventsdeklaration vom Dezember 1949 — in der Detmolder Erklärung vom 24. Januar 1950 und insbesondere — in dem Wiesbadener Abkommen zwischen den in Freiheit lebenden Tschechen und den Sudetendeutschen vom 4. August 1950 und bestimmte maßgeblich — die Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August 1950, deren Bedeutung erst jüngst der Bundespräsident als Zeichen besonderer menschlicher Größe gewürdigt hat. — Das Verlangen der Sudetendeutschen nach einem Ausgleich mit dem tschechischen Volk auf der Grundlage des Heimat- und Selbstbestimmungsrechts fand in den Erklärungen der sudetendeutschen Parlamentarier am 8. Juni 1957 und — in den Zwanzig Punkten des Sudetendeutschen Rates vom 15. Januar 1961, die von der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft am 7. Mai 1961 angenommen wurden, seinen sichtbarsten Ausdruck. — In Würdigung der Rechte und der Haltung der Sudetendeutschen hat ,der Deutsche Bundestag am 14. Juni 1950 feierlich gegen die Preisgabe des Heimatrechtes der in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Deutschen aus der Tschechoslowakei durch die „DDR" protestiert und eine Friedensordnung gefordert, in der die natürlichen Rechte auch der Deutschen gewahrt sind. — Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien — die Christlich-Demokratische Union, — die Christlich-Soziale Union, — die Freie Demokratische Partei und — die Sozialdemokratische Partei haben sich diese Forderung ausdrücklich zu eigen gemacht und das Recht der sudetendeutschen Volksgruppe auf Selbstbestimmung bejaht. — Die Bundesregierungen haben das Recht auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht als Vor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7577* aussetzungen für die Lösung des Schicksals der Vertreibung anerkannt und die Lösung der aus der unrechtmäßigen Vertreibung entstandenen Probleme als Sache des ganzen deutschen Volkes und seiner verfassungsmäßigen Organe bezeichnet. — Der Freistaat Bayern hat 1954 die Schirmherrschaft über die sudetendeutsche Volksgruppe übernommen und in einer Urkunde feierlich bekräftigt, daß sich die Bayerische Staatsregierung zum Heimat- und Selbstbestimmungsrecht des Vierten Bayerischen Stammes, der Sudetendeutschen, bekennt. II Ein Vertrag mit der Tschechoslowakei, der dem harmonischen Zusammenleben der Völker in Europa und der Schaffung dauerhafter Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen dienen soll, muß alle wesentlichen Ereignisse und die Rechte und die Haltung der Sudetendeutschen berücksichtigen und bewerten. Die isolierte Betrachtung einzelner, wenn auch noch so bedeutender Geschehnisse, kann die Grundlage für einen dauerhaften Ausgleich nicht schaffen. Der Vertrag hat die am deutlichsten in den Karlsbader Beschlüssen der kommunistischen Parteien Europas vom 27. April 1967 niedergelegte sowjetische Konzeption übernommen und nicht den Gedanken des Gewaltverzichts, sondern eine nachträgliche Korrektur der Geschichte, nämlich des Münchener Abkommens vom 29. September 1938, zum Kernstück seiner Aussagen gemacht. Das in dem deutsch-tschechoslowakischen Vertrag behandelte Münchener Abkommen vom 29. September 1938 ist weder der Anfang noch das Ende der deutsch-tschechischen Beziehungen. Wir stellen fest, daß durch den deutsch-tschechoslowakischen Vertrag vom 11. Dezember 1973 und die durch ihn bekräftigte Unverletzlichkeit der Grenzen der Tschechoslowakei das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Heimat der Sudetendeutschen nicht betroffen ist. Diese Rechte, die wir nicht preisgeben, werden durch Aussagen über das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 nicht berührt; sie stellen auch keine territorialen Forderungen der Bundesrepublik Deutschland dar. Wir befürchten, daß der Vertrag das hochgesteckte Ziel, „dauerhafte Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zu schaffen" nicht verwirklicht, da einzelne Vorschriften politisch unausgewogen und rechtlich mehrdeutig sind, so daß in vielen Bestimmungen der Keim zu neuem Zwist liegt. Der Vertrag ist zudem in Leistung und Gegenleistung nicht ausgewogen. Der Vertrag enthält eine einseitige historische und rechtliche Aussage zur Problematik des Münchener Abkommens vom 29. September 1938, das seinerzeit lediglich der Durchführung der von der Tschechoslowakei, England und Frankreich in einem Notenwechsel am 19./21. September 1938 zugestandenen Gebietsabtretung diente, die durch eine Reihe von Nachfolgeverträgen vollzogen wurde. Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß dieses Münchener Abkommen gültig zustande gekommen ist und Rechtswirkungen entfaltet hat. Dem steht der Standpunkt der Tschechoslowakei gegenüber, wonach das Münchener Abkommen von Anfang an nichtig mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen sein soll. Wir würdigen den Standpunkt der Bundesregierung, sind jedoch der Meinung, daß die vertragliche Regelung die Gefahr in sich birgt, daß der tschechoslowakische Partner seine Auffassung, insbesondere wegen der Wortwahl „nichtig" für die künftige Behandlung des Münchener Abkommens in den gegenseitigen Beziehungen, bestätigt sieht. Die tschechoslowakische Auffassung, derzufolge das Münchener Abkommen „niemals existent" und unwirksam war, ist nicht ausgeräumt. Nach ihr gehörten die Sudetengebiete zwischen 1938 und 1945 zur tschechoslowakischen Republik, die Sudetendeutschen waren illoyale tschechoslowakische Staatsbürger, die man 1945 ausbürgerte. Nach dieser Auffassung war die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen dann nicht nur eine „gerechte Strafe" für ihr Verhalten, sondern auch eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit. Wir bedauern deshalb, daß das Verbrechen der Vertreibung in dem Text des Vertrages nicht ebenso verurteilt wurde wie die Gewalttaten Hitlers. Eine Begründung für dieses Unterlassen, die Untaten des Nationalsozialismus seien schrecklicher gewesen als die an den Vertriebenen begangenen Verbrechen, ist deshalb unmoralisch, weil einerseits Unrecht darauffolgendes Unrecht nicht zu rechtfertigen vermag, andererseits die Unschuld der Opfer auf beiden Seiten eine Wertung nicht zuläßt. Wir weisen eine solche Haltung daher als moralische Diskriminierung der deutschen Vertreibungsopfer entschieden zurück. Wir tun dies auch deshalb, weil der Vertrag in seinem Gesamtzusammenhang als einseitiges Schuldanerkenntnis der deutschen Seite gewertet werden könnte, obwohl zur Bereinigung des deutschtschechoslowakischen Verhältnisses auch die Aufarbeitung jener Vergangenheit gehört, die vielen deutschen Menschen Leid und Unrecht gebracht haben. Noch leben viele Millionen dieser Menschen unter uns. Sie haben dem tschechischen Volk die Hand zur Versöhnung gereicht in den zitierten Dokumenten. Sie würden es jedoch mit Trauer empfinden, nach dem Schicksal der Vertreibung, der noterfüllten Nachkriegszeit und der Fehlinterpretation durch eigene deutsche Landsleute nun auch noch Rechtsverluste dadurch erleiden zu müssen, daß der deutsche Standpunkt nicht genügend abgesichert ist. Wir fühlen uns auch jenen Sudetendeutschen verantwortlich, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland leben, jedoch von den Folgen einer deutsch-tschechoslowakischen Einigung über die Vergangenheit betroffen werden können. Es handelt sich hierbei zu einem großen Teil um Menschen, die 1938 vor nationalsozialistischer Verfolgung in das freie Ausland geflohen sind und denen nach Beendigung des Krieges die Rückkehr in ihre Heimat als Deutsche verwehrt war, so daß sie in ihren Gastländern verblieben sind. Die Sicherung ihrer Rechte hätte ebenfalls bedacht werden müssen. Wir bedauern es im Interesse einer anzustrebenden guten Nachbarschaft, daß der Briefwechsel über 7578* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 die Regelung humanitärer Fragen nur allgemeine Absichtserklärungen enthält, nichts aussagt über den Austausch von Gedanken und Meinungen sowie über eine wirkliche Freizügigkeit und über die Betreuung der Deutschen, die noch in ihrer Heimat leben. Wir gehen davon aus, daß ,die Sudetendeutschen nach wie vor in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland mit all ihren Rechten gegeben sind. Wir erwarten, daß weder jetzt, noch später der vorliegende deutsch-tschechoslowakische Vertrag oder andere Handlungen als Legitimierung d. h. Rechtfertigung, oder Legalisierung, d. h. endgültige Regelung, der Vertreibung oder ihrer Folgen angesehen werden können. Ein anderes Verhalten würde nicht nur gegen die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere ihres 4. Zusatzprotokolls, sondern auch gegen den Grundgedanken der Freizügigkeitsbestimmungen des internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, deren Partner die Bundesrepublik Deutschland ist, verstoßen. Wir vertreten die Auffassung, daß mit diesem Vertrag das Sudetenproblem als Anruf an Menschenrechte, menschliche Solidarität und Ausgleich zwischen Volksgruppen nicht erledigt ist. Wir sind bereit zum Ausgleich auf der Basis der Wahrung der Menschenrechte für alle, auch für die Deutschen und Tschechen aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Die Sudetendeutschen werden Partner einer guten Nachbarschaft zu dem tschechischen und slowakischen Volk sein. Anlage 3 Erklärung nach § 59 der Geschäftsordnung des Abgeordneten Dr. Wörner zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 — Ich kann — obwohl anwesend — an der Schlußabstimmung über den Vertrag nicht teilnehmen, da ich durch Pairing mit dem auf einer Sitzung der WEU in Paris weilenden Abgeordneten Pawelczyk (SPD) daran gehindert bin. Daher möchte ich auf diesem Wege erklären, daß ich den Vertrag ablehne. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 30) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost, vor allem im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg, in größerem Umfange Posthilfsstellen annulliert? Von insgesamt 8 früher im Kreis Herzogtum Lauenburg eingerichteten Posthilfsstellen wurden 6 mit Ablauf des 28. Februar bzw. 31. März 1974 geschlossen. Es handelt sich um folgende Posthilfsstellen? 2419 Göldenitz (Postamtsbereich Ratzeburg) 2053 Grabau 2053 Kollow 2054 Wiershop (alle Postamtsbereich Hamburg 80) 2059 Kankelau 2059 Langenlehsten (beide Postamtsbereich Lauenburg) . Die Dienste dieser Posthilfsstellen wurden von der Bevölkerung in so geringem Umfang in Anspruch genommen, daß es betrieblich und wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten war, sie weiterhin für den Kundendienst offenzuhalten. Der Rückgang des Verkehrsaufkommens bei Posthilfsstellen ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß der Kundendienst in ländlichen Gebieten durch den Einsatz motorisierter Landzusteller verbessert wurde. Die motorisierten Landzusteller verfügen während ihres Zustellganges im Landzustellbereich — dazu gehören auch Orte mit Posthilfsstellen — über volle Annahmebefugnisse. Die Bevölkerung macht von dem angebotenen Service regen Gebrauch, weil sie dadurch die Wege zu den Posthilfsstellen vermeiden kann. Auch in allen anderen Teilen der Bundesrepublik wurden Posthilfsstellen wegen mangelnder Nachfrage nach ihren Diensten geschlossen, so daß sich die Zahl von 1 380 Posthilfsstellen Ende des Jahres 1963 auf 171 Posthilfsstellen Ende des Jahres 1973 verringerte. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 31 und 32) : Trifft die Behauptung des Personalrats des FA 2 München, dargelegt in einem Schreiben vom 28. März 1974 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, zu, daß bei der Deutschen Bundespost ein großer Personalmangel herrsche und dadurch eine ungerechte Besoldung vieler Mitarbeiter des einfachen Dienstes ausgelöst werde, während der frühere Bundespostminister Ehmke noch kürzlich erklärte, daß die Post kurzfristig rund 28 000 Stellen einsparen wolle? Handelt es sich bei den rund 28 000 Stellen, die eingespart werden sollen, vielleicht um solche, die z. Z. gar nicht besetzt sind und deren Einsparung deswegen auch keinen Kostenminderungseffekt bringen kann? Zu Frage B 31: Dem Schreiben des Personalrats des Fernmeldeamtes 2 München vom 28. März 1974 liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Die Bewertung eines Dienstpostens, d. h. seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe, orientiert sich an dem Inhalt der Tätigkeit, die der Dienstposteninhaber wahrnimmt. Der personalwirt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7579* schaftliche Begriff „Dienstposten" entspricht etwa dem Begriff „Arbeitsplatz". Die für die Beförderung der Beamten notwendigen Planstellen einer Besoldungsgruppe ergeben sich dagegen aus dem Stellenplan (Haushalt der Deutschen Bundespost) unter Anwendung der jeweiligen Stellenschlüssel, sie sind also nicht abhängig von der Zahl der entsprechend bewerteten Dienstposten. 2. Ein regional und örtlich unterschiedlicher Personalmangel in einigen Bereichen des mittleren Dienstes machte es notwendig, Beamte des einfachen Dienstes — insbesondere der Besoldungsgruppe A 5 — auf Dienstposten des mittleren Dienstes einzusetzen. Diese Beamten machen in einem solchen Falle zwar einen Dienstposten des einfachen Dienstes — besonders A 5 — frei, der im Wege des Aufrückens wieder besetzt wird, letztlich ggf. durch den Einsatz von Tarifkräften auf den niedriger bewerteten Dienstposten. Sie behalten jedoch ihre Planstelle aus dem Stellenplan des einfachen Dienstes, da ihnen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Planstelle des mittleren Dienstes zugewiesen werden kann. Die entsprechende Planstelle geht also dem einfachen Dienst verloren, d. h. es tritt eine deutliche Differenz zwischen den vorhandenen SpitzenDienstposten des einfachen Dienstes und den dafür noch verfügbaren Planstellen ein. Die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebsablaufs notwendige Einsatz von Beamten dies einfachen Dienstes im Bereich des mittleren Dienstes hat zur Folge, daß — der Personalmangel in den betreffenden Bereichen zwar verschwindet, — die auf den Spitzen-Dienstposten des einfachen Dienstes eingesetzten Beamten wegen des o. a. zahlenmäßigen Unterschiedes zwischen vorhandenen Dienstposten und noch verfügbaren Planstellen u. U. aber erst nach sehr langen Wartezeiten befördert werden können. 3. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich z. Z., die Planstellenrelationen und damit die Beförderungssituation der betroffenen Beamten des einfachen Dienstes durch die Anwendung der Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, der sogenannten Funktionsgruppen-Verordnung, zu verbessern. 4. Nach dem geschilderten Sachverhalt besteht demnach kein sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausführungen des Personalrats des Fernmeldeamtes 2 München und der vom ehemaligen Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Ehmke angekündigten Stelleneinsparung. Zu Frage B 32: Es trifft nicht zu, daß die vorn früheren Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Ehmke angekündigte Einsparung von ca. 26 000 „Stellen" keinen Kostenminderungseffekt hat. Dafür gibt es folgende Gründe: 1. Die Zahl der z. Z. unbesetzten Dienstposten liegt deutlich unter 28 000. 2. Diese unbesetzten Dienstposten. konzentrieren sich regional im wesentlichen auf wenige Ballungsgebiete, während die eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen gleichmäßig im ganzen Bundesgebiet — also auch in Bezirken ohne Personalfehlbestand — durchgreifen. 3. Die derzeit günstige Arbeitsmarktlage würde es ermöglichen, vorhandene Personalfehlbestände sofort oder kurzfristig aufzufüllen. Insofern muß auch die „Wegrationalisierung" von z. Z. unbesetzten Dienstposten als eine kostenmindernde Maßnahme angesehen werden. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat jedoch durch geeignete personalwirtschaftliche Übergangsregelungen im Vorgriff auf die eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen sichergestellt, daß Personalfehlbestände nur in nachweisbar notwendigen Fällen und innerhalb genau vorgeschriebener Grenzen aufgefüllt werden können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffer- mann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 33) : Kann der Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 17. Mai 1974 über die Einrichtung von Studiengängen der Fachrichtung Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft und Verwaltung entnommen werden, daß die Deutsche Bundespost nicht beabsichtigt, einen solchen Studiengang auch an der Fachhochschule Berlin einzurichten und wenn ja, warum nicht? In der Antwort der Bundesregierung vom 17. Mai 1974 ist erklärt worden, daß eine Entscheidung, ob an der Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Dieburg Studiengänge der Fachrichtung Betriebswirtschaft oder eine Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung zur Heranbildung des Nachwuchses für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Bundespost eingerichtet werden sollen, noch nicht getroffen worden sei. Diese Entscheidung hänge vom Ergebnis der Planungen und Entscheidungen zur Errichtung einer ressortübergreifenden besonderen Fachhochschule für die Bundesverwaltung und von der Möglichkeit ab, als Nachwuchskräfte Absolventen geeigneter Studiengänge (z. B. graduierte Betriebswirte) von allgemeinen staatlichen Fachhochschulen zu gewinnen. Es ist bisher weder für die Fachhochschule in Die-burg noch für die Fachhochschule in Berlin entschieden worden, ob dort ein solcher Studiengang eingerichtet wird. Erst wenn die grundsätzliche Entscheidung über die Einrichtung eines solchen Studienganges getroffen worden und geklärt ist, wie viele Nachwuchskräfte herangebildet werden müssen, ist zu prüfen, wo die besten Voraussetzungen dafür gegeben oder am leichtesten zu schaffen sind. 7580* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 10 und 11) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundeskanzler Schmidt den Präsidenten der Deutschen Bundesbank angeregt habe, bei einem Preis von 2 Francs für 1 DM französische Francs aufzukaufen, und wie hat — gegebenenfalls — der Bundesbankpräsident hierauf reagiert? Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundeskanzler Schmidt von einer „rundweg anormalen Inflationsempfindlichheit" der Deutschen gesprochen hat, und wenn nicht, welches war der genaue Wortlaut, und welche Maßnahmen wurden unternommen, um eine eventuell falsche Übersetzung oder Falschmeldung richtigzustellen? Zu Frage A 10: Zum ersten Teil der Frage: Diese Pressemeldungen treffen nicht zu. Deshalb erübrigt sich eine Beantwortung des zweiten Teils Ihrer Frage. Zu Frage A 11: Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf das Interview des Herrn Bundeskanzlers bezieht, das am 11. Juni 1974 in „Le Monde" abgedruckt wurde. Um den Zusammenhang der von Ihnen zitierten Äußerung des Herrn Bundeskanzler deutlich zu machen, möchte ich die Sätze wiedergeben, die dieser Äußerung in dem Interview unmittelbar vorangehen. In deutscher Übersetzung lauten sie: „Die Preisraten, die in anderen Ländern ohne Protest hingenommen werden, würden es hier solange nicht, wie wir, nach sechs Jahren Überbeschäftigung, jetzt mehr oder weniger Vollbeschäftigung haben. Die öffentliche Meinung hier betrachtet die Inflationsrate als Problem Nr. 1. Selbst 7 Prozent werden von vielen, besonders bei der Opposition, als unheilvoll betrachtet . . . (Und die Presse wiederholt die schwere Verantwortlichkeit der Regierung dafür, daß diese enorme Inflationsrate von 7 Prozent sich entwickeln konnte, ohne gleichzeitig zu sagen, daß es in anderen Ländern 14 Prozent, 21 Prozent oder noch mehr sind.) Dann kommt der von Ihnen zitierte Satz, der vollständig lautet: „Folglich muß eine deutsche Regierung, solange sie die Vollbeschäftigung wahren kann, diese rundweg anormale Inflationsempfindlichkeit der Bevölkerung berücksichtigen." Der Herr Bundeskanzler hat damit um Verständnis für die deutsche Stabilitätspolitik geworben bei einem Publikum, das sich mit viel höheren Inflationsraten abfinden muß. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 14) : Welche Aufgaben nimmt nach dem Wechsel im Kanzleramt das „Büro Harpprecht" wahr, und ist für dieses „Büro" weiterhin eine Jahresdotation von 180 000 DM vorgesehen? Zum Inhalt des Vertragsverhältnisses von Klaus Harpprecht hat die Bundesregierung bereits am 9. Mai 1974 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kunz Stellung genommen. Ich darf darauf verweisen und — wiederholend — wörtlich zitieren: „Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, hat mit der Firma Klaus Harpprecht einen Vertrag abgeschlossen, durch den die Firma verpflichtet wird, a) die Bundesregierung bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den USA, zu beraten, b) Reden, Aufsätze und Interviews, insbesondere für den Bundeskanzler, zu entwerfen sowie c) Manuskripte anderer Autoren redaktionell zu bearbeiten." Soweit die Antwort der Bundesregierung vom 9. Mai 1974. Bis zum Wechsel im Amt des Bundeskanzlers im Mai 1974 stand der innenpolitische Teil des Gesamtauftrages im Vordergrund. Nunmehr verlagert sich das Schwergewicht auf die Öffentlichkeitsarbeit Ausland. Der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich zum 31. Dezember dieses Jahres gelöst. Bis zum Ablauf des Vertrages ist monatlich eine Pauschale in Höhe von 15 000 DM zu zahlen. Herr Harpprecht ist verpflichtet, mit diesem Betrag alle Aufwendungen für sein Büro abzudecken, nämlich Honorar für Mitarbeiter, insbesondere Schreibkräfte, Arbeitsräume, Telefon, Büromaterial, Kraftfahrzeugkosten sowie Steuern und Abgaben, auch Beiträge zu Versicherungen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 15 und 16) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin, Jefremow, gegenüber dem „Neuen Deutschland" vom 10. Juni 1974 zum Grundvertrag, und hält sie die Stellungnahme des Regierungssprechers darauf für eine zureichende Reaktion? Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr der Sowjetunion und auch der DDR förmlich mitzuteilen, daß der Grundvertrag ausschließlich in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juli 1973 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist? Zu Frage A 15: Der Sprecher der Bundesregierung hat am 10. 6. u. a. festgestellt: „Die Bundesregierung ist erstaunt darüber, daß der Botschafter der UdSSR in Ostberlin sich öffentlich über das Bundesverfassungsgericht geäußert hat. Die Bundesregierung stellt sich selbstverständlich, wie sie das vorher getan hat, vor das höchste Gericht." Die Bundesregierung hat dem nichts hinzuzufügen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7581* Zu Frage A 16: Die Gründe, weshalb es die Bundesregierung für unangebracht hält, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 7. 1973 anderen Staaten zu notifizieren, sind in den Fragestunden am 19. Oktober und 6. Dezember 1973 hier eingehend dargelegt und erörtert worden. Ich darf darauf verweisen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit, aus Anlaß des Jefremow-Interviews die Sowjetunion nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß „strikte Einhaltung und volle Anwendung" des Viermächteabkommens nicht darin bestehen kann, daß sich die Sowjetunion durch einseitige Interpretationen ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen entzieht? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, der Sowjetunion zu verdeutlichen, daß im Viermächteabkommen nicht nur die Bedingung enthalten ist, wonach Berlin weiterhin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist, sondern auch und gerade jene Bestimmung von der weiteren Entwicklung der Bindungen Berlins an den Bund? Die Bundesregierung hat die sowjetische Seite wiederholt, auch bei Gesprächen auf hoher Ebene, darauf hingewiesen, daß die Formel von der strikten Einhaltung und vollen Anwendung des Viermächte-Abkommens insbesondere bedeutet, daß der Aussage über die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen wird. Unser Standpunkt ist der sowjetischen Regierung also bekannt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 26) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Juni 1974 zu, die Sowjets hätten durch Eingriffe in den Beitrag aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zur internationalen Ausstellung „Gesundheitswesen — 74" in Moskau den Eindruck zu erwecken versucht, West-Berlin sei ein selbständiges Teilnehmerland, und hätten durchgesetzt, daß Druckvermerke „Printed in Germany” durch handschriftliche Hinweise ergänzt und Laborgeräte mit der Aufschrift „Jena Glas" durch solche ohne Aufdruck ersetzt werden mußten, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — zum Schutz der deutschen Aussteller vor diesen Schikanen und zur Wahrung des deutschen Rechtsstandpunktes betreffend die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin sowie die rechtliche Fortexistenz des Deutschen Reiches (Deutschland als Ganzes) unternommen? Es trifft zu, daß bei der Ausstellung „Gesundheitswesen 74" in Moskau von der sowjetischen Ausstellungsleitung die Berliner Fahne aufgezogen und Berlin in der Reihe der Teilnehmerländer aufgeführt wurde. Die Bundesregierung hat hiergegen bei der sowjetischen Regierung Vorstellungen erhoben. Diese machte darauf aufmerksam, daß die Fahne und die besondere Aufführung einer Berliner Firma gegolten habe, die außerhalb des Gemeinschaftsstandes der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt habe. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorsorge treffen, daß sich Fälle dieser Art in Zukunft nicht wiederholen und die Einbeziehung von Berliner Firmen in Ausstellungen der Bundesrepublik Deutschland in der Sowjetunion nach den einschlägigen Bestimmungen des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 erfolgt. Was die sowjetischen Beschwerden hinsichtlich der Ursprungs-Bezeichnungen „Printed in Germany" und „Jenaer Glas" betrifft, so haben die betroffenen Aussteller die gewünschten Korrekturen ohne Beteiligung unserer Botschaft von sich aus vorgenommen. In früheren Fällen hat sich allerdings die Bundesregierung erfolgreich für die Beibehaltung der auch von der DDR verwandten Bezeichnungen „printed in Germany" oder „made in Germany" eingesetzt. Die Beanstandung der Bezeichnung „Jenaer Glas" auf den Produkten der Firma Schott, Mainz, geht darauf zurück, daß die Hersteller in Jena in allen Ländern des Ostblocks Exklusivrechte auf diesen Marken-Namen beanspruchen. Es ist primär Sache des Herstellers in der Bundesrepublik Deutschland, ob und gegebenenfalls wie er seine Markenbezeichnung in der Sowjetunion schützt. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 29) : Wie lange wird nach zwei für ihn günstigen Gerichtsentscheidungen das Personalratsmitglied des Statistischen Bundesamts, das den Fragenkomplex Amtskantine durch die ihm übertragene Prüfung ins Rollen gebracht hat, außer Dienst bleiben? Der Fragenkomplex Amtskantine war im Herbst 1967 vom Bundesrechnungshof ins Rollen gebracht worden, der aufgrund einer Prüfung begründete Bedenken gegen die Richtigkeit der Kantinenrechnung erhoben hatte. Das Statistische Bundesamt hatte daraufhin eine Prüfgruppe gebildet und mit der Untersuchung der Kantinenangelegenheit beauftragt. Der mit der Frage gemeinte frühere Angestellte des Statistischen Bundesamtes, der auch dem dortigen Gesamtpersonalrat angehörte, wurde zum Leiter der Prüfgruppe bestellt. Ihm wurde wesentlich später, am 30. März 1973 und unabhängig von seiner früheren Prüftätigkeit, aus wichtigem Grund gekündigt. Eine zweite Kündigung aus wichtigem Grund wurde Anfang Juli 1973 wegen eines weiteren inzwischen bekanntgewordenen selbständigen Tatbestandes ausgesprochen. Hinsichtlich des ersten Kündigungstatbestandes hat der frühere Angestellte in erster und am 2. Mai 1974 in zweiter Instanz obsiegt. Die Begründung des Berufungsurteils liegt noch nicht vor, so daß über die Fortsetzung dieses Arbeitsrechtsstreites noch nicht entschieden werden kann. Wegen der zweiten Kündigung aus wichtigem Grund ist noch ein Rechtsstreit in erster Instanz anhängig. Über die Wiederbeschäftigung des Gekündigten kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht entschieden werden. 7582* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 30) : Ist die Bundesregierung bereit, erforderlichenfalls über eine Gesetzesänderung, dafür zu sorgen, daß auch Ehegatten deutscher Staatsbürger, die beruflich nur oder aber in großem Umfang außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, zur Vermeidung menschlich schwer vertretbarer Probleme bei der Einbürgerung eine besondere Behandlung erfahren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das bei öffentlichen Bediensteten mögliche Entgegenkommen auch auf andere Personenkreise auszuweiten? Die Einbürgerung von Ausländern, die sich nicht im Inland niedergelassen haben, unterliegt völkerrechtlichen Beschränkungen. Das Völkerrecht der Staatsangehörigkeit verlangt für die Verleihung der Staatsangehörigkeit bestimmte Anknüpfungsmerkmale, z. B. Zugehörigkeit zur Wohnbevölkerung. Die Ehe mit einem deutschen Ehegatten allein reicht danach nicht aus, die Verleihung der Staatsangehörigkeit an im Ausland ansässige Ausländer ohne weiteres zu rechtfertigen. Dem trägt § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes Rechnung, der die Einbürgerung ausländischer Ehegatten Deutscher nur begünstigt, wenn der Einzubürgernde sich auf Dauer im Inland niedergelassen hat. Das Völkerrecht der Staatsangehörigkeit läßt für die Verleihung der Staatsangehörigkeit zwar Vergünstigungen für die ausländische Ehefrau eines staatsangehörigen Mannes zu, nicht aber schlechthin auch für die Einbürgerung des ausländischen Ehemannes. Eine derartige Ungleichbehandlung würde aber nach unserer Rechtsauffassung mit dem Grundsatz gleichen Rechts für Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren sein, der allerdings in den Rechtsordnungen anderer Staaten vielfach noch nicht verankert ist. Das bedeutet indes nicht, daß in Ausnahmefällen gleichwohl eine Einbürgerung nicht auch dann erfolgen könnte, wenn sich der Bewerber auf Dauer im Ausland aufhält. Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die Verleihung der Staatsangehörigkeit eine sonst bestehende Schutzlosigkeit beseitigt und bestimmte Anknüpfungsmerkmale besonders enge Bindungen an den die Staatsangehörigkeit verleihenden Staat erkennen lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 1 der Verordnung vom 20. Januar 1942 (RGBl I S. 40). Hierauf ist schon in der Beantwortung auf Ihre früheren Fragen hingewiesen worden (vgl. Fragen B 4, 5 BT-Drucksache VI/1253; Anlage 39 zur Niederschrift über die 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 1970). Die Möglichkeit, in Ausnahmefällen auf § 1 der Verordnung vom 20. Januar 1942 zurückzugreifen und eine Einbürgerung trotz fehlender Inlandsniederlassung zu vollziehen, besteht auch für ausländische Ehegatten Deutscher. Diese Vorschrift hat bisher ausgereicht, in Härtefällen zu helfen. Sie kommt auch bei Einbürgerungen der ausländischen Ehegatten von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes zur Anwendung, wenn Belange der Bundesrepublik Deutschland berührt sind und ein herausragendes öffentliches Interesse an der Einbürgerung bestätigt wird. In diesen Fällen soll die Einbürgerung Konflikten vorbeugen, die sich aus dem Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit für den ausländischen Ehegatten, den deutschen Bediensteten oder den Dienstherren ergeben könnten. Die Situation anderer Deutscher, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen mit ihren Familien im Ausland leben, ist hiermit nicht ohne weiteres vergleichbar. Bei der Einbürgerung dieser Ausländer kommt es zunächst darauf an, die tatsächlichen persönlichen Verhältnisse und das öffentliche Interesse unter Berücksichtigung der sich aus völkerrechtlichen Bindungen ergebenden Einschränkung abzuwägen. Stellt sich dabei heraus, daß der Einbürgerung keine die Einbürgerungsbefugnis beinträchtigenden Gründe entgegenstehen, kann die Staatsangehörigkeit verliehen werden. Unter diesen Voraussetzungen wird — wie bisher schon — auch künftig in begründeten Einzelfällen geholfen werden können. Aus den dargelegten Gründen hält es die Bundesregierung deshalb nicht für angängig, eine Gesetzesänderung zu erwägen, um auch dem im Ausland lebenden Ehegatten deutscher Staatsangehöriger bei der Einbürgerung Vergünstigungen wie bei einer Inlandsniederlassung nach § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zukommen zu lassen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner sauf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Urlauber von den Reisegesellschaften ausreichend über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und Krankenhausversorgung in Urlaubsgebieten unterrichtet sind? Wenn nicht, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Reisegesellschaften zu verpflichten, ihre Kunden eingehend über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und Krankenhausversorgung in Urlaubsorten zu unterrichten? Für die Inlandsurlauber wirft die gegenwärtige Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Dienstleistungen sicherlich keine besonderen Probleme hinsichtlich ihrer Versorgung in Notlagen auf. Ähnlich dürfte die Situation auch in den meisten mitteleuropäischen Staaten sein. Ihre Frage habe ich deshalb so verstanden, daß es Ihnen in erster Linie um die Unterrichtung der Urlauber geht, die ihren Urlaub außerhalb der vorgenannten Reisegebiete verbringen wollen. Diese Urlauber haben allerdings ein verständliches Interesse zu wissen, wie sie sich in einer plötzlichen Notlage — Unfall oder Krankheit — verhalten müssen, an wen sie sich wenden können und was sie tun müssen, um Hilfe zu erlangen. Die allgemei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7583* nen Hinweise, die die Reiseveranstalter in ihren Katalogen geben, dürften in Notfällen nicht ausreichen. Ich habe deshalb beim Deutschen Reisebüro-Verband nachfragen lassen, welche entsprechenden weiteren Informationen dem Auslandsurlauber gegeben werden. Vom Deutschen Reisebüro-Verband wurde mir mitgeteilt, daß die Reisenden mit der Übermittlung der Buchungsunterlagen einen ausführlichen „Ärztlichen Ratgeber", der über wünschenswerte Verhaltensweisen aufklärt sowie eine Fülle von Indikationen bei denkbaren spezifischen Krankheitssymptomen anführt, erhalten. Bei Gruppenpauschalreisen sei eine ärztliche Versorgung an den Zielorten praktisch in jedem Falle gewährleistet. Die Reiseleitungen am Urlaubsort seien in der Lage, einen nach Möglichkeit ,deutschsprachigen Arzt zu vermitteln. An allen Urlaubsorten, zu denen Gruppenpauschalreisen durchgeführt werden, hätten die deutschen Reiseveranstalter-Büros in eigener Regie oder im Vertragsverhältnis, an die sich die Urlauber mit ihren Informationswünschen wenden können. Auch kleinere Reiseveranstalter verfügen auf Grund von Kooperationsverträgen zwischen den Reiseveranstaltern über eine örtliche Reiseleitung. Probleme können sich allerdings, was die ärztliche Versorgung angeht, bei Fernreisen ergeben, besonders, wenn sie als Individualreisen durchgeführt werden. Bei der besonderen Art dieser Reisen können die Reiseveranstalter nicht in jedem Fall eine ärztliche Betreuung sicherstellen. Im Rahmen ihrer vertraglichen Sorgfaltspflicht müssen die Reiseveranstalter das ihnen Mögliche dazu beitragen, um den Reiseteilnehmer während der Reise vor Schaden zu bewahren. Das ist von den Gerichten wiederholt herausgestellt worden. Dazu gehört auch, daß der Reisende bereits vor Buchung der Reise hinreichend über Schwierigkeitsgrad und gesundheitliche Gefahren, die mit bestimmten Reisen verbunden sein können, unterrichtet wird. Durch diese bereits jetzt für den Reiseveranstalter bestehenden Pflichten werden allerdings nicht alle Informationswünsche der Urlauber abgedeckt. So insbesondere nicht die Frage nach dem Versicherungsschutz im Krankheitsfalle. Da die einzelnen Versicherungsträger die Leistungsansprüche zum Teil unterschiedlich geregelt haben, ist hier im allgemeinen nur eine individuelle Auskunft möglich. Die Prospekte der Reiseveranstalter enthalten häufig nur den Hinweis auf die Zweckmäßigkeit, eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus empfehlen die Versicherungsträger meist, sich vor Antritt der Reise über den Leistungsumfang ihrer Krankenversicherung bei Auslandsreisen zu erkundigen. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, mit den beteiligten Wirtschaftsorganisationen, insbesondere mit dem Deutschen Reisebüro-Verband über die Problematik zu sprechen und dabei nach Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung der Informationen der Urlaubsreisenden über die ärztliche und Krankenhausversorgung in Urlaubsgebieten suchen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 50) : . Liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Mondpreisempfehlung vor, wenn der empfohlene Preis eines Produkts im Einzelhandel um 20 % unterschritten werden kann? Durch die Kartellgesetznovelle vom 3. August 1973 ist die Mondpreisempfehlung ausdrücklich verboten worden. Die Mißbrauchsaufsicht über Preisempfehlungen wurde erheblich verschärft. Das Bundeskartellamt hat diese neuen Vorschriften aufgrund systematischer Überprüfung von Preisempfehlungen an Schwerpunktorten mit gutem Erfolg angewandt. Zwar läßt sich eine generelle Grenze für den Beginn der Mondpreisempfehlung nicht aufstellen, da die Verhältnisse auf den einzelnen Märkten sehr unterschiedlich sind. Eine Unterschreitung des empfohlenen Preises um 20 Prozent ist jedoch in aller Regel ein sehr starkes Indiz für einen Mißbrauch und ist bereits in einer Reihe von Fällen vom Bundeskartellamt als unzulässige Mondpreisempfehlung beanstandet worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der Aral AG, an der der Bund beteiligt ist, „die Tankstellenpreise müssen rauf" angesichts der vorausgegangenen Aktivitäten des Bundeskartellamts? Die ARAL AG hat mitgeteilt, ihr Vorstandsvorsitzender habe am 6. Juni 1974 lediglich darauf hinweisen wollen, daß die Erlössituation eine Anhebung der Preise erforderlich mache. Es hänge indessen von der Marktverfassung ab, ob oder wann dies durchsetzbar sei. Ein Alleingang der ARAL AG sei nicht beabsichtigt. Die Mißbrauchsverfahren gegen die Mineralölgesellschaften wegen Preiserhöhungen Anfang dieses Jahres sind noch nicht abgeschlossen. Falls es zu erneuten Preiserhöhungen kommen sollte, wird das Bundeskartellamt seine Prüfung auch darauf erstrecken. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 66) : Wie weit sind die Vorbereitungen im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr gediehen, die in der Fragestunde des Deutschen Bundestags (Drucksache 7/1182) mit der Zielsetzung, jeden genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, auch den in ländlichen Gebieten, ohne Einschränkungen einzubeziehen, angekündigt wurden, und bis wann können die Behinderten in ländlichen Räumen mit der zugesagten Hilfe rechnen? 7584* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist inzwischen der Referentenentwurf eines Gesetzes erarbeitet worden, das an die Stelle des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr treten soll. In ihm ist vorgesehen, daß der begünstigte Personenkreis praktisch alle Omnibuslinien auch in ländlichen Gebieten unentgeltlich benutzen kann. Der Gesetzentwurf wird z. Z. mit den hauptbeteiligten Bundesministerien abgestimmt. Er bedarf dann noch der Erörterung mit den Ländern sowie den Verbänden der Behinderten und der Verkehrsunternehmen. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Gesetzentwurf noch im Laufe dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschlußfassung zuzuleiten. Es ist vorgesehen, daß das Gesetz drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 67): Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Landtagswahlkampf in Niedersachsen 50 000 Informationsbroschüren über die „Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar" verteilen ließ, obwohl diese bereits auf Grund erneuter Mitbestimmungsverhandlungen zwischen SPD und FDP von Februar 1974 inhaltlich überholt waren, und wenn ja, hält die Bundesregierung dieses Handeln gegebenenfalls mit den Grundsätzen einer „aufklärenden" Öffentlichkeitsarbeit für vereinbar? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung im Landtagswahlkampf in Niedersachsen 50 000 Informationsbroschüren über die Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar verteilen ließ. Die Bundesregierung, hier das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, hat eine Broschüre zur Mitbestimmung erst nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfs herausgegeben. Diese Broschüre enthält den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie er vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet worden ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 70): In welchem Umfang wurde in den Jahren 1972 und 1973 gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (insbesondere gegen das Verbot der Kinderarbeit) verstoßen, wie wurden diese Verstöße geahndet, und in welchem Umfang wurden die Betriebe auf die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überprüft? Nach den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht der Länder sind im Jahre 1972 53 321 im Jahre 1973 34 742 Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz festgestellt worden. Davon waren im Jahre 1972 942 im Jahre 1973 682 Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben im Jahre 1972 2 913 und im Jahre 1973 1 665 Verwarnungen erteilt. Sie haben im Jahre 1972 4 511 und im Jahre 1973 3 568 Bußgeldbescheide erlassen. Sie haben ferner im Jahre 1972 144 und im Jahre 1973 132 Strafanzeigen erstattet. Gerichtliche Strafen sind im Jahre 1972 in 65 und im Jahre 1973 in 78 Fällen verhängt worden. Eine Statistik über die Zahl der Besichtigungen zur Überprüfung der Einhaltung eines bestimmten Gesetzes wird von der Gewerbeaufsicht nicht geführt. Die von den Ländern mitgeteilte Gesamtzahl der Besichtigungen beträgt für das Jahr 1972 351 165 (ohne die Länder Niedersachsen und Hessen), für das Jahr 1973 425 505 (ohne die Länder Niedersachsen und Saarland). Von diesen Besichtigungen wurden im Jahr 1972 181 825 (ohne Niedersachsen und Hessen), im Jahr 1973 278 597 (ohne Niedersachsen und Saarland) Betriebe erfaßt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen A 74 und 75): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Untersuchungen der vergangenen Jahre ergeben haben sollen, daß besonders Milch und Butter Mengen von Hexachlorbenzol (HCB) aufweisen, die in bestimmten Molkereieinzugsgebieten über dem zulässigen Höchstwert liegen? In welchen Molkereieinzugsgebieten, mit welchen Ergebnissen und mit welchen Konsequenzen sind Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte von HCB in Milch und Butter festgestellt worden? Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit liegen Berichte über HCB-Gehalte in Milch und Butter aus bestimmten Molkereieinzugsgebieten nicht var. Ich wäre deshalb dankbar, wenn Sie mir diesbezügliche Informationen zugänglich machen würden. Einer Mitteilung des Chemischen Landesuntersuchungsamtes Münster und des Instituts für Lebensmittelchemie, Münster, zufolge liegen die Rückstände an HCB in Milch, bezogen auf Fett, im Mittel bei 0,15 ppm, in Butter bei 0,17 ppm. Nach Untersuchungen des Instituts für Hygiene der Bundesanstalt für Milchforschung, Kiel, wurde Hexachlorbenzol in 159 Trinkmilchproben aus der Bundesrepublik Deutschland mit 0,16 ppm bei Schwankungen zwischen 0,02 und 0,64 ppm nachge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7585* wiesen. Der überhöhte Wert von 0,64 ppm wurde nur in einer Probe festgestellt. Im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung konnte das Institut in 69 Proben von Milch und Milchprodukten folgende HCB-Werte — angegeben in ppm, bezogen auf den Fettgehalt — feststellen: Butter 0,181 Trinkmilch 0,167. Eine Überschreitung des zulässigen HCB-Gehaltes konnte somit nicht festgestellt werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt im Rahmen eines seit mehreren Jahren laufenden Forschungsvorhabens durch das Institut für Hygiene der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel die Entwicklung der Rückstandssituation bei Milch und Milcherzeugnissen, insbesondere hinsichtlich der Rückstände an Pestiziden, beobachten. Dabei hat sich gezeigt, daß die Gehalte an Pestizidrückständen insgesamt gesehen rückläufig sind. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 87) : Ist die Bundesrepublik Deutschland bereit, im Sinne der Entschließung 563 der Beratenden Versammlung des Europarats, Portugal Wirtschaftshilfe zu gewähren, sofern in diesem Land ungelöste Wirtschaftsprobleme eine direkte Bedrohung der neuerrungenen Freiheit darstellen könnten? Die Bundesregierung prüft, in welcher Weise die wirtschaftlichen Beziehungen zu Portugal gestaltet werden können. Sie verfolgt die Bemühungen Portugals, einen neuen Modus im Verhältnis zu seinen überseeischen Gebieten zu finden, mit Sympathie und Solidarität. Zur Zeit erscheint es jedoch schwierig, Portugal selbst, das nach der international anerkannten OECD-Liste der Entwicklungsländer (DAC-Liste) kein Entwicklungsland ist, Entwicklungshilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Eberhard Urbaniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, ich wollte Ihnen nur sagen, daß wir im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sehr gründlich beraten haben und daß uns die Kollegen Ihres Ausschusses hilfreich zur Verfügung gestanden haben, um dieses Gesetz bei uns im Ausschuß ordnungsgemäß zu verabschieden. Wenn Sie sagen „die öffentlichen Hände", dann müssen Sie sagen, wer das eigentlich ist. Hier geht es doch im wesentlichen um Beiträge der Sozialversicherungsträger und der Bundesanstalt für Arbeit. Sie sind sehr wichtig für den Arbeitnehmer, insbesondere für seine spätere Situation bei der Rentenzahlung. Das mußte aber bevorrechtigt untergebracht werden.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Danke schön! Gegenstimmen? —
Stimmenthaltungen? — Bei einer Stimmenthaltung
ist das Gesetz in der dritten Beratung angenommen.
Meine Damen und Herren, ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an, daß gemäß dem Antrag des Ausschusses die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt erklärt werden. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation
-- Drucksache 7/1237 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/2246 — Berichterstatter: Abgeordneter Krampe
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksachen 7/2245, 7/2256 — Berichterstatter: Abgeordneter Ziegler (Erste Beratung 69. Sitzung)

Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob ergänzend zu den Schriftlichen Berichten das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern und eröffne die Aussprache in zweiter Beratung. -- Das Wort wird in der zweiten Beratung nicht begehrt.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe die §§ 1 bis 41 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke! Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glombig von der Fraktion der SPD.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es, daß wir heute endlich das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation verabschieden können. Dieses Gesetz, auf das viele Behinderte und ihre Familien schon lange warten — und zwar sehr ungeduldig —, wird am 1. Oktober 1974 in Kraft treten. Damit wird, nachdem das neue Schwerbehindertengesetz und die dritte Novelle zum Bundessozialhilfegesetz mit den Verbesserungen in der Eingliederungshilfe bereits in Kraft getreten sind, das schwierigste Teilstück der von der sozialliberalen Koalition in Angriff genommenen umfassenden Reform der Rehabilitation bewältigt sein.
    Ein weiteres Teilstück dieser Reform der Rehabilitation wird das Gesetz über die Sozialversicherung



    Glombig
    der Behinderten sein. Außerdem erwartet die SPD-Bundestagsfraktion — und ich hoffe, das gesamte Haus —, daß das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr novelliert und nach dem Grundsatz der Finalität umgestaltet wird.

    (Abg. Maucher: Natürlich!)

    Eine solche Novelle ist durch die Überwindung des Kausalitätsprinzips mit dem neuen Schwerbehindertengesetz notwendig geworden, und wir wissen, daß die Bundesregierung daran arbeitet.
    Das Rehabilitationsangleichungsgesetz wird die bislang unkoordinierten Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, der Bundesanstalt für Arbeit und der als Rehabilitationsträger neu hinzukommenden gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend vereinheitlichen. Dadurch sollen die Ungleichbehandlung der Behinderten, Kompetenzschwierigkeiten und bürokratische Hemmnisse so weit wie möglich überwunden werden. Es soll ein zügiges, die verschiedenen Stufen von der medizinischen bis zur beruflichen Rehabilitation nahtlos durchlaufendes Rehabilitationsverfahren erreicht werden.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprünglich nicht vor, die Sozialhilfe in die vorgesehene Harmonisierung einzubeziehen, da die für die Sozialhilfe maßgeblichen Grundsätze der Subsidiarität und der Individualisierung nach Auffassung der Bundesregierung mit den Rechtsprinzipien der anderen Rehabilitationsbereiche nur schwer vereinbar sind. Der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat auf sozialdemokratische Anregung hin trotzdem geprüft, ob nicht wenigstens die Sachleistungen der Rehabilitation und die Krankenhilfe im Bereich der Sozialhilfe ebenfalls in die vorgesehene Harmonisierung einbezogen werden sollten. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält darüber zwar noch keine konkreten Vorschriften; aber er legt der Bundesregierung die gesetzliche Pflicht auf, bis zum 31. Dezember 1975 den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Möglichkeiten einer Einbeziehung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dieses Gesetz zu berichten und Vorschläge für die danach zu treffenden Maßnahmen zu machen. Im Rahmen dieses Gesetzes war die Einbeziehung der Sozialhilfe nicht zu bewältigen, es sei denn, man hätte eine weitere Verzögerung des Inkrafttretens dieses Gesetzes um viele Monate in Kauf genommen. Das aber wollten wir nicht.
    Meine Damen und Herren, die vielleicht wichtigste Neuerung des Angleichungsgesetzes möchte ich besonders hervorheben, nämlich die Tatsache, daß künftig auch die gesetzliche Krankenversicherung Rehabilitationsträger sein wird. Dadurch wird der Personenkreis, der Zugang zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation der Krankenversicherungsträger hat, ganz erheblich erweitet. Das betrifft insbesondere die jugendlichen Behinderten, aber auch die Ehefrauen, soweit sie bisher bei der Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ganz oder teilweise auf die Sozialhilfe angewiesen waren. Sie werden in den meisten Fällen künftig im Rahmen der Familienhilfe Anspruch auf die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
    Der Bundestagsauschuß für Arbeit und Sozialordnung hat — ebenfalls auf sozialdemokratische Initiative hin — auch geprüft, ob für die behinderten Kinder über die bei den einzelnen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung unterschiedlich geregelten Altersgrenzen hinaus ein Anspruch auf Familienhilfe bestehen soll, und zwar solange der Zustand der Behinderung dauert und wenn auf Grund dieser Tatsache ein eigenes Krankenversicherungsverhältnis nicht begründet werden kann. Der Ausschuß ist zu dem Ergebnis gekommen, daß der Anspruch auf Familienhilfe in diesem Falle bei unverheirateten behinderten Kindern erst dann enden sollte, wenn das Versicherungsverhältnis des Vaters oder der Mutter erlischt. Auch diese Frage konnte in diesem Gesetz nicht geregelt werden. Sie wird in dem Gesetz über die Sozialversicherung für Behinderte zu lösen sein.
    Meine Damen und Herren, auf Initiative der SPD- Bundestagsfraktion sind in den Gesetzentwurf auch Bestimmungen über die Verpflichtung der Ärzte zur Mitteilung über Behinderungen an die Krankenkassen eingefügt worden. Dies soll der Früherkennung und der rechtzeitigen Behandlung von Behinderungen und drohenden Behinderungen dienen. Wirksame Präventivmaßnahmen sind außerordentlich wichtig, denn wir wissen, daß dadurch viele Behinderungen von vornherein vermieden werden können.
    Die bisherigen Bestimmungen zur Früherkennung und Behandlung von Behinderungen im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes haben sich offenbar nicht bewährt. Deshalb wird mit diesem Gesetz ein neuer Versuch gemacht, dieses Problem zu lösen. Danach haben die Bundesverbände der Krankenkassen und die kassenärztlichen Bundesvereinigungen durch Verträge sicherzustellen, daß der Behinderte über die Möglichkeiten der medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation beraten wird und die gebotenen Maßnahmen von den Rehabilitationsträgern frühzeitig eingeleitet werden. In den Verträgen ist zu regeln, bei welchen Behinderungen, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Verfahren von den Ärzten Mitteilungen über Behinderte an die Kassen zu machen sind. Sobald den Krankenkassen Behinderungen bekannt sind, werden sie, wie es ihre gesetzliche Pflicht als neue Rehabilitationsträger sein wird, unverzüglich selbst Rehabilitationsmaßnahmen einleiten oder den zuständigen Träger benachrichtigen. Deshalb wird die Mitteilung an die Krankenkassen für die Behinderten wesentlich wirkungsvoller sein als die im Bundessozialhilfegesetz vorgesehne Mitteilung an die Gesundheitsämter.
    Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit einen Appell an die frei praktizierenden Ärzte in unserem Lande richten. Wir haben über die Frage der Einführung der Meldepflicht für Behinderte lange ge-

    Glombig
    stritten. Lassen wir diesen Streit über die Begriffe „Meldepflicht" oder „Melderecht" oder „Meldeverfahren" nun endlich ruhen! Tun wir gemeinsam unsere Pflicht! Das heißt, auch die Ärzte müssen ihre Pflicht tun. Ich bin davon überzeugt, daß sie ihre Pflicht tun werden. Denn ohne ihre Mitarbeit ist dieses Problem nicht zu lösen. Wir sollten all die Schlagworte von der „Schweigepflicht", dem „Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient", dem „Elternrecht" und der „Euthanasie" in diesem Zusammenhang beiseite lassen und daran denken, daß es hier allein um die Interessen der Behinderten geht, und um sonst gar nichts.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das Rehabilitationsangleichungsgesetz wird nicht nur die Rehabilitationsleistungen harmonisieren und für große Bevölkerungsgruppen den Zugang zu den Rehabilitationsleistungen der Sozialversicherung eröffnen, sondern auch in vielen Fällen zu Leistungsverbesserungen führen. Insbesondere werden die Einkommenshilfen während des Rehabilitationsverfahrens fortan von allen Rehabilitationsträgern nach einer einheitlichen Formel berechnet. Das gilt auch für das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Während einer medizinischen oder berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation erhält der Behinderte Übergangsgeld, wenn er arbeitsunfähig ist oder wegen Teilnahme an der Maßnahme keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben kann. Das gilt auch für eine ärztlich verordnete Schonungszeit im Anschluß an eine stationäre medizinische Maßnahme. Das Übergangsgeld bzw. Krankengeld beträgt 80 v. H. des Regellohnes und darf das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das bedeutet für die überwiegende Mehrheit der Bezieher von Übergangs- bzw. Krankengeld eine erhebliche Leistungsverbesserung.
    Die wichtigste Verbesserung im Bereich der Barleistungen besteht ohne Zweifel in der Einführung der Dynamisierung. Das bedeutet, daß das Übergangsgeld, das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe sowie das Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz zukünftig jährlich der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt werden. Diese Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Viele Rehabilitanden, die sich langdauernden medizinischen oder berufsfördernden Maßnahmenn unterzogen haben, mußten bisher mitsamt ihren Familien trotz steigender Lebenshaltungskosten und allgemeinem Einkommenszuwachs mit Einkommenshilfen auskommen, die nach einem zwei Jahre oder sogar noch länger zurückliegenden Arbeitseinkommen bemessen waren. Das Rehabilitationsangleichungsgesetz wird diesen Zustand beenden.
    In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig, daß Behinderte, die seit dem 1. Januar 1974 oder seit einem früheren Zeitpunkt anmedizinischen oder berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation teilnehmen, für die Zeit vom 1. Juni 1974 an das Übergangsgeld nach den Vorschriften des neuen Gesetzes erhalten, wenn die Maßnahmen über den 1. Juli 1974 hinaus andauern. Das gilt auch für die Bezieher von Krankengeld.
    Wenn ich vorhin einen Appell an die Ärzte gerichtet habe, dann möchte ich jetzt einen Appell an die Versicherungsträger richten. Ich würde es für untragbar halten — wenn wir hier heute ein Gesetz verabschieden und es zum 1. Oktober in Kraft treten lassen —, diejenigen Behinderten, die lange krank sind und die langdauernde Maßnahmen über sich ergehen lassen müssen, nun deshalb, weil die Versicherungsträger diese Aufgabe nicht in kürzester Zeit glauben bewältigen zu können, auf die ihnen zustehende Leistungserhöhung noch länger warten zu lassen, als notwendig ist und 'hingenommen werden muß, nachdem wir für diese Behinderten eine Sonderregelung geschaffen haben. Ich bin der Meinung, daß die Versicherungsträger und ihre Selbstverwaltungsorgane auch hier eine Bewährungsprobe zu bestehen und sich um diese Dinge ganz besonders zu kümmern haben: Hier geht es um die Behinderten, die auf die Erhöhung der Leistung jetzt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt angewiesen sind.

    (Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

    Von da aus komme ich noch kurz zu einem anderen Problem. Ich möchte darauf hinweisen — obwohl sich bereits vor Jahren die Sozialenquetekommission dafür ausgesprochen hatte, vom gegenwärtigen gegliederten System der Rehabilitation grundsätzlich abzugehen —, daß wir bei der Beratung des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes von der Einsicht ausgehen mußten, daß eine organisatorische Vereinheitlichung der Rehabilitation außerordentlich schwierig und politisch wohl auch kaum durchsetzbar ist.
    Das Rehabilitationsangleichungsgesetz strebt deshalb eine pragmatische Lösung an, die zwar das gegliederte System beibehält, aber seine für den Behinderten negativen Auswirkungen beseitigen soll. Inwieweit damit die entscheidenden Mängel des gegliederten Systems beseitigt werden können, kann letztlich erst die spätere Auswirkung des Gesetzes zeigen.
    Vor allem von der konstruktiven Mitarbeit der Träger wird es abhängen, ob sich die Hoffnungen erfüllen werden, die die Behinderten an dieses Gesetz knüpfen. Den Trägern wird durch das Rehabilitationsangleichungsgesetz eine große Verantwortung auferlegt. Ich bin davon überzeugt, daß die Rehabilitationsträger auch weiterhin bei der Lösung dieser Probleme konstruktiv zusammenarbeiten werden.
    Lassen Sie mich mit einem dreifachen Dank schließen. Der erste Dank sei an den scheidenden Bundespräsidenten und an seine Frau gerichtet. Ich glaube, daß der ständige Appell von Bundespräsident Heinemann und seiner Frau an die Öffentlichkeit, sich der Randgruppen, besonders der Behinderten, anzunehmen, erst die Grundlage dafür geschaffen hat, daß wir in den vergangenen Jahren ein solches Reformwerk für die Behinderten in unserem Lande auf die Beine stellen und inzwischen zum größten Teil verabschieden konnten. Ich meine, daß dafür dem



    Glombig
    scheidenden Bundespräsidenten und seiner Frau bei dieser Gelegenheit und von dieser Stelle aus unser Dank gebührt.

    (Beifall.)

    Der zweite Dank geht an die Bundesregierung, insbesondere an Bundesarbeitsminister Walter Arendt und an die Mitarbeiter seines Hauses.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich meine, daß vor allem dank ihrer Arbeit das Rehabilitationsangleichungsgesetz ein wesentlicher Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit für die Behinderten in unserem Lande sein wird.
    Der dritte Dank geht an die Mitarbeiter in den Rehabilitationseinrichtungen. Auch ihnen sollte bei dieser Gelegenheit ein Dank gesagt werden.

    (Beifall.)

    Ich hoffe sehr, daß dieses Gesetz auch ihnen eine Hilfe bei ihrer schweren Arbeit im Dienste am Mitmenschen bringen wird.
    Zum Schluß gestatten Sie mir noch eine Bitte. Wir sollten alle gemeinsam überlegen, ob es für das Wort Rehabilitation nicht ein besseres gibt. Sie haben vielleicht schon bemerkt, wie zähflüssig dieses Wort inzwischen in meinem Munde geworden ist. Wir werden uns darüber — so hoffe ich — auch in der Zukunft noch unterhalten können und vielleicht eine neue und bessere Bezeichnung finden.

    (Beifall.)