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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7439 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2270 —Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7439 B Wehner (SPD) 7447 A Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 7448 D Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7449 B Dr. Marx (CDU/CSU) 7452 A Mattick (SPD) . . . . . . . . 7454 D Dr. Götz (CDU/CSU) zur Abstimmung 7458 D Namentliche Abstimmung . . . 7459 A Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) — Drucksache 7/2172 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . . . 7460 D von Hassel, Vizepräsident . . . . 7468 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 7468 B Rappe (Hildesheim) (SPD) . . . . 7496 B Spitzmüller (FDP) 7501 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 7506 B Schmidt (Wattenscheid) (SPD) . . . 7512 D Hölscher (FDP) . . . . . . . . 3517 D Dr. Blüm (CDU/CSU) . . . . . . 7522 C Dr. Farthmann (SPD) . . . . . . 7527 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 7534 A Dr. Ehrenberg (SPD) 7541 A Hoffie (FDP) . . . . . . . . 7543 A Fragestunde — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Beurteilung der Verleihung des Leninordens an den Chef des Ministeriums für Staatssicherheit der „DDR", Generaloberst Mielke, für besondere Informationen aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland; Bewertung der Feststellungen des BND, wonach zur Vorbereitung des Breschnew-Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Geheiminformationen über das Ministerium für Staatssicherheit der „DDR" an das sowjetische KGB gegangen sind Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7476 A, B Niegel (CDU/CSU) . . 7475 D, 7476 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Äußerung von Bundeskanzler Schmidt im „Stern" bezüglich seiner Antwort an die CDU-Abgeordnete Lieselotte Berger in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6. Juni 1974; Bereitschaft des Bundeskanzlers zur Konkretisierung und Zurücknahme dieses Vorwurf s Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7476 C, D, 7477 A, B, C, D, 7478 A, B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) . 7476 D, 7477 A, 7478 B, C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7477 B, 7478 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 7477 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7477 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 7477 D Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 3477 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7478 A Frau Funcke, Vizepräsident . 7478 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 3478 D Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Verbindlichkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . . 7479 A, B, C, D, 7480 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . 7479 C, D, 7480 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7480 B Mattick (SPD) 7480 B Frage A 17 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) : Beurteilung der Abwertung des Bundesverfassungsgerichts durch die Sowjetunion und die DDR als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland und als Beeinträchtigung der Entspannungsbemühungen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7480 D, 7481 A, B, C, D, 7482 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . 7480 D, 7481 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 7481 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7481 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7481 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7481 D Frage A 18 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) Bedeutung der Äußerungen Jefremows für die Politik der Bundesregierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7482 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7482 B, C Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Verhinderung der Ansprache von Botschafter Sahm im sowjetischen Fernsehen aus Anlaß des 25. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7482 D, 7483 B, C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7483 B, C, D Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Forderung der Konsularabteilung der polnischen Botschaft bei Visaerteilung und ihre Vereinbarkeit mit Geist und Buchstaben des Warschauer Vertrags und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7483 D, 7484 A, B, C, D, 7485 A, B Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . 7484 A, B, D, 7485 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 7484 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 7484 C, 7485 A Frage A 25 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Ostverträge und Aussiedlungsaussichten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7485 B, C, D, 7486 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 7485 C, D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7486 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7486 A Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/ CSU) : Schlechterstellung von Walzmagermilchpulver bei der Gestaltung der Intervention gegenüber Sprühmager- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 III milchpulver und Nichterreichen des Interventionspreises für Walzmagermilchpulver bei marktfernen Molkereien Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7486 C, 7487 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . 7486 D, 7487 .A Frage A 59 Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesernährungsministers zur Situation der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7487 B, D, 7488 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 7487 C, D Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7488 A Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 7488 A Frage A 61 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Arbeitszeit der Landwirte Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 3488 B, D, 3489 A, B Eigen (CDU/CSU) . 7488 D, 7489 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 7489 A Opitz (FDP) 7489 B Frage A 62 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Äußerung des Bundeskanzlers zu Bauerndemonstrationen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7489 C, D Eigen (CDU/CSU) 7489 D Frage A 63 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Marktgeschehen bei Maisstärke und Maisquellmehl Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7489 D, 7490 B Ey (CDU/CSU) 7490 B Frage A 5 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Hoffie (FDP) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung einer Zusammenarbeit der Firmen ERNO und MBB bei der Abwicklung des Spacelab-Auftrages der ESRO Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT) 7490 C Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Anteil deutscher Consulting-Firmen an Weltbankprojekten Brück, Parl. Staatssekretär (BMZ) 7490 D, 7491 A, B, C, D Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) 7491 A, B, C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Genscher, Bundesminister (AA) . . 7491 D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7493 C Dr. Corterier (SPD) . . . . . . 7494 B Ronneburger (FDP) . . . . . . . 7495 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/2285 — Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes über Konkursausfallgeld (Drittes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) — Drucksache 7/1750 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2260 — Zweite und dritte Beratung Urbaniak (SPD) . . . . 7545 A, 7548 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7545 D Hölscher (FDP) . . . . . . . . 7546 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7547 C Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation — Drucksache 7/1237 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2246 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/2245, 7/2256 — Zweite und dritte Beratung Glombig (SPD) . . . . . . . 7548 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . 7551 B Christ (FDP) 7553 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 7555 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Sechstes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 7/2121 — Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2209 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2208 — Zweite und dritte Beratung Jaschke (SPD) . . . . . . . 7556 D Maucher (CDU/CSU) 7558 A Hölscher (FDP) 7559 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 7560 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Parl-StG) — Drucksache 7/820 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/1900 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/1899 — Zweite und dritte Beratung Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) 7561 D Liedtke (SPD) 7563 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 7563 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/2285 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2297 — Zweite und dritte Beratung 7564 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2204 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/1643 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes — Drucksache 7/2203 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes — Drucksache 7/2205 — Erste Beratung Schäfer (Appenweier) (SPD) . . 7564 D Berger (CDU) . . . . . . . . . 7565 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 7566 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7567 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/1618 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2226 — Zweite und dritte Beratung Ollesch (FDP) . . . . . 7568 A, 7571 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7569 B Wrede (SPD) . . . . . 7570 B, 7572 C Dürr (SPD) 7570 D Tillmann (CDU/CSU) . 7571 A, 7572 D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 572 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. April 1972 über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts — Drucksache 7/1657 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2290 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2278 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7573 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/74 — Angleichungszoll für Trinkweine griechischer Herkunft) — Drucksachen 7/1759, 7/2202 — 7573 D Nächste Sitzung 7573 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7575* A Anlage 2 Erklärung der Abg. Baier, Dr. Becher (Pullach), Dr. Götz, Dr. Klepsch, Kunz (Berlin), Dr. Riedl (München), Werner, Dr. Wittmann (München), Zoglmann zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Druck sache 7/1832 — 7575* D Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Wörner zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 V 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 — 7578* B Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Annulierung von Posthilfsstellen im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg 7578* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/2197 vom 6.6.74 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/ CSU) : Behauptung des Personalrats des FA 2 München betreffend Personalmangel bei der Deutschen Bundespost; Aussage des früheren Bundespostministers Ehmke über die Einsparung von 28 000 Stellen 7578* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Einrichtung von Studiengängen der Fachrichtung Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft und Verwaltung an der Fachhochschule Berlin durch die Deutsche Bundespost . . . . . . . . 7579* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6.74 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über eine Anregung von Bundeskanzler Schmidt an den Präsidenten der Deutschen Bundesbank, bei einem Preis von 2 Francs für 1 DM französische Francs anzukaufen; angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über eine „rundweg anomale Inflationsempfindlichkeit" der Deutschen 7580* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Aufgaben und Bezahlung des „Büros Harpprecht" nach dem Kanzlerwechsel 7580* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Beurteilung der Ausführungen des sowjetischen Botschafters Jefremow gegegenüber dem „Neuen Deutschland" vom 10. Juni 1974; Reaktion der Bundesregierung; Bereitschaft der Bundesregierung zur förmlichen Mitteilung an die DDR über die Verbindlichkeit des Grundvertrages für die Bundesrepublik Deutschland in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1973 7580* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 19 und 20 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Einseitige Interpretation des Viermächteabkommens durch die Sowjetunion 7581* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Eingriffe der Sowjetunion in den Beitrag aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zur internationalen Ausstellung „Gesundheitswesen — 74" in Moskau . . 7581* B Anlage 12 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Suspendierung eines Personalratsmitgliedes des Statistischen Bundesamtes . 7581* C Anlage 13 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Besondere Behandlung von Ehegatten deutscher Staatsbürger bei der Einbürgerung 7582* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 14 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Schreiber (SPD) : Unterrichtung von Urlaubern durch die Reisegesellschaften über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und der Krankenhausversorgung in Urlaubsorten 7582* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Mondpreis-Empfehlungen 7583* C Anlage 16 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Äußerungen des Vorstandsvorsitzen- den der Aral AG über Preiserhöhungen 7583* C Anlage 17 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr 7583* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Informationsbroschüren über die „Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar" . . . . . . . . . 7584* A Anlage 19 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz 7584* B Anlage 20 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kater (SPD) : Hexachlorbenzol in Milch und Butter; Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte 3584* D Anlage 21 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 87 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Entschließung 563 des Europarats; Wirtschaftshilfe für Portugal . . . . 7585* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7439 110. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Alber *** 21. 6. Amrehn *** 21. 6. Baier 20. 6. Dr. Barzel 21. 6. Behrendt * 21. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Blumenfeld *** 21. 6. Dr. Böger 20. 6. Frau von Bothmer *** 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Burgbacher * 21.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Dr. Enders *** 21. 6. Entrup 22. 6. Dr. Erhardt 20. 6. Flämig * 21.6. Frehsee * 21.6. Dr. Freiwald 22. 6. Dr. Früh * 21.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Dr. Geßner *** 21. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Härzschel * 20. 6. Dr. Holtz *** 2L 6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21.6. Kahn-Ackermann *** 21. 6. Kater * 21.6. Dr. Kempfler *** 21. 6. Kleinert 21. 6. Dr. Klepsch *** 21. 6. Krall * 21. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 6. Lagershausen *** 21. 6. Dr. Graf Lambsdorff 21. 6. Lautenschlager * 21. 6. Lemmrich *** 22. 6. Lenzer *** 21. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Marquardt 21. 6. Memmel * 21. 6. Dr. Mende *** 21. 6. Dr. Müller (München) *** 21. 6. Pawelczyk *** 21. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Richter *** 21. 6. Dr. Schachtschabel * 21.6. Scheel 22. 6. Schirmer 21.6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30. 6. Schonhofen 21. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 6. Schwabe * 21.6. Dr. Schwencke *** 21. 6. Dr. Schwörer * 21. 6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Springorum * 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Vohrer *** 21. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther *** 21. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Wendig 21. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. Anlage 2 Erklärung nach § 59 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Baier, Dr. Becher (Pullach), Dr. Götz, Dr. Klepsch, Kunz (Berlin), Dr. Riedl (München), Werner, Dr. Wittmann (München), Zoglmann zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik - Drucksache 7/1832 - Gegen den Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik erheben wir Einspruch, weil er unserer Meinung nach weder der Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten, noch der Verständigung und Versöhnung mit dem tschechischen und slowakischen Volk dient. Der Sudetendeutsche Rat und die Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft haben als legitimierte Vertretungen der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Sudetendeutschen am 14. Juli 1973 nach der Paraphierung des Vertrages gegen ihn Rechtsverwahrung eingelegt, der wir uns anschließen, weil entscheidende Rechtspositionen der sudetendeutschen Volksgruppe gefährdet werden. Der Vertrag wird zudem den historischen Tatsachen nicht gerecht: 7576* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 — Das deutsch-tschechische Problem ist auf das engste mit dem Eintritt des demokratischen Gedankens in die mitteleuropäische Politik im Jahre 1848 verknüpft; zahlreiche sudetendeutsche Abgeordnete haben an der Nationalversammlung in Frankfurt teilgenommen. — Während das Frankfurter Beginnen scheiterte, ist sudetendeutschen und tschechischen Volksvertretern im österreichischen Reichstag von Kremsier 1849 ein beispielhafter Ausgleich gelungen. — Bei der Gründung der Tschechoslowakei im Jahre 1918/19 wurden die sudetendeutschen Gebiete nicht nur unter Androhung von Gewalt, sondern durch Anwendung militärischer Gewalt dem tschechoslowakischen Staatsgebiet einverleibt. — Dies geschah, obwohl die deutschen Abgeordneten Böhmens sich am 29. Oktober 1918 in Wien zur „Sudetendeutschen Landesversammlung" konstituierten und das Sudetenland zu einer Provinz des Staates Deutsch-Österreich erklärten. --- Dies bedeutete eine Verweigerung des damals verkündeten Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Diese Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Sudetendeutschen hielt der österreichische Bundeskanzler Dr. Renner für die Ursache schwererer Verwicklungen, als sie die Annexion Elsaß/ Lothringens im Jahre 1871 zur Folge gehabt hatte. — Wie 1938 und 1973 wurden auch auf der Friedenskonferenz von St. Germain die Vertreter der Sudetendeutschen an der Abfassung des sie betreffenden Friedensvertrages nicht beteiligt, wenngleich eine sudetendeutsche Delegation unter Führung des Landeshauptmanns von Deutsch-Böhmen, Dr. Ritter Lodgman von Auen, und des sozialdemokratischen Politikers Josef Seliger am Rande der Friedenskonferenz die Verhandlungsergebnisse vor der endgültigen Paraphierung vorgelegt erhielt. — In der Folgezeit haben die sudetendeutschen Parteien auf der Basis der den Sudetendeutschen oktroyierten Verfassung der Tschechoslowakei versucht, im Rahmen dieses Staates, wenn auch vergeblich, einen Ausgleich von Volk zu Volk zu finden. — Im Sommer 1938 stellte der britische Vermittler Lord Runciman fest, daß die tschechoslowakische Regierung keine Bereitschaft zeigte, einen vernünftigen Ausgleich zu suchen, und er schlug die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich vor. — Die tschechoslowakische Regierung hat sich in ihren Noten vom 21. September 1938 an Frankreich und Großbritannien mit dieser Abtretung einverstanden erklärt. — Das Vier-Mächte-Abkommen vom 29. September 1938 (Münchener Abkommen) umschreibt nur den Vollzug dieser Abtretung, die den Westmächten zur Sicherung des Friedens auch deshalb vertretbar erschien, weil sie dem 1919 verweigerten Gedanken des Selbstbestimmungsrechts entsprach. — Mit der Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat im Jahre 1945 begann nicht nur ein neuer Leidensweg dieser Volksgruppe, sondern wurde auch das deutsch-tschechoslowakische Verhältnis erneut schwer belastet. — Im Lichte dieser Erfahrungen haben die Sudetendeutschen erkennen müssen, daß sie ebenso wie 1918/19, 1938 und 1945 nur Objekt machtpolitischer Ziele der Großmächte waren. — Gerade deshalb erwuchs erneut der Wille zur Versöhnung und unmittelbaren Verständigung mit dem tschechischen Volk, der sich in der Haltung der Sudetendeutschen im Jahre 1968 besonders manifestiert hat. — Der Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie die Bereitschaft zu einem gutnachbarlichen Verhältnis kamen bisher unmißverständlich zum Ausdruck — in der Eichstätter Adventsdeklaration vom Dezember 1949 — in der Detmolder Erklärung vom 24. Januar 1950 und insbesondere — in dem Wiesbadener Abkommen zwischen den in Freiheit lebenden Tschechen und den Sudetendeutschen vom 4. August 1950 und bestimmte maßgeblich — die Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August 1950, deren Bedeutung erst jüngst der Bundespräsident als Zeichen besonderer menschlicher Größe gewürdigt hat. — Das Verlangen der Sudetendeutschen nach einem Ausgleich mit dem tschechischen Volk auf der Grundlage des Heimat- und Selbstbestimmungsrechts fand in den Erklärungen der sudetendeutschen Parlamentarier am 8. Juni 1957 und — in den Zwanzig Punkten des Sudetendeutschen Rates vom 15. Januar 1961, die von der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft am 7. Mai 1961 angenommen wurden, seinen sichtbarsten Ausdruck. — In Würdigung der Rechte und der Haltung der Sudetendeutschen hat ,der Deutsche Bundestag am 14. Juni 1950 feierlich gegen die Preisgabe des Heimatrechtes der in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Deutschen aus der Tschechoslowakei durch die „DDR" protestiert und eine Friedensordnung gefordert, in der die natürlichen Rechte auch der Deutschen gewahrt sind. — Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien — die Christlich-Demokratische Union, — die Christlich-Soziale Union, — die Freie Demokratische Partei und — die Sozialdemokratische Partei haben sich diese Forderung ausdrücklich zu eigen gemacht und das Recht der sudetendeutschen Volksgruppe auf Selbstbestimmung bejaht. — Die Bundesregierungen haben das Recht auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht als Vor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7577* aussetzungen für die Lösung des Schicksals der Vertreibung anerkannt und die Lösung der aus der unrechtmäßigen Vertreibung entstandenen Probleme als Sache des ganzen deutschen Volkes und seiner verfassungsmäßigen Organe bezeichnet. — Der Freistaat Bayern hat 1954 die Schirmherrschaft über die sudetendeutsche Volksgruppe übernommen und in einer Urkunde feierlich bekräftigt, daß sich die Bayerische Staatsregierung zum Heimat- und Selbstbestimmungsrecht des Vierten Bayerischen Stammes, der Sudetendeutschen, bekennt. II Ein Vertrag mit der Tschechoslowakei, der dem harmonischen Zusammenleben der Völker in Europa und der Schaffung dauerhafter Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen dienen soll, muß alle wesentlichen Ereignisse und die Rechte und die Haltung der Sudetendeutschen berücksichtigen und bewerten. Die isolierte Betrachtung einzelner, wenn auch noch so bedeutender Geschehnisse, kann die Grundlage für einen dauerhaften Ausgleich nicht schaffen. Der Vertrag hat die am deutlichsten in den Karlsbader Beschlüssen der kommunistischen Parteien Europas vom 27. April 1967 niedergelegte sowjetische Konzeption übernommen und nicht den Gedanken des Gewaltverzichts, sondern eine nachträgliche Korrektur der Geschichte, nämlich des Münchener Abkommens vom 29. September 1938, zum Kernstück seiner Aussagen gemacht. Das in dem deutsch-tschechoslowakischen Vertrag behandelte Münchener Abkommen vom 29. September 1938 ist weder der Anfang noch das Ende der deutsch-tschechischen Beziehungen. Wir stellen fest, daß durch den deutsch-tschechoslowakischen Vertrag vom 11. Dezember 1973 und die durch ihn bekräftigte Unverletzlichkeit der Grenzen der Tschechoslowakei das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Heimat der Sudetendeutschen nicht betroffen ist. Diese Rechte, die wir nicht preisgeben, werden durch Aussagen über das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 nicht berührt; sie stellen auch keine territorialen Forderungen der Bundesrepublik Deutschland dar. Wir befürchten, daß der Vertrag das hochgesteckte Ziel, „dauerhafte Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zu schaffen" nicht verwirklicht, da einzelne Vorschriften politisch unausgewogen und rechtlich mehrdeutig sind, so daß in vielen Bestimmungen der Keim zu neuem Zwist liegt. Der Vertrag ist zudem in Leistung und Gegenleistung nicht ausgewogen. Der Vertrag enthält eine einseitige historische und rechtliche Aussage zur Problematik des Münchener Abkommens vom 29. September 1938, das seinerzeit lediglich der Durchführung der von der Tschechoslowakei, England und Frankreich in einem Notenwechsel am 19./21. September 1938 zugestandenen Gebietsabtretung diente, die durch eine Reihe von Nachfolgeverträgen vollzogen wurde. Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß dieses Münchener Abkommen gültig zustande gekommen ist und Rechtswirkungen entfaltet hat. Dem steht der Standpunkt der Tschechoslowakei gegenüber, wonach das Münchener Abkommen von Anfang an nichtig mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen sein soll. Wir würdigen den Standpunkt der Bundesregierung, sind jedoch der Meinung, daß die vertragliche Regelung die Gefahr in sich birgt, daß der tschechoslowakische Partner seine Auffassung, insbesondere wegen der Wortwahl „nichtig" für die künftige Behandlung des Münchener Abkommens in den gegenseitigen Beziehungen, bestätigt sieht. Die tschechoslowakische Auffassung, derzufolge das Münchener Abkommen „niemals existent" und unwirksam war, ist nicht ausgeräumt. Nach ihr gehörten die Sudetengebiete zwischen 1938 und 1945 zur tschechoslowakischen Republik, die Sudetendeutschen waren illoyale tschechoslowakische Staatsbürger, die man 1945 ausbürgerte. Nach dieser Auffassung war die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen dann nicht nur eine „gerechte Strafe" für ihr Verhalten, sondern auch eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit. Wir bedauern deshalb, daß das Verbrechen der Vertreibung in dem Text des Vertrages nicht ebenso verurteilt wurde wie die Gewalttaten Hitlers. Eine Begründung für dieses Unterlassen, die Untaten des Nationalsozialismus seien schrecklicher gewesen als die an den Vertriebenen begangenen Verbrechen, ist deshalb unmoralisch, weil einerseits Unrecht darauffolgendes Unrecht nicht zu rechtfertigen vermag, andererseits die Unschuld der Opfer auf beiden Seiten eine Wertung nicht zuläßt. Wir weisen eine solche Haltung daher als moralische Diskriminierung der deutschen Vertreibungsopfer entschieden zurück. Wir tun dies auch deshalb, weil der Vertrag in seinem Gesamtzusammenhang als einseitiges Schuldanerkenntnis der deutschen Seite gewertet werden könnte, obwohl zur Bereinigung des deutschtschechoslowakischen Verhältnisses auch die Aufarbeitung jener Vergangenheit gehört, die vielen deutschen Menschen Leid und Unrecht gebracht haben. Noch leben viele Millionen dieser Menschen unter uns. Sie haben dem tschechischen Volk die Hand zur Versöhnung gereicht in den zitierten Dokumenten. Sie würden es jedoch mit Trauer empfinden, nach dem Schicksal der Vertreibung, der noterfüllten Nachkriegszeit und der Fehlinterpretation durch eigene deutsche Landsleute nun auch noch Rechtsverluste dadurch erleiden zu müssen, daß der deutsche Standpunkt nicht genügend abgesichert ist. Wir fühlen uns auch jenen Sudetendeutschen verantwortlich, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland leben, jedoch von den Folgen einer deutsch-tschechoslowakischen Einigung über die Vergangenheit betroffen werden können. Es handelt sich hierbei zu einem großen Teil um Menschen, die 1938 vor nationalsozialistischer Verfolgung in das freie Ausland geflohen sind und denen nach Beendigung des Krieges die Rückkehr in ihre Heimat als Deutsche verwehrt war, so daß sie in ihren Gastländern verblieben sind. Die Sicherung ihrer Rechte hätte ebenfalls bedacht werden müssen. Wir bedauern es im Interesse einer anzustrebenden guten Nachbarschaft, daß der Briefwechsel über 7578* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 die Regelung humanitärer Fragen nur allgemeine Absichtserklärungen enthält, nichts aussagt über den Austausch von Gedanken und Meinungen sowie über eine wirkliche Freizügigkeit und über die Betreuung der Deutschen, die noch in ihrer Heimat leben. Wir gehen davon aus, daß ,die Sudetendeutschen nach wie vor in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland mit all ihren Rechten gegeben sind. Wir erwarten, daß weder jetzt, noch später der vorliegende deutsch-tschechoslowakische Vertrag oder andere Handlungen als Legitimierung d. h. Rechtfertigung, oder Legalisierung, d. h. endgültige Regelung, der Vertreibung oder ihrer Folgen angesehen werden können. Ein anderes Verhalten würde nicht nur gegen die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere ihres 4. Zusatzprotokolls, sondern auch gegen den Grundgedanken der Freizügigkeitsbestimmungen des internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, deren Partner die Bundesrepublik Deutschland ist, verstoßen. Wir vertreten die Auffassung, daß mit diesem Vertrag das Sudetenproblem als Anruf an Menschenrechte, menschliche Solidarität und Ausgleich zwischen Volksgruppen nicht erledigt ist. Wir sind bereit zum Ausgleich auf der Basis der Wahrung der Menschenrechte für alle, auch für die Deutschen und Tschechen aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Die Sudetendeutschen werden Partner einer guten Nachbarschaft zu dem tschechischen und slowakischen Volk sein. Anlage 3 Erklärung nach § 59 der Geschäftsordnung des Abgeordneten Dr. Wörner zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 — Ich kann — obwohl anwesend — an der Schlußabstimmung über den Vertrag nicht teilnehmen, da ich durch Pairing mit dem auf einer Sitzung der WEU in Paris weilenden Abgeordneten Pawelczyk (SPD) daran gehindert bin. Daher möchte ich auf diesem Wege erklären, daß ich den Vertrag ablehne. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 30) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost, vor allem im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg, in größerem Umfange Posthilfsstellen annulliert? Von insgesamt 8 früher im Kreis Herzogtum Lauenburg eingerichteten Posthilfsstellen wurden 6 mit Ablauf des 28. Februar bzw. 31. März 1974 geschlossen. Es handelt sich um folgende Posthilfsstellen? 2419 Göldenitz (Postamtsbereich Ratzeburg) 2053 Grabau 2053 Kollow 2054 Wiershop (alle Postamtsbereich Hamburg 80) 2059 Kankelau 2059 Langenlehsten (beide Postamtsbereich Lauenburg) . Die Dienste dieser Posthilfsstellen wurden von der Bevölkerung in so geringem Umfang in Anspruch genommen, daß es betrieblich und wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten war, sie weiterhin für den Kundendienst offenzuhalten. Der Rückgang des Verkehrsaufkommens bei Posthilfsstellen ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß der Kundendienst in ländlichen Gebieten durch den Einsatz motorisierter Landzusteller verbessert wurde. Die motorisierten Landzusteller verfügen während ihres Zustellganges im Landzustellbereich — dazu gehören auch Orte mit Posthilfsstellen — über volle Annahmebefugnisse. Die Bevölkerung macht von dem angebotenen Service regen Gebrauch, weil sie dadurch die Wege zu den Posthilfsstellen vermeiden kann. Auch in allen anderen Teilen der Bundesrepublik wurden Posthilfsstellen wegen mangelnder Nachfrage nach ihren Diensten geschlossen, so daß sich die Zahl von 1 380 Posthilfsstellen Ende des Jahres 1963 auf 171 Posthilfsstellen Ende des Jahres 1973 verringerte. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 31 und 32) : Trifft die Behauptung des Personalrats des FA 2 München, dargelegt in einem Schreiben vom 28. März 1974 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, zu, daß bei der Deutschen Bundespost ein großer Personalmangel herrsche und dadurch eine ungerechte Besoldung vieler Mitarbeiter des einfachen Dienstes ausgelöst werde, während der frühere Bundespostminister Ehmke noch kürzlich erklärte, daß die Post kurzfristig rund 28 000 Stellen einsparen wolle? Handelt es sich bei den rund 28 000 Stellen, die eingespart werden sollen, vielleicht um solche, die z. Z. gar nicht besetzt sind und deren Einsparung deswegen auch keinen Kostenminderungseffekt bringen kann? Zu Frage B 31: Dem Schreiben des Personalrats des Fernmeldeamtes 2 München vom 28. März 1974 liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Die Bewertung eines Dienstpostens, d. h. seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe, orientiert sich an dem Inhalt der Tätigkeit, die der Dienstposteninhaber wahrnimmt. Der personalwirt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7579* schaftliche Begriff „Dienstposten" entspricht etwa dem Begriff „Arbeitsplatz". Die für die Beförderung der Beamten notwendigen Planstellen einer Besoldungsgruppe ergeben sich dagegen aus dem Stellenplan (Haushalt der Deutschen Bundespost) unter Anwendung der jeweiligen Stellenschlüssel, sie sind also nicht abhängig von der Zahl der entsprechend bewerteten Dienstposten. 2. Ein regional und örtlich unterschiedlicher Personalmangel in einigen Bereichen des mittleren Dienstes machte es notwendig, Beamte des einfachen Dienstes — insbesondere der Besoldungsgruppe A 5 — auf Dienstposten des mittleren Dienstes einzusetzen. Diese Beamten machen in einem solchen Falle zwar einen Dienstposten des einfachen Dienstes — besonders A 5 — frei, der im Wege des Aufrückens wieder besetzt wird, letztlich ggf. durch den Einsatz von Tarifkräften auf den niedriger bewerteten Dienstposten. Sie behalten jedoch ihre Planstelle aus dem Stellenplan des einfachen Dienstes, da ihnen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Planstelle des mittleren Dienstes zugewiesen werden kann. Die entsprechende Planstelle geht also dem einfachen Dienst verloren, d. h. es tritt eine deutliche Differenz zwischen den vorhandenen SpitzenDienstposten des einfachen Dienstes und den dafür noch verfügbaren Planstellen ein. Die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebsablaufs notwendige Einsatz von Beamten dies einfachen Dienstes im Bereich des mittleren Dienstes hat zur Folge, daß — der Personalmangel in den betreffenden Bereichen zwar verschwindet, — die auf den Spitzen-Dienstposten des einfachen Dienstes eingesetzten Beamten wegen des o. a. zahlenmäßigen Unterschiedes zwischen vorhandenen Dienstposten und noch verfügbaren Planstellen u. U. aber erst nach sehr langen Wartezeiten befördert werden können. 3. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich z. Z., die Planstellenrelationen und damit die Beförderungssituation der betroffenen Beamten des einfachen Dienstes durch die Anwendung der Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, der sogenannten Funktionsgruppen-Verordnung, zu verbessern. 4. Nach dem geschilderten Sachverhalt besteht demnach kein sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausführungen des Personalrats des Fernmeldeamtes 2 München und der vom ehemaligen Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Ehmke angekündigten Stelleneinsparung. Zu Frage B 32: Es trifft nicht zu, daß die vorn früheren Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Ehmke angekündigte Einsparung von ca. 26 000 „Stellen" keinen Kostenminderungseffekt hat. Dafür gibt es folgende Gründe: 1. Die Zahl der z. Z. unbesetzten Dienstposten liegt deutlich unter 28 000. 2. Diese unbesetzten Dienstposten. konzentrieren sich regional im wesentlichen auf wenige Ballungsgebiete, während die eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen gleichmäßig im ganzen Bundesgebiet — also auch in Bezirken ohne Personalfehlbestand — durchgreifen. 3. Die derzeit günstige Arbeitsmarktlage würde es ermöglichen, vorhandene Personalfehlbestände sofort oder kurzfristig aufzufüllen. Insofern muß auch die „Wegrationalisierung" von z. Z. unbesetzten Dienstposten als eine kostenmindernde Maßnahme angesehen werden. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat jedoch durch geeignete personalwirtschaftliche Übergangsregelungen im Vorgriff auf die eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen sichergestellt, daß Personalfehlbestände nur in nachweisbar notwendigen Fällen und innerhalb genau vorgeschriebener Grenzen aufgefüllt werden können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffer- mann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 33) : Kann der Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 17. Mai 1974 über die Einrichtung von Studiengängen der Fachrichtung Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft und Verwaltung entnommen werden, daß die Deutsche Bundespost nicht beabsichtigt, einen solchen Studiengang auch an der Fachhochschule Berlin einzurichten und wenn ja, warum nicht? In der Antwort der Bundesregierung vom 17. Mai 1974 ist erklärt worden, daß eine Entscheidung, ob an der Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Dieburg Studiengänge der Fachrichtung Betriebswirtschaft oder eine Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung zur Heranbildung des Nachwuchses für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Bundespost eingerichtet werden sollen, noch nicht getroffen worden sei. Diese Entscheidung hänge vom Ergebnis der Planungen und Entscheidungen zur Errichtung einer ressortübergreifenden besonderen Fachhochschule für die Bundesverwaltung und von der Möglichkeit ab, als Nachwuchskräfte Absolventen geeigneter Studiengänge (z. B. graduierte Betriebswirte) von allgemeinen staatlichen Fachhochschulen zu gewinnen. Es ist bisher weder für die Fachhochschule in Die-burg noch für die Fachhochschule in Berlin entschieden worden, ob dort ein solcher Studiengang eingerichtet wird. Erst wenn die grundsätzliche Entscheidung über die Einrichtung eines solchen Studienganges getroffen worden und geklärt ist, wie viele Nachwuchskräfte herangebildet werden müssen, ist zu prüfen, wo die besten Voraussetzungen dafür gegeben oder am leichtesten zu schaffen sind. 7580* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 10 und 11) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundeskanzler Schmidt den Präsidenten der Deutschen Bundesbank angeregt habe, bei einem Preis von 2 Francs für 1 DM französische Francs aufzukaufen, und wie hat — gegebenenfalls — der Bundesbankpräsident hierauf reagiert? Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundeskanzler Schmidt von einer „rundweg anormalen Inflationsempfindlichheit" der Deutschen gesprochen hat, und wenn nicht, welches war der genaue Wortlaut, und welche Maßnahmen wurden unternommen, um eine eventuell falsche Übersetzung oder Falschmeldung richtigzustellen? Zu Frage A 10: Zum ersten Teil der Frage: Diese Pressemeldungen treffen nicht zu. Deshalb erübrigt sich eine Beantwortung des zweiten Teils Ihrer Frage. Zu Frage A 11: Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf das Interview des Herrn Bundeskanzlers bezieht, das am 11. Juni 1974 in „Le Monde" abgedruckt wurde. Um den Zusammenhang der von Ihnen zitierten Äußerung des Herrn Bundeskanzler deutlich zu machen, möchte ich die Sätze wiedergeben, die dieser Äußerung in dem Interview unmittelbar vorangehen. In deutscher Übersetzung lauten sie: „Die Preisraten, die in anderen Ländern ohne Protest hingenommen werden, würden es hier solange nicht, wie wir, nach sechs Jahren Überbeschäftigung, jetzt mehr oder weniger Vollbeschäftigung haben. Die öffentliche Meinung hier betrachtet die Inflationsrate als Problem Nr. 1. Selbst 7 Prozent werden von vielen, besonders bei der Opposition, als unheilvoll betrachtet . . . (Und die Presse wiederholt die schwere Verantwortlichkeit der Regierung dafür, daß diese enorme Inflationsrate von 7 Prozent sich entwickeln konnte, ohne gleichzeitig zu sagen, daß es in anderen Ländern 14 Prozent, 21 Prozent oder noch mehr sind.) Dann kommt der von Ihnen zitierte Satz, der vollständig lautet: „Folglich muß eine deutsche Regierung, solange sie die Vollbeschäftigung wahren kann, diese rundweg anormale Inflationsempfindlichkeit der Bevölkerung berücksichtigen." Der Herr Bundeskanzler hat damit um Verständnis für die deutsche Stabilitätspolitik geworben bei einem Publikum, das sich mit viel höheren Inflationsraten abfinden muß. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 14) : Welche Aufgaben nimmt nach dem Wechsel im Kanzleramt das „Büro Harpprecht" wahr, und ist für dieses „Büro" weiterhin eine Jahresdotation von 180 000 DM vorgesehen? Zum Inhalt des Vertragsverhältnisses von Klaus Harpprecht hat die Bundesregierung bereits am 9. Mai 1974 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kunz Stellung genommen. Ich darf darauf verweisen und — wiederholend — wörtlich zitieren: „Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, hat mit der Firma Klaus Harpprecht einen Vertrag abgeschlossen, durch den die Firma verpflichtet wird, a) die Bundesregierung bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den USA, zu beraten, b) Reden, Aufsätze und Interviews, insbesondere für den Bundeskanzler, zu entwerfen sowie c) Manuskripte anderer Autoren redaktionell zu bearbeiten." Soweit die Antwort der Bundesregierung vom 9. Mai 1974. Bis zum Wechsel im Amt des Bundeskanzlers im Mai 1974 stand der innenpolitische Teil des Gesamtauftrages im Vordergrund. Nunmehr verlagert sich das Schwergewicht auf die Öffentlichkeitsarbeit Ausland. Der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich zum 31. Dezember dieses Jahres gelöst. Bis zum Ablauf des Vertrages ist monatlich eine Pauschale in Höhe von 15 000 DM zu zahlen. Herr Harpprecht ist verpflichtet, mit diesem Betrag alle Aufwendungen für sein Büro abzudecken, nämlich Honorar für Mitarbeiter, insbesondere Schreibkräfte, Arbeitsräume, Telefon, Büromaterial, Kraftfahrzeugkosten sowie Steuern und Abgaben, auch Beiträge zu Versicherungen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 15 und 16) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin, Jefremow, gegenüber dem „Neuen Deutschland" vom 10. Juni 1974 zum Grundvertrag, und hält sie die Stellungnahme des Regierungssprechers darauf für eine zureichende Reaktion? Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr der Sowjetunion und auch der DDR förmlich mitzuteilen, daß der Grundvertrag ausschließlich in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juli 1973 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist? Zu Frage A 15: Der Sprecher der Bundesregierung hat am 10. 6. u. a. festgestellt: „Die Bundesregierung ist erstaunt darüber, daß der Botschafter der UdSSR in Ostberlin sich öffentlich über das Bundesverfassungsgericht geäußert hat. Die Bundesregierung stellt sich selbstverständlich, wie sie das vorher getan hat, vor das höchste Gericht." Die Bundesregierung hat dem nichts hinzuzufügen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7581* Zu Frage A 16: Die Gründe, weshalb es die Bundesregierung für unangebracht hält, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 7. 1973 anderen Staaten zu notifizieren, sind in den Fragestunden am 19. Oktober und 6. Dezember 1973 hier eingehend dargelegt und erörtert worden. Ich darf darauf verweisen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit, aus Anlaß des Jefremow-Interviews die Sowjetunion nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß „strikte Einhaltung und volle Anwendung" des Viermächteabkommens nicht darin bestehen kann, daß sich die Sowjetunion durch einseitige Interpretationen ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen entzieht? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, der Sowjetunion zu verdeutlichen, daß im Viermächteabkommen nicht nur die Bedingung enthalten ist, wonach Berlin weiterhin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist, sondern auch und gerade jene Bestimmung von der weiteren Entwicklung der Bindungen Berlins an den Bund? Die Bundesregierung hat die sowjetische Seite wiederholt, auch bei Gesprächen auf hoher Ebene, darauf hingewiesen, daß die Formel von der strikten Einhaltung und vollen Anwendung des Viermächte-Abkommens insbesondere bedeutet, daß der Aussage über die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen wird. Unser Standpunkt ist der sowjetischen Regierung also bekannt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 26) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Juni 1974 zu, die Sowjets hätten durch Eingriffe in den Beitrag aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zur internationalen Ausstellung „Gesundheitswesen — 74" in Moskau den Eindruck zu erwecken versucht, West-Berlin sei ein selbständiges Teilnehmerland, und hätten durchgesetzt, daß Druckvermerke „Printed in Germany” durch handschriftliche Hinweise ergänzt und Laborgeräte mit der Aufschrift „Jena Glas" durch solche ohne Aufdruck ersetzt werden mußten, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — zum Schutz der deutschen Aussteller vor diesen Schikanen und zur Wahrung des deutschen Rechtsstandpunktes betreffend die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin sowie die rechtliche Fortexistenz des Deutschen Reiches (Deutschland als Ganzes) unternommen? Es trifft zu, daß bei der Ausstellung „Gesundheitswesen 74" in Moskau von der sowjetischen Ausstellungsleitung die Berliner Fahne aufgezogen und Berlin in der Reihe der Teilnehmerländer aufgeführt wurde. Die Bundesregierung hat hiergegen bei der sowjetischen Regierung Vorstellungen erhoben. Diese machte darauf aufmerksam, daß die Fahne und die besondere Aufführung einer Berliner Firma gegolten habe, die außerhalb des Gemeinschaftsstandes der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt habe. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorsorge treffen, daß sich Fälle dieser Art in Zukunft nicht wiederholen und die Einbeziehung von Berliner Firmen in Ausstellungen der Bundesrepublik Deutschland in der Sowjetunion nach den einschlägigen Bestimmungen des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 erfolgt. Was die sowjetischen Beschwerden hinsichtlich der Ursprungs-Bezeichnungen „Printed in Germany" und „Jenaer Glas" betrifft, so haben die betroffenen Aussteller die gewünschten Korrekturen ohne Beteiligung unserer Botschaft von sich aus vorgenommen. In früheren Fällen hat sich allerdings die Bundesregierung erfolgreich für die Beibehaltung der auch von der DDR verwandten Bezeichnungen „printed in Germany" oder „made in Germany" eingesetzt. Die Beanstandung der Bezeichnung „Jenaer Glas" auf den Produkten der Firma Schott, Mainz, geht darauf zurück, daß die Hersteller in Jena in allen Ländern des Ostblocks Exklusivrechte auf diesen Marken-Namen beanspruchen. Es ist primär Sache des Herstellers in der Bundesrepublik Deutschland, ob und gegebenenfalls wie er seine Markenbezeichnung in der Sowjetunion schützt. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 29) : Wie lange wird nach zwei für ihn günstigen Gerichtsentscheidungen das Personalratsmitglied des Statistischen Bundesamts, das den Fragenkomplex Amtskantine durch die ihm übertragene Prüfung ins Rollen gebracht hat, außer Dienst bleiben? Der Fragenkomplex Amtskantine war im Herbst 1967 vom Bundesrechnungshof ins Rollen gebracht worden, der aufgrund einer Prüfung begründete Bedenken gegen die Richtigkeit der Kantinenrechnung erhoben hatte. Das Statistische Bundesamt hatte daraufhin eine Prüfgruppe gebildet und mit der Untersuchung der Kantinenangelegenheit beauftragt. Der mit der Frage gemeinte frühere Angestellte des Statistischen Bundesamtes, der auch dem dortigen Gesamtpersonalrat angehörte, wurde zum Leiter der Prüfgruppe bestellt. Ihm wurde wesentlich später, am 30. März 1973 und unabhängig von seiner früheren Prüftätigkeit, aus wichtigem Grund gekündigt. Eine zweite Kündigung aus wichtigem Grund wurde Anfang Juli 1973 wegen eines weiteren inzwischen bekanntgewordenen selbständigen Tatbestandes ausgesprochen. Hinsichtlich des ersten Kündigungstatbestandes hat der frühere Angestellte in erster und am 2. Mai 1974 in zweiter Instanz obsiegt. Die Begründung des Berufungsurteils liegt noch nicht vor, so daß über die Fortsetzung dieses Arbeitsrechtsstreites noch nicht entschieden werden kann. Wegen der zweiten Kündigung aus wichtigem Grund ist noch ein Rechtsstreit in erster Instanz anhängig. Über die Wiederbeschäftigung des Gekündigten kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht entschieden werden. 7582* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 30) : Ist die Bundesregierung bereit, erforderlichenfalls über eine Gesetzesänderung, dafür zu sorgen, daß auch Ehegatten deutscher Staatsbürger, die beruflich nur oder aber in großem Umfang außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, zur Vermeidung menschlich schwer vertretbarer Probleme bei der Einbürgerung eine besondere Behandlung erfahren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das bei öffentlichen Bediensteten mögliche Entgegenkommen auch auf andere Personenkreise auszuweiten? Die Einbürgerung von Ausländern, die sich nicht im Inland niedergelassen haben, unterliegt völkerrechtlichen Beschränkungen. Das Völkerrecht der Staatsangehörigkeit verlangt für die Verleihung der Staatsangehörigkeit bestimmte Anknüpfungsmerkmale, z. B. Zugehörigkeit zur Wohnbevölkerung. Die Ehe mit einem deutschen Ehegatten allein reicht danach nicht aus, die Verleihung der Staatsangehörigkeit an im Ausland ansässige Ausländer ohne weiteres zu rechtfertigen. Dem trägt § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes Rechnung, der die Einbürgerung ausländischer Ehegatten Deutscher nur begünstigt, wenn der Einzubürgernde sich auf Dauer im Inland niedergelassen hat. Das Völkerrecht der Staatsangehörigkeit läßt für die Verleihung der Staatsangehörigkeit zwar Vergünstigungen für die ausländische Ehefrau eines staatsangehörigen Mannes zu, nicht aber schlechthin auch für die Einbürgerung des ausländischen Ehemannes. Eine derartige Ungleichbehandlung würde aber nach unserer Rechtsauffassung mit dem Grundsatz gleichen Rechts für Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren sein, der allerdings in den Rechtsordnungen anderer Staaten vielfach noch nicht verankert ist. Das bedeutet indes nicht, daß in Ausnahmefällen gleichwohl eine Einbürgerung nicht auch dann erfolgen könnte, wenn sich der Bewerber auf Dauer im Ausland aufhält. Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die Verleihung der Staatsangehörigkeit eine sonst bestehende Schutzlosigkeit beseitigt und bestimmte Anknüpfungsmerkmale besonders enge Bindungen an den die Staatsangehörigkeit verleihenden Staat erkennen lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 1 der Verordnung vom 20. Januar 1942 (RGBl I S. 40). Hierauf ist schon in der Beantwortung auf Ihre früheren Fragen hingewiesen worden (vgl. Fragen B 4, 5 BT-Drucksache VI/1253; Anlage 39 zur Niederschrift über die 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 1970). Die Möglichkeit, in Ausnahmefällen auf § 1 der Verordnung vom 20. Januar 1942 zurückzugreifen und eine Einbürgerung trotz fehlender Inlandsniederlassung zu vollziehen, besteht auch für ausländische Ehegatten Deutscher. Diese Vorschrift hat bisher ausgereicht, in Härtefällen zu helfen. Sie kommt auch bei Einbürgerungen der ausländischen Ehegatten von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes zur Anwendung, wenn Belange der Bundesrepublik Deutschland berührt sind und ein herausragendes öffentliches Interesse an der Einbürgerung bestätigt wird. In diesen Fällen soll die Einbürgerung Konflikten vorbeugen, die sich aus dem Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit für den ausländischen Ehegatten, den deutschen Bediensteten oder den Dienstherren ergeben könnten. Die Situation anderer Deutscher, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen mit ihren Familien im Ausland leben, ist hiermit nicht ohne weiteres vergleichbar. Bei der Einbürgerung dieser Ausländer kommt es zunächst darauf an, die tatsächlichen persönlichen Verhältnisse und das öffentliche Interesse unter Berücksichtigung der sich aus völkerrechtlichen Bindungen ergebenden Einschränkung abzuwägen. Stellt sich dabei heraus, daß der Einbürgerung keine die Einbürgerungsbefugnis beinträchtigenden Gründe entgegenstehen, kann die Staatsangehörigkeit verliehen werden. Unter diesen Voraussetzungen wird — wie bisher schon — auch künftig in begründeten Einzelfällen geholfen werden können. Aus den dargelegten Gründen hält es die Bundesregierung deshalb nicht für angängig, eine Gesetzesänderung zu erwägen, um auch dem im Ausland lebenden Ehegatten deutscher Staatsangehöriger bei der Einbürgerung Vergünstigungen wie bei einer Inlandsniederlassung nach § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zukommen zu lassen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner sauf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Urlauber von den Reisegesellschaften ausreichend über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und Krankenhausversorgung in Urlaubsgebieten unterrichtet sind? Wenn nicht, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Reisegesellschaften zu verpflichten, ihre Kunden eingehend über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und Krankenhausversorgung in Urlaubsorten zu unterrichten? Für die Inlandsurlauber wirft die gegenwärtige Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Dienstleistungen sicherlich keine besonderen Probleme hinsichtlich ihrer Versorgung in Notlagen auf. Ähnlich dürfte die Situation auch in den meisten mitteleuropäischen Staaten sein. Ihre Frage habe ich deshalb so verstanden, daß es Ihnen in erster Linie um die Unterrichtung der Urlauber geht, die ihren Urlaub außerhalb der vorgenannten Reisegebiete verbringen wollen. Diese Urlauber haben allerdings ein verständliches Interesse zu wissen, wie sie sich in einer plötzlichen Notlage — Unfall oder Krankheit — verhalten müssen, an wen sie sich wenden können und was sie tun müssen, um Hilfe zu erlangen. Die allgemei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7583* nen Hinweise, die die Reiseveranstalter in ihren Katalogen geben, dürften in Notfällen nicht ausreichen. Ich habe deshalb beim Deutschen Reisebüro-Verband nachfragen lassen, welche entsprechenden weiteren Informationen dem Auslandsurlauber gegeben werden. Vom Deutschen Reisebüro-Verband wurde mir mitgeteilt, daß die Reisenden mit der Übermittlung der Buchungsunterlagen einen ausführlichen „Ärztlichen Ratgeber", der über wünschenswerte Verhaltensweisen aufklärt sowie eine Fülle von Indikationen bei denkbaren spezifischen Krankheitssymptomen anführt, erhalten. Bei Gruppenpauschalreisen sei eine ärztliche Versorgung an den Zielorten praktisch in jedem Falle gewährleistet. Die Reiseleitungen am Urlaubsort seien in der Lage, einen nach Möglichkeit ,deutschsprachigen Arzt zu vermitteln. An allen Urlaubsorten, zu denen Gruppenpauschalreisen durchgeführt werden, hätten die deutschen Reiseveranstalter-Büros in eigener Regie oder im Vertragsverhältnis, an die sich die Urlauber mit ihren Informationswünschen wenden können. Auch kleinere Reiseveranstalter verfügen auf Grund von Kooperationsverträgen zwischen den Reiseveranstaltern über eine örtliche Reiseleitung. Probleme können sich allerdings, was die ärztliche Versorgung angeht, bei Fernreisen ergeben, besonders, wenn sie als Individualreisen durchgeführt werden. Bei der besonderen Art dieser Reisen können die Reiseveranstalter nicht in jedem Fall eine ärztliche Betreuung sicherstellen. Im Rahmen ihrer vertraglichen Sorgfaltspflicht müssen die Reiseveranstalter das ihnen Mögliche dazu beitragen, um den Reiseteilnehmer während der Reise vor Schaden zu bewahren. Das ist von den Gerichten wiederholt herausgestellt worden. Dazu gehört auch, daß der Reisende bereits vor Buchung der Reise hinreichend über Schwierigkeitsgrad und gesundheitliche Gefahren, die mit bestimmten Reisen verbunden sein können, unterrichtet wird. Durch diese bereits jetzt für den Reiseveranstalter bestehenden Pflichten werden allerdings nicht alle Informationswünsche der Urlauber abgedeckt. So insbesondere nicht die Frage nach dem Versicherungsschutz im Krankheitsfalle. Da die einzelnen Versicherungsträger die Leistungsansprüche zum Teil unterschiedlich geregelt haben, ist hier im allgemeinen nur eine individuelle Auskunft möglich. Die Prospekte der Reiseveranstalter enthalten häufig nur den Hinweis auf die Zweckmäßigkeit, eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus empfehlen die Versicherungsträger meist, sich vor Antritt der Reise über den Leistungsumfang ihrer Krankenversicherung bei Auslandsreisen zu erkundigen. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, mit den beteiligten Wirtschaftsorganisationen, insbesondere mit dem Deutschen Reisebüro-Verband über die Problematik zu sprechen und dabei nach Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung der Informationen der Urlaubsreisenden über die ärztliche und Krankenhausversorgung in Urlaubsgebieten suchen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 50) : . Liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Mondpreisempfehlung vor, wenn der empfohlene Preis eines Produkts im Einzelhandel um 20 % unterschritten werden kann? Durch die Kartellgesetznovelle vom 3. August 1973 ist die Mondpreisempfehlung ausdrücklich verboten worden. Die Mißbrauchsaufsicht über Preisempfehlungen wurde erheblich verschärft. Das Bundeskartellamt hat diese neuen Vorschriften aufgrund systematischer Überprüfung von Preisempfehlungen an Schwerpunktorten mit gutem Erfolg angewandt. Zwar läßt sich eine generelle Grenze für den Beginn der Mondpreisempfehlung nicht aufstellen, da die Verhältnisse auf den einzelnen Märkten sehr unterschiedlich sind. Eine Unterschreitung des empfohlenen Preises um 20 Prozent ist jedoch in aller Regel ein sehr starkes Indiz für einen Mißbrauch und ist bereits in einer Reihe von Fällen vom Bundeskartellamt als unzulässige Mondpreisempfehlung beanstandet worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der Aral AG, an der der Bund beteiligt ist, „die Tankstellenpreise müssen rauf" angesichts der vorausgegangenen Aktivitäten des Bundeskartellamts? Die ARAL AG hat mitgeteilt, ihr Vorstandsvorsitzender habe am 6. Juni 1974 lediglich darauf hinweisen wollen, daß die Erlössituation eine Anhebung der Preise erforderlich mache. Es hänge indessen von der Marktverfassung ab, ob oder wann dies durchsetzbar sei. Ein Alleingang der ARAL AG sei nicht beabsichtigt. Die Mißbrauchsverfahren gegen die Mineralölgesellschaften wegen Preiserhöhungen Anfang dieses Jahres sind noch nicht abgeschlossen. Falls es zu erneuten Preiserhöhungen kommen sollte, wird das Bundeskartellamt seine Prüfung auch darauf erstrecken. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 66) : Wie weit sind die Vorbereitungen im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr gediehen, die in der Fragestunde des Deutschen Bundestags (Drucksache 7/1182) mit der Zielsetzung, jeden genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, auch den in ländlichen Gebieten, ohne Einschränkungen einzubeziehen, angekündigt wurden, und bis wann können die Behinderten in ländlichen Räumen mit der zugesagten Hilfe rechnen? 7584* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist inzwischen der Referentenentwurf eines Gesetzes erarbeitet worden, das an die Stelle des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr treten soll. In ihm ist vorgesehen, daß der begünstigte Personenkreis praktisch alle Omnibuslinien auch in ländlichen Gebieten unentgeltlich benutzen kann. Der Gesetzentwurf wird z. Z. mit den hauptbeteiligten Bundesministerien abgestimmt. Er bedarf dann noch der Erörterung mit den Ländern sowie den Verbänden der Behinderten und der Verkehrsunternehmen. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Gesetzentwurf noch im Laufe dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschlußfassung zuzuleiten. Es ist vorgesehen, daß das Gesetz drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 67): Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Landtagswahlkampf in Niedersachsen 50 000 Informationsbroschüren über die „Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar" verteilen ließ, obwohl diese bereits auf Grund erneuter Mitbestimmungsverhandlungen zwischen SPD und FDP von Februar 1974 inhaltlich überholt waren, und wenn ja, hält die Bundesregierung dieses Handeln gegebenenfalls mit den Grundsätzen einer „aufklärenden" Öffentlichkeitsarbeit für vereinbar? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung im Landtagswahlkampf in Niedersachsen 50 000 Informationsbroschüren über die Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar verteilen ließ. Die Bundesregierung, hier das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, hat eine Broschüre zur Mitbestimmung erst nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfs herausgegeben. Diese Broschüre enthält den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie er vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet worden ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 70): In welchem Umfang wurde in den Jahren 1972 und 1973 gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (insbesondere gegen das Verbot der Kinderarbeit) verstoßen, wie wurden diese Verstöße geahndet, und in welchem Umfang wurden die Betriebe auf die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überprüft? Nach den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht der Länder sind im Jahre 1972 53 321 im Jahre 1973 34 742 Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz festgestellt worden. Davon waren im Jahre 1972 942 im Jahre 1973 682 Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben im Jahre 1972 2 913 und im Jahre 1973 1 665 Verwarnungen erteilt. Sie haben im Jahre 1972 4 511 und im Jahre 1973 3 568 Bußgeldbescheide erlassen. Sie haben ferner im Jahre 1972 144 und im Jahre 1973 132 Strafanzeigen erstattet. Gerichtliche Strafen sind im Jahre 1972 in 65 und im Jahre 1973 in 78 Fällen verhängt worden. Eine Statistik über die Zahl der Besichtigungen zur Überprüfung der Einhaltung eines bestimmten Gesetzes wird von der Gewerbeaufsicht nicht geführt. Die von den Ländern mitgeteilte Gesamtzahl der Besichtigungen beträgt für das Jahr 1972 351 165 (ohne die Länder Niedersachsen und Hessen), für das Jahr 1973 425 505 (ohne die Länder Niedersachsen und Saarland). Von diesen Besichtigungen wurden im Jahr 1972 181 825 (ohne Niedersachsen und Hessen), im Jahr 1973 278 597 (ohne Niedersachsen und Saarland) Betriebe erfaßt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen A 74 und 75): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Untersuchungen der vergangenen Jahre ergeben haben sollen, daß besonders Milch und Butter Mengen von Hexachlorbenzol (HCB) aufweisen, die in bestimmten Molkereieinzugsgebieten über dem zulässigen Höchstwert liegen? In welchen Molkereieinzugsgebieten, mit welchen Ergebnissen und mit welchen Konsequenzen sind Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte von HCB in Milch und Butter festgestellt worden? Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit liegen Berichte über HCB-Gehalte in Milch und Butter aus bestimmten Molkereieinzugsgebieten nicht var. Ich wäre deshalb dankbar, wenn Sie mir diesbezügliche Informationen zugänglich machen würden. Einer Mitteilung des Chemischen Landesuntersuchungsamtes Münster und des Instituts für Lebensmittelchemie, Münster, zufolge liegen die Rückstände an HCB in Milch, bezogen auf Fett, im Mittel bei 0,15 ppm, in Butter bei 0,17 ppm. Nach Untersuchungen des Instituts für Hygiene der Bundesanstalt für Milchforschung, Kiel, wurde Hexachlorbenzol in 159 Trinkmilchproben aus der Bundesrepublik Deutschland mit 0,16 ppm bei Schwankungen zwischen 0,02 und 0,64 ppm nachge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7585* wiesen. Der überhöhte Wert von 0,64 ppm wurde nur in einer Probe festgestellt. Im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung konnte das Institut in 69 Proben von Milch und Milchprodukten folgende HCB-Werte — angegeben in ppm, bezogen auf den Fettgehalt — feststellen: Butter 0,181 Trinkmilch 0,167. Eine Überschreitung des zulässigen HCB-Gehaltes konnte somit nicht festgestellt werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt im Rahmen eines seit mehreren Jahren laufenden Forschungsvorhabens durch das Institut für Hygiene der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel die Entwicklung der Rückstandssituation bei Milch und Milcherzeugnissen, insbesondere hinsichtlich der Rückstände an Pestiziden, beobachten. Dabei hat sich gezeigt, daß die Gehalte an Pestizidrückständen insgesamt gesehen rückläufig sind. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 87) : Ist die Bundesrepublik Deutschland bereit, im Sinne der Entschließung 563 der Beratenden Versammlung des Europarats, Portugal Wirtschaftshilfe zu gewähren, sofern in diesem Land ungelöste Wirtschaftsprobleme eine direkte Bedrohung der neuerrungenen Freiheit darstellen könnten? Die Bundesregierung prüft, in welcher Weise die wirtschaftlichen Beziehungen zu Portugal gestaltet werden können. Sie verfolgt die Bemühungen Portugals, einen neuen Modus im Verhältnis zu seinen überseeischen Gebieten zu finden, mit Sympathie und Solidarität. Zur Zeit erscheint es jedoch schwierig, Portugal selbst, das nach der international anerkannten OECD-Liste der Entwicklungsländer (DAC-Liste) kein Entwicklungsland ist, Entwicklungshilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich gebe das Ergebnis der Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR bekannt. 422 uneingeschränkt stimmberechtigte Mitglieder des Hauses haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja — also für den Gesetzentwurf und damit für den Vertrag — haben 232 Abgeordnete, mit Nein haben 190 Ab-
    t) Siehe Anlage 2



    Vizepräsident von Hassel
    geordnete gestimmt. Enthaltungen und ungültige Stimmen sind nicht zu verzeichnen.
    Von den Berliner Abgeordneten sind 17 Stimmen abgegeben worden, davon 12 mit Ja und 5 mit Nein.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen 422 und 17 Berliner Abgeordnete; davon
    ja: 232 und 12 Berliner Abgeordnete,
    nein: 190 und 5 Berliner Abgeordnete.
    Ja
    SPD
    Ahlers Amling
    Anbuhl Dr. Apel

    (Wattenscheid Dr. Arndt Baack Barche Bahr Dr. Bardens Batz Dr. Bayerl Becker Biermann Blank Dr. Böhme Frau von Bothmer Brandt Bredl Brück Büchler Dr. von Bülow Buschfort Dr. Bußmann Collet Conradi Coppik Dr. Corterier Frau Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi Dürr Eckerland Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Frau Eilers Dr. Eppler Esters Ewen Dr. Farthmann Fiebig Dr. Fischer Frau Dr. Focke Franke Gansel Geiger Gerstl Gertze Glombig Dr. Glotz Gnädinger Grobecker Grunenberg Dr. Haack Haar Haase Haase Halfmeier Hansen Hauck Dr. Hauff Henke Herold Höhmann Hofmann Frau Huber Huonker Immer Jahn Jaschke Jaunich Dr. Jens Junghans Junker Kaffka Kern Koblitz Konrad Kratz Dr. Kreutzmann Krockert Kulawig Lambinus Lattmann Dr. Lauritzen Leber Lemp Lenders Frau Dr. Lepsius Liedtke Löbbert Dr. Lohmar Lutz Mahne Marschall Matthöfer Frau Meermann Dr. Meinecke Möhring Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller Müller Müller Dr. Müller-Emmert Nagel Neumann Dr.-Ing. Oetting Frau Dr. Orth Ostman von der Leye Peiter Dr. Penner Pensky Peter Polkehn Porzner Rapp Rappe Reiser Frau Renger Reuschenbach Frau Dr. Riedel-Martiny Rohde Rosenthal Sander Saxowski Dr. Schachtschabel Schäfer Dr. Schäfer Scheu Frau Schimschok Schinzel Schlaga Schluckebier Dr. Schmidt Dr. Schöfberger Schreiber Schulte Dr. Schweitzer Dr. Schwenk Simon Simpfendörfer Dr. Sperling Spillecke Staak Stahl Dr. Stienen Suck Sund Frau Dr. Timm Tönjes Urbaniak Vahlberg Vit Dr. Vogel Waltemathe Walther Dr. Weber Wehner Wende Wendt Dr. Wernitz Westphal Dr. Wichert Wiefel Wienand Wilhelm Wischnewski Dr. de With Wittmann Wolfram Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler Berliner Abgeordnete Bühling Dr. Dübber Egert Frau Grützmann Heyen Löffler Mattick Dr. Schellenberg Frau Schlei Schwedler Wurche FDP Dr. Achenbach Dr. Bangemann Baum Christ Engelhard Frau Funcke Gallus Geldner Genscher Graaff Grüner Dr. Hirsch Hölscher Hoffie Jung Kirst Krall Logemann Frau Lüdemann Dr. Dr. h. c. Maihofer Mertes Möllemann Moersch Ollesch Opitz Ronneburger Scheel von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller Dr. Wendig Wurbs Zywietz Berliner Abgeordnete Hoppe Nein CDU/CSU Dr. Abelein von Alten-Nordheim Dr. Althammer Dr. Arnold Baier Dr. Becher Benz Berger Bewerunge Biechele Biehle Dr. von Bismarck Dr. Blüm von Bockelberg Böhm Breidbach Bremer Bremm Burger Carstens Dr. Carstens Damm van Delden Dr. Dollinger Vizepräsident von Hassel Dreyer Eigen Eilers Erhard Ey Dr. Eyrich Freiherr von Fircks Franke Dr. Franz Dr. Freiwald Dr. Frerichs Dr. Fuchs Geisenhofer Gerlach Gerster Dr. Gölter Dr. Götz Dr. Gruhl Haase Dr. Häfele Dr. Hammans Handlos von Hassel Hauser Dr. Hauser Dr. Heck Höcherl Hösl Dr. Hornhues Horstmeier Frau Hürland Dr. Hupka Hussing Dr. Jaeger Dr. Jahn Dr. Jenninger Dr. Jobst Josten Katzer Kiechle Kiep Dr. h. c. Kiesinger Dr. Klein Dr. Klein Dr. Kliesing Dr. Köhler Dr. Köhler Krampe Dr. Kraske Kroll-Schlüter Dr. Kunz Lampersbach Leicht Dr. Lenz Link Löher Dr. Luda Dr. Marx Maucher Dr. Mertes Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Möller Müller Dr. Müller-Hermann Dr. Narjes Frau Dr. Neumeister Niegel Nordlohne Dr.-Ing. Oldenstädt Orgaß Frau Pack Pfeffermann Pfeifer Picard Pieroth Pohlmann Dr. Prassler Dr. Probst Rainer Rawe Frau Dr. Riede Dr. Ritgen Dr. Ritz Röhner Rollmann Rommerskirchen Roser Russe Sauer Sauter Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble Schedl Frau Schleicher Schmidhuber Schmitt Schmitz Dr. Schneider Frau Schroeder Seiters Sick Solke Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Spranger Dr. Sprung Dr. Stark Graf Stauffenberg Dr. Stavenhagen Frau Stommel Stücklen Susset de Terra Thürk Tillmann Dr. Todenhöfer Frau Tübler Dr. Unland Vehar Frau Verhülsdonk Vogel Vogt Volmer Dr. Waffenschmidt Dr. h. c. Wagner Dr. Waigel Dr. Wallmann Dr. Warnke Wawrzik Weber Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner Frau Dr. Wex Frau Will-Feld Windelen Wissebach Dr. Wittmann Dr. Wulff Dr. Zeitel Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Zoglmann Berliner Abgeordnete Müller Frau Berger Kunz Die folgenden Abgeordneten haben aufgrund ihrer europäischen Verpflichtungen an der Abstimmung nicht teilgenommen: Adams Dr. Ahrens Dr. Aigner Amrehn Dr. Artzinger Behrendt Blumenfeld Büchner Dr. Burgbacher Dr. Dregger Enders Fellermaier Flämig Frehsee Dr. Früh Gerlach Dr. Geßner Härtzschel Dr. Holtz Dr. Jahn Kater Dr. Kempfler Dr. Klepsch Lange Lautenschlager Lemmrich Lücker Marquardt Memmel Dr. Mende Dr. Müller Mursch Pawelczyk Richter Schmidt Dr. Schulz Dr. Schwörer Seefeld Sieglerschmidt Springorum Dr. Starke Walkhoff Frau Dr. Walz Dr. Wörner Frau Dr. Wolf Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Ich rufe nunmehr Punkt 9 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer — Drucksache 7/2172 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Rechtsausschuß Zur Einbringung hat zunächst der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Arendt, das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vor. Damit erfüllt sie nicht nur die Zusage aus der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973. Sie will mit dieser Vorlage zugleich auch einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, daß den mehr als 20 Jahre unerfüllt gebliebenen Forderungen und Erwartungen der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen endlich entsprochen wird, nämlich bei den Entscheidungsund Planungsprozessen in den großen Unternehmen als gleichberechtigte und mitverantwortliche Partner anerkannt zu werden. Der Bundeskanzler hat vor wenigen Wochen vor diesem Hohen Hause erklärt: Eine Gesellschaft, die sich wirtschaftlich und sozial nach vorne bewegen will, ist ohne Mitbestimmung und ohne die dazugehörige Mitverantwortung nicht zu denken. Von dieser Grundüberzeugung hat sich die sozialliberale Koalition von Anfang an, seit Ende 1969, leiten lassen; und sie hat danach tatkräftig gehandelt: 1971 das Mitbestimmungsfortgeltungsgesetz Bundesminister Arendt zur Sicherung der Mitbestimmung im Montanbereich, 1972 das neue Betriebsverfassungsgesetz, 1974 das neue Personalvertretungsgesetz und nunmehr der Gesetzentwurf über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Bei der Neuregelung der Betriebsverfassung und der Personalverfassung ging es vor allem um die Stärkung der sozialen und humanen Position der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sowie in den Betrieben und Verwaltungen. Jetzt soll das noch offene Problem der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen gelöst werden. Die jahrelangen Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer haben dazu beigetragen, daß heute die Grundlagen der Mitbestimmungsforderung und ihre staats-, gesellschaftsund wirtschaftspolitischen Zusammenhänge gründlich durchdacht und die Argumente des Für und Wider bekannt sind. Jedermann sollte heute wissen, daß der Bewältigung des Problems der Mitbestimmung eine zentrale Bedeutung zukommt, und zwar insbesondere in bezug auf den Bestand, die Stabilisierung und die Entwicklung unserer demokratischen und sozialstaatlichen Ordnung. Gleichwohl sollte diese Stunde genutzt werden, um noch einmal deutlich zu machen, warum die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen notwendig ist. Die Begründungen für die Mitbestimmung sind ebenso zahlreich wie unterschiedlich: sie reichen von der „Würde der Person des abhängigen Arbeitnehmers", dem „Rang der Arbeit in unserem Sozialstaat" über die „demokratische Legitimation der Unternehmensleitung" bis hin zur „Kontrolle von Unternehmensmacht" . Ich möchte diese und andere Begründungen hier nicht näher darlegen. Für unsere politische Debatte sollten jedoch zwei Erwägungen bedeutungsvoll sein. Erstens. Nach 1945 haben die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften am Aufbau einer freien, u. a. auf Privateigentum beruhenden Wirtschaftsordnung tatkräftig mitgearbeitet. Dies geschah jedoch — wie zahlreiche Äußerungen und Schriften aus der damaligen Zeit belegen — unter der Voraussetzung, daß sie als gleichberechtigte Partner in der Wirtschaft anerkannt würden, nicht nur durch angemessene Löhne, sondern auch durch verantwortliche Teilnahme an den unternehmerischen Planungen und Entscheidungen. Ich meine, es ist an der Zeit, diesen nach 1945 ausgestellten „Wechsel" einzulösen. Dies sollte allen in diesem Hohen Hause um so leichterfallen, als wir dort, wo der Arbeitnehmerschaft eine echte Mitbestimmung eingeräumt worden ist, gut gefahren sind. Ich denke hier insbesondere an den Montanbereich. Wir dürfen jetzt die Arbeitnehmerschaft nicht erneut enttäuschen. Die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften könnten sonst leicht auf Wege gedrängt werden, wie sie uns aus anderen Ländern bekannt sind. Dies können wir aber nicht wünschen. Zweitens. Unser geltendes Gesellschaftsund Unternehmensrecht kennt im Grundsatz nur die Anteilseigner und die Gläubiger des Unternehmens; die Arbeitnehmer des Unternehmens werden von ihm überhaupt nicht wahrgenommen. Für eine Wirtschaftsordnung, die ganz entscheidend auf den Leistungen und dem Einsatz der Arbeitnehmer beruht, ist dies ein unhaltbarer Zustand. Deshalb soll die Mitbestimmung die Arbeitnehmer in das Unternehmen, in ihr Unternehmen, integrieren. Sie sollen verantwortlich an den Entscheidungen und Planungen des Unternehmens teilhaben, bei denen es, wie z. B. bei langfristigen Unternehmenskonzeptionen, Investitionen und Strukturveränderungen, nicht zuletzt auch um ihr Schicksal geht. Meine Damen und Herren, bevor ich auf die Grundsätze des Entwurfs eingehe, gestatten Sie mir einen kurzen Blick auf die Vorgeschichte dies Gesetzentwurfs. Wie sah das „Mitbestimmungsfeld" aus, als die Koalition im Jahre 1973 daranging, eine Mitbestimmungskonzeption zu erarbeiten? Der Gedanke einer Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in den Unternehmensorganen hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon in der Weimarer Zeit sah das Gesetz über die Entsendung von mindestens einem Betriebsratsmitglied in den Aufsichtsrat erstmals eine bescheidene Arbeitnehmerbeteiligung vor. 1951 gelang dann — begünstigt auch durch den geistigen Aufbruch der ersten Nachkriegsjahre — ein entscheidender Schritt: die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Bereich der kohleund stahlerzeugenden Industrie. 1952 folgte sodann nach heftigen Auseinandersetzungen die Ein-DrittelBeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften und der sonstigen Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Seither hat es, abgesehen von der Ergänzung der Montanmitbestimmung im Jahre 1956, irgendwelche gesetzgeberische Fortschritte nicht mehr gegeben. Um so stärker wuchs seit den 50er Jahren die Welle der Forderungen der Arbeitnehmerschaft und ihrer Organisationen, gleichberechtigte und gleichgewichtige Mitbestimmung auch in den Wirtschaftszweigen außerhalb des Montanbereichs zu erhalten. Diese Forderungen der Arbeitnehmer und der Organisationen lösten eine jahrelange lebhafte Mitbestimmungsdiskussion aus. Die politischen Parteien und viele Gruppen der Gesellschaft — leider muß ich hinzufügen: nie die Arbeitgeberseite — bekannten sich zu einem Ausbau der Mitbestimmung, und auch eine Reihe von Modellen wurde vorgelegt. Dabei ging es im Kern immer wieder um den einen Punkt: wirkliche Mitbestimmung durch gleichgewichtige Beteiligung von Anteilseignern und Arbeitnehmern oder Beteiligung' der Arbeitnehmer deutlich unterhalb der Parität. Trotz vieler Bemühungen der einzelnen Gruppen und der politischen Parteien wurde jedoch auf dem Wege zu einer echten Mitbestimmung der Arbeitnehmer bisher kein Ergebnis erzielt. Es fällt nicht schwer, den Grund für diese lange Funkstille des Gesetzgebers zu nennen: Bis Ende 1969 gab es eben im Deutschen Bundestag keine politische Mehrheit, die bereit gewesen wäre, eine Mitbestimmung, die diesen Namen verdient, zu beschließen. Erst die sozialliberale Koalition hatte den Willen und die Kraft, das „heiße Eisen" der Mitbestimmung Bundesminister Arendt anzupacken. Dabei war von vornherein bekannt, daß die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und die Freie Demokratische Partei von verschiedenen Ausgangspositionen ausgingen. Als Beispiele hierfür seien genannt: Die Vorstellungen der SPD waren u. a. gekennzeichnet durch Gleichgewichtigkeit, maßgebliche Beteiligung der Gewerkschaften und keinerlei eigenständige Rolle der leitenden Angestellten. Demgegenüber ging die FDP in ihren Freiburger Thesen zwar auch von einer Gleichgewichtigkeit aus, aber unter Einbeziehung einer sehr starken und eigenständigen Teilnahme der leitenden Angestellten; eine Beteiligung der Gewerkschaften war nicht vorgesehen. Trotz dieser und anderer unterschiedlicher Ausgangspositionen haben sich die Koalitionsparteien in intensiven und fairen Verhandlungen um einen Ausgleich bemüht, und sie haben sich — genauso Wie beim Betriebsverfassungsgesetz im Jahre 1972 — auf eine gemeinsame Lösung geeinigt, die die Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs bildet. Damit ist der Bundesregierung der sozialliberalen Koalition in der Mitbestimmungsfrage das gelungen, was früheren Bundesregierungen, auch der der Großen Koalition, nicht möglich gewesen ist. Meine Damen und Herren, nun zu den Grundsätzen des Gesetzentwurfs. Dabei — lassen Sie mich das hinzufügen — habe ich nicht die Absicht, alle Einzelregelungen des Entwurfs hier vorzustellen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll in den Kontrollorganen der größeren Kapitalgesellschaften mit mehr als 2 000 Arbeitnehmern eingeführt werden. Dies gilt auch für die herrschenden Unternehmen von Konzernen und Teilkonzernen, wenn die Konzernunternehmen insgesamt mehr als 2 000 Arbeitnehmer beschäftigen. Die Arbeitnehmerzahl von 2 000 als alleiniges Erfassungskriterium wurde deshalb gewählt, weil die Koalition die Mitbestimmung vor allem als ein Problem der inneren Gestaltung größerer Unternehmen mit einer Teilhabe der Arbeitnehmer am Willensbildungsund Entscheidungsprozeß begreift. Der Entwurf knüpft in diesem Punkte an den Bericht der Mitbestimmungskommission aus dem Jahre 1970 an. Ich bin mir bewußt, daß neben der Arbeitnehmerzahl auch andere Erfassungskriterien, wie beispielsweise Bilanzsumme oder Kapitalausstattung oder die Höhe des Unternehmensumsatzes, in Betracht kämen, die aber mehr die Funktion der Mitbestimmung als Kontrolle von Unternehmensmacht unterstreichen würden. Man muß jedoch wissen, daß damit eine ganze Reihe von praktischen Schwierigkeiten verbunden wären: die Regelung von Ein-und Auslauffristen, Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und vieles andere mehr. Die parlamentarischen Beratungen des Entwurfs werden erweisen, ob das Erfassungskriterium unseres Gesetzentwurfs für sich allein tragfähig ist. Die Montanmitbestimmung bleibt unverändert bestehen, dies vor allem, weil sie sich seit mehr als 20 Jahren bewährt hat und es keinen Grund gab, Bewährtes, mit dem alle Beteiligten im Grundsatz zufrieden sind, durch Neues zu ersetzen. Sie bleibt jedoch nicht bestehen, weil sie — insgesamt gesehen — besser als die Regelungen dieses Entwurfs wäre, Herr Breidbach. — Herr Breidbach, seien wir einmal ehrlich! Sie wissen doch vom Aufsichtsrat nur so viel, daß es dort Tantieme gibt, mehr nicht. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Breidbach: Herr Arendt, die werden wir auch noch kürzen. Der Vorschlag liegt schon vor!)


    (Mönchengladbach) Frau Benedix





Rede von Walter Arendt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)




(Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)





(Beifall bei den Regierungsparteien.)


(Zuruf des Abg. Breidbach.)


(Abg. Breidbach: Da gibt es mehrere Auffassungen!)

— Ja, natürlich! Sie können ja einen Antrag einbringen.

(Abg. Breidbach: Da weiß die SPD sicher mehr — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

Ich wiederhole, meine Damen und Herren: Die Montanmitbestimmung bleibt nicht nur deshalb bestehen, weil sie besser als die Regelungen dieses Entwurfs wäre, sondern aus den Gründen, wie ich sie genannt habe. Außerdem kann man noch auf folgendes hinweisen. Die aus der Montanmitbestimmung bekannte Figur des „neutralen Aufsichtsratsmitgliedes", des 11., des 15. oder des 21. Mannes, und sein Bestellungsmodus sind nicht besser; sie waren jedenfalls für unsere Überlegungen nicht gut genug, um in den Entwurf übernommen zu werden. Ebenso wird die Ein-Drittel-Beteiligung der Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 für kleinere Kapitalgesellschaften beibehalten.
Ein ganz wesentlicher Grundsatz des Regierungsentwurfs ist die Gleichgewichtigkeit von Anteilseignern und Arbeitnehmern. Dies kommt nicht allein in der Besetzung der Aufsichtsräte mit der gleichen Zahl von Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zum Ausdruck. Vielmehr ist der Gesetzentwurf so gestaltet, daß die Gleichgewichtigkeit auch bei Einzelregelungen gewahrt bleibt, soweit es nur irgendwie mit der notwendigen Funktionsfähigkeit der Unternehmen vereinbar erscheint.
Lassen Sie mich dies an Hand einiger wichtiger Punkte erläutern. Auf ein sogenanntes neutrales Aufsichtsratsmitglied ist bewußt verzichtet worden. Es könnte zwar mögliche Stimmengleichheiten im Aufsichtsrat weitgehend verhindern, zugleich aber auch die Gleichgewichtigkeit empfindlich stören. Außerdem sind auch die Erfahrungen mit dem „neutralen Mitglied" in der Montanmitbestimmung — das sage ich freimütig — r echt unterschiedlich zu werten.
Bei der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters wird das Prinzip der Gleichgewichtigkeit strikt durchgehalten. Entweder einigt sich der Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, wobei je einer aus der Aufsichtsratsbank der Anteilseigner und der andere aus



Bundesminister Arendt
der Aufsichtsratsbank der Arbeitnehmer stammen muß, oder je ein Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer wechseln sich alle zwei Jahre im Vorsitz und im stellvertretenden Vorsitz ab. Diese Regelung bringt einen, wie ich meine, wesentlichen gesellschaftspolitischen Durchbruch. Denn die Arbeitnehmervertreter werden danach die gleiche Chance wie die Anteilseignervertreter haben, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates zu sein. Außerdem zwingt diese Regelung, da der Vorsitzende und sein Stellvertreter nicht beide einer Aufsichtsratsbank angehören dürfen, die Anteilseigner und die Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit. Wer die Aufsichtsratspraxis und die Bedeutung des Aufsichtsratsvorsitzenden kennt, wird die Regelung des Regierungsentwurfs in dieser Frage richtig einzuschätzen wissen.
Ein anderer Punkt, bei dem sich der Grundsatz der Gleichgewichtigkeit ebenfalls zu bewähren hat, ist die Behandlung der Stimmengleichheit im Aufsichtsrat. Hier ist der Entwurf nicht wie andere Modelle den bequemen, im Grunde mit echter Mitbestimmung aber unvereinbaren Weg gegangen, dem Aufsichtsratsvorsitzenden oder gar der Anteilseignerseite ohne weiteres den Stichentscheid zu geben. Nach dem Entwurf kann zwar der Aufsichtsratsvorsitzende für eine konkrete Abstimmung auch diesen Stichentscheid erhalten, aber nur wenn dem sowohl die Anteilseignerbank als auch die Arbeitnehmerbank zustimmen.

(Abg. van Delden: Das ist doch kein Stichentscheid!)

Auf die hiergegen erhobene Kritik, die darin eine Todsünde gegen die Funktionsfähigkeit des Unternehmens sieht, komme ich noch zu sprechen.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Regelung des Entwurfs notwendig und auch vertretbar. Sie sichert' die Mitbestimmung und sie zwingt den Vorstand eines Unternehmens zur Kooperation mit dem Aufsichtsrat. Sollte tatsächlich ein Antrag des Vorstandes wegen Stimmengleichheit im Aufsichtsrat abgelehnt werden, so wird ihn der Vorstand in der Regel überprüfen und danach dem Aufsichtsrat erneut vorlegen. Die Erfahrungen, die gemacht werden konnten, lehren und zeigen, daß solche Überprüfungen in der Regel zu einer Verbesserung der Vorstandsvorlage führen.
Im übrigen ist zu bedenken, daß der Aufsichtsrat nicht über Alltagsgeschäfte zu entscheiden hat. Das tut der Vorstand ohnehin in eigener Verantwortung.
Schließlich ist der Entwurf bei der Wahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bemüht, gleichgewichtige Mitbestimmung und Funktionsfähigkeit des Unternehmens miteinander in Einklang zu bringen. Erst, wenn. ein Bewerber für ein Vorstandsamt in drei Wahlgängen nicht die Mehrheit des Aufsichtsrates erhalten hat, findet ein vierter Wahlgang statt, bei dem der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter das Vorschlagsrecht haben und die Hauptversammlung, also die Anteilseignerseite, die letzte Entscheidung trifft.
Ich habe Verständnis dafür, wenn die Anhänger einer echten Mitbestimmung in diesem Punkte einen wesentlichen Mangel sehen. Nach meiner Überzeugung haben aber die Kritiker im wesentlichen nur theoretisch recht; denn abgesehen von solchen Aktiengesellschaften, die von einem einzigen oder nur von wenigen Aktionären beherrscht werden, und von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit nur wenigen Gesellschaftern will es mir auf Grund meiner eigenen Aufsichtsratserfahrung' nicht einleuchten, daß dieser Hürdenlauf — wenn ich lihn einmal so bezeichnen darf — bis zum vierten Wahlgang der Normalfall werden sollte.

(Abg. Stücklen: Welches Vorstandsmitglied hält das denn noch durch?)

— Nein, das kommt erst gar nicht dazu, Herr Stücklen, wenn Sie das wissen wollen. Ich komme nachher noch auf Ihre Vorschläge zu sprechen, wie das da aussieht — das heißt, Sie haben noch gar keine Vorschläge gemacht. Sie müssen einmal bei Ihrer Schwesterpartei nachschauen, was die gemacht hat.

(Abg. Stücklen: Sie lesen es nur nicht!)

— Doch, wir lesen das ganz genau.
Sehen Sie, Herr Stücklen: Vorstandsmitglieder können auf die Dauer nur ,erfolgreich arbeiten, wenn sie die Mehrheit des Aufsichtsrates hinter sich wissen. Außerdem sind qualifizierte Vorstandsmitglieder

(Abg. Stücklen: Nicht wie Sand am Meer!)

nicht arbeitslos gemeldet bei der Bundesanstalt für Arbeit; sondern sie sind meistens in gut dotierten Positionen, und sie werden sich sehr genau überlegen, ob sie sich diesen vierten Wahlgang mit der Anrufung der Hauptversammlung erlauben können.

(Abg. Stücklen: Genau das meine ich!)

Sie werden also in der Regel ihre Position kaum aufgeben, wenn ihnen ein Vorstandsamt mit dem Risiko oder gar der Gewißheit der Durchführung des vierten Wahlganges zugemutet wird.
Ich bin fest davon überzeugt: Der Normalfall wird auch in Zukunft die Praxis von heute sein. Man verständigt sich vorher über die zu wählenden Vorstandsmitglieder, und die werden dann im Regelfall einstimmig gewählt.

(Abg. Breidbach: Wofür wird dann überhaupt gewählt?)

Aber vielleicht werden die parlamentarischen Beratungen — ich will das gar nicht ausschließen — bessere Lösungen ergeben. Allerdings glaube ich kaum, daß im Konfliktfall die Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch das Gericht eine angemessenere Lösung wäre.
Meine Damen und Herren, gegen die eben dargestellten Regelungen des Entwurfs zur Wahrung der Gleichgewichtigkeit laufen nun die Gegner einer echten Mitbestimmung Sturm. Das ist insofern natürlich, als wir hier gerade beim Kern der Dinge sind. Dabei will mir die Kritik aus der Wirtschaft und ihren Organisationen noch begreiflich erscheinen; denn die Unternehmensleitungen und die Anteilseigner müssen sich in der Tat, wenn dieses Gesetz einmal Gesetzeskraft erlangt hat, umstellen und



Bundesminister Arendt
ihre uneingeschränkte Macht teilen. Eine solche Umstellung ist nicht angenehm und ruft ganz sicher Widerstand hervor. Mir will aber nicht einleuchten, daß die Ausgestaltung der Gleichgewichtigkeit im Entwurf auch von denen so heftig angegriffen wird, die sich — jedenfalls nach ihren Worten — ebenfalls zu einem Ausbau der Mitbestimmung bekennen. Ich meine hier Sie, meine Damen und Herren von der Opposition.
Sie haben gesagt — und es auch durch die Mehrheit im Bundesrat wiederholen lassen —, die Regelungen des Entwurfs seien unbrauchbar, führten zur Verzögerung oder Lähmung wichtiger Entscheidungen und gefährdeten die Funktionsfähigkeit der Unternehmen,

(Abg. Breidbach: Sind nicht paritätisch und nicht demokratisch!)

die Berufsfreiheit, das Eigentum und die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft erforderten eine klare und praktikable Auflösung von Pattsituationen im Aufsichtsrat. Ich finde, deutlicher kann man es nicht ausdrücken, daß man im Grunde — trotz vieler Worte — eine gleichwertige Mitbestimmung gar nicht will, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Schauen Sie sich doch die leitenden Angestellten an!)

Bei dieser Darstellung können Sie sich natürlich in ,der Tat auf Ihre Hamburger Grundsätze stützen. Und ich sage Ihnen gleich hier: Wenn Sie das, was Sie in Ihren Hamburger Grundsätzen mit viel Mühe zustande gebracht haben, schön finden, dann kann ich Sie nur tröstend daran erinnern, daß auch die Eule ihre Jungen schön findet; aber in der Sache ist hier wirklich nichts zu machen.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Breidbach: Der Entwurf ist ein Uhu, das ist ein Uhu-Entwurf!)

Bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat soll der Vorstand allein entscheiden können, und bei der Wahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat soll die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag geben. Und dieser Aufsichtsratsvorsitzender wird nach Ihren Vorstellungen im Konfliktfall von der Hauptversammlung gewählt. Das ist der wesentliche Inhalt dieses Teils Ihrer Vorstellungen, meine Damen und Herren.

(Abg. Breidbach: Die einigen sich doch vorher in der Praxis!)

Aber es gibt da noch einen tieferen Grund, der Anhänger und Gegner einer wirksamen Mitbestimmung zu einer so unterschiedlichen Bewertung der Regelungen des Entwurfs über die Gleichgewichtigkeit gelangen läßt: Wir, meine Damen und Herren, gehen von den Erfahrungen der Montan-Mitbestimmung und vom Vertrauen in die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften aus.

(Abg. Breidbach: Und die wollten die Montan-Mitbestimmung!)

Das heißt, wir sind davon überzeugt, daß sich die
Anteilseigner und die Arbeitnehmer im Regelfall
verständigen werden, nicht zuletzt deshalb, weil die Arbeitnehmer das wirtschaftliche Gedeihen ihres Unternehmens in gleicher Weise wie die Kapitalvertreter wünschen. Nach unserer Meinung werden daher Pattsituationen im Aufsichtsrat die Ausnahme sein.

(Abg. van Delden: Dann brauchen Sie sich doch nicht über unsere Hauptversammlung aufzuregen!)

Die Gegner echter Mitbestimmung gehen dagegen von ständiger Konfrontation und ständigem Patt im Aufsichtsrat aus. Damit mißtrauen sie zutiefst den Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften. Auch manche führende Sprecher der Opposition lassen sich bei ihrer Polemik gegen die Mitbestimmungskonzeption der Koalition von diesem durch nichts zu begründenden Mißtrauen leiten.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Grundsatz des Entwurfs ist es, alle Arbeitnehmer des Unternehmens an der Mitbestimmung teilhaben zu lassen. Dazu gehören neben den Arbeitern und den Angestellten auch die leitenden Angestellten des Unternehmens. Auf der einen Seite besteht kein Zweifel, daß gerade sie durch ihre Kenntnisse und Einsichten in die organisatorischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge des Unternehmens die Informations- und Entscheidungsgrundlagen des Aufsichsrats wesentlich bereichern können. Auf der anderen Seite sind leitende Angestellte von ihrer arbeitsrechtlichen Stellung her zwar Arbeitnehmer, jedoch nehmen sie — wie es der viel diskutierte Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom März dieses Jahres sagt — von ihrer Aufgabe her wesentliche unternehmerische Belange war. Außerdem haben sie sich zu einem großen Teil in besonderen Verbänden organisiert und beanspruchen eigene Rechte. Schließlich handelt es sich bei ihnen um eine im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft sehr kleine Gruppe.
Dies alles, meine Damen und Herren, macht deutlich, daß es nicht leicht ist, die leitenden Angestellten in eine Mitbestimmungskonzeption so einzuordnen, daß dadurch die Gleichgewichtigkeit zwischen Kapital und Arbeit nicht von vornherein gestört wird.
Die Bundesregierung hat sich hier um einen Ausgleich bemüht. Die Bewerber für den den leitenden Angestellten vorbehaltenen Sitz im Aufsichtsrat sollen aus ,dem Kreis der leitenden Angestellten vorgeschlagen werden, wobei die Vorschläge von einem Fünftel oder von 100 leitenden Angestellten unterstützt werden müssen. Gewählt wird der Vertreter der leitenden Angestellten im Aufsichtsrat aber von den Repräsentanten der Gesamtbelegschaft.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Diese Regelung hat Kritik erfahren: von den Verbänden der leitenden Angestellten deshalb, weil ihnen kein autonomes Wahlrecht zugestanden worden sei; von den Gewerkschaften, weil die Zuordnung der leitenden Angestellten zur Arbeitnehmerbank die Gleichgewichtigkeit gefährde.

(Abg. Breidbach: Das Recht steht auf der Seite der Gewerkschaften!)




Bundesminister Arendt
Dazu ist folgendes zu sagen. Ein autonomes Wahlrecht mußte ausscheiden, weil dies generell nicht — auch nicht für Arbeiter und Angestellte — in Betracht kommen konnte, denn die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sollen dort nicht partikulare Gruppeninteressen, sondern die Interessen der Gesamtbelegschaft wahrnehmen. Die Zuordnung der leitenden Angestellten zur Arbeitnehmerseite kann — das ist gar nicht zu leugnen — den Grundsatz der Gleichgewichtigkeit gefährden. Das muß aber nicht so sein. Die vorgesehene Zuordnung eröffnet eine gute Chance, die leitenden Angestellten in der praktischen Arbeit im Aufsichtsrat in die Arbeitnehmergruppe zu integrieren.
Außerdem ist das Vorschlagsrecht so gestaltet, daß denjenigen leitenden Angestellten, die sich in besonderen Verhältnissen zusammengeschlossen haben, nicht einfach ein Vorschlagsmonopol zufällt. Ein Fünftel von 20 leitenden Angestellten sind 4, und für die Situation in Großunternehmen ist bedeutsam, daß 100 Unterschriften für einen Vorschlag genügen. Im übrigen — das lassen Sie sich ganz freimütig anfügen — ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, Probleme und Entwicklungen in der Organisation der Arbeitnehmer zu lösen bzw. unmittelbar zu beeinflussen.
Natürlich hat, meine Damen und Herren, der schon erwähnte Beschluß des Bundesarbeitsgerichts mit seiner verengenden Tendenz zum Begrif des leitenden Angestellten das Problembewußtsein für die Zuordnung der leitenden Angestellten im Aufsichtsrat wesentlich geschärft. Deshalb ist es völlig natürlich, daß der Gerichtsbeschluß und die Frage seiner möglichen Auswirkungen auf die Regelungen des Entwurfs in den zuständigen Bundestagsausschüssen intensiv beraten werden. Ich kann heute den Beratungsergebnissen nicht vorgreifen, doch eines ist sicher: Bereits die Lösung des Entwurfs bringt, was die Wahrung der Gleichgewichtigkeit in der Mitbestimmung anbetrifft, wesentlich mehr als das, was die Opposition auf diesem Sektor zu bieten hat.
Sie hat es sich in ihren Hamburger Grundsätzen, von denen ich schon gesprochen habe, auch hier sehr leicht gemacht. Nach den Vorstellungen der CDU von Hamburg soll ein leitender Angestellter auf die Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat, und er wird von ,der Gruppe der leitenden Angestellten autonom dorthin gewählt. In den Hamburger Grundsätzen heißt es zwar nur, daß die Wahl nach den „Gesichtspunkten des Minderheitenschutzes" zu erfolgen habe, doch in der Kritik der Opposition an unseren Bemühungen hat sie immer wieder klar gesagt, daß der Vertreter der leitenden Angestellten von dieser Gruppe selbst in den Aufsichtsrat zu wählen sei. Dieses Rezept hat mit gleichgewichtiger Mitbestimmung kaum noch etwas zu tun, und die Koalition, meine Damen und Herren von der Opposition, wird dem nicht folgen.

(Abg. Dr. Ehrenberg: So stellt sich Breidbach Gleichgewichtigkeit vor! — Zuruf des Abg. Breidbach.)

Zu einer gleichgewichtigen Beteiligung der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der Unternehmen gehört auf der Arbeitnehmerseite auch die Teilnahme von Vertretern der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften. Diese sollen dort vor allem übergreifende Interessen der Arbeitnehmerschaft zur Geltung bringen. Außerdem können sie (das mitunter zu unternehmensbezogene Denken der Arbeitnehmervertreter aus ,dem Unternehmen ausgleichen. Der Entwurf folgt in diesem Punkte übrigens dem Bericht der Mitbestimmungskommission aus dem Jahre 1970.
Obgleich der Entwurf nur eine relativ bescheidene Beteiligung von Vertretern der Gewerkschaften vorsieht, ist hiergegen eingewandt worden, dadurch würden Einfluß und Macht der Gewerkschaften in unvertretbarem Maße vergrößert, und es werde damit ein Schritt auf dem Wege zum Gewerkschaftsstaat getan. Dieser Vorwurf, meine Damen und Herren, ist zum einen bösartig;

(Abg. van Delden: Warum?)

denn er wird insbesondere von denen erhoben, die gegen die immer mehr zunehmenden wirtschaftlichen Machtkonzentrationen in unserem Land nichts einzuwenden haben und die auch keinerlei Besorgnis darüber äußern, daß heute in den Aufsichtsräten vieler Unternehmen weithin eine koordinierte Macht der Banken an die Stelle des Aktionärswillens getreten ist;

(Beifall bei den Regierungsparteien — Abg. van Delden: Meinen Sie, wenn der durch die Gewerkschaften ausgewechselt wird, wird es besser?)

zum anderen, Herr van Delden, entbehrt dieser Vorwurf jeder realen Grundlage. Schon vom Selbstverständnis der Gewerkschaften her ist auszuschließen, daß sie Mitbestimmung als Instrument zentraler Wirtschaftssteuerung benutzen wollten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

Zudem würde hierfür der über die Mitbestimmung eröffnete Einfluß auf die Unternehmensorgane faktisch auch gar nicht ausreichen. Und schließlich gibt es dafür schon wegen der Eigenständigkeit der einzelnen Gewerkschaften keinerlei organisatorische Ansatzpunkte.
Wer diese Thesen in der Öffentlichkeit vertritt, Herr van Delden, der ist für mich ein Don Quichotte, der Wind sät, damit er gegen Windmühlen kämpfen kann. So sieht das aus.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Einwand hinsichtlich des Entstehens von zuviel Gewerkschaftsmacht oder eines Gewerkschaftsstaats ist nichts anderes als ein generelles Argument gegen jegliche Beteiligung der Gewerkschaften an der Mitbestimmung und damit gegen eine wirksame Mitbestimmung der Arbeitnehmer überhaupt.

(Abg. van Delden: Das habe ich aber nicht vertreten!)

Meine Damen und Herren, nun einige Bemerkungen zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat. Alle Vertreter der Arbeitnehmer — auch die der Gewerkschaften — sollen durch Wahlen in den Aufsichtsrat gelangen. Es soll also auf der



Bundesminister Arendt
Arbeitnehmerseite — anders als auch weiterhin auf der Anteilseignerseite — keine Entsendungsrechte geben. Damit soll jedenfalls für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eine demokratische Legitimation gewährleistet sein.
Was das Verfahren der Wahl betrifft, so haben wir uns nach gründlichen Beratungen für das Wahl-männerverfahren entschieden. Das bedeutet, die Arbeitnehmer wählen zunächst in den einzelnen Betrieben nach einem bestimmten Schlüssel ihre Wahlmänner, und zwar in unmittelbarer Wahl und nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Die Wahlmänner wählen sodann in gemeinsamer Wahl und in Mehrheitswahl die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer.Dieses Wahlmännerverfahren, meine Damen und Herren, ist keine Erfindung der sozialliberalen Koalition.

(Abg. Breidbach: Aber Sie wollten mehr Demokratie wagen!)

Es ist bereits sei 1952 geltendes Recht. Es ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 fakultativ zugelassen. Seit 1956 wird es auch bei den Aufsichtsratwahlen in Montankonzernen praktiziert und hat sich insbesondere hier — das füge ich sogar hinzu — bewährt.
Demgegenüber sind trotz mancher gegenteiliger Beteuerungen die Erfahrungen mit den Urwahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1952 nicht ,so positiv ausgefallen, um dieses Prinzip für die neue Mitbestimmungsregelung vorzuschlagen.

(Abg. Breidbach: Der mündige Bürger wird gegängelt!)

— Ich will Ihnen mal sagen: Wissen Sie, es gibt Leute, die haben so viel Pathos im Kopf, daß sie darüber den Text, der zur Debatte steht, gar nicht mehr sehen.

(Abg. Breidbach: Wir wollen auch mehr Demokratie sehen!)

Die Erfahrungen, die wir mit den Urwahlen seit 1952 gemacht haben, sind nicht so positiv ausgefallen, daß man dieses Prinzip — das wiederhole ich — in diese Mitbestimmungsregelung übernehmen sollte.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Das kommt bei Wahlen gelegentlich vor! — Abg. Dr. Ehrenberg: Das wird man noch öfters merken!)

Es hat sich gezeigt, daß bei Urwahlen in großen Unternehmen, die zahlreiche, oft noch räumlich weit voneinander entfernte Betriebe haben, die Willensbildung sehr erschwert ist.

(Abg. Müller [Remscheid] : Lufthansa!)

— Also Herr Müller, Sie sollten lieber mal nachdenken, statt „Lufthansa" dazwischenzurufen; denn das muß für unsere Entwicklung ein Punkt des Nachdenkens sein.

(Abg. Müller [Remscheid] : Selbstverständlich; aus diesem Grunde sage ich es ja!)

Ich sage nochmals: Die Willensbildung bei der Urwahl wurde bei weit voneinander liegenden Betrieben eines Unternehmens sehr erschwert. Den Kandidaten war es häufig gar nicht möglich, sich in allen Betrieben angemessen zu präsentieren. Dies hat die Wahlbeteiligung negativ beeinflußt und Zufallsergebnisse begünstigt.
Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß gerade bei den vom Entwurf erfaßten großen Unternehmen Wahlen durch Wahlmänner den Ansprüchen an einen demokratisch legitimierenden Wahlakt eher gerecht werden als Urwahlen. Sicher kann man über eine Reihe von praktischen Vorzügen und Nachteilen des Wahlmännerverfahrens im Verhältnis zu Urwahlen verschiedener Meinung sein. Aber es ist unaufrichtig und einfach nicht wahr, zu behaupten, das Wahlmännerverfahren sei undemokratisch und widerspreche dem Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer.

(Abg. Breidbach: Es ist weniger demokratisch!)

Es ist bemerkenswert, meine Damen und Herren von der Opposition, daß viele, die jetzt mit großer Emphase für die Urwahl streiten, gerade jenen Kräften angehören, die in der Sache selbst gegen eine echte Mitbestimmung sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es sind übrigens zum Teil die gleichen, die 1956 für die Montankonzerne das Wahlmännerverfahren vorgeschlagen und mitbeschlossen haben. Aber offenbar verändert es die Bewertung, je nach dem, welcher Couleur die vorschlagende Bundesregierung ist. Ich habe Ihnen schon einmal bei der Debatte über die Regierungserklärung gesagt, daß Sie bei der Bewertung einer Frage immer zweierlei Maß anlegen.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Warum sollte die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch in Urwahl gewählte Repräsentanten der Belegschaft undemokratisch sein? Auch im staatlichen Bereich ist die repräsentative Demokratie bewußt eingeführt worden, unter anderem — lassen Sie mich das offen aussprechen —, um die demokratische Ordnung vor extremen Meinungen und Gruppen und vor emotional bedingten Zufallsergebnissen zu schützen. Diese Überlegungen gelten auch für den Unternehmensbereich.
Einige Worte noch zum Minderheitenschutz: Der Entwurf sieht hier einen weitgehenden Schutz vor. Den Arbeitern, den Angestellten und den leitenden Angestellten — mögen diese Gruppen noch so klein sein — soll mindestens je ein Aufsichtsratsvorsitz vorbehalten sein. Ferner: Bei den in Verhältniswahl durchzuführenden Wahlen der Wahlmänner ist dafür gesorgt, daß keine Stimme einer Minderheit verlorengeht. Die Wahlmännerversammlung wählt dann allerdings die Aufsichtsratsmitglieder in gemeinsamer Wahl und in Mehrheitswahl — dies deshalb, weil alle Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer vom Vertrauen der Mehrheit der in der Wahlmännerversammlung repräsentierten Gesamtbelegschaft getragen sein sollen. Sie sollen im Aufsichtsrat nicht partikulare Interessen ihrer jeweiligen Gruppe oder Organisation wahrnehmen.



Bundesminister Arendt
Hier wirft uns nun die Opposition vor, die Mehrheitswahl durch die Wahlmännerversammlung sei undemokratisch. Dies vor allem deshalb, weil nicht gewährleistet sei, daß auch solche Arbeitnehmergruppen im Aufsichtsrat ausreichend zum Zuge kommen, die nach ihrer Organisationszugehörigkeit in der Minderheit sind. Auch hier, meine Damen und Herren von der Opposition, messen Sie mit zweierlei Maß. Sie wissen ganz genau, daß auch die Anteilseigner in der Hauptversammlung ihre Aufsichtsratsmitglieder nur in Mehrheitswahl wählen können. Diese Regelung des Aktiengesetzes haben Sie im Jahre 1965 beschlossen, und niemand von Ihnen hat bis heute diese Mehrheitswahl als undemokratisch bezeichnet oder erachtet.

(Beifall bei der SPD.)

Lassen Sie mich noch einen letzten Grundgedanken des Entwurfs erwähnen. Die neue Mitbestimmungsregelung soll auf das geltende Gesellschafts-
und Unternehmensrecht „aufgestockt" werden. Das bedeutet, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz usw. sollen nur insoweit geändert werden, als dies zur Gewährleistung der Mitbestimmung unerläßlich ist. Für die Verfechter einer echten Mitbestimmung bedeutet dies manchen Verzicht, weil auf diese Weise die Mitbestimmung in den einzelnen Unternehmensformen nicht einheitlich und nicht überall lupenrein, wie man so sagt, praktiziert werden kann. Die Gegner der Mitbestimmung werden dies sicherlich als „Erleichterung" empfinden.
Doch diese Unvollkommenheiten sollten nicht leichtfertig und extensiv ausgenutzt werden. Sonst würde die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmern, die durch die Mitbestimmung gerade erreicht werden soll, von vornherein aufs Spiel gesetzt.
Diese „Aufstockung" der künftigen Mitbestimmungsregelung auf das geltende Gesellschafts- und Unternehmensrecht und die daraus resultierenden Unvollkommenheiten werden nun von manchen zum willkommenen Anlaß genommen, zu fordern, mit der Lösung der Mitbestimmungsfrage bis zur großen Unternehmensrechtsreform zu warten. Die Koalition und die Bundesregierung werden solchen durchsichtigen Ratschlägen nicht folgen. Wir wollen die Mitbestimmungsfrage jetzt lösen und ziehen dies einem weiteren untätigen Warten bis zur großen Reform vor.
Im übrigen, meine Damen und Herren, wird an der Unternehmensrechtsreform gearbeitet. Sie wird zur Zeit von einer beim Bundesminister der Justiz gebildeten Sachverständigenkommission vorbereitet. Die Verabschiedung der Reform durch den Gesetzgeber wird eine Aufgabe der kommenden Legislaturperioden sein. Dabei wird auch die Mitbestimmung in das neue Unternehmensrechtskonzept einzubeziehen sein. und wir werden uns hierbei bereits auf die Erfahrungen mit der Ihnen heute vorgelegten gesetzlichen Regelung stützen können.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung will mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs ihren Beitrag dazu leisten, daß in unserem Lande endlich ein entscheidender Durchbruch für eine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den größeren Unternehmen erfolgen kann. Dabei ist sich die Bundesregierung durchaus bewußt, daß die Vorlage nicht alle Forderungen erfüllt und nicht alle Beteiligten zufriedenstellt. Dies konnte aber auch niemand erwarten. Denn dazu ist die Mitbestimmungsthematik mit den einander widerstreitenden Interessen der beteiligten Gruppierungen viel zu kontrovers. Die Bundesregierung ist sich ferner bewußt, daß der Entwurf verbesserungsfähig ist. Es ist Aufgabe und Sinn der künftigen parlamentarischen Beratungen, solche Verbesserungen zu beraten und zu beschließen. Die Bundesregierung wird hierzu jede ihr mögliche Hilfe leisten.
Ohne den Beschlüssen des Deutschen Bundestages zu der Vorlage vorgreifen zu wollen, lassen sich jedoch, meine Damen und Herren, schon heute zwei Feststellungen treffen.
Erstens: Der Entwurf bedeutet gegenüber dem, was heute auf dem Feld der Mitbestimmung gilt, einen großen Fortschritt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Zweitens: Er hat den unschätzbaren Vorteil für sich, daß er anders als alle bisherigen Vorschläge mit ihren positiven oder negativen Maximalvorstellungen auch politisch realisierbar ist.

(Zustimmung bei der SPD.)

Deshalb möchte ich den Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften zurufen, sie sollten in der Vorlage der Bundesregierung eine gute Chance dafür sehen, der Verwirklichung ihrer berechtigten Mitbestimmungsforderungen entscheidend näherzukommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Die acht Prüfsteine muß man noch einmal nachlesen!)

Auch wenn der Entwurf — und vielleicht auch das beschlossene Gesetz — ihren Forderungen nicht voll zu entsprechen vermag, so ist es doch besser, das politisch Realisierbare heute zu schaffen, als auf ein ungewisses „Morgen" zu vertrauen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Den Unternehmern und ihren Organisationen möchte ich sagen, sie sollten nicht nur schlicht gegen die Mitbestimmung sein. Vielmehr sollten sie sich auf die Mitbestimmung einstellen und sie nutzen, nicht nur zum Wohl der Arbeitnehmer und der Allgemeinheit, sondern auch zum Wohle der Unternehmen selbst. Denn Mitbestimmung bedeutet auch Mitverantwortung und, durch Teilnahme an den Entscheidungsprozessen, auch mehr Verständnis für unternehmerische Notwendigkeiten.
An die Mitglieder dieses Hohen Hauses möchte ich die Bitte richten, die Vorlage gründlich, aber zugleich auch zügig zu beraten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Kritisch!)

Dabei wird auch jede konkrete und konstruktive Kritik — sofern Sie dazu in der Lage sind — von Nutzen sein. Allerdings wird eine bloße Pauschalkritik nicht genügen. Es wird schon notwendig sein, zu den einzelnen Regelungen des Entwurfs Alternativen aufzuzeigen, die mindestens ein gleiches



Bundesminister Arendt
Maß an Mitbestimmung vorsehen wie der Ihnen vorliegende Entwurf.
Wir alle aber, meine Damen und Herren, sollten die Chance, die die Lösung der Mitbestimmungsfrage für den Bestand und die Entwicklung unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung bietet, gemeinsam nutzen. Die Bundesregierung bittet dabei um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Haus hat die Einbringungsrede des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zu dem Gesetz über die Mitbestimmung entgegengenommen. Bevor ich die allgemeine Aussprache eröffne, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Um 13 Uhr beginnt die Fragestunde, die also üblicherweise bis 14.30 Uhr dauern würde. Danach ist die Behandlung des Zusatztagesordnungspunkts — Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung — vorgesehen. Es hat sich herausgestellt, daß die Zahl der Fragen wahrscheinlich dazu führt, daß die Fragestunde bereits gegen 14 Uhr beendet sein wird. Da unsere Zeit knapp ist, werden wir dann gleich ohne Unterbrechung — wahrscheinlich schon gegen 14 Uhr — die Regierungserklärung hören. Ich darf Sie bitten, sich darauf einzustellen.
    Ich eröffne nunmehr die allgemeine Aussprache in erster Lesung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Franke (Osnabrück).