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    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7439 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2270 —Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7439 B Wehner (SPD) 7447 A Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 7448 D Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7449 B Dr. Marx (CDU/CSU) 7452 A Mattick (SPD) . . . . . . . . 7454 D Dr. Götz (CDU/CSU) zur Abstimmung 7458 D Namentliche Abstimmung . . . 7459 A Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) — Drucksache 7/2172 — Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . . . 7460 D von Hassel, Vizepräsident . . . . 7468 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 7468 B Rappe (Hildesheim) (SPD) . . . . 7496 B Spitzmüller (FDP) 7501 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 7506 B Schmidt (Wattenscheid) (SPD) . . . 7512 D Hölscher (FDP) . . . . . . . . 3517 D Dr. Blüm (CDU/CSU) . . . . . . 7522 C Dr. Farthmann (SPD) . . . . . . 7527 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 7534 A Dr. Ehrenberg (SPD) 7541 A Hoffie (FDP) . . . . . . . . 7543 A Fragestunde — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Beurteilung der Verleihung des Leninordens an den Chef des Ministeriums für Staatssicherheit der „DDR", Generaloberst Mielke, für besondere Informationen aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland; Bewertung der Feststellungen des BND, wonach zur Vorbereitung des Breschnew-Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Geheiminformationen über das Ministerium für Staatssicherheit der „DDR" an das sowjetische KGB gegangen sind Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7476 A, B Niegel (CDU/CSU) . . 7475 D, 7476 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Äußerung von Bundeskanzler Schmidt im „Stern" bezüglich seiner Antwort an die CDU-Abgeordnete Lieselotte Berger in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6. Juni 1974; Bereitschaft des Bundeskanzlers zur Konkretisierung und Zurücknahme dieses Vorwurf s Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7476 C, D, 7477 A, B, C, D, 7478 A, B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) . 7476 D, 7477 A, 7478 B, C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7477 B, 7478 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 7477 B Mattick (SPD) . . . . . . . . . 7477 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 7477 D Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 3477 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7478 A Frau Funcke, Vizepräsident . 7478 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 3478 D Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/ CSU) : Verbindlichkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . . 7479 A, B, C, D, 7480 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . 7479 C, D, 7480 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7480 B Mattick (SPD) 7480 B Frage A 17 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) : Beurteilung der Abwertung des Bundesverfassungsgerichts durch die Sowjetunion und die DDR als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland und als Beeinträchtigung der Entspannungsbemühungen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7480 D, 7481 A, B, C, D, 7482 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . 7480 D, 7481 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 7481 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7481 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7481 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7481 D Frage A 18 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) Bedeutung der Äußerungen Jefremows für die Politik der Bundesregierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7482 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7482 B, C Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Verhinderung der Ansprache von Botschafter Sahm im sowjetischen Fernsehen aus Anlaß des 25. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7482 D, 7483 B, C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 7483 B, C, D Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Forderung der Konsularabteilung der polnischen Botschaft bei Visaerteilung und ihre Vereinbarkeit mit Geist und Buchstaben des Warschauer Vertrags und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7483 D, 7484 A, B, C, D, 7485 A, B Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . 7484 A, B, D, 7485 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 7484 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 7484 C, 7485 A Frage A 25 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Ostverträge und Aussiedlungsaussichten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7485 B, C, D, 7486 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 7485 C, D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7486 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7486 A Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/ CSU) : Schlechterstellung von Walzmagermilchpulver bei der Gestaltung der Intervention gegenüber Sprühmager- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 III milchpulver und Nichterreichen des Interventionspreises für Walzmagermilchpulver bei marktfernen Molkereien Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7486 C, 7487 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . 7486 D, 7487 .A Frage A 59 Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesernährungsministers zur Situation der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7487 B, D, 7488 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 7487 C, D Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7488 A Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 7488 A Frage A 61 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Arbeitszeit der Landwirte Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 3488 B, D, 3489 A, B Eigen (CDU/CSU) . 7488 D, 7489 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 7489 A Opitz (FDP) 7489 B Frage A 62 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Äußerung des Bundeskanzlers zu Bauerndemonstrationen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7489 C, D Eigen (CDU/CSU) 7489 D Frage A 63 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Marktgeschehen bei Maisstärke und Maisquellmehl Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7489 D, 7490 B Ey (CDU/CSU) 7490 B Frage A 5 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Hoffie (FDP) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung einer Zusammenarbeit der Firmen ERNO und MBB bei der Abwicklung des Spacelab-Auftrages der ESRO Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT) 7490 C Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Anteil deutscher Consulting-Firmen an Weltbankprojekten Brück, Parl. Staatssekretär (BMZ) 7490 D, 7491 A, B, C, D Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) 7491 A, B, C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Genscher, Bundesminister (AA) . . 7491 D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7493 C Dr. Corterier (SPD) . . . . . . 7494 B Ronneburger (FDP) . . . . . . . 7495 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/2285 — Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes über Konkursausfallgeld (Drittes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) — Drucksache 7/1750 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2260 — Zweite und dritte Beratung Urbaniak (SPD) . . . . 7545 A, 7548 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7545 D Hölscher (FDP) . . . . . . . . 7546 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7547 C Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation — Drucksache 7/1237 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2246 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 7/2245, 7/2256 — Zweite und dritte Beratung Glombig (SPD) . . . . . . . 7548 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . 7551 B Christ (FDP) 7553 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 7555 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Sechstes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 7/2121 — Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2209 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 7/2208 — Zweite und dritte Beratung Jaschke (SPD) . . . . . . . 7556 D Maucher (CDU/CSU) 7558 A Hölscher (FDP) 7559 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 7560 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Parl-StG) — Drucksache 7/820 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/1900 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/1899 — Zweite und dritte Beratung Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) 7561 D Liedtke (SPD) 7563 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 7563 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP) — Drucksache 7/2285 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2297 — Zweite und dritte Beratung 7564 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/2204 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (Antrag des Bundesrates) — Drucksache 7/1643 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes — Drucksache 7/2203 — Erste Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes — Drucksache 7/2205 — Erste Beratung Schäfer (Appenweier) (SPD) . . 7564 D Berger (CDU) . . . . . . . . . 7565 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 7566 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7567 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 7/1618 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2226 — Zweite und dritte Beratung Ollesch (FDP) . . . . . 7568 A, 7571 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7569 B Wrede (SPD) . . . . . 7570 B, 7572 C Dürr (SPD) 7570 D Tillmann (CDU/CSU) . 7571 A, 7572 D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 572 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. April 1972 über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts — Drucksache 7/1657 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2290 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2278 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7573 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/74 — Angleichungszoll für Trinkweine griechischer Herkunft) — Drucksachen 7/1759, 7/2202 — 7573 D Nächste Sitzung 7573 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7575* A Anlage 2 Erklärung der Abg. Baier, Dr. Becher (Pullach), Dr. Götz, Dr. Klepsch, Kunz (Berlin), Dr. Riedl (München), Werner, Dr. Wittmann (München), Zoglmann zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Druck sache 7/1832 — 7575* D Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Wörner zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 V 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 — 7578* B Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Annulierung von Posthilfsstellen im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg 7578* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/2197 vom 6.6.74 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/ CSU) : Behauptung des Personalrats des FA 2 München betreffend Personalmangel bei der Deutschen Bundespost; Aussage des früheren Bundespostministers Ehmke über die Einsparung von 28 000 Stellen 7578* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Einrichtung von Studiengängen der Fachrichtung Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft und Verwaltung an der Fachhochschule Berlin durch die Deutsche Bundespost . . . . . . . . 7579* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6.74 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Pressemeldungen über eine Anregung von Bundeskanzler Schmidt an den Präsidenten der Deutschen Bundesbank, bei einem Preis von 2 Francs für 1 DM französische Francs anzukaufen; angebliche Äußerung des Bundeskanzlers über eine „rundweg anomale Inflationsempfindlichkeit" der Deutschen 7580* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Aufgaben und Bezahlung des „Büros Harpprecht" nach dem Kanzlerwechsel 7580* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Beurteilung der Ausführungen des sowjetischen Botschafters Jefremow gegegenüber dem „Neuen Deutschland" vom 10. Juni 1974; Reaktion der Bundesregierung; Bereitschaft der Bundesregierung zur förmlichen Mitteilung an die DDR über die Verbindlichkeit des Grundvertrages für die Bundesrepublik Deutschland in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1973 7580* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 19 und 20 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Einseitige Interpretation des Viermächteabkommens durch die Sowjetunion 7581* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Eingriffe der Sowjetunion in den Beitrag aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zur internationalen Ausstellung „Gesundheitswesen — 74" in Moskau . . 7581* B Anlage 12 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Suspendierung eines Personalratsmitgliedes des Statistischen Bundesamtes . 7581* C Anlage 13 Antwort des BMin Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Besondere Behandlung von Ehegatten deutscher Staatsbürger bei der Einbürgerung 7582* A VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 14 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Schreiber (SPD) : Unterrichtung von Urlaubern durch die Reisegesellschaften über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und der Krankenhausversorgung in Urlaubsorten 7582* D Anlage 15 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Mondpreis-Empfehlungen 7583* C Anlage 16 Antwort des PStSekr Grüner (BMWi) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Äußerungen des Vorstandsvorsitzen- den der Aral AG über Preiserhöhungen 7583* C Anlage 17 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr 7583* D Anlage 18 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Informationsbroschüren über die „Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar" . . . . . . . . . 7584* A Anlage 19 Antwort des PStSekr Buschfort (BMA) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz 7584* B Anlage 20 Antwort des PStSekr Zander (BMJFG) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Kater (SPD) : Hexachlorbenzol in Milch und Butter; Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte 3584* D Anlage 21 Antwort des PStSekr Brück (BMZ) auf die Frage A 87 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Entschließung 563 des Europarats; Wirtschaftshilfe für Portugal . . . . 7585* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7439 110. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Alber *** 21. 6. Amrehn *** 21. 6. Baier 20. 6. Dr. Barzel 21. 6. Behrendt * 21. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Blumenfeld *** 21. 6. Dr. Böger 20. 6. Frau von Bothmer *** 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Burgbacher * 21.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Dr. Enders *** 21. 6. Entrup 22. 6. Dr. Erhardt 20. 6. Flämig * 21.6. Frehsee * 21.6. Dr. Freiwald 22. 6. Dr. Früh * 21.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Dr. Geßner *** 21. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Härzschel * 20. 6. Dr. Holtz *** 2L 6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21.6. Kahn-Ackermann *** 21. 6. Kater * 21.6. Dr. Kempfler *** 21. 6. Kleinert 21. 6. Dr. Klepsch *** 21. 6. Krall * 21. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 6. Lagershausen *** 21. 6. Dr. Graf Lambsdorff 21. 6. Lautenschlager * 21. 6. Lemmrich *** 22. 6. Lenzer *** 21. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Marquardt 21. 6. Memmel * 21. 6. Dr. Mende *** 21. 6. Dr. Müller (München) *** 21. 6. Pawelczyk *** 21. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Richter *** 21. 6. Dr. Schachtschabel * 21.6. Scheel 22. 6. Schirmer 21.6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30. 6. Schonhofen 21. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 6. Schwabe * 21.6. Dr. Schwencke *** 21. 6. Dr. Schwörer * 21. 6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Springorum * 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Vohrer *** 21. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther *** 21. 6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Wendig 21. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. Anlage 2 Erklärung nach § 59 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Baier, Dr. Becher (Pullach), Dr. Götz, Dr. Klepsch, Kunz (Berlin), Dr. Riedl (München), Werner, Dr. Wittmann (München), Zoglmann zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik - Drucksache 7/1832 - Gegen den Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik erheben wir Einspruch, weil er unserer Meinung nach weder der Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten, noch der Verständigung und Versöhnung mit dem tschechischen und slowakischen Volk dient. Der Sudetendeutsche Rat und die Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft haben als legitimierte Vertretungen der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Sudetendeutschen am 14. Juli 1973 nach der Paraphierung des Vertrages gegen ihn Rechtsverwahrung eingelegt, der wir uns anschließen, weil entscheidende Rechtspositionen der sudetendeutschen Volksgruppe gefährdet werden. Der Vertrag wird zudem den historischen Tatsachen nicht gerecht: 7576* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 — Das deutsch-tschechische Problem ist auf das engste mit dem Eintritt des demokratischen Gedankens in die mitteleuropäische Politik im Jahre 1848 verknüpft; zahlreiche sudetendeutsche Abgeordnete haben an der Nationalversammlung in Frankfurt teilgenommen. — Während das Frankfurter Beginnen scheiterte, ist sudetendeutschen und tschechischen Volksvertretern im österreichischen Reichstag von Kremsier 1849 ein beispielhafter Ausgleich gelungen. — Bei der Gründung der Tschechoslowakei im Jahre 1918/19 wurden die sudetendeutschen Gebiete nicht nur unter Androhung von Gewalt, sondern durch Anwendung militärischer Gewalt dem tschechoslowakischen Staatsgebiet einverleibt. — Dies geschah, obwohl die deutschen Abgeordneten Böhmens sich am 29. Oktober 1918 in Wien zur „Sudetendeutschen Landesversammlung" konstituierten und das Sudetenland zu einer Provinz des Staates Deutsch-Österreich erklärten. --- Dies bedeutete eine Verweigerung des damals verkündeten Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Diese Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Sudetendeutschen hielt der österreichische Bundeskanzler Dr. Renner für die Ursache schwererer Verwicklungen, als sie die Annexion Elsaß/ Lothringens im Jahre 1871 zur Folge gehabt hatte. — Wie 1938 und 1973 wurden auch auf der Friedenskonferenz von St. Germain die Vertreter der Sudetendeutschen an der Abfassung des sie betreffenden Friedensvertrages nicht beteiligt, wenngleich eine sudetendeutsche Delegation unter Führung des Landeshauptmanns von Deutsch-Böhmen, Dr. Ritter Lodgman von Auen, und des sozialdemokratischen Politikers Josef Seliger am Rande der Friedenskonferenz die Verhandlungsergebnisse vor der endgültigen Paraphierung vorgelegt erhielt. — In der Folgezeit haben die sudetendeutschen Parteien auf der Basis der den Sudetendeutschen oktroyierten Verfassung der Tschechoslowakei versucht, im Rahmen dieses Staates, wenn auch vergeblich, einen Ausgleich von Volk zu Volk zu finden. — Im Sommer 1938 stellte der britische Vermittler Lord Runciman fest, daß die tschechoslowakische Regierung keine Bereitschaft zeigte, einen vernünftigen Ausgleich zu suchen, und er schlug die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich vor. — Die tschechoslowakische Regierung hat sich in ihren Noten vom 21. September 1938 an Frankreich und Großbritannien mit dieser Abtretung einverstanden erklärt. — Das Vier-Mächte-Abkommen vom 29. September 1938 (Münchener Abkommen) umschreibt nur den Vollzug dieser Abtretung, die den Westmächten zur Sicherung des Friedens auch deshalb vertretbar erschien, weil sie dem 1919 verweigerten Gedanken des Selbstbestimmungsrechts entsprach. — Mit der Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat im Jahre 1945 begann nicht nur ein neuer Leidensweg dieser Volksgruppe, sondern wurde auch das deutsch-tschechoslowakische Verhältnis erneut schwer belastet. — Im Lichte dieser Erfahrungen haben die Sudetendeutschen erkennen müssen, daß sie ebenso wie 1918/19, 1938 und 1945 nur Objekt machtpolitischer Ziele der Großmächte waren. — Gerade deshalb erwuchs erneut der Wille zur Versöhnung und unmittelbaren Verständigung mit dem tschechischen Volk, der sich in der Haltung der Sudetendeutschen im Jahre 1968 besonders manifestiert hat. — Der Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie die Bereitschaft zu einem gutnachbarlichen Verhältnis kamen bisher unmißverständlich zum Ausdruck — in der Eichstätter Adventsdeklaration vom Dezember 1949 — in der Detmolder Erklärung vom 24. Januar 1950 und insbesondere — in dem Wiesbadener Abkommen zwischen den in Freiheit lebenden Tschechen und den Sudetendeutschen vom 4. August 1950 und bestimmte maßgeblich — die Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August 1950, deren Bedeutung erst jüngst der Bundespräsident als Zeichen besonderer menschlicher Größe gewürdigt hat. — Das Verlangen der Sudetendeutschen nach einem Ausgleich mit dem tschechischen Volk auf der Grundlage des Heimat- und Selbstbestimmungsrechts fand in den Erklärungen der sudetendeutschen Parlamentarier am 8. Juni 1957 und — in den Zwanzig Punkten des Sudetendeutschen Rates vom 15. Januar 1961, die von der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft am 7. Mai 1961 angenommen wurden, seinen sichtbarsten Ausdruck. — In Würdigung der Rechte und der Haltung der Sudetendeutschen hat ,der Deutsche Bundestag am 14. Juni 1950 feierlich gegen die Preisgabe des Heimatrechtes der in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Deutschen aus der Tschechoslowakei durch die „DDR" protestiert und eine Friedensordnung gefordert, in der die natürlichen Rechte auch der Deutschen gewahrt sind. — Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien — die Christlich-Demokratische Union, — die Christlich-Soziale Union, — die Freie Demokratische Partei und — die Sozialdemokratische Partei haben sich diese Forderung ausdrücklich zu eigen gemacht und das Recht der sudetendeutschen Volksgruppe auf Selbstbestimmung bejaht. — Die Bundesregierungen haben das Recht auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht als Vor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7577* aussetzungen für die Lösung des Schicksals der Vertreibung anerkannt und die Lösung der aus der unrechtmäßigen Vertreibung entstandenen Probleme als Sache des ganzen deutschen Volkes und seiner verfassungsmäßigen Organe bezeichnet. — Der Freistaat Bayern hat 1954 die Schirmherrschaft über die sudetendeutsche Volksgruppe übernommen und in einer Urkunde feierlich bekräftigt, daß sich die Bayerische Staatsregierung zum Heimat- und Selbstbestimmungsrecht des Vierten Bayerischen Stammes, der Sudetendeutschen, bekennt. II Ein Vertrag mit der Tschechoslowakei, der dem harmonischen Zusammenleben der Völker in Europa und der Schaffung dauerhafter Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen dienen soll, muß alle wesentlichen Ereignisse und die Rechte und die Haltung der Sudetendeutschen berücksichtigen und bewerten. Die isolierte Betrachtung einzelner, wenn auch noch so bedeutender Geschehnisse, kann die Grundlage für einen dauerhaften Ausgleich nicht schaffen. Der Vertrag hat die am deutlichsten in den Karlsbader Beschlüssen der kommunistischen Parteien Europas vom 27. April 1967 niedergelegte sowjetische Konzeption übernommen und nicht den Gedanken des Gewaltverzichts, sondern eine nachträgliche Korrektur der Geschichte, nämlich des Münchener Abkommens vom 29. September 1938, zum Kernstück seiner Aussagen gemacht. Das in dem deutsch-tschechoslowakischen Vertrag behandelte Münchener Abkommen vom 29. September 1938 ist weder der Anfang noch das Ende der deutsch-tschechischen Beziehungen. Wir stellen fest, daß durch den deutsch-tschechoslowakischen Vertrag vom 11. Dezember 1973 und die durch ihn bekräftigte Unverletzlichkeit der Grenzen der Tschechoslowakei das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Heimat der Sudetendeutschen nicht betroffen ist. Diese Rechte, die wir nicht preisgeben, werden durch Aussagen über das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 nicht berührt; sie stellen auch keine territorialen Forderungen der Bundesrepublik Deutschland dar. Wir befürchten, daß der Vertrag das hochgesteckte Ziel, „dauerhafte Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zu schaffen" nicht verwirklicht, da einzelne Vorschriften politisch unausgewogen und rechtlich mehrdeutig sind, so daß in vielen Bestimmungen der Keim zu neuem Zwist liegt. Der Vertrag ist zudem in Leistung und Gegenleistung nicht ausgewogen. Der Vertrag enthält eine einseitige historische und rechtliche Aussage zur Problematik des Münchener Abkommens vom 29. September 1938, das seinerzeit lediglich der Durchführung der von der Tschechoslowakei, England und Frankreich in einem Notenwechsel am 19./21. September 1938 zugestandenen Gebietsabtretung diente, die durch eine Reihe von Nachfolgeverträgen vollzogen wurde. Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß dieses Münchener Abkommen gültig zustande gekommen ist und Rechtswirkungen entfaltet hat. Dem steht der Standpunkt der Tschechoslowakei gegenüber, wonach das Münchener Abkommen von Anfang an nichtig mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen sein soll. Wir würdigen den Standpunkt der Bundesregierung, sind jedoch der Meinung, daß die vertragliche Regelung die Gefahr in sich birgt, daß der tschechoslowakische Partner seine Auffassung, insbesondere wegen der Wortwahl „nichtig" für die künftige Behandlung des Münchener Abkommens in den gegenseitigen Beziehungen, bestätigt sieht. Die tschechoslowakische Auffassung, derzufolge das Münchener Abkommen „niemals existent" und unwirksam war, ist nicht ausgeräumt. Nach ihr gehörten die Sudetengebiete zwischen 1938 und 1945 zur tschechoslowakischen Republik, die Sudetendeutschen waren illoyale tschechoslowakische Staatsbürger, die man 1945 ausbürgerte. Nach dieser Auffassung war die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen dann nicht nur eine „gerechte Strafe" für ihr Verhalten, sondern auch eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit. Wir bedauern deshalb, daß das Verbrechen der Vertreibung in dem Text des Vertrages nicht ebenso verurteilt wurde wie die Gewalttaten Hitlers. Eine Begründung für dieses Unterlassen, die Untaten des Nationalsozialismus seien schrecklicher gewesen als die an den Vertriebenen begangenen Verbrechen, ist deshalb unmoralisch, weil einerseits Unrecht darauffolgendes Unrecht nicht zu rechtfertigen vermag, andererseits die Unschuld der Opfer auf beiden Seiten eine Wertung nicht zuläßt. Wir weisen eine solche Haltung daher als moralische Diskriminierung der deutschen Vertreibungsopfer entschieden zurück. Wir tun dies auch deshalb, weil der Vertrag in seinem Gesamtzusammenhang als einseitiges Schuldanerkenntnis der deutschen Seite gewertet werden könnte, obwohl zur Bereinigung des deutschtschechoslowakischen Verhältnisses auch die Aufarbeitung jener Vergangenheit gehört, die vielen deutschen Menschen Leid und Unrecht gebracht haben. Noch leben viele Millionen dieser Menschen unter uns. Sie haben dem tschechischen Volk die Hand zur Versöhnung gereicht in den zitierten Dokumenten. Sie würden es jedoch mit Trauer empfinden, nach dem Schicksal der Vertreibung, der noterfüllten Nachkriegszeit und der Fehlinterpretation durch eigene deutsche Landsleute nun auch noch Rechtsverluste dadurch erleiden zu müssen, daß der deutsche Standpunkt nicht genügend abgesichert ist. Wir fühlen uns auch jenen Sudetendeutschen verantwortlich, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland leben, jedoch von den Folgen einer deutsch-tschechoslowakischen Einigung über die Vergangenheit betroffen werden können. Es handelt sich hierbei zu einem großen Teil um Menschen, die 1938 vor nationalsozialistischer Verfolgung in das freie Ausland geflohen sind und denen nach Beendigung des Krieges die Rückkehr in ihre Heimat als Deutsche verwehrt war, so daß sie in ihren Gastländern verblieben sind. Die Sicherung ihrer Rechte hätte ebenfalls bedacht werden müssen. Wir bedauern es im Interesse einer anzustrebenden guten Nachbarschaft, daß der Briefwechsel über 7578* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 die Regelung humanitärer Fragen nur allgemeine Absichtserklärungen enthält, nichts aussagt über den Austausch von Gedanken und Meinungen sowie über eine wirkliche Freizügigkeit und über die Betreuung der Deutschen, die noch in ihrer Heimat leben. Wir gehen davon aus, daß ,die Sudetendeutschen nach wie vor in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland mit all ihren Rechten gegeben sind. Wir erwarten, daß weder jetzt, noch später der vorliegende deutsch-tschechoslowakische Vertrag oder andere Handlungen als Legitimierung d. h. Rechtfertigung, oder Legalisierung, d. h. endgültige Regelung, der Vertreibung oder ihrer Folgen angesehen werden können. Ein anderes Verhalten würde nicht nur gegen die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere ihres 4. Zusatzprotokolls, sondern auch gegen den Grundgedanken der Freizügigkeitsbestimmungen des internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, deren Partner die Bundesrepublik Deutschland ist, verstoßen. Wir vertreten die Auffassung, daß mit diesem Vertrag das Sudetenproblem als Anruf an Menschenrechte, menschliche Solidarität und Ausgleich zwischen Volksgruppen nicht erledigt ist. Wir sind bereit zum Ausgleich auf der Basis der Wahrung der Menschenrechte für alle, auch für die Deutschen und Tschechen aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Die Sudetendeutschen werden Partner einer guten Nachbarschaft zu dem tschechischen und slowakischen Volk sein. Anlage 3 Erklärung nach § 59 der Geschäftsordnung des Abgeordneten Dr. Wörner zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 — Ich kann — obwohl anwesend — an der Schlußabstimmung über den Vertrag nicht teilnehmen, da ich durch Pairing mit dem auf einer Sitzung der WEU in Paris weilenden Abgeordneten Pawelczyk (SPD) daran gehindert bin. Daher möchte ich auf diesem Wege erklären, daß ich den Vertrag ablehne. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 30) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost, vor allem im südlichen Teil des Kreises Herzogtum Lauenburg, in größerem Umfange Posthilfsstellen annulliert? Von insgesamt 8 früher im Kreis Herzogtum Lauenburg eingerichteten Posthilfsstellen wurden 6 mit Ablauf des 28. Februar bzw. 31. März 1974 geschlossen. Es handelt sich um folgende Posthilfsstellen? 2419 Göldenitz (Postamtsbereich Ratzeburg) 2053 Grabau 2053 Kollow 2054 Wiershop (alle Postamtsbereich Hamburg 80) 2059 Kankelau 2059 Langenlehsten (beide Postamtsbereich Lauenburg) . Die Dienste dieser Posthilfsstellen wurden von der Bevölkerung in so geringem Umfang in Anspruch genommen, daß es betrieblich und wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten war, sie weiterhin für den Kundendienst offenzuhalten. Der Rückgang des Verkehrsaufkommens bei Posthilfsstellen ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß der Kundendienst in ländlichen Gebieten durch den Einsatz motorisierter Landzusteller verbessert wurde. Die motorisierten Landzusteller verfügen während ihres Zustellganges im Landzustellbereich — dazu gehören auch Orte mit Posthilfsstellen — über volle Annahmebefugnisse. Die Bevölkerung macht von dem angebotenen Service regen Gebrauch, weil sie dadurch die Wege zu den Posthilfsstellen vermeiden kann. Auch in allen anderen Teilen der Bundesrepublik wurden Posthilfsstellen wegen mangelnder Nachfrage nach ihren Diensten geschlossen, so daß sich die Zahl von 1 380 Posthilfsstellen Ende des Jahres 1963 auf 171 Posthilfsstellen Ende des Jahres 1973 verringerte. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 31 und 32) : Trifft die Behauptung des Personalrats des FA 2 München, dargelegt in einem Schreiben vom 28. März 1974 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, zu, daß bei der Deutschen Bundespost ein großer Personalmangel herrsche und dadurch eine ungerechte Besoldung vieler Mitarbeiter des einfachen Dienstes ausgelöst werde, während der frühere Bundespostminister Ehmke noch kürzlich erklärte, daß die Post kurzfristig rund 28 000 Stellen einsparen wolle? Handelt es sich bei den rund 28 000 Stellen, die eingespart werden sollen, vielleicht um solche, die z. Z. gar nicht besetzt sind und deren Einsparung deswegen auch keinen Kostenminderungseffekt bringen kann? Zu Frage B 31: Dem Schreiben des Personalrats des Fernmeldeamtes 2 München vom 28. März 1974 liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1. Die Bewertung eines Dienstpostens, d. h. seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe, orientiert sich an dem Inhalt der Tätigkeit, die der Dienstposteninhaber wahrnimmt. Der personalwirt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7579* schaftliche Begriff „Dienstposten" entspricht etwa dem Begriff „Arbeitsplatz". Die für die Beförderung der Beamten notwendigen Planstellen einer Besoldungsgruppe ergeben sich dagegen aus dem Stellenplan (Haushalt der Deutschen Bundespost) unter Anwendung der jeweiligen Stellenschlüssel, sie sind also nicht abhängig von der Zahl der entsprechend bewerteten Dienstposten. 2. Ein regional und örtlich unterschiedlicher Personalmangel in einigen Bereichen des mittleren Dienstes machte es notwendig, Beamte des einfachen Dienstes — insbesondere der Besoldungsgruppe A 5 — auf Dienstposten des mittleren Dienstes einzusetzen. Diese Beamten machen in einem solchen Falle zwar einen Dienstposten des einfachen Dienstes — besonders A 5 — frei, der im Wege des Aufrückens wieder besetzt wird, letztlich ggf. durch den Einsatz von Tarifkräften auf den niedriger bewerteten Dienstposten. Sie behalten jedoch ihre Planstelle aus dem Stellenplan des einfachen Dienstes, da ihnen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Planstelle des mittleren Dienstes zugewiesen werden kann. Die entsprechende Planstelle geht also dem einfachen Dienst verloren, d. h. es tritt eine deutliche Differenz zwischen den vorhandenen SpitzenDienstposten des einfachen Dienstes und den dafür noch verfügbaren Planstellen ein. Die zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebsablaufs notwendige Einsatz von Beamten dies einfachen Dienstes im Bereich des mittleren Dienstes hat zur Folge, daß — der Personalmangel in den betreffenden Bereichen zwar verschwindet, — die auf den Spitzen-Dienstposten des einfachen Dienstes eingesetzten Beamten wegen des o. a. zahlenmäßigen Unterschiedes zwischen vorhandenen Dienstposten und noch verfügbaren Planstellen u. U. aber erst nach sehr langen Wartezeiten befördert werden können. 3. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich z. Z., die Planstellenrelationen und damit die Beförderungssituation der betroffenen Beamten des einfachen Dienstes durch die Anwendung der Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, der sogenannten Funktionsgruppen-Verordnung, zu verbessern. 4. Nach dem geschilderten Sachverhalt besteht demnach kein sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausführungen des Personalrats des Fernmeldeamtes 2 München und der vom ehemaligen Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Ehmke angekündigten Stelleneinsparung. Zu Frage B 32: Es trifft nicht zu, daß die vorn früheren Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Ehmke angekündigte Einsparung von ca. 26 000 „Stellen" keinen Kostenminderungseffekt hat. Dafür gibt es folgende Gründe: 1. Die Zahl der z. Z. unbesetzten Dienstposten liegt deutlich unter 28 000. 2. Diese unbesetzten Dienstposten. konzentrieren sich regional im wesentlichen auf wenige Ballungsgebiete, während die eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen gleichmäßig im ganzen Bundesgebiet — also auch in Bezirken ohne Personalfehlbestand — durchgreifen. 3. Die derzeit günstige Arbeitsmarktlage würde es ermöglichen, vorhandene Personalfehlbestände sofort oder kurzfristig aufzufüllen. Insofern muß auch die „Wegrationalisierung" von z. Z. unbesetzten Dienstposten als eine kostenmindernde Maßnahme angesehen werden. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat jedoch durch geeignete personalwirtschaftliche Übergangsregelungen im Vorgriff auf die eingeleiteten Rationalisierungsmaßnahmen sichergestellt, daß Personalfehlbestände nur in nachweisbar notwendigen Fällen und innerhalb genau vorgeschriebener Grenzen aufgefüllt werden können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffer- mann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 33) : Kann der Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 17. Mai 1974 über die Einrichtung von Studiengängen der Fachrichtung Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft und Verwaltung entnommen werden, daß die Deutsche Bundespost nicht beabsichtigt, einen solchen Studiengang auch an der Fachhochschule Berlin einzurichten und wenn ja, warum nicht? In der Antwort der Bundesregierung vom 17. Mai 1974 ist erklärt worden, daß eine Entscheidung, ob an der Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Dieburg Studiengänge der Fachrichtung Betriebswirtschaft oder eine Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung zur Heranbildung des Nachwuchses für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Bundespost eingerichtet werden sollen, noch nicht getroffen worden sei. Diese Entscheidung hänge vom Ergebnis der Planungen und Entscheidungen zur Errichtung einer ressortübergreifenden besonderen Fachhochschule für die Bundesverwaltung und von der Möglichkeit ab, als Nachwuchskräfte Absolventen geeigneter Studiengänge (z. B. graduierte Betriebswirte) von allgemeinen staatlichen Fachhochschulen zu gewinnen. Es ist bisher weder für die Fachhochschule in Die-burg noch für die Fachhochschule in Berlin entschieden worden, ob dort ein solcher Studiengang eingerichtet wird. Erst wenn die grundsätzliche Entscheidung über die Einrichtung eines solchen Studienganges getroffen worden und geklärt ist, wie viele Nachwuchskräfte herangebildet werden müssen, ist zu prüfen, wo die besten Voraussetzungen dafür gegeben oder am leichtesten zu schaffen sind. 7580* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 10 und 11) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundeskanzler Schmidt den Präsidenten der Deutschen Bundesbank angeregt habe, bei einem Preis von 2 Francs für 1 DM französische Francs aufzukaufen, und wie hat — gegebenenfalls — der Bundesbankpräsident hierauf reagiert? Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundeskanzler Schmidt von einer „rundweg anormalen Inflationsempfindlichheit" der Deutschen gesprochen hat, und wenn nicht, welches war der genaue Wortlaut, und welche Maßnahmen wurden unternommen, um eine eventuell falsche Übersetzung oder Falschmeldung richtigzustellen? Zu Frage A 10: Zum ersten Teil der Frage: Diese Pressemeldungen treffen nicht zu. Deshalb erübrigt sich eine Beantwortung des zweiten Teils Ihrer Frage. Zu Frage A 11: Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf das Interview des Herrn Bundeskanzlers bezieht, das am 11. Juni 1974 in „Le Monde" abgedruckt wurde. Um den Zusammenhang der von Ihnen zitierten Äußerung des Herrn Bundeskanzler deutlich zu machen, möchte ich die Sätze wiedergeben, die dieser Äußerung in dem Interview unmittelbar vorangehen. In deutscher Übersetzung lauten sie: „Die Preisraten, die in anderen Ländern ohne Protest hingenommen werden, würden es hier solange nicht, wie wir, nach sechs Jahren Überbeschäftigung, jetzt mehr oder weniger Vollbeschäftigung haben. Die öffentliche Meinung hier betrachtet die Inflationsrate als Problem Nr. 1. Selbst 7 Prozent werden von vielen, besonders bei der Opposition, als unheilvoll betrachtet . . . (Und die Presse wiederholt die schwere Verantwortlichkeit der Regierung dafür, daß diese enorme Inflationsrate von 7 Prozent sich entwickeln konnte, ohne gleichzeitig zu sagen, daß es in anderen Ländern 14 Prozent, 21 Prozent oder noch mehr sind.) Dann kommt der von Ihnen zitierte Satz, der vollständig lautet: „Folglich muß eine deutsche Regierung, solange sie die Vollbeschäftigung wahren kann, diese rundweg anormale Inflationsempfindlichkeit der Bevölkerung berücksichtigen." Der Herr Bundeskanzler hat damit um Verständnis für die deutsche Stabilitätspolitik geworben bei einem Publikum, das sich mit viel höheren Inflationsraten abfinden muß. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 14) : Welche Aufgaben nimmt nach dem Wechsel im Kanzleramt das „Büro Harpprecht" wahr, und ist für dieses „Büro" weiterhin eine Jahresdotation von 180 000 DM vorgesehen? Zum Inhalt des Vertragsverhältnisses von Klaus Harpprecht hat die Bundesregierung bereits am 9. Mai 1974 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kunz Stellung genommen. Ich darf darauf verweisen und — wiederholend — wörtlich zitieren: „Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, hat mit der Firma Klaus Harpprecht einen Vertrag abgeschlossen, durch den die Firma verpflichtet wird, a) die Bundesregierung bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den USA, zu beraten, b) Reden, Aufsätze und Interviews, insbesondere für den Bundeskanzler, zu entwerfen sowie c) Manuskripte anderer Autoren redaktionell zu bearbeiten." Soweit die Antwort der Bundesregierung vom 9. Mai 1974. Bis zum Wechsel im Amt des Bundeskanzlers im Mai 1974 stand der innenpolitische Teil des Gesamtauftrages im Vordergrund. Nunmehr verlagert sich das Schwergewicht auf die Öffentlichkeitsarbeit Ausland. Der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich zum 31. Dezember dieses Jahres gelöst. Bis zum Ablauf des Vertrages ist monatlich eine Pauschale in Höhe von 15 000 DM zu zahlen. Herr Harpprecht ist verpflichtet, mit diesem Betrag alle Aufwendungen für sein Büro abzudecken, nämlich Honorar für Mitarbeiter, insbesondere Schreibkräfte, Arbeitsräume, Telefon, Büromaterial, Kraftfahrzeugkosten sowie Steuern und Abgaben, auch Beiträge zu Versicherungen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 15 und 16) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen des sowjetischen Botschafters in Ost-Berlin, Jefremow, gegenüber dem „Neuen Deutschland" vom 10. Juni 1974 zum Grundvertrag, und hält sie die Stellungnahme des Regierungssprechers darauf für eine zureichende Reaktion? Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr der Sowjetunion und auch der DDR förmlich mitzuteilen, daß der Grundvertrag ausschließlich in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juli 1973 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist? Zu Frage A 15: Der Sprecher der Bundesregierung hat am 10. 6. u. a. festgestellt: „Die Bundesregierung ist erstaunt darüber, daß der Botschafter der UdSSR in Ostberlin sich öffentlich über das Bundesverfassungsgericht geäußert hat. Die Bundesregierung stellt sich selbstverständlich, wie sie das vorher getan hat, vor das höchste Gericht." Die Bundesregierung hat dem nichts hinzuzufügen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7581* Zu Frage A 16: Die Gründe, weshalb es die Bundesregierung für unangebracht hält, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 7. 1973 anderen Staaten zu notifizieren, sind in den Fragestunden am 19. Oktober und 6. Dezember 1973 hier eingehend dargelegt und erörtert worden. Ich darf darauf verweisen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit, aus Anlaß des Jefremow-Interviews die Sowjetunion nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß „strikte Einhaltung und volle Anwendung" des Viermächteabkommens nicht darin bestehen kann, daß sich die Sowjetunion durch einseitige Interpretationen ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen entzieht? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, der Sowjetunion zu verdeutlichen, daß im Viermächteabkommen nicht nur die Bedingung enthalten ist, wonach Berlin weiterhin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist, sondern auch und gerade jene Bestimmung von der weiteren Entwicklung der Bindungen Berlins an den Bund? Die Bundesregierung hat die sowjetische Seite wiederholt, auch bei Gesprächen auf hoher Ebene, darauf hingewiesen, daß die Formel von der strikten Einhaltung und vollen Anwendung des Viermächte-Abkommens insbesondere bedeutet, daß der Aussage über die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen wird. Unser Standpunkt ist der sowjetischen Regierung also bekannt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 26) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Juni 1974 zu, die Sowjets hätten durch Eingriffe in den Beitrag aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin zur internationalen Ausstellung „Gesundheitswesen — 74" in Moskau den Eindruck zu erwecken versucht, West-Berlin sei ein selbständiges Teilnehmerland, und hätten durchgesetzt, daß Druckvermerke „Printed in Germany” durch handschriftliche Hinweise ergänzt und Laborgeräte mit der Aufschrift „Jena Glas" durch solche ohne Aufdruck ersetzt werden mußten, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — zum Schutz der deutschen Aussteller vor diesen Schikanen und zur Wahrung des deutschen Rechtsstandpunktes betreffend die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin sowie die rechtliche Fortexistenz des Deutschen Reiches (Deutschland als Ganzes) unternommen? Es trifft zu, daß bei der Ausstellung „Gesundheitswesen 74" in Moskau von der sowjetischen Ausstellungsleitung die Berliner Fahne aufgezogen und Berlin in der Reihe der Teilnehmerländer aufgeführt wurde. Die Bundesregierung hat hiergegen bei der sowjetischen Regierung Vorstellungen erhoben. Diese machte darauf aufmerksam, daß die Fahne und die besondere Aufführung einer Berliner Firma gegolten habe, die außerhalb des Gemeinschaftsstandes der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt habe. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorsorge treffen, daß sich Fälle dieser Art in Zukunft nicht wiederholen und die Einbeziehung von Berliner Firmen in Ausstellungen der Bundesrepublik Deutschland in der Sowjetunion nach den einschlägigen Bestimmungen des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 erfolgt. Was die sowjetischen Beschwerden hinsichtlich der Ursprungs-Bezeichnungen „Printed in Germany" und „Jenaer Glas" betrifft, so haben die betroffenen Aussteller die gewünschten Korrekturen ohne Beteiligung unserer Botschaft von sich aus vorgenommen. In früheren Fällen hat sich allerdings die Bundesregierung erfolgreich für die Beibehaltung der auch von der DDR verwandten Bezeichnungen „printed in Germany" oder „made in Germany" eingesetzt. Die Beanstandung der Bezeichnung „Jenaer Glas" auf den Produkten der Firma Schott, Mainz, geht darauf zurück, daß die Hersteller in Jena in allen Ländern des Ostblocks Exklusivrechte auf diesen Marken-Namen beanspruchen. Es ist primär Sache des Herstellers in der Bundesrepublik Deutschland, ob und gegebenenfalls wie er seine Markenbezeichnung in der Sowjetunion schützt. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 29) : Wie lange wird nach zwei für ihn günstigen Gerichtsentscheidungen das Personalratsmitglied des Statistischen Bundesamts, das den Fragenkomplex Amtskantine durch die ihm übertragene Prüfung ins Rollen gebracht hat, außer Dienst bleiben? Der Fragenkomplex Amtskantine war im Herbst 1967 vom Bundesrechnungshof ins Rollen gebracht worden, der aufgrund einer Prüfung begründete Bedenken gegen die Richtigkeit der Kantinenrechnung erhoben hatte. Das Statistische Bundesamt hatte daraufhin eine Prüfgruppe gebildet und mit der Untersuchung der Kantinenangelegenheit beauftragt. Der mit der Frage gemeinte frühere Angestellte des Statistischen Bundesamtes, der auch dem dortigen Gesamtpersonalrat angehörte, wurde zum Leiter der Prüfgruppe bestellt. Ihm wurde wesentlich später, am 30. März 1973 und unabhängig von seiner früheren Prüftätigkeit, aus wichtigem Grund gekündigt. Eine zweite Kündigung aus wichtigem Grund wurde Anfang Juli 1973 wegen eines weiteren inzwischen bekanntgewordenen selbständigen Tatbestandes ausgesprochen. Hinsichtlich des ersten Kündigungstatbestandes hat der frühere Angestellte in erster und am 2. Mai 1974 in zweiter Instanz obsiegt. Die Begründung des Berufungsurteils liegt noch nicht vor, so daß über die Fortsetzung dieses Arbeitsrechtsstreites noch nicht entschieden werden kann. Wegen der zweiten Kündigung aus wichtigem Grund ist noch ein Rechtsstreit in erster Instanz anhängig. Über die Wiederbeschäftigung des Gekündigten kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht entschieden werden. 7582* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 30) : Ist die Bundesregierung bereit, erforderlichenfalls über eine Gesetzesänderung, dafür zu sorgen, daß auch Ehegatten deutscher Staatsbürger, die beruflich nur oder aber in großem Umfang außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, zur Vermeidung menschlich schwer vertretbarer Probleme bei der Einbürgerung eine besondere Behandlung erfahren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das bei öffentlichen Bediensteten mögliche Entgegenkommen auch auf andere Personenkreise auszuweiten? Die Einbürgerung von Ausländern, die sich nicht im Inland niedergelassen haben, unterliegt völkerrechtlichen Beschränkungen. Das Völkerrecht der Staatsangehörigkeit verlangt für die Verleihung der Staatsangehörigkeit bestimmte Anknüpfungsmerkmale, z. B. Zugehörigkeit zur Wohnbevölkerung. Die Ehe mit einem deutschen Ehegatten allein reicht danach nicht aus, die Verleihung der Staatsangehörigkeit an im Ausland ansässige Ausländer ohne weiteres zu rechtfertigen. Dem trägt § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes Rechnung, der die Einbürgerung ausländischer Ehegatten Deutscher nur begünstigt, wenn der Einzubürgernde sich auf Dauer im Inland niedergelassen hat. Das Völkerrecht der Staatsangehörigkeit läßt für die Verleihung der Staatsangehörigkeit zwar Vergünstigungen für die ausländische Ehefrau eines staatsangehörigen Mannes zu, nicht aber schlechthin auch für die Einbürgerung des ausländischen Ehemannes. Eine derartige Ungleichbehandlung würde aber nach unserer Rechtsauffassung mit dem Grundsatz gleichen Rechts für Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren sein, der allerdings in den Rechtsordnungen anderer Staaten vielfach noch nicht verankert ist. Das bedeutet indes nicht, daß in Ausnahmefällen gleichwohl eine Einbürgerung nicht auch dann erfolgen könnte, wenn sich der Bewerber auf Dauer im Ausland aufhält. Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die Verleihung der Staatsangehörigkeit eine sonst bestehende Schutzlosigkeit beseitigt und bestimmte Anknüpfungsmerkmale besonders enge Bindungen an den die Staatsangehörigkeit verleihenden Staat erkennen lassen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 1 der Verordnung vom 20. Januar 1942 (RGBl I S. 40). Hierauf ist schon in der Beantwortung auf Ihre früheren Fragen hingewiesen worden (vgl. Fragen B 4, 5 BT-Drucksache VI/1253; Anlage 39 zur Niederschrift über die 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 1970). Die Möglichkeit, in Ausnahmefällen auf § 1 der Verordnung vom 20. Januar 1942 zurückzugreifen und eine Einbürgerung trotz fehlender Inlandsniederlassung zu vollziehen, besteht auch für ausländische Ehegatten Deutscher. Diese Vorschrift hat bisher ausgereicht, in Härtefällen zu helfen. Sie kommt auch bei Einbürgerungen der ausländischen Ehegatten von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes zur Anwendung, wenn Belange der Bundesrepublik Deutschland berührt sind und ein herausragendes öffentliches Interesse an der Einbürgerung bestätigt wird. In diesen Fällen soll die Einbürgerung Konflikten vorbeugen, die sich aus dem Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit für den ausländischen Ehegatten, den deutschen Bediensteten oder den Dienstherren ergeben könnten. Die Situation anderer Deutscher, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen mit ihren Familien im Ausland leben, ist hiermit nicht ohne weiteres vergleichbar. Bei der Einbürgerung dieser Ausländer kommt es zunächst darauf an, die tatsächlichen persönlichen Verhältnisse und das öffentliche Interesse unter Berücksichtigung der sich aus völkerrechtlichen Bindungen ergebenden Einschränkung abzuwägen. Stellt sich dabei heraus, daß der Einbürgerung keine die Einbürgerungsbefugnis beinträchtigenden Gründe entgegenstehen, kann die Staatsangehörigkeit verliehen werden. Unter diesen Voraussetzungen wird — wie bisher schon — auch künftig in begründeten Einzelfällen geholfen werden können. Aus den dargelegten Gründen hält es die Bundesregierung deshalb nicht für angängig, eine Gesetzesänderung zu erwägen, um auch dem im Ausland lebenden Ehegatten deutscher Staatsangehöriger bei der Einbürgerung Vergünstigungen wie bei einer Inlandsniederlassung nach § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zukommen zu lassen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner sauf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Urlauber von den Reisegesellschaften ausreichend über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und Krankenhausversorgung in Urlaubsgebieten unterrichtet sind? Wenn nicht, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Reisegesellschaften zu verpflichten, ihre Kunden eingehend über die Möglichkeiten und Bedingungen der ärztlichen und Krankenhausversorgung in Urlaubsorten zu unterrichten? Für die Inlandsurlauber wirft die gegenwärtige Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Dienstleistungen sicherlich keine besonderen Probleme hinsichtlich ihrer Versorgung in Notlagen auf. Ähnlich dürfte die Situation auch in den meisten mitteleuropäischen Staaten sein. Ihre Frage habe ich deshalb so verstanden, daß es Ihnen in erster Linie um die Unterrichtung der Urlauber geht, die ihren Urlaub außerhalb der vorgenannten Reisegebiete verbringen wollen. Diese Urlauber haben allerdings ein verständliches Interesse zu wissen, wie sie sich in einer plötzlichen Notlage — Unfall oder Krankheit — verhalten müssen, an wen sie sich wenden können und was sie tun müssen, um Hilfe zu erlangen. Die allgemei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7583* nen Hinweise, die die Reiseveranstalter in ihren Katalogen geben, dürften in Notfällen nicht ausreichen. Ich habe deshalb beim Deutschen Reisebüro-Verband nachfragen lassen, welche entsprechenden weiteren Informationen dem Auslandsurlauber gegeben werden. Vom Deutschen Reisebüro-Verband wurde mir mitgeteilt, daß die Reisenden mit der Übermittlung der Buchungsunterlagen einen ausführlichen „Ärztlichen Ratgeber", der über wünschenswerte Verhaltensweisen aufklärt sowie eine Fülle von Indikationen bei denkbaren spezifischen Krankheitssymptomen anführt, erhalten. Bei Gruppenpauschalreisen sei eine ärztliche Versorgung an den Zielorten praktisch in jedem Falle gewährleistet. Die Reiseleitungen am Urlaubsort seien in der Lage, einen nach Möglichkeit ,deutschsprachigen Arzt zu vermitteln. An allen Urlaubsorten, zu denen Gruppenpauschalreisen durchgeführt werden, hätten die deutschen Reiseveranstalter-Büros in eigener Regie oder im Vertragsverhältnis, an die sich die Urlauber mit ihren Informationswünschen wenden können. Auch kleinere Reiseveranstalter verfügen auf Grund von Kooperationsverträgen zwischen den Reiseveranstaltern über eine örtliche Reiseleitung. Probleme können sich allerdings, was die ärztliche Versorgung angeht, bei Fernreisen ergeben, besonders, wenn sie als Individualreisen durchgeführt werden. Bei der besonderen Art dieser Reisen können die Reiseveranstalter nicht in jedem Fall eine ärztliche Betreuung sicherstellen. Im Rahmen ihrer vertraglichen Sorgfaltspflicht müssen die Reiseveranstalter das ihnen Mögliche dazu beitragen, um den Reiseteilnehmer während der Reise vor Schaden zu bewahren. Das ist von den Gerichten wiederholt herausgestellt worden. Dazu gehört auch, daß der Reisende bereits vor Buchung der Reise hinreichend über Schwierigkeitsgrad und gesundheitliche Gefahren, die mit bestimmten Reisen verbunden sein können, unterrichtet wird. Durch diese bereits jetzt für den Reiseveranstalter bestehenden Pflichten werden allerdings nicht alle Informationswünsche der Urlauber abgedeckt. So insbesondere nicht die Frage nach dem Versicherungsschutz im Krankheitsfalle. Da die einzelnen Versicherungsträger die Leistungsansprüche zum Teil unterschiedlich geregelt haben, ist hier im allgemeinen nur eine individuelle Auskunft möglich. Die Prospekte der Reiseveranstalter enthalten häufig nur den Hinweis auf die Zweckmäßigkeit, eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus empfehlen die Versicherungsträger meist, sich vor Antritt der Reise über den Leistungsumfang ihrer Krankenversicherung bei Auslandsreisen zu erkundigen. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, mit den beteiligten Wirtschaftsorganisationen, insbesondere mit dem Deutschen Reisebüro-Verband über die Problematik zu sprechen und dabei nach Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung der Informationen der Urlaubsreisenden über die ärztliche und Krankenhausversorgung in Urlaubsgebieten suchen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 50) : . Liegt nach Auffassung der Bundesregierung eine Mondpreisempfehlung vor, wenn der empfohlene Preis eines Produkts im Einzelhandel um 20 % unterschritten werden kann? Durch die Kartellgesetznovelle vom 3. August 1973 ist die Mondpreisempfehlung ausdrücklich verboten worden. Die Mißbrauchsaufsicht über Preisempfehlungen wurde erheblich verschärft. Das Bundeskartellamt hat diese neuen Vorschriften aufgrund systematischer Überprüfung von Preisempfehlungen an Schwerpunktorten mit gutem Erfolg angewandt. Zwar läßt sich eine generelle Grenze für den Beginn der Mondpreisempfehlung nicht aufstellen, da die Verhältnisse auf den einzelnen Märkten sehr unterschiedlich sind. Eine Unterschreitung des empfohlenen Preises um 20 Prozent ist jedoch in aller Regel ein sehr starkes Indiz für einen Mißbrauch und ist bereits in einer Reihe von Fällen vom Bundeskartellamt als unzulässige Mondpreisempfehlung beanstandet worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 55) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der Aral AG, an der der Bund beteiligt ist, „die Tankstellenpreise müssen rauf" angesichts der vorausgegangenen Aktivitäten des Bundeskartellamts? Die ARAL AG hat mitgeteilt, ihr Vorstandsvorsitzender habe am 6. Juni 1974 lediglich darauf hinweisen wollen, daß die Erlössituation eine Anhebung der Preise erforderlich mache. Es hänge indessen von der Marktverfassung ab, ob oder wann dies durchsetzbar sei. Ein Alleingang der ARAL AG sei nicht beabsichtigt. Die Mißbrauchsverfahren gegen die Mineralölgesellschaften wegen Preiserhöhungen Anfang dieses Jahres sind noch nicht abgeschlossen. Falls es zu erneuten Preiserhöhungen kommen sollte, wird das Bundeskartellamt seine Prüfung auch darauf erstrecken. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 66) : Wie weit sind die Vorbereitungen im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr gediehen, die in der Fragestunde des Deutschen Bundestags (Drucksache 7/1182) mit der Zielsetzung, jeden genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, auch den in ländlichen Gebieten, ohne Einschränkungen einzubeziehen, angekündigt wurden, und bis wann können die Behinderten in ländlichen Räumen mit der zugesagten Hilfe rechnen? 7584* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist inzwischen der Referentenentwurf eines Gesetzes erarbeitet worden, das an die Stelle des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr treten soll. In ihm ist vorgesehen, daß der begünstigte Personenkreis praktisch alle Omnibuslinien auch in ländlichen Gebieten unentgeltlich benutzen kann. Der Gesetzentwurf wird z. Z. mit den hauptbeteiligten Bundesministerien abgestimmt. Er bedarf dann noch der Erörterung mit den Ländern sowie den Verbänden der Behinderten und der Verkehrsunternehmen. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Gesetzentwurf noch im Laufe dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschlußfassung zuzuleiten. Es ist vorgesehen, daß das Gesetz drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 67): Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Landtagswahlkampf in Niedersachsen 50 000 Informationsbroschüren über die „Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar" verteilen ließ, obwohl diese bereits auf Grund erneuter Mitbestimmungsverhandlungen zwischen SPD und FDP von Februar 1974 inhaltlich überholt waren, und wenn ja, hält die Bundesregierung dieses Handeln gegebenenfalls mit den Grundsätzen einer „aufklärenden" Öffentlichkeitsarbeit für vereinbar? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung im Landtagswahlkampf in Niedersachsen 50 000 Informationsbroschüren über die Mitbestimmungsbeschlüsse der Koalition vom 19. Januar verteilen ließ. Die Bundesregierung, hier das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, hat eine Broschüre zur Mitbestimmung erst nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfs herausgegeben. Diese Broschüre enthält den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie er vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet worden ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 70): In welchem Umfang wurde in den Jahren 1972 und 1973 gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (insbesondere gegen das Verbot der Kinderarbeit) verstoßen, wie wurden diese Verstöße geahndet, und in welchem Umfang wurden die Betriebe auf die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überprüft? Nach den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht der Länder sind im Jahre 1972 53 321 im Jahre 1973 34 742 Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz festgestellt worden. Davon waren im Jahre 1972 942 im Jahre 1973 682 Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben im Jahre 1972 2 913 und im Jahre 1973 1 665 Verwarnungen erteilt. Sie haben im Jahre 1972 4 511 und im Jahre 1973 3 568 Bußgeldbescheide erlassen. Sie haben ferner im Jahre 1972 144 und im Jahre 1973 132 Strafanzeigen erstattet. Gerichtliche Strafen sind im Jahre 1972 in 65 und im Jahre 1973 in 78 Fällen verhängt worden. Eine Statistik über die Zahl der Besichtigungen zur Überprüfung der Einhaltung eines bestimmten Gesetzes wird von der Gewerbeaufsicht nicht geführt. Die von den Ländern mitgeteilte Gesamtzahl der Besichtigungen beträgt für das Jahr 1972 351 165 (ohne die Länder Niedersachsen und Hessen), für das Jahr 1973 425 505 (ohne die Länder Niedersachsen und Saarland). Von diesen Besichtigungen wurden im Jahr 1972 181 825 (ohne Niedersachsen und Hessen), im Jahr 1973 278 597 (ohne Niedersachsen und Saarland) Betriebe erfaßt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen A 74 und 75): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Untersuchungen der vergangenen Jahre ergeben haben sollen, daß besonders Milch und Butter Mengen von Hexachlorbenzol (HCB) aufweisen, die in bestimmten Molkereieinzugsgebieten über dem zulässigen Höchstwert liegen? In welchen Molkereieinzugsgebieten, mit welchen Ergebnissen und mit welchen Konsequenzen sind Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte von HCB in Milch und Butter festgestellt worden? Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit liegen Berichte über HCB-Gehalte in Milch und Butter aus bestimmten Molkereieinzugsgebieten nicht var. Ich wäre deshalb dankbar, wenn Sie mir diesbezügliche Informationen zugänglich machen würden. Einer Mitteilung des Chemischen Landesuntersuchungsamtes Münster und des Instituts für Lebensmittelchemie, Münster, zufolge liegen die Rückstände an HCB in Milch, bezogen auf Fett, im Mittel bei 0,15 ppm, in Butter bei 0,17 ppm. Nach Untersuchungen des Instituts für Hygiene der Bundesanstalt für Milchforschung, Kiel, wurde Hexachlorbenzol in 159 Trinkmilchproben aus der Bundesrepublik Deutschland mit 0,16 ppm bei Schwankungen zwischen 0,02 und 0,64 ppm nachge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Juni 1974 7585* wiesen. Der überhöhte Wert von 0,64 ppm wurde nur in einer Probe festgestellt. Im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung konnte das Institut in 69 Proben von Milch und Milchprodukten folgende HCB-Werte — angegeben in ppm, bezogen auf den Fettgehalt — feststellen: Butter 0,181 Trinkmilch 0,167. Eine Überschreitung des zulässigen HCB-Gehaltes konnte somit nicht festgestellt werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit läßt im Rahmen eines seit mehreren Jahren laufenden Forschungsvorhabens durch das Institut für Hygiene der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel die Entwicklung der Rückstandssituation bei Milch und Milcherzeugnissen, insbesondere hinsichtlich der Rückstände an Pestiziden, beobachten. Dabei hat sich gezeigt, daß die Gehalte an Pestizidrückständen insgesamt gesehen rückläufig sind. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 87) : Ist die Bundesrepublik Deutschland bereit, im Sinne der Entschließung 563 der Beratenden Versammlung des Europarats, Portugal Wirtschaftshilfe zu gewähren, sofern in diesem Land ungelöste Wirtschaftsprobleme eine direkte Bedrohung der neuerrungenen Freiheit darstellen könnten? Die Bundesregierung prüft, in welcher Weise die wirtschaftlichen Beziehungen zu Portugal gestaltet werden können. Sie verfolgt die Bemühungen Portugals, einen neuen Modus im Verhältnis zu seinen überseeischen Gebieten zu finden, mit Sympathie und Solidarität. Zur Zeit erscheint es jedoch schwierig, Portugal selbst, das nach der international anerkannten OECD-Liste der Entwicklungsländer (DAC-Liste) kein Entwicklungsland ist, Entwicklungshilfe zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Ronneburger hat gestern mit lobenden Worten auf ein Zitat unseres Kollegen Richard von Weizsäcker vom Mai 1974 hingewiesen und gefragt, was denn nun die Meinung der CDU sei: die Einstellung des Kollegen von Weizsäcker oder eine andere. Dieses Zitat ist so gut, daß ich es zunächst wiederholen möchte:
    Fortschritte in der Europapolitik sind und bleiben Voraussetzung für eine Ostpolitik, die wir um des Friedens, um der Menschen und um der deutschlandpolitischen Zielsetzungen willen anstreben und festhalten werden, die aber ohne Gleichgewicht und mithin ohne Atlantisches Bündnis und ohne ein zusammenwachsendes Europa zum Scheitern verurteilt wären.
    Wir haben die Frage des Kollegen Ronneburger überhaupt nicht verstanden. Ich kann Ihnen namens der CDU/CSU-Fraktion versichern, daß wir alle diese Auffassungen Wort für Wort teilen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nach dem bekannten Gaus-Interview von Egon Bahr vom Sommer 1972 und auf Grund anderer Eindrücke hatten wir allerdings den Eindruck, daß in der Bundesregierung nicht alle dieser Auffassung sind — zumindest in der letzten nicht waren. Auch möchte ich hinzufügen, daß der Begriff „Gleichgewicht" auch die Elemente der politischen Willensstärke und der Widerstandsfähigkeit aufweisen muß. Wenn wir sehen, wie nach den Ostverträgen Schritt für Schritt jene nachgiebige Entwicklung weitergeht, von der gestern unser Kollege Leisler Kiep gesprochen hat und auf die ich Herrn Wehner nachher noch ansprechen werde, haben wir berechtigte Sorgen, daß sich die Gewichte in Europa zugunsten des sowjetischen Machtbereichs verlagern, ob Sie nun an die KSZE in Genf denken, an Berlin, an die schwache Sicherung unseres innerdeutschen Vorbehalts am heutigen Vormittag bei der Überreichung des Beglaubigungsschreibens des Ständigen DDR-Vertreters beim Herrn Bundespräsidenten, an die Entwicklung der militärischen Machtverhältnisse in Osteuropa oder an die eindrucksvolle geduldige Zähigkeit der sowjetischen Diplomatie.
    Unverständlich aber ist mir auch das Argument des Kollegen Ronneburger, die Voraussetzung für erfolgreiche europäische und atlantische Politik sei die Fortsetzung der Ostpolitik der Regierung Brandt/ Scheel, denn diese Politik beseitige akute Spannungen. In der Tat ist es so, daß die Westmächte, insbesondere Frankreich, immer gesagt haben: wenn es zu einem gesamtdeutschen Friedensvertrag kommt, dann sind wir dafür, daß die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie endgültig polnisch sind. Aber mir ist in meiner langjährigen beruflichen Erfahrung kein verantwortlicher Vertreter der Westmächte begegnet, der gesagt hätte, wir sollten auf unsere nationale Option verzichten, die Deutschlandfrage solle rechtlich und in der politischen Substanz geschlossen werden. Im Gegenteil, ich habe festgestellt, daß die Westmächte immer klar erkannt haben, daß unsere intakte gesamtdeutsche Rechtsposition die Grundlage auch ihrer Rechtsposition in Berlin ist.
    Hier muß ich aber daran erinnern, daß die Westmächte ihrerseits von der Regierung Brandt /Scheel vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind. Der kapitale Vorgang der Erfüllung der sowjetischen Zweistaatenforderung in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 ist ohne vorherige Konsultationen mit den Westmächten erfolgt. Bis dahin hatten erst zehn kommunistische Staaten, fünf arabische Staaten und Kambodscha diplomatische Beziehungen zur DDR aufgenommen. Danach erfolgten die Verhandlungen von Herrn Bahr in Moskau, nach außen verschleiert als Meinungsaustausch; und wiederum war das Ergebnis dieser Gespräche, das Bahr-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Papier, eine vollendete Tatsache. Hier sind wesentliche Dinge, die bis 1969 in diesem Hause gemeinsam waren, schlicht und einfach auf dem Umweg über eine Regierungserklärung und einen Meinungsaustausch grundlegend verändert worden. Dies ist das Entscheidende.
    In der Tat haben dann die Westmächte, nachdem es soweit war und nachdem durch die SPD-FDPRegierung wesentliche Positionen auch zu ihren Lasten — ich denke an die gesamtdeutsche Grundlage ihrer Präsenz in Berlin — preisgegeben, zumindest aber erheblich geschwächt worden waren, dafür gesorgt, daß nun die wirkliche Konsultation wieder in Gang komme, damit wesentliche westliche Interessen gewahrt würden. Ich kann also dem Kollegen Ronneburger einfach nicht zustimmen, wenn er sagt, die Ostpolitik der Regierung Brandt /Scheel sei die Voraussetzung für eine erfolgreiche deutsche Westpolitik.
    Hinzufügen möchte ich noch folgendes. In der Zeit, in der das Atlantische Bündnis geschaffen worden ist und in der der Integrationsvorgang in Europa am intensivsten war, genau in diesem Augenblick haben wir den Deutschland-Vertrag abgeschlossen, auf dessen Weitergeltung die Bundesregierung — so sagt sie jedenfalls dem Parlament — größten Wert legt und von dem Herr Bahr gesagt hat, daß insbesondere er durch den Moskauer Vertrag nicht berührt werde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Zeit der Entstehung der Atlantischen Gemeinschaft, in der Zeit des Beginns der europäischen Einigung sind die Deutschlandpositionen vom Westen zu unseren Gunsten mit übernommen worden.
    Der Herr Bundeskanzler hat gestern etwas getan, was eigentlich hier nicht passieren sollte. Er hat den Kompromiß mit dem Dissens verwechselt. Ich komme auf das Wesen der Ostvertragsdissense, die uns immer wieder befassen werden, noch zurück. Als ob es jemanden in der CDU/CSU-Fraktion gäbe, der nicht wüßte, daß Politik auch die Kunst des möglichst guten Kompromisses ist, daß man nachgeben können muß, wenn auch der andere genauso oder mindestens vergleichbar nachgibt, daß es aber auch Dinge gibt, bei denen man nicht nachgeben kann. Ich erinnere an Namen der deutschen Geschichte wie Otto Wels, Heinrich Brüning, Andreas Hermer, Kurt Schumacher, Ernst Reuter, Jakob Kaiser. Ich gehe sogar so weit, zu sagen, daß der dissensbelastete Formelkompromiß eine legitime Institution im Vertragswesen ist, dann nämlich, wenn man sich in wesentlichen Streitfragen einigt und die Nichteinigung — sie muß dann aber im Innenverhältnis der Vertragspartner eindeutig protokolliert sein — durch einen Formelkompromiß verdeckt.

    (Abg. Dr. Marx: Sehr wahr! Eindeutig protokolliert!)

    Aber im Fall der Ostverträge ist das ja alles ganz anders. Da ist man sich ja nicht einmal über die Rechtsnatur des Vertrages einig. Ist der Moskauer Vertrag nun nach Auffassung beider Partner ein Modus-vivendi-Vertrag und ein Gewaltverzichtsvertrag? Ist er ein Vertrag, der die deutsche Frage
    in der Substanz zweifelsfrei offenhält? So legen Sie den Moskauer Vertrag aus, und wir haben Ihnen dies zu guter Letzt auch abgenommen. In der Gemeinsamen Entschließung haben wir diese Auslegung verbindlich festgehalten. Wir haben sie der UdSSR als Vertragspartner sowie als einer der Vier Mächte, die für Deutschland als Ganzes und seine Hauptstadt Rechte und Verantwortung haben, notifiziert, so daß die Entschließung ein völkerrechtlich wirksames und relevantes Dokument der Bundesrepublik Deutschland ist. Herr Wehner, hier ist nicht gefummelt worden!
    Wie aber ist die Haltung der Sowjetunion — wir teilen ihre Auffassung zusammen mit der Bundesregierung nicht — zu werten, wie sie Außenminister Gromyko im April 1972 im Obersten Sowjet dargelegt hat, nämlich, daß dieser Vertrag keine Vorläufigkeitsregelung darstelle, daß er kein Modusvivendi-Vertrag, kein reiner Gewaltverzichtsvertrag sei? Genau diese Problematik finden wir heute im Prager Vertrag wieder, wo es in der Hauptstreitfrage keine Einigung gab, der Text draußen im Lande aber als Willenseinigung, als Ausbruch aus dem Teufelskreis, wie es der Bundeskanzler gestern gesagt hat, verstanden wird. Der einzige Unterschied ist dieses Mal nur, daß der Dissens offen ist. Die Bundesregierung hebt seine Existenz sogar hervor. Nochmals dazu: Wir schießen natürlich kein Eigentor zu Lasten unseres Staates und zu Lasten des Rechtes. Wir teilen die restriktive Auffassung der Bundesregierung, daß das Münchener Abkommen eine Zeitlang voll gültig war, bis Hitler es, wie Bundeskanzler Erhard sagte, zerriß.
    Meine Damen und Herren, Herr Bahr hat gestern von den Dissensen in den Westverträgen gesprochen. Von auch nur annähernd vergleichbaren Dissensen kann hier überhaupt keine Rede sein. Er verwechselt die Ausfüllungsbedürftigkeit in konkreten Einzelfragen mit einem Dissens. In allen Ostverträgen gibt es freilich Dissense, und zwar deshalb, weil man sich zu den jeweils wesentlichen Punkten in der Sache nicht einigen konnte. Ich möchte diese politische Problematik, die natürlich nicht zu quantifizieren ist, einmal in ein plastisches Bild fassen. Wenn Herr Bahr und ich 20 Jahre lang miteinander Streit oder „kalten Krieg" darüber geführt haben, ob ich ihm 100 000 belgische Francs oder 100 000 Schweizer Francs — das heißt zwölfmal mehr — schulde und wir einigen uns dank eines diplomatischen Supermannes von seinem Format auf der Basis eines Vertrages, indem ich ihm eine Schuld von 100 000 Francs quittiere, ohne daß daraus zu lesen ist, ob es sich um belgische oder um Schweizer Francs handelt, so ist das natürlich nur eine Scheineinigung.

    (Abg. Dr. Marx: Sehr gut!)

    Auf den Moskauer Vertrag übertragen heißt das: Sie, Herr Bahr, und die Bundesregierung versicherten uns im Ratifizierungsverfahren immer wieder, das Gebot der Unverletzlichkeit der Grenzen und das Verbot des Antastens von Grenzen im Moskauer Vertrag als Voraussetzungen des Friedens bedeuteten lediglich konkreten Gewaltverzicht. Um beim Bild zu bleiben: Wir schulden dem Vertrags-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    partner 100 000 belgische Francs. Herr Gromyko, Ihr Kontrahent, sagt hingegen: „Nein, das ist eine falsche Interpretation, die sogar den Frieden gefährdet. Unverletzlichkeit ist erheblich mehr als Gewaltverzicht; es ist völkerrechtliche Endgültigkeit." Um beim Bild zu bleiben: „Sie haben sich zur Zahlung von 100 000 Schweizer Francs verpflichtet." Es liegt eben in der Hauptsache ein Dissens vor, die Nichtregelung des eigentlichen Streitpunktes. Dies gilt für alle Verträge, auch für den, über den wir gleich abstimmen.
    Dann kam gestern eine tolle Argumentation von Herrn Bahr, die ich nicht vergessen kann. Er sagte, die CDU/CSU seien eigentlich die bequemeren Partner für die DDR

    (Abg. Dr. Marx: Das war wirklich toll!) und die osteuropäischen Staaten.


    (Abg. Dr. Marx: Das sieht man auch!)

    Ist also in Wirklichkeit alles Lob, meine Damen und Herren, für die Ostvertragspolitik von Willy Brandt und Egon Bahr in Wirklichkeit das Lob für eine Politik, der man am liebsten wegen ihrer Unbequemlichkeit den Garaus machen würde, um die angeblich so bequeme CDU/CSU-Politik wiederzuhaben? Steckt hinter den massiven Angriffen auf die angeblich aggressive, angeblich friedensgefährdende CDU/CSU, — Angriffen, denen sich Herr Wehner geschmackvollerweise angeschlossen hat —, steckt hinter den massiven Wahlhilfen Moskaus und Ostberlins im Jahre 1972, die doch der Regierung Brandt /Scheel zugute kamen, in Wirklichkeit die geheime Hoffnung, es doch baldmöglichst wieder mit der bequemen CDU/CSU haben zu können?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Bahr, wir sind schon allerhand an Dialektik und Verdrehung der Wirklichkeit aus Ihrem Munde — immer freundlich und ruhig vorgetragen — gewohnt, wobei ich den Eindruck habe, daß er sogar guten Glaubens an sich selber glaubt. Aber das Argument, das er da gestern gebracht hat, das ist nun wirklich einsame Spitzenklasse in den intellektuellen salti mortali, deren er fähig ist.
    Dies Argument wird nur noch überboten von der Theorie einiger Entspannungsvisionäre, wir müßten dem Osten so viele einseitige Konzessionen auf den Rücken legen, daß er zum Schluß gar nicht mehr anders kann, als unter der Last unseres guten Willens und unserer Entspannungsopfer dann auch noch seine Vorstellung von der Einbahnentspannung verzweifelt aufzugeben, um anschließend jenem Prozeß der Entspannung zuzustimmen, von dem Sie seit Jahren schreiben und sprechen, Herr Kollege Bahr, und wohl auch manchmal visionär ganz ehrlich träumen.

    ( ist, an die eigentliche, an die menschenrechtliche Norm? Eine besondere Kostprobe des Denkens von Egon Bahr erhielten wir dann gestern noch, als er uns die große Konzessionsbereitschaft der Sowjetunion klarmachen wollte, die er im Laufe seines Meinungsaustausches mit Gromyko erreicht habe. Er erinnerte an die Maxilmalpositionen der Sowjetregierung, die statt „achten" stets das Wort „anerkennen" gefordert habe, die statt der von ihm mit Gromyko vereinbarten Formel über die volle Staatlichkeit der DDR früher die uneingeschränkte völkerrechtliche Anerkennung der DDR gefordert habe, die von uns nicht mehr die Übernahme der sowjetischen Formel für Westberlin verlangt habe. Welche Logik! Wenn die Sowjetunion bereit war, statt der hundertprozentigen Erfüllung ihrer uns früher allen als unerfüllbar erscheinenden Forderungen nur noch 80 Prozent zu verlangen — wahrscheinlich in der Erwartung, daß der weitere Entspannungsprozeß ihr die restlichen 20 Prozent noch einbringt und die Weichen in der Vertragsanlage auch schon so gestellt sind —, was ist das für eine Gegenleistung? (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr gut! Völlige Begriffsverwirrung!)

    Die umgekehrte Rechnung können Sie auf deutscher Seite nicht machen.
    Dann sprach der Kollege Bahr von jenen, die für die Alleinvertretung waren, so als ob die Bundesregierung nicht dafür sei. Die CDU hat im Herbst 1971 die Regierung gefragt: „Identifiziert sich die Bundesregierung noch mit der Erklärung der drei Westmächte, nach der die Westmächte die Regierung der Bundesrepublik Deutschland als die einzige deutsche Regierung betrachten, die frei und rechtmäßig gebildet wurde und daher berechtigt ist, für Deutschland als Vertreterin des deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten zu sprechen?"
    Die Antwort der Bundesregierung Brandt /Scheel vom April 1971 lautete:
    Zwischen der Bundesregierung und den Drei Mächten gibt es keine Meinungsverschiedenheiten über die fortdauernde Geltung des Vertragswerks von 1954 und den politischen Sinn jener Erklärung. Die Bundesregierung identifiziert sich mit dieser Erklärung. Sie fühlt sich dem gesamten deutschen Volk verpflichtet. Sie orientiert ihre Politik nicht nur an den Interessen der Bundesrepublik Deutschland, sondern an den Belangen der ganzen Nation.
    Die Bundesregierung hat bei der Aushandlung der Gemeinsamen Entschließung, an deren Redaktion ich als Bundesratsvertreter mitgewirkt habe, ausdrücklich und verbindlich zugesichert, daß folgende Formel der Entschließung insbesondere die Alleinvertretung meine; ich zitiere aus der gemeinsamen Entschließung:
    Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß die dauernde und uneingeschränkte Geltung des
    Deutschlandvertrages und der mit ihm verbun-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    denen Abmachungen und Erklärungen von 1954 sowie die Fortgeltung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR am 13. 9. 1955 geschlossenen Abkommens von den Verträgen nicht berührt wird.
    Gilt das denn nun, oder gilt es nicht?

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — Auch für Herrn Bahr!)

    Ist das auch schon wieder vom aller Recht relativierenden Strom der Zeit hinweggeschwemmt worden? Gibt es hier eine Taktik, die zunächst im deutschen Parlament zusagt, das gelte noch, die dann augenzwinkernd der anderen Seite sagt, das gelte nicht mehr, und die sodann sagt — wenn nämlich die Tinte trocken ist und die Texte archiviert worden sind — das gelte auch hier nicht mehr.

    (Abg. Dr. Hupka: Das ist der Weg von der Wahrheit zur „Bahrheit„ !)

    Jedenfalls muß der Kollege Bahr uns einmal erklären, ob die Gemeinsame Entschließung und das, was uns die Regierung im November 1971 gesagt hat, noch volle Gütigkeit hat.
    Meine Damen und Herren, mit dem Prager Vertrag schließt sich der Kreis der bilateralen Verträge der SPD/ FDP-Koalition. Noch wissen wir nicht, ob wir per Saldo, d. h. auf längere Sicht, mit diesen Verträgen vom Regen der Spannung in den Sonnenschein zunehmender Entspannung oder aber in die Traufe noch größerer Belastungen kommen werden. Die Bundesregierung glaubt immer noch — so scheint es jedenfalls nach außen —, daß die Prämissen ihrer Politik richtig waren.
    Wir zweifeln daran, und mit uns zweifelt in wachsendem Maße die Bevölkerung, gerade auch die der DDR.
    Die Bundesregierung weist gern auf die Habenseite der Ostpolitik hin. Dort sehen wir erstens zweifellos, daß sie bei Freunden und Gegnern viel Beifall geerntet hat. Sicherlich auch deshalb, weil Bonn in der Deutschlandfrage ein bequemerer Partner geworden ist. Wer den Ursachen dieses Beifalls nachgeht, entdeckt jedoch viel Widersprüchliches und Nebelhaftes. Nur eines ist klar: Der Osten spendet Beifall, weil die Verträge — so heißt es dort — fast täglich den Einfluß des sozialistischen Lagers auf die internationale Lage und den Gang der Geschichte verstärkt haben.
    Die Verträge haben zweitens eine gewisse Entspannung herbeigeführt, die allerdings eher im Bereich des Atmosphärischen als im Bereich konkreter unwiderruflicher Beseitigung der eigentlichen Spannungsursachen liegt.
    Drittens kam es zum Berlin-Abkommen der Vier Mächte, über dessen Nutzen die Meinungen heute bereits skeptischer klingen als 1971/72.
    Viertens kam es im innerdeutschen Verhältnis — vor allem für die Westberliner und für die Westdeutschen — zu Erleichterungen von Reisen nach Ost-Berlin und in die DDR, deren Nutzen wir nicht übersehen. Keine positive Wirkung dieser Politik soll hier gemindert werden. Um ein Bild des Präsidenten Kennedy zu verwenden: Jeder Apfel, den wir für die Hergabe unseres Obstgartens bekommen haben, soll gezählt und gewogen werden.
    Aber diese Politik war mit dem hohen Anspruch aufgetreten, sie werde die Einheit der Nation fördern und den Frieden sicherer machen. Sie hat kapitale östliche Forderungen rechtlicher und politischer Natur vorab in der Hoffnung erfüllt, die Feindseligkeit der DDR werde sich nach ihrer von Bonn geförderten und bewirkten internationalen Anerkennung progressiv mindern. Solche Hoffnung erinnert an das polnische Sprichwort, daß solche politische Hoffnung die Mutter der Torheit ist.
    Unser guter Wille werde ansteckend wirken
    — so meinte man —, und das Miteinander der Menschen und Familien unseres geteilten deutschen Volkes werde es rechtfertigen, daß wir künftig nicht die gesamtdeutschen Rechtsfragen, sondern eben die innerdeutschen Bindungen in den Vordergrund unserer Deutschlandpolitik stellen.
    Doch auf der Sollseite der Ostpolitik sehen wir
    — ohne Schadenfreude — statt dessen viel Bitteres, Enttäuschendes. Wir sehen erstens den tiefen Unfrieden, den sie nach 20 Jahren innenpolitischen Konsenses in den wesentlichen nationalen Fragen in unser Land getragen hat, einen Unfrieden, den Herr Herbert Wehner bewußt polarisiert und forciert. Er hat es gestern morgen in diesem Hause fertiggebracht — nachdem der Kollege Abelein auf den menschenrechtlichen Kern der Deutschlandfrage mit großem Nachdruck hingewiesen hatte —, aus dem Wörterbuch des Unmenschen zu zitieren. Der Kollege Wehner rief aus: Volk ans Gewehr!
    Herr Wehner, ich habe diese Äußerung als schamlos empfunden.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sehen zweitens auf der Negativseite die bleibende , ja wachsende Härte der Partner in OstBerlin, Warschau und Moskau; die von Prag kündigt sich schon an. Wir sehen drittens den Streit um die Auslegung des Berlin-Abkommens und aller Verträge, auf deren spannungserzeugende Mehrdeutigkeit die CDU/CSU stets warnend, ja 'beschwörend hingewiesen hatte. Wir sehen viertens die bange Ungewißheit über die Zukunft angesichts der wachsenden militärischen Macht jenseits des Eisernen Vorhangs, der immer noch die unmenschlichste Grenze der Erde bleibt, aber auch angesichts der groben wie der raffinierteren Angriffe des Ostens auf unsere rechtmäßigen Auffassungen zu Berlin und der Besonderheit der innerdeutschen Beziehungen.
    Die Verträge sind jetzt rechtskräftig. Das wird auch für den Prager Vertrag gelten, wenn er in Kraft getreten ist. Sie müssen gehalten werden; sie müssen im Sinne echter Entspannung in praktische Politik umgesetzt werden. Die CDU/CSU als demokratische Gruppe steht nach der Mehrheitsentscheidung auf dem Boden dieser Verträge, die gegen ihre schweren Bedenken abgeschlossen wurden. Aber alle diese Verträge haben eben einen doppelten Auslegungsboden. Deshalb muß ich gleich hinzufügen: Die Verträge müssen auf dem deutschen Auslegungsboden, d. h. in Übereinstimmung mit Grund-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    gesetz, Deutschland-Vertrag und den einschlägigen Auslegungsdokumenten, interpretiert werden. Wenn Herr Wehner dies „Herumfummeln" an den Verträgen nennt, dann diskreditiert er die Verläßlichkeit der Bundesregierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Prager Vertrag wurde — das haben wir schon öfter anerkannt — geduldiger und sorgfältiger ausgehandelt als die Verträge mit Moskau, Warschau und Ost-Berlin. Wir respektieren die Leistung derjenigen, die die Last der schwierigen Verhandlungsführung innerhalb engsten Spielraums, zeitweilig unter Anfeindung des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, zu tragen hatten.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Hört! Hört!)


    Was den Prager Vertrag angeht, so hatten viele von uns, auch ich, gehofft, er werde nicht behaftet sein mit den bösen Hypotheken der Verträge von Moskau und Warschau sowie des innerdeutschen Grundvertrages. Was zeichnet nun dennoch auch diesen Vertrag aus?
    Erstens. Auch er ist offenkundig belastet mit dem Risiko des Auslegungsstreites, bei dem die sehr ernst zu nehmende, mächtige Sowjetunion — das darf man bei einem Auslegungsstreit niemals vergessen — auf tschechoslowakischer Seite steht. Wann hat ein Auslegungsstreit zwischen einem Schwachen und einem Starken nach den Erfahrungen der Geschichte einmal zugunsten des Schwachen geendet? Auch der Prager Vertrag verweist die wenigen östlichen Gegenleistungen in Texte geringeren rechtlichen Gewichts außerhalb des Vertrages. Auch vor seiner Unterzeichnung wie vor der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Prag — das ist für uns ganz besonders wichtig — blieb es bei wesentlichen Unklarheiten über Berlin, obwohl Bundeskanzler Brandt das Gegenteil verbindlich in Aussicht gestellt hatte.
    Auch der Prager Vertrag ist belastet mit der Ungewißheit, ob der Vertragspartner die Erbringung seiner verhältnismäßig geringen Gegenleistung von der deutschen Erfüllung neuer Forderungen abhängig machen wird. Das ist ja eine oft vergessene Eigenart aller Ostverträge: Die deutsche Leistung ist der Natur der Sache nach stets unwiderruflich, die der Gegenseite der Natur der Sache nach widerruflich und unterlaufbar. Außerdem zeigt die Erfahrung seit 1972, auf die der Kollege Leisler Kiep gestern hingewiesen hat, daß die andere Seite immer wieder neue Beweise deutschen Wohlverhaltens verlangt, sozusagen als Geschäftsgrundlage einer jeweils freundlichen Vertragsauslegung. Damit ist eine Art Erpressungsmechanismus gegenüber der Bundesregierung etabliert, die ja ihrerseits nicht sagen will, daß die Verträge nicht den Erfolg hatten, den sie erwartet hatte. Es lag nicht an der Opposition, daß sich die an den Prager Vertrag geknüpften Erwartungen nicht erfüllt haben. Wir werden daher auch diesen Vertrag ablehnen müssen.
    Gestatten Sie mir noch einen Hinweis auf einen Sachverhalt, der oft vergessen wird, der aber in den Augen gerade unserer polnischen, tschechischen und slowakischen Nachbarn von tragischer Bedeutung ist, weil er echte Versöhnung geradezu gefährdet. Denn in den Augen dieser Völker bestätigt die zwischen Bonn und Moskau vorweg abgestimmte Struktur der Ostverträge die nationale Abhängigkeit dieser Völker und Staaten von einer fremden Großmacht, eine Abhängigkeit, die in den Augen dieser unserer Nachbarn auf permanenter Einmischung und Gewaltanwendung beruht. Auch der Prager Vertrag ist weder in der politischen Wirklichkeit noch in seinem rechtlichen Kontext ein wirklich bilateraler Vertrag, den wir und unser tschechoslowakischer Nachbar frei ausgehandelt hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Auch der deutschtschechoslowakische Vertrag hat einen russischen Hintergrund, den in der Schnellebigkeit unserer Zeit hierzulande viele vergessen haben. Es handelt sich um einen bedeutungsschweren Zusammenhang rechtlicher und politischer Natur, der unsere Ablehnung dieses Vertrages maßgeblich mitbestimmt. Herr Kollege Dr. Heck hat auf diesen Sachverhalt gestern mündlich und vor allem in seinem Schriftlichen Bericht eingehend hingewiesen. Wir legen auf eine ernsthafte Einschätzung dieser Tatsache so großen Wert, weil unsere Beziehungen zur Sowjetunion von herausragender Bedeutung bleiben. Trotz allem westlichen Pessimismus und trotz des Immobilismus der Sowjetunion, der in Zukunft nicht immer bleiben muß, hoffen wir, daß es einmal zu einem würdigen deutschsowjetischen Interessenausgleich kommt, der auch den Interessen unserer unmittelbaren östlichen Nachbarvölker gebührend Rechnung trägt.

    (Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Sehr gut! — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Gerade das russische Volk, das polnische Volk, die Tschechen, die Slowaken haben ein bewundernswertes Nationalbewußtsein, ein Geschichtsbewußtsein, ein Identitätsbewußtsein, demgegenüber ich den einzigen Ehrgeiz habe, daß unser Nationalbewußtsein — und zwar im Sinne der Identität seines Inhalts mit den Vorstellungen von den Menschenrechten, wie sie die europäische Geschichte entwikkelt hat — ebenbürtig ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Ziele, welche die Sowjetunion mit der langjährigen Forderung nach deutscher Anerkennung ihrer rechtswidrigen Auffassung verfolgt, das Münchener Abkommen sei von Anfang an ungültig gewesen, können uns nicht gleichgültig sein. Denn die Sowjetunion ist eine der Vier Mächte, die Rechte und Verantwortlichkeiten für Deutschland als Ganzes und seine Hauptstadt innehaben. Sie steht in einem Herrschaftsverhältnis zu unserem tschechoslowakischen Vertragspartner. Seine strikte politische, ideologische und militärische Disziplinierung versucht sie sogar völkerrechtlich zu rechtfertigen, ja sie erzwingt sie mit Gewalt — ich sage noch einmal: nicht mit angedrohter, sondern mit angewandter Gewalt. Sie ist ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der UNO; von ihrer Weisheit und von ihrem Willen hängt es wesentlich ab, wann es zu einem gerechten Friedensvertrag für Deutschland kommen wird. Dieser Sachverhalt muß aus



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Gründen der Ernsthaftigkeit unseres vertraglichen und unseres politischen Verhältnisses zur Sowjetunion im Auge behalten werden. Abmachungen mit dieser Macht müssen stets ernsthaft verhandelt, und sie müssen nach Abschluß ernsthaft behandelt werden.
    Das imperiale Interesse der Sowjetunion in Mitteleuropa, wie es sich in ihrer Forderung nach der Ex-tunc-Ungültigkeit des Münchener Abkommens inbesonderer Weise äußert, weil es ohne sie, ja gegen ihren Willen zustande kam, dieses imperiale Interesse konvergiert — so möchte ich fast sagen — auf eine makabre Weise mit dem nationalen Interesse der Tschechoslowakei, die das als Vergewaltigung der eigenen nationalen Unabhängigkeit empfundene Münchener Abkommen sozusagen ungeschehen machen möchte. Aus verschiedenen Gründen sagen Moskau und Prag: was politisch nicht sein durfte, das war rechtlich nichtig. Von makabrer Konvergenz spreche ich deshab, weil die Sowjetunion ihre eigene gewaltsame Mißachtung der nationalen Unabhängigkeit der CSSR mit Hilfe der sogenannten Breschnew-Doktrin als höchste Form des Völkerrechts wertet. Wen wird es wundern, wenn künftig auch andere Staaten unter Berufung auf höhere rechtliche und moralische Normen die rückwirkende Nichtigkeit von Verträgen behaupten, die unter direkter oder indirekter Androhung von Gewalt zustande gekommen sind? Auf die drohende Feststellung des Generalsekretärs Breschnew vom 20. März 1972 ist in diesem Haus schon hingewiesen worden.
    Ich möchte mich jetzt noch, da die Zeit bis zur Abstimmung kurz bemessen ist, mit einer Frage befassen, die mir für die Zukunft von entscheidender Bedeutung für Streit oder Einigkeit in diesem Lande zu sein scheint.
    Der Kollege Wehner hat sich über die Haltung der CDU/CSU zum Prager Vertrag geäußert. Wie wenig er sich auch in Sachen „Prager Vertrag" vom Sachverstand, wie sehr er sich von polemischer Geschichtsklitterung leiten läßt, offenbart sein „Express"-Artikel vom 28. März 1974, am Tag nach der ersten Lesung. Aus der Feststellung der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Kiesinger vom Dezember 1966, das Münchener Abkommen sei nicht mehr gültig, leitet er ab, die Opposition solle die Konsequenzen ziehen und zu diesem Vertrag ja sagen — also zu einem Text, der, Herr Wehner, gerade nicht feststellt, das Abkommen sei nicht mehr gültig, also einmal gültig gewesen.
    Herr Wehner, Ihr böses Wort von den Verdrehungen und Halbwahrheiten der ewig Gestrigen im „Express" fällt ganz und gar auf Sie zurück.
    {Beifall bei der CDU/CSU.)
    Sie bleiben auf Ihre Weise ein ewig Gestriger. Ich habe Ihre Rede im Sächsischen Landtag vom 7. Oktober 1930 sehr genau auf Ihr Vokabular hin studiert.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn Sie, Herr Wehner, diejenigen in die rechte reaktionäre Ecke stecken wollen, die jenen demokratischen und Rechtsauffassungen eindeutig treu bleiben, die Ihre Partei nach den gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen fast 20 Jahre mit der CDU/CSU geteilt hat, dann will ich Ihnen sagen: gerade Sie sollten wissen, daß mit solchen finsteren Abstempelungen die NSDAP und die KPD im Gleichschritt die verhängnisvollen Emotionen der letzten Weimarer Jahre angeheizt haben, um dann am braunen oder am roten Grabe der ersten Republik feixen zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Wehner, ich werde nie vergessen, wie genau im Jahre des Münchener Abkommens ein nationalsozialistischer Lehrer mich, den Unterprimaner, fertigmachte, indem er mir wörtlich sagte, ich solle mich von den ewig gestrigen weltanschaulichen und politischen Vorstellungen meines Elternhauses — ich richte mich nur an eine Person in diesem Saale —, von seinen reaktionären Zentrumseinstellungen zum Zeitgeschehen endlich lossagen. Es war ein hetzender, ein bösartiger Mann, der wußte, daß ein junger Mensch kein Ewiggestriger, kein Reaktionär, sondern „in" sein möchte.
    Ich habe jene Verteufelung, die mir als jungem Menschen weh getan hat, verkraftet, weil ich im Elternhause und durch die Erfahrung gelernt habe, daß Reaktionär nach den Maßstäben der europäischen Kultur derjenige ist, der die Mißachtung der Menschenrechte betreibt oder durch sein Verhalten begünstigt, ob 1933 oder 1973.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ebenfalls habe ich seit 1938 begriffen, daß es einen außenpolitischen Begriff des Realismus in der westlichen Demokratie gibt — ich denke an Chamberlain —, der auch dann reaktionär in seinem Wesen bleibt, wenn ein sogenannter Fortschrittlicher, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende, ihn zur obersten Norm der Außen- und Deutschlandpolitik der Bundesrepublik Deutschland machen will. Gerade seit jenem Herbst der subjektiv doch wohlgemeinten Friedenspolitik Chamberlains, des Münchener Abkommens — also der historischen Kulisse des Prager Vertrages —, der linken Wehrdienstverweigerungen in London und Paris, die Hitlers politische Aggressivität im Jahre 1938 ermunterten,

    (Abg. Dr. Czaja: Sehr richtig!)

    seit dem Jahr der Warnungen des angeblich entspannungsfeindlichen Churchill, seit der Kristallnacht hat sich mir wie vielen meiner Generation, die das in Deutschland alles miterlebt haben, sehr tief eingeprägt, wie falsch der Zeitgeist sein kann, aber auch wie sehr es Demagogen gelingen kann, diesen Zeitgeist populär zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Unsere Generation darf und hat nicht vergessen, daß es in den Fragen der Freiheit, des Rechtes und der Menschenwürde vor aller Anpassungsbedürftigkeit gilt, nüchtern, klar und beständig zu sein. Herr Wehner, verlassen Sie das Niveau des Hetzenden, auch wenn es sich mit der Gloriole der Friedenspolitik schmückt, Sie, der Sie sehr genau wissen, daß Lenin im Frieden die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln sah. Herr Wehner, genau im



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Jahr des Münchener Abkommens habe ich, wie viele jungen Menschen, bitter erfahren müssen und für immer gelernt, daß der anmaßende Vorwurf reaktionärer, ewig gestriger Einstellung als das zu werten ist, was er ist: die Vorstufe — die Vorstufe! — zum totalitären Denken, welche Sorte Idealismus es auch motivieren mag.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wer sich wie Sie zum Richter über gut und böse, über friedensfreundlich und friedensfeindlich macht, der ist dabei, den geistigen Boden unserer demokratischen Ordnung zu verlassen, die ihrem Wesen nach solchen moralisch-politischen Unfehlbarkeitsanspruch ausschließt, weil sie nach allen Erfahrungen der Geschichte in der schwarzen oder in der braunen oder in der roten Inquisition endet. Es ist schnell aus mit der Möglichkeit, noch miteinander zu sprechen, wenn wir uns nicht gegenseitig zugestehen, daß das Ja oder das Nein zu einem Vertrag von dieser Bedeutung das Ergebnis einer verantwortungsbewußten Abwägung ist: Dient dieser Vertrag wirklich der Normalisierung, der Entspannung, der Versöhnung, oder schafft er neue Spannungsursachen, ohne die bisherigen zu beseitigen? Diese faire Haltung zeigte zumindest der frühere Bundesaußenminister Scheel, als er in der ersten Lesung sagte: Natürlich — er sagte: natürlich — werden Regierung und Opposition entsprechend ihrer Aufgabenverteilung im Parlament die Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Vertrages verschieden bewerten.
    Lassen Sie mich zum Abschluß noch ein grundsätzliches Thema ansprechen, weil es, so meine ich voraussagen zu können, entscheidend dafür ist, ob es in diesem Hause wieder stärker zu jenem deutschland- und damit berlinpolitischen Konsens kommen kann, der mit der Politik der vollendeten Tatsachen 1969 so leichtfertig zerbrochen wurde. Nach dem Prager Vertrag, dem letzten der zweiseitigen Ostverträge gilt es nun, die Schlachten der Vergangenheit zwar nicht zu vergessen, aber nicht neu zu schlagen, sondern konstruktiv in die Zukunft zu schauen, d. h. zu prüfen, ob es zu einem stärkeren nationalen Konsens auf der zweifelsfreien Grundlage menschenrechtlichen Denkens kommen kann, einem Konsens, den wir als fundamentale Voraussetzung des inneren Friedens und einer überzeugenden Position nach außen so sehr brauchen.
    Die Regierung hat das Wort. Die Kriterien der Opposition sind klar: uneingeschränkte Verfassungstreue auch in der Deutschland- und Berlinpolitik; Nutzung der Verträge für eine Politik der Entspannung und Völkerverständigung, die auf unwiderrufliche, nicht auf eine tropfenweise, nicht auf eine jederzeit abstellbare Verwirklichung des Menschenrechtes, auf wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit hinwirkt; Erfüllung der Ostverträge und des innerdeutschen Grundvertrages auf der Grundlage verbindlicher Auslegung, wie sie Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht angesichts der fundamentalen Mehrdeutigkeiten der Vertragstexte beschlossen haben.
    Ich habe noch einmal die Ankündigung des kommenden Kampfes um die richtige Auslegung der Ostverträge in der polnischen Presseagentur vom Januar 1972 nachgelesen, die der Kollege Kunz (Berlin) das letzte Mal hier vorgetragen hat. Dieser — vom Osten so bezeichnete — Kampf ist doch allenthalben in vollem Gange. Denken Sie nur an Berlin und Genf! Ich muß aber daran erinnern, daß Herr Wehner gerade in dieser Frage eine bemerkenswerte Rolle spielt. Ich lerinnere an seine Schwächung der deutschen Position in den Verhandlungen mit Prag. Ich erinnere an seine wiederholte Abwertung der Gemeinsamen Entschließung ab 1972. Ich erinnere an seinen Tadel für den damaligen Regierungssprecher Conrad Ahlers, als dieser im Mai 1972 die gemeinsame Entschließung als verbindliche Interpretationsregel für alle Bundesregierungen bezeichnet hat. Ich erinnere daran, daß es eine unzweideutige, positive Äußerung des Abgeordneten Wehner über die Bedeutung des Karlsruher Urteils für 'den innerdeutschen Grundvertrag noch nicht gibt. Ich erinnere daran, daß Herr Wehner hinsichtlich der westlichen Forderung nach mehr Freizügigkeit für Menschen, Informationen und Ideen zwischen Ost und West erklärt hat, diese Forderung sei unrealistisch, während der Westen — 'in den Genfer Auseinandersetzungen um den sogenannten Korb Drei — gerade um dieses Ziel ringt. Hingegen fördert Wehners Abwertung der Gemeinsamen Entschließung die sowjetische Position zum Genfer Korb Eins, die den Modusvivendi-Charakter der Ostverträge abschaffen will. Ich erinnere daran, daß er die westlichen Äußerungen zugunsten unerschrockener Männer wie Sacharow und Solschenizyn als konzertierte Aktion gegen die Sowjetunion bezeichnete. Ich erinnere an seine zahlreichen Verunglimpfungen der Opposition, wenn sie pflichtgemäß auf die praktischen Folgen der verbindlichen Auslegungstexte der Ostverträge hinwies. Ich erinnere an Herrn Wehners geradezu kämpferisches Engagement vor und während seiner bekannten Moskauer Reise gegen die Auslegung des Viermächteabkommens über Berlin, für die sich die Regierung Brandt /Scheel einsetzte.
    Meine sehr verehrten Kollegen von der Koalition, ich teile, wie gesagt, die Auffassung zahlreicher Kollegen von 'verschiedenen Bänken dieses Hohen Hauses, daß wir in unserer exponierten Lage wieder zu einem stärkeren deutschland- und berlinpolitischen Konsens kommen müssen. Deshalb muß an den mächtigsten Mann im Lager der Koalition die Frage gestellt werden: Will auch der SPD-Fraktionsvorsitzende diesen Konsens? Dieser Konsens wird stärker möglich sein, wenn wir uns nicht nur an die Ostverträge, sondern auch gemeinsam nach Treu und Glauben an den Brief zurdeutschen Einheit, an die gemeinsame Entschließung, an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, an den Deutschlandvertrag halten.
    Herr Wehner, ich maße mir nicht an, die Motive Ihrer deutschlandpolitischen Äußerungen und Aktionen zu beurteilen. Aber über diesen Äußerungen stand bisher und wird künftig noch aufmerksamer ganz objektiv, ganz ruhig, die Frage stehen: Cui bono?

    (Abg. Dr. Marx: Sehr wahr!)




    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Wem nützt es im Ergebnis, was Herr Wehner tut und sagt?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Seit Mai 1972 kann diese Frage in aller Eindeutigkeit beantwortet werden: Sie nützt objektiv — ich sage nicht: der Intention nach — der Ostberliner und Moskauer Auslegung der Verträge und des Berlin-Abkommens.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn]: So ist es! — Zurufe von der SPD: Unerhört! Pfui!)

    Ihr Begriff von Realismus, Herr Wehner, begünstigt
    objektiv diejenigen, die den Freiheits- und Wiedervereinigungswillen in Deutschland ersticken wollen.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Das ist die reine Wahrheit, was er sagt!)

    Sie werden verstehen, daß uns dies sehr, sehr zu denken gibt.
    Die CDU/CSU hat im Mai 1972 die beiden ersten Ostverträge passieren lassen, weil sie sich auf das Wort der Bundesregierung verließ, maßgeblich für die künftige Auslegung der Verträge seien die völkerrechtlich wirksamen Dokumente der Bundesrepublik Deutschland, die dem Vertragswerk den Charakter des Modus vivendi, d. h. der Übergangsregelung bis zum gesamtdeutschen Friedensvertrag geben. Hier geht es nicht um Formelkram, hier geht es um zentrale deutsche Interessen, die in diesen Fragen letztlich gesamtwestliche Interessen sind. Dies müssen wir unserer Bevölkerung und unseren westlichen Partnern immer wieder klarmachen. Wir werden pflichtgemäß sehr genau darauf achten, wie die Bundesregierung ihre dem Parlament gegebene Zusicherung über die Auslegung der Ostverträge beispielsweise auf der KSZE in Genf verwirklichen wird, vor allem die einwandfreie Aufrechterhaltung der Grundsätze des Selbstbestimmungsrechts der Völker und des friedlichen Wandels, die beide nicht durch einen behaupteten Vorrang der staatlichen Souveränität und der territorialen Integrität entwertet werden dürfen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was zu diesem Vertrag geführt hat, geschah im Jahre 1938. Es lohnt sich, daran zu erinnern, daß nach 1945 in diesem Lande alle Nachdenklichen sich gefragt haben: Wie konnte es dazu kommen? Es begann nicht am 1. September 1939 mit dem Überfall auf Polen, es begann auch nicht mit dem Münchener Abkommen und der Erpressung, der die Westmächte 1938 nachgegeben haben, der die Tschechoslowaken unter der Androhung von Gewalt nachgeben mußten: es begann am 30. Januar 1933,

    (Abg. Barche: Mit dem Versagen der bürgerlichen Parteien am 1. März 1933! — Weitere Zurufe von der SPD — Gegenrufe von der CDU/CSU)

    als in diesem Lande die Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit — hören Sie bitte aufmerksam zu — mit Hilfe einiger kurzsichtiger Konservativer in Frage gestellt wurden,

    (erneute Zurufe von der SPD)

    genauso wie sich nach 1945 in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands mit Hilfe einiger kurzsichtiger Sozialdemokraten die totalitäre Herrschaft der Kommunisten etabliert hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, erinnern wir uns doch daran, daß dieses Land nach 1945 zu seinem Segen von der historischen Erkenntnis getragen worden ist, daß die unauflösliche Identität von nationalem Interesse, Freiheit in rechtsstaatlicher Ordnung und Einbettung unserer Interessen in die europäische Völkergemeinschaft der Schlüssel für unsere Zukunft ist. Alle hier vertretenen Parteien haben diese Identität doch über lange Jahre — fast wie selbstverständlich — getragen. Wir haben alle gesagt: Niemals darf auf deutschem Boden wieder Gewaltanwendung vorbereitet werden, niemals darf aber auch auf deutschem Boden wieder Rechtsstaatlichkeit und Freiheit außer Kraft gesetzt werden, und zwar im Namen keiner Ideologie, ob sie sich sozial oder national, konservativ oder progressiv motiviert. „Auf deutschem Boden" haben wir gesagt! Es war die historische wie die aktuelle Erfahrung mit der Außerkraftsetzung von Recht und Freiheit auf deutschem Boden im Namen von zwei Ideologien — einmal vor, einmal nach 1945 —, die uns zusammengeführt hat.
    Meine Damen und Herren, ich mußte heute meinem Herzen Luft machen —; ich mußte endlich dem Kollegen Wehner einiges sagen, ich mußte ihn einiges fragen, was mich und viele andere bedrückt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Ich bitte die nachdenklichen Kollegen in der Koalition, zu verstehen, daß man, wenn man stärkeren Konsens braucht und will, einiges klarer sehen muß, als wir das bisher hinsichtlich des Vorsitzenden der SPD-Fraktion sagen können; zumal wir alle wissen, daß er in seinem Leben, auch in den letzten Jahren, bemerkenswerte Denksprünge vollzogen hat. Noch im Sommer 1969, nachdem Bundeskanzler Kiesinger der Sowjetunion einen Gewaltverzichtsvorschlag gemacht hatte, der dann nicht akzeptiert wurde, hat er ganz klar unsere gemeinsame Position vertreten. Über Nacht war das weg.

    (Zuruf von der SPD: Was hat das mit dem Vertrag zu tun?)

    Wir müssen, wenn solche Sprünge des Urteils erfolgen, bei einer solchen Vertragsberatung fragen: Wie soll das weitergehen? Wohin soll die Reise gehen?

    (Abg. Dr. Czaja: Sehr gut!)

    Man kann in diesem Hause — bei allem naturgemäßen Sachstreit über den besten praktischen Weg — nach unseren Erfahrungen von 1933 über 1938 bis 1945 und dann nach 1945 nur dann die Unauflöslichkeit der menschlichen, der nationalen und der europäischen Interessen des deutschen Volkes, der deutschen Demokratie, in verbindlicher Gemeinsamkeit aufrechterhalten, wenn man klar sieht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, mir zu glauben, daß dieser Konsens eine objek-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    tive Notwendigkeit für unser Land ist und daß wir bereit sind, dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen. Das kann aber nur auf der Basis der Verläßlichkeit des gegenseitig gegebenen Wortes geschehen. Das Prinzip „pacta sunt servanda" gilt nicht nur zwischen den Völkern und Staaten, es gilt auch in diesem Hause.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Mattick: Pfui, Herr Mertes!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Wehner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Mertes (Gerolstein) könnten dazu reizen, die realen Faktoren der deutschen Politik in Erinnerung zu bringen und sich mit seinen Auslegungen auseinanderzusetzen.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Tun Sie es bitte! Genau darauf warte ich! — Zuruf von der CDU/CSU: Wir warten darauf!)

    Ich bescheide mich mit einer Bemerkung, die das betrifft, worüber heute hier in diesem Hause entschieden werden muß, nämlich den Vertrag mit der CSSR.

    (Beifall bei der SPD.)

    Und da, sehr verehrter Herr Kollege, muß ich Ihnen sagen: Beim Vertrag mit der ČSSR geht es nicht, sagen wir vorsichtig: in erster Linie — ich könnte auch sagen, wenn ich die historische Entwicklung und die Gegebenheiten genau ins Auge fasse: real — um juristische oder, von manchem vielleicht so verstanden, sophistische Auslegungen der Bedeutung und der Rolle des Münchner Abkommens von 1938; es geht hier um eine einzige Frage, meine Damen und Herren von der Opposition.
    Mir sagt ein Satz aus der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 mehr als alle Versuche, die eigentliche Bedeutung jenes Münchener Abkommens noch einmal und immer wieder zu deuten und zu verschleiern. Ein Satz. Ich stehe voll zu diesem Satz und habe nichts davon abzustreichen. Dieser Satz lautete: „Die Bundesregierung verurteilt die Politik Hitlers, die auf die Zerstörung des tschechoslowakischen Staatsverbandes gerichtet war."

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Das gilt auch für uns! — Abg. Wagner [Trier] : Wer wäre damit nicht einverstanden?)

    — Sie haben jetzt gesagt, das gelte auch für Sie. Darüber habe ich nicht zu richten.

    (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Bitte, nehmen Sie doch meine kurzen Bemerkungen zunächst einmal zur Kenntnis! — Wenn dieser Satz wahrhaftig so gemeint war — das nehme ich von denen an, die ihn damals mitformuliert und mitgetragen haben, von dem damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger wie auch von den anderen, die dem Kabinett angehörten —, dann muß
    er doch wohl so verstanden werden, daß die Verurteilung einer Politik, die auf die Zerstörung des tschechoslowakischen Staatsverbandes gerichtet war, auch die Absage an jede künftige Politik, die auf die Zerstörung des tschechoslowakischen Staatsverbandes gerichtet wäre, zum Inhalt hat.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx: Was soll das denn? — Abg. Werner: An wessen Adresse geht denn das? Das geht doch gegen Osten, nicht an unsere Adresse!)

    Das ist es, meine Damen und Herren!

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Da wird Ihr Beifall weniger einheitlich sein. Das verstehe ich. Über das Münchener Abkommen können Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Staatlichkeit sehr unterschiedlich reden.

    (Abg. Werner: 1968!)

    — Ja nun, sicher! Wollen Sie die Leute noch einmal dafür bestrafen, was ihnen 1968 getan ist?

    (Zurufe von der CDU/CSU: Nein!) Wollen Sie sie dafür auch noch einmal bestrafen,


    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    nachdem 1938 ihnen etwas getan worden ist?

    (Beifall bei der SPD. — Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Das ist doch die Frage unseres politischen Verständnisses, keines anderen!

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Nein, das ist nicht die Frage!)

    — Natürlich wollen Sie das!

    (Anhaltender Widerspruch bei der CDU/ CSU.)

    Natürlich wollen Sie das! Sie wollen sich vor allen Dingen verstecken hinter jener Schutzwehr der Pseudoargumente hinsichtlich des Münchener Abkommens und dessen, was Sie nun auch noch draufpacken in bezug auf das, was jenem Volk und Staatsverband 1968 geschehen ist. Nein, worauf ich hinaus will, ist

    (Abg. Dr. Wittmann [München] : Alle zu diffamieren!)

    die Absage an jede Verschleierung einer Politik, die auf Zerstörung des tschechoslowakischen Staatsverbandes gerichtet war, gerichtet ist

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Unglaublich! — Weiterre Zurufe von der CDU/CSU)

    und gerichtet sein könnte.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Verleumdung! Unerhört! — Weitere lebhafte Zurufe und Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Das ist mein Credo! Sie mögen dazu lachen. Ich weiß, warum Sie lachen. Ich weiß auch, warum ich mich hier erregen muß, denn es 'bedarf in Deutschland noch jener, die dies als ihr Credo bezeichnen



    Wehner
    und sich nicht in den Irrgarten juridischer und sophistischer Auslegung ,hineinbegeben.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der (CDU/CSU. — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Auch Hitler haßte die Juristen!)

    Das, meine Damen und Herren, gehört — —

    (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.) — Ich weiß, wo Sie zum Teil stehen.


    (Zurufe von der CDU/CSU: Wo denn?)

    Sie stehen unterschiedlich! Wir haben einander nichts vorzuwerfen. Weil ich weiß, wo ein Teil von Ihnen steht,

    (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU: Wo denn?)

    tue ich Ihnen weh, wenn ich auf Ihren hohlen Zahn stoße!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Die Frage ist, wo stehen Sie, Herr Kollege Wehner? — Gegenruf von der SPD: Wo stehen Sie, Herr Kollege Mertes?)

    Nein, nein, hier gibt es eine klare Scheidung und kein Herumreden!

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Der größte Diffamierer Deutschlands! — Zurufe von der CDU/CSU: Wo stehen wir denn?)

    Ich weiß, daß Sie Ihr Ziel wahrscheinlich noch erreichen werden. Sie und Ihre Kinder werden aber
    dann auch noch zu bedauern haben, daß Sie Leute

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie Sie!)

    niederhetzen wollen, die aus der Vergangenheit gelernt haben.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Jetzt hetzen wir?! — Abg. Kunz [Berlin] : Unverschämtheit! — Weitere Zurufe.)

    — Sie machen mir doch nicht Angst!

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Das Stichwort Hetze paßt! — Unruhe.)