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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7339 A Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause . . . . . 7339 C Überweisung des Berichts des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1973 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet — Drucksache 7/2250 — an den Ausschuß für Wirtschaft 7339 D Amtliche Mitteilungen . 7339 D Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1974 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/2223 —in Verbindung mit Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2259 — Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7340 C Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Erklärung der Bundesregierung über die Lage der Nation — Drucksachen 7/1593, 7/2210 — Dr. Abelein (CDU/CSU) 7341 C Dr. Kreutzmann (SPD) 7345 D Hoppe (FDP) 7349 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7350 D Höhmann (SPD) 7354 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 7356 C Franke, Bundesminister (BMB) . . 7359 B Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes — Drucksache 7/2012 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2201 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2097 — Zweite und dritte Beratung Wittmann (Straubing) (SPD) . 7362 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 7362 D Wehner (SPD) . . . . 7364 D Dr. Hirsch (FDP) 7365 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . 7367 B Fragestunde (Drucksache 7/2268) Frage A 3 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach dem Städtebauförderungsgesetz Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 7368 D, 7369 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 7369 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 Frage A 4 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Entwicklung und Ziele des Gesamtkonzepts für den sozialen Wohnungsbau Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 7369 C, D, 7370 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) 7369 D, 7370 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7370 B Frage A 46 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Frerichs (CDU/ CSU) : Neufassung der Kooperationsfibel für kleine und mittlere Unternehmen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7370 D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 7370 D Frage A 47 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Frerichs (CDU/ CSU) : Regierungsvorlage zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts aus preis- und wettbewerbspolitischer Sicht Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7371 A, B Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 7371 B Frage A 51 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Ankündigung der Aral AG über Heraufsetzung des Benzinpreises in der Ferienzeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7371 B, D Gansel (SPD) . . . . . . . . 7371 C, D Frage A 52 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Einbeziehung Ostfrieslands in die Sonderförderung für besonders strukturschwache Gebiete in der EG Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7372 A, B Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) 7372 B Frage A 56 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Änderung der Richtlinien für ERP-Darlehen zur Verbesserung des Wohn- und Freizeitwertes in Gemeinden Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7372 C, D, 7373 A Dr. Wernitz (SPD) 7372 C, D Seiters (CDU/CSU) 7373 A Fragen A 79, 80 und 81 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — der Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) und Dr. Jobst (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen „wilde Abschlepper" auf den Autobahnen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 7373 B, C, D, 7374 A, B Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 7373 D, 7374 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . 7374 A, B Frage A 82 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Einführung der automatischen Kupplung bei der Deutschen Bundesbahn und den europäischen Eisenbahnen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . 7374 C, D, 7375 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 7374 D Sick (CDU/CSU): . . . . . . . 7375 A Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Schinzel (SPD) : Passagier- und Frachtabkommen der Deutschen Lufthansa AG mit der Air Rhodesia; Gruppenreisen „African Holiday" nach Südrhodesien Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . 7375 B, D, 7376 A, B, D Schinzel (SPD) . . . 7375 C, 7376 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . 7376 A Lambinus (SPD) 7376 A Frage A 85 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6.74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Behinderung des Transitverkehrs nach Berlin durch DDR-Behörden Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . 7377 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 7377 A, B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . . 7377 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . 7377 C Frage A 32 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Einführung einheitlicher Regeln für zeitliche Betriebsbeschränkungen des Sport- und Übungsflugverkehrs an regionalen Luftlandeplätzen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 7377 D, 7378 A Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) 7377 D, 7378 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 III Frage A 31 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm auf regionale Luftlandeplätze Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 7378 B, D Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 7378 D Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Wahlergebnis der DKP in Hamburg und Entwicklung der Mitgliederzahlen von DKP und SDAJ sowie Vorlage des Verfassungsschutzberichtes 1973 Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 3339 A, B, D, 7380 A Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . 7379 A, B, D Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Verhinderung einer Verzögerung des Genehmigungsverfahrens für großtechnische Anlagen durch Einsprüche und Schutz des technischen Wissens Baum, Parl. 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Seiters (CDU/ CSU) : Doppelbesteuerung von Landwirten an der deutsch-niederländischen Grenze Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7386 A, B Frage A 64 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Mähdrescherbeihilfe wegen gestiegener Benzinpreise Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7386 C, D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 7386 D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . . 7386 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Krankenversicherungspflicht der Landwirte mit Rentenanspruch; Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes für Landwirte Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7387 A, B, C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . 7387 B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) 7387 D Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Persönlichkeitstests bei der Einstellung von Arbeitskräften Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7388 A, C Vahlberg (SPD) . . . . . . . . 7388 C Frage A 77 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Kinder von Aussiedlern in Internatsschulen; finanzielle Belastung. der Eltern Zander, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 7388 D, 7389 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 7389 A, B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2270 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7389 D Dr. Heck (CDU/CSU) 7393 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7395 C Bahr (SPD) 7400 D Ronneburger (FDP) 7406 B Schmidt, Bundeskanzler . . . . 7411 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 7413 C Metzger (SPD) . . . . . . . . 7419 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 7423 D Hofmann (SPD) 7428 A Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7431 D Kiep (CDU/CSU) . . . . 7433 C Nächste Sitzung . . . . . . 7435 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7437* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 1 und 2 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Kraske (CDU/CSU) : Billigung der politischen Tendenz des Films „Entscheidung mit 18" durch die Bundesregierung; Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich einer Erweiterung dieses Films um eine objektive Darstellung der Rüstungsanstrengungen des Warschauer Pakts . . . 7437* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Löffler (SPD) : Auswirkungen der Kindergeldreform für die Landwirte . . . . . . . . 7438* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Errichtung eines zentralen Fortbildungsinstituts für Mitarbeiter im Bereich der Erziehungsberatung . . . . 7438* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Bremer (CDU/CSU) : Nothelfer-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 7438* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Zahlung der Zustellgebühren beim Paketversand . . . . . . . . . . 7438* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 7339 109. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Adams * 20. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Alber *** 21. 6. Amrehn *** 21.6. Dr. Artzinger * 19. 6. Dr. Barzel 21. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Blumenfeld *** 21. 6. Frau von Bothmer *** 21.6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21.6. Dr. Enders *** 21. 6. Entrup 22. 6. Dr. Freiwald 22. 6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Dr. Geßner *** 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Härzschel * 20. 6. Dr. Holtz *** 21.6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kahn-Ackermann *** 21. 6. Dr. Kempfler *** 21. 6. Kleinert 21. 6. Dr. Klepsch *** 21. 6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 21. 6. Lagershausen *** 21. 6. Lemmrich *** 22. 6. Lenzer *** 21. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 19. 6. Marquardt 21. 6. Memmel * 21. 6. Dr. Mende *** 21. 6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Dr. Müller (München) *** 21. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Frau Pack 19. 6. Pawelczyk *** 21. 6. Scheel 22. 6. Schirmer 21. 6. Schmidt (Kempten) *** 21.6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmäle 30. 6. Schonhofen 21. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 6. Schwabe * 21. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwencke *** 21. 6. Dr. Schwörer * 21. 6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Stienen 19. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6, Straßmeir 21. 6. Dr. Vohrer *** 21. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther *** 21.6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Wendig 21. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 1 und 2) : Billigt die Bundesregierung die Tendenz des in Nordrhein-Westfalen mit staatlicher Förderung eingesetzten Filmes „Entscheidung mit 18", in dem die Bundeswehr in unmittelbaren Zusammenhang mit der Militärpolitik des Nationalsozialismus gebracht wird? Ist die Bundesregierung bereit, auf die nordrhein-westfälische Landesregierung dahin gehend einzuwirken, daß der Film „Entscheidung mit 18" zurückgezogen und vor seiner weiteren Verwendung mindestens um eine objektive Darstellung der beunruhigenden Rüstungsanstrengungen der Warschauer-Pakt-Staaten, auf die Bundesminister Leber mehrfach ausdrücklich hingewiesen hat, erweitert wird? Zu Frage A 1: Die Bundesregierung hat durch Vertreter des Bundespresseamtes und des Informations- und Pressestabes des Bundesministeriums der Verteidigung bereits bei der Rohschnittabnahme des Filmes in der Landeszentrale für politische Bildung in Düsseldorf am 3. April 1973 die Verfasser auf gewisse einseitige Tendenzen des Streifens ausdrücklich hingewiesen. Der Informations- und Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung nahm am 3. Oktober 1973 zu einem Entwurf des Begleitheftes Stellung, indem er darauf aufmerksam machte, daß der Film etwas zu vordergründig die Sensibilisierung für die KDV- Grundrechte bei den Jugendlichen erreichen möchte, für die ein bildungsmäßiges Defizit gegenüber Oberschülern und Studenten angenommen wird. Ich habe anläßlich einer Informationstagung mit den Landeszentralen für politische Bildung im Dezember letzten Jahres meine Meinung zum Film wie folgt dargelegt: „Wenn aber von der Bundeswehr zu Recht verlangt wird, daß die Schule für sie kein Rekrutierungsinstitut sein darf, sollte dort auch eine Propaganda für Wehrunwilligkeit durch einen kopflastigen Film nicht möglich sein. Ich meine, daß jede gefühlsbetonte Argumentation diesem Thema nicht dienlich ist. Meines Erachtens baut der Film aber gerade darauf auf und bietet daher keine echte Entscheidungshilfe." Zu Frage A 2: Aus der Beantwortung der ersten Frage können Sie bereits entnehmen, was wir getan haben. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Landes- 7438* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 zentrale für politische Bildung in Düsseldorf ihrerseits Überlegungen durchführt, die besagte Kopflastigkeit des Filmes abzustellen. Hierzu bietet sich — wie wir vorgeschlagen haben — an, den Verleih in irgendeiner Form mit einer sachlichen Nachbereitung zu koppeln. Ich wage allerdings zu bezweifeln, ob dies durch die von Ihnen vorgeschlagene Erweiterung möglich sein wird. Nach meiner Meinung sollte auf jeden Fall der Zusammenhang von Sicherheit und Entspannung stärker herausgestellt werden, um durch aktuelle Bezugspunkte die schwierige Thematik zu versachlichen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 73) : Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die vom Bundestag beschlossene Kindergeldreform für die Landwirte? Für die Landwirte ergeben sich im Bereich des Familienlastenausgleichs durch dessen Reform keine anderen Auswirkungen als für Angehörige anderer Berufe. Denn das neue Kindergeld, das mit Wirkung vom 1. Januar 1975 das bisherige Kindergeld, den besoldungsrechtlichen Kinderzuschlag und die Kinderfreibeträge des Einkommensteuerrechts ersetzt, wird einheitlich, nämlich unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern und ihrer Zugehörigkeit zu Berufsgruppen, gezahlt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 76) : Unter Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage betr. Vermehrung und Verbesserung der Erziehungsberatungsstellen (Drucksachen 7/329 und 7/436) frage ich, mit welchem Ergebnis das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Benehmen mit den obersten Jugendbehörden der Länder und der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung die Frage der Errichtung eines zentralen Fortbildungsinstituts für Mitarbeiter im Bereich der Erziehungsberatung geprüft hat? Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe für Fragen der Erziehungsberatung eingerichtet, in der unter anderem die Errichtung einer zentralen Fortbildungsstätte beraten wird. Ziel dieser Beratungen ist die Entwicklung eines umfassenden Fortbildungskonzepts, in dem neben bundeszentralen auch regionale Fortbildungsangebote eine wichtige Rolle spielen. Die Bundesregierung hält die Vorklärung der Möglichkeiten regionaler Fortbildungsangebote für erforderlich, um zu beurteilen, inwieweit bundeszentrale Einrichtungen notwendig sind. Sie steht in dieser Frage in Kontakt mit den Obersten Landesjugendbehörden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bremer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 78) : Ist der Bundesregierung das nach einer Meldung der FAZ vom 10. Juni 1974 kürzlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: V C 27/73) bekannt, wonach ein sogenannter Nothelfer die ihm entstandenen Aufwendungen nur unter den Voraussetzungen des Sozialhilfegesetzes erstattet erhält, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die damit umschriebene derzeitige Rechtslage insoweit unbefriedigend ist und einer gesetzlichen Verbesserung bedarf? Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bundesregierung bisher nur aus Pressemitteilungen bekannt. Danach hat ein Krankenhausträger, der als Nothelfer gemäß § 121 Bundessozialhilfegesetz für die Behandlung einiger zahlungsunwilliger oder -unfähiger Patienten Kostenersatz von der Sozialhilfe verlangte, mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg gehabt. Eine Stellungnahme zu diesem Urteil ist erst möglich, wenn die schriftlich abgesetzten Urteilsgründe hier vorliegen. Vorher wäre auch eine Aussage darüber verfrüht, ob ein Krankenhausträger als Nothelfer durch das Bundessozialhilfegesetz in seiner geltenden Fassung nicht ausreichend abgesichert ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Paketversand dem Absender die Zahlung der Zustellgebühren zu ermöglichen? Für die Erhebung der Zustellgebühr für Pakete sind in der Vergangenheit schon viele Verfahren erprobt worden. Darunter befand sich auch die vorgeschlagene Regelung. Es stand dem Absender zeitweise frei, ob er die Paketzustellgebühr vorausbezahlen oder die Zahlung dem Empfänger überlassen wollte. Die Absender wußten jedoch in der Regel nicht, ob der Empfänger Abholer war. Es ergab sich deshalb sehr häufig, daß bei Sendungen an Abholer die Zustellgebühr vorausbezahlt war und die Empfänger Gebührenerstattung für die nicht ausgeführte Zustellung forderten, was erheblichen Verwaltungsaufwand verursachte. Von der Möglichkeit der Vorauszahlung ist zuletzt nur noch bei 4 v. H. der Sendungen Gebrauch gemacht worden. Als zur Vereinfachung des Paketverkehrs bei freigemachten Sendungen auf die Übersendung der Paketkarten verzichtet wurde, konnte deshalb die Bestimmung aufgehoben werden, nach der die Paketzustellgebühr auch vom Absender vorausbezahlt werden konnte. Die angestrebte Vereinheitlichung und Vereinfachung des Paketdienstes wäre sonst nicht möglich gewesen. Es ist nicht auszuschließen, daß sich im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Gebührenstruktur im Paketdienst auch die Frage der wahlweisen Vorauszahlung der Paketzustellgebühr neu stellt. Eine isolierte Vorabregelung dieser Frage ist jedoch nicht beabsichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Otto Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Wittmann, ist Ihnen aus Ihrer parlamentarischen Erfahrung hier bekannt, daß es schon einmal einen völkerrechtlichen Vertrag von dieser Bedeutung gegeben hat, zu dem der Bundesminister des Auswärtigen weder im Plenum noch in den Ausschüssen Stellung genommen hat?

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Hört! Hört!)



Rede von Dr. Fritz Wittmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das wissen wir, daß der Außenminister bei der Beratung dieses Vertrages weder im Auswärtigen Ausschuß noch im Rechtsausschuß war und daß der Bundeskanzler lediglich in den Auswärtigen Ausschuß kam und seinen Beamten den Segen gab, dort vortragen zu dürfen. Das ist wahrlich ein Vorgang, der in der Geschichte unseres Parlaments einmalig ist, zumal dann, wenn der Vertrag die Bedeutung hat, die die Regierung behauptet.
Nun, meine Damen und Herren, wir stehen auch vor der grotesken Situation, daß ein früheres Mitglied dieses Kabinetts praktisch den Nekrolog auf seine eigene Politik gehalten hat, nämlich der Herr Bahr. Er hat nämlich ganz deutlich gesagt, daß man sich eben damit zufrieden geben müsse, halbe Verträge abzuschließen. Herr Bahr, Sie haben das nicht so gesagt, aber das ist die Schlußfolgerung aus dem, was Sie gesagt haben. Sie können nicht verlangen, daß wir den Vertragsminimalismus, den Sie für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt haben, in diesem Parlament auf die Dauer in irgendeiner Weise mitmachen, zumal Verträge, die Sie bisher abgeschlossen haben, ganz deutlich bewiesen haben, daß sie eben nicht zu dem Ergebnis führen, das Sie dem deutschen Volk immer vorgaukeln. Der Vertrag verdient seinen anspruchsvollen Titel, nämlich ein Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zu sein, nicht. Davon kann gar keine Rede sein. Es fehlen nämlich wesentliche Punkte, die bis in die Gegenwart hineinreichen und die Menschen betreffen, Punkte, die Geschichte sind, die zwar 20 Jahre und mehr alt sind, aber in die Gegenwart hineinreichen. Es fehlen die Ereignisse vom März 1939, die wesentlich gravierender als die Ereignisse um das Münchener Abkommen waren. Das sagt auch das tschechische Volk, und das sagt auch das slowakische Volk. Daß diese Ereignisse in diesem Vertrag fehlen, macht ihn unvollständig; denn das waren die eigentlichen Völkerrechtsverletzungen in der Geschichte. Wenn man die Vergangenheit aufarbeiten will, dann muß man alles aufarbeiten. Wenn der frühere Außenminister gesagt hat, man habe — das hat er in der ersten Lesung gesagt --- mit diesem Vertrag eine unausweichliche Aufräumungsarbeit geleistet, dann kann ich dazu nur sagen: Man hat den Schutt der Geschichte nur leicht überdeckt, und bald nach diesem Vertrag werden wir erleben, daß manches wieder zur Debatte gestellt wird.
Nun lassen Sie mich ein für allemal mit dem Argument aufräumen, mit dem die Koalition die Opposition immer wieder diffamieren will, wenn sie sagt, wir redeten irgendwie einer Aufrechnung der Verbrechen der Vergangenheit das Wort. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Verbrechen, die die einen begangen haben, rechtfertigen nicht die Verbrechen der anderen, und eine Aufrechnung von Verbrechen ist nicht möglich, sondern es ist nur möglich, ihre Folgen nach bestem Wissen und Gewissen und besten Möglichkeiten wieder gutzumachen. Darum geht es.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Außenminister hat in der ersten Lesung behauptet, daß dieser Vertrag ein Modus vivendi sei, der die vorhandenen Streitfragen entschärft und ihnen die praktische Bedeutung soweit wie möglich nimmt. Ich fürchte, diesen Zweck erfüllt dieser Vertrag in dieser Form nicht, da der Vertragskern im wesentlichen auf das sogenannte Münchener Abkommen



Dr. Wittmann (München)

eingeengt ist, von dem man eigentlich sagen müßte, daß es eine zwar dramatische, aber immerhin nur eine Episode in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei war. Wesentliche andere Dinge — gute wie schlechte — sind nicht in das mit einbezogen worden, was hier ein Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen und was hier schon ein neuer Anfang genannt worden ist. Ich fürchte, daß dieser Vertrag die Quelle neuer Streitigkeiten sein wird.
Dabei wäre es gerade im Verhältnis zu einem unmittelbaren Nachbarland notwendig, die vertraglichen Beziehungen viel sorgfältiger zu gestalten, als es hier geschehen ist. Diese Nachbarschaft war in der Vergangenheit vielfältig belastet; aber sie war auch mit Chancen ausgestattet, und Herr Friedrich hat in der ersten Lesung davon gesprochen —das hat er offenbar als jüngerer Mensch noch miterlebt; ich habe es auch als kleiner Junge miterlebt —, daß Handel und Wandel über die Grenzen hinweg einmal sehr viel lebhafter waren und daß diese Beziehungen von Volk zu Volk und von Mensch zu Mensch funktioniert haben. Aber ,es gab inzwischen Ereignisse zwischen diesen beiden Nachbarländern: das Jahr 1938, das Jahr 1939, aber auch das Jahr 1945 mit der Vertreibung der deutschen Menschen aus den Grenzgebieten und das Jahr 1948 mit dem Einzug eines Regimes, das die Grenzen dichtgemacht hat. Auch unser Wunsch ist es, daß Handel und Wandel über diese Grenze hinweg 'wieder ermöglicht werden.
Es hätte doch nahegelegen, hier besonders die tatsächlichen Beziehungen zu entwickeln und sich nicht so leicht das Münchener Abkommen als Popanz in der Diskussion aufzwingen zu lassen. Niemand bestreitet, daß die Politik, die zu diesem Abkommen geführt hat, auf beiden Seiten eine schlechte Politik, ja, eine dolose Politik war, die letzten Endes dazu geführt hat, daß man das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen für Machtzwecke mißbraucht hat. Aber, daß dieses Abkommen in Wirklichkeit nur als Hindernis für die Neugestaltung der Beziehungen zwei Jahrzehnte lang in die Höhe gehalten worden ist, das muß man doch auch sehen. Die Entwicklung normaler Beziehungen ist ja tatsächlich schon im Gang. Diese Entwicklung sollte man doch nicht leugnen! Denen, die da meinen, die menschlichen Beziehungen würden erst durch diesen Vertrag angeknüpft, rate ich, mit jenen zu sprechen, die zu Tausenden in die Tschechoslowakei fahren, um sich an die Grenze zu begeben, wo die Verhältnisse ja bereits anders sind als vielleicht im Verhältnis zur DDR. Der Tourismus hat bis jetzt funktioniert. Die Verhältnisse im Grenzbereich waren besser; das wird Ihnen jeder bestätigen. Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung haben jene Menschen, die nach 1945 ihre Heimat im böhmisch-mährischen-schlesischen 'Raum verlassen mußten. Sie haben ihre Reisen dorthin unternommen, um ihre Heimat zu besuchen. Es hat, wie mir von tschechoslowakischer Seite bestätigt wurde, keinen einzigen Zwischenfall gegeben — weder von der einen, noch von der anderen Seite —, der seinen Ursprung in dieser unseligen politischen Vergangenheit gehabt hätte. Die
Völker haben längst erkannt, daß die Versöhnung von Volk zu Volk stattgefunden hat.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr wahr, was Sie da sagen; sehr gut!)

Nach mir wird sicher ein Redner der Koalition kommen, der wieder die Diffamierung auf sein Banner geschrieben hat. Deshalb möchte ich gleich noch einen Vorwurf ausräumen. Kritik an diesem Vertrag darf nicht damit diffamiert werden, man sei versöhnungsfeindlich. Diese Versöhnung von Volk. zu Volk hat eben schon stattgefunden!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Echte Versöhnung bedeutet nicht Aufrechnung, nicht Shylock-Methode, daß jeder sein Recht zu nehmen versucht; sondern Versöhnung bedeutet Ausgleich auf der Basis des Vorhandenen, auf der Basis auch des Rechts. Ausgleich aber setzt eine Bilanz voraus. In dieser Bilanz darf nichts überbewertet und nichts unterbewertet werden, weder auf der einen Seite noch auf der anderen Seite; sonst stimmt die Bilanzsumme, auch im Politischen, nicht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber es darf nichts fehlen!)

Wer denen, die den Vertrag kritisieren, Münchener-Abkommen-Fetischismus vorwerfen will — das wird ja noch geschehen —, dem möchte ich ganz deutlich sagen, daß die CDU/CSU auf dem Boden der Erklärungen steht, die die früheren Bundeskanzler der CDU/CSU über das Verhältnis zur Tschechoslowakei abgegeben haben.
Lassen Sie mich auch dies deutlich sagen: Das Münchener Abkommen ist kein Instrument politischen Handelns in Europa für die Zukunft.
Aber dieses Münchener Abkommen hat Fakten geschaffen und mit herbeigeführt, die man heute im Zeichen des Soziologismus wahrscheinlich „Rechtstatsachen" nennt. Daran kann man nicht vorbeigehen. Die Tschechoslowakei ist seit etwa Kriegsende — den Zeitpunkt werden wahrscheinlich weder Historiker noch Juristen jemals fixieren können — im Besitz dessen, was wir Polen durch den Warschauer Vertrag gegeben haben. Daher fragt sich jeder vernünftig denkende Mensch: Warum diese Diskussion über das sogenannte Münchener Abkommen?
Man kann auch sagen, daß dieses Münchener Abkommen ohne die Deutschen insgesamt zustande gekommen ist. Denn die Deutschen hier waren nicht frei und konnten nicht sagen, was sie wollten. Auch die Sudetendeutschen waren in ihrer Heimat nicht frei. Zudem war das Münchener Abkommen ohne die Tschechen zustande gekommen, deren Staat bei dieser Konferenz nicht vertreten war. An der Rechtslage aber ändert dies nichts. Es ändert auch nichts an der Tatsache, daß die Menschen eben nur Objekt gewesen sind. Für die Fehler der Vergangenheit sollten die Menschen jetzt nicht büßen.
Bedauerlich ist auch, daß immer wieder gesagt wird, Kritik an der Vertragspolitik dieser Bundesregierung unterstütze die von unserer Ansicht abweichende Meinung des Vertragspartners. Wie



Dr. Wittmann (München)

schlecht müssen Verträge sein, die zulassen, daß der Vertragspartner sie völlig anders auslegt!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Schließlich ist es auch eine Beleidigung des tschechoslowakischen Vertragspartners, zu unterstellen, daß er nicht sieht, welche Möglichkeiten ihm dieser zweifellos schlechte Vertrag geben kann.
Wenn — was bei den verschiedenen Formulierungen immer wieder zugegeben wird — dieser Vertrag mit einem Dissens belastet ist, dann frage ich mich: Ist man augenzwinkernd auseinandergegangen, oder hat jeder über die Schulter zurückgeschaut, ob der andere gemerkt hat, was der Vertragspartner gedacht hat? Das ist doch die Frage, die sich hier stellt.
Wir üben auch nicht Kritik, weil wir später sagen wollen: Wir haben recht behalten. Wir üben Kritik nicht nur, weil es das Recht der Opposition ist, sondern weil wir in diese neue Regierung vielleicht sogar die Hoffnung gesetzt haben, daß sie sich die Dinge anders überlegt, insbesondere was Berlin anbelangt.
Meine Damen und Herren, vor den Ausschußsitzungen haben wir immer gesagt — und ich habe auch dazugehört —, daß bei diesem Vertrag sachkundiger und sorgfältiger verhandelt worden sei. Ich muß nach den Ausschußsitzungen sagen: Bei diesem Vertrag sind die Probleme sachkundiger und sorgfältiger unter den Teppich gekehrt worden.
Herr Friedrich, man kann sich nicht damit herausreden, daß maßgebende Völkerrechtler hier ihren Segen gegeben hätten. Sie wissen genauso, daß uns im Ausschuß gesagt worden ist, fast triumphierend, diese Formel, die gefunden worden sei, werde die völkerrechtlichen Seminare noch jahrelang beleben. In Seminaren erörtert man nur Probleme und Streitfragen und nicht klare Vertragsbestimmungen. So habe ich es jedenfalls gelernt, als ich noch an der Universität in einem Völkerrechtsseminar tätig war.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : In dieser Beziehung hat sich nichts geändert! — Abg. Vogel [Ennepetal] : Herr Moersch lacht da!)

Streiten wir nicht darum, wann die Forderung nach der Nichtigerklärung des Münchener Abkommens aufgeworfen wurde. Wir wissen sehr genau, daß bereits 1942 die tschechoslowakische Exilregierung diese Forderung aufgestellt hat. Es ist in der Tat eine Geschichtsfälschung, Herr Friedrich, wenn man eine Provokation dem verstorbenen Kollegen Seebohm mit einer Rede in Nürnberg 1964 in die Schuhe schieben will. Bereits 1963 hat Novotný davon gesprochen, und in Artikel 10 des sowjetischen Entwurfs für einen Friedensvertrag für Deutschland war diese Forderung auch schon enthalten.
Herr Bahr hat auf die Haltung anderer Staaten in dieser Frage Bezug genommen. Wer ist denn, wenn diese Rechtstatsache des Jahres 1938 noch eine Bedeutung haben soll, berechtigt, hier Rechte, nicht territorialer, aber anderer Art, für Menschen herzuleiten, wenn nicht die Bundesrepublik, weil hier doch der Großteil dieser Menschen lebt? Man kann nicht von der Haltung anderer Staaten zu diesem Abkommen auf die Haltung der Bundesrepublik schließen.
Ob Ihr Vergleich mit der nichtigen Ehe in der katholischen Kirche sehr geschmackvoll war, Herr Bahr, lasse ich dahingestellt. Genau der Vergleich zeigt mir aber, daß Sie die Nichtigkeit unter der Hand eigentlich zugestehen wollen, die Nichtigkeit von Anfang an, und daß Sie nur die Folgen etwas kaschieren. Ich warne Sie vor solchen Äußerungen in der Zukunft, wenn Sie Ihren Standpunkt aufrechterhalten wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir haben in unserer innerstaatlichen Rechtspraxis schon Fragen, wo wir uns um die Nichtigkeit streiten. Ich erinnere nur an die Versuche, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu reformieren, wo es nicht möglich war, eine Bestimmung einzufügen, daß das Bundesverfassungsgericht bei nichtigen Gesetzen Abweichungen von der anfänglichen Nichtigkeit zulassen kann. Bei der Neufassung des Gesetzes ist dieser Änderungsvorschlag ausdrücklich mit Hinweis auf Begriffsbestimmungen gestrichen worden.
Wir fragen uns bei dem, was in dem Vertrag erreicht worden ist, was nun eigentlich die Lösung ist. Ist es ein Kompromiß, eine Kompromißlösung, eine Kompromißformel, ein Formelkompromiß, ein offener, ein verdeckter Dissens oder eine eindeutige Lösung? Keiner konnte das bis jetzt sagen. Inzwischen haben wir sogar unterschiedliche Qualifikationen der Lösung innerhalb der Bundesregierung. Beim Moskauer und Warschauer Vertrag waren wir wenigstens noch in der glücklichen Lage, daß die Bundesregierung mit einer Sprache gesprochen hat. Der Bundesaußenminister hat während der ersten Lesung fast in gleichem Atemzuge jetzt gleich zwei Lösungen angeboten, indem er sagte, diese vertragliche Regelung hindere weder uns noch die Tschechoslowakei, die eigene rechtliche Beurteilung des Münchener Abkommens aufrechtzuerhalten. Wenige Minuten später sagt er etwas ganz anderes:
Das Ziel ist es gewesen, einen Vertrag zu schließen, der eben diese unterschiedliche Auffassung als Hindernis für die normalen Beziehungen dieser beiden Staaten beseitigt.
Meine Damen und Herren, was stimmt nun? Handelt es sich um einen Kompromiß? Denn er fährt fort:
Und wir haben es in einer, so finde ich, sauberen und anständigen Form getan, nämlich in der Form eines Kompromisses.
Auch Herr Frank sprach von einem Kompromiß. Aber in anderen Äußerungen hören wir wieder, daß es eben kein Kompromiß sein soll, sondern daß jede Seite ihren Rechtsstandpunkt aufrechterhalten können soll.
Die sauberste Lösung wäre auch hier gewesen, wenn in einem Absatz 1 gestanden hätte: Die Tschechoslowakei ist der Auffassung . .., in einem Absatz 2: Die Bundesrepublik Deutschland ist der



Dr. Wittmann (München)

Auffassung ... und in einem Absatz 3: Aus den gegensätzlichen Auffassungen werden keine Schlußfolgerungen gezogen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Sehr richtig! Das wäre sauber gewesen! So ist nur der Schein einer Einigung entstanden!)

Das wäre eine saubere Lösung gewesen.
Die Bundesrepublik möchte offenbar die Interpretationen offenlassen. Die Tschechoslowakei ist hier leider etwas konsequenter, und auf diese Gefahr möchte ich hinweisen. Denn schon bei der Aushandlung der Wiener Vertragskonvention ist man in die Richtung gegangen, einen bestimmten Nichtigkeitsbegriff mit entsprechenden Konsequenzen zu formulieren, wobei ich — damit mein Nachredner es leichter hat und nicht zu viel Zeit darauf verschwendet, möchte ich das gleich sagen — nicht der Meinung bin, daß es darauf ankommt, ob diese Vertragskonvention zwischen uns und der Tschechoslowakei förmlich gilt. Sie gilt nicht förmlich; das wollten Sie wahrscheinlich fragen, Herr Metzger.

(Abg. Dr. Marx: Aber bei den Ostverträgen ist sie dauernd zitiert worden!)

Aber es werden hier gedankliche Geleise gelegt, von denen man dann nicht mehr herunterkommt, wenn man seinerseits die Interpretation offenläßt.

(Abg. Dr. Marx: So ist es!)

Das Mitglied des Zentralkomitees der KP der Tschechoslowakei hat ganz deutlich gesagt:
Nach der Regel, welche allgemein im internationalen Recht akzeptiert ist und auch im Artikel 69 der Wiener Vertragsrechtskonvention bestätigt wurde, hat ein nichtiger Vertrag keine Rechtswirkungen, und man betrachtet ihn so, als hätte er nie existiert. Die grundlegende politisch-rechtliche Bedeutung der Nullität des Münchener Diktats liegt absolut eindeutig in der Anerkennung und Bekräftigung der Tatsache, daß die gewaltsam abgetrennten tschechoslowakischen Grenzgebiete nie rechtlich zum Deutschen Reich gehörten.
Ähnliches sagte der tschechoslowakische Ministerpräsident:
Wir haben keine Formulierung zugelassen, aus der man, sei es auch indirekt, eine rechtliche Anerkennung der territorialen Änderung der damaligen Tschechoslowakischen Republik hätte ableiten können.
Meine Damen und Herren, solche Zitate lassen sich leider auch nach Vertragsabschluß weiter fortführen. Trotz der Mahnung des Bundeskanzlers in Prag, man solle keine unterschiedlichen Interpretationen geben, hält diese Interpretation der anderen Seite an. Die Bundesrepublik wehrt sich nicht dagegen. Wir weisen auf die Gefahr des Verschweigens hinsichtlich der Interpretation des Vertrages hin.
Die Bundesregierung sagt uns, daß die Regelung mit der Nichtigkeit nur künftig von Bedeutung sein soll. Was heißt in diesem Zusammenhang „künftig"? Heißt das „insgesamt" oder: „künftig wollen wir davon ausgehen", mit Rückwirkung in die Vergangenheit, so daß alles ab 1938 als nichtig anzusehen wäre? Das ist eine Frage, die man in den Ausschüssen gestellt hat, die uns aber leider nicht beantwortet worden ist.
Art. II Abs. 1 des Vertrages, der praktisch die Folgen des Art. I ausräumen soll, trifft nur einen begrenzten Bereich der für die Menschen entstandenen rechtlichen Probleme. Er trifft nur Rechtswirkungen, läßt aber die Frage offen, was denn mit der Rechtsanwendung in den Jahren 1938 bis 1945, insbesondere auch mit der Geltung der deutschen Rechtsordnung in dieser Zeit, ist. Es wurde zwar hier behauptet, daß dem so sei; aber das ist nicht ganz klar. Denn bei der Paraphierung hat der Bundesaußenminister erklärt:
Zugleich wurde jedoch sichergestellt, daß daraus — nämlich durch den Vertrag —
niemandem persönliche Nachteile entstehen können, daß niemand in seinen Rechten gemindert wird.
Der tschechoslowakische Außenminister sagte bei der gleichen Gelegenheit:
Gleichzeitig löst der Vertrag auch die Folgen dieser Nichtigkeit, indem er berechtigte Interessen und die Rechtssicherheit natürlicher Personen in Betracht zieht, die in diesem Vertrag gewährleistet werden.
Es ist ein enormer Unterschied zwischen der Wahrung von Interessen und der Wahrung von Rechten und Rechtspositionen. Man soll nicht sagen, daß das in Zukunft keine Rolle spielt. Im international-privatrechtlichen Bereich und vor allem auch im Bereich der Staatsangehörigkeit muß man immer wieder auf Rechtstatsachen der Vergangenheit zurückgreifen, die angewendet und bewertet werden müssen und wo auch die Frage zu stellen ist, ob Recht gegolten hat oder nicht.
Deshalb ist es besonders bedauerlich — was leider schon aus der Literatur ersichtlich ist —, daß man z. B. mit Österreich keine Konsultationen über diese Fragen aufgenommen hat, denn in Osterreich leben mehrere hunderttausend Sudetendeutsche, und gerade dort, in Drittstaaten, werden diese Fragen des Rechtsstatus künftig eine besondere Rolle spielen.
Man soll uns nicht sagen, man habe sich mit allgemeinen Floskeln zufriedengeben müssen; sonst wäre man zu sehr ins Detail geraten und wäre Gefahr gelaufen, etwas zu vergessen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den deutsch-niederländischen Ausgleichsvertrag, in dem es auch um die Regelung von Gebietsfragen ging.

(Abg. Dr. Marx: Sehr gut!)

Allein in 11 ausführlichen Artikeln wurden die Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe der Gebiete Selfkant und Elten an die Bundesrepublik gelöst,

(Abg. Dr. Marx: Da wurde die gleiche Sprache gesprochen!)

wo nur etwa 15 000 Menschen leben; aber da, wo es
um 31/2 Millionen Menschen geht, gibt man sich mit



Dr. Wittmann (München)

allgemeinen Floskeln zufrieden. Sicherlich ist nicht jeder Einzelfall regelbar, aber prinzipielle Aussagen und Regelungen über die Rechtsanwendung usw. sind möglich.
Dieses Verhalten bei der Aushandlung des Vertrages legt den Gedanken nahe, daß man eben in Art. I für die Jahre 1938 bis 1945 etwas ganz anderes aussagen will als in Art. II, so daß hierdurch bereits ein Widerspruch gegeben ist.
Wenn in Art. II Abs. 1 von Rechtswirkungen die Rede ist, möchte man meinen, damit sei die Staatsangehörigkeitsfrage der Sudetendeutschen endgültig geklärt. Aber das ist, wie wir bei den Beratungen erfahren haben, leider nicht der Fall; die Tschechoslowakei greift vielmehr nach wie vor den rechtsgültigen Staatsangehörigkeitserwerb der Sudetendeutschen im Jahre 1938 an, indem sie behauptet, daß die Sudetendeutschen, soweit sie hierher kamen, die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik, diejenigen aber, die in die DDR kamen, die Staatsbürgerschaft der DDR erworben haben. Meine Damen und Herren, bei dieser Haltung sehe ich auch die Gefahr einer Möglichkeit der Spaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit, die sogar im Grundvertrag vermieden worden ist; dies kommt hier womöglich durch die Hintertür wieder herein.
Die tschechoslowakische völkerrechtliche Literatur und Praxis hat den Staatsangehörigkeitserwerb der Sudetendeutschen im Jahre 1938 bisher angegriffen. Es ist uns gesagt worden, daß diese Angriffe nach wie vor erfolgen können: Wir bleiben auf unserem Standpunkt, die andere Seite auf ihrem. Ich bin der Meinung, daß wir aber einen Schritt weiter gegangen sind. Wir haben nämlich in dem Briefwechsel über humanitäre Angelegenheiten diejenigen Sudetendeutschen, die sich noch in ihrer Heimat befinden, als tschechoslowakische Bürger deutscher Nationalität bezeichnen lassen, und damit haben wir den tschechoslowakischen Staatsangehörigkeitserwerb anerkannt, haben jedoch keine entsprechende Anerkennung unsererseits.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Und jeder Jurist wird sagen, daß die Frage des Staatsangehörigkeitserwerbs ab 1938 nicht ganz ohne Bedeutung ist.
Zur Frage der „Reparationen" usw.: Ich will nicht diesen Ausdruck gebrauchen; das wird heute alles anders genannt. Es wird in dem Vertrag eben nur gesagt, daß nur das ausgeschlossen ist, was eventuell aus den Aussagen dieses Vertrages folgt. Es ist nicht das ausgeschlossen, was aus den bisherigen Rechtsauffassungen der Tschechoslowakei folgen könnte. Am 11. Mai dieses Jahres ist in der Zeitschrift „Hlas Revoluce" geschrieben worden: „Ansprüche, sei es vom Charakter von Reparationen oder Nicht-Reparationen . . . existieren allerdings." „Die schrecklichsten Schäden an Leben und Gesundheit unserer Menschen", so heißt es dort, „lassen sich nicht zahlenmäßig ausdrücken. Nur, dies alles ist", so heißt es weiter, „eine Angelegenheit weiterer Verhandlungen zwischen beiden Regierungen im Verlauf der eigentlichen Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen ... "

(I auch hier deutlich die Formel. Der neue tschechoslowakische Botschafter hat bei seiner Ankunft hier auch verkündet, er werde auf diese Dinge zurückkommen. Und damit wir uns von vornherein nicht mißverstehen: Ich spreche hier nicht zu der Frage typisch nationalsozialistischen Unrechts. Hier, glaube ich, hat die Bundesrepublik schon etwas getan, und darüber kann man reden. Aber bitte, wenn wir von einem solchen Regime-Unrecht sprechen, dann reden wir auch einmal über Regime-Unrecht, das nach 1945 an Deutschen in der Tschechoslowakei, die heute noch darunter leiden, begangen wurde. Bedenken wir auch — dies bedrückt einen an diesem Vertrag im Blick auf die Zukunft —, daß künftige finanzielle Leistungen im außenpolitischen Bereich von Generationen erbracht werden müssen, die für die Schäden, die im Namen unseres Volkes zwischen 1939 und 1945 angerichtet worden sind, nichts können, die zu jener Zeit noch gar nicht geboren waren. Der Brief über Fragen der Strafverfolgung ist ein Meisterstück der Verschleierung. Uns wurde gesagt, daß er an der gegenwärtigen Rechtslage nichts ändere. Schade genug bei einem Vertrag, in dem man dem Rechtsstandpunkt des anderen entgegenzukommen scheint! Die bisherige Praxis der Tschechoslowakei war, strafbare Handlungen zwischen 1938 und 1945 in den Gebieten, die damals zum Deutschen Reich kamen, zu bestrafen. Es wurde nicht etwa nur die Hoheit der stellvertretenden Strafrechtspflege oder des Weltstrafrechtsprinzips in Anspruch genommen, sondern es wurden ganz spezifische Handlungen, die in dieser Zeit in diesem Gebiet erfolgt sind, bestraft. 1945 wurden die sogenannten Retributionsgesetze erlassen, nach denen für normale strafbare Handlungen exzessive Strafen ausgesprochen wurden. Deshalb sind Landsleute von uns, die nach diesen Gesetzen zu 20 und mehr Jahren Haft verurteilt worden sind und dann, vorzeitig entlassen, zur Strafvollstreckung — wohlgemerkt! — in die Bundesrepublik kamen, genausowenig einer weiteren Strafvollstreckung zugeführt worden wie jene Deutschen, die Adenauer 1955 aus Rußland heimgeholt hatte und die in Rußland nur bestraft worden waren, weil sie Soldaten der deutschen Wehrmacht gewesen sind. Diese Strafen wurden bei uns nicht weiter vollstreckt, weil man die Strafrechtspflege als exzessiv ansah. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung trägt uns vor, daß eigentlich nur noch zwei Taten bestraft werden, nämlich Mord und Gemeingefährdung in der Qualifizierung, wie es in dem Brief steht. Warum schreibt man das aber nicht in den Brief hinein? Warum beruft man sich aus eine Auslegung der Gesetze, auf eine Rechtspraxis, die auf einem Gesetz Nr. 184 aus dem Jahre 1964 beruhen soll, in dem es heißt — ich zitiere —: Bei Straftaten gegen den Frieden, Kriegsstraftaten und Straftaten gegen die Menschlichkeit und weiteren Straftaten, verübt in der Zeit vom Dr. Wittmann 21. Mai 1938 bis 31. Dezember 1946, ... ist die Verjährung der Strafbarkeit und der Strafvollstreckung ausgeschlossen. Es folgen dann noch Qualifizierungen, daß es auch nach dem geltenden Recht strafbare Handlungen und daß sie früher strafbare Handlungen gewesen sein müssen. Wenn man den Strafkatalog ansieht, muß man feststellen, daß viele dieser Handlungen eben nicht verjährt sind. Ich lege die Betonung auf „weitere strafbare Handlungen". Man hat uns gesagt, es ginge nur um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Meine Damen und Herren, wenn es sich wirklich nur um solche Verbrechen handelt, hat niemand in dieser Welt etwas dagegen, daß sie auch bestraft werden. In § 296 des geltenden tschechoslowakischen Strafrechts heißt es, daß die Vollstreckungsverjährung für Strafen nach den Retributionsgesetzen von der sogenannten Neueinführungsamnestie bei der Einführung des neuen Strafgesetzbuches ausgeschlossen ist. Ich halte es für ein schweres Versäumnis dieser Bundesregierung, dies und auch die Frage der Strafvollstreckung überhaupt übersehen zu haben. Alle Minister, die dies zu verantworten haben, sind inzwischen allerdings zurückgetreten. Neue Minister müssen dies jetzt offenbar verantworten. Es ist bedauerlich, daß dieser Vertrag nicht die Überschrift rechtfertigt und daß man einer Regelung der offenen Fragen — und sei es nur in dem Sinne, daß man sagt: Man kann sich nicht einigen und zieht keine Konsequenzen — ausgewichen ist. Ich fürchte, daß dieser Vertrag neue Streitigkeiten mit sich bringt. Ich finde es besonders bedauerlich — dies unterstreiche ich noch einmal —, daß die Einseitigkeit der Aussagen über begangenes Unrecht in unserem Volke Bitterkeit hinterläßt. Vieles wäre anders, wenn zum Ausdruck gebracht worden wäre, daß auch unserer Seite von der anderen Seite Unrecht getan worden ist. Wir waren längst bereit, uns in diesem Sinne zu äußern. Viele Schärfen und vieles andere wären dann beseitigt worden. Meine Damen und Herren, dies möchte ich nochmals unterstreichen: Wenn man das alleinige Ansprechen des nationalsozialistischen Unrechts nur damit begründet, daß es größer als anderes Unrecht gewesen sei, so ist dies eine unzulässige Wertung des' Verbrechens, die man nicht vornehmen kann; denn auf beiden Seiten waren die Opfer unschuldig, und die Unschuld dieser Opfer läßt eine solche Wertung nicht zu. Wir wollen von niemandem ein einseitiges Schuldanerkenntnis, aber wir wollen die Erkenntnis, daß wirklich nicht nur einseitig Unrecht getan worden ist. Lassen Sie mich für die Menschen sagen, die es besonders betroffen hat, nämlich die Sudetendeutschen: Sie haben den in Freiheit lebenden Tschechen in dem Wiesbadener Abkommen von 1950 die Hand gereicht. Dabei bleibt es, und das ist unser Gewaltverzicht, an dem wir festhalten. Es wurde vom Recht auf die Heimat gesprochen. Es ist eine Verkürzung der Problematik zu behaupten, daß man jetzt nicht hinüberginge in eine unfreie Heimat und daß man hier doch praktisch — so mußte ich Sie fast verstehen, Herr Ronneburger — auf das Recht auf die Heimat verzichte. Herr Kollege, ich muß Sie auf den Ablauf Ihrer Redezeit aufmerksam machen. Wollen wir womöglich auch die Wiedervereinigung nicht in Freiheit? Das ist doch die Frage, um die es geht! Wir wollen in eine freie Heimat, was nicht heißt — da stimme ich dem Herrn Bundeskanzler zu —, daß wir Territorialansprüche erheben. Das Recht auf die Heimat hat nichts mit Grenzen und Territorialansprüchen zu tun — diesen Streit sollten wir hier in diesem Hause einmal begraben —, sondern mit der auch in den UN-Pakten anerkannten Freizügigkeit, die wir erst jüngst hier in diesem Bundestag verabschiedet haben, den UN-Pakten über politische und bürgerliche Rechte. Auch das Selbstbestimmungsrecht ist nicht ein Loslösungsrecht allein, sondern ein Recht auf Selbstverwirklichung eines Volkes und einer Volksgruppe auch in bestehenden Grenzen. Nur in einigen Fällen, wie wir es jetzt immer wieder sehen, ist es auch ein Recht auf Los lösung. Meine Damen und Herren, die Sudetendeutschen haben sich hier in der Bundesrepublik eingegliedert. Sie erwarten von dieser Bundesrepublik, daß sie weiterhin ihre Rechte wahrt, daß sie sich weiterhin in die Obhut dieses freien Deutschland gestellt sehen dürfen. Sie haben nach dem Grundsatz gehandelt — ich glaube, daß das ein Grundsatz ist, den wir hier in diesem Hause anerkennen sollten, weil er dem Menschlichen am meisten entspricht —: Laß dir die Fremde zur Heimat, aber die Heimat niemals zur Fremde werden. Das Wort hat der Abgeordnete Metzger. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussionsbeiträge der Kollegen Dr. Wittmann und Dr. Jaeger haben auch heute in der zweiten Lesung dieses Vertrages deutlich gemacht, daß in der Art der Betrachtung geschichtlicher Vorgänge, die uns hier beschäfigten, in der politischen und rechtlichen Bewertung dieser Vorgänge und in den politischen und rechtlichen Konsequenzen, die hieraus zu ziehen sind, fundamentale und, wie ich fürchte, auch unüberbrückbare Unterschiede zumindest zwischen Teilen der Opposition und der sozialliberalen Koalition bestehen. Das mag man bedauern; ich halte es aber für gut, daß der Öffentlichkeit diese Unterschiede vor Augen geführt werden. Herr Kollege Dr. Wittmann hat am Ende seiner Rede die Behauptung aufgestellt, auf der Seite der Bundesregierung, auf der Seite der KoalitionsfrakMetzger tionen habe man das Unrechtsproblem bisher nur sehr einseitig betrachtet. (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das stimmt doch!)


(Beifall bei der CDU/CSU.)





(Beifall bei der CDU/CSU.)