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ID0710932000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7339 A Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause . . . . . 7339 C Überweisung des Berichts des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1973 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet — Drucksache 7/2250 — an den Ausschuß für Wirtschaft 7339 D Amtliche Mitteilungen . 7339 D Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1974 eingegangenen Petitionen — Drucksache 7/2223 —in Verbindung mit Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2259 — Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 7340 C Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Erklärung der Bundesregierung über die Lage der Nation — Drucksachen 7/1593, 7/2210 — Dr. Abelein (CDU/CSU) 7341 C Dr. Kreutzmann (SPD) 7345 D Hoppe (FDP) 7349 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7350 D Höhmann (SPD) 7354 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 7356 C Franke, Bundesminister (BMB) . . 7359 B Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes — Drucksache 7/2012 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2201 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2097 — Zweite und dritte Beratung Wittmann (Straubing) (SPD) . 7362 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 7362 D Wehner (SPD) . . . . 7364 D Dr. Hirsch (FDP) 7365 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . 7367 B Fragestunde (Drucksache 7/2268) Frage A 3 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach dem Städtebauförderungsgesetz Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 7368 D, 7369 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 7369 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 Frage A 4 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/ CSU) : Entwicklung und Ziele des Gesamtkonzepts für den sozialen Wohnungsbau Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 7369 C, D, 7370 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) 7369 D, 7370 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7370 B Frage A 46 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Frerichs (CDU/ CSU) : Neufassung der Kooperationsfibel für kleine und mittlere Unternehmen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7370 D Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 7370 D Frage A 47 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Frerichs (CDU/ CSU) : Regierungsvorlage zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts aus preis- und wettbewerbspolitischer Sicht Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7371 A, B Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 7371 B Frage A 51 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Gansel (SPD) : Ankündigung der Aral AG über Heraufsetzung des Benzinpreises in der Ferienzeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7371 B, D Gansel (SPD) . . . . . . . . 7371 C, D Frage A 52 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Einbeziehung Ostfrieslands in die Sonderförderung für besonders strukturschwache Gebiete in der EG Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7372 A, B Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) 7372 B Frage A 56 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Änderung der Richtlinien für ERP-Darlehen zur Verbesserung des Wohn- und Freizeitwertes in Gemeinden Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7372 C, D, 7373 A Dr. Wernitz (SPD) 7372 C, D Seiters (CDU/CSU) 7373 A Fragen A 79, 80 und 81 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — der Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) und Dr. Jobst (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen „wilde Abschlepper" auf den Autobahnen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 7373 B, C, D, 7374 A, B Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 7373 D, 7374 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . 7374 A, B Frage A 82 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Einführung der automatischen Kupplung bei der Deutschen Bundesbahn und den europäischen Eisenbahnen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . 7374 C, D, 7375 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 7374 D Sick (CDU/CSU): . . . . . . . 7375 A Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Schinzel (SPD) : Passagier- und Frachtabkommen der Deutschen Lufthansa AG mit der Air Rhodesia; Gruppenreisen „African Holiday" nach Südrhodesien Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . 7375 B, D, 7376 A, B, D Schinzel (SPD) . . . 7375 C, 7376 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . 7376 A Lambinus (SPD) 7376 A Frage A 85 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6.74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Behinderung des Transitverkehrs nach Berlin durch DDR-Behörden Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . 7377 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 7377 A, B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . . 7377 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . 7377 C Frage A 32 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Einführung einheitlicher Regeln für zeitliche Betriebsbeschränkungen des Sport- und Übungsflugverkehrs an regionalen Luftlandeplätzen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 7377 D, 7378 A Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) 7377 D, 7378 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 III Frage A 31 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Anwendung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm auf regionale Luftlandeplätze Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 7378 B, D Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 7378 D Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Wahlergebnis der DKP in Hamburg und Entwicklung der Mitgliederzahlen von DKP und SDAJ sowie Vorlage des Verfassungsschutzberichtes 1973 Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 3339 A, B, D, 7380 A Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . 7379 A, B, D Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Verhinderung einer Verzögerung des Genehmigungsverfahrens für großtechnische Anlagen durch Einsprüche und Schutz des technischen Wissens Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 7380 A, C, D, 7381 A Pfeffermann (CDU/CSU) . 7380 C, 7381 A Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/2268 vom 16.6.74 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Vorlage eines Gesetzes über den Reiseveranstaltervertrag Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) 7381 B, C, D 7382 A Schmidhuber (CDU/CSU) . . . 7381 C, D 7382 A Dr. Schöfberger (SPD) 7381 D Frage A 38 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Beschlüsse bayerischer Kreistage betreffend Schwangerschaftsunterbrechungen in Kreiskrankenhäusern Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . . . . . 7382 B, D, 7383 A, B Dr. Schöfberger (SPD) . . . . . . 7382 D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7382 D Lambinus (SPD) . . . . . . . . 7383 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 7383 B Frage A 39 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : ' Behandlung von Untersuchungs- und Strafgefangenen mit Psychopharmaka, Zwangsnarkose usw. Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) 7383 B Frage A 40 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Unterschiedliche Berücksichtigung der sogenannten Probebrände und der Abtriebsergebnisse Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7383 D, 7384 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7384 A Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Dienstzeitverkürzung im öffentlichen Dienst und Ausgleich durch Rationalisierungsmaßnahmen Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 3384 B, D, 3385 A, B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 7384 C, D 7385 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 7385 B Frau Renger, Präsident . . . . . 7385 B Frage A 43 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Hansen (SPD) : Erhöhungen der Gebühren für Lohn- und Gehaltskonten durch Geldinstitute Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7385 C, D Hansen (SPD) . . . . . . . . . 7385 D Fragen A 44 und 45 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Doppelbesteuerung von Landwirten an der deutsch-niederländischen Grenze Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7386 A, B Frage A 64 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Mähdrescherbeihilfe wegen gestiegener Benzinpreise Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7386 C, D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 7386 D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . . 7386 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Krankenversicherungspflicht der Landwirte mit Rentenanspruch; Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes für Landwirte Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7387 A, B, C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . 7387 B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) 7387 D Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Persönlichkeitstests bei der Einstellung von Arbeitskräften Buschfort, Parl. Staatssekretär (BMA) 7388 A, C Vahlberg (SPD) . . . . . . . . 7388 C Frage A 77 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Kinder von Aussiedlern in Internatsschulen; finanzielle Belastung. der Eltern Zander, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 7388 D, 7389 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 7389 A, B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/1832 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2270 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7389 D Dr. Heck (CDU/CSU) 7393 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7395 C Bahr (SPD) 7400 D Ronneburger (FDP) 7406 B Schmidt, Bundeskanzler . . . . 7411 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 7413 C Metzger (SPD) . . . . . . . . 7419 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 7423 D Hofmann (SPD) 7428 A Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7431 D Kiep (CDU/CSU) . . . . 7433 C Nächste Sitzung . . . . . . 7435 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7437* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 1 und 2 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Dr. Kraske (CDU/CSU) : Billigung der politischen Tendenz des Films „Entscheidung mit 18" durch die Bundesregierung; Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich einer Erweiterung dieses Films um eine objektive Darstellung der Rüstungsanstrengungen des Warschauer Pakts . . . 7437* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Löffler (SPD) : Auswirkungen der Kindergeldreform für die Landwirte . . . . . . . . 7438* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/2268 vom 14.6.74 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Errichtung eines zentralen Fortbildungsinstituts für Mitarbeiter im Bereich der Erziehungsberatung . . . . 7438* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Bremer (CDU/CSU) : Nothelfer-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 7438* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMP) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Zahlung der Zustellgebühren beim Paketversand . . . . . . . . . . 7438* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 7339 109. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Adams * 20. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Alber *** 21. 6. Amrehn *** 21.6. Dr. Artzinger * 19. 6. Dr. Barzel 21. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Blumenfeld *** 21. 6. Frau von Bothmer *** 21.6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21.6. Dr. Enders *** 21. 6. Entrup 22. 6. Dr. Freiwald 22. 6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Dr. Geßner *** 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Härzschel * 20. 6. Dr. Holtz *** 21.6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kahn-Ackermann *** 21. 6. Dr. Kempfler *** 21. 6. Kleinert 21. 6. Dr. Klepsch *** 21. 6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 21. 6. Lagershausen *** 21. 6. Lemmrich *** 22. 6. Lenzer *** 21. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 19. 6. Marquardt 21. 6. Memmel * 21. 6. Dr. Mende *** 21. 6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Dr. Müller (München) *** 21. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Frau Pack 19. 6. Pawelczyk *** 21. 6. Scheel 22. 6. Schirmer 21. 6. Schmidt (Kempten) *** 21.6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmäle 30. 6. Schonhofen 21. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 6. Schwabe * 21. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwencke *** 21. 6. Dr. Schwörer * 21. 6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Stienen 19. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6, Straßmeir 21. 6. Dr. Vohrer *** 21. 6. Walkhoff * 20. 6. Walther *** 21.6. Frau Dr. Walz * 20. 6. Dr. Wendig 21. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2268 Fragen A 1 und 2) : Billigt die Bundesregierung die Tendenz des in Nordrhein-Westfalen mit staatlicher Förderung eingesetzten Filmes „Entscheidung mit 18", in dem die Bundeswehr in unmittelbaren Zusammenhang mit der Militärpolitik des Nationalsozialismus gebracht wird? Ist die Bundesregierung bereit, auf die nordrhein-westfälische Landesregierung dahin gehend einzuwirken, daß der Film „Entscheidung mit 18" zurückgezogen und vor seiner weiteren Verwendung mindestens um eine objektive Darstellung der beunruhigenden Rüstungsanstrengungen der Warschauer-Pakt-Staaten, auf die Bundesminister Leber mehrfach ausdrücklich hingewiesen hat, erweitert wird? Zu Frage A 1: Die Bundesregierung hat durch Vertreter des Bundespresseamtes und des Informations- und Pressestabes des Bundesministeriums der Verteidigung bereits bei der Rohschnittabnahme des Filmes in der Landeszentrale für politische Bildung in Düsseldorf am 3. April 1973 die Verfasser auf gewisse einseitige Tendenzen des Streifens ausdrücklich hingewiesen. Der Informations- und Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung nahm am 3. Oktober 1973 zu einem Entwurf des Begleitheftes Stellung, indem er darauf aufmerksam machte, daß der Film etwas zu vordergründig die Sensibilisierung für die KDV- Grundrechte bei den Jugendlichen erreichen möchte, für die ein bildungsmäßiges Defizit gegenüber Oberschülern und Studenten angenommen wird. Ich habe anläßlich einer Informationstagung mit den Landeszentralen für politische Bildung im Dezember letzten Jahres meine Meinung zum Film wie folgt dargelegt: „Wenn aber von der Bundeswehr zu Recht verlangt wird, daß die Schule für sie kein Rekrutierungsinstitut sein darf, sollte dort auch eine Propaganda für Wehrunwilligkeit durch einen kopflastigen Film nicht möglich sein. Ich meine, daß jede gefühlsbetonte Argumentation diesem Thema nicht dienlich ist. Meines Erachtens baut der Film aber gerade darauf auf und bietet daher keine echte Entscheidungshilfe." Zu Frage A 2: Aus der Beantwortung der ersten Frage können Sie bereits entnehmen, was wir getan haben. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Landes- 7438* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1974 zentrale für politische Bildung in Düsseldorf ihrerseits Überlegungen durchführt, die besagte Kopflastigkeit des Filmes abzustellen. Hierzu bietet sich — wie wir vorgeschlagen haben — an, den Verleih in irgendeiner Form mit einer sachlichen Nachbereitung zu koppeln. Ich wage allerdings zu bezweifeln, ob dies durch die von Ihnen vorgeschlagene Erweiterung möglich sein wird. Nach meiner Meinung sollte auf jeden Fall der Zusammenhang von Sicherheit und Entspannung stärker herausgestellt werden, um durch aktuelle Bezugspunkte die schwierige Thematik zu versachlichen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 73) : Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die vom Bundestag beschlossene Kindergeldreform für die Landwirte? Für die Landwirte ergeben sich im Bereich des Familienlastenausgleichs durch dessen Reform keine anderen Auswirkungen als für Angehörige anderer Berufe. Denn das neue Kindergeld, das mit Wirkung vom 1. Januar 1975 das bisherige Kindergeld, den besoldungsrechtlichen Kinderzuschlag und die Kinderfreibeträge des Einkommensteuerrechts ersetzt, wird einheitlich, nämlich unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern und ihrer Zugehörigkeit zu Berufsgruppen, gezahlt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 76) : Unter Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage betr. Vermehrung und Verbesserung der Erziehungsberatungsstellen (Drucksachen 7/329 und 7/436) frage ich, mit welchem Ergebnis das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Benehmen mit den obersten Jugendbehörden der Länder und der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung die Frage der Errichtung eines zentralen Fortbildungsinstituts für Mitarbeiter im Bereich der Erziehungsberatung geprüft hat? Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe für Fragen der Erziehungsberatung eingerichtet, in der unter anderem die Errichtung einer zentralen Fortbildungsstätte beraten wird. Ziel dieser Beratungen ist die Entwicklung eines umfassenden Fortbildungskonzepts, in dem neben bundeszentralen auch regionale Fortbildungsangebote eine wichtige Rolle spielen. Die Bundesregierung hält die Vorklärung der Möglichkeiten regionaler Fortbildungsangebote für erforderlich, um zu beurteilen, inwieweit bundeszentrale Einrichtungen notwendig sind. Sie steht in dieser Frage in Kontakt mit den Obersten Landesjugendbehörden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bremer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2268 Frage A 78) : Ist der Bundesregierung das nach einer Meldung der FAZ vom 10. Juni 1974 kürzlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: V C 27/73) bekannt, wonach ein sogenannter Nothelfer die ihm entstandenen Aufwendungen nur unter den Voraussetzungen des Sozialhilfegesetzes erstattet erhält, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die damit umschriebene derzeitige Rechtslage insoweit unbefriedigend ist und einer gesetzlichen Verbesserung bedarf? Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bundesregierung bisher nur aus Pressemitteilungen bekannt. Danach hat ein Krankenhausträger, der als Nothelfer gemäß § 121 Bundessozialhilfegesetz für die Behandlung einiger zahlungsunwilliger oder -unfähiger Patienten Kostenersatz von der Sozialhilfe verlangte, mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg gehabt. Eine Stellungnahme zu diesem Urteil ist erst möglich, wenn die schriftlich abgesetzten Urteilsgründe hier vorliegen. Vorher wäre auch eine Aussage darüber verfrüht, ob ein Krankenhausträger als Nothelfer durch das Bundessozialhilfegesetz in seiner geltenden Fassung nicht ausreichend abgesichert ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/2268 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Paketversand dem Absender die Zahlung der Zustellgebühren zu ermöglichen? Für die Erhebung der Zustellgebühr für Pakete sind in der Vergangenheit schon viele Verfahren erprobt worden. Darunter befand sich auch die vorgeschlagene Regelung. Es stand dem Absender zeitweise frei, ob er die Paketzustellgebühr vorausbezahlen oder die Zahlung dem Empfänger überlassen wollte. Die Absender wußten jedoch in der Regel nicht, ob der Empfänger Abholer war. Es ergab sich deshalb sehr häufig, daß bei Sendungen an Abholer die Zustellgebühr vorausbezahlt war und die Empfänger Gebührenerstattung für die nicht ausgeführte Zustellung forderten, was erheblichen Verwaltungsaufwand verursachte. Von der Möglichkeit der Vorauszahlung ist zuletzt nur noch bei 4 v. H. der Sendungen Gebrauch gemacht worden. Als zur Vereinfachung des Paketverkehrs bei freigemachten Sendungen auf die Übersendung der Paketkarten verzichtet wurde, konnte deshalb die Bestimmung aufgehoben werden, nach der die Paketzustellgebühr auch vom Absender vorausbezahlt werden konnte. Die angestrebte Vereinheitlichung und Vereinfachung des Paketdienstes wäre sonst nicht möglich gewesen. Es ist nicht auszuschließen, daß sich im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Gebührenstruktur im Paketdienst auch die Frage der wahlweisen Vorauszahlung der Paketzustellgebühr neu stellt. Eine isolierte Vorabregelung dieser Frage ist jedoch nicht beabsichtigt.
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    Rede von Dr. Bruno Heck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und meine Herren! Zunächst eine Vorbemerkung. Im hektographierten Bericht der Minderheit ist bei der Ziffer 8, der den Briefwechsel über humanitäre Fragen behandelt, der letzte Abschnitt auf Seite 24 zu streichen; er ist im gedruckten Bericht ohnedies nicht mehr enthalten. Er ist auf eine mißverständliche Information des Auswärtigen Ausschusses durch den Rechtsausschuß zurückzuführen.
    Nun zum Vertrag! Die Mitglieder der CDU/CSU im Auswärtigen Ausschuß sehen übereinstimmend mit der Mehrheit diesen Vertrag mit der CSSR im Zusammenhang vor allem mit dem Moskauer Vertrag und mit dem sogenannten Bahr-Papier, aber auch mit dem Viermächteabkommen über Berlin. Unter diesem Gesichtspunkt hat die Überprüfung des Vertrages zweierlei ergeben, und auf diese beiden Punkte werde ich mich in diesem mündlichen Bericht beschränken. Ich will nicht alles im Detail noch einmal vortragen, was Ihnen im Schriftlichen Bericht vorliegt.
    Erstens. Der Vertrag mit der CSSR steht zum Moskauer Vertrag und zu den Absichtserklärungen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland in einem satellitenhaften Verhältnis, wie es im übrigen auf tschechoslowakischer Seite dem Satellitenverhältnis zu Moskau entspricht.
    Zweitens. Der Briefwechsel zu Berlin und der daran anschließende Notenwechsel über die Probleme der konsularischen Betreuung Berlins zeigen deutlich, daß die CSSR Berlin betreffend im Gefolge der UdSSR agiert. Sie folgt der Status-quo-minusPolitik der Sowjetunion bis in die Einzelheiten hinein.
    Zu dem Satellitencharakter dieses Vertrages und seinem Verhältnis zum Moskauer Vertrag muß auf folgendes aufmerksam gemacht werden. Der wesentliche Punkt dieses Vertrags ist für die Tschechoslowakei wie für die Sowjetunion die Ungültigkeitserklärung des Münchener Abkommens, und zwar als ungültig von Anfang an. Die Sowjetunion hatte für diesen Punkt die CSSR vertraglich darauf festgelegt, daß das Münchener Abkommen unter Androhung eines aggressiven Krieges und Gewaltanwendung gegen die Tschechoslowakei zustande gekommen sei, daß es Bestandteil einer verbrecherischen Verschwörung Hitler-Deutschlands gegen den Frieden gewesen sei und eine grobe Verletzung der elementaren Normen des internationalen Rechts dargestellt habe und daß es deshalb mit allen sich hieraus ergebenden Folgen von Anfang an ungültig sei. Die Sowjetunion hat auf diese Weise zu verschleiern gewußt — und sie tut dies weiterhin unter Assistenz der CSSR —, daß sie sich mit dem Hitler-



    Dr. Heck
    Stalin-Pakt in diese verbrecherische Verschwörung gegen den Frieden mit einbezogen hat.
    Für die CSSR war mit diesem Vertrag bestimmt, und zwar ohne jeden Spielraum, wie allein in einer für sie annehmbaren Weise das Münchener Abkommen als ungültig erklärt bzw. behandelt werden konnte, nämlich als von Anfang an ungültig. Für die CSSR besteht der Kompromiß, den die Bundesregierung glaubt erzielt zu haben, nicht darin, daß sie mit dem Wort „nichtig" einen Begriff zugestanden hat, den auch sie für mehrdeutig hält. Für die CSSR sagt das Wort „nichtig" rechtlich das gleiche, was es sprachethymologisch auch bedeutet, nämlich : Was nichtig ist, ist nichts, es ist nie etwas gewesen. Für die CSSR besteht der Kompromiß nicht darin, daß das Münchener Abkommen nicht in direkter Aussage als nichtig, d. h. nicht als von Anfang an ungültig, erklärt wurde, sondern darin, daß sie sich im Art. I bereit gefunden hat, sich darauf zu beschränken, das Münchener Abkommen für diesen Vertrag als nichtig im Hinblick auf die gegenseitigen Beziehungen zu betrachten und zu behandeln. Wie, dafür soll der Art. II des Vertrages das Maß abgeben.
    Die Mitglieder der CDU/CSU im Auswärtigen Ausschuß sehen in dieser seltsamen Konstruktion nicht den großen Durchbruch nach der Denkpause wie die Koalitionsparteien. Die Bundesregierung und mit ihr die Koalitionsfraktionen suchen den Eindruck zu erwecken, als sei man mit diesem Vertrag lediglich einem sterilen Prinzipienstreit aus dem Wege gegangen, um den Weg freizumachen für die Regelung sachlicher Probleme. Die Mitglieder der CDU/CSU im Auswärtigen Ausschuß sehen in dieser seltsamen und undurchsichtigen Konstruktion lediglich die versteckte Kapitulation der Bundesregierung vor der völkerrechtlich nicht haltbaren Forderung der CSSR, das Münchener Abkommen als von Anfang an ungültig zu behandeln.
    Das Entgegenkommen der CSSR besteht lediglich darin, daß in Art. II für drei konkret benannte Bereiche darauf verzichtet wurde, und zwar nur darauf, in diesem Vertrag die Folgerungen aus der grundsätzlichen Betrachtung des Art. I zu ziehen. Es wurde nur festgestellt, daß dieser Vertrag die im Abs. 1 des Art. II umschriebenen Rechtswirkungen nicht berühre, ebenso nicht die Fragen der Staatsangehörigkeit. Es bleibt für beide Bereiche bei der je verschiedenen Rechtsauffassung — auch für die Praxis. Der Vertrag soll auch keine Rechtsgrundlage für materielle Ansprüche irgendwelcher Art bilden. Damit ist im Grunde darüber, ob solche materiellen Ansprüche bestehen und künftighin geltend gemacht werden, nichts gesagt, außer daß der Vertrag dafür keine Rechtsgrundlage bildet.
    Keines der mit diesen drei Punkten zusammenhängenden Probleme ist durch diesen Vertrag gelöst worden; sie wurden ausgeklammert mit der Feststellung, daß für ihre Lösung rechtsverbindliche Folgerungen aus diesem Vertrag nicht gezogen würden.
    Die Mitglieder der CDU/CSU im Auswärtigen Auschuß sind der Auffassung, daß damit alle wesentlichen Probleme zwischen der Bundesrepublik
    Deutschland und der CSSR nur auf die lange Bank geschoben wurden, daß aber für die Lösung dieser Probleme in den vor uns liegenden Jahren die Rechtsposition der Bundesrepublik Deutschland erheblich geschwächt worden ist.
    Wir konnten uns im Ausschuß des Eindrucks nicht erwehren, daß sich die Bundesregierung dessen durchaus bewußt ist, ja daß sie das aus moralischen Gründen bewußt in Kauf genommen hat. Sosehr die Mitglieder der CDU/CSU im Auswärtigen Ausschuß diese moralischen Beweggründe würdigen, so wenig verstehen sie, daß die Folgerungen daraus auf der rechtlichen Ebene gezogen worden sind; denn das Recht, den Kampf um das Recht sind wir nicht nur uns selbst, diesen Kampf sind wir auch unseren Kontrahenten schuldig, wenn ein solcher Vertrag das schaffen soll, was er nach Abs. 5 der Präambel will, nämlich „dauerhafte Grundlagen für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen".

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Wurzel allen Unheils seit 1933 ist es doch gewesen, daß die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten als politisch zur Disposition stehend behandelt worden sind.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Sehr gut!)

    Nun zum Briefwechsel zu Berlin. Die Mitglieder der CDU/CSU im Auswärtigen Ausschuß sehen diesen Briefwechsel und den sich daran anschließenden Notenaustausch über die konsularische Betreuung Berlins insoweit in einem zwingenden Zusammenhang, weil das Verhalten der CSSR bei diesem Notenaustausch den Geist offenbart, in dem der Briefwechsel zu Berlin zu verstehen ist. Der Briefwechsel macht zunächst deutlich, daß die CSSR nicht zu bewegen war, das, was sie in dem Brief in Aussicht zu stellen bereit war, in den Vertrag selbst aufzunehmen.
    Der Brief als solcher kann nur beurteilt werden einmal auf dem Hintergrund des Bestrebens der Sowjetunion, auch nach dem Viermächteabkommen Berlin in einem Grad von der Bundesrepublik Deutschland zu trennen, wie es im Viermächteabkommen nicht vorgesehen ist; und dann parallel dazu auf dem Hintergrund des Verhaltens der CSSR gegenüber der Bundesregierung bei deren Bemühungen, im Zusammenhang mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen den Rechtshilfeverkehr, die konsularische Betreuung Berlins, soweit sie die Tschechoslowakei betrifft, zu regeln.
    Die Minderheit im Ausschuß beurteilt diesen Vorgang wie folgt. Soweit die drei Westmächte mit der außenpolitischen Vertretung von Berlin (West) durch den Bund einverstanden sind, ist die UdSSR gemäß der Anlage IV B des Viermächteabkommens verpflichtet, dagegen keine Einwände zu erheben. Die sowjetische Führung hat inzwischen immer wieder dokumentiert, daß sie sich nicht an diese „Selbstbindung" hält, sondern sich fadenscheiniger Argumente bedient, um das Berlinabkommen zu unterlaufen.
    Daran ändert auch die Formel von der „strikten Einhaltung und der vollen Anwendung" dieses Ab-



    Dr. Heck
    kommens, auf die man sich während des Breschnew-Besuchs in Bonn geeinigt hat, wenig; denn strikte Einhaltung und volle Anwendung sind ebenso auslegungsfähige Begriffe wie „Geist und Buchstaben", mit denen man die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von diesem Dissens abzulenken versuchte. Wenn man den Buchstaben eines Vertrages und einer Politik mit je verschiedenem Geist, je verschieden miteinander sich gegenseitig ausschließenden Zielen interpretiert, dann führt die strikte Einhaltung und die volle Anwendung dessen, was man verschieden versteht, in der Sache nicht zusammen, sondern in der konkreten Politik nur weiter auseinander.
    Art. 5 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 besagt, daß die konsularischen Aufgaben darin bestehen, „die Interessen des Entsendestaats sowie seiner Angehörigen, und zwar sowohl natürlicher als auch juristischer Personen, im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen."
    Die UdSSR und — ihr folgend — die CSSR sind nicht bereit gewesen, das Berlin-Abkommen in diesem Sinne zu verstehen. Sie berufen sich dabei zum einen auf die Kann-Formel, die jedoch nur benützt wurde, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß sich die außenpolitische Vertretung nicht auf Gebiete erstreckt, auf denen die drei Westmächte weiterhin zuständig sind — die Angelegenheiten der Sicherheit und des Status; zum anderen darauf, daß vom ständigen Wohnsitz die Rede ist. Juristische Personen haben keinen Wohnsitz, allerdings so wenig wie natürliche Personen einen Sitz haben. Streng genommen hätte man sagen müssen: ihren Sitz bzw. ihren Wohnsitz in Berlin haben.
    An dieser sprachlichen Ungereimtheit hängen die UdSSR und — in ihrem Gefolge — die CSSR ihren Widerstand gegen die einzig sinnvolle und sachliche Interpretation des Abkommens auf. Hier wird der Geist sichtbar, mit dem die UdSSR das Viermächteabkommen über Berlin zu unterlaufen sucht.
    Die Mitglieder der CDU/CSU im Ausschuß sind der Meinung, daß die Bundesregierung mit ihrer Bescheidung auf die vage Formel in diesem Briefwechsel zu Berlin dabei ist, es auch von der CSSR hinzuzunehmen, daß das Viermächteabkommen über Berlin — der Taktik der Sowjetunion entsprechend — unterlaufen wird.
    Im übrigen bringt der Vertrag selbst, was die Lösung humanitärer Probleme angeht, nichts, und er bringt darüber hinaus, tschechoslowakischerseits, in einem Briefwechsel nicht viel mehr als unverbindliche Erklärungen, die beliebig praktiziert werden können.
    Die Mitglieder der CDU/CSU im Auswärtigen Ausschuß sahen und sehen sich deswegen außerstande, dem Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 11. Dezember 1973 zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich schließe die Berichterstattung und eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich dem Thema zuwende, möchte ich den Protest der Fraktion der CDU/CSU gegen die Art der Berichterstattung zum Ausdruck bringen, wie sie Herr Kollege F r i e d -r i c h hier vorgenommen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir danken der Frau Präsidentin, daß sie es zweimal für notwendig hielt, einzugreifen — ein ganz seltener Vorgang in diesem Hause.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Sehr richtig! — Zurufe von der SPD.)

    Aber, meine Damen und Herren, in den 24 Jahren, die ich diesem Hause angehöre, habe ich auch noch nie einen so unsachlichen Bericht gehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Alles, was der Herr Kollege Friedrich gesagt hat,
    hätte er als Redner seiner Fraktion sagen können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt!)

    Denn nach den Worten unseres verstorbenen Kollegen Dr. Horlacher ist Demokratie die Staatsform, in der jeder so daherreden kann, wie er will.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Herr Horlacher pflegte noch ein härteres Wort zu gebrauchen, das ich nicht übernommen habe, weil ich mich — im Gegensatz zum Herrn Kollegen Friedrich — nicht als Schulmeister meiner Kollegen fühle.
    Daß hier, meine Damen und Herren, ein Bericht zum Anlaß genommen wird, zwei Kollegen anzugreifen, hat eben mit dem Bericht über einen Vertrag nichts zu tun. Und ob Herr Kollege Dr. Becher von allen sudetendeutschen Demokraten anerkannt wird oder nicht, mag ein interessantes Thema sein, aber jedenfalls ist es nicht Gegenstand eines Berichts über den Vertrag, der dem Hause vorliegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen ist unser Freund Dr. Becher mit 90 % der Stimmen zum Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft gewählt worden; er scheint mir also hinreichend demokratisch legitimiert zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Des weiteren möchte ich die Bemerkung entschieden zurückweisen, die Abgeordneten der CDU/CSU hätten im Ausschuß geschwiegen. Ich kann doch Herrn Kollegen Mattick — ich weiß nicht, ob er im Augenblick hier ist — zum Zeugen dafür anrufen — er ist der Obmann der SPD im Ausschuß

    (Abg. Dr. Marx: Die Rednerliste!)

    daß er sich mehrfach darüber beschwert hat, wie oft und wieviel die Abgeordneten der CDU/CSU reden und fragen.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Hört! Hört!)




    Dr. Jaeger
    Meine Damen und Herren, Sie auf seiten der Regierungskoalition waren es doch, die gedrängt haben, und wir wollten dann allerdings nicht in Verdacht kommen, daß wir bei einem Vertrag, den wir sachlich ablehnen, eine Verzögerungstaktik betreiben; denn das ist nicht unsere Art. Gesprochen haben wir genug; gefragt haben wir genug. Ob die Antworten immer genügt haben, das muß ich trotz der Sachkunde der Referenten des Auswärtigen Amtes bezweifeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es liegt an politischen Dingen, nicht an den fachkundigen Referenten, wenn sie nicht genügt haben.
    Meine Damen und Herren! Der Prager Vertrag wird von den Anhängern dieser Koalition als der Schlußstein der Ostpolitik gefeiert. Nüchterner gesprochen, ist es vielleicht die letzte Auseinandersetzung über diese Ostvertragspolitik. Es geht um den — wenn ich so sagen darf — posthumen Vertrag des inzwischen aus dem Amt geschiedenen Bundeskanzlers. Neben drei schätzenswerten Parlamentarischen Staatssekretären — die aber nach dem Grundgesetz nun einmal nicht Mitglieder der Bundesregierung sind — ist nur ein einziger Minister im Saal, und das ist der Minister für Wissenschaft. Ich nehme an, daß das darauf zurückzuführen ist, daß die Auslegung der Bestimmungen über die Gültigkeit des Münchener Abkommens ein wissenschaftliches Problem für viele Doktorarbeiten sein wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Damit möchte ich aber Ihre Gegenwart, Herr Kollege Matthöfer, nicht herabsetzen, sondern Ihnen dafür danken, daß Sie es für notwendig halten, unter uns zu sein. Wenn die übrigen Minister einschließlich des derzeitigen Bundeskanzlers nicht anwesend sind, will ich das dann gern hinnehmen, wenn daraus eine Distanzierung zu diesem Vertrag und zur Politik der vorigen Bundesregierung zu sehen ist, deren ehemalige, inzwischen ausgeschiedene Minister hier zahlreich vertreten sind.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Dieser Vertrag ist nicht zuletzt durch den Mann beeinflußt worden, der nicht der Regierung angehört, aber, solange Herr Brandt Kanzler war, und, wie ich vermute, auch solange Herr Schmidt Kanzler sein wird, nun einmal der mächtigste Mann in diesem Staate ist, der immer sehr fleißig in der ersten Reihe seiner Fraktion sitzt, der von den Beamten gesagt hat, sie seien Korinthenkacker, und der vor allem meinte, man dürfe die Berlin-Frage nicht zu sehr hochspielen. Unter dieser allzu scharfen Hektik hat dieser Vertrag ebenfalls gelitten, und wir bedauern, daß dies ausgerechnet in bezug auf Berlin geschehen ist, was ein Hauptgrund dafür ist, daß wir diesem Vertrag unsere Stimmen verweigern.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen geht aus dem sogenannten Bahr-Papier hervor, daß auch dieser Vertrag zur Gesamtheit der Ostverträge gehört, was von vornherein eine berechtigte Skepsis in uns und in großen Schichten unseres Volkes wachruft.
    Aber der Inhalt des Vertrages selbst ist es, der zu unserer Ablehnung führt. Meine Damen und Herren! Was hier vor uns liegt, ist keine spezielle Angelegenheit der Sudetendeutschen. Es ist Schicksal, Last, Verantwortung und Aufgabe aller Deutschen, zu denen sich die Christlich-Demokratische und die Christlich-Soziale Union bekennen, so wie wir uns noch voll und ganz zu jener Obhutserklärung bekennen, die der Deutsche Bundestag am 14. Juli 1950 hier beschlossen hat. Wir hoffen, ähnliche Erklärungen von den anderen Parteien zu hören.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir, die Christlich-Demokratische und die Christlich-Soziale Union haben immer gute Beziehungen zu allen Nachbarn gewünscht, auch zur Tschechoslowakei. Unser Bundeskanzler Ludwig Erhard hat in seiner Friedensnote ausdrücklich festgestellt, daß es keine territorialen Ansprüche der Bundesrepublik gegenüber der Tschechoslowakei gibt. Hier ist also von uns der Boden gelegt worden, ohne daß wir die Konsequenzen gezogen hätten, die man heute auf seiten einer Regierung gezogen hat, die — wie ich darzulegen noch die Ehre haben werde — deutsche Rechte weitgehend preisgegeben hat.
    Dieser Vertrag, meine Damen und Herren, leidet an demselben Grundfehler, an dem die ganze Ostvertragspolitik der Regierung leidet, am Dissens, an der Meinungsverschiedenheit in einem Hauptpunkt. Es geht um Artikel I — damit ist schon dargelegt, daß es der wichtigste Punkt des ganzen Vertrags ist —, um das Münchener Abkommen. Wir alle betrachten es als obsolet, als von der Geschichte erledigt. Als Ludwig Erhard davon sprach, daß es von Hitler selbst zerrissen worden sei, hat er damit zum Ausdruck gebracht, daß es vorher existent war; denn was nicht existent ist, kann man nicht zerreißen. Aber die Tschechoslowakei vertritt seit langem die These, dieser Vertrag sei ex tunc, also von Anfang an, ungültig gewesen, — was zur Folge hat, daß das Sudetenland niemals im Rechtssinn Bestandteil des Deutschen Reiches gewesen ist und daß die Sudetendeutschen niemals deutsche Staatsangehörige waren, also insonderheit als deutsche Soldaten ausgesprochen illoyale Bürger des tschechoslowakischen Staates waren, was wohl dazu führen soll, ihnen das Recht auf Heimat abzusprechen, weil sie es durch Illoyalität verwirkt hätten.
    Dieser Gegensatz der Auffassungen ist keineswegs überbrückt, sondern durch eine vieldeutige Formulierung überkleistert. Sie hat einen für juristische Verträge ganz ungewohnten feuilletonistischen Stil, wenn es heißt in Art. I, daß die beiden Vertragsparteien im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages das Münchener Abkommen „als nichtig betrachten".
    Es ist schon öfters zitiert worden, daß sogar der Brockhaus das Wort „nichtig" als „ungültig von Anfang an" festlegt und daß dies im allgemeinen der Sprachgebrauch unseres Landes ist. Allerdings haben die klugen Juristen aus der Völkerrechtsabteilung des Auswärtigen Amtes in der Rechtsgeschichte einige Beispiele gefunden, wo das Wort „nichtig" gelegentlich auch in anderem Sinn verwendet wor-



    Dr. Jaeger
    den ist. Angesichts der Einschränkungen, mit denen das sonst zweifellos nicht eingeschränkte Wort „nichtig" hier behandelt wird, haben sie daraus die These gezogen, hier sei angesichts der verglichen mit dem Zivilrecht — mangelhaften Exaktheit des Völkerrechts keine Ungültigkeit von Anfang an anzunehmen.
    Da dieser Vertrag nun leider doch eine Mehrheit in diesem Hause finden wird, habe ich nicht die Absicht, diesen deutschen Rechtsstandpunkt zu bestreiten. Aber ich möchte mich gegen eines verwahren: daß diese Bundesregierung oder ihre Vorgängerin erst schlechte Verträge abschließt und dann der Opposition Vorwürfe macht, wenn diese mit den Methoden der Sprach- und der Rechtswissenschaft oder auch nur mit den Gesetzen der Logik die Brüchigkeit dieser Verträge enthüllt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Was wir bei der Lektüre nachträglich an Bedenken haben, ist ja der anderen Seite schon vorher bei den Verhandlungen bekannt gewesen. Für die andere Seite hat der damalige stellvertretende Außenminister der Tschechoslowakei und heutige Botschafter hier in Bonn, Herr Goetz, also einer der maßgebenden Männer der tschechoslowakischen Führung, maßgebend gerade in bezug auf die Bundesrepublik, von „Nullität" gesprochen; er hat erklärt, das Münchener Abkommen habe keinerlei rechtliche Wirksamkeit gehabt, ja es habe niemals existiert. Auch wenn die Bundesregierung und wir hier eine andere Rechtsauffassung verteidigen, kann es uns doch nicht gleichgültig sein, was der Vertragspartner zu dieser entscheidenden Frage sagt, wenn er etwa weiterhin aus den Schutzvorschriften des Art. II des Vertrages Konsequenzen hinsichtlich der Nullität des Münchener Abkommens selber zieht.
    Ein Vertrag, der mit einer Meinungsverschiedenheit fundamentaler Art in der Hauptsache belastet ist, erscheint mir sinnlos und nur als Ursache neuen Streits, und zwar eines vergifteten Streits. Denn wenn man sich scheinbar geeinigt hat, ist der Streit hernach ja viel heftiger, als er sonst wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

    All das liegt daran, daß diese — oder die vorige — Regierung nicht warten konnte und daß sie offenbar nicht der Meinung ist, daß es besser ist, keinen Vertrag als einen schlechten Vertrag abzuschließen. Aber wenn man diesen Grundsatz hätte, müßte man ja die ganze Ostvertragspolitik kassieren.
    Dabei hat die Bundesrepublik für ihren Standpunkt, daß das Münchener Abkommen zerrissen und obsolet ist, jedoch einmal gültig war, nicht nur die Geschichte auf ihrer Seite. Gewiß, der Vertrag ist unter Androhung von Gewalt geschlossen worden; niemand leugnet das. Aber welcher Friedensvertrag wäre denn gültig, wenn alle jene Verträge hinfällig und von Anfang an ungültig wären, die unter Gewaltandrohung oder sogar Gewaltanwendung geschlossen wurden? Der Versailler Vertrag wäre von Anfang ungültig; denn die deutsche Nationalversammlung stand unter dem Druck der Besatzungsmächte im Rheinland, die ins übrige Deutsche Reich einzumarschieren drohten. Auch vom Frankfurter Frieden des Jahres 1871 würde man nicht anders reden können. Es ist doch selten, daß wie beim Wiener Kongreß die Erschöpfung aller Kämpfenden so groß ist, daß man einen Kompromiß schließt, den man, im allgemeinen zumindest, zwischen den Hauptparteien als nicht aufgezwungen bezeichnen kann. Hier liegt ein Unterschied zwischen dem Zivilrecht, in dem ein mit Gewalt aufgezwungener Vertrag ungültig ist, und dem Völkerrecht, in dem ein Vertrag gerade im Sinne des Völkerrechts einigermaßen stabile und anerkannte Normen schaffen soll.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Zudem hat das Münchener Abkommen vier Vertragspartner. Ich muß mich immer an das Wort eines englischen Freundes erinnern, den ich vor Jahren einmal nach seiner Meinung dazu gefragt habe, ob das Münchener Abkommen früher gültig gewesen sei oder nicht, und der mir gesagt hat: Die Regierung Ihrer Majestät schließt keinen Vertrag ab, der von Anfang an ungültig wäre. Wir hätten also hier — nicht nur wegen dieser einen Privatmeinung — die Rückendeckung der Briten und dürfen uns erinnern, daß die große Welt damals 1938 — dieses Abkommen von München anerkannt hat, ja, daß es vom Völkerbund selbst anerkannt worden ist und nach dem Hitler-StalinPakt auch von der Sowjetunion.
    Schließlich aber, meine Damen und Herren, möchte ich Sie daran erinnern: Vor dem Nürnberger alliierten Militärgericht ist am Ende dieses Krieges Anklage wegen Verletzung des Münchener Abkommens durch den Einmarsch Hitlers in die Tschechoslowakei am 15. März 1939 erhoben worden.

    (Abg. Dr. Marx: Sehr wahr! — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Hört! Hört!)

    Man könnte nicht die Verletzung eines Vertrages
    anklagen, wenn dieser niemals gültig gewesen wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist mir deshalb unerfindlich, daß man seitens der Bundesregierung einen Vertrag abgeschlossen hat, in dem diese Dinge nicht klargestellt sind. Mir ist es auch moralisch unerfindlich, denn Sie können doch Frieden und Freundschaft nicht auf einer Lebenslüge aufbauen. Sie können auch im Interesse des Friedens keinen Zweifel daran lassen, daß zwei mal zwei vier ist, indem Sie behaupten lassen, es sei vielleicht fünf. Oder, meine Damen und Herren, ist es so, wie mein Kollege Dr. Marx hier in der ersten Lesung dargelegt hat, daß man seitens der Tschechoslowakei und mit Duldung der Bundesregierung diesen Vertrag als eine Korrektur der Geschichte betrachtet? Darauf deutet die Einseitigkeit der geschichtlichen Darstellung. Meine Damen und Herren, man braucht hier nicht so weit zu gehen, daß man sich mit der schicksalhaften geopolitischen Lage Böhmens, seiner Rolle in Europa, den Fehlern vor oder nach der Schlacht am Weißen Berge oder auch nur mit der Tragik des Thronfolgers Franz Ferdinand auseinanderzusetzen, dessen früher Tod eine Reform der Doppelmonarchie gerade zugunsten der Slawen und im Sinne der Föderalisierung



    Dr. Jaeger
    dieses Staates verhindert hat. Wenn man aber nur vom Münchener Abkommen spricht und dieses allein verurteilt, ist das eine unausgeglichene Bewältigung der ganzen wie auch der jüngsten Vergangenheit.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Das Münchener Abkommen ist nicht das größte Unrecht, das in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei geschehen ist; es ist leider auch nicht das größte Unrecht, das von deutscher Seite aus geschehen ist. Einer der tonangebenden Außenpolitiker der Koalition, Herr Kollege Dr. A c h e n b a c h, hat im Auswärtigen Ausschuß über das Münchener Abkommen gesagt, es sei in sich kein Verbrechen, sein Inhalt sei kein Unrecht, denn dieser Inhalt sei die Selbstverwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes. Herr Dr. Achenbach hat fortgefahren: Hitlers Methoden, zu diesem Ziel zu kommen, seien zu verurteilen, das Ergebnis in sich aber nicht zu beanstanden.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Ich habe diesen Worten des Herrn Kollegen Dr. Achenbach nichts hinzuzufügen.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Denn die Abtrennung des Sudetenlandes wurde nicht von Hitler erstmals verwirklicht, sondern 1919 von den Deutschen dort mit ihrer Forderung des Anschlusses an Deutschösterreich erstmals erhoben, und dies ist mit Gewalt verhindert worden.
    Meine Damen und Herren, wir stoßen hier an die Problematik des Nationalstaatsbegriffs, zumindest in Mitteleuropa. Man kann durchaus der Meinung sein, es wäre besser gewesen, die Doppelmonarchie wäre in irgendeiner Form erhalten geblieben, als daß sie zerfallen ist, und dann kann man auch sagen, es sei möglich, in der Tschechoslowakei alle Nationen friedlich miteinander leben zu lassen, und es sei unsinnig, sie zerfallen zu lassen. Einer solchen Meinung kann man durchaus sein, und ich persönlich bin äußerst skeptisch gegenüber der Nationalstaatsidee in Mitteleuropa. Wenn man aber die Selbstbestimmung so ausgelegt, daß sie auch zum Zerfall geschichtlich gewachsener Räume führen kann, dann bedingt das Recht der Tschechen und Slowaken, sich von Wien zu trennen, das Recht der Deutschen, sich von Prag zu trennen. Hier muß man logisch sein: entweder — oder. Ich persönlich habe Achtung vor der Meinung eines Masaryk, der aus der Tschechoslowakei, seinen Erklärungen gemäß, eine zweite Schweiz schaffen wollte. Das hätte aber eine weitgehende Föderalisierung dieses Landes bedingt. Leider ist das nicht geschehen. Man kann sich nicht beklagen, wenn sich die Tschechen im Donau-Staat einst diskriminiert fühlten und ihn sogar pathetisch als Völkerkerker bezeichnet haben, daß sich nun die Deutschen in der Tschechoslowakei ebenfalls diskriminiert fühlten und in dieser Staatsform nur einen verkleinerten Völkerkerker gesehen haben. Immerhin haben die tschechischen Kommunisten noch im Jahre 1931 die Selbstbestimmung der Deutschen bis zur Abtrennung von der Tschechoslowakei für logisch gehalten; es war eine andere Zeit als die heutige.
    Wenn wir von der Androhung der Gewalt im Jahre 1938 sprechen, darf man die Anwendung der Gewalt im Jahre 1919 nicht verschweigen, sonst kommen wir im Leben der Völker zu einer selektiven Moral, in der das eine verurteilt wird, während man das andere verschweigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich berufe mich hier auf keinen geringeren als den ehemaligen Bundeskanzler Willy Brandt, der in seiner Fernsehrede von Prag am 11. Dezember 1973 in bezug auf diesen Vertrag gesagt hat, es gebe ein Gebot der Wahrhaftigkeit gegenüber der Geschichte. Ich unterstreiche dies; aber die Wahrhaftigkeit und die Geschichte müssen ungeteilt sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Leider können wir nicht verschweigen, daß auch von deutscher Seite sachlich schweres Unrecht an der Tschechoslowakei bei dem von mir schon erwähnten Einmarsch am 15. März 1939 getan wurde. Damit wurde klargestellt, daß für Hitler das Selbstbestimmungsrecht, das für die Sudetendeutschen ein inneres Anliegen war, nur ein Mittel zur Machtpolitik war, das er aufgab, als er seine Macht auf. andere Weise zeigen und mehren konnte. So stieg die Eskalation des Unrechts bis zur Vertreibung und Enteignung unserer Landsleute in der Tschechoslowakei. Damit wurde nicht nur eine historisch gewachsene Lebensgemeinschaft zweier Völker zerstört, sondern auch das größte Unrecht in der Geschichte Böhmens und Mährens begangen. Das kann man zumal dann nicht verschweigen, wenn man mit der Denkschrift der Bundesregierung zu diesem Vertrag der Meinung ist, daß man die Vergangenheit nicht übergehen darf.
    Wir bestreiten von der Präambel, die die Motivation dieses Vertrages darlegt, kein Wort; aber wir meinen, daß entscheidende Worte und entscheidende Tatbestände fehlen. Wir wollen nicht Verbrechen gegeneinander aufrechnen; aber die vorurteilslose Einsicht in die ganze historische Wahrheit ist für beide Nationen notwendig, und sie bedingt auch eine neue traurige Tatsache; denn im Jahre 1968 sind zusammen mit anderen auch deutsche Soldaten wieder in die Tschechoslowakei — auf den Befehl Ulbrichts — einmarschiert, und sie haben der Gewaltandrohung von 1938 die Gewaltanwendung von 1968 folgen lassen. Ich bitte, auch zu bedenken, daß alles, was die Bundesregierung hier erklärt oder verschweigt, gegenüber einem Regime erklärt oder verschwiegen wird, das seine Macht auf den Panzern fremder Armeen aufbaut.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Einseitigkeit der historischen Betrachtung entspricht die Unausgewogenheit von Leistungen und Gegenleistungen zuungunsten unseres Landes. Die Frage der Staatsangehörigkeit ist nicht geregelt. Damit droht nach den Regeln der Doppelstaatlichkeit der Rechtsschutz der Betroffenen ein verminderter zu sein. Darüber wird von einem meiner Freunde gesprochen werden. Die finanziellen Forderungen sind nur im Hinblick auf diesen Vertrag, aber nicht überhaupt ausgeschlossen worden. Der Ausschluß



    Dr. Jaeger
    der Möglichkeit, daß die Tschechoslowakei aus irgendwelchen anderen behaupteten oder wirklichen Rechtsquellen Ansprüche an uns stellt, hätte durch diesen Vertrag bei der großen deutschen Leistung durchaus als Gegenleistung erbracht werden können. Das wurde entweder nicht gefordert oder jedenfalls nicht erbracht. Die einseitige Schuldanerkenntnis in geschichtlicher Hinsicht legt aber den Gedanken nahe, daß die andere Seite damit nicht nur moralische Forderungen verbinden wird.
    Die humanitären Fragen sind nur sehr oberflächlich geregelt. Es ist keine inhaltlich verpflichtende Regelung zur Auswanderung vorgesehen. Nur von uns aus ist sie vorgesehen, weil es unserem Grundgesetz so entspricht eine sehr theoretische Angelegenheit, denn wer will schon aus der freien Bundesrepublik in die kommunistische Tschechoslowakei auswandern, selbst wenn er Tscheche ist?
    Schließlich, meine Damen und Herren, hat der Streit um die Nichtigkeit dazu geführt, daß es offenbar umstritten ist, welche Rechtsordnung zwischen 1938 und 1945 im Sudetenland gegolten hat. Art. II Abs. 1 entbehrt letzter Klarheit. Aber um so klarer ist jedenfalls der hier schon erwähnte Brief des tschechoslowakischen Außenministers über die Strafverfolgung von ehemaligen Sudetendeutschen. Die Tschechoslowakei geht ganz eindeutig davon aus, daß sie die Strafhoheit über das Gebiet und über die Menschen dort zwischen 1938 und 1945 besessen hat. Deshalb hätte die Bundesregierung diesen Brief nie annehmen dürfen!
    Im übrigen schafft hier doch die Tschechoslowakei zweierlei Recht: Die Verbrechen, die von Tschechen begangen worden sind, wurden 1946 amnestiert; todeswürdige Verbrechen, die von anderen begangen wurden, werden, wie dem Brief zu entnehmen ist, noch heute verfolgt. Gerade vom Standpunkt eines Abgeordneten aus, der in diesem Hohen Hause zweimal für die Verlängerung der Verjährungsfrist gesprochen hat, weil er das Verbrechen des Mordes für so schwerwiegend hält, daß es — zumal wenn es im Zusammenhang eines Systemmordes geschehen ist, in Verbindung mit Völkermord und ähnlichen furchtbaren Dingen — nicht verjähren darf, muß ich die doppelte Moral im Recht der Tschechoslowakei hier als unzuträglich und unerträglich geißeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, im April 1967 haben die kommunistischen Parteien Europas in Karlsbad Beschlüsse gefaßt, in denen sie die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, die Anerkennung der DDR, die Verhinderung des Zutritts der Bundesrepublik Deutschland zu Kernwaffen auch in europäischer und atlantischer Form — und schließlich die Nichtigkeitserklärung des Münchener Abkommens von Anfang an gefordert haben.
    Der Osten hat in ,den letzten Jahren Erfolg auf Erfolg gefeiert und behauptet, daß er nunmehr die letzte Forderung, die nach Ungültigkeit des Münchener Abkommens, abhaken könne. Gegen manche dieser Punkte und gegen diesen letzten gibt es rechtliche Einwendungen der Bundesregierung auf Grund dieses oder anderer Verträge. Aber ich will es nicht juristisch beleuchten: Wenn der Osten diese Erfolge feiert, hat er doch offensichtlich politische Erfolge erzielt, und er glaubt, daß diese politisch-psychologischen Erfolge auf die Dauer Rechtserfolge auch dort nach sich ziehen, wo diese heute noch nicht eingetreten sind. An diesen politischen Fakten kann man nicht vorübergehen.
    Ich kann — bei aller Gegensätzlichkeit -- nur immer die Konsequenz, mit der kommunistische Staaten ihre Außenpolitik führen, bewundern und die Arglosigkeit, die Leichtfertigkeit, die Halbherzigkeit und die Inkonsequenz der Linksregierung in diesem Lande bedauern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Höhepunkt der Leichtfertigkeit bei der Wahrung deutscher Interessen liegt aber in der Berlin-Frage. Das ist dieser Regierung um so mehr vorzuwerfen, als ihre Sprecher doch immer gesagt haben, sie seien realitätsbezogen, sie würden alles, was ostwärts von Oder und Neiße oder sonst im Osten war, als nicht mehr real ansehen, aber Berlin sei doch die Realität, deren Position gefestigt werden müsse. Das ist in diesem Vertrag nicht geschehen. Nur Art. II wird auf Berlin erstreckt. Bei den Folgeverträgen in der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei ist in jedem einzelnen Fall zu vereinbaren, ob diese Verträge auf Berlin ausgedehnt werden. Damit, meine Damen und Herren, wird in jedem einzelnen Fall hinter Berlin ein Fragezeichen gesetzt, werden in jedem einzelnen Falle Berlin und die Bundesrepublik dem Druck des östlichen Vertragspartners ausgesetzt.
    Noch erstaunlicher aber ist die Entwicklung auf dem Gebiet der konsularischen Vertretung. Die konsularische Vertretung juristischer Personen erschien dem damaligen Bundeskanzler und dem damaligen Außenminister so wichtig, daß diese am 6. September die Unterzeichnung plötzlich aufschoben und ihre Reise nach Prag absagten. Der damalige Außenminister Scheel erklärte öfters — noch am 24. September —, er werde nur mit der Tschechoslowakei, nicht aber mit der Sowjetunion über diese Frage reden.
    Anfang November aber reiste Herr Scheel nach Moskau, erörterte dort verschiedene Formen der Rechtshilfe, darunter vor allem die unmittelbare Rechtshilfe zwischen Gericht und Gericht unter Übergehung der beteiligten Außenministerien der Länder. Er tat dies sicher unter dem Eindruck der Forderungen von Herrn Wehner, die Berlin-Frage nicht zu überziehen, d. h. Rechtspositionen in Berlin aufzugeben, und machte dann am 23. November durch unsere Handelsvertretung der tschechoslowakischen Seite den Vorschlag, die Frage der Rechtsvertretung nach dem deutsch-sowjetischen Modell zu lösen.
    Meine Damen und Herren, das heißt: Diese Frage ist vorerst ungelöst, und die wahrscheinlichste Lösung ist die der Rechtshilfe von Gericht zu Gericht, also die Verweigerung des unmittelbaren konsularischen Schutzes. Ich frage nun: Warum hat Willy Brandt eigentlich unterschrieben, nachdem er seine



    Dr. Jaeger
    Reise zuerst doch abgesagt hat, weil ihm eine solche Regelung unzuträglich erschienen ist?

    (Abg. Dr. Jenninger: Er mußte!)

    Warum hat man, andersherum gefragt, die Verhandlungen überhaupt unterbrochen, wenn man zum Schluß das Ergebnis akzeptiert hat, das man sowieso schon ein halbes Jahr vorher hätte haben können?

    (Abg. Dr. Marx: Weil man sich selbst unter Druck und Zwang gesetzt hatte!)

    Die „New York Times", die ja dieser Regierung nicht gerade feindlich gegenübersteht, hat die Lösung „lächerlich" genannt.

    (Vorsitz: Vizepräsident von Hassel.)

    Nun zitiere ich den „Vorwärts", das Organ der Sozialdemokratischen Partei, vom 13. Dezember letzten Jahres. Er schreibt:
    Die jetzt vereinbarte Formel über den Rechtshilfeverkehr für Westberliner Gerichte wäre allerdings auch schon vor einem halben Jahr zu haben gewesen.

    (Abg. Dr. Marx: Da hat der „Vorwärts" natürlich recht!)

    Warum in aller Welt hat man die Verhandlungen also zuerst unterbrochen und dann doch unterschrieben?

    (Abg. Dr. Becher [Pullach] : Weil es der Wehner so wollte!)

    Ich stelle folgendes fest. Erstens. Die dramatische, mit Theaterdonner verbundene Unterbrechung der Verhandlungen war ohne jedes Ergebnis und damit ohne jeden Sinn.
    Zweitens. Das Vertragswerk wurde trotz offener Berlin-Fragen, obwohl die Frage der konsularischen Vertretung der juristischen Personen ungelöst ist, abgeschlossen.
    Drittens. Man hat damit auf die volle konsularische Vertretung Berlins verzichtet.
    Viertens. Damit ist eine wichtige Rechtsposition preisgegeben, ja, es ist der Status Berlins verschlechtert worden, denn noch im August 1973 nahmen die Behörden der Tschechoslowakei Rechtshilfeersuchen durch die deutsche Handelsvertretung in Prag entgegen. Jetzt verzichtet man auf diese Möglichkeit, die man vorher hatte.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das weiß Herr Wehner ganz genau!)

    Damit hat man fünftens einen schwerwiegenden Präzedenzfall geschaffen.
    Sechstens hat man sich der sowjetischen Auslegung des Berlin-Abkommens gebeugt. Normalisierung bedeutet für die Bundesregierung offenbar immer wieder Kapitulation.
    Siebentens hat man schließlich der östlichen These von der besonderen politischen Einheit West-Berlin Vorschub geleistet.
    Wir sehen in all dem den Ausdruck der Einstellung der Bundesregierung gegenüber Berlin und bedauern diese Einstellung zutiefst.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In diesem ganzen Komplex ist noch eine Rechtstatsache enthalten, die weit über Berlin hinausweist. Wenn in der Verbalnote vom 23. November von deutscher Seite auf das deutsch-sowjetische Modell verwiesen worden ist, wenn der damalige Außenminister Scheel zur Begründung hier erklärt hat, die CSSR sei ja ein Mitglied des Warschauer Paktes, und unter den Mitgliedstaaten gebe es bestimmte Absprachen und Regeln, die man anerkennen müsse, so hat die Bundesregierung damit der BreschnewDoktrin ihre Anerkennung gezollt,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Leider wahr!)

    und zwar nicht stillschweigend durch konkludentes Handeln, sondern ausdrücklich durch eine Erklärung im Parlament und sogar diplomatisch in schriftlicher, verbindlicher Form. Meine Damen und Herren, damit ist der Vertrag, zu dem dieser Schriftwechsel zwar nicht formal, aber inhaltlich gehört, eben auch ein Vertrag zu Lasten der unterdrückten Völker des Ostens einschließlich der Völker der Tschechoslowakei.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir lehnen diesen Vertrag deshalb nicht nur im Namen Deutschlands, sondern auch im Namen Europas ab.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)