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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) 7307 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) — Drucksache 7/255 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2255 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/2243, 7/2269 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 7307 D Egert (SPD) . . . . . . . . 7310 D Spitzmüller (FDP) 7315 D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7318 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 7320 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2244 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2224 — Zweite und dritte Beratung Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 7326 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 7327 D Wolfram (SPD) 7328 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen 7/1590, 7/1989 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2249 — Zweite und dritte Beratung Scheu (SPD) . 7329 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7330 D Frau Lüdemann (FDP) 7331 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen — Drucksache 7/1713 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2262 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 3731 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes — Drucksache 7/1980 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2261 — Zweite und dritte Beratung 7331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) — Drucksache 7/1979 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2252 — Zweite und dritte Beratung 7332 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr — Drucksache 7/1779 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2221 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7332 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung — Drucksache 7/2095 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2258 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2257 — Zweite und dritte Beratung 7332 C Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/550 —, Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/2222 — Zweite und dritte Beratung 7332 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 7/1963 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2225 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 7333 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Antrag der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer [Salzgitter], Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein [Stolberg], Niegel und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2207 — Erste Beratung 7333 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen — Drucksache 7/2251 — 7333 C Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2218 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten — Drucksachen 7/1612, 7/2220 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors — Drucksachen V1/3333, 7/2227 — 7334 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau — Drucksachen 7/1315, 7/2228 — 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksachen 7/1531, 7/2229 — . . . . . . 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel i 19 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Manner und Frauen — Drucksachen 7/1415, 7/2253 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten — Drucksachen 7/1672, 7/2254 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/1998, 7/2248 — 7334 C Nächste Sitzung 7334 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7335* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Regelung der Organentnahme zum Zwecke der Transplantation; Organspenderausweise 7335* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Presseberichte über vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen 7335* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Verbraucherberatung und -aufklärung für Spätaussiedler 7336* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutsch-belgischen Grenzraums 7336* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU) : Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern; Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots . . . . . . . . 7336* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7307 108. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Dr. Arnold 18. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Entrup 22.6. Dr. Freiwald 22.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23.6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Jäger (Wangen) 23.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kleinert 21.6. Krall * 18.6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 18.6. Lemmrich *** 22.6. Dr. Lohmar 22. 6. Dr. Mende *** 21.6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Dr.-Ing. Oetting 18. 6. Frau Pack 19.6. Pawelczyk *** 21. 6. Röhner 18. 6. Schedl 18. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30.6. Schonhofen 21. 6. Schwabe * 21.6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Stienen 19. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Warnke 18. 6. Weber (Heidelberg) 18. 6. Windelen 18. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 45 und 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu treffen, um eine generelle Organentnahme zum Zwecke der Transplantation ohne ausdrückliche Einholung einer Zustimmung irgendeiner Person zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bundeseinheitlich Organspenderausweise auszugeben, falls ja, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage A 45: Auf Beschluß der 42. Justizministerkonferenz ist eine aus Medizinern und Juristen zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet worden, die Anfang Juli d. J. zu ihrer ersten Arbeitstagung im Bundesministerium der Justiz zusammentreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantationsproblematik zu prüfen. Dabei sollen auch die vielschichtigen und schwierigen Einwilligungsfragen einer Lösung zugeführt werden. Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß diese eine Reihe widerstreitender Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen haben wird. Denn das Anliegen der Medizin, Patienten durch Transplantation zu heilen oder sogar vor dem Tode zu bewahren, wird nicht selten in Konflikt geraten mit dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, das auch die Entscheidung über den eigenen Körper für die Zeit nach dem Tode umfaßt. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es bei der hier angeschnittenen Frage nicht nur darum geht, Pietät gegenüber Verstorbenen zu üben, sondern auch darum, dem heute Lebenden die Gewißheit zu geben, daß sein Wille nicht ohne zwingende Not übergangen werden wird. Der Gesetzgeber wird deshalb - je nach Fallgestaltung - zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen haben. Die Ergebnisse der schon genannten Arbeitsgruppe werden jedoch zunächst abzuwarten sein. Zu Frage A 46: Im Rahmen der Erörterungen der Arbeitsgruppe wird auch die Frage geprüft werden, wie dem Wunsche der Spender von Organtransplantaten nach Sichtbarmachung ihres Spenderwillens entgegengekommen werden kann. Auf jeden Fall wäre eine einheitliche Form dieser Erklärung zu begrüßen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 55 und 56) : 7336* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Auf wie viele Fälle von vermuteten Verstößen deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen ist die Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen bisher hingewiesen worden, und welches waren Form und Ergebnis der daraufhin veranlaßten Ermittlungen? Wann sind der Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen Unterlagen über die zuletzt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vom 3. Juni 1974 erwähnten Vermutungen zugeleitet worden, denenzufolge die deutschen Unternehmen Klöckner-Werke AG, Neunkircher Eisenwerk AG sowie die Deutsche Bank AG in ein Projekt zur Kapazitätserweiterung der „Rhodesian Iron and Steel Company" verwickelt sein sollen, und welche Ermittlungen sind von der Bundesregierung daraufhin veranlaßt worden? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung ist seit 1968 in etwa 40 Fällen vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen auf vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.*) Die daraufhin veranlaßten Ermittlungen wurden nach dem Außenwirtschaftsgesetz von den zuständigen Oberfinanzdirektionen in Form von Betriebsprüfungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt, und zwar mit folgendem Ergebnis: — In drei Fällen handelte es sich um die Abwicklung von Altverträgen aus der Zeit vor dem Südrhodesien-Embargo; hier lag kein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen vor. — Bei einem weiteren Hinweis konnte der Verdacht eines Verstoßes ausgeräumt werden; dieser Fall wurde dann auch in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gestrichen. — In einem Fall hat sich der Verdacht des Sanktionsausschusses bestätigt; gegen die betroffene Firma läuft zur Zeit ein Bußgeldverfahren. — In den übrigen Fällen konnte kein Beweis für einen Verstoß erbracht werden. Zu Frage A 56: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Bundesregierung mit Note vom 3. Mai 1974 — eingegangen im Auswärtigen Amt am 15. Mai 1974 — den Zeitungsausschnitt der Sunday Times vom 14. April 1974 übermittelt, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage vom 19. April 1974 bezogen haben. Die Bundesregierung hat jedoch bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Meldung der Sunday Times Ermittlungen über die zuständigen Oberfinanzdirektionen eingeleitet und sich auf diplomatischem Wege weitere Unterlagen über den Vorgang beschafft. Erste Überprüfungen bei den betroffenen Firmen haben bereits stattgefunden. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 57): *) In der kurzen zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Zahl nicht ganz genau ermittelt werden. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Spätaussiedlern durch eine umfassende Verbraucherberatung und -aufklärung die Voraussetzung dafür zu geben, sich in einer ihnen ungewohnten „Konsumgesellschaft" zurechtzufinden? Die Betreuungsmaßnahmen für Spätaussiedler werden von den Ländern durchgeführt. Inwieweit darin eine Verbraucherberatung eingeschlossen ist, ist hier nicht bekannt. Vom Bundesministerium des Innern ist jedoch ein Wegweiser für Aussiedler herausgegeben worden, in den — auf besonderem Blatt — Warnungen vor unseriösen Geschäftemachern aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob im Rahmen der von diesen durchgeführten Betreuungsmaßnahmen die Verbraucherberatung und Aufklärung verstärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 73) : Liegen bereits erste Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutschbelgischen Grenzraums vor, zumal sich diese Kommission z. Z. mit einer Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen in dieser Hinsicht befaßt, wenn nicht, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden? Die in der Frage erwähnte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen ist von der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zu Beginn dieses Jahres beschlossen worden. Die Kommission hat mit dieser Aufgabe eine Arbeitsgruppe betraut, die unter ihrem belgischen Vorsitzenden bislang zweimal zusammengetreten ist und über die Bestandsaufnahme hinaus bereits eine Zusammenstellung der besonderen raumordnungspolitischen Probleme im deutsch-belgischen Grenzgebiet in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Entwicklung des gemeinsamen deutsch-belgischen Planungsraumes dürfte jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil es sich hierbei um eine Aufgabe der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit handelt, für die bisher keine einschlägigen Erfahrungen vorliegen. Ein Termin für den Abschluß dieser Arbeiten läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 74 und 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7337* Wie hoch sind die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern, und welche Änderungen haben sich gegenüber den Vorjahren ergeben? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, in welchen Fallgruppen wurde bisher das Zweckentfremdungsverbot überwiegend angewandt, und fällt nach Auffassung der Bundesregierung auch das Leerstehen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot? Zu Frage A 74: Die Obergrenzen für Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau des Jahres 1974 (Wohnungsbauprogramm 1974) sind — aufgrund der Meldungen der Länder — letztmals nach dem Stande vom 1. März 1974 zusammengestellt worden. Die Aufstellung zeigt, daß die Eckwerte zwischen 3,60 DM und 4,70 DM je qm Wohnfläche /Monat liegen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, daß die Obergrenzen auch noch z. T. innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich hoch sind. Maßstab für die Differenzierung ist im allgemeinen die Einwohnerzahl der Orte oder die Ausstattung der Wohnungen. Ein Vergleich mit den Obergrenzen für Mieten nach dem Stand der Zusammenstellung vom i . März 1973 zeigt, daß die Eckwerte in den Ländern (ausgenommen Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) in der letzten Zeit unverändert geblieben sind. Die Frage, ob eine aus einer Eigentumsmaßnahme resultierende Belastung noch tragbar ist, beurteilen die Länder im allgemeinen nicht anhand der Obergrenzen für Mieten, sondern messen sie in der Regel an dem Familieneinkommen. Die Eckwerte sind auch hier verschieden. Sie liegen z. B. bei der Mietobergrenze (Berlin) oder einem Betrag in Höhe von 1/3 des jährlichen Familieneinkommens (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen). Ein Vergleich mit dem Jahre 1973 zeigt, daß bei den Eckwerten keine Veränderungen festgestellt werden konnten. Zu Frage A 75: Der Bundesregierung steht eigenes Erfahrungsmaterial über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zur Verfügung. Die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister (Senatoren) der Länder sind daher darum gebeten worden, ihre Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mitzuteilen und auch darüber zu berichten in welchen Fallgruppen es bisher überwiegend angewandt worden ist. Sobald mir die Stellungnahmen der Länder vorliegen, werde ich Sie davon unterrichten. Ob nach geltendem Recht das Leerstehenlassen von Wohnraum als Zweckentfremdung anzusehen ist, kann letztverbindlich nur von den Gerichten entschieden werden. Die Landesjustizverwaltungen haben auf eine Anfrage des Bundesministers der Justiz überwiegend die Auffassung vertreten, daß es als Zweckentfremdung anzusehen sei, wenn der Verfügungsberechtigte Wohnraum Leerstehen läßt, obwohl eine Vermietung möglich wäre. Berlin hat dies in der zu Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ergangenen Verordnung vom 25. Juli 1972 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1455) ausdrücklich klargestellt. Einige Länder haben diese Auffassung in ihren Verwaltungsrichtlinien an die nachgeordneten Behörden mitgeteilt, so Bayern in dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 1972. Im Schrifttum wird diese Auffassung vor allem von SchmidtFutterer vertreten und in dem kürzlich erschienenen Kommentar „Wohnraumschutzgesetze" (unter Randnote IV 29 S. 245 ff.) näher begründet. Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung, die auch von den Ländern für wünschenswert angesehen wird, an. Diese ist im Entwurf eines Modernisierungsgesetzes vorgesehen, der zur Zeit im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorbereitet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Barbara Lüdemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion begrüßt es, daß der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung so schnell beraten und heute zur Verabschiedung vorgelegt werden konnte. Er stellt einen wesentlichen Faktor zur Verbesserung des Verbraucherschutzes gegenüber Grundstücks- und Anlagevermittlern, Bauträgern und Baubetreuern dar. Zuvor muß zwar festgestellt werden, daß keineswegs vor all diesen Gewerbetreibenden zu schützen ist, da es absolut seriöse Unternehmungen gibt, die vorwiegend durch den „Ring deutscher Makler" repräsentiert werden. Diese brauchen das neue Gesetz auch nicht zu scheuen, da sie sich schon immer an die im Gesetz verankerten Richtlinien gehalten haben. Daneben gibt es aber auch skrupellose Geschäftemacher, die nur auf den eigenen Profit bedacht sind und vorwiegend den kleinen Sparer schädigen.
    Wenn das uns vorliegende Gesetz vorschreibt, daß die Gewerbetreibenden verpflichtet werden, Bücher zu führen und diese zu einer Pflichtprüfung offenzulegen, so können durch diese Maßnahmen unseriöse Unternehmungen aufgedeckt und kann ihnen das Handwerk gelegt werden. Verbraucherschützend wirkt sich auch aus, daß das Gesetz den Auftragnehmer verpflichtet, den Verbraucher über alle zur Beurteilung des Vertrags wesentlichen Fakten umfassend zu informieren.
    Der wesentlichste Teil dieses Gesetzes scheint mir aber zu sein, daß der Gewerbetreibende verpflichtet wird, für die Vermögenswerte des Auftraggebers ausreichend Sicherheiten zu leisten oder eine geeignete Versicherung abzuschließen. Es handelt sich darum, Bauträgern und Baubetreuern die Entgegennahme von Geldern ihrer Auftraggeber zu untersagen, sofern der Übergang des Eigentums an dem Grundvermögen nicht gewährleistet ist oder nach dem Fortschritt der Baumaßnahme kein Erfordernis dazu besteht. Das Vermögen darf also nur objektgebunden verwendet werden. Dadurch wird auch dem oft üblichen Mißstand auf dem Bausektor begegnet, daß Gelder eines Bauwilligen für fremde Objekte verwendet werden und damit sein Vermögen nicht mehr geschützt ist. Die Verpflichtung zum Abschluß einer Versicherung schützt den Auftraggeber und sein Vermögen, welches er oft unter erheblichem Konsumverzicht zusammengespart hat. Ich denke dabei an die vielen alten Leute, die in der Vergangenheit oft ihre gesamten Ersparnisse in ein Bauprojekt für Altenwohnungen eingebracht und dann durch Konkurs des Bauträgers ihr gesamtes Vermögen verloren haben.
    Das heute zu verabschiedende Gesetz wird solches in Zukunft verhindern, und deshalb stimmen wir Freien Demokraten dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zu.

    (Beifall.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer dem Gesetz in den Art. 1, 2 und 3 sowie Einleitung und Überschrift in zweiter Lesung die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in der dritten Lesung die Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? -- Es ist einstimmig so beschlossen.
Es ist interfraktionell vereinbart, daß wir heute noch einen Teil der Vorlagen behandeln, und zwar die, zu denen keine Wortmeldungen und Erklärungen vorliegen.
Ich rufe Punkt 14 auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
— Drucksache 7/1713 —
Bericht und Antrag des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 7/2262 —Berichterstatter: Abgeordneter Schreiber (Erste Beratung 86. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter wünscht das Wort nicht. Wird das Wort zur Beratung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer den Art. 1, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift in der Schlußabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 15:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes
— Drucksache 7/1980 —
Bericht und Antrag des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 7/2261 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schreiber (Erste Beratung 96. Sitzung)




Vizepräsident Frau Funcke
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Beratung wird nicht begehrt.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer den Art. 1, 2, 3, 4, 5 der Einleitung und der Überschrift in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zwei Gegenstimmen und keiner Enthaltung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung in
dritter Beratung.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zwei Gegenstimmen angenommen.
Wir kommen jetzt zu Punkt 16 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1974)

— Drucksache 7/1979 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/2252 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Frerichs Abgeordneter Suck

(Erste Beratung 103. Sitzung)

Das Wort zur Berichterstattung und zur Aussprache wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer in zweiter Beratung den Paragraphen in dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten Teil, der Einleitung und der Überschrift die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung in
dritter Beratung.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr
— Drucksache 7/1779 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß)

— Drucksache 7/2221 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim

(Erste Beratung 88. Sitzung)

Ich darf vorher verkünden, daß das Spiel 3 : 0 für die deutsche Mannschaft endete.

(Beifall.)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Beratung wird auch nicht begehrt. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer den Art. i und 2, Einleitung und Überschrift in der Schlußabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Der Punkt 18 wird später behandelt.
Ich rufe den Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung
— Drucksache 7/2095 —

(8. Ausschuß)

— Drucksache 7/2258 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Nordenham)

b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß)

— Drucksache 7/2257 —
Berichterstatter: Abgeordneter Wiefel (Erste Beratung 104. Sitzung)

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das Wort zur Beratung? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung in zweiter Lesung über die Art. 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung in
dritter Beratung.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? Einstimmig so beschlossen.
Wir müssen noch über Punkt 2 des Ausschußantrags abstimmen, die Petitionen für erledigt zu erklären. Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

— aus Drucksache 7/550 —
Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsform
— Drucksache 7/2222 —



Vizepräsident Frau Funcke
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Eyrich Abgeordneter Dr. Penner

(Erste Beratung 36. Sitzung)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung über die §§ 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung in
dritter Lesung.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 2 der Ausschußvorlage, die Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel
— Drucksache 7/1963 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/2225 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Schmidt (Wattenscheid)


(Erste Beratung 96. Sitzung)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung über die Art. 1, 2 und 3, Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung in
dritter Lesung.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Punkte 23 bis 25 auf — es handelt sich um von Mitgliedern des Hauses oder der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe —:
23. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung
— Drucksache 7/2206 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
24. Erste Beratung des von den Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer (Salzgitter), Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein (Stolberg), Niegel und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
— Drucksache 7/2207 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
25. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz)

— Drucksache 7/2214 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Überweisungsvorschläge ersehen Sie aus der Tagesordnung. Können wir die Vorlagen gemeinsam überweisen? — Kein Widerspruch. Dann bitte ich um das Handzeichen: wer stimmt den Überweisungen zu? — Gegenprobe! -- Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 26 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP
betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen
— Drucksache 7/2251 —
Wünscht jemand das Wort dazu? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 27 auf:
Beratung der Ubersicht 8 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 7/2218 —
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 28 bis 34 der Tagesordnung auf — es handelt sich um Anträge der Ausschüsse über Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften —:
28. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Anglei-



Vizepräsident Frau Funcke
chung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten
— Drucksachen 7/1612, 7/2220 —
Berichterstatter: Abgeordneter Tillmann
29. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine
Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors
Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden
Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern
Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors
— Drucksachen VI /3733, 7/2227 — Berichterstatter: Abgeordneter Scheu
30. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau
— Drucksachen 7/1315, 7/2228 — Berichterstatter: Abgeordneter Suck
31. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung
— Drucksachen 7/1531, 7/2229 — Berichterstatter: Abgeordneter Suck
32. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für die Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel 119 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen
— Drucksachen 7/1415, 7/2253 —Berichterstatter: Abgeordneter Gansel
33. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten
— Drucksachen 7/1672, 7/2254 — Berichterstatter: Abgeordneter Gansel
34. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
— Drucksachen 7/1998, 7/2248 —Berichterstatter: Abgeordneter Horstmeier
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zu einer Vorlage gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ist das Haus einverstanden, daß wir gemeinsam abstimmen? — Ich höre keinen Widerspruch. Wer den Vorlagen unter den Punkten 28 bis 34 der Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung.

(Zurufe von der SPD: 35!)

Ich berufe das Haus auf morgen, 19. Juni 1974, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.