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ID0710802000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) 7307 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) — Drucksache 7/255 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2255 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/2243, 7/2269 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 7307 D Egert (SPD) . . . . . . . . 7310 D Spitzmüller (FDP) 7315 D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7318 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 7320 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2244 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2224 — Zweite und dritte Beratung Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 7326 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 7327 D Wolfram (SPD) 7328 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen 7/1590, 7/1989 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2249 — Zweite und dritte Beratung Scheu (SPD) . 7329 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7330 D Frau Lüdemann (FDP) 7331 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen — Drucksache 7/1713 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2262 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 3731 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes — Drucksache 7/1980 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2261 — Zweite und dritte Beratung 7331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) — Drucksache 7/1979 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2252 — Zweite und dritte Beratung 7332 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr — Drucksache 7/1779 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2221 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7332 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung — Drucksache 7/2095 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2258 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2257 — Zweite und dritte Beratung 7332 C Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/550 —, Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/2222 — Zweite und dritte Beratung 7332 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 7/1963 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2225 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 7333 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Antrag der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer [Salzgitter], Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein [Stolberg], Niegel und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2207 — Erste Beratung 7333 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen — Drucksache 7/2251 — 7333 C Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2218 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten — Drucksachen 7/1612, 7/2220 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors — Drucksachen V1/3333, 7/2227 — 7334 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau — Drucksachen 7/1315, 7/2228 — 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksachen 7/1531, 7/2229 — . . . . . . 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel i 19 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Manner und Frauen — Drucksachen 7/1415, 7/2253 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten — Drucksachen 7/1672, 7/2254 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/1998, 7/2248 — 7334 C Nächste Sitzung 7334 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7335* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Regelung der Organentnahme zum Zwecke der Transplantation; Organspenderausweise 7335* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Presseberichte über vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen 7335* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Verbraucherberatung und -aufklärung für Spätaussiedler 7336* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutsch-belgischen Grenzraums 7336* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU) : Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern; Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots . . . . . . . . 7336* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7307 108. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Dr. Arnold 18. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Entrup 22.6. Dr. Freiwald 22.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23.6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Jäger (Wangen) 23.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kleinert 21.6. Krall * 18.6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 18.6. Lemmrich *** 22.6. Dr. Lohmar 22. 6. Dr. Mende *** 21.6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Dr.-Ing. Oetting 18. 6. Frau Pack 19.6. Pawelczyk *** 21. 6. Röhner 18. 6. Schedl 18. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30.6. Schonhofen 21. 6. Schwabe * 21.6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Stienen 19. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Warnke 18. 6. Weber (Heidelberg) 18. 6. Windelen 18. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 45 und 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu treffen, um eine generelle Organentnahme zum Zwecke der Transplantation ohne ausdrückliche Einholung einer Zustimmung irgendeiner Person zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bundeseinheitlich Organspenderausweise auszugeben, falls ja, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage A 45: Auf Beschluß der 42. Justizministerkonferenz ist eine aus Medizinern und Juristen zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet worden, die Anfang Juli d. J. zu ihrer ersten Arbeitstagung im Bundesministerium der Justiz zusammentreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantationsproblematik zu prüfen. Dabei sollen auch die vielschichtigen und schwierigen Einwilligungsfragen einer Lösung zugeführt werden. Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß diese eine Reihe widerstreitender Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen haben wird. Denn das Anliegen der Medizin, Patienten durch Transplantation zu heilen oder sogar vor dem Tode zu bewahren, wird nicht selten in Konflikt geraten mit dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, das auch die Entscheidung über den eigenen Körper für die Zeit nach dem Tode umfaßt. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es bei der hier angeschnittenen Frage nicht nur darum geht, Pietät gegenüber Verstorbenen zu üben, sondern auch darum, dem heute Lebenden die Gewißheit zu geben, daß sein Wille nicht ohne zwingende Not übergangen werden wird. Der Gesetzgeber wird deshalb - je nach Fallgestaltung - zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen haben. Die Ergebnisse der schon genannten Arbeitsgruppe werden jedoch zunächst abzuwarten sein. Zu Frage A 46: Im Rahmen der Erörterungen der Arbeitsgruppe wird auch die Frage geprüft werden, wie dem Wunsche der Spender von Organtransplantaten nach Sichtbarmachung ihres Spenderwillens entgegengekommen werden kann. Auf jeden Fall wäre eine einheitliche Form dieser Erklärung zu begrüßen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 55 und 56) : 7336* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Auf wie viele Fälle von vermuteten Verstößen deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen ist die Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen bisher hingewiesen worden, und welches waren Form und Ergebnis der daraufhin veranlaßten Ermittlungen? Wann sind der Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen Unterlagen über die zuletzt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vom 3. Juni 1974 erwähnten Vermutungen zugeleitet worden, denenzufolge die deutschen Unternehmen Klöckner-Werke AG, Neunkircher Eisenwerk AG sowie die Deutsche Bank AG in ein Projekt zur Kapazitätserweiterung der „Rhodesian Iron and Steel Company" verwickelt sein sollen, und welche Ermittlungen sind von der Bundesregierung daraufhin veranlaßt worden? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung ist seit 1968 in etwa 40 Fällen vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen auf vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.*) Die daraufhin veranlaßten Ermittlungen wurden nach dem Außenwirtschaftsgesetz von den zuständigen Oberfinanzdirektionen in Form von Betriebsprüfungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt, und zwar mit folgendem Ergebnis: — In drei Fällen handelte es sich um die Abwicklung von Altverträgen aus der Zeit vor dem Südrhodesien-Embargo; hier lag kein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen vor. — Bei einem weiteren Hinweis konnte der Verdacht eines Verstoßes ausgeräumt werden; dieser Fall wurde dann auch in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gestrichen. — In einem Fall hat sich der Verdacht des Sanktionsausschusses bestätigt; gegen die betroffene Firma läuft zur Zeit ein Bußgeldverfahren. — In den übrigen Fällen konnte kein Beweis für einen Verstoß erbracht werden. Zu Frage A 56: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Bundesregierung mit Note vom 3. Mai 1974 — eingegangen im Auswärtigen Amt am 15. Mai 1974 — den Zeitungsausschnitt der Sunday Times vom 14. April 1974 übermittelt, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage vom 19. April 1974 bezogen haben. Die Bundesregierung hat jedoch bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Meldung der Sunday Times Ermittlungen über die zuständigen Oberfinanzdirektionen eingeleitet und sich auf diplomatischem Wege weitere Unterlagen über den Vorgang beschafft. Erste Überprüfungen bei den betroffenen Firmen haben bereits stattgefunden. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 57): *) In der kurzen zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Zahl nicht ganz genau ermittelt werden. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Spätaussiedlern durch eine umfassende Verbraucherberatung und -aufklärung die Voraussetzung dafür zu geben, sich in einer ihnen ungewohnten „Konsumgesellschaft" zurechtzufinden? Die Betreuungsmaßnahmen für Spätaussiedler werden von den Ländern durchgeführt. Inwieweit darin eine Verbraucherberatung eingeschlossen ist, ist hier nicht bekannt. Vom Bundesministerium des Innern ist jedoch ein Wegweiser für Aussiedler herausgegeben worden, in den — auf besonderem Blatt — Warnungen vor unseriösen Geschäftemachern aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob im Rahmen der von diesen durchgeführten Betreuungsmaßnahmen die Verbraucherberatung und Aufklärung verstärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 73) : Liegen bereits erste Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutschbelgischen Grenzraums vor, zumal sich diese Kommission z. Z. mit einer Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen in dieser Hinsicht befaßt, wenn nicht, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden? Die in der Frage erwähnte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen ist von der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zu Beginn dieses Jahres beschlossen worden. Die Kommission hat mit dieser Aufgabe eine Arbeitsgruppe betraut, die unter ihrem belgischen Vorsitzenden bislang zweimal zusammengetreten ist und über die Bestandsaufnahme hinaus bereits eine Zusammenstellung der besonderen raumordnungspolitischen Probleme im deutsch-belgischen Grenzgebiet in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Entwicklung des gemeinsamen deutsch-belgischen Planungsraumes dürfte jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil es sich hierbei um eine Aufgabe der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit handelt, für die bisher keine einschlägigen Erfahrungen vorliegen. Ein Termin für den Abschluß dieser Arbeiten läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 74 und 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7337* Wie hoch sind die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern, und welche Änderungen haben sich gegenüber den Vorjahren ergeben? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, in welchen Fallgruppen wurde bisher das Zweckentfremdungsverbot überwiegend angewandt, und fällt nach Auffassung der Bundesregierung auch das Leerstehen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot? Zu Frage A 74: Die Obergrenzen für Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau des Jahres 1974 (Wohnungsbauprogramm 1974) sind — aufgrund der Meldungen der Länder — letztmals nach dem Stande vom 1. März 1974 zusammengestellt worden. Die Aufstellung zeigt, daß die Eckwerte zwischen 3,60 DM und 4,70 DM je qm Wohnfläche /Monat liegen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, daß die Obergrenzen auch noch z. T. innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich hoch sind. Maßstab für die Differenzierung ist im allgemeinen die Einwohnerzahl der Orte oder die Ausstattung der Wohnungen. Ein Vergleich mit den Obergrenzen für Mieten nach dem Stand der Zusammenstellung vom i . März 1973 zeigt, daß die Eckwerte in den Ländern (ausgenommen Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) in der letzten Zeit unverändert geblieben sind. Die Frage, ob eine aus einer Eigentumsmaßnahme resultierende Belastung noch tragbar ist, beurteilen die Länder im allgemeinen nicht anhand der Obergrenzen für Mieten, sondern messen sie in der Regel an dem Familieneinkommen. Die Eckwerte sind auch hier verschieden. Sie liegen z. B. bei der Mietobergrenze (Berlin) oder einem Betrag in Höhe von 1/3 des jährlichen Familieneinkommens (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen). Ein Vergleich mit dem Jahre 1973 zeigt, daß bei den Eckwerten keine Veränderungen festgestellt werden konnten. Zu Frage A 75: Der Bundesregierung steht eigenes Erfahrungsmaterial über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zur Verfügung. Die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister (Senatoren) der Länder sind daher darum gebeten worden, ihre Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mitzuteilen und auch darüber zu berichten in welchen Fallgruppen es bisher überwiegend angewandt worden ist. Sobald mir die Stellungnahmen der Länder vorliegen, werde ich Sie davon unterrichten. Ob nach geltendem Recht das Leerstehenlassen von Wohnraum als Zweckentfremdung anzusehen ist, kann letztverbindlich nur von den Gerichten entschieden werden. Die Landesjustizverwaltungen haben auf eine Anfrage des Bundesministers der Justiz überwiegend die Auffassung vertreten, daß es als Zweckentfremdung anzusehen sei, wenn der Verfügungsberechtigte Wohnraum Leerstehen läßt, obwohl eine Vermietung möglich wäre. Berlin hat dies in der zu Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ergangenen Verordnung vom 25. Juli 1972 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1455) ausdrücklich klargestellt. Einige Länder haben diese Auffassung in ihren Verwaltungsrichtlinien an die nachgeordneten Behörden mitgeteilt, so Bayern in dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 1972. Im Schrifttum wird diese Auffassung vor allem von SchmidtFutterer vertreten und in dem kürzlich erschienenen Kommentar „Wohnraumschutzgesetze" (unter Randnote IV 29 S. 245 ff.) näher begründet. Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung, die auch von den Ländern für wünschenswert angesehen wird, an. Diese ist im Entwurf eines Modernisierungsgesetzes vorgesehen, der zur Zeit im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorbereitet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Den hier treu ausharrenden Kolleginnen und Kollegen möchte ich den Spielstand bekanntgeben: 1 :0 für uns; das Tor schoß Overath.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Das Wort hat nunmehr die Abgeordnete Frau Dr. Riedel-Martiny.


Rede von Dr. Anke Riedel-Martiny
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben mir die Anfangspointe leider gestohlen; denn auch ich wollte den Spielstand bekanntgeben, um darauf Bezug zu nehmen, daß wir hier in Konkurrenz zur Fußballweltmeisterschaft agieren. Unter dem Gesichtspunkt Lebensqualität hat es sicher seine Berechtigung, daß heute der Saal so leer ist. Ich glaube, ausnahmsweise hat das Volk einmal Verständnis dafür, daß sich seine Vertreter genauso amüsieren wie es selbst. Gleichwohl sollten wir keine Mühe scheuen, dem Volk begreiflich zu machen, daß wir hier heute ein Reformwerk von weittragender Bedeutung verabschieden — ein ganz ausgereiftes Stück Reformpolitik, das die Gesundheit des Verbrauchers in vielen wichtigen Bereichen besser schützen wird und ihn in mancher Weise auch vor wirtschaftlichem Schaden bewahren dürfte.
Nach dem Abzahlungsgesetz und der Aufhebung der Gerichtsstandsklausel, nach dem Geflügelfleischhygienegesetz, dem Tierarzneimittelgesetz und dem Margarinegesetz, die alle in Teilbereichen den Verbraucherschutz erheblich verbessert haben, können wir heute mit der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ein Gesetzeskind ins Leben entlassen, das sicher bald und sicher sehr intensiv ein aktives Eigenleben zu führen beginnen wird.
Die Tatsache, daß dieses Reformwerk nun abgeschlossen ist, gibt uns Mut, auch die Reform des Arzneimittelrechtes und die Reform der Allgemeinen Geschäftsbedingungen — zwei ebenfalls sehr bedeutsame und umfangreiche Reformprojekte — optimistisch und tatkräftig anzugehen.
Vier grundlegende Problempunkte, die weniger das Gesetz selbst als seine Chancen betreffen, als praktiziertes Recht in das Bewußtsein jedes Bürgers einzugehen, zogen sich durch die Beratungen des Unterausschusses hindurch. Diese vier Problempunkte sind die Grundlage dafür, daß der Ausschuß einen Entschließungsantrag eingebracht hat, der



Frau Dr. Riedel-Martiny
heute hier mit zur Abstimmung steht, und dazu möchte ich Stellung nehmen.
Da ist zum einen das Problem der Rechtsverordnungen, die noch zu erlassen sind. Deren gibt es eine ganze Reihe; zu viele fast für das Parlamentsverständnis von Puristen, die es nie gerne haben, wenn der parlamentarische Entscheidungsraum durch eine nur schwer kontrollierbare Möglichkeit der Regierung eingeengt wird, grundsätzliche Bestimmungen in Einzelmaßnahmen, in Verordnungen nämlich, aufzulösen. Weil uns die Vielzahl der Verordnungen im Unterausschuß auch bedrückte, ohne daß wir eine Möglichkeit gesehen hätten, diese Anzahl zu verringern, bittet der Ausschuß die Bundesregierung, die Verordnungen zur Durchführung des Gesetzes jeweils vor ihrem Erlaß dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Kenntnis zu geben. Damit besteht die Möglichkeit einer nachgehenden Kontrolle auf parlamentarischem Wege, ohne daß die Kompetenzen der Bundesregierung eingeschränkt werden.
Im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnungen besteht aber auch die Schwierigkeit, daß das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit derzeit personell gar nicht in der Lage ist, die erforderlichen Verordnungen schnell zu erlassen. Die Bundesregierung wird daher ersucht, die für das Gesetz fachlich und rechtlich zuständigen Aufgabenbereiche des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt personell zu verstärken. Die rechtzeitige Erarbeitung der zahlenreichen Verordnungen muß gesichert werden.
Das zweite gewichtige Problemgebiet ist die Kontrolle und Überwachung der gesetzlichen Vorschriften. Hier erwachsen zum einen dem Bundesgesundheitsamt neue Aufgaben insoweit, als das Bundesgesundheitsamt nach § 34 des Gesetzes eine amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren erarbeiten und laufend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen soll. Außerdem soll das Bundesgesundheitsamt die für den Erlaß der genannten Rechtsverordnungen erforderlichen wissenschaftlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Auch dies ist mit dem derzeitigen Personalstand beim Bundesgesundheitsamt in keiner Weise zu leisten. Deshalb ersuchen wir die Bundesregierung, beim Bundesgesundheitsamt die personellen und sonstigen Voraussetzungen für diese beiden Aufgaben zu schaffen.
Außerdem — darauf hatte auch der Kollege Egert hingewiesen — müssen die Kontrollverfahren an den Grenzkontrollstellen, an denen Lebensmitteleinfuhren kontrolliert werden, sowohl verschärft als auch vereinfacht und beschleunigt werden. Derzeit bestätigen verschiedentlich die Bundesländer, daß in vielen Fällen Produkte längst auf dem Markt oder sogar verkauft sind, ehe bei der Grenzkontrollstelle das Kontrollergebnis vorliegt. Das Risiko der Zurückweisung von Waren an der Grenze, wenn man nur einen Verdacht auf Gesundheitsschädlichkeit der Importe hat, aber kein sicheres Wissen darüber, wird von den abfertigenden Beamten nur sehr zögernd eingegangen — aus gutem Grund, weil die Frage der Haftung strittig ist. Aber auch die Landesregierungen sind gefordert, wenn es darum geht, die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Durchführung der durch das Lebensmittelgesetz erforderlichen Überwachungsaufgaben zu gewährleisten. Der Entschließungsantrag enthält auch hierzu eine entsprechende Bitte.
Der dritte Problemkreis, der in den Beratungen des Unterausschusses immer wieder eine große Rolle gespielt hat, betrifft die internationale Rechtsangleichung. Davon war heute, glaube ich, kaum die Rede. Man konnte gelegentlich sowohl bei Schilderungen über Verhandlungen in Brüssel als auch beim hiesigen Ministerium den Eindruck gewinnen, daß die gesetzlichen Vorstöße der Bundesregierung und der europäischen Kommissionen sich manchmal eher wechselseitig behindert haben, anstatt sich zu fördern. Insofern ist es sehr zu begrüßen, daß sich die Bundesregierung bei der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes durch Brüsseler Einzelmaßnahmen nicht hat hindern lassen, so daß wir dieses Gesetz heute abschließend beraten können, während von Brüssel aus solche umfassenden Reformen noch auf längere Zeit hin nicht zu erwarten sein dürften. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, die Bemühungen zur Harmonisierung des Lebensmittelrechts auf europäischer und weltweiter Ebene weiter fortzusetzen und zu intensivieren. Dabei soll der Schwerpunkt auf die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften gelegt werden; aber auch Bestimmungen über die Beschaffenheit von Kosmetika und allgemeinen Bedarfsgegenständen sowie Tabakerzeugnissen sollen einbezogen werden. Insbesondere ist darauf zu achten — das sage ich vor allem im Namen meiner Kollegen aus dem Ernährungsausschuß —, daß auch in Brüssel eine Harmonisierung der Gesetze in einem großen Komplex und geschlossen vorgenommen wird, anstatt daß man nur Einzelvorschriften harmonisiert, von Brot über Hefe zu 'Senf — immer nur einzelne Produkte, statt daß man hier insgesamt ein Reformprojekt zur Beratung vorlegt. Selbstverständlich sollte bei solchen Harmonisierungsbemühungen auch das Problem einheitlicher Regelungen für die Werbung berücksichtigt sein.
Im Zusammenhang mit den Strafbestimmungen bei Verstößen gegen Vorschriften dieses Gesetzes ist verschiedentlich das Problem erörtert worden, ob Strafbestimmungen, die durch die größere zeitliche und qualitative Flexibilität der Strafbemessung zwar wesentlich verbessert worden sind, außerdem gleichzeitig erreichen, daß weniger Verstöße gegen die Bestimmungen vorkommen. Auf längere Sicht muß möglicherweise eine Novellierung des Gesetzes unternommen werden, die außer einer Verstärkung von Überwachung und Kontrollen und außer einer zügigeren und effektiveren Art der Strafbemessung auch die verfahrensrechtliche Gesetzesgrundlage verändert. Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung auf, über Anwendung und Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes, binnen vier Jahren zu berichten.



Frau Dr. Riedel-Martiny
Ein vierter Problemkreis hängt eng zusammen mit den in das Gesetz aufgenommenen einschränkenden Bestimmungen für die Tabakwerbung und jenen im Gesetzestext bis zuletzt hart umkämpften, aber nicht aufgenommenen Bestimmungen bezüglich der Alkoholwerbung. Der Unterausschuß und der federführende Ausschuß waren sich in ihrer Mehrheit darin einig — man muß da nicht gleich linksorientierter Ideologe werden, Herr Dr. Hammans, um auf diesen Widerspruch hinzuweisen —, daß es wirklich ein Widerspruch ist, einerseits für die erwiesenermaßen gesundheitsschädlichen Tabakerzeugnisse und für die oftmals suchterregenden alkoholischen Getränke Werbung zuzulassen, andererseits aber aus öffentlichen Kassen Antiraucherkampagnen und Aufklärungsmaßnahmen gegen Lungenkrebs, Alkohol- und Drogenmißbrauch, Schrumpfleber und etliche andere Krankheiten zu finanzieren. Aber man kann natürlich nicht allein die Werbung für Tabak- und Alkoholmißbrauch verantwortlich machen.
Der Ausschuß fordert die Bundesregierung in seinem Entschließungsantrag auf, ein Gesamtprogramm „Nichtraucherschutz" zu entwickeln mit dem Ziel, verstärkt die gesundheitlichen Belange der Nichtraucher in den verschiedensten Lebensbereichen zu schützen. Wenn schon die Raucher ihre Laster nicht aufgeben können, sollten doch wenigstens die Nichtraucher gesundheitlich dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

(Beifall. — Abg. Dr. Hammans: Sehr wahr!)

Zum anderen möchten wir die Verabschiedung der Gesetzesreform des Lebensmittelrechts zum Anlaß nehmen, die Bundesregierung aufzufordern, mit verstärkten Anstrengungen dem Alkoholmißbrauch entgegenzuwirken. Ich gestehe offen, daß ich eine Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Gesetz für äußerst wünschenswert gehalten hätte. Da dies nun nicht zustande gekommen ist, meine ich, daß man um so stärker darauf achten muß, daß das Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs vom November 1970 erweitert und dabei insbesondere auf die Verhütung des Alkoholismus abgestellt wird.

(Beifall. — Abg. Reddemann und Abg. Dr. Hammans: Einverstanden!)

Der Alkoholismus unter Jugendlichen nimmt ja besorgniserregende Formen an.
Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Sofortprogramm zu entwickeln. Hierzu sollen die bestehende Situation und die voraussichtliche Entwicklung analysiert werden, denn man muß die Grundlagen des Alkoholismus sorgfältig studieren, und daraus müssen mittel- und langfristige Programme zur Verhinderung von Suchtverhalten entwickelt werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist genau richtig!)

Die gesetzlichen Ausschank- und Verkaufsverbote
müssen dabei verstärkter Überwachung unterliegen.
Die Verabschiedung der Gesamtreform des Lebensmittelrechts hat für den Unterausschuß und die beteiligten Ausschüsse des Deutschen Bundestages eine große Anstrengung bedeutet. Wir alle sind froh, daß diese Anstrengung heute zum Erfolg geführt hat. Wir sind uns aber auch alle einig darüber, daß die Verabschiedung des Gesetzes nur ein erster Schritt sein kann, um auf den Gebieten der Lebensmittel, der Kosmetika, der Tabakerzeugnisse und der allgemeinen Bedarfsgegenstände größeren Gesundheitsschutz und einen größeren Rechtsschutz bei Täuschung und schädigenden Werbe-, Handels- und Vertriebsmethoden zu sichern. Bei allen weiteren Schritten bedarf es der aktiven Begleitung durch die Verbraucherschaft selbst, für die wir vermutlich in Zukunft auch weiterhin unterstützende Hilfe zu leisten haben, weil es nicht so leicht ist, Verbraucher zu organisieren und zu mobilisieren, selbst wenn es in ihrem eigenen Interesse geschieht.
Ich möchte nicht schließen, ohne einer der wesentlichen Initiatoren dieses Gesetzes zu gedenken: Käte Strobel, die der Gesamtreform in der letzten Legislaturperiode mit solchem Engagement über die Anfangshürden hinweggeholfen hat und die jetzt als Stadträtin von Nürnberg und Fraktionsvorsitzende dort immer noch nicht ruhen kann, aktiven Verbraucherschutz zu betreiben. Ich statte diesen Dank an Käte Strobel besonders gern ab, da Käte Strobel wie ich der bayerischen Sozialdemokratie angehört und ich ihr menschlich wie politisch viel verdanke.

(Beifall bei der SPD.)

Für sie wie für uns alle, die wir heute hier versammelt sind, bedeutet die Verabschiedung dieses Gesetzes einen großen Erfolg.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Spielstand vor zehn Minuten war 2 : 0; das Tor schoß Cullmann.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Das Wort hat nunmehr der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit.