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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) 7307 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) — Drucksache 7/255 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2255 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/2243, 7/2269 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 7307 D Egert (SPD) . . . . . . . . 7310 D Spitzmüller (FDP) 7315 D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7318 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 7320 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2244 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2224 — Zweite und dritte Beratung Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 7326 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 7327 D Wolfram (SPD) 7328 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen 7/1590, 7/1989 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2249 — Zweite und dritte Beratung Scheu (SPD) . 7329 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7330 D Frau Lüdemann (FDP) 7331 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen — Drucksache 7/1713 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2262 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 3731 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes — Drucksache 7/1980 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2261 — Zweite und dritte Beratung 7331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) — Drucksache 7/1979 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2252 — Zweite und dritte Beratung 7332 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr — Drucksache 7/1779 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2221 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7332 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung — Drucksache 7/2095 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2258 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2257 — Zweite und dritte Beratung 7332 C Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/550 —, Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/2222 — Zweite und dritte Beratung 7332 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 7/1963 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2225 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 7333 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Antrag der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer [Salzgitter], Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein [Stolberg], Niegel und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2207 — Erste Beratung 7333 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen — Drucksache 7/2251 — 7333 C Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2218 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten — Drucksachen 7/1612, 7/2220 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors — Drucksachen V1/3333, 7/2227 — 7334 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau — Drucksachen 7/1315, 7/2228 — 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksachen 7/1531, 7/2229 — . . . . . . 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel i 19 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Manner und Frauen — Drucksachen 7/1415, 7/2253 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten — Drucksachen 7/1672, 7/2254 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/1998, 7/2248 — 7334 C Nächste Sitzung 7334 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7335* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Regelung der Organentnahme zum Zwecke der Transplantation; Organspenderausweise 7335* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Presseberichte über vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen 7335* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Verbraucherberatung und -aufklärung für Spätaussiedler 7336* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutsch-belgischen Grenzraums 7336* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU) : Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern; Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots . . . . . . . . 7336* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7307 108. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Dr. Arnold 18. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Entrup 22.6. Dr. Freiwald 22.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23.6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Jäger (Wangen) 23.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kleinert 21.6. Krall * 18.6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 18.6. Lemmrich *** 22.6. Dr. Lohmar 22. 6. Dr. Mende *** 21.6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Dr.-Ing. Oetting 18. 6. Frau Pack 19.6. Pawelczyk *** 21. 6. Röhner 18. 6. Schedl 18. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30.6. Schonhofen 21. 6. Schwabe * 21.6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Stienen 19. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Warnke 18. 6. Weber (Heidelberg) 18. 6. Windelen 18. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 45 und 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu treffen, um eine generelle Organentnahme zum Zwecke der Transplantation ohne ausdrückliche Einholung einer Zustimmung irgendeiner Person zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bundeseinheitlich Organspenderausweise auszugeben, falls ja, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage A 45: Auf Beschluß der 42. Justizministerkonferenz ist eine aus Medizinern und Juristen zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet worden, die Anfang Juli d. J. zu ihrer ersten Arbeitstagung im Bundesministerium der Justiz zusammentreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantationsproblematik zu prüfen. Dabei sollen auch die vielschichtigen und schwierigen Einwilligungsfragen einer Lösung zugeführt werden. Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß diese eine Reihe widerstreitender Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen haben wird. Denn das Anliegen der Medizin, Patienten durch Transplantation zu heilen oder sogar vor dem Tode zu bewahren, wird nicht selten in Konflikt geraten mit dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, das auch die Entscheidung über den eigenen Körper für die Zeit nach dem Tode umfaßt. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es bei der hier angeschnittenen Frage nicht nur darum geht, Pietät gegenüber Verstorbenen zu üben, sondern auch darum, dem heute Lebenden die Gewißheit zu geben, daß sein Wille nicht ohne zwingende Not übergangen werden wird. Der Gesetzgeber wird deshalb - je nach Fallgestaltung - zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen haben. Die Ergebnisse der schon genannten Arbeitsgruppe werden jedoch zunächst abzuwarten sein. Zu Frage A 46: Im Rahmen der Erörterungen der Arbeitsgruppe wird auch die Frage geprüft werden, wie dem Wunsche der Spender von Organtransplantaten nach Sichtbarmachung ihres Spenderwillens entgegengekommen werden kann. Auf jeden Fall wäre eine einheitliche Form dieser Erklärung zu begrüßen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 55 und 56) : 7336* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Auf wie viele Fälle von vermuteten Verstößen deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen ist die Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen bisher hingewiesen worden, und welches waren Form und Ergebnis der daraufhin veranlaßten Ermittlungen? Wann sind der Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen Unterlagen über die zuletzt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vom 3. Juni 1974 erwähnten Vermutungen zugeleitet worden, denenzufolge die deutschen Unternehmen Klöckner-Werke AG, Neunkircher Eisenwerk AG sowie die Deutsche Bank AG in ein Projekt zur Kapazitätserweiterung der „Rhodesian Iron and Steel Company" verwickelt sein sollen, und welche Ermittlungen sind von der Bundesregierung daraufhin veranlaßt worden? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung ist seit 1968 in etwa 40 Fällen vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen auf vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.*) Die daraufhin veranlaßten Ermittlungen wurden nach dem Außenwirtschaftsgesetz von den zuständigen Oberfinanzdirektionen in Form von Betriebsprüfungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt, und zwar mit folgendem Ergebnis: — In drei Fällen handelte es sich um die Abwicklung von Altverträgen aus der Zeit vor dem Südrhodesien-Embargo; hier lag kein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen vor. — Bei einem weiteren Hinweis konnte der Verdacht eines Verstoßes ausgeräumt werden; dieser Fall wurde dann auch in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gestrichen. — In einem Fall hat sich der Verdacht des Sanktionsausschusses bestätigt; gegen die betroffene Firma läuft zur Zeit ein Bußgeldverfahren. — In den übrigen Fällen konnte kein Beweis für einen Verstoß erbracht werden. Zu Frage A 56: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Bundesregierung mit Note vom 3. Mai 1974 — eingegangen im Auswärtigen Amt am 15. Mai 1974 — den Zeitungsausschnitt der Sunday Times vom 14. April 1974 übermittelt, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage vom 19. April 1974 bezogen haben. Die Bundesregierung hat jedoch bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Meldung der Sunday Times Ermittlungen über die zuständigen Oberfinanzdirektionen eingeleitet und sich auf diplomatischem Wege weitere Unterlagen über den Vorgang beschafft. Erste Überprüfungen bei den betroffenen Firmen haben bereits stattgefunden. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 57): *) In der kurzen zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Zahl nicht ganz genau ermittelt werden. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Spätaussiedlern durch eine umfassende Verbraucherberatung und -aufklärung die Voraussetzung dafür zu geben, sich in einer ihnen ungewohnten „Konsumgesellschaft" zurechtzufinden? Die Betreuungsmaßnahmen für Spätaussiedler werden von den Ländern durchgeführt. Inwieweit darin eine Verbraucherberatung eingeschlossen ist, ist hier nicht bekannt. Vom Bundesministerium des Innern ist jedoch ein Wegweiser für Aussiedler herausgegeben worden, in den — auf besonderem Blatt — Warnungen vor unseriösen Geschäftemachern aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob im Rahmen der von diesen durchgeführten Betreuungsmaßnahmen die Verbraucherberatung und Aufklärung verstärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 73) : Liegen bereits erste Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutschbelgischen Grenzraums vor, zumal sich diese Kommission z. Z. mit einer Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen in dieser Hinsicht befaßt, wenn nicht, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden? Die in der Frage erwähnte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen ist von der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zu Beginn dieses Jahres beschlossen worden. Die Kommission hat mit dieser Aufgabe eine Arbeitsgruppe betraut, die unter ihrem belgischen Vorsitzenden bislang zweimal zusammengetreten ist und über die Bestandsaufnahme hinaus bereits eine Zusammenstellung der besonderen raumordnungspolitischen Probleme im deutsch-belgischen Grenzgebiet in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Entwicklung des gemeinsamen deutsch-belgischen Planungsraumes dürfte jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil es sich hierbei um eine Aufgabe der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit handelt, für die bisher keine einschlägigen Erfahrungen vorliegen. Ein Termin für den Abschluß dieser Arbeiten läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 74 und 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7337* Wie hoch sind die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern, und welche Änderungen haben sich gegenüber den Vorjahren ergeben? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, in welchen Fallgruppen wurde bisher das Zweckentfremdungsverbot überwiegend angewandt, und fällt nach Auffassung der Bundesregierung auch das Leerstehen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot? Zu Frage A 74: Die Obergrenzen für Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau des Jahres 1974 (Wohnungsbauprogramm 1974) sind — aufgrund der Meldungen der Länder — letztmals nach dem Stande vom 1. März 1974 zusammengestellt worden. Die Aufstellung zeigt, daß die Eckwerte zwischen 3,60 DM und 4,70 DM je qm Wohnfläche /Monat liegen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, daß die Obergrenzen auch noch z. T. innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich hoch sind. Maßstab für die Differenzierung ist im allgemeinen die Einwohnerzahl der Orte oder die Ausstattung der Wohnungen. Ein Vergleich mit den Obergrenzen für Mieten nach dem Stand der Zusammenstellung vom i . März 1973 zeigt, daß die Eckwerte in den Ländern (ausgenommen Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) in der letzten Zeit unverändert geblieben sind. Die Frage, ob eine aus einer Eigentumsmaßnahme resultierende Belastung noch tragbar ist, beurteilen die Länder im allgemeinen nicht anhand der Obergrenzen für Mieten, sondern messen sie in der Regel an dem Familieneinkommen. Die Eckwerte sind auch hier verschieden. Sie liegen z. B. bei der Mietobergrenze (Berlin) oder einem Betrag in Höhe von 1/3 des jährlichen Familieneinkommens (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen). Ein Vergleich mit dem Jahre 1973 zeigt, daß bei den Eckwerten keine Veränderungen festgestellt werden konnten. Zu Frage A 75: Der Bundesregierung steht eigenes Erfahrungsmaterial über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zur Verfügung. Die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister (Senatoren) der Länder sind daher darum gebeten worden, ihre Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mitzuteilen und auch darüber zu berichten in welchen Fallgruppen es bisher überwiegend angewandt worden ist. Sobald mir die Stellungnahmen der Länder vorliegen, werde ich Sie davon unterrichten. Ob nach geltendem Recht das Leerstehenlassen von Wohnraum als Zweckentfremdung anzusehen ist, kann letztverbindlich nur von den Gerichten entschieden werden. Die Landesjustizverwaltungen haben auf eine Anfrage des Bundesministers der Justiz überwiegend die Auffassung vertreten, daß es als Zweckentfremdung anzusehen sei, wenn der Verfügungsberechtigte Wohnraum Leerstehen läßt, obwohl eine Vermietung möglich wäre. Berlin hat dies in der zu Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ergangenen Verordnung vom 25. Juli 1972 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1455) ausdrücklich klargestellt. Einige Länder haben diese Auffassung in ihren Verwaltungsrichtlinien an die nachgeordneten Behörden mitgeteilt, so Bayern in dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 1972. Im Schrifttum wird diese Auffassung vor allem von SchmidtFutterer vertreten und in dem kürzlich erschienenen Kommentar „Wohnraumschutzgesetze" (unter Randnote IV 29 S. 245 ff.) näher begründet. Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung, die auch von den Ländern für wünschenswert angesehen wird, an. Diese ist im Entwurf eines Modernisierungsgesetzes vorgesehen, der zur Zeit im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorbereitet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Hammans, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung bereits ein ausreichendes Problembewußtsein in diesem Bereich verschafft hat. Ich kann Ihnen gern die Seiten herüberreichen, in denen in diesem Bericht ausführlich das Problem der Schwermetalle angesprochen ist. Ich kann natürlich auch so verfahren, daß ich daraus vorlese und die Bundesregierung damit hier traktiere.

    (Abg. Dr. Hammans: Tun Sie's doch!)

    Aber ich nehme an, daß sie dieses Sachverständigengutachten ernst nimmt. Ich jedenfalls hoffe und erwarte, daß diese Regierungsich sehr ernsthaft mit den Empfehlungen aus dem Sachverständigenrat auseinandersetzen und die notwendigen Regelungen treffen wird.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Hammans: Hoffentlich bald!)

    Ich war bei dem wissenschaftlichen Aufwand. Hier muß insbesondere, darüber waren wir uns auch im Unterausschuß einig, so schnell wie möglich und so umfassend wie möglich ein Punkt berücksichtigt werden, der nicht unmittelbar in die Überwachung und Kontrolle hineingehört, aber doch eng damit zusammenhängt: Es muß gewährleistet sein, daß eine amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren zustande kommt. Wir haben ja noch die sehr abenteuerliche Situation, die ich mit Ihnen beklage, daß etwa bei den Untersuchungen und Messungen regional unterschiedliche Verfahren angewandt werden. Da muß Klarheit, da muß Abstimmung geschaffen werden. Da sind wir uns voll einig. Wir sollten auch dies gemeinsame Ziel nicht aufgeben.
    Dies bedeutet natürlich — Kollege Dr. Hammans hat davon gesprochen —, daß wir die personellen und sachlichen Voraussetzungen schaffen müssen, und dies — im Klartext — kostet Geld. Da soll sich niemand einer Illusion hingeben. Wir werden dieses Gesetz nur dann voll wirksam machen können, wenn wir dieses Geld sowohl bei den Ländern, aber auch beim Bund, was die Ausstattung des Bundesgesundheitsamtes angeht, aufwenden.
    Zu dem Problem der Überwachung und Kontrolle: Ihre Verstärkung setzt auch voraus, daß wir uns dem Problem der Einfuhrkontrollen zuwenden. Sowohl die gesundheitspolitischen Zielsetzungen als auch nationale Anforderungen machen es notwendig, die Kontrolle auf die eingeführten Güter auszudehnen. Natürlich spielt auch der wirtschaftliche Gesichtspunkt eine Rolle, daß wir Wettbewerbsverzerrungen für die deutschen Anbieter nicht zulassen können und auch nicht zulassen wollen. Deshalb muß sichergestellt werden, daß die Vorschriften im Gesetz, die erfreulicherweise hineingekommen sind, strikt durchgeführt werden.
    Ich hatte schon darauf hingewiesen, daß der Sachverständigenrat für Fragen des Umweltschutzes beim Bundesminister des Innern auch zum Komplex der Lebensmittel Stellung genommen hat. Ich empfehle der Bundesregierung dringend, diese Empfehlungen so schnell wie möglich — da geht es auch um die Ausstattung der Lebensmittelüberwachung und -kontrolle — in die Wirklichkeit umzusetzen. Hier sind sinnvolle Anregungen, auf die ich in dem Punkt verweisen will.
    In engem Zusammenhang mit der Frage der Überwachung und der Einfuhrkontrolle stehen die Forderung und die Konsequenz, daß wir es erreichen müssen, auf der internationalen Ebene die hohen natio-



    Egert
    nalstaatlichen Anforderungen verbindlich zu machen. Gegenwärtig — und dies müssen wir gemeinsam in diesem Hause beklagen — haben wir es überwiegend mit produktbezogenen, mit Einzelfallregelungen zu tun; wir brauchen hier aber grundsätzliche Regelungen, wenn wir künftig den Gesundheits- und Verbraucherschutz wirksam absichern wollen.
    Die wirksame Ausgestaltung von Überwachung und Kontrolle entscheidet darüber, ob aus der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ein vorbildliches Verbraucherschutzgesetz wird oder ob nur eine verbraucherpolitisch schön anzusehende Fassade entsteht. Wir Sozialdemokraten betonen ausdrücklich, daß uns an einem verbraucherpolitischen Schönwettergesetz, an einem bloßen „Reformvorzeigegesetz" nicht gelegen ist. Wir brauchen und wollen ein Verbraucherschutzgesetz, das sich in der Praxis, im Alltag bewährt, und das ist für uns mehr als nur ein verbraucherpolitisches Potemkinsches Dorf. Wir werden deshalb alle Anstrengungen, dieses Ziel zu erreichen, unterstützen.
    Nicht zuletzt muß erwähnt werden, daß mit der Gesamtreform des Lebensmittelrechts der Versuch unternommen wird, das Lebensmittelstrafrecht wirklichkeitsnäher auszugestalten. Dem unbefangenen Beobachter mag die noch geltende Regelung des alten Lebensmittelgesetzes mit ihrer insgesamt höheren Strafandrohung abschreckender erscheinen. Jedoch haben die Erfahrungen der Vergangenheit in der Praxis gezeigt, daß diese Abschreckung nur auf dem Gesetzespapier steht. Mit dem Gesetzentwurf zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine neue Fassung der Strafvorschriften vorgelegt worden, die insoweit eine Entzerrung bringt, als zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden wird. Diese Entzerrung scheint insoweit wirklichkeitsnäher und wirksamer, als sie mit der Staffelung von Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Bußgeldern das angestrebte Ziel, Verstöße gegen die Vorschriften des Gesetzes zu ahnden, wirksamer erreichen kann.
    Ein letztes Wort zum Zeitpunkt des Inkrafttretens: Es war die ursprüngliche Absicht, dieses Gesetz zum 1. Januar 1978 in Kraft treten zu lassen. Dies erschien allen Fraktionen in den Diskussionen und in den Beratungen der Gremien des Parlaments als eine unvertretbare zeitliche Verzögerung. Der jetzt gewählte Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Regelungen, die in der Wirtschaft keine Umstellungsprobleme aufwerfen, der 1. Januar 1975, verdeutlicht, daß ein gemeinsames Interesse in diesem Hause besteht, den Verbraucherschutz schnell wirksam werden zu lassen. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Regelung nachdrücklich.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch zwei Bemerkungen zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts machen. Die eine bezieht sich darauf, daß dem Gesetzentwurf häufig der Vorwurf gemacht wurde, er enthalte eine Summe ausfüllungsbedürftiger Ermächtigungen an die Regierung; und unterschwellig wurden mit dieser Kompetenzabgabe durch den Gesetzgeber an die Regierung allerhand Befürchtungen verbunden. Zu diesem Vorwurf will ich feststellen, daß derjenige, der ein modernes Gesetz will, der insbesondere sicherstellen will, daß die Regierung sofort handlungsfähig wird, daß sie neuen Tatsachen, neuen Erkenntnissen der Wissenschaft schnell und zügig Rechnung tragen kann, nicht umhin kann, auch Kompetenzen für ein solches zügiges Verfahren im Gesetz selbst vorzusehen.
    Um jedoch die Bedenken, die auch in bezug darauf vorgetragen worden sind, daß die Vielzahl der Ermächtigungen zu einer zusätzlichen Erschwerung und einer bürokratischen Praxis führen könnte, auszuräumen, ist ein Verfahren vereinbart worden, das dem Gesetzgeber über den federführenden Parlamentsausschuß die Möglichkeit gibt, zu sehen, ob die Ermächtigungen in dem politischen Sinne, in dem sie gemeint sind, auch ausgefüllt werden.
    Neben dieser begleitenden Fürsorge für die Gesamtreform des Lebensmittelrechts soll von der Bundesregierung nach vier Jahren ein Erfahrungsbericht über die Wirkungen dieses Gesetzes, insbesondere der Verbraucherschutzregelungen, vorgelegt werden. Dieser Erfahrungsbericht soll die Grundlage dafür darstellen, zu prüfen, ob sich die getroffenen Regelungen in der Praxis bewährt haben, bzw. aufzuzeigen, wo schwache Punkte sind, die neue Überlegungen beim Gesetzgeber auslösen müssen.
    Zusammenfassend stellt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion fest, daß mit der Gesamtreform des Lebensmittelrechts ein weiteres Versprechen der sozialliberalen Koalition eingelöst wird. Wir begrüßen den Gesetzentwurf als den bedeutsamsten verbraucherpolitischen Beitrag in dieser Legislaturperiode und sehen ihn als überzeugenden Beweis für die Forderung dies Bundeskanzlers Helmut Schmidt nach Kontinuität. Von der Regierung Brandt /Scheel versprochen, von der Regierung Schmidt /Genscher verwirklicht: ein weiterer Punkt des sozialliberalen Regierungsprogramms kann abgehakt werden.
    Wir Sozialdemokraten stimmen diesem Gesetz zu und wünschen, daß sich die Reform in der Praxis bewähren möge. Was die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dazu tun kann, wird sie tun.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Vor fast 16 Jahren hat dieser Deutsche Bundestag in anderer Zusammensetzung den Entschließungsantrag angenommen, der sich für eine Gesamtreform des Lebensmittelrechts einsetzte. Daß das, was dort an Idealvorstellungen zum Ausdruck kam, nicht ganz verwirklicht werden konnte, schmälert dieses Gesetzeswerk, das wir heute verabschieden wollen und dessen erste Lesung bereits vor drei Jahren im 6. Deutschen Bundestag stattgefunden hat, nicht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wissenschaft, Technik und Industrie haben durch immer schnellere Entwicklung zu einem fast unübersehbar



    Spitzmüller
    angewachsenen Warenangebot geführt. Nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität hat zugenommen. Aber mit der Vielzahl und Differenziertheit der im Lebensmittelbereich angebotenen Waren sind auch die Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung gewachsen. Wir leben in einer Verbrauchergesellschaft, deren Segnungen wir alle genießen. Aber wenn wir diese Verbrauchergesellschaft nicht zugleich zu einer Verbraucherschutzgesellschaft machen, kann der Segen in Unsegen umschlagen.
    Auf dem Lebensmittelrechtsgebiet, das wir heute behandeln und wo es buchstäblich um unser tägliches Brot geht, leuchtet die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes besonders ein. Es handelt sich um die Gesundheit des Verbrauchers, um unser aller Gesundheit. Der Gesundheitsschutz des Bürgers soll in zwei großen Verbraucherschutzgesetzen verbessert werden: der Gesamtreform des Lebensmittelrechts, die wir heute abschließen wollen, und der Reform der Arzneimittelsicherheit, mit der sich das Parlament erstmals im Herbst befassen wird. Einen ersten Schritt in dieser Richtung haben wir im Frühjahr bereits mit der „Tierarzneimittelnovelle" getan, und es ist keine Übertreibung, wenn in der Begründung des Regierungsentwurfs die Gesamtreform des Lebensmittelrechts als das wohl umfangreichste Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes bezeichnet worden ist. Dies gilt für das heute zu verabschiedende Gesetz in vollem Umfang.
    Bevor ich nun einige Punkte dieses Gesetzes anschneide, noch ein Wort zu der Leitlinie, »die bei den Beratungen für uns Freie Demokraten, aber ich nehme an, für alle Mitglieder des Ausschusses — so ist es mir wenigstens entgegengeschlagen—, die Leitlinie für das war, was maßgeblich war — und auf Sie ist im Ausschußbericht besonders hingewiesen worden —: nämlich vernünftiger Gesundheits- und Verbraucherschutz auf der einen Seite ohne unnötige Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung auf ,der anderen Seite. Das ist der Geist, in dem wir an die Beratung dieses Gesetzentwurfs herangegangen sind. Wir meinen, die besten Verbraucherschutzbestimmungen nützen nichts, wenn ihre Durchführung und Kontrolle nicht mehr praktikabel sind oder die Waren unzumutbar verteuern. Wir haben aber auch der Versuchung widerstanden, in die Reglementiersucht von Verbraucherschutzideologen zu verfallen; denn auch hier gab es erhebliche Wünsche und Vorstellungen.
    Wenn ich auf einige Punkte des Gesetzentwurfs noch eingehe, so aus dem Grunde, weil sie im Ausschuß lange diskutiert worden sind. Das hat seinen Niederschlag erfreulicherweise auch im Unterausschußbericht und im Ausschußbericht in aller Deutlichkeit gefunden. Der das Verbotsprinzip abgrenzende ,,Zusatzstoff"-Begriff ist das Kernstück der dem vorbeugenden Gesundheitsschutz 'dienenden Regelungen. Gegen die Formulierung dieses Begriffs im Regierungentwurf wurde eine Fülle von Einwänden vorgetragen, die in den Ausschußsitzungen sehr eingehend diskutiert wurden. Eine allseits befriedigende Gesetzesformulierung ließ sich jedoch nicht finden. In »den Ausschußberatungen wurde aber in der Länge der Diskussion deutlich erkennbar, was Zweck, Absicht und materieller Gehalt »dieser Formulierungen ist, so daß es sich lohnt, »dies an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich zu machen.
    Der Umfang des „Zusatzstoff"-Begriffes orientiert sich ausschließlich an den Notwendigkeiten des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Das bedeutet, er muß alle Maßnahmen möglich machen, die brauchbar sind, durch falsche Ernährungsgewohnheiten bedingte Krankheiten zu bekämpfen. Er muß andererseits aber verhindern, daß schädliche Stoffe als beabsichtigte Bestandteile der menschlichen Ernährung aufgenommen werden. Der erste Zweck macht erforderlich, das Verbotsprinzip nicht weiter auszubauen, als zur Erreichung des zweiten Zweckes erforderlich ist. Dies wird nach Auffassung der beratenden Ausschüsse durch drei Regulative erreicht:
    Erstens durch die allgemeine Verkehrsauffassung. Diese ist in § 2 Abs. 1 des Gesetzes, völlig anders als sonst im Lebensmittelrecht, wo sie zur Abgrenzung von Irreführungstatbeständen herangezogen wird, als übergeordnetes Ordnungsprinzip zu verstehen. Sie besagt, daß eine tatsächliche Eignung und eine objektive Bestimmung für die Verwendung eines Stoffes wegen seines Nähr-, Geruchsoder Geschmackswertes oder als Genußmittel vorhanden sein muß. Der in verschiedenen Stellungnahmen bemängelte Gegensatz zwischen der allgemeinen Verkehrsauffassung über einen solchen Sachverhalt und den wissenschaftlichen Tatsachen kann daher in keinem Falle auftreten. Dies ist eine wesentliche Erkenntnis aus der langen Diskussion, die wir zu diesem Paragraphen geführt haben und die ich hier noch einmal verdeutlichen wollte.
    Das zweite Regulativ ist die abstrakte Betrachtungsweise. Sie ist so wie in der bisherigen lebensmittelrechtlichen Rechtspraxis anzuwenden, und über sie ist im Ausschußbericht nochmals einiges sehr klar und deutlich dargestellt.
    Das dritte Regulativ ist eine vernünftige Handhabung des Begriffes durch Verordnungsgeber und Verwaltung. Mehrfach wurde in den Ausschußsitzungen betont, daß eine vernünftige Handhabung des Begriffes des Zusatzstoffes durch Verordnungsgeber und Verwaltung notwendig für seine Brauchbarkeit sei. So ist denn festzustellen, daß das Verbotsprinzip die Funktion des vorbeugenden Gesundheitsschutzes in beiden angedeuteten Richtungen nur dann erfüllen kann, wenn eine Überdehnung des Begriffs des Zusatzstoffes durch eine Zulassung von Stoffen, die nach dem Ausgeführten mit dem Begriff „Zusatzstoff" nicht gemeint sind, vermieden wird.
    Meine Damen und Herren, ich möchte noch kurz auf einige Schwerpunkte eingehen, die im Wirtschaftsausschuß eine gewisse Rolle gespielt haben. Auch hier scheint mir einiges zur Verdeutlichung und Klarstellung in dieser Debatte notwendig. Der gesundheitsbezogene Verbraucherschutz findet sich auch im Bereich der Bezeichnungs- und Kennzeichnungsvorschriften. In § 18 wurden Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, in der Werbung für Le-



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    bensmittel verboten. Auch bei dem Verständnis dieser Vorschrift ist der gewollte Zweck der Rechtsanwendung zu berücksichtigen. Die Verbote sollen ganz allgemein die krankheitsbezogene Werbung für einzelne Lebensmittel unterbinden, da eine solche Werbung wegen ihrer informativen Unvollständigkeit für den Verbraucher irreführend sein kann. Keinesfalls sollte damit aber die Möglichkeit unterbunden werden, von ernährungsbedingten Erkrankungen bedrohte oder belastete Verbraucher über Lebensmittel zu informieren, die für sie geeignet und bestimmt sind.
    Das bedeutet, daß beispielsweise Aussagen darüber, daß die Einhaltung bestimmter Ernährungsgrundsätze und Kostpläne gewissen Krankheitsrisiken vorbeugen kann, natürlich nicht von einem solchen Verbot erfaßt sein können. Niemand wird dem Deutschen Bundestag deshalb unterstellen können oder wollen, eine derart sinnwidrige Bestimmung erlassen zu haben; in der öffentlichen Diskussion wurde das teilweise so dargestellt. Im übrigen ist es so, was in der öffentlichen Diskussion auch oft übersehen wurde, daß im Einzelfall das Verbot solcher Werbeaussagen nicht gegenüber den Heilberufen und nicht für diätetische Lebensmittel gilt, so daß der globale Vorwurf, der häufig erhoben wurde, nicht zutreffen kann.
    Zu § 22, der weiteren Ausdehnung von Werbeeinschränkungen bei Tabakwaren, bei Zigaretten! Hierüber haben wir uns sehr lange unterhalten, und das ist hier eindeutig angesprochen worden. Zur Begründung darf ich das anführen, was der Bundesrat schon seit 1970 aus gesundheitspolitischer Sicht zu dieser Änderung gesagt hat. Wir bekennen als Freie Demokraten, daß wir sehen, daß wir hier der deutschen Zigarettenindustrie etwas zumuten, was die übrige europäische Zigarettenindustrie nicht auf sich zu nehmen hat. Wir gehen aber davon aus, daß auch die Parlamente der anderen europäischen Staaten in Verfolg der entsprechenden Entschließung des Europarates sich aus gesundheitspolitischen Gründen dieser deutschen Regelung anschließen. Wir haben die dringende Bitte an unsere Nachbarstaaten, dies auch zu tun, damit diese Änderung nicht zu ,einer Lex pro Radio Luxemburg wird, was sie, wenn die anderen nicht in den nächsten Jahren nachziehen, werden könnte.
    Zu den §§ 24 und 29, dem Begriff des Herstellers, darf ich in Übereinstimmung mit dem Ausschußbericht nochmals betonen, daß Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die der Verbesserung der Produkte wie dem Umwelt- und Verbraucherschutz zugute kommen, einschließlich der Herstellung von Proben zur Vornahme von Verträglichkeitsprüfungen, kein Herstellen im Sinne dieser Vorschriften sind.
    Was die Herstellerhaftung anlangt, so ist ebenfalls klar festgestellt, daß die Haftung des Herstellers kosmetischer Mittel odersonstiger Bedarfsgegenstände sich nach der Auffassung des Ausschusses gegenüber dem bisher bewährten Rechtszustand nicht verändern soll. Wenn auch der vorhersehbare Gebrauch in den Vorschriften selbst nicht näher abgegrenzt wird, so möchte ich an dieser Stelle doch festhalten, daßentsprechend der Entwurfsbegründung zu § 24 eine Herstellerhaftung für Schäden wegen unsachgemäßer, unüblicher oder den Gebrauchsanweisungen wesentlich zuwiderlaufender Anwendungen nicht eintreten soll. In das geltende Haftungssystem wird somit nicht eingegriffen. Grundsätze der Produzentenhaftung könnten im übrigen darüber hinaus auch nur für alle Wirtschaftsbereiche einheitlich verändert werden. Hier ändert sich am bisherigen Rechtszustand also eindeutig nichts; das ist im Ausschuß mehrfach unterstrichen worden.
    Was den § 38 anlangt, so ist die nach § 38 vorgesehene Anhörung von Sachkennern ein Erforderis, einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den beteiligten Fachkreisen Rechnung zu tragen. Eine solche Zusammenarbeit wird seit Jahren in den dem Bundesgesundheitsamt zugeordneten Beratungskommissionen für Kunststoff und für kosmetische Erzeugnisse mit beachtlichem Erfolg praktiziert. Es kann daher unter Zugrundelegung dieser positiven Erfahrungen, wie es auch bereits im abschließenden Bericht des Ausschusses zum Ausdruck gekommen ist, davon ausgegangen werden, daß die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit weiter verwertet werden und zukünftig eine Intensivierung dieser Zusammenarbeit und die damit verbundene rechtliche Absicherung dieser Gremien erfolgt.
    Ein wichtiges Anliegen war — das ist von den beiden Vorrednern schon betont worden — für uns, trotz der Verschärfung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen für deutsche Erzeugnisse die Konkurrenzfähigkeit der Erzeugnisse der heimischen Landwirtschaft und Lebensmittelhersteller gegenüber ausländischen Produkten zu sichern. Daher dürfen grundsätzlich keine Waren eingeführt werden, die unseren Anforderungen nicht entsprechen. Wir haben uns bei den Beratungen besonders mit der Frage beschäftigt, wie dieses Verbringungsverbot möglichst effektiv überwacht werden kann. Zu diesem Zweck haben wir die entsprechende Verordnungsermächtigung dahin gehend erweitert, daß die Einfuhr von der Anerkennung des ausländischen Herstellungsbetriebs abhängig gemacht werden kann.
    Meine Damen und Herren, wenn wir nun vor der entscheidenden Verabschiedung dieses Lebensmittelrechtsreformgesetzes stehen, so habe ich Dank auszusprechen; Dank an die Damen und Herren des Ministeriums, die teilweise seit elf Jahren an der Vorbereitung dieses Gesetzes in ihrem Geschäftsbereich tätig gewesen sind und die auf die vielfach recht kritischen und schwierigen und manchmal mißtrauischen Fragen immer zu einer umfassenden Auskunft bereit waren. Ich habe auch den Mitarbeitern im Unterausschuß und im Ausschuß zu danken, und ich habe den Damen und Herren der Opposition zu danken, die im federführenden Ausschuß wie im Unterausschuß konstruktiv mitgearbeitet haben. Wie das heutige Abstimmungsergebnis zeigt, hat diese konstruktive, oft sehr kritische Mitarbeit dazu geführt, daß wir alle im Unterausschuß und im federführenden Ausschuß uns in den Auffas-



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    sungen so nahegekommen sind, daß dieses Gesetz nun, wie ich annehme, auch in dritter Lesung, wie in zweiter Lesung, einstimmige Zustimmung finden kann. Meine Damen und Herren, bei einem so umfassenden Gesetz ist das keine Selbstverständlichkeit, wenn ich an manche Diskussion im Unterausschuß denke.
    Zum Schluß darf ich noch ein besonderes Anliegen hervorheben, das wir bei den Beratungen vor Augen hatten. Die Verbesserungen des Verbraucherschutzes, die wir heute beschließen, werden nur dann Wirklichkeit, wenn vom Bund und den Ländern die erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Daher haben wir in dem vorgelegten Entschließungsantrag die Bundesregierung, die ja eine Reihe schwierigster und schwerwiegender Durchführungsverordnungen zu erlassen hat, und die Landesregierungen, bei deren Behörden die Überwachung und Kontrolle liegen wird, aufgefordert, alles hierzu Erforderliche unverzüglich zu tun. Die Bundesregierung soll dann über Durchführung und Erfolg dieser Verbraucherschutzreform binnen vier Jahren einen Bericht vorlegen. Ich hoffe, daß unser dringlicher Appell an Bund und Länder diesem Gesetz die nötige Starthilfe sichert. Starthilfe durch Bund und Länder ist bei dem umfassenden Werk, das wir hier verabschieden, dringend notwendig.

    (Beifall.)