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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) 7307 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) — Drucksache 7/255 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2255 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/2243, 7/2269 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 7307 D Egert (SPD) . . . . . . . . 7310 D Spitzmüller (FDP) 7315 D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7318 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 7320 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2244 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2224 — Zweite und dritte Beratung Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 7326 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 7327 D Wolfram (SPD) 7328 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen 7/1590, 7/1989 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2249 — Zweite und dritte Beratung Scheu (SPD) . 7329 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7330 D Frau Lüdemann (FDP) 7331 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen — Drucksache 7/1713 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2262 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 3731 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes — Drucksache 7/1980 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2261 — Zweite und dritte Beratung 7331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) — Drucksache 7/1979 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2252 — Zweite und dritte Beratung 7332 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr — Drucksache 7/1779 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2221 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7332 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung — Drucksache 7/2095 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2258 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2257 — Zweite und dritte Beratung 7332 C Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/550 —, Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/2222 — Zweite und dritte Beratung 7332 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 7/1963 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2225 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 7333 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Antrag der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer [Salzgitter], Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein [Stolberg], Niegel und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2207 — Erste Beratung 7333 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen — Drucksache 7/2251 — 7333 C Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2218 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten — Drucksachen 7/1612, 7/2220 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors — Drucksachen V1/3333, 7/2227 — 7334 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau — Drucksachen 7/1315, 7/2228 — 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksachen 7/1531, 7/2229 — . . . . . . 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel i 19 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Manner und Frauen — Drucksachen 7/1415, 7/2253 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten — Drucksachen 7/1672, 7/2254 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/1998, 7/2248 — 7334 C Nächste Sitzung 7334 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7335* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Regelung der Organentnahme zum Zwecke der Transplantation; Organspenderausweise 7335* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Presseberichte über vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen 7335* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Verbraucherberatung und -aufklärung für Spätaussiedler 7336* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutsch-belgischen Grenzraums 7336* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU) : Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern; Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots . . . . . . . . 7336* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7307 108. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Dr. Arnold 18. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Entrup 22.6. Dr. Freiwald 22.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23.6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Jäger (Wangen) 23.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kleinert 21.6. Krall * 18.6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 18.6. Lemmrich *** 22.6. Dr. Lohmar 22. 6. Dr. Mende *** 21.6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Dr.-Ing. Oetting 18. 6. Frau Pack 19.6. Pawelczyk *** 21. 6. Röhner 18. 6. Schedl 18. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30.6. Schonhofen 21. 6. Schwabe * 21.6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Stienen 19. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Warnke 18. 6. Weber (Heidelberg) 18. 6. Windelen 18. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 45 und 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu treffen, um eine generelle Organentnahme zum Zwecke der Transplantation ohne ausdrückliche Einholung einer Zustimmung irgendeiner Person zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bundeseinheitlich Organspenderausweise auszugeben, falls ja, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage A 45: Auf Beschluß der 42. Justizministerkonferenz ist eine aus Medizinern und Juristen zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet worden, die Anfang Juli d. J. zu ihrer ersten Arbeitstagung im Bundesministerium der Justiz zusammentreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantationsproblematik zu prüfen. Dabei sollen auch die vielschichtigen und schwierigen Einwilligungsfragen einer Lösung zugeführt werden. Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß diese eine Reihe widerstreitender Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen haben wird. Denn das Anliegen der Medizin, Patienten durch Transplantation zu heilen oder sogar vor dem Tode zu bewahren, wird nicht selten in Konflikt geraten mit dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, das auch die Entscheidung über den eigenen Körper für die Zeit nach dem Tode umfaßt. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es bei der hier angeschnittenen Frage nicht nur darum geht, Pietät gegenüber Verstorbenen zu üben, sondern auch darum, dem heute Lebenden die Gewißheit zu geben, daß sein Wille nicht ohne zwingende Not übergangen werden wird. Der Gesetzgeber wird deshalb - je nach Fallgestaltung - zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen haben. Die Ergebnisse der schon genannten Arbeitsgruppe werden jedoch zunächst abzuwarten sein. Zu Frage A 46: Im Rahmen der Erörterungen der Arbeitsgruppe wird auch die Frage geprüft werden, wie dem Wunsche der Spender von Organtransplantaten nach Sichtbarmachung ihres Spenderwillens entgegengekommen werden kann. Auf jeden Fall wäre eine einheitliche Form dieser Erklärung zu begrüßen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 55 und 56) : 7336* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Auf wie viele Fälle von vermuteten Verstößen deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen ist die Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen bisher hingewiesen worden, und welches waren Form und Ergebnis der daraufhin veranlaßten Ermittlungen? Wann sind der Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen Unterlagen über die zuletzt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vom 3. Juni 1974 erwähnten Vermutungen zugeleitet worden, denenzufolge die deutschen Unternehmen Klöckner-Werke AG, Neunkircher Eisenwerk AG sowie die Deutsche Bank AG in ein Projekt zur Kapazitätserweiterung der „Rhodesian Iron and Steel Company" verwickelt sein sollen, und welche Ermittlungen sind von der Bundesregierung daraufhin veranlaßt worden? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung ist seit 1968 in etwa 40 Fällen vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen auf vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.*) Die daraufhin veranlaßten Ermittlungen wurden nach dem Außenwirtschaftsgesetz von den zuständigen Oberfinanzdirektionen in Form von Betriebsprüfungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt, und zwar mit folgendem Ergebnis: — In drei Fällen handelte es sich um die Abwicklung von Altverträgen aus der Zeit vor dem Südrhodesien-Embargo; hier lag kein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen vor. — Bei einem weiteren Hinweis konnte der Verdacht eines Verstoßes ausgeräumt werden; dieser Fall wurde dann auch in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gestrichen. — In einem Fall hat sich der Verdacht des Sanktionsausschusses bestätigt; gegen die betroffene Firma läuft zur Zeit ein Bußgeldverfahren. — In den übrigen Fällen konnte kein Beweis für einen Verstoß erbracht werden. Zu Frage A 56: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Bundesregierung mit Note vom 3. Mai 1974 — eingegangen im Auswärtigen Amt am 15. Mai 1974 — den Zeitungsausschnitt der Sunday Times vom 14. April 1974 übermittelt, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage vom 19. April 1974 bezogen haben. Die Bundesregierung hat jedoch bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Meldung der Sunday Times Ermittlungen über die zuständigen Oberfinanzdirektionen eingeleitet und sich auf diplomatischem Wege weitere Unterlagen über den Vorgang beschafft. Erste Überprüfungen bei den betroffenen Firmen haben bereits stattgefunden. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 57): *) In der kurzen zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Zahl nicht ganz genau ermittelt werden. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Spätaussiedlern durch eine umfassende Verbraucherberatung und -aufklärung die Voraussetzung dafür zu geben, sich in einer ihnen ungewohnten „Konsumgesellschaft" zurechtzufinden? Die Betreuungsmaßnahmen für Spätaussiedler werden von den Ländern durchgeführt. Inwieweit darin eine Verbraucherberatung eingeschlossen ist, ist hier nicht bekannt. Vom Bundesministerium des Innern ist jedoch ein Wegweiser für Aussiedler herausgegeben worden, in den — auf besonderem Blatt — Warnungen vor unseriösen Geschäftemachern aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob im Rahmen der von diesen durchgeführten Betreuungsmaßnahmen die Verbraucherberatung und Aufklärung verstärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 73) : Liegen bereits erste Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutschbelgischen Grenzraums vor, zumal sich diese Kommission z. Z. mit einer Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen in dieser Hinsicht befaßt, wenn nicht, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden? Die in der Frage erwähnte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen ist von der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zu Beginn dieses Jahres beschlossen worden. Die Kommission hat mit dieser Aufgabe eine Arbeitsgruppe betraut, die unter ihrem belgischen Vorsitzenden bislang zweimal zusammengetreten ist und über die Bestandsaufnahme hinaus bereits eine Zusammenstellung der besonderen raumordnungspolitischen Probleme im deutsch-belgischen Grenzgebiet in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Entwicklung des gemeinsamen deutsch-belgischen Planungsraumes dürfte jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil es sich hierbei um eine Aufgabe der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit handelt, für die bisher keine einschlägigen Erfahrungen vorliegen. Ein Termin für den Abschluß dieser Arbeiten läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 74 und 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7337* Wie hoch sind die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern, und welche Änderungen haben sich gegenüber den Vorjahren ergeben? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, in welchen Fallgruppen wurde bisher das Zweckentfremdungsverbot überwiegend angewandt, und fällt nach Auffassung der Bundesregierung auch das Leerstehen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot? Zu Frage A 74: Die Obergrenzen für Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau des Jahres 1974 (Wohnungsbauprogramm 1974) sind — aufgrund der Meldungen der Länder — letztmals nach dem Stande vom 1. März 1974 zusammengestellt worden. Die Aufstellung zeigt, daß die Eckwerte zwischen 3,60 DM und 4,70 DM je qm Wohnfläche /Monat liegen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, daß die Obergrenzen auch noch z. T. innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich hoch sind. Maßstab für die Differenzierung ist im allgemeinen die Einwohnerzahl der Orte oder die Ausstattung der Wohnungen. Ein Vergleich mit den Obergrenzen für Mieten nach dem Stand der Zusammenstellung vom i . März 1973 zeigt, daß die Eckwerte in den Ländern (ausgenommen Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) in der letzten Zeit unverändert geblieben sind. Die Frage, ob eine aus einer Eigentumsmaßnahme resultierende Belastung noch tragbar ist, beurteilen die Länder im allgemeinen nicht anhand der Obergrenzen für Mieten, sondern messen sie in der Regel an dem Familieneinkommen. Die Eckwerte sind auch hier verschieden. Sie liegen z. B. bei der Mietobergrenze (Berlin) oder einem Betrag in Höhe von 1/3 des jährlichen Familieneinkommens (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen). Ein Vergleich mit dem Jahre 1973 zeigt, daß bei den Eckwerten keine Veränderungen festgestellt werden konnten. Zu Frage A 75: Der Bundesregierung steht eigenes Erfahrungsmaterial über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zur Verfügung. Die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister (Senatoren) der Länder sind daher darum gebeten worden, ihre Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mitzuteilen und auch darüber zu berichten in welchen Fallgruppen es bisher überwiegend angewandt worden ist. Sobald mir die Stellungnahmen der Länder vorliegen, werde ich Sie davon unterrichten. Ob nach geltendem Recht das Leerstehenlassen von Wohnraum als Zweckentfremdung anzusehen ist, kann letztverbindlich nur von den Gerichten entschieden werden. Die Landesjustizverwaltungen haben auf eine Anfrage des Bundesministers der Justiz überwiegend die Auffassung vertreten, daß es als Zweckentfremdung anzusehen sei, wenn der Verfügungsberechtigte Wohnraum Leerstehen läßt, obwohl eine Vermietung möglich wäre. Berlin hat dies in der zu Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ergangenen Verordnung vom 25. Juli 1972 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1455) ausdrücklich klargestellt. Einige Länder haben diese Auffassung in ihren Verwaltungsrichtlinien an die nachgeordneten Behörden mitgeteilt, so Bayern in dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 1972. Im Schrifttum wird diese Auffassung vor allem von SchmidtFutterer vertreten und in dem kürzlich erschienenen Kommentar „Wohnraumschutzgesetze" (unter Randnote IV 29 S. 245 ff.) näher begründet. Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung, die auch von den Ländern für wünschenswert angesehen wird, an. Diese ist im Entwurf eines Modernisierungsgesetzes vorgesehen, der zur Zeit im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorbereitet wird.
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    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte jetzt gern fortfahren; ich glaube, daß wir diesen geschichtlichen Disput außerhalb dieses Hauses fortsetzen können.
    Zu der Verabschiedung der Gesamtreform des Lebensmittelrechts hatte der Unterausschuß, der eingesetzt war, die Möglichkeit, auf die Vorarbeiten aus der 6. Legislaturperiode zurückzugreifen. Die aus der politischen Gesamtsituation bedingte Warte-und Reifezeit für den Gesetzentwurf der sozialliberalen Koalition hat ihm nicht geschadet. Diese Feststellung ist um so berechtigter, als die Oppositionspartei in diesem Hause die politische Pause als Lernzeit genutzt und ihre zahlreichen Einzelgesetzentwürfe, die noch in der 6. Legislaturperiode vorgelegt worden sind, in die Beratungen des 7. Deutschen Bundestages nicht mehr eingebracht hat.
    Wir Sozialdemokraten hätten uns dennoch gewünscht, daß eine weitere Verzögerung der Verabschiedung der Gesamtreform des Lebensmittelrechts durch die politische Zwangspause unterblieben wäre, dies u. a. auch deshalb, weil wir es für dringend notwendig erachten, die Stellung des Verbrauchers am Markte zu stärken, d. h. auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß er seine Rechte besser wahrnehmen kann.
    Den Schutz des Verbrauchers auszubauen, bezeichnet eine der grundsätzlichen Zielrichtungen der Gesamtreform des Lebensmittelrechts. Die andere Leitlinie ist mit der Absicht gekennzeichnet, den Schutz der Gesundheit unserer Bürger so gut wie irgend möglich zu gewährleisten. Diese beiden Leitmotive in dem vorliegenden Gesetzentwurf fest zu verankern, sie vorrangig, aber auch gleichzeitig sachgerecht und abgewogen gegenüber wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen — darauf zu achten, haben die Vertreter der SPD-Fraktion in den die Gesamtreform des Lebensmittelrechts beratenden Gremien sich verpflichtet gefühlt.
    Dazu gehörte auch, zu verhindern, daß der Gesetzentwurf ohne erkennbare sachliche Begründung zu einem Torso verstümmelt würde. Gott 'sei Dank hat in den Beratungen des Unterausschusses niemand wieder die Absicht aufgenommen, eine Summe von Einzelgesetzen zu schaffen. Dies stellt sicher, daß der Verbraucher- und Gesundheitsschutz umfassend in einem Gesetzeswerk geregelt werden kann.
    Auf den ersten Blick verwirrt die Überschrift „Gesamtreform des Lebensmittelrechts". Sie verwirrt deshalb, weil sich hinter dieser Überschrift beileibe nicht nur Regelungen für Lebensmittel, sondern auch für Tabakwaren, für Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände verbergen. Dieser scheinbare Widerspruch beginnt sich aufzulösen, wenn man feststellt, daß den genannten Gütern gemeinsam eine Beziehung zum Menschen und seinen Bedürfnissen ist.
    Diese Tatsache verdeutlicht ein weiteres Grundprinzip der Reform: Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz in ihrer Wirkung und Bedeutung auf den Menschen auszurichten. Ihm soll die Vorsorge, die aus dem 'gesetzten Recht wächst, zugute kommen. Die Anforderungen an die Produktion, an die hergestellten Güter werden von seinen Bedürfnissen her bestimmt.
    So ist es auch nicht zufällig, daß in dem Abschnitt, der sich mit den Begriffsbestimmungen in diesem Gesetz beschäftigt, erstmalig der Begriff des



    Egert
    Verbrauchers festgelegt wird. Der Verbraucher, der Bürger, ihm soll dieses Gesetz erweiterten Schutz bieten. Ihm werden Rechte gegeben, aber auch die Pflicht auferlegt, diese Rechte zu gebrauchen und dazu beizutragen, daß andere Kenntnis von diesen neuen Rechten bekommen und sie ebenfalls nutzen. Um dies sicherzustellen und um zu helfen, den aktiven, den tätigen, ja auch den wehrhaften Verbraucher zu schaffen, an dem die SPD interessiert ist, will ich mich bemühen, die trockene Gesetzessprache so zu verdeutlichen, daß den staatlichen Überwachungsbehörden eine Schar eifriger und tätiger zusätzlicher Helfer zuwächst.
    Was regelt das Gesetz, wo schafft es Neuerungen? Im Bereich der Lebensmittel steht allem voran die Absicht, dem Verbraucher tierische und pflanzliche Lebensmittel anzubieten, die gesundheitlich unbedenklich sind. Hier hat in der Vergangenheit der Verbraucher berechtigt beunruhigt auf Berichte der öffentlichen Meinungsträger reagiert, die auf unzulässige Rückstände von Pflanzenschutzmitteln etwa bei Salaten oder Tierarzneimitteln in Fleischprodukten aufmerksam gemacht hatten. In der Zukunft wird ein sehr strenger Zusatzstoffbegriff und werden, daraus folgend, Zusatzstoffverbotsregelungen, verbunden mit Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Anwendung von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, sicherstellen, daß der Gesundheitsschutz des Verbrauchers wirksam gewährleistet wird. Ein Katalog von Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit, die Kompetenz, bundeseinheitlich Hygienevorschriften für die Lebensmittelherstellung zu erlassen, sollen weitere gesundheitliche Sicherungen im Interesse des Verbrauchers ,schaffen.
    Aber nicht nur vorbeugende gesundheitliche Sicherungen ist Ziel des Gesetzes. Darüber hinaus soll die unsinnige, den Verbraucher irreführende gesundheitsbezogene Werbung der Vergangenheit angehören. Lebensmittel dienen nicht der Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten. Die Trennung von Lebensmitteln und Arzneimitteln sollte über die Werbung nicht länger verwischt werden können, der Käufer nicht länger Objekt einer das verstärkte Gesundheitsinteresse der Bürger für vordergründige Geschäftsinteressen ausnutzenden Werbung sein.
    Neben dem Gesundheitsschutz wird der Verbraucher künftig vor Täuschungen geschützt werden. Zum einen sollen Verbote seinen Anspruch sicherstellen, einwandfreie und klare deklarierte Lebensmittel zu erhalten, zum anderen werden die Hersteller angehalten, ausführliche Angaben über die angebotene Ware zu machen. Das Warenangebot soll durchschaubarer werden.
    All diesen Regelungen ist gemeinsam, daß sie erhöhte Anforderungen an die Hersteller von Lebensmitteln stellen. Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz sollen Vorrang haben. Die getroffenen Regelungen für Lebensmittel weisen jedoch aus, daß diese Ziele sachgerecht mit den legitimen wirtschaftlichen Interessen der Lebensmittelhersteller abgewogen worden sind. Die gestellten Anforderungen an die Hersteller sind zumutbar.
    Einen wichtigen Punkt in den Diskussionen um die Gesamtreform des Lebensmittelrechts hat der Abschnitt eingenommen, der sich mit Tabakwaren beschäftigt. Im Mittelpunkt auch der öffentlichen Diskussion stand insbesondere die Frage der weitergehenden Werbebeschränkungen für Zigaretten, für zigarettenähnliche Produkte und für die sogenannten „Selbstdreher". Die Überlegung, zu weitergehenden Werbebeschränkungen für Zigaretten zu kommen, war nicht zuletzt von der Tatsache bestimmt, daß sowohl die gesellschaftlichen Folgekosten des erhöhten Zigarettenverbrauchs als auch die Zahl gesundheitlicher Folgeschäden beträchtlich sind, und ich vermag hier der Argumentation der Opposition in keiner Weise zu folgen, daß etwa dieses Mittel der Werbebeschränkungen nicht als gesundheitliches Hilfsmittel mit eingesetzt werden sollte.
    In der Öffentlichkeit ist von interessierter Seite da und dort der Versuch unternommen worden, in eine vordergründige Polemik mit jenen einzutreten, die sich für weitergehende Werbebeschränkungen einsetzten. Ihnen wurde unterstellt, sie würden aus Jux und Tollerei hier zu werbebeschränkenden Maßnahmen im Rahmen der Gesamtreform des Lebensmittelrechts kommen.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
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    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte gern fortfahren. Sie können sich gerne, wenn ich diesen Punkt abgeschlossen habe, wieder zu einer Zwischenfrage melden.
    Ich will diesem pauschalen Vorwurf, hier würden aus Jux und Tollerei weitergehende Werbebeschränkungen im Gesetz vorgesehen, nachdrücklich entgegentreten. Die Koalitionsfraktionen haben sich bei ihren Überlegungen, zu weitergehenden Werbebeschränkungen für Zigaretten zu kommen, allein von der gesundheitspolitisch gebotenen Abwägung zwischen dem Gut Volksgesundheit und dem Recht der freien Berufsausübung leiten lassen. Da der gesundheitliche Schaden durch das Zigarettenrauchen unbestritten ist, war die verfassungsrechtliche Frage zu klären, ob eine Abwägung zwischen diesen Rechtsgütern Werbebeschränkungen zu Lasten des Rechtsgut der freien Berufsausübung zuläßt. Ein Gutachten von Professor Friauf, das dem Unterausschuß, der die Vorarbeiten für die Gesamtreform des Lebensmittelrechts geleistet hat, vorlag, hat diese Frage der Abwägung der genannten Rechtsgüter positiv beantwortet, ja, er ist über das, was jetzt im Gesetz im § 22 vereinbart worden ist, noch hinausgegangen. Dieses Gutachten läßt die verfassungsrechtliche Möglichkeit zu Werbebeschränkungen auch über den im Gesetz verankerten Rahmen hinaus bis hin zu der Beschränkung der Werbung auf den Verkaufsraum zu.
    Sicher ist richtig — dies will ich hier auch erwähnen, damit diese Argumentation nicht einseitig verstanden wird —, daß mit weitergehenden Werbebeschränkungen dem Problem des zunehmenden Nikotinmißbrauchs nicht allein entgegengewirkt werden kann. Dazu gehört die informatorische und aufklärende Tätigkeit über die Gefahren des Ziga-



    Egert
    rettenrauchens. Aber es ist eines der Mittel, die eine verantwortlich handelnde Regierung einsetzen muß, will sie diesem Übelstand wirksam beikommen. Daß diese Überlegungen im übrigen nicht nur auf den Bereich der Bundesrepublik beschränkt sind, zeigen entsprechende langfristig angelegte Anstrengungen in Schweden, durch den Nordischen Rat, zeigen die Empfehlungen der Beratenden Versammlung des Europarats sowie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.
    Selbstverständlich müssen die in dem Gesetz vorgesehenen weitergehenden Werbebeschränkungen eingebettet werden in andere Anstrengungen der Regierung, dem Nikotinmißbrauch entgegenzuwirken. Darauf haben wir auch in dem Entschließungsantrag, der mit der Gesamtreform des Lebensmittelrechts vom Bundestag verabschiedet werden soll, hingewiesen.
    Im Bereich der Tabakwaren gibt es Vorschriften, die ein wenig darunter gelitten haben, daß diese Diskussion um die Werbebeschränkungen die öffentliche Diskussion voll ausgefüllt hat, Vorschriften, die insbesondere Anforderungen an das Produkt normieren bzw. die Regierung ermächtigen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Ich nenne als Stichworte: Warnhinweise, Angabe der Rauchinhaltstoffe. Wir haben die Hoffnung, daß dies dazu beitragen kann, dieses gesundheitsschädliche Produkt auch künftig im Gebrauch weiter zu entschärfen.
    Eine der größten Lücken im Verbraucherschutz ist mit den Vorschriften über den Verkehr mit kosmetischen Mitteln geschlossen worden. Hier standen wir vor dem Problem, das bis zuletzt, insbesondere auch seitens der herstellenden Industrie, strittig war: ob die kosmetischen Mittel in die Gesamtreform einbezogen werden sollen. Diese Industrie hatte sehr stark den Wunsch, ein eigenes Gesetz zu bekommen in der Erwartung, von den sehr strengen Anforderungen des vorliegenden Gesetzes dann möglicherweise ausgenommen zu werden. Diese strittige Frage ist — und ich begrüße dies — im Unterausschuß nicht weiterverfolgt worden.
    Das zweite Problem, vor dem wir standen, war: Wie schaffen wir die Möglichkeit, unser nationales Recht mit den angestrebten europäischen Regelungen in Einklang zu bringen? Wir haben also versucht, unser Recht auf die zu erwartenden Regelungen auszurichten, insbesondere aber sicherzustellen, daß diese zu erwartenden Regelungen über die Verordnungsermächtigungen reibungslos in unser nationales Rechtsgefüge einbezogen werden können.
    Zum Verbraucherschutz bei Kosmetika sind insbesondere die Verbote zum Schutz der Gesundheit zu nennen. Sie sollen sicherstellen, daß künftig keine Kosmetika in den Handel kommen können, die die Gesundheit zu schädigen vermögen. Die Verwendung verschreibungspflichtiger Mittel, die also dem Arzneimittelgesetz unterliegen, wird grundsätzlich verboten, weil die Verantwortung des Arztes und der Apotheken, die ja im Verordnungsweg zwischengeschaltet sind, hier nicht über ein Nebengesetz aufgehoben werden kann. Dies war sachlich geboten. Das Bundesministerium hat — auch das ist von der Sache her vertretbar — die Ermächtigung bekommen, in einem besonderen Verfahren, bei dem insbesondere die gesundheitliche Bedenklichkeit bzw. Unbedenklichkeit geprüft werden soll, die Verwendung solcher Stoffe zuzulassen.
    Nicht weniger wichtig für den Verbraucher sind die Verbote zum Schutz vor Täuschung. Insbesondere wird künftig von den kosmetischen Mitteln gefordert, daß für sie nicht mit Aussagen geworben wird, die den kosmetischen Mitteln Wirkungen beilegen, die ihnen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Dies war der Punkt, der bei den Unterausschußberatungen strittig war. Die Kollegin Frau Dr. Neumeister lächelt mir so freundlich zu; sie war es, die den Versuch gemacht hat, die praktische Erfahrung in dieses Gesetz einzubeziehen. Wir haben uns diesem Wunsch, obwohl er so charmant vorgetragen worden ist, versagen müssen, weil wir der Auffassung waren, daß wir es nicht zulassen können, daß hier eine Lücke eröffnet wird, bei der wir nicht abschätzen können, inwieweit das von uns gewollte politische Ziel, nämlich der Schutz des Verbrauchers, noch ausreichend gewährleistet bleibt.
    Nach dem Gesetz liegt bei kosmetischen Mitteln eine Irreführung auch dann vor, wenn durch Bezeichnung, Angabe, Aufmachung, Darstellung oder sonstige Aussagen fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß von den kosmetischen Mitteln ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. Diese Vorschriften werden — davon sind wir überzeugt —sicherstellen, daß die Verbraucher von kosmetischen Mitteln — und das sind im wesentlichen die Frauen — für ihr gutes Geld, das sie aufwenden, um für die Herren der Schöpfung schön zu sein, eine angemessene Ware bekommen. Dies sollte man nicht geringschätzen; denn hier werden die Geldbeutel der Familien belastet, wenn Wirkungen behauptet werden, deren Eintritt in vielen Fällen doch sehr zweifelhaft ist.
    Wir haben also die Hoffnung, daß durch die Regelungen, die im Gesetz im Abschnitt „Kosmetische Mittel" getroffen sind, das Angebot für den Verbraucher am Markt überschaubarer wird und er auch sachverständiger kaufen kann.
    Regelungen im Bereich der sonstigen Bedarfsgegenstände betreffen im wesentlichen den Gesundheitsschutz. Hier ist auf Verbraucherschutzvorschriften verzichtet worden, weil die Abgrenzung zu anderen Nebengesetzen einige Probleme aufgeworfen hätte.
    Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang insbesondere eine Regelung, die künftig sicherstellen soll, daß weder Reinigungs- noch Pflegemittel noch Spielwaren in den Handel gebracht werden, bei denen die Gefahr besteht, daß sie mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Ich erinnere an Fälle, die berechtigte öffentliche Aufregung verursacht haben. So hat die bildhafte Darstellung einer Zitrone auf einer Spülmittelflasche dazu geführt, daß Gastarbeiter das Spülmittel als vermeintlichen Zitro-



    Egert
    nensaft getrunken und erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben. Solche Fälle werden künftig nicht mehr vorkommen können.
    Ich komme zu einem Punkt, der das Schicksal auch dieses Gesetzes entscheidet: Jedes Gesetz ist so gut wie seine Durchführung. Diese allgemeine Weisheit gilt insbesondere für die Gesamtreform des Lebensmittelrechts. Überwachung und Kontrolle sind wichtige Voraussetzungen dafür, daß die gesetzlich festgelegten Ansprüche auf Schutz des Verbrauchers auch für den Schutz seiner Gesundheit wirksam werden können. Bund und Länder müssen hier alle Anstrengungen unternehmen, um die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine wirksame und umfassende Überwachung und Kontrolle bezüglich der Einhaltung dieses Gesetzes und auf Grund der im Gesetzenthaltenen Vorschriften sicherzustellen.
    Dies setzt voraus, daß der wissenschaftliche Aufwand verstärkt wird. Da bin ich bei dem Problem der Schwermetalle, auf das Sie, Herr Kollege Hammans, 'hingewiesen haben. Sie wissen wie ich, daß insbesondere die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung, was die Frage der Gefährlichkeit der Schwermetalle angeht, in den Kinderschuhen stecken. Man sollte nun eine Bundesregierung auch nicht damit überfordern, daß man, bevor man den ersten Schritt in diesem Bereich getan hat, den zweiten Schritt tun will. Dies gehört dazu, wenn wir uns insgesamt in dem Ziel einig sind, daß der wissenschaftliche Aufwand, insbesondere z. B. der Ausbau der Zentralen Erfassungsstelle für Umweltchemikalien beim Bundesgesundheitsamt, zügig vorangetrieben werden muß. Da sind wir uns im Ziel einig. Aber wir sollten es nicht zum Mittel sozusagen eines Pingpongspiels im Parlament machen. Dies ist zu ernst, als daß wir uns an dem Punkt zerstreiten sollten; denn wir haben doch gemeinsam die Absicht, die optimalen Voraussetzungen für einen ausgeweiteten Gesundheitsschutz unserer Bevölkerung zu schaffen. Dies geht doch auch in den Bereich des Umweltschutzes hinein.