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    1105. Drittländer.: 1
    1106. Bei: 1
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    1137. Schluß,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) 7307 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) — Drucksache 7/255 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2255 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/2243, 7/2269 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 7307 D Egert (SPD) . . . . . . . . 7310 D Spitzmüller (FDP) 7315 D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7318 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 7320 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2244 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2224 — Zweite und dritte Beratung Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 7326 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 7327 D Wolfram (SPD) 7328 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen 7/1590, 7/1989 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2249 — Zweite und dritte Beratung Scheu (SPD) . 7329 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7330 D Frau Lüdemann (FDP) 7331 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen — Drucksache 7/1713 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2262 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 3731 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes — Drucksache 7/1980 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2261 — Zweite und dritte Beratung 7331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) — Drucksache 7/1979 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2252 — Zweite und dritte Beratung 7332 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr — Drucksache 7/1779 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2221 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7332 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung — Drucksache 7/2095 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2258 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2257 — Zweite und dritte Beratung 7332 C Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/550 —, Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/2222 — Zweite und dritte Beratung 7332 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 7/1963 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2225 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 7333 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Antrag der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer [Salzgitter], Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein [Stolberg], Niegel und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2207 — Erste Beratung 7333 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen — Drucksache 7/2251 — 7333 C Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2218 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten — Drucksachen 7/1612, 7/2220 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors — Drucksachen V1/3333, 7/2227 — 7334 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau — Drucksachen 7/1315, 7/2228 — 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksachen 7/1531, 7/2229 — . . . . . . 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel i 19 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Manner und Frauen — Drucksachen 7/1415, 7/2253 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten — Drucksachen 7/1672, 7/2254 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/1998, 7/2248 — 7334 C Nächste Sitzung 7334 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7335* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Regelung der Organentnahme zum Zwecke der Transplantation; Organspenderausweise 7335* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Presseberichte über vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen 7335* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Verbraucherberatung und -aufklärung für Spätaussiedler 7336* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutsch-belgischen Grenzraums 7336* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU) : Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern; Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots . . . . . . . . 7336* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7307 108. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Dr. Arnold 18. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Entrup 22.6. Dr. Freiwald 22.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23.6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Jäger (Wangen) 23.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kleinert 21.6. Krall * 18.6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 18.6. Lemmrich *** 22.6. Dr. Lohmar 22. 6. Dr. Mende *** 21.6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Dr.-Ing. Oetting 18. 6. Frau Pack 19.6. Pawelczyk *** 21. 6. Röhner 18. 6. Schedl 18. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30.6. Schonhofen 21. 6. Schwabe * 21.6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Stienen 19. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Warnke 18. 6. Weber (Heidelberg) 18. 6. Windelen 18. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 45 und 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu treffen, um eine generelle Organentnahme zum Zwecke der Transplantation ohne ausdrückliche Einholung einer Zustimmung irgendeiner Person zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bundeseinheitlich Organspenderausweise auszugeben, falls ja, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage A 45: Auf Beschluß der 42. Justizministerkonferenz ist eine aus Medizinern und Juristen zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet worden, die Anfang Juli d. J. zu ihrer ersten Arbeitstagung im Bundesministerium der Justiz zusammentreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantationsproblematik zu prüfen. Dabei sollen auch die vielschichtigen und schwierigen Einwilligungsfragen einer Lösung zugeführt werden. Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß diese eine Reihe widerstreitender Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen haben wird. Denn das Anliegen der Medizin, Patienten durch Transplantation zu heilen oder sogar vor dem Tode zu bewahren, wird nicht selten in Konflikt geraten mit dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, das auch die Entscheidung über den eigenen Körper für die Zeit nach dem Tode umfaßt. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es bei der hier angeschnittenen Frage nicht nur darum geht, Pietät gegenüber Verstorbenen zu üben, sondern auch darum, dem heute Lebenden die Gewißheit zu geben, daß sein Wille nicht ohne zwingende Not übergangen werden wird. Der Gesetzgeber wird deshalb - je nach Fallgestaltung - zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen haben. Die Ergebnisse der schon genannten Arbeitsgruppe werden jedoch zunächst abzuwarten sein. Zu Frage A 46: Im Rahmen der Erörterungen der Arbeitsgruppe wird auch die Frage geprüft werden, wie dem Wunsche der Spender von Organtransplantaten nach Sichtbarmachung ihres Spenderwillens entgegengekommen werden kann. Auf jeden Fall wäre eine einheitliche Form dieser Erklärung zu begrüßen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 55 und 56) : 7336* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Auf wie viele Fälle von vermuteten Verstößen deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen ist die Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen bisher hingewiesen worden, und welches waren Form und Ergebnis der daraufhin veranlaßten Ermittlungen? Wann sind der Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen Unterlagen über die zuletzt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vom 3. Juni 1974 erwähnten Vermutungen zugeleitet worden, denenzufolge die deutschen Unternehmen Klöckner-Werke AG, Neunkircher Eisenwerk AG sowie die Deutsche Bank AG in ein Projekt zur Kapazitätserweiterung der „Rhodesian Iron and Steel Company" verwickelt sein sollen, und welche Ermittlungen sind von der Bundesregierung daraufhin veranlaßt worden? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung ist seit 1968 in etwa 40 Fällen vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen auf vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.*) Die daraufhin veranlaßten Ermittlungen wurden nach dem Außenwirtschaftsgesetz von den zuständigen Oberfinanzdirektionen in Form von Betriebsprüfungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt, und zwar mit folgendem Ergebnis: — In drei Fällen handelte es sich um die Abwicklung von Altverträgen aus der Zeit vor dem Südrhodesien-Embargo; hier lag kein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen vor. — Bei einem weiteren Hinweis konnte der Verdacht eines Verstoßes ausgeräumt werden; dieser Fall wurde dann auch in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gestrichen. — In einem Fall hat sich der Verdacht des Sanktionsausschusses bestätigt; gegen die betroffene Firma läuft zur Zeit ein Bußgeldverfahren. — In den übrigen Fällen konnte kein Beweis für einen Verstoß erbracht werden. Zu Frage A 56: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Bundesregierung mit Note vom 3. Mai 1974 — eingegangen im Auswärtigen Amt am 15. Mai 1974 — den Zeitungsausschnitt der Sunday Times vom 14. April 1974 übermittelt, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage vom 19. April 1974 bezogen haben. Die Bundesregierung hat jedoch bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Meldung der Sunday Times Ermittlungen über die zuständigen Oberfinanzdirektionen eingeleitet und sich auf diplomatischem Wege weitere Unterlagen über den Vorgang beschafft. Erste Überprüfungen bei den betroffenen Firmen haben bereits stattgefunden. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 57): *) In der kurzen zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Zahl nicht ganz genau ermittelt werden. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Spätaussiedlern durch eine umfassende Verbraucherberatung und -aufklärung die Voraussetzung dafür zu geben, sich in einer ihnen ungewohnten „Konsumgesellschaft" zurechtzufinden? Die Betreuungsmaßnahmen für Spätaussiedler werden von den Ländern durchgeführt. Inwieweit darin eine Verbraucherberatung eingeschlossen ist, ist hier nicht bekannt. Vom Bundesministerium des Innern ist jedoch ein Wegweiser für Aussiedler herausgegeben worden, in den — auf besonderem Blatt — Warnungen vor unseriösen Geschäftemachern aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob im Rahmen der von diesen durchgeführten Betreuungsmaßnahmen die Verbraucherberatung und Aufklärung verstärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 73) : Liegen bereits erste Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutschbelgischen Grenzraums vor, zumal sich diese Kommission z. Z. mit einer Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen in dieser Hinsicht befaßt, wenn nicht, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden? Die in der Frage erwähnte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen ist von der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zu Beginn dieses Jahres beschlossen worden. Die Kommission hat mit dieser Aufgabe eine Arbeitsgruppe betraut, die unter ihrem belgischen Vorsitzenden bislang zweimal zusammengetreten ist und über die Bestandsaufnahme hinaus bereits eine Zusammenstellung der besonderen raumordnungspolitischen Probleme im deutsch-belgischen Grenzgebiet in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Entwicklung des gemeinsamen deutsch-belgischen Planungsraumes dürfte jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil es sich hierbei um eine Aufgabe der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit handelt, für die bisher keine einschlägigen Erfahrungen vorliegen. Ein Termin für den Abschluß dieser Arbeiten läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 74 und 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7337* Wie hoch sind die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern, und welche Änderungen haben sich gegenüber den Vorjahren ergeben? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, in welchen Fallgruppen wurde bisher das Zweckentfremdungsverbot überwiegend angewandt, und fällt nach Auffassung der Bundesregierung auch das Leerstehen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot? Zu Frage A 74: Die Obergrenzen für Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau des Jahres 1974 (Wohnungsbauprogramm 1974) sind — aufgrund der Meldungen der Länder — letztmals nach dem Stande vom 1. März 1974 zusammengestellt worden. Die Aufstellung zeigt, daß die Eckwerte zwischen 3,60 DM und 4,70 DM je qm Wohnfläche /Monat liegen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, daß die Obergrenzen auch noch z. T. innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich hoch sind. Maßstab für die Differenzierung ist im allgemeinen die Einwohnerzahl der Orte oder die Ausstattung der Wohnungen. Ein Vergleich mit den Obergrenzen für Mieten nach dem Stand der Zusammenstellung vom i . März 1973 zeigt, daß die Eckwerte in den Ländern (ausgenommen Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) in der letzten Zeit unverändert geblieben sind. Die Frage, ob eine aus einer Eigentumsmaßnahme resultierende Belastung noch tragbar ist, beurteilen die Länder im allgemeinen nicht anhand der Obergrenzen für Mieten, sondern messen sie in der Regel an dem Familieneinkommen. Die Eckwerte sind auch hier verschieden. Sie liegen z. B. bei der Mietobergrenze (Berlin) oder einem Betrag in Höhe von 1/3 des jährlichen Familieneinkommens (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen). Ein Vergleich mit dem Jahre 1973 zeigt, daß bei den Eckwerten keine Veränderungen festgestellt werden konnten. Zu Frage A 75: Der Bundesregierung steht eigenes Erfahrungsmaterial über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zur Verfügung. Die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister (Senatoren) der Länder sind daher darum gebeten worden, ihre Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mitzuteilen und auch darüber zu berichten in welchen Fallgruppen es bisher überwiegend angewandt worden ist. Sobald mir die Stellungnahmen der Länder vorliegen, werde ich Sie davon unterrichten. Ob nach geltendem Recht das Leerstehenlassen von Wohnraum als Zweckentfremdung anzusehen ist, kann letztverbindlich nur von den Gerichten entschieden werden. Die Landesjustizverwaltungen haben auf eine Anfrage des Bundesministers der Justiz überwiegend die Auffassung vertreten, daß es als Zweckentfremdung anzusehen sei, wenn der Verfügungsberechtigte Wohnraum Leerstehen läßt, obwohl eine Vermietung möglich wäre. Berlin hat dies in der zu Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ergangenen Verordnung vom 25. Juli 1972 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1455) ausdrücklich klargestellt. Einige Länder haben diese Auffassung in ihren Verwaltungsrichtlinien an die nachgeordneten Behörden mitgeteilt, so Bayern in dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 1972. Im Schrifttum wird diese Auffassung vor allem von SchmidtFutterer vertreten und in dem kürzlich erschienenen Kommentar „Wohnraumschutzgesetze" (unter Randnote IV 29 S. 245 ff.) näher begründet. Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung, die auch von den Ländern für wünschenswert angesehen wird, an. Diese ist im Entwurf eines Modernisierungsgesetzes vorgesehen, der zur Zeit im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorbereitet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich unserem Kollegen Herrn Dr. Schmidt (Gellersen) zu seinem 60. Geburtstag gratulieren, den er vorgestern, am 16. Juni, beging.

    (Beifall.)

    Herzliche Glückwünsche des ganzen Hauses!
    Meine Damen und Herren, ich rufe den Punkt 2 unserer Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts)

    — Drucksache 7/255 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 7/2255 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Carstens (Emstek)

    b) Bericht und Antrag des Ausschusses für
    Jugend, Familie und Gesundheit

    (13. Ausschuß)

    — Drucksachen 7/2243, 7/2269 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Egert Abgeordneter Dr. Hammans

    (Erste Beratung 23. Sitzung)

    Ich danke den Herren Berichterstattern und frage, ob sie zu einer mündlichen Ergänzung das Wort begehren. — Das ist nicht der Fall.
    Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache in der zweiten Beratung. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache in zweiter Beratung. Wir kommen zur Einzelberatung.
    Ich darf Sie bitten, die Drucksache 7/2243 zur Hand zu nehmen. Ich rufe Art. 1 auf. Wird zu Art. 1 das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den Art. 1. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe den Art. 2 auf. Wird das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache zur Einzelberatung des Art. 2. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Art. 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe auf — ich glaube, ich kann zusammen aufrufen — die Art. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 sowie Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe die
    dritte Beratung
    auf. Ich eröffne die allgemeine Aussprache in dritter Beratung. Das Wort erbittet der Abgeordnete Dr. Hammans.


Rede von Dr. Hugo Hammans
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anläßlich der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, das wir die „Tierarzneimittelnovelle" nannten, habe ich bereits auf das Jahr 1958 Bezug genommen, in dem das Lebensmittelrecht auf Initiative der damaligen CDU/ CSU-FDP-Regierung reformiert wurde. Manche von Ihnen, meine Damen und Herren, werden sich daran erinnern, daß bis zum Jahre 1958 im Lebensmittelbereich alles erlaubt war, was nicht schädlich war. Das an sich sehr vernünftige Prinzip, alles, was nicht schadet, im Lebensmittelbereich auch nicht zu verbieten, hat aber einen sehr großen Nachteil, der darin liegt, daß man sich erst nach Eintritt eines Schadensfalles um die Ursachen dieses Schadens kümmern und dann versuchen konnte, Abhilfe zu schaffen, eventuell durch Verbote. Erst danach konnte man versuchen, ganze Partien von Lebensmitteln zurückzunehmen, an der Grenze Beschlagnahmen vorzunehmen usw.
In der großen Novelle zum Lebensmittelrecht, die übrigens damals mit den Stimmen des ganzen Hauses beschlossen wurde, wurde nun ein völlig



Dr. Hammans
anderes System praktiziert. Von da ab war „Lebensmittel" ganz genau definiert. Es heißt:
Lebensmittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem oder zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden. Ausgenommen davon sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuß verwendet zu werden. Auch Trinkwasser ist Lebensmittel in diesem Sinne.
An dieser Definition des Lebensmittels hat sich auch im Rahmen des jetzt vorliegenden Reformgesetzentwurfes nichts geändert.
Entscheidend war im Jahre 1958 die Einführung des Begriffes der Zusatzstoffe. Alles, was nicht Lebensmittel war und trotzdem in Lebensmitteln verwendet wurde, mußte als sogenannter Zusatzstoff nicht nur genehmigt werden, sondern ausdrücklich auf dem Lebensmittel bzw. der Verpackung gekennzeichnet sein. Seit 1958 dürfen Lebensmitteln nur Zusatzstoffe, Substanzen zugesetzt werden, die in Positivlisten der Regierungsverordnungen als unbedenklich anerkannt und für die betreffenden Lebensmittel ausdrücklich zugelassen sind. Eine Ergänzung auch für den Bereich der Lebensmittel fand die Reform von 1958 durch das Heilmittelwerbegesetz des Jahres 1961. Dieses Gesetz brachte die notwendige Handhabe zur Bekämpfung von Mißbräuchen in der gesundheits- bzw. krankheitsbezogenen Werbung.
Der von der Bundesregierung bereits in der 6. Legislaturperiode eingebrachte Entwurf zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln; Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen, kurz das Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts genannt, wurde von der Bundesregierung in der 7. Legislaturperiode unverändert erneut im Plenum eingebracht, weil er in der 6. Legislaturperiode nicht zu Ende beraten werden konnte.
Nach Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit wurde wegen der Wichtigkeit des Gesetzes ein Unterausschuß aus Mitgliedern des federführenden Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit und den beteiligten Ausschüssen des Deutschen Bundestages gebildet. Dies allein zeigt deutlich, welche Bedeutung diesem Gesetzentwurf zugebilligt wird — wenn auch nicht von allen Mitgliedern des Hauses —, das hier heute zur zweiten und dritten und damit letzten Beratung vorliegt.
Es gilt, eine ganze Reihe von Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf von 1958 zu beschließen. Insbesondere geht es um einen verbesserten Verbraucherschutz. Ganz besonders auch wegen der inzwischen erfolgten technologischen Entwicklungen, denen dieser Gesetzentwurf Rechnung tragen mußte, war dies nötig. Es geht auch um eine bessere Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Es geht um Haltbarkeitsdaten und erneut um die Frage der Zusatzstoffe.
Doch bevor ich, meine Damen und Herren, auf Einzelheiten zu sprechen komme, die in diesem Gesetz geregelt sind, möchte ich doch noch ein Wort zu den Schwermetallen sagen, die leider in diesem Gesetz immer noch nicht geregelt sind. In der Bundesrepublik Deutschland fehlen für die verschiedenen Lebensmittel die Festsetzungen von Höchstwerten, bis zu denen Schwermetallspuren als unvermeidlich und unschädlich geduldet werden können. Da bei der Weltgesundheitsorganisation und der Welternährungsorganisation für die meisten Lebensmittel schon wissenschaftliche Grundlagen der zu erreichenden Begrenzung der Verunreinigungen vorliegen, sind die Voraussetzungen für einen beschleunigten Erlaß von deutschen Verordnungen auf diesem Gebiet bereits gegeben. Erst in den letzten Tagen gab es wieder Alarmmeldungen in der Presse, weil gefährliches Gift in deutschen Fluß-betten lagere. Heidelberger Wissenschaftler, so heißt es, fanden giftige Schwermetallverbindungen in deutschen Flußbetten. Die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen in der Bundesrepublik seien dadurch gefährdet. Die zuständigen Behörden seien trotz Kenntnis der Gefahr untätig. Und deshalb wenden sich die Heidelberger Forscher an die Offentlichkeit.
Der mittlere Neckar zeigt in seiner Flußsohle eine Cadmiumkonzentration, die fünfzigmal höher ist, als es die Vorschriften erlauben. Dabei bedarf gerade der Cadmiumgehalt in der Luft bzw. auch im Wasser und besonders im Trinkwasser unserer besonderen Aufmerksamkeit. Wie Ihnen sicher erinnerlich, wurden von 1946 bis 1969 in Japan am Jingtsu-Fluß, an dessen Oberlauf Zinkbergwerke liegen, 135 Todesfälle durch chronische Vergiftungen mit Cadmiumspuren festgestellt. Das Tückische dieser Krankheit ist, daß man sie erst nach fünf bis zehn, ja manchmal erst nach 30 Jahren überhaupt bemerkt. Das menschlische Skelett schrumpft dabei bis zu 30 cm zusammen, und diese Krankheit tritt besonders bei Frauen auf, die mehrere Kinder haben. Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie sehen, mit welcher Gefährdung wir es bei dem Cadmiumgehalt zu tun haben und wie dringend die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen muß.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, daß noch hundert Meter neben den Autobahnen und stark befahrenen Bundesstraßen in den Pflanzen, nicht nur der Gräser, ein erhöhter Bleigehalt zu registrieren ist, weshalb ich es auch für unvertretbar halte, daß Obst und Gemüse an verkehrsreichen Straßen ausgerechnet in Höhe des Auspuffs der Wagen unbedeckt den bleihaltigen Auspuffgasen ausgesetzt sind und schließlich trotzdem für den Verzehr feilgeboten werden.
Interessante Ergebnisse erbrachten in den Vereinigten Staaten Untersuchungen über den Gehalt bei Milchzähnen von Vorstadt- und Stadtkindern, der bei den Stadtkindern immer 2 ppm im Bleigehalt überschritt, nämlich bei 53 lag, ganz zu schweigen von den uns allen bekannten undichten Filtereinrichtungen, wie sie kürzlich in der Nähe der Hütte von Nordenham entdeckt wurden. Ich glaube, die Bilder der verendeten Kühe sind uns allen noch in schrecklicher Erinnerung. Diese Bundesregierung



Dr. Hammans
sollte hier also wirklich einen Gesetzentwurf vorlegen, um Abhilfe zu schaffen.
Bei allen Verbesserungen, die dieses Gesetz zur Reform des Lebensmittelrechts auch bringt, muß doch beklagt werden, daß eine Reihe von entgegenstehenden Spezialgesetzen auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes Gültigkeit haben werden. Wollte dieses Gesetz in der Tat seinem großartigen Anspruch als Gesamtreform des Lebensmittelrechts gerecht werden, so müßte mit der Verabschiedung des Gesetzes das neue Lebensmittelgesetz für alle Lebensmittel erlassen werden können, d. h. es dürften keine Sondergesetze — wie etwa für Butter, Milch, Zucker und Fett — mehr zugelassen werden können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zu den Einzelheiten des hier vorliegenden Gesetzes und zu den Problemen, die — im Gegensatz zum Problem der Schwermetalle — in diesem Gesetz erledigt werden konnten, Stellung nehmen. Ich möchte vorweg die erfreuliche Tatsache vermerken, daß wir in den meisten Punkten in allen drei Fraktionen dieses Hauses einer Meinung waren.
Als strittiger Punkt wurde die Frage der Werbung bis zum letzten Augenblick der Beratungen im Unterausschuß zurückgestellt und schließlich, weil keine Übereinstimmung zu erreichen war, als offene Frage an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zurückgegeben. Im letztem Augenblick der Beratungen zu diesem Gesetz sollte — offensichtlich unter dem Druck einer bestimmten ideologisch-progressiven Gruppe, die nicht in diesem Hause zu Hause ist — auf kaltem Wege eine starke Einschränkung der Werbung durchgesetzt werden. Es lagen zwei Anträge von seiten der Koalitionsparteien vor. Der erste Antrag beinhaltete, kraft Gesetzes die Werbung für Tabakwaren im Fernsehen zu verbieten. Der zweite Antrag zielte darauf ab, die von der Tabakindustrie bisher beschlossene und durchgeführte Selbstbeschränkung der Werbung kraft Gesetzes auch auf die Alkoholwerbung auszudehnen. Meine Damen und Herren, beide Selbstbeschränkungen werden seit einiger Zeit sowohl von der Tabak- als auch von der Alkoholindustrie eingehalten. Es war nicht einzusehen, warum man eine freiwillige Selbstbeschränkung, an die man sich auch hält, im Gesetz festschreiben sollte. Wir meinen, die bessere Lösung heißt: so wenig Staat wie möglich. Wir waren sehr erfreut, als diese beiden Anträge schließlich — wenn auch schweren Herzens — zurückgezogen wurden und auch in diesem Punkte Einigung erzielt werden konnte.
Besonders unter dem Gesichtspunkt, daß — ich zitierte eben schon linkseingestellte Ideologen — die Werbung zum Manipulateur Nummer eins erklärt werden könnte, meine ich, daß man doch in ein paar Sätzen grundsätzlicher Art zwar keine Rechtfertigung der Werbung, wohl aber eine kurze Darstellung der Notwendigkeit der Werbung geben sollte. Die Werbung ist in der Marktwirtschaft als Notwendigkeit zu verstehen. Sie ist ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Dabei muß allerdings Ausgangspunkt sein, daß sowohl Bestandteile als auch Inhalte der freien und sozialen Marktwirtschaft von
Produzenten wie Konsumenten akzeptiert werden. Ich verstehe Werbung als Mitteilung, als Information. Werbung ist ein sozialer Kontakt im Sinne des Empfangens oder Gebens von Informationen, also ein Teil zwischenmenschlicher Verständigung. Die Werbung macht den Markt für den Verbraucher transparent. Die Werbung ist ein Informations- und — ich sage es noch einmal — kein Manipulationsinstrument. Durch eine Einschränkung der Werbung wird man keinen Jugendlichen vom Rauchen abhalten und auch nicht erreichen, daß ein Jugendlicher, wenn er Raucher ist, seinen Zigarettenkonsum einschränkt. Wie schädlich das Rauchen insbesondere für Jugendliche ist, ist dankenswerterweise, Frau Minister Focke, in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogt, Dr. Blüm, Breidbach, Frau Stommel, Dr. Hupka und anderer in der Drucksache 7/2070 wirklich sehr anschaulich geschildert worden. Ich brauche dieser Schilderung und dem, was daraus hervorgeht, nichts hinzuzufügen. Ich kann Ihnen und uns nur wünschen, daß diese Antwort reiche Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland und vor allen Dingen in Raucherkreisen findet.
Persönlich allerdings bin ich der Meinung, daß gute Beispiele viel mehr bewirken, als gemeinhin angenommen wird, um das alte Sprichwort umzukehren, das da lautet: Schlechte Beispiele verderben gute Sitten. Die Aufforderung, mit gutem Beispiel voranzugehen — Sie erinnern sich an die Fragestunde mit meiner Kollegin Frau Dr. Neumeister —, gilt besonders für Politiker, die sich wie wir im gesundheitspolitischen Bereich engagieren. Sie gilt aber auch für den Herrn Bundeskanzler und die rauchenden Kabinettsmitglieder.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Abg. Marquardt: Für den CDU-Vorsitzenden!)

Sie gilt aber auch für Pädagogen und Ärzte. Seine Kollegen zu Nichtrauchern zu machen wäre sicherlich ein sehr gutes Betätigungsfeld für Professor Dr. Schmidt aus Mannheim.
An die Adresse der Tabakindustrie möchte ich die eindeutige Feststellung richten, die Vorschläge zur besseren Information des Rauchers recht bald zu verwirklichen. Die Zigarettenindustrie wird dort, wo Zigaretten verkauft werden, eine Liste aushängen oder auslegen, in der laufend fortgeschrieben mitgeteilt wird, wie hoch der Nikotingehalt, der Teergehalt und andere Stoffe in den einzelnen Zigarettenmarken sind. Dann kann sich der Raucher selbst ein Bild davon machen, welche Zigarette wirklich nikotinarm ist. Wenn die Zigarettenindustrie meint, dabei zugleich eine Information über Rauchgewohnheiten geben zu müssen, so habe ich als früherer Raucher durchaus dafür Verständnis; denn jeder, der einmal geraucht hat, weiß, daß man eine Zigarre leichter rauchen kann als eine leichte Zigarette, je nachdem, ob man sie nur ein bißchen daherpafft oder durch Lungenzüge wirklich bis zum letzten Tropfen Nikotin auskostet.
In den Beratungen haben die Fragen der Kontrolle dieses neuen Gesetzes einen sehr weiten Raum eingenommen. Hier gilt einmal mehr, daß



Dr. Hammans
jedes Gesetz, dieses ganz besonders, nur so gut ist wie die Kontrollen hinsichtlich seiner Durchführung. Dabei haben wir uns ganz besonders auch des grenzüberschreitenden Verkehrs bei der Einfuhr angenommen. In die Bundesrepublik darf an Lebensmitteln nicht eingebracht werden, was nicht genau den deutschen Lebensmittelrechtsvorschriften entspricht. So heißt es in § 46. Und nach § 47 ist bei dieser Kontrolle jetzt Gott sei Dank die Mitwirkung der Zolldienststellen gewährleistet, wenn Sie so wollen, gewissermaßen in Amtshilfe. Zollbehörden können jetzt jederzeit Lebensmittelsendungen anhalten und bei Verdacht auf Verstöße gegen das deutsche Lebensmittelrecht entsprechende Verwaltungsbehörden alarmieren, und auf Kosten des Verfügungsberechtigten, d. h. des Importeurs, können diese Waren den Untersuchungsbehörden vorgeführt werden. So kann es z. B. geschehen, daß ganze Lastwagenladungen von Salatköpfen wegen des Verdachts, daß der Salat mehr Restmengen an bestimmten Pflanzenschutzstoffen enthält, als in der Bundesrepublik zugelassen sind, einer solchen Behörde zur Untersuchung vorgeführt werden müssen. Ich darf daran erinnern, daß monatelang Salat aus den Niederlanden bei uns eingeführt wurde, der Reste des Pflanzenschutzmittels Quintocen enthielt, die in dieser Höhe in der Bundesrepublik nicht erlaubt waren, wobei man den Gärtnern in den Niederlanden gar nicht einmal einen Vorwurf machen kann, weil dort nämlich die Toleranzgrenze für Quintocen höher liegt als in der Bundesrepublik und weil die Bundesregierung auch für die Bundesrepublik eine Erhöhung der Restmenge an Quintocen erwägt.
In § 48 wird die Ermächtigung zur Rechtsverordnung zur Durchsetzung des Verbotes zur Einfuhr von Lebensmitteln, die nicht unseren Bestimmungen entsprechen, im einzelnen geregelt. In Zukunft wird es gar nicht anders gehen, als daß der Hersteller von Produkten für die Bundesrepublik auch im Ausland kontrolliert wird, so wie das bereits jetzt bei den Fleischimporten aus Argentinien geschieht.
Wie wichtig das ist, erfuhren einige von uns in den Vereinigten Staaten. Dort erklärte man uns, daß bei einer Kontrolle durch dieselben Veterinäre, die vorher in Argentinien eingesetzt waren, fast alle amerikanischen Fleischereibetriebe, die nach Deutschland exportierten, für den Export in die Bundesrepublik geschlossen werden mußten, und zwar aus hygienischen Gründen.
Im Bereich der Kontrollen sind aber auch die größten finanziellen Belastungen zu finden, die unsere Bundesländer treffen werden. Wir sahen aber im Hinblick auf die ungeheuere Wichtigkeit keine Möglichkeit, die Länder von diesen Kosten, die sich auch im personellen Bereich bemerkbar machen werden — siehe § 38 —, zu befreien.
Es ist bekannt, daß für die in dieser Gesetzesnovelle geforderten Kontrollen zuwenig entsprechend geschultes Personal zur Verfügung steht. Es ist andererseits ein beschämender Tatbestand, wenn auf Grund des neuen Berufsbildes des Ökotrophologen

(Abg. Niegel: Das kann man gar nicht aussprechen, geschweige denn schreiben!)

diese nach ihrem Staatsexamen keine Einsatzmöglichkeit finden. Zwar gibt es — nicht nur bei den Verbraucherverbänden — seit langem Klarheit darüber, welche Bedeutung gerade auch der ernährungswirtschaftlichen Beratung der Bevölkerung als einem Bestandteil eines umfassenden Verbraucherschutzes beigemessen werden muß; aber hier ist noch nicht Raum genug für die Arbeit der Ökotrophologen. Der Ausbildung nach sind sie meiner Meinung nach prädestiniert für eine Aufgabe in der Kontrolle, wie dieses Gesetz sie vorsieht.
Die Frage der Kontrolle an den Grenzen berührt auch die existentiellen Fragen der deutschen Landwirtschaft. Es ist unfair, an deutsche Bauern hohe Qualitätsansprüche zu stellen und andererseits Lebensmittel aus dem Ausland einzuführen, die bei minderer Qualität billiger hergestellt worden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das gilt für EG-Länder wie für Drittländer. Bei scharfen Kontrollen an der Grenze oder, wie ich früher schon sagte, noch besser: bei einer Kontrolle bei der Erzeugung im Ausland erreichen wir einen hohen Schutz des deutschen Verbrauchers und zugleich — gewissermaßen als Zugabe — einen hohen Schutz für unsere Landwirtschaft. Diese Maßnahmen tragen schließlich auch dazu bei, verständliche Vorurteile und Skepsis der Landwirtschaft diesem strengen Lebensmittelrecht gegenüber abzubauen.
Bevor ich zum Schluß komme, möchte ich auch im Namen der Opposition den Mitarbeitern des Ausschusses, aber auch den Mitarbeitern in den Ministerien, die an diesen schwierigen und sich über Jahre hinziehenden Beratungen beteiligt waren, herzlichen danken.

(Beifall.)

Immer waren sie auch für uns als Opposition mit einer erfreulichen Offenheit zur Mitarbeit bereit.
Zum Schluß, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch die Bemerkung, daß Verbesserungen auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts mit dieser sogenannten Reform nicht zum Abschluß gebracht worden sind. Sie werden uns auch in den nächsten Jahren ständig weiter beschäftigen müssen, wenn wir es ernst meinen mit der Forderung an uns alle, den besten Verbraucherschutz zu schaffen und Gefahren zu begegnen, die uns immer wieder von seiten der Lebensmittel in unserer Lebensqualität bedrohen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Egert.