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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7107

  • date_rangeDatum: 12. Juni 1974

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:30 Uhr

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    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7271 A Wahl des Abg. Pensky zum Schriftführer 7271 A Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften an den Haushaltsausschuß gem. § 96 GO 7271 B Bestellung des Abg. Dr. Kreile zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 7271 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7271 B Fragestunde — Drucksache 7/2197 — Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Inkraftsetzung des Bergbauernprogramms; Einstellung des Bundesfinanzministeriums zur Ausgleichszulage Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7271 D, 7272 A, B, C, D, 7273 A Kiechle (CDU/CSU) 7272 A, B, 7273 A Immer (SPD) . . . . . . . . . 7272 C Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7272 C Fragen A 37 und 38 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Auswirkungen des Preisrückgangs für Agrarprodukte und des Anstiegs der Betriebsmittelpreise auf Liquidität und Rentabilität der deutschen Landwirtschaft; Diskrepanz zwischen der angekündigten Agrarpreiserhöhung auf Grund des EG-Ministerratsbeschlusses und der tatsächlichen Agrarpreisentwicklung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 3233 B, D, 3234 A, B, C, D, 7275 A Spranger (CDU/CSU) 7273 C, D, 7274 C, D Eigen (CDU/CSU) 7274 D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 7275 A Fragen A 39 und 40 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Herstellung der Wettbewerbsgleichheit für die deutsche Landwirtschaft angesichts der von der Europäischen Kommission beschlossenen Intervention B für Weichweizen in den Ländern Frankreich, Belgien und den Niederlanden sowie der von der französischen Regierung beschlossenen Subventionen für Erzeuger von Rindfleisch und Milch Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7275 B, C, D, 7276 A, C Eigen (CDU/CSU) . 7275 C, D, 7276 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Frage A 41 — Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/ CSU) : Begriff „geringfügig" bei der Einfuhr von Schnittblumen hinsichtlich tierischer Schädlinge in der Pflanzenbeschauverordnung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7276 C, D Hansen (SPD) 7276 D Eigen (CDU/CSU) 7276 D Frage A 3 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Memmel (CDU/CSU) : Frühere Tätigkeit des neuernannten Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Klaus Bölling, für den Ostberliner Verlag „Volk und Wissen" Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7277 A, C, D Memmel (CDU/CSU) 7277 C Friedrich (SPD) 7277 C Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Prozesse gegen aussiedlungswillige Volksdeutsche in der Sowjetunion; Zusage des polnischen Außenministers bezüglich der Aussiedlung der Deutschen jenseits von Oder und Neiße; Forderungen betreffend deutsche Wiedergutmachungsleistungen als Voraussetzung für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7278 A, C, D, 7279 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 7278 B, D, 7279 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7279 A Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Schinzel (SPD) : Störungen von griechisch-sprachigen Sendungen der Deutschen Welle Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 7279 D, 7280 A, B, C, D Schinzel (SPD) 7280 A, B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 7280 C Frage A 12 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) : Äußerungen des polnischen Außenministers bezüglich einer gewissen Evolution im Herangehen der Bundesrepublik Deutschland an die fundamentalen Normalisierungsfragen als Ergebnis polnischer Bemühungen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 7280 D, 7181 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 7281 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 7281 B Friedrich (SPD) 7281 C Frage A 13 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Unterrichtung der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland über den Inhalt des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 7281 D, 7282 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 7281 D, 7282 A Frage A 49 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Aufsatz des Bundesrichters Dr. Heinz Recken in der Zeitschrift für Rechtspolitik zum Thema „Berufswahl der Juristen — Ergebnisse einer umfassenden Befragung" Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . . . . . . . . . . 7282 C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7282 D Fragen A 78 und 79 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Praxis der Gerichte bei der Untersuchungshaftverschonung gegen Sicherheitsleistung nach § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) 7283 A, D Dr. Schöfberger (SPD) 7283 D Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Einheitsbewertung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben nach der Kostenmiete und der freifinanzierten Häuser an Hand der Jahresrohmiete; ungleiche Behandlung der Hauseigentümer Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7284 A, B, C, D Thürk (CDU/CSU) 7284 B, D Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 7284 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 III Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Lenders (SPD) : Verstoß gegen Preisauszeichnungsverordnung und irreführende Werbung in Katalogen deutscher Reiseveranstalter Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7285 B, C, D, 7286 A Lenders (SPD) 7285 C Hansen (SPD) . . . . . . . . 7286 A Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Verwendung von bereits gelöschten und nicht eintragungsfähigen Verkehrsübertretungen bei der Frage der Geeignetheit zum Fahren von Fahrzeugen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) . . . 7286 C, 7287 A, B Dr. Weber (Köln) (SPD) . 7286 D, 7287 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7287 B Frage A 66 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Hansen (SPD) : Einfluggenehmigung für Demonstrationsflüge des Airbus Jung, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) 7287 B, C, D Hansen (SPD) . . . . . . . 7287 C, D Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Freiherr Osturan von der Leye (SPD) : Verfahren bei der Entscheidung über Familiendarlehen des Bundes; Merkblatt der Oberfinanzdirektion Köln; Höhe der Familiendarlehen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 7288 C, 7289 A, B Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 7288 D, 7289 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7289 B Fragen A 76 und 77 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : DIN-Normen über Wärmeschutz im Hochbau Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . 3289 C, D, 7290 A, B, C Dr. Ahrens (SPD) . . . 7289 D, 7290 A Wolfram (SPD) 7290 C Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 7/1854 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2242 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2231 — Zweite und dritte Beratung 7290 D Nächste Sitzung 7291 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7293* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bölling, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) : Abdruck einer Rede von Dr. Maihofer im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, die dieser nicht als Bundesminister, sondern als Abgeordneter gehalten hat; eventueller Ausgleich einer darin liegenden Bevorzugung der Regierungskoalition durch Abdruck einer Rede des Abgeordneten Dr. Eyrich . . . . 7293* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage A 24 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens zwischen Australien und der Bundesrepublik Deutschland . . . . 7293* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Forderung der Gewerkschaften nach Vergesellschaftung der Produktionsmittel bei der Anhörung zum Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes . . . 7294* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesfinanzministers Dr. Apel über „eine gefährliche Krise unseres Staates" 7294* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Fragen A 58 und 59 — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) : Lebensmittelrechtliche Kontrollen von Importen landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern 7294* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Kater (SPD) : Pressemeldungen über Trend zum Alkoholkonsum bei Jugendlichen . . . . 7295* A Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Einbindung des Verkehrs der Autobahn Stuttgart–Singen–Grenze in das schweizerische Nationalstraßennetz . . . . 7295* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Vergünstigungen der Bundesbahn für Begleitpersonen von Schwerbehinderten und für Erwerbsunfähigkeitsrentner 7296* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV /BMP) auf die Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Ollesch (FDP) : Übertragung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn bzw. auf private Unternehmer 7296* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Rapp (Göppingen) (SPD) : Einbeziehung des Umweltschutzes in den Schul- und Hochschulunterricht . . 7296* D Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Fischereiabkommen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . 729T B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Urkunden von Deutschen, die früher in den heute auf dem Staatsgebiet der Volksrepublik Polen liegenden deutschen Ostgebieten lebten 7297* C Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Kater (SPD) : Abbau von Wettbewerbsverzerrungen durch Harmonisierung der Umweltschutzbestimmungen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft; Harmonisierung von öffentlichen Beihilfen sowie steuerpolitischen und kreditpolitischen Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes in den Ländern der Gemeinschaft 7297* D Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Aufgliederung der Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten auf die einzelnen Geschädigtengruppen; Verteilung der Gesamtausgaben der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung auf Ausgleichsleistungen, Eingliederungsdarlehen, sonstige Förderungsmittel und Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung . . . . 7298* B Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Gasölbetriebsbeihilfe für gewerbliche Güterfernverkehrsunternehmen des Zonen- und Frachthilfegebietes . . . . 7299* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage B 8 — Drucksache Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 V 7/2197 — des Abg. Schröder (Wilhelmi- nenhof) (CDU/CSU) : Anträge auf Übertragung von Brennrechten und die Zusammenlegung von Brennereien nach dem 30. September 1974 . . . . . . . . . . 7299* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/2197 — des Abg. !Biechele (CDU/CSU) : Ausmaß der Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland und Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Tollwut; Verbot der Fuchsbaubegasung durch das Bundesverwaltungsgericht 7300* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zum Problem des Grenzausgleichs bei Nahrungsgütern; Zunahme des Exports von lebenden Rindern, Kälbern, Rind- und Kalbfleisch aus Frankreich nach Italien . . 7300* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Burger (CDU/CSU) : Anstieg der Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten auf 10 421 Personen; berufliche Weiterbildung der arbeitslosen Schwerbehinderten . . . 7301* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Immer (SPD) : Verbleiben des Kreiswehrersatzsamts in der Stadt Neuwied 7301* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Dauer der Ausbildung zum Diätassistenten; Einführung eines Berufsbilds für Küchenleiter 7302* B Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Übergangsregelung hinsichtlich einer Erhöhung des Kindergeldes 7302* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Frerichs (CDU/CSU) : Überprüfung der Planungen für den Bau der Bundesautobahn A 113 im Raum Wuppertal-Solingen und Einstellung weiterer vorbereitender Baumannahmen 7303* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/2197 —des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Entscheidung der Deutschen Bundesbahn über die Varianten der Streckenführung Hannover–Kassel 7303* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Bau des Zubringers zur Autobahn Heilbronn–Nürnberg im Zuge der B 19 7303* D Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Zugehörigkeit des Kreises Euskirchen zu zwei Verkehrsverbünden und Berücksichtigung von Entwicklungsachsen bei der Abgrenzung von Verkehrsverbänden 7304* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Fellermaier (SPD) : Beurteilung der Studie des Präsidenten der Gesellschaft für rationale Verkehrspolitik Dr.-Ing. Erwin Deischl über das Projekt des Rhein-Main-Donau-Kanals und den Ausbau des letzten Abschnitts von Nürnberg nach Kelheim . 7304* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Engholm (SPD) : Aufnahme der Planung einer Autobahn aus dem ostholsteinischen Raum zur niederländischen Grenze und einer autobahngleichen Netzergänzung zwischen Lüneburg und Lübeck in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen . . 7304* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Anweisung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn durch den Bundesminister für Verkehr zur Nichtausweisung der zu erwartenden Beförderungsmöglichkeiten vom Hauptlokführer zum Lokbetriebsinspektor im Nachtragsstellenplan . . . . . . . . . 7305* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Planung der A 91 im Raum Darmstadt 7305' B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Auswirkungen der Pläne der Deutschen Bundesbahn bezüglich der Rationalisierung des Stückgutverkehrs auf Rheinland-Pfalz, insbesondere auf die Stückgutbahnhöfe Sobernheim und Meisenheim, und finanzieller Ausgleich für die bei den betroffenen Gemeinden zu erwartenden Nachteile 7305* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7271 107. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.30 Uhr
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    Berichtigungen 104. Sitzung, Seiten VIII und IX. Folgende Anlagennummern und Seitenzahlen sind zu ändern: Anlage 46, ... 7077 * D in: Anlage 48, ... 7078 * D, Anlage 47, ... 3078 * B in: Anlage 49, ... 7079 * B, Anlage 48, ... 7078 * D in: Anlage 46, ... 7077 * D, Anlage 49, ... 7079 * B in: Anlage 47, ... 7078 * B. 105. Sitzung, Seite V, Anlage 27; statt „Abg. Lemmrich" ist zu lesen: „Abg. Niegel". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15. 6. Adams * 15. 6. Dr. Aigner * 15. 6. Alber ** 12. 6. Dr. Artzinger * 15. 6. Dr. Bangemann * 15. 6. Dr. Barzel 12. 6. Dr. Bayerl 14. 6. Behrendt * 15. 6. Blumenfeld * 14. 6. von Bockelberg 12. 6. Frau von Bothmer ** 12. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Burgbacher * 15. 6. Dr. Corterier * 15. 6. Entrup 22. 6. Ernesti 12. 6. Fellermaier * 15. 6. Flämig * 15. 6. Frehsee * 15. 6. Dr. Freiwald 22. 6. Dr. Früh * 15. 6. Gerlach (Emsland) * 15. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 12. 6. Dr. Haenschke * 22. 6. Härzschel * 15. 6. Dr. Holtz ** 13. 6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6. Kater * 15. 6. Dr. Kempfler 12. 6. Kleinert 12. 6. Dr. Klepsch ** 12. 6. Dr. Kreile 12. 6. Krall * 15. 6. Lange * 15. 6. Lautenschlager * 15. 6. Lemmrich ** 13. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 6. Lenzer *** 12. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 15. 6. Memmel * 15. 6. Dr. Mende *** 12. 6. Mischnick 12. 6. Müller (Mülheim) * 14. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 6. Frau Dr. Orth * 15. 6. Frau Pack 19. 6. Richter 12. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schachtschabel * 14. 6. Scheel 22.6. Schmidt (München) * 15. 6. Schmidt (Würgendorf) 14. 6. Schmöle 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 6. Schwabe * 15. 6. Dr. Schwencke *** 12. 6. Dr. Schwörer * 15. 6. Seefeld * 15. 6. Springorum * 15. 6. Dr. Starke (Franken) * 15. 6. Straßmeir 12. 6. Dr. Unland 12. 6. Dr. Vohrer ** 13. 6. Walkhoff * 15. 6. Frau Dr. Walz * 15. 6. Frau Dr. Wex 12. 6. Wischnewski 12. 6. Dr. Zimmermann 12. 6. Zink 12. 6. Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Bölling vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 4 und 5) : Welche Gründe haben das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veranlaßt, im Bulletin Nr. 52 vom 30. April 1974 unter den Reden, die Mitglieder der Bundesregierung in der parlamentarischen Beratung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts gehalten haben, auch die Rede von Prof. Dr. Werner Maihofer abzudrucken, obwohl dieser laut Stenographischem Protokoll nicht als Bundesminister, sondern als Abgeordneter gesprochen hat? Ist die Bundesregierung bereit, zum Ausgleich dieser einseitigen Bevorzugung der Regierungskoalition auch die Rede im Bulletin zu veröffentlichen, die der Hauptredner der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, Abgeordneter Dr. Heinz Eyrich, gehalten hat? Das Bulletin ist amtliches Organ der Bundesregierung. Es gibt daher keinen Anlaß, die Veröffentlichung einer grundsätzlichen Rede eines Mitgliedes der Bundesregierung im Bulletin zu unterlassen, wenn dieses Regierungsmitglied als Abgeordneter gesprochen hat. Daraus ergibt sich, daß von einer unzulässigen Bevorzugung der Regierungskoalition nicht die Rede sein kann und die Bundesregierung nicht die Absicht hat, die - im übrigen schon sieben Wochen zurückliegenden - Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Eyrich ebenfalls im Bulletin zu veröffentlichen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 12. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht 7294* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 24) : Welche Möglichkeiten der Beschleunigung sieht die Bundesregierung, damit in absehbarer Zeit zwischen Australien und der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen über den Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens aufgenommen werden können? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen antworte ich Ihnen wie folgt: Die australische Regierung hat im Sommer vergangenen Jahres in Abänderung ihrer früheren Haltung ihr Interesse an einem Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt. Die Bundesregierung hat daraufhin noch im Herbst vergangenen Jahres der australischen Regierung ein Arbeitspapier zur Vorbereitung der Verhandlungen übersandt und die australische Seite um Vorschläge für Termin und Ort der Verhandlungen gebeten. Die australische Regierung ist inzwischen auf diplomatischem Wege mehrmals in der Angelegenheit erinnert worden. Nachdem bisher keine Antwort eingegangen ist, wird die Bundesregierung erneut an die australische Regierung herantreten und sie davon unterrichten, daß die Angelegenheit im Deutschen Bundestag zur Sprache gekommen ist. Sie hofft, daß daraufhin die Verhandlungen noch in diesem Jahre aufgenommen werden können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 12. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 27) : Hat der Deutsche Gewerkschaftsbund bei der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren erklärt, er und seine Gewerkschaften würden an den in den Satzungen verankerten Forderungen auf Vergesellschaftung der Produktionsmittel festhalten und sich durch eine gesetzliche Regelung der paritätischen Mitbestimmung nicht zu einer Überprüfung dieser Forderungen veranlaßt sehen, und hat die Bundesregierung in dem Anhörungsverfahren deutlich gemacht, daß sie für den Fall, daß ihr Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes verabschiedet würde, auch in Zukunft keine Initiativen zu einer Vergesellschaftung von Produktionsmitteln ergreifen werde? Bei der Vorbereitung des Regierungsentwurfs des Mitbestimmungsgesetzes hat die Bundesregierung von der von Ihnen genannten Möglichkeit der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien keinen Gebrauch gemacht. Äußerungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Sinne Ihrer Fragestellung liegen daher nicht vor, ebensowenig Stellungnahmen der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 12. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 52) : Wie ist die Äußerung des Bundesfinanzministers Dr. Apel über „eine gefährliche Krise unseres Staates" zu verstehen, und auf welche Tatsachen gründet sich die weitere Ansicht des Ministers, diese Krise sei soeben überwunden worden? Der Bundesfinanzminister hat diese Aussage im Zusammenhang mit der Verhaftung des Spions Guillaume gemacht. Er ist der Meinung, daß aus den damit zusammenhängenden Ereignissen für unseren Staat durchaus eine Vertrauenskrise hätte entstehen können. Der Finanzminister hat deshalb wiederholt die Meinung geäußert, es müsse von allen Demokraten in diesem Lande — unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit — begrüßt werden, daß es in kürzester Zeit gelungen ist, eine solche Vertrauenskrise abzuwenden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 58 und 59) : Trifft es zu, daß Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern nicht den Vorschriften des deutschen Lebensmittelrechts entsprechen? Wann und wo werden Kontrollen dieser Importe durchgeführt? Zu Frage A 58: Importe von Lebensmitteln — gleichgültig ob sie aus den EG-Mitgliedstaaten oder aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden — müssen nach § 21 des Lebensmittelgesetzes den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Im allgemeinen entsprechen die eingeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse diesen deutschen Vorschriften, jedenfalls hat sich ergeben, daß die Beanstandungsquote von Erzeugnissen aus Drittländern nicht größer ist als die von Einfuhren aus Ländern der EG. Auf die Gesamtheit der Lebensmittelimporte bezogen unterscheidet sich die Beanstandungsquote nicht wesentlich von der über die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Erzeugnisse. Zu Frage A 59: Grundsätzlich unterliegen Lebensmittelimporte im Inland auf allen Vermarktungsstufen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ebenso wie einheimische Erzeugnisse. Bestimmte Importe werden vielfach jedoch auch schon stichprobenweise an der Grenze bei oder unmittelbar nach der zollamtlichen Abfertigung untersucht. So werden frisches Obst und Gemüse auf die Einhaltung der zulässigen Toleranzen für Pflanzenschutzmittelrückstände stichprobenweise untersucht. Besondere Vorschriften gelten für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Diese Erzeugnisse unterliegen der obligatorischen Untersuchung im Rahmen der Auslands-Fleischbeschau. Sie müssen von einem amtlichen Zertifikat begleitet sein, welches die betreffende Sendung als aus einem von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Schlacht-, Zerlegungs- oder Verarbeitungsbetrieb stammend ausweist, — ohne daß hierbei Einfuhren aus EG- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7295* Staaten oder aus Drittländern unterschiedlich behandelt werden. Weitere Spezialvorschriften über Einfuhrkontrollen im Rahmen der zollamtlichen Abfertigung bestehen z. B. für die Einfuhr von Milch, Milcherzeugnissen und Ei-Produkten, von Wein und anderen alkoholischen Getränken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf ,die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 60 und 61): Mit welchen Angaben kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach der Alkoholkonsum bei Jugendlichen unter dem Motto „Von der Droge zur Flasche" erheblich zugenommen hat? Was hat und wird die Bundesregierung tun bzw. veranlassen, um diesem ansteigenden Trend zum Alkoholkonsum Jugendlicher entgegenzuwirken? Zu Frage A 60: Die Drogenbeauftragten der Länder berichten, daß in den Beratungs- und Behandlungseinrichtungen für drogengefährdete und -abhängige Jugendliche die Zahl der Jugendlichen ansteigt, die zusätzlich zu den modernen Rauschdrogen oder als Ersatz für sie verstärkt Alkohol konsumieren. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren weist auf ähnliche Beobachtungen hin. Eine Umfrage, die der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Dezember 1973 durchführen ließ, zeigt, daß der Alkoholkonsum in der Bevölkerung generell hoch ist. Z. B. trinken in der Altersgruppe der 16- bis 29jährigen Männer 54 % täglich Alkohol. Zu Frage A 61: In das bereits 1970 beschlossene Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs ist der Alkoholmißbrauch eingeschlosesn worden. 1972 hat die Bundesregierung in Amsterdam auf dem 30. Weltkongreß zur Verhütung und Behandlung des Alkoholismus eine Erweiterung ihres Aktionsprogramms speziell auf das Thema Alkoholmißbrauch vorgelegt. An die sich abzeichnende Entwicklung haben sich auch die Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angepaßt. Alkohol- und Drogenmißbrauch werden in allen Aufklärungsmaßnahmen gleichwertig behandelt. Sie werden als Symptome für Störungen in der Persönlichkeit des einzelnen oder in seinem sozialen Umfeld angesehen. Um die Ursachen zu beheben, sind langfristig kausalpräventive Maßnahmen im Bereich der Gesundheits- und Gesellschaftspolitik notwendig. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren hat am 16./17. Mai 1974 ein gemeinsames Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs beschlossen. Der Ständige Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder ist beauftragt worden, Grundsätze für dieses Programm zu erarbeiten und im Herbst vorzulegen. Auf der Sitzung dieses Arbeitskreises am 30. Mai 1974 ist über derartige Grundsätze beraten worden. Bis Herbst 1974 werden dazu Ausarbeitungen vorliegen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 67 und 68) : Trifft es zu, daß die zuständigen Schweizer Regierungsstellen verbindlich zugesagt haben, den Verkehr der Autobahn Stuttgart—Singen—Grenze sachgerecht durch Einbindung in das schweizerische Nationalstraßennetz abzunehmen, und gibt es hierfür konkrete zeitliche Vorstellungen? Trifft es zu, daß Schweizer Regierungsstellen — man spricht vom Eidgenössischen Departement des Innern — beim Bundesministerium des Innern dafür intervenieren sollen, daß der Ausbau des Teilstücks Engen—Singen der Autobahn Stuttgart—Singen vorerst zurückgestellt werden soll, um neue planerische Uberlegungen für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr anstellen zu können, und wie beurteilt gegebenenfalls die Bundesregierung eine solche Intervention? An dem Sachverhalt, der Ihnen schon auf Ihre Anfrage in der Fragestunde vom 20./21. Februar 1974 dargelegt worden ist, hat sich nichts geändert. Es besteht Einverständnis zwischen der schweizerischen und der deutschen Straßenbauverwaltung über die Verwirklichung einer durchgehenden Autobahnverbindung: Stuttgart—Singen—Schaffhausen—Zürich. Allerdings konnte hierüber noch keine endgültige zeitliche Abstimmung getroffen werden. Dafür ist nicht zuletzt die Tatsache maßgebend, daß auf schweizerischer Seite die sehr gut ausgebaute Straßenverbindung T 15 zwischen der Grenzübergangsstelle Thayngen—Bietingen und Schaffhausen zur Verfügung steht, die den Verkehr von der Autobahn Stuttgart—Singen in Richtung Zürich—St. Gotthard noch für einen Ubergangszeitraum aufzunehmen vermag. Anders liegen die Dinge jedoch auf deutscher Seite. Hier steht für die Abnahme des Verkehrs vom Autobahnkreuz nördlich Singen und für dessen Weiterleitung bis zur schweizerischen Grenze bei Thayngen—Bietingen kein in seiner Leistungsfähigkeit auch nur annähernd ausreichender Straßenzug zur Verfügung. Es muß deshalb Aufgabe der deutschen Straßenbauverwaltung sein, in zeitlicher Abstimmung mit dem Neubau der Autobahn Stuttgart—Singen die noch vorhandene Lücke zwischen Singen und dem Grenzübergang ThayngenBietingen zu schließen. Die verkehrlich beste und auch wirtschaftlichste Lösung dieses Problems kann nur in einem raschen Weiterbau der deutschen Autobahn über das Kreuz bei Singen hinaus bis zur Anschlußstelle Thayngen—Bietingen an der Querspange zur Bundesstraße 34 bestehen, da ein Neubau der Bundesstraße 34 mit Ortsumgehungen von Singen und Gottmadingen nur ein Provisorium auf kurze Zeit sein könnte und der eigentliche Neubau der Autobahn dann doch noch in wenigen Jahren nachfolgen müßte. Verbindliche Zeitangaben für den Weiterbau der Autobahn sind jedoch vorerst nicht möglich. 7296* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Aus Zeitungsmeldungen ist auch mir bekanntgeworden, daß örtliche schweizerische Kreise eine Einflußnahme auf die deutschen Straßenplanungen mit dem Ziel anstreben, den Weiterbau der Autobahn von Singen in Richtung Thayngen—Bietingen zu unterbinden. Bei der bekannten schweizerischen Zurückhaltung kann ich mir allerdings nicht vorstellen, daß ein solches örtliches Begehren zu offiziellen Schritten und damit zum Versuch einer Einflußnahme auf rein deutsche Belange führen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 69 und 70): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Begleitpersonen für Schwerbehinderte bei Eisenbahnfahrten ebenso freifahren zu lassen wie bei Kriegsbeschädigten? Wird die Bundesregierung die Vergünstigungen für Rentner bei Bundesbahnfahrten bei den nächsten rosaroten Zeiten auch auf Erwerbsunfähigkeitsrentner ausdehnen? Zu Frage A 69: Die Vergünstigung, bei Eisenbahnfahrten einen Begleiter unentgeltlich mitnehmen zu können, wird nach den Bestimmungen des Deutschen EisenbahnPersonentarifs nur den Inhabern der Schwerkriegsbeschädigtenausweise I und II sowie des Schwerbeschädigtenausweises gewährt. Eine Änderung dieser Bestimmungen zugunsten aller schwerbehinderten Personen könnte von der Bundesbahn nur verlangt werden, wenn ihr die aus einer solchen Maßnahme entstehenden Einnahmeausfälle erstattet werden. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob und ggf. wie im Rahmen eines besonderen Gesetzes über Vergünstigungen für Schwerbehinderte im öffentlichen Personenverkehr auch das von Ihnen angeschnittene Problem gelöst werden kann. Zu Frage A 70: Die Sonderangebote im Reiseverkehr werden von der Bundesbahn selbständig ausgestaltet und eingeführt. Der Bundesminister für Verkehr kann hier dem Vorstand der Bundesbahn nur Anregungen geben, was auch wiederholt geschehen ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache 7/2197 Fragen A 71 und 72) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, bis zu welchem Zeitpunkt der Beschluß des Kabinetts vom 31. Oktober 1973, den Postreisedienst der Deutschen Bundesbahn zu übertragen, realisiert werden kann? Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Unternehmer bereit sind, einen großen Teil der bisher von der Deutschen Bundespost betriebenen Linien zu übernehmen, und ist die Bundesregierung bereit, eine solche Übertragung an private Konzessionäre zur Entlastung der öffentlichen Hand zu unterstützen? Zu Frage A 71: Ein Zeitpunkt für die Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn kann noch nicht angegeben werden. Abgesehen davon, daß für die Aufgabe dieses Dienstzweiges der Deutschen Bundespost nach § 12 Postverwaltungsgesetz ein Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost erforderlich ist, ist darauf hinzuweisen, daß schwierige und umfangreiche Vorarbeiten für die Erstellung eines ausgewogenen Überleitungsmodells von den beiden Verwaltungen Bahn und Post durchzuführen sind. Zu diesem Zweck ist zu Beginn dieses Jahres eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Deutschen Bundespost, des Bundesministeriums für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn eingerichtet worden. Nach heutigem Erkenntnisstand werden die dort zu leistenden Vorarbeiten gegen Jahresende abgeschlossen sein können. Zu Frage A 72: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich bereits jetzt Privatunternehmer für die Übernahme von Postlinien interessiert zeigen. Nach der Zielvorgabe des Bundeskabinetts vom 31. 10. 1973 soll die Deutsche Bundesbahn nach der Überleitung des Postreisedienstes die zusammengefaßten Linien unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Verkehrsstruktur auf die Verkehrsträger (Deutsche Bundesbahn, nicht bundeseigene Eisenbahnen, private und kommunale Verkehrsunternehmen) so zuordnen, daß sie am kostengünstigsten betrieben werden können. Dabei ist die Notwendigkeit des Schienenersatzverkehrs zu berücksichtigen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 82 und 83) : Hat die Bundesregierung einen Überblick, in welchem Umfang der im Umweltschutzprogramm der Bundesregierung, Abschnitt Bildung und Ausbildung, statuierten Aufgabe Rechnung getragen ist, „das zur Abwehr der Umweltgefahren notwendige Wissen in den Schul- und Hochschulunterricht einzubeziehen und umweltbewußtes Verhalten als Bildungsziel in die Lehrpläne aller Bildungsstufen aufzunehmen"? In welcher Weise erfolgt diesbezüglich die Abstimmung zwischen der Bundesregierung einerseits und der Bund-LänderKommission für die Bildungsplanung sowie der Kultusministerkonferenz der Länder andererseits? Zu Frage A 82: Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Einrichtung neuer Studiengänge und die Aufnahme neuer Unterrichtsinhalte in die Lehrpläne der Schulen in den Verantwortungsbereich der Länder fallen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß in allen Ländern Probleme des Umweltschutzes in die Lehrpläne der Schulen und in das Lernangebot der Hochschulen einbezogen werden. Soweit der Bund Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung erläßt, werden in allen geeigneten Fällen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7297* Inhalte, die sich auf Probleme des Umweltschutzes erstrecken, aufgenommen. Um die Entwicklung und Erprobung geeigneter Unterrichtsangebote zu verbessern, fördert die Bundesregierung im Rahmen der Arbeiten der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung eine Reihe von Modellversuchen im Schul- und Hochschulbereich. Im Schulbereich geht es dabei weniger um die Einrichtung eines neuen Unterrichtsfaches, es geht vielmehr um die sinnvolle Einbeziehung von Umweltfragen in die schon bestehenden gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Lernbereiche. Zu Frage A 83: In dem erst vor kurzem von der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung verabschiedeten Schwerpunktkatalog für Modellversuche im Kindergarten- und Schulbereich wird ausdrücklich die Entwicklung und Erprobung von Lerninhalten und Unterrichtsangeboten für den Bereich Umweltschutz gefordert. Im Rahmen der Diskussion um die Weiterentwicklung der Modellversuche ist die Bundesregierung im ständigen Gespräch mit den Ländern, bei dem auch Fragen wie z. B. Probleme des Umweltschutzes im Unterrichtsangebot der Schule eine Rolle spielen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 1): Hat das im Dezember 1973 zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Fischereiabkommen zu den Erleichterungen des Fischfangs in der 6 sin bis 12 sm breiten Fischereizone vor der polnischen Küste geführt, oder treffen Meldungen zu, daß von der polnischen Seite Schwierigkeiten gemacht werden, die Vereinbarung zu verwirklichen? Das am 14. Dezember 1973 in Warschau unterzeichnete Fischereiabkommen mit Polen sieht vor, daß die deutschen Fischer in dem Streifen zwischen 6 und 12 Seemeilen der insgesamt 12 Seemeilen breiten polnischen Fischereizone grundsätzlich Fischfang ausüben können, und zwar auf unbegrenzte Zeit. Das Abkommen ist aber noch nicht in Kraft. Für das Inkrafttreten ist in dem Abkommen ein besonderer Notenwechsel vorgesehen, der durchzuführen ist, sobald für beide Regierungen die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Auf unserer Seite ist das Abkommen nicht zustimmungsbedürftig. Wir haben der polnischen Regierung mitgeteilt, daß wir den Notenwechsel vollziehen können, sobald sich auch die polnische Seite hierzu in der Lage sieht. Auf polnischer Seite bedarf das Abkommen jedoch der Ratifikation. Das nach polnischem Recht dazu erforderliche innerstaatliche Verfahren ist derzeit im Gange. Sobald es abgeschlossen ist, wird der für das Inkrafttreten notwendige Notenwechsel durchgeführt werden können. Wir rechnen damit, daß dies noch im Sommer 1974 möglich sein wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 2) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß die früher in den heute zum Staatsgebiet der Volksrepublik Polen liegenden deutschen Ostgebieten lebenden Deutschen in den Besitz der dort befindlichen persönlichen Urkunden gelangen oder zumindest eine beglaubigte Abschrift in deutscher Sprache erhalten? Ihre Frage geht anscheinend davon aus, daß der darin bezeichnete Personenkreis nicht die Möglichkeit hat, in den Besitz von persönlichen Urkunden zu gelangen. Hierzu darf ich jedoch bemerken, daß Auszüge aus Personenstandsbüchern und andere Personalunterlagen aus den von Ihnen angesprochenen Gebieten über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau beschafft werden können. Die Botschaft wendet sich ihrerseits mit einem von ihr entwickelten Formschreiben an die zuständige örtliche Behörde, die die Auszüge ohne Gebührenerhebung ausstellt. Zur Zeit werden wöchentlich etwa 100 Urkundenanforderungen von der Botschaft bearbeitet. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen B 3 und 4) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit durch die Harmonisierung der Umweltschutzbestimmungen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft die auf Grund der unterschiedlichen Regelungen auf diesem Gebiet bestehenden Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß nicht nur die unterschiedlichen Normen für den Umweltschutz in den Ländern der Gemeinschaft, sondern auch die verschiedenartigen öffentlichen Beihilfen sowie die unterschiedlichen steuerpolitischen und kreditpolitischen Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes in den Ländern der Gemeinschaft im Interesse des angestrebten gemeinsamen Marktes harmonisiert werden müßten? Zu Frage B 3: Das Umweltprogramm der Europäischen Gemeinschaften enthält einen einleitenden Grundsatz, in dem es unter anderem heißt: ... Auf der Grundlage einer gemeinsamen langfristigen Konzeption in der Gemeinschaft sollten die nationalen Programme auf diesen Gebieten koordiniert und die Umweltpolitiken harmonisiert werden... Diese Koordinierung und Harmonisierung soll es insbesondere ermöglichen, die Wirksamkeit 7298* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 der auf den verschiedenen Ebenen durchgeführten Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt in der Gemeinschaft zu steigern, und zwar unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede in der Gemeinschaft und des einwandfreien Funktionierens des Gemeinsamen Marktes." Die Bundesregierung bekennt sich voll zu diesem Grundsatz, der auch die Beseitigung bestehender und die Vermeidung künftiger Wettbewerbsverzerrungen zum Gegenstand hat. Sie unterstützt die Bemühungen der Kommission um eine Harmonisierung bestehender Regelungen der Mitgliedstaaten, wie z. B. der Vorschriften über die Begrenzung des Bleigehalts im Benzin. Dabei mißt sie allerdings einem weiteren Prinzip des EG-Umweltprogramms hohe Bedeutung zu, nach dem national erreichte Fortschritte auf dem Umweltgebiet nicht durch eine Harmonisierung beeinträchtigt werden sollten. Hinsichtlich der Harmonisierung zukünftiger Umweltvorschriften legt die Bundesregierung großen Wert auf die Durchführung der am 5. März 1973 abgeschlossenen Vereinbarung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten. Gemäß dieser Vereinbarung teilen die Mitgliedstaaten der Kommission frühzeitig Entwürfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Umweltbereich mit, um der Kommission damit die Gelegenheit zu geben, ihrerseits Vorschläge für harmonisierende Regelungen vorzulegen. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß auch die öffentlichen Beihilfen zur Förderung des Umweltschutzes harmonisiert werden müssen. Darüber hinaus werden zur Zeit in den Gremien des Ministerrats Anwendungsmodalitäten für das Verursacherprinzip erarbeitet, das bereits im EG-Umweltprogramm verankert ist. Damit soll sichergestellt werden, daß auch unter dem Aspekt des Verursacherprinzips etwaige staatliche Zuschüsse zu Umweltmaßnahmen nur ausnahmsweise und möglichst einheitlich gewährt werden. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 5 und 6) : Wie verteilen sich die in der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 erwähnten bisherigen Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten in Höhe von 220 Milliarden DM auf die einzelnen Geschädigtengruppen, und welche Teilbeträge der kiinftig noch in Höhe von 174 Milliarden DM zu erbringenden Gesamtleistungen entfallen auf diese einzelnen Gruppen? In welchem Umfang verteilen sich die Gesamtausgaben der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung in Höhe von 394 Milliarden DM — aufgegliedert nach den einzelnen Geschädigtengruppen — auf Ausgleichsleistungen, Eingliederungsdarlehen, sonstige Förderungsmittel und Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: 1. Die Aufteilung der erbrachten und der künftigen Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten auf die einzelnen Geschädigtengruppen ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Geschädigte i. S. des Leistungen in Mio. DM erbracht künftig a) Lastenausgleichsgesetzes (LAG) 90 300 38 800 b) Bundesentschädigungsgesetzes (BEG), Bundesrückerstattungsgesetzes (BRüG) u. a. 47 800 35 000 c) Gesetzes zu Art. 131 GG 57 000 80 000 (Anteil des Bundes) d) Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen 3 400 1 000 Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) e) Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) 1 700 50 f) Häftlingshilfgesetzes (HHG) 360 —*) g) Reparationsschädengesetzes (RepG) 160 370 h) Allgemeine Kriegsfolgengesetzes (AKG) 920 2 300 i) Umstellungsrechts 20 000 16 000 221 640 173 520 gerundet 220 000 174 000 *) Der Mittelbedarf ist abhängig von der Zahl der künftig aus der DDR und den Aussiedlungsgebieten eintreffenden ehemaligen politischen Häftlinge. Eine Vorausschätzung ist nicht möglich. In dem Gesamtbetrag der hier genannten Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten sind nicht die erheblichen Leistungen der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz enthalten. 2. Von den gesamten Ausgaben der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung in Höhe von 394 Milliarden DM entfallen, soweit eine Aufteilung nach der jeweiligen Art der statistischen Erfassung überhaupt möglich ist und diese Aufteilung für die Zukunft geschätzt werden kann, auf a) Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen b) Eingliederungsdarlehen c) sonstige Förderungsmittel d) Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung (Rentenleistungen) e) sonstige Leistungen und Ausgaben Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7299* In den vorstehenden Beträgen sind die bereits erbrachten und die künftigen Leistungen zusammen enthalten. Soweit es sich um künftige Leistungen handelt, kann die Aufteilung auf die einzelnen Leistungsarten nur grob geschätzt werden, wie auch der Gesamtbetrag des künftigen Mittelbedarfs auf einer mit vielen Unsicherheiten behafteten Schätzung beruht. In Spalte e) sind die sonstigen Leistungen und Ausgaben des Ausgleichsfonds ausgewiesen. Der Betrag von 16 600 Millionen DM umfaßt die Leistungen aus dem Härtefonds (3 360 Millionen DM) sowie die Aufwendungen für die Tilgung und die Zinsen und Kosten der Kreditaufnahme und die Kosten der Darlehnsverwaltung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 7) : Ist die Bundesregierung bereit, nicht nur den am internationalen Güterverkehr beteiligten Betrieben des gewerblichen Straßenverkehrs, sondern auch den gewerblichen Güterfernverkehrsunternehmen des Zonen- und Frachthilfegebietes wegen der bestehenden schweren Wettbewerbsverzerrungen die gleiche Gasölbetriebsbeihilfe zu gewähren wie dem Werksverkehr, oder welche sonstigen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um diesen im Zonenrandgebiet besonders schwer ringenden mittelständischen Unternehmen den erforderlichen Flankenschutz zu gewähren? Nach Ihrer Fragestellung gehen Sie davon aus, daß „den im internationalen Güterverkehr beteiligten Betrieben des gewerblichen Straßenverkehrs" Gasölbetriebsbeihilfen gewährt werden. Diese Annahme trifft jedoch nicht zu. Kein Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs erhält derartige Vergünstigungen. Gasölbetriebsbeihilfen erhalten lediglich Werkverkehr betreibende Produktions- und Handelsbetriebe im Zonenrandgebiet und in den Frachthilfegebieten. Darin liegt jedoch keine Benachteiligung der gewerblichen Ferntransporte. Diese werden nämlich durch Regional-Frachthilfen verbilligt und sind damit dem Werkfernverkehr in etwa gleichgestellt. Unterschiedliche Verfahren mußten gewählt werden, weil es im Werkfernverkehr keinen Beförderungspreis gibt; als Anknüpfungspunkt mußte darum dort der Gasölverbrauch genommen werden. Die für den Werkfernverkehr gefundene Lösung auch auf den gewerblichen Verkehr auszudehnen, würde eine doppelte Förderung des gewerblichen Güterverkehrs bedeuten und zu Nachteilen der Werkfernverkehr betreibenden Produktions- und Handelsbetriebe in den begünstigten Gebieten führen. Benachteiligt wären auch diejenigen gewerblichen Transportunternehmen, die keinen Standort in den begünstigten Gebieten haben. Sie würden angereizt, sich dort ebenfalls Standorte zu suchen. Dem Mißbrauch wäre damit das Tor geöffnet, weil Verkehrsbetriebe durch die Wahl ihres Standortes in den begünstigten Gebieten die Vergünstigungen auch für Transporte erreichen könnten, für die sie nicht gedacht sind. Die Bundesregierung hält darum an den geltenden Regelungen fest. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung bereit, Vorsorge zu treffen, daß Anträge auf Übertragung von Brennrechten und die Zusammenlegung von Brennereien auch nach dem 30. September 1974 gestellt werden können, und welche Schritte hat sie gegebenenfalls in dieser Richtung unternommen? Die Zusammenlegung von Brennereien und die Übertragung von Brennrechten hat sich als Mittel zur Strukturverbesserung der deutschen Brennereiwirtschaft bewährt. Die Bundesregierung möchte deshalb, daß diese bis zum 30. September 1974 befristete Regelung beibehalten wird. Sie wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereiten. Bereich a) b) c) d) e) Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM LAG einschl. RepG 38 600 17 300 1 070 55 800 16 600 BEG, BRüG u. a. 30 800 52 000 G 131 137 000 BWGöD 4 400 KgfEG, HHG 1 400 400 310 AKG 2 420 Umstellungsrecht 36 000 109 220 17 700 1 380 249 200 16 600 7300* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Auch wenn diese Änderung erst nach dem 30. September 1974 in Kraft treten kann, sind hiermit Nachteile für die Antragsteller nicht verbunden, da Anträge auch nach geltender Regelung jeweils nur zum 1. Oktober wirksam werden können. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 10. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 9 und 10) : Sind der Bundesregierung das Ausmaß der Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen Gefahren für die Bevölkerung bekannt, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie man den Schutz der Bevölkerung vor diesen Gefahren verstärken kann? Sind Informationen zutreffend, wonach das Bundesverwaltungsgericht die Fuchsbaubegasung verboten habe, und ist der Hinweis in diesem Zusammenhang richtig, daß Mäuse das Hauptreservoir der Tollwut bildeten? Zu Frage B 9: Der Bundesregierung werden in halbmonatlichen Abständen alle bei Tieren festgestellten Tollwutfälle gemeldet. Die Meldungen werden im Tierseuchenbericht — amtliche Mitteilung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Unterabteilung Veterinärwesen zusammengefaßt, der am 15. und 30. eines jeden Monats veröffentlicht wird. Die Bundesregierung hat daher stets einen genauen Überblick über das Seuchengeschehen. Bereits seit 1972 zeichnet sich eine deutliche Zunahme der Tollwut bei Tieren ab, die sich auch in diesem Jahr fortzusetzen scheint. So betrug die Zahl der gemeldeten Tollwutfälle im Jahr 1971 = 2 213, 1972 = 2 692, 1973 = 3 146. In den ersten vier Monaten des Jahres 1974 sind im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 100 Tollwutfälle bei Tieren mehr festgestellt worden. Wieweit diese Zunahme auf die Erschwerung der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtollwut, insbesondere der Begasung der Fuchsbaue, zurückzuführen ist, kann nicht entschieden werden. Eine Gefährdung der Bevölkerung geht in erster Linie von tollwutkranken Haustieren aus. Dank strenger tierseuchenrechtlicher Maßnahmen tritt Tollwut bei Haustieren nicht seuchenhaft auf, sondern nur gelegentlich nach Kontakt mit tollwutkrankem Wild; hierbei kommt dem Fuchs die- Rolle des Tollwutreservoirs und Hauptüberträgers zu. Im langjährigen Durchschnitt (1965-1972) entfielen etwa 20,2 % der festgestellten Tollwutfälle auf Haustiere (4,5 % Hund, 5,3 % Katzen, 8,8 % Rind, 1,6 % sonstige Tiere) und 79,8 % auf das Wild; 67,4 % aller Fälle oder 84,9 % der Wildtollwutfälle betrafen den Fuchs. Seit längerer Zeit werden in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Sachverständigen Untersuchungen durchgeführt, ob die Wildtollwut — unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse — auch in anderer Form als bisher wirksam bekämpft werden kann. Bei diesen Untersuchungen, die in Absprache mit der WHO in mehreren europäischen Ländern durchgeführt werden, wird geprüft, ob Füchse durch Köder, die Tollwutimpfstoff enthalten, in freier Wildbahn immunisiert werden können. Bei den Untersuchungen muß mit größter Sorgfalt vorgegangen werden, da eine Gefährdung von anderem Wild mit Sicherheit vermieden werden muß. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; ob die Immunisierung der Füchse möglich sein wird, kann z. Z. noch nicht beurteilt werden. Zu Frage B 10: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am 19. März 1974 verkündeten Urteil (BVerwG I C 7.73 /III OVG A 126/72) entschieden, daß der § 15 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut die bundeseinheitliche Ermächtigung überschreitet und daher nichtig ist. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die bisher durchgeführten großflächigen Fuchsbaubegasungen. Ein generelles Verbot der Fuchsbaubegasung enthält das Urteil jedoch nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Bekämpfung der Tollwut beim Fuchs auf Grund des Viehseuchengesetzes in eng zu begrenzenden Gebieten, in denen Wildtollwut festgestellt oder begründeter Seuchenoder Ansteckungsverdacht vorliegt, weiterhin möglich. Daß Mäuse das Hauptreservoir der Tollwut darstellen sollen, ist eine vielfach vorgebrachte Behauptung, die aber durch aufwendige, von der Weltgesundheitsorganisation initiierte Untersuchungen in mehreren europäischen Ländern widerlegt ist. Es liegen keinerlei Hinweise vor, daß im westeuropäischen Raum außer dem Fuchs ein anderes Virusreservoir von epizootologischer Bedeutung existiert. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 7. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 11 und 12) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, auf eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zu reagieren, die zu dem Problem Grenzausgleich von einer Verknappung und Verteuerung der Nahrungsgüter in der Bundesrepublik Deutschland schreibt, obgleich die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse im April 1974 um 8,7 % unter denen des Vorjahres liegen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Export von lebenden Rindern, Kälbern, Rind- und Kalbfleisch aus Frankreich nach Italien wieder rasant zunimmt, so daß die Annahme berechtigt erscheint, daß Frankreich über besondere Garantien die italienischen Handelshemmnisse unterläuft, und wie will die Bundesregierung bei dieser Sachlage die deutschen Exportinteressen wahren? Zu Frage B 11: Die Bundesregierung hat durch mehrere Erklärungen deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sie die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände nicht teilt, durch den Grenzausgleich sei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12, Juni 1974 7301* eine Verknappung und Verteuerung der Nahrungsgüter eingetreten. Vielmehr ist in den letzten Monaten ein ganz erheblicher Rückgang der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zu verzeichnen. Diese lagen im April 1974 — wie von Ihnen zutreffend dargestellt — um 8,7 % unter dem Vorjahresniveau. Im übrigen kann von einer Verknappung bei Nahrungsmitteln überhaupt nicht die Rede sein. Dies beweist die gegenwärtige Marktlage, insbesondere bei Rind- und Schweinefleisch. Auch bei anderen Agrarprodukten ist eine ausreichende Versorgung gesichert. Zu Frage B 12: Der Bundesregierung liegen offizielle Zahlen über die jüngsten Exporte von lebenden Rindern, Kälbern, Rind- und Kalbfleisch aus Frankreich nach Italien noch nicht vor. Entgegen Ihrer Darstellung wurde von der französischen Delegation wiederholt in den EG-Gremien Klage geführt, daß die Ausfuhren nach Italien seit Beginn der italienischen Einfuhrrestriktionen erheblich hinter dem normalen Umfang zurückgeblieben seien. Aus diesem Grunde ist es zur Zeit kaum möglich, das angeschnittene Problem restlos zu klären. Ähnlich wie bei den deutschen Lieferungen nach Italien kann davon ausgegangen werden, daß die Entwicklung der französischen Exporte bei den o. a. Positionen und je nach Struktur der Handelsbetriebe seit Anwendung der italienischen Einfuhrrestriktionen unterschiedlich verlaufen ist. So dürfte z. B. der starke Anstieg der italienischen Kälberpreise, die sich von Anfang Mai bis Anfang Juni 1974 um rd. 70 DM/ 100 kg Lebendgewicht auf 535,— DM erhöht haben und damit das französische Preisniveau gegenwärtig um rd. 6 % übertreffen, während die italienischen Preise noch Anfang Mai 1974 um rd. 6 % niedriger lagen als in Frankreich, zweifellos zu einer Wiederbelebung der französischen Kälberausfuhr geführt haben. Daher läßt sich die von Ihnen unterstellte Zunahme französischer Lieferungen nach Italien — zumindest für Kälber — auch ohne nationale Stützungsmaßnahmen in Frankreich wirtschaftlich durchaus erklären. Gerüchten über besondere Garantien für den Italien-Export in Frankreich bin ich nachgegangen, ohne dafür bisher eine Bestätigung finden zu können. Französische Regierungsvertreter haben auf diesbezügliche Anfragen wiederholt erklärt, die italienischen Einfuhrrestriktionen würden von französischer Seite nicht unterlaufen. Aufgrund dieses Sachverhaltes beabsichtigt die Bundesregierung keine nationalen Maßnahmen zur Unterstützung des Italien-Exports, zumal ab 10. Juni 1974 mit dem Sektor Kälber und Jungrinder ein erster Bereich von der Bardepotpflicht wieder befreit ist und gleichzeitig ein Grundsatzbeschluß gefaßt wurde, die Höhe der Kaution für die übrigen Waren des Rindfleischsektors in Italien in absehbarer Zeit von 50 % auf 25 % des Warenwertes zu senken. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 10. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 13 und 14) : Da laut Mitteilung des VdK die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten Ende April 1974 auf 10 421 Personen angestiegen war, frage ich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um hier einen Abbau zu erreichen, und ob sie bereit ist, die öffentliche Hand dort, wo das Einstellungssoll bisher nicht erfüllt ist, an ihre Pflicht zu gemahnen? Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, daß es erforderlich wäre, eine berufliche Weiterbildung der arbeitslosen Schwerbehinderten ins Auge zu fassen, um insbesondere auch den Älteren dieses Personenkreises eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß zu erleichtern? Es ist zutreffend, daß die Zahl arbeitsloser Schwerbeschädigten von 7 732 im April 1973 um knapp ein Drittel auf 10 421 im April 1974 gestiegen ist. Dies entspricht der allgemeinen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings hat die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten nicht im gleichen Umfang wie die Gesamtzahl der Arbeitslosen zugenommen. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Ansicht, daß alles Erforderliche zur Wiedereingliederung der Schwerbehinderten in den Arbeitsprozeß getan werden muß. Hierzu sieht vor allem das neue Schwerbehindertengesetz eine Reihe von wirkungsvollen Maßnahmen vor, die die Arbeitgeber veranlassen werden, in stärkerem Umfange als bisher Schwerbehinderte zu beschäftigen. Die Einführung eines einheitlichen, ausnahmslos geltenden Pflichtsatzes sowie die Verdoppelung der Ausgleichsabgabe werden dabei eine besonders wichtige Rolle spielen. Die Arbeitgeber der öffentlichen Hand werden nach Auffassung der Bundesregierung durch die nunmehr auch von ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe zur Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachhaltig angehalten. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß jedem arbeitslosen Schwerbehinderten die Möglichkeit offensteht, sich in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit oder eines sonstigen Rehabilitationsträgers beruflich weiterbilden zu lassen. Das gilt grundsätzlich auch für ältere Schwerbehinderte. Voraussetzung hierfür ist, daß die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten ihre Ursache in einer durch die Behinderung bedingten verminderten Leistungsfähigkeit hat. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihres Aktionsprogramms zur Förderung der Rehabilitation aus dem Jahre 1970 die institutionelle Förderung insbesondere der Berufsförderungswerke intensiv vorantreiben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 15) : 7302' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß das Kreiswehrersatzamt nach bewährter Weise in der Stadt Neuwied verbleibt, oder welche Gründe stehen dem entgegen? Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Verlegung des Kreiswehrersatzamtes Montabaur von Neuwied nach Montabaur teile ich Ihnen mit, daß die bisherige Absicht, das Kreiswehrersatzamt mit dem Sitz in Neuwied nach Montabaur zu verlegen, mangels einer geeigneten Unterkunft noch nicht durchgeführt werden konnte. Bei ,der gegenwärtigen Haushaltslage und unter Berücksichtigung der Unterbringungsmöglichkeiten in Montabaur könnte nach dem Stand der bisherigen Infrastrukturplanungen frühestens nach 1979 mit der Errichtung eines Dienstgebäudes in Montabaur begonnen werden. Nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit komme ich deshalb zu dem Ergebnis, daß das in Neuwied in einem bundeseigenen Gebäude untergebrachte Kreiswehrersatzamt auf Dauer dort verbleiben sollte. Dadurch entfallen die Kosten für ein neues Dienstgebäude. Diese Regelung empfieht sich außerdem mit Rücksicht darauf, daß das Kreiswehrersatzamt in Neuwied seit 1962 die Aufgaben des Wehrersatzwesens ohne Schwierigkeiten durchgeführt hat. Von besonderer Bedeutung ist auch die Tatsache, daß sich die Bürger — insbesondere die Wehrpflichtigen — und die Behörden der Inneren Verwaltung sowie Stellen der Wirtschaft aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes auf die langjährigen Gegebenheiten eingestellt haben. Schließlich kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die überwiegende Mehrheit der Amtsangehörigen aus dem engeren Bereich von Neuwied kommt und sich dort für ständig niedergelassen hat. Die ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Verlegung würde für die Beschäftigten in vielerlei Hinsicht nachteilige Folgen haben. Daher hat sich der Hauptpersonalrat beim Bundesminister der Verteidigung auch gegen eine Verlegung nach Montabaur ausgesprochen. Auch der Umstand, daß Montabaur nach der Gebiets- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz nicht mehr Sitz einer Bezirksregierung ist, kann bei dieser Frage nicht unberücksichtigt bleiben. Aus den genannten Gründen beabsichtige ich deshalb, das Kreiswehrersatzamt in Neuwied zu belassen und dementsprechend umzubenennen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 16 und 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nur 2jährige Ausbildungsdauer für Diätassistenten die Gefahr herbeiführt, daß die in § 6 des Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten vorgesehene praktische Ausbildung erheblich zu kurz kommt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für Küchenleiter, z. B. in Krankenhäusern, ein Berufsbild einzuführen und darin die Aus- und Fortbildung u. a. auch in praktischer Diätetik zu regeln? Zu Frage B 16: Im Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über den Beruf des Diätassistenten (s. BT-Drucksache 7/116) war eine dreijährige Ausbildung vorgesehen. Der Deutsche Bundestag hat sich danach dem Votum des vom Bundesrat angerufenen Vermittlungsausschusses angeschlossen und sich für eine zweijährige Berufsausbildung entschieden. Bei der Vorbereitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Diätassistenten mußten Abstriche an dem für die dreijährige Ausbildung konzipierten Ausbildungsplan gemacht werden, die nicht nur die praktische Ausbildung, sondern auch den fachbezogenen und fächerübergreifenden Unterricht in erheblichem Maße betreffen. Zu Frage B 17: Die entsprechenden Länderregelungen, die durch § 11 des Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten vom 17. Juni 1973 (BGBl. I S. 853) insoweit aufgehoben worden sind, als sie sich auf die Ausbildung und Anerkennung von Diätassistenten bezogen, sehen die Möglichkeit einer Anerkennung als „Diätküchenleiter" bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Anerkennung als Diätassistent und bestimmten Anforderungen genügende mehrjährige Tätigkeit als Diätassistent) vor. Bei der Ausübung einer Tätigkeit als „Diätküchenleiter" handelt es sich nicht um die Ausübung eines besonderen Berufs, sondern um eine bestimmte Ausübungsform des Berufs des Diätassistenten. Der Bund, der bei den nichtärztlichen Heilberufen nur eine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Zulassung zum Beruf nach Artikel 74 Nr. 19 GG besitzt, hat nicht die Möglichkeit, auch die Anforderungen an eine Weiterbildung, die zu einer bestimmten Ausübungsform eines Berufes führt, zu regeln. Das Gesetz über den Beruf des Diätassistenten mußte daher von Regelungen für den „Diätküchenleiter" absehen und nimmt auch die einschlägigen länderrechtlichen Vorschriften von der Aufhebung durch den Bund aus. Die Möglichkeiten für die Einführung eines besonderen Berufs eines „Küchenleiters", bei dem es sich allerdings kaum um einen nichtärztlichen Heilberuf handeln würde, hat die Bundesregierung bisher nicht geprüft. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der beabsichtigten Neuregelung des Familienlastenausgleichs zum 1. Januar 1975 nunmehr der wiederholt vorgetragenen Bitte des Deutschen Familienverbandes auf eine Übergangsregelung hinsichtlich einer Erhöhung des Kindergeldes zu entsprechen, und welche Entlastungen kinderreicher Familien darüber hinaus sind nodi in diesem Jahr zu erwarten? Der Kindergeldansatz in dem vom Bundestag verabschiedeten Haushalt 1974 erlaubt leider keine Er- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7303* höhung von Kindergeldsätzen. Ihre Bemessung entspricht der Finanzlage des Bundes. Auch die Fraktion der CDU/CSU hat keine entsprechende Erweiterung des Haushaltsansatzes beantragt. Im übrigen gestatte ich mir, auf die Antworten zu verweisen, die in der Fragestunde am 10. Mai 1973 Herrn Kollegen Müller (Berlin) auf Fragen in gleicher Angelegenheit gegeben worden sind. Auch über den Kindergeldbereich hinaus können auf dem Gebiet des Familienlastenausgleichs in diesem Jahr keine Verbesserungen in Aussicht gestellt werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit, die Planungen für den Bau der Bundesautobahn A 113, die im Bundesfernstraßenplan 1971 bis 1985 unter der Dringlichkeitsstufe I geführt wird und bei der betroffenen Bevölkerung im Raum Wuppertal—Solingen auf breite Ablehnung stößt, da die bisher vorgesehene Trassenführung u. a. die Naherholungsgebiete stark beeinträchtigt, nochmals anhand neu zu ermittelnder Daten zu überprüfen? Ist die Bundesregierung bereit, bis zur Vorlage des Ergebnisses der neuen Überprüfung zu veranlassen, daß weitere vorbereitende Baumaßnahmen unverzüglich eingestellt werden? Gemäß § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist nach Ablauf von jeweils 5 Jahren zu prüfen, ob der Bedarfsplan unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist. Die Untersuchungen hierzu laufen zur Zeit. In diese Untersuchungen wird auch die A 113 mit einbezogen. Angesichts der Verkehrsverhältnisse auf der Autobahn Oberhausen—Köln und im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer weiteren Verkehrserschließung des bergischen Raumes ist jedoch eine grundsätzlich negative Beurteilung der verkehrlichen Notwendigkeit der geplanten A 113 im genannten Bereich nicht zu erwarten. Die Maßnahme wird daher entwurfs- und verfahrensmäßig weiter vorbereitet. Hierbei wird angestrebt, die Belange des Umweltschutzes und der Ökologie soweit möglich und vertretbar zu berücksichtigen. Mit dem abschnittsweisen Bau der Strecke soll erst begonnen werden, wenn im Rahmen der laufenden Detailplanungen vertretbare Lösungen erarbeitet worden sind. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 21) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn, wie einer Äußerung des Präsidenten der Zentralen Transportleitung der Deutschen Bundesbahn, Fakiner, zu entnehmen ist, die baulichen, betrieblichen und verkehrlichen Untersuchungen über die Varianten Holzminden und Göttingen der Streckenführung Hannover—Kassel inzwischen abgeschlossen hat und danach aus der Sicht der Deutschen Bundesbahn nur eine Streckenführung über Holzminden zu vertreten ist, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung aus ihrer Sicht die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn? Die Deutsche Bundesbahn (DB) führt über die Varianten Holzminden—Göttingen des Neubaustreckenabschnitts Hannover—Kassel eine betriebswirtschaftliche Untersuchung, ein vom Land Niedersachsen beauftragtes Ingenieurbüro führt eine volkswirtschaftliche Untersuchung durch. Die Untersuchung der DB ist inzwischen abgeschlossen; eine eindeutige Präferenz für eine der beiden Trassenführungen ist daraus nicht zu erkennen. Die volkswirtschaftliche Untersuchung, die ebenso wie die betriebswirtschaftliche in die Entscheidung mit einzubeziehen ist, steht dem Vernehmen nach kurz vor dem Abschluß. Nach Vorliegen der beiden Untersuchungen wird das landesrechtliche Raumordnungsverfahren, das mit einer Empfehlung für eine Trasse enden wird, wieder aufgenommen. Von einer Entscheidung der Deutschen Bundesbahn kann daher keine Rede sein. Die von Ihnen vorgebrachten Äußerungen von Herrn Fakiner sind meinem Hause weder bekannt noch hat die DB meinem Haus gegenüber eine derartige „Entscheidung" oder Absicht mitgeteilt. Die endgültige Entscheidung über die Trassenführung fällt zu gegebener Zeit nach Vorliegen aller Untersuchungen und nach Abschluß des landesrechtlichen Raumordnungsverfahrens der Bundesminister für Verkehr nach § 14 des Bundesbahngesetzes. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung bereit, den Zubringer zur Autobahn Heilbronn—Nürnberg im Zuge der B 19 von Süden her so zu planen und zu bauen, daß er bis zur Fertigstellung der Autobahn funktionsfähig ist? Der Neubau der Bundesstraße 19 von der Abzweigung nördlich Untermünkheim bis zur neuen Autobahn Heilbronn—Nürnberg ist im Bedarfsplan in 1. Dringlichkeit enthalten und soll zusammen mit dem Neubau der Autobahn auf dem Abschnitt Westernach—Crailsheim durchgeführt werden. Die Bauvorbereitungen werden entsprechend zeitlich abgestimmt. In südlicher Fortsetzung dieser Maßnahme ist eine Verlegung der Bundesstraße 19 von Untermünkheim bis zur Bundesstraße 14 westlich Schwäbisch Hall vorgesehen. Die Linie hierfür ist nach § 16 Fernstraßengesetz bereits festgelegt. Über die Verwirklichung dieses Abschnittes, der im Bedarfsplan in 2. Dringlichkeit eingeplant ist, bestehen noch keine zeitlichen Vorstellungen. 7304* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekreaärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 23 und 24) : Geht die Bundesregierung davon aus, daß der Kreis Euskirchen zukünftig Mitglied in zwei Verkehrsverbänden sein soll, und teilt sie meine Meinung, daß dies dann in Widerspruch zur kommunalen Neugliederung steht und dadurch eine moderne und wirkungsvolle Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs erheblich in Frage gestellt wird und insbesondere die finanzielle Belastbarkeit des Kreises völlig außer acht gelassen wird? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Abgrenzung von Verkehrsverbünden die allgemeine Bedeutung von Entwicklungsachsen zu berücksichtigen und dies besonders bei Bemühungen um die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum zu beachten? Wie bereits in der Antwort vom 16. Mai 1974 zum Ausdruck gebracht wurde, liegt die Zuständigkeit für die Organisation der einzelnen Verbünde und Verkehrsgemeinschaften des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesregierung. Auch wenn der Kreis Euskirchen nach Abschluß der derzeit laufenden Planungen zu mehreren Kooperationsräumen gehören sollte, würde dies einer Verbesserung der ÖPNV nicht im Wege stehen. Im Gegenteil, die Gestaltung der Kooperationen richtet sich nach den vorhandenen Verkehrsströmen und wird bestehende Verbindungen keinesfalls auseinanderreißen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Studio des Präsidenten der Gesellschaft für rationale Verkehrspolitik, Dr.-Ing. Erwin Deischl, der im Auftrag des Münchner Studieninstituts für angewandte Haushalts- und Steuerpolitik heftige Kritik an dem Projekt des Rhein-Main-Donau-Kanals und dem Ausbau des letzten Abschnitts von Nürnberg nach Kelheim übt und gleichzeitig fordert, diesen Teilabschnitt nicht mehr auszubauen? Die Studie des Präsidenten der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik, Dr. Ing. Erwin Deischl, („Milliarden Steuergelder für sinnlose Kanalbauten") befaßt sich mit den Grundlagen der Investitionspolitik der Bundeswasserstraßen und enthält hierzu einige bemerkenswerte Hinweise. Da die Studie erst seit kurzem vorliegt, ist eine umfassende Stellungnahme im Augenblick nicht möglich. Es kann nur gesagt werden, daß eine Reihe von Angaben und Behauptungen einer genauen Prüfung nicht standhalten dürfte. Zu den Ausführungen über den Main-Donau-Kanal ist im übrigen folgendes zu bemerken: Die genannten Kosten entsprechen etwa dem Preisstand aus dem Jahre 1969. Diese Beträge haben sich inzwischen aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen erhöht. Die Erhöhung liegt jedoch noch im Rahmen der bei Bauvorhaben dieser Art eingetretenen Kostensteigerungen. Die Ausführung hinsichtlich des Ifo- und ECE-Gutachtens — der Rechtgültigkeit des Duisburger Vertrages sowie — der Wirtschaftlichkeit der Rhein-Main-DonauVerbindung enthalten gegenüber den bisherigen Eingaben des Bundes der Steuerzahler e. V. in Bayern und der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik an den Bundesminister für Verkehr keine grundlegend neuen Gesichtspunkte. Zuletzt hat sich der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages aufgrund einer Petition des Bundes der Steuerzahler in Bayern e. V. vom 18. April 1972 in seiner 8. Sitzung am 6. Juni 1973 mit diesen Fragen beschäftigt. In dieser Sitzung ist auch Dr. Ing. Erwin Deischl als Vertreter des Petenten gehört worden. Die Berichterstatter haben nach dieser Anhörung die Petition für erledigt angesehen. Als neues Argument gegen die Rhein-Main-Donau-Verbindung wird von Herrn Dr. Deischl die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur zwischen Ost und West hervorgehoben und gegen die Fertigstellung des Main-Donau-Kanals eingeführt. Dabei wird unterstellt, daß die Schiffahrtsunternehmen der Donaustaaten ohne Angaben und ohne wechselseitige Frachtvereinbarungen auf dem internationalen Rhein vordringen und die Rheinschiffahrt ruinieren könnten. Diese Unterstellung ist nicht begründet. Auf dem Main und auf den bisher fertiggestellten Teilstücken des Main-Donau-Kanals werden Schifffahrtsabgaben erhoben. Diese Abgaben werden je nach Baufortschritt auf dem gesamten Main-DonauKanal festgesetzt und erhoben werden. Es ist beabsichtigt, mit allen an der Benutzung des Main-Donau-Kanals interessierten Staaten bilaterale Binnenschiffahrtsverträge abzuschließen, in denen u. a. die verkehrswirtschaftlichen und verkehrsrechtlichen Bedingungen für die Benutzung der Bundeswasserstraßen festgelegt werden. Entsprechende Vertragsverhandlungen sind bereits mit Osterreich, UdSSR und Rumänien aufgenommen worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 26) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Ergebnis der „Verkehrswissenschaftlichen Untersuchung für eine Ergänzung des Fernstraßennetzes in Norddeutschland" mit der Planung einer Autobahn aus dem ostholsteinischen Raum zur niederländischen Grenze und einer autobahngleichen Netzergänzung zwischen Lüneburg und Lübeck in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen von 1971 bis 1985) aufzunehmen? Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in seiner zur Zeit gültigen Form enthält bereits eine Netzergänzung, die im Küstenraum in west-östlicher Richtung verläuft. Auch im Bereich Lübeck–Lüneburg und südlich Emden sind wichtige Netzergänzungen im Bedarfsplan enthalten. Das nunmehr vorliegende Gutachten ermöglicht die Prüfung, inwie- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7305* weit der gültige Streckenlauf, die Netzverknüpfung und die Dringlichkeit modifiziert werden muß. Diese Prüfung erfolgt im Gesamtzusammenhang der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Bedarfsplanes im gesamten Bundesgebiet und ist zur Zeit im Gange. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 27): Ist es zutreffend, daß der Bundesminister für Verkehr die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn angewiesen hat, die zu erwartenden Beförderungsmöglichkeiten vom Hauptlokführer zum Lokbetriebsinspektor im Nachtragsstellenplan nicht auszuweisen, und wäre in diesem Fall die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung der Interessen des Lok-Personals eine derartige Anweisung zurückzunehmen? In der von Ihnen angesprochenen Laufbahn der Lokomotivführer ist die Bewertung der Spitzenämter nach dem gesetzlichen Stellenschlüssel bisher schon der neu geschaffenen Funktionsgruppe „schwerer Triebfahrzeugdienst" zugute gekommen, so daß weitere Hebungen von Planstellen dort nicht möglich sind. Der Bundestag hat aus haushaltswirtschaftlichen Gründen mit dem § 15 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1974 sogenannte Folgehebungen für 1974 ausgeschlossen. Diese Entwicklung mußte auch der Vorstand der Deutschen Bundesbahn bei der Aufstellung des Nachtrages zum Stellenplan 1974 berücksichtigen. Hierauf hat der Bundesminister für Verkehr den Vorstand hingewiesen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 28) : In welcher Weise hat das Bundesministerium für Verkehr das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wegen dessen Zuständigkeit für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungslandschaft bei der Planung der A 91 im Raum Darmstadt konsultiert, welche Stellungnahmen wurden seitens des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben? Im Rahmen der Bestimmung der Linienführung gemäß § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) der Bundesautobahn A 91 Bad Homburg—Darmstadt ist auch der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) gehört worden. Einwendungen hat hierbei der BML nicht erhoben. Sofern die im Raum Darmstadt zur Ausführung kommende Trasse ein ergänzendes Verfahren nach § 16 FStrG erforderlich machen sollte, wird das Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern erneut herbeigeführt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 29) : Welche Auswirkungen haben die Pläne der Deutschen Bundesbahn bezüglich der Rationalisierung des Stückgutverkehrs auf Rheinland-Pfalz, insbesondere auf die Stückgutbahnhöfe Sobernheim und Meisenheim, und ist in den Plänen der Bundesregierung ein finanzieller Ausgleich für die zu erwartenden Nachteile bei den betroffenen Gemeinden vorgesehen? Nach dem derzeitigen Stand der Planung der Deutschen Bundesbahn in bezug auf die Neuordnung des Stückgutdienstes ist vorgesehen, die Stückgutbahnhöfe Meisenheim und Sobernheim aufzulassen. Die Bedienung dieser Orte soll künftig von dem gut ausgelasteten Stückgutkonzentrationspunkt Bad Kreuznach aus über die Straße erfolgen. Da die Konzentration des Kleingutverkehrs auf der Schiene in Verbindung mit einem gut ausgebauten Transportdienst auf der Straße im regionalen Bereich auch für den Kunden bessere Dienstleistungen erwarten läßt, ist seitens der Bundesregierung nicht an einen finanziellen Ausgleich gedacht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hubert Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, ist dafür gesorgt, daß diese Verwaltungsvorschrift, die seit dem 1. Mai 1974 Anwendung finden soll, von den Straßenverkehrsämtern auch tatsächlich angewandt wird? Liegen auch die technischen Voraussetzungen dafür vor?


Rede von Kurt Jung
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Möglichkeiten, die der Bundesregierung und damit dem Bundesminister für Verkehr gegeben sind, wurden ergriffen. Es ist also dafür gesorgt — und der Bundesminister für Verkehr wird im Rahmen seiner Möglichkeiten natürlich auch darüber wachen —, daß diese Vorschriften bei den Straßenverkehrsämtern Anwendung finden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Nordlohne.