Protokoll:
7107

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 107

  • date_rangeDatum: 12. Juni 1974

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:30 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:55 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7271 A Wahl des Abg. Pensky zum Schriftführer 7271 A Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften an den Haushaltsausschuß gem. § 96 GO 7271 B Bestellung des Abg. Dr. Kreile zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 7271 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7271 B Fragestunde — Drucksache 7/2197 — Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Inkraftsetzung des Bergbauernprogramms; Einstellung des Bundesfinanzministeriums zur Ausgleichszulage Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7271 D, 7272 A, B, C, D, 7273 A Kiechle (CDU/CSU) 7272 A, B, 7273 A Immer (SPD) . . . . . . . . . 7272 C Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 7272 C Fragen A 37 und 38 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Auswirkungen des Preisrückgangs für Agrarprodukte und des Anstiegs der Betriebsmittelpreise auf Liquidität und Rentabilität der deutschen Landwirtschaft; Diskrepanz zwischen der angekündigten Agrarpreiserhöhung auf Grund des EG-Ministerratsbeschlusses und der tatsächlichen Agrarpreisentwicklung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 3233 B, D, 3234 A, B, C, D, 7275 A Spranger (CDU/CSU) 7273 C, D, 7274 C, D Eigen (CDU/CSU) 7274 D Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 7275 A Fragen A 39 und 40 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Herstellung der Wettbewerbsgleichheit für die deutsche Landwirtschaft angesichts der von der Europäischen Kommission beschlossenen Intervention B für Weichweizen in den Ländern Frankreich, Belgien und den Niederlanden sowie der von der französischen Regierung beschlossenen Subventionen für Erzeuger von Rindfleisch und Milch Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7275 B, C, D, 7276 A, C Eigen (CDU/CSU) . 7275 C, D, 7276 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Frage A 41 — Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/ CSU) : Begriff „geringfügig" bei der Einfuhr von Schnittblumen hinsichtlich tierischer Schädlinge in der Pflanzenbeschauverordnung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 7276 C, D Hansen (SPD) 7276 D Eigen (CDU/CSU) 7276 D Frage A 3 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Memmel (CDU/CSU) : Frühere Tätigkeit des neuernannten Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Klaus Bölling, für den Ostberliner Verlag „Volk und Wissen" Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7277 A, C, D Memmel (CDU/CSU) 7277 C Friedrich (SPD) 7277 C Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Prozesse gegen aussiedlungswillige Volksdeutsche in der Sowjetunion; Zusage des polnischen Außenministers bezüglich der Aussiedlung der Deutschen jenseits von Oder und Neiße; Forderungen betreffend deutsche Wiedergutmachungsleistungen als Voraussetzung für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 7278 A, C, D, 7279 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 7278 B, D, 7279 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7279 A Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Schinzel (SPD) : Störungen von griechisch-sprachigen Sendungen der Deutschen Welle Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 7279 D, 7280 A, B, C, D Schinzel (SPD) 7280 A, B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 7280 C Frage A 12 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) : Äußerungen des polnischen Außenministers bezüglich einer gewissen Evolution im Herangehen der Bundesrepublik Deutschland an die fundamentalen Normalisierungsfragen als Ergebnis polnischer Bemühungen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 7280 D, 7181 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 7281 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 7281 B Friedrich (SPD) 7281 C Frage A 13 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Unterrichtung der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland über den Inhalt des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 7281 D, 7282 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 7281 D, 7282 A Frage A 49 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Aufsatz des Bundesrichters Dr. Heinz Recken in der Zeitschrift für Rechtspolitik zum Thema „Berufswahl der Juristen — Ergebnisse einer umfassenden Befragung" Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . . . . . . . . . . 7282 C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7282 D Fragen A 78 und 79 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Praxis der Gerichte bei der Untersuchungshaftverschonung gegen Sicherheitsleistung nach § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) 7283 A, D Dr. Schöfberger (SPD) 7283 D Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Einheitsbewertung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben nach der Kostenmiete und der freifinanzierten Häuser an Hand der Jahresrohmiete; ungleiche Behandlung der Hauseigentümer Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 7284 A, B, C, D Thürk (CDU/CSU) 7284 B, D Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 7284 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 III Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Lenders (SPD) : Verstoß gegen Preisauszeichnungsverordnung und irreführende Werbung in Katalogen deutscher Reiseveranstalter Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 7285 B, C, D, 7286 A Lenders (SPD) 7285 C Hansen (SPD) . . . . . . . . 7286 A Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Verwendung von bereits gelöschten und nicht eintragungsfähigen Verkehrsübertretungen bei der Frage der Geeignetheit zum Fahren von Fahrzeugen Jung, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) . . . 7286 C, 7287 A, B Dr. Weber (Köln) (SPD) . 7286 D, 7287 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7287 B Frage A 66 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Hansen (SPD) : Einfluggenehmigung für Demonstrationsflüge des Airbus Jung, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) 7287 B, C, D Hansen (SPD) . . . . . . . 7287 C, D Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Freiherr Osturan von der Leye (SPD) : Verfahren bei der Entscheidung über Familiendarlehen des Bundes; Merkblatt der Oberfinanzdirektion Köln; Höhe der Familiendarlehen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 7288 C, 7289 A, B Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 7288 D, 7289 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 7289 B Fragen A 76 und 77 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : DIN-Normen über Wärmeschutz im Hochbau Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . 3289 C, D, 7290 A, B, C Dr. Ahrens (SPD) . . . 7289 D, 7290 A Wolfram (SPD) 7290 C Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 7/1854 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2242 —, Bericht und Antrag des Innenausschusses — Drucksache 7/2231 — Zweite und dritte Beratung 7290 D Nächste Sitzung 7291 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7293* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bölling, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Jaeger (CDU/CSU) : Abdruck einer Rede von Dr. Maihofer im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, die dieser nicht als Bundesminister, sondern als Abgeordneter gehalten hat; eventueller Ausgleich einer darin liegenden Bevorzugung der Regierungskoalition durch Abdruck einer Rede des Abgeordneten Dr. Eyrich . . . . 7293* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage A 24 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens zwischen Australien und der Bundesrepublik Deutschland . . . . 7293* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Forderung der Gewerkschaften nach Vergesellschaftung der Produktionsmittel bei der Anhörung zum Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes . . . 7294* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesfinanzministers Dr. Apel über „eine gefährliche Krise unseres Staates" 7294* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Fragen A 58 und 59 — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) : Lebensmittelrechtliche Kontrollen von Importen landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern 7294* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Kater (SPD) : Pressemeldungen über Trend zum Alkoholkonsum bei Jugendlichen . . . . 7295* A Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen A 67 und 68 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Einbindung des Verkehrs der Autobahn Stuttgart–Singen–Grenze in das schweizerische Nationalstraßennetz . . . . 7295* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Vergünstigungen der Bundesbahn für Begleitpersonen von Schwerbehinderten und für Erwerbsunfähigkeitsrentner 7296* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV /BMP) auf die Fragen A 71 und 72 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Ollesch (FDP) : Übertragung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn bzw. auf private Unternehmer 7296* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Rapp (Göppingen) (SPD) : Einbeziehung des Umweltschutzes in den Schul- und Hochschulunterricht . . 7296* D Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Fischereiabkommen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . 729T B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Urkunden von Deutschen, die früher in den heute auf dem Staatsgebiet der Volksrepublik Polen liegenden deutschen Ostgebieten lebten 7297* C Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Kater (SPD) : Abbau von Wettbewerbsverzerrungen durch Harmonisierung der Umweltschutzbestimmungen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft; Harmonisierung von öffentlichen Beihilfen sowie steuerpolitischen und kreditpolitischen Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes in den Ländern der Gemeinschaft 7297* D Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Aufgliederung der Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten auf die einzelnen Geschädigtengruppen; Verteilung der Gesamtausgaben der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung auf Ausgleichsleistungen, Eingliederungsdarlehen, sonstige Förderungsmittel und Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung . . . . 7298* B Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Gasölbetriebsbeihilfe für gewerbliche Güterfernverkehrsunternehmen des Zonen- und Frachthilfegebietes . . . . 7299* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage B 8 — Drucksache Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 V 7/2197 — des Abg. Schröder (Wilhelmi- nenhof) (CDU/CSU) : Anträge auf Übertragung von Brennrechten und die Zusammenlegung von Brennereien nach dem 30. September 1974 . . . . . . . . . . 7299* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/2197 — des Abg. !Biechele (CDU/CSU) : Ausmaß der Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland und Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Tollwut; Verbot der Fuchsbaubegasung durch das Bundesverwaltungsgericht 7300* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zum Problem des Grenzausgleichs bei Nahrungsgütern; Zunahme des Exports von lebenden Rindern, Kälbern, Rind- und Kalbfleisch aus Frankreich nach Italien . . 7300* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Burger (CDU/CSU) : Anstieg der Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten auf 10 421 Personen; berufliche Weiterbildung der arbeitslosen Schwerbehinderten . . . 7301* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Immer (SPD) : Verbleiben des Kreiswehrersatzsamts in der Stadt Neuwied 7301* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/2197 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Dauer der Ausbildung zum Diätassistenten; Einführung eines Berufsbilds für Küchenleiter 7302* B Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Übergangsregelung hinsichtlich einer Erhöhung des Kindergeldes 7302* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Dr. Frerichs (CDU/CSU) : Überprüfung der Planungen für den Bau der Bundesautobahn A 113 im Raum Wuppertal-Solingen und Einstellung weiterer vorbereitender Baumannahmen 7303* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/2197 —des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Entscheidung der Deutschen Bundesbahn über die Varianten der Streckenführung Hannover–Kassel 7303* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Bau des Zubringers zur Autobahn Heilbronn–Nürnberg im Zuge der B 19 7303* D Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Zugehörigkeit des Kreises Euskirchen zu zwei Verkehrsverbünden und Berücksichtigung von Entwicklungsachsen bei der Abgrenzung von Verkehrsverbänden 7304* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Fellermaier (SPD) : Beurteilung der Studie des Präsidenten der Gesellschaft für rationale Verkehrspolitik Dr.-Ing. Erwin Deischl über das Projekt des Rhein-Main-Donau-Kanals und den Ausbau des letzten Abschnitts von Nürnberg nach Kelheim . 7304* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Engholm (SPD) : Aufnahme der Planung einer Autobahn aus dem ostholsteinischen Raum zur niederländischen Grenze und einer autobahngleichen Netzergänzung zwischen Lüneburg und Lübeck in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen . . 7304* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Anweisung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn durch den Bundesminister für Verkehr zur Nichtausweisung der zu erwartenden Beförderungsmöglichkeiten vom Hauptlokführer zum Lokbetriebsinspektor im Nachtragsstellenplan . . . . . . . . . 7305* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Planung der A 91 im Raum Darmstadt 7305' B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2197 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Auswirkungen der Pläne der Deutschen Bundesbahn bezüglich der Rationalisierung des Stückgutverkehrs auf Rheinland-Pfalz, insbesondere auf die Stückgutbahnhöfe Sobernheim und Meisenheim, und finanzieller Ausgleich für die bei den betroffenen Gemeinden zu erwartenden Nachteile 7305* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7271 107. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.30 Uhr
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    Berichtigungen 104. Sitzung, Seiten VIII und IX. Folgende Anlagennummern und Seitenzahlen sind zu ändern: Anlage 46, ... 7077 * D in: Anlage 48, ... 7078 * D, Anlage 47, ... 3078 * B in: Anlage 49, ... 7079 * B, Anlage 48, ... 7078 * D in: Anlage 46, ... 7077 * D, Anlage 49, ... 7079 * B in: Anlage 47, ... 7078 * B. 105. Sitzung, Seite V, Anlage 27; statt „Abg. Lemmrich" ist zu lesen: „Abg. Niegel". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15. 6. Adams * 15. 6. Dr. Aigner * 15. 6. Alber ** 12. 6. Dr. Artzinger * 15. 6. Dr. Bangemann * 15. 6. Dr. Barzel 12. 6. Dr. Bayerl 14. 6. Behrendt * 15. 6. Blumenfeld * 14. 6. von Bockelberg 12. 6. Frau von Bothmer ** 12. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Burgbacher * 15. 6. Dr. Corterier * 15. 6. Entrup 22. 6. Ernesti 12. 6. Fellermaier * 15. 6. Flämig * 15. 6. Frehsee * 15. 6. Dr. Freiwald 22. 6. Dr. Früh * 15. 6. Gerlach (Emsland) * 15. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23. 6. Groß 12. 6. Dr. Haenschke * 22. 6. Härzschel * 15. 6. Dr. Holtz ** 13. 6. Jäger (Wangen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6. Kater * 15. 6. Dr. Kempfler 12. 6. Kleinert 12. 6. Dr. Klepsch ** 12. 6. Dr. Kreile 12. 6. Krall * 15. 6. Lange * 15. 6. Lautenschlager * 15. 6. Lemmrich ** 13. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 6. Lenzer *** 12. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Lücker * 15. 6. Memmel * 15. 6. Dr. Mende *** 12. 6. Mischnick 12. 6. Müller (Mülheim) * 14. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 6. Frau Dr. Orth * 15. 6. Frau Pack 19. 6. Richter 12. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schachtschabel * 14. 6. Scheel 22.6. Schmidt (München) * 15. 6. Schmidt (Würgendorf) 14. 6. Schmöle 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 6. Schwabe * 15. 6. Dr. Schwencke *** 12. 6. Dr. Schwörer * 15. 6. Seefeld * 15. 6. Springorum * 15. 6. Dr. Starke (Franken) * 15. 6. Straßmeir 12. 6. Dr. Unland 12. 6. Dr. Vohrer ** 13. 6. Walkhoff * 15. 6. Frau Dr. Walz * 15. 6. Frau Dr. Wex 12. 6. Wischnewski 12. 6. Dr. Zimmermann 12. 6. Zink 12. 6. Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Bölling vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 4 und 5) : Welche Gründe haben das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veranlaßt, im Bulletin Nr. 52 vom 30. April 1974 unter den Reden, die Mitglieder der Bundesregierung in der parlamentarischen Beratung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts gehalten haben, auch die Rede von Prof. Dr. Werner Maihofer abzudrucken, obwohl dieser laut Stenographischem Protokoll nicht als Bundesminister, sondern als Abgeordneter gesprochen hat? Ist die Bundesregierung bereit, zum Ausgleich dieser einseitigen Bevorzugung der Regierungskoalition auch die Rede im Bulletin zu veröffentlichen, die der Hauptredner der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, Abgeordneter Dr. Heinz Eyrich, gehalten hat? Das Bulletin ist amtliches Organ der Bundesregierung. Es gibt daher keinen Anlaß, die Veröffentlichung einer grundsätzlichen Rede eines Mitgliedes der Bundesregierung im Bulletin zu unterlassen, wenn dieses Regierungsmitglied als Abgeordneter gesprochen hat. Daraus ergibt sich, daß von einer unzulässigen Bevorzugung der Regierungskoalition nicht die Rede sein kann und die Bundesregierung nicht die Absicht hat, die - im übrigen schon sieben Wochen zurückliegenden - Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Eyrich ebenfalls im Bulletin zu veröffentlichen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 12. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht 7294* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 24) : Welche Möglichkeiten der Beschleunigung sieht die Bundesregierung, damit in absehbarer Zeit zwischen Australien und der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen über den Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens aufgenommen werden können? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen antworte ich Ihnen wie folgt: Die australische Regierung hat im Sommer vergangenen Jahres in Abänderung ihrer früheren Haltung ihr Interesse an einem Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt. Die Bundesregierung hat daraufhin noch im Herbst vergangenen Jahres der australischen Regierung ein Arbeitspapier zur Vorbereitung der Verhandlungen übersandt und die australische Seite um Vorschläge für Termin und Ort der Verhandlungen gebeten. Die australische Regierung ist inzwischen auf diplomatischem Wege mehrmals in der Angelegenheit erinnert worden. Nachdem bisher keine Antwort eingegangen ist, wird die Bundesregierung erneut an die australische Regierung herantreten und sie davon unterrichten, daß die Angelegenheit im Deutschen Bundestag zur Sprache gekommen ist. Sie hofft, daß daraufhin die Verhandlungen noch in diesem Jahre aufgenommen werden können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 12. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 27) : Hat der Deutsche Gewerkschaftsbund bei der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren erklärt, er und seine Gewerkschaften würden an den in den Satzungen verankerten Forderungen auf Vergesellschaftung der Produktionsmittel festhalten und sich durch eine gesetzliche Regelung der paritätischen Mitbestimmung nicht zu einer Überprüfung dieser Forderungen veranlaßt sehen, und hat die Bundesregierung in dem Anhörungsverfahren deutlich gemacht, daß sie für den Fall, daß ihr Entwurf eines Mitbestimmungsgesetzes verabschiedet würde, auch in Zukunft keine Initiativen zu einer Vergesellschaftung von Produktionsmitteln ergreifen werde? Bei der Vorbereitung des Regierungsentwurfs des Mitbestimmungsgesetzes hat die Bundesregierung von der von Ihnen genannten Möglichkeit der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien keinen Gebrauch gemacht. Äußerungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Sinne Ihrer Fragestellung liegen daher nicht vor, ebensowenig Stellungnahmen der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 12. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 52) : Wie ist die Äußerung des Bundesfinanzministers Dr. Apel über „eine gefährliche Krise unseres Staates" zu verstehen, und auf welche Tatsachen gründet sich die weitere Ansicht des Ministers, diese Krise sei soeben überwunden worden? Der Bundesfinanzminister hat diese Aussage im Zusammenhang mit der Verhaftung des Spions Guillaume gemacht. Er ist der Meinung, daß aus den damit zusammenhängenden Ereignissen für unseren Staat durchaus eine Vertrauenskrise hätte entstehen können. Der Finanzminister hat deshalb wiederholt die Meinung geäußert, es müsse von allen Demokraten in diesem Lande — unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit — begrüßt werden, daß es in kürzester Zeit gelungen ist, eine solche Vertrauenskrise abzuwenden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 58 und 59) : Trifft es zu, daß Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern nicht den Vorschriften des deutschen Lebensmittelrechts entsprechen? Wann und wo werden Kontrollen dieser Importe durchgeführt? Zu Frage A 58: Importe von Lebensmitteln — gleichgültig ob sie aus den EG-Mitgliedstaaten oder aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden — müssen nach § 21 des Lebensmittelgesetzes den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Im allgemeinen entsprechen die eingeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse diesen deutschen Vorschriften, jedenfalls hat sich ergeben, daß die Beanstandungsquote von Erzeugnissen aus Drittländern nicht größer ist als die von Einfuhren aus Ländern der EG. Auf die Gesamtheit der Lebensmittelimporte bezogen unterscheidet sich die Beanstandungsquote nicht wesentlich von der über die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellten Erzeugnisse. Zu Frage A 59: Grundsätzlich unterliegen Lebensmittelimporte im Inland auf allen Vermarktungsstufen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ebenso wie einheimische Erzeugnisse. Bestimmte Importe werden vielfach jedoch auch schon stichprobenweise an der Grenze bei oder unmittelbar nach der zollamtlichen Abfertigung untersucht. So werden frisches Obst und Gemüse auf die Einhaltung der zulässigen Toleranzen für Pflanzenschutzmittelrückstände stichprobenweise untersucht. Besondere Vorschriften gelten für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Diese Erzeugnisse unterliegen der obligatorischen Untersuchung im Rahmen der Auslands-Fleischbeschau. Sie müssen von einem amtlichen Zertifikat begleitet sein, welches die betreffende Sendung als aus einem von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Schlacht-, Zerlegungs- oder Verarbeitungsbetrieb stammend ausweist, — ohne daß hierbei Einfuhren aus EG- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7295* Staaten oder aus Drittländern unterschiedlich behandelt werden. Weitere Spezialvorschriften über Einfuhrkontrollen im Rahmen der zollamtlichen Abfertigung bestehen z. B. für die Einfuhr von Milch, Milcherzeugnissen und Ei-Produkten, von Wein und anderen alkoholischen Getränken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf ,die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 60 und 61): Mit welchen Angaben kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach der Alkoholkonsum bei Jugendlichen unter dem Motto „Von der Droge zur Flasche" erheblich zugenommen hat? Was hat und wird die Bundesregierung tun bzw. veranlassen, um diesem ansteigenden Trend zum Alkoholkonsum Jugendlicher entgegenzuwirken? Zu Frage A 60: Die Drogenbeauftragten der Länder berichten, daß in den Beratungs- und Behandlungseinrichtungen für drogengefährdete und -abhängige Jugendliche die Zahl der Jugendlichen ansteigt, die zusätzlich zu den modernen Rauschdrogen oder als Ersatz für sie verstärkt Alkohol konsumieren. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren weist auf ähnliche Beobachtungen hin. Eine Umfrage, die der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Dezember 1973 durchführen ließ, zeigt, daß der Alkoholkonsum in der Bevölkerung generell hoch ist. Z. B. trinken in der Altersgruppe der 16- bis 29jährigen Männer 54 % täglich Alkohol. Zu Frage A 61: In das bereits 1970 beschlossene Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs ist der Alkoholmißbrauch eingeschlosesn worden. 1972 hat die Bundesregierung in Amsterdam auf dem 30. Weltkongreß zur Verhütung und Behandlung des Alkoholismus eine Erweiterung ihres Aktionsprogramms speziell auf das Thema Alkoholmißbrauch vorgelegt. An die sich abzeichnende Entwicklung haben sich auch die Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angepaßt. Alkohol- und Drogenmißbrauch werden in allen Aufklärungsmaßnahmen gleichwertig behandelt. Sie werden als Symptome für Störungen in der Persönlichkeit des einzelnen oder in seinem sozialen Umfeld angesehen. Um die Ursachen zu beheben, sind langfristig kausalpräventive Maßnahmen im Bereich der Gesundheits- und Gesellschaftspolitik notwendig. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren hat am 16./17. Mai 1974 ein gemeinsames Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs beschlossen. Der Ständige Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder ist beauftragt worden, Grundsätze für dieses Programm zu erarbeiten und im Herbst vorzulegen. Auf der Sitzung dieses Arbeitskreises am 30. Mai 1974 ist über derartige Grundsätze beraten worden. Bis Herbst 1974 werden dazu Ausarbeitungen vorliegen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 67 und 68) : Trifft es zu, daß die zuständigen Schweizer Regierungsstellen verbindlich zugesagt haben, den Verkehr der Autobahn Stuttgart—Singen—Grenze sachgerecht durch Einbindung in das schweizerische Nationalstraßennetz abzunehmen, und gibt es hierfür konkrete zeitliche Vorstellungen? Trifft es zu, daß Schweizer Regierungsstellen — man spricht vom Eidgenössischen Departement des Innern — beim Bundesministerium des Innern dafür intervenieren sollen, daß der Ausbau des Teilstücks Engen—Singen der Autobahn Stuttgart—Singen vorerst zurückgestellt werden soll, um neue planerische Uberlegungen für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr anstellen zu können, und wie beurteilt gegebenenfalls die Bundesregierung eine solche Intervention? An dem Sachverhalt, der Ihnen schon auf Ihre Anfrage in der Fragestunde vom 20./21. Februar 1974 dargelegt worden ist, hat sich nichts geändert. Es besteht Einverständnis zwischen der schweizerischen und der deutschen Straßenbauverwaltung über die Verwirklichung einer durchgehenden Autobahnverbindung: Stuttgart—Singen—Schaffhausen—Zürich. Allerdings konnte hierüber noch keine endgültige zeitliche Abstimmung getroffen werden. Dafür ist nicht zuletzt die Tatsache maßgebend, daß auf schweizerischer Seite die sehr gut ausgebaute Straßenverbindung T 15 zwischen der Grenzübergangsstelle Thayngen—Bietingen und Schaffhausen zur Verfügung steht, die den Verkehr von der Autobahn Stuttgart—Singen in Richtung Zürich—St. Gotthard noch für einen Ubergangszeitraum aufzunehmen vermag. Anders liegen die Dinge jedoch auf deutscher Seite. Hier steht für die Abnahme des Verkehrs vom Autobahnkreuz nördlich Singen und für dessen Weiterleitung bis zur schweizerischen Grenze bei Thayngen—Bietingen kein in seiner Leistungsfähigkeit auch nur annähernd ausreichender Straßenzug zur Verfügung. Es muß deshalb Aufgabe der deutschen Straßenbauverwaltung sein, in zeitlicher Abstimmung mit dem Neubau der Autobahn Stuttgart—Singen die noch vorhandene Lücke zwischen Singen und dem Grenzübergang ThayngenBietingen zu schließen. Die verkehrlich beste und auch wirtschaftlichste Lösung dieses Problems kann nur in einem raschen Weiterbau der deutschen Autobahn über das Kreuz bei Singen hinaus bis zur Anschlußstelle Thayngen—Bietingen an der Querspange zur Bundesstraße 34 bestehen, da ein Neubau der Bundesstraße 34 mit Ortsumgehungen von Singen und Gottmadingen nur ein Provisorium auf kurze Zeit sein könnte und der eigentliche Neubau der Autobahn dann doch noch in wenigen Jahren nachfolgen müßte. Verbindliche Zeitangaben für den Weiterbau der Autobahn sind jedoch vorerst nicht möglich. 7296* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Aus Zeitungsmeldungen ist auch mir bekanntgeworden, daß örtliche schweizerische Kreise eine Einflußnahme auf die deutschen Straßenplanungen mit dem Ziel anstreben, den Weiterbau der Autobahn von Singen in Richtung Thayngen—Bietingen zu unterbinden. Bei der bekannten schweizerischen Zurückhaltung kann ich mir allerdings nicht vorstellen, daß ein solches örtliches Begehren zu offiziellen Schritten und damit zum Versuch einer Einflußnahme auf rein deutsche Belange führen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 69 und 70): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Begleitpersonen für Schwerbehinderte bei Eisenbahnfahrten ebenso freifahren zu lassen wie bei Kriegsbeschädigten? Wird die Bundesregierung die Vergünstigungen für Rentner bei Bundesbahnfahrten bei den nächsten rosaroten Zeiten auch auf Erwerbsunfähigkeitsrentner ausdehnen? Zu Frage A 69: Die Vergünstigung, bei Eisenbahnfahrten einen Begleiter unentgeltlich mitnehmen zu können, wird nach den Bestimmungen des Deutschen EisenbahnPersonentarifs nur den Inhabern der Schwerkriegsbeschädigtenausweise I und II sowie des Schwerbeschädigtenausweises gewährt. Eine Änderung dieser Bestimmungen zugunsten aller schwerbehinderten Personen könnte von der Bundesbahn nur verlangt werden, wenn ihr die aus einer solchen Maßnahme entstehenden Einnahmeausfälle erstattet werden. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob und ggf. wie im Rahmen eines besonderen Gesetzes über Vergünstigungen für Schwerbehinderte im öffentlichen Personenverkehr auch das von Ihnen angeschnittene Problem gelöst werden kann. Zu Frage A 70: Die Sonderangebote im Reiseverkehr werden von der Bundesbahn selbständig ausgestaltet und eingeführt. Der Bundesminister für Verkehr kann hier dem Vorstand der Bundesbahn nur Anregungen geben, was auch wiederholt geschehen ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache 7/2197 Fragen A 71 und 72) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, bis zu welchem Zeitpunkt der Beschluß des Kabinetts vom 31. Oktober 1973, den Postreisedienst der Deutschen Bundesbahn zu übertragen, realisiert werden kann? Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Unternehmer bereit sind, einen großen Teil der bisher von der Deutschen Bundespost betriebenen Linien zu übernehmen, und ist die Bundesregierung bereit, eine solche Übertragung an private Konzessionäre zur Entlastung der öffentlichen Hand zu unterstützen? Zu Frage A 71: Ein Zeitpunkt für die Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn kann noch nicht angegeben werden. Abgesehen davon, daß für die Aufgabe dieses Dienstzweiges der Deutschen Bundespost nach § 12 Postverwaltungsgesetz ein Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost erforderlich ist, ist darauf hinzuweisen, daß schwierige und umfangreiche Vorarbeiten für die Erstellung eines ausgewogenen Überleitungsmodells von den beiden Verwaltungen Bahn und Post durchzuführen sind. Zu diesem Zweck ist zu Beginn dieses Jahres eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Deutschen Bundespost, des Bundesministeriums für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn eingerichtet worden. Nach heutigem Erkenntnisstand werden die dort zu leistenden Vorarbeiten gegen Jahresende abgeschlossen sein können. Zu Frage A 72: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich bereits jetzt Privatunternehmer für die Übernahme von Postlinien interessiert zeigen. Nach der Zielvorgabe des Bundeskabinetts vom 31. 10. 1973 soll die Deutsche Bundesbahn nach der Überleitung des Postreisedienstes die zusammengefaßten Linien unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Verkehrsstruktur auf die Verkehrsträger (Deutsche Bundesbahn, nicht bundeseigene Eisenbahnen, private und kommunale Verkehrsunternehmen) so zuordnen, daß sie am kostengünstigsten betrieben werden können. Dabei ist die Notwendigkeit des Schienenersatzverkehrs zu berücksichtigen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz vom 12. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 82 und 83) : Hat die Bundesregierung einen Überblick, in welchem Umfang der im Umweltschutzprogramm der Bundesregierung, Abschnitt Bildung und Ausbildung, statuierten Aufgabe Rechnung getragen ist, „das zur Abwehr der Umweltgefahren notwendige Wissen in den Schul- und Hochschulunterricht einzubeziehen und umweltbewußtes Verhalten als Bildungsziel in die Lehrpläne aller Bildungsstufen aufzunehmen"? In welcher Weise erfolgt diesbezüglich die Abstimmung zwischen der Bundesregierung einerseits und der Bund-LänderKommission für die Bildungsplanung sowie der Kultusministerkonferenz der Länder andererseits? Zu Frage A 82: Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Einrichtung neuer Studiengänge und die Aufnahme neuer Unterrichtsinhalte in die Lehrpläne der Schulen in den Verantwortungsbereich der Länder fallen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß in allen Ländern Probleme des Umweltschutzes in die Lehrpläne der Schulen und in das Lernangebot der Hochschulen einbezogen werden. Soweit der Bund Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung erläßt, werden in allen geeigneten Fällen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7297* Inhalte, die sich auf Probleme des Umweltschutzes erstrecken, aufgenommen. Um die Entwicklung und Erprobung geeigneter Unterrichtsangebote zu verbessern, fördert die Bundesregierung im Rahmen der Arbeiten der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung eine Reihe von Modellversuchen im Schul- und Hochschulbereich. Im Schulbereich geht es dabei weniger um die Einrichtung eines neuen Unterrichtsfaches, es geht vielmehr um die sinnvolle Einbeziehung von Umweltfragen in die schon bestehenden gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Lernbereiche. Zu Frage A 83: In dem erst vor kurzem von der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung verabschiedeten Schwerpunktkatalog für Modellversuche im Kindergarten- und Schulbereich wird ausdrücklich die Entwicklung und Erprobung von Lerninhalten und Unterrichtsangeboten für den Bereich Umweltschutz gefordert. Im Rahmen der Diskussion um die Weiterentwicklung der Modellversuche ist die Bundesregierung im ständigen Gespräch mit den Ländern, bei dem auch Fragen wie z. B. Probleme des Umweltschutzes im Unterrichtsangebot der Schule eine Rolle spielen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 1): Hat das im Dezember 1973 zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Fischereiabkommen zu den Erleichterungen des Fischfangs in der 6 sin bis 12 sm breiten Fischereizone vor der polnischen Küste geführt, oder treffen Meldungen zu, daß von der polnischen Seite Schwierigkeiten gemacht werden, die Vereinbarung zu verwirklichen? Das am 14. Dezember 1973 in Warschau unterzeichnete Fischereiabkommen mit Polen sieht vor, daß die deutschen Fischer in dem Streifen zwischen 6 und 12 Seemeilen der insgesamt 12 Seemeilen breiten polnischen Fischereizone grundsätzlich Fischfang ausüben können, und zwar auf unbegrenzte Zeit. Das Abkommen ist aber noch nicht in Kraft. Für das Inkrafttreten ist in dem Abkommen ein besonderer Notenwechsel vorgesehen, der durchzuführen ist, sobald für beide Regierungen die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Auf unserer Seite ist das Abkommen nicht zustimmungsbedürftig. Wir haben der polnischen Regierung mitgeteilt, daß wir den Notenwechsel vollziehen können, sobald sich auch die polnische Seite hierzu in der Lage sieht. Auf polnischer Seite bedarf das Abkommen jedoch der Ratifikation. Das nach polnischem Recht dazu erforderliche innerstaatliche Verfahren ist derzeit im Gange. Sobald es abgeschlossen ist, wird der für das Inkrafttreten notwendige Notenwechsel durchgeführt werden können. Wir rechnen damit, daß dies noch im Sommer 1974 möglich sein wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 2) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, daß die früher in den heute zum Staatsgebiet der Volksrepublik Polen liegenden deutschen Ostgebieten lebenden Deutschen in den Besitz der dort befindlichen persönlichen Urkunden gelangen oder zumindest eine beglaubigte Abschrift in deutscher Sprache erhalten? Ihre Frage geht anscheinend davon aus, daß der darin bezeichnete Personenkreis nicht die Möglichkeit hat, in den Besitz von persönlichen Urkunden zu gelangen. Hierzu darf ich jedoch bemerken, daß Auszüge aus Personenstandsbüchern und andere Personalunterlagen aus den von Ihnen angesprochenen Gebieten über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau beschafft werden können. Die Botschaft wendet sich ihrerseits mit einem von ihr entwickelten Formschreiben an die zuständige örtliche Behörde, die die Auszüge ohne Gebührenerhebung ausstellt. Zur Zeit werden wöchentlich etwa 100 Urkundenanforderungen von der Botschaft bearbeitet. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen B 3 und 4) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit durch die Harmonisierung der Umweltschutzbestimmungen in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft die auf Grund der unterschiedlichen Regelungen auf diesem Gebiet bestehenden Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß nicht nur die unterschiedlichen Normen für den Umweltschutz in den Ländern der Gemeinschaft, sondern auch die verschiedenartigen öffentlichen Beihilfen sowie die unterschiedlichen steuerpolitischen und kreditpolitischen Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes in den Ländern der Gemeinschaft im Interesse des angestrebten gemeinsamen Marktes harmonisiert werden müßten? Zu Frage B 3: Das Umweltprogramm der Europäischen Gemeinschaften enthält einen einleitenden Grundsatz, in dem es unter anderem heißt: ... Auf der Grundlage einer gemeinsamen langfristigen Konzeption in der Gemeinschaft sollten die nationalen Programme auf diesen Gebieten koordiniert und die Umweltpolitiken harmonisiert werden... Diese Koordinierung und Harmonisierung soll es insbesondere ermöglichen, die Wirksamkeit 7298* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 der auf den verschiedenen Ebenen durchgeführten Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt in der Gemeinschaft zu steigern, und zwar unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede in der Gemeinschaft und des einwandfreien Funktionierens des Gemeinsamen Marktes." Die Bundesregierung bekennt sich voll zu diesem Grundsatz, der auch die Beseitigung bestehender und die Vermeidung künftiger Wettbewerbsverzerrungen zum Gegenstand hat. Sie unterstützt die Bemühungen der Kommission um eine Harmonisierung bestehender Regelungen der Mitgliedstaaten, wie z. B. der Vorschriften über die Begrenzung des Bleigehalts im Benzin. Dabei mißt sie allerdings einem weiteren Prinzip des EG-Umweltprogramms hohe Bedeutung zu, nach dem national erreichte Fortschritte auf dem Umweltgebiet nicht durch eine Harmonisierung beeinträchtigt werden sollten. Hinsichtlich der Harmonisierung zukünftiger Umweltvorschriften legt die Bundesregierung großen Wert auf die Durchführung der am 5. März 1973 abgeschlossenen Vereinbarung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten. Gemäß dieser Vereinbarung teilen die Mitgliedstaaten der Kommission frühzeitig Entwürfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Umweltbereich mit, um der Kommission damit die Gelegenheit zu geben, ihrerseits Vorschläge für harmonisierende Regelungen vorzulegen. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß auch die öffentlichen Beihilfen zur Förderung des Umweltschutzes harmonisiert werden müssen. Darüber hinaus werden zur Zeit in den Gremien des Ministerrats Anwendungsmodalitäten für das Verursacherprinzip erarbeitet, das bereits im EG-Umweltprogramm verankert ist. Damit soll sichergestellt werden, daß auch unter dem Aspekt des Verursacherprinzips etwaige staatliche Zuschüsse zu Umweltmaßnahmen nur ausnahmsweise und möglichst einheitlich gewährt werden. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 5 und 6) : Wie verteilen sich die in der Regierungserklärung vom 17. Mai 1974 erwähnten bisherigen Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten in Höhe von 220 Milliarden DM auf die einzelnen Geschädigtengruppen, und welche Teilbeträge der kiinftig noch in Höhe von 174 Milliarden DM zu erbringenden Gesamtleistungen entfallen auf diese einzelnen Gruppen? In welchem Umfang verteilen sich die Gesamtausgaben der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung in Höhe von 394 Milliarden DM — aufgegliedert nach den einzelnen Geschädigtengruppen — auf Ausgleichsleistungen, Eingliederungsdarlehen, sonstige Förderungsmittel und Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: 1. Die Aufteilung der erbrachten und der künftigen Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten auf die einzelnen Geschädigtengruppen ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Geschädigte i. S. des Leistungen in Mio. DM erbracht künftig a) Lastenausgleichsgesetzes (LAG) 90 300 38 800 b) Bundesentschädigungsgesetzes (BEG), Bundesrückerstattungsgesetzes (BRüG) u. a. 47 800 35 000 c) Gesetzes zu Art. 131 GG 57 000 80 000 (Anteil des Bundes) d) Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen 3 400 1 000 Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) e) Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) 1 700 50 f) Häftlingshilfgesetzes (HHG) 360 —*) g) Reparationsschädengesetzes (RepG) 160 370 h) Allgemeine Kriegsfolgengesetzes (AKG) 920 2 300 i) Umstellungsrechts 20 000 16 000 221 640 173 520 gerundet 220 000 174 000 *) Der Mittelbedarf ist abhängig von der Zahl der künftig aus der DDR und den Aussiedlungsgebieten eintreffenden ehemaligen politischen Häftlinge. Eine Vorausschätzung ist nicht möglich. In dem Gesamtbetrag der hier genannten Leistungen zur Abgeltung von Kriegsfolgelasten sind nicht die erheblichen Leistungen der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz enthalten. 2. Von den gesamten Ausgaben der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung in Höhe von 394 Milliarden DM entfallen, soweit eine Aufteilung nach der jeweiligen Art der statistischen Erfassung überhaupt möglich ist und diese Aufteilung für die Zukunft geschätzt werden kann, auf a) Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen b) Eingliederungsdarlehen c) sonstige Förderungsmittel d) Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung (Rentenleistungen) e) sonstige Leistungen und Ausgaben Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7299* In den vorstehenden Beträgen sind die bereits erbrachten und die künftigen Leistungen zusammen enthalten. Soweit es sich um künftige Leistungen handelt, kann die Aufteilung auf die einzelnen Leistungsarten nur grob geschätzt werden, wie auch der Gesamtbetrag des künftigen Mittelbedarfs auf einer mit vielen Unsicherheiten behafteten Schätzung beruht. In Spalte e) sind die sonstigen Leistungen und Ausgaben des Ausgleichsfonds ausgewiesen. Der Betrag von 16 600 Millionen DM umfaßt die Leistungen aus dem Härtefonds (3 360 Millionen DM) sowie die Aufwendungen für die Tilgung und die Zinsen und Kosten der Kreditaufnahme und die Kosten der Darlehnsverwaltung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 7) : Ist die Bundesregierung bereit, nicht nur den am internationalen Güterverkehr beteiligten Betrieben des gewerblichen Straßenverkehrs, sondern auch den gewerblichen Güterfernverkehrsunternehmen des Zonen- und Frachthilfegebietes wegen der bestehenden schweren Wettbewerbsverzerrungen die gleiche Gasölbetriebsbeihilfe zu gewähren wie dem Werksverkehr, oder welche sonstigen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um diesen im Zonenrandgebiet besonders schwer ringenden mittelständischen Unternehmen den erforderlichen Flankenschutz zu gewähren? Nach Ihrer Fragestellung gehen Sie davon aus, daß „den im internationalen Güterverkehr beteiligten Betrieben des gewerblichen Straßenverkehrs" Gasölbetriebsbeihilfen gewährt werden. Diese Annahme trifft jedoch nicht zu. Kein Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs erhält derartige Vergünstigungen. Gasölbetriebsbeihilfen erhalten lediglich Werkverkehr betreibende Produktions- und Handelsbetriebe im Zonenrandgebiet und in den Frachthilfegebieten. Darin liegt jedoch keine Benachteiligung der gewerblichen Ferntransporte. Diese werden nämlich durch Regional-Frachthilfen verbilligt und sind damit dem Werkfernverkehr in etwa gleichgestellt. Unterschiedliche Verfahren mußten gewählt werden, weil es im Werkfernverkehr keinen Beförderungspreis gibt; als Anknüpfungspunkt mußte darum dort der Gasölverbrauch genommen werden. Die für den Werkfernverkehr gefundene Lösung auch auf den gewerblichen Verkehr auszudehnen, würde eine doppelte Förderung des gewerblichen Güterverkehrs bedeuten und zu Nachteilen der Werkfernverkehr betreibenden Produktions- und Handelsbetriebe in den begünstigten Gebieten führen. Benachteiligt wären auch diejenigen gewerblichen Transportunternehmen, die keinen Standort in den begünstigten Gebieten haben. Sie würden angereizt, sich dort ebenfalls Standorte zu suchen. Dem Mißbrauch wäre damit das Tor geöffnet, weil Verkehrsbetriebe durch die Wahl ihres Standortes in den begünstigten Gebieten die Vergünstigungen auch für Transporte erreichen könnten, für die sie nicht gedacht sind. Die Bundesregierung hält darum an den geltenden Regelungen fest. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung bereit, Vorsorge zu treffen, daß Anträge auf Übertragung von Brennrechten und die Zusammenlegung von Brennereien auch nach dem 30. September 1974 gestellt werden können, und welche Schritte hat sie gegebenenfalls in dieser Richtung unternommen? Die Zusammenlegung von Brennereien und die Übertragung von Brennrechten hat sich als Mittel zur Strukturverbesserung der deutschen Brennereiwirtschaft bewährt. Die Bundesregierung möchte deshalb, daß diese bis zum 30. September 1974 befristete Regelung beibehalten wird. Sie wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereiten. Bereich a) b) c) d) e) Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM LAG einschl. RepG 38 600 17 300 1 070 55 800 16 600 BEG, BRüG u. a. 30 800 52 000 G 131 137 000 BWGöD 4 400 KgfEG, HHG 1 400 400 310 AKG 2 420 Umstellungsrecht 36 000 109 220 17 700 1 380 249 200 16 600 7300* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Auch wenn diese Änderung erst nach dem 30. September 1974 in Kraft treten kann, sind hiermit Nachteile für die Antragsteller nicht verbunden, da Anträge auch nach geltender Regelung jeweils nur zum 1. Oktober wirksam werden können. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 10. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 9 und 10) : Sind der Bundesregierung das Ausmaß der Verbreitung der Tollwut in der Bundesrepublik Deutschland und die damit verbundenen Gefahren für die Bevölkerung bekannt, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie man den Schutz der Bevölkerung vor diesen Gefahren verstärken kann? Sind Informationen zutreffend, wonach das Bundesverwaltungsgericht die Fuchsbaubegasung verboten habe, und ist der Hinweis in diesem Zusammenhang richtig, daß Mäuse das Hauptreservoir der Tollwut bildeten? Zu Frage B 9: Der Bundesregierung werden in halbmonatlichen Abständen alle bei Tieren festgestellten Tollwutfälle gemeldet. Die Meldungen werden im Tierseuchenbericht — amtliche Mitteilung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Unterabteilung Veterinärwesen zusammengefaßt, der am 15. und 30. eines jeden Monats veröffentlicht wird. Die Bundesregierung hat daher stets einen genauen Überblick über das Seuchengeschehen. Bereits seit 1972 zeichnet sich eine deutliche Zunahme der Tollwut bei Tieren ab, die sich auch in diesem Jahr fortzusetzen scheint. So betrug die Zahl der gemeldeten Tollwutfälle im Jahr 1971 = 2 213, 1972 = 2 692, 1973 = 3 146. In den ersten vier Monaten des Jahres 1974 sind im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 100 Tollwutfälle bei Tieren mehr festgestellt worden. Wieweit diese Zunahme auf die Erschwerung der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtollwut, insbesondere der Begasung der Fuchsbaue, zurückzuführen ist, kann nicht entschieden werden. Eine Gefährdung der Bevölkerung geht in erster Linie von tollwutkranken Haustieren aus. Dank strenger tierseuchenrechtlicher Maßnahmen tritt Tollwut bei Haustieren nicht seuchenhaft auf, sondern nur gelegentlich nach Kontakt mit tollwutkrankem Wild; hierbei kommt dem Fuchs die- Rolle des Tollwutreservoirs und Hauptüberträgers zu. Im langjährigen Durchschnitt (1965-1972) entfielen etwa 20,2 % der festgestellten Tollwutfälle auf Haustiere (4,5 % Hund, 5,3 % Katzen, 8,8 % Rind, 1,6 % sonstige Tiere) und 79,8 % auf das Wild; 67,4 % aller Fälle oder 84,9 % der Wildtollwutfälle betrafen den Fuchs. Seit längerer Zeit werden in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Sachverständigen Untersuchungen durchgeführt, ob die Wildtollwut — unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse — auch in anderer Form als bisher wirksam bekämpft werden kann. Bei diesen Untersuchungen, die in Absprache mit der WHO in mehreren europäischen Ländern durchgeführt werden, wird geprüft, ob Füchse durch Köder, die Tollwutimpfstoff enthalten, in freier Wildbahn immunisiert werden können. Bei den Untersuchungen muß mit größter Sorgfalt vorgegangen werden, da eine Gefährdung von anderem Wild mit Sicherheit vermieden werden muß. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; ob die Immunisierung der Füchse möglich sein wird, kann z. Z. noch nicht beurteilt werden. Zu Frage B 10: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am 19. März 1974 verkündeten Urteil (BVerwG I C 7.73 /III OVG A 126/72) entschieden, daß der § 15 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut die bundeseinheitliche Ermächtigung überschreitet und daher nichtig ist. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die bisher durchgeführten großflächigen Fuchsbaubegasungen. Ein generelles Verbot der Fuchsbaubegasung enthält das Urteil jedoch nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Bekämpfung der Tollwut beim Fuchs auf Grund des Viehseuchengesetzes in eng zu begrenzenden Gebieten, in denen Wildtollwut festgestellt oder begründeter Seuchenoder Ansteckungsverdacht vorliegt, weiterhin möglich. Daß Mäuse das Hauptreservoir der Tollwut darstellen sollen, ist eine vielfach vorgebrachte Behauptung, die aber durch aufwendige, von der Weltgesundheitsorganisation initiierte Untersuchungen in mehreren europäischen Ländern widerlegt ist. Es liegen keinerlei Hinweise vor, daß im westeuropäischen Raum außer dem Fuchs ein anderes Virusreservoir von epizootologischer Bedeutung existiert. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 7. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 11 und 12) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, auf eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zu reagieren, die zu dem Problem Grenzausgleich von einer Verknappung und Verteuerung der Nahrungsgüter in der Bundesrepublik Deutschland schreibt, obgleich die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse im April 1974 um 8,7 % unter denen des Vorjahres liegen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Export von lebenden Rindern, Kälbern, Rind- und Kalbfleisch aus Frankreich nach Italien wieder rasant zunimmt, so daß die Annahme berechtigt erscheint, daß Frankreich über besondere Garantien die italienischen Handelshemmnisse unterläuft, und wie will die Bundesregierung bei dieser Sachlage die deutschen Exportinteressen wahren? Zu Frage B 11: Die Bundesregierung hat durch mehrere Erklärungen deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sie die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände nicht teilt, durch den Grenzausgleich sei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12, Juni 1974 7301* eine Verknappung und Verteuerung der Nahrungsgüter eingetreten. Vielmehr ist in den letzten Monaten ein ganz erheblicher Rückgang der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zu verzeichnen. Diese lagen im April 1974 — wie von Ihnen zutreffend dargestellt — um 8,7 % unter dem Vorjahresniveau. Im übrigen kann von einer Verknappung bei Nahrungsmitteln überhaupt nicht die Rede sein. Dies beweist die gegenwärtige Marktlage, insbesondere bei Rind- und Schweinefleisch. Auch bei anderen Agrarprodukten ist eine ausreichende Versorgung gesichert. Zu Frage B 12: Der Bundesregierung liegen offizielle Zahlen über die jüngsten Exporte von lebenden Rindern, Kälbern, Rind- und Kalbfleisch aus Frankreich nach Italien noch nicht vor. Entgegen Ihrer Darstellung wurde von der französischen Delegation wiederholt in den EG-Gremien Klage geführt, daß die Ausfuhren nach Italien seit Beginn der italienischen Einfuhrrestriktionen erheblich hinter dem normalen Umfang zurückgeblieben seien. Aus diesem Grunde ist es zur Zeit kaum möglich, das angeschnittene Problem restlos zu klären. Ähnlich wie bei den deutschen Lieferungen nach Italien kann davon ausgegangen werden, daß die Entwicklung der französischen Exporte bei den o. a. Positionen und je nach Struktur der Handelsbetriebe seit Anwendung der italienischen Einfuhrrestriktionen unterschiedlich verlaufen ist. So dürfte z. B. der starke Anstieg der italienischen Kälberpreise, die sich von Anfang Mai bis Anfang Juni 1974 um rd. 70 DM/ 100 kg Lebendgewicht auf 535,— DM erhöht haben und damit das französische Preisniveau gegenwärtig um rd. 6 % übertreffen, während die italienischen Preise noch Anfang Mai 1974 um rd. 6 % niedriger lagen als in Frankreich, zweifellos zu einer Wiederbelebung der französischen Kälberausfuhr geführt haben. Daher läßt sich die von Ihnen unterstellte Zunahme französischer Lieferungen nach Italien — zumindest für Kälber — auch ohne nationale Stützungsmaßnahmen in Frankreich wirtschaftlich durchaus erklären. Gerüchten über besondere Garantien für den Italien-Export in Frankreich bin ich nachgegangen, ohne dafür bisher eine Bestätigung finden zu können. Französische Regierungsvertreter haben auf diesbezügliche Anfragen wiederholt erklärt, die italienischen Einfuhrrestriktionen würden von französischer Seite nicht unterlaufen. Aufgrund dieses Sachverhaltes beabsichtigt die Bundesregierung keine nationalen Maßnahmen zur Unterstützung des Italien-Exports, zumal ab 10. Juni 1974 mit dem Sektor Kälber und Jungrinder ein erster Bereich von der Bardepotpflicht wieder befreit ist und gleichzeitig ein Grundsatzbeschluß gefaßt wurde, die Höhe der Kaution für die übrigen Waren des Rindfleischsektors in Italien in absehbarer Zeit von 50 % auf 25 % des Warenwertes zu senken. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 10. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 13 und 14) : Da laut Mitteilung des VdK die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten Ende April 1974 auf 10 421 Personen angestiegen war, frage ich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um hier einen Abbau zu erreichen, und ob sie bereit ist, die öffentliche Hand dort, wo das Einstellungssoll bisher nicht erfüllt ist, an ihre Pflicht zu gemahnen? Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, daß es erforderlich wäre, eine berufliche Weiterbildung der arbeitslosen Schwerbehinderten ins Auge zu fassen, um insbesondere auch den Älteren dieses Personenkreises eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß zu erleichtern? Es ist zutreffend, daß die Zahl arbeitsloser Schwerbeschädigten von 7 732 im April 1973 um knapp ein Drittel auf 10 421 im April 1974 gestiegen ist. Dies entspricht der allgemeinen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings hat die Zahl der arbeitslosen Schwerbeschädigten nicht im gleichen Umfang wie die Gesamtzahl der Arbeitslosen zugenommen. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Ansicht, daß alles Erforderliche zur Wiedereingliederung der Schwerbehinderten in den Arbeitsprozeß getan werden muß. Hierzu sieht vor allem das neue Schwerbehindertengesetz eine Reihe von wirkungsvollen Maßnahmen vor, die die Arbeitgeber veranlassen werden, in stärkerem Umfange als bisher Schwerbehinderte zu beschäftigen. Die Einführung eines einheitlichen, ausnahmslos geltenden Pflichtsatzes sowie die Verdoppelung der Ausgleichsabgabe werden dabei eine besonders wichtige Rolle spielen. Die Arbeitgeber der öffentlichen Hand werden nach Auffassung der Bundesregierung durch die nunmehr auch von ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe zur Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachhaltig angehalten. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß jedem arbeitslosen Schwerbehinderten die Möglichkeit offensteht, sich in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit oder eines sonstigen Rehabilitationsträgers beruflich weiterbilden zu lassen. Das gilt grundsätzlich auch für ältere Schwerbehinderte. Voraussetzung hierfür ist, daß die Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten ihre Ursache in einer durch die Behinderung bedingten verminderten Leistungsfähigkeit hat. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihres Aktionsprogramms zur Förderung der Rehabilitation aus dem Jahre 1970 die institutionelle Förderung insbesondere der Berufsförderungswerke intensiv vorantreiben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 15) : 7302' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß das Kreiswehrersatzamt nach bewährter Weise in der Stadt Neuwied verbleibt, oder welche Gründe stehen dem entgegen? Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Verlegung des Kreiswehrersatzamtes Montabaur von Neuwied nach Montabaur teile ich Ihnen mit, daß die bisherige Absicht, das Kreiswehrersatzamt mit dem Sitz in Neuwied nach Montabaur zu verlegen, mangels einer geeigneten Unterkunft noch nicht durchgeführt werden konnte. Bei ,der gegenwärtigen Haushaltslage und unter Berücksichtigung der Unterbringungsmöglichkeiten in Montabaur könnte nach dem Stand der bisherigen Infrastrukturplanungen frühestens nach 1979 mit der Errichtung eines Dienstgebäudes in Montabaur begonnen werden. Nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit komme ich deshalb zu dem Ergebnis, daß das in Neuwied in einem bundeseigenen Gebäude untergebrachte Kreiswehrersatzamt auf Dauer dort verbleiben sollte. Dadurch entfallen die Kosten für ein neues Dienstgebäude. Diese Regelung empfieht sich außerdem mit Rücksicht darauf, daß das Kreiswehrersatzamt in Neuwied seit 1962 die Aufgaben des Wehrersatzwesens ohne Schwierigkeiten durchgeführt hat. Von besonderer Bedeutung ist auch die Tatsache, daß sich die Bürger — insbesondere die Wehrpflichtigen — und die Behörden der Inneren Verwaltung sowie Stellen der Wirtschaft aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes auf die langjährigen Gegebenheiten eingestellt haben. Schließlich kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die überwiegende Mehrheit der Amtsangehörigen aus dem engeren Bereich von Neuwied kommt und sich dort für ständig niedergelassen hat. Die ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Verlegung würde für die Beschäftigten in vielerlei Hinsicht nachteilige Folgen haben. Daher hat sich der Hauptpersonalrat beim Bundesminister der Verteidigung auch gegen eine Verlegung nach Montabaur ausgesprochen. Auch der Umstand, daß Montabaur nach der Gebiets- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz nicht mehr Sitz einer Bezirksregierung ist, kann bei dieser Frage nicht unberücksichtigt bleiben. Aus den genannten Gründen beabsichtige ich deshalb, das Kreiswehrersatzamt in Neuwied zu belassen und dementsprechend umzubenennen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 16 und 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nur 2jährige Ausbildungsdauer für Diätassistenten die Gefahr herbeiführt, daß die in § 6 des Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten vorgesehene praktische Ausbildung erheblich zu kurz kommt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für Küchenleiter, z. B. in Krankenhäusern, ein Berufsbild einzuführen und darin die Aus- und Fortbildung u. a. auch in praktischer Diätetik zu regeln? Zu Frage B 16: Im Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über den Beruf des Diätassistenten (s. BT-Drucksache 7/116) war eine dreijährige Ausbildung vorgesehen. Der Deutsche Bundestag hat sich danach dem Votum des vom Bundesrat angerufenen Vermittlungsausschusses angeschlossen und sich für eine zweijährige Berufsausbildung entschieden. Bei der Vorbereitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Diätassistenten mußten Abstriche an dem für die dreijährige Ausbildung konzipierten Ausbildungsplan gemacht werden, die nicht nur die praktische Ausbildung, sondern auch den fachbezogenen und fächerübergreifenden Unterricht in erheblichem Maße betreffen. Zu Frage B 17: Die entsprechenden Länderregelungen, die durch § 11 des Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten vom 17. Juni 1973 (BGBl. I S. 853) insoweit aufgehoben worden sind, als sie sich auf die Ausbildung und Anerkennung von Diätassistenten bezogen, sehen die Möglichkeit einer Anerkennung als „Diätküchenleiter" bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Anerkennung als Diätassistent und bestimmten Anforderungen genügende mehrjährige Tätigkeit als Diätassistent) vor. Bei der Ausübung einer Tätigkeit als „Diätküchenleiter" handelt es sich nicht um die Ausübung eines besonderen Berufs, sondern um eine bestimmte Ausübungsform des Berufs des Diätassistenten. Der Bund, der bei den nichtärztlichen Heilberufen nur eine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Zulassung zum Beruf nach Artikel 74 Nr. 19 GG besitzt, hat nicht die Möglichkeit, auch die Anforderungen an eine Weiterbildung, die zu einer bestimmten Ausübungsform eines Berufes führt, zu regeln. Das Gesetz über den Beruf des Diätassistenten mußte daher von Regelungen für den „Diätküchenleiter" absehen und nimmt auch die einschlägigen länderrechtlichen Vorschriften von der Aufhebung durch den Bund aus. Die Möglichkeiten für die Einführung eines besonderen Berufs eines „Küchenleiters", bei dem es sich allerdings kaum um einen nichtärztlichen Heilberuf handeln würde, hat die Bundesregierung bisher nicht geprüft. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der beabsichtigten Neuregelung des Familienlastenausgleichs zum 1. Januar 1975 nunmehr der wiederholt vorgetragenen Bitte des Deutschen Familienverbandes auf eine Übergangsregelung hinsichtlich einer Erhöhung des Kindergeldes zu entsprechen, und welche Entlastungen kinderreicher Familien darüber hinaus sind nodi in diesem Jahr zu erwarten? Der Kindergeldansatz in dem vom Bundestag verabschiedeten Haushalt 1974 erlaubt leider keine Er- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7303* höhung von Kindergeldsätzen. Ihre Bemessung entspricht der Finanzlage des Bundes. Auch die Fraktion der CDU/CSU hat keine entsprechende Erweiterung des Haushaltsansatzes beantragt. Im übrigen gestatte ich mir, auf die Antworten zu verweisen, die in der Fragestunde am 10. Mai 1973 Herrn Kollegen Müller (Berlin) auf Fragen in gleicher Angelegenheit gegeben worden sind. Auch über den Kindergeldbereich hinaus können auf dem Gebiet des Familienlastenausgleichs in diesem Jahr keine Verbesserungen in Aussicht gestellt werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 19 und 20) : Ist die Bundesregierung bereit, die Planungen für den Bau der Bundesautobahn A 113, die im Bundesfernstraßenplan 1971 bis 1985 unter der Dringlichkeitsstufe I geführt wird und bei der betroffenen Bevölkerung im Raum Wuppertal—Solingen auf breite Ablehnung stößt, da die bisher vorgesehene Trassenführung u. a. die Naherholungsgebiete stark beeinträchtigt, nochmals anhand neu zu ermittelnder Daten zu überprüfen? Ist die Bundesregierung bereit, bis zur Vorlage des Ergebnisses der neuen Überprüfung zu veranlassen, daß weitere vorbereitende Baumaßnahmen unverzüglich eingestellt werden? Gemäß § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist nach Ablauf von jeweils 5 Jahren zu prüfen, ob der Bedarfsplan unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist. Die Untersuchungen hierzu laufen zur Zeit. In diese Untersuchungen wird auch die A 113 mit einbezogen. Angesichts der Verkehrsverhältnisse auf der Autobahn Oberhausen—Köln und im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer weiteren Verkehrserschließung des bergischen Raumes ist jedoch eine grundsätzlich negative Beurteilung der verkehrlichen Notwendigkeit der geplanten A 113 im genannten Bereich nicht zu erwarten. Die Maßnahme wird daher entwurfs- und verfahrensmäßig weiter vorbereitet. Hierbei wird angestrebt, die Belange des Umweltschutzes und der Ökologie soweit möglich und vertretbar zu berücksichtigen. Mit dem abschnittsweisen Bau der Strecke soll erst begonnen werden, wenn im Rahmen der laufenden Detailplanungen vertretbare Lösungen erarbeitet worden sind. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 21) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn, wie einer Äußerung des Präsidenten der Zentralen Transportleitung der Deutschen Bundesbahn, Fakiner, zu entnehmen ist, die baulichen, betrieblichen und verkehrlichen Untersuchungen über die Varianten Holzminden und Göttingen der Streckenführung Hannover—Kassel inzwischen abgeschlossen hat und danach aus der Sicht der Deutschen Bundesbahn nur eine Streckenführung über Holzminden zu vertreten ist, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung aus ihrer Sicht die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn? Die Deutsche Bundesbahn (DB) führt über die Varianten Holzminden—Göttingen des Neubaustreckenabschnitts Hannover—Kassel eine betriebswirtschaftliche Untersuchung, ein vom Land Niedersachsen beauftragtes Ingenieurbüro führt eine volkswirtschaftliche Untersuchung durch. Die Untersuchung der DB ist inzwischen abgeschlossen; eine eindeutige Präferenz für eine der beiden Trassenführungen ist daraus nicht zu erkennen. Die volkswirtschaftliche Untersuchung, die ebenso wie die betriebswirtschaftliche in die Entscheidung mit einzubeziehen ist, steht dem Vernehmen nach kurz vor dem Abschluß. Nach Vorliegen der beiden Untersuchungen wird das landesrechtliche Raumordnungsverfahren, das mit einer Empfehlung für eine Trasse enden wird, wieder aufgenommen. Von einer Entscheidung der Deutschen Bundesbahn kann daher keine Rede sein. Die von Ihnen vorgebrachten Äußerungen von Herrn Fakiner sind meinem Hause weder bekannt noch hat die DB meinem Haus gegenüber eine derartige „Entscheidung" oder Absicht mitgeteilt. Die endgültige Entscheidung über die Trassenführung fällt zu gegebener Zeit nach Vorliegen aller Untersuchungen und nach Abschluß des landesrechtlichen Raumordnungsverfahrens der Bundesminister für Verkehr nach § 14 des Bundesbahngesetzes. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 22) : Ist die Bundesregierung bereit, den Zubringer zur Autobahn Heilbronn—Nürnberg im Zuge der B 19 von Süden her so zu planen und zu bauen, daß er bis zur Fertigstellung der Autobahn funktionsfähig ist? Der Neubau der Bundesstraße 19 von der Abzweigung nördlich Untermünkheim bis zur neuen Autobahn Heilbronn—Nürnberg ist im Bedarfsplan in 1. Dringlichkeit enthalten und soll zusammen mit dem Neubau der Autobahn auf dem Abschnitt Westernach—Crailsheim durchgeführt werden. Die Bauvorbereitungen werden entsprechend zeitlich abgestimmt. In südlicher Fortsetzung dieser Maßnahme ist eine Verlegung der Bundesstraße 19 von Untermünkheim bis zur Bundesstraße 14 westlich Schwäbisch Hall vorgesehen. Die Linie hierfür ist nach § 16 Fernstraßengesetz bereits festgelegt. Über die Verwirklichung dieses Abschnittes, der im Bedarfsplan in 2. Dringlichkeit eingeplant ist, bestehen noch keine zeitlichen Vorstellungen. 7304* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekreaärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen B 23 und 24) : Geht die Bundesregierung davon aus, daß der Kreis Euskirchen zukünftig Mitglied in zwei Verkehrsverbänden sein soll, und teilt sie meine Meinung, daß dies dann in Widerspruch zur kommunalen Neugliederung steht und dadurch eine moderne und wirkungsvolle Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs erheblich in Frage gestellt wird und insbesondere die finanzielle Belastbarkeit des Kreises völlig außer acht gelassen wird? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Abgrenzung von Verkehrsverbünden die allgemeine Bedeutung von Entwicklungsachsen zu berücksichtigen und dies besonders bei Bemühungen um die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum zu beachten? Wie bereits in der Antwort vom 16. Mai 1974 zum Ausdruck gebracht wurde, liegt die Zuständigkeit für die Organisation der einzelnen Verbünde und Verkehrsgemeinschaften des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesregierung. Auch wenn der Kreis Euskirchen nach Abschluß der derzeit laufenden Planungen zu mehreren Kooperationsräumen gehören sollte, würde dies einer Verbesserung der ÖPNV nicht im Wege stehen. Im Gegenteil, die Gestaltung der Kooperationen richtet sich nach den vorhandenen Verkehrsströmen und wird bestehende Verbindungen keinesfalls auseinanderreißen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Studio des Präsidenten der Gesellschaft für rationale Verkehrspolitik, Dr.-Ing. Erwin Deischl, der im Auftrag des Münchner Studieninstituts für angewandte Haushalts- und Steuerpolitik heftige Kritik an dem Projekt des Rhein-Main-Donau-Kanals und dem Ausbau des letzten Abschnitts von Nürnberg nach Kelheim übt und gleichzeitig fordert, diesen Teilabschnitt nicht mehr auszubauen? Die Studie des Präsidenten der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik, Dr. Ing. Erwin Deischl, („Milliarden Steuergelder für sinnlose Kanalbauten") befaßt sich mit den Grundlagen der Investitionspolitik der Bundeswasserstraßen und enthält hierzu einige bemerkenswerte Hinweise. Da die Studie erst seit kurzem vorliegt, ist eine umfassende Stellungnahme im Augenblick nicht möglich. Es kann nur gesagt werden, daß eine Reihe von Angaben und Behauptungen einer genauen Prüfung nicht standhalten dürfte. Zu den Ausführungen über den Main-Donau-Kanal ist im übrigen folgendes zu bemerken: Die genannten Kosten entsprechen etwa dem Preisstand aus dem Jahre 1969. Diese Beträge haben sich inzwischen aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen erhöht. Die Erhöhung liegt jedoch noch im Rahmen der bei Bauvorhaben dieser Art eingetretenen Kostensteigerungen. Die Ausführung hinsichtlich des Ifo- und ECE-Gutachtens — der Rechtgültigkeit des Duisburger Vertrages sowie — der Wirtschaftlichkeit der Rhein-Main-DonauVerbindung enthalten gegenüber den bisherigen Eingaben des Bundes der Steuerzahler e. V. in Bayern und der Gesellschaft für Rationale Verkehrspolitik an den Bundesminister für Verkehr keine grundlegend neuen Gesichtspunkte. Zuletzt hat sich der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages aufgrund einer Petition des Bundes der Steuerzahler in Bayern e. V. vom 18. April 1972 in seiner 8. Sitzung am 6. Juni 1973 mit diesen Fragen beschäftigt. In dieser Sitzung ist auch Dr. Ing. Erwin Deischl als Vertreter des Petenten gehört worden. Die Berichterstatter haben nach dieser Anhörung die Petition für erledigt angesehen. Als neues Argument gegen die Rhein-Main-Donau-Verbindung wird von Herrn Dr. Deischl die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur zwischen Ost und West hervorgehoben und gegen die Fertigstellung des Main-Donau-Kanals eingeführt. Dabei wird unterstellt, daß die Schiffahrtsunternehmen der Donaustaaten ohne Angaben und ohne wechselseitige Frachtvereinbarungen auf dem internationalen Rhein vordringen und die Rheinschiffahrt ruinieren könnten. Diese Unterstellung ist nicht begründet. Auf dem Main und auf den bisher fertiggestellten Teilstücken des Main-Donau-Kanals werden Schifffahrtsabgaben erhoben. Diese Abgaben werden je nach Baufortschritt auf dem gesamten Main-DonauKanal festgesetzt und erhoben werden. Es ist beabsichtigt, mit allen an der Benutzung des Main-Donau-Kanals interessierten Staaten bilaterale Binnenschiffahrtsverträge abzuschließen, in denen u. a. die verkehrswirtschaftlichen und verkehrsrechtlichen Bedingungen für die Benutzung der Bundeswasserstraßen festgelegt werden. Entsprechende Vertragsverhandlungen sind bereits mit Osterreich, UdSSR und Rumänien aufgenommen worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage B 26) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Ergebnis der „Verkehrswissenschaftlichen Untersuchung für eine Ergänzung des Fernstraßennetzes in Norddeutschland" mit der Planung einer Autobahn aus dem ostholsteinischen Raum zur niederländischen Grenze und einer autobahngleichen Netzergänzung zwischen Lüneburg und Lübeck in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen von 1971 bis 1985) aufzunehmen? Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in seiner zur Zeit gültigen Form enthält bereits eine Netzergänzung, die im Küstenraum in west-östlicher Richtung verläuft. Auch im Bereich Lübeck–Lüneburg und südlich Emden sind wichtige Netzergänzungen im Bedarfsplan enthalten. Das nunmehr vorliegende Gutachten ermöglicht die Prüfung, inwie- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7305* weit der gültige Streckenlauf, die Netzverknüpfung und die Dringlichkeit modifiziert werden muß. Diese Prüfung erfolgt im Gesamtzusammenhang der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Bedarfsplanes im gesamten Bundesgebiet und ist zur Zeit im Gange. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 27): Ist es zutreffend, daß der Bundesminister für Verkehr die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn angewiesen hat, die zu erwartenden Beförderungsmöglichkeiten vom Hauptlokführer zum Lokbetriebsinspektor im Nachtragsstellenplan nicht auszuweisen, und wäre in diesem Fall die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung der Interessen des Lok-Personals eine derartige Anweisung zurückzunehmen? In der von Ihnen angesprochenen Laufbahn der Lokomotivführer ist die Bewertung der Spitzenämter nach dem gesetzlichen Stellenschlüssel bisher schon der neu geschaffenen Funktionsgruppe „schwerer Triebfahrzeugdienst" zugute gekommen, so daß weitere Hebungen von Planstellen dort nicht möglich sind. Der Bundestag hat aus haushaltswirtschaftlichen Gründen mit dem § 15 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1974 sogenannte Folgehebungen für 1974 ausgeschlossen. Diese Entwicklung mußte auch der Vorstand der Deutschen Bundesbahn bei der Aufstellung des Nachtrages zum Stellenplan 1974 berücksichtigen. Hierauf hat der Bundesminister für Verkehr den Vorstand hingewiesen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 28) : In welcher Weise hat das Bundesministerium für Verkehr das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wegen dessen Zuständigkeit für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungslandschaft bei der Planung der A 91 im Raum Darmstadt konsultiert, welche Stellungnahmen wurden seitens des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben? Im Rahmen der Bestimmung der Linienführung gemäß § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) der Bundesautobahn A 91 Bad Homburg—Darmstadt ist auch der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) gehört worden. Einwendungen hat hierbei der BML nicht erhoben. Sofern die im Raum Darmstadt zur Ausführung kommende Trasse ein ergänzendes Verfahren nach § 16 FStrG erforderlich machen sollte, wird das Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern erneut herbeigeführt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 11. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage B 29) : Welche Auswirkungen haben die Pläne der Deutschen Bundesbahn bezüglich der Rationalisierung des Stückgutverkehrs auf Rheinland-Pfalz, insbesondere auf die Stückgutbahnhöfe Sobernheim und Meisenheim, und ist in den Plänen der Bundesregierung ein finanzieller Ausgleich für die zu erwartenden Nachteile bei den betroffenen Gemeinden vorgesehen? Nach dem derzeitigen Stand der Planung der Deutschen Bundesbahn in bezug auf die Neuordnung des Stückgutdienstes ist vorgesehen, die Stückgutbahnhöfe Meisenheim und Sobernheim aufzulassen. Die Bedienung dieser Orte soll künftig von dem gut ausgelasteten Stückgutkonzentrationspunkt Bad Kreuznach aus über die Straße erfolgen. Da die Konzentration des Kleingutverkehrs auf der Schiene in Verbindung mit einem gut ausgebauten Transportdienst auf der Straße im regionalen Bereich auch für den Kunden bessere Dienstleistungen erwarten läßt, ist seitens der Bundesregierung nicht an einen finanziellen Ausgleich gedacht.
Gesamtes Protokol
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710700000
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksachen 7/1854, 7/2231, 7/2242 — ergänzt werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Für die Frau Abgeordnete Schlei schlägt die Fraktion der SPD als Schriftführer den Herrn Abgeordneten Pensky vor. — Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 — dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. — Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat für den aus dem Vermittlungsausschuß ausscheidenden Kollegen Dr. Althammer Herrn Kollegen Dr. Kreile benannt. — Ist das Haus mit diesem Vorschlag einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; damit ist der Herr Abgeordnete Dr. Kreile als Stellvertreter des Herrn Abgeordneten Höcherl in den Vermittlungsausschuß bestellt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis und des in den Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1974/1975
— Drucksache 7/2198 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel für den Monat Juni 1974
— Drucksache 7/2211 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Rohreis und geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1974/1975
— Drucksache 7/2212 --
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates über die Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses
— Drucksache 7/2216 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Juni 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Warnke, von Alten-Nordheim, Picard, Thürk, Link, Dr. Frerichs, Pieroth, Susset, Niegel, Vehar und Genossen betr. Ledererzeugende Industrie — Drucksache 7/2131 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/2247 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
Drucksache 7/2197 —
Wir setzen zunächst die Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fort. Zur Beantwortung der eingereichten Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Logemann zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Kiechle auf:
Wie weit sind die Vorbereitungen gediehen, die ein gegebenenfalls nationales Inkrafttreten des sogenannten Bergbauernprogrammes in diesem Jahr ermöglichen, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Inkraftsetzung des vollständigen Piogrammes?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Herr Staatssekretär!

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710700100
Herr Kollege Kiechle, die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten des Programms für die Förderung der Landwirtschaft in Berg- und benachteiligten Gebieten grundsätzlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt an. Die in der Antwort zur nächsten Frage von mir anzuschneidenden haushaltsmäßigen Vorkehrungen bestätigen das. Jedoch hängt der Zeitpunkt dieses Inkrafttretens nicht allein von der Bundesregierung ab. In bezug auf die Abgrenzung der Fördergebiete gibt es eine sehr enge und konstruktive Zusammen-



Parl. Staatssekretär Logemann
arbeit mit den Ländern. Diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluß.
Hinsichtlich der Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen ist der Meinungsbildungsprozeß für den Teilbereich Ausgleichszulage zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat die Länder gebeten, hierzu eine Klärung in den jeweiligen Regierungen herbeizuführen. Ich erwarte das Ergebnis in Kürze, um die Arbeiten an den erforderlichen nationalen Durchführungsbestimmungen ebenfalls abschließen zu können.
Wann, Herr Kollege Kiechle, und in welcher Form die im Grundsatz beschlossene Richtlinie endgültig in Brüssel verabschiedet wird, läßt sich zur Zeit nicht übersehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710700200
Eine Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Kiechle.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0710700300
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Ihre Antwort auf meine Frage daraus hinausläuft, daß es in den Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bund zur Zeit noch Schwierigkeiten gibt, und daß ein etwaiges Verzögern nichts mit der Frage des gleichzeitigen Inkraftsetzens in Brüssel für die gesamte EWG zu tun hätte?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710700400
Ja, Sie können es so verstehen. Wir haben uns bemüht, schnellstens weiterzukommen. Ich darf Ihnen z. B. noch zusätzlich sagen, daß wir an die Länder Formblätter verschickt haben, um die erforderlichen Angaben über die Gebiete zu erhalten; hier ist der Termin der 18. Juni. Gestern, also am 11. Juni, fand eine wichtige Besprechung zur Abstimmung von Fördergebieten statt. Wir bemühen uns, hier schnell zu gemeinsamen Regelungen und Übereinkünften zu kommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710700500
Herr Kollege Kiechle, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0710700600
Herr Staatssekretär, bedeutet das dann, daß die Bundesregierung an der mehrmals gemachten Andeutung des Herrn Bundesministers Ertl festhält, daß sie das Bergbauernprogramm, einschließlich der benachteiligten Gebiete, national in Kraft setzen wird, und können wir damit rechnen, daß das noch im Jahre 1974 sein wird?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710700700
Wir gehen davon aus. Wir sind vor allen Dingen der Meinung, daß man einen Teil für die benachteiligten Gebiete in Kraft setzen kann, und zwar den, in dem es um die Ausgleichszulage geht. Hier könnten wir schneller zu einer Anwendung kommen. Aber ich komme in der Antwort auf Ihre zweite Frage noch darauf zurück.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710700800
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0710700900
Herr Staatssekretär, bestehen in Ihrem Hause bereits Vorstellungen über die Richtlinien, und kann man in Kürze mit der Verabschiedung dieser Richtlinien rechnen?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710701000
Wir haben durchaus Vorstellungen über die Richtlinien. Aber ich habe eben schon angedeutet, daß wir in Gesprächen mit den Ländern sind — die Gemeinschaftsaufgabe wirkte ja mit hinein —, so daß wir konkrete Aussagen hier eigentlich erst machen können, wenn wir uns mit den Ländern abgestimmt haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710701100
Letzte Zusatzfrage.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0710701200
Herr Staatssekretär, halten Sie es für richtig, daß das sogenannte Bergbauernprogramm in die Gemeinschaftsaufgaben hineingenommen worden ist, da doch die benachteiligten Gebiete natürlich in Ländern mit schwacher Finanzkraft liegen? Was würden Sie z. B. sagen, wenn das Highland-Programm in Schottland von den Schotten bezahlt werden müßte?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710701300
Sie bringen hier nationale Möglichkeiten und die EWG-Entwicklung durcheinander. Ich möchte dazu sagen, daß Beratungen hierüber zwischen den Ländern und dem Bund stattgefunden haben. Es hat gemeinsame Überlegungen gegeben, die zu einer Einbeziehung in den Bereich der Gemeinschaftsaufgaben geführt haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710701400
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Kiechle auf:
Treffen Pressemitteilungen aus „Agra-Europe" zu, wonach besonders das Bundesfinanzministerium dem Kernstück der Ausgleichszulage „außerordentlich skeptisch" gegenüberstehe?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710701500
Herr Kollege Kiechle, die Pressemeldung aus „Agra-Europe" trifft aus folgenden Gründen nicht zu.
Erstens. Die Bundesregierung hat am 19./20. November 1973 auf der Ratstagung in Luxemburg dem verfügenden Teil der Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten zugestimmt. Die Ausgleichszulage ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie.
Zweitens. Die Bundesregierung hat sodann in dem soeben verabschiedeten Haushalt für 1974 in Kap. 10 02 Tit. 652 11 40 Millionen DM für die Ausgleichszulage aus dem Aufwertungsausgleich ein-



Parl. Staatssekretär Logemann
gestellt. Auch für 1975 werden Mittel in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710701600
Eine Zusatzfrage.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0710701700
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung also beide Teile des Programms, den investiven Teil und den Ausgleichszulagenteil, zusammen in Kraft setzen?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710701800
Das muß überlegt werden. Ich habe vorhin schon gesagt, daß es wahrscheinlich leichter ist, zunächst mit dem Ausgleichszulagenteil zu beginnen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710701900
Eine weitere Zusatzfrage.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0710702000
Herr Staatssekretär, hat in diesem Fall der Herr Bundesfinanzminister dem Programm so wie geplant zugestimmt?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710702100
Ich habe Ihnen eben gesagt, daß wir die Mittel für 1974 bereits im Etat ausgewiesen haben und daß wir davon ausgehen, daß sie 1975 weiter bereitgestellt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710702200
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung der Preisrückgang für Agrarprodukte im April um 8,5 % und der Anstieg der Betriebsmittelpreise für die Landwirtschaft um 8,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf Liquidität und Rentabilität der deutschen Landwirtschaft im laufenden Wirtschaftsjahr und im Wirtschaftsjahr 1974/1975?

(Abg. Eigen: Ich wollte noch eine Zusatzfrage stellen!)

— Ich habe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Spranger aufgerufen.

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710702300
Herr Kollege Spranger, der Preisrückgang für landwirtschaftliche Produkte im April 1974 im Vergleich zum Vorjahr ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß die Erzeugerpreise für wichtige Produkte im April 1973 außergewöhnlich hoch waren. Der Preisindex für pflanzliche Produkte lag im April 1973 um 32,6 %, derjenige für tierische Produkte um 10,7 % höher als im April 1972. Verglichen mit diesem hohen Niveau sanken die Preise für pflanzliche Produkte im April 1974 um 19,2 %. Die Preise für tierische Erzeugnisse lagen um 5,1 % niedriger als vor einem Jahr. Zum einen gingen die Preise für Schlachtrinder unter das sehr hohe Vorjahresniveau zurück, zum anderen sanken die Preise für Schlachtschweine stärker als erwartet, weil der durch die allgemeine wirtschaftliche Lage beeinträchtigten Nachfrage ein steigendes Angebot gegenüberstand.
Die Preise für Milch lagen demgegenüber im April 1974 um 4,1 % höher als vor einem Jahr.
Insgesamt ergibt sich für April eine ungünstige Preis-Kosten-Situation, die nicht beschönigt werden soll. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß für die Produkte, deren Preise am stärksten rückläufig waren, nämlich Kartoffeln, Obst und Gemüse, die Verkaufsmengen der Landwirtschaft zur Zeit sehr gering sind. Daher sind auch die Auswirkungen auf die Liquidität und die Rentabilität der deutschen Landwirtschaft nicht so stark, wie die reine Preisentwicklung vermuten läßt. Das gilt für das Wirtschaftsjahr 1973/74 um so mehr, als die Landwirtschaft den größten Teil der Düngemittel, deren Preise im April gegenüber dem Vorjahr besonders stark gestiegen sind, noch zu den Preisen des Vorjahres beschaffen konnte. Die genauen Auswirkungen der derzeitigen Preis-Kosten-Situation insbesondere für 1974/75 lassen sich jedoch nicht quantifizieren, weil die weitere Entwicklung nur schwer vorauszuschätzen ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710702400
Eine Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0710702500
Ist es zutreffend, Herr Statssekretär, daß sich der Erzeugerpreisindex von Januar 1974 bis April 1974 ständig nach unten entwickelt hat, während sich der Betriebsmittelpreisindex im gleichen Zeitraum stetig nach oben entwickelt hat, und sind Sie auch unter diesen Voraussetzungen nach wie vor der Meinung, daß für 1973/ 74 eine positive Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft in der Größenordnung von 6 bis 10 Prozent zu verzeichnen sein wird?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710702600
Dazu darf ich zunächst sagen, daß die Preisentwicklung vor allen Dingen in den letzten Monaten negativ verlaufen ist. Wir hatten einen sehr starken Rückgang der Schweinepreise — darauf habe ich hingewiesen —, gleichzeitig eine starke Steigerung der Betriebsmittelkosten.
Zur zweiten Frage, zur Einkommensverbesserung in Höhe von 6 bis 10 v. H., darf ich sagen: In der Vorschau des Agrarberichtes haben wir die Aussage gemacht, daß wir eine Einkommensverbesserung von 6 bis 10 v. H. erwarten. Wir haben diese Zahlen, Herr Kollege, auch laufend nachgerechnet. Noch im vorigen Monat haben wir Hochrechnungen gemacht, die besagen, daß wir von dieser Entwicklung — wie im Agrarbericht vorausgesagt — ausgehen können unter Berücksichtigung der Tatsache — das müssen Sie hinzunehmen —, daß zu dieser Entwicklung auch noch die guten Preise im ersten Halbjahr 1973/74 beigetragen haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710702700
Eine weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0710702800
Können Sie, Herr Staatssekretär, bestätigen, daß das Verhältnis zwischen Erzeugerpreisen und Betriebsmittelkosten zur Zeit das schlechteste ist, das es in Deutschland je gege-



Spranger
ben hat, und was wird die Bundesregierung im einzelnen tun, dieser Entwicklung zu begegnen?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710702900
Damit gehen Sie eigentlich über den in Ihrer Frage angeschnittenen Sachverhalt hinaus. Aber ich möchte eines richtigstellen: Ich würde nicht sagen: das schlechteste, das es je gegeben hat. Ich könnte Ihnen durchaus auch negative Phasen der Preis-KostenEntwicklung in der Landwirtschaft aus der Vergangenheit aufzeigen. Wir hatten z. B. eine sehr schlechte Periode im Jahr 1967, als die deutschen Getreidepreise gesenkt wurden. Sie kennen ja die damaligen Vorgänge. Ich würde also nicht sagen: das schlechteste Ergebnis, das wir je hatten.
Aber ich habe auch erklärt: Wir wollen nichts beschönigen. Wir sehen diese Entwicklung mit Sorge, und die Frage lautet: Was kann geschehen? Einige Schritte sind ja schon unternommen worden. Das wird im laufenden Jahr deutlich werden auf Grund der Verbesserungen der Verkaufserlöse der Landwirtschaft, die in Brüssel hinsichtlich der Marktordnungs-Erzeugerpreise erzielt worden sind. Das wäre das eine.
Sie wissen, daß auch andere Überlegungen angestellt werden. Ich möchte dazu jetzt aber keine Einzelheiten vortragen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710703000
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung die erhebliche Diskrepanz zwischen der vom Bundeslandwirtschaftsminister angekündigten Agrarpreiserhöhung auf Grund des EG-Ministerratsbeschlusses und der tatsächlichen Agrarpreisentwicklung?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710703100
Die Beschlüsse des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft vom März 1974 gelten für das Wirtschaftsjahr 1974/75, das nur für Milch und Rindfleisch im April begonnen hat. Die Auszahlungspreise für Milch haben sich im April auch bereits erhöht.
Eine Diskrepanz zwischen den vorausgeschätzten Agrarpreiserhöhungen durch die Preisbeschlüsse für 1974/75 und der tatsächlichen Preissituation im April 1974 besteht nicht. Die Vorausschätzungen gingen von bestimmten Annahmen über die Marktentwicklung aus. Auf Grund der Marktsituation bis April 1974 ist noch nicht abzusehen, ob diese Vorausschätzungen eintreffen. Es ist jedoch möglich, daß die tatsächliche Marktentwicklung durch unvorhersehbare politische Ereignisse, wie z. B. die italienischen Importerschwernisse, und durch eine veränderte Nachfrageentwicklung beeinflußt wird. Dadurch könnten auch die vorausgeschätzten Preiserhöhungen geringer ausfallen als im März angenommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710703200
Eine Zusatzfrage, bitte.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0710703300
Ist es demnach zutreffend, Herr Staatssekretär, daß die deutschen Landwirte 1973/74 real, d. h. unter Berücksichtigung der Preissteigerungen, voraussichtlich keinen Einkommenszuwachs zu verzeichnen haben werden, und wie läßt sich das vereinbaren mit der Forderung von Bundeskanzler Schmidt und auch Bundesminister Ertl, daß die deutschen Landwirte an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben sollten?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710703400
Diese Frage kann man an sich relativ leicht beantworten, nämlich dadurch, daß man den Agrarbericht liest, Herr Kollege. Dort haben wir sehr genau die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft in den letzten Jahren aufgeführt, und auf Grund dieser Entwicklung kann in der Tat gesagt werden: Wenn man den 30. Juni 1974, den Zeitpunkt des Ablaufs dieses Wirtschaftsjahres, zugrunde legt, ist die von Bundeskanzler Brandt bzw. Bundeskanzler Schmidt wiederholte Aussage, daß die Landwirtschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligt werden solle, erfüllt worden.
Allerdings ist zu befürchten, — das ist unsere Sorge —, daß im nächsten Wirtschaftsjahr, das am 1. Juli 1974 beginnt, eine negative Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft zu verzeichnen sein wird. Deshalb werden wir gerade dieses Jahr sorgfältig beobachten und auch versuchen, hier durch entsprechende Maßnahmen einzuwirken.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710703500
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0710703600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Aussagen des Agrarberichtes für das Jahr 1972/73 nicht zwingend auf das Jahr 1973/74 Anwendung finden können und daß ich eine Frage im Hinblick auf 1973/74 und seine Einkommensentwicklung gestellt habe?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710703700
Zu 1973/74 habe ich eine Aussage gemacht. Ich bin hier bei der Vorausschau im Agrarbericht geblieben, habe allerdings darauf hingewiesen, daß wir laufend hochrechnen und die letzten Ergebnisse uns noch nicht zeigen, daß wir wesentlich unter 6 bis 10 v. H. liegen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710703800
Herr Abgeordneter Eigen!

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0710703900
Herr Staatssekretär, würden Sie mir bestätigen, daß Ihre Aussagen in einem Widerspruch stehen zur Aussage des Statistischen Bundesamtes, daß für April 1974 die Differenz der Indizes landwirtschaftlicher Erzeugerpreise und landwirtschaftlicher Produktionsmittel 29 Punkte erreicht hat, daß das 1967 in gar keiner Weise und noch niemals seit 1949 der Fall war?




Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710704000
Das will ich nicht abstreiten. Aber ich darf hier feststellen, daß ich auch nichts Falsches gesagt habe. Vielmehr habe ich gesagt, der Preisindex für pflanzliche Produkte lag im April 1973 um 32,6 %, derjenige für tierische Produkte um 10,7 % höher als im April 1972.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710704100
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauter.

Franz Sauter (CDU):
Rede ID: ID0710704200
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie bei Ihrer Aussage bleiben, daß Sie für das Wirtschaftsjahr 1973/74 mit einem Einkommenszuwachs von 6 bis 10 °/o rechnen und daß es für das kommende Wirtschaftsjahr schlechter aussieht? Welche Maßnahmen sind im Bundeslandwirtschaftsministerium in Vorbereitung, um auf die schlechtere Entwicklung des kommenden Jahres entsprechend reagieren zu können?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710704300
Herr Kollege Sauter, ich habe auf folgendes hingewiesen. Ich habe gesagt, daß der Milcherzeugerpreis sich positiv entwickeln wird. Hier rechnen wir mit einem Anstieg um etwa 4 °/o auch im laufenden Jahr. Das ist das eine. Das zweite ist, daß wir eine Verbesserung der Verkaufserlöse für die Landwirtschaft aus den in Brüssel getroffenen Maßnahmen erwarten, also durch die Anhebung der Preise für Marktordnungserzeugnisse. Diese Dinge können wir ziemlich genau vorausberechnen. Wir können aber nicht vorausberechnen, wie sich die Situation auf den Fleischmärkten entwickelt. Diese hängt sehr wesentlich davon ab, wieviel Fleisch künftig verbraucht wird. Das können wir nicht amtlich verordnen, wie Sie einsehen werden, sondern hier muß uns die Marktentwicklung weiterhelfen. Hier sind wir erstens in Sorge wegen des zurückgegangenen Fleischverbrauchs und zweitens auch dadurch etwas in Sorge gekommen, daß die Zahl der an den Markt gelangenden Schweine und Rinder jetzt tatsächlich größer ist, als wir es nach den Vorausberechnungen erwarten konnten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710704400
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
In welcher Weise hat die Bundesregierung Stellung genommen zu der Tatsache, daß die Europäische Kommission eine Intervention B für Weichweizen in den Ländern Frankreich, Belgien und den Niederlanden, dagegen nicht in der Bundesrepublik Deutschland, beschlossen hat, und in welcher Weise will die Bundesregierung Wettbewerbsgleichheit für die deutsche Landwirtschaft herstellen?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710704500
Die Bundesregierung hat eine Intervention B für Uberhangbestände an Weichweizen alter Ernte nicht beantragt, weil im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten in Deutschland überschüssige Bestände auf dem freien Markt am Ende dieses Wirtschaftsjahres kaum vorhanden sein werden. Handel und Genossenschaften in Deutschland haben schon vor der Entscheidung der Kommission ihren überschüssigen Weichweizen der Einfuhr- und Vorratsstelle zur Intervention angeboten. Sie haben deshalb auch nicht beantragt, an der Maßnahme beteiligt zu werden. Die Landwirtschaft selbst ist nicht betroffen, da sie regelmäßig am Ende eines Wirtschaftsjahres nennenswerte Bestände an Weichweizen nicht mehr hält.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710704600
Zusatzfrage.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0710704700
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß die Aufhebung der Preisbruchvergütung am 1. Juli 1974 dazu geführt hat, daß der Getreidepreis in der Bundesrepublik Deutschland sich im letzten Vierteljahr um etwa 1,50 DM je Doppelzentner gesenkt hat, und daß eine solche Maßnahme wie die Intervention ab 1. Juni durchaus dazu hätte führen können, daß diese Senkung der Preise nicht gekommen wäre in der Konkurrenz gegenüber Frankreich und Holland, die nun für ihre Landwirte eine bessere Situation erreicht haben?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710704800
Aber dafür ist ja nun in der Bundesrepublik die Interventionsmöglichkeit von den Landwirten genutzt worden, und zweitens will ich zugeben, daß die Aufhebung der Preisbruchvergütung nun einige Signale gesetzt hat, die zweifellos mit dazu beigetragen haben, daß das Getreide in die Intervention gegeben worden ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710704900
Weitere Zusatzfrage.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0710705000
Sind Sie- bereit, Herr Staatssekretär, um für die kommende Ernte einigermaßen eine Wettbewerbsgleichheit herzustellen, die Intervention B oder eine ähnliche Maßnahme für die Bundesrepublik Deutschland in Szene zu setzen, damit dann jedenfalls für die neue Ernte eine Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710705100
Daran denken wir durchaus. Wir wollen hier versuchen, für unsere Landwirte einen entsprechenden Marktpreis zu erzielen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710705200
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, die landwirtschaftlichen Erzeuger von Rindfleisch und Milch in der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Weise zu fördern, wie es nach Pressemitteilungen von der französischen Regierung, die für den Monat März 1974 bei Rindfleisch einen Nachschlag in Höhe der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Interventionspreis zahlen will und bei Milch 54 Millionen FF als Erzeugersubvention bereitstellt, beschlossen ist?




Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710705300
In den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft wird gemäß VO (EWG) Nr. 663/74 für Milch und VO (EWG) Nr. 667/74 für Rindfleisch für Ankäufe der Interventionsstellen in der Zeit vom 4. bis 31. März 1974 der Unterschied zwischen den Interventions- bzw. Ankaufspreisen der Wirtschaftsjahre 1973/74 und 1974/75 ausgezahlt. Im Milchsektor ist lediglich bei Magermilchpulver ein höherer Interventionspreis für das Milchwirtschaftsjahr 1974/75 festgesetzt worden. Infolge der günstigen Entwicklung der Marktpreise erfolgte in der oben angegebenen Zeit keine Übernahme von Magermilchpulver in die öffentliche Lagerhaltung der Bundesrepublik Deutschland. Dagegen wurden bei Rindfleisch in der Bundesrepublik in der fraglichen Zeit Interventionskäufe getätigt. Die Interventionsstelle wird in Kürze ebenso wie in Frankreich den Differenzbetrag auszahlen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710705400
Eine Zusatzfrage.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0710705500
Wie wird dieser Differenzbetrag dann an die beteiligten Landwirte ausgezahlt, und erfolgt auch an die Landwirte eine Auszahlung, die kein Rindfleisch an die Intervention gegeben haben?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710705600
Herr Kollege Eigen, ich muß Ihnen dazu ein paar Sätze vorlesen; es ist nämlich sehr schwierig darzustellen. In Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 667/74, hat der Rat festgelegt, daß für Interventionskäufe von Rindfleisch in der Zeit vom 4. März bis 31. März 1974 die Differenz zwischen alten und für das laufende Wirtschaftsjahr geltenden Ankaufspreisen nachgezahlt wird. Aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen, da nur Fleisch eines Teils der von den Schlachtbetrieben aufgenommenen Tiere an die Interventionsstelle verkauft wurde, läßt sich nicht mehr feststellen, wessen Tiere zum höheren Interventionspreis abgesetzt wurden. Es ist nicht möglich, die Nachzahlung dem Erzeuger unmittelbar zuzuleiten.
Um soweit wie möglich sicherzustellen, daß die Nachzahlung an die landwirtschaftlichen Erzeuger weitergeleitet wird, wird die Interventionsstelle alle in Frage kommenden Verkäufer von Interventionsware gesondert anschreiben und darauf hinweisen, daß die Nachzahlung als Unterstützung für die landwirtschaftlichen Erzeuger gedacht ist. Mit dem Bauernverband ist vereinbart worden, daß dieser ebenfalls entsprechende Hinweise an die Erzeuger gibt.
Herr Kollege, es wäre schön, wenn Sie es auch weitergeben könnten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710705700
Eine weitere Zusatzfrage.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0710705800
Herr Staatssekretär, wie verhalten Sie sich dazu, daß in Frankreich für die Milcherzeuger zusätzlich 54 Millionen Franc ausgezahlt worden sind, und zwar unabhängig von der Frage des Magermilchpulvers?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710705900
Dazu kann ich jetzt keine Stellung nehmen. Ich müßte Ihnen eine schriftliche Antwort nachreichen, wenn Sie es wünschen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710706000
Ich rufe die Frage 41: der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen) auf:
Kann die Bundesregierung den auslegungsfähigen Begriff „geringfügig" bei der Einfuhr von Schnittblumen hinsichtlich tierischer Schädlinge in der Pflanzenbeschauverordnung vom 14. Mai 1970, § 3 Abs. 1, näher präzisieren?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710706100
Frau Kollegin Dr. Riede, die Pflanzenbeschauverordnung von 1970 bestimmt im Grundsatz, daß Pflanzen, die von Nelkenwicklern befallen sind, nicht eingeführt werden dürfen. Die beiden in dieser Verordnung genannten Nelkenwicklerarten kommen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vor.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, daß vom 1. Dezember bis zum 31. März eines jeden Jahres die Einfuhr von Nelkenschnittblumen bei geringfügigem Befall mit Nelkenwicklern im Einzelfall — also als Ausnahme — zugelassen werden kann. Eine generelle Festsetzung einer Toleranzhöhe läßt sich nicht verwirklichen; sie ist klimabedingt. Bei wärmeren Witterungsverhältnissen muß sie niedriger sein als bei kälterem Wetter. Ähnliche Überlegungen stehen im übrigen auch bei der EG-Richtlinie für die Pflanzenbeschau an. Auch hier war es nicht möglich, den Begriff „geringfügig" generell durch eine Befallzahl zu bestimmen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710706200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0710706300
Herr Staatssekretär, könnte es nicht so sein, daß bei der Beurteilung, ob das geringfügig ist oder nicht, auch die Kurz- oder Weitsichtigkeit oder andere Augenfehler der Pflanzenbeschauer eine Rolle spielen können'?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710706400
Ich könnte mir vorstellen, daß auch der Geruch dabei eine Rolle spielt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710706500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.

Karl Eigen (CDU):
Rede ID: ID0710706600
Herr Staatssekretär, könnte es bei dieser Frage auch eine Rolle spielen, daß der Fragesteller, der soeben gefragt hat, möglicherweise keine Sachkenntnis hat?

Fritz Logemann (FDP):
Rede ID: ID0710706700




Parl. Staatssekretär Logemann
Das würde ich nicht unterstellen, Herr Kollege Eigen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710706800
Zuletzt sind die Blumen noch zum Blühen gekommen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet.
Ich darf noch darauf hinweisen, daß eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen ausharren, damit ihre Fragen hier mündlich beantwortet werden können; Sie können Sich davon überzeugen. Sie werden feststellen, daß ich versuche, daß das auch im Interesse der hiergebliebenen Kollegen erreicht wird.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schlei zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Memmel auf:
Trifft es zu, daß der neuernannte Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Klaus Bölling, Mitarbeiter des im Dienst der kommunistischen Spionage stehenden Ostberliner Verlages „Volk und Wissen" war, und wann und unter welchen Umständen hat gegebenenfalls die Bundesregierung hiervon Kenntnis erhalten?
Bitte, Frau Staatssekretärin!

Marie Schlei (SPD):
Rede ID: ID0710706900
Herr Kollege Memmel, der Staatssekretär Klaus Bölling hat im Jahre 1946, als 18jähriger also, etwa sechs Monate lang als freier Mitarbeiter für die Zeitschrift „Neues Leben" geschrieben. Die Zeitschrift erschien vierzehntäglich, und zwar bis zur Nr. 11 im Verlag „Volk und Wissen" und ab Nr. 12 im Eigenverlag.
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß der Verlag „Volk und Wissen" oder die Redaktion der Zeitschrift „Neues Leben" bereits während der Zeit der Mitarbeit von Klaus Bölling nachrichtendienstliche Funktionen hatten. Die Bundesregierung ist deshalb auch nicht in der Lage, die im ersten Teil Ihrer Frage enthaltene Behauptung zu bestätigen.
Im übrigen hat sich Herr Staatssekretär Balling bereits im Jahre 1947 in einem damals vielbeachteten Artikel von der SED abgewandt. Dieser Artikel erschien am 10. Dezember 1947 in dem in West-Berlin erscheinenden „Tagesspiegel", der eine große Auflage — 315 0001 Exemplare pro Tag — hat. Das war also damals in Berlin eine vielbeachtete Sache.
Hinzufügen möchte ich noch: Klaus Balling identifizierte sich in diesem Artikel mit einer Opposition, die sich nach dem Scheitern geistiger Freiheit in der SED von dieser Partei lossagte. Er sprach dabei der SED die Fähigkeit ab, eine demokratische und damit eine deutsche Politik zu machen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage teilt die Bundesregierung mit, daß die Biographie von Herrn Staatssekretär Balling vor dessen Ernennung dem Bundeskanzler bekannt war.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710707000
Eine Zusatzfrage.

Linus Memmel (CSU):
Rede ID: ID0710707100
Verehrte Frau Staatssekretär, sind die Meldungen und Berichte in verschiedenen seriösen Zeitungen richtig, daß Herr Balling zu der Zeit, von der Sie sprachen, Mitarbeiter bei Erich Honecker war, als dieser damals Leiter der Zeitung „Kommunistische Freie Deutsche Jugend" war? Oder deckt sich das mit dem, worüber Sie eben sprachen?

Marie Schlei (SPD):
Rede ID: ID0710707200
Herr Kollege, darauf kann ich Ihnen gern eine Antwort geben. Diese Zeitschrift war eine Zeitschrift der FDJ, und der Herausgeber war Erich Honecker, der damals als Leiter des Jugendausschusses bei der Zentralverwaltung für Volksbildung tätig war.
Zu den Autoren, die in dieser Jugendzeitschrift schrieben, gehörte z. B. auch Erich Kästner mit einem Abdruck von „Emil und die Detektive".

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710707300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedrich.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0710707400
Frau Staatssekretärin, muß, da der von Ihnen dargestellte Vorgang bereits vor zehn bis vierzehn Tagen in allen deutschen Zeitungen geschildert war, diese Frage ohne Angabe der Jahreszahl nicht als eine diskriminierende Frage empfunden werden, und werden hier nicht Millionen deutscher Staatsbürger potentiell verdächtigt, die irgendwann einmal in der DDR oder damals in der SBZ arbeiten mußten, wobei ich daran erinnern darf, daß viele dieser Menschen heute Kollegen in diesem Hause sind?

(Abg. Seiters: Das war eine sachliche Informationsfrage!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710707500
Zusatzfragen sollten knapp gefaßt sein. — Bitte!

Marie Schlei (SPD):
Rede ID: ID0710707600
Herr Kollege, ich nehme an, daß unser Kollege Memmel dies nicht als Diskriminerung beabsichtigt hatte, denn ihm ist sicherlich auch bekannt, daß sein Kollege Herr Reddemann im selben Verlag gearbeitet haben soll, und zwar noch einige Jahre später.
Ich unterstelle aber, daß eine falsche Auswertung in der Presse viele junge Menschen ängstigen kann. Denn wenn man davon ausgehen soll, daß Schüleraufsätze 16jähriger, 17jähriger oder 18jähriger durchleuchtet werden müssen, wenn einer im hohen Mannesalter einmal eine Funktion bekommt, dann ist das schon ein bißchen schwierig.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710707700
Der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fra-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
gen 4 und 5 gebeten. Dem wird entsprochen; die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes abgeschlossen. Frau Staatssekretärin, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Moersch zur Verfügung. Ich rufe Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung bei der Regierung der Sowjetunion angesichts der vielen Prozesse unternommen, die aussiedlungswilligen Volksdeutschen nur deswegen gemacht werden, .weil sie auf Grund ihres Bekenntnisses zum deutschen Volkstum nach der Bundesrepublik Deutschland aussiedeln wollen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Prozesse und hohen Freiheitsstrafen bezüglich ihrer Auswirkung auf die Normalisierung der Verhältnisse zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710707800
Herr Abgeordneter, zum ersten Teil Ihrer Frage hat die Bundesregierung in diesem Hause wiederholt — zuletzt in der vorangegangenen Fragestunde gegenüber dein Herrn Abgeordneten Gierenstein — Stellung genommen. Ich darf mich daher kurz fassen.
Bei den Betroffenen handelt es sich, soweit erkennbar, um deutschstämmige sowjetische Staatsangehörige, denen unsere Vertretungen in der Sowjetunion konsularischen Schutz und Beistand nicht gewähren können.
Prozesse und Verurteilungen erfolgen nicht, weil die Betroffenen ausreisen wollten, sondern weil sie nach sowjetischer Auffassung gegen die Gesetze der UdSSR verstoßen haben.
Ich hatte Sie, wie Sie sich sicher erinnern werden, bereits in der Fragestunde vom 28. März dieses Jahres auf diesen Tatbestand aufmerksam gemacht; dabei habe ich auf die Notwendigkeit dieser Unterscheidung hingewiesen.
Es gibt also — und damit komme ich zum zweiten Teil Ihrer Frage — keine Rechtsgrundlage für Demarchen in Einzelfällen. Es liegt aber in der Logik der Politik der Bundesregierung, die die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunon weiter ausbauen will, daß sie sich nicht zuletzt auf die Lösung humanitärer Probleme positiv auswirkt. Die Ausreisezahlen sind hierfür ein Beweis. Freilich fordert dieser Weg Beharrlichkeit, Geduld und, so schwer es uns auch menschlich fallen mag, Zurückhaltung dort, wo unserem Handeln rechtliche und politische Grenzen gezogen sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710707900
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0710708000
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß allein in den ersten Monaten dieses Jahres in Kasachstan 7 Prozesse stattgefunden haben, in denen 10 Deutsche angeklagt waren, und daß diese zu Freiheitsstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt worden sind, nur weil sie dagegen protestiert haben, daß ihrem Aussiedlungsbegehren nicht stattgegeben worden ist? Gedenkt die Bundesregierung hier einmal eine Aufstellung vorzulegen — soweit sie über Informationen verfügt; ich beziehe mich auf eine Meldung von dpa —, um das Verhalten der Sowjetregierung deutlich zu machen, das sich hier nicht davon unterscheidet, wie sich die Sowjetregierung gegenüber den Aussiedlungswilligen jüdischen Glaubens verhält?

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Das ist doch keine Frage mehr!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710708100
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung sind die Fälle bekannt, die von den Nachrichtenmedien mitgeteilt worden sind. Ich habe zu den Begründungen der jeweiligen Anklageerhebungen Stellung genommen und möchte mich hier nicht wiederholen.
Völlig unabhängig davon, wie wir das zu bewerten haben — dazu habe ich mich gerade geäußert —, möchte ich aber doch mitteilen, daß im Januar 449 Aussiedlungen stattgefunden haben, im Februar 489, im März 589, im April 831 und im Mai 586, Zahlen, die in den Jahren vorher nicht in der Bleichen Weise erreicht worden sind. Zum Teil entsprechen die Ziffern, die jetzt im Monat erreicht worden sind, einem ganzen Jahr in früherer Zeit.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710708200
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0710708300
So begrüßenswert die Zahl derer ist, die aussiedeln können, man darf doch aber vor der Öffentlichkeit nicht den Blick davor verschließen, daß — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710708400
Ich bitte, eine Zusatzfrage zu stellen.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0710708500
Das ist nur die Einleitung: Man darf, Herr Staatssekretär, den Blick nicht vor denen verschließen, die aussiedeln wollen und nicht aussiedeln können. Deswegen die Frage, ob die Bundesregierung nicht einmal in einer Note an die Sowjetregierung auf diese sehr grausamen Fälle verweisen will, da Menschen dafür bestraft werden, daß sie nicht aussiedeln können.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710708600
Herr Abgeordneter, ich habe auf die Begrenzungen im völkerrechtlichen Bereich hingewiesen, die in solchen Fällen für jede Regierung gegenüber einer anderen Regierung gegeben sind. Ich darf Sie doch darauf hinweisen, daß die Politik der Bundesregierung — und darauf kommt es entscheidend an — zu den positiven Ergebnissen geführt hat, die wir hier erwähnt haben, im Gegensatz zu einer Politik, bei der diese Beziehungen nicht so gut gewesen sind und deshalb die Umsiedlerzahlen entsprechend geringer gewesen sind. Daß es keine wirklich befriedigende Lösung für alle Betrof-



Parl. Staatssekretär Moersch
fenen gibt, das ist in diesem Hause wiederholt hinreichend deutlich geworden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710708700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0710708800
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß unter früheren Regierungen die deutsche Botschaft in Moskau in zehn- bis fünfzehntausend Einzelfällen im Jahr für Personen deutscher Volkszugehörigkeit Verbalnoten übergeben und mündliche Demarchen unternommen hat, wobei diese Demarchen — zum Teil mit Erfolg — von der sowjetischen Seite entgegengenommen worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710708900
Herr Abgeordneter, ich kenne das nicht im einzelnen, aber den Erfolg kann ich Ihnen hier mitteilen. Wenn Sie von „Erfolg" sprechen, dann darf ich Ihnen vielleicht einmal ein paar Zahlen nennen: Der Erfolg bestand im Jahre 1963 aus 242 Umgesiedelten, im Jahre 1964 aus 262, im Jahre 1965 aus 365, im Jahre 1966 aus 1245, im Jahre 1967 aus 1092, im Jahre 1968 aus 598 und im Jahre 1969 aus 316 Umgesiedelten. Wenn Sie das zu der von Ihnen angegebenen Zahl von Demarchen in Beziehung setzen, dann müssen Sie fragen, ob dieser Weg wirklich erfolgreich gewesen ist.

(Abg. Dr. Czaja: Warum nennen Sie nicht die Jahre nach 1954?)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710709000
Herr Abgeordneter, Sie haben keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welche Auskunft kann die Bundesregierung über die Zusage des polnischen Außenministers während seines Besuchs in Bonn im Dezember vorigen Jahrs bezüglich der Aussiedlung der Deutschen jenseits von Oder und Neiße geben, nachdem der Presseattaché der polnischen Botschaft in London im „Guardian" am 2. Mai 1974 bestritten hat, daß es überhaupt eine verbindliche Zusage der polnischen Regierung gibt, und stimmt die in derselben Ausgabe erteilte Mitteilung, daß bereits vor Abschluß des Warschauer Vertrags deutsche Wiedergutmachungsleistungen als Voraussetzung für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen gefordert worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710709100
Herr Abgeordneter, über die Ergebnisse der im Dezember des vergangenen Jahres zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem polnischen Außenminister geführten Gespräche ist die Öffentlichkeit unmittelbar nach ihrem Abschluß von der entsprechenden deutschen und der polnischen Delegation gemeinsam unterrichtet worden. Die Mitteilungen der beiden Delegationssprecher waren zuvor zwischen den beiden Außenministern in ihrem Wortlaut abgesprochen worden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist zu sagen, daß die polnische Regierung gegenüber der Bundesregierung erstmals anläßlich des Besuchs von Außenminister Olszowski in Bonn im September 1972 die Forderung nach Verhandlungen über Entschädigung für ehemalige KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter erhoben hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710709200
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0710709300
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese falsche Darstellung durch den Presseattaché der polnischen Botschaft in London zu korrigieren?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710709400
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat soeben gehandelt, indem sie der Offentlichkeit die zutreffende Darstellung mitgeteilt hat; und die polnische Seite studiert die Protokolle des Deutschen Bundestages, wie Sie sicherlich wissen, sehr genau. Wir werden außerdem Gelelenheit haben, der polnischen Seite diese Darstellung gesondert zu vermitteln.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710709500
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0710709600
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben die Äußerung von Herrn Olszowski bestätigt, daß in diesem Jahr 50 000 Aussiedler zu uns kommen werden. Können Sie uns schon sagen, wann damit zu rechnen sein wird? Die Zahlen der ersten fünf Monate sprechen nämlich nicht dafür.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710709700
Herr Abgeordneter, ich bin im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand unserer Bemühungen nicht in der Lage, dazu jetzt Stellung zu nehmen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710709800
Ich rufe die Fragen 10 und 11 des Abgeordneten Schinzel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die griechischsprachigen Sendungen der Deutschen Welle in Athen offenbar auf Veranlassung des Junta-Regimes gestört werden?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die griechische Junta-Regierung zu veranlassen, für einen ungestörten Funkempfang der Sendungen der Deutschen Welle in ihrem Hoheitsbereich zu sorgen, wozu sie sich durch Unterschrift unter den internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 verpflichtet hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710709900
Herr Abgeordneter ,die Deutsche Welle ist in dieser Angelegenheit bisher nicht an die Bundesregierung herangetreten. Die Bundesregierung hat jedoch seit einiger Zeit Hinweise privater Art, die darauf hindeuten, daß partielle Beeinträchtigungen der Sendungen auftreten. Wie Sie wissen, waren Fragen der Deutschen Welle wiederholt Gegenstand von Erörterungen mit griechischen Stellen. Bei solchen Gelegenheiten wurde auch der von Ihnen erwähnte Aspekt mit einbezogen.
Sollte die Deutsche Welle wegen nachweislicher und gezielter Störungen vorstellig werden, würde die Bundesregierung selbstverständlich sorgfältig prüfen, welche Schritte möglich sind. Gegenstand



Parl. Staatssekretär Moersch
dieser Prüfung wären auch die völkerrechtlichen Gesichtspunkte, etwa die Auslegung des von Ihnen erwähnten internationalen Fernmeldevertrags.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710710000
Zusatzfrage.

Dieter Schinzel (SPD):
Rede ID: ID0710710100
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß der deutsche Botschafter im Laufe des Monats Februar wegen dieser Störungen in Griechenland vorstellig geworden ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710710200
Herr Abgeordneter, ich sehe mich nicht in der Lage, über Einzelmaßnahmen des Auswärtigen Amts in diesem Zusammenhang Auskunft zu geben. Ich habe Ihnen gesagt, daß entsprechende Gespräche von den zuständigen Stellen geführt worden sind. Zu den zuständigen Stellen gehört in diesem Fall auch die Botschaft.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710710300
Eine weitere Zusatzfrage.

Dieter Schinzel (SPD):
Rede ID: ID0710710400
Herr Staatssekretär, können Sie angeben, in welchem zeitlichen Ablauf Sie bei der griechischen Regierung entsprechend intervenieren werden, um diesem Zustand abzuhelfen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710710500
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen eben mitgeteilt: Wenn die zuständige Stelle — das ist die Deutsche Welle — ein solches Ansinnen an die Bundesregierung stellt, wird diese prüfen, was sie zur Behebung tun kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710710600
Noch eine Zusatzfrage.

Dieter Schinzel (SPD):
Rede ID: ID0710710700
Herr Staatssekretär, wenn Ihnen unser Botschafter in Griechenland mitteilt, daß derartige Störungen erfolgen, müßte das dann für Sie nicht an sich Anlaß genug sein, bei der griechischen Regierung zu intervenieren?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710710800
Herr Abgeordneter, was die Rechtslage betrifft, so irren Sie sich. Die Botschaft betreibt nicht die Deutsche Welle. Auch das Auswärtige Amt und die Bundesregierung betreiben nicht die Deutsche Welle. Die Deutsche Welle hat einen Programmbeobachter. Wenn dieser die Mitteilungen bestätigt, die uns von privater Seite zugegangen sind, dann kann die Bundesregierung überlegen, welche Schritte sie einleitet. Vorher kann sie das nicht tun. Sie kann nicht offiziell demarchieren, wenn sie keine offiziellen Unterlagen dafür hat, daß das, was Sie in Ihrer Frage angeschnitten haben, in einer bestimmten Weise und in einer bestimmten Zeit geschehen ist. Private Beobachtungen von Einzelpersonen sind kein Anlaß für die Bundesregierung, tätig zu werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710710900
Die letzte Zusatzfrage.

Dieter Schinzel (SPD):
Rede ID: ID0710711000
Herr Staatssekretär, können Sie Aussagen darüber machen, welche anderen fremdsprachlichen Sendungen der Deutschen Welle ebenfalls gestört werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710711100
Herr Abgeordneter, das bitte ich Sie im Protokoll des Bundestages nachzusehen. Ich habe kürzlich auf Anfragen von Kollegen hier auf Störungen im östlichen Bereich hingewiesen, die zum Teil abgestellt worden sind. Ich kann es jetzt nicht aus dem Gedächtnis zitieren; es steht auch nicht im Zusammenhang mit der Frage.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710711200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0710711300
Herr Staatssekretär, ist es nicht aber doch so, daß es auf Grund des internationalen Fernmeldevertrages, den auch die griechische Regierung unterschrieben hat, auch für die Bundesrepublik Deutschland als Mitsignatarstaat die Möglichkeit gibt, in einem im Vertrag vorgesehenen Gremium vorstellig zu werden, wenn ein Land diese Verpflichtung nicht einhält? Und kann man diese Angelegenheit darüber hinaus nicht auch in der UNO zur Sprache bringen, deren Mitglied wir ja inzwischen sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710711400
Herr Abgeordneter, können tut man alles. Es ist nur die Frage, ob es richtig, zweckmäßig und rechtlich begründet ist. Bevor man eine Maßnahme unternimmt, muß man den betreffenden Vertrag in seinem Inhalt genau studieren. Wenn Sie die Klauseln studieren, die auch in diesem Vertrag stehen, werden Sie sicherlich mit Völkerrechtlern zusammen im Zweifel sein können, ob das in jedem Falle eine geeignete Grundlage für eine Intervention wäre.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710711500
Ich rufe Frage 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann (München) auf:
Trifft es zu, daß der polnische Außenminister von einer gewissen Evolution im Herangehen der Bundesrepublik Deutschland an die fundamentalen Normalisierungsfragen als Ergebnis polnischer Bemühungen gesprochen hat, und welche Änderung der Haltung der Bundesregierung berechtigt — bejahendenfalls
den polnischen Außenminister zu einer solchen Feststellung?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710711600
Herr Abgeordneter, Sie beziehen sich offenbar auf die Äußerungen des polnischen Außenministers Olszowski in einer am 29. Mai 1974 vor dem Sejm gehaltenen Rede über die aktuellen Richtungen der Außenpolitik der Volksrepublik Polen. Wörtlich hat er u. a. gesagt — ich zitiere —
Im Ergebnis unserer Bemühungen ist in der
Haltung der Bundesrepublik Deutschland gegen-
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juni 1974 7281
Parl. Staatssekretär Moersch
über den grundlegenden Angelegenheiten der Normalisierung der Beziehungen zu Polen eine gewisse Evolution eingetreten.
So weit das Zitat.
Sie werden verstehen, daß es keine Legitimation für unsere Seite gibt, die Äußerungen des polnischen Außenministers zu interpretieren. Ich verstehe sie jedoch als Ausdruck der Überzeugung, daß die Bundesrepublik Deutschland gewillt ist, den Verständigungsprozeß mit Polen auf breiter Basis fortzuführen. Diese Einschätzung ist zutreffend.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710711700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0710711800
Herr Staatssekretär, gehe ich richtig in der Annahme, daß gerade im deutsch-polnischen Vertrag — auch nach polnischer Auffassung und vielleicht auch nach Auffassung der Bundesregierung — eine solche fundamentale Regelung enthalten ist bzw. solche fundamentalen Normalisierungsfragen geregelt werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710711900
Herr Abgeordneter, die Annahme ist richtig, daß dieser Vertrag die Grundlage für eine Entwicklung der Beziehungen geben soll, die man dann als normal bezeichnen sollte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710712000
Zusatzfrage.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0710712100
Haben Sie Anhaltspunkte tatsächlicher Art dafür, daß die polnische Regierung über diesen Vertrag hinaus die Regelung weiterer Fragen als fundamentale Normalisierungsfragen ansieht?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710712200
Ich habe keinen Grund, über das hinaus Stellung zu nehmen, was ich vorher auch zu den Fragen von Herrn Dr. Hupka gesagt habe.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710712300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0710712400
Herr Staatssekretär, trägt es zum Normalisierungsprozeß zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen bei, wenn die Aussiedler, die aussiedeln wollen, nicht aussiedeln können und dann, wenn sie sich dazu bekennen, Schikanen ausgesetzt sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710712500
Herr Abgeordneter, alles, was in unserem Verhältnis von der einen oder von der anderen Seite als Störung empfunden wird, ist ein Hindernis für die Normalisierung, die wir wünschen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710712600
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedrich.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0710712700
Ist bekannt, Herr Staatssekretär, daß Kollegen des Fragestellers Anfang November an einer Tagung des Instituts für internationale Beziehungen in Warschau gemeinsam mit der Gesellschaft für auswärtige Politik teilgenommen haben und daß dort auch die CDU-Vertreter sich für eine Weiterentwicklung der Beziehungen ausgesprochen haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710712800
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, daß es der 'allgemeine Wille dieses Hauses ist, diese Beziehungen entsprechend zu entwickeln. Ich gehe aber auch davon aus, daß es über den Weg, wie man diese Beziehungen entwickeln kann, sowohl auf polnischer wie auf deutscher Seite unterschiedliche Meinungen gibt — auch unterschiedliche Handlungen, die ich jeweils bedauere, wenn sie nicht dem erstrebten Zweck dienen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710712900
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Was gedenkt das Auswärtige Amt nun zu tun, um alle Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland über den vollen und für alle Behörden in der gesamten Begründung und allen Teilen verbindlichen Inhalt des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 und seine Auswirkungen auf die Gewährung diplomatisch-konsularischen Schutzes zu unterrichten, nachdem der Staatssekretär Moersch in der Sitzung des Bundestages vom 6. Dezember 1973 Frau Abgeordnete Pieser dieserhalb auf die fehlenden amtlichen Veröffentlichungen verwies, inzwischen aber der 36. Band der „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts" ausgeliefert wurde?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710713000
Herr Abgeordneter, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundvertrag ist mit ihrer vollen Begründung allen Auslandsvertretungen als Veröffentlichung der Zeitschrift „Das Parlament", Nr. 35 vom 1. September 1973, zugegangen.
Inzwischen wurde der Mitte Mai 1974 veröffentlichte amtliche Text mit der Veröffentlichung in der Zeitschrift „Das Parlament" verglichen. Die Texte sind identisch. Von einer erneuten Zusendung wird daher abgesehen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat eine Änderung der Praxis unserer Auslandsvertretungen bei der Gewährung von konsularischem Schutz und Beistand nicht notwendig gemacht. Anknüpfungspunkt für diese Praxis ist auch nach dem Grundvertrag genau wie zuvor der Art. 116 des Grundgesetzes.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710713100
Bitte, Sie haben eine Zusatzfrage!

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0710713200
Mit welcher Maßgabe wurde die Ausgabe des „Parlaments" den Auslandsvertretungen übersandt? Wurde sie mit der Maß-



Dr. Czaja
gabe übersandt, daß es sich um eine amtliche Mitteilung handelt, die zu beachten ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710713300
Herr Abgeordneter, ich darf wiederholen, was ich in der Fragestunde schon einmal dazu gesagt habe. Die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sind Beamte, die nach dem Beamtenrecht genau ihre Pflichten kennen und die natürlich die Bedeutung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens ebenso abschätzen können wie jeder andere Staatsbürger, der sich politisch interessiert und verpflichtet fühlt. Deswegen haben sie auch danach gehandelt, zumal sie eine besondere Weisung bekommen haben. Auch das habe ich hier schon dargestellt; ich bitte, das im Protokoll noch einmal im einzelnen nachzusehen. Ich habe damals auf einen Informationserlaß Bezug genommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710713400
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0710713500
Trifft es zu, daß die Botschaft in Warschau keine amtlichen. Weisungen über Inhalt und Umfang des eigenen Tätigwerdens im Rahmen der Schutzpflicht hat, und werden ihr solche im allgemeinen, aber für den Einzelfall gültigen Weisungen erteilt werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710713600
Herr Abgeordneter, es trifft
zu — —
Vizepräsident Dr. 'Schmitt-Vockenhausen: Einen Moment! Herr Abgeordneter, ich kann im Augenblick nicht ganz übersehen, in welchem unmittelbaren Zusammenhang, wie es erforderlich ist, diese Zusatzfrage mit der von Ihnen eingereichten Frage steht.

(Abg. Dr. Czaja: Ich habe am Anfang gefragt, ob die Auslandsvertretungen amtlich angewiesen werden, Herr Präsident!)

— Herr Staatssekretär, ich überlasse Ihnen die Beantwortung.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0710713700
Die Auslandsvertretungen sind von Amts wegen immer amtlich angewiesen, die Politik der Bundesregierung zu vertreten. Sie tun gar nichts anderes.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710713800
Damit, meine Damen und Herren, sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der( Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Die ersten beiden Fragen sind von dem Hern Abgeodneten Dr. Klein (Stolberg) eingereicht worden. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ichrufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) auf:
Handelt es sich bei dem von Bundesrichter Dr. Heinz Recken in der Zeitschrift für Rechtspolitik" 1973, Seite 124 ff., zum Thema „Berufswahl der Juristen — Ergebnisse einer umfassenden Befragung" verfaßten Aufsatz um das offizielle Untersuchungsergebnis des Bundesjustizministeriums oder um eine private Arbeit des Verfassers?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0710713900
Herr Kollege Hauser, die Befragung junger Juristen zu ihrer Berufswahl, über die der von Ihnen angesprochene Aufsatz berichtet, ist vom Bundesministerium der Justiz gemeinsam. mit den Landesjustizverwaltungen durchgeführt worden. Der Verfasser des Aufsatzes, Richter am Bundesgerichtshof Dr. Recken, hat während seiner früheren Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz diese Befragung vorbereitet und eingeleitet. Er ist nach seiner Ernennung zum Richter beauftragt worden, die Ergebnisse auszuwerten. Hierzu hat er eine Ausarbeitung vorgelegt, die den an der Untersuchung beteiligten Stellen zur weiteren Verwendung überlassen worden ist. Der von ihm außerdem verfaßte Aufsatz in ,der „Zeitschrift für Rechtspolitik" ist eine private Arbeit.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710714000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0710714100
Herr Staatssekretär, hat das Bundesjustizministerium zwischenzeitlich eine umfassende eigene Auswertung der idoch sehr repräsentativen Umfrage vorgenommen oder gar inzwischen abgeschlossen, und falls ja, beabsichtigt das Ministerium, diese Auswertung zu veröffentlichen oder zumindest den betroffenen Berufsgruppen zur Verfügung zu stellen?

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0710714200
Eine eigene umfassende Auswertung war unter den gegebenen Umständen nicht mehr erforderlich. Das Bundesjustizministerium hat auch nicht vor, dies in Form von Druckschriften zu veröffentlichen, weil sich hierfür kein Bedarf ergeben hat. Den an der Befragung beteiligten Stellen ist das Ergebnis bekanntgegeben worden. Es kann auch jedem sonst Interessierten zur Verfügung gestellt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710714300
Herr Abgeordneter, Sie haben keine weitere Zusatzfrage mehr? — Vielen Dank!
Dann rufe ich die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über die Praxis der Gerichte bei der Untersuchungshaftverschonung gegen Sicherheitsleistung nach § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO, insbesondere über die Höhe der Kautionsbeträge, über den Personenkreis der davon Begünstigten und über mögliche unterschiedliche Auswir-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
kungen dieser Praxis auf vermögende und weniger vermögende Beschuldigte?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal, Herr Staatssekretär!

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0710714400
Herr Kollege Schöfberger, können die beiden Fragen im Zusammenhang beantwortet werden?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710714500
Der Herr Fragesteller, Herr Staatssekretär, ist einverstanden. Ich rufe also noch die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag im Rahmen der Strafverfahrensreform eine Änderung des § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorzuschlagen oder zumindest die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren — RiStBV — so zu ändern, daß künftig eine ungleiche Behandlung vermögender und nicht vermögender Beschuldigter vermieden wird?
Bitte!

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0710714600
Statistisches Material über die Praxis der Gerichte bei der Untersuchungshaftverschonung gegen Kaution liegt der Bundesregierung nicht vor. Mein Haus beabsichtigt jedoch, im Rahmen der Justizstatistik auch die Fälle der Aussetzung eines Haftbefehls gegen Sicherheitsleistung zu erfassen. Die notwendigen Vorarbeiten sind geleistet.
Unabhängig davon wird die Bundesregierung im weiteren Verlaufe der in Angriff genommenen Reform des Strafverfahrensrechts prüfen, ob die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, einen Haftbefehl gegen Leistung einer angemessenen Sicherheit außer Vollzug zu setzen, weiter beizubehalten ist. Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß bei der Haftverschonung gegen Sicherheitsleistung ein Mindestbetrag für die zu stellende Sicherheit nach geltendem Recht nicht gefordert wird, so daß nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO jeder Beschuldigte, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Aussetzung des Haftbefehls gegeben sind, gegen Leistung einer seinen Vermögensverhältnissen angemessenen Kaution von der Untersuchungshaft verschont werden kann.
Andererseits ist jedoch zu beachten, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck besteht, die gerichtliche Praxis mache von der Möglichkeit des § 116 Abs. i Nr. 4 StPO nur dann Gebrauch, wenn ein erheb- licher Geldbetrag als Sicherheit hinterlegt werde. Der weniger vermögende Beschuldigte habe daher wenig Aussicht auf Aussetzung des Haftbefehls gegen Kaution, da der von den Gerichten in der Regel als angemessene Sicherheit festgesetzte Betrag seine Vermögensverhältnisse weit übersteige. Ob eine mögliche Ungleichbehandlung von vermögenden und weniger vermögenden Beschuldigten allein dadurch verhindert werden kann, daß die Möglichkeit der Haftverschonung gegen Sicherheitsleistung im Gesetz ganz beseitigt werden wird, kann abschließend noch nicht _gesagt werden: Denn Untersuchungshaft darf nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann angeordnet werden, wenn alle anderen in Betracht kommenden weniger einschneidende Maßnahmen die Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr nicht abwenden können. Wenn eine Aufhebung des Haftbefehls die Durchführung des Strafverfahrens gefährden könnte, eine Aussetzung des Haftbefehls mit bestimmten Auflagen aber ausreicht, um die Durchführung des Strafverfahrens zu sichern, darf der Richter nicht gezwungen sein, die Haft fortdauern zu lassen. Diese Überlegungen sprechen eher dafür, die Sicherheitsleistung als gesetzliche Möglichkeit, Haftverschonung zu gewähren, beizubehalten. Dabei muß jedoch alles getan werden, um die größtmögliche Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten und jede Ungleichbehandlung zu vermeiden.
Um dieses Ziel zu erreichen, kann es möglicherweise ausreichen, durch eine bundeseinheitliche Regelung — etwa in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren — die Staatsanwaltschaft anzuweisen, auch bei nicht vermögenden Beschuldigten — sofern die Voraussetzungen vorliegen — die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls gegen Sicherheitsleistung zu beantragen und als Kaution einen den Vermögensverhältnissen des Beschuldigten entsprechenden Betrag vorzuschlagen.
Bei der Überarbeitung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, die zur Zeit im Gange ist, wird diese Frage mit den Landesjustizverwaltungen erörtert werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710714700
Zusatzfrage.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0710714800
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung in der bisherigen Praxis ein Fall bekanntgeworden, in dem ein durchschnittlicher Arbeitnehmer gegen eine Kaution, die einem Monatslohn oder mehreren Monatslöhnen bzw. einem Monatsgehalt oder mehreren Monatsgehältern entsprochen hat, auf freien Fuß gesetzt worden ist?

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0710714900
Ich kann hierzu nichts Abschließendes sagen, aber ich möchte nicht ausschließen, daß das geschehen ist.
Vizepräsident Dr. 'Schmitt-Vockenhausen: Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0710715000
Herr Staatssekretär, im November des vergangenen Jahres soll mit den Landesjustizverwaltungen ein Gespräch über dieses Problem stattgefunden haben. Welche Ergebnisse hat dieses Gespräch gezeitigt?

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0710715100
Ich muß Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, daß mir diese Ergebnisse nicht bekannt sind. Ich darf jedoch die Gelegenheit zum Anlaß nehmen, Ihnen dies schriftlich mitzuteilen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Vizepräsident Dr. 'Schmitt-Vockenhausen: Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen Bundesjustizministers beantwortet worden. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Porzner zur Verfügung. Die erste Frage ist von dem Herrn Abgeordneten Thürk eingebracht worden; der Herr Kollege ist im Saal, Es handelt sich um die Frage 50:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermögens zum 1. Januar 1964 mit Wirkung für den 1. Januar 1974 bei der Bewertung baulich und lagemäßig gleichwertiger Häuser Abweichungen des Einheitswerts von teilweise 40 bis 50 % dadurch verursacht werden, daß die mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben an Hand der Kostenmiete, die frei finanzierten Häuser hingegen an Hand der Jahresrohmiete (Miete einschließlich Nebenkosten) bewertet werden, wobei für die Feststellung der Voraussetzungen einer Förderung mit öffentlichen Mitteln auf die Einkünfte abgestellt worden ist, die im Zeitpunkt der Beantragung der öffentlichen Finanzierungshilfe vorgelegen haben?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0710715200
Herr Thürk, für die Feststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse von 1964 an. Danach sind die Unterschiede zwischen den Einheitswerten von Mietwohngrundstücken mit frei finanzierten und Mietwohngrundstücken mit öffentlich geförderten Wohnungen sachlich durchaus gerechtfertigt. Untersuchungen der Finanzämter aus der jüngsten Zeit haben ergeben, daß auch heute noch für öffentlich geförderte und für frei finanzierte Wohngebäude unterschiedliche Preise gezahlt werden. Ein Wohnhaus, das frei vermietet werden kann, ist auch heute noch für viele Käufer interessanter als ein Wohnhaus, für das eine Mietpreisbindung besteht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710715300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!

Kurt Thürk (CDU):
Rede ID: ID0710715400
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß hier gleiche Tatbestände ungleich behandelt werden, und daß man in anderer Weise einen Ausgleich für die von Ihnen erwähnten Gesichtspunkte finden müßte, weil eben wie ich es geschrieben habe — baulich und lagemäßig gleichwertige Häuser auch gleiche Einheitswerte haben?

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0710715500
Herr Abgeordneter, die Frage einer ganz anderen Bewertung — ich nenne hier beispielsweise das Sachwertverfahren ist durchaus im Bundesfinanzministerium geprüft und behandelt worden. Die Bundesregierung hat aber nicht die Absicht, in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710715600
Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.

Kurt Thürk (CDU):
Rede ID: ID0710715700
Glauben Sie nicht auch, daß die Ermittlung nach der Jahresrohmiete fiktiv ist, während die Ermittlung nach der Kostenmiete realistisch wäre?

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0710715800
Es gibt gewiß Gründe, die für eine Änderung sprechen könnten. Allerdings würden dann andere Probleme auftauchen, die mit der gleichen Berechtigung zur Debatte gestellt werden könnten. Vielleicht kann ich aber, Herr Präsident, die nächste Frage beantworten, die damit unmittelbar in Zusammenhang steht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710715900
Aus der Zustimmung des Herrn Fragestellers können Sie gleichzeitig auch meine Zustimmung involvieren. Ich rufe also noch die Frage 51 auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in Anerkennung dieser ungleichen Behandlung bei der Einheitsbewertung mögliche Veränderungen in den Einkünften des Hauseigentümers (z_ B. durch Ruhestandsversetzung, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit o. ä.) dadurch zu berücksichtigen, daß auch bei frei finanzierten Häusern im Fall ungünstiger Veränderungen der Einkünfte — oder sogar grundsätzlich — den Finanzämtern nachträglich die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Häuser nach der Kostenmiete — wie im öffentlich geförderten Wohnungsbau — zu bewerten, um so eine Doppelbenachteiligung zu vermeiden?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0710716000
Die Höhe des Einheitswertes richtet sich nach den für das Grundstück maßgebenden Verhältnissen. Dabei ist allein zu beachten, ob die auf dem Grundstück errichteten Wohnungen öffentlich gefördert oder frei finanziert sind. Von welchen persönlichen Voraussetzungen die öffentliche Förderung abhängig war, kann nicht geprüft werden. Es ist deshalb auch nicht möglich, Änderungen, die sich in den Einkommensverhältnissen des Hauseigentümers ergeben, bei der Einheitsbewertung zu berücksichtigen. Sinken bei einem Mietwohngrundstück die Mieterträge um mehr als 20 %, so kann ein Grundsteuerteilerlaß in Frage kommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710716100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Kurt Thürk (CDU):
Rede ID: ID0710716200
Besteht nach Ihrer Auffassung die Möglichkeit, in diesen Fällen durch eine Empfehlung an die Finanzämter von einer Billigkeitsregelung nach § 131 der Abgabenordnung Gebrauch zu machen?

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0710716300
Nicht generell. Aber die Finanzverwaltung ist im Einzelfall, wenn die Voraussetzungen vorliegen, immer bereit, nach § 131 der Abgabenordnung zu entscheiden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710716400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Böhme.

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0710716500
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß das Bewertungsrecht insgesamt zur Reform ansteht und daß damit die hier angesprochenen Probleme auf breiter Front und generell abgehandelt werden?

Konrad Porzner (SPD):
Rede ID: ID0710716600
Das Bundesfinanzministerium prüft selbstverständlich alle Grundlagen, die mit



Parl. Staatssekretär Porzner
der Bewertung zusammenhängen. Aber ich sagte vorhin schon: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, in dieser Legislaturperiode den Entwurf eines neuen Bewertungsgesetzes einzubringen. Ich glaube auch nicht, daß der Finanzausschuß des Bundestages bei der Vielzahl der Gesetzentwürfe, die schon vorliegen, in der Lage wäre, ein solch großes Gesetzgebungswerk noch zu beraten. Ich darf daran erinnern, wie lange es gedauert hat, in den 60er Jahren das Bewertungsgesetz zustande zu bringen.

(Abg. Dr. Böhme [Freiburg] meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710716700
Herr Kollege, ich kann nach den Richtlinien nur eine Zusatzfrage zulassen.
Herr Abgeordneter Höcherl hat um schriftliche Beantwortung der Frage 52 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Die Frage 53 ist von dem Herrn Abgeordneten Lenders eingreicht:
Trifft es zu, daß mehrere deutsche Reiseveranstalter in ihren Katalogen mit generellen Niedrigstpreisen werben, obwohl zu diesen Preisen nicht, nur in begrenztem Umfang oder nur zu wenigen Terminen und ab bestimmten Flughäfen gebucht werden kann (vergleiche „Stern" vom 23. Mai 1974), und welche geeigneten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um die Urlaubsreisenden schnell vor dieser irreführenden Werbung und den damit verbundenen Nachteilen zu schützen?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0710716800
Nach den Feststellungen der Bundesregierung wird in Katalogen von Reiseveranstaltern in verschiedenen Fällen mit Grundpreisen für eine Flugreise geworben, zu denen eine Reise nicht gebucht werden kann. Es trifft auch zu, daß eine Reihe von Flugreisen nur ab bestimmten Flughäfen angetreten werden kann und nur für einen oder wenige bestimmte Termine angeboten wird. Nicht bekannt ist der Bundesregierung jedoch, ob und in welchem Umfang Reiseveranstalter mit Reisen werben, für die sie nur eine begrenzte Platzzahl bereitstellen können oder wollen. Es ist nicht auszuschließen, daß durch diese Werbung der Verbraucher irregeführt wird und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorliegen kann. Dies können jedoch nur von Fall zu Fall die dafür zuständigen ordentlichen Gerichte klären.
Bei derartigen von Verbrauchern an die Bundesregierung in der Vergangenheit herangetragenen Beschwerden wurde der Verbraucher auf die Tätigkeit der Verbraucherberatungsstellen und auf deren Klagebefugnis in Fällen irreführender Werbung hingewiesen. Nach § 13 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb können nämlich auch Verbände, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, soweit die Verbände als solche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten klagen
können, Anspruch auf Unterlassung geltend machen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710716900
Eine Zusatzfrage.

Helmut Lenders (SPD):
Rede ID: ID0710717000
Herr Staatssekretär, da es sich in den Fällen, über die wir hier sprechen, nicht nur um eine Täuschung des Verbrauchers handelt, sondern+ unter Umständen auch um eine Wettbewerbsverfälschung, wenn nämlich einige Reiseveranstalter diese Praktiken üben und andere nicht, frage ich Sie: Wäre es der Bundesregierung nicht möglich, das Bundeskartellamt zu veranlassen, dieser Praxis einmal nachzugehen?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0710717100
Ich muß noch einmal betonen, Herr Kollege, daß uns derartige Fälle nicht bekannt sind. Ich habe aber nicht ausgeschlossen, daß es solche Fälle gibt. Ich meine, daß die Zuständigkeit in diesem Falle eindeutig bei den ordentlichen Gerichten liegt. Ich bin aber gerne bereit, einmal in meinem Hause zu prüfen, ob hier nicht eine zusätzliche Möglichkeit gegeben ist.

(Abg. Lenders: Schönen Dank!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710717200
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 54 des Abgeordneten Lenders auf:
Trifft es zu, daß in den Reisekatalogen die Preise ohne den Treibstoffzuschlag angegeben werden, obwohl die Höhe des Zuschlags feststeht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Verstoß gegen die Preisauszeichnungsverordnung entgegenzutreten?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0710717300
Es trifft zu, daß in den Sommerkatalogen 1974 für Pauschalflugreisen weitgehend Preise angegeben werden, die für den Reisenden keine Endpreise darstellen, sondern sich nach den Vertragsbedingungen noch um einen Treibstoffzuschlag erhöhen. Diese Art der Preisangabe entspricht nicht den Bestimmungen der Verordnung über Preisangaben. Nach § 1 Abs. 1 dieser Verordnung sind grundsätzlich Endpreise anzugeben, die alle Preisbestandteile enthalten. Preisvorbehalte sind nach § i Abs. 5 nur dann zulässig, wenn die Frist zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt mehr als vier Monate beträgt.
Die für den Vollzug der Verordnung über Preisangaben zuständigen Länderwirtschaftsminister haben den ordnungswidrigen Zustand auf Anregung des Bundesministers für Wirtschaft bisher geduldet, um den Reiseveranstaltern die Möglichkeit zu geben, sich gegen die sich aus der Mineralölkrise ergebenden Mehrbelastungen abzusichern.
Nachdem sich die Lage auf dem Mineralölmarkt weitgehend beruhigt hat bzw. übersichtlich geworden ist und eine vorausschauende Kalkulation der Preise wieder möglich ist, hat der Bundesminister für Wirtschaft die Veranstalter von Pauschalflugreisen mit Schreiben vom März 1974 darauf hinge-



Parl. Staatssekretär Grüner
wiesen, daß die neu herauskommenden Kataloge den gesetzlichen Bestimmungen wieder entsprechen müßten.

(Abg. Lenders: Danke schön!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710717400
Keine Zusatzfrage? — Eine Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0710717500
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht auch einen Mißbrauch in der Praxis, daß verschiedene Charterfluggesellschaften vor Antritt der Reise über diesen Treibstoffkostenzuschlag nur unzureichend Angaben machen und ihn — wie vorgekommen — erst während des Rückfluges von den Reisenden eintreiben?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0710717600
Herr Kollege Hansen, ich würde in einer solchen Praxis tatsächlich ein unzulässiges Vorgehen sehen. Es hat solche Fälle, wie ich weiß, gegeben. Sie waren allerdings unter dem unmittelbaren Eindruck ,der Energiekrise und im Hinblick auf die unübersehbaren Auswirkungen entstanden. Aus neuerer Zeit sind uns keine Klagen dieser Art mehr bekanntgeworden. Wir haben mit großem Nachdruck gegen derartige Praktiken Stellung genommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710717700
Ich rufe die Fragen 54, 55 und 56 ,des Herrn Abgeordneten Lambinus auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Walkhoff hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 57 gebeten. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich komme nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit.
Die Abgeordnete Frau Dr. Orth und der Herr Abgeordnete Kater haben um schriftliche Beantwortung der jeweils von ihnen eingereichten Fragen, der Fragen 58 und 59 sowie der Fragen 60 und 61, gebeten. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. — Damit ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen.
Ich komme nunmehr zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Hier steht heute zur Beantwortung der Fragen der Parlamentarische Staatssekretär Jung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 64 des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) auf:
Ist es zutreffend, daß Ordnungsämter audi bereits gelöschte und nicht eintragungsfähige Verkehrsübertretungen erfassen und für die Beurteilung bei der Frage der Geeignetheit zum Fahren von Fahrzeugen verwenden?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710717800
Herr Präsident, ich bitte, beide Fragen wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantworten zu können, wenn Herr Kollege Weber damit einverstanden ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710717900
Herr Kollege Jung, der Fragesteller ist damit einverstanden. — Ich rufe also auch die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Dr. Weber (Köln) auf:
Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß dieses Verfahren rechtswidrig ist, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um ein solches Verhalten von Ordnungsämtern zu unterbinden?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710718000
Danke schön! -- Herr Kollege Dr. Weber, die Rechtsprechung hat bisher die Auffassung vertreten, auch im Verkehrszentralregister getilgte Eintragungen über Verkehrszuwiderhandlungen dürften bei ,der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen berücksichtigt werden, da es hierbei auf eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit ankomme und nichts außer acht gelassen werden dürfe, was die Entscheidung beeinflussen könne. Die Verwaltungsbehörden sind überwiegend entsprechend verfahren.
Andererseits hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 18. Mai 1973 ausdrücklich dagegen ausgesprochen, unbedeutende Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, also überhaupt nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, bei der Prüfung der Eignung zu berücksichtigen. Straßenverkehrsämter, die anders verfahren, handeln also rechtswidrig.
Im übrigen aber, Herr Kollege Dr. Weber, ist bereits dafür gesorgt, daß künftig nur noch solche Verkehrszuwiderhandlungen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung herangezogen werden können, die noch im Verkehrszentralregister eingetragen, also noch nicht getilgt sind.
Ferner dürfen nicht berücksichtigt werden Verkehrsverstöße, die wegen ihrer Geringfügigkeit in Flensburg überhaupt nicht registriert werden, z. B. Verwarnungen und Geldbußen bis zu 40 DM.
Diese Neuregelung findet sich in der am 1. Mai 1974 in Kraft getretenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b der Straßenverkehrszulassungsordnung, dem Verkehrssünder-Punktsystem.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710718100
Eine Zusatzfrage, Her Abgeordneter.

Dr. Hubert Weber (SPD):
Rede ID: ID0710718200
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß in der Vergangenheit bereits getilgte Strafen bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt werden dürfen und daß ein Verstoß dagegen einen Verstoß gegen grundlegende Werte, die 'z. B. im Straftilgungsgesetz zum Ausdruck gekommen sind, bedeutet?




Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710718300
Herr Kollege Dr. Weber, ich habe im zweiten Teil meiner Antwort bereits darauf hingewiesen, daß von unserem Hause schon Maßnahmen ergriffen wurden, damit dafür gesorgt ist, daß künftig nur solche Verkehrszuwiderhandlungen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen, die noch eingetragen sind. Getilgte werden also nicht herangezogen. Ich vermag im Augenblick nicht zu übersehen, ob die weitergehende Frage, die Sie eben betreffend Straftilgungsgesetz gestellt haben, nicht durch diese Antwort abgedeckt ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710718400
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.

Dr. Hubert Weber (SPD):
Rede ID: ID0710718500
Herr Staatssekretär, ist dafür gesorgt, daß diese Verwaltungsvorschrift, die seit dem 1. Mai 1974 Anwendung finden soll, von den Straßenverkehrsämtern auch tatsächlich angewandt wird? Liegen auch die technischen Voraussetzungen dafür vor?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710718600
Die Möglichkeiten, die der Bundesregierung und damit dem Bundesminister für Verkehr gegeben sind, wurden ergriffen. Es ist also dafür gesorgt — und der Bundesminister für Verkehr wird im Rahmen seiner Möglichkeiten natürlich auch darüber wachen —, daß diese Vorschriften bei den Straßenverkehrsämtern Anwendung finden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710718700
Herr Kollege Nordlohne.

Franz-Josef Nordlohne (CDU):
Rede ID: ID0710718800
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, das Führerscheinantragsverfahren dahin gehend zu überprüfen, daß die an die Ordnungsämter für die erforderliche Abgabe einer Stellungnahme gerichteten Fragen der neuen Situation angepaßt werden?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710718900
Wir werden versuchen, diesem Anliegen gerecht zu werden und entsprechend Ihrer Frage zu verfahren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710719000
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Wird die Bundesregierung für Demonstrationsflüge des Airbus nochmals eine Einfluggenehmigung erteilen, wenn sie damit rechnen muß, daß der verantwortliche Luftfahrzeugführer einem nicht mit der notwendigen Zulassung versehenen Mitflieger das Steuer überläßt?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710719100
Herr Kollege Hansen, für Demonstrationsflüge von ausländischen Luftfahrzeugen, die wie der Airbus in einem ICAO-Staat registriert sind und ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis besitzen, bedarf es grundsätzlich keiner formellen Erlaubnis zum Einflug in die Bundesrepublik Deutschland. Dieses
Recht findet seine Grenze da, wo seine Ausübung zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen könnte.
In dem Falle, auf den Sie, Herr Kollege, offensichtlich anspielen, hat der Bundesminister für Verkehr, um Wiederholungen dieser Art zu vermeiden, die örtlich zuständigen Landesverkehrsbehörden angewiesen, die in der Presse aufgestellten Behauptungen zu überprüfen. Je nach dem Ergebnis dieser Untersuchungen wird zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls welche luftrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen wären. Dazu könnte auch eine Kontaktnahme mit der französischen Zivilluftfahrtbehörde gehören.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710719200
Eine Zusatzfrage.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0710719300
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, können Sie bestätigen, daß der Aufsichtsratsvorsitzende der Airbus-GmbH Franz Josef Strauß während der Luftfahrtschau in Hannover, zu der ein Flugzeug des Typs Airbus eingeführt wurde, dieses Flugzeug längere Zeit gesteuert hat, obwohl er weder die notwendige Lizenz noch die Fähigkeit dazu besitzt, und damit nicht nur gegen geltende Gesetze verstoßen, sondern auch andere, mitfliegende Personen in Gefahr gebracht hat?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710719400
Herr Kollege, Pressemeldungen darüber sind uns wohl bekannt. Aber ich kann dies nicht, wie Sie eben sagten, bestätigen; denn ich war nicht Teilnehmer dieses Vorführungsfluges. Deshalb ist es notwendig, die entsprechenden Prüfungen bei den Landesbehörden in Niedersachsen und in Bayern, die der Verkehrsminister bereits veranlaßt hat, abzuwarten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710719500
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0710719600
Habe ich Sie recht verstanden, wenn ich davon ausgehe, daß die Bundesregierung auf das Land Bayern einwirken wird, die entsprechenden strafrechtlichen Folgerungen — möglicherweise einschließlich des Entzugs der Pilotenlizenz — zu ziehen, und daß Sie mit mir der Meinung sind, daß, wenn dies nicht geschieht, ein erneuter Beweis dafür erbracht worden ist, daß sich gewisse bayerische Bürger in diesem Land ungestraft fast alles erlauben dürfen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710719700
Herr Kollege, der letzte Teil Ihrer Frage beinhaltet eine Wertung und darf von mir nicht zugelassen werden.

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0710719800
Herr Kollege Hansen, ich weise noch einmal darauf hin, daß der Bundesminister für Verkehr bei der



Parl. Staatssekretär Jung
Landesregierung in Niedersachsen — und natürlich auch in Bayern — angefragt hat, inwieweit diese Pressemeldungen zutreffen.
Ich darf vielleicht aus eigener Erfahrung nur sagen: Gestern habe ich z. B. gelesen, daß ich — so nebenbei — in der Lage bin, eine „Mirage" zu fliegen. Ich habe noch nie in meinem Leben ein Flugzeug vom Typ „Mirage" geflogen. Sie sehen, man muß alles genau überprüfen, um dazu Stellung nehmen zu können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710719900
Der Abgeordnete Biechele hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 67 und 68 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Abgeordneter Horstmeier, der noch bis vor wenigen Minuten hier war, hat ebenfalls um schriftliche Beantwortung der von ihm angereichten Fragen 69 und 70 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Abgeordnete Ollesch ist nicht im Saal, so daß die von ihm eingereichten Fragen 71 und 72 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Haack zur Verfügung.
Der Abgeordnete Milz hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 73 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Dr. Schneider auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Das gilt auch für die von ihm eingebrachte Frage 75, um deren schriftliche Beantwortung er allerdings schon vorher ausdrücklich gebeten hatte. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 76 und 77 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf. — Auch der Abgeordnete Dr. Ahrens ist nicht im Saal.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye auf:
Hält es die Bundesregierung mit den Erfordernissen einer rationellen, effektiven Verwaltung und mit der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bediensteten für vereinbar, daß bei der Entscheidung über Familiendarlehen des Bundes nach einem Merkblatt der Oberfinanzdirektion Köln
— so viele Unterlagen — meist in mehrfacher Ausfertigung — beizubringen sind, daß eine Aufstellung dieser Unterlagen fünf Seiten umfaßt,
— mit der Bearbeitung erst begonnen wird, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Bauvorhaben praktisch baureif sind, und die Bearbeitung dann noch mindestens drei Monate dauert,
— auch eine eingehende baufachliche Prüfung vorgenommen wird, obwohl diese neben dem bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren entbehrlich sein dürfte?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710720000
Die Oberfinanzdirektion Köln hat die Merkblätter für die Gewährung von Familienheimdarlehen des Bundes vor kurzem neu gefaßt, weil sie der am 1. Januar 1974 in Kraft getretenen Änderung des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes angepaßt werden mußten. Diese Merkblätter enthalten nicht nur eine Aufzählung der benötigten Nachweise und Unterlagen, sondern zugleich Erläuterungen, Hinweise, und stellenweise eine Art Kurzfassung der Familienheimrichtlinien des Bundes. Daraus erklärt sich der Umfang.
Die Gestaltung der Merkblätter — da ist Ihnen recht zu geben, Herr Kollege Ostman von der Leye — scheint das Verständnis der Antragsteller zu überfordern. Das Bundesministeruim für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird deshalb auf eine Überarbeitung hinwirken.
Die in das Darlehensbewilligungsverfahren einbezogene baufachliche Prüfung — um auf den nächsten Teil Ihrer Frage zu kommen — ist unentbehrlich und erstreckt sich — ohne Überschneidung mit dem gemeindlichen Baugenehmigungsverfahren — auf die Förderungswürdigkeit des zu finanzierenden Gebäudes in technischer Hinsicht und auf die Überprüfung, ob die in den Finanzierungsplan eingesetzten Baukosten realistisch geschätzt worden sind, sowie auf die Berechnung der Wohnfläche und die Bewertung der als Eigenkapital angesetzten eigenen Arbeitsleistungen der Bauherren. Die Wohnflächenberechnung ist unmittelbar Grundlage für die Berechnung der Darlehenshöhe. Nur durch eine Überprüfung der zunächst lediglich geschätzten Baukosten läßt sich die weitere Frage beantworten, ob die Gesamtfinanzierung als gesichert angesehen werden kann.
Diese Prüfungen sollen gerade aus fürsorgerischen Erwägungen Schaden von den bauwilligen Bundesbediensteten abwenden. Sie sollen schließlich aber auch sichern, daß die Finanzierungsmittel des Bundes an einem geeigneten Objekt hypothekarisch abgesichert werden können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710720100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0710720200
Herr Staatssekretär, da Sie zugesagt haben, die Richtlinien noch einmal zu überprüfen: können Sie sagen, wann ungefähr Sie auf Grund dieser Überprüfung zu einer neuen Vorlage kommen werden, und wäre es nicht möglich, das Verfahren so zu rationalisieren, daß das Baugenehmigungsverfahren und die anderen Verfahren koordiniert werden?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710720300
Herr Kollege, ich habe volles Verständnis dafür, daß Sie aus zwei Zusatzfragen durch die Kumulierung eine machen wollen. Aber erschweren Sie doch dem Herrn Staatssekretär die Beantwortung bitte nicht.
Bitte, Herr Staatssekretär!




Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710720400
Wir werden uns bemühen, daß die Überarbeitung der Merkblätter bald vorgenommen werden kann, wobei es jeweils in der Zuständigkeit der einzelnen Oberfinanzdirektionen im Bundesgebiet liegt, wie sie diese Merkblätter im einzelnen ausgestalten. Da wir aber hier eine Art Aufsicht haben, werden wir uns bemühen, daß dies im Sinne Ihrer Frage vernünftig geschieht und auch für den Bürger, der darauf angewiesen ist, durchschaubar wird.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0710720500
Ich danke Ihnen sehr. Dann darf ich jetzt vielleicht die zweite Frage noch einmal stellen: Wäre es möglich, das Baugenehmigungsverfahren mit dem Prüfungsverfahren so zu koordinieren, daß keine Doppelverfahren entstehen?

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710720600
Das wird nicht ganz einfach sein, Herr Kollege Ostman von der Leye, da es hier, wie ich gerade in der Antwort auf Ihre Frage schon gesagt habe, um zwei völlig unterschiedliche Tatbestände geht. Aber auch hier wollen wir uns bemühen, daß wir in der Zukunft zu einem möglichst rationellen Verfahren kommen.

(Abg. Freiherr Ostman von der Leye: Schönen Dank!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710720700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.

Franz-Josef Nordlohne (CDU):
Rede ID: ID0710720800
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, wo im Hinblick auf die Notwendigkeit der Beibringung dieser umfangreichen Unterlagen Antragsteller auf ihre Darlehen verzichtet haben?

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710720900
Das kann ich nicht sagen, Herr Kollege Nordlohne; ich lasse aber gerne diese Frage prüfen. Sollte es der Fall sein, wäre das erst recht ein Grund, dieses Verfahren zu verbessern und zu vereinfachen.

(Abg. Nordlohne: Danke schön!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710721000
Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der gestiegenen Baukosten, die Familiendarlehen zu erhöhen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710721100
Eine Erhöhung der Familienheimdarlehen ist nicht möglich. Im übrigen liegen die Förderungsmittel, die der Bund an seine Bediensteten zur Familienheimfinanzierung vergibt, noch immer über den
Beträgen, die die meisten Länder ihren Bediensteten für den gleichen Zweck gewähren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710721200
Sie haben keine weiteren Zusatzfragen, Herr Kollege? — Nein.
Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin die Fragen des Herr Abgeordneten Dr. Ahrens aufgerufen, der eben gerade zur Tür hereinkam. Da die Zeit für die Fragestunde noch nicht abgelaufen ist, rufe ich die beiden Fragen noch einmal auf, zunächst Frage 76:
Aus welchen Gründen sind die auch von der Bundesregierung wiederholt als erneuerungsbedürftig bezeichneten DIN-Normen über ,Wärmeschutz im Hochbau' immer nodi nicht verabschiedet?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710721300
Herr Kollege Dr. Ahrens, die gesamte Neufassung der DIN-Norm 4108 „Wärmeschutz im Hochbaud wird wegen der Breite der Thematik und der erforderlichen und schwierigen Abstimmung mit allen Beteiligten erst zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden können. Daher wurden — auch auf Anregung der Bundesregierung — vorab Empfehlungen für einen erhöhten und wirtschaftlich optimalen Wärmeschutz erarbeitet, die unmittelbar vor der Veröffentlichung stehen. Die Bundesregierung hat diese Arbeiten stark unterstützt. Die vorliegenden vorläufigen Empfehlungen können jedoch wegen unzureichender Rechtsgrundlagen im Bauordnungsrecht der Länder vermutlich noch nicht bauaufsichtlich eingeführt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710721400
Zusatzfrage.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0710721500
Herr Staatssekretär, trifft es zu, wie ich in der Presse gelesen habe, daß die Verabschiedung einer neuen DIN-Norm, die die DIN-Norm 4108 ersetzen soll, einen Zeitraum von 2 bis 10 Jahren in Anspruch nimmt?

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710721600
Solche Zeitspannen bei Änderungen der DIN- Normen sind nicht ganz ausgechlossen. Trotzdem scheint mir diese Zahl etwas zu hoch gegriffen zu sein, und die Bundesregierung wird sich bemühen, daß der Zeitraum abgekürzt werden kann. Allerdings muß man hier sehen, daß die Bundesregierung nicht unmittelbar Einfluß nehmen kann, sondern daß in den Gremien, in denen die DIN- Normen festgelegt werden, die zuständigen und betroffenen Verbände sehr stark vertreten sind, die sich auch oft einer besseren Regelung etwas widersetzen. Das ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Trotzdem werden wir zu erreichen versuchen, daß die Dinge schneller vorangehen, weil es sich hier um ganz wesentliche Aufgaben und Notwendigkeiten handelt.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710721700
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0710721800
Herr Staatssekretär, ist es eigentlich wahr, daß die Wärmeschutzbestimmungen für Schweineställe härtere Anforderungen an den Bauherrn stellen als die DIN-Norm 4108 für Wohnhäuser?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710721900
Herr Kollege, so interessant die Zusatzfrage ist, sie steht nicht in dem gewünschten und erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang mit der eingereichten Frage.

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710722000
Ich darf nur bemerken, daß ich Ihnen dankbar bin, Herr Präsident, daß Sie die Frage nicht zugelassen haben, da ich noch nicht so weit spezialisiert bin, um hier auch die Frage der Schweineställe befriedigend beantworten zu können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710722100
Das war ja auch als liebenswürdige Schweinerei des Herrn Abgeordneten gedacht.

(Heiterkeit. — Abg. Dr. Ahrens: Andere Schweinereien würde ich mir nie erlauben, Herr Präsident!)

Ich rufe die Frage 77 des Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine möglichst umgehende Verabschiedung verschärfter Wärmeschutzbestimmungen im Hochbau sicherzustellen und damit zu verhindern, daß immer noch Bauten mit unzulänglichem Wärmeschutz errichtet werden, die den Bemühungen der Bundesregierung um eine sinnvolle und sparsame Energieverwendung Hohn sprechen?

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710722200
In den Fachgremien der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder wird zur Zeit eine Erhöhung der Anforderungen, insbesondere der bauaufsichtlichen Mindestanforderungen, für den baulichen Wärmeschutz beraten, auch unter Beteiligung der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat für Bauten in ihrem Bereich folgende Maßnahmen eingeleitet: In einem Erlaß vom 30. Januar 1974 wurden die Baufinanzverwaltungen angewiesen, Optimierungsnachweise für Wärmedämmaßnahmen und haustechnische Anlagen bezüglich des Energieverbrauchs durchzuführen. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen werden zur Zeit unter besonderer Beachtung von Optimierungsnachweisungen für bau-und haustechnische Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Energiebereich und einer Verbesserung der Betriebsüberwachung für heiztechnische Anlagen und dergleichen geändert. Schließlich überprüft die Bundesregierung zur Zeit unter Berücksichtigung der oben angeführten Empfehlungen für einen erhöhten und wirtschaftlich optimalen Wärmeschutz, in welchem Umfang die wärmeschutztechnischen Anforderungen in den Einsatzrichtlinien des Bundes für den sozialen Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Baukostenerhöhung verschärft werden müssen. Diese Prüfung wird in Kürze abgeschlossen sein.
Die Bundesregierung wird sich bei den für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder dafür einsetzen, daß möglichst schnell eine Erhöhung der bauaufsichtlichen Mindestanforderungen vorgenommen und darüber hinaus eine allgemeine Erhöhung der Anforderungen aus energiewirtschaftlichen Gründen in Abstimmung mit dem Bund weiter verfolgt und möglichst realisiert wird. Außerdem wird die Bundesregierung mit den Ländern die Überprüfung der wärmeschutztechnischen Anforderungen in den Einsatzrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau so schnell wie möglich abschließen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710722300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wolfram.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0710722400
Herr Staatssekretär, ist vorgesehen, daß Ihr Haus verstärkte Aufklärungsarbeit betreibt?

Dr. Dieter Haack (SPD):
Rede ID: ID0710722500
Das wollen wir tun. Herr Kollege Wolfram, hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung eigentlich nicht unmittelbar zuständig ist, da es sich sehr oft gerade um bauaufsichtliche Fragen und um das Bauaufsichtsrecht im allgemeinen handelt. Wir werden aber Ihre Anregung aufgreifen und in Zusammenarbeit mit den Ländern versuchen, zu erreichen, daß diese Aufklärung stattfinden kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0710722600
Damit stehen wir am Ende der Fragestunde. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen im Stenographischen Bericht abgedruckt.
Ich freue mich, daß noch ein großer Teil der Damen und Herren des Hauses hier ausgeharrt haben, damit noch eine beträchtliche Zahl von Fragen mündlich beantwortet werden konnten.
Ich rufe den Zusatzpunkt der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
— Drucksache 7/1854 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/2242 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)




b) Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 7/2231 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Ey
Abgeordneter Becker (Nienberg)


(Erste Beratung 93. Sitzung)

Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob zur Berichterstattung ergänzend das Wort gewünscht wird. -- Das ist nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern für Ihren erstatteten Schriftlichen Bericht und frage, ob in der Aussprache das Wort begehrt wird. — Das ist nicht der Fall.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig beschlossen.
Ich gehe davon aus, daß das Haus dem Antrag der Ausschüsse zustimmt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir stehen am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 18. Juni 1974, 15 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.