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    1. Zusatzfrage,: 1
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    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Inhalt: Wahl des Abg. Friedrich als Mitglied des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . . . 7085 A Wahl des Abg. Offergeld zum stellvertretenden Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarats 7085 B Bestellung der Abg. Offergeld und Dr Schellenberg zu stellvertretenden Mitgliedern des Vermittlungsausschusses . . '7085 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7085 B Fragestunde (Drucksache 7/2173) Frage A 3 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Pressemeldung über Spitzelsystem in der DDR Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 3085 C, D, 7086 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 7085 D, 7086 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 7086 A Frage A 4 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als „BRD" im Glückwunschtelegramm des Vorsitzenden des Ministerrats der „DDR" an den Bundeskanzler Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7086 B Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) 7086 B Frage A 7 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Ermächtigung zur Einleitung einer Strafverfolgung wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen gegen den früheren Bundeskanzler Brandt Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7086 C, D, 7087 B, C, 7088 A, C, D, 7089 A, B, C Spranger (CDU/CSU) . . . 7087 A, B, D Frau Renger, Präsident 7087 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) 7088 A, B, C Dr. Kliesing (CDU/CSU) 7088 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7089 A Friedrich (SPD) 7089 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 7089 C Frage A 8 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Entfernung von Aktenvermerken aus den Archiven des Bundesnachrichtendienstes im Jahre 1971 Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7089 D, 7090 A, B, C, D, 7091 A, B, C, 7092 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 7090 A Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . 7090 B Dr. Ehmke (SPD) 7090 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 7090 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 7091 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . 7091 A Breidbach (CDU/CSU) 7091 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 7091 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 7091 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 7092 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 7092 A Conradi (SPD) 7092 B Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . 7092 C Frage A 11 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Verantwortlichkeit für die Möglichkeit des Zugangs Guillaumes zu geheimen NATO-Dokumenten während des Norwegen-Urlaubs des Bundeskanzlers Brandt im Juni 1973 Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7092 D, 3093 A, B, D, 7094 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7093 A, C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 7093 B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 7093 C Berger (CDU/CSU) 7093 D Dr. Abelein (CDU/CSU) 7094 A Frau Pieser (CDU/CSU) 7094 A Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Sicherheitsüberprüfung Guillaumes Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7094 B, C, D, 7095 A, B, C, D, 7096 A, B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 7094 B, C, 7095 B Dr. Ehmke (SPD) 7094 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 7094 D Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 7095 A Berger (CDU/CSU) 7095 C Gansel (SPD) 7095 D Reddemann (CDU/CSU) 7096 A Schulte (Unna) (SPD) 7096 A Stücklen (CDU/CSU) 7096 B Fragen A 14 und 15 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) : Verfahren bei der Einstellung Guillaumes in das Bundeskanzleramt Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7096 C, D, 7097 A, B, D, 3098 A, B, C, D, 7099 A Volmer (CDU/CSU) . . 7096 C, D, 7098 D, 7099 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 7096 D Berger (CDU/CSU) 7097 A Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 7097 A Schulte (Unna) (SPD) 7097 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 7097 C Wolfram (SPD) 7097 D Gansel (SPD) 7098 A Breidbach (CDU/CSU) 7098 B Fragen A 16 und 17 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Fachliche Qualifikation Guillaumes für seine Tätigkeit in der wirtschaftspolitischen Abteilung des Bundeskanzleramts sowie dienstliche Beurteilungen seiner Leistungen Frau Schlei, Parl, Staatssekretär (BK) 7099 B, C, D, 7100 A, B, C, D, 7101 A, B, C, D Berger (CDU/CSU) . . 7099 B, C, 7101 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 7099 D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 7099 D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 7100 A, 7101 D Stücklen (CDU/CSU) . . 7100 B Breidbach (CDU/CSU) 7100 C Conradi (SPD) 7100 C Bahr (SPD) 7100 D Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . 7101 A Volmer (CDU/CSU) 7101 C Frau Hürland (CDU/CSU) . . . 7101 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1979, III Frage A 18 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wegen des Grundlagenvertrages und ihre Bewertung durch den Bundeskanzler Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7102 A, B, C, D, 7103 A, B, C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7102 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 7102 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7102 D Stücklen (CDU/CSU) 7102 D Friedrich (SPD) . . . . . . . 3103 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 7103 B Dr. Evers (CDU/CSU) 7103 C Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 7103 C Frage A 19 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich der angeblichen Zurückschlagung eines „kalten Staatsstreichs" Frau Schlei, Parl. Staatssekretär (BK) 7103 D, 3104 B, C, D, 7105 A Niegel (CDU/CSU) 7104 A Friedrich (SPD) 7104 C Reddemann (CDU/CSU) 7104 C Mertes (Stuttgart) (FDP) . . . . 7104 D Dr. Evers (CDU/CSU) 7105 A Fragen A 50 und 51 -- Drucksache 7/2173 — des Abg. Wende (SPD) : Sporteinrichtungen in Betrieben und bei öffentlichen Arbeitgebern Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . . . . 7105 C Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) : Unterrichtung des früheren Bundeskanzlers Brandt und anderer Personen über den Spionageverdacht gegen Guillaume durch Bundesminister Genscher sowie Empfehlungen für den Umgang mit Guillaume Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister (BMI) . . 7106 A, C, D Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . 7106 B, D Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 3/2193) Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 7107 A Metzger (SPD) . . . . . . . 7108 C Stücklen (CDU/CSU) 7110 D Kleinert (FDP) 7114 B Wehner (SPD) 7116 B Schulte (Unna) (SPD) 7116 D Abgabe von Erklärungen der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 7117 D Genscher, Bundesminister (AA) . 7118 D Dr. Narjes (CDU/CSU) 7120 C Ronneburger (FDP) 7123 B Fellermaier (SPD) 7125 C Nächste Sitzung 7128 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7129* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) (74. Sitzung, S. 4705, Anlage 18) 7129* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) : Lohnpolitisches Stillhalteabkommen der Gewerkschaften mit der Bundesregierung 7134* C Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling, Chef des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung, auf die Frage A 6 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Bewertung gewerkschaftlicher Absprachen für künftige Lohnrunden unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten . . 7135* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Empfang einer Delegation der DKP durch die Deutsche Botschaft in Warschau 7135* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Deutsch-polnische Schulbuchverhandlungen 7135* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Zusammenhang zwischen der Verstärkung sowjetischer militärischer Präsenz in der DDR, Polen und der CSSR und der sowjetischen MBFR-Politik; Vorrang der politischen Einigung Europas im Hinblick auf die künftigen MBFRVerhandlungen 7135* D Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Mehrbelastung durch die Erhöhung der Flugpreise für den Verkehr von und nach Berlin; Maßnahmen des Kartellamtes in diesem Zusammenhang . . . 7136* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Reaktion der Bundesregierung auf die Geisel- und Mordaktion palästinensischer Terroristen und die israelischen Luftangriffe auf deren Stützpunkte im Libanon . . 7136* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Erteilung von Visen und Durchreise- visen für Bulgarien . . . . . . .7136* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Flämig (SPD) : Einfluß der Zündung einer Atombombe in Indien auf die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Revision des NV-Vertrages 7137* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Pressemeldung über Strafen gegen ausreisewillige Deutsche in Kasachstan; Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang 7137* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Erwiderung der Bundesregierung auf in einem von Radio Moskau ausgestrahlten Kommentar vertretene Ansichten . 7137* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 32 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Notifizierung der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 31. Juli 1973 gegenüber ausländischen Staaten 7137* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Tätigkeit des Wissenschaftszentrums Berlin und der Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung . . . . 7137* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT) auf die Fragen A 85 und 86 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 V — Drucksache 7/2173 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Tätigkeit des Pressereferates beim Programm „Kommunale Technologien"; Broschüren und Dokumentationen während der Amtszeit des Bundesministers Professor Dr. Ehmke 7138* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen sechs Tutoren der Frankfurter Universität; Schlußfolgerungen für die Gestaltung des Strafverfahrensrechts 7138* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Entschließung des Deutschen Bundestages betr. Auslegung der Verträge von Moskau und Warschau; Verbindlichkeit für die deutsche Rechtsprechung . . . 7139* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Kreditkonditionen für Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts 7139* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Zurückführung der Arbeitslosigkeit und der Preise auf ein erträgliches Maß . . 7139* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schedl (CDU/ CSU) : Jährliche Inflationsrate von ca. 7,2 °/o im Hinblick auf eine solide Wirtschafts-und Finanzpolitik ' 7139* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Zahl der totalgeschädigten Forstbetriebe in Norddeutschland nach den Sturmschäden von November 1972; Möglichkeiten der Existenzsicherung . 7140* A Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schäuble (CDU/CSU) : Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen und der angegebenen Inhaltsmengen bei Obsteinfuhren . . . . . 7140* B Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 104 und 105 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Verlust von Marktanteilen der deutschen Landwirtschaft seit 1970; Stellungnahme von Bundesminister Ertl in AGRA-EUROPE . . . . . . . . . 7141 * A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Behebung des Verlustes an Marktanteilen durch die deutsche Landwirtschaft 7141* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Zerstörung von Fisch- und Laichgründen vor der ostfriesischen Küste durch holländische Kutter; Kontrolle der Fanggebiete 7142* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Überwindung der italienischen Importbeschränkungen auf dem Agrarsektor 7142* C VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz (BMBW) auf die Frage A 122 — Drucksache 7/2173 ----- des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Finanzierung des Bildungsgesamtplans und Steuerlastquote 7142* D Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Bölling, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung auf die Frage B 1 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Zuschuß für die „Wochenschau für politische Erziehung, Sozial- und Gemeinschaftskunde" 7143* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Seefeld (SPD) : Abordnung und Rückberufung deutscher Lehrkräfte an Europäischen Schulen . 7143* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erleichterungen bzw. Umsiedlungsgenehmigungen für Deutsche in der UdSSR 7144* C Anlage 32 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Meldungen über Verlegung einer BGS-Hundertschaft nach Schöningen . . . 7144* D Anlage 33 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Regeneration des Rheins 7144* D Anlage 34 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 6 und 7 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Spitzmüller (FDP) : Errichtung einer Bleisulfatfabrik im elsässischen Markolsheim; Gefahren durch den konzentrierten Bleistaubausstoß 7145* C Anlage 35 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Burger (CDU/CSU) : Umweltbelastung durch den Bau eines chemischen Werks in der Industriezone Markolsheim im Elsaß . . . . 7145* D Anlage 36 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Wuwer (SPD) : Auswirkungen des Störfalls im Kernkraftwerk Oconee II, South Carolina, USA, auf geplante Kernkraftwerke . . 7146* B Anlage 37 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Unterstützung eines Landtagskandidaten durch einen hohen Beamten des Bundesgrenzschutzes 7146* D Anlage 38 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Verhandlungen der Rheinanliegerstaaten zur Verbesserung der Qualität des Rheinwassers . . . 714T A Anlage 39 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Errichtung einer Bleisulfatfabrik in Markolsheim im Elsaß 7147* C Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 18 und 19 — Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 VII Drucksache 7/2173 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Verbesserungen der regionalen Wirtschaftsstruktur im Nordeifelgrenzraum 7147* D Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Flämig (SPD) : Berücksichtigung des Silberschmiedehandwerks im Raum Hanau bei der Auswahl von Repräsentationsgeschenken 7148* B Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Fragen B 21 und 30 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Vergabe des Bauauftrags in Hittfeld Kreis Harburg an die rumänische Firma „arcom" ; Arbeitserlaubnis für 300 rumänische Bauarbeiter . . . . . . . 7148* D Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Müller (Bayreuth) (SPD) : Beteiligung maßgeblicher Vertreter der industriellen Geflügelzucht in dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Frage der Haltung von Wirtschaftsgeflügel berufenen 18köpfigen Gremium; Gutachten der drei in diesem Gremium vertretenen Verhaltensforscher . . . 7149* A Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Wettbewerb der Ölmühlen bei der Abnahme von Raps aus der deutschen Ernte; Auswirkungen der vor allem von Italien eingeführten Handelshemmnisse und der Praktiken des Grenzausgleichs auf den innergemeinschaftlichen Handel mit Raps 7149* D Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Ursachen für den Preisverfall bei Schweinen und Rindern 7150* A Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Einführung einer besonderen Altersgrenze für männliche schwerbeschädigte Versicherte (60. Lebensjahr) und für schwerbeschädigte weibliche Versicherte (55. Lebensjahr) 7151* B Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verhalten eines Senatsangehörigen in Berlin gegenüber koreanischen Krankenschwestern 7151* C Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf berufsfördernde Maßnahmen durch die Berufsgenossenschaften . . . . 7152* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Kriterien für die Auswahl der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für eine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 12 7152* B Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2173 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Bedenken hinsichtlich Vermerken bei Arzneimitteln, aus denen der Patient Rückschlüsse auf die Schwere seiner Erkrankung ziehen könnte; Zunahme des Alkoholkonsums unter Jugendlichen 7152* C Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Busch- fort (BMA) auf die Frage B 36 — Druck- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 sache 7/2173 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Vermeidung der gesundheitlichen Gefährdung von Bediensteten und Besuchern in Diskotheken . 7153* B Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Schließung des Stückgutbahnhofs in Heppenheim an der Bergstraße . . . 7153* D Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 38 und 39 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Peiter (SPD) : Unterhaltung der Schienenbusse der Baureihen 795 und 798 und der Dieselloks der Baureihe 216 in Betzdorf bzw. in Gießen; Verminderung von Arbeitsplätzen im Raum Limburg/Diez . . . 7154* A Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Immer (SPD) : Baubeginn der Umgehungsstraße Altenkirchen (Westerwald) und der Kriechspuren im Zuge der B 8 zwischen Altenkirchen und Kircheib; Überprüfung der Auftragsvergabe zum Bau des Brückenneubauprojekts Neuwied-Weißenthurm 7154* C Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Einschaltung der Bundesregierung in die Flughafenplanung Köln/Bonn und in die Frage einer etwaigen Reprivatisierung der Ortschaft Troisdorf-Altenrath; Möglichkeiten einer Einwirkung der Bundesregierung auf die Landesregierung 7154* D Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zahl der tödlichen Unfälle bei den Rangierarbeiten der Deutschen Bundesbahn 7155* B Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV/BMP) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Zumutbarkeit einer Entfernung von ca. drei Kilometern bis zur nächsten öffentlichen Fernsprechzelle in einem dünn besiedelten Landstrich; Vereinbarkeit einer solchen schlechten postalischen Betreuung mit der Zielsetzung des Zonenrandförderungsgesetzes . . . . . 7155* D Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV/BMP) auf die Fragen B 48 und 49 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Möglichkeit des ungestörten Empfangs des Regionalprogramms Süd-West III in Rheinland-Pfalz bzw. in Rhein-Hessen; Pläne zur Erweiterung der Empfangsmöglichkeiten des Regionalprogramms Süd-West III in Rheinland-Pfalz 7156* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7085 105. Sitzung Bonn, den 6. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 7. 6. Dr. Ahrens ** 6. 6. Dr. Aigner * 7. 6. Dr. Artzinger * 7. 6. Batz 8. 6. Behrendt * 7. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 6. 6. Blumenfeld 8. 6. Brandt 6. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Burgbacher * 7. 6. Dr. Corterier 8. 6. Damm 8. 6. van Delden 8. 6. Dr. Dollinger 6. 6. Engelsberger 7. 6. Entrup 22. 6. Dr. Erhard 6. 6. Flämig 8. 6. Frehsee * 6. 6. Dr. Freiwald 22. 6. Gerlach (Emsland) * 8. 6. Dr. Geßner 8. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 10. 6. Groß 6. 6. Dr. Haenschke 22. 6. Härzschel * 6. 6. Dr. Hupka 6. 6. Dr. Jaeger 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 6. Kater 6. 6. Dr. Klepsch 8. 6. Krall * 7. 6. Krampe 8. 6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 7. 6. Lagershausen 7. 6. Lange * 7. 6. Lautenschlager * 7. 6. Lemmrich ** 6. 6. Lenzer *** 12. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Mattick 8. 6. Maucher 8. 6. Memmel * 7. 6. Dr. Mende *** 12. 6. Müller (Mülheim) * 7. 6. Dr. Müller (München) ** 6. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 6. 6. Neumann 8. 6. Richter 12. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheel 22. 6. Schmidt (München) * 7. 6. Schmidt (Würgendorf) 14. 6. Dr. Schwencke *** 12. 6. Dr. Schwörer * 7. 6. Seibert 7. 6. Dr. Frhr. von Spies 7. 6. Springorum * 7. 6. Dr. Starke (Franken) * 7. 6. Walkhoff * 7. 6. Frau Dr. Walz 6. 6. Dr. Wendig 6. 6. Werner 11.6. Zeyer 8. 6. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 30. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (74. Sitzung, Seite 4705*, Anlage 18) : Wie Ihnen Herr Parlamentarischer Staatssekretär Baum mit Schreiben vom 17. Januar 1974 mitgeteilt hat, mußte zur Beantwortung Ihrer Frage B 16 für die Fragestunden des Deutschen Bundestages am 16./17. Januar 1974 eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung durchgeführt werden. Nach Eingang der Stellungnahmen aller Bundesressorts beantworte ich Ihre Frage wie folgt: A. Das Grundgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung der Finanzierungszuständigkeit des Bundes für die Förderung des Breitensports (Freizeitsports). Nach Art. 30 GG liegt diese Zuständigkeit daher grundsätzlich bei den Ländern. Auch der Bund nimmt jedoch im Bereich des Breitensports eine ungeschriebene Finanzierungszuständigkeit aus der Natur der Sache und des Sachzusammenhangs wahr; Bund und Länder haben sich über den Umfang dieser Finanzierungszuständigkeiten des Bundes verständigt und das Ergebnis der (noch vorläufigen) Vereinbarung im Entwurf der „Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung öffentlicher Aufgaben von Bund und Ländern" (des sog Flurbereinigungsabkommens) niedergelegt. Nach dieser Konzeption hat der Bund im Bereich des Breitensports eine Zuständigkeit zur Förderung von Maßnahmen bundeszentraler nichtstaatlicher Organisationen (insbesondere zentraler Sportorganisationen), die dem Breitensport dienen, für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind und von einem Land allein nicht wirksam durchgeführt werden können. Darüber hinaus kann der Bund im Rahmen der Freizeitforschung Modelleinrichtungen fördern, soweit die Förderung durch ein spezielles Forschungsvorhaben bedingt ist. Da Sport ein bedeutsamer Inhalt von Freizeit ist, werden diese Modelleinrichtungen zum 7130* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Teil Freizeit-Sportanlagen sein oder zumindest solche Anlagen mit umfassen. Neben der Förderung des Breitensports auf dieser Grundlage gewährt der Bund in erheblichem Umfang Mittel für Maßnahmen, die dem Breitensport zugute kommen, aber auf anderen Bundeszuständigkeiten beruhen. B. Im folgenden werden Maßnahmen aus beiden Förderungsbereichen berücksichtigt: I. Bundesministerium des Innern 1. Im Rahmen der ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Zuständigkeit fördert das Bundesministerium des Innern breitensportliche Maßnahmen der Bundessportfachverbände. Beispiele sind die finanziellen Zuwendungen des Bundes zur Versehrten-Olympiade (1972), zum Deutschen Turnfest (1973), zu Vorhaben des Deutschen Turnerbundes (z. B. Freizeitkongreß des Deutschen Turnerbundes und Modellehrgang für Übungsleiter im Februar 1974 in Hamburg) und für zentrale Werbeaktionen (z. B. Fernsehspots des Deutschen Skiverbandes). Das BMI stellt überdies für folgende Maßnahmen des Deutschen Sportbundes Mittel zur Verfügung: — Lehrgänge mit Spitzen- und Landesverbänden für breitensportliche Aktionen, — Seminare über Volkswettbewerbe und — Beratungsdienst im Rahmen des Breitensports. 2. Dem Breitensport zuzurechnen ist auch der Schulmannschaftswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia", den das BMI gemeinsam mit den Ländern finanziell fördert. Durch die Aktion „Jugend trainiert für Olympia" soll das Sportinteresse junger Menschen geweckt und das Zusammenwirken zwischen Schule und Verein verbessert werden. 3. Eine mittelbare Förderung erfahren die Sportvereine durch die finanzielle Unterstützung — des Deutschen Sportärztebundes bei der Aus- und Weiterbildung von Vereinssportärzten, — des Ausschusses Deutscher Leibeserzieher bei der Weiterbildung von Sportlehrern. 4. Von großer Bedeutung für die künftige Entwicklung und Förderung des Breitensports ist auch die Forschung in diesem Bereich, die einen Schwerpunkt der Arbeit des dem Bundesinnenminister nachgeordneten Bundesinstituts für Sportwissenschaft bildet. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat u. a. folgende den Breitensport betreffende Forschungsaufträge vergeben: — Soziologie des Sportvereins, — Breitensport im Betrieb, — benutzerfreundliche Sportstätten unter dem Aspekt der Freizeitgestaltung, — Sporthallen in Freizeit- und Erholungszentren, — Effektivität von Sport-Freizeitzentren. 5. Gefördert wird der Breitensport auch durch die Bereitstellung von Mitteln für Aktivitäten des Bundesgrenzschutzes. Neben der sportlichen Betätigung der BGS-Beamten während der Dienststunden und der hierfür notwendigen Ausbildung von Riegenführern und Ausbildungsleitern veranstaltet der BGS u. a. interne Meisterschaften und Sportabzeichenwettbewerbe, bei denen diejenige Einheit ausgezeichnet wird, in der innerhalb eines Jahres die meisten Sportabzeichen erworben worden sind. 6. Die Finanzierung des allgemeinen Sportstättenbaues durch den Bund nach dem „Goldenen Plan" wird nach dem Entwurf des vorstehend erwähnten Flurbereinigungsabkommens im Jahre 1974 auslaufen. Der Bund wird sich jedoch auch weiterhin an der Förderung des allgemeinen Sportstättenbaues beteiligen, soweit er spezielle Finanzierungszuständigkeiten besitzt: Nach § 6 des Zonenrandförderungsgesetzes kann der Bund im Zonenrandgebiet im Benehmen mit den Ländern durch Zuwendungen zur Deckung von Finanzierungsspitzen die Schaffung sozialer Einrichtungen, insbesondere von Sportstätten fördern. Hierfür stellt die Bundesregierung jährlich mindestens 16 000 000,— DM zur Verfügung, davon als Mindestbetrag 7 000 000,— DM aus dem Haushalt des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen, die dem Bundesinnenministerium zur Bewirtschaftung zugewiesen werden. Nach den Richtlinien des BMI über die Vergabe von Bundesmitteln zur Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten vom 7. Juli 1962, die auch bei der Gewährung von Bundesmitteln zum Bau von Turn- und Sportstätten im Zonenrandgebiet Anwendung finden, betragen die Zuwendungen des BMI im Regelfall 20 v. H. der Gesamtkosten. Die Förderung erstreckt sich auf die Schaffung und Erstausstattung von Einrichtungen für den Breitensport. Nicht gefördert wird die Unterhaltung von Sporteinrichtungen sowie die Aus- und Weiterbildung des für den Betrieb erforderlichen Personals. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Kreise und Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt sind. Im Rahmen der Zonenrandförderung sollen auch ausreichende freizeitorientierte Mehrzweckanlagen geschaffen werden. Das BMI beabsichtigt, im Jahre 1974 mit der Planung je eines Demonstrativ- und Versuchsbaus in jedem Bundesland mit Zonenrandgebiet zu beginnen. 7. Gefördert wird auch der Bau von bundeseigenen Sportanlagen, besonders von Schwimmbädern des Bundesgrenzschutzes. Diese Anlagen stehen zwar grundsätzlich nur den BGS-Angehörigen zur Verfügung; bei freien Kapazitäten wird jedoch auch eine Nutzung durch örtliche Sportvereine gestattet. Soweit der BGS keine eigenen Sportanlagen baut, kann er sich finanziell am Bau von gemeindlichen Sportanlagen im Umfang der Nutzung dieser Anlagen für Zwecke des Bundesgrenzschutzes beteiligen. Die Höhe der Bundesbeteiligung wird im Einzelfall festgelegt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7131* II. Bundesministerium für Wirtschaft 1. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden die Gemeinden beim Ausbau ihrer infrastrukturellen Ausstattung mit öffentlichen Mitteln unterstützt; dazu sind auch Maßnahmen zu rechnen, die der Förderung des Fremdenverkehrs dienen. Unter diesem Aspekt sind schon in der Vergangenheit zahlreiche Sporteinrichtungen mitgefördert worden, die auch der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei besonders um Frei- und Hallenbäder. Wenngleich der Schwerpunkt der Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft bei der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur liegt, so ändert dies nichts daran, daß die mit Gemeinschaftsaufgabenmitteln geförderten Sporteinrichtungen dem Breitensport dienen. 2. Das BMWi fördert Sportanlagen und Mehrzweckanlagen für Sport, Spiel und Erholung auch auf der Grundlage des kürzlich vom Kabinett beschlossenen Sonderprogramms für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen. Danach sind Finanzhilfen gemäß Art. 104a Abs. 4 GG u. a. für Infrastrukturinvestitionen zur Erhöhung des Wohn- und Freizeitwertes, die für die Entwicklung eines Gebietes von erheblicher Bedeutung sind, vorgesehen. 3. Nach dem ERP-Gemeindeprogramm können Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für kommunale Investitionen, die der Verbesserung der Standortqualität durch Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes dienen, ERP-Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Zu den genannten Investitionen zählen auch Vorhaben für den Breitensport, insbesondere Frei- und Hallenbäder, sonstige Sporteinrichtungen und Kindertagesstätten. 4. Grundsätzlich können für ein Projekt nebeneinander sowohl Gemeinschaftsaufgabenmittel oder Mittel aus dem Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen und Kredite aus dem ERP-Gemeindeprogramm gewährt werden. Überdies ist es möglich, den Gemeinden zusätzlich auch Mittel anderer Bundesressorts (z. B. Zonenrandförderungsmittel) zur Verfügung zu stellen, da die Bundesmittel jeweils unter verschiedenen Gesichtspunkten gewährt werden. III. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1. Im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation beteiligt sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auch an der Förderung der für die Rehabilitation notwendigen Sporteinrichtungen. Hierzu gehören in der Regel Turnhallen, Schwimmbäder, Sportplätze und andere Sportanlagen. Da diese Sporteinrichtungen ausschließlich der Therapie und einer sinnvollen Freizeitgestaltung der Behinderten dienen, sind sie der Öffentlichkeit im allgemeinen nicht zugänglich. 2. Breitensportwirksam sind auch die Mittel des BMA, die den Ländern für die Durchführung des Versehrtensports nach dem Bundesversorgungsgesetz zugunsten der Versehrtensport-Gemeinschaften gewährt werden. Den Versehrtensport-Gemeinschaften werden hieraus folgende Ausgaben erstattet: — die durch die Benutzung von Sporteinrichtungen sowie Turn- und Sportgeräten entstehen, — die wegen Schädigungsfolgen zur Beschaffung, Änderung und Instandsetzung von Turn- und Sportgeräten erforderlich sind, — die der Anschaffung notwendiger besonderer Kleidungsstücke dienen, — in gewissem Umfang Fahrkosten, die Übungsteilnehmern, den beaufsichtigenden Ärzten und Übungsleitern entstehen und schließlich — bestimmte Unkostenvergütungen für Ärzte und Übungsleiter. IV. Bundesministerium der Verteidigung 1. Neben der allgemeinen Sportausbildung der Soldaten und der hierfür notwendigen Ausbildung von Riegenführern, Ausbildungsleitern und Sportlehrern werden Eignungs- und Leistungsprüfungen sowie Soldaten-Sportwettkämpfe durchgeführt. Die Sportleiterausbildung in der Bundeswehr entspricht etwa der des zivilen Übungsleiters im Deutschen Sportbund. Mit einem Zusatzlehrgang an der Sportschule der Bundeswehr können Sportleiter die qualifizierte Übungsleiterlizenz A des DSB erwerben. Die Bundeswehr erwartet hiervon eine Vertiefung der mit den Sportvereinen bestehenden Verbindungen. 2. Das Bundesministerium der Verteidigung gewährt Gemeinden zum Bau von Sportstätten, insbesondere von Sportplätzen und Hallenbädern Finanzhilfen, wenn die Sportstätten für dienstliche Zwecke der Bundeswehr mitbenutzt werden können. Hallenbäder werden insbesondere dann gefördert, wenn der Bau eines eigenen Hallenbades für die Bundeswehr nicht geboten ist. Die finanzielle Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung beschränkt sich grundsätzlich auf die Bauelemente, die für die Benutzung durch die Bundeswehr erforderlich sind und den Elementen bei bundeswehreigenen Anlagen entsprechen. Dies gilt vor allem für den Bau von Hallenbädern. Die Höhe der Beteiligung wird in jedem Einzelfall ermittelt und richtet sich nach der Dauer der Inanspruchnahme der jeweiligen Sportanlage für die Zwecke der Bundeswehr. 3. Mit Mitteln des Bundesministeriums der Verteidigung kann darüber hinaus der Bau von Schulsportanlagen (Turnhallen, Sportplätzen und Lehrschwimmbecken) gefördert werden. Diese Möglichkeit besteht naturgemäß nur für solche Schulen, an denen Kinder von Bundeswehrangehörigen ausgebildet werden. V. Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit 1. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gewährt der Deutschen Sportjugend und 7132* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 über diese den Jugendorganisationen der Fachverbände des Deutschen Sportbundes sowie anderen sporttreibenden Jugendverbänden Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan, insbesondere für Maßnahmen im Rahmen des Internationalen Jugendaustausches und der internationalen Jugendbegegnung. 2. Im Bereich des Bundesjugendplans werden auch Mittel zur organisatorischen und technischen Abwicklung der Bundesjugendspiele bereitgestellt, die ein breitensportliches Gemeinschaftswerk des Bundes, der Länder, der Kommunen, des Deutschen Sportbundes, des Deutschen Bundesjugendringes und der Lehrerverbände sind. 3. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend und sonstigen Verbänden fördert das Deutsch-Französische Jugendwerk, dem die Bundesregierung die Hälfte der für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, den Gruppenaustausch deutscher und französischer Sportvereine sowie Begegnungen zwischen deutschen und französischen Sportstudenten an Hochschulen beider Länder. Überdies führen das Deutsch-Französische Jugendwerk, die Naturfreundejugend Deutschlands und die Deutsche Gesellschaft für Internationalen Jugendaustausch sog. „Plein-airSportprogramme" durch, die allen Schichten der Bevölkerung den Zugang zu bestimmten Sportarten eröffnen. In der Bundesrepublik werden diese Anfänger-Lehrgänge in den Sportarten Segeln und Skilaufen veranstaltet. Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert darüber hinaus die deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sportwissenschaft. Im Rahmen dieses Förderungsprogramms werden Fachseminare für Sportdozenten, Leibeserzieher und Sportlehrer an deutschen und französischen Sporthochschulen durchgeführt. Auch durch diese Maßnahmen erfährt der Breitensport eine wirksame Förderung. 4. Die Aktivitäten des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit mit breitensportlicher Wirkung erstrecken sich insbesondere auch auf die Förderung von Maßnahmen für Versehrte und Behinderte sowie für ältere Menschen. Die Bemühungen der Bundesregierung erstrecken sich insoweit auch auf den gesetzlichen Bereich. Beispielhaft für die Verbesserung der Voraussetzungen des Behindertensports ist die Aufnahme dieses Sports als ergänzende Leistung der Rehabilitationsträger in den Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistung zur Rehabilitation, der z. Z. im Bundestag beraten wird. Vom BMJFG geförderte Forschungsvorhaben befassen sich mit der Entwicklung und Erprobung von Sportmethoden und Sportgeräten für behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Ermittlung der körperlich und geistig-seelischen Belastungsfähigkeit und der Belastbarkeitsgrenzen spastisch gelähmter Kinder. Folgende Forschungsvorhaben sollen u. a. Möglichkeiten einer angemessenen sportlichen Betätigung aufzeigen: — Ermittlung der körperlich und geistig-seelischen Belastungsfähigkeit und der Belastbarkeitsgrenzen spastisch gelähmter Kinder und Jugendlicher — Energiestoffwechsel, Kreislaufbelastung und Bewegungsökonomie von Körperbehinderten — Entwicklung und Erprobung von Versehrtensportarten bei cerebral gelähmten Kindern — Entwicklung und Erprobung geeigneter Sportmethoden und Sportgeräte für behinderte Kinder — Therapeutisches Reiten aus sportärztlicher Sicht — Phänomene, Ursachen und Bedingungen motorischer Hemmungen und Störungen (Untersuchung an verhaltensgestörten Kindern mit Sportmotorik-Programm). In den Broschüren „Gesundheitsförderung und Rehabilitationshilfen für Behinderte durch Freizeitprogramme" und „Urlaub, Ferien, Freizeit, Erholung, Kuren für Familien mit kranken oder behinderten Kindern" wird auf „Sportaktivitäten" für Behinderte eingegangen. In einem derzeit am Institut für Kreislaufforschung und Sportmedizin der Deutschen Sporthochschule Köln laufenden Vorhaben sollen die Möglichkeiten des Sports für ältere Menschen wissenschaftlich untersucht werden. Bei der Förderung von Modellvorhaben nach den „Richtlinien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation" bewilligt das BMJFG Zuschüsse für Einrichtungen, die auch Spiel-, Sport-und Bewegungsmöglichkeiten für ältere Menschen bieten. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund, der eine ad-hoc-Kommission „Sport für den alternden Menschen" gebildet hat, werden zentrale Modelllehrgänge für Übungsleiter bezuschußt, die älteren Bürgern Anleitungen und Hilfen bei der sportlichen Betätigung geben. Wegen weiterer Einzelheiten zur Sportförderung für ältere Bürger wird auf die BT-Drucksache 7/1645 betr. Sportförderung für ältere Bürger verwiesen. VI. Bundesministerium für Verkehr 1. Die Jugendlichen, die bei der Deutschen Bundesbahn ausgebildet werden, erhalten im Rahmen des Dienstes wöchentlich Turn- und Sportunterricht, sofern in den Berufsschulen kein Sportunterricht erteilt wird. 2. Vornehmlich fördert das Bundesministerium für Verkehr die Eisenbahnersportvereine. Deren Mitglieder müssen nicht durchwegs Angehörige der Bundesbahn sein. Die Förderung erstreckt sich auf — die Bereitstellung bundesbahneigener Grundstücke und Anlagen für Sportzwecke (Sportanlagen), — die Bereitstellung von Gebäuden, die von der Deutschen Bundesbahn für eigene Zwecke nicht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7133* mehr benötigt werden, zur Verwendung als Sportheime, — die Gewährung von Mitteln zum Bau von Sportanlagen der Eisenbahnersportvereine, — die teilweise Übernahme der Ausgaben der Eisenbahnersportvereine für Unterhaltung und Ersatz (einschließlich Umbau und Erweiterung) der Sportanlagen, — die Gestattung des Fischens in bundesbahneigenen Gewässern, — die Bereitstellung von Mitteln für die Ausübung des Sports. Die Belange des Wassersports werden an den Bundeswasserstraßen mit den verfügbaren Mitteln berücksichtigt. Beim Bau neuer Stauanlagen werden heute die für die Sportschiffahrt erforderlichen Einrichtungen von vornherein eingeplant. Besonders hergerichtete Einsetzstellen sollen den Wassersport, der sich in den letzten Jahren zum Breitensport entwickelt hat, auf den Bundeswasserstraßen fördern. VII. Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1. Aufgrund des Städtebauförderungsgesetzes können Sanierungsmittel des Bundes zur Deckung von Kosten der durch die Sanierung bedingten Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen eingesetzt werden, wenn sonst der Sanierungszweck nicht erreicht werden könnte. Gemeinbedarfseinrichtungen sind insbesondere kulturelle und soziale Einrichtungen. Hierzu zählen auch Spiel- und Sportanlagen. Eine Bereitstellung von Mitteln des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Bau von Spiel- und Sportanlagen wäre danach grundsätzlich möglich. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß im Rahmen der verfügbaren Mittel Prioritäten gesetzt werden müssen. 2. Die dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Förderung von Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativbauvorhaben zur Verfügung stehenden Mittel sind für die Spitzenfinanzierung von Maßnahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues vorgesehen. Damit werden im unmittelbaren Wohnbereich Freizeitsportanlagen auf Flächen gefördert, die innerhalb der Baugrundstücke liegen. VIII. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Neben der Unterstützung des Sportstättenbaues im Zonenrandgebiet (die Mittel werden dem Bundesministerium des Innern zur Bewirtschaftung zugewiesen; vgl. Buchst. B Abschn. I 6) fördert das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen breitensportliche Aktivitäten zugunsten Berlins. Unter diesem Aspekt werden dem Landessportbund Berlin folgende Zuschüsse gewährt: — für Flugkosten der Sportler und Mitarbeiter der Sportverbände, die aus politischen oder zeit- lichen Gründen den Luftweg von und nach Berlin benutzen müssen, — zur Verminderung der Fahr- und Aufenthaltskosten auswärtiger Sportler in Berlin, — für Personalkosten des Landessportbundes Berlin, soweit sie bei der Bearbeitung der vorstehenden Zuschußgewährung anfallen. IX. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 1. Die Deutsche Bundespost führt dienstlichen Ausgleichssport für ihre Nachwuchskräfte durch und fördert aufgrund ihrer Personalfürsorge die Arbeit der Post-Sportvereine. Die Mitglieder dieser Sportvereine müssen nicht durchwegs Angehörige der Deutschen Bundespost sein. Die Post-Sportvereine sind verpflichtet, ihre Sportanlagen der Deutschen Bundespost unentgeltlich für den dienstlichen Ausgleichssport der jugendlichen Nachwuchskräfte zur Verfügung zu stellen. 2. Den Post-Sportvereinen werden folgende Hilfen gewährt: a) Regelbeihilfen für — Anmietung von Sportplätzen, Turnhallen etc. — Unterhaltung, Instandhaltung und Erweiterung von Sportanlagen — Beschaffung, Ergänzung, Instandhaltung und Intandsetzung von Sportgeräten — Aufwendungen für den Betrieb von Maschinen — Aufwendungen für haupt- oder nebenamtliche Kräfte in der Geschäftsführung, für Platz- und Hauswarte b) Beihilfen zu den Aufwendungen für anerkannte Übungsleiter c) Sonderbeihilfen zum — Erwerb von Grundstücken für Sportanlagen — Bau von Sportanlagen und -gebäuden — Erwerb kostenaufwendiger Sportgeräte (z. B. Ruderboote, Segelflugzeuge). Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den Finanzierungsmöglichkeiten des jeweiligen Post-Sportvereins. Der einzelne Verein ist verpflichtet, einen Teil der Kosten selbst oder durch Zuwendungen Dritter auszubringen. X. Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft 1. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft unterstützt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91 a und b GG Maßnahmen im Bereich des Schul- und Hochschulsports. 2. Aus- und Neubau von Hochschulen werden von Bund und Ländern nach Maßgabe des Art. 91 a GG und des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) gefördert. Zu den Hochschulbauten gehören auch die 7134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 für die Zwecke der Hochschulen notwendigen Sportanlagen. Bei einer Mitbenutzung der Hochschulsportstätten durch außeruniversitäre Personen beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft nur an dem für Hochschulzwecke erforderlichen Kostenanteil. 3. Neben dem allgemeinen Hochschulbau fördert das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91 b GG wissenschaftlich begleitete und überregional bedeutsame Modellversuche im Schul- und Hochschulbereich. Der Bund übernimmt in der Regel 50 v. H. der für Modellversuche zusätzlich erforderlichen Kosten. Baumaßnahmen kann der BMBW in diesem Zusammenhang nur dann fördern, wenn sie — die Integration Behinderter — die Erstellung unterrichtstechnologischer Einrichtungen oder — die Eingliederung soziokulturell benachteiligter Kinder und Jugendlicher betreffen. Auf der Grundlage des Art. 91 b GG hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft beispielsweise gefördert: — ein Vorhaben zur Verflechtung der Bevölkerung mit der Universität durch den Hochschulsport, — ein Projekt für den leistungs- bzw. neigungsdifferenzierten Sportunterricht in der Sekundarstufe I und — einen Modellversuch zur Integration von Körperbehinderten. XI. Förderung in Entwicklungsländern Die Förderung des Sports in den Entwicklungsländern vollzieht sich im Rahmen der kulturellen Beziehungen und der Entwicklungshilfe unter Beachtung der sportfachlichen Gesichtspunkte. Die von der Bundesregierung für die Sportförderung in Entwicklungsländern aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (überwiegend vom BMI bewirtschaftet) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen dienen ihrer kulturpolitischen und entwicklungspolitischen Zielsetzung nach der Förderung einer möglichst breit angelegten Sportstruktur. Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Zielsetzung ist das Bestehen von entwicklungsfähigen Sportverbänden und von Bildungseinrichtungen für die Aus- und Fortbildung von Sportpädagogen. Vor allem die multiplikatorische Arbeit der ausgebildeten Sportfachkräfte wird tiefgreifende Auswirkungen auf den Schul- und Breitensport haben. Bisher wurden Sportwissenschaftler und Sportlehrer sowie Trainer und Übungsleiter für eine Lehrtätigkeit an Universitäten, Lehrerbildungsanstalten und sonstigen Ausbildungsstätten der Entwicklungsländer mit Mitteln der Bundesregierung ausgebildet. Die Bundesregierung hat darüber hinaus den Auf- und Ausbau von Sportfakultäten an verschiedenen Universitäten durch wissenschaftliche und technische Beratung sowie die Entsendung von Sportlehrkräften und die Lieferung von Lehrmaterial unterstützt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden an den hiesigen Sportfakultäten und Ausbildungszentren Lehrgänge für Sportlehrer und Sportler aus Entwicklungsländern abgehalten. Zahlreiche Sportstudenten und Sportlehrer erhielten Stipendien für eine Aus- und Fortbildung in unserem Lande. Deutsche Experten wurden in die Entwicklungsländer zur Beratung beim Bau von Sportstätten gesandt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung zu den dargestellten Fragen und Sachverhalten auch in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen betr. Sportpolitik (BT-Drucksache 7/1680) eingehen wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU (Drucksache 7/2173 Frage A 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auftrags- und Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft unter Berücksichtigung der Auswirkungen der von ihr getroffenen oder nodi geplanten Stützungsmaßnahmen? Die Auftrags- und Beschäftigungslage der Bauwirtschaft hat sich seit Herbst 1973 deutlich rückläufig entwickelt. Am stärksten war dieser Rückgang im Wohnungsbau, bei dessen Entwicklung neben konjunkturellen auch strukturelle Gründe eine wesentliche Rolle gespielt haben dürften. Das Volumen der Wohnungsbauaufträge war bis Mitte 1973 durch eine verstärkte Tendenz zur Anlage in Sachwerten über den Bedarf hinaus aufgebläht worden. Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen vom 19. Dezember 1973 und 6. Februar 1974 eine weitgehende Lockerung der restriktiven Konjunkturpolitik vorgenommen bzw. Maßnahmen zur Verhinderung zu starker Einbrüche ergriffen. Diese Aktionen kamen in erster Linie der Bauwirtschaft zugute. Ihre positiven Wirkungen zeigen sich darin, daß die Auftrags- und Beschäftigungslage in den von der öffentlichen Hand direkt beeinflußten Bereichen des Tiefbaues und öffentlichen Hochbaues im Jahresvergleich nicht so stark zurückgegangen sind oder sogar über dem Vorjahresniveau liegen. Insgesamt verstärkt sich der Eindruck, daß sich der Rückgang in der Bauwirtschaft insgesamt, also einschließlich Wohnungsbau, deutlich verlangsamt hat und sich die Bautätigkeit — auf einem allerdings niedrigeren Niveau — stabilisiert. Die Bundesregierung läßt zur Zeit die technischen Vorarbeiten für zusätzliche Maßnahmen im sozialen Wohnungsbau durchführen. Eine Entscheidung über ihre eventuelle Realisierung kann jedoch erst Ende Juni erfolgen und wird von der bis dahin festzustellenden Entwicklung abhängen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7135* Anlage 4 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Staatssekretär Bölling vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 20) : Sieht die Bundesregierung in dem von ihr finanzierten Zeitungsinserat „Das war Inflation", wo es unter anderem heißt, „Wenn trotzdem landauf landab das Gespenst der Inflation an die Wand gemalt wird, dann deshalb, weil die Opposition nur in dieser Angstmache ihre Chance sieht", die Erfüllung des Auftrags des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, welches laut Vorbemerkungen zum Bundeshaushalt die deutsche Bevölkerung über die politischen Ziele und die Arbeit der Bundesregierung unterrichten soll? Die Antwort lautet: Ja. In der in der Anfrage erwähnten wie auch in den vier anderen Anzeigen zur wirtschaftspolitischen Lage sieht die Bundesregierung die Erfüllung des Auftrages des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, die Bevölkerung über die politischen Ziele und die Arbeit der Bundesregierung zu unterrichten. Bei den Anzeigen ging es darum, mit nachprüfbaren Fakten die wirtschaftliche Lage unseres Landes darzustellen und zu verhindern, daß unbegründete Emotionen oder Angstreaktionen zu falschen Entscheidungen des einzelnen Bürgers führen, die die Arbeit der Bundesregierung und die weitere wirtschaftliche Entwicklung in unserem Lande gefährden könnten. Auch in der Anzeige, auf die sich die Anfrage bezieht, weist die Bundesregierung ausdrücklich auf ihre politische Pflicht hin, einem Spiel mit Sorgen und Ängsten der Bürger durch sachliche Information zu begegnen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 21): Trifft es zu, daß eine Delegation der „Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) anläßlich eines Besuchs in der Volksrepublik Polen von der Deutschen Botschaft in Warschau empfangen worden ist — wie es die DKP in einem Rundschreiben vom 11. März 1974 an alle Abgeordneten des Bundestags behauptet —, und welche Gründe haben die Deutsche Botschaft veranlaßt, diese Delegation zu empfangen? Es trifft zu, daß eine Delegation der Deutschen Kommunistischen Partei in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau empfangen wurde. Unsere Botschaften stehen grundsätzlich allen Besuchern offen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten werden sie auch zu Höflichkeitsbesuchen und Gesprächen empfangen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Fortgang und die bisherigen Ergebnisse der durch das Auswärtige Amt geförderten deutschpolnischen Schulbuchverhandlungen des Internationalen Schulbuchinstituts in Braunschweig im Hinblick auf die Objektivierung der Aussagen der Konferenz und die tatsächlichen Auswirkungen auf die Schulbücher in beiden Partnerländern? Die Bundesregierung beurteilt den Fortgang und die bisher erzielten Ergebnisse der deutschpolnischen Schulbuchkonferenz nach wie vor positiv. Sie hält es für bedeutsam, daß anerkannte deutsche und polnische Historiker und Geographen seit nahezu zweieinhalb Jahren die Möglichkeit haben, mit wissenschaftlich fundierten Argumenten verzerrte Darstellungen in Schullehrbüchern des Partnerlandes zur Diskussion zu stellen und zurechtzurücken sowie Empfehlungen zur Bereinigung der Schulbuchliteratur zu erarbeiten. Ebenso begrüßt die Bundesregierung die Bereitschaft zur Umsetzung der Anregungen und Empfehlungen sowohl in Polen als auch in unserem Lande. Wir wissen allerdings, daß die Umsetzung nur unter Mitwirkung aller Beteiligten durchgeführt werden kann. Die Umsetzung braucht ihre Zeit. Schulbücher erfahren keineswegs jedes Jahr eine Neuauflage, so daß wünschenswerte Textkorrekturen zuweilen auf sich warten lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 23 und 24) : Welcher Zusammenhang zwischen der Verstärkung der sowjetischen Truppen- und Waffenpräsenz in der DDR, Polen sowie der CSSR einerseits und der sowjetischen MBFR-Politik in Wien andererseits ist zu erkennen? Wie gedenkt die Bundesregierung den von ihr verkündeten Vorrang der politischen Einigung Europas mit der von ihr für wahrscheinlich gehaltenen kommenden Entwicklung der MBFRVerhandlungen konkret in Einklang zu bringen? Zu Frage A 23: Die Verstärkung der Rüstungsanstrengungen der Sowjetunion in Mitteleuropa beweist, wie notwendig es ist, durch Vereinbarungen die bestehenden Unausgewogenheiten abzubauen und künftige destabilisierende Entwicklungen zu verhindern. Solange es eine entsprechende Vereinbarung nicht gibt, muß mit solchen Entwicklungen gerechnet werden, auch wenn sie den Bemühungen um Spannungsabbau zuwiderlaufen. Die Verstärkung der Rüstungsanstrengungen des Warschauer Pakts macht im übrigen deutlich, daß der Prozeß des politischen Spannungsabbaus durch stabilisierende Vereinbarungen auf dem militärischen Sektor abgesichert werden muß, wenn der politische Versuch des Spannungsabbaus Erfolg haben soll. Die Schaffung eines stabileren Kräfteverhältnisses in Mitteleuropa muß im Interesse aller Staaten liegen, die ernsthaft das Ziel einer dauerhaften Friedenssicherung verfolgen. Die MBFR-Verhandlungen sollen nach unserer Auffassung einen Beitrag zur Schaffung eines stabi- 7136* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 len militärischen Kräfteverhältnisses in Mitteleuropa leisten. Ich darf im übrigen auf das verweisen, was der Bundeskanzler in der Regierungserklärung am 17. Mai 1974 zur Politik der Rüstungskontrolle und Rüstungsverminderung gesagt hat. Zu Frage A 24: Die Bundesregierung gedenkt dies durch die Fortsetzung ihrer bisherigen Politik zu tun. Welch hohen Rang sie der europäischen Entwicklung einräumt, ist aus .der praktischen Politik für jeden abzulesen. Um denkbare negative Wirkungen aus den MBFRVerhandlungen auf den europäischen Einigungsprozeß zu verhindern, müssen Verhandlungspositionen und Verhandlungsführung unter Berücksichtigung der europäischen Interessen definiert werden. Dies ist der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit ihren europäischen und nordamerikanischen Verbündeten bisher gelungen. Die Frage, wie sich die europäische Interessenlage auf konkrete Aspekte der MBFR-Verhandlungen auswirkt und welche Konsequenzen gezogen werden müssen, wird in den zuständigen Gremien sorgfältig und in jeder Phase geprüft. Die Bundesregierung ist bereit, im einzelnen hierüber in den zuständigen Ausschüssen zu berichten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 25) : Wie hoch ist die Mehrbelastung jährlich für den Flugverkehr von und nach Berlin, wenn die Fluggesellschaften PANAM, BRITISH AIRWAYS und AIR-France die Flugpreise ab 1. Juni 1974 erhöhen, und was gedenkt das Kartellamt dagegen zu unternehmen? 1. Die jährliche Mehrbelastung kann nur ganz grob, und zwar auf etwa 40 Millionen DM, geschätzt werden. 2. Infolge der alliierten Vorbehaltsrechte im Flugverkehr nach Berlin kann das Bundeskartellamt gegen die Flugpreiserhöhung nichts unternehmen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 26) : Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 18. Mai 1974 zu, die Bundesregierung habe sowohl zu der Geisel- und Mordaktion palästinensischer Terroristen wie auch zu den israelischen Luftangriffen auf deren Stützpunkte im Libanon ihr Bedauern bekundet, und warum hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung den heimtückischen Mord an unschuldigen Zivilisten und Kindern sowie die Geiselnahme nicht schärfstens verurteilt? Anläßlich der Terroraktion von Maalot hat die Bundesregierung erklärt, sie habe mit Abscheu die- sen tragischen Vorfall zur Kenntnis genommen und bedaure zutiefst diesen erneuten Fall von Gewaltanwendung im Nahostkonflikt, zumal wiederum der Verlust von Menschenleben zu beklagen sei. Im Anschluß an Maalot hat Israel palästinensische Flüchtlingslager im Libanon bombardiert, in denen es Stützpunkte palästinensischer Terroristen vermutete. Zu diesen Bombardierungen hat die Bundesregierung durch den Sprecher des Auswärtigen Amts auf Anfrage Stellung genommen und bedauert, daß die Kette der Gewaltanwendung fortgesetzt werde und wieder der Verlust von Menschenleben zu beklagen sei. Die Bundesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, daß sie die Androhung und Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele verurteilt. So war sie auch in den vorliegenden Fällen der Auffassung, daß die Anwendung von Gewalt einer baldigen Lösung des Nahostkonflikts nur abträglich sein könne und geeignet sei, die gegenwärtigen Friedensbemühungen ernsthaft zu beeinträchtigen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache 7/2173 'Fragen A 27 und 28) : Trifft es zu, daß Visen und Durchreisevisen für Bulgarien von den bisherigen Visenabteilungen in Frankfurt und München und außerdem an der bulgarischen Grenze nicht mehr erteilt werden? Ist die Bundesregierung bereit, mit der bulgarischen Botschaft Verbindung mit dem Ziel aufzunehmen, die Visenerteilung, die nunmehr in Bonn-Bad Godesberg zentralisiert ist und dort zu schwierigen Zuständen geführt hat, wieder zu dezentralisieren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich bei der Erteilung von Sichtvermerken durch die Bulgarische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg gewisse Schwierigkeiten dadurch ergeben haben, daß eine größere Zahl türkischer Gastarbeiter zur Erlangung der für Reisen durch Bulgarien nach der Türkei erforderlichen Durchreisesichtvermerke längere Wartezeiten auch außerhalb des Botschaftsgebäudes in Kauf nehmen mußte. Türkische Gastarbeiter benötigen — wie auch deutsche Staatsangehörige — 'für die Durchreise durch Bulgarien einen Sichtvermerk, den sie bei einer bulgarischen Auslandsvertretung beantragen müssen. Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien ist die Befugnis zur Sichtvermerkserteilung, die bis dahin von der bulgarischen Handelsvertretung in Frankfurt ausgeübt worden war, auf die Bulgarische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg übergegangen. Das Auswärtige Amt hat in der vergangenen Woche mit der Bulgarischen Botschaft Verbindung aufgenommen und gebeten zu prüfen, auf welche Weise die entstandenen Schwierigkeiten behoben werden können. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7137* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage A 29) : Gibt die Zündung einer Atombombe in Indien der Bundesregierung Anlaß, ihre Haltung bei der Vorbereitung der im kommenden Jahr fälligen Konferenz zur Revision des NV-Vertrags zu überprüfen? Auch nach Zündung eines nuklearen Sprengkörpers durch Indien — es handelt sich nicht um eine Atombombe -- hält die Bundesregierung an der von ihr und ihren Bündnispartnern verfolgten Politik der Nichtverbreitung nuklearer Waffen, der Rüstungskontrolle und -verminderung fest. Ausgehend von diesen Grundsätzen bereitet sie sich auf die Überprüfungskonferenz der Vertragspartner des NV-Vertrags im Mai 1975 vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 30) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Mai 1974 zu, in Kasachstan seien zehn Deutsche, die die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland beantragt hatten, zu Haftstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt und noch anderen Maßnahmen ausgesetzt worden, und was hat mit welchem Erfolg die Bundesregierung --- bejahendenfalls — zu ihren Gunsten bei der sowjetischen Regierung unternommen? Der Bundesregierung liegen — nicht offizielle — Informationen vor, wonach in den letzten Monaten mehrere Volksdeutsche in Kasachstan zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden; in zwei Fällen soll die Strafe ausgesetzt bzw. in eine Geldstrafe umgewandelt worden sein. Den Verurteilten wurde offenbar — ich gebrauche die dortige Terminologie — „Agitation und Verleumdung" vorgeworfen. Weitere Einzelheiten sind nicht bekannt. Soweit erkennbar handelt es sich um sowjetische Staatsangehörige; konsularischer Schutz und Beistand kann daher von unserer Botschaft in Moskau nicht gewährt werden. Die Bundesregierung hat jedoch das Deutsche Rote Kreuz unterrichtet; es wird dort geprüft, ob und wie den Betroffenen humanitäre Hilfe geleistet werden kann. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 31) : Trifft es zu, daß in einem von Radio Moskau ausgestrahlten Kommentar, der vom SED-Zentralorgan .Neues Deutschland" nachgedruckt wurde, der Auffassung widersprochen wurde „über der Bundesrepublik und der DDR gäbe es noch so etwas wie ein Deutschland", und wie gedenkt die Bundesregierung, dieser Auffassung entgegenzutreten? Es trifft zu, daß in einem am 28. Mai 1974 von der SED-Zeitung „Neues Deutschland" nachgedruckten Kommentar von Radio Moskau einer Äußerung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Herbert Wehner widersprochen wurde, wonach es über der Bundesrepublik Deutschland und der DDR noch so etwas wie ein Deutschland gebe. Die in dem Kommentar zum Ausdruck kommende Auffassung der östlichen Seite ist nicht neu. Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt in der nationalen Frage den Regierungen der sozialistischen Staaten gegenüber stets klar zum Ausdruck gebracht. An ihrer Haltung kann deshalb kein Zweifel bestehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretär Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 32) : Warum lehnt die jetzige Bundesregierung die Notifizierung der präzisen und grundlegenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 31. Juli 1973 zur Rechtslage Deutschlands an alle Mächte ab, mit denen sie amtliche Beziehungen hat, obwohl sie in der Regierungserklärung die richtige Auslegung des Grundgesetzes zu verteidigen versprach und obwohl ihre Vorgängerin in der nicht so weittragenden Frage der Klagemöglichkeit gegen ausländische Staaten im Dezember 1973 durch Rundnote alle diplomatischen Vertretungen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1963 nochmals hinwies, das bereits 1964 durch die damalige Regierung allen Mächten notifiziert wurde? Die Gründe, weshalb es die Bundesregierung für unangebracht hält, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 allen Staaten, mit denen wir diplomatische Beziehungen unterhalten, zu notifizieren, sind in den Fragestunden am 19. Oktober und 6. Dezember 1973 hier eingehend dargelegt und erörtert worden. Ich darf darauf verweisen. Dem von Ihnen genannten Vorgang liegt ein Sachverhalt zugrunde, der nicht als Vergleich herangezogen werden kann. Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1963 bezog sich auf die Frage der Staatenimmunität. Die Unterrichtung der fremden Missionen in Bonn erfolgte seinerzeit, weil Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten anhängig waren, in die diese Missionen verwickelt worden waren. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache7/2173 Fragen A 83 und 84) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die weitere Tätigkeit des Wissenschaftszentrums Berlin, und wie wird der Ausbau dieses Zentrums koordiniert mit den Aufgaben der übrigen vom Bundesforschungsministerium geförderten Forschungsinstitute und Forschungszentren? Wie beurteilt das Bundesministerium für Forschung und Technologie die bisherige Tätigkeit der Gesellschaft für Friedens-und Konfliktforschung, und wie wurde diese Tätigkeit bisher 7138* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 koordiniert mit sonstigen Forschungsinstituten der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit Friedens- und Konfliktforschung beschäftigen? Zu Frage A 83: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Wissenschaftszentrum Berlin weiter auszubauen. Neben dem bereits bestehenden Internationalen Institut für Management und Verwaltung soll ein Internationales Institut für vergleichende Gesellschaftsforschung errichtet werden. Eine entsprechende Projektgruppe wird noch in diesem Jahre mit einem ersten Forschungsprojekt und der Vorbereitung eines mittelfristigen Forschungsprogramms beginnen. Darüber hinaus sind weitere internationale Forschungsinstitute geplant. Diese Ausbauplanung ist in erster Linie mit der Förderung geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Forschungseinrichtungen und -vorhaben abzustimmen. Hierbei wird nach dem Grundsatz verfahren, daß im Wissenschaftszentrum Berlin gesellschaftswissenschaftliche Institute für anwendungsbezogene Grundlagenforschung errichtet werden, deren Aufgaben von bestehenden Forschungseinrichtungen in der gebotenen Form nicht wahrgenommen werden können. Der entsprechende Forschungsbedarf wird von Wissenschaftlern und Praktikern gemeinsam festgestellt. Zu Frage A 84: Wie die Bundesregierung bereits wiederholt, so zuletzt in der Fragestunde vom 14. Februar, ausgeführt hat, mißt sie der Friedens- und Konfliktforschung große Bedeutung bei. Sie ist bei der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung davon ausgegangen, daß die DGFK und ihr Kuratorium geeignete Forschungsschwerpunkte setzen und eine Koordinierung der Forschung auf nationaler und internationaler Ebene anstreben werden. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß der DGFK ausreichend Zeit gegeben wurde, ihre Arbeit zu konsolidieren und die geeignetsten Forschungsansätze zu finden. Sie wird durch ihre Vertreter im Kuratorium weiterhin auf eine systematische Schwerpunktbildung und Koordinierung der Forschungs- und Auswertungsarbeiten hinwirken. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 85 und 86) : Trifft es zu, daß für das Programm „Kommunale Technologien" das Pressereferat des Bundesforschungsministeriums in den Programmablauf so integriert ist, daß es von sich aus die zeitliche Programmabfolge beeinflussen kann und vor allem jetzt schon einen Einschaltplan für Presseaktivitäten vorbereitet hat, der in das Programm „Kommunale Technologien" integriert ist? Wieviel Broschüren und Dokumentationen wurden vom Bundesforschungsministerium während der Amtszeit des Bundesministers Professor Dr. Ehmke angefertigt, welche weisen ein Foto und Vorwort des Bundesministers Professor Dr. Ehmke auf und was geschieht mit diesen? Zu Frage A 85: Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Forschung und Technologie beeinflußt in keiner Weise die zeitliche Programmabfolge des Forschungsprogramms „Kommunale Technologien". Wie bei allen anderen Aktionen und Programmen des Ministeriums bereitet das Pressereferat auch in diesem Fall lediglich die notwendige Information von Parlament und Öffentlichkeit vor. Zu Frage A 86: Während der Amtszeit von Bundesforschungsminister Professor Dr. Horst Ehmke wurden durch das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Forschung und Technologie 30 Informationsbroschüren und Dokumentationen hergestellt. 11 Broschüren bzw. Faltblätter weisen ein Foto und Vorwort von Prof. Dr. Ehmke auf. Aufgrund der starken Nachfrage und des steigenden Interesses an forschungspolitischem Informationsmaterial sind die meisten Informationsbroschüren aus der Amtszeit von Bundesforschungsminister Prof. Dr. Ehmke vollständig an Interessenten verteilt. Die übrigen werden weiterhin zur fachlichen Information der Bürger verteilt, unabhängig davon, ob sie ein Foto und Vorwort von Prof. Dr. Ehmke enthalten oder nicht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 88) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21. Mai 1974 zu, die Staatsanwaltschaft in Frankfurt habe die Ermittlungsverfahren gegen sechs Tutoren eingestellt, die einen Professor dazu nötigen wollten, auf die Androhung von Strafanzeigen gegen gewaltsame Störer von Lehrveranstaltungen zu verzichten, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung — bejahendenfalls — daraus für die Gestaltung des Strafverfahrensrechts? Wie mir der Hessische Minister der Justiz mitgeteilt hat, trifft es zu, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt/Main ein Ermittlungsverfahren gegen 6 Tutoren eingestellt hat, die der versuchten Nötigung eines Professors verdächtig waren, und zwar hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO mit Zustimmung des Gerichts in eigener Zuständigkeit eingestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, aus der Einstellung des bezeichneten Verfahrens Schlußfolgerungen für die Gestaltung des Strafverfahrensrechts zu ziehen. Das Erfordernis der richterlichen Zustimmung zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO bietet die nötigen rechtsstaatlichen Garantien. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7139* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 91) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Widerspruch darin besteht, daß die gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972 zwar eine für die Bundesrepublik Deutschland verbindliche Auslegung der Verträge von Moskau und Warschau darstellt, aber zugleich für die deutsche Rechtsprechung nicht verbindlich sein soll, und wie gedenkt sie ihn gegebenenfalls aufzulösen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß hier ein Widerspruch vorliegt. Eine Entschließung des Bundestages bindet unsere Gerichte deshalb nicht, weil diese — wie die Bundesregierung bereits in ihren Antworten auf die vorausgegangenen Fragen erklärt hat — nach den Artikeln 20 Abs. 3 und 97 Abs. 1 des Grundgesetzes unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden sind. Hierin kommt ein nach Artikel 79 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes unabänderliches Prinzip unserer verfassungsmäßigen Ordnung zum Ausdruck. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dol- linger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 98) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 6. Mai 1974 zu, die amerikanische Regierung lehne es ab, der Sowjetunion und den übrigen Mitgliedern des Warschauer Pakts günstigere Kreditkonditionen als anderen Industrieländern einzuräumen, und welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — daraus für die Meinungs- und Willensbildung in der Europäischen Gemeinschaft ziehen, deren Vorschlag für die Sowjetunion und die übrigen Mitglieder des Warschauer Pakts Kreditkonditionen vorsieht, die denen für Entwicklungsländer angenähert sind? Die in der FAZ sicherlich zutreffend zitierte Äußerung eines hohen amerikanischen Beamten ist nur verständlich vor dem Hintergrund der bisherigen US-Praxis für die Bemessung der Laufzeiten für staatlich geförderte Exportkredite. Bisher gewährt die US-Eximbank bei entsprechender Größe der Projekte allen Käuferländern unterschiedslos Laufzeiten von 10 oder auch 12 Jahren. In den gegenwärtig geführten Verhandlungen über ein möglichst weltweites Abkommen zur Begrenzung des Kreditwettlaufs beim Export versuchen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die USA davon zu überzeugen, daß es besser wäre, die Laufzeiten für Kredite an Staatshandelsländer entsprechend der bisherigen europäischen Praxis auch bei größeren Projekten auf höchstens 81/2 Jahre zu begrenzen. Wie die neuesten Zusagen der US-Eximbank an die Sowjetunion über 12-Jahreskredite zeigen, halten die USA an ihrer bisherigen Linie noch fest. Es ist jedoch zu hoffen, daß es im weiteren Verlauf der Verhandlungen gelingt, eine Einigung auf der von uns angestrebten Basis zu erzielen. Eine andere Frage ist es, ob es darüber hinaus gelingen wird, für hochindustrialisierte Käuferländer eine noch weitergehende Begrenzung auf maximal 5 Jahre Laufzeit zu vereinbaren, was ebenfalls der (I europäischen Praxis entsprechen würde. Da staatlich unterstützte langfristige Exportkredite an Industrieländer jedoch sehr selten sind, hätte dieser zweite Schritt wesentlich geringere Bedeutung als der erstgenannte. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 99) : Wann beabsichtigt der Bundeskanzler, die Arbeitslosigkeit und die Preise auf ein erträgliches Maß zurückzuführen? Ihre Frage hat der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 17. Mai 1974 bereits ausführlich beantwortet. Ich bitte Sie, insbesondere die zentrale Aussage der Regierungserklärung hierzu vom letzten Absatz auf der Seite 6600 (D) bis einschließlich Seite 6601 (B) im Protokoll der 100. Sitzung des Deutschen Bundestages nachzulesen. Sie beginnt mit dem Satz: „Wir werden den Kurs unserer Wirtschafts- und Finanzpolitik fortsetzen, um bei Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes schrittweise auch mehr Geldwertstabilität zurückzugewinnen." Und sie endet mit der Feststellung: „Es wird die finanzpolitische Hauptaufgabe für die zweite Hälfte dieser Legislaturperiode sein, die dringenden öffentlichen Aufgaben zu erfüllen und (1 zugleich die Stabilitätspolitik konsequent zu unterstützen." In diesem Teil der Regierungserklärung ist nicht nur Ihre Frage nach dem „Wann" beantwortet, sondern auch dargelegt, „wie" die Bundesregierung jetzt und bis zum Ende dieser Legislaturperiode handelt. Sie trägt mit dieser im internationalen Vergleich als sehr erfolgreich anerkannten Politik dem Wunsch der gesamten Bevölkerung nach möglichst geringen Preissteigerungen und nicht zuletzt nach gesicherten Arbeitsplätzen Rechnung. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 100) : Glaubt die Bundesregierung, daß eine jährliche Inflationsrate von ca. 7,2'b und mehr für eine solide Wirtschafts- und Finanzpolitik gesund ist? Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie Preissteigerungsraten in der Größenordnung um 7 0/0 nicht für vertretbar hält. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß die Verbraucherpreisrate der Bundesrepublik im internationalen Vergleich erheblich niedriger ist als in allen anderen Industriestaaten. März: Japan + 29 %, Italien + 15,5 %, Großbritannien + 13,5 %, Frankreich + 12,2 %, Belgien + 9,4 %, Niederlande + 9,2 %, Bundesrepublik + 7,2 % im März und + 7,1 % im April. 7140* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Die Politik der Bundesregierung wird deshalb weiterhin auf die Eindämmung der Preisentwicklung gerichtet sein. Man darf jedoch nicht übersehen, daß die tatsächliche Preisentwicklung weitgehend durch den starken Anstieg des Preisniveaus im Ausland und insbesondere der Rohstoff- und Energiepreise bestimmt wird. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 101): Wie hoch ist die Zahl der total- bzw. nahezu totalgeschädigten Forstbetriebe in Norddeutschland nach den Sturmschäden des 13. November 1972, und wie sieht die Bundesregierung die Möglichkeiten der Existenzsicherung der betroffenen Betriebe für die kommenden einkommenslosen Jahre? Durch die Sturmkatastrophe vom 13. November 1972 wurden in Norddeutschland etwa 16 000 bäuerliche Waldbesitzer mit einer durchschnittlichen Waldfläche von unter 20 ha betroffen. Von diesen Betrieben haben etwa 3 000 Betriebe den gesamten nutzbaren Holzvorrat verloren. Die Abwehr von Katastrophen und die Beseitigung ihrer Folgen ist grundsätzlich Aufgabe der Länder und kommunalen Gebietskörperschaften. Wegen des Ausmaßes der Katastrophe war jedoch eine Hilfe des Bundes ein ,gesamtstaatliches Anliegen geworden. Deshalb hat die Bundesregierung 1973 und 1974 insgesamt 70,5 Millionen DM den betroffenen Ländern für Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, dies insbesondere um eine Existenzgefährdung der geschädigten Betriebe zu vermeiden. Eine Fortführung der Hilfen zur Wiederaufforstung der Schadensflächen ist für die kommenden Jahre vorgesehen. Durch diese Hilfsmaßnahmen, ergänzt durch Steuererleichterungen, verbleibt einer Vielzahl der betroffenen Waldbesitzer Einnahmeüberschüsse. Da es sich außerdem meist um gemischte land- und forstwirtschaftliche Betriebe handelt, deren Existenzgrundlage auch vor der Katastrophe nicht ausschließlich und nicht jährlich auf dem Wald beruhte, sind zwar diese Betriebe in ,einer schwierigen Situation, von einer Existenzgefährdung dürfte jedoch in der Regel nicht mehr gesprochen werden können. Nach Schätzung des Landes Niedersachsen ist damit zu rechnen, daß etwa 100 Betriebe in ihrer Existenz bedroht sind. Ggfs. Hilfsmaßnahmen für diese Einzelfälle durchzuführen, ist Aufgabe der Länder und kommunalen Gebietskörperschaften. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 102 und 103) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei Obsteinfuhren die Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Kennzeichnungsbestimmungen sicherzustellen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei Obsteinfuhren in Fertigverpackungen die Einhaltung der angegebenen Inhaltsmengen zu gewährleisten? Zu Frage A 102: Die Kennzeichnung der Füllmenge bei Obsteinfuhren in Fertigpackungen richtet sich nach § 14 Abs. 1 Eichgesetz und wird von den Vollzugsbehörden der Länder entweder beim Einführer oder beim Handel kontrolliert. Wie bei der Kontrolle von Füllmengen mit frischem Obst im Sinne der Frage 2 sind die Länder anläßlich einer Sitzung des zuständigen Länderausschusses im Dezember 1973 gebeten worden, verstärkte Kontrollen auch hinsichtlich der Mengenkennzeichnung im Frühjahr 1974 durchzuführen. Soweit Kennzeichnungsbestimmungen nach Handelsklassenrecht zu beachten sind, erfolgt eine Kontrolle durch das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft an den bedeutsamen Grenzübergängen und Einfuhrmärkten. Nach den getroffenen Feststellungen sind die Einfuhren überwiegend ordnungsgemäß gekennzeichnet. Zu Frage A 103: Um die Einhaltung der gekennzeichneten Füllmengen bei Fertigpackungen mit frischem Obst über den normalen Vollzug von geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten und den im Jahre 1973 von den Verbraucherverbänden geäußerten Beanstandungen Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die für den Vollzug der eichgesetzlichen Vorschriften über die Genauigkeit von Füllmengen in Fertigpackungen zuständigen Länder wurden im Dezember 1973 in dem Länderausschuß für gesetzliches Meßwesen gebeten, den Vollzug bei Fertigpackungen mit Frischobst insbesondere bei Schälchenware im Frühjahr 1974 erheblich zu verstärken. 2. In einem Gespräch mit den Verbänden des Handels wurden diese auf die Mißstände hinsichtlich von Mindermengen bei Schälchenwaren mit Frischobst im Jahre 1973 hingewiesen und aufgefordert, für deren Beseitigung im Jahre 1974 Maßnahmen zu ergreifen. 3. Als solche Maßnahmen sind in Übereinstimmung mit den Ländern dem Handel vorgeschlagen worden, die Wareneingänge durch Stichproben zu kontrollieren oder im Bereich der Abgabe von Schälchenware Kundenwaagen aufzustellen zur Nachkontrolle durch Letztverbraucher oder letztlich die einzelnen Packungen auszuwiegen und bei Mindermengen nachzufüllen. Nach den bisher eingegangenen Informationen sowohl von Länder- als auch von Verbraucherseite sind Beanstandungen in dem Umfang wie im vergangenen Jahr bisher nicht festzustellen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7141* Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 104 und 105): Welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür bestimmend, daß die deutsche Landwirtschaft seit 1970 Marktanteile verloren hat, und wie hoch sind diese Verluste im einzelnen? Was gedenkt die Bundesregierung gegen den Verlust von Marktanteilen der deutschen Landwirtschaft zu tun, und vertritt sie die von Bundesminister Ertl in AGRA — EUROPE vorn 21. Mai 1974 vertretene Ansicht, daß das keine Frage an den Bundeslandwirtschaftsminister sondern an die Landwirtschaft sei? Zu Frage A 104: Unter Marktanteil versteht man den Anteil des Verbrauchs aus der Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch. Mein Haus veröffentlicht hierzu für den Ernährungsbereich für die wichtigsten ländlichen und tierischen Erzeugnisse die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland seit 1935/38. Diese Angaben verlieren aber an Aussagekraft, da mit zunehmendem innergemeinschaftlichen Handelsaustausch es nach dieser Berechnungsmethode zu einer Verminderung des Marktanteils der Bundesrepublik Deutschland auf dem Inlandsmarkt kommt. Z. 'B. bei Käse, einschl. Frischkäse sinkt der deutsche Inlandsmarktanteil, während der deutsche Marktanteil am EG-Gesamtverbrauch steigt. Eine wesentlich bessere Aussagekraft für die Marktbehauptung der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG bietet die Berechnung des Anteils der deutschen Erzeugung am Gesamtverbrauch der EG. Wegen unvollständiger statistischer Angaben kann eine solche Berechnung aber nur annäherungsweise vorgenommen werden. Aus ihr kann auch nicht abgeleitet werden, wie sich die Marktanteile der übrigen Mitgliedstaaten verändert haben, da die Berechnung nicht erfaßt, wie sich die Marktanteile der Drittländer am Gemeinschaftsverbrauch entwickelt haben. Bei der zum Teil von Jahr zu Jahr schwankenden Inlandsproduktion ist es zur Berechnung der trendmäßigen Entwicklung notwendig, mehrjährige Durchschnitte miteinander zu vergleichen. Es wurde daher der Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1970/71 bis 1972/73 dem Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1967/68 bis 1969/70 gegenübergestellt. Dabei zeigte sich folgende Entwicklung: Bei Weizen, Zucker, Käse, Eier und Geflügelfleisch hat sich der deutsche Marktanteil am EG-Gesamtverbrauch um bis zu 2 Prozentpunkte (Käse) erhöht. Dagegen hat sich bei Roggen (— 6 %), Obst (— 3 %), Schweinefleisch (— 3 5), Kartoffeln (- 3 %), Butter (— 3 %, Kalbfleisch (— 3 %), Rindfleisch (— 1%) und Gemüse (— 1 %) der Marktanteil am Gemeinschaftsverbrauch verringert. Wirtschaftlich fällt wegen der Bedeutung für die Einnahmen der deutschen Landwirtschaft der Rückgang des Marktanteils insbesondere bei Schweinen sowie Obst und Gemüse ins Gewicht. Als Hauptursache für den Rückgang der Marktanteile bei Schweinen kann angenommen werden, daß insbesondere die niederländischen und belgischen Anbieter we- gen größerer Bestände und weitergehender Spezialisierung und Integration zu geringeren Kosten produzieren, die günstigen Standorte in Hafen- und Verbrauchernähe nutzen und auf ihren Exportmärkten mit Angeboten höherer Qualität aufwarten. Die Nachfrage bei Obst und Gemüse hat sich insgesamt erhöht und in Richtung auf ein qualitativ besseres und zeitlich gleichmäßiger verteiltes Angebot verlagert. Der Rückgang des Marktanteils bei Obst und Gemüse ist insbesondere darauf zurückzuführen, daß in diesem Produktbereich das Einheimische, vorwiegend saisonale Angebot durch Produkte aus klimatisch bevorzugten Drittländern und Mitgliedsländern ergänzt wurde. Der von mir genannte Rückgang des Marktanteils bei Rind- und Kalbfleisch ist auf die Auswirkungen der Abschlachtaktion zurückzuführen, von der in der Bundesrepublik am stärksten von allen EG-Ländern Gebrauch gemacht wurde. Zu Frage A 105: Die Bundesregierung hat mit Hilfe u. a. des Absatzfondsgesetzes, des Marktstrukturgesetzes, des einzelbetrieblichen und marktstrukturellen Förderungsprogramms ein vielseitiges Instrumentarium geschaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarwirtschaft zu gewährleisten. Wie stark von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, hängt nicht zuletzt von der Landwirtschaft selbst ab. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 106) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die deutsche Landwirtschaft den durch staatliche Maßnahmen, wie Aufwertungen der Deutschen Mark und unzulänglichen Grenzausgleich eingetretenen Verlust an Marktanteilen selbst zu beheben habe, und wie soll dieses konkret durch „dem Wettbewerb stellen und durch Solidarität üben", wie Bundesminister Ertl dieses in AGRA -- EUROPE vom 21. Mai 1974 empfohlen hat, geschehen? 1. Die Einkommensverluste der deutschen Landwirtschaft nach der Aufwertung der Deutschen Mark mit Wirkung ab 27. Oktober 1969 wurden durch den Aufwertungsausgleich der Verordnung Nr. 2464/69 des Rats vom 9. Dezember 1969 kompensiert. Diese bis Ende 1973 befristete Regelung wurde auf deutschen Antrag bezüglich des Mehrwertsteuerausgleichs über den 31. Dezember hinaus verlängert. 2. Ferner hat die Gemeinschaft die durch das Floating bzw. durch die Leitkursänderung der Deutschen Mark bedingten Aufwertungseffekte durch das Grenzausgleichssystem der Verordnung Nr. 974/71 abgefangen. Das Grenzausgleichssystem erstreckt sich auf alle RE-gebundenen Produkte, bei denen ein aus dem Aufwertungseffekt folgendes Unterlaufen der staatlich garantierten Agrarpreise verhindert wird. 7142* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 3. Aus der Entwicklung der Ein- und Ausfuhren läßt sich nicht herleiten, daß durch die Aufwertung der Leitkurse insgesamt ein Verlust an Marktanteilen für die deutsche Landwirtschaft eingetreten ist. Es kann daher festgestellt werden, daß die deutsche Landwirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Eine verstärkte Beteiligung der Erzeuger an einer aktiven Marktpolitik wird diese Wettbewerbsfähigkeit nur fördern können. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen A 107 und 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß kürzlich etwa 40 holländische Kutter fünf bis acht Seemeilen vor der ostfriesischen Küste gefischt und nach Auffassung der ostfriesischen Küstenfischer mit ihren schweren Fanggeschirren wertvolle Fisch- und Laichgründe zerstört haben? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Raubbau in Zukunft zu verhindern, und ist sie bereit, in diesem Zusammenhang sowohl die Ausweitung der Fischereigrenzen zu überprüfen als auch eine ausreichende Kontrolle der Fanggebiete sicherzustellen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß niederländische Kutter kürzlich vor der ostfriesischen Küste mit schwerem Fanggeschirr Seezungenfang betrieben haben. Die Bundesregierung teilt die Sorge der deutschen Küstenfischer, daß durch diese Art der Fischerei Laichgründe und Aufwuchsgebiete beeinträchtigt werden könnten. Allerdings besteht auf seiten der Fischereiwissenschaft noch keine einhellige Meinung über die Vor- und Nachteile des von den niederländischen Fischern benutzten Fanggeräts. Die Bundesregierung hat ihre Bedenken gegen diese Art der Seezungenfischerei schon vor mehreren Jahren im Rahmen der Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) betont. Anläßlich der bevorstehenden Jahrestagung der NEAFC wird am 24. und 25. Juni 1974 in Bonn ein besonderer Ausschuß Maßnahmen zur Regulierung der Seezungenfischerei beraten, damit nach Möglichkeit noch auf dieser Jahrestagung eine Entscheidung der Kommission verabschiedet werden kann. Da Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände in der Nordsee und in den benachbarten Gewässern einheitlich für alle beteiligten Fischer gelten sollten, möchte die Bundesregierung zunächst die Bemühungen der Nordostatlantischen Fischereikommission abwarten. Falls jedoch in nächster Zeit keine Verständigung auf dieser Ebene zustande kommt, wird die Bundesregierung versuchen, im Rahmen der ohnehin geplanten Einführung einer Fischereianschlußzone bis 12 sm geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 109) : Was unternimmt die Bundesregierung zur Erzielung schnell wirksamer Maßnahmen zur Überwindung der italienischen Importbeschränkungen vor allein auf dem Agrarsektor, und was gedenkt sie für die deutsche Land- und Agrarwirtschaft zu tun, wenn anzustrebende Gemeinschaftsaktionen, die die Entstehung neuer Wettbewerbs- und Marktungleichheiten zu Lasten der Gemeinschaft vermeiden sollen, nicht zustande kommen? Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, daß die italienischen Importrestriktionen im Agrarbereich sobald wie möglich einer gemeinschaftskonformeren Lösung zugeführt werden. Im Ministerrat gelang es am 4. Juni 1974 in der Frage der italienischen Einfuhrbeschränkungen auf dem Agrarsektor sich auf folgendes Vorgehen zu einigen: 1. Festsetzung eines neuen um 12,5 % abgewerteten Umrechnungskurses Lira/RE, ausgenommen für Hartweizen und Olivenöl. 2. Mit Wirkung vom 10. Juni 1974 Aufhebung des Bardepots für Jungrinder, die zur Mast bestimmt sind, bei gleichzeitiger Senkung des italienischen Grenzausgleichs um 12,5 %. 3. Zu einem möglichst baldigen Zeitpunkt Aufhebung des Bardepots für die übrigen Marktordnungsprodukte mit Ausnahme von Rindern und Rindfleisch, bei denen jedoch das Bardepot von 50 % auf 25 % des Warenwertes verringert wird. Zusätzlich soll der noch verbleibende italienische Grenzausgleich für Rinder und Rindfleisch für mindestens drei Monate ausgesetzt werden. Gleichzeitig mit diesem Maßnahmenkomplex soll der neue Umrechnungskurs für die Lira wirksam werden. Mit diesen Maßnahmen ist ein Kompromiß erreicht worden, der sowohl der äußerst angespannten wirtschaftlichen Lage Italiens als auch den Lieferinteressen der übrigen Mitgliedstaaten soweit wie möglich Rechnung trägt. Vor allem gelang es, den deutschen Grenzausgleich unangetastet zu lassen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz vom 6. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 122) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis eines der Finanzministerkonferenz der Länder vorgelegten Staatssekretärsgutachtens, wonach die Ziele des Bildungsgesamtplans bis 1985 im Rahmen der allgemein für tragbar gehaltenen Steuerlastquote nicht voll finanziert werden kann, und welche Konsequenzen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich? Das Gutachten einer Staatssekretärsgruppe der Landesfinanzminister untersucht in Modellrechnungen die Frage der langfristigen Finanzierung des Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7143* Bildungsgesamtplans. Das Gutachten ist den Ministerpräsidenten der Länder vorgelegt worden. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung wird sich mit den aufgezeigten Problemen befassen. Ohne diesen Beratungen vorgreifen zu wollen, begrüße ich die Gelegenheit, vor diesem Hause den Standpunkt der Bundesregierung darzulegen. Der Bildungsgesamtplan wurde am 30. November 1973 von den Regierungschefs von Bund und Ländern einstimmig verabschiedet. Er stellt ein bindendes langfristiges Sachkonzept für die Entwicklung des Bildungsbereichs dar. Im Budgetteil wurde dieses Sachkonzept bei intensiver Beteiligung der Finanzminister den gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenübergestellt. Damit konnte und sollte jedoch nicht, und hier muß ich einer leider immer wieder vertretenen irrigen Auffassung entgegentreten, eine Entscheidung über die konkrete Finanzierung dieses Sachprogramms bis zum Jahre 1985 fallen. Weder die Bundesregierung noch eine Landesregierung kann sich heute abschließend festlegen, was beispielsweise 1980 oder gar 1985 tatsächlich im Bildungsbereich finanziert werden wird und was nicht. Ein solcher Streit wäre ausgesprochen fruchtlos. Es ist die immer wieder erklärte Auffassung der Bundesregierung, daß der Bildungsgesamtplan zu seiner Realisierung schrittweise in mittelfristigen Sach- und Finanzplänen „operationalisiert" werden muß und daß dabei die gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Ausgabenbedarf aller übrigen öffentlichen Aufgabenbereiche zu berücksichtigen sind. Dieser Grundsatz wird im Bildungsgesamtplan sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. In der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 17. Mai 1974 wurde diese Auffassung unter Hinweis auf den Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 20. September 1973 noch einmal unterstrichen. Gegenwärtig wird in der Bund-Länder-Kommission, übrigens unter intensiver Beteiligung der Finanzminister, über die Finanzierung der Bildungsausgaben bis 1978 beraten. Diese Beratungen verdeutlichen, daß hier die Bildungspolitiker die Augen vor den gesamt- und finanzwirtschaftlichen Grenzen nicht verschließen. Anlage 29 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Bölling, vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 1) : Aus welchen Mitteln der Bundesregierung, in welcher Höhe, mit welcher Zielsetzung werden die Hefte „Wochenschau für politische Erziehung, Sozial- und Gemeinschaftskunde„, Frankfurt/Main, bezuschußt? Nicht die in der Anfrage erwähnte Zeitschrift als solche, sondern die in ihr enthaltene achtseitige „Monatsübersicht" wird vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung durch 30 000 Monatsabonnements finanziell gefördert. Diese Monatsübersicht informiert in Chroniken zur Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik, in Pressekommentaren und kommentierenden Darstellungen über die wichtigsten politischen Ereignisse des jeweils vergangenen Monats. Das Presse- und Informationsamt nutzt dabei nach seinem Auftrag, über die Politik der Bundesregierung zu unterrichten, den auf die Zielgruppe der Lehrer und Schüler an allgemein-und berufsbildenden Schulen ausgerichteten Verteiler der Zeitschrift, um eine gesellschaftliche Gruppe, die — mit der Herabsetzung des Volljährigkeits- und Wahlalters — für die politische Arbeit zunehmende Bedeutung erlangt, möglichst effektiv anzusprechen. Über die Höhe des Abonnementsbetrages und über den Titel, aus dem die Finanzierung erfolgt, kann ich auf diesem Wege keine Einzelheiten mitteilen. Der Haushaltsplan sieht in bestimmten Fällen ein besonderes Verfahren zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages vor. Danach unterrichtet der Bundesrechnungshof, der ja alle Ausgaben prüft, in besonderen Fällen einen Unterausschuß des Haushaltsausschusses vom Ergebnis seiner Prüfung. In diesem Unterausschuß sind alle Fraktionen vertreten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 2) : Teilt die Bundesregierung die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vorgebrachte Kritik an der Abordnungsdauer deutscher Lehrkräfte an Europäischen Schulen, und ist sie bereit, die von der Personalvertretung der Europäischen Schulen verabschiedeten „Merkmale und Erfordernisse der Europäischen Schulen", insbesondere bei der Frage der Rückberufung, zu unterstützen? Die Bundesregierung teilt nicht die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vorgebrachte Kritik an der Abordnungsdauer deutscher Lehrkräfte an den Europäischen Schulen; sie ist nicht bereit, die von der Personalvertretung der Europäischen Schulen verabschiedeten „Merkmale und Erfordernisse der europäischen Schulen" in der Frage der Rückberufung zu unterstützen. In Übereinstimmung mit dem Auslandsschulausschuß der Kultusministerkonferenz, in dem sämtliche Länder vertreten sind, wurde die Beurlaubungsdauer für Lehrer an Europäischen Schulen auf 9, in Ausnahmefällen 13 Jahre, festgelegt. Nach dem Statut des Lehrpersonals der Europäischen Schulen ist folgender Anstellungsmodus vorgesehen: ein Probejahr, sodann Vertragsabschlüsse mit je vierjähriger Laufzeit. Das jeweilige innerstaatliche Recht hat jedoch den Vorrang vor den Bestimmungen des Personalstatuts, so daß die Heimatbehörden nach Maßgabe ihrer eigenen dienstlichen Erfordernisse und Rechtsvor- 7144* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 schriften verfahren können. Wenn man davon ausgeht, daß die Länder die von ihnen zur Verfügung gestellten Lehrkräfte für den Dienst an von der Bundesrepublik im Ausland geförderten Schule im Regelfalle für fünf Jahre beurlauben, so kann mit einer 9- bis 13jährigen Beurlaubung für den Dienst an Europäischen Schulen den besonderen Erschwernissen wie den besonderen Aufgaben hinreichend Rechnung getragen werden. Es ist vor allem nicht aus dem Auge zu lassen, daß bei einer über 9 bis 13 Jahre dauernden Abwesenheit die Wiedereingliederung in das heimatliche Schulwesen überaus problematisch wird. Außerdem läßt nur eine gewisse Rotation weitere Kreise in den Genuß der Möglichkeiten kommen, Erfahrung an Europäischen Schulen zu sammeln und gewonnene Erfahrungen zurückzubringen. Schließlich besteht auch ein legitimes Interesse daran, neue innerdeutsche Entwicklungen durch neu entsandte Lehrkräfte in die Europäischen Schulen einzubringen. Im Obersten Rat der Europäischen Schulen haben sich sechs Mitgliedsländer einschließlich des Vertreters der Kommission für eine Rotation ausgesprochen, und zwar — außer der Bundesrepublik — Frankreich, Italien, Großbritannien, Irland und Dänemark. Gegen eine festgelegte Rotation waren lediglich die Beneluxstaaten. Die sechs vorgenannten Staaten wollen in Zukunft nach folgenden Prinzipien verfahren: „Es wird für zweckmäßig gehalten, für die Dauer der Abordnung von Lehrkräften an die Europäischen Schulen bestimmte Grenzen festzulegen. Dadurch soll es diesen Lehrkräften insbesondere ermöglicht werden, den Anschluß an die pädagogische Entwicklung in ihrem Heimatland zu wahren und andererseits den Schulen ihres Heimatlandes ihre europäische Erfahrung zugute kommen zu lassen. Deshalb ist es erwünscht, daß die Tätigkeit an den Europäischen Schulen mindestens 5 Jahre (davon 1 Probejahr) und höchstens 9 Jahre dauern soll. Im Einklang mit dem Verfahren der Artikel 39 und 40 des Statuts des Lehrpersonals könnte diese Dauer für Lehrkräfte, die mit Sonderaufgaben im pädagogischen und im Forschungsbereich betraut sind, auf 14 Jahre verlängert werden. Da beim derzeitigen Stand der Dinge innerstaatliches Recht Vorrang vor den Bestimmungen des Statuts des Lehrpersonals hat, können die Heimatbehörden nach Maßgabe ihrer eigenen dienstlichen Erfordernisse und der einschlägigen Rechtsvorschriften von dieser Begrenzung abweichen." Die sechs Staaten und der Vertreter der Kommission haben der Frage der Beurlaubungsdauer ausführliche Erwägungen und Diskussionen gewidmet. Dabei hat sich gezeigt, daß sie sich von gleichen Überlegungen haben leiten lassen. Die Vertreter im Obersten Rat der Europäischen Schulen sprechen für ihre Regierungen; es ist davon auszugehen, daß die erforderliche Sach- und Fachkunde in die Überlegungen eingegangen ist. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 3) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die in der UdSSR lebenden und umsiedlungswilligen Deutschen, Erleichterungen und gegebenenfalls die Genehmigung für die Umsiedlung zu erreichen, und was wurde bisher auf diesem Gebiet von der Bundesregierung unternommen? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Familienzusammenführung das Ausreiseanliegen dieser Personen. Welche Bedeutung sie der umfassenden und baldigen Bereinigung dieses Problems zumißt, welche Möglichkeiten ihr bei Verfolgung dieses Zieles gegeben sind, welche Schritte sie hierzu unternommen hat und welche Erfolge ihr dabei bisher beschieden waren, habe ich wiederholt im Deutschen Bundestag dargelegt. Ich darf insbesondere auf meine Stellungnahme zu einer entsprechenden Anfrage des Herrn Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) verweisen; sie ist im Protokoll des Bundestages vom 14. März 1974 als Anlage 28 abgedruckt und enthält Ausführungen, die auch Ihre Fragen betreffen. Darüber hinaus versucht die Bundesregierung durch ihre Vertretungen in der Sowjetunion durch individuelle Beratung, durch praktische und finanzielle Hilfe den Betroffenen Erleichterungen zu verschaffen. Sie wird dabei in wirkungsvoller Weise durch das Deutsche Rote Kreuz unterstützt. Im übrigen beweist die „Statistik der Umsiedlungen", daß die Bemühungen der Bundesregierung nicht erfolglos geblieben sind. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 4) : Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, daß in naher Zukunft mit der Verlegung einer BGS-Hundertschaft nach Schöningen zu rechnen ist? Es ist nicht beabsichtigt, eine Hundertschaft des Bundesgrenzschutzes nach Schöningen zu verlegen. Es wird lediglich erwogen, Teile der Grenzschutzabteilung Braunschweig während der Durchführung von Bauarbeiten, deren Beginn sich zur Zeit allerdings noch nicht absehen läßt, vorübergehend anderweitig unterzubringen. Welches Objekt für eine solche Unterbringung in Betracht kommt, ist noch zu prüfen. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeord- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7145* neten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 5) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von Prof. Dr. Wilhelm Schäfer (siehe Courier Forschungsinstitut Senckenberg, Heft 7, S. 56 f.) für die Regeneration des Rheins aufgestellten sieben Forderungen zusammen mit den Ländern zu verwirklichen? Die Bundesregierung sieht die von Prof. Dr. Schäfer/Forschungsinstitut Senckenberg zur Regeneration des Rheins aufgestellten Forderungen als einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im Rheintal an. Für den Zustand des Rheins selbst wird man eine Realisierung dieser Forderungen jedoch eher als eine begleitende Maßnahme anzusehen haben. Vorrangig muß das im Umweltprogramm der Bundesregierung gesteckte Ziel bleiben, bis 1985 die Kläranlagen zu schaffen, die notwendig sind, um die Nutzungen an den Gewässern, insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser, auch für die Zukunft sicherzustellen und um das ökologische Risiko, das mit einer Verschmutzung der Gewässer verbunden ist, möglichst gering zu halten. Mit ihrem 5-Jahres-Leitprogramm zur Sanierung von Rhein und Bodensee fördert die Bundesregierung den Bau von Kläranlagen mit überregionaler Bedeutung. Mit Zuschüssen von insgesamt 150 Millionen DM werden an Rhein und Bodensee besonders vordringliche Schwerpunktmaßnahmen gefördert. Die Bundesregierung hat über das geltende Recht und über den von ihr vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (BT-Drucksache 7/888) hinaus den Entwurf des Abwasserabgabengesetzes (BR-Drucksache 213/74) vorgelegt, um das gesetzte Ziel und eine wirksamere Reinhaltung der Gewässer möglichst rasch zu erreichen. Sie geht davon aus, daß durch die Abwasserabgabe der erforderliche wirtschaftliche Anreiz dafür geschaffen wird, daß die Abwassereinleiter von sich aus die zur Gewässerreinhaltung notwendigen Maßnahmen durchführen. Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, die vom Forschungsinstitut Senckenberg zur Regeneration des Rheins aufgestellten Forderungen unmittelbar zu verwirklichen, da insoweit Planung und Durchführung der notwendigen wasserwirtschaftlichen und raumordnerischen Maßnahmen und die Wahrung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes in die Zuständigkeit der Landesbehörden fallen. Vor diesen werden die geforderten örtlichen und regionalen Maßnahmen, deren zeitliche Abwicklung in der Praxis nicht immer voll aufeinander abzustimmen sind, in ein übergreifendes Sanierungsprogramm einzuordnen sein. Zur Koordinierung ihrer Planungen und Maßnahmen arbeiten die Länder in der „Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins" zusammen. Dieses Gremium wäre geeignet, sich mit den Forderungen des Forschungsinstitutes Senckenberg auseinanderzusetzen. Die Bundesregierung ist gerne bereit, die Arbeitsgemeinschaft zu bitten, die von Ihnen angesprochene Angelegenheit zu beraten. Die Bundesregierung wäre im übrigen bereit, die Mitarbeit einschlägiger Fachinstitute anzubieten. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 7/2173 Fragen B 6 und 7) : Trifft es zu, daß im elsässischen Markolsheim eine Bleisulfatfabrik errichtet werden soll, die pro Jahr 20 t Bleistaub emittiert? Ist zu befürchten, daß bei einem derartigen konzentrierten Bleistaubausstoß auf engbegrenztem Gebiet der Gesundheit der Bewohner und dem Bestand der Tier- und Pflanzenwelt beiderseits des Oberrheins Gefahr droht? Zu Frage B 6: Der Bundesregierung sind Einzelheiten über das Vorhaben in Markolsheim nicht bekannt. Die zuständige Behörde des Landes Baden-Württemberg hat berichtet, daß über die bestehenden guten Kontakte zwischen dem Regierungspräsidenten in Freiburg und dem Präfekten Haut Rhin in Colmar nähere Angaben zu der projektierten Bleisalzfabrik in Markolsheim eingeholt werden. Zu Frage B 7: Diese Frage wird sich erst beantworten lassen, wenn die noch einzuholenden näheren Angaben über Art und Menge der zu erwartenden Emission vorliegen. Die Bundesregierung wird sich jedenfalls dafür einsetzen, daß auch in diesem Falle die Resolution (71) 5 des Europarates vom 26. März 1971 (BGBl II S. 975) voll beachtet wird. Danach ist bei projektierten Industrieanlagen, die eine Luftverunreinigung über die Grenze hinweg verursachen können, von der zuständigen Genehmigungsbehörde den Bewohnern von Gebieten jenseits der Grenze der gleiche Schutz gegen Luftverunreinigung wie für die Bewohner des eigenen Landes zu gewährleisten. Die Behörde auf der anderen Seite der Grenze ist so rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren, daß sie in die Lage versetzt wird, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Ich werde daher auch über die Arbeitsgruppe für deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Umweltschutzes eingehende Auskünfte über die Planung der Bleisalzfabrik in Markolsheim einholen lassen und Sie unverzüglich informieren. Anlage 35 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Stellen über Pläne unterrichtet wurden, die den Bau eines chemischen Werks in der Industriezone Markolsheim im Elsaß vorsehen? Konsultiert Frankreich deutsche Behörden, wenn die Erstellung von Industrieanlagen auf der französischen Rheinseite, die Umweltbeeinträchtigungen hervorrufen, geplant werden, da infolge der üblichen Luftströmung die deutsche Seite mit einer erheblichen Umweltbelastung rechnen muß? 7146* Deutscher. Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Zu Frage B 8: Durch die guten Kontakte zwischen dem Regierungspräsidenten in Freiburg und dem Präfekten Haut Rhin in Colmar findet ein regelmäßiger Informationsaustausch über die Industrieplanungen beiderseits der Grenze statt. Eine offizielle Unterrichtung über das Vorhaben des Baues eines chemischen Werkes in der Industriezone Markolsheim im Elsaß ist meines Wissens noch nicht erfolgt. Die zuständige deutsche Behörde beabsichtigt daher, über die bestehenden Kontakte eingehendere Auskünfte über die projektierte Fabrik und die zu erwartenden Emissionen einzuholen. Zu Frage B 9: In der Vergangenheit konnten Probleme durch grenznahe Industrieansiedlungen zwischen den Behörden beiderseits der Grenzen zufriedenstellend gelöst werden. Die Bundesregierung erwartet, daß auch in diesem Falle die Verpflichtungen der Resolution (71) 5 des Europarates vom 26. März 1971 (BGBl II S. 975) erfüllt und die deutsche Behörde über das Vorhaben so eingehend und rechtzeitig informiert wird, daß sie zu dem Vorhaben Stellung nehmen kann. Im übrigen darf ich auf meine Antworten zu den Fragen des Herrn Abgeordneten Spitzmüller in gleicher Sache hinweisen. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 10) : Trifft es zu, daß ein Wissenschaftler der Kernforschungszentrale Karlsruhe extra zur Untersuchung eines im Frühjahr aufgetretenen schweren Störfalls im Kernkraftwerk Oconee II, South Carolina, nach USA geflogen ist, und wenn ja, welcher Art war dieser Störfall und welche Auswirkungen hat er auf Grund seines Umfangs auf die mit gleicher technischer Konzeption geplanten Kernkraftwerke — u. a. Mülheim-Kärlich in der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung ist über einen am 22. Januar 1974 im Kernkraftwerk Oconee II, USA, aufgetretenen Störfall informiert. Sie hat jedoch keinen Experten zur Untersuchung dieses Störfalles nach USA entsandt oder entsenden lassen. Im Rahmen der engen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten weilen jedoch sehr häufig deutsche Experten zu Gesprächen mit ihren amerikanischen Kollegen in den USA und umgekehrt; hierbei werden selbstverständlich auch Ursachen und Konsequenzen von Störfällen an kerntechnischen Einrichtungen erörtert. Die Bundesregierung sieht sich daher in der Lage, über den angesprochenen Störfall zu berichten: Das Kernkraftwerk Oconee II mit einem Druckwasserreaktor und einer elektrischen Leistung von rund 900 Megawatt mußte nach der der Bundesregierung vorliegenden Information im Januar 1974 abgeschaltet werden, da an einer der vier Hauptkühlmittelpumpen die Pumpenabdichtung leck wurde und etwa 200 Kubikmeter Primärwasser in den Sicherheitseinschluß austraten. Dieser erfüllte voll seinen bestimmungsgemäßen Zweck und verhinderte ein Entweichen des radioaktiven Primärkühlmittels ins Freie. Der Störfall blieb somit auf das Innere der Anlage begrenzt. Strahlenschutzprobleme in der Umgebung sind nicht aufgetreten. Der amerikanische Hersteller der Oconee II Anlage wird eine nach Typ und Leistung sehr ähnliche Anlage in die Bundesrepublik Deutschland liefern, deren Errichtung in Mülheim-Kärlich bei Koblenz beantragt ist. Die Bundesregierung prüft deshalb zusammen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden des Landes die Konsequenzen des genannten Störfalles auf die geplante Anlage in der Bundesrepublik Deutschland sehr sorgfältig. Sie hat hierzu das Institut für Reaktorsicherheit der Technischen Überwachungsvereine e. V. in Köln eingeschaltet sowie die Reaktor-Sicherheitskommission mit der Beratung beauftragt, welche in ihrer Maisitzung bebreits den Hersteller der Anlage angehört hat. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen eines in Kürze zu unterzeichnenden Zusammenarbeitsabkommens auf reaktorsicherheitstechnischem Gebiet zwischen dem Bundesminister des Innern und der Atomenergiekommission der Vereinigten Staaten von Amerika die Möglichkeit haben, detaillierte Störfalluntersuchungsberichte von der amerikanischen Genehmigungsbehörde unmittelbar zu erhalten. Solche Berichte sind sehr bedeutsam, da auf der einen Seite wegen der hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen Störfälle in Kernkraftwerken relativ selten sind, auf der anderen Seite aber auf- 1 tretende Störfälle den praktischen Nachweis darstellen, daß die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen zur Begrenzung von Störfallfolgen auch tatsächlich ausreichend sind. Die Bundesregierung sieht es deshalb als gewährleistet an, daß aus dem Störfall an der amerikanischen Anlage Oconee II für die Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland optimale Lehren gezogen werden und daß das nicht völlig auszuschließende Versagen konventioneller Bauteile wie Pumpen und Ventile in Kernkraftwerken keine schwerwiegenden sicherheitstechnischen Konsequenzen verursacht. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 6. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 11) : Entspricht es den Vorschriften des § 53 des Bundesbeamtengesetzes, daß — wie in der letzten Woche in der Uelzener Allgemeinen Zeitung geschehen — ein hoher Beamter des Bundesgrenzschutzes unter ausdrücklicher Hinzufügung seines Ranges im Bundesgrenzschutz einen Aufruf für einen Landtagskandidaten publiziert? Zu der Frage, ob § 53 des Bundesbeamtengesetzes die Veröffentlichung eines Aufrufs für einen Land- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7147* tagskandidaten unter Hinzufügung der Amtsbezeichnung verbietet, hat der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Dorn in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. Februar 1971 Stellung genommen. Auf ,die damals gegebene Antwort nehme ich Bezug. Bei Anwendung der in jener Antwort entwickelten Grundsätze sind offenbar Auslegungsschwierigkeiten aufgetreten, die sich auch in der von Ihnen gestellten Frage niederschlagen. Die Bundesregierung wird dies zum Anlaß nehmen, eine klarstellende Regelung vorzubereiten. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 12) : Sind nach der letzten Konferenz der Rheinanliegerstaaten, die in Bonn stattfand, weitere Verhandlungen zwischen den Beteiligten geführt worden, und gehen diese Anlaß zu der Erwartung, daß in einer weiteren Konferenz konkrete Ergebnisse zur Verbesserung der Qualität des Rheinwassers erzielt werden können? Zur Ausführung der Aufträge der zweiten Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten vom 4./5. Dezember 1973 haben Sitzungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung und ihrer Arbeitsgruppen stattgefunden. Die Teilprobleme Salzbelastung, chemische und thermische Verunreinigung und ein langfristiges Sanierungsprogramm werden in den aus Regierungsvertretern und Sachverständigen aller Vertragsstaaten gebildeten Arbeitsgruppen erörtert. Diese haben in der Vollsitzung der Internationalen Kommission im April über die bisher erzielten Arbeitsergebnisse berichtet und zur Vorbereitung der nächsten, für Dezember 1974 vorgesehenen Ministerkonferenz zusätzliche Aufträge erhalten. Die Beratungen und Entscheidungen der Internationalen Rheinschutzkommission und ihrer Arbeitsgruppen werden auf deutscher Seite durch die „Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins" vorbereitet, die ihrerseits zu allen Teilproblemen Ausschüsse gebildet hat, in denen Vertreter der jeweils zuständigen Behörden und Fachinstitute des Bundes und der Länder mitwirken. Die Arbeit der Deutschen Kommission und ihrer Ausschüsse stellt sicher, daß die deutschen Interessen aufeinander abgestimmt und in der Internationalen Kommission angemessen vertreten und beachtet werden. Durch Hinzuziehung von Vertretern der Wasserversorgungsunternehmen in Ausschüssen der Deutschen Kommission werden auch deren Belange und Erfahrungen berücksichtigt. Die Beauftragung von Sachverständigengruppen mit der Lösung der verschiedenen Teilprobleme sowohl in der Deutschen Kommission als auch in der Internationalen Kommission gewährleistet, daß die von der letzten Ministerkonferenz erteilten Aufträge in angemessener Zeit erfüllt werden können. Die Bundesregierung erwartet, daß die 3. Konferenz (C der Rheinanliegerstaaten auf allen Teilbereichen zu Ergebnissen führt, die geeignet sind, eine Verbesserung der Qualität des Rheinwassers zu erreichen. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob geplant ist, in Markolsheim im Elsaß eine Bleisulfatfabrik zu errichten, die im Verlauf des Produktionsprozesses jährlich 20 Tonnen Bleistaub in die Luft abgeben soll — was eine unübersehbare Gefahr für die Ökologie des Oberrheintals darstellen würde —, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein deutsches Unternehmen die Errichtung einer Bleisalzfabrik in Markolsheim im Elsaß plant. Einzelheiten über das Projekt, insbesondere über die zu erwartenden Emissionen, werden über die bestehenden Kontakte zwischen dem Regierungspräsidenten in Freiburg und dem Präfekten Haut Rhin in Colmar eingeholt. Die Bundesregierung wird außerdem über die Arbeitsgruppe für deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Umweltschutzes eingehende Auskünfte über die geplante Industrieanlage einholen lassen. Erst nach Vorliegen näherer Angaben über Art und Menge der zu erwartenden Emissionen kann festgestellt werden, ob das Werk eine Gefahr für die Bewohner des Oberrheintals mit sich bringt. In jedem Falle wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Resolution (71) 5 des Europarates vom 26. März 1971 (BGBl. II S. 975), die dem Schutz vor grenzüberschreitender Luftverunreinigung gilt, voll beachtet wird. Im übrigen darf ich auf meine Antworten zu den Fragen des Abgeordneten Spitzmüller in gleicher Sache hinweisen. Anlage 40 Antwort des Parl, Staatssekretärs Grüner vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 18 und 19) : Warum werden beim dritten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1974 bis 1977, Drucksache 7/1769, im regionalen Aktionsprogramm Nordeifel, Grenzraum Aachen, keine finanziellen Mittel bezüglich der Industriegeländeerschließung, des Ausbaus kommunaler Infrastruktur für öffentliche Verkehrseinrichtungen und zur Errichtung und zum Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten bereitgestellt, zumal im Aktionsprogramm Eifel/Hunsrück ausdrücklich derartige Förderungen vorgesehen sind? Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß Blankenheim als gewerblicher Schwerpunkt gegen Aachen ausgetauscht wurde, obwohl in der Drucksache 7/1769 ausdrücklich anerkannt wird, daß der Nordeifelgrenzraum in seinem südlichen Teil besonders benachteiligt ist, daß in den wirtschaftsschwachen 7148* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Teilen des Aktionsraums die Wachstumsrate bisher nicht zur Annäherung an die Wachstumsentwicklung des Landes führte, daß eine nachhaltige Stärkung und Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bisher nicht eingetreten ist und daß die Wirtschaftskraft erheblich unterhalb des Bundesdurchschnitts liegt und weiter abzusinken droht, wenn nicht durch gezielte Maßnahmen eine positive Entwicklung herbeigeführt wird? Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich im Hinblick auf die Durchführung ,des 3. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" dafür entschieden, die ihr zur Verfügung stehenden knappen Haushaltsmittel dieser Gemeinschaftsaufgabe vollständig zur Förderung der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in gewerblichen Produktionsbetrieben und in Fremdenverkehrsbetrieben einzusetzen. Dies gilt nicht nur für das Regionale Aktionsprogramm „Nordeifel-Grenzraum Aachen", sondern auch für die beiden übrigen Programme, die es in diesem Bundesland gibt. Infrastrukturmaßnahmen finanziert das Land aus eigenen Mitteln. Demgegenüber ist es die Absicht der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, im Regionalen Aktionsprogramm „Eifel-Hunsrück" sowohl die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen als auch den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zu fördern. In beiden Fällen haben die Bundesregierung und die übrigen Mitglieder des Planungsausschusses der vorgeschlagenen Aufteilung der Förderungsmittel zugestimmt. Zur Beschlußfassung über den 3. Rahmenplan hat dem Planungsausschuß eine größere Zahl von Länderanträgen auf neue Fördergebiete neue Schwerpunktorte und Änderungen der Förderungspräferenz vorgelegen. Der Planungsausschuß war nahezu einstimmig der Auffassung, jetzt vor der zum 1. Januar 1975 vorgesehenen generellen Neuabgrenzung sowie der Überprüfung der Schwerpunktorte, der Präferenzen und der Mittelverteilung keine wesentlichen Änderungen zu beschließen. Dies führte dazu, daß nur sehr wenige neue Schwerpunktorte — und zwar grundsätzlich nur im Austausch gegen solche des 2. Rahmenplans wie z. B. im Fall Aachen gegen Blankenheim — anerkannt und nur in sehr begrenztem Umfang Änderungen von Förderungspräferenzen gebilligt worden sind. In diesem Zusammenhang wurde von seiten des Bundes auf das „Einmalige Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" hingewiesen, das vom Bundeskabinett am 6. Februar 1974 verabschiedet worden ist. Hierbei sind auch im neuen Landkreis Euskirchen, zu dem Blankenheim gehört, 5 Projekte mit Bundesmitteln in Höhe von 3 Millionen DM finanziell unterstützt worden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 20) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf ihre Protokollabteilungen einzuwirken und sie zu veranlassen, bei der Auswahl von Repräsentationsgeschenken das traditionsreiche und derzeit notleidende Silberschmiedehandwerk. im Raum Hanau zu berücksichtigen? Der Bundesregierung sind die seit längerem vorhandenen Schwierigkeiten des Silberschmiedehandwerks im Raum Hanau bekannt. Die Nachfrage nach den dort traditionell hergestellten Antik-Silberwaren hat in den letzten Jahren nachgelassen. Diese Entwicklung ist auf eine Reihe von Ursachen unterschiedlicher Art zurückzuführen. Dazu zählen ein Rückgang im Amerika-Geschäft, (Wechselkursveränderungen) und beim Verkauf von Kirchengeräten, eine gerade bei Antik-Silber verschärfte Konkurrenz anderer Länder sowie auch der im vergangenen Winterhalbjahr stark gestiegene Silberpreis. Was den Silberpreis betrifft, so ist allerdings seit Mitte März eine rückläufige Tendenz zu beobachten. Inwieweit sie anhalten wird, kann heute ebensowenig beurteilt werden wie die Frage, ob auf längere Sicht die Marktchancen für Antik-Silberwaren sich infolge der „Nostalgie-Nachfrage" bessern werden. Im übrigen besteht der Eindruck, daß das Hanauer Silberschmiedehandwerk bei Ausnutzung der Möglichkeiten der Betriebsberatung, die im Rahmen der Gewerbeförderung aus Bundeshaushaltsmitteln unterstützt wird, und in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Gold- und Silberschmiedehandwerks sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks seine aktuellen Schwierigkeiten überwinden könnte. Die Bundesregierung sieht sich angesichts dieser Situation, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen, nicht in der Lage, das Silberschmiedehandwerk im Raume Hanau bei der Auswahl von Repräsentationsgeschenken vorrangig zu behandeln. Sie wird aber in ihren Ressorts prüfen, inwieweit eine Berücksichtigung möglich ist. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 21 und 30) : Wie ist es zu der Vergabe des Bauauftrags für 55 Wohnungseinheiten im Eichenpark in Hittfeld Kreis Harburg (15 Millionen DM) durch die Hamburger Firma Pursche, Meyer, Callsen an die rumänische Firma „arcom" gekommen? Wird trotz der schwierigen Lage im deutschen Baugewerbe die Arbeitserlaubnis für 300 rumänische Bauarbeiter erteilt werden? Die Bundesregierung verfügt nicht über Informationen, wie es zur Auftragserteilung der Hamburger Firma Pursche, Meyer, Callsen an die rumänische Firma arcom gekommen ist. Während des Anwerbestopps, der auch weiterhin aufrechterhalten wird, ist es ausländischen Unternehmen grundsätzlich möglich, sich auch im Bundesgebiet um Aufträge zu bewerben und diese mit ihren eigenen Mitarbeitern auszuführen. Ob in diesen Fällen — so auch für die 300 rumänischen Bauarbeiter — Arbeitserlaubnisse erteilt werden, entscheidet die Bundesanstalt für Arbeit, sobald entsprechende Anträge eingereicht werden. Dabei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7149* prüft sie nach einem strengen Maßstab, ob es nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes verantwortet werden kann, diese Arbeitserlaubnisse zu erteilen. Die Prüfung erstreckt sich sowohl auf den örtlichen Bauarbeitsmarkt als auch auf die Möglichkeit, geeignete Arbeitslose im Wege des überregionalen Ausgleichs zu vermitteln. Infolge der dortigen Arbeitsmarktlage dürften diese Anträge abgelehnt werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 29. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 7/2173 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß in dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Frage der Haltung von Wirtschaftsgeflügel berufenen 18köpfigen Gremium maßgebliche Vertreter der industriellen Geflügelzucht tätig sind? Trifft es weiter zu, daß die lediglich drei darin vertretenen Verhaltensforscher zur Prüfung der artgemäßen Nahrung und verhaltensgerechten Unterbringung solcher Tiere ein eigenes kontroverses Gutachten erstellt haben, das für die Gesamtbeurteilung des Forschungsergebnisses nicht gebührend berücksichtigt und der Öffentlichkeit vorenthalten wird? Die von mir mit der Erarbeitung von Gutachten zu tierschutzrelevanten Fragen der Tierhaltung befaßten Sachverständigengruppen setzen sich grundsätzlich aus Vertretern der Wissenschaft und Praxis zusammen. Da die Frage der tierschutzgerechten Haltung von Wirtschaftsgeflügel in sog. neuzeitlichen Haltungssystemen in den Beratungen der betreffenden Sachverständigengruppe besonderes Gewicht hat, mußte folglich auch die Praxis dieses Zweiges der Wirtschaftsgeflügelhaltung in der Sachverständigengruppe vertreten sein. Auf Nr. 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gallus, Dr. Schmidt (Gellersen), Saxowski, Lemp, Frau Dr. Riedel-Martiny, Ronneburger und Genossen (Drucksache 7/1533) betr. Tierschutz — Massentierhaltung vom 12. Februar 1974 — Drucksache 7/1666 — erlaube ich mir in diesem Zusammenhang besonders hinzuweisen. Die drei in der Sachverständigengruppe „Tierschutz/Wirtschaftsgeflügelhaltung" mitarbeitenden verhaltenswissenschaftlichen Gutachter wurden von mir im August 1971 gebeten, die aus ethologischer Sicht nach ihrer Auffassung notwendigen ergänzenden Ausführungen zu dem von den übrigen Sachverständigen bereits im Mai 1971 fertiggestellten Gutachten — Entwurf (Teil I) in einem besonderen Teil II für das künftige Gesamtgutachten vorzulegen. Nach 2 1/4 Jahren, am 5. Dezember 1973, haben die drei verhaltenswissenschaftlichen Sachverständigen mir dann den Entwurf ihres Gutachtenteils II zugeleitet, der in der Sitzung der Sachverständigengruppe am 6. Februar d. J. zusammen mit dem schon 1971 fertiggestellten Teil I des GutachtenEntwurfs beraten wurde. Aus den beiden Gutachtenteilen geht hervor, daß in grundsätzlichen Fragen eine weitgehende Übereinstimmung der Sachverständigenauffassung vorliegt; in Einzelfragen sind allerdings auch deutliche Unterschiede erkennbar. In einzelnen Punkten hatte sich die Notwendigkeit einer nochmaligen Überarbeitung des Gutachtenteils II durch die verhaltenswissenschaftlichen Sachverständigen ergeben. Die überarbeitete Fassung ging mir danach Anfang April d. J. wieder zu. Für den 10. Juli d. J. ist die notwendige Anhörungsbesprechung zu dem Entwurf des Gesamtgutachtens mit den beteiligten Kreisen und Verbänden, der anschließend die Schlußsitzung der Sachverständigengruppe mit Zeichnung des Gutachtens folgt, anberaumt. Der Beirat für Tierschutz meines Hauses, dem u. a. auch namhafte Vertreter des Tierschutzes angehören, wird sich in seiner Sitzung am 8. Juli d. J. gleichfalls mit diesem Gutachten-Entwurf befassen. Auf Grund der abschließenden Beratung der Sachverständigen, des Ergebnisses der Anhörungsbesprechung mit den beteiligten Kreisen und Verbänden sowie der Beratung im Beirat für Tierschutz des Hauses beabsichtige ich eine Schlußfolgerung zu erarbeiten. Das dann aus drei Teilen bestehende Gesamtgutachten (Teil I, II und Schlußfolgerung des BML III) wird von mir unverzüglich und in der bisher gehandhabten Weise veröffentlicht werden. Aus diesen Darlegungen ergibt sich, daß die seit Mitte November vergangenen Jahres in der Öffentlichkeit von interessierter Seite immer wieder verbreitete Behauptung von nicht genügender Berücksichtigung der Auffassung einzelner Sachverständiger wie von der Vorenthaltung des Gutachtens, von Gutachtenteilen oder einzelner Aussagen in diesem Zusammenhang jedes sachlichen Hintergrundes entbehrt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 4. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 24 und 25) : Kann die Bundesregierung angeben, ob die Struktur der Ö1-mühlen so ist, daß bei der Abnahme von Raps aus der deutschen Ernte ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Wettbewerb in ausreichendem Maße gegeben ist? Wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die vor allem von Italien eingeführten Handelshemmnisse und die Praktiken des Grenzausgleichs auf den innergemeinschaftlichen Handel mit Raps aus? Zu Frage B 24: In der Bundesrepublik bestehen zur Zeit siebzehn Ölmühlen, von denen neun zur Rapsverarbeitung eingerichtet sind. Der Bundesregierung sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, daß der nach den gesetzlichen Bestimmungen gebotene Wettbewerb nicht in ausreichendem Maße gegeben wäre. Seitens des Bundeskartellamtes liegen keine gegenteiligen Stellungnahmen vor. Zu Frage B 25: In einigen Mitgliedstaaten, z. B. in Italien, wurden lebensmittelrechtliche Bestimmungen für Rüböl 7150* Deutschei Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 getroffen, die am 1. Oktober 1974 in Kraft treten sollen und den innergemeinschaftlichen Handel mit Raps beeinträchtigen können. Die Bundesregierung wird sich in den Brüsseler Gremien für eine gemeinsame Regelung auf diesem Gebiet einsetzen. Im innergemeinschaftlichen Handel mit Raps werden die aus der Währungssituation sich ergebenden monetären Differenzen gemäß den Verordnungen des Rates im Rahmen des bei Gemeinschaftsraps zur Anwendung kommenden Subventionssystems ausgeglichen. Dieser Ausgleich, der dem besonderen System der Marktordnung Fette angepaßt ist, hat sich als funktionsfähig erwiesen. Im übrigen wird Raps von der von der italienischen Regierung angeordneten Bardepotpflicht bei der Einfuhr bestimmter Waren nach Italien nicht betroffen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 31. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 26) : Welche Ursachen sieht die Bundesregierung beim derzeitigen Preisverfall bei Schweinen und Rindern, und welche Möglichkeiten ergreift sie, um den Preisverfall zu stoppen? Wie ich bereits in meiner schriftlichen Antwort vom 21. Mai 1974 auf die Anfrage des Kollegen Carstens zum Ausdruck gebracht habe, ist der unerwartet starke Preisrückgang auf den Schweinemärkten insbesondere auf eine unbefriedigende Nachfrage und die z. Z. schwierige Fleischmarktsituation in der ganzen Gemeinschaft zurückzuführen. Auch wirkt sich die Unsicherheit im innergemeinschaftlichen Handel aus, die auf Grund der Maßnahmen der italienischen Regierung entstanden ist, wobei sich eine gewisse Verlagerung von Ausfuhren aus den Überschußländern Niederlande und Belgien auf die Marktentwicklung in der Bundesrepublik auswirkt. Ich möchte jedoch aus aktuellem Anlaß darauf hinweisen, daß Einfuhren aus osteuropäischen und anderen Drittländern z. Z. keinen Einfluß auf das Marktgeschehen haben, da nach den vorliegenden Einfuhrkontrollmeldungen aus diesen Ländern seit Anfang April d. J. überhaupt keine lebenden oder geschlachteten Schweine mehr eingeführt worden sind. Angesichts des relativ hohen Außenschutzes der Gemeinschaft ist in absehbarer Zeit auch mit Einfuhren kaum zu rechnen. Bei der Beurteilung der derzeitigen Preissituation darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Marktpreise für Schlachtschweine nach wie vor starken saisonalen und zyklischen Preisschwankungen unterliegen und in den vergangenen Jahren ein außergewöhnlich hohes Niveau erreicht hatten. Die Preise für Schweine c) lagen im Jahresdurchschnitt 1973 um rd. 20 % über dem Durchschnitt des Jahres 1972 und um rd. 25 % über dem Fünfjahresdurchschnitt 1968-1972. Da in absehbarer Zeit auch mit einem deutlichen zyklischen Anstieg der Schweinefleischerzeugung im Inland und in einzelnen Ländern der EG gerechnet werden muß, kann nach meiner Überzeugung eine Marktentlastung auf dem Schweinefleischsektor in erster Linie nicht durch staatliche Maßnahmen, sondern nur durch eine deutliche Belebung der Nachfrage auf der Verbraucherstufe erreicht werden, zu der alle Marktpartner auf dem Fleischsektor ihren Beitrag leisten müssen. Angesichts der eingetretenen Preisermäßigungen im Einzelhandel und der Herausstellung von Sonderangeboten sind in der Bundesrepublik bereits Anzeichen für einen Wiederanstieg der Nachfrage vorhanden. Bezüglich staatlicher Entlastungsmaßnahmen kann ich darauf hinweisen, daß auf Gemeinschaftsebene bereits ab 1. Mai 1974 für den Export von Schweinehälften Erstattungen neu festgelegt wurden. Um weiteren Preiseinbrüchen entgegenwirken, die sich kurzfristig noch ergeben können, habe ich die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch angewiesen, in beschränktem Umfang Schweine für die nationale Vorratshaltung aus dem Markt zu nehmen. Mit dieser Marktpflege sollte ein frühes Eintreten einer allgemeinen Intervention soweit wie irgend möglich hinausgeschoben werden. Auf den Schlachtrindermärkten besteht seit dem Herbst 1973 in allen EG-Ländern ein erheblicher Angebots- und Preisdruck, der sich vornehmlich aus der kräftigen Zunahme der inländischen Produktion in Verbindung mit einer Stagnation der Nachfrage ergibt. So wurden in der Bundesrepublik Deutschland im ersten Quartal 1974 rd. 330 000 t Rindfleisch produziert, das entspricht einer Zuwachsrate von rd. 20 % = 60 000 t gegenüber dem 1. Quartal 1973. Mit 1,055 Millionen St. übertrafen die gewerblichen Rinderschlachtungen in diesem Zeitraum sogar das Rekordangebot der Jahre 1970 und 1971. Die derzeitigen Schlachtrinderpreise in der Bundesrepublik Deutschland liegen um 4 bis 6 % unter dem Niveau des Vorjahres, das infolge der damaligen Mangelsituation allerdings durch extrem hohe Preise gekennzeichnet war. Ein stärkeres Absinken der Marktpreise konnte durch Marktentnahmen der EVSt in Höhe von 190 000 Bullen und Ochsen seit September 1973 verhindert werden. Der EG-Referenzpreis für Rinder schwankt seit dem Herbst 1973 zwischen 290-300 DM/kg Lebendgewicht und erreichte in der letzten Maiwoche 1974 mit 307 DM den höchsten Stand seit Mitte August 1973. Regionale Preiseinbrüche, die sich insbesondere im süddeutschen Raum in den beiden ersten Wochen nach Anwendung der italienischen Einfuhrrestriktionen ergaben, konnten bis Ende Mai 1974 u. a. durch verstärkte Interventionen der EVSt-Schlachtvieh wieder aufgeholt werden. Zur weiteren Stabilisierung der Rindermarktlage hat der Agrarrat Anfang Mai ein ganzes Bündel von Stützungsmaßnahmen beschlossen, von denen insbesondere die Einbeziehung der sofortigen Konservierung von Rindfleisch in die Dauerintervention Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7151* schon marktwirksam geworden ist. Mit Hilfe dieser Maßnahme, die bis zum 3. August 1974 befristet ist, konnte der Engpaß an Lager- und Einfuhrkapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland vorerst zumindest teilweise überwunden und die wöchentliche Aufnahmequote der EVSt-Schlachtvieh ab 20. Mai 1974 von 2 500 auf ca. 6 000 Tierkörper gesteigert werden. Mit dem Verkauf von 12 000 t Rindergefrierfleisch aus Beständen der EVSt-Schlachtvieh, die bis Mitte Juli 1974 ausgelagert werden, sind erste Voraussetzungen für eine verbesserte Aufnahmefähigkeit der Interventionsstelle für den Weideabtrieb 1974 geschaffen worden. Die Liste der übrigen EG-Stützungsmaßnahmen umfaßt: — Erhöhung der Exporterstattungen für Rindfleisch um 20-50 % — Aufhebung von Einfuhrbegünstigungen für Kälber, männliche Jungtiere zu Mastzwecken sowie Gefrierfleisch zur Konservenherstellung — Anwendung gleicher Abschöpfungen auf Rind-und Kalbfleisch — Verkürzung der Laufzeit sämtlicher Einfuhrlizenzen auf dem Rindfleischsektor — Lizenzerteilung für Rindergefrierfleisch aus Drittländern nur nach vorangegangener Abnahme von Rindfleisch aus Interventionsbeständen im Verhältnis 1 : 1 — Beihilfen zur privaten Lagerhaltung (in der BRD wurden bisher Zuschläge für die Einlagerung von 5 750 t erteilt) Eine weitere Marktstabilisierung dürfte hierbei insbesondere von dem Fortfall der Einfuhrbegünstigungen ausgehen, die in Verbindung mit den kräftig gestiegenen Einfuhrabschöpfungen — gefrorene Rinderhälften ab 3. Juni 1974 = 111,35 DM/100 kg + 20 % Zoll — frische und gekühlte Rinderhälften ab 3. Juni 1974 = 150,37 DM/100 kg + 20% Zoll bereits im Mai 1974 zu einem deutlichen Rückgang der Drittlandsimporte geführt hat. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 27) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag Gesetzentwürfe vorzulegen, die die Einführung einer besonderen Altersgrenze für männliche schwerbeschädigte Versicherte (60. Lebensjahr) und für schwerbeschädigte weibliche Versicherte (55. Lebensjahr), wie es den Forderungen des VdK entspricht, zum Ziel haben, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen? Aufgrund der durch das Rentenreformgesetz von 1972 eingeführten flexiblen Altersgrenze können Versicherte, die wenigstens 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre zurückgelegt haben, das Altersruhegeld bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Versicherte, die schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind, können dies, falls die besonderen versicherungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind, bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahres tun. Die im Rentenreformgesetz hinsichtlich der flexiblen Altersgrenze getroffenen Regelungen bedeuten einen wichtigen Fortschritt. Das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch künftig weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang werden auch bezüglich der flexiblen Altersgrenze weitere Überlegungen anzustellen sein, wobei die Bundesregierung dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis der Schwerbehinderten besondere Aufmerksamkeit widmen wird. Allerdings muß die Solidität der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber einer Weiterentwicklung des Rentenrechts vorrangig bleiben. Deshalb sollten zunächst die Auswirkungen. der im Rentenreformgesetz getroffenen Regelungen — insbesondere auch in finanzieller Hinsicht — sorgfältig beobachtet werden, bevor weitere Schritte in Richtung Fortentwicklung des Rentenrechts getan werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 28) : Wird die Bundesregierung nach Abschluß der Untersuchungen gegen einen Senatsangehörigen in Berlin wegen seines Verhaltens gegenüber koreanischen Krankenschwestern prüfen, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob grundlegende Mängel auf dem Gebiet der Betreuung ausländischer Arbeitskräfte mitursächlich für die Vorwürfe sind, die die Bundesregierung zu beseitigen beabsichtigt? Ohne dem Abschluß der Untersuchungen gegen einen Senatsangehörigen in Berlin vorgreifen zu wollen, kann bereits jetzt gesagt werden, daß es sich um einen Einzelfall handeln würde. Die Betreuung des koreanischen Krankenpflegepersonals hat — mit finanzieller Förderung aus Bundesmitteln — die Deutsche Krankenhausgesellschaft übernommen. Sie beschäftigt für diese zusätzliche Aufgabe einen erfahrenen koreanischen Betreuer, der bereits vorher als Dolmetscher in der Bundesrepublik tätig war. Mit besonderem Einsatz bemühen sich seit längerer Zeit außerdem gemeinsam der Deutsche Caritasverband und ,das Diakonische Werk um die Betreuung des koreanischen Krankenpflegepersonals. Nach Mitteilung des Senators für Gesundheit und Umweltschutz stehen in Berlin den koreanischen Krankenpflegekräften außerdem ein KoreanischKatholisches Zentrum, ein Koreanisches Zentrum der Evangelischen Kirche und ein Koreanischer Verein zur Verfügung. 7152* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 Nach Abschluß der Untersuchungen im vorgenannten Fall wird die Bundesregierung prüfen, ob sich aus den gewonnenen Erkenntnissen Hinweise auf Mängel im Bereich der Betreuung ausländischer Arbeitnehmer ergeben. In einem solchen Fall würden unverzüglich geeignete Schritte eingeleitet werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Anträge auf berufsfördernde Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz oft über 11/2 Jahre durch die zuständige Berufsgenossenschaft unerledigt bleiben, unter anderem deshalb, weil sie auf die zur Entscheidung notwendigen ärztlichen Zusammenhanggutachten fast ein Jahr warten muß, und gedenkt die Bundesregierung, solchen Mißständen abzuhelfen? Die Prüfung der Frage, ob eine Behinderung auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist und deshalb die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten der Rehabilitation zu tragen hat, kann im Einzelfall längere Zeit in Anspruch nehmen. Verschiedentlich sind hierzu langwierige und schwierige medizinische Untersuchungen notwendig. Gerade für derartige Fälle hat der Gesetzgeber in § 38 Arbeitsförderungsgesetz eine Vorleistung der Bundesanstalt für Arbeit vorgesehen. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Rehabilitationsträger haben in der sogenannten Frankfurter Vereinbarung aus dem Jahre 1971 versucht, die Voraussetzungen für die Vorleistung der Bundesanstalt im einzelnen festzulegen. Die Anwendung dieser Vereinbarung hat jedoch leider Fälle der von Ihnen geschilderten Art nicht immer verhindern können. Die Bundesanstalt für Arbeit hat deshalb auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hin neue Durchführungsanweisungen an die Arbeitsämter erlassen. Ich gehe danach davon aus, daß Ungewißheiten über die Zuständigkeit in Zukunft nicht mehr zu unnötigen Verzögerungen bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen führen. Im übrigen werden sich aufgrund des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation, das in Kürze von den parlamentarischen Gremien abschließend beraten wird, weitere Verbesserungen, insbesondere auch Beschleunigungen im Verfahren ergeben. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 31) : Nach welchen Kriterien trifft das Bundesverteidigungsministerium die Auswahl der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Fachoffiziere) für eine Einweisung in die Besoldungsgruppe A 12, und besteht für Fachoffiziere, die bis zum 30. September 1975 ausscheiden, eine Übergangsregelung, wonach auch dieser Personenkreis noch in den Genuß der Besoldungsgruppe A 12 kommen kann? Für die Einweisung von Offizieren des militärfachlichen Dienstes in Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die Einweisung von Offizieren des Truppendienstes. Danach können Hauptleute auf herausgehobenen Dienstposten nach einer Reihenfolge eingewiesen werden, die — ausgehend von der Leistung — die Dauer der Verwendung auf dem Dienstposten, die Laufzeit im Dienstgrad und das Lebensalter berücksichtigt. Es ist dabei vorgesehen, die erforderliche Laufzeit im Dienstgrad Hauptmann für Offiziere des militärfachlichen Dienstes für eine Übergangszeit zu verkürzen. Von den Offizieren des militärfachlichen Dienstes werden jedoch — wie bei den übrigen Offizieren — nur bis zu 10 O/0 der Hauptleute in Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 eingewiesen werden können. Soweit die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, werden auch Hauptleute, die bis zum 30. September 1975 — also auch noch im Jahre 1974 — in den Ruhestand treten, eingewiesen werden können. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 34 und 35) : Teilt die Bundesregierung die in Apotheker- und Ärztekreisen geäußerten Bedenken hinsichtlich Vermerken bei Arzneimitteln, aus denen der Patient Rückschlüsse auf die Schwere seiner Erkrankung ziehen könnte, wenn es angezeigt erscheint, ihn vor den Folgen einer solchen Kenntnis zu warnen, und wie begründet sie ihre Haltung, insbesondere im Falle der Verneinung? Trifft es zu, daß der Alkoholkonsum unter Jugendlichen stark zunimmt, und welche Maßnahmen wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit ergreifen, wird sie insbesondere gesetzgeberisch auf dem Gebiet des Gewerbe- und des Strafrechts initiativ werden? Zu Frage B 34: Nach geltendem Arzneimittelrecht ist die Angabe von therapeutischen Anwendungsbereichen weder verboten noch vorgeschrieben. Bisher haben die Arzneimittelhersteller es teilweise vermieden, in der Gebrauchsanleitung die Therapie bei schweren Erkrankungen aufzuzeigen. Mit dem Problem befaßt sich ein Referentenentwurf zur Novellierung des Arzneimittelrechts. Der Entwurf befindet sich noch im Stadium der Beratung. Die Fachverbände hatten bereits Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Neuordnung des Arzneimittelrechts noch nicht behandelt. Sie ist deshalb auch nicht in der Lage, zu dem Fragenkomplex jetzt dezidiert Stellung zu nehmen. Zu Frage B 35: Aus den übereinstimmenden Berichten der Drogenbeauftragten der Länder, aus Mitteilungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und aus einer Umfrage, die der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit durchführen ließ, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7153* ergeben sich deutliche Hinweise darauf, daß der Jugendalkoholismus stark zugenommen hat. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung schon 1972 zum Anlaß genommen, ihr Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs zu erweitern. Dieses Programm hat sie auf dem 30. Weltkongreß zur Verhütung und Behandlung des Alkoholismus im September 1972 in Amsterdam zur Diskussion gestellt. Es ist in der Zeitschrift „Suchtgefahren" Heft 1 aus 1973 abgedruckt und enthält den Katalog vorgesehener Maßnahmen. Die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren hat am 16./17. Mai 1974 ein gemeinsames Aktionsprogramm zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauch.s beschlossen und den Ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder beauftragt, Grundsätze für dieses Programm zu erarbeiten und der Gesundheitsministerkonferenz im Herbst vorzulegen. Dieses Gremium hat am 30. Mai 1974 über derartige Grundsätze beraten und wird bis zum 10. September Ausarbeitungen dazu fertigen. Die Grundsätze werden herausstellen, daß Mißbrauchsverhalten Ausdruck tieferliegender Störungen im Aufbau der Persönlichkeit sind und nur langfristig durch eine kausale Prävention gezielter gesundheits- und damit gesellschaftspolitischer Maßnahmen wirksam angegangen werden können. Sie werden jedoch Sofortmaßnahmen auf folgenden Teilgebieten entwickeln: 1. Analyse der tatsächlichen Situation; ) 2. Information und gesundheitliche Aufklärung; 3. Beschränkung der Werbung und Ausbau der Gegenwerbung; 4. Vorschläge zur Überwachung der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten zur Einschränkung der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke; 5. Entwicklung neuer Möglichkeiten der „Gegensteuerung", Förderung alkoholfreier Gaststätten, Hebung des Ansehens alkoholfreier Getränke etc.; 6. Aus- und Weiterbildung von Fachkräften; 7. Forschung auf dem Gebiet des Alkoholismus, insbesondere Früherfassung, ambulante und stationäre Behandlung. Die derzeitige Einschätzung läßt es als nicht vordringlich erscheinen, neue gesetzliche Maßnahmen vorzusehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 36) : Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um die gesundheitliche Gefährdung von Bediensteten und Besuchern in Diskotheken zu vermeiden? Bei Ihrer Fragestellung wird davon ausgegangen, daß Sie vorrangig die Gefährdung durch Diskothekenlärm ansprechen. Hierbei muß unterschieden werden zwischen der Gefährdung von Gästen einer Diskothek und einer solchen des dort beschäftigten Personals. Die Gesundheitsgefährdung der Gäste durch Diskothekenlärm wird nur selten nachweisbar sein, da bei Lärmschäden vor allem die Zeit eine Rolle spielt, während der die einzelnen Personen dem Lärm ausgesetzt sind. Während Gäste in der Regel nur an einem oder mehreren Abenden anwesend sind, ist das Personal ständig dem Lärm ausgesetzt. Genaue Angaben über die Anzahl der durch Lärm am Arbeitsplatz von Diskotheken gefährdeten Personen gibt es bisher nicht. In Durchführung einer Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung über Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer gegen den Lärm am Arbeitsplatz sind auch in Diskotheken und Gaststätten Überwachungsaktionen von den zuständigen Aufsichtsbehörden einiger Länder vorgenommen worden. So hat die Gewerbeaufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg vor einigen Wochen Diskotheken und Gaststätten auf Lärm überprüft und dabei 23 Betriebe mit insgesamt 133 Beschäftigten erfaßt. In 7 Betrieben mit insgesamt 30 Beschäftigten wurden Schalldruckpegel über 90 dB (A) und Spitzenwerte bis zu 106 dB (A) festgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung der Betroffenen ist aufgrund dieser Messung noch nicht eindeutig nachgewiesen; es ist aber mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen. Ähnliche Untersuchungen der Gewerbeaufsicht im Freistaat Bayern und des Universitätsklinikums Essen haben in der Nähe von Lautsprecheranlagen und Musikerpodien ebenfalls vergleichbare Schalldruckpegelwerte ergeben. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird in Kürze eine Unfallverhütungsvorschrift „Lärm" der gesetzlichen Unfallversicherungsträger genehmigen, die zum 1. Dezember 1974 in Kraft treten soll. Nach dieser Vorschrift haben die Unternehmer dafür zu sorgen, daß auf die Arbeitnehmer kein gehörgefährdender Lärm einwirkt. Diese Unfallverhütungsvorschrift wird auch für Diskotheken gelten. Nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse sind mit dem Schutz vor Gehörschäden auch andere Gesundheitsgefahren abgedeckt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage B 37) : Plant die Bundesregierung, im Zuge einer Konzentration und Rationalisierung des Stückgutverkehrs der Deutschen Bundesbahn den Stückgutbahnhof in Heppenheim an der Bergstraße zu schließen? Die Neuordnung des Stückgutdienstes wird von der Deutschen Bundesbahn eigenverantwortlich 7154* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 durchgeführt. Sie hat mitgeteilt, daß im Zuge der Konzentration dieses Dienstes der Stückgutbahnhof Heppenheim voraussichtlich aufgehoben wird. Heppenheim wird in Zukunft von dem Stückgutbahnhof Bensheim bedient werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/2173 Fragen B 38 und 39) : Trifft es zu, daß die Zentrale Transportleitung der deutschen Bundesbahn entgegen den Absichten der Bundesbahndirektion Frankfurt/Main die Unterhaltung der Schienenbusse der Baureihen 795 und 798 vom Bahnbetriebswerk (Bw) Limburg nach dem Bw Betzdorf und die der Diesellok der Baureihe 216 dem Bw Gießen zuordnen will? Hält die Bundesregierung diese Pläne, die zu einer Verminderung von Arbeitsplätzen im Raum Limburg—Diez führen werden, für sinnvoll, nachdem der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur am 11. Februar 1974 mit dem Dritten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1974 bis 1977 den Raum Limburg—Diez wiederum als räumliche Schwerpunkte der Forderung aufgenommen hat, und wird sie den Bestrebungen der Zentralen Transportleitung entgegenwirken? Im Rahmen des Strukturwandels im Zugförderungsdienst hat sich durch die Konzentration der Diesellokunterhaltung (DL 216) im Bahnbetriebswerk (Bw) Gießen ein Überhang an Werkstätten- und Betriebsarbeitern beim Bw Limburg ergeben. Um die dort überzähligen Kräfte weiter beschäftigen zu können, hat die Bundesbahndirektion Frankfurt/M. einen Teil der im Bw Betzdorf zu konzentrierenden Schienenomnibusse vorübergehend zum Bw Limburg verlegt. Da inzwischen die überzähligen Bediensteten des Bw Limburg vom Ausbesserungswerk (AW) Limburg übernommen werden können, laufen die überbezirklichen Planungen der Zentralen Transportleitung darauf hinaus, die Schienenomnibusse vom Bw Limburg endgültig beim Bw Betzdorf zu beheimaten. Diese Fahrzeugkonzentration an besonderen Schwerpunkten stellt eine Rationalisierung im Fahrzeugunterhaltungsdienst der Deutschen Bundesbahn dar und soll der weiteren Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dienen. Die Untersuchungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen; eine endgültige Entscheidung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn steht z. Z. noch aus. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist sich der besonderen strukturellen Situation in den wirtschaftsschwächeren Gebieten durchaus bewußt und trägt diesen Gegebenheiten, wie im Falle „Limburg/ Diez", auch nach Möglichkeit Rechnung. Er ist aber andererseits verpflichtet, alle organisatorischen und sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage der Bundesbahn zu ergreifen. Einzelanordnungen in bezug auf die Dienststellenebene trifft der Vorstand in eigener Zuständigkeit. Den Gründen für seine Entscheidung kann ich mich, auch bei Würdigung der besonderen Umstände, nicht verschließen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Wie sehr andererseits die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk auf die Förderung der strukturell schwachen Gebiete richtet, ist daraus zu ersehen, daß die gesamte Bundesverwaltung — einschließlich Bahn und Post — in jedem Jahr Aufträge in erheblichem Umfange an Bewerber in diesen Gebieten vergibt und damit spürbar zur Stärkung der Wirtschaftskraft beiträgt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2173 Fragen B 40 und 41) : Ist — wie vom Bundesverkehrsministerium in Aussicht genommen und vom Land Rheinland-Pfalz vorgesehen — im Jahr 1975 mit dem Baubeginn der Umgehungsstraße Altenkirchen (Westerwald) und der Kriechspuren im Zuge der B 8 zwischen Altenkirchen und Kircheib zu rechnen? Inwieweit ist die Bundesregierung bereft und in der Lage, angesichts der kritischen Beschäftigungslage in Teilbereichen der eisenschaffenden Industrie im Kreis Neuwied die Auftragsvergabe zum Bau des Brückenneubauprojekts Neuwied—Weißenthurm noch einmal zugunsten des deutschen Anbieters zu überprüfen? Zu Frage B 40: Mit dem Bau der Umgehungsstraße Altenkirchen im Zuge der B 256/B 8/B 414 soll im Jahr 1975 begonnen werden. Eine Anlaufrate wird in den Haushalt 1975 für die Bundesfernstraßen eingestellt. Die B 8 ist zwischen Altenkirchen und Kircheib in die II. Dringlichkeit des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen eingestuft. Dem Bundesminister für Verkehr sind die schwierigen Verkehrsverhältnisse auf diesem Abschnitt der B 8 bekannt. Es ist daher vorgesehen, bei der Überarbeitung des Bedarfsplans zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplans (1976-1980) zu prüfen, ob eine Aufnahme in die I. Dringlichkeitsstufe möglich ist. Es sollen dann die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können. Zu Frage B 41: Der Auftrag wurde bereits vor einiger Zeit an eine Bietergemeinschaft von mehreren deutschen Baufirmen und einer französischen Stahlbaufirma vergeben. Eine Einflußnahme auf den abgeschlossenen Bauvertrag ist der Bauverwaltung nicht möglich. Im übrigen darf ich auf mein Schreiben vom 4. Mai 1974 in der gleichen Angelegenheit an Sie verweisen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 42 und 43) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7155* In welcher Weise ist die Bundesregierung in die Flughafenplanung Köln/Bonn und die davon abhängige Frage einer etwaigen Reprivatisierung der Ortschaft Troisdorf-Altenrath eingeschaltet? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, insoweit auf die Landesregierung einzuwirken, daß es den Bewohnern von Troisdorf-Altenrath nach einem Vierteljahrhundert des Wartens auf eine etwaige Reprivatisierung nicht zugemutet werden kann, noch weitere Jahre der Ungewißheit in Kauf zu nehmen? Zu Frage B 42: Die Flughafenplanung ist Aufgabe der Länder; die Planungskompetenz für den Flughafen Köln—Bonn liegt insoweit beim Land Nordrhein-Westfalen, Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung bisher weder unmittelbar an der Ausbauplanung des Flughafens Köln—Bonn mitgewirkt, noch ist sie in diesem Zusammenhang mit der Frage einer Privatisierung von fiskalischem Gelände im Bereich der Ortschaft Troisdorf-Altenrath befaßt worden. Zu Frage B 43: Die Bundesregierung sieht bei allem Verständnis für die Belange der Bewohner von Troisdorf-Altenrath keine Möglichkeit, auf die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne einer baldigen Privatisierung hinzuwirken, da diese Frage wesentlich von der zukünftigen Flughafenplanung abhängt. Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit der vom Land Nordrhein-Westfalen geäußerten Ansicht eine Privatisierung solange nicht für sinnvoll, wie nicht die Planung für den zukünftigen Flughafenausbau festliegt und das mögliche Ausmaß der Beeinträchtigung ,der Bevölkerung von Troisdorf-Altenrath durch Fluglärm erkennbar ist. Anlage 56 Antwort des Parl. 'Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) ('Drucksache 7/2173 Frage B 44) : Wie hoch sind die tödlichen Unfälle bei den Rangierarbeiten der Deutschen Bundesbahn, und welche realen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, solche Unfälle zu verhindern? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt hat, sind im Jahre 1973 insgesamt 27 Mitarbeiter des Rangierdienstes während des Dienstes tödlich verunglückt. Für die Jahre 1969 bis 1973 ergibt sich folgendes Bild: 1969 30, 1970 33, 1971 27, 1972 35, 1973 27 tödlich verunglückte Mitarbeiter. Die Deutsche Bundesbahn betrachtet diese Unfälle keineswegs als durch die Eigenart des Rangierdienstes begründete und mit der Betriebsabwicklung zwangsläufig verbundene und unvermeidliche Opfer. Sie ist ständig bemüht, die Mitarbeiter vor den Ge- fahren dieses Dienstes zu schützen. Mit dem Ziel, die Zahl dieser Unfälle zu vermindern, hat die Deutsche Bundesbahn in den letzten Jahren folgende Maßnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet: 1. Neuregelung des regelmäßigen Fortbildungsunterrichts seit 1972. Unter Erhöhung der Unterrichtsstunden werden mehrmals im Jahr mehrstündige Unterrichtsveranstaltungen durch pädagogisch geschulte Lehrkräfte durchgeführt. Das Thema „Unfallverhütung" hat dabei einen ständigen Anteil. 2. Schaffung eines „Sicherheitsprogramms der Unfallverhütung", das sich besonders an die Führungskräfte richtet, seit dem Jahre 1972 monatlich erscheint und in dem Schwerpunktthemen zur Unfallverhütung angesprochen werden. 3. Ständige Anpassung der Vorschriften über die Unfallverhütung an die Fortentwicklung im Eisenbahnwesen. Herausgabe einer neuen Unfallverhütungsvorschrift für den Betriebsdienst am 1. Oktober 1973. 4. Monatliche Herausgabe einer Informationsschrift für die Mitarbeiter des Betriebsdienstes unter dem Titel „DB-Praxis" seit Mitte 1973. Ihr Ziel ist eine auf die Praxis bezogene Wissensvermittlung für Situationen des dienstlichen Alltags. 5. Einführung einer „Statistik der gefährlichen Ereignisse im Bahnbetrieb" ab 1. Januar 1974. Durch eine breitere Erfassung der Unfallursachen wird eine gezielte Unfallursachenforschung zur Erhöhung der Betriebssicherheit aufgebaut. 6. Im technisch-organisatorischen Bereich wird angestrebt, durch Ausgestaltung der großen Rangierbahnhöfe mit automatischen Ablaufanlagen, Gleisbremsen und selbsttätigen Weiterführungseinrichtungen für Wagen in den Richtungsgleisen die im Rangierdienst tätigen Mitarbeiter möglichst nicht mehr für besonders gefahrenträchtige Tätigkeiten einzusetzen. 7. Beabsichtigte Einführung des Systems der automatischen Fahrzeugkupplung im Jahre 1985 bei allen europäischen Eisenbahnen. Davon ist eine weitere Entlastung der im Rangierdienst tätigen Mitarbeiter von gefahrbehafteten Tätigkeiten (Kuppeln der Fahrzeuge) zu erwarten. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 46 und 47): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Entfernung von ca. drei Kilometern bis zur nächsten öffentlichen Fernsprechzelle gerade in einem dünn besiedelten Landstrich auch unter dem Gesichtspunkt der schnellen Hilfeleistung nicht zumutbar ist? Ist diese schlechte postalische Betreuung ländlicher Zonenrandgebiete vereinbar mit der Zielsetzung des Bundes, wie sie sich aus dem Zonenrandförderungsgesetz ergibt? 7156* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 1. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sowohl die Sprechstellendichte als auch die Dichte der öffentlichen Sprechstellen, die beide u. a. für schnelle Hilfeleistungen von Bedeutung sind, bisher nicht ausreichten. Die Deutsche Bundespost hat deshalb von 1969 bis 1973 die Zahl der Sprechstellen in der Bundesrepublik um 58 % von 11 248 979 auf 17 802 646 und entsprechend die Sprechstellendichte von 45 auf 73 Sprechstellen je qkm erhöht. Diese Angaben über Sprechstellen sind deshalb bedeutungsvoll, weil jeder Bürger unseres Landes gesetzlich verpflichtet ist, seinen Fernsprechapparat bei Gefahr für Leib und Leben für einen Notruf zur Verfügung zu stellen. In den genannten Zahlen sind die öffentlichen Sprechstellen enthalten. Sie wurden im gleichen Zeitraum um 60 5 von 78 500 auf 125 208 und die Dichte von rund 0,3 auf 0,5 öffentliche Sprechstellen je qkm erhöht, so daß nunmehr die kürzeste Entfernung zwischen 2 öffentlichen Sprechstellen im Durchschnitt unter 500 m liegt. Öffentliche Sprechstellen werden in erster Linie unter dem Gesichtspunkt eines wirtschaftlichen Einsatzes aufgrund eines entsprechenden Gesprächsaufkommens eingerichtet. Die vorhandenen öffentlichen Sprechstellen können für Notrufe benutzt werden, wenn nicht private Sprechstellen oder Notrufsäulen schneller zu erreichen sind. Beim Einrichten öffentlicher Sprechstellen wird selbstverständlich auch die Versorgung dünn besiedelter Gebiete mit öffentlichen Sprechmöglichkeiten berücksichtigt. So ist angeordnet worden, daß grundsätzlich alle Orte über 200 Einwohner mit einem öffentlichen Postmünzfernsprecher ausgerüstet werden. Bei kleineren Orten oder Ortsteilen, in denen sich ein öffentlicher Münzfernsprecher oder eine Poststelle mit öffentlicher Sprechstelle nicht rentieren, richtet die Deutsche Bundespost auf Antrag der Gemeinde oder anderer Bedarfsträger Gemeindliche Öffentliche Sprechstellen oder private Öffentliche Sprechstellen ein, bei welchen die Antragsteller eine Mindesteinnahme garantieren müssen. Diese Regelungen resultieren aus der Verpflichtung der Deutschen Bundespost, einerseits die Versorgung dünn besiedelter Gebiete mit öffentlichen Sprechmöglichkeiten sicherzustellen und andererseits die Wirtschaftlichkeit des Gesamtunternehmens, das seine Ausgaben aus den Einnahmen bestreiten muß, zu berücksichtigen. Mit einer Dichte von 73 Sprechstellen je qkm und einer durchschnittlichen maximalen Entfernung von rund 500 m zwischen zwei öffentlichen Sprechstellen sowie den für dünn besiedelte Gebieten getroffenen Regelungen ist die Versorgung mit Sprechmöglichkeiten für Notfälle sichergestellt. Die Frage, ob von einem nicht näher benannten Ort aus eine Entfernung von ca. 3 km bis zur nächsten öffentlichen Fernsprechstelle gerade in einem dünn besiedelten Landstrich auch unter dem Gesichtspunkt der schnellen Hilfeleistung zumutbar ist, kann nicht generell beantwortet werden, sie muß vielmehr für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten beurteilt werden. 2. Die für den Einsatz öffentlicher Sprechstellen von der Deutschen Bundespost bereitgestellten Regelungen gelten für das gesamte Bundesgebiet. Also auch für ländliche Zonenrandgebiete. Es ist mir kein Fall bekannt, in dem die Deutsche Bundespost die Einrichtung einer beantragten Gemeindlichen Öffentlichen Sprechstelle oder privaten öffentlichen Sprechstelle im Zonenrandgebiet abgelehnt hätte. Die Planungskonzeption der Deutschen Bundespost sieht auch in den kommenden Jahren eine weitere Vermehrung der Zahl der öffentlichen Sprechstellen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Investitionsvolumens vor. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 5. Juni 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Fragen B 48 und 49) : Wieviel Prozent der Fernsehteilnehmer in Rheinland-Pfalz bzw. in Rhein-Hessen sind nicht in der Lage, das Regionalprogramm Süd-West III ungestört zu empfangen? Welche Pläne bestehen um sicherzustellen, daß alle Fernsehteilnehmer in Rheinland-Pfalz das Regionalprogramm Süd-West III empfangen können, und in welchen Phasen und Zeiträumen —aufgeteilt nach Regionen — wird dieses Ziel erreicht werden? 1. In Rheinland-Pfalz können z. Z. 9,6 Prozent, davon in Rheinhessen 6,8 Prozent der Fernsehteilnehmer das Regionalprogramm Südwest 3 nur ungenügend empfangen. 2. Die technische Zuständigkeit für den Ausbau des Fernseh-Sendernetzes für das Erste Programm liegt bei den Landesrundfunkanstalten, für das Zweite und Dritte Programm bei der Deutschen Bundespost. Die finanzielle Zuständigkeit für den bei der Ausbauplanung für alle drei Programme zu treibenden Aufwand — insbesondere bei der sehr kostspieligen Schließung der noch bestehenden Vielzahl von kleinen örtlichen Versorgungslücken — liegt jedoch bei den Rundfunkanstalten. Mit den Ländern bzw. Rundfunkanstalten besteht Einvernehmen darüber, daß die Fernsehnetze zur Ausstrahlung der drei Programme nach gleichen Gesichtspunkten ausgebaut werden sollen und daß dabei die Versorgungsgrenze vorerst nicht unter 800 Einwohnern für zusammenhängend versorgbare Gebiete liegen soll. Bei Versorgungslücken unter diesem Grenzwert ist eine kurzfristige Lösung in der Regel nur durch eine öffentliche Gemeinschaftsantennenanlage auf privater Basis möglich. Soweit die Deutsche Bundespost für das Zweite und Dritte Fernsehprogramm technisch zuständig ist, hängt der Ausbau der Sendernetze davon ab, ob und wieweit die Rundfunkanstalten diesen Ausbau durch die Deutsche Bundespost finanzieren. Denn die monatlichen Rundfunkgebühren stehen seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Juni 1974 7157* 15. März 1968 als Anstaltsnutzungsgebühren ausschließlich den Rundfunkanstalten zu (BVerwG in NJW 1968, S. 1393 = DVBl. 1968, S. 657). Daraus folgt, daß es primär Sache der Länder und der Rundfunkanstalten ist, dem Bürger den Empfang von Rundfunkprogrammen zu ermöglichen. Die Deutsche Bundespost erhält von den Rundfunkteilnehmern keinerlei Gebühren. Von den Rundfunkanstalten erhält sie ebenfalls nur insoweit ein Entgelt, als die Anstalten Leistungen der Deutschen Bundespost in Anspruch nehmen. Wegen dieser lediglich ausführenden Funktion der Deutschen Bundespost, nämlich technische Leistungen im Bereich des Rundfunks grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den Ländern bzw. Rundfunkanstalten und nach deren Maßgabe als finanzieller Verantwortungsträger zu erbringen, kann die Bundesregierung sich zum weiteren Ausbau nicht verbindlich äußern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marie Schlei


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das wird sich um die Stellen handeln, auf die es ankommt.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Ein Hausmeister, Herr Kollege, wird, wie Sie wissen, anders als ein Gärtner ausgesucht, und eine Angestelltenstelle wird wiederum anders besetzt als eine Beamtenstelle.

    (Zurufe und Lachen bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte schön.

(Abg. Haase [Kassel] : Das ist Helmuts rechte Hand, eine Geheimwaffe!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erich Wolfram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Staatssekretärin, teilen Sie meine Auffassung, daß die Frage, ob eine öffentliche Ausschreibung stattgefunden hat oder nicht, nichts mit einem möglichen 'Sicherheitsrisiko zu tun hat?