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    Vokabeln: 2
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage.: 1
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    Deutscher Bundestag 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Ferrang 6923 A Eintritt der Abg. Frau Pack in den Deut- schen Bundestag . . . . . . . . . 6923 C Mandatsniederlegung des Abg. Hermsdorf und Eintritt des Abg. Dr. Schwenk (Stade) in den Bundestag als Nachfolger . . . 6923 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6923 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6924 A Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1973 (Drucksache 7/2113) an den Haushaltsausschuß 6924 A Wahl der Abg. Kater und Dr. Althammer in den Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank 6924 B Abwicklung der Tagesordnung Frau Renger, Präsident 6924 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6924 B Erklärungen gem. § 36 GO Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 6925 B Wehner (SPD) . . . . . . . 6926 A Wolfram (SPD) 6926 B Einspruch des Bundesrates zu dem Fünften Gesetz zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/2181) Dürr (SPD) 6926 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 6928 A von Schoeler (FDP) . . . . . . 6930 A Namentliche Abstimmung . . . 6947 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) zur Abstimmung . . . . . . . 6949 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache 7/2153) Kleinert (FDP) 6931 A Abstimmung . . . . . . . . 6947 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Steueränderungsgesetz 1973 (Drucksache 7/2156) Junghans (SPD) . . . . . . . 6931 B Bremer (CDU/CSU) 6931 C Schinzel (SPD) . . . . . 6932 B Abstimmung 6947 B Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Umweltstatistiken (Drucksache 7/2154) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . 6932 C Abstimmung . . . . . . . . . 6947 B Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/2155) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . 6932 D Abstimmung . . . . . . . . . 6947 C Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, FDP zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs (Drucksache 7/2032) — Zweite und dritte Beratung —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2190), Bericht und Antrag des Ausschusses für .Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksachen 7/2163, 7/2174), in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes (Drucksache 7/1470) -- Zweite und dritte Beratung —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2189), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/2164, 7/2180), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen- und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (Drucksache 7/1543) — Zweite Beratung —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2191), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/2164, 7/2180), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes des Bundesrates zur Änderung eines Einkommensteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1974) (Drucksache 7/2171) — Erste Beratung — Frau Renger, Präsident 6933 C Frau Huber (SPD) . . . 6934 A, 7022 A, 7043 B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 6935 D Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 6938 C Höcherl (CDU/CSU) 6943 C Frau Funcke (FDP) 6969 C Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . 6975 B Offergeld (SPD) 6982 A Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz . . 6987 D, 7003 C Dr. Hillermeier, Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen des Freistaates Bayern . . . . . 6994 D Schmidt, Bundeskanzler . . . . . 6997 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 7004 C Dr. Vohrer (FDP) . . . 7007 A, 7036 D Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7010 C Frau Stommel (CDU/CSU) . . 7012 D Fiebig (SPD) 7016 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 7016 C Hauck (SPD) 7017 D Dr. Heck (CDU/CSU) . . . . . 7020 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) . . . . . 7023 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 7025 B Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . . . 7028 B Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 7031 C Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) . 7032 C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 7034 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 7036 A Köster (CDU/CSU) . . . . . . . 7038 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 7040 A Namentliche Abstimmung . . . . 7040 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 7042 C Strauß (CDU/CSU) 7044 A Dr. Apel, Bundesminister (BMF) . . 7049 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Erklärung zur Abstimmung) . . . . . . . . 7055 A Namentliche Abstimmung . . . . 7057 B Fragestunde (Drucksache 7/2173) Frage A 2 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus am künftigen Wohnungsbaubedarf von Hassel, Vizepräsident . . . . 6949 D Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . . . . 6950 A, C, D Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 6950 B, C Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 6950 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 III Frage A 87 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Belastung des Grund- und Hausbesitzes von Bürgern der Bundesrepublik im Machtbereich der DDR mit Aufbaugrundschulden und Zwangshypotheken Dr. de With, Parl. Staatssekretär (BMJ) . . . . . . . . 6951 B, C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . 6951 C, D Frage A 92 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Weihnachtsamnestie für Strafgefangene Dr. de With, Pari. Staatssekretär (BMJ) . . 6952 A Fragen A 110 und 111 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schinzel (SPD) : Anbindung des Schienennetzes der Bundesrepublik Deutschland an Westeuropa, vor allem an Großbritannien nach Inbetriebnahme des Ärmelkanaltunnels; Ausbau des Güterbahnhofs Aachen-West Haar, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) . . . . . . . . 6952 B Frage A 112 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Programm „Der Mensch hat Vorfahrt" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) 6952 C, D Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 6952 D Frage A 117 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Benutzung von Teilen der Postkarten mit eingedruckter Briefmarke als Werbefläche Haar, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) 6953 A, B Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . 6953 B Frage A 118 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU) : Vereinheitlichung des Fernsprechortsnetzes innerhalb von Städten und Gemeinden Haar, Parl. Staatssekretär (BMV/ BMP) 6953 C Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Fernsehteilnehmer Haar, Parl. Staatssekretär (BMV /BMP) 6954 A, B Frage A 121 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Aufstellung von öffentlichen Münzfernsprechern mit niedrigen Schallschutzmuscheln für Rollstuhlfahrer Haar, Parl. Staatssekretär (BMV/ BMP) . . . . 6954 C, 6955 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 6954 D Stahl (Kempen) (SPD) 6955 A Fragen A 61 und 62 --- Drucksache 7/2173 — des Abg. Pawelczyk (SPD) : Reduzierung des hohen Prozentsatzes an Wehrpflichtigen aus dem Wehrbereich III in Hamburg und Schleswig-Holstein; Vermeidung einer Benachteiligung der Truppenteile im Wehrbereich I bei der Nachwuchswerbung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 6955 B, C, D, 6956 B Pawelczyk (SPD) . . . . 6955 D, 6956 A Konrad (SPD) . . . . . . . . . 6956 B Frage A 64 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Hansen (SPD) : Umbenennung von Kasernen mit den Bezeichnungen „Hindenburg-Kaserne", „Walter-Flex-Kaserne" und „Langemarck-Kaserne" Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 6956 C, D, 6957 B, C, 6958 A, C Hansen (SPD) . . . . . 6956 D, 6957 A Reiser (SPD) . . . . . . . . 6957 B Stahl (Kempen) (SPD) 6957 C Walkhoff (SPD) 6957 D Simpfendörfer (SPD) 6958 A Kiechle (CDU/CSU) 6958 B Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Ärztesituation im öffentlichen Gesundheitsdienst Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6958 D, 6959 A Dr. Ahrens (SPD) 6959 A Frage A 71 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Maßnahmen auf Grund des Berichts über die Auswirkungen des Zigarettenrauchens Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6959 C, D, 6960 A Ey (CDU/CSU) . . . . . . 6959 C, D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 6960 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Frage A 72 — Drucksache 7/2173 -- des Abg. Dr. Hornhues (CDU/CSU) : Entschädigung für Tagesmütter Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6960 B Fragen A 73 und 74 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) : Maßnahmen zur Förderung von Angeboten für Freizeit und Erholung Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6960 C, D, 6961 A, B, C, D Simpfendörfer (SPD) . 6960 D, 6961 A, C Schirmer (SPD) 6961 A, D Fragen A 76 und 77 -- Drucksache 7/2173 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Notwendigkeit eines Gesetzes über den Beruf des zahnmedizinischen Assistenten Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6962 B, C, D, 6963 A, B Walkhoff (SPD) 6962 C Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 2 6962 D Kiechle (CDU/CSU) 6963 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 6963 A Frage A 78 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Leitung des Bundesgesundheitsamtes Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6963 B Frage A 79 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Pflegegeld für Zivilgeschädigte nach dem Bundessozialhilfegesetz Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6963 C, D, 6964 A Horstmeier (CDU/CSU) 6963 D Frage A 80 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6964 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 6964 B, C Frage A 81 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Holtz (SPD) : Gesetzliche Regelung über die Erprobung von Arzneimitteln Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6964 C, 6965 A Dr. Holtz (SPD) 6964 D Frage A 82 — Drucksache 7/2173 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Bedenken der Apotheker gegen die Einführung einer Gefährdungshaftung im Arzneimittelwesen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 6965 A Frage A 93 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Anteile der Gemeinden an der Einkommensteuer Haehser, Parl. Staatssekretär (BMF) 6965 B, C, D, 6966 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 6965 C, D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 6965 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) 6966 B Fragen A 96 und 97 -- Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) : Minderpreisgeschäfte zwischen Kraftwerkeunternehmen und dem deutschen Steinkohlenbergbau vor Ausarbeitung des Entwurfs eines Dritten Verstromungsgesetzes Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6966 D, 6967 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) . . 6966 D, 6967 A Frage A 123 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) : Zulassungsquote für Studienbewerber für das Fach Medizin bei Verpflichtung zur Niederlassung in medizinisch unterversorgten Gebieten Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 6963 C, D Kiechle (CDU/CSU) 6967 D Fragen A 124 und 125 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Inkrafttreten der Ausbildereignungsverordnung Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) . . 6968 A, B, C, D, 6969 A, B Stahl (Kempen) (SPD) . 6968 B, 6969 A, B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Drucksache 7/2095) — Erste Beratung — 7055 C Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsaus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 V gleichsgesetzes (Drucksache 7/2111) —Erste Beratung — Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) 7055 D Halfmeier (SPD) 7056 B Gallus (FDP) 7056 C Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache 7/1342) -- Zweite und dritte Beratung —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2112), Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/2066) . . . . 7056 C Nächste Sitzung 7058 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7059* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Haushaltsgesetz 1974 7059* C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) zur Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates zu dem Fünften Gesetz zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/2181) 7060* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei (BK) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Wende (SPD) : Förderung der innerdeutschen Sport- und Jugendbeziehungen 7060* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Qualifizierung der deutsch-sowjetischen Absichtserklärungen als Gentlemen's Agreement . . . . . . . . . . 7061* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Pressemeldungen über die Folterung des deutschen Staatsbürgers Günter Wallraff in Athen 7061* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Pressemeldung über die Verweigerung der Ausreise von Deutschen aus der Sowjetunion 7061* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Gewährung von Schutz und Fürsorge für alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG durch Vertretungen der Bundesrepublik . . . . . . . 7062* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Qualität der gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972; Zahl der Ablehnungen von Aussiedlungsanträgen durch Polen trotz Intervention der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau 7062* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Weigerung der Sowjetunion und der „DDR" zur Akzeptierung von Bundesinstitutionen in Berlin als Gesprächspartner . . . 7062* D Anlage 11 Antwort des Bundesministers. Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Prüfung des „Vollzugsdefizits" bei Gesetzen, insbesondere bei umweltschutzbedeutsamen Rechtsvorschriften . . . 7063* A Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Meldungen über die Errichtung weiterer Kernkraftwerke auch im nördlichen Elsaß 7063* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Kater (SPD) : Veränderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 7064* B Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Erschwernisse bei der Freistellung von Bediensteten der kommunalen Verwaltungen und von Arbeitnehmern aus Privatbetrieben zu Lehrgängen des Katastrophenschutzes als Folge der Verweigerung der Freistellung von Bediensteten der Deutschen Bundespost; Qualifikation des neu zu ernennenden Vizepräsidenten des Bundesamts für Zivilen Bevölkerungsschutz; Berücksichtigung der Auffassung der Vertreter der THW-Helfer der Landesverbände 7064* C Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Verzögerungen bei der Ermittlung und Bekanntgabe der Außenhandelsergebnisse 7065* B Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Beschleunigung der Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins 7065* C Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Anpassung der unteren Grenze der vertraglichen Leistungen für Handelsvertreter (§ 92 a HGB) 7066* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 21 — Druck- sache 7/2118 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen sowie für die in der Ehe-, Erziehungs-, Jugend- und Straffälligneberatung Tätigen . . 7066* D Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Möglichkeiten zur Förderung der Herausgabe von Gefangenenzeitungen . . 7067* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Freigabe von Teilen des sogenannten Alabama-Depots für städtebauliche Zwecke 7067* D Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle (BMF) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Freiwerden von Wohnungen im Raum München, die bisher von Angehörigen anderer NATO-Truppen in Anspruch genommen wurden 7068* A Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle (BMF) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Haushaltsmäßige Verwendung der Einnahmen aus Gestattungsverträgen für die Aufstellung von Warenverkauf sautomaten in Dienststellen der Finanzverwaltung 7068* B Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer (BMI) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/2118 -- des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. des Bundespersonalvertretungsgesetzes in Grenzbereichen zwischen öffentlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsunternehmen . . . . 7068* C Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 VII Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Kraftfahrzeugsteuer; sachliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung . . . 7069* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/2118 -- des Abg. Immer (SPD) : Bildung einer eigenen staatlich kontrollierten Mineralölgesellschaft; Größe des Marktanteils einer bundeseigenen Mineralölgesellschaft . . . . . . . 7069* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 31 und 32 Drucksache 7/2118 -- des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Meldungen über das Fehlen eines Auftrags für den Bau des Stahlwerks in Kursk 7069* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Förderung der Stadt Bad Münstereifel durch den 3. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . . . 7070* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Beteiligung der zuständigen deutschen Organisationen und Gewerkschaften am Zustandekommen des Koproduktionsabkommens mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien für den Bereich der Filmindustrie 7070* B Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle (BMF) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Kredite der erdölexportierenden Staaten am Persischen Golf an den Internationalen Währungsfonds 7070* C Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Verkauf von Motoröl über Supermärkte und Ladenketten; Einrichtungen zur unschädlichen Deponierung von Altöl . . 7070* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 38 und 39 — Drucksache 7/2118 -- des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Initiativen der Bundesregierung zur Beeinflussung der Preissituation bei Mastschweinen; Wettbewerbsverzerrungen infolge von Subventionierungen der Landwirtschaft in einigen unserer Nachbarländer . . . . . . . . . 7071 *B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Ablehnung des Antrags auf Festsetzung von Grenzausgleichsbeträgen für Äpfel durch die EG-Kommission; Pressemeldungen über einen Verzicht der italienischen Regierung auf die Erhebung von Abschöpfungen bei Absinken der Weltmarktpreise für Futtergetreide 7072* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Rommerskirchen (CDU/CSU) : Auszahlung der Förderungsmittel für den Unterglasgartenbau 7072* C Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort (BMA) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Überlegungen über Abschaffung der Urwahlen im Bereich der Sozialversicherung bzw. ihre Ersetzung durch eine Berufung oder ein berufungsähnliches Verfahren 7072* C Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Kritik des Berufsverbands der Kinderärzte Deutschlands e. V. zu dem Modellprojekt „Tagesmutter" des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit 7073* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Seefeld (SPD) : VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Feststellung im Bericht 1974 der Deutschen Sportjugend bezüglich Mittelkürzungen für das deutsch-französische Jugendwerk . . . . . . . . . . 7073* B Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMJFG) auf die Frage B 47 Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Zahl der Personen, die im Rahmen sozialer Maßnahmen finanzielle Unterstützung durch Bund, Länder und Gemeinden erhalten . . . . . . . . 7073* D Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verstärkung der Zuverlässigkeit des Luftverkehrs durch Nebelverbrennung durch Infrarotstrahler . . . . . . . 7074* C Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Standortfrage des Stückgutbahnhofs im Bereich des regionalen Entwicklungsschwerpunkts Diepholz 7074* D Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Gründe für die bisherige Unterlassung der Ratifikation des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968; Geltungsdauer des internationalen Führerscheins . . . . 7075* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Seefeld (SPD) : Forderung der Automobilverbände nach genereller Einführung von reflektierenden Autokennzeichen . . . . . 7075* B Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) : Möglichkeiten der Einrichtung von Notrufsäulen auf den Bundesstraßen auf Grund des Finanzierungsvorschlags und Organisationsplans der Stiftung Björn Steiger e. V. 7075* D Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 54 und 55 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Vehar (CDU/CSU) : Dringlichkeit des Baus der Autobahn Bonn–Emden (A 113) ; Umweltschutzmaßnahmen zur Erhaltung des Erholungsgebiets „Hexbachtal" . . . . . 7076* B Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 56 und 57 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Planungen für den Ausbau der B 82; Bereitstellung von finanziellen Mitteln für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Querenhorst im Zuge der B 224 . . . 7076 *D Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Beseitigung der Unfallträchtigkeit der Einmündung der Kreisstraße NU 6 in die B 10 bei Burlafingen 7077* B Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV /BMP) auf die Fragen B 59 und 60 — Drucksache 7/2118 -- des Abg. Susset (CDU/CSU) : Mehrkosten für die Feuerwehren durch laufende Gebührenerhöhungen bei Postmietleitungen und Funkeinrichtungen für Feuermelde- und Alarmeinrichtungen 7077* D Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMV /BMP) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Prassler (CDU/CSU) : Vereinbarung zwischen Post und Rundfunkanstalten über Fernsehfüllsender für Versorgungslücken 7078* B Anlage 48 Antwort des Bundesministers Ravens (BMBau) auf die Frage B 62 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Zahl der leerstehenden Wohnungen und Sozialwohnungen; Zusammenfassung des Wohn- und Wohnungsbaurechts zu einem einheitlichen Wohngesetzbuch 7078* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 IX Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Frage B 63 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Zusammenfassung des Wohn- und Wohnungsbaurechts zu einem einheitlichen Wohngesetzbuch 7079* B Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Besonderes Verhältnis der Teilstaaten Gesamtdeutschlands nach dem Grundlagenvertrag 7079* C Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT) auf die Frage B 65 —Drucksache 7/2118 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf den Bau von Kernkraftwerkskomplexen in der EG . . . . . 7079* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT) auf die Fragen B 66 und 67 — Drucksache 7/2118 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Gründung einer Wagnisfinanzierungsgesellschaft . . . . . . . . . . 7080* B Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/2173 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Beurlaubung von Soldaten, die in einer Instanz als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt worden sind 7080* C Anlage 54 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) : Neuregelung der Verordnung über Speiseeis 7081* A Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/2173 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Sicherstellung von Angaben über Heparinpräparate 7081* B Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Anbuhl (SPD) : Erfahrungen bei Modellversuchen mit Abenteuerspielplätzen 7081* C Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Leistungsbegrenzung bei Verträgen von privaten Krankenversicherungen 7082* A Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser (BMF) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Grobecker (SPD) : Treibstoff-Freimenge für Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr 7082* B Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV /BMP) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/2173 -- des Abg. Hoffie (FDP) : „Todesstrecken“ nach den Untersuchungen des ADAC . . . . . . . 7082* D Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV /BMP) auf die Frage A 114 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Einsatz lärmarmer Triebwerke bei deutschen und ausländischen Luftfahrtgesellschaften 7083* A Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV /BMP) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/2173 — des Abg. Peiter (SPD) : Zuteilung von mehr Transportraum der Deutschen Bundesbahn für Tonlieferungen nach Italien . . . . . . . . 7083* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 6923 104. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 6. 6. Alber ** 5. 6. Batz 8. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 6. 6. Blumenfeld 8. 6. Brandt 6. 6. Brandt (Grolsheim) 22. 6. Dr. Corterier 8. 6. Damm 8. 6. van Delden 8. 6. Dr. Dollinger 5. 6. Engelsberger 7. 6. Entrup 22. 6. Dr. Erhard 6. 6. Flämig * 5. 6. Frehsee * 6. 6. Dr. Freiwald 22. 6. Dr. Geßner 8. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 10. 6. Dr. Haenschke 22. 6. Dr. Hupka 8. 6. Dr. Jaeger 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 6. Kiep 5. 6. Dr. Klepsch 8. 6. Krampe 8. 6. Lemmrich ** 6. 6. Lenzer *** 12. 6. Dr. Lohmar 22. 6. Mattick 8. 6. Maucher 8. 6. Dr. Mende *** 12. 6. Dr. Müller (München) ** 6.6. Mursch (Soltau-Harburg) * 6. 6. Neumann 8. 6. Richter *** 12. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (München) * 7. 6. Schmidt (Würgendorf) 14. 6. Dr. Schwencke *** 12. 6. Dr. Schwörer * 5. 6. Dr. Freiherr von Spies 7. 6. Dr. Starke (Franken) * 7. 6. Werner 11.6. Zeyer 8. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) Der Bundesrat hat in seiner 406. Sitzung am 31. Mai 1974 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Mai 1974 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Außerdem hat der Bundesrat die nachstehenden Entschließungen angenommen: Der Bundesrat verzichtet ungeachtet seiner Einwendungen im ersten Durchgang und der Beschlüsse des Deutschen Bundestages auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, um die Verabschiedung des Bundeshaushaltsplanes für das Jahr 1974 nicht zu verzögern. Soweit jedoch bereits jetzt Auswirkungen auf künftige Haushaltsjahre absehbar sind, hält er einige Bemerkungen für notwendig. Nach Auffassung des Bundesrates begegnet die Durchführung des einmaligen Sonderprogramms des Bundes für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen - Teil A (Epl. 09 Kap. 09 02 Tit. 883 91 und 887 91) im Hinblick auf Artikel 104 a Abs. 4 GG erheblichen Bedenken. Finanzhilfen des Bundes sind nach dieser Vorschrift, auch wenn hierdurch kommunale Investitionen gefördert werden, den Ländern zu gewähren (vgl. auch § 6 des Haushaltsgesetzes 1974). Der Bundesrat erwartet, daß künftig in solchen und ähnlichen Fällen die Investitionshilfen des Bundes in verfassungsmäßiger Form geleistet werden. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1973 waren Verpflichtungsermächtigungen von zusammen 28,3 Mrd. DM enthalten. Der Entwurf der Bundesregierung für den Haushaltsplan 1974 erhöhte diese bereits auf 33,5 Mrd. DM. Nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestages werden die Verpflichtungsermächtigungen nunmehr insgesamt 39,1 Mrd. DM ausmachen und damit fast um 38 v. H. höher liegen als 1973. Wegen der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die künftigen Haushaltsjahre hält der Bundesrat eine so starke Zunahme für nicht unbedenklich und erachtet es für notwendig, daß bei der Bewirtschaftung der Verpflichtungsermächtigungen auf die Belastbarkeit der künftigen Haushalte besondere Rücksicht genommen wird. Dies gilt insbesondere für das Haushaltsjahr 1975, in dem 13,5 Mrd. DM der Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt werden sollen, während der Haushaltsplan 1973 für 1975 eine Abdeckung von lediglich rund 6 Mrd. DM vor- 7060* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 sah. Eine so hohe Vorbelastung des Jahres 1975 ist im Hinblick auf den durch die Steuerreform zu erwartenden Einnahmeausfall besonders schwerwiegend. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates zu dem Fünften Gesetz zur Reform des Strafrechts Drucksache 7/2181 — Ich stimme dem Antrag zu, den Einspruch des Bundesrates zurückzuweisen. Ich treffe diese Entscheidung nur schweren Herzens und mit großen Bedenken. Einerseits halte ich die gegenwärtige Fassung des § 218 StGB für so unvollkommen, daß eine Reform unumgänglich erscheint. Eine große Zahl illegaler Abtreibungen beweist, daß die Strafandrohung unzählige Frauen und Mädchen nicht abschreckt, diese aber den Eingriff wegen des Strafrechts in aller Heimlichkeit nicht selten von Kurpfuschern vornehmen lassen und sich dadurch in hohe Lebensgefahr bringen oder lebenslangem Siechtum aussetzen. Für Christen steht darum die gegenwärtige Fassung des § 218 StGB im Gegensatz zum 5. Gebot. Eine Neufassung des § 218 StGB darf jedoch andererseits nicht an der Tatsache vorübergehen, daß auch das gezeugte, aber noch nicht geborene Kind menschliches Leben besitzt, das strafrechtlichen Schutz genießen muß, wenn der Staat noch in Anspruch nehmen will, eine sittlich begründete Gemeinschaft freier Menschen zu sein. Gerade für Sozialisten, deren erstes Anliegen eine menschlichere Welt ist, bedeutet dies die Verpflichtung, sich schützend auch vor das keimende Leben zu stellen, ohne darüber das Schicksal der Lebenden zu vernachlässigen. Solchen Schutz garantiert mit dem Rang eines Grundrechts unsere Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), wenngleich diese Vorschrift auch einen gewissen Spielraum gewährt, den strafrechtlichen Schutz vor, während und nach der Geburt zu differenzieren. Zwar relativiert jede denkbare Lösung der Abtreibungsproblematik notwendigerweise das allgemeine Tötungsverbot. Dennoch darf der Staat aus sittlichen wie verfassungsrechtlichen Gründen zu keiner Zeit die Tötung ungeborenen Lebens vollkommen sanktionslos oder der alleinigen Entscheidung der betroffenen Mutter überlassen, zumal da Fötus und Embryo nicht Teil des mütterlichen Organismus sind. Hieraus folgt, daß nur eine strafrechtliche Lösung sittlich erträglich und verfassungsrechtlich zulässig ist, die mit Hilfe von Indikationen in jedem Einzelfall zur Abwägung und Entscheidung zwischen Leben und — physischer und psychischer — Gesundheit der Mutter einerseits und der Existenz des Ungeborenen andererseits zwingt (ergänzend verweise ich auf meine ausführlicheren Begründungen in den Zeitschriften „Recht und Politik", 1971, S. 106, und „Evangelische Kommentare" 1972, S. 334). Enthielte der vorliegende Entwurf wirklich eine sogenannte Fristenlösung mit alleiniger Entscheidungszuständigkeit der Mutter, könnte ich ihm daher nicht zustimmen. Das ist jedoch nicht der Fall. Da nur ein Abbruch der Schwangerschaft nicht mit Strafe bedroht ist, der von einem Arzt lege artis vorgenommen wird (§ 218 a StGB), Ärzte in Deutschland aber aufgrund ihres Berufsrechts und des hippokratischen Eides nur tätig werden dürfen, wenn eine ihr Tun rechtfertigende Indikation vorliegt, kennt der zur Abstimmung stehende Entwurf weder eine alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter noch eine — wenn auch befristete — völlige Freigabe der Abtreibung. Es handelt sich vielmehr in der Sache um eine Indikationenregelung, die freilich unter dem Mangel leidet, daß die konkreten Rechtfertigungsgründe nicht im Gesetzestext ausdrücklich aufgeführt, sondern dem allgemeinen ärztlichen Berufsrecht überlassen sind. Da aber andererseits die gegenwärtige parlamentarische Situation allein die Alternative zwischen der Beibehaltung der gegenwärtigen Fassung des § 218 StGB und dem jetzt zur Abstimmung stehenden Entwurf gewährt, muß ich dieser Lösung zustimmen, weil es sonst von meiner Stimme abhängen könnte, daß die zur Zeit bestehende unerträgliche Situation auf unbestimmte Zeit verlängert würde. Das vermag ich aber so wenig zu verantworten, daß ich mich gezwungen sehe, die unbezweifelbaren und mein Gewissen quälenden Mängel der jetzt vorliegenden Mehrheitsfassung hinzunehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Schlei vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/2118 Fragen B 1 und 2) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Weiterentwicklung der innerdeutschen Sport- und Jugendbeziehungen durch die Ständige Vertretung in Ost-Berlin zu fördern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die personelle Besetzung der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der innerdeutschen Sport- und Jugendbeziehungen erfolgen muß? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die personelle Besetzung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Sport- und Jugendbeziehungen zur DDR erfolgen muß. Die Ständige Vertretung ist erst im Aufbau. Es ist vorgesehen, innerhalb der Ständigen Vertretung ein Referat zu schaffen, zu dessen Aufgaben auch die Fragen der Weiterentwicklung der Sport- und Jugendbeziehungen zur DDR gehören wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7061* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 3) : Sind die vereinbarten deutsch-sowjetischen Absichtserklärungen nach deutscher und sowjetischer Auffassung ein Gentlemen's Agreement im Sinne der Brockhaus-Enzyklopädie Band 7/Wiesbaden 1969 (Gentlemen's Agreement = eine Vereinbarung auf Treu und Glauben, besonders in der Diplomatie: gegenseitige Verpflichtungen ohne feste Form oder als Mittel politischer Verständigung) und im Sinne von Walter Theimers Lexikon der Politik, Sammlung Delp/Bern und München 1955 (Gentlemen's Agreement — englische Bezeichnung für eine inoffizielle zwischenstaatliche Vereinbarung mittels mündlicher Absprache oder bloßen Briefaustausches, ohne formellen Vertrag; soll wie ein regelrechter Vertrag gehalten werden)? Der Status der sechs deutsch-sowjetischen Absichtserklärungen ist seinerzeit bei der Beratung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR vom 12. ,August 1970 im Auswärtigen Ausschuß und im Rechtsausschuß des Bundestages von den Vertretern der Bundesregierung eingehend dargelegt und qualifiziert worden. Die Bundesregierung verweist auf diese in den vertraulichen Sitzungen dieser Ausschüsse gegebenen Auskünfte. Aus ihnen geht hervor, daß es sich bei den deutsch-sowjetischen Absichtserklärungen nicht um ein „Gentlemen's Agreement" handelt. Als ein solches werden nur persönliche Abmachungen zwischen verantwortlichen Staatsmännern oder Diplomaten angesehen, die ihren persönlichen Einfluß und ihre Verantwortung dafür einzusetzen versprechen, daß die Abmachung erfüllt wird (vgl. Gerrit von Haeften, in Strupp-Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Berlin 1960, Bd. I, S. 659). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 4) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen der deutsche Staatsbürger Günter Wallraff nach seiner Verhaftung in Athen im Gefängnis gefoltert wurde, und welche Schritte hat die Bundesregierung durch ihren Botschafter bislang und mit welchen Ergebnissen unternommen, um den Schriftsteller vor weiterer menschenunwürdiger Behandlung zu bewahren und seine Haftentlassung zu bewirken? Es ist zutreffend, daß Herr Wallraff am Tage seiner Verhaftung mißhandelt worden ist. Unsere Botschaft in Athen ist deshalb am folgenden Tage bei den zuständigen griechischen Behörden vorstellig geworden. Ihr wurde eine korrekte Behandlung Herrn Wallraffs zugesagt. Diese Zusage ist bisher offensichtlich eingehalten worden. Ein Beamter der Botschaft hat Herrn Wallraff am Tage nach seiner Verhaftung und später noch mehrmals im Gefängnis besucht. Die Botschaft hat bei ihren wiederholten Demarchen im griechischen Außenministerium auch die Frage einer Haftentlassung Herrn Wallraffs zur Sprache gebracht. Sie hat Herrn Wallraff den bekannten griechischen Strafverteidiger Mangakis vermittelt. Das Auswärtige Amt und unsere Botschaft in Athen werden sich auch weiterhin im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten für Herrn Wallraff einsetzen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 5) : Trifft die Meldung des „Tagesspiegels" vom 9. Mai 1974 zu, die um ihre Ausreise bemühten Deutschen in der Sowjetunion, denen die Ausreise verweigert wurde, die dagegen in Moskau demonstriert und sich an die deutsche Botschaft gewandt hatten, worauf sie zu Gefängnis verurteilt worden waren, und die in den Hungerstreik getreten waren, seien nunmehr auch vom estländischen Innenminister abschlägig beschieden worden, und wie vereinbart die Bundesregierung dies mit der Hoffnung, der der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen Moersch, in seiner Antwort vom 25. April 1974 auf meine Mündliche Anfrage Ausdruck verliehen hat? Der Bundesregierung liegen Berichte vor, wonach — mit einer Ausnahme — Ausreiseanträge von Teilnehmern an den Protestaktionen der vergangenen ,Monate abgelehnt worden sind. Dies ist bedauerlich. Andererseits möchte ich festhalten, daß allein im April dieses Jahres 831 Umsiedler aus der I Sowjetunion im Bundesgebiet eingetroffen sind; diese Zahl liegt weit über dem Monatsdurchschnitt der letzten Jahre. Zumindest für diese Personen haben sich die Hoffnungen und Erwartungen erfüllt, die, wie Sie aus meiner Antwort vom 25. April 1974 ersehen können, nicht nur dem kleinen Kreis der Demonstrationsteilnehmer, sondern allen Ausreisewilligen galten. Bei der Behandlung dieser Angelegenheit im Deutschen Bundestag habe ich darauf hingewiesen, daß von sowjetischer Seite keine verbindlichen Zusagen über eine positive Entscheidung künftiger Ausreiseanträge des hier in Betracht kommenden Personenkreises gemacht, noch in Anbetracht der gegebenen Staatsangehörigkeitsverhältnisse — erwartet werden konnten. Nach wie vor liegt die Erteilung der Ausreisegenehmigung im Einzelfall ausschließlich bei den sowjetischen Behörden. Es wäre wenig realistisch zu erwarten, daß deren Vorstellungen sich immer nach unseren Wünschen und Erwartungen richten. Die Bundesregierung wird dessenungeachtet weiterhin auf eine zügige Fortsetzung der Familienzusammenführung hinarbeiten. Für den einzelnen gilt es dabei, die Geduld nicht zu verlieren und sich durch Rückschläge, die auch in Zukunft zu erwarten sind, nicht entmutigen zu lassen. Ich halte die Hoffnung aufrecht, daß diese gemeinsamen Bemühungen schließlich doch zu einem alle befriedigenden Erfolg führen werden. 7062* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 6) : Haben die deutschen diplomatischen, konsularischen und sonstigen Vertretungen allen Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und jedem einzelnen von ihnen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes wirksamen Schutz und Fürsorge auch dann zu gewähren, wenn Vertretungen der DDR für die gleichen Personen Beachtung ihrer, mit dem Grundgesetz und dem Karlsruher Urteil im Widerspruch stehenden Vorschriften zur Staatsangehörigkeit verlangen? Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland sind angewiesen, allen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und der Grenzen des Völkerrechts Schutz und Hilfe zu gewähren, wenn sie darum nachsuchen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von dem Verhalten der DDR-Vertretungen gegenüber den Personen, die unsere Auslandsvertretungen um Schutz und Hilfe gebeten haben. Die „sonstigen" Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland haben besondere Aufgaben zu erfüllen; hierzu gehört nicht die Betreuung hilfsbedürftiger Deutscher, für die unsere diplomatischen und konsularischen Vertretungen zuständig sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 7 und 8) : Welche Qualität hat in den Augen der Bundesregierung die Gemeinsame Entschließung vom 17. Mai 1972, wenn diese laut Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen, Moersch, vom 15. Mai 1974 lediglich als Entschließung wie jede andere Resolution des Deutschen Bundestages bewertet und ihr der besondere Charakter eines „Dokuments der Bundesrepublik Deutschland, das sich die Bundesregierung zu eigen macht" (Bundesaußenminister Walter Scheel am 17. Mai 1972) mit völkerrechtlich verbindlicher Qualität für die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland bestritten werden soll? Hat die Bundesregierung die Fälle zahlenmäßig erfaßt, in denen nach Übergabe von Interventionsnotizen im polnischen Außenministerium durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau dennoch eine Ablehnung des Aussiedlungsantrags stattgefunden hat, und erfährt die Bundesregierung eine detaillierte Begründung für die trotz Intervention erfolgte Ablehnung des Aussiedlungsantrags, um unter Berufung auf die Information zum Warschauer Vertrag Berufung einlegen zu können? Zu Frage B 7: Die Bundesregierung hat sich die am 17. Mai 1972 von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages gefaßte Entschließung im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR vom 12. August 1970 und den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970 zu eigen gemacht. Die besondere Bedeutung dieser Gemeinsamen Entschließung, die sich insbesondere auch auf die Auslegung der beiden Verträge bezieht, steht damit außer Frage. Gleichwohl bleibt es bei der in meinem Schreiben vom 15. Mai 1974 gegebenen Antwort auf Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15./16. Mai 1974 gestellte Frage nach .der Verbindlichkeit der Entschließung für unsere Gerichte. Diese Antwort ergab sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der in ihm verankerten Stellung der rechtsprechenden Gewalt innerhalb unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Zu Frage B 8: Die Bundesregierung hat das Ergebnis der Interventionen unserer Botschaft beim polnischen Außenministerium zahlenmäßig erfaßt. Sie hat jedoch keinen Gesamtüberblick darüber, wie die von den Ausreisewilligen bei den polnischen Behörden unmittelbar gestellten Anträge entschieden werden, weil sie von den Umsiedlungsbewerbern nur in Einzelfällen von dem Ergebnis unterrichtet wird. Die Ablehnung von Ausreiseanträgen erfolgt normalerweise mit einer kurzen Begründung, etwa daß eine Familienzusammenführung deswegen nicht in Frage komme, weil die nächsten Angehörigen des Umsiedlungsbewerbers in Polen leben oder daß eine Ausreise nicht genehmigt werden könne, weil der Antragsteller Pole sei. Gelegentlich fehlt eine Begründung; in diesen Fällen wird lediglich die Tatsache der Ablehnung mitgeteilt. Die Bundesregierung sieht in einer Ablehnung keinen Anlaß, von der Weiterverfolgung des Ausreiseanliegens Abstand zu nehmen. Sie greift abgelehnte Anträge in der Regel wieder auf; in den neuen Interventionsnotizen wird gegebenenfalls auch zu den Ablehnungsgründen Stellung genommen. Darüber hinaus werden die von polnischer Seite genannten Ablehnungsgründe, soweit sie grundsätzliche Bedeutung haben, bei geeigneter Gelegenheit auch generell erörtert. So hat die Bundesregierung in den in den letzten Monaten mit der polnischen Regierung über die Lösung des Umsiedlungsproblems geführten Gesprächen wiederholt auf derartige Ablehnungsgründe und deren Unvereinbarkeit mit der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" hingewiesen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 9) : Trifft die Meldung des „Tagesspiegels" vom 15. Mai 1974 zu, die Sowjetunion und die „DDR" weigerten sich, Institutionen des Bundes im Land Berlin als Gesprächspartner auch auf Gebieten zu akzeptieren, die Gegenstand von Abkommen mit Moskau und Ost-Berlin sind, in deren Geltungsbereich durch eine BerlinKlausel auch das Land Berlin einbezogen wurde, und was unter- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7063* nimmt die Bundesregierung — bejahendenfalls —, um derartige Vorstöße von Mitgliedern des Warschauer Pakts gegen das VierMächte-Abkommen über Berlin zu verhindern? Die Grundhaltung der Sowjetunion zur Bundespräsenz in Berlin und insbesondere zu ihrer Erweiterung ist bekannt. Hiervon ausgehend hat sich die Sowjetunion bisher nicht bereit gefunden, mit Bundesstellen in Berlin zusammenzuarbeiten. Damit verstößt sie zwar nicht gegen den Buchstaben des Viermächte-Abkommens. Sie ist so wenig wie wir in der Auswahl ihrer Partner auf den verschiedenen Gebieten der Kooperationgebunden. Wir sind allerdings der gegenüber der Sowjetunion stets betonten Auffassung, daß Institutionen in Berlin, auch dortige Bundesstellen, bei der vollen Anwendung des Viermächte-Abkommens seinem Geiste nach einen angemessenen Anteil an der Zusammenarbeithaben können. Dies gilt vor allem dann, wenn Abkommen, die die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion über ihre Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen geschlossen haben, sich auf Berlin (West) erstrecken. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 10) : Will die Bundesregierung, nachdem der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen in seinem „Umweltgutachten 1974" die Auffassung vertritt, daß ein beträchtliches „Vollzugsdefizit" bei den umweltschutzbedeutsamen Rechtsvorschriften bestehe, mit den Ländern und dem Bundesrechnungshof die Frage eines Vollzugsdefizits der Gesetze speziell und allgemein prüfen? Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur und im Umweltgutachten 1974 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen über Art und Ursachen eines „Vollzugsdefizites des Umweltrechtes" sehr ernst. Sie prüft eingehend, in welcher Weise sie durch eigene Maßnahmen oder durch Unterstützung anderer Stellen, insbesondere der für den Vollzug des Umweltrechtes in erster Linie zuständigen Länder, einen wirksamen Beitrag zur weiteren Aufklärung dieser Problematik und zu einem verbesserten Vollzug des Umweltrechtes leisten kann. Dabei wird sie darauf hinwirken, daß diese Problematik in geeigneten Gremien, in denen Bund und Länder auf dem Gebiet des Umweltschutzes zusammenarbeiten, eingehend behandelt wird. Die dargelegten Ursachen — Zersplitterung der Verwaltungsorganisation, mangelnde Ausbildung des Verwaltungspersonals, Fehlen von Verwaltungspersonal, Strukturschwächen des weitgehend durch unbestimmte Rechtsbegriffe und planerisches Ermessen gekennzeichneten Umweltrechtes, Schwächen der pluralistischen Gesellschaft (unterschiedliche Durchsetzungskraft verschiedener Gruppen) — müssen empirisch näher untersucht werden. In die Prüfung von Abhilfen werden folgende Überlegungen eingezogen: — Verbesserung der Verwaltungsorganisation, Vermehrung von Stellen (hier wird auf Bundesebene das Umweltbundesamt wichtige Verbesserungen bringen; im Ständigen Bund-Länder-Abteilungsleiter-Ausschuß werden verbesserte Organisationsformen vorbereitet) ; — Intensivierung der Ausbildung (hier ist vom Bundesminister des Innern ein Modell-Seminar über Methoden der Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen entwickelt worden, das Ausbildungsträgern in Bund und Ländern für die Fortbildung zur Verfügung gestellt wird) ; — Konkretisierung des Umweltrechtes durch Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften (die Bundesregierung mißt dem Erlaß von Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Konkretisierung des notwendig stark abstrakten Umweltrechtes große Bedeutung bei und trägt dafür Sorge, daß sie beschleunigt verwirklicht werden; ein Beispiel aus letzter Zeit sind die Abfallverordnungen) ; — Einführung eines effektiven Handlungsinstrumentariums zur Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen (zunächst wird als erster Schritt erstrebt, die vom Bundesminister des Innern entwickelte Durchführungskonzeption durch Anwendungsgrundsätze in die Verwaltungspraxis zu integrieren und zu erproben) ; — Einführung einer Verbandsklage (Notwendigkeit, Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Klage für private Umweltschutz-Vereinigungen werden unter Auswertung rechtswissenschaftlicher Analysen geprüft) ; — Verbesserung des Umweltstrafrechtes (vorgesehen ist, Grundtatbestände zum Schutz des Bodens, des Wassers und der Luft in das StGB aufzunehmen; eine Vorlage des BMI wird in Kürze vorgelegt werden) ; — Entwicklung eines Bußgeldkataloges für den Umweltschutz (Bund und Länder haben eine gemeinsame Erarbeitung eines solchen Kataloges in Angriff genommen). Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 11 und 12) : Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, daß die „Electricité de France" nicht nur in Fessenheim sondern auch im nördlichen Elsaß die Errichtung weiterer Kernkraftwerke in Lauterburg, Seltz und Gambsheim plant? 7064* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Hat die Bundesregierung bezüglich der Planung der Kernkraftwerke im Elsaß neuerdings mit der französischen Regierung Kontakt aufgenommen, um zu einem abgesprochenen Vorgehen zu gelangen? Zu Frage B 11: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die genannten Standorte als Alternativstandorte von französischer Seite in Erwägung gezogen werden. Die Bundesregierung bemüht sich, von den französischen Behörden im Rahmen der seit 2 Jahren laufenden technischen Kontakte auch hinsichtlich der Auswahl fester Standorte, insbesondere solcher entlang der gemeinsamen deutsch-französischen Grenze, ständig unterrichtet zu werden. Zu Frage B 12: Kontakte zwischen der Bundesregierung und den maßgebenden französischen Behörden bestehen seit geraumer Zeit bezüglich des Kernkraftwerks Fessenheim (Elsaß). Darüber hinaus ist die Bundesregierung um ,ständige Kontakte mit den französischen Behörden bemüht, mit dem Ziel, Regeln für Erichtung und Betrieb von kerntechnischen Anlagen, besonders in grenznahen Räumen, zu vergleichen und zu harmonisieren. Dies gilt in besonderem Maße für die Festlegung von Standorten für KKW und Vorabkoordination von Notfallmaßnahme-Planungen. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vorn 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2118 Fragen B 13 und 14) : Ist die Bundesregierung, trotz der veränderten und sich verändernden Aufgabenstellung der Lastenausgleichsbank, nicht der Auffassung, daß die Zusammensetzung des Verwaltungsrats dieser Bank nicht auch dieser Entwicklung angepaßt werden sollte? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um eine Veränderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank in Folge der veränderten Aufgabenstellung und in Anbetracht der zukünftigen Aufgaben dieser Bank vorzunehmen? Zu Frage B 13: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank der Aufgabenstellung der Bank angepaßt werden sollte, sofern sich diese ändern sollte. Zu Frage B 14: Falls die Aufgaben der Lastenausgleichsbank durch Gesetz geändert werden sollten, wird die Bundesregierung auch eine Veränderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Bank in Betracht ziehen. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 15 und 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund einer Verfügung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 24. August 1973, der zufolge keine Freistellungen von Bediensteten der Deutschen Bundespost zu Lehrgängen des Katastrophenschutzes erfolgen dürfen, nunmehr auch kommunale und private Arbeitgeber Helfer im Katastrophenschutz nur freistellen, wenn der Helfer Urlaub nimmt oder wenn der Verdienstausfall erstattet wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Erschwernissen des freiwilligen Dienstes beim Katastrophenschutz zu begegnen? Welche fachlichen Voraussetzungen und persönlichen Fähigkeiten muß nach Auffassung der Bundesregierung der neu zu ernennende Vizepräsident des Bundesamts für Zivilen Bevölkerungsschutz besitzen, und wird bei der Besetzung entsprechend dem sonst von der Bundesregierung so betonten Prinzip der Mitbestimmung die Auffassung der Vertreter der THW-Helfer der Landesverbände berücksichtigt werden? Zu Frage B 15: In der Vergangenheit hat es wegen der Teilnahme von Bediensteten der Bundespost und einiger Kommunen an Lehrgängen des Katastrophenschutzes gewisse Schwierigkeiten gegeben. Sie beruhten darauf, daß diese Arbeitgeber die Teilnahme von einer Erstattung des Arbeitsverdienstes, den sie gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) fortzuzahlen haben, abhängig machten. Von Schwierigkeiten bei privaten Arbeitgebern ist nichts bekannt, weil diesen stets der fortgezahlte Arbeitsverdienst erstattet wurde. Insofern entstand also weder eine Belastung des Arbeitgebers noch die Notwendigkeit bei den Helfern, Urlaub zu nehmen. Bei öffentlichen Arbeitgebern entfiel aus verschiedenen Rechtsgründen, u. a. in Analogie zu § 13 Abs. 2 Satz 3 des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (ZBG) die Erstattung des fortgezahlten Arbeitsverdienstes. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen forderte dagegen unter Berufung auf haushaltsrechtliche Bestimmungen die Erstattung für den Bereich der Deutschen Bundespost. Er hatte sich allerdings ungeachtet der zwischen den Ressorts strittigen Frage der Erstattung bereit erklärt, die Helfer für den Dienst im Katastrophenschutz freizugeben. Mit den kommunalen Arbeitgebern, die ebenfalls eine Erstattung des fortgezahlten Arbeitsverdienstes forderten, liefen noch entsprechende Verhandlungen. Um die Frage der Erstattung zu klären und allgemein den arbeits- und sozialrechtlichen Schutz der Helfer sicherzustellen, haben Bundestag und Bundesrat inzwischen in dem Gesetz zur Änderung des BzB-Errichtungsgesetzes und des KatSG eine Änderung und Ergänzung des § 9 Abs. 2 KatSG vorgenommen. Dadurch wird klargestellt, daß der Dienst im Katastrophenschutz Vorrang vor der Pflicht zur Arbeitsleistung hat, der Arbeitgeber während der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen des Katastrophenschutzes den Arbeitsverdienst fortzahlen muß, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7065* der fortgezahlte Arbeitsverdienst dem privaten Arbeitgeber bei Überschreitung bestimmter Mindestzeiten zu erstatten ist, eine Erstattung bei öffentlichen Arbeitgebern entfällt. Mit der Verkündung des Gesetzes kann in diesen Tagen gerechnet werden. Damit dürften die Schwierigkeiten bei der Freigabe von Helfern durch öffentliche Arbeitgeber beseitigt sein. Zu Frage B 16: Mit Urkunde des Herrn Bundespräsidenten vom 17. April 1974 ist am 3. Mai 1974 ein Angehöriger des Bundesamtes für Zivilen Bevölkerungsschutz zum Vizepräsidenten dieser Behörde ernannt worden. Seine Beförderung erfolgte unter Beachtung der hierfür bestehenden beamtenrechtlichen Grundsätze. Der neue Vizepräsident ist jedoch nicht zum Direktor des THW ernannt worden, weil er neben seinem neuen Amt zugleich die Abteilung WD (Warn- und Alarmdienst) des Bundesamtes für Zivilen Bevölkerungsschutz leitet. Vor der Berufung eines neuen Direktors des THW werde ich auch die Auffassung der Vertreter der THW-Helfer in meine Überlegungen einbeziehen, sofern sie durch den Bundessprecher des THW an mich herangetragen wird. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 17) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 7. Mai 1974 zu, dig beschränkt verfügbare Komputerkapazität beim Statistischen Bundesamt sei die Ursache für zunehmende Verzögerungen bei der Ermittlung und Bekanntgabe der üblichen Außenhandelsergebnisse, und welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung — bejahendenfalls — innerhalb welchen Zeitraums treffen, um entsprechend dem Bedürfnis der Offentlichkeit dafür zu sorgen, daß das jeweilige Außenhandelsergebnis wie früher spätestens am 20. des folgenden Monats veröffentlicht werden kann? Die vom Statistischen Bundesamt bei der Erstellung der Außenhandelsstatistik zu bearbeitenden Ein- und Ausfuhrfälle haben sich aufgrund des ständig steigenden Umfangs des Außenhandels, insbesondere in den ersten Monaten des Jahres 1974, sowie im Zusammenhang mit Harmonisierungsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaften auf diesem Gebiet sprunghaft erhöht. Insgesamt ist die Zahl der bearbeitenden Positionen gegenüber 1973 um rund 12 % gestiegen; sie beträgt z. Z. etwas über 2 Millionen Fälle monatlich. Der starke Anstieg hat zu einem Engpaß bei der Ablochung der einzelnen Belege im Statistichen Bundesamt und damit zu einer späteren Veröffentlichung der Ergebnisse der Außenhandelsstatistik als in den vergangenen Monaten geführt. Die Gründe sind nicht oder nur zum geringeren Teil auf die begrenzte Komputerkapazität des Amtes zurückzuführen. Um künftig weitere Terminverzögerungen zu verhindern, hat das Statistische Bundesamt kurzfristige Überbrückungsmaßnahmen eingeleitet. Langfristig werden neben einer Verbesserung der maschinellen Ausstattung auch die Bemühungen um weitere Rationalisierung und Straffung der Außenhandelsstatistik fortgesetzt; dabei wird auch die Prüfung der Notwendigkeit eines eventuellen Stellenzugangs zu untersuchen sein. Ferner werden die Ergebnisse des Gutachtens über eine Straffung des statistischen Programms zu berücksichtigen sein, um dessen Erstellung die Bundesregierung — veranlaßt durch den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages — den Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bis Ende 1974 gebeten hat. Im Hinblick auf die Bedeutung der Außenhandelsstatistik für die Wirtschafts- und Währungspolitik soll der hohe Aussagewert dieser Statistik und die Aktualität der Berichterstattung auf jeden Fall gesichert bleiben. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 18 und 19) : Stimmt die Bundesregierung der Meinung von Herrn Dr. R. Pedroli, stellv. Direktor des Eidgenössischen Amtes für Umweltschutz, Bern, und Chef der schweizerischen Delegation bei der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins, zu, daß die Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins nur langsam vorankommen, weil die Koordination unter den Partnerstaaten gemäß Berner Vertrag von 1963 zu viel Zeit erfordere, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um die Arbeiten der Kommission beschleunigen zu können? Welche Aufgaben sind nach Meinung der Bundesregierung für die Kommission vordringlich, um den Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen zu gewährleisten und zu stärken, und welche zeitlichen Vorstellungen vertritt die Bundesregierung, um diese unaufschiebbaren Aufgaben zu erfüllen? Zu Frage B 18: Eine Äußerung dieses Inhalts von Herrn Dr. Pedroli ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bei Beurteilung der Frage, ob die Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung zu langsam vorankommen, ist zu berücksichtigen, daß es sich hier um vielschichtige und schwerwiegende Gewässerprobleme an einem der am stärksten belasteten europäischen Ströme handelt. Gemessen am Ausmaß dieser Probleme sollte der bisherige Fortgang der Arbeiten der Internationalen Kommission nicht zu gering bewertet werden. Wenn die Ergebnisse des Kampfes gegen die Verunreinigung des Rheins noch manches zu wünschen übrig lassen, so ist dies vor allem darauf zurückzuführen, daß die Internationale Kommission nur geringe eigene Befugnisse und Einwirkungsmöglichkeiten besitzt. Dies war ein Grund dafür, daß 7066* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 seit 1972 Ministerkonferenzen über den Schutz des Rheins gegen Verunreinigung stattfinden; nach Konferenzen in Den Haag und Bonn ist die nächste Ministerkonferenz für Dezember 1974 in Paris vorgesehen. Diese Ministerkonferenzen haben sich als wirksames Mittel erwiesen, um entscheidende politische Impulse für den Fortgang der Arbeiten der Internationalen Kommission zu geben und die zügige Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten. Aufgrund der Beschlüsse der Minister wird derzeit insbesondere auch geprüft, in welchen Punkten die Struktur und Arbeitsweise der Internationalen Kommission, ihres Sekretariats und ihrer Arbeitsgruppen verbessert werden können. Zu Frage B 19: In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Ministerkonferenzen von Den Haag und Bonn hält die Bundesregierung Maßnahmen zur Verringerung der Salzbelastung sowie der chemischen und thermischen Belastung des Rheins für vordringlich. Nach diesen Beschlüssen wird die französische Regierung zur Verringerung der Salzbelastung des Rheins auf ein vertretbares Maß vom 1. Januar 1975 an unter finanzieller Beteiligung der übrigen Anliegerstaaten eine Chlorid-Ionen-Menge von 60 kg/ sec. aufhalden, die bislang als Rückstandssalze aus der Kali-Produktion im Elsaß in den Rhein eingeleitet werden. Als Grundlage hierfür erarbeitet die Internationale Kommission derzeit einen Vereinbarungsentwurf, der auf der nächsten Ministerkonferenz im Herbst dieses Jahres beraten wird. Zur Verringerung der chemischen Verunreinigung des Rheins soll die Einleitung bestimmter Schadstoffe je nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit entweder verboten, eingeschränkt oder mit bestimmten Auflagen verbunden werden. Ein internationales Übereinkommen hierzu ist in Vorbereitung. Die Minister haben sich verpflichtet, bereits vor Billigung dieses Übereinkommens im nationalen Rahmen die Belastung des Rheins durch Quecksilber und Cadmium zu kontrollieren und zu beschränken. Zur Verhinderung einer unzulässigen Belastung des Rheins mit Kühlwasser haben die Minister beschlossen, daß alle künftigen Kraftwerke mit geschlossenen Kühlsystemen oder gleichwertigen Systemen ausgerüstet werden sollen. Bis Herbst 1974 wird ein Simulationsmodell zur Ermittlung der Gesamterwärmung des Rheinwassers ausgearbeitet, auf dessen Grundlage weitere Beschlüsse gefaßt werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 20) : Wann gedenkt die Bundesregierung, den nach § 92 a HGB als untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers im Jahr 1953 festgesetzten Betrag in Höhe von durchschnittlich monatlich 500 DM, der dann mit Rechtsverordnung vom 20. Oktober 1967 auf 1000 DM erhöht wurde, den veränderten Lohn- und Preisverhältnissen anzupassen? Das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 6. August 1953 hat in § 92 a HGB keinen bestimmten Betrag als untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers festgelegt. § 92 a HGB enthält lediglich eine Ermächtigung, durch Rechtsverordnung eine solche Untergrenze festzusetzen, um die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der sog. Einfirmen-Handelsvertreter sicherzustellen, Von dieser Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden, da sich kein Bedürfnis hierfür gezeigt hat. Die Frage des Bedürfnisses für eine Rechtsverordnung nach § 92 a HGB wird jedoch zur Zeit in meinem Hause überprüft; sie wird in einer Besprechung am 4. Juli 1974 mit den Verbänden der Unternehmer und der Handelsvertreter sowie den Gewerkschaften erörtert werden. Der in Ihrer Schriftlichen Frage erwähnte Betrag von durchschnittlich monatlich 500 DM und die Erhöhung auf 1 000 DM im Jahre 1967 beziehen sich auf einen anderen Gegenstand: Nach Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. August 1953 sind die Arbeitsgerichte anstelle der ordentliche Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmer und Handelsvertreter zuständig, wenn es sich um einen Einfirmen-Handelsvertreter im Sinne des § 92 a HGB handelt und sein durchschnittliches Monatseinkommen 500 DM nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze ist aufgrund der Ermächtigung nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. August 1953 durch Verordnung vom 20. Oktober 1967 auf 1 000 DM erhöht worden. Im Rahmen der Untersuchungen zu § 92 a HGB wird auch die Frage überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange die Entwicklung der Lohn- und Preisverhältnisse seit 1967 eine weitere Erhöhung dieser Einkommensgrenze angezeigt erscheinen läßt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 21): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Strafprozeßordnung dahin gehend zu erweitern, daß sowohl staatlich anerkannte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen als auch die in der Ehe-, Erziehungs-, Jugend- und Straffälligenberatung Tätigen ein Zeugnisverweigerungsrecht — ähnlich wie Ärzte, Anwälte etc. — erhalten? Die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts für staatlich anerkannte Sozialarbeiter, staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung sieht der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (2. StVRG) vor, den die Bundesregierung am 30. April 1974 beschlossen hat. Das Zeugnisverweigerungsrecht soll den genannten Personengruppen nach dem Entwurf allerdings Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7067* nur zustehen, soweit sie in der Ehe-, Erziehungs- und Jugendberatung sowie bei der Beratung in Suchtfragen tätig sind. Für diese Beschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen ist maßgebend gewesen, daß im Interesse der Strafrechtspflege bei einer Ausdehnung des Zeugnisverweigerungsrechts aus beruflichen Gründen größtmögliche Zurückhaltung geboten ist. Jede Ausdehnung des Aussageverweigerungsrechts schränkt die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen ein und erhöht die Gefahr von Fehlurteilen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Juli 1972 (BVerfGE 33, 367) hingewiesen, mit der es § 53 StPO, soweit diese Bestimmung Sozialarbeitern ein Zeugnisverweigerungsrecht bisher nicht einräumt, für verfassungsmäßig erklärt hat. Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts setzt das Rechtsstaatsprinzip dem Gesetzgeber bei der Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts enge Grenzen. Soweit der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthalte, verlange er auch die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege. Die Einräumung von Aussageverweigerungsbefugnissen aus beruflichen Gründen bedürfe daher stets einer besonderen Legitimation, um vor der Verfassung Bestand zu haben. Diese besondere Legitimation für die Einräumung eines Aussageverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen ist in den Bereichen zu bejahen, in denen für ihre erfolgreiche Tätigkeit in besonderem Maße ein höchstpersönliches und keine Offenbarung duldendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beratenden und Betreuenden und seinem Klienten erforderlich ist. Als solche Bereiche sind die Ehe-, Erziehungs- und Jugendberatung sowie die Beratung in Suchtfragen anzusehen. Auf die Beratung von Straffälligen soll das Zeugnisverweigerungsrecht dagegen nicht erstreckt werden. Soweit die Beratung von Straffälligen Gerichts- und Bewährungshelfern obliegt, sind die gesetzlichen Mitteilungspflichten zu berücksichtigen, die diese gegenüber den Gerichten haben (§ 24 c StGB, §§ 24, 38 JGG). Da diese Mitteilungspflichten durch das Zeugnisverweigerungsrecht nicht berührt werden dürften, würde ohnehin nur ein schmaler und für die Betroffenen schwer abgrenzbarer Bereich verbleiben, in dem die Aussage verweigert werden könnte. Deshalb soll der ganze Bereich vom Zeugnisverweigerungsrecht ausgenommen werden. Damit wird auch dem Gedanken Rechnung getragen, daß Gerichte und Bewährungshelfer gemeinsam für die Resozialisierung verantwortlich sind. In den Kreis der nach § 53 StPO zur Aussageverweigerung berechtigten Personen sollen nach dem Entwurf die staatlich anerkannten Sozialarbeiter, staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung sowie ihre Hilfspersonen (§ 53 a StPO) einbezogen werden. Da das Zeugnisverweigerungsrecht eine wirksame Strafverfolgung einschränkt, muß der Gesetzgeber die Eingrenzung nach äußerlichen, objektiven Merkmalen vornehmen. Als Anknüpfungspunkt bietet sich insoweit nur der Ausbildungsgrad an, über den staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sowie Psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung verfügen. Die Erfahrungen mit dieser neuen, eng gefaßten Vorschrift und die weitere Entwicklung werden zeigen, ob das Aussageverweigerungsrecht für Sozialarbeiter auf zusätzliche Bereiche ausgedehnt werden kann. Der Vollständigkeit halber ist allerdings darauf hinzuweisen, daß das Fünfte Gesetz zur Reform des Strafrechts ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitglieder oder Beauftragte einer ermächtigten Beratungsstelle nach § 218 c StGB oder einer zur Begutachtung nach § 219 c StGB zuständigen Stelle über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut werden oder bekannt geworden ist, vorsieht. In diesen Beratungsstellen werden auch 'Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sowie Psychologen tätig sein. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 22) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des bisherigen Bundesjustizministers Jahn, daß Gefangenenzeitungen „eine Brücke zwischen der Welt ,drinnen' und der Welt ,draußen' schlagen und deshalb Anerkennung und Unterstützung verdienen", und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Herausgabe von Gefangenenzeitungen zu fördern? 1. In zahlreichen Justizvollzugsanstalten der Länder werden Anstaltszeitschriften herausgegeben, die sich nach Auflagenhöhe, Verbreitungskreis und Aufgabengebiet voneinander unterscheiden. Einzelne Anstaltszeitschriften haben es sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur die Anstaltsinsassen, sondern darüber hinaus auch die interessierte Offentlichkeit über Probleme des Strafvollzuges und des Anstaltslebens zu informieren. Die Bundesregierung begrüßt diese wie auch andere Versuche, in der Offentlichkeit um Verständnis für die Fragen des Strafvollzuges zu werben und die Justizvollzugsanstalten wie ihre Insassen in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. 2. Der Vollzug der Freiheitsstrafen wie auch die Unterhaltung der Justizvollzugsanstalten und deren Einrichtungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Es ist daher auch ausschließlich Aufgabe der zuständigen Landesbehörden, über Fragen einer Förderung von Anstaltszeitschriften zu entscheiden. Der Bundesregierung fehlt hierzu die Zuständigkeit. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten 7068* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 23) : Wieviel Hektar Grundfläche des sogenannten Alabama-Depots, und gegebenenfalls welche Teile können in absehbarer Zeit (wann?) für städtebauliche Zwecke freigegeben werden? Die Bundeswehr beabsichtigt, nach dem Stand der derzeitigen Planung voraussichtlich im Laufe des Jahres 1975 etwa 15 ha und bis Ende 1980 weitere 15 ha in das allgemeine Grundvermögen des Bundes zu überführen. Der Bundesminister der Finanzen, der das allgemeine Grundvermögen des Bundes verwaltet, ist sodann auf Grund haushaltsrechtlicher Vorschriften verpflichtet zu prüfen, ob die von der Bundeswehr freigegebenen Flächen für Zwecke des Bundes entbehrlich sind und veräußert werden können. Im übrigen ist das Alabama-Depot Gegenstand von Verhandlungen mit der Landeshauptstadt München über die künftige Nutzung verschiedener Bundeswehr-Anlagen im Stadtgebiet. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bleibt abzuwarten. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle vom 21. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 24) : Werden in absehbarer Zeit im Raum München bisher von Angehörigen anderer NATO-Truppen in Anspruch genommene Wohnungen frei, gegebenenfalls wieviel, und welchem Zweck werden diese zugeführt? Nach einer inoffiziellen Verlautbarung der zuständigen US-Dienststelle in München kann in absehbarer Zeit zwar mit der Freigabe von weiteren rd. 150 bundeseigenen Wohnungen in der US-Siedlung in München, Am Perlacher Forst, gerechnet werden. Diese Wohnungen werden aber zur Deckung des erheblichen Wohnungsbedarfs des Bundes im Ballungsraum München (benötigte Wohnungen ca. 2 300) ausschließlich für die Unterbringung von Bundesbediensteten verwendet werden müssen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Dienststellen im Bereich der Finanzverwaltung (z. B. Oberfinanzdirektion Freiburg) durch Prüfungsvermerke angehalten werden, die Einnahmen aus Gestattungsverträgen für die Aufstellung von Warenverkaufsautomaten der Belegschaft entgegen bisheriger Übung zu entziehen und haushaltsmäßig zu vereinnahmen? Stimmt eine derartige Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Prüfungsbehörden mit den sozialen Absichten der Bundesregierung überein, oder ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Nutzungsentschädigungen wie bisher der Belegschaft für freiwillige soziale und gemeinschaftliche Maßnahmen zur Verfügung stehen sollten, und welche konkreten Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um die Behördenchefs in die Lage zu versetzen, entsprechend zu verfahren? Die Oberfinanzdirektion Freiburg hat Ende Februar dieses Jahres die Frage des Aufstellens von Warenverkaufsautomaten aufgrund einer Prüfungsbemerkung des Bundesrechnungshofs einheitlich für ihren Bezirk geregelt. Gemäß dem geltenden Haushaltsrecht geht die Oberfinanzdirektion davon aus, daß das Aufstellen von Automaten in oder an Dienstgebäuden des Bundes grundsätzlich nur gegen Entrichtung einer Nutzungsentschädigung zulässig ist und daß diese Entschädigung als Einnahme des Bundes bei dem entsprechenden Einnahmetitel des Bundeshaushaltsplans zu vereinnahmen ist. Aus Gründen der Fürsorge hat die Oberfinanzdirektion Freiburg jedoch keine Bedenken dagegen erhoben, daß die Nutzungsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Frisch- und Heißgetränken aus Automaten gezahlt wird, mit dem Getränkepreis verrechnet wird. Damit wird in Form einer Preissenkung den sozialen Belangen im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen. Ob eine solche Regelung auch für die Abgabe anderer Waren aus Automaten, zum Beispiel für Bier oder Zigaretten, getroffen werden kann, wird zur Zeit geprüft. Von dem Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. Dr. h. c. Maihofer vom 22. Mai 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) ( SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 27): Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Zustand zu beenden, daß in einigen Grenzbereichen zwischen öffentlichen Verwaltungs- und Wirtschaftsunternehmen, z. B. bei Kreditinstituten, weder das neue Betriebsverfassungsgesetz noch das Bundespersonalvertretungsgesetz voll anwendbar ist? Grenzbereiche, in denen für Verwaltungen oder Wirtschaftsunternehmungen weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Personalvertretungsgesetz des Bundes oder eines Landes voll anwendbar ist, gibt es nicht. Beide Rechtsbereiche schließen sich lückenlos aneinander an. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Betriebe des privaten Rechts (§ 1), nicht jedoch für „Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" (§ 130). Das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt für die „Verwaltungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten des Bundes". Zu den Verwaltungen gehören auch die Betriebsverwaltungen (§ 1). In § 95 Abs. 1 schreibt das Bundespersonalvertretungsgesetz die Bildung von Personalvertretungen auch für die Verwaltungen und Betriebe der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7069* Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für die Gerichte der Länder vor. Die Deutsche Genossenschaftskasse, die Deutsche Pfandbriefanstalt, die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Landwirtschaftliche Rentenbank sind bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Auf sie ist daher das Bundespersonalvertretungsgesetz voll anzuwenden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 21. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 28) : Wann kann mit dem Abschluß der Kraftfahrzeugsteuerreform gerechnet werden, bzw. zu welchem Zeitpunkt ist das Inkrafttreten der neuen Kraftfahrzeugsteuer zu erwarten, und werden sachliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung vorgenommen werden? Die Bundesregierung hat am 26. Oktober 1973 den Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat zu diesem Gesetzentwurf (BR-Drucks. 701/73) am 20. Dezember 1973 Stellung genommen. Die Bundesregierung hat den Entwurf noch nicht an den Bundestag weitergeleitet, da wegen der Überlastung des Finanzausschusses die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs vorerst kaum möglich sein wird. Ob der Bundestag Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen wird, liegt allein in seinem Ermessen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2118 Fragen B 29 und 30) : Inwieweit wird die Bundesregierung (angesichts der jüngsten fragwürdigen Entwicklungen auf dem Mineralölmarkt) die Bildung einer eigenen staatlich kontrollierten Mineralölgesellschaft beschleunigen? Einen wie großen Marktanteil einer bundeseigenen Mineralölgesellschaft hält die Bundesregierung für nötig, um einen wirksamen, marktgerechten Einfluß auf die Preisbildung ausüben zu können? Die Bundesregierung ist dabei, die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung einer international leistungs- und wettbewerbsfähigen nationalen Mineralölgruppe zügig durchzuführen. Als wichtige Schritte auf diesem Weg hat der Bund die Kapitalmehrheit der Gelsenberg AG erworben und kürzlich mit der VEBA Einvernehmen darüber erzielt, daß die VEBA künftig die Verwaltungsrechte des Bundes aus dessen Gelsenberg-Aktien treuhänderisch für den Bund ausüben soll. Herr Bundeskanzler Schmidt hat in seiner Regierungserklärung am 17. Mai 1974 bekräftigt, daß die Bundesregierung den Zusammenschluß von VEBA und Gelsenberg im Rahmen des VEBA-Konzerns noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen wird. Mit diesem Vorgehen verbindet die Bundesregierung jedoch nicht die Absicht, den Marktanteil der deutschen Gesellschaften zu Lasten anderer konkurrierender Gruppen in der Bundesrepublik auszuweiten. Die Bedeutung des Zusammenschlusses liegt vielmehr in der Richtung, Initiativen für die sichere und preisgünstige Versorgung unseres Landes mit Mineralöl in die Wege zu leiten. Derartigen Initiativen kommt wegen des Strukturwandels der Rohölmärkte, vor allem unter dem Gesichtspunkt einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Rohölförderländern, besondere Bedeutung zu. Der bei etwa 25 % liegende Marktanteil von VEBA und Gelsenberg sowie der übrigen Unternehmen der deutschen Gruppe, die an dieser Zielsetzung im Rahmen der DEMINEX mitwirken, stellt dafür eine durchaus ausreichende Basis dar. Das gilt auch hinsichtlich des Einflusses dieser Gesellschaften auf die Preisbildung am deutschen Markt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 31 und 32) : Trifft es zu, daß bis heute noch kein Auftrag von russischer Seite über den Bau des Stahlwerks in Kursk, UdSSR, erfolgt ist, der eine Zahlung von 2,5 Milliarden DM bar zur Folge hätte? Aus welchen Gründen ist bisher von russischer Seite nur der Auftrag für die Anfertigung einer Studie über das zu errichtende Stahlwerk in Kursk den beteiligten deutschen Firmen erteilt worden, und wie erklären sich in diesem Zusammenhang die Äußerungen der Bundesregierung, daß die russischen Auftraggeber 2,5 Milliarden DM bar für den Bau des Stahlwerks den beteiligten Firmen zugesagt hätten? Zu Frage B 31: Es trifft nach den mir vorliegenden Informationen zu, daß eine Generalvereinbarung zwischen den Firmen Salzgitter, Krupp und Korff mit den sowjetischen Stellen über den Bau eines Stahlwerks bei Kursk abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag hat die Zahlung von 2,5 Mrd. DM in bar zur Folge, wenn sich die Vertragspartner über die Abwicklung der Einzelaufträge nach Abschluß einer zunächst anzufertigenden Projektstudie einig werden. Zu Frage B 32: Bei einem Projekt dieser Größenordnung ist die Anfertigung einer Projektstudie nicht ungewöhnlich. Die Bundesregierung hat den Abschluß des Rahmenvertrags über dieses für die deutsch-sowjetischen Wirtschaftsbeziehungen wichtige Projekt begrüßt. Sie hat dies auch im Hinblick darauf getan, daß durch die Vereinbarung zugleich das Problem der Finanzierung und die damit verbundene Zinsfrage ausgeräumt wurde, indem sich die sowjetische Seite bereitgefunden hat, die deutschen Leistungen von 2,5 Mrd. DM bar zu zahlen. 3Q70* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 33) : Erfährt die Stadt Bad Münstereifel durch den 3. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1974 bis 1977 (Drucksache 7/1769) vom Bund nur eine Fremdenverkehrsförderung, oder kommt Bad Münstereifel voll in den Genuß aller Förderungsvorhaben? Die Stadt Bad Münstereifel kommt voll in den Genuß der Förderung des privat-gewerblichen wie des öffentlichen Fremdenverkehrs, so wie sie in Nr. 2 Buchst. g) und Nr. 3 Buchst. f) der im 3. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" enthaltenen Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung festgelegt ist. Darüber hinaus können in Bad Münstereifel alle Förderungsmaßnahmen eingesetzt werden, die für Gemeinden vorgesehen sind, die — wie Bad Münstereifel — zwar im Fördergebiet liegen, aber nicht als Schwerpunktort ausgewählt wurden. Damit kann in dieser Stadt entsprechend Nr. 2 Buchst. f), Abs. 1 bis 3, und Buchst. h) der Regelungen die Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung von gewerblichen Produktionsbetrieben und entsprechend Nr. 3 Buchst. b) bis g) der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist, gefördert werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 34) : Hat die Bundesregierung vor Aufnahme der Verhandlungen, während der Verhandlungen oder bei der Erstellung eines Vertragsentwurfs für ein Koproduktionsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien für den Bereich der Filmindustrie mit den zuständigen deutschen Organisationen und Gewerkschaften der Produzenten, Schauspieler und Regisseure Beratungen aufgenommen oder Anhörungen über den Inhalt dieses Abkommens durchgeführt? Grundlage für die Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen ist das Filmförderungsgesetz (BGBl. 1974 I S. 1047), hier besonders § 7 Abs. 5. Der mögliche Inhalt von Abkommen wird dadurch weitgehend vorgezeichnet. Außerdem wird die Bundesregierung bei der Vorbereitung und Aushandlung von Abkommen dieser Art regelmäßig von der Filmförderungsanstalt beraten, die kraft gesetzlichen Auftrags für die gesamtwirtschaftlichen Belange der deutschen Filmwirtschaft einzutreten hat und in deren Verwaltungsrat alle maßgeblichen Organisationen der Filmwirtschaft vertreten sind, darunter die Produzentenverbände und als Gewerkschaft die Rundfunk-, Fernseh-, Film-Union im DGB. Unter den Mitgliedern des Verwaltungsrats befinden sich auch Regisseure. Wie bei früheren Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen hat die Bundesregierung darüber hinaus im Falle des Entwurfs eines Abkommens mit dem Vereinigten Königreich die Repräsentanten der deutschen Filmwirtschaft zu dem Abkommensentwurf angehört und ihnen Gelegenheit gegeben, an den Verhandlungen im März 1974 in London teilzunehmen. Mit der im Verwaltungsrat vertretenen Gewerkschaft bestand bei der Vorbereitung des Koproduktionsabkommens unmittelbarer Kontakt. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 35) : In welcher Höhe haben die erdölexportierenden Staaten am Persischen Golf dem internationalen Währungsfonds Kredite zur Verfügung gestellt, und wie verhalten sich die Beträge zu den Einnahmen, die diese Länder durch die Preiserhöhungen für Erdöl und dessen Produkte erzielt haben? Der Geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF), Witteveen, hat mit den führenden Ölexportländern am persischen Golf und in Nordafrika im Februar und April über Kreditaufnahmen des IWF zur Finanzierung der geplanten Ölfazilität im IWF verhandelt. Eine Reihe dieser Länder hat sich grundsätzlich bereiterklärt, dem IWF insgesamt 2,8 Milliarden $ zu leihen. Saudi Arabien hat 1,2 Milliarden $, der Iran 720 Millionen $, andere Länder haben insgesamt 840 Millionen $ angeboten. Zusätzliche Beträge wurden noch für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Die Weltbank schätzt die Entwicklung der Staatseinnahmen der Ölländer am persischen Golf aus Ölförderung und Ölexport wie folgt (Zahlen in Millionen $) : 1973 1974 Saudi Arabien 4 915 19 400 Kuwait 2 130 7 945 AbuDabu 1 035 4 800 Quatar 360 1 425 Irak 1 465 5 900 Iran 3 885 14 930 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/2118 Fragen B 36 und 37) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Motoröl in den Jahren 1970 bis 1973 über Supermärkte und Ladenketten verkauft wurde? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um alle Verkäufer von Motoröl zu veranlassen, geeignete Einrichtungen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7071* zu schaffen, die dem Käufer die Möglichkeit geben, Altöl dort unschädlich zu deponieren, wo es dann nach § 3 des Altölgesetzes vom 23. Dezember 1968 abgeholt wird? Zu Frage B 36: Im Jahre 1973 sind nach Angaben der Verbände des Einzelhandels und der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels rd. 7 000 t Motoröl von Warenhauskonzernen, Versandhäusern, Selbstbedienungs-Warenhäusern, Filialunternehmen und Konsumgenossenschaften verkauft worden. Angaben für die Jahre 1970-1972 liegen nicht vor. Zu Frage B 37: Supermärkte und Ladenketten sowie die sonst in Betracht kommenden Bereiche des Einzelhandels haben der Bundesregierung im April 1974 zugesagt, alsbald a) die Zahl der bereits bestehenden Annahmestellen (einer der Warenhauskonzerne verfügt allein über 70 Annahmestellen) so zu erhöhen, daß in Verbindung mit zusätzlichen Absprachen mit Tankstellen und Werkstätten eine umfassende Rücknahme von Altöl gewährleistet wird b) die Käufer von Handelsöl auf die Umweltschädlichkeit von Altöl aufmerksam zu machen und zugleich auf die nächstgelegene Altöl-Annahmestelle hinzuweisen. Ölverkäufer und Altöl-Annehmer müssen nicht unbedingt identisch sein. Neben handelseigenen Annahmestellen und neben Vertrags-Tankstellen bzw. -Werkstätten bestehen in zahlreichen Gemeinden öffentliche Altöl-Annahmestellen. Allein in der Bundeshauptstadt sind vier derartige Stellen eingerichtet. Im Bereich der Tankstellen ist die Bereitschaft, fremde Altöle anzunehmen, nicht besonders ausgeprägt. Die Bundesregierung wird nach Abschluß der noch laufenden Gespräche mit dem ölverkaufenden Einzelhandel die schon früher begonnenen Gespräche mit dem Deutschen Städtetag und der Mineralölwirtschaft fortsetzen. Eine eingehende Stellungnahme zu dem Gesamtproblem ist in der Bundestags-Drucksache VI/3014 enthalten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 38 und 39) : Welche Initiativen will die Bundesregierung ergreifen, um die verfahrene Preissituation auf dem Markt für Mastschweine zu beeinflussen, die sich mittlerweile in einem solchen Maße verschlechtert hat, daß jegliche Schweinemast nur noch mit finanziellen Verlusten betrieben werden kann? In welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, daß die deutsche Landwirtschaft auf dem Gebiet der Schweinemast von einer unhaltbaren Marktsituation verschont bleibt, die durch Wettbewerbsverzerrungen infolge von Subventionierungen der Landwirtschaft in einigen unserer Nachbarländer entsteht? Der unerwartet starke Preisrückgang auf den Schweinemärkten ist insbesondere auf eine unbefriedigende Nachfrage und die zur Zeit schwierige Fleischmarktsituation in der ganzen Gemeinschaft zurückzuführen. Auch wirkt sich die Unsicherheit im innergemeinschaftlichen Handel aus, die auf Grund der Maßnahmen der italienischen Regierung entstanden ist, wobei sich eine gewisse Verlagerung von Ausfuhren aus den Überschußländern Niederlande und Belgien auf die Marktentwicklung in der Bundesrepublik auswirkt. Ich möchte jedoch aus aktuellem Anlaß darauf hinweisen, daß Einfuhren aus osteuropäischen und anderen Drittländern zur Zeit keinen Einfluß auf das Marktgeschehen haben, da nach den vorliegenden Einfuhrkontrollmeldungen aus diesen Ländern seit Anfang April des Jahres überhaupt keine lebenden oder geschlachteten Schweine mehr eingeführt worden sind. Angesichts des relativ hohen Außenschutzes der Gemeinschaft ist in absehbarer Zeit auch mit Einfuhren kaum zu rechnen. Bei der Beurteilung der derzeitigen Preissituation darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Marktpreise für Schlachtschweine nach wie vor starken saisonalen und zyklischen Preisschwankungen unterliegen und in den vergangenen Jahren ein außergewöhnlich hohes Niveau erreicht hatten. Die Preise für Schweine c) lagen im Jahresdurchschnitt 1973 um rd. 20 % über dem Durchschnitt des Jahres 1972 und um rd. 25 % über dem Fünfjahresdurchschnitt 1968 bis 1972. Da in absehbarer Zeit auch mit einem deutlichen zyklischen Anstieg der Schweinefleischerzeugung im Inland und in einzelnen Ländern der EG gerechnet werden muß, kann nach meiner Überzeugung eine Marktentlastung auf dem Schweinefleischsektor in erster Linie nicht durch staatliche Maßnahmen, sondern nur durch eine deutliche Belebung der Nachfrage auf der Verbraucherstufe erreicht werden, zu der alle Marktpartner auf dem Fleischsektor ihren Beitrag leisten müssen. Angesichts der eingetretenen Preisermäßigungen im Einzelhandel und der Herausstellung von Sonderangeboten sind in der Bundesrepublik bereits Anzeichen für einen Wiederanstieg der Nachfrage vorhanden. Zu Ihrer konkreten Frage über staatliche Entlastungsmaßnahmen kann ich darauf hinweisen, daß auf Gemeinschaftsebene bereits ab 1. Mai 1974 für den Export von Schweinehälften Erstattungen neu festgelegt wurden. Bei einem weiteren Rückgang des EWG-Durchschnittspreises ist nicht auszuschließen, daß im laufenden Kalenderjahr auch die Auslösungsschwelle für Interventionsmaßnahmen unterschritten wird. Um weiteren Preiseinbrüchen entgegenzuwirken, die sich kurzfristig noch ergeben können, habe ich die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch angewiesen, in beschränktem Umfang Schweine aus dem Markt zu nehmen. Mit dieser Marktpflege sollte ein frühes Eintreten einer allgemeinen Intervention soweit wie irgend möglich hinausgeschoben werden. Im übrigen habe ich mit meinen Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten Gespräche mit dem Ziel eingeleitet, auch dort marktstabilisierende Maßnahmen vor einer allgemeinen Intervention einzuleiten. 7072* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 40 und 41) : Was wird die Bundesregierung veranlassen angesichts ihres von der EG-Kommission abgelehnten Antrags auf Festsetzung von Grenzausgleichsbeträgen für Apfel? Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen die italienische Regierung bei Absinken der Weltmarktpreise für Futtergetreide auf Abschöpfungen verzichten wolle, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Erhaltung der gemeinsamen europäischen Agrarmarktordnung für Getreide zu tun? Zu Frage B 40: Die Bundesregierung hat mit Bedauern von der Ablehnung ihres Antrages, Tafeläpfel in den Grenzausgleich einzubeziehen, Kenntnis genommen. Die Kommission begründet ihre Auffassung damit, daß ein Grenzausgleich auf diesem Sektor neben einer unerwünschten Abkapselung der Märkte zu GATTrechtlichen Schwierigkeiten führen würde. Die Argumente der Kommission gewinnen in Anbetracht der gegenwärtigen Marktlage besonderes Gewicht. Der Markt für Tafeläpfel hat sich wieder beruhigt, weil die Lagerbestände in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend geräumt werden konnten und die Preise zur Zeit deutlich über den Rücknahmepreisen für Interventionen liegen. Deshalb sind die weiteren Maßnahmen und Überlegungen der Kommission der EG grundsätzlich zu begrüßen. Sie hat einerseits mit Drittländern, die Tafeläpfel in die Gemeinschaft liefern, eine Selbstbeschränkung der Lieferungen vereinbart. Andererseits beabsichtigt sie, die Rodemaßnahme zur Beseitigung struktureller Produktionsüberschüsse wieder aufzunehmen. Da entsprechende Vorschläge bisher noch nicht vorgelegt wurden, konnte ihre Zweckmäßigkeit nicht geprüft werden. Solche Maßnahmen dürften aber langfristig zu einer Konsolidierung des Apfelmarktes beitragen. Darüber hinausgehende nationale Maßnahmen wären EG-rechtlich unzulässig. Zu Frage B 41: Der Bundesregierung sind solche Pressemeldungen bekannt. Eine offizielle Verlautbarung italienischer Dienststellen liegt jedoch nicht vor. Italien ist nach der Gemeinsamen Getreidemarktordnung berechtigt, eine Abschöpfungsermäßigung bei der Einfuhr von Futtergetreide auf dem Seewege zu gewähren. Hiervon konnte Italien in diesem Wirtschaftsjahr bisher keinen Gebrauch machen, weil wegen der bis in das Frühjahr anhaltenden Preishausse auf den Weltgetreidemärkten keine Abschöpfungen erhoben worden sind; die Preise lagen über der EG-Schwelle. Inzwischen sind die Weltmarktpreise für Futtergetreide teilweise unter die EG-Schwelle abgesunken, so daß nun auch wieder Abschöpfungen erhoben werden und damit auch für Italien wieder die Abschöpfungsermäßigung in Betracht kommt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rommerskirchen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 42) : Warum ist die Bundesregierung immer noch nicht in der Lage, die Förderungsmittel für den Unterglasgartenbau auszuzahlen? Die für den Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen und Kostensteigerungen im Gartenbau vorgesehenen 38 Millionen DM hat die Bundesregierung am 9, Mai 1974 den Ländern zugewiesen. Eine frühere Bereitstellung der Mittel war nicht möglich, weil die EG-Kommission die erforderliche Zustimmung für den auf 1974 anfallenden Teilbetrag in Höhe von 23 Millionen DM erst Anfang Mai erteilt hat. Die Auszahlung der Teilbeträge für 1973 und für 1974 sollten jedoch in einer Summe erfolgen. Es ist damit zu rechnen, daß die Länder ab Ende Mai mit der Auszahlung der Beträge an die betroffenen Betriebe beginnen werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 43 und 44) : Werden bei der Bundesregierung Überlegungen angestellt oder werden Forderungen an sie herangetragen, im Bereich der Sozialversicherung nach 1974 die Urwahlen abzuschaffen, bzw. durch eine Berufung oder durch ein berufungsähnliches Verfahren zu ersetzen? Sind der Bundesregierung diesbezügliche Überlegungen beim Deutschen Gewerkschaftsbund zur Kenntnis gekommen, und wird sie gegebenenfalls derartige Forderungen mit aller Entschiedenheit zurückweisen gemäß ihrem Versprechen nach mehr Demokratie? Aufgrund der Erfahrungen mit den bisher vier allgemeinen Sozialversicherungswahlen hat die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Verbesserung des Wahlverfahrens und die dabei in Betracht kommenden Alternativen geprüft, so auch das Berufungsverfahren, wie es bei der Bundesanstalt für Arbeit nach § 197 des Arbeitsförderungsgesetzes gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie hat sich nach Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere auch mit den in der Selbstverwaltung vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, im Hinblick auf die fünfte allgemeine Sozialversicherungswahl für die Beibehaltung des Wahlverfahrens entschieden und dafür Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren gemacht. Bei der Verabschiedung des Achten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes hat der Bundestag die Bundesregierung beauftragt zu prüfen, welche Schlüsse aus den Selbstverwaltungswahlen im Jahre 1974 zu ziehen sind, wobei auch die Frage der Beibehaltung des Wahlverfahrens geprüft werden soll. Dieser Bericht ist dem Bundestag bis zum 31. Oktober 1975 vorzulegen. Bei der Behandlung des Berichts wird sicherlich die Wahlbeteiligung bei den Sozialver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7073' sicherungswahlen dieses Jahres eine besondere Rolle spielen. Es wäre verfrüht, schon vor Abschluß dieser Wahlen grundlegende Schlußfolgerungen im Hinblick auf die Urwahl ziehen zu wollen. Forderungen in der einen oder anderen Richtung liegen auch zur Zeit unserem Hause nicht vor. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 21. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 45) : Wie steht die Bundesregierung zu der vernichtenden Kritik, die der Berufsverband der Kinderärzte Deutschlands e. V. zuletzt auf dem 7. Internationalen Oster-Seminar-Kongreß für pädiatrische Fortbildung vom 8. bis 20. April 1974 in Brixen zu dem Modellprojekt „Tagesmutter" des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit geübt hat? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 9. Mai 1974 den Abgeordneten des Deutschen Bundestages mitgeteilt, daß am 29. April 1974 ein Gespräch mit Vertretern des Berufsverbandes der Kinderärzte, der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie stattgefunden hat. In diesem Gespräch wurde trotz unterschiedlicher Auffassungen über die Erfordernisse frühkindlicher Erziehung, wie sie im Zusammenhang mit dem Modellprojekt Tagesmütter diskutiert werden, Übereinstimmung erzielt, daß die Initiative der Bundesregierung grundsätzlich als ein Beitrag zur Betreuung junger Kinder in Notsituationen zu begrüßen sei. Das Ministerium griff im übrigen die Anregung der Kinderärzte auf, einen Gesprächskreis von Sachverständigen aus den Bereichen der Medizin, der Psychologie, der Soziologie und der Pädagogik zu bilden. Aufgabe dieses Gesprächskreises wird es sein, zu überprüfen, welche der vorliegenden, unterschiedlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur frühkindlichen Sozialisation als gesichert angesehen werden können, um von daher zu einer möglichst einheitlichen Beurteilung des Projekts „Tagesmütter" zu ,gelangen. Der Arbeitskreis wird voraussichtlich Ende Juni zusammentreten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Mai 1974 auf die Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Deutschen Sportjugend in deren Bericht aus Anlaß der Vollversammlung 1974 bezüglich des deutsch-französischen Jugendwerks u. a. getroffene Feststellung: „Im Haushaltsjahr 1965 stand uns für deutsch-französische Maßnahmen noch ein Betrag von 1,4 Millionen DM zur Verfügung. Im Jahr 1973 waren dies lediglich noch rund 660 000 DM, mit denen 275 Begegnungen gefördert wurden. Alle weiteren Antragsteller konnten keine Berücksichtigung erfahren, und der Unmut über die rigorosen Mittelkürzungen und das gestörte Verhältnis zu den französischen Partnern war groß"? Die von der Deutschen Sportjugend aus dem Jahre 1965 herangezogene Vergleichszahl für Gruppenbegegnungen ist atypisch. Der Haushalt 1965 war der zweite Haushalt des Deutsch-Französischen Jugendwerks, dem erhebliche unverbrauchte Mittel aus dem ersten Haushaltsjahr 1964 zugeflossen sind, die u. a. auch der Deutschen Sportjugend zugute kamen. In den Anlaufjahren war es dem Deutsch-Französischen Jugendwerk nicht sofort in allen für den Austausch relevanten Sektoren möglich, günstige Voraussetzungen zu schaffen. Zieht man den Anteil der Deutschen Sportjugend für Gruppenbegegnungen aus dem Haushaltsjahr 1969 heran (Ende der ersten 5-Jahres-Periode), so ergeben sich für die Deutsche Sportjugend 1969 676 000,— DM im Verhältnis zu 660 000,— DM 1973, d. h. der Anteil der Deutschen Sportjugend ist in den letzten 5 Jahren nahezu gleichgeblieben. Eine ins Gewicht fallende Reduzierung der Programme wird erst ab 1974 eintreten. Das Kuratorium hat mit Wirkung vom 1. Januar 1974 neue Richtlinien erlassen, die höhere Qualitätsanforderungen stellen. Gleichzeitig sind die Förderungssätze beträchtlich angehoben worden, was zu einer Kürzung der Programme in allen Bereichen führen wird. Diese Konsequenz hat das Kuratorium bewußt in Kauf genommen, um in Zukunft mehr Gewicht auf Intensivität und Qualität der Programme als auf deren Anzahl zu legen. Im übrigen darf auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Dr. Marx, Josten und Genossen sowie der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 7/2052), die in Kürze veröffentlicht wird, verwiesen werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der Personen ist, die im Rahmen sozialer Maßnahmen (wie z. B. Wohngeld, BAFÖG, Sozialhilfe etc.) finanzielle Unterstützung durch Bund. Länder und Gemeinden erhalten? Finanzielle Unterstützungen im Rahmen sozialer Maßnahmen werden von Bund, Ländern und Gemeinden in vielfältiger Form geleistet. Über Versicherungs-, Versorgungs- und Entschädigungsleistungen und über die Zahl der Empfänger dieser Leistungen hat die Bundesregierung im Sozialbericht 1973 — Teil B: Sozialbudget — (BT-Drucksache 7/1167) berichtet. Der Sozialbericht enthält ferner Angaben über finanzielle Unterstützungen im Rahmen anderer sozialer Maßnahmen, so über das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, über die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG), über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Über die Zahl der Empfänger dieser Leistungen liegen folgende Angaben vor: 7074* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 a) Wohngeld: Die Zahl der Wohngeldempfänger wird für den 31. Dezember 1973 auf rund 1,4 Millionen Empfänger geschätzt. b) BAFöG: Nach diesem Gesetz werden z. Z. geschätzt auf der Basis 1973: 325 000 Studenten und 317 000 Schüler gefördert. c) BSHG: Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten erhielten am 31. Dezember 1972 rund 625 000 Hilfeempfänger. d) BKGG: Ende März 1974 erhielten einschließlich ausländischen Arbeitnehmern rund 2,5 Millionen Berechtigte Kindergeld für rund 5,4 Millionen Kinder. Ende 1973 trat das Bundesgesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses in Kraft, das mit zeitlicher Befristung Zuschüsse zum Ausgleich von Härten vorsieht, die durch den Anstieg der Preise für leichtes Heizöl bedingt sind. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 1974. Aus dem bisherigen Abruf der Mittel kann noch nicht auf die Zahl der Personen oder Haushalte geschlossen werden, die einen entsprechenden Zuschuß beantragt haben oder bis zum Ablauf der genannten Frist voraussichtlich noch beantragen werden. Leider wird trotz intensiver Öffenlichkeitsarbeit der Bundesregierung von dieser Leistung viel zuwenig Gebrauch gemacht. Darüber hinaus leisten Länder und Kommunen individuelle finanzielle Unterstützungen in Form einmaliger Leistungen z. B. zu Weihnachten, als Winterbrandbeihilfe oder für größere Anschaffungen von Kleidung und Schuhwerk auch für Personen, die nicht Sozialhilfeempfänger sind, deren Einkommen aber eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Auch im Bereich der Familien-, Jugend- und Altenerholung werden von Ländern und zahlreichen Kommunen individuelle Zuschüsse je Person und Ferientag gewährt. Ferner haben die Länder Landesblinden- und zum Teil auch Landespflegegeldgesetze erlassen. Der Bundesregierung liegen aber Zahlen über die Empfänger dieser Leistungen nicht vor. Was die Kindergeldleistungen betrifft, so ist darauf hinzuweisen, daß nach der Verabschiedung der Steuerreform vorn 1. Januar 1975 nicht nur die Höhe der Zahlungen, sondern auch der Kreis der Berechtigten stark erhöht sein wird, weil künftig auch schon für das erste Kind Kindergeld gewährt werden soll. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß das Land Nordrhein-Westfalen über alle Hilfen, die an Familien, Kinder, Jugendliche und Alte gewährt werden, in einer Broschüre des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 4 Düsseldorf, Horionplatz, unter dem Titel: Wir sind dabei („Information für jeden" Nr. 3/74) berichtet. Anlage 38 t Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 48) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zur Verstärkung der Zuverlässigkeit des Luftverkehrs den Störfaktor Nebel, der auf dem Gebiet der Beleuchtungstechnik von Flugpisten und der elektronischen Landenavigationshilfen hinderlich ist, durch das bereits praktizierte Verfahren der Nebelverbrennung durch Infrarotstrahler zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit zur Nebelbeseitigung auf den Verkehrsflughäfen. Dies trifft sowohl für die von Ihnen genannte Infrarotbestrahlung des Nebels wie auch für andere in der Diskussion stehende Verfahren zu. Auf Grund der Ausdehnung der zu entnebelnden Lufträume wären erhebliche Geldmittel für die Investition und den Betrieb solcher Anlagen erforderlich, wobei die Bereitstellung der erforderlichen großen Energiemengen ein besonderes Problem darstellen würde. Eine Infrarotanlage für eine Landebahn würde nach vorsichtigen Schätzungen die Größenordnung von 30 ,Mio DM an Investitionen und mehreren Millionen DM Betriebskosten pro Jahr erfordern. Diese Kosten würden die Luftfahrt insgesamt erheblich verteuern. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß ein Teil der technisch denkbaren Nebelbeseitigungsmethoden auch auf Grund chemischer oder akustischer Umweltbeeinflussung nicht in Frage kommt. Eine positive Möglichkeit in der Einengung des Störfaktors Nebel in der Luftfahrt sieht die Bundesregierung in der konsequenten Verbesserung des sogenannten Schlechtwetterflugbetriebs bei verringerten Sichtverhältnissen. Die ersten Stufen des Schlechtwetterflugbetriebs sind in den letzten Jahren auf Flughäfen des In- und Auslandes wirkungsvoll eingeführt worden; die schrittweise Weiterentwicklung bis zur völligen Blindlandung ist Ziel dieser Bestrebungen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 49) : Warum will die Bundesregierung in der Standortfrage des Stückgutbahnhofs im Bereich des regionalen Entwicklungsschwerpunkts Diepholz trotz der höheren Investitionskosten, die im Fall Lohne erforderlich wären, Lohne gegenüber Diepholz den Vorrang geben? Die Neuordnung des Stückgutdienstes wird von der Deutschen Bundesbahn eigenverantwortlich durchgeführt. Sie hat mitgeteilt, daß Lohne gegenüber Diepholz das weitaus größere Stückgutaufkommen hat. Da Lohne — entgegen der Ihnen zugegan- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7075* gehen Information — geringere Investitionen erfordert, soll dieser Stückgutbahnhof beibehalten werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/2118 Fragen B 50 und 51): Hält die Bundesregierung die zeitliche Beschränkung internationaler Führerscheine auf ein Jahr weiterhin für notwendig? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, das eine dreijährige Geltungsdauer des internationalen Führerscheins vorsieht, bislang nicht zu ratifizieren? Der nach der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 ausgestellte Internationale Führerschein beruht auf dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. In diesem Abkommen ist die einjährige Gültigkeit festgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland kann sich nicht einseitig über bestehende völkerrechtliche Verträge hinwegsetzen. Sie hat jedoch das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 mitgezeichnet, das eine dreijährige Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins vorsieht. Die Tatsache, daß das Übereinkommen noch nicht ratifiziert werden konnte, hängt in keiner Weise mit der Frage der Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins zusammen. Sowohl im Rahmen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) als auch im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) haben bis in die jüngste Zeit Verhandlungen stattgefunden mit dem Ziel, die Zahl der Vorbehalte gegen die beiden Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr und Verkehrszeichen vom 8. November 1968 und gegen die Europäischen Zusatzübereinkommen hierzu vom 1. Mai 1971 möglichst gering (und für Europa möglichst einheitlich) zu halten. Diese Verhandlungen sind jetzt abgeschlossen. Das Ratifizierungsgesetz wird dem Bundesrat voraussichtlich noch in diesem Jahr zugeleitet werden können. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/2118 Frage B 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von Automobilverbänden getroffene Feststellung, reflektierende Autokennzeichen haben sich gut bewährt, und die daran geknüpfte Forderung nach genereller Einführung solcher Kennzeichen in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Kosten würden bei genereller Einführung von reflektierenden Autokennzeichen entstehen? Reflektierende Kraftfahrzeugkennzeichen sind erst seit März 1971 wahlweise zugelassen. Die Gründe für die wahlweise Zulassung waren in erster Linie finanzieller Art, um die Fahrzeughalter nicht zwangsweise mit höheren Kosten zu belasten, denn ein vorderes und ein hinteres reflektierendes Kennzeichenschild kosten zusammen rd. 30,— DM, nichtreflektierende rd. 12,— DM. Bisher haben auch verhältnismäßig wenig Fahrzeughalter von der gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht; nach Aussagen aus Fachkreisen sind z. Z. rd. 10 % der zugelassenen Fahrzeuge mit reflektierenden Kennzeichen ausgestattet. Das erschwert naturgemäß eine Aussage darüber, wie sich die reflektierenden Kennzeichen bewährt haben. Neuerdings sind auf Grund besonderer Genehmigung meines Hauses sämtliche Versicherungskennzeichen, mit denen insbesondere Mopeds und Kleinkrafträder ausgestattet sind, retroreflektierend. Der Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer (HUK-Verband), der dafür die Mehrkosten übernommen hat, will untersuchen lassen, welche Auswirkungen die Verwendung solcher Kennzeichen auf das Unfallgeschehen hat. Die Bundesregierung hält es für zweckmäßig, die Untersuchung des HUK-Verbandes abzuwarten, die auch Rückschlüsse auf die Bewährung der übrigen reflektierenden Kraftfahrzeugkennzeichen geben kann. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 53) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Einrichtung von Notrufsäulen auf den Bundesstraßen auf Grund des Finanzierungsvorschlags und Organisationsplans der Stiftung Björn Steiger e. V., die am 2. Mai 1974 übersandt wurden, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, wenn sie diesem Vorschlag positiv gegenübersteht, um die Vorschläge im Benehmen mit den Ländern in einem angemessenen Zeitraum zu realisieren? 1. In dem Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über Maßnahmen zur Verbesserung des Rettungswesens (Bericht Rettungswesen — Drucksache 7/489) ist die Frage einer finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau des Rettungswesens beantwortet. Danach läßt die im Grundgesetz festgelegte, zwischen Bund und Ländern aufgeteilte Finanzverantwortung (Artikel 104 a GG) eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Rettungswesens grundsätzlich nicht zu. 2. Die Kosten für die Aufstellung von Notrufsäulen an Bundesstraßen gehören nach dem geltenden Straßenbaurecht nicht zur Straßenbaulast. Sie fallen daher grundsätzlich den Bundesländern zur Last (Art. 30, 83 GG). Die Straßenbauverwaltungen der Länder wirken allerdings schon jetzt bei der Auswahl der Standorte für die Notrufmelder so- 7076* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 wie durch Abschluß von Gestattungsverträgen hinsichtlich der erforderlichen Grundstücksflächen mit, soweit Notrufmelder schon jetzt von einzelnen Bundesländern und von der Rettungsdienst-Stiftung Björn Steiger e. V. aufgestellt werden. 3. Dessenungeachtet wird die Möglichkeit der Einrichtung von Notrufsäulen auf den Bundesstraßen ohnehin im Rahmen der Drucksache 7/489 Ziff. 3.4 vom Bundestag demnächst geprüft werden. Dabei wird auch der Vorschlag der Stiftung „Björn Steiger" zur Sprache kommen. Die Drucksache 7/489 wurde bereits vom Innenausschuß und vom Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit eingehend beraten. Der Innenausschuß des Bundestages tritt dafür ein, daß die Bundesregierung bei überregional bedeutsamen Projekten wirksame finanzielle Unterstützung leistet, soweit dies mit Artikel 104 a GG vereinbar ist. Auch der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Bundestages tritt für eine zügige Ausrüstung der Bundesstraßen mit Notrufsäulen ein. Die Beratung des Verkehrsausschusses des Bundestages über die Drucksache 7/489 steht noch aus. 4. Am 29. Mai 1974 wird die „Ständige Konferenz Rettungswesen" den Vorschlag der Björn-SteigerStiftung erörtern. In dieser Konferenz arbeiten die Vertreter der beteiligten Bundesressorts (BMV, BMJFG, BMI, BMVg, BMA, die zuständigen Referenten der Bundesländer und die übrigen am Rettungswesen Beteiligten — Deutsches Rotes Kreuz, Björn-Steiger-Stiftung, die Berufsgenossenschaften, die Krankenkassenverbände, der ADAC, der DVR usw.) zusammen. 5. Zusammenfassend ist festzustellen, daß einerseits — der Vorschlag der Björn-Steiger-Stiftung z. Z. innerhalb der Bundesregierung und im Benehmen mit den Bundesländern geprüft wird, andererseits — die Bundesregierung im Rahmen der abschließenden Beratung der Drucksache 7/489 durch den Verkehrsausschuß des Bundestages zum Vorschlag der Björn-Steiger-Stiftung Stellung nehmen wird. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 54 und 55) : Verfügt die Bundesregierung über neue Erkenntnisse, die den Bau der Autobahn Bonn-Emden (A 113) auch heute noch als so vordringlich erscheinen lassen, wie dies bei der Aufstellung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen und bei der Einstufung dieser Autobahn in die erste Dringlichkeitsstufe der Fall war, und womit begründet die Bundesregierung diese Dringlichkeit der Baumaßnahme? Ist die Bundesregierung bereit, zum Schutze der Landschaft und zur Verhinderung von Umweltschäden alle Maßnahmen zu treffen, um das Erholungsgebiet „Hexbachtal" zu erhalten und die Bewohner der Stadtteile Mülheim-Dümpten und Mülheim-Heißen vor Lärm- und Abgasbelästigungen zu schützen, und würde die Bundesregierung insbesondere bereit sein, das etwa 800 m lange Teilstück der Autobahn im Wohnbereich des Stadtteils MülheimHeißen in abgedeckter Tieflage zu erstellen? Zu Frage B 54: Die A 113 Bonn–Emden ist im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme von kurzen Ab-. schnitten im Norden und Süden des Landes vornehmlich zur Entlastung der Autobahn Oberhausen–Köln und zur Verkehrserschließung des westlichen Münsterlandes und des bergischen Raumes in die I. Dringlichkeitsstufe eingereiht worden. Nach § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen ist nach Ablauf von jeweils 5 Jahren zu prüfen, ob der Bedarfsplan unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist. Die Untersuchungen hierzu laufen zur Zeit. Sollte eine Änderung der verkehrlichen Situation eintreten oder sich eine entsprechende Entwicklung abzeichnen, wird dies im Zuge der Überprüfung des Bedarfsplanes erkennbar werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Angesichts der Verkehrsverhältnisse auf der Autobahn Köln–Oberhausen erscheint jedoch eine andere verkehrliche Entwicklung für die geplante A 113 im genannten Bereich zur Zeit unwahrscheinlich. Zu Frage B 55: Die Bundesregierung ist grundsätzlich darum bemüht, daß beim Bau von Bundesfernstraßen Umweltschäden im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Vertretbaren vermieden werden. So wird bereits im Planungsstadium angestrebt, Wohn- und Erholungsgebiete weitgehend zu schonen. Für das Erholungsgebiet Hexbachtal sollen darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen zur optimalen Einpassung der Autobahn in die Landschaft vorgesehen werden. Die Beurteilung möglicher Lärmbelästigungen erfolgt auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Ob danach für die Stadtteile Mülheim-Dümpten und Mülheim-Heißen zusätzlich zu der in einem langen Abschnitt bereits geplanten Tieflage weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, wird z. Z. im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens geprüft. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 56 und 57) : Wie sehen die Planungen für den Ausbau der B 82, im südlichen Teil des Landkreises Helmstedt aus, und mit welchem zeitlichen Ablauf des Ausbaues ist zu rechnen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7077* Wann gedenkt die Bundesregierung, für den Ausbau der B 224 — Ortsdurchfahrt Querenhorst — die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen? Zu Frage B 56: Der endgültige Ausbau der B 82 südlich Schöningen ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Dringlichkeitsstufe III vorgesehen und damit vorerst nicht möglich. Bei dem für diese Bundesstraße im Abschnitt Landkreisgrenze Helmstedt—Schöningen jetzt geplanten Ausbau handelt es sich daher um Maßnahmen, die vornehmlich der Erhaltung des Verkehrsweges in seinem heutigen Bestand sowie gewisser örtlicher Verbesserungen dienen. Dafür werden zur Zeit die planerischen Unterlagen durch das zuständige Straßenbauamt aufgestellt. Über Maßnahmen dieser Art und dieses Umfanges sowie über die zeitliche Reihenfolge ihrer Verwirklichung entscheidet jeweils die oberste Straßenbaubehörde des betreffenden Landes — hier der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten — in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe der im Straßenbauhaushalt für solche Vorhaben zugewiesenen Pauschalmittel. Nach Auskunft der o. g. Behörde kann noch nicht gesagt werden, wann Mittel für den Ausbau der B 82 im Abschnitt Landkreisgrenze Helmstedt—Schöningen zur Verfügung stehen; im übrigen sind auch keine Beträge in dem von der Bundesregierung verabschiedeten Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen Teil B vorgesehen, weil die genannte Maßnahme 1974 noch nicht baureif ist. Zu Frage B 57: Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Querenhorst im Zuge der B 244 fällt nach Art und Umfang in die Gruppe derjenigen Baumaßnahmen, über die die jeweils zuständige oberste Straßenbaubehörde des betreffenden Landes in eigener Zuständigkeit entscheidet. Insofern liegen hier die gleichen Voraussetzungen vor, wie bei dem in der vorhergehenden Frage angesprochenen Ausbau der B 82. Nach Auskunft des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten ist das Vorhaben zwar baureif, jedoch können Mittel im Rahmen der 1974 zur Verfügung stehenden Pauschale nicht bereitgestellt werden; auch im Sonderprogramm der Bundesregierung sind hierfür keine Mittel eingeplant. Es läßt sich zur Zeit auf Landesebene nicht übersehen, wann die Baumaßnahme finanziert werden kann. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 22. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich an der Einmündung der Kreisstraße NU 6 in die B 10 bei Burlafingen in jüngster Zeit eine Reihe von schweren, darunter tödlichen Unfällen ereignet haben, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung für diese Gefahrenstelle Abhilfe zu schaffen? Der Bundesregierung ist die Einmündung der Kreisstraße NU 6 in die Bundesstraße 10 bisher nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Die Überprüfung des Straßennetzes auf seine Verkehrssicherheit und damit auch die Feststellung von Unfallschwerpunkten ist — im Benehmen mit den Straßenverkehrsbehörden — Aufgabe der Straßenbaubehörden, bei Bundesfernstraßen also der Straßenbauämter der Auftragsverwaltung. Eine Rückfrage bei der Auftragsverwaltung hat ergeben, daß die Einmündung auch bei der letzten förmlichen Verkehrsschau (unter Teilnahme von Vertretern der Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrspolizei und der Automobilverbände) nicht als Unfallschwerpunkt angesehen wurde. Im letzten halben Jahr haben sich an der Einmündung zwei Unfälle (diese allerdings mit Todesopfern) ereignet. Beide Unfälle sollen auf Mißachtung der Vorfahrt beruhen. Eine bauliche Änderung der Einmündung ist nicht vorgesehen, zumal im Zuge der B 10 in den vergangenen Jahren bereits eine eigene Fahrspur für Rechtabbieger angelegt wurde. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Ravens vom 24. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 62) : Wieviel Wohnungen stehen derzeit nach den Feststellungen der Bundesregierung leer, wie hoch ist daran der Anteil von Sozialwohnungen und in welchen Gebieten und Städten befinden sich vorwiegend leerstehende Wohnungen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß derzeit eine beträchtliche Anzahl von Wohnungen leersteht, sei es, daß ein Mieterwechsel stattfindet, eine durchgreifende Renovierung oder Modernisierung vorgesehen ist oder sich zur Zeit kein Mieter oder Käufer findet. Soweit Wohnungen nur vorübergehend leerstehen, bis sich ein neuer Mieter oder ein Käufer gefunden hat, kommt hierin das Vorhandensein einer Leerraumreserve zum Ausdruck, deren Aufbau in den vergangenen Jahren bewußt angestrebt wurde. Eine ausreichende Leerraumreserve vergrößert die Wahlmöglichkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und wirkt regulierend auf die Entwicklung der Marktmieten ein. Um auf Ihre Frage konkret antworten zu können, müßte es laufende zeitnahe statistische Erhebungen über Größe, Zusammensetzung und regionale Verteilung des Bestandes leerstehender Wohnungen geben. Tatsächlich sind jedoch derartige umfassende Feststellungen bisher nur im größeren Rahmen der Wohnungszählung 1968 getroffen worden. Zweifellos wäre es erwünscht, darüber hinaus ein „Wohnungsmarktbarometer" in Form laufender Erhebungen über die Leerwohnungsbestände zu haben. 7078* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 Hierzu wäre jedoch nicht nur die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht über das Leerstehen von Wohnungen, sondern auch ein erheblicher Aufwand bei der Datenerfassung auf kommunaler Ebene und bei der statistischen Aufbereitung erforderlich. Der Versuch, entsprechende Angaben auf freiwilligem Wege zumindest für die in Verbänden organisierte unternehmerische Wohnungswirtschaft zu erhalten, hat nur für den Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Teilergebnisse erbracht, die aber inzwischen als überholt anzusehen sind. Von der übrigen unternehmerischen Wohnungswirtschaft waren keine verwertbaren Angaben zu erhalten, weil nur ein Teil der privaten Bauträger in Verbänden organisiert ist und selbst die organisierten Unternehmen aus naheliegenden Gründen in der Regel nicht bereit sind, entsprechende Angaben zu liefern. Zur Größe des Leerwohnungsbestandes können daher keine fundierten Angaben gemacht werden. Hinsichtlich seiner Zusammensetzung kann aus der Summe aller Einzelbeobachtungen der Schluß gezogen werden, daß — es sich bei dem weitaus größten Teil der leerstehenden Neubauwohnungen um freifinanzierte Eigentumswohnungen handelt und — demgegenüber die Zahl der wegen Verkaufsschwierigkeiten leerstehenden Eigenheime und der noch nicht vermieteten Sozialwohnungen relativ gering ist. Regional dürfte sich der Bestand an leerstehenden Neubauwohnungen auf Gebiete mit bisher besonders starker Wohnungsbautätigkeit konzentrieren. Daneben gibt es aber auch Einzelinformationen über leerstehende Wohnungen verschiedener Art in wirtschaftsschwächeren Gebieten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With vorn 24. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 63) : Ist die Bundesregierung bereit, in die von Bundesminister Dr. Jahn am 3. Mai 1974 auf dem Rheinischen Mietertag in Düsseldorf angekündigte Bereinigung und Zusammenfassung des Wohnraummietrechts auch das übrige Wohn- und Wohnungsbaurecht einzubeziehen und ein einheitliches Wohngesetzbuch zu schaffen? Die Bundesregierung hält eine Zusammenfassung und Bereinigung aller gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts, die bisher teils im Bürgerlichen Gesetzbuch, teils in Sondergesetzen enthalten sind, für wünschenswert, um dieses wichtige Rechtsgebiet für alle Beteiligten überschaubarer zu machen. Auch das sonstige mit dem Gut „Wohnungen" zusammenhängende Recht, wie 'beispielsweise das Recht der Wohnungsbauförderung und der damit zusammenhängenden Bindungen, sollte bei sich bietender Gelegenheit geordnet und vereinfacht werden. Eine Zusammenfassung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Wohnraummiete und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Wohnungswesens in einem einheitlichen Wohngesetzbuch würde eine Herauslösung des Wohnungsmietrechts aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfordern und den gesetzessystematischen Zusammenhang dieses Sachbereichs mit dem allgemeinen Vertrags- und übrigen Schuldrecht lösen. Deshalb hat der frühere Bundesminister der Justiz Gerhard Jahn vor dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Kiel am 18. Mai 1973 gefordert, „im Interesse der Rechtsklarheit die Regelungen über die Wohnraummiete in einem besonderen Unterabschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch" zusammenzufassen. Diese Frage wird gleichwohl nochmals geprüft werden. Derzeit wäre eine solche Überprüfung allerdings verfrüht. Dies schon allein deshalb, weilgegenwärtig sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Bereich des Wohnungsbauförderungsrechtes bedeutsame Gesetzesänderungen bevorstehen und abgewartet werden sollte, bis die für eine eventuelle Zusammenfassung in Betracht kommenden Sachbereiche sich in ihren grundsätzlichen Regelungen weitergefestigt haben. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 24. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 59 und 60) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die durch laufende Gebührenerhöhungen bei Postmietleitungen und Funkeinrichtungen für Feuermelde- und Alarmeinrichtungen entstehenden Mehrkosten für die Feuerwehren zu vermeiden, wenn zu der schon jetzt ein vertretbares Maß überschreitenden finanziellen Belastung der Städte und Gemeinden für die dringend notwendigen Funkausstattungen unserer Feuerwehren noch die ab 1. Juli 1974 zu erwartenden Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost hinzukommen? Ist die Bundesregierung bereit, die zur Sicherstellung eines geordneten Lösch- und Rettungsdienstes notwendigen und mit erheblichem finanziellen Aufwand eingerichteten nachrichtentechnischen Ausrüstungen der Feuerwehren durch Senkung der Gebühren der Deutschen Bundespost zu unterstützen, damit der einem dringenden öffentlichen Bedürfnis entsprechende weitere Ausbau der nachrichtentechnischen Ausrüstung unserer Feuerwehren nicht verzögert oder durch zu hohe Betriebskosten in Form von Postgebühren in Frage gestellt wird? Zu Frage B 59: Benutzungsrechtliche Vorschriften, wie die am 1. Juli 1974 in Kraft tretenden neuen Gebühren für Mietleitungen sind nicht nur für die Postbenutzer, sondern auch für die Deutsche Bundespost verbindlich, Auch der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat keinen Ermessensspielraum, von rechtsverbindlichen Gebührenvorschriften zugunsten einzelner Benutzer abzuweichen. Es wird in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß die Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7079* Deutsche Bundespost als Unternehmen des Bundes gemäß § 15 des Postverwaltungsgesetzes die Verpflichtung hat, ihre gesamten Ausgaben aus eigenen Einnahmen zu bestreiten. Gebührenvergünstigungen für bestimmte Dienstleistungen oder Benutzer könnten deshalb nur gewährt werden, wenn sie durch entsprechende Gebührenbelastungen im Bereich anderer Dienstleistungen oder Benutzer ausgeglichen würden. Letzteres ist nicht beabsichtigt. Zu Frage B 60: Die Deutsche Bundespost hat auf dem Gebiet des Funkwesens auch und nicht zuletzt für die Feuerwehren erhebliche Kosten zu tragen, deren Abgeltung die Funkgenehmigungsgebühren dienen. Diese Genehmigungsgebühren sind seit mehr als 25 Jahren nicht erhöht worden; somit können den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Verwendung von Funkeinrichtungen für die Feuerwehren Mehrkosten nicht durch laufende Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost entstehen oder entstanden sein. Vielmehr sind die Mehrkosten auf vermehrte Verbindung von Funkeinrichtungen der stillen Alarmierung mit anderen Feuermeldeeinrichtungen zurückzuführen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 24. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Prassler (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 61): Wie gedenkt die Bundesregierung zu helfen, um den Anspruch auf Gleichbehandlung der gebührenzahlenden Fernsehteilnehmer sicherzustellen, da nach einer Vereinbarung zwischen Post- und Rundfunkanstalten nur Fernsehfüllsender für Versorgungslücken von über 800 Einwohner gebaut werden und für geringere Einwohnerzahlen die Post den Bau von Gemeinschaftsantennenanlagen empfiehlt und bisher jede finanzielle Beteiligung abgelehnt hat? Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorn 15. März 1968 über die Rechtsnatur der Rundfunkgebühren haben die Landesrundfunkanstalten das alleinige Verfügungsrecht über das Rundfunkgebührenaufkommen. Da nach Angaben der Rundfunkanstalten aus diesem Finanzvolumen eine 100prozentige Fernsehversorgung gegenwärtig nicht ermöglicht werden kann, ist zwischen den Rundfunkanstalten, der Rundfunkkommission der Länder und der Deutschen Bundespost vereinbart worden, Fernsehfüllsender z. Z. nur für Versorgungslücken von über 800 Einwohnern zu bauen. Diese Festlegung dient darüber hinaus dem Ziel, die Netze für alle 3 Fernsehprogramme gleichmäßig auszubauen. Die Bundesregierung hat gegenwärtig keine Möglichkeit, über die Verwendung des Rundfunkgebührenaufkommens zu befinden oder für den Ausbau der Fernsehversorgung in den Orten mit unter 800 Einwohnern Finanzmittel des Bundes einzusetzen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 20. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 64) : Bedeutet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold auf die Frage A Nr. 4 der Drucksache 7/2059 auch, daß die DDR durch den Grundlagenvertrag keinen Anspruch auf Anerkennung der innerdeutschen Grenzen als völkerrechtliche Grenzen hat und daß die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der DDR im Sinne von Artikel 6 des Grundlagenvertrags nicht ohne Bezug auf das besondere Verhältnis der Teilstaaten Gesamtdeutschlands zu achten ist? Der Grundlagenvertrag kann keinen Anspruch der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland begründen, die Grenze zwischen den beiden Staaten in Deutschland als völkerrechtliche Grenze anzuerkennen. Das ergibt sich aus den besonderen Beziehungen, die zwischen diesen beiden Staaten bestehen. Im übrigen hebt die Besonderheit der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR den Charakter der Grenze zwischen ihnen als Staatsgrenze nicht auf, deren Unverletzlichkeit beide Vertragspartner in Artikel 3 Absatz 2 des Grundlagenvertrages völkerrechtlich verbindlich bekräftigt haben. Die Regelung des Art. 6 des Grundlagenvertrages hat ihren Bezug auf das besondere Verhältnis zwischen den beiden Staaten, das auf den Fortbestand Deutschlands bezogen ist. Im einzelnen darf ich dazu auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts verweisen, das in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 zu dieser Frage ausführlich Stellung genommen hat. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 27. Mai 1974 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Frage B 65) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um gemeinsam mit ihren europäischen Partnern in der Europäischen Gemeinschaft Kernkraftwerkskomplexe zu bauen? Unter Kernkraftwerkskomplexen kann die Zusammenfassung mehrerer Kernkraftwerke zu „Energieparks" bis zu 25 000 MW(e) oder die Verbindung von Kernkraftwerken mit anderen Industriebetrieben (Nutzung der Prozeßwärme zur Umwandlung von Stein- und Braunkohle, zur Wasserstofferzeugung usw.) verstanden werden. Die Errichtung derartiger Kernkraftwerkskomplexe wirft neben technischen Fragen zahlreiche Umwelt- und Sicherheitsprobleme auf, die noch einer eingehenden Untersuchung bedürfen. Die Bundesregierung fördert im Rahmen des 4. Atomprogramms und des Rahmenprogramms Ener- 7080* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 gieforschung Arbeiten zur Klärung der zahlreichen noch ungelösten Probleme auf diesem Gebiet (z. B. Studien zum Thema Kernkraftwerkskomplexe auf künstlichen Inseln; Untersuchungen über Umwandlungsverfahren oder Probleme der Wärmekraftkoppelung), um zu einem späteren Zeitpunkt Entscheidungen für die Errichtung solcher Komplexe zu ermöglichen. Investitionsentscheidungen obliegen dann primär den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und der betroffenen Industrie im Einvernehmen mit den Landesplanungsbehörden. Die Programme der Bundesregierung sind dem EG-Ausschuß für wissenschaftlich-technische Forschung vorgelegt worden, der die Möglichkeiten für eine Koordinierung oder gemeinsame Durchführung der Arbeiten prüft. Die Gemeinsame Forschungsstelle von Euratom führt bereits ein Forschungsprogramm zur Wasserstoffproduktion mittels nuklear erzeugter Prozeßwärme durch. Außerdem beabsichtigt die Kommission der EG, einschlägige Untersuchungen durchzuführen, bzw. durchführen zu lassen, z. B. über potentielle radioaktive Auswirkungen von Programmen zum Bau von Kernkraftwerken unter Berücksichtigung der geographischen Verteilung geplanter Kernkraftwerke, die Strahlenpegel einiger Standorte, die Errichtung von ,,off-shore"-Kraftwerken, für die in Zusammenarbeit mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen aus mehreren Mitgliedstaaten der EG eine besondere Untersuchung läuft. Weitergehende Überlegungen für eine europäische Zusammenarbeit bei der Errichtung von Kern-kraftwerkskomplexen können erst angestellt werden, wenn die Durchführbarkeit solcher Projekte nachgewiesen ist. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 27. Mai 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2118 Fragen B 66 und 67) : Wann rechnet der Bundesminister für Forschung und Technologie mit der Gründung der Wagnisfinanzierungsgesellschaft, für die im Haushalt schon eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant ist, und wie beurteilt er in diesem Zusammenhang den möglichen Gesellschafterkreis dieser Wagnisfinanzierungsgesellschaft? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Gründung einer einzigen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mit staatlichen Bürgschaften unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten zu befürworten ist? Zu Frage B 66: Die vorbereitenden Gespräche zur Gründung einer Wagnisfinanzierungsgesellschaft (WFG) laufen seit Mitte letzten Jahres. Sie werden auf der Grundlage der von der Bundesregierung beschlossenen Grundsätze für die Förderung einer WFG geführt. Es darf dabei nicht verkannt werden, daß trotz der raschen Erfüllung der politischen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen durch Bundesregierung und Bundestag in der Neuartigkeit und Kompliziertheit der auszuhandelnden Materie noch Probleme liegen. Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluß der intensiv geführten Verhandlungen kann daher gegenwärtig noch nicht genannt werden. Der Gesellschafterkreis der WFG liegt noch nicht fest. Die Basis hierfür wird in dem Arbeitskreis aus Vertretern der Banken und des BMFT liegen, in dem die Verhandlungen z. Z. geführt werden. Die Beteiligten streben jedoch eine Erweiterung der Gesellschafterkreise an. Dies wird sich aber sicherlich zum Teil nach Klärung der vertraglichen Grundlagen und deren Diskussion mit den interessierten Wirtschaftskreisen erreichen lassen. Zu Frage B 67: Nach den Grundsätzen zur Gründung einer WFG ist sichergestellt, daß weitere Wagnisfinanzierungsgesellschaften errichtet werden können, Die Gefahr einer Monopolposition der WFG besteht nicht, da es noch andere — wenn auch nicht völlig gleichwertige — Finanzierungsmöglichkeiten in Gestalt von privaten Kapitalgebern, Banken und ausländischen Gesellschaften im Bereich des Risikokapitals gibt. Zudem können die Bundesvertreter im Aufsichtsrat der künftigen Gesellschaft, wenn dies unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten angezeigt erscheinen sollte, auf das Geschäftsgebaren der Gesellschaft Einfluß nehmen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/2173 Frage A 63) : Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, den Erlaß betr. Beurlaubung von Soldaten, die sich als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemeldet haben und in einer Instanz als solche anerkannt worden sind vom 31. Dezember 1959 (VMBl. 1960 S. 48), geändert durch Erlaß vom 27. Juni 1968 (VMBl. S. 331), durch Erlaß vom 3. Dezember 1973 (Az.: Fü S I 3 — Az. 24 — 11-01) abzuändern und für in einer Instanz anerkannte Soldaten die Möglichkeit der sofortigen Beurlaubung nach § 12 der Soldatenurlaubsverordnung entfallen zu lassen? Die Frage, ob Kriegsdienstverweigerer, die während des Wehrdienstes eine anerkennende Entscheidung erreichen, bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu beurlauben sind, regelt die Anlage 5 der Soldatenurlaubsverordnung. Der von Ihnen zitierte Erlaß vom 3. Dezember 1973 ergänzt diese Regelung lediglich dahin, daß Urlaub nach Anerkennung in einer Instanz und vor Eintritt der Unanfechtbarkeit nicht vor Ablauf von 7 Tagen ab dem Tage des Verhandlungstermins zu erteilen ist. Diese Frist von 7 Tagen, die immer ein Wochenende einschließt, ist erforderlich, um die vor dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst notwendigen Maßnahmen abzuwickeln. Dazu gehören die Abgabe von Waffen, Gerät, persönlicher Ausrüstung und Dienstbekleidung und eine ärztliche Untersuchung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7081* Anlage 54 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage A 67) : Beabsichtigt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Tatsache, daß bei der derzeitigen Handhabung von Softeisautomaten ein überdurchschnittlicher Gehalt von Colibakterien nicht auszuschließen ist, eine Neuregelung der Verordnung über Speiseeis? Die Bundesregierung wird die Speiseeis-Verordnung, deren hygienischer Teil den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, überarbeiten. Die Neuregelung ist beabsichtigt, wenn die dem Rat der EG vorliegende Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Speiseeis verabschiedet ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die BT-Drucksache VI/1181. Hierbei werden sowohl die Bestimmungen über die hygienischen Anforderungen an Speiseeis neugefaßt als auch ergänzende Vorschriften über bestimmte Anforderungen an Maschinen, Apparate und Geräte erlassen. Zur Zeit bestehen für die hygienische Behandlung und Beschaffenheit für Speiseeis in den einzelnen Bundesländern Vorschriften, die allerdings in ihren Anforderungen nicht einheitlich sind. Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2173 Frage A 70): Wann wird die Monographie über Heparin, die zur Zeit von der deutschen und europäischen Arzneibuchkommission erarbeitet wird, voraussichtlich vorliegen, und wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die pharmazeutische Industrie bis zum Erscheinen verbindlicher Vorschriften ihre Heparinpräparate mit ausreichenden Angaben über Herkunft, Standardisierungsmethoden und mögliche Unterschiede in der Wirksamkeit versieht? Die Erarbeitung einer Monographie über Heparin in der Europäischen Arzneibuch-Kommission konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden, da noch keine Übereinstimmung hinsichtlich der Standardisierungsmethode erzielt werden konnte. Die vorgesehene Veröffentlichung einer solchen Monographie im Band III des Europäischen Arzneibuches im Herbst 1974 ist daher noch nicht möglich. Sie ist nunmehr für einen nachfolgenden Ergänzungsband vorgesehen. Wann die Veröffentlichung des Ergänzungsbandes mit einer Monographie über Heparin erscheinen wird, ist noch nicht zu übersehen. Die deutsche Delegation bemüht sich aber um eine schnelle Einigung in dieser Frage. Der Bundesregierung liegen keine Meldungen über Schäden vor, die auf die Anwendung von Heparin-Präparaten zurückzuführen sind: Dennoch prüft das Bundesgesundheitsamt die Frage, ob Heparin enthaltende Arzneimittel über die Deklarationsvorschriften des Arzneimittelgesetzes hinaus mit zusätzlichen Angaben über die Herkunft des Inhaltsstoffes und damit evtl. zusammenhängender Unterschiede in der biologischen Wirkung versehen werden müssen, solange eine einheitliche Standardisierungsmethode noch nicht entwickelt worden ist. Von dem Ergebnis dieser Überprüfung wird es abhängen, inwieweit auf Hersteller von bereits im Verkehr befindlichen Arzneispezialitäten eingewirkt werden muß, zusätzliche notwendige Angaben vorzunehmen und ob die für die Durchführung des Arzneimittelgesetzes zuständigen Landesbehörden Auflagen erteilen können. Auf eine mit ausreichenden Angaben versehene Deklaration von Arzneispezialitäten, die Heparin enthalten, wird im Rahmen des Registrierverfahrens besonders geachtet. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage A 75) : Welche Erfahrungen gibt es bei Modellversuchen mit Abenteuerspielplätzen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einigen Bundesländern Abenteuerspielplätze gefördert werden oder Pläne bestehen, solche Spielplätze einzurichten. Ein erster Erfahrungsbericht wurde vom Pädagogischen Zentrum, Berlin, erstellt. Die in Berlin gesammelten Erfahrungen decken sich mit denen in anderen europäischen Ländern, in denen schon seit Jahren über längere Zeiträume hinweg Beobachtungen auf Abenteuerspielplätzen durchgeführt werden. Festgestellt wurde, daß — die Zahl aggressiver Akte von Kindern auf diesen pädagogisch betreuten Spielplätzen wesentlich niedriger ist als auf herkömmlichen Spielplätzen, — daß das soziale Verhalten gefördert wird, weil an die Stelle von Einzelspielen zunehmend das Zusammenspiel in kleinen Gruppen tritt, — daß Ausdauer, Selbständigkeit und Engagement gefördert werden, weil „Dauerspiele" ermöglicht werden, d. h. Spiele, die sich über Tage hin erstrecken und weiterentwickeln, — daß die Kinder auf einem Abenteuerspielplatz lernen können, pädagogisch kontrolliert mit gefährlichem Werkzeug und Material umzugehen. Der pädagogische Wert der Abenteuerspielplätze ist hiernach unbestritten. Die Reaktionen von Erwachsenen sind dagegen häufig zwiespältig. Außenstehenden fällt es oft schwer, in solchen Plätzen die Möglichkeit zur Entwicklung von Kreativität bei Kindern zu sehen. Die Einrichtung eines Aben- 7082* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 teuerspielplatzes sollte daher von Anfang an zusammen mit Eltern und Nachbarn geplant werden, um diese von dem Wert dieser Spielplätze zu überzeugen. Erfahrungen in Berlin haben gezeigt, daß ein Abenteuerspielplatz durch Beteiligung der Offentlichkeit statt zu einem Stein des Anstoßes zu einem Integrationszentrum und zum Ausgangspunkt der Elternarbeit werden kann. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage A 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung, privaten Krankenversicherungen Verträge zu untersagen, die eine Leistungsbegrenzung nach oben enthalten, um dadurch sozialpolitisch nicht erwünschte Unterversicherungen zu vermeiden? Das Angebot der privaten Krankenversicherer war früher auf Tarife ausgerichtet, die eine Begrenzung der Einzelleistungen der Versicherer nach oben vorsahen. Bei dem eingetretenen starken Steigen der Krankenkosten müsse diese alten Tarife zwangsläufig zu den von Ihnen kritisierten sozialpolitisch unerwünschten Unterversicherungen führen. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wirkt deshalb seit langem auf die Krankenversicherer ein, ihr Versicherungsangebot „verbraucherfreundlicher" zu gestalten. Nicht zuletzt auf diese Bemühungen des Amtes ist die Einführung der sog. Großschadentarife in der privaten Krankenversicherung zurückzuführen. Diese Tarife gehen von den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten aus und sehen — je nach Wahl des Versicherungsnehmers — eine volle oder prozentuale Erstattung dieser tatsächlichen Kosten vor. Kern dieser Tarife ist das Leistungsversprechen der Versicherer, den Versicherungsschutz auch bei steigenden Heilbehandlungskosten wertstabil zu halten, also zu dynamisieren. Das erfordert natürlich auf der Seite der Versicherungsnehmer die Bereitschaft, die zur Erfüllung dieser dynamisierten Leistungen erforderlichen Prämienanpassungen hinzunehmen. Den Versicherungsnehmern steht damit ein ausreichendes Angebot für umfassenden Versicherungsschutz zur Verfügung. Für ein Verbot der alten, auf Einzelleistungen abgestellten Tarife besteht keine Rechtsgrundlage und angesichts des Alternativangebotes auch kein zwingender Anlaß. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/2173 Frage A 95) : Welche Grunde veranlassen die Bundesregierung, die während der Mineralölkrise auf 100 l festgesetzte Treibstoff-Freimenge für Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr nicht wieder auf die im § 70 der Allgemeinen Zollordnung festgelegte Freimenge von 50 l zurückzuführen? Nach den zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen sind Treibstoffe in den Hauptbehältern einfahrender Lastkraftwagen bis zu 50 1 abgabenfrei. Während der Energiekrise war die Mengenbeschränkung ausgesetzt, d. h. es blieb Treibstoff in der Menge abgabenfrei, die dem Inhalt eines Hauptbehälters normaler Größe entsprach. Diese situationsbedingte Regelung galt bis zum 1. März dieses Jahres. Das Bundesfinanzministerium hat zugelassen, daß von diesem Zeitpunkt ab im Vorgriff auf eine geplante Änderung der Allgemeinen Zollordnung eine Freimenge von 100 l gewährt wird. Für eine solche Änderung sprachen vor allem integrationspolitische Gründe. In allen EWG-Ländern bis auf Frankreich bleiben die vollen Tanks einfahrender Lastkraftfahrzeuge abgabenfrei. Aber auch in Frankreich werden 100 l des Tankinhalts abgabenfrei belassen. Es erscheint deshalb nach Ansicht des Finanzministeriums angebracht, die deutschen Vorschriften zumindest an der in Frankreich geltenden Regelung zu orientieren. Darüber hinaus bringt die Erhöhung der Freimenge auch eine Verwaltungsvereinfachung mit sich. Zollstellen mit vorwiegendem Güternahverkehr werden durch die großzügigere Freimengenregelung entlastet. Andererseits sind gegen die Änderung und für die Rückführung auf die Freimenge von 50 l verkehrspolitische Gründe geltend gemacht worden. Die Meinungsbildung hierüber ist innerhalb der beteiligten Bundesministerien noch nicht abgeschlossen. Es läßt sich deshalb zur Zeit noch nicht sagen, ob die Zollvorschrift geändert und die Freimenge endgültig auf 100 1 festgesetzt wird oder ob künftig wieder nur die Freimenge von 50 l gewährt werden kann. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/2173 Frage A 113) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den jüngsten Untersuchungen des ADAC ziehen, wonach sich auf 208 Kilometern des deutschen Autobahnnetzes, die als „Todesstrecken" gelten, mindestens 12 Prozent aller schweren Unfälle ereignen sollen? Die Bundesregierung sieht in der Unfallanalyse des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) eine Ergänzung eigener Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit auf Autobahnen. Die Beseitigung der aufgezeigten Unfallschwerpunkte ist in dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, insbesondere durch die Maßnahmen der ersten Dringlichkeitsstufe, weitgehend abgedeckt. Diese Maßnahmen, zu denen die Verbreiterung von 4 auf 6 oder 8 Spuren, der Bau von Standspuren oder der Bau von Entlastungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 7083* strecken zählen, werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durchgeführt. Die Modernisierung von 1500 km Bundesautobahn (BAB) der Vorkriegszeit wird zur Zeit und künftig in Zusammenarbeit mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder verstärkt durchgeführt. Bei der augenblicklichen Überprüfung des Bedarfsplanes wird die Analyse des ADAC berücksichtigt. Es ist Aufgabe der Länder, Folgerungen in verkehrsrechtlicher Hinsicht zu ziehen, z. B. durch örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Länder diese Analyse zum Anlaß nehmen, etwa erforderliche verkehrsrechtliche Maßnahmen anzuordnen. Zu der in diesem Zusammenhang auch geäußerten Frage, warum nicht die Teststrecken „Tempo 130" alle Unfallschwerpunkte umfassen, ist zu bemerken: Ziel dieses Großversuchs ist es nicht, unfallträchtige Autobahnabschnitte zu entschärfen, sondern es soll die Auswirkung einer allgemeinen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf das Verkehrsverhalten und das Unfallgeschehen untersucht werden. Dazu mußten Teststrecken ausgewählt werden, die für das gesamte Netz der BAB repräsentativ sind. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 7/2173 Frage A 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß anläßlich der Luftfahrtschau in Hannover Triebwerke verschiedener Größen angeboten wurden, die in ihren Lärmemissionen unter der Richtlinie FA 36 liegen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Einsatz dieser lärmarmen Triebwerke bei deutschen und ausländischen Luftfahrtgesellschaften, soweit sie Überflug- bzw. Landerechte in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, zu beschleunigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß moderne Triebwerke den Bau von Flugzeugen gestatten, die deutlich unter den zulässigen Richtwerten des Anhanges 16 zum Abkommen von Chicago und der US-Vorschrift FAR 36 liegen. Dies beweisen neu entwickelte Flugzeugmuster wie A 300 B (Airbus) und andere. Die Bundesregierung hat bereits im August 1973 verfügt, daß nur noch solche Strahlflugzeuge neu zum Verkehr zugelassen werden, die diesen Anforderungen genügen. Damit war die Bundesrepublik allen anderen Ländern voraus. Bei der Umrüstung der bereits in Betrieb befind-. lichen Strahlflugzeuge ist die Verwendung dieser neuen Triebwerke in den meisten Fällen nicht möglich, da Triebwerk und Flugzeugzelle in der Entwicklung aufeinander abgestimmt werden müssen. Es werden jedoch für einige Flugzeugmuster bereits Bausätze angeboten, die eine lärmmindernde Umrüstung auf Anhang-16-Werte ermöglichen. Die Bundesregierung beobachtet die technische Entwicklung in diesem Bereich mit besonderer Aufmerksamkeit. Sie hat sich in einschlägigen Verhandlungen der weltweiten Internationalen Zivilluftfahrtorganisation stets mit Nachdruck für die Umrüstung aller Strahlflugzeuge eingesetzt. Die Bundesregierung erwägt auch, unabhängig hiervon eine Umrüstung vorzuschreiben. Die Möglichkeit der Finanzierung wird z. Z. noch geprüft, ebenso die Frage, mit welchen Mitteln bei Nichtzustandekommen einer internationalen Vereinbarung ausländische Luftverkehrsgesellschaften zur Umrüstung ihrer in der Bundesrepublik verkehrenden Flugzeuge veranlaßt werden können. Geprüft werden ferner die Möglichkeiten, lärmabhängige Landegebühren einzuführen und bei nächtlichen Verkehrsbeschränkungen nach Lärmemissionen zu differenzieren. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Juni 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/2173 Fragen A 115 und 116) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die unzureichende Zuteilung von Zulaufnummern für Transporte nach Italien eine spürbare Verknappung von Schienentransportraum im Tongebiet des Westerwalds eingetreten ist, die zu einer zwangsläufigen Verlagerung der Transporte von der Schiene auf die Straße und zu einem Lieferrückstand von rund 6000 Tonnen Ton geführt hat? Wird die Bundesregierung auf die Deutsche Bundesbahn einwirken, daß wieder mehr Transportraum für Tonlieferungen nach Italien zur Verfügung gestellt wird, um einmal eine nicht mehr reparable weitere Abwanderung der Transporte auf die Straßen zu stoppen und um zu verhindern, daß die italienischen Auftraggeber ihren Ton künftig aus anderen Ländern beziehen? Zu Frage A 115: Die Bundesregierung und die Deutsche Bundiesbahn beobachten mit Sorge die Entwicklung des Eisenbahngüterverkehrs nach Italien, bei dem in den letzten Jahren immer wieder Störungen auftreten. Ursache hierfür ist die mangelhafte Kapazität der italienischen Staatsbahnen. Von diesen Schwierigkeiten ist nicht nur der deutsche Tonexport, sondern die gesamte deutsche Industrie betroffen. Die Deutsche Bundesbahn hat daher im Zusammenwirken mit den Schweizer und Österreichischen Bundesbahnen versucht, Erleichterungen des Eisenbahnverkehrs mit Italien zu ermöglichen. So arbeitet z. B. seit Mitte 1973 eine gemeinsame Transportsteuerzentrale. Auf Grund wiederholter Verhandlungen der Deutschen Bundesbahn mit den italienischen Staatsbahnen wurde im Frühjahr 1974 in Mailand eine Leitstelle eingerichtet, die den Zulauf der nach Italien bestimmten Transporte der jeweiligen Kapazität der italienischen Strecken und Bahnhöfe anpaßt. Darüber hinaus hat sich auch der Bundesminister für Verkehr an seinen italienischen Kollegen gewandt, um auch auf Regierungsebene noch einmal nach Abhilfen zu suchen. Zu Frage A 116: Die Bundesregierung bedauert, daß der Deutschen Bundesbahn infolge der Transportsteuerung Transporte durch Abwanderung auf die Straße verlorengehen. Sie hat sich angesichts der Folgen, die sich aus der Kapazitätsenge bei den italienischen Staats- 7084* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Juni 1974 bahnen ergeben haben, erst letztmalig am 22. März 1974 an den italienischen Verkehrsminister mit der Bitte gewandt, dahin gehend einzuwirken, die Stokkung im Nord-Süd-Verkehr mildern zu helfen, da diese Schwierigkeiten zu einer erheblichen Beunruhigung in der deutschen Wirtschaft geführt und den Warenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien außerordentlich ungünstig beeinflußt haben. Die Deutsche Bundesbahn ist sowohl laderaummäßig als auch betrieblich jederzeit in der Lage, den Anforderungen ihrer Kunden im Güterverkehr nach Italien voll zu entsprechen. Die Transportsteuerung kann aber infolge der unzureichenden Abnahme durch die italienischen Staatsbahnen nicht ausschließen, daß z. Z. nur in entsprechendem Umfange den Belangen der deutschen Wirtschaft Rechnung getragen werden kann.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Dr. Hupka! Die Bundesregierung ist nicht dieser Auffassung. Im Rahmen des Zieles, möglichst vielen jungen Aussiedlern den für sie wichtigen Besuch der Förderschule zu ermöglichen, hat die Bundesregierung mit dem Garantiefonds bereits eine Regelung getroffen, die der Eingliederungssituation, insbesondere dem in den ersten Jahren nach der Zuwanderung in aller Regel erforderlichen Existenzaufbau der ausgesiedelten Familie, Rechnung trägt. Der Garantiefonds wird der jeweiligen Situation angepaßt. Von den Besuchern der Förderschulen erhalten 77,2 % eine elternunabhängige Förderung. Die übrigen 22,8 % werden zu einem durchschnittlichen Beteiligungsbetrag von lediglich 55 DM monatlich herangezogen — und dies nur dann, wenn die Einkommensverhältnisse der Eltern besonders gut sind. Diese Beteiligung ist zumutbar und gefährdet ,die Eingliederung nicht.


Rede von Liselotte Funcke
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Eine Zusatzfrage.

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    Rede von Dr. Herbert Hupka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, ist aber der Bundesregierung bekannt, daß 11 % der Eltern zum Teil bis zu 600 DM monatlich zahlen müssen und daß von diesen 11 % der Eltern nach Informationen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt ein Betrag von 112 DM verlangt wird?