Rede von
Heinrich
Müller
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Wunsch des Herrn Präsidenten nachkommen und werde mich kurz fassen. Den Antrag der Opposition auf Drucksache 7/2137 lehnen die Koalitionsfraktionen mit folgender Begründung ab. Um sicherzustellen, daß die Bundesmittel für die Bekämpfung der Verkehrsunfälle wirkungsvoll verwendet werden, erhält der Deutsche Verkehrssicherheitsrat Bundesmittel nur zur Finanzierung bestimmter, sorgfältig ausgewählter Projekte. Der Antrag der CDU/ CSU hätte zur Folge, daß an die Stelle der sinnvollen Projektförderung eine institutionelle Förderung mit all ihren Nachteilen träte. Mit der Änderung müßte das Verhältnis Bund /Deutscher Verkehrssicherheitsrat neu überdacht werden. Eine Änderung der Satzung wäre notwendig. Da die personellen Entscheidungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates bisher ohne Einflußnahme des Bundes getroffen werden konnten, würden in diesem
Bereich mit Sicherheit Schwierigkeiten entstehen. Damit auch künftig der sinnvollste und zweckmäßigste Einsatz der Bundesmittel gewährleistet wird, muß es bei der im Haushalt getroffenen Regelung bleiben.
Zu dem Antrag der Opposition auf Drucksache 7/2138 empfehle ich ebenfalls Ablehnung, und zwar aus folgenden Gründen. Erstens. Die sozialliberale Koalition ist nicht bereit, die von ihr gesetzte Priorität für den öffentlichen Personennahverkehr abschwächen zu lassen.
Es kommt deshalb auch nicht in Betracht, die für den öffentlichen Personennahverkehr vorgesehenen Ansätze zugunsten des Straßenbaus um 100 Millionen DM zu kürzen.
Zweitens. Die in Kap. 12 18 Tit. 882 01 und 882 02 sowie 891 01 ausgewiesenen Mittel sind im übrigen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zweckgebunden. Die Verstärkung dieser Mittel aus Kap. 12 18 Tit. 882 03 wäre nur durch eine Änderung des § 10 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes möglich. Bei diesem Gesetz handelt es sich außerdem um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz, um ein Gesetz also, das nicht ohne die Zustimmung des Bundesrates geändert werden kann.
Drittens. Im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird bewußt vermieden, die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr nach festen Sätzen auf die Deutsche Bundesbahn und die übrigen Verkehrsträger zu verteilen. Dies geschieht im Interesse einer einheitlichen Planung. Die CDU/CSU aber möchte hier einen neuen Schlüssel einführen, der das in Frage stellen und einen effizienten Einsatz der Mittel sehr erschweren würde.