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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6463 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 6463 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6463 B Aktuelle Stunde betr. Spionageverdacht gegen einen leitenden Mitarbeiter beim Bundeskanzleramt Dr. Carstens (CDU/CSU) ... 6463 C Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 6464 C Wehner (SPD) ... 6465 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 6466 C Reddemann (CDU/CSU) ... 6467 B Genscher, Bundesminister (BMI) . .. 6467 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6468 C Brandt, Bundeskanzler... 6469 C Entwurf eines Fünften Gesetzes der Fraktionen der SPD, FDP zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1981 [neu]) — Dritte Beratung — Frau Renger, Präsident . . . . . 6470 A Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . . 6470 A Kleinert (FDP). . . . . . . . 6471 D Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 6474 D Brandt, Bundeskanzler... 6479 D Dr. Mikat (CDU/CSU) . .6483 C, 6495 D Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 6488 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister 6491 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 6492 D Dürr (SPD) ... 6496 C Frau Huber (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) ... 6497 C Dr. Eppler ('SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6498 C Scheu (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6499 D Rapp (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6500 C Dr. Schweitzer (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6500 C Namentliche Abstimmungen . . . . . 6501 D Glückwünsche zur Vaterschaft des Abg. Dr Schöfberger ... 6503 D Überweisung eines Entschließungsantrages an Ausschüsse ... 6505 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden (Drucksache 7/1714), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1905) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6505 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betr. Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/992), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2033), Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1941) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ... 6506 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 'betr. Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/993), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2034), Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1942) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6506 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 7/371), Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/2013) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6506 C Entwurf eines Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz) (Drucksache 7/131), Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/2006) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 6506 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksache 7/866), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/2019) — Zweite und dritte Beratung — 6507 A Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr (Drucksache 7/1875) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6507 B Entwurf eines Gesetzes der Abg. Dr. Lenz (Bergstraße), Kunz (Berlin), Frau Berger (Berlin), Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen (Drucksache 7/1882) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes der Abg. Dr. Klein (Stolberg), Reddemann, Dr. Blüm, Gerster (Mainz), Dr. Klein (Göttingen), Vogel (Ennepetal), Dr. Schulze-Vorberg, Nordlohne, Breidbach, Dr. Hornhues und Genossen (Drucksache 7/1883) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (1964) (Heizölkennzeichnung) (Drucksache 7/1944) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel (Drucksache 7/1963) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes (Drucksache 7/1968) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6507 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr (Drucksache 7/1973) — Erste Beratung — 6507 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemeinschaft, Ergänzenden Internen Finanzabkommen und Ergänzungsprotokoll über die EGKS-Erzeugnisse vom 30. Juni 1973 (Drucksache 7/1974) — Erste Beratung — 6507 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 14. Januar 1974 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache 7/1976) — Erste Beratung — 6508 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/1989) — Erste Beratung — 6508 A Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (Drucksache 7/1992) — Erste Beratung — . . . . . 6508 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April. 1974 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Oktober 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 7/1978) — Erste Beratung — 6508 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes (Drucksache 7/1980) — Erste Beratung . . . . . 6508 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Drittes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/2003) — Erste Beratung . . . 6508 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/2015) — Erste Beratung — 6508 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften (Drucksache 7/2016) — Erste Beratung — . . . 6508 B Entwurf eines Gesetzes der Abg. Frau Dr. Wex, Frau Stommel, Burger, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Götz, Vogt und Genossen über die Gewährung von Erziehungsgeld (Bundeserziehungsgeldgesetz — BEGG) (Drucksache 7/2031) — Erste Beratung — 6508 C Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, FOP zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs (Drucksache 7/2032) — Erste Beratung — 6508 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973 hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/835, 7/1890) ... 6508 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe zur Kapitalzuführung an die Salzgitter AG (Drucksachen 7/1746, 7/1959) ... 6508 D Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Marienfelde an das Land Berlin (Drucksachen 7/1668, 7/1898) . . 6509 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Lichterfelde für Zwecke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus (Drucksache 7/1971) 6509 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Luneburg an die Stadt Luneburg (Drucksache 7/2002) . . 6509 A Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1974 eingegangenen Petitionen (Drucksache 7/1966) 6509 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Zollkontingente für Walzdraht usw.) (Drucksache 7/1970) . . . . 6509 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Besondere Zollsätze gegenüber Finnland — EGKS) (Drucksache 7/1969) ... 6509 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Drucksachen 7/913, 7/1879) von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6510 B Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Mineralöle und eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der spezifischen Verbrauchsteuern auf die zur Verwendung als Brennstoffe bestimmten flüssigen Kohlenwasserstoffe (Drucksachen 7/1042, VI/1704, 7/1872) ... 6509 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 7/1605, 7/1891) 6509 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 und Nr. 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksachen 7/1648, 7/1909) ... 6509 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 in bezug auf die Definition von Likörwein und bestimmtem Traubenmost und eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 948/70 zur Definition bestimmter aus Drittländern stammender Erzeugnisse der Nummern 20.07, 22.04 und 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen 7/1579, 7/2014) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 6510 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6510 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6511* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Folgerungen aus dem Bericht der Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebiets . . . . 6511* B Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Wende (SPD) : Entwicklung der innerdeutschen Sportbeziehungen; Weiterentwicklung der Sportbeziehungen zu den ost- und südosteuropäischen Ländern ... 6511* D Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kater (SPD) : Vorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Novellierung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank 6512* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Entwicklung der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland; Anteil der Geburten von Kindern ausländischer Gastarbeiter . . . . . 6512* C Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/2008 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Pressemeldung über den Rückgang der Zahl der Personen, die die „DDR" mit Genehmigung verlassen haben . . . 6512* D Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Beschäftigung von Linksextremisten in der Bundeszentrale für politische Bildung . . 6513* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 35 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Erarbeitung eines Theaterförderungsgesetzes ... 6513* C Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Dauer des Aufenthalts von Spätaussiedlern in Lagern und Übergangswohnheimen; Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration der Spätaussiedler 6514* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Erklärung von Bundesminister Franke in der Debatte über die Lage der Nation; vertragliche Vereinbarungen mit der DDR und Grundgesetz ... 6514* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 V Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Aigner (CDU/ CSU) : „Abschirmung" der Ständigen Vertretung der Bundesregierung in Ost-Berlin 6515* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Unabhängigkeit der Republik Guinea Bissao 6515* C Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Aufhebung des Verfassungsgebots des Art. 29 Abs. 3 GG betr. Volksentscheide 6516* B Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 Drucksache 7/2008 — des Abg. Flämig (SPD) : Gefährdungspotential und Erzeugung neuer Kernbrennstoffe beim Betrieb des „Schnellen Brüters" ... 6516* C Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 13 und 14 Drucksache 7/2008 — des Abg. Hansen (SPD) : Sicherheitskontrollen bei Fluggästen; Verwendung von Röntgengeräten bei der Gepäckkontrolle ... 6517* A Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Untersuchungen über Standorte von Kernkraftwerken ... 6517* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Angleichung der besoldungsmäßigen Rechtsposition der von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrer an die Rechtsposition der Beamten und Angestellten des Bundes im Ausland . . . . . . 6517* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kater (SPD) : Schritte der Bundesregierung gegen die Erschwerung von Kompromissen bei der Beschlußfassung im EG-Ministerrat durch vorherige Veröffentlichung der nationalen Positionen . . . . . 6518* B Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Aufnahme der Tätigkeit der deutschbritischen Stiftung zum Studium der Industriegesellschaft; Berufung deutscher Vertreter in Kuratorium und Exekutivausschuß . . . . . . . . . 6519* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Mitgliedschaft von Mitgliedern der Bundesregierung bei der „Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion"; Herkunft der finanziellen Mittel dieser Gesellschaft 6519* D Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 16 und 17 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Nutzung leerstehender Aussiedlerwohnungen ... 6520* C Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Auszeichnung von Produkten mit einem Umweltschutzzeichen . . . . 6521* B Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 19 und 20 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Wolfram (SPD) : Forderungen der Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen . . . . . . 6521 * D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Anlage 24 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Errichtung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; Geräuschimmissionen in den Wohngebieten von Weissenthurm und Neuwied . . . . . . . . . . 6522* C Anlage 25 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Presseberichte über gezielte finanzielle Unterstützung von für die Meinungsvielfalt besonders wichtigen Betrieben 6523* A Anlage 26 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lenders (SPD) : Bevölkerungszahl im Umkreis des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; Gefährdung durch Abgabe radioaktiver Abwässer ... 6523* C Anlage 27 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 26 und 27 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Immer (SPD) : Gutachten über die Untergrund- und Wasserverhältnisse im Bereich des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; Sicherheitseinrichtungen und Ablauf des Genehmigungsverfahrens 6524* B Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Salzimmissionen aus dem Naßkühlturm des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; aerologische Untersuchungen und Gutachten des Deutschen Wetterdienstes 6524* D Anlage 29 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Fellermaier (SPD) : Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden; Auslieferung von Rauschgifthändlern und ähnlichen Kriminellen ... 6525* A Anlage 30 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Krampe (CDU/ CSU) : Schadensersatz für Körper- und Sachschäden infolge von Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen; Ausbleiben einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung . . . . . . . . 6525* D Anlage 31 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Zahl der seit dem 1. Januar 1973 anhängigen Rechtsstreitigkeiten um sogenannte Lockvogelangebote; Einleitung von gesetzlichen Maßnahmen . . . . 6526* A Anlage 32 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Entwicklung der Straftaten nach § 223 a StGB in den letzten zehn Jahren; vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung dieser Straftaten ... 6526* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zum Kantinenessen . . . . 6529* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Klagen der freien Tankstellen über Benachteiligung durch Mineralölgesellschaften ... 6530* A Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Förderung von Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden nach Teil A und Investitionsvorhaben der Bundesressorts nach Teil B des Sonderprogramms in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld ... 6530* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 VII Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Erweiterung des ERP-Wirtschaftsplans um einen Titel „Hilfen für Kommunen in wirtschaftsschwach strukturierten Gemeinden" ... 6530* D Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Förderung von Erdgas im Gebiet von Salzwedel und Unterstützung der Erdgassuche in Wustrow und Umgebung 6531* B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Verdacht auf Vorliegen einer unerlaubten Handlung beim Zustandekommen des Kali-Monopols . . . . . . . . 6531 * C Anlage 39 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Büchler (SPD) : Zeitungsberichte über Angebot von deutscher Butter in England für 2,53 DM je kg ... 6531*D Anlage 40 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Marquardt (SPD) : Unterzeichnung der Genfer Konvention vom 29. April 1958 über die Erhaltung der biologischen Ressourcen der hohen See sowie der Londoner Konvention vom 1. Juni 1967 über die Ausübung des Fischfangs im Nord-Atlantik durch die Bundesregierung . . . . . 6532* B Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Förderung des Urlaubs auf dem Bauernhof durch die Bundesregierung . . 6532* D Anlage 42 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Erlös pro Hektar bei Getreide und Raps im Jahr 1974 ... 6533* C Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Mittel für die durch Artikel 3 des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 geschaffene Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger . . 6533* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Ausnahmegenehmigung vom Ausländeranwerbeverbot für das Hotel- und Gaststättengewerbe . . . . . . . 6534* A Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Seibert (SPD): Zahl der Anträge auf flexibles Altersruhegeld und Zahl der Renten nach Mindesteinkommen; finanzielle Auswirkungen der 1972 beschlossenen Rentenreformgesetze ... 6534* C Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Zahl der Bescheide der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung von Umschulungen zur Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen . . . 6534* D Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Verdrängung der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung . . . . . 6535* B Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Erwägungen über Sicherheitsvorschriften für PVC-Arbeitsplätze ... 6535* C Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Zebisch (SPD) : VIII Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 96, Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Täuschungen der Arbeitnehmer über die wahre Leistungsbeurteilung durch Bewertungsformeln in Zeugnissen; Aufstellung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Arbeitnehmer . 6536* A Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Bau von Unterrichtsgebäuden der ABC-Schule Sonthofen . . . . . . 6536* B Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Freigabe von Wegen in den Randzonen der Truppenübungsplätze um Munster für Fußgänger und Radfahrer; Entlastung des Standortkommandanten Munster hinsichtlich der Haftung . . . . 6536* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Gastarife, die auf einem Umrechnungsschlüssel zum Heizölpreis beruhen, und Möglichkeit der Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses . . . 6537* A Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/ CSU) : Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschriften für die Feststellung des Anteils der Eigenmittel an den der Abnutzung unterliegenden Anlagegütern geförderter Krankenhäuser gemäß § 13 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . . . 6537* C Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Bedeutung des sogenannten Halbierungserlasses vom 5. September 1942 bezüglich der Kostenübernahme für Geistes-, Nerven- und Gemütskranke in psychiatrischen Landeskrankenhäusern für die psychiatrische Versorgung; Notwendigkeit der Aufhebung dieses Erlasses ... 6537* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Ansteigen der Pflegesätze nach dem Inkrafttreten der Bundespflegesatzverordnung ... 6538* B Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einführung einer Fluglärmgebühr für den Flughafen Frankfurt/Main . . . 6538* C Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Lohnsteuer und Sozialabgaben für die Beschäftigten der „Reichsbahn in Westberlin" ... 6538* D Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 67 und 68 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU) : Ausbau der Ortsdurchfahrt Basdahl (Kreis Bremervörde) im Zuge der Bundesstraße 71/74 und der Ortsdurchfahrten Bevern/Parnewinkel und Selsingen im Zuge der Bundesstraße 71; Stand der Ausbaumaßnahmen an der Bundesstraße 71 im Bereich der Stadt Bremervörde .... 6539* A Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 69 und 70 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Investitionspläne der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost für die Landkreise Wetzlar und Dillenburg; Absehen von einem Ausbau von Schnellstrecken der Deutschen Bundesbahn im Raum Gießen—WetzlarDillenburg und Auflösung von Stückgutbahnhöfen ... 6539* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den ,26. April 1974 IX Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 71 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Abbruch des Raumordnungsverfahrens für das Donauried ... 6541* B Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 72 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Stand der Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn .... 6541* C Anlage 62 Antwort des ParL Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Nichtentsendung eines Vertreters des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zur Diskussion des Westdeutschen Rundfunks (Fernsehen) zu der Sendung „Trend" vom 11. März 1974 ... 6541* D Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 74 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Verzögerung der Eröffnung der Ausbildungsstätte für Nachwuchskräfte des Fernmeldewesens in Bad Kreuznach .... 6542* A Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 75 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Blüm (CDU/CSU) : Zahl der von der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn in diesem Jahr eingestellten Auszubildenden .... 6542* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 76 und 77 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Rechtsgrundlage für die Zahlung der vollen Bezüge an Arbeiter und Angestellte der Deutschen Bundespost für Streiktage im Februar 1974; Berechnung des Pauschalbetrags der Gewerkschaft .... 6542* C Anlage 66 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Fragen B 79 und 80 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Tönjes (SPD) : Verwendung der Mittel für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz und für den Studentenwohnraumbau nach den „Bund-LänderRichtlinien für die Studentenwohnraumförderung" ; Kostensenkung und Beschleunigung des Hochschulbaus und Studentenwohnraumbaus . . . . 6542* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6463 96. Sitzung Bonn, den 26. April 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 4. Adams * 26. 4. Dr. Aigner * 26. 4. Dr. Artzinger * 26. 4. Dr. Bangemann * 26. 4. Baum 18. 5. Dr. Bayerl 26. 4. Blumenfeld * 26. 4. Dr. Burgbacher * 26. 4. Dr. Corterier * 26. 4. Dr. Evers 26. 4. Fellermaier * 26. 4. Flämig * 26. 4. Frehsee * 26. 4. Dr. Freiwald 18. 5. Dr. Früh * 26. 4. Dr. Geßner 26.4. Grobecker 26. 4. Dr. Haenschke 26. 4. Härzschel * 26. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 4. Jaschke 27. 4. Junghans 26. 4. Kahn-Ackermann ** 26. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Krall * 26. 4. Lange * 26. 4. Lautenschlager * 26. 4. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 26. 4. Memmel * 26. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 4. Orgaß 26. 4. Frau Dr. Orth * 26. 4. Roser 5. 5. Dr. Schachtschabel * 26. 4. Schmidt (München) * 26. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 4. Schwabe * 26. 4. Dr. Schwörer * 26. 4. Seefeld * 26. 4. Springorum * 26. 4. Dr. Starke (Franken) * 26. 4. Walkhoff * 26. 4. Frau Dr. Walz * 26. 4. Dr. Wittmann 27. 4. Wuttke 26. 4. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 25) : Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Folgerungen aus dem im November 1972 vorgelegten Bericht der Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebiets zu ziehen? Die Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebietes hat in ihrem im November 1972 vorgelegten Bericht bekanntlich empfohlen, das Bundesgebiet gemäß Artikel 29 GG in fünf oder sechs Länder neu zu gliedern und hierzu eine Anzahl von Alternativen vorgelegt. Die Entscheidung über die Gesamtneugliederung wird die Bundesregierung treffen, wenn die politische Diskussion über die Neugliederungsfrage so weit gereift ist, daß eine Entscheidung möglich wird, die von einer überwiegenden Mehrheit unterstützt wird. Es ist offenkundig, daß der dafür erforderliche Konsens derzeit noch nicht erreicht ist. Auch eine Prognose darüber ist mir nicht möglich. Der Bundesregierung ist bekannt, daß Landesregierungen Erwägungen zur Neuformulierung der Verfassungsvorschrift des Artikels 29 GG anstellen. So hat sich der Bayerische Ministerpräsident in einem Interview mit der Schwäbischen Zeitung vom 28. Februar 1973 sogar für eine ersatzlose Streichung dieser Vorschrift ausgesprochen. Auch namhafte Staatsrechtslehrer, beispielsweise die Professoren Werner Weber und Ulrich Scheuher, haben ihre Skepsis gegenüber der Praktikabilität des Auftrags aus Artikel 29 GG in seiner jetzigen Fassung geäußert. Anlage 3 Antwort des Bundesminister Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 26 und 27) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der innerdeutschen Sportbeziehungen nach der Paraphierung des Protokolls über die „Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DSB und DTSB"? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der Einbeziehung der Sportorganisationen von Berlin (West) in das Protokoll der beiden deutschen Sportbünde auch positive Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der Sportbeziehungen zu den ost- und südosteuropäischen Ländern zu erwarten sind, und in welcher Weise will die Bundesregierung diese Möglichkeiten fördern? Zu Frage A 26: Die Bundesregierung begrüßt die Paraphierung des Abkommens über die „Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DSB und dem DTSB". Sie sieht darin den entscheidenden Schritt auf dem Weg zu der im Grundlagenvertrag vorgezeichneten Normalisierung der sportlichen Beziehungen zwischen dem DSB und dem DTSB. Hervorzuheben ist insbesondere, daß nunmehr auch vom DTSB die Einheit des Westberliner Sports 6512* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 und des Sports in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird. Auch die Bundesregierung erwartet jedoch, daß der Sportverkehr zwischen DSB und DTSB sich mit der Zeit unbürokratisch und liberal entwickelt. Zu Frage A 27: Aufgrund der politischen Verflechtungen, die zwischen der DDR und ost- und südosteuropäischen Ländern bestehen, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der Einbeziehung der Sportorganisationen von Berlin (West) in das Protokoll der beiden deutschen Sportverbände auch positive Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der Sportbeziehungen zu den ost- und südosteuropäischen Ländern zu erwarten sind. Die Bundesregierung wird diese Möglichkeiten fördern, indem sie weitere Verbesserungen der Beziehungen zu den genannten Ländern anstrebt und damit zugleich verbesserte politische Voraussetzungen auch für eine allgemeine Intensivierung des Sportverkehrs schafft. Mit der UdSSR, Rumänien und Jugoslawien bestehen bereits Kulturabkommen, die den Sportaustausch unterstützende Regelung enthalten. Die Bundesregierung unterstützt den Sportaustausch in ost- und südosteuropäischen Ländern überdies seit Jahren mit Mitteln des Auswärtigen Amtes. 1973 konnten sämtliche bezuschussungsfähigen Anträge der Sportverbände und -vereine berücksichtigt I werden. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft ausreichende Mittel für die Förderung von Sportkontakten in diesen Ländern zur Verfügung stellen. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 28 und 29) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung darüber, wie das Gesetz über die Lastenausgleichsbank auf Grund der veränderten Aufgabenstellung dieser Bank novelliert werden sollte? sollte? Hält es die Bundesregierung nicht für nützlich und notwendig, im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank auch den Arbeitnehmern dieser Bank Mitwirkungsmöglichkeiten im Verwaltungsrat dieser Bank zu geben? Zu Frage A 28: Die ursprüngliche Aufgabe der Lastenausgleichs-bank ist es, zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den Krieg und seine Folgen betroffenen Personen, insbesondere der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten, Kredite und finanzielle Beihilfen zu beschaffen und zu gewähren. Im Jahre 1969 wurde durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank bestimmt, daß die Bank auch andere Aufgaben durchführen kann, die ihr von Bundesbehörden übertragen werden. Diese Vorschrift ermöglichte es, der Lastenausgleichsbank vielseitige Aufgaben zu übertragen, und es besteht bisher kein Anlaß, die Aufgabenstellung der Bank durch eine Gesetzesnovelle nochmals zu erweitern. Zu Frage A 29: Es handelt sich um eine Frage von allgemeiner Bedeutung, die nicht isoliert für die Lastenausgleichsbank gesehen werden kann. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, hier Initiativen zu ergreifen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Trend für die Entwicklung der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist der Anteil der Geburten von ausländischen Gastarbeiterkindern? Der derzeitige Trend der Entwicklung der deutschen Bevölkerung ist dadurch gekennzeichnet, daß seit dem Jahre 1972 ein Überschuß der Sterbefälle über die Geburten zu verzeichnen ist. Im Jahre 1973 sind, auf die deutsche Bevölkerung bezogen, bei 530 000 Geburten und 720 000 Sterbefällen rd. 190 000 Menschen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum Kinder geboren wurden. Bei den Ausländern dagegen war u. a. wegen ihrer günstigen Altersstruktur bei 100 000 Geburten und 10000 Sterbefällen ein Geburtenüberschuß von 90 000 zu verzeichnen. Um diesen Geburtenüberschuß der Ausländer verminderte sich das Geburtendefizit der Gesamtbevölkerung auf rd. 100 000. Der Anteil der von Ausländerinnen in der Bundesrepublik geborenen Kinder an der Gesamtzahl der Geburten betrug im Jahre 1973 16 % gegenüber 13 % im Jahre 1972. Nach den vorliegenden Vorausschätzungen ist damit zu rechnen, daß in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten die Zahl der Sterbefälle die der Geburten in jedem Jahr übersteigen wird, so daß es zu einer leichten Abnahme der Bevölkerung der Bundesrepublik kommt. Sie wird bis zum Jahre 2000 schätzungsweise 4,5 Millionen Menschen, das sind etwa 8 %, betragen. Die Bundesregierung mißt dieser Frage große Bedeutung bei. Sie hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung beauftragt, die Entwicklung sorgfältig zu beobachten und die Ursachen und Auswirkungen zu analysieren. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6513* Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 31): Trifft die Meldung der „Welt" vom 10. April 1974 zu, die Zahl der Personen, die die „DDR" mit Genehmigung der dortigen Behörden verlassen dürfen, sei im Verhältnis zum ersten Quartal 1973 im ersten Quartal 1974 um rund 26 % zurückgegangen, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Entwicklung angesichts der Ankündigung, ihre Politik solle den Deutschen im geteilten Deutschland dienen? Die in der „Welt" vom 10. April 1974 veröffentlichten Zahlen über die in. den ersten Quartalen 1973 und 1974 aus der DDR eingetroffenen Übersiedler sind zutreffend. Der Rückgang hat jedoch keine politischen, sondern ganz natürliche Gründe. Die Masse der übersiedlungswilligen Rentner — um diese handelt es sich fast ausschließlich — hat in den Anfangsjahren, als die DDR-Behörden mit der Erteilung von Übersiedlungsgenehmigungen großzügiger wurden, das war 1963/64, von den Umzugsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Seitdem ist der Zuzug rückläufig, wie die Statistik beweist. Es wurden Übersiedler registriert: 1963 und 1964 je etwa 30 000 1965 etwa 18 000 1966 etwa 16 000 1967 etwa 14 000 1968 etwa 11000 1969 und 1930 je etwa 12 000 1971 und 1972 je etwa 11 000 1973 etwa 8 667 Der im ersten Vierteljahr 1974 festgestellte rückläufige Trend paßt sich also dieser Entwicklung durchaus an. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 34) : Trifft es zu, wie Pressemeldungen besagen, daß in der Bundeszentrale für Politische Bildung mindestens drei Linksextremisten beschäftigt sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls angesichts einer solchen Tatsache zu unternehmen? Es handelt sich bei dem mit Ihrer Frage angesprochenen Personenkreis um insgesamt 4 Personen. Die genannten Personen standen oder stehen nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeszentrale für politische Bildung. Es handelt sich vielmehr um freie Mitarbeiter, mit denen die Bundeszentrale befristete Werkverträge abgeschlossen hat. Eine dieser genannten Personen hatte bereits am 1. April 1974 auf eigenen Wunsch das Beschäftigungsverhältnis gelöst. Eine weitere Person hat sich im Rahmen des Unikollektivs der Roten Zellen u. a. dafür eingesetzt, „den Aufbau der revolutionären Organisation der Arbeiterklasse lokal und überregional mit voranzutreiben" . Er hat außerdem bei Vertragsabschluß ein gegen ihn laufendes Strafverfahren, das schließlich im Jahre 1973 zu seiner Verurteilung führte, nicht offenbart. Er erschien daher der Bundeszentrale — der ich darin voll zustimme — nicht geeignet, weiterhin an der politischen Bildung im Sinne des Grundgesetzes mitzuwirken. Das Vertragsverhältnis mit ihm ist deshalb gelöst worden. Bei zwei weiteren Personen wird zur Zeit geprüft, ob eine vorzeitige Beendigung 'der befristeten Verträge in Betracht kommt. Die Untersuchung, wer die Verantwortung für den Abschluß der Verträge trägt, ist im Gange. Die notwendigen Vorkehrungen, eine Widerholung solcher Fälle zu verhindern, sind getroffen. Es steht für mich außer Frage, daß an der politischen Bildung nur Personen mitwirken können, an deren Verfassungstreue auch nicht der geringste Zweifel besteht. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/2008, Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Vorbereitungen zur Erarbeitung eines Theaterförderungsgesetzes — analog zum Filmförderungsgesetz — zu treffen, das geeignet ist, den Städten und Ländern, die den ständig zunehmenden finanziellen Anforderungen durch das Theater nicht mehr gewachsen sind, entsprechende Bundeshilfen in Aussicht zu stellen? In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Evers, Pfeifer, Dr. Gölter und der Fraktion der CDU/CSU betr. die finanzielle Lage der Theater in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung am 8. Januar 1974 (verteilt mit Drucksache 7/1571) dargelegt, daß ihr nach der durch das Grundgesetz gegebenen Aufgabenverteilung eine Theaterförderung grundsätzlich nicht möglich ist. Eine Förderung ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn es gilt, den Auswirkungen der Teilung Deutschlands zu begegnen, oder wenn es im besonders gelagerten Einzelfall die gesamtstaatliche Repräsentation erfordert. Der Vorschlag, den Theatern durch ein in Analogie zum Filmförderungsgesetz zu schaffendes Theaterförderungsgesetz zu helfen, führt nicht weiter. Beim Filmförderungsgesetz, das der Bund nach Art. 74 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) erlassen hat, muß die Filmwirtschaft im wesentlichen selbst durch eine bei den Filmtheaterbesitzern erhobene und an die Filmförderungsanstalt abzuführende Filmabgabe die Mittel für die Förderungsziele aufbringen. Länder und Kommunen leisten keine Finanzierungsbeiträge. Der Bund stellt nur Mittel aus 6514* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 dem zweckgebundenen Sondervermögen „Ufi-Abwicklungserlös" zur Verfügung; diese Gelder aus der Liquidation des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens sind bereits aufgrund des Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens vom 5. Juni 1953 für die Förderung der Filmwirtschaft bestimmt. Für das Theater kommt dieses Prinzip der Umverteilung von Mitteln als Förderungsmöglichkeit offensichtlich nicht in Betracht. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walk- hoff (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 36 und 37) : Wie lange halten sich Spätaussiedler nach ihrem Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich in Grenzdurchgangs- und Durchgangslagern und in Übergangswohnheimen auf, ehe sie eine angemessene Wohnung in der Aufnahmegemeinde finden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit den Spätaussiedlern durch Bereitstellung familiengerechter Wohnungen, durch Beihilfen für den Existenzaufbau, durch Sprachunterricht usw. die gesellschaftliche Integration erleichtert wird? Zu Frage A 36: Die Dauer des Aufenthalts der Aussiedler in Zwischenunterkünften ist regional zu unterschiedlich, als daß sie — gültig für einen Bundesdurchschnitt — in einer Zahl genannt werden könnte. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Grenzdurchgangslagern beträgt in Friedland 3 Tage, in Nürnberg 1 Tag. Die Dauer des Aufenthalts in den Landesdurchgangswohnheimen bzw. den Landeseinweisungsstellen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Um Beispiele zu nennen: In der Landesaufnahmestelle Rastatt des Landes Baden-Württemberg bleiben ,die Aussiedler vor ihrer Weiterleitung in der Regel 6 bis 7 Tage. Im Landesdurchgangswohnheim des Landes Nordrhein-Westfalen in Massen bei Unna beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer etwa 6 Wochen, in Fällen, in denen Aussiedler ,an Berufsumschulungsmaßnahmen teilnehmen, 5 bis 6 Monate. In den Landesdurchgangswohnheimen des Landes Hessen vergehen bis zur Einweisung in die Kreise und Gemeinden — je nach deren Aufnahmefähigkeit oder aus in der Person des Aussiedlers liegenden Gründen — bis zu neun Monate. Die Frage, wie lange sich Aussiedler durchschnittlich in kommunalen Durchgangswohnheimen aufhalten, bis ihnen eine angemessene Wohnung in der Aufnahmegemeinde zugewiesen werden kann, läßt sich ebenfalls nicht mit einer Zahl beantworten. Die Aufenthaltsdauer in diesen Zwischenunterkünften differiert von Land zu Land und innerhalb der Länder von Kreis zu Kreis und Gemeinde zu Gemeinde außerordentlich stark, je nachdem, ob es sich um ländliche oder industriell ausgerichtete Gebiete handelt. Die Verweildauer in Zwischenunterkünften hängt ab einmal von der Wohnungsbaukapazität des Aufnahmekreises oder der Aufnahmegemeinde, zum anderen von den individuellen Bedürfnissen und Interessen des Aussiedlers selbst, die die Dauer des Provisoriums beeinflussen können. Als Faustregel kann gelten, daß die Aufenthaltsdauer in Übergangswohnheimen in ländlichen Bereichen mit etwa 3 bis 6 Monaten, in Ballungsgebieten bis zu zwei Jahren und darüber angesetzt werden muß. Zu Frage A 37: Die Bundesregierung sieht z. Z. keine Veranlassung, besondere Maßnahmen zur Erleichterung der Integration der Aussiedler in das Berufs- und Wirtschaftsgefüge der Bundesrepublik zu erwägen. Sie ist der Ansicht, daß das Angebot an Hilfen zur Überwindung und Milderung von Eingliederungsschwierigkeiten derzeit ausreicht. Das schließt nicht aus, daß die Entwicklung sorgfältig beobachtet wird. Die Bundesregierung, die Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen, die dankenswerterweise einen besonderen Ausschuß für Fragen der Eingliederung von Aussiedlern berufen hat, die Arbeitsverwaltung und alle sonstigen in der Eingliederungsarbeit tätigen Verbände sind gemeinsam bestrebt, Lücken in der Eingliederung durch adäquate Maßnahmen zu schließen. Eine wertvolle Hilfe in dieser Hinsicht bietet das Memorandum der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen „Probleme der beruflichen Eingliederung der Aussiedler" vom 30. November 1972. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 86 und 87) : Welche „Regeln zwischenstaatlichen Rechts" und welche Bestimmungen der Wiener Vertragsrechtskonvention, die eine Kodifizierung des Mindeststandards des Völkergewohnheitsrechts darstellt, hatte der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Franke, im Auge, als er in der Debatte über die Lage der Nation feststellte: ''... wir haben nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts erklärt, daß die vertraglichen Vereinbarungen mit der DDR unsere verfassungsmäßigen Anschauungen und Ziele nicht verändern können . Die DDR hat in Kenntnis dessen den Grundlagenvertrag unterschrieben"? Wie vereinbart die Bundesregierung die Erklärung von Bundesminister Franke in der Debatte über die Lage der Nation, wonach die vertraglichen Vereinbarungen mit der DDR auch nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts Ziele und Vorschriften des Grundgesetzes nicht verändern können und die DDR in Kenntnis dessen den Grundlagenvertrag unterschrieben hat mit der Feststellung des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen am 24. Januar 1974, daß sich für die DDR aus dem Grundlagenvertrag keine Pflicht ergebe, nur solche Ansprüche herzuleiten, die mit dem Grundgesetz im Einklang stehen? Zu Frage A 86: Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen bezog sich bei seiner Feststellung in der Debatte zur Lage der Nation auf den Artikel 31 Ziffer 2 b der Wiener Konvention über das Vertragsrecht vom Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6515* 23. Mai 1969. Diese Bestimmung bringt eine Regel des zwischenstaatlichen Gewohnheitsrechtes zum Ausdruck, die besagt, daß für die Auslegung eines zwischenstaatlichen Vertrages jede Urkunde heranzuziehen ist, die von einem oder mehreren Partnern im Zusammenhang mit dem Abschluß des Vertrages errichtet und von den anderen Partnern als eine auf den Vertrag bezügliche Urkunde angenommen wurde. Diese Bestimmung ist wichtig für die Auslegung des „Briefes zur deutschen Einheit". Sie bewirkt, daß dieser als ein Dokument angesehen werden muß, das für die Auslegung des Grundlagenvertrages von Bedeutung ist. Damit ist klargestellt, daß der Grundlagenvertrag nicht im Widerspruch zu dem Streben des deutschen Volkes steht, in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiederzuerlangen. Er steht insofern — und das Bundesverfassungsgericht hat das bestätigt — in Übereinstimmung mit unserer Verfassungsordnung und unseren verfassungsmäßigen Zielen. Zu Frage A 87: Die Erklärung von Herrn Bundesminister Franke in der Debatte über die Lage der Nation steht nicht in Widerspruch zu meiner Feststellung vom 24. Januar 1974. Es ist selbstverständlich, daß vertragliche Vereinbarungen die Vorschriften des Grundgesetzes nicht verändern können. Andererseits kann das Grundgesetz die DDR nicht verpflichten. Die Präambel des Grundlagenvertrages stellt fest, daß beide Staaten in Deutschland unterschiedliche Auffassungen, im besonderen zur nationalen Frage haben. Auf der Grundlage dieser Einigung hat die DDR den Grundlagenvertrag unterschrieben. Wir haben andererseits nicht darauf verzichtet, auch in Zukunft eine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiederzuverschaffen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 26. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 98) : Trifft es zu, daß das Erdgeschoß der Ständigen Vertretung der Bundesregierung in Ost-Berlin vergittert wird, obwohl die Vertretung von zwei für mehrere Wächter bemessenen Wachhäusern flankiert wird im Gegensatz zu allen vergleichbaren Gebäuden, für die meist nur ein für einen Wächter bemessenes Wachhaus aufgestellt worden ist, wenn ja, wie rechtfertigt sie es, und sollte die Bundesregierung nicht vielmehr alles vermeiden, was bei den Deutschen im Herrschaftsbereich des Ostberliner Regimes den Eindruck hervorruft, sie wolle ihre Ständige Vertretung in Ost-Berlin von ihnen abschirmen? ln ähnlicher Weise wie bei vielen anderen Bürogebäuden sind die Fenster im Erdgeschoß des Gebäudes Hannoversche Straße 30 — der vorgesehenen Kanzlei der Ständigen Vertretung des Bundesregierung in Ost-Berlin — ebenfals vergittert. Auf der Straßenseite waren die Fenstergitter bereits aus der früheren Verwendung des Hauses vorhanden. Es bestand kein Anlaß für die Bundesregierung, von der DDR die Entfernung dieser Gitter zu verlangen, zumal das Gebäude an einer belebten Straße liegt. Soweit Gitter im Erdgeschoß auf der Hofseite nicht vorhanden waren, sind diese aus Sicherheitsgründen auf unsere Veranlassung angebracht worden. Soweit der Bundesregierung bekannt, stehen in der Nähe des Gebäudes zwei Wachhäuser. Diese Wachhäuser sind nicht auf Veranlassung und ohne Mitwirkung der Bundesregierung von den Behörden der DDR erichtet worden. Die Bundesregierung wird ihrerseits alles vermeiden, was den Eindruck hervorrufen könnte, sie wolle ihre Ständige Vertretung in Ost-Berlin von der Bevölkerung abschirmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vorn 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 1 und 2) : Trifft es zu, daß die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrer weder Beamte noch Angestellte des Bundes sind und aus diesem Grunde auch keine Rechtsansprüche gegen den Bund auf Dienstbezüge, Auslandsvergütung und Kaufkraftausgleich haben und dementsprechend auch keine Rechtsmittel einlegen können? Was wird die Bundesregierung tun, um den von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrern in bezug auf ihre gesamte Besoldung eine Rechtsposition zu verschaffen, die der der Beamten und Angestellten des Bundes im Ausland gleichwertig ist? Zu Frage B 1: Es trifft zu, daß die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrer weder Bundesbeamte noch Angestellte des Bundes sind. Sie haben daher keine rechtlichen Ansprüche gegen den Bund auf Dienstbezüge einschließlich der dazu gehörenden Auslandszulagen und Kaufkraftausgleich. Sie können daher auch keine Rechtsmittel bezüglich solcher Dienstbezüge einlegen. Die Grundlage für die Vermittlung der Auslandslehrer ist in der „Vereinbarung über die rechtliche Behandlung der Auslandslehrer" gemäß Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 4. Februar 1965 (GMBl. 1965, Seite 72) gegeben. Auslandslehrer im Sinne dieser Vereinbarung sind beamtete Lehrer im Schuldienst eines Landes der Bundesrepublik, die mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle und mit Zustimmung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an einer Auslandsschule tätig sind. Die Lehrer werden aus dem inländischen Schuldienst unter Fortfall ihrer Dienstbezüge beurlaubt und schließen einen Dienstvertrag mit dem ausländischen Schulträger ab, und zwar zu den in seinem Bereich geltenden Bedingungen. Da die von den Schulträgern im Ausland gezahlten Vergütungen der Tatsache, daß die Lehrer aus der Bundesrepublik dorthin vermittelt sind, nicht oder nicht ausreichend Rechnung tragen, gewährt ihnen der Bund durch die Zentralstelle Ausgleichszulagen, 6516* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 die ihnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage im Gastland und der innerdeutschen Besoldungsverhältnisse eine ihrer Aufgabe entsprechende finanzielle Stellung gewährleisten soll. Der dafür in den entsprechenden Richtlinien festgelegte maßgebende Richtbetrag berücksichtigt in Anlehnung an das Bundesbesoldungsrecht das Grundgehalt, die Auslandszulagen, den Haushaltszuschlag, den Auslandskinderzuschlag, den Kaufkraftausgleich und den Mietzuschuß. Neben der Ausgleichszulage werden weitere Zahlungen in Anwendung der oder Anlehnung an Bundesvorschriften gewährt, z. B. Umzugs- und Heimaturlaubsreisekosten, Krankheitsbeihilfen, Schul- und Kinderreisebeihilfen u. ä. Bei den Ausgleichszulagen und den anderen Leistungen handelt es sich um Zuwendungen, die aus dem Kulturhaushalt des Auswärtigen Amtes nach § 44 BHO gezahlt werden. Gegen eine nach den Richtlinien fehlerhafte Festsetzung der jeweiligen Zuwendung kann der von der Zentralstelle vermittelte Lehrer die üblichen Verwaltungsrechtsmittel einlegen, da die Zentralstelle die Zuwendung durch Verwaltungsakt gewährt. Zu Frage B 2: Die Auslandslehrer sind vom inländischen Dienstherrn beurlaubte Landesbeamte. Sie stehen im Vertragsverhältnis mit den Schulträgern, welche Persönlichkeiten ausländischen Rechts sind. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ist hierbei als Vermittler tätig. Aus der Vermittlung durch diese Bundesbehörde kann die Bundesregierung für die Auslandslehrer keine Rechtsposition herleiten, die der der Bundesbeamten und Angestellten des Bundes im Ausland gleichkommt. Mit der Vermittlung erwerben die Auslandslehrer jedoch die Rechtsposition der Empfänger von Zuwendungen, zu denen das Nähere in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt wurde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 3 und 4) : Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die Beschlußfassung im EG-Ministerrat auch dadurch erschwert wird, daß die Mitgliedsregierungen immer mehr dazu übergegangen sind, vor jeder Ratstagung ihre nationale Position zu veröffentlichen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um dieser Tendenz der Erschwerung von Kompromissen bei der Beschlußfassung im EG-Ministerrat entgegenzuwirken? Die Bundesregierung vertritt seit langem die Auffassung, daß es eines ständigen und unablässigen Bemühens aller Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bedarf, um die Entscheidungsverfahren in der EG zu verbessern und transparenter zu machen. Ihre wichtigsten Forderungen in dieser Hinsicht sind, das jetzt in aller Regel im Rat praktizierte Konsensverfahren als Grundlage der Beschlußfassung zu überwinden und das Europäische Parlament an den gesetzgebenden Akten mitbestimmend zu beteiligen. Erst wenn dies gelungen ist, wird sich das Dilemma zwischen Transparenz der Entscheidungen und Vertraulichkeit der Beschlußfassung des Rates lösen lassen. Im übrigen hat die Bundesregierung nicht den Eindruck, daß die Veröffentlichung nationaler Positionen vor den Ratstagungen zur Regel geworden ist. In der Mehrzahl aller zur Entscheidung anstehenden Fragen ist dies wohl nicht der Fall. Einige Fragen, über die der Rat entscheiden muß, sind allerdings von so großer Bedeutung, daß die Offentlichkeit in den Mitgliedstaaten ein Recht hat, zu wissen, wie ihre jeweilige Regierung dazu steht. In solchen Fällen kann die Unterrichtung der Öffentlichkeit es den Regierungen auch erleichtern, einen Kompromiß zu finden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 5 und 6) : Hat die mit dem Regierungsabkommen vom 2. März 1973 ins Leben gerufene deutsch-britische Stiftung zum Studium der Industriegesellschaft bereits ihre Tätigkeit aufgenommen? Wer ist von seiten der Bundesregierung in das Kuratorium und in den Exekutivausschuß der Stiftung berufen worden? Zu Frage B 5: Die mit dem Regierungsabkommen vom 2. März 1973 ins Leben gerufene Deutsch-Britische Stiftung zum Studium der Industriegesellschaft ist durch die konstitutierende Sitzung des Kuratoriums am 10. Dezember 1973 in London rechts- und arbeitsfähig geworden; sie hat ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Ein sich aus 4 Mitgliedern zusammensetzender Exekutivausschuß (2 Briten, 2 Deutsche) und ein interimistischer Generalsekretär führen die Geschäfte. Nach der voraussichtlich im Mai 1974 zu erwartenden Ernennung eines Generalsekretärs wird die Stiftung in der Lage sein, ihre Aufgaben in vollem Umfange wahrzunehmen. Zu Frage B 6: Seitens der Bundesregierung wurden folgende deutsche Kuratoriumsmitglieder berufen: 1. Bergassessor a. D. Dr. Helmut Burckhardt 2. Bundesminister a. D. Professor Dr. Hans Leussink 3. Dr. h. c. Alexander W. Menne 4. Botschafter a. D. Dr. Dr. Heinrich Northe 5. Vorsitzender des DGB Heinz Oskar Vetter 6. Professor Carl-Christian Freiherr v. Weizsäcker Kuratoriumsvorsitzender ist: Sir Roger Jackling. Stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender: Bundesminister a. D. Professor Dr. Hans Leussink. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6517* Die beiden deutschen Mitglieder des vierköpfigen Exekutivausschusses sind: 1. Bundesminister a. D. Professor Dr. Hans Leussink 2. Botschafter a. D. Dr. Dr. Heinrich Northe. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 7): Welche Mitglieder der Bundesregierung sind Mitglieder der „Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion (Gesellschaft BRD—UdSSR)", und welche finanziellen Mittel wurden dieser Gesellschaft von seiten der Bundesregierung direkt oder indirekt bisher zugewendet, bzw. aus welcher Quelle bezieht diese Gesellschaft ihre finanziellen Mittel? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Feststellungen zu treffen, ob Regierungsmitglieder einer privatrechtlichen Vereinigung, wie z. B. der genannten Gesellschaft, angehören. Die Bundesregierung ist ferner nicht in der Lage, über die Finanzquellen einer privaten Gesellschaft, die nicht ihrer Kontrolle unterliegt, Auskunft zu erteilen. Sie geht davon aus, daß deren Finanzierung durch Mitgliederbeiträge und Spenden erfolgt. Die Gesellschaft ist mehrfach an die Bundesregierung herangetreten und hat um Zuwendungen, insbesondere zur Finanzierung bestimmter Projekte, gebeten. Die Bundesregierung hat dieser Bitte in einzelnen förderungswürdigen Fällen aus Mitteln des Auswärtigen Amts und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung entsprochen. Zum Beispiel erhielt die Gesellschaft Zuschüsse aus folgenden Anlässen: — Besuch einer sowjetischen Frauendelegation im Jahre 1970, — Besuch von sowjetischen Theater-Regisseuren 1971, — Kontaktreise eines sowjetischen Wissenschaftlers 1972, — Gegenbesuch einer Delegation der sowjetischen „Gesellschaft UdSSR—BRD" 1973. Auch Inter Nationes hat ähnliche Projekte der Gesellschaft bezuschußt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 8 und 9) : Trifft es zu, daß die Bevölkerung von Guinea Bissao in freien Wahlen sich für die Unabhängigkeit des Landes ausgesprochen hat, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf Grund dieses Tatbestands der Erklärung zur Unabhängigkeit der Republik Guinea Bissao des Komitees zur Unterstützung des Befreiungskampfes in den portugiesischen Kolonien beizutreten? Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund ihres Bekenntnisses zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, auch die Republik Guinea Bissao anzuerkennen, obwohl Portugal die Unabhängigkeit verweigert, und welche Gründe sprechen evtl. gegen eine Anerkennung? Zu Frage B 8: Es ist nicht eindeutig, auf welche Wahlen sich die Frage bezieht. Ende Oktober 1973 fanden portugiesische Parlamentswahlen auch in den portugiesischen Überseeterritorien statt. Der im Januar 1973 ermordete Generalsekretär der PAIGC, eine afrikanische Bewegung, welche die Unabhängigkeit des Gebietes von Portugal betreibt, hatte seinerseits bereits Ende 1972 erklärt, seine Organisation habe in den von ihr beherrschten Gebieten Wahlen zu einer Nationalversammlung durchgeführt. Letztere Versammlung ist im September 1973 zusammengetreten und hat einseitig die Unabhängigkeit des Gebietes erklärt. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, ob sich bei diesen Vorgängen die Mehrheit der Bevölkerung für die Unabhängigkeit ausgesprochen hat. Die über die Wahlbeteiligung an den portugiesischen Parlamentswahlen veröffentlichten Zahlen sind höher als die Zahlen der PAIGC über die Wahlbeteiligung an den von ihr behaupteten Wahlen zur sog. Nationalversammlung. Die Bundesregierung tritt keinen privaten Komitees bei. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Selbstbestimmungsrecht der Völker auf friedlichem Wege verwirklicht werden sollte. Allgemein setzt die Anerkennung eines neuen Staates voraus, daß sich ein Staat gebildet hat mit einem Staatsvolk, einem Staatsgebiet und einer Staatsgewalt, die durch eine effektive handlungsfähige Regierung verkörpert wird, die ihre Hoheitsgewalt über den größten Teil des Territoriums und die Mehrzahl der Einwohner effektiv ausübt und die sich mit Aussicht auf Dauer behaupten kann. Die Bundesregierung beurteilt die Frage der Anerkennung Guinea Bissaus als unabhängigen Staat wie in allen bisherigen Fällen nach diesen genannten Kriterien. Diese Kriterien liegen gegenwärtig nicht vor. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008, Frage B 10) : Ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, mit anderen Verfassungsorganen die Frage zu prüfen, ob das Verfassungsangebot des Artikels 29 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht aufgehoben werden sollte, wenn sie der Meinung ist, daß dahingestellt bleiben müsse, ob die Durchführung der ausstehenden Volksentscheide — es handelt sich um zwei Volksbegehren in Niedersachsen und um drei Volksbegehren in Rheinland-Pfalz — politisch noch sinnvoll sei? 6518* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Die Bundesregierung hat verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, daß Zweifel bestehen, ob die Durchführung der Volksentscheide aufgrund der Volksbegehren, die 1956 erfolgreich waren, noch sinnvoll ist. Andererseits handelt es sich — solange Art. 29 Abs. 3 GG in seiner gegenwärtigen Fassung besteht — um einen bindenden Verfassungsauftrag. Der Bundesregierung ist bekannt, daß Überlegungen angestellt werden, wie die Schwierigkeiten, die Artikel 29 GG in seiner derzeitigen Fassung einer sinnvollen Regelung entgegensetzt, aus dem Wege geräumt werden können. Hierher gehören auch Überlegungen zu der von Ihnen angesprochenen Frage, ob das Verfassungsgebot des Artikels 29 Abs. 3 GG nicht aufgehoben werden sollte. 'Die dazu erforderliche Verfassungsänderung könnte von jedem der nach Artikel 76 Abs. 1 GG Initiativberechtigten beim Bundestag eingebracht werden. Es erscheint der Bundesregierung zweckmäßig, zunächst abzuwarten, ob und in welcher Weise sich die erwähnten Überlegungen konkretisieren. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung mit der gebotenen Aufmerksamkeit, ist aber gleichwohl der Verpflichtung zur Erfüllung des Verfassungsauftrages aus Artikel 29 Abs. 3 GG nicht ,enthoben. Sie wird daher einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, falls die angedeuteten Überlegungen nicht zu konkreten Ergebnissen führen. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 11 und 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential des Kernkraftwerks „Schneller Brüter SNR 300" insbesondere auch im Vergleich zu anderen von ihr geförderten Reaktortypen? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Hinblick auf die Sicherstellung einer langfristigen Versorgung mit Kernbrennstoffen der Erzeugung neuer Kernbrennstoffe beim Betrieb des natriumgekühlten Schnellen Brüters (der sogenannten Brutrate) bei? 1. Das Gefährdungspotential von Kernkraftwerken liegt generell in den beim Kernspaltungsvorgang im Reaktorkern entstehenden radioaktiven Spalt- und Aktivierungsprodukten. Art und Menge dieser potentiell sehr gefährlichen radioaktiven Stoffe hängen im wesentlichen von der Reaktorgröße (Leistung) und der Dauer der Betriebszeit ab, sie unterscheiden sich jedoch nicht grundsätzlich bei verschiedenen Reaktortypen. Bei schnellen Brutreaktoren kommt als Gefährdungspotential die als Kernbrennstoff eingesetzte Plutoniummenge hinzu, die ein Mehrfaches größer sein kann als das bei thermischen Reaktoren während des Betriebs entstehende Plutonium. Zur Beherrschung dieses Gefährdungspotentials von Kernreaktoren aller Typen müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, die eine Einschile Bung des Kernbrennstoffs und der Spalt- und Aktivierungsprodukte, eine Abschaltmöglichkeit für den Kernspaltungsprozeß sowie eine Abfuhr der erzeugten Wärmemengen gewährleisten. Dies muß sowohl im bestimmungsgemäßen Betrieb dieser Reaktoren als auch bei schweren Störfällen durch Ereignisse im Innern der Anlagen oder durch Einwirkungen von außen der Fall sein. Je nach dem Typ der Anlage und den daraus resultierenden unterschiedlichen Möglichkeiten für Ursachen und Ablauf von Schadensereignissen unterscheiden sich die zu fordernden Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen. Maßgebend für die Beurteilung einer kerntechnischen Anlage ist ,deshalb nicht so sehr das Gefährdungspotential (welches theoretisch so hoch ist, daß die Unterschiede von Reaktortyp zu Reaktortyp nicht sehr ins Gewicht fallen), sondern der erforderliche Aufwand zur Beherrschung dieses Gefährdungspotentials, die Qualität und Zuverlässigkeit der hierfür eingesetzten Materialien, Systeme und Menschen sowie letzten Endes auch der Umfang an praktischer Erfahrung mit der jeweiligen Reaktortechnologie. Die von der Bundesregierung im 4. Atomprogramm geförderten Reaktorentwicklungen — der natriumgekühlte Schnelle Brutreaktor und der gasgekühlte Hochtemperaturreaktor — unterscheiden sich hinsichtlich der genannten Beurteilungsaspekte voneinander. Jeder der beiden Typen hat gegenüber dem anderen teilweise sicherheitstechnische Vorzüge, erfordert aber auch ihm spezifische aktive oder passive Sicherheitseinrichtungen. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß der natriumgekühlte Schnelle Brutreaktor teilweise einen höheren Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen erfordert als beispielsweise der Hochtemperaturreaktor; sie berücksichtigt dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht. Die Bundesregierung wacht sorgfältigdarüber, daß in jedem Genehmigungsverfahren, sei es für die heute in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Leichtwasser-Kernkraftwerke, für die in der Entwicklung befindlichen Kraftwerkstypen oder für andere kerntechnische Einrichtungen, gleich strenge Anforderungen an die Sicherheit gestellt werden. 2. Die heute bekannten, zu wirtschaftlichen Bedingungen erschließbaren Uranreserven sichern den weltweiten Uranbedarf beim ausschließlichen Einsatz von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor (LWR) nur bis etwa zum Jahre 1990. Obwohl die Uranreserven durch verstärkte Prospektionsfähigkeit und Rationalisierung der Verarbeitungsmethoden in den kommenden Jahren sicher erweitert werden können, bleibt trotzdem das Risiko eines starken Preisanstiegs für Natururan gegen Ende des Jahrhunderts bestehen. Die Bundesregierung mißt der Entwicklung des Schnellen Brutreaktors (SBR) vor allem deswegen eine wesentliche Bedeutung für die künftige Energieversorgung zu, weil er eine grundlegende Änderung dieser Situation möglich macht; der SBR erbrütet während des normalen Betriebs aus abgereichertem Uran, das bei der Herstellung von LWR- Brennstoff in großen Mengen als Abfall anfällt, der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6519* neuen Kernbrennstoff Plutonium, und zwar — je nach Höhe der sogenannten Brutrate — mehr als er für seinen eigenen Betrieb benötigt. Hierdurch kann der verwertbare Energieinhalt des Natururans gegenüber dem Fall 'des Einsatzes in LWR-Kernkraftwerken auf etwa das 50fache erhöht werden und der Energiebedarf über lange Zeiträume gedeckt werden. Beim deutschen Schnellbrüter-Prototypkraftwerk SNR-300, das z. Z. in Kalkar-Niederrhein errichtet wird, ist zwar die Brutrate des Erstkerns primär aufgrund ökonomischer Gesichtspunkte auf knapp unter 1 festgelegt worden; vom zweiten Kern ab soll jedoch auf eine Brutrate von etwa 1 ausgelegt werden, d. h. der Verbrauch an eingesetztem Brennstoff würde gerade durch das erbrütete Plutonium kompensiert. Außerdem werden spätere Nachladungen des SNR-300 auch hinsichtlich der Brutrate von der parallel weiterlaufenden SBR-Brennstoffentwicklung profitieren. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 13 und 14) : Wie vielen Fluggästen wurde auf Grund der Sicherheitskontrollen der Flug verweigert, wie viele wurden auf Grund welcher Verdachtsmomente festgenommen und wieviel Waffen wurden sichergestellt? Wird die Bundesregierung die in den Vereinigten Staaten gemachten positiven Erfahrungen mit Röntgengeräten bei der Gepäckkontrolle von Flugpassagieren zum Anlaß nehmen, diese Geräte auf allen Flugplätzen der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen? 1. Seit der Einführung der Sicherheitskontrollen auf den deutschen Verkehrsflughäfen im Jahre 1971 bis Ende 1973 wurden insgesamt 97 Fluggäste vorn Flug ausgeschlossen, weil sie sich nicht mit einer Durchsuchung ihrer Person und ihres Gepäcks einverstanden erklärten. Eine ungleich 'größere — jedoch statistisch nicht erfaßte — Zahl von Fluggästen unterwarf sich nach anfänglicher Weigerung den Sicherheitskontrollen, nachdem sie über den Sinn der Maßnahmen und über die Folgen der Verweigerung der Kontrollen (Ausschluß von der Beförderung) aufgeklärt worden waren. Seit dem Jahre 1971 wurden insgesamt 130 Personen aufgrund der bei den Sicherheitskontrollen getroffenen Feststellungen festgenommen, und zwar im Jahre 1971 30, im Jahre 1972 61 und im Jahre 1973 39 Personen. Die Festnahmen erfolgten im wesentlichen — in etwa 3/4 der Fälle — wegen illegalen Waffenbesitzes, im übrigen wegen Rauschgiftdelikten und nur zum geringsten Teil wegen des Verdachtes anderer Straftaten. Bei den Kontrollen wurden im Jahre 1973 — von diesem Zeitpunkt an werden die Zahlen statistisch erfaßt -- insgesamt 26 813 Waffen und gefährliche Gegenstände sichergestellt. Davon waren 1941 Schußwaffen und 501 Gas- und Schreckschußpistolen. Bei der Mehrzahl der sichergestellten Gegenstände handelte es sich um andere gefährliche Gegenstände, wie Sprengkörper, Hieb- und Stoßwaffen, Harpunen, Waffenattrappen u. ä. Zur Klarstellung weise ich jedoch darauf hin, daß grundsätzlich alle mitgeführten Waffen sichergestellt werden, auch wenn weder ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften noch sonstige konkrete Verdachtsgründe vorliegen. Die sichergestellten Waffen bzw. gefährlichen Gegenstände werden in diesen Fällen unter Verschluß im Luftfahrzeug befördert und dem Besitzer nach Beendigung des Fluges wieder ausgehändigt. 2. Die Entscheidung über die Anschaffung und den Einsatz technischer Geräte für die Sicherheitskontrollen, insbesondere Metall-Detektoren und Röntgengeräte, ist Sache der Länder, 'die die Sicherungsaufgaben zum Schutz des Luftverkehrs vor kriminellen Anschlägen als Bundesauftragsangelegenheit wahrnehmen. Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die in anderen Ländern, insbesondere den Vereinigten Staaten, mit Röntgengeräten bei der Durchführung der Fluggastkontrollen gemachten Erfahrungen. Die unter dem Vorsitz meines Hauses gebildete Unterarbeitsgruppe „Technik" der Arbeitsgruppe I (Abwehr äußerer Gefahren) des Ständigen Sicherheitsausschusses der Zivilluftfahrt hat kürzlich festgestellt, daß Röntgengeräte den Wirkungsgrad gründlicher Gepäckdurchsuchungen von Hand zwar nicht voll erreichen, aber zur Ergänzung, Intensivierung und Erleichterung der Gepäcküberprüfung nützlich sind. Sie hat eine Testreihe zur Erprobung dieser Geräte veranlaßt. Zur Zeit werden demgemäß auf der Grundlage einer Ausschreibung verschiedene Röntgengeräte auf einigen deutschen Verkehrsflughäfen einer längeren Erprobung unterzogen. Drei Gerätetypen wurden bisher getestet. Vier bis fünf weitere Geräte werden in den nächsten Wochen erprobt. Es ist beabsichtigt, den zuständigen Landesverkehrsbehörden nach Abschluß oder laufenden Testreihe Empfehlungen für die Beschaffung von Röntgengeräten zu geben, um einen möglichst einheitlichen Einsatz zu gewährleisten. Dabei wird jedoch zu berücksichtigen sein, daß sich nur solche Flughäfen für den Einsatz von Röntgengeräten eignen, die eine weitgehend zentrale Fluggastabfertigung eingeführt haben oder bei denen wenigstens mehrere Kontrolleinheiten zusammengefaßt werden können. Als Endziel wird angestrebt, Röntgengeräte auf allen 'deutschen Verkehrsflughäfen einzusetzen, auf denen eine intensive Nutzung der Geräte auch unter Berücksichtigung der relativ hohen Beschaffungs- und Wartungskosten — möglich ist. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 15) : Welche Untersuchungen über mögliche Standorte von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland liegen vor? 6520* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Die Planung konkreter Standorte für Kernkraftwerke und andere energiewirtschaftliche Anlagen liegt in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend bei den Energieversorgungsunternehmen, die zur Vermeidung von Grundstücksspekulationen in die engere Wahl fallende Standorte entsprechend vertraulich behandeln. Die Genehmigungsbehörden der Länder über die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht in atomrechtlichen Verfahren und die Bundesregierung wurden bisher erst eingeschaltet, wenn ein Energieversorgungsunternehmen einen Genehmigungsantrag stellte. Die Bundesregierung ist deshalb über geplante, aber noch nicht beantragte Standorte für Kernkraftwerke amtlich nicht unterrichtet. Wegen der raschen Zunahme des Energiebedarfs und der in der Bundesrepublik Deutschland relativ ungünstigen Standortmöglichkeiten hat die Bundesregierung wiederholt darauf hingewiesen, daß eine langfristig vorausschauende Standortvorsorge notwendig ist und ihre Bereitschaft erklärt, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Grundlagen hierfür zu schaffen. Die meisten Bundesländer haben begonnen, die in absehbarer Zukunft benötigten Kernkraftwerks-Standorte durch Standortplanung und -sicherung festzulegen. Konkrete Ergebnisse sind der Bundesregierung noch nicht bekannt. Die Bundesländer haben jedoch zugesagt, ihre landesinternen Planungen aufeinander und mit dem Bund abzustimmen. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Länder. Sie sieht im staatlichen Engagement bei der Standortvorsorge ein Mittel, auf eine Optimierung der Standortwahl hinzuwirken, insbesondere die Versorgungs-, Umwelt- sowie raum- und siedlungsstrukturellen Gesichtspunkte in weitestmöglichem Maße zur Übereinstimmung zu bringen. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Auffassung, daß ergänzende Koordinierungshilfen des Bundes notwendig sind und hat vor allem folgende Initiativen ergriffen: Sie wirkt in den zuständigen Bund-LänderKoordinierungsgremien darauf hin, daß alle Länder Standortplanungen und Standortsicherungen durchführen, Informationen austauschen und Maßnahmen aufeinander abstimmen. Dies geschieht im Bereich der Raumordnung und Landesplanung in den Gremien der Ministerkonferenz für Raumordnung, im Bereich der Energieaufsicht in den zuständigen Länderausschüssen beim Bundesminister für Wirtschaft, im Bereich der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren im Länderausschuß für Atomkernenergie beim Bundesminister des Innern. — Sie erarbeitet mit den Ländern materielle Orientierungshilfen für die Standortplanung. Im Bereich der Raumordnung ist bereits am 16. Juni 1971 eine erste Empfehlung der Ministerkonferenz für Raumordnung ausgesprochen worden; eine weitere, stärker konkretisierte Empfehlung ist vorgesehen. Bei der Energieversorgung wird die Möglichkeit geprüft, im Zusammenwirken mit den Ländern und den Energieversorgungsunternehmen eine „Landkarte" von geeigneten Kernkraftwerksstandorten im Bundesgebiet zu erarbeiten. Im Bereich der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren werden von der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den beteiligten Länderbehörden, Gutachterorganisationen und Beratungsgremien Planungseckwerte in der Form von Standortbewertungsdaten ausgearbeitet, welche die Besonderheiten des nuklearen Risikos berücksichtigen. Dadurch können alle im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren wesentlichen Standortaspekte bereits in einer zeitlich vorgezogenen Standortplanung Berücksichtigung finden. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008, Fragen B 16 und 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Geilenkirchen, Goethestraße 18-28, seit Oktober 1973 20 mit Sondermitteln für Aussiedler geförderte Wohnungen nicht belegt sind, während gleichzeitig Aussiedler in den Durchgangslagern auf die Zuteilung von Wohnungen warten und sich über die schleppende Behandlung ihrer Anträge beklagen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine sinnvolle Nutzung vorhandener Aussiedlerwohnungen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Gemeinden zu gewährleisten? Zu Frage B 16: Dem Land Nordrhein-Westfalen ist bekannt, daß in Geilenkirchen von der Firma Regierungsbaumeister Wilhelm Wild GmbH, Roesrath, insgesamt 90 Wohnungen in drei Bauabschnitten zu je 30 Wohnungen errichtet worden sind. Hiervon sind im ersten Bauabschnitt 13 Wohnungen (Mietpreis je qm 3,70 DM) und im dritten Bauabschnitt 10 Wohnungen (Mietpreis je qm 3,93 DM) mit Mitteln für Aussiedler zweckgebunden gefördert worden. Für die geförderten Wohnungen konnten aus 'dem Kreis der Aussiedler Mieter noch nicht gefunden werden. Zur Zeit befinden sich im Übergangsheim Geilenkirchen drei Haushalte mit insgesamt 7 Personen. Weder diese Personen noch die in ,den anderen Übergangsheimen des Kreises Heinsberg untergebrachten Aussiedler waren trotz ausdrücklicher Befragung 'bereit, das Angebot der Firma Regierungsbaumeister Wild anzunehmen. Offenbar ist hier die für Geilenkirchen verhältnismäßig hohe Miete ausschlaggebend gewesen. Sämtliche Wohnungen wurden für andere nach dem Wohnungsbindungsgesetz anspruchsberechtigte Personen freigegeben. Lediglich vier der im letzten Bauabschnitt geförderten Wohnungen sind bisher nicht belegt worden. Klagen der Aussiedler über die schleppende Behandlung der Anträge auf Zuweisung einer Wohnung sind nicht bekannt. Es konnte im Gegenteil, auch aufgrund zahlreicher Eingaben, festgestellt werden, daß die Aussiedler bestrebt sind, den Aufenthalt im Übergangsheim nach Möglichkeit auszudehnen, obwohl nach dem Landesaufnahmegesetz der Aufenthalt im Übergangsheim nicht länger als zwei Jahre dauern soll. Vom Wohnungsangebot für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6521* Aussiedler her reicht in Nordrhein-Westfalen diese Frist auf jeden Fall aus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 1971 bis 1973 insgesamt für 17 000 WE Mittel für die Errichtung von Aussiedlerwohnungen bereitgestellt, die inzwischen zum größten Teil ausgelegt worden sind. Für das Haushaltsjahr 1974 sind zunächst für 3 150 WE Mittel bereitgestellt worden. Ein Engpaß im Angebot an angemessenen Wohnungen ist nicht vorhanden. In den rund 270 Übergangsheimen, die im Lande Nordrhein-Westfalen unterhalten werden, sind jedoch die Benutzungsgebühren selbst im Vergleich zur Wohnungsmiete im sozialen Wohnungsbau relativ niedrig. Für Aussiedler liegt es 'deshalb nahe, sich durch einen möglichst langen Aufenthalt im Übergangsheim Rücklagen zu schaffen, die sie für die Einrichtung einer endgültigen Wohnung einsetzen können. Zu Frage B 17: In dieser Entwicklung ist nach Auffassung des Herrn Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der ich mich in vollem Umfange anschließe, das eigentliche Problem zu sehen, das für die Eingliederung der Aussiedler erhebliche Bedeutung hat. Die Bestrebungen des Bundes und 'der Länder sind 'darauf gerichtet, den Aufenthalt in einem Übergangsheim nicht länger als unbedingt notwendig zuzulassen, weil aus der Vorläufigkeit sonst zu leicht ein sozialpolitisch bedenklicher Endzustand werden könnte. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen beschäftigt sich seit längerem mit diesen Fragenkomplex. An ihren Sitzungen nehmen regelmäßig Vertreter meines Hauses teil. Die bisherigen Überlegungen haben sich nunmehr zu 'bestimmten Vorschlägen verdichtet, über die in nächster Zeit abschließend beschlossen werden soll. Ich bitte um Verständnis, daß ich Näheres noch nicht mitteilen möchte, solange die Verhandlungen noch im Gange sind. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Produkte, die dem dringend notwendigen Umweltschutz entsprechen, mit einem Umweltschutzzeichen, das von einer neutralen Stelle zu vergeben wäre, auszuzeichnen und zu fördern, und welche Möglichkeiten sieht sie, für die Einführung eines solchen Gütezeichens einzutreten? Die Bundesregierung steht Überlegungen, Produkte und Produktionsverfahren, die dem dringend notwendigen Umweltschutz entsprechen, durch eine neutrale Stelle als umweltfreundlich zu kennzeichnen, positiv gegenüber. Eine gesetzliche Regelung ist nicht beabsichtigt. Auch bei der notwendigen Ergänzung der Rechtsvorschriften zur Warenkennzeichnung wird ein weiterer Bereich verbleiben, der 'gesetzlich nicht geregelt ist und in dem die Kennzeichnung, auch unter Einbeziehung von Kriterien für umweltfreundliche Wareneigenschaften, zunächst der Initiative der anbietenden Wirtschaft überlassen bleibt. Die Bundesregierung begrüßt alle derartigen Initiativen, insbesondere dann, wenn diese Bestrebungen im Rahmen des 'bewährten RAL-Systems (RAL: Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuß) weiter verfolgt würden, und sie wäre bereit, ein solches Vorhaben in geeigneter Form — insbesondere bei der Erarbeitung der Bewertungskriterien — zu unterstützen'. Die Vergabe eines amtlichen Gütezeichens durch die Bundesregierung wird nicht erwogen, weil die damit verbundenen Kontroll- und Garantiepflichten zu rechtlichen und tatsächlichen Problemen führen würden. Die Stiftung Warentest bezieht bereits jetzt teilweise Umweltkriterien in ihre Prüfungen ein. Mit Unterstützung der Bundesregierung wird eine systematische Konzeption für die Berücksichtigung umweltrelevanter Wareneigenschaften in den vergleichenden Warentests der Stiftung erarbeitet, die bisherige Erfahrungen berücksichtigt. Die Vereinten Nationen haben der Bundesrepublik die Verwendung des VN-Umweltemblems für die Aufklärungstätigkeit der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt. Es wird von Bund, Ländern und Gemeinden in der Umweltöffentlichkeitsarbeit gebraucht. Um die durch die VN ausdrücklich untersagte Benutzung zu wirtschaftlichen Werbezwecken auszuschließen, ist es nicht möglich, das VN-Umweltzeichen als Gütezeichen einzusetzen. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 19 und 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen der Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen, und ist sie bereit, die entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Konsequenzen zu ziehen? Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um eine Diskriminierung der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen zu beseitigen? Zu Frage B 19: Die „Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen" (IAF) hat ihr Anliegen in einem offenen Brief an den Bundeskanzler dargestellt, der bei einer Demonstration am 23. März 1974 verteilt wurde. Als Hauptforderungen werden erhoben: 1. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für die Kinder aus einer Ehe zwischen einer Deutschen und einem Ausländer, 2. Erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehegatten und 3. Sicherung des Aufenthalts des ausländischen Ehegatten, insbesondere Schutz vor Ausweisung. 6522* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Hierzu ist zu bemerken: 1. Am 27. März 1974 hat das Bundeskabinett den schon seit längerer Zeit in meinem Hause vorbereiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt; er wurde inzwischen dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 249/74). Dieser Gesetzentwurf bringt die auch von der IAF geforderte Gleichstellung ehelicher Kinder deutscher Väter und deutscher Mütter beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt. 2. Dem Anliegen einer erleichterten Einbürgerung ausländischer Ehegatten deutscher Staatsangehöriger hat der Gesetzgeber bereits durch die Neufassung des § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Änderungsgesetz vom 8. September 1969 — BGBl I S. 1581) Rechnung getragen. Während bei Einbürgerungen sonst ein Inlandsaufenthalt von 10 Jahren gefordert wird, reicht entsprechend einer Entschließung des Bundestages vom 19. Juni 1969 (BT-Drs. V/3971) für eine Einbürgerung ausländischer Ehegatten ein Inlandsaufenthalt von 5 Jahren aus. 3. Die ausländerrechtliche Behandlung der mit Deutschen verheirateten Ausländer ist unter Berücksichtigung des besonderen Schutzes von Ehe und Familie durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz vom 10. Mai 1972 besonders geregelt worden. Danach haben bei Ausländern, die mit Deutschen verheiratet sind, Belange der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Anwesenheit des Ausländers beeinträchtigt werden können, insbesondere auch Entwicklungshilfegesichtspunkte, gegenüber dem in Art. 6 GG gewährten Schutz von Ehe und Familie regelmäßig zurückzutreten. Dieser Grundsatz gilt nur dann nicht, wenn im Einzelfall ein schwerwiegender Ausweisungsgrund vorliegt. Mit dieser für alle Ausländerbehörden verbindlichen Neuregelung ist gewährleistet, daß den mit Deutschen verheirateten Ausländern grundsätzlich der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer gestattet wird. Zu Frage B 20: Die genannten Maßnahmen auf dem Gebiet des Ausländerrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts haben bereits dazu beigetragen und werden auch künftig entscheidend dazu beitragen, die Situation deutscher Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, und die der Kinder aus solchen Ehen zu verbessern. Im übrigen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 16. November 1973 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP vom 23. 10. 1973 (BT-Drs. 7/1151, 7/1267) betr. die Staatsangehörigkeit ehelicher Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters sowie die Lage deutscher Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, Bezug nehmen. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 21 und 22) : Welche Lärmmissionen treten bei dem geplanten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich auf, und was tut die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, daß die Auflagen für Geräuschimmissionen in den Wohngebieten von Weißenthurm und Neuwied Tag und Nacht nicht überschritten werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein im Stadium der Fortschreibung befindet und daß das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich im Kernraum dieser Region errichtet werden soll, der dringend für andere raumelevante Einrichtungen benötigt wird, und ist die Bundesregierung bereit, einer Entscheidung über den Bau des Kernkraftwerks erst dann zuzustimmen, wenn die Neuordnungspläne der Planungsgemeinschaft Mittelrhein vorliegen? Zu Frage B 21: Lärmschutzmaßnahmen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Atomgesetzes. Die Bundesregierung hat deshalb in diesem Sektor keine Möglichkeit, die zuständigen Landesbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten unmittelbar zu unterstützen oder gar zu beaufsichtigen. Die Bundesregierung hat jedoch bei der Erarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmimmissionen besonders berücksichtigt; entsprechend § 66 dieses Gesetzes ist das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich hinsichtlich Lärmimmissionen genehmigungspflichtig. Für die Genehmigungsfähigkeit müssen bestimmte Richtwerte eingehalten werden, erforderlichenfalls durch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, die nach dem von der Bundesregierung im Umweltschutz nachdrücklich vertretenen Verursacherprinzip vom Betreiber des Kernkraftwerkes durchzuführen wären. Eine Überschreitung der zugelassenen Geräuschimmissionen in der Umgebung des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich wäre als Verstoß gegen dieses Gesetz mit den vorgesehenen Maßnahmen zu ahnden. Die Bundesregierung hat damit die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen auch für einen weitgehenden Lärmschutz geschaffen; es ist die Aufgabe der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, für die Anwendung dieses Instrumentariums zum Schutze ihrer Bürger zu sorgen. Zu Frage B 22: Die Bundesregierung ist bekannt, daß der Raumordnungsplan Mittelrhein am 20. 1. 1972 als verbindlich erklärt wurde und daß eine Fortschreibung eingeleitet ist. Nach den hier vorliegenden Informationen steht der Standort nicht im Widerspruch mit den planerischen Ausweisungen des regionalen Raum ordnungsplanes Mittelrhein. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Kernkraftwerksplan Mülheim-Kärlich des Landes Rheinland-Pfalz seit langem bekannt .ist; sie hat im Rahmen ihrer Aufsicht über die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden bereits am 26. April 1972 der Erteilung eines Standortvorbescheides nach § 7 a AtG und am 27. 3. 1974 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6523* der Erteilung einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung nach § 7 AtG zur Errichtung eines Kernkraftwerkes in Mülheim-Kärlich zugestimmt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Land Rheinland-Pfalz bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen alle raumbedeutsamen Maßnahmen berücksichtigt und dem seit langer Zeit geplanten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Rechnung getragen wird. Sie geht ferner davon aus, daß die für die Raumordnung verantwortliche Landesregierung eine Koordinierung der verschiedenen beteiligten Behörden herbeiführt. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß sie die Länder aufgefordert hat, die Planung künftiger Standorte für Kernkraftwerke als raumbedeutsame Maßnahmen mit den Mitteln der Raumordnung vorausschauend zu betreiben, um einerseits der Sicherung der Energieversorgung, andererseits der Einordnung eines Kernkraftwerkes in den regionalen Raum Rechnung zu tragen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 23) : Treffen Presseberichte zu, nach denen die Bundesregierung „Unternehmen in schwieriger Lage, die für die Meinungsvielfalt besonders wichtig sind" gezielte finanzielle Unterstützung geben will (Die Welt vom 21. März 1974), und nach welchen Kriterien soll die Auswahl getroffen werden? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, daß die gegenwärtige konjunkturelle Situation Presseunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat. Diese Entwicklung, die unter dem Gesichtspunkt der Bedeutung eines vielfältigen Meinungsangebots und einer Vielzahl von Angebotsträgern gesehen werden muß, hat die Bundesregierung am 20. März 1974 veranlaßt, einen Staatssekretär-Ausschuß zu bilden, der die wirtschaftliche Lage im Pressebereich analysieren und ggf. Hilfsmaßnahmen prüfen und vorbereiten soll. Der Ausschuß, der unter der Federführung des Bundesministeriums 'des Innern steht, und dem das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium für Forschung und Technologie, das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sowie das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angehören, hat am 26. März, 9. und 22. April getagt und wird in Kürze dem Kabinett berichten. Welche Maßnahmen dieser Ausschuß vorschlagen wird, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Kriterium für Förderungsmaßnahmen kann nur die gegenwärtige konjunkturbedingt schwierige Lage von Presseunternehmen sein. Hilfsmaßnahmen müssen darauf gerichtet sein, die Vielfalt der Meinungen in möglichst großem Umfang zu erhalten. Zur Gewährleistung der in Art.. 5 GG gesicherten Grundrechte ist nach der Überzeugung der Bundesregierung jede Zeitung wichtig. Insoweit ist die von Ihnen zitierte Pressemeldung mißverständlich, wonach nur „Unternehmen in schwieriger Lage, die für die Meinungsvielfalt besonders wichtig sind", gefördert werden sollen. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/2008, Fragen B 24 und 25) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des hessischen Ministers für Landwirtschaft und Umwelt, daß in einem Umkreis von 3 km um ein Kernkraftwerk nicht mehr als 5 000 Menschen wohnen sollten, weil sonst im Katastrophenfall eine schnelle Evakuierung nicht mehr gewährleistet sei (vgl. Darmstädter Echo vom 26. Mai 1973, S. 19), und wie beurteilt die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt das geplante Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich? Hält die Bundesregierung eine Gefährdung durch Überschreitung der für Trinkwasser zulässigen Toleranzgrenzen der stromabliegenden auf Uferfiltrat angewiesenen Wasserwerke durch die beantragte Abgabe von radioaktiven Stoffen — darunter auch 2 500 Ci Tritium jährlich — des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich für ausgeschlossen, und wie sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Problem der beantragten stoßweisen Abgabe der radioaktiven Abwässer? Zu Frage B 24: Als Vorsorge für den Fall eines schweren Reaktorstörfalles — der allerdings wegen der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Kerntechnik extrem unwahrscheinlich ist — werden für Kernkraftwerke ähnlich wie für andere potentiell gefährliche Anlagen (z. B. Stauseen) von den zuständigen Behördendes jeweiligen Landes Katastrophenabwehrpläne aufgestellt. Diese umfassen ein Spektrum möglicher Maßnahmen, um im Notfall der betroffenen Bevölkerung rasch Schutz und Hilfe bringen zu können; die Evakuierung eines Teiles der Bevölkerung stellt unter den Notfallmaßnahmen den Extremfall dar. Für diesen Extremfall ist es selbstverständlich wünschenswert, nur eine möglichst kleine Bevölkerungsgruppe evakuieren zu müssen. Daneben spielen jedoch Besiedlungsstruktur, Verkehrsverhältnisse und andere Aspekte eine bedeutende Rolle. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Ansicht, daß eine Gesamtbevölkerungszahl in einem bestimmten Umkreis um ein Kernkraftwerk alleine für die Beurteilung der Durchführbarkeit von Katastrophenabwehrplänen ausreichend ist, sondern hält eine individuelle Prüfung der lokalen Gegebenheiten für erforderlich, wie sie auch für den Standort Mülheim-Kärlich erfolgt. Zu Frage B 25: Die Bundesregierung weist darauf hin, daß die vom künftigen Betreiber des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich als Antragsteller im Genehmigungsverfahren beantragten Abgabewerte für radioaktive Stoffe unmaßgeblich für eine Beurteilung der Auswirkungen des Betriebes der Anlage sind. 6524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Die maximal zugelassenen Abgabewerte werden vielmehr von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Hierbei wird zugrunde gelegt, daß durch die Abgaberaten im bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage an keinem Punkt der Umgebung die zulässigen Konzentrationen überschritten werden können; darüber hinaus findet der Grundsatz der Strahlenschutzverordnung Anwendung, die 'Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Die betrieblich notwendige stoßweise Abgabe radioaktiver Abwässer wird bei der Genehmigung berücksichtigt; hierfür werden besondere Grenzwerte hinsichtlich Dauer und Aktivitätsmenge festgelegt, so daß die Gesamtstrahlenbelastung innerhalb der maximal zugelassenen Werte bleibt. Die Bundesregierung sieht deshalb in diesem Punkt im Zusammenhang mit dem geplanten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich keine besonderen Probleme. Anlage 27 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 26 und 27) : Trifft es zu, daß das nur zwei Seiten umfassende Gutachten des Geologischen Landesamts Rheinland-Pfalz über die Untergrund- und Wasserverhältnisse im Bereich des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich nicht auf die örtlichen Begebenheiten wie wechselnde Höhe der Deckschichten und Vorhandensein von offenen Baggerseen in der Wasserschutzzone Engerser Feld eingeht, und hält es die Bundesregierung daher für erforderlich, ein hydrogeologisches Gutachten durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde über die mögliche Gefährdung dieser Wasserschutzzone durch die aus dem Kamin des Kernkraftwerks austretenden radioaktiven Gase erstellen zu lassen, zumal die Schutzzonen in der laut Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vorherrschenden Hauptwindrichtung liegen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß wegen der hohen Bevölkerungsdichte des Ballungsraums Koblenz — Neuwied für das geplante Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ähnlich dem Kernkraftwerk BASF zur weiteren Verminderung des Restrisikos und mit Rücksicht auf die erschwerten Notfallschutzmaßnahmen des stadtnahen Raums über das Übliche hinausgehende Sicherheitseinrichtungen vorgesehen werden müssen, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens? Zu Frage B 26: Die Festlegung der höchstzulässigen Abgaberaten radioaktiver Substanzen aus Kernkraftwerken durch die Behörden erfolgt unter sehr pessimistischen Annahmen und unter Berücksichtigung eventueller standortbedingter Besonderheiten. Hinsichtlich der Abgabe radioaktiver Substanzen über den Abluftkamin — im wesentlichen lediglich Edelgase und Jod — dürfte beispielsweise ein in der Hauptwindrichtung gelegenes Trinkwasserreservoir keine höheren Konzentrationen erreichen, als dies für Trinkwasser festgelegt ist. Darüber hinaus 'bedingt schon die angenommene Anreicherung radioaktiven Jods über den Weg Weide-Kuh-Milch-Kleinkind eine starke Beschränkung der Abgabewerte. Unter Berücksichtigung dieser grundsätzlichen Überlegungen und der ,gutachterlichen Stellungnahmen zum Standort des Kernkraftwerkes MülheimKärlich hält es die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsicht über das Genehmigungsverfahren für ausreichend, die Entscheidung über eventuelle zusätzliche geologische und hydrologische Untersuchungen in das pflichtgemäße Ermessen der verantwortlichen Genehmigungsbehörde ,des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen. Zu Frage B 27: Die Bundesregierung hat vor ihrer Zustimmung zu dem Standort für das Kernkraftwerk MülheimKärlich die Eigenschaften des Standortes und der geplanten Anlage sorgfältig geprüft und sich dabei insbesondere von der Reaktor-Sicherheitskommission beraten lassen. Hierbei spielte die Besiedlungsdichte in der Umgebung dieses Standortes, die höher ist als an anderen bisher genehmigten Standorten in der Bundesrepublik, eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung kam jedoch zu der Auffassung, daß die für das geplante Kernkraftwerk vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen als ausreichend zu bewerten sind und daß die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung ist ferner der Ansicht, daß der Standort Mülheim-Kärlich mit dem Standort des geplanten Kernkraftwerkes der BASF in Ludwigshafen nicht vergleichbar ist. Das BASF-Kernkraftwerk liegt inmitten eines großen chemischen Industriekomplexes und grenzt an die dichtbebauten Stadtgebiete der Großstädte Ludwigshafen und Mannheim an; es weist insofern Besonderheiten auf. Hinsichtlich der Notfallschutzmaßnahmen in der Umgebung des Standortes Mülheim-Kärlich geht die Bundesregierung davon aus, daß die dafür verantwortliche Landesregierung die örtlichen Gegebenheiten voll berücksichtigt. Die Bundesregierung ist ihrerseits intensiv dabei, den Ländern durch die Aufstellung von allgemeinen Richtwerten eine entscheidende Hilfestellung zu geben. Über den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich kann die Bundesregierung keine Aussage machen, da dies eine Angelegenheit der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde des Landes ist und außerdem sehr stark von der rechtzeitigen Vorlage ,der erforderlichen Nachweise des Antragstellers und der gutachterlichen Stellungnahmen abhängt. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 28 und 29) : Welche Salzimmissionen treten aus dem Naßkühlturm des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf, bis zu welcher Entfernung sind diese spürbar, und welche Folgen haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung für Bodenwuchs und Grundwasser? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Hinblick auf die Bedeutung der häufig auftretenden Inversionswetterlagen und der Höhe der sperrenden Inversionsschichten im Neuwieder Becken für die Beurteilung der Auswirkungen des geplanten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6525* Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die klimatischen Verhältnisse mindestens zweijährige metereologische Messungen in Bodennähe und Messungen der voraussichtlichen Windgeschwindigkeit in Kaminhöhe, sowie aerologische Untersuchungen durch Ballonaufstiege über die Höhe und Häufigkeit der Inversionen notwendig sind und daß vor einer Errichtungsgenehmigung ein abschließendes Gutachten des Deutschen Wetterdienstes mit wissenschaftlich abgesicherten Schlußfolgerungen vorliegen muß? Die Berücksichtigung klimatischer Auswirkungen sowie von Salzimmissionen durch den Betrieb von Kühltürmen ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder und muß für das geplante Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich durch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz erfolgen. Die Bundesregierung ist in die entsprechenden, außerhalb der atomrechtlichen Genehmigung abzuwickelnden! Genehmigungsverfahren nicht eingeschaltet und kann deshalb auch keine Aussagen zum konkreten Projekt machen. Als zukünftigen Beitrag der Bundesregierung zur allgemeinen wissenschaftlichen Absicherung der im Zusammenhang mit den Abwärmeproblemen auftretenden Fragen wird die Bundesregierung jedoch am 29. April 1974 eine Abwärmekommission ins Leben rufen, in der Experten aller betroffen Stellen vertreten sein werden. Anlage 29 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Feller- maier (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 30 und 31): Ist es zutreffend, daß der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden bestehende Auslieferungsvertrag die Auslieferung eines Rauschgifthändlers nicht vorsieht? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß sich Rauschgifthändler und ähnliche Kriminelle — wie neulich geschehen — der deutschen Strafverfolgung durch Flucht in das innerhalb kürzester Zeit zu erreichende Nachbarland entziehen? Zu Frage B 30: Der deutsch-niederländische Auslieferungsvertrag vom 21. Dezember 1896 (RGBl. 1897 S. 731) enthält in Artikel 1 eine Liste der Straftaten, derentwegen eine Auslieferung bewilligt werden kann. In dieser Liste sind Straftaten, die sich auf den illegalen Verkehr mit Suchtstoffen beziehen, nicht verzeichnet. Demzufolge kann eine Auslieferung wegen Verstoßes gegen die Rauschgiftbestimmungen derzeit nicht bewilligt werden. Da auch die niederländische Regierung auf dem Standpunkt steht, daß die in Artikel 1 des deutschniederländischen Auslieferungsvertrags enthaltene Liste der auslieferungsfähigen Straftaten .abschließend ist, bestand bisher keine Möglichkeit, eventuell im Wege des Notenwechsels eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß auch wegen anderer Delikte (z. B. Vergehen gegen die Rauschgiftbestimmungen, Hehlerei, Vollrausch) ausgeliefert wird. Zu Frage B 31: Das aufgeworfene Problem wird in naher Zukunft gelöst sein. Das internationale Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe (BGBl. 1973 II 1353) ist für die Bundesrepublik Deutschland am 2. Januar 1974 in Kraft getreten. Die Niederlande sind dem genannten Übereinkommen bereits am 15. August 1965 beigetreten. Zu diesem Übereinkommen besteht ein Änderungsprotokoll von 1972, welches in der Bundesrepublik Deutschland derzeit von den gesetzgebenden Körperschaften beraten wird. Dieses Änderungsprotokoll sieht unter anderem vor, daß auch wegen Verstoßes gegen die Rauschgiftbestimmungen ausgeliefert werden kann. Sobald das Protokoll beiderseits in Kraft getreten ist — und damit ist in naher Zukunft zu rechnen —, wird die Auslieferung im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Niederlanden auch wegen Verstößen gegen die Rauschgiftbestimmungen möglich sein. Zudem ist das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1964 II 1369) für die Niederlande am 14. Februar 1969 in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen macht die Bewilligung einer Auslieferung nicht mehr von dem Vorliegen bestimmter Deliktstypen abhängig. Sobald dieses Übereinkommen auch für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist — damit ist noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen —, wird auch dieses Übereinkommen eine Grundlage für Ersuchen um Auslieferung wegen Verstoßes gegen die Rauschgiftbestimmungen abgeben. Ergänzend darf ich aber auch darauf hinweisen, daß die niederländische Fremdenpolizei in der Vergangenheit verschiedentlich unerwünschte Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben hat, so daß hier ein Zugriff ermöglicht wurde. Anlage 30 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krampe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 32 und 33) : Hält die Bundesregierung Körper- und Sachschäden, die den Betroffenen durch Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen entstehen, für so wesentlich, daß sie bereit ist, diesbezüglich schnellstmöglich eine Initiative zur Regelung der Schäden zu ergreifen, oder sieht die Bundesregierung in dem Tumultschädengesetz vom 12. Mai 1920 eine ausreichende gesetzliche Grundlage, um einen angemessenen Ausgleich der Schäden zu gewähren? Ist es zutreffend, daß die Gewährung von Ausgleich für Körper- und Sachschäden aus Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen von dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Bayerl am 25. Juli 1972 dahin gehend beantwortet wurde, daß die Bundesregierung diese Frage als eine dringende rechtspolitische Aufgabe ansieht und dennoch bis zum heutigen Zeitpunkt keine Gesetzesinitiative ergriffen hat? Die Bundesregierung sieht ,die Gewährung von Ausgleich für Körper- und Sachschäden aus „Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen" nach wie vor als eine dringende rechtspolitische Aufgabe an. Viele der von Ihnen bezeichneten Geschädigten werden von dem Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erfaßt. Dieser Entwurf ist nach der Ihnen von Herrn Par- 6526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 lamentarischen Staatssekretär Dr. Bayerl vom 25. Juli 1972 gegebenen Antwort mit den Bundesresorts und den Ländern eingehend erörtert worden und nunmehr fertiggestellt. Das Bundeskabinett wird ihn in einer seiner nächsten Sitzungen beraten. Zu der weitergehenden Frage der Haftung für Tumultschäden hat die unabhängige Kommission zur Reform des Staatshaftungsrechts in ihrem der Bundesregierung im Oktober 1973 übergebenen Bericht vorgeschlagen, auch das als Landesrecht fortgeltende reichsrechtliche Tumultschädenhaftungsrecht im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts bundeseinheitlich umfassend neu zu regeln und dem Bund dafür eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz zu übertragen. Diese Vorschläge werden zur Zeit innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern erörtert. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Rechtsstreitigkeiten um sogenannte Lockvogelangebote seit dem 1. Januar 1973 bei deutschen Gerichten anhängig sind, und gibt die Anzahl ihr Anlaß, entsprechende gesetzliche Maßnahmen einzuleiten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Handelsunternehmen vom Hersteller beträchtliche Summen fordern, um auf diese Weise zu erreichen, daß von Lockvogelangeboten Abstand genommen wird, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, da gesetzliche Abhilfe zu schaffen? Zu Frage B 34: Der Bundesregierung ist die Zahl der bei den Gerichten seit Anfang 1973 anhängig gewordenen Rechtsstreitigkeiten über sogenannte Lockvogelangebote nicht bekannt. Es liegen ihr insbesondere auch keine Informationen über eine Zunahme irreführender Lockvogelpraktiken vor. Schon deshalb erwägt sie gegenwärtig keine Änderung der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Zur rechtlichen Beurteilung derartiger Werbemaßnahmen darf ich auf folgendes hinweisen: Durch die Neufassung des § 3 UWG durch das Gesetz vom 26. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 633) sind irreführende Angaben „über die Preisbemessung des gesamten Angebots" in das Verbot des § 3 UWG einbezogen worden. Dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn mit der besonders günstigen Preisstellung einer Ware geworben und damit zu Unrecht der Eindruck hervorgerufen wird, daß auch das übrige Sortiment des Werbenden ähnlich preisgünstig kalkuliert sei. Diese dem Willen des Gesetzgebers voll entsprechende Auslegung hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 17. September 1969 (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 1970 S. 33/34) ausdrücklich bestätigt. Sofern also Angebote mit besonders günstigen Preisen den Verbraucher über .die Preisbemessung des gesamten Angebots des werbenden Unternehmens irreführen, sind sie auch nach der Rechtsprechung des BGH stets unzulässig. Die Frage eines Verbots der sogenannten „Lockvogelwerbung" über den Bereich dieser irreführenden Lockvogelpraktiken hinaus ist bei den Beratungen zur Novelle vom 26. Juni 1969 eingehend geprüft worden. Der Gesetzgeber ist seinerzeit in Übereinstimmung mit der Auffassung der beteiligten Wirtschaftsverbände zu dem Ergebnis gelangt, daß ein solches gesetzliches Verbot nicht an andere Merkmale als an die Irreführung des Verbrauchers anknüpfen kann. Andernfalls wäre eine Abgrenzung insbesondere zu den im Handel üblichen und im Interesse des Verbrauchers zu begrüßenden Sonderangeboten nicht möglich. Andere Maßstäbe, etwa Kalkulationsmerkmale wie den Einstandspreis oder den Selbstkostenpreis, hat der Gesetzgeber als für ,die Abgrenzung zum zulässigen Sonderangebot ungeeignet angesehen, weil auch Fälle des Verkaufs unter dem Einstandspreis wirtschaftlich sinnvoll sein können und der Begriff des Selbstkostenpreises darüber hinaus betriebswirtschaftlich nicht hinreichend geklärt und daher nicht justiziabel ist (Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache V/4035 S. 2 f.). Konkrete Fälle der geschilderten Art sind bisher weder der Bundesregierung noch dem Bundeskartellamt bekanntgeworden. Im Anschluß an das Verbot der vertikalen Preisbindung für Markenwaren, das seit dem 1. Januar 1974 gilt, sind jedoch Bestrebungen von Markenartikelherstellern festgestellt worden, durch eine entsprechende Ausgestaltung ihrer Vertriebsbindungsverträge mit Händlern zu verhindern, daß Markenwaren zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, als er den Vorstellungen des Herstellers entspricht. Die Kartellbehörden gehen gegen derartige vertragliche Regelungen, soweit sie eine Umgehung des Preisbindungsverbots darstellen, konsequent vor. Es ist in diesem Zusammenhang durchaus denkbar, daß marktstarke Händler die geschilderten Bestrebungen von Herstellern dazu benutzen, ihren Verzicht auf Niedrigpreisangebote von der Zahlung bestimmter Geldsummen durch den Hersteller abhängig zu machen. Auch derartige Praktiken werden, soweit konkrete Sachverhalte feststellbar sind, von den Kartellbehörden aufgegriffen werden. Sollten Ihnen in diesem Zusammenhang nähere Informationen vorliegen, würde ich es begrüßen, wenn Sie den Bundesminister für Wirtschaft oder das Bundeskartellamt unterrichten würden. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Jahn vom 23. und 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 36 und 37) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6527* Kann die Bundesregierung anhand statistischen Zahlenmaterials Aussagen darüber treffen, wie sich die Straftatsdelikte im Sinne des § 223 a StGB in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung der zunehmenden Zahl von Kindesmißhandlungen bei einer Neugestaltung des Strafrechts zu begegnen, bzw. welche vorbeugenden Maßnahmen hat sie zur Verhinderung dieser Straftaten bisher ergriffen oder will sie noch ergreifen? Die Polizeiliche Kriminalistik weist die Zahl der amtlich bekanntgewordenen Straftaten und der ermittelten Tatverdächtigen aus, die gerichtliche Strafverfolgungsstatistik enthält die Zahl der Abgeurteilten und der Verurteilten. Diese Zahlen geben nicht immer ein wirklichkeitsgetreues Bild der tatsächlichen Kriminalität, weil ein je nach der Art des Delikts verschieden großer Prozentsatz der begangenen Taten nicht bekannt wird. Über die Höhe dieser sogenannten Dunkelziffer bei den Körperverletzungen wurden und werden kriminologische Untersuchungen angestellt; gesicherte Ergebnisse sind mir aber bisher nicht bekanntgeworden. Man wird die amtlichen Zahlen als repräsentativ für die Entwicklung der wirklichen Kriminalität ansehen können, wenn man annimmt, daß die Anzeigebereitschaft der Opfer und die Intensität der Strafverfolgung durch Polizei und Justiz in dem zu untersuchenden Zeitraum etwa gleichgeblieben sind. Hiervon wird man mangels gegenteiliger Anhaltspunkte bei den Körperverletzungsdelikten wohl ausgehen dürfen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist die Fälle der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 a StGB) nicht getrennt aus, sondern nur zusammen mit den Fällen der schweren Körperverletzung (§§ 224, 225, 227, 229 StGB). Der Anteil der letztgenannten Delikte beträgt bei den Verurteilten (laut Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes) in dem betrachteten Zeitraum nur jeweils 1 bis 2 %. Man wird davon ausgehen können, daß der Anteil an den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht wesentlich höher liegt; diese Taten können deshalb hier vernachlässigt werden. Für die aus Anlage 1 ersichtlichen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik ist ferner zu beachten, daß diese im Jahre 1971 von einer Eingangs- in eine Ausgangsstatistik umgewandelt wurde: während bis 1970 einschließlich die Taten bei der Meldung statistisch erfaßt wurden, werden sie ab 1971 bei Abschluß des polizeilichen Verfahrens gezählt. Hierdurch ergibt sich für 1971 eine scheinbare Minderung und für 1972 eine scheinbare Erhöhung, die ich auf etwa 8 % schätze. Dies bedeutet, daß bei der Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung entgegen der Tabelle für 1971 eine Zahl von 37 943, für 1972 eine solche von 36 407 zugrunde zu legen ist. Als Häufigkeitszahl (Spalte 3) ergibt sich dann anstelle von 63,6 nur 59,0. Als Ergebnis kann somit festgestellt werden, daß die Zahl der polizeilich bekanntgewordenen gefährlichen Körperverletzungen von 1963 bis 1972 unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums um rund 12 % gestiegen ist. Diese Zunahme beruht im wesentlichen darauf, daß sich die Zahl der tatverdächtigen Ausländer von 3 216 im Jahre 1963 auf 8 915 im Jahre 1972, also auf rund das Dreifache erhöht hat. In mindestens dem gleichen Verhältnis hat aber auch die Zahl der in Deutschland wohnenden Ausländer zugenommen. Die Entwicklung ist also nicht beunruhigend. Berichtigt man die Verschiebung durch die geänderte Erfassungsmethode bei der Zahl der ermittelten deutschen Täter, so zeigt sich, daß deren Kriminalität in den letzten 10 Jahren ungefähr gleich geblieben ist. Dem Ergebnis der Polizeilichen Kriminalstatistik entsprechen die Zahlen der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Strafverfolgungsstatistik (Anlage 2). Die Zahl der wegen gefährlicher Körperverletzung Verurteilten sank von 10 236 im Jahre 1963 auf 7 991 im Jahre 1967 und steigt somit seitdem wieder langsam an, ohne aber bisher den Stand von 1963 wieder erreicht zu haben. Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ergibt sich 1972 gegenüber 1963 ein Minus von 7,1 %. Zugenommen hat der Anteil der minderjährigen Täter an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen (Anlage 3). Während der Anteil der als Täter ermittelten Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden (Spalte 2) im Jahre 1963 nur 15,8 % betrug, erhöhte sich diese Zahl bis 1972 auf 27,0 %. Bei den verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden (14 bis 21 Jahre; Spalte 3) war der Zuwachs nur etwa halb so groß, nämlich von 28,3 % auf 38,3 %. Läßt man jedoch die nach Erwachsenenrecht verurteilten Heranwachsenden außer Betracht, so zeigt sich das gleiche Bild wie bei den polizeilich ermittelten Tätern: Der Anteil hat sich von 16,0 % im Jahre 1963 auf 30,4 % im Jahre 1972, also fast auf das Doppelte, erhöht. Die Bundesregierung bereitet eine Reform des Jugendhilferechts und die im Zusammenhang damit notwendigen Änderungen des Jugendstrafrechts vor und erwartet, daß diese Reform zu einer Abnahme der Jugendkriminalität beitragen wird. Anlage 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung 1) ermittelte Tatverdächtige Jahr gemeldete Häufigkeits- aufgeklärte Aufklärungs- Fälle Fälle davon darunter zahl 2) quote 3) insgesamt Frauen Deutsche Ausländer (°/o) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1963 30 239 52,5 26 515 87,7 36 792 33 576 3 216 (8,7) 3 505 1964 29 858 51,2 25 871 86,6 35 559 32 016 3 543 (10,0) 3 453 1965 30 403 51,5 26 202 86,2 35 762 31 704 4 058 (11,3) 3 363 1966 30 663 51,5 26 524 86,5 35 957 31 521 4 436 (12,3) 3 650 1967 31 860 53,2 27 328 85,8 36 394 32 398 3 996 (11) 3 591 1968 32 668 54,3 28 226 86,4 37 799 33 681 4 118 (10,9) 3 744 1969 34 955 57,5 29 796 85,2 39 869 35 164 4 705 (11,8) 3 692 1970 37 895 61,6 31 753 83,8 41 679 35 259 6 420 (15,4) 3 680 1971 35 133 57,3 30 296 86,2 41 561 33 696 7 865 (18,9) 3 541 1972 39 218 63,6 33 237 84,7 45 678 36 763 8 915 (19,5) 3 552 1) §§ 223 a, 224, 225, 227, 229 StGB 2) Fälle auf 100 000 Einwohner 3) Verhältnis der Zahl in Spalte 4 zu der Zahl in Spalte 2 in Prozent Anlage 2 Gefährliche Körperverletzung 1) darunter (zum Vergleich: -leichte Körperverletzung) Jahr Verurteilte Verhältniszahl 2) Frauen Ausländer 1 2 3 4 5I 6 1963 10 236 22,5 476 490 11 947 1964 9 557 20,9 474 546 11 726 1965 8 870 19,2 447 637 11 234 1966 8 142 17,4 378 643 10 744 1967 7 991 17,0 403 518 11 185 1968 8 549 18,3 429 566 11 812 1969 9 300 19,7 385 600 12 408 1970 9 642 20,2 435 797 12 260 1971 9 627 20,2 416 987 12 213 1972 10 102 20,9 437 1 165 12 552 1) § 223 a StGB 2) Verurteilte auf je 100 000 Strafmündige Quelle: Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes Anlage 3 Anteil der Minderjährigen an den ermittelten Tatverdächtigen und Verurteilten Verurteilte Jahr ermittelte insgesamt darunter Jugendliche Tatverdächtige 1) und nach Jugendrecht verurteilte Heranwachsende 1 2 3 4 1963 15,8 28,3 16,0 1964 16,3 26,5 15,9 1965 16,7 27,0 16,7 1966 16,8 28,0 19,2 1967 19,5 30,4 21,1 1968 24,3 34,6 25,7 1969 25,3 40,3 31,2 1970 23,9 38,3 28,6 1971 25,4 37,9 28,4 1972 27,0 38,3 30,4 1) einschließlich Kindern (unter 14 Jahren) Quelle: Spalte 2: Polizeiliche Kriminalstatistik Spalte 3: Strafverfolgungsstatistik Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6529* Zu Frage B 37: Die von Ihnen angesprochene Problematik ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat zu ihr in den letzten Jahren wiederholt im Bundestag, zuletzt auf eine ähnliche Anfrage des Abgeordneten Kroll-Schlüter in der Antwort vom 5. Dezember 1973, Stellung genommen. Den uns vorliegenden Statistiken kann nicht entnommen werden, daß die Zahl der Kindesmißhandlungen, insbesondere in den letzten Jahren, zunimmt. Die Verurteilungszahlen nach § 223 b StGB, dem wichtigsten Tatbestand gegen Kindesmißhandlungen, schwanken seit 1954 zwischen 200 und 300 Verurteilungen pro Jahr. Nach § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdungen durch Vernachlässigung von Fürsorge- und Erziehungspflichten schützt, hat seit 1954 die Zahl der Verurteilungen von 388 auf 137 im Jahr 1971 abgenommen. Nach einer zusätzlich seit 1969 geführten Opferstatistik, die sämtliche nicht sexuellen Mißhandlungen von Kindern, auch solche mit Todesfolge, erfaßt, sind 1969 1 176 1970 1 087 1971 1 006 Täter verurteilt worden. Die polizeilichen Statistiken, die für § 170 d StGB und für § 223 b StGB seit 1971 geführt werden, weisen für 1971 906 Fälle des § 170 d StGB bzw. 1 512 Fälle des § 223 b StGB und für 1971 930 bzw. 1 611 Fälle aus. Mir ist bekannt, daß diesen Zahlen mit Rücksicht auf die Dunkelziffer nur ein relativer Wert zukommt. Über die Höhe der Dunkelziffer wird in der Öffentlichkeit und auch in der Wissenschaft sehr spekuliert. In der Literatur wird häufig angenommen, daß rund 95 0/o der Taten gegen Kinder den Behörden nicht bekannt werden. Schon in der mündlichen Antwort vom 15. März 1973 wurde darauf hingewiesen, daß dieser Schätzwert kaum nachzuprüfen ist. Nach den statistischen Unterlagen ist demnach nicht von einem Anstieg der Kindesmißhandlungen auszugehen. Dennoch bleiben weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Kindesmißhandlungen unabdingbar. Das Problem liegt dabei nicht in einem Mangel an geeigneten Strafvorschriften. Bei den Körperverletzungsdelikten spielt hier insbesondere § 223 b StGB eine Rolle. Die Vorschrift richtet sich gegen Kindesmißhandlungen durch Erziehungsberechtigte; sie kommt zur Anwendung, wenn Kinder oder Jugendliche gequält oder roh mißhandelt werden oder durch Vernachlässigung von Fürsorgeberechtigten Gesundheitsschädigungen erleiden. Daneben ist aber auch § 170 d StGB zu nennen. Die durch das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts gegenüber dem alten Recht besser gefaßte Vorschrift schützt jetzt Jugendliche bis zu 16 Jahren gegen Vernachlässigung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, wenn dadurch die Gefahr körperlicher oder psychischer Entwicklungsschäden gegeben ist. Das eigentliche Problem liegt in der Begrenztheit der Aufklärungsmöglichkeiten. Diese ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die Tat im Regelfall hinter geschlossenen Türen geschieht, häufig keine Tatzeugen vorhanden sind und auch die Nachbarn erfahrungsgemäß wenig Neigung besitzen, eine Anzeige zu erstatten. Dem kann jedoch mit gesetzgeberischen Maßnahmen schwerlich entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung hält es vielmehr für besser, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen und ,den einzelnen sowie Jugendämter und Kinderschutzorganisationen, aber auch die Massenmedien auf ihre Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kindesmißhandlungen hinzuweisen. Deshalb hat ,die Bundesregierung die kürzlich von Polizeibehörden durchgeführte Aufklärungsaktion begrüßt, die dazu beitragen soll, in vermehrtem Umfang durch Anzeigen an Jugendämter und Kinderschutzorganisationen sowie Strafverfolgungsbehörden drohende Kindesmißhandlung zu verhindern. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Kollegin Dr. Lepsius vom 18. Mai 1973 hat der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Justiz, Dr. Bayerl, im einzelnen dargelegt, daß die Befürchtung der Anzeigende könne dabei mit strafrechtlichen Bestimmungen in Konflikt kommen, nicht begründet ist. Ich darf im übrigen nochmals auf weitere, im Bundesministerium der Justiz vorbereitete Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Kinder hinweisen: Mit dem Regierungsentwurfeines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge sollen die Möglichkeiten verbessert werden, Maßnahmen gegen Eltern zu ergreifen, die ihr Sorgerecht gegenüber ihrem Kinde mißbrauchen. Schon jetzt kann ,das Vormundschaftsgericht gegen Eltern, die sich einer Kindesmißhandlung schuldig machen, geeignete Maßnahmen ergreifen, ihnen z. B. das Sorgerecht entziehen. Nach unseren Vorstellungen zur Neuordnung des elterlichen Sorgerechts sollen derartige Maßnahmen künftig auch schon dann getroffen werden können, wenn den Eltern aus subjektiven Gründen, z. B. bei Geisteskrankheit, ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Damit wäre sichergestellt, daß das Vormundschaftsgericht in allen Fällen von Kindesmißhandlungen, (die bekannt werden, mit diesen Maßnahmen eingreifen kann. Im Regierungsentwurf des Ersten Gesetzes zur Reform des 'Strafverfahrensrechts ist vorgesehen, die Möglichkeiten des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten zu beseitigen, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 38) : 6530* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Beabsichtigt die Bundesregierung, den seit zehn Jahren unveränderten steuerfreien Betrag von 1,50 DM pro Tag als Arbeitgeberzuschuß zum Kantinenessen zu erhöhen, beizubehalten oder abzuschaffen, und welche Überlegungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle? Die Bundesregierung hat weder die Absicht, den jetzigen Freibetrag für Essenszuschüsse abzuschaffen, noch ihn zu erhöhen. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören nicht nur die üblichen Lohn- und Gehaltsbezüge, sondern auch andere Bezüge und Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus seinem Dienstverhältnis zufließen, z. B. auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe entsprechender Essenmarken oder unmittelbare Essenszuschüsse des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer bleiben durch die Zuwendung des Arbeitgebers insoweit eigene Aufwendungen für seine Ernährung erspart, die er sonst aus seinem versteuerten Einkommen tragen müßte. Von den Essenszuschüssen bleibt, wie Ihnen bekannt ist, ein Betrag von 1,50 DM je Arbeitnehmer und Arbeitstag steuerfrei, und zwar auch dann, wenn der geldwerte Vorteil für den einzelnen Arbeitnehmer arbeitstäglich den Betrag von 1,50 DM übersteigt. Die Bundesregierung hat zuletzt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. Oktober 1973 erläutert, warum der Essensfreibetrag nicht erhöht werden kann. 1. Eine Erhöhung des Freibetrags würde nur denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, die tatsächlich im Betrieb Mahlzeiten erhalten oder einen Zuschuß bekommen. Das ist in weiten Bereichen der Wirtschaft nicht der Fall. Der jetzige Betrag von 1,50 DM pro Tag kommt einem Jahresfreibetrag von 345 DM gleich. Im Falle einer Verdoppelung auf 3,— DM ergäbe sich ein Jahresfreibetrag von 690 DM. Die Erhöhung würde von allen Arbeitnehmern als steuerliche Ungerechtigkeit empfunden werden, die im Betrieb keine Mahlzeiten oder keinen Zuschuß erhalten. 2. Eine Erhöhung des Freibetrags wäre auch aus rechtlichen Gründen bedenklich, nachdem der Bundesfinanzhof bereits Zweifel an der Rechtsgrundlage für diesen Essensfreibetrag geäußert hat. 3. Eine Erhöhung hätte erhebliche haushaltsmäßige Auswirkungen. So würde eine Verdoppelung des Essensfreibetrags auf täglich 3,— DM zu Steuermindereinnahmen von ca. 1 Milliarde DM jährlich führen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 39) : Sind der Bundesregierung Klagen von freien Tankstellen bekannt, wonach diese im Gegensatz zu Markenbenzintankstellen ungerechtfertigt von Mineralölgesellschaften mit Preiserhöhungen belastet würden, und mit welchen Maßnahmen kann die Bundesregierung gegebenenfalls eingreifen? Der Vorsitzende des Bundesverbandes Freier Tankstellen hat in Schreiben an ,den Bundeskanzler und den Bundesminister für Wirtschaft auf die schwierige Lage der freien Tankstellen hingewiesen. Dabei hat er auch Klage darüber geführt, daß die inländischen Raffineriegesellschaften die Abgabemengen für den freien Sektor gekürzt und die Preise für die noch zur Verfügung gestellten geringen Mengen in einem Ausmaß erhöht hätten, das die freien Tankstellen zunehmend zwinge, mit Verlust zu verkaufen. Außerdem seien die im besonderen Maße importabhängigen freien Tankstellen auch dadurch besonders betroffen, daß die Importpreise für Vergaserkraftstoffe noch wesentlich stärker gestiegen sind, als die inländischen Raffinerieabgabepreise. Ein Ausweichen auf vermehrten Import von Vergaserkraftstoffen sei daher nicht möglich. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Freier Tankstellen hat mich gleichzeitig um ein Gespräch gebeten, in dem er die Konkretisierung seiner Ausführungen und die Unterbreitung von Vorschlägen zur Behebung der Schwierigkeiten angekündigt hat. In der Zwischenzeit sind Besprechungen mit dem Bundesverband auf Beamtenebene angelaufen, in denen der Sachverhalt näher geklärt und Möglichkeiten der Abhilfe erörtert werden. Nach Abschluß dieser Zwischenverhandlungen werde ich mich eingehend über die Situation der freien Tankstellen unterrichten und über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vorn 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 40) : Beabsichtigt die Bundesregierung Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden nach Teil A und Investitionsvorhaben der Bundesressorts nach Teil B des Sonderprogramms in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld zu fördern? Teil A des Programms ist bereits abgeschlossen. Im Kreis Birkenfeld werden 4 Vorhaben mit einem Zuschuß des Bundes in Höhe von 1,5 Millionen DM gefördert. Teil B wird gegenwärtig abgewickelt. Für Tiefbaumaßnahmen im Kreis Birkenfeld sind 0,3 Millionen DM vorgesehen. Auf den Kreis Bad Kreuznach entfallen keine Hilfen. • Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schrö- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April, 1974 6531* der (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 41) : Ist die Bundesregierung bereit, den ERP-Wirtschaftsplan um den Titel „Hilfen für Kommunen in wirtschaftsschwach strukturierten Gemeinden" zu erweitern? Die Bundesregierung führt seit Jahren ein Förderungsprogramm mit zinsgünstigen Darlehen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verbesserung der Standortqualität durch Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durch. Der für diese Infrastrukturinvestitionen vorgesehene Mittelansatz betrug im ERP-Wirtschaftsplan 1973 150 Millionen DM. Im Vorjahr standen hierfür Mittel in Höhe von 145 Millionen DM zur Verfügung. Der Planentwurf für 1974 sieht einen erhöhten Betrag von 165 Millionen DM vor. Eine Ausdehnung dieser Förderung auf andere Gemeinden, die nicht Schwerpunktorte sind, würde den Zielsetzungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" widersprechen und käme auch schon wegen der nur in beschränktem Umfang zur Verfügung stehenden Mittel nicht in Betracht. Die Frage einer Erweiterung der zu fördernden Gemeinden ist bereits in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 21. März 1974 erörtert worden. Hier lehnt die Mehrzahl der Länder einen entsprechenden Antrag des Vertreters Bayerns — m. E. zu Recht — ab. Ich darf aber daran erinnern, daß sämtliche Gemeinden ,aus dem ERP-Umweltschutzprogramm (Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung) gefördert werden können. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, daß sich im Wohn- und Freizeitprogramm eine Ausweitung über die Schwerpunktorte hinaus nicht verwirklichen läßt, ohne die Effizienz dieser Strukturförderung herabzusetzen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Salzwedeler Gebiet (DDR) in größerem Umfang Erdgas gefördert wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, in den zu dem gleichen Explorationsfeld gehörenden Gebieten Lüchow-Dannenberg (Wustrow und Umgebung) die Erdgassuche bzw. -förderung in die Wege zu leiten und zu unterstützen? Im Jahre 1966 wurde im Raum Lüchow—Dannenberg von der Gewerkschaft Brigitta das Erdgasvorkommen Wustrow entdeckt. Die Auswertung der seismischen Messungen sowie ,der Bohrungen ergab, daß die Lagerstätte über die Grenze hinaus in die DDR reicht. Das Gas wies einen außerordentlich hohen Stickstoffanteil von 51 % und einen sehr niedrigen Heizwert auf. Die weitere Erschließung und Ausbeutung des Erdgases ist bisher hauptsächlich daran gescheitert, daß es nicht gelungen ist, ein technisch und wirtschaftlich einwandfreies Verfahren zu entwickeln, mit dem der sehr niedrige Heizwert des Erdgases den in der Bundesrepublik üblichen Markterfordernissen (hoher Heizwert) angepaßt werden kann. Neuerdings hat ,die Gewerkschaft Brigitta weitere Bohrungen abgeteuft. Sie verfolgt damit ,das Ziel, ab 1975/76 selbst mit der Erdgasförderung zu beginnen. Nach Entfernung des Stickstoffs soll das Erdgas zusammen mit dem aus vor kurzem in der Nähe entdeckten Vorkommen wirtschaftlich ausgebeutet und in den Raum Salzgitter geleitet werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 43) : Geht die Bundesregierung dem von mir in der Frage 65 (Drucksache 7/1816) der 87. Plenarsitzung des Bundestages am 20. März 1974 geäußerten Verdacht auf Vorliegen einer unerlaubten Handlung beim Zustandekommen des Kali-Monopols nach, und ist der Bundesregierung klar, daß im Falle eines solchen Zustandekommens die Auflösung des Monopols möglich ist? Ihre Anfrage bezieht sich auf den Sachverhalt, zu ,dem sich die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Frage Nr. 65 in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 20. März 1974 geäußert hat. Wie damals dargelegt, war es aufgrund der Rechtslage vor Inkraftreten der Kartellgesetznovelle nicht möglich, die Entstehung der marktbeherrschenden Stellung der Kali- und Salz AG auf dem Kalimarkt zu verhindern. Die vorbeugende Fusionskontrolle der Kartellnovelle greift nur in .den Fällen ein, in denen ein Zusammenschluß nach dem 7. Juni 1973 vollzogen worden ist. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bietet nicht die Möglichkeit, bereits vor diesem Zeitpunkt verwirklichte Zusammenschlüsse wieder aufzulösen. Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt die Kali- und Salz AG jedoch der durch die Kartellnovelle verschärften Mißbrauchsaufsicht des Bundeskartellamtes. Das Amt wird das Marktverhalten ,des Unternehmens aufmerksam beobachten und jedem Verdacht der mißbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nachgehen. Falls Ihnen in dieser Hinsicht konkrete Anhaltspunkte bekannt sind, wäre ich für eine Unterrichtung dankbar. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Ertl vom 22. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchler (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 44) : 6532* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß deutsche Butter in England laut Zeitungsberichten für 2,53 DM je kg angeboten wird? Am 1. Februar 1973 hat Großbritannien zwar das EWG-Marktordnungssystem, nicht aber die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise der Sechsergemeinschaft übernommen. Nach dem Beitrittsvertrag wird der Butterpreis in Großbritannien schrittweise an das Niveau der übrigen Gemeinschaft herangeführt. Die Preisdifferenzen zwischen der Altgemeinschaft und Großbritannien werden durch Ausgleichsbeträge bei der Ein- und Ausfuhr ausgeglichen. Da Großbritannien vor dem Beitritt zur Gemeinschaft ein sehr niedriges Preisniveau für Butter hatte (aus den Commonwealth-Ländern Neuseeland und Australien wurde die Butter zollfrei eingeführt) und in Großbritannien im übrigen eine Verbrauchersubvention für Butter gewährt wird, ergeben sich wesentlich niedrigere Marktpreise als in der Altgemeinschaft. Der Interventionspreis für Butter wurde in Großbritannien am 1. April 1974 von bisher 3,22 DM auf 3,84 DM/kg angehoben gegenüber 6,44 DM/kg in der Altgemeinschaft. Dieser Interventionspreis entspricht aber nicht dem Marktpreis, weil der EG-Agrarministerrat Großbritannien für Butter eine Verbraucherbeihilfe ab 1. April 1974 in Höhe von 99 Pf/kg (vorher rd. 37 Pf/kg) bis Ende 1974 zugestanden hat. Diese Verbraucherbeihilfe muß auch für importierte Butter gewährt werden. Durch die Gewährung von Ausgleichsbeträgen bei der Ausfuhr von Deutschland nach Großbritannien und die Verbrauchersubventionen in Großbritannien kann deutsche Butter dort billiger angeboten werden. Setzt man vom jeweiligen Interventionspreis die Verbraucherbeihilfen ab, ergibt sich für den Zeitraum vor dem 1. April und nach dem 1. April 1974 ein Basispreis von 2,85 DM/kg. In dieser Höhe bewegten sich auch eine Zeitlang die Verbraucherpreise. Bei dem in den Zeitungen wiedergegebenen Preis von 2,53 DM/kg handelt es sich wahrscheinlich um qualitativ abfallende Butter oder um ein Lockvogelangebot. Die Notierung für qualitativ einwandfreie Ware lag auch vor dem 1. April 1974 höher. Zur Zeit liegen die Butterpreise bei ca. 3,30 bis 3,50 DM/kg, was auf die veränderte Marktsituation zurückzuführen ist. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Ertl vom 19. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 45) : Wird die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung Nr. 724 (1974) die Genfer Konvention vom 29. April 1958 über die Erhaltung der biologischen Ressourcen der hohen See sowie der Londoner Konvention vom 1. Juni 1967 über die Ausübung des Fischfangs im Nord-Atlantik unterzeichnen, und aus welchen Gründen hat sie sich diesen Konventionen bisher nicht angeschlossen? Die Bundesregierung hat das Genfer Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Fischerei und die Erhaltung der lebenden Schätze des Meeres bisher nicht unterzeichnet und beabsichtigt auch derzeit nicht, dies zu tun. Das Übereinkommen sieht in verschiedener Hinsicht Sonderrechte für die Küstenstaaten vor, die aus der Sicht der Bundesregierung nach den damaligen Gegebenheiten mit dem Grundsatz der Freiheit der Hohen See und der Gleichberechtigung aller Staaten bei der Nutzung und Erhaltung der lebenden Schätze der Hohen See unvereinbar waren. Die Bundesregierung hat sich, nachdem auf der II. Seerechtskonferenz eine Festlegung der zulässigen Breite von Hoheitsgewässern und Fischereianschlußzonen nicht erzielt werden konnte, an der Ausarbeitung des Londoner Fischereiübereinkommens beteiligt. Dieses Londoner Fischereiübereinkommen vom 9. März 1964 (vgl. dazu Gesetz vom 15. September 1969, BGBl. II S. 1897) führte zusammen mit dem Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik vom 8. Februar 1949 (vgl. dazu Gesetz vom 14. Mai 1957, BGBl. II S. 265) und dem Übereinkommen vom 24. Januar 1959 über die Fischerei im Nordostatlantik (vgl. dazu Gesetz vom 19. März 1963, BGBl. II S. 157) zu einer hinreichenden Regelung für die Nutzung und Erhaltung der Fischbestände in den wichtigsten Fanggebieten der deutschen Fischerei im Nordatlantik. Im übrigen hat die Bundesregierung in jüngster Zeit insbesondere deswegen davon Abstand genommen, dem o. g. Genfer Übereinkommen beizutreten, weil auf der Ende Juni d. J. beginnenden III. VN- Seerechtskonferenz auch der Gegenstand dieses Übereinkommens neu geregelt werden wird. II. Die Bundesregierung hat das Londoner Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik am 15. November 1967 unterzeichnet. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes wird z. Z. noch in rechtsförmlicher Hinsicht überprüft. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Zustimmungsgesetz noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Kraft treten wird. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl vom 19. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 46) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Urlaub auf dem Bauernhof bei, kann der Landwirt unter Berücksichtigung der notwendigen Investitionen bis auf wenige landwirtschaftliche äußerst bevorzugte Gegenden einen zusätzlichen Nebenverdienst erwirtschaften, und wie will die Bundesregierung den zweifellos für die Verständigung von landwirtschaftlichen Erzeugern und Verbrauchern wichtigen Urlaub auf dem Bauernhof fördern? a) Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen ihrer Agrarpolitik im wesentlichen aus zwei politischen Gründen um die Förderung einer positiven Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6533* Entwicklung der Aktion „Urlaub auf dem Bauernhof": 1. Einmal bietet sich hier für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe die Chance einer Einkommensverbesserung. 2. Zum anderen dient die persönliche Begegnung zwischen Städtern und Landwirten dem gegenseitigen Verständnis und damit auch dem Verständnis für die agrarpolitischen Notwendigkeiten. Es wird in Zukunft entscheidend darauf ankommen, eine hohe Auslastung der vorhandenen Bettenkapazitäten auf Bauernhöfen zu gewährleisten, um eine Einkommensverbesserung auch tatsächlich sicherzustellen. b) Die Bundesregierung hat immer betont, daß der Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauernhof" nicht für jeden landwirtschaftlichen Betrieb einen gesicherten Einkommensbeitrag leisten kann. Hierzu sind wesentliche Voraussetzungen vom Einzelbetrieb (Lage, Größe, Ausstattung) und von der Umgebung (Landschaftsformation, infrastrukturelle Ausstattung) zu fordern. Außerdem muß beachtet werden, daß die erfolgreiche Teilhabe am Freizeit-und Erholungsverkehr für den Einzelbetrieb meist erhebliche Investitionen erforderlich macht, wenn hohe Belegungszahlen erzielt werden sollen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Freizeit- und Erholungsverkehr langfristig für den Landwirt einen bedeutsamen Einkommensbeitrag leisten. Gegenwärtig ,gibt es noch keine repräsentativen Daten für das gesamte Bundesgebiet über die Rentabilität des Betriebszweiges „Urlaub auf dem Bauernhof". Allerdings liegen bislang Voruntersuchungen zu diesem Problembereich vor. Wie die Ergebnisse einer solchen Vorstudie, die die Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft mit finanzieller Unterstützung meines Hauses durchgeführt hat, gezeigt haben, konnte bei meist tragbaren Arbeitszeiten für die Gästebeherbergung die Einkommenslage der untersuchten landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg mit Ausnahme weniger Betriebe verbessert werden. Mein Haus beabsichtigt jedoch, die Frage der Rentabilität des Betriebszweiges „Urlaub auf dem Bauernhof" von der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft auf überregionaler Basis im Rahmen eines Modellvorhabens näher prüfen zu lassen. c) Die Bundesregierung fördert „Urlaub auf dem Bauernhof" gegenwärtig indirekt durch die Verbesserung der arbeitswirtschaftlichen Situation im landwirtschaftlichen Wohnhaus im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Durch die Förderung dieser Maßnahmen werden in den Betrieben häufig erst die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme der Gästebeherbergung auf Bauernhöfen geschaffen. Mein Haus hat außerdem seit 1971 mit Hilfe von 15 Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, den Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof" einigermaßen transparent werden zu lassen. Das mit Unterstützung meines Hauses geschaffene DLG-Gütezeichen kann für eine bedarfsgerechte, marktkonforme Ausgestaltung des Angebots eine wertvolle Hilfe leisten. Außerdem hat mein Haus ein Plakat und ein Informationsfaltblatt herstellen lassen, die dem Urlauber wertvolle Hinweise über die vielfältigen Möglichkeiten eines „Urlaubs auf dem Bauernhof" bieten. Eine investive Förderung des Ausbaus von Gästezimmern auf Bauernhöfen wird gegenwärtig nur von einigen Bundesländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Von meinem Hause wurde jedoch bereits entsprechende Vorbereitungen eingeleitet, um die Förderung von „Urlaub auf dem Bauernhof" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchführen zu können. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Ertl vom 22. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 47): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß trotz der EG- Agrarpreisbeschlüsse bei Getreide und Raps im Jahr 1974 unter Berücksichtigung des Fortfalls des Aufwertungsausgleichs nach der Fläche, der Erlös pro Hektar — gleiche Erntemengen und Aufwandsmengen wie in den letzten drei Jahren unterstellt — niedriger sein wird als in den Jahren zuvor? Die Bundesregierung kann die in Ihrer Frage enthaltene Ansicht, daß bei Getreide und Raps die Erlöse je ha Anbaufläche trotz der in Brüssel beschlossenen Preiserhöhungen, niedriger sein werden als in den Jahren zuvor, nicht bestätigen. Ich darf das wie folgt begründen: Die aus den Preisbeschlüssen resultierende Erhöhung der Erzeugerpreise für Getreide und Raps wird zu Erlössteigerungen bei Getreide um 60 bis 75 DM und bei Raps um ebenfalls mindestens etwa 55 DM je ha Anbaufläche führen. Die Landwirte werden darüber hinaus im Jahr 1974 durch eine Beitragssenkung bei der Berufsgenossenschaft auf der Kostenseite entlastet. Diese Kostenentlastung wird aus dem für besondere agrarpolitische Maßnahmen im Bundeshaushalt vorgesehenen Gesamtbetrag finanziert. Aus diesem Grund fühle ich mich zu ,der Aussage berechtigt, daß der Fortfall des Aufwertungsausgleichs über die Fläche voll ausgeglichen wird. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 48) : 6534* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Ist die Bundesregierung bereit, Mittel für die durch Artikel 3 des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 geschaffene Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger zur Verfügung zu stellen, damit sich diese Stiftung in der Lage sieht, den Antragstellern zu helfen und nicht, wie jetzt, noch den Antragstellern mitteilen muß, „Es ist deshalb zur Zeit nicht übersehbar, ob und gegebenenfalls wann die Stiftung Leistungen bewilligen kann"? Die Bundesregierung hat mehrfach im Deutschen Bundestag zum Ausdruck gebracht, daß eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Stiftung nicht vorgesehen ist. Es entspricht (der Zielsetzung des Gesetzes, wenn sich die Selbständigen untereinander für (die Mittelaufbringung verantwortlich fühlen. Dabei bedauert die Bundesregierung, daß entsprechende Bemühungen bisher noch keinen Erfolg gehabt haben. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes würde erhebliche Probleme aufwerfen. Die durch das Rentenreformgesetz geschaffenen Nachentrichtungsregelungen bringen ohnehin für Selbständige eine besondere Möglichkeit zum nachträglichen Aufbau einer Alterssicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine weitere Vergünstigung in Form einer Finanzierung durch Steuermittel würde vor allem zu Einwänden bei den (die Rentenversicherung tragenden Pflichtversicherten führen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 49) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der in bestimmten Fremdenverkehrsgebieten dringenden Notwendigkeit, ausländische Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe auch aus nicht EG-Ländern einzustellen, eine begrenzte Ausnahmegenehmigung vom Ausländeranwerbeverbot zuzulassen, wenn anderweitig nachweisbar der Bedarf nicht gedeckt werden kann? Die Bundesregierung war sich bei ihrer Entscheidung, die Anwerbung von Arbeitnehmern aus dem Ausland bis auf Widerruf einzustellen, bewußt, daß gewisse Anpassungsprobleme in einzelnen Betrieben und Wirtschaftszweigen auftreten können. Sie mußte jedoch bei ihrer Entscheidung die Arbeitsmarktlage im ganzen berücksichtigen, die auch heute noch eine Aufrechterhaltung des Anwerbestopps erfordert. Ende März 1974 waren bei den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit rund 562 000 Arbeitnehmer, darunter 71 000 Ausländer, arbeitslos gemeldet. Sofern am Ort keine geeigneten Arbeitskräfte zur Verfügungstehen, sind die Arbeitsämter bemüht, diese im Rahmen der überbezirklichen Arbeitsvermittlung aus anderen Regionen zu gewinnen. Die überregionale Vermittlung, in die auch die arbeitslosen ausländischen Arbeitnehmer einbezogen sind, ist inzwischen weiter intensiviert worden. Den Hotel- und Gaststättenbetrieben ist zu empfehlen, diese Möglichkeit verstärkt zu nutzen. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit auf das darin zum Ausdruck kommende Interesse erneut hinzuweisen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 50 und 51): Wie viele Versicherte haben bis jetzt — gestaffelt nach dem Alter — flexibles Altersruhegeld beantragt, und wie viele waren von der Rentenbemessung nach Mindesteinkommen betroffen? Wie sind die finanziellen Auswirkungen der 1972 beschlossenen Rentenreformgesetze? In den letzten Wochen sind von mehreren Seiten Flugblätter und Stellungnahmen verbreitet worden, in denen die Absichten und Vorlagen der Bundesregierung zur Mitbestimmung und Vermögensbildung in einer Weise behandelt worden sind, wie sie der Hinweis in Ihrer Frage andeutet. Demgegenüber ist die Bundesregierung um eine sachliche und intensive Information der Öffentlichkeit über die Ziele dieser 'gesellschaftspolitischen Vorhaben und ihre Ausgestaltung im einzelnen bemüht. Während der ganzen Zeit der Beratungen und Entscheidungen in der Frage der Mitbestimmung und der Vermögensbildung ist die Öffentlichkeit im einzelnen über die Verhandlungsergebnisse unterrichtet worden. Das hat nicht nur in Pressekonferenzen, sondern auch in einer Reihe von Interviews und Gesprächen mit Fachjournalisten seinen Ausdruck gefunden. Dabei sind auch Einzelfragen und Einwendungen eingehend behandelt worden. Ferner hat die Bundesregierung in besonderen Publikationen wie Broschüren und Faltblätter Ziele und Inhalte dieses Gesetzgebungsverfahrens dargestellt. Der in Ihrer Frage genannten objektiven Information soll vor allem eine jetzt vorgelegte Broschüre Rechnung tragen, in der im einzelnen Entstehungsgeschichte und Inhalt des Mitbestimmungsgesetzentwurfs dargelegt werden. Im übrigen gehe ich davon aus, daß auch die parlamentarischen Erörterungen über diesen Gesetzentwurf ein breites öffentliches Interesse finden und zur Versachlichung der Diskussion beitragen werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 52) : Wieviel Bescheide hat die Bundesanstalt für Arbeit innerhalb welchen Zeitraumes über die individuelle Förderung von Umschulungen zur Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen erlassen, und welche Erwägungen sind für die derzeitige Haltung der Bundesanstalt für Arbeit in dieser Frage maßgebend? Die von Ihnen gewünschten Angaben über die Bescheide zur Umschulung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen werden von der Bundesanstalt für Arbeit statistisch nicht festgehalten. Erfaßt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6535* wurde die Zahl der Geförderten, die neu in Bildungsmaßnahmen für Gymnasiallehrer, Real-, Volks- und Sonderschullehrer eintraten. Die Bundesanstalt hat mir dazu folgende Aufstellung übermittelt: Fortbildung Umschulung Jahr Männer Frauen zusammen Männer Frauen zusamtnen 1970 175 428 603 290 188 478 1971 35 98 133 206 168 374 1972 18 39 57 60 73 133 1973 56 166 222 27 51 78 Im Gegensatz zur beruflichen Fortbildung nimmt die Förderung von Teilnehmern an Umschulungsmaßnahmen zur Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen seit 1971 ab. Nach der Neufassung der Anordnung Fortbildung und Umschulung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt, die am 1. Januar 1972 in Kraft getreten ist, wird die Umschulung in Berufe, die nur über ein Studium an einer Ingenieurschule, Fachhochschule oder Hochschule erreicht werden können, nur noch gefördert, wenn das Studium in einer besonderen Maßnahme erfolgt, die sich insbesondere zeitlich und didaktisch von dem üblichen Studiengang abhebt. Bei der Festlegung dieser Voraussetzungen hat sich der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit davon leiten lassen, daß das Studium an Ingenieurschulen, Fachhochschulen und Hochschulen in erster Linie nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu fördern ist. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Förderung wurde eine solche Abgrenzung für erforderlich gehalten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 53) : Können Rentner, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und die sich von der Versicherungspflicht nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung (Krankenversicherung der Rentner) befreien ließen, diese Befreiung dadurch verdrängen, daß sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, und hat diese Verdrängung auch Bestand nach Beendigung der versicherungspflichtigen Tätigkeit? Bezieher von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, die sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner haben befreien lassen, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und die übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner wird durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht berührt. Die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer gründet sich allein auf den Tatbestand der Beschäftigung. Mit der Beschäftigung endet auch die Versicherungspflicht. Diese verdrängt also die Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner nur während der Beschäftigung, nicht jedoch nach deren Beendigung. Nach Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung kann aber die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung freiwillig fortgesetzt werden, wenn sie in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wochen oder unmittelbar vorher mindestens 6 Wochen bestanden hat. Wer Mitglied bleiben will, muß es der Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen nach dem Ausscheiden anzeigen. Hinzuweisen ist noch darauf, daß nicht versicherungspflichtige Rentner einen Beitragszuschuß von der Rentenversicherung erhalten, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind. Die Höhe des Beitragszuschusses richtet sich nach dem Betrag, der durchschnittlich als Beitrag für pflichtversicherte Rentner zu zahlen ist. Er beträgt zur Zeit 92,— DM monatlich. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 54) : Erwägt die Bundesregierung besondere Sicherheitsvorschriften für PVC-Arbeitsplätze, insbesondere für diejenigen, die dem Einfluß von gasförmigen Vinylchlorid ausgesetzt sind und nach sich erhärtenden Anzeichen Quellen für Lebertumore sind? Zur Verbesserung des Schutzes Beschäftigter vor Gesundheitsgefahren bei der Herstellung von PVC (Polyvinylchlorid) ist von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie im Zusammenhang mit der Gewerbeaufsicht eine „Richtlinie über Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden beim Umgang mit Vinylchlorid" (Vinylchlorid-Richtlinie) aufgestellt worden. Diese Richtlinie enthält u. a. Maßnahmen, die in der Antwort der Bundesregierung vom 30. Januar 1974 auf eine Kleine Anfrage genannt sind. Ich darf mir erlauben, im einzelnen auf diese Anfrage hinzuweisen (BT- Drucks. 7/1627). Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesarbeitsblatt, Fachteil Arbeitsschutz, veröffentlicht werden und bildet die Grundlage für Anordnungen der Gewerbeaufsichtsbehörden und der Berufsgenossenschaften. Bei neuen Anlagen ist der Schutz der Beschäftigten durch die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sicherzustellen. Eine Genehmigung wird nach diesem Gesetz nur erteilt, wenn die Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Damit soll gewährleistet werden, daß bei 6536* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 neuen Anlagen die Anforderungen der VinylchloridRichtlinie bereits bei der Planung zugrunde gelegt und als Auflagen in die Genehmigung aufgenommen werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 55 und 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die den Arbeitnehmern im Bereich der Wirtschaft und unter Umständen auch im Bereich des öffentlichen Dienstes ausgestellten Zeugnisse Bewertungsformeln enthalten, die in ihrer Bedeutung, insbesondere in ihrer faktisch negativen Bewertung, den meisten Arbeitnehmern nicht erkennbar sind, und welche Möglichkeiten sieht sie, die dadurch bewirkten Täuschungen der Arbeitnehmer über die wahre Leistungsbeurteilung zu verhindern? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im künftigen Arbeitsgesetzbuch oder im Rahmen der bereits geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Arbeitnehmer gesetzlich aufzustellen, um zu jedermann erkennbaren und vergleichbaren Beurteilungen im ganzen Bundesgebiet zu kommen? Die Bundesregierung hat auf Grund einer ähnlichen Frage des Kollegen Lenders die Tarifpartner und das Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft um Auskünfte über den angesprochenen Sachverhalt gebeten. Bisher liegen noch nicht alle Stellungnahmen vor. Es ist zu begrüßen, daß sich in der letzten Zeit Presse, Funk und Fernsehen wiederholt mit dem Inhalt von Arbeitszeugnissen befaßt und die Arbeitnehmer auf die Bedeutung bestimmter Formulierungen hingewiesen haben. Durch eine solche Unterrichtung werden die Arbeitnehmer besser in die Lage versetzt, sich gegen Arbeitszeugnisse zu wehren, wenn die Leistungsbeurteilung nicht der Wahrheit entspricht und durch die Art des gewählten Ausdrucks, der gewählten Satzstellung oder Auslassung von wesentlichen Tatsachen Irrtümer oder Mehrdeutigkeiten entstehen. In dem Entwurf eines Arbeitsverhältnisgesetzes, den die Bundesregierung zur Zeit als Teil des Arbeitsgesetzbuches vorbereitet, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis allgemein festzulegen sein. Dabei sollten die an ein Zeugnis zu stellenden Anforderungen genauer festgelegt werden als dies bisher in den verschiedenen Gesetzen erfolgt ist. Ein Grundsatz sollte hierbei sein, daß jeder Arbeitnehmer ein individuelles Zeugnis erhält, in dem die verschiedenen Anforderungen des Arbeitsplatzes und die entsprechenden Leistungen des Arbeitnehmers im wesentlichen dargestellt sind. Die Bundesregierung wird diese Fragen noch näher mit der Arbeitsgesetzbuchkommission erörtern. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 57) : Kann mit dem von der Bundesregierung für 1974 zugesagten Bau von Unterrichtsgebäuden der ABC-Schule Sonthofen heuer begonnen werden und falls nein, weshalb nicht und wann erfolgt dann der Baubeginn? Bei der Aussage vom Februar 1973, daß mit dem Bau des Hörsaalgebäudes voraussichtlich Mitte 1974 begonnen werden könne, war von der Annahme ausgegangen worden, Planung und der hierfür erforderliche Zeitaufwand würden sich in normalem Rahmen halten. Das hat sich leider als Irrtum erwiesen. Bei der Bauplanung stellte sich heraus, daß die Verwirklichung der ursprünglichen Forderung einen Kostenaufwand erfordert hätte, der in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem zu erreichenden Nutzen gestanden hätte. Inzwischen konnte das Vorhaben auf einen wirtschaftlich vertretbaren Umfang, ohne die Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, reduziert werden. Das war schwierig und zeitraubend. Dadurch war es bauseitig erst jetzt möglich, die Grundlagen für die Haushaltsunterlage Bau — zu erarbeiten. Auch bei Ausnutzung aller Rationalisierungsmöglichkeiten und Förderungen des Planungsablaufes kann daher mit dem Baubeginn erst 1975 gerechnet werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 58 und 59) : Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, an schießfreien und übungsfreien Tagen Wege in den Randzonen der Truppenübungsplätze um Munster für Fußgänger und Radfahrer freizugeben? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, den Standortkommandanten Munster hinsichtlich der Haftung zu entlasten? Die Bundeswehrdienststellen sind weder personell noch technisch in der Lage, nach den Schießübungen alle Straßen und Wege so rasch wie das bei solcher Lösung geboten wäre, nach Blindgängern und Straßenschäden sowie Hindernissen abzusuchen. Eine generelle Öffnung außerhalb der Schießzeiten würde daher ein erhebliches Gefahrenrisiko für die Zivilbevölkerung bedeuten, das nicht in Kauf genommen werden kann, weil es nicht in ihrem wohlverstandenen Interesse liegt. Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 4. April 1973 mitgeteilt habe, sind aber durch eine auf zwei Jahre befristete Vereinbarung vom 22. Januar 1973 zwischen der Wehrbereichsverwaltung II in Hannover und den betroffenen Gebietskörperschaften einige Straßen während der schieß- und übungsfreien Zeiten für den zivilen Durchgangsverkehr geöffnet. Zur Vorbereitung einer Dauerregelung sind bereits vor Ihrer Anfrage eingehende Untersuchungen veranlaßt worden, die sich auch auf die Wege in den Randzonen erstrecken und die Haftungsfrage einbeziehen. Der Standortkommandant wird selbstverständlich von Schadenersatzansprüchen freigestellt, soweit das Bundesministerium der Verteidigung Straßen freigibt. Die sogenannten Lopauer Teiche am Nordrand des Übungsplatzes Munster-Nord werden aber schon jetzt für die Zivilbevölkerung zugänglich sein. Ich hoffe, daß sich auch im übrigen eine tragbare und zugleich befriedigende Dauerregelung finden wird. Einen Abdruck leite ich den Kollegen Paul Neumann und Helmuth Möhring zu, die mich schon mit den gleichen Fragen befaßt haben. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gastarife einer Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen auf einem Umrechnungsschlüssel zum Heizölpreis beruhen, und daß daher für eine Vielzahl von sozial schwachen Bürgern die Heizkosten ebenso angestiegen sind, wie dies der Fall wäre, wenn ihre Wohnungen unmittelbar mit leichtem Heizöl beheizt würden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesem Personenkreis nach Maßgabe des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973 zu helfen, oder besteht die Absicht, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, damit auch diesen, von den gestiegenen Preisen für leichtes Heizöl mittelbar in gleicher Weise betroffenen Bürgern geholfen werden kann? Nach vorliegenden Informationen haben eine Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen in ihren Lieferungsverträgen Preisänderungsklauseln aufgenommen, die sich auf die Preisentwicklung bei schwerem Heizöl beziehen. Hierbei wird in der Regel der Abgabepreis für Gas zu einem gewissen Prozentsatz vom Jahresdurchschnittspreis für schweres Heizöl bestimmt. In ähnlicher Weise sind auch die Stromlieferungsverträge der Elektrizitätswerke ausgestaltet. Eine Anlehnung des Gasabgabe-preises an die Preisentwicklung bei leichtem Heizöl bzw. sogar ein entsprechender Umrechnungsschlüssel ist nicht bekannt. Wie bereits verschiedentlich mitgeteilt, liegen die finanziellen Mehrbelastungen aller anderen Energieträger wesentlich unter der Belastung der Verbraucher von leichtem Heizöl. Dabei ist festzustellen, daß es bei leichtem Heizöl zu Beginn der Heizperiode Preissteigerungen von bis zu 200 % gegeben hat. Bei einem Vergleich ist jedoch von den Belastungen auszugehen, die sich auf die gesamte Heizperiode auswirken. Da leichtes Heizöl bei den Verbrauchern bevorratet werden muß und diese also zum Teil ihren Bedarf für die Heizperiode zu Spitzenpreisen decken mußten, wirkten sich die Preiserhöhungen besonders stark auf die gesamte Heizperiode aus. Die Bevorratung des leichten Heizöles durch die Verbraucher mußte auch unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch erfolgen, da zu Beginn der Heizperiode nicht mit einem milden Winter zu rechnen war. Bei schwerem Heizöl und den davon abhängigen anderen Energieträgern haben die Preissteigerungen im wesentlichen erst Anfang 1974 eingesetzt. Den Verbrauchern von Gas kommt daneben der außergewöhnlich milde Winter zugute, da sie keine Bevorratung betreiben müssen und die Abnahme nur dem jeweiligen Verbrauch entspricht. Die finanzielle Mehrbelastung der Gasabnehmer wie auch der Verbraucher anderer Energieträger ist daher in keiner Weise mit der Belastung der Verbraucher von leichtem Heizöl identisch, so daß die Notwendigkeit für eine Ausweitung des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses nicht als gegeben angesehen wird. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B '61) : Sind die Verwaltungsvorschriften für die Feststellung des Anteils der Eigenmittel an den der Abnutzung unterliegenden Anlagegüter geförderten Krankenhäuser gemäß § 13 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bereits in Vorbereitung, und wenn ja, bis wann kann mit dem Inkrafttreten dieser Vorschriften gerechnet werden? Das Problem der Nachweiserfordernisse für den Ausgleich von Eigenmitteln (§ 13 Krankenhausfinanzierungsgesetz) steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Unterausschusses für Finanzierungsfragen der Bund-Länder-Kommission nach § 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz am 8. und 9. Mai 1974. Von dem Ergebnis dieser Beratungen wird es abhängen, ob der Erlaß von Verwaltungsvorschriften vordringlich und notwendig ist. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 62 und 63) : Welche Bedeutung für die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland hat nach Auffassung der Bundesregierung der sogenannte Halbierungserlaß vom 5. September 1942 bezüglich der Kostenübernahme für Geistes-, Nerven- und Gemütskranke in psychiatrischen Landeskrankenhäusern, der offenbar auf unterschiedliche Weise in den Ländern aufgehoben wurde bzw. nicht mehr oder eingeschränkt angewendet wird? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den genannten Erlaß aufzuheben, und auf welche Weise wird sie gegebenenfalls für die Aufhebung sorgen? Zu Frage B 62: Der ,sogenannte Halbierungserlaß vom 5. September 1942 (Reichsarbeitsblatt II S. 490) hat seit seiner 6538* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Schaffung seine Bedeutung weitgehend verloren. Die Betreuung psychisch Kranker änderte sich seitdem grundlegend, sie werden nicht mehr in „Heil-und Pflegeanstalten untergebracht", sondern mit modernen therapeutischen Verfahren in psychiatrischen Krankenhäusern behandelt, beraten und betreut. Diese Fortschritte haben ,dazu geführt, daß ein hoher Anteil dieser Kranken wesentlich gebessert oder sogar geheilt werden und nicht mehr davon ausgegangen werden kann, daß die psychiatrischen Krankenhäuser — wie seinerzeit die Heil- und Pflegeanstalten — in der Regel ausschließlich der dauernden Unterbringung der psychisch Kranken dienen. Psychische Erkrankungen sind als eine Krankheit im Sinne der Reichsversicherungsordnung anzusehen, die Ansprüche ,der Kranken richten sich nach deren Vorschriften, insbesondere den §§ 182 ff. Von besonderer Bedeutung ist der Wegfall der zeitlichen Begrenzung der Krankenhauspflege. Die Bestimmungen des Halbierungserlasses, die unter anderem auch zu einer Inanspruchnahme der Angehörigen der Patienten nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes führen können, werden von den Betroffenen als 'diskriminierend empfunden. Die große Zahl ,der zwischen den Krankenkassen und den einzelnen überörtlichen Trägern der Sozialhilfe zur Ablösung des Halbierungserlasses getroffenen Vereinbarungen mit ihren unterschiedlichen Regelungen haben zu einer unübersichtlichen Rechtslage für den betroffenen Personenkreis geführt. Zu Frage B 63: Die Bundesregierung strebt an. eine Gleichstellung ,der Versorgung von psychisch mit somatisch Kranken zu erreichen. Sie prüft, ob der Halbierungserlaß ersatzlos gestrichen werden kann oder welche Regelungen notwendig sind, um Nachteile für die Betroffenen und Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Inkrafttreten der Bundespflegesatzverordnung vom 1. Januar 1974 die Pflegesätze, insbesondere aber die Entgeltforderungen für die Wahlleistung der Unterbringung in einem Ausmaß angestiegen sind, das sich unter Umständen mit dem tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Aufwand nicht rechtfertigen läßt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Grundsatz einer leistungsgerechten Kostenordnung in den Krankenhäusern durchzusetzen und Preisauswüchse auf Grund der quasi marktbeherrschenden Position der Krankenhausträger zu unterbinden? Zuverlässige Übersichten über die Entwicklung der Pflegesätze nach Inkrafttreten der neuen Bundespflegesatzverordnung vom 1. Januar 1974 liegen der Bundesregierung noch nicht vor, da die Festsetzung nach dem neuen Recht noch nicht abgeschlossen ist. Es wird Aufgabe der staatlichen Festsetzungsbehörden der Länder sein zu prüfen, inwieweit die erhobenen Forderungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Ob Krankenhäuser in größerer Zahl überhöhte Wahlleistungen berechnet haben, läßt sich ebenfalls zur Zeit noch nicht abschließend beurteilen. Für eine Überprüfung der Frage, ob diese damit ggf. eine marktbeherrschende Stellung mißbräuchlich ausgenutzt haben, wären die Kartellbehörden der Länder zuständig, .da sich die Auswirkungen etwaigen Mißbrauchs in aller Regel auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränken würden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 65) : Hält die Bundesregierung, analog der Regelung für Paris, die Einführung einer Fluglärmgebühr für den Flughafen Frankfurt/ Main für ein geeignetes Instrument zur Milderung der von den Bewohnern in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main erlittenen Beeinträchtigungen, und in welcher Weise sollten gegebenenfalls die Einnahmen aus dieser Fluglärmgebühr für Schutzmaßnahmen verwendet werden? Es wird z. Z. geprüft, ob durch Start- und Landegebühren, die nach der Lärmintensität orientiert sind, ein weiterer wirksamer Anreiz zum Einsatz lärmarmer Triebwerke gegeben werden kann. Ausgelöst sind diese Überlegungen durch die in Kürze auf die Flughäfen zukommenden Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Fluglärmgesetzes und die damit entstehende Notwendigkeit zu prüfen, auf welche Weise die Flughafenbenutzer mit diesen Aufwendungen zu belasten sind. Die Pariser Regelung kann nicht ohne weiteres übernommen werden. Sie ist zu 'undifferenziert, so daß sie nicht mit den Grundsätzen unseres Gebührenrechts vereinbar wäre. Die Bundesregierung beobachtet eingehend die Entwicklung gerade auf diesem Gebiet; das gilt vor allem für die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm und den daraus erwachsenden Konsequenzen. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 66) : trifft es zu, daß die Beschäftigten der „Reichsbahn in Westberlin" selbst weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben in WestBerlin entrichten, der Berliner Senat aber Sozialabgaben für mehr als 4 000 Beschäftigte der Reichsbahn aus Steuermitteln bezahlt, obwohl dieselben Beschäftigten in Ost-Berlin Sozialabgaben und auch Lohnsteuer an die dortigen zuständigen Stellen entrichten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Finanzierung von Sozialbeiträgen von Beschäftigten der „Reichsbahn" aus Steuermitteln abzustellen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96, Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6539* Es trifft zu, daß die Beschäftigten der Reichsbahn, die in Westberlin wohnen, dort selbst weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben zahlen. Es ist ebenso zutreffend, daß dieser Personenkreis durch den Arbeitgeber (DDR-Eisenbahn) den Grundsätzen der Lohnsteuer- und Sozialabgabepflicht der DDR unterliegt und daß die einbehaltenen Beträge an die zuständigen DDR-Stellen abgeführt werden. Unzutreffend ist jedoch, daß der Berliner Senat Sozialabgaben für diesen Personenkreis an die zuständigen Stellen in Berlin (West) abführt. Vielmehr werden lediglich die Kosten im Krankheitsfall (Arztkosten, Krankenhausaufenthalt) bei Inanspruchnahme westlicher Ärzte und Krankenanstalten übernommen, sofern es der Betroffene nicht vorzieht, sich zur kostenlosen Behandlung nach Berlin (Ost) zu begeben. Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 67 und 68) : Wann ist mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Basdahl (Kreis Bremervörde) im Zuge der Bundesstraße 71/74 und der Ortsdurchfahrten Bevern/Parnewinkel und Selsingen im Zuge der Bundesstraße 71 zu rechnen, und wie ist der gegenwärtige Stand der erforderlichen Verfahren? Wie ist der Stand der Ausbaumaßnahmen an der Bundesstraße 71 im Bereich der Stadt Bremervörde? Zu Frage B 67: B 71/74, Ortsdurchfahrt Basdahl Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gem. §§ 17/18 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) wurde vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt — Straßenbau — am 2. 3. 1973 beantragt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Termine für den Baubeginn liegen noch nicht fest. B 71, Ortsdurchfahrt Selsingen/Parnewinkel Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt Straßenbau — am 17. Dezember 1973 beantragt. Der Zeitpunkt für den Abschluß des Verfahrens und ggf. für den Baubeginn kann noch nicht genannt werden. B 71, Ortsdurchfahrt Bevern Im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau dieser Ortsdurchfahrt bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Regierungspräsidenten Stade und dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten über die Kostentragung für eine Brücke über die Bever. Der Bundesminister für Verkehr ist gem. § 18 (5) FStrG um Weisung gebeten worden. Unabhängig davon konnte der für den Straßenausbau erforderliche Grunderwerb vom zuständigen Straßenbauamt Stade schon abgeschlossen und der Bauauftrag für eine Teilstrecke am 4. Februar 1974 erteilt werden. Zu Frage B 68: Die B 71 (Wesermünder Straße) ist aus Richtung Bremerhaven bis zum Knoten B 71/B 74 ausgebaut. Für den Knoten B 71/B 74 wurde am 25. April 1973 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt Straßenbau — beantragt. Der Planfeststellungsbeschluß liegt vor, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zur Zeit ist noch offen, wann die Umbaumaßnahme finanziert werden kann. Südlich deis o. g. Knotenpunktes sind für den Ausbau der B 71 Entwurfsunterlagen erstellt. Ob ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, wird zu gegebener Zeit geprüft. Termine für die Baudurchführung können nicht genannt werden. Nordöstlich des Knotens B 71/74 wird in den kommenden Jahren im Zuge der B 74 eine Fahrbahndeckenerneuerung durchzuführen sein. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 69 und 70) : Welche Investitionspläne bestehen bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost z. Z. für die kommenden Jahre in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg, und wo ist ein Abbau bestehender Einrichtungen geplant? Aus welchen Gründen ist daran gedacht, im Raum GießenWetzlar—Dillenburg keinen Ausbau von Schnellstrecken der Deutschen Bundesbahn gemäß der 1. Ausbauphase vorzunehmen sowie einige Stückgutbahnhöfe (z. B. Gießen, Alsfeld, Lauterbach) aufzulösen oder deren Angebot einzuschränken? Zu Frage B 69: Für die kommenden Jahre sind folgende Investitionen bei der Deutschen Bundesbahn geplant: 1. Bau einer Eisenbahnüberführung in Aßlar 2. Erneuerung der Talbrücke in km 5,1 der Strecke Haiger—Breitscheid (700 TDM). Erneuerung des Uberbaues der Eisenbahnüberführung Waldstraße in Haiger (400 TDM). Erneuerung des Überbaues der Eisenbahnüberführung in Sinn (800 TDM) . Grundsätzlich ist es das erklärte Ziel der Deutschen Bundesbahn, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Hierzu wird der Neubau und Ausbau von Strecken in Bereichen des Streckennetzes für notwendig gehalten, in denen die Grenze der Kapazität erreicht ist. Hierzu wird von ihr allerdings auch eine Konzentration deis Verkehrsangebotes auf diejenigen Bereiche angestrebt, in denen sich die Leistungsvorteile der Eisenbahn voll auswirken. Im Rahmen dieser Zielsetzung führt die Deutsche Bundesbahn laufend betriebsinterne Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf verkehrsschwachen Strecken durch. 6540* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Wie ich von der Deutschen Bundesbahn erfahren konnte, wird auch die Wirtschaftlichkeit nachstehender Strecken bzw. Teilstrecken überprüft: Usingen—Albhausen Lollar—Wetzlar Stockhausen (Lahr)—Beilstein (Dillkreis) Dillenburg— Ewersbach Dillenburg—Wallau Haiger—Breitscheid Erst nach Abschluß dieser Untersuchungen und Auswertung der Ergebnisse wird die Deutsche Bundesbahn darüber entscheiden, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Anpassung an das Verkehrsaufkommen angestrebt werden sollen. Zu den Investitionsplänen bei der Deutschen Bundespost in den Kreisen Wetzlar—Dillenburg werden, aufgeschlüsselt nach Post- und Fernmeldewesen, folgende Angaben gemacht: 1. Postwesen Gegenwärtig sind keine größeren Baumaßnahmen für den Postdienst in den Kreisen Wetzlar und Dillenburg geplant. Ebenso ist ein Abbau von Einrichtungen der Deutschen Bundespost im Bereich der Landkreise Wetzlar und Dillenburg nicht vorgesehen. Dabei muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß der Umfang der jeweils bestehenden Einrichtungen vorrangig vom Verkehrsbedürfnis bestimmt wird. Daneben können auch verkehrsgeographische und strukturelle Besonderheiten bedeutsam sein. Die Deutsche Bundespost beobachtet ständig aufmerksam die Entwicklung und prüft bei etwa eingetretenen Änderungen der Verhältnisse, ob die bestehenden postalischen Einrichtungen deshalb vermehrt, ausgebaut, beibehalten oder aufgehoben werden müssen. Sollten in dem angesprochenen Raum Änderungen im kommunalen Bereich durchgeführt werden, wird die Deutsche Bundespost sogleich nach Bekanntwerden der Einzelheiten prüfen, ob sich solche Neuordnungsmaßnahmen auf Umfang und Bestand der postalischen Einrichtungen auswirken und aus dem Ergebnis der Prüfungen die etwa notwendig werdenden Folgerungen ziehen. 2. Fernmeldewesen Wetzlar: Ortslinientechnik: 1975: 3,0 Millionen'DM davon: Ortsnetz Wetzlar 0,9 Millionen DM davon: Ortsnetz Katzenfurt 0,8 Millionen DM davon: Ortsnetz Braunfels 1,1 Millionen DM 1976: 2,2 Millionen DM Ortsvermittlungstechnik: 1975/76: Neueinrichtung OVSt Wetzlar 6: 1,3 Millionen DM Neueinrichtung OVSt Wetzlar 7: 2,4 Millionen DM Erweiterung OVSt Wetzlar 3: 1,7 Millionen DM Fernvermittlungstechnik: 1975/76: Auswechslung, Verlegung und Erweiterung KVSt Wetzlar: 9,4 Millionen DM Hochbau Errichtung des KVSt-Gebäudes mit Fernmeldeturm in Wetzlar (1973-1975): 10 Millionen DM Neubau von 3 Normengebäuden für OVSt in Wetzlar (2) und Katzenfurt (1974-1975): 1,6 Millionen 'DM Dillenburg: Ortslinientechnik: 1975: 2,5 Millionen DM davon: Ortsnetz Herborn 1,6 Millionen DM Ortsnetz Dillenburg 0,6 Millionen DM 1976: 1,9 Millionen DM Ortsvermittlungstechnik: 1975/76: Neueinrichtung OVSt Dillenburg 3: 1,6 Millionen DM Fernvermittlungstechnik: 1975/76: Erweiterung KVSt Dillenburg: 2,6 Millionen DM Hochbau Neubau von 2 Normengebäuden für OVSt in Dillenburg und Herborn (1974-1975) : 1,4 Millionen DM Ein Abbau bestehender organisatorischer Einrichtungen in beiden Kreisen ist nicht geplant. Zu Frage B 70: Die Deutsche Bundesbahn hat als Beitrag zum Bundesverkehrswegeplan im Jahre 1970 ein Ausbauprogramm für ihr Netz vorgelegt. Hierin ist zur Verkürzung der Beförderungszeiten auch die Neubaustrecke Bremen–Bielefeld–Gießen–Friedberg als schnelle Verbindung zwischen dem norddeutschen Küstengebiet und dem mittleren Bundesgebiet vorgesehen. Von den im Ausbauprogramm der Deutschen Bundesbahn erfaßten 12 Neubaustrecken sollen 7 Strekken, die vornehmlich einer Kapazitätsausweitung zur Behebung von Engpässen dienen, in einer 1. Stufe verwirklicht werden. Die o. g. Strecke war Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6541* für eine 2. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. In Übereinstimmung mit der Deutschen Bundesbahn ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bis 1985 nur vier Strecken erster Dringlichkeit erstellt werden können, um die verkehrlichen Engpässe in Nord-SüdRichtung zu beseitigen. Im Bundesverkehrswegeprogramm konnten zunächst nur die notwendigsten Strecken aufgenommen werden. Sollte sich langfristig eine verkehrliche und betriebliche Notwendigkeit zum Bau dieser Strecke ergeben, ist die Bundesregierung bereit, sie zu gegebener Zeit in ihre Überlegungen einzubeziehen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage über die Stückgutneuordnung im Raum Gießen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Nach dem von der Deutschen Bundesbahn im März verabschiedeten Netzplan zur Durchführung der Neukonzeption bzw. zur weiteren Konzentrierung des Stückgutverkehrs wird vsl. die Umlage-stelle Gießen entbehrlich sein. Die endgültige Festlegung der noch verbleibenden Umladestellen wird jedoch erst in der Zeit vom 1. Oktober 1974 bis 1. Oktober 1975 erfolgen. An eine Einschränkung der Abfertigungsbefugnis für Stückgut ist in Gießen nicht gedacht. Nach den neuesten Überlegungen der Deutschen Bundesbahn ist es durchaus möglich, daß die Abfertigungsbefugnis für Stückgut in Alsfeld bestehen bleibt. Für Lauterbach wird vsl. die Abfertigungsbefugnis für Stückgut aufgehoben werden. Ohne das Angebot einzuschränken, soll dann die Bedienung von dem gut ausgelasteten Stückgutkonzentrationspunkt Alsfeld im Flächenverkehr erfolgen, sofern dieser bestehen bleibt. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 71): Beabsichtigt der Bundesverkehrsminister als Zeichen seiner entschiedenen Absicht, die Versuchsanlage zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr im Land Niedersachsen zu errichten, das für das Donauried laufende Raumordnungsverfahren abzubrechen? Der Bundesminister für Verkehr hat bisher nicht die Absicht, die Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Lande Niedersachsen zu errichten. Das für das Donauried laufende Raumordnungsverfahren wird deshalb nicht abgebrochen. Allerdings wird z. Z. zusammen mit der Regierung des Landes Niedersachsen geprüft, ob es neue Gesichtspunkte dafür gibt, eine der gegenüber dem Donauried ungünstigeren Standortalternativen im Lande Niedersachsen höher zu bewerten, als dies bisher der Fall war. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 72): Wie ist der gegenwärtige Stand der Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn, und mit welchen Finanzmitteln und in welchen Zeitabständen soll sie weitergeführt und vollendet werden? Die Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn von Offenburg bis Konstanz (= 180 km) wurde zwischen dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn und dem Land Baden-Württemberg bereits 1965 im „3. Abkommen zur Elektrifizierung weiterer Bundesbahnstrecken" vertraglich vereinbart. Dabei gewährt das Land der Deutschen Bundesbahn Finanzierungshilfen. Einzelheiten des Bau- und Finanzierungsplanes für die 1. Teilstrecke OffenburgVillingen sind in der 2. Durchführungsvereinbarung von 1971 geregelt. Am 26. Juli 1972 wurde mit den Bauarbeiten im Abschnitt Offenburg—Villingen — nach Sicherstellung der Finanzierung — begonnen und die Fertigstellung der 86 km langen Teilstrecke für den 1. September 1975 in Aussicht gestellt. Wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten bei den sehr umfangreichen Tunnel- und Brückenumbauten haben sich die Bauarbeiten verzögert, so daß dieser 1. Abschnitt erst Ende 1975 zunächst eingleisig und im Frühjahr 1976 dann insgesamt fertiggestellt sein wird. Über die beabsichtigte Fortführung der Elektrifizierungsarbeiten auf dem 94 km langen 2. Strekkenabschnitt Villingen—Konstanz ist noch keine Durchführungsvereinbarung abgeschlossen worden. Die Finanzierungsverhandlungen hierüber sind zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Land Baden-Württemberg noch im Gange. Da der Umfang der Arbeiten wesentlich ,geringer ist als für den 1. Abschnitt werden hierfür voraussichtlich 2 Jahre Bauzeit ausreichend sein. Die erforderlichen Investitionen für die Gesamtstrecke der Schwarzwaldbahn (Offenburg—Konstanz) betragen etwa 256 Millionen DM. Die Kosten für den im Bau befindlichen 1. Abschnitt (Offenburg—Villingen) betragen nach letzten Berechnungen etwa 131,5 Millionen DM. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Hauff vom 22. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 73): Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Diskussion des Westdeutschen Rundfunks (Fernsehen) zu der Sendung „Trend" vom 11. März 1974 keinen Vertreter entsandt hat, und wenn ja, aus welchem Grund? Es trifft zu, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie an der Diskussion in der 6542* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 WDR-Fernsehsendung „Trend", wie übrigens bei mehreren anderen ähnlichen Sendungen, nicht vertreten war. Die Einladung erfolgte relativ kurzfristig. Bundesminister Ehmke hatte zu diesem Zeitpunkt einen anderen, seit längerer Zeit feststehenden Termin. Der den Minister vertretende Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Volker Hauff, dessen Teilnahme an der Diskussionsrunde des WDR bereits zugesagt war, mußte ebenfalls aus terminlichen Gründen kurzfristig absagen. Staatssekretär Hans-Hilger Haunschild, als dritter Vertreter der Leitung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, nahm zum Zeitpunkt der Aufnahme an der turnusmäßigen Staatssekretärbesprechung im Bundeskanzleramt teil. Die Besetzung der Diskussionsrunde und die angeschnittenen Themen erforderten jedoch Stellungnahmen, wie sie sinnvoller — und üblicherweise nur von der politischen Leitung des Ministeriums gegeben werden können. Die Entsendung eines anderen Mitarbeiters des Hauses war deshalb nicht Gegenstand der Diskussion. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 74): Aus welchen Ursachen verzögert sich die Eröffnung der Ausbildungsstätte für Nachwuchskräfte des Fernmeldewesens in Bad Kreuznach, und wann ist mit der Aufnahme des Lehrbetriebs zu rechnen? Die Eröffnung der Ausbildungsstätte in Bad Kreuznach hat sich verzögert, weil die ursprüngliche Konzeption der Ausbildungsstätte neueren Erkenntnissen der Personalplanung angepaßt werden mußte. Der Lehrbetrieb wird in Bad Kreuznach voraussichtlich im Herbst 1974 aufgenommen werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 75): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahr nicht so viele Auszubildende einstellt, wie in den Jahren zuvor, und wenn ja, aus welchen Gründen? Die Deutsche Bundespost hat in diesem Jahr wegen abgeschwächter Verkehrserwartungen, verstärkter Rationalisierung und einer rückläufigen Tendenz in der Abwanderung von Arbeitskräften einen geringeren Einstellungsbedarf an Auszubildenden im Fernmeldehandwerk als im Vorjahr. Einstellungszusagen wurden bisher nur im Rahmen des neu ermittelten Bedarfs erteilt. Nach Vorliegen der Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit zur Frage des regionalen unid sektoralen Angebots an Ausbildungsplätzen, die für den Mai dieses Jahres erwartet werden, wird die Deutsche Bundespost prüfen, ob und an welcher Stelle eine Erhöhung der Einstellungszahlen zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen notwendig und möglich ist. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 76 und 77): Nach welcher Rechtsgrundlage hat das Bundespostministerium — einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 22. Februar 1974 zufolge — Arbeitern und Angestellten der Deutschen Bundespost auch für ihre Streiktage im Februar 1974 die vollen Bezüge gezahlt und zwar in Verbindung mit einem von der Postgewerkschaft an das Bundespostministerium oder die Deutsche Bundespost geleisteten Pauschalbetrag? Berechnet sich der Pauschalbetrag der Gewerkschaft nach den üblich zu gewährenden Streikgeldern oder nach den Bezügen? 1. Die Deutsche Bundespost hat nach Beendigung der Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst mit allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften im Interesse einer baldigen Wiederherstellung des Arbeitsfriedens Vereinbarungen über die Regulierung des streikbedingten Arbeitsausfalls und die zur Beseitigung der Arbeitsrückstände erforderlichen Überstunden getroffen. Ein unbestrittener Grundsatz dieser Vereinbarungen ist, daß der streikbedingte Arbeitsausfall nicht von ,der Deutschen Bundespost getragen wird. 2. Entsprechend dieser Vereinbarung ist kein Pauschalbetrag vorgesehen. Die streikbedingten Ausfallzeiten und die entsprechenden zur Beseitigung der Arbeitsrückstände aufgekommenen Überstunden sind im Bereich 'der Deutschen Bundespost aufgezeichnet worden. Bei der Berechnung der von den Gewerkschaften zu erstattenden Geldbeträge werden die an die Arbeiter und Angestellten gezahlten Löhne und Vergütungen nach den entsprechenden Lohn- und Vergütungsgruppen herangezogen. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 23. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 79 und 80) : Durch welche konkreten Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Mittel für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz und für den Studentenwohnraumbau nach den „Bund-Länder-Richtlinien für die Studentenwohnraumförderung" so effizient wie möglich zu verwenden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6543* Inwieweit haben die im März 1971 angekündigten Bemühungen und Ansätze des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Baurationalisierung zu einer Kostensenkung und Beschleunigung des Hochschulbaus und Studentenwohnraumbaus beigetragen? a) Hochschulbau Unter den Maßnahmen für einen möglichst effizienten Einsatz der Hochschulbaumittel ist die Entwicklung von Flächen- und Kostenrichtwerten hervorzuheben, die auf Initiative der Bundesregierung aufgrund entsprechender Vorarbeiten des Wissenschaftsrates im Planungsausschuß aufgenommen worden ist. Damit sind Fortschritte bei der Kostenreduzierung des Hochschulbaus erzielt worden. Die Flächen- und Kostenrichtwerte stellen nunmehr einen überregional gültigen Maßstab für die Bauplanung und Ausführung dar. Durch die Kostenrichtwerte, die nicht automatisch mit dem Baupreisindex fortgeschrieben werden, besteht bei steigenden Baupreisen ein ständiger Zwang, sich um Rationalisierungsmaßnahmen zu bemühen. Um die Rationalisierung des Hochschulbaus weiter voranzutreiben, sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen: — Festlegung von Flächen- und Kostenrichtwerten für weitere Gebäudearten der Rahmenplanung (Kliniken usw.) — Weiterentwicklung von Flächenrichtwerten nach Fachrichtung und Studiengängen — Festlegung von Richtsätzen bei Um- und Erweiterungsbauten — Ergänzung der bestehenden Richtwerte durch platzbezogene Kostensätze und Festlegung von Qualitätsstandards. Das System der Flächenrichtwerte hat erstmalig die Ermittlung der flächenmäßig vorhandenen Studienplatzkapazitäten in einzelnen Studiengängen ermöglicht. Diese Bestandsaufnahme bildet eine Voraussetzung für die Bestrebungen zur Konkretisierung der Ausbauziele der Rahmenplanung, die ebenfalls einen wirksamen Mitteleinsatz für den Hochschulbau begünstigen. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen, die im einzelnen insbesondere im Planungsausschuß weiter behandelt werden müssen und für deren Durchführung die Länder zuständig sind, bereits im Oktober 1972 im „Reformkalender" vorgeschlagen. b) Studentenwohnraumförderung Um einen wirksamen Mitteleinsatz für den Studentenwohnraumbau zu erreichen, wurden in den gemeinsamen „Richtlinien des Bundes und der Länder für die Studentenwohnraumförderung" vom 28. April 1972 für Neubaumaßnahmen Kostenrichtwerte für Bau- und Ersteinrichtungskosten festgelegt, die für die Bundesbeteiligung grundsätzlich ein Limit sind. Während vor der Vereinbarung der neuen Richtlinien und der Festlegung von Kostenrichtwerten im Jahre 1972 häufig bis zu DM 35 000,— pro Studentenwohnplatz aufgewandt wurden, gelang es seither, den Kostenrichtwert pro Wohnplatz bei DM 21 000,— zu halten. Angesichts der allgemein steigenden Baupreise wurden damit im Ergebnis die Kosten pro Platz gesenkt und ein größeres Bauvolumen und damit mehr Wohnplätze mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erzielt. Dies ist nicht zuletzt auf den Erfolg des Wettbewerbs „Wohnungen für Studenten" zurückzuführen. Dieser Wettbewerb wurde Ende 1973 bis Anfang 1974 vom BMBW gemeinsam mit einigen Ländern und Studentenwerken als international offener Bau- und Konstruktionswettbewerb veranstaltet. Für die Teilnahme am Wettbewerb war eine Begrenzung der Investitionskosten auf der Grundlage der im April 1972 in den Bund-Länder-Richtlinien für den Studentenwohnraumbau festgelegten Flächen- und Kostenrichtwerte verbindlich. Fast 150 Entwürfe der insgesamt 230 eingereichten Arbeiten die von verschiedenen Teams bearbeitet wurden, erfüllten diese Bedingungen, indem sie den Richtwert von DM 21 000,— pro Wohnplatz einhielten oder unterschritten. Das Ergebnis des Wettbewerbs sind jedoch neben allgemeinen Erfahrungen und Erkenntnissen zur Baurationalisierung ausführungsreife Planungen mit Festpreisangeboten für Studentenwohngebäude auf vorgegebenen Grundstücken mit unterschiedlichen Programmen. Weiterhin ist es gelungen, die Fortentwicklung von ausführungsreifen Bausystemen zu fördern, die auf typisierten Elementen aufbauen und für unterschiedliche städtebauliche Situationen geeignet sind. Der BMBW sieht die Rationalisierungsbestrebungen beim Studentenwohnraumbau in engem Zusammenhang mit dem weit größeren Komplex der Rationalisierung im Hochschulbau. Der BMBW ist zwar der Auffassung, daß seit Einführung der Kostenricht- und Orientierungswerte Fortschritte bei der Kostenreduzierung im Hochschulbau erzielt worden sind; er nimmt jedoch aufgrund der o. g. Erfahrungen an, daß noch weitere Verbesserungen zu erreichen sind. Auf seinen Vorschlag hat der Planungsausschuß am 22. April 1974 eine Arbeitsgruppe beauftragt zu prüfen, ob und wie die Erfahrungen mit dem Studentenwohnheimbau für den Hochschulbau nutzbar gemacht werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jaeger?


Rede von Friedrich Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte, Herr Kollege Jaeger!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Vogel, würden Sie mir bestätigen, daß es zwar möglich ist, daß Parteitagsbeschlüsse die Meinung eines Bundeskanzlers ändern, daß aber Parteitagsbeschlüsse nicht das Grundgesetz ändern können?

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und Oho-Rufe bei der SPD.)