Protokoll:
7096

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 96

  • date_rangeDatum: 26. April 1974

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:36 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6463 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 6463 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6463 B Aktuelle Stunde betr. Spionageverdacht gegen einen leitenden Mitarbeiter beim Bundeskanzleramt Dr. Carstens (CDU/CSU) ... 6463 C Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 6464 C Wehner (SPD) ... 6465 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 6466 C Reddemann (CDU/CSU) ... 6467 B Genscher, Bundesminister (BMI) . .. 6467 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 6468 C Brandt, Bundeskanzler... 6469 C Entwurf eines Fünften Gesetzes der Fraktionen der SPD, FDP zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1981 [neu]) — Dritte Beratung — Frau Renger, Präsident . . . . . 6470 A Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . . 6470 A Kleinert (FDP). . . . . . . . 6471 D Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 6474 D Brandt, Bundeskanzler... 6479 D Dr. Mikat (CDU/CSU) . .6483 C, 6495 D Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 6488 B Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister 6491 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 6492 D Dürr (SPD) ... 6496 C Frau Huber (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) ... 6497 C Dr. Eppler ('SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6498 C Scheu (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6499 D Rapp (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6500 C Dr. Schweitzer (SPD) (Erklärung zur Abstimmung) 6500 C Namentliche Abstimmungen . . . . . 6501 D Glückwünsche zur Vaterschaft des Abg. Dr Schöfberger ... 6503 D Überweisung eines Entschließungsantrages an Ausschüsse ... 6505 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergehend entsandt werden (Drucksache 7/1714), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1905) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6505 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betr. Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/992), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2033), Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1941) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — ... 6506 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 'betr. Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/993), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/2034), Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1942) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6506 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 7/371), Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/2013) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 6506 C Entwurf eines Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz) (Drucksache 7/131), Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/2006) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 6506 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksache 7/866), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/2019) — Zweite und dritte Beratung — 6507 A Entwurf eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr (Drucksache 7/1875) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6507 B Entwurf eines Gesetzes der Abg. Dr. Lenz (Bergstraße), Kunz (Berlin), Frau Berger (Berlin), Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen (Drucksache 7/1882) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes der Abg. Dr. Klein (Stolberg), Reddemann, Dr. Blüm, Gerster (Mainz), Dr. Klein (Göttingen), Vogel (Ennepetal), Dr. Schulze-Vorberg, Nordlohne, Breidbach, Dr. Hornhues und Genossen (Drucksache 7/1883) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (1964) (Heizölkennzeichnung) (Drucksache 7/1944) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel (Drucksache 7/1963) — Erste Beratung — 6507 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes (Drucksache 7/1968) — Erste Beratung — . . . . . . . . 6507 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr (Drucksache 7/1973) — Erste Beratung — 6507 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemeinschaft, Ergänzenden Internen Finanzabkommen und Ergänzungsprotokoll über die EGKS-Erzeugnisse vom 30. Juni 1973 (Drucksache 7/1974) — Erste Beratung — 6507 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 14. Januar 1974 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache 7/1976) — Erste Beratung — 6508 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/1989) — Erste Beratung — 6508 A Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (Drucksache 7/1992) — Erste Beratung — . . . . . 6508 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April. 1974 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Oktober 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 7/1978) — Erste Beratung — 6508 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes (Drucksache 7/1980) — Erste Beratung . . . . . 6508 B Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Drittes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/2003) — Erste Beratung . . . 6508 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/2015) — Erste Beratung — 6508 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften (Drucksache 7/2016) — Erste Beratung — . . . 6508 B Entwurf eines Gesetzes der Abg. Frau Dr. Wex, Frau Stommel, Burger, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Götz, Vogt und Genossen über die Gewährung von Erziehungsgeld (Bundeserziehungsgeldgesetz — BEGG) (Drucksache 7/2031) — Erste Beratung — 6508 C Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, FOP zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs (Drucksache 7/2032) — Erste Beratung — 6508 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973 hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/835, 7/1890) ... 6508 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe zur Kapitalzuführung an die Salzgitter AG (Drucksachen 7/1746, 7/1959) ... 6508 D Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Marienfelde an das Land Berlin (Drucksachen 7/1668, 7/1898) . . 6509 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Berlin-Lichterfelde für Zwecke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus (Drucksache 7/1971) 6509 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Luneburg an die Stadt Luneburg (Drucksache 7/2002) . . 6509 A Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1974 eingegangenen Petitionen (Drucksache 7/1966) 6509 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Zollkontingente für Walzdraht usw.) (Drucksache 7/1970) . . . . 6509 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Besondere Zollsätze gegenüber Finnland — EGKS) (Drucksache 7/1969) ... 6509 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Drucksachen 7/913, 7/1879) von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 6510 B Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Mineralöle und eine Richtlinie des Rates über die Angleichung der spezifischen Verbrauchsteuern auf die zur Verwendung als Brennstoffe bestimmten flüssigen Kohlenwasserstoffe (Drucksachen 7/1042, VI/1704, 7/1872) ... 6509 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 7/1605, 7/1891) 6509 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 und Nr. 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksachen 7/1648, 7/1909) ... 6509 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 in bezug auf die Definition von Likörwein und bestimmtem Traubenmost und eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 948/70 zur Definition bestimmter aus Drittländern stammender Erzeugnisse der Nummern 20.07, 22.04 und 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen 7/1579, 7/2014) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 6510 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6510 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6511* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Folgerungen aus dem Bericht der Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebiets . . . . 6511* B Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Wende (SPD) : Entwicklung der innerdeutschen Sportbeziehungen; Weiterentwicklung der Sportbeziehungen zu den ost- und südosteuropäischen Ländern ... 6511* D Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kater (SPD) : Vorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Novellierung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank 6512* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Entwicklung der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland; Anteil der Geburten von Kindern ausländischer Gastarbeiter . . . . . 6512* C Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/2008 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Pressemeldung über den Rückgang der Zahl der Personen, die die „DDR" mit Genehmigung verlassen haben . . . 6512* D Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Beschäftigung von Linksextremisten in der Bundeszentrale für politische Bildung . . 6513* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 35 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Erarbeitung eines Theaterförderungsgesetzes ... 6513* C Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Dauer des Aufenthalts von Spätaussiedlern in Lagern und Übergangswohnheimen; Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration der Spätaussiedler 6514* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Erklärung von Bundesminister Franke in der Debatte über die Lage der Nation; vertragliche Vereinbarungen mit der DDR und Grundgesetz ... 6514* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 V Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Aigner (CDU/ CSU) : „Abschirmung" der Ständigen Vertretung der Bundesregierung in Ost-Berlin 6515* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Unabhängigkeit der Republik Guinea Bissao 6515* C Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Aufhebung des Verfassungsgebots des Art. 29 Abs. 3 GG betr. Volksentscheide 6516* B Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 Drucksache 7/2008 — des Abg. Flämig (SPD) : Gefährdungspotential und Erzeugung neuer Kernbrennstoffe beim Betrieb des „Schnellen Brüters" ... 6516* C Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 13 und 14 Drucksache 7/2008 — des Abg. Hansen (SPD) : Sicherheitskontrollen bei Fluggästen; Verwendung von Röntgengeräten bei der Gepäckkontrolle ... 6517* A Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Untersuchungen über Standorte von Kernkraftwerken ... 6517* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Angleichung der besoldungsmäßigen Rechtsposition der von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrer an die Rechtsposition der Beamten und Angestellten des Bundes im Ausland . . . . . . 6517* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kater (SPD) : Schritte der Bundesregierung gegen die Erschwerung von Kompromissen bei der Beschlußfassung im EG-Ministerrat durch vorherige Veröffentlichung der nationalen Positionen . . . . . 6518* B Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Aufnahme der Tätigkeit der deutschbritischen Stiftung zum Studium der Industriegesellschaft; Berufung deutscher Vertreter in Kuratorium und Exekutivausschuß . . . . . . . . . 6519* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Mitgliedschaft von Mitgliedern der Bundesregierung bei der „Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion"; Herkunft der finanziellen Mittel dieser Gesellschaft 6519* D Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 16 und 17 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) : Nutzung leerstehender Aussiedlerwohnungen ... 6520* C Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Auszeichnung von Produkten mit einem Umweltschutzzeichen . . . . 6521* B Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 19 und 20 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Wolfram (SPD) : Forderungen der Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen . . . . . . 6521 * D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Anlage 24 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Errichtung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; Geräuschimmissionen in den Wohngebieten von Weissenthurm und Neuwied . . . . . . . . . . 6522* C Anlage 25 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Presseberichte über gezielte finanzielle Unterstützung von für die Meinungsvielfalt besonders wichtigen Betrieben 6523* A Anlage 26 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lenders (SPD) : Bevölkerungszahl im Umkreis des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; Gefährdung durch Abgabe radioaktiver Abwässer ... 6523* C Anlage 27 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 26 und 27 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Immer (SPD) : Gutachten über die Untergrund- und Wasserverhältnisse im Bereich des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; Sicherheitseinrichtungen und Ablauf des Genehmigungsverfahrens 6524* B Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Salzimmissionen aus dem Naßkühlturm des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich; aerologische Untersuchungen und Gutachten des Deutschen Wetterdienstes 6524* D Anlage 29 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Fellermaier (SPD) : Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden; Auslieferung von Rauschgifthändlern und ähnlichen Kriminellen ... 6525* A Anlage 30 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Krampe (CDU/ CSU) : Schadensersatz für Körper- und Sachschäden infolge von Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen; Ausbleiben einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung . . . . . . . . 6525* D Anlage 31 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Zahl der seit dem 1. Januar 1973 anhängigen Rechtsstreitigkeiten um sogenannte Lockvogelangebote; Einleitung von gesetzlichen Maßnahmen . . . . 6526* A Anlage 32 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Entwicklung der Straftaten nach § 223 a StGB in den letzten zehn Jahren; vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung dieser Straftaten ... 6526* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zum Kantinenessen . . . . 6529* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Klagen der freien Tankstellen über Benachteiligung durch Mineralölgesellschaften ... 6530* A Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 40 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Förderung von Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden nach Teil A und Investitionsvorhaben der Bundesressorts nach Teil B des Sonderprogramms in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld ... 6530* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 VII Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Erweiterung des ERP-Wirtschaftsplans um einen Titel „Hilfen für Kommunen in wirtschaftsschwach strukturierten Gemeinden" ... 6530* D Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Förderung von Erdgas im Gebiet von Salzwedel und Unterstützung der Erdgassuche in Wustrow und Umgebung 6531* B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Verdacht auf Vorliegen einer unerlaubten Handlung beim Zustandekommen des Kali-Monopols . . . . . . . . 6531 * C Anlage 39 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Büchler (SPD) : Zeitungsberichte über Angebot von deutscher Butter in England für 2,53 DM je kg ... 6531*D Anlage 40 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Marquardt (SPD) : Unterzeichnung der Genfer Konvention vom 29. April 1958 über die Erhaltung der biologischen Ressourcen der hohen See sowie der Londoner Konvention vom 1. Juni 1967 über die Ausübung des Fischfangs im Nord-Atlantik durch die Bundesregierung . . . . . 6532* B Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Förderung des Urlaubs auf dem Bauernhof durch die Bundesregierung . . 6532* D Anlage 42 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Erlös pro Hektar bei Getreide und Raps im Jahr 1974 ... 6533* C Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Mittel für die durch Artikel 3 des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 geschaffene Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger . . 6533* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Ausnahmegenehmigung vom Ausländeranwerbeverbot für das Hotel- und Gaststättengewerbe . . . . . . . 6534* A Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Seibert (SPD): Zahl der Anträge auf flexibles Altersruhegeld und Zahl der Renten nach Mindesteinkommen; finanzielle Auswirkungen der 1972 beschlossenen Rentenreformgesetze ... 6534* C Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Zahl der Bescheide der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung von Umschulungen zur Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen . . . 6534* D Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Verdrängung der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung . . . . . 6535* B Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Erwägungen über Sicherheitsvorschriften für PVC-Arbeitsplätze ... 6535* C Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Zebisch (SPD) : VIII Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 96, Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Täuschungen der Arbeitnehmer über die wahre Leistungsbeurteilung durch Bewertungsformeln in Zeugnissen; Aufstellung von Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Arbeitnehmer . 6536* A Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Bau von Unterrichtsgebäuden der ABC-Schule Sonthofen . . . . . . 6536* B Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Freigabe von Wegen in den Randzonen der Truppenübungsplätze um Munster für Fußgänger und Radfahrer; Entlastung des Standortkommandanten Munster hinsichtlich der Haftung . . . . 6536* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Gastarife, die auf einem Umrechnungsschlüssel zum Heizölpreis beruhen, und Möglichkeit der Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses . . . 6537* A Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/ CSU) : Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschriften für die Feststellung des Anteils der Eigenmittel an den der Abnutzung unterliegenden Anlagegütern geförderter Krankenhäuser gemäß § 13 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . . . 6537* C Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Bedeutung des sogenannten Halbierungserlasses vom 5. September 1942 bezüglich der Kostenübernahme für Geistes-, Nerven- und Gemütskranke in psychiatrischen Landeskrankenhäusern für die psychiatrische Versorgung; Notwendigkeit der Aufhebung dieses Erlasses ... 6537* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Ansteigen der Pflegesätze nach dem Inkrafttreten der Bundespflegesatzverordnung ... 6538* B Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einführung einer Fluglärmgebühr für den Flughafen Frankfurt/Main . . . 6538* C Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Lohnsteuer und Sozialabgaben für die Beschäftigten der „Reichsbahn in Westberlin" ... 6538* D Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 67 und 68 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU) : Ausbau der Ortsdurchfahrt Basdahl (Kreis Bremervörde) im Zuge der Bundesstraße 71/74 und der Ortsdurchfahrten Bevern/Parnewinkel und Selsingen im Zuge der Bundesstraße 71; Stand der Ausbaumaßnahmen an der Bundesstraße 71 im Bereich der Stadt Bremervörde .... 6539* A Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 69 und 70 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Investitionspläne der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost für die Landkreise Wetzlar und Dillenburg; Absehen von einem Ausbau von Schnellstrecken der Deutschen Bundesbahn im Raum Gießen—WetzlarDillenburg und Auflösung von Stückgutbahnhöfen ... 6539* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den ,26. April 1974 IX Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 71 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Abbruch des Raumordnungsverfahrens für das Donauried ... 6541* B Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 72 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Stand der Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn .... 6541* C Anlage 62 Antwort des ParL Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Nichtentsendung eines Vertreters des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zur Diskussion des Westdeutschen Rundfunks (Fernsehen) zu der Sendung „Trend" vom 11. März 1974 ... 6541* D Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 74 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Verzögerung der Eröffnung der Ausbildungsstätte für Nachwuchskräfte des Fernmeldewesens in Bad Kreuznach .... 6542* A Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 75 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Blüm (CDU/CSU) : Zahl der von der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn in diesem Jahr eingestellten Auszubildenden .... 6542* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 76 und 77 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Rechtsgrundlage für die Zahlung der vollen Bezüge an Arbeiter und Angestellte der Deutschen Bundespost für Streiktage im Februar 1974; Berechnung des Pauschalbetrags der Gewerkschaft .... 6542* C Anlage 66 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Fragen B 79 und 80 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Tönjes (SPD) : Verwendung der Mittel für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz und für den Studentenwohnraumbau nach den „Bund-LänderRichtlinien für die Studentenwohnraumförderung" ; Kostensenkung und Beschleunigung des Hochschulbaus und Studentenwohnraumbaus . . . . 6542* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6463 96. Sitzung Bonn, den 26. April 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 4. Adams * 26. 4. Dr. Aigner * 26. 4. Dr. Artzinger * 26. 4. Dr. Bangemann * 26. 4. Baum 18. 5. Dr. Bayerl 26. 4. Blumenfeld * 26. 4. Dr. Burgbacher * 26. 4. Dr. Corterier * 26. 4. Dr. Evers 26. 4. Fellermaier * 26. 4. Flämig * 26. 4. Frehsee * 26. 4. Dr. Freiwald 18. 5. Dr. Früh * 26. 4. Dr. Geßner 26.4. Grobecker 26. 4. Dr. Haenschke 26. 4. Härzschel * 26. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 4. Jaschke 27. 4. Junghans 26. 4. Kahn-Ackermann ** 26. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Krall * 26. 4. Lange * 26. 4. Lautenschlager * 26. 4. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 26. 4. Memmel * 26. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 4. Orgaß 26. 4. Frau Dr. Orth * 26. 4. Roser 5. 5. Dr. Schachtschabel * 26. 4. Schmidt (München) * 26. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 4. Schwabe * 26. 4. Dr. Schwörer * 26. 4. Seefeld * 26. 4. Springorum * 26. 4. Dr. Starke (Franken) * 26. 4. Walkhoff * 26. 4. Frau Dr. Walz * 26. 4. Dr. Wittmann 27. 4. Wuttke 26. 4. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 25) : Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Folgerungen aus dem im November 1972 vorgelegten Bericht der Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebiets zu ziehen? Die Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebietes hat in ihrem im November 1972 vorgelegten Bericht bekanntlich empfohlen, das Bundesgebiet gemäß Artikel 29 GG in fünf oder sechs Länder neu zu gliedern und hierzu eine Anzahl von Alternativen vorgelegt. Die Entscheidung über die Gesamtneugliederung wird die Bundesregierung treffen, wenn die politische Diskussion über die Neugliederungsfrage so weit gereift ist, daß eine Entscheidung möglich wird, die von einer überwiegenden Mehrheit unterstützt wird. Es ist offenkundig, daß der dafür erforderliche Konsens derzeit noch nicht erreicht ist. Auch eine Prognose darüber ist mir nicht möglich. Der Bundesregierung ist bekannt, daß Landesregierungen Erwägungen zur Neuformulierung der Verfassungsvorschrift des Artikels 29 GG anstellen. So hat sich der Bayerische Ministerpräsident in einem Interview mit der Schwäbischen Zeitung vom 28. Februar 1973 sogar für eine ersatzlose Streichung dieser Vorschrift ausgesprochen. Auch namhafte Staatsrechtslehrer, beispielsweise die Professoren Werner Weber und Ulrich Scheuher, haben ihre Skepsis gegenüber der Praktikabilität des Auftrags aus Artikel 29 GG in seiner jetzigen Fassung geäußert. Anlage 3 Antwort des Bundesminister Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 26 und 27) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der innerdeutschen Sportbeziehungen nach der Paraphierung des Protokolls über die „Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DSB und DTSB"? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der Einbeziehung der Sportorganisationen von Berlin (West) in das Protokoll der beiden deutschen Sportbünde auch positive Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der Sportbeziehungen zu den ost- und südosteuropäischen Ländern zu erwarten sind, und in welcher Weise will die Bundesregierung diese Möglichkeiten fördern? Zu Frage A 26: Die Bundesregierung begrüßt die Paraphierung des Abkommens über die „Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DSB und dem DTSB". Sie sieht darin den entscheidenden Schritt auf dem Weg zu der im Grundlagenvertrag vorgezeichneten Normalisierung der sportlichen Beziehungen zwischen dem DSB und dem DTSB. Hervorzuheben ist insbesondere, daß nunmehr auch vom DTSB die Einheit des Westberliner Sports 6512* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 und des Sports in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird. Auch die Bundesregierung erwartet jedoch, daß der Sportverkehr zwischen DSB und DTSB sich mit der Zeit unbürokratisch und liberal entwickelt. Zu Frage A 27: Aufgrund der politischen Verflechtungen, die zwischen der DDR und ost- und südosteuropäischen Ländern bestehen, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der Einbeziehung der Sportorganisationen von Berlin (West) in das Protokoll der beiden deutschen Sportverbände auch positive Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der Sportbeziehungen zu den ost- und südosteuropäischen Ländern zu erwarten sind. Die Bundesregierung wird diese Möglichkeiten fördern, indem sie weitere Verbesserungen der Beziehungen zu den genannten Ländern anstrebt und damit zugleich verbesserte politische Voraussetzungen auch für eine allgemeine Intensivierung des Sportverkehrs schafft. Mit der UdSSR, Rumänien und Jugoslawien bestehen bereits Kulturabkommen, die den Sportaustausch unterstützende Regelung enthalten. Die Bundesregierung unterstützt den Sportaustausch in ost- und südosteuropäischen Ländern überdies seit Jahren mit Mitteln des Auswärtigen Amtes. 1973 konnten sämtliche bezuschussungsfähigen Anträge der Sportverbände und -vereine berücksichtigt I werden. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft ausreichende Mittel für die Förderung von Sportkontakten in diesen Ländern zur Verfügung stellen. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 28 und 29) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung darüber, wie das Gesetz über die Lastenausgleichsbank auf Grund der veränderten Aufgabenstellung dieser Bank novelliert werden sollte? sollte? Hält es die Bundesregierung nicht für nützlich und notwendig, im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank auch den Arbeitnehmern dieser Bank Mitwirkungsmöglichkeiten im Verwaltungsrat dieser Bank zu geben? Zu Frage A 28: Die ursprüngliche Aufgabe der Lastenausgleichs-bank ist es, zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den Krieg und seine Folgen betroffenen Personen, insbesondere der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten, Kredite und finanzielle Beihilfen zu beschaffen und zu gewähren. Im Jahre 1969 wurde durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank bestimmt, daß die Bank auch andere Aufgaben durchführen kann, die ihr von Bundesbehörden übertragen werden. Diese Vorschrift ermöglichte es, der Lastenausgleichsbank vielseitige Aufgaben zu übertragen, und es besteht bisher kein Anlaß, die Aufgabenstellung der Bank durch eine Gesetzesnovelle nochmals zu erweitern. Zu Frage A 29: Es handelt sich um eine Frage von allgemeiner Bedeutung, die nicht isoliert für die Lastenausgleichsbank gesehen werden kann. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, hier Initiativen zu ergreifen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Trend für die Entwicklung der deutschen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist der Anteil der Geburten von ausländischen Gastarbeiterkindern? Der derzeitige Trend der Entwicklung der deutschen Bevölkerung ist dadurch gekennzeichnet, daß seit dem Jahre 1972 ein Überschuß der Sterbefälle über die Geburten zu verzeichnen ist. Im Jahre 1973 sind, auf die deutsche Bevölkerung bezogen, bei 530 000 Geburten und 720 000 Sterbefällen rd. 190 000 Menschen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum Kinder geboren wurden. Bei den Ausländern dagegen war u. a. wegen ihrer günstigen Altersstruktur bei 100 000 Geburten und 10000 Sterbefällen ein Geburtenüberschuß von 90 000 zu verzeichnen. Um diesen Geburtenüberschuß der Ausländer verminderte sich das Geburtendefizit der Gesamtbevölkerung auf rd. 100 000. Der Anteil der von Ausländerinnen in der Bundesrepublik geborenen Kinder an der Gesamtzahl der Geburten betrug im Jahre 1973 16 % gegenüber 13 % im Jahre 1972. Nach den vorliegenden Vorausschätzungen ist damit zu rechnen, daß in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten die Zahl der Sterbefälle die der Geburten in jedem Jahr übersteigen wird, so daß es zu einer leichten Abnahme der Bevölkerung der Bundesrepublik kommt. Sie wird bis zum Jahre 2000 schätzungsweise 4,5 Millionen Menschen, das sind etwa 8 %, betragen. Die Bundesregierung mißt dieser Frage große Bedeutung bei. Sie hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung beauftragt, die Entwicklung sorgfältig zu beobachten und die Ursachen und Auswirkungen zu analysieren. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6513* Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 31): Trifft die Meldung der „Welt" vom 10. April 1974 zu, die Zahl der Personen, die die „DDR" mit Genehmigung der dortigen Behörden verlassen dürfen, sei im Verhältnis zum ersten Quartal 1973 im ersten Quartal 1974 um rund 26 % zurückgegangen, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Entwicklung angesichts der Ankündigung, ihre Politik solle den Deutschen im geteilten Deutschland dienen? Die in der „Welt" vom 10. April 1974 veröffentlichten Zahlen über die in. den ersten Quartalen 1973 und 1974 aus der DDR eingetroffenen Übersiedler sind zutreffend. Der Rückgang hat jedoch keine politischen, sondern ganz natürliche Gründe. Die Masse der übersiedlungswilligen Rentner — um diese handelt es sich fast ausschließlich — hat in den Anfangsjahren, als die DDR-Behörden mit der Erteilung von Übersiedlungsgenehmigungen großzügiger wurden, das war 1963/64, von den Umzugsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Seitdem ist der Zuzug rückläufig, wie die Statistik beweist. Es wurden Übersiedler registriert: 1963 und 1964 je etwa 30 000 1965 etwa 18 000 1966 etwa 16 000 1967 etwa 14 000 1968 etwa 11000 1969 und 1930 je etwa 12 000 1971 und 1972 je etwa 11 000 1973 etwa 8 667 Der im ersten Vierteljahr 1974 festgestellte rückläufige Trend paßt sich also dieser Entwicklung durchaus an. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 34) : Trifft es zu, wie Pressemeldungen besagen, daß in der Bundeszentrale für Politische Bildung mindestens drei Linksextremisten beschäftigt sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls angesichts einer solchen Tatsache zu unternehmen? Es handelt sich bei dem mit Ihrer Frage angesprochenen Personenkreis um insgesamt 4 Personen. Die genannten Personen standen oder stehen nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeszentrale für politische Bildung. Es handelt sich vielmehr um freie Mitarbeiter, mit denen die Bundeszentrale befristete Werkverträge abgeschlossen hat. Eine dieser genannten Personen hatte bereits am 1. April 1974 auf eigenen Wunsch das Beschäftigungsverhältnis gelöst. Eine weitere Person hat sich im Rahmen des Unikollektivs der Roten Zellen u. a. dafür eingesetzt, „den Aufbau der revolutionären Organisation der Arbeiterklasse lokal und überregional mit voranzutreiben" . Er hat außerdem bei Vertragsabschluß ein gegen ihn laufendes Strafverfahren, das schließlich im Jahre 1973 zu seiner Verurteilung führte, nicht offenbart. Er erschien daher der Bundeszentrale — der ich darin voll zustimme — nicht geeignet, weiterhin an der politischen Bildung im Sinne des Grundgesetzes mitzuwirken. Das Vertragsverhältnis mit ihm ist deshalb gelöst worden. Bei zwei weiteren Personen wird zur Zeit geprüft, ob eine vorzeitige Beendigung 'der befristeten Verträge in Betracht kommt. Die Untersuchung, wer die Verantwortung für den Abschluß der Verträge trägt, ist im Gange. Die notwendigen Vorkehrungen, eine Widerholung solcher Fälle zu verhindern, sind getroffen. Es steht für mich außer Frage, daß an der politischen Bildung nur Personen mitwirken können, an deren Verfassungstreue auch nicht der geringste Zweifel besteht. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/2008, Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Vorbereitungen zur Erarbeitung eines Theaterförderungsgesetzes — analog zum Filmförderungsgesetz — zu treffen, das geeignet ist, den Städten und Ländern, die den ständig zunehmenden finanziellen Anforderungen durch das Theater nicht mehr gewachsen sind, entsprechende Bundeshilfen in Aussicht zu stellen? In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Evers, Pfeifer, Dr. Gölter und der Fraktion der CDU/CSU betr. die finanzielle Lage der Theater in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung am 8. Januar 1974 (verteilt mit Drucksache 7/1571) dargelegt, daß ihr nach der durch das Grundgesetz gegebenen Aufgabenverteilung eine Theaterförderung grundsätzlich nicht möglich ist. Eine Förderung ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn es gilt, den Auswirkungen der Teilung Deutschlands zu begegnen, oder wenn es im besonders gelagerten Einzelfall die gesamtstaatliche Repräsentation erfordert. Der Vorschlag, den Theatern durch ein in Analogie zum Filmförderungsgesetz zu schaffendes Theaterförderungsgesetz zu helfen, führt nicht weiter. Beim Filmförderungsgesetz, das der Bund nach Art. 74 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) erlassen hat, muß die Filmwirtschaft im wesentlichen selbst durch eine bei den Filmtheaterbesitzern erhobene und an die Filmförderungsanstalt abzuführende Filmabgabe die Mittel für die Förderungsziele aufbringen. Länder und Kommunen leisten keine Finanzierungsbeiträge. Der Bund stellt nur Mittel aus 6514* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 dem zweckgebundenen Sondervermögen „Ufi-Abwicklungserlös" zur Verfügung; diese Gelder aus der Liquidation des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens sind bereits aufgrund des Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens vom 5. Juni 1953 für die Förderung der Filmwirtschaft bestimmt. Für das Theater kommt dieses Prinzip der Umverteilung von Mitteln als Förderungsmöglichkeit offensichtlich nicht in Betracht. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walk- hoff (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 36 und 37) : Wie lange halten sich Spätaussiedler nach ihrem Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich in Grenzdurchgangs- und Durchgangslagern und in Übergangswohnheimen auf, ehe sie eine angemessene Wohnung in der Aufnahmegemeinde finden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit den Spätaussiedlern durch Bereitstellung familiengerechter Wohnungen, durch Beihilfen für den Existenzaufbau, durch Sprachunterricht usw. die gesellschaftliche Integration erleichtert wird? Zu Frage A 36: Die Dauer des Aufenthalts der Aussiedler in Zwischenunterkünften ist regional zu unterschiedlich, als daß sie — gültig für einen Bundesdurchschnitt — in einer Zahl genannt werden könnte. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Grenzdurchgangslagern beträgt in Friedland 3 Tage, in Nürnberg 1 Tag. Die Dauer des Aufenthalts in den Landesdurchgangswohnheimen bzw. den Landeseinweisungsstellen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Um Beispiele zu nennen: In der Landesaufnahmestelle Rastatt des Landes Baden-Württemberg bleiben ,die Aussiedler vor ihrer Weiterleitung in der Regel 6 bis 7 Tage. Im Landesdurchgangswohnheim des Landes Nordrhein-Westfalen in Massen bei Unna beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer etwa 6 Wochen, in Fällen, in denen Aussiedler ,an Berufsumschulungsmaßnahmen teilnehmen, 5 bis 6 Monate. In den Landesdurchgangswohnheimen des Landes Hessen vergehen bis zur Einweisung in die Kreise und Gemeinden — je nach deren Aufnahmefähigkeit oder aus in der Person des Aussiedlers liegenden Gründen — bis zu neun Monate. Die Frage, wie lange sich Aussiedler durchschnittlich in kommunalen Durchgangswohnheimen aufhalten, bis ihnen eine angemessene Wohnung in der Aufnahmegemeinde zugewiesen werden kann, läßt sich ebenfalls nicht mit einer Zahl beantworten. Die Aufenthaltsdauer in diesen Zwischenunterkünften differiert von Land zu Land und innerhalb der Länder von Kreis zu Kreis und Gemeinde zu Gemeinde außerordentlich stark, je nachdem, ob es sich um ländliche oder industriell ausgerichtete Gebiete handelt. Die Verweildauer in Zwischenunterkünften hängt ab einmal von der Wohnungsbaukapazität des Aufnahmekreises oder der Aufnahmegemeinde, zum anderen von den individuellen Bedürfnissen und Interessen des Aussiedlers selbst, die die Dauer des Provisoriums beeinflussen können. Als Faustregel kann gelten, daß die Aufenthaltsdauer in Übergangswohnheimen in ländlichen Bereichen mit etwa 3 bis 6 Monaten, in Ballungsgebieten bis zu zwei Jahren und darüber angesetzt werden muß. Zu Frage A 37: Die Bundesregierung sieht z. Z. keine Veranlassung, besondere Maßnahmen zur Erleichterung der Integration der Aussiedler in das Berufs- und Wirtschaftsgefüge der Bundesrepublik zu erwägen. Sie ist der Ansicht, daß das Angebot an Hilfen zur Überwindung und Milderung von Eingliederungsschwierigkeiten derzeit ausreicht. Das schließt nicht aus, daß die Entwicklung sorgfältig beobachtet wird. Die Bundesregierung, die Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen, die dankenswerterweise einen besonderen Ausschuß für Fragen der Eingliederung von Aussiedlern berufen hat, die Arbeitsverwaltung und alle sonstigen in der Eingliederungsarbeit tätigen Verbände sind gemeinsam bestrebt, Lücken in der Eingliederung durch adäquate Maßnahmen zu schließen. Eine wertvolle Hilfe in dieser Hinsicht bietet das Memorandum der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen „Probleme der beruflichen Eingliederung der Aussiedler" vom 30. November 1972. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 86 und 87) : Welche „Regeln zwischenstaatlichen Rechts" und welche Bestimmungen der Wiener Vertragsrechtskonvention, die eine Kodifizierung des Mindeststandards des Völkergewohnheitsrechts darstellt, hatte der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Franke, im Auge, als er in der Debatte über die Lage der Nation feststellte: ''... wir haben nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts erklärt, daß die vertraglichen Vereinbarungen mit der DDR unsere verfassungsmäßigen Anschauungen und Ziele nicht verändern können . Die DDR hat in Kenntnis dessen den Grundlagenvertrag unterschrieben"? Wie vereinbart die Bundesregierung die Erklärung von Bundesminister Franke in der Debatte über die Lage der Nation, wonach die vertraglichen Vereinbarungen mit der DDR auch nach den Regeln des zwischenstaatlichen Rechts Ziele und Vorschriften des Grundgesetzes nicht verändern können und die DDR in Kenntnis dessen den Grundlagenvertrag unterschrieben hat mit der Feststellung des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen am 24. Januar 1974, daß sich für die DDR aus dem Grundlagenvertrag keine Pflicht ergebe, nur solche Ansprüche herzuleiten, die mit dem Grundgesetz im Einklang stehen? Zu Frage A 86: Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen bezog sich bei seiner Feststellung in der Debatte zur Lage der Nation auf den Artikel 31 Ziffer 2 b der Wiener Konvention über das Vertragsrecht vom Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6515* 23. Mai 1969. Diese Bestimmung bringt eine Regel des zwischenstaatlichen Gewohnheitsrechtes zum Ausdruck, die besagt, daß für die Auslegung eines zwischenstaatlichen Vertrages jede Urkunde heranzuziehen ist, die von einem oder mehreren Partnern im Zusammenhang mit dem Abschluß des Vertrages errichtet und von den anderen Partnern als eine auf den Vertrag bezügliche Urkunde angenommen wurde. Diese Bestimmung ist wichtig für die Auslegung des „Briefes zur deutschen Einheit". Sie bewirkt, daß dieser als ein Dokument angesehen werden muß, das für die Auslegung des Grundlagenvertrages von Bedeutung ist. Damit ist klargestellt, daß der Grundlagenvertrag nicht im Widerspruch zu dem Streben des deutschen Volkes steht, in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiederzuerlangen. Er steht insofern — und das Bundesverfassungsgericht hat das bestätigt — in Übereinstimmung mit unserer Verfassungsordnung und unseren verfassungsmäßigen Zielen. Zu Frage A 87: Die Erklärung von Herrn Bundesminister Franke in der Debatte über die Lage der Nation steht nicht in Widerspruch zu meiner Feststellung vom 24. Januar 1974. Es ist selbstverständlich, daß vertragliche Vereinbarungen die Vorschriften des Grundgesetzes nicht verändern können. Andererseits kann das Grundgesetz die DDR nicht verpflichten. Die Präambel des Grundlagenvertrages stellt fest, daß beide Staaten in Deutschland unterschiedliche Auffassungen, im besonderen zur nationalen Frage haben. Auf der Grundlage dieser Einigung hat die DDR den Grundlagenvertrag unterschrieben. Wir haben andererseits nicht darauf verzichtet, auch in Zukunft eine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiederzuverschaffen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 26. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 98) : Trifft es zu, daß das Erdgeschoß der Ständigen Vertretung der Bundesregierung in Ost-Berlin vergittert wird, obwohl die Vertretung von zwei für mehrere Wächter bemessenen Wachhäusern flankiert wird im Gegensatz zu allen vergleichbaren Gebäuden, für die meist nur ein für einen Wächter bemessenes Wachhaus aufgestellt worden ist, wenn ja, wie rechtfertigt sie es, und sollte die Bundesregierung nicht vielmehr alles vermeiden, was bei den Deutschen im Herrschaftsbereich des Ostberliner Regimes den Eindruck hervorruft, sie wolle ihre Ständige Vertretung in Ost-Berlin von ihnen abschirmen? ln ähnlicher Weise wie bei vielen anderen Bürogebäuden sind die Fenster im Erdgeschoß des Gebäudes Hannoversche Straße 30 — der vorgesehenen Kanzlei der Ständigen Vertretung des Bundesregierung in Ost-Berlin — ebenfals vergittert. Auf der Straßenseite waren die Fenstergitter bereits aus der früheren Verwendung des Hauses vorhanden. Es bestand kein Anlaß für die Bundesregierung, von der DDR die Entfernung dieser Gitter zu verlangen, zumal das Gebäude an einer belebten Straße liegt. Soweit Gitter im Erdgeschoß auf der Hofseite nicht vorhanden waren, sind diese aus Sicherheitsgründen auf unsere Veranlassung angebracht worden. Soweit der Bundesregierung bekannt, stehen in der Nähe des Gebäudes zwei Wachhäuser. Diese Wachhäuser sind nicht auf Veranlassung und ohne Mitwirkung der Bundesregierung von den Behörden der DDR erichtet worden. Die Bundesregierung wird ihrerseits alles vermeiden, was den Eindruck hervorrufen könnte, sie wolle ihre Ständige Vertretung in Ost-Berlin von der Bevölkerung abschirmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vorn 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 1 und 2) : Trifft es zu, daß die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrer weder Beamte noch Angestellte des Bundes sind und aus diesem Grunde auch keine Rechtsansprüche gegen den Bund auf Dienstbezüge, Auslandsvergütung und Kaufkraftausgleich haben und dementsprechend auch keine Rechtsmittel einlegen können? Was wird die Bundesregierung tun, um den von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrern in bezug auf ihre gesamte Besoldung eine Rechtsposition zu verschaffen, die der der Beamten und Angestellten des Bundes im Ausland gleichwertig ist? Zu Frage B 1: Es trifft zu, daß die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen vermittelten Auslandslehrer weder Bundesbeamte noch Angestellte des Bundes sind. Sie haben daher keine rechtlichen Ansprüche gegen den Bund auf Dienstbezüge einschließlich der dazu gehörenden Auslandszulagen und Kaufkraftausgleich. Sie können daher auch keine Rechtsmittel bezüglich solcher Dienstbezüge einlegen. Die Grundlage für die Vermittlung der Auslandslehrer ist in der „Vereinbarung über die rechtliche Behandlung der Auslandslehrer" gemäß Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 4. Februar 1965 (GMBl. 1965, Seite 72) gegeben. Auslandslehrer im Sinne dieser Vereinbarung sind beamtete Lehrer im Schuldienst eines Landes der Bundesrepublik, die mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle und mit Zustimmung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an einer Auslandsschule tätig sind. Die Lehrer werden aus dem inländischen Schuldienst unter Fortfall ihrer Dienstbezüge beurlaubt und schließen einen Dienstvertrag mit dem ausländischen Schulträger ab, und zwar zu den in seinem Bereich geltenden Bedingungen. Da die von den Schulträgern im Ausland gezahlten Vergütungen der Tatsache, daß die Lehrer aus der Bundesrepublik dorthin vermittelt sind, nicht oder nicht ausreichend Rechnung tragen, gewährt ihnen der Bund durch die Zentralstelle Ausgleichszulagen, 6516* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 die ihnen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage im Gastland und der innerdeutschen Besoldungsverhältnisse eine ihrer Aufgabe entsprechende finanzielle Stellung gewährleisten soll. Der dafür in den entsprechenden Richtlinien festgelegte maßgebende Richtbetrag berücksichtigt in Anlehnung an das Bundesbesoldungsrecht das Grundgehalt, die Auslandszulagen, den Haushaltszuschlag, den Auslandskinderzuschlag, den Kaufkraftausgleich und den Mietzuschuß. Neben der Ausgleichszulage werden weitere Zahlungen in Anwendung der oder Anlehnung an Bundesvorschriften gewährt, z. B. Umzugs- und Heimaturlaubsreisekosten, Krankheitsbeihilfen, Schul- und Kinderreisebeihilfen u. ä. Bei den Ausgleichszulagen und den anderen Leistungen handelt es sich um Zuwendungen, die aus dem Kulturhaushalt des Auswärtigen Amtes nach § 44 BHO gezahlt werden. Gegen eine nach den Richtlinien fehlerhafte Festsetzung der jeweiligen Zuwendung kann der von der Zentralstelle vermittelte Lehrer die üblichen Verwaltungsrechtsmittel einlegen, da die Zentralstelle die Zuwendung durch Verwaltungsakt gewährt. Zu Frage B 2: Die Auslandslehrer sind vom inländischen Dienstherrn beurlaubte Landesbeamte. Sie stehen im Vertragsverhältnis mit den Schulträgern, welche Persönlichkeiten ausländischen Rechts sind. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ist hierbei als Vermittler tätig. Aus der Vermittlung durch diese Bundesbehörde kann die Bundesregierung für die Auslandslehrer keine Rechtsposition herleiten, die der der Bundesbeamten und Angestellten des Bundes im Ausland gleichkommt. Mit der Vermittlung erwerben die Auslandslehrer jedoch die Rechtsposition der Empfänger von Zuwendungen, zu denen das Nähere in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt wurde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 3 und 4) : Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die Beschlußfassung im EG-Ministerrat auch dadurch erschwert wird, daß die Mitgliedsregierungen immer mehr dazu übergegangen sind, vor jeder Ratstagung ihre nationale Position zu veröffentlichen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um dieser Tendenz der Erschwerung von Kompromissen bei der Beschlußfassung im EG-Ministerrat entgegenzuwirken? Die Bundesregierung vertritt seit langem die Auffassung, daß es eines ständigen und unablässigen Bemühens aller Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bedarf, um die Entscheidungsverfahren in der EG zu verbessern und transparenter zu machen. Ihre wichtigsten Forderungen in dieser Hinsicht sind, das jetzt in aller Regel im Rat praktizierte Konsensverfahren als Grundlage der Beschlußfassung zu überwinden und das Europäische Parlament an den gesetzgebenden Akten mitbestimmend zu beteiligen. Erst wenn dies gelungen ist, wird sich das Dilemma zwischen Transparenz der Entscheidungen und Vertraulichkeit der Beschlußfassung des Rates lösen lassen. Im übrigen hat die Bundesregierung nicht den Eindruck, daß die Veröffentlichung nationaler Positionen vor den Ratstagungen zur Regel geworden ist. In der Mehrzahl aller zur Entscheidung anstehenden Fragen ist dies wohl nicht der Fall. Einige Fragen, über die der Rat entscheiden muß, sind allerdings von so großer Bedeutung, daß die Offentlichkeit in den Mitgliedstaaten ein Recht hat, zu wissen, wie ihre jeweilige Regierung dazu steht. In solchen Fällen kann die Unterrichtung der Öffentlichkeit es den Regierungen auch erleichtern, einen Kompromiß zu finden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 5 und 6) : Hat die mit dem Regierungsabkommen vom 2. März 1973 ins Leben gerufene deutsch-britische Stiftung zum Studium der Industriegesellschaft bereits ihre Tätigkeit aufgenommen? Wer ist von seiten der Bundesregierung in das Kuratorium und in den Exekutivausschuß der Stiftung berufen worden? Zu Frage B 5: Die mit dem Regierungsabkommen vom 2. März 1973 ins Leben gerufene Deutsch-Britische Stiftung zum Studium der Industriegesellschaft ist durch die konstitutierende Sitzung des Kuratoriums am 10. Dezember 1973 in London rechts- und arbeitsfähig geworden; sie hat ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Ein sich aus 4 Mitgliedern zusammensetzender Exekutivausschuß (2 Briten, 2 Deutsche) und ein interimistischer Generalsekretär führen die Geschäfte. Nach der voraussichtlich im Mai 1974 zu erwartenden Ernennung eines Generalsekretärs wird die Stiftung in der Lage sein, ihre Aufgaben in vollem Umfange wahrzunehmen. Zu Frage B 6: Seitens der Bundesregierung wurden folgende deutsche Kuratoriumsmitglieder berufen: 1. Bergassessor a. D. Dr. Helmut Burckhardt 2. Bundesminister a. D. Professor Dr. Hans Leussink 3. Dr. h. c. Alexander W. Menne 4. Botschafter a. D. Dr. Dr. Heinrich Northe 5. Vorsitzender des DGB Heinz Oskar Vetter 6. Professor Carl-Christian Freiherr v. Weizsäcker Kuratoriumsvorsitzender ist: Sir Roger Jackling. Stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender: Bundesminister a. D. Professor Dr. Hans Leussink. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6517* Die beiden deutschen Mitglieder des vierköpfigen Exekutivausschusses sind: 1. Bundesminister a. D. Professor Dr. Hans Leussink 2. Botschafter a. D. Dr. Dr. Heinrich Northe. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 7): Welche Mitglieder der Bundesregierung sind Mitglieder der „Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion (Gesellschaft BRD—UdSSR)", und welche finanziellen Mittel wurden dieser Gesellschaft von seiten der Bundesregierung direkt oder indirekt bisher zugewendet, bzw. aus welcher Quelle bezieht diese Gesellschaft ihre finanziellen Mittel? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Feststellungen zu treffen, ob Regierungsmitglieder einer privatrechtlichen Vereinigung, wie z. B. der genannten Gesellschaft, angehören. Die Bundesregierung ist ferner nicht in der Lage, über die Finanzquellen einer privaten Gesellschaft, die nicht ihrer Kontrolle unterliegt, Auskunft zu erteilen. Sie geht davon aus, daß deren Finanzierung durch Mitgliederbeiträge und Spenden erfolgt. Die Gesellschaft ist mehrfach an die Bundesregierung herangetreten und hat um Zuwendungen, insbesondere zur Finanzierung bestimmter Projekte, gebeten. Die Bundesregierung hat dieser Bitte in einzelnen förderungswürdigen Fällen aus Mitteln des Auswärtigen Amts und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung entsprochen. Zum Beispiel erhielt die Gesellschaft Zuschüsse aus folgenden Anlässen: — Besuch einer sowjetischen Frauendelegation im Jahre 1970, — Besuch von sowjetischen Theater-Regisseuren 1971, — Kontaktreise eines sowjetischen Wissenschaftlers 1972, — Gegenbesuch einer Delegation der sowjetischen „Gesellschaft UdSSR—BRD" 1973. Auch Inter Nationes hat ähnliche Projekte der Gesellschaft bezuschußt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 8 und 9) : Trifft es zu, daß die Bevölkerung von Guinea Bissao in freien Wahlen sich für die Unabhängigkeit des Landes ausgesprochen hat, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf Grund dieses Tatbestands der Erklärung zur Unabhängigkeit der Republik Guinea Bissao des Komitees zur Unterstützung des Befreiungskampfes in den portugiesischen Kolonien beizutreten? Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund ihres Bekenntnisses zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, auch die Republik Guinea Bissao anzuerkennen, obwohl Portugal die Unabhängigkeit verweigert, und welche Gründe sprechen evtl. gegen eine Anerkennung? Zu Frage B 8: Es ist nicht eindeutig, auf welche Wahlen sich die Frage bezieht. Ende Oktober 1973 fanden portugiesische Parlamentswahlen auch in den portugiesischen Überseeterritorien statt. Der im Januar 1973 ermordete Generalsekretär der PAIGC, eine afrikanische Bewegung, welche die Unabhängigkeit des Gebietes von Portugal betreibt, hatte seinerseits bereits Ende 1972 erklärt, seine Organisation habe in den von ihr beherrschten Gebieten Wahlen zu einer Nationalversammlung durchgeführt. Letztere Versammlung ist im September 1973 zusammengetreten und hat einseitig die Unabhängigkeit des Gebietes erklärt. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, ob sich bei diesen Vorgängen die Mehrheit der Bevölkerung für die Unabhängigkeit ausgesprochen hat. Die über die Wahlbeteiligung an den portugiesischen Parlamentswahlen veröffentlichten Zahlen sind höher als die Zahlen der PAIGC über die Wahlbeteiligung an den von ihr behaupteten Wahlen zur sog. Nationalversammlung. Die Bundesregierung tritt keinen privaten Komitees bei. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Selbstbestimmungsrecht der Völker auf friedlichem Wege verwirklicht werden sollte. Allgemein setzt die Anerkennung eines neuen Staates voraus, daß sich ein Staat gebildet hat mit einem Staatsvolk, einem Staatsgebiet und einer Staatsgewalt, die durch eine effektive handlungsfähige Regierung verkörpert wird, die ihre Hoheitsgewalt über den größten Teil des Territoriums und die Mehrzahl der Einwohner effektiv ausübt und die sich mit Aussicht auf Dauer behaupten kann. Die Bundesregierung beurteilt die Frage der Anerkennung Guinea Bissaus als unabhängigen Staat wie in allen bisherigen Fällen nach diesen genannten Kriterien. Diese Kriterien liegen gegenwärtig nicht vor. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008, Frage B 10) : Ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, mit anderen Verfassungsorganen die Frage zu prüfen, ob das Verfassungsangebot des Artikels 29 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht aufgehoben werden sollte, wenn sie der Meinung ist, daß dahingestellt bleiben müsse, ob die Durchführung der ausstehenden Volksentscheide — es handelt sich um zwei Volksbegehren in Niedersachsen und um drei Volksbegehren in Rheinland-Pfalz — politisch noch sinnvoll sei? 6518* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Die Bundesregierung hat verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, daß Zweifel bestehen, ob die Durchführung der Volksentscheide aufgrund der Volksbegehren, die 1956 erfolgreich waren, noch sinnvoll ist. Andererseits handelt es sich — solange Art. 29 Abs. 3 GG in seiner gegenwärtigen Fassung besteht — um einen bindenden Verfassungsauftrag. Der Bundesregierung ist bekannt, daß Überlegungen angestellt werden, wie die Schwierigkeiten, die Artikel 29 GG in seiner derzeitigen Fassung einer sinnvollen Regelung entgegensetzt, aus dem Wege geräumt werden können. Hierher gehören auch Überlegungen zu der von Ihnen angesprochenen Frage, ob das Verfassungsgebot des Artikels 29 Abs. 3 GG nicht aufgehoben werden sollte. 'Die dazu erforderliche Verfassungsänderung könnte von jedem der nach Artikel 76 Abs. 1 GG Initiativberechtigten beim Bundestag eingebracht werden. Es erscheint der Bundesregierung zweckmäßig, zunächst abzuwarten, ob und in welcher Weise sich die erwähnten Überlegungen konkretisieren. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung mit der gebotenen Aufmerksamkeit, ist aber gleichwohl der Verpflichtung zur Erfüllung des Verfassungsauftrages aus Artikel 29 Abs. 3 GG nicht ,enthoben. Sie wird daher einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, falls die angedeuteten Überlegungen nicht zu konkreten Ergebnissen führen. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 11 und 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential des Kernkraftwerks „Schneller Brüter SNR 300" insbesondere auch im Vergleich zu anderen von ihr geförderten Reaktortypen? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Hinblick auf die Sicherstellung einer langfristigen Versorgung mit Kernbrennstoffen der Erzeugung neuer Kernbrennstoffe beim Betrieb des natriumgekühlten Schnellen Brüters (der sogenannten Brutrate) bei? 1. Das Gefährdungspotential von Kernkraftwerken liegt generell in den beim Kernspaltungsvorgang im Reaktorkern entstehenden radioaktiven Spalt- und Aktivierungsprodukten. Art und Menge dieser potentiell sehr gefährlichen radioaktiven Stoffe hängen im wesentlichen von der Reaktorgröße (Leistung) und der Dauer der Betriebszeit ab, sie unterscheiden sich jedoch nicht grundsätzlich bei verschiedenen Reaktortypen. Bei schnellen Brutreaktoren kommt als Gefährdungspotential die als Kernbrennstoff eingesetzte Plutoniummenge hinzu, die ein Mehrfaches größer sein kann als das bei thermischen Reaktoren während des Betriebs entstehende Plutonium. Zur Beherrschung dieses Gefährdungspotentials von Kernreaktoren aller Typen müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, die eine Einschile Bung des Kernbrennstoffs und der Spalt- und Aktivierungsprodukte, eine Abschaltmöglichkeit für den Kernspaltungsprozeß sowie eine Abfuhr der erzeugten Wärmemengen gewährleisten. Dies muß sowohl im bestimmungsgemäßen Betrieb dieser Reaktoren als auch bei schweren Störfällen durch Ereignisse im Innern der Anlagen oder durch Einwirkungen von außen der Fall sein. Je nach dem Typ der Anlage und den daraus resultierenden unterschiedlichen Möglichkeiten für Ursachen und Ablauf von Schadensereignissen unterscheiden sich die zu fordernden Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen. Maßgebend für die Beurteilung einer kerntechnischen Anlage ist ,deshalb nicht so sehr das Gefährdungspotential (welches theoretisch so hoch ist, daß die Unterschiede von Reaktortyp zu Reaktortyp nicht sehr ins Gewicht fallen), sondern der erforderliche Aufwand zur Beherrschung dieses Gefährdungspotentials, die Qualität und Zuverlässigkeit der hierfür eingesetzten Materialien, Systeme und Menschen sowie letzten Endes auch der Umfang an praktischer Erfahrung mit der jeweiligen Reaktortechnologie. Die von der Bundesregierung im 4. Atomprogramm geförderten Reaktorentwicklungen — der natriumgekühlte Schnelle Brutreaktor und der gasgekühlte Hochtemperaturreaktor — unterscheiden sich hinsichtlich der genannten Beurteilungsaspekte voneinander. Jeder der beiden Typen hat gegenüber dem anderen teilweise sicherheitstechnische Vorzüge, erfordert aber auch ihm spezifische aktive oder passive Sicherheitseinrichtungen. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß der natriumgekühlte Schnelle Brutreaktor teilweise einen höheren Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen erfordert als beispielsweise der Hochtemperaturreaktor; sie berücksichtigt dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht. Die Bundesregierung wacht sorgfältigdarüber, daß in jedem Genehmigungsverfahren, sei es für die heute in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Leichtwasser-Kernkraftwerke, für die in der Entwicklung befindlichen Kraftwerkstypen oder für andere kerntechnische Einrichtungen, gleich strenge Anforderungen an die Sicherheit gestellt werden. 2. Die heute bekannten, zu wirtschaftlichen Bedingungen erschließbaren Uranreserven sichern den weltweiten Uranbedarf beim ausschließlichen Einsatz von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor (LWR) nur bis etwa zum Jahre 1990. Obwohl die Uranreserven durch verstärkte Prospektionsfähigkeit und Rationalisierung der Verarbeitungsmethoden in den kommenden Jahren sicher erweitert werden können, bleibt trotzdem das Risiko eines starken Preisanstiegs für Natururan gegen Ende des Jahrhunderts bestehen. Die Bundesregierung mißt der Entwicklung des Schnellen Brutreaktors (SBR) vor allem deswegen eine wesentliche Bedeutung für die künftige Energieversorgung zu, weil er eine grundlegende Änderung dieser Situation möglich macht; der SBR erbrütet während des normalen Betriebs aus abgereichertem Uran, das bei der Herstellung von LWR- Brennstoff in großen Mengen als Abfall anfällt, der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6519* neuen Kernbrennstoff Plutonium, und zwar — je nach Höhe der sogenannten Brutrate — mehr als er für seinen eigenen Betrieb benötigt. Hierdurch kann der verwertbare Energieinhalt des Natururans gegenüber dem Fall 'des Einsatzes in LWR-Kernkraftwerken auf etwa das 50fache erhöht werden und der Energiebedarf über lange Zeiträume gedeckt werden. Beim deutschen Schnellbrüter-Prototypkraftwerk SNR-300, das z. Z. in Kalkar-Niederrhein errichtet wird, ist zwar die Brutrate des Erstkerns primär aufgrund ökonomischer Gesichtspunkte auf knapp unter 1 festgelegt worden; vom zweiten Kern ab soll jedoch auf eine Brutrate von etwa 1 ausgelegt werden, d. h. der Verbrauch an eingesetztem Brennstoff würde gerade durch das erbrütete Plutonium kompensiert. Außerdem werden spätere Nachladungen des SNR-300 auch hinsichtlich der Brutrate von der parallel weiterlaufenden SBR-Brennstoffentwicklung profitieren. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 13 und 14) : Wie vielen Fluggästen wurde auf Grund der Sicherheitskontrollen der Flug verweigert, wie viele wurden auf Grund welcher Verdachtsmomente festgenommen und wieviel Waffen wurden sichergestellt? Wird die Bundesregierung die in den Vereinigten Staaten gemachten positiven Erfahrungen mit Röntgengeräten bei der Gepäckkontrolle von Flugpassagieren zum Anlaß nehmen, diese Geräte auf allen Flugplätzen der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen? 1. Seit der Einführung der Sicherheitskontrollen auf den deutschen Verkehrsflughäfen im Jahre 1971 bis Ende 1973 wurden insgesamt 97 Fluggäste vorn Flug ausgeschlossen, weil sie sich nicht mit einer Durchsuchung ihrer Person und ihres Gepäcks einverstanden erklärten. Eine ungleich 'größere — jedoch statistisch nicht erfaßte — Zahl von Fluggästen unterwarf sich nach anfänglicher Weigerung den Sicherheitskontrollen, nachdem sie über den Sinn der Maßnahmen und über die Folgen der Verweigerung der Kontrollen (Ausschluß von der Beförderung) aufgeklärt worden waren. Seit dem Jahre 1971 wurden insgesamt 130 Personen aufgrund der bei den Sicherheitskontrollen getroffenen Feststellungen festgenommen, und zwar im Jahre 1971 30, im Jahre 1972 61 und im Jahre 1973 39 Personen. Die Festnahmen erfolgten im wesentlichen — in etwa 3/4 der Fälle — wegen illegalen Waffenbesitzes, im übrigen wegen Rauschgiftdelikten und nur zum geringsten Teil wegen des Verdachtes anderer Straftaten. Bei den Kontrollen wurden im Jahre 1973 — von diesem Zeitpunkt an werden die Zahlen statistisch erfaßt -- insgesamt 26 813 Waffen und gefährliche Gegenstände sichergestellt. Davon waren 1941 Schußwaffen und 501 Gas- und Schreckschußpistolen. Bei der Mehrzahl der sichergestellten Gegenstände handelte es sich um andere gefährliche Gegenstände, wie Sprengkörper, Hieb- und Stoßwaffen, Harpunen, Waffenattrappen u. ä. Zur Klarstellung weise ich jedoch darauf hin, daß grundsätzlich alle mitgeführten Waffen sichergestellt werden, auch wenn weder ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften noch sonstige konkrete Verdachtsgründe vorliegen. Die sichergestellten Waffen bzw. gefährlichen Gegenstände werden in diesen Fällen unter Verschluß im Luftfahrzeug befördert und dem Besitzer nach Beendigung des Fluges wieder ausgehändigt. 2. Die Entscheidung über die Anschaffung und den Einsatz technischer Geräte für die Sicherheitskontrollen, insbesondere Metall-Detektoren und Röntgengeräte, ist Sache der Länder, 'die die Sicherungsaufgaben zum Schutz des Luftverkehrs vor kriminellen Anschlägen als Bundesauftragsangelegenheit wahrnehmen. Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die in anderen Ländern, insbesondere den Vereinigten Staaten, mit Röntgengeräten bei der Durchführung der Fluggastkontrollen gemachten Erfahrungen. Die unter dem Vorsitz meines Hauses gebildete Unterarbeitsgruppe „Technik" der Arbeitsgruppe I (Abwehr äußerer Gefahren) des Ständigen Sicherheitsausschusses der Zivilluftfahrt hat kürzlich festgestellt, daß Röntgengeräte den Wirkungsgrad gründlicher Gepäckdurchsuchungen von Hand zwar nicht voll erreichen, aber zur Ergänzung, Intensivierung und Erleichterung der Gepäcküberprüfung nützlich sind. Sie hat eine Testreihe zur Erprobung dieser Geräte veranlaßt. Zur Zeit werden demgemäß auf der Grundlage einer Ausschreibung verschiedene Röntgengeräte auf einigen deutschen Verkehrsflughäfen einer längeren Erprobung unterzogen. Drei Gerätetypen wurden bisher getestet. Vier bis fünf weitere Geräte werden in den nächsten Wochen erprobt. Es ist beabsichtigt, den zuständigen Landesverkehrsbehörden nach Abschluß oder laufenden Testreihe Empfehlungen für die Beschaffung von Röntgengeräten zu geben, um einen möglichst einheitlichen Einsatz zu gewährleisten. Dabei wird jedoch zu berücksichtigen sein, daß sich nur solche Flughäfen für den Einsatz von Röntgengeräten eignen, die eine weitgehend zentrale Fluggastabfertigung eingeführt haben oder bei denen wenigstens mehrere Kontrolleinheiten zusammengefaßt werden können. Als Endziel wird angestrebt, Röntgengeräte auf allen 'deutschen Verkehrsflughäfen einzusetzen, auf denen eine intensive Nutzung der Geräte auch unter Berücksichtigung der relativ hohen Beschaffungs- und Wartungskosten — möglich ist. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 15) : Welche Untersuchungen über mögliche Standorte von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland liegen vor? 6520* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Die Planung konkreter Standorte für Kernkraftwerke und andere energiewirtschaftliche Anlagen liegt in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend bei den Energieversorgungsunternehmen, die zur Vermeidung von Grundstücksspekulationen in die engere Wahl fallende Standorte entsprechend vertraulich behandeln. Die Genehmigungsbehörden der Länder über die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht in atomrechtlichen Verfahren und die Bundesregierung wurden bisher erst eingeschaltet, wenn ein Energieversorgungsunternehmen einen Genehmigungsantrag stellte. Die Bundesregierung ist deshalb über geplante, aber noch nicht beantragte Standorte für Kernkraftwerke amtlich nicht unterrichtet. Wegen der raschen Zunahme des Energiebedarfs und der in der Bundesrepublik Deutschland relativ ungünstigen Standortmöglichkeiten hat die Bundesregierung wiederholt darauf hingewiesen, daß eine langfristig vorausschauende Standortvorsorge notwendig ist und ihre Bereitschaft erklärt, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Grundlagen hierfür zu schaffen. Die meisten Bundesländer haben begonnen, die in absehbarer Zukunft benötigten Kernkraftwerks-Standorte durch Standortplanung und -sicherung festzulegen. Konkrete Ergebnisse sind der Bundesregierung noch nicht bekannt. Die Bundesländer haben jedoch zugesagt, ihre landesinternen Planungen aufeinander und mit dem Bund abzustimmen. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Länder. Sie sieht im staatlichen Engagement bei der Standortvorsorge ein Mittel, auf eine Optimierung der Standortwahl hinzuwirken, insbesondere die Versorgungs-, Umwelt- sowie raum- und siedlungsstrukturellen Gesichtspunkte in weitestmöglichem Maße zur Übereinstimmung zu bringen. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Auffassung, daß ergänzende Koordinierungshilfen des Bundes notwendig sind und hat vor allem folgende Initiativen ergriffen: Sie wirkt in den zuständigen Bund-LänderKoordinierungsgremien darauf hin, daß alle Länder Standortplanungen und Standortsicherungen durchführen, Informationen austauschen und Maßnahmen aufeinander abstimmen. Dies geschieht im Bereich der Raumordnung und Landesplanung in den Gremien der Ministerkonferenz für Raumordnung, im Bereich der Energieaufsicht in den zuständigen Länderausschüssen beim Bundesminister für Wirtschaft, im Bereich der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren im Länderausschuß für Atomkernenergie beim Bundesminister des Innern. — Sie erarbeitet mit den Ländern materielle Orientierungshilfen für die Standortplanung. Im Bereich der Raumordnung ist bereits am 16. Juni 1971 eine erste Empfehlung der Ministerkonferenz für Raumordnung ausgesprochen worden; eine weitere, stärker konkretisierte Empfehlung ist vorgesehen. Bei der Energieversorgung wird die Möglichkeit geprüft, im Zusammenwirken mit den Ländern und den Energieversorgungsunternehmen eine „Landkarte" von geeigneten Kernkraftwerksstandorten im Bundesgebiet zu erarbeiten. Im Bereich der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren werden von der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den beteiligten Länderbehörden, Gutachterorganisationen und Beratungsgremien Planungseckwerte in der Form von Standortbewertungsdaten ausgearbeitet, welche die Besonderheiten des nuklearen Risikos berücksichtigen. Dadurch können alle im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren wesentlichen Standortaspekte bereits in einer zeitlich vorgezogenen Standortplanung Berücksichtigung finden. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008, Fragen B 16 und 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Geilenkirchen, Goethestraße 18-28, seit Oktober 1973 20 mit Sondermitteln für Aussiedler geförderte Wohnungen nicht belegt sind, während gleichzeitig Aussiedler in den Durchgangslagern auf die Zuteilung von Wohnungen warten und sich über die schleppende Behandlung ihrer Anträge beklagen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine sinnvolle Nutzung vorhandener Aussiedlerwohnungen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Gemeinden zu gewährleisten? Zu Frage B 16: Dem Land Nordrhein-Westfalen ist bekannt, daß in Geilenkirchen von der Firma Regierungsbaumeister Wilhelm Wild GmbH, Roesrath, insgesamt 90 Wohnungen in drei Bauabschnitten zu je 30 Wohnungen errichtet worden sind. Hiervon sind im ersten Bauabschnitt 13 Wohnungen (Mietpreis je qm 3,70 DM) und im dritten Bauabschnitt 10 Wohnungen (Mietpreis je qm 3,93 DM) mit Mitteln für Aussiedler zweckgebunden gefördert worden. Für die geförderten Wohnungen konnten aus 'dem Kreis der Aussiedler Mieter noch nicht gefunden werden. Zur Zeit befinden sich im Übergangsheim Geilenkirchen drei Haushalte mit insgesamt 7 Personen. Weder diese Personen noch die in ,den anderen Übergangsheimen des Kreises Heinsberg untergebrachten Aussiedler waren trotz ausdrücklicher Befragung 'bereit, das Angebot der Firma Regierungsbaumeister Wild anzunehmen. Offenbar ist hier die für Geilenkirchen verhältnismäßig hohe Miete ausschlaggebend gewesen. Sämtliche Wohnungen wurden für andere nach dem Wohnungsbindungsgesetz anspruchsberechtigte Personen freigegeben. Lediglich vier der im letzten Bauabschnitt geförderten Wohnungen sind bisher nicht belegt worden. Klagen der Aussiedler über die schleppende Behandlung der Anträge auf Zuweisung einer Wohnung sind nicht bekannt. Es konnte im Gegenteil, auch aufgrund zahlreicher Eingaben, festgestellt werden, daß die Aussiedler bestrebt sind, den Aufenthalt im Übergangsheim nach Möglichkeit auszudehnen, obwohl nach dem Landesaufnahmegesetz der Aufenthalt im Übergangsheim nicht länger als zwei Jahre dauern soll. Vom Wohnungsangebot für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6521* Aussiedler her reicht in Nordrhein-Westfalen diese Frist auf jeden Fall aus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 1971 bis 1973 insgesamt für 17 000 WE Mittel für die Errichtung von Aussiedlerwohnungen bereitgestellt, die inzwischen zum größten Teil ausgelegt worden sind. Für das Haushaltsjahr 1974 sind zunächst für 3 150 WE Mittel bereitgestellt worden. Ein Engpaß im Angebot an angemessenen Wohnungen ist nicht vorhanden. In den rund 270 Übergangsheimen, die im Lande Nordrhein-Westfalen unterhalten werden, sind jedoch die Benutzungsgebühren selbst im Vergleich zur Wohnungsmiete im sozialen Wohnungsbau relativ niedrig. Für Aussiedler liegt es 'deshalb nahe, sich durch einen möglichst langen Aufenthalt im Übergangsheim Rücklagen zu schaffen, die sie für die Einrichtung einer endgültigen Wohnung einsetzen können. Zu Frage B 17: In dieser Entwicklung ist nach Auffassung des Herrn Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der ich mich in vollem Umfange anschließe, das eigentliche Problem zu sehen, das für die Eingliederung der Aussiedler erhebliche Bedeutung hat. Die Bestrebungen des Bundes und 'der Länder sind 'darauf gerichtet, den Aufenthalt in einem Übergangsheim nicht länger als unbedingt notwendig zuzulassen, weil aus der Vorläufigkeit sonst zu leicht ein sozialpolitisch bedenklicher Endzustand werden könnte. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen beschäftigt sich seit längerem mit diesen Fragenkomplex. An ihren Sitzungen nehmen regelmäßig Vertreter meines Hauses teil. Die bisherigen Überlegungen haben sich nunmehr zu 'bestimmten Vorschlägen verdichtet, über die in nächster Zeit abschließend beschlossen werden soll. Ich bitte um Verständnis, daß ich Näheres noch nicht mitteilen möchte, solange die Verhandlungen noch im Gange sind. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Produkte, die dem dringend notwendigen Umweltschutz entsprechen, mit einem Umweltschutzzeichen, das von einer neutralen Stelle zu vergeben wäre, auszuzeichnen und zu fördern, und welche Möglichkeiten sieht sie, für die Einführung eines solchen Gütezeichens einzutreten? Die Bundesregierung steht Überlegungen, Produkte und Produktionsverfahren, die dem dringend notwendigen Umweltschutz entsprechen, durch eine neutrale Stelle als umweltfreundlich zu kennzeichnen, positiv gegenüber. Eine gesetzliche Regelung ist nicht beabsichtigt. Auch bei der notwendigen Ergänzung der Rechtsvorschriften zur Warenkennzeichnung wird ein weiterer Bereich verbleiben, der 'gesetzlich nicht geregelt ist und in dem die Kennzeichnung, auch unter Einbeziehung von Kriterien für umweltfreundliche Wareneigenschaften, zunächst der Initiative der anbietenden Wirtschaft überlassen bleibt. Die Bundesregierung begrüßt alle derartigen Initiativen, insbesondere dann, wenn diese Bestrebungen im Rahmen des 'bewährten RAL-Systems (RAL: Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuß) weiter verfolgt würden, und sie wäre bereit, ein solches Vorhaben in geeigneter Form — insbesondere bei der Erarbeitung der Bewertungskriterien — zu unterstützen'. Die Vergabe eines amtlichen Gütezeichens durch die Bundesregierung wird nicht erwogen, weil die damit verbundenen Kontroll- und Garantiepflichten zu rechtlichen und tatsächlichen Problemen führen würden. Die Stiftung Warentest bezieht bereits jetzt teilweise Umweltkriterien in ihre Prüfungen ein. Mit Unterstützung der Bundesregierung wird eine systematische Konzeption für die Berücksichtigung umweltrelevanter Wareneigenschaften in den vergleichenden Warentests der Stiftung erarbeitet, die bisherige Erfahrungen berücksichtigt. Die Vereinten Nationen haben der Bundesrepublik die Verwendung des VN-Umweltemblems für die Aufklärungstätigkeit der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt. Es wird von Bund, Ländern und Gemeinden in der Umweltöffentlichkeitsarbeit gebraucht. Um die durch die VN ausdrücklich untersagte Benutzung zu wirtschaftlichen Werbezwecken auszuschließen, ist es nicht möglich, das VN-Umweltzeichen als Gütezeichen einzusetzen. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 19 und 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen der Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen, und ist sie bereit, die entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Konsequenzen zu ziehen? Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um eine Diskriminierung der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen zu beseitigen? Zu Frage B 19: Die „Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen" (IAF) hat ihr Anliegen in einem offenen Brief an den Bundeskanzler dargestellt, der bei einer Demonstration am 23. März 1974 verteilt wurde. Als Hauptforderungen werden erhoben: 1. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für die Kinder aus einer Ehe zwischen einer Deutschen und einem Ausländer, 2. Erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehegatten und 3. Sicherung des Aufenthalts des ausländischen Ehegatten, insbesondere Schutz vor Ausweisung. 6522* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Hierzu ist zu bemerken: 1. Am 27. März 1974 hat das Bundeskabinett den schon seit längerer Zeit in meinem Hause vorbereiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt; er wurde inzwischen dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 249/74). Dieser Gesetzentwurf bringt die auch von der IAF geforderte Gleichstellung ehelicher Kinder deutscher Väter und deutscher Mütter beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt. 2. Dem Anliegen einer erleichterten Einbürgerung ausländischer Ehegatten deutscher Staatsangehöriger hat der Gesetzgeber bereits durch die Neufassung des § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Änderungsgesetz vom 8. September 1969 — BGBl I S. 1581) Rechnung getragen. Während bei Einbürgerungen sonst ein Inlandsaufenthalt von 10 Jahren gefordert wird, reicht entsprechend einer Entschließung des Bundestages vom 19. Juni 1969 (BT-Drs. V/3971) für eine Einbürgerung ausländischer Ehegatten ein Inlandsaufenthalt von 5 Jahren aus. 3. Die ausländerrechtliche Behandlung der mit Deutschen verheirateten Ausländer ist unter Berücksichtigung des besonderen Schutzes von Ehe und Familie durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz vom 10. Mai 1972 besonders geregelt worden. Danach haben bei Ausländern, die mit Deutschen verheiratet sind, Belange der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Anwesenheit des Ausländers beeinträchtigt werden können, insbesondere auch Entwicklungshilfegesichtspunkte, gegenüber dem in Art. 6 GG gewährten Schutz von Ehe und Familie regelmäßig zurückzutreten. Dieser Grundsatz gilt nur dann nicht, wenn im Einzelfall ein schwerwiegender Ausweisungsgrund vorliegt. Mit dieser für alle Ausländerbehörden verbindlichen Neuregelung ist gewährleistet, daß den mit Deutschen verheirateten Ausländern grundsätzlich der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer gestattet wird. Zu Frage B 20: Die genannten Maßnahmen auf dem Gebiet des Ausländerrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts haben bereits dazu beigetragen und werden auch künftig entscheidend dazu beitragen, die Situation deutscher Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, und die der Kinder aus solchen Ehen zu verbessern. Im übrigen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 16. November 1973 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP vom 23. 10. 1973 (BT-Drs. 7/1151, 7/1267) betr. die Staatsangehörigkeit ehelicher Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters sowie die Lage deutscher Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind, Bezug nehmen. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 21 und 22) : Welche Lärmmissionen treten bei dem geplanten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich auf, und was tut die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, daß die Auflagen für Geräuschimmissionen in den Wohngebieten von Weißenthurm und Neuwied Tag und Nacht nicht überschritten werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein im Stadium der Fortschreibung befindet und daß das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich im Kernraum dieser Region errichtet werden soll, der dringend für andere raumelevante Einrichtungen benötigt wird, und ist die Bundesregierung bereit, einer Entscheidung über den Bau des Kernkraftwerks erst dann zuzustimmen, wenn die Neuordnungspläne der Planungsgemeinschaft Mittelrhein vorliegen? Zu Frage B 21: Lärmschutzmaßnahmen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Atomgesetzes. Die Bundesregierung hat deshalb in diesem Sektor keine Möglichkeit, die zuständigen Landesbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten unmittelbar zu unterstützen oder gar zu beaufsichtigen. Die Bundesregierung hat jedoch bei der Erarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmimmissionen besonders berücksichtigt; entsprechend § 66 dieses Gesetzes ist das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich hinsichtlich Lärmimmissionen genehmigungspflichtig. Für die Genehmigungsfähigkeit müssen bestimmte Richtwerte eingehalten werden, erforderlichenfalls durch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen, die nach dem von der Bundesregierung im Umweltschutz nachdrücklich vertretenen Verursacherprinzip vom Betreiber des Kernkraftwerkes durchzuführen wären. Eine Überschreitung der zugelassenen Geräuschimmissionen in der Umgebung des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich wäre als Verstoß gegen dieses Gesetz mit den vorgesehenen Maßnahmen zu ahnden. Die Bundesregierung hat damit die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen auch für einen weitgehenden Lärmschutz geschaffen; es ist die Aufgabe der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, für die Anwendung dieses Instrumentariums zum Schutze ihrer Bürger zu sorgen. Zu Frage B 22: Die Bundesregierung ist bekannt, daß der Raumordnungsplan Mittelrhein am 20. 1. 1972 als verbindlich erklärt wurde und daß eine Fortschreibung eingeleitet ist. Nach den hier vorliegenden Informationen steht der Standort nicht im Widerspruch mit den planerischen Ausweisungen des regionalen Raum ordnungsplanes Mittelrhein. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Kernkraftwerksplan Mülheim-Kärlich des Landes Rheinland-Pfalz seit langem bekannt .ist; sie hat im Rahmen ihrer Aufsicht über die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden bereits am 26. April 1972 der Erteilung eines Standortvorbescheides nach § 7 a AtG und am 27. 3. 1974 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6523* der Erteilung einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung nach § 7 AtG zur Errichtung eines Kernkraftwerkes in Mülheim-Kärlich zugestimmt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Land Rheinland-Pfalz bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen alle raumbedeutsamen Maßnahmen berücksichtigt und dem seit langer Zeit geplanten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich Rechnung getragen wird. Sie geht ferner davon aus, daß die für die Raumordnung verantwortliche Landesregierung eine Koordinierung der verschiedenen beteiligten Behörden herbeiführt. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß sie die Länder aufgefordert hat, die Planung künftiger Standorte für Kernkraftwerke als raumbedeutsame Maßnahmen mit den Mitteln der Raumordnung vorausschauend zu betreiben, um einerseits der Sicherung der Energieversorgung, andererseits der Einordnung eines Kernkraftwerkes in den regionalen Raum Rechnung zu tragen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 23) : Treffen Presseberichte zu, nach denen die Bundesregierung „Unternehmen in schwieriger Lage, die für die Meinungsvielfalt besonders wichtig sind" gezielte finanzielle Unterstützung geben will (Die Welt vom 21. März 1974), und nach welchen Kriterien soll die Auswahl getroffen werden? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, daß die gegenwärtige konjunkturelle Situation Presseunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat. Diese Entwicklung, die unter dem Gesichtspunkt der Bedeutung eines vielfältigen Meinungsangebots und einer Vielzahl von Angebotsträgern gesehen werden muß, hat die Bundesregierung am 20. März 1974 veranlaßt, einen Staatssekretär-Ausschuß zu bilden, der die wirtschaftliche Lage im Pressebereich analysieren und ggf. Hilfsmaßnahmen prüfen und vorbereiten soll. Der Ausschuß, der unter der Federführung des Bundesministeriums 'des Innern steht, und dem das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium für Forschung und Technologie, das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen sowie das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angehören, hat am 26. März, 9. und 22. April getagt und wird in Kürze dem Kabinett berichten. Welche Maßnahmen dieser Ausschuß vorschlagen wird, kann im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Kriterium für Förderungsmaßnahmen kann nur die gegenwärtige konjunkturbedingt schwierige Lage von Presseunternehmen sein. Hilfsmaßnahmen müssen darauf gerichtet sein, die Vielfalt der Meinungen in möglichst großem Umfang zu erhalten. Zur Gewährleistung der in Art.. 5 GG gesicherten Grundrechte ist nach der Überzeugung der Bundesregierung jede Zeitung wichtig. Insoweit ist die von Ihnen zitierte Pressemeldung mißverständlich, wonach nur „Unternehmen in schwieriger Lage, die für die Meinungsvielfalt besonders wichtig sind", gefördert werden sollen. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/2008, Fragen B 24 und 25) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des hessischen Ministers für Landwirtschaft und Umwelt, daß in einem Umkreis von 3 km um ein Kernkraftwerk nicht mehr als 5 000 Menschen wohnen sollten, weil sonst im Katastrophenfall eine schnelle Evakuierung nicht mehr gewährleistet sei (vgl. Darmstädter Echo vom 26. Mai 1973, S. 19), und wie beurteilt die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt das geplante Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich? Hält die Bundesregierung eine Gefährdung durch Überschreitung der für Trinkwasser zulässigen Toleranzgrenzen der stromabliegenden auf Uferfiltrat angewiesenen Wasserwerke durch die beantragte Abgabe von radioaktiven Stoffen — darunter auch 2 500 Ci Tritium jährlich — des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich für ausgeschlossen, und wie sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Problem der beantragten stoßweisen Abgabe der radioaktiven Abwässer? Zu Frage B 24: Als Vorsorge für den Fall eines schweren Reaktorstörfalles — der allerdings wegen der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Kerntechnik extrem unwahrscheinlich ist — werden für Kernkraftwerke ähnlich wie für andere potentiell gefährliche Anlagen (z. B. Stauseen) von den zuständigen Behördendes jeweiligen Landes Katastrophenabwehrpläne aufgestellt. Diese umfassen ein Spektrum möglicher Maßnahmen, um im Notfall der betroffenen Bevölkerung rasch Schutz und Hilfe bringen zu können; die Evakuierung eines Teiles der Bevölkerung stellt unter den Notfallmaßnahmen den Extremfall dar. Für diesen Extremfall ist es selbstverständlich wünschenswert, nur eine möglichst kleine Bevölkerungsgruppe evakuieren zu müssen. Daneben spielen jedoch Besiedlungsstruktur, Verkehrsverhältnisse und andere Aspekte eine bedeutende Rolle. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Ansicht, daß eine Gesamtbevölkerungszahl in einem bestimmten Umkreis um ein Kernkraftwerk alleine für die Beurteilung der Durchführbarkeit von Katastrophenabwehrplänen ausreichend ist, sondern hält eine individuelle Prüfung der lokalen Gegebenheiten für erforderlich, wie sie auch für den Standort Mülheim-Kärlich erfolgt. Zu Frage B 25: Die Bundesregierung weist darauf hin, daß die vom künftigen Betreiber des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich als Antragsteller im Genehmigungsverfahren beantragten Abgabewerte für radioaktive Stoffe unmaßgeblich für eine Beurteilung der Auswirkungen des Betriebes der Anlage sind. 6524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Die maximal zugelassenen Abgabewerte werden vielmehr von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Hierbei wird zugrunde gelegt, daß durch die Abgaberaten im bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage an keinem Punkt der Umgebung die zulässigen Konzentrationen überschritten werden können; darüber hinaus findet der Grundsatz der Strahlenschutzverordnung Anwendung, die 'Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Die betrieblich notwendige stoßweise Abgabe radioaktiver Abwässer wird bei der Genehmigung berücksichtigt; hierfür werden besondere Grenzwerte hinsichtlich Dauer und Aktivitätsmenge festgelegt, so daß die Gesamtstrahlenbelastung innerhalb der maximal zugelassenen Werte bleibt. Die Bundesregierung sieht deshalb in diesem Punkt im Zusammenhang mit dem geplanten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich keine besonderen Probleme. Anlage 27 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 26 und 27) : Trifft es zu, daß das nur zwei Seiten umfassende Gutachten des Geologischen Landesamts Rheinland-Pfalz über die Untergrund- und Wasserverhältnisse im Bereich des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich nicht auf die örtlichen Begebenheiten wie wechselnde Höhe der Deckschichten und Vorhandensein von offenen Baggerseen in der Wasserschutzzone Engerser Feld eingeht, und hält es die Bundesregierung daher für erforderlich, ein hydrogeologisches Gutachten durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde über die mögliche Gefährdung dieser Wasserschutzzone durch die aus dem Kamin des Kernkraftwerks austretenden radioaktiven Gase erstellen zu lassen, zumal die Schutzzonen in der laut Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vorherrschenden Hauptwindrichtung liegen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß wegen der hohen Bevölkerungsdichte des Ballungsraums Koblenz — Neuwied für das geplante Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ähnlich dem Kernkraftwerk BASF zur weiteren Verminderung des Restrisikos und mit Rücksicht auf die erschwerten Notfallschutzmaßnahmen des stadtnahen Raums über das Übliche hinausgehende Sicherheitseinrichtungen vorgesehen werden müssen, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens? Zu Frage B 26: Die Festlegung der höchstzulässigen Abgaberaten radioaktiver Substanzen aus Kernkraftwerken durch die Behörden erfolgt unter sehr pessimistischen Annahmen und unter Berücksichtigung eventueller standortbedingter Besonderheiten. Hinsichtlich der Abgabe radioaktiver Substanzen über den Abluftkamin — im wesentlichen lediglich Edelgase und Jod — dürfte beispielsweise ein in der Hauptwindrichtung gelegenes Trinkwasserreservoir keine höheren Konzentrationen erreichen, als dies für Trinkwasser festgelegt ist. Darüber hinaus 'bedingt schon die angenommene Anreicherung radioaktiven Jods über den Weg Weide-Kuh-Milch-Kleinkind eine starke Beschränkung der Abgabewerte. Unter Berücksichtigung dieser grundsätzlichen Überlegungen und der ,gutachterlichen Stellungnahmen zum Standort des Kernkraftwerkes MülheimKärlich hält es die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsicht über das Genehmigungsverfahren für ausreichend, die Entscheidung über eventuelle zusätzliche geologische und hydrologische Untersuchungen in das pflichtgemäße Ermessen der verantwortlichen Genehmigungsbehörde ,des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen. Zu Frage B 27: Die Bundesregierung hat vor ihrer Zustimmung zu dem Standort für das Kernkraftwerk MülheimKärlich die Eigenschaften des Standortes und der geplanten Anlage sorgfältig geprüft und sich dabei insbesondere von der Reaktor-Sicherheitskommission beraten lassen. Hierbei spielte die Besiedlungsdichte in der Umgebung dieses Standortes, die höher ist als an anderen bisher genehmigten Standorten in der Bundesrepublik, eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung kam jedoch zu der Auffassung, daß die für das geplante Kernkraftwerk vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen als ausreichend zu bewerten sind und daß die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung ist ferner der Ansicht, daß der Standort Mülheim-Kärlich mit dem Standort des geplanten Kernkraftwerkes der BASF in Ludwigshafen nicht vergleichbar ist. Das BASF-Kernkraftwerk liegt inmitten eines großen chemischen Industriekomplexes und grenzt an die dichtbebauten Stadtgebiete der Großstädte Ludwigshafen und Mannheim an; es weist insofern Besonderheiten auf. Hinsichtlich der Notfallschutzmaßnahmen in der Umgebung des Standortes Mülheim-Kärlich geht die Bundesregierung davon aus, daß die dafür verantwortliche Landesregierung die örtlichen Gegebenheiten voll berücksichtigt. Die Bundesregierung ist ihrerseits intensiv dabei, den Ländern durch die Aufstellung von allgemeinen Richtwerten eine entscheidende Hilfestellung zu geben. Über den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich kann die Bundesregierung keine Aussage machen, da dies eine Angelegenheit der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde des Landes ist und außerdem sehr stark von der rechtzeitigen Vorlage ,der erforderlichen Nachweise des Antragstellers und der gutachterlichen Stellungnahmen abhängt. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 28 und 29) : Welche Salzimmissionen treten aus dem Naßkühlturm des geplanten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf, bis zu welcher Entfernung sind diese spürbar, und welche Folgen haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung für Bodenwuchs und Grundwasser? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Hinblick auf die Bedeutung der häufig auftretenden Inversionswetterlagen und der Höhe der sperrenden Inversionsschichten im Neuwieder Becken für die Beurteilung der Auswirkungen des geplanten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6525* Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die klimatischen Verhältnisse mindestens zweijährige metereologische Messungen in Bodennähe und Messungen der voraussichtlichen Windgeschwindigkeit in Kaminhöhe, sowie aerologische Untersuchungen durch Ballonaufstiege über die Höhe und Häufigkeit der Inversionen notwendig sind und daß vor einer Errichtungsgenehmigung ein abschließendes Gutachten des Deutschen Wetterdienstes mit wissenschaftlich abgesicherten Schlußfolgerungen vorliegen muß? Die Berücksichtigung klimatischer Auswirkungen sowie von Salzimmissionen durch den Betrieb von Kühltürmen ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder und muß für das geplante Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich durch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz erfolgen. Die Bundesregierung ist in die entsprechenden, außerhalb der atomrechtlichen Genehmigung abzuwickelnden! Genehmigungsverfahren nicht eingeschaltet und kann deshalb auch keine Aussagen zum konkreten Projekt machen. Als zukünftigen Beitrag der Bundesregierung zur allgemeinen wissenschaftlichen Absicherung der im Zusammenhang mit den Abwärmeproblemen auftretenden Fragen wird die Bundesregierung jedoch am 29. April 1974 eine Abwärmekommission ins Leben rufen, in der Experten aller betroffen Stellen vertreten sein werden. Anlage 29 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Feller- maier (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 30 und 31): Ist es zutreffend, daß der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden bestehende Auslieferungsvertrag die Auslieferung eines Rauschgifthändlers nicht vorsieht? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß sich Rauschgifthändler und ähnliche Kriminelle — wie neulich geschehen — der deutschen Strafverfolgung durch Flucht in das innerhalb kürzester Zeit zu erreichende Nachbarland entziehen? Zu Frage B 30: Der deutsch-niederländische Auslieferungsvertrag vom 21. Dezember 1896 (RGBl. 1897 S. 731) enthält in Artikel 1 eine Liste der Straftaten, derentwegen eine Auslieferung bewilligt werden kann. In dieser Liste sind Straftaten, die sich auf den illegalen Verkehr mit Suchtstoffen beziehen, nicht verzeichnet. Demzufolge kann eine Auslieferung wegen Verstoßes gegen die Rauschgiftbestimmungen derzeit nicht bewilligt werden. Da auch die niederländische Regierung auf dem Standpunkt steht, daß die in Artikel 1 des deutschniederländischen Auslieferungsvertrags enthaltene Liste der auslieferungsfähigen Straftaten .abschließend ist, bestand bisher keine Möglichkeit, eventuell im Wege des Notenwechsels eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß auch wegen anderer Delikte (z. B. Vergehen gegen die Rauschgiftbestimmungen, Hehlerei, Vollrausch) ausgeliefert wird. Zu Frage B 31: Das aufgeworfene Problem wird in naher Zukunft gelöst sein. Das internationale Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe (BGBl. 1973 II 1353) ist für die Bundesrepublik Deutschland am 2. Januar 1974 in Kraft getreten. Die Niederlande sind dem genannten Übereinkommen bereits am 15. August 1965 beigetreten. Zu diesem Übereinkommen besteht ein Änderungsprotokoll von 1972, welches in der Bundesrepublik Deutschland derzeit von den gesetzgebenden Körperschaften beraten wird. Dieses Änderungsprotokoll sieht unter anderem vor, daß auch wegen Verstoßes gegen die Rauschgiftbestimmungen ausgeliefert werden kann. Sobald das Protokoll beiderseits in Kraft getreten ist — und damit ist in naher Zukunft zu rechnen —, wird die Auslieferung im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Niederlanden auch wegen Verstößen gegen die Rauschgiftbestimmungen möglich sein. Zudem ist das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1964 II 1369) für die Niederlande am 14. Februar 1969 in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen macht die Bewilligung einer Auslieferung nicht mehr von dem Vorliegen bestimmter Deliktstypen abhängig. Sobald dieses Übereinkommen auch für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist — damit ist noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen —, wird auch dieses Übereinkommen eine Grundlage für Ersuchen um Auslieferung wegen Verstoßes gegen die Rauschgiftbestimmungen abgeben. Ergänzend darf ich aber auch darauf hinweisen, daß die niederländische Fremdenpolizei in der Vergangenheit verschiedentlich unerwünschte Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben hat, so daß hier ein Zugriff ermöglicht wurde. Anlage 30 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krampe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 32 und 33) : Hält die Bundesregierung Körper- und Sachschäden, die den Betroffenen durch Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen entstehen, für so wesentlich, daß sie bereit ist, diesbezüglich schnellstmöglich eine Initiative zur Regelung der Schäden zu ergreifen, oder sieht die Bundesregierung in dem Tumultschädengesetz vom 12. Mai 1920 eine ausreichende gesetzliche Grundlage, um einen angemessenen Ausgleich der Schäden zu gewähren? Ist es zutreffend, daß die Gewährung von Ausgleich für Körper- und Sachschäden aus Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen von dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Bayerl am 25. Juli 1972 dahin gehend beantwortet wurde, daß die Bundesregierung diese Frage als eine dringende rechtspolitische Aufgabe ansieht und dennoch bis zum heutigen Zeitpunkt keine Gesetzesinitiative ergriffen hat? Die Bundesregierung sieht ,die Gewährung von Ausgleich für Körper- und Sachschäden aus „Demonstrations-, Tumult- und Terrorhandlungen" nach wie vor als eine dringende rechtspolitische Aufgabe an. Viele der von Ihnen bezeichneten Geschädigten werden von dem Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erfaßt. Dieser Entwurf ist nach der Ihnen von Herrn Par- 6526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 lamentarischen Staatssekretär Dr. Bayerl vom 25. Juli 1972 gegebenen Antwort mit den Bundesresorts und den Ländern eingehend erörtert worden und nunmehr fertiggestellt. Das Bundeskabinett wird ihn in einer seiner nächsten Sitzungen beraten. Zu der weitergehenden Frage der Haftung für Tumultschäden hat die unabhängige Kommission zur Reform des Staatshaftungsrechts in ihrem der Bundesregierung im Oktober 1973 übergebenen Bericht vorgeschlagen, auch das als Landesrecht fortgeltende reichsrechtliche Tumultschädenhaftungsrecht im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts bundeseinheitlich umfassend neu zu regeln und dem Bund dafür eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz zu übertragen. Diese Vorschläge werden zur Zeit innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern erörtert. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 34 und 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Rechtsstreitigkeiten um sogenannte Lockvogelangebote seit dem 1. Januar 1973 bei deutschen Gerichten anhängig sind, und gibt die Anzahl ihr Anlaß, entsprechende gesetzliche Maßnahmen einzuleiten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Handelsunternehmen vom Hersteller beträchtliche Summen fordern, um auf diese Weise zu erreichen, daß von Lockvogelangeboten Abstand genommen wird, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, da gesetzliche Abhilfe zu schaffen? Zu Frage B 34: Der Bundesregierung ist die Zahl der bei den Gerichten seit Anfang 1973 anhängig gewordenen Rechtsstreitigkeiten über sogenannte Lockvogelangebote nicht bekannt. Es liegen ihr insbesondere auch keine Informationen über eine Zunahme irreführender Lockvogelpraktiken vor. Schon deshalb erwägt sie gegenwärtig keine Änderung der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Zur rechtlichen Beurteilung derartiger Werbemaßnahmen darf ich auf folgendes hinweisen: Durch die Neufassung des § 3 UWG durch das Gesetz vom 26. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 633) sind irreführende Angaben „über die Preisbemessung des gesamten Angebots" in das Verbot des § 3 UWG einbezogen worden. Dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn mit der besonders günstigen Preisstellung einer Ware geworben und damit zu Unrecht der Eindruck hervorgerufen wird, daß auch das übrige Sortiment des Werbenden ähnlich preisgünstig kalkuliert sei. Diese dem Willen des Gesetzgebers voll entsprechende Auslegung hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 17. September 1969 (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 1970 S. 33/34) ausdrücklich bestätigt. Sofern also Angebote mit besonders günstigen Preisen den Verbraucher über .die Preisbemessung des gesamten Angebots des werbenden Unternehmens irreführen, sind sie auch nach der Rechtsprechung des BGH stets unzulässig. Die Frage eines Verbots der sogenannten „Lockvogelwerbung" über den Bereich dieser irreführenden Lockvogelpraktiken hinaus ist bei den Beratungen zur Novelle vom 26. Juni 1969 eingehend geprüft worden. Der Gesetzgeber ist seinerzeit in Übereinstimmung mit der Auffassung der beteiligten Wirtschaftsverbände zu dem Ergebnis gelangt, daß ein solches gesetzliches Verbot nicht an andere Merkmale als an die Irreführung des Verbrauchers anknüpfen kann. Andernfalls wäre eine Abgrenzung insbesondere zu den im Handel üblichen und im Interesse des Verbrauchers zu begrüßenden Sonderangeboten nicht möglich. Andere Maßstäbe, etwa Kalkulationsmerkmale wie den Einstandspreis oder den Selbstkostenpreis, hat der Gesetzgeber als für ,die Abgrenzung zum zulässigen Sonderangebot ungeeignet angesehen, weil auch Fälle des Verkaufs unter dem Einstandspreis wirtschaftlich sinnvoll sein können und der Begriff des Selbstkostenpreises darüber hinaus betriebswirtschaftlich nicht hinreichend geklärt und daher nicht justiziabel ist (Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache V/4035 S. 2 f.). Konkrete Fälle der geschilderten Art sind bisher weder der Bundesregierung noch dem Bundeskartellamt bekanntgeworden. Im Anschluß an das Verbot der vertikalen Preisbindung für Markenwaren, das seit dem 1. Januar 1974 gilt, sind jedoch Bestrebungen von Markenartikelherstellern festgestellt worden, durch eine entsprechende Ausgestaltung ihrer Vertriebsbindungsverträge mit Händlern zu verhindern, daß Markenwaren zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, als er den Vorstellungen des Herstellers entspricht. Die Kartellbehörden gehen gegen derartige vertragliche Regelungen, soweit sie eine Umgehung des Preisbindungsverbots darstellen, konsequent vor. Es ist in diesem Zusammenhang durchaus denkbar, daß marktstarke Händler die geschilderten Bestrebungen von Herstellern dazu benutzen, ihren Verzicht auf Niedrigpreisangebote von der Zahlung bestimmter Geldsummen durch den Hersteller abhängig zu machen. Auch derartige Praktiken werden, soweit konkrete Sachverhalte feststellbar sind, von den Kartellbehörden aufgegriffen werden. Sollten Ihnen in diesem Zusammenhang nähere Informationen vorliegen, würde ich es begrüßen, wenn Sie den Bundesminister für Wirtschaft oder das Bundeskartellamt unterrichten würden. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Jahn vom 23. und 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 36 und 37) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6527* Kann die Bundesregierung anhand statistischen Zahlenmaterials Aussagen darüber treffen, wie sich die Straftatsdelikte im Sinne des § 223 a StGB in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung der zunehmenden Zahl von Kindesmißhandlungen bei einer Neugestaltung des Strafrechts zu begegnen, bzw. welche vorbeugenden Maßnahmen hat sie zur Verhinderung dieser Straftaten bisher ergriffen oder will sie noch ergreifen? Die Polizeiliche Kriminalistik weist die Zahl der amtlich bekanntgewordenen Straftaten und der ermittelten Tatverdächtigen aus, die gerichtliche Strafverfolgungsstatistik enthält die Zahl der Abgeurteilten und der Verurteilten. Diese Zahlen geben nicht immer ein wirklichkeitsgetreues Bild der tatsächlichen Kriminalität, weil ein je nach der Art des Delikts verschieden großer Prozentsatz der begangenen Taten nicht bekannt wird. Über die Höhe dieser sogenannten Dunkelziffer bei den Körperverletzungen wurden und werden kriminologische Untersuchungen angestellt; gesicherte Ergebnisse sind mir aber bisher nicht bekanntgeworden. Man wird die amtlichen Zahlen als repräsentativ für die Entwicklung der wirklichen Kriminalität ansehen können, wenn man annimmt, daß die Anzeigebereitschaft der Opfer und die Intensität der Strafverfolgung durch Polizei und Justiz in dem zu untersuchenden Zeitraum etwa gleichgeblieben sind. Hiervon wird man mangels gegenteiliger Anhaltspunkte bei den Körperverletzungsdelikten wohl ausgehen dürfen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist die Fälle der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 a StGB) nicht getrennt aus, sondern nur zusammen mit den Fällen der schweren Körperverletzung (§§ 224, 225, 227, 229 StGB). Der Anteil der letztgenannten Delikte beträgt bei den Verurteilten (laut Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes) in dem betrachteten Zeitraum nur jeweils 1 bis 2 %. Man wird davon ausgehen können, daß der Anteil an den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht wesentlich höher liegt; diese Taten können deshalb hier vernachlässigt werden. Für die aus Anlage 1 ersichtlichen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik ist ferner zu beachten, daß diese im Jahre 1971 von einer Eingangs- in eine Ausgangsstatistik umgewandelt wurde: während bis 1970 einschließlich die Taten bei der Meldung statistisch erfaßt wurden, werden sie ab 1971 bei Abschluß des polizeilichen Verfahrens gezählt. Hierdurch ergibt sich für 1971 eine scheinbare Minderung und für 1972 eine scheinbare Erhöhung, die ich auf etwa 8 % schätze. Dies bedeutet, daß bei der Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung entgegen der Tabelle für 1971 eine Zahl von 37 943, für 1972 eine solche von 36 407 zugrunde zu legen ist. Als Häufigkeitszahl (Spalte 3) ergibt sich dann anstelle von 63,6 nur 59,0. Als Ergebnis kann somit festgestellt werden, daß die Zahl der polizeilich bekanntgewordenen gefährlichen Körperverletzungen von 1963 bis 1972 unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums um rund 12 % gestiegen ist. Diese Zunahme beruht im wesentlichen darauf, daß sich die Zahl der tatverdächtigen Ausländer von 3 216 im Jahre 1963 auf 8 915 im Jahre 1972, also auf rund das Dreifache erhöht hat. In mindestens dem gleichen Verhältnis hat aber auch die Zahl der in Deutschland wohnenden Ausländer zugenommen. Die Entwicklung ist also nicht beunruhigend. Berichtigt man die Verschiebung durch die geänderte Erfassungsmethode bei der Zahl der ermittelten deutschen Täter, so zeigt sich, daß deren Kriminalität in den letzten 10 Jahren ungefähr gleich geblieben ist. Dem Ergebnis der Polizeilichen Kriminalstatistik entsprechen die Zahlen der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Strafverfolgungsstatistik (Anlage 2). Die Zahl der wegen gefährlicher Körperverletzung Verurteilten sank von 10 236 im Jahre 1963 auf 7 991 im Jahre 1967 und steigt somit seitdem wieder langsam an, ohne aber bisher den Stand von 1963 wieder erreicht zu haben. Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ergibt sich 1972 gegenüber 1963 ein Minus von 7,1 %. Zugenommen hat der Anteil der minderjährigen Täter an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen (Anlage 3). Während der Anteil der als Täter ermittelten Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden (Spalte 2) im Jahre 1963 nur 15,8 % betrug, erhöhte sich diese Zahl bis 1972 auf 27,0 %. Bei den verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden (14 bis 21 Jahre; Spalte 3) war der Zuwachs nur etwa halb so groß, nämlich von 28,3 % auf 38,3 %. Läßt man jedoch die nach Erwachsenenrecht verurteilten Heranwachsenden außer Betracht, so zeigt sich das gleiche Bild wie bei den polizeilich ermittelten Tätern: Der Anteil hat sich von 16,0 % im Jahre 1963 auf 30,4 % im Jahre 1972, also fast auf das Doppelte, erhöht. Die Bundesregierung bereitet eine Reform des Jugendhilferechts und die im Zusammenhang damit notwendigen Änderungen des Jugendstrafrechts vor und erwartet, daß diese Reform zu einer Abnahme der Jugendkriminalität beitragen wird. Anlage 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung 1) ermittelte Tatverdächtige Jahr gemeldete Häufigkeits- aufgeklärte Aufklärungs- Fälle Fälle davon darunter zahl 2) quote 3) insgesamt Frauen Deutsche Ausländer (°/o) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1963 30 239 52,5 26 515 87,7 36 792 33 576 3 216 (8,7) 3 505 1964 29 858 51,2 25 871 86,6 35 559 32 016 3 543 (10,0) 3 453 1965 30 403 51,5 26 202 86,2 35 762 31 704 4 058 (11,3) 3 363 1966 30 663 51,5 26 524 86,5 35 957 31 521 4 436 (12,3) 3 650 1967 31 860 53,2 27 328 85,8 36 394 32 398 3 996 (11) 3 591 1968 32 668 54,3 28 226 86,4 37 799 33 681 4 118 (10,9) 3 744 1969 34 955 57,5 29 796 85,2 39 869 35 164 4 705 (11,8) 3 692 1970 37 895 61,6 31 753 83,8 41 679 35 259 6 420 (15,4) 3 680 1971 35 133 57,3 30 296 86,2 41 561 33 696 7 865 (18,9) 3 541 1972 39 218 63,6 33 237 84,7 45 678 36 763 8 915 (19,5) 3 552 1) §§ 223 a, 224, 225, 227, 229 StGB 2) Fälle auf 100 000 Einwohner 3) Verhältnis der Zahl in Spalte 4 zu der Zahl in Spalte 2 in Prozent Anlage 2 Gefährliche Körperverletzung 1) darunter (zum Vergleich: -leichte Körperverletzung) Jahr Verurteilte Verhältniszahl 2) Frauen Ausländer 1 2 3 4 5I 6 1963 10 236 22,5 476 490 11 947 1964 9 557 20,9 474 546 11 726 1965 8 870 19,2 447 637 11 234 1966 8 142 17,4 378 643 10 744 1967 7 991 17,0 403 518 11 185 1968 8 549 18,3 429 566 11 812 1969 9 300 19,7 385 600 12 408 1970 9 642 20,2 435 797 12 260 1971 9 627 20,2 416 987 12 213 1972 10 102 20,9 437 1 165 12 552 1) § 223 a StGB 2) Verurteilte auf je 100 000 Strafmündige Quelle: Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes Anlage 3 Anteil der Minderjährigen an den ermittelten Tatverdächtigen und Verurteilten Verurteilte Jahr ermittelte insgesamt darunter Jugendliche Tatverdächtige 1) und nach Jugendrecht verurteilte Heranwachsende 1 2 3 4 1963 15,8 28,3 16,0 1964 16,3 26,5 15,9 1965 16,7 27,0 16,7 1966 16,8 28,0 19,2 1967 19,5 30,4 21,1 1968 24,3 34,6 25,7 1969 25,3 40,3 31,2 1970 23,9 38,3 28,6 1971 25,4 37,9 28,4 1972 27,0 38,3 30,4 1) einschließlich Kindern (unter 14 Jahren) Quelle: Spalte 2: Polizeiliche Kriminalstatistik Spalte 3: Strafverfolgungsstatistik Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6529* Zu Frage B 37: Die von Ihnen angesprochene Problematik ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat zu ihr in den letzten Jahren wiederholt im Bundestag, zuletzt auf eine ähnliche Anfrage des Abgeordneten Kroll-Schlüter in der Antwort vom 5. Dezember 1973, Stellung genommen. Den uns vorliegenden Statistiken kann nicht entnommen werden, daß die Zahl der Kindesmißhandlungen, insbesondere in den letzten Jahren, zunimmt. Die Verurteilungszahlen nach § 223 b StGB, dem wichtigsten Tatbestand gegen Kindesmißhandlungen, schwanken seit 1954 zwischen 200 und 300 Verurteilungen pro Jahr. Nach § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdungen durch Vernachlässigung von Fürsorge- und Erziehungspflichten schützt, hat seit 1954 die Zahl der Verurteilungen von 388 auf 137 im Jahr 1971 abgenommen. Nach einer zusätzlich seit 1969 geführten Opferstatistik, die sämtliche nicht sexuellen Mißhandlungen von Kindern, auch solche mit Todesfolge, erfaßt, sind 1969 1 176 1970 1 087 1971 1 006 Täter verurteilt worden. Die polizeilichen Statistiken, die für § 170 d StGB und für § 223 b StGB seit 1971 geführt werden, weisen für 1971 906 Fälle des § 170 d StGB bzw. 1 512 Fälle des § 223 b StGB und für 1971 930 bzw. 1 611 Fälle aus. Mir ist bekannt, daß diesen Zahlen mit Rücksicht auf die Dunkelziffer nur ein relativer Wert zukommt. Über die Höhe der Dunkelziffer wird in der Öffentlichkeit und auch in der Wissenschaft sehr spekuliert. In der Literatur wird häufig angenommen, daß rund 95 0/o der Taten gegen Kinder den Behörden nicht bekannt werden. Schon in der mündlichen Antwort vom 15. März 1973 wurde darauf hingewiesen, daß dieser Schätzwert kaum nachzuprüfen ist. Nach den statistischen Unterlagen ist demnach nicht von einem Anstieg der Kindesmißhandlungen auszugehen. Dennoch bleiben weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Kindesmißhandlungen unabdingbar. Das Problem liegt dabei nicht in einem Mangel an geeigneten Strafvorschriften. Bei den Körperverletzungsdelikten spielt hier insbesondere § 223 b StGB eine Rolle. Die Vorschrift richtet sich gegen Kindesmißhandlungen durch Erziehungsberechtigte; sie kommt zur Anwendung, wenn Kinder oder Jugendliche gequält oder roh mißhandelt werden oder durch Vernachlässigung von Fürsorgeberechtigten Gesundheitsschädigungen erleiden. Daneben ist aber auch § 170 d StGB zu nennen. Die durch das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts gegenüber dem alten Recht besser gefaßte Vorschrift schützt jetzt Jugendliche bis zu 16 Jahren gegen Vernachlässigung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, wenn dadurch die Gefahr körperlicher oder psychischer Entwicklungsschäden gegeben ist. Das eigentliche Problem liegt in der Begrenztheit der Aufklärungsmöglichkeiten. Diese ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die Tat im Regelfall hinter geschlossenen Türen geschieht, häufig keine Tatzeugen vorhanden sind und auch die Nachbarn erfahrungsgemäß wenig Neigung besitzen, eine Anzeige zu erstatten. Dem kann jedoch mit gesetzgeberischen Maßnahmen schwerlich entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung hält es vielmehr für besser, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen und ,den einzelnen sowie Jugendämter und Kinderschutzorganisationen, aber auch die Massenmedien auf ihre Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kindesmißhandlungen hinzuweisen. Deshalb hat ,die Bundesregierung die kürzlich von Polizeibehörden durchgeführte Aufklärungsaktion begrüßt, die dazu beitragen soll, in vermehrtem Umfang durch Anzeigen an Jugendämter und Kinderschutzorganisationen sowie Strafverfolgungsbehörden drohende Kindesmißhandlung zu verhindern. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Kollegin Dr. Lepsius vom 18. Mai 1973 hat der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Justiz, Dr. Bayerl, im einzelnen dargelegt, daß die Befürchtung der Anzeigende könne dabei mit strafrechtlichen Bestimmungen in Konflikt kommen, nicht begründet ist. Ich darf im übrigen nochmals auf weitere, im Bundesministerium der Justiz vorbereitete Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Kinder hinweisen: Mit dem Regierungsentwurfeines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge sollen die Möglichkeiten verbessert werden, Maßnahmen gegen Eltern zu ergreifen, die ihr Sorgerecht gegenüber ihrem Kinde mißbrauchen. Schon jetzt kann ,das Vormundschaftsgericht gegen Eltern, die sich einer Kindesmißhandlung schuldig machen, geeignete Maßnahmen ergreifen, ihnen z. B. das Sorgerecht entziehen. Nach unseren Vorstellungen zur Neuordnung des elterlichen Sorgerechts sollen derartige Maßnahmen künftig auch schon dann getroffen werden können, wenn den Eltern aus subjektiven Gründen, z. B. bei Geisteskrankheit, ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Damit wäre sichergestellt, daß das Vormundschaftsgericht in allen Fällen von Kindesmißhandlungen, (die bekannt werden, mit diesen Maßnahmen eingreifen kann. Im Regierungsentwurf des Ersten Gesetzes zur Reform des 'Strafverfahrensrechts ist vorgesehen, die Möglichkeiten des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten zu beseitigen, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 38) : 6530* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Beabsichtigt die Bundesregierung, den seit zehn Jahren unveränderten steuerfreien Betrag von 1,50 DM pro Tag als Arbeitgeberzuschuß zum Kantinenessen zu erhöhen, beizubehalten oder abzuschaffen, und welche Überlegungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle? Die Bundesregierung hat weder die Absicht, den jetzigen Freibetrag für Essenszuschüsse abzuschaffen, noch ihn zu erhöhen. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören nicht nur die üblichen Lohn- und Gehaltsbezüge, sondern auch andere Bezüge und Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus seinem Dienstverhältnis zufließen, z. B. auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe entsprechender Essenmarken oder unmittelbare Essenszuschüsse des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer bleiben durch die Zuwendung des Arbeitgebers insoweit eigene Aufwendungen für seine Ernährung erspart, die er sonst aus seinem versteuerten Einkommen tragen müßte. Von den Essenszuschüssen bleibt, wie Ihnen bekannt ist, ein Betrag von 1,50 DM je Arbeitnehmer und Arbeitstag steuerfrei, und zwar auch dann, wenn der geldwerte Vorteil für den einzelnen Arbeitnehmer arbeitstäglich den Betrag von 1,50 DM übersteigt. Die Bundesregierung hat zuletzt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. Oktober 1973 erläutert, warum der Essensfreibetrag nicht erhöht werden kann. 1. Eine Erhöhung des Freibetrags würde nur denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, die tatsächlich im Betrieb Mahlzeiten erhalten oder einen Zuschuß bekommen. Das ist in weiten Bereichen der Wirtschaft nicht der Fall. Der jetzige Betrag von 1,50 DM pro Tag kommt einem Jahresfreibetrag von 345 DM gleich. Im Falle einer Verdoppelung auf 3,— DM ergäbe sich ein Jahresfreibetrag von 690 DM. Die Erhöhung würde von allen Arbeitnehmern als steuerliche Ungerechtigkeit empfunden werden, die im Betrieb keine Mahlzeiten oder keinen Zuschuß erhalten. 2. Eine Erhöhung des Freibetrags wäre auch aus rechtlichen Gründen bedenklich, nachdem der Bundesfinanzhof bereits Zweifel an der Rechtsgrundlage für diesen Essensfreibetrag geäußert hat. 3. Eine Erhöhung hätte erhebliche haushaltsmäßige Auswirkungen. So würde eine Verdoppelung des Essensfreibetrags auf täglich 3,— DM zu Steuermindereinnahmen von ca. 1 Milliarde DM jährlich führen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 39) : Sind der Bundesregierung Klagen von freien Tankstellen bekannt, wonach diese im Gegensatz zu Markenbenzintankstellen ungerechtfertigt von Mineralölgesellschaften mit Preiserhöhungen belastet würden, und mit welchen Maßnahmen kann die Bundesregierung gegebenenfalls eingreifen? Der Vorsitzende des Bundesverbandes Freier Tankstellen hat in Schreiben an ,den Bundeskanzler und den Bundesminister für Wirtschaft auf die schwierige Lage der freien Tankstellen hingewiesen. Dabei hat er auch Klage darüber geführt, daß die inländischen Raffineriegesellschaften die Abgabemengen für den freien Sektor gekürzt und die Preise für die noch zur Verfügung gestellten geringen Mengen in einem Ausmaß erhöht hätten, das die freien Tankstellen zunehmend zwinge, mit Verlust zu verkaufen. Außerdem seien die im besonderen Maße importabhängigen freien Tankstellen auch dadurch besonders betroffen, daß die Importpreise für Vergaserkraftstoffe noch wesentlich stärker gestiegen sind, als die inländischen Raffinerieabgabepreise. Ein Ausweichen auf vermehrten Import von Vergaserkraftstoffen sei daher nicht möglich. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Freier Tankstellen hat mich gleichzeitig um ein Gespräch gebeten, in dem er die Konkretisierung seiner Ausführungen und die Unterbreitung von Vorschlägen zur Behebung der Schwierigkeiten angekündigt hat. In der Zwischenzeit sind Besprechungen mit dem Bundesverband auf Beamtenebene angelaufen, in denen der Sachverhalt näher geklärt und Möglichkeiten der Abhilfe erörtert werden. Nach Abschluß dieser Zwischenverhandlungen werde ich mich eingehend über die Situation der freien Tankstellen unterrichten und über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vorn 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 40) : Beabsichtigt die Bundesregierung Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden nach Teil A und Investitionsvorhaben der Bundesressorts nach Teil B des Sonderprogramms in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld zu fördern? Teil A des Programms ist bereits abgeschlossen. Im Kreis Birkenfeld werden 4 Vorhaben mit einem Zuschuß des Bundes in Höhe von 1,5 Millionen DM gefördert. Teil B wird gegenwärtig abgewickelt. Für Tiefbaumaßnahmen im Kreis Birkenfeld sind 0,3 Millionen DM vorgesehen. Auf den Kreis Bad Kreuznach entfallen keine Hilfen. • Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schrö- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April, 1974 6531* der (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 41) : Ist die Bundesregierung bereit, den ERP-Wirtschaftsplan um den Titel „Hilfen für Kommunen in wirtschaftsschwach strukturierten Gemeinden" zu erweitern? Die Bundesregierung führt seit Jahren ein Förderungsprogramm mit zinsgünstigen Darlehen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens zur Verbesserung der Standortqualität durch Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durch. Der für diese Infrastrukturinvestitionen vorgesehene Mittelansatz betrug im ERP-Wirtschaftsplan 1973 150 Millionen DM. Im Vorjahr standen hierfür Mittel in Höhe von 145 Millionen DM zur Verfügung. Der Planentwurf für 1974 sieht einen erhöhten Betrag von 165 Millionen DM vor. Eine Ausdehnung dieser Förderung auf andere Gemeinden, die nicht Schwerpunktorte sind, würde den Zielsetzungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" widersprechen und käme auch schon wegen der nur in beschränktem Umfang zur Verfügung stehenden Mittel nicht in Betracht. Die Frage einer Erweiterung der zu fördernden Gemeinden ist bereits in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 21. März 1974 erörtert worden. Hier lehnt die Mehrzahl der Länder einen entsprechenden Antrag des Vertreters Bayerns — m. E. zu Recht — ab. Ich darf aber daran erinnern, daß sämtliche Gemeinden ,aus dem ERP-Umweltschutzprogramm (Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung) gefördert werden können. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, daß sich im Wohn- und Freizeitprogramm eine Ausweitung über die Schwerpunktorte hinaus nicht verwirklichen läßt, ohne die Effizienz dieser Strukturförderung herabzusetzen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Salzwedeler Gebiet (DDR) in größerem Umfang Erdgas gefördert wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, in den zu dem gleichen Explorationsfeld gehörenden Gebieten Lüchow-Dannenberg (Wustrow und Umgebung) die Erdgassuche bzw. -förderung in die Wege zu leiten und zu unterstützen? Im Jahre 1966 wurde im Raum Lüchow—Dannenberg von der Gewerkschaft Brigitta das Erdgasvorkommen Wustrow entdeckt. Die Auswertung der seismischen Messungen sowie ,der Bohrungen ergab, daß die Lagerstätte über die Grenze hinaus in die DDR reicht. Das Gas wies einen außerordentlich hohen Stickstoffanteil von 51 % und einen sehr niedrigen Heizwert auf. Die weitere Erschließung und Ausbeutung des Erdgases ist bisher hauptsächlich daran gescheitert, daß es nicht gelungen ist, ein technisch und wirtschaftlich einwandfreies Verfahren zu entwickeln, mit dem der sehr niedrige Heizwert des Erdgases den in der Bundesrepublik üblichen Markterfordernissen (hoher Heizwert) angepaßt werden kann. Neuerdings hat ,die Gewerkschaft Brigitta weitere Bohrungen abgeteuft. Sie verfolgt damit ,das Ziel, ab 1975/76 selbst mit der Erdgasförderung zu beginnen. Nach Entfernung des Stickstoffs soll das Erdgas zusammen mit dem aus vor kurzem in der Nähe entdeckten Vorkommen wirtschaftlich ausgebeutet und in den Raum Salzgitter geleitet werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 43) : Geht die Bundesregierung dem von mir in der Frage 65 (Drucksache 7/1816) der 87. Plenarsitzung des Bundestages am 20. März 1974 geäußerten Verdacht auf Vorliegen einer unerlaubten Handlung beim Zustandekommen des Kali-Monopols nach, und ist der Bundesregierung klar, daß im Falle eines solchen Zustandekommens die Auflösung des Monopols möglich ist? Ihre Anfrage bezieht sich auf den Sachverhalt, zu ,dem sich die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Frage Nr. 65 in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 20. März 1974 geäußert hat. Wie damals dargelegt, war es aufgrund der Rechtslage vor Inkraftreten der Kartellgesetznovelle nicht möglich, die Entstehung der marktbeherrschenden Stellung der Kali- und Salz AG auf dem Kalimarkt zu verhindern. Die vorbeugende Fusionskontrolle der Kartellnovelle greift nur in .den Fällen ein, in denen ein Zusammenschluß nach dem 7. Juni 1973 vollzogen worden ist. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bietet nicht die Möglichkeit, bereits vor diesem Zeitpunkt verwirklichte Zusammenschlüsse wieder aufzulösen. Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt die Kali- und Salz AG jedoch der durch die Kartellnovelle verschärften Mißbrauchsaufsicht des Bundeskartellamtes. Das Amt wird das Marktverhalten ,des Unternehmens aufmerksam beobachten und jedem Verdacht der mißbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nachgehen. Falls Ihnen in dieser Hinsicht konkrete Anhaltspunkte bekannt sind, wäre ich für eine Unterrichtung dankbar. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Ertl vom 22. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchler (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 44) : 6532* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß deutsche Butter in England laut Zeitungsberichten für 2,53 DM je kg angeboten wird? Am 1. Februar 1973 hat Großbritannien zwar das EWG-Marktordnungssystem, nicht aber die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise der Sechsergemeinschaft übernommen. Nach dem Beitrittsvertrag wird der Butterpreis in Großbritannien schrittweise an das Niveau der übrigen Gemeinschaft herangeführt. Die Preisdifferenzen zwischen der Altgemeinschaft und Großbritannien werden durch Ausgleichsbeträge bei der Ein- und Ausfuhr ausgeglichen. Da Großbritannien vor dem Beitritt zur Gemeinschaft ein sehr niedriges Preisniveau für Butter hatte (aus den Commonwealth-Ländern Neuseeland und Australien wurde die Butter zollfrei eingeführt) und in Großbritannien im übrigen eine Verbrauchersubvention für Butter gewährt wird, ergeben sich wesentlich niedrigere Marktpreise als in der Altgemeinschaft. Der Interventionspreis für Butter wurde in Großbritannien am 1. April 1974 von bisher 3,22 DM auf 3,84 DM/kg angehoben gegenüber 6,44 DM/kg in der Altgemeinschaft. Dieser Interventionspreis entspricht aber nicht dem Marktpreis, weil der EG-Agrarministerrat Großbritannien für Butter eine Verbraucherbeihilfe ab 1. April 1974 in Höhe von 99 Pf/kg (vorher rd. 37 Pf/kg) bis Ende 1974 zugestanden hat. Diese Verbraucherbeihilfe muß auch für importierte Butter gewährt werden. Durch die Gewährung von Ausgleichsbeträgen bei der Ausfuhr von Deutschland nach Großbritannien und die Verbrauchersubventionen in Großbritannien kann deutsche Butter dort billiger angeboten werden. Setzt man vom jeweiligen Interventionspreis die Verbraucherbeihilfen ab, ergibt sich für den Zeitraum vor dem 1. April und nach dem 1. April 1974 ein Basispreis von 2,85 DM/kg. In dieser Höhe bewegten sich auch eine Zeitlang die Verbraucherpreise. Bei dem in den Zeitungen wiedergegebenen Preis von 2,53 DM/kg handelt es sich wahrscheinlich um qualitativ abfallende Butter oder um ein Lockvogelangebot. Die Notierung für qualitativ einwandfreie Ware lag auch vor dem 1. April 1974 höher. Zur Zeit liegen die Butterpreise bei ca. 3,30 bis 3,50 DM/kg, was auf die veränderte Marktsituation zurückzuführen ist. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Ertl vom 19. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 45) : Wird die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung Nr. 724 (1974) die Genfer Konvention vom 29. April 1958 über die Erhaltung der biologischen Ressourcen der hohen See sowie der Londoner Konvention vom 1. Juni 1967 über die Ausübung des Fischfangs im Nord-Atlantik unterzeichnen, und aus welchen Gründen hat sie sich diesen Konventionen bisher nicht angeschlossen? Die Bundesregierung hat das Genfer Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Fischerei und die Erhaltung der lebenden Schätze des Meeres bisher nicht unterzeichnet und beabsichtigt auch derzeit nicht, dies zu tun. Das Übereinkommen sieht in verschiedener Hinsicht Sonderrechte für die Küstenstaaten vor, die aus der Sicht der Bundesregierung nach den damaligen Gegebenheiten mit dem Grundsatz der Freiheit der Hohen See und der Gleichberechtigung aller Staaten bei der Nutzung und Erhaltung der lebenden Schätze der Hohen See unvereinbar waren. Die Bundesregierung hat sich, nachdem auf der II. Seerechtskonferenz eine Festlegung der zulässigen Breite von Hoheitsgewässern und Fischereianschlußzonen nicht erzielt werden konnte, an der Ausarbeitung des Londoner Fischereiübereinkommens beteiligt. Dieses Londoner Fischereiübereinkommen vom 9. März 1964 (vgl. dazu Gesetz vom 15. September 1969, BGBl. II S. 1897) führte zusammen mit dem Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik vom 8. Februar 1949 (vgl. dazu Gesetz vom 14. Mai 1957, BGBl. II S. 265) und dem Übereinkommen vom 24. Januar 1959 über die Fischerei im Nordostatlantik (vgl. dazu Gesetz vom 19. März 1963, BGBl. II S. 157) zu einer hinreichenden Regelung für die Nutzung und Erhaltung der Fischbestände in den wichtigsten Fanggebieten der deutschen Fischerei im Nordatlantik. Im übrigen hat die Bundesregierung in jüngster Zeit insbesondere deswegen davon Abstand genommen, dem o. g. Genfer Übereinkommen beizutreten, weil auf der Ende Juni d. J. beginnenden III. VN- Seerechtskonferenz auch der Gegenstand dieses Übereinkommens neu geregelt werden wird. II. Die Bundesregierung hat das Londoner Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik am 15. November 1967 unterzeichnet. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes wird z. Z. noch in rechtsförmlicher Hinsicht überprüft. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Zustimmungsgesetz noch im Laufe dieser Legislaturperiode in Kraft treten wird. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl vom 19. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 46) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Urlaub auf dem Bauernhof bei, kann der Landwirt unter Berücksichtigung der notwendigen Investitionen bis auf wenige landwirtschaftliche äußerst bevorzugte Gegenden einen zusätzlichen Nebenverdienst erwirtschaften, und wie will die Bundesregierung den zweifellos für die Verständigung von landwirtschaftlichen Erzeugern und Verbrauchern wichtigen Urlaub auf dem Bauernhof fördern? a) Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen ihrer Agrarpolitik im wesentlichen aus zwei politischen Gründen um die Förderung einer positiven Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6533* Entwicklung der Aktion „Urlaub auf dem Bauernhof": 1. Einmal bietet sich hier für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe die Chance einer Einkommensverbesserung. 2. Zum anderen dient die persönliche Begegnung zwischen Städtern und Landwirten dem gegenseitigen Verständnis und damit auch dem Verständnis für die agrarpolitischen Notwendigkeiten. Es wird in Zukunft entscheidend darauf ankommen, eine hohe Auslastung der vorhandenen Bettenkapazitäten auf Bauernhöfen zu gewährleisten, um eine Einkommensverbesserung auch tatsächlich sicherzustellen. b) Die Bundesregierung hat immer betont, daß der Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauernhof" nicht für jeden landwirtschaftlichen Betrieb einen gesicherten Einkommensbeitrag leisten kann. Hierzu sind wesentliche Voraussetzungen vom Einzelbetrieb (Lage, Größe, Ausstattung) und von der Umgebung (Landschaftsformation, infrastrukturelle Ausstattung) zu fordern. Außerdem muß beachtet werden, daß die erfolgreiche Teilhabe am Freizeit-und Erholungsverkehr für den Einzelbetrieb meist erhebliche Investitionen erforderlich macht, wenn hohe Belegungszahlen erzielt werden sollen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Freizeit- und Erholungsverkehr langfristig für den Landwirt einen bedeutsamen Einkommensbeitrag leisten. Gegenwärtig ,gibt es noch keine repräsentativen Daten für das gesamte Bundesgebiet über die Rentabilität des Betriebszweiges „Urlaub auf dem Bauernhof". Allerdings liegen bislang Voruntersuchungen zu diesem Problembereich vor. Wie die Ergebnisse einer solchen Vorstudie, die die Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft mit finanzieller Unterstützung meines Hauses durchgeführt hat, gezeigt haben, konnte bei meist tragbaren Arbeitszeiten für die Gästebeherbergung die Einkommenslage der untersuchten landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg mit Ausnahme weniger Betriebe verbessert werden. Mein Haus beabsichtigt jedoch, die Frage der Rentabilität des Betriebszweiges „Urlaub auf dem Bauernhof" von der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft auf überregionaler Basis im Rahmen eines Modellvorhabens näher prüfen zu lassen. c) Die Bundesregierung fördert „Urlaub auf dem Bauernhof" gegenwärtig indirekt durch die Verbesserung der arbeitswirtschaftlichen Situation im landwirtschaftlichen Wohnhaus im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Durch die Förderung dieser Maßnahmen werden in den Betrieben häufig erst die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme der Gästebeherbergung auf Bauernhöfen geschaffen. Mein Haus hat außerdem seit 1971 mit Hilfe von 15 Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, den Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof" einigermaßen transparent werden zu lassen. Das mit Unterstützung meines Hauses geschaffene DLG-Gütezeichen kann für eine bedarfsgerechte, marktkonforme Ausgestaltung des Angebots eine wertvolle Hilfe leisten. Außerdem hat mein Haus ein Plakat und ein Informationsfaltblatt herstellen lassen, die dem Urlauber wertvolle Hinweise über die vielfältigen Möglichkeiten eines „Urlaubs auf dem Bauernhof" bieten. Eine investive Förderung des Ausbaus von Gästezimmern auf Bauernhöfen wird gegenwärtig nur von einigen Bundesländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Von meinem Hause wurde jedoch bereits entsprechende Vorbereitungen eingeleitet, um die Förderung von „Urlaub auf dem Bauernhof" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchführen zu können. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Ertl vom 22. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 47): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß trotz der EG- Agrarpreisbeschlüsse bei Getreide und Raps im Jahr 1974 unter Berücksichtigung des Fortfalls des Aufwertungsausgleichs nach der Fläche, der Erlös pro Hektar — gleiche Erntemengen und Aufwandsmengen wie in den letzten drei Jahren unterstellt — niedriger sein wird als in den Jahren zuvor? Die Bundesregierung kann die in Ihrer Frage enthaltene Ansicht, daß bei Getreide und Raps die Erlöse je ha Anbaufläche trotz der in Brüssel beschlossenen Preiserhöhungen, niedriger sein werden als in den Jahren zuvor, nicht bestätigen. Ich darf das wie folgt begründen: Die aus den Preisbeschlüssen resultierende Erhöhung der Erzeugerpreise für Getreide und Raps wird zu Erlössteigerungen bei Getreide um 60 bis 75 DM und bei Raps um ebenfalls mindestens etwa 55 DM je ha Anbaufläche führen. Die Landwirte werden darüber hinaus im Jahr 1974 durch eine Beitragssenkung bei der Berufsgenossenschaft auf der Kostenseite entlastet. Diese Kostenentlastung wird aus dem für besondere agrarpolitische Maßnahmen im Bundeshaushalt vorgesehenen Gesamtbetrag finanziert. Aus diesem Grund fühle ich mich zu ,der Aussage berechtigt, daß der Fortfall des Aufwertungsausgleichs über die Fläche voll ausgeglichen wird. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 48) : 6534* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Ist die Bundesregierung bereit, Mittel für die durch Artikel 3 des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 geschaffene Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger zur Verfügung zu stellen, damit sich diese Stiftung in der Lage sieht, den Antragstellern zu helfen und nicht, wie jetzt, noch den Antragstellern mitteilen muß, „Es ist deshalb zur Zeit nicht übersehbar, ob und gegebenenfalls wann die Stiftung Leistungen bewilligen kann"? Die Bundesregierung hat mehrfach im Deutschen Bundestag zum Ausdruck gebracht, daß eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Stiftung nicht vorgesehen ist. Es entspricht (der Zielsetzung des Gesetzes, wenn sich die Selbständigen untereinander für (die Mittelaufbringung verantwortlich fühlen. Dabei bedauert die Bundesregierung, daß entsprechende Bemühungen bisher noch keinen Erfolg gehabt haben. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes würde erhebliche Probleme aufwerfen. Die durch das Rentenreformgesetz geschaffenen Nachentrichtungsregelungen bringen ohnehin für Selbständige eine besondere Möglichkeit zum nachträglichen Aufbau einer Alterssicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine weitere Vergünstigung in Form einer Finanzierung durch Steuermittel würde vor allem zu Einwänden bei den (die Rentenversicherung tragenden Pflichtversicherten führen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 49) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der in bestimmten Fremdenverkehrsgebieten dringenden Notwendigkeit, ausländische Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe auch aus nicht EG-Ländern einzustellen, eine begrenzte Ausnahmegenehmigung vom Ausländeranwerbeverbot zuzulassen, wenn anderweitig nachweisbar der Bedarf nicht gedeckt werden kann? Die Bundesregierung war sich bei ihrer Entscheidung, die Anwerbung von Arbeitnehmern aus dem Ausland bis auf Widerruf einzustellen, bewußt, daß gewisse Anpassungsprobleme in einzelnen Betrieben und Wirtschaftszweigen auftreten können. Sie mußte jedoch bei ihrer Entscheidung die Arbeitsmarktlage im ganzen berücksichtigen, die auch heute noch eine Aufrechterhaltung des Anwerbestopps erfordert. Ende März 1974 waren bei den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit rund 562 000 Arbeitnehmer, darunter 71 000 Ausländer, arbeitslos gemeldet. Sofern am Ort keine geeigneten Arbeitskräfte zur Verfügungstehen, sind die Arbeitsämter bemüht, diese im Rahmen der überbezirklichen Arbeitsvermittlung aus anderen Regionen zu gewinnen. Die überregionale Vermittlung, in die auch die arbeitslosen ausländischen Arbeitnehmer einbezogen sind, ist inzwischen weiter intensiviert worden. Den Hotel- und Gaststättenbetrieben ist zu empfehlen, diese Möglichkeit verstärkt zu nutzen. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit auf das darin zum Ausdruck kommende Interesse erneut hinzuweisen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 50 und 51): Wie viele Versicherte haben bis jetzt — gestaffelt nach dem Alter — flexibles Altersruhegeld beantragt, und wie viele waren von der Rentenbemessung nach Mindesteinkommen betroffen? Wie sind die finanziellen Auswirkungen der 1972 beschlossenen Rentenreformgesetze? In den letzten Wochen sind von mehreren Seiten Flugblätter und Stellungnahmen verbreitet worden, in denen die Absichten und Vorlagen der Bundesregierung zur Mitbestimmung und Vermögensbildung in einer Weise behandelt worden sind, wie sie der Hinweis in Ihrer Frage andeutet. Demgegenüber ist die Bundesregierung um eine sachliche und intensive Information der Öffentlichkeit über die Ziele dieser 'gesellschaftspolitischen Vorhaben und ihre Ausgestaltung im einzelnen bemüht. Während der ganzen Zeit der Beratungen und Entscheidungen in der Frage der Mitbestimmung und der Vermögensbildung ist die Öffentlichkeit im einzelnen über die Verhandlungsergebnisse unterrichtet worden. Das hat nicht nur in Pressekonferenzen, sondern auch in einer Reihe von Interviews und Gesprächen mit Fachjournalisten seinen Ausdruck gefunden. Dabei sind auch Einzelfragen und Einwendungen eingehend behandelt worden. Ferner hat die Bundesregierung in besonderen Publikationen wie Broschüren und Faltblätter Ziele und Inhalte dieses Gesetzgebungsverfahrens dargestellt. Der in Ihrer Frage genannten objektiven Information soll vor allem eine jetzt vorgelegte Broschüre Rechnung tragen, in der im einzelnen Entstehungsgeschichte und Inhalt des Mitbestimmungsgesetzentwurfs dargelegt werden. Im übrigen gehe ich davon aus, daß auch die parlamentarischen Erörterungen über diesen Gesetzentwurf ein breites öffentliches Interesse finden und zur Versachlichung der Diskussion beitragen werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 52) : Wieviel Bescheide hat die Bundesanstalt für Arbeit innerhalb welchen Zeitraumes über die individuelle Förderung von Umschulungen zur Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen erlassen, und welche Erwägungen sind für die derzeitige Haltung der Bundesanstalt für Arbeit in dieser Frage maßgebend? Die von Ihnen gewünschten Angaben über die Bescheide zur Umschulung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen werden von der Bundesanstalt für Arbeit statistisch nicht festgehalten. Erfaßt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6535* wurde die Zahl der Geförderten, die neu in Bildungsmaßnahmen für Gymnasiallehrer, Real-, Volks- und Sonderschullehrer eintraten. Die Bundesanstalt hat mir dazu folgende Aufstellung übermittelt: Fortbildung Umschulung Jahr Männer Frauen zusammen Männer Frauen zusamtnen 1970 175 428 603 290 188 478 1971 35 98 133 206 168 374 1972 18 39 57 60 73 133 1973 56 166 222 27 51 78 Im Gegensatz zur beruflichen Fortbildung nimmt die Förderung von Teilnehmern an Umschulungsmaßnahmen zur Lehrkraft an allgemeinbildenden Schulen seit 1971 ab. Nach der Neufassung der Anordnung Fortbildung und Umschulung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt, die am 1. Januar 1972 in Kraft getreten ist, wird die Umschulung in Berufe, die nur über ein Studium an einer Ingenieurschule, Fachhochschule oder Hochschule erreicht werden können, nur noch gefördert, wenn das Studium in einer besonderen Maßnahme erfolgt, die sich insbesondere zeitlich und didaktisch von dem üblichen Studiengang abhebt. Bei der Festlegung dieser Voraussetzungen hat sich der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit davon leiten lassen, daß das Studium an Ingenieurschulen, Fachhochschulen und Hochschulen in erster Linie nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu fördern ist. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Förderung wurde eine solche Abgrenzung für erforderlich gehalten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 53) : Können Rentner, die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und die sich von der Versicherungspflicht nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung (Krankenversicherung der Rentner) befreien ließen, diese Befreiung dadurch verdrängen, daß sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, und hat diese Verdrängung auch Bestand nach Beendigung der versicherungspflichtigen Tätigkeit? Bezieher von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, die sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner haben befreien lassen, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und die übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner wird durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht berührt. Die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer gründet sich allein auf den Tatbestand der Beschäftigung. Mit der Beschäftigung endet auch die Versicherungspflicht. Diese verdrängt also die Befreiung von der Versicherungspflicht als Rentner nur während der Beschäftigung, nicht jedoch nach deren Beendigung. Nach Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung kann aber die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung freiwillig fortgesetzt werden, wenn sie in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wochen oder unmittelbar vorher mindestens 6 Wochen bestanden hat. Wer Mitglied bleiben will, muß es der Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen nach dem Ausscheiden anzeigen. Hinzuweisen ist noch darauf, daß nicht versicherungspflichtige Rentner einen Beitragszuschuß von der Rentenversicherung erhalten, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind. Die Höhe des Beitragszuschusses richtet sich nach dem Betrag, der durchschnittlich als Beitrag für pflichtversicherte Rentner zu zahlen ist. Er beträgt zur Zeit 92,— DM monatlich. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 54) : Erwägt die Bundesregierung besondere Sicherheitsvorschriften für PVC-Arbeitsplätze, insbesondere für diejenigen, die dem Einfluß von gasförmigen Vinylchlorid ausgesetzt sind und nach sich erhärtenden Anzeichen Quellen für Lebertumore sind? Zur Verbesserung des Schutzes Beschäftigter vor Gesundheitsgefahren bei der Herstellung von PVC (Polyvinylchlorid) ist von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie im Zusammenhang mit der Gewerbeaufsicht eine „Richtlinie über Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden beim Umgang mit Vinylchlorid" (Vinylchlorid-Richtlinie) aufgestellt worden. Diese Richtlinie enthält u. a. Maßnahmen, die in der Antwort der Bundesregierung vom 30. Januar 1974 auf eine Kleine Anfrage genannt sind. Ich darf mir erlauben, im einzelnen auf diese Anfrage hinzuweisen (BT- Drucks. 7/1627). Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesarbeitsblatt, Fachteil Arbeitsschutz, veröffentlicht werden und bildet die Grundlage für Anordnungen der Gewerbeaufsichtsbehörden und der Berufsgenossenschaften. Bei neuen Anlagen ist der Schutz der Beschäftigten durch die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sicherzustellen. Eine Genehmigung wird nach diesem Gesetz nur erteilt, wenn die Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Damit soll gewährleistet werden, daß bei 6536* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 neuen Anlagen die Anforderungen der VinylchloridRichtlinie bereits bei der Planung zugrunde gelegt und als Auflagen in die Genehmigung aufgenommen werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 55 und 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die den Arbeitnehmern im Bereich der Wirtschaft und unter Umständen auch im Bereich des öffentlichen Dienstes ausgestellten Zeugnisse Bewertungsformeln enthalten, die in ihrer Bedeutung, insbesondere in ihrer faktisch negativen Bewertung, den meisten Arbeitnehmern nicht erkennbar sind, und welche Möglichkeiten sieht sie, die dadurch bewirkten Täuschungen der Arbeitnehmer über die wahre Leistungsbeurteilung zu verhindern? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im künftigen Arbeitsgesetzbuch oder im Rahmen der bereits geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Arbeitnehmer gesetzlich aufzustellen, um zu jedermann erkennbaren und vergleichbaren Beurteilungen im ganzen Bundesgebiet zu kommen? Die Bundesregierung hat auf Grund einer ähnlichen Frage des Kollegen Lenders die Tarifpartner und das Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft um Auskünfte über den angesprochenen Sachverhalt gebeten. Bisher liegen noch nicht alle Stellungnahmen vor. Es ist zu begrüßen, daß sich in der letzten Zeit Presse, Funk und Fernsehen wiederholt mit dem Inhalt von Arbeitszeugnissen befaßt und die Arbeitnehmer auf die Bedeutung bestimmter Formulierungen hingewiesen haben. Durch eine solche Unterrichtung werden die Arbeitnehmer besser in die Lage versetzt, sich gegen Arbeitszeugnisse zu wehren, wenn die Leistungsbeurteilung nicht der Wahrheit entspricht und durch die Art des gewählten Ausdrucks, der gewählten Satzstellung oder Auslassung von wesentlichen Tatsachen Irrtümer oder Mehrdeutigkeiten entstehen. In dem Entwurf eines Arbeitsverhältnisgesetzes, den die Bundesregierung zur Zeit als Teil des Arbeitsgesetzbuches vorbereitet, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis allgemein festzulegen sein. Dabei sollten die an ein Zeugnis zu stellenden Anforderungen genauer festgelegt werden als dies bisher in den verschiedenen Gesetzen erfolgt ist. Ein Grundsatz sollte hierbei sein, daß jeder Arbeitnehmer ein individuelles Zeugnis erhält, in dem die verschiedenen Anforderungen des Arbeitsplatzes und die entsprechenden Leistungen des Arbeitnehmers im wesentlichen dargestellt sind. Die Bundesregierung wird diese Fragen noch näher mit der Arbeitsgesetzbuchkommission erörtern. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 57) : Kann mit dem von der Bundesregierung für 1974 zugesagten Bau von Unterrichtsgebäuden der ABC-Schule Sonthofen heuer begonnen werden und falls nein, weshalb nicht und wann erfolgt dann der Baubeginn? Bei der Aussage vom Februar 1973, daß mit dem Bau des Hörsaalgebäudes voraussichtlich Mitte 1974 begonnen werden könne, war von der Annahme ausgegangen worden, Planung und der hierfür erforderliche Zeitaufwand würden sich in normalem Rahmen halten. Das hat sich leider als Irrtum erwiesen. Bei der Bauplanung stellte sich heraus, daß die Verwirklichung der ursprünglichen Forderung einen Kostenaufwand erfordert hätte, der in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem zu erreichenden Nutzen gestanden hätte. Inzwischen konnte das Vorhaben auf einen wirtschaftlich vertretbaren Umfang, ohne die Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, reduziert werden. Das war schwierig und zeitraubend. Dadurch war es bauseitig erst jetzt möglich, die Grundlagen für die Haushaltsunterlage Bau — zu erarbeiten. Auch bei Ausnutzung aller Rationalisierungsmöglichkeiten und Förderungen des Planungsablaufes kann daher mit dem Baubeginn erst 1975 gerechnet werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 58 und 59) : Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, an schießfreien und übungsfreien Tagen Wege in den Randzonen der Truppenübungsplätze um Munster für Fußgänger und Radfahrer freizugeben? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, den Standortkommandanten Munster hinsichtlich der Haftung zu entlasten? Die Bundeswehrdienststellen sind weder personell noch technisch in der Lage, nach den Schießübungen alle Straßen und Wege so rasch wie das bei solcher Lösung geboten wäre, nach Blindgängern und Straßenschäden sowie Hindernissen abzusuchen. Eine generelle Öffnung außerhalb der Schießzeiten würde daher ein erhebliches Gefahrenrisiko für die Zivilbevölkerung bedeuten, das nicht in Kauf genommen werden kann, weil es nicht in ihrem wohlverstandenen Interesse liegt. Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 4. April 1973 mitgeteilt habe, sind aber durch eine auf zwei Jahre befristete Vereinbarung vom 22. Januar 1973 zwischen der Wehrbereichsverwaltung II in Hannover und den betroffenen Gebietskörperschaften einige Straßen während der schieß- und übungsfreien Zeiten für den zivilen Durchgangsverkehr geöffnet. Zur Vorbereitung einer Dauerregelung sind bereits vor Ihrer Anfrage eingehende Untersuchungen veranlaßt worden, die sich auch auf die Wege in den Randzonen erstrecken und die Haftungsfrage einbeziehen. Der Standortkommandant wird selbstverständlich von Schadenersatzansprüchen freigestellt, soweit das Bundesministerium der Verteidigung Straßen freigibt. Die sogenannten Lopauer Teiche am Nordrand des Übungsplatzes Munster-Nord werden aber schon jetzt für die Zivilbevölkerung zugänglich sein. Ich hoffe, daß sich auch im übrigen eine tragbare und zugleich befriedigende Dauerregelung finden wird. Einen Abdruck leite ich den Kollegen Paul Neumann und Helmuth Möhring zu, die mich schon mit den gleichen Fragen befaßt haben. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gastarife einer Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen auf einem Umrechnungsschlüssel zum Heizölpreis beruhen, und daß daher für eine Vielzahl von sozial schwachen Bürgern die Heizkosten ebenso angestiegen sind, wie dies der Fall wäre, wenn ihre Wohnungen unmittelbar mit leichtem Heizöl beheizt würden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesem Personenkreis nach Maßgabe des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973 zu helfen, oder besteht die Absicht, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, damit auch diesen, von den gestiegenen Preisen für leichtes Heizöl mittelbar in gleicher Weise betroffenen Bürgern geholfen werden kann? Nach vorliegenden Informationen haben eine Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen in ihren Lieferungsverträgen Preisänderungsklauseln aufgenommen, die sich auf die Preisentwicklung bei schwerem Heizöl beziehen. Hierbei wird in der Regel der Abgabepreis für Gas zu einem gewissen Prozentsatz vom Jahresdurchschnittspreis für schweres Heizöl bestimmt. In ähnlicher Weise sind auch die Stromlieferungsverträge der Elektrizitätswerke ausgestaltet. Eine Anlehnung des Gasabgabe-preises an die Preisentwicklung bei leichtem Heizöl bzw. sogar ein entsprechender Umrechnungsschlüssel ist nicht bekannt. Wie bereits verschiedentlich mitgeteilt, liegen die finanziellen Mehrbelastungen aller anderen Energieträger wesentlich unter der Belastung der Verbraucher von leichtem Heizöl. Dabei ist festzustellen, daß es bei leichtem Heizöl zu Beginn der Heizperiode Preissteigerungen von bis zu 200 % gegeben hat. Bei einem Vergleich ist jedoch von den Belastungen auszugehen, die sich auf die gesamte Heizperiode auswirken. Da leichtes Heizöl bei den Verbrauchern bevorratet werden muß und diese also zum Teil ihren Bedarf für die Heizperiode zu Spitzenpreisen decken mußten, wirkten sich die Preiserhöhungen besonders stark auf die gesamte Heizperiode aus. Die Bevorratung des leichten Heizöles durch die Verbraucher mußte auch unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch erfolgen, da zu Beginn der Heizperiode nicht mit einem milden Winter zu rechnen war. Bei schwerem Heizöl und den davon abhängigen anderen Energieträgern haben die Preissteigerungen im wesentlichen erst Anfang 1974 eingesetzt. Den Verbrauchern von Gas kommt daneben der außergewöhnlich milde Winter zugute, da sie keine Bevorratung betreiben müssen und die Abnahme nur dem jeweiligen Verbrauch entspricht. Die finanzielle Mehrbelastung der Gasabnehmer wie auch der Verbraucher anderer Energieträger ist daher in keiner Weise mit der Belastung der Verbraucher von leichtem Heizöl identisch, so daß die Notwendigkeit für eine Ausweitung des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses nicht als gegeben angesehen wird. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B '61) : Sind die Verwaltungsvorschriften für die Feststellung des Anteils der Eigenmittel an den der Abnutzung unterliegenden Anlagegüter geförderten Krankenhäuser gemäß § 13 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bereits in Vorbereitung, und wenn ja, bis wann kann mit dem Inkrafttreten dieser Vorschriften gerechnet werden? Das Problem der Nachweiserfordernisse für den Ausgleich von Eigenmitteln (§ 13 Krankenhausfinanzierungsgesetz) steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Unterausschusses für Finanzierungsfragen der Bund-Länder-Kommission nach § 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz am 8. und 9. Mai 1974. Von dem Ergebnis dieser Beratungen wird es abhängen, ob der Erlaß von Verwaltungsvorschriften vordringlich und notwendig ist. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 62 und 63) : Welche Bedeutung für die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland hat nach Auffassung der Bundesregierung der sogenannte Halbierungserlaß vom 5. September 1942 bezüglich der Kostenübernahme für Geistes-, Nerven- und Gemütskranke in psychiatrischen Landeskrankenhäusern, der offenbar auf unterschiedliche Weise in den Ländern aufgehoben wurde bzw. nicht mehr oder eingeschränkt angewendet wird? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den genannten Erlaß aufzuheben, und auf welche Weise wird sie gegebenenfalls für die Aufhebung sorgen? Zu Frage B 62: Der ,sogenannte Halbierungserlaß vom 5. September 1942 (Reichsarbeitsblatt II S. 490) hat seit seiner 6538* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Schaffung seine Bedeutung weitgehend verloren. Die Betreuung psychisch Kranker änderte sich seitdem grundlegend, sie werden nicht mehr in „Heil-und Pflegeanstalten untergebracht", sondern mit modernen therapeutischen Verfahren in psychiatrischen Krankenhäusern behandelt, beraten und betreut. Diese Fortschritte haben ,dazu geführt, daß ein hoher Anteil dieser Kranken wesentlich gebessert oder sogar geheilt werden und nicht mehr davon ausgegangen werden kann, daß die psychiatrischen Krankenhäuser — wie seinerzeit die Heil- und Pflegeanstalten — in der Regel ausschließlich der dauernden Unterbringung der psychisch Kranken dienen. Psychische Erkrankungen sind als eine Krankheit im Sinne der Reichsversicherungsordnung anzusehen, die Ansprüche ,der Kranken richten sich nach deren Vorschriften, insbesondere den §§ 182 ff. Von besonderer Bedeutung ist der Wegfall der zeitlichen Begrenzung der Krankenhauspflege. Die Bestimmungen des Halbierungserlasses, die unter anderem auch zu einer Inanspruchnahme der Angehörigen der Patienten nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes führen können, werden von den Betroffenen als 'diskriminierend empfunden. Die große Zahl ,der zwischen den Krankenkassen und den einzelnen überörtlichen Trägern der Sozialhilfe zur Ablösung des Halbierungserlasses getroffenen Vereinbarungen mit ihren unterschiedlichen Regelungen haben zu einer unübersichtlichen Rechtslage für den betroffenen Personenkreis geführt. Zu Frage B 63: Die Bundesregierung strebt an. eine Gleichstellung ,der Versorgung von psychisch mit somatisch Kranken zu erreichen. Sie prüft, ob der Halbierungserlaß ersatzlos gestrichen werden kann oder welche Regelungen notwendig sind, um Nachteile für die Betroffenen und Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Inkrafttreten der Bundespflegesatzverordnung vom 1. Januar 1974 die Pflegesätze, insbesondere aber die Entgeltforderungen für die Wahlleistung der Unterbringung in einem Ausmaß angestiegen sind, das sich unter Umständen mit dem tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Aufwand nicht rechtfertigen läßt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Grundsatz einer leistungsgerechten Kostenordnung in den Krankenhäusern durchzusetzen und Preisauswüchse auf Grund der quasi marktbeherrschenden Position der Krankenhausträger zu unterbinden? Zuverlässige Übersichten über die Entwicklung der Pflegesätze nach Inkrafttreten der neuen Bundespflegesatzverordnung vom 1. Januar 1974 liegen der Bundesregierung noch nicht vor, da die Festsetzung nach dem neuen Recht noch nicht abgeschlossen ist. Es wird Aufgabe der staatlichen Festsetzungsbehörden der Länder sein zu prüfen, inwieweit die erhobenen Forderungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Ob Krankenhäuser in größerer Zahl überhöhte Wahlleistungen berechnet haben, läßt sich ebenfalls zur Zeit noch nicht abschließend beurteilen. Für eine Überprüfung der Frage, ob diese damit ggf. eine marktbeherrschende Stellung mißbräuchlich ausgenutzt haben, wären die Kartellbehörden der Länder zuständig, .da sich die Auswirkungen etwaigen Mißbrauchs in aller Regel auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränken würden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage B 65) : Hält die Bundesregierung, analog der Regelung für Paris, die Einführung einer Fluglärmgebühr für den Flughafen Frankfurt/ Main für ein geeignetes Instrument zur Milderung der von den Bewohnern in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main erlittenen Beeinträchtigungen, und in welcher Weise sollten gegebenenfalls die Einnahmen aus dieser Fluglärmgebühr für Schutzmaßnahmen verwendet werden? Es wird z. Z. geprüft, ob durch Start- und Landegebühren, die nach der Lärmintensität orientiert sind, ein weiterer wirksamer Anreiz zum Einsatz lärmarmer Triebwerke gegeben werden kann. Ausgelöst sind diese Überlegungen durch die in Kürze auf die Flughäfen zukommenden Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Fluglärmgesetzes und die damit entstehende Notwendigkeit zu prüfen, auf welche Weise die Flughafenbenutzer mit diesen Aufwendungen zu belasten sind. Die Pariser Regelung kann nicht ohne weiteres übernommen werden. Sie ist zu 'undifferenziert, so daß sie nicht mit den Grundsätzen unseres Gebührenrechts vereinbar wäre. Die Bundesregierung beobachtet eingehend die Entwicklung gerade auf diesem Gebiet; das gilt vor allem für die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm und den daraus erwachsenden Konsequenzen. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 66) : trifft es zu, daß die Beschäftigten der „Reichsbahn in Westberlin" selbst weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben in WestBerlin entrichten, der Berliner Senat aber Sozialabgaben für mehr als 4 000 Beschäftigte der Reichsbahn aus Steuermitteln bezahlt, obwohl dieselben Beschäftigten in Ost-Berlin Sozialabgaben und auch Lohnsteuer an die dortigen zuständigen Stellen entrichten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Finanzierung von Sozialbeiträgen von Beschäftigten der „Reichsbahn" aus Steuermitteln abzustellen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96, Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6539* Es trifft zu, daß die Beschäftigten der Reichsbahn, die in Westberlin wohnen, dort selbst weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben zahlen. Es ist ebenso zutreffend, daß dieser Personenkreis durch den Arbeitgeber (DDR-Eisenbahn) den Grundsätzen der Lohnsteuer- und Sozialabgabepflicht der DDR unterliegt und daß die einbehaltenen Beträge an die zuständigen DDR-Stellen abgeführt werden. Unzutreffend ist jedoch, daß der Berliner Senat Sozialabgaben für diesen Personenkreis an die zuständigen Stellen in Berlin (West) abführt. Vielmehr werden lediglich die Kosten im Krankheitsfall (Arztkosten, Krankenhausaufenthalt) bei Inanspruchnahme westlicher Ärzte und Krankenanstalten übernommen, sofern es der Betroffene nicht vorzieht, sich zur kostenlosen Behandlung nach Berlin (Ost) zu begeben. Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 67 und 68) : Wann ist mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Basdahl (Kreis Bremervörde) im Zuge der Bundesstraße 71/74 und der Ortsdurchfahrten Bevern/Parnewinkel und Selsingen im Zuge der Bundesstraße 71 zu rechnen, und wie ist der gegenwärtige Stand der erforderlichen Verfahren? Wie ist der Stand der Ausbaumaßnahmen an der Bundesstraße 71 im Bereich der Stadt Bremervörde? Zu Frage B 67: B 71/74, Ortsdurchfahrt Basdahl Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gem. §§ 17/18 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) wurde vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt — Straßenbau — am 2. 3. 1973 beantragt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Termine für den Baubeginn liegen noch nicht fest. B 71, Ortsdurchfahrt Selsingen/Parnewinkel Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt Straßenbau — am 17. Dezember 1973 beantragt. Der Zeitpunkt für den Abschluß des Verfahrens und ggf. für den Baubeginn kann noch nicht genannt werden. B 71, Ortsdurchfahrt Bevern Im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau dieser Ortsdurchfahrt bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Regierungspräsidenten Stade und dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten über die Kostentragung für eine Brücke über die Bever. Der Bundesminister für Verkehr ist gem. § 18 (5) FStrG um Weisung gebeten worden. Unabhängig davon konnte der für den Straßenausbau erforderliche Grunderwerb vom zuständigen Straßenbauamt Stade schon abgeschlossen und der Bauauftrag für eine Teilstrecke am 4. Februar 1974 erteilt werden. Zu Frage B 68: Die B 71 (Wesermünder Straße) ist aus Richtung Bremerhaven bis zum Knoten B 71/B 74 ausgebaut. Für den Knoten B 71/B 74 wurde am 25. April 1973 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt Straßenbau — beantragt. Der Planfeststellungsbeschluß liegt vor, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zur Zeit ist noch offen, wann die Umbaumaßnahme finanziert werden kann. Südlich deis o. g. Knotenpunktes sind für den Ausbau der B 71 Entwurfsunterlagen erstellt. Ob ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, wird zu gegebener Zeit geprüft. Termine für die Baudurchführung können nicht genannt werden. Nordöstlich des Knotens B 71/74 wird in den kommenden Jahren im Zuge der B 74 eine Fahrbahndeckenerneuerung durchzuführen sein. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 69 und 70) : Welche Investitionspläne bestehen bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost z. Z. für die kommenden Jahre in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg, und wo ist ein Abbau bestehender Einrichtungen geplant? Aus welchen Gründen ist daran gedacht, im Raum GießenWetzlar—Dillenburg keinen Ausbau von Schnellstrecken der Deutschen Bundesbahn gemäß der 1. Ausbauphase vorzunehmen sowie einige Stückgutbahnhöfe (z. B. Gießen, Alsfeld, Lauterbach) aufzulösen oder deren Angebot einzuschränken? Zu Frage B 69: Für die kommenden Jahre sind folgende Investitionen bei der Deutschen Bundesbahn geplant: 1. Bau einer Eisenbahnüberführung in Aßlar 2. Erneuerung der Talbrücke in km 5,1 der Strecke Haiger—Breitscheid (700 TDM). Erneuerung des Uberbaues der Eisenbahnüberführung Waldstraße in Haiger (400 TDM). Erneuerung des Überbaues der Eisenbahnüberführung in Sinn (800 TDM) . Grundsätzlich ist es das erklärte Ziel der Deutschen Bundesbahn, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Hierzu wird der Neubau und Ausbau von Strecken in Bereichen des Streckennetzes für notwendig gehalten, in denen die Grenze der Kapazität erreicht ist. Hierzu wird von ihr allerdings auch eine Konzentration deis Verkehrsangebotes auf diejenigen Bereiche angestrebt, in denen sich die Leistungsvorteile der Eisenbahn voll auswirken. Im Rahmen dieser Zielsetzung führt die Deutsche Bundesbahn laufend betriebsinterne Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf verkehrsschwachen Strecken durch. 6540* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 Wie ich von der Deutschen Bundesbahn erfahren konnte, wird auch die Wirtschaftlichkeit nachstehender Strecken bzw. Teilstrecken überprüft: Usingen—Albhausen Lollar—Wetzlar Stockhausen (Lahr)—Beilstein (Dillkreis) Dillenburg— Ewersbach Dillenburg—Wallau Haiger—Breitscheid Erst nach Abschluß dieser Untersuchungen und Auswertung der Ergebnisse wird die Deutsche Bundesbahn darüber entscheiden, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Anpassung an das Verkehrsaufkommen angestrebt werden sollen. Zu den Investitionsplänen bei der Deutschen Bundespost in den Kreisen Wetzlar—Dillenburg werden, aufgeschlüsselt nach Post- und Fernmeldewesen, folgende Angaben gemacht: 1. Postwesen Gegenwärtig sind keine größeren Baumaßnahmen für den Postdienst in den Kreisen Wetzlar und Dillenburg geplant. Ebenso ist ein Abbau von Einrichtungen der Deutschen Bundespost im Bereich der Landkreise Wetzlar und Dillenburg nicht vorgesehen. Dabei muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß der Umfang der jeweils bestehenden Einrichtungen vorrangig vom Verkehrsbedürfnis bestimmt wird. Daneben können auch verkehrsgeographische und strukturelle Besonderheiten bedeutsam sein. Die Deutsche Bundespost beobachtet ständig aufmerksam die Entwicklung und prüft bei etwa eingetretenen Änderungen der Verhältnisse, ob die bestehenden postalischen Einrichtungen deshalb vermehrt, ausgebaut, beibehalten oder aufgehoben werden müssen. Sollten in dem angesprochenen Raum Änderungen im kommunalen Bereich durchgeführt werden, wird die Deutsche Bundespost sogleich nach Bekanntwerden der Einzelheiten prüfen, ob sich solche Neuordnungsmaßnahmen auf Umfang und Bestand der postalischen Einrichtungen auswirken und aus dem Ergebnis der Prüfungen die etwa notwendig werdenden Folgerungen ziehen. 2. Fernmeldewesen Wetzlar: Ortslinientechnik: 1975: 3,0 Millionen'DM davon: Ortsnetz Wetzlar 0,9 Millionen DM davon: Ortsnetz Katzenfurt 0,8 Millionen DM davon: Ortsnetz Braunfels 1,1 Millionen DM 1976: 2,2 Millionen DM Ortsvermittlungstechnik: 1975/76: Neueinrichtung OVSt Wetzlar 6: 1,3 Millionen DM Neueinrichtung OVSt Wetzlar 7: 2,4 Millionen DM Erweiterung OVSt Wetzlar 3: 1,7 Millionen DM Fernvermittlungstechnik: 1975/76: Auswechslung, Verlegung und Erweiterung KVSt Wetzlar: 9,4 Millionen DM Hochbau Errichtung des KVSt-Gebäudes mit Fernmeldeturm in Wetzlar (1973-1975): 10 Millionen DM Neubau von 3 Normengebäuden für OVSt in Wetzlar (2) und Katzenfurt (1974-1975): 1,6 Millionen 'DM Dillenburg: Ortslinientechnik: 1975: 2,5 Millionen DM davon: Ortsnetz Herborn 1,6 Millionen DM Ortsnetz Dillenburg 0,6 Millionen DM 1976: 1,9 Millionen DM Ortsvermittlungstechnik: 1975/76: Neueinrichtung OVSt Dillenburg 3: 1,6 Millionen DM Fernvermittlungstechnik: 1975/76: Erweiterung KVSt Dillenburg: 2,6 Millionen DM Hochbau Neubau von 2 Normengebäuden für OVSt in Dillenburg und Herborn (1974-1975) : 1,4 Millionen DM Ein Abbau bestehender organisatorischer Einrichtungen in beiden Kreisen ist nicht geplant. Zu Frage B 70: Die Deutsche Bundesbahn hat als Beitrag zum Bundesverkehrswegeplan im Jahre 1970 ein Ausbauprogramm für ihr Netz vorgelegt. Hierin ist zur Verkürzung der Beförderungszeiten auch die Neubaustrecke Bremen–Bielefeld–Gießen–Friedberg als schnelle Verbindung zwischen dem norddeutschen Küstengebiet und dem mittleren Bundesgebiet vorgesehen. Von den im Ausbauprogramm der Deutschen Bundesbahn erfaßten 12 Neubaustrecken sollen 7 Strekken, die vornehmlich einer Kapazitätsausweitung zur Behebung von Engpässen dienen, in einer 1. Stufe verwirklicht werden. Die o. g. Strecke war Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6541* für eine 2. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. In Übereinstimmung mit der Deutschen Bundesbahn ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bis 1985 nur vier Strecken erster Dringlichkeit erstellt werden können, um die verkehrlichen Engpässe in Nord-SüdRichtung zu beseitigen. Im Bundesverkehrswegeprogramm konnten zunächst nur die notwendigsten Strecken aufgenommen werden. Sollte sich langfristig eine verkehrliche und betriebliche Notwendigkeit zum Bau dieser Strecke ergeben, ist die Bundesregierung bereit, sie zu gegebener Zeit in ihre Überlegungen einzubeziehen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage über die Stückgutneuordnung im Raum Gießen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Nach dem von der Deutschen Bundesbahn im März verabschiedeten Netzplan zur Durchführung der Neukonzeption bzw. zur weiteren Konzentrierung des Stückgutverkehrs wird vsl. die Umlage-stelle Gießen entbehrlich sein. Die endgültige Festlegung der noch verbleibenden Umladestellen wird jedoch erst in der Zeit vom 1. Oktober 1974 bis 1. Oktober 1975 erfolgen. An eine Einschränkung der Abfertigungsbefugnis für Stückgut ist in Gießen nicht gedacht. Nach den neuesten Überlegungen der Deutschen Bundesbahn ist es durchaus möglich, daß die Abfertigungsbefugnis für Stückgut in Alsfeld bestehen bleibt. Für Lauterbach wird vsl. die Abfertigungsbefugnis für Stückgut aufgehoben werden. Ohne das Angebot einzuschränken, soll dann die Bedienung von dem gut ausgelasteten Stückgutkonzentrationspunkt Alsfeld im Flächenverkehr erfolgen, sofern dieser bestehen bleibt. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 71): Beabsichtigt der Bundesverkehrsminister als Zeichen seiner entschiedenen Absicht, die Versuchsanlage zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr im Land Niedersachsen zu errichten, das für das Donauried laufende Raumordnungsverfahren abzubrechen? Der Bundesminister für Verkehr hat bisher nicht die Absicht, die Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Lande Niedersachsen zu errichten. Das für das Donauried laufende Raumordnungsverfahren wird deshalb nicht abgebrochen. Allerdings wird z. Z. zusammen mit der Regierung des Landes Niedersachsen geprüft, ob es neue Gesichtspunkte dafür gibt, eine der gegenüber dem Donauried ungünstigeren Standortalternativen im Lande Niedersachsen höher zu bewerten, als dies bisher der Fall war. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 72): Wie ist der gegenwärtige Stand der Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn, und mit welchen Finanzmitteln und in welchen Zeitabständen soll sie weitergeführt und vollendet werden? Die Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn von Offenburg bis Konstanz (= 180 km) wurde zwischen dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn und dem Land Baden-Württemberg bereits 1965 im „3. Abkommen zur Elektrifizierung weiterer Bundesbahnstrecken" vertraglich vereinbart. Dabei gewährt das Land der Deutschen Bundesbahn Finanzierungshilfen. Einzelheiten des Bau- und Finanzierungsplanes für die 1. Teilstrecke OffenburgVillingen sind in der 2. Durchführungsvereinbarung von 1971 geregelt. Am 26. Juli 1972 wurde mit den Bauarbeiten im Abschnitt Offenburg—Villingen — nach Sicherstellung der Finanzierung — begonnen und die Fertigstellung der 86 km langen Teilstrecke für den 1. September 1975 in Aussicht gestellt. Wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten bei den sehr umfangreichen Tunnel- und Brückenumbauten haben sich die Bauarbeiten verzögert, so daß dieser 1. Abschnitt erst Ende 1975 zunächst eingleisig und im Frühjahr 1976 dann insgesamt fertiggestellt sein wird. Über die beabsichtigte Fortführung der Elektrifizierungsarbeiten auf dem 94 km langen 2. Strekkenabschnitt Villingen—Konstanz ist noch keine Durchführungsvereinbarung abgeschlossen worden. Die Finanzierungsverhandlungen hierüber sind zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Land Baden-Württemberg noch im Gange. Da der Umfang der Arbeiten wesentlich ,geringer ist als für den 1. Abschnitt werden hierfür voraussichtlich 2 Jahre Bauzeit ausreichend sein. Die erforderlichen Investitionen für die Gesamtstrecke der Schwarzwaldbahn (Offenburg—Konstanz) betragen etwa 256 Millionen DM. Die Kosten für den im Bau befindlichen 1. Abschnitt (Offenburg—Villingen) betragen nach letzten Berechnungen etwa 131,5 Millionen DM. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Hauff vom 22. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 73): Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Diskussion des Westdeutschen Rundfunks (Fernsehen) zu der Sendung „Trend" vom 11. März 1974 keinen Vertreter entsandt hat, und wenn ja, aus welchem Grund? Es trifft zu, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie an der Diskussion in der 6542* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 WDR-Fernsehsendung „Trend", wie übrigens bei mehreren anderen ähnlichen Sendungen, nicht vertreten war. Die Einladung erfolgte relativ kurzfristig. Bundesminister Ehmke hatte zu diesem Zeitpunkt einen anderen, seit längerer Zeit feststehenden Termin. Der den Minister vertretende Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Volker Hauff, dessen Teilnahme an der Diskussionsrunde des WDR bereits zugesagt war, mußte ebenfalls aus terminlichen Gründen kurzfristig absagen. Staatssekretär Hans-Hilger Haunschild, als dritter Vertreter der Leitung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, nahm zum Zeitpunkt der Aufnahme an der turnusmäßigen Staatssekretärbesprechung im Bundeskanzleramt teil. Die Besetzung der Diskussionsrunde und die angeschnittenen Themen erforderten jedoch Stellungnahmen, wie sie sinnvoller — und üblicherweise nur von der politischen Leitung des Ministeriums gegeben werden können. Die Entsendung eines anderen Mitarbeiters des Hauses war deshalb nicht Gegenstand der Diskussion. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 74): Aus welchen Ursachen verzögert sich die Eröffnung der Ausbildungsstätte für Nachwuchskräfte des Fernmeldewesens in Bad Kreuznach, und wann ist mit der Aufnahme des Lehrbetriebs zu rechnen? Die Eröffnung der Ausbildungsstätte in Bad Kreuznach hat sich verzögert, weil die ursprüngliche Konzeption der Ausbildungsstätte neueren Erkenntnissen der Personalplanung angepaßt werden mußte. Der Lehrbetrieb wird in Bad Kreuznach voraussichtlich im Herbst 1974 aufgenommen werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage B 75): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahr nicht so viele Auszubildende einstellt, wie in den Jahren zuvor, und wenn ja, aus welchen Gründen? Die Deutsche Bundespost hat in diesem Jahr wegen abgeschwächter Verkehrserwartungen, verstärkter Rationalisierung und einer rückläufigen Tendenz in der Abwanderung von Arbeitskräften einen geringeren Einstellungsbedarf an Auszubildenden im Fernmeldehandwerk als im Vorjahr. Einstellungszusagen wurden bisher nur im Rahmen des neu ermittelten Bedarfs erteilt. Nach Vorliegen der Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit zur Frage des regionalen unid sektoralen Angebots an Ausbildungsplätzen, die für den Mai dieses Jahres erwartet werden, wird die Deutsche Bundespost prüfen, ob und an welcher Stelle eine Erhöhung der Einstellungszahlen zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen notwendig und möglich ist. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Schriftliche Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen B 76 und 77): Nach welcher Rechtsgrundlage hat das Bundespostministerium — einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 22. Februar 1974 zufolge — Arbeitern und Angestellten der Deutschen Bundespost auch für ihre Streiktage im Februar 1974 die vollen Bezüge gezahlt und zwar in Verbindung mit einem von der Postgewerkschaft an das Bundespostministerium oder die Deutsche Bundespost geleisteten Pauschalbetrag? Berechnet sich der Pauschalbetrag der Gewerkschaft nach den üblich zu gewährenden Streikgeldern oder nach den Bezügen? 1. Die Deutsche Bundespost hat nach Beendigung der Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst mit allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften im Interesse einer baldigen Wiederherstellung des Arbeitsfriedens Vereinbarungen über die Regulierung des streikbedingten Arbeitsausfalls und die zur Beseitigung der Arbeitsrückstände erforderlichen Überstunden getroffen. Ein unbestrittener Grundsatz dieser Vereinbarungen ist, daß der streikbedingte Arbeitsausfall nicht von ,der Deutschen Bundespost getragen wird. 2. Entsprechend dieser Vereinbarung ist kein Pauschalbetrag vorgesehen. Die streikbedingten Ausfallzeiten und die entsprechenden zur Beseitigung der Arbeitsrückstände aufgekommenen Überstunden sind im Bereich 'der Deutschen Bundespost aufgezeichnet worden. Bei der Berechnung der von den Gewerkschaften zu erstattenden Geldbeträge werden die an die Arbeiter und Angestellten gezahlten Löhne und Vergütungen nach den entsprechenden Lohn- und Vergütungsgruppen herangezogen. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 23. April 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen B 79 und 80) : Durch welche konkreten Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Mittel für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz und für den Studentenwohnraumbau nach den „Bund-Länder-Richtlinien für die Studentenwohnraumförderung" so effizient wie möglich zu verwenden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6543* Inwieweit haben die im März 1971 angekündigten Bemühungen und Ansätze des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Baurationalisierung zu einer Kostensenkung und Beschleunigung des Hochschulbaus und Studentenwohnraumbaus beigetragen? a) Hochschulbau Unter den Maßnahmen für einen möglichst effizienten Einsatz der Hochschulbaumittel ist die Entwicklung von Flächen- und Kostenrichtwerten hervorzuheben, die auf Initiative der Bundesregierung aufgrund entsprechender Vorarbeiten des Wissenschaftsrates im Planungsausschuß aufgenommen worden ist. Damit sind Fortschritte bei der Kostenreduzierung des Hochschulbaus erzielt worden. Die Flächen- und Kostenrichtwerte stellen nunmehr einen überregional gültigen Maßstab für die Bauplanung und Ausführung dar. Durch die Kostenrichtwerte, die nicht automatisch mit dem Baupreisindex fortgeschrieben werden, besteht bei steigenden Baupreisen ein ständiger Zwang, sich um Rationalisierungsmaßnahmen zu bemühen. Um die Rationalisierung des Hochschulbaus weiter voranzutreiben, sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen: — Festlegung von Flächen- und Kostenrichtwerten für weitere Gebäudearten der Rahmenplanung (Kliniken usw.) — Weiterentwicklung von Flächenrichtwerten nach Fachrichtung und Studiengängen — Festlegung von Richtsätzen bei Um- und Erweiterungsbauten — Ergänzung der bestehenden Richtwerte durch platzbezogene Kostensätze und Festlegung von Qualitätsstandards. Das System der Flächenrichtwerte hat erstmalig die Ermittlung der flächenmäßig vorhandenen Studienplatzkapazitäten in einzelnen Studiengängen ermöglicht. Diese Bestandsaufnahme bildet eine Voraussetzung für die Bestrebungen zur Konkretisierung der Ausbauziele der Rahmenplanung, die ebenfalls einen wirksamen Mitteleinsatz für den Hochschulbau begünstigen. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen, die im einzelnen insbesondere im Planungsausschuß weiter behandelt werden müssen und für deren Durchführung die Länder zuständig sind, bereits im Oktober 1972 im „Reformkalender" vorgeschlagen. b) Studentenwohnraumförderung Um einen wirksamen Mitteleinsatz für den Studentenwohnraumbau zu erreichen, wurden in den gemeinsamen „Richtlinien des Bundes und der Länder für die Studentenwohnraumförderung" vom 28. April 1972 für Neubaumaßnahmen Kostenrichtwerte für Bau- und Ersteinrichtungskosten festgelegt, die für die Bundesbeteiligung grundsätzlich ein Limit sind. Während vor der Vereinbarung der neuen Richtlinien und der Festlegung von Kostenrichtwerten im Jahre 1972 häufig bis zu DM 35 000,— pro Studentenwohnplatz aufgewandt wurden, gelang es seither, den Kostenrichtwert pro Wohnplatz bei DM 21 000,— zu halten. Angesichts der allgemein steigenden Baupreise wurden damit im Ergebnis die Kosten pro Platz gesenkt und ein größeres Bauvolumen und damit mehr Wohnplätze mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erzielt. Dies ist nicht zuletzt auf den Erfolg des Wettbewerbs „Wohnungen für Studenten" zurückzuführen. Dieser Wettbewerb wurde Ende 1973 bis Anfang 1974 vom BMBW gemeinsam mit einigen Ländern und Studentenwerken als international offener Bau- und Konstruktionswettbewerb veranstaltet. Für die Teilnahme am Wettbewerb war eine Begrenzung der Investitionskosten auf der Grundlage der im April 1972 in den Bund-Länder-Richtlinien für den Studentenwohnraumbau festgelegten Flächen- und Kostenrichtwerte verbindlich. Fast 150 Entwürfe der insgesamt 230 eingereichten Arbeiten die von verschiedenen Teams bearbeitet wurden, erfüllten diese Bedingungen, indem sie den Richtwert von DM 21 000,— pro Wohnplatz einhielten oder unterschritten. Das Ergebnis des Wettbewerbs sind jedoch neben allgemeinen Erfahrungen und Erkenntnissen zur Baurationalisierung ausführungsreife Planungen mit Festpreisangeboten für Studentenwohngebäude auf vorgegebenen Grundstücken mit unterschiedlichen Programmen. Weiterhin ist es gelungen, die Fortentwicklung von ausführungsreifen Bausystemen zu fördern, die auf typisierten Elementen aufbauen und für unterschiedliche städtebauliche Situationen geeignet sind. Der BMBW sieht die Rationalisierungsbestrebungen beim Studentenwohnraumbau in engem Zusammenhang mit dem weit größeren Komplex der Rationalisierung im Hochschulbau. Der BMBW ist zwar der Auffassung, daß seit Einführung der Kostenricht- und Orientierungswerte Fortschritte bei der Kostenreduzierung im Hochschulbau erzielt worden sind; er nimmt jedoch aufgrund der o. g. Erfahrungen an, daß noch weitere Verbesserungen zu erreichen sind. Auf seinen Vorschlag hat der Planungsausschuß am 22. April 1974 eine Arbeitsgruppe beauftragt zu prüfen, ob und wie die Erfahrungen mit dem Studentenwohnheimbau für den Hochschulbau nutzbar gemacht werden können.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die folgenden, in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen ergänzt werden:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Wex, Frau Stommel, Burger, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Götz, Vogt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld (Bundeserziehungsgeldgesetz — BEGG)
— Drucksache 7/2031 —
Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs
— Drucksache 7/2032 —
Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend), Finanzausschuß, Ausschuß für Wirtschaft, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Kein Widerspruch? — Das Haus ist einverstanden. Nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der
Bericht der Sachverständigenkommission über Kosten und Finanzierung der außerschulischen beruflichen Bildung (Abschlußbericht)

— Drucksache 7/1811 —
dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft als federführendem Ausschuß, dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen werden. Erhebt sich gegen die Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Rationalisierung, Kosten- und Erfolgskontrolle im Bundesministerium für Forschung und Technologie — Drucksache 7/1967 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/2036 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von
Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. technologische Forschung und Entwicklung im Bundesministerium für Forschung und Technologie — Drucksache 7/1965 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/2035 verteilt.
Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung wird gemäß Anlage 4 Ziffer 1 Abs. 2 zur Geschäftsordnung auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung um eine
Aussprache zu dem Thema Spionageverdacht gegen einen leitenden Mitarbeiter im Bundeskanzleramt
erweitert. Dazu hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Carstens.

Dr. Karl Carstens (CDU):
Rede ID: ID0709600100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat mit Betroffenheit und Bestürzung davon Kenntnis genommen, daß ein Mitarbeiter des Bundeskanzleramts, der seit 1970 dort tätig war, als Hauptmann der Nationalen Volksarmee und Agent des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR entlarvt worden ist.
Das Ausmaß des entstandenen Schadens ist gewiß noch nicht zu übersehen. Aber wir möchten nachdrücklich vor dem Versuch warnen, die Stellung des Herrn Guillaume als unbedeutend oder harmlos hinzustellen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Seit 1972 war er ein enger persönlicher Mitarbeiter des Bundeskanzlers, einer von vier Referenten im Büro des Bundeskanzlers. Er begleitete den Bundeskanzler auf Reisen und nahm an wichtigen Sitzungen teil. Er hatte seiner Stellung nach — ganz unabhängig davon, was seine Funktionen im einzelnen gewesen sind — Einblick und Kenntnis von vielen wichtigen Vorgängen im Bundeskanzleramt und damit von vielen wichtigen politischen Vorgängen in der Bundesrepublik Deutschland.
Seine Entdeckung als Spion ist das Ergebnis mühevoller Kleinarbeit gewesen. Die CDU/CSU-Fraktion möchte diese Gelegenheit benutzen, um den Sicherheitsdiensten der Bundesrepublik, die dafür zuständig gewesen sind, Dank und Anerkennung auszusprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)

Ob es richtig war, Guillaume noch fast ein Jahr lang, nachdem der erste Verdacht ,auf ihn gefallen



Dr. Carstens (Fehmarn)

war, in der Funktion weiter zu beschäftigen, in der er tätig war, ist mir zweifelhaft. Ich will das abschließende Urteil darüber zurückstellen, bis wir alle Näheres wissen.
Niemand kann über diesen Fall Genugtuung empfinden. Es ist ein Schaden, der die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland trifft, und damit ein Schaden für uns alle.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber ich glaube, zwei kritische Anmerkungen müssen schon jetzt gemacht werden.
Erstens. Die Austauschpraxis der Bundesregierung darf in der bisherigen Form nicht fortgesetzt werden.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


(der Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland verbundene Risiko nahezu gleich Null ist, und dies ist ein Zustand, den wir im Interesse der Sicherheit unseres Landes nicht hinnehmen können. Zweitens. Bei der Einstellung Guillaumes in das Bundeskanzleramt erhob der Personalrat des Bundeskanzleramts Bedenken. Er erhob Bedenken wegen der fehlenden fachlichen Eignung und weil der Eindruck hervorgerufen würde, als würde hier jemand aus parteipolitischen Gründen bevorzugt. Diese Bedenken und diese Stellungnahme des Personalrats des Bundeskanzleramtes waren und sind rechtlich nicht verbindlich; idle Leitung des Amtes konnte sich darüber hinwegsetzen. Sie hat sich darüber hinweggesetzt. Ich weiß nicht, ob der Bundeskanzler selbst oder der damalige Chef des Bundeskanzleramtes, Herr Ehmke, diese Entscheidung getroffen hat. Natürlich, meine Damen und Herren, wußte damals niemand, daß auf diese Weise ein Spion in das Bundeskanzleramt eingestellt wurde. Aber eine objektive Feststellung kann ich in diesem Zusammenhang nicht unterlassen: Dadurch, daß Guillaume eingestellt wurde und ein sonst vom Bundeskanzler so lautstark verkündetes Prinzip, das Prinzip der Mitbestimmung nämlich, in diesem konkreten Fall nicht beachtet wurde, ist der Bundesrepublik Deutschland schwerer Schaden entstanden. Das Wort hat der Herr Bundesminister Jahn. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muß hier zunächst eine Bemerkung zu dem machen, was Herr Kollege Carstens zu der Frage der Austauschpraxis gesagt hat. Herr Kollege Carstens, Sie sind über diese Fälle auf Grund Ihrer Mitgliedschaft im parlamentarischen Vertrauensmännergremium eingehend unterrichtet. Sie wissen deshalb, daß eine Reihe von Behauptungen, die Sie in allgemeiner Form hier aufgestellt haben, nicht zutrefen. (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Wohlrabe: Treten Sie doch einmal den Beweis an!)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Abg. Haase [Kassel]: Ein Parteibonze!)


(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)


(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)


(Abg. Haase [Kassel] : Ein Bonze!)


(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709600200
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709600300
Es ist nicht risikolos und es führt nicht in jedem Fall nach kurzer Zeit dazu, daß diejenigen, die hier gegriffen werden, zurückgeführt werden.

(Abg. Wohlrabe: Es gibt doch X-Beispiele!)

Ich muß Ihnen darüber hinaus aber folgendes sagen. Die Rechtsgrundlagen, auf denen das erfolgt, was Sie Austauschpraxis nennen, 'haben die Fraktionen dieses Hauses im Jahre 1968 mit voller Überlegung und mit vollem Bedacht gemeinsam geschaffen.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Das ist doch nicht der Punkt!)

Sie haben sie geschaffen, um die Möglichkeit zu dem zu bekommen, was Sie hier in dieser globalen Form kritisiert haben.

(Abg. Reddemann: Sie gehen am Thema vorbei!)

Ich hoffe sehr, Herr Kollege Carstens, daß das, was damals ,gemeinsame Grundlage für einen notwendigen Schritt der Politik war, die von allen Seiten dieses Hauses getragen wird, auch in Zukunft eine gemeinsame Basis bleibt.

(Abg. Rawe: Aber wir haben doch nicht beschlossen, daß die Ausnahme die Regel sein soll. Das ist doch lächerlich, was Sie da vortragen!)

Meine Damen und Herren, zu der am 24. April 1974 erfolgten Festnahme des Mitarbeiters im Bundeskanzleramt Günter Guillaume gebe ich namens der Bundesregierung folgende Erklärung ab.
Auf Grund langfristiger und intensiver Vorermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln und der Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalamtes in Bonn-Bad Godesberg hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft am 24. und 25. April 1974 Haftbefehle gegen Günter Guillaume, geboren am 1. Februar 1927, und dessen Ehefrau Christel Guillaume, geboren am 6. Oktober 1927, beide aus Bad Godesberg, wegen des dringenden Verdachts er-



Bundesminister Jahn
lassen, im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt zu haben. Die bisherigen Ermittlungen haben folgendes ergeben.
Günter Guillaume ist im Jahre 1956 als vorgeblicher Flüchtling, in Wahrheit jedoch als hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR und mit der Eigenschaft eines Offiziers der Nationalen Volksarmee mit geheimdienstlichem Auftrag in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Seit diesem Zeitpunkt hat er ständig nachrichtendienstlich interessantes Material gesammelt und an seine Auftraggeber weitergegeben. Seine Ehefrau hat ihn bei dieser Tätigkeit unterstützt. Die Verbindung zu seiner Führungsstelle in der DDR wurde mittels Funk, durch Kurier, über Deckanschriften und über sogenannte tote Briefkästen aufrechterhalten. Guillaume muß sich vor seiner Einschleusung in die Bundesrepublik einer eingehenden nachrichtendienstlichen und nachrichtentechnischen Ausbildung unterzogen haben.
Er gehört zu jener Gruppe von Agenten, die auf die demokratischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland angesetzt werden. Alle Parteien unseres Landes sind davon betroffen und bedroht.
Guillaumes Ausspähungstätigkeit richtete sich vornehmlich gegen die SPD. Er verstand es, sich im Laufe der Jahre aktiv in die Parteiarbeit einzuschalten und so viel Vertrauen zu erwerben, daß er zum Stadtverordneten in Frankfurt am Main und zum Geschäftsführer des Unterbezirks Frankfurt/Main gewählt wurde.
Im Jahre 1970 wurde er im Bundeskanzleramt angestellt, wo er zunächst in der Wirtschaftsabteilung beschäftigt war. Erst Ende des Jahres 1972 wurde er als angestellter Mitarbeiter im Kanzleramt mit der Organisation von Parteiterminen und Reisen des Bundeskanzlers betraut. Zu seinen Aufgaben gehörte ferner die Verbindung zu Parteien und Verbänden sowie ,die Erledigung von Schriftverkehr mit Gliederungen und Angehörigen der Partei. Die Bearbeitung amtlich geheimgehaltener Vorgänge fiel nicht in seinen Aufgabenbereich.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Bearbeitung? Der Zugang! — Zuruf von der CDU/CSU: Augenwischerei! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Dennoch wurde er entsprechend einer ständigen Übung im Bundeskanzleramt von den zuständigen Behörden mehrfach sicherheitsüberprüft.
Auf Grund eines sich gegen Guillaume im Jahre 1973 ergebenden Verdachts wurden von den Sicherheitsbehörden unverzüglich Überwachungs- und Abwehrmaßnahmen getroffen sowie die zuständigen Stellen der Bundesregierung unterrichtet. Auch der Bundeskanzler ist unterrichtet worden. In voller Kenntnis der eingeleiteten Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden hat er eine Entscheidung getroffen, die für den Erfolg der Sicherheitsbehörden ausschlaggebend war. Er hat zunächst darauf verzichtet, unmittelbare dienstrechtliche Maßnahmen gegen Guillaume zu treffen. Nur dadurch
war es möglich, Guillaume und mehrere weitere Verdächtige zu überführen.
In die Überwachungsmaßnahmen wurde auch die Ehefrau Guillaume einbezogen. Diese war seit 1971 als Verwaltungsangestellte beim Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund in Bonn tätig.
Der Zugriff erfolgte nach ständiger einvernehmlicher Zusammenarbeit der Sicherungs- und Strafverfolgungsbehörden zum jetzigen Zeitpunkt, um durch intensive Vorermittlungen eine im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik erforderliche möglichst umfassende Aufklärung zu ermöglichen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auf Grund von der Bundsanwaltschaft erwirkter Durchsuchungsbefehle sowohl bei den Eheleuten Guillaume als auch bei drei weiteren Verdächtigen Durchsuchungen der Wohnungen und Arbeitsräume vorgenommen. Dabei wurde umfangreiches Schriftmaterial sichergestellt. Dieses wird zur Zeit ausgewertet. Die weiteren verdächtigen Personen befinden sich auf freiem Fuß.
Am 25. April 1974 hat die Bundesregierung das parlamentarische Vertrauensmännergremium umfassend über die bisherigen Erkenntnisse unterrichtet. Weitere Einzelheiten können im Interesse des laufenden Ermittlungsverfahrens hier nicht bekanntgegeben werden. Das parlamentarische Vertrauensmännergremium wird jedoch weiter eingehend unterrichtet werden.
Im Namen der Bundesregierung spreche ich aus Anlaß dieses Falles den beteiligten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden meine ausdrückliche Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Ihre Arbeit hat es ermöglicht, die Agententätigkeit aufzudecken und weiteren Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden.
Die Bundesregierung wird den Ermittlungsbehörden auch im weiteren Verlauf des Verfahrens die erforderliche Unterstützung gewähren. Sie nimmt den Fall äußerst ernst und wird wie bisher mit allen Mitteln einer Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik durch nachrichtendienstliche Agententätigkeit ohne Ansehen der Person und des Amtes entgegentreten und entgegenwirken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709600400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0709600500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist das gute Recht der Opposition, Aufklärung über diesen Vorgang wie über andere Vorgänge ähnlicher Art von der Regierung zu verlangen.

(Abg. van Delden: Ich nehme an, auch von der Koalition!)

— Ich weiß nicht, warum Sie eine solche Feststellung, die doch Ihre Rolle positiv hervorhebt, irritiert und warum Sie eine zusätzliche Aufklärung



Wehner
verlangen. Weil es so ist, wie der Herr Carstens seine Ausführungen eingeleitet hat — „mit Betroffenheit und Bestürzung" —, muß doch wohl in dem Punkt eine Übereinstimmung bestehen, gleichgültig, wie sehr es Sie oder mancher von Ihnen gelüstet, Ermittlungsergebnisse sozusagen vorwegzunehmen, hier vor allen Dingen den zuständigen Stellen gegenüber den klaren Willen des Parlaments — wenn es der sein sollte — zum Ausdruck zu bringen, daß rücksichtslos alles das ermittelt wird, was mit diesem Vorgang zusammenhängt und strafbar ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aber diese Ermittlungen werden erschwert — das wissen Sie auch ganz genau, Herr Carstens —, wenn man eine so gravierende Angelegenheit, ein solches Ereignis in einer solchen Weise nun schon von vornherein mit einer Art Zweifel daran, ob denn überhaupt, begründet. Die Ermittlungen werden alles das ergeben, was an Antworten auf Ihre Fragen hier darzulegen notwendig ist.
Wenn Sie den Sicherheitsorganen Dank gesagt haben, so ist das in Ordnung. Nur eines ist nicht in Ordnung, Herr Carstens und meine Damen und Herren: daß der Eindruck erweckt wird oder werden soll, als ob die braven Sicherheitsorgane sozusagen gegen eine sie hindernde Regierung und gegen Regierungsressortsgehandelt hätten.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

— Nun, also gut. Wenn Sie alle der Meinung sind, so ist es nicht, dann ist die Ausgangslage für die Erörterung dieser Vorgänge besser, als wenn Sie sich in dieser Weise verhalten.

(Abg. Rawe: Sie müssen ein schlechtes Gewissen haben, denn das hat hier niemand behauptet!)

— Ich bitte Sie um Entschuldigung. Ich streite mit Ihnen über mein Gewissen nicht, Herr Rawe.

(Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Marx: Wie sollte er auch!)

Ich bedaure, daß durch die generalisierende Bewertung dessen, was Sie „Austauschpraxis" nennen, öffentlich der Eindruck hervorgerufen wird — vielleicht soll er es auch, dann bedaure ich das besonders —, als ob tatsächlich jeder hier gefaßte und den Richtern zugeführte und vorher einer Ermittlungsprozedur unterworfene Agent von vornherein seine Stellung mit der Versicherung beziehen könne, er werde ausgetauscht. Mir, verehrter Herr Kollege Carstens, verbietet es die Tatsache, daß wir noch mehrere Lebenslängliche haben, die dort drüben sitzen, mehr zu sagen; sie sollen wenigstens die Folgen ihrer Haft im Bereiche unseres Staates wieder heilen können oder hier ihre Ruhe finden, und das wird durch diese Ihre Äußerung erschwert.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Reddemann: Unglaublich!)

Von mir werden Sie keine Zahlen erfahren, aber Herr Carstens weiß bestimmt, daß er nicht ohne Antwort bliebe, wenn er an zuständiger Stelle diese wissen wollte.
Im übrigen wird zu den Fragen, deren eine die Austauschpraxis und deren andere die Frage war, wie es denn zu verstehen sei, daß gegen den Einspruch oder die Bedenken des Personalrats der Mann in diese Stellung gekommen ist, sicher noch mehr gesagt werden. Als der derzeitige Vorsitzende des Vertrauensmännergremiums kann ich meine Damen und Herren, allen Mitgliedern des Parlaments die Versicherung geben, daß diese und noch weitergehende Forderungen der Opposition in bezug auf die Aufklärung und das Sie-in-Kenntnis-Setzen über die Ergebnisse erfüllt werden. Wozu also, Herr Kollege Carstens, den Eindruck bestärken oder bei manchen hervorrufen, als ginge da etwas an Ihnen vorbei? Ich werde nicht aus dieser Sitzung des Vertrauensmännergremiums jetzt hier etwa so berichten, wie ich es leider in einigen darunter auch Ihren — Presseverlautbarungen andeutungsweise gesehen habe. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen darüber im Rahmen des Vertrauensmännergremiums zu sprechen, ich bin aber nicht bereit, die Natur dieses Gremiums völlig auf den Kopf zu stellen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. van Delden: Wir auch nicht!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709600600
Das Wort 'hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0709600700
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses ist ein ernst zu nehmender Vorgang; daran besteht kein Zweifel. Wir wissen uns einig mit allen Teilen des Hauses und mit der Bundesregierung, daß dieser Vorgang in allen Einzelheiten untersucht werden wird und daß das Vertrauensmännergremium dazu jede Auskunft erhalten wird, die nach dem jeweiligen Sachstand möglich ist.
Wir haben aber bei dem gegenwärtigen Stand zunächst einmal nicht nur den Organen des Verfassungsschutzes zu danken, sondern auch dem Bundesinnenminister dafür, daß er es durch den Ausbau des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes

(Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU)

— ich sage gleich, warum ich darauf zurückkomme — überhaupt erst ermöglicht hat, daß ein solcher Vorgang aufgedeckt werden kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich beziehe mich dabei, meine Damen und Herren von der Opposition, insbesondere auf das Bundeskriminalamt, weil ich die Gelegenheit benutzen möchte, die anwesenden Vertreter der Länder, auch der von der CDU regierten Länder, zu bitten, doch ihre Position zu überprüfen, ob sie nicht mit uns gemeinsam bereit sind, auch die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes so weit auszudehnen, wie es nach den eindringlichen Vorträgen seines Präsidenten zur sachgerechten Verbrechensbekämpfung in der Bundesrepublik erforderlich ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Herr Professor Carstens, ich danke Ihnen dafür, daß Sie hier ausdrücklich erklärt haben, daß niemand über diesen Vorgang froh sein kann. Ich hoffe, daß
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den, 26. April 1974 6467
Dr. Hirsch
diese Haltung von allen Mitgliedern Ihrer Fraktion auch in den kommenden Wochen eingenommen werden wird.
Ich möchte auf zwei Dinge eingehen, die Sie hier besonders hervorgehoben haben. Es ist einmal die Frage der Risikoschwelle. Man muß daran erinnern — dies ist geschehen —, daß alle Fraktionen des Hauses gemeinsam 1968 durch eine Änderung des § 153 c der Strafprozeßordnung diese Praxis überhaupt ermöglicht haben, eine Praxis, die auch schon vorher bestanden hat, wenn auch ohne eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Es war damals unser gemeinsames Bestreben, eine Rechtsgrundlage für eine Praxis zu schaffen, deren ungewöhnlich schwierige menschliche Problematik in den Einzelfällen Ihnen, Herr Professor Carstens, als Mitglied des Vertrauensmännergremiums bekannt ist. Ich glaube, es ist nicht richtig, zu sagen, daß man diese Praxis überhaupt abschaffen wolle, sondern es muß wie bisher dabei bleiben, daß eben nicht jedem Austauschersuchen gefolgt wird, sondern daß das Risiko bestehen bleibt. Dies ist auch jetzt gängige Praxis.
Ich darf einen anderen Punkt hervorheben, die Frage der Qualifizierung. Ich glaube, daß man hier unterscheiden muß. Ich halte es für nicht vertretbar, zu sagen, daß sich jemand nicht auch durch die Arbeit innerhalb einer Partei für eine Tätigkeit qualifizieren kann. Das ist etwas, was wir unseren Mitarbeitern doch sagen müssen. Es sind Mitarbeiter aller Parteien in wesentlichen Funktionen tätig. Es kommt darauf an, ob das Sachgebiet, in dem sie tätig sind, ihrer sachlichen Qualifikation entspricht.
Ich glaube, daß man im gegenwärtigen Zeitpunkt zu diesem Vorgang nicht mehr zu sagen hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709600800
Das Wort hat Herr Abgeordneter Reddemann.

(Zurufe von der SPD.)


Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0709600900
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Wir alle hatten gehofft, daß diese Aktuelle Stunde nach einer Runde beendet sein könnte.

(Beifall bei der FDP.)

Nachdem aber sowohl der Herr Bundesjustizminister als auch Herr Kollege Wehner versucht haben, das Thema des Austausches in einer Weise zu behandeln, die dem Gegenstand nichtgerecht wurde, sehe ich mich gezwungen, hierzu noch ein paar Sätze zu sagen.
Meine Damen, meine Herren, in diesem Hause besteht Übereinstimmung, daß es möglich sein muß, Opfer der SED-Justiz gegen gefaßte Agenten der DDR-Behörden auszutauschen. Wogegen wir uns wehren, ist lediglich, daß man aus den Ausnahmen, die 1968 bei der Gesetzesänderung vorgesehen waren, inzwischen eine Regel gemacht hat, daß Agenten sogar in der Bundesrepublik bleiben können, daß sie Rentenansprüchestellen und daß die Bundesregierung nahezu jeden, der von der anderen
Seite angefordert wird, den DDR-Behörden zur Belohnung dann auch übergibt.
Wir wollen uns in einer solchen Stunde bitte gegenseitig nichts vormachen. Das bedeutet letztlich doch nichts anderes, als daß die Gefahr besteht, daß Herr Guillaume am 25. Jahrestag der DDR hochdekoriert auf der Ehrentribüne in Ost-Berlin steht, und es bedeutet, daß wir in eine noch größere Ge-fahrgeraten, daß nämlich die DDR-Behörden wieder einmal willkürlich unschuldige Menschen verhaften, mit hohen Strafen belegen und sie uns dann im Austausch gegen Agenten anbieten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn uns diese Aktuelle Stunde zu der Überlegung führte, daß wir selbstverständlich alle gemeinsam für einen Austausch sind, daß wir aber nicht einen Regelaustausch weiterführen, sondern daß dieser Austausch nur auf Ausnahmen begrenzt bleibt, damit das Risiko für den einzelnen Agenten wieder deutlich wird, so könnten wir, glaube ich, aus ihr eine sehr vernünftige Regelung mitnehmen. Darum appelliere ich hier.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709601000
Das Wort hat der Herr Bundesminister Genscher.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0709601100
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keinen Zweifel, daß wir uns heute mit einem Fall besonders schwerwiegender und besonders gefährlicher Spionage zu befassen haben. Da gibt es nichts zu beschönigen, und vom ersten Tag der möglichen Unterrichtung der Öffentlichkeit an ist in dieser Frage nichts beschönigt worden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Ermittlungen sind von den Sicherheitsorganen unnachsichtig und ohne Ansehen der Beteiligten geführt worden. Ich schließe mich denen an, die hier den Sicherheitsorganen ihre Anerkennung ausgesprochen haben. Ich tue das uneingeschränkt. Ich tue es auch an der Stelle, an der Herr Kollege Carstens die Frage aufgeworfen hat, ob es richtig gewesen sei, über viele Monate hinweg die Observation vorzunehmen. Meine Damen und Herren, aus der Verantwortung meines Amtes heraus erkläre ich: Ich hätte die Sicherheitsorgane rügen müssen, wenn sie sich nicht so verhalten hätten, denn anderenfalls hätten wir möglicherweise nicht einmal Guillaume überführen können. Auf keinen Fall aber hätten wir den Ring, dem er angehört, zerschlagen können. Das allein entscheidet.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es geht jetzt darum, die Sachaufklärung weiterhin unnachsichtig zu Ende zu führen und zugleich aus diesen Vorgängen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, auch hinsichtlich der Abwehrmaßnahmen unseres Staates.
Meine Damen und Herren, nach den Ausführungen der Kollegen Carstens und Reddemann kann ich nicht umhin, auch etwas zum Problem des Austau-



Bundesminister Genscher
sches zu sagen, auch wenn ich es an sich als sehr gefährlich ansehe, daß in diesem Zusammenhang das Wort „Austausch" fällt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Natürlich gibt es in allen Ländern eine Austauschpraxis. Meine Damen und Herren, haben wir aber nicht ein Gefühl dafür, daß es in einem geteilten Volk besonders tragische menschliche Fälle gibt, die wir bei unseren Austauschentscheidungen mit sehen müssen?

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Reddemann: Das ist doch Demagogie! Sie wissen doch, daß wir gar nicht anders denken! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Vor mir liegt eine als geheim eingestufte Unterlage meines Ressorts, deren Inhalt ich dem Vertrauensmännergremium vortragen werde. Daraus ergibt sich, daß die Zahl der im Austauschverfahren auf freien Fuß gesetzten DDR-Agenten in den Jahren seit 1970 in manchen Jahren unwesentlich höher, in anderen Jahren unwesentlich niedriger als in den Jahren seit 1962 gewesen ist.

(Hört! Hört! bei den Regierungsparteien. — Abg. Reddemann: Das besagt doch überhaupt nichts!)

Das einzige, was sich geändert hat, ist, daß wir 1968 gemeinsam eine gesetzliche Grundlage für den Austausch geschaffen haben. Ich denke, daß niemand den Bundesjustizminister, der hier die letzte Verantwortung trägt, um die Schwere der Entscheidung beneiden sollte,

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

die dann ansteht, wenn es sich darum handelt, auf einen von uns als notwendig erkannten, möglicherweise auf mehrere Jahre ausgerichteten Strafanspruch zu verzichten, weil es auf der anderen Seite häufig darum geht, lebenslang Verurteilte viele Jahre vor Verbüßung ihrer Strafe wieder auf freien Fuß zu setzen, Menschen, die darauf warten, daß wir das tun.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich denke, daß jeder, vor allen Dingen die Profis, die in diesen Fall verwickelt sind — ich nehme an, daß Guillaume und seine Leute das wissen werden , das Gefühl haben wird, daß im Zusammenhang mit ihnen das Wort Austausch sicher eine unbegründete Hoffnung wäre.

(Na! Na! bei der CDU/CSU.)

Ich füge hinzu: Auf Grund der Zahlen, die vorliegen und die das Vertrauensmännergremium sehen kann, werden Sie feststellen, daß die Behauptung, jeder werde ausgetauscht, unrichtig ist.
Wir müssen uns gemeinsam, so schwer es in Einzelfällen sein wird, darüber verständigen, daß Spionage in diesem Lande nicht risikolos sein darf. Sie war es nicht, sie ist es nicht, und sie wird es nicht sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Es hat Spionagefälle in der Vergangenheit gegeben, es wird sie in Zukunft geben, bei uns und in anderen Ländern. Entscheidend ist, daß die staatlichen Organe, getragen von dem Vertrauen der politisch Verantwortlichen, die Abwehr- und Aufklärungsarbeit leisten können, die im Interesse der inneren Sicherheit erforderlich ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dazu brauchen wir erstens eine permanente Aufklärung der Öffentlichkeit über die permanente Spionagegefahr in unserem Land,

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Jenninger: Das sagen Sie mal den Jungdemokraten!)

zweitens die Unterstützung der Abwehrbereitschaft der Organe der inneren Sicherheit auch dann, wenn sie öffentlich angefeindet werden. Wir stellen uns gemeinsam vor sie.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709601200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0709601300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns in diesem Hause einig über die Schwere des Vorganges. Wir sind uns auch einig, daß die Angriffe auf die Bundesrepublik und die sie tragenden Parteien nicht nur heute erfolgen, gestern erfolgt sind, sondern sicherlich auch morgen erfolgen werden. Wir sind uns einig im gemeinsamen Abwehrwillen dieser Angriffe. Das darf ich doch wohl als allgemeine Meinung dieses Hauses feststellen.
Deshalb habe ich einige Bedenken, Herr Kollege Carstens, wenn Sie den Eindruck erwecken, als ob Sie schon vorweg werten wollten; denn wir sind uns über diesen Vorgang einig, und wir erwarten von den Strafverfolgungsbehörden, daß sie ohne Ansehen der Person dafür sorgen, daß alles aufgeklärt wird, insbesondere auch aufgeklärt wird, ob weitere Stellen, ob weitere Beteiligte zur Rechenschaft zu ziehen sind. Deshalb muß man in dieser Stunde eine gewisse Zurückhaltung zeigen, um nicht die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu stören, was wir sicherlich alle nicht wollen.
Mir liegt daran, zu zwei Punkten noch etwas zu sagen: erstens einen Dank an den Bundeskanzler zum Ausdruck zu bringen, daß er diese große Belastung auf sich genommen hat, um auf diese Weise dazu beizutragen, daß das aufgeklärt werden konnte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wer ein Amt in dieser Größenordnung trägt und weiß, was sich neben ihm möglicherweise vollzieht, trägt eine enorme zusätzliche Belastung.

(Abg. Dr. Jenninger: Deswegen ist er auch in Urlaub gegangen?! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Wir haben Grund, zu den Ausführungen von Herrn Reddemann ebenfalls eine Bemerkung zu machen. Herr Reddemann, Sie haben ein Wort ge-



Dr. Schäfer (Tübingen)

braucht, das wir so nicht stehen lassen dürfen. Der Herr Innenminister hat schon einiges dazu gesagt. Sie haben nämlich gesagt: Regelaustausch. Sie haben nachher von unschuldig Verurteilten gesprochen. Der Herr Innenminister hat richtig ergänzt: nach unserer Rechtsauffassung unschuldig zu lebenslänglichem Freiheitsentzug Verurteilte, die acht und zehn Jahre und länger drüben schon in Haft sind, die in den Zuchthäusern sind. Über alle diese Fälle, meine Damen und Herren, ist das Vertrauensmännerkollegium informiert worden. Ich glaube nicht, daß wir gegenseitig Bedenken anmelden, oder daß wir die Gebote der Menschlichkeit nicht in aller Form erfüllen und von allen Möglichkeiten, die wir irgendwie haben, nicht Gebrauch machen sollten. Herr Reddemann, das können Sie nicht meinen.

(Abg. Reddemann: Wenn Sie mir richtig zugehört haben, wissen Sie, daß ich das nicht meine!)

— Ich will es deshalb nur klarstellen. Wenn ich Ihnen richtig zugehört habe, dann habe ich gehört, daß Sie von Regelaustausch gesprochen haben.

(Abg. Wehner: Leider wahr!)

Genau das ist nicht richtig. Über die einzelnen Kriterien muß man im Vertrauensmännergremium sprechen und muß sich dort mit den Stellen der Regierung verständigen.
Ich habe nach langer Zugehörigkeit zum Vertrauensmännerkollegium den Eindruck, daß dieses Haus Anlaß hat, dem Justizminister und allen Beteiligten zu danken, daß sie das Menschenmögliche getan haben, um Menschen zu helfen, die in schrecklicher Not sind und denen wir helfen können, hier wieder in Freiheit zu atmen.

(Beifall bei der SPD.)

Herr Reddemann, dann sollten Sie nicht Bemerkungen anschließen, die den Eindruck erwecken, als ob da etwas doch nicht so ganz in Ordnung wäre. Nein, Herr Reddemann, das wissen Sie ganz genau, das ist in Ordnung und das muß auch weiterhin gemacht werden.

(Zuruf des Abg. Reddemann.)

— Sie sprachen von Aufenthalt hier. Bitte, jeder kann seinen Aufenthalt frei wählen. Wir sind ein freier Staat, und wer ausgetauscht ist, kann seinen Aufenthalt hier frei wählen. Unsere Grenzen, darüber sind wir hoffentlich auch einig, werden für die Deutschen im anderen Deutschland immer offenbleiben.

(Beifall bei der SPD.)

Daß damit auch Risiken verbunden sind, das wissen wir alle.

(Abg. Redemann: Sie gehen doch am Problem vorbei, Herr Schäfer!)

Etwas Letztes darf ich noch sagen, und das als Vorsitzender des Innenausschusses: Wir danken dafür, daß diese Regierung sich intensiv bemüht hat, die Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung auszudehnen. Wir danken den Ländern dafür, daß sie konstruktiv mitgearbeitet haben, und wir hoffen, daß wir auch bei den nächsten Gesetzesvorlagen, bei denen es daraum geht, das noch effektiver zu machen, Ihre Unterstützung und die Unterstützung der Länder haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709601400
Meine Damen und Herren, der Herr Bundeskanzler hat das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709601500
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Zeitabschnitte, da möchte man meinen, daß einem nichts erspart bleibe.
Ich habe mich so zu äußern, daß ich die Ermittlungen nicht störe. Ich habe das Gefühl, daß hier ganz überwiegend auch verstanden wird, daß falsche Emotionen in der Offentlichkeit nicht geweckt werden sollten, weil auch diese ein Störungsfaktor wären.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich will es mir nicht leichtmachen, indem ich sage: Ich bin nicht zuständig, kein Bundeskanzler ist zuständig gewesen für die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Der Bundeskanzler geht wie andere Behördenchefs davon aus, daß diese Sicherheitsüberprüfungen von den zuständigen Stellen im Rahmen des Möglichen durchgeführt werden.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Daß man einen besonders geschickten und durchtriebenen Agenten auf mich ansetzte, sollte im Grunde, wenn man es sich genau überlegt, nicht überraschen.

(Abg. Wehner: Sehr wahr! — Zurufe von der CDU/CSU.)

Das ändert nichts an meiner tiefen menschlichen Enttäuschung, und ich habe natürlich auch zur Kenntnis genommen, daß der SED-Staat seine Feindschaft zum SPD-Vorsitzenden — und der war hier das eigentliche Ziel der Agententätigkeit — auch auf diese Weise hervorgehoben hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Agent war von mir nicht mit Geheimakten befaßt, weil dies nicht zu seinen Aufgaben gehörte. Sonst wäre bis zum Zeitpunkt der Enttarnung oder des begründeten Verdachts dies möglich gewesen. Aber es gehörte nicht zu dem Aufgabengebiet, für das er eingeteilt war.

(Abg. Stücklen: Das ist noch nicht geklärt.)

Es trifft zu, daß ich vor längerer Zeit von den dafür Zuständigen über den Verdacht informiert worden bin und daß ich auf ausdrückliches Anraten der Sicherheitsorgane — einem fachlichen Rat, dem ich gefolgt bin — damit einverstanden war, den Agenten weiter zu beschäftigen. Auch — für die, die dazwischen so hämisch riefen — bin ich dem ausdrücklichen fachlichen Rat gefolgt, ihn mit mir in den Urlaub fahren zu lassen, damit eine möglichst komplette Aufklärung und Aufrollung erfolgen könne.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)





Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709601600
Meine Damen und Herren! Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit ist die Aktuelle Stunde zu Ende.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (5. StrRG)

— Drucksache 7/1981 (neu)
Ich darf dabei auf folgendes hinweisen: Bei der Beratung zu diesem Gesetzentwurf liegt auf Drucksache 7/2041 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Dieser Änderungsantrag weicht von der üblichen Form ab und soll als Ganzes zur Abstimmung gestellt werden. Er wird nun bei der allgemeinen Aussprache sicherlich in die Diskussion mit einbezogen werden. Ist das Haus mit der von der CDU/CSU vorgeschlagenen Form einverstanden? — Das ist der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache zur
dritten Beratung.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Eilers.

(Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe für die Rednerin.

Elfriede Eilers (SPD):
Rede ID: ID0709601700
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neuregelung des § 218 — —

(Anhaltende Unruhe)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709601800
Frau Kollegin, einen Moment! Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal, im Saal etwas ruhiger zu sein. Alle diejenigen, die jetzt hinausgehen möchten — weil ich sie auf dem Weg sehe —, bitte ich, das zu tun, damit wir hier in Ruhe weiter beraten können.

(Beifall.)

Bitte, Frau Kollegin, fahren Sie fort!

Elfriede Eilers (SPD):
Rede ID: ID0709601900
Die Neuregelung des § 218 ist eines der umfassendsten Reformwerke, die das Parlament jemals vorgelegt hat. Kein Gesetzesvorhaben — das darf ich aus meiner langjährigen parlamentarischen Tätigkeit sagen — ist in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion jemals gründlicher vorbereitet und intensiver beraten worden als dieses. Bei durchaus unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Fraktion verbindet uns das gemeinsame Bemühen, eine optimale Lösung für alle mit einem Schwangerschaftsabbruch zusammenhängenden Probleme zu finden. Daher gab es in meiner Fraktion zu keiner Zeit Gegner einer Reform. Dieses haben wir auch vor wenigen Stunden durch unsere Stimmabgabe in zwei Vorentscheidungen erneut bewiesen. Damit ist der Gesetzentwurf, den meine Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht hat, nunmehr zur Grundlage der dritten Lesung geworden.
Mit der Diskussion um die Reform des § 218 wurde ein altes gesellschaftspolitisches Problem enttabuisiert und aus dem Untergrund in die allgemeine
Diskussion getragen. Erst auf diese Weise war es möglich, jene Entscheidung vorzubereiten, die heute ansteht. Wesentlich scheint mir dabei zu sein, daß ein allzu lang anstehendes Problem jetzt in die Verantwortung der Gesellschaft gelegt wurde, die es nur allzu lange totgeschwiegen und dadurch die Bedrängnis und Not unendlich vieler Frauen nicht anerkannt und beseitigt hat.
'Sozialdemokraten fühlen sich verpflichtet, Frauen von jenem Druck zu befreien, der seit Generationen auf ihnen lastet, wenn sie in schwerer persönlicher Bedrängnis — meist auf sich ganz allein gestellt — Mut zum Kind oder Mut zur Kriminalität aufbringen sollen. Die Reform des § 218 im Sinne der Fristenregelung wird einen entscheidenden Schritt hin zur Eigenverantwortung und zur sozialen Gleichstellung der Frauen darstellen. Hierfür haben Sozialdemokraten seit langem gekämpft — wenn auch nie mit vereinfachender Polemik, wie sie ausschließlich emanzipatorische Forderungen zum Teil zu entwikkeln vermögen. Nach unseren Vorstellungen soll in der Entscheidungsfreiheit der Frau — auch verantwortlich gegenüber ihrer Familie — zum Ausdruck kommen, welche Lasten zu tragen und welchen Verpflichtungen nachzukommen sie in der Lage ist.
Schwangerschaftsabbrüche sind zu keiner Zeit ein Mittel der Geburtenregelung. Sozialdemokraten haben die grundsätzliche Änderung der Strafrechtsbestimmungen des § 218 vielmehr im Rahmen weiterer sozialer und familienpolitischer Reformen, die die Situation der Frau und der Familie im Lande verbessern, gesehen. Erleichterungen und Hilfen, die die Gesellschaft ihren jungen Familien zuteil werden läßt, wirken kinderfeindlichen Tendenzen entgegen und stärken gleichzeitig den Mut zum Kind. Nach der Auffassung meiner Fraktion hat daher eine Vielzahl solcher Maßnahmen unsere sozial verantwortbare Reform zu ergänzen. Hierunter fallen materielle Verbesserungen für Familien durch den vorgesehenen Familienlastenausgleich ab 1975. Eine Neuregelung des Adoptionsrechts, die dem Bundestag noch in diesem Jahr zugeleitet wird, bringt Hilfen für Heimkinder und ermöglicht es ihnen, auch in Familien aufzuwachsen. Familienbegünstigende Vorschriften haben wir unter anderem beim Wohngeld und bei den Sparförderungsgesetzen eingeführt. Modellversuche des Bundes im Wohnungswesen zielen darauf ab, mehr familiengerechte Wohnungen zu bauen. Spielplatzgesetze, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, wurden in einigen Bundesländern geschaffen, um Kindern mehr Lebensraum anzubieten. Haushaltshilfen für erkrankte Mütter kleiner Kinder und Freistellung berufstätiger Elternteile von der Arbeit, wenn ein erkranktes Kind zu pflegen ist: auch dies sind von uns entwikkelte praktische Lebenshilfen, die der sozialen Absicherung einer Reform des § 218 in unserem Sinne zuzuordnen sind.
Aus der Sicht der Familienpolitik erscheinen weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang durchaus wünschenswert und notwendig. Ein solcher Katalog findet sich zum Beispiel 'im familienpolitischen Programm meiner Partei, das zwar noch nicht verabschiedet, aber in allen Parteigremien auf breiter



Frau Eilers (Bielefeld)

Front beraten worden ist. Die darin aufgeführten Leistungen sind — dies muß ich allerdings deutlich sagen — von vornherein langfristig konzipiert und sind stufenweise zu verwirklichen.
Eben diese Gründlichkeit, wenn es darum geht, neue Projekte zu entwickeln und den Zeitpunkt ihrer Realisierbarkeit zu bestimmen, sei der Opposition anempfohlen. Das angekündigte Erziehungsgeld für Mütter scheint so, Wie es die Kollegin Dr. Wex gestern beschrieb, zumindest diese Grundvoraussetzung nicht zu erfüllen. Ein im Zusammenhang mit der Reform des § 218 ernst gemeinter Vorschlag der Opposition hätte zusammen mit dem Katalog der übrigen sozialen Maßnahmen, soweit sie dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfen zuzuordnen sind, beraten werden müssen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dieser familienpolitische Katalog verdeutlicht zugleich das Ziel meiner Fraktion, bei der Reform des § 218 durch eine Fülle von Lebenshilfen für Familien, und zwar in den verschiedensten Bereichen, es gar nicht zuerst zu einem den Schwangerschaftsabbruch auslösenden Konflikt kommen zu lassen. Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen können das Problem des Schwangerschaftsabbruchs entschärfen.
Dennoch lassen sich künftig nicht alle Konfliktfälle vermeiden. Es gibt nicht nur solche Konfliktfälle, in denen die angeführten Maßnahmen einen Schwangerschaftsabbruch zu verhindern vermögen. Trägt sich eine Frau mit dem Gedanken, eine Schwangerschaft abzubrechen, dann soll sie von einem unüberlegten Schritt abgehalten werden. Ein Gespräch mit dem Arzt ihres Vertrauens, das nach unseren Vorstellungen über medizinische Aspekte hinauszugehen hat, halten Sozialdemokraten für ,geeignet, um folgenschwere Spontanreaktionen zu verhindern. Dem Arzt fällt in diesem Gespräch eine ganz entscheidende lebensschützende Funktion zu. So soll er die schwangere Frau über alle bestehenden Hilfsmöglichkeiten informieren und sie 'dadurch motivieren, die Schwangerschaft fortzuführen. Die sozialdemokratische Gesundheitsministerin, Frau Katharina Focke, wird erhebliche Anstrengungen zu unternehmen haben, um die Ärzteschaft über solche Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Das Gespräch einer Frau mit dem Arzt ihres Vertrauens, losgelöst von jeglichen Strafandrohungen, losgelöst von fragwürdigen Ängsten vor Schwangerschaftsabbrüchen wie in der Vergangenheit, erscheint uns als werdendes Leben schützendes Instrument, das bedrängten Frauen in schwierigen persönlichen Situationen Hilfen bietet, Hilfen, die an die Stelle der bisherigen Panikhandlungen eine sachbezogene Abwägung setzen.
Hierzu sollte man nach unserer Vorstellung — und so sieht es auch der verabschiedete Antrag vor — das Angebot an Familienberatungsstellen vergrößern, um den erhobenen Beratungsanforderungen zu entsprechen.

(Beifall bei der SPD.)

Diese Modelle laufen in Bund und Ländern an. Zugleich wird dadurch mit jenem Antragsverfahren der
Vergangenheit aufgeräumt, das so treffend als Abtreibungsgeographie bezeichnet wird.
Sozialdemokraten setzen mit ihren angestrebten grundlegenden Reformen des Strafrechtsparagraphen 218 konsequent einen Weg fort, den sie mit ihrem ersten sozialdemokratischen Justizminister, dem jetzigen Bundespräsidenten, eingeschlagen haben. Mit der von Gustav Heinemann seinerzeit begonnenen Reform ,des Nichtehelichenrechts, die mit der Diskriminierung lediger Mütter und ihrer Kinder aufräumte, konnte ihre rechtliche Stellung verbessert werden. Daß die Gesellschaft, an ihrer Spitze die wesentlichen Teile der Kirchen im allgemeinen, heute anerkennt, hier Versäumtes nachholen zu müssen, erscheint dringend geboten. Ich möchte daher an die Adresse der Kirchen gerichtet nachdrücklich den Wunsch aussprechen, die ihnen zufallenden Aufgaben im Rahmen der Reform des Strafrechtsparagraphen 218 ohne Zögern in Angriff zu nehmen. Dadurch können sie ihrem moralischen Anspruch, werdendes Leben zu schützen, am besten gerecht werden.
Die 'in meiner Fraktion seit Jahren geführten Gespräche und Diskussionen um 'die Ausgestaltung der Reform des § 218 war ausnahmslos von einem tiefen Verantwortungsbewußtsein getragen, gleichgültig, ob es sich um die juristische Grundkonzeption oder um sozialrechtliche Detailregelungen handelt. Der Ernst dieser mehrjährigen Auseinandersetzungen, das ehrliche Ringen um eine Reform kann von Außenstehenden weder nachvollzogen noch nachempfunden werden. Aus diesem ehrlichen Bemühen heraus habe ich daher die Hoffnung, daß als gemeinsame Arbeit von Sozialdemokraten und Freien Demokraten heute im Deutschen Bundestag die Reform des § 218, dieses Jahrhundertgesetz, endlich im Sinne der Fristenregelung beschlossen wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709602000
Das Wort hat Herr Abgeordneter Vogel (Ennepetal). — Er ist im Moment nicht anwesend. Ich gebe dann dem Abgeordneten Kleinert das Wort.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0709602100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben allen, die bisher zu diesem Thema gesprochen haben, sehr zu danken dafür, daß die Debatte in ihrem Stil und in ihrer Tonlage dem Hause gemäß würdig geführt worden ist— im Gegensatz zu dem, was uns in den letzten Wochen erreicht hat an billigster Polemik, an Äußerungen, die sich emotionaler gar nicht mehr denken lassen und zum großen Teil bewußt hervorgerufen worden und keineswegs spontan auf uns zugekommen sind. Wir sind sehr dankbar, daß das, was danach für diese Debatte und ihren Verlauf zu befürchten war, nicht eingetreten ist.
Ich glaube, der Kollege Eyrich hat gestern den entscheidenden Punkt der Auseinandersetzung berührt, als er sagte: Mit der Änderung der Strafnorm verändert sich auch die dahinter stehende ethische Norm. Das ist unser Problem bei der hier anstehenden Änderung der Strafbestimmung in § 218 StGB.



Kleinert
— Glauben Sie, meine Damen und Herren von der Christlich-Demokratischen Union, daß Sie nicht die Kraft haben und daß insbesondere auch die Kirchen, denen Sie sich vielleicht noch mehr verpflichtet fühlen als wir, nicht in der Lage sind, die ethische Norm durchzusetzen, wenn sie nicht durch eine strafrechtliche Norm gedeckt wird?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich finde diese Ethik bedauernswert schwach; ich finde, es ist ein unglaublich schlechtes Zeugnis für Ihr Selbstbewußtsein, daß der Kollege Eyrich gestern gesagt hat: Die ethische Norm können wir nur dadurch halten, daß wir die strafrechtliche Norm aufrechterhalten. Wir Liberalen sind hier einer grundsätzlich anderen, nämlich genau der entgegengesetzten Auffassung.
Wenn Sie, Herr Blüm, gestern gesagt haben — bleiben Sie bitte noch einen Moment —, nur durch die Strafdrohung werde der Staat in Pflicht genommen, die sozialen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um das Problem wirklich zu lösen
— wir glauben nicht, daß wir dieses Problem strafrechtlich lösen können —, dann haben Sie genauso wie Herr Eyrich die Sache total umgekehrt angesehen. Nur wenn die Strafdrohung entfällt — das zeigt sich ganz deutlich am Verhalten der CDU, und das zeigt sich ganz deutlich am Verhalten der katholischen Kirche —, wird der Druck so stark, endlich etwas Vernünftiges für die Familien und für die Kinder zu tun, daß wirklich etwas geschieht. Solange die Strafdrohung besteht, hat man sich dabei beruhigt und hat eben nichts getan.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Enzyklika Humanae Vitae stammt vom 31. 7. 1968. Der Heilige Vater hat es zu diesem Zeitpunkt für richtig gehalten, jede Art von empfängnisverhütenden Mitteln gegen das breiteste Bewußtsein der Bevölkerung in unserem Lande schlichtweg zu untersagen. Und die gleichen Leute, die dies eigentlich noch besser als wir wissen sollten, kommen hierher und sagen: Ihr müßt nur die Strafrechtsdrohung aufrechterhalten, dann werden schon die flankierenden Maßnahmen kommen, dann wird der Staat in Pflicht genommen sein und sich dafür einsetzen, daß es eben besser steht um die Familie, daß es besser steht um die Kinder. Das ist genau umgekehrt richtig, Herr Blüm!

(Abg. Dr. Blüm: Ich bin auch der Meinung, daß das Strafrecht nur flankierende Maßnahme ist — im Unterschied zu Ihnen — und daß die Sozialpolitik die zentrale Stellung hat!)

— Das Strafrecht als flankierende Maßnahme; das ist nun wieder etwas Neues.

(Abg. Kroll-Schlüter: Für Sie vielleicht Neues! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

Das deckt sich sicherlich nicht mit dem, was Herr Eyrich gestern ausgeführt hat, Herr Blüm.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Denn er hat doch gesagt: Ich brauche, um die ethische Norm zu kräftigen, die Strafandrohung. Das ist doch keine flankierende Maßnahme, sondern das ist doch das, worauf sich offenbar nach Ansicht von Herrn Eyrich die Ethik erst gründen kann, und dies ist allerdings nicht unsere Auffassung von Ethik; das sehen wir ganz anders. Wir sind der Meinung, der selbstverantwortliche Mensch wird sehr viel mehr in die Entscheidung gezwungen, wird sehr viel mehr nachdenken müssen über das, was hier geschehen soll, wenn eben nicht die Strafandrohung da ist, wenn nicht der besondere Druck einer bevorstehenden Strafverfolgung da ist. Und das ist doch der Grund, warum wir uns so nachdrücklich gegen jede Art von Indikationenlösung wenden. Das ist doch eines der weiteren Hauptprobleme, das uns hier beschäftigt.

(Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Blüm.)

Ich habe höchsten Respekt vor der Einstellung z. B. von Herrn Prälat Wöste, der, wie ich meine, in etwa die gleiche Position vertritt wie Herr Heck — auch vor dem Antrag, den Herr Heck hier eingebracht und begründet hat. Es gibt für mich als Liberalen überhaupt keine Möglichkeit, Herr Heck, mit Ihnen in eine Diskussion darüber einzutreten, ob Ihr Entwurf richtig oder falsch sei. Oder: Es gibt für mich auch keine Möglichkeit, zu versuchen, Sie zu überzeugen. Ich kann nur mit Respekt die Konsequenz und Logik dessen zur Kenntnis nehmen, was Sie hier vorgelegt und vorgetragen haben. Denn über das Axiom, über die zugrunde liegende moralische Einstellung läßt sich tatsächlich unter uns beiden, so meine ich, nicht rechten. Sie haben Ihre Auffassung, und darauf bauen Sie logisch auf. Wir haben unsere Auffassung, die — im Gegensatz zu Ihrer Position — nicht grundsätzlich moralisch bestimmt ist, sondern von rechtspolitischen Erwägungen und von 'den Bedürfnissen ausgeht, die sich in der Praxis dieses Landes seit vielen Jahrzehnten herausgestellt haben. Dennoch wäre es völlig unmöglich, zu sagen, Herr Heck habe hier etwas Falsches vorgelegt oder ich könne mit Herrn Heck aus meiner Position über das rechten, was er vorgelegt habe. Rechten können wir und rechten wollen wir mit .denen, die versuchen, hier Lösungen vorzulegen für ein Problem, das strafrechtlich mit Sicherheit ohnehin nicht lösbar ist.

(Beifall bei der FDP.)

Ich wehre mich ganz ausdrücklich gegen die Idee, es gäbe so etwa wie eine Fristenlösung. Es kann immer nur eine Fristenregelung geben und niemals eine Lösung, denn gelöst werden muß das Problem in jedem Einzelfall aus der Verantwortung der Frau, aus der Verantwortung der Familie und aus der Verantwortung, die insbesondere der Staat bisher doch offenbar nicht in genügendem Maße wahrgenommen hat. Diese eigentliche Verantwortung, diese wirklich wichtige Verantwortung wollen wir nicht etwa leichter machen. Wir gehen vielmehr sehenden Auges an die gesetzliche Änderung heran, wissend, daß wir die Verantwortung schwerer machen.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709602200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen)?

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0709602300
Herr Kollege Kleinert, wie vereinbart sich diese Ihre Aussage von ,der Bedeutungslosigkeit des Strafrechts damit, daß auch der Entwurf, .den Sie hier verfechten, nach Ablauf der zwölften Woche nach der Nidation ebenfalls zum Mittel des Strafrechts greift und es dann anwendet?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0709602400
Herr Jäger, es wäre schon sehr lieb, wenn Sie versuchen würden, die Debatte genauso differenziert zu verfolgen, wie ich mich bemühe, das zu tun.

(Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

Dann wüßten Sie nämlich, daß ich nicht im Traum daran gedacht habe, das Strafrecht für bedeutungslos zu erklären, weil das Strafrecht eine sehr wichtige Sache ist und weil wir es natürlich brauchen, um unsere Bürger in einer Reihe von sehr wichtigen Dingen zu schützen. Darum wollen wir verhindern, daß es in den Augen der Offentlichkeit dadurch bedeutungslos wird, daß ein eindeutiger Konsens nicht nur zwischen den beteiligten Personen, sondern auch bis zu den Richtern hin dahin gehend besteht, daß eine schwere Strafandrohung überhaupt nicht ernst genommen zu werden braucht. Deshalb wollen wir wegen des ganz offensichtlichen Dissenses — und das ist das rechtspolitische Anliegen, von dem ich vorhin gesprochen habe —zwischen der breiten Meinung unseres Volkes und dem, was staatlicherseits an Strafanspruch aufrechterhalten wird, diesen Strafanspruch modifizieren. Wir wollen ihn so modifizieren, daß gar kein Zweifel, Herr Jäger, daran bestehen kann, daß wir natürlich dem werdenden Leben Schutz gewähren wollen, daß wir diesen Schutz aber im Gegensatz zur derzeit herrschenden Situation wirkungsvoll, wirksam gewähren wollen, indem wir nach dem dritten Monat eine erstmals vielleicht wieder wirkungsfähige Waffe gegen das haben, was da gegen das werdende Leben unternommen werden könnte. Es geht uns nicht um die Aufrechterhaltung eines Strafanspruches unter anderem mit der Begründung, diesen brauche man, um die Ethik zu festigen. Unsere ethischen Vorstellungen sind da etwas autonomer; wir vertrauen etwas mehr auf das Individuum und seine Verantwortung. Unsere strafrechtlichen Vorstellungen sind nicht von ethischen Erfordernissen bestimmt, sondern von der Einsicht in das, was jeweils rechtspolitisch möglich und machbar ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709602500
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? — Bitte!

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0709602600
Herr Kollege Kleinert, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß niemand in diesem Hause gesagt hat, daß wir des Strafrechts bedürften, um ethische Normen zu stärken?
Wenn wir strafrechtliche Normen aufgeben, besteht doch die Gefahr, daß draußen in der Offentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als hätten wir auch die dahinterstehende ethische Norm aufgegeben. Das ist das Problem.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0709602700
Herr Eyrich, so, wie Sie es gestern hier gesagt haben: „Wenn wir die strafrechtliche Norm aufheben ..." — — Ich habe leider das Protokoll noch nicht lesen können, werde das aber mit Sicherheit tun, Herr Eyrich. Aber gleichgültig, wie es nun im Wortlaut ist, von der Sache her steht doch fest, daß Sie eine Verknüpfung zwischen der strafrechtlichen Norm — Sie haben das eben auch wieder getan — und der dahinterstehenden ethischen Norm vorgenommen haben. Das waren Ihre Worte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709602800
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Eyrich? -- Bitte!

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0709602900
Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege Kleinert, daß diese Verquickung in dem von Ihnen dargelegten Sinn nie vorgenommen worden ist, und würden Sie bitte weiter zur Kenntnis nehmen, daß auch wir von der Frage der Sozialschädlichkeit ausgehen, wenn wir an dieses Problem herangehen?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0709603000
Herr Eyrich, ich nehme das sehr gerne zur Kenntnis. Wenn wir aber an das Problem der Sozialschädlichkeit herangehen und wenn wir überprüfen, wie man eine Strafrechtsnorm im Hinblick auf das Rechtsbewußtsein unserer Bevölkerung gestalten sollte, dann scheinen wir dabei zu einem anderen Ergebnis zu kommen als die Opposition. Das ist ja wohl inzwischen durch Abstimmungen in ,diesem Hause offenbar geworden.

(Zuruf des Abg. Dr. Eyrich.)

Was dazu führt, ist meiner Ansicht nach die Tatsache, daß bei. Ihnen, gleichgültig wie Sie es jetzt formulieren, die Verbindung zwischen Strafrecht und ethischer Norm eine vom Denkansatz andere ist als aus unserer Sicht. Wir meinen, die Sozialschädlichkeit eines Verhaltens muß man mit dem Strafgesetz so unter Kontrolle zu bringen versuchen, daß das auch wirklich geht. Man darf nicht ein ganz offensichtlich unwirksames Gesetz aufrechterhalten und in Kauf nehmen, daß die rechtspolitische Wirkung damit ad absurdum geführt wird, nur weil man meint, man müsse das ethische Prinzip auf diese Weise besser erhalten. Das ist doch die gegensätzliche Position in diesem Hause.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709603100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, der Frau Abgeordneten Dr. Lepsius?

Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0709603200
Herr Kollege Kleinert, würden Sie die Freundlichkeit haben, den Kollegen Dr. Eyrich zu fragen, ob seine Sorgen damit zusam-



Frau Dr. Lepsius
menhängen, daß bekannt ist, daß der illegal durchgeführte Schwangerschaftsabbruch in Bevölkerungskreisen mit katholischer Konfession im Vergleich zu anderen Gebieten am höchsten liegt?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709603300
Verehrte Frau Kollegin, so kann man die Frage nicht stellen. Denn der Herr Kollege kann nun nicht hier im Plenum zurückfragen. Ich bitte um Entschuldigung; ich hätte die Frage gar nicht zulassen dürfen.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0709603400
Frau Kollegin Lepsius, Herr Eyrich hat es gehört und wird sich seine Gedanken machen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Herr Jaeger hat gestern gesagt, wir würden auf Rechtssicherheit verzichten. Herr Jaeger, das kann doch wohl nur ein Mißverständnis gewesen sein. Als früherer Bundesminister der Justiz, Herr Jaeger, müßten Sie doch übersehen können, daß wir als Liberale keineswegs, wie Sie es in etwa formuliert haben, auf Rechtssicherheit verzichten wollen. Wir wollen gerade ein Mehr an Rechtssicherheit haben, indem wir uns dem praktikablen Maß der Strafbarkeit nähern, indem wir die Dinge wieder in Einklang zu bringen versuchen mit den Überzeugungen der Menschen in unserem Land. Das schafft mehr Rechtssicherheit und nicht etwa weniger Rechtssicherheit.
Ich habe vorhin das erwähnt, was Herr Heck, was Herr Prälat Wöste und was übrigens auch Herr Präses Willms sehr deutlich vertreten haben. Das ist eine Meinung, der wir in ,der Diskussion nichts entgegenzusetzen haben, weil die Grundvoraussetzung eine andere ist und weil wir die gedankliche Konsequenz schätzen müssen, mit der von einer anderen Grundvoraussetzung aus Lösungsvorschläge gemacht werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber sagen: was gar nicht konsequent ist, das sind sämtliche Indikationenlösungen. Unsere heutige Debatte kann ja keine Auseinandersetzung etwa mit dem sein, was eine Minderheit von Ihnen vorgeschlagen hat. Sie kann nach dem Ergebnis der gestrigen Abstimmung nur in der Auseinandersetzung mit dem Vorschlag bestehen — ich weiß nicht, ob einige so verwegen sind, ihn „Lösungsvorschlag" zu nennen; sagen wir „Vorschlag", Herr Lenz, akzeptiert? —, eine Lösung in Form einer Indikationenregelung anzustreben. Hier wird unserer festen Überzeugung nach nur die Verantwortung ,der anderen Personen und die Verantwortung des Staates verwischt. Sie wird verhüllt, und sie wird auf Institutionen abgewälzt, von deren Untauglichkeit man schon heute — auch bei einer nur geringen praktischen Erfahrung — fest überzeugt sein darf.
Die Gutachterausschüsse, die Sie bemühen müssen, um Ihre Indikationen nachzuprüfen, werden mit Sicherheit nicht annähernd das leisten können, was Sie sich davon versprechen, sondern sie würden ganz unterschiedlich von Nord nach Süd, von West nach Ost in den einzelnen Ländern und in den einzelnen Konfessionsgebieten dieses Landes arbeiten, wenn sie eingesetzt würden. Wir hätten ein weit höheres Maß an Rechtsunsicherheit, wir hätten ein weit höheres Maß an Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung, als wir das heute haben, und wir hätten weiterhin das besondere Unrecht festgeschrieben, daß die sozial schwächere Frau, daß die Frau, die in ihren finanziellen Mitteln und in ihren Möglichkeiten, sich selbst darzustellen, behindert ist, wiederum in ganz entscheidender Weise gegenüber den Frauen benachteiligt wäre, die allerdings heute schon ganz genau wissen, wie man den Fragen, über die wir uns hier Gedanken zu machen haben und über die wir uns schon lange Gedanken gemacht haben, ausweichen kann. Das ist doch einer der ganz entscheidenden Punkte, die hier gesehen werden müssen.
Deshalb kann es nur so sein, daß wir in aller Kenntnis des zweifelhaften Erfolges jeder Maßnahme, die hier getroffen werden kann, und in aller Kenntnis der weiterhin bestehenbleibenden Problematik und in vollem Bewußtsein der Tatsache, daß hier keine Lösung, sondern nur eine Regelung gebracht werden kann, uns bemühen, etwas zu tun, was wenigstens das Ansehen des Staates und des staatlichen Strafanspruchs nicht weiterhin in der bisherigen Weise gefährdet und was darüber hinaus wenigstens die Vermutung für sich hat, daß alle Frauen gleichbehandelt werden und insofern hier ein gewisses Maß an Gerechtigkeit eintritt. Wir glauben nicht, daß wir mit Mitteln des Strafgesetzes Gerechtigkeit schaffen können; wir glauben nur, daß wir das ein wenig versuchen sollten. Diesen Versuch werden wir heute unternehmen und uns darin nicht durch Regelungen, die nur den Anschein einer Lösung vermitteln, behindern lassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709603500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel (Ennepetal).

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709603600
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat gestern und heute über eine Frage, die uns alle mit sehr tiefem Ernst seit Jahren bewegt, eine würdige Debatte geführt, und ich glaube, daß die Debatte dem großen Anspruch gerecht geworden ist und der Sache angemessen war, um die es hier geht.
Es hat ein Hin und Her an Argumenten gegeben. Es hat Punkte gegeben, in denen wir übereinstimmen. Ich möchte besonders den Punkt hervorheben, in dem am deutlichsten die Übereinstimmung aller Seiten dieses Hauses zum Ausdruck gekommen ist, den Punkt, daß am wirksamsten, am nachhaltigsten, am deutlichsten der Anspruch auch des ungeborenen Lebens auf seinen Schutz gewährleistet werden kann durch die positiven sozialpolitischen Maßnahmen, die wir einführen müssen, die wir regeln müssen, die wir zur Verfügung stellen müssen, meine Damen und Herren, um denen, die in Not geraten sind, aus ihrer Situation herauszuhelfen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte ganz deutlich betonen: Wer wirklich helfen will, wer wirklich etwas tun will, muß es zuallererst bei diesen positiven Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens tun. Ich möchte



Vogel (Ennepetal)

dabei der Frau Kollegin Eilers ausdrücklich zustimmen, die heute morgen hier darauf hingewiesen hat.
Herr Kollege Kleinert, ich habe Sie nicht verstanden. Sie haben gesagt, wer jetzt davon spreche, das Strafrecht sei die eigentlich flankierende Maßnahme, spreche nun wieder von etwas völlig Neuem. Ich habe den Eindruck, Herr Kollege Kleinert, daß Sie hier der Debatte jedenfalls teilweise — nicht nur gestern, sondern in den letzten Monaten und Jahren — nicht gefolgt sind. Denn das ist wiederholt, vor allem von uns, betont worden, daß im Mittelpunkt die positiven Maßnahmen stehen und das Strafrecht nur einen Flankenschutz leisten kann,

(Beifall bei der CDU/CSU)

nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, allerdings einen notwendigen Flankenschutz zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Bei dem Hin und Her der Argumente hat es Punkte gegeben, in denen wir fundamental nicht übereinstimmen und fundamental nicht übereinstimmen können. Die Debatte gestern, die Debatte im Lande draußen, die Debatte in diesem Hause in den letzten Monaten haben deutlich gemacht — am deutlichsten hat es die gestrige Abstimmung in diesem Hause gemacht —, daß es hier um Fragen geht, in denen sich die Geister in diesem Lande und in diesem Hause fundamental voreinander scheiden. Die Trennungslinie zwischen den verschiedenen Auffassungen, die Trennungslinie, über die man nicht hinwegkommen kann, verläuft zwischen der die Abtreibung für einen bestimmten Zeitraum freigebenden Fristenlösung auf der einen Seite und der Indikationsregelung auf der anderen Seite. Sie verläuft nicht, wie 'mancher Beitrag gestern glauben machen wollte, zwischen der erweiterten Indikationslösung und der Fristenlösung auf der einen Seite und den anderen Indikationsregelungen auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, bei allem, was die Indikationsentwürfe voneinander trennen mag, stimmen sie im Grundansatz überein. Im Grundansatz sind die Indikationsentwürfe mit dem Grundansatz der die Abtreibung freigebenden Fristenlösungen unvereinbar.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709603700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Ostman von der Leye?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709603800
Nein. Ich möchte meine Ausführungen jetzt im Zusammenhang machen.
Deshalb ist die Alternative, die sich uns stellt, nicht, daß, wenn die weitestgehende Indikationsregelung nicht durchkommt, weil sich dafür eine Mehrheit nicht findet, notgedrungen der Fristenlösung zugestimmt werden müsse. Wir stehen vielmehr vor zwei Alternativen: entweder der Fristenlösung zuzustimmen oder eine Brücke zwischen den unterschiedlichen Indikationsentwürfen zu suchen,
die diesem Hause vorliegen.
Meine Damen und Herren, wir können heute abstimmen; aber diese Aufgabe wird uns bleiben.
Dazu hat uns — ich darf es noch einmal sagen, weil es in der Debatte wiederholt angeklungen ist — der Deutsche Ärztetag den Weg gewiesen. Was immer man in dieser Debatte über die Situation der Frau, was immer man über das ungeborene Leben und seine Schutzwürdigkeit sagt, — alle Entwürfe gehen davon aus, daß Schwangerschaftsabbrüche nur von Ärzten vorgenommen werden. Warum sollten wir dann nicht gerade auf diejenigen hören, die eine Neuregelung des § 218 künftig zu praktizieren haben?
Meine Damen und Herren, bei allem, was in der Beratung im Ausschuß und was in der Debatte hier im Parlament gesagt werden kann, bei allem, was über den Stil der Debatte gesagt werden kann, eines bleibt kritisch anzumerken: In diesem Hause ist wenig geschehen, um das Gespräch zwischen den Verfechtern einer Indikationsregelung über die Fraktionsgrenzen hinweg zu fördern, und es ist vieles dagegen getan worden, es zu unterbinden. Das gehört zu den traurigen Erfahrungen der Debatte. Man muß auch darüber sprechen, daß diejenigen, die Gespräche über die Fraktionsgrenzen hinweg zu führen versucht haben, der Konspiration mit dem politischen Gegner verdächtigt worden sind.

(Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

Wer es mit der Freiheit der Gewissensentscheidung ernst meint, darf diese nicht durch Solidarisierungsdruck praktisch beseitigen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es kann nicht die Aufgabe der dritten Lesung sein, das Für und Wider der Argumente aus der zweiten Lesung zu wiederholen. Hier hat es richtige Argumente gegeben; hier hat es falsche Argumente gegeben. Hier hat es auf die Sache gerichtete, von tiefer Verantwortung getragene Argumente gegeben. Hier hat es die Emotionen aufputschende, auf Verletzung Andersdenkender zielende, der Verantwortung nicht gerecht werdende Argumente gegeben.
Ich möchte auf einen Punkt eingehen, weil in dieser Debatte immer wieder der Versuch unternommen wird, eine Einteilung in solche, die ein Herz für in Not geratene Frauen haben, und solche, die kein Herz für in Not geratene Frauen haben, vorzunehmen. Meine Damen und Herren, keiner hat das Recht dem anderen zu unterstellen, er habe dieses Herz für in Not geratene Frauen nicht. Wir alle hätten uns in dieser Frage doch nicht jahrelang so herumgequält, wenn wir nicht die Situation der Frauen, auch die Notsituation, in die Frauen geraten können, sähen und wenn wir nicht nach einem Weg suchten, wie wir den Frauen aus dieser Situation heraushelfen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich halte es schon für fast bösartig, wenn der Versuch unternommen wird, so zu tun, als gäbe es hier Leute, denen es zunächst einmal darauf ankomme, die Möglichkeit zu haben, Strafen zu verhängen.



Vogel (Ennepetal)

Gerade deshalb enthält der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion genauso wie der Entwurf der Freunde um unseren Kollegen Heck jene Klausel, in der vorgesehen ist, daß bei Frauen, die in außergewöhnlicher Bedrängnis gehandelt haben, von Strafe abgesehen werden kann.
Frau Kollegin Funcke hat gestern versucht, unter der Einteilung in Gesinnungsethik und Verantwortungsethik eine Etikettierung vorzunehmen. Sie hat auf einen Artikel Bezug genommen, den Herr Birkenmaier in der „Stuttgarter Zeitung" darüber geschrieben hat.

(Abg. Haase [Kassel] : Unverschämtheit! Zeitung lesen auf der Regierungsbank! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich habe Herrn Birkenmaier gestern gesagt, daß dies eine zu vereinfachende Einteilung ist,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

daß es zu einfach ist, zu sagen, diejenigen, die eine Indikationsregelung etwa mit nur medizinischer Indikation wollen, handelten im Rahmen der Gesinnungsethik, und diejenigen, die die Fristenlösung wollen, handelten im Sinne der Verantwortungsethik. Meine Damen und Herren, ich frage mich sehr, ob nicht gerade diejenigen, die die Fristenlösung mit zum Teil ideologischer Begründung propagieren, gesinnungsethisch handeln. Ich werde mit Herrn Birkenmaier darüber privat ein Gespräch führen. Ich halte es aber für notwendig — gerade wegen dieses Hinweises von gestern —, dies wenigstens anzudeuten.
Fundamental ist die Meinungsverschiedenheit der Kollegen in diesem Hause in der Konsequenz der Orientierung am Grundsatz der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Ich glaube, das sollten wir festhalten; denn das ist im Grunde genommen der Kernpunkt der Auseinandersetzungen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709603900
Herr Abgeordneter, gestatten. Sie eine Zwischenfrage?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709604000
Bitte, Herr Kollege von der Leye!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709604100
Herr Kollege Vogel, würden Sie mir bitte um der Fairneß halber bestätigen, daß nach den vielfachen Bekundungen in diesem Hause von keiner Seite die ethische Grundnorm aufgehoben werden sollte, daß dieses Mißverständnis also gar nicht möglich ist?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709604200
Ich bin gerne bereit, Herr Kollege von der Leye, Ihnen das zu bestätigen. Nur ist es nicht das, worüber ich im Augenblick gesprochen habe.

(Abg. Freiherr Ostman von der Leye: Ich glaube doch!)

Meine Damen und Herren, in dieser Frage haben wir einfach festzustellen, daß die Wertmaßstäbe, die
Wertrelationen, an denen wir uns orientieren, eben doch auseinandergehen; daß wir in dieser Frage nicht übereinstimmen, sondern unterschiedlicher Meinung sind. Es geht kein Weg daran vorbei: Die Freigabe der Abtreibung, und sei es nur befristet, relativiert für uns unverrückbare Grundpositionen und verändert unsere Wertordnung eben doch entscheidend. Das ist der Punkt, an dem wir aus unserem Gewissen heraus nicht in der Lage sind, mitzugehen.
Herr Kollege Maihofer hat gestern den Versuch unternommen, sozusagen .den ideologischen Überbau für eine andere Relation der Werte zu liefern. Ich kann darauf jetzt nicht näher eingehen; Herr Kollege Mikat wird dazu einige Ausführungen machen. Das wird eine Frage sein, mit der wir uns über diese Entscheidung hinaus auch in der Zukunft auseinanderzusetzen haben werden, weil hier die Gefahr besteht, daß unsere gesamte Wertordnung ins Rutschen gerät, daß sie relativiert wird. Gestern ist schon von den Gefahren gesprochen worden, die daraus erwachsen können.
Das, was uns bewegt, uns entschieden gegen die Fristenregelung auszusprechen und für unseren Indikationsentwurf einzutreten, kann ich gar nicht besser begründen, als es der Entwurf der Bundesregierung in der 6. Legislaturperiode getan hat,

(Abg. Dr. Barzel: Sehr gut!)

ein Entwurf, der die Unterschrift des Bundeskanzlers Willy Brandt trägt.

(Abg. Dr: Barzel: Der muß sich doch noch dazu äußern!)

Ich darf daraus die für mich wichtigsten Passagen noch einmal zitieren, weil ich sie für so klar, für so deutlich halte, daß wir daran nicht vorbeigehen sollten. Es heißt:
Die mit der Reform des § 218 StGB verbundene Problematik ist besonders ernst, weil mit jedem Schwangerschaftsabbruch ungeborenes menschliches Leben getötet wird.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Menschliches Leben ist auch vor der Geburt ein schutzwürdiges und schutzbedürfiges Rechtsgut. Es steht unter dem Schutz der Verfassung.
Es heißt weiter:
Die Fristenlösung würde dazu führen, daß das allgemeine Bewußtsein von der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens während der ersten drei Schwangerschaftsmonate schwindet. Sie würde der Ansicht Vorschub leisten, daß der Schwangerschaftsabbruch, jedenfalls im Frühstadium der Schwangerschaft, ebenso dem freien Verfügungsrecht der Schwangeren unterliegt wie die Verhütung der Schwangerschaft.
Eine solche Auffassung ist mit der Wertordnung der Verfassung unvereinbar.

(Hört! Hört! und Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal: Das stammt aus der Begründung eines Entwurfs der



Vogel (Ennepetal)

Bundesregierung, der die Unterschrift des Bundeskanzlers Willy Brandt trägt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wann äußert der sich? — Abg. Leicht: Von wann ist denn der?)

— Aus der 6. Legislaturperiode, d. h. aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, Herr Kollege Leicht.

(Abg. Leicht: Vor zwei Jahren! Ich frage nur, wie lange man so etwas aufrechterhält! — Abg. Dr. Jenninger: So wechseln die ihre Auffassungen! Wie ihre Hemden!)

Meine Damen und Herren, ich darf noch einige Sätze aus dieser Begründung zitieren; sie sind zu wertvoll, als daß sie in dieser Debatte untergehen dürften. Es heißt:
Wenn die Gesellschaft das werdende Leben als schutzwürdiges Rechtsgut von vergleichsweise hohem Rang anerkennt, dann kann sie nicht, ohne in Widerspruch zu dieser Prämisse zu ,geraten, die Vernichtung dieses Rechtsguts von dem freien Belieben des einzelnen abhängig machen.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Hört! Hört!)

Die Dreimonatsgrenze ist nicht tauglich, das allgemeine Bewußtsein von der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens wenigstens für die Zeit nach dem vierten Schwangerschaftsmonat an zu erhalten.
Und ein letzter Satz:
Wenn die Rechtsordnung einem Rechtsgut strafrechtlichen Schutz gewähren will, sollte sie diesen Schutz nicht für eine bestimmte Zeitspanne suspendieren.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Carstens [Fehmarn] : Hört! Hört!)

Meine Damen und Herren, jeden einzelnen dieser zitierten Sätze können wir uneingeschränkt unterstreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Jeder einzelne dieser Sätze entspricht der Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hier im Deutschen Bundestag.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte einen Hinweis machen, weil diese Frage in der Debatte, wie ich meine, etwas zu kurz gekommen ist: Dieser Hinweis auf die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens gilt für das menschliche Leben von Anfang an. Es ist mit Recht — ich glaube, Herr Kollege de With hat darauf hingewiesen — die Frage aufgeworfen worden, wieso man dann den Zeitpunkt bis zum Abschluß der Nidation freihalte. Herr Kollege de With, Sie wissen ganz genau: nicht, weil man nicht der Auffassung wäre, daß prinzipiell auch vor dem Abschluß der Nidation die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens bestehe, sondern weil es praktische kriminalpolitische Überlegungen sind, die dazu geführt haben. Sie wissen, daß auch in dem Entwurf der Bundesregierung
in der vorigen Legislaturperiode darauf hingewiesen worden ist und daß es dazu zur Begründung heißt:
Der Entwurf läßt den strafrechtlichen Schutz des werdenden Lebens vor allem aus pragmatischen Gründen erst mit dem Abschluß der Einnistung beginnen.
Ich möchte das hier festhalten, meine Damen und Herren, damit es nicht verlorengeht, ohne jetzt die Möglichkeit zu haben, das näher zu begründen. Wir wissen, daß viele im Lande uns gefragt haben, ob hier nicht Inkonsequenz wäre. Meine Damen und Herren, hier ist nicht Inkonsequenz, sondern hier sind es ganz praktische kriminalpolitische Überlegungen, die dazu geführt haben.
Ich möchte einen letzten Punkt in dieser dritten Lesung ansprechen. Die Entscheidung über die Änderung des § 218 ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die, wie ich meine, der Deutsche Bundestag je zu treffen hatte, und er trifft diese Entscheidung, ohne daß diese Bundesregierung in dieser Frage Farbe bekannt hat, ohne daß diese Bundesregierung unter der Führung dieses Bundeskanzlers dem deutschen Volk gesagt hat, wo denn sie in dieser Frage steht.

(Beifall bei ,der CDU/CSU.)

Nachdem wir seit der gestrigen Abstimmung wissen, daß der Bundeskanzler selbst der Fristenregelung zugestimmt hat, wäre es um so notwendiger gewesen, von ihm zu hören, was seinen Sinneswandel in dieser Frage bewirkt hat.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Deswegen muß es ja wohl gesagt werden, damit er dann sagen kann: Das habe ich bewirkt!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709604300
Herr Kollege, ich darf Ihnen nur sagen, daß der nächste Redner der Herr Bundeskanzler ist.

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709604400
Frau Präsidentin, ich weiß nicht, ob es ,angemessen ist, am Ende der Debatte vom Bundeskanzler zu hören, welches seine Meinung ist, oder ob das nicht viel eher am Anfang dieser Debatte hätte stehen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Leicht: Zumal die Bundesregierung selbst keinen Entwurf vorgelegt hat!)

Meine Damen und Herren, ich kann es sagen, weil ich der evangelischen Kirche in diesem Land angehöre: Wir alle erinnern uns an jenen Abend des 19. November 1972, wo der Bundeskanzler besonders den katholischen Wählern in Deutschland für das Vertrauen, das man ihm geschenkt habe, gedankt hat.

(Abg. Dr. Jaeger: Hört! Hört!)

Zu diesem Vertrauen hat auch der von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachte Entwurf zur Regelung des § 218 StGB gehört.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709604500
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Groß? — Bitte!




Rötger Groß (FDP):
Rede ID: ID0709604600
Herr Kollege Vogel, könnten Sie sich vorstellen, daß dann, wenn alle sagen, es möge hier das individuelle Gewissen entscheiden, es eine Kollektiventscheidung der Bundesregierung nicht gibt, sondern jeder einzelne Minister einschließlich des Bundeskanzlers seine individuelle Entscheidung ohne Stützung auf die Amtsautorität hier abgeben muß, daß es insofern fragwürdig ist, die Regierung als solche, als Gremium hier anzusprechen?

(Beifall bei den Regierungsparteien!)


Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709604700
Herr Kollege Groß, dann habe ich nur die Frage zu stellen, ob nach Ihrer Auffassung dieser Grundsatz erst in dieser Legislaturperiode gilt, oder ob er bereits in der vorigen Legislaturperiode gegolten hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709604800
Herr Kollege, gestatten Sie noch Herrn Abgeordneten Dürr eine Zwischenfrage? — Bitte!

Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0709604900
Herr Kollege Vogel, ist Ihnen nicht bekannt, daß sich vor der Bundestagswahl 1972 die Sozialdemokratische Partei auf zwei Parteitagen

(Abg. Dr. Barzel: Wo er sich enthalten hat!) — und der Koalitionspartner ebenfalls —


(Zuruf von der CDU/CSU: Noch schlimmer!)

mit Mehrheit für eine Fristenregelung ausgesprochen haben und daß diese Beschlüsse keineswegs geheimgehalten worden sind, sondern in der Wahlaussage deutlich gemacht wurden?

(Abg. Leicht: Ist ja noch schlimmer!)


Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709605000
Herr Kollege Dürr, ich will nicht unterstellen, daß auch hier eine Doppelstrategie stattgefunden hat.

(Beifall bei ,der CDU/CSU.)

Ich weiß nur eines: daß die Sozialdemokratische Partei in Deutschland — ich darf das noch einmal als Mitglied der evangelischen Kirche sagen — seit Jahren bemüht ist, Vertrauen im Bereich der katholischen Kirche zu finden.

(Zuruf von der SPD: Das stört Sie wohl?)

Und auf diesem Hintergrund ist dieser Vorgang, der sich hier abgespielt hat von einer Legislaturperiode zu anderen, doch ein sehr bedeutsamer Vorgang. Sie haben sich darüber beschwert, daß davon geredet worden ist, es könnten hier Katholiken in einen Loyalitätskonflikt mit diesem Staat geraten. Dann frage ich Sie allerdings, wodurch ein solcher Loyalitätskonflikt hier provoziert worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dieser Vorgang hat uns sehr überascht, nachdem die Bundesregierung in der vorigen Legislaturperiode diesen Entwurf eingebracht hatte. Ich bin davon unterichtet worden, daß der Bundeskanzler
einige Zeit vor der Bundestagswahl mit Vertretern der 'katholischen Presse

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

über diese Frage gesprochen hat, und ich frage Sie, Herr Bundeskanzler, ob es zutrifft, daß Sie in diesem Gespräch darauf hingewiesen haben, Sie persönlich seien gegen die Fristenregelung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das war vor der Wahl!)

Ich frage Sie nur; Sie haben sicherlich Gelegenheit, gleich darauf zu antworten. Hier ist eine Frage, die sehr tief 'in Menschen in diesem Lande frißt, sehr tief vor allen Dingen bei solchen, die geglaubt haben, Sie bei der letzten Wahl wählen zu können.
Meine Damen und Herren, ich war sehr übelrascht als uns die Regierungserklärung am 18. Januar 1973 mit der Ankündigung konfrontierte — ich darf zitieren —:
Neben einem Abbau kinderfeindlicher Tendenzen und dem Ausbau der Familienplanung bedarf es, so meinen wir, in dieser Legislaturperiode einer Reform des § 218. Die Bundesregierung geht nach ihren Gesprächen mit den Koalitionsfraktionen davon aus, daß diese Reform auf Grund von Vorschlägen aus der Mitte des Parlaments beraten und verabschiedet werden kann.
Damit hatte sich die Bundesregierung in dieser Frage aus der Verantwortung gestohlen!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Und ich füge hinzu: Damit hat diese Bundesregierung — im Gegensatz zu der Bundesregierung der sechsten Wahlperiode — unverantwortlich gehandelt.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709605100
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709605200
Bitte!

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0709605300
Herr Kollege Vogel, ohne Sie in Ihrer vorgeformten Grundlagendarstellung irritieren zu wollen, muß ich Sie doch fragen: Haben Sie wirklich nicht das Wahlprogramm der Sozialdemokratischen Partei gelesen, das in aller Offenheit und Offentlichkeit 1972 in dieser Frage klar durch einen Parteitagsbeschluß Auskunft gab? Können Sie dann noch die Behauptung aufrechterhalten, hier habe jemand die Wähler getäuscht?

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/ CSU: Ja, Brandt! — Abg. Seiters: Brandt hat sie getäuscht! — Zuruf von der CDU/ CSU: Das zieht bei uns nicht! — Abg. Dr. Jenninger: Sie! — Abg. Haase [Kassel] : Doppelstrategie!)


Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709605400
Herr Kollege Wehner, wir alle wissen,

(weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April) 1974 6479
Vogel (Ennepetal)

daß in der vorigen Legislaturperiode, nachdem die Bundesregierung ihren Indikationenentwurf eingebracht hatte, auf einem Parteitag der SPD mit großer Mehrheit die Fristenregelung gefordert worden ist.

(Abg. Windelen: Wobei sich der Kanzler enthalten hat!)

Die Bundesregierung und auch die Koalitionsfraktionen haben damals aus dem Ergebnis dieses Parteitages nicht die Konsequenz gezogen,

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!) diesen Entwurf zurückzuziehen;


(Beifall bei der CDU/CSU) sie haben nicht die Konsequenz gezogen!

Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Sowohl der Bundeskanzler als auch der Bundesjustizminister haben im Lande den Eindruck aufrechterhalten,

(Abg. Leicht: Bis zur Wahl! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

als gebe es nach wie vor eine starke Gruppe innerhalb der SPD, die sich einer Fristenregelung widersetzen wird. Das ist der Punkt!

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709605500
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jaeger?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709605600
Bitte, Herr Kollege Jaeger!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0709605700
Herr Kollege Vogel, würden Sie mir bestätigen, daß es zwar möglich ist, daß Parteitagsbeschlüsse die Meinung eines Bundeskanzlers ändern, daß aber Parteitagsbeschlüsse nicht das Grundgesetz ändern können?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und Oho-Rufe bei der SPD.)


Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709605800
Herr Kollege Jaeger, das ist ganz sicher richtig; das kann ich Ihnen ganz sicher bestätigen.

(Weitere Zurufe von der SPD.)

Und das ist eine Frage, die mit allem Ernst — unabhängig von der Entscheidung, die heute hier getroffen wird — zu prüfen sein wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, angesichts des Vorgangs, den ich hier geschildert habe und von dem ich meinte, daß er in dieser Debatte angesprochen werden muß und daß er, nachdem bis zu diesem Zeitpunkt die Bundesregierung selbst in dieser Frage geschwiegen hat, in der dritten Lesung dieser Debatte angesprochen werden muß, frage ich mich wirklich, worauf sich denn das deutsche Volk verlassen soll, wenn dieser Bundeskanzler heute diese Position und morgen jene Position vertritt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das ist die entscheidende Frage!

(Zuruf von der CDU/CSU: Eine Gewissensfrage!)

Ich will daran nicht noch schärfere Fragen anknüpfen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist das einzig Verläßliche an diesem Kanzler! — Das hat mit Glaubwürdigkeit zu tun!)

Ich darf noch eines hinzufügen, was ich in dieser Debatte vermißt habe: daß eine der wichtigsten rechtspolitischen Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag zu treffen hat, nicht unter der Führung des Bundesjustizministers diskutiert und in diesem Hause entschieden werden konnte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich persönlich habe die höchste Achtung vor der persönlichen Haltung des Bundesjustizministers in dieser Frage.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber als Bundesjustizminister, als Mitglied dieser Bundesregierung, ist er nicht in der Lage gewesen, diese Position in dieser Debatte und in diesem Hause zu vertreten. Es hat Diskussionen darüber gegeben, je nach Ausgang der Entscheidung, ob es dann nicht an der Zeit sei, daß der Bundesjustizminister zurücktreten müsse. Ich habe den Eindruck, daß andere sich dann fragen müßten, mit welchem Recht sie ihr Mandat ausüben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zur dritten Lesung den Antrag der CDU/CSU zur Änderung des § 218 als Abänderungsantrag wieder eingebracht. Wir werden der Freigabe der Abtreibung während der ersten drei Schwangerschaftsmonate nicht zustimmen, wir werden sie aus grundsätzlichen Überzeugungen ablehnen. Wir bitten Sie sehr herzlich, dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dritter Lesung zuzustimmen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709605900
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709606000
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter den Gesetzentwürfen, über die gestern hier beraten und vorentschieden wurde, befand sich kein Vorschlag der Bundesregierung; darauf ist verschiedentlich auch durch meinen Herrn Vorredner hingewiesen worden. Unser Entwurf aus der vorigen Legislaturperiode war, wie jeder weiß, nicht wieder eingebracht worden. Er war also, parlamentarisch gesprochen, untergegangen. Die Mehrheitsfraktionen waren vielmehr bei der Regierungsbildung übereingekommen, die Reform des § 218 auf Grund von Vorschlägen aus der Mitte des Parlaments beraten und verabschieden zu lassen. Hiermit haben wir niemanden überrascht, sondern das habe ich in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 vor dem Hause und vor der ganzen deutschen Offentlichkeit offen dargelegt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Nach der Wahl!)




Bundeskanzler Brandt
— Ich komme darauf zurück. Ich bitte mir zu gestatten, das an der Stelle meiner Ausführungen zu tun, wo ich meine, daß es hingehört, warum meine Haltung heute nicht mit der übereinstimmt, die ich vor ein paar Jahren bei der damaligen Kabinettsvorlage eingenommen habe.
Hier geht es — darüber sind wir uns vermutlich bei allem Meinungsstreit nicht uneinig — ganz gewiß nicht um irgendeines unter den vielen mehr oder weniger wichtigen Themen, mit denen wir es in unserer politischen Arbeit 'zu tun haben. Um so mehr bedrückt es mich — ich will aus meinem Empfinden auch jetzt in der dritten Lesung kein Hehl machen —, daß über einen Rechtsbereich wie diesen nicht eine Verständigung auf breiterer Basis hat gefunden werden können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das habt Ihr doch verhindert!)

Ich habe daran leider nichts ändern können. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, es müsse jetzt entschieden werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Leicht: Das wurde doch eingeleitet durch das Wegschieben der Verantwortung! — Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0709606100
Herr Bundeskanzler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709606200
Ich möchte meine Ausführungen jetzt fortsetzen.
In der Diskussion zum § 218 gibt es einen Punkt, der früher etwas am Rande der Diskussion stand, der jedoch gerade in den letzten Wochen in den Mittelpunkt gerückt wurde. Ich meine die Zuordnung von Politik und Ethik oder, genauer gesagt, die Auseinandersetzung mit dem Verdacht, als sei mit der Verabschiedung einer bestimmten Novelle zum Strafgesetz ethische Position in der Politik künftig von untergeordneter Bedeutung. Dem will ich aus meiner Sicht nachdrücklich widersprechen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Verlauf der Debatte zum § 218 hat für mich im übrigen das bestätigt, was wir seit längerem aus anderen Bereichen des gesellschaftlichen Geschehens kennen: Ohne ethische Grundposition würden wir in die Gefahr geraten, über der politischen Routine die Lage der eigentlich Betroffenen zu vernachlässigen, oder, um es herausfordernd zu sagen: Wer Ethik und Politik auseinanderreißt, wer glaubt, Ethik sei ein zu weit hergeholtes Element ohne Chance, .den Anforderungen der heutigen Politik gerecht zu werden, der wird ein Gefangener des politischen Opportunismus, jedenfalls eines von der Hand in den Mund Lebens.
Andererseits werden unter dem Deckmantel ethischer Positionen immer wieder sehr bewußt einseitige politische Forderungen erhoben. Die sie erheben, müssen sich die Rückfrage gefallen lassen, ob ihre Prinzipien die Not und ,die Bedürfnisse der Menschen angemessen berücksichtigen. Hier wird
man häufig nicht nur Unzulänglichkeiten festzustellen haben, sondern manchmal auch mangelnde Aufrichtigkeit.
Für mich ist die grundlegende ethische Position einer ehrlichen Reform des § 218 das uneingeschränkte Ja zum Leben. Das steht über dem allem.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Familienpolitik muß die konkrete Ausfüllung des Ja zum Leben sein. Die gesellschaftliche Umwelt muß kinderfreundlich sein. Familienplanung behält ihr besonderes Gewicht. Durch gesellschaftliche Hilfen muß mit dafür gesorgt werden, daß Eltern den Mut behalten, Kinder aufzuziehen.
Bei uns steht ein — vielleicht noch nicht ausreichendes — ganzes Paket sozialer Maßnahmen bereit, und zwar zentral, nicht bloß flankierend. Der Ausdruck „flankierend" — da stimme ich mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Blüm in seiner gestrigen Rede überein —, der in diesem Zusammenhang ohnehin leicht mißverstanden werden kann, sollte der Sache wegen, um die es geht, besser vermieden werden. Das empfangene Kind soll, wenn immer möglich — das ist das Ziel einer Politik, die vom Ja zum Leben bestimmt ist —, ein Wunschkind sein. Und werdendes Leben soll im Ausblick der Eltern auf kindgerechte Bedingungen bewußt ausgetragen werden können.
'Dieses Ja zum Leben erfordert ein entschiedenes Nein dazu, Abtreibung als quasi normales Mittel der Geburtenkontrolle zu sehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Leben, auch werdendes Leben, verdient den Schutz durch die Rechtsgemeinschaft. Für die ethische Beurteilung gilt meines Erachtens nach wie vor: Es wäre unverantwortlich, wollte man Abtreibung, die Unterbrechung werdenden Lebens, bagatellisieren.
Die hieraus entstehenden Konflikte können jedoch nicht ausschließlich oder vorwiegend mit den Mitteln des Strafrechts gelöst werden. Der Gesetzgeber kann den Betroffenen die Entscheidung nicht abnehmen, die sie nach ihren ethischen und religiösen Überzeugungen zu treffen haben.
Lassen Sie mich gleich hinzufügen: Strafgesetz und Sittengesetz sind nicht dasselbe und können wohl auch nicht das gleiche sein. Aber niemand kann und darf die Kirchen daran hindern, ihre strengeren Maßstäbe anzulegen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Leicht: Wie wohlwollend! — Abg. Dr. Heck: Barmherzig!)

Ich meine, die Kirchen werden hier nicht nur ihre, verglichen mit dem Staat, strengeren Maßstäbe anlegen, sie werden sich gewiß zunehmend bereit halten, bei hier immer wieder auftretenden Konflikten nicht abseits zu stehen.
Die Aufnahme des § 218 ins Strafgesetzbuch, meine Damen und Herren, mag ursprünglich von hohem sittlichen Ernst getragen gewesen sein. Dies ändert nichts daran, daß sich Rechtsauftrag und soziale Wirklichkeit in diesen gut hundert Jahren ausein-



Bundeskanzler Brandt
anderentwickelt haben. Die hohe Zahl illegaler Schwangerschaftsabbrüche hat auf eindrigliche Weise gezeigt, womit man es hier zu tun hatte. Es gab viele dunkle Wege in die Illegalität, es gab viel Krankheit und Tod, die hätten vermieden werden können.
Der geltende § 218 hat die erwähnten Übelstände nicht verhindern können. Diese Ausgangslage dürfen wir bei allem Meinungsstreit miteinander wiederum nicht vergessen. Manchmal habe ich in diesen Wochen und Monaten gedacht, der eine und andere sei sich doch nicht im klaren darüber, wieviel Elend über Generationen hinweg mit dem § 218 verbunden gewesen ist. Aber ich frage mich dann ebenfalls, ob wir uns heute schon bewußt machen — ja, vielleicht muß man sagen: ob wir uns heute schon bewußt machen können —, wieviel neue, auch nicht leichtgewichtige Aspekte sich hierzu in den vor uns liegenden Jahren ergeben mögen, ergeben werden, wie ich annehme.
Ich relativiere die von uns zu treffende Entscheidung gewiß nicht über Gebühr, wenn ich auf diesem Hintergrund auf die Begrenztheit unseres Bemühens um Gerechtigkeit aufmerksam mache. Aber hier geht es ja nicht nur um Strafbestimmungen, die, wie wir wissen, jetzt weithin unwirksam bleiben. Hinzu kommt ein extremes Ausmaß sozialer Ungerechtigkeit. In den 103 Jahren der Gültigkeit des § 218 hat man in einer im Grunde zynisch zu nennenden Weise zwischen illegalen Aborten, die fachgerecht, und denen, die nicht fachgerecht ausgeführt werden, zu unterscheiden gelernt. Eine unerträgliche Konsequenz ergibt sich auch so: Wer bezahlen kann, ist, wie man so sagt, fein raus, wer kein Geld hat, muß sehen, wie er zurechtkommt. Weichen wir, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Wirklichkeit nicht aus. Der § 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer ertäglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dieser Herausforderung an die Gesellschaft galt es zu begegnen. Ich möchte fragen: Wie halten wir die zur Abtreibung verzweifelt entschlossene Frau vor Illegalität, vor Kriminalität zurück? Ich frage weiter: Wie ersparen wir unserem Strafrecht den Makel der Doppelzüngigkeit, die darin besteht, daß das Gesetz mit Wissen des Gesetzgebers hunderttausendfach ungeahndet verletzt wird? Eine alle befriedigende Regelung freilich gibt es nicht.

(Abg. Leicht: Doch, Abtreibung ganz frei machen! Das ist die Konsequenz!)

Jede vorgesehene Änderung des § 218 muß insoweit — ich sagte es schon mit anderen Worten — unbefriedigend bleiben.

(Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Bis zur endgültigen Freigabe!)

Eines muß jedoch sichergestellt sein: Eine Änderung dieses Teils des Strafrechts muß vor Grundüberzeugungen sozialer Ethik als einem Prinzip politischen Handelns bestehen können. Wenn es also keine Lösung gibt, so doch ein Angebot, das wir der oft allein gelassenen Frau schuldig sind.
Wie gar nicht so selten, gehen in diesem Haus die Meinungen der allermeisten gar nicht so weit auseinander. Was das Ziel angeht, ist man sich — gewiß nicht alle, aber viele — über Parteigrenzen hinweg näher, als es die Abstimmungszahlen vermuten lassen könnten. Die Wahl der Mittel war und ist jedoch heftig umstritten.
Ich selbst habe — darauf ist hingewiesen worden — gestern abend bei den Abstimmungen unter dem Eindruck der Debatten der letzten anderthalb Jahre anders entschieden, als es der seinerzeitige von mir eingebrachte, von mir mitzuverantwortende bzw. erstzuverantwortende Regierungsentwurf vorsah. Dabei — ich bitte, mir dies zu glauben — habe ich es mir nicht leichtgemacht. Es ist im übrigen keine Schande, Erfahrungen zu verarbeiten und die Meinung darüber, welches das geringere Übel sei, zu ändern.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

Mir liegt der Brief eines katholischen Chefarztes vor,

(Abg. Leicht: Ist gestern schon vorgelesen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

der das aus seiner Sicht und Verantwortung so sagt: „Meine Haltung zur Reform des § 218 hat sich gewandelt und an der Erfahrung entwickelt."

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Entscheidend ist für mich jedoch die Motivierung und die sich entwickelnde Praxis, und darüber spreche ich hier. Vielleicht darf ich hier aber noch einmal nachdrücklich wiederholen, was ich im Herbst vergangenen Jahres in einem Zeitungsinterview zum § 218 gesagt habe: Ich kann nur tief bedauern — bei aller Unterschiedlichkeit von Überzeugungen und Meinungen —, wenn man nach allem, was geschehen ist, was in der deutschen Geschichte hinter uns liegt, ausgerechnet meiner Partei oder den Koalitionsparteien unterstellt, sie seien für Mord das geht nicht,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

das geht auch bei Debatten draußen nicht —, oder wenn man meint, wir gäben der Euthanasie Raum. Hat man denn in den Kreisen, wo so etwas ausgekocht wird, wirklich nicht zur Kenntnis genommen, daß es uns nicht um ein Nein, sondern um das Ja zum Leben geht?!

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Wenn Strafbestimmungen den Schutz des Lebens nicht mehr wirksam genug gewährleisten können, müssen bessere, dem Staat mögliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ich bin der Überzeugung, daß dem Nein zur Abtreibung und dem Ja zum Leben besser als die bestehende unbedingte Strafandrohung eine Regelung gerecht wird, die für einen bestimmten Zeitraum Straffreiheit vorsieht.
Wenn uns die verzweifelte Lage vieler Frauen wirklich berührt — sie berührt uns alle, aber dieses Berührtwerden kann der einzelne nur für sich beantworten —, dann gibt es aus meiner Sicht und aus der Sicht derer, die gestern abend so wie ich



Bundeskanzler Brandt
gestimmt haben, keinen ehrlicheren Weg zu einer Regelung, als den Weg zur Beratung ohne Angst und ohne Instanzen frei zu machen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Hier liegt nach gewissenhafter Prüfung die einzige Möglichkeit, zugunsten des werdenden Lebens auf die Frau einzuwirken. Wo soziale Mißstände als Herausforderung an die politische Ethik erkannt werden, können wir einer Entscheidung nicht ausweichen, so schwer sie ist. Wir müssen uns fragen: Was ist wichtiger, der Mensch oder die Aufrechterhaltung starrer Prinzipien?

(Unruhe bei der CDU/CSU.)

Im Falle des § 218 überschneiden sich Ethik und Politik in klassischer Weise, jedoch unter klarer Grenzziehung zwischen Strafrecht und Sittengesetz. Wo die Straffreiheit für einen bestimmten Zeitraum den Charakter einer sozialen Hilfe bekommt,

(Lachen bei der CDU/CSU)

nämlich Frauen ohne Angst vor der Abweisung zur Beratung zu bewegen,

(Unruhe bei der CDU/CSU)

da ist ethisches Handeln zum Inhalt der Politik geworden. Die Rechtsgemeinschaft geht das Wagnis einer Entscheidungshilfe für die Frau da ein, wo ,Strafandrohung, Reglementierung und Instanzen bisher versagt haben.
Ich habe es begrüßt, daß die Ausgestaltung der Beratung eine neue Rolle in den Ausschußarbeiten gespielt hat und daß diese zusätzlichen Überlegungen ihren Niederschlag in der Vorlage gefunden haben, über die gestern vorentschieden worden ist und heute entschieden wird. Hier lag und liegt der Schlüssel zu einer mehrheitsfähigen Regelung. Wenn ich „Regelung" sage, dann meine ich keine aus taktischen Gründen ersonnene Verständigungsformel. Vielmehr meine ich, daß nur noch jener Gesichtspunkt den entscheidenden Durchbruch zur Reform sicherstellte, der die Lage der unerwünscht Schwangeren wirklich berücksichtigt. Ich meine, daß eine nicht zufällige, sondern obligatorische und — das ist in der Diskussion nicht deutlich genug herausgekommen — auf das Ja zum Leben hin angelegte, nicht einseitige, sondern umfassende Beratung — sei es durch den Arzt oder eine dazu befugte Beratungsstelle, frei von vorgeschalteten Instanzen — die Straffreiheit rechtfertigt. Eine Straffreiheit, die wirksame Beratung endlich möglich macht, ist nicht Verzicht auf den Schutz werdenden Lebens, sondern ist dessen besserer Schutz.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wo nicht nur medizinische, sondern auch soziale und auf die Erhaltung von Leben angelegte Beratung geschieht, ist ein besserer Schutz gewährleistet, als die bisherige Strafdrohung je erreicht hätte. Mit der Ausgestaltung der Beratungspflicht bleibt die Rechtsgemeinschaft weiterhin Schutzträger, ohne daß es zum vorhergesagten Zusammenbruch des Wertgefüges unserer Gesellschaft kommt.
In der Beratung würde somit der zum Schwangerschaftsabbruch entschlossenen Frau durch die Rechtsgemeinschaft mit einer Einstellung begegnet werden, die vom Ja zum Leben bestimmt ist. Die Frau kann jedoch auf einer vom Berater abweichenden Auffassung bestehen, ohne damit gleich in die Kriminalität gedrängt zu sein.

(Abg. Jäger [Wangen] meldet sich zu einer Zwischenfrage. — Gegenrufe von der SPD.)

— Ich möchte jetzt fortfahren. — Die Rechtsgemeinschaft hat sie dann bei der Entscheidungsfindung nicht allein gelassen. Bestrafen ist schlechter als beraten, und beraten ist besser als administrieren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Form des Einwirkens zum Schutz werdenden Lebens ist in der Tat ein qualitativ neuer Gesichtspunkt in der gegenwärtigen abschließenden Phase der Beratungen. Das ist für den einen oder anderen von uns von vielleicht noch größerem Gewicht als für manchen anderen gewesen.
Bei der praktischen Durchführung hängt in Zukunft — neben der Haltung von Ärzten — vom qualitativen und quantitativen Angebot der Beratungsstellen sehr viel ab. Gerade von den kirchlichen Einrichtungen, deren Beratungsziel durch ihr Verständnis vom Schutz des Lebens bestimmt ist, lassen wir uns nachhaltig in Pflicht nehmen.
Schwangerenberatung darf nicht von vornherein Abbruchberatung sein.

(Beifall bei der SPD.)

Beratungsstellen, die Nährboden von Abtreibungsmentalität sind, disqualifizieren sich selbst. Eine ehrliche und der Notlage der Frau entsprechende Reform möchte ich nicht zum Tummelplatz mißverstandener Freiheit entfremdet sehen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich gehöre zu denen, die es, von sonstigen abwegigen Parolen abgesehen, bedauert haben, daß in einem falschen Zusammenhang von Emanzipation gesprochen wurde.

(Beifall bei der SPD.)

Aber dann darf ich wohl auch dies als eine Fußnote anfügen: Es ist nicht nur schade, sondern in hohem Maße unbefriedigend, daß Frauen, weil die Zahl der weiblichen Abgeordneten so klein ist, keinen stärkeren Einfluß auf den sich hier vollziehenden Prozeß der Entscheidungen ausüben konnten. Daß die Frauen mit dem werdenden Leben noch mehr zu tun haben als wir Männer, davon wird man vermutlich auch auf dem Hintergrund eines ernsten Meinungsstreites weiterhin auszugehen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

Mit dem, was hier gestern noch einmal ausgeleuchtet wurde, sind wir nicht an die Grenzen, sondern im Gegenteil an das Herzstück des sozialen Rechtsstaates gelangt. Ich bin davon überzeugt — da haben die Kirchen maßgeblichen Anteil —: die Ehrfurcht vor dem Leben ist so tief im Wertgefüge unserer Gesellschaft verankert, daß die Straffreiheit für einen bestimmten Zeitraum dann ethisch ge-
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6483
Bundeskanzler Brandt
rechtfertigt ist, wenn allein soziale Maßnahmen greifen, das Leben wirksamer zu schützen.

(Beifall bei der SPD.)

Der Furcht, wir stünden an der Wende unserer
rechtsstaatlichen Ordnung für den Fall, daß ein bestimmtes Modell durch die Mehrheit bestätigt wird,

(Abg. Leicht: Das Fristenmodell natürlich!)

steht nicht zuletzt die Aussage eines bedeutenden kirchlichen Gremiums entgegen, das feststellte, nicht einer der dem Bundestag vorliegenden Änderungsentwürfe zum § 218 sei sittlich unvertretbar.
Jetzt gilt es, meine Damen und Herren, die soziale Hilfe für Frauen in Not zum Recht zu erheben. Nicht das normative Strafrecht macht den sozialen Rechtsstaat aus, sondern die Wirksamkeit gesellschaftlicher Hilfen in den Grenzen des Rechtsstaates.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Freiheit der Entscheidung konnte und kann niemandem abgenommen werden. Ein imperatives Mandat in Gewissenfragen kann es überhaupt und zumal hier nicht geben. Das gilt insbesondere auch für jene, die jemals fachlich mit einer für eine bestimmte Frist und unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr durch Strafe bedrohten Abtreibung konfrontiert werden, desgleichen für die Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft, deren Unterstützung durch die öffentliche Hand unabhängig davon bleiben muß, ob dort Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden oder nicht.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Leicht: Muß man das immerzu betonen?)

Niemand darf gezwungen werden oder sich zur Mitwirkung verpflichtet fühlen müssen.
Meine Damen und Herren, die Forderung, Gewissensfreiheit aufrechtzuerhalten, gilt auch für den Bundeskanzler. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, worauf ich wiederholt hingewiesen habe: Von meiner Festlegung auf ein bestimmtes Modell hätte eine gewisse, vielleicht ungute Signalwirkung ausgehen können. Jeder Anschein einer Gewissensbeeinflussung in einer Frage, bei der der einzelne auf sich gestellt ist, mußte aber unterbleiben.
Aber auch dies: Über der Suche nach einer ehrlichen Reform darf der innere Frieden in unserem Volk nicht verlorengehen. Wir müssen bitte das Mögliche, alles uns Mögliche tun, wenn entschieden ist für eine Zeit, die jetzt vor uns liegt, daß der innere Frieden nicht unnötig Schaden leidet. Innerer Frieden, das ist neben dem Respekt vor gültigen Entscheidungen der Abbau von sozialen Konflikten und die dauernde Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen, ob sie in Rücksichtnahme und Toleranz einen wirksameren Schutz des Lebens zum Zuge bringen. Dies bleibt aus meiner Sicht das A und O unserer Entscheidung.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709606300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Mikat.

Dr. Paul Mikat (CDU):
Rede ID: ID0709606400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, Sie haben in der Tat die entscheidende Frage in diesen Raum gestellt, und ich will sie auch für mich und meine Fraktion hier beantworten.

(Eine Reihe von Abgeordneten der SPD schickt sich an, den Saal zu verlassen. — Abg. Leicht: Herr Mikat, einen Augenblick, bis dort ein bißchen Ruhe ist!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709606500
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, soweit Sie der Debatte im Augenblick nicht folgen wollen, entweder den Saal zu verlassen

(Abg. Leicht: Sehr gut!) oder Platz zu nehmen.


Dr. Paul Mikat (CDU):
Rede ID: ID0709606600
Herr Bundeskanzler, Sie haben gefragt: Was ist wichtiger, der Mensch

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : So ist es!) oder die Aufrechterhaltung starrer Prinzipien? (Abg. Leicht: Sehr gut!)

Herr Bundeskanzler, darauf kann es nur eine Antwort geben: Der Mensch steht im Mittelpunkt, und der Mensch ist wichtiger. Aber verfälschen wir nicht die Ausgangssituation dieser unserer Debatte! Die Grundwertordnung, für die wir hier eintreten, dient dem Ziel der Sicherung und dem Schutz des Menschen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Bundeskanzler, die verfassungsrechtliche Ordnung, auf die Sie sich mit Ihrem Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode bezogen haben, hat den Menschen zum Ziel. Sie ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Menschen in seiner umfassenden Würde, in seiner Freiheit. Gerade deshalb stellt sich ja für uns die Frage: Wird die Änderung des § 218, die das ganze Haus will, von uns nun auch so vorgenommen, daß sie dieses Ziel der Grundwertordnung, Sicherung des menschlichen Lebens, um keinen Millimeter aufgibt

(Abg. Leicht: Sehr gut!)

Das macht die Schwierigkeit dieser Debatte, aber es macht auch — das sind wir uns alle hier in Respekt zu sagen schuldig — die Größe und die Würde dieser Debatte aus.
Bevor ich auf einige Argumente von Ihnen, Herr Bundeskanzler, eingehe, lassen Sie mich noch eine Vorbemerkung — vielleicht ist sie gerade am Schluß dieser Debatte in dritter Lesung notwendig — machen. Wenn wir heute in dritter Lesung die Änderung des § 218 beraten, so müssen wir — das hat diese Debatte deutlich gemacht — wissen, daß es, wie auch immer wir gleich entscheiden werden, keine auch nur einigermaßen befriedigende, geschweige denn ideale Lösung geben kann. Es war



Dr. Mikat
deutlich heute — und wer hätte es von uns nicht längst gewußt —: Die Materie, mit der wir es zu tun haben, ist vielschichtiger Natur. Sie ist unterschied- lichen Wert- und Wertungsvorstellungen ebenso ausgesetzt wie rein gefühlsmäßigen oder auch — auch das ist legitim — erfahrungsbedingten Betrachtungen. Den Gesetzgeber, also uns, sollte das zu besonderer Behutsamheit — und auch das ist sicherlich ein Fazit der Debatte —, zur Bescheidenheit mahnen, zur Einsicht in die Unvollkommenheit menschlicher Möglichkeiten; denn staatliche Möglichkeiten sind deshalb unvollkommene Möglichkeiten, weil auch sie menschliche Möglichkeiten und darum unvollkommene Möglichkeiten sind.
Die Einsicht gegenüber der Unvollkommenheit von Möglichkeiten, die vor allen Dingen bei tragischen Wertkonflikten entstehen kann, bei Konflikten, die im Bereich elementarer Rechtsgüter entstehen können, macht uns diese Entscheidung heute allen, Herr Bundeskanzler, nicht leicht. Sie haben davon gesprochen, wie schwer Ihnen diese Entscheidung fällt. Jedem von uns fällt doch diese Entscheidung schwer. Niemand ist hier, der ein starres Prinzip durchsetzen will. Jeder ist hier, weil er helfen will. Aber auch dieses Helfenwollen in schweren Situationen hat sich in dem Rahmen zu vollziehen, den die Grundwertordnung um des Ganzen willen uns setzt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Einsicht in die Schwierigkeit unserer Situation, meine Damen und Herren, entbindet den Gesetzgeber ja nicht von der Pflicht zur Gesetzgebung, sondern sie verweist ihn ganz im Gegenteil gerade angesichts tragischer Konflikte im Einzelfall auf die Notwendigkeit, die Grundwertordnung der menschlichen Gemeinschaft zu schützen.
Einsicht in unsere Unvollkommenheit und Unzulänglichkeit schließt Leidenschaftlichkeit in der Sache nicht aus, gebietet aber — und das sollten wir vielleicht auch nach dieser Debatte weiterhin beachten —, die eigene Leidenschaft nicht durch Parolen abzuwerten, die nur allzuoft das Klima der öffentlichen Diskussion bestimmt haben.
Ich habe es für gut gehalten, daß heute morgen von den Sprechern der Fraktionen, vor allen Dingen auch von meinem Fraktionsfreund Vogel, noch einmal gefragt worden ist, worin sich denn die Mitglieder des Hohen Hauses einig seien. Meine Damen und Herren, mit dieser Frage nach der Einigkeit der Mitglieder des Hohen Hauses stellen wir ein prinzipielles Problem unseres parlamentarischen Systems zur Debatte; denn die Frage nach den Gemeinsamkeiten zu stellen, heißt durchaus nicht, Gegensätze zu relativieren. Aber immer ist es einem Parlament eines freiheitlich-demokratischen Staates aufgegeben, bei aller Notwendigkeit einer Rollenverteilung von Regierung und Opposition oder, wie hier, bei einer durch alle Fraktionen gehenden Meinungsverschiedenheit in Einzelfragen, um einen möglichst großen Konsens und um eine möglichst große Konsensbildung bei der Gesetzgebung im Interesse derer, für die wir die Gesetze machen, bemüht zu sein. Das gilt vor allen Dingen auch noch in der dritten Lesung. Das gilt vornehmlich dann, wenn
die Gesetzgebung, wie hier bei der Änderung des § 218, Materien berührt, die zum Bereich der allgemein tragenden Grundwertordnung zählen. Und das ist unbestreitbar der Fall.
Es ist früher, bei der Vorbereitung dieser Diskussion, schon oft gesagt worden, hier könne und solle doch eigentlich nicht mit ganz knappen Mehrheiten abgestimmt werden. Ja, das sollte in der Tat nicht geschehen. Aus gutem Grund sieht unsere Verfassung bei bestimmten Materien sogar die Zweidrittelmehrheit vor. Warum? Weil sie davon ausgeht, daß es elementare Fragen gibt, die eine breite Konsensbildung benötigen, um dann in der Bevölkerung auch die echte acceptatio legis, die echte Annahme des Gesetzes, zu finden. Der § 218 ist eine Vorschrift, die nicht mit knappen Mehrheiten geändert werden sollte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Folgt man den Begründungen der vorliegenden Entwürfe und den Erklärungen, ,die — auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler — abgegeben worden sind, so ist ja in der Tat Übereinstimmung in der Zielsetzung festzustellen. Sie ist heute morgen noch einmal bekräftigt worden: Ziel der Änderung des § 218 könne nur der wirksame Schutz des Lebens sein, müßten der Abbau der Abtreibungsziffern und mehr Hilfe für die in Not und Bedrängnis geratene Frau sein, müsse Beratung sein, um die Aborte, wohlgemerkt: um die Tötung menschlichen Lebens überhaupt zu reduzieren. Es geht ja nicht nur um das Problem des Abbaus der Zahl der illegalen Aborte. Das ist nicht das eigentliche rechtspolitische Problem, vor dem wir stehen; die Änderung der entsprechenden strafgesetzlichen Norm kann sehr leicht zu einem Rückgang der entsprechenden kriminalstatistischen Ausweise führen, sondern es geht darum, ob unser Weg geeignet ist, Tötungen schlechthin zu vermeiden, Tötungszahlen zu verringern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

In diesem Ziele sind wir uns einig, genauso wie wir uns in diesem Hause darüber einig sind, daß es sich bei der Abtreibung um Tötung menschlichen Lebens handelt. Die Einigkeit in den allgemeinen Zielsetzungen, die in diesem Hause herseht, sollte nicht gering veranschlagt werden. Sie stellt ein hohes Gut dar im Hinblick auf die generelle Friedensfunktion, die dem Parlament in einer freiheitlich-pluralistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zukommt und um die das Parlament vornehmlich dann besorgt sein muß, wenn Fragen der Grundwertordnung zur Diskussion stehen.
Die unsere staatliche Ordnung bedingende und tragende Grundwertordnung ist entscheidend nicht nur für unsere jeweilige politische Zielvorstellung — hier also vornehmlich Bekämpfung der Abtreibung, umfassender Schutz jeglichen Lebens und Hilfe für die Frauen —, sondern gibt den Rahmen ab, innerhalb dessen der Weg zur Verwirklichung der Ziele zu suchen ist. Nicht jeder vermeintlich gangbare Weg ist deshalb auch von der Grundwertordnung her erlaubt und möglich, will man nicht die Gesamtgrundwertordnung in Frage stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)





Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709606700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Ostman von der Leye?

Dr. Paul Mikat (CDU):
Rede ID: ID0709606800
Ja.

(Abg. Leicht: Das ist aber die letzte!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709606900
Herr Professor Mikat, haben Sie zur Kenntnis genommen, daß man auch Bedenken bezüglich der Grundwertordnung haben kann, wenn man weiterwirkende Indikationen als Mittel zu dieser Regelung nimmt?

Dr. Paul Mikat (CDU):
Rede ID: ID0709607000
Ich werde darauf, Herr Kollege, noch zu sprechen kommen. Ich habe ja auch nur eine relativ kurze Zeit zur Verfügung und werde das daher, wie das in der dritten Lesung eigentlich gar nicht anders möglich ist, nur noch andeuten können. Aber ich habe das sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich komme darauf noch mit einem Satz zurück.
Daß das menschliche Leben, auch das schon gezeugte, aber noch nicht geborene Leben, zu den elementaren Rechtsgütern dieser unserer Grundwertordnung gehört, ist in diesem Hause unbestritten. Ich halte es für einen großen Fortschritt, daß wir das in dieser Debatte herausgestellt haben. Aber diese Aussage darf nicht heute oder morgen enden. Die haben wir nun weiterzutragen.
Ebenso unbestritten muß aber sein: Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes stellt ein Elementarrecht dar. Diese Verfassungsbestimmung ist die Magna Charta dieser Debatte. Sie lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Meine Damen und Herren, ich habe bereits in der Debatte über die Ehescheidungsrechtsreform von dieser Stelle aus einmal darauf hingewiesen, daß es dem modernen religiös-weltanschaulich neutralen Staat verwehrt ist, spezifisch religiös-ethische Wertvorstellungen — auch wenn es sich um spezifische Wertvorstellungen sogar der größten oder stärksten Gruppe innerhalb der pluralistischen Gesellschaft handeln sollte — unmittelbar und ohne weiteres in die staatliche Rechtsordnung zu übernehmen. Staatliche Rechtsordnung und religiös oder ethisch begründete sittliche Wertordnung sind nicht identisch.
Herr Bundeskanzler, das haben Sie soeben durchaus betont. Aber Ihr Gedanke, den Sie angedeutet haben, als Sie über das Verhältnis von Politik und Ethik gesprochen haben, ist weiterzudenken. Sie haben ihn nicht weitergedacht, sondern Sie haben doch nur seine Problemstellung genannt. Die Beachtung dieses Grundsatzes — da werden Sie mir noch folgen — gehört mit zu den Bedingungen unserer freiheitlichen Existenz.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Keine Gruppe in diesem Hohen Hause beabsichtigt, bei der Änderung des § 218 StGB eine spezifisch konfessionelle sittliche Forderung in das staatliche Strafrecht einzuführen. Die Tatsache, daß die beiden
großen christlichen Kirchen so nachdrücklich für das Recht des ungeborenen Lebens eintreten — das bitte ich zu beachten —, verweist doch dieses Recht deshalb noch nicht in den Kreis der spezifisch religiösethischen Wertvorstellungen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Kirchen treten für viele Wertvorstellungen ein, die zu den allgemeinen Wertvorstellungen in unserer 'Gesellschaft zählen. Es ist schließlich auch noch niemand auf die Idee gekommen zu behaupten, das Eintreten der Kirchen für den Frieden in der Welt sei ein Eintreten für eine spezifisch christliche Wertvorstellung und darum für andere, nichtchristliche Gruppen aus diesem Grunde problematisch oder gar nicht akzeptabel.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ausdrücklich heißt es in der vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegebenen gemeinsamen Denkschrift „Das Gesetz des 'Staates und die sittliche Ordnung", daß weder die spezifischen christlichen Wertvorstellungen noch Wertvorstellungen anderer Weltanschauungen durch die staatlich gesetzte Rechtsordnung verwirklicht werden können und daß Religionen und Weltanschauungen nicht der Versuchung erliegen dürfen, sich mit Mitteln der staatlichen Rechtsordnung als alleinberechtigt durchzusetzen.
Um einen solchen Durchsetzungsanspruch geht es — entgegen weit verbreiteter Meinung — hier nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn das Recht auf Leben zu den elementaren Grundrechten unserer Rechtsordnung gehört und wenn die Kirchen dafür eintreten, dann treten sie als freie Kräfte unserer Gesellschaft für unsere elementare Grundwertordnung ein und nehmen damit wie andere gesellschaftliche Gruppen am allgemeinen Wertbildungsprozeß unserer Gesellschaft teil. Wer ihnen dieses Recht beschneidet oder bestreitet — ich sage nicht, daß das einer in diesem Hohen Hause getan hat, um nicht mißverstanden zu werden; aber es ist wichtig, daß wir das nach draußen deutlich machen —, der bestreitet damit nicht nur eine Rechtsposition der Kirchen, sondern stellt damit grundsätzlich die allgemeine freie Gesellschaftsordnung und die Rechtsposition aller freien Kräfte der Gesellschaft in Frage.

(Beifall bei ,der CDU/CSU.)

Die Einigkeit in der Zielsetzung und die Bindung des von uns zu beschreitenden Weges, der hier streitig ist, an unaufgebbare, in unserer Verfassung zum Ausdruck kommende vorgegebene Grundwerte sollte uns davor bewahren, die eine oder die andere Lösung als „konservativ" oder „progressiv" oder „liberal" oder „nichtliberal" zu bezeichnen. Jeder, der das Problem auch nur andenkt, der spürt doch: Das sind Begriffe, die im Zusammenhang mit der Fragestellung hier überhaupt nicht greifen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)




Dr. Mikat
Für denjenigen, der sich an der Sache orientiert oder der sich darum bemüht, sich an der Sache zu orientieren, erweist sich doch die Fragwürdigkeit solcher Schablonen schon sehr bald.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr gut!)

Ist nicht die sogenannte Fristenregelung unter kultursoziologischem und kulturanthropologischem Aspekt dann die eigentlich konservative und nach rückwärts gerichtete Lösung? Denn immerhin ist sie doch Absage an einige hundert Jahre naturwissenschaftlich-medizinischen Fortschritts, in denen wir gelernt haben, daß es sich auch beim Embryo um individuelles menschliches Leben handelt und in denen an die Stelle platonischer und auch thomistischer, ja noch mittelalterlich philosophischer und theologischer Spekulation die naturwissenschaftliche Ratio treten konnte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dieses naturwissenschaftliche Wissen um das, was Embryo und Fötus sind, haben Frühzeiten menschlicher Kulturen nicht gehabt, und auch Antike und Mittelalter haben hierüber keine sicheren naturwissenschaftlichen Kriterien entwickeln können. Nichts verdeutlicht das besser als die Auffassung des römischen Rechts, wonach der Emlbryo als pars ventris, also als Teil des mütterlichen Leibes, angesehen wurde. Diejenigen, die 'bei Demonstrationen hinter Plakaten und Transparenten herliefen, auf denen geschrieben stand: „Mein Bauch gehört mir!", werden sich wohl zum größten Teil nicht darüber im klaren gewesen sein, welchem Kulturrückfall sie damit huldigten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber kulturgeschichtliche Besinnung steht dem Gesetzgeber gut an. Auch das, was Frau Kollegin Schuchardt von ,der Gleichberechtigung der Frau sagte, darf ich vielleicht einmal anmerken. In alten Zeiten galten Gesetze gegen die Abtreibung — auch sie hat es ja in der späten römischen Zeit .gegeben — nicht dem 'Schutz des werdenden Lebens, sondern zumeist dem Schutz des väterlichen Verfügungsrechts, waren also Ausdruck der hausherrlichen patriarchalischen Gewalt. Daß man so dachte und vielleicht auch denken mußte, hatte seine entscheidenden Ursachen in mangelnden biologischen und medizinischen Kenntnissen. Unter diesem Gesichtspunkt könnte man heute in der Tat alle Versuche, dem Embryo die Individualität im Rechtssinne abzusprechen, als Akte kultursoziologischer Rebarbarisierung einstufen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es ist immerhin interessant, daß in Deutschland der Gedanke, daß die allgemeinen Rechte der Menschheit auch den ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis an zukommen, vor allen Dingen in der Aufklärung, auf die sich vornehmlich die Liberalen in unserem Land als eine der großen Zeiten europäischen Geistes berufen, seinen deutlichsten Ausdruck fand. Es war das Preußische Allgemeine Landrecht, sicherlich eine der großen juristischen Leistungen der deutschen Aufklärung, das bestimmte — ich darf zitieren —:
„Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis."

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Donnerwetter!)

Im Anschluß an diese Bestimmung des Preußischen Allgemeinen Landrechts stellt auch Dürig in seiner Kommentierung des Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes die Frage: „Was sollte wohl aber ein allgemeineres Recht der Menschheit sein als das Recht auf Leben überhaupt?"

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Bundeskanzler, damit komme ich zu Ihrer Frage zurück. Wenn wir beide uns in Fragestellung — Mensch oder starre Prinzipien? — und Antwort, also auch darin einig sind, daß nicht „starre Prinzipien", sondern „Mensch" gilt — und die Frage hat zu lauten, wie die Grundwertordnung beschaffen sein muß, um den Menschen zu schützen —, dann müßten wir uns zumindest auch in einem einig sein; und dazu haben Sie hier heute nicht gesprochen — —: über die Grundfunktion des staatlichen Strafrechts.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709607100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Paul Mikat (CDU):
Rede ID: ID0709607200
Nein, im Augenblick nicht!

(Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört! — Unglaublich!)

Dann müßten Sie, Herr Bundeskanzler, doch zumindest auch darüber nachdenken: In welchem Verhältnis stehen Norm und Ausnahme?

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Denn dann darf es sich doch auch unter strafrechtlichem Gesichtspunkt — denn auch Sie behalten doch für den Komplex als solchen das Strafrecht bei — hier allenfalls um Ausnahmeregeln für bestimmte Fälle handeln,

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

niemals aber um eine prinzipielle befristete Freigabe!

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Bundeskanzler, ich habe vollen Respekt davor, wenn Sie gesagt haben — und es kommt ja selten vor, daß so etwas geschieht —: Ich habe mich im Verlaufe der Debatte anders entschieden. Über diese Ihre Entscheidung darf ich nicht richten und will ich nicht richten; ihr gebührt als Ausdruck Ihrer Gewissensentscheidung mein Respekt. Aber, Herr Bundeskanzler, meine Frage bleibt nach wie vor: Die Regierung der vorigen Legislaturperiode hat den Grundsatz der prinzipiellen Unverfügbarkeit menschlichen Lebens mit ihrem Entwurf vor dieses Haus gestellt, Wie kommen wir als Gesetzgeber da-
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6487
Dr. Mikat
zu, das Verhältnis von Regel und Ausnahme, von Norm und Ausnahme umzudrehen?

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Kollege Maihofer, Sie wissen so gut wie ich —

(Abg. Kroll-Schlüter: Und dabei liest der Kanzler!)

ich weiß es, und ich sage das nicht als Angriff, sondern um es s zu klären —: die Tatsache, daß Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes — und das ist ja nicht eine starre Rechtsnorm oder ein juristischer Formelkram, sondern hier sind wir mit der Existenzgrundlage unseres Staates konfrontiert —

(Beifall bei der CDU/CSU)

exzeptionell, in der deutschen Verfassungs- und Rechtsgeschichte eine solch klare, — nicht nur deklaratorische, sondern wie alle Grundrechte, den Gesetzgeber unmittelbar bindende Vorschrift darstellt, hat doch seinen geschichtlichen Kontext in den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit, von denen wir alle hier uns weit entfernen und die wir alle verabscheuen.
Und eine Frage — es fällt mir nicht leicht, sie zu stellen, aber ich muß sie, jedenfalls für mich stellen können, meine Damen und Herren —: Hat nicht dieses unser Volk wie kaum ein anderes, ja wie kein anderes Volk gegen das Leben gesündigt, und sind wir darum nicht — unabhängig von rechtsvergleichenden Blicken in die östliche oder die westliche Welt — verpflichtet, wie kein anderes Volk das Bekenntnis zur grundsätzlichen Unverfügbarkeit menschlichen Lebens abzugeben?

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Kollege Maihofer, Sie haben ausgeführt — auch der Herr Bundeskanzler hat ja diesen Ihren Gedanken aufgegriffen, und ich habe das natürlich nicht nur so dahingehört, sondern habe es zum Anlaß auch eines Überdenkens genommen; wir hatten ja gestern abend noch einmal kurz darüber gesprochen, und Sie wissen, daß mich das genauso wie Sie bewegt —, das Wertbewußtsein habe sich im Laufe der Zeit verändert.

(Abg. Leicht: Eine ganz gefährliche Aussage!)

Herr Kollege Maihofer, ich stimme mit Ihnen darin überein, daß der Bedingungskranz der Werte nicht ein für allemal außergeschichtlich vorgegeben ist — was seinen Inhalt angeht —, sondern in seinen Akzentuierungen und historischen Stellenwerten einem geschichtlichen Wandlungsprozeß unterliegt. Aber, Herr Maihofer, woher nehmen wir, Sie und ich, etwa die Kriterien, um zu sagen: „In diesem Punkt hat sich das Wertbewußtsein der Bevölkerung geändert", wenn wir dieses Wertbewußtsein wieder einmal an den elementaren Fragen schärfen und aus der Vordergründigkeit der Frage herausheben, wie wir den § 218 regeln wollen? Bei aller Bedeutung, die dieser Regelung zukommt, — woher nehmen wir die Kriterien, um sagen zu können, zu wieviel Prozent und wieso sich das geändert hat? Können wir diese Kriterien nur rechtsvergleichend gewinnen? Wenn wir — was ich Ihnen nicht bestreite, Herr Maihofer — in einem Prozeß des Wertbewußtseinswandels stehen, was ist dann die Funktion des Gesetzgebers?

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich frage nur im Hinblick auf das ethische Minimum. Denn, Herr Kollege Maihofer, so sehr wir beide wahrscheinlich darin übereinstimmen, daß die ethische Ordnung, die die Kirchen uns vorstellen, nicht identisch ist mit dem vom Strafrecht zu schützenden ethischen Minimum: das ethische Minimum ist ja letztlich nicht unverrückbar da, sondern der Gesetzgeber muß darauf bedacht sein, wenigstens den Blick für dieses ethische Minimum offen und scharf zu halten, soll das Ganze nicht Schaden leiden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich teile nicht Ihre Auffassung, daß der eigentliche Konflikt zwischen der Menschenwürde der Frau auf der einen Seite und dem Artikel 2 Abs. 2, d. h. dem Recht des Kindes auf Leben, auf der anderen Seite besteht.
Herr Kollege Maihofer, auch die Indikationenlösungen — ich sehe, Herr Präsident, ich muß zum Schluß kommen; ich werde also kürzen müssen —, die ja nicht in dem Sinne auf 'dem klassischen Prinzip der Rechtsgüterabwägung aufbauen, daß in der Tat jeweils vergleichbares Rechtsgut mit vergleichbarem Rechtgut in Konkurrenz steht, sondern denen ein ganz anderes Prinzip zugrunde liegt, nämlich das Prinzip der Zumutbarkeit, auch diese Indikationenlösungen — alle drei — halten einen Grundsatz hoch, nämlich den der prinzipiellen, auch unter den Schutz des Strafgesetzbuches gestellten Unverfügbarkeit des Lebens und ,das Absehen von Strafe in ganz bestimmten Fällen, ja, eigentlich in den schweren Fällen, wo der Richter oder das Gericht angesichts der Tragik des Einzelfalls ohnmächtig oder stumm werden kann. Auch diese Fälle gibt es. Aber weil es diese Fälle gibt, dürfen wir doch nicht generell den Strafschutz für das Grundrecht Leben beseitigen

(Beifall bei .der CDU/CSU)

und damit den Blick der Allgemeinheit dafür trüben, worum es geht.
Herr Kollege Maihofer, die Frage muß ich jetzt offen stellen — Herr Bundeskanzler, auch an Sie diese Frage, denn auch Sie haben das angesprochen —: Warum dann ab ,dem dritten Monat? Jedermann in diesem Hause weiß, für den dritten Monat hat nicht irgendein in der Natur des Embryo oder des Fötus liegendes Kriterium gesprochen, sondern das Kriterium der operativen Möglichkeiten für die Mutter, ein wichtiges Kriterium. Ich frage das Haus: Angenommen, es gelänge der medizinischen Wissenschaft in ihrem weiteren Fortschreiten, eine Methode, vielleicht sogar eine Pharma-Methode zu entwickeln, die bis zum fünften Monat völlig ungefährlich wäre, sowohl für das Kind — also die Mortalitätsraten dort nicht steigernd — als auch für die Mutter! Würden wir dann vom dritten auf den fünften Monat umsteigen dürfen? Ich glaube, ich brauche diese Frage hier nicht zu beantworten. Das



Dr. Mikat
Kriterium kann also nicht im schutzwürdigen Objekt oder Subjekt des § 218 gefunden werden; es liegt ja offenbar nicht dort, sondern außerhalb. Wir müssen aber bemüht sein, das schutzwürdige Rechtsgut des § 218, so es nicht eine ersatzlose Streichung geben soll — die will ja niemand —, als solches zum Ausgangspunkt unseres Denkens über die Reform zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Unter diesem Gesichtspunkt und ,damit komme
ich zum Schluß; ich muß leider manches hintanstellen — sind die drei Indikationenentwürfe einander näher als dem Fristenentwurf. Sie sind auch unserer Verfassungs- und Grundwertordnung näher als der Fristenentwurf, bei allem, was sie im einzelnen voneinander unterscheidet.
Lassen Sie mich zum Abschluß eines sagen: Wir haben die Argumente ausgetauscht, und ich habe versucht — unter Überschreitung meiner Zeit, wie ich zugebe —, noch einmal auf ,den Kernpunkt des uns Bewegenden zurückzukommen. Wir haben die Argumente in Respekt voreinander gehört, und wir sollten diesen Respekt mit hinaustragen. Wir haben uns gegenseitig, Herr Bundeskanzler, hier wohl deutlich gemacht, daß es uns schwerfällt. Wir bleiben an unser Gewissen gebunden, selbstverständlich. Aber wir haben unsere Entscheidung unabhängig von Lösungen anderer Länder zu treffen. Hier kommt es nicht darauf an, wie man es in Schweden, in den USA, in Osterreich oder sonstwo gemacht hat. Wir haben zu entscheiden. Wir sind mit unserer Entscheidung hineingestellt in unsere geschichtliche Vergangenheit und Erfahrung, und wir müssen den Blick frei halten verantwortlich für die Zukunft. Es ist eine schwere Entscheidung, wie ich zugebe. Möge sie zugunsten des Lebens ausfallen, das wir ja alle wollen! Der eigentliche Kampf um dieses Leben geht weiter und beginnt vielleicht erst.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709607300
Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709607400
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Herr Kollege Mikat, dies war in der Tat eine eindrucksvolle Rede, eine eindrucksvolle Rede nicht zuletzt deshalb, weil Sie in Ihrer Art und in Ihrer Argumentation etwas ausgesprochen haben, was letztlich der allgemeinen Grundüberzeugung entspricht: daß nämlich das Rechtsgut Leben jenes Rechtsgut unserer Grundrechtsordnung ist, das mit aller Entschiedenheit und ohne jeden Vorbehalt des größten Schutzes bedarf und ihn verdient, den wir finden können. Nur — und dies möchte ich ebenso eindeutig sagen, Herr Kollege Mikat , ich meine, die seit Jahren und auch in diesen Tagen geführte Debatte erlaubt es eigentlich niemandem in diesem Hause, sich auf solche grundsätzlichen Feststellungen zu beschränken, ohne sich gleichzeitig ebenso aufrichtig und nachdrücklich auch der Frage zu stellen: Wie soll denn dieses Grundrechtspostulat verwirklicht werden?

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Leicht: Das haben wir doch die ganze Zeit getan, meine ich!)

Hier ist eine Bitte, die ich an Herrn Kollegen Mikat und diejenigen richte, die, wie er, debattieren, debattiert haben und, wie ich befürchte, auch in Zukunft noch debattieren werden. Herr Kollege Mikat und viele andere haben in dieser Debatte diese oder eine solche Position unter Berufung auf unsere Verfassung bezogen und beschrieben. Gewiß, hier ist die Verfassung als die gemeinsame Basis für uns alle gefragt. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir von daher argumentieren, meine ich, muß zunächst einmal die Frage gestellt werden, ob denn eigentlich das, was wir heute haben, ob denn der Zustand in unserer Gesellschaft und der Zustand in unserem Recht mit all seinen Auswirkungen in Einklang gebracht werden kann mit dem, was die Verfassung von uns fordert.
Hier ist von den verschiedensten Seiten zur Beschreibung des Zustandes in unserer Gesellschaft und zu den Auswirkungen auf die Rechtsordnung so viel gesagt worden, daß das nicht wiederholt zu werden braucht. Aber es ist dabei bisher wohl die Auseinandersetzung mit der folgenden Frage noch etwas zu kurz gekommen. Es gehört zu den Grundsätzen jedes Rechtsstaats — auch unseres —, daß sich derjenige, der in Not ist, wehren darf.

(Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Sehr richtig!)

Dies ist ein Grundsatz, der nicht einmal aufgeschrieben sein muß, um ein selbstverständlicher Grundsatz jeder Rechtsordnung zu sein. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob wir es uns in dieser Debatte so einfach machen und so tun können, als sei die Lage, in der eine Frau eine unerwünschte Schwangerschaft hat, nicht eine Lage, in der sich die Frage so für sie ganz persönlich stellen kann, daß sie dem entspricht, was wir mit dem Grundsatz, den ich soeben genannt habe, vergleichen können.

(Abg. Leicht: Nun, das ist doch in allen Vorschlägen!)

Die Konfliktsituation — und ich meine, da müssen Männer sehr zurückhaltend sein, wenn sie davon sprechen, weil ihre Fähigkeit, dieses zu beurteilen, immer nur begrenzt sein kann —, in die jede Frau durch jede Schwangerschaft geraten kann, ist eine Situation, die auch in und von unserer Rechtsordnung nicht nur Achtung, sondern auch Beachtung erfordert. Hier liegt einer der entscheidenden Begründungsansätze für die dringende und drängende Forderung nach Reform. Denn das geltende Recht gibt auf .die Frage: Wie achten wir denn eigentlich jene Konfliktsituation, in die Frauen geraten können? nicht etwa eine unbefriedigende, sondern überhaupt keine Antwort. Diese geltende Rechtsordnung kennt nur eine rigorose Reaktion. — Auch dann, wenn eine Frau in einer Notlage ist, weiß das geltende Recht als einzige Antwort nur die Feststellung des Strafgesetzes: Sie muß bestraft werden und der Arzt, der ihr hilft, obendrein. Ich frage Sie: Ist
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode; — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1974 6489
Bundesminister Jahn
eigentlich eine solche Regelung mit dem Rechtsstaatgebot unseres Grundgesetzes in Einklang zu bringen? Müssen wir, wenn wir von Verfassungswerten sprechen, nicht auch diesen Geboten der Verfassung in unserer Auseinandersetzung um die Regelung des Problems angemessenen Raum geben?
Die Antwort kann und darf nicht darin allein bestehen, daß sich der Staat um der respektablen Achtung vor einem der tragenden Grundsätze unserer Verfassung willen, dem Anspruch auf Schutz des Lebens, ,darauf zurückzieht und sich darauf beschränkt, festzustellen: Hier muß nicht eine Lösung des Konfliktes, sondern Strafe die Antwort sein. Diese Regelung ist falsch, unid diese Regelung fordert die Reform. Sie fordert sie, weil sie nicht in Einklang mit anderen auch beachtenswerten Grundsätzen unserer Grundrechtsordnung steht, Herr Professor Mikat. Unid ich meine — und damit meine ich nicht Sie —, manch einer, der in dieser Debatte gesprochen hat und hier schlicht Noten verteilt: dies stimmt mit der Verfassung überein und jenes nicht, irrt sich, wenn er meint, ,die Bewertung auf einen solchen Maßstab verkürzen zu können. Die Verfassung gibt so simple Antworten nicht; sie ist sehr viel unibequemer, als manch einer, der mit ihr argumentiert, glaubt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Aufgabe muß sein, eine Rechtsordnung zu entwickeln, die eine Notlage, in der sich eine Frau empfindet, so löst, daß es mit der Rechtsordnung, mit unserer Verfassung, mit unserem Verfassungsverständnis in Einklang gebracht werden kann.
Nun hat diese Debatte, nicht nur dieser paar Tage, aber auch sie noch einmal bekräftigend, eines als gutes Ergebnis gehabt — es ist mehrfach gesagt worden, aber es kann wohl nicht oft genug gesagt und nachdrücklich genug unterstrichen werden —. die Erkenntnis, daß die Antwort auf diese schwierige Konfliktsituation nicht letztlich im Strafrecht gefunden werden kann. Dies ist nicht nur in diesem Hause allgemein anerkannt, sondern wächst auch darüber hinaus. Ich meine, dies darf nun nicht dazu führen, daß daraus ein Allgemeinplatz wird, den man sozusagen immer als Abwehrzaun um sich aufbaut, wenn man in Bedrängnis kommt, wenn man in die strafrechtliche Debatte im engeren Sinne kommt, sondern dies muß ein wesentliches Element für die Beurteilung auch aus verfassungsrechtlicher Sicht sein.
Die Frage, was die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, was die soziale Ordnung — auch die staatlich verfaßte soziale Ordnung — und was letztlich das Strafgesetz insgesamt zur Lösung des Konflikts beitragen können, muß der Maßstab und die Grundlage für die verfassungsrechtliche Beurteilung dessen sein, was am Ende dieses Weges und dieser Auseinandersetzung als Reform stehen soll. Wer dies ausläßt, begibt sich entscheidender Beurteilungselemente oder verdeckt sie, je nachdem. Ohne diese Beurteilungselemente ist aber eine gerechte und genaue Bewertung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich.
Ich meine deshalb, daß alles an Maßnahmen, was in der Gesellschaft auf Grund dieser Diskussion in den letzten Monaten und Jahren entwickelt worden ist und sich entwickelt hat, ein wichtiges Stück Hilfe zur Durchsetzung des Grundsatzes ist, daß Leben geschützt werden muß.

(Zustimmung bei der SPD.)

Ich meine deshalb, daß alles das, was an Entscheidungen dieses Hauses getroffen worden ist — ich nenne jetzt stellvertretend für die Vielzahl von Regelungen das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz und das, was damit verbunden ist —, ein wesentliches Stück Beitrag zum besseren Schutz des ungeborenen Lebens in unserem Lande ist. Die notwendigen weiteren Schritte müssen folgen. Wir dürfen ja in dieser Diskussion nicht bei dem stehenbleiben, was wir heute erreicht haben. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß dies — hart ausgedrückt — erste Schritte sind, denen viele weitere werden folgen müssen. Alles das, was auf diesem Gebiet weiter geschehen kann und geschehen muß, wird ein Ausbau des Schutzes des Lebens und ein Ausbau der Anerkennung des Schutzes des Lebens in unserer Gesellschaft sein und sein müssen.
Wer hier von Verfassung spricht, der muß den Auftrag der Verfassung — auch abgeleitet aus dem, was die Verfassungsrechtler auf die Formel des Art. 2 Abs. 2 zu bringen versuchen — ernst nehmen. Er muß in Kenntnis der bisherigen tatsächlichen Situation auch ehrlich genug sein, zu sagen: Dies ist nicht nur mit den Mitteln des Strafrechts unvollkommen zu machen, sondern dies ist überhaupt nur zu bewältigen, wenn alle jene Anstrengungen zum Ausbau der sozialen Ordnung dieses Landes ernsthaft betrieben werden, von denen hier immer wieder die Rede gewesen ist.
Das Ziel von der Verfassung her, Leben und ungeborenes Leben besser zu schützen, kann nur in der Weise erreicht werden, daß wir uns darum bemühen, in unserer Gesellschaft eine Lage herbeizuführen, die das Maß möglicher Konflikt- oder Notsituationen für jede einzelne Frau im Falle einer Schwangerschaft auf den geringstmöglichen Stand herunterdrückt. Wir müssen die Freiheit der Entscheidung erreichen, damit jede Frau in eigener Verantwortung und ohne Zwang durch äußere Lebensumstände wirklich von sich aus ihren gewollten Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens leisten kann. Ich bin zutiefst davon überzeugt: nur und erst, wenn uns dies gelungen ist, werden wir Anspruch darauf erheben können, festzustellen: Der Schutz des ungeborenen Lebens ist so gesichert, daß wir dem Gebot der Verfassung Genüge getan haben.
Meine Damen und Herren, wenn man auf diesem Hintergrund die Frage stellt, welchen Beitrag und welches Gewicht für die verfassungsrechtliche Beurteilung danach das Strafrecht noch haben kann, dann sage ich Ihnen aus meiner Wertung: Wir sind heute mit dem noch bestehenden Zustand in unserer Gesellschaft, in unserer Rechtsordnung, auch in unserer Strafrechtsordnung so weit von einer verfassungskonformen Regelung entfernt, daß jede — ich sage dies jetzt ganz bewußt — der hier erörterten ein-



Bundesminister Jahn
schließlich der jetzt zur Entscheidung anstehenden strafrechtlichen Regelung einen besseren Verfassungszustand herstellen wird, als es mit der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes verbunden wäre.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709607500
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709607600
Ja, bitte!

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0709607700
Herr Bundesminister, läßt sich diese Aussage, die Sie eben getroffen haben, damit vereinbaren, daß zu dem Zeitpunkt, als Sie und der Herr Bundeskanzler den Entwurf 1969 einbrachten, das gleiche geltende Recht bestanden hat und daß ,dann doch logischerweise die gleiche Entfernung von der Verfassung seitens des geltenden Rechts vorlag und daß Sie trotzdem in der Begründung zu dem Entwurf erklärt haben, daß die Fristenregelung nach Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Verfassung in Einklang stünde?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709607800
Herr Kollege Jäger, erstens bin ich im Augenblick nicht dabei, hier historische Forschungen anzustellen, und zweitens

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Abg. Dr. Barzel: Das kann ich verstehen! — Abg. Rawe: Bißchen billig!)

— nein, machen Sie sich das nicht so einfach — bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld; ich komme auf diese Ihre Frage zurück. Aber lassen Sie mich das bitte in dem Zusammenhang tun, in dem ich das gerne erörtern möchte.
Meine Damen und Herren, jede denkbare und hier angestrebte strafrechtliche Lösung wird dazu führen, daß die Qualität des Lebensschutzes besser sein wird, auch im Sinne der Grundrechtsordnung, wie sie uns die Verfassung vorschreibt. Denn jede Reform — ich unterstreiche dies noch einmal — führt uns näher an die Grundwertentscheidungen des Grundgesetzes heran.
Welchen Weg die Reform des Strafrechts letztlich gehen wird, darüber wird gestritten. Ich weise noch einmal darauf hin: es geht nicht darum, hier eine sittliche Wertung von Entscheidungen im Einzelfall zu treffen.
Ich meine, am Ende dieser Debatte darf man wohl eines feststellen: Es kann nicht bestritten werden, daß die Vertreter der beiden Gegenpositionen, derjenigen, die im Sinne einer grundlegenden Reform für die Fristenregelung, und derjenigen, die für eine erweiterte Indikationenregelung eintreten—Sie wissen, daß ich zu Ihnen gehöre; dies sage ich nur der Vollständigkeit halber auch einmal —, daß also beide Seiten in dieser Debatte nicht aneinander vorbeigeredet, sondern aufeinander gehört haben und aufeinander zugegangen sind.
Deswegen, Herr Kollege Jäger, ist Ihre Frage mehr eine Frage für Historiker als ein Beitrag zur politischen Auseinandersetzung. Wir haben uns heute und hier mit einem Vorschlag im Sinne der Fristenregelung auseinanderzusetzen, der nicht mehr dasselbe ist wie das, was am Anfang dieser Debatte politisch vertreten worden ist,

(vereinzelter Beifall bei der SPD)

sondern der eine bewußte Auseinandersetzung in der Diskussion im doppelten Sinn aufgenommen hat: einmal im Sinn von „angenommen" und dann in seiner Formulierung.
Was mich an dieser Debatte, so viel Lobenswertes über sie gesagt werden mag, bei vielen doch irritiert, ist, daß von dieser Weiterentwicklung in der Diskussion zu wenig Kenntnis genommen und zu wenig eingeräumt wird, daß doch die Ausgangspositionen nicht unverrückbar bestehengeblieben sind. Leisten wir denn einen Beitrag zur Lösung des Problems, wenn wir einmal eingenommene Grundpositionen und Grundgegenpositionen hier rechthaberisch und dramatisch verteidigen und darüber vergessen, daß jede Mehrheitsentscheidung dieses Hauses nach den Regeln unseres demokratischen Staates Gesetz wird und von allen geachtet werden muß? Ich meine, die Auseinandersetzung — erst recht die im Parlament — sollte nicht dazu dienen, ,die Schwierigkeiten der Aufgabe noch zu vertiefen, sondern sie sollte helfen, darüber hinaus nach vorn zu sehen.
Ich sage das bezogen auf die jetzt vorliegende Fassung der sogenannten Fristenregelung. Sehr viel stärker als am Beginn der Debatte wird hier der Grundsatz anerkannt, den ich für den in der Auseinandersetzung entscheidenden Grundsatz halte. Im Widerstreit zweier Rechtsgüter, des ungeborenen Lebens und seines Anspruchs auf bestmöglichen Schutz sowie der Rechte der Frau, muß in einer für die Rechtsordnung glaubhaften Weise im Einzelfall abgewogen werden. Niemand wird bestreiten können und dürfen, daß das Beratungsgebot, so wie es in der jetzigen Fassung der Fristenregelung vorgesehen ist, für die Frau dahin führt. Wir werden noch darüber zu sprechen haben, wie das dann zu bewerten ist. Aber diese Feststellung ist deshalb notwendig, meine Damen und Herren, weil ich meine: Spätestens mit dieser Feststellung ist eindeutig auch der Punkt geklärt, der hier — zumindest nach den Andeutungen einiger Kollegen — wohl zu einem prinzipiellen Verfassungsstreit gemacht werden sollte.
Jawohl, es gibt die eindeutige Weisung des Grundgesetzes: Leben muß geschützt werden. Das Grundgesetz sagt nichts darüber — wir sollten an diesem Punkte genau sein —, ob das ungeborene Leben damit gemeint ist. Sie wissen, daß die Väter des Grundgesetzes diese Frage nicht entschieden haben. Sie wissen, daß es Streit darüber gibt, wieweit Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes tatsächlich reicht. Ich entscheide mich dafür und sage eindeutig: Im Zweifel muß diese Weisung des Grundgesetzes weit verstanden werden. Allerdings gibt das Grundgesetz keine Antwort auf die Frage, wie dieser Schutz des Lebens aussehen soll. Dafür gibt



Bundesminister Jahn
es keine Weisung. Meine Damen und Herren, deshalb kann das, was jetzt als Vorschlag der Fristenregelung hier im Parlament so zur Entscheidung steht, von niemandem glaubhaft und überzeugend mit dem Etikett versehen werden, es stünde mit der Verfassung nicht im Einklang. Auch diese Regelung steht nicht im Widerspruch zu unserem Grundgesetz.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)

Ich fühle mich verpflichtet, diese Feststellung hier zu treffen, vor allen Dingen auch nach demjenigen, was hier gestern — teilweise unter Mißbrauch früherer Äußerungen; aber darüber will ich nicht rechten — gesagt worden ist, auch wenn damit für mich persönlich eine schwierige Frage noch nicht beantwortet werden kann. Die Feststellung, daß etwas nicht im Widerspruch zur Verfassung, sondern im Einklang mit der Verfassung steht, erspart niemandem von uns die Beantwortung der Frage, ob ihm bei der Bewertung dieser Regelung das, was nicht nur, aber auch auf diesem Gebiete zum Schutze des ungeborenen Lebens notwendig ist, als genügend erscheint. Diese Bewertung — darauf reduziert sich die letzte Entscheidung jedes einzelnen von uns — muß jeder für sich vornehmen. Ich sage: Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Ich finde keine Antwort, von der ich behaupten könnte, jeder andere müsse sie so übernehmen können.
Ich glaube nach wie vor, daß dem Gebot, den Konflikt zu lösen, gleichwertig, mit gleichen Chancen und gleichen Gewichten, am besten durch eine Indikationenregelung hätte Rechnung getragen werden können, allerdings durch eine Indikationenregelung, die — um auch idles deutlich zu sagen — keine Beschränkung in der Frage der Konfliktfälle vorsieht, sondern jeden uns denkbaren Konflikt zur Abwägung stellen läßt.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD.)

Meine Damen und Herren, dieses bleibt mein Einwand gegen den Vorschlag, den die Mehrheit meiner Freunde hier vertritt. Diese notwendige Abwägung wird auch mit dem Beratungszwang nicht in so starker und so nachhaltiger Form gesichert, daß ich es — gemessen an dem Gewicht des Gebotes, in allen Bereichen gegenüber dem ungeborenen Leben höchsten Schutz 'anzuwenden — als ausreichend ansehen kann.
Meine Damen und Herren, ich habe mit dieser Feststellung eine für mich persönlich nicht einfache Entscheidung und Bewertung vorgenommen. Ich glaube aber, daß ich in dem Ringen um eine richtige Antwort nicht darauf verzichten kann, zu sagen, daß ich für eine Regelung, nach der bei der Abwägung nicht beiden, die hier Rechte in die Abwägung einbringen, dem ungeborenen Leben und der Frau, gleiche, volle gleiche Chancen eingeräumt werden — das ist meine endliche Wertung des Vorschlags, der jetzt von den Koalitionsfraktionen hier vorliegt —, nicht stimmen kann. Diese Frage, wie hoch wir diesen Punkt einschätzen, kann nur jeder mit sich allein ausmachen.
Man kommt nicht häufig in die Lage, daß man sich I in Widerspruch zur Mehrheit seiner eigenen Freunde stellt. Wer das Wort von der Solidarität auch als einen Ausdruck der politischen Verbundenheit nicht mißbraucht, sondern ernst meint, muß erkennen, daß man solche Entscheidungen nicht leichthin trifft. Entscheidungen dieser Art kann man nur treffen, wenn man sicher sein kann, daß sie auch in Solidarität respektiert werden.

(Beifall.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709607900
Das Wort hat Herr Bundesminister Maihofer.

Dr. Werner Maihofer (FDP):
Rede ID: ID0709608000
Herr Kollege Hirsch hat mir seine Redezeit überlassen, damit ich Ihnen, Herr Mikat, doch noch eine letzte Antwort gebe. Ich glaube, das sind wir Ihnen alle schuldig.

(Abg. Vogel [Ennepetal] : Niemand gibt die letzte Antwort!)

Sie haben mit dankenswerter Klarheit die Kernfrage, um die es in dem Ringen um die bestmögliche Lösung geht, am Ende der Debatte noch einmal ins Zentrum gerückt, und gerade weil sie das getan haben, kann das, was Sie gesagt haben, nicht unwidersprochen bleiben. Sie haben zwar auf die große Leistung der bürgerlichen Aufklärung hingewiesen, die allgemeinen Menschenrechte vor alles andere zu setzen; aber dabei haben Sie es sich doch — ich darf das ganz nüchtern feststellen zu einfach gemacht. Diese allgemeinen Menschenrechte heißen ja nicht nur Recht auf Leben, Recht auf Gesundheit, wie sie Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes garantiert, sondern sie sind vor allem anderen das, was in Art. 1 unseres Grundgesetzes steht, der Grundwert schlechthin, die Fundamentalnorm katexochen, nämlich:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das steht vor allem. Diese Würde des Menschen steht auch noch vor dem Schutz der Güter des Menschen, auch der Güter, die in Art. 2 geschützt sind. Was heißt das? Die fundamentale Kollision, um die es hier geht, ist eben, diese Würde der Frau auf der einen Seite, ihre Menschenwürde — oder wie ich gestern gesagt habe: ihr Menschenrecht, d. h. ihr Recht auf verantwortliche Selbstbestimmung als Frau und Mutter —, zu achten und auf der anderen Seite das Recht des Kindes auf Leben zu schützen. Wenn wir uns nichts vormachen, müssen wir erkennen: Dieses letztere, das Lebensrecht des Kindes, schützt keine einzige hier zur Debatte stehende Regelung absolut, jede nur — da sind wir einig — mehr oder weniger relativ. Wenn Sie nicht nur auf die Normen blicken, sondern auf die Fakten, dann wird dieser Schutz noch relativer. Schon das geltende Recht ist zwar sehr restriktiv in seinem Indikationenkatalog, der richterrechtlich entwickelt worden ist, aber faktisch ist es mehr oder weniger gegenstandslos. Deshalb — und darauf kommt alles an — ist klar zu sehen, daß alle diese Bekundungen, in denen wir übereinstimmen, daß wir die Unantastbarkeit mensch-



Bundesminister Dr. Dr. h. c. Maihofer
lichen Lebens bewahren wollen, immer zugleich im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter zu sehen sind. Nur wenn man das in gleicher Weise sieht und klar sagt, daß es hier nur einen relativen Schutz des Lebens gibt, ebenso wie auch nur eine relative Achtung der Würde und damit der Selbstbestimmung der Mutter, stellt man sich ehrlich dem Austrag des Wertkonflikts, um den es hier geht.
Nun muß ich Ihnen doch vorwerfen, daß Sie in Ihrem letzten Gesprächsbeitrag zwar die eine Seite belichtet, ja überbelichtet haben, die andere aber doch ganz unterbelichtet, wenn nicht gar verdunkelt haben. Es geht, wenn man beide Seiten gleich deutlich sieht, um einen barbarischen, ich sage: brutalen Konflikt. Daran ändert keine der hier zur Debatte stehenden Regelungen etwas, ob nun restriktive oder extensive Indikationenregelung oder Fristenregelung.
Hier liegt — und das möchte ich am Schluß meines kurzen Beitrages klar herausstellen — in zweifacher Hinsicht der Grundunterschied unserer Wertüberzeugungen. Er liegt darin, daß wir stärker als Sie den Schutz des Lebensrechts in dieser Konfliktsituation, getreu dem Grundsatz, daß das Strafrecht nicht die Prima, sondern Ultima ratio der Sozialpolitik ist, vor allem anderen den moralischen Wertüberzeugungen der verantwortlichen Selbstbestimmung der Mutter überlassen und diese zu stärken suchen durch Beratung mit einem Arzt, aber auch durch Beratungsstellen, dabei zugleich aber auch auf die moralische Mitverantwortlichkeit der Gesellschaft setzen, die in dieser schweren Lage der Mutter Beistand leisten soll, damit sie aus diesem Konflikt wirklich unter höchstmöglicher Achtung des Rechts des Kindes auf Leben herauskommt.
Das Zweite ist, daß wir der Menschenwürde — und das heißt für uns: einem Leben nicht aus irgendeiner vorgegebenen oder gar aufgezwungenen Bestimmung, sondern aus freier, verantwortlicher Selbstbestimmung, einem Leben, in dem auch diese Frau Subjekt aus eigener Entscheidung ist und nicht ein unter fremdem Zwang stehendes Objekt, einen so hohen Rang geben — und das ist der Kern der Fristenregelung —, daß wir im Hinblick auf die ersten drei Monate dahin kommen, daß die Mutter nicht von Gesetzes wegen gezwungen werden darf, gegen ihren Willen ein Kind zu gebären. Hier liegt der Grundunterschied. Das ist nun keine indiviudalistische Position, ganz im Gegenteil; denn hier geht es nicht einfach darum, daß sich ein Individuum entscheidet, sondern eine Person, nämlich darüber, ob sie Mutter werden soll oder nicht. Das ist eine Grundentscheidung, die die Totalität ihrer Existenz erfaßt, ob sie jetzt Mutter wird oder nicht, oder ob sie jetzt nochmals Mutter wird oder nicht. Darauf kommt doch alles an. Dies muß auch — ich sage es — ihre eigene moralische Entscheidung unter der moralischen Mitverantwortung der Gesellschaft sein können.

(Beifall bei der SPD.)

Diesen Vorrang des aus der Menschenwürde fließenden Selbstbestimmungrechtes der Frau gegenüber allem anderen, auch dem Lebensrecht des Kindes, für eine bestimmte Frist herauszustellen, darum geht es uns.
Deshalb bedaure ich sosehr, bei aller Wirksamkeit einer solchen Argumentation, daß sie so einseitig Ihre Begründung auf Artikel 2 Absatz 2, das Lebensrecht des Kindes, abgestellt haben, und nur ganz am Rande das berührt haben, was für uns ja nun vor allem anderen steht, nämlich die Menschenwürde der Mutter.

(Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Und des Kindes nicht?)

Wenn wir dieser Überzeugung nicht wären, daß sie es ist, die diese Fristenlösung eigentlich moralisch legitimiert — —

(Abg. Kroll-Schlüter: Hat das Kind denn keine Würde?)

— Aber ja, ich bitte Sie! Aber ja hat das Kind eine Würde und ein Recht, aber zugleich hat ebenso die Mutter ihre Würde und ihr Recht, und allein darum rechten wir untereinander, wie dieser Konflikt mit dem Vorrang welcher Würde und welchen Rechts ausgetragen werden soll.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich habe Ihnen gesagt — gerade weil wir hier in den Grundwerten übereinstimmen —: Ihre Entscheidung vernachlässigt nach unserer Überzeugung die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, und das ist der Grund, warum Sie letztlich zu einer Indikationenregelung kommen und wir zu einer Fristenregelung, die allein das freie Selbstbestimmungsrecht der Mutter jedenfalls innerhalb einer gewissen Frist so achtet, wie es unserer und nicht nur unserer hier, sondern der überwiegenden Wertüberzeugung in unserer Bevölkerung entspricht.
Damit möchte ich schließen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709608100
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Lenz (Bergstraße).

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0709608200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen Ende dieser Debatte möchte ich noch einmal kurz die Gründe zusammenfassen, die uns veranlassen, das Fristenmodell abzulehnen; die Ausführungen von Herrn Kollegen Maihofer geben mir dazu besonderen Anlaß.
Lassen Sie mich eine Bemerkung vorweg machen: Der Kollege Kleinert hat heute morgen Wert darauf gelegt, daß nicht von Lösung, sondern von Regelung gesprochen wird. Ich glaube, in dem Punkt sind wir alle uns hier einig. Hier gibt es nur unvollkommene Antworten auf Fragen. Nur gibt es manche Antworten, die ungenügend sind, und andere, die vielleicht gerade noch hinreichen.
Zum ersten Punkt möchte ich sagen: Die Fristenregelung kann die von ihr erwartete gesundheitspolitische Funktion nur erfüllen, wenn jeder



Dr. Lenz (Bergstraße)

Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten als rechtlich gebilligt erscheint. Das ist ein kardinaler Punkt. Hier handelt es sich nicht darum, jemanden straffrei zu stellen, sondern hier handelt es sich darum, die Tötung ungeborenen Lebens als Bestandteil der Rechtsordnung einzuführen. Das haben wir inzwischen getan bei den sogenannten ergänzenden Maßnahmen, und der Bundesminister der Justiz hat vor weniger als einem Jahr hier gesagt, die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bedeute zugleich seine volle Anerkennung durch die Rechtsordnung. Meine Damen und Herren, in Zukunft ist, wenn der Koalitionsentwurf hier durchgeht, Abtreibung erlaubt, und niemand wird die Frage, ob z. B. ein Arzt eine gesetzlich zugelassene Maßnahme im Rahmen seines Anstellungsvertrages noch verweigern darf, leicht beantworten können. Lippenbekenntnisse nützen da relativ wenig.
Zweiter Punkt: Durch diese Legalisierung und infolge der vermehrten Vornahme legaler Eingriffe wird das allgemeine Bewußtsein von der Schutzwürdigkeit des werdenden Lebens beeinträchtigt werden, und ich vermag in diesem Punkte ,dem Herrn Bundeskanzler, der jetzt nicht mehr da ist, in seinen Ausführungen, die er heute morgen hier gemacht hat, nicht zu folgen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709608300
Herr Kollege würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch zulassen?

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0709608400
Herr Kollege Hirsch, ich möchte das — wie einige Vorredner — im Augenblick nicht tun.
Da die Dreimonatsgrenze nicht plausibel ist, würde sich eine solche veränderte Einstellung nicht allein auf die Frühschwangerschaft, sondern auch auf spätere Stadien ,der Schwangerschaft beziehen.
Drittens. Bei einer Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs in den drei ersten Monaten wird die Gesamtzahl legaler und illegaler Eingriffe gegenüber dem derzeitigen Stand zunehmen. Dafür sprechen — und das hat, meine Damen und Herren, der Sonderausschuß für ,die Strafrechtsreform übereinstimmend festgestellt — die Erfahrungen in Osteuropa und in England und neuerdings in New York. In New York wird nach den Berichten geschätzt, dort seien etwa 30 % der gegenwärtigen Schwangerschaftsabbrüche eine Folge der Freigabe.
Dies ist gleichzeitig eine Antwort auf den Kollegen Maihofer, der hier die Frage nach der Wirksamkeit der strafrechtlichen Drohung aufgeworfen hat. Nach allem, was wir wissen, wirkt die strafrechtliche Drohung nicht vollkommen, aber sie wirkt jedenfalls besser als keine strafrechtliche Drohung. Und niemand wird zum Beispiel bei Kindesmißhandlungen — wo wir ja auch eine große Dunkelziffer haben — wegen dieser Dunkelziffer auf die absurde Idee kommen, die Kindesmißhandlung in Zukunft straffrei zu stellen, weil wir nicht alle Fälle vor den Kadi 'bringen können. Bessere Aufklärung
der Verbrechen ist hier das Notwendige, nicht etwa deren Legalisierung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Im übrigen, meine Damen und Herren, wissen wir, daß diese Argumentation auch in den Reihen der SPD-Fraktion unterstützt wird; der Kollege Dr. Müller-Emmert hat das am 17. Mai 1973 hier ausgeführt.
Viertens. Ob die Schwangerschaft zur Zeit des Abbruchs drei Monate alt ist oder älter, kann man nicht sicher feststellen. Da im übrigen schon jetzt legale und illegale Eingriffe ganz überwiegend vor Ende des dritten Monats vorgenommen werden, stellt das mit einer Dreimonatsfrist verbundene Fristenmodell praktisch eine fast volle Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs dar. Meine Damen und Herren, für die Behauptung, die völlige Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs sei die beste Methode, um das ungeborene Leben zu erhalten, für diese kühne Behauptung ist 'hier nicht ein einziges zugkräftiges und durchschlagendes Argument vorgetragen worden.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Nicht zugehört!)

Ich kann nur bedauern, daß der Herr Bundeskanzler nicht da ist, denn er hat diese Auffassung ja offenbar vor drei oder vier Jahren geteilt. Er hat uns hier heute mitgeteilt, daß er sie heute nicht mehr unterstützt. Meine Damen und Herren, in einer solchen Lage befinden wir uns: daß die Entscheidungen, die hier getroffen werden, im Laufe der Zeit außerordentlich starken Beurteilungswandlungen unterliegen. Ich werde auf diesen Punkt noch einmal zurückkommen.
Fünftens. Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion eine große Rolle gespielt hat, war die Frage der Gesundheitsgefahr für die Mutter. Natürlich wird es, wenn man die Freigabe der Schwangerschaft nicht mehr strafbar macht, keine illegalen Eingriffe mehr geben, und die mit diesen Eingriffen verbundene Gesundheitsgefahr wird der Natur der Sache nach zurückgehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709608500
Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dürr zulassen?

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0709608600
Herr Präsident, ich hatte bereits gesagt, daß ich das jetzt nicht tun werde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0709608700
Dann gilt 'das für alle weiteren Zwischenfragen.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0709608800
Mit der Zunahme der Gesamtzahl der Eingriffe entstehen jedoch andererseits neue gesundheitliche Risiken, denn auch der legale Eingriff ist nicht ungefährlich. Dazu finden wir im Bericht des Kollegen de With, der die Mehrheitsmeinung wiedergibt, eindrucksvolle statistische Zahlen.



Dr. Lenz (Bergstraße)

Sechstens. Eine Vorschrift, wonach der Eingriff nur nach dem Aufsuchen einer Beratungsstelle zulässig ist, wird die Zunahme der Eingriffe nicht verhindern können. Die Vorschrift wird entweder nicht beachtet werden, oder die Beachtung wird als bloße Formalie erscheinen. Der Kollege Köster hat in seinem Bericht darauf aufmerksam gemacht, was eine Strafandrohung gegen unbegründete Abtreibung gerade auch für die Beratung leisten kann. Wie er mitteilt, sind manche Frauen Vernunftgründen nicht zugänglich, solange ihnen die Möglichkeit zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch gegeben ist. Erst wenn ihnen der Weg dazu versperrt sei, seien sie bereit, auf die Beratung einzugehen und Hilfe anzunehmen. Deshalb ist die neue Vorschrift in dem SPD/ FDP-Entwurf — ich glaube, es ist § 218 c — für meine Begriffe kein sinnvoller Beitrag zur Regelung deres Problems, denn er ist wirkungslos.
Siebentens. Nach Schätzungen ist die Hälfte aller Schwangerschaften zunächst unerwünscht. Die Freigabe des Eingriffs in den ersten drei Monaten führt dazu, daß sich die Frau unter Zeitdruck und in einem Zeitpunkt entscheiden muß, in dem ihr körperliches und seelisches Gleichgewicht ohnehin beeinträchtigt ist. In diesem Zustand ist sie in besonderem Maße dem Druck des Mannes oder der Eltern oder sonstiger Umgebung ausgesetzt, die oft aus Eigennutz an einem Schwangerschaftsabbruch interessiert sind. Ich darf in dem Zusammenhang darauf hinweisen, daß wir im Jahre 1969 ein Unehelichenrecht hier beschlossen haben, das eine praktisch unbegrenzte Haftung des nichtehelichen Vaters für seinen Abkömmling vorsieht. In dieser Lage frage ich mich, wer die moralische Kraft aufbringt — und ich frage das jeden einzelnen von uns —, angesichts einer unbegrenzten Haftung sowohl der Höhe als auch der Zeit nach nicht einen legalen Druck auf die werdende Kindesmutter auszuüben, sich des Kindes durch Abtreibung zu entledigen, wenn das durch die Rechtsordnung gebilligt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Achtens. Die Forderung, die Frau müsse in freier Eigenverantwortung über das ungeborene Kind entscheiden, widerspricht unserer derzeitigen allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Die Vorstellung, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, jeder müsse über den, der von ihm abhängig ist, auch Verfügungsgewalt haben, ist schlicht reaktionär. In allen Bereichen des Lebens gehen wir zu Recht den umgekehrten Weg: Abhängigkeiten sollen beseitigt werden und durch das Zwischenschalten von Instanzen objektiviert werden. Deshalb fordern wir die Einschaltung einer Gutachterstelle. Es ist eben nicht zulässig, in einem Konflikt zwischen zwei menschlichen Lebewesen die Entscheidung über den Konflikt der einen und dazu noch der stärkeren Seite zuzuschieben und dann zu behaupten, man habe eine soziale Großtat vollbracht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Im Verhältnis der Mutter zum nicht geborenen Kind
ist die Mutter der stärkere und das Kind der
schwächere, ja der wehrlose Teil; das hat unser
Kollege Heck gestern sehr eindrucksvoll mit dem Bild von dem geborgenen und verborgenen Leben hier dargestellt. Deswegen braucht das ungeborene Leben einen Anwalt, einen Anwalt, der nicht nur reden, sondern auch handeln kann. Wenn in dem Entschließungsentwurf der Koalitionsparteien jetzt von dem Anwalt für das ungeborene Leben die Rede ist, so muß ich Ihnen sagen: Einen Anwalt im normalen bürgerlichen Leben stattet man mit mehr Vollmachten aus, als Sie diesen Anwalt durch Ihr Gesetz ausstatten wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Lassen Sie mich noch ein weiteres sagen. Sie sprachen Herr Kollege Maihofer hat das getan — von der moralischen Mitverantwortung der Gesellschaft. Es ist mir schlechterdings unverständlich, Herr Kollege Maihofer, bei aller Hochachtung, wie Sie einem anonymen, diffusen, nicht abgegrenzten Kollektiv so etwas ähnliches wie Verantwortung aufbürden können. Verantwortung ist der Appell an den einzelnen, an seine sittliche Entscheidung und kann unmöglich an eine Gruppe mit einer unbestimmten Vielzahl von Personen gerichtet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ungeborenes Leben ist Leben. Jede Unterbrechung der Schwangerschaft ist Tötung schuldlosen Lebens. Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, Leben zu schützen. In der Regel wird er sein letztes Mittel, die Strafe, androhen müssen, um sich als Staat des Rechtes zu bewähren. Darauf hat unser verstorbener Kollege Dr. Adolf Arndt in einem schon mehrfach zitierten Artikel hingewiesen. Es ist mir nicht ganz verständlich gewesen, Herr Bundesminister der Justiz, daß Sie auf diesen in der Debatte mehrfach angesprochenen Ausspruch des Kollegen Dr. Arndt in Ihrer verfassungsrechtlichen Erörterung über Abtreibung und Rechtsstaat mit keinem Wort eingegangen sind.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Ich glaube, Herr Kollege Jahn, es ist keine Überspannung der Sorgfaltspflicht eines Debattenredners, wenn ich meine, Sie hätten Ihren berühmten Vorgänger in Ihrem Amt als parlamentarischer Geschäftsführer hier in die Betrachtung einbeziehen sollen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709608900
daß der Kollege Jahn — und er hat es ja heute wiederholt — im Ergebnis die Freigabe der Abtreibung auch während drei Monaten für verfassungsrechtlich nicht zulässig hält. Wir können also dieses Thema, glaube ich, aus dieser Debatte nicht herauslassen, weil es sowohl in der ersten Lesung wie auch im Sonderausschuß behandelt worden ist.
Das ist im übrigen keine Auffassung, die etwa Dr. Adolf Arndt oder Gerhard Jahn oder Herr Müller-Emmert oder andere als Einzelgänger vertreten,



Dr. Lenz (Bergstraße)

oder eine Auffassung, die neu ist in der Sozialdemokratischen Partei. Gustav Radbruch, der große Justizminister der Weimarer Zeit, der noch im Anfang der zwanziger Jahre im Reichstag einen Antrag auf Fristenregelung eingebracht hatte, hat im Jahre 1932 in Abkehr von seiner früheren Ansicht gesagt — ich zitiere wörtlich —:
Ich glaube jetzt, daß die völlige Freigabe der Abtreibung ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Indikation — wenn auch nur innerhalb der ersten drei Monate — ein mehr individualistischer als sozialer Gedanke ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte daher meinen — und ich habe die Ausführungen des Kollegen Kleinert heute morgen als Bestätigung empfunden —, daß die Fristenregelung ein Gedanke ist, der viel mehr zu einer individualistischen Partei wie der FDP paßt als zu einer sozial betonten Partei, als die sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands versteht. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, daß das Godesberger Programm einer Fristenlösung im Wege stehe.
Daß diese Gedanken nicht ganz und gar abwegig sind, ist durch die Tatsache bewiesen, daß die Bundesregierung selber in der letzten Wahlperiode einen Indikationenentwurf eingebracht hat. Der Bundeskanzler vertritt heute, wie wir gehört haben, nicht mehr die Auffassung, die damals in dem Regierungsentwurf zum Ausdruck kam. Aber selbst wenn er diese Auffassung nicht mehr vertritt, kann niemand einem Mitglied .der Sozialdemokratischen Partei Vorwurf machen, wenn es heute die Position vertritt, die sein Bundeskanzler und Bundesparteivorsitzender in der letzten Wahlperiode vertreten hat.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieses Haus schließlich eine Regelung verabschieden könnte, die auf der Abwägung der widerstreitenden Interessen in jedem Einzelfalle beruht. Daß eine solche Regelung dem Hause nicht im üblichen Verfahren vorgelegt werden konnte, dafür trägt die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses ein gerüttelt Maß an Verantwortung. Ich darf in diesem Fall mit der Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren, daß die Lage, in die wir in diesen Tagen gekommen sind, nicht etwa auf das zufällige Unvermögen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zurückzufahren ist, sondern eine Lage ist, die absichtlich, um nicht zu sagen: vorsätzlich von der größten Fraktion dieses Hauses herbeigeführt worden ist. Die Fraktion der SPD hat im Mai letzten Jahres beschlossen, daß im Strafrechtssonderausschuß und im mitberatenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit alle drei oder vier Gesetzentwürfe einzeln für sich durchberaten und mit einem Votum des Ausschusses versehen werden sollten. Sie ist damit bewußt und gewollt vom normalen parlamentarischen Verfahren abgewichen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir sind — ich habe das betont — nicht der Auffassung, daß hier bereits alle Möglichkeiten zu einer Regelung erschöpft sein sollten, die auf der Güterabwägung in jedem Einzelfall beruht. Wir sind nicht rechthaberisch, meine Damen und Herren, wir wissen, daß wir keine Mehrheit in diesem Hause haben und niemandem unsere Ansichten aufzwingen können. Aber wir sind der Überzeugung, daß es für unser Land tragisch wäre, wenn die Tötung ungeborenen Lebens mit einer knappen Mehrheit freigegeben würde.
Wir haben heute hier gehört — mit achtbaren Gründen —, warum der Herr Bundeskanzler seine Meinung geändert hat. Wir haben gehört, daß der sozialdemokratische Justizminister Radbruch in dieser Frage seine Meinung geändert hat. Meine Damen und Herern, es wäre eine Tragik, wenn wenige Wochen nach der Verabschiedung dieses Gesetzes durch dieses Haus mit einer winzigen Mehrheit einige wenige ihre Meinung ändern sollten, aber als die Frucht eines zeitweiligen Entschlusses die Tötung ungeborenen Lebens für die Zukunft freigegeben würde. Ich darf an den Herrn Bundeskanzler appellieren, das nicht zuzulassen — genau aus der Erwägung heraus, die er hier angestellt hat: daß hier nichts beschlossen werden darf, was dem Frieden in diesem Lande abträglich ist. Eine solche Entscheidung, meine Damen und Herren, wäre dem Frieden in diesem Lande abträglich.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0709609000

Deshalb sollten wir nach einer Gesetzesfassung suchen, die die relativ geringsten Nachteile aufweist. Eine möglichst breite Übereinstimmung in diesem Hause würde zur Glaubwürdigkeit der gefundenen Regelung beitragen.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, richte ich die dringende Bitte an Sie, dazu heute den Weg in diesem Hause nicht endgültig zu verbauen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709609100
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Mikat.

Dr. Paul Mikat (CDU):
Rede ID: ID0709609200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Maihofer, Sie haben eine Frage an mich gerichtet, die ich in aller Kürze beantworten will, weil ich glaube, daß auch Sie ein Recht darauf haben, daß ich das hier vor dem Hohen Hause beantworte.
Ich hielt es für selbstverständlich, hier heute in der dritten Lesung auf all diejenigen Probleme, die gestern angesprochen worden sind und in denen wir uns ja einig sind — nämlich Hilfe für die Frauen, Schutzmaßnahmen, also diesen ganzen' positiven Katalog, Herr Maihofer, den ich für den eigentlich zentralen Aufgabenbereich halte, an dem gemessen das Strafrecht dann in der Tat flankierend ist —, nicht mehr eigens einzugehen.
Aber, Herr Maihofer, Sie haben mich gefragt, ob nicht doch in meiner Sicht das hohe Rechtsgut des



Dr. Mikat
Art. 1 des Grundgesetzes, nämlich das der Menschenwürde, gegenüber dem Rechtsgut Leben des Art. 2 des Grundgesetzes verdunkelt worden sei. Nun will ich das aus ,der rein verfassungsrechtlichen Betrachtung hier lösen, nicht deshalb, weil ich das nicht für wichtig hielte — im Gegenteil, dazu wäre jetzt sehr viel zu sagen —; doch sollten wir dies hier nicht nur juristisch überfrachten, Herr Kollege Maihofer, sondern sollten dies auch anthropologisch, philosophisch sehen. Das werden Sie sicher nicht bestreiten. Ich habe auch einige Beiträge von Ihnen in Erinnerung, in denen Sie das nachdrücklich betont haben.
Menschenwürde ist ein Wort, das zwei Bestandteile hat: „Würde" und „Mensch". Würde kommt dem Menschen zugute, aber konstitutiv überhaupt ist doch, daß er lebt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

In diesem Sinne, Herr Maihofer, kann Dürig dann in der Tat in seinem Katalog sagen: Leben ist das elementarste Rechtsgut, weil es die konstitutive Bedingung für die Entfaltung der Würde ist.
Ich darf noch ein letztes sagen, Herr Maihofer. Ich weiß, daß es keinen Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Vorschriften des § 218, und zwar auch in der neuen Fassung, geben kann. Aber, Herr Maihofer, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist nicht uneingeschränkt, sondern es stößt ja da an seine Grenze, wo es auf einen anderen stößt. Selbstbestimmungsrecht darf nicht zum Fremdbestimmungsrecht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Und wo gibt es ein höheres Maß an Fremdbestimmung als im Töten?! Die Frage ist jetzt ganz einfach: Ist der noch nicht geborene Mensch ein anderer für die Mutter? Ich meine, ja. Es gehört wesentlich zu ihrer Menschenwürde, daß sie für einen gewissen Zeitraum ihres Lebens diejenige ist, der dieser andere dann auch zum Schutz anvertraut ist.
Man wird mir sagen können: Wieso redest du als Mann überhaupt über all diese Dinge? Ich glaube aber, wir rühren hier an eine tiefgreifende anthropologische Frage, nämlich die des Verhältnisses von Mensch zu Mensch. Die Mutter ist diejenige, die vielleicht doch diese Beziehung vom Ich zum Du, auch wenn das Du sich noch nicht artikulieren kann, erfährt. In dieser Feststellung, Herr Maihofer, beseitigen wir nicht alle Konfliktlagen, sagen aber nur: es handelt sich hier nicht um die Konkurrenz von Selbstbestimmungsrecht und Menschenrecht, sondern um die Einbindung auch des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen in das allgemeine Lebensrecht. Mehr wollte ich dazu nicht sagen.
Der Dialog, Herr Maihofer, zwischen uns wird weitergehen müssen. Ich habe weder etwas ausgeblendet noch etwas verkürzt. Aber alleine das genannt zu haben, zeigt, wie schwer die Frage ist. Aber Rechte auf Kosten anderer Rechte? Selbstbestimmungsrecht auf Kosten des Lebensrechtes? — Nein, das ist nicht Humanität, sondern das hebt die Humanität auf.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709609300
Meine Damen und Herren, in der allgmeinen Aussprache habe ich keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Wünscht noch jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich rufe nun den Änderungsantrag der CDU/CSU auf Drucksache 7/2041 auf. Ich nehme an, die Debatte hat bereits der Begründung gedient. Wird noch eine gesonderte Begründung gegeben? — Dies wird nicht gewünscht.
Das Wort hat der Abgeordnete Dürr.

Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0709609400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte zunächst, aus dem Verlauf der letzten Minuten der Debatte zwei Vorbemerkungen machen zu dürfen. Herr Kollege Lenz (Bergstraße) hat mit Blick auf den Bundeskanzler und den Bundesjustizminister kritisiert, daß in dieser Legislaturperiode des Bundestages die Bundesregierung ihre Führungsfunktion gegenüber der Mehrheit des Bundestages nicht wahrgenommen habe und sozusagen nicht die Fahne vorangetragen habe.

(Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Davon habe ich nicht gesprochen, Herr Kollege Dürr, Sie irren sich!)

Hierzu will ich zur Klarstellung eines sagen, und ich hoffe, ,daß dann auch mögliche Mißverständnisse aus der Welt geschafft sind. Es ist keine Schwäche, sondern es ist dankenswert und der Würde dieses Parlaments angemessen, wenn in einer gewichtigen Frage, die nicht nur Regierung und Sachverständige, sondern uns alle bewegt, das Parlament auch dadurch initiativ Wird, daß Initiativ-Anträge und nicht darunter auch ein Regierungsentwurf, die Grundlage unserer Entscheidung bilden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nun hat Herr Kollege Lenz ein zweites erwähnt: das, was er Kritik eines Beurteilungswandels genannt hat. Dazu eine ganz kurze Bemerkung, Herr Kollege Lenz. Wenn Sie einen Beurteilungswandel kritisieren, uns auf der anderen Seite aber die Kollegen Vogel und Mikat mit bewegenden Worten zum Brückenschlag auffordern, ,der ohne Beurteilungswandel nicht denkbar ist, dann paßt das beides nicht zusammen. Darüber muß man innerhalb Ihrer Fraktion noch nachdenken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Herr Professor Mikat — das wird meine zweite Vorbemerkung — hat als Folgerung aus seinen Erklärungen gesagt, ,die Indikationenregelungsentwürfe seien einander näher. Das stimmt insofern, als die Notwendigkeit der Güterabwägung in diesen Entwürfen im Gesetz steht, bei dem Entwurf der Koalitionsfraktionen in die Verantwortung der Mutter und des Arztes gelegt ist, ohne daß sie im Gesetz genannt ist. Es stimmt aber nicht — und das ist das wesentliche — in dem Ausmaß der Rücknahme des staatlichen Strafanspruchs. So weit sind sich die Anträge aus den Reihen der Koalition einander näher, weil sie diesen Strafanspruch weiter zurücknehmen, um die Frauen aus der Situation des Unbe-



Dürr
ratenseins und ,der Panik heraus ins Gespräch über Rat und Hilfe zu führen.
Die Folge dieser Rücknahme ist: der Staat und wir alle werden in die Pflicht genommen, alles Mögliche für den Schutz des Lebens zu tun. In diesem Bestreben, von Ihrer Seite aus das Möglichste für den Schutz des Lebens zu tun, haben Sie einen Entwurf auf der Grundlage der Indikationenregelung, nämlich den Ihrer Fraktionsmehrheit, heute wortgleich wieder eingebracht, wie er gestern zur Abstimmung stand. Dazu ist in der Debatte alles Nötige und vom einen oder anderen, vielleicht sogar von mir, ein Wort mehr als das Nötige gesagt worden. Er wurde von Herrn Vogel unter der Überschrift „Notwendigkeit des Brückenschlages" begründet. Herr Kollege Vogel, Ihr Aufruf zum Brückenschlag wäre überzeugender, wenn im CDU-Antrag von heute ein wenig von dem Brückenschlag sichtbar wäre. Aber es ist genau und haarscharf der gleiche Pfeiler, über den wir heute nacht nach 1 Uhr abgestimmt haben. Es ist dieser alte Pfeiler und kein Backstein mehr. Es ist die gleiche Alternative wie heute nacht, und Sie können kaum erwarten, daß das Ergebnis wesentlich anders sein wird als vor wenigen Stunden.

(Unruhe bei der CDU/CSU.)

Herr Kollege Vogel, ein Letztes! Es ist natürlich nicht ohne Pikanterie, wenn Sie und der Herr Kollege Mikat bewegend zum Brückenschlag auffordern, aber selbstverständlich davon ausgehen, daß die auf der anderen Seite des Flusses mit dem Brückenschlag zu beginnen hätten.

(Abg. Dr. Eyrich: Das ist ja nicht wahr! — Sie wissen das doch besser!)

Benno Erhard (CDU):
Rede ID: ID0709609500
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei lehnt den Antrag ab.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709609600
Herr Kollege Dürr, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogel?

Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0709609700
Herr Kollege Dürr, wissen Sie nicht genau, daß Sie hier wider besseres Wissen reden?

(Beifall bei der CDU/CSU. — Oho-Rufe von der SPD.)


Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0709609800
Herr Kollege Vogel, hätten Sie die Freundlichkeit, den Versuch zu machen, in Form einer weiteren Zwischenfrage, die ich Ihnen gerne gestatte, den Vorwurf aus der ersten Zwischenfrage zu begründen, weil ich ihn unverständlich finde?

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Jetzt kneift er!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709609900
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen zur Aussprache liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Vor der Abstimmung liegen Wünsche auf Erklärung zur Abstimmung vor. Das Wort hat Frau Abgeordnete Huber.

Antje Huber (SPD):
Rede ID: ID0709610000
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Nachdem in der gestrigen Generaldebatte die Argumente zur Reform des § 218 noch einmal vorgetragen worden sind und sich die Befürworter der vier verschiedenen Reformentwürfe in der Abstimmung zu ihrem jeweiligen Entwurf bekannt haben, ist deutlich geworden, daß, wie erwartet, keine der vorgeschlagenen Regelungen hier in diesem Hause bisher eine sichere Mehrheit hinter sich hat. Aus den vielen Reden des gestrigen Tages und auch ,aus dem, was wir heute morgen gehört haben, geht hervor, daß die in langwierigen und tiefgreifenden Überlegungen zu diesem ernsten Thema gewonnenen Positionen nicht zu einem Kornpromiß geführt werden können.
Ich selbst kann nur mit allem Nachdruck betonen, daß mir die erweiterte Indikationenregelung des Müller-Emmert-Entwurfes, den ich mit unterzeichnet habe, bei aller Unmöglichkeit, eine wirklich uneingeschränkt befriedigende Lösung zu finden, doch als die beste Regelung erscheint. Diesen meinen Standpunkt vertrete ich immer noch.
Nachdem der von mir vertretene Entwurf in der gestrigen zweiten Lesung jedoch nur 35 Stimmen erhalten hat, habe ich mich in die Situation gestellt gesehen, auch meine Verantwortung in der Frage zu überdenken, ob, da sich nun keine Verwirklichungschance für das von mir bevorzugte Modell, dessen Rahmen ich allerdings auch nicht unterschreiten möchte, ergeben, ob ich also nun will, daß als Alternative überhaupt keine Reform hier Platz greifen kann.
Maria Schlei hat gestern in ihrer Eingangsrede zur zweiten Lesung daran erinnert, daß die Sozialdemokraten vor 50 Jahren schon einmal ohne Erfolg einen Versuch unternommen haben, den § 218 zu reformieren. Wenn wir es mit dem Wort „Reform" ernst meinen — und das haben wir hier ja alle betont —, dann können wir nicht wünschen, daß noch einmal 50 oder mehr Jahre vergehen, ohne daß der § 218 geändert wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Diese Verantwortung wiegt nach meiner Auffassung schwerer als der gewiß ernst zu nehmende und nicht geringe Unterschied zwischen der Fristenregelung und dem von mir vertretenen Indikationenmodell. Um nicht alle Bemühungen scheitern zu lassen, habe ich mich daher mit einigen anderen Kollegen dazu entschlossen, mit meiner Stimme dazu beizutragen, daß wir heute hier nicht in eine ausweglose Situation geraten.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rawe: Sie haben doch gestern abend schon anders gestimmt!)

Ich bitte Sie, mir abzunehmen, daß mir das Votum für die Fristenregelung, welches ich nunmehr abgeben werde, nicht leichtfällt, aber ich habe mich gefragt, — —

(Abg. Rawe: Das haben Sie doch gestern abend schon getan, Frau Kollegin!)




Frau Huber
— Ich begründe auch das, was ich gestern schon getan :halbe, nachdem ich mich in der ersten Abstimmung — —

(Zurufe von der CDU/CSU: Aha! — Abg. Rawe: Jetzt wird es aber deutlicher!)

— Ich finde das konsequent, weil ich gesehen habe, daß mein Entwurf nur 35 Stimmen bekommen hat, Herr Rawe.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rawe: Aber dann erwecken Sie bitte nicht den Eindruck, als ob Sie gestern anders gestimmt hätten!)

Sie können feststellen, daß ich in der ersten Abstimmung für meinen Entwurf gestimmt habe,

(Abg. Rawe: Gestern abend haben Sie anders gestimmt!)

aber ich habe jetzt gesagt, daß dieser Entwurf nur 35 Stimmen bekommen hat.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709610100
Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Huber. Ich bitte um Ruhe.

Antje Huber (SPD):
Rede ID: ID0709610200
Ich habe gestern abend vor der zweiten Abstimmung das Wort begehrt, aber nicht mehr bekommen. Deshalb 'habe ich es jetzt genommen.
Ich habe mich jetzt also gefragt — um dies noch einmal zu sagen —, woran man sich stärker messen lassen muß: an der Grundsatztreue zu einem Vorschlag, der überhaupt keine Verwirklichungschance hat, oder an der Mitverantwortung dafür, daß überhaupt eine Reform zustande kommt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich war nach der ersten Abstimmung bereit, ein Gesetz mit zu tragen, das weitergehend ist als meine Regelung, ich habe aber so lange für meine gekämpft, wie dies noch sinnvoll war.
Ich bedaure sehr, daß sich in den Koalitionsfraktionen für meine Vorstellung keine Mehrheit ergeben hat. Aber es würde auch mir unerträglich erscheinen, wenn wir aus dieser Beratung mit nichts anderem hinausgingen als mit Bedauern. Dies zu verantworten ist für mich auch eine Gewissensfrage.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aus diesem Grunde habe ich mich unter Hintanstellung schwerer Bedenken für diese Reform entschieden. Dazu hat mich keinerlei Druck von irgendeiner Seite bewegt.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Pfui-Rufe von der SPD zur CDU/CSU.)

Keinerlei Druck — ich betone dies —, sondern ausschließlich mein Verständnis von meiner persönlichen Verantwortung in dieser Situation! Ich respektiere dabei voll und bitte alle um Verständnis dafür, daß nicht alle Kollegen meiner Gruppe diesen Schritt mitvollziehen können.
Persönlich möchte ich mich bei allen Kollegen meiner Fraktion für die Fairneß und Toleranz bedanken, der ich in dieser Diskussion begegnet bin.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709610300
Meine Damen und Herren, es liegen noch weitere Wortmeldungen zu Erklärungen vor. Ich glaube, wir sind es der Diskussion schuldig, daß wir diese Erklärungen mit Respekt anhören.

(Beifall bei den Regierungsparteien.) Das Wort hat Herr Eppler.


Dr. Erhard Eppler (SPD):
Rede ID: ID0709610400
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich wollte eigentlich gestern abend noch sprechen, kam aber nicht dazu, was durchaus verständlich ist. Ich bitte deshalb noch um ein kleines bißchen Geduld.
Aber ich darf zuerst doch noch eine Bemerkung machen, die ich nicht vorhatte. Bei allen Diskussionen in der Sozialdemokratischen Partei hat es sich seit jeher erwiesen, daß auch der geringste Versuch, Druck auszuüben, immer genau die gegenteilige Wirkung hat und daß hier — —

(Unruhe bei der CDU/CSU.)

— Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat Herr Wehner immer erklärt, daß er es für seine Aufgabe ansieht, die Entscheidung für jeden Abgeordneten bis zum Schluß offenzuhalten, und dies ist ihm gelungen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sie wissen, meine Damen und Herren, daß ich den Entwurf, den die Minderheitsgruppe in der SPD vorgelegt hatte, immer für den erträglichsten gehalten habe und noch heute halte, allerdings nicht weil er angemessen mit dem fertig würde, was hier zur Debatte steht; das kann keiner der Entwürfe.
Wenn wir heute entscheiden müssen, dann deshalb, weil alle strafrechtlichen Vorschriften mehr oder minder unerträgliche Versuche sind, mit etwas fertig zu werden, was dem Strafrichter weithin entzogen ist. Daher war für mich von Anfang an die Frage nach der Beratung entscheidend. Ich hätte auch auf die Gefahr hin, daß überhaupt keine Regelung zustande kommt, keiner Fristenregelung zustimmen können, in der nur eine Beratung über das Wie eines Schwangerschaftsabbruchs und nicht auch über das Ob stattfindet. Daher habe ich meinen Freund Heinz Rapp bei seinen Bemühungen ermutigt, in letzter Minute noch deutlicher zu machen, was schon im Ausschuß eingefügt worden war, nämlich die obligatorische Beratung darüber, welche Hilfen es geben kann, wenn die Frau das tut, was wir doch wohl alle für das Richtige, das Normale ansehen, daß sie das Kind austrägt und zur Welt bringt. Für mich ist entscheidend, daß dies nun in einem befriedigenden Umfang gelungen ist.
Der strafrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens wird immer wirkungsloser. Lassen Sie uns also



Dr. Eppler
versuchen, ob eine Beratung, die der Frau helfen will, eine Chance für ihr Kind zu finden, dies nicht besser erreichen kann. Ich bin nicht optimistisch genug, meine Damen und Herren, zu behaupten, daß dies auf Anhieb gelingen müsse. Hier liegt mein Risiko bei dieser Entscheidung, so wie es Risiken bei jeder Entscheidung hier gibt.
Herr von Hassel hat gestern Erklärungen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zitiert. Vielleicht sollte man nicht verschweigen, was die Kasseler Synode der Evangelischen Kirche am 18. Januar dieses Jahres gesagt hat — ich zitiere —:
Die Synode stellt fest, daß zahlreiche Christen, auch Synodale der EKiD, einer Fristenregelung, die eine Beratung einschließt, den Vorrang geben. Sie weist darauf hin, daß es in ihrer Mitte allen Befürwortern einer Reform des § 218 um besseren Schutz des ungeborenen Lebens geht. Indikationenregelungen wie Fristenregelungen werfen ethische Probleme von großem Gewicht auf. Gerade deshalb hält die Synode es für falsch, wenn eine Fristenregelung als sittlich nicht vertretbar verurteilt wird. Jedoch kann ihre Mehrheit den Vorschlägen für eine Fristenregelung nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich zitiere dies nicht, weil sich irgend jemand hinter einem solchen Beschluß verstecken könnte. Keiner von uns kann die Last einer solchen Entscheidung auf irgend jemanden abwälzen. Und: Es geht hier nicht um ein christliches oder ein unchristliches Modell, sondern darum, daß sich Christen mit verschiedenen Ergebnissen zu diesem Thema herumplagen.
Nun hat das Fristenmodell nicht nur seine Gefahren, die ich nicht leugne, sondern auch seine Chancen. Es ist auch ein staatliches Angebot, ja, eine staatliche Aufforderung an die freien Kräfte in unserem Volk, von sich aus alles zu tun, um werdendes Leben durch andere als strafrechtliche Mittel zu schützen. Lassen Sie uns also alle zusammen helfen, damit die Frauen in unserem Lande eine Beratung finden, die nicht nur auf ihre Not eingeht, sondern die versucht, mit dieser Not anders als durch Schwangerschaftsabbruch fertig zu werden. Eine Gesellschaft, zumal eine Wohlstandsgesellschaft, die bei Konflikten jeweils empfiehlt, den einfachsten Weg des Schwangerschaftsabbruches zu wählen, eine Gesellschaft, die nicht versucht, den Frauen kurzfristig anders zu helfen und langfristig den Ursachen solcher Konflikte zu Leibe zu rücken, wäre nichts, wofür ich arbeiten könnte. Daher bin ich froh, daß in allen Entwürfen jetzt eine Statistik vorgesehen ist, die dieser Gesellschaft den Spiegel vorhalten soll, die zeigen soll, wo die Gründe liegen, die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch treiben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist das eine Erklärung?)

— Meine Damen und Herren, ich werde höchstens noch anderthalb Minuten sprechen. Ich bitte Sie, so lange noch zuzuhören.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709610500
Herr Kollege Eppler, bei allem Verständnis — wir sind in diesen
Tagen in vierlerlei Hinsicht sehr tolerant — muß ich Ihnen sagen: Es liegen noch drei weitere Wortmeldungen vor. Wir dürfen nicht eine neue Sachdebatte eröffnen,

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

so sehr wir alle miteinander Verständnis dafür haben, daß die Sache von der persönlichen Einstellung hier schwer zu trennen ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Ausführungen ein bißchen kürzen könnten.

Dr. Erhard Eppler (SPD):
Rede ID: ID0709610600
Frau Präsidentin, ich habe mich außerordentlich bemüht, hier nichts zu sagen, was noch eine Kontroverse auslösen könnte.

(Zurufe von der CDU/CSU.) — Nein, das habe ich nicht getan.

Eine Gesellschaft ist um so humaner, je weniger Frauen keinen anderen Ausweg als eine Unterbrechung der Schwangerschaft sehen. Lassen Sie uns also — unabhängig davon, wie wir heute stimmen — miteinander daran arbeiten, daß diese Zahl geringer wird, und zwar durch Beratung, durch Hilfe, durch das, was wir miteinander sozialpolitisch tun,

(Zuruf von der CDU/CSU: Reine Sachdebatte!)

durch eine Gesellschaft, die es ,den Frauen leichter macht, entweder die Empfängnis eines Kindes zu verhindern oder das Kind anzunehmen. Wenn die Debatte über diesen Paragraphendies erreicht hat, war sie nützlich. Dann läßt sich die Entscheidung verantworten, die auch ich heute mit zu treffen bereit bin.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten alle so abstimmen, als ob unsere eigene Stimme darüber entschiede, was Gesetz wird und was nicht. Daher ist mir diesmal in keiner Phase eine Enthaltung möglich gewesen. Daher habe ich zuerst für das Indikationenmodell und dann für die Fristenregelung gestimmt. Vor die Alternativegestellt — die ich gern verhindert hätte —, ob das Fristenmodell mit obligatorischer Beratung oder die eingeschränkte Indikationenregelung der CDU/CSU oder gar keine Reform Gesetz werden soll, ziehe ich die Fristenregelung vor.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709610700
Das Wort hat der Abgeordnete Scheu.

Adolf Scheu (SPD):
Rede ID: ID0709610800
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle mich hundertprozentig hinter das, was mein Freund Eppler soeben ausgeführt hat, und kann mir deshalb Weiteres sparen bis auf die Schlußfolgerung.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

— Warten Sie doch bitte ab. — Wir stehen doch
wohl alle vor einem Problem, bei dem sich die wenigsten voll trennen können von dem, was sie in



Scheu
einem Leben erlebt und erfahren haben. Das gilt für alle vier Gesetzentwürfe.
Ich muß sagen, man kann sich bei dieser Frage zwar von den Überlegungen des Verstands leiten lassen, aber man kann nicht ausschalten, was man persönlich gerade in dieser schwierigen Frage an Erfahrungen gewonnen hat. Ich glaube sogar, es wäre unnatürlich, wenn man eine solche Ausschaltung vornähme oder vornehmen könnte. Deshalb erlaube ich mir, zunächst einige persönliche grundsätzliche Bemerkungen zu machen, die mich dazu geführt haben, mich bisher mit allen Kräften für das Indikationsmodell Müller-Emmert einzusetzen.
Da ist einmal — das sage ich nun wirklich in aller Offenheit und in allem Ernst — meine Herkunft. Meine verstorbene und von mir sehr geliebte Mutter war nicht nur ledig, sondern sie war 16 Jahre und 23 Tage alt, als ich auf die Welt kam. Zum zweiten darf ich erwähnen, daß meine eigenen neun Kinder aus der ersten Ehe alle verheiratet sind und mir zusammen 18 Enkel beschert haben,

(Beifall)

,abgesehen von meinen drei kleinen Töchtern aus meiner jetzigen Ehe.

(Unruhe.)

— Nun nehmen Sie das mit den Kindern nicht so wichtig. Das ist alles nur eine Erklärung.
Gewiß gab es da auch gelegentlich ein Kind, vornehmlich in meinen oder meiner Söhne und Töchter jüngeren Jahren, das nicht so präzis geplant war. Aber alle sind sie dann willkommen geheißen worden, und alle sind sie groß geworden.

(Bravo! bei der CDU/CSU.)

Schließlich habe ich in über dreißig Jahren meines Lebens ungezählte Ehepaare oder ledige werdende Mütter beraten können. Ich habe dabei niemals zu einem Abortus raten können. Ich habe allerdings zugleich die innere Verpflichtung auf mich genommen, den Weg solcher Menschen mit Rat und Tat zu begleiten. In allen diesen Fällen ist das, mit einer einzigen Ausnahme, gutgegangen. Bei dieser Ausnahme hat der betreffende junge Mensch eine Abtreibung vornehmen lassen.
Meine Damen und Herren, alle diese Erfahrungen haben es mir nicht leicht gemacht, nun meinen bisherigen Widerstand gegen die Fristenregelung aufzugeben.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Der entscheidende Grund — ich wiederhole das, was Herr Eppler gesagt hat —geht in die Richtung, daß ich heute weiß, daß sich alle Stellen des Staates, der Kirchen und der Gesellschaft darum bemühen werden, in erster Linie die Beratung, die ein Teil des Gesetzes ist, in Richtung des Willens zum Kind zu verfolgen. Dafür werde ich mich weiter einsetzen. Das allein macht es mir möglich, mich nun wenigstens der Stimme zu enthalten.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709610900
Das Wort hat Herr Abgeordneter Rapp.

Heinz Rapp (SPD):
Rede ID: ID0709611000
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte mich zu einem Diskussionsbeitrag zur dritten Lesung angemeldet. Es ist ein Betriebsunfall, daß ich nun auf eine Erklärung zur Abstimmung verwiesen sein soll. Vor diesem Betriebsunfall hätte man mich möglicherweise bewahren können. Es war meine Absicht, nicht nur meine Position hier kundzutun, sondern mich auch noch mit den Darlegungen von Herrn Professor Mikat und Herrn Vogel auseinanderzusetzen. Dies geht jetzt alles nicht. Ich kann es deshalb kurz machen. Ich habe mich dem anzuschließen, was meine Vorredner Frau Huber, Herr Eppler und Herr Scheu gesagt haben. Ich werde versuchen, das, was ich insgesamt sagen wollte, in anderer Weise noch publik zu machen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709611100
Eine letzte Erklärung von Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0709611200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich befinde mich in der gleichen Lage wie meine Vorredner. Da ich gestern abend meine Wortmeldung aus Zeitgründen zurückgezogen habe, muß ich mich jetzt ganz kurz fassen.
Als einer der ursprünglich 27 Abgeordneten der SPD-Fraktion, die den sogenannten erweiterten Indikationsentwurf zur Reform des § 218 eingebracht haben, begründe ich hiermit mein Abstimmungsverhalten vor der Öffentlichkeit wie folgt:
1. Auch ich habe mir die jetzt von uns allen zu fällende Entscheidung weiß Gott nicht leichtgemacht. Das hat niemand von uns hier in diesem Hause. Das sollte vorab für die Öffentlichkeit immer wieder festgestellt werden, zumal dies uns alle hier in diesem Hause, wo immer wir stehen mögen, wie ich meine, wirklich miteinander verbindet.
2. In der Politik gilt es nach meiner theoretischen und praktischen Erkenntnis häufiger als wahrscheinlich in irgendeinem anderen Lebensbereich, Güterabwägungen vorzunehmen und sich dabei dann auch immer wieder zwischen zwei Übeln zu entscheiden. Erst recht trifft dies in solchen Fällen zu, in denen die von einem selbst als jeweils beste Möglichkeit angesehene Lösung nicht durchzusetzen gewesen ist.
Auch ich habe das erweiterte Indikationsmodell von Anfang an als den relativ besten oder — anders ausgedrückt — als den am wenigsten schlechten Gesetzentwurf zur Reform eines Paragraphen in unserem Strafgesetzbuch angesehen, dessen außerordentlich gravierende Unzulänglichkeiten von niemandem hier bestritten wurden. Der von mir unterstützte Gesetzentwurf unterlag im ersten Durchgang der zweiten Lesung in einem speziellen Abstimmungsverfahren, gegen das ich im übrigen aus grundsätzlichen Erwägungen in meiner eigenen Fraktion und dann auch bei meiner Gegenstimme zu Beginn der zweiten Lesung im Plenarsaal selber Bedenken angemeldet hatte. In dem Stadium der Abstimmungsprozedur des Stichentscheids in der zweiten Lesung entschied ich mich dann zu einer Stimmenthaltung in der vagen, aber nicht völlig ab-



Dr. Schweitzer
wegigen Hoffnung, daß sich in der dritten Lesung unser 27er-Entwurf auf dem Wege von Änderungsanträgen doch noch würde durchsetzen' lassen und daß dadurch dazu beigetragen werden könnte, den Riß, der sich jetzt vielleicht durch unsere Bevölkerung ziehen könnte, abzumildern.
Nachdem diese Hoffnung begraben werden mußte, stimme ich jetzt in der dritten Lesung ebenfalls trotz schwerer Bedenken für das von mir nunmehr als das kleinere Übel angesehene Fristenmodell, weil ich meine, daß in einer so ernsten Schicksalsfrage zum Schluß jedenfalls von mir mit Ja oder Nein votiert werden muß. Diese Lösung ist für mich deshalb das kleinere Übel, weil die Alternative jetzt nur die gewesen wäre, auf unabsehbare Zeit überhaupt zu keiner Reform des § 218 zu kommen. Erleichtert wurde mir diese nach wirklich sehr langer Prüfung getroffene Entscheidung nicht zuletzt durch die Bestimmungen über das Beratungsgebot, wie es durch den Änderungsantrag meines Kollegen Rapp hier möglich geworden ist.
3. Nach wie vor halte ich es für außerordentlich ernst und bedauerlich, daß insbesondere durch zum Teil unsachliche öffentliche Verlautbarungen verschiedener Gremien ,gerade der römisch-katholischen Amtskirche in den letzten Wochen und Monaten die Gefahr einer Aufspaltung unseres Volkes in mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Lager, in dieser jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich berührenden Frage eher vergrößert als abgebaut wurde. Ich muß dies hier im Rahmen meiner Erklärung zur Abstimmung feststellen, meine Damen und Herren, weil auch ich mich durch die Unzahl solcher Veröffentlichungen und Erklärungen unter Druck gesetzt fühlte. Ich darf hinzufügen: ich das möchte
ich auch mit großem Ernst sagen — kann nur hoffen, daß sich diese katholische Amtskirche um eine situations-ethische Anpassung ihrer moraltheologischen Doktrin an die unausweichlichen und damit ja letzten Endes auch gottgewollten Gegebenheiten unseres überbevölkerten Planeten am Ende dieses Jahrhunderts bemüht.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Mit großem Ernst darf ich sagen: Ich fühle mich bei meiner Stimmabgabe — damit komme ich jetzt zum Schluß — zumindest als evangelischer Christ durch die Tatsache bestärkt, daß sich meine eigene Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland, zu dieser Frage in letzter Zeit, insbesondere im Rahmen ihrer Strafrechtskommission, sehr viel differenzierter geäußert hat und damit auch nach meiner festen Überzeugung den vielen bedrängten Frauen, um die es uns schließlich bei unserer heutigen Entscheidung geht, eine echte seelsorgerische Hilfe hat zuteil werden lassen.
4. Diese unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger können davon überzeugt sein — was diese Debatte ja gottlob auch bewiesen hat —, daß niemand von uns, niemand überhaupt, und auch ich nicht als einer der in dieses Haus auf Zeit gewählten Repräsentanten dieses Volkes, auch nur im geringsten von einem Kernstück abendländischer Rechtsauffassung abgeht, wonach geborenes wie ungeborenes Leben grundsätzlich unter dem Schutz des Staates steht.
Ich persönlich möchte abschließend heute für mich in Anspruch nehmen dürfen, daß ich mich zu meiner jetzt zu vollziehenden Endentscheidung zugunsten des sogenannten Fristenmodells nicht etwa aus Gründen der Parteiräson, schon gar nicht aus Sorge vor irgendwelchem angeblich existierenden innerparteilichen Basisdruck durchgerungen habe, sondern vielmehr aus der in dieser Erklärung angedeuteten Notwendigkeit heraus, mich für das kleinere von zwei rechtspolitischen und sozialpolitischen Übeln entscheiden zu müssen, und zwar in Übereinstimmung etwa mit dem Diktum meines Bonner Kollegen der Jurisprudenz Hans Welzel, der in einem Aufsatz „Gesetz und Gewissen" schon 1960 generell feststellte — mit diesem Zität möchte ich meine persönliche Erklärung zur Abstimmung abschließen; ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin —:
Das Gesetz muß sich auf die elementare Regelung des Gemeinschaftslebens beschränken. Es muß sich damit begnügen, ethisches Minimum zu sein.
Dieses ist ja heute wiederholt angesprochen worden.
Je mehr es versucht, eine bestimmte Weltanschauung durch sein Sanktionssystem durchzusetzen, um so stärker wird es mit dem Gewissen der einzelnen in Konflikt geraten. Aus diesem Grunde — um des Schutzes des individuellen Gewissens willen — muß der Staat verhindern, die Gesetzgebung in die Hand derer fallen zu lassen, die sie zur gewaltsamen Durchsetzung einer bestimmten Weltanschauung, gleichgültig welcher, benutzen wollen.

(Vereinzelter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Vizepräsident, Frau Funcke: Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/2041. Die SPD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Wir haben zwei Urnen aufgestellt, doch können die Stimmkarten unabhängig von der Farbe in jede geworfen werden. Jeder möge an die nächste Urne gehen. Ich bitte die Schriftführer, sich dorthin zu begeben.
Das Ergebnis der Abstimmung liegt vor. Insgesamt haben 489 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 22 Berliner ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 217 uneingeschränkt stimmberechtigte Kollegen und 6 Berliner Abgeordnete, mit Nein 267 uneingeschränkt stimmberechtigte und 15 Berliner Abgeordnete. Enthalten haben sich 5 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 1 Berliner Abgeordneter.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 489 und 22 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 217 und 6 Berliner Abgeordnete,
nein: 267 und 15 Berliner Abgeordnete,
enthalten: 5 und 1 Berliner Abgeordneter.



Vizepräsident Frau Funcke
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein Dr. Aigner Alber
von Alten-Nordheim
Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Artzinger
Baier
Dr. Barzel
Dr. Becher (Pullach)

Frau Benedix
Benz
Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. Dr. h. c. Birrenbach
Dr. von Bismarck
Dr. Blüm Blumenfeld
von Bockelberg
Böhm (Melsungen)

Braun
Breidbach Bremer
Bremm
Dr. Burgbacher
Burger
Carstens (Emstek)

Dr. Carstens (Fehmarn)

Dr. Czaja Damm
van Delden Dr. Dollinger
Dr. Dregger Dreyer
Eigen
Eilers (Wilhelmshaven) Engelsberger
Entrup
Dr. Erhard Ernesti
Dr. Evers Ey
Dr. Eyrich Ferrang
Freiherr von Fircks
Franke (Osnabrück)

Dr. Franz Dr. Frerichs Dr. Früh
Dr. Fuchs Geisenhofer Gerlach (Obernau)

Gerster (Mainz)

Gewandt Gierenstein Dr. Gölter Dr. Götz
Dr. Gruhl Haase (Kassel)

Dr. Häfele Härzschel Dr. Hammans
Handlos
von Hassel
Hauser (BN-Bad Godesberg) Hauser (Krefeld)
Dr. Hauser (Sasbach)

Dr. Heck Höcherl
Hösl
Dr. Hornhues
Horstmeier Frau Hürland
Dr. Hupka Hussing
Dr. Jaeger
Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jahn (Münster)
Dr. Jenninger
Dr. Jobst
Josten Katzer Dr. Kempfler
Kiechle Kiep
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein (Göttingen)

Dr. Klein (Stolberg)

Dr. Klepsch
Dr. Kliesing
Dr. Köhler (Duisburg)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Krampe
Dr. Kraske
Dr. Kreile
Kroll-Schlüter
Freiherr
von Kühlmann-Stumm Lagershausen
Lampersbach
Leicht Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Löher Dr. Luda
Lücker Dr. Marx
Maucher
Memmel
Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Mick
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Milz
Möller (Lübeck)

Dr. Müller (München) Müller (Remscheid)
Dr. Müller-Hermann Mursch (Soltau-Harburg) Dr. Narjes
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr.-Ing. Oldenstädt
Orgaß Pfeifer Picard Pieroth Pohlmann
Dr. Prassler
Dr. Probst
Rainer Rawe Reddemann
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Ritgen
Dr. Ritz Röhner Rollmann
Rommerskirchen
Roser Russe Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmitt (Lockweiler)

Schmitz (Baesweiler)

Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Luneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Schulte

(Schwäbisch Gmünd)

Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Schwörer
Seiters Solke
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim Spilker
Spranger
Springorum
Dr. Sprung
Dr. Stark (Nürtingen)

Dr. Starke (Franken)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Strauß Stücklen
Susset de Terra Thürk Tillmann Dr. Todenhöfer
Frau Tübler
Dr. Unland
Vehar
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt
Dr. Waffenschmidt
Wagner (Günzburg)

Dr. Wagner (Trier)

Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Frau Dr. Walz
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg)

Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Windelen
Wissebach
Dr. Wittmann (München) Dr. Wörner
Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel
Dr. Wulff
Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Dr. Gradl Kunz (Berlin)

Müller (Berlin)

Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Nein
SPD
Adams Ahlers Dr. Ahrens
Amling Anbuhl Dr. Apel Arendt (Wattenscheid)

Augstein Baack
Bäuerle Barche
Bahr
Dr. Bardens
Batz
Becker (Nienberge) Dr. Beermann Behrendt
Berkhan Biermann Blank
Dr. Böhme (Freiburg) Börner
Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Bredl
Brück
Buchstaller
Büchler (Hof) Büchner (Speyer)
Dr. von Bülow Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi Coppik
Dr. Corterier
Frau Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi Dürr
Eckerland Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Dr. Eppler Esters
Ewen
Dr. Farthmann Fellermaier
Fiebig
Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke Franke (Hannover) Frehsee
Friedrich Gansel
Geiger
Gerlach (Emsland) Gerstl (Passau) Gertzen
Dr. Geßner
Glombig Dr. Glotz Gnädinger Grobecker Grunenberg
Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haase (Kellinghusen) Haehser,
Halfmeier Hansen Hauck
Dr. Hauff Henke
Hermsdorf Herold
Höhmann Hofmann Dr. Holtz Horn
Frau Huber
Huonker Immer



Vizepräsident Frau Funcke Jahn (Marburg)

Jaschke
Jaunich
Dr. Jens
Junghans Junker
Kaffka
Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Koblitz
Konrad
Kratz
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lambinus Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen Lautenschlager
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Löbbert
Lutz
Mahne
Marquardt Marschall Matthöfer Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinicke (Oberhausen) Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Bayreuth)

Müller (Mülheim)

Müller (Nordenham)

Müller (Schweinfurt)

Nagel
Neumann Dr. Nölling Dr.-Ing. Oetting
Offergeld Frau Dr. Orth
Freiherr
Osturan von der Leye Pawelczyk
Peiter
Dr. Penner Pensky
Polkehn Porzner
Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Ravens
Reiser
Frau Renger
Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Rohde
Rosenthal Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Scheu
Frau Schimschok
Schinzel Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (München)
Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schonhofen Schreiber Schulte (Unna)

Schwabe
Dr. Schweitzer
Dr. Schwencke
Seefeld
Seibert
Simon
Simpfendörfer
Dr. Slotta Dr. Sperling
Spillecke
Staak (Hamburg)

Stahl (Kempen)

Dr. Stienen Suck
Sund
Frau Dr. Timm
Tönjes
Urbaniak Vahlberg Vit
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Walkhoff Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner Wende
Wendt
Dr. Wernitz Westphal Dr. Wichert
Wiefel
Wienand Wilhelm Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolf
Wolfram Wrede
Würtz
Wüster
Wuttke
Wuwer
Zander
Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Dübber
Egert
Frau Grützmann
Heyen
Löffler Mattick Dr. Schellenberg
Frau Schlei
Schwedler
Sieglerschmidt
Wurche
CDU/CSU
Dr. Kunz (Weiden) Berliner Abgeordnete
Frau Berger (Berlin) Dr. Schulz (Berlin)
FDP
Dr. Achenbach
Dr. Bangemann Baum
Dr. Böger
Christ Engelhard
Ertl
Frau Funcke
Gallus Geldner
Genscher
Graaff Groß
Grüner
Dr. Hirsch
Hölscher
Hoffie Jung
Kirst
Kleinert
Krall
Dr. Graf Lambsdorff Logemann
Frau Lüdemann
Dr. h. c. Maihofer Mertes (Stuttgart) Mischnick Möllemann
Moersch
Ollesch Opitz
Ronneburger Scheel
Schmidt (Kempten) von Schoeler
Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer
Dr. Wendig Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Enthaltungen
SPD
Metzger
Dr. Müller-Emmert
CDU/CSU
Dr. Becker (Mönchengladbach) Pfeffermann
Volmer
Berliner Abgeordneter Amrehn
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung über den Entwurf Drucksache 7/1981 (neu). Es ist interfraktionell namentliche Abstimmung vorgesehen. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. —
Haben alle Kollegen Ihre Stimme abgegeben? — Dann schließe ich die Abstimmung und bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich darf die Pause dazu benutzen, um unserem Kollegen Schöfberger zu gratulieren. Er ist in diesen Stunden Vater geworden.

(Beifall.)

Wir gratulieren herzlich und wünschen der Mutter und dem Sohn alles Gute.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Abgestimmt haben 489 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 22 Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben 247 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 14 Berliner Abgeordnete gestimmt, mit Nein 233 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 7 Berliner Abgeordnete. Enthalten haben sich 9 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 1 Berliner.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 489 und 22 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 247 und 14 Berliner Abgeordnete,
nein: 233 und 7 Berliner Abgeordnete,
enthalten: 9 und 1 Berliner Abgeordneter.



Vizepräsident Frau Funcke
Ja
SPD
Adams
Dr. Ahrens Amling
Anbuhl
Dr. Apel
Arendt (Wattenscheid) Augstein
Baack
Bäuerle
Barche
Bahr
Dr. Bardens Batz
Becker (Nienberge)

Dr. Beermann
Behrendt Berkhan
Biermann Blank
Dr. Böhme (Freiburg) Börner
Frau von Bothmer
Brandt
Brandt (Grolsheim)

Bredl
Brück
Buchstaller Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Frau Däubler-Gmelin
1 Dr. von Dohnanyi Eckerland
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg
Frau Eilers (Bielefeld)

Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Dr. Eppler Esters
Ewen
Fellermaier Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover)

Frehsee
Friedrich Gansel
Geiger
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner Glombig Dr. Glotz Gnädinger Grobecker Grunenberg Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haase (Kellinghusen) Halfmeier
Hansen
Hauck
Dr. Hauff Henke
Hermsdorf Herold
Höhmann Hofmann
Dr. Holtz Horn
Frau Huber
Huonker Immer
Jaschke Jaunich Dr. Jens Junghans Junker Kaffka Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Koblitz Konrad Kratz
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lambinus Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen Lautenschlager
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke Löbbert Lutz
Mahne Marquardt
Marschall
Matthöfer
Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinicke (Oberhausen) Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Bayreuth)

Müller (Mülheim)

Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt) Nagel
Neumann
Dr.-Ing. Oetting
Offergeld
Frau Dr. Orth
Freiherr
Ostman von der Leye Pawelczyk
Peiter
Dr, Penner
Pensky Polkehn Porzner Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim) Ravens
Reiser
Frau Renger
Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Rohde
Rosenthal
Sander Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Appenweier)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Frau Schimschok
Schinzel Schirmer
Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid)
Schmidt (Würgendorf) Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schonhofen
Schreiber
Schulte (Unna) Schwabe
Dr. Schweitzer
Dr. Schwencke Seefeld
Seibert Simon
•Simpfendörfer
Dr. Slotta
Dr. Sperling
Spillecke
Staak (Hamburg) Stahl (Kempen)
Suck
Sund
Frau Dr. Timm
Tönjes Urbaniak
Vahlberg
Vit
Vogelsang
Walkhoff
Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln) Wehner
Wende
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wienand Wischnewski
Dr. de With Wittmann (Straubing) Wolf
Wolfram
Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Dübber
Egert
Frau Grützmann Heyen
Löffler
Mattick
Dr. Schellenberg
Frau Schlei Schwedler
Wurche
CDU/CSU
Berliner Abgeordnete
Frau Berger (Berlin) Dr. Schulz (Berlin)
FDP
Dr. Achenbach Dr. Bangemann Baum
Dr. Böger
Christ
Engelhard
Frau Funcke Gallus
Geldner
Genscher
Graaff
Groß
Grüner
Dr. Hirsch Hölscher
Hoffie
Jung
Kirst
Kleinert
Krall
Dr. Graf Lambsdorff Logemann
Frau Lüdemann
Dr. h. c. Maihofer
Mertes (Stuttgart) Mischnick Möllemann Moersch
Opitz
Ronneburger Scheel
Schmidt (Kempten)

von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer Dr. Wendig Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordneter Hoppe
Nein
SPD
Fiebig
Leber
Lemp
Dr. Müller-Emmert
Dr. Nölling
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Stienen
Wilhelm
CDU/CSU
Dr. Abelein Dr. Aigner Alber
von Alten-Nordheim
Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier
Dr. Barzel
Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Mönchengladbach)

Frau Benedix Benz
Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. Dr. h. c. Birrenbach Dr. von Bismarck
Dr. Blüm
Blumenfeld
von Bockelberg
Böhm (Melsungen)

Braun
Breidbach Bremer
Bremm
Dr. Burgbacher
Burger



Vizepräsident Frau Funcke Carstens (Emstek)

Dr. Carstens (Fehmarn)

Dr. Czaja Damm
van Delden Dr. Dollinger
Dr. Dregger Dreyer
Eigen
Eilers (Wilhelmshaven) Engelsberger
Entrup
Dr. Erhard
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Dr. Evers Ey
Dr. Eyrich Ferrang
Freiherr von Fircks
Franke (Osnabrück)

Dr. Franz Dr. Frerichs
Dr. Früh Dr. Fuchs Geisenhofer
Gerlach (Obernau)

Gerster (Mainz)

Gewandt Gierenstein Dr. Gölter Dr. Götz Dr. Gruhl Haase (Kassel)

Dr. Häfele Härzschel Dr. Hammans
Handlos von Hassel
Hauser (BN-Bad Godesberg) Hauser (Krefeld)
Dr. Hauser (Sasbach)

Dr. Heck Höcherl Hösl
Dr. Hornhues
Horstmeier Frau Hürland
Dr. Hupka Hussing Dr. Jaeger
Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jahn (Münster)
Dr. Jenninger
Dr. Jobst Josten
Katzer
Dr. Kempfler
Kiechle Kiep
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein (Göttingen)

Dr. Klein (Stolberg)

Dr. Klepsch
Dr. Kliesing
Dr. Köhler (Duisburg)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Krampe
Dr. Kraske Dr. Kreile Kroll-Schlüter
Freiherr
von Kühlmann-Stumm Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen
Lampersbach
Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Löher
Dr. Luda Lücker Dr. Marx
Maucher
Memmel Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Mick
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Milz
Möller (Lübeck)

Dr. Müller (München) Müller (Remscheid)
Dr. Müller-Hermann Mursch (Soltau-Harburg) Dr. Narjes
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr. -Ing. Oldenstädt
Orgaß Pfeffermann
Pfeifer Picard Pieroth Pohlmann
Dr. Prassler
Dr. Probst
Rainer Rawe
Reddemann
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Ritgen
Dr. Ritz Röhner Rollmann
Rommerskirchen
Roser Russe Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmitt (Lockweiler) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Schulte

(Schwäbisch Gmünd)

Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Schwörer
Seiters Solke Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim Spilker
Spranger
Springorum
Dr. Sprung
Dr. Stark (Nürtingen)

Dr. Starke (Franken)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Strauß Stücklen
Susset
de Terra
Thürk Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler
Dr. Unland
Vehar
Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt
Volmer
Dr. Waffenschmidt Wagner (Günzburg) Dr. Wagner (Trier) Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Frau Dr. Walz
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg)

Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Windelen
Wissebach
Dr. Wittmann (München) Dr. Wörner
Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel Dr. Wulff
Dr. Zeitel
Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Dr. Gradl Kunz (Berlin)

Müller (Berlin)

Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
FDP
Ertl Ollesch
Enthaltungen
SPD
Ahlers
Dürr
Dr. Farthmann Gerlach (Emsland) Jahn (Marburg) Metzger
Scheu
Dr. Vogel (München) Wendt
Sieglerschmidt
Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir haben dazu noch den Entschließungsantrag vorliegen. Das Wort dazu wird nicht gewünscht. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß auf Seite 2 eine Druckfehlerberichtigung notwendig ist: in der zweitletzten Zeile muß es statt „unehelichen Kindern" heißen: „nichtehelichen Kindern".
Es ist interfraktionell beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform — federführend — und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Mitberatung zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung so beschlossen.
Wir haben nun noch abzustimmen über den Antrag des Ausschusses, die während der Beratung eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 3 auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergebend entsandt werden
— Drucksache 7/1714 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/1905 —
Berichterstatter: Abgeordneter Franke (Osnabrück)


(Erste Beratung 86. Sitzung)




Vizepräsident Frau Funcke
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift auf. Wir verbinden diese Abstimmung mit der Schlußabstimmung. Wer in der Schlußabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
— Drucksache 7/992 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/2033 — Berichterstatter: Abgeordneter Simon
b) Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 7/1941 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Schmidt (München) Abgeordneter Dr. Arnold

(Erste Beratung 51. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Auch das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht.
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wir verbinden diese Abstimmung in zweiter Beratung mit der Schlußabstimmung. Wer in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
— Drucksache 7/993 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/2034 — Berichterstatter: Abgeordneter Simon
b) Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 7/1942 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt

(München)

Abgeordneter Dr. Arnold

(Erste Beratung 51. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht.
Ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1 bis 11, Einleitung und Überschrift auf. Wer in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe die
dritte Beratung
auf.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu dem Zusatzpunkt:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der 'Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen
— Drucksache 7/371 —
Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 7/2013 —
Berichterstatter: Abgeordneter Lambinus
Abgeordneter Dr. Wittmann (München)


(Erste Beratung 30. Sitzung)

Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1 bis 8, Einleitung und Überschrift auf. Wir verbinden diese zweite Beratung mit der Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 6:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)

— Drucksache 7/131 —
Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

— Drucksache 7/2006 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. SchmittVockenhausen

(Erste Beratung 15. Sitzung)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist
nicht der Fall.
Ich rufe in zweiter Beratung §§ 1 bis 31 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So beschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April! 1974 6507
Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zu Nr. 2 des Ausschußantrags auf Drucksache 7/2006, den dort aufgeführten Entschließungsanträgen zuzustimmen. Wer diesen Entschließungsanträgen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? -So beschlossen.
Nun zu Nr. 3 des Ausschußantrags auf Drucksache 7/2006, „die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären". — Ich höre keinen Widerspruch; so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 7 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz
— Drucksache 7/866 —
Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 7/2019 —
Berichterstatter: Abgeordneter Wittmann

(Straubing)

Abgeordneter Dr. Kempfler

(Erste Beratung 48. Sitzung)

Wünschen die Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Beratung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe damit in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Nr. 2 des Ausschußantrags auf Drucksache 7/2019, „die zu dem Entwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären". — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 10 bis 24 auf — Punkt 9 fällt weg —, dazu die Zusatzpunkte betreffend Bundeserziehungsgeldgesetz und Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs:
8. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
— Drucksache 7/1875 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Verkehr
10. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Kunz (Berlin), Frau Berger (Berlin), Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen
— Drucksache 7/1882 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
11. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg), Reddemann, Dr. Blüm, Gerster (Mainz), Dr. Klein (Göttingen), Vogel (Ennepetal), Dr. Schulze-Vorberg, Nordlohne, Breidbach, Dr. Hornhues und Genossen eingebrachten Entwurfs eines .... Strafrechtsänderungsgesetzes
— Drucksache 7/1883 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Sonderausschuß für die Strafrechtsreform (federführend) Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
12. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Heizölkennzeichnung)

— Drucksache 7/1944
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel
— Drucksache 7/1963 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes
— Drucksache 7/1968 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß (federführend) Innenausschuß
15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr
— Drucksache 7/1973 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Verkehr
16. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemeinechaft, Ergänzenden Internen Finanzabkommen und Ergänzungsprotokoll über die EGKS-Erzeugnisse vom 30. Juni 1973
— Drucksache 7/1974 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Auswärtiger Ausschuß



Vizepräsident Frau Funcke
17. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 14. Januar 1974 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen
— Drucksache 7/1976 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
18. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
— Drucksache 7/1989 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
19. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter
— Drucksache 7/1992 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Oktober 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
— Drucksache 7/1978 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
21. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes
— Drucksache 7/1980 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß
22. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Drittes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)

— Drucksache 7/2003 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
23. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 7/2015 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften
— Drucksache 7/2016 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Wex, Frau Stommel, Burger, Frau Schroeder (Detmold), Dr. Götz, Vogt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld (Bundeserziehungsgeldgesetz — BEGG)
— Drucksache 7/2031 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs
— Drucksache 7/2032 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Finanzausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Wird das Wort zu einem dieser Entwürfe gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Überweisung. Sie ersehen die Überweisungsvorschläge aus der gedruckten Tagesordnung. Sind Sie damit einverstanden, daß wir über die Vorschläge gemeinsam abstimmen? — Ich höre keinen Widerspruch. Wir werden also so verfahren.
Ich bitte diejenigen, die den Überweisungsvorschlägen folgen, um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 25 auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973 hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr
— Drucksachen 7/835, 7/1890 — Berichterstatter: Abgeordneter Ollesch
Wünscht dazu jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 27:
Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 06 Tit. 831 02 (Kapitalzuführung an die Salzgitter AG)
— Drucksachen 7/1746, 7/1959 —
Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Wünscht der Herr Berichtserstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. — Auch zur Beratung wird das Wort nicht gewünscht.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April; 1974 6509
Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe jetzt Punkt 26 auf:
Beratung des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Bundesregierung betr. bundeseigenes Grundstück in Berlin-Marienfelde; hier: Veräußerung an das Land Berlin
— Drucksachen 7/1668, 7/1898 — Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Punkte 28 und 29 der Tagesordnung auf:
28. Beratung des Antrags des Bundesministers ,der Finanzen betr. bundeseigenes Grundstück in Berlin-Lichterfelde; hier: Veräußerung für Zwecke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus
— Drucksache 7/1971 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
29. Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. bundeseigenes Gelände des ehemaligen Flugplatzes Lüneburg; hier: Veräußerung einer 78,77.43 ha großen Teilfläche an die Stadt Lüneburg
— Drucksache 7/2002 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Das Wort wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge liegen Ihnen vor. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 30 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1974 eingegangenen Petitionen
— Drucksache 7/1966 —
Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 31 und 32 der Tagesordnung auf:
31. Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/74 — Zollkontingente für Walzdraht usw. — 1. Halbjahr 1974)

— Drucksache 7/1970 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
32. Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/74 — Besondere Zollsätze gegenüber Finnland — EGKS)

— Drucksache 7/1969 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Das Wort wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge ersehen Sie aus der Tagesordnung. Sind Sie mit den Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 33 bis 37 auf:
33. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
— Drucksachen 7/913, 7/1879 —
Berichterstatter: Abgeordneter von Alten-Nordheim
34. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine
Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Mineralöle
Richtlinie des Rates über die Angleichung der spezifischen Verbrauchsteuern auf die zur Verwendung als Brennstoffe bestimmten flüssigen Kohlenwasserstoffe
— Drucksachen 7/1042, VI/1704, 7/1872 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wagner (Trier)

35. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge
— Drucksachen 7/1605, 7/1891 —
Berichterstatter: Abgeordneter Tillmann
36. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf die Arbeitnehmer und



Vizepräsident Frau Funcke
deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
— Drucksachen 7/1648, 7/1909 —
Berichterstatter: Abgeordneter Buschfort
37. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend- Familie und Gesundheit (13. Ausschuß) zu 'den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 in bezug auf die Definition von Likörwein und bestimmtem Traubenmost Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 948/70 zur Definition bestimmter aus Drittländern stammender Erzeugnisse der Nummern 20.07, 22.04 und 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksachen 7/1579, 7/2014 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans
Wünscht jemand zur Berichterstattung das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Zu einer Erklärung hat Herr Abgeordneter Dr. Hammans Idas Wort.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0709611300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, daß es in der EWG eine neue Wortschöpfung gegeben hat, nämlich die ,des stummgemachten Mostes. Dieses Wort habe ich bisher nicht gekannt. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß ich mich freue, daß sich dieser Begriff in den Derucksachen 7/1579 und 7/2014 findet.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709611400
Wird das Wort sonst noch gewünscht? — Zu einer Erklärung zu Punkt 33 der Tagesordnung hat Herr Kollege von Alten-Nordheim das Wort.

Odal von Alten-Nordheim (CDU):
Rede ID: ID0709611500
Zu Tagesordnungspunkt 33 habe ich namens meiner Fraktion folgende Erklärung abzugeben.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Vorlage einer weiteren Harmonisierungsrichtlinie zur Umsatzsteuer. Wir haben in der derzeitigen Situation allen Grund, jedes auch noch so kleine Licht auf dem Weg zu einer stärkeren Integration Europas willkommen zu heißen. Die Vorlage der Brüsseler Kommission beweist, daß wenigstens bei der Mehrwertsteuer die Angleichung der Steuersysteme nicht zum Stillstand gekommen ist.
Allerdings ist ein Entwurf noch keine verabschiedete Richtlinie. Es wird noch besonderer Anstrengungen, aber auch einiger Kompromißbereitschaft
bedürfen, um das Harmonisierungsziel — Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlage und Annäherung der Steuersätze — zu erreichen, woran die Europäische Gemeinschaft starkes Interesse hat. Ohne Kompromißbereitschaft auf allen Seiten werden wir auch in dieser Sache nicht weiterkommen. Insofern kann auch die deutsche Seite nicht nur geben, sondern sie darf auch erwarten, daß die Steuergegensätze da, wo es notwendig erscheint, im Sinne ihrer Vorstellungen überbrückt werden. Ich sage das vor allem in bezug auf jene Punkte, die in der gemeinsamen Entschließung des Finanzausschusses angesprochen wurden.
Natürlich stellt sich auch die Frage, ob es sinnvoll und harmonisierungsfördernd ist, die Mitgliedstaaten mit einer Vielzahl ausgefeilter Detailregelungen zu konfrontieren. Die Brüsseler Kommission wird hierfür ihre Gründe gehabt haben. Wir sehen jedoch nicht ohne Sorge, daß die Harmonisierung durch zu perfektionierte Vorschläge unnötig erschwert werden könnte. Die Auffassung meiner Fraktion ist, daß die Harmonisierung auch in Details unterstützt werden muß, soweit sie für die Herstellung der Wirtschafts- und Währungsunion wirklich erforderlich ist.
Auch in der Terminfrage besteht leider kein Grund zu fröhlichem Optimismus. Der in Aussicht genommene Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Richtlinie, der 1. Januar 1975, liegt inzwischen leider jenseits der Realitäten. Damit wird zugleich die ab diesem Zeitpunkt vorgesehene Eigenfinanzierung der Gemeinschaft problematisch.
Wir fordern die Bundesregierung auf, in den zuständigen Gremien der Gemeinschaft das ihr Mögliche zu tun, um die Mehrwertsteuerharmonisierung so bald wie möglich weiter voranzubringen. Von Fortschritten auf diesem Steuersektor dürfen wir uns nicht zu unterschätzende Signalwirkungen für andere Steuern erhoffen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0709611600
Wird das Wort noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Bestehen Bedenken, über alle Anträge gleichzeitig abzustimmen? — Keine Bedenken. Dann stimmen wir über die unter den Tagesordnungspunkten 33 bis 37 aufgeführten Anträge ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir am Ende unserer Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 7. Mai 1974, 12 Uhr, zu einer Fragestunde ein.
Die Sitzung ist geschlossen.