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    Deutscher Bundestag 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation des Repräsentantenhauses von Neuseeland 6331 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 6331 B Ergänzung der Tagesordnung 6331 B Entwurf eines Fünften Gesetzes der Fraktionen der SPD, FDP zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1981 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes der Abg. Dr. Müller-Emmert, Dürr, Dr. Bardens und Genossen zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1982) — Zweite und dritte Beratung, Entwurf eines Fünften Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1938) — Zweite und dritte Beratung —, Entwurf eines Fünften Gesetzes der Abg. Dr. Heck, Köster, Dr. Becker (Mönchengladbach), Dr. Blüm, Dr. Jahn (Münster), Nordlohne, Carstens (Emstek) und Genossen zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1984 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Frau Renger, Präsident 6331 B Frau Schlei (SPD) 6332 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) 6334 B von Schoeler (FDP) 6341 C Dr. Bardens (SPD) . . . . . . 6347 C Dr. Heck (CDU/CSU) 6350 C Dr. Dr. h. c. Maihofer (FDP) . . . 6353 B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 6357 D Dr. de With (SPD) 6382 C Spranger (CDU/CSU) 6386 B Frau Funcke (FDP) 6389 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 6393 B Köster (CDU/CSU) 6398 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . 6401 C Brandt (Grolsheim) (SPD) 6404 D Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . 6407 B von Hassel (CDU/CSU) 6409 C Groß (FDP) 6411 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 6413 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 6414 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . . 6416 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 6420 C Engelhard (FDP) . . . . . . . . 6421 D Dr. Blüm (CDU/CSU) . . . . . 6423 C Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6426 A Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 6429 A Werner (CDU/CSU) . . . . . . . 6431 D Frau Schuchardt (FDP) . . . . . 6433 D Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 6436 B Dr. Klein (Stolberg) (SPD) . . . . 6438 A Memmel (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 6440 A Namentliche Abstimmungen . . . . . 6440 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Scheu und Frau Verhülsdonk . . . . . . 6443 A Fragestunde (Drucksache 7/2008) Frage A 99 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Androhung von Transitverkehrsbehinderungen im Falle der Errichtung des Umweltbundesamts in Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 6362 B Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Behandlung der Adressen von Bürgern im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Freiherr von Wechmar Staatssekretär (BPA) . . . . . 6362 C, 6363 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 6362 D, 6363 A, B Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Faltblatt des Presse- und Informationsamts „Politik ist gut, wenn es den Menschen besser geht" von 1972 Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . 6363 C, D, 6364 B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 6363 C, 6364 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) 6364 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6364 D Fragen A 100 und 101 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Interview der Kölner Zeitung „Express" mit dem Bundeskanzler über die Frage der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 6365 A, B, C, D, 6366 A, B, D, 6367 A, B, C, D, 6368 A, C, D Höcherl (CDU/CSU) . 6365 A, B, 6366 D Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . 6 365 C, 6367 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 6365 D Dreyer (CDU/CSU) . . . 6366 A, 6367 D Frau von Bothmer (SPD) . . . . 6366 B Damm (CDU/CSU) 6367 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6367 B Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6367 C Dr. Marx (CDU/CSU) 6367 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 6368 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 6368 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 6368 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 6368 C Frage A 105 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" über Nichteintragung der in Ost-Berlin zugelassenen Korrespondenten aus der Bundesrepublik in die dortigen Telefonbücher Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) 6368 D, 6369 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 6369 A, B Frage A 76 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Nichtberücksichtigung des Sachverhalts der Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Konditionen für die Erntefinanzierung im Grundsatzbeschluß des EG-Agrarministerrates zur Wettbewerbspolitik Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6369 C, D, 6370 B Eigen (CDU/CSU) . . . 6369 D, 6370 A Frage A 77 — Drucksache 7/2008 --- des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Fehlen von Schutzmaßnahmen der Bundesregierung angesichts des Verfalls der Erzeugerpreise für Rindfleisch Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6370 B, D, 6371 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . 6370 C, 6371 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 6371 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 III Frage A 78 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) : Behinderung der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse am Grenzübergang Brenner Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6371 B, D, 6372 A, B, C, 6373 A Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) . . . . . . . 6371 C, 6372 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 6372 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 6372 B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 6372 C Hölscher (FDP) . . . . . . . . 6372 D Frage A 116 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Kommunistisches Spaniertreffen in Kassel Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6373 C, D, 6374 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 6373 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 6374 A Fragen A 118 und 119 Drucksache 7/2008 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : 20jährige Wiederkehr des Inkrafttretens der Pariser Verträge Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6374 B, C, D Windelen (CDU/CSU) 6374 C Fragen A 120 und 121 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Unterschiedliche Interpretation des Warschauer Vertrags; Forderung von Wiedergutmachungsleistungen durch die polnische Seite; Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus Demonstrationen und Hungerstreiks aussiedlungswilliger sowjetischer Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6374 D, 6375 A, B, C, D, 6376 A, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 6375 A, B, D, 6376 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 6375 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 6376 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6376 B Frage A 122 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Schritte der Bundesregierung zur Haftentlassung von Rudolf Hess Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6376 D, 6377 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 6376 D, 6377 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 6377 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 6377 B Frage A 123 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung zum Verhältnis des Nordatlantischen Bündnisses zu Portugal Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6377 C, D, 6378 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 6377 D Hansen (SPD) 6378 A Schinzel (SPD) 6378 A Fragen A 125 und 126 Drucksache 7/2008 — des Abg. Seefeld (SPD) : Verweigerung der Einrichtung eines. vierten Grundschulzugs an der Deutschen Schule in Brüssel; Zulassungsbeschränkung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6378 B, D, 6379 A, B Seefeld (SPD) . . . . 6378 C, D, 6379 B Frage A 127 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Damm (CDU/CSU): Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der „Welt" über das Verhalten des deutschen Wahlkonsuls in Rönne auf Bornholm gegenüber deutschen Flüchtlingen aus der DDR Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6379 B, C, D, 6380 A, B Damm (CDU/CSU) . . 6379 C, D, 6380 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6380 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 6380 B Frage A 129 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Chancen des weiteren Ausbaus der wissenschaftlich-kulturellen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Volksrepublik China Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6380 B, C Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 6380 C Frage A 130 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Reiser (SPD) : Stellungnahme der Bundesregierung zu Berichten über Folterung einer Staats- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 bürgerin der Bundesrepublik Deutschland durch tunesische Behörden Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6380 D, 6381 C, D, 6382 A, B Reiser (SPD) 6381 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 6381 D Dr. Holtz (SPD) . . . . . . . 6382 A Gansel (SPD) . . . . . . . . 6382 A Hinweis auf einen Antrag zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 6382 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6445 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6447* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Einheitliches Legitimationspapier für die Inanspruchnahme der SeniorenReiseangebote der Deutschen Bundes- bahn 6447*B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 7 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Löher (CDU/CSU) Soziale Infrastruktur für ausländische Arbeitnehmer . . . . . . . . . 6447*D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Pfeifer (CDU/ CSU) : Vorlage der Enquete zur sozialen Situation der Künstler in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . 6448* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Fragen A 10 und 11 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Pläne zur Einbeziehung der Leistungen aus der früheren Höherversicherung in die laufende Rentenanpassung . . . 6448* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Zebisch (SPD) : Benachteiligung von Frauen bei der Anrechnung von Fachschul- und Hochschulausbildungszeiten als Ausfallzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung 6448* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 16 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einschaltung unabhängiger Gutachter und der betroffenen Bevölkerung bei der Klärung von Problemen des Fluglärms 6449* A Anlage 8 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Vertrauen der Bevölkerung zur Justiz . 6449* B Anlage 9 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Konsequenzen aus einer Umfrage des Wickert-Instituts betreffend Verbrechensbekämpfung, insbesondere durch Übernahme der Vorstellungen des Bundesrats für die Änderung des Strafvollzugs 6450* A Anlage 10 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Brief der tschechoslowakischen Regierung zu Fragen der Strafverfolgung; Abgrenzung der Straftaten, die noch einer Verfolgung durch tschechoslowakische Behörden unterliegen . . . 6451* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Fiebig (SPD) : Mängel der Rechtsform ,,bergrecht- liche Gewerkschaft" . . . . . . . 6451* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 58 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 V 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Ausnutzung der technischen Möglichkeiten für die Entwicklung leiserer Fluggeräte; Projekt „Europlane" . . . 6451* C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Pipelinetransport iranischen Erdgases nach Deutschland; unterschiedliche Äußerungen über die Trassenführung 6451* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Vorgehen des Bundeskartellamts gegen Mineralölkonzerne; eventuelle Anregungen, Hinweise oder Empfehlungen hierzu von seiten der Bundesregierung 6452* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 79 und 80 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) : Presseberichte über Mängel im Zusammenhang mit einer Mobilmachung der Bundeswehr 6452* B Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : EG-Vorschriften zur Verstärkung der Anhängerkupplungen auf NATO-Norm; dazu im Widerspruch stehende Anweisung für die Bundeswehr . . . 6452* D Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Riedel (München) (CDU/CSU) : Behauptungen betreffend die Rolle von Patienten als „Versuchskaninchen" bei der Erprobung von Medikamenten . . 6453* A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/2008 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Nutzbarmachung der bezüglich des Deutschen Herzzentrums in München gewonnenen positiven Erfahrungen . . 6453* D Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Finanzielle Unterstützung von Jugendgruppen-Auslandsfahrten über die Deutsche Sportjugend 6454* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Rechtsvorschrift der DDR über Ein- reisen von Bürgern der BRD . . . . 6454* D Anlage 21 Antwort des Pari. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zahl der Besucher an der Zonengrenze; gewährte Zuschüsse 6455* A Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) : Forschungsvorhaben zur Urangewinnung aus Meerwasser G455* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Hölscher (FDP) : Nachtpostflüge . . . . . . . . 6456* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Beschaffung von Unterlagen für die Abwehr ungerechtfertigter Vorwürfe von Postkunden durch Mitschneiden des Sprechverkehrs der Beschäftigten im Fernsprechauskunfts- und Telegrammaufnahmedienst 6456* C Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 94 VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 und 95 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Abrechnungsmodus für Telefongebühren 6456* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 96 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Massendrucksachen bei der Deutschen Bundespost 6457* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 97 - Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Fernsprechteilnehmer in unmittelbarer Nähe von Militärflugplätzen . . . . 6457* B Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien . . . . . . . . 6457* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu der Forderung Bulgariens nach Einräumung allgemeiner Präferenzen eines Entwicklungslandes durch die EG . . . . . 6457* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Strafrechtliche Maßnahmen gegen Deutsche in der Sowjetunion wegen Ausreisebegehrens . . . . . . . 6458* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Standpunkt der Bundesregierung zum Nahost-Konflikt gegenüber Mitgliedern der Regierungen Saudi-Arabiens und Algeriens . . . . . .. . . . . . 6458* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Standpunkt der Bundesregierung zur gewaltsamen Aneignung von Territorien 6459* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Zoglmann (CDU/CSU) : Städtenamen in den ehemals deutschen Gebieten jenseits von Oder und Neiße; Sprachgebrauch offizieller Besucher der Bundesrepublik in Polen 6459* C Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 113 und 114 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : „Ost-Information" der polnischen Regierung über finanzielle Folgen des deutsch-polnischen Vertrages und über die Ausreise von deutschen Volksangehörigen 6459* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage A 115 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Apel über den Volksfrontkandidaten bei der französischen Präsidentenwahl 6460* B Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Völkerrechtliche Anerkennung der Republik Guinea-Bissau . . . . . . . 6460* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/2008 -- des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Gewährung von Schutz und Hilfe für alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland 6460* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 VII Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 128 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Befürchtung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wegen Erzwingung der Einreise von Chilenen in die Bundesrepublik Deutschland durch Geiselnahme 6461* A Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 131 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Pressemeldung betreffend Behauptung des Bundeskanzlers über „Vertreibung der Palästinenser"; Folgerungen für das deutsch-israelische Verhältnis . . 6461* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6331 95. Sitzung Bonn, den 25. April 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6447* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 4. Adams * 26. 4. Dr. Aigner * 26. 4. Dr. Althammer 25. 5. Dr. Artzinger * 26. 4. Dr. Bangemann * 26. 4. Baum 18. 5. Dr. Bayerl 26. 6. Blumenfeld * 26. 4. Dr. Burgbacher * 26. 4. Dr. Corterier * 26. 4. Dr. Evers 26. 4. Fellermaier * 26. 4. Flämig * 26. 4. Frehsee * 26. 4. Dr. Freiwald 18. 5. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Geßner 26. 4. Grobecker 26. 4. Dr. Haenschke 26. 4. Härzschel * 26. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 4. Jaschke 27. 4. Junghans 26. 4. Kahn-Ackermann ** 26. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Krall * 26. 4. Lange * 26. 4. Lautenschlager * 26. 4. Lemmrich ** 25. 4. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 26. 4. Memmel * 26. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 4. Frau Dr. Orth * 26. 4. Roser 5. 5. Dr. Schachtschabel * 26. 4. Schmidt (München) * 26. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 4. Schwabe ' 26. 4. Dr. Schwörer * 26. 4. Seefeld * 26. 4. Sick 25. 4. Springorum * 26. 4. Dr. Starke (Franken) * 26. 4. Walkhoff ' 26. 4. Frau Dr. Walz * 26. 4. Dr. Wittmann 27. 4. Wuttke 26. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Paraments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 6) : Was hat die Bundesregierung unternommen, damit durch ein einheitliches Legitimationspapier zur Vorlage bei den Fahrkartenverkaufsstellen der Deutschen Bundesbahn erwerbsunfähige Frührentner bei den Senioren-Reiseangeboten der Deutschen Bundesbahn berücksichtigt werden können - nachdem laut Mitteilung des Präsidenten der Deutschen Bundesbahn entsprechende Anregungen bereits gegeben worden sind? Auf eine entsprechende Frage des Kollegen Dr. Schulze-Vorberg hatte ich mitgeteilt, daß die von Ihnen aufgeworfene Frage bearbeitet, aber ihre Erledigung aus verschiedenen Gründen längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich habe das in der Fragestunde des Bundestages am 13. Februar 1974 im einzelnen erläutert. Die Deutsche Bundesbahn hatte bereits früher ein Frührentner-Reiseangebot gestartet, das allerdings wegen technischer Mängel nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat. Die beteiligten Stellen stehen seitdem im Gespräch, um nach Wegen zu suchen, die technischen Bedingungen für ein alle Beteiligten befriedigendes Verfahren zu finden. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, auf die beteiligten Stellen erneut einzuwirken, daß dieses Anliegen zügig weiterverfolgt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 7) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Fehlbestand an sozialer Infrastruktur für die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien, wenn sie den untersten Standard vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer und ihrer Familien zugrunde legt und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Verhältnisse - bis auf einige Korrekturen in Ballungsgebieten durch eine eventuelle weitere Erhöhung der Anwerbepauschale - im gegenwärtigen Zustand zu belassen? Die von Ihnen genannten Mängel in der sozialen Infrastruktur für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien zeichnen sich vor allem in den Ballungsräumen ab - und hier insbesondere im Wohnungs- und Schulbereich. Die Bundesregierung hat im Hinblick darauf am 6. Juni 1973 ein Aktionsprogramm für die Ausländerbeschäftigung beschlossen, das zu einer sozial verantwortlichen Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung beitragen soll und das gezielte Hilfen in den besonderen Problembereichen vorsieht. Auch der derzeitige Anwerbestopp führt zu dieser notwendigen Konsolidierung. Insbesondere sollen künftig die sozialen Voraussetzungen für die Anwerbung konkreter gefaßt und stärker kontrolliert werden. Dabei wird von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Neuanwerbungen an die Aufnahmefähigkeit der Einrichtungen und Dienste der sozialen Infrastruktur angepaßt werden. 6448' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Umfassende und zuverlässige Angaben über den Fehlbestand der sozialen Infrastruktur fehlen weitgehend. Im Wohnungsbereich wird jedoch nach einer Schätzung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit einem zusätzlichen Bedarf von etwa 150 000 Wohnungen für Ausländer und ihre Familien und von 100 000 Wohnungen für alleinstehende ausländische Arbeitnehmer gerechnet. Besondere Anstrengungen werden deshalb auf dem Wohnungssektor unternommen. So hat die Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr für den Bau von Wohnungen, Unterkünften und Kindertagesstätten 28 Millionen DM aus ihrem Haushalt zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind damit über 500 Millionen DM für die Unterbringung der ausländischen Arbeitnehmer von der Bundesanstalt für Arbeit bereitgestellt worden. Auch die Bundesregierung wird zusätzliche Mittel bereitstellen und vor allem der Modernisierung von Wohnungen ihre Aufmerksamkeit zuwenden. In diesem Zusammenhang werden zur Zeit gesetzliche Vorschriften vorbereitet, die eine Umwandlung von Wohnungen in gewerbsmäßig vermietete Schlafstätten überall dort unterbinden sollen, wo die ausreichende Wohnungsversorgung der Bevölkerung nicht sichergestellt ist. Hinweisen möchte ich schließlich noch auf das Gesetz über Mindestanforderungen an Unterkünfte, das die bisher fehlende gesetzliche Grundlage zur Kontrolle der Unterkünfte geschaffen hat. Die Bundesanstalt für Arbeit wird künftig vor der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer in jedem Einzelfall prüfen, ob eine angemessene Unterkunft vorhanden ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 8 und 9) : Zu welchem genauen Termin gedenkt die Bundesregierung, die mehrfach angekündigte Enquete zur sozialen Situation der Künstler in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen? Wie erklärt die Bundesregierung die zeitliche Verzögerung bei der Vorlage dieser Enquete? Zunächst darf ich auf meine Antworten an den Kollegen Lattmann vom 1. Februar 1973 und den Kollegen Dr. Riedl vom 7. November 1973 hinweisen, in denen als vermutlicher Vorlagetermin für den Bericht das Frühjahr 1974 genannt wurde. Aufgrund der damals bereits dargelegten Schwierigkeiten, zu denen vor allem die differenzierte Lage des Personenkreises, die Komplexität der Fragestellung sowie die Fülle des angefallenen Materials gehören, konnte das hiermit befaßte Forschungsinstitut die Arbeiten für sein Gutachten noch nicht in allen Teilen abschließen. Zur Zeit liegt das Gutachten nur für Teilbereiche vor. Aufgrund des Sachstandes der Arbeiten kann die Bundesregierung jedoch davon ausgehen, daß der erbetene Bericht im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 10 und 11): Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Einbeziehung der Leistungen aus der früheren Höherversicherung in die laufende Rentenanpassung? Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Dynamisierung der früheren Höherversicherung zu unterbreiten, um der laufenden Verminderung der realen Kaufkraft der Bezüge der Höherversicherung Rechnung zu tragen und um eine fortwährende Schlechterstellung der Bezieher von früheren Renten aus der Höherversicherung aufzufangen? Die Frage nach einer Änderung der geltenden Steigerungsbeträge für Beiträge zur Höherversicherung und nach einer Anpassung der Leistungen der Höherversicherung an die wirtschaftliche Entwicklung ist der Bundesregierung aus der sozialpolitischen Diskussion bekannt. Sie wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Wegen der Vielschichtigkeit der Problematik haben die Arbeiten bisher allerdings noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt, das es der Bundesregierung schon jetzt ermöglichen würde, Änderungsvorschläge vorzulegen. Ich hoffe jedoch, daß die Vorarbeiten alsbald abgeschlossen werden können. Anlage 6 Antwort des Parl Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Bestimmungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach nur abgeschlossene Fachschul- oder Hochschulausbildungszeiten als Ausfallzeiten angerechnet werden, vor allein Frauen benachteiligt werden, und was wird sie unternehmen, um auch in den Fällen einer abgebrochenen Fachschul- oder Hochschulausbildung Nachteile im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden? Die Bundesregierung ist auf den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt bereits in ihrem Bericht zu Fragen der Rentenversicherung eingegangen. Nach den Erfahrungen der Rentenpraxis dürfte allerdings der Grund dafür, daß bei den Frauen eine Ausbildungszeit bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden kann, letztlich oftmals darin bestehen, daß die erforderliche Halbbelegung nicht erreicht ist. Die Frage einer Gesetzesänderung, durch die die Anrechnung von Zeiten einer nicht abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung ermöglicht würde, ist anläßlich der Vorbereitung und der parlamentarischen Beratungen des Rentenreformgesetzes geprüft worden. Mit Rücksicht auf die nicht unerheblichen Mehraufwendungen, die eine solche Regelung verursachen würde, ist jedoch davon abgesehen worden, eine entsprechende Regelung in das Rentenreformgesetz aufzunehmen. Nunmehr sollen, bevor die vorliegende Frage erneut geprüft Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6449* werden kann, zunächst die finanziellen Auswirkungen des Rentenreformgesetzes sorgfältig analysiert werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 16) : Wie steht die Bundesregierung zu weiteren Vorschlägen zur Verminderung des Fluglärms, daß bei der Klärung von Fragen bei Neu- und Erweiterungsbauten unabhängige Gutachter, die auch die Probleme des Fluglärms miteinbeziehen, bestellt werden und daß bei der Zusammensetzung von Fluglärmkommissionen die betroffene Bevölkerung dort mit Mehrheit vertreten sein soll? Zum ersten Teil Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, daß Sie Neu- und Erweiterungsbauten von Flughäfen meinen und nicht auch von Wohnhäusern, Schulen, Altenheimen etc. Auch in diesen Fällen könnte sich die Befassung eines Lärmgutachters oft in vielerlei Hinsicht segensreich für die Bauwilligen und ihre Mieter auswirken. Soweit es sich jedoch um genehmigungspflichtige Neu- und Erweiterungsbauten von Flughäfen handelt, darf ich auf § 40 Abs. 1 Nr. 10 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung hinweisen. Hiernach muß der Antrag auf Erteilung der Genehmigung das Gutachten a) eines technischen Sachverständigen über das Ausmaß des Lärms, der in der Umgebung des Flughafens zu erwarten ist, und b) eines medizinischen Sachverständigen über die Auswirkung dieses Lärms auf die Bevölkerung enthalten. Die bislang tätig gewordenen Gutachter genießen im In- und Ausland einen guten Ruf. An der Objektivität ihrer Gutachten bestehen seitens der Genehmigungsbehörden keine Zweifel. Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage verweise ich auf § 32 b Abs. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes. Dort ist gesagt, daß der Fluglärm-Kommission an einem Flughafen unter anderem Vertreter der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden angehören sollen. Insgesamt sollen aber nicht mehr als 15 Mitglieder die Kommission bilden. Die Mitglieder werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder in eigener Zuständigkeit berufen. — Die Bundesregierung beobachtet mit Interesse die Arbeit der Kommission. Sie ist gegebenenfalls bereit, die Erfahrungen mit der Arbeit der Kommission in geeigneter Weise auszuwerten. In einigen Kommissionen haben aufgrund der örtlichen Verhältnisse die Gemeindevertreter eine Mehrheit. Die Zusammensetzung der Kommissionen entzieht sich jedoch der Einflußnahme der Bundesregierung. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008, Frage A 40) : Treffen Pressemeldungen zu, nicht einmal ein Drittel der Bevölkerung habe volles Vertrauen zur deutschen Justiz, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung — bejahendenfalls — oder für den Fall, daß ähnliche Erkenntnisse vorliegen — daraus, ist sie insbesondere der Auffassung, daß zu komplizierte Regelungen sowie Ausgestaltung und Handhabung des Verfahrensrechts zu oft in der Bevölkerung den Eindruck erwecken, man könne sich leichter seinen Pflichten entziehen als zu seinen Rechten kommen? Die von Ihnen genannten Pressemeldungen gehen auf eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zurück. Bei dieser Umfrage wurde rund 1 000 Personen die Frage gestellt: Einmal ganz allgemein gefragt: Kann man zur deutschen Justiz, also zu den Richtern und deutschen Gerichten, volles Vertrauen haben oder kein volles Vertrauen? Hierauf haben 32% der Befragten geantwortet, sie hätten volles Vertrauen, ebenfalls 32 %, sie hätten kein volles Vertrauen und 30% haben sich für die Antwort „teils, teils", entschieden, bei 6 % Unentschiedenen. Dies zum tatsächlichen Hintergrund der in der Anfrage erwähnten Pressemeldungen. Ich darf — um eine Vergleichszahl zu nennen — hinzufügen, daß eine inhaltsgleiche Umfrage im November 1964 lediglich bei 26 % der Befragten die Antwort „volles Vertrauen" ergeben hat; mit „kein volles Vertrauen" antworteten damals 28 % und mit „teils, teils" 30% der Befragten. 16 % konnten sich nicht entscheiden. Für die Beurteilung der Bedeutung dieser Ergebnisse erscheint mir auch ein Hinweis auf die Allgemeinheit der Fragestellung wichtig. Sie läßt schon dann kein uneingeschränkt positives Ergebnis mehr erwarten, wenn der Befragte irgendwelche — möglicherweise auch sachlich gar nicht zu begründende — Ressentiments gegen die Justiz hat. Unabhängig von der hier angesprochenen Umfrage betrachtet es die Bundesregierung als wichtiges Ziel ihrer rechtspolitischen Vorstellungen, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu stärken. Sie verfolgt dieses Ziel in dem von Ihnen angesprochenen zivilrechtlichen Bereich mit konkreten Vorhaben auf dem Gebiet des materiellen Rechts, des Verfahrensrechts und auch des Gerichtsverfassungsrechts. Ich nenne hier nur die in Angriff genommene Neuregelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Überlegungen zur Beseitigung der oft als „Rechtswegsperre" bezeichneten finanziellen Hindernisse für wirtschaftlich minderbemittelte Bevölkerungskreise bei der gerichtlichen Verfolgung ihrer Rechte, die Bemühungen, eine Verbesserung des außergerichtlichen Rechtsschutzes zu erreichen, und schließlich die Planungen im Hinblick auf einen effektiven, heutigen Erfordernissen entsprechenden Gerichtsaufbau. Ich bin — sicherlich in Übereinstimmung mit Ihnen — der Auffassung, daß unnötig komplizierte Regelungen, insbesondere auch des Verfahrensrechts, die Rechtsverfolgung erschweren. Derartige Erschwernisse sind nach Kräften zu vermeiden, was freilich zuerst eine Mahnung an den Gesetzgeber ist. In diesem Zusammenhang sei andererseits auch darauf hingewiesen, daß in der Rechtsfremdheit weiter Kreise der Bevölkerung ein sehr erheblicher 6450* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Grund für ein oft getrübtes Bild von der Justiz liegt. Hier müßten schon in den Schulen verstärkt Grundlagen geschaffen werden. Was die schließlich von Ihnen angesprochene Handhabung des Verfahrensrechts anbetrifft, kann seitens der Bundesregierung nur auf die Unabhängigkeit der Richter verwiesen werden, was selbstverständlich aber nicht ausschließt, bei Gesetzesänderungen Erfahrungen mit der gerichtlichen Praxis zu berücksichtigen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 41) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der am 21. März 1974 in der „Neue-Ruhr-Zeitung" veröffentlichten Umfrage des Wickert-Instituts in Tübingen ziehen, der zufolge 68 °/o der Befragten mit der Verbrechensbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland unzufrieden sind, und wird die Bundesregierung insbesondere nunmehr den Entwurf zur Änderung des Strafvollzugs einer Änderung im Sinne der Vorstellungen des Bundesrats unterziehen? Die Frage enthält zwei Aspekte: einen generellen zur Verbrechensbekämpfung und einen speziellen zum Strafvollzugsgesetz. Zunächst zu dem generellen Aspekt: Die Meinungsäußerungen zu der Umfrage des Instituts sind nicht uninteressant. Wegen der vagen Fragestellung haben sie allerdings nur einen begrenzten Aussagewert. Es läßt sich nicht feststellen, was im einzelnen und wen die Befragten haben kritisieren wollen. Die Verbrechensbekämpfung ist in der Bundesrepublik im Prinzip Sache der Länder; bei diesen liegt, von bedeutenden Staatsschutzsachen abgesehen, die Polizei- und Justizhoheit. Die Bundesregierung hat indes durch ihre entschiedene und gezielte Förderung des gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik deutlich gemacht, welch hohen Rang sie einer wirkungsvollen Verbrechensbekämpfung beimißt. Das 1973 geänderte Gesetz über die Einrichtung des Bundeskriminalamtes sieht vor, daß diese Dienststelle neben ihrer zentralen Hilfsfunktion für landespolizeiliche Arbeit von den Ländern unmittelbar für die repressive Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden kann. Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können die Länder das Polizeipotential des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung ihrer eigenen Polizeikräfte anfordern. Die Bundesregierung hat durch organisatorische und Haushaltsmaßnahmen sichergestellt, daß das Bundeskriminalamt und der Bundesgrenzschutz die ihnen übertragenen Aufgaben jederzeit erfüllen können. Das Haushaltsvolumen des Bundeskriminalamtes ist heute mit 123,9 Millionen DM nahezu sechsmal so groß wie im Jahre 1969. Nach Verabschiedung des Haushalts 1974 werden im Bundeskriminalamt 2 212 Stellen gegenüber 933 Stellen im Jahre 1969 zur Verfügung stehen. Zum Strafverfahrensrecht liegt dem Hohen Hause seit Beginn dieser Legislaturperiode der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vor. Der Entwurf will vor allem eine zügigere und dabei gründlichere Führung des Ermittlungsverfahrens ermöglichen. Damit können — ein wesentlicher Beitrag zur wirkungsvollen Verbrechensbekämpfung — die Strafverfahren insgesamt schneller abgeschlossen werden. Im Bundesministerium der Justiz wird zur Zeit ein Gesetzgebungsvorhaben vorbereitet, durch das eine umfassendere und wirksamere Strafverfolgung in Fällen der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ermöglicht werden soll. Die Bundesanwaltschaft soll auch auf diesem Gebiet des Staatsschutzes die Aufgabe einer zentralen Ermittlungsbehörde des Bundes erhalten. Die Bundesregierung wird mit diesem Entwurf zur weiteren Stärkung der Inneren Sicherheit beitragen. Zum zweiten Teil der Frage: Der Strafvollzug muß zur Verbrechensbekämpfung durch eine Verminderung der Rückfallkriminalität beitragen. Das kann der Strafvollzug nach Auffassung der Bundesregierung am wirksamsten, wenn er durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung in die Lage versetzt wird, dem einzelnen Gefangenen zu helfen, sich aus kriminellen Neigungen zu befreien. Dieser Auffassung hat der Bundesrat in § 2 Abs. 2 Satz 1 seines Änderungsvorschlages zu § 2 des Regierungsentwurfs zugestimmt. Die weitergehenden Vorschläge des Bundesrates, die darauf hinauslaufen, der kriminalitätsmindernden Behandlung Vorrang vor dem Schutz der Allgemeinheit einzuräumen und die im Strafvollzug anzuwendenden Behandlungsmethoden auf die Erlangung der Unrechts- und Schuldeinsicht einzuengen, lehnt die Bundesregierung ab. Der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten muß während des Vollzuges einer Freiheitsstrafe durch die sichere Unterbringung des Gefangenen gewährleistet werden. Unterbringung in einer offenen Anstalt, Urlaub aus der Haft und andere Lockerungen dürfen nach dem Regierungsentwurf deshalb nur angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, daß der Gefangene eine weitere Straftat begehen oder sich dem Vollzug durch Flucht entziehen wird. Der Regierungsentwurf trägt dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit hierdurch besser Rechnung als der Vorschlag des Bundesrates. Abweichend von dem Vorschlag des Bundesrates ist die Bundesregierung weiter der Auffassung, daß die im Strafvollzug anzuwendenden Behandlungsmethoden nicht unnötig auf die Erlangung der Unrechts- und Schuldeinsicht eingeengt werden dürfen. Der Regierungsentwurf läßt durchaus die Möglichkeit offen, die Gewinnung von Unrechtseinsicht zum Ziel der Behandlung zu machen, wenn dies im Einzelfall Erfolg verspricht. Die Vollzugsbehörden sollen aber nicht gezwungen sein, in dieser Weise behandeln zu müssen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25, April 1974 6451* Sofern das Ergebnis der Meinungsumfrage durch den Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes überhaupt mitbeeinflußt ist, kann es nur darauf zurückzuführen sein, daß die Vorstellungen der Bundesregierung über einen wirksamen Strafvollzug nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (Drucksache 7/2008 Frage A 42) : Kann die Bundesregierung dartun, welche konkreten Straftaten auf Grund der tschechoslowakischen Strafgesetzgebung nadi dem Brief der tschechoslowakischen Regierung zu Fragen der Strafverfolgung noch einer Verfolgung durch die tschechoslowakischen Behörden unterliegen? Zur Bedeutung des einseitigen tschechoslowakischen Briefs über Fragen der Strafverfolgung sind in der Denkschrift zu dem Vertrag schon die erforderlichen Ausführungen gemacht worden. Die komplizierten Zusammenhänge des tschechoslowakischen Rechts jetzt im einzelnen darzulegen, würde den Rahmen dieses Schreibens sprengen, zumal dazu demnächst im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages Gelegenheit zu eingehender Erörterung besteht. Ihre Frage ist im Ergebnis dahin zu beantworten, daß hier praktisch zwei Straftatbestände in Betracht kommen: Nämlich der Tatbestand des Mordes gemäß § 219 des tschechoslowakischen Strafgesetzbuchs und der Fall der Herbeiführung einer Gemeingefahr mit Todesfolge gemäß § i79 Absatz 3 des tschechoslowakischen Strafgesetzbuchs. In dieser Weise ist auch bei den Vertragsverhandlungen von seiten der tschechoslowakischen Delegation die praktische Tragweite der Aussage des Briefes über die Nichtverjährbarkeit bestimmter Taten erläutert worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 53) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit die Rechtsform „bergrechtliche Gewerkschaft" im Aktienrecht abzuschaffen, die den heute gültigen Ansichten über Transparenz der Führungsstrukturen insofern diametral entgegensteht, als zum einen selbst bei umsatz- und belegschaftsstarken Unternehmen kaum Möglichkeiten einer Mitsprache weder der Arbeitnehmer noch der Kuxeninhaber bestehen, und zum anderen auch der Erwerb von Beteiligungen oder sogar Tochterfirmen in recht undurchsichtiger Weise möglich zu sein scheint? Das Recht der bergrechtlichen Gewerkschaft ist nicht im Aktienrecht, sondern in den Berggesetzen der Länder geregelt. Die Bundesregierung beabsichtigt aber, mit dem Entwurf eines Bundesberggesetzes das Bergrecht in der Bundesrepublik erstmals zu vereinheitlichen und neu zu ordnen. Im Rahmen dieses Reformvorhabens ist u. a. auch die Abschaffung der bergrechtlichen Gewerkschaft als besonderer Rechtsform des Gesellschaftsrechts vorgesehen. Den bestehenden Gewerkschaften wird dabei allerdings eine angemessene Übergangszeit für die erforderlichen Umwandlungs- oder Auflösungsmaßnahmen einzuräumen sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 58) : Wird die Bundesregierung zur vollen Ausnutzung der technischen Möglichkeiten für die Entwicklung leiserer Fluggeräte das Projekt Europlane weiterführen? Das von Ihnen erwähnte Projekt „EUROPLANE" hat bisher keine Förderungsmittel vom Bund erhalten. Die Planungen der Industrie in den beteiligten europäischen Ländern zu „EUROPLANE" sind derzeit so wenig konkretisiert, daß für Überlegungen der Bundesregierung über eine eventuelle Förderung die Grundlage fehlt. Im übrigen leistet die Bundesregierung bereits durch finanzielle Unterstützung für den europäischen Airbus A 300, der sich durch einen erfreulich niedrigen Lärmpegel beim Betrieb auszeichnet, u. a. auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 59): Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. April 1974 zu, nach Aussage des türkischen Außenministers erwäge der Schah des Iran für den Pipelinetransport iranischen Erdgases nach Deutschland zwei Trassenführungen durch die Türkei, und wie vereinbart die Bundesregierung dies — bejahendenfalls — mit ihren Äußerungen, es käme ein Transport durch sowjetisches Gebiet in Frage? Die Meldung der FAZ ist unvollständig. Nach den Vorstellungen des Iran sollen etwa ein Viertel des Erdgases über die UdSSR, drei Viertel über die Türkei nach Westeuropa transportiert werden. Beide Projekte schließen sich nicht gegenseitig aus. Hinsichtlich des Transportweges über die UdSSR hat sich der Iran bereit erklärt, die für die Bundesrepublik vorgesehenen Mengen bereitzustellen. Auch die Sowjetunion steht dem Projekt positiv gegenüber, so daß konkrete Verhandlungen über die Transportbedingungen demnächst beginnen können. 6452* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Das Projekt eines Transportes über die Türkei wird unter der Federführung der italienischen Staatsgesellschaft ENI von einem Konsortium betrieben, dem außerdem die Gaz de France und die Ruhrgas AG zu gleichen Teilen angehören. Verhandlungen zwischen den beteiligten Regierungen und Unternehmen sollen in Kürze aufgenommen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 71) : Sind dem Bundeskartellamt von seiten der Bundesregierung zu dem neuesten Vorgehen gegen Mineralölkonzerne offizielle oder inoffizielle, schriftliche oder mündliche Anregungen, Hinweise oder Empfehlungen gegeben worden, und, wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt? Nein, Herr Kollege, Anregungen, Hinweise oder Empfehlungen, die -- wie Ihre Frage möglicherweise unterstellt — direkt oder indirekt den Charakter einer Weisung gehabt hätten, sind nicht gegeben worden. Natürlich stehen die Beamten der dafür zuständigen Wettbewerbsreferate des Bundesministeriums für Wirtschaft -- wie sonst auch — laufend in informellem Kontakt mit ihren Kollegen im Kartellamt. Das ist — wie ich meine — ihre Pflicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 79 und 80) : Stimmt es, daß die in dem am 23./24. Februar 1974 im Bonner Generalanzeiger unter der Überschrift „Der Bund rief und einige Reservisten kamen auch" aufgezeigten Mängel im Zusammenhang mit einer Mobilmachungsübung einer Kompanie des Territorialheeres zutreffen? Inwieweit sind die in dem vorgenannten Artikel aufgezeigten Mängel symptomatisch für den gesamten Bereich der Streitkräfte, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um insbesondere die Einberufung von Führungs- und Funktionspersonal der Geräteeinheiten bei Übungen durchzusetzen und eine ATNgerechte Mob-Einplanung dieser Reservisten zu gewährleisten? Zu Frage A 79: Die Angaben in dem von Ihnen zitierten Artikel treffen zum Teil zu. Richtig ist, daß die Präsenz der übenden Reservisten, vor allem die der Offiziere nicht befriedigend war. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, — und darauf muß ich ausdrücklich hinweisen —, daß von der gesamten Zahl der zur Übung einberufenen Reservisten 7 Offiziere 20 Unteroffiziere und 40 Mannschaften aufgrund des Wehrpflichtgesetzes vom Kreiswehrersatzamt zurückgestellt wurden. Die übrigen Reservisten folgten ihrer Einberufung ohne Ausnahme. Zu den in dem Artikel genannten materiellen Mängeln muß ich feststellen: — Die Kraftfahrzeuge wurden vor der Übung auf Betriebs- und Verkehrssicherheit überprüft; die Funkgeräte auf ihre Funktionsfähigkeit. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. — Das Geschäftszimmer wurde mit einem Büroartikelsatz und mit Büroverbrauchsmaterial vollständig ausgestattet. Die Schreibmaschine war zwar ein altes Modell, aber funktionsfähig. Die Benutzung einer unaufgefordert mitgebrachten eigenen Maschine durch einen Reservisten war freiwillig. - Beförderungsurkunden wurden in keinem Fall auf Rückseiten von Geländekarten geschrieben. Zu Frage A 80: Ich erwähnte bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage die Zurückstellung nach dem Wehrpflichtgesetz. Hierdurch und auch durch die starke Fluktuation der Reservisten werden Wehrübungen naturgemäß beeinflußt. Sie können jedoch versichert sein, daß die Truppe und die Wehrersatzbehörden ständig bemüht sind, den Belangen des einzelnen als auch den Anforderungen der Truppe bei Wehrübungen gerecht zu werden. Hierzu gehört auch eine ATN-gerechte Mob-Einplanung. Grenzen werden diesen Bemühungen jedoch immer dort gesetzt sein, wo dem Bedarf der Truppe — auch im vertretbaren überörtlichen Ausgleich — kein entsprechendes Aufkommen an Reservisten gegenübersteht. . Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 81) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der Harmonisierung der EG-Vorschriften mit der Begründung der Natoeinheitlichkeit die Verstärkung der Anhängerkupplungen von 40 mm auf 50 mm Innendurchmesser vorgeschrieben wurde, daß aber gleichzeitig vor ca. 11/2 Jahren im Rahmen einer technischen Anweisung bei der deutschen Bundeswehr die Umrüstung der Anhängevorrichtungen von bisher 50 mm-Nato-Norm auf 40 mm gewerhliche Norm angeordnet wurde, und gedenkt sie eine Änderung vorzunehmen? Lassen Sie mich mit dem 2. Teil Ihrer Frage beginnen. Es trifft zu, daß etwa im Jahre 1970 die 2-RadAnhänger (1,5 Tonnen) der Bundeswehr umgerüstet wurden, um ihre Verwendung auch im zivilen Bereich zu ermöglichen. Diese Umrüstung bezog sich jedoch nicht nur auf die Anhängerkupplung. Dem Bundesministerium der Verteidigung, --- und damit komme ich zum 1. Teil Ihrer Frage —, ist nicht bekannt, daß aufgrund der Harmonisierung der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6453* EG-Vorschriften eine Verstärkung der Anhängerkupplungen vorgeschrieben wurde. Ich kann aus meiner Kenntnis hier und heute nur sagen, daß die Bundeswehr keine Änderung beabsichtigt. Lassen Sie mich bitte noch folgendes sagen. Anhängerkupplungen bestehen ja wohl — grob gesagt — aus Haken und Osen. Der Begriff „Haken und Ösen" ist mir natürlich bekannt, wobei ich jetzt nicht nur als Parlamentarier spreche. Ich habe hier vor mir Zeichnungen über die NATO-Ausführung der Kupplungsöse; ich habe mich auch vertraut gemacht mit den zivilen Vorschriften über die Abmessungen der Kupplungsstücke für Anhängevorrichtungen für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland, für den grenzüberschreitenden Verkehr und für die Europa-Ausführung. Ich gebe zu, es hat mich Mühe gekostet. Trotz meiner jetzt sicherlich „profunden" Sachkenntnis mag ich bei meiner Antwort jedoch etwas übersehen haben. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir, sofern diese Auskunft nicht Ihrem Erkenntnisstand entspricht, Ihre Unterlagen zur Verfügung stellen würden. Die Angelegenheit wird dann von den zuständigen Referaten des Bundesministeriums der Verteidigung noch einmal überprüft, ich werde Ihnen dann einen entsprechenden Brief schreiben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem von dein Medizin-Journalisten Kurt Blüchel in seinem dieser Tage bei Bertelsmann erschienenen Buch „Die weißen Magier" aufgestellten Behauptungen, wonach in der Bundesrepublik Deutschland Patienten im Zusammenspiel von Ärzten und Arzneimittelindustrie als „Versuchskaninchen" bei der Erprobung von Medikamenten verwendet werden sollen, und trifft insbesondere die in der „Abendzeitung" vom 2. April 1974 in diesem Zusammenhang gemachte Mitteilung zu, wonach ausländische Medikamentenhersteller die Arzneimittel — die im eigenen Land nicht verkauft werden können, weil die strengeren Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt waren -- in der „Versuchsklinik" Bundesrepublik Deutschland registrieren lassen? Die Behauptung, daß in der Bundesrepublik Deutschland Patienten im Zusammenspiel von Ärzten und Arzneimittelindustrie als „Versuchskaninchen" bei der Erprobung von Medikamenten verwendet werden sollen, ist sachlich falsch. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat im Juni 1971 die Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln veröffentlicht. Darin werden u. a. auch die Erfordernisse der klinischen Erprobung von neuen Arzneimitteln für die Bundesrepublik Deutschland eindeutig beschrieben. So heißt es im 2. Teil dieser Richtlinie: „Diesen Untersuchungen haben ausreichende pharmakologische und toxikologische Versuche nach Maßgabe des 1. Teils dieser Richtlinie voranzugehen. Der Hersteller hat dem Kliniker die Unterlagen über diese Versuche zur Verfügung zu stellen. Der Kliniker muß sich vor der Anwendung des Arzneimittels am Menschen über die gewonnenen Ergebnisse unter Berücksichtigung möglicher Indikationen und Kontraindikationen von einem Spezialisten in Pharmakologie oder einem Spezialisten des dem neuen Arzneimittel entsprechenden Fachgebietes ausführlich und vollständig unterrichten lassen, um das Risiko für den Menschen beurteilen zu können." Die hier zitierten Prüfungsvorschriften sollen die unsachgemäße Anwendung neu zu prüfender Arzneimittel am Patienten verhindern. Zusammen mit ihnen wurde die Deklaration von Helsinki bekanntgegeben, in der die Prinzipien beschrieben sind, nach denen klinische Forschungen durchgeführt werden sollen. Die Bezeichnung der Patienten in der Bundesrepublik Deutschland als „Versuchskaninchen" halte ich daher nicht für gerechtfertigt. Zu der Mitteilung in der „Abendzeitung", daß Arzneimittel, die in einem anderen Land nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, weil dort strengere Sicherheitsbestimmungen bestehen als in der Bundesrepublik Deutschland, möchte ich feststellen, daß sie, sofern es sich um neue Stoffe mit in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit handelt, auch in der Bundesrepublik Deutschland erst nach eingehender tierexperimenteller und klinischer Prüfung beim Bundesgesundheitsamt registriert werden. Das gilt auch für Arzneimittel-Kombinationen aus bekannten Stoffen, wenn die Wirksamkeit dieser Kombinationen nicht bekannt oder vorhersehbar ist. Die von mir bereits zitierte Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln, die hier Anwendung findet, stimmt in den wesentlichen Punkten mit den Bestimmungen anderer Länder überein. Abschließend möchte ich betonen, daß die Registrierung eines neuen Arzneimittels, das im Hinblick aus mögliche schädliche Wirkungen den derzeitigen Anforderungen der medizinischen Wissenschaft nicht entspricht, beim Bundesgesundheitsamt ausgeschlossen ist. Jede zur Registrierung neu angemeldete Arzneispezialität wird von medizinischen und pharmazeutischen Sachverständigen des Bundesgesundheitsamtes im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit beurteilt, ehe ihre Registrierung erfolgt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 83) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Deutsche Herzzentrum in München deutlich zeigt, „daß die moderne Medizin keineswegs die heute meist üblichen geradezu verschwenderischen Prachtbauten erfordert" und eine derartige Einrichtung auch in anderen Bundesländern erwünscht ist, und welche konkreten Planungen und Überlegungen werden in den anderen Bundesländern in dieser Hinsicht angestellt? 6454* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Die Bundesregierung begrüßt die Erstellung des Deutschen Herzzentrums in München, das den Mangel an Behandlungsstätten für Herzkranke in der Bundesrepublik mindert. In der schriftlichen Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Haack (vgl. BT-Drucksache VI/ 1129, Frage Nr. 135) vom 11. September 1970 hatte der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bereits darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung nur sehr begrenzte Möglichkeiten einer Einflußnahme auf die Schaffung und die Erweiterung leistungsfähiger Herzzentren hat, da für die Einrichtung und Unterhaltung von Operationszentren die Länder zuständig sind. Dennoch hat sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder seit Mitte der 60er Jahre für gemeinsame Anstrengungen der Länder zugunsten operationsbedürftiger Herzkranker in der Bundesrepublik eingesetzt. Die Gesundheitsministerkonferenz hat auf ihrer 29. Sitzung am 17. und 18. Mai 1972 in Berlin in einer Entschließung zur Einrichtung von Zentren für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie festgestellt, daß Einrichtungen mit gemeinsamen Einheiten für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie sinnvoll seien. Zu ihren Aufgaben gehöre die operative Versorgung der Bevölkerung mit der prä-, intra- und postoperativen Betreuung einschließlich der notwendigen diagnostischen Eingriffe, die Weiterbildung des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals sowie Forschung und Lehre. Im Hinblick auf andere mögliche Auffassungen weist die Gesundheitsministerkonferenz darauf hin, daß auf von dieser Konzeption abweichende Modellversuche nicht verzichtet werden sollte. Die Versorgung der Bevölkerung erfordere für drei Millionen Einwohner je eine Abteilung für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie. Damit sei in der Bundesrepublik Deutschland der Ausbau von etwa 20 Abteilungen anzustreben. Im Vordergrund des notwendigen Ausbaus von herzchirurgischen Abteilungen stehe neben dem räumlichen und apparativen Problem vor allem das Personal-Problem., Die Gesundheitsministerkonferenz wird in ihrer 33. Sitzung am 16./17. Mai 1974 in Berlin erneut über die Einrichtung von Herzoperationszentren beraten. Bei diesen Beratungen wird auch das Beispiel des Deutschen Herzzentrums in München in die Erörterung einbezogen werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 84) : Wieviel Auslandsfahrten von Jugendgruppen werden im Jahr 1974 über die Deutsche Sportjugend finanziell unterstützt, und welche Bundesmittel wären erforderlich, um alle Anträge berücksichtigen zu können? Die Deutsche Sportjugend hat für das Haushaltsjahr 1974 (25. Bundesjugendplan) einen Sammelantrag zur Förderung internationaler Jugendgruppenbegegnungen in Höhe von 4 151 384,— DM vorgelegt. Dieser Antrag umfaßt 317 in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag von 1 531 351,— DM und 733 im Ausland vorgesehene Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag von 2 620 033,— DM. Der für die Deutsche Sportjugend in diesem Haushaltsjahr zur Förderung internationaler Jugendgruppenbegegnungen im Rahmen der vorhandenen Bundesjugendplan-Mitteln vorgesehene Förderungsbetrag beläuft sich, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes durch den Deutschen Bundestag, auf 1 700 000,— DM. Die Deutsche Sportjugend wird, wie in den früheren Jahren, die ihr vorliegenden Einzelanträge entsprechend den Richtlinien des Bundesjugendplanes überprüfen und die Entscheidungen im Rahmen der genannten Förderungssumme selbst treffen. Seit Jahren melden sowohl die Deutsche Sportjugend als auch die anderen zentralen Jugendorganisationen einen höheren Bedarf an Förderungsmitteln an, als im Bundesjugendplan zur Verfügung stehen; jedoch wird es sich leider nicht erreichen lassen, daß die beantragten Summen und die durch die Bewilligung des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehenden Mittel deckungsgleich sein werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 85) : Wieviel Fälle der Einreiseverweigerung in die DDR sind der Bundesregierung mit der Begründung „Bezugnehmend auf den von Ihnen gestellten Antrag für einen Tagesaufenthalt aus touristischen Gründen in den in der Anordnung vom 17. Oktober 1972 über Einreisen von Bürgern der BRD in die DDR festgelegten Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik wird mitgeteilt, daß diesem nicht entsprochen werden kann, da die Antragstellung nicht den Festlegungen der vorstehenden Rechtsvorschrift entspricht" bekanntgeworden, und was ist unter den Festlegungen der angesprochenen Rechtsvorschrift zu verstehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland gestellte Reiseanträge zu Tagesaufenthalten in grenznahen Kreisen der DDR mit der in Ihrer Anfrage angeführten Begründung von den DDR-Behörden abgelehnt worden sind. Alle Erkenntnisse der Bundesregierung hierzu beruhen auf Einzelschreiben von Bürgern, die sich hin und wieder mit Eingaben oder Beschwerden über Schwierigkeiten im grenznahen Verkehr an die Bundesregierung gewandt haben. Dabei teilten die Einsender oft nicht mit, ob und gegebenenfalls welche Gründe von den DDR-Behörden für eine Ablehnung eines Reiseantrages gegeben wurden. Bei einer Gesamtzahl von 238 300 Reisenden in grenznahe Kreise der DDR von der Einführung des grenznahen Reiseverkehrs im Juli Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6455* 1973 bis einschließlich März 1974 gab es bisher nur die geringe Zahl von weniger als 50 derartigen Beschwerden. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so sind in der Anordnung der DDR vom 17. Oktober 1972 in der Fassung vom 14. Juni 1973 die Einzelheiten der Voraussetzungen und der Durchführung von Reisen zu Tagesaufenthalten in grenznahe Kreise der DDR geregelt. Diese Bestimmungen sind in dem von meinem Hause in großer Zahl verbreiteten Merkblatt über „Reisen in die DDR mit Tagesaufenthalten im grenznahen Bereich usw." auf den Seiten 33-36 abgedruckt. Reiseanträge entsprechen diesen Bestimmungen häufig deshalb nicht, weil die Anträge nicht in doppelter Form oder nicht vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 88 und 89) : Welche Entwicklung hat die Zahl der Besucher an der Zonengrenze (getrennt nach Deutschen und Ausländern) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in den letzten fünf Jahren genommen? Wie hoch sind in den letzten fünf Jahren die von Bund und Ländern gewährten Zuschüsse für Besucher an die Zonengrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gewesen (getrennt nach Deutschen und Ausländern)? Zu Frage A 88: Die Zahl der Besucher an der Grenze zur DDR hat in den letzten Jahren insgesamt gesehen zugenommen; lediglich in den beiden letzten Jahren war eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Die Begründung liegt für das Jahr 1972 in der verspäteten Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, mit der Folge, daß bei Zusagen für die Förderung der Anträge nur zurückhaltend reagiert werden konnte. Der Rückgang im Jahr 1973 lag in der konjunkturpolitisch notwendigen restriktiven Freigabe der Mittel durch den Bundesminister der Finanzen begründet; die für den letzten Monate freigegebenen Mittel konnten nicht mehr voll für die Förderung eingesetzt werden. Insgesamt haben von 1969 bis zum Jahresende 1973 mehr als 250 000 Besucher die Informationsstellen im Grenzbereich zur DDR besucht. Auf die Aufschlüsselung dieser Zahl auf Deutsche und Ausländer darf ich bei der Beantwortung Ihrer 2. Frage eingehen. In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ab 1. 1. 1972 im Einvernehmen mit allen Bundesländern gemeinsam praktizierte Verwaltungsvorschriften an die Stelle der früheren unterschiedlichen Förderungsbestimmungen gesetzt hat, so daß seit diesem Termin eine einheitliche Förderung für Jugendliche (bis zu 25 Jahren) und Erwachsene wie auch für ausländische Besucher gewährleistet ist. Weiter ist hervorzuheben, daß die Bundesländer auf Initiative des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen Eigenbeträge in ihre Landeshaushalte eingesetzt haben. Zu Frage A 89: Insgesamt sind vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen nachfolgende Beträge für den genannten Zweck verausgabt worden: Erwachsene 1969: 712 Gruppen 43 087 Personen 535 863,— DM 1970: 1079 Gruppen 66 708 Personen 752 493,— DM 1971: 1200 Gruppen 65 414 Personen 949 387,— DM 1972: 570 Gruppen 33 378 Personen 486 454,— DM 1973: 491 Gruppen 30 077 Personen 409 485,— DM Jugendliche 1972: 413 Gruppen 14 844 Personen 212 787,— DM 1973: Genaue Zahlen liegen von den Ländern noch nicht vor, es dürfte sich aber um rd. 15 000 Besucher handeln. 298 330,— DM Ausländergruppen sind von meinem Hause in der Hauptsache im Bereich des Landes Niedersachsen — wie folgt — gefördert worden: 1970: 47 Gruppen mit 1 432 Ausländern 1971: 61 Gruppen mit 1 846 Ausländern 1972: 82 Gruppen mit 3 019 Ausländern 1973: 93 Gruppen mit 3 085 Ausländern Von den Ländern wurden seit 1972 insgesamt rd. 150 000,— DM eingesetzt. Das Jahr 1974 zeigt eine erfreuliche Steigerung der Förderungsanträge, deren positive Behandlung dadurch gewährleistet ist, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vom Bundesminister der Finanzen bereits kurz nach Jahresbeginn eine 95%ige Freigabe des Haushaltsansatzes in Höhe von rd. 800 000,— DM erreichen konnte. Inwieweit das AA, das BPA bzw. InterNationes Grenzreisen zur Information von Ausländern durchgeführt haben, ist mir nicht bekannt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiher Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 90) : Welche Forschungsvorhaben zur Urangewinnung aus Meerwasser fördert zur Zeit die Bundesregierung, und ist sie bereit, in einem koordinierten Forschungsprogramm die Urangewinnung aus Meerwasser systematisch vorwärtszutreiben? Mit den Fragen der Urangewinnung aus Meerwasser haben sich in der BRD bisher im wesentli- 6456* Deutscher Bundestag — 7, Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 chen die Bundesanstalt für Bodenforschung, die Kernforschungsanlage Jülich und die Fa. Krupp in Essen befaßt. Die Untersuchungen bei der Fa. Krupp ergaben jedoch, daß mit einer wirtschaftlichen Gewinnung von Uran aus Meerwasser hei den heutigen Uranpreisen und der zu erwartenden Preisentwicklung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann. Eine Vertiefung der begonnenen Untersuchungen in Zusammenarbeit mit anderen auf diesem Gebiet tätigen Ländern wird angestrebt. Erste Kontakte mit der UKAEA (United Kingdom Atomic Energy Authority) wurden aufgenommen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/2008 Fragen A 91 und 92) : Ist die Bundesregierung bereit, Nachtpostflüge einzustellen und die Beförderung von Postsendungen wieder der Deutschen Bundesbahn zu übertragen, um sowohl die Nachtruhe der Menschen im Einzugsbereich von Flughäfen zu schützen als anch zu einer Rentabilitätsverbesserung der Deutschen Bundespost beizutragen? Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall, daß eine sofortige Einstellung der Nachtpostflüge nicht durchführbar ist, dahin gehend auf die Deutsche Lufthansa einzuwirken, daß die von der Bundeswehr zum Verkauf vorgesehenen geräuscharmen Transportflugzeuge vom Typ Transall für diesen Dienst eingesetzt werden? Die Deutsche Bundespost hat wiederholt ihre Bemühungen hervorgehoben, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs mit dazu beizutragen, die Lärmbelästigung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Frage nach der Zukunft des Nachtluftpostnetzes wird also nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes beurteilt. Hier ist zu beachten, daß die Luftverkehrsgesellschaften bestrebt sind, Flugzeuge mit leisen Triebwerken einzusetzen und geräuschärmere Start- und Landeverfahren zu entwickeln. Um diese Entwicklung zu fördern, hat der Bundesminister für Verkehr in seinem Erlaß vom 29. März 1973 an die zuständigen Länderbehörden bekanntlich gefordert, die Nachtflugbeschränkungen für Flugzeuge mit geräuscharmen Triebwerken zu lockern. Darüber hinaus soll die Deutsche Bundespost nach einer Entscheidung des Bundeskabinetts verstärkt rationalisieren. Sie soll dabei auch die Struktur ihrer Dienstleistungen den heutigen Erfordernissen und Möglichkeiten anpassen. Dabei spielt die grundsätzliche Frage der Betriebsorganisation im Briefdienst sowie die Rentabilität der auch weiterhin eingesetzten Briefverteilanlagen eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang wird selbstverständlich auch die Frage untersucht werden, ob es volkswirtschaftlich noch sinnvoll ist, einen Teil der innerhalb der Bundesrepublik zu befördernden Briefpost über das Nachtluftpostnetz zu befördern. Die Deutsche Bundespost kann auf die Flottenpolitik der Deutschen Lufthansa nicht direkt einwirken. Für den Nachtluftpostdienst werden die Maschinen, die tagsüber auf den Liniendiensten der Deutschen Lufthansa verkehren, eingesetzt. Die im Nachtluftpostdienst verwendeten Flugzeuge vom Typ Boeing 737 sind nach den Lärmmessungen einer vom Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik berufenen Experten-Kommission geräuschärmer als andere Flugzeuge. Mit der Deutschen Lufthansa werden jedoch z. Z. Verhandlungen über die Möglichkeiten weiterer Fluglärmminderungen und des Einsatzes von Flugzeugen mit geräuscharmen Triebwerken geführt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 93) : Treffen Pressemeldungen zu, demzufolge die Deutsche Bundespost den Sprechverkehr der Beschäftigten im Fcrnsprechauskunfts- und Telegrammaufnahmedienst ohne vorherige Ankündigung zeitweise mitschneidet und dabei auch private Gespräche der Postbediensteten und Telefonate der Fernsprechteilnehmer mithört, und wenn ja, auf welche rechtliche Grundlage stützt sich dieses Verfahren, und was bedeutet die Aussage eines Sprechers des Bundespostministeriums, daß damit „Unterlagen für die Abwehr ungerechtfertigter Vorwürfe von Postkunden gegen die Bediensteten beschafft werden sollen"? Bei der Deutschen Bundespost gibt es Dienststellen, deren Tätigkeit sich überwiegend als fernmündlicher Dialog mit dem Postkunden abwickelt. Bei solchen Dienststellen werden vorher nicht angekündigte Prüfungen des Dienstbetriebs durchgeführt, in denen der Gesprächsverkehr beobachtet wird. Der Bundespostminister hat eine Überprüfung des gegenwärtig üblichen Beobachtungsverfahrens angeordnet. In Gesprächen mit den Gewerkschaften und der Personalvertretung wurde inzwischen eine Änderung dieses Verfahrens vorbereitet. Private Gespräche von Postbediensteten werden nicht vorn Arbeitsplatz aus geführt. Dafür stehen Fernsprecher bereit, auf die sich die erwähnten Prüfungen selbstverständlich nicht erstrecken. Aus rechtlicher Sicht ist es niemals zweifelhaft gewesen, daß das Fernmeldegeheimnis der Durchführung betriebsbedingter Maßnahmen nicht entgegensteht. Die Aussage des Pressesprechers des Bundespostministeriums bezog sich darauf, daß durch Betriebsbeobachtungen auch ungerechtfertigte Vorwürfe von Postkunden widerlegt werden können. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6457* Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 94 und 95) : Aus welchen Grunde hält die Deutsche Bundespost am monatlichen Abrechnungsmodus für die Telefongebühren fest? Ist die Bundesregierung bereit, die Erfahrungen der Kommunalverwaltungen und der Versorgungsunternehmen mit längeren Abrechnungszeiträumen im Hinblick auf eine entsprechende Handhabung bei der Abrechnung der Telefongebühren zu überprüfen? Die Deutsche Bundespost hat wiederholt die Frage der Erstellung einer zweimonatlichen Fernmelderechnung geprüft. Im Vordergrund steht dabei das Problem der Erfassung der Gebühreneinheiten im Orts- und Selbstwählferndienst. Die teilweise noch vorhandenen vierstelligen Gebührenzähler in den Ortsvermittlungsstellen sind nicht geeignet, die in einem Zeitraum von zwei Monaten aufkommenden Gebühreneinheiten aufzunehmen. Auch die Probleme bei der Einführung eines neuen Abrechnungsverfahrens mit tiefgreifenden betrieblichen Änderungen und die eines monatlichen pauschalen Abschlags auf die Fernmeldegebühren müssen — unter Wahrung der Belange des Kunden — geklärt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 96) : Aus welchem Grunde laufen Massendrucksachen bei der Deutschen Bundespost so unbestimmbar lange, daß der Versand von Terminpost bei dieser Versendungsart gewagt ist? Massendrucksachen laufen nicht unbestimmbar lange. Die Postämter sind vielmehr angewiesen, die Bearbeitung und Beförderung dieser Sendungen danach auszurichten, daß sie — für Orte innnerhalb des eigenen Leitraums — bestimmt durch die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl und der unmittelbar benachbarten Leiträume innerhalb von 2 Tagen zur Zustellung vorliegen und — für andere Leiträume innerhalb von 5 Tagen zur Zustellung vorliegen. In diesen Zeitraum fallende Sonn- und Feiertage verlängern diese Laufzeiten entsprechend. Massendrucksachen werden aus der Briefbeförderung ferngehalten und aus Kostengründen in einem weniger aufwendigen Verfahren als diese bearbeitet. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 97) : Ist es nach der Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, die durch amtlich durchgeführte Schallmessungen bereits festgestellten extremen Lärmbeeinträchtigungen, die Fernsprechteilnehmer in unmittelbarster Nähe von Militärflugplätzen erdulden müssen, dadurch auszugleichen, daß ihnen ein Nachlaß auf verbrauchte Gebühreneinheiten gewährt wird, nachdem sie erwiesenermaßen oft über längere Zeit hinweg bei dem dröhnenden Start- und Landeflug Telefongespräche unterbrechen und so nicht von ihnen zu vertretende finanzielle Nachteile seit Jahren bereits hinnehmen müssen? Die Behinderungen im Fernsprechverkehr durch die teilweise extremen Lärmbelästigungen des Flugverkehrs in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen ist ein Problem, das sich nicht durch gebührenvergünstigende Maßnahmen der Deutschen Bundespost lösen läßt. Es ist vielmehr eine Frage des Umweltschutzes, der den gesamten Lebensbereich der Betroffenen berührt. Diesem Ziel dient das Fluglärmschutzgesetz, das vom Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode verabschiedet wurde. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 23. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 102) : Wie erklärt die Bundesregierung den Unterschied zwischen den Angaben zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien im Jahr 1972 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von CSU-Abgeordneten und den Angaben des Presse-und Informationsamts der Bundesregierung (Frankfurter Rundschau vom 14. März 1974) ? Die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien im Jahre 1972 belaufen sich nach der Antwort der Bundesregierung vom 28. 1. 1974 auf eine Kleine Anfrage der Opposition auf rd. 15,2 Millionen DM. Der Unterschied zu den in der „Frankfurter Rundschau" vom 14. 3. 1974 zitierten „mehr als 35 Millionen" beruht wohl darauf, daß in diesem Betrag außer den Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit der Ressorts zusätzlich noch enthalten sind: a) Mittel für den nachgeordneten Bereich einiger Ressorts (ca. 15,7 Millionen DM) und b) die Mittel für die verteidigungspolitische Öffentlichkeitsarbeit, die aus dem Einzelplan 04 vom Presse- und Informationsamt finanziert und gemeinsam mit dem Bundesminister der Verteidigung verwaltet werden (ca. 4,4 Millionen DM). Dieser Betrag ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage in den Mitteln des Presse- und Informationsamtes enthalten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf 6458* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 108) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die bulgarische Forderung zu unterstützen, von der Europäischen Gemeinschaft die allgemeinen Präferenzen eines Entwicklungslands eingeräumt zu bekommen, und wie will die Bundesregierung im Fall einer solchen Zusage seitens der Europäischen Gemeinschaft bulgarischen Wünschen nach deutscher Kapitalhilfe begegnen, denen mit dem Anspruch, die gleiche Behandlung wie Jugoslawien zu erfahren, Nachdruck verliehen wird? Die Bundesregierung steht einem bulgarischen Wunsch auf Einräumung von EG-Präferenzen für Entwicklungsländer positiv gegenüber. Falls die Regierung von Bulgarien bei den Europäischen Gemeinschaften einen entsprechenden Antrag stellt, werden wir ihn bei der Behandlung in den Gremien der Europäischen Gemeinschaften unterstützen. Eine Einbeziehung Bulgariens in den Kreis der Länder, denen die EG die allgemeinen Handelspräferenzen einräumt, würde — ebenso wie im Falle von Rumänien — keine Anerkennung Bulgariens als Entwicklungsland und seine Aufnahme in die Entwicklungsländerliste der OECD bedeuten. Angesichts der Bestrebungen der OECD, diese Liste zu reduzieren, sie jedenfalls nicht weiter auszuweiten, könnte mit einer etwaigen Aufnahme Bulgariens in sie auch nicht gerechnet werden. Die Gewährung zinsgünstiger Kapitalhilfekredite durch uns kann daher nicht in Frage kommen. Jugoslawien, das Sie zum Vergleich heranziehen, befindet sich dagegen auf der OECD-Entwicklungsländerliste; der Fall liegt also eindeutig anders. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 109) : Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um den Deutschen in der Sowjetunion zur Ausreise zu verhelfen, die jetzt in den Hungerstreik getreten sind, nachdem ihr von der deutschen Botschaft angeratenes Verlassen des Botschaftsgebäudes eine Freiheitsstrafe und weitere strafrechtliche Maßnahmen zur Folge hatte, und hat die Bundesregierung die sowjetische Regierung darauf hingewiesen, daß derartige grund- und menschenrechtswidrige Maßnahmen ein Hindernis für jede Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen darstellen? Herr Kollege, ich darf zunächst darauf hinweisen, daß die von Ihnen aufgestellte Behauptung über die Ursache der gegen die Ausreisewilligen verhängten Strafen nicht zutrifft. Sie haben vielmehr — nach sowjetischer Auffassung — durch die Teilnahme an Demonstrationen gegen die „öffentliche Ordnung der UdSSR" verstoßen und wurden deshalb nach den dort geltenden Gesetzen bestraft. Auf keinen Fall kann damit unsere Botschaft in Moskau in Zusammenhang gebracht werden, die in jeder Beziehung korrekt und stets im Interesse der Betroffenen gehandelt hat. Das Ausreisebegehren dieser Personen wurde und wird durch unsere Botschaft gegenüber der sowjetischen Regierung unterstützt. Die letzte Intervention erfolgte am 5. April 1974. Auf die Tatsache, daß es sich hier um sowjetische Staatsbürger handelt und dadurch diesen Bemühungen Grenzen gesetzt sind, habe ich in diesem Haus des öfteren hingewiesen. Welche Anstrengungen die Bundesregierung unternommen hat, um das Problem der Familienzusammenführung einer baldigen und umfassenden Bereinigung zuzuführen, habe ich zuletzt bei Beantwortung der Anfrage von Herrn Kollegen Rainer am 14. März 1974 dargelegt; ich verweise auf die entsprechende Bundestagsdrucksache. Diese Bestrebungen werden fortgesetzt. Zu den von den sowjetischen Justizorganen ergangenen Urteilen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, Stellung zu nehmen. Es handelt sich hier um eine innere Angelegenheit eines anderen Landes, auf die sie keinen Einfluß ausüben kann. Dies heißt jedoch nicht, daß uns die Sorge der in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Verwandten um das Schicksal ihrer in der Sowjetunion lebenden Angehörigen unberührt läßt. Auch die sowjetische Regierung weiß, welche Bedeutung wir der Lösung dieser humanitären Frage im Rahmen der Entwicklung unserer gegenseitigen Beziehungen beimessen. Die Bundesregierung begrüßt die seit geraumer Zeit zu beobachtende großzügigere Praxis bei der Erteilung von Ausreisegenehmigungen und gibt der Erwartung Ausdruck, daß die positive Tendenz in verstärktem Maß anhalten wird. Sie hofft, daß dabei auch jene Menschen berücksichtigt werden, die sich seit langem vergeblich um ihre Ausreise bemühen, wie dies bei den Teilnehmern an den Protestaktionen der Fall ist. Anlage 31 Antwort des Pari. Staatssekretärs Moersch vorn 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 110) : Was hält die Bundesregierung, sollte die Meldung der „Welt" vom 30. März 1974 zutreffend sein, davon ab, ihre Auffassung, sie könne die gewaltsame Aneignung von Territorien nicht anerkennen, nicht nur im Hinblick auf den Nahen Osten auszusprechen, sondern auch auf die Freie Stadt Danzig, die baltischen Staaten, sowie auf die Grenzen des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937, auf die Vorkriegsgrenzen Finnlands, Rumäniens, Italiens, Japans und der tschechoslowakischen Ostgrenze? Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich im Einklang mit dem allgemeinen Völkerrecht und den Zielen und Prinzipien der Charta der VN zur Nichtanerkennung gewaltsamen Gebietserwerbs, einem Grundsatz, der für den Nahostkonflikt übrigens in der Präambel der Resolution des Sicherheitsrats Nr. 242 vom 22. 11. 1967 bekräftigt worden ist. Von dieser Haltung macht die Bundesregierung in bezug auf die in der Frage gemachten Tatbestände keine Ausnahme. Der Grundsatz der Nicht-Anerkennung gewaltsamen Gebietserwerbs leitet sich aus dem Gewaltverbot ab, wie es insbesondere in Artikel 2 Ziffer 4 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6459* der Charta der Vereinten Nationen seinen Ausdruck gefunden hat. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre östlichen Vertragspartner haben sich im Einklang mit dem Gewaltverbot in den Ostverträgen vertraglich darauf festgelegt, keine Politik zu führen, die durch Gewalt oder Androhung von Gewalt auf eine Veränderung der bestehenden Grenzen in Europa zielt. Die Ostverträge enthalten auf der anderen Seite jedoch keine Aussagen darüber, wie diese Grenzen, die als unverletzlich angesehen werden, zustande gekommen sind, noch stellen sie Zessionsverträge dar. Dies gilt sowohl für den Moskauer Vertrag vom 12. August 1970, als auch für den Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970, in dessen Art. I die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen übereinstimmend festgestellt haben, daß die Grenze an Oder und Neiße die Westgrenze Polens bildet. An den nach dem 2. Weltkrieg geschlossenen Friedensverträgen war die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligt. Ihre Gültigkeit ist aber von der Bundesrepublik Deutschland nie in Frage gestellt worden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 111): Trifft die Meldung der „Welt" vom 30. März 1974 zu, der Bundesminister des Auswärtigen habe in Schreiben an Mitglieder der Regierungen Saudi-Arabiens und Algeriens zu den Streitpunkten im Nahost-Konflikt Standpunkte bezogen, die sich mit den von den arabischen Staaten vertretenen decken, was zu der Änderung ihrer Haltung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geführt habe, und wie ist — bejahendenfalls — die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen vom 28. März 1974 auf meine Mündliche Anfrage, dies habe nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt, zu verstehen? Die Meldung der „Welt" vom 30. März 1974 über das Schreiben des Bundesministers des Auswärtigen an die Minister Yamani und Abdesalam ist unvollständig und vermittelt deshalb ein unzutreffendes Bild von dem Inhalt dieses Schreibens. Wie aus dem in Algier veröffentlichten Text ersichtlich ist, hat der Bundesminister des Auswärtigen in seinem Schreiben ausdrücklich auf die Möglichkeit einvernehmlicher Grenzänderungen auch zwischen den Beteiligten im Nahostkonflikt hingewiesen. Dieser Umstand wird in dem genannten Artikel nicht angeführt. Die in dem Schreiben des Bundesministers des Auswärtigen dargelegten Gedankengänge knüpfen an die Erklärung an, die die neun europäischen Außenminister am 6. November 1973 zur Nahostfrage abgegeben haben. Es enthält keine in Widerspruch zu dieser Erklärung stehenden Gesichtspunkte. Dementsprechend ist auch die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen vom 28. März 1974 zu verstehen, dieses Schreiben habe nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt. Ob das Schreiben des Bundesminister des Auswärtigen zu einer Haltungsänderung arabischer Staaten zu der Bundesrepublik geführt hat, kann die Bundesregierung nicht beurteilen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zoglmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 112) : Teilt die Bundesregierung die seinerzeit von Bundesaußenminister Scheel geäußerte Ansicht, zur Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen im Sinn des Warschauer Vertrags gehöre es auch, daß die Städtenamen in den ehemals deutschen Gebieten mit ihren geschichtlich überkommenen Namen genannt werden, und ist sie insbesondere der Auffassung, daß offizielle Besucher der Bundesrepublik Deutschland in Polen diesen Sprachgebrauch einhalten sollten? Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Auffassung, daß hergebrachte deutsche Ortsnamen, die fester Bestandteil unserer Sprache sind, grundsätzlich auch verwendet werden sollen. Das entspricht im übrigen dem weltweiten internationalen Brauch der Verwendung von Exonymen. Allerdings hat z. B. die 2. UNO-Konferenz über die Standardisierung von geographischen Namen empfohlen, die Verwendung dieser althergebrachten Ortsbezeichnungen möglichst zu reduzieren. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so läßt sich eine allgemein gültige Antwort nicht geben. Es kommt hier auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn z. B. ein deutscher Besucher in Polen bei der Verwendung deutscher Ortsbezeichnungen nicht verstanden würde, sollte er aus praktischen Erwägungen wohl besser die polnischen Namen verwenden. Dieser Fall kann vor allem eintreten, wenn es sich um kleinere Orte handelt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 113 und 114): Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, daß Polen erst kürzlich (Ost-Informationen Nr. 66 vom 8. April 1974, Seite 3 f.) sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als Gläubiger bezeichnete, von nicht beglichenen Rechnungen sprach und erklärte, die westdeutsche Seite habe den polnischen Standpunkt in dieser Frage sehr wohl gekannt, mit ihren Erklärungen zum deutsch-polnischen Vertrag, dieser habe keinerlei finanzielle Folgen? Zu welchen Befürchtungen gibt der Umstand Anlaß, daß Polen im Zusammenhang mit der Ausreise von Menschen unzweifelhaft deutscher Volkszugehörigkeit aus dem polnischen Herrschaftsbereich von „Staatsbürgern sehr problematischer Abstammung" spricht (Ost-Informationen Nr. 66 vom 8. April 1974, Seite 3 f.), und wie gedenkt die Bundesregierung, dem Versuch 6460* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 zu begegnen, auf solche Weise den Geltungsbereich der entsprechenden Information der polnischen Regierung auszuhöhlen, die allen deutschen Staatsangehörigen unter polnischer Hoheit die Ausreise zusichern sollte? Zu Frage A 113: Der Warschauer Vertrag stellt keine Anspruchsgrundlage für polnische Entschädigungsforderungen dar. Etwas Gegenteiliges hat auch die polnische Regierung nicht behauptet. Schon daraus ergibt sich, daß hier kein Widerspruch zu Erklärungen der Bundesregierung bestehen kann. Zu Frage A 114: Das von Ihnen wiedergegebene Zitat wurde in einer Sendung von Radio Warschau verwendet. Es kann im allgemeinen nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, zu solchen Sendungen Stellung zu nehmen oder daraus Schlußfolgerungen zu ziehen. Zu Ihrer weiteren Frage möchte ich zunächst bemerken, daß die „Information" nicht von „deutschen Staatsangehörigen", sondern von Personen mit „unbestreitbar deutscher Volkszugehörigkeit" spricht. Davon abgesehen möchte ich hier wiederholen was ich schon oft gesagt habe: die Bundesregierung wird sich auch weiterhin intensiv für die Lösung des Umsiedlungsproblems einsetzen. Sie wird weiterhin auf die Einhaltung gegebener Zusagen hinwirken. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 115): Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, in Frankreich könnten die wertenden Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Apel, über den Volksfrontkandidaten bei der Präsidentenwahl — falls Pressemeldungen darüber zutreffen — als Einmischung in einen Vorgang inner-französischer Willensbildung aufgefaßt werden, und was tut die Bundesregierung — bejahendenfalls —, um denn entgegenzuwirken? Die Bundesregierung teilt diese Besorgnis nicht. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Apel ist in einer konferenzgeschalteten Diskussion von Hamburg aus über P/2 Stunden von deutschen und französischen Journalistenschülern in Saarbrücken zu aktuellen europäischen Fragen interviewt worden. U. a. standen Themen wie die EG und das Verhältnis einzelner Länder, z. B. Bundserepuplik Deutschland, Großbritannien, Frankreich, USA zu den Gemeinschaften zur Diskussion aber auch Fragen zu Sozialismus und Sozialdemokratie. Spätere Agentur-und Pressemeldungen hierzu haben Äußerungen von Herrn Apel aus dem Zusammenhang und aus der Gewichtung der Gesamtausgabe gelöst und damit entstellt wiedergegeben. Dies ist in Paris bekannt. Im übrigen bitte ich davon auszugehen, daß der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen mindestens ebenso daran gelegen ist, auch nur den Schein einer Einmischung in die innerfranzösische Meinungsbildung zu vermeiden, wie den Mitgliedern der Opposition in diesem Hause. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 117): Wird die Bundesregierung die Anregung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Eppler, befolgen und die von Terroristen ausgerufene sogenannte Republik Guinea-Bissau völkerrechtlich anerkennen oder den bisher praktizierten Standpunkt der Bundesregierung aufrechterhalten, daß zur juristischen Anerkennung mindestens die klare Abgrenzung eines Staatsgebiets, ein Staatsvolk sowie die Existenz einer Regierung, die den größten Teil des Landes unter ihrer Kontrolle hat, gehöre? Bundesminister Eppler hat sich zu dieser Frage nicht geäußert. Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert. Ich verweise auf meine Ausführungen in der Fragestunde vom 25. Oktober 1973, Protokoll Seite 3539: Die Anerkennung eines neuen Staates setzt voraus, daß sich ein Staat gebildet hat mit einem Staats- I volk, einem Staatsgebiet und einer Staatsgewalt, die durch eine effektive handlungsfähige Regierung verkörpert wird, die ihre Hoheitsgewalt über den größten Teil des Territoriums und die Mehrzahl der Einwohner effektiv ausübt und die sich mit Aussicht auf Dauer behaupten kann. Die Bundesregierung würde eine Bitte um Anerkennung Guinea-Bissaus als unabhängiger Staat wie in allen bisherigen Fällen nach diesen genannten Kriterien beurteilen. Anlage 37 Antwort des Parl Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2208 Frage A 124) : Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, damit ihre diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland allen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes in größtmöglichem Umfang Schutz und Hilfe gewähren, und ist dies auch bei der Vertretung durch Honorarkonsuln fremder Nationalität im gleichen Umfang gewährleistet? Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland sind angewiesen, allen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6461* Grenzen des Völkerrechts Schutz und Hilfe zu gewähren, wenn sie darum nachsuchen. Entsprechende Weisungen haben auch die Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland fremder Nationalität erhalten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 128) : Teilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von 18. April 1974 geäußerte Befürchtung, die — unter anderem des Polizistenmordes verdächtigten -- Chilenen, die in der Deutschen Botschaft in Santiago aufgenommen worden waren und denen die Bundesregierung bisher kein Einreisevisum erteilt hat, könnten im Wege der Geiselnahme versuchen, ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen? Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. Derzeit halten sich noch 19 Schutzsuchende in der Residenz des Botschafters und im Kanzleigebäude der Botschaft auf. Zwei von ihnen hat das chilenische Außenministerium inzwischen die Zusicherung zur Ausstellung von Salvoconductos erteilt. In diesen Fällen ist die Sicherheitsüberprüfung durch die zuständigen innerdeutschen Behörden nicht abgeschlossen, so daß sie noch nicht ausreisen konnten. Mit der Entscheidung ist in Kürze zu rechnen. Es besteht daher für sie keine Veranlassung, ihre Zuflucht in Verzweiflungsakten, wie etwa einer Geiselnahme eines Botschaftsangehörigen, zu suchen. Dies ist auch die Auffassung der Botschaft. Für den Fall allerdings, daß solche Aktionen zu befürchten wären, werden geeignete Schutzmaßnahmen getroffen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 131): Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 19. April 1974 zu, der Bundeskanzler habe behauptet, die Palästinenser seien bei der Gründung des Staates Israel vertrieben worden, und welche Folgerungen wird - - bejahendenfalls -diese historisch falsche Darstellung auf das deutschisraelische Verhältnis haben? Wie aus dem im „Bulletin" der Bundesregierung Nr, 49 vom 19. April 1974 veröffentlichten Text des auch in „Al Ahram" wiedergegebenen Interviews des Bundeskanzlers mit dem ägyptischen Fernsehen ersichtlich ist, hat der Bundeskanzler die in der Frage des Herrn Abgeordneten erwähnte Behauptung nicht aufgestellt. Sie wird ihm auch in der von der FAZ am 19. April 1974 wiedergegebenen Agenturmeldung nicht unterstellt. Dort heißt es: „Der Kanzler bekräftigte die Überzeugung der Bundesregierung, daß jede dauerhafte Friedensregelung im Nahen Osten die Rechte und die Zukunft der Palästinenser berücksichtigen müsse ...". Der Zusatz „ ... die bei der Gründung des Staates Israel vertrieben wurden und heute überwiegend in Jordanien leben" ist nicht mehr in der Form der indirekten Rede wiedergegeben und wird daher auch nicht dem Bundeskanzler zugeschrieben. Vielmehr handelt es sich erkennbar um einen selbständigen Zusatz des Verfassers dieser Meldung. Besorgnisse um das deutsch-israelische Verhältnis sind folglich gegenstandslos.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verlauf der bisherigen Debatte hat gezeigt, daß die Diskussion um den § 218 Grundlagen und Grundfragen der Weltanschauung, der menschlichen Existenz, unserer abendländischen Rechts- und Gemeinschaftsordnung erfaßt. Sie hat auch deutlich gemacht, wie groß die Unterschiede hinsichtlich dieser Grundlagen in diesem Hause bereits sind. Die Wertordnung eines Herrn von Schoeler kann nicht mehr die Wertordnung der CDU/CSU sein!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Den übrigen Sprechern für die Fristenlösung heute möchte ich eingangs eine Feststellung entgegenhalten. Wenn die Diskussion um den § 218 ein Gradmesser für die geistige Freiheit, für die Achtung des menschlichen Lebens und für den Stand der Kultur in diesem Lande ist, dann muß frei von Emotionen und Scheinargumenten eine klare, stichhaltige, rational begründbare Antwort auf die Frage gefunden werden: Kann und darf der Staat aus verfassungsrechtlichen, aus rechtspolitischen, sozialen und humanen Gründen auf den grundsätzlichen und zeitlich umfassenden strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens verzichten? In dieser Frage, meine Damen und Herren, steckt aber auch das Urteil über die Fristenlösung. Wenn Herr de With die Gemeinsamkeit aller Entwürfe hier betont hat, so muß ich allerdings sagen: Gerade in dieser Frage steckt auch der fundamentale Unterschied zwischen den Entwürfen.
    Anders als beispielsweise in Amerika — und insofern ist der Bezugspunkt von Herrn Professor Maihofer falsch; denn dort herrschen ganz andere verfassungsrechtliche Bestimmungen — spricht unsere Verfassung auch dem ungeborenen Leben Recht auf Leben und Menschenwürde zu.

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Das verpflichtet die Staatsgewalt, alles zu unterlassen, was diese Rechte verletzen könnte. Sie muß außerdem diese Rechte durch eine geeignete Gesetzgebung auch gegenüber einer möglichen Verletzung durch private Dritte schützen, weil die Verfassung eine objektive allgemeinverbindliche Wertordnung enthält.
    Zwar bedarf — und darüber sind wir uns alle einig nicht jede Verletzung sittlicher Normen strafrechtlicher Verfolgung. Aber immer ist die Grenze, an der der Staat seine Toleranz aufgeben muß, dort erreicht, wo die Rechte anderer und das Allgemeinwohl verletzt werden. Wenn wir dem Strafrecht eine Schutzfunktion zubilligen wollen und ich glaube, niemand in diesem Hause wird dies vernünftigerweise bestreiten —, dann ist es um so zwingender, einzusetzen, je höherwertig das Rechtsgut ist. Mit der Strafbarkeit bewertet der Staat ja nicht nur nach außen hin den tatsächlichen Rang eines Rechtsguts; er beschränkt auch den Bürger in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit. Die Fristenlösung entzieht dem ungeborenen Leben in den ersten drei Monaten den Schutz dieses Strafrechts und mißt damit im Ergebnis diesem Rechtsgut einen noch geringeren Schutzwert zu als den Eigentumsrechten an einer Tafel Schokolade oder den Vermögensinteressen eines Opfers eines Zechprellers.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mir scheint dies ein unglaubliches Ergebnis angesichts der Tatsache zu sein, daß unter allen Rechten das Lebensrecht die zentralste und bedeutsamste Stellung einnimmt. Die zeitweise völlige Aufhebung des strafrechtlichen Schutzes läßt fragen, ob hier nicht der Wesensgehalt des Grundrechtes auf Leben angestastet wird, was absolut unzulässig wäre,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    kann doch das Lebensrecht nur eingeschränkt werden, wenn höherwertige Rechtsgüter wie die Gesundheit der Mutter, ihr Leben und ihre Persönlichkeit in Frage stehen. Dieses unantastbare Prinzip der Rechtsgüterabwägung im .Einzelfall in unseren Entwürfen, mit denen wir den Frauen in ihrer Not, in ihren Konflikten helfen wollen, ist menschlich, weil es den Menschen in seiner Individualität ernst nimmt, und es ist menschlicher als die sterile Automatik und die totale Parteilichkeit einer großen



    Spranger
    Generalerlaubnis zur Abtreibung, genannt Fristenlösung.
    Daß wir dem Staat diese Rechtsgüterabwägung zumuten, zeigt, wie ernst wir es mit dem Schutz der Frauen und der Hilfe der Frauen in ihrer Not meinen. Man sollte deswegen, wie es oft geschieht, nicht die Not allein in den Dienst der Argumentation für die Fristenlösung stellen, wie es insbesondere heute morgen Herr von Schoeler getan hat. Herr von Schoeler, das von Ihnen heute früh genannte Beispiel wäre kein Problem für uns gewesen; auch das wäre von uns im gleichen Sinne der Straflosigkeit der Frau gelöst worden, wie Sie erkennen werden, wenn Sie unsere Entwürfe genau betrachten.

    (Abg. von Schoeler: Woraus ergibt sich denn das?)

    Vergessen wir doch nicht, daß aus der Reaktion auf die von schamloser Menschenverachtung geprägte nationalsozialistische Diktatur die absolute Achtung vor dem menschlichen Leben zu der fundamentalen Aufgabe dieses Staates wurde. Diese Achtung steht auch ich möchte sagen: vor allem — den Schwachen und den Minderheiten, also dem ungeborenen Leben in diesem Staate zu. Erst im Respekt vor diesen Minderheiten, vor diesen Ungeborenen, die für ihre Rechte nicht eintreten können, die der Herrschaft des Staates und der Lebenden absolut und wehrlos ausgesetzt sind, findet die Herrschaft der Mehrheit als demokratisches Prinzip seine ethische und humane Legitimation. Deshalb setzen sich gerade jene Befürworter der Fristenlösung nach meiner Auffassung ins moralische Zwielicht, denen sonst die Forderung nach allseitiger Demokratisierung, Mitbestimmung, Abbau von Abhängigkeit und Fremdbestimmung so leicht von den Lippen geht. Dieser Widerspruch führt zum Verlust der Glaubwürdigkeit sowohl im gesellschaftspolitischen als auch im strafrechtlichen Bereich.
    Zu Recht hält sich der Staat, meine Damen und Herren, aus Humanitätsgründen zu keinem Zeitpunkt für befugt, über das Leben eines schuldig gewordenen Schwerverbrechers zu verfügen. Um so weniger darf der Staat dem unschuldigen Embryo seinen Schutz während eines bestimmten Zeitraumes vorenthalten. Was einerseits inhuman ist, kann beim werdenden Leben nicht plötzlich human sein.

    (Abg. von Hassel: Sehr wahr!)

    Herr de With hat gegen den umfassenden strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens erneut vorgebracht, daß hohe Dunkelziffern, geringwertige Verurteilungen und geringfügige Strafen die Unwirksamkeit des jetzigen § 218 beweisen würden. Meine Damen und Herren, es bestreitet doch niemand, daß § 218 verbesserungsfähig und verbesserungsbedürftig ist, auch wenn Pille, intensive Aufklärung und Wohlstand diesen Paragraphen längst von seinen dramatischsten Härten befreit haben. Aber das heißt doch nun nicht, daß man gleich ins andere Extrem fallen und ihn abschaffen müßte für einen bestimmten, und zwar den wichtigsten Zeitraum. Mit den zum Teil gezielt aufgebauschten, weitgehend unbekannten Dunkelziffern -- Herr von Schoeler hat heute vormittag wieder die nie bewiesene Zahl 300000 genannt — für die Fristenlösung zu plädieren hieße nach meiner Auffassung, die Rolle der Feuerwehr zu übernehmen, die den selbst gelegten Brand mit Benzin bekämpft, und bedeutet in Konsequenz, Herr von Schoeler, auch für die Abschaffung der Straßenverkehrsordnung und der §§ 242 und 263 des Strafgesetzbuches sein zu müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Denn auch diese Bestimmungen verhindern nicht, daß jährlich Tausende auf unseren Straßen sterben, Herr von Schoeler, und daß Tausende von Diebstählen und Betrügereien nicht aufgeklärt werden. Ich frage mich, warum diese Einsicht nicht auch für die Abtreibung gelten sollte.
    Herr von Schoeler hat außerdem behauptet, die Fristenlösung verstärke den Schutz des ungeborenen Lebens. Ich glaube, hier wird der Boden der Realität wirklich verlassen. Hier werden die gegenteiligen Erfahrungen in vielen anderen Ländern mißachtet. Sie waren mit uns, mit dem Strafrechtsausschuß, unterwegs, Sie haben es erfahren können. Dort sagten Ihnen die Sachverständigen, daß die illegalen Abtreibungen nicht verschwunden sind. Nach wie vor werden die Frauen fürchten, daß die Diskretion in den Krankenhäusern nicht gewahrt wird, und sie werden den illegalen Weg wählen, weil sie die Abtreibung als moralisches Unrecht dem ungeborenen Leben gegenüber empfinden.
    Zum anderen wird eine mögliche Abnahme der illegalen Abtreibungen mehr als kompensiert durch die Vervielfachung der Zahl der legalen Abtreibungen. Man muß doch folgende Zahlen des BundesJustizministeriums zur Kenntnis nehmen: Es stiegen, in abgerundeten Zahlen, die legalen Abtreibungen jeweils nach einer Liberalisierung zum Beispiel in England von 27 000 im Jahr 1967 auf 156 000 im Jahr 1972, in Finnland von 8 000 im Jahr 1969 auf bereits 20 000 im Jahr 1972, in Californien von 7 000 im Jahr 1968 auf 113 000 im Jahr 1971, in Jugoslawien von 54 000 im Jahr 1959 bei sozialmedizinischer Indikation auf 245 000 im Jahr 1968 bei weitgefaßter sozialer Indikation. So läßt es sich fortsetzen über Norwegen und Ungarn. Aber besonders Rumänien sei hier erwähnt, das den Schwangerschaftsabbruch 1965 beschränken mußte, weil nach der Freigabe der Abtreibung im Jahr 1957 die Zahl der Abtreibungen von 112 000 im Jahr 1958 auf 1 115 000 im Jahr 1965 stieg.
    Meine Damen und Herren, die Zahl dieser Abtreibungen hat gar nichts mit der Zahl der Geburten zu tun; da besteht keine logische Verbindung, wie sie Herr de With hier aufgezeichnet hat. Aber diese Abtreibungsexplosionen beweisen, welch hohen Wert der umfassende strafrechtliche Schutz für ungeborenes Leben hat. Der Schutzwert des § 218 beweist sich nicht an der heutigen Zahl der illegalen Abtreibungen, sondern an der zu erwartenden Zahl der künftigen Abtreibungen, und diese Zahl wird mit absoluter Sicherheit unerträglich hoch sein. Ich frage mich, wie die Befürworter der Fristenlösung mit dieser Verantwortung fertig werden wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Spranger
    Solange die Befürworter einer Fristenlösung nicht nachweisen können, daß sie bessere Schutzmöglichkeiten als den Erlaß von Strafnormen zur Verfügung haben, solange sie sich über solche Zahlen hinwegsetzen, solange die viel wichtigeren, vorrangigeren, entscheidenderen sogenannten flankierenden Maßnahmen ausbleiben, solange sind wir nach meiner Überzeugung zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet, eine zeitlich umfassende Strafbarkeit der Abtreibung aufrechtzuerhalten und eine Fristenlösung abzulehnen.

    (Beifall bei. der CDU/CSU.)

    Herr Dr. Eyrich hat schon die Formung des sozialethischen Urteils der Bürger durch unser Strafrecht angeschnitten. Ich möchte nur eine Frage in den Raum stellen, und die lautet: Was sollte unsere Bürger bei einer Fristenlösung noch an der Auffassung hindern, daß für den vierten, fünften, ja, sechsten Monat schlecht verboten sein könne, was für den dritten erlaubt sei, zumal für die Zäsur des Lebensrechts des Ungeborenen nach dem dritten Monat kein einziger einleuchtender wissenschaftlicher Grund vorhanden ist. Was straffrei ist, ist auch erlaubt; was staatlich erlaubt ist, kann nicht schlecht sein; also ist es, wenn nicht gar gut, so doch zumindest richtig. So wird die Meinungsbildung verlaufen. Das gilt es zu verhindern, weil sie einfach falsch ist und weil sie vor allem gefährlich ist. Sie wäre nicht nur ein Schritt auf dem Weg, unsere Rechtsordnung ethisch und moralisch zu neutralisieren. Sie würde im Rechtsbewußtsein unseres Volkes Dämme einreißen — und die begonnene Diskussion zeigt das doch, Herr de With ---, weil sie Euthanasie wieder denkbar macht. Ein so untergrabenes Rechtsbewußtsein schwächt unmittelbar das Lebensrecht anderer Minderheiten in diesem Staate.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn Herr Professor Maihofer heute vormittag von einer gemeinsamen Wertüberzeugung in diesem Lande gesprochen und gesagt hat, man wolle sich dem Wertkonflikt stellen, so muß man dem entgegenhalten: Die Wertordnung, die heute noch in diesem Lande dominiert, spüren Sie doch am Widerstand gegen die Fristenlösung. Diesen Widerstand werden Sie mit dieser Fristenlösung brechen und den Wertkonflikt dadurch beenden, indem Sie den absoluten Vorrang der Rechte der Mutter statuieren. Das ist die Lösung des Problemes, die aber von unserer Wertauffassung nicht getragen werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf eine Behauptung, auch von Herrn von Schoeler, eingehen. Herr von Schoeler 'hat wiederum den Kurpfuscher als Alibi für die Fristenlösung angeführt. Herr von Schoeler, dieser Kurpfuscher ist nach Auffassung des von Herrn de With in erster Lesung zitierten Direktors der Universitätsfrauenklinik Göttingen, Herrn Professor Kirchhoff, in einem Aufsatz in der „Medizinischen Klinik" 1973 so zu bewerten: Die einstigen Engelmacherinnen oder Laienabtreiber, die mit verbrecherischen Manipulationen die Abtreibung vornehmen, sind bis auf ganz geringe Ausnahmen ausgestorben. Die illegale Abtreibung, deren Dunkelziffer niemand weiß, die auch niemals aufgeklärt werden kann, wird heute vom Fachmann durchgeführt. Diese Tatsache ist allgemein bekannt und kann nicht geleugnet werden, auch wenn sie kein Ruhmesblatt für unsere Ärzte darstellt.

    (Abg. von Schoeler: Das habe ich doch gesagt!)

    Ich meine nicht, daß unter dem Begriff Kurpfuscher der fachlich ausgebildete Mediziner zu verstehen ist. Auch das haben Sie mit dieser emotinellen Argumentation sicherlich nicht zum Ausdruck bringen wollen, Herr von Schoeler.
    Lassen Sie mich abschließend eingehen auf die Indikationsregelungen der CDU/CSU, denen immer vorgeworfen wird, sie trügen den Geboten der Rechtssicherheit und Rechstklarheit nicht genügend Rechnung. Ich bin der Meinung, sie tragen dem wesentlich besser Rechnung als die Fristenlösung. Sie sind undogmatische, situationsoffene Gesetzentwürfe, die unter Berücksichtigung humaner und sozialer Grundgebote die Bedürfnisse der Mutter und den Lebensanspruch des Kindes in Einklang bringen. Die Gefahr unterschiedlicher Interpretationen ist bei den Entwürfen der Union gering und nicht größer als bei anderen Gesetzen auch.
    Mir sind diese Indikationsentwürfe jedenfalls um ein Vielfaches lieber als die scheinbar so liberale Fristenlösung, die sich elegant hinwegsetzt über das Gebot, Freiheit und Recht des anderen zu achten und in jeder Situation die Bedürftigkeit des Mitmenschen auch in Gestalt des extrem schutzbedürftigen, eben entstehenden Mitmenschen zu berücksichtigen. Sie sind mir lieber als diese starre, dogmatische, radikale Fristenformel, die pauschal, ohne Berücksichtigung wechselnder Situationen, eine moralisch weder begründete noch beschränkte Erlaubnis erteilt, auch ohne humane und soziale Rechtfertigung ungeborenes Leben zu töten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    So belastet nicht nur die Unbestimmbarkeit der Abtreibungsgründe die Glaubwürdigkeit der Fristenlösung, weil es bei ihr auch mutwillige und durch nichts zu rechtfertigende Abtreibungen geben wird. Das hat einfach nichts zu tun, Herr de With, mit einem unbegründeten Mißtrauen den Frauen gegenüber. Sie sind doch selbst Richter gewesen; Sie müssen doch die Realitäten kennen. Die sind nun einmal so, daß es so etwas geben kann. Mit diesen Realitäten müssen wir eben rechnen und fertig werden.

    (Zuruf des Abg. Dr. de With.)

    Auch die Unbestimmbarkeit der Fristen macht sie theoretisch und praktisch unbrauchbar. Wie will man begründen, daß der Schwangerschaftsabbruch bis zum 90. Tag ein legaler ärztlicher Eingriff ist, am 91., 93. oder 95. Tag soll aber derselbe Eingriff mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wer-
    den?

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Wer bei der Unsicherheit der Feststellung eines Schwangerschaftsabbruches ab dem 93. Tag ent-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6389
    Spranger
    sprechend dem Gesetz bestraft, bestrafen müßte, während er bei einer Abtreibung bis zum 90. Tag Straffreiheit erteilen könnte, der braucht nicht die Qualitäten eines Sachverständigen oder Richters, sondern die eines Hellsehers.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Kein Mensch vermag den prinzipiellen Unterschied zwischen der Tötung eines Embryos von 93 oder eines von 90 Tagen zu definieren. Warum soll eigentlich innerhalb von Stunden aus einem legalen ein verbrecherischer Eingriff werden? So schnell können sich doch nicht der Wert und die Qualität des Rechtsgutes ungeborenes Leben ändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die medizinische Unmöglichkeit einer exakten Fristendefinition und die Gefahr, die Fristen um Wochen und Monate zu überziehen, sind zwischenzeitlich ohnehin allgemein bekannt.
    Meine Damen und Herren, es gäbe sicherlich noch vieles vorzutragen, was gegen die Entwürfe der FDP, SPD und die der Union spräche. Dieses wird sicherlich im Verlauf der Debatte noch geschehen.
    lch bin überzeugt, die Bürger in diesem Lande werden unsere Argumente verstehen, wie die letzten Meinungsumfragen beweisen, wonach 63 Prozent der Frauen und 61 Prozent der Männer nicht für die Fristenlösung eintreten.
    Meine Damen und Herren, auch wenn die Mittel und die Argumente in ihrer Form vielleicht nicht immer die richtigen waren, so muß an dieser Stelle doch eines gesagt werden, nachdem hier verschiedene Vertreter der SPD und FDP jene im Lande kritisiert haben, die sich gegen die Fristenlösung engagierten: Des Zieles wegen und der Ehrlichkeit der Haltung wegen, die hinter diesem Engagement steckt, möchte ich an dieser Stelle jenen im Lande danken, die sich gegen die Fristenlösung ausgesprochen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Gegen die Fristenlösung sprechen unwiderlegbare, zwingende Argumente und Bedenken. Sie sprechen ein vernichtendes Urteil. Sie ist ungerecht und unsozial. Die Fristenlösung ist nach meiner Auffassung eine als Reform getarnte Revolution unserer Wertordnung in diesem Staate mit unabsehbaren Folgen. Niemand kann Schadenfreude empfinden, weil die Fristenlösung endgültig und total das Wort „Reform" in hoffnungslosen Mißkredit gebracht hat. Sie ist die Kapitulation des Rechtsstaates, wie heute schon unter Berufung auf ein Zitat eines sozialdemokratischen Abgeordneten betont wurde.
    Meine Damen und Herren, jeder in diesem Lande kann nur inständig hoffen, daß sie unserem Volke erspart bleibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Niemand von uns kommt heute aus diesem Raum ohne Schuld, nicht die, die das Wagnis auf sich nehmen, nach Jahrtausenden der Strafandrohung gegenüber den Frauen diese zurückzunehmen und durch bessere Methoden zu ersetzen, nicht die unter uns, meine Damen und Herren, die meinen, bei der Rechtfertigung des Schwangerschaftsabbruchs sich allein in juristischen Kategorien bewegen zu müssen, aber auch nicht diejenigen unter uns, die meinen, wenn sie alles mehr oder weniger beim jetzigen Zustand beließen, wäre alles mehr oder weniger in Ordnung. Denn sie müssen auf ihr Gewissen nehmen, was Stunde um Stunde, Minute um Minute bei uns unter nicht hinreichend bekannten Umständen an Not, an Bedrängnis, an Unberatenheit, an Verzweiflung, an Drängen durch den Partner -- als wäre das eine Sache, die morgen erst anfinge! — und auch an Nötigung gegenüber Ärzten, die einmal zur Hilfe bereit waren, geschieht. Meine Herren und Damen, wir haben das alles auf dem Gewissen. Niemand von uns kann von einer Lösung sprechen, die keinen Rest läßt. Ich meine, dies unter uns zu wissen und auszusprechen wäre wichtig. Das würde vielleicht verhindern, Herr Kollege Spranger, mit solcher Selbstverständlichkeit von unverantwortlichem Urteilen zu sprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn wir uns untereinander und wenn uns die Kirchen zugerufen haben, wir sollten nach dem Gewissen jedes einzelnen entscheiden, meine Herren und Damen, dann kann es über dieses Gewissen unter der Wirkung unseres Grundgesetzes und der dort fixierten Gewissensfreiheit keine Beurteilung und keine Verurteilung des Gewissens anderer Leute geben. Das Gewissen kann weder hier drinnen noch von draußen befohlen werden, und es darf das Gewissen von draußen her nicht unter Drohung gestellt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es kann auch unter uns, drinnen oder draußen, keine Aufkündigung der Solidarität deswegen geben, weil wir verschiedener Meinung sind.
    Die Meinungen, die uns hier über den Weg
    nicht über die Sache trennen, trennen auch unser Volk. Die vielen, vielen Briefe, die wir alle hinüber und herüber bekommen haben, machen deutlich, was an unterschiedlichsten Beweggründen und Beratungen vorhanden ist, und was uns in diesem unendlich schwierigen Feld der vielfältigen Verstrickungen alles zu bedenken aufgegeben ist. Sie machen deutlich, wie der einzelne je nach dem Stand seines Wissens --- „Gewissen" hat auch etwas mit „Wissen" zu tun --, seiner Erfahrung, seiner unmittelbaren Erlebnisse und dessen, was er von anderen hört und in welcher Not er den anderen sieht, dazu steht. Dies alles müssen wir nun einmal miteinander tragen und dürfen uns nicht gegenseitig verdächtigen oder abqualifizieren. Das verträgt keine Emotionen und keine Diffamierung, und es verträgt drinnen und draußen keine Abqualifizierung des Gewissens des einzelnen.



    Frau Funcke
    Gemeinsam ist uns allen — dies gilt es festzuhalten —, daß wir den Schwangerschaftsabbruch als eine Schuld empfinden, die 'jedoch nicht die Frauen allein tragen müssen und für die die Frauen nicht allein verantwortlich sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Herren und Damen, diese Gesellschaft hat mitzutragen. Wo sich in unserer Welt noch genügend Menschen über die Nachbarn mit Kindern beklagen, da ist in der Gesellschaft etwas nicht in Ordnung und nicht allein bei der Frau, die nicht mehr weiß, wie sie weiterkommen soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Doch, das gehört schon dazu.
    Hier geht es doch nicht darum, daß irgend jemand den Schwangerschaftsabbruch erleichtern oder gar ethisch rechtfertigen will. Im Gegenteil, hier geht es nur darum, einen Weg zu finden, wie man dem Menschen, der da in Konflikt ist, und zugleich dem werdenden Leben auf die bestmögliche Weise hilft. Da gilt es nicht, den einen vor den anderen zu setzen. Herr Kollege Maihofer hat das heute schon ausgeführt. In dieser Grenzsituation des Lebens, in die sich offenbar viele von uns nicht voll hineindenken können, in dieser Grenzsituation von zwei Leben, die miteinander schicksalhaft verbunden sind, gibt es eben nicht die normalen Kategorien, meine Herren und Damen. Dies sollten wir doch sehen und in aller Selbstbescheidung anerkennen. Da ist es eben doch etwas anders als bei Diebstahl oder bei Schlägereien. Vielleicht verzichten wir deshalb besser auf solche Vergleiche.
    Wir wollen schützen. Wir wollen das werdende Leben schützen. Aber die Frage ist doch, ob das Strafrecht dabei einen absoluten Rang hat oder ob es ein Mittel ist. An dieser Stelle sind wir nicht einig, hier nicht und draußen nicht. Es gibt Men schen, die halten das Strafrecht für einen absoluten Wert, für ein Dogma, von dem abzuweichen schon bedeutet, man würde die Sache ethisch freigeben. Man gibt ihm einen absoluten Rang. Gewiß, auch Gesetze sind eine gute Gabe Gottes, und sie mögen einem schwachen Menschen helfen und sollen es auch. Aber einen absoluten Rang hat das Strafrecht nicht. Ein ernsthafter Christ hat einmal mit Recht gesagt: Christus ist nicht in die Welt gekommen, um das Strafgesetz zu schreiben. Nein, dazu ist er nicht gekommen, und so sollten auch seine Vertreter nicht nur so nachdrücklich nach dem Staatsanwalt rufen, anstatt jene Bereiche des menschlichen Lebens zu aktivieren, die jenseits der Strafandrohung das moralische Gewissen in sich tragen. Als sei das ohne Strafandrohung eine Illusion! Unendlich viele Briefe, die mir geschrieben wurden, beweisen es, daß sich tapfere Frauen unabhängig von der Strafandrohung auch in schwierigsten Situationen sich nicht von dem Kind getrennt haben. Diese tapferen Frauen haben nicht die Strafandrohung nötig gehabt, eine Strafandrohung die mit einer Flugkarte nach London oder übrigens einer Eisenbahnkarte nach Österreich so leicht und so ungefährdet außer Kraft gesetzt werden kann. Nein, es war das Gewissen dieser Frauen, dieser unendlich vielen, die gesagt haben: Ich will auch in der schwersten Situation meinen Auftrag erfüllen! Das macht es deutlich, wie falsch es ist, den Frauen zu unterstellen, daß ein Dammbruch erfolgt, wenn man die wirkungslose Strafandrohung zurücknimmt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im Namen so unendlich vieler Frauen möchte ich
    diese Verdächtigung nachdrücklich zurückweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es ist eine ungerechtfertigte Unterstellung, zu meinen, die Tatsache, daß man darf oder daß man nicht bestraft wird, führe massenhaft dazu, daß Frauen, die Schwangerschaft abbrechen. So ist es doch nicht. Es ist wirklich eine traurige Verdächtigung, wenn das immer wieder aufklingt.
    Wir haben ein sehr nachdenkenswertes Wort heute oder gestern in der „Stuttgarter Zeitung" gefunden. Es geht um die Spannung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik. In diesem Konflikt stehen wir als Abgeordnete nicht nur heute und es ist vielleicht gut, es bei dieser Gelegenheit einmal wieder vor Augen gestellt zu bekommen. Wenn zwischen Koalition und Opposition gelegentlich die Wogen der Ereiferung so hoch gehen, so sollten wir uns dieses Konfliktes bewußt sein: Gesinnungsethik und Verantwortungsethik. Wer hätte das in seinem Leben nicht schon an verschiedenen Stellen empfunden, daß er das, was er persönlich und für sich und im privaten entscheiden möchte, unter den Gegegebenheiten dessen, wofür er Verantwortung trägt, nicht voll durchhalten kann? Wir werden es in wachsendem Maße erleben beim Umweltschutz, bei sozialen Fragen, in der Wirtschaft und bei vielen anderen Dingen , daß die Verantwortung für andere uns nicht völlig frei läßt in der Entscheidung, wie man sich privat aus einer schwierigen Sache herausziehen kann. Wir haben die Verantwortung für das, was in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs tatsächlich geschieht. Wir können nicht einfach sagen: Das ist alles mit dem Strafrecht zugedeckt und abgedeckt, und was verboten ist, das kümmert uns nicht! Nein, meine Herren und Damen: Die weit mehr als 100 000 Abtreibungen im Jahr trotz des Strafgesetzes sind auf unsere Verantwortung gelegt, und hier haben wir etwas nachzudenken und nicht mehr oder weniger zu meinen, daß wir das mit der medizinischen und der sogenannten ethischen Indikation abdecken können oder mit der Nichtbestrafung einer bedrängten Frau, nachdem sie erst einmal auf der Anklagebank sitzt. Und es ist nicht damit getan — heute morgen ist es gesagt worden —, daß man ins Gesetz schreibt: Die Beratungsstellen unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Was hilft das, wenn keiner dahingeht? Unter der Drohung der Strafe suchen die wenigsten die Beratung, denn nach aller Lebenserfahrung wollen sie sich nicht für den Fall verraten, daß sie doch den letzten Ausweg wählen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie mögen, Herr Kollege Eyrich, noch so viel Beratungsmöglichkeiten in Ihr Gesetz schreiben: Nur
    die Fristenregelung macht die Pflicht daraus, aber



    Frau Funcke
    ohne die hindernde Strafandrohung. Das ist der entscheidende Ansatzpunkt all derer, die sich für die Fristenregelung aussprechen, sie wollen sicherstellen, daß die Frauen in ihrer Bedrängnis zur Beratung kommen, damit man ihnen sagen kann, was sie den Frauen alles sagen möchten, über die ethischen Bedenken, über die gesundheitlichen Risiken, über die möglichen Spätfolgen und auch darüber, was an psychologischen Folgen einer Frau möglicherweise auferlegt ist, wenn sie diesen Weg geht. Das wollen wir ihnen allen sagen können. Denn es sollte in einer Notsituation niemand un-beraten sein und plötzlich in eine Torschlußpanik hineingeraten. Was heute geschieht, ist doch, daß die vielen Menschen ohne Rat und Hilfe in Torschlußpanik in die nächstbeste Gelegenheit hineinlaufen.
    Die Frage, was man persönlich meint und was man in Verantwortung für andere in diesem Hause zu entscheiden hat, durchzog und durchzieht die Diskussion in unserem Volk. Sie durchzog auch die Diskussion auf der evangelischen Synode, in der man schließlich mit aller Deutlichkeit feststellte — und das möchte ich hier zum Ausdruck bringen , daß die Fristenregelung nicht als sittlich nicht vertretbar verurteilt werden kann. Hier ist sehr deutlich ein Wort von der Zwiespältigkeit gesprochen worden, in der wir alle stehen, wenn wir die uns auferlegte Verantwortung ernst nehmen.
    Was hilft, ist in dreifacher Hinsicht die Beratung. Sie ist es einmal, weil sie der Frau die Möglichkeit gibt, sich auszusprechen. Alleine dieses Sich-aussprechen-Können ist sehr wichtig. Wir wissen doch alle, daß mitunter bei. Dingen, über die wir nicht klar sind, in einem Gespräch mit einem Gegenüber Klarheit erwächst, egal mit wem, selbst wenn das Gegenüber überhaupt nichts sagt. Das Aussprechen an sich schafft schon eine gewisse Ordnung der Gedanken. Das ist wichtig. Und es ist wichtig, daß ein Berater mit der Frau spricht.
    Aber Aussprache und Beratung ist nicht nur eine Sache des Arztes oder der Beratungsstelle; dies sage ich noch zu der Debatte heute morgen. Es hat auch etwas damit zu tun, daß die Betreffende in ihrer Umgebung über ihre Probleme sprechen kann. Unsere Strafandrohung verhindert ja nicht nur, daß die Frau etwa zum Arzt oder zur Beratungsstelle geht, sondern sie verhindert auch, daß sie mit der Nachbarschaft darüber spricht. Manchmal fragt man sich — und in manchen Briefen klingt es an —, ob unter diesem Schutz des Nicht-mit-der-Nachbarschaft-sprechen-Dürfens nicht die Männer ganz gut zurechtkommen und das auch nicht ungern erhalten möchten. Sie haben es nicht gern, daß man in der Nachbarschaft darüber etwas weiß. Diesen Einwand müssen wir uns auch einmal ernsthaft vornehmen. Aber wichtiger ist, daß Nachbarschaftshilfe bei dieser Gelegenheit aktiviert wird. In unserem Volk gibt es die latente Bereitschaft zum mitmenschlichen Engagement. Es gibt sie erstaunlich weit. Aber sie kann nur aktiviert werden, wenn man weiß, daß da jemand in Not ist, und man muß es wissen dürfen.
    Das Dritte ist, daß endlich die Öffentlichkeit erfährt, warum denn eigentlich Frauen die Schwangerschaft abbrechen. In der Diskussion hier im Hause und draußen hat man oft den Eindruck, daß zwischen den Extremen äußerste materielle Not und Bequemlichkeit kaum Zwischenstufen gesehen werden. Aber genau in diesen Zwischenstufen liegt die ganze Problematik. Darin liegt auch die ganze Problematik jeglicher Indikationsregelung, weil niemand die Kombination an Problemen gerecht beurteilen kann. Es geht nicht nur um die Größe der Wohnung oder den Umfang des Geldbeutels. Eine Fülle von Fragen ist es, die diese Bedrängnis und Ausweglosigkeit herbeiführt. Wir wissen es nicht, und man will es vielleicht auch nicht so genau wissen. Nur über die Beratung kommen wir dazu, ein weniges mehr davon zu erfahren.
    Wenn ich von der Gesinnungsethik und der Verantwortungsethik sprach, so meine ich: Dies trifft auch für die Frau zu. In der Diskussion wird immer wieder das Leben des Kindes gegen das — was weiß ich — Wohlbefinden der Frau ausgespielt. Das ist es doch nicht. Wer sich wirklich einmal mit den vielen, vielen, auch ungelenk geschriebenen Briefen aus der Öffentlichkeit befaßt, der weiß, wie viele Frauen im Blick auf das Kind diesen für die Frau sicherlich nicht sehr angenehmen Weg gehen. Die Frau denkt an das Kind, handelt in der Verantwortung für das Kind. Erklären Sie mir doch einmal die Diskrepanz, die darin liegt, daß wir auf der einen Seite die Tatsache bejahen und sogar gesetzliche Folgerungen daraus ziehen, daß ein Kind eben Liebe, Zuwendung und Kommunikation der Mutter braucht — ich würde sogar sagen: der Eltern; so einseitig ist das ja nicht —, d. h. eine Umwelt der Geborgenheit und des Sich-angenommen-Fühlens, daß Sie aber gleichzeitig allein von Ihrer rein biologistischen Vorstellung ausgehen: Das nackte Leben des Kindes und nicht mehr wird in die Betrachtung einbezogen.
    Das Leben ist etwas sehr Wichtiges, meine Herren und Damen, aber dieses erst auf die Welt kommende Leben braucht unendlich viel an Zuwendung, an Hilfe, Liebe, an Nestwärme und das Gefühl des Angenommenseins. Wenn Sie Briefe von denjenigen lesen, die als ungeliebte Kinder aufgewachsen sind, können Sie ermessen, was das heißt und was wir einem Menschen antun, wenn wir ihn mit Strafandrohung auf die Welt zwingen, ohne ihm danach das zu garantieren, was zu seiner Entfaltung und Entwicklung wünschenswert ist. Sie wollen akzeptieren, daß physische Behinderung als Rechtfertigung gilt, aber nicht das, was möglicherweise an Umweltschäden auf das Kind wartet.
    Herr Spranger, mit Rationalität ist in diesem Feld nichts getan. Wir müssen wissen, was aus der Sicht der Mutter an Problemen vor ihr steht, wir müssen wissen, ob sie dem Kind das geben kann, was es braucht, und wir müssen wissen — was uns viele Sozialarbeiter, Ärzte und Richter geschrieben haben , welches Leid und welche Not die ungeliebten und von Heim zu Heim gebrachten Kinder erfahren und welche Lebenschancen sie erwarten. Wollen 1 wir es der Frau verübeln und sie ins Gefängnis



    Frau Funcke
    bringen, weil sie in Sorge um dies alles und in Kenntnis all dieser psychologisch erfahrenen Dinge glaubt, dieses Kind nicht verantworten zu können?
    Es gibt hier keine objektivierte Entscheidung. So wie wir hier unter uns unterschiedlicher Meinung sind, sind es auch die Ärzte und alle diejenigen, die da angeblich objektiv entscheiden wollen. Was heißt denn eine objektive Entscheidung, wenn in einem Gremium zwei dafür und einer dagegen oder zufällig zwei dagegen und einer dafür sind? Wollen Sie behaupten, daß das eine objektive Entscheidung ist? Oder glauben Sie — bei dem anderen Entwurf —, daß die Entscheidung eines Arztes, die dieser nach seinem Grad der Kenntnis und Erkenntnis und nach dem, was man ihm vorgetragen hat er kann das ja alles nicht nachprüfen —, trifft, und die Entscheidung des Gutachter-Arztes, der telefonisch auch nur wieder das erfährt, was der eine Arzt glaubt erfahren zu haben, soviel objektiver sind als das, was die Mutter entscheidet aus der Kenntnis all ihrer äußeren und inneren Umstände? Ich glaube das nicht.
    Nun schreibt mir heute ein Arzt, daß die Fristenregelung u. a. deswegen nicht vertretbar sei, weil die Ärzte nach dieser Regelung nicht anders könnten, als der Frau immer zuzustimmen. Dies ist mir deutlich geschrieben worden. Das heißt doch mit anderen Worten, daß möglicherweise ein Arzt in Sorge um seine Praxis dann sogenannte objektivierte Entscheidungen oder Gewissensentscheidungen trifft. Wollen Sie das? Ich will das nicht verallgemeinern; ich sehe nur, daß nach dem erweiterten Indikationsmodell jeder Arzt zum Richter der Frau wird, zum Gutachter, d. h. zu dem, der über das Ja oder Nein einer Erlaubnis entscheidet. Hier habe ich die größten Bedenken. Wozu bringen wir denn dann einen verantwortungsbewußten Arzt? Sie sagen so schön — wie im alten Kinderlesebuch : da geht man zu seinem Hausarzt. Meine Herren und Damen, was ich aus manchen Gegenden unseres Vaterlandes erfahren habe, bringt mich sehr wohl zu der Meinung, daß viele Frauen aus diesen Gegenden nun ganz sicher nicht zum Hausarzt gehen, sondern mindestens 200 km fahren werden, um zu einem Arzt zu gehen, der sie nicht kennt, und sie werden ihm vortragen, was sie glauben vortragen zu müssen.
    Und soll sich dieser Arzt dann die Verdienstbescheinigung des Ehemanns und eine Wohnungsskizze und das Familienbuch mitbringen lassen und möglicherweise noch ein ärztliches Attest über eine Teilbehinderung eines anderen Kindes oder was immer dazugehört? Oder soll dieser Arzt glauben müssen, was die Frau vorträgt, und soll er danach entscheiden, meine Herren und Damen, in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung, durch die er mit dem halben Bein im Gerichtssaal steht, denn der Entscheidungsauftrag nach staatlichen Maßstäben heißt „nachprüfbare Entscheidung"? Wo bringen wir den Arzt hin?

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    (lies denn am besten gesichert? Doch sicherlich nicht dort, wo wir einen Arzt mit einer bestimmten weltanschaulich oder religiös geprägten weiteren oder engeren Auffassung dazu zwingen, an etwas mitzuwirken — nicht physisch, nicht mit den Händen, aber mit seinem Stempel und seiner Unterschrift unter einer „Genehmigung" —, was er von sich aus nicht verantworten kann, wozu ihn aber der Staat ermächtigt und deswegen ja wohl auch in Pflicht nimmt. Wenn Sie den Arzt zum Begutachter und zum Entscheider machen, zwingen Sie ihm staatliche Maßstäbe auf, und er muß dann, weil die Frau in vollem Vertrauen zu ihm kommt — sie muß ja zu ihm gehen im vollen Vertrauen darauf, daß er gerecht urteilt, und das heißt: nach den gesetzlich vorgeschriebenen Maßstäben —, nach diesen staatlichen Maßstäben entscheiden, auch wenn er dies vor seinem Gewissen nicht verantworten kann. Denn Sie erweitern mit dem Auftrag zur Entscheidung eindeutig den Katalog seiner ärztlichen Pflicht und fixieren den Inhalt. Oder soll er an seine Praxis schreiben: Ich bin für diese Fälle nicht zuständig, grundsätzlich nicht? Oder wollen Sie die Frau das Risiko eingehen lassen, daß sie zu einem Arzt geht und der ihr sagt: Ich kann zwar so entscheiden, und der Staat gibt mir auch das Recht und vielleicht auch die Verpflichtung dazu, aber so, wie der Staat will, entscheide ich nicht; nicht bei mir. Wohin soll denn das führen, meine Herren und Damen? Das trifft auch für die zu, die ausführen sollen. Es darf und es kann nach Auffassung der FDP nirgend' wo auch nur den Anschein einer Veranlassung für einen Arzt geben, etwas zu tun, was er vor seinem Gewissen nicht glaubt verantworten zu können. Hier darf ich eine Bemerkung richtigstellen, die heute morgen in bezug auf Frau Senator Elsner gemacht worden ist. Frau Elsner hat nirgendwo gesagt, daß derjenige, der sich aus Gewissensgründen nicht zu einer Mithilfe an einer Schwangerschaftsunterbrechung entschließen kann, etwa deswegen seine Stelle verlieren soll oder an solchen Stellen nicht angenommen werden kann. Sie hat nur gesagt, man würde ihn dann von dieser Tätigkeit entbinden. Dies ist genau das, was in voller Verantwortung von uns gewollt wird. Ja, die Ärzte müssen frei sein, frei sein von jeglichem staatlichem Maßstab, von jeglicher Bedrängung durch den Träger, und dies gilt für die Krankenschwestern in gleicher Weise. Hier ist heute morgen von der Hemmschwelle gesprochen worden, die das Strafgesetz aufrichtet. Das entspricht Ihrer Bewertung des Strafrechts. Aber daß Sie das im Zusammenhang mit den Finanzen gebracht haben, hat mich sehr betroffen gemacht. Meine Herren und Damen, es ist schon mit einem Zwischenruf gesagt worden: Moralische Kategorien, wenn Sie sie schon im Strafgesetz absolut absichern wollen, dann uns als „Hemmschwelle" für den Teil der Bevölkerung meinen, der sich finanziell nicht anders helfen kann, das kann ich schwer mit den Fragen des Gewissens in Einklang bringen. Frau Funcke Lassen Sie mich ein letztes sagen, meine Herren und Damen. In den vielen Schreiben, die wir bekommen haben und ich nehme an, jeder von uns —, ist immer wieder die Frage aufgeworfen worden: Kann es vertreten werden, daß überwiegend diejenigen über uns entscheiden, die dieses Gesetz nicht betrifft? Nun, sicherlich müssen wir das hier entscheiden, so wie der Bundestag nun einmal zusammengesetzt ist. Wir können kein besonderes Gremium schaffen, und das schreibe ich auch den Absendern. Aber, meine Herren, gibt es nicht in dieser Hinsicht so etwas wie Fairneß, die den Männern die kritische Selbstanfrage nahelegt, ob es so richtig ist, so sicher über eine Bestrafung anderer zu reden und zu entscheiden, wenn sie selbst nie betroffen sind? Sollten Sie nicht besser prüfen, ob nicht das Zurückziehen der Strafe der bessere Weg wäre, der Rückzug des Strafrechts, und ob es nicht besser wäre, dafür um so deutlicher im Raume des Moralischen, im Raume der Seelsorger, im Raume sozialer Hilfe, im privaten Bereich -jeder von uns kommt doch in die Verlegenheit, an irgendeiner Stelle mitmenschlich in diesen Problemkreis eingeschlossen zu werden — der Hilfe und dem Rat das Wort zu reden und praktisch zu helfen, anstatt ein bißchen beruhigt und distanziert zu sagen: Wir haben ein Gesetz, das die anderen strafrechtlich verfolgt; uns betrifft es Gott sei Dank nicht. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Müller-Emmert. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Befürwortern des von 27 Kollegen aus der SPD-Fraktion eingebrachten Entwurfes geht es darum, eine Regelung zu schaffen, die eine ausgewogene Berücksichtigung der Rechte des ungeborenen Lebens und gleichermaßen der Interessen der Frau zuläßt. Damit ist einerseits eine klare Absage an die Einstellung verbunden, die z. B. im Mehrheitsvotum der Entscheidung des amerikanischen Supreme Court vom 26. Januar 1972 zum Ausdruck kommt und die auch bei uns in der Öffentlichkeit teilweise vertreten wird, nämlich die Einstellung, daß der Wille der Frau allein alles und das ungeborene Leben dagegen nichts sei. Wer sich über die Entwicklung des menschlichen Lebens Gedanken gemacht hat, kann nicht die Vorstellung haben, daß ein schutzwürdiges Rechtsgut erst von der Geburt an vorhanden sei. Er wird sich außerdem darüber im klaren sein, daß auch die variable, sich mit dem Fortschritt der Medizin ständig nach unten verschiebende Grenze, von der an ein Kind außerhalb des Mutterleibes am Leben erhalten werden kann, kein Ansatzpunkt für die Schutzwürdigkeit sein kann. Er muß schließlich auch zu der Erkenntnis gelangen, daß die noch nicht einmal genau feststellbare Dreimonatsgrenze biologisch überhaupt nichts zu sagen hat. Ein von der Rechtsordnung anzuerkennendes Rechtsgut, um dessen strafrechtlichen Schutz sich der Gesetzgeber zu bemühen hat, liegt vielmehr ab der Nidation vor. Dieses Rechtsverständnis liegt unserem Entwurf und -ich möchte dies betonen — im übrigen auch allen drei anderen Entwürfen zugrunde. Andererseits ist ebenso sicher, daß die künftige Strafvorschrift die Interessen der Frau weit stärker berücksichtigen muß als bisher. Das Grundprinzip muß nach unserer Vorstellung sein, daß die Schwangere in echten, schwerwiegenden Konfliktsituationen die Freiheit haben muß, zu entscheiden, welchem der widerstreitenden Interessen sie den Vorrang geben will. Ich möchte aus den vier Indikationen unserer Regelung — der medizinischen, der kindlichen, der ethischen Indikation und der Indikation der allgemeinen Notlage — zwei Schwerpunkte herausgreifen. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich zum einen, daß die Schwangere ihre eigene Gesundheit über alles, auch über das ungeborene Leben stellen darf. So selbstverständlich dieser bereits vom bisherigen Recht anerkannte Grundsatz ist, so sehr muß klargestellt werden, daß wir den Begriff der Gesundheit umfassender sehen, als dies in der Vergangenheit in der Praxis der Gutachterstellen in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck gekommen ist. Die Gesundheit der Schwangeren ist nicht nur dann bedroht, wenn die Schwangerschaft für sich allein einen Körperschaden hervorriefe. Auch die Nerven und die psychische Konstitution haben etwas mit dem Gesundheitszustand zu tun. Nicht nur der körperliche und psychische Gesundheitszustand während der Schwangerschaft sind demnach relevant, sondern auch und erst recht \\der Zustand der Mutter nach der Geburt des zu erwartenden Kindes. Schließlich muß das Recht der Schwangeren auch in den Fällen anerkannt werden, in denen die Schwangerschaft nur als einer von mehreren Faktoren, nur im Zusammenwirken mit anderen nicht behebbaren Lebensumständen, eine schwerwiegende Gesundheitsgefahr darstellt. Das haben wir in unserem Entwurf klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Bemerkungen leiten zur Indikation der Notlage über. Sie steht ebenfalls unter dem Oberbegriff „schwerwiegende Konfliktsituation". Es muß die Gefahr bestehen, daß die Schwangere in eine schwere Notlage kommt, die nicht auf andere zumutbare Weise als durch den Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann. Ich möchte auch an dieser Stelle deutlich machen, daß wir grundsätzlich eine andere Lösung derartiger Konfliktfälle anstreben müssen, nämlich die, daß der Staat, d. h. die Gemeinschaft, also wir alle, durch Einsatz aller verfügbaren Mittel und Möglichkeiten die Lebensbedingungen der in Frage kommenden Personengruppen verbessern und ihnen die Möglichkeit geben, auch diese Kinder unter angemessenen Verhältnissen anzunehmen und großzuziehen. Es wird sich aber doch niemand der Illusion hingeben, daß wir das in allernächster Zeit ausnahmslos schaffen würden. Mit Fällen, in denen eine sozial ungünstige Situation durch das Hinzutreten einer Schwangerschaft für die Mutter über die Dr. Müller-Emmert Grenze des Zumutbaren hinaus verschärft wird, werden wir es zu tun haben, soweit wir voraussehen und vorausplanen können. Das räumen selbst diejenigen Kolleginnen und Kollegen ein, die die Oppositionsentwürfe vertreten. Dies ergibt sich daraus, daß sie für derartige Fälle eine Bedrängnisklausel schaffen. Der Unterschied zwischen ihrer und unserer Regelung liegt in der rechtlichen Bewertung und in der Rechtskonstruktion. Wir wollen hier einen Rechtfertigungsgrund für die Frau und für ihre Helfer. Wir geben der Frau die Möglichkeit, den Eingriff ohne die Belastungen und Demütigungen, die die Illegalität mit sich bringt, fachgerecht durchführen zu lassen. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, halten das Unwerturteil, d. h. den Vorwurf kriminellen Unrechts gegen die Frau und gegen jeden Helfer, aufrecht. Sie zwingen die Beteiligten in die Illegalität. Wenn die Frau dort den Eingriff überstanden hat, drücken Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Verständnis dadurch aus, daß Sie den Richter anweisen oder ihm gar anheimstellen, von einer Bestrafung abzusehen. Ich kann beim besten Willen nicht ,die sachliche Rechtfertigung für diese Regelung erkennen. Die Konfliktsituation kann hier ebenso gravierend sein und das bedrohte Rechtsgut kann einen ebenso hohen Rang haben wie in den Fällen der medizinischen Indikation. Nehmen Sie doch den Fall, daß eine Frau wegen einer eigenen Behinderung oder wegen ihrer Belastung mit den Aufgaben gegenüber bereits vorhandenen eventuell kranken oder behinderten Kindern die Versorgung und Erziehung aller nicht mehr sicherstellen könnte, wenn noch ein weiteres Kind hinzukäme. Hier steht auch Gesundheit, nämlich die Gesundheit der Mutter und gleichermaßen der anderen Kinder, gegen ungeborenes Leben. Das Motiv der Schwangeren, ihre Sorge um das Gedeihen anderer, scheint mir mindestens ebenso anerkennenswert zu sein wie die Sorge um die eigene Gesundheit. Dieses Beispiel zeigt im übrigen, wie sehr die medizinische Indikation und die Indikation der Notlage ineinanderfließen. Lassen Sie mich nun einige Bemerkungen zu dem Problemkreis der Beratung und der Indikationenfeststellung machen. Im Hinblick auf die Beratung der Schwangeren haben wir unseren Entwurf gegenüber der Ursprungsfassung erheblich verbessert. Er schreibt nunmehr vor, daß die Schwangere vor dem Eingriff über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder unterrichtet und daß sie außerdem ärztlich beraten werden muß. Unter „ärztlich" verstehen wir nicht nur die selbstverständliche Aufklärung über die Risiken eines Eingriffes, sondern auch die in den Schutz des ungeborenen Lebens einzubeziehende Beratung sowie die Beratung über die im konkreten Fall geeigneten Mittel und Methoden zur Empfängnisverhütung. Über die zur Verfügung stehenden Hilfen kann sich die Schwangere bei einer Beratungsstelle unterrichten. Sie kann aber nach unserem Modell — im Gegensatz zu den CDU/CSU-Entwürfen — sowohl diese Information als auch die ärztliche Beratung bei einem Arzt ihres Vertrauens erhalten. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß sie von einem Arzt beraten wird, der ihre persönlichen und familiären Verhältnisse mit großer Wahrscheinlichkeit kennt. In der Frage, wie wie Indikation festzustellen sei, sind die beiden CDU/CSU-Enwürfe leztlich unserem Prinzip gefolgt. Sie gewährleisten nunmehr, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, auch die ausschließliche eigenverantwortliche Entscheidung des eingreifenden Arztes und schreiben nur noch vor, daß er vorher fachlich beraten werden müsse. Die Kollegen von der CDU/CSU haben demnach ganz offenbar die Richtigkeit, die Folgerichtigkeit und Logik unserer Regelung anerkannt. Für unsere Entscheidung, sowohl die Unterrichtung und ärztliche Beratung der Schwangeren als auch die dem eingreifenden Arzt zu gewährende Fachberatung jeweils einzelnen Ärzten anzuvertrauen und nicht Gremien für zuständig zu erklären, wie dies die CDU/CSU-Entwürfe vorsehen, waren für uns folgende Gründe maßgebend: Wir haben aus der Vergangenheit gelernt; wir haben gelernt, daß es ganz entscheidend von der Ausgestaltung dieses Verfahrens abhängt, ob wir die Schwangere aus der IIIegalität herausund an die fachgerechte Beratung und gegebenenfalls Behandlung heranführen können. Aus diesem Grunde sind wir bestrebt, alles zu vermeiden, was einen behördlichen Anstrich haben könnte. Die Schwangere soll die Möglichkeit haben, sich ausschließlich von den Ärzten ihrer Wahl helfen zu lassen. Vorwiegend aus diesem Grunde geht unser Entwurf als einziger von den vier Entwürfen noch einen ganz entscheidenden Schritt weiter. Auf diese Tatsache sind leider die meisten Diskussionsredner bisher kaum oder nur am Rande eingegangen. Wir stellen die Schwangere in Form eines persönlichen Strafausschließungsgrundes auch dann straffrei, wenn sie den Abbruch ohne Vorliegen einer Indikation durchführen läßt, wenn sie also einen illegalen Abbruch erreicht. Durch diese uneingeschränkte Strafbefreiung gewähren wir ihr die absolute Sicherheit, durch die vorgeschriebenen Beratungen nicht in irgendeiner Weise festgelegt zu werden oder Nachteile zu erfahren, wenn sie von einem negativen Beratungsergebnis nicht überzeugt ist. Es ist nun einmal nicht zu leugnen, daß für die Schwangere für die Frau, die sich in einer schwerwiegenden Konfliktsituation befindet, die Beratung das bessere und wirksamere Mittel ist als die Strafandrohung. Aus diesem Grunde sind wir in unserer Regelung auch konsequent. Uns wird vorgeworfen, daß wir mit diesem Schritt der Straflosigkeit der Frau den Strafschutz illusorisch machen würden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Strafdrohung gegen die Helfer bleibt für den Fall des nicht indizierten Abbruches bestehen. Für diesen Fall heben wir die strafrechtliche Gefahrengemeinschaft zwischen der Schwangeren und dem Helfer auf. Ich halte dies für die schärfste Waffe gegen den Laienabtreiber. Er kann, insbesondere für den Fall einer Verletzung der Schwangeren, nach unserem Entwurf niemals vor einer AnDr. Müller-Emmert zeige aus dem Umkreis der Schwangeren sicher sein, weil mit einer solchen Anzeige keinerlei Risiko für die Schwangere selbst verbunden ist. Wenn es zu einem Strafverfahren gegen den Täter kommt, ist die Schwangere als Zeugin zur Aussage verpflichtet und kann gegebenenfalls mit den in der Strafprozeßordnung vorgesehenen Zwangsmitteln dazu angehalten werden. Ich bin davon überzeugt, daß dieses Risiko kaum noch jemand auf sich nehmen wird und daß das ohnehin im Augenblick kaum vorhandene Kurpfuschertum unter unserer Regelung in Zukunft nicht wieder aufleben kann. Meine Damen und Herren, ich wäre unvollständig, wenn ich nicht darlegen würde, warum ich mich nicht für die Fristenregelung entscheiden kann. Mir ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen; davon können Sie überzeugt sein. Ich verkenne nicht, daß die Kritik an der Fristenregelung, die bisher erhoben worden ist, in einigen Punkten unsachlich ist. Es wird von den Gegnern des Fristenmodells behauptet, daß diese Regelung eine Zunahme der illegalen Eingriffe bewirke. Man hat dabei auf frühere Beobachtungen in Schweden und in der DDR verwiesen. Diese Beobachtungen — das möchte ich ausdrücklich feststellen — haben sich aber nach den neueren gesicherten Materialien aus Skandinavien, aus Osteuropa, aus England und den USA nicht bestätigt. Es wird weiter behauptet, daß die Fristenregelung zu einer Erhöhung der körperlichen Spätkomplikationen und der psychischen Komplikationen nach dem Schwangerschaftsabbruch führe. Dies, meine Damen und Herren -auch das möchte ich mit allem Nachdruck feststellen --, ist nicht hinreichend bewiesen. Wohl wurde in Ungarn eine Zunahme von Frühgeburten und in der Tschechoslowakei eine Zunahme von Extrauterinschwangerschaften festgestellt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß dies die Folge veralteter Eingriffsmethoden sein kann und daß die moderne Absaugemethode die Zahl der Spätkomplikationen bei der Frau und den nachgeborenen Kindern zurückdrängen kann. Jedenfalls ist der bisherige Beobachtungszeitraum zu kurz, so daß eindeutige wissenschaftliche Ergebnisse in diesem Punkt noch nicht vorliegen. Andererseits muß ich aber genauso sachlich feststellen, daß die Anhänger der Fristenregelung in manchen Punkten zu übertriebene Hoffnungen an ihre Vorschläge knüpfen. So ist die Dunkelziffer der kriminellen Abortrate sicher nicht so hoch, wie sie meinen. Die Sachverständigen, die wir angehört haben, haben Ziffern zwischen 75 000 und 300 000 pro Jahr genannt. Die Beobachtungen, auf denen diese Schätzungen beruhen, stammen allerdings durchweg aus den sechziger Jahren. Seitdem hat sich bei uns auch manches geändert. Seitdem ist bei uns die Geburtenzahl erheblich zurückgegangen und damit wohl auch die Zahl der Schwangerschaften. Dabei muß auch der verhältnismäßig hohe Stand der Empfängnisverhütung in der Bundesrepublik berücksichtigt werden. Man wird deshalb bei der Dunkelziffer von einer Größenordnung von 65 000 bis 150 000, allenfalls noch von 200 000, ausgehen können. Von den Anhängern der Fristenregelung wird außerdem fraglos auch das Gesundheitsrisiko illegaler Eingriffe überschätzt. Dies hat seine Ursache darin, daß nach allgemeiner Ansicht heute ganz überwiegend Ärzte — Ärzte also! — den illegalen Eingriff vornehmen. Nach der letzten Todesursachenstatistik der Bundesrepublik aus dem Jahre 1970 sind in der Bundesrepublik 21 Frauen an den Folgen eines illegalen Eingriffs gestorben. Der Bericht zu dem Entwurf der Fraktionen der SPD und FDP irrt — ich stelle auch dies fest —, wenn er feststellt, daß pro Jahr knapp 100 Frauen an einem verbotenen Eingriff sterben würden. Ein Vergleich mit Ländern, in denen der Abbruch bereits liberalisiert ist, wie England, Dänemark und New York, ergibt, daß dort die Todesrate nach legalen Eingriffen sich auf etwa gleicher Höhe bewegt. Man kann also feststellen, daß eine Legalisierung des Abbruchs die gesundheitlichen Risiken zwar ein wenig verringert, aber keineswegs völlig beseitigen kann. Die Anhänger der Fristenregelung stellen nach meiner Meinung auch zu sehr auf die sozialen und psychologischen Auswirkungen des derzeitigen Rechtszustands ab. Hierzu ist folgendes zu sagen: Es kann nicht bestritten werden, daß mit der Verbreitung der Empfängnisverhütung die Zahl der Fälle zurückgegangen ist, in denen durch unerwünschte Schwangerschaften persönliche oder soziale Not entstanden ist. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß die nichtehelichen Mütter fraglos auch auf Grund der von uns vollzogenen Gesetzesänderungen und wegen der gesamten veränderten Einstellung der Gesellschaft nicht mehr in dem Maße diskriminiert werden wie früher. Auch steht fest, daß finanzielle Hilfen — ich erinnere an das Sozialhilfegesetz und an die Änderungen in der Krankenversicherung — heute viel leichter verfügbar sind. Schließlich muß man auch zu dem Ergebnis kommen, daß es unbestritten ist, daß es heute mehr adoptionswillige Bürger gibt als für die Adoption freigegebene Kinder. Wir alle, ganz gleich, welche Regelung wir für richtig halten, nennen als Ziel der Reform erstens, ungeborenes Leben wirksamer zu schützen, und zweitens, damit verbunden, die Zahl der Abtreibungen zu senken. Ob die Fristenregelung diesem Anspruch gerecht werden kann, ist nach meiner Meinung zumindest zweifelhaft. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse und Tatsachen deuten darauf hin. Man kann nämlich von der gesicherten Annahme ausgehen, daß bei einer Fristenregelung die Zahl der dann legalen Eingriffe die derzeitige geschätzte Gesamtzahl illegaler und legaler Eingriffe erheblich übertreffen wird. Ein Vergleich mit Ländern, die die Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch de jure oder de facto im Sinne einer Fristenregelung geändert haben, wie die Sowjetunion, Ungarn, Bulgarien, die DDR oder auch New York, macht dies deutlich. Auch wenn man dabei die unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse in diesen Ländern im Vergleich zur Bundesrepublik berücksichtigt, kommt man zu dem klaren Ergebnis, daß die Zahl der legalen Aborte bei Einführung der Fristenregelung erheblich steigen wird. Dr. Müller-Emmert Selbstverständlich erwarte ich an dieser Stelle den Einwand, daß die von mir getroffene Feststellung in gleicher Weise für unser erweitertes Indikationenmodell gelten müsse. Herr Kollege Müller-Emmert, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jäger Bitte sehr! Herr Kollege Müller-Emmert, weil Sie die Feststellung treffen, die Sie soeben getroffen haben, daß nach Ihren Befürchtungen bei Einführung einer Fristenregelung die Zahl der legalen Aborte die Zahl der von Ihnen geschätzten derzeitigen illegalen möglicherweise übertrifft, frage ich Sie, ob Sie eine Möglichkeit sehen, im Falle der Ablehnung des von Ihnen verfochtenen Entwurfs für eine Regelung zu stimmen, die diesen Effekt hat? Ich glaube, Sie stellen diese Frage sehr verfrüht. Ich würde Ihnen anheimstellen, diese Frage nach Durchführung der zweiten Lesung an mich zu stellen. Ich darf fortfahren. -Ich habe darauf hingewiesen, daß ich auf den Einwand eingehen muß, der wohl zu erwarten ist, daß möglicherweise auch bei unserem erweiterten Indikationenmodell die Gesamtzahl der Eingriffe zunehmen würde. Ein Vergleich mit Ländern, in denen eine ähnliche Regelung gilt, wie wir sie mit unserem erweiterten Indikationenmodell vorschlagen, wie die Tschechoslowakei, Kalifornien vor dem berühmten Supreme Court-Urteil, Finnland, Dänemark und sogar England — ich betone es ausdrücklich: und sogar England —, bestätigt diesen Einwand aber nicht. Rechnet man die dort festgestellten Abortzahlen unter Berücksichtigung der Zahl der Bevölkerung auf die Bundesrepublik um, dann liegen diese Zahlen eindeutig unter den entsprechenden Vergleichswerten bei Ländern mit Fristenregelung. Ich komme daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Ergebnis, daß unter einer Fristenregelung mit Sicherheit mehr legale Eingriffe durchgeführt werden als bisher legale und illegale zusammen. Das heißt, daß die Fristenregelung das ungeborene Leben weniger schützen wird als der von mir vertretene Vorschlag. Unter Schutz des ungeborenen Lebens kann man sicher — das möchte ich feststellen — nichts anderes verstehen als die Vermeidung möglichst vieler Eingriffe, ganz gleich, ob sie legal oder illegal sind. Nun könnte zugegebenermaßen diese unausweichliche Erhöhung der Zahl der Eingriffe im Falle der Fristenregelung ihre innere Berechtigung und Rechtfertigung darin finden, daß damit andere hohe Rechtsgüter geschützt würden, so daß man also die hohen Abortzahlen als geringeres Übel in Kauf nehmen könnte. Man könnte dabei an die Verringerung des gesundheitlichen Risikos bei der Frau durch Legalisierung der Eingriffe denken; ich habe hierzu schon Ausführungen gemacht. Es steht fest, daß bei uns die illegalen Eingriffe nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werden und daß die Todesrate verhältnismäßig niedrig ist. Das heißt: die durch eine Legalisierung gewonnenen gesundheitlichen Vorteile sind nicht so groß, als daß sie den Nachteil der erheblichen Zunahme der Fallzahlen rechtfertigen könnten. Man könnte zur Rechtfertigung der Fristenregelung vielleicht auch daran denken, daß durch sie die Frau die völlig freie Selbstbestimmung und das Recht auf Respektierung ihrer Privatsphäre erringen würde. Aber die Kehrseite der Medaille wäre, daß damit der Gesetzgeber völlig auf staatlichen Rechtsgüterschutz und auf die Möglichkeit staatlicher Intervention in den ersten drei Monaten verzichten würde. Dieses Ergebnis kann aber in Anbetracht der dann auf jeden Fall steigenden Fallzahlen nach meiner Überzeugung keineswegs hingenommen werden. Lassen Sie mich noch einen weiteren Gesichtspunkt anführen. Das vom Bundestag vor einigen Wochen verabschiedete Strafrechtsreformergänzungsgesetz bezeichnet den Eingriff im jeweiligen Umfang der heute zu beschließenden strafrechtlichen Vorschriften als erlaubt, d. h. also vom Recht völlig gedeckt. Die Frau hat einen Rechtsanspruch auf Förderung des Eingriffs durch die gesetzliche Krankenversicherung oder die Sozialhilfe. Sie erhält selbstverständlich auch Lohnfortzahlung. Dieses soziale Konzept halte ich für völlig richtig; ich betone dies ganz besonders. Ich habe ihm auch zugestimmt, allerdings in der Überzeugung, daß das entsprechende strafrechtliche Pendant das erweiterte Indikationenmodell sein müsse, das in jedem Einzelfall eine der vier von uns vorgeschlagenen ärztlichen Indikationen vorsieht. Eine Kombination von Fristenmodell und Strafrechtsreformergänzungsgesetz würde etwas ganz anderes bedeuten, nämlich daß der völlig grundlose Abbruch, der bei der Fristenregelung keinesfalls ausgeschlossen werden kann, rechtlich, nämlich im Bereich des Sozialrechts, geduldet wird. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich in diesem Punkt auf gewisse Bedenken hinweisen muß, die allerdings dann bei mir ausgeräumt wären, wenn unser erweitertes Indikationenmodell Gesetz würde; denn dann würde jeder Eingriff auf der Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung erfolgen. Sie werden in diesem Zusammenhang sofort auf das Beratungssystem hinweisen, das Sie als Instrument zum Lebensschutz benutzen. Dies ist fraglos ein ganz wesentlicher Fortschritt. Bestreiten kann man aber nicht, daß die Beratung allenfalls ein außerrechtlicher und kein rechtlicher Mechanismus ist. Demgegenüber geht unser Entwurf nicht nur in seiner grundsätzlichen Entscheidung vom durchgängigen Rechtsgüterschutz aus, sondern entspricht auch insofern dem sozialen Konzept des Strafrechts ergänzungsgesetzes, als er einen Zusammenhang zwischen der Notlagenindikation und sozialen Hilfsmöglichkeiten herstellt. Nur dort, wo eine Notlage nicht in zumutbarer Weise durch soziale Hilfen abDr. Müller-Emmert gewendet werden kann, soll der Eingriff zulässig sein. Das Strafrecht schreibt damit selbst die Suche nach sozialen Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch vor. Die Fristenregelung hingegen überläßt trotz des vorgesehenen Beratungssystems letztlich die Entscheidung der Frau allein. Ihr wird der Abbruch sehr oft als der einfachste Ausweg erscheinen müssen. Dies hat Gustav Radbruch, der erste sozialdemokratische Reichsjustizminister, der 1920 einen Änderungsantrag in Form der Fristenregelung in den Reichstag eingebracht hatte, erkannt. Auf einer Tagung der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung am 12. und 13. September 1932 in Frankfurt erklärte er zu diesem Problem: Damit stelle ich mich in Gegensatz zu dem früher von mir gestellten Antrag von 1920. Ich glaube jetzt, daß die völlige Freigabe der Abtreibung ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Indikation, wenn auch nur innerhalb der ersten drei Monate, ein mehr individualistischer als sozialer Gedanke ist. Diesen Worten habe ich in diesem Punkt nichts hinzuzufügen. Gegen die Fristenregelung spricht außerdem das gewichtige Argument, daß sie unabhängig von der Situation der Frau eine Phase menschlichen Lebens völlig ohne Strafrechtsschutz läßt. Damit wird die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens bedroht; mit Sicherheit stärker bedroht als durch jede auch noch so großzügige Entscheidung von Konfliktslagen zugunsten der Frau. Diese Entwicklung gilt es zu bremsen. Ich sage es mit Nachdruck: Wir müssen selbst um den Preis bestimmter Härten an dem Grundsatz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens festhalten. Ein weiteres Argument, das gegen die Fristenregelung spricht, ist die Tatsache, daß es eine Regelung, die ein so hohes Rechtsgut wie das Leben sogar unser höchstes Rechtsgut — zur freien Disposition stellt, bisher in unserer Rechtsordnung noch nicht gibt. Wir finden eine solche Regelung auch nicht bei minder hohen Rechtsgütern, wie körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder gar Eigentum. Ich weiß, daß Sie dagegen einwenden, daß Ihre Regelung nicht auf einen Abbau, sondern auf eine Verstärkung des Schutzes des ungeborenen Lebens hinziele. Dabei denken Sie an Beratung und soziale Hilfen für die Schwangere. Wie ist es aber letztlich mit der Beratung? Ich wiederhole noch einmal, daß das System der Beratung und der sozialen Hilfen für uns alle ein entscheidender Fortschritt ist, den wir alle begrüßen. Gleichwohl müssen meiner Meinung nach einige kritische Anmerkungen zu der Beratung gemacht werden. Wir kennen wissenschaftliche Arbeiten aus den USA, Skandinavien und der DDR. Hiernach steht fest, daß eine Beratung oder auch eine soziale Hilfe — wie beispielsweise finanzielle Unterstützung, Wohnungsfürsorge, Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder eines Kindergartenplatzes — von den Schwangeren — und dabei oft von jungen, unverheirateten Frauen — in nicht wenigen Fällen nicht angenommen wird und ohne Einfluß auf den Entschluß der Schwangeren bleibt. Das hängt einfach damit zusammen, daß durch das Kind, wenn es geboren würde, der Lebensplan der betreffenden Frau, nämlich ihre Berufsausbildung, ihre Heiratschancen, geändert würde. Eine Beratung oder eine soziale Hilfe hat demnach in manchen Fällen nur dann Erfolg, wenn die Schwangere zur Änderung ihrer Vorstellungen veranlaßt werden könnte. Die Beratung muß aber letztlich eine freiwillige, unverbindliche sein. Sie soll keine Wertungen aufdrängen. Im übrigen muß bedacht werden, daß mit der Einführung einer Fristenregelung zwangsläufig bei den Frauen und gleichermaßen auch bei den Beratern ein Bewußtseinswandel dahin gehend einträte, daß ein Abbruch sehr leicht verfügbar sei. Das wird mit Sicherheit Auswirkungen in der Weise haben, daß ein Abbruch dann von der Frau und dem Berater nicht mehr als eine echte Konfliktentscheidung, sondern praktisch als normaler Vorgang empfunden wird. Demnach bleibt bei Abwägung der vorgetragenen Umstände festzuhalten, daß von einer erheblichen Verstärkung des Lebensschutzes durch Beratung allein, ohne daß nicht auch grundsätzlich der strafrechtliche Schutz des werdenden Lebens dahintersteht, nicht so ohne weiteres die Rede sein kann. Auch aus biologischen Gründen ergeben sich erhebliche Einwände gegen die Fristenregelung. Die 12-Wochen-Frist ist biologisch nicht zu begründen, da die Ausdifferenzierung der menschlichen Organe eindeutig früher eintritt. Es ist auch unverständlich und unlogisch, daß beim Fehlen einer biologisch erheblichen Zäsur ein Verhalten in der 12. Woche erlaubt sein soll, in der 13. Woche dagegen nicht. Hinzu kommt noch die Schwierigkeit, den genauen Schwangerschaftstermin festzustellen. Schließlich ist es auch wenig überzeugend, mit der Strafdrohung ab der 13. Woche einzusetzen, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die natürlichen körperlichen und seelischen Bindungen der Frau zum Kind immer fester und ihre Hemmungen, einen Abbruch durchzuführen, immer größer werden. Ab diesem Zeitpunkt ist daher eine Strafdrohung eigentlich nicht nötig. Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt nennen. Nach meiner Überzeugung, die durch ausländische Erfahrungen bestätigt wird, setzt die Fristenregelung die Frau einem starken Druck Dritter — des Schwängerers, der Eltern und anderer naher Personen — aus, den Eingriff durchführen zu lassen. Zwar kann sich die Schwangere bei einem Berater, gegebenenfalls auch unter Heranziehung von Angehörigen, offen aussprechen. Das ändert nichts daran, daß der Druck nach der Beratung gleichwohl fortgesetzt werden kann, da sich ja sowohl die Schwangere als auch der Anstifter oder Gehilfe Dr. Müller-Emmert nicht strafbar machen. Dies ist bei unserem Entwurf anders. Die Schwangere ist bei uns immer straffrei, während dritte Personen immer unter Strafdrohung stehen. Zum Abschluß möchte ich auf ein letztes Argument eingehen. Die Anhänger der Fristenregelung behaupten, daß die Frau die Belange des ungeborenen Lebens ebenso wie ihre Belange am besten selbst erkennen und vertreten könne. Dieser These widersprechen wir mit unserem Vorschlag in keiner Weise. Deshalb haben wir auch kein Gutachtergremium vorgesehen. Es ist aber nach unserer Überzeugung mit dieser Selbstverantwortung der Frau vereinbar, wenn das Gesetz Normen setzt, an denen sich verantwortliches Handeln orientiert. Wir meinen, daß es legitim sei, wenn der Gesetzgeber sich mit seinem Normanspruch auch Geltung verschafft. Es gibt kein Verbot staatlicher Intervention in die Privatsphäre der Frau oder ihrer Familie hinein. Dies ist z. B. bei der Kindesmißhandlung, deren hohe Dunkelziffer von allen Gruppen unseres Volkes mit Recht beklagt wird, selbstverständlich. Ein jeder von uns würde es als absurd bezeichnen, wenn die Kindesmißhandlung wegen der hohen Dunkelziffer als Straftatbestand gestrichen würde. Im Gegenteil: Jeder von uns fordert im Interesse der betroffenen Kinder nachdrückliches Vorgehen, auch auf die Gefahr hin, daß der Staat in diesem Falle durch das Strafrecht in die Familie hinein interveniert. Diese Tendenz ist im übrigen auch in unseren Vorstellungen zum Kindschaftsund zum Jugendhilferecht vorgezeichnet, das in Kürze vom Bundestag reformiert werden soll. Die von mir begrüßte Entwicklung dieser Reform ist eindeutig diejenige, daß staatliche Eingriffe in die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern hinein nicht abgebaut, sondern im Interesse der Kinder vermehrt werden. In gleicher Weise macht die enge Verbundenheit der Mutter mit dem in ihr werdenden Leben eine staatliche Intervention in Form von strafrechtlichen Regeln in keiner Weise unzulässig. Ich bin der Überzeugung, daß diese kritische Würdigung der Fristenregelung notwendig war. Bei dieser wichtigen Frage müssen nun einmal die Sachfronten eindeutig abgesteckt werden. Es müssen alle Argumente eingehend und gründlich geprüft werden, bevor eine endgültige Entscheidung zu treffen ist. Gerade aus diesen Erwägungen heraus haben wir unseren Entwurf vorgelegt, weil wir der Überzeugung sind, daß er in besonderer Weise dazu geeignet ist, als Kompromißentwurf Anerkennung und eine breite Mehrheit in diesem Hause zu finden. Ein jeder von uns ist zu einer besonders schwierigen und verantwortungsvollen Entscheidung aufgerufen, die für die Zukunft unseres Volkes von eminenter Bedeutung ist. Ich hoffe und wünsche, daß wir alle die richtige Entscheidung treffen werden. (Beifall bei Teilen der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)





    (Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)